Tagen mit Weitblick Erholsames Tagen im Bergischen Land Tagen Veranstalten Präsentieren

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Tagen mit Weitblick Erholsames Tagen im Bergischen Land Tagen Veranstalten Präsentieren
Tagen
mit Weitblick
Erholsames Tagen im Bergischen Land
•   Tagen • Veranstalten • Präsentieren

             Tagungshotel Maria in der Aue
                      In der Aue 1
                 42929 Wermelskirchen
                   Tel.: 02193-505-0
                  Fax : 02193-505-101
             Email: info@tagungen-aue.de
                 www.tagungen-aue.de
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INHALTSVERZEICHNIS

                                          Seite
Herzlich Willkommen                       2

Tagungsräume
Köln I + II                               3
Köln I                                    4
Köln II                                   4
Remscheid                                 5
Bergisch Gladbach                         6
Sonne                                     5
Limmringhausen                            6
Haniel                                    7

Preise                                    8

Übersicht Raummiete / Mindestverzehr      9

Zusätzliche Angebote/ Kleine Leckereien   10

Technik                                   11

Seilgarten                                12

Eventpartner                              13

Veranstaltungen                           18

Grillangebot                              22

Wegbeschreibung                           23

AGB’s                                     24
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HERZLICH WILLKOMMEN

Vor den Toren Kölns, mitten im Bergischen Land, liegt das Tagungshotel
„Maria in der Aue“. Eingebettet in idyllischer Landschaft, umgeben von Natur
und Ruhe, bieten wir Ihnen den idealen Rahmen für Tagungen, Präsentationen
und Bankettveranstaltungen. 16 Tagungsräume, in verschiedenen Größen, für bis
zu 150 Personen und modernste Tagungstechnik, verbunden mit individuellem
Service bilden die Grundlage für Ihre erfolgreiche Veranstaltung. Der hauseigene
Seilgarten mit Hoch- und Niedrig - Elementen gehört zum festen Bestandteil für
Incentive-Seminare und Persönlichkeitstrainings.

UNSER TAGUNGSVERSPRECHEN

-   Lichtdurchflutete Tagungsräume
-   Persönliche Tagungsbetreuung
-   Alle Räume inklusive 1 Flipchart, 1 Pinnwand und 1 Beamer
-   Set up mit Block und Stiften
-   W-Lan
-   Kostenlose Parkplätze am Haus
-   Referentenparkplatz im Innenhof
-   Für Referenten: kostenfreies Upgrade in die nächsthöhere Zimmerkategorie,
    nach Verfügbarkeit

UNSER HAUS IM ÜBERBLICK

•   87 komfortable Zimmer in 3 Kategorien, davon 3 barrierefreie Zimmer
•   16 Tagungsräume für 3 -150 Personen
•   Seilgarten für Outdoor-Trainings
•   Schwimmbad, Sauna & Dampfbad
•   Restaurant für bis zu 150 Personen
•   Südterrasse für bis zu 200 Personen mit Blick auf das Helenental
•   gemütliche Bar
•   Kegelbahn mit offenem Kamin
•   Bergische Stube
•   WLAN verfügbar / Hotspot der Deutschen Telekom
•   Handynetz D1 verfügbar
•   kostenloses Internet Terminal am Empfang
•   24h Rezeption
•   Mountainbike Verleih & E-Bike Verleih
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TAGUNGSRÄUME|3

TAGUNGSRÄUME

RAUM „KÖLN I+II“

Kurzbeschreibung

Parkettboden,                                      Kapazität bis zu 130 Personen
Direkter Zugang zur Südterrasse, Erdgeschoss
Schlagläden zum Abdunkeln
                                                    175    130 100     65   80     80

Ausstattung:

Elektronische Leinwand 3,5m x 2,5m,
Beschallungsanlage, Lichttechnik, Telefon, ISDN,
WLAN, Modernste Tagungs- und Medientechnik
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TAGUNGSRÄUME|4

RAUM „KÖLN I“

Kurzbeschreibung                                         Kapazität bis zu 35 Personen
Parkettboden,
Direkter Zugang zur Südterrasse, Erdgeschoss,
Schlagläden zum Abdunkeln                                65        35   25    20   20   25

Ausstattung:
Elektronische Leinwand 3,5m x 2,5m,
Beschallungsanlage, Lichttechnik, Telefon, ISDN,
WLAN, Modernste Tagungs- und Medientechnik

RAUM „KÖLN II“

Kurzbeschreibung                                         Kapazität bis zu 65 Personen
Parkettboden,
Direkter Zugang zur Südterrasse, Erdgeschoss,
Schlagläden zum Abdunkeln                          104        65   55    32   50   48

Ausstattung
Elektronische Leinwand 3,5m x 2,5m,
Beschallungsanlage, Lichttechnik, Telefon, ISDN,
Klavier, WLAN, Modernste Tagungs- und Medientechnik
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TAGUNGSRÄUME|5
RAUM „REMSCHEID“

Kurzbeschreibung                               Kapazität bis zu 90 Personen
Parkettboden, Obergeschoss
Zwei angrenzende Gruppenräume
                                               158     90       80    34   60    60
Ausstattung:
Elektronische Leinwand 3,5m x 2,5m,
Beschallungsanlage, Lichttechnik, Telefon, ISDN,
WLAN, Klavier, Modernste Tagungs- und Medientechnik

RAUM „SONNE“

Kurzbeschreibung                               Kapazität bis zu 35 Personen
Fliesen, Untergeschoss
Direkter Zugang zur Schänkenterrasse,
Ideal für Outdoortrainings,                     75         35    25        28   35 25
Untergeschoß

Ausstattung
Elektronische Leinwand 2,0 m x 2,0 m,
Telefon, ISDN,WLAN, Modernste Tagungs- und Medientechnik
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TAGUNGSRÄUME|6
RAUM „BERGISCH GLADBACH“

Kurzbeschreibung                                        Kapazität bis zu 35 Personen
Angrenzender Gruppenraum, nahe liegender
Aufenthaltsraum für Kaffeepausen,
2.Obergeschoss                                     48         35        25     15        30    25

Ausstattung
Elektronische Leinwand 2,0 m x 2,0 m,
Telefon, ISDN,WLAN
Modernste Tagungs- und Medientechnik

RAUM „LIMMRINGHAUSEN“

Kurzbeschreibung                              Kapazität bis zu 30 Personen
Parkettboden
Blick zur Hofseite
Erdgeschoss                                   71         30        20     22        30        28

Ausstattung
Elektronische Leinwand 3,5 m x 2,5 m,
Telefon, ISDN, WLAN, Modernste Tagungs- und Medientechnik
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TAGUNGSRÄUME|7
RAUM „HANIEL“

                                               Kapazität bis zu 30 Personen

                                               44      20   20     12   30    20

Kurzbeschreibung
1. Obergeschoss, Großer Balkon zum Innenhof,
Teppichboden

Ausstattung
Elektronische Leinwand 2,5m x 2,0m,
Telefon, ISDN, WLAN,
Modernste Tagungs- und Medientechnik
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PREISE|8
PREISE
Übernachtung

Pro Zimmer und Nacht berechnen wir in unseren Zimmerkategorien wie folgt:

• Komfort Einzelzimmer            84,00 €*
• Komfort Doppelzimmer            125,00 €*

• Superior Einzelzimmer           94,00 €*
• Superior Doppelzimmer           135,00 €*

• Premium Einzelzimmer            104,00 €*
• Premium Doppelzimmer            145,00 €*

* außerhalb der Messezeiten
* unsere Preise verstehen sich inklusive MwSt., Frühstück und Schwimmbadnutzung
Seminarpauschalen
Seminarpauschale I
1 Kaffeepause, Mittagessen oder 1 Kaffeepause, Abendessen            49,50 €
Inkl. Mineralwasser im Tagungsraum & zum Essen                       55,50 €

Seminarpauschale II
2 Kaffeepausen, Mittagessen                                          56,50 €
Inkl. Mineralwasser im Tagungsraum & zum Essen                       65,50 €

Seminarpauschale III
2 Kaffeepause, Mittagessen und Abendessen                            74,00 €
Inkl. Mineralwasser im Tagungsraum & zum Essen                       86,00 €

Seminarpauschale IV
Mittagessen, Kaffeepause und Abendessen                              71,00 €
Inkl. Mineralwasser im Tagungsraum & zum Essen                       83,00 €

Verlängerungspauschale
Bei Verlängerung der Tagung, inkl. einer Kaffeepause berechnen wir   23,50 €
Inkl. Mineralwasser im Tagungsraum & zum Essen                       28,50 €

Die Kaffeepausen finden zentral in unserer Café-Bar statt!
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Raum              Größe Länge Breite Höhe Tagesmiete Mindestverzehr Bestuhlung

                  m     m      m     m      €         €             Max.

                                                                    150
Köln I+II         170   21     7     3,3    380,00    2600 €
                                                                    Personen
                                     2,8-                           90
Remscheid         150   12     12           300,00    1800 €
                                     3,3                            Personen
                                                                    65
Köln II           104   12     7     3,3    280,00    1500 €
                                                                    Personen
                                                                    30
Limmringhausen 71       9      7     3,3    80,00     1200 €
                                                                    Personen
                                                                    35
Köln I            65    9      7     3,3    100,00    900 €
                                                                    Personen
                                                                    35
Sonne             74    12     6     2,5    80,00     900 €
                                                                    Personen
                                                                    35
Haniel            44    9      4     2,5    65,00     800 €
                                                                    Personen
Bergisch                                                            35
                  48    10     4,5   2,5    65,00     800 €
Gladbach                                                            Personen
                                                                    25
Bergische Stube   43    9      4     2,5    70,00     250 €
                                                                    Personen
                                                                    20
Burscheid         37    7      5     2,5    75,00     0€
                                                                    Personen
                                                                    10
Wermelskirchen    35    6      5     2,75   150,00    0€
                                                                    Personen
                                                                    10
Dabringhausen     35    6      5     2,75   150,00    0€
                                                                    Personen

Odenthal          33    7      4     2,5    150,00    0€            8 Personen

Dhünn             33    7      4     2,5    150,00    0€            8 Personen

Altenberg         28    6      4     2,75   150,00    0€            8 Personen

Bremen            28    6      4     2,75   150,00    0€            8 Personen

Bechen            28    6      4     2,5    150,00    0€            8 Personen
Zusätzliche Angebote|10
KLEINE LECKEREIEN
• Obstkorb                                 3,20   €   pro   Person /je Pause
• Plundergebäck                            1,80   €   pro   Person /pro Stück
• Begrüßungskaffee                         3,00   €   pro   Person
• Halbes, belegtes Partybrötchen           1,50   €   pro   Person
• Obstsalat                                3,60   €   pro   Person
• Müsliriegel                              1,50   €   pro   Person
• Gemüsesticks mit Dip                     2,80   €   pro   Person
• Blechkuchen                              2,50   €   pro   Person
• Birchermüsli                             1,50   €   pro   Person
• Fruchtjoghurt                            1,20   €   pro   Person
• Laugenkonfekt                            3,00   €   pro   Person

Unsere Imbissvorschläge

(inkl. Pauschale anstatt Mittagessen vom Buffet)
Fester Teil:
Tagessuppe
2 halbe Brötchen pro Person

Wahlteil
(hier können Sie 4 Bestandteile auswählen)

1.   Quiche mit Lauch und Zwiebeln
2.   Minifrikadellen
3.   Geflügelspieße mit Erdnuss – Sauce
4.   Garnelenspieße mit Pesto
5.   Spieß mit Kirschtomaten, Mozzarella und Basilikum
6.   Spieß mit Gouda und Weintrauben
7.   Blätterteig mit Käse und Schinken
8.   Minipizza
TECHNIK|11

MEDIENTECHNIK

In der Raummiete/Mindestverzehr enthalten

•   1 Flipchart
•   1 Pinnwand
•   1 Beamer inkl. Leinwand
•   Blöcke und Stifte

Kostenpflichtig, pro Tag

•   Pinnwand                                           à   5,00 €
•   Flipchart                                          à   5,00 €
•   Moderatorenkoffer                                  à   25,00 €
•   TV Video 84 cm                                     à   32,50 €
•   Video Kamera digital                               à   35,00 €
•   Fotodigitalkamera                                  à   25,00 €
•   Beamer                                             à   50,00 €
•   Whiteboards                                        à   10,00 €

• Mobile Audio Verstärkeranlage
  mit Mischpult, CD und Kassette*                      à 160,00 €

•   Aktivbox (mobiler Lautsprecher)                    à   45,00 €
•   Notebook mit MS Office Paket 2016                  à   100,00 €
•   Knopflochmikrofon                                  à   45,00 €
•   Standmikrofon                                      à   35,00 €
•   Bügelmikrofon                                      à   45,00 €

* inklusive Lautsprecher und wahlweise 1 Knopflochmikrofon oder 1 Standmikrofon oder
   1 Bügelmikrofon

• Technikerstunde                                      à 38,00 €

Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne weitere Technik
zur Verfügung.
Der Seilgarten|12

DIE ELEMENTE DES SEILGARTENS
(Seilgartennutzung nur in Begleitung von Trainern)

Niedrige Stationen

•   Mohawk-Walk (groß)                   7 Bäume, 6 Strecken
•   Low-V (2 Strecken)                   leicht und schwer
•   Fall (Podeste)                       hoch und niedrig
•   Wall (zweiseitig mit Podest)         Höhe 3,8m und 3,4m
•   Wippe (nach Spielplatznorm)          2,0m x 4,5m

Hohe Stationen

•   Team-Beach (Lärche- Stämme)          ca. 7,0m lang; 8,5m hoch
•   Cat-Walk (Lärche- Stämme)            ca. 7,0m lang; 8,5m hoch
•   Seiltanz (PP-Hempex-Taue)            4-5 Taue; ca. 13,0 m Strecke
•   Fliegender Steg (Ny-Herkules)        3 Balken, kdi
•   Riesenleiter (kdi-Balken)            5-6 Sprossen

Sicherungsmaterialien ( in Absprache )

• Teilnehmersicherung                    Gurte, Helme, Karabiner
• Trainerausrüstung                      Gurte, Helme
• Eigensicherung

Seilgartenmiete

• Hoch- und Niedrigelemente                     ganztags 585,00 €
• Hoch- und Niedrigelemente                     bis 4 Stunden 325,00 €
• Hoch- oder Niedrigelemente                    bis 2 Stunden 195,00 €
Eventpartner – „Alea“|13
QUALITÄTSSICHERUNG DURCH TEAMENTWICKLUNG

Outdoor – Training

Die „ALEA GmbH“ führt Outdoor - Trainings für Führungskräfte und Teams aus
Wirtschaftsunternehmen, Verwaltungen oder sozialen Organisationen durch. Ziel ist es,
Personen, Teams und Organisationen dabei zu unterstützen, auf Herausforderungen flexibel
reagieren zu können. Dabei nutzt „ALEA“ den Körper und die Emotionen als Ressourcen des
Lernens. Durch Follow - Ups, Coaching, Supervision oder Prozessbegleitung unterstützen wir
die in den Trainings initiierten Prozesse und erhöhen so die Transferchancen.

Produkte
• Teamentwicklung

• Führungskräfteschulungen

• Klärungshilfe bei Konflikten

• Kommunikationstraining

• Selbst - und Zeitmanagement

• Coaching & Supervision

• Kollegiales Coaching

• Sozialkompetenztrainings für Auszubildende

• Corporate Citizenship und Personalentwicklung

Alea-GmbH
Biegenstrasse 40
35037 Marburg
Fon (06421) 66 00 9
Fax (06421) 6 8533-22
www.alea-consult.de
Eventpartner - „Deepwood“ |14

Team-Olympiade | Herausforderung auf dem Tagungsgelände
Erleben Sie auf dem Gelände des Hotels eine spannende Veranstaltung im entspannten
Rahmen. Bei den Aufgaben der Team-Aktivität geht es nicht um sportliche Einzelleistungen,
sondern um Kooperation, Kommunikation und eine gemeinsame Strategie-Entwicklung.

Bogenschießen, Raketenbau, Da-Vinci-Brücke, Pipeline oder Tower of Power ... unsere
Aktivitäten sind so konzipiert, dass die Herausforderungen nur im Team gelöst werden
können.

Ziel der Veranstaltung ist der gemeinsame Spaß und das kollektive Erlebnis. Lernen Sie die
unbekannten Fähigkeiten Ihrer Kollegen kennen und schätzen.
Bei schlechtem Wetter, kann die Veranstaltung in den Räumlichkeiten des Tagungsortes
stattfinden.
Team-Express: Buchen Sie das Angebot als Team-Express und erleben Sie das Programm als
60-minütige “Aktive Pause” für Ihre Tagung.
Dauer 1,5 bis 3,5 Stunden
Kosten
[TeamEvent] Ab 50 € [netto]
Imagefilm     www.deepwood.de/teamolympiade

Anzahl 6 bis 350 Personen [Pauschalpreis bis 12 Personen: 600 €

Wein-Event | Schmecken im Team
Trinkt man Rotwein bei Zimmertemperatur – wachsen auf fruchtbaren Böden hervorragende
Reben – führt der Schwefel im Wein zu Kopfschmerzen? Das Wein-Event der Deepwood
GmbH ist gespickt mit interessanten Geschichten und spannenden Anekdoten rund um
dieses Thema.

Doch neben theoretischen Informationen stellen die einzelnen Teams ihren „Geschmack“
auch praktisch unter Beweis...

Zu Beginn der Weinprobe findet eine Neutralisation Ihrer Geschmacksnerven statt. Danach
beginnt die Blindverköstigung von fünf Weiß- und fünf Rotweinen. In mehreren Teams
müssen die Weine den einzelnen Rebsorten bzw. Anbaugebieten zugeordnet werden. Da
„Charakter-Karten“ für die einzelnen Weine ausgeteilt werden, ist das Programm auch für
den Weinlaien hervorragend geeignet. Auf Wunsch wird die Veranstaltung mit einem Essen
kombiniert.
Dauer 2 bis 3,5 Stunden, Kosten [TeamEvent]      Ab 55 € [netto] pro Person
Imagefilm     www.deepwood.de/wein-event.de
Anzahl 6 bis 80 Personen [Pauschalpreis bis 12 Personen: 660€]
Eventpartner - „Deepwood“|15

iPad-Trophy | innovative Rätselsuche auf dem Tagungsgelände
Sieben Artefakte – zwei Diplomatenkoffer – eine verborgene Urkunde.
Tauchen Sie ein in die geheime Welt des 19. Jahrhunderts, lösen Sie die Geheimnisse des
Tagungshotels und finden Sie das geheime Flottenabkommen bevor die alte Turmuhr zu
Mitternacht schlägt.
Entlocken Sie dem Gemälde der Bibliothek, dem alten Telegraphenraum, dem Sternenbild
im Observatorium ihre Mysterien und bestücken Sie die laterna magica mit der richtigen
Deckglas-Kombination.
Unterstützt wird Ihre Gruppe von mehreren iPads, die das Event rahmen, Sounds und
Hörspiel-Sequenzen präsentieren, eine spannende Atmosphäre schaffen und die einzelnen
Teams von Rätsel zu Rätsel führen.
Lernen Sie Ihre Teammitglieder auf völlig neue Weise kennen und erleben Sie die bisher
einzigartige Kombination aus technisch-grafischen Möglichkeiten des Tablet-Computers mit
dem konkreten Erlebnis historischer Artefakte.

Dauer 1,5 bis 2,5 Stunden, Kosten [TeamEvent] Ab 59 € [netto] pro Person
www.ipad-trophy.de
Anzahl 6 bis 60 Personen [Pauschalpreis bis 12 Personen:708 €]

GPS-Challenge | day & night
Die Tour startet direkt vor Ihrem Tagungshotel und führt Sie mitten durch das Bergische
Land. Nach einem gemeinsamen Frontloading lotsen Sie die mobilen GPS-Geräte zu den
Herausforderungen der Strecke. Sie passieren beeindruckende Landschaften, überqueren
kleine Bäche und folgen der Route des Outdoor-Navigationssystems. Stellen Sie Ihre
Kreativität unter Beweis, überqueren Sie den Mohawk Walk oder erklimmen Sie – gesichert
von Ihrem Team – den Wipfel eines Baumes. Wir bieten die Veranstaltung auch bei
Dunkelheit an. In diesem Fall werden Sie zusätzlich mit Fackeln oder Stirnlampen
ausgerüstet.

Winterspecial GPS-Challenge
Von November bis März organisieren wir die Veranstaltung als Winterspecial. In diesem Fall
werden Sie typische Winteraufgaben ausführen: Reinigen Sie das Wasser eines Waldbaches,
brühen Sie sich damit einen Winter-Tee oder entfachen Sie ein wärmendes Lagerfeuer...

Dauer 2 bis 4 Stunden, Kosten [TeamEvent]        Ab 55€ [netto] pro Person
www.deepwood.de/gps-challenge
Anzahl 4 bis 150 Personen [Pauschalpreis bis 12 Personen: 660€]
Eventpartner – „Deepwood“/„Maverick“16

                                  Deepwood GmbH
                                  TeamTraining | Coaching | OutdoorEvent
                                  Mühlenberg 49-51
                                  D-42349 Wuppertal
                                  Fon: 0 20 2 / 89 78 633
                                  Fax: 0 20 2 / 89 78 632
                                  info@deepwood.de
                                  http://www.deepwood.de

Wir sind Abenteurer – Die Western Olympiade
Mit Hufeisenwerfen, Whiskeyflaschen-Rutschen und Lassowerfen, Nageln und Bullenreiten,
fühlen Sie sich wie ein echter Cowboy.
Geschicklichkeit, Cleverness und Teamgeist sind gefragt, wenn es darum geht, ob auch in
Ihnen ein echter Cowboy steckt.
Die Western Spiele mit Cowboy Jim sind ein echtes Highlight, und die richtige Abwechslung
nach einer konzentrierten Tagung.
Ob beim Lassowerfen, Whiskeyflaschen-Rutschen, Nageln oder dem Hufeisenzielwurf – ein
echter Westmann muß alle Disziplinen gut überstehen, um zur Belohnung den begehrten
Sheriff Stern zu erhalten..
Oder wie wäre es noch mit dem Ritt auf einem elektrischen Bullen, dem Original
Trainingsgerät der amerikanischen Rodeo-Cowboys?
Ein riesen Spaß nicht nur für den Reiter!
Nach der Siegerehrung geht es ab in den Saloon – hier erwartet Sie auf Wunsch eine
mitreißende Country Music Show mit dem beliebten Countrysänger D.Maverick & Band und
den hübschen Dance Ladies.
Gerne gestalten wir das Programm komplett nach Ihren Wünschen.
Eventpartner – „Maverick“17

Westernparty
Willkommen im Wilden Westen - It’s Country Time !
Zur Begrüßung gibt es für jeden Gast einen richtigen Cowboyhut, bevor es in den
authentisch dekorierten Saloon geht, dort erwartet Sie schon Miss Kitty die Saloon Chefin
und Cowboy Jim mit seinen Western Spielen.
Das American Buffet wird stilecht im Planwagen angeboten, zwischendurch gibt es noch die
typische Prügelei am Pokertisch.
Der Höhepunkt des Abend ist die Can Can Tanzshow der Saloon Girls & Live gespielter
Country Rock Music.
Country Roads – take me home.
Die Westernparty bietet abwechslungsreiche Unterhaltung, Dekorationen, Spiele & Give
aways für Jung und Alt und erfüllt damit alle Anforderungen an eine stilvolle, imposante
Firmen-Event-Veranstaltung mit Familiencharakter.
· Dekorationen: stilechte, authentische Westernkulissen für den In- oder Outdoorbereich
· Spiele & Aktion: jede Menge Mitmachmodule für jede Menge Spaß
· Bühne & Show: Beste Live Musik, Country, Oldies, Rock'n Roll, Evergreens, Tanzshow,
Stuntshow u.v.m.

Las Vegas - Casino
Zocken macht Spaß, vor allem, wenn es nicht um das eigene Geld geht, und man trotzdem
noch etwas gewinnen kann. Wie auf den legendären Schaufelraddampfern am Mississipi,
präsentiert sich die Zockerhöhle mit Roulette-, Black Jack-, und Pokertischen.
Und nun : let’s gamble. Versuchen Sie ihr Glück!
Alles auf Rot ? ; Flash ? ; Full House ?
Es ist ihre Wahl – wir wünschen Ihnen viel Glück – denn wer am Ende des Abends die
meisten Jetons vorzuweisen hat, dem winkt ein toller Preis.

Maverick Entertainment – Liesendahlerweg 11, 51399 Burscheid, Tel.: 02174 307030
Email: events@mavericks.de Home: www.mavericks.de I www.westernparty.de
VERANSTALTUNG|18

AM ABEND ETWAS BESONDERS ERLEBEN

Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne und erledigen alles für eine entspannte und
erholsame Freizeit.

Maria in der Aue, Schloss Haniel und die Pulvermühlen

Leitung: Randolf Link

Für max. 15 Personen

Preis: 140,00€

Länge/Schwierigkeit: max. 4 km, leicht

Ausrüstung: feste Schuhe, wetterangepasste
Kleidung

Auf der unterhaltsamen Kulturgeschichten-Führung im und um das Haus erfahren die
Teilnehmer die ganze Geschichte dieses wunderschönen Teils des Dhünntals.

Alte Wege auf neue Weise gehen – Natur und Kultur erleben / Ausdauer und
Gedächtnis stärken

Leitung: Margarete Laars

Für max. 15 Personen

Preis: 140,00€

Länge/Schwierigkeit: max. 3 km, einfach

Ausrüstung: Feste Schuhe, wetterangepasste Kleidung

Das geschichtsträchtige Haus Haniel liegt in einer wunderschönen Kulturlandschaft, die
viele historische Überraschungen bietet. An einzelnen Stationen und in der Fortbewegung
wird ein gezieltes Bewegungsprogramm durchgeführt, das auch dem Gehirn Beine macht.

Die Kombination aus Denkaufgaben und speziellen Koordinations- und
Gleichgewichtsübungen bringt die kleinen grauen Zellen in Schwung. Das Gedächtnis wird
gestärkt und die Konzentrationsfähigkeit verbessert. Kurzweilig und bewegt wird so dem
Risiko der Altersdemenz entgegengewirkt. Atemübungen aus der Yogalehre stärken
zusätzlich die Ausdauer und geben Kraft für ein neues, ganzheitliches Wandererlebnis.
VERANSTALTUNG|19

Multimedia-Vortrag und Verkostung

„Braukunst der Mönche 2“

Leitung: Randolf Link mit LuGeV-Team

Für 10-30 Personen á 24,00 €

Die Mönche brauten schon sehr früh Bier für den Eigenbedarf. Auf dem berühmten
Klosterplan von Sankt Gallen um 800 sind bereits 3 Brauereien verzeichnet. Es wurden
offensichtlich große Mengen und 3 verschiedene Qualitäten hergestellt. Im 11. Jahrhundert
gibt es immer mehr Hinweise auf die Braunkunst in den bayerischen Klöstern. In den
Urkunden tauchen immer häufiger heute noch berühmte Namen auf: z.B. Weltenburg,
Andechs, Ettal, Scheyern. Ab dem 16. Jahrhundert brauen die Trappisten Bier und erreichen
eine einmalige Qualität.

Im Vortrag erleben Sie berühmte Klöster und Klosterlandschaften. Eine Auswahl von sechs
ausgezeichneten Bieren der Mönche werden verkostet. Darunter sind besondere Schwarz-,
Stark- und Trappistenbiere. Ganz nach Klostertradition gibt es dazu frisches Brot und edlen
Käse.

Jeder Teilnehmer kann sich für die Verkostung ein Probierglas ausleihen.

Einführung in Jin Shin Jyutsu Selbsthilfe (Indoor-Veranstaltung)

Leitung: Martina Link

Für max. 15 Personen

Preis: 140,00€

Ausrüstung: bequeme Kleidung

Ziel des Jin Shin Jyutsu ist es, durch gezielte Berührung bestimmter Zonen am Körper das
Energie-System wieder in Harmonie zu bringen und so Blockaden zu lösen, Beschwerden zu
lindern und die Selbstheilungskräfte nachhaltig zu stärken. Diese einfach durchzuführende
Methode kann jederzeit und überall genutzt werden, da außer den eigenen Händen
keinerlei Hilfsmittel benötigt werden. Im Rahmen der Veranstaltung wird eine Einführung in
die Selbsthilfe gegeben – in Form eines Mitmachworkshops. Neben einer grundsätzlichen
Einführung werden „Erste Hilfe“ Griffe erlernt, die – vielfach erprobt – schnell und einfach
in Ihren (Berufs-)Alltag integriert werden können.
VERANSTALTUNG|20

GPS und Geocaching – Einführung in die umweltverträgliche moderne Schatzsuche

Leitung: Christina Tippkötter

Für max. 15 Personen

Preis: 140,00€

Länge/Schwierigkeit: max. 3 km, einfach

Ausrüstung: Feste Schuhe, wetterangepasste
Kleidung

Nach einer kurzen technischen Einweisung geht es raus in die Landschaft. Das Umfeld des
historischen Hauses Haniel bietet viele Möglichkeiten für Training und unterhaltsame
Erkundung mit GPS-Gerät. Auch echte Schätze (Geocaches) werden gesucht und gefunden.
Besonders wird auf Umweltverträglichkeit und den Schutz von Flora und Fauna geachtet.
Der individuelle Spaß an dieser spannenden Aktivität geht nicht zu Lasten unserer Umwelt.

Need for Speed – auf Schusters Rappen

Leitung: Randolf Link

Für max. 15 Personen

Preis: 140,00€

Länge/Schwierigkeit: max. 10 km, anstrengend

Ausrüstung: Trekkingschuhe, wetterangepasste Kleidung

Nachweislich ist Sauerstoffaufnahme des Gehirns mit viel Bewegung und im Wald besonders
hoch. Deshalb geht es auf schönen und teilweise anspruchsvollen Trekkingwegen hoch zur
Talsperre. Hier erfahren die Teilnehmer bei einer Pause etwas über die Geschichte des
Dhünntales und die Funktion der Talsperre.

„Bergischer Grillabend“

Geführte Wanderung durchs Helenental mit anschließender
Einkehr in einer nahegelegenen Grillhütte. Hier erwartet
Sie unser Personal mit allem, was zu einem zünftigen
Grillabend dazugehört.

Anzahl: ab 20 Personen - Max. 25 Personen (siehe Grillangebot)
Preis: 520,00 € pauschal zuzgl. Getränken & Speisen
VERANSTALTUNG|21

„Kegelbahn“

Erleben Sie einen spannenden und unterhaltsamen Abend. Gemütliches Beisammensitzen
auf unserer am Haus gelegenen Kegelbahn am offenen Kamin.
Miete: 25,00 € (exklusive Getränke)
Anzahl: Max.: 12-15 Personen
- Vorreservierung erbeten –

„Historische Wanderung“

Folgen Sie auf einer kurzen Wegstrecke durch die Jahrhunderte. Die zwei Stunden werden
viele neue Eindrücke und erstaunliche Informationen liefern.
Dauer: 2 ½ Stunden
Anzahl:
Max. 20 Personen
1 Trainer á 90,00
GRILLANGEBOT|22
Unser Grillangebot ab 20 Personen

Mariniertes Hähnchenbrustfilet
Rostbratwurst
Ca. 150g argentinisches Hüftsteak
Bergischer Kartoffelsalat
Ofenkartoffel mit Kräuterquark
Tomaten-Gurkensalat mit Zwiebeln
Blattsalate mit verschiedenen Dressings
Krautsalat mit Frühlingszwiebeln
Brotvariationen
Butter/ Kräuterbutter
Barbecue- und Pfefferrahmsauce, Ketchup und Mayonnaise

Preis pro Person 35,00 €

Folgende Komponenten können Sie gern zu unserem Grillangebot zu buchen:

Gemüsespieß                                        Preis   pro   Spieß     2,50   €
Argentinisches Rumpsteak ca. 150 g                 Preis   pro   Steak     6,50   €
Spare Rib                                          Preis   pro   Stück     2,50   €
Gegrillter Bauchspeck                              Preis   pro   Stück     1,50   €
Garnelenspieß                                      Preis   pro   Stück     3,50   €
Lachstranche mit Frühlingszwiebeln und Riesling    Preis   pro   Stück     5,50   €
Lammkotelette                                      Preis   pro   Stück     2,70   €
Hot Chili Sauce oder Knoblauchsauce jeweils        Preis   pro   Portion   1,50   €
WEGBESCHREIBUNG|23

SO FINDEN SIE UNS

Unsere idyllische Lage abseits der rheinischen Großstädte Köln,
Leverkusen, Bergisch-Gladbach und Remscheid, macht die
Anfahrt zu unserem Haus nicht ganz einfach.
Die unten stehende Karte vermittelt Ihnen jedoch eine erste Orientierung und die unten
aufgeführte Wegbeschreibung soll Ihnen die Anfahrt mit dem
eigenen PKW so unkompliziert wie möglich gestalten.

Mit öffentlichem Personennahverkehr: Bis Köln Hbf. Weiter mit der
S-Bahn (S 11) bis Berg.- Gladbach. Mit dem Taxi ca. 20 km Richtung
Wermelskirchen-Dabringhausen fahren. Von April bis November fährt an den Wochenenden
und Feiertagen der Bergische Wanderbus (www.vrsinfo.de)

Mit dem PKW: Über die A1: Abfahrt Nr. 97 Burscheid, links Richtung
Wermelskirchen-Hilgen. 2. Ampel rechts Richtung Dabringhausen
durch den Wald bis zur Kreuzung. Rechts Richtung Altenberg,
nach ca. 1,2 km in Limmringhausen/Bremen links abbiegen.
Ca. 2 km bis zum Haus fahren.
AGB|24

                                   Allgemeine Geschäftsbedingungen
                    Für die Tagungshäuser des Erzbistums Köln (AGB Tagungshäuser)
1.    Geltungsbereich

1.1        Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den

           Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Tagungshauses (Hotelaufnahmevertrag). Diese Geschäftsbedingungen gelten weiter für alle Verträge über

           die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Tagungshauses zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren,

           Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des

           Tagungshauses (Veranstaltungen).

1.2        Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen

           Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Tagungshauses in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht

           Verbraucher ist.

1.3        Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2.         Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung

2.1        Vertragspartner sind das Tagungshaus und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Tagungshaus zu Stande. Dem

           Tagungshaus steht es frei, die Buchung der Veranstaltung oder den Hotelaufnahmevertrag schriftlich zu bestätigen. Der Vertrag zur Durchführung von Veranstaltungen

           bedarf der Schriftform, wenn der Kunde eine politische Vereinigung oder eine nicht der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehörende Glaubensgemeinschaft ist.

2.2        Das Tagungshaus haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden,

           die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Tagungshauses bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen

           Pflichten des Tagungshauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Tagungshauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende

           Schadensersatzansprüche, soweit in Ziff. 10 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an der Leistung des Tagungshauses

           auftreten, wird das Tagungshaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm

           Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Tagungshaus rechtzeitig

           auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.3        Weckaufträge werden vom Tagungshaus mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das

           Tagungshaus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. Das Tagungshaus haftet hierbei nur nach Maßgabe

           der vorstehenden Ziffern 2.1 und 2.2.

2.4        Alle Ansprüche gegen das Tagungshaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und

           bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Tagungshauses beruhen.

3.         Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

3.1        Das Tagungshaus ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten Zimmer bereitzuhalten und die übrigen vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2        Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Tagungshauses zu zahlen. Dies gilt

           auch für vom Kunden direkt oder über das Tagungshaus beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Tagungshaus verauslagt werden. Insbesondere gilt

           dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3.3        Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem

           jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie z.B. die Kurtaxe oder die Kulturförderabgabe (KFA). Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer

           oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei

           Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4        Das Tagungshaus kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels

           oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.5        Rechnungen des Tagungshauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Tagungshaus kann die unverzügliche

           Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Tagungshaus bleibt der

           Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6        Das Tagungshaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie zu

           verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die

           gesetzlichen Regelungen.

3.7        In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Tagungshaus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum

           Beginn der Veranstaltung bzw. des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der Ziff. 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten

           Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8        Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Tagungshauses aufrechnen.

4.         Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1        Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Tagungshaus geschlossenen Vertrages ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein
sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder, wenn das Tagungshaus der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige

             Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung soll schriftlich erfolgen.

4.2          Sofern zwischen dem Tagungshaus und dem Kunden eine Frist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag

             zurücktreten, ohne Zahlungsminus oder Schadensersatzansprüche des Tagungshauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zur

             vereinbarten Frist sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Tagungshaus ausübt.

4.3          Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Tagungshaus einer

             Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Tagungshaus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nicht-Inanspruchnahme der Leistung. Das Tagungshaus hat die

             Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume/Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gem.

             den Ziff. 4.4 (Veranstaltungen) bzw. Ziff. 4.5 (Hotelaufnahmevertrag) pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in

             der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Tagungshaus steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

4.4          Tritt der Kunde bei Veranstaltungen erst zwischen dem 40. und dem 30. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Tagungshaus berechtigt, zuzüglich

             zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen. Bei einem Rücktritt bis zum 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 70 %

             des Speiseumsatzes berechnet. Die Berechnung des Speiseumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis

             vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart,

             so ist das Tagungshaus berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen dem 40. und dem 30. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem Rücktritt bis zum 2.

             Tag vor Veranstaltungsbeginn 85 % der Tagungspauschale x vereinbarte Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

4.5          Im Falle eines Hotelaufnahmevertrages ist das Tagungshaus bei einem Rücktritt des Kunden berechtigt, folgende Rücktrittspauschalen zu berechnen:

                           Bis zum 31. Tag vor Ankunft: 10 % des Zimmerpreises

                           Bis zum 21. Tag vor Ankunft: 20 % des Zimmerpreises

                           Bis zum 11. Tag vor Ankunft: 40 % des Zimmerpreises

                           Bis zum 07. Tag vor Ankunft: 60 % des Zimmerpreises

                           Bis zum 02. Tag vor Ankunft: 80 % des Zimmerpreises.

5.           Rücktritt des Tagungshauses

5.1          Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Tagungshaus in diesem Zeitraum seinerseits

             berechtigt, vom Vertag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf

             Rückfrage des Tagungshauses mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2          Wird eine gem. Ziff. 3.6 und/oder Ziff. 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Tagungshaus gesetzten

             angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Tagungshaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3          Das Tagungshaus ist eine Einrichtung des Erzbistums Köln. Sollte eine Veranstaltung gegen die Katholische Kirche, ihre Glaubensbetätigung und ihr Wirken in der

             Gesellschaft gerichtet oder bestimmt sein oder geeignet, das Ansehen der Kirche sowie ihre Glaubens- und Sittenlehre zu bekämpfen oder öffentlich herabzusetzen, ist

             das Tagungshaus berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dies gilt für den Hotelaufnahmevertrag entsprechend.

5.4          Ferner ist das Tagungshaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

             -     höhere Gewalt oder andere vom Tagungshaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder

             -     Veranstaltungen, Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Wesentlich

                   kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde verschwiegen hat, dass es sich

                   um eine politische Vereinigung bzw. um eine nicht der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehörende Glaubensgemeinschaft handelt;

             -     das Tagungshaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des

                   Tagungshauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Tagungshauses zuzurechnen ist;

             -     der Zweck/Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;

             -     ein Verstoß gegen Ziff.1.2 vorliegt.

5.5          Der berechtigte Rücktritt des Tagungshauses begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6.           Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit bei Veranstaltungen

6.1          Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Tagungshaus spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Sie bedarf der

             schriftlichen Zustimmung des Tagungshauses. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt.

6.2          Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Tagungshaus frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Der

             Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zu Grund gelegt, mindestens jedoch 95 % der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl.

6.3          Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Tagungshaus berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden

             Raummiete zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

6.4          Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Tagungshaus diesen Abweichungen zu, so kann das Tagungshaus die

             zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Tagungshaus trifft ein Verschulden.

7.           Mitbringen von Speisen und Getränken

             Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Tagungshaus. In diesen

             Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
8.     Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe

8.1    Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

8.2    Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

8.3    Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Tagungshaus spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Tagungshaus auf Grund der

       verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00

       Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Tagungshaus kein oder ein wesentlich

       geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

9.     Technische Einrichtungen und Anschlüsse

9.1    Soweit das Tagungshaus für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und

       auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Es stellt das Tagungshaus von allen Ansprüchen Dritter

       aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

9.2    Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Tagungshauses bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung

       dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Tagungshauses gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Tagungshaus diese

       nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Tagungshaus pauschal erfassen und berechnen.

9.3    Der Kunde ist mit Zustimmung des Tagungshauses berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Tagungshaus

       eine Anschlussgebühr verlangen.

9.4    Bleiben durch den Anschluss eigene Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Tagungshauses ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

9.5    Störungen an vom Tagungshaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können

       nicht zurückgehalten oder gemindert werden, soweit das Tagungshaus diese Störungen nicht zu vertreten hat.

10.    Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

10.1   Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Kunden im Tagungshaus bzw. den Zimmern und

       Veranstaltungsräumen. Das Tagungshaus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober

       Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Tagungshauses. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle

       Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragsübliche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

10.2   Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Tagungshaus ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis

       zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Tagungshaus berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen

       möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Tagungshaus abzustimmen.

10.3   Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Tagungshaus die

       Entfernung und die Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Tagungshaus für die Dauer des

       Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

10.4   Für eingebrachte Sachen haftet das Tagungshaus gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Tagungshaus empfiehlt die Nutzung des

       Tagungshaussafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als

       3.500,00 EUR einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Tagungshaus.

10.5   Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Tagungshausgarage oder auf dem Tagungshausparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein

       Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Tagungshausgrundstück abgestellte oder rangierte Kraftfahrzeuge und deren Inhalte

       haftet das Tagungshaus nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 2.2.

11.    Haftung des Kunden für Schäden

11.1   Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte

       aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.

11.2   Das Tagungshaus kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie verlangen.

12.    Sonderbauverordnung NRW

       Der Kunde hat bei Veranstaltungen in den ihm vom Tagungshaus zur Verfügung gestellten Räumen als Veranstalter die Sonderbauverordnung des Landes Nordrhein-

       Westfalen in ihrer jeweils geltenden Fassung zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen über die maximal zulässige Bestuhlung und die Verpflichtung, bei

       drohender Überfüllung die Zugänge und Räume vorübergehend zu schließen.

13.    Schlussbestimmungen

13.1   Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen

       oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

13.2   Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des

       Tageshauses selbst. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als

       Gerichtsstand Köln.

13.3   Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.

13.4   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen

       Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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