TATÜ TATA - DAS NEUE TANKLÖSCHFAHRZEUG IST DA! - INHALT - ODERWITZ.DE

 
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TATÜ TATA - DAS NEUE TANKLÖSCHFAHRZEUG IST DA! - INHALT - ODERWITZ.DE
Amtliches Mitteilungsblatt
                                                          der Gemeinde Oderwitz

November 2020   11. Ausgabe                                   Jahrgang 22   04.11.2020

                              Tatü Tata – das neue
                              Tanklöschfahrzeug
                              ist da!

                                                                          weiter auf Seite 12

                                         Inhalt
Amtlicher Teil                    Seite 04   Kirchennachrichten                 Seite 12
Aus der Verwaltung                Seite 08   Vereine berichten                  Seite 14
Mitteilungen der Einrichtungen    Seite 11   Informationen                      Seite 16
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Seite 2                                                     Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 04.11.2020

  Liebe Oderwitzerinnen und Oderwitzer,
                          der November lädt auf       Als Gemeindeverwaltung ist uns das Geden-
                          Grund der kürzeren Ta-      ken an die Mühsale und Bedrängnisse unserer
                          ge und des oft nass-        Vorfahren ein wichtiges Anliegen. Schon im ver-
                          grauen Wetters dazu         gangenen Jahr haben wir die Erinnerungssteine
                          ein, uns Gedanken über      der Gefallenen des Ersten Weltkrieges auf dem
                          das bisherige Jahr zu       Ehrenhain in Oberoderwitz in Stand setzen las-
                          machen und noch nicht       sen. Allerdings fehlte uns ein Exemplar, auf dem
                          Erledigtes endlich anzu-    die Schrift nicht mehr eindeutig zu lesen war. Nun
                          gehen.                      ist es uns gelungen, mit Hilfe von Herrn Siegfried
                                                      Korhammer und vier weiteren Ahnenforschern
  Mit Rückblick auf das Jahr 2020 dominiert natür-
                                                      aus Deutschland und Frankreich die Daten des
  lich das Thema „Corona“ bzw. genauer „SARS-
                                                      Gefallenen zu ermitteln: Wir wissen jetzt, dass
  Covid-19“. Wir alle sind durch die unterschied-
                                                      der Gefreite Richard Richter am 21. Juli 1918
  lichsten Maßnahmen von Bund, Land und Kom-
                                                      am Lazarettstandort L’Ermitage bei Bézu-Saint-
  mune irgendwo betroffen; unzweifelhaft ist es für
                                                      Germain gestorben ist. Die Angaben werden
  die Gastronomie sowie alle Einzelhändler und
                                                      auf dem Stein entsprechend restauratorisch er-
  Solo-Selbstständigen besonders hart und zum
                                                      gänzt und endlich wird der Gedenkort in seiner
  Teil existenzbedrohend. Für die Masse der Men-
                                                      Gesamtheit wieder würdig hergestellt sein. Ein
  schen sind Mundschutzpflicht und Feierverbote
                                                      großer Dank gilt auch dem ausführenden Stein-
  lästig, aber letztendlich eine akzeptable Ein-
                                                      restaurierungsbetrieb Uwe Konjen/Bautzen und
  schränkung der eigenen Freiheit im Sinne der
                                                      allen anderen Beteiligten!
  Eindämmung der Pandemie.
                                                      Auch am Sportplatz Oberoderwitz befindet sich
  An dieser Stelle sei allen Menschen mein per-
                                                      ein Gedenkstein, der in den letzten Jahren im
  sönlicher Dank dafür ausgesprochen, dass sie
                                                      wahrsten Sinne des Wortes ein „Schattendasein“
  die Maßnahmen, die notwendig sind, in ihren
                                                      fristete. Ursprünglich für die gefallenen Sportler
  Bereichen umsetzen. Ich denke dabei nicht nur
                                                      aus Oberoderwitz errichtet, war die Inschriften-
  an die oft (zu Recht) hervorgehobenen Fach-
                                                      platte lange Zeit gerissen und die Umfassung aus
  kräfte in den Kranken- und Pflegeberufen, son-
                                                      Naturstein bröckelte bereits. Im Zuge von Baum-
  dern auch an Lehrer/-innen und Erzieher/-innen,
                                                      fällarbeiten hat die Gemeinde die Platte bergen
  Hortner/-innen, Verkäufer/-innen, Kellner/-innen
                                                      und aufarbeiten lassen. Sie wird demnächst an
  und allen, die das tägliche Leben sonst so am
                                                      gleicher Stelle wieder aufgestellt werden, in ei-
  Laufen halten! Danke.
                                                      nem dann deutlich verbesserten Umfeld.
  Vielleicht ist es gerade im November sinnvoll,
                                                      Die Erinnerung an zum Glück lange vergangene,
  die „Krise“ aus einer etwas distanzierteren, hi-
                                                      schwere Zeiten gibt uns vielleicht die Gelassen-
  storischen Perspektive zu betrachten. Dazu gibt
                                                      heit, mit den derzeitigen Beschränkungen umzu-
  es in diesem Monat verschiedene Anlässe: so
                                                      gehen. Und vielleicht lässt sich daraus sogar so
  z. B. der „Deutsche Schicksalstag“ 9. November,
                                                      etwas wie Zukunftsoptimismus entwickeln. Mit
  der in den Geschichtsbüchern mit den schändli-
                                                      diesem Wunsch verbleibe ich,
  chen Pogromen gegen Juden 1938, aber auch
  mit dem freudigen Ereignis des Mauerfalls 1989      Ihr
  konnotiert ist. Oder aber der Volkstrauertag am
  15. November, der uns an alle Opfer von Krieg              
  und Terror erinnern soll.                                             Cornelius Stempel, Bürgermeister
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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 04.11.2020                                                               Seite 3

                                         Gemeindeverwaltung Oderwitz
Anschrift                                                               Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung Oderwitz                                             Montag       9.00 bis 12.00 Uhr
Str. der Republik 54, 02791 Oderwitz                                    Dienstag     9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Tel. 03 58 42 / 2 23-0, Fax 2 23-22                                     Mittwoch     geschlossen
E-Mail: gemeinde@oderwitz.de                                            Donnerstag   9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
www.oderwitz.de                                                         Freitag      9.00 bis 12.00 Uhr

  Haus I					Tel.                                          Zimmer       Haus II				Tel.                               Zimmer

  Erdgeschoss                                                            Erdgeschoss
  Bürgermeisteramt
                                                                         Hauptamt
  Bürgermeister
  Herr Stempel, Cornelius                                                Kita / Öffentlichkeitsarbeit
                                                                         Frau Bode, Fränze                         223-24     2
  Sekretariat / Allgemeine Verwaltung
  Frau Tannert, Gabriele                              223-0        1     Einwohnermeldeamt / Sozialamt /
  Kämmerei                                                               Anmeldung Namensweihen
                                                                         Frau Döring, Manuela                      223-25     3
  Kämmerin
  Frau Herbrig, Mandy                                 223-90       4
  Kassenverwalterin / Gemeindekasse                                      1. Etage
  Frau Gun, Elke                                      223-94       3
  Steuern / Abgaben / Lohnrechnungen                                     Hauptamt
  Frau Stübner, Petra                                 223-93       3     Allgemeine Verwaltung / Tourismus
                                                                                                        

                                                                         Herr Wehder, Richard                      223-28     6
  1. Etage
  Hauptamt                                                               Bauamt
  Hauptamtsleiterin                                                      Bauamtsleiter
  Frau Erbe, Jana                                     223-20 14          Herr Wirrig, Christian                    223-60     9
  Ordnungsamt                                                            Mitarbeiter Bauamt
  Herr Sikora, Toni                                   223-21 11          Herr Junge, Hartmut                       223-63     5
  Gewerbeamt / Fundbüro                                                  Mitarbeiterin Bauamt /
  Frau Gänsrich, Doris                                223-23 10          Liegenschaften /
                                                                         Wohnungswesen
                                                                         Frau Naumann, Cornelia                    223-62     8
  Standesamt                                             Tel. Zimmer
  Gemeinde Kottmar, Hauptstraße 62, 02739 Kottmar
  Frau Schubert, Yvonne                        03586 780432 3
  yvonne.schubert@gemeinde-kottmar.de                                    Bibliothek
  Frau Tietze, Karla                                 03586 780431 3        OT Niederoderwitz
                                                                         Öffnungszeiten:
  karla.tietze@gemeinde-kottmar.de                                          Scheringerstraße 11
                                                                            Di. 	    10.00 – 12.00 und
                                                                         	 	         14.00 – 19.00 Uhr
  Sprechstunden des Bürgermeisters                                          Fr. 	    13.00 – 18.00 Uhr
                                                                            OT Oberoderwitz
  Dienstag		             16.00 bis 18.00 Uhr
                                                                            Hintere Dorfstraße 15
  Donnerstag			          14.00 bis 16.00 Uhr
                                                                            Mo. 	    13.00 – 17.00 Uhr
  sowie nach vorheriger Vereinbarung                                        Mi. 	    13.00 – 18.00 Uhr
                                                                         Ansprechpartner: 	Frau Seliger, Steffi
                                                                         Kontakt:          OT Niederoderwitz, Tel. 035842 33920
  Nächste Gemeinderatssitzung                                                              OT Oberoderwitz, Tel. 035842 209819
  Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung fin­det am
  07. Dezember 2020, 19.00 Uhr in der Gaststätte Bren-                   Wetterkabinett
  nerei, Dorfstraße 35 statt. Sie sind herzlich eingeladen.              Buchung von Wettervorträgen
  Die Tagesordnung können Sie der Homepage oder                                            unter Telefon 035842 22328
  den Bekanntmachungstafeln entnehmen.                                   Ansprechpartner: 	Herr Wehder
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  Für den Notfall                                                 Sprechstunde Bürgerpolizei
                                                                  Der Bürgerpolizist ist ab sofort wieder im Dienst.
  Feuerwehr/Rettungsdienst              112
                                                                  Zuständigkeitsbereich Oderwitz: PHM Fechler
  OF Niederoderwitz Depot, Südstr. 2 (03 58 42) 2 63 15           Sprechzeit: 		 dienstags von 15.00 bis 16.00 Uhr
  OF Oberoderwitz Depot, Dorfstr. 83 (03 58 42) 2 67 14           		 in der Gemeindeverwaltung Oderwitz
  IRLS Ostsachsen                                                 		 Straße der Republik 54,
  Allgemeine Erreichbarkeit		          (0 35 71) 1 92 96         		 02791 Oderwitz, Sitzungssaal
  Anmeldung der Krankentransporte      (0 35 71) 1 92 22          		 Telefon 03586 7669244
  Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117                    		 Handy 0172 5456693
  Erreichbarkeit:
  Mo., Di. und Do. 19.00 – 07.00 Uhr
  Mi. und Fr.      14.00 – 07.00 Uhr
  Sa. und So.      00.00 – 24.00 Uhr

  Polizei                               110
  Bürgerpolizei Oderwitz
                                                                                 Amtlicher Teil
  PHM Fechler                           (0 35 86) 7 66 92 44
  Seifhennersdorf
  Löbau
                                        (0 35 86) 7 66 90
                                        (0 35 85) 86 50         Aus dem Gemeinderat
  Zittau                                (0 35 83) 6 20
                                                                Die regelmäßige Sitzung des Gemeinderates fand am
  Bundespolizei                                                 05. Oktober 2020, ab 19.00 Uhr im Sitzungssaal des
  Bundespolizeiinspektion Hirschfelde   (03 58 43) 26 10
  Bundespolizeiinspektion Ebersbach     (0 35 86) 7 60 20       Gemeindeamtes statt. Zur Sitzung erschienen alle 15 Ge-
                                                                meinderäte.
  ENSO-Störungsstelle                                           Die Anwesenden wurden vom Bürgermeister begrüßt.
  Erdgas                                (03 51) 50 17 88 80     Danach erfolgten die Protokollbestätigung sowie die
  Strom                                 (03 51) 50 17 88 81     Beschlusskontrolle.
  Service-Telefon                       (0 800) 6 68 68 68      Aus der Sitzung ergaben sich folgende Beschlüsse und
  Störungshotline                                               Informationen:
  Trinkwasser           SOWAG           (01 71) 6 72 69 98
  Abwasser              WAL Betrieb     (03 58 42) 2 08 81      Annahme von Spenden
  Fäkalienentsorgung    WAL Betrieb     (03 58 42) 20 95 44     Für das 3. Quartal 2020 bestätigte der Gemeinderat
                                                                einstimmig mit Beschluss-Nr. 54/20 die Annahme von
                                                                Kleinspenden in Höhe von 115,20 € sowie die Annah-
                                                            ✂
                                                                me von Schenkungen in Form von Büchern und Medien
                                                                für die Bücherei im Gesamtwert von 325,50 €.
  Erreichbarkeiten Corona                                       Mit Beschluss-Nr. 55/20 bestätigte er außerdem die
  Landkreis Görlitz/Gesundheitsamt                              Annahme von Sachspenden in Höhe von 610,45 € für
  Bürgertelefon       03581 663-5656                            die Gemeindeverwaltung (Füllung der Zuckertüten)
  täglich 	           8.00 – 16.00 Uhr                          einstimmig. Hierbei war ein Gemeinderat wegen Befan-
  E-Mail              anfragen-corona@kreis-gr.de               genheit von der Beratung und Beschlussfassung aus-
  Internet            www.kreis-goerlitz.de                     geschlossen.
  Freistaat Sachsen
                                                                Besetzung der Ausschüsse
  Corona-Hotline      0800 1000214
                                                                Durch das Ausscheiden eines Gemeinderates mussten
  E-Mail              corona-av@sms.sachsen.de
                                                                die Ausschüsse der Gemeinde neu besetzt werden. In
  Internet            www.coronavirus.sachsen.de
                                                                den Technischen Ausschuss sind mit Beschluss-Nr.
                                                                56/20 einstimmig bestellt:
                                                                Mitglied                           Stellvertreter
  Schiedsstelle                                                 Hubrig, Christian                  Niegisch, Ina
                                                                Hieke, Eberhard                    Schädlich, Daniel
  der Gemeinde Oderwitz                                        Brückner, Lars                     Berthold, Jürgen
  Friedensrichterin: Frau Monika Köhler                         Czeczine, Jan                      Scholze, Torsten
  Stellvertretende                                              Domschke, Matthias                 Dr. Breuer, David
  Friedensrichterin: unbesetzt                                  Renger, Anett                      Stöcker, Tom
  Sprechzeit:	jeden 1. und 3. Dienstag im Monat                In den Verwaltungsausschuss wurde einstimmig durch
                     von 17.00 bis 18.00 Uhr                    den Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 57/20 bestellt:
                     (Tel. 035842 223-13)
  Nächster Termin: 01.12.2020                                   Mitglied                           Stellvertreter
  in der Gemeindeverwaltung Oderwitz                           Niegisch, Ina                      Hubrig, Christian
  Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz                        Walter, Anke                       Brückner, Lars
                                                                Scholze, Torsten                   Schädlich, Daniel
TATÜ TATA - DAS NEUE TANKLÖSCHFAHRZEUG IST DA! - INHALT - ODERWITZ.DE
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 04.11.2020                                                     Seite 5

Mitglied                             Stellvertreter             Beschluss-Nr. 64/20
Berthold, Jürgen                     Hieke, Eberhard            Freianlageplanung – Vergabe einstimmig an das Büro
Eichler, Nicole                      Domschke, Matthias         IHR Bauplan aus Zittau zu einem Bruttoangebotspreis
Stöcker, Tom                         Dr. Breuer, David          von 68.549,81 €
Erhöhung Kita- und Hortgebühren                                 Beschluss-Nr. 65/20
Anhand der letzten bekannt gemachten Betriebskos­               Planungsleistungen für die Technische Gebäudeaus-
ten in den Kindertageseinrichtungen ergab sich, dass            richtung-Elektrik – Vergabe einstimmig an das Büro
die gesetzlich festgelegten Untergrenzen für die Höhe           elkoplan aus Zittau zu einem Angebotspreis von
der Elternbeiträge unterschritten werden. Dies ist jetzt        60.040,74 €
schon das dritte Jahr in Folge so, wobei sich der Ge-
                                                                Beschluss-Nr. 66/20
meinderat in den letzten zwei Jahren bewusst dafür ent-
                                                                Planungsleistungen für die Technische Gebäudeaus-
schieden hatte, die gestiegenen Kosten selbst zu tragen         richtung-Heizung, Lüftung, Sanitär – Vergabe einstim-
und die Elternbeiträge nicht zu erhöhen. Mit der weiteren       mig an das Ingenieurbüro Handschick aus Zittau zu ei-
stetigen Steigerung der Betriebskosten macht sich jetzt         nem Angebotspreis von 61.647,79 €
jedoch eine Erhöhung der Elternbeiträge erforderlich.
Mit Beschluss-Nr. 58/20 beschloss der Gemeinderat               Neugestaltung Vorplatz Gemeindeamt
deshalb die Richtlinie zur Festsetzung der Gebühren-            Mit Beschluss-Nr. 67/20 beauftragte der Gemeinderat
sätze und sonstige Regelungen für die Benutzung der             das Ingenieur- und Planungsbüro Drosky einstimmig
Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege-           mit der Ausführungsplanung und der Ausschreibung
stellen und mit Beschluss-Nr. 59/20 die Gebührensat-            der erforderlichen Leistungen gemäß der vorgestellten
zung zur Benutzung des Schulhortes, jeweils bei einer           Entwurfsplanung vom 11. September 2020.
Gegenstimme. Die Richtlinie und die Satzung sind im             Damit entsteht vor dem Gemeindeamt ein Informations-
Folgenden dieses Amtsblattes bekannt gemacht.                   platz im Rahmen der Oberlausitzer Umgebindehaus-
                                                                straße. Die zentralen Elemente sind eine veränderte
Vergabe zur Anschaffung von schulgebundenen                     Zuwegung zur Buswartehalle, eine Neugestaltung der
mobilen Endgeräten                                              Buswartehalle, ein Laubengang, Informationstafeln und
Im Rahmen der Mobilen Endgeräte-Förderverordnung                zusätzliche Parkplätze, voraussichtlich mit Angebot ei-
werden den Gemeinden pauschalierte Zuweisungen                  ner E-Ladesäule.
zur Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endge-              Um die Maßnahmen im nächsten Jahr umsetzen zu
räten gewährt. Der Auftrag für die Anschaffung wurde            können, werden die Linden bereits in diesem Herbst
vom Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 60/20 einstimmig              gefällt.
an die Firma BWK Systemhaus Zittau zu einem Brut-
toangebotspreis in Höhe von 25.920,20 € vergeben.               Sporthalle Oberoderwitz
Ein Gemeinderat war bei dieser Beschlussfassung aus-            Mit Beschluss-Nr. 68/20 stimmte der Gemeinderat ein-
geschlossen.                                                    hellig der Beantragung von Fördermitteln für die Reali-
Private Nutzung des Dienst-Kfz                                  sierung folgender Baumaßnahmen am Objekt Sporthal-
Wegen Befangenheit des Bürgermeisters übernahm                  le Oberoderwitz zu:
der stellvertretende Bürgermeister Herr Berthold bei            • Austausch von Dachrinnen und Dachkehlen
diesem Tagesordnungspunkt die Verhandlungsleitung.              • Austausch der Türen und Einbau
Der Bürgermeister wurde wegen Befangenheit von der                  von Verbundsicherheitsglas im Foyer
Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.                   • Einbau eines Abstellraumes
Der Gemeinderat beschloss mit Beschluss-Nr. 61/20               • Errichtung eines zweiten baulichen Rettungsweges
einstimmig, dass dem Bürgermeister Herrn Stempel                    für die Kegelbahn.
die private Nutzung des Dienst-Kfz gestattet wird. Die          Die geschätzten Gesamtkosten betragen 79.000,00 €,
Dienstwagenbesteuerung erfolgt entsprechend der VwV-            die beantragte Förderung ist 50 %.
DienstKfz.
                                                                Ermächtigung des Bürgermeisters
Vergabe der Planungsleistungen für das Bauvor-                  Der Bürgermeister wurde mit Beschluss-Nr. 69/20 ein-
haben „Errichtung eines zentralen Feuerwehrgerä-                stimmig dazu ermächtigt, den Auftrag für die Pflaster-
tehauses“                                                       arbeiten vor dem Haus 2 der Gemeindeverwaltung an
Die Ingenieurleistungen wurden im offenen Verfahren             den Bieter mit dem technisch und wirtschaftlich günstig-
ausgeschrieben. Nach Wertung der Angebote bestätig-             sten Angebot zu vergeben.
te der Gemeinderat die Vergaben wie folgt:
                                                                Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Beschluss-Nr. 62/20
                                                                Letztendlich bestätigte der Gemeinderat mit Beschluss-
Objektplanung – Vergabe einstimmig an das Büro IHR
                                                                Nr. 70/20 noch über- und außerplanmäßige Aufwen-
Bauplan aus Zittau zu einem Bruttoangebotspreis von
                                                                dungen/Auszahlungen aus dem Haushaltsjahr 2013.
180.865,05 €
                                                                Diese Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Beschluss-Nr. 63/20
Tragwerksplanung – Vergabe einstimmig an das Büro               Informationen/Verschiedenes
PR Consulting aus Zittau zu einem Bruttoangebotspreis           Der Bürgermeister informierte über den Stand der lau-
von 51.996,10 €                                                 fenden Maßnahmen:
TATÜ TATA - DAS NEUE TANKLÖSCHFAHRZEUG IST DA! - INHALT - ODERWITZ.DE
Seite 6                                                           Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 04.11.2020

•   Vergabe des Los 1 zur Erstellung der Infrastruktur im   (2) Die Elternbeiträge werden gestaffelt nach Inan-
    Zuge der Digitalisierung der Grundschule an die Fir-        spruchnahme von Betreuungszeiten und unter Be-
    ma Theurich aus Löbau zum Preis von 15.915,11 €.            rücksichtigung der Zahl der Kinder in der Familie,
•   Vergabe von Leistungen zur Errichtung des 2. Ret-           die zugleich eine Kindereinrichtung im Geltungsbe-
    tungsweges am Schulhort – Stahlbau an die Firma             reich des Sächsischen Kindertagesstättengesetz
    Rätze aus Oderwitz zum Preis von 14.221,02 €,               besuchen festgelegt. Für alleinerziehende Elterntei-
    Rohbau an die Firma Heidrich aus Oberseifersdorf            le wird eine zusätzliche Ermäßigung in Höhe von
    zum Preis von 19.905,39 €, Tischlerarbeiten an              5 v. H. des jeweiligen Elternbeitrages gewährt.
    die Tischlerei Schramm aus Bertsdorf-Hörnitz zum
                                                            Folgende Sätze sind verbindlich:
    Preis von 6.360,16 € und die Heizung an die Fir-
    ma Heizung & Sanitär Löbau GmbH zum Preis von           Elternbeiträge für Hortkinder/Monat
    1.699,31 €. Die Ausführung soll in den Oktoberferi-
    en erfolgen.                                            Betreuung
•   Kita „Knirpsenland“: Der Stahlbau für das Garten-       ohne Frühhort (5 h)              Alleinerziehende
    haus wird ab dem 19. Oktober 2020 ausgeführt und
    dauert ca. 1 Woche. Danach übernimmt die Firma          1. Kind (100 %)   50,00 €        1. Kind (95 %)      47,50 €
    Kahle die Dach- und Außenkonstruktion. Als Letz-        2. Kind (70 %)    35,00 €        2. Kind (65 %)      32,50 €
    tes werden dann die Zäune in diesem Bereich er-         3. Kind (30 %)    15,00 €        3. Kind (25 %)      12,50 €
    neuert.
                                                            4. Kind (10 %)      5,00 €       4. Kind (5 %)         2,50 €
•   Schützenhaus: Die Südseite wird nächste Woche
    abgerüstet und die Firma Domschke beginnt die           Betreuung
    neue Treppe aufzubauen. Die Maßnahme soll Ende          mit Frühhort (6 h)               Alleinerziehende
    November abgeschlossen sein.
                                                            1. Kind (100 %)   60,00 €        1. Kind (95 %)      57,00 €
•   Gewässerunterhaltung: Die Firma Domschke hat
    die verschiedenen Maßnahmen ausgeführt.                 2. Kind (70 %)    42,00 €        2. Kind (65 %)      39,00 €
•   Die Arbeiten am Ersatzneubau der Brücke Neubau-         3. Kind (30 %)    18,00 €        3. Kind (25 %)      15,00 €
    ernsiedlung haben begonnen.                             4. Kind (10 %)      6,00 €       4. Kind (5 %)         3,00 €

Nach dem sich anschließenden nichtöffentlichen Teil         Elternbeiträge für Gastkinder
der Sitzung endete diese um 21.10 Uhr. Aus diesem
Teil gingen keine Beschlüsse hervor.                        Tagessatz                                             15,00 €

                                                            Elternbeiträge für Mehrbetreuung

Gebührensatzung zur Benutzung des                           Für die Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über
                                                            die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit hinaus
Schulhortes in der Gemeinde Oderwitz                        werden zusätzlich folgende Entgelte erhoben:
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeord-             Mehrbetreuung innerhalb 
nung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der           der festgelegten Öffnungszeit                            2,50 €
Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018
(SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Art. 3 des       (3) Die Betreuung endet mit der Öffnungszeit der Ein-
Gesetzes vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 425) sowie            richtung. Für darüber hinausgehende Betreuung
des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern              wird ein Verspätungszuschlag i. H. v. 10,00 € pro
in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der Fassung               angefangener halber Stunde erhoben.
der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (GVBl 2009              (4) Von der Berechnung von Mehrbetreuungskosten wird
S. 225), zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes            während der Ferien zu Gunsten der Eltern abgewi-
vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782) hat der               chen. Während der Ferienzeit wird nur die verlängerte
Gemeinderat am 05. Oktober 2020 folgende Satzung                Öffnungszeit von 15.00 bis 16.00 Uhr als Mehrbetreu-
beschlossen:                                                    ung angerechnet. Damit setzt sich der Elternbeitrag
                                                                in den Ferien aus der Regelgebühr lt. Vertrag plus
         § 1 Erhebung von Elternbeiträgen                       Gebühr für die Mehrbetreuung entsprechend der zu-
(1) Für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistun-              sätzlichen Inanspruchnahme ab 15.00 Uhr (bis max.
    gen im Schulhort der Gemeinde Oderwitz haben die            16.00 Uhr) zusammen. Grundlage für die Erhebung
    Erziehungsberechtigten Gebühren zu zahlen.                  der Mehrbetreuungskosten in der Ferienzeit ist die An-
(2) Diese Gebühren werden entsprechend der Anmel-               meldung des Kindes entsprechend des Ferienplanes.
    dung der Erziehungsberechtigten von der Gemein-         (5) Während der Schließung der Einrichtung, entspre-
    deverwaltung Oderwitz nach den gültigen Gebüh-              chend der Regelungen des § 4 Abs.4 der Satzung
    rensätzen festgelegt.                                       über die Benutzung der Kindertagesstätten der
                                                                Gemeinde Oderwitz, ist der Elternbeitrag in voller
             § 2 Höhe der Elternbeiträge                        Höhe weiter zu zahlen, ausgenommen das Verpfle-
(1) Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus den             gungsgeld. Bei Ausfallzeiten der Kinder (z. B. durch
    jeweils aktuellen Bestimmungen des Sächsischen              Urlaub, Krankheit o. ä.) kann keine Erstattung erfol-
    Gesetzes über Kindertageseinrichtungen.                     gen.
TATÜ TATA - DAS NEUE TANKLÖSCHFAHRZEUG IST DA! - INHALT - ODERWITZ.DE
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 04.11.2020                                                                      Seite 7

(6) Bleibt das Kind länger als vier Wochen hintereinan-                        Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO
    der wegen Krankheit oder Kur der Einrichtung fern                          Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens-
    und liegt darüber eine ärztliche Bescheinigung vor,                        oder Formvorschriften zu Stande gekommen sein, gilt
    kann eine Gebührenerstattung beantragt werden.                             sie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang
    Die Rückerstattung umfasst einen halben Monats-                            an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
    beitrag der jeweiligen Betreuungsgebühr.                                   1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft
(7) In den Gebühren nicht enthalten sind die Kosten für                             erfolgt ist,
    Speisen und Getränke. Diese legt der Träger der                            2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
    Kindertagesstätte gesondert fest.                                               Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat-
                                                                                    zung ver-letzt worden sind,
                  § 3 Ermäßigungen                                             3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2
(1) Weisen Erziehungsberechtigte nach, dass ihnen                                   SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
    nach § 90 Abs. 3 und 4 SGBVIII die finanzielle Be-                              hat,
    lastung durch die Elterngebühr nicht zuzumuten                             4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    ist, übernimmt der örtliche Träger der Jugendhilfe                              a. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss be-
                                                                                         anstandet hat oder
    auf Antrag die Elterngebühren. Die Anträge können
                                                                                    b. die Verletzung der Verfahrens- oder der Form-
    beim Landratsamt Görlitz, Jugendamt, Sachgebiet
                                                                                         vorschrift gegenüber der Gemeinde unter Be-
    Wirtschaftliche Hilfen gestellt werden.
                                                                                         zeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet-
(2) Alleinerziehende können ebenso die ermäßigten
                                                                                         zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
    Gebühren entsprechend dieser Satzung in An-
                                                                                         worden ist.
    spruch nehmen. Elternteile, die in einer Lebensge-                         Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 oder 3 geltend ge-
    meinschaft mit gemeinsamer Haushaltsführung le-                            macht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 ge-
    ben, dürfen gem. § 122, BSHG nicht besser gestellt                         nannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend
    werden, als Ehegatten.                                                     machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei
                                                                               der Bekanntmachung der Satzung auf die Vorausset-
                § 4 Gebührenerhebung                                           zungen für die Geltendmachung der Verletzung von
(1) Die Gebühr wird zum 20. eines jeden Monats für                             Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfol-
    den laufenden Monat über Lastschriftverfahren                              gen hingewiesen worden ist.
    eingezogen. Die Verpflegungskosten werden vom
    Essenanbieter direkt eingezogen. Die Gebühren für
    die Mehrbetreuung über die Regelbetreuungszeit
    hinaus sowie für die Gästebetreuung werden lau-
                                                                               Richtlinie zur Festsetzung
    fend bzw. rückwirkend kassiert.
(2) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme in
                                                                               der Gebührensätze und sonstige
    die Einrichtung und erlischt durch Abmeldung oder                          Regelungen für die Benutzung
    Ausschluss. Abmeldungen der Kinder müssen bis
    zum 01. des Vormonats schriftlich bei der Gruppen-                         der  Kindertageseinrichtungen
                                                                                Richtlinie zur Festsetzung der Gebührensätze und s
                                                                                nutzung der Kindertageseinrichtungen sowie der Kin
    erzieherin oder der Gemeindeverwaltung einge-
    reicht werden. Für verspätete Meldungen werden                             sowie
                                                                                GemeindederOderwitz
                                                                                             Kindertagespflegestellen
    keine Rückerstattungen vorgenommen.
(3) Wird die Gebühr nicht zum obengenannten Zeit-
                                                                               in der Gemeinde Oderwitz
                                                                                Punkt 1 – Erhebung von Elternbeiträgen
    punkt gezahlt, erhalten die Erziehungsberechtigten                                Punkt 1 – Erhebung von Elternbeiträgen
    eine Mahnung. Ist bis zu dem in der Mahnung ge-                            Für
                                                                                Für dieInanspruchnahme
                                                                                    die  Inanspruchnahmevon  vonBetreuungsleistungen
                                                                                                                 Betreuungsleistungenin in den K
    setzten Termin kein Zahlungseingang erfolgt, er-                           den   Kindertageseinrichtungen   sowie der Kindertages-
                                                                                Kindertagespflegestellen in der Gemeinde Oderwitz werden G
    lischt mit sofortiger Wirkung der Anspruch auf den                         pflegestellen  in der Gemeinde
                                                                                werden entsprechend            Oderwitz werden Gebüh-
                                                                                                         des Betreuungsvertrages   zwischen Erz
    Platz in der Einrichtung.                                                  ren  erhoben.    Diese Gebühren   werden entsprechend
                                                                                Einrichtung nach den in dieser Richtlinie  festgelegten Gebühr
                                                                               des Betreuungsvertrages zwischen Erziehungsberech-
                     § 5 Inkrafttreten                                         tigten
                                                                                Punktund    Träger der Einrichtung nach den in dieser
                                                                                        2 - Gebührensätze
(1) Die Satzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.                             Richtlinie festgelegten Gebührensätzen festgesetzt.
(2) Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Benut-                           Aufgrund § 15    SächsKitaG
                                                                                               Punkt          werden von der Gemeinde folgen
                                                                                                      2 – Gebührensätze
    zung des Schulhortes in der Gemeinde Oderwitz                               gesetzt:
                                                                               Aufgrund § 15 SächsKitaG  werden von der Gemeinde
    vom 19. Oktober 2016, zuletzt geändert durch die                          folgende Gebührensätze verbindliche festgesetzt:
    1. Änderungssatzung vom 05. Dezember 2017 au-                               Elternbeiträge für Krippenkinder/Monat
    ßer Kraft.                                                                 Elternbeiträge für Krippenkinder/Monat
                                                                                                                                             Allein
Oderwitz, am 06. Oktober 2020                                                                      bis 9 h      bis 6 h     bis 4,5 h
                                                               D E OD E
                                                             IN                 1. Kind (100 %)   200,00 €     133,33 €     100,00 €         1. Kin
                                                                      r
                                                    G EM E

                                                                          WI

                                                                                2. Kind (70 %)    140,00 €      93,33 €      70,00 €         2. Kin
                                                                          TZ

                                                                                3. Kind (30 %)     60,00 €      40,00 €      30,00 €         3. Kin
Cornelius Stempel, Bürgermeister                                                4. Kind (10 %)     20,00 €      13,33 €      10,00 €         4. Kin

                                                                                Elternbeiträge für Kindergartenkinder/Monat
TATÜ TATA - DAS NEUE TANKLÖSCHFAHRZEUG IST DA! - INHALT - ODERWITZ.DE
emeinde  folgende
ungen ingesetzt:    Gebührensätze verbindliche
          den Kindertageseinrichtungen         fest-
                                        sowie der
erwitz werden Gebühren erhoben. Diese Gebühren
 s zwischen   Erziehungsberechtigten
         Elternbeiträge              und Träger der
                          für Krippenkinder/Monat
elegten Gebührensätzen
        Seite 8          festgesetzt.                                          Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 04.11.2020

                                                                       Alleinerziehende
                                                                        (2) Während der Schließung der Einrichtung ist der El-
        Alleinerziehende bis 9 h    bis 6 h  bis 4,5 h                                      bisvoller
                                                                                                 9 h Höhebisweiter
                                                                                                             6 h zubis   4,5 h ausge-
                                                                             ternbeitrag in                           zahlen,
 ,5 h   1. Kind          bis 9 h
                (100 %) 200,00 €
                                    bis 6 h€ bis
                                   133,33        4,5 h
                                             100,00   €                1. Kind  (95 %) das
                                                                             nommen             Verpflegungsgeld.
                                                                                           190,00    € 126,67 € Bei      Ausfallzeiten
                                                                                                                     95,00  €
emeinde folgende Gebührensätze verbindliche fest-
00 €    1. Kind  (95 %)  190,00
        2. Kind (70 %) 140,00 €  € 126,67
                                    93,33 €€ 95,00  €
                                               70,00 €                       der  Kinder
                                                                       2. Kind (65 %)     (z.  B. durch
                                                                                           130,00 €     Urlaub,
                                                                                                         86,67 € 65,00 € ä.) kann
                                                                                                                Krankheit  o.
00 €    2. Kind
           Kind (30      130,00                                              keine Erstattung erfolgen.
        3.       (65 %)
                    %)   60,00 €€   86,67
                                    40,00 €€ 65,00
                                               30,00€ €                3. Kind (25 %)         50,00 €    33,33 € 25,00 €
00 €    3. Kind
           Kind (10       50,00€€   33,33                               (3) Bleibt das Kind länger als vier Wochen hintereinan-
        4.       (25 %)
                    %)   20,00      13,33 €€ 25,00
                                               10,00€ €                4. Kind
                                                                             der(5wegen
                                                                                   %)         10,00 € oder6,67
                                                                                           Krankheit        Kur€der Einrichtung
                                                                                                                      5,00 €      fern
00 €    4. Kind (5 %)     10,00 €    6,67 €   5,00 €                         und liegt darüber eine ärztliche Bescheinigung vor,
      Alleinerziehende
      Elternbeiträge   für Kindergartenkinder/Monat                          kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden.
Monat
 ,5 h                  bis
      Elternbeiträge für   9h     bis 6 h   bis 4,5 h
                         Kindergartenkinder/Monat                            Die Rückerstattung umfaßt einen halben Monats-
                                                                             beitrag der jeweiligen Betreuungsgebühr.
00 €      1. Kind (95 %)     190,00 € 126,67 € 95,00 €                 Alleinerziehende
          Alleinerziehende                                              (4) In den Gebühren nicht enthalten sind die Kosten für
00 €      2. Kind (65 %)     130,00
                              bis 9 h €     86,67
                                            bis  6 h€ 65,00
                                                         bis 4,5€ h          Speisen undbis      9h
                                                                                               Getränke. bis 6 h legtbis
                                                                                                          Diese       der4,5  h
                                                                                                                           Träger  der
 ,5 €
00  h     3. Kind
          1. Kind (100       bis
                       %) 100,00
                   (25 %)         9h
                               50,00 €€ bis 33,336 h€ bis
                                             66,67           4,5€ h
                                                         25,00
                                                           50,00  €    1. Kind
                                                                             Kindertagesstätte
                                                                                (95 %)        95,00sowie
                                                                                                     €   63,33  € 47,50 €
                                                                                                          die Kindertagespflegeper-
00
00 €€     1. Kind
          4. Kind
          2.       (95
             Kind (70  %)
                   (5 %)
                      %)
                               95,00
                               10,00€€
                             70,00    €     63,33
                                              6,67 €
                                             46,67  €    47,50
                                                          5,00  €
                                                           35,00€ €          son(65
                                                                       2. Kind    gesondert
                                                                                    %)          fest.€
                                                                                              65,00      43,33 € 32,50 €
00 €      2. Kind  (65 %)
          3. Kind (30 %)       65,00
                             30,00 €  €     43,33
                                             20,00 €€    32,50
                                                           15,00€ €    3. Kind (25 %)         25,00 €    16,67 € 12,50 €
00 €      3. Kind              25,00  €     16,67   €    12,50                              Punkt 4 – Inkrafttreten
Monat              (25 %)
          4. Kind (10 %)     10,00 €          6,67 €        5,00€ €    4.Die
                                                                          Kind  (5 %)          5,00  €    3,33
                                                                             Richtlinie tritt zum 01. Januar    € in Kraft.
                                                                                                             2021     2,50 €Gleichzei-
00 €      4. Kind (5 %)         5,00 €        3,33 €      2,50 €
                                                                         tig tritt die Richtlinie vom 19. Oktober 2016 außer Kraft.
         Weitere   Kinder
          Alleinerziehende laufen  in allen  Einrichtungen   gebührenfrei.
ebührenfrei.                                                             Oderwitz, am 06. Oktober 2020
 ,5 h                        bis 9 h        bis 6 h      bis 4,5 h
00 €      Elternbeiträge
          1. Kind (95 %)      für Gastkinder
                               95,00  €     63,33 € 47,50 €                                                              IN
                                                                                                                           D E OD E

                                                                                    bis zu 9 h      bis 6 h bis 4,5 h

                                                                                                                                      r
                                                                                                                           G EM E

                                                                                                                                       WI
00 €      2. Kind (65  %)
                     bis  zu 965,00
                                h     € 6 43,33
                                      bis    h bis  € 4,532,50
                                                           h €

                                                                                                                                        TZ
00 €      Tagessatz    Krippe
          3. Kind (25 %)       25,00 €      16,67 € 12,50 €                               60,00   €  40,00 €     30,00 €
          Tagessatz        60,00  €    40,00   €      30,00  €
00 €      4. Kind (5 %)Kindergarten
                           25,005,00
                                  € €16,673,33 € €12,50   2,50
                                                             € €
                                                                                          25,00 € 16,67 €
                                                                         Cornelius Stempel, Bürgermeister
                                                                                                                 12,50 €

          Elternbeiträge
ebührenfrei.
          Elternbeiträge   fürfür Mehrbetreuung
                                Gastkinder
          Für die Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über die vertraglich vereinbarte tägliche
en über die   vertraglich vereinbarte  zutägliche
          Betreuungszeit
ende Entgelte   erhoben:
         Tagessatz   Krippe
                            hinaus
                     bis zu 9 h
                                  biswerden
                                     60,00
                                           9 hzusätzlich
                                                  bis 6 h folgende
                                      bis 6 h bis 4,5 h30,00 €
                                            € 	  40,00  €                            NichtAmtlicher Teil
                                                            bis 4,5 hEntgelte erhoben:

nungszeit
         Tagessatz   Kindergarten
          Mehrbetreuung60,00
                    Krippe
                            innerhalb25,00
                                        der €
                                  € 40,00      € 16,67  € Öffnungszeit
                                             festgelegten
                                                  6,00
                                                      30,00
                                                        €
                                                             12,50
                                                             €      €
                                                                                      Aus der Verwaltung
                                                                                    Krippe                    6,00 €
                           25,00 € 16,67 €            12,50 €                       Kindergarten              3,00 €
                    Kindergarten
          Elternbeiträge   für Mehrbetreuung3,00 €
         Die Betreuung endet mit der Öffnungszeit der Einrichtung. Für darüber hinausgehende Betreuung
         Für die
Einrichtung.      Inanspruchnahme       von Betreuungszeiten      über
         wird Für  darüber hinausgehende
               ein Verspätungszuschlag           Betreuung
                                               i.H.v. 10,00 € pro angefangener halber Stunde erhoben.
en  über die
         die  vertraglich
             vertraglich   vereinbarte
                          vereinbarte     tägliche
                                       tägliche
 pro angefangener halber Stunde erhoben.
         aus werden
                                                 Betreuungszeit
                       zusätzlich folgende Entgelte erhoben:
                                                                   hin-                  In eigener Sache
ende Entgelte   erhoben:
      Mehrbetreuung innerhalb der 	 Krippe		        6,00 €
nungszeit       Krippe
      festgelegten Öffnungszeit          6,00 €
                                    Kindergarten    3,00 €             Einladung zur Seniorenweihnachts-
                Kindergarten
      Die Betreuung                      3,00 € der Einrich-
                     endet mit der Öffnungszeit                         feier im Sportlerheim Oderwitz
        tung. Für darüber hinausgehende Betreuung wird ein              Liebe Seniorinnen und Senioren,
Einrichtung. Für darüber hinausgehende
        Verspätungszuschlag                 Betreuung
                             i. H. v. 10,00 € pro angefangener          die diesjährige Seniorenweihnachtsfeier findet am
pro angefangener    halber  Stunde
        halber Stunde erhoben.         erhoben.                         03. Dezember 2020 im Sportlerheim Oderwitz statt, zu
                                                                        welcher wir Sie herzlich einladen.
                     Punkt 3 – Sonstige Regelungen                      Der Start der Weihnachtsfeier ist 14.30 Uhr. Für das
         (1) Für Kinder in der Kindertagesstätte gelten                 musikalische und weihnachtliche Rahmenprogramm
             – bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres die Re-           sorgt in diesem Jahr DJ Klaus. Ein kleines Programm der
                 gelungen für die Kinderkrippe                          Kindergartenkinder aus der Einrichtung „Knirpsenland“
             – ab Vollendung des 3. Lebensjahres die Rege-              wird es außerdem geben. Der Eintritt kos­tet 15,00 €,
                 lungen für den Kindergarten                            inklusive einer Tasse Kaffee, einer Scheibe S­tollen
         		Maßgebend ist dabei das Alter zum 1. des Ka-                und Abendbrot. Die Anmeldung erfolgt direkt über das
                  lendermonats.                                         Sportlerheim unter 035842 26612. Wir freuen uns auf
             Bei erhöhtem Bedarf an Krippenplätzen kann ein             eine zahlreiche Teilnahme Ihrerseits und wünschen
             Übergang von der Kinderkrippe in den Kindergarten          Ihnen gemütliche vorweihnachtliche Stunden in bester
             bereits ab einem Lebensalter von 2 Jahren, 9 Mo-           Gesellschaft.
             naten erfolgen. Es gelten dann die Regelungen des          Vorbehaltlich noch nicht absehbarer Corona-Auflagen
             Kindergartens.                                             bitten wir Sie Ihre Maske mitzubringen.
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 04.11.2020                                                     Seite 9

Aus den Ämtern                                                  cher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl
                                                                oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft
                                                                aus dem Melderegister erteilen (Vor- und Familienna-
                                                                me, Doktorgrad und Anschrift).
                         Hauptamt                               Gegen die Übermittlung dieser Daten hat jeder wahl-
                                                                berechtigte Bürger ein Widerspruchsrecht. Dieser Wi-
                                                                derspruch ist durch schriftliche oder persönliche Erklä-
                                                                rung gegenüber der Meldebehörde mitzuteilen.
WLAN-Hotspots eingerichtet
Die Gemeinde Oderwitz hat im Rahmen einer Verein-
barung mit dem Landkreis zwei mobile WLAN-Hotspots
installieren lassen. Diese befinden sich am Gemeinde-                       Öffentlichkeitsarbeit
amt und am Wetterkabinett. Die Maßnahme wurde um-
gesetzt, um die touristisch-relevanten, öffentlichen Be-
reiche aufzuwerten, da diese ein wichtiger Anlaufpunkt          Das Projekt „LeseLampe”
im Ort sind. Die Gesamtkosten der Maßnahme belau-               in Oderwitz
fen sich auf rund 7.200,00 € und werden zu 80 Prozent
über die Förderrichtlinie Digitale Offensive Sachsen            Am 10. Oktober 2020 war es nun endlich soweit – der
(RL DiOS) finanziert. Über den Eigenanteil hinaus ent-          literarische Abendspaziergang durch das schöne Oder-
stehen der Gemeinde die laufenden Betriebskosten.               witz mit anschließender Lesung in der Pestalozzi-Ober-
Diese Maßnahme wurde mitfinanziert durch Steuermit-             schule durch die Schauspielerein Alexandra Kamp fand
tel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des              statt.
Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.                   Im Vorfeld öffnete der Kretscham Niederoderwitz seine
                                                                Türen. So begann um 17.00 Uhr die Kinderbuchlesung
                                                                von Frau Sabine Engel vor einem gut gefüllten Saal.
                                                                Im Anschluss präsentierten die beiden Teilnehmer der
                     Ordnungsamt                                Schreibwerkstatt ihre selbstverfassten Texte und wur-
                                                                den dafür sowie für ihre Kreativität und ihren Mut von
                                                                unserem Bürgermeister, Herrn Stempel, mit einem klei-
Verkauf des alten TLF 16/25 – W 50                              nen Preis ausgezeichnet.
                                                                Bis 19.00 Uhr trafen immer mehr Bürgerinnen und
Durch die Anschaffung des neuen Tanklöschfahrzeugs              Bürger aus Oderwitz ein, aber auch ein paar auswärts
4000 geht nun unser altes Tanklöschfahrzeug 16/25,              angereiste Bürger konnten wir begrüßen. So brachen
der W 50 schweren Herzens in den wohl verdienten                wir um 19.00 Uhr gemeinsam zu unserem Abendspa-
„Ruhestand“. Um eine Nachnutzung des Fahrzeugs                  ziergang von Nieder- nach Oberoderwitz auf. Achtzehn
zu ermöglichen, bieten wir deshalb unseren W 50 zum             „Leselampen“ warteten auf die Teilnehmenden. Davon
Verkauf an. Ein Foto des Fahrzeugs finden Sie oben              wurden 15 durch Lesende besetzt und unter drei stan-
links auf dem Titelblatt. Das Mindestgebot liegt bei            den Künstler, die Ihre Lesestation künstlerisch durch
4.000,00 Euro. Bei Fragen können Sie sich gern an das           Tanz, Gesang und Schauspiel umsetzten. Auch unsere
SG Brandschutz, Herrn Sikora unter 035842 223-21                Lesenden gaben sich große Mühe, um den Zuhören-
wenden.                                                         den an jeder Station ein abwechslungsreiches, tolles
Angebote richten Sie bitte bis 20. November 2020 an             Leseerlebnis zu bieten. Viele brachten sogar Deko-
die Gemeinde Oderwitz, Ordnungsamt, Straße der Re-              rationsmaterial mit, um Ihre „Leselampe“ passend zu
publik 54, 02791 Oderwitz.                                      ihrem Buch zu gestalten oder verkleideten sich selbst
Eine Besichtigung des Fahrzeugs können Sie unter                gänzlich. Das sorgte für viel Abwechslung und Auflo­
0177 6765217 vereinbaren.                                       ckerung.

                        Meldeamt
Öffentliche Bekanntmachung
zu der bevorstehenden
Bundestagswahl 2021
Gruppenauskünfte vor Wahlen
§ 50 Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und
anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusam-
menhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatli-                                  Foto: Stephan Floß
Seite 10                                                                        Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 04.11.2020

Zwischendurch fand eine kleine Pause statt, bei der der                   sung dieses Artikels hatten wir noch keinen Winterein-
Kretschamverein warme Getränke und ein wenig Weg-                         bruch und konnten den „Goldenen Herbst“ in vollen Zü-
zehrung anbot. Die Auswahl der Bücher über den ge-                        gen genießen. Trotzdem möchte ich alle Bürger an ihre
samten Spaziergang hinweg war vielfältig – lustige Bü-                    Pflichten in Sachen Winterdienst erinnern. Die meisten
cher und Texte, welche teilweise auch selbst verfasst                     Grundstücksbesitzer kommen ihrer Räum- und Streu-
wurden, aber auch zum Nachdenken anregende Texte                          pflicht nach und dafür möchte ich mich wieder herzlich
wurden präsentiert.                                                       bedanken. Die Fuß- und Radwege sowie die Straßen
Mit circa 50 Minuten Verspätung kamen wir an der                          sind zumindest für den Fußgängerverkehr freizuhalten.
Pestalozzi-Oberschule an, wo die Schauspielerin Alex-                     Denken Sie auch daran, dass die vereisten Wege zu
andra Kamp bereits auf uns wartete. Die Lesung des                        streuen sind. Bitte beachten Sie, dass auf sehr engen
Werkes „Franziska Linkerhand“ von Brigitte Reimann,                       Gassen Parkverbot besteht. Auch in diesem Winter
welches vorher durch eine Abstimmung ausgewählt                           wird der Winterdienst wieder durch die Firma Domsch-
wurde, begann um 22.15 Uhr. Nach anschließendem                           ke und durch die Bauhofmitarbeiter durchgeführt. Die
Sektempfang um 22.45 Uhr klang der Abend so lang-                         Männer werden Ihnen sicher dankbar sein, wenn die
sam aus und alle traten den Weg nach Hause an. Wir                        Winterdienstarbeiten ungehindert erfolgen können.
hoffen, Sie hatten alle einen schönen Abend, welchen                      Herabhängende, mit Schnee und Eis beschwerte Äs-
Sie noch lange in Erinnerung behalten werden.                             te von Bäumen und Sträuchern, behindern die Arbeit
                                                                          der Räumfahrzeuge. Deshalb schneiden Sie bitte die
                                                                          betreffenden Gehölze im Verkehrsraum zurück, sofern
                                                                          Sie es noch nicht getan haben. Auch in diesem Winter
                                                                          wird der Winterdienst nicht an allen Orten gleichzeitig
                                                                          zum Einsatz kommen und muss entsprechend des
                                                                          Dringlichkeits-Räumungsplanes arbeiten. Ich danke al-
                                                                          len Bürgern im Voraus für ihr Verständnis.
                                                                          In diesem Sinne wünsche ich uns allen einen schönen,
                                                                          aber hoffentlich nicht zu langen Winter.
                                                                                              Ihr Bürgermeister Cornelius Stempel

                                                                            Straßensperrungen
                                                                            Vollsperrung An der Neubauernsiedlung
                      Foto: Stephan Floß
                                                                            Vom 28. September bis 18. Dezember 2020 ist die
Wir möchten uns bei allen Vorleserinnen und Vorlesern,                      Straße An der Neubauernsiedlung zwischen Reiter-
auch im Namen von Herrn Meyer, nochmals recht herz-                         hof und Hausnummer 2 für den Verkehr voll gesperrt.
lich für Ihr Engagement und die Bereitschaft vorzulesen                     Grund für die Sperrung ist der Neubau der Brücke
bedanken. Jede „Leselampe“ hatte Ihren besonderen                           über das Spitzkunnersdorfer Wasser.
Charme und Sie haben einen großen Beitrag geleistet,
dass der Abend so gelungen ist.                                             Vollsperrung S 128
Gefördert durch den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien sowie
                                                                            Großhennersdorfer Straße
durch „Und seitab liegt die Stadt“ Projekt der Beauftragten der Bundes-     In der Zeit vom 31. August bis 30. November 2020
regierung für Kultur und Medien sowie des Literarischen Colloquiums
Berlin                                                                      ist die S 128 zwischen Ortsausgang Oderwitz und
                                                                            der Zufahrt zur B 178 n für den Straßenverkehr voll
                                                                            gesperrt. Grund dafür sind umfangreiche Straßen-
                                                                            baumaßnahmen.
                                                                            Die Umleitung wird ausgeschildert und erfolgt über
                                                                            die S 144 (Ruppersdorfer Straße).

                            Bauamt
                                                                                              Gewerbeamt
Winterdienst
Vielleicht schneit es ja doch…                                            Gewerbe – aktuell
Liebe Oderwitzer, liebe Grundstücksbesitzer,                              Wir gratulieren allen genannten und ungenannten Gewer-
nicht immer werden wir, wie im vergangenen Winter,                        betreibenden herzlich und wünschen alles Gute, Gesund-
von großen Schneemassen verschont. Bis zur Erfas-                         heit, persönliches Wohlergehen und weiterhin viel Erfolg.
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 02.09.2020                                                     Seite 11

                                                                  Abfallkalender für 2020 verlegt – was tun?
 Betriebsjubiläen
 im Gemeindegebiet 	                              Dezember       Unter www.abfallkalender-loebau-zittau.de finden Sie
                                                                  alle Termine für Ihren Ort auf einen Blick.
20 Jahre
Herrmann, Rita		                     Dorfstraße 70
Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen               Achtung! Das Schadstoffmobil kommt:
                                                                  OT Oberoderwitz
                                                                  am 11.11.2020		        11.30 – 13.00 Uhr
 Gewerbeneuanmeldungen                                            			                    ehemaliges Gemeindeamt
                                                                  am 11.11.2020		        15.00 – 17.00 Uhr
Hausmann-Brückner, Susanne                       Kirchstraße 6   			                    Güterbahnhof
rechtliche Betreuung
Dr. Richter, Lutz         Straße der Republik 68 a
Praxis für Funktionsdiagnostik und Sauerstoffkuren
Durchführung von Leistungsdiagnostik/Funktionsdia-                Mitteilungen und
gnostik; Durchführung von Sauerstoffkuren
                                                                  informationen aus
 Eine Veröffentlichung der personenbezogenen Daten
 erfolgt nur, wenn die entsprechende schriftliche Ein-            den Einrichtungen
 verständniserklärung des jeweiligen Gewerbetreiben-
 den vorliegt.
 Bereits erteilte Einverständniserklärungen behalten ih-
 re Gültigkeit, können aber jederzeit widerrufen werden.
                                                                                    Wetterkabinett

                                                                  Wetterstatistik –
               Geburtstagsjubilare                                die Sonnenschein-
                                                                  dauer im September
                                                                  Wie versprochen soll es immer mal wieder interessante
Wir gratulieren allen Jubilaren 
                                                                  Wetterstatistiken aus Oderwitz geben.
unserer Gemeinde, die in diesem Monat
ihren Geburtstag feiern, auch denen,                              Diesmal eine Darstellung der Sonnenscheindauer im
die aus persönlichen oder datenschutz-                            September. Dabei wird 2020 direkt mit 2019 verglichen.
rechtlichen Gründen nicht genannt                                 Es lässt sich schon auf den ersten Blick erkennen, dass
sein wollen, auf das Herzlichste und                              2020 deutlich sonniger war als 2019.
wünschen für die weiteren Lebensjahre                             Im September 2020 schien die Sonne an insgesamt
alles erdenklich Gute, Gesundheit,                                218,8 Stunden, im Gegensatz dazu 2019 nur 182,8 Stun-
Wohlergehen und Lebensfreude.                                     den.

                  Abfallentsorgung

Abfuhrtermine für November 2020
Restmüll		                  11.11.2020
			                         25.11.2020
Bioabfall		                 19.11.2020                                                Bibliothek
			                         02.12.2020

Blaue Tonne		 20.11.2020
			                                                              Veränderte Öffnungszeiten
Gelbe Tonne
                                                                  am 09. November 2020
OT Niederoderwitz           06.11.2020
OT Oberoderwitz             05.11.2020                            Am Montag, dem 09. November 2020,
                                                                  öffnet die Bücherei im Ortsteil
                                 – Bereitstellung wie immer –     Oberoderwitz erst um 14.15 Uhr!
Seite 12                                                         Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 04.11.2020

                                                                      Feuerwehr Oderwitz
                    Nachruf
   Mit großer Betroffenheit und Trauer mussten wir         Übergabe Tanklöschfahrzeug 4000
   die Nachricht vom Ableben unseres verehrten             Wir bedanken uns bei allen Gästen für die zahlreichen
   Mitglieds der Arbeitsgruppe Ortschronik                 Glückwünsche und Präsente zur Indienststellung unse-
                                                           res neuen Tanklöschfahrzeuges vom 10. Oktober 2020.
                Herrn Martin Boyke                         Ebenso möchten wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
                                                           tern der Gemeindeverwaltung Oderwitz, dem stellver-
   zur Kenntnis nehmen.                                    tretenden Kreisbrandmeister, Peter Seeliger und un-
                                                           serer ehemaligen Bürgermeisterin, Adelheid Engel für
   Martin Boyke verstarb am 04. Oktober 2020 im            Ihren Einsatz bei der Beschaffung unseres neuen Tan-
   Alter von 85 Jahren, in Zittau.                         kers danken. Weiterhin möchten wir den Feuerwehren
                                                           von Kottmar und Hohendubrau alles Gute mit den neu-
   Seit Januar 2008, bis kurz vor seinem Tode, ar-         en Fahrzeugen wünschen, denn die Anschaffung des
   beitete er sehr aktiv und interessiert bei der Erfas-   TLF 4000 erfolgte als Sammelbeschaffung zusammen
                                                           mit den anderen beiden Feuerwehren.
   sung und Erkundung der Ortsgeschichte mit.
                                                           Trotzdem wir nun die Bedingungen unserer freiwilligen
   Mit seinen unschätzbaren Erfahrungen und gro-
                                                           Feuerwehr mit dem neuen Fahrzeug steigern konnten,
   ßem heimatkundlichen Wissen zum Ortsgesche-
                                                           fällt dennoch jeder Abschied auch ein bisschen schwer
   hen und darüber hinaus, war er stets eine Berei-        und so begann es pünktlich mit Abfahrt unseres alten
   cherung für unsere Arbeit. Martin war für uns so        W50 nach 29 Dienstjahren zu regnen. Dennoch trotz-
   zu sagen eine „Fundgrube“. Auf allen Gebieten           ten zahlreiche Feuerwehrinteressierte dem schlechten
   des dörflichen Zusammenlebens wusste er Tat-            Wetter, folgten unserer Einladung und nahmen den
   sachen und Geschichten aus der Vergangenheit            neuen Tanker in Augenschein. Auch dafür ein herzli-
   zu berichten. Besonders hervorzuheben war sei-          ches Dankeschön.
   ne ausgezeichnete Orts- und Menschenkenntnis,
   die uns Ortschronisten bei unserer Tätigkeit sehr
   hilfreich war.
   In den letzten Lebensjahren arbeitete er intensiv                  Kirchennachrichten
   an der Sammlung und Aufzeichnung von histo-
   rischen Daten, Geschehnissen sowie interessan-
   ten Entwicklungen von Oderwitz, besonders auch          Evangelisch-Lutherische
   auf dem Gebiet der Landwirtschaft. Sein großer          Kirchgemeinde
   Verdienst ist die Erarbeitung einer Abhandlung          „Denn ich bin überzeugt, dass die-
   über erste Ansiedelungen auf dem heutigen               ser Zeit Leiden nicht ins Gewicht
   Gebiet der Gemeinde Oderwitz und die damit              fallen gegenüber der Herrlichkeit, die
   einhergehende Erstellung einer Flurkarte über           an uns offenbart werden soll. Die Schöpfung ist ja unter-
   bestehende Anteile und Herrschaftsbereiche im           worfen der Vergänglichkeit ..., doch auf Hoffnung; denn
   späteren Mittel- und Niederoderwitz.                    auch die Schöpfung wird frei werden von der Knecht-
   Nicht zuletzt hat er sich durch den Erhalt dieser       schaft der Vergänglichkeit zu der herrlichen Freiheit der
   wichtigen Geschichtsdaten bereits zu Lebzeiten          Kinder Gottes.“ Röm 8,18,20.21
   ein „Denkmal“ gesetzt und damit Spuren für künf-
   tige Generationen hinterlassen.                         Liebe Kirchgemeindemitglieder
   Nun hat sich nach kurzer schwerer Krankheit sein        und Kirchenzugewandte,
   Lebenskreis geschlossen. Sein umfangreiches
                                                           an diese Verse muss ich oft in der jetzigen Coronasitua-
   Wissen und sein Erfahrungsschatz wird unserem
                                                           tion denken, aber nicht nur. Auch dank der Strukturre-
   Aktiv sehr fehlen.                                      form und Vakanzsituationen in unserer Kirchgemeinde
   Wir werden seiner stets ehrenvoll gedenken und          werden wir oft an unsere Vergänglichkeit erinnert.  Auf
   das von ihm mitgeschaffene für immer in Ehren           der anderen Seite kommen hier Worte Herrlichkeit, Frei-
   halten und weiterentwickeln.                            heit und Hoffnung vor – sehr kontrastvoll. In einer Zeit
                                                           der Unsicherheit, Angst, Trauer, Unruhe und manchmal
           Im Namen der Arbeitsgruppe Ortschronik          Panik muss man sich an einer langfristig hoffnungsvol-
                        Sven Zschoppe                      len Perspektive orientieren.
             Leiter der Arbeitsgruppe Ortschronik          Jetzt stellen wir uns Fragen wie: werden morgen Feste
                                                           möglich sein, wie feiern wir Heiligabend mit Kindern und
                    Cornelius Stempel                      älteren Leuten in der Kirche? Kommt ein neuer Pfar-
            Bürgermeister der Gemeinde Oderwitz            rer? Neue Gemeindepädagogin? Und was ist jetzt mit
                                                           den Geburtstagen der Jubilanten vormittags? Warum
                                                           kommt der Pfarrer erst am Nachmittag oder an einem
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 02.09.2020                                                                         Seite 13

anderen Tag, um dem Geburtstagskind zu gratulieren                        Katholische Pfarrgemeinden
und Segen Gottes zu wünschen?   Das alles verunsi-
chert, macht traurig. Manch einer ärgert sich. Nichts-                    Leutersdorf, Ebersbach-Neugersdorf
destotrotz: die Hoffnung der Herrlichkeit und Freiheit                    und Oppach
der Schöpfung bleibt unsere Aussicht auf Dauer: neue
Ruhe, neue Entwicklung, neues Leben! Dabei bleiben                        Pfarrer A. Glombitza
wir, darauf freuen wir uns. Selbst wenn die Natur zu                      Aloys-Scholze-Straße 4, 02794 Leutersdorf
dieser Jahreszeit und die natürliche Situation nach der                   Tel. 03586 386250, Fax 03586 408534
Strukturreform der Kirchgemeinde oft an Vergänglich-                      Mobil: 0152 54150752, pfarramt@pfarrei-leutersdorf.de
keit erinnert. Die Hoffnung ist viel stärker!
Wir laden Sie deshalb herzlich zum Gemeindeleben ein!                     Sprechzeiten Pfarrbüro in Leutersdorf:
                                                                          Dienstag und Donnerstag 10.00 – 18.00 Uhr
                                           Ihr Pfr. Adam Balcar           und nach Vereinbarung

           Spendenaktion Kirche Niederoderwitz                            Gottesdienstordnung November
                und Kirche Oberoderwitz
                                                                          Samstag      16.00 Uhr  	Hl. Messe
    Kontoinhaber: Kirchenbezirk Bautzen – Kassenverwaltung
              IBAN: DE09 3506 0190 1681 2091 03                           		                              Kath. Kirche in Ebersbach/Sa.
      Verwendung: RT – 3213 – Kirche Niederoderwitz ODER                  		                              – mit 40 Personen
          Verwendung: RT – 3213 – Kirche Oberoderwitz                                         17.30 Uhr  	Hl. Messe
                                                                          		                              Kath. Kirche in Oppach
                                                                          		                              – mit 40 Personen
                                                                                              17.30 Uhr  	Wortgottesdienst
Der Monatsspruch für November                                             		                              Kath. Kirche in Großschönau
steht im Jeremia im 31. Kapitel:                                          		                              – mit 20 Personen
Gott spricht: Sie werden weinend kommen, aber ich will                    Sonntag       10.00 Uhr  	Hl. Messe
sie trösten und leiten. Jer 31,9                                          		                              Kath. Kirche in Leutersdorf
                                                                          		                              – mit 50 Personen
Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten                                                     10.00 Uhr  	Wortgottesdienst
                                                                          		                              Kath. Kirche in Neugersdorf
unserer Gemeinde:
                                                                          		                              – mit 25 Personen
08.11. 10.15 Uhr 	       Gottesdienst in Oberoderwitz
15.11. 10.15 Uhr 	       Gottesdienst mit Taufe                           Für die Hl. Messen in Leutersdorf, Ebersbach/Sa. und
		                       in Niederoderwitz                                Oppach ist weiterhin eine Anmeldung unter der Num-
18.11. 10.15 Uhr         Gottesdienst in Oberoderwitz                     mer 0152 54150752 erforderlich!
		                       zum Buß- und Bettag
22.11. 	 09.00 Uhr 	     Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag
		                       in Oberoderwitz                                  Besondere Gottesdienste
         10.30 Uhr       Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag
                                                                          Mi., 18.11.2020               Buß- und Bettag –
		                       in Niederoderwitz
29.11. 10.15 Uhr         Gottesdienst in Oberoderwitz                     		                            Ökumenische Gottesdienste
		                       mit Einführung des                               		                            in den Gemeinden
		                       neugewählten Kirchenvorstandes 	                 Sa., 21.11.2020
		                       und Taufe                                                     16.00 Uhr        Hl. Messe in Ebersbach
06.12. 	 10.15 Uhr 	     Familiengottesdienst                                          17.30 Uhr        Hl. Messe in Oppach, sowie
		                       zum 2. Advent in Mittelherwigsdorf               So., 22.11.2020

                                                                                       10.00 Uhr        Hl. Messe in Leutersdorf
… und zu den weiteren Veranstaltungen:                                    		                            mit Verabschiedung
                                                                          		                            von Herrn Pfarrer Glombitza
09. – 17.11.
         19.00 Uhr	Kirche Oberoderwitz tägliche
                    Friedensgebete zur diesjährigen                       Seniorenpflegeheime
                    Friedensdekade mit dem Thema:                         Zurzeit keine Hl. Messe!
                    „Umkehr zum Frieden“
10.11. 19.00 Uhr Gesprächskreis im Lutherhaus
11.11. 17.00 Uhr	Pfarrhaus Oberoderwitz Treff zum                        Vorschau
                    Martinsumzug mit anschließender
                    Andacht                                               Gottesdienstordnung zu Weihnachten wird im Pfarrbrief
11.11. 14.30 Uhr Seniorenkreis in Niederoderwitz                          bekannt gegeben!
16.11. 14.30 Uhr Seniorenkreis in Oberoderwitz
12.11. 08.30 Uhr 	 Frauenfrühstück im Lutherhaus                          Auf Grund der derzeitigen Situation finden alle Got-
                                                                          tesdienste unter Vorbehalt statt, Änderungen sind
		 www.kirche-oderwitz-mittelherwigsdorf.de                               möglich!
Seite 14                                                           Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 04.11.2020

Podiumsdiskussion zur Corona-Lage
in unserer Region                                                     1. Oderwitzer
Der Ev.-Luth. Kirchenbezirk Löbau-Zittau lädt ein am
23. November 2020, um 19:30 Uhr in die Walddorfer
Kirche zu einem Diskussionsabend über die Corona-
                                                                     Weihnachtsbudel
Pandemie sowie ihre gesellschaftlichen und politischen         vom 28. November bis 06. Dezember 2020
Folgen in unserer Region. Auf dem Podium diskutieren             täglich auf dem Platz vor dem Edeka
Dr. Mathias Mengel, Chefarzt des Klinikums Oberlau-                        (bei Glühwein und Bratwurst)
sitzer Bergland, Matthias Reuter, Pflegekoordinator im
Landratsamt, Cornelius Stempel, Bürgermeister von                Der Kulturverein Oderwitz erwartet Sie
Oderwitz, sowie Anna Starke, Inhaberin des Natur-                • 	Samstag und Sonntag
resorts und Bergrestaurants Bieleboh. Das Gespräch                  von 12.00 bis 17.00 Uhr
wird moderiert von Pfarrer Stephan Rehm.
Nach einer ersten Diskussionsrunde können Sie sich               • 	Montag bis Freitag
einbringen, indem Sie auf dem Gästestuhl des Podiums                von 16.00 bis 19.30 Uhr
Ihre Frage stellen. Das gesamte Thema Corona-Pan-                • Sonntag, den 06. Dezember
demie erscheint außerordentlich komplex; es ist an nur              gegen 15.30 Uhr kommt
einem Abend nicht ansatzweise durchzudiskutieren.                   mit Abstand der Weihnachtsmann
Wir haben viel erreicht, wenn Sie am Ende des Abends
ein Gefühl dafür bekommen haben, wer sich aus unse-
                                                                 • Ponyreiten an jedem Sonntag
rer Region auf welche Weise den Herausforderungen                   von 14.30 bis 16.30 Uhr
der Pandemie stellt.
Wir öffnen die Kirche ab 19.00 Uhr. Die Ev.-Luth. Kirch-                       Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
gemeinde Eibau-Walddorf als Co-Veranstalterin zeich-
net verantwortlich für das Hygienekonzept und bittet um
                                                                               Ihr Kulturverein Oderwitz e. V.
Verständnis, falls spät kommende Personen aufgrund
mangelnder Raumkapazitäten nicht mehr teilnehmen
können. Aktuelle Informationen zur Veranstaltung fin-
den sich unter https://www.kirche-oberes-spreetal.de/
eibau-walddorf/corona-podiumsdiskussion/.
                                Pfarrer Stephan Rehm         Liebe Oderwitzer,
        stephan.rehm@evlks.de, Telefon 0176 23840055         dieses Jahr ist leider kein Weihnachtsmarkt in gewohn-
                                                             ter Form in Oderwitz möglich.
                                                             Mit unserem Weihnachtsbudel möchten wir uns bei Ih-
                                                             nen bedanken, für die jahrelange Treue, die Sie dem
                                                             Oderwitzer Weihnachtsmarkt gegeben haben.  Als be-
               Vereine berichten                             sonderen Höhepunkt werden wir

                                                              am 29. November 2020, ab 12.00 Uhr eine
Neues vom                                                                     Glühweinfuhre
Kulturverein!                                                durch Oderwitz starten. Dabei wird ein Auto im Nieder-
Am 17. Oktober 2020 hatten wir im Rahmen des Kir-            dorf starten und ein Auto im Oberdorf, beide in Richtung
meswochenendes der Kirchgemeinde das Fest der                Dorfmitte. Wenn es auf der Straße etwas lauter wird,
1.000 Lichter geplant. Am Samstag sollten auf der Wie-       dann kommen Sie gern zu uns und trinken einen Glüh-
se hinter dem Lutherhaus Feuerzeux und die Jonsdor-          wein, denn wir lassen uns unsere Weihnachtsbräuche
fer Flintstones auftreten. Alles war organisiert, das ent-   nicht vermiesen. Wer die Fuhre nicht antrifft, hat eine
sprechende Hygienekonzept genehmigt. Leider machte           Woche lang die Möglichkeit am Edekamarkt unsere Bu-
uns der Wettergott einen Strich durch die Rechnung.          del zu besuchen. Wir müssen und werden natürlich die
In der Woche davor regnete es tagelang so stark, dass        aktuellen hygienischen Auflagen durchsetzen, um die-
die Wiese völlig durchnässt war und so einen Aufbau          sen Miniweihnachtsmarkt nicht zu gefährden und da-
von Bühne, Buden und Feuerschalen unmöglich mach-            mit alle ein gesundes Weihnachtsfest erleben können.
te. Deshalb musste dieses Fest leider abgesagt wer-          Dafür ist Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit von Nöten.
den.
Aber: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.                     Unter dem Motto
Wir haben vor, das Fest der 1.000 Lichter nachzuho-
len. Und zwar im nächsten Frühjahr, am Samstag, dem            „Ihr seid mit Abstand unsere liebsten Kunden“
24. April 2021.
                                                             freuen wir uns sehr auf Ihren Besuch.
Also Temin bitte vormerken.
Wir freuen uns auf euch.                                                                      Kulturverein Oderwitz e. V.
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