Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 8. Februar 2020 - Amt Sternberger Seenlandschaft
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mts blat t A Sternberger Seenlandschaft Jahrgang 17 Samstag, den 18. Januar 2020 Nr. 01/2020 Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 8. Februar 2020.
Sternberger Seenlandschaft –2– Nr. 01/2020 Inhaltsverzeichnis 1.2 Amtsangelegenheiten, Sitzungsdienst, Seite Satzungen, Recht, Aktuelles aus den Städten und Gemeinden Versicherungen • Danke nach dem Jubiläum 5 Evelin Schmitz 4445 15 • WEMAG Infomobil auf Tour 6 Katja Fregien 4445 86 • Einladung zur Mitgliederversammlung 6 1.3 Schulen, Kita, Jugend, • Der Bürgermeister der Gemeinde Dabel informiert 6 Sport • Termine DRK Blutspende in Sternberg 7 Margret Weihs/Rebekka Kinetz 4445 24 • Kita Kunterbunt in Dabel 7 Brit Käker 4445 48 • DRK-Ortsverein Sternberger Seenlandschaft 8 1.4 Standesamt Öffentliche Bekanntmachungen Brigitte Berkau 4445 18 • Info der Wohngeldbehörde 1.5 Touristinfo Fax: 4445 70 zum Wohngeldstärkungsgesetz 8 Martin Bouvier 4445 35 • Öffentliche Bekanntmachung Ina Seidel 4445 25 über Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern 8 1.6. Amtsblatt, Internet, EDV • Gewässerschauplan -2020 8 Michael Schwertner 4445 36 • 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 2. Finanzverwaltung Fax: 4445 13 Hohen Pritz 9 Leiter: Hannelore Toparkus 4445 40 • Hauptsatzung der Gemeinde Witzin 9 2.1 Haushaltsplanung • 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Weitendorf 11 Jessica Ohms 4445 27 Vereine und Verbände 2.2 Stadtkasse; Vollstre- • Das Team vom Kinderhort Sternberg sagt Danke 12 ckung • Rheumaliga AG Brüel informiert 13 Cornelia Köpcke 4445 45 • Der Sternberger Heimatverein informiert 13 Bärbel Beyer 4445 46 • 19. Silvesterlauf in Witzin 13 Brigitte Merseburger 4445 43 • Auf Wiedersehen 2019 - Kita St. Martin 13 Beate Schwarz 4445 74 • Der SCC in der Unterwelt 14 2.3 Steuern und Abgaben • Der KCD Dabel informiert 14 Gudrun Pankow 4445 41 • Der Behindertenverband lädt ein! 15 Judith Schulz 4445 47 • DRK Seniorenbüro Sternberg 15 2.4 Geschäftsbuchhaltung • Was ist los in Witzin 15 Cindy Kollodzey 4445 32 • Gelebte Tradition schon vor Weihnachten 16 3. Bürgeramt Fax: 4445 69 • Veranstaltungsplan der Ortsgruppe der Volkssolidarität Leiter: Eckardt Meyer 4445 90 in Brüel 16 3.1 Öffentliche Sicherheit • Veranstaltungsplan Angelverein Roter See e.V. 2020 16 und Ordnung, Kultur, Tourismus und Freizeitangebote Feuerwehr, • Es ist was los im Sternberger Seenland 16 Gewerbeamt, Bußgeld • Geführte Wanderungen im Sternberger Seenland 17 Eric Frank 4445 64 • Musikerinnen der Elbphilharmonie spielen Martina Meyer 4445 68 im Gutshaus Rothen 18 Angelika Dreßler 4445 85 • Lieder vom Wolgastrand mit Ronny Weiland 18 3.2 Kooperatives Fax: 4445 34 • Konzert der Maxim Kowalew Don Kosaken in Tempzin 18 Bürgerbüro 4445 73 Geburtstage des Monats Stephanie Nixdorf 4445 61 • Geburtstage des Monats 19 Anica Laube 4445 62 • Der Behindertenverband gratuliert 19 Sabine Kropp 4445 63 • Der Vorstand der Rheumaliga/ AG Brüel gratuliert 20 Anja Loscher 4445 79 Kirchliche Nachrichten 3.3 Wohngeld • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sternberg 20 Liane Blaschkowski 4445 60 • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Witzin 20 3.4 Friedhofsverwaltung • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Brüel 21 Manuela Reimer 4445 71 • Ev.- Luth. Kirchengemeinde Dabel 22 3.5 Bürgerbüro Brüel Vorwahl • Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten Brüel 22 038483 ... Sonstiges (nur Montag) Fax: 2766 31 • Erinnerung an Joachim Engmann 23 Einwohnermeldeamt 2968 22 • Dat ole Sprüttenhus 24 Wohngeldstelle Liane 2968 23 • Erstes Alphornlehrwerk erschienen 24 Blaschkowski 4. Amt für Bau- und Fax: 4445 82 Liegenschaften Telefonliste der Stadtverwaltung Sternberg Leiter: Jörg Rußbült 4445 78 Vorwahl 03847 ... 4.1 Tiefbau Edwin Junghans 4445 77 Bürgermeister: Armin Taubenheim 4445 11 4.2 Hochbau Vorzimmer: Heike Lohse 4445 12 Horst Köbernick 4445 88 Fax: 4445 13 4.3 Bauleitplanung Rolf Brümmer 4445 83 1. Zentrale Dienste Fax: 4445 13 4.4 Allgemeine Leiter: Olaf Steinberg 4445 30 Bauverwaltung 1.1 Personal Grundstücks- und Inge-Lore Damaschke 4445 28 Gebäudemanagement Jaqueline König 4445 29 Annett Ohde 4445 81
Nr. 01/2020 –3– Sternberger Seenlandschaft 4.5 Liegenschaften Telefonliste der öffentlichen Einrichtungen Dorothea Behrens 4445 75 im Amt Sternberger Seenlandschaft Susanne Balzer 4445 84 5. Stadtwerke Fax: 4445 54 Bauhof Sternberg 03847 2182 oder Kaufmännischer Bereich: Ilona Windolph 4445 50 0171 6055295 Liane Dupke 4445 52 Bauhof Brüel 038483 296824 oder Technischer Bereich: Kerstin Pohl 4445 51 0172 3216545 6. Bauhof Bibliothek Sternberg 03847 2712 Dietmar Merseburger Sternberg 2182 Bibliothek Brüel 038483 298752 oder 0171 Heimatmuseum 03847 2162 6055295 Kindergarten Sternberg 03847 2465 Norbert Krienke Brüel 038483 Hort Sternberg 03847 311945 296824 oder Grundschule Sternberg 03847 2622 0172 Grundschule Brüel 038483 293010 3216545 Grundschule Dabel 038485 20242 Regionale Schule Brüel 038483 293030 Sporthalle Sternberg 03847 2713 Sprechzeiten der Bürgermeister Sporthalle Brüel 038483 20040 Amt Sternberger Seenlandschaft Sportlerheim Sternberg 03847 2806 Stadtwerke (Kläranlage) 03847 312071 Gemeinde Sprechzeiten Stadtwerke (Wasserwerk) 03847 2393 Bürgermeisterin/ Stadtwerke (Bereitschaft) 0171 7119336 und Bürgermeister 0171 7119337 Blankenberg Sprechzeiten immer am Donnerstag von Herr Ralf Kähler 18:00 bis 19:00 Uhr oder nach telefonischer Absprache unter 0172 3942964, ralf. Öffnungszeiten der Verwaltung kaehler1@freenet.de Borkow 01578 1897104 nach tel. Absprache des Amtes Sternberger Seenlandschaft Herr Martin Wagner und des Bürgerbüros in Brüel Stadt Brüel Montag, 17:00 - 19:00 Uhr Herr Burkhard Liese Rathaus Brüel Stadtverwaltung Sternberg, Zentrale Dienste, Tel.: 0172 3842042 Finanzverwaltung Dabel Sprechzeiten nach Voranmeldung unter Montag kein Sprechtag Herr Jörg Neumann 0172 7362473 Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr Mo. - Do. ab 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr Fr. ab 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr am Wochenende nach Vereinbarung Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Hohen Pritz Sprechzeiten: Jeden 1. und 3. Freitag Bürgeramt Herr Jan Kessel von 16:30 bis 17:30 Uhr Allgemeines Ordnungsrecht, Gewerbeamt, Wohngeldbehörde, im Gemeindehaus Verkehrsüberwachung, Bußgeldstelle, Brand- und KatSchutz, Mobil: 0176 48101120 Friedhofsverwaltung E-Mail: kessel@hohen-pritz.de Montag kein Sprechtag Kloster Tempzin Sprechzeiten: nach Absprache Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr Herr Sieghard Dörge Tel.: 0170 8328060 Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr Kobrow Sprechzeiten: jeden 1. Montag Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr Herr Olaf Schröder des Monats im Gemeinderaum Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr der Mehrzweckhalle Kobrow in der Zeit von 18:00 bis 19:00 Uhr kooperatives Bürgerbüro Sternberg Tel.: 0179 2198511 Pass- und Personalausweise, Melderecht/Kfz-Zulassung, Füh- Kuhlen-Wendorf nach Absprache rerscheinangelegenheiten, Schüler- und Meister-BaFöG, Kita- Herr Ralf Toparkus Tel.: 038486 20520 Förderung, Katasterauszüge Mustin nach Absprache Montag kein Sprechtag Herr Berthold Löbel Tel.: 038481 20725 oder Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr 0172 3137080 Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr Sternberg nach Absprache Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr Herr Tel.: 03847 444512 Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Armin Taubenheim Bürgerbüro Brüel Weitendorf Mo. - Fr. nach Absprache Pass- und Personalausweise, Melderecht/Wohngeldbehörde Frau Andrea Sielaff Tel.: 03847 312585 Montag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Witzin Jeden Mittwoch Herr Hans Hüller (sofern nicht dienstlich verhindert) Touristinformation Sternberg von 18:00 bis 19:00 Uhr im Gemeindezentrum Alternativ erreichbar Mai bis September: über: Mobil: 01515 0964504 Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr und Sprechzeiten nach telefonischer Absprache 13:00 - 17:00 Uhr der Gleichstellungs- 0172 9647267 Juli und August beauftragten zusätzlich Sonnabend 10:00 - 16:00 Uhr Frau Antje Kühl Oktober bis April: Amtsvorsteher Sprechzeiten: nach telefonischer Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und Herr Olaf Schröder Absprache 13:00 - 16:00 Uhr Tel.: 0179 2198511 Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Sternberger Seenlandschaft –4– Nr. 01/2020 Stadtarchiv der Stadt Sternberg Heimatstube Dabel Frau Petra Rauchfuß W.-Pieck-Str. 20 Finkenkamp 24 19406 Dabel 19406 Sternberg Tel.: 038485 20420 Telefon: 03847 4367797 E-Mail: archiv@stadt-sternberg.de Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr Sprechzeiten: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Das Mehrgenerationenhaus informiert: Donnerstag: 12:00 - 16:00 Uhr E.-Thälman-Str. 3 Tel.: 279378 Öffnungszeiten: montags - donnerstags 11:00 - 18:00 Uhr freitags 10:00 - 17:00 Uhr Der Kinder- u. Jugendclub hat auch zu diesen Zeiten geöffnet. Im Mgh gibt für alle Bürger auch die gelben Säcke. Anke Zelas Jugendsozialarbeiterin Sprechzeiten des Jugendamtes Jugendamt Bereich Sternberg/Brüel Frau Neumann Mecklenburgring 32 19406 Sternberg 03871 722-5169 Öffnungszeiten der Bibliotheken Termine bzw. Sprechzeiten nach Vereinbarung! im Amtsbereich Außensprechstunde des Jugendamtes Stadtbibliothek Sternberg Ab dem 03.06.2019 gibt es wieder eine Außensprechstunde des Finkenkamp 24, Tel.-Nr.: 03847 2712 Jugendamtes LWL-PCH für den Bereich Stadt Sternberg und Montag von 08:00 bis 11:00 Uhr Umgebung (nicht Stadt Brüel und Umland) Beginnend mit dem Donnerstag von 08:00 bis 10:30 Uhr 03.06.2019, findet diese immer 14-täglich, montags, in der von 16:30 bis 17:30 Uhr Zeit zwischen 08:00 - 16:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Erziehungsberatungsstelle des DRK Sternberg, Finken- Stadtbibliothek Brüel kamp 5, statt. Eine vorherige Terminabsprache wird aufgrund August-Bebel-Straße 1 von vielen Außenterminen unter der Telefonnummer 03871 Tel.-Nr.: 038483 298752 7225169 empfohlen. Montag geschlossen Bitte beachten Sie, dass ich im Falle von Umgangs-, Trennungs- Dienstag von 10:00 bis 12:00 Uhr und und Scheidungsproblematiken lediglich die Erstberatung über- von 13:00 bis 18:00 Uhr nehmen kann. Der hierfür zuständige Kollege, Herr Parlow, ist Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr unter 03871 7225105 ausschließlich in Parchim erreichbar. Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr M. Neumann Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr und Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin von 13:00 bis 16:00 Uhr Tel: +49 3871 722-5169 Gemeindebibliothek Dabel Fax: +49 3871 72277-5169 E-Mail: mneumann@kreis-lup.de Wilhelm-Pieck-Straße 20 Montag, Dienstag und Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr Schiedsstelle in Sternberg Gemeindebibliothek Witzin Antje Kühl Tel.: 0172 9647267 Gemeindezentrum E-Mail: schiedsstelle@stadt-sternberg.de Mittwoch von 18:00 bis 19:00 Uhr Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung Heimatstube Brüel August-Bebel-Str. 1, 19412 Brüel (im Bürgerhaus) ist geöffnet jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 14:00 bis 17:00 Uhr außerhalb der Öffnungszeiten nach tel. Voranmeldung bei: J. Goldberg: 038483 20357 R. Bründel: 038483 20404 oder 0152 51082834 Die Außensprechtage sind immer an jedem 1. Mittwoch im H. Gröger: 038483 20551 oder 0152 24413357 Monat! Der Außensprechtag findet im alten Postgebäude nebenan Der Freundeskreis der Heimatstube Brüel statt, Am Markt 3, Seiteneingang links.
Nr. 01/2020 –5– Sternberger Seenlandschaft Kontaktdaten: Information der Stadtwerke Sternberg Pflegestützpunkt Parchim Putlitzer Straße 25 zur Abfuhr der Inhaltsstoffe aus Kleinkläranlagen 19370 Parchim und abflusslosen Gruben Telefon: 03871 722-5091 Die Entleerung Ihrer Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Fax: 03871 72277-5091 fordern Sie bitte direkt bei der nachfolgenden Firma an: Internet: www.pflegestuetzpunkteMV.de NWL Norddeutsche Wasser Logistik GmbH Schuldnerberatung in Sternberg Vielbecker Weg 23936 Grevesmühlen Ansprechpartner: Anette Zimmermann Sie erreichen diese Firma unter Sprechzeiten: Tel.: 03881 756490 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Fax: 03881 757484 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und oder über E-Mail-Adresse: info@nwl-gvm.de 13:00 - 15:00 Uhr Stadtwerke (Bereitschaft) 0171 7119337 Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Ihre Stadtwerke und nach vorheriger Absprache Suchtberatung Information der EURAWASSER Nord GmbH Ansprechpartner: Marcus Müller Für die Störungsbeseitigung in der Trinkwasserversorgung und Sprechzeiten: in der Abwasserentsorgung erreichen Sie uns: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und EURAWASSER Nord GmbH 13:00 - 16:00 Uhr Am Augraben 2 Adresse: 18273 Güstrow/Glasewitzer Burg Schuldner/Suchtberatungsstelle Parchim Tel.: 03843 77600 Außenstelle Sternberg Homepage: http://www.eurawasser-nord.de Luckower Str. 29 a E-Mail: info@eurawasser-nord.de 19406 Sternberg Telefon: 03847 451399 E-Mail: schuldnerberatung.sternberg@kloster-dobbertin.de Redaktion Amtsblatt Danke nach dem Jubiläum Michael Schwertner Telefon: 03847 444536 Sehr geehrte Damen und Herren, Fax: 03847 444570 werte Sternbergerinnen und Sternberger, E-Mail: schwertner@stadt-sternberg.de liebe Geburtstagsgäste, am 12.12.2019 hatte ich das Vergnügen mei- nen 60. Geburtstag im Rathaus im Kreise meiner Mitarbeiter, Berufskollegen, Mitstrei- WEMAG-BAE Brüeler ter auf kommunaler und gesellschaftlicher Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH Ebene und liebgewonnenen Wegbegleitern feierlich zu begehen. Sehr gefreut habe ich Information für unsere Kunden in der Stadt Brüel mich darüber, dass viele Gäste meiner Einladung gefolgt waren und der Eine oder Andere auch spontan vorbeigeschaut hat. 1. Unsere Dienststelle in Brüel erreichen Sie an Werktagen Anstelle von Blumen und Geschenken hatte ich mir eine Spen- tagsüber unter: de zur Errichtung eines Bronzemodells der Altstadt Sternberg • für den Bereich Trinkwasser und Fernwärme, 038483 gewünscht. Dank Ihrer großzügigen Unterstützung ist ein sehr 3130 schöner Betrag zusammengekommen, der das Fundament für • für den Bereich Abwasserentsorgung, 0385 755-2281 die Umsetzung meines Vorhabens bildet. Dafür bedanke ich 2. für die Annahme von Störungsmeldungen in der Versorgung mich recht herzlich bei Ihnen. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um dieses Ziel zu erreichen. mit Strom, Wasser, Fernwärme und in der Abwasserentsor- Daher würde ich mich über weitere Spenden an die Stadt Stern- gung außerhalb der Arbeitszeit erreichen Sie uns unter: berg freuen. Mit ihrer Hilfe kann vielleicht schnell das Bronze- 0385 755-111. modell auf dem Marktplatz errichtet werden. 3. Zu allen Fragen zur Verbrauchsabrechnung Strom, Was- So etwa könnte es aussehen. ser, Abwasser haben wir folgende Service-Nr. eingerichtet: 0385 755-2755. 4. Die Entleerung Ihrer Kleinkläranlage und abflusslosen Gru- ben fordern Sie bitte direkt bei der Firma Heck-Humus Kom- postierungsgesellschaft mbH, Ludwigsluster Chaussee 55, 19061 Schwerin an. Sie erreichen die Firma unter Tel.: 0385 3924510, Telefax: 0385 3924513. 5. Zu Fragen der Abwasserentsorgung beraten wir Sie gern im persönlichen Gespräch zu unseren Sprechzeiten, die wir je- den Dienstag für Sie in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr in der Netzdienststelle Brüel, Sternberger Str. 91, durchfüh- Ich wünsche Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, für das ren. Termine außerhalb dieser Sprechzeit können Sie tele- neue Jahr viel Glück, Gesundheit und alles Gute. fonisch vereinbaren unter: 0385 755-2281. Ihr WEMAG AG Armin Taubenheim BAE GmbH Bürgermeister
Sternberger Seenlandschaft –6– Nr. 01/2020 WEMAG Infomobil auf Tour Der Bürgermeister der Gemeinde Dabel informiert WEMAG Infomobil Tourenplan - 1. Halbjahr 2020 Wir sind vor Ort und für Sie da! Zuallererst möchte ich, wenn auch ganz In Flächenregionen wie Mecklenburg und der Prignitz ist es besonders, aber nicht nur den Einwoh- gar nicht immer so einfach, überall hinzukommen. Aus diesem nern unserer Gemeinde, ein erfolgrei- Grund kommen wir zu Ihnen. ches und vor allem ein gesundes Jahr Sie haben Fragen zu Ihrer Stromrechnung? Interessieren sich 2020 wünschen. Ich hoffe, sie konnten für unser Erdgasangebot? Oder denken über eine eigene PV- gut in das neue Jahr starten. Anlage nach? Alles kein Problem. Mit unserem modernen Info- Nun muss ich mich auch gleich zu An- mobil sind wir regelmäßig auch in Ihrer Nähe. fang bei unseren Gemeindevertretern entschuldigen, denn wie immer kam die Ihr wemio-Team der WEMAG Information über die regelmäßige Her- Termine für Sternberg: ausgabe des Amtsblattes zum Monats- Standort: Sternberg - auf dem Parkplatz Am Wall anfang völlig überraschend, so dass ich wahrscheinlich noch gar nicht alle mit meinen „Visionen“ erreichen konnte, während 15. Januar das Amtsblatt bereits ausgeliefert wurde. Aber so können sie 19. Februar voll im „Politikerstil“ behaupten, sie hätten es aus der Presse 18. März erfahren. 15. April Aber Spaß beiseite, es ist tatsächlich so, dass wenn man doch 20. Mai etwas zur Ruhe gekommen ist, seine Gedanken ordnen und 17. Juni Schwerpunkte für das weitere Vorgehen setzen kann. Natürlich Uhrzeit: 09:30 - 12:00 Uhr werden wir alles ausgiebig besprechen und wichtige Entschei- dungen ausschließlich gemeinsam fällen. Termine für Brüel: Man sollte ja meinen, dass zum Jahreswechsel alles etwas ru- Standort: Brüel vor dem Rathaus higer angegangen wird, aber bestimmt haben sie unsere hell 15. Januar orange leuchtenden Gemeindearbeiter bemerkt, die zum Jah- 19. Februar resende nochmal richtig rangeklotzt haben. Durch das schnee- 18. März freie Wetter sind wir mit der Baumpflege in der Gemeinde recht 15. April weit gekommen, das „Grünlager“ ist beinahe komplett beräumt 20. Mai und auch in der zweiten Januarwoche waren die beiden nicht 17. Juni untätig. Die Straße der DSF im wörtlichen Sinne ist Eigentum Uhrzeit: 14:00 - 16:00 Uhr der Gemeinde und hier hatte im letzten Jahr der Eigentümer der anliegenden Grundstücke begonnen mächtig aufzuräumen. WEMAG AG Unter anderem auch die doch sehr verwahrlosten Gehwege und Obotritenring 40, 19053 Schwerin Straßenabschnitte unserer Gemeinde, ohne dies in irgendeiner Tel.: 0385 755-2755, Fax: 0385 755-3124 Weise in Rechnung zu stellen. Der Grundsatz „Eigentum ver- E-Mail kontakt@wemag.com pflichtet“ kann hier nicht nur für die Einwohner gelten, er ist auch www.wemag.com/infomobil eine Verpflichtung für die Gemeinde an sich. So habe ich unsere Gemeindearbeiter beauftragt, die verbleibenden Abschnitte der Gemeindestraßen auf dem Gelände zu bereinigen und siehe Sportangler „Widdingsbach 1991“ Sternberg, 07.01.2020 da, unter einer Menge verrottetem Laub und Schmutz kamen Sternberg e. V. einigermaßen begehbare Wege und eine befahrbare Wende- schleife zum Vorschein. Hier möchte ich mal ausdrücklich die Einladung zur Mitgliederversammlung Einsatzbereitschaft unseren Gemeindearbeiter loben. Herr Küs- am 02.02.2020 um 10:00 Uhr ter und Herr Wruck haben diesen nicht unbedingt alltäglichen im Sportlerheim Sternberg und auch sehr herausfordernden Auftrag mit sehr viel Elan und Überblick erledigt. Ab sofort können Müllabfuhr, Winterdienst Auf Beschluss des Vorstandes wird die Mitgliederversammlung und auch die Mitarbeiter und Eltern der Kita „Kunterbunt“ die mit folgender Tagesordnung einberufen: Wendeschleife gefahrlos benutzen. 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden Nachteilig hat sich bisher die abgelegene Lage des Gebietes 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit bemerkbar gemacht. So gab es immer wieder Sachbeschädi- 3. Bekanntgabe und Beschlussfassung zur Tagesordnung gungen und Diebstähle. Krönender Abschluss dieser Vorgänge 4. Rechenschaftsbericht des Vorstandes für das Sportjahr war der Versuch in der Silvesternacht das Gebäude des ehema- 2019 ligen Schlecker zu sprengen. Bei einem Testlauf der durch den 5. Kassenbericht des Vereins für das Jahr 2019 Eigentümer geplanten Videoüberwachung für das Areal, wurde 6. Finanzplan 2020 eine Aufzeichnung gemacht, die zeigte wie mehrere Personen 7. Veranstaltungsplan 2020 versuchten massiv Feuerwerkskörper in Öffnungen des Gebäu- 8. Aussprache / Diskussion des zu verbringen. Dabei wurde auch ein Rohr mit einer Menge 9. Beschlussfassung Bericht, Kassenbericht, Finanzplan, Feuerwerkskörper gefüllt und gezündet. Auf dem Video sieht Veranstaltungsplan 2020 und Entlastung des Vorstandes es so aus, als ob das für die Verursacher gewaltig nach hinten für das vergangene Geschäftsjahr losging. Und obwohl man nun sagen könnte, dass Dummheit Im Anschluss an die Mitgliederversammlung findet die letzte bestraft werden muss, hoffe ich inständig, dass niemand dabei Kassierung der Beiträge für das Jahr 2020 statt. verletzt wurde. Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern ein gesundes, glückli- In Bezug auf diese Vorgänge scheint mir die bereits vorher ches und getroffene Entscheidung des Leiters der Polizeidienststelle in erfolgreiches Angeljahr. Petri Heil! Sternberg, die Polizeipräsenz in der Gemeinde zu erhöhen und auch wieder einen Kontaktbeamten einzusetzen absolut zielfüh- rend. Die Sprechzeiten des Kontaktbeamten finden sie ab sofort in der Übersicht im Amtsblatt. Armin Taubenheim Als große Freude habe ich es empfunden zur Weihnachtszeit Vorsitzender als Weihnachtsmann durch die Gemeinde zu streifen, eins hatte
Nr. 01/2020 –7– Sternberger Seenlandschaft ich dabei jedoch nicht bedacht. Normalerweise wird der Sack Termine DRK Blutspende immer leerer, in meinem Fall wurde er aber immer voller mit An- regungen und Wünschen unserer Einwohner. All das werde ich in Sternberg in die nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung mitnehmen. Termine für die DRK Blutspende in Sternberg Los geht es am 23. Januar mit der öffentlichen Sitzung des Aus- In Sternberg findet am 27. und 28. Januar im DRK-Senioren- schusses für Schule, Jugend, Kultur, Soziales und Tourismus. zentrum, Am Berge 1 A die nächste Möglichkeit der Blutspende Hier werden wir uns ausgiebig mit dem Wunsch einiger Eltern statt. Spendezeit ist jeweils von 14:00 bis 18:30 Uhr. beschäftigen, einen zentral gelegenen Hort in der Gemeinde zu etablieren. Dazu sind sowohl die Träger der bestehenden Hor- te, die Leiter und Erzieher der Einrichtungen, zuständige Mitar- beiter des Jugendamtes Parchim und des Amtes Sternberger ASB Kita Kunterbunt in Dabel Seenland als auch die Eltern und alle interessierten Einwohner der Gemeinde eingeladen. Wir backen uns eine/n Erzieher/in Weitere Themen der nächsten Sitzungen werden unter anderem Unsere fleißigen kleinen Köche und Bäcker haben sich Ge- der Abschluss der Planungen für den Mattenstieg, die Anbrin- danken gemacht, was alles in ihrem/er Erzieher/in stecken gung von ausreichend Müllbehältern in der Gemeinde, der Breit- soll. bandausbau und die Nutzung unseres Gemeindehauses sein. In Bezug auf diese Vorgänge scheint mir die bereits vorher getroffene Entscheidung des Leiters der Gerade zumdie Polizeipräsenz Polizeidienststelle in Sternberg, Gemeindehaus in der Gemeinde zu erhöhen und gab es viele Anregungen. So ha- auch wieder Zutaten Sie/Er soll: einen Kontaktbeamten einzusetzen absolut zielführend. Die Sprechzeiten des Kontaktbeamten ben sich finden sie ab sofort mehrere in der Übersicht im Amtsblatt. Einwohner bereiterklärt, die Heimatstube, • liebevoll und stark sein unter dereins hatteVoraussetzung sie in Als große Freude habe ich es empfunden zur Weihnachtszeit als Weihnachtsmann durch die Gemeinde zu streifen, ich dabei jedoch nicht bedacht. Normalerweise das wird der Sack immerErdgeschoss zu verlegen, • basteln, malen und wiederzubeleben. Auch besteht leerer, in meinem Fall wurde er aber immer voller mit Anregungen und Wünschen unserer Einwohner. All das werde ich in die nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung mitnehmen.der Wunsch, die Bibliothek schreiben können ebenfalls Los geht es am 23. Januar mit im Erdgeschoss der öffentlichen unterzubringen. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur, Soziales und Tourismus. Hier werden wir uns ausgiebig mit dem Wunsch einiger Eltern beschäftigen, Und nicht zuletzt • Geschichten erzählen könnte einen zentral gelegenenunser Begegnungstreff Hort in der Gemeinde zu etablieren. Dazu sind sowohl die Träger bestehenden Horte, die Leiter und Erzieher der Einrichtungen, zuständige Mitarbeiter des etwas der moderner gestaltet wer- • lustig und albern sein den. Natürlich werden wir dabei auch die Möglichkeiten eines Jugendamtes Parchim und des Amtes Sternberger Seenland als auch die Eltern und alle interessierten Einwohner der Gemeinde eingeladen. • backen und arbeiten vernünftigen Weitere Themen der nächsten Sitzungen Platzes für derunsere werden unter anderem Jugendlichen Abschluss der Planungen für abchecken. können den Mattenstieg, die Anbringung von ausreichend Müllbehältern in der Gemeinde, der Wohl Breitbandausbauoderund die Nutzung übel müssen unseres Gemeindehauses sein. wir uns in der Gemeindevertretung • gerecht sein und uns auch mit der Anpassung unseres Haushaltsplans an die neuen Gerade zum Gemeindehaus gab es viele Anregungen. So haben sich mehrere Einwohner bereiterklärt, die Heimatstube, unter der Voraussetzung sie in das Erdgeschoss zu verlegen, helfen Gesetzeslagen auseinandersetzen. Laut unserer Landesregie- wiederzubeleben. Auch besteht der Wunsch, die Bibliothek ebenfalls im Erdgeschoss unterzubringen. Und nicht zuletzt könnte unser Begegnungstreff etwas moderner gestaltet werden. Natürlich werden • immer gebadet sein rung sollen die Gemeinden ja gestärkt werden. Harren wir also wir dabei auch die Möglichkeiten eines vernünftigen Platzes für unsere Jugendlichen abchecken. und manchmal ein Wohl oder übel müssen wir uns in der Gemeindevertretung auch mit der Anpassung unseres der Dinge Haushaltsplans an die neuen die daauseinandersetzen. Gesetzeslagen kommen, hoffen Laut unserer Landesregierungdas sollen Beste und erwarten das Kleid tragen die Gemeinden ja gestärkt werden. Harren wir also der Dinge die da kommen, hoffen das Beste und Schlimmste. erwarten das Schlimmste. • muss wunderschön ZuHerzenguter liegt. Vielleicht Letzt haben es einigenoch Zu guter Letzt noch eine Sache, die mir persönlich besonders am eine Sache, die mir persön- von ihnen bemerkt. schick aussehen und lich besonders Ab und an leuchtete an der Mühle nicht nur die Weihnachtsbeleuchtung. am Die Gemeinde, einige Herzen liegt. Vielleicht haben unserer nach Parfüm riechen Vereine und auch einige Gewerbetreibende tragen die Mühle ines Wappen einige von und Logos, da fände ich es ihnen bemerkt. Ab und an leuchtete äußerst gut das Original • uns ernst nehmen im wahrsten Sinne des Wortes ins rechte Licht zu setzen. Die anTestsder ersten habe ich Mühle bereits, natürlich innicht nur enger Absprache mit die Weihnachtsbeleuch- Familie Döscher, durchgeführt. Dabei wurde ich tatkräftig von Wenn Du das alles bist und Lust hast, mit uns die Welt zu tung. einem Die meiner Nachbarn Gemeinde, unterstützt und von unserem einige unserer Vereine und Elektriker Volker Schliehe beraten, der mir bei der technischen entdecken, dann melde Dich gaaaaaaaaanz schnell bei auch Umsetzung aucheinige Gewerbetreibende bereits Unterstützung zugesagt hat. Probiert tragen die Mühle haben wir verschiedenen Scheinwerferarten und verschiedene uns. Wir freuen uns auf Dich! in Wappen und Logos, Winkel, sind aber noch nicht zu einem abschließend schönen Ergebnis gekommen. Die Mühle liegt in privater Hand, was bedeutet, dass ich trotz meiner Funktion als Bürgermeister schwerlich da fände ich es äußerst gut das Original im wahrsten Sinne des Wortes ins rechte Licht Gemeindevermögen dazu zur Verfügung stellen kann. Ich halte das auch gar nicht für nötig, denn gez. Die kleinen Superbäcker zu setzen. Die ersten Tests habe ich bereits, natürlich in enger Absprache mit Familie Döscher, durchgeführt. Für unsere Kita Kunterbunt in Dabel Dabei wurde ich tatkräftig von einem meiner Nachbarn unter- suchen wir eine/n Erzieher/in in Teilzeit. stützt und von unserem Elektriker Volker Schliehe beraten, der Wir betreuen hier 67 Kinder im Alter von 3 Monaten bis mir bei der technischen Umsetzung auch bereits Unterstützung 11 Jahren in teiloffener Arbeit nach dem Situationsansatz. zugesagt hat. Probiert haben wir verschiedenen Scheinwerfer- PARTIZIPATION wird bei uns groß geschrieben. Wir sehen arten und verschiedene Winkel, sind aber noch nicht zu einem uns als Partner und Begleiter der Kinder, mit denen wir ge- abschließend schönen Ergebnis gekommen. Die Mühle liegt in meinsam die Welt entdecken. Weitere Infos finden Sie unter: privater Hand, was bedeutet, dass ich trotz meiner Funktion als www.asb-sn-pch.de Bürgermeister schwerlich Gemeindevermögen dazu zur Verfü- Wir wünschen uns: gung stellen kann. Ich halte das auch gar nicht für nötig, denn • engagiertes und eigenverantwortliches Handeln steht die Anlage erstmal, beläuft sich der Stromverbrauch auf • aktive Mitarbeit an der Entwicklung der Einrichtung knapp 10 Euro im Monat. Möchten sie mich also bei diesem Pro- • fachkundige pädagogische Arbeit, einen anerkannten jekt unterstützen, bitte ich sie einfach Kontakt mit mir aufzuneh- Berufsabschluss nach KiföG M-V men. Es wäre mir eine große Freude spätestens zum Mühlen- • Flexibilität und Belastbarkeit, eine ausgeprägte Team- fest am Pfingstwochenende die Beleuchtung in den offiziellen fähigkeit Betrieb zu stellen und auf der Sponsorentafel dann hoffentlich viele Namen zu finden. Wir bieten: Wir haben zudem geänderte Öffnungszeiten der Bibliothek: • leistungsbezogene und ortsübliche Vergütung Montag, Dienstag und Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr • Möglichkeiten, sich über das übliche Maß hinaus, • in die gelingende Entwicklung unserer Einrichtung Es gibt ab sofort wieder Sprechzeiten für den Kontaktbe- einzubringen amten der Gemeinde Dabel am: • ein sehr engagiertes, offenes Team Januar • zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Mittwoch, 15.01.2020 sowie bereichernde Fachberatung Mittwoch, 22.01.2020 Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung: Mittwoch, 29.01.2020 ASB Kita Kunterbunt Februar Straße der DSF 27 Mittwoch, 12.02.2020 19406 Dabel Mittwoch, 19.02.2020 Ansprechpartner: Frau Zielke Jeweils von 16.00 – 18.00 Uhr im Begegnungstreff, W.-Pieck- oder per Mail an: zukunft@asb-sn-pch.de; bei Fragen rufen Str. 20 Sie uns gerne an: 038485 20475 Ihr Jörg Neumann
Sternberger Seenlandschaft –8– Nr. 01/2020 DRK-Ortsverein Amtsbereich Sternberger Seenlandschaft: Mustin, Witzin Sternberger Seenlandschaft Gemäß § 41 „Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhal- tung“ des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) Hiermit lade ich im Namen des Vorstandes alle Mitglieder des in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBI. DRK-Ortsverein Sternberger Seenlandschaft, die ihren Wohn- I S. 2585 ff.), mit § 66 des Wassergesetzes des Landes M-V sitz im Amt Sternberger Seenlandschaft haben, zu einer Mitglie- (LWaG M-V) vom 30.11.1992 (GVOBI. M-V S. 669), zuletzt geän- derversammlung dert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17.12.2015 (GVOBI. M-V S. 583, 584) und der Satzung unseres Verbandes. am Mittwoch, dem 26.02.2020, um 18:00 Uhr, (1) Soweit es zur ordnungsgemäßen Unterhaltung eines oberir- in das Seniorenzentrum Sternberg, Am Berge 1 a, dischen Gewässers erforderlich ist, haben herzlich ein. 1. die Gewässereigentümer Unterhaltungsmaßnahmen am Gewässer zu dulden, Tagesordnung: 2. die Anlieger und Hinterlieger zu dulden, dass die zur Un- 1. Eröffnung und Begrüßung terhaltung verpflichtete Person oder ihre Beauftragten die 2. Bestätigung der Tagesordnung Grundstücke betreten, vorübergehend benutzen und aus 3. Jahresabschluss für das Jahr 2018 ihnen Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen, wenn 4. Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2018 diese anderweitig nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten 5. Wirtschaftsplan 2020 beschafft werden können. Hinterlieger sind die Eigentümer 6. Sonstiges der an Anliegergrundstücke angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten, 3. die Anlieger zu dulden, dass die zur Unterhaltung verpflich- tete Person die Ufer bepflanzt, 4. die Inhaber von Rechten und Befugnissen an Gewässern zu dulden, dass die Benutzung vorübergehend behindert oder unterbrochen wird. Die zur Unterhaltung verpflichtete Person hat der duldungs- Hinweis: Satzungen und öffentliche Bekanntmachungen pflichtigen Person die beabsichtigten Maßnahmen rechtzeitig der Stadt Sternberg und der Stadt Brüel werden auf den vorher anzukündigen. Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt. jeweiligen Internetseiten unter www.stadt-sternberg.de und (2) Die nach Absatz 1 Verpflichteten haben Handlungen zu un- www.stadt-brueel.de veröffentlicht. terlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesent- lich erschweren würden. (3) Die Anlieger können verpflichtet werden, die Ufergrundstü- Info der Wohngeldbehörde cke in erforderlicher Breite so zu bewirtschaften, dass die Unter- haltung nicht beeinträchtigt wird. zum Wohngeldstärkungsgesetz (4) Entstehen durch Handlungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer Zum 1. Januar 2020 wird das Wohngeld erhöht. Dies sieht das 1 bis 3 Schäden, so hat der Geschädigte gegen die zur Unter- Wohngeldstärkungsgesetz vor, das Bundestag und Bundesrat haltung verpflichtete Person Anspruch auf Schadenersatz. beschlossen haben. Es ist die erste Anhebung des Wohngeldes Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken seit vier Jahren. (An- und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitglie- Haushalte mit einem laufenden Wohngeldbezug erhalten das dern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird hiermit die Mög- höhere Wohngeld zu Beginn des Jahres 2020, ohne dass hier- lichkeit auf Anhörung bzw. zur schriftlichen Äußerung gewährt. für ein Antrag gestellt werden muss. gez. Neumann Durch die nach oben verschobenen Einkommensgrenzen kön- Verbandsvorsteher nen künftig auch mehr Haushalte als bisher Wohngeld erhalten. Gerade Haushalte, die in den letzten Jahren zum Beispiel durch Rentenerhöhungen aus dem Wohngeld gefallen sind, könnten Gewässerschauplan 2020 nunmehr wieder einen Anspruch erlangen. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ausfällt, ist individuell verschieden und abhängig vom Wohnort. Die Be- Öffentliche Bekanntmachung rechnung richtet sich nach der Haushaltsgröße, der Höhe der Wasser- und Bodenverband „Nebel“ zuschussfähigen Miete bzw. Belastung und des Haushalts Teterower Chaussee 23 einkommens. 18273 Güstrow OT Klueß Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch Tel. 03843 213062 geltend machen. Familien, die Wohngeld beziehen, können zu- dem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Beantragt Der Wasser- und Bodenverband „Nebel“ Güstrow führt entspre- werden kann Wohngeld bei der Wohngeldbehörde des Amtes chend seiner Satzung die Gewässerschau der Wasserläufe II. Sternberger Seenlandschaft. Ordnung lt. Terminplan durch. Künftig wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Treffpunkt ist jeweils 9:00 Uhr Entwicklung der Wohnkosten und Verbraucherpreise ange- Interessierte Anlieger und Bürger sind eingeladen. passt, erstmals zum 1. Januar 2022. Dadurch reduzieren sich die Fälle, in denen Haushalte infolge von Einkommensstei Termin Schaubereich - Treffpunkt Schaubeauf- gerungen aus dem Wohngeld fallen oder zwischen Wohngeld Gemeinde tragte und Leistungen der Grundsicherungen wechseln. 03.03. Krakow am See, Amt Krakow Herr Baldermann Kuchelmiß, am See, Wasser- und Bodenverband „Nebel“ Reimershagen, Bauamt Dobbin/Linstow, Öffentliche Bekanntmachung über Hohen Wangelin, Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern Dahmen, Jabel, Klocksin, Neu 2. Ordnung Garz, Nossentiner Im Jahr 2020 finden ganzjährig die erforderlichen Unterhal- Hütte, Plau am tungsarbeiten an Gewässern 2. Ordnung statt. See, Vollrathsruhe, Die Arbeiten werden in folgenden Gemeinden bzw. Städten Hoppenrade, durchgeführt. Mühl-Rosin
Nr. 01/2020 –9– Sternberger Seenlandschaft 04.03. Sarmstorf, Kuhs, Landw. Unter- Herr Behnke gene Aufwandsentschädigung entsprechend des Absatzes 1. Laage, Bereich nehmen (6) Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine monatliche funk- Weitendorf Dolgen Sarmstorf tionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €. am See, Sie erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung Hohen Sprenz, entsprechend Absatz 1. Dummerstorf (7) Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktions- Plaaz, Glasewitz, bezogene Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 und 5 Diekhof, Laage, erhalten, erhalten einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von Liessow, Wardow 10,00 €. 05.03. Mistorf, Agrofarm Herr Loeck Artikel Lüssow, Rukieten, Lüssow, Büro Inkrafttreten Gr. Schwiesow, Die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage Zepelin, Kassow, nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Wiendorf, Güstrow Hohen Pritz, den 17.12.19 10.03. Lalendorf, ehem. Ge- Herr Böckermann Jan Kessel Groß Wokern, meindebüro Bürgermeister Groß Roge, Lalendorf Dalkendorf, Verfahrensvermerk: Teterow, Vorstehende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wurde Warnkenhagen dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere 11.03. Tarnow, Dreetz, Rinderzucht Herr Neumann Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Absatz 2 Kommunalverfas- Gutow, Gülzow- Tarnow GbR sung M-V angezeigt. Prüzen, Zehna, Die vorstehende Satzung vom 17.12.19 wird im Amtsblatt des Lohmen, Kl. Upahl, Amtes Sternberger Seenlandschaft Nr. 01/2020 vom 18.01.20 Bützow, Dobbertin, öffentlich bekannt gemacht. Mustin, Witzin Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form- vorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V nur innerhalb eines Jahres gel- 3. Satzung zur Änderung tend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von der Hauptsatzung Hohen Pritz Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Hauptsatzung der Gemeinde Witzin Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. Seite 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.12.2019 und Präambel nach Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfol- Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das gende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung erlassen: Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. Seite 777) wird Artikel I nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.08.2019 und Die Hauptsatzung der Gemeinde Hohen Pritz vom 04.03.2013, nach Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfol- geändert am 19.02.2015 und 30.01.2017, wird wie folgt geändert: gende Hauptsatzung erlassen: § 7 wird wie folgt neu gefasst: (1) Alle Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teil- §1 nahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Aus- Wappen/Flagge/Dienstsiegel schüsse, in die sie gewählt wurden sowie an Fraktionssitzungen (1) Die Gemeinde Witzin führt ein Wappen, eine Flagge und ein zur Vorbereitung von Ausschusssitzungen, eine sitzungsbezo- Dienstsiegel. gene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 €. (2) Das Wappen zeigt eine in Blau eingezogene goldene Spitze, (2) Ausschussvorsitzende erhalten für jede von ihnen geleite- belegt mit einem blauen Mühlrad; vorn zwei gekreuzte goldene te Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Giebelbretter mit nach außen gewendeten Pferdeköpfen; hinten Höhe von 60,00 €. Entsprechendes gilt, wenn eine Stellvertrete- ein aufrecht stehender mit der Krümme nach innen weisender rin oder ein Stellvertreter die Ausschusssitzung leitet. goldener Abtstab. (3) Sachkundige Einwohner erhalten für die Teilnahme an den (3) Die Flagge ist gleichmäßig längsgestreift von Gold und Blau. Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt wurden, sowie In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils zwei Drittel der für die Teilnahme an Fraktionssitzungen, die der Vorbereitung Höhe des goldenen und des blauen Streifens übergreifend das von Ausschusssitzungen dienen, eine sitzungsbezogene Auf- Gemeindewappen. Die Höhe des Flaggentuches verhält sich wandsentschädigung in Höhe von 40,00 €. zur Länge wie 3 zu 5. (4) Für meherere Sitzungen an einem Tag wird nur eine sit- (4) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen mit der Um- zungsbezogene Entschädigung bezahlt. Die Höchstzahl der schrift „GEMEINDE WITZIN“. Sitzungen der Ausschüsse, für die sitzungsbezogene Entschä- (5) Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Ge- digung zu zahlen ist, wird auf jeweils jährlich 6 beschränkt. nehmigung des Bürgermeisters. (5) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält eine mo- §2 natliche Ortsteile Aufwandsentschädigung von 700,00 €. Ortsteil der Gemeinde Witzin ist Loiz. Es wird keine Ortsteil Die Stellvertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters vertretung gebildet. erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Meck- §3 lenburg-Vorpommern folgende funktionsbezogene Aufwands- Rechte der Einwohner entschädigung: (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beruft durch - der 1. Stellvertreter 140,00 € öffentliche Bekanntmachung mindestens einmal im Jahr eine - der 2. Stellvertreter 70,00 € Versammlung der Einwohnerinnen und der Gemeinde ein. Die Neben der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung erhal- Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner kann auch ten der Bürgermeister und die Stellvertreter eine sitzungsbezo- begrenzt auf Ortsteile durchgeführt werden.
Sternberger Seenlandschaft – 10 – Nr. 01/2020 (2) Anregungen und Vorschläge der Versammlung der Einwoh- 2. bei überplanmäßigen Ausgaben innerhalb einer Wertgrenze nerinnen und Einwohner in Selbstverwaltungsangelegenheiten, von 1.000 € bis 4.000 € sowie bei außerplanmäßigen Aus- die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden müssen, gaben innerhalb einer Wertgrenze von 500 € bis 2.500 € je sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorge- Ausgabenfall. legt werden. 3. bei Veräußerung oder Belastung von Grundstücken inner- (3) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Ge- halb einer Wertgrenze von 500 € bis 2.500 €, bei Hingabe meinde oder auf ihrem Gebiet von einem Zweckverband durch- von Darlehen die innerhalb eines Haushaltsjahres zurück- geführt werden, sollen die Einwohnerinnen und Einwohnermög- gezahlt werden bis zu 2.500 € sowie bei Aufnahme von Kre- lichst frühzeitig über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen diten des Haushaltsplanes unterhalb der Wertgrenze von wenn nicht anders, in einer Einwohnerversammlung oder durch 5.000 €. Information im Bekanntmachungsblatt oder im Rahmen der Fra- 4. über Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen, gestunde unterrichtet werden. die Bestellung sonstiger Sicherheiten für Dritte oder wirt- Soweit Planungen bedeutsame Investitionen oder Investitions- schaftlich gleich zu achtende Rechtsgeschäfte bis zu einer fördermaßnahmen betreffen, sind die beabsichtigte Finanzie- Wertgrenze von 1.000 €. rung und die möglichen Folgen des Vorhabens für die Steuern, (4) Der Hauptausschuss nimmt die Aufgaben des Finanzaus- Beiträge und Hebesätze der Gemeinde darzustellen. Den Ein- schusses wahr. Dazu zählen das Finanz- und Haushaltswesen, wohnerinnen und Einwohnern ist Gelegenheit zur Äußerung Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben. auch im Rahmen der Fragestunde zu geben. (5) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidun- (4) Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Witzin erhal- gen des Hauptausschusses zu informieren. ten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffent- lichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mit- §6 glieder der Gemeindevertretung sowie die Bürgermeisterin oder Ausschüsse den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen (1) Es werden folgende Ausschüsse gebildet: zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen Name Besetzung, Aufgabengebiet sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Ausschuss für 3 Mitglieder der Gemeindever- Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde Gemeindeentwicklung, tretung ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. Bau, Verkehr, Tourismus 2 sachkundige Einwohnerin- (5) In den Fällen nach Abs. 3 kann sich diese nach Bedarf auf und Umwelt nen/Einwohner 45 Minuten erhöhen. Aufgaben: Flächennutzungs- (6) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, plan, Bauleitplanung, Wirt- im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über schaftsförderung, Hoch-, wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten. Tief- und Straßenbauange- legenheiten, Denkmalpflege, §4 Kleingartenanlagen, Ordnung, Gemeindevertretung Sicherheit, Umwelt- und Natur- (1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. schutz, Landschaftspflege (2) Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung sollen Ausschuss für Schule, 3 Mitglieder der Gemeindever- spätestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung bei der Bürgermeis- Jugend, Kultur und Sport tretung terin oder dem Bürgermeister eingereicht werden. Mündliche 2 sachkundige Einwohnerin- Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern nen/ Einwohner sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden können, spä- Aufgaben: Schul- und Kultur- testens innerhalb von 14 Tagen schriftlich beantwortet werden. angelegenheiten, Kulturförde- (3) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen aus- rung und Sportentwicklung, geschlossen: Jugendförderung, Kinderta- 1. einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen gesstätten, Sozialwesen Frem- 2. Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner denverkehr 3. Grundstücksgeschäfte Rechnungsprüfungsaus- 2 Mitglieder der Gemeindever- 4. Vergabe von Aufträgen schuss tretung, 5. Rechnungsprüfungsangelegenheiten außer dem Abschluss- 1 sachkundige Einwohnerin/ bericht Einwohner Sofern keine überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls Aufgaben: Begleitung der oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sein, sind auch Haushaltsführung, Prüfen der die Angelegenheiten der Ziffern 1 - 5 in öffentlicher Sitzung zu Jahresrechnung behandeln. (2) Die Ausschusssitzungen sind öffentlich. §5 §7 Hauptausschuss Bürgermeisterin/Bürgermeister (1) Es wird ein Hauptausschuss gebildet, dem neben dem Bür- (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister trifft Entschei- germeister vier weitere Gemeindevertreter angehören. Die Sit- dungen unterhalb der folgenden Wertgrenzen: zungen des Hauptausschusses sind nicht öffentlich. 1. über Verträge, die auf einmalige Leistungen von 1.000 € ge- (2) Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen richtet sind sowie bei wiederkehrenden Leistungen von 250 dem Hauptausschuss alle Entscheidungen, die nicht nach § 22 € pro Monat Abs. 3 KV M-V als wichtige Angelegenheiten der Gemeindever- 2. über überplanmäßige Ausgaben von 1.000 € sowie bei tretung vorbehalten sind bzw. durch die folgenden Vorschriften außerplanmäßigen Ausgaben von 500 € je Ausgabenfall dem Bürgermeister übertragen werden. Davon unberührt blei- 3. bei Veräußerungen oder Belastung von Grundstücken von ben die dem Bürgermeister gesetzlich übertragenen Aufgaben. 500 €, bei Hingabe von Darlehen die innerhalb eines Haus- (3) Der Hauptausschuss trifft Entscheidungen nach § 22 Abs. 4 haltsjahres zurückgezahlt werden von 10.000 € sowie bei KV M-V unterhalb folgender Wertgrenzen: Aufnahme von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes 1. über Verträge, die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, von 50.000 €. innerhalb einer Wertgrenze von 1.000 € bis 5.000 € sowie (2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidun- bei wiederkehrenden Leistungen innerhalb einer Wertgren- gen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten. ze von 250 € bis 500 € pro Monat. (3) Verpflichtungserklärungen der Gemeinde bis zu einer Wert-
Nr. 01/2020 – 11 – Sternberger Seenlandschaft grenze von 750 € bzw. bei wiederkehrenden Verpflichtungen blatt Sternberger Seenlandschaft“ bekannt gemacht. Das Be- von 250 € pro Monat können von der Bürgermeisterin oder vom kanntmachungsblatt des Amtes erscheint monatlich und wird Bürgermeister allein bzw. durch einen von ihr oder ihm beauf- kostenlos in alle Haushalte geliefert. Es kann weiterhin einzeln tragten Bediensteten des Amtes in einfacher Schriftform ausge- oder im Abonnement bei der Stadt Sternberg, Am Markt in fertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt 19406 Sternberg bezogen werden. diese Wertgrenze bei 2.500 €. (5) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Be- (4) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister entscheidet stimmung in üblicher Form infolge höherer Gewalt oder sonsti- über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkun- ger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch gen oder ähnliche Zuwendungen unter 100 Euro. Aushang an den Bekanntmachungstafeln zu veröffentlichen. In §8 diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Abs. Entschädigungen 1 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf (1) Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten eine sitzungs- gegenstandlos geworden ist. bezogene Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzun- Die Bekanntmachungstafeln befinden sich in: gen der Gemeindevertretung, Fraktionen sowie der Ausschüs- Witzin, Häuslerstraße, vor der Kirche se, in die sie gewählt worden sind, in Höhe von 40 € je Sitzung. Loiz, Lindenweg 12, Bushaltestelle (2) Ausschussvorsitzende erhalten für jede von ihnen geleite- (6) Die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Gemeinde- te Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in vertretersitzungen sind gemäß Absatz 1 einzusehen. Höhe von 60 €. Entsprechendes gilt, wenn eine Stellvertreterin § 10 oder ein Stellvertreter die Ausschusssitzung leitet. Inkrafttreten (3) Sachkundige Einwohner erhalten für die Teilnahme an den (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntma- Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt wurden, sowie für chung in Kraft. die Teilnahme an Fraktionssitzungen, die der Vorbereitung von Witzin, den 06.01.2020 Ausschusssitzungen dienen, ein sitzungsbezogene Aufwands- entschädigung in Höhe von 40 €. Hüller (4) Für mehrere Sitzungen an einem Tag wird nur eine sitzungs- Bürgermeister bezogene Entschädigung bezahlt. (5) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält eine funk- Verfahrensvermerk: tionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 700 € mo- Vorstehende Hauptsatzung der Gemeinde Witzin wurde dem natlich. Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung 6 Wochen Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere weitergezahlt. Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbe- Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Absatz 2 Kommunalver- dingter Abwesenheit, sowie diese zu vertretende Zeiten nicht fassung M-V angezeigt. Der Landrat hat mit Schreiben vom über 3 Monate hinausgehen. Die Stellvertreter des Bürgermeis- 09.12.2020 keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend ters erhalten folgende funktionsbezogene Aufwandsentschädi- gemacht. gung: Die Hauptsatzung der Gemeinde Witzin vom 06.01.2020 wird im der 1. Stellvertreter 140 € monatlich Amtsblatt des Amtes Sternberger Seenlandschaft Nr. 01/2020 der 2. Stellvertreter 70 € monatlich vom 18.01.2020 öffentlich bekannt gemacht. (6) Neben dieser funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und erhalten die Stellvertreter eine sitzungsbezogene Aufwandsent- Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 schädigung entsprechend Absatz 1. Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V nur innerhalb eines (7) Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine funktionsbezogene Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Ver- Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € monatlich. Sie erhal- letzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungs- ten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung entspre- vorschriften. chend Absatz 1, außer für Sitzungen ihrer Fraktion. (8) Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktions- bezogene Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 5 und 3. Satzung zur Änderung 7 erhalten, erhalten einen monatlichen Sockelbetrag von 10 € der Hauptsatzung Weitendorf §9 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Öffentliche Bekanntmachungen Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung (1) Satzungen, außer Satzungen nach dem Baugesetzbuch der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) (BauGB), und sonstige Mitteilungen der Gemeinde Witzin, de- wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Weitendorf vom ren öffentliche Bekanntmachung durch Rechtsvorschrift vorge- 04.09.2019 und nach Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichts- geben ist, werden im Internet unter der Adresse behörde folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung www.amt-ssl.de erlassen: öffentlich bekannt gemacht. Daneben kann sich jedermann Sat- zungen der Gemeinde Witzin unter der Bezugsadresse: Amt Artikel I Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 1 in 19406 Sternberg Die Hauptsatzung der Gemeinde Weitendorf vom 18.12.2014, zusenden lassen. Textfassungen sind zur Mitnahme während zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Haupt- der Öffnungszeiten am Verwaltungssitz erhältlich. satzung der Gemeinde Weitendorf vom 07.11.2016, wird wie (2) Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des ers- folgt geändert: ten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form 1. § 6 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: des Abs. 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Be- (2) Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich, die Sit- kanntmachung vermerkt. zungen des Rechnungsprüfungsausschusses finden nicht (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen öffentlich statt. und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. 2. Der § 8 wird wie folgt neu gefasst: Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetz- § 8 Entschädigungen lich etwas andere bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält eine sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienst- funktionsbezogene Aufwandsentschädigung von 700,00 €/ siegel zu vermerken. monatlich. (4) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen Spätestens nach 3 Monaten Vertretung entfällt die Auf- auf Grund von Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) wer- wandsentschädigung für die Bürgermeisterin oder den Bür- den durch Abdruck im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Amts- germeister.
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