Steuerwegweiser für Menschen mit Behinderung - Hessen.de

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Steuerwegweiser für Menschen mit Behinderung - Hessen.de
Hessisches Ministerium der Justiz

Steuerwegweiser für
Menschen mit Behinderung
Steuerwegweiser für Menschen mit Behinderung - Hessen.de
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Vorwort

Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger
Menschen mit Behinderungen erfah-       Diese Broschüre soll behinderten
ren durch Behörden, Institutionen       Menschen und deren Angehörigen
und Verbände vielfältige Unterstüt-     einen Überblick über die ihnen zu-
zung, um weitgehend ohne Beein-         stehenden      Steuererleichterungen
trächtigungen am sozialen Leben         geben. Denn gerade diejenigen, die
und der Gesellschaft teilhaben zu       erstmals mit diesem Thema konfron-
können. Diese Eingliederung ist         tiert werden, sind oftmals nicht über
wichtig, gelangt allerdings im Alltag   die zahlreichen Steuererleichterun-
oftmals an organisatorische und fi-     gen informiert.
nanzielle Grenzen.

Behinderte Menschen haben oft-
mals Aufwendungen, die anderen
Menschen nicht entstehen. Das Steu-
errecht will für diese außergewöhn-
lichen Belastungen zumindest annä-      Mit freundlichen Grüßen
hernd einen finanziellen Ausgleich
schaffen. Daher werden die zwangs-
läufigen Kosten im Zusammenhang
mit einer Behinderung steuermin-        Dr. Thomas Schäfer
dernd berücksichtigt.                   Hessischer Finanzminister

                                                                           3
Einleitung

Zum Umgang mit dieser Broschüre          Bitte beachten:
Die steuerlichen Sondervorschriften      Der begünstigte Personenkreis un-
für Menschen mit Behinderung sind        terscheidet sich bei den einzelnen
vielfältig und nicht immer leicht ver-   Steuererleichterungen nach Grad
ständlich. Um hier eine Hilfestellung    und Art der Behinderung. Deshalb
zu geben, ist der Inhalt der Broschüre   wurde in der Übersicht auf Seite 7
nach Steuerarten gegliedert.Recht-       und in den betreffenden Abschnitten
lich anspruchsvolle Abhandlungen         angegeben, wer jeweils Begünstig-
werden mit Beispielen zusätzlich er-     ter sein kann.
läutert.
                                         Leider kann diese Broschüre nicht
Allgemeine Informationen sind kurz       auf alle Fragen und steuerlichen Be-
gefasst: übliche Begriffe wie „Wer-      sonderheiten abschließend einge-
bungskosten“,    „Sonderausgaben“        hen. Sie erhebt daher auch keinen
oder „außergewöhnliche Belastun-         Anspruch auf Vollständigkeit. Für
gen“ werden nicht besonders er-          eventuelle weitere Fragen stehen
läutert. Wer über solche Begriffe        Ihnen die Bearbeiterinnen und Be-
Näheres erfahren möchte, findet          arbeiter Ihres Finanzamts gerne zur
ausführliche Erläuterungen in dem        Verfügung.
Ratgeber für Lohnsteuerzahler, der
auf www.hmdf.hessen.de unter der         Der Darstellung aller in dieser Bro-
Rubrik „Presse/Publikationen“ her-       schüre behandelten Steuererleich-
untergeladen werden kann.                terungen liegt die ab 2015 geltende
                                         Rechtslage zugrunde.
Gleiche Detailangaben sind auch
in der „Anleitung zur Einkommen-
steuererklärung” enthalten, die mit
den Erklärungsvordrucken erhältlich
oder auf www.hmdf.hessen.de unter
der Rubrik „Steuern/Vordrucke“ ver-
fügbar ist.

Zur weiteren Information dienen die
in dieser Broschüre vorhandenen
Fundstellen jeweils am Ende der
Abhandlungen. Diese Fundstellen
geben an, wo die Steuervergünsti-
gungen in den Steuergesetzen und
Verwaltungsanweisungen (aktuelle
Einkommensteuer-Richtlinien, Lohn-
steuer-Richtlinien) zu finden sind.

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Inhaltsverzeichnis
                                                                       Seite

Die wichtigsten Vergünstigungen im Überblick                              7

Einkommen- und Lohnsteuer                                                 8

1   Pauschbeträge für behinderte Menschen                                 8

2   Übertragung des Pauschbetrags für behinderte Kinder                  11

3   Berücksichtigung von Aufwendungen als außergewöhnliche               13
    Belastungen anstelle des Pauschbetrags für behinderte Menschen

4   Anerkennung besonderer Aufwendungen als außergewöhnliche             15
    Belastungen neben dem Pauschbetrag für behinderte Menschen
    4.1 Krankheitskosten                                                 15
    4.2 Kosten für den Privatschulbesuch behinderter Kinder              16
    4.3 Behinderungsbedingte Baukosten                                   17
    4.4 Fahrtkosten behinderter Menschen                                 18

5   Gesondert geregelte Fälle von außergewöhnlichen Belastungen          20
    und Steuerermäßigungen
    5.1 Hilfe im Haushalt – Steuerermäßigung bei Aufwendungen für        20
        haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie für Dienst-
        oder Handwerkerleistungen
    5.2 Eigene Pflegeaufwendungen behinderter Menschen                   22
    5.3 Pauschbetrag bei persönlicher Pflege behinderter Personen        24
        durch Angehörige

6   Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte                 27

7   Berücksichtigung der Steuererleichterungen beim Lohnsteuerabzug      30

8   Weitere Steuererleichterungen für Eltern mit behinderten Kindern     31
    8.1 Kinderfreibetrag/Kindergeld                                      31
    8.2 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende                           33
    8.3 Kinderbetreuungskosten                                           35
    8.4 Sonstige kindbedingte Steuererleichterungen                      36

                                                                          5
Seite

9   Steuerfreie Einnahmen einer Gastfamilie für die Aufnahme eines     36
    behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen

10 Sonderregelung für behinderte Menschen
   beim Versorgungsfreibetrag                                          37

11 Besteuerung von Renten                                              38
   11.1 Neuregelung seit 2005                                          38
   11.2 Erwerbsminderungsrenten                                        39
   11.3 Nachfolgende Renten                                            39
   11.4 Andere Renten                                                  39

12 Freibetrag für Veräußerungsgewinne                                  40

Vermögensbildung                                                       41
    Vorzeitige Verfügung über vermögenswirksam angelegte Beträge       41

Kraftfahrzeugsteuer                                                    42
    Steuervergünstigungen                                              42

Grundsteuer                                                            42
    Steuervergünstigung für behinderte Menschen                        42
    bei Kapitalabfindungen

Weitere Publikationen des Hessischen                                   44
Ministeriums der Finanzen

Anmerkung zur Verwendung                                               45

6
Die wichtigsten Vergünstigungen
im Überblick
Gegenstand der Regelung             Art bzw. Grad der Behinderung Seite

Pauschbetrag für behinderte         mindestens 25 und dauernde Ein-       8
Menschen                            buße der körperlichen Beweglich-
                                    keit (Merkzeichen „G“) oder typi-
                                    sche Berufskrankheit bzw. mindes-
                                    tens 50, blind (Merkzeichen „Bl“)
                                    oder hilflos (Merkzeichen „H“)

Erhöhter Abzug für Fahrten zwischen mindestens 50 + erheblich geh-        27
Wohnung und erster Tätigkeitstätte  und stehbehindert (Merk-
                                    zeichen „G“); oder mindestens 70

Mehraufwand für Privatfahrten       mindestens 70 + erheblich geh-        18
                                    und stehbehindert (Merkzei-
                                    chen „G“); oder mindestens 80

Erhöhter Mehraufwand für Privat-    außergewöhnlich gehbehindert          18
fahrten                             (Merkzeichen „aG“), blind (Merk-
                                    zeichen „Bl“) oder hilflos (Merk-
                                    zeichen „H“)

Aufwendungen wegen Pflege-          Mindestschweregrad der Pflege-        22
bedürftigkeit                       bedürftigkeit (Pflegestufe 0, I, II
                                    oder III)

Persönliche Pflege eines            Hilflos (Merkzeichen „H“) oder        24
behinderten Menschen                Pflegestufe III

Kinderfreibetrag/Freibetrag für     Ein Kind muss wegen körperlicher,     31
Betreuung, Erziehung, Ausbildung/   geistiger oder seelischer Behinde-
Kindergeld auch nach Vollendung     rung außerstande sein, sich selbst
des 18. Lebensjahres                zu unterhalten

                                                                           7
Einkommen- und Lohnsteuer

1      Pauschbeträge für behinderte Menschen
Es ist oft sehr mühsam, sämtliche         Wie hoch ist der Pauschbetrag?
Aufwendungen, die infolge einer Be-       Die Höhe des jährlichen Pauschbe-
hinderung entstehen, aufzuzeichnen        trags richtet sich nach dem dauern-
und die entsprechenden Belege zu          den Grad der Behinderung:
sammeln. Deshalb sieht das Einkom-
mensteuerrecht vor, bestimmte Kos-            Grad der         Pauschbetrag
ten als außergewöhnliche Belastun-          Behinderung           in Euro
gen ohne Einzelnachweis in einem
pauschalen Verfahren zu berücksich-          25 und 30                310
tigen (Pauschbetrag für behinderte           35 und 40                430
Menschen).                                   45 und 50                570
                                             55 und 60                720
                                             65 und 70                890
Wer hat Anspruch?                            75 und 80              1.060
Den Pauschbetrag erhalten behin-             85 und 90              1.230
derte Personen, deren Grad der Be-           95 und 100             1.420
hinderung auf mindestens 50 fest-
gestellt ist. Behinderten Menschen,       Blinde (Merkzeichen „Bl“), hilflose
deren Grad der Behinderung auf            Personen (Merkzeichen „H“) sowie
weniger als 50, aber mindestens auf       Schwerstpflegebedürftige in der
25 festgestellt ist, wird der Pauschbe-   Pflegestufe III erhalten einen Pausch-
trag gewährt, wenn                        betrag von 3.700 Euro jährlich.
 • ihnen wegen ihrer Behinderung
                                          Die Pauschbeträge sind Jahresbeträ-
   nach gesetzlichen Vorschriften         ge. Sie werden auch dann in voller
   Renten oder andere laufende Be-        Höhe gewährt, wenn die Vorausset-
   züge zustehen (z.B. Unfallrente,       zungen nicht während des gesamten
   nicht aber aus der gesetzlichen        Kalenderjahres vorgelegen haben
   Rentenversicherung der Arbeiter        oder der Grad der Behinderung erst
   und Angestellten), auch wenn die-      im Laufe des Jahres von der zustän-
   se Ansprüche ruhen oder durch          digen Stelle festgestellt worden ist.
   eine Einmalzahlung abgefunden          Gleiches gilt, wenn der Grad der Be-
   wurden oder                            hinderung erst im Laufe des Jahres
 • die Behinderung zu einer dauern-       herauf- oder herabgesetzt worden ist.
   den Einbuße der körperlichen Be-       In diesen Fällen steht der Pauschbe-
   weglichkeit geführt hat oder           trag der behinderten Person nach
 • die Behinderung auf einer typi-        dem höchsten Grad für das ganze
   schen Berufskrankheit beruht.          Kalenderjahr zu.

8
Welche Kosten werden durch den           Bei Personen, deren Grad der Behin-
Pauschbetrag abgegolten?                 derung auf weniger als 50, aber min-
Der Pauschbetrag für behinderte          destens auf 25 festgestellt ist und de-
Menschen gilt Aufwendungen ab, die       nen wegen ihrer Behinderung nach
für die Inanspruchnahme von Hilfe        den gesetzlichen Vorschriften Ren-
bei den gewöhnlichen und regelmä-        ten oder andere laufende Bezüge
ßig wiederkehrenden Verrichtungen        zustehen, genügt als Nachweis der
des täglichen Lebens, für die Pflege     Rentenbescheid oder ein entspre-
und für einen erhöhten Wäschebe-         chender Bescheid. Es kann sich zum
darf anfallen. Es handelt sich hierbei   Beispiel um Rentenbescheide des
um Aufwendungen, die behinderten         Versorgungsamtes oder eines Trä-
Menschen erfahrungsgemäß durch           gers der gesetzlichen Unfallversiche-
ihre Krankheit bzw. Behinderung          rung handeln. Ein Rentenbescheid
entstehen und deren alleinige be-        der gesetzlichen Rentenversiche-
hinderungsbedingte Veranlassung          rung genügt jedoch nicht.
nur schwer nachzuweisen ist.
                                         Stehen den Personen aufgrund ihrer
Alle übrigen krankheitsbedingten         Behinderung keine Renten oder lau-
Aufwendungen (wie z. B. Operations-      fende Bezüge zu, ist der Nachweis
kosten sowie Kosten für Heilbehand-      durch eine Bescheinigung des Ver-
lungen und Kuren, Arznei-, Arzt- und     sorgungsamtes zu führen. Aus der
Fahrtkosten) können daneben als au-      Bescheinigung muss sich ergeben,
ßergewöhnliche Kosten abgezogen          dass die Behinderung zu einer dau-
werden (siehe hierzu Kapitel 4).         ernden Einbuße der körperlichen
                                         Bewegungsfähigkeit geführt hat
                                         oder auf einer Berufskrankheit be-
Wie ist der Nachweis zu erbringen?       ruht. Sofern diese Bescheinigung nur
Die Voraussetzungen für die Inan-        in elektronischer Form übermittelt
spruchnahme des Pauschbetrags            wurde, ist ein Ausdruck der elektro-
müssen dem Finanzamt nachgewie-          nisch übermittelten Bescheinigung
sen werden.                              ausreichend.
Menschen mit einem Grad der Be-          Der Nachweis einer Behinderung
hinderung von mindestens 50 er-          und deren Grad können auch durch
bringen den Nachweis durch Vorlage       die nach früher geltendem Recht er-
eines Ausweises (im Folgenden als        teilten Ausweise und Bescheinigun-
Schwerbehindertenausweis bezeich-        gen erbracht werden, solange sie
net) nach dem Neunten Buch des So-       noch Gültigkeit haben (z.B. amtliche
zialgesetzbuches (SGB IX) oder eines     Ausweise für Schwerkriegsbeschä-
Bescheides der für die Durchführung      digte oder Schwerbeschädigte).
des Schwerbehindertenrechts zu-
ständigen Behörde. In Hessen sind        Soll der Pauschbetrag von 3.700 Euro
dies die Versorgungsämter.               in Anspruch genommen werden,

                                                                              9
müssen die Voraussetzungen dafür        Wie wird der Pauschbetrag be-
aus den vorgenannten Ausweisen          rücksichtigt?
und Bescheinigungen hervorgehen         Den Pauschbetrag für behinderte
(z. B. Merkzeichen „Bl“ bei Blindheit   Menschen berücksichtigt das Finanz-
oder „H“ bei ständiger Hilflosigkeit    amt bei der Einkommensteuerveranla-
im Schwerbehindertenausweis). Sind      gung, wenn das Steuererklärungsfor-
solche Unterlagen nicht vorhanden,      mular in der Rubrik „außergewöhnliche
muss eine entsprechende Bescheini-      Belastungen” entsprechend ausgefüllt
gung des Versorgungsamtes vorge-        wurde.
legt werden.
                                        Arbeitnehmer und Versorgungsemp-
Dem Merkzeichen „H” steht die           fänger (z.B. Pensionäre) können dar-
Einstufung als Schwerstpflegebe-        über hinaus den Pauschbetrag vorab
dürftiger in Pflegestufe III nach dem   als Freibetrag im Lohnsteuerabzugs-
Elften und Zwölften Buch des So-        verfahren berücksichtigen lassen.
zialgesetzbuches oder ähnlichen
Bestimmungen gleich; auch diese         Der Lohnsteuerabzug wird auf der
Voraussetzung ist durch Vorlage des     Grundlage der elektronischen Lohn-
entsprechenden Bescheids nachzu-        steuerabzugsmerkmale      (ELStAM)
weisen.                                 durchgeführt.
                                        Die persönlichen Lohnsteuerabzugs-
Bitte beachten:
                                        merkmale einschließlich zu berück-
Die erstmalige Feststellung oder die    sichtigender Freibeträge werden
Erhöhung eines Grads der Behinde-       den Arbeitgebern in einer Daten-
rung kann bei der zuständigen Stel-     bank der Finanzverwaltung zum Ab-
le auch noch rückwirkend beantragt      ruf zur Verfügung gestellt.
werden, da hierfür der Zeitpunkt ent-
scheidend ist, an dem die Gesund-       Wenn ein Freibetrag berücksichtigt
heitsstörung eingetreten ist.           werden soll, können Sie bei Ihrem
                                        Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf
Der durch die zuständige Stelle er-
                                        Lohnsteuerermäßigung stellen. Ein
teilte Bescheid stellt einen soge-
                                        solcher Freibetrag hat den Vorteil,
nannten Grundlagenbescheid dar,
                                        dass man die entsprechende Steuer-
an den das Finanzamt gebunden ist.
                                        ersparnis sofort bei jeder Gehalts-
Dies hat zur Folge, dass nach Vorla-
                                        auszahlung erhält, anstatt bis zur
ge der o.g. Nachweise die Pausch-
                                        Einkommensteuerveranlagung       im
beträge für behinderte Menschen
                                        folgenden Jahr warten zu müssen.
unter Umständen auch noch für zu-
rückliegende Jahre gewährt und frü-     Der Pauschbetrag für behinderte
here Steuerbescheide, in denen ein      Menschen wird nach dem erstmali-
Pauschbetrag noch nicht berücksich-     gen Antrag während der Gültigkeits-
tigt worden ist, entsprechend geän-     dauer des Schwerbehindertenaus-
dert werden können.                     weises automatisch berücksichtigt.

10
Näheres finden Sie in dem kleinen
Ratgeber für Lohnsteuerzahler, der       Wo geregelt?
auf www.hmdf.hessen.de unter der         §§ 33b und 39a Einkommensteuer-
Rubrik „Presse/Publikationen“ her-       gesetz,
untergeladen werden kann.                § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Abgaben-
                                         ordnung
                                         § 65 Einkommensteuer-Durch-
                                         führungsverordnung
                                         R 33b Einkommensteuer-Richtlinien

2     Übertragung des Pauschbetrags für
      behinderte Kinder
Die Pauschbeträge für behinderte        Pflegekind) einen Anspruch auf die
Menschen stehen auch behinderten        steuerlichen Freibeträge oder auf
Kindern zu. Kinder verfügen jedoch      Kindergeld haben (ergänzende Er-
häufig über keine eigenen oder nur      läuterungen hierzu finden Sie in der
geringe eigene Einkünfte.               Broschüre „Steuerwegweiser für El-
                                        tern” des Hessischen Ministeriums
Die Pauschbeträge werden deshalb
                                        der Finanzen).
bei den Kindern selbst keine oder
nur eine geringe steuerliche Entlas-    Der (übertragene) Pauschbetrag
tung bewirken.                          mindert dann das zu versteuernde
                                        Einkommen der Eltern und damit de-
                                        ren Steuerschuld.
Steuerlich gilt in diesen Fällen Fol-
gendes: Steht einem Kind der
Pauschbetrag für behinderte Men-        Besonderheiten bei nicht zusam-
schen zu und nimmt es ihn nicht         men veranlagten Eltern:
selbst in Anspruch, kann der Pausch-    Der Pauschbetrag für behinderte Kin-
betrag auf die Eltern (Großeltern und   der wird grundsätzlich auf die Eltern-
Stiefeltern inbegriffen) übertragen     teile je zur Hälfte aufgeteilt. Eine an-
werden, sofern diese für das Kind       dere Aufteilung ist auf gemeinsamen
(leibliches Kind, Adoptivkind oder      Antrag beider Elternteile möglich.

                                                                             11
Der Behinderten-Pauschbetrag des         Einem Elternteil steht auch dann der
Kindes kann aber auch voll auf ei-       volle Pauschbetrag des Kindes zu,
nen Elternteil übergehen, wenn die-      wenn der andere Elternteil im Aus-
sem der Kinderfreibetrag vollständig     land lebt oder verstorben ist oder
übertragen wurde. Dies ist möglich,      der Elternteil das Kind alleine ange-
wenn der andere Elternteil seiner        nommen hat bzw. das Kind nur zu
Unterhaltspflicht gegenüber dem          ihm in einem Pflegekindschaftsver-
Kind für das Kalenderjahr im We-         hältnis steht.
sentlichen nicht nachkommt oder
er mangels Leistungsfähigkeit nicht      Der übertragene Pauschbetrag kann
unterhaltspflichtig ist. Unbeachtlich    als Freibetrag bereits im Lohnsteuer-
ist dabei, ob der Kinderfreibetrag für   abzugsverfahren berücksichtigt wer-
das ganze Jahr oder nur zeitweise        den.
übertragen worden ist.

 Beispiel:
 Der zehnjährige Tim lebt bei seiner Mutter und ist seit seiner Geburt mit
 einem Grad von 50 körperbehindert. Die Mutter erhält Kindergeld und hat
 die Übertragung des dem Vater zustehenden hälftigen Kinderfreibetrages
 beantragt, da dieser seiner Unterhaltspflicht gegenüber Tim nicht im We-
 sentlichen nachgekommen ist. Ebenso hat sie die Übertragung des hälfti-
 gen Freibetrages für Betreuung, Erziehung und Ausbildung beantragt.

 Der Pauschbetrag für behinderte Menschen in Höhe von 570 Euro wird von
 Tim in voller Höhe auf die Mutter übertragen, da der Vater für Tim keinen
 Anspruch auf den Kinderfreibetrag hat.

Im Übrigen gilt:
Mit dem Pauschbetrag für behinder-       Pauschbetrag des Kindes übertra-
te Menschen werden nur die Auf-          gen wurde oder ob das Kind diesen
wendungen des behinderten Kin-           in seiner eigenen Einkommensteuer-
des abgegolten. Daher können die         erklärung geltend macht.
Eltern ihre eigenen zwangsläufigen
Aufwendungen für ein behindertes
Kind zusätzlich als außergewöhnli-        Wo geregelt?
che Belastungen durch Einzelnach-
                                          § 33b Abs. 5 Einkommensteuer-
weis geltend machen. Hierbei ist          gesetz
es unbeachtlich, ob den Eltern der

12
3     Berücksichtigung von Aufwendungen als
      außergewöhnliche Belastungen anstelle des
      Pauschbetrags für behinderte Menschen
Wer den Pauschbetrag für behinder-      Nur wenn die Aufwendungen im Ka-
te Menschen geltend macht, braucht      lenderjahr höher sind als der Pausch-
seine Aufwendungen für                  betrag, kann sich der Nachweis loh-
 • die Hilfe bei den gewöhnlichen       nen.
   und regelmäßig wiederkehren-
   den Verrichtungen des täglichen      Hierbei müssen Sie jedoch beachten,
   Lebens,                              dass nur der Teil der Aufwendungen
                                        steuerlich abgezogen wird, der nicht
 • die Pflege (siehe Kapitel 5.2) und
                                        von dritter Seite erstattet wurde (z.B.
 • einen erhöhten Wäschebedarf          von Versicherungen oder vom Ar-
nicht einzeln nachzuweisen. Der         beitgeber) und der die sogenannte
Pauschbetrag gilt diese Kosten ver-     zumutbare Belastung übersteigt.
einfachend ab.

 Die zumutbare Belastung beträgt
 bei einem Gesamtbetrag             bis                über          über
 der Einkünfte                   15.340 €          15.340 € bis    51.130 €
 		                                                 51.130 €
 1. Steuerpflichtige ohne Kinder
    a) bei Anwendung des Grundtarifs     5%             6%            7%
       (z.B. ledige, getrennt lebende,
       geschiedene oder verwitwete
       Personen)
    b) bei Anwendung des Splittingtarifs 4 %            5%            6%
       (z.B. Eheleute, eingetragene
       Lebenspartner)
 2. Steuerpflichtige mit Kindern
    a) bei einem oder zwei Kindern        2%            3%            4%
    b) bei drei oder mehr Kindern         1%            1%            2%
                                         des Gesamtbetrags der Einkünfte

Ob nun der Pauschbetrag oder der Abzug aller tatsächlichen Kosten des
Jahres steuerlich günstiger ist, muss jeweils berechnet werden.

                                                                            13
Das folgende Beispiel macht dies deutlich:

 Beispiel:
 Ein Arbeitnehmerehepaar (Gesamtbetrag der Einkünfte 25.000 €) hat zwei
 Kinder. Der Ehemann hat einen Grad der Behinderung von 50. Ihm entste-
 hen für die Beschäftigung einer ambulanten Pflegekraft jährlich Kosten in
 Höhe von 1.000 €, die infolge seiner Behinderung notwendig sind.
 Macht er diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend, er-
 rechnet sich der steuermindernde Betrag wie folgt:
 Kosten für die Pflegekraft               1.000 €
 abzüglich zumutbare Eigenbelastung         750 €
 (3 % von 25.000 €)
 insgesamt berücksichtigungsfähig           250 €
 Nimmt der Ehemann dagegen den Pauschbetrag für behinderte Menschen
 in Anspruch (dieser Pauschbetrag wird nicht um eine zumutbare Belastung
 gekürzt), dann ermäßigt sich sein steuerpflichtiges Einkommen um 570 €
 (siehe Tabelle Seite 7).
 In diesem Fall ist es also trotz höherer tatsächlicher Kosten günstiger, sich
 für den Pauschbetrag zu entscheiden.

Unbedingt beachten:
Wer die durch die Behinderung be-        Zum Nachweis und zur Ermittlung
dingten tatsächlichen Aufwendungen       der eigenen Pflegeaufwendungen
als außergewöhnliche Belastung gel-      siehe auch Kapitel 5.2.
tend machen will, muss die gesamten
Aufwendungen nachweisen oder zu-
mindest glaubhaft machen, also nicht      Wo geregelt?
nur den Teil, der den Pauschbetrag für
                                          § 33 Abs. 3 Einkommensteuer-
behinderte Menschenoder die zumut-        gesetz
bare Belastung übersteigt.

14
4      Anerkennung besonderer Aufwendungen
       als außergewöhnliche Belastungen neben dem
       Pauschbetrag für behinderte Menschen
Neben den Kosten, die durch die           • Kosten für eine Kur
Pauschbeträge für behinderte Men-           (siehe Kapitel 4.1),
schen abgegolten werden (siehe            • Schulgeldzahlungen für den Pri-
Kapitel 3), fallen oft noch weitere be-     vatschulbesuch des behinderten
hinderungsbedingte Aufwendungen             Kindes (siehe Kapitel 4.2),
an. Diese können zusätzlich neben
                                          • Kosten für die behindertenge-
dem Pauschbetrag als außergewöhn-
                                            rechte Ausgestaltung des eigenen
liche Belastungen geltend gemacht
                                            Wohnhauses (siehe Kapitel 4.3)
werden.
                                          • Fahrtkosten (siehe Kapitel 4.4),
Auch hier wirkt sich allerdings nur
                                          • Führerscheinkosten für ein schwer
der Betrag steuermindernd aus, der
                                            geh- und stehbehindertes Kind
nicht erstattet wurde und der die zu-
                                            sowie
mutbare Belastung übersteigt (siehe
Kapitel 3).                               • Kosten für eine Begleitperson an-
                                            lässlich einer Urlaubsreise, sofern
                                            es sich nicht um den Ehegatten
Folgende Aufwendungen können                handelt, der aus eigenem Interes-
zusätzlich geltend gemacht werden:          se mitreist und keinen durch die
 • Krankheitskosten                         Behinderung des anderen Ehegat-
   (siehe Kapitel 4.1),                     ten veranlassten Mehraufwand hat.

4.1    Krankheitskosten
Neben den Pauschbeträgen für be-          für Arzneimittel oder Zahnersatz, so-
hinderte Menschen können Krank-           weit sie nicht von dritter Seite (z.B.
heitskosten wie Operationskosten,         von einer Krankenkasse) ersetzt wor-
Kosten für Heilbehandlungen, Kuren,       den sind bzw. ersetzt werden.
Arznei- und Arztkosten als außerge-
                                          Die Zwangsläufigkeit der Aufwen-
wöhnliche Belastungen berücksich-
                                          dungen muss jedoch durch Verord-
tigt werden.
                                          nung eines Arztes oder Heilprak-
Hierzu gehören vor allem die Kos-         tikers nachgewiesen werden. Bei
ten für Behandlungen durch Ärzte          einer andauernden Erkrankung mit
oder zugelassene Heilpraktiker, die       anhaltendem Verbrauch bestimmter
Krankenhauskosten, die Kosten für         Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ist die
Hilfsgeräte wie Einlagen, Brillen oder    einmalige Vorlage einer Verordnung
Hörgeräte und die Aufwendungen            ausreichend.

                                                                             15
In bestimmtem Fällen (z.B. bei wissen-   medizinisch angezeigte Kurort sowie
schaftlich nicht anerkannten Behand-     die voraussichtliche Kurdauer zu be-
lungsmethoden oder einer psycho-         scheinigen. Dieser Nachweis muss
therapeutischen Behandlung) ist ein      vor Kurantritt ausgestellt sein.
vor Beginn der Maßnahme erteiltes
                                         Neben den ohnehin als Krankheits-
amtsärztliches Gutachten oder eine
                                         kosten abzugsfähigen Aufwendun-
ärztliche Bescheinigung eines Medi-
                                         gen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
zinischen Dienstes der Krankenversi-
                                         sowie Behandlungskosten können
cherung erforderlich.
                                         auch die Aufwendungen für Unter-
Aufwendungen für Diätverpflegung         kunft, Verpflegung (nach Abzug ei-
können nicht als außergewöhnliche        ner Haushaltsersparnis von 20 % der
Belastungen berücksichtigt werden.       Aufwendungen) und Fahrtkosten
                                         zum Kurort (in Höhe der Kosten für
Aufwendungen für eine Kur können
                                         öffentliche Verkehrsmittel) berück-
– nach Anrechnung von Leistungen
                                         sichtigt werden.
Dritter wie z. B. der Krankenkasse –
abzugsfähig sein.
Die Notwendigkeit der Kur ist durch       Wo geregelt?
ein amtsärztliches Gutachten oder         § 33 Einkommensteuergesetz
eine ärztliche Bescheinigung des Me-      § 64 Einkommensteuer-Durch-
dizinischen Dienstes der Krankenver-      führungsverordnung
sicherung nachzuweisen. Bei einer
                                          R 33.4 Abs. 1 und Abs. 3 sowie
Vorsorgekur ist zudem die Gefahr
einer durch die Kur abzuwendenden         R 33b Abs. 1 Einkommensteuer-
Krankheit und bei einer Klimakur der      Richtlinien

4.2    Kosten für den Privatschulbesuch behinderter Kinder
Ausgaben der Eltern für den Schul-       angemessenen Berufsausbildung auf
besuch eines Kindes sind grundsätz-      den Besuch einer Privatschule (Son-
lich nicht als außergewöhnliche Be-      derschule oder allgemeine Schule
lastungen abziehbar, auch wenn ein       in privater Trägerschaft) mit indivi-
Kind infolge eines Leidens oder ei-      dueller Förderung angewiesen, weil
ner Krankheit lernbehindert ist. Ggf.    eine öffentliche Schule oder eine den
kommt hier ein Sonderausgabenab-         schulgeldfreien Besuch ermöglichen-
zug für die Schulgeldzahlungen in        de geeignete Privatschule nicht zur
Höhe von 30 %, maximal 5.000 Euro        Verfügung steht oder nicht in zumut-
im Jahr in Betracht.                     barer Weise erreichbar ist, so sind das
                                         Schulgeld in voller Höhe und daneben
Ist ein Kind ausschließlich wegen ei-    (anders als beim Sonderausgabenab-
ner Behinderung im Interesse einer       zug) auch alle in Zusammenhang mit

16
dem Privatschulbesuch anfallenden         Es können nur die Aufwendungen
übrigen Kosten als außergewöhnli-         berücksichtigt werden, die nicht von
che Belastung zu berücksichtigen und      dritter Seite (z.B. durch Landkreis
zwar neben einem auf die Eltern über-     oder Jugendamt) erstattet worden
tragbaren Pauschbetrag für behinder-      sind.
te Menschen.

Wichtig:                                   Wo geregelt?
Der Nachweis, dass der Besuch einer        § 33 Einkommensteuergesetz
Privatschule erforderlich ist, muss ge-
                                           § 10 Abs. 1 Nr. 9 Einkommen-
genüber dem Finanzamt durch eine           steuergesetz
Bestätigung der obersten Landes-
                                           R 33.4 Abs. 2 Einkommensteuer-
kultusbehörde oder der von ihr be-
                                           Richtlinien
stimmten Stelle geführt werden.

4.3    Behinderungsbedingte Baukosten
Auch Um- oder Neubaukosten eines           • das Gutachten des Medizinischen
Hauses oder einer Wohnung können             Dienstes der Krankenversiche-
eine außergewöhnliche Belastung              rung, des Sozialmedizinischen
darstellen, soweit die Baumaßnahme           Dienstes oder der Medicproof
durch die Behinderung bedingt ist.           Gesellschaft für Medizinische Gut-
                                             achten mbH.
Neben den Rechnungen über die
Baukosten ist die Vorlage folgender       Der Abzug erfolgt im Jahr der
Unterlagen ausreichend:                   Zahlung,eine Verteilung der Kosten
                                          auf mehrere Jahre ist nicht zulässig.
• der Bescheid eines gesetzlichen
  Trägers der Sozialversicherung
  oder der Sozialleistungen über
  die Bewilligung eines pflege- bzw.       Wo geregelt?
  behinderungsbedingten Zuschus-           § 33 Einkommensteuergesetz
  ses (z.B. zur Verbesserung des in-
  dividuellen Wohnumfeldes nach            R 33.4 Abs. 5 Einkommensteuer-
                                           Richtlinien
  § 40 Abs. 4 SGB XI) oder

                                                                            17
4.4   Fahrtkosten behinderter Menschen
Aufwendungen für durch die Behin-     machter Aufwand für Privatfahrten
derung veranlasste unvermeidbare      von bis zu 3.000 Kilometern im Jahr
private Fahrten können bei beson-     angesehen.
ders stark behinderten Personen ne-   Bei der Bemessung der Höhe der
ben dem Pauschbetrag für behinder-    entstandenen Aufwendungen legen
te Menschen berücksichtigt werden.    die Finanzämter einen durchschnittli-
                                      chen Betrag von 30 Cent pro gefah-
Wer hat Anspruch?
                                      renen Kilometer zugrunde; daraus
• Personen, die in der Bewegungs-     errechnet sich also ein steuerlich be-
  fähigkeit   im    Straßenverkehr    rücksichtigungsfähiger Aufwand von
  erheblich beeinträchtigt sind       bis zu 900 Euro im Jahr. Ein höherer
  (sogenannte Geh- und Stehbehin-     Aufwand als 30 Cent je Kilometer ist
  derung), mit einem Grad der Be-     unangemessen und kann deshalb
  hinderung von mindestens 70,        grundsätzlich nicht berücksichtigt
• ansonsten Personen mit einem        werden. Dies gilt auch dann, wenn
  Grad der Behinderung von min-       sich der höhere Aufwand wegen ei-
  destens 80.                         ner nur geringen Fahrleistung ergibt.

Was ist zu tun?                       Eine höhere Fahrleistung als 3.000
                                      Kilometer kann dagegen anerkannt
Personen mit einem Grad der Be-       werden, wenn die Fahrten durch die
hinderung von mindestens 70, aber     Behinderung verursacht sind und
weniger als 80, müssen dem Finanz-    dies auch nachgewiesen wird. In ei-
amt die Geh- und Stehbehinderung      nem solchen Fall ist es also erforder-
nachweisen.                           lich, die höhere Fahrleistung, die der
Dieser Nachweis ist grundsätzlich     geh- und stehbehinderten Person
durch Vorlage eines Schwerbehin-      gegenüber anderen Menschen mit
dertenausweises zu erbringen, in      vergleichbaren Einkommens- und
dem die Geh- und Stehbehinderung      Vermögensverhältnissen erwachsen
durch das Merkzeichen „G” kenntlich   ist, z.B. anhand eines Fahrtenbuches
gemacht ist. Bei Personen mit einem   oder einer Aufstellung der Privatfahr-
Grad der Behinderung von min-         ten zu belegen.
destens 80 genügt die Vorlage des
                                      Die Aufwendungen sind um die zu-
Schwerbehindertenausweises.
                                      mutbare Belastung zu mindern.

In welcher Höhe werden Aufwen-        Sonderregelung für außerge-
dungen anerkannt?                     wöhnlich gehbehinderte Menschen,
Als angemessen wird von den Fi-       Blinde und Hilflose
nanzämtern im Allgemeinen ein         Bei Personen, die so stark behindert
nachgewiesener oder glaubhaft ge-     sind, dass sie sich außerhalb des

18
Hauses nur mit Hilfe eines Kraftfahr-   ten im Jahr der Zahlung als außerge-
zeuges bewegen können (Merkzei-         wöhnliche Belastungen absetzbar.
chen „aG”, „H“ oder „Bl“ im Ausweis,    Eine Verteilung der Kosten auf meh-
sowie Schwerstpflegebedürftige in       rere Jahre ist nicht zulässig.
der Pflegestufe III), werden grund-
sätzlich nicht nur die unvermeidba-
                                        Achtung: Taxikosten
ren Kosten zur Erledigung privater
Angelegenheiten, sondern auch die       Sofern für Privatfahrten kein eigenes
Kosten für Freizeit-, Erholungs- und    Kraftfahrzeug benutzt wird, können
Besuchsfahrten als außergewöhnli-       auch Aufwendungen für Taxifahrten
che Belastung anerkannt, soweit sie     geltend gemacht werden. Diese müs-
einen angemessenen Rahmen nicht         sen jedoch dem Finanzamt einzeln
übersteigen.                            durch Belege nachgewiesen werden.
                                        Werden Privatfahrten sowohl mit dem
Eine Fahrleistung von mehr als          eigenen Kraftfahrzeug als auch mit
15.000 Kilometer im Jahr liegt in al-   anderen Verkehrsmitteln (z.B. Taxi)
ler Regel nicht mehr im Rahmen des      durchgeführt, mindert sich die als an-
Angemessenen.                           gemessen anzusehende Jahresfahr-
Über diese 15.000 Kilometer hin-        leistung entsprechend.
aus können die Aufwendungen für
weitere 5.000 Kilometer jährlich        Was ist zu tun?
ausnahmsweise anerkannt werden,         Zunächst muss dem Finanzamt die
wenn die Fahrten für eine berufsqua-    außergewöhnliche Gehbehinderung
lifizierende Ausbildung entstehen,      nachgewiesen werden. Dieser Nach-
die auf Grund der Art und Schwere       weis ist grundsätzlich durch Vorlage des
der Behinderung nur durch den Ein-      Schwerbehindertenausweises oder des
satz eines Pkw möglich ist.             Bescheides über die Einordnung in die
Die tatsächliche Fahrleistung ist       Pflegestufe III zu führen.
nachzuweisen bzw. glaubhaft zu ma-      Außerdem muss dem Finanzamt die
chen. Bei außergewöhnlich gehbe-        gefahrene Kilometerleistung nach-
hinderten Personen gilt ebenfalls der   gewiesen oder glaubhaft gemacht
Kilometersatz von 30 Cent. Beispiels-   werden, z.B. anhand von Inspektions-
weise ergeben 10.000 gefahrene Ki-      rechnungenmit Kilometerangaben.
lometer im Jahr einen Abzugsbetrag      Hat die behinderte Person das Fahr-
von 3.000 Euro.                         zeug nicht selbst geführt, muss sie
                                        zusätzlich nachweisen bzw. glaub-
                                        haft machen, dass es sich um Auf-
Bitte beachten Sie:                     wendungen für Fahrten handelt, an
Aufwendungen für die behinderten-       denen sie selbst teilgenommen hat
gerechte Umrüstung eines Pkw sind       oder die unmittelbar in ihrem Inter-
neben den Aufwendungen für Fahr-        esse erfolgt sind.

                                                                             19
Fahrtkosten für behinderte Kinder
Wurde der Pauschbetrag für behin-
derte Menschen vom Kind auf die           Wo geregelt?
Eltern übertragen (siehe Kapitel 2),      § 33 Einkommensteuergesetz
können diese ihre Kosten für behin-       R 33.4 Abs. 4 Einkommensteuer-
derungsbedingte Fahrten, an denen         Richtlinien
das behinderte Kind teilgenommen
hat, als außergewöhnliche Belastung
geltend machen.

5      Gesondert geregelte Fälle von außergewöhnlichen
       Belastungen und Steuerermäßigungen
Häufig sind behinderte Mitbürger         Deshalb sieht das Einkommensteu-
auf fremde Hilfe zur Bewältigung ih-     ergesetz neben dem Pauschbetrag
rer Aufgaben in Haushalt und Fami-       für behinderte Menschen zusätzliche
lie angewiesen. Die Anstellung einer     Abzugsbeträge für die Kosten einer
Hilfsperson für Haushaltsarbeiten,       Haushaltshilfe oder der Pflege vor.
die Betreuung der Kinder oder eine
Heimunterbringung bringen finanzi-
elle Belastungen mit sich.

5.1    Hilfe im Haushalt – Steuerermäßigung bei Aufwendungen
       für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie für Dienst-
       oder Handwerkerleistungen
Steuerpflichtige, die in ihrem Haus-     20% maximal 510 Euro
halt eine Person zur Verrichtung             bei einer geringfügigen Be-
haushaltsnaher Tätigkeiten (z.B. als         schäftigung i.S.d. § 8a des
Putzhilfe oder Pflegekraft) beschäfti-       Vierten Buchs des Sozialge-
gen, entsprechende Dienstleistungs-          setzbuches („Mini-Job“),
agenturen in Anspruch nehmen oder        20% maximal 4.000 Euro
einen Handwerker beauftragt haben,           bei sozialversicherungspflichti-
können für ihre Aufwendungen eine            gen Beschäftigungsverhältnissen
Steuerermäßigung erhalten.                   (kein „Mini-Job“) oder wenn der
                                             Steuerpflichtige nicht selbst Ar-
Die Steuerermäßigung mindert un-             beitgeber ist, sondern die haus-
mittelbar die tarifliche Einkommen-          haltsnahe Dienstleistung durch
steuer und beträgt jeweils in % der          einen selbständigen Dienstleister
Aufwendungen:                                erfolgt,

20
20 % maximal 1.200 Euro                 in Rechnung gestellten Maschinen-
     für die Inanspruchnahme von        und Fahrtkosten sowie der hierauf
     Handwerkerleistungen für Re-       entfallenden Umsatzsteuer. Materi-
     novierungs-, Erhaltungs- und       alkosten oder sonstige mitgelieferte
     Modernisierungsmaßnahmen           Waren bleiben mit Ausnahme von
     im Haushalt des Steuerpflich-      Verbrauchsmitteln außer Ansatz.
     tigen, sofern es sich nicht um
     öffentlich geförderte Maßnah-      Bitte beachten Sie:
     men handelt, für die zinsver-
                                        Nimmt eine pflegebedürftige Person
     billigte Darlehen oder steuer-
                                        einen Pauschbetrag für behinderte
     freie Zuschüsse in Anspruch
                                        Menschen in Anspruch, kann sie für
     genommen werden.
                                        diese Pflegeaufwendungen keine
Besondere Voraussetzungen, wie          Steuerermäßigung mehr beanspru-
z.B. Krankheit oder Behinderung des     chen. Gleiches gilt für Angehörige,
Steuerpflichtigen müssen nicht er-      wenn diese den Pflege-Pauschbe-
füllt sein. Die Steuerermäßigung er-    trag in Anspruch nehmen (siehe Ka-
folgt auf Antrag und nur dann, wenn     pitel 5.3).
die Aufwendungen nicht bereits vor-     Dies gilt jedoch nicht, wenn der ei-
rangig als Betriebsausgaben, Wer-       nem Kind zustehende Pauschbe-
bungskosten oder außergewöhn-           trag für behinderte Menschen auf
liche Belastungen berücksichtigt        den Angehörigen übertragen wird
worden sind.                            und dieser für Pflege- und Betreu-
                                        ungsaufwendungen des Kindes auf-
Die Leistung muss in einem in der
                                        kommt (siehe Kapitel 2).
Europäischen Union oder dem Euro-
päischen Wirtschaftsraum liegenden
Haushalt des Steuerpflichtigen oder     Was ist zu tun?
bei Pflege- und Betreuungsleistun-      Die Steuerermäßigung wird bei der
gen im Haushalt der gepflegten oder     Einkommensteuerveranlagung be-
betreuten Person ausgeübt oder er-      rücksichtigt. Bei geringfügigen Be-
bracht werden. Hierunter fällt auch     schäftigungsverhältnissen, für die
ein eigenständiger und abgeschlos-      das Haushaltsscheckverfahren an-
sener Haushalt in einem Heim.           gewendet wird, dient die zum Jah-
Leistungen außerhalb des Haushalts      resende von der Deutschen Renten-
(z.B. von Wäschereien) sind nicht be-   versicherung Knappschaft–Bahn–See
rücksichtigungsfähig.                   (Minijob-Zentrale) erteilte Beschei-
                                        nigung als Nachweis. Diese enthält
Begünstigt sind nur die Arbeitskos-     den Zeitraum, für den Beiträge zur
ten, d.h. die Aufwendungen für die      Rentenversicherung gezahlt wurden,
Inanspruchnahme der haushaltsna-        die Höhe des Arbeitsentgelts sowie
hen Tätigkeit bzw. der Handwerker-      die abgeführten Versicherungsbei-
leistung selbst, einschließlich der     träge und die Pauschsteuer.

                                                                         21
Bei der Inanspruchnahme selbstän-           Weitergehende Informationen?
diger Dienstleister und von Hand-           Auf den Internetseiten des Hessi-
werkerleistungen ist Voraussetzung          schen Ministeriums der Finanzen
für den Abzug, dass der Steuerpflich-       (www.hmdf.hessen.de) steht Ihnen
tige für die Aufwendungen eine              ein Steuertipp zu den haushaltsna-
Rechnung erhalten hat und die Zah-          hen     Beschäftigungsverhältnissen,
lung auf das Konto des Leistungs-           Dienstleistungen und Handwerker-
erbringers erfolgt ist. Barzahlungen        leistungen in privaten Haushalten
können allerdings nicht berücksich-         (Rubrik „Presse/Publikationen“) so-
tigt werden.                                wie eine umfangreiche Übersicht
                                            begünstigter und nicht begünstigter
Das Finanzamt ist berechtigt, die           haushaltsnaher Dienst- und Hand-
entsprechenden Belege im Einzelfall         werkerleistungen in tabellarischer
anzufordern. Für die Beschäftigung          Form zum Abruf zur Verfügung.
einer sozialversicherungspflichtigen
Person gelten die üblichen Nach-             Wo geregelt?
weisregeln (Zahlungsnachweis).               § 35a Einkommensteuergesetz

5.2    Eigene Pflegeaufwendungen behinderter Menschen
Personen, für die ein bestimmter            den, sind die berücksichtigungsfä-
Schweregrad der Pflegebedürftig-            higen Aufwendungen für das Pfle-
keit (Pflegestufe 0, I, II oder III) oder   geheim um eine Haushaltsersparnis
bei denen eine erhebliche Einschrän-        von 8.354 Euro jährlich zu kürzen.
kung der Alltagskompetenz nach              Liegen die Voraussetzungen nur
§ 45a des Elften Buches Sozialge-           während eines Teils des Kalender-
setzbuch festgestellt wurde, können         jahres vor, sind die anteiligen Beträ-
ihre tatsächlichen Aufwendungen für         ge (1/360 pro Tag, 1/12 pro Monat)
die Beschäftigung einer ambulanten          anzusetzen. Die hiernach verbleiben-
Pflegekraft oder für die eigene Hei-        den Gesamtkosten werden um die
munterbringung als außergewöhnli-           „zumutbare Belastung“ gemindert.
che Belastungen geltend machen.
                                            Zu den Pflegekosten zählen auch
Die Aufwendungen sind allerdings
                                            die Kosten einer Inanspruchnahme
um die Leistungen der sozialen und/
                                            von Pflegediensten, von Einrichtun-
oder einer privaten Pflegeversiche-
                                            gen der Tages- oder Nachtpflege,
rung (z.B. Pflegegeld) zu kürzen.
                                            der Kurzzeitpflege oder von nach
Ist der private Haushalt wegen der          Landesrecht anerkannten niedrig-
Heimunterbringung aufgelöst wor-            schwelligen Betreuungsangeboten.

22
Kosten für die ambulante Pflege von    zusätzlich die eigenen Pflegeaufwen-
Personen, die die oben genannten       dungen für ein behindertes Kind als
Merkmale nicht erfüllen, können als    außergewöhnliche Belastungen gel-
außergewöhnliche Belastungen ab-       tend machen.
gezogen werden, wenn sie von ei-       Im umgekehrten (weitaus häufige-
nem anerkannten Pflegedienst nach      ren) Fall, in dem die Kinder gegen-
§ 89 des Elften Buches Sozialgesetz-   über den Eltern zum Unterhalt ver-
buch gesondert in Rechnung gestellt    pflichtet sind und die Pflegekosten
wurden.                                tragen, kommt nur der Abzug der
                                       tatsächlichen Kosten als außerge-
Besteht Anspruch auf einen Pausch-     wöhnliche Belastungen in Betracht.
betrag für behinderte Menschen,
können entweder der Pauschbetrag
oder die ggf. höheren tatsächlichen    Bitte beachten:
pflegebedingten      Aufwendungen      Aufwendungen eines nicht pflege-
geltend gemacht werden. Die Inan-      bedürftigen Steuerpflichtigen, der
spruchnahme des Pauschbetrags          mit seinem pflegebedürftigen Ehe-
kann im Einzelfall günstiger sein,     gatten in ein Wohnstift umzieht,
auch wenn dieser die tatsächlichen     erwachsen nicht zwangsläufig und
pflegebedingten Aufwendungen un-       können nicht mindernd berücksich-
terschreitet, denn der Pauschbetrag    tigt werden.
wird nicht um die zumutbare Belas-
tung gemindert (siehe hierzu auch
                                        Wo geregelt?
Kapitel 3).
                                        § 33 Einkommensteuergesetz
Eltern, auf die der Pauschbetrag für
                                        R 33.3 Einkommensteuer-
behinderte Menschen übertragen
                                        Richtlinien
worden ist (siehe Kapitel 2), können

                                                                        23
5.3      Pauschbetrag bei persönlicher Pflege behinderter Personen
         durch Angehörige
Für Aufwendungen, die durch die               In diesem Fall muss jedoch die
persönliche Pflege einer hilflosen            konkrete Verwendung des Pflege-
(Merkzeichen „H“) oder in Pflegestu-          geldes nachgewiesen werden.
fe III eingeordneten Person in der ei-        Teilen sich mehrere Personen die
genen Wohnung oder der Wohnung                Pflege, ist der Pauschbetrag nach
der behinderten Person entstanden             der Zahl der Pflegepersonen auf-
sind, gibt es zwei Möglichkeiten der          zuteilen. Der Pflegepauschbe-
steuerlichen Berücksichtigung:                trag wird im Übrigen auch dann
                                              in voller Höhe gewährt, wenn die
a) Ohne besonderen Nachweis der               hilflose Person nur während eines
   Kosten können Sie einen Pflege-            Teils des Kalenderjahres gepflegt
   Pauschbetrag von 924 Euro (ohne            worden ist.
   Kürzung um die zumutbare Belas-
   tung) in Anspruch nehmen. Dies           b) Alternativ besteht die Möglich-
   setzt allerdings voraus, dass Sie für       keit, die tatsächlichen Kosten im
   die Pflege keine Einnahmen erhal-           Zusammenhang mit der persön-
   ten haben (z.B. Pflegegeld aus der          lichen Pflege geltend zu machen.
   Pflegeversicherung).                        In diesem Fall werden die durch
                                               Belege nachgewiesenen Gesamt-
     Für Eltern, die ein behindertes
                                               kosten um die „zumutbare Belas-
     Kind pflegen, stellt das hierfür er-
                                               tung“ gemindert.
     haltene Pflegegeld unabhängig
     von seiner Verwendung keine Ein-          Es sind jedoch nur die Aufwen-
     nahmen in diesem Sinne dar. Zu-           dungen berücksichtigungsfähig,
     dem können die Eltern den Pfle-           die Ihnen als pflegender Person
     ge-Pauschbetrag von 924 Euro              zwangsläufig entstanden sind,
     zusätzlich zu dem vom Kind auf sie        insbesondere weil die pflegebe-
     übertragenen Pauschbetrag für             dürftige Person aufgrund ihrer
     behinderte Menschen (siehe Ka-            Einkommens- und Vermögens-
     pitel 1) in Anspruch nehmen.              verhältnisse diese Aufwendungen
                                               nicht selbst hat tragen können.
     Schädliche Einnahmen liegen
     auch dann nicht vor, wenn das           Wo geregelt?
     Pflegegeld lediglich treuhände-         § 33b Abs. 6 Einkommensteuer-
     risch für den Pflegebedürftigen         gesetz
     verwaltet wird und damit aus-           R 33b Einkommensteuer-
     schließlich Aufwendungen des            Richtlinien
     Gepflegten bestritten werden.

24
Die Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen
         bei behinderten Menschen und deren Angehörigen

             Behinderte Menschen können geltend machen:
Den Pauschbetrag für behinderte  oder     die tatsächlichen Kosten für die
Menschen (1)		                            Hilfe bei den gewöhnlichen und
(Er gilt die laufenden und typi-		        wiederkehrenden Verrichtungen
schen Aufwendungen für die		              des täglichen Lebens, für die
Hilfe bei den gewöhnlichen und		          Pflege sowie für einen erhöhten
regelmäßig wiederkehrenden		              Wäschebedarf (3 und 5.2)
Verrichtungen des täglichen
Lebens, für die Pflege sowie für
einen erhöhten Wäschebedarf ab)
dabei                        dabei
– keine Kürzung um zumutbare – Kürzung um zumutbare
  Belastung		Belastung
– kein Nachweis der Aufwen-  – Aufwendungen müssen nach-
  dungen		 gewiesen werden

                                   und
        die übrigen behinderungsbedingten Aufwendungen (4)
z.B.
 • Krankheits- und Kurkosten
 • Fahrtkosten sowie
 • Kosten für eine Begleitperson anlässlich einer Urlaubsreise
dabei
– Kürzung um zumutbare Belastung
– Aufwendungen müssen nachgewiesen werden

                                                                             25
Eltern behinderter Kinder können geltend machen:
 Den Pauschbetrag für behinderte sowie zusätzlich die eigenen elterlichen
 Kinder (2), soweit dieser auf die		   Aufwendungen für die Hilfe bei
 Eltern übertragen wurde (Er gilt		    den gewöhnlichen und regelmäßig
 die laufenden und typischen Auf-		    wiederkehrenden Verrichtungen
 wendungen für die Hilfe bei den		     des täglichen Lebens, für die
 gewöhnlichen und regelmäßig		         Pflege sowie für einen erhöhten
 wiederkehrenden Verrichtungen		       Wäschebedarf (3 und 5.2)
 des täglichen Lebens, für die		       (diese Kosten können auch gel-
 Pflege sowie für einen erhöhten		     tend gemacht werden, wenn
 Wäschebedarf ab)		                    keine Übertragung des Pausch-
 		                                    betrags stattgefunden hat)
 dabei:                       dabei:
 – keine Kürzung um zumutbare – Kürzung um zumutbare
   Belastung		Belastung
 – kein Nachweis der Aufwen-  – Aufwendungen müssen nach-
   dungen		 gewiesen werden
 Zur Berücksichtigung bei Großeltern
 bzw. beim Stiefelternteil siehe Kapitel 2.

                                    und
       Die übrigen tatsächlichen infolge der Behinderung des Kindes
                      erwachsenen Aufwendungen (4)
 z.B.
 – Krankheitskosten des Kindes
 – Schulgeld für den Privatschulbesuch eines behinderten Kindes (4.2)
 – Kosten für behinderungsbedingte Privatfahrten (4.4)
 – Kosten für eine Begleitperson anlässlich einer Urlaubsreise sowie
 – Führerscheinkosten für ein schwer geh- und stehbehindertes Kind
 dabei
 – Kürzung um zumutbare Belastung
 – Aufwendungen müssen nachgewiesen werden

                                   und
                Aufwendungen für persönliche Pflege einer
                    hilflosen behinderten Person (5.3)
 – Wahlrecht: tatsächliche Aufwendungen oder Pauschbetrag 924 Euro

26
6     Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeits-
      stätte mit dem eigenen Kfz
Aufwendungen für Fahrten zwischen       Fahrzeugkosten abziehen. Gleiches
Wohnung und erster Tätigkeitsstätte     gilt auch für Familienheimfahrten bei
(oder erster Betriebsstätte bei Selb-   beruflich bedingter doppelter Haus-
ständigen) sind als Werbungskosten      haltsführung.
oder Betriebsausgaben abziehbar.
Die Aufwendungen werden grund-
sätzlich durch die verkehrsmittelun-    Tatsächliche Kosten oder
abhängige Entfernungspauschale in       pauschale Kilometersätze?
Höhe von 30 Cent je Entfernungski-      Behinderte Menschen, die unter diese
lometer steuerlich berücksichtigt.      Sonderregelung fallen, können den
                                        Teilbetrag der jährlichen Gesamt-
Sind im Kalenderjahr Kosten für die     kosten, der auf die Fahrten zwischen
Benutzung öffentlicher Verkehrs-        Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
mittel entstanden, die insgesamt        entfällt, anhand der Jahresfahrleis-
die Entfernungspauschale für das        tung selbst berechnen. Hierbei ist als
Kalenderjahr übersteigen, können        Wertminderung eines Neuwagens
statt der Entfernungspauschale die      jährlich 1/6 des Neupreises anzu-
nachgewiesenen Kosten für die Be-       setzen (bei nachgewiesener hoher
nutzung öffentlicher Verkehrsmittel     Fahrleistung kann eine kürzere Nut-
berücksichtigt werden.                  zungsdauer und damit eine höhere
Steuerpflichtige                        jährliche Wertminderung angesetzt
                                        werden).
 • mit einer erheblichen Gehbehin-
   derung (z.B. Merkzeichen „G“ und     Bei Gebrauchtfahrzeugen bestimmt
   „aG“) und einem Grad der Behin-      sich die Restnutzungsdauer nach
   derung von mindestens 50 oder        dem Alter, der Beschaffenheit und
 • mit einem Grad der Behinderung       dem voraussichtlichen Einsatz des
   von mindestens 70                    Fahrzeugs.
können für Fahrten zwischen Woh-        Daneben sind die Kosten für eine
nung und erster Tätigkeitsstätte mit    behinderungsgerechte    Fahrzeug-
dem eigenen Pkw anstelle der Entfer-    umrüstung im Jahr der Zahlung als
nungspauschale von 30 Cent je Ent-      außergewöhnliche Belastungen ab-
fernungskilometer die tatsächlichen     ziehbar.

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Beispiel 1:
 Jahresgesamtfahrleistung 14.000 km, Fahrtstrecke Wohnung – erste Tätig-
 keitsstätte 13 km an 210 Tagen zurückgelegt, Neupreis des Pkw 15.000 €,
 Reparaturkosten 464 €, Kfz-Steuer/Versicherung 603 €, Benzin 1.043 €.
 Berechnung:
 Wertminderung 1/6 von 15.000 €                            2.500 €
 Reparaturkosten                                             464 €
 Kfz-Steuer/Versicherung                                     603 €
 Benzin                                                    1.043 €
 Summe                                                     4.610 €

 Pkw-Kosten pro km =    4.610 €  = 0,33 Euro/km
                       14.000 km

 Fahrtkosten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte:
 210 Tage x 26 km (Hin- und Rückfahrt)
 = 5.408 km x 0,33 €                                   =    1.802 €
 abzugsfähige Kosten

Um diese aufwendige Kostenermitt-       Ausnahme:
lung sowie die Aufbewahrung von Be-     Wird eine behinderte Person im ei-
legen zu ersparen, können behinderte    genen Kraftfahrzeug an jedem Ar-
Menschen alternativ ohne Nachweis       beitstag von einem Dritten (z.B. dem
der tatsächlichen Aufwendungen ei-      Ehegatten) zur Tätigkeitsstätte gefah-
nen pauschalen Betrag von 30 Cent je    ren und von dort wieder abgeholt,
Fahrtkilometer ansetzen.                so können auch die Kraftfahrzeug-
                                        aufwendungen, die ihm durch die
Wichtig:                                Ab- und Anfahrten des Fahrers (die
Es darf nur eine Hin- und Rückfahrt     sogenannten Leerfahrten) entstehen,
pro Arbeitstag steuerlich berücksich-   berücksichtigt werden.
tigt werden.

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Beispiel 2:
 Ein blinder Arbeitnehmer, der von seiner Ehefrau zu seiner 10 Kilometer
 von der Wohnung entfernten ersten Tätigkeitsstätte gefahren wird, kann
 arbeitstäglich für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte12 € als
 Werbungskosten geltend machen.

 So wurde dieses Beispiel errechnet:
 10 km x 4 Fahrten (incl. 2 Leerfahrten) x 0,30 € = 12 €.

 Beispiel 3:
 Ein Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von 70 fährt an 210 Tagen
 mit der Bahn zu seiner 20 Kilometer entfernten Tätigkeitsstätte. Für die Jah-
 reskarte bezahlt er 860 €.
 Der Arbeitnehmer kann eine Entfernungspauschale in Höhe von 1.260 €
 (210 Tage x 20 Kilometer x 0,30 €) abziehen.

Was ist zu tun?
Die genannten Sonderregelungen           Dieser Nachweis kann durch Vorlage
hängen zunächst vom Grad der Be-         eines Schwerbehindertenausweises
hinderung ab. So wie beim allge-         erfolgen, in dem das Merkzeichen
meinen Pauschbetrag für behinderte       „G” oder „aG” eingetragen ist.
Menschen (siehe Kapitel 4.4) müs-
                                         Der Nachweis kann auch durch eine
sen deshalb auch für die steuerliche
                                         entsprechende Bescheinigung des
Anerkennung der Fahrten zwischen
                                         Versorgungsamtes geführt werden.
Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
bzw. für Heimfahrten bei doppelter
Haushaltsführung die Behinderung
und der Grad der Behinderung
nachgewiesen werden.
Liegt eine Behinderung von min-            Wo geregelt?
destens 50 aber weniger als 70 vor,        § 9 Abs. 2 Einkommensteuergesetz
muss dem Finanzamt zusätzlich eine
                                           R 9.10 Abs. 3 Lohnsteuer-Richt-
erhebliche Gehbehinderung nach-
                                           linien
gewiesen werden.

                                                                            29
7      Berücksichtigung der Steuererleichterungen beim
       Lohnsteuerabzug
Die bisher behandelten steuerlichen      erersparnis sofort bei jeder Gehalts-
Entlastungen der Kapitel 1 bis 6 kön-    auszahlung erhält, anstatt bis zur
nen bei der Einkommensteuerveran-        Einkommensteuerveranlagung        im
lagung berücksichtigt werden.            folgenden Jahr warten zu müssen.
Arbeitnehmer und Versorgungs-
empfänger (z.B. Pensionäre) können       Die hierfür in Frage kommenden Auf-
darüber hinaus die Vergünstigungen       wendungen werden jedoch nur dann
vorab als Freibetrag im Lohnsteuer-      eingetragen, wenn die abziehbaren
abzugsverfahren     berücksichtigen      Beträge insgesamt eine Antrags-
lassen.                                  grenze von 600 Euro überschreiten.
                                         Werbungskosten sind bei der Be-
Der Lohnsteuerabzug wird auf der         rechnung der Antragsgrenze mit
Grundlage der elektronischen Lohn-       einzubeziehen, sofern sie den Arbeit-
steuerabzugsmerkmale         (ELStAM)    nehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro
durchgeführt. Die persönlichen Lohn-     übersteigen.
steuerabzugsmerkmale einschließlich
zu berücksichtigender Freibeträge wer-   Die Eintragung eines Freibetrages
den dem Arbeitgeber in einer Daten-      verpflichtet jedoch zur Abgabe einer
bank der Finanzverwaltung zum Abruf      Einkommensteuererklärung bis zum
zur Verfügung gestellt.                  31. Mai des Folgejahres.
Wenn ein Freibetrag berücksichtigt
werden soll, können Sie bei Ihrem        Näheres finden Sie in dem „kleinen
Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf       Ratgeber für Lohnsteuerzahler“, der
Lohnsteuerermäßigung stellen. Ein        auf www.hmdf.hessen.de unter der
solcher Freibetrag hat den Vorteil,      Rubrik „Presse/Publikationen“ her-
dass man die entsprechende Steu-         untergeladen werden kann.

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