TARIFVERTRÄGE iGZ-DGB-Tarifgemeinschaft - gültig ab 01. Januar 2023

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TARIFVERTRÄGE
iGZ-DGB-Tarifgemeinschaft

         gültig ab 01. Januar 2023
Inhalt

    5    Entgeltrahmentarifvertrag

    13   Entgelttarifvertrag

    19   Manteltarifvertrag

    39   Verfahrensvereinbarung

    43   Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

    46   iGZ-Ethik-Kodex

           Die BRANCHENZUSCHLÄGE werden in separa-
           ten Tarifverträgen für einzelne Branchen ausge-
           handelt. Sie sind in individuellen Tarif­broschüren
           niedergelegt und komplettieren die Tarifland-
           schaft der Zeitarbeit.

2                                                                         3
Vorwort

    In dieser Tarifbroschüre ist der Entgeltrahmentarifvertrag vom 18.12.2019,   Entgeltrahmentarifvertrag
    der unverändert in Kraft ist, abgedruckt.

                                                                                 Zwischen dem

                                                                                 Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ)
                                                                                 Campus Loddenheide | Fridtjof-Nansen-Weg 3a | 48155 Münster

                                                                                 und den

                                                                                 unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB

                                                                                  	IGBCE
                                                                                    Königsworther Platz 6 | 30167 Hannover
                                                                                  	Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG)
                                                                                    Haubachstraße 76 | 22765 Hamburg
                                                                                  	Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
                                                                                    Wilhelm-Leuschner-Str. 79 | 60329 Frankfurt am Main
                                                                                  	Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
                                                                                    Reifenberger Straße 21 | 60489 Frankfurt am Main
                                                                                  	Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
                                                                                    Paula-Thiede-Ufer 10 | 10179 Berlin
                                                                                  	Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU)
                                                                                    Olof-Palme-Straße 19 | 60439 Frankfurt am Main
                                                                                  	Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
                                                                                    Weilburger Straße 24 | 60326 Frankfurt am Main
                                                                                  	Gewerkschaft der Polizei (GdP)
                                                                                    Stromstraße 4 | 10555 Berlin

                                                                                 wird folgender Entgeltrahmentarifvertrag für die Zeitarbeit abgeschlossen:

4                                                                                                                                                             5
Entgeltrahmentarifvertrag

    § 1 GELTUNGSBEREICH                                                                                  § 2 EINGRUPPIERUNGSGRUNDSÄTZE

    Dieser Tarifvertrag gilt:                           Der Tarifvertrag findet keine Anwendung auf      2.1.	D er Arbeitnehmer wird zu Beginn des Ar-       2.3. Ü bt der Arbeitnehmer vorübergehend auf
                                                        Zeitarbeitsunternehmen und -unternehmensteile,        beitsverhältnisses entsprechend der ar-               Veranlassung des Arbeitgebers bis zu 6 Wo-
    1.	räumlich für das Gebiet der Bundesrepublik      die mit dem Kundenunternehmen einen Konzern           beitsvertraglich geregelten Beschäftigung             chen1 eine geringwertigere Tätigkeit aus,
        Deutschland,                                    im Sinne des § 18 Aktiengesetz bilden, wenn           in die jeweilige Entgeltgruppe eingruppiert           so hat er Anspruch auf die Bezahlung in
                                                                                                              (Stamm­entgeltgruppe). Für die Eingruppie-            seiner Stammentgeltgruppe. Wird dem Ar-
    2.	fachlich für alle ordentlichen Mitglieder des   a)	das Zeitarbeitsunternehmen in einem ins           rung ist die tatsächlich notwendige Qualifi-          beitnehmer innerhalb dieses Zeitraumes eine
        Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeits-          Gewicht fallenden Maße zuvor beim Kunden­         kation für die im Kundeneinsatz ausgeübte             Tätigkeit angeboten, die seiner Stamment-
        unternehmen e. V. (iGZ),                            unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer             Tätigkeit maßgeblich. Soweit die Merkmale             geltgruppe entspricht und lehnt er diese
                                                            übernimmt und                                     einer Entgeltgruppe von einem bestimm-                ab, wird nach 6 Wochen die Entlohnung
    3.	persönlich für alle Arbeitnehmer, die im Rah-                                                         ten beruflichen Ausbildungsgang ausgehen,             der tatsächlich ausgeführten Tätigkeit an-
        men der Arbeitnehmerüberlassung an Kun-         b)	die betroffenen Arbeitnehmer auf ihrem            der Arbeitnehmer einen solchen aber nicht             gepasst. Wird dem Arbeitnehmer eine sol-
        denbetriebe überlassen werden und Mitglied          ursprünglichen oder einem vergleichbaren          durchlaufen hat, ist er dennoch in diese Ent-         che Tätigkeit nicht angeboten, bleibt es bei
        einer der vertragsschließenden Gewerkschaf-         Arbeitsplatz im Kundenunternehmen einge-          geltgruppe einzugruppieren, wenn seine Tä-            der Entlohnung in der Stammentgeltgruppe.
        ten sind.                                           setzt werden und                                  tigkeiten die Anforderungen dieser Gruppe
                                                                                                             erfüllen. Er kann die Kenntnisse und Fertig-           Wird der Arbeitnehmer über einen längeren
                                                        c)	dadurch bestehende im Kundenunternehmen          keiten auch auf einem anderen Weg erwor-               Zeitraum als 6 Wochen den Anforderungen
                                                            wirksame Entgelttarifverträge zuungunsten        ben haben.                                             seiner Stammentgeltgruppe nicht gerecht,
                                                            der betroffenen Arbeitnehmer umgangen                                                                   so kann auf Verlangen des Arbeitgebers eine
                                                            werden.                                      2.2.	Werden dem Arbeitnehmer zeitweise Arbei-             neue Eingruppierung erfolgen.
                                                                                                              ten übertragen, die einer höheren Entgelt-
                                                        Die in diesem Vertragstext verwendete Bezeich-        gruppe entsprechen, werden diese durch            Protokollnotiz zu § 2.3.: Die Frist von 6 Wochen gemäß § 2.3.
                                                                                                                                                              1 

                                                        nung „Arbeitnehmer“ sowie sonstige Personen-          eine Zulage für die entsprechende Dauer der       Satz 2 berechnet sich ausgehend vom Beginn der geringwer-

                                                        bezeichnungen erfolgen geschlechtsunabhängig.         Tätigkeit abgegolten. Während der Zeit, die       tigeren Tätigkeit. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers bleibt

                                                        Sie werden ausschließlich aus Gründen der bes-        der Arbeitnehmer nicht bei einem Entleiher        unberührt.
                                                        seren Lesbarkeit verwendet.                           eingesetzt ist, erhält er die Vergütung gemäß
                                                                                                              Stammentgeltgruppe.

6                                                                                                                                                                                                                                7
Entgeltrahmentarifvertrag

    § 3 ENTGELTGRUPPEN                                                                                        § 4 ENTGELTSTUFEN                                                   § 6 ENTGELTUMWANDLUNG

    Entgeltgruppe 1:                                      Entgeltgruppe 6:                                    Die Vergütung erfolgt gemäß der Eingangsstufe (ES).                 Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Um-
    Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung         Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für                                                                          wandlung künftiger tariflicher Entgeltansprüche
    erfordern.                                            die eine abgeschlossene, mindestens dreijährige     § 5 EINSATZBEZOGENE ZULAGE                                          zur Finanzierung einer betrieblichen Altersvor-
                                                          Berufsausbildung, entsprechende aktuelle Ar-                                                                            sorge gemäß § 1a BetrAVG. Die Vereinbarung
    Entgeltgruppe 2a:                                     beitskenntnisse und Fertigkeiten sowie zusätz-      Nach Ablauf von 9 Kalendermonaten ununter-                          mit dem Arbeitnehmer muss schriftlich abge-
    Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für   liche spezielle Qualifikationsmaßnahmen wie         brochener Überlassungsdauer an denselben Kun-                       schlossen werden.
    die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspe-        Meister- oder Technikerausbildung erforderlich      denbetrieb wird eine einsatzbezogene Zulage
    zifische Kenntnisse erforderlich sind.                sind.                                               gezahlt. Diese einsatzbezogene Zulage beträgt                       § 7 INKRAFTTRETEN UND KÜNDIGUNG
                                                                                                              für die Entgeltgruppen 1 bis 4 Euro 0,20, für
    Entgeltgruppe 2b:                                     Entgeltgruppe 7:                                    die Entgeltgruppen 5 bis 9 Euro 0,35 je Stunde.                     Dieser Vertrag tritt am 01. Juli 2020 für alle tarifge-
    Tätigkeiten, für die eine fachspezifische Qualifi-    Ausführung von speziellen Tätigkeiten, für die      Die einsatzbezogene Zulage wird erstmals nach                       bundenen Mitglieder der Vertragsparteien in Kraft
    kation erforderlich ist.                              eine Meister-, Techniker- oder Fachschulausbil-     Ablauf von 14 Kalendermonaten ununterbroche-                        und ersetzt den Entgeltrahmentarifvertrag vom
                                                          dung erforderlich ist, bei denen die Arbeitnehmer   nen Bestehens des Arbeitsverhältnisses gezahlt.2                    01. Januar 2004 in der Fassung vom 17. Septem-
    Entgeltgruppe 3:                                      Verantwortung für Personal und Sachwerte zu                                                                             ber 2013. Er kann unter Einhaltung einer Frist von
    Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abge-        tragen haben oder selbstständig komplexe Auf-       In Branchen, in denen die tariflichen Entgelte                      sechs Monaten zum Monatsende, erstmals jedoch
    schlossene mindestens zweijährige Berufsausbil-       gabenstellungen bewältigen müssen.                  niedriger sind als die, die sich aus der Entgeltsyste-              zum 31. Dezember 2022 gekündigt werden.
    dung erforderlich ist.                                                                                    matik dieses Entgelttarifvertrages ergeben, kann
                                                          Entgeltgruppe 8:                                    die einsatzbezogene Zulage vermindert werden.                       § 8 SALVATORISCHE KLAUSEL
    Entgeltgruppe 4:                                      Ausführung von speziellen Tätigkeiten, für die
    Ausführung von Tätigkeiten, für die Kenntnisse        ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium er-         Protokollnotiz zu § 5: Bei der Berechnung der Dauer des un-
                                                                                                              2	
                                                                                                                                                                                  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages,
    und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine    forderlich ist, bei denen selbstständig komplexe     unterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses werden           gleich aus welchem Grund, unwirksam sein oder
    mindestens dreijährige Berufsausbildung vermit-       Aufgabenstellungen zu bewältigen sind.               Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, nicht mitgerechnet.   werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übri-
    telt werden.                                                                                               Ausgenommen sind arbeitsbedingte Erkrankungen und Arbeits-         gen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt
                                                          Entgeltgruppe 9:                                     unfälle bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten nach Ablauf der       werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
    Entgeltgruppe 5:                                      Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für       Entgeltfortzahlung.                                                soll jene angemessene Bestimmung treten, die
    Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für        die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium                                                                            dem am nächsten kommt, was die Parteien nach
    die eine abgeschlossene, mindestens dreijähri-        mit mehrjähriger Berufserfahrung oder ein Hoch-                                                                         Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben.
    ge Berufsausbildung, entsprechende aktuelle           schulstudium erforderlich ist.
    Arbeitskenntnisse und Fertigkeiten und mehr-
    jährige fachspezifische Berufserfahrung sowie
    Spezialkenntnisse erforderlich sind, die durch
    eine Zusatzausbildung vermittelt werden.

8                                                                                                                                                                                                                                           9
Entgeltrahmentarifvertrag

     PROTOKOLLNOTIZEN

     1.	Der Tarifvertrag entfaltet keine Bindung für
         Fördermitglieder des iGZ.

     2.	Ein Regelwerk über Fahrt- und Reisekosten
         wird zu einem späteren Zeitpunkt gemein-
         sam erstellt.

     3.	Im gegenseitigen Einvernehmen können Er-
         gänzungen jederzeit vorgenommen werden.

     Frankfurt am Main, den 18. Dezember 2019

10                                                                                  11
Vorwort

     In dieser Tarifbroschüre ist der Entgelttarifvertrag vom   Entgelttarifvertrag
     18.12.2019 in der Fassung vom 13.01.2023 abgedruckt.

                                                                Zwischen dem

                                                                Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ)
                                                                Campus Loddenheide | Fridtjof-Nansen-Weg 3a | 48155 Münster

                                                                und den

                                                                unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB

                                                                 	IGBCE
                                                                   Königsworther Platz 6 | 30167 Hannover
                                                                 	Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG)
                                                                   Haubachstraße 76 | 22765 Hamburg
                                                                 	Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
                                                                   Wilhelm-Leuschner-Str. 79 | 60329 Frankfurt am Main
                                                                 	Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
                                                                   Reifenberger Straße 21 | 60489 Frankfurt am Main
                                                                 	Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
                                                                   Paula-Thiede-Ufer 10 | 10179 Berlin
                                                                 	Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU)
                                                                   Olof-Palme-Straße 19 | 60439 Frankfurt am Main
                                                                 	Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
                                                                   Weilburger Straße 24 | 60326 Frankfurt am Main
                                                                 	Gewerkschaft der Polizei (GdP)
                                                                   Stromstraße 4 | 10555 Berlin

                                                                wird folgender Entgelttarifvertrag für die Zeitarbeit abgeschlossen:

12                                                                                                                                     13
Entgelttarifvertrag

     § 1 GELTUNGSBEREICH                                                                                 § 2 ENTGELTE

     Dieser Tarifvertrag gilt:                          Der Tarifvertrag findet keine Anwendung auf
                                                        Zeitarbeitsunternehmen und -unternehmensteile,   Es werden die nachfolgenden Stundenentgelte       Entgelttabelle gesamtes Tarifgebiet
     –	räumlich für das Gebiet der Bundesrepublik      die mit dem Kundenunternehmen einen Konzern      gezahlt. Der Anspruch auf die Grundvergütung      ab 01.01.2023
        Deutschland,                                    im Sinne des § 18 Aktiengesetz bilden, wenn      (Eingangsstufe) ergibt sich aus § 4 des Ent-
                                                                                                                                                           Entgelt-   Eingangs-    Zulage       Zulage
                                                                                                         geltrahmentarifvertrags. Der Anspruch auf die     gruppe     stufe (ES)   (0,20 €)     (0,35 €)
     –	fachlich für alle ordentlichen Mitglieder des   a)	
                                                           d as Zeitarbeitsunternehmen in einem ins      einsatzbezogene Zulage ergibt sich aus § 5 des
                                                                                                                                                               1        12,43       12,63
        Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeits-         Gewicht fallenden Maße zuvor beim Kun-        Entgeltrahmentarifvertrags.
                                                                                                                                                              2a        12,63       12,83
        unternehmen e. V. (iGZ),                           denunternehmen beschäftigte Arbeitnehmer
                                                           übernimmt und                                 Die Entgelte der Entgelttabelle erhöhen sich um      2b        12,93       13,13

     –	persönlich für alle Arbeitnehmer, die im                                                         den für den jeweiligen Wirtschaftszweig ggf.          3        13,32       13,52

        Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an           b)	die betroffenen Arbeitnehmer auf ihrem       vereinbarten Branchenzuschlag. Dieser Branchen-       4        14,08       14,28
        Kundenbetriebe überlassen werden und                ursprünglichen oder einem vergleichbaren     zuschlag wird in einem gesonderten Tarifvertrag       5        15,90                    16,25
        Mitglied einer der vertragsschließenden Ge-         Arbeitsplatz im Kundenunternehmen einge-     geregelt.
                                                                                                                                                               6        17,90                    18,25
        werkschaften sind.                                  setzt werden und
                                                                                                                                                               7        20,89                    21,24

                                                        c)	dadurch bestehende im Kundenunter-                                                                 8        22,49                    22,84

                                                            nehmen wirksame Entgelttarifverträge zu                                                            9        23,72                    24,07
                                                            ungunsten der betroffenen Arbeitnehmer
                                                            umgangen werden.

                                                        Die in diesem Vertragstext verwendete Bezeich-
                                                        nung „Arbeitnehmer“ sowie sonstige Personen-
                                                        bezeichnungen erfolgen geschlechtsunabhängig.
                                                        Sie werden ausschließlich aus Gründen der bes-
                                                        seren Lesbarkeit verwendet.

14                                                                                                                                                                                                           15
Entgelttarifvertrag

                                                                                                 §3                                                   PROTOKOLLNOTIZEN

     Entgelttabelle gesamtes Tarifgebiet           Entgelttabelle gesamtes Tarifgebiet           – aufgehoben –                                       1.	Der Tarifvertrag entfaltet keine Bindung für
     ab 01.04.2023                                 ab 01.01.2024                                                                                          Fördermitglieder des iGZ.
                                                                                                 § 4 BESSERSTELLUNGSVEREINBARUNGEN
     Entgelt-   Eingangs-    Zulage     Zulage     Entgelt-   Eingangs-    Zulage     Zulage
     gruppe     stufe (ES)   (0,20 €)   (0,35 €)   gruppe     stufe (ES)   (0,20 €)   (0,35 €)
                                                                                                                                                      2.	Im gegenseitigen Einvernehmen können Er-
                                                                                                 Zwischen den Tarifvertragsparteien dieses Tarif-         gänzungen jederzeit vorgenommen werden.
         1        13,00       13,20                    1        13,50       13,70
                                                                                                 vertrages und dem Arbeitgeber des Kundenbe-
        2a        13,20       13,40                   2a        13,80       14,00
                                                                                                 triebes kann eine tarifliche Regelung zur Vergü-     3.	Durch den Tarifvertrag werden gesetzliche Min-
        2b        13,50       13,70                   2b        14,15       14,35                tung der Einsatzzeiten in diesem Kundenbetrieb           destlohnansprüche nach dem Arbeitnehmer-
         3        14,55       14,75                    3        15,06       15,26                getroffen werden (dreiseitige Vereinbarung),             Entsendegesetz nicht berührt.
         4        15,38       15,58                    4        15,92       16,12                wenn diese für die dort eingesetzten Mitarbei-
         5        17,25                 17,60          5        17,85                 18,20
                                                                                                 ter des Zeitarbeitsunternehmens günstiger ist.       Berlin, den 13. Januar 2023

         6        19,24                 19,59          6        19,82                 20,17
                                                                                                 § 5 INKRAFTTRETEN UND KÜNDIGUNG
         7        22,39                 22,74          7        23,06                 23,41

         8        23,97                 24,32          8        24,69                 25,04      Dieser Vertrag tritt am 01. Januar 2020 für alle
         9        25,14                 25,49          9        25,89                 26,24      tarifgebundenen Mitglieder der Vertragspartei-
                                                                                                 en in Kraft und kann mit einer Frist von sechs
                                                                                                 Monaten zum Monatsende, erstmals jedoch
                                                                                                 zum 31. März 2024, gekündigt werden.

                                                                                                 § 6 SALVATORISCHE KLAUSEL

                                                                                                 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages,
                                                                                                 gleich aus welchem Grund, unwirksam sein oder
                                                                                                 werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übri-
                                                                                                 gen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt
                                                                                                 werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
                                                                                                 soll jene angemessene Bestimmung treten, die
                                                                                                 dem am nächsten kommt, was die Parteien nach
                                                                                                 Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben.

16                                                                                                                                                                                                         17
Vorwort

     In dieser Tarifbroschüre ist der Manteltarifvertrag        Manteltarifvertrag
     vom 18.12.2019 in der Fassung vom 13.01.2023 abgedruckt.
     Die Änderungen treten zum 01.04.2023 in Kraft.

                                                                Zwischen dem

                                                                Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ)
                                                                Campus Loddenheide | Fridtjof-Nansen-Weg 3a | 48155 Münster

                                                                und den

                                                                unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB

                                                                 	IGBCE
                                                                   Königsworther Platz 6 | 30167 Hannover
                                                                 	Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG)
                                                                   Haubachstraße 76 | 22765 Hamburg
                                                                 	Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
                                                                   Wilhelm-Leuschner-Str. 79 | 60329 Frankfurt am Main
                                                                 	Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
                                                                   Reifenberger Straße 21 | 60489 Frankfurt am Main
                                                                 	Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
                                                                   Paula-Thiede-Ufer 10 | 10179 Berlin
                                                                 	Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU)
                                                                   Olof-Palme-Straße 19 | 60439 Frankfurt am Main
                                                                 	Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
                                                                   Weilburger Straße 24 | 60326 Frankfurt am Main
                                                                 	Gewerkschaft der Polizei (GdP)
                                                                   Stromstraße 4 | 10555 Berlin

                                                                wird folgender Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit abgeschlossen:

18                                                                                                                                    19
Manteltarifvertrag

     § 1 GELTUNGSBEREICH                                                                                  § 2 BEGINN UND ENDE DES ARBEITSVERHÄLTNISSES

     Dieser Tarifvertrag gilt:                           Der Tarifvertrag findet keine Anwendung auf      2.1. Arbeitsvertrag und Altersgrenze                  2.2. Probezeit und Kündigungsfristen
                                                         Zeitarbeitsunternehmen und -unternehmensteile,
     1.	räumlich für das Gebiet der Bundesrepublik      die mit dem Kundenunternehmen einen Konzern      Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer ei-          Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses
         Deutschland,                                    im Sinne des § 18 Aktiengesetz bilden, wenn      nen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen.       gelten als Probezeit.
                                                                                                          Erscheint der Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag
     2.	fachlich für alle ordentlichen Mitglieder des   a)	das Zeitarbeitsunternehmen in einem ins      nicht und benachrichtigt den Arbeitgeber nicht        In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das
         Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeits-          Gewicht fallenden Maße zuvor beim Kunden­    unverzüglich über die Verhinderung am ersten          Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitsta-
         unternehmen e. V. (iGZ),                            unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer        Arbeitstag, so gilt das Arbeitsverhältnis als nicht   gen gekündigt werden. Von der fünften Woche
                                                             übernimmt und                                zustande gekommen.                                    an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt
     3.	persönlich für alle Arbeitnehmer, die im                                                                                                               die Kündigungsfrist 1 Woche, vom dritten Monat
         Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an           b)	die betroffenen Arbeitnehmer auf ihrem       Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf des        bis zum sechsten Monat des Arbeitsverhältnisses
         Kundenbetriebe überlassen werden und                ursprünglichen oder einem vergleichbaren     Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer erst-         2 Wochen.
         Mitglied einer der vertragsschließenden Ge-         Arbeitsplatz im Kundenunternehmen einge-     mals Anspruch auf ungekürzte Regelaltersrente
         werkschaften sind.                                  setzt werden und                             nach den Bestimmungen der gesetzlichen Ren-           Vom siebten Monat des Arbeitsverhältnisses an
                                                                                                          tenversicherung hat oder haben würde, wenn            gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese
                                                         c)	dadurch bestehende im Kundenunterneh-        er in der gesetzlichen Rentenversicherung ver-        gesetzlichen Kündigungsfristen gelten beiderseits.
                                                             men wirksame Entgelttarifverträge zuun-      sichert wäre.
                                                             gunsten der betroffenen Arbeitnehmer                                                               Probezeit und Kündigungsfristen gelten gleicher-
                                                             umgangen werden.                                                                                   maßen für befristete Arbeitsverhältnisse.

                                                         Die in diesem Vertragstext verwendete Bezeich-
                                                         nung „Arbeitnehmer“ sowie sonstige Personen­
                                                         bezeichnungen erfolgen geschlechtsunabhängig.
                                                         Sie werden ausschließlich aus Gründen der bes-
                                                         seren Lesbarkeit verwendet.

20                                                                                                                                                                                                                   21
Manteltarifvertrag

     § 3		 ARBEITSZEIT

     3.1.		 Arbeitszeit                                                                                                                                                                      3.2.		 Arbeitszeitkonto

     3.1.1.	D ie individuelle regelmäßige monatliche       3.1.2.	D ie individuelle regelmäßige Arbeitszeit                       3.1.3.	D ie monatliche Arbeitszeit wird an die          3.2.1.	Für jeden Arbeitnehmer wird ein Arbeits-
             Arbeitszeit beträgt für Vollzeitbeschäftigte          pro Monat richtet sich nach der Anzahl                                  des Entleihers angepasst. Beginn und                     zeitkonto eingerichtet. Auf dieses Konto
             151,67 Stunden. Das entspricht einer durch-           der Arbeitstage.                                                        Ende der täglichen Arbeitszeit einschließ-               werden die Stunden übertragen, die über
             schnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit                                                                                       lich der Pausen und die Verteilung der                   die individuelle regelmäßige monatliche Ar-
             von 35 Stunden. Davon abweichend kann          		 In Monaten mit                                                              Arbeitszeit auf die einzelnen Wochen-                    beitszeit gemäß § 3.1.1. bzw. die individuelle
             in begründeten Einzelfällen im Arbeitsver-     		 – 2 0 Arbeitstagen beträgt                                                 tage richten sich nach den im jeweili-                   Arbeitszeit pro Monat gemäß § 3.1.2. hinaus
             trag eine längere individuelle regelmäßige           die Monatsarbeitszeit 140 Stunden                                        gen Entleiherbetrieb gültigen Regelun-                   abgerechnet werden. Zulässig ist gleicher-
             monatliche Arbeitszeit vereinbart werden,         – 2 1 Arbeitstagen beträgt                                                 gen bzw. Anforderungen des Entleihers.                   maßen die Übertragung von Minusstunden.
             wenn der Mitarbeiter ganz überwiegend in             die Monatsarbeitszeit 147 Stunden
             Kundenbetrieben mit einer längeren betrieb-       – 2 2 Arbeitstagen beträgt                                          3.1.4.	Bei Einsatz in vollkontinuierlicher Schichtar-   3.2.2.	Zum Ausgleich der monatlichen Schwan-
             lich geltenden individuellen regelmäßigen            die Monatsarbeitszeit 154 Stunden                                         beit (Contischicht) oder einem vergleichba-             kungen zwischen der individuellen regel-
             wöchentlichen Arbeitszeit (irwAz) eingesetzt      – 2 3 Arbeitstagen beträgt                                                  ren anderen Schichtmodell des Entleihers                mäßigen monatlichen Arbeitszeit (§ 3.1.1.)
           wird. Die arbeitsvertragliche Regelung darf                   die Monatsarbeitszeit 161 Stunden.                               gilt für den Arbeitnehmer das Arbeitszeit-/              bzw. der individuellen Arbeitszeit pro Monat
           in diesen Fällen diese betrieblich geregelte                                                                                   Zuschlagsmodell des Entleihers nur, wenn                 (§ 3.1.2.) und der tatsächlichen Arbeits-
           Arbeitszeit nicht überschreiten.1 Eine solche    		Bei Teilzeitarbeit berechnet sich die regel-                               ein voller Zyklus durchlaufen wird. Wird                 zeit kann das Arbeitszeitkonto verwendet
           vertragliche Vereinbarung darf eine durch-          mäßige Arbeitszeit pro Monat anteilig.                                     kein voller Zyklus durchlaufen, gilt für die-            werden. Dabei dürfen die Grenzwerte von
           schnittliche wöchentliche Arbeitszeit von bis                                                                                  sen Zeitraum der Durchschnitt der mo-                    maximal 150 Plusstunden und 105 Mi-
           zu 40 Wochenstunden (173,34 Std./Monat)          1
                                                                P rotokollnotiz zur § 3.1.1.: Mit dieser Regelung sind die Fälle         natlichen Arbeitszeit zur Berechnung der                 nusstunden nicht überschritten werden.
           nicht überschreiten. Die Vergütung wird in           nicht ausgeschlossen, in denen der Mitarbeiter ausnahmsweise              geleisteten Stunden.                                     Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Plusstun-
           diesem Fall entsprechend angepasst.                  kurzzeitig in einem Betrieb eingesetzt wird, dessen betrieb-                                                                       denobergrenze der Arbeitszeitkonten im
                                                                lich vereinbarte irwAz niedriger ist als die im Arbeitsvertrag      3.1.5.	An Heiligabend und Silvester endet die Ar-             Verhältnis zur arbeitsvertraglich vereinbar-
     		Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die vertraglich          vereinbarte.                                                                beitszeit um 14.00 Uhr. Für Arbeiten darüber           ten Arbeitszeit angepasst.
        vereinbarte Arbeitszeit des Arbeitnehmers                                                                                           hinaus gilt die Zuschlagsregelung für Feier-
        geringer ist als die tarifliche Arbeitszeit eines                                                                                   tage. Beide Tage können unabhängig von           		Das Arbeitszeitkonto ist spätestens am Ende
        Vollzeitbeschäftigten. Teilzeitbeschäftigte                                                                                         den Bestimmungen gemäß § 3.2.3. über das            des Kalenderjahres auszugleichen.2 Mit dem
        haben im Rahmen ihres Arbeitsvertrages                                                                                              Arbeitszeitkonto oder das Urlaubskonto als          Betriebsrat kann ein anderer Ausgleichszeit-
        die gleichen tariflichen Rechte und Pflichten                                                                                       freie Tage entgolten werden.                        raum von 12 Monaten vereinbart werden.
        wie Vollzeitbeschäftigte, soweit sich aus den
        Tarifverträgen nichts anderes ergibt.                                                                                                                                                		Ist in diesem Zeitraum der Zeitausgleich aus
                                                                                                                                                                                                betrieblichen Gründen nicht möglich, kann
                                                                                                                                                                                                   ein Übertrag in den nächsten Ausgleichs-

22                                                                                                                                                                                                                                                   23
Manteltarifvertrag

                                                                                                                                                                                                   § 4		 ZUSCHLÄGE

                                                                                                                                                                                                   4.1.		 Mehrarbeit

             zeitraum mit maximal 130 Stunden (bei                     	Darüber hinaus erfolgt der Freizeitausgleich                       3.2.5.	
                                                                                                                                                   Nach Ausspruch einer Kündigung ist der          4.1.1.	M ehrarbeit ist die über die regelmäßige
             Teilzeitbeschäftigung anteilig) erfolgen. Die               nach den Wünschen des Arbeitnehmers in                                    Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer               monatliche Arbeitszeit hinausgehende Ar-
             darüber hinausgehenden Stunden sind in                      Absprache mit dem Arbeitgeber und unter                                   unter Fortzahlung seines Entgeltes und un-             beitszeit.
             Geld auszugleichen. Die Übertragung dieser                  Berücksichtigung betrieblicher Belange. Der                               ter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche
             Zeitguthaben erfolgt im Rahmen der Zeitkon-                 Freizeitausgleich ist durch den Arbeitnehmer                              und Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto           4.1.2.	B ei Vereinbarung einer individuellen re-
             tengrenzen gemäß § 3.2.2. und weitet diese                  zu beantragen und bedarf der Genehmigung                                  freizustellen. Im Falle einer betriebsbeding-          gelmäßigen Arbeitszeit pro Monat gemäß
             nicht aus.                                                  durch den Arbeitgeber. Die Überbrückung                                   ten Kündigung ist eine Freistellung zum Ab-            § 3.1.2. werden Mehrarbeitszuschläge für
                                                                         verleihfreier Zeiten durch Nutzung des Ar-                                bau des Arbeitszeitkontos nur mit Zustim-              Zeiten gezahlt, die in Monaten mit
       Protokollnotiz zu § 3.2.2.: Der Ausgleichszeitraum beginnt ab
     2 
                                                                         beitszeitkontos ist nur mit Zustimmung des                                mung des Arbeitnehmers möglich.                 		– 20 Arbeitstagen über 160
       dem 01.04.2020 zu laufen.                                         Mitarbeiters möglich.                                                                                                                geleistete Stunden
                                                                                                                                            3.2.6.	Die Zulagen und Zuschläge werden jeweils       		– 21 Arbeitstagen über 168
     3.2.3.	Die auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufenen                3
                                                                           Protokollnotiz zu § 3.2.3.: Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann          mit dem Entgelt für den Monat ausgezahlt,                  geleistete Stunden
             Stunden werden in der Regel durch Freizeit                    mit Zustimmung des Arbeitgebers eine individuelle Regelung             in dem sie anfallen und werden nicht auf das     		– 2 2 Arbeitstagen über 176
             ausgeglichen.3 Dabei kann der Arbeitnehmer                    über die Auszahlung von Arbeitszeitguthaben bis höchstens 20           Arbeitszeitkonto übertragen. Die Auszah-               geleistete Stunden
             in jedem Kalendermonat über zwei Arbeits-                     Stunden pro Monat vereinbart werden.                                   lung der Stunden aus dem Arbeitszeitkon-         		– 23 Arbeitstagen über 184
             tage Zeitguthaben frei verfügen.                                                                                                     to erfolgt stets nur in Höhe der tariflichen           geleistete Stunden
                                                                       3.2.4.	Bei Ausscheiden wird ein positives Zeitgut-                        Eingangsstufe ohne Berücksichtigung von          		hinausgehen.
     		Die Freizeitgewährung ist spätestens 2 Ar-                            haben ausgezahlt. Minusstunden werden                               Branchenzuschlägen und sonstigen Zulagen         		
        beitstage vor Antritt vom Arbeitnehmer beim                           bei Eigenkündigung des Mitarbeiters bzw.                            und Zuschlägen.                                  		Diese Regelungen gelten anteilig für Teil-
        Arbeitgeber zu beantragen und kann nur                                außerordentlicher Kündigung bis zu 35                                                                                   zeitbeschäftigte.
        aus dringenden betrieblichen Gründen ab-                              Stunden verrechnet, soweit eine Nachar-                       3.2.7.	Auf Verlangen des Arbeitnehmers werden
        gelehnt werden. In einem solchen Falle hat                            beit betrieblich nicht möglich ist. Das gilt                         Stunden aus dem Arbeitszeitkonto, die über      4.1.3.	Bei Vereinbarung einer individuellen regel-
        der Arbeitgeber innerhalb von 4 Wochen                                nicht, wenn der Arbeitgeber Anlass zur                               70 Plusstunden hinausgehen, ausbezahlt. Bei            mäßigen monatlichen Arbeitszeit gemäß
        dem Freizeitersuchen nachzukommen. Eine                               Kündigung gegeben hat.                                               Teilzeitbeschäftigten richtet sich die Anzahl          § 3.1.1. ist die Arbeitszeit zuschlagspflichtig,
        vom Arbeitnehmer beanspruchte Freistellung                                                                                                 der Plusstunden anteilig nach der jeweils              durch die die Arbeitszeit gemäß § 3.1.1. um
        zum Abbau von Guthabenstunden aus dem                                                                                                      arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit.           mehr als 14,28 Prozent überschritten wird.
        Arbeitszeitkonto wird nicht durch Zuteilung
        eines neuen Einsatzes unterbrochen. Bei Ar-
        beitsunfähigkeit während eines beanspruch-
        ten Freizeitausgleichs werden Zeiten auf das
      Arbeitszeitkonto rückübertragen.
     	
24                                                                                                                                                                                                                                                           25
Manteltarifvertrag

                                                                                                                                                                                       § 5 ARBEITSBEFREIUNG

                                                           4.4.		 Feiertagsarbeit                                               4.5.		 Sonstige Zuschlagsvereinbarungen                5.1. 
                                                                                                                                                                                            Soweit dieser Tarifvertrag nichts anderes
                                                                                                                                                                                            bestimmt, gilt der Grundsatz, dass nur ge-
     4.1.4.	Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab     Der Zuschlag für Feiertagsarbeit beträgt 100                         4.5.1.	Treffen mehrere Zuschläge für die gleiche           leistete Arbeit vergütet wird.
             dem gemäß § 4.1.2. und § 4.1.3. ein An-       Prozent, sofern die Arbeit an Feiertagen nicht                              Arbeitszeit zusammen, so wird nur der
             spruch auf Mehrarbeitszuschläge besteht,      zur Regelarbeitszeit zählt.4                                                jeweils höhere Zuschlag gezahlt.                5.2. In unmittelbarem Zusammenhang mit den
             sind nicht nur die tatsächlich geleisteten                                                                                                                                      nachstehenden Ereignissen ist dem Arbeit-
             Arbeitsstunden, sondern auch genomme-         Es gilt die gesetzliche Feiertagsregelung am je-                     4.5.2. D ie prozentuale Zuschlagsberechnung                 nehmer bezahlte Freistellung von der Ar-
             ne Urlaubsstunden zu berücksichtigen.         weiligen Einsatzort.                                                         bezieht sich auf die Vergütung gemäß                 beit ohne Anrechnung auf den Urlaub zu
                                                                                                                                        aktueller Entgeltgruppe und -stufe ge-               gewähren:
     4.1.5.	Der Mehrarbeitszuschlag beträgt 25 Prozent.     Protokollnotiz zu § 4.3. und § 4.4.: Die Zuschläge für Arbeit an
                                                           4 
                                                                                                                                        mäß § 2 des Entgelttarifvertrages. Die Zu-
                                                             Sonn- und Feiertagen, soweit diese zur Regelarbeitszeit zählen,            schlagsberechnung bezieht sich nicht auf          a) 
                                                                                                                                                                                             bei eigener Eheschließung oder Eintra-
     4.2.		 Nachtarbeit                                      richten sich nach der Zuschlagsregelung im Entleihbetrieb,                 die einsatzbezogene Zulage oder etwaige              gung einer eingetragenen Lebensge-
                                                             siehe auch § 3.1.4.                                                        außertarifliche Zulagen.                             meinschaft: 1 Tag
     Zuschläge für Nachtarbeit werden für Arbeit in                                                                                                                                       b) bei Niederkunft der Ehefrau oder der ein-
     der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr gewährt, sofern                                                                            4.5.3.	Abweichend von den Ziffern 4.2. bis 4.4.              getragenen Lebenspartnerin: 1 Tag
     mehr als 2 Stunden innerhalb dieser Nachtzeit                                                                                     werden für Tätigkeiten im medizinischen/           c) bei Tod des mit dem Arbeitnehmer in
     gearbeitet wurde. Der Zuschlag für Nachtarbeit                                                                                    ärztlichen Bereich folgende Zuschläge ver-             häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-
     beträgt 25 Prozent.                                                                                                               einbart:                                               gatten oder eingetragenen Lebenspart-
                                                                                                                                                                                              ners: 2 Tage
     4.3.		 Sonntagsarbeit                                                                                                      		    –   Nachtarbeit:                 15,0 Prozent      d) bei Tod eines Elternteils oder eines Kin-
                                                                                                                                		    –   Sonntagsarbeit:              25,0 Prozent           des: 1 Tag
     Der Zuschlag für Sonntagsarbeit beträgt 50 Pro-                                                                            		    –   Feiertagsarbeit:             35,0 Prozent      e) bei Umzug auf Veranlassung des Arbeit-
     zent, sofern die Arbeit an Sonntagen nicht zur                                                                             		    –   Samstagsarbeit in der Zeit                         gebers: 1 Tag
     Regelarbeitszeit zählt.4                                                                                                              von 13.00 – 23.00 Uhr:       7,5 Prozent      f) bei Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflich-
                                                                                                                                                                                              ten aus öffentlichen Ehrenämtern sowie
                                                                                                                                4.5.4. Abweichend von den Ziffern 4.1. bis 4.4.              bei Teilnahme als Tarifkommissionsmit-
                                                                                                                                        richten sich für Tätigkeiten im gastrono-             glied einer DGB-Mitgliedsgewerkschaft
                                                                                                                                        mischen Bereich die Zuschläge für Nacht-,             an den Sitzungen der Tarifkommission:
                                                                                                                                        Sonn- und Feiertagsarbeit nach der jewei-             die notwendige ausfallende Arbeitszeit.
                                                                                                                                        ligen Zuschlagsregelung im Entleihbetrieb.            Soweit ein Erstattungsanspruch besteht,
                                                                                                                                                                                              entfällt in dieser Höhe der Anspruch auf
                                                                                                                                                                                              das Arbeitsentgelt.

26                                                                                                                                                                                                                                           27
Manteltarifvertrag

                                                        § 6		 URLAUB

     Bezüglich der Buchstaben b), c) und d) gelten      6.1.		 Urlaubsgewährung                          6.2.		 Urlaubsanspruch
     die Regelungen entsprechend auch für Arbeit-
     nehmer in eheähnlicher Lebensgemeinschaft.         Die Urlaubsgewährung richtet sich nach den Re-   6.2.1.	Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers                          6.2.2. Für Teilzeitbeschäftigte ist der Jahresur-
                                                        gelungen des Bundesurlaubsgesetzes. Urlaubs-            erhöht sich mit zunehmender Dauer der                                  laub anteilig zu berechnen.
     Die Ansprüche auf Freistellung nach Buchstaben     termine können jeweils nur im Einvernehmen              Betriebszugehörigkeit.
     a) bis d) bestehen nach einer Betriebszugehörig-   mit dem Arbeitgeber festgelegt werden.                                                                                  6.2.3. Scheidet der Arbeitnehmer im Laufe eines
     keit von 6 Monaten.                                                                                 		Der Arbeitnehmer erhält, berechnet nach                                    Kalenderjahres aus dem Unternehmen
                                                                                                             der Dauer des ununterbrochenen Beste-                                      aus oder tritt er im Laufe eines Kalender-
     Bezahlte Freistellung wird auf vorherigen                                                               hens des Arbeitsverhältnisses 5                                            jahres ein, so erhält er für jeden vollen
     schriftlichen Antrag gewährt und ist vom Ar-                                                                                                                                       Monat des Bestehens des Arbeitsverhält-
     beitnehmer mit Dokumenten nachzuweisen.                                                             		 – im ersten Jahr einen Jahresurlaub von                                    nisses ein Zwölftel des ihm zustehenden
     Der Nachweis ist spätestens innerhalb von zwei                                                            25 Arbeitstagen,                                                         Jahresurlaubs, mindestens aber den ihm
     Wochen nach dem Ereignis beizubringen.                                                              		 – im zweiten und dritten Jahr einen Jah-                                   nach dem Bundesurlaubsgesetz zuste-
                                                                                                               resurlaub von 27 Arbeitstagen,                                           henden Mindesturlaub.
     Damit sind alle Anlässe aus § 616 BGB kom-                                                          		 – a b dem vierten Jahr einen Jahresurlaub
     pensiert.                                                                                                 von 30 Arbeitstagen.                                             6.2.4. Der Urlaubsanspruch erlischt nach Ablauf
                                                                                                                                                                                        des Kalenderjahres, wenn er nicht zuvor
                                                                                                         		Bei Ausscheiden innerhalb der ersten sechs                                  erfolglos geltend gemacht wurde oder aus
                                                                                                            Monate des Bestehens des Arbeitsverhält-                                    betrieblichen Gründen oder wegen Krank-
                                                                                                            nisses erwirbt der Arbeitnehmer Urlaubs-                                    heit nicht genommen werden konnte. In
                                                                                                            anspruch gemäß Bundesurlaubsgesetz.                                         den genannten Fällen wird der Resturlaub
                                                                                                                                                                                        in das Folgejahr übertragen. Wird dieser
                                                                                                         5
                                                                                                             P rotokollnotiz zu § 6.2.1.: Bei der Berechnung der Dauer des             Resturlaub durch den Arbeitnehmer nicht
                                                                                                             ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses werden                 bis spätestens zum 31. März des Folgejah-
                                                                                                             Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, nicht mitgerechnet.           res in Anspruch genommen, erlischt der
                                                                                                             Ausgenommen sind arbeitsbedingte Erkrankungen und Arbeits-                 Anspruch zu diesem Zeitpunkt.
                                                                                                             unfälle bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten nach Ablauf der

                                                                                                             Entgeltfortzahlung.                                                		
                                                                                                                                                                                   Wenn Urlaub wegen einer Langzeitar-
                                                                                                         	                                                                        beitsunfähigkeit nicht genommen werden
                                                                                                                                                                                   konnte, auch nicht bis zum 31. März des
                                                                                                                                                                                   Folgejahres, so verfällt der Anspruch.

28                                                                                                                                                                                                                                   29
Manteltarifvertrag

     § 6a		 URLAUBSENTGELT UND ENTGELTFORTZAHLUNG IM KRANKHEITSFALL

     Für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im        Liegen im Referenzzeitraum Verdienstkürzungen       6
                                                                                                                 Protokollnotiz zu § 6a:

     Krankheitsfall und des Urlaubsentgelts sind für     aufgrund von Kurzarbeit, Krankheitstagen, für       Die Tarifvertragsparteien einigen sich auf folgende Berechnungsbeispiele:

     jeden nach den gesetzlichen und tariflichen Be-     die wegen Überschreitung der 6-Wochen-Frist
     stimmungen zu vergütenden Krankheits- bzw.          kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht, un-       Beispiel 1 (auf Grundlage der individuellen regelmäßigen mo-       Beispiel 2 (auf Grundlage der individuellen regelmäßigen Ar-

     Urlaubstag für die Höhe des fortzuzahlenden         verschuldeten Arbeitsversäumnissen oder Zei-        natlichen Arbeitszeit):                                            beitszeit pro Monat):

     Entgelts der durchschnittliche Arbeitsverdienst     ten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, bleiben   In den letzten drei abgerechneten Monaten (65 Tage) vor dem        Der Arbeitnehmer hat einen Stundenverdienst von 10,22 Euro

     und die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten   diese für die Berechnung außer Betracht.            Arbeitsausfall hat der Arbeitnehmer einen Stundenverdienst von     (EG 3 bis 31.12.2013) und eine übertarifliche Zulage von 1,78

     drei abgerechneten Monate (Referenzeitraum)                                                             10,22 Euro (EG 3 bis 31.12.2013). Er hat 30 Tage à 7 Std. mit      Euro, so dass er einen Gesamtverdienst pro Std. von 12 Euro hat.

     vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bzw. des Ur-      Bestehende, für den Arbeitnehmer günstigere,        einem Branchenzuschlag von 1,53 Euro (Branchenzuschlag TV          Er hat durchschnittlich 7,5 Std. in den letzten drei abgerechneten

     laubsantritts zugrunde zu legen. Hierfür gilt:      betriebliche Vereinbarungen bleiben unberührt.      BZ M+E) gearbeitet. Er kehrt dann in einen zuvor ausgeübten        Monaten (65 Tage) vor dem Arbeitsausfall gearbeitet.

                                                                                                             Einsatz in der Chemieindustrie zurück und arbeitet dort an 35

     a)	Es ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst   Die in der Protokollnotiz enthaltenen Berech-       Tagen à 8 Std. mit einem Branchenzuschlag von 1,02 Euro (Bran-

         des Referenzzeitraums auf Grundlage der         nungsbeispiele sind verbindliche Bestandteile       chenzuschlag TV BZ Chemie).

         individuellen regelmäßigen Arbeitszeit zu       des Tarifvertrages.6
         bilden. Zum Arbeitsverdienst zählen die                                                             Hieraus ergibt sich folgende Berechnung für das Urlaubsentgelt     Hieraus ergibt sich folgende Berechnung für das Urlaubsentgelt

         Entgeltbestandteile gemäß § 2 Entgeltta-        Die Entgeltfortzahlung bei Maßnahmen der me-        und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall:                      und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall:

         rifvertrag iGZ sowie sonstige Zulagen und       dizinischen Vorsorge und Rehabilitation richtet     a)	
                                                                                                                151,67 Std. x 3 Monate x 10,22 Euro = 4.650,20 Euro             a)	
                                                                                                                                                                                   65 Tage x 7 Std. x 10,22 Euro = 4.650,10 Euro

         Zuschläge (ohne Mehrarbeitszuschläge)           sich nach den Bestimmungen des Entgeltfort-              (tarifliches Grundentgelt ohne Zuschläge auf Grundlage der       (tarifliches Grundentgelt ohne Zuschläge auf Grundlage der

         gemäß den Bestimmungen des Bundesur-            zahlungsgesetzes.                                        individuellen regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit im Refe-      regelmäßigen Arbeitszeit pro Monat im Referenzzeitraum)

         laubsgesetzes.                                                                                           renzzeitraum)

     b) 	
         Zusätzlich finden die durchschnittlich im                                                           b) 
                                                                                                                30 Tage x 7 Std. x 1,53 Euro = 321,30 Euro (Zulagen/            b)	
                                                                                                                                                                                   65 Tage x 7,5 Std. x 1,78 Euro = 867,75 Euro (Zulagen/

         Referenzzeitraum erarbeiteten Zulagen und                                                                Zuschläge auf der Grundlage der tatsächlichen Arbeitszeit)       Zuschläge auf der Grundlage der tatsächlichen Arbeitszeit)

         Zuschläge (ohne Mehrarbeitszuschläge) auf                                                                + 35 Tage x 8 Std. x 1,02 Euro = 285,60 Euro

         Grundlage der durchschnittlichen tatsächli-                                                         		                                  = 606,90 Euro
         chen Arbeitszeit Berücksichtigung, die über                                                         c) 4.650,20 Euro + 606,90 Euro = 5.257,10 Euro                     c)	4.650,10 Euro + 867,75 Euro (Addition der Ergebnisse aus

         die individuelle regelmäßige Arbeitszeit hin-                                                                                                                             a) und b)) = 5.517,85 Euro

         ausgeht.                                                                                            d) 5.257,10 Euro / 65 Tage = 80,88 Euro/Tag                        d) 5.517,85 Euro / 65 Tage = 84,89 Euro/Tag

     c)	Für die im Arbeitszeitkonto zu berücksichti-
         genden Stunden ist die im Referenzzeitraum                                                          Für jeden Urlaubs-/Krankheitstag werden 80,88 Euro ausge-          Für jeden Urlaubs-/Krankheitstag werden 84,89 Euro ausgezahlt.

         durchschnittlich ermittelte Arbeitszeit ge-                                                         zahlt.
         mäß Buchstabe b) maßgeblich (vgl. § 3.2.1.).                                                        e) (30 Tage x 7 Std. + 35 Tage x 8 Std.) / 65 Tage = 7,54 Std.

                                                                                                             Für jeden Urlaubs-/Krankheitstag werden 7,54 Std. in der           Für jeden Urlaubs-/Krankheitstag werden 7,5 Std. in der

                                                                                                             Zeiterfassung berücksichtigt.                                      Zeiterfassung berücksichtigt.

30                                                                                                                                                                                                                                                   31
Manteltarifvertrag

     § 7 – weggefallen –

     § 8 JAHRESSONDERZAHLUNGEN7

     Nach dem sechsten Monat des ununterbroche-                Auf Antrag des Arbeitnehmers erhöht sich ab                             Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlun-   7
                                                                                                                                                                                               P rotokollnotiz zu § 8: Die Tarifvertragsparteien stimmen da-

     nen Bestehens des Arbeitsverhältnisses 8 hat der          dem Jahr 2021 das Urlaubs- und Weihnachtsgeld                           gen anteilig entsprechend der vereinbarten re-          rin überein, dass aus Anlass der Änderungen in § 8 im Ver-

     Arbeitnehmer Anspruch auf Jahressonderzah-                unter Einbeziehung eines Mitgliedervorteils, ab-                        gelmäßigen monatlichen Arbeitszeit.                     handlungsergebnis vom 18.12.2019 keine Absenkung des

     lungen in Form von zusätzlichem Urlaubs- und              hängig von der Dauer des ununterbrochenen                                                                                       Anspruchs auf Jahressonderzahlungen erfolgt.

     Weihnachtsgeld. Die Auszahlung des zusätzli-              Bestehens des Arbeitsverhältnisses 8 , nach der                         Arbeitnehmer, die bis zum 31. März des Folge-
     chen Urlaubsgeldes erfolgt mit der Abrechnung             folgenden Tabelle, wenn der Arbeitnehmer Mit-                           jahres aus dem Arbeitgeberbetrieb ausscheiden,    8
                                                                                                                                                                                               P rotokollnotiz zu § 8: Bei der Berechnung der Dauer des un-

     für den Monat Juni eines jeden Jahres, die Aus-           glied einer der tarifschließenden DGB-Gewerk-                           haben das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen.                unterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses werden

     zahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt mit der              schaften ist und dem Arbeitgeber jeweils zu den                         Dies gilt nicht im Fall einer betriebsbedingten         Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, nicht mitgerech-

     Abrechnung für den Monat November eines                   Stichtagen 30. Juni und 30. November seine seit                         Kündigung durch den Arbeitgeber.                        net. Ausgenommen sind arbeitsbedingte Erkrankungen und

     jeden Jahres.                                             mindestens 12 Monaten (ab Auszahlung für den                                                                                    Arbeitsunfälle bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten nach

                                                               Stichtag 30. November 2023: 6 Monate) beste-                                                                                    Ablauf der Entgeltfortzahlung. Die Jahressonderzahlungen

     Zusätzliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhö-            hende Gewerkschaftsmitgliedschaft mittels ei-                                                                                   gemäß § 8 werden auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

     hen sich mit zunehmender Dauer der Betriebs-              ner Mitgliederbescheinigung nachweist.10                                                                                        anteilig gezahlt für die Zeiten, in denen ein sozialversiche-

     zugehörigkeit, berechnet auf die Stichtage 30.                                                                                                                                            rungspflichtiges Arbeitsentgelt erzielt wurde. Satz 2 gilt
                                                                                                                   Auszahlung Stich-
     Juni und 30. November.                                                                         Urlaubsgeld    tag 30. November                                                            dementsprechend.
                                                                             2021        2022          2023             20239
                                                                                                                   (Weihnachtsgeld)
     Das zusätzliche Urlaubs- und Weihnachtsgeld                                                                                                                                         9 
                                                                                                                                                                                              Protokollnotiz zu § 8: Die Tarifvertragsparteien sind sich einig,
                                                               nach dem   jeweils     jeweils                          jeweils
     beträgt, abhängig von der Dauer des ununter-                                               100 € brutto                                                                                  dass die jeweiligen Beträge der Jahressonderzahlungen des
                                                               6. Monat 50 € brutto 70 € brutto                      250 € brutto
     brochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses 8            im 2. und  jeweils      jeweils                         jeweils                                                                Jahres 2023 ab dem 01. Januar 2024 tarifdynamisch auf Basis
                                                                                                  200 € brutto
                                                                3. Jahr 100 € brutto 120 € brutto                    350 € brutto
     ab 2021 entsprechend der folgenden Tabelle:                                                                                                                                              der Eckentgeltgruppe (EG 4) angepasst werden.
                                                                ab dem      jeweils      jeweils                       jeweils
                                                                                                    350 € brutto
                                                                4. Jahr   150 € brutto 200 € brutto                  500 € brutto
                     2021           2022          20238                                                                                                                                  10
                                                                                                                                                                                                ie Tarifvertragsparteien haben eine Verfahrensregelung zur
                                                                                                                                                                                               D
      nach dem      jeweils        jeweils        jeweils
      6. Monat    150 € brutto   180 € brutto   200 € brutto   Voraussetzung für den Anspruch auf Auszah-                                                                                      Umsetzung des Mitgliedervorteils abgeschlossen. Sie ist im
      im 2. und     jeweils        jeweils        jeweils      lung der Sonderzahlungen ist das Bestehen                                                                                       Anschluss an den Manteltarifvertrag abgedruckt.
       3. Jahr    200 € brutto   250 € brutto   300 € brutto
       ab dem       jeweils        jeweils        jeweils
                                                               eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses zum
       4. Jahr    225 € brutto   325 € brutto   400 € brutto   Auszahlungszeitpunkt.

32                                                                                                                                                                                                                                                                33
Manteltarifvertrag

     § 9 TARIFLICHE SCHLICHTUNGSSTELLE                                                                         § 10		 AUSSCHLUSSFRIST                           § 11		 FÄLLIGKEIT VON ENTGELTANSPRÜCHEN

     9.1. 
          B ei Meinungsverschiedenheiten zwischen       9.3.	Das Schiedsgericht tritt innerhalb einer Frist   Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen,   Die Arbeitnehmer erhalten ein Monatsentgelt
          Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die              von einem Monat ab der Feststellung ge-           wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist   auf der Basis der individuellen regelmäßigen
          Durchführung und Anwendung dieses Ta-              mäß § 9.2. Satz 2 zusammen.                       von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der   monatlichen Arbeitszeit oder der regelmäßigen
          rifvertrages sind die Tarifvertragsparteien                                                          anderen Vertragspartei schriftlich geltend ge-   Arbeitszeit pro Monat, das spätestens bis zum
          hinzuzuziehen. Der streitige Sachverhalt      	
                                                         Kommt eine Mehrheitsentscheidung des                  macht werden.                                    15. Bankarbeitstag des auf den Abrechnungs-
          ist schriftlich mitzuteilen. Kann die Mei-     Schiedsgerichts nicht zustande, so ist ein                                                             monat folgenden Monats fällig wird.
          nungsverschiedenheit auch mit Hilfe der        unparteiischer Vorsitzender hinzuzuziehen.            Lehnt die Gegenpartei die Ansprüche schrift-
          Tarifvertragsparteien nicht innerhalb einer                                                          lich ab, sind die Ansprüche innerhalb einer      Auf Verlangen des Arbeitnehmers wird mit
          Frist von 6 Wochen vom Zeitpunkt der          	Nach der Benennung des Vorsitzenden tritt            weiteren Ausschlussfrist von drei Monaten ab     rechtzeitiger Ankündigung am Ende eines je-
          Mitteilung an beigelegt werden, steht der       das Schiedsgericht spätestens innerhalb ei-          Zugang der schriftlichen Ablehnung gerichtlich   weiligen Abrechnungsmonats ein Abschlag
          Rechtsweg offen.                                ner Frist von einem Monat zusammen.                  geltend zu machen.                               von bis zu 80 Prozent des zu erwartenden
                                                                                                                                                                Netto-Einkommens ausgezahlt. Bereits gezahl-
     9.2. 
          Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen        	
                                                         Die Entscheidungen des Schiedsgerichts                Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Fristen    te Abschläge werden angerechnet. Sofern das
          Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die          über die Auslegung dieses Tarifvertrages              geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.     Arbeitsverhältnis nach dem 20. des betreffen-
         Auslegung von Bestimmungen dieses Ta-              sind in Rechtsstreitigkeiten zwischen den                                                           den Abrechnungsmonats beginnt sowie im
         rifvertrages gelten die obigen Vorschriften        tarifgebundenen Parteien bindend.                                                                   Austrittsmonat besteht kein Anspruch auf eine
         entsprechend. Sind die Tarifvertragspartei-                                                                                                            Abschlagszahlung.
         en übereinstimmend der Auffassung, dass
         die Meinungsverschiedenheit grundsätz-
         liche Bedeutung hat oder kann darüber
         keine Übereinstimmung erzielt werden, so
         entscheidet das Schiedsgericht über die
         Meinungsverschiedenheit unter Ausschluss
         der Arbeitsgerichtsbarkeit. Im anderen Fall
         steht der Rechtsweg offen.

     	
      Das Schiedsgericht setzt sich paritätisch
      aus je zwei, höchstens je drei Beisitzern zu-
      sammen. Die Arbeitgeberbeisitzer werden
      von dem iGZ, die Arbeitnehmerbeisitzer
      von der DGB-Tarifgemeinschaft von Fall zu
      Fall benannt.

34                                                                                                                                                                                                              35
§ 12		 STREIKKLAUSEL                              § 14		 SALVATORISCHE KLAUSEL

     Arbeitnehmer werden im Umfang eines Streik­       Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertra-
     aufrufs einer Mitgliedsgewerkschaft der DGB-      ges, gleich aus welchem Grund, unwirksam sein
     Tarifgemeinschaft Zeitarbeit nicht in Betrie-     oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit
     ben oder Betriebsteilen eingesetzt, die ord-      der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht
     nungsgemäß bestreikt werden. Dies gilt auch       berührt werden. Anstelle der unwirksamen Be-
     für Arbeitnehmer, die bereits vor Beginn der      stimmung soll jene angemessene Bestimmung
     Arbeitskampfmaßnahme in dem Betrieb ein-          treten, die dem am nächsten kommt, was die
     gesetzt wurden. Hiervon können die Parteien       Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages ge-
     des Arbeitskampfes im Einzelfall abweichende      wollt haben.
     Vereinbarungen treffen (z.B. Notdienstvereinba-
     rungen). Die Regelung des § 11 Absatz 5 AÜG       PROTOKOLLNOTIZEN
     bleibt unberührt.
                                                       1.	Der Tarifvertrag entfaltet keine Bindung für
     § 13		 INKRAFTTRETEN UND KÜNDIGUNG                    Fördermitglieder des iGZ.

     Dieser Vertrag tritt am 01. April 2020 für alle   2.	Im gegenseitigen Einvernehmen können Er-
     tarifgebundenen Mitglieder der Vertragspar-           gänzungen jederzeit vorgenommen werden.
     teien in Kraft und ersetzt den Manteltarifver-
     trag vom 01. Januar 2004 in der Fassung vom       3.	Mit den Regelungen nach § 3.2.3. und § 6
     17.  September 2013. Er kann unter Einhaltung         wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebs-
     einer Frist von sechs Monaten zum Monatsen-           rats nicht eingeschränkt.
     de, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2022,
     gekündigt werden.                                 Berlin, den 13. Januar 2023

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Vorwort

     In dieser Tarifbroschüre ist die Verfahrensvereinbarung    Verfahrensvereinbarung
     vom 18.12.2020 in der Fassung vom 21.06.2022 abgedruckt.
     Die Änderungen sind erstmals bei der Auszahlung des
     Weihnachtsgeldes 2023 zu berücksichtigen.

                                                                Zwischen dem

                                                                Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ)
                                                                Campus Loddenheide | Fridtjof-Nansen-Weg 3a | 48155 Münster

                                                                sowie dem

                                                                Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP)
                                                                Universitätsstraße 2 – 3a | 10117 Berlin

                                                                und den

                                                                unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB

                                                                 	IGBCE
                                                                   Königsworther Platz 6 | 30167 Hannover
                                                                 	Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG)
                                                                   Haubachstraße 76 | 22765 Hamburg
                                                                 	Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
                                                                   Wilhelm-Leuschner-Str. 79 | 60329 Frankfurt am Main
                                                                 	Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
                                                                   Reifenberger Straße 21 | 60489 Frankfurt am Main
                                                                 	Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
                                                                   Paula-Thiede-Ufer 10 | 10179 Berlin
                                                                 	Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU)
                                                                   Olof-Palme-Straße 19 | 60439 Frankfurt am Main
                                                                 	Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
                                                                   Weilburger Straße 24 | 60326 Frankfurt am Main
                                                                 	Gewerkschaft der Polizei (GdP)
                                                                   Stromstraße 4 | 10555 Berlin

                                                                wird Folgendes geregelt:

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Verfahrensvereinbarung

     Verfahrensvereinbarung zum Anspruch auf einen Mitgliedervorteil nach § 8 MTV iGZ/DGB vom
     18.12.2019 bzw. § 15.2 MTV BAP/DGB vom 18.12.2019.

     1.	Die Tarifvertragsparteien haben mit dem         3.	Der Antrag ist vom Gewerkschaftsmitglied         5.	Der Nachweis erfolgt für jede der Jahresson-    	Der Arbeitgeber stellt dies auch für alle Per-
         Verhandlungsergebnis vom 18. Dezember               in Textform an den Arbeitgeber zu richten.           derzahlungen zu den jeweiligen Stichtagen         sonen und Dienstleister sicher, die in dessen
         2019 einen Anspruch auf eine Mitgliedervor-         Es genügt ein Antrag, der dem Grunde nach            gemäß den Regelungen in den Manteltarif-          Auftrag am Nachweis- und Auszahlungspro-
         teilsregelung (Mitgliedervorteil) vereinbart.       auf den Anspruch verweist. Der Arbeitgeber           verträgen.                                        zedere beteiligt sind. Der Arbeitgeber haftet
         Mit dieser Verfahrensvereinbarung sollen            informiert die Beschäftigten in geeigneter                                                             für die missbräuchliche Verwendung der sich
         für Arbeitgeber und Beschäftigte die rechts-        Form darüber, an welche Stelle der Antrag        6.	Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Da-        aus den Namenslisten ergebenden Daten
         sichere und einheitliche Antragsstellung,           zu richten ist. Erfolgt kein gesonderter Hin-        ten aus den von den einzelnen Gewerk-             gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
         Abwicklung und Erfüllung des Anspruchs              weis, ist dies die Geschäftsstelle des Arbeit-       schaftsmitgliedern erbrachten Nachweisen
         ermöglicht werden.                                  gebers, an die Beschäftigte auch in ande-            gemäß den Ziffern 4 und 5 nur für die Be-       7.	Aus der Antragstellung und Offenlegung der
                                                             ren personellen Fragen Nachweise richten.            rechnung und Auszahlung der sich aus § 8            Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft
     2.	Nach den Manteltarifverträgen (MTV) er-                                                                  MTV iGZ/DGB vom 18.12.2019 bzw. § 15.2              dürfen dem Gewerkschaftsmitglied keinerlei
         höht sich ab dem Jahr 2021 auf Antrag des       4.	Der Nachweis der zwölfmonatigen Mit-                 MTV BAP/DGB vom 18.12.2019 ergebenden               Nachteile entstehen.
         Arbeitnehmers das Urlaubs- und Weihnachts-          gliedschaft (ab Auszahlung für den Stichtag          Ansprüche der einzelnen Anspruchsberech-
         geld um einen Mitgliedervorteil, wenn der           30. November 2023: 6 Monate) gegenüber               tigten zu verwenden und nach der gesetz-        8.	Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich,
         Arbeitnehmer seit mindestens 12 Monaten             dem Arbeitgeber erfolgt individuell durch            lich vorgesehenen Aufbewahrungsfrist die            bei Konflikten und Unstimmigkeiten hin-
         Mitglied (ab Auszahlung für den Stichtag            das Mitglied mittels einer entsprechenden            oben genannten Nachweise und alle hier-             sichtlich Antragsstellung, Abwicklung und
         30. November 2023: 6 Monate) einer der              Mitgliedsbescheinigung der zuständigen               auf verweisenden Dokumente, Schriftstü-             Erfüllung von Ansprüchen auf die Betriebs-
         tarifschließenden DGB-Gewerkschaften ist.           Gewerkschaft, deren Ausstellungsdatum                cke und Dateien ersatzlos zu vernichten.            und Arbeitsvertragsparteien im Sinne dieser
         Diese Anspruchsvoraussetzung ist dem Ar-            bei Vorlage nicht länger als sechs Wochen            Der Arbeitgeber stellt sicher, dass lediglich       Vereinbarung einvernehmlich einzuwirken.
         beitgeber jeweils zu den Stichtagen 30. Juni        bezogen auf den jeweiligen Stichtag zurück-          eine begrenzte Anzahl von Personen, die
         und 30. November mittels einer Mitglieds-           liegt. Die Mitgliedsbescheinigung enthält die        auf die Beachtung und Einhaltung der da-        9.	Mit Abschluss dieser Vereinbarung gelten die
         bescheinigung nachzuweisen, vgl. § 8 MTV            Bestätigung einer mindestens zwölfmonati-            tenschutzrechtlichen Anforderungen nach             Verpflichtungen aus Protokollnotiz Nr. 9 zu §
         iGZ/DGB vom 18.12.2019 bzw. § 15.2 MTV              gen Mitgliedschaft (ab Auszahlung für den            der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)             8 MTV iGZ/DGB bzw. Protokollnotiz Nr. 5 zu
         BAP/DGB vom 18.12.2019.                             Stichtag 30. November 2023: 6 Monate)                verpflichtet wurden, Zugriff auf die Bearbei-       § 15.2 Satz 3 MTV BAP/DGB als erfüllt.
                                                             sowie Vorname, Name und Geburtsdatum                 tung der Anträge und Mitgliedsdaten haben,
                                                             des Mitglieds. Die Mitgliedsbescheinigung            dass diese über den Inhalt dieser Verein-       10.	Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2021 in
                                                             ist dem Antrag in Textform beizufügen.               barung in Kenntnis gesetzt und schriftlich           Kraft. Sie ist mit einer sechsmonatigen Frist
                                                                                                                  auf die Einhaltung der hierin getroffenen            zum Monatsende kündbar, erstmals zum 31.
                                                                                                                  datenschutzrechtlichen Verpflichtungen               Dezember 2022.
                                                                                                                  und Vereinbarungen verpflichtet werden.
                                                                                                                  Dies ist vom Arbeitgeber zu dokumentieren.      Berlin, den 18. Dezember 2020

40                                                                                                                                                                                                                     41
Vorwort

                                                                                 Tarifvertrag zur
     In dieser Tarifbroschüre ist der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung   Beschäftigungssicherung
     vom 29.05.2003, der unverändert in Kraft ist, abgedruckt.

                                                                                 Zwischen dem

                                                                                 Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ)
                                                                                 Campus Loddenheide | Fridtjof-Nansen-Weg 3a | 48155 Münster

                                                                                 und den

                                                                                 unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB

                                                                                      	IGBCE
                                                                                        Königsworther Platz 6 | 30167 Hannover
                                                                                      	Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG)
                                                                                        Haubachstraße 76 | 22765 Hamburg
                                                                                      	Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
                                                                                        Wilhelm-Leuschner-Str. 79 | 60329 Frankfurt am Main
                                                                                      	Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
                                                                                        Reifenberger Straße 21 | 60489 Frankfurt am Main
                                                                                      	Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
                                                                                        Paula-Thiede-Ufer 10 | 10179 Berlin
                                                                                      	Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU)
                                                                                        Olof-Palme-Straße 19 | 60439 Frankfurt am Main
                                                                                      	T RANSNET 1
                                                                                        Weilburger Straße 24, 60326 Frankfurt am Main
                                                                                      	Gewerkschaft der Polizei (GdP)
                                                                                        Stromstraße 4 | 10555 Berlin

                                                                                 wird folgende Regelung abgeschlossen:

                                                                                  Die EVG ist als Rechtsnachfolgerin von TRANSNET durch Abschluss eines Anerkennungstarifvertrages (Anerkennung des
                                                                                 1

                                                                                  iGZ-DGB-Tarifwerkes) in die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB zurückgekehrt.

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