Tätigkeitsbericht 2006 - Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft Quartum Center Hütte 79 / 18 4700 Eupen Tel.: 087/56.82.06 ...
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Tätigkeitsbericht 2006 Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft Quartum Center Hütte 79 / 18 4700 Eupen Tel.: 087/56.82.06 Fax: 087/56.82.08 info@wsr-dg.be
Herausgeber: Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft Quartum Center Hütte 79 / 18 4700 Eupen Tel.: 087/56.82.06 Fax: 087/56.82.08 info@wsr-dg.be © Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft, 2006 Nachdruck - ganz oder auszugsweise - erlaubt mit Vermerk der Quellenangabe
INHALTSVERZEICHNIS 1. DIE DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT IN ZAHLEN ......................................................... 5 1.1. Demographie ...............................................................................................................................................5 1.2. Die Beschäftigungssituation in der DG.....................................................................................................7 1.2.1. Die abhängige Beschäftigung................................................................................................................... 7 1.2.2. Die selbstständige Beschäftigung............................................................................................................. 9 1.3. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in der DG.............................................................................10 1.3.1. Entwicklung der Vollarbeitslosigkeit ..................................................................................................... 10 1.3.2. Unterbeschäftigung - Stille Reserve ....................................................................................................... 11 2. DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALRAT DER DG ..................................................................... 13 2.1. Zusammensetzung ....................................................................................................................................13 2.2. Aufgabenbereiche .....................................................................................................................................13 2.3. Verwaltungszelle.......................................................................................................................................14 3. ARBEITSPROGRAMM 2006 DES WSR ...................................................................................... 15 4. GUTACHTEN UND STELLUNGNAHMEN DES WSR ................................................................. 17 4.1. Gutachten auf Anfrage der Regierung, des Parlamentes oder anderer Einrichtungen der DG.......17 5. ARBEITSGRUPPEN - BEGLEITAUSSCHÜSSE - VERTRETUNGEN ........................................ 23 5.1. Arbeitsgruppen und Begleitausschüsse ..................................................................................................23 5.1.1. Der geschäftsführende Ausschuss .......................................................................................................... 23 5.1.2. Arbeitsgruppe "Konzertierung" .............................................................................................................. 23 5.1.3. Arbeitsgruppe "GABB".......................................................................................................................... 24 5.1.4. Arbeitsgruppe "STAB"........................................................................................................................... 25 5.1.5. Begleitausschuss "Übergang von der Erstausbildung ins Erwerbsleben" .............................................. 26 5.2. Externe Projekt-Begleitausschüsse .........................................................................................................26 5.3. Externe Vertretungen / Mandate ............................................................................................................27 6. PROJEKTE UND STUDIEN.......................................................................................................... 29 6.1. Projekte und Studien des WSR ...............................................................................................................29 6.1.1.Integriertes System zur Arbeitsmarkt- und Qualifikationsforschung - ISAQ ......................................... 29 6.1.2. Übergang von der Erstausbildung ins Erwerbsleben.............................................................................. 30 6.1.3. Die Bedeutung des privaten nicht-kommerziellen Sektors in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.... 30 6.2. Externe Projekte und Studien unter Mitarbeit des WSR.....................................................................31 6.2.1. Prime+ .................................................................................................................................................... 31 7. KOOPERATIONEN UND EXTERNE BEZIEHUNGEN ................................................................. 33 7.1. Beratende Gremien ..................................................................................................................................33 7.1.1. Sonderausschuss des CESRW ................................................................................................................ 33 WSR - Tätigkeitsbericht 2005 3
7.1.2. Euregiorat Maas-Rhein........................................................................................................................... 33 7.1.3. Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion ................................................................................. 34 7.1.4. Zentraler Wirtschaftsrat / Nationaler Arbeitsrat ..................................................................................... 34 7.2. Kooperationen im Bereich der Arbeitsmarktbeobachtung ................................................................. 35 7.2.1. Die Arbeitsmarktbeobachtungsstelle Ostbelgien.................................................................................... 35 7.2.2.Die Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle................................................................................ 36 8. BESONDERE AKTIONEN ............................................................................................................ 39 8.1. Stadtentwicklungskonzept Eupen 2012+............................................................................................... 39 8.2. Referate - Vorstellungen - Anhörungen - Sonstiges ............................................................................. 39 9. BILANZ DES JAHRES 2006 UND PERSPEKTIVEN................................................................... 41 9.1. Bilanz ........................................................................................................................................................ 41 9.2. Perspektiven ............................................................................................................................................. 42 10. HAUSHALTSSITUATION ZUM 31.12.2006.............................................................................. 45 ANLAGEN ........................................................................................................................................... 47 4 WSR - Tätigkeitsbericht 2006
1. Die Deutschsprachige Gemeinschaft in Zahlen 1.1. Demographie Kelmis 10.396 Einw. 18,1 km² Gesamtfläche der DG: 853,644 Km² Bevölkerung am 01.01.2006: Lontzen Raeren 10.091 Einw. Männer Frauen Gesamt 5.071 Einw. 74,2 km² Norden 21.525 22.281 43.806 28,7 km² Süden 14.805 14.508 29.313 Eupen DG 36.330 36.789 73.119 18.248 Einw. 49.69 % 50.31 % 100 % 103,7 km² Kanton Eupen: 224,811 Km² - 194,9 Einw./Km² Kanton St.Vith: 628,833 Km² - 46,56Einw./Km² Bütgenbach 5.574 Einw. 97,3 km² Büllingen 5.385 Einw. 150,5 km² Amel 5.282 Einw. 125,1 km² Sankt Vith 9.169 Einw. 146,9 km² Burg Reuland 3.903 Einw. 108,9 km² Abb.1: Die 9 Gemeinden der DG WSR - Tätigkeitsbericht 2006 -5
Anzahl Einwohner Gemeinde Differenz zu 2005 01.01.2006 01.01.2005 Amel 5.282 5.255 +0.51% Büllingen 5.385 5.374 +0.20% Burg-Reuland 3.903 3.898 +0.13% Bütgenbach 5.574 5.567 +0.13% St.Vith 9.169 9.127 +0.46% Kanton St.Vith 29.313 29.221 +0.31% Eupen 18.248 18.038 +1.15% Kelmis 10.396 10.249 +1.41% Lontzen 5.071 5.059 +0.24% Raeren 10.091 9.945 +1.45% Kanton Eupen 43.806 43.291 +1.19% Gesamt DG 73.119 72.512 +0.84% Tabelle 1: Einwohner der DG zum 01.01.06 im Vergleich zum Vorjahr (Quelle: INS, Bearbeitung: WSR) Am 1. Januar 2006 zählte die Bevölkerung der Deutschsprachigen Gemeinschaft 73.119 Personen, d.h. 607 Personen mehr als im Vorjahr. Der Anteil der Frauen liegt bei 50,3% und der der Männer bei 49,7%. 59,9% der Bevölkerung leben im Kanton Eupen und 40,1% im Kanton St.Vith. Die Anzahl Einwohner in der Deutschsprachigen Gemeinschaft steigt bereits seit Jahren kontinuierlich an. Zum 1.1.2006 ist in der DG die Anzahl ausländischer Mitbürger im Vergleich zum Vorjahr um 4,25% gestiegen, die Zahl der belgischen Mitbürger jedoch lediglich um 0,07%. Die Altersstruktur verlagert ihren Schwerpunkt nach wie vor hin zu den älteren Personen: Von 1990 bis 2006 ist die Zahl der über 65-Jährigen in der DG um 3.854 Personen gestiegen, d.h. um 43,9% in 16 Jahren! Ihr Bevölkerungsanteil liegt inzwischen bei 17,3%. Im gleichen Zeitraum ist aber die Bevölkerung im Erwerbsalter um nur 1.370 Personen (2,9%) gestiegen und die Anzahl Kinder um 888 (7,4%, rückläufig seit 2001). Die Gesamtbevölkerung der DG ist in dieser Periode um 6.112 Personen (9,1%) gestiegen. Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen ( % ) - Gesamtbevölkerung der D G - 0 - 14 15 - 64 65 + Abb.2: Entwicklung der Bevölkerung in der DG nach Altersgruppen, 1990-2006 (Quelle: INS, Bearbeitung: WSR) 6 WSR - Tätigkeitsbericht 2006
1.2. Die Beschäftigungssituation in der DG Zum 30.06.2003 waren 21.344 Personen (42,4% Frauen, 57,6% Männer) bei insgesamt 2.134 Arbeitgebern (im Vergleich: 2.204 Arbeitgeber in 2002) beschäftigt: 69,2% arbeiteten im Tertiärsektor, 30,1% im Sekundär- und 0,7% im Primärsektor. Die Gesamtzahl der Selbstständigen und Freiberufler ist in dem Zeitraum von 1995 bis 2003 um 9,5% gestiegen (wobei die Anzahl Landwirte stetig sinkt): Mitte 2003 wurden 6.728 Selbstständige verzeichnet (+8,2% im Vergleich zum Vorjahr), davon 43,4% im Kanton St.Vith und 56,6% im Kanton Eupen. Eine starke und kontinuierliche Zunahme ist hingegen weiterhin bei den Pendlern zu verzeichnen: von 1998 bis 2003 ist die Zahl der in Deutschland arbeitenden Lohnempfänger aus der DG um 22% gestiegen und die der in Luxemburg arbeitenden gar um 58%. 1.2.1. Die abhängige Beschäftigung Arbeitnehmer Arbeit- 30.06.2003 Frauen Männer Arbeiter Angestellte Beamte Gesamt geber Amel 283 576 586 197 76 859 131 Büllingen 397 644 624 281 136 1.041 144 Burg-Reuland 147 219 220 79 67 366 74 Bütgenbach 673 887 636 434 490 1.560 150 St.Vith 1.708 1.747 1.511 1.351 593 3.455 400 Kanton St.Vith 3.208 4.073 3.577 2.342 1.362 7.281 899 Eupen 4.321 5.585 4.198 4.241 1.467 9.906 759 Kelmis 585 703 676 434 178 1.288 187 Lontzen 320 731 654 327 70 1.051 111 Raeren 623 1.195 1.054 634 130 1.818 178 Kanton Eupen 5.849 8.214 6.582 5.636 1.845 14.063 1.235 Total DG 9.057 12.287 10.159 7.978 3.207 21.344 2.134 Tabelle 2: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in der DG zum 30.06.03 (Quelle: ONSS, ABEO-Sammelmappe) Arbeitnehmer 30.06.2003 Frauen Männer Arbeiter Angestellte Beamte Gesamt Amel 1,33% 2,70% 2,75% 0,92% 0,36% 4,02% Büllingen 1,86% 3,02% 2,92% 1,32% 0,64% 4,88% Burg-Reuland 0,69% 1,03% 1,03% 0,37% 0,31% 1,71% Bütgenbach 3,15% 4,16% 2,98% 2,03% 2,30% 7,31% St.Vith 8,00% 8,18% 7,08% 6,33% 2,78% 16,19% Kanton St.Vith 15,03% 19,08% 16,76% 10,97% 6,38% 34,11% Eupen 20,24% 26,17% 19,67% 19,87% 6,87% 46,41% Kelmis 2,74% 3,29% 3,17% 2,03% 0,83% 6,03% Lontzen 1,50% 3,42% 3,06% 1,53% 0,33% 4,92% Raeren 2,92% 5,60% 4,94% 2,97% 0,61% 8,52% Kanton Eupen 27,40% 38,48% 30,84% 26,41% 8,64% 65,89% Total DG 42,43% 57,57% 47,60% 37,38% 15,03% 100,00% Tabelle 3: Prozentualer Anteil der Beschäftigten am Gesamt der DG (Quelle: ONSS, Auswertung: WSR) WSR - Tätigkeitsbericht 2006 -7
Anzahl Arbeitnehmer 2003 Kanton Eupen Kanton St.Vith DG A Land- & Forstwirtschaft 64 85 149 B Fischzucht 0 0 0 Primärsektor 64 85 149 C Steine & Erden 8 0 8 D Herstellende Industrien 3.788 1.241 5.029 E Energie & Wasserversorgung 42 13 55 F Baugewerbe 602 729 1.331 Sekundärsektor 4.440 1.983 6.423 G Handel & Reparatur 1.927 999 2.926 H Gastgewerbe 366 406 772 I Verkehr & Kommunikation 1.338 334 1.672 J Kredit- & Versicherungsgewerbe 254 125 379 K Dienstleistungen für Unternehmen 563 281 844 L Öffentliche Verwaltungen 1.517 1.072 2.589 M Erziehung & Unterricht 1.548 939 2.487 N Gesundheits- & Sozialwesen 1.518 703 2.221 O/P Persönliche Dienstleistungen 528 332 860 Tertiärsektor 9.559 5.191 14.750 Z PRIME- & TCT-Beschäftigte 1 0 22 22 Gesamt 14.063 7.281 21.344 Tabelle 4: Anzahl Arbeitnehmer nach Sektoren und Kantonen (Quelle: ONSS, ABEO-Sammelmappe) Arbeitnehmer 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Amel 805 824 866 819 840 839 823 859 Büllingen 1.065 1.059 1.024 1.059 1.067 1.100 1.080 1.041 Burg-Reuland 415 436 429 438 455 462 432 366 Bütgenbach 1.424 1.460 1.483 1.469 1.461 1.454 1.500 1.560 St.Vith 3.166 3.124 3.211 3.223 3.387 3.545 3.491 3.455 Kanton St.Vith 6.875 6.903 7.013 7.008 7.210 7.400 7.326 7.281 Eupen 8.881 8.937 9.094 9.406 9.482 9.773 9.867 9.906 Kelmis 1.254 1.233 1.289 1.286 1.243 1.298 1.300 1.288 Lontzen 1.019 1.065 1.033 1.059 1.023 1.028 1.044 1.051 Raeren 1.946 1.941 2.016 1.963 1.867 1.828 1.739 1.818 Kanton Eupen 13.100 13.176 13.432 13.714 13.615 13.927 13.950 14.063 Gesamt 19.975 20.079 20.445 20.722 20.825 21.327 21.276 21.344 Tabelle 5: Entwicklung der Anzahl Arbeitnehmer von 1996 bis 2003 (Quelle: ONSS, ABEO-Sammelmappe, Bearbeitung: WSR) 25.000 20.000 15.000 Kanton St.Vith Kanton Eupen 10.000 Gesamt 5.000 0 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Abb. 3: Entwicklung der Anzahl Arbeitnehmer von 1996 bis 2003 (Quelle: ONSS, Bearbeitung: WSR) 1 Beschäftigte in den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen PRIME (Wallonie und DG) und TCT (Flandern und Brüssel) sind bei der jeweils zuständigen Arbeitsverwaltung eingetragen. 8 WSR - Tätigkeitsbericht 2006
1.2.2. Die selbstständige Beschäftigung INASTI 2004 Frauen Anteil Männer Anteil Gesamt Amel 233 32.8% 477 67.2% 710 Büllingen 242 32.0% 515 68.0% 757 Burg-Reuland 163 30.4% 373 69.6% 536 Bütgenbach 193 32.1% 409 67.9% 602 St.Vith 385 33.0% 781 67.0% 1.166 Kanton St.Vith 1.216 32.2% 2.555 67.8% 3.771 Eupen 494 33.6% 975 66.4% 1.469 Kelmis 168 35.5% 305 64.5% 473 Lontzen 135 30.8% 304 69.2% 439 Raeren 163 28.5% 409 71.5% 572 Kanton Eupen 960 32.5% 1.993 67.5% 2.953 Gesamt 2.176 32.4% 4.548 67.6% 6.724 Tabelle 6: Selbstständige und Freiberufler in der DG - 2004 (Quelle: INASTI, ABEO-Sammelmappe) Selbständige in der DG (2004) St.Vith Eupen 17,3% 21,8% Bütgenbach Kanton St.Vith Kanton Eupen 9,0% 56% 44% Kelmis Burg-Reuland 7,0% 8,0% Lontzen Büllingen Raeren 6,5% Amel 11,3% 8,5% 10,6% Abb. 4: Selbstständige in der DG nach Gemeinden (in %) 2004 (Quelle: INASTI, ABEO-Sammelmappe) Landwirt- Fisch- Industrie, Handel, Freie Dienst- INASTI 2004 Sonstiges Gesamt schaft zucht Handwerk Horeca Berufe leistungen Amel 262 1 190 131 63 58 5 710 Büllingen 255 0 180 157 82 80 3 757 Burg-Reuland 249 1 111 92 38 45 0 536 Bütgenbach 106 2 176 179 73 66 0 602 St.Vith 312 0 286 299 152 113 4 1.166 Kanton St.Vith 1.184 4 943 858 408 362 12 3.771 Eupen 121 2 326 535 360 124 1 1.469 Kelmis 27 0 114 183 82 67 0 473 Lontzen 120 0 93 125 59 42 0 439 Raeren 99 0 160 168 94 50 1 572 Kanton Eupen 367 2 693 1.011 595 283 2 2.953 DG 1.551 6 1.636 1.869 1.003 645 14 6.724 Tabelle 7: Selbstständige in der DG nach Tätigkeitssektor - 2004 (Quelle: INASTI, ABEO-Sammelmappe) Selbständige 2004 nach Tätigkeitssektor 32% 34% Land- und Forstwirtschaft 25% 23% 23% Industrie & Handwerk 20% Handel & Horeca 11% 12% 10% 10% Freie Berufe Dienstleistungen Kanton St.Vith Kanton Eupen Abb. 5: Selbstständige in der DG nach Tätigkeitssektor, 2004 (Quelle: INASTI, ABEO-Sammelmappe) WSR - Tätigkeitsbericht 2006 -9
In 2004 waren die Selbstständigen im Kanton St.Vith vor allem in der Land- und Forstwirtschaft tätig (1.184 Personen), gefolgt vom Bereich "Industrie und Handwerk" (943 Pers.) und vom Handelssektor (858 Pers.). Im Kanton Eupen hingegen wurden die meisten Selbstständigen im Handelssektor (1.011 Pers.) verzeichnet. Es folgte der Bereich "Industrie und Handwerk" (693 Pers.) und die freien Berufe (595 Pers.). In dem Zeitraum von 1995 bis 2004 ist die Gesamtzahl der Selbstständigen um 8,63% bzw. 580 Personen gestiegen: Während die Anzahl der Selbstständigen vor allem in der Land- und Forstwirtschaft stetig abgenommen hat (-16% bzw. -295 Pers.), ist sie im Dienstleistungssektor angestiegen (+35% bzw. +166 Pers.) und v.a. im Bereich der freien Berufe (+65% bzw. +395 Pers.). 1.3. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in der DG 1.3.1. Entwicklung der Vollarbeitslosigkeit Vollarbeitslosigkeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft 1997-2005 (Jahresdurchschnitte) Bestand am Ende des Monats 1997 1998 1999 2000 2001 2 2002 2003 2004 2005 Vollarbeitslose (nicht beschäftigte 1.784 1.616 1.517 1.499 1.476 1.625 1.923 2.193 2.396 Arbeitsuchende) davon: Entschädigte Vollarbeitslose 1.340 1.182 1.088 1.105 1.022 1.058 1.207 1.393 1.600 Sonst. verpfl. eingetr. Arbeitslose 333 310 290 277 305 399 505 569 573 Freiwillig eingetr. Arbeitslose 111 124 140 117 149 169 212 231 224 Männer 701 637 592 582 607 680 826 961 1.050 Frauen 1.083 979 925 917 867 945 1.097 1.232 1.346 Kanton Eupen 1.327 1.219 1.163 1.150 1.129 1.238 1.447 1.655 1.817 Kanton St.Vith 457 397 354 349 330 387 476 538 579 < 25 Jahre 359 323 304 292 307 389 442 523 509 25 - 50 Jahre 1.248 1.124 1.053 1.029 988 1.056 1.240 1.344 1.483 > 50 Jahre 177 169 161 178 180 179 242 326 404 Arbeitsuchende in Wartezeit 124 118 121 127 141 168 170 215 184 Kurzzeitarbeitslose (< 6 Monate) 705 643 709 655 679 803 848 929 889 Langzeitarbeitslose (> 1 Jahr) 753 692 560 570 549 525 675 857 1.057 Primarschule 537 462 417 402 367 367 440 491 548 Lehre 186 155 143 151 128 154 158 172 186 Unterstufe Sekundarschule 418 373 344 344 340 374 417 474 514 Oberstufe Sekundarschule 269 244 237 240 237 270 330 397 414 Hochschule / Universität 119 109 130 112 115 123 153 168 154 Sonstige (Ausbildung im Ausland) 255 273 247 250 290 337 426 491 580 Arbeitslosenquote: 5,9% 5,4% 5,1% 5,0% 5,0% 5,5% 6,4% 7,1% 7,8% Männer 3,8% 3,5% 3,4% 3,4% 3,5% 3,9% 4,7% 5,3% 5,8% Frauen 9,2% 8,4% 7,4% 7,3% 7,0% 7,6% 8,8% 9,6% 10,5% Tabelle 8: Entwicklung der Vollarbeitslosigkeit in der DG von 1997 bis 2005 (Quelle: ADG, ABEO-Sammelmappe) Im Jahr 2005 waren im Durchschnitt 2.396 Vollarbeitslose (44% Männer, 56% Frauen) gemeldet, 76% im Kanton Eupen und 24% im Kanton St.Vith. Dies bedeutet im Vergleich zu 2004 ein Plus von 203 Einheiten (+8,5%). Den größten Anteil an der Vollarbeitslosigkeit hatte nach wie vor die Gruppe der 25- bis 50-Jährigen mit rund 61,9% (1.483 Personen). 2 neue Zählweise seit November 2001. 10 WSR - Tätigkeitsbericht 2006
Wie aus obiger Tabelle ersichtlich wird, ist die Zahl der Arbeitslosen in dem Zeitraum von 1997 bis 2001 kontinuierlich gesunken, insgesamt um 17,3% bzw. 308 Einheiten. Seit dem Jahre 2001 steigen die Durchschnittswerte in den einzelnen Kategorien u.a. aufgrund der konjunkturellen Entwicklung allerdings wieder an: von 2001 bis 2005 ist die Gesamtzahl der Vollarbeitslosen zum Beispiel um 62,3% bzw. 920 Einheiten gestiegen. Im Dezember 2006 lag die Arbeitslosenquote bei 7,9% (im Vergleich zu 8,1% im Dezember 2005). 1.3.2. Unterbeschäftigung - Stille Reserve Anzahl Zahlungsempfänger des ONEM Durchschnitt 2005 Entw. zu 2004 Frauen Männer Total Entschädigte AL nach Vollzeitarbeit 660 658 1.318 +15,1% Entschädigte AL nach freiw. Teilzeitarbeit 264 20 284 +1,6% Entschädigte AL (Warte- o. Übergangsgeld) 160 87 247 +16,0% Freigestellt aus familiär-sozialen Gründen 96 1 97 -6,9% Freigestellt aus Altersgründen 200 307 507 -9,6% vollzeitige Frühpension 67 440 507 -0,1% Gruppe 1: entschädigte Arbeitslose 1.449 1.513 2.962 +5,3% Kurzarbeiter 67 627 694 -5,3% arbeitsuchende Teilzeitb. mit Leistungsanspruch 277 49 326 +11,3% Freigestellt für Berufsausbildung 39 50 89 -3,9% Freigestellt aus sonstigen Gründen 86 54 140 +11,4% Freigestellt wegen LBA-Arbeit 0 1 1 -98,4% Arbeitsuchende in BW eingestellt 1 3 4 +2,3% BÜP 4 2 6 -38,5% Activa 71 56 127 +18,8% Activa Plus 13 6 19 +160,8% Prämien zur Arbeitswiederaufnahme 0 6 6 +41,2% Activa "formation jeunes" 12 17 29 +78,3% Tagesmütter 47 0 47 +371,0% Gruppe 2: entschädigte Arbeitnehmer 617 871 1.488 +2,0% halbzeitige Frühpension 2 7 9 +1,9% Laufbahnunterbrechung vollzeit 63 7 70 -19,1% Laufbahnunterbrechung teilzeit 293 49 341 +5,1% Laufbahnunterbrechung Sonderformen 76 7 83 +7,4% vollzeitiger Zeitkredit 79 8 88 -2,4% Zeitkredit (Verkürzung Arbeitszeit) 129 90 219 +29,6% Gruppe 3: Arbeitszeitgestaltung 642 168 810 +7,1% TOTAL 2.708 2.551 5.259 +4,6% Tabelle 9: Unterbeschäftigung - Stille Reserve (Quelle: ONEM, Auswertung: ADG) Es handelt sich hier um den Durchschnittswert über 4 Trimester der Anzahl Auszahlungen, die während des entsprechenden Trimesters vom ONEM an Personen in der DG ergangen sind. Er entspricht also nicht ganz genau der Anzahl betroffener Personen (manche Personen erhalten mehrere Zahlungen, z.B. aufgrund der Regularisierungen). Im Vergleich zu den vom ADG ausgewiesenen entschädigten Arbeitslosen ergibt sich ein Unterschied, da hier alle Auszahlungen eines Monats gezählt werden, wogegen beim ADG immer der Bestand am Monatsende registriert wird. WSR - Tätigkeitsbericht 2006 -11
ABM-Beschäftigte in der DG (Inanspruchnahme in effektiven VZÄ) Maßnahme 2001 2002 2003 2004 2005 BVA bei VoE und öffentl. Dienste 214,28 243,74 241,83 238,90 238,93 BVA Unterrichtswesen 32,85 32,37 32,10 29,12 20,73 ACS lokale Behörden 196,22 205,54 215,66 219,94 223,92 Dekret 19/04/1994 5,54 2,83 0,57 - - BÜP/PTP 15,87 14,03 9,29 7,02 2,7 Summe 464,76 498,51 499,45 494,45 487,28 Quelle: Ministerium der DG Empfänger des Eingliederungseinkommens (Minimexempfänger) Anzahl (31.12.) Kanton St.Vith Kanton Eupen DG 1994 57 239 296 1995 50 301 351 1996 48 286 334 1997 47 295 342 1998 38 334 373 1999 39 375 414 2000 51 355 406 2001 52 374 485 2002 62 423 485 2003 (30.06) 64 418 482 2004 65 474 539 2005 67 464 531 Entw. seit 1994 +17,54% +94,1% +79,3% Quelle: Ministerium der DG 12 WSR - Tätigkeitsbericht 2006
2. Der Wirtschafts- und Sozialrat der DG 2.1. Zusammensetzung Der Wirtschafts- und Sozialrat (WSR) setzt sich aus 7 Arbeitnehmer- und 7 Arbeitgebervertretern, einem Präsidenten und einem ständigen Vertreter der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (wobei die beiden Letzteren kein Stimmrecht besitzen) zusammen. Bei der Zusammensetzung ist zu berücksichtigen, dass nicht mehr als zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder gleichen Geschlechts sein dürfen. Mitglieder (Stand 31.12.2006): - Präsident: Werner Zimmermann - Arbeitgebervertreter: Volker Klinges, Vize-Präsident (IHK/AAV) Christoph Aussems (AGV der PK 329) Astrid Convents (Baukammer, via IHK/AAV) Karin Meskens (Mittelstand) Hildegard Ortmann-Schröder (Landwirtschaft, via IHK/AAV) Ewald Plumanns (IHK/AAV) Erich Thönnes (IHK/AAV) - Arbeitnehmervertreter: Renaud Rahier, Vize-Präsident (FGTB) Olaf Bodem (CGSP) Eduard Boumans (CSC) Vera Hilt (CNE) Josef Hoffmann (CSC) Irene Schröder-Campioni (CGSLB) Brigitte Wagner (CSC) - Delegierter der Regierung der DG: Daniel Drösch 2.2. Aufgabenbereiche Laut Dekret vom 26. Juni 2000 zur Schaffung eines Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Anlage 1) hat der WSR zur Aufgabe: die Entwicklung der Ausbildung und Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu untersuchen; Gutachten aus Eigeninitiative oder auf Anfrage der Regierung zu Fragen der Ausbildung oder Beschäftigung zu erstellen; Gutachten aus Eigeninitiative oder auf Anfrage der Regierung zu Erlassentwürfen, Dekretentwürfen und -vorschlägen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die Ausbildungs- und Beschäftigungsangelegenheiten betreffen, zu erstellen; Handlungsempfehlungen in Erwägung der vorgenannten Untersuchungen und Gutachten zu formulieren. Die Untersuchungen, Gutachten und Handlungsempfehlungen des WSR greifen insbesondere Aspekte der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik, der Sozialkonzertierung, des Unterrichtswesens, des technologischen Wandels (einschließlich der Neuen Medien), der nationalen und internationalen Politik, WSR - Tätigkeitsbericht 2006 -13
der Sozialpolitik und der umweltgerechten nachhaltigen Entwicklung auf, wenn diese für die Entwicklung der Ausbildung und Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft von Bedeutung sind. 2.3. Verwaltungszelle Die Verwaltungszelle des WSR zeichnet sich verantwortlich für die Sekretariats- und Verwaltungsarbeiten, für die Projekt- und Dossierbearbeitung sowie für die Öffentlichkeitsarbeit des Rates. Darüber hinaus führt sie das Sekretariat der Arbeitsmarktbeobachtungsstelle Ostbelgien (ABEO, s.S.35) und ist für die Erstellung bestimmter Statistiken verantwortlich. Die einzelnen Mitarbeiter der Verwaltungszelle waren in diesem Jahr für folgende Aufgaben(bereiche) zuständig: Stephan Mathieu - Ratssekretär Leitung der Verwaltungszelle - Teilnahme an den WSR-Plenarsitzungen und Umsetzung der Beschlüsse - Protokollführung anlässlich der Konzertierungen mit der Regierung, der Sitzungen des geschäftsführenden Ausschuss sowie Umsetzung der Beschlüsse - Redigieren der Gutachtenentwürfe - Öffentlichkeitsarbeit - Vertretung des WSR im ESF-Begleitausschuss, im Arbeitskreis "Sozialökonomie", in der VoG Studienkreis "Schule und Wirtschaft" und in der Arbeitsgruppe "Mudothek" der Bürogemeinschaft, sowie bei externen Veranstaltungen. Cynthia Michels Durchführung der Studienprojekte "Integriertes System zur Arbeitsmarkt- und Qualifikationsforschung - ISAQ" (s.S.29) und "Übergang von der Erstausbildung ins Erwerbsleben" (s.S.30). Im Rahmen der ABEO: Auswertung diverser Statistiken - Protokollführung anlässlich der ABEO-Sitzungen und Umsetzung der Beschlüsse - Vertretung in der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle der Großregion (IBA, s.S.36) sowie Teilnahme an den Sitzungen des Wallonischen Beschäftigungsobservatoriums. Rudolf Jost Administrative Angelegenheiten - Informatik - Buchhaltung, Haushaltsentwürfe und -abrechnungen des WSR - Analyse des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft -- Redigieren der Kommentare für "Indicateurs du marché de l'emploi en Wallonie" (s.S.33). Im Rahmen der ABEO: Teilnahme an den Sitzungen - Erstellen von Statistiken (insbesondere Auswertung des INS-Materials) - Bearbeiten der spezifischen Anfragen und Versand der ABEO-Publikationen. Melanie Heinrichs Allgemeine Verwaltungs- und Sekretariatsarbeiten - Protokollführung anlässlich der WSR-Plenarsitzungen, der GABB-Arbeitsgruppe, sowie der Arbeitsgruppe STAB - Redigieren des Jahresberichts und diverser Pressetexte - Zusammenstellung und Bearbeitung diverser Dossiers - Neuorganisation des WSR-Archivs - Vertretung des WSR in der Koordinationsversammlung "Soziales". Einmal im Monat setzen sich die Mitarbeiter der Verwaltungszelle unter Leitung des Präsidenten zu einer Planungs- und Evaluierungsversammlung zusammen. 14 WSR - Tätigkeitsbericht 2006
3. Arbeitsprogramm 2006 des WSR In seiner Plenarsitzung vom 21. Februar 2006 verabschiedete der WSR sein Arbeitsprogramm 2006, welches sich aus einem Pflicht- und einem Zusatzteil zusammensetzt: A. PRIORITÄTEN ("Pflichtprogramm") 1. Begutachtungen und Verfolgung der Umsetzungen 1.1. Maßnahmen, Projekte, Gesetzesinitiativen,... auf Anfrage der Regierung oder des PDG 3 1.2. Neue Ausbildungsberufe in der mittelständischen Ausbildung (IAWM Dekret 1991, SABA-Restkompetenz) 2. Projekte und Studien (inkl. Nachbearbeitung) 2.1. Strukturelle Fortsetzung von "ISAQ" 2.2. ESF-Projekt des WSR "Übergang von der Erstausbildung ins Erwerbsleben" 2.3. Neue ESF-Studie (was geschieht nach 2006) 2.4. Strategischer Ausschuss für Berufsausbildung (STAB) 3. GABB III in Kooperation mit der Regierung 3.1. Arbeitsgruppe GABB III 4. Kooperationen und Externe Beziehungen 4.1. ABEO: - Aktualisierung der ABEO-Veröffentlichungen - Bearbeitung spezifischer Anfragen - Weitere Professionalisierung der ABEO, Vernetzung aller datenerfassenden Einrichtungen der DG - IBA (Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle der Großregion Saar-Lor-Lux-Wallonie-DG): Untersuchung des interregionalen Arbeitsmarktes im Rahmen eines Interreg-IIIc-Projektes (läuft bis Ende 2006) 4.2. Euregiorat Maas-Rhein 4.3. Subregionale Ausschüsse für Berufsausbildung und Arbeitsbeschaffung (SABA) der Wallonischen Region 4.4. Wallonisches Arbeitsmarktobservatorium 4.5. Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion (WSAGR) 4.6. Zentraler Wirtschaftsrat (CCE) / Nationaler Arbeitsrat (CNT) 4.7. Wirtschafts- und Sozialräte Belgiens 5. Mitarbeit / Vertretungen / Mandate 5.1. ESF-Begleitausschuss 5.2. AG "Arbeitsmarktrelevanz der deutschen Sprache" (im Rahmen des GABB III) 5.3. AG "Konzertierung" 5.4. AG "Mudothek/Bürogemeinschaft" 5.5. WFG-Verwaltungsrat 5.6. Interreg III 5.7. Koordinationsversammlung "Soziales" 5.8. Arbeitskreis "Sozialökonomie" 5.9. Studienkreis "Schule & Wirtschaft" 5.10. AG "Kleinkindbetreuung" (im Rahmen des GABB III) 5.11. WIB-Begleitausschuss 5.12. Lokale Aktionsgruppe Leader+ "100 Dörfer - 1 Zukunft" 5.13. Eupen 2012+ 5.14. Begleitausschuss zum Ausbildungsprojekt Familien- und Seniorenhelfer/in (KPVDB/FHD) 3 evtl. auch auf Anfrage anderer Einrichtungen (Arbeitsamt,...) WSR - Tätigkeitsbericht 2006 -15
5.15. Begleitausschuss der MUT VoE (sozioberufliche Integrationsmaßnahme) 5.16. ZAWM-Begleitausschuss des Projektes "Informations- und Kommunikationstechnologiegestütztes Lernen - (IKTL)" 5.17. Begleitausschuss der Ausbildung zur Reinigungsfachkraft (ADG, Stadt Eupen) 5.18. Begleitausschuss der VoE "Die Raupe" (Selfpro-Projekt) 5.19. Begleitausschuss "2. Bildungsweg" (ADG, Institut für Weiterbildung) 5.20. Begleitausschuss der Christlichen Frauenliga "Courage" + "Verbundprojekt Frau und Beruf" 5.21. Begleitausschuss des Siebdruckateliers der CAJ "Werkstatt Cardijn" 5.22. KAP-Begleitausschuss zur Vorschulungsmaßnahme für sozial-benachteiligte Arbeitslose 5.23. Begleitausschuss der Sozialwerkstatt "Hof Peters" 5.24. Begleitausschuss der Agentur für EU-Bildungsprogramme 5.25. Begleitausschuss "Xistence" (WFG) B. ZUSATZPROGRAMM ("Kür") 6. Gutachten aus Eigeninitiative, bspw.: 6.1. Projekte, die nicht über das Arbeitsamt abgewickelt werden 6.2. Pilotprojekte im Bereich Ausbildung und Beschäftigung 6.3. Angelegenheiten, die die übrigen übertragenen Materien betreffen 6.4. Aktuelle Themen 7. Internet 7.1. Ausbau der WSR-Website und Datenpflege 8. Reflexionen 8.1. Themen aus Art. 3 des Dekrets zur Schaffung des WSR (Wirtschaftspolitik, Sozialkonzertierung, Unterrichtswesen, technologischer Wandel, Neue Medien, nationale und internationale Politik, Sozialpolitik, nachhaltige Entwicklung) 8.2. Themen aus dem Positionspapier des WSR "Arbeit - Leben - Zukunft in der DG" (Aus- und Weiterbildung, Beschäftigung, deutsche Sprache, Beihilfen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, New Public Management, Institutioneller Rahmen, Statistik, Soziales, Mobilität) 8.3. Fortsetzung der Analyse des Haushalts der DG 8.4. Arbeitszeitmodelle und -verkürzung, Erhöhung der Beschäftigungsquote (Facharbeitermangel, s.o. ISAQ-Projekt), Onkelinx-Plan, EU-Beschäftigungsleitlinien u.a. 8.5. Aktuelle Themen 8.6. Regelmäßige Veröffentlichung einer Newsletter (Auf die Umsetzung dieses Arbeitsprogramms gehen wir in den einzelnen Kapiteln ein) 16 WSR - Tätigkeitsbericht 2006
4. Gutachten und Stellungnahmen des WSR 4.1. Gutachten auf Anfrage der Regierung, des Parlamentes oder anderer Einrichtungen der DG Gutachten zur Öffnung des Arbeitsmarktes ab Mai 2006 Per Schreiben vom 30. Januar 2006 wurde dem Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft durch Herrn Bernd Gentges, Vize-Ministerpräsident und Minister für Ausbildung und Beschäftigung, Soziales und Tourismus das interne Positionspapier seines Kabinetts zur Öffnung des Arbeitsmarktes ab Mai 2006 zugesandt. In seinem Schreiben bittet der Minister den WSR um die Erstellung eines Gutachtens zu besagtem Thema. Der Wirtschafts- und Sozialrat hat sich in seiner Sitzung vom 21. Februar 2006 mit der Öffnung des Arbeitsmarktes befasst und ein einstimmiges Gutachten abgegeben. Bereits die Erfahrungen mit dem Beitritt von Spanien und Portugal haben gezeigt, dass eine massive Migration in die alten EU-Staaten nicht zu erwarten ist. Auch in den drei Staaten, die ihren Arbeitsmarkt vollständig geöffnet haben ist kein massiver Zuzug von Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedsstaaten zu verzeichnen. Es erscheint außerdem nicht im Sinne des EU-Vertrags, sämtlichen Personen (inkl. Selbstständigen) Freizügigkeit zu gewähren, nur den Arbeitnehmern nicht. Es versteht sich allerdings von selbst, dass es eine gesicherte Freizügigkeit nicht ohne die gleichzeitige Anerkennung sozialer Rechte und des Rechts auf soziale Sicherheit geben darf. Der WSR möchte gleichfalls die Pflicht des Beitrags zur Finanzierung der sozialen Sicherheit unterstreichen. Die bisher geltende Übergangsregelung in Belgien wurde von den hiesigen Sozialpartnern beurteilt und sie befürworten eine Abschaffung. Eine Übergangsregelung darf keinesfalls dazu dienen, den heimischen Arbeitsmarkt abzuschotten und von den wirklichen Problemen abzulenken. Es gibt in bestimmten Branchen einen Mangel an geeigneten einheimischen Kandidaten (im Baufach stehen z.B. 10 000 Stellen offen). Diesen Mangel kurzfristig zu beheben, kann durch die Öffnung des Arbeitsmarktes erreicht werden. Daneben sollten auch die Maßnahmen verstärkt werden, welche einheimischen Arbeitslosen die nötige Ausbildung geben um offene Stellen zu besetzen. Parallel dazu muss man sich auf nationaler und europäischer Ebene Gedanken darüber machen, wie ein gemeinsamer europäischer Arbeitsmarkt aussehen soll. Um einer unlauteren Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt vorzubeugen, sollte der Gesetzgeber die absolute Gleichstellung aller Arbeitnehmer in Belgien – unabhängig ihrer Herkunft – gewährleisten. Dies beinhaltet gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen für alle. Die vollständige Öffnung des Arbeitsmarktes muss ferner mit einer effizienten Verfolgung des Missbrauchs und des Betrugs im Bereich der sozialen und der steuerlichen Gesetzgebung einhergehen. Dazu müssen die notwendigen personellen und finanziellen Mittel bereit gestellt werden. Flankiert werden muss die Öffnung durch ein wirksames Registrierungssystem, damit feststellbar ist wer in Belgien arbeitet und zu welchen Bedingungen er dies tut. Dabei ist die weitere gute Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Inspektionsdiensten unabdingbar. Bei Erfüllung der genannten Forderungen, befürwortet der Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Öffnung des Arbeitsmarktes ab dem 1. Mai 2006. Nach diesem Zeitpunkt werden die Sozialpartner die weitere Entwicklung genauestens verfolgen und sie regelmäßig gemeinsam mit den zuständigen Regierungen bewerten. WSR - Tätigkeitsbericht 2006 -17
Stellungnahme zur Altersgrenze für die obligatorische Einstellung von Jugendlichen im System der Erstbeschäftigung (Rosetta 3) Per Schreiben vom 1. März 2006 wurde dem Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft durch Herrn Bernd Gentges, Vize-Ministerpräsident und Minister für Ausbildung und Beschäftigung, Soziales und Tourismus die Änderungen der Bestimmungen im Bereich der Altersgrenze für die obligatorische Einstellung von Jugendlichen im System der Erstbeschäftigung mitgeteilt (Rosetta-Plan). In seinem Schreiben bittet der Minister den WSR um eine Stellungnahme zu besagtem Thema. Der Wirtschafts- und Sozialrat hat sich in seiner Sitzung vom 28. März 2006 mit der Neuregelung befasst und eine einstimmige Stellungnahme abgegeben. Wie dem Wirtschafts- und Sozialrat durch Herrn Vize-Ministerpräsident Gentges mitgeteilt wurde, sieht das Gesetz vom 23. Dezember 2005 zum Generationenpakt eine Änderung im Bereich der Altersgrenze für die obligatorische Einstellung von Jugendlichen im Rahmen des Rosetta-Plans vor. Demnach tritt ab dem 1. Juli 2006 die allgemeine Regel in Kraft, die es erlaubt einen Jugendlichen bis zum Ende des Quartals in dem er das Alter von 25 Jahren erreicht, für die Erfüllung der verpflichtenden Quote zu berücksichtigen. Dies bedeutet also eine negative Herabsetzung der Altersgrenze im Vergleich zur bisherigen Regelung. Dem gegenüber steht den Regionen (bzw. der Deutschsprachigen Gemeinschaft) laut obengenanntem Gesetz, die Möglichkeit zur Verfügung, diese Altersgrenze mittels eines Königlichen Erlasses für die betreffende Region auf 24 Jahre abzusenken oder auf 26 Jahre anzuheben. Der Wirtschafts- und Sozialrat spricht sich nach eingehender Beratung für eine Anhebung der Altersgrenze für die obligatorische Einstellung von Jugendlichen im System der Erstbeschäftigung auf 26 Jahre aus. Dies sichert die Kontinuität der bisher angewandten Regelung und bietet sowohl den Arbeitsuchenden im entsprechenden Alter, als auch den Betrieben Vorteile. Einen zusätzlichen Vorteil bietet eine Anhebung den Jugendlichen, die ein Studium in der benachbarten Bundesrepublik Deutschland absolviert haben. Da die durchschnittliche Studiendauer dort höher ist, kann eine Absenkung der Altersgrenze dazu führen, dass diese Personen gar nicht in den Genuss des Rosetta-Plans kommen und ihnen damit ein Vorteil für den Berufseinstieg verwehrt bleibt. Der Wirtschafts- und Sozialrat stellt ferner die Einstellung des Projektes Rosetta II, zur Begleitung der auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Jugendlichen, im Laufe des Jahres 2005 fest. Er stellt sich deshalb die Frage ob ein Nachfolgeprojekt in diesem Bereich vorgesehen ist oder ob diese Kategorie Jugendlicher in Zukunft über andere Maßnahmen aufgefangen werden können. Gutachten zur Einführung der Lehre „Lagerfachkraft“ bzw. „Lagerlogistiker“ und des zugehörigen Ausbildungsprogramms Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat dem Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 21. Juni 2006 ihre Bitte um ein Gutachten zur Einführung von zwei neuen Lehrberufen „Lagerfachkraft“ bzw. „Lagerlogistiker“ und zum entsprechenden Ausbildungsprogramm übermittelt. Der Wirtschafts- und Sozialrat hat sich in seiner Sitzung vom 27. Juni und in einer Sondersitzung des geschäftsführenden Ausschusses vom 6. Juli 2006 mit dem Antrag befasst und ein einstimmiges Gutachten abgegeben. Der Wirtschafts- und Sozialrat erachtet die geplante Einführung der neuen Lehrberufe „Lagerfachkraft“ und „Lagerlogistiker“ insgesamt als sinnvoll und stellt dem Lehrprogramm ein grundsätzlich positives Gutachten aus. Dennoch möchte der WSR einige Bemerkungen machen. Dem im Lehrprogramm aufgeführten Fachkundeunterricht wird im Vergleich zur gleichen Ausbildung in Österreich und in Deutschland weniger Platz eingeräumt. Dies wirft die Frage auf, ob die Stundenzahl ausreichend ist. 18 WSR - Tätigkeitsbericht 2006
Auch sollte dem Erlernen der französischen Sprache und der Informatik ein wichtiger Platz in der Ausbildung eingeräumt werden. Dies findet im vorliegenden Lehrprogramm unseres Erachtens nach zu wenig Bedeutung. Ferner möchte der WSR sichergestellt wissen, dass die Ausbildungen in der Praxis zu einem hochwertigen Berufsbild führen. Der Auswahl der Ausbildungsbetriebe und vor allem der Lehrmeister soll dabei besondere Achtung geschenkt werden. Gerade die potentiellen Lehrmeister haben häufig einen anderen Beruf als den des Lageristen erlernt. Es muss ein deutlicher Mehrwert der Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt, beispielsweise einer 6- monatigen Ausbildung des FOREM gegenüber, gegeben sein. Da es sich nicht um klassische Ausbildungsberufe handelt, die in der Praxis wohl kaum zur Selbstständigkeit führen, muss auf eine größtmögliche Mobilität geachtet werden. Der Gesellenbrief muss deshalb neben der DG ebenfalls in Luxemburg und Deutschland Anerkennung finden. Der WSR bittet um eine vollständige Bilanzierung nach drei Jahren (mit jährlichen Zwischenberichten). Gutachten zur Reform der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Erlass der Regierung der DG zur Abänderung des Erlasses vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern Erlass der Regierung der DG zur Abänderung des Erlasses vom 20. Dezember 2001 über die Gewährung von Zuschüssen an lokale Behörden, die bezuschusste Vertragsarbeitnehmer beschäftigen Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat dem Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 18. Juli 2006 ihre Bitte um ein Gutachten zu obengenannten Erlassen übermittelt. Der Wirtschafts- und Sozialrat hat sich in seinen Sitzungen vom 22. August und vom 26. September 2006 sowie in der Sitzung des geschäftsführenden Ausschusses vom 19. September 2006 mit dem Antrag befasst und ein einstimmiges Gutachten abgegeben. Die Reform der ABM-Maßnahmen betrifft neben dem öffentlichen Sektor (lokale Behörden, Unterrichtswesen, Polizei, usw.) auch den für die Beschäftigung in der DG sehr wichtigen nicht kommerziellen Sektor. Dieser, neben dem privaten und dem öffentlichen Sektor, so genannte „dritte Sektor“ zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass er auf die gesellschaftlichen Bedürfnisse, welche weder von der Marktwirtschaft, noch von der Öffentlichen Hand gänzlich befriedigt werden, auch kurzfristig reagieren kann. Dieser für das Sozialklima der Deutschsprachigen Gemeinschaft bedeutende Sektor ist derzeit Gegenstand einer Untersuchung des WSR. Er umfasst laut den uns vorliegenden Informationen über 170 Arbeitgeber. Ein großer Teil davon arbeitet mit BVA- Arbeitsverträgen, um sein Personal zu finanzieren. Die Aufschlüsselung des BVA-Personals, die dem WSR zwecks Erstellung des vorliegenden Gutachtens zugestellt wurde, verdeutlicht auf ebenfalls eindringliche Weise die Bedeutung dieser Arbeitsvertragsform. Bei 112 Arbeitgebern (94 VoG’s und 18 lokale Behörden) waren zum 30.05.2006 knapp 700 Personen über einen BVA-Vertrag beschäftigt. Anhand dieser Zahlen lässt sich ermessen, welchen Einfluss eine Reform der ABM- Maßnahmen auf den Arbeitsmarkt und auf die Beschäftigungssituation in der DG hat. Den nicht kommerziellen Sektor und ihren öffentlichen Sektor zu unterstützen gehört dabei zu den ureigensten hoheitlichen Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Diese Unterstützung wurde in der Vergangenheit – auf die Personalkosten bezogen – u.a. durch die Vergabe von BVA-Stellen geleistet. Die Bezuschussung von Personalmitgliedern erlaubt es vielen Organisationen, das benötigte Personal zu finden, zu halten und zu finanzieren. Ziel der BVA-Verträge soll nun laut des vorliegenden Reformvorschlags explizit das Eingliedern von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt sein. Dieses Ziel ist jedoch oft realitätsfern, denn: - manche Personen haben keine reale Chance in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden; - manche Personen sind längst integriert; integriert in die VoG für die sie seit Jahren spezialisierte Arbeit leisten; WSR - Tätigkeitsbericht 2006 -19
- in manchen VoG’s werden Tätigkeiten verrichtet, die unbedingt dem ersten Arbeitsmarkt zuzuordnen sind. Es sollte deshalb differenziert werden, in welchen Fällen die angestrebte Personalrotation in den BVA-Stellen sinnvoll ist. Dazu bedarf es zunächst einer eingehenden Analyse der Stellen um zu ermitteln, welche Aufgaben, Funktionen und Arbeitsbereiche die BVA-Arbeitnehmer abdecken. Personalrotation in Schlüsselpositionen ist nicht sinnvoll und führt zu einer Destabilisierung der Organisationen. Im Sektorenabkommen 2003-2004 wurde für das Unterrichtswesen vereinbart, die BVA-Stellen in organische Stellen umzuwandeln. Auch für andere Beschäftigungsbereiche der DG, wie z.B. den sozio-kulturellen Sektor ist der Bedarf einer solchen Umwandlung gegeben. Die derzeitige Vorgehensweise erweckt den Eindruck, dass die Regierung die gesamten ABM- Bezuschussungssektoren als Integrations- und Ausbildungsmaßnahme betrachtet. Mit dieser Sichtweise muss rückwirkend festgestellt werden, dass die ABM-Mittel über Jahre hinweg zweckentfremdet worden sind, um den betroffenen Organisationen ein korrektes Funktionieren zu ermöglichen. Die nun angestrebte Personalrotation mag im Sinne einer reinen ABM-Maßnahme richtig erscheinen. Zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden nicht kommerziellen Sektors kann dies aber nicht der richtige Weg sein. Hier sind vielmehr Beschäftigungsstabilität und Planungssicherheit gefragt. Das Gutachten des Wirtschafts- und Sozialrates hätte weitaus präziser ausfallen können, wenn diesem mehr Informationen zur Verfügung gestellt worden wären. So wurde kein Einblick in die Liste der betroffenen Organisationen gewährt. Somit ist es den Sozialpartnern unmöglich, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Reform für die einzelnen VoG’s und lokalen Behörden, aber auch für die betroffenen Arbeitnehmer in allen ihren Konsequenzen zu bewerten. Stellungnahme zum Zweijahresbericht „Armut abbauen“ – Dezember 2005 Per Schreiben hat Herr Bernd Gentges, Vize-Ministerpräsident und Minister für Ausbildung und Beschäftigung, Soziales und Tourismus, dem Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft die deutsche Fassung des Zweijahresberichtes „Armut abbauen“, erstellt durch den Dienst zur Bekämpfung von Armut, prekären Lebensumständen und sozialer Ausgrenzung gemäß Kooperationsabkommen zwischen dem Föderalstaat, den Gemeinschaften und den Regionen über die Kontinuität der Politik im Bereich Armut vom 5. Mai 1998, mit der Bitte um Stellungnahme überreicht. Der Wirtschafts- und Sozialrat hat sich in seiner Sitzung vom 24. Oktober 2006 mit oben erwähntem Bericht befasst und eine einstimmige Stellungnahme abgegeben. Der Zweijahresbericht „Armut abbauen“ enthält, wie schon seine Vorgänger, eine Fülle an Informationen zum Thema Armut. Die insgesamt 13 angeführten Orientierungspunkte des Berichts heben die multifaktorielle Dimension, d.h. die Vielfalt an Lebensbereichen, die von der Thematik der Armut betroffen sind, besonders hervor. Diese Vorgehensweise begrüßt der Wirtschafts- und Sozialrat. Er unterstützt ausdrücklich die verschiedenen Orientierungspunkte wie z.B. die Zusicherung des Rechts auf Teilhabe, Mitgestaltung und Entwicklung der Kultur oder die Durchführung einer nachhaltigen Wohnungspolitik. Gemäß dem Dekret vom 26. Juni 2000 jedoch, welches die Zuständigkeit des Wirtschafts- und Sozialrates festlegt, hat sich der Rat schwerpunktmäßig mit den Orientierungspunkten I (Handeln in Kenntnis der Sachlage), II (Zusicherung eines Mindesteinkommens, das die Verwirklichung von Lebensprojekten ermöglicht), VI (Pädagogische und finanzielle Verpflichtungen eingehen zur Gewährleistung des Rechts auf Bildung) und VIII (Die Förderung der Qualität von Arbeit und der Sozialökonomie) befasst. Angesichts des Handelns in Kenntnis der Sachlage wird, wie bereits im Zweijahresbericht von 2003, auf die Problematik fehlenden Zahlenmaterials hingewiesen. Außerdem wird die Forderung erhoben, mehr qualitative Untersuchungen durchzuführen. Auch wenn der WSR diesen Forderungen folgt, so stellt sich dennoch die Frage, warum diese Probleme nach zwei Jahren immer noch bestehen. Nach Meinung der Sozialpartner sollte ein für allemal ein Untersuchungskonzept erstellt werden, welches regelmäßige Erhebungen zulässt und so vergleichbares Datenmaterial für eine Langzeitstudie zur Verfügung stellt. Solange ein solches Konzept nicht vorhanden ist, kann eine vernünftige Untersuchung nicht stattfinden. 20 WSR - Tätigkeitsbericht 2006
Der WSR möchte ferner den in Resolution 4 „Einbeziehung der verschiedenen Beteiligten fördern“ genannten Absatz 3 „Ein besserer Zugang zu bestehenden Informationen“ hervorheben. Die Sozialpartner sind der Ansicht, dass dieser Zugang außerordentlich wichtig ist. Angesichts des Schwerpunktes „Zusicherung eines Mindesteinkommens, das die Verwirklichung von Lebensprojekten ermöglicht“ ist der WSR der Meinung, dass die Ersatzeinkommen so gestaltet sein sollten, dass den Betroffenen eine Lebensperspektive eröffnet wird. Dies muss aber unter Wahrung einer korrekten Handhabe der sozialen Sicherungssysteme geschehen. Ferner soll der Sozialbetrug effizienter bekämpft werden, um eine Benachteiligung der Bezieher von Ersatzeinkünften wegen einiger „schwarzer Schafe“ zu verhindern. Problematisch ist auch die Situation von Arbeitnehmern, deren Einkünfte unterhalb der Armutsgrenze liegen. Diesem Zustand muss Abhilfe geleistet werden. In Resolution 7 „Sicherstellung des Rechts auf den Schutz der Familie und das Wohlbefinden des Kindes“ wird der Ansatz angeführt, demzufolge Kindergeld schon aufgrund der Existenz eines Kindes rechtlichen Anspruch ergeben muss. Diesem Ansatz kann sich der WSR nur anschließen. Resolution 8 befasst sich mit der Bekämpfung der Überschuldung. Die Sozialpartner sind der Ansicht, dass die DG bereits ihren Teil zu dieser Bekämpfung beiträgt und ihren Bürgern geeignete Beratungseinrichtungen zur Verfügung stellt. Dies muss auch weiterhin so bleiben, wobei die wachsende Überschuldung in der Bevölkerung sogar eine Verstärkung der Gegenmaßnahmen erfordern wird. „Pädagogische und finanzielle Verpflichtungen eingehen zur Gewährleistung des Rechts auf Bildung.“ In seiner Resolution 27 „Verbesserung des Verhältnisses zwischen Familie und Schule“ nennt der Zweijahresbericht den Ansatz „Das Gespür für Verschiedenartigkeit und soziale Ungleichheit strukturell in die Lehrerausbildung eingliedern.“ Diesen Ansatz begrüßt der WSR. Zumindest für die Primarschulen bieten sich der DG in diesem Punkt hervorragende Möglichkeiten, da die Lehrerausbildung vorwiegend an der Autonomen Hochschule der DG erfolgt und eine Einflechtung dieses Ansatzes in den Lehrplan dem WSR relativ problemlos erscheint. Auch die Resolution 29 „Hin zu einem tatsächlichen Recht auf kostenlosen Zugang zum Unterricht“ kann der WSR nur unterstützen. Eine Resolution, die der WSR in jedem Fall hervorheben möchte, ist die Resolution 32 „Den beruflichen Unterricht attraktiv gestalten.“ Dieser Unterrichtszweig, sowie die mittelständische Ausbildung soll in der DG – neben den bereits geleisteten Anstrengungen – weiterhin eine positive Aufwertung erfahren, wobei den Sozialpartnern bewusst ist, dass man es hier auch mit einem subjektiven Mentalitätsproblem zu tun hat, welches die beruflichen Abteilungen und die mittelständischen Ausbildungen als negative Wahl wertet. Angesichts der „Förderung der Qualität von Arbeit und der Sozialökonomie“ wiederholt der WSR seine im vorigen Zweijahresbericht gemachte Bemerkung, nach welcher der Erwerbsarbeit ein zentraler Stellenwert in der Gesellschaft zukommt. Deshalb sollte der politische Diskurs und die politischen Handlungen, die Bedeutung einer Beteiligung am Erwerbsleben weiterhin in den Vordergrund stellen. Es müssen alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um das Recht auf Erwerbsarbeit durchzusetzen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass es sich bei der angebotenen Arbeit um eine korrekte Beschäftigung handelt. Ein wichtiger Punkt zur Schaffung solcher Arbeitsplätze ist die strenge Verfolgung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Der WSR wiederholt außerdem seine Bemerkung zur Bedeutung der Sozialökonomie; diese kann bei realistischer Betrachtung nur eine begrenzte Rolle im ökonomischen Bereich einnehmen. Trotzdem spielt sie auch in der DG eine wichtige Rolle und muss deshalb eine entsprechende Unterstützung erfahren. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass diese Gutachten (wie auch die Studien des WSR) auf www.wsr-dg.be in elektronischer Form zur Verfügung stehen. WSR - Tätigkeitsbericht 2006 -21
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5. Arbeitsgruppen - Begleitausschüsse - Vertretungen 5.1. Arbeitsgruppen und Begleitausschüsse 5.1.1. Der geschäftsführende Ausschuss Laut Geschäftsordnung des WSR hat der geschäftsführende Ausschuss die Aufgabe, den Präsidenten in der täglichen Geschäftsführung zu unterstützen und Personalfragen zu regeln. Darüber hinaus kann der geschäftsführende Ausschuss vorbereitend, insbesondere im Dringlichkeitsfall, inhaltliche Fragen besprechen. Der geschäftsführende Ausschuss setzt sich aus folgenden WSR-Mitgliedern zusammen: - Herr Werner Zimmermann (Präsident) - Herr Eduard Boumans / Herr Joseph Hoffmann (CSC) - Herr Volker Klinges (IHK/AAV) - Herr Renaud Rahier (FGTB) - Frau Irene Schröder-Campioni (CGSLB) - Christoph Aussems (AGV der PK 329) Im Jahre 2006 hat der geschäftsführende Ausschuss insgesamt 5 Arbeitstreffen abgehalten und zwar am 15.02., 10.04., 14.06., 06.07., 19.09., 11.10., 24.10. und 14.12.2006. Schwerpunktthemen dieser Treffen waren u.a. das Arbeitsprogramm 2006 des WSR, das Arbeitstreffen mit Frau Johanna Schröder, Abteilungsleiterin der neu geschaffenen Ministeriumsabteilung BGSO, ein neues ESF-Projekt, die „Auswertung der Stellenanzeigen in der lokalen Presse 2001-2005“, der Fragebogen zur Studie des nicht-kommerziellen Sektors, die Bilanzierung von ISAQ, sowie die Anfrage des Ausbildungsprojekts zur Familien- und Seniorenhelferin zur Durchführung einer Studie. 5.1.2. Arbeitsgruppe "Konzertierung" Mitglieder (Stand 31.12.06) Für die Regierung der DG: Ministerpräsident Karl-Heinz Lambertz Vize-Ministerpräsident Bernd Gentges Ministerin Isabelle Weykmans Minister Oliver Paasch Herr Erich Bach Herr Dimitri Strivay Herr Daniel Drösch Für die in WSR und Sonderausschuss Herr Werner Zimmermann (Präsident des WSR) vertretenen Sozialpartner: Herr Eduard Boumans (Präsident des Sonderausschusses) Herr Olaf Bodem Frau Astrid Convents Herr Joseph Hoffmann Herr Volker Klinges Herr Renaud Rahier Frau Irene Schröder-Campioni Herr Corneille Franssen (Sekretariat des Sonderausschusses) Herr Stephan Mathieu (Sekretariat des WSR) Für das Ministerium der DG: Herr Fabrice Paulus Herr Wilfried Volberg WSR - Tätigkeitsbericht 2006 -23
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