Steuereinnahmen im Mai 2020 - Bundesfinanzministerium
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Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage BMF-Monatsbericht
Juni 2020
Steuereinnahmen im Mai 2020
Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeinde- monatlichen Anforderungen der Europäischen
steuern) sanken im Mai 2020 um 19,9 % gegenüber Union (EU) schwanken aufgrund ihres jeweiligen
dem Mai 2019. Die konjunkturellen Auswirkungen Finanzierungsbedarfs. Sie orientieren sich jedoch
der Corona-Krise sowie die aufgrund dieser Krise grundsätzlich am Finanzrahmen für das laufende
getroffenen steuerlichen Maßnahmen belasteten Jahr 2020.
das Steueraufkommen im Mai 2020 signifikant. Be-
sonders bedeutsam war der Aufkommensrückgang
bei den Gemeinschaftsteuern um rund ein Fünf- Gesamtüberblick kumuliert bis
tel, wobei ein Großteil des absoluten Aufkommens- Mai 2020
rückgangs auf die Steuern vom Umsatz zurück-
zuführen war. Aber auch Lohnsteuer, veranlagte In den Monaten Januar bis Mai 2020 ist das Steu-
Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuern vom eraufkommen insgesamt um 6,3 % gesunken. Die
Ertrag sowie Körperschaftsteuer hatten signifikante Gemeinschaftsteuern haben sich um 7,5 % und die
Rückgänge zu verzeichnen. Die Einnahmen aus Bundessteuern um 2,9 % verringert. Die Länder-
den Bundessteuern verringerten sich im direkten steuern zeigen einen Zuwachs um 7,5 %.
Vorjahresmonatsvergleich ebenfalls deutlich auf-
grund steuerlicher Erleichterungen und konjunk-
turbedingter Minderverbräuche. Bezogen auf die Verteilung auf Bund, Länder
Wachstumsraten war besonders die Luftverkehr- und Gemeinden
steuer von einem signifikanten Einbruch betroffen.
Betragsmäßig hatten die Energie- und die Strom- Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrech-
steuer hohe Aufkommensrückgänge. Bei der Tabak- nung von Bundesergänzungszuweisungen ver-
steuer ergab sich ebenfalls ein Rückgang, der aber zeichneten im Mai 2020 einen deutlichen Rück-
einer Verschiebung von Aufkommen in den Folge- gang um 34,8 % gegenüber dem Ergebnis im
monat Juni geschuldet war. Die Einnahmen aus den Mai 2019. Erstens verringerten sich die Einnah-
Ländersteuern wiesen einen Zuwachs um 2,8 % auf. men aus den Gemeinschaftsteuern sowie den Bun-
dessteuern. Zweitens waren deutlich höhere Bun-
desergänzungszuweisungen zu leisten. Drittens
EU-Eigenmittel waren im aktuellen Berichtsmonat höhere EU-Ei-
genmittelabführungen gegenüber dem Vorjahres-
Im Berichtsmonat Mai 2020 erhöhten sich die Zah- vergleichsmonat Mai 2019 zu erbringen.
lungen von EU-Eigenmitteln inklusive der Zölle
um rund 2,0 Mrd. € und lagen bei rund 3,8 Mrd. €. Die Länder verbuchten im Mai 2020 einen Rück-
Zur Finanzierung ihrer Aufgaben hatte die Euro- gang ihrer Steuereinnahmen um 14,7 %. Basis die-
päische Kommission bereits im Januar 2020 ein ses Rückgangs waren geringere Einnahmen aus
zusätzliches Zwölftel des Jahresbetrags abgeru- dem Länderanteil an den Gemeinschaftsteuern
fen. Dies führte in den vergangenen Monaten zu (-19,5 %). Dieser Rückgang konnte durch höhere
geringeren EU-Eigenmittelabführungen. Im ak- Einnahmen aus den Ländersteuern (+2,8 %) etwas
tuellen Berichtsmonat wurden nunmehr deut- kompensiert werden. Die Einnahmen der Gemein-
lich höhere BNE- und Mehrwertsteuer-Eigen- den aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftsteuern
mittel gegenüber dem Mai 2019 abgerufen. Die verringerten sich um 16,4 %.
56Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage BMF-Monatsbericht
Steuereinnahmen im Mai 2020 Juni 2020
Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr¹
Veränderung Veränderung Veränderung
gegenüber Januar bis gegenüber Schätzungen gegenüber
Mai Vorjahr Mai Vorjahr für 20204 Vorjahr
2020 in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in %
Gemeinschaftsteuern
Lohnsteuer² 15.135 -10,3 86.067 +0,2 212.250 -3,4
Veranlagte Einkommensteuer -999 X 16.999 -11,8 47.600 -25,3
Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 1.247 -36,5 7.540 -2,7 21.000 -10,6
Abgeltungsteuer auf Zins- und 349 -27,1 3.374 +40,4 6.300 +22,4
Veräußerungserträge (einschließlich
ehemaligem Zinsabschlag)
Körperschaftsteuer -225 X 5.789 -36,5 18.800 -41,3
Steuern vom Umsatz 16.505 -21,0 87.988 -11,7 221.000 -9,1
Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage
Gewerbesteuerumlage 197 -22,0 1.317 +0,6 3.649 -22,4
Erhöhte Gewerbesteuerumlage 0 -100,0 99 -89,3 0 X
Gemeinschaftsteuern insgesamt 32.210 -21,1 209.172 -7,5 530.599 -10,9
Bundessteuern
Energiesteuer 2.644 -19,4 10.420 -6,9 37.100 -8,8
Tabaksteuer 1.028 -38,9 5.080 -1,9 14.350 +0,7
Alkoholsteuer 167 +4,1 861 -2,9 2.100 -0,8
Versicherungsteuer 1.032 +1,7 8.658 +3,4 14.580 +3,1
Stromsteuer 490 -9,9 2.683 -1,2 5.990 -10,4
Kraftfahrzeugsteuer 686 -21,3 4.277 -1,0 9.500 +1,4
Luftverkehrsteuer 4 -96,6 161 -60,3 300 -74,6
Solidaritätszuschlag 1.089 -17,1 6.963 -3,5 17.700 -9,9
Übrige Bundessteuern 100 -22,4 607 -3,5 1.441 -1,7
Bundessteuern insgesamt 7.240 -20,4 39.710 -2,9 103.061 -5,9
Ländersteuern
Erbschaftsteuer 762 +39,9 3.392 +18,9 7.500 +7,3
Grunderwerbsteuer 1.174 -7,2 6.892 +5,3 15.000 -5,0
Rennwett- und Lotteriesteuer 138 -22,4 819 -5,2 1.865 -5,6
Biersteuer 21 -60,6 184 -23,6 520 -15,8
Übrige Ländersteuern 33 +8,1 291 +7,3 505 +4,8
Ländersteuern insgesamt 2.127 +2,8 11.578 +7,5 25.390 -1,8
57Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage BMF-Monatsbericht
Steuereinnahmen im Mai 2020 Juni 2020
noch: Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr¹
Veränderung Veränderung Veränderung
gegenüber Januar bis gegenüber Schätzungen gegenüber
Mai Vorjahr Mai Vorjahr für 20204 Vorjahr
2020 in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in %
EU-Eigenmittel
Zölle 409 -1,2 1.907 -3,2 4.500 -11,5
Mehrwertsteuer-Eigenmittel 325 +159,8 1.365 +9,1 2.700 +7,2
BNE-Eigenmittel 3.022 +155,3 12.692 +7,2 26.720 +14,6
EU-Eigenmittel insgesamt 3.756 +118,0 15.964 +6,0 33.920 +9,7
Bund³ 16.018 -34,8 107.836 -10,9 284.536 -13,5
Länder³ 19.407 -14,7 119.378 -4,0 297.186 -8,4
EU 3.756 +118,0 15.964 +6,0 33.920 +9,7
Gemeindeanteil an der Einkommen- und 2.805 -16,4 19.189 -1,6 47.908 -6,8
Umsatzsteuer
Steueraufkommen insgesamt (ohne 41.987 -19,9 262.367 -6,3 663.550 -9,8
Gemeindesteuern)
1 Methodik: Kassenmäßige Verbuchung der Einzelsteuer insgesamt und Aufteilung auf die Ebenen entsprechend den gesetzlich
festgelegten Anteilen. Aus kassentechnischen Gründen können die tatsächlich von den einzelnen Gebietskörperschaften im
laufenden Monat vereinnahmten Steuerbeträge von den Sollgrößen abweichen.
2 Nach Abzug der Kindergelderstattung durch das Bundeszentralamt für Steuern.
3 Nach Ergänzungszuweisungen; Abweichung zu Tabelle „Einnahmen des Bundes“ ist methodisch bedingt (vergleiche Fußnote 1).
4 Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2020.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Gemeinschaftsteuern Körperschaftsteuer
Im aufkommensschwachen Veranlagungsmonat
Lohnsteuer Mai wurden rund 225 Mio. € Körperschaftsteuer-
aufkommen brutto erstattet; im Mai 2019 waren es
Das Lohnsteueraufkommen entwickelte sich im 38 Mio. € gewesen. Bei der Investitionszulage erga-
Berichtsmonat rückläufig. Dabei verringerte sich ben sich nur sehr geringe Erstattungen, sodass das
das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer im Mai 2020 kassenmäßige Erstattungsvolumen ebenfalls rund
um 7,7 % gegenüber dem Mai 2019. Ursache sind 225 Mio. € betrug. Im Zeitraum Januar bis Mai 2020
geringere Lohnsteuerzahlungen infolge der massi- verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen
ven Inanspruchnahme von Kurzarbeit in Deutsch- der Körperschaftsteuer um 36,5 % gegenüber dem
land. Das aus dem Lohnsteueraufkommen ge- Vorjahreszeitraum.
zahlte Kindergeld stieg im Vergleich zum Mai 2019
um 4,5 %, da im Juli 2019 das Kindergeld pro Kind
um 10 € erhöht worden war. Per saldo verringerte Veranlagte Einkommensteuer
sich das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen ge-
genüber dem Vorjahresmonat um 10,3 %. Für den Das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer
Zeitraum Januar bis Mai 2020 lag das kassenmäßige brutto verringerte sich im aufkommensschwachen
Lohnsteueraufkommen nahezu gleichauf mit dem Veranlagungsmonat Mai um 49,4 % gegenüber dem
Vorjahreswert (+0,2 %). Mai 2019. Nach Abzug der Arbeitnehmererstattun-
gen (+12,7 % gegenüber dem Mai 2019) und der nur
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Steuereinnahmen im Mai 2020 Juni 2020
noch unbedeutenden Investitions- und Eigenheim- Steuern vom Umsatz
zulagen ergab sich per saldo im Mai 2020 ein Er-
stattungsvolumen des kassenmäßigen Steuerauf- Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz ver-
kommens an veranlagter Einkommensteuer von zeichnete im Mai 2020 einen Rückgang von 21,0 %
rund 1,0 Mrd. €. Im Zeitraum Januar bis Mai 2020 gegenüber dem Mai 2019. Das Aufkommen der
verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der Binnenumsatzsteuer verringerte sich deutlich, und
veranlagten Einkommensteuer um 11,8 % gegen- zwar um 21,6 %; die Einnahmen aus Einfuhrum-
über dem Vorjahreszeitraum. satzsteuer sanken um 19,4 %. Aufgrund des Zeitver-
zugs zwischen Umsätzen und Kassenwirksamkeit
werden nun erst die Umsatzrückgänge des Monats
Nicht veranlagte Steuern vom März im Kassenaufkommen sichtbar. Im Zeitraum
Ertrag Januar bis Mai 2020 lag das kassenmäßige Aufkom-
men der Steuern vom Umsatz um 11,7 % unter dem
Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage
Im Mai 2020 lag das Bruttoaufkommen der nicht Vorjahresniveau.
veranlagten Steuern vom Ertrag um 35,6 % unter
der Vorjahresbasis. Ursache waren bei dieser Steu-
erart aber vordergründig nicht coronabedingte Ef- Bundessteuern
fekte, sondern Verschiebungen des kassenmäßigen
Eingangs infolge von unterschiedlichen Terminen Das Aufkommen aus den Bundessteuern lag im
für Dividendenausschüttungen gegenüber dem Mai 2020 um 20,4 % unter dem Steueraufkommen
Jahr 2019. Die aus dem Aufkommen geleisteten Er- des Vorjahresmonats. Ursache waren umfangreiche
stattungen durch das Bundeszentralamt für Steu- Steuererleichterungen, u. a. aus Erstattungen be-
ern lagen bei rund 72 Mio. €. Hieraus ergab sich ein reits gezahlter Steuern (rückwirkende Stundungen)
Rückgang des Kassenaufkommens der nicht ver- und Stundungen ohne Sicherheitsleistungen. Bei
anlagten Steuern vom Ertrag um 36,5 % gegenüber der Energiesteuer (-19,4 %) sowie der Stromsteuer
dem Mai 2019. Im Zeitraum Januar bis Mai 2020 (-9,9 %) waren die Rückgänge auf umfangreiche
verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der Steuererleichterungen, aber auch konjunkturbe-
nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 2,7 %. dingte Minderverbräuche bei Kraftstoffen und
Strom zurückzuführen. Weitere Rückgänge zeigten
die Kaffeesteuer (-31,9 %) sowie die Kraftfahrzeug-
Abgeltungsteuer auf Zins- und steuer (‑21,3 %). Infolge des Lockdowns kam der
Veräußerungserträge weltweite Luftverkehr nahezu zum Erliegen. Dieser
Umstand sowie Steuerstundungen waren Gründe
Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- für den Einbruch der Luftverkehrsteuer um 96,6 %.
und Veräußerungserträge verzeichnete im Ver- Der Solidaritätszuschlag verringerte sich um 17,1 %
gleich zum Mai 2019 einen Rückgang um 27,1 %. infolge des Rückgangs seiner Bemessungsgrundla-
Allerdings waren im bisherigen Jahresverlauf hohe gen. Ebenfalls auffällig war der Rückgang der Ta-
monatliche Steuereinnahmen zu beobachten. Die baksteuer um 38,9 % gegenüber dem Vorjahresmo-
Entwicklung des statistisch nicht ausgewiesenen nat. Hier wurde ein Teil des Steueraufkommens in
Anteils der Steuern auf Veräußerungserlöse am Ge- den Folgemonat Juni gebucht. Zuwächse waren bei
samtaufkommen der Steuer dürfte den Rückgang der Versicherungsteuer (+1,7 %) sowie bei der Alko-
verursacht haben. Im Zeitraum Januar bis Mai 2020 holsteuer (+4,1 %) zu beobachten. Die Veränderun-
stieg das kassenmäßige Aufkommen der Abgel gen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmä-
tungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge ßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis
um 40,4 %. der Bundessteuern.
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Steuereinnahmen im Mai 2020 Juni 2020
Ländersteuern
Das Aufkommen der Ländersteuern nahm im
Mai 2020 um 2,8 % gegenüber dem Mai 2019 zu.
Ursächlich hierfür waren deutlich höhere Ein-
nahmen aus der Erbschaftsteuer (+39,9 %). Die
Grunderwerbsteuer verringerte sich um 7,2 %, die
Biersteuer um 60,6 % infolge von Stundungsmaß-
nahmen. Die Rennwett- und Lotteriesteuer sank
um 22,4 %. Beim Aufkommen der Feuerschutz-
steuer zeigte sich ein Zuwachs um 8,1 % gegenüber
dem Mai 2019.
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