TARIFVERTRÄGE iGZ-DGB-Tarifgemeinschaft - gültig ab 01. Januar 2023
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TARIFVERTRÄGE iGZ-DGB-Tarifgemeinschaft gültig ab 01. Januar 2023
Inhalt 5 Entgeltrahmentarifvertrag 13 Entgelttarifvertrag 19 Manteltarifvertrag 39 Verfahrensvereinbarung 43 Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung 46 iGZ-Ethik-Kodex Die BRANCHENZUSCHLÄGE werden in separa- ten Tarifverträgen für einzelne Branchen ausge- handelt. Sie sind in individuellen Tarifbroschüren niedergelegt und komplettieren die Tarifland- schaft der Zeitarbeit. 2 3
Vorwort In dieser Tarifbroschüre ist der Entgeltrahmentarifvertrag vom 18.12.2019, Entgeltrahmentarifvertrag der unverändert in Kraft ist, abgedruckt. Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) Campus Loddenheide | Fridtjof-Nansen-Weg 3a | 48155 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB IGBCE Königsworther Platz 6 | 30167 Hannover Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG) Haubachstraße 76 | 22765 Hamburg Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) Wilhelm-Leuschner-Str. 79 | 60329 Frankfurt am Main Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Reifenberger Straße 21 | 60489 Frankfurt am Main Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Paula-Thiede-Ufer 10 | 10179 Berlin Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU) Olof-Palme-Straße 19 | 60439 Frankfurt am Main Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Weilburger Straße 24 | 60326 Frankfurt am Main Gewerkschaft der Polizei (GdP) Stromstraße 4 | 10555 Berlin wird folgender Entgeltrahmentarifvertrag für die Zeitarbeit abgeschlossen: 4 5
Entgeltrahmentarifvertrag § 1 GELTUNGSBEREICH § 2 EINGRUPPIERUNGSGRUNDSÄTZE Dieser Tarifvertrag gilt: Der Tarifvertrag findet keine Anwendung auf 2.1. D er Arbeitnehmer wird zu Beginn des Ar- 2.3. Ü bt der Arbeitnehmer vorübergehend auf Zeitarbeitsunternehmen und -unternehmensteile, beitsverhältnisses entsprechend der ar- Veranlassung des Arbeitgebers bis zu 6 Wo- 1. räumlich für das Gebiet der Bundesrepublik die mit dem Kundenunternehmen einen Konzern beitsvertraglich geregelten Beschäftigung chen1 eine geringwertigere Tätigkeit aus, Deutschland, im Sinne des § 18 Aktiengesetz bilden, wenn in die jeweilige Entgeltgruppe eingruppiert so hat er Anspruch auf die Bezahlung in (Stammentgeltgruppe). Für die Eingruppie- seiner Stammentgeltgruppe. Wird dem Ar- 2. fachlich für alle ordentlichen Mitglieder des a) das Zeitarbeitsunternehmen in einem ins rung ist die tatsächlich notwendige Qualifi- beitnehmer innerhalb dieses Zeitraumes eine Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeits- Gewicht fallenden Maße zuvor beim Kunden kation für die im Kundeneinsatz ausgeübte Tätigkeit angeboten, die seiner Stamment- unternehmen e. V. (iGZ), unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer Tätigkeit maßgeblich. Soweit die Merkmale geltgruppe entspricht und lehnt er diese übernimmt und einer Entgeltgruppe von einem bestimm- ab, wird nach 6 Wochen die Entlohnung 3. persönlich für alle Arbeitnehmer, die im Rah- ten beruflichen Ausbildungsgang ausgehen, der tatsächlich ausgeführten Tätigkeit an- men der Arbeitnehmerüberlassung an Kun- b) die betroffenen Arbeitnehmer auf ihrem der Arbeitnehmer einen solchen aber nicht gepasst. Wird dem Arbeitnehmer eine sol- denbetriebe überlassen werden und Mitglied ursprünglichen oder einem vergleichbaren durchlaufen hat, ist er dennoch in diese Ent- che Tätigkeit nicht angeboten, bleibt es bei einer der vertragsschließenden Gewerkschaf- Arbeitsplatz im Kundenunternehmen einge- geltgruppe einzugruppieren, wenn seine Tä- der Entlohnung in der Stammentgeltgruppe. ten sind. setzt werden und tigkeiten die Anforderungen dieser Gruppe erfüllen. Er kann die Kenntnisse und Fertig- Wird der Arbeitnehmer über einen längeren c) dadurch bestehende im Kundenunternehmen keiten auch auf einem anderen Weg erwor- Zeitraum als 6 Wochen den Anforderungen wirksame Entgelttarifverträge zuungunsten ben haben. seiner Stammentgeltgruppe nicht gerecht, der betroffenen Arbeitnehmer umgangen so kann auf Verlangen des Arbeitgebers eine werden. 2.2. Werden dem Arbeitnehmer zeitweise Arbei- neue Eingruppierung erfolgen. ten übertragen, die einer höheren Entgelt- Die in diesem Vertragstext verwendete Bezeich- gruppe entsprechen, werden diese durch Protokollnotiz zu § 2.3.: Die Frist von 6 Wochen gemäß § 2.3. 1 nung „Arbeitnehmer“ sowie sonstige Personen- eine Zulage für die entsprechende Dauer der Satz 2 berechnet sich ausgehend vom Beginn der geringwer- bezeichnungen erfolgen geschlechtsunabhängig. Tätigkeit abgegolten. Während der Zeit, die tigeren Tätigkeit. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers bleibt Sie werden ausschließlich aus Gründen der bes- der Arbeitnehmer nicht bei einem Entleiher unberührt. seren Lesbarkeit verwendet. eingesetzt ist, erhält er die Vergütung gemäß Stammentgeltgruppe. 6 7
Entgeltrahmentarifvertrag § 3 ENTGELTGRUPPEN § 4 ENTGELTSTUFEN § 6 ENTGELTUMWANDLUNG Entgeltgruppe 1: Entgeltgruppe 6: Die Vergütung erfolgt gemäß der Eingangsstufe (ES). Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Um- Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für wandlung künftiger tariflicher Entgeltansprüche erfordern. die eine abgeschlossene, mindestens dreijährige § 5 EINSATZBEZOGENE ZULAGE zur Finanzierung einer betrieblichen Altersvor- Berufsausbildung, entsprechende aktuelle Ar- sorge gemäß § 1a BetrAVG. Die Vereinbarung Entgeltgruppe 2a: beitskenntnisse und Fertigkeiten sowie zusätz- Nach Ablauf von 9 Kalendermonaten ununter- mit dem Arbeitnehmer muss schriftlich abge- Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für liche spezielle Qualifikationsmaßnahmen wie brochener Überlassungsdauer an denselben Kun- schlossen werden. die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspe- Meister- oder Technikerausbildung erforderlich denbetrieb wird eine einsatzbezogene Zulage zifische Kenntnisse erforderlich sind. sind. gezahlt. Diese einsatzbezogene Zulage beträgt § 7 INKRAFTTRETEN UND KÜNDIGUNG für die Entgeltgruppen 1 bis 4 Euro 0,20, für Entgeltgruppe 2b: Entgeltgruppe 7: die Entgeltgruppen 5 bis 9 Euro 0,35 je Stunde. Dieser Vertrag tritt am 01. Juli 2020 für alle tarifge- Tätigkeiten, für die eine fachspezifische Qualifi- Ausführung von speziellen Tätigkeiten, für die Die einsatzbezogene Zulage wird erstmals nach bundenen Mitglieder der Vertragsparteien in Kraft kation erforderlich ist. eine Meister-, Techniker- oder Fachschulausbil- Ablauf von 14 Kalendermonaten ununterbroche- und ersetzt den Entgeltrahmentarifvertrag vom dung erforderlich ist, bei denen die Arbeitnehmer nen Bestehens des Arbeitsverhältnisses gezahlt.2 01. Januar 2004 in der Fassung vom 17. Septem- Entgeltgruppe 3: Verantwortung für Personal und Sachwerte zu ber 2013. Er kann unter Einhaltung einer Frist von Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abge- tragen haben oder selbstständig komplexe Auf- In Branchen, in denen die tariflichen Entgelte sechs Monaten zum Monatsende, erstmals jedoch schlossene mindestens zweijährige Berufsausbil- gabenstellungen bewältigen müssen. niedriger sind als die, die sich aus der Entgeltsyste- zum 31. Dezember 2022 gekündigt werden. dung erforderlich ist. matik dieses Entgelttarifvertrages ergeben, kann Entgeltgruppe 8: die einsatzbezogene Zulage vermindert werden. § 8 SALVATORISCHE KLAUSEL Entgeltgruppe 4: Ausführung von speziellen Tätigkeiten, für die Ausführung von Tätigkeiten, für die Kenntnisse ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium er- Protokollnotiz zu § 5: Bei der Berechnung der Dauer des un- 2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine forderlich ist, bei denen selbstständig komplexe unterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses werden gleich aus welchem Grund, unwirksam sein oder mindestens dreijährige Berufsausbildung vermit- Aufgabenstellungen zu bewältigen sind. Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, nicht mitgerechnet. werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übri- telt werden. Ausgenommen sind arbeitsbedingte Erkrankungen und Arbeits- gen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt Entgeltgruppe 9: unfälle bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten nach Ablauf der werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung Entgeltgruppe 5: Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für Entgeltfortzahlung. soll jene angemessene Bestimmung treten, die Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium dem am nächsten kommt, was die Parteien nach die eine abgeschlossene, mindestens dreijähri- mit mehrjähriger Berufserfahrung oder ein Hoch- Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben. ge Berufsausbildung, entsprechende aktuelle schulstudium erforderlich ist. Arbeitskenntnisse und Fertigkeiten und mehr- jährige fachspezifische Berufserfahrung sowie Spezialkenntnisse erforderlich sind, die durch eine Zusatzausbildung vermittelt werden. 8 9
Entgeltrahmentarifvertrag PROTOKOLLNOTIZEN 1. Der Tarifvertrag entfaltet keine Bindung für Fördermitglieder des iGZ. 2. Ein Regelwerk über Fahrt- und Reisekosten wird zu einem späteren Zeitpunkt gemein- sam erstellt. 3. Im gegenseitigen Einvernehmen können Er- gänzungen jederzeit vorgenommen werden. Frankfurt am Main, den 18. Dezember 2019 10 11
Vorwort In dieser Tarifbroschüre ist der Entgelttarifvertrag vom Entgelttarifvertrag 18.12.2019 in der Fassung vom 13.01.2023 abgedruckt. Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) Campus Loddenheide | Fridtjof-Nansen-Weg 3a | 48155 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB IGBCE Königsworther Platz 6 | 30167 Hannover Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG) Haubachstraße 76 | 22765 Hamburg Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) Wilhelm-Leuschner-Str. 79 | 60329 Frankfurt am Main Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Reifenberger Straße 21 | 60489 Frankfurt am Main Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Paula-Thiede-Ufer 10 | 10179 Berlin Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU) Olof-Palme-Straße 19 | 60439 Frankfurt am Main Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Weilburger Straße 24 | 60326 Frankfurt am Main Gewerkschaft der Polizei (GdP) Stromstraße 4 | 10555 Berlin wird folgender Entgelttarifvertrag für die Zeitarbeit abgeschlossen: 12 13
Entgelttarifvertrag § 1 GELTUNGSBEREICH § 2 ENTGELTE Dieser Tarifvertrag gilt: Der Tarifvertrag findet keine Anwendung auf Zeitarbeitsunternehmen und -unternehmensteile, Es werden die nachfolgenden Stundenentgelte Entgelttabelle gesamtes Tarifgebiet – räumlich für das Gebiet der Bundesrepublik die mit dem Kundenunternehmen einen Konzern gezahlt. Der Anspruch auf die Grundvergütung ab 01.01.2023 Deutschland, im Sinne des § 18 Aktiengesetz bilden, wenn (Eingangsstufe) ergibt sich aus § 4 des Ent- Entgelt- Eingangs- Zulage Zulage geltrahmentarifvertrags. Der Anspruch auf die gruppe stufe (ES) (0,20 €) (0,35 €) – fachlich für alle ordentlichen Mitglieder des a) d as Zeitarbeitsunternehmen in einem ins einsatzbezogene Zulage ergibt sich aus § 5 des 1 12,43 12,63 Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeits- Gewicht fallenden Maße zuvor beim Kun- Entgeltrahmentarifvertrags. 2a 12,63 12,83 unternehmen e. V. (iGZ), denunternehmen beschäftigte Arbeitnehmer übernimmt und Die Entgelte der Entgelttabelle erhöhen sich um 2b 12,93 13,13 – persönlich für alle Arbeitnehmer, die im den für den jeweiligen Wirtschaftszweig ggf. 3 13,32 13,52 Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an b) die betroffenen Arbeitnehmer auf ihrem vereinbarten Branchenzuschlag. Dieser Branchen- 4 14,08 14,28 Kundenbetriebe überlassen werden und ursprünglichen oder einem vergleichbaren zuschlag wird in einem gesonderten Tarifvertrag 5 15,90 16,25 Mitglied einer der vertragsschließenden Ge- Arbeitsplatz im Kundenunternehmen einge- geregelt. 6 17,90 18,25 werkschaften sind. setzt werden und 7 20,89 21,24 c) dadurch bestehende im Kundenunter- 8 22,49 22,84 nehmen wirksame Entgelttarifverträge zu 9 23,72 24,07 ungunsten der betroffenen Arbeitnehmer umgangen werden. Die in diesem Vertragstext verwendete Bezeich- nung „Arbeitnehmer“ sowie sonstige Personen- bezeichnungen erfolgen geschlechtsunabhängig. Sie werden ausschließlich aus Gründen der bes- seren Lesbarkeit verwendet. 14 15
Entgelttarifvertrag §3 PROTOKOLLNOTIZEN Entgelttabelle gesamtes Tarifgebiet Entgelttabelle gesamtes Tarifgebiet – aufgehoben – 1. Der Tarifvertrag entfaltet keine Bindung für ab 01.04.2023 ab 01.01.2024 Fördermitglieder des iGZ. § 4 BESSERSTELLUNGSVEREINBARUNGEN Entgelt- Eingangs- Zulage Zulage Entgelt- Eingangs- Zulage Zulage gruppe stufe (ES) (0,20 €) (0,35 €) gruppe stufe (ES) (0,20 €) (0,35 €) 2. Im gegenseitigen Einvernehmen können Er- Zwischen den Tarifvertragsparteien dieses Tarif- gänzungen jederzeit vorgenommen werden. 1 13,00 13,20 1 13,50 13,70 vertrages und dem Arbeitgeber des Kundenbe- 2a 13,20 13,40 2a 13,80 14,00 triebes kann eine tarifliche Regelung zur Vergü- 3. Durch den Tarifvertrag werden gesetzliche Min- 2b 13,50 13,70 2b 14,15 14,35 tung der Einsatzzeiten in diesem Kundenbetrieb destlohnansprüche nach dem Arbeitnehmer- 3 14,55 14,75 3 15,06 15,26 getroffen werden (dreiseitige Vereinbarung), Entsendegesetz nicht berührt. 4 15,38 15,58 4 15,92 16,12 wenn diese für die dort eingesetzten Mitarbei- 5 17,25 17,60 5 17,85 18,20 ter des Zeitarbeitsunternehmens günstiger ist. Berlin, den 13. Januar 2023 6 19,24 19,59 6 19,82 20,17 § 5 INKRAFTTRETEN UND KÜNDIGUNG 7 22,39 22,74 7 23,06 23,41 8 23,97 24,32 8 24,69 25,04 Dieser Vertrag tritt am 01. Januar 2020 für alle 9 25,14 25,49 9 25,89 26,24 tarifgebundenen Mitglieder der Vertragspartei- en in Kraft und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende, erstmals jedoch zum 31. März 2024, gekündigt werden. § 6 SALVATORISCHE KLAUSEL Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übri- gen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll jene angemessene Bestimmung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben. 16 17
Vorwort In dieser Tarifbroschüre ist der Manteltarifvertrag Manteltarifvertrag vom 18.12.2019 in der Fassung vom 13.01.2023 abgedruckt. Die Änderungen treten zum 01.04.2023 in Kraft. Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) Campus Loddenheide | Fridtjof-Nansen-Weg 3a | 48155 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB IGBCE Königsworther Platz 6 | 30167 Hannover Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG) Haubachstraße 76 | 22765 Hamburg Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) Wilhelm-Leuschner-Str. 79 | 60329 Frankfurt am Main Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Reifenberger Straße 21 | 60489 Frankfurt am Main Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Paula-Thiede-Ufer 10 | 10179 Berlin Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU) Olof-Palme-Straße 19 | 60439 Frankfurt am Main Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Weilburger Straße 24 | 60326 Frankfurt am Main Gewerkschaft der Polizei (GdP) Stromstraße 4 | 10555 Berlin wird folgender Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit abgeschlossen: 18 19
Manteltarifvertrag § 1 GELTUNGSBEREICH § 2 BEGINN UND ENDE DES ARBEITSVERHÄLTNISSES Dieser Tarifvertrag gilt: Der Tarifvertrag findet keine Anwendung auf 2.1. Arbeitsvertrag und Altersgrenze 2.2. Probezeit und Kündigungsfristen Zeitarbeitsunternehmen und -unternehmensteile, 1. räumlich für das Gebiet der Bundesrepublik die mit dem Kundenunternehmen einen Konzern Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer ei- Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses Deutschland, im Sinne des § 18 Aktiengesetz bilden, wenn nen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. gelten als Probezeit. Erscheint der Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag 2. fachlich für alle ordentlichen Mitglieder des a) das Zeitarbeitsunternehmen in einem ins nicht und benachrichtigt den Arbeitgeber nicht In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeits- Gewicht fallenden Maße zuvor beim Kunden unverzüglich über die Verhinderung am ersten Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitsta- unternehmen e. V. (iGZ), unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer Arbeitstag, so gilt das Arbeitsverhältnis als nicht gen gekündigt werden. Von der fünften Woche übernimmt und zustande gekommen. an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt 3. persönlich für alle Arbeitnehmer, die im die Kündigungsfrist 1 Woche, vom dritten Monat Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an b) die betroffenen Arbeitnehmer auf ihrem Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf des bis zum sechsten Monat des Arbeitsverhältnisses Kundenbetriebe überlassen werden und ursprünglichen oder einem vergleichbaren Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer erst- 2 Wochen. Mitglied einer der vertragsschließenden Ge- Arbeitsplatz im Kundenunternehmen einge- mals Anspruch auf ungekürzte Regelaltersrente werkschaften sind. setzt werden und nach den Bestimmungen der gesetzlichen Ren- Vom siebten Monat des Arbeitsverhältnisses an tenversicherung hat oder haben würde, wenn gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese c) dadurch bestehende im Kundenunterneh- er in der gesetzlichen Rentenversicherung ver- gesetzlichen Kündigungsfristen gelten beiderseits. men wirksame Entgelttarifverträge zuun- sichert wäre. gunsten der betroffenen Arbeitnehmer Probezeit und Kündigungsfristen gelten gleicher- umgangen werden. maßen für befristete Arbeitsverhältnisse. Die in diesem Vertragstext verwendete Bezeich- nung „Arbeitnehmer“ sowie sonstige Personen bezeichnungen erfolgen geschlechtsunabhängig. Sie werden ausschließlich aus Gründen der bes- seren Lesbarkeit verwendet. 20 21
Manteltarifvertrag § 3 ARBEITSZEIT 3.1. Arbeitszeit 3.2. Arbeitszeitkonto 3.1.1. D ie individuelle regelmäßige monatliche 3.1.2. D ie individuelle regelmäßige Arbeitszeit 3.1.3. D ie monatliche Arbeitszeit wird an die 3.2.1. Für jeden Arbeitnehmer wird ein Arbeits- Arbeitszeit beträgt für Vollzeitbeschäftigte pro Monat richtet sich nach der Anzahl des Entleihers angepasst. Beginn und zeitkonto eingerichtet. Auf dieses Konto 151,67 Stunden. Das entspricht einer durch- der Arbeitstage. Ende der täglichen Arbeitszeit einschließ- werden die Stunden übertragen, die über schnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit lich der Pausen und die Verteilung der die individuelle regelmäßige monatliche Ar- von 35 Stunden. Davon abweichend kann In Monaten mit Arbeitszeit auf die einzelnen Wochen- beitszeit gemäß § 3.1.1. bzw. die individuelle in begründeten Einzelfällen im Arbeitsver- – 2 0 Arbeitstagen beträgt tage richten sich nach den im jeweili- Arbeitszeit pro Monat gemäß § 3.1.2. hinaus trag eine längere individuelle regelmäßige die Monatsarbeitszeit 140 Stunden gen Entleiherbetrieb gültigen Regelun- abgerechnet werden. Zulässig ist gleicher- monatliche Arbeitszeit vereinbart werden, – 2 1 Arbeitstagen beträgt gen bzw. Anforderungen des Entleihers. maßen die Übertragung von Minusstunden. wenn der Mitarbeiter ganz überwiegend in die Monatsarbeitszeit 147 Stunden Kundenbetrieben mit einer längeren betrieb- – 2 2 Arbeitstagen beträgt 3.1.4. Bei Einsatz in vollkontinuierlicher Schichtar- 3.2.2. Zum Ausgleich der monatlichen Schwan- lich geltenden individuellen regelmäßigen die Monatsarbeitszeit 154 Stunden beit (Contischicht) oder einem vergleichba- kungen zwischen der individuellen regel- wöchentlichen Arbeitszeit (irwAz) eingesetzt – 2 3 Arbeitstagen beträgt ren anderen Schichtmodell des Entleihers mäßigen monatlichen Arbeitszeit (§ 3.1.1.) wird. Die arbeitsvertragliche Regelung darf die Monatsarbeitszeit 161 Stunden. gilt für den Arbeitnehmer das Arbeitszeit-/ bzw. der individuellen Arbeitszeit pro Monat in diesen Fällen diese betrieblich geregelte Zuschlagsmodell des Entleihers nur, wenn (§ 3.1.2.) und der tatsächlichen Arbeits- Arbeitszeit nicht überschreiten.1 Eine solche Bei Teilzeitarbeit berechnet sich die regel- ein voller Zyklus durchlaufen wird. Wird zeit kann das Arbeitszeitkonto verwendet vertragliche Vereinbarung darf eine durch- mäßige Arbeitszeit pro Monat anteilig. kein voller Zyklus durchlaufen, gilt für die- werden. Dabei dürfen die Grenzwerte von schnittliche wöchentliche Arbeitszeit von bis sen Zeitraum der Durchschnitt der mo- maximal 150 Plusstunden und 105 Mi- zu 40 Wochenstunden (173,34 Std./Monat) 1 P rotokollnotiz zur § 3.1.1.: Mit dieser Regelung sind die Fälle natlichen Arbeitszeit zur Berechnung der nusstunden nicht überschritten werden. nicht überschreiten. Die Vergütung wird in nicht ausgeschlossen, in denen der Mitarbeiter ausnahmsweise geleisteten Stunden. Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Plusstun- diesem Fall entsprechend angepasst. kurzzeitig in einem Betrieb eingesetzt wird, dessen betrieb- denobergrenze der Arbeitszeitkonten im lich vereinbarte irwAz niedriger ist als die im Arbeitsvertrag 3.1.5. An Heiligabend und Silvester endet die Ar- Verhältnis zur arbeitsvertraglich vereinbar- Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die vertraglich vereinbarte. beitszeit um 14.00 Uhr. Für Arbeiten darüber ten Arbeitszeit angepasst. vereinbarte Arbeitszeit des Arbeitnehmers hinaus gilt die Zuschlagsregelung für Feier- geringer ist als die tarifliche Arbeitszeit eines tage. Beide Tage können unabhängig von Das Arbeitszeitkonto ist spätestens am Ende Vollzeitbeschäftigten. Teilzeitbeschäftigte den Bestimmungen gemäß § 3.2.3. über das des Kalenderjahres auszugleichen.2 Mit dem haben im Rahmen ihres Arbeitsvertrages Arbeitszeitkonto oder das Urlaubskonto als Betriebsrat kann ein anderer Ausgleichszeit- die gleichen tariflichen Rechte und Pflichten freie Tage entgolten werden. raum von 12 Monaten vereinbart werden. wie Vollzeitbeschäftigte, soweit sich aus den Tarifverträgen nichts anderes ergibt. Ist in diesem Zeitraum der Zeitausgleich aus betrieblichen Gründen nicht möglich, kann ein Übertrag in den nächsten Ausgleichs- 22 23
Manteltarifvertrag § 4 ZUSCHLÄGE 4.1. Mehrarbeit zeitraum mit maximal 130 Stunden (bei Darüber hinaus erfolgt der Freizeitausgleich 3.2.5. Nach Ausspruch einer Kündigung ist der 4.1.1. M ehrarbeit ist die über die regelmäßige Teilzeitbeschäftigung anteilig) erfolgen. Die nach den Wünschen des Arbeitnehmers in Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer monatliche Arbeitszeit hinausgehende Ar- darüber hinausgehenden Stunden sind in Absprache mit dem Arbeitgeber und unter unter Fortzahlung seines Entgeltes und un- beitszeit. Geld auszugleichen. Die Übertragung dieser Berücksichtigung betrieblicher Belange. Der ter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche Zeitguthaben erfolgt im Rahmen der Zeitkon- Freizeitausgleich ist durch den Arbeitnehmer und Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto 4.1.2. B ei Vereinbarung einer individuellen re- tengrenzen gemäß § 3.2.2. und weitet diese zu beantragen und bedarf der Genehmigung freizustellen. Im Falle einer betriebsbeding- gelmäßigen Arbeitszeit pro Monat gemäß nicht aus. durch den Arbeitgeber. Die Überbrückung ten Kündigung ist eine Freistellung zum Ab- § 3.1.2. werden Mehrarbeitszuschläge für verleihfreier Zeiten durch Nutzung des Ar- bau des Arbeitszeitkontos nur mit Zustim- Zeiten gezahlt, die in Monaten mit Protokollnotiz zu § 3.2.2.: Der Ausgleichszeitraum beginnt ab 2 beitszeitkontos ist nur mit Zustimmung des mung des Arbeitnehmers möglich. – 20 Arbeitstagen über 160 dem 01.04.2020 zu laufen. Mitarbeiters möglich. geleistete Stunden 3.2.6. Die Zulagen und Zuschläge werden jeweils – 21 Arbeitstagen über 168 3.2.3. Die auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufenen 3 Protokollnotiz zu § 3.2.3.: Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann mit dem Entgelt für den Monat ausgezahlt, geleistete Stunden Stunden werden in der Regel durch Freizeit mit Zustimmung des Arbeitgebers eine individuelle Regelung in dem sie anfallen und werden nicht auf das – 2 2 Arbeitstagen über 176 ausgeglichen.3 Dabei kann der Arbeitnehmer über die Auszahlung von Arbeitszeitguthaben bis höchstens 20 Arbeitszeitkonto übertragen. Die Auszah- geleistete Stunden in jedem Kalendermonat über zwei Arbeits- Stunden pro Monat vereinbart werden. lung der Stunden aus dem Arbeitszeitkon- – 23 Arbeitstagen über 184 tage Zeitguthaben frei verfügen. to erfolgt stets nur in Höhe der tariflichen geleistete Stunden 3.2.4. Bei Ausscheiden wird ein positives Zeitgut- Eingangsstufe ohne Berücksichtigung von hinausgehen. Die Freizeitgewährung ist spätestens 2 Ar- haben ausgezahlt. Minusstunden werden Branchenzuschlägen und sonstigen Zulagen beitstage vor Antritt vom Arbeitnehmer beim bei Eigenkündigung des Mitarbeiters bzw. und Zuschlägen. Diese Regelungen gelten anteilig für Teil- Arbeitgeber zu beantragen und kann nur außerordentlicher Kündigung bis zu 35 zeitbeschäftigte. aus dringenden betrieblichen Gründen ab- Stunden verrechnet, soweit eine Nachar- 3.2.7. Auf Verlangen des Arbeitnehmers werden gelehnt werden. In einem solchen Falle hat beit betrieblich nicht möglich ist. Das gilt Stunden aus dem Arbeitszeitkonto, die über 4.1.3. Bei Vereinbarung einer individuellen regel- der Arbeitgeber innerhalb von 4 Wochen nicht, wenn der Arbeitgeber Anlass zur 70 Plusstunden hinausgehen, ausbezahlt. Bei mäßigen monatlichen Arbeitszeit gemäß dem Freizeitersuchen nachzukommen. Eine Kündigung gegeben hat. Teilzeitbeschäftigten richtet sich die Anzahl § 3.1.1. ist die Arbeitszeit zuschlagspflichtig, vom Arbeitnehmer beanspruchte Freistellung der Plusstunden anteilig nach der jeweils durch die die Arbeitszeit gemäß § 3.1.1. um zum Abbau von Guthabenstunden aus dem arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit. mehr als 14,28 Prozent überschritten wird. Arbeitszeitkonto wird nicht durch Zuteilung eines neuen Einsatzes unterbrochen. Bei Ar- beitsunfähigkeit während eines beanspruch- ten Freizeitausgleichs werden Zeiten auf das Arbeitszeitkonto rückübertragen. 24 25
Manteltarifvertrag § 5 ARBEITSBEFREIUNG 4.4. Feiertagsarbeit 4.5. Sonstige Zuschlagsvereinbarungen 5.1. Soweit dieser Tarifvertrag nichts anderes bestimmt, gilt der Grundsatz, dass nur ge- 4.1.4. Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab Der Zuschlag für Feiertagsarbeit beträgt 100 4.5.1. Treffen mehrere Zuschläge für die gleiche leistete Arbeit vergütet wird. dem gemäß § 4.1.2. und § 4.1.3. ein An- Prozent, sofern die Arbeit an Feiertagen nicht Arbeitszeit zusammen, so wird nur der spruch auf Mehrarbeitszuschläge besteht, zur Regelarbeitszeit zählt.4 jeweils höhere Zuschlag gezahlt. 5.2. In unmittelbarem Zusammenhang mit den sind nicht nur die tatsächlich geleisteten nachstehenden Ereignissen ist dem Arbeit- Arbeitsstunden, sondern auch genomme- Es gilt die gesetzliche Feiertagsregelung am je- 4.5.2. D ie prozentuale Zuschlagsberechnung nehmer bezahlte Freistellung von der Ar- ne Urlaubsstunden zu berücksichtigen. weiligen Einsatzort. bezieht sich auf die Vergütung gemäß beit ohne Anrechnung auf den Urlaub zu aktueller Entgeltgruppe und -stufe ge- gewähren: 4.1.5. Der Mehrarbeitszuschlag beträgt 25 Prozent. Protokollnotiz zu § 4.3. und § 4.4.: Die Zuschläge für Arbeit an 4 mäß § 2 des Entgelttarifvertrages. Die Zu- Sonn- und Feiertagen, soweit diese zur Regelarbeitszeit zählen, schlagsberechnung bezieht sich nicht auf a) bei eigener Eheschließung oder Eintra- 4.2. Nachtarbeit richten sich nach der Zuschlagsregelung im Entleihbetrieb, die einsatzbezogene Zulage oder etwaige gung einer eingetragenen Lebensge- siehe auch § 3.1.4. außertarifliche Zulagen. meinschaft: 1 Tag Zuschläge für Nachtarbeit werden für Arbeit in b) bei Niederkunft der Ehefrau oder der ein- der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr gewährt, sofern 4.5.3. Abweichend von den Ziffern 4.2. bis 4.4. getragenen Lebenspartnerin: 1 Tag mehr als 2 Stunden innerhalb dieser Nachtzeit werden für Tätigkeiten im medizinischen/ c) bei Tod des mit dem Arbeitnehmer in gearbeitet wurde. Der Zuschlag für Nachtarbeit ärztlichen Bereich folgende Zuschläge ver- häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- beträgt 25 Prozent. einbart: gatten oder eingetragenen Lebenspart- ners: 2 Tage 4.3. Sonntagsarbeit – Nachtarbeit: 15,0 Prozent d) bei Tod eines Elternteils oder eines Kin- – Sonntagsarbeit: 25,0 Prozent des: 1 Tag Der Zuschlag für Sonntagsarbeit beträgt 50 Pro- – Feiertagsarbeit: 35,0 Prozent e) bei Umzug auf Veranlassung des Arbeit- zent, sofern die Arbeit an Sonntagen nicht zur – Samstagsarbeit in der Zeit gebers: 1 Tag Regelarbeitszeit zählt.4 von 13.00 – 23.00 Uhr: 7,5 Prozent f) bei Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflich- ten aus öffentlichen Ehrenämtern sowie 4.5.4. Abweichend von den Ziffern 4.1. bis 4.4. bei Teilnahme als Tarifkommissionsmit- richten sich für Tätigkeiten im gastrono- glied einer DGB-Mitgliedsgewerkschaft mischen Bereich die Zuschläge für Nacht-, an den Sitzungen der Tarifkommission: Sonn- und Feiertagsarbeit nach der jewei- die notwendige ausfallende Arbeitszeit. ligen Zuschlagsregelung im Entleihbetrieb. Soweit ein Erstattungsanspruch besteht, entfällt in dieser Höhe der Anspruch auf das Arbeitsentgelt. 26 27
Manteltarifvertrag § 6 URLAUB Bezüglich der Buchstaben b), c) und d) gelten 6.1. Urlaubsgewährung 6.2. Urlaubsanspruch die Regelungen entsprechend auch für Arbeit- nehmer in eheähnlicher Lebensgemeinschaft. Die Urlaubsgewährung richtet sich nach den Re- 6.2.1. Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers 6.2.2. Für Teilzeitbeschäftigte ist der Jahresur- gelungen des Bundesurlaubsgesetzes. Urlaubs- erhöht sich mit zunehmender Dauer der laub anteilig zu berechnen. Die Ansprüche auf Freistellung nach Buchstaben termine können jeweils nur im Einvernehmen Betriebszugehörigkeit. a) bis d) bestehen nach einer Betriebszugehörig- mit dem Arbeitgeber festgelegt werden. 6.2.3. Scheidet der Arbeitnehmer im Laufe eines keit von 6 Monaten. Der Arbeitnehmer erhält, berechnet nach Kalenderjahres aus dem Unternehmen der Dauer des ununterbrochenen Beste- aus oder tritt er im Laufe eines Kalender- Bezahlte Freistellung wird auf vorherigen hens des Arbeitsverhältnisses 5 jahres ein, so erhält er für jeden vollen schriftlichen Antrag gewährt und ist vom Ar- Monat des Bestehens des Arbeitsverhält- beitnehmer mit Dokumenten nachzuweisen. – im ersten Jahr einen Jahresurlaub von nisses ein Zwölftel des ihm zustehenden Der Nachweis ist spätestens innerhalb von zwei 25 Arbeitstagen, Jahresurlaubs, mindestens aber den ihm Wochen nach dem Ereignis beizubringen. – im zweiten und dritten Jahr einen Jah- nach dem Bundesurlaubsgesetz zuste- resurlaub von 27 Arbeitstagen, henden Mindesturlaub. Damit sind alle Anlässe aus § 616 BGB kom- – a b dem vierten Jahr einen Jahresurlaub pensiert. von 30 Arbeitstagen. 6.2.4. Der Urlaubsanspruch erlischt nach Ablauf des Kalenderjahres, wenn er nicht zuvor Bei Ausscheiden innerhalb der ersten sechs erfolglos geltend gemacht wurde oder aus Monate des Bestehens des Arbeitsverhält- betrieblichen Gründen oder wegen Krank- nisses erwirbt der Arbeitnehmer Urlaubs- heit nicht genommen werden konnte. In anspruch gemäß Bundesurlaubsgesetz. den genannten Fällen wird der Resturlaub in das Folgejahr übertragen. Wird dieser 5 P rotokollnotiz zu § 6.2.1.: Bei der Berechnung der Dauer des Resturlaub durch den Arbeitnehmer nicht ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses werden bis spätestens zum 31. März des Folgejah- Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, nicht mitgerechnet. res in Anspruch genommen, erlischt der Ausgenommen sind arbeitsbedingte Erkrankungen und Arbeits- Anspruch zu diesem Zeitpunkt. unfälle bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten nach Ablauf der Entgeltfortzahlung. Wenn Urlaub wegen einer Langzeitar- beitsunfähigkeit nicht genommen werden konnte, auch nicht bis zum 31. März des Folgejahres, so verfällt der Anspruch. 28 29
Manteltarifvertrag § 6a URLAUBSENTGELT UND ENTGELTFORTZAHLUNG IM KRANKHEITSFALL Für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Liegen im Referenzzeitraum Verdienstkürzungen 6 Protokollnotiz zu § 6a: Krankheitsfall und des Urlaubsentgelts sind für aufgrund von Kurzarbeit, Krankheitstagen, für Die Tarifvertragsparteien einigen sich auf folgende Berechnungsbeispiele: jeden nach den gesetzlichen und tariflichen Be- die wegen Überschreitung der 6-Wochen-Frist stimmungen zu vergütenden Krankheits- bzw. kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht, un- Beispiel 1 (auf Grundlage der individuellen regelmäßigen mo- Beispiel 2 (auf Grundlage der individuellen regelmäßigen Ar- Urlaubstag für die Höhe des fortzuzahlenden verschuldeten Arbeitsversäumnissen oder Zei- natlichen Arbeitszeit): beitszeit pro Monat): Entgelts der durchschnittliche Arbeitsverdienst ten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, bleiben In den letzten drei abgerechneten Monaten (65 Tage) vor dem Der Arbeitnehmer hat einen Stundenverdienst von 10,22 Euro und die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten diese für die Berechnung außer Betracht. Arbeitsausfall hat der Arbeitnehmer einen Stundenverdienst von (EG 3 bis 31.12.2013) und eine übertarifliche Zulage von 1,78 drei abgerechneten Monate (Referenzeitraum) 10,22 Euro (EG 3 bis 31.12.2013). Er hat 30 Tage à 7 Std. mit Euro, so dass er einen Gesamtverdienst pro Std. von 12 Euro hat. vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bzw. des Ur- Bestehende, für den Arbeitnehmer günstigere, einem Branchenzuschlag von 1,53 Euro (Branchenzuschlag TV Er hat durchschnittlich 7,5 Std. in den letzten drei abgerechneten laubsantritts zugrunde zu legen. Hierfür gilt: betriebliche Vereinbarungen bleiben unberührt. BZ M+E) gearbeitet. Er kehrt dann in einen zuvor ausgeübten Monaten (65 Tage) vor dem Arbeitsausfall gearbeitet. Einsatz in der Chemieindustrie zurück und arbeitet dort an 35 a) Es ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst Die in der Protokollnotiz enthaltenen Berech- Tagen à 8 Std. mit einem Branchenzuschlag von 1,02 Euro (Bran- des Referenzzeitraums auf Grundlage der nungsbeispiele sind verbindliche Bestandteile chenzuschlag TV BZ Chemie). individuellen regelmäßigen Arbeitszeit zu des Tarifvertrages.6 bilden. Zum Arbeitsverdienst zählen die Hieraus ergibt sich folgende Berechnung für das Urlaubsentgelt Hieraus ergibt sich folgende Berechnung für das Urlaubsentgelt Entgeltbestandteile gemäß § 2 Entgeltta- Die Entgeltfortzahlung bei Maßnahmen der me- und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: rifvertrag iGZ sowie sonstige Zulagen und dizinischen Vorsorge und Rehabilitation richtet a) 151,67 Std. x 3 Monate x 10,22 Euro = 4.650,20 Euro a) 65 Tage x 7 Std. x 10,22 Euro = 4.650,10 Euro Zuschläge (ohne Mehrarbeitszuschläge) sich nach den Bestimmungen des Entgeltfort- (tarifliches Grundentgelt ohne Zuschläge auf Grundlage der (tarifliches Grundentgelt ohne Zuschläge auf Grundlage der gemäß den Bestimmungen des Bundesur- zahlungsgesetzes. individuellen regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit im Refe- regelmäßigen Arbeitszeit pro Monat im Referenzzeitraum) laubsgesetzes. renzzeitraum) b) Zusätzlich finden die durchschnittlich im b) 30 Tage x 7 Std. x 1,53 Euro = 321,30 Euro (Zulagen/ b) 65 Tage x 7,5 Std. x 1,78 Euro = 867,75 Euro (Zulagen/ Referenzzeitraum erarbeiteten Zulagen und Zuschläge auf der Grundlage der tatsächlichen Arbeitszeit) Zuschläge auf der Grundlage der tatsächlichen Arbeitszeit) Zuschläge (ohne Mehrarbeitszuschläge) auf + 35 Tage x 8 Std. x 1,02 Euro = 285,60 Euro Grundlage der durchschnittlichen tatsächli- = 606,90 Euro chen Arbeitszeit Berücksichtigung, die über c) 4.650,20 Euro + 606,90 Euro = 5.257,10 Euro c) 4.650,10 Euro + 867,75 Euro (Addition der Ergebnisse aus die individuelle regelmäßige Arbeitszeit hin- a) und b)) = 5.517,85 Euro ausgeht. d) 5.257,10 Euro / 65 Tage = 80,88 Euro/Tag d) 5.517,85 Euro / 65 Tage = 84,89 Euro/Tag c) Für die im Arbeitszeitkonto zu berücksichti- genden Stunden ist die im Referenzzeitraum Für jeden Urlaubs-/Krankheitstag werden 80,88 Euro ausge- Für jeden Urlaubs-/Krankheitstag werden 84,89 Euro ausgezahlt. durchschnittlich ermittelte Arbeitszeit ge- zahlt. mäß Buchstabe b) maßgeblich (vgl. § 3.2.1.). e) (30 Tage x 7 Std. + 35 Tage x 8 Std.) / 65 Tage = 7,54 Std. Für jeden Urlaubs-/Krankheitstag werden 7,54 Std. in der Für jeden Urlaubs-/Krankheitstag werden 7,5 Std. in der Zeiterfassung berücksichtigt. Zeiterfassung berücksichtigt. 30 31
Manteltarifvertrag § 7 – weggefallen – § 8 JAHRESSONDERZAHLUNGEN7 Nach dem sechsten Monat des ununterbroche- Auf Antrag des Arbeitnehmers erhöht sich ab Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlun- 7 P rotokollnotiz zu § 8: Die Tarifvertragsparteien stimmen da- nen Bestehens des Arbeitsverhältnisses 8 hat der dem Jahr 2021 das Urlaubs- und Weihnachtsgeld gen anteilig entsprechend der vereinbarten re- rin überein, dass aus Anlass der Änderungen in § 8 im Ver- Arbeitnehmer Anspruch auf Jahressonderzah- unter Einbeziehung eines Mitgliedervorteils, ab- gelmäßigen monatlichen Arbeitszeit. handlungsergebnis vom 18.12.2019 keine Absenkung des lungen in Form von zusätzlichem Urlaubs- und hängig von der Dauer des ununterbrochenen Anspruchs auf Jahressonderzahlungen erfolgt. Weihnachtsgeld. Die Auszahlung des zusätzli- Bestehens des Arbeitsverhältnisses 8 , nach der Arbeitnehmer, die bis zum 31. März des Folge- chen Urlaubsgeldes erfolgt mit der Abrechnung folgenden Tabelle, wenn der Arbeitnehmer Mit- jahres aus dem Arbeitgeberbetrieb ausscheiden, 8 P rotokollnotiz zu § 8: Bei der Berechnung der Dauer des un- für den Monat Juni eines jeden Jahres, die Aus- glied einer der tarifschließenden DGB-Gewerk- haben das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen. unterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses werden zahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt mit der schaften ist und dem Arbeitgeber jeweils zu den Dies gilt nicht im Fall einer betriebsbedingten Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, nicht mitgerech- Abrechnung für den Monat November eines Stichtagen 30. Juni und 30. November seine seit Kündigung durch den Arbeitgeber. net. Ausgenommen sind arbeitsbedingte Erkrankungen und jeden Jahres. mindestens 12 Monaten (ab Auszahlung für den Arbeitsunfälle bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten nach Stichtag 30. November 2023: 6 Monate) beste- Ablauf der Entgeltfortzahlung. Die Jahressonderzahlungen Zusätzliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhö- hende Gewerkschaftsmitgliedschaft mittels ei- gemäß § 8 werden auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis hen sich mit zunehmender Dauer der Betriebs- ner Mitgliederbescheinigung nachweist.10 anteilig gezahlt für die Zeiten, in denen ein sozialversiche- zugehörigkeit, berechnet auf die Stichtage 30. rungspflichtiges Arbeitsentgelt erzielt wurde. Satz 2 gilt Auszahlung Stich- Juni und 30. November. Urlaubsgeld tag 30. November dementsprechend. 2021 2022 2023 20239 (Weihnachtsgeld) Das zusätzliche Urlaubs- und Weihnachtsgeld 9 Protokollnotiz zu § 8: Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, nach dem jeweils jeweils jeweils beträgt, abhängig von der Dauer des ununter- 100 € brutto dass die jeweiligen Beträge der Jahressonderzahlungen des 6. Monat 50 € brutto 70 € brutto 250 € brutto brochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses 8 im 2. und jeweils jeweils jeweils Jahres 2023 ab dem 01. Januar 2024 tarifdynamisch auf Basis 200 € brutto 3. Jahr 100 € brutto 120 € brutto 350 € brutto ab 2021 entsprechend der folgenden Tabelle: der Eckentgeltgruppe (EG 4) angepasst werden. ab dem jeweils jeweils jeweils 350 € brutto 4. Jahr 150 € brutto 200 € brutto 500 € brutto 2021 2022 20238 10 ie Tarifvertragsparteien haben eine Verfahrensregelung zur D nach dem jeweils jeweils jeweils 6. Monat 150 € brutto 180 € brutto 200 € brutto Voraussetzung für den Anspruch auf Auszah- Umsetzung des Mitgliedervorteils abgeschlossen. Sie ist im im 2. und jeweils jeweils jeweils lung der Sonderzahlungen ist das Bestehen Anschluss an den Manteltarifvertrag abgedruckt. 3. Jahr 200 € brutto 250 € brutto 300 € brutto ab dem jeweils jeweils jeweils eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses zum 4. Jahr 225 € brutto 325 € brutto 400 € brutto Auszahlungszeitpunkt. 32 33
Manteltarifvertrag § 9 TARIFLICHE SCHLICHTUNGSSTELLE § 10 AUSSCHLUSSFRIST § 11 FÄLLIGKEIT VON ENTGELTANSPRÜCHEN 9.1. B ei Meinungsverschiedenheiten zwischen 9.3. Das Schiedsgericht tritt innerhalb einer Frist Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, Die Arbeitnehmer erhalten ein Monatsentgelt Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die von einem Monat ab der Feststellung ge- wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist auf der Basis der individuellen regelmäßigen Durchführung und Anwendung dieses Ta- mäß § 9.2. Satz 2 zusammen. von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der monatlichen Arbeitszeit oder der regelmäßigen rifvertrages sind die Tarifvertragsparteien anderen Vertragspartei schriftlich geltend ge- Arbeitszeit pro Monat, das spätestens bis zum hinzuzuziehen. Der streitige Sachverhalt Kommt eine Mehrheitsentscheidung des macht werden. 15. Bankarbeitstag des auf den Abrechnungs- ist schriftlich mitzuteilen. Kann die Mei- Schiedsgerichts nicht zustande, so ist ein monat folgenden Monats fällig wird. nungsverschiedenheit auch mit Hilfe der unparteiischer Vorsitzender hinzuzuziehen. Lehnt die Gegenpartei die Ansprüche schrift- Tarifvertragsparteien nicht innerhalb einer lich ab, sind die Ansprüche innerhalb einer Auf Verlangen des Arbeitnehmers wird mit Frist von 6 Wochen vom Zeitpunkt der Nach der Benennung des Vorsitzenden tritt weiteren Ausschlussfrist von drei Monaten ab rechtzeitiger Ankündigung am Ende eines je- Mitteilung an beigelegt werden, steht der das Schiedsgericht spätestens innerhalb ei- Zugang der schriftlichen Ablehnung gerichtlich weiligen Abrechnungsmonats ein Abschlag Rechtsweg offen. ner Frist von einem Monat zusammen. geltend zu machen. von bis zu 80 Prozent des zu erwartenden Netto-Einkommens ausgezahlt. Bereits gezahl- 9.2. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Die Entscheidungen des Schiedsgerichts Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Fristen te Abschläge werden angerechnet. Sofern das Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die über die Auslegung dieses Tarifvertrages geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Arbeitsverhältnis nach dem 20. des betreffen- Auslegung von Bestimmungen dieses Ta- sind in Rechtsstreitigkeiten zwischen den den Abrechnungsmonats beginnt sowie im rifvertrages gelten die obigen Vorschriften tarifgebundenen Parteien bindend. Austrittsmonat besteht kein Anspruch auf eine entsprechend. Sind die Tarifvertragspartei- Abschlagszahlung. en übereinstimmend der Auffassung, dass die Meinungsverschiedenheit grundsätz- liche Bedeutung hat oder kann darüber keine Übereinstimmung erzielt werden, so entscheidet das Schiedsgericht über die Meinungsverschiedenheit unter Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit. Im anderen Fall steht der Rechtsweg offen. Das Schiedsgericht setzt sich paritätisch aus je zwei, höchstens je drei Beisitzern zu- sammen. Die Arbeitgeberbeisitzer werden von dem iGZ, die Arbeitnehmerbeisitzer von der DGB-Tarifgemeinschaft von Fall zu Fall benannt. 34 35
§ 12 STREIKKLAUSEL § 14 SALVATORISCHE KLAUSEL Arbeitnehmer werden im Umfang eines Streik Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertra- aufrufs einer Mitgliedsgewerkschaft der DGB- ges, gleich aus welchem Grund, unwirksam sein Tarifgemeinschaft Zeitarbeit nicht in Betrie- oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit ben oder Betriebsteilen eingesetzt, die ord- der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht nungsgemäß bestreikt werden. Dies gilt auch berührt werden. Anstelle der unwirksamen Be- für Arbeitnehmer, die bereits vor Beginn der stimmung soll jene angemessene Bestimmung Arbeitskampfmaßnahme in dem Betrieb ein- treten, die dem am nächsten kommt, was die gesetzt wurden. Hiervon können die Parteien Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages ge- des Arbeitskampfes im Einzelfall abweichende wollt haben. Vereinbarungen treffen (z.B. Notdienstvereinba- rungen). Die Regelung des § 11 Absatz 5 AÜG PROTOKOLLNOTIZEN bleibt unberührt. 1. Der Tarifvertrag entfaltet keine Bindung für § 13 INKRAFTTRETEN UND KÜNDIGUNG Fördermitglieder des iGZ. Dieser Vertrag tritt am 01. April 2020 für alle 2. Im gegenseitigen Einvernehmen können Er- tarifgebundenen Mitglieder der Vertragspar- gänzungen jederzeit vorgenommen werden. teien in Kraft und ersetzt den Manteltarifver- trag vom 01. Januar 2004 in der Fassung vom 3. Mit den Regelungen nach § 3.2.3. und § 6 17. September 2013. Er kann unter Einhaltung wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebs- einer Frist von sechs Monaten zum Monatsen- rats nicht eingeschränkt. de, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2022, gekündigt werden. Berlin, den 13. Januar 2023 36 37
Vorwort In dieser Tarifbroschüre ist die Verfahrensvereinbarung Verfahrensvereinbarung vom 18.12.2020 in der Fassung vom 21.06.2022 abgedruckt. Die Änderungen sind erstmals bei der Auszahlung des Weihnachtsgeldes 2023 zu berücksichtigen. Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) Campus Loddenheide | Fridtjof-Nansen-Weg 3a | 48155 Münster sowie dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) Universitätsstraße 2 – 3a | 10117 Berlin und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB IGBCE Königsworther Platz 6 | 30167 Hannover Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG) Haubachstraße 76 | 22765 Hamburg Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) Wilhelm-Leuschner-Str. 79 | 60329 Frankfurt am Main Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Reifenberger Straße 21 | 60489 Frankfurt am Main Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Paula-Thiede-Ufer 10 | 10179 Berlin Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU) Olof-Palme-Straße 19 | 60439 Frankfurt am Main Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Weilburger Straße 24 | 60326 Frankfurt am Main Gewerkschaft der Polizei (GdP) Stromstraße 4 | 10555 Berlin wird Folgendes geregelt: 38 39
Verfahrensvereinbarung Verfahrensvereinbarung zum Anspruch auf einen Mitgliedervorteil nach § 8 MTV iGZ/DGB vom 18.12.2019 bzw. § 15.2 MTV BAP/DGB vom 18.12.2019. 1. Die Tarifvertragsparteien haben mit dem 3. Der Antrag ist vom Gewerkschaftsmitglied 5. Der Nachweis erfolgt für jede der Jahresson- Der Arbeitgeber stellt dies auch für alle Per- Verhandlungsergebnis vom 18. Dezember in Textform an den Arbeitgeber zu richten. derzahlungen zu den jeweiligen Stichtagen sonen und Dienstleister sicher, die in dessen 2019 einen Anspruch auf eine Mitgliedervor- Es genügt ein Antrag, der dem Grunde nach gemäß den Regelungen in den Manteltarif- Auftrag am Nachweis- und Auszahlungspro- teilsregelung (Mitgliedervorteil) vereinbart. auf den Anspruch verweist. Der Arbeitgeber verträgen. zedere beteiligt sind. Der Arbeitgeber haftet Mit dieser Verfahrensvereinbarung sollen informiert die Beschäftigten in geeigneter für die missbräuchliche Verwendung der sich für Arbeitgeber und Beschäftigte die rechts- Form darüber, an welche Stelle der Antrag 6. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Da- aus den Namenslisten ergebenden Daten sichere und einheitliche Antragsstellung, zu richten ist. Erfolgt kein gesonderter Hin- ten aus den von den einzelnen Gewerk- gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Abwicklung und Erfüllung des Anspruchs weis, ist dies die Geschäftsstelle des Arbeit- schaftsmitgliedern erbrachten Nachweisen ermöglicht werden. gebers, an die Beschäftigte auch in ande- gemäß den Ziffern 4 und 5 nur für die Be- 7. Aus der Antragstellung und Offenlegung der ren personellen Fragen Nachweise richten. rechnung und Auszahlung der sich aus § 8 Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft 2. Nach den Manteltarifverträgen (MTV) er- MTV iGZ/DGB vom 18.12.2019 bzw. § 15.2 dürfen dem Gewerkschaftsmitglied keinerlei höht sich ab dem Jahr 2021 auf Antrag des 4. Der Nachweis der zwölfmonatigen Mit- MTV BAP/DGB vom 18.12.2019 ergebenden Nachteile entstehen. Arbeitnehmers das Urlaubs- und Weihnachts- gliedschaft (ab Auszahlung für den Stichtag Ansprüche der einzelnen Anspruchsberech- geld um einen Mitgliedervorteil, wenn der 30. November 2023: 6 Monate) gegenüber tigten zu verwenden und nach der gesetz- 8. Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, Arbeitnehmer seit mindestens 12 Monaten dem Arbeitgeber erfolgt individuell durch lich vorgesehenen Aufbewahrungsfrist die bei Konflikten und Unstimmigkeiten hin- Mitglied (ab Auszahlung für den Stichtag das Mitglied mittels einer entsprechenden oben genannten Nachweise und alle hier- sichtlich Antragsstellung, Abwicklung und 30. November 2023: 6 Monate) einer der Mitgliedsbescheinigung der zuständigen auf verweisenden Dokumente, Schriftstü- Erfüllung von Ansprüchen auf die Betriebs- tarifschließenden DGB-Gewerkschaften ist. Gewerkschaft, deren Ausstellungsdatum cke und Dateien ersatzlos zu vernichten. und Arbeitsvertragsparteien im Sinne dieser Diese Anspruchsvoraussetzung ist dem Ar- bei Vorlage nicht länger als sechs Wochen Der Arbeitgeber stellt sicher, dass lediglich Vereinbarung einvernehmlich einzuwirken. beitgeber jeweils zu den Stichtagen 30. Juni bezogen auf den jeweiligen Stichtag zurück- eine begrenzte Anzahl von Personen, die und 30. November mittels einer Mitglieds- liegt. Die Mitgliedsbescheinigung enthält die auf die Beachtung und Einhaltung der da- 9. Mit Abschluss dieser Vereinbarung gelten die bescheinigung nachzuweisen, vgl. § 8 MTV Bestätigung einer mindestens zwölfmonati- tenschutzrechtlichen Anforderungen nach Verpflichtungen aus Protokollnotiz Nr. 9 zu § iGZ/DGB vom 18.12.2019 bzw. § 15.2 MTV gen Mitgliedschaft (ab Auszahlung für den der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) 8 MTV iGZ/DGB bzw. Protokollnotiz Nr. 5 zu BAP/DGB vom 18.12.2019. Stichtag 30. November 2023: 6 Monate) verpflichtet wurden, Zugriff auf die Bearbei- § 15.2 Satz 3 MTV BAP/DGB als erfüllt. sowie Vorname, Name und Geburtsdatum tung der Anträge und Mitgliedsdaten haben, des Mitglieds. Die Mitgliedsbescheinigung dass diese über den Inhalt dieser Verein- 10. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2021 in ist dem Antrag in Textform beizufügen. barung in Kenntnis gesetzt und schriftlich Kraft. Sie ist mit einer sechsmonatigen Frist auf die Einhaltung der hierin getroffenen zum Monatsende kündbar, erstmals zum 31. datenschutzrechtlichen Verpflichtungen Dezember 2022. und Vereinbarungen verpflichtet werden. Dies ist vom Arbeitgeber zu dokumentieren. Berlin, den 18. Dezember 2020 40 41
Vorwort Tarifvertrag zur In dieser Tarifbroschüre ist der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung Beschäftigungssicherung vom 29.05.2003, der unverändert in Kraft ist, abgedruckt. Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) Campus Loddenheide | Fridtjof-Nansen-Weg 3a | 48155 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB IGBCE Königsworther Platz 6 | 30167 Hannover Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG) Haubachstraße 76 | 22765 Hamburg Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) Wilhelm-Leuschner-Str. 79 | 60329 Frankfurt am Main Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Reifenberger Straße 21 | 60489 Frankfurt am Main Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Paula-Thiede-Ufer 10 | 10179 Berlin Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU) Olof-Palme-Straße 19 | 60439 Frankfurt am Main T RANSNET 1 Weilburger Straße 24, 60326 Frankfurt am Main Gewerkschaft der Polizei (GdP) Stromstraße 4 | 10555 Berlin wird folgende Regelung abgeschlossen: Die EVG ist als Rechtsnachfolgerin von TRANSNET durch Abschluss eines Anerkennungstarifvertrages (Anerkennung des 1 iGZ-DGB-Tarifwerkes) in die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB zurückgekehrt. 42 43
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