Tagen mit Weitblick Erholsames Tagen im Bergischen Land Tagen Veranstalten Präsentieren
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Tagen mit Weitblick Erholsames Tagen im Bergischen Land • Tagen • Veranstalten • Präsentieren Tagungshotel Maria in der Aue In der Aue 1 42929 Wermelskirchen Tel.: 02193-505-0 Fax : 02193-505-101 Email: info@tagungen-aue.de www.tagungen-aue.de
INHALTSVERZEICHNIS Seite Herzlich Willkommen 2 Tagungsräume Köln I + II 3 Köln I 4 Köln II 4 Remscheid 5 Bergisch Gladbach 6 Sonne 5 Limmringhausen 6 Haniel 7 Preise 8 Übersicht Raummiete / Mindestverzehr 9 Zusätzliche Angebote/ Kleine Leckereien 10 Technik 11 Seilgarten 12 Eventpartner 13 Veranstaltungen 18 Grillangebot 22 Wegbeschreibung 23 AGB’s 24
HERZLICH WILLKOMMEN Vor den Toren Kölns, mitten im Bergischen Land, liegt das Tagungshotel „Maria in der Aue“. Eingebettet in idyllischer Landschaft, umgeben von Natur und Ruhe, bieten wir Ihnen den idealen Rahmen für Tagungen, Präsentationen und Bankettveranstaltungen. 16 Tagungsräume, in verschiedenen Größen, für bis zu 150 Personen und modernste Tagungstechnik, verbunden mit individuellem Service bilden die Grundlage für Ihre erfolgreiche Veranstaltung. Der hauseigene Seilgarten mit Hoch- und Niedrig - Elementen gehört zum festen Bestandteil für Incentive-Seminare und Persönlichkeitstrainings. UNSER TAGUNGSVERSPRECHEN - Lichtdurchflutete Tagungsräume - Persönliche Tagungsbetreuung - Alle Räume inklusive 1 Flipchart, 1 Pinnwand und 1 Beamer - Set up mit Block und Stiften - W-Lan - Kostenlose Parkplätze am Haus - Referentenparkplatz im Innenhof - Für Referenten: kostenfreies Upgrade in die nächsthöhere Zimmerkategorie, nach Verfügbarkeit UNSER HAUS IM ÜBERBLICK • 87 komfortable Zimmer in 3 Kategorien, davon 3 barrierefreie Zimmer • 16 Tagungsräume für 3 -150 Personen • Seilgarten für Outdoor-Trainings • Schwimmbad, Sauna & Dampfbad • Restaurant für bis zu 150 Personen • Südterrasse für bis zu 200 Personen mit Blick auf das Helenental • gemütliche Bar • Kegelbahn mit offenem Kamin • Bergische Stube • WLAN verfügbar / Hotspot der Deutschen Telekom • Handynetz D1 verfügbar • kostenloses Internet Terminal am Empfang • 24h Rezeption • Mountainbike Verleih & E-Bike Verleih
TAGUNGSRÄUME|3 TAGUNGSRÄUME RAUM „KÖLN I+II“ Kurzbeschreibung Parkettboden, Kapazität bis zu 130 Personen Direkter Zugang zur Südterrasse, Erdgeschoss Schlagläden zum Abdunkeln 175 130 100 65 80 80 Ausstattung: Elektronische Leinwand 3,5m x 2,5m, Beschallungsanlage, Lichttechnik, Telefon, ISDN, WLAN, Modernste Tagungs- und Medientechnik
TAGUNGSRÄUME|4 RAUM „KÖLN I“ Kurzbeschreibung Kapazität bis zu 35 Personen Parkettboden, Direkter Zugang zur Südterrasse, Erdgeschoss, Schlagläden zum Abdunkeln 65 35 25 20 20 25 Ausstattung: Elektronische Leinwand 3,5m x 2,5m, Beschallungsanlage, Lichttechnik, Telefon, ISDN, WLAN, Modernste Tagungs- und Medientechnik RAUM „KÖLN II“ Kurzbeschreibung Kapazität bis zu 65 Personen Parkettboden, Direkter Zugang zur Südterrasse, Erdgeschoss, Schlagläden zum Abdunkeln 104 65 55 32 50 48 Ausstattung Elektronische Leinwand 3,5m x 2,5m, Beschallungsanlage, Lichttechnik, Telefon, ISDN, Klavier, WLAN, Modernste Tagungs- und Medientechnik
TAGUNGSRÄUME|5 RAUM „REMSCHEID“ Kurzbeschreibung Kapazität bis zu 90 Personen Parkettboden, Obergeschoss Zwei angrenzende Gruppenräume 158 90 80 34 60 60 Ausstattung: Elektronische Leinwand 3,5m x 2,5m, Beschallungsanlage, Lichttechnik, Telefon, ISDN, WLAN, Klavier, Modernste Tagungs- und Medientechnik RAUM „SONNE“ Kurzbeschreibung Kapazität bis zu 35 Personen Fliesen, Untergeschoss Direkter Zugang zur Schänkenterrasse, Ideal für Outdoortrainings, 75 35 25 28 35 25 Untergeschoß Ausstattung Elektronische Leinwand 2,0 m x 2,0 m, Telefon, ISDN,WLAN, Modernste Tagungs- und Medientechnik
TAGUNGSRÄUME|6 RAUM „BERGISCH GLADBACH“ Kurzbeschreibung Kapazität bis zu 35 Personen Angrenzender Gruppenraum, nahe liegender Aufenthaltsraum für Kaffeepausen, 2.Obergeschoss 48 35 25 15 30 25 Ausstattung Elektronische Leinwand 2,0 m x 2,0 m, Telefon, ISDN,WLAN Modernste Tagungs- und Medientechnik RAUM „LIMMRINGHAUSEN“ Kurzbeschreibung Kapazität bis zu 30 Personen Parkettboden Blick zur Hofseite Erdgeschoss 71 30 20 22 30 28 Ausstattung Elektronische Leinwand 3,5 m x 2,5 m, Telefon, ISDN, WLAN, Modernste Tagungs- und Medientechnik
TAGUNGSRÄUME|7 RAUM „HANIEL“ Kapazität bis zu 30 Personen 44 20 20 12 30 20 Kurzbeschreibung 1. Obergeschoss, Großer Balkon zum Innenhof, Teppichboden Ausstattung Elektronische Leinwand 2,5m x 2,0m, Telefon, ISDN, WLAN, Modernste Tagungs- und Medientechnik
PREISE|8 PREISE Übernachtung Pro Zimmer und Nacht berechnen wir in unseren Zimmerkategorien wie folgt: • Komfort Einzelzimmer 84,00 €* • Komfort Doppelzimmer 125,00 €* • Superior Einzelzimmer 94,00 €* • Superior Doppelzimmer 135,00 €* • Premium Einzelzimmer 104,00 €* • Premium Doppelzimmer 145,00 €* * außerhalb der Messezeiten * unsere Preise verstehen sich inklusive MwSt., Frühstück und Schwimmbadnutzung Seminarpauschalen Seminarpauschale I 1 Kaffeepause, Mittagessen oder 1 Kaffeepause, Abendessen 49,50 € Inkl. Mineralwasser im Tagungsraum & zum Essen 55,50 € Seminarpauschale II 2 Kaffeepausen, Mittagessen 56,50 € Inkl. Mineralwasser im Tagungsraum & zum Essen 65,50 € Seminarpauschale III 2 Kaffeepause, Mittagessen und Abendessen 74,00 € Inkl. Mineralwasser im Tagungsraum & zum Essen 86,00 € Seminarpauschale IV Mittagessen, Kaffeepause und Abendessen 71,00 € Inkl. Mineralwasser im Tagungsraum & zum Essen 83,00 € Verlängerungspauschale Bei Verlängerung der Tagung, inkl. einer Kaffeepause berechnen wir 23,50 € Inkl. Mineralwasser im Tagungsraum & zum Essen 28,50 € Die Kaffeepausen finden zentral in unserer Café-Bar statt!
Raum Größe Länge Breite Höhe Tagesmiete Mindestverzehr Bestuhlung m m m m € € Max. 150 Köln I+II 170 21 7 3,3 380,00 2600 € Personen 2,8- 90 Remscheid 150 12 12 300,00 1800 € 3,3 Personen 65 Köln II 104 12 7 3,3 280,00 1500 € Personen 30 Limmringhausen 71 9 7 3,3 80,00 1200 € Personen 35 Köln I 65 9 7 3,3 100,00 900 € Personen 35 Sonne 74 12 6 2,5 80,00 900 € Personen 35 Haniel 44 9 4 2,5 65,00 800 € Personen Bergisch 35 48 10 4,5 2,5 65,00 800 € Gladbach Personen 25 Bergische Stube 43 9 4 2,5 70,00 250 € Personen 20 Burscheid 37 7 5 2,5 75,00 0€ Personen 10 Wermelskirchen 35 6 5 2,75 150,00 0€ Personen 10 Dabringhausen 35 6 5 2,75 150,00 0€ Personen Odenthal 33 7 4 2,5 150,00 0€ 8 Personen Dhünn 33 7 4 2,5 150,00 0€ 8 Personen Altenberg 28 6 4 2,75 150,00 0€ 8 Personen Bremen 28 6 4 2,75 150,00 0€ 8 Personen Bechen 28 6 4 2,5 150,00 0€ 8 Personen
Zusätzliche Angebote|10 KLEINE LECKEREIEN • Obstkorb 3,20 € pro Person /je Pause • Plundergebäck 1,80 € pro Person /pro Stück • Begrüßungskaffee 3,00 € pro Person • Halbes, belegtes Partybrötchen 1,50 € pro Person • Obstsalat 3,60 € pro Person • Müsliriegel 1,50 € pro Person • Gemüsesticks mit Dip 2,80 € pro Person • Blechkuchen 2,50 € pro Person • Birchermüsli 1,50 € pro Person • Fruchtjoghurt 1,20 € pro Person • Laugenkonfekt 3,00 € pro Person Unsere Imbissvorschläge (inkl. Pauschale anstatt Mittagessen vom Buffet) Fester Teil: Tagessuppe 2 halbe Brötchen pro Person Wahlteil (hier können Sie 4 Bestandteile auswählen) 1. Quiche mit Lauch und Zwiebeln 2. Minifrikadellen 3. Geflügelspieße mit Erdnuss – Sauce 4. Garnelenspieße mit Pesto 5. Spieß mit Kirschtomaten, Mozzarella und Basilikum 6. Spieß mit Gouda und Weintrauben 7. Blätterteig mit Käse und Schinken 8. Minipizza
TECHNIK|11 MEDIENTECHNIK In der Raummiete/Mindestverzehr enthalten • 1 Flipchart • 1 Pinnwand • 1 Beamer inkl. Leinwand • Blöcke und Stifte Kostenpflichtig, pro Tag • Pinnwand à 5,00 € • Flipchart à 5,00 € • Moderatorenkoffer à 25,00 € • TV Video 84 cm à 32,50 € • Video Kamera digital à 35,00 € • Fotodigitalkamera à 25,00 € • Beamer à 50,00 € • Whiteboards à 10,00 € • Mobile Audio Verstärkeranlage mit Mischpult, CD und Kassette* à 160,00 € • Aktivbox (mobiler Lautsprecher) à 45,00 € • Notebook mit MS Office Paket 2016 à 100,00 € • Knopflochmikrofon à 45,00 € • Standmikrofon à 35,00 € • Bügelmikrofon à 45,00 € * inklusive Lautsprecher und wahlweise 1 Knopflochmikrofon oder 1 Standmikrofon oder 1 Bügelmikrofon • Technikerstunde à 38,00 € Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne weitere Technik zur Verfügung.
Der Seilgarten|12 DIE ELEMENTE DES SEILGARTENS (Seilgartennutzung nur in Begleitung von Trainern) Niedrige Stationen • Mohawk-Walk (groß) 7 Bäume, 6 Strecken • Low-V (2 Strecken) leicht und schwer • Fall (Podeste) hoch und niedrig • Wall (zweiseitig mit Podest) Höhe 3,8m und 3,4m • Wippe (nach Spielplatznorm) 2,0m x 4,5m Hohe Stationen • Team-Beach (Lärche- Stämme) ca. 7,0m lang; 8,5m hoch • Cat-Walk (Lärche- Stämme) ca. 7,0m lang; 8,5m hoch • Seiltanz (PP-Hempex-Taue) 4-5 Taue; ca. 13,0 m Strecke • Fliegender Steg (Ny-Herkules) 3 Balken, kdi • Riesenleiter (kdi-Balken) 5-6 Sprossen Sicherungsmaterialien ( in Absprache ) • Teilnehmersicherung Gurte, Helme, Karabiner • Trainerausrüstung Gurte, Helme • Eigensicherung Seilgartenmiete • Hoch- und Niedrigelemente ganztags 585,00 € • Hoch- und Niedrigelemente bis 4 Stunden 325,00 € • Hoch- oder Niedrigelemente bis 2 Stunden 195,00 €
Eventpartner – „Alea“|13 QUALITÄTSSICHERUNG DURCH TEAMENTWICKLUNG Outdoor – Training Die „ALEA GmbH“ führt Outdoor - Trainings für Führungskräfte und Teams aus Wirtschaftsunternehmen, Verwaltungen oder sozialen Organisationen durch. Ziel ist es, Personen, Teams und Organisationen dabei zu unterstützen, auf Herausforderungen flexibel reagieren zu können. Dabei nutzt „ALEA“ den Körper und die Emotionen als Ressourcen des Lernens. Durch Follow - Ups, Coaching, Supervision oder Prozessbegleitung unterstützen wir die in den Trainings initiierten Prozesse und erhöhen so die Transferchancen. Produkte • Teamentwicklung • Führungskräfteschulungen • Klärungshilfe bei Konflikten • Kommunikationstraining • Selbst - und Zeitmanagement • Coaching & Supervision • Kollegiales Coaching • Sozialkompetenztrainings für Auszubildende • Corporate Citizenship und Personalentwicklung Alea-GmbH Biegenstrasse 40 35037 Marburg Fon (06421) 66 00 9 Fax (06421) 6 8533-22 www.alea-consult.de
Eventpartner - „Deepwood“ |14 Team-Olympiade | Herausforderung auf dem Tagungsgelände Erleben Sie auf dem Gelände des Hotels eine spannende Veranstaltung im entspannten Rahmen. Bei den Aufgaben der Team-Aktivität geht es nicht um sportliche Einzelleistungen, sondern um Kooperation, Kommunikation und eine gemeinsame Strategie-Entwicklung. Bogenschießen, Raketenbau, Da-Vinci-Brücke, Pipeline oder Tower of Power ... unsere Aktivitäten sind so konzipiert, dass die Herausforderungen nur im Team gelöst werden können. Ziel der Veranstaltung ist der gemeinsame Spaß und das kollektive Erlebnis. Lernen Sie die unbekannten Fähigkeiten Ihrer Kollegen kennen und schätzen. Bei schlechtem Wetter, kann die Veranstaltung in den Räumlichkeiten des Tagungsortes stattfinden. Team-Express: Buchen Sie das Angebot als Team-Express und erleben Sie das Programm als 60-minütige “Aktive Pause” für Ihre Tagung. Dauer 1,5 bis 3,5 Stunden Kosten [TeamEvent] Ab 50 € [netto] Imagefilm www.deepwood.de/teamolympiade Anzahl 6 bis 350 Personen [Pauschalpreis bis 12 Personen: 600 € Wein-Event | Schmecken im Team Trinkt man Rotwein bei Zimmertemperatur – wachsen auf fruchtbaren Böden hervorragende Reben – führt der Schwefel im Wein zu Kopfschmerzen? Das Wein-Event der Deepwood GmbH ist gespickt mit interessanten Geschichten und spannenden Anekdoten rund um dieses Thema. Doch neben theoretischen Informationen stellen die einzelnen Teams ihren „Geschmack“ auch praktisch unter Beweis... Zu Beginn der Weinprobe findet eine Neutralisation Ihrer Geschmacksnerven statt. Danach beginnt die Blindverköstigung von fünf Weiß- und fünf Rotweinen. In mehreren Teams müssen die Weine den einzelnen Rebsorten bzw. Anbaugebieten zugeordnet werden. Da „Charakter-Karten“ für die einzelnen Weine ausgeteilt werden, ist das Programm auch für den Weinlaien hervorragend geeignet. Auf Wunsch wird die Veranstaltung mit einem Essen kombiniert. Dauer 2 bis 3,5 Stunden, Kosten [TeamEvent] Ab 55 € [netto] pro Person Imagefilm www.deepwood.de/wein-event.de Anzahl 6 bis 80 Personen [Pauschalpreis bis 12 Personen: 660€]
Eventpartner - „Deepwood“|15 iPad-Trophy | innovative Rätselsuche auf dem Tagungsgelände Sieben Artefakte – zwei Diplomatenkoffer – eine verborgene Urkunde. Tauchen Sie ein in die geheime Welt des 19. Jahrhunderts, lösen Sie die Geheimnisse des Tagungshotels und finden Sie das geheime Flottenabkommen bevor die alte Turmuhr zu Mitternacht schlägt. Entlocken Sie dem Gemälde der Bibliothek, dem alten Telegraphenraum, dem Sternenbild im Observatorium ihre Mysterien und bestücken Sie die laterna magica mit der richtigen Deckglas-Kombination. Unterstützt wird Ihre Gruppe von mehreren iPads, die das Event rahmen, Sounds und Hörspiel-Sequenzen präsentieren, eine spannende Atmosphäre schaffen und die einzelnen Teams von Rätsel zu Rätsel führen. Lernen Sie Ihre Teammitglieder auf völlig neue Weise kennen und erleben Sie die bisher einzigartige Kombination aus technisch-grafischen Möglichkeiten des Tablet-Computers mit dem konkreten Erlebnis historischer Artefakte. Dauer 1,5 bis 2,5 Stunden, Kosten [TeamEvent] Ab 59 € [netto] pro Person www.ipad-trophy.de Anzahl 6 bis 60 Personen [Pauschalpreis bis 12 Personen:708 €] GPS-Challenge | day & night Die Tour startet direkt vor Ihrem Tagungshotel und führt Sie mitten durch das Bergische Land. Nach einem gemeinsamen Frontloading lotsen Sie die mobilen GPS-Geräte zu den Herausforderungen der Strecke. Sie passieren beeindruckende Landschaften, überqueren kleine Bäche und folgen der Route des Outdoor-Navigationssystems. Stellen Sie Ihre Kreativität unter Beweis, überqueren Sie den Mohawk Walk oder erklimmen Sie – gesichert von Ihrem Team – den Wipfel eines Baumes. Wir bieten die Veranstaltung auch bei Dunkelheit an. In diesem Fall werden Sie zusätzlich mit Fackeln oder Stirnlampen ausgerüstet. Winterspecial GPS-Challenge Von November bis März organisieren wir die Veranstaltung als Winterspecial. In diesem Fall werden Sie typische Winteraufgaben ausführen: Reinigen Sie das Wasser eines Waldbaches, brühen Sie sich damit einen Winter-Tee oder entfachen Sie ein wärmendes Lagerfeuer... Dauer 2 bis 4 Stunden, Kosten [TeamEvent] Ab 55€ [netto] pro Person www.deepwood.de/gps-challenge Anzahl 4 bis 150 Personen [Pauschalpreis bis 12 Personen: 660€]
Eventpartner – „Deepwood“/„Maverick“16 Deepwood GmbH TeamTraining | Coaching | OutdoorEvent Mühlenberg 49-51 D-42349 Wuppertal Fon: 0 20 2 / 89 78 633 Fax: 0 20 2 / 89 78 632 info@deepwood.de http://www.deepwood.de Wir sind Abenteurer – Die Western Olympiade Mit Hufeisenwerfen, Whiskeyflaschen-Rutschen und Lassowerfen, Nageln und Bullenreiten, fühlen Sie sich wie ein echter Cowboy. Geschicklichkeit, Cleverness und Teamgeist sind gefragt, wenn es darum geht, ob auch in Ihnen ein echter Cowboy steckt. Die Western Spiele mit Cowboy Jim sind ein echtes Highlight, und die richtige Abwechslung nach einer konzentrierten Tagung. Ob beim Lassowerfen, Whiskeyflaschen-Rutschen, Nageln oder dem Hufeisenzielwurf – ein echter Westmann muß alle Disziplinen gut überstehen, um zur Belohnung den begehrten Sheriff Stern zu erhalten.. Oder wie wäre es noch mit dem Ritt auf einem elektrischen Bullen, dem Original Trainingsgerät der amerikanischen Rodeo-Cowboys? Ein riesen Spaß nicht nur für den Reiter! Nach der Siegerehrung geht es ab in den Saloon – hier erwartet Sie auf Wunsch eine mitreißende Country Music Show mit dem beliebten Countrysänger D.Maverick & Band und den hübschen Dance Ladies. Gerne gestalten wir das Programm komplett nach Ihren Wünschen.
Eventpartner – „Maverick“17 Westernparty Willkommen im Wilden Westen - It’s Country Time ! Zur Begrüßung gibt es für jeden Gast einen richtigen Cowboyhut, bevor es in den authentisch dekorierten Saloon geht, dort erwartet Sie schon Miss Kitty die Saloon Chefin und Cowboy Jim mit seinen Western Spielen. Das American Buffet wird stilecht im Planwagen angeboten, zwischendurch gibt es noch die typische Prügelei am Pokertisch. Der Höhepunkt des Abend ist die Can Can Tanzshow der Saloon Girls & Live gespielter Country Rock Music. Country Roads – take me home. Die Westernparty bietet abwechslungsreiche Unterhaltung, Dekorationen, Spiele & Give aways für Jung und Alt und erfüllt damit alle Anforderungen an eine stilvolle, imposante Firmen-Event-Veranstaltung mit Familiencharakter. · Dekorationen: stilechte, authentische Westernkulissen für den In- oder Outdoorbereich · Spiele & Aktion: jede Menge Mitmachmodule für jede Menge Spaß · Bühne & Show: Beste Live Musik, Country, Oldies, Rock'n Roll, Evergreens, Tanzshow, Stuntshow u.v.m. Las Vegas - Casino Zocken macht Spaß, vor allem, wenn es nicht um das eigene Geld geht, und man trotzdem noch etwas gewinnen kann. Wie auf den legendären Schaufelraddampfern am Mississipi, präsentiert sich die Zockerhöhle mit Roulette-, Black Jack-, und Pokertischen. Und nun : let’s gamble. Versuchen Sie ihr Glück! Alles auf Rot ? ; Flash ? ; Full House ? Es ist ihre Wahl – wir wünschen Ihnen viel Glück – denn wer am Ende des Abends die meisten Jetons vorzuweisen hat, dem winkt ein toller Preis. Maverick Entertainment – Liesendahlerweg 11, 51399 Burscheid, Tel.: 02174 307030 Email: events@mavericks.de Home: www.mavericks.de I www.westernparty.de
VERANSTALTUNG|18 AM ABEND ETWAS BESONDERS ERLEBEN Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne und erledigen alles für eine entspannte und erholsame Freizeit. Maria in der Aue, Schloss Haniel und die Pulvermühlen Leitung: Randolf Link Für max. 15 Personen Preis: 140,00€ Länge/Schwierigkeit: max. 4 km, leicht Ausrüstung: feste Schuhe, wetterangepasste Kleidung Auf der unterhaltsamen Kulturgeschichten-Führung im und um das Haus erfahren die Teilnehmer die ganze Geschichte dieses wunderschönen Teils des Dhünntals. Alte Wege auf neue Weise gehen – Natur und Kultur erleben / Ausdauer und Gedächtnis stärken Leitung: Margarete Laars Für max. 15 Personen Preis: 140,00€ Länge/Schwierigkeit: max. 3 km, einfach Ausrüstung: Feste Schuhe, wetterangepasste Kleidung Das geschichtsträchtige Haus Haniel liegt in einer wunderschönen Kulturlandschaft, die viele historische Überraschungen bietet. An einzelnen Stationen und in der Fortbewegung wird ein gezieltes Bewegungsprogramm durchgeführt, das auch dem Gehirn Beine macht. Die Kombination aus Denkaufgaben und speziellen Koordinations- und Gleichgewichtsübungen bringt die kleinen grauen Zellen in Schwung. Das Gedächtnis wird gestärkt und die Konzentrationsfähigkeit verbessert. Kurzweilig und bewegt wird so dem Risiko der Altersdemenz entgegengewirkt. Atemübungen aus der Yogalehre stärken zusätzlich die Ausdauer und geben Kraft für ein neues, ganzheitliches Wandererlebnis.
VERANSTALTUNG|19 Multimedia-Vortrag und Verkostung „Braukunst der Mönche 2“ Leitung: Randolf Link mit LuGeV-Team Für 10-30 Personen á 24,00 € Die Mönche brauten schon sehr früh Bier für den Eigenbedarf. Auf dem berühmten Klosterplan von Sankt Gallen um 800 sind bereits 3 Brauereien verzeichnet. Es wurden offensichtlich große Mengen und 3 verschiedene Qualitäten hergestellt. Im 11. Jahrhundert gibt es immer mehr Hinweise auf die Braunkunst in den bayerischen Klöstern. In den Urkunden tauchen immer häufiger heute noch berühmte Namen auf: z.B. Weltenburg, Andechs, Ettal, Scheyern. Ab dem 16. Jahrhundert brauen die Trappisten Bier und erreichen eine einmalige Qualität. Im Vortrag erleben Sie berühmte Klöster und Klosterlandschaften. Eine Auswahl von sechs ausgezeichneten Bieren der Mönche werden verkostet. Darunter sind besondere Schwarz-, Stark- und Trappistenbiere. Ganz nach Klostertradition gibt es dazu frisches Brot und edlen Käse. Jeder Teilnehmer kann sich für die Verkostung ein Probierglas ausleihen. Einführung in Jin Shin Jyutsu Selbsthilfe (Indoor-Veranstaltung) Leitung: Martina Link Für max. 15 Personen Preis: 140,00€ Ausrüstung: bequeme Kleidung Ziel des Jin Shin Jyutsu ist es, durch gezielte Berührung bestimmter Zonen am Körper das Energie-System wieder in Harmonie zu bringen und so Blockaden zu lösen, Beschwerden zu lindern und die Selbstheilungskräfte nachhaltig zu stärken. Diese einfach durchzuführende Methode kann jederzeit und überall genutzt werden, da außer den eigenen Händen keinerlei Hilfsmittel benötigt werden. Im Rahmen der Veranstaltung wird eine Einführung in die Selbsthilfe gegeben – in Form eines Mitmachworkshops. Neben einer grundsätzlichen Einführung werden „Erste Hilfe“ Griffe erlernt, die – vielfach erprobt – schnell und einfach in Ihren (Berufs-)Alltag integriert werden können.
VERANSTALTUNG|20 GPS und Geocaching – Einführung in die umweltverträgliche moderne Schatzsuche Leitung: Christina Tippkötter Für max. 15 Personen Preis: 140,00€ Länge/Schwierigkeit: max. 3 km, einfach Ausrüstung: Feste Schuhe, wetterangepasste Kleidung Nach einer kurzen technischen Einweisung geht es raus in die Landschaft. Das Umfeld des historischen Hauses Haniel bietet viele Möglichkeiten für Training und unterhaltsame Erkundung mit GPS-Gerät. Auch echte Schätze (Geocaches) werden gesucht und gefunden. Besonders wird auf Umweltverträglichkeit und den Schutz von Flora und Fauna geachtet. Der individuelle Spaß an dieser spannenden Aktivität geht nicht zu Lasten unserer Umwelt. Need for Speed – auf Schusters Rappen Leitung: Randolf Link Für max. 15 Personen Preis: 140,00€ Länge/Schwierigkeit: max. 10 km, anstrengend Ausrüstung: Trekkingschuhe, wetterangepasste Kleidung Nachweislich ist Sauerstoffaufnahme des Gehirns mit viel Bewegung und im Wald besonders hoch. Deshalb geht es auf schönen und teilweise anspruchsvollen Trekkingwegen hoch zur Talsperre. Hier erfahren die Teilnehmer bei einer Pause etwas über die Geschichte des Dhünntales und die Funktion der Talsperre. „Bergischer Grillabend“ Geführte Wanderung durchs Helenental mit anschließender Einkehr in einer nahegelegenen Grillhütte. Hier erwartet Sie unser Personal mit allem, was zu einem zünftigen Grillabend dazugehört. Anzahl: ab 20 Personen - Max. 25 Personen (siehe Grillangebot) Preis: 520,00 € pauschal zuzgl. Getränken & Speisen
VERANSTALTUNG|21 „Kegelbahn“ Erleben Sie einen spannenden und unterhaltsamen Abend. Gemütliches Beisammensitzen auf unserer am Haus gelegenen Kegelbahn am offenen Kamin. Miete: 25,00 € (exklusive Getränke) Anzahl: Max.: 12-15 Personen - Vorreservierung erbeten – „Historische Wanderung“ Folgen Sie auf einer kurzen Wegstrecke durch die Jahrhunderte. Die zwei Stunden werden viele neue Eindrücke und erstaunliche Informationen liefern. Dauer: 2 ½ Stunden Anzahl: Max. 20 Personen 1 Trainer á 90,00
GRILLANGEBOT|22 Unser Grillangebot ab 20 Personen Mariniertes Hähnchenbrustfilet Rostbratwurst Ca. 150g argentinisches Hüftsteak Bergischer Kartoffelsalat Ofenkartoffel mit Kräuterquark Tomaten-Gurkensalat mit Zwiebeln Blattsalate mit verschiedenen Dressings Krautsalat mit Frühlingszwiebeln Brotvariationen Butter/ Kräuterbutter Barbecue- und Pfefferrahmsauce, Ketchup und Mayonnaise Preis pro Person 35,00 € Folgende Komponenten können Sie gern zu unserem Grillangebot zu buchen: Gemüsespieß Preis pro Spieß 2,50 € Argentinisches Rumpsteak ca. 150 g Preis pro Steak 6,50 € Spare Rib Preis pro Stück 2,50 € Gegrillter Bauchspeck Preis pro Stück 1,50 € Garnelenspieß Preis pro Stück 3,50 € Lachstranche mit Frühlingszwiebeln und Riesling Preis pro Stück 5,50 € Lammkotelette Preis pro Stück 2,70 € Hot Chili Sauce oder Knoblauchsauce jeweils Preis pro Portion 1,50 €
WEGBESCHREIBUNG|23 SO FINDEN SIE UNS Unsere idyllische Lage abseits der rheinischen Großstädte Köln, Leverkusen, Bergisch-Gladbach und Remscheid, macht die Anfahrt zu unserem Haus nicht ganz einfach. Die unten stehende Karte vermittelt Ihnen jedoch eine erste Orientierung und die unten aufgeführte Wegbeschreibung soll Ihnen die Anfahrt mit dem eigenen PKW so unkompliziert wie möglich gestalten. Mit öffentlichem Personennahverkehr: Bis Köln Hbf. Weiter mit der S-Bahn (S 11) bis Berg.- Gladbach. Mit dem Taxi ca. 20 km Richtung Wermelskirchen-Dabringhausen fahren. Von April bis November fährt an den Wochenenden und Feiertagen der Bergische Wanderbus (www.vrsinfo.de) Mit dem PKW: Über die A1: Abfahrt Nr. 97 Burscheid, links Richtung Wermelskirchen-Hilgen. 2. Ampel rechts Richtung Dabringhausen durch den Wald bis zur Kreuzung. Rechts Richtung Altenberg, nach ca. 1,2 km in Limmringhausen/Bremen links abbiegen. Ca. 2 km bis zum Haus fahren.
AGB|24 Allgemeine Geschäftsbedingungen Für die Tagungshäuser des Erzbistums Köln (AGB Tagungshäuser) 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Tagungshauses (Hotelaufnahmevertrag). Diese Geschäftsbedingungen gelten weiter für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Tagungshauses zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Tagungshauses (Veranstaltungen). 1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Tagungshauses in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung 2.1 Vertragspartner sind das Tagungshaus und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Tagungshaus zu Stande. Dem Tagungshaus steht es frei, die Buchung der Veranstaltung oder den Hotelaufnahmevertrag schriftlich zu bestätigen. Der Vertrag zur Durchführung von Veranstaltungen bedarf der Schriftform, wenn der Kunde eine politische Vereinigung oder eine nicht der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehörende Glaubensgemeinschaft ist. 2.2 Das Tagungshaus haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Tagungshauses bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Tagungshauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Tagungshauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziff. 10 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an der Leistung des Tagungshauses auftreten, wird das Tagungshaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Tagungshaus rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 2.3 Weckaufträge werden vom Tagungshaus mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Tagungshaus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. Das Tagungshaus haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 2.1 und 2.2. 2.4 Alle Ansprüche gegen das Tagungshaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Tagungshauses beruhen. 3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung 3.1 Das Tagungshaus ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten Zimmer bereitzuhalten und die übrigen vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Tagungshauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Tagungshaus beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Tagungshaus verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie z.B. die Kurtaxe oder die Kulturförderabgabe (KFA). Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Das Tagungshaus kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. 3.5 Rechnungen des Tagungshauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Tagungshaus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Tagungshaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 3.6 Das Tagungshaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Tagungshaus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Veranstaltung bzw. des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der Ziff. 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Tagungshauses aufrechnen. 4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Tagungshaus geschlossenen Vertrages ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein
sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder, wenn das Tagungshaus der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung soll schriftlich erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Tagungshaus und dem Kunden eine Frist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungsminus oder Schadensersatzansprüche des Tagungshauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zur vereinbarten Frist sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Tagungshaus ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Tagungshaus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Tagungshaus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nicht-Inanspruchnahme der Leistung. Das Tagungshaus hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume/Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gem. den Ziff. 4.4 (Veranstaltungen) bzw. Ziff. 4.5 (Hotelaufnahmevertrag) pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Tagungshaus steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde bei Veranstaltungen erst zwischen dem 40. und dem 30. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Tagungshaus berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen. Bei einem Rücktritt bis zum 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 70 % des Speiseumsatzes berechnet. Die Berechnung des Speiseumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Tagungshaus berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen dem 40. und dem 30. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem Rücktritt bis zum 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn 85 % der Tagungspauschale x vereinbarte Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. 4.5 Im Falle eines Hotelaufnahmevertrages ist das Tagungshaus bei einem Rücktritt des Kunden berechtigt, folgende Rücktrittspauschalen zu berechnen: Bis zum 31. Tag vor Ankunft: 10 % des Zimmerpreises Bis zum 21. Tag vor Ankunft: 20 % des Zimmerpreises Bis zum 11. Tag vor Ankunft: 40 % des Zimmerpreises Bis zum 07. Tag vor Ankunft: 60 % des Zimmerpreises Bis zum 02. Tag vor Ankunft: 80 % des Zimmerpreises. 5. Rücktritt des Tagungshauses 5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Tagungshaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Tagungshauses mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 5.2 Wird eine gem. Ziff. 3.6 und/oder Ziff. 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Tagungshaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Tagungshaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Das Tagungshaus ist eine Einrichtung des Erzbistums Köln. Sollte eine Veranstaltung gegen die Katholische Kirche, ihre Glaubensbetätigung und ihr Wirken in der Gesellschaft gerichtet oder bestimmt sein oder geeignet, das Ansehen der Kirche sowie ihre Glaubens- und Sittenlehre zu bekämpfen oder öffentlich herabzusetzen, ist das Tagungshaus berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dies gilt für den Hotelaufnahmevertrag entsprechend. 5.4 Ferner ist das Tagungshaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - höhere Gewalt oder andere vom Tagungshaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder - Veranstaltungen, Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde verschwiegen hat, dass es sich um eine politische Vereinigung bzw. um eine nicht der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehörende Glaubensgemeinschaft handelt; - das Tagungshaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Tagungshauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Tagungshauses zuzurechnen ist; - der Zweck/Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen Ziff.1.2 vorliegt. 5.5 Der berechtigte Rücktritt des Tagungshauses begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 6. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit bei Veranstaltungen 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Tagungshaus spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Tagungshauses. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. 6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Tagungshaus frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zu Grund gelegt, mindestens jedoch 95 % der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. 6.3 Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Tagungshaus berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Tagungshaus diesen Abweichungen zu, so kann das Tagungshaus die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Tagungshaus trifft ein Verschulden. 7. Mitbringen von Speisen und Getränken Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Tagungshaus. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
8. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe 8.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 8.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 8.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Tagungshaus spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Tagungshaus auf Grund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Tagungshaus kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 9. Technische Einrichtungen und Anschlüsse 9.1 Soweit das Tagungshaus für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Es stellt das Tagungshaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 9.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Tagungshauses bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Tagungshauses gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Tagungshaus diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Tagungshaus pauschal erfassen und berechnen. 9.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Tagungshauses berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Tagungshaus eine Anschlussgebühr verlangen. 9.4 Bleiben durch den Anschluss eigene Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Tagungshauses ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 9.5 Störungen an vom Tagungshaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückgehalten oder gemindert werden, soweit das Tagungshaus diese Störungen nicht zu vertreten hat. 10. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 10.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Kunden im Tagungshaus bzw. den Zimmern und Veranstaltungsräumen. Das Tagungshaus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Tagungshauses. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragsübliche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 10.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Tagungshaus ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Tagungshaus berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Tagungshaus abzustimmen. 10.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Tagungshaus die Entfernung und die Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Tagungshaus für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. 10.4 Für eingebrachte Sachen haftet das Tagungshaus gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Tagungshaus empfiehlt die Nutzung des Tagungshaussafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Tagungshaus. 10.5 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Tagungshausgarage oder auf dem Tagungshausparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Tagungshausgrundstück abgestellte oder rangierte Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Tagungshaus nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 2.2. 11. Haftung des Kunden für Schäden 11.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden. 11.2 Das Tagungshaus kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie verlangen. 12. Sonderbauverordnung NRW Der Kunde hat bei Veranstaltungen in den ihm vom Tagungshaus zur Verfügung gestellten Räumen als Veranstalter die Sonderbauverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen in ihrer jeweils geltenden Fassung zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen über die maximal zulässige Bestuhlung und die Verpflichtung, bei drohender Überfüllung die Zugänge und Räume vorübergehend zu schließen. 13. Schlussbestimmungen 13.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 13.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Tageshauses selbst. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Köln. 13.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen. 13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Sie können auch lesen