Tax & Legal News AUSGABE 3 - Deloitte

 
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Tax & Legal News AUSGABE 3 - Deloitte
Tax & Legal News   AUSGABE 3
                        2021
Tax & Legal News | Breaking News

Regelungen zu Ratenzahlungen für
COVID-Stundungen nach dem 31.3.2021
Um die negativen wirtschaftlichen              Rückzahlungszeitraum mit jenem für           Zahlungsfristen gelten und Beiträge ab
Folgen der COVID-19-Pandemie                   COVID-19 bedingte Abgabenrückstände          diesem Zeitraum somit nicht (auch nicht
abzufedern, wurden durch das                   deckt. Bei bereits gestundeten Rück­         in Phase 2) vom Ratenzahlungsmodell
COVID-19-Steuermaßnahmengesetz                 ständen aus den Beitragszeiträumen           umfasst sind.
(COVID-19-StMG) nicht nur die                  Februar 2020 bis Dezember 2020
bisherigen Steuerstundungen bis                wurde die gesetzliche Zahlungsfrist auf      2. Phase bis längstens 31.3.2024
zum 31.3.2021 verlängert, sondern              den 31.3.2021 verlängert. Nunmehr             In der Phase 2 kann ein Antrag auf
auch ein Ratenzahlungsmodell für               besteht auch die Möglichkeit für die         Ratenzahlung hinsichtlich jener Abgaben­
den Zeitraum danach geschaffen.                Beitragszeiträume Jänner bis Februar         schuldigkeiten gestellt werden, für
Auch das ASVG sieht ein ähnliches              2021 eine Stundung bis 31.3.2021 zu          die bereits die Phase 1 des COVID-19-
Ratenzahlungsmodell für                        beantragen, sofern coronabedingte            Ratenzahlungsmodells gewährt worden
coronabedingte Beitragsrückstände              Liquiditätsprobleme gegenüber der ÖGK        ist, die aber in diesem Zeitraum nicht
bei der ÖGK vor.                               glaubhaft gemacht werden.                    vollständig entrichtet werden konnten
                                                                                            sowie hinsichtlich der Einkommen- und
COVID-19-Ratenzahlungsmodell                   1. Phase bis 30.6.2022                       Körperschaftsteuervorauszahlungen,
Abweichend von den bisherigen                  In der Phase 1 können auf Antrag Abgaben­    deren Zahlungstermine in die Phase 2
gesetzlichen Möglichkeiten,                    rückstände, die überwiegend zwischen         fallen. Zusätzlich wird für die Bewilligung
Abgabenschulden auf Antrag in Raten            dem 15.3.2020 und dem 31.3.2021 fällig       einer Ratenzahlung in der Phase 2
zu entrichten, können nach dem COVID-          geworden sind, einschließlich die der        vorausgesetzt, dass in der Phase 1
19-Ratenzahlungsmodell die COVID-19-           Höhe nach bescheidmäßig festgesetzten        zumindest 40 % des überwiegend COVID-
bedingten Abgabenrückstände nach einem         Vorauszahlungen an Einkommen-                19-bedingten Abgabenrückstandes
neuen gesetzlichen Ratenmodell in zwei         oder Körperschaftsteuer, deren               entrichtet wurden und dabei kein
Phasen über die Dauer von längstens 36         Zahlungstermine in der Phase 1 liegen (sog   Terminverlust eingetreten ist. Darüber
Monaten entrichtet werden. Hierfür muss        COVID-19-bedingte Abgabenrückstände),        hinaus muss der Antragsteller glaubhaft
fristgerecht ein Antrag gestellt werden, der   in Raten bis zum 30.6.2022 entrichtet        machen, dass er den aus der Phase 1
COVID-19-bedingte Abgabenrückstände,           werden. Der Antrag auf Ratenzahlung          verbliebenen Abgabenrückstand zusätzlich
das sind überwiegend Abgaben, die im           ist ab dem 4.3.2021 bis spätestens           zu den laufenden zu entrichtenden
Laufe der COVID-19-Pandemie zwischen           31.3.2021 einzubringen. Innerhalb des        Abgaben innerhalb des beantragen
dem 15.3.2020 und 31.3.2021 fällig             Ratenzahlungszeitraumes kann einmalig        Ratenzahlungszeitraumes der Phase 2
geworden sind, zum Gegenstand hat.             ein Antrag auf Neuverteilung der             entrichten kann.
                                               Ratenbeträge gestellt werden. Die während
Für jene Abgaben, die nach diesem Modell       des Ratenzahlungszeitraumes an eine          Der Antrag für die Phase 2 ist vor dem
in Raten entrichtet werden, fallen Zinsen      Abgabenbehörde geleisteten Zahlungen         31.5.2022 einzubringen und kann
iHv 2 % über dem jeweils geltenden             sind anfechtungsfest und können              längstens einen Ratenzahlungszeitraum
Basiszinssatz, somit 1,38 % pro Jahr an.       daher nicht nach der Insolvenz- oder         von 21 Monaten zum Gegenstand
                                               Anfechtungsordnung angefochten werden.       haben, sodass die COVID-19-bedingten
Die gleichzeitige Gewährung                                                                 Abgabenrückstände bis spätestens
einer Zahlungserleichterung nach               Für coronabedingte Beitragsrückstände        31.3.2024 – in Raten – zu entrichten
bisherigen Vorschriften (§ 212 BAO)            kann ein Antrag auf Ratenzahlung             sind. Auch in der Phase 2 können die
ist ausge­schlossen, dh alle laufend           gestellt werden, wenn absehbar               Ratenbeträge einmalig – auf Antrag – neu
anfallenden Abgaben innerhalb des              ist, dass aufgrund coronabedingter           verteilt werden.
Ratenzahlungszeitraums (zB Umsatz­             Liquiditäts­engpässe das gesetzliche
steuer, Lohnabgaben etc) müssen                Zahlungsziel per 31.3.2021 nicht erfüllt     Bei den coronabedingten Beitrags­
(mit Ausnahme von Körperschaft- und            werden kann. In der 1. Phase sollen die      rückständen kann die Phase 2 nur dann in
Einkommensteuervorauszahlungen)                angelaufenen Beitragsrückstände aus          Anspruch genommen werden, wenn trotz
entrichtet werden.                             den Beitragszeiträumen Februar 2020          nachweislicher intensiver Bemühungen
                                               bis Februar 2021 weitgehend beglichen        der Unternehmen zum 30.6.2022 noch
Das ASVG sieht für Beitragsrückstände          bzw reduziert werden. Zu beachten ist,       teilweise Beitragsrückstände aus den
ebenfalls ein Ratenzahlungsmodell              dass für Beitragszeiträume ab März 2021      Beitragszeiträumen Februar 2020 bis
in 2 Phasen vor, wobei sich der                wieder die herkömmlichen Fälligkeiten und    Februar 2021 bestehen. Auch hier ist

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es wieder notwendig, dass zumindest
40 % des COVID-19 bedingten
Beitragsrückstandes innerhalb der 1.
Phase beglichen wurde, es zu keinem
Terminverlust gekommen ist und
glaubhaft gemacht werden kann, dass
die verbliebenen Beitragsrückstände
zusätzlich zu den laufend anfallenden
Beiträgen entrichtet werden können.

Für die Inanspruchnahme der 2. Phase
muss ein entsprechender Antrag
spätestens bis 30.6.2022 einlangen.

Fazit
COVID-19-bedingte Abgabenrückstände,
die zwischen dem 15.3.2020 und 31.3.2021
fällig geworden sind, können über Antrag
verteilt über zwei Phasen von längstens 36
Monaten in Raten bezahlt werden. Hierfür
ist in einem ersten Schritt ein Antrag ab
dem 4.3.2021 bis spätestens 31.3.2021
einzubringen. Der Ratenzahlungszeitraum
in Phase 1 endet am 30.6.2022. Jene
Abgaben­rückstände für die bereits die
Ratenzahlung in der Phase 1 gewährt
wurde aber nicht gänzlich, jedoch
zumindest iHv 40 %, entrichtet wurden,
können durch einen erneuten Antrag, der
vor dem 31.5.2022 einzubringen ist, in
weiteren 21 Monat­sraten bezahlt werden.
Der Ratenzahlungszeitraum betreffend die
COVID-19-bedingten Abgabenrückstände
endet daher spätestens am 31.3.2024.
Auch für COVID- 19 bedingte Beitrags­rück­
stände gibt es ein weitgehend ähnliches
Ratenzahlungsmodell, wobei hier nur jene
Beiträge umfasst sind, welche innerhalb
der Beitragszeiträume Februar 2020 bis
Februar 2021 entstanden sind und bis zur
gesetzlichen Zahlungsfrist des 31.3.2021
nicht vollständig beglichen werden
können. Für Beitragszeiträume ab März
2021 gelten hingegen wieder die gängigen
Fälligkeiten und Zahlungsfristen.

Robert Rzeszut
rrzeszut@deloitte.at

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BMF veröffentlicht Informationsschreiben
zum EU-Meldepflichtgesetz
Mit dem EU-Meldepflichtgesetz                gesetzlich normierten Kennzeichen nicht
(EU-MPfG) wurde in Österreich die            automatisch ein Risiko der Steuervermei-       • Die Übertragung einer Forderung
EU-Richtlinie 2018/822 („DAC 6“) umge-       dung aufweisen, geht das BMF zudem in            im Wege einer Einlage bzw ein
setzt, die eine Pflicht zur Meldung          seinem Informationsschreiben davon aus,          Forderungsverzicht im Konzern erfüllt
bestimmter grenzüberschreitender             dass bei Vorliegen eines Kennzeichens            grundsätzlich das Kennzeichen der Um-
Steuergestaltungen an die nationalen         grundsätzlich ein Risiko der Steuervermei-       wandlung von Einkünften, sofern steuer-
Finanzverwaltungen vorsieht. Das             dung besteht, solange keine abmildernden         pflichtige Zinseinkünfte in steuerbefreite
EU-MPfG ist am 1.7.2020 in Kraft ge­         Faktoren dagegensprechen. Gesetzlich             Dividenden umgewandelt werden. Das
treten und hat in der Praxis zahlreiche      klar intendierte Steuervorteile weisen           BMF hat klargestellt, dass neben einem
Anwendungsfragen aufgeworfen.                jedoch kein Risiko der Steuervermeidung          Forderungsverzicht zur Sanierung einer
Abhilfe schafft nunmehr ein vom              auf. Als Beispiele ausdrücklich genannt          Tochtergesellschaft auch Maßnahmen zur
Bundes­ministerium für Finanzen im           sind das Erreichen von Mindestgrenzen            Verbesserung der Eigenkapitals­ituation
Oktober veröffentlichtes Informations­       iZm der Schachtelbeteiligung, der Bezug          idR keine Meldepflicht auslösen.
schreiben zur Anwendung des                  von steuerfreien Beteiligungserträgen, das
EU-MPfG (BMF-Info vom 21.10.2020,            Abwarten von gesetzlichen Fristen, das         Klarstellungen zu Meldefristen und zur
2020-0.675.748), das Klarstellungen zu       Errichten von Auslandsurkunden ohne            Intermediärseigenschaft
Begriffsdefinitionen und den einzel-         Inlandsbezug sowie fremdfinanzierte            • Die BMF-Info erläutert, dass im Falle einer
nen „Kennzeichen“ meldepflichtiger           Gewinn­ausschüttungen.                           maßgeschneiderten Gestaltung idR keine
Gestaltungen sowie Regelungen zu den                                                          Meldepflicht gegeben sein wird, sofern
Meldefristen enthält. Im Folgenden           Klarstellungen zu ausgewählten                   die umsetzungsbereite Gestaltung vom
wird auf einige ausgewählte Punkte           meldepflichtigen Gestaltungen                    Steuerpflichtigen nicht erworben wird,
des Informationsschreibens einge­            • Ein Zu- oder Wegzug einer natürlichen          weil es in diesem Fall an einem relevanten
gangen.                                        Person kann eine tatbestandliche               Steuerpflichtigen mangelt.
                                               Gestaltung darstellen, wenn Bewer-           • Im Fall eines Hilfsintermediärs kann die
Risiko der Steuervermeidung                    tungsunterschiede vorliegen und die            Meldefrist nicht vor Beginn der Frist des
Gemäß dem EU-MPfG sind tatbestandliche         betreffenden Wirtschaftsgüter im Weg-          Hauptintermediärs beginnen, da eine
Gestaltungen (unbedingt meldepflichtige        zugs-/Zuzugsstaat nicht der Steuerpflicht      meldepflichtige Gestaltung frühestens ab
und bedingt meldepflichtige Gestaltungen)      unterliegen.                                   dem Zeitpunkt einer abgeschlossenen
lediglich meldepflichtig, wenn ein Risiko                                                     Konzeption vorliegt. Ein noch nicht
der Steuervermeidung, der Umgehung           • Eine meldepflichtige Befreiung von der         ver­wertbarer Entwurf löst noch keinen
des Gemeinsamen Meldestandards oder            Doppelbesteuerung in mehr als einem            Beginn der Meldefrist aus.
der Verhinderung der Identifizierung des       Staat ist gegeben, wenn die Besteuerung      • Jahresabschlussprüfer erfüllen idR den
wirtschaftlichen Eigentümers vorliegt. Der     der Einkünfte aufgrund von Qualifikation-      Intermediärsbegriff nicht, da sie erst
österreichische Gesetzgeber hat dieses         skonflikten in beiden Staaten unterbleibt.     nach bereits erfolgter Umsetzung einer
zusätzliche Prüfkriterium entgegen vieler      Das BMF hält fest, dass „Doppelnichtbes-       meldepflichtigen Gestaltung tätig werden.
anderer Mitgliedstaaten eingeführt, um         teuerungsfälle“, die auf klar intendierten
eine Meldung unschädlicher bzw vom             DBA-Bestimmungen beruhen, zu keiner          Fazit
Gesetzgeber intendierter Gestaltungen zu       Meldepflicht führen.                         Das von Beratern und Steuerpflichtigen
vermeiden. Mangels Definition hat dieser                                                    langersehnte Informationsschreiben des
zusätzliche Prüfschritt in der Praxis zu     • Dem BMF-Informationsschreiben zur            BMF liefert einige wichtige Informationen
einigen Unklarheiten geführt. Die BMF-         Folge stellen unilaterale Advanced           zur Auslegung des EU-Meldepflichtge-
Infor­mation erläutert nunmehr, dass ein       Pricing Agreements (APA) und Auskunfts­      setzes, lässt jedoch zahlreiche Fragen
Risiko der Steuervermeidung vorliegt, wenn     bescheide keine meldepflichtigen             (weiterhin) offen. Im Hinblick auf die
eine Gestaltung entwickelt wurde, um po-       Safe-Harbour-Regelungen dar.                 weitreichenden Auswirkungen für Berater
tenzielle Marktineffizienzen auszunutzen,                                                   und Steuerpflichtige bleibt zu hoffen, dass
um Steuersubstrat in Staaten mit vorteil-    • Das BMF-Schreiben legt fest, dass            umfangreichere Auslegungshilfen seitens
hafteren Steuersystemen zu verlagern           Umgründungen in der Regel nicht              der Finanzverwaltung folgen werden.
bzw um die Gesamtsteuerbelastung des           unter „standardisierte“ Gestaltungen zu
Steuerpflichtigen zu verringern. Entgegen      subsumieren sind. Eine Betrachtung des       Jacqueline Edelsbrunner
dem klaren Gesetzeswortlaut, wonach die        Einzelfalls sei jedoch notwendig.            jedelsbrunner@deloitte.at

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Geschäftsführerhaftung bei fehlender
interner Kontrolle
Der Oberste Gerichtshof (OGH)                  Entscheidung des OGH                         gesetzlich zwingende Regelung handelt,
beschäftigte sich in der Entscheidung          Die Vorinstanzen lasteten dem Beklagten      weshalb die vertragliche Vereinbarung
9 ObA 136/19v vom 26.8.2020 mit der            an, dass dieser entgegen der ihn             etwaiger Verkürzungen – zumindest im
Haftung eines Geschäftsführers für die         treffenden entsprechenden gesetzlichen       Vorhinein – unzulässig ist. Eine derartige
Nichteinführung bzw. Unterlassung              Verpflichtung kein internes Kontrollsystem   Disposition zu einem Zeitpunkt, zu dem
der regelmäßigen Evaluierung                   eingeführt und die Verpflichtung zur         Ansprüche weder bekannt noch absehbar
eines internen Kontrollsystems und             Sicherstellung eines Vier-Augen-Prinzips     sind und auch nicht beurteilt werden
der Möglichkeit der vertraglichen              nicht wahrgenommen hat, obwohl dies          kann, inwiefern diese zur Befriedigung der
Verkürzung der gesetzlichen                    leicht möglich gewesen wäre. Zudem           Gläubiger erforderlich sind, kann mit dem
Verjährungs­frist.                             wurde dem Beklagten angelastete, dass        Schutzzweck des GmbH-Gesetzes nicht in
                                               er keine Kontrollen durchgeführt oder        Einklang gebracht werden.
Sachverhalt                                    veranlasst hat, obwohl dies aufgrund
Der Beklagte war Alleingeschäftsführer         der fachlichen Mängel der Buchhalterin       Fazit
einer kleinen GmbH und schloss einen           indiziert gewesen wäre. Unabhängig von       Geschäftsführer sind nicht nur verpflichtet,
Werkvertrag mit einer Buchhalterin             den internen Konzernvorgaben, liege          ein internes Kontrollsystem – das den
ab, die künftig die Buchhaltung und            es auf der Hand, dass ein bestehendes,       Anforderungen des Unternehmens
Gehaltsabrechnungen der Gesellschaft           übernommenes Kontrollsystem einer            entspricht – einzuführen, sondern
durchführen sollte. In weiterer Folge          regelmäßigen Evaluierung bedürfe, um zu      auch ein bestehendes, übernommenes
stellte der Abschlussprüfer im Zuge der        gewährleisten, dass dieses nach wie vor      Kontrollsystem einer regelmäßigen
Erstellung des Jahresabschlusses Mängel in     den Erfordernissen des Unternehmens          Evaluierung zu unterziehen, um zu
der Buchführung fest. Trotz Aufforderung       entspricht.                                  gewährleisten, dass dieses nach wie vor
seitens der Alleingesellschafterin, das                                                     den Erfordernissen des Unternehmens
Vier-Augen-Prinzip im Sinne der internen       Zudem wurde der Geschäftsführer              entspricht. Bei der fünfjährigen
Konzernrichtlinie einzuhalten, ermöglichte     ausdrücklich aufgefordert, ein durch­        Verjährungsfrist handelt es sich um eine
der Beklagte der Buchhalterin weiterhin        gehendes Vier-Augen-System im                gesetzlich zwingende Regelung, weshalb
uneingeschränkten und alleinigen               Zahlungs ­verkehr sicherzustellen.           die vertragliche Vereinbarung etwaiger
Zugriff auf das Konto der Gesellschaft.        Das Implementieren eines derartigen          Verkürzungen – zumindest im Vorhinein –
Dies führte dazu, dass die Buchhalterin        Kontrollsystems war nach den                 unzulässig ist.
Überweisungen auf ihr eigenes Konto            Feststellungen des OGH – unabhängig
durchführte.                                   von der Unternehmensgröße und                Gerald Hendler
                                               den seitens des Beklagten als Recht­         g.hendler@jankweiler.at
Der Nachfolgerin der Buchhalterin fielen       fertigung vorgebrachten häufigen
diese Ungereimtheiten auf. Eine daraufhin      Auswärtsterminen – ohne größeren
eingeleitete Sonderprüfung durch die           Auf­wand technisch möglich. Es ist somit
Innenrevisionsabteilung führte letztlich zur   dem Geschäftsführer vorzuwerfen, dass
Entlassung des Beklagten. Die Gesellschaft     er den Zahlungsverkehr der Buchhalterin
begehrte Schadenersatz vom Beklagten           überlassen hat, ohne diesen zu prüfen. Die
wegen Missachtung seiner Kontroll- und         Tätigkeit der Buchhalterin ist zudem vom
Geschäftsführerpflichten. Der ehemalige        Wirtschaftsprüfer beanstandet worden,
Geschäftsführer rechtfertigte sich im          weshalb bereits aus diesem Grund eine
Wesentlichen damit, dass er lediglich das      intensivere Kontrolle erforderlich gewesen
bereits vorhandene interne Kontrollsystem      wäre. All dem hat der Beklagte jedoch
übernommen und weitergehführt habe.            nicht entsprochen, weshalb der OGH die
Zudem wandte er den Verfall etwaiger           Haftung des Beklagten als gegeben ansah.
Ansprüche gegen ihn ein, da in seinem
Geschäftsführer­vertrag ein Verfall von        Der vom Beklagten behauptete Verfall
offenen Ansprüchen vereinbart sei,             der Ansprüche aufgrund der Bestimmung
sofern diese nicht binnen vier Monaten         in seinem Geschäftsführervertrag
ab Fälligkeit schriftlich geltend gemacht      vermochte nicht zu überzeugen. Der OGH
werden.                                        stellte nunmehr klar, dass es sich bei der
                                               fünfjährigen Verjährungsfrist um eine

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Auslegung von Schiedsklauseln
Vertragsklauseln, mit welchen die               nur Schadenersatzansprüche wegen der           Schlussfolgerungen für die Praxis
Zuständigkeit eines Schiedsgerichts             Verletzung vertraglicher Pflichten erfasse.    Um sicherzustellen, dass eine
für Streitigkeiten aus einem Vertrag            Die mit dem Eventualbegehren geltend           Schiedsklausel sämtliche aus dem Vertrag
vereinbart wird, sind ausdehnend                gemachten Schadenersatzansprüche               folgenden Streitigkeiten erfasst, sollte sie
auszulegen (OGH 29.9.2020, 18 OCg               würden aber auf die Verletzung von             entsprechend weit gefasst werden. In der
6/20m).                                         eigen­ständigen (nicht-vertraglichen)          Praxis empfiehlt sich eine Orientierung
                                                Normen gestützt. Ergänzend führte              an der Muster-Schiedsvereinbarung der
Hintergrund                                     das Schieds­gericht aus, dass seine Zu­        jeweiligen Schiedsinstitution. So erfasst
Ein britisches Gasunternehmen und               ständigkeit für die geltend gemachten          z.B die Musterklausel der Internationalen
ein österreichischer Pipeline-Betreiber         (deliktischen) Schadenersatzansprüche          Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer
haben Verträge über die Nutzung                 nur dann gegeben wäre, wenn nach dem           Österreich (Vienna International Arbitral
von Gaspipelines geschlossen. Diese             Wortlaut der Schiedsklausel allgemein          Centre) nach ihrem Wortlaut „alle Streitig­
Transportverträge sind mit einem                auch Streitigkeiten „in connection with the    keiten oder Ansprüche, die sich aus oder
Kapazitätsvertrag geändert worden, der          present contract“ erfasst wären.               im Zusammenhang mit diesem Vertrag
die folgende Schiedsklausel enthält:                                                           ergeben, einschließlich Streitigkeiten über
                                                Gegen die genannte Unzuständigkeits­ent­       dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder
„Any dispute arising between or claim of        scheidung erhob das Gasunternehmen             Nichtigkeit“.
the Parties under this Capacity Contract, its   eine Aufhebungsklage an den OGH.
existence or termination, construction or                                                      Bernhard Köck
performance shall exclusively and finally be    Ausdehnende Auslegung von                      b.koeck@jankweiler.at
settled by an arbitral tribunal […].“           Schiedsklauseln
                                                Da eine Rechtswahlklausel im Kapazitäts­
Gestützt auf den Vorwurf, der                   vertrag offenbar allgemein die Geltung
Pipeline-Be­treiber habe bei Abschluss          österreichischen Rechts vorsieht, beur­
der Vereinbarungen seine markt­                 teilte der OGH auch den Umfang der
beherrschende Stellung im Sinne des             gegen­ständlichen Schiedsklausel nach
§ 102 AEUV missbräuchlich ausgenützt            österreichischem Recht. Dabei führte
(Verstoß gegen das kartellrechtliche            er aus, dass Schiedsvereinbarungen
Missbrauchsverbot), begehrte das                ausdehnend auszulegen seien, zumal
Gasunternehmen beim Schiedsgericht              das der typischen Intention der Parteien
primär die Nichtigerklärung der Verein­         entspreche, „alle aus dem betreffenden
barungen, insbesondere der darin                Rechtsverhältnis folgenden Streitigkeiten
enthaltenen Bestimmungen über die               der staatlichen Gerichtsbarkeit zu entziehen
– seiner Auffassung nach übermäßig              und eine Aufspaltung der Zuständigkeiten zu
lange – Vertragsdauer. In einem                 vermeiden“.
„Eventual­begehren“, also für den Fall,
dass das Schiedsgericht dem genannten           Der OHG führte weiter aus, dass der
Hauptbegehren nicht stattgeben sollte,          gerügte Verstoß gegen das kartellrechtliche
machte das Gasunternehmen wegen des             Miss­brauchsverbot in einem engen
behaupteten Markmachtmissbrauchs                Zusammen­hang mit dem Vertrag
Schadenersatzansprüche geltend.                 stehe, weil er nach dem Vorbringen des
                                                Gasunternehmens für dessen Abschluss
In einem auf die Zuständigkeitsfrage            kausal war und der geltend gemachte
beschränkten Teilschiedsspruch erklärte         Schaden aus der Erfüllung des Vertrags
sich das Schiedsgericht in Bezug auf            resultiert. Das Schadenersatzbegehren
das Hauptbegehren für zuständig. Es             sei daher – entgegen der Beurteilung
verneinte jedoch seine Zuständigkeit            durch das Schiedsgericht – von der weit
für das Eventualbegehren mit der                auszulegenden Schiedsklausel erfasst.
Begründung, dass die Schiedsklausel

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Tax & Legal News | Einkommensteuer

Art News: Verkauf einer privaten
Kunstsammlung
Während Veräußerungen von                     Privatvermögen in das Betriebsvermögen         Fazit
Kunstgegenständen durch Kapital­              eingelegt. Ist im Zeitpunkt der Einlage        Beim geplanten Verkauf von Kunst­
gesellschaften unabhängig vom                 in das Betriebsvermögen die einjährige         gegen­ständen oder ganzen Sammlungen
zeit­lichen Abstand zwischen                  Spekulationsfrist für Privatverkäufe bereits   empfiehlt es sich vorab zu prüfen, ob
An- und Verkauf regelmäßig der                abgelaufen, erfolgt die Einlage nicht mit      durch die Veräußerung ein gewerblicher
Körperschaftsteuer und Umsatz­                den historischen Anschaffungskosten            Kunsthandel begründet wird. Sobald
steuer unterliegen, lösen Verkäufe            sondern zum aktuellen Verkehrswert.            der Umfang der Transaktionen über
von Kunstgegenständen durch                   Einkommensteuerpflichtig werden dem­           gelegentliche Privatverkäufe ohne inneren
Privat­personen nur dann Ein­                 nach nur Wertsteigerungen zwischen             Zusammenhang hinausgeht, sollte
kommen­steuerpflicht aus, wenn                dem Einlage- und Veräußerungszeitpunkt.        jedenfalls eine steuerliche Abklärung
die Ver­äußerung innerhalb der                Werden Kunstgegenstände im Rahmen              der einkommensteuerlichen und
einjährigen Spekulationsfrist erfolgt.        der gewerblichen Tätigkeit erworben und        umsatzsteuerlichen Folgen durchgeführt
Da üblicherweise keine Unter­nehmer­          später mit Gewinn veräußert, unterliegen       werden.
eigenschaft der Privatperson gegeben          diese Gewinne unabhängig von der
ist, unterliegen diese Verkäufe auch          Behalte­dauer – also unabhängig von            Barbara Behrendt-Krüglstein
nicht der Umsatzsteuer.                       der einjährigen Spekulationsfrist – im         bbehrendt-krueglstein@deloitte.at
                                              Betriebsvermögen der Einkommensteuer.
Abgrenzung gewerblicher Kunsthandel           Sollten aus der gewerblichen Tätigkeit
Der Übergang vom steuerfreien                 Verluste entstehen, können diese mit
Privat­­verkauf zum steuerpflichtigen         Gewinnen anderer Einkunftsarten ver­
gewerblichen Kunsthandel ist fließend.        rechnet oder in Folgejahre zur Verwertung
Merkmale, die für eine nachhaltige und        vorgetragen werden.
somit gewerbliche Tätigkeit sprechen, sind
unter anderem planmäßiges Handeln,            Umsatzsteuerliche Folgen
mehrere aufeinanderfolgende gleichartige      Wird ein Jahresumsatz von EUR 35.000
Handlungen unter Ausnutzung derselben         nicht überschritten, gilt ein Unternehmer
Gelegenheit oder wenn die tatsächlichen       als Kleinunternehmer im Sinne des
Umstände auf den Beginn oder die Fort­        UStG. Kleinunternehmer sind unecht
setzung einer gewerblichen Tätigkeit          umsatzsteuerbefreit, dh sie müssen von
hinweisen. So qualifiziert die öster­reich­   den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das
ische Finanzverwaltung den Abverkauf          Finanzamt abführen, andererseits können
einer Kunstsammlung in mehreren               sie von den Ausgaben keine Vorsteuern
Tranchen als gewerbliche Tätigkeit.           geltend machen. Bei Überschreiten der
Auch ein einmaliges Tätigwerden kann          Umsatzgrenze oder freiwilliger Option
jedoch als nachhaltig angesehen werden,       zur Umsatzsteuerpflicht unterliegen die
wenn aufgrund der Umstände auf eine           Einnahmen grundsätzlich der Umsatz­
Wiederholungsabsicht geschlossen werden       steuer bei vollem Vorsteuerabzug auf
kann.                                         Vorleistungen.

Ertragsteuerliche Folgen
Wird durch nachhaltige Privatverkäufe
von Kunstgegenständen eine
gewerb­liche Tätigkeit und damit ein
Gewerbebetrieb begründet, spricht
man aus ertragsteuerlicher Sicht von
einer Betriebseröffnung. Sämtliche
vom gewerblichen Handel umfassten
Wirtschaftsgüter werden im Zeitpunkt der
Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit vom

                                                                                                                                         7
Tax & Legal News | Unternehmenssteuer

OGH zur Bildung von Rückstellungen für
Prozesskosten
Im Beschluss vom 25.06.2020                 Für die rechtmäßige Bildung einer              Fazit
(6Ob72/20m) befasste sich der               Prozesskostenrückstellung für die              Nach vorliegender Rechtsprechung stellt
Oberste Gerichtshof mit der Frage,          erste Instanz muss vielmehr bereits            die alleinige Annahme, dass zukünftig
ob die Bildung einer Rückstellung           zum Bilanzstichtag eine Klage anhängig         ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird,
für Prozesskosten für ein am Bilanz­        sein, für eine spätere Instanz ein             keinen Grund für die Bildung einer
stichtag noch nicht anhängiges              Rechts­­mittel erhoben worden sein. Die        Prozesskostenrückstellung dar. Vielmehr
Verfahren allein durch die Annahme,         wesentlichen Tatbestandsmerkmale zur           ist es grundsätzlich notwendig, dass
dass eine Auseinandersetzung                Rückstellungsbildung können allenfalls         zum Bilanzstichtag bereits eine Klage
zukünftig vor Gericht ausgetragen           auch dann als erfüllt angesehen werden,        erhoben oder in einer späteren Instanz
wird, gerechtfertigt ist.                   wenn (unter Würdigung der Gesamt­              ein Rechtsmittel eingereicht wurde.
                                            umstände) die zukünftige Einbringung der       Mit der Einbringung der Klage oder der
Sachverhalt                                 Klage bzw. in späterer Instanz die Erhebung    Erhebung des Rechtsmittels sind die
Im vorliegenden Fall behauptet die          des Rechtsmittels als selbstverständlich       wesentlichen Tatbestandmerkmale für
ehemalige Geschäftsführerin der beklagten   gilt und dadurch nur noch eine rein            die Rückstellungsbildung erfüllt und
Gesellschaft, dass durch die unzulässige    formale Handlung darstellt. Das ist bei        die Prozesskosten dem abgelaufenen
Bildung einer Prozesskostenrückstellung     einem Rechtsmittelverfahren nicht der Fall,    Geschäftsjahr wirtschaftlich zuzu­
der Bilanzgewinn der Gesellschaft           solange die das anhängige Verfahren in         ordnen. Zudem können die Voraus­
gemindert und somit eine Gewinnaus­         der Instanz abschließende Entscheidung         setzungen für die Bildung einer
schüttung verhindert wurde. Die be­         noch nicht ergangen ist. Liegt sie aber        Prozesskostenrückstellung erfüllt sein,
klagte Partei wies den Vorwurf mit der      zum Bilanzstichtag vor, dann kann die          wenn sich die Einbringung der Klage oder
Begründung zurück, dass die Rückstellung    tatsächliche Rechtsmitteleinlegung als         die Erhebung eines Rechtsmittels nur noch
aufgrund der Forderungen der Klägerin       sogenannter werterhellender Faktor             als selbstverständliche und somit rein
gebildet wurde, da zum Bilanzstichtag die   berücksichtigt werden.                         formale Handlung darstellt.
Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen
Auseinandersetzung bestand.                 Im vorliegenden Fall wurde zum Bilanz­         Janett Chung
                                            stichtag noch keine Klage erhoben und          janchung@deloitte.at
Entscheidung des OGH                        die Klagseinbringung konnte auch nicht
Der OGH ist zu dem Entschluss gekommen,     als rein formale Handlung angenommen
dass Rückstellungen für künftige Prozess­   werden. Zwar hat die Klägerin bereits
kosten für ein am Bilanzstichtag noch       mitgeteilt, dass sie die Forderung weiterhin
nicht anhängiges Verfahren grund­           durchsetzen wird, jedoch wurden auch
sätzlich nicht gebildet werden können,      danach noch mehrere Schreiben mit
da noch keine rechtliche Pflicht zur        Lösungsvorschlägen unterbreitet. Der OGH
Kosten­tragung entstanden ist und die       bestätigte somit die Rechtsansicht des
Prozesskosten somit nicht im abgelaufenen   Berufungsgerichts, dass die angeklagte
Geschäftsjahr wirtschaftlich verursacht     Gesellschaft die Prozesskostenrückstellung
wurden. Somit sind die wesentlichen         unzulässig gebildet hatte.
Tatbestandsmerkmale, die für eine Rück­
stellungs­bildung vorliegen müssen, nicht
erfüllt.

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Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll

Umsatzsteuerrichtlinien
Wartungserlass 2020
Der finale Wartungserlass 2020               iHv 5 % im Bereich der Gastronomie,         Vertragsbedingungen davon ausgegangen
wurde im Dezember letzten Jahres             Beherbergung, Kultur und Publikationen      werden kann, dass die Optionsausübung
in die Umsatzsteuerrichtlinien               ausführliche Informationen zum jeweiligen   zum gegebenen Zeitpunkt als einzig
aufge­nommen. Die Anpassungen                Anwendungsbereich vor. Dies ist von         wirtschaftlich rationale Möglichkeit für
ergeben sich insbesondere durch die          besonderer Bedeutung, da die Anwendung      den Leasingnehmer erscheint (wenn der
Einarbeitung diverser VwGH-Erkennt­          des reduzierten Steuersatzes – mit der      Vertrag bis zum Ende seiner Laufzeit
nisse bzw EuGH-Urteile sowie durch           Ausnahme für Zeitungen und anderen          geführt wird).
Klarstellungen zu Gesetzesänderungen         periodischen Druckschriften – bis Ende
betreffend dem Brexit und der                2021 verlängert wurde.                      Befreiung für Ärzte
COVID-19-Pandemie. Nachfolgend                                                           Im Zuge des Wartungserlasses erfolgte
werden ausgewählte Änderungen                Ferner ist auf eine Ergänzung für die       die Einarbeitung der aktuellen Judikatur
überblicksmäßig dargestellt.                 vorübergehende Erleichterung bei der        hinsichtlich der Umsatzsteuerbefreiung für
                                             Nachweisführung von März bis Juli 2020      Ärzte wie folgt:
                                             bei einer Einfuhr, welche auf Grund einer
Brexit                                       anschließenden innergemeinschaftlichen      • Heilbehandlungen können auch
Da der Übergangszeitraum mit Ende            Lieferung als steuerfrei behandelt wird,      telefonisch erfolgen.
2020 ausgelaufen ist (bis dahin waren        hinzuweisen. Wenn der Empfänger zwar
die bisher geltenden unionsrechtlichen       die Ware übernommen hat, er sich aber       • Die Erstellung von Gutachten im
Mehrwertsteuerreglungen im Verhältnis        geweigert hat, den CMR-Frachtbrief oder       Zusammenhang mit verkehrs­psycho­
zum Vereinigten Königreich Großbritannien    Versendungsbelege entgegenzunehmen            logischen Untersuchungen fällt ab
und Nordirland trotz Brexit weiterhin        bzw dem Frachtführer den Empfang              1.7.2021 nicht unter die Befreiung.
anwendbar), gilt das Vereinigte Königreich   der Ware zu bestätigen, kann bei Vor­
Großbritannien und Nordirland ab             liegen bestimmter Voraussetzungen           • Die Erteilung von Auskünften über
2021 grundsätzlich als Drittland. Eine       (insbesondere Nachweisführung durch           Erkrankungen oder Therapien, welche
bedeutsame Ausnahme stellt der               andere Dokumente bzw Erklärungen)             nicht geeignet sind, zur Aufrechterhaltung
Warenverkehr mit Nordirland dar, da          die Befreiung dennoch in Anspruch             oder Wiederherstellung der mensch­
dies­bezüglich die unionsrechtlichen         genommen werden.                              lichen Gesundheit beizutragen, fallen
Regelungen weiterhin anwendbar sind                                                        nicht unter die Befreiung.
(dh Lieferungen von und nach Nordirland      Leasing
bleiben innergemeinschaftliche               Bisher knüpfte die umsatzsteuerliche        Aufsichtsrat –
Lieferungen).                                Behandlung von Leasingumsätzen              Unternehmereigenschaft
                                             grundsätzlich an die einkommen­             Ein EuGH-Urteil zur Frage, ob ein
Überdies endet die Frist für Vorsteuer­      steuer­lichen Grundsätze an. Wenn das       Aufsichtsrat Unternehmereigenschaft
erstattungsanträge am 31.3.2021.             Leasinggut dem Leasinggeber zuzurechnen     besitzt, wurde in die Umsatzsteuer­
Da es sich hierbei um eine Fallfrist         war, lag eine sonstige Leistung vor. Im     richtlinien aufgenommen. Demnach ist
handelt, ist es besonders wichtig            umgekehrten Fall (dh das Leasinggut         ein Aufsichtsratsmitglied einer Stiftung,
etwaige Erstattungsanträge rechtzeitig       wurde dem Leasingnehmer für Zwecke          welches nicht dem Vorstand bzw
vorzubereiten und einzubringen (siehe        der Einkommensteuer zugeordnet) wurde       Aufsichtsrat untergeordnet ist, jedoch
auch unseren aktuellen Tax News vom          für Umsatzsteuerzwecke eine Lieferung       auch nicht in eigenem Namen, auf eigene
16.12.2020 „COVID-19-Steuer­maß­             angenommen. Nun erfolgt auch aus Sicht      Rechnung oder auf eigene Verantwortung
nahmengesetz – Neuerungen in der             der Finanzverwaltung - in Anlehnung         handelt und eine feste Vergütung
Umsatzsteuer).                               an die VwGH- bzw EuGH-Judikatur - die       (unabhängig von den Arbeitsstunden
                                             Unterscheidung, ob es sich beim Leasing     bzw der Teilnahme an Sitzungen) erhält,
COVID-19-Pandemie                            um eine Lieferung oder eine sonstige        nicht selbständig und somit auch nicht
Im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie        Leistung handelt, wie folgt: Kommt es       unternehmerisch tätig (siehe im Detail
wurden einige Umsatzsteuerbefreiungen        im Rahmen eines Leasingvertrages zur        auch unseren Tax News vom 22.1.2020
bzw -ermäßigungen eingeführt, welche         Verschaffung der Verfügungsmacht an den     „Unternehmereigenschaft eines Aufsichts­
auch in die Umsatzsteuerrichtlinien          Leasingnehmer, liegt eine Lieferung vor.    ratsmitglieds einer Stiftung“).
aufgenommen wurden. Im Besonderen            Eine Lieferung liegt bei einem Standard-
sehen die Umsatzsteuerrichtlinien            Mietvertrag mit Kaufoption jedenfalls
betreffend den reduzierten Steuersatz        vor, wenn aufgrund der finanziellen

                                                                                                                                     9
Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll

Zusammenfassende Meldung
Die Umsatzsteuerrichtlinien enthalten
nun eine tabellarische Übersicht, wie
die einzelnen Sachverhalte bei der In-
anspruchnahme der Konsignationslager-
regelung in der jeweiligen Zusammenfas-
senden Meldung zu berücksichtigen sind.

Ferner ist seit 1.1.2020 die frist­gerechte
Abgabe der Zusammen­fassenden
Meldung eine materielle Voraus­setzung
für die Inanspruchnahme der Steuer-
befreiung für inner­gemein­schaftliche
Lieferungen. Wenn keine oder nur eine
unvollständige oder unrichtige Zusam-
menfassende Meldung abgegeben wird,
ist die inner­gemeinschaftliche Lieferung
steuerpflichtig, außer der liefernde
Unternehmer kann sein Versäumnis zur
Zufriedenheit der zuständigen Steuer-
behörde ordnungsgemäß begründen
und die Meldung wird entsprechend
berichtigt bzw nachträglich abgegeben.
In diesem Zusammenhang wurde nun
in den Umsatzsteuerrichtlinien ergänzt,
dass eine ordnungsgemäße Begründung
vorliegt, solange es keinen begründenden
Verdacht gibt, dass die Lieferung im
Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinter-
ziehungen oder sonstigen die Umsatzs-
teuer betreffenden Finanzvergehen steht.

Stephanie Reisinger
sreisinger@deloitte.at

Verena Gabler
vgabler@deloitte.at

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Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll

Vorsteuerabzug iZm einer Vermietung eines
Wohngebäudes an die Gesellschafter einer
GmbH
In der ersten Instanz hat das BFG die        Die GmbH der Ehegatten brachte gegen        3. Klassische verdeckte
Versagung des Vorsteuerabzugs für            das BFG-Erkenntnis eine außerordentliche       Ausschüttung:
die Errichtung eines Wohngebäudes            Revision ein.                                  Dieser Fall betrifft die Vermietung
iZm einer anschließenden Vermietung                                                         von im betrieblichen Geschehen
an die Gesellschafter bestätigt. Dies        Das VwGH-Erkenntnis                            einsetzbaren Gebäuden. Der Vor­
insbesondere mit der Begründung,             Grundsätzlich hielt der VwGH in seiner         steuer­abzug wird versagt, wenn
dass Missbrauch auch bei einer               Entscheidung fest, dass eine Person ihren      die vereinbarte und gezahlte Miete
fremdüblichen Vermietung vorliegen           Wohnbedarf auch damit befriedigen              überwiegend von der als angemessen
kann und sodann der Vorsteuerabzug           kann, dass sie durch eine in ihrem             zu erachtenden Miete abweicht. Das
zu versagen ist. Der VwGH hat das            Einflussbereich stehende Körperschaft          liegt vor, wenn die vereinbarte Miete
Erkenntnis jedoch aufgehoben und             ein Gebäude herstellen lässt und sich          weniger als 50 % des als angemessen
Konstellationen, bei welchen der             sodann von der Körperschaft das Recht          anzusehenden Mietentgelts beträgt.
Vorsteuerabzug bei nachfolgender             auf Nutzung des Gebäudes einräumen             Sofern ein funktionierender Mieten­
Wohnungsvermietung an die Gesell­            lässt. Der Körperschaft kommt jedoch in        markt vorliegt kann auf diesen abge­
schafter einer GmbH versagt werden           folgenden Konstellationen das Recht auf        stellt werden. Ansonsten wird die
muss, festgehalten.                          Vorsteuerabzug nicht zu:                       Rendite der Investition, welche nach
                                                                                            der Auffassung des VwGH in etwa 3-5
Sachverhalt und Verfahrensgang               1. Bloße Gebrauchsüberlassung an               % betragen muss, als Vergleichswert
Ein Ehepaar ist einerseits Eigentümer           den Gesellschafter:                         herangezogen.
eines Grundstücks und andererseits              Wenn eine Körperschaft einer ihr
Gesellschafter einer GmbH. Mittels              nahestehenden Person die Nutzung         Dem BFG-Erkenntnis waren jedoch zB
Vertrag räumte das Ehepaar der                  einer Wohnimmobilie überlässt, um        keine konkreten und nachvollziehbaren
GmbH ein Bestandrecht an einem Teil             der Person einen Vorteil zuzuwenden      Feststellungen, warum das Gebäude
des Grundstücks ein. Es wurde auch              und nicht um Einnahmen zu erzielen,      besonders repräsentativ ist bzw Über­
vereinbart, dass die GmbH auf dem               liegt keine wirtschaftliche Tätigkeit    legungen zur Renditemiete, zu entnehmen.
Grundstück ein Wohngebäude errichtet,           vor und es besteht somit kein Recht      Folglich hat der VwGH das BFG-Erkenntnis
welches im Anschluss an das Ehepaar             auf Vorsteuerabzug. Diesbezüglich ist    aufgehoben.
vermietet werden soll. Das Finanzamt hat        auf das Gesamtbild der Verhältnisse
den von der GmbH im Zusammenhang                abzustellen und es ist ein Vergleich     Fazit
mit der Errichtung des Gebäudes                 mit den Umständen, unter denen           Die Aussage des BFG, dass der Vorsteuer­
geltend gemachten Vorsteuerabzug nicht          eine Vermietungstätigkeit gewöhnlich     abzug auf Grund von Missbrauch
anerkannt. Die Beschwerde wurde vom             ausgeübt wird, anzustellen.              ver­sagt werden muss, auch wenn das
BFG abgewiesen. Insbesondere wurde das                                                   Miet­verhältnis als solches einem Fremd­
damit begründet, dass das Wohnobjekt         2. Verdeckte Ausschüttung an der            vergleich standhält, hat der VwGH nicht
ausschließlich für Gesellschafterzwecke         Wurzel:                                  bestätigt. Es bleibt abzuwarten, ob
und nicht für unternehmerische Zwecke           Das Gebäude muss schon von               der von der GmbH geltend gemachte
errichtet wurde. Obwohl die Rendite             seiner Erscheinung nach für den          Vorsteuerabzug auch im fortgesetzten
keinen Anlass für die Nichtanerkennung          privaten Bedarf der Gesellschafter       Verfahren versagt wird.
des Mietverhältnisses gab, hat dies nach        bestimmt sein, dh es handelt sich
Ansicht des BFG in den Hintergrund zu           um ein besonders repräsentatives         Stephanie Reisinger
treten, wenn berechtigte Zweifel am             Wohngebäude. Der Vorsteuerabzug          sreisinger@deloitte.at
wirtschaftlichen Gehalt vorliegen. Das BFG      wird in diesem Fall versagt, wenn
war der Ansicht, dass die Konstruktion vor      die tatsächliche Miete keine nahezu      Verena Gabler
allem dazu diene, den Vorsteuerabzug für        fremdübliche Höhe erreicht.              vgabler@deloitte.at
den privaten Wohnraum der Gesellschafter
zu sichern und unterstellte damit, dass
diese Konstruktion missbräuchlich sei.

                                                                                                                                    11
Tax & Legal News | Verrechnungspreise

Loss-Making Subsidiary Entscheidung in Finnland
Anfang April 2020 hat der Supreme               finnische Geschäftseinheit, bis auf das Jahr    komplexe“ Geschäftseinheit heranzu­
Administrative Court (SAC) in Finnland          2008, kontinuierlich negative Ergebnisse        ziehen. Ausgehend davon und im Hinblick
über einen Präzedenzfall ein Ver-               ausgewiesen. Den Verrechnungspreis­             auf das bereits erläuterte Funktions- und
triebsunternehmen betreffend, das               dokumentationen zufolge sind die Verluste       Risikoprofil der finnischen (Vertriebs-)
langfristig Verluste erwirtschaftet hat,        auf unvorteilhafte Marktentwicklungen,          Geschäftseinheit, ist die Vorgehensweise
entschieden. Aus Verrechnungspreis-             intensiven Preiswettbewerb, die wenig           der Abgabenbehörde zur Ermittlung der
sicht beziehen sich die wesentlichen            effiziente Organisation sowie die Kosten-       fremdüblichen Nettomarge der finnischen
Kernpunkte dieser höchstgerichtli-              struktur der Geschäftseinheit und weitere       Geschäftseinheit im gegenständlichen Fall
chen Entscheidung nicht nur auf die             geschäftliche Gründe zurückzuführen. Die        nicht korrekt; nicht die finnische Geschäfts­
Fähigkeit eines Vertriebsunternehmen            Geschäftstätigkeit wurde erstmals im Jahr       einheit, sondern die Auftragsfertiger sind
Verluste zu tragen, sondern auch auf            2013 profitabel.                                die zu untersuchenden Geschäftseinheiten
die Auswahl der zu untersuchenden                                                               („tested parties“).
Geschäftseinheit („tested party“) so­           Beurteilung durch die Abgabenbehörde
wie auf die Bestimmung der relevanten           Nach Einreichung der Steuererklärungen          Darüber hinaus wurde der finnischen (Ver-
konzerninternen Geschäftsvorfälle.              hat die finnische Abgabenbehörde Be­            triebs-)Geschäftseinheit die Verrechnung
                                                denken im Hinblick auf die andauernde           eines der Verrechnungspreisdokumenta-
Sachverhalt                                     Verlustlage geäußert. Das zuständige            tion widersprechenden konzerninternen
Die finnische Geschäftseinheit der Unter­       Finanzamt hat vorgebracht, dass ein             Preises nicht vorgeworfen. Die Datenbank-
nehmensgruppe ist eine Marketing- und           fremder Dritter die verlustbringende            studie der Geschäftseinheit selbst sowie die
Vertriebsgesellschaft, die Fertigerzeug­        Geschäftstätigkeit nur mit einer präfer-        darin enthaltenen Vergleichsunternehmen
nisse von Auftragsfertigern der Gruppe          entiellen Preisgestaltung oder bei Erhalt       hat die Abgabenbehörde nicht aufgegriffen.
erwirbt und anschließend an Drittkunden         einer angemessenen Ausgleichszahlung            Unter diesen Umständen und in Anbetracht
am finnischen sowie baltischen Markt            weiterhin ausüben würde. Ferner könne           der vorgebrachten Begründung seitens
weiterveräußert. Weitere konzerninterne         eine Verrechnungspreisanalyse mit den           der finnischen Geschäftseinheit gab es
Verrechnungen umfassen etwa Lizenz­             Auftragsfertigern als zu untersuchende          nach Ansicht des SAC keine sachlichen
gebühren und administrative Dienst­             Geschäftseinheiten keine zuverlässige           Gründe für etwaige Anpassungen der
leistungen. Außerdem erhält die finnische       Beurteilung der Fremdüblichkeit liefern,        Verrechnungs­preise sowie der erzielten
Geschäftseinheit eine konzerninterne            weshalb eine neue Datenbankstudie mit           Einkünfte.
Finanzierung.                                   der finnischen (Vertriebs-)Geschäftseinheit
                                                als „tested party“ durchgeführt wurde.          Conclusio
Die finnische Geschäftseinheit erstellt Ab-     Anschließend wurden die steuerpflichtigen       Aus dieser Entscheidung des finnischen
satzprognosen, auf Basis derer die Bestel-      Ergebnisse der finnischen Geschäftseinheit      SAC geht hervor, dass die Grundsätze der
lungen an die Auftragsfertiger erfolgen.        entsprechend den Ergebnissen der neuen          OECD-Verrechnungspreisleitlinien sowie die
Zudem ist die finnische Geschäftseinheit für    Datenbankstudie erhöht.                         Verrechnungspreispolitik eines Unterne-
die Ausführung administrativer Tätigkeiten                                                      hmens (bzw einer Unternehmensgruppe)
und das Marketing auf den regionalen            Entscheidung des Höchstgerichts                 auch im Fall einer langanhaltenden Verlust-
Märkten zuständig. Das Marktrisiko sowie        Laut Erwägungen des SAC ist allein die          situation zu beachten sind. Die negativen
das Debitorenausfallrisiko werden ebenfalls     Tatsache, dass eine Geschäftseinheit            Ergebnisse einer Vertriebsgesellschaft
von der finnischen Geschäftseinheit über-       andauernd Verluste erleidet, kein Nachweis      an sich stellen keine schlüssige Rechtfer-
nommen. Die eingesetzten immateriellen          für eine fehlende bzw unangemessene             tigung etwaiger Anpassungen durch die
Vermögenswerte gehören jedoch anderen           Vergütung. Vielmehr könnte die Verlust-         Abgabenbehörde dar. Zusätzlich soll die
Gruppenunternehmen.                             situation als Ausgangspunkt für eine            Abgabenbehörde den konkreten Bezug
                                                weitergehende Prüfung der Verrechnung-          zu der anzupassenden konzerninternen
Angesichts der ausgeübten Funktionen,           spreisgestaltung in Zusammenhang mit den        Transaktion erkennbar machen, um eine
übernommenen Risiken und eingesetzten           Marktgegebenheiten dienen.                      etwaige Verrechnungspreisanpassung zu
Vermögenwerte, wird die Gesellschaft im                                                         untermauern.
Rahmen der Verrechnungspreisdokumenta-          Im Einklang mit den OECD-Verrechnung-
tion der Unternehmensgruppe als „full-risk      spreisleitlinien bringt das SAC vor, dass bei   Der SAC betont zudem wie entscheidend
distributor“ eingestuft. Infolgedessen          Anwendung der TNMM die Auswahl der              es ist, dass die Verrechnungspreisdoku-
werden – unter Anwendung der TNMM zur           zu untersuchende Geschäftseinheit der           mentation die tatsächlichen Verhältnisse
Begründung der Fremdüblichkeit der Ver-         Funktions- und Risikoanalyse entsprechen        in der Unternehmensgruppe widergibt.
rechnungspreise – die Auftragsfertiger als      soll. Im Wesentlichen soll jene Geschäfts-      Dadurch wird es dem Unternehmen, wie im
„tested parties“ qualifiziert. Die Zielmargen   einheit untersucht werden, für die sich eine    vorliegenden Fall, möglich, die umgesetzte
der Auftragsfertiger belaufen sich ent­         Verrechnungspreismethode am verlässlich-        Verrechnungspreispolitik zu verteidigen.
sprechend der ausgeführten Datenbank-           sten anwenden lässt und für welche die
studie auf 2% („Full Cost Mark-Up“).            verlässlichsten Vergleichswerte zu finden       Sabina Panekova
Im Zeitraum zwischen 2003–2011 hat die          sind. Daher ist an dieser Stelle die „weniger   spanekova@deloitte.at

12
Redaktion
                                                                                  ÖSTE
Patrick Weninger                                                             TE          RR
                                                                        IT
Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH                                       National

                                                                  LO

                                                                                             EI
Renngasse 1/ Freyung |1010 Wien                                             Tax Firm

                                                                                                 CH
                                                                 DE
Tel: +43 1 537 00                                                       of the Year 2020
E-Mail: office@deloitte.at                                                  National
                                                                      Transfer Pricing Firm

                                                                Int
www.deloitte.at

                                                                                                 ew
                                                                        of the Year 2020

                                                                                              vi
                                                                  er
Geschäftsführung                                                      at                     R

                                                                                             e
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                                                                           ion           x
Karin Andorfer, Harald Breit, Christian Bürgler,                                  a l Ta
Barbara Edelmann, Martin Freudhofmeier, Wolfgang
Fritsch, Verena Gabler, Bernhard Geiger, Gerhard
Gratzl, Peter-Michael Grau, Andreas Grave,
Bernhard Gröhs, Peter Haunold, Andreas Hlavenka,
Gabriele Holzinger, Stefan Hübner, Edgar Huemer,
Andrea Kopecek, Herbert Kovar, Alexander Lang,
Sieglinde Moser, Robert Rzeszut, Josef Schuch,
Gernot Schuster, Gottfried Spitzer, Alfons Stimpf-
Abele, Gerald Vlk, Claudia Wehinger-Malang, Michael
Weismann, Patrick Weninger, Christian Wilplinger

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