Strategie für lokale Entwicklung -lebendige und lebenswerte Insel Rügen
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Strategie für lokale Entwicklung -lebendige und lebenswerte Insel Rügen- Wettbewerb Auswahl der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale Entwicklung für eine Mitfinanzierung ihrer Umsetzung im Rahmen des Germany – Rural Development Programme (Regional) – Mecklenburg-Vorpommern (Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020 – EPLR M-V 2014 bis 2020) Lokale Aktionsgruppe Rügen 30.03.2015
Impressum Herausgeber, Redaktion und Inhalt: Lokale Aktionsgruppe LEADER Rügen c/o Landkreis Vorpommern-Rügen FD Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung Carl-Heydemann-Ring 67 18437 Stralsund Telefon: 03831 – 357 1276 E-Mail: leader-ruegen@lk-vr.de Druck: Eigendruck Landkreis Vorpommern-Rügen März 2015 1
I. Inhaltsverzeichnis I. Inhaltsverzeichnis ........................................................................... 2 II. Abbildungsverzeichnis...................................................................... 5 III. Tabellenverzeichnis ........................................................................ 6 IV. Einleitung/Vorwort/Zusammenfassung .................................................. 7 1. Gebiet und Bevölkerung ................................................................... 8 1.1 Kurzbezeichnung der von der SLE erfassten Region .....................................8 1.2 geografische Beschreibung der Region ....................................................8 1.3 kartografische Darstellung mit Abgrenzung der Region .................................9 1.4 tabellarische Benennung der Gemeinden inklusive Flächenangabe und Einwohnerzahl ............................................................................... 10 1.5 schlüssige Darstellung von Kohärenzkriterien, die die Gebietsabgrenzung begründen ................................................................................... 10 1.6 Beziehungen zu anderen Regionen, Städten ............................................ 11 2. Beschreibung der Lokalen Aktionsgruppe ............................................. 11 2.1 Struktur der lokalen Aktionsgruppe ...................................................... 11 2.2 Angaben zur geplanten Einrichtung eines qualifizierten Managements............. 14 2.3 Organisation des vorgesehenen Verfahrens für die Auswahl von Vorhaben, die aus dem Budget der lokalen Aktionsgruppe zur Strategieumsetzung mitfinanziert werden (z. B. Einrichtung und Besetzung eines Entscheidungsgremiums, Vorkehrungen zur Sicherstellung der Anforderungen nach Art. 34 Abs. 3 lit. b) VO (EU) Nr. 1303/2013) ........................................................................ 15 2.4 Beschreibung des Prozesses zur Erstellung der SLE .................................... 16 3. Ausgangslage im Gebiet ................................................................... 19 3.1 gesetzlich vorgeschriebene und informelle Planungen mit Bezug zum Gebiet der SLE (z. B. Landesraumentwicklungsprogramm, Regionales Raumentwicklungsprogramm, ILEK, Schutzgebietsprogramme); Darstellung der zu beachtenden Planungsvorgaben und Planungsziele .................................... 19 3.2 Beschreibung der Struktur des Gebiets der SLE ........................................ 21 3.2.1 Raum- und Siedlungsstruktur ........................................................ 21 3.2.2 Demografie ............................................................................. 23 3.2.3 Wirtschaftsstruktur einschließlich Landwirtschaft ............................... 30 3.2.4 Arbeitsmarkt, Beschäftigung und Einkommen..................................... 36 3.2.5 Infrastruktur einschließlich Einrichtungen der Grundversorgung ............... 38 3.2.6 Umweltsituation einschließlich Naturraumausstattung .......................... 46 3.3 SWOT-Analyse mit Ableitung des Handlungsbedarfs ................................... 48 4. Entwicklungsstrategie ..................................................................... 56 4.1 Entwicklungsziele für das Gebiet der SLE ............................................... 56 2
4.1.1 Definition und Beschreibung der Entwicklungsziele (Ez) auf der Grundlage des aus der SWOT-Analyse abgeleiteten Handlungsbedarfes (Kapitel 3) ........... 56 4.1.2 ggf. Benennung von Zielen, auf deren Erreichung sich die Mitfinanzierung von Aktionen aus dem Budget der lokalen Aktionsgruppe konzentriert einschließlich Begründung der Konzentration ..................................... 60 4.1.3 Kohärenz der Ziele mit ............................................................... 60 4.1.3.1 den Zielen der Strategie Europa 2020, ........................................ 60 4.1.3.2 den Zielen der VO (EU) Nr. 1305/2013 ........................................ 62 4.1.3.3 den Anforderungen nach Artikel 7 VO (EU) 1303/2013 und Anhang I Nummer 5.3 VO (EU) 1303/2013 ............................................... 62 4.1.3.4 den Querschnittszielen nach Art. 8 Abs. 1 lit. c) v) VO (EU) Nr. 1305/2013 63 4.1.3.5 den landespolitischen Schwerpunkten gemäß dem EPLR M-V 2014 bis 2020 63 4.1.3.6 den Zielen anderer, gesetzlich vorgeschriebener oder informeller Planungen mit Bezug zum Gebiet der SLE .................................... 63 4.1.4 Rangfolge/Gewichtung der Ziele.................................................... 64 4.2 Handlungsfelder............................................................................. 65 4.2.1 Definition und Beschreibung der auf die Entwicklungsziele gemäß Kapitel 4.1 bezogenen Handlungsfelder (Hf), in denen aus dem Budget der lokalen Aktionsgruppe mitfinanzierte Aktionen durchgeführt werden sollen .......... 65 4.2.2 Gewichtung der Handlungsfelder hinsichtlich der erwarteten Beiträge zur Erreichung des jeweiligen Ziels ..................................................... 69 4.2.3 Kohärenz der Handlungsfelder mit den Prioritäten gemäß der VO (EU) Nr. 1305/2013 .............................................................................. 70 4.2.4 Kohärenz der Handlungsfelder zu den Maßnahmen des EPLR M-V 2014 bis 2020 71 4.2.4.1 Verstärkung/Unterstützung von Maßnahmen des EPLR M-V 2014 bis 2020 und/oder Ergänzung der Maßnahmen des EPLR M-V 2014 bis 2020........ 72 4.2.5 tabellarische Darstellung von ein bis drei Leitprojekten je Handlungsfeld, deren Umsetzung im Rahmen der SLE vorgesehen ist und die geeignet sind, die Wirkungen des jeweiligen Handlungsfeldes zu verdeutlichen .............. 72 4.3 Erläuterung der integrierten und innovativen Merkmale der Strategie ............. 73 4.3.1 integrierte Merkmale ggf. im Zusammenwirken mit anderen Strategien erläutern................................................................................ 74 5. Aktionsplan .................................................................................. 75 5.1 Darstellung des geplanten Verfahrens zur kontinuierlichen Animation der von der SLE betroffenen Bevölkerung zur Mitwirkung an der Strategieumsetzung ......... 75 5.2 Darstellung des geplanten Verfahrens, wie die Zielstellungen in Aktivitäten übersetzt werden ........................................................................... 76 3
5.3 Darstellung des geplanten Verfahrens zur kontinuierlichen Unterrichtung der von der SLE betroffenen Bevölkerung über die Umsetzung der SLE ...................... 77 5.4 tabellarische Darstellung der Einzelvorhaben in den Handlungsfeldern, die zur Erreichung der Entwicklungsziele beitragen und deren Verwirklichung in den Jahren 2015 und 2016 angestrebt wird .................................................. 78 6. Regeln für die Auswahl und Begleitung von Aktivitäten/Projekten .............. 79 6.1 Festlegung verbindlicher Projektauswahlkriterien einschließlich Begründung und tabellarischer Darstellung (ggf. getrennt nach Ziel bzw. Handlungsfeld) .......... 79 6.2 Regeln zur Höhe der Mitfinanzierung von Aktivitäten/Projekten zur Umsetzung der SLE ............................................................................................ 79 6.3 Darstellung des Verfahrens zur Aufbringung nationaler öffentlicher Kofinanzierungsmittel ...................................................................... 83 7. Indikativer Finanzierungsplan ........................................................... 83 7.1 tabellarische Darstellung des vorgesehenen Einsatzes des Budgets der Lokalen Aktionsgruppe bezogen auf die Verwaltung der Strategie (z. B. Management, Sensibilisierung) und die Handlungsfelder .............................................. 83 7.2 Begründung der vorgesehenen Budgetanteile für die einzelnen Interventionsbereiche ...................................................................... 83 8. Monitoring ................................................................................... 85 8.1 Beschreibung der speziellen Vorkehrungen zur Bewertung der Strategieumsetzung einschließlich messbarer qualitativer und quantitativer Kriterien (mit Zielwerten) zur Überprüfung der Erreichung der Ziele der SLE ..................................... 85 8.2 geplante Zeiträume/geplanter Turnus für die Bewertung der Strategieumsetzung 87 8.3 Beschreibung der geplanten Verfahren zur Unterrichtung der Lokalen Aktionsgruppe, der Öffentlichkeit und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz über den Stand der Strategieumsetzung.......... 88 V. Quellenverzeichnis ........................................................................ 89 VI. Anlagenverzeichnis ........................................................................ 90 4
II. Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage und Abgrenzung der LEADER-Region Rügen (Maßstab 1:500.000) .......... 9 Abbildung 2: LEADER-Region Rügen (Maßstab 1:310000, Regionalkarte M-V) ................... 9 Abbildung 3: schematische Darstellung von der Projektidee zur Prioritätenliste ............. 16 Abbildung 4: Flächennutzung in der LEADER-Region Rügen ...................................... 23 Abbildung 5: Bevölkerungsentwicklung gesamt..................................................... 24 Abbildung 6: Entwicklung der Altersgruppen 2005-2013 nach Verwaltungsgrenzen........... 26 Abbildung 7: Bevölkerungsentwicklung Ämter Rügen 2013-2030 ................................ 27 Abbildung 8: Bevölkerungsentwicklung Gemeinden Rügen 2013-2030 .......................... 28 Abbildung 9: Komponenten der Bevölkerungsentwicklung Rügen 2013-2030 .................. 29 Abbildung 10: Bevölkerungsentwicklung der 65-Jährigen und Älteren 2011-2030 .............. 30 Abbildung 11: Entwicklung der Übernachtungen .................................................... 33 Abbildung 12: Übernachtungsintensität ............................................................... 34 Abbildung 13: Beherbergungskapazitäten und Auslastung ......................................... 35 Abbildung 14: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen .......... 38 Abbildung 15: Verkehrserschließung ................................................................... 39 Abbildung 16: Schulstandorte .......................................................................... 41 Abbildung 17: Medizinische Versorgung (blau: Allgemein- und Zahnarztverhältnis auf 1.000 EW, weiß: Verortung) .................................................................. 42 Abbildung 18: Senioren- und Pflegeheime ............................................................ 44 Abbildung 19: Kindertageseinrichtungen.............................................................. 45 Abbildung 20: Schutzgebiete ........................................................................... 46 Abbildung 21: Entwicklungsziele und Querschnittsziele der LEADER-Region Rügen ............ 65 Abbildung 22: Entwicklungsziele, Handlungsfelder und Querschnittsziele der LEADER- Region Rügen ............................................................................ 70 5
III. Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Administrative Struktur auf der Insel Rügen ........................................ 10 Tabelle 2: detaillierte Zusammensetzung der LAG Rügen ..................................... 12 Tabelle 3: Flächennutzung auf der Insel Rügen (in %) .......................................... 22 Tabelle 4: Übernachtungen (inkl. Camping) Mecklenburg-Vorpommern und Insel Rügen (mit Insel Hiddensee) 2009 und 2013 im Vergleich................................. 33 Tabelle 5: Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung der 15 bis unter 65-Jährigen ...... 36 Tabelle 6: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SVB) nach Wirtschaftsbereichen am 30.06. auf der Insel Rügen 2009 und 2013 im Vergleich ...................... 37 Tabelle 7: Schutzgebiete auf der Insel Rügen ................................................... 46 Tabelle 8: tabellarische Darstellung der Leitprojekte .......................................... 72 Tabelle 9: tabellarische Darstellung der Einzelvorhaben in den Jahren 2015/2016 ....... 78 Tabelle 10: Übersicht der Fördersätze inkl. Boostersystem ..................................... 80 Tabelle 11: Budgetanteile der LAG Rügen ......................................................... 83 Tabelle 12: Finanzaufstellung für das Regionalmanagement ................................... 84 Tabelle 13: Allgemeine Kriterien ................................................................... 85 Tabelle 14: Handlungsfeldspezifische Kriterien................................................... 86 Tabelle 15: allgemeine qualitative Kriterien: ..................................................... 86 Tabelle 16: weitere quantitative Kriterien ........................................................ 87 6
IV. Einleitung/Vorwort/Zusammenfassung Die vorliegende Strategie für lokale Entwicklung (SLE) für die Leader-Region Rügen beinhaltet Entwicklungsziele und Handlungsfelder, mit denen die ländliche Entwicklung der Region gestaltet werden soll. Die Strategie ist mit dem Leitbild „lebendige und lebenswerte Insel Rügen“ überschrieben. Die Insel Rügen folgt damit dem Wettbewerbsaufruf des Landes Mecklenburg-Vorpommerns zur Auswahl der Leader Regionen. Mit der Bearbeitung der Regionalen Entwicklungsstrategie wurden folgende Ziele verfolgt: - Mobilisierung regionaler Entwicklungspotenziale, - Entwicklung innovativer Ansätze, - Stärkung regionaler Verantwortung, - Aufzeigen von Möglichkeiten regionaler und gebietsübergreifender Kooperationen. Mit der SLE der Leader-Region Rügen ist es gelungen, die Aktivitäten zur ländlichen Entwicklung einschließlich erster Umsetzungsschritte für den Zeitraum 2014-2020 darzustellen. Durch die Zusammenarbeit verschiedenster Akteure bei der Erarbeitung von Zielen der ländlichen Entwicklung, einschließlich erster Umsetzungsansätze konnten die vielfältigen Möglichkeiten und Interessen der Region vereint und in einer gemeinsamen Strategie dargestellt werden. Im Aktionsplan sind Projekte und erste Ansätze für die Jahre 2015 und 2016 dargestellt, mit denen die Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie unmittelbar beginnen kann. Mit der Erstellung der regionalen Entwicklungsstrategie kann nun der erfolgreiche Prozess der Umsetzung der Gebietsbezogenen Lokalen Entwicklungsstrategie 2007 fortgeführt werden. 7
1. Gebiet und Bevölkerung 1.1 Kurzbezeichnung der von der SLE erfassten Region Die hier vorliegende Strategie für lokale Entwicklung (SLE) ist die SLE der Insel Rügen. Aufgrund der Insellage ist die LEADER-Region Rügen eindeutig abgrenzbar und ist durch die in diesem Kapitel beschriebenen Kriterien dem ländlichen Raum zuzuordnen. Im weiteren Fortgang wird diese Region mit der „LEADER-Region Rügen“ bezeichnet. 1.2 geografische Beschreibung der Region Die LEADER-Region Rügen liegt im Nordosten des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern und umfasst Deutschlands größte Insel. Die Insel Rügen mit Hiddensee gliedert sich in Halbinseln, Inselkern, Nehrungen und Nebeninseln. Die Region besitzt eine Küstenlinie von ca. 574 km. Die längste Nord-Süd Ausdehnung misst 51,4 km, von Ost nach West beträgt die größte Entfernung 42,8 km. Der höchste Punkt der Region Rügen bildet der Piekberg auf der Halbinsel Jasmund mit einer Höhe von 161 m ab. Eine Besonderheit der Region ist, dass kein Ort weiter als 7 km vom Wasser entfernt ist. Das liegt an der starken Ausprägung der Buchten, Landzungen, Nehrungen, Haken, Halbinseln und Inseln. Rügen verfügt über sieben Halbinseln, 10 vorgelagerte Inseln, wozu u.a. die Inseln Ummanz, Heuwiese, Libitz, und Hiddensee gehören. Auch die Vielzahl von Bodden und Wiecken sind Grund, dass sich diese minimale Entfernung zum Wasser ergibt. Zu den bekanntesten zählen der Große und Kleine Jasmunder Bodden sowie der Schaproder-, der Wieker-, der Breeger- und der Greifswalder Bodden.1 Rügen verfügt über eine über viele Jahrhunderte geprägte, einzigartige Kulturlandschaft mit einer Fülle an Naturschätzen, die insbesondere in einem Biosphärenreservat geschützt und entwickelt wird. Die Kreidefelsen, die Wälder, Wiesen und Moore machen das Besondere der Nationalparks Jasmund und Vorpommersche Boddenlandschaft aus, in denen diese bis in die heutige Zeit erhalten gebliebenen einzigartigen Naturlandschaften geschützt werden. Weitere Teile Rügens sind Naturschutz-, Vogelschutz-, Flora-Fauna- Habitat- (FFH) oder Landschaftsschutzgebiete. Die westlichen und nördlichen Regionen Rügens sind stärker von der Landwirtschaft geprägte Räume, die insgesamt weniger dicht besiedelt sind. Im Zentralbereich der Insel überlagern sich landwirtschaftliche, touristische und gewerbliche Nutzungen, während der nordöstliche bis südöstliche Teil des Gebietes eine vorrangig touristische Prägung hat. Dies äußert sich vor allem in der Vielzahl der anerkannten Erholungsorte und Seebäder. Das Landesinnere wird beherrscht von einer farbenfrohen und fruchtbaren Hügellandschaft, oft umsäumt von Kiefern- und Buchenwälder und teils durchzogen von Mooren, Sümpfen und einer kargen Heidelandschaft. 1 Vgl.: www.ruegen.de 8
1.3 kartografische Darstellung mit Abgrenzung der Region LEADER-Region Rügen Landkreisgrenze Amtsgrenze LEADER-Region Abbildung 1: Lage und Abgrenzung der LEADER-Region Rügen (Maßstab 1:500.000)2 Zur besseren Veranschaulichung nachfolgend eine kleinräumige Darstellung: Abbildung 2: LEADER-Region Rügen (Maßstab 1:310000, Regionalkarte M-V)3 2 Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern 3 http://geoport.landkreis-vorpommern-ruegen.de, © OpenStreetMap (ODbL), © uVGB-MV 9
1.4 tabellarische Benennung der Gemeinden inklusive Flächenangabe und Einwohnerzahl Das LEADER-Gebiet Rügen besteht aus 41 Gemeinden, die in vier Ämter sowie drei amtsfreie Gemeinden gegliedert sind (siehe Tabelle 1) Hierbei haben Garz, Bergen auf Rügen, Putbus und Sassnitz das Stadtrecht und nur Bergen auf Rügen hat mehr als 10.000 Einwohner. Das LEADER-Gebiet besitzt eine Fläche von 978 km². Bei 64.089 Einwohnern (EW) (Stand 31.12.2013) ergibt sich daraus eine Bevölkerungsdichte von 65 Einwohnern pro km², die leicht unter der von Mecklenburg-Vorpommern liegt, dem ohnehin am dünnsten besiedelten Bundesland Deutschlands. Tabelle 1: Administrative Struktur auf der Insel Rügen Amt Zugehörige Gemeinden Fläche in km² Einwohnerzahl Amt West-Rügen Altefähr, Dreschvitz, Gingst, Hiddensee, Kluis, Neuenkirchen, Rambin, Samtens, Schaprode, Trent, Ummanz 29.016 9.762 Amt Nord-Rügen Altenkirchen, Breege, Dranske, Glowe, Lohme, Sagard, Putgarten, Wiek 16.128 7.966 Amt Mönchgut-Granitz Baabe, Gager, Göhren, Lancken-Granitz, Middelhagen, Sellin, Thiessow, Zirkow 8.405 6.900 Amt Bergen auf Rügen Bergen auf Rügen Stadt, Buschvitz, Garz/Rügen Stadt, Gustow, Lietzow, Parchtitz, Patzig, Poseritz, Ralswiek, Rappin, Sehlen 30.366 20.544 Sassnitz - 4.707 9.481 Binz - 2.522 5.114 Putbus - 6.660 4.322 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, 2014 Eine Aufstellung der einzelnen Gemeinden nach Bodenfläche und Einwohnern findet sich im Anhang 1 wieder. 1.5 schlüssige Darstellung von Kohärenzkriterien, die die Gebietsabgrenzung begründen Die Abgrenzung der LEADER-Region erfolgte sowohl aufgrund geografischer, struktureller aber auch politischer Überlegungen. Geografisch gesehen umfasst die definierte LEADER-Region Rügen die gesamte Insel Rügen (einschließlich Hiddensee), welche eine klar abgegrenzte räumlich eigenständige Einheit darstellt und sich auch von der naturräumlichen Ausprägung klar vom Festlandteil des 2011 neu gebildeten Großkreises Vorpommern-Rügen unterscheidet. Des Weiteren liegt die Region Rügen mit seinen knapp über 64.000 Einwohnern genau im geforderten Einwohnerschlüssel von 10.000 – 150.000 Einwohnern. Die geografische Trennung spiegelt sich auch in der infrastrukturellen Raumorganisation wieder. So verfügt Rügen über einen eigenen Verflechtungsraum um das Mittelzentrum Bergen auf Rügen. Auch die verkehrliche Infrastruktur ist auf die Region und speziell auf das Mittelzentrum ausgerichtet. Die Anbindung an Stralsund und das Festland ist lediglich über zwei Straßen- und eine Eisenbahnbrücke sowie über die Fährverbindung Glewitz– Stahlbrode gegeben. Weiterhin ist die Organisation des Tourismus als wichtigster regionaler Wirtschaftsbereich auf die Region ausgerichtet. Die Tourismusregion und der räumliche Tätigkeitsbereich des gleichnamigen Tourismusverbands sind entsprechend kongruent abgegrenzt. 10
Gleiches gilt auch für weitere Organisationen und Verbände. Aus politischer Sicht ist zu berücksichtigen, dass vor der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2011 Rügen ein eigenständiger Landkreis war. Als weiteres Kriterium ist die seit LEADER II beginnende Gebietskulisse Insel Rügen als LEADER-Region Rügen fortlaufend zu bewahren. Die beschriebene Region wurde seit Anfang der 1990er Jahren jeweils als LEADER-Region abgegrenzt. Das bedeutet, dass die LEADER Akteure seit jeher in dieser Gebietskulisse mitwirken und einige LAG Mitglieder sich seitdem im LEADER Prozess engagieren. Ebenso ist auch der ILEK Prozess seit Beginn an räumlich auf den ehemaligen Landkreis Rügen bezogen. Die für die LEADER-Region gewählte Abgrenzung ist also auch aus Sicht der praktischen Arbeit geboten. So ergeben sich handfeste Vorteile hinsichtlich des Daten- und Informationsaustausches, bezüglich der Einbindung der Akteure vor Ort sowie bei der Abstimmung von Strategie und konkreten Projekten zwischen LEADER und der über ILEK geregelten sonstigen ländlichen Entwicklungsprozesse bzw. Förderungen. 1.6 Beziehungen zu anderen Regionen, Städten Die LEADER-Region Rügen pflegt aufgrund der gleichen Verwaltungsanbindung eine enge Verbindung zu der LEADER-Region Nordvorpommern sowie zum gesamten Vorpommerschen Raum. Weiterhin bilden sich Beziehungen zu der im Gebiet des Landkreises Vorpommern- Rügen liegenden Kreisstadt Stralsund. Stralsund stellt auch das vorgelagerte Oberzentrum mit all seinen Funktionen für die LEADER-Region Rügen dar. Aufgrund der aktiven Mitarbeit im LEADER Arbeitskreis M-V, der bereits in der letzten Förderperiode stattfand, besteht auch ein regelmäßiger Austausch mit allen LEADER- Regionen in Mecklenburg-Vorpommern. Weiterhin ist der Landkreis-Vorpommern-Rügen seit 1995 aktives Mitglied der Kooperation Vier-Ecken der Südlichen Ostsee (South Baltic Four Corners) und seit 1993 aktives Mitglied der B7 (Baltic Islands Network). In diesen internationalen Kooperationen sollen Synergien und Vernetzungsaktivitäten zwischen den beteiligten LEADER-Regionen vorangetrieben werden. 2. Beschreibung der Lokalen Aktionsgruppe 2.1 Struktur der lokalen Aktionsgruppe Rechtsform und Zusammensetzung Im Rahmen der Evaluierung der LEADER Förderperiode 2007-2013 und im Einvernehmen mit der Lenkungsarbeitsgruppe wurde festgehalten, dass die bestehende Struktur der LAG beibehalten werden soll. Das bedeutet, dass in der LAG jeweils die Institutionen Mitglied sind und einen entsprechenden Vertreter in die LAG entsenden. Dieser Vertreter soll als festes Mitglied der LAG an den Sitzungen teilnehmen. Nur bei dringenden Erfordernissen kann ein Vertreter des LAG Mitgliedes entsendet werden. Dieser sollte aber fortwährend in die Tagesordnungen und Inhalte der LAG Arbeit eingebunden sein. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Rügen setzt sich somit aus den verschiedensten Institutionen der Insel Rügen zusammen. Die LAG bildet sich als eine öffentlich-private 11
Partnerschaft ohne Rechtsform. Die Gruppe setzt sich aus Vertretern der öffentlichen Verwaltung sowie Partnern aus den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales zusammen. Auf dem 2. LEADER Workshop wurden alle Interessierten aufgefordert sich zu bewerben. Weiterhin wurden alle LAG Mitglieder der Förderperiode 2007-2013 befragt, ob sie sich in der Förderperiode 2014-2020 wieder für die Arbeit in der LAG Rügen bewerben wollen. Das Bewerberfeld erstreckte sich auf alte und neue LAG Bewerber. Bei der Evaluierung 2007-2013 wurde festgestellt, dass die Größe der LAG als optimal angesehen wird. Das bedeutete, dass die LAG nicht größer als 30 Mitglieder werden sollte. Insgesamt gab es 27 Bewerber. Diese Bewerber wurden auf dem 3. LEADER Workshop vorgestellt, einheitlich zur Wahl gestellt und mit großer Mehrheit angenommen. Im Nachgang der 1. LAG Sitzung hat die Institution Kirche sich darauf geeinigt, dass diese durch das LAG Mitglied Kreisdiakonisches Werk – Herrn Daniel Spranger vertreten wird. Dies wurde einstimmig von der LAG angenommen. Die LAG Rügen besteht somit aus 26 Mitgliedern und hat sich dementsprechend konstituiert. Neben den öffentlichen Verwaltungen mit 9 Mitgliedern wurde darauf geachtet dass die Vertreter von Ökologie, Ökonomie und Soziales in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten sind (Ökologie: 5, Ökonomie: 7, Soziales: 5). Somit hält keine Interessengemeinschaft mehr als 49 % der Stimmenanteile. Bei den Institutionen handelt es sich vorwiegend um Mitglieder, die über die gesamte Insel agieren oder zumindest Teilbereiche vertreten. Tabelle 2: detaillierte Zusammensetzung der LAG Rügen Institution Name Soziales Ökonomie Ökologie Verwaltung Hof Lüttkevitz Kristina Rebschläger 1 LebensGut Frankenthal e. V. Elke Neugebauer 1 Kunst- und Kulturrat Vorpommern-Rügen Ulrich Pommerenke 1 Biosphärenreservat Südost-Rügen Dagmar Hartmann 1 Tourismusverein Nord-Rügen e. V. Detlef Schulz 1 EMA Gesellschaft Dr. Sven Wichert 1 Naturerbe Zentrum RÜGEN Jürgen Michalski 1 Insel e. V. Kransdorf Gerhard Noack 1 Kreisdiakonisches Werk/evan. Kirche Daniel Spranger 1 Architekturbüro/Stadtvertreterin Putbus Dipl. Ing. Heike Nessler 1 Parkkultur Rügen e. V. Rolf Carlos Reeckmann 1 Amt Mönchgut-Granitz Andrea Triebke 1 Amt West-Rügen Rainer Schultz 1 Insula Rugia Uwe Driest 1 ZWAR Axel Rödiger 1 Forstamt Rügen, Landesforst MV Ricarda Pries 1 LPV Rügen e. V. Sabine Bath 1 Tourismusverband Rügen Reinhard Liedtke 1 Rügen Produkte e. V. Frank Soßnowski 1 Amt Nord-Rügen Katja Eichwald 1 Amt Bergen auf Rügen Dieter Herzfeldt 1 Golfinsel Rügen Gerhard Kuhl 1 Stadt Putbus Thomas Möller 1 12
Institution Name Soziales Ökonomie Ökologie Verwaltung Bauernverband Rügen Karin Pisch 1 Gleichstellungsbeauftragte Kathrin Köppen 1 Landkreis Vorpommern-Rügen Martina Schwinkendorf 1 Summe 5 7 5 9 Die öffentlich-private Partnerschaft wählte zur Vorprüfung der Projektanträge und zur effektiveren Vorbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen einen Sprecherrat. Der Sprecherrat ist gegenüber dem Regionalmanagement weisungsbefugt. Der Sprecherrat wurde auf der 2. LAG Sitzung gewählt und besteht aus 5 Mitglieder: Dem Landkreis Vorpommern-Rügen, dem Biosphärenreservat Südost Rügen und aus den 3 Teilbereichen Soziales, Ökonomie und Ökologie je ein Vertreter: das Naturerbe Zentrum RÜGEN, Insel e.V. Kransdorf und Rügen Produkte Verein e.V. Der Sprecherrat wählte Frau Dagmar Hartmann vom Biosphärenreservat Südost Rügen zu seiner Vorsitzenden und Frau Martina Schwinkendorf vom Landkreis Vorpommern-Rügen zu ihrer Stellvertreterin. Die Federführung für die Verwaltung und das Finanzmanagement übergibt die öffentlich- private Partnerschaft dem Landkreis Vorpommern-Rügen, welcher befähigt ist, öffentliche Mittel zu verwalten und das ordnungsgemäße Funktionieren der Partnerschaft sicherzustellen. Mit diesem Beschluss greift die Partnerschaft auf die guten Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen zurück und möchte auch zukünftig das Regionalmanagement beim Landkreis Vorpommern-Rügen angesiedelt sehen. Der Beschluss über die Delegation der Federführung für das Finanz- und Verwaltungsmanagement an den Landkreis Vorpommern-Rügen wurde am 16.03.2015 einstimmig gefasst und liegt den Wettbewerbsunterlagen bei. (siehe Anhang 3: Vereinbarung zur Delegation der Federführung für das Finanz- und Verwaltungsmanagement an den Landkreis Vorpommern-Rügen) Geschäftsordnung Die LAG Rügen ist ein Verbund, welcher sich eine Geschäftsordnung gab. Diese wurde einstimmig angenommen. Die Geschäftsordnung regelt alle Belange zwischen dem Entscheidungsgremium (zukünftig LAG Rügen), dem Sprecherrat und dem Regionalmanagement. (siehe Anhang 2: Geschäftsordnung Lokale Aktionsgruppe Rügen.) Bindung der Mitglieder Im Zuge des Bewerbungsverfahrens wurde schon im Bewerbungsformular darauf hingewiesen, dass die Bindung der Mitglieder an die LAG Arbeit von 2015-2020 gesichert sein muss. Jeder Bewerber hat mit der Abgabe seiner Bewerbung dies anerkannt. Auf der konstituierenden Sitzung erhielt jedes LAG Mitglied eine Vereinbarung über die aktive Mitarbeit ausgehändigt. (siehe Anhang 4:Vereinbarung zur kontinuierlichen Mitarbeit in der Lokalen Aktionsgruppe Rügen) Diese liegen bei der Beschlussfassung zur Strategieabgabe vor. Weiterhin wurde in der Geschäftsordnung Sanktionen festgelegt, die zum Ausscheiden eines LAG Mitgliedes führen können, falls dieser der Vereinbarung nicht nachkommt sowie mögliche Gegensteuerungsmaßnahmen. (siehe Anhang 2: Geschäftsordnung Lokale Aktionsgruppe Rügen) Die LAG Rügen ist bestrebt, im Laufe der Förderperiode verschiedene Kooperationen mit anderen LEADER LAG´s aufzubauen. Insbesondere zu nennen ist die Partnerregion LAG Nordvorpommern. Dies ist vor allem mit der räumlichen Nähe und der Verzahnung durch 13
die gemeinsame administrative Verwaltung im Landkreis Vorpommern-Rügen zu begründen. Natürlich werden auch Kooperationen über diesen Rahmen hinaus gesucht, insbesondere mit den internationalen Partnerregionen South Baltic Four Corners sowie Baltic Islands Network. 2.2 Angaben zur geplanten Einrichtung eines qualifizierten Managements Organisationsform Die öffentlich-private Partnerschaft Lokale Aktionsgruppe Rügen hat die Verwaltung und das Finanzmanagement an den Landkreis Vorpommern-Rügen übergeben. Der Landkreis hat sich bereiterklärt, die Kofinanzierung für die Stellen im Regionalmanagement zu übernehmen. (siehe Anhang 3) Verfahren zur Auswahl der die Managementaufgaben wahrnehmenden Personen Im Rahmen einer öffentlichen Stellenausschreibung soll eine Personalstelle zur Erfüllung der Aufgaben des Regionalmanager/in sowie mindestens eine halbe Stelle für eine LEADER Assisent/in geschaffen werden. Dabei soll besonders Wert auf Erfahrungen im LEADER Prozess sowie auf sehr gute Kenntnisse dieser Region gelegt werden. In das Auswahlverfahren wird der Landkreis Vorpommern-Rügen sowie ein Mitglied des Vorstandes der LAG Rügen involviert sein. Das Regionalmanagement bekommt weiterhin einen Arbeitsplatz und alle weiteren dienstlichen Erfordernisse (EDV, Dienstfahrzeuge etc.) sowie ggf. Räume für Beratungen und Sitzungen vom Landkreis Vorpommern-Rügen gestellt. Aufgaben Das Regionalmanagement soll mit folgenden Aufgaben zur Umsetzung der SLE Rügen, insbesondere zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen und Projekte betraut werden: Betreuung und Beratung bei der Beantragung der Leitprojekte und Einzelvorhaben der SLE Anlauf- und Beratungsstelle für Projekte zur Umsetzung der SLE und zur Förderung der Regionalentwicklung Rügens Vermittlung von Kontakten wichtiger Projektpartner in der Region - Netzwerkbildung Vermittlung von Antragstellern an die entsprechenden Bewilligungsbehörden sowie zuständigen Mitarbeiter zur Betreuung anderer EU-Fonds Unterstützung bei der Organisation von temporären Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Handlungsfelder der SLE Vermittlung von Kooperationsgesuchen (regional, überregional, transnational) Organisierung und Koordinierung der Aktivitäten der LAG Rügen: o Organisation der Sitzungen der LAG Rügen (Vorbereitung, Einladung, Protokollführung, Nachbereitung) o Sachbericht auf jeder LAG Sitzung o Organisation der Sprecherratssitzungen (Vorbereitung, Einladung, Protokollführung, Nachbereitung) o Mitteilung der Entscheidungen der LAG Rügen an Projektträgern und Bewilligungsbehörden o Durchführung einer permanenten Öffentlichkeitsarbeit o Organisation der Regionalkonferenz u.a. öffentlichen Workshops etc. 14
o Teilnahme an Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen o Regelmäßiger Austausch mit den Bewilligungsbehörden und anderen relevanten Fachbehörden 2.3 Organisation des vorgesehenen Verfahrens für die Auswahl von Vorhaben, die aus dem Budget der lokalen Aktionsgruppe zur Strategieumsetzung mitfinanziert werden (z. B. Einrichtung und Besetzung eines Entscheidungsgremiums, Vorkehrungen zur Sicherstellung der Anforderungen nach Art. 34 Abs. 3 lit. b) VO (EU) Nr. 1303/2013) Die LAG trifft sich mindestens zweimal jährlich zu ordentlichen Sitzungen, um über Projektanträge zu beraten und abzustimmen. Das Entscheidungsgremium ist die LAG mit den gewählten Vertretern. Das Verhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und den WISO-Partnern ist zu Beginn der Sitzung zu dokumentieren. Falls eine Interessengruppe mehr als 49 % der Stimmen hält bzw. mehr als 50 % der Stimmen von der öffentlichen Verwaltung gehalten werden, ist die LAG nicht beschlussfähig. Da das Grundgerüst der LAG im Vorfeld im ausgewogenen Verhältnis der verschiedensten Partner zusammengesetzt wurde, ist die Wahrscheinlichkeit der Nicht-Beschlussfähigkeit gering. Im Vorfeld der LAG Sitzungen werden die Termine der Versammlung auf der Homepage www.leader-ruegen.de veröffentlicht. Alle zugelassenen Projektträger können Anträge einreichen und bei Bedarf wird ein Projektaufruf veröffentlicht. Die Projektanträge müssen fristgerecht vor den LAG Sitzung bzw. Sprecherratssitzung eingegangen sein. Bei der Einreichung der Projekte ist der Vordruck des Projektbogens zu benutzen. (siehe Anhang 5: Vordruck Projektfragebogen) Im Üblichen entspricht die Fristsetzung vier Wochen vor der LAG Sitzung. Der Antrag wird vom Regionalmanagement entgegengenommen. Offensichtlich nicht förderfähige Kosten sollen vom Regionalmanagement bereits in der Vorprüfung ausgeschlossen werden. Das Regionalmanagement stellt die Anträge dem Sprecherrat mindestens eine Woche vor der Sprecherratssitzung zur Verfügung. Die öffentlich-private Partnerschaft wählte zur Vorprüfung der Projektanträge und zur effektiveren Vorbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen einen Sprecherrat. Vor jeder LAG Sitzung wird immer eine Sprecherratssitzung stattfinden. Der Sprecherrat ist gegenüber dem Regionalmanagement weisungsbefugt. Im Vorfeld der ordentlichen LAG Sitzung prüft der Sprecherrat gemeinsam mit dem Regionalmanagement die eingegangenen Anträge und gibt eine Empfehlung zur Behandlung in der LAG ab. Weiterhin ordnet er die Anträge in die entsprechenden Handlungsfelder ein. Der Sprecherrat ist befugt, Auflagen für die Beschlussvorlage des Projektantrages zu erarbeiten. Ebenso kann er Empfehlungen an den Projektträger im Vorfeld der Antragseinreichung in der LAG aussprechen, sollte der Antrag unvollständig oder aus seiner Sicht nicht förderfähig sein. Diese Empfehlungen sind nachvollziehbar zu begründen. (siehe Anhang 2: Geschäftsordnung der LAG Rügen.) Antragsteller sollen ihre Projekte auf der Sitzung persönlich darstellen und für weitere Fragen der LAG Mitglieder zur Verfügung stehen. Die LAG Mitglieder bewerten die Projektanträge anhand der festgelegten Bewertungskriterien, der fachlichen Einschätzung 15
des Sprecherrates und der Erreichung der Ziele der SLE Rügen. Bei Ablehnung eines Projektantrages ist diese nachvollziehbar zu begründen (Mindestpunktzahl etc.). Auflagen können mit der Beschlussfassung zum Projekt erteilt werden, müssen aber nachvollziehbar begründet werden. In Ausnahmenfällen können Beschlussfassungen der LAG im schriftlichen Umlaufverfahren (in der Regel per E-Mail) außerhalb ordentlicher Sitzungen gefasst werden. Die Verfahrensweise ist in der Geschäftsordnung geregelt. (siehe Anhang 2 Geschäftsordnung der LAG Rügen.) Die LAG erstellt eine Prioritätenliste, die sie bis Oktober jeden Jahres dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz übersendet. Zur besseren Veranschaulichung dient folgende schematische Darstellung des Verfahrens: •Projektidee •Beratung durch das Regionalmanagement •Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen sowie offensichtliche Nicht Förderfähige Kosten •Projektskizzen werden im Sprechrrat beraten + Zuordnung der Projekte zu den Handlungsfeldern + eventuelle Zurückstellungen bzw. Auflagen •Versand an die LAG •Bewertung und Beratung der Anträge durch die LAG Mitglieder •Beschlußfassung Projekt sowie Erstellung Prioritätenliste •Übersendung der Prioritätenliste bis Oktober jeden Jahres an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Abbildung 3: schematische Darstellung von der Projektidee zur Prioritätenliste 2.4 Beschreibung des Prozesses zur Erstellung der SLE Phase 1: Nach dem LEADER Aufruf des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wurden Gespräche im Landkreis Vorpommern-Rügen zusammen mit den Vertretern des Sprecherrates der LAG Rügen aus der Förderperiode 2007-2013 geführt. Dabei entstand eine Lenkungsgruppe, die sich kontinuierlich zur Vor- und Nachbereitung der LEADER Workshops traf. Für die Vorbereitung des 1. LEADER Workshops der neuen Förderperiode 2014-2020 legte sie den groben Handlungsleitfaden fest. Zum ersten Workshop wurden alle alten LAG Mitglieder, alle Verwaltungen, alle Bürgermeister, ausgesuchte Vereine und Institutionen, die sich mit ländlicher Entwicklung befassen sowie verschiedenste Ansprechpartner aus Ökologie, Ökonomie und Soziales der LEADER-Region Rügen eingeladen. Zusätzlich gab es verschiedenen Artikel in der örtlichen Presse, die zum einem zum Workshop aufgerufen haben und zum anderen über die neue Förderperiode informierten. Auf dem 1. Workshop waren ca. 100 Akteure aus den verschiedensten Themenbereichen und Institutionen sowie weitere Interessierte aus der Bevölkerung anwesend. Im ersten Teil 16
des Workshops wurde dargestellt, was LEADER ist und wofür es steht. Anschließend gab das Regionalmanagement in Form einer Fotopräsentation einen kurzen Rückblick auf die vorangegangene Förderperiode 2007-2013. Im Fortlauf des Vortrages wurde der aktuelle Wissensstand zum LEADER Aufruf 2014-2020 vorgestellt. Anschließend wurden Arbeitsgruppen nach Themenfelder gebildet. Es waren sieben Themenfelder vorgegeben: Demografischer Wandel (Bevölkerungsentwicklung, Arbeitsmarkt, Struktur, Versorgungsinfrastruktur), Regionale Wirtschaft und Versorgung (Tourismus, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Dienstleistung etc.), Bildung, Innovation und Wissenstransfer, Infrastruktur (Energie, Mobilität, Wege, Straßen, Siedlungsentwicklung), Natur- und Klimaschutz, Kultur und Denkmalschutz, Netzwerke und bürgerliches Engagement. Jeder Workshop Teilnehmer konnte sich selbstständig einer Gruppe zuordnen. In der ersten Arbeitsgruppenrunde ging es darum eine SWOT-Analyse, anhand von statistischen Vorgaben, die die Gruppenmoderatoren zur Verfügung stellten, sowie den Kenntnissen und Erfahrungen der Teilnehmer, zu erarbeiten. In der zweiten Runde wurden dann aus den Chancen und Risiken, Schwächen und Stärken Entwicklungsziele abgeleitet und formuliert. Phase 2: Nach dem ersten Workshop fasste das Regionalmanagement zusammen mit der Lenkungsgruppe aus den Ideen des Workshops vier Handlungsfelder zusammen. Folgende Handlungsfelder sind aus dem Prozess entstanden: L(i)ebenswerte Dorfmitte Regionale Wirtschaft und nachhaltiger Tourismus Zweiklang von Bildung und Kultur sowie Zukunft mit Denkmal – Denkmal mit Zukunft. Häufig genannte Ziele sowie die aus der SWOT-Analyse abgeleitete Handlungsbedarfe wurden zu übergeordneten Entwicklungs- und Querschnittszielen zusammengefasst. Zum 2. LEADER Workshop der Förderperiode 2014-2020 wurden alle Teilnehmer des 1. Workshops sowie weitere Interessierte eingeladen. Auch zu dieser Veranstaltung erschien ein öffentlicher Aufruf in der regionalen Presse. Auf diesem Workshop wurden in der ersten Hälfte die Ergebnisse des 1. Workshops vorgestellt. Insbesondere wurde auf die Entwicklungsziele und die dazugehörigen Handlungsfelder eingegangen. Nach der Vorstellung wurden die Handlungsfelder zur Wahl gestellt und mehrheitlich angenommen. Im weiteren Fortgang des Workshops wurden in Arbeitsgruppen die Handlungsfelder weiter definiert und mit Unterzielen untermauert sowie an der thematischen Ausrichtung gearbeitet. Weiterhin wurden Vorschläge für mögliche Bewertungskriterien erarbeitet. Im zweiten Teil der Gruppenarbeit wurden Vorschläge zur möglichen Budgetierung und Gewichtung der Handlungsfelder bzw. dessen Entwicklungsziele vorgenommen. Jede Arbeitsgruppe hat Vorschläge für ein Ranking der Handlungsfelder sowie die dazugehörigen prozentualen Budgetanteile vom Gesamtbudget erstellt. Weiterhin hatten die Teilnehmer die Möglichkeit Vorschläge für Fördersätze zu erarbeiten, dies getrennt nach Handlungsfeld und unterschiedlichen Antragstellern. Am Ende der Veranstaltung wurden die Ergebnisse der Gruppen im Plenum vorgestellt. Phase 3: Im Nachgang zu Phase 2 hat das Regionalmanagement zusammen mit der Lenkungsgruppe die Ergebnisse des 2. Workshops zusammengefasst und Mittelwerte für die prozentuale Budgetierung der Handlungsfelder vom Gesamtbudget und die einzelnen Fördersätze gebildet. Weiterhin wurde auf dem 2. Workshop sowie auf der Homepage www.leader-ruegen.de zur Einreichung von Leitprojektideen aufgerufen. Somit hatten potentielle Antragsteller die Möglichkeit bis zu einem vorgegebenen Termin 17
Leitprojektanträge zu stellen. Die eingegangenen Projektbögen wurden in Zusammenarbeit mit der Lenkungsgruppe diskutiert und den Handlungsfeldern zugeordnet, falls dies nicht schon durch den Projektträger erfolgt war. Weiterhin wurden allen Interessierten die Möglichkeit gegeben sich für die Arbeit in der LAG Rügen zu bewerben. Diese Bewerbungen wurden in der Lenkungsgruppe diskutiert und entsprechend den verschiedenen Interessengruppen zugeordnet. Im nachfolgenden 3. Workshop bekamen alle Interessierten am LEADER Prozess die Möglichkeit, die LAG zu wählen und in den Arbeitsgruppen passende Leitprojekte für die Handlungsfelder zu finden. Wieder wurden alle Teilnehmer des 1. und 2. Workshops sowie Interessierte eingeladen. Ergänzend gab es eine öffentliche Einladung in der regionalen Presse. Im ersten Teil der Veranstaltung wurden die bereits erarbeiteten Ergebnisse, die Durchschnittswerte der Fördersätze sowie der Budgetanteile der Handlungsfelder vorgestellt. Des Weiteren wurden die Bewerber für die LAG Rügen vor- und zur Wahl gestellt. Das Auditorium hat alle 27 Bewerber in die LAG gewählt. Diese Bewerber waren größtenteils anwesend und in den Arbeitsgruppen vertreten. Im Anschluss wurde in den Arbeitsgruppen je Handlungsfeld weitergearbeitet. Dort bekamen die Projektantragsteller die Möglichkeit ihre Projekte vorzustellen und die durch die Arbeitsgruppe gestellten Fragen zu beantworten. Die präsentierten Projekte wurden von den anderen Mitgliedern der Arbeitsgruppe durch die Vergabe von Punkten individuell und offen bewertet. Hierbei wurde sichergestellt, dass die Projektantragsteller nicht für ihr eigenes Projekt gewertet haben. Mit diesem Verfahren wählten die Arbeitsgruppen vier Projekte je Handlungsfeld als Empfehlungen für Leitprojekte aus. Die ausgewählten Projekte wurden kurz im Plenum vorgestellt, bevor der 3. Workshop beendet wurde. Alle weiteren Veranstaltungen fanden als LAG Sitzung im geschlossenen Kreis statt. Phase 4: Nach den öffentlichen Workshops traf die LAG Rügen sich zu ihrer konstituierenden Sitzung. Auf der Sitzung fand eine Vorstellung der einzelnen Mitglieder statt sowie eine Zusammenfassung des derzeitigen Arbeitsstandes. Im Fortlauf der Sitzung wurde über die Entwicklungsziele, Handlungsfelder sowie den Bewertungskriterien diskutiert und abgestimmt. Die Vorschläge aus den öffentlichen Workshops wurden weitestgehend angenommen und beschlossen. Auf der 2. LAG Sitzung wurde die Geschäftsordnung abgestimmt sowie über weitere Fördervoraussetzungen wie die Erfüllung der Mindestanforderungen, Festlegung der Mindestpunktzahl, Booster System, Regeln bei Projektverzögerungen, Mindestfördersummen, Verfahren zur Aufbringung der nationalen Kofinanzierung, quantifizierbare Angabe von zu schaffenden Arbeitsplätzen diskutiert und abgestimmt. Haupttagesordnungspunkt waren jedoch die Bewertung der Leitprojekte. Alle Vertreter der in der näheren Auswahl befindlichen Projekte wurden eingeladen und standen für Fragen und Anmerkungen zur Verfügung. Während der Sitzung bewerteten die LAG Mitglieder die Projekte und gaben die ausgefüllten Bewertungsbögen beim Regionalmanagement ab. Die Auswertung erfolgte durch das Regionalmanagement. Im Fortgang zwischen der 2. und der 3. LAG Sitzung bewerteten die LAG Mitglieder zudem die restlichen eingegangenen Projektanträge, welche im 3. Workshop nicht als Leitprojet ausgewählt wurden. Die Ergebnisse der Bewertung der Leitprojekte und der weiteren Projekte wurden auf der 3. LAG Sitzung vorgestellt und diskutiert. Die LAG hat sich auf die entsprechenden im Kapitel 4.2.5 dargestellten Leitprojekte geeinigt und diese per Abstimmung ausgewählt. Die Leitprojekte und diejenigen Projekte, die die Mindestpunktzahl erreicht haben, wurden in den Aktionsplan aufgenommen, da alle Antragsteller als Beginn 2015/2016 angegeben 18
haben. Weiterhin legte die LAG eine Höchstfördersumme von 400.000 € je Projekt fest und grenzte die Bewerbung für den Landestopf der nationalen Kofinanzierung ein. Weitere Themen- und Abstimmungsschwerpunkte waren der Aktionsplan, der Indikative Finanzplan, die Budgetierung des Management, das Monitoring sowie der Beschluss über die Vereinbarung zur Übergabe des Finanz- und Verwaltungsmanagements an das federführende Mitglied der LAG Rügen - dem Landkreis Vorpommern-Rügen. Phase 5: Begleitend zu den LAG Sitzungen wurde die Strategie unter Berücksichtigung der Ergebnissen der LAG Sitzungen und Workshops erstellt und von den Sprecherratsmitgliedern redigiert. Am 30.03.2015 hat die LAG Rügen über die Strategie beschieden. Der Beschluss wurde bei der Strategieeinreichung im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz beigefügt. 3. Ausgangslage im Gebiet 3.1 gesetzlich vorgeschriebene und informelle Planungen mit Bezug zum Gebiet der SLE (z. B. Landesraumentwicklungsprogramm, Regionales Raumentwicklungsprogramm, ILEK, Schutzgebietsprogramme); Darstellung der zu beachtenden Planungsvorgaben und Planungsziele Für die LEADER-Region Rügen gelten nachfolgende wesentliche raumordnerische Vorgaben, welche im Landesraumentwicklungsprogramm (LREP) von 2007 sowie im Regionalen Raumentwicklungsprogramm für Vorpommern (RREP VP) von 2010 fixiert sind. Die gesamte LEADER-Region ist dem ländlichen Raum zugeordnet; wobei nach Ziffer 3.2.2 (3) der Tourismusschwerpunktraum (Insel Hiddensee sowie die Nord- und Ostküste Rügens) sowie die Mittel- und Grundzentren zum ländlichen Raum mit günstiger wirtschaftlicher Basis gehören. Alle übrigen Teilräume sind nach 3.1.1 (4) dem strukturschwachen ländlichen Raum zugeordnet; hier soll nach 3.1.1 (5 und 6) durch die Entwicklung zusätzlicher wirtschaftlicher Funktionen eine Stabilisierung der Räume erfolgen. Als wirtschaftliche Grundlagen sollen zum Beispiel die Bereiche Tourismus, Gesundheitswirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Lebensmittelwirtschaft nachwachsende Rohstoffe sowie erneuerbare Energien unterstützt werden. Nach Ziffer 3.1.2 sind Umlandgemeinden von Stralsund (das ist auf Rügen nur die Gemeinde Altefähr) dessen Stadt-Umland-Raum zugeordnet. Nach Ziffer 3.1.2 (3) besteht für diese Gemeinden ein besonderes Kooperations- und Abstimmungsgebot. Dieses gilt wechselseitig für Planungen, Vorhaben und Maßnahmen, mit Auswirkungen auf die Gemeinden im Stadt-Umland-Raum, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gewerbe einschließlich Einzelhandel, Verkehr, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie für die Vorhaltung bestehender Einrichtungen. Nach Ziffer 3.1.3 (3) bestehen in der LEADER-Region mit der Insel Hiddensee sowie der Nord- und der Ostküste Rügens touristische Schwerpunkträume. Fast die gesamte übrige Fläche der Insel gehört nach Ziffer 3.1.3 (5) zu den Tourismusentwicklungsräumen. In den Tourismusschwerpunkträumen stehen die Verbesserung der Qualität und der Struktur des touristischen Angebotes sowie Maßnahmen der Saisonverlängerung im Vordergrund. Das Beherbergungsangebot soll in seiner Aufnahmekapazität nur behutsam 19
weiterentwickelt und ergänzt werden. Die planerische Grundlage für die Tourismusentwicklung sollen regional abgestimmte Tourismuskonzepte bilden. In den Tourismusentwicklungsräumen sind nach 3.1.3 (6) ihre spezifischen Potenziale als Ergänzung für die Tourismusschwerpunkträume zu erschließen. Der Ausbau von weiteren Beherbergungseinrichtungen soll möglichst an die Schaffung bzw. das Vorhandensein touristischer Infrastrukturangebote oder vermarktungsfähiger Attraktionen und Sehenswürdigkeiten gebunden werden. Insbesondere für die touristischen Reise- und Verkehrsströme während der Saison sind auf und zu der Inseln Rügen verkehrslenkende und verkehrsinfrastrukturelle Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Große Bereiche insbesondere im Zentrum und im nördlichen Bereich der Insel sind als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft dargestellt. In den Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft soll dem Erhalt und der Entwicklung landwirtschaftlicher Produktionsfaktoren und -stätten, auch in den vor- und nachgelagerten Bereichen, ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Dies ist bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben besonders zu berücksichtigen. Im Zentralen-Orte-System des LREP ist lediglich die Stadt Bergen als Mittelzentrum festgelegt. Mittelzentren versorgen die Bevölkerung ihres Mittelbereichs mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs. Nach Ziffer 3.2.3 (3) sollen Mittelzentren als regional bedeutsame Wirtschaftsstandorte gestärkt und weiterentwickelt werden. Sie sollen für die Bevölkerung ihres Mittelbereichs vielfältige und attraktive Arbeits- und Ausbildungsplatzangebote bereitstellen. Binz, Garz, Putbus, Sagard, Samtens, Sassnitz sowie Sellin verfügen zudem über den Status eines Grundzentrums. Grundzentren sollen die Bevölkerung ihres Nahbereiches mit Leistungen des qualifizierten Grundbedarfs versorgen. Sie sollen als überörtlich bedeutsame Wirtschaftsstandorte gestärkt werden und Arbeitsplätze für die Bevölkerung ihres Nahbereiches bereitstellen. Weiterhin sind die Gemeinden Altenkirchen, Breege, Dranske, Gingst, Glowe, Göhren, Insel Hiddensee, Middelhagen und Wiek als Siedlungsschwerpunkte ausgewiesen. Die Siedlungsschwerpunkte sollen ergänzend zu den zentralen Orten die Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen sicherstellen; im Falle von touristischen Siedlungsschwerpunkten (diejenigen im Tourismusschwerpunktbereich auf Hiddensee sowie an der Nord- und Ostküste Rügens) ist zusätzlich die Versorgung der Urlauber zu gewährleisten. Mit der Hansestadt Stralsund befindet sich nach Ziffer 3.2 ein Oberzentrum in Teilfunktion (arbeitsteilig mit Greifswald) im Südwesten der Region. Aufgabe des angrenzenden Oberzentrums ist nach Ziffer 3.2.2 (2) insbesondere die Versorgung der Bevölkerung seines Oberbereiches mit Leistungen des spezialisierten, höheren Bedarfs. Das Oberzentrum soll Entwicklungsimpulse auf die gesamte Region ausstrahlen. Zur Siedlungsentwicklung gibt das RREP VP unter Ziffer 4.1 (3) als verbindliches Ziel vor, dass Schwerpunkte der Wohnbauflächenentwicklung ausschließlich die zentralen Orte sind. In den übrigen Gemeinden ist die Wohnbauflächenentwicklung am Eigenbedarf, der sich aus Größe, Struktur und Ausstattung der Orte ergibt, zu orientieren. Unter Ziffer 4.1 (4) ist zudem verbindlich festgelegt, dass die Ausweisung neuer Wohnbauflächen in Anbindung an bebaute Ortslagen zu erfolgen hat. 20
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