Strategie für lokale Entwicklung -lebendige und lebenswerte Insel Rügen

Die Seite wird erstellt Florian Schäfer
 
WEITER LESEN
Strategie für lokale Entwicklung -lebendige und lebenswerte Insel Rügen
Strategie für lokale Entwicklung
           -lebendige und lebenswerte
                   Insel Rügen-

Wettbewerb Auswahl der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für
lokale Entwicklung für eine Mitfinanzierung ihrer Umsetzung im Rahmen des Germany –
Rural    Development      Programme       (Regional)    –   Mecklenburg-Vorpommern
(Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis
2020 – EPLR M-V 2014 bis 2020)

                            Lokale Aktionsgruppe Rügen
                                    30.03.2015
Strategie für lokale Entwicklung -lebendige und lebenswerte Insel Rügen
Impressum
Herausgeber, Redaktion und Inhalt:

Lokale Aktionsgruppe LEADER Rügen
c/o Landkreis Vorpommern-Rügen
FD Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
Telefon: 03831 – 357 1276
E-Mail: leader-ruegen@lk-vr.de

Druck:
Eigendruck Landkreis Vorpommern-Rügen
März 2015

                                                              1
Strategie für lokale Entwicklung -lebendige und lebenswerte Insel Rügen
I.      Inhaltsverzeichnis

 I.             Inhaltsverzeichnis ........................................................................... 2
 II.            Abbildungsverzeichnis...................................................................... 5
 III.           Tabellenverzeichnis ........................................................................ 6
 IV.            Einleitung/Vorwort/Zusammenfassung .................................................. 7
       1.       Gebiet und Bevölkerung ................................................................... 8
            1.1 Kurzbezeichnung der von der SLE erfassten Region .....................................8
            1.2 geografische Beschreibung der Region ....................................................8
            1.3 kartografische Darstellung mit Abgrenzung der Region .................................9
            1.4 tabellarische Benennung der Gemeinden inklusive Flächenangabe und
                Einwohnerzahl ............................................................................... 10
            1.5 schlüssige Darstellung von Kohärenzkriterien, die die Gebietsabgrenzung
                begründen ................................................................................... 10
            1.6 Beziehungen zu anderen Regionen, Städten ............................................ 11
       2.       Beschreibung der Lokalen Aktionsgruppe ............................................. 11
            2.1 Struktur der lokalen Aktionsgruppe ...................................................... 11
            2.2 Angaben zur geplanten Einrichtung eines qualifizierten Managements............. 14
            2.3 Organisation des vorgesehenen Verfahrens für die Auswahl von Vorhaben, die aus
                dem Budget der lokalen Aktionsgruppe zur Strategieumsetzung mitfinanziert
                werden (z. B. Einrichtung und Besetzung eines Entscheidungsgremiums,
                Vorkehrungen zur Sicherstellung der Anforderungen nach Art. 34 Abs. 3 lit. b) VO
                (EU) Nr. 1303/2013) ........................................................................ 15
            2.4 Beschreibung des Prozesses zur Erstellung der SLE .................................... 16
       3.       Ausgangslage im Gebiet ................................................................... 19
            3.1 gesetzlich vorgeschriebene und informelle Planungen mit Bezug zum Gebiet der
                SLE       (z.       B.      Landesraumentwicklungsprogramm,               Regionales
                Raumentwicklungsprogramm, ILEK, Schutzgebietsprogramme); Darstellung der zu
                beachtenden Planungsvorgaben und Planungsziele .................................... 19
            3.2 Beschreibung der Struktur des Gebiets der SLE ........................................ 21
              3.2.1 Raum- und Siedlungsstruktur ........................................................ 21
              3.2.2 Demografie ............................................................................. 23
              3.2.3 Wirtschaftsstruktur einschließlich Landwirtschaft ............................... 30
              3.2.4 Arbeitsmarkt, Beschäftigung und Einkommen..................................... 36
              3.2.5 Infrastruktur einschließlich Einrichtungen der Grundversorgung ............... 38
              3.2.6 Umweltsituation einschließlich Naturraumausstattung .......................... 46
            3.3 SWOT-Analyse mit Ableitung des Handlungsbedarfs ................................... 48
       4.       Entwicklungsstrategie ..................................................................... 56
            4.1 Entwicklungsziele für das Gebiet der SLE ............................................... 56
                                                                                                               2
Strategie für lokale Entwicklung -lebendige und lebenswerte Insel Rügen
4.1.1 Definition und Beschreibung der Entwicklungsziele (Ez) auf der Grundlage des
             aus der SWOT-Analyse abgeleiteten Handlungsbedarfes (Kapitel 3) ........... 56
       4.1.2 ggf. Benennung von Zielen, auf deren Erreichung sich die Mitfinanzierung von
             Aktionen aus dem Budget der lokalen Aktionsgruppe konzentriert
             einschließlich Begründung der Konzentration ..................................... 60
       4.1.3 Kohärenz der Ziele mit ............................................................... 60
          4.1.3.1 den Zielen der Strategie Europa 2020, ........................................ 60
          4.1.3.2 den Zielen der VO (EU) Nr. 1305/2013 ........................................ 62
          4.1.3.3 den Anforderungen nach Artikel 7 VO (EU) 1303/2013 und Anhang I
                  Nummer 5.3 VO (EU) 1303/2013 ............................................... 62
          4.1.3.4 den Querschnittszielen nach Art. 8 Abs. 1 lit. c) v) VO (EU) Nr. 1305/2013
                  63
          4.1.3.5 den landespolitischen Schwerpunkten gemäß dem EPLR M-V 2014 bis 2020
                  63
          4.1.3.6 den Zielen anderer, gesetzlich vorgeschriebener oder informeller
                  Planungen mit Bezug zum Gebiet der SLE .................................... 63
       4.1.4 Rangfolge/Gewichtung der Ziele.................................................... 64
     4.2 Handlungsfelder............................................................................. 65
       4.2.1 Definition und Beschreibung der auf die Entwicklungsziele gemäß Kapitel 4.1
             bezogenen Handlungsfelder (Hf), in denen aus dem Budget der lokalen
             Aktionsgruppe mitfinanzierte Aktionen durchgeführt werden sollen .......... 65
       4.2.2 Gewichtung der Handlungsfelder hinsichtlich der erwarteten Beiträge zur
             Erreichung des jeweiligen Ziels ..................................................... 69
       4.2.3 Kohärenz der Handlungsfelder mit den Prioritäten gemäß der VO (EU) Nr.
             1305/2013 .............................................................................. 70
       4.2.4 Kohärenz der Handlungsfelder zu den Maßnahmen des EPLR M-V 2014 bis 2020
               71
          4.2.4.1 Verstärkung/Unterstützung von Maßnahmen des EPLR M-V 2014 bis 2020
                  und/oder Ergänzung der Maßnahmen des EPLR M-V 2014 bis 2020........ 72
       4.2.5 tabellarische Darstellung von ein bis drei Leitprojekten je Handlungsfeld,
             deren Umsetzung im Rahmen der SLE vorgesehen ist und die geeignet sind,
             die Wirkungen des jeweiligen Handlungsfeldes zu verdeutlichen .............. 72
     4.3 Erläuterung der integrierten und innovativen Merkmale der Strategie ............. 73
       4.3.1 integrierte Merkmale ggf. im Zusammenwirken mit anderen Strategien
             erläutern................................................................................ 74
5.       Aktionsplan .................................................................................. 75
     5.1 Darstellung des geplanten Verfahrens zur kontinuierlichen Animation der von der
         SLE betroffenen Bevölkerung zur Mitwirkung an der Strategieumsetzung ......... 75
     5.2 Darstellung des geplanten Verfahrens, wie die Zielstellungen in Aktivitäten
         übersetzt werden ........................................................................... 76

                                                                                                         3
Strategie für lokale Entwicklung -lebendige und lebenswerte Insel Rügen
5.3 Darstellung des geplanten Verfahrens zur kontinuierlichen Unterrichtung der von
              der SLE betroffenen Bevölkerung über die Umsetzung der SLE ...................... 77
          5.4 tabellarische Darstellung der Einzelvorhaben in den Handlungsfeldern, die zur
              Erreichung der Entwicklungsziele beitragen und deren Verwirklichung in den
              Jahren 2015 und 2016 angestrebt wird .................................................. 78
     6.       Regeln für die Auswahl und Begleitung von Aktivitäten/Projekten .............. 79
          6.1 Festlegung verbindlicher Projektauswahlkriterien einschließlich Begründung und
              tabellarischer Darstellung (ggf. getrennt nach Ziel bzw. Handlungsfeld) .......... 79
          6.2 Regeln zur Höhe der Mitfinanzierung von Aktivitäten/Projekten zur Umsetzung der
              SLE ............................................................................................ 79
          6.3 Darstellung des Verfahrens zur Aufbringung nationaler                            öffentlicher
              Kofinanzierungsmittel ...................................................................... 83
     7.       Indikativer Finanzierungsplan ........................................................... 83
          7.1 tabellarische Darstellung des vorgesehenen Einsatzes des Budgets der Lokalen
              Aktionsgruppe bezogen auf die Verwaltung der Strategie (z. B. Management,
              Sensibilisierung) und die Handlungsfelder .............................................. 83
          7.2 Begründung     der     vorgesehenen          Budgetanteile         für     die      einzelnen
              Interventionsbereiche ...................................................................... 83
     8.       Monitoring ................................................................................... 85
          8.1 Beschreibung der speziellen Vorkehrungen zur Bewertung der Strategieumsetzung
              einschließlich messbarer qualitativer und quantitativer Kriterien (mit Zielwerten)
              zur Überprüfung der Erreichung der Ziele der SLE ..................................... 85
          8.2 geplante Zeiträume/geplanter Turnus für die Bewertung der Strategieumsetzung
                87
          8.3 Beschreibung der geplanten Verfahren zur Unterrichtung der Lokalen
              Aktionsgruppe, der Öffentlichkeit und des Ministeriums für Landwirtschaft,
              Umwelt und Verbraucherschutz über den Stand der Strategieumsetzung.......... 88
V.            Quellenverzeichnis ........................................................................ 89
VI.           Anlagenverzeichnis ........................................................................ 90

                                                                                                                4
Strategie für lokale Entwicklung -lebendige und lebenswerte Insel Rügen
II.   Abbildungsverzeichnis
  Abbildung 1:    Lage und Abgrenzung der LEADER-Region Rügen (Maßstab 1:500.000) .......... 9
  Abbildung 2:    LEADER-Region Rügen (Maßstab 1:310000, Regionalkarte M-V) ................... 9
  Abbildung 3:    schematische Darstellung von der Projektidee zur Prioritätenliste ............. 16
  Abbildung 4:    Flächennutzung in der LEADER-Region Rügen ...................................... 23
  Abbildung 5:    Bevölkerungsentwicklung gesamt..................................................... 24
  Abbildung 6:    Entwicklung der Altersgruppen 2005-2013 nach Verwaltungsgrenzen........... 26
  Abbildung 7:    Bevölkerungsentwicklung Ämter Rügen 2013-2030 ................................ 27
  Abbildung 8:    Bevölkerungsentwicklung Gemeinden Rügen 2013-2030 .......................... 28
  Abbildung 9:    Komponenten der Bevölkerungsentwicklung Rügen 2013-2030 .................. 29
  Abbildung 10:   Bevölkerungsentwicklung der 65-Jährigen und Älteren 2011-2030 .............. 30
  Abbildung 11:   Entwicklung der Übernachtungen .................................................... 33
  Abbildung 12:   Übernachtungsintensität ............................................................... 34
  Abbildung 13:   Beherbergungskapazitäten und Auslastung ......................................... 35
  Abbildung 14:   Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen .......... 38
  Abbildung 15:   Verkehrserschließung ................................................................... 39
  Abbildung 16:   Schulstandorte .......................................................................... 41
  Abbildung 17:   Medizinische Versorgung (blau: Allgemein- und Zahnarztverhältnis auf 1.000
                  EW, weiß: Verortung) .................................................................. 42
  Abbildung 18:   Senioren- und Pflegeheime ............................................................ 44
  Abbildung 19:   Kindertageseinrichtungen.............................................................. 45
  Abbildung 20:   Schutzgebiete ........................................................................... 46
  Abbildung 21:   Entwicklungsziele und Querschnittsziele der LEADER-Region Rügen ............ 65
  Abbildung 22:   Entwicklungsziele, Handlungsfelder und Querschnittsziele der LEADER-
                  Region Rügen ............................................................................ 70

                                                                                                         5
Strategie für lokale Entwicklung -lebendige und lebenswerte Insel Rügen
III.   Tabellenverzeichnis
   Tabelle   1:    Administrative Struktur auf der Insel Rügen ........................................ 10
   Tabelle   2:    detaillierte Zusammensetzung der LAG Rügen ..................................... 12
   Tabelle   3:    Flächennutzung auf der Insel Rügen (in %) .......................................... 22
   Tabelle   4:    Übernachtungen (inkl. Camping) Mecklenburg-Vorpommern und Insel Rügen
                   (mit Insel Hiddensee) 2009 und 2013 im Vergleich................................. 33
   Tabelle 5:      Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung der 15 bis unter 65-Jährigen ...... 36
   Tabelle 6:      Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SVB) nach Wirtschaftsbereichen
                   am 30.06. auf der Insel Rügen 2009 und 2013 im Vergleich ...................... 37
   Tabelle   7:    Schutzgebiete auf der Insel Rügen ................................................... 46
   Tabelle   8:    tabellarische Darstellung der Leitprojekte .......................................... 72
   Tabelle   9:    tabellarische Darstellung der Einzelvorhaben in den Jahren 2015/2016 ....... 78
   Tabelle   10:   Übersicht der Fördersätze inkl. Boostersystem ..................................... 80
   Tabelle   11:   Budgetanteile der LAG Rügen ......................................................... 83
   Tabelle   12:   Finanzaufstellung für das Regionalmanagement ................................... 84
   Tabelle   13:   Allgemeine Kriterien ................................................................... 85
   Tabelle   14:   Handlungsfeldspezifische Kriterien................................................... 86
   Tabelle   15:   allgemeine qualitative Kriterien: ..................................................... 86
   Tabelle   16:   weitere quantitative Kriterien ........................................................ 87

                                                                                                         6
Strategie für lokale Entwicklung -lebendige und lebenswerte Insel Rügen
IV.   Einleitung/Vorwort/Zusammenfassung
  Die vorliegende Strategie für lokale Entwicklung (SLE) für die Leader-Region Rügen
  beinhaltet Entwicklungsziele und Handlungsfelder, mit denen die ländliche Entwicklung der
  Region gestaltet werden soll. Die Strategie ist mit dem Leitbild „lebendige und
  lebenswerte Insel Rügen“ überschrieben.

  Die Insel Rügen folgt damit dem Wettbewerbsaufruf des Landes Mecklenburg-Vorpommerns
  zur Auswahl der Leader Regionen.

  Mit der Bearbeitung der Regionalen Entwicklungsstrategie wurden folgende Ziele verfolgt:

      -   Mobilisierung regionaler Entwicklungspotenziale,
      -   Entwicklung innovativer Ansätze,
      -   Stärkung regionaler Verantwortung,
      -   Aufzeigen von Möglichkeiten regionaler und gebietsübergreifender Kooperationen.

  Mit der SLE der Leader-Region Rügen ist es gelungen, die Aktivitäten zur ländlichen
  Entwicklung einschließlich erster Umsetzungsschritte für den Zeitraum 2014-2020
  darzustellen. Durch die Zusammenarbeit verschiedenster Akteure bei der Erarbeitung von
  Zielen der ländlichen Entwicklung, einschließlich erster Umsetzungsansätze konnten die
  vielfältigen Möglichkeiten und Interessen der Region vereint und in einer gemeinsamen
  Strategie dargestellt werden. Im Aktionsplan sind Projekte und erste Ansätze für die Jahre
  2015 und 2016 dargestellt, mit denen die Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie
  unmittelbar beginnen kann.

  Mit der Erstellung der regionalen Entwicklungsstrategie kann nun der erfolgreiche Prozess
  der Umsetzung der Gebietsbezogenen Lokalen Entwicklungsstrategie 2007 fortgeführt
  werden.

                                                                                             7
Strategie für lokale Entwicklung -lebendige und lebenswerte Insel Rügen
1. Gebiet und Bevölkerung
       1.1 Kurzbezeichnung der von der SLE erfassten Region

Die hier vorliegende Strategie für lokale Entwicklung (SLE) ist die SLE der Insel Rügen.
Aufgrund der Insellage ist die LEADER-Region Rügen eindeutig abgrenzbar und ist durch die
in diesem Kapitel beschriebenen Kriterien dem ländlichen Raum zuzuordnen. Im weiteren
Fortgang wird diese Region mit der „LEADER-Region Rügen“ bezeichnet.

       1.2 geografische Beschreibung der Region

Die LEADER-Region Rügen liegt im Nordosten des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern
und umfasst Deutschlands größte Insel. Die Insel Rügen mit Hiddensee gliedert sich in
Halbinseln, Inselkern, Nehrungen und Nebeninseln. Die Region besitzt eine Küstenlinie von
ca. 574 km. Die längste Nord-Süd Ausdehnung misst 51,4 km, von Ost nach West beträgt
die größte Entfernung 42,8 km. Der höchste Punkt der Region Rügen bildet der Piekberg
auf der Halbinsel Jasmund mit einer Höhe von 161 m ab. Eine Besonderheit der Region ist,
dass kein Ort weiter als 7 km vom Wasser entfernt ist. Das liegt an der starken Ausprägung
der Buchten, Landzungen, Nehrungen, Haken, Halbinseln und Inseln. Rügen verfügt über
sieben Halbinseln, 10 vorgelagerte Inseln, wozu u.a. die Inseln Ummanz, Heuwiese, Libitz,
und Hiddensee gehören. Auch die Vielzahl von Bodden und Wiecken sind Grund, dass sich
diese minimale Entfernung zum Wasser ergibt. Zu den bekanntesten zählen der Große und
Kleine Jasmunder Bodden sowie der Schaproder-, der Wieker-, der Breeger- und der
Greifswalder Bodden.1

Rügen verfügt über eine über viele Jahrhunderte geprägte, einzigartige Kulturlandschaft
mit einer Fülle an Naturschätzen, die insbesondere in einem Biosphärenreservat geschützt
und entwickelt wird. Die Kreidefelsen, die Wälder, Wiesen und Moore machen das
Besondere der Nationalparks Jasmund und Vorpommersche Boddenlandschaft aus, in denen
diese bis in die heutige Zeit erhalten gebliebenen einzigartigen Naturlandschaften
geschützt werden. Weitere Teile Rügens sind Naturschutz-, Vogelschutz-, Flora-Fauna-
Habitat- (FFH) oder Landschaftsschutzgebiete.

Die westlichen und nördlichen Regionen Rügens sind stärker von der Landwirtschaft
geprägte Räume, die insgesamt weniger dicht besiedelt sind. Im Zentralbereich der Insel
überlagern sich landwirtschaftliche, touristische und gewerbliche Nutzungen, während der
nordöstliche bis südöstliche Teil des Gebietes eine vorrangig touristische Prägung hat. Dies
äußert sich vor allem in der Vielzahl der anerkannten Erholungsorte und Seebäder.

Das Landesinnere wird beherrscht von einer farbenfrohen und fruchtbaren
Hügellandschaft, oft umsäumt von Kiefern- und Buchenwälder und teils durchzogen von
Mooren, Sümpfen und einer kargen Heidelandschaft.

1
    Vgl.: www.ruegen.de
                                                                                           8
Strategie für lokale Entwicklung -lebendige und lebenswerte Insel Rügen
1.3 kartografische Darstellung mit Abgrenzung der Region

                                                                                       LEADER-Region Rügen
                                                                                           Landkreisgrenze
                                                                                           Amtsgrenze
                                                                                           LEADER-Region

Abbildung 1: Lage und Abgrenzung der LEADER-Region Rügen (Maßstab 1:500.000)2

Zur besseren Veranschaulichung nachfolgend eine kleinräumige Darstellung:

Abbildung 2: LEADER-Region Rügen (Maßstab 1:310000, Regionalkarte M-V)3

2
    Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern
3
    http://geoport.landkreis-vorpommern-ruegen.de, © OpenStreetMap (ODbL), © uVGB-MV
                                                                                                             9
1.4 tabellarische Benennung der Gemeinden inklusive Flächenangabe und
        Einwohnerzahl

Das LEADER-Gebiet Rügen besteht aus 41 Gemeinden, die in vier Ämter sowie drei
amtsfreie Gemeinden gegliedert sind (siehe Tabelle 1) Hierbei haben Garz, Bergen auf
Rügen, Putbus und Sassnitz das Stadtrecht und nur Bergen auf Rügen hat mehr als 10.000
Einwohner. Das LEADER-Gebiet besitzt eine Fläche von 978 km². Bei 64.089 Einwohnern
(EW) (Stand 31.12.2013) ergibt sich daraus eine Bevölkerungsdichte von 65 Einwohnern pro
km², die leicht unter der von Mecklenburg-Vorpommern liegt, dem ohnehin am dünnsten
besiedelten Bundesland Deutschlands.

Tabelle 1: Administrative Struktur auf der Insel Rügen

Amt                        Zugehörige Gemeinden                             Fläche in km²      Einwohnerzahl
Amt West-Rügen             Altefähr, Dreschvitz, Gingst, Hiddensee,
                           Kluis, Neuenkirchen, Rambin, Samtens,
                           Schaprode, Trent, Ummanz                                   29.016             9.762
Amt Nord-Rügen             Altenkirchen, Breege, Dranske, Glowe,
                           Lohme, Sagard, Putgarten, Wiek                             16.128             7.966
Amt Mönchgut-Granitz       Baabe, Gager, Göhren, Lancken-Granitz,
                           Middelhagen, Sellin, Thiessow, Zirkow                       8.405             6.900
Amt Bergen auf Rügen       Bergen auf Rügen Stadt, Buschvitz,
                           Garz/Rügen      Stadt,    Gustow,     Lietzow,
                           Parchtitz, Patzig, Poseritz, Ralswiek, Rappin,
                           Sehlen                                                     30.366            20.544
Sassnitz                   -                                                           4.707             9.481
Binz                       -                                                           2.522             5.114
Putbus                     -                                                           6.660             4.322
Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, 2014

Eine Aufstellung der einzelnen Gemeinden nach Bodenfläche und Einwohnern findet sich im
Anhang 1 wieder.

    1.5 schlüssige   Darstellung   von                          Kohärenzkriterien,             die      die
        Gebietsabgrenzung begründen

Die Abgrenzung der LEADER-Region erfolgte sowohl aufgrund geografischer, struktureller
aber auch politischer Überlegungen.

Geografisch gesehen umfasst die definierte LEADER-Region Rügen die gesamte Insel Rügen
(einschließlich Hiddensee), welche eine klar abgegrenzte räumlich eigenständige Einheit
darstellt und sich auch von der naturräumlichen Ausprägung klar vom Festlandteil des 2011
neu gebildeten Großkreises Vorpommern-Rügen unterscheidet. Des Weiteren liegt die
Region Rügen mit seinen knapp über 64.000 Einwohnern genau im geforderten
Einwohnerschlüssel von 10.000 – 150.000 Einwohnern.

Die geografische Trennung spiegelt sich auch in der infrastrukturellen Raumorganisation
wieder. So verfügt Rügen über einen eigenen Verflechtungsraum um das Mittelzentrum
Bergen auf Rügen. Auch die verkehrliche Infrastruktur ist auf die Region und speziell auf
das Mittelzentrum ausgerichtet. Die Anbindung an Stralsund und das Festland ist lediglich
über zwei Straßen- und eine Eisenbahnbrücke sowie über die Fährverbindung Glewitz–
Stahlbrode gegeben. Weiterhin ist die Organisation des Tourismus als wichtigster
regionaler Wirtschaftsbereich auf die Region ausgerichtet. Die Tourismusregion und der
räumliche Tätigkeitsbereich des gleichnamigen Tourismusverbands sind entsprechend
kongruent abgegrenzt.
                                                                                                          10
Gleiches gilt auch für weitere Organisationen und Verbände. Aus politischer Sicht ist zu
berücksichtigen, dass vor der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2011
Rügen ein eigenständiger Landkreis war.

Als weiteres Kriterium ist die seit LEADER II beginnende Gebietskulisse Insel Rügen als
LEADER-Region Rügen fortlaufend zu bewahren. Die beschriebene Region wurde seit Anfang
der 1990er Jahren jeweils als LEADER-Region abgegrenzt. Das bedeutet, dass die LEADER
Akteure seit jeher in dieser Gebietskulisse mitwirken und einige LAG Mitglieder sich
seitdem im LEADER Prozess engagieren.

Ebenso ist auch der ILEK Prozess seit Beginn an räumlich auf den ehemaligen Landkreis
Rügen bezogen. Die für die LEADER-Region gewählte Abgrenzung ist also auch aus Sicht der
praktischen Arbeit geboten. So ergeben sich handfeste Vorteile hinsichtlich des Daten- und
Informationsaustausches, bezüglich der Einbindung der Akteure vor Ort sowie bei der
Abstimmung von Strategie und konkreten Projekten zwischen LEADER und der über ILEK
geregelten sonstigen ländlichen Entwicklungsprozesse bzw. Förderungen.

   1.6 Beziehungen zu anderen Regionen, Städten

Die LEADER-Region Rügen pflegt aufgrund der gleichen Verwaltungsanbindung eine enge
Verbindung zu der LEADER-Region Nordvorpommern sowie zum gesamten Vorpommerschen
Raum. Weiterhin bilden sich Beziehungen zu der im Gebiet des Landkreises Vorpommern-
Rügen liegenden Kreisstadt Stralsund. Stralsund stellt auch das vorgelagerte Oberzentrum
mit all seinen Funktionen für die LEADER-Region Rügen dar.

Aufgrund der aktiven Mitarbeit im LEADER Arbeitskreis M-V, der bereits in der letzten
Förderperiode stattfand, besteht auch ein regelmäßiger Austausch mit allen LEADER-
Regionen in Mecklenburg-Vorpommern.

Weiterhin ist der Landkreis-Vorpommern-Rügen seit 1995 aktives Mitglied der Kooperation
Vier-Ecken der Südlichen Ostsee (South Baltic Four Corners) und seit 1993 aktives Mitglied
der B7 (Baltic Islands Network). In diesen internationalen Kooperationen sollen Synergien
und Vernetzungsaktivitäten zwischen den beteiligten LEADER-Regionen vorangetrieben
werden.

   2. Beschreibung der Lokalen Aktionsgruppe
   2.1 Struktur der lokalen Aktionsgruppe

Rechtsform und Zusammensetzung
Im Rahmen der Evaluierung der LEADER Förderperiode 2007-2013 und im Einvernehmen mit
der Lenkungsarbeitsgruppe wurde festgehalten, dass die bestehende Struktur der LAG
beibehalten werden soll. Das bedeutet, dass in der LAG jeweils die Institutionen Mitglied
sind und einen entsprechenden Vertreter in die LAG entsenden. Dieser Vertreter soll als
festes Mitglied der LAG an den Sitzungen teilnehmen. Nur bei dringenden Erfordernissen
kann ein Vertreter des LAG Mitgliedes entsendet werden. Dieser sollte aber fortwährend in
die Tagesordnungen und Inhalte der LAG Arbeit eingebunden sein.

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Rügen setzt sich somit aus den verschiedensten
Institutionen der Insel Rügen zusammen. Die LAG bildet sich als eine öffentlich-private
                                                                                        11
Partnerschaft ohne Rechtsform. Die Gruppe setzt sich aus Vertretern der öffentlichen
Verwaltung sowie Partnern aus den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales zusammen.
Auf dem 2. LEADER Workshop wurden alle Interessierten aufgefordert sich zu bewerben.
Weiterhin wurden alle LAG Mitglieder der Förderperiode 2007-2013 befragt, ob sie sich in
der Förderperiode 2014-2020 wieder für die Arbeit in der LAG Rügen bewerben wollen.

Das Bewerberfeld erstreckte sich auf alte und neue LAG Bewerber. Bei der Evaluierung
2007-2013 wurde festgestellt, dass die Größe der LAG als optimal angesehen wird. Das
bedeutete, dass die LAG nicht größer als 30 Mitglieder werden sollte. Insgesamt gab es 27
Bewerber. Diese Bewerber wurden auf dem 3. LEADER Workshop vorgestellt, einheitlich
zur Wahl gestellt und mit großer Mehrheit angenommen. Im Nachgang der 1. LAG Sitzung
hat die Institution Kirche sich darauf geeinigt, dass diese durch das LAG Mitglied
Kreisdiakonisches Werk – Herrn Daniel Spranger vertreten wird. Dies wurde einstimmig von
der LAG angenommen. Die LAG Rügen besteht somit aus 26 Mitgliedern und hat sich
dementsprechend konstituiert. Neben den öffentlichen Verwaltungen mit 9 Mitgliedern
wurde darauf geachtet dass die Vertreter von Ökologie, Ökonomie und Soziales in einem
ausgewogenen Verhältnis vertreten sind (Ökologie: 5, Ökonomie: 7, Soziales: 5). Somit hält
keine Interessengemeinschaft mehr als 49 % der Stimmenanteile. Bei den Institutionen
handelt es sich vorwiegend um Mitglieder, die über die gesamte Insel agieren oder
zumindest Teilbereiche vertreten.

Tabelle 2: detaillierte Zusammensetzung der LAG Rügen

Institution                               Name                       Soziales       Ökonomie Ökologie   Verwaltung
Hof Lüttkevitz                            Kristina Rebschläger                                      1
LebensGut Frankenthal e. V.               Elke Neugebauer                       1
Kunst- und Kulturrat Vorpommern-Rügen Ulrich Pommerenke                         1
Biosphärenreservat Südost-Rügen           Dagmar Hartmann                                                         1
Tourismusverein Nord-Rügen e. V.          Detlef Schulz                                    1
EMA Gesellschaft                          Dr. Sven Wichert                      1
Naturerbe Zentrum RÜGEN                   Jürgen Michalski                                          1
Insel e. V. Kransdorf                     Gerhard Noack                         1
Kreisdiakonisches Werk/evan. Kirche       Daniel Spranger                       1
Architekturbüro/Stadtvertreterin Putbus   Dipl. Ing. Heike Nessler                         1
Parkkultur Rügen e. V.                    Rolf Carlos Reeckmann                                     1
Amt Mönchgut-Granitz                      Andrea Triebke                                                          1
Amt West-Rügen                            Rainer Schultz                                                          1
Insula Rugia                              Uwe Driest                                                1
ZWAR                                      Axel Rödiger                                     1
Forstamt Rügen, Landesforst MV            Ricarda Pries                                                           1
LPV Rügen e. V.                           Sabine Bath                                               1
Tourismusverband Rügen                    Reinhard Liedtke                                 1
Rügen Produkte e. V.                      Frank Soßnowski                                  1
Amt Nord-Rügen                            Katja Eichwald                                                          1
Amt Bergen auf Rügen                      Dieter Herzfeldt                                                        1
Golfinsel Rügen                           Gerhard Kuhl                                     1
Stadt Putbus                              Thomas Möller                                                           1

                                                                                                             12
Institution                       Name                    Soziales   Ökonomie Ökologie   Verwaltung
Bauernverband Rügen               Karin Pisch                               1
Gleichstellungsbeauftragte        Kathrin Köppen                                                   1
Landkreis Vorpommern-Rügen        Martina Schwinkendorf                                            1
                                  Summe                   5          7          5        9

Die öffentlich-private Partnerschaft wählte zur Vorprüfung der Projektanträge und zur
effektiveren Vorbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen einen Sprecherrat. Der
Sprecherrat ist gegenüber dem Regionalmanagement weisungsbefugt. Der Sprecherrat
wurde auf der 2. LAG Sitzung gewählt und besteht aus 5 Mitglieder: Dem Landkreis
Vorpommern-Rügen, dem Biosphärenreservat Südost Rügen und aus den 3 Teilbereichen
Soziales, Ökonomie und Ökologie je ein Vertreter: das Naturerbe Zentrum RÜGEN,
Insel e.V. Kransdorf und Rügen Produkte Verein e.V.
Der Sprecherrat wählte Frau Dagmar Hartmann vom Biosphärenreservat Südost Rügen zu
seiner Vorsitzenden und Frau Martina Schwinkendorf vom Landkreis Vorpommern-Rügen zu
ihrer Stellvertreterin.
Die Federführung für die Verwaltung und das Finanzmanagement übergibt die öffentlich-
private Partnerschaft dem Landkreis Vorpommern-Rügen, welcher befähigt ist, öffentliche
Mittel zu verwalten und das ordnungsgemäße Funktionieren der Partnerschaft
sicherzustellen. Mit diesem Beschluss greift die Partnerschaft auf die guten Erfahrungen in
der Zusammenarbeit mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen zurück und möchte auch
zukünftig das Regionalmanagement beim Landkreis Vorpommern-Rügen angesiedelt sehen.
Der Beschluss über die Delegation der Federführung für das Finanz- und
Verwaltungsmanagement an den Landkreis Vorpommern-Rügen wurde am 16.03.2015
einstimmig gefasst und liegt den Wettbewerbsunterlagen bei. (siehe Anhang 3:
Vereinbarung      zur    Delegation   der     Federführung     für    das    Finanz-   und
Verwaltungsmanagement an den Landkreis Vorpommern-Rügen)

Geschäftsordnung
Die LAG Rügen ist ein Verbund, welcher sich eine Geschäftsordnung gab. Diese wurde
einstimmig angenommen. Die Geschäftsordnung regelt alle Belange zwischen dem
Entscheidungsgremium (zukünftig LAG Rügen), dem Sprecherrat und dem
Regionalmanagement. (siehe Anhang 2: Geschäftsordnung Lokale Aktionsgruppe Rügen.)

Bindung der Mitglieder
Im Zuge des Bewerbungsverfahrens wurde schon im Bewerbungsformular darauf
hingewiesen, dass die Bindung der Mitglieder an die LAG Arbeit von 2015-2020 gesichert
sein muss. Jeder Bewerber hat mit der Abgabe seiner Bewerbung dies anerkannt. Auf der
konstituierenden Sitzung erhielt jedes LAG Mitglied eine Vereinbarung über die aktive
Mitarbeit ausgehändigt. (siehe Anhang 4:Vereinbarung zur kontinuierlichen Mitarbeit in der
Lokalen Aktionsgruppe Rügen) Diese liegen bei der Beschlussfassung zur Strategieabgabe
vor. Weiterhin wurde in der Geschäftsordnung Sanktionen festgelegt, die zum Ausscheiden
eines LAG Mitgliedes führen können, falls dieser der Vereinbarung nicht nachkommt sowie
mögliche Gegensteuerungsmaßnahmen. (siehe Anhang 2: Geschäftsordnung Lokale
Aktionsgruppe Rügen)

Die LAG Rügen ist bestrebt, im Laufe der Förderperiode verschiedene Kooperationen mit
anderen LEADER LAG´s aufzubauen. Insbesondere zu nennen ist die Partnerregion LAG
Nordvorpommern. Dies ist vor allem mit der räumlichen Nähe und der Verzahnung durch
                                                                                              13
die gemeinsame administrative Verwaltung im Landkreis Vorpommern-Rügen zu begründen.
Natürlich werden auch Kooperationen über diesen Rahmen hinaus gesucht, insbesondere
mit den internationalen Partnerregionen South Baltic Four Corners sowie Baltic Islands
Network.

   2.2 Angaben zur geplanten Einrichtung eines qualifizierten Managements

Organisationsform
Die öffentlich-private Partnerschaft Lokale Aktionsgruppe Rügen hat die Verwaltung und
das Finanzmanagement an den Landkreis Vorpommern-Rügen übergeben. Der Landkreis hat
sich bereiterklärt, die Kofinanzierung für die Stellen im Regionalmanagement zu
übernehmen. (siehe Anhang 3)

Verfahren zur Auswahl der die Managementaufgaben wahrnehmenden Personen
Im Rahmen einer öffentlichen Stellenausschreibung soll eine Personalstelle zur Erfüllung
der Aufgaben des Regionalmanager/in sowie mindestens eine halbe Stelle für eine LEADER
Assisent/in geschaffen werden. Dabei soll besonders Wert auf Erfahrungen im LEADER
Prozess sowie auf sehr gute Kenntnisse dieser Region gelegt werden. In das
Auswahlverfahren wird der Landkreis Vorpommern-Rügen sowie ein Mitglied des Vorstandes
der LAG Rügen involviert sein.

Das Regionalmanagement bekommt weiterhin einen Arbeitsplatz und alle weiteren
dienstlichen Erfordernisse (EDV, Dienstfahrzeuge etc.) sowie ggf. Räume für Beratungen
und Sitzungen vom Landkreis Vorpommern-Rügen gestellt.

Aufgaben
Das Regionalmanagement soll mit folgenden Aufgaben zur Umsetzung der SLE Rügen,
insbesondere zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen und Projekte betraut werden:

      Betreuung und Beratung bei der Beantragung der Leitprojekte und Einzelvorhaben
       der SLE
      Anlauf- und Beratungsstelle für Projekte zur Umsetzung der SLE und zur Förderung
       der Regionalentwicklung Rügens
      Vermittlung von Kontakten wichtiger Projektpartner in der Region -
       Netzwerkbildung
      Vermittlung von Antragstellern an die entsprechenden Bewilligungsbehörden sowie
       zuständigen Mitarbeiter zur Betreuung anderer EU-Fonds
      Unterstützung bei der Organisation von temporären Arbeitsgruppen zur Umsetzung
       der Handlungsfelder der SLE
      Vermittlung von Kooperationsgesuchen (regional, überregional, transnational)
      Organisierung und Koordinierung der Aktivitäten der LAG Rügen:
           o Organisation der Sitzungen der LAG Rügen (Vorbereitung, Einladung,
              Protokollführung, Nachbereitung)
           o Sachbericht auf jeder LAG Sitzung
           o Organisation     der    Sprecherratssitzungen   (Vorbereitung,    Einladung,
              Protokollführung, Nachbereitung)
           o Mitteilung der Entscheidungen der LAG Rügen an Projektträgern und
              Bewilligungsbehörden
           o Durchführung einer permanenten Öffentlichkeitsarbeit
           o Organisation der Regionalkonferenz u.a. öffentlichen Workshops etc.
                                                                                       14
o   Teilnahme an Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen
          o   Regelmäßiger Austausch mit den Bewilligungsbehörden und anderen
              relevanten Fachbehörden

   2.3 Organisation des vorgesehenen Verfahrens für die Auswahl von
       Vorhaben, die aus dem Budget der lokalen Aktionsgruppe zur
       Strategieumsetzung mitfinanziert werden (z. B. Einrichtung und
       Besetzung     eines    Entscheidungsgremiums,    Vorkehrungen        zur
       Sicherstellung der Anforderungen nach Art. 34 Abs. 3 lit. b) VO (EU) Nr.
       1303/2013)

Die LAG trifft sich mindestens zweimal jährlich zu ordentlichen Sitzungen, um über
Projektanträge zu beraten und abzustimmen. Das Entscheidungsgremium ist die LAG mit
den gewählten Vertretern. Das Verhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und den
WISO-Partnern ist zu Beginn der Sitzung zu dokumentieren. Falls eine Interessengruppe
mehr als 49 % der Stimmen hält bzw. mehr als 50 % der Stimmen von der öffentlichen
Verwaltung gehalten werden, ist die LAG nicht beschlussfähig. Da das Grundgerüst der LAG
im Vorfeld im ausgewogenen Verhältnis der verschiedensten Partner zusammengesetzt
wurde, ist die Wahrscheinlichkeit der Nicht-Beschlussfähigkeit gering.

Im Vorfeld der LAG Sitzungen werden die Termine der Versammlung auf der Homepage
www.leader-ruegen.de veröffentlicht. Alle zugelassenen Projektträger können Anträge
einreichen und bei Bedarf wird ein Projektaufruf veröffentlicht. Die Projektanträge müssen
fristgerecht vor den LAG Sitzung bzw. Sprecherratssitzung eingegangen sein. Bei der
Einreichung der Projekte ist der Vordruck des Projektbogens zu benutzen. (siehe Anhang 5:
Vordruck Projektfragebogen) Im Üblichen entspricht die Fristsetzung vier Wochen vor der
LAG Sitzung.

Der Antrag wird vom Regionalmanagement entgegengenommen. Offensichtlich nicht
förderfähige Kosten sollen vom Regionalmanagement bereits in der Vorprüfung
ausgeschlossen werden. Das Regionalmanagement stellt die Anträge dem Sprecherrat
mindestens eine Woche vor der Sprecherratssitzung zur Verfügung.

Die öffentlich-private Partnerschaft wählte zur Vorprüfung der Projektanträge und zur
effektiveren Vorbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen einen Sprecherrat. Vor jeder
LAG Sitzung wird immer eine Sprecherratssitzung stattfinden. Der Sprecherrat ist
gegenüber dem Regionalmanagement weisungsbefugt. Im Vorfeld der ordentlichen LAG
Sitzung prüft der Sprecherrat gemeinsam mit dem Regionalmanagement die eingegangenen
Anträge und gibt eine Empfehlung zur Behandlung in der LAG ab. Weiterhin ordnet er die
Anträge in die entsprechenden Handlungsfelder ein.

Der Sprecherrat ist befugt, Auflagen für die Beschlussvorlage des Projektantrages zu
erarbeiten. Ebenso kann er Empfehlungen an den Projektträger im Vorfeld der
Antragseinreichung in der LAG aussprechen, sollte der Antrag unvollständig oder aus seiner
Sicht nicht förderfähig sein. Diese Empfehlungen sind nachvollziehbar zu begründen. (siehe
Anhang 2: Geschäftsordnung der LAG Rügen.)

Antragsteller sollen ihre Projekte auf der Sitzung persönlich darstellen und für weitere
Fragen der LAG Mitglieder zur Verfügung stehen. Die LAG Mitglieder bewerten die
Projektanträge anhand der festgelegten Bewertungskriterien, der fachlichen Einschätzung
                                                                                        15
des Sprecherrates und der Erreichung der Ziele der SLE Rügen. Bei Ablehnung eines
Projektantrages ist diese nachvollziehbar zu begründen (Mindestpunktzahl etc.). Auflagen
können mit der Beschlussfassung zum Projekt erteilt werden, müssen aber nachvollziehbar
begründet werden. In Ausnahmenfällen können Beschlussfassungen der LAG im
schriftlichen Umlaufverfahren (in der Regel per E-Mail) außerhalb ordentlicher Sitzungen
gefasst werden. Die Verfahrensweise ist in der Geschäftsordnung geregelt. (siehe Anhang 2
Geschäftsordnung der LAG Rügen.) Die LAG erstellt eine Prioritätenliste, die sie bis
Oktober jeden Jahres dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
übersendet.

Zur besseren Veranschaulichung dient folgende schematische Darstellung des Verfahrens:

       •Projektidee

       •Beratung durch das Regionalmanagement

       •Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen sowie offensichtliche Nicht
        Förderfähige Kosten
       •Projektskizzen werden im Sprechrrat beraten + Zuordnung der Projekte zu den
        Handlungsfeldern + eventuelle Zurückstellungen bzw. Auflagen

       •Versand an die LAG

       •Bewertung und Beratung der Anträge durch die LAG Mitglieder

       •Beschlußfassung Projekt sowie Erstellung Prioritätenliste

       •Übersendung der Prioritätenliste bis Oktober jeden Jahres an das Ministerium für
        Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Abbildung 3: schematische Darstellung von der Projektidee zur Prioritätenliste

    2.4 Beschreibung des Prozesses zur Erstellung der SLE

Phase 1: Nach dem LEADER Aufruf des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und
Verbraucherschutz wurden Gespräche im Landkreis Vorpommern-Rügen zusammen mit den
Vertretern des Sprecherrates der LAG Rügen aus der Förderperiode 2007-2013 geführt.
Dabei entstand eine Lenkungsgruppe, die sich kontinuierlich zur Vor- und Nachbereitung
der LEADER Workshops traf. Für die Vorbereitung des 1. LEADER Workshops der neuen
Förderperiode 2014-2020 legte sie den groben Handlungsleitfaden fest. Zum ersten
Workshop wurden alle alten LAG Mitglieder, alle Verwaltungen, alle Bürgermeister,
ausgesuchte Vereine und Institutionen, die sich mit ländlicher Entwicklung befassen sowie
verschiedenste Ansprechpartner aus Ökologie, Ökonomie und Soziales der LEADER-Region
Rügen eingeladen. Zusätzlich gab es verschiedenen Artikel in der örtlichen Presse, die zum
einem zum Workshop aufgerufen haben und zum anderen über die neue Förderperiode
informierten.

Auf dem 1. Workshop waren ca. 100 Akteure aus den verschiedensten Themenbereichen
und Institutionen sowie weitere Interessierte aus der Bevölkerung anwesend. Im ersten Teil
                                                                                           16
des Workshops wurde dargestellt, was LEADER ist und wofür es steht. Anschließend gab das
Regionalmanagement in Form einer Fotopräsentation einen kurzen Rückblick auf die
vorangegangene Förderperiode 2007-2013. Im Fortlauf des Vortrages wurde der aktuelle
Wissensstand zum LEADER Aufruf 2014-2020 vorgestellt. Anschließend wurden
Arbeitsgruppen nach Themenfelder gebildet. Es waren sieben Themenfelder vorgegeben:
Demografischer      Wandel       (Bevölkerungsentwicklung,     Arbeitsmarkt,     Struktur,
Versorgungsinfrastruktur),    Regionale    Wirtschaft    und    Versorgung    (Tourismus,
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Dienstleistung etc.), Bildung, Innovation und
Wissenstransfer, Infrastruktur (Energie, Mobilität, Wege, Straßen, Siedlungsentwicklung),
Natur- und Klimaschutz, Kultur und Denkmalschutz, Netzwerke und bürgerliches
Engagement.
Jeder Workshop Teilnehmer konnte sich selbstständig einer Gruppe zuordnen. In der ersten
Arbeitsgruppenrunde ging es darum eine SWOT-Analyse, anhand von statistischen
Vorgaben, die die Gruppenmoderatoren zur Verfügung stellten, sowie den Kenntnissen und
Erfahrungen der Teilnehmer, zu erarbeiten. In der zweiten Runde wurden dann aus den
Chancen und Risiken, Schwächen und Stärken Entwicklungsziele abgeleitet und formuliert.

Phase 2: Nach dem ersten Workshop fasste das Regionalmanagement zusammen mit der
Lenkungsgruppe aus den Ideen des Workshops vier Handlungsfelder zusammen. Folgende
Handlungsfelder sind aus dem Prozess entstanden:
     L(i)ebenswerte Dorfmitte
     Regionale Wirtschaft und nachhaltiger Tourismus
     Zweiklang von Bildung und Kultur sowie
     Zukunft mit Denkmal – Denkmal mit Zukunft.
Häufig genannte Ziele sowie die aus der SWOT-Analyse abgeleitete Handlungsbedarfe
wurden zu übergeordneten Entwicklungs- und Querschnittszielen zusammengefasst.
Zum 2. LEADER Workshop der Förderperiode 2014-2020 wurden alle Teilnehmer des
1. Workshops sowie weitere Interessierte eingeladen. Auch zu dieser Veranstaltung
erschien ein öffentlicher Aufruf in der regionalen Presse. Auf diesem Workshop wurden in
der ersten Hälfte die Ergebnisse des 1. Workshops vorgestellt. Insbesondere wurde auf die
Entwicklungsziele und die dazugehörigen Handlungsfelder eingegangen. Nach der
Vorstellung wurden die Handlungsfelder zur Wahl gestellt und mehrheitlich angenommen.
Im weiteren Fortgang des Workshops wurden in Arbeitsgruppen die Handlungsfelder weiter
definiert und mit Unterzielen untermauert sowie an der thematischen Ausrichtung
gearbeitet. Weiterhin wurden Vorschläge für mögliche Bewertungskriterien erarbeitet. Im
zweiten Teil der Gruppenarbeit wurden Vorschläge zur möglichen Budgetierung und
Gewichtung der Handlungsfelder bzw. dessen Entwicklungsziele vorgenommen. Jede
Arbeitsgruppe hat Vorschläge für ein Ranking der Handlungsfelder sowie die dazugehörigen
prozentualen Budgetanteile vom Gesamtbudget erstellt. Weiterhin hatten die Teilnehmer
die Möglichkeit Vorschläge für Fördersätze zu erarbeiten, dies getrennt nach Handlungsfeld
und unterschiedlichen Antragstellern. Am Ende der Veranstaltung wurden die Ergebnisse
der Gruppen im Plenum vorgestellt.
Phase 3: Im Nachgang zu Phase 2 hat das Regionalmanagement zusammen mit der
Lenkungsgruppe die Ergebnisse des 2. Workshops zusammengefasst und Mittelwerte für die
prozentuale Budgetierung der Handlungsfelder vom Gesamtbudget und die einzelnen
Fördersätze gebildet. Weiterhin wurde auf dem 2. Workshop sowie auf der Homepage
www.leader-ruegen.de zur Einreichung von Leitprojektideen aufgerufen. Somit hatten
potentielle Antragsteller die Möglichkeit bis zu einem vorgegebenen Termin
                                                                                        17
Leitprojektanträge zu stellen. Die eingegangenen Projektbögen wurden in Zusammenarbeit
mit der Lenkungsgruppe diskutiert und den Handlungsfeldern zugeordnet, falls dies nicht
schon durch den Projektträger erfolgt war. Weiterhin wurden allen Interessierten die
Möglichkeit gegeben sich für die Arbeit in der LAG Rügen zu bewerben. Diese Bewerbungen
wurden in der Lenkungsgruppe diskutiert und entsprechend den verschiedenen
Interessengruppen zugeordnet.
Im nachfolgenden 3. Workshop bekamen alle Interessierten am LEADER Prozess die
Möglichkeit, die LAG zu wählen und in den Arbeitsgruppen passende Leitprojekte für die
Handlungsfelder zu finden. Wieder wurden alle Teilnehmer des 1. und 2. Workshops sowie
Interessierte eingeladen. Ergänzend gab es eine öffentliche Einladung in der regionalen
Presse. Im ersten Teil der Veranstaltung wurden die bereits erarbeiteten Ergebnisse, die
Durchschnittswerte der Fördersätze sowie der Budgetanteile der Handlungsfelder
vorgestellt. Des Weiteren wurden die Bewerber für die LAG Rügen vor- und zur Wahl
gestellt. Das Auditorium hat alle 27 Bewerber in die LAG gewählt. Diese Bewerber waren
größtenteils anwesend und in den Arbeitsgruppen vertreten. Im Anschluss wurde in den
Arbeitsgruppen je Handlungsfeld weitergearbeitet. Dort bekamen die Projektantragsteller
die Möglichkeit ihre Projekte vorzustellen und die durch die Arbeitsgruppe gestellten
Fragen zu beantworten. Die präsentierten Projekte wurden von den anderen Mitgliedern
der Arbeitsgruppe durch die Vergabe von Punkten individuell und offen bewertet. Hierbei
wurde sichergestellt, dass die Projektantragsteller nicht für ihr eigenes Projekt gewertet
haben. Mit diesem Verfahren wählten die Arbeitsgruppen vier Projekte je Handlungsfeld als
Empfehlungen für Leitprojekte aus. Die ausgewählten Projekte wurden kurz im Plenum
vorgestellt, bevor der 3. Workshop beendet wurde. Alle weiteren Veranstaltungen fanden
als LAG Sitzung im geschlossenen Kreis statt.

Phase 4: Nach den öffentlichen Workshops traf die LAG Rügen sich zu ihrer
konstituierenden Sitzung. Auf der Sitzung fand eine Vorstellung der einzelnen Mitglieder
statt sowie eine Zusammenfassung des derzeitigen Arbeitsstandes. Im Fortlauf der Sitzung
wurde über die Entwicklungsziele, Handlungsfelder sowie den Bewertungskriterien
diskutiert und abgestimmt. Die Vorschläge aus den öffentlichen Workshops wurden
weitestgehend angenommen und beschlossen. Auf der 2. LAG Sitzung wurde die
Geschäftsordnung abgestimmt sowie über weitere Fördervoraussetzungen wie die Erfüllung
der Mindestanforderungen, Festlegung der Mindestpunktzahl, Booster System, Regeln bei
Projektverzögerungen, Mindestfördersummen, Verfahren zur Aufbringung der nationalen
Kofinanzierung, quantifizierbare Angabe von zu schaffenden Arbeitsplätzen diskutiert und
abgestimmt. Haupttagesordnungspunkt waren jedoch die Bewertung der Leitprojekte. Alle
Vertreter der in der näheren Auswahl befindlichen Projekte wurden eingeladen und
standen für Fragen und Anmerkungen zur Verfügung. Während der Sitzung bewerteten die
LAG Mitglieder die Projekte und gaben die ausgefüllten Bewertungsbögen beim
Regionalmanagement ab. Die Auswertung erfolgte durch das Regionalmanagement. Im
Fortgang zwischen der 2. und der 3. LAG Sitzung bewerteten die LAG Mitglieder zudem die
restlichen eingegangenen Projektanträge, welche im 3. Workshop nicht als Leitprojet
ausgewählt wurden.
Die Ergebnisse der Bewertung der Leitprojekte und der weiteren Projekte wurden auf der
3. LAG Sitzung vorgestellt und diskutiert. Die LAG hat sich auf die entsprechenden im
Kapitel 4.2.5 dargestellten Leitprojekte geeinigt und diese per Abstimmung ausgewählt.
Die Leitprojekte und diejenigen Projekte, die die Mindestpunktzahl erreicht haben, wurden
in den Aktionsplan aufgenommen, da alle Antragsteller als Beginn 2015/2016 angegeben
                                                                                        18
haben. Weiterhin legte die LAG eine Höchstfördersumme von 400.000 € je Projekt fest und
grenzte die Bewerbung für den Landestopf der nationalen Kofinanzierung ein. Weitere
Themen- und Abstimmungsschwerpunkte waren der Aktionsplan, der Indikative Finanzplan,
die Budgetierung des Management, das Monitoring sowie der Beschluss über die
Vereinbarung zur Übergabe des Finanz- und Verwaltungsmanagements an das
federführende Mitglied der LAG Rügen - dem Landkreis Vorpommern-Rügen.

Phase 5: Begleitend zu den LAG Sitzungen wurde die Strategie unter Berücksichtigung der
Ergebnissen der LAG Sitzungen und Workshops erstellt und von den Sprecherratsmitgliedern
redigiert. Am 30.03.2015 hat die LAG Rügen über die Strategie beschieden. Der Beschluss
wurde bei der Strategieeinreichung im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und
Verbraucherschutz beigefügt.

   3. Ausgangslage im Gebiet
   3.1 gesetzlich vorgeschriebene und informelle Planungen mit Bezug zum
       Gebiet der SLE (z. B. Landesraumentwicklungsprogramm, Regionales
       Raumentwicklungsprogramm,         ILEK,    Schutzgebietsprogramme);
       Darstellung der zu beachtenden Planungsvorgaben und Planungsziele

Für die LEADER-Region Rügen gelten nachfolgende wesentliche raumordnerische Vorgaben,
welche im Landesraumentwicklungsprogramm (LREP) von 2007 sowie im Regionalen
Raumentwicklungsprogramm für Vorpommern (RREP VP) von 2010 fixiert sind.

Die gesamte LEADER-Region ist dem ländlichen Raum zugeordnet; wobei nach Ziffer
3.2.2 (3) der Tourismusschwerpunktraum (Insel Hiddensee sowie die Nord- und Ostküste
Rügens) sowie die Mittel- und Grundzentren zum ländlichen Raum mit günstiger
wirtschaftlicher Basis gehören. Alle übrigen Teilräume sind nach 3.1.1 (4) dem
strukturschwachen ländlichen Raum zugeordnet; hier soll nach 3.1.1 (5 und 6) durch die
Entwicklung zusätzlicher wirtschaftlicher Funktionen eine Stabilisierung der Räume
erfolgen. Als wirtschaftliche Grundlagen sollen zum Beispiel die Bereiche Tourismus,
Gesundheitswirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Lebensmittelwirtschaft nachwachsende
Rohstoffe sowie erneuerbare Energien unterstützt werden.

Nach Ziffer 3.1.2 sind Umlandgemeinden von Stralsund (das ist auf Rügen nur die
Gemeinde Altefähr) dessen Stadt-Umland-Raum zugeordnet. Nach Ziffer 3.1.2 (3) besteht
für diese Gemeinden ein besonderes Kooperations- und Abstimmungsgebot. Dieses gilt
wechselseitig für Planungen, Vorhaben und Maßnahmen, mit Auswirkungen auf die
Gemeinden im Stadt-Umland-Raum, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gewerbe
einschließlich Einzelhandel, Verkehr, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie für die
Vorhaltung bestehender Einrichtungen.

Nach Ziffer 3.1.3 (3) bestehen in der LEADER-Region mit der Insel Hiddensee sowie der
Nord- und der Ostküste Rügens touristische Schwerpunkträume. Fast die gesamte übrige
Fläche der Insel gehört nach Ziffer 3.1.3 (5) zu den Tourismusentwicklungsräumen. In den
Tourismusschwerpunkträumen stehen die Verbesserung der Qualität und der Struktur des
touristischen Angebotes sowie Maßnahmen der Saisonverlängerung im Vordergrund.
Das Beherbergungsangebot soll in seiner Aufnahmekapazität nur behutsam

                                                                                      19
weiterentwickelt und ergänzt werden. Die planerische Grundlage für die
Tourismusentwicklung sollen regional abgestimmte Tourismuskonzepte bilden. In den
Tourismusentwicklungsräumen sind nach 3.1.3 (6) ihre spezifischen Potenziale als
Ergänzung für die Tourismusschwerpunkträume zu erschließen. Der Ausbau von weiteren
Beherbergungseinrichtungen soll möglichst an die Schaffung bzw. das Vorhandensein
touristischer Infrastrukturangebote oder vermarktungsfähiger Attraktionen und
Sehenswürdigkeiten gebunden werden. Insbesondere für die touristischen Reise- und
Verkehrsströme während der Saison sind auf und zu der Inseln Rügen verkehrslenkende und
verkehrsinfrastrukturelle Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

Große Bereiche insbesondere im Zentrum und im nördlichen Bereich der Insel sind als
Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft dargestellt. In den Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft soll
dem Erhalt und der Entwicklung landwirtschaftlicher Produktionsfaktoren und -stätten,
auch in den vor- und nachgelagerten Bereichen, ein besonderes Gewicht beigemessen
werden. Dies ist bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen
und Vorhaben besonders zu berücksichtigen.

Im Zentralen-Orte-System des LREP ist lediglich die Stadt Bergen als Mittelzentrum
festgelegt. Mittelzentren versorgen die Bevölkerung ihres Mittelbereichs mit Gütern und
Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs. Nach Ziffer 3.2.3 (3) sollen Mittelzentren als
regional bedeutsame Wirtschaftsstandorte gestärkt und weiterentwickelt werden. Sie
sollen für die Bevölkerung ihres Mittelbereichs vielfältige und attraktive Arbeits- und
Ausbildungsplatzangebote bereitstellen.

Binz, Garz, Putbus, Sagard, Samtens, Sassnitz sowie Sellin verfügen zudem über den Status
eines Grundzentrums. Grundzentren sollen die Bevölkerung ihres Nahbereiches mit
Leistungen des qualifizierten Grundbedarfs versorgen. Sie sollen als überörtlich
bedeutsame Wirtschaftsstandorte gestärkt werden und Arbeitsplätze für die Bevölkerung
ihres Nahbereiches bereitstellen.

Weiterhin sind die Gemeinden Altenkirchen, Breege, Dranske, Gingst, Glowe, Göhren, Insel
Hiddensee, Middelhagen und Wiek als Siedlungsschwerpunkte ausgewiesen. Die
Siedlungsschwerpunkte sollen ergänzend zu den zentralen Orten die Versorgung der
Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen sicherstellen; im Falle von touristischen
Siedlungsschwerpunkten (diejenigen im Tourismusschwerpunktbereich auf Hiddensee sowie
an der Nord- und Ostküste Rügens) ist zusätzlich die Versorgung der Urlauber zu
gewährleisten.

Mit der Hansestadt Stralsund befindet sich nach Ziffer 3.2 ein Oberzentrum in Teilfunktion
(arbeitsteilig mit Greifswald) im Südwesten der Region. Aufgabe des angrenzenden
Oberzentrums ist nach Ziffer 3.2.2 (2) insbesondere die Versorgung der Bevölkerung seines
Oberbereiches mit Leistungen des spezialisierten, höheren Bedarfs. Das Oberzentrum soll
Entwicklungsimpulse auf die gesamte Region ausstrahlen.

Zur Siedlungsentwicklung gibt das RREP VP unter Ziffer 4.1 (3) als verbindliches Ziel vor,
dass Schwerpunkte der Wohnbauflächenentwicklung ausschließlich die zentralen Orte sind.
In den übrigen Gemeinden ist die Wohnbauflächenentwicklung am Eigenbedarf, der sich
aus Größe, Struktur und Ausstattung der Orte ergibt, zu orientieren. Unter Ziffer 4.1 (4) ist
zudem verbindlich festgelegt, dass die Ausweisung neuer Wohnbauflächen in Anbindung an
bebaute Ortslagen zu erfolgen hat.
                                                                                           20
Sie können auch lesen