Tax & Legal News AUSGABE 3 - Deloitte
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Tax & Legal News | Breaking News Regelungen zu Ratenzahlungen für COVID-Stundungen nach dem 31.3.2021 Um die negativen wirtschaftlichen Rückzahlungszeitraum mit jenem für Zahlungsfristen gelten und Beiträge ab Folgen der COVID-19-Pandemie COVID-19 bedingte Abgabenrückstände diesem Zeitraum somit nicht (auch nicht abzufedern, wurden durch das deckt. Bei bereits gestundeten Rück in Phase 2) vom Ratenzahlungsmodell COVID-19-Steuermaßnahmengesetz ständen aus den Beitragszeiträumen umfasst sind. (COVID-19-StMG) nicht nur die Februar 2020 bis Dezember 2020 bisherigen Steuerstundungen bis wurde die gesetzliche Zahlungsfrist auf 2. Phase bis längstens 31.3.2024 zum 31.3.2021 verlängert, sondern den 31.3.2021 verlängert. Nunmehr In der Phase 2 kann ein Antrag auf auch ein Ratenzahlungsmodell für besteht auch die Möglichkeit für die Ratenzahlung hinsichtlich jener Abgaben den Zeitraum danach geschaffen. Beitragszeiträume Jänner bis Februar schuldigkeiten gestellt werden, für Auch das ASVG sieht ein ähnliches 2021 eine Stundung bis 31.3.2021 zu die bereits die Phase 1 des COVID-19- Ratenzahlungsmodell für beantragen, sofern coronabedingte Ratenzahlungsmodells gewährt worden coronabedingte Beitragsrückstände Liquiditätsprobleme gegenüber der ÖGK ist, die aber in diesem Zeitraum nicht bei der ÖGK vor. glaubhaft gemacht werden. vollständig entrichtet werden konnten sowie hinsichtlich der Einkommen- und COVID-19-Ratenzahlungsmodell 1. Phase bis 30.6.2022 Körperschaftsteuervorauszahlungen, Abweichend von den bisherigen In der Phase 1 können auf Antrag Abgaben deren Zahlungstermine in die Phase 2 gesetzlichen Möglichkeiten, rückstände, die überwiegend zwischen fallen. Zusätzlich wird für die Bewilligung Abgabenschulden auf Antrag in Raten dem 15.3.2020 und dem 31.3.2021 fällig einer Ratenzahlung in der Phase 2 zu entrichten, können nach dem COVID- geworden sind, einschließlich die der vorausgesetzt, dass in der Phase 1 19-Ratenzahlungsmodell die COVID-19- Höhe nach bescheidmäßig festgesetzten zumindest 40 % des überwiegend COVID- bedingten Abgabenrückstände nach einem Vorauszahlungen an Einkommen- 19-bedingten Abgabenrückstandes neuen gesetzlichen Ratenmodell in zwei oder Körperschaftsteuer, deren entrichtet wurden und dabei kein Phasen über die Dauer von längstens 36 Zahlungstermine in der Phase 1 liegen (sog Terminverlust eingetreten ist. Darüber Monaten entrichtet werden. Hierfür muss COVID-19-bedingte Abgabenrückstände), hinaus muss der Antragsteller glaubhaft fristgerecht ein Antrag gestellt werden, der in Raten bis zum 30.6.2022 entrichtet machen, dass er den aus der Phase 1 COVID-19-bedingte Abgabenrückstände, werden. Der Antrag auf Ratenzahlung verbliebenen Abgabenrückstand zusätzlich das sind überwiegend Abgaben, die im ist ab dem 4.3.2021 bis spätestens zu den laufenden zu entrichtenden Laufe der COVID-19-Pandemie zwischen 31.3.2021 einzubringen. Innerhalb des Abgaben innerhalb des beantragen dem 15.3.2020 und 31.3.2021 fällig Ratenzahlungszeitraumes kann einmalig Ratenzahlungszeitraumes der Phase 2 geworden sind, zum Gegenstand hat. ein Antrag auf Neuverteilung der entrichten kann. Ratenbeträge gestellt werden. Die während Für jene Abgaben, die nach diesem Modell des Ratenzahlungszeitraumes an eine Der Antrag für die Phase 2 ist vor dem in Raten entrichtet werden, fallen Zinsen Abgabenbehörde geleisteten Zahlungen 31.5.2022 einzubringen und kann iHv 2 % über dem jeweils geltenden sind anfechtungsfest und können längstens einen Ratenzahlungszeitraum Basiszinssatz, somit 1,38 % pro Jahr an. daher nicht nach der Insolvenz- oder von 21 Monaten zum Gegenstand Anfechtungsordnung angefochten werden. haben, sodass die COVID-19-bedingten Die gleichzeitige Gewährung Abgabenrückstände bis spätestens einer Zahlungserleichterung nach Für coronabedingte Beitragsrückstände 31.3.2024 – in Raten – zu entrichten bisherigen Vorschriften (§ 212 BAO) kann ein Antrag auf Ratenzahlung sind. Auch in der Phase 2 können die ist ausgeschlossen, dh alle laufend gestellt werden, wenn absehbar Ratenbeträge einmalig – auf Antrag – neu anfallenden Abgaben innerhalb des ist, dass aufgrund coronabedingter verteilt werden. Ratenzahlungszeitraums (zB Umsatz Liquiditätsengpässe das gesetzliche steuer, Lohnabgaben etc) müssen Zahlungsziel per 31.3.2021 nicht erfüllt Bei den coronabedingten Beitrags (mit Ausnahme von Körperschaft- und werden kann. In der 1. Phase sollen die rückständen kann die Phase 2 nur dann in Einkommensteuervorauszahlungen) angelaufenen Beitragsrückstände aus Anspruch genommen werden, wenn trotz entrichtet werden. den Beitragszeiträumen Februar 2020 nachweislicher intensiver Bemühungen bis Februar 2021 weitgehend beglichen der Unternehmen zum 30.6.2022 noch Das ASVG sieht für Beitragsrückstände bzw reduziert werden. Zu beachten ist, teilweise Beitragsrückstände aus den ebenfalls ein Ratenzahlungsmodell dass für Beitragszeiträume ab März 2021 Beitragszeiträumen Februar 2020 bis in 2 Phasen vor, wobei sich der wieder die herkömmlichen Fälligkeiten und Februar 2021 bestehen. Auch hier ist 2
Tax & Legal News | Breaking News es wieder notwendig, dass zumindest 40 % des COVID-19 bedingten Beitragsrückstandes innerhalb der 1. Phase beglichen wurde, es zu keinem Terminverlust gekommen ist und glaubhaft gemacht werden kann, dass die verbliebenen Beitragsrückstände zusätzlich zu den laufend anfallenden Beiträgen entrichtet werden können. Für die Inanspruchnahme der 2. Phase muss ein entsprechender Antrag spätestens bis 30.6.2022 einlangen. Fazit COVID-19-bedingte Abgabenrückstände, die zwischen dem 15.3.2020 und 31.3.2021 fällig geworden sind, können über Antrag verteilt über zwei Phasen von längstens 36 Monaten in Raten bezahlt werden. Hierfür ist in einem ersten Schritt ein Antrag ab dem 4.3.2021 bis spätestens 31.3.2021 einzubringen. Der Ratenzahlungszeitraum in Phase 1 endet am 30.6.2022. Jene Abgabenrückstände für die bereits die Ratenzahlung in der Phase 1 gewährt wurde aber nicht gänzlich, jedoch zumindest iHv 40 %, entrichtet wurden, können durch einen erneuten Antrag, der vor dem 31.5.2022 einzubringen ist, in weiteren 21 Monatsraten bezahlt werden. Der Ratenzahlungszeitraum betreffend die COVID-19-bedingten Abgabenrückstände endet daher spätestens am 31.3.2024. Auch für COVID- 19 bedingte Beitragsrück stände gibt es ein weitgehend ähnliches Ratenzahlungsmodell, wobei hier nur jene Beiträge umfasst sind, welche innerhalb der Beitragszeiträume Februar 2020 bis Februar 2021 entstanden sind und bis zur gesetzlichen Zahlungsfrist des 31.3.2021 nicht vollständig beglichen werden können. Für Beitragszeiträume ab März 2021 gelten hingegen wieder die gängigen Fälligkeiten und Zahlungsfristen. Robert Rzeszut rrzeszut@deloitte.at 3
Tax & Legal News | Breaking News BMF veröffentlicht Informationsschreiben zum EU-Meldepflichtgesetz Mit dem EU-Meldepflichtgesetz gesetzlich normierten Kennzeichen nicht (EU-MPfG) wurde in Österreich die automatisch ein Risiko der Steuervermei- • Die Übertragung einer Forderung EU-Richtlinie 2018/822 („DAC 6“) umge- dung aufweisen, geht das BMF zudem in im Wege einer Einlage bzw ein setzt, die eine Pflicht zur Meldung seinem Informationsschreiben davon aus, Forderungsverzicht im Konzern erfüllt bestimmter grenzüberschreitender dass bei Vorliegen eines Kennzeichens grundsätzlich das Kennzeichen der Um- Steuergestaltungen an die nationalen grundsätzlich ein Risiko der Steuervermei- wandlung von Einkünften, sofern steuer- Finanzverwaltungen vorsieht. Das dung besteht, solange keine abmildernden pflichtige Zinseinkünfte in steuerbefreite EU-MPfG ist am 1.7.2020 in Kraft ge Faktoren dagegensprechen. Gesetzlich Dividenden umgewandelt werden. Das treten und hat in der Praxis zahlreiche klar intendierte Steuervorteile weisen BMF hat klargestellt, dass neben einem Anwendungsfragen aufgeworfen. jedoch kein Risiko der Steuervermeidung Forderungsverzicht zur Sanierung einer Abhilfe schafft nunmehr ein vom auf. Als Beispiele ausdrücklich genannt Tochtergesellschaft auch Maßnahmen zur Bundesministerium für Finanzen im sind das Erreichen von Mindestgrenzen Verbesserung der Eigenkapitalsituation Oktober veröffentlichtes Informations iZm der Schachtelbeteiligung, der Bezug idR keine Meldepflicht auslösen. schreiben zur Anwendung des von steuerfreien Beteiligungserträgen, das EU-MPfG (BMF-Info vom 21.10.2020, Abwarten von gesetzlichen Fristen, das Klarstellungen zu Meldefristen und zur 2020-0.675.748), das Klarstellungen zu Errichten von Auslandsurkunden ohne Intermediärseigenschaft Begriffsdefinitionen und den einzel- Inlandsbezug sowie fremdfinanzierte • Die BMF-Info erläutert, dass im Falle einer nen „Kennzeichen“ meldepflichtiger Gewinnausschüttungen. maßgeschneiderten Gestaltung idR keine Gestaltungen sowie Regelungen zu den Meldepflicht gegeben sein wird, sofern Meldefristen enthält. Im Folgenden Klarstellungen zu ausgewählten die umsetzungsbereite Gestaltung vom wird auf einige ausgewählte Punkte meldepflichtigen Gestaltungen Steuerpflichtigen nicht erworben wird, des Informationsschreibens einge • Ein Zu- oder Wegzug einer natürlichen weil es in diesem Fall an einem relevanten gangen. Person kann eine tatbestandliche Steuerpflichtigen mangelt. Gestaltung darstellen, wenn Bewer- • Im Fall eines Hilfsintermediärs kann die Risiko der Steuervermeidung tungsunterschiede vorliegen und die Meldefrist nicht vor Beginn der Frist des Gemäß dem EU-MPfG sind tatbestandliche betreffenden Wirtschaftsgüter im Weg- Hauptintermediärs beginnen, da eine Gestaltungen (unbedingt meldepflichtige zugs-/Zuzugsstaat nicht der Steuerpflicht meldepflichtige Gestaltung frühestens ab und bedingt meldepflichtige Gestaltungen) unterliegen. dem Zeitpunkt einer abgeschlossenen lediglich meldepflichtig, wenn ein Risiko Konzeption vorliegt. Ein noch nicht der Steuervermeidung, der Umgehung • Eine meldepflichtige Befreiung von der verwertbarer Entwurf löst noch keinen des Gemeinsamen Meldestandards oder Doppelbesteuerung in mehr als einem Beginn der Meldefrist aus. der Verhinderung der Identifizierung des Staat ist gegeben, wenn die Besteuerung • Jahresabschlussprüfer erfüllen idR den wirtschaftlichen Eigentümers vorliegt. Der der Einkünfte aufgrund von Qualifikation- Intermediärsbegriff nicht, da sie erst österreichische Gesetzgeber hat dieses skonflikten in beiden Staaten unterbleibt. nach bereits erfolgter Umsetzung einer zusätzliche Prüfkriterium entgegen vieler Das BMF hält fest, dass „Doppelnichtbes- meldepflichtigen Gestaltung tätig werden. anderer Mitgliedstaaten eingeführt, um teuerungsfälle“, die auf klar intendierten eine Meldung unschädlicher bzw vom DBA-Bestimmungen beruhen, zu keiner Fazit Gesetzgeber intendierter Gestaltungen zu Meldepflicht führen. Das von Beratern und Steuerpflichtigen vermeiden. Mangels Definition hat dieser langersehnte Informationsschreiben des zusätzliche Prüfschritt in der Praxis zu • Dem BMF-Informationsschreiben zur BMF liefert einige wichtige Informationen einigen Unklarheiten geführt. Die BMF- Folge stellen unilaterale Advanced zur Auslegung des EU-Meldepflichtge- Information erläutert nunmehr, dass ein Pricing Agreements (APA) und Auskunfts setzes, lässt jedoch zahlreiche Fragen Risiko der Steuervermeidung vorliegt, wenn bescheide keine meldepflichtigen (weiterhin) offen. Im Hinblick auf die eine Gestaltung entwickelt wurde, um po- Safe-Harbour-Regelungen dar. weitreichenden Auswirkungen für Berater tenzielle Marktineffizienzen auszunutzen, und Steuerpflichtige bleibt zu hoffen, dass um Steuersubstrat in Staaten mit vorteil- • Das BMF-Schreiben legt fest, dass umfangreichere Auslegungshilfen seitens hafteren Steuersystemen zu verlagern Umgründungen in der Regel nicht der Finanzverwaltung folgen werden. bzw um die Gesamtsteuerbelastung des unter „standardisierte“ Gestaltungen zu Steuerpflichtigen zu verringern. Entgegen subsumieren sind. Eine Betrachtung des Jacqueline Edelsbrunner dem klaren Gesetzeswortlaut, wonach die Einzelfalls sei jedoch notwendig. jedelsbrunner@deloitte.at 4
Tax & Legal News | Legal News Geschäftsführerhaftung bei fehlender interner Kontrolle Der Oberste Gerichtshof (OGH) Entscheidung des OGH gesetzlich zwingende Regelung handelt, beschäftigte sich in der Entscheidung Die Vorinstanzen lasteten dem Beklagten weshalb die vertragliche Vereinbarung 9 ObA 136/19v vom 26.8.2020 mit der an, dass dieser entgegen der ihn etwaiger Verkürzungen – zumindest im Haftung eines Geschäftsführers für die treffenden entsprechenden gesetzlichen Vorhinein – unzulässig ist. Eine derartige Nichteinführung bzw. Unterlassung Verpflichtung kein internes Kontrollsystem Disposition zu einem Zeitpunkt, zu dem der regelmäßigen Evaluierung eingeführt und die Verpflichtung zur Ansprüche weder bekannt noch absehbar eines internen Kontrollsystems und Sicherstellung eines Vier-Augen-Prinzips sind und auch nicht beurteilt werden der Möglichkeit der vertraglichen nicht wahrgenommen hat, obwohl dies kann, inwiefern diese zur Befriedigung der Verkürzung der gesetzlichen leicht möglich gewesen wäre. Zudem Gläubiger erforderlich sind, kann mit dem Verjährungsfrist. wurde dem Beklagten angelastete, dass Schutzzweck des GmbH-Gesetzes nicht in er keine Kontrollen durchgeführt oder Einklang gebracht werden. Sachverhalt veranlasst hat, obwohl dies aufgrund Der Beklagte war Alleingeschäftsführer der fachlichen Mängel der Buchhalterin Fazit einer kleinen GmbH und schloss einen indiziert gewesen wäre. Unabhängig von Geschäftsführer sind nicht nur verpflichtet, Werkvertrag mit einer Buchhalterin den internen Konzernvorgaben, liege ein internes Kontrollsystem – das den ab, die künftig die Buchhaltung und es auf der Hand, dass ein bestehendes, Anforderungen des Unternehmens Gehaltsabrechnungen der Gesellschaft übernommenes Kontrollsystem einer entspricht – einzuführen, sondern durchführen sollte. In weiterer Folge regelmäßigen Evaluierung bedürfe, um zu auch ein bestehendes, übernommenes stellte der Abschlussprüfer im Zuge der gewährleisten, dass dieses nach wie vor Kontrollsystem einer regelmäßigen Erstellung des Jahresabschlusses Mängel in den Erfordernissen des Unternehmens Evaluierung zu unterziehen, um zu der Buchführung fest. Trotz Aufforderung entspricht. gewährleisten, dass dieses nach wie vor seitens der Alleingesellschafterin, das den Erfordernissen des Unternehmens Vier-Augen-Prinzip im Sinne der internen Zudem wurde der Geschäftsführer entspricht. Bei der fünfjährigen Konzernrichtlinie einzuhalten, ermöglichte ausdrücklich aufgefordert, ein durch Verjährungsfrist handelt es sich um eine der Beklagte der Buchhalterin weiterhin gehendes Vier-Augen-System im gesetzlich zwingende Regelung, weshalb uneingeschränkten und alleinigen Zahlungs verkehr sicherzustellen. die vertragliche Vereinbarung etwaiger Zugriff auf das Konto der Gesellschaft. Das Implementieren eines derartigen Verkürzungen – zumindest im Vorhinein – Dies führte dazu, dass die Buchhalterin Kontrollsystems war nach den unzulässig ist. Überweisungen auf ihr eigenes Konto Feststellungen des OGH – unabhängig durchführte. von der Unternehmensgröße und Gerald Hendler den seitens des Beklagten als Recht g.hendler@jankweiler.at Der Nachfolgerin der Buchhalterin fielen fertigung vorgebrachten häufigen diese Ungereimtheiten auf. Eine daraufhin Auswärtsterminen – ohne größeren eingeleitete Sonderprüfung durch die Aufwand technisch möglich. Es ist somit Innenrevisionsabteilung führte letztlich zur dem Geschäftsführer vorzuwerfen, dass Entlassung des Beklagten. Die Gesellschaft er den Zahlungsverkehr der Buchhalterin begehrte Schadenersatz vom Beklagten überlassen hat, ohne diesen zu prüfen. Die wegen Missachtung seiner Kontroll- und Tätigkeit der Buchhalterin ist zudem vom Geschäftsführerpflichten. Der ehemalige Wirtschaftsprüfer beanstandet worden, Geschäftsführer rechtfertigte sich im weshalb bereits aus diesem Grund eine Wesentlichen damit, dass er lediglich das intensivere Kontrolle erforderlich gewesen bereits vorhandene interne Kontrollsystem wäre. All dem hat der Beklagte jedoch übernommen und weitergehführt habe. nicht entsprochen, weshalb der OGH die Zudem wandte er den Verfall etwaiger Haftung des Beklagten als gegeben ansah. Ansprüche gegen ihn ein, da in seinem Geschäftsführervertrag ein Verfall von Der vom Beklagten behauptete Verfall offenen Ansprüchen vereinbart sei, der Ansprüche aufgrund der Bestimmung sofern diese nicht binnen vier Monaten in seinem Geschäftsführervertrag ab Fälligkeit schriftlich geltend gemacht vermochte nicht zu überzeugen. Der OGH werden. stellte nunmehr klar, dass es sich bei der fünfjährigen Verjährungsfrist um eine 5
Tax & Legal News | Legal News Auslegung von Schiedsklauseln Vertragsklauseln, mit welchen die nur Schadenersatzansprüche wegen der Schlussfolgerungen für die Praxis Zuständigkeit eines Schiedsgerichts Verletzung vertraglicher Pflichten erfasse. Um sicherzustellen, dass eine für Streitigkeiten aus einem Vertrag Die mit dem Eventualbegehren geltend Schiedsklausel sämtliche aus dem Vertrag vereinbart wird, sind ausdehnend gemachten Schadenersatzansprüche folgenden Streitigkeiten erfasst, sollte sie auszulegen (OGH 29.9.2020, 18 OCg würden aber auf die Verletzung von entsprechend weit gefasst werden. In der 6/20m). eigenständigen (nicht-vertraglichen) Praxis empfiehlt sich eine Orientierung Normen gestützt. Ergänzend führte an der Muster-Schiedsvereinbarung der Hintergrund das Schiedsgericht aus, dass seine Zu jeweiligen Schiedsinstitution. So erfasst Ein britisches Gasunternehmen und ständigkeit für die geltend gemachten z.B die Musterklausel der Internationalen ein österreichischer Pipeline-Betreiber (deliktischen) Schadenersatzansprüche Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer haben Verträge über die Nutzung nur dann gegeben wäre, wenn nach dem Österreich (Vienna International Arbitral von Gaspipelines geschlossen. Diese Wortlaut der Schiedsklausel allgemein Centre) nach ihrem Wortlaut „alle Streitig Transportverträge sind mit einem auch Streitigkeiten „in connection with the keiten oder Ansprüche, die sich aus oder Kapazitätsvertrag geändert worden, der present contract“ erfasst wären. im Zusammenhang mit diesem Vertrag die folgende Schiedsklausel enthält: ergeben, einschließlich Streitigkeiten über Gegen die genannte Unzuständigkeitsent dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder „Any dispute arising between or claim of scheidung erhob das Gasunternehmen Nichtigkeit“. the Parties under this Capacity Contract, its eine Aufhebungsklage an den OGH. existence or termination, construction or Bernhard Köck performance shall exclusively and finally be Ausdehnende Auslegung von b.koeck@jankweiler.at settled by an arbitral tribunal […].“ Schiedsklauseln Da eine Rechtswahlklausel im Kapazitäts Gestützt auf den Vorwurf, der vertrag offenbar allgemein die Geltung Pipeline-Betreiber habe bei Abschluss österreichischen Rechts vorsieht, beur der Vereinbarungen seine markt teilte der OGH auch den Umfang der beherrschende Stellung im Sinne des gegenständlichen Schiedsklausel nach § 102 AEUV missbräuchlich ausgenützt österreichischem Recht. Dabei führte (Verstoß gegen das kartellrechtliche er aus, dass Schiedsvereinbarungen Missbrauchsverbot), begehrte das ausdehnend auszulegen seien, zumal Gasunternehmen beim Schiedsgericht das der typischen Intention der Parteien primär die Nichtigerklärung der Verein entspreche, „alle aus dem betreffenden barungen, insbesondere der darin Rechtsverhältnis folgenden Streitigkeiten enthaltenen Bestimmungen über die der staatlichen Gerichtsbarkeit zu entziehen – seiner Auffassung nach übermäßig und eine Aufspaltung der Zuständigkeiten zu lange – Vertragsdauer. In einem vermeiden“. „Eventualbegehren“, also für den Fall, dass das Schiedsgericht dem genannten Der OHG führte weiter aus, dass der Hauptbegehren nicht stattgeben sollte, gerügte Verstoß gegen das kartellrechtliche machte das Gasunternehmen wegen des Missbrauchsverbot in einem engen behaupteten Markmachtmissbrauchs Zusammenhang mit dem Vertrag Schadenersatzansprüche geltend. stehe, weil er nach dem Vorbringen des Gasunternehmens für dessen Abschluss In einem auf die Zuständigkeitsfrage kausal war und der geltend gemachte beschränkten Teilschiedsspruch erklärte Schaden aus der Erfüllung des Vertrags sich das Schiedsgericht in Bezug auf resultiert. Das Schadenersatzbegehren das Hauptbegehren für zuständig. Es sei daher – entgegen der Beurteilung verneinte jedoch seine Zuständigkeit durch das Schiedsgericht – von der weit für das Eventualbegehren mit der auszulegenden Schiedsklausel erfasst. Begründung, dass die Schiedsklausel 6
Tax & Legal News | Einkommensteuer Art News: Verkauf einer privaten Kunstsammlung Während Veräußerungen von Privatvermögen in das Betriebsvermögen Fazit Kunstgegenständen durch Kapital eingelegt. Ist im Zeitpunkt der Einlage Beim geplanten Verkauf von Kunst gesellschaften unabhängig vom in das Betriebsvermögen die einjährige gegenständen oder ganzen Sammlungen zeitlichen Abstand zwischen Spekulationsfrist für Privatverkäufe bereits empfiehlt es sich vorab zu prüfen, ob An- und Verkauf regelmäßig der abgelaufen, erfolgt die Einlage nicht mit durch die Veräußerung ein gewerblicher Körperschaftsteuer und Umsatz den historischen Anschaffungskosten Kunsthandel begründet wird. Sobald steuer unterliegen, lösen Verkäufe sondern zum aktuellen Verkehrswert. der Umfang der Transaktionen über von Kunstgegenständen durch Einkommensteuerpflichtig werden dem gelegentliche Privatverkäufe ohne inneren Privatpersonen nur dann Ein nach nur Wertsteigerungen zwischen Zusammenhang hinausgeht, sollte kommensteuerpflicht aus, wenn dem Einlage- und Veräußerungszeitpunkt. jedenfalls eine steuerliche Abklärung die Veräußerung innerhalb der Werden Kunstgegenstände im Rahmen der einkommensteuerlichen und einjährigen Spekulationsfrist erfolgt. der gewerblichen Tätigkeit erworben und umsatzsteuerlichen Folgen durchgeführt Da üblicherweise keine Unternehmer später mit Gewinn veräußert, unterliegen werden. eigenschaft der Privatperson gegeben diese Gewinne unabhängig von der ist, unterliegen diese Verkäufe auch Behaltedauer – also unabhängig von Barbara Behrendt-Krüglstein nicht der Umsatzsteuer. der einjährigen Spekulationsfrist – im bbehrendt-krueglstein@deloitte.at Betriebsvermögen der Einkommensteuer. Abgrenzung gewerblicher Kunsthandel Sollten aus der gewerblichen Tätigkeit Der Übergang vom steuerfreien Verluste entstehen, können diese mit Privatverkauf zum steuerpflichtigen Gewinnen anderer Einkunftsarten ver gewerblichen Kunsthandel ist fließend. rechnet oder in Folgejahre zur Verwertung Merkmale, die für eine nachhaltige und vorgetragen werden. somit gewerbliche Tätigkeit sprechen, sind unter anderem planmäßiges Handeln, Umsatzsteuerliche Folgen mehrere aufeinanderfolgende gleichartige Wird ein Jahresumsatz von EUR 35.000 Handlungen unter Ausnutzung derselben nicht überschritten, gilt ein Unternehmer Gelegenheit oder wenn die tatsächlichen als Kleinunternehmer im Sinne des Umstände auf den Beginn oder die Fort UStG. Kleinunternehmer sind unecht setzung einer gewerblichen Tätigkeit umsatzsteuerbefreit, dh sie müssen von hinweisen. So qualifiziert die österreich den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das ische Finanzverwaltung den Abverkauf Finanzamt abführen, andererseits können einer Kunstsammlung in mehreren sie von den Ausgaben keine Vorsteuern Tranchen als gewerbliche Tätigkeit. geltend machen. Bei Überschreiten der Auch ein einmaliges Tätigwerden kann Umsatzgrenze oder freiwilliger Option jedoch als nachhaltig angesehen werden, zur Umsatzsteuerpflicht unterliegen die wenn aufgrund der Umstände auf eine Einnahmen grundsätzlich der Umsatz Wiederholungsabsicht geschlossen werden steuer bei vollem Vorsteuerabzug auf kann. Vorleistungen. Ertragsteuerliche Folgen Wird durch nachhaltige Privatverkäufe von Kunstgegenständen eine gewerbliche Tätigkeit und damit ein Gewerbebetrieb begründet, spricht man aus ertragsteuerlicher Sicht von einer Betriebseröffnung. Sämtliche vom gewerblichen Handel umfassten Wirtschaftsgüter werden im Zeitpunkt der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit vom 7
Tax & Legal News | Unternehmenssteuer OGH zur Bildung von Rückstellungen für Prozesskosten Im Beschluss vom 25.06.2020 Für die rechtmäßige Bildung einer Fazit (6Ob72/20m) befasste sich der Prozesskostenrückstellung für die Nach vorliegender Rechtsprechung stellt Oberste Gerichtshof mit der Frage, erste Instanz muss vielmehr bereits die alleinige Annahme, dass zukünftig ob die Bildung einer Rückstellung zum Bilanzstichtag eine Klage anhängig ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, für Prozesskosten für ein am Bilanz sein, für eine spätere Instanz ein keinen Grund für die Bildung einer stichtag noch nicht anhängiges Rechtsmittel erhoben worden sein. Die Prozesskostenrückstellung dar. Vielmehr Verfahren allein durch die Annahme, wesentlichen Tatbestandsmerkmale zur ist es grundsätzlich notwendig, dass dass eine Auseinandersetzung Rückstellungsbildung können allenfalls zum Bilanzstichtag bereits eine Klage zukünftig vor Gericht ausgetragen auch dann als erfüllt angesehen werden, erhoben oder in einer späteren Instanz wird, gerechtfertigt ist. wenn (unter Würdigung der Gesamt ein Rechtsmittel eingereicht wurde. umstände) die zukünftige Einbringung der Mit der Einbringung der Klage oder der Sachverhalt Klage bzw. in späterer Instanz die Erhebung Erhebung des Rechtsmittels sind die Im vorliegenden Fall behauptet die des Rechtsmittels als selbstverständlich wesentlichen Tatbestandmerkmale für ehemalige Geschäftsführerin der beklagten gilt und dadurch nur noch eine rein die Rückstellungsbildung erfüllt und Gesellschaft, dass durch die unzulässige formale Handlung darstellt. Das ist bei die Prozesskosten dem abgelaufenen Bildung einer Prozesskostenrückstellung einem Rechtsmittelverfahren nicht der Fall, Geschäftsjahr wirtschaftlich zuzu der Bilanzgewinn der Gesellschaft solange die das anhängige Verfahren in ordnen. Zudem können die Voraus gemindert und somit eine Gewinnaus der Instanz abschließende Entscheidung setzungen für die Bildung einer schüttung verhindert wurde. Die be noch nicht ergangen ist. Liegt sie aber Prozesskostenrückstellung erfüllt sein, klagte Partei wies den Vorwurf mit der zum Bilanzstichtag vor, dann kann die wenn sich die Einbringung der Klage oder Begründung zurück, dass die Rückstellung tatsächliche Rechtsmitteleinlegung als die Erhebung eines Rechtsmittels nur noch aufgrund der Forderungen der Klägerin sogenannter werterhellender Faktor als selbstverständliche und somit rein gebildet wurde, da zum Bilanzstichtag die berücksichtigt werden. formale Handlung darstellt. Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung bestand. Im vorliegenden Fall wurde zum Bilanz Janett Chung stichtag noch keine Klage erhoben und janchung@deloitte.at Entscheidung des OGH die Klagseinbringung konnte auch nicht Der OGH ist zu dem Entschluss gekommen, als rein formale Handlung angenommen dass Rückstellungen für künftige Prozess werden. Zwar hat die Klägerin bereits kosten für ein am Bilanzstichtag noch mitgeteilt, dass sie die Forderung weiterhin nicht anhängiges Verfahren grund durchsetzen wird, jedoch wurden auch sätzlich nicht gebildet werden können, danach noch mehrere Schreiben mit da noch keine rechtliche Pflicht zur Lösungsvorschlägen unterbreitet. Der OGH Kostentragung entstanden ist und die bestätigte somit die Rechtsansicht des Prozesskosten somit nicht im abgelaufenen Berufungsgerichts, dass die angeklagte Geschäftsjahr wirtschaftlich verursacht Gesellschaft die Prozesskostenrückstellung wurden. Somit sind die wesentlichen unzulässig gebildet hatte. Tatbestandsmerkmale, die für eine Rück stellungsbildung vorliegen müssen, nicht erfüllt. 8
Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll Umsatzsteuerrichtlinien Wartungserlass 2020 Der finale Wartungserlass 2020 iHv 5 % im Bereich der Gastronomie, Vertragsbedingungen davon ausgegangen wurde im Dezember letzten Jahres Beherbergung, Kultur und Publikationen werden kann, dass die Optionsausübung in die Umsatzsteuerrichtlinien ausführliche Informationen zum jeweiligen zum gegebenen Zeitpunkt als einzig aufgenommen. Die Anpassungen Anwendungsbereich vor. Dies ist von wirtschaftlich rationale Möglichkeit für ergeben sich insbesondere durch die besonderer Bedeutung, da die Anwendung den Leasingnehmer erscheint (wenn der Einarbeitung diverser VwGH-Erkennt des reduzierten Steuersatzes – mit der Vertrag bis zum Ende seiner Laufzeit nisse bzw EuGH-Urteile sowie durch Ausnahme für Zeitungen und anderen geführt wird). Klarstellungen zu Gesetzesänderungen periodischen Druckschriften – bis Ende betreffend dem Brexit und der 2021 verlängert wurde. Befreiung für Ärzte COVID-19-Pandemie. Nachfolgend Im Zuge des Wartungserlasses erfolgte werden ausgewählte Änderungen Ferner ist auf eine Ergänzung für die die Einarbeitung der aktuellen Judikatur überblicksmäßig dargestellt. vorübergehende Erleichterung bei der hinsichtlich der Umsatzsteuerbefreiung für Nachweisführung von März bis Juli 2020 Ärzte wie folgt: bei einer Einfuhr, welche auf Grund einer Brexit anschließenden innergemeinschaftlichen • Heilbehandlungen können auch Da der Übergangszeitraum mit Ende Lieferung als steuerfrei behandelt wird, telefonisch erfolgen. 2020 ausgelaufen ist (bis dahin waren hinzuweisen. Wenn der Empfänger zwar die bisher geltenden unionsrechtlichen die Ware übernommen hat, er sich aber • Die Erstellung von Gutachten im Mehrwertsteuerreglungen im Verhältnis geweigert hat, den CMR-Frachtbrief oder Zusammenhang mit verkehrspsycho zum Vereinigten Königreich Großbritannien Versendungsbelege entgegenzunehmen logischen Untersuchungen fällt ab und Nordirland trotz Brexit weiterhin bzw dem Frachtführer den Empfang 1.7.2021 nicht unter die Befreiung. anwendbar), gilt das Vereinigte Königreich der Ware zu bestätigen, kann bei Vor Großbritannien und Nordirland ab liegen bestimmter Voraussetzungen • Die Erteilung von Auskünften über 2021 grundsätzlich als Drittland. Eine (insbesondere Nachweisführung durch Erkrankungen oder Therapien, welche bedeutsame Ausnahme stellt der andere Dokumente bzw Erklärungen) nicht geeignet sind, zur Aufrechterhaltung Warenverkehr mit Nordirland dar, da die Befreiung dennoch in Anspruch oder Wiederherstellung der mensch diesbezüglich die unionsrechtlichen genommen werden. lichen Gesundheit beizutragen, fallen Regelungen weiterhin anwendbar sind nicht unter die Befreiung. (dh Lieferungen von und nach Nordirland Leasing bleiben innergemeinschaftliche Bisher knüpfte die umsatzsteuerliche Aufsichtsrat – Lieferungen). Behandlung von Leasingumsätzen Unternehmereigenschaft grundsätzlich an die einkommen Ein EuGH-Urteil zur Frage, ob ein Überdies endet die Frist für Vorsteuer steuerlichen Grundsätze an. Wenn das Aufsichtsrat Unternehmereigenschaft erstattungsanträge am 31.3.2021. Leasinggut dem Leasinggeber zuzurechnen besitzt, wurde in die Umsatzsteuer Da es sich hierbei um eine Fallfrist war, lag eine sonstige Leistung vor. Im richtlinien aufgenommen. Demnach ist handelt, ist es besonders wichtig umgekehrten Fall (dh das Leasinggut ein Aufsichtsratsmitglied einer Stiftung, etwaige Erstattungsanträge rechtzeitig wurde dem Leasingnehmer für Zwecke welches nicht dem Vorstand bzw vorzubereiten und einzubringen (siehe der Einkommensteuer zugeordnet) wurde Aufsichtsrat untergeordnet ist, jedoch auch unseren aktuellen Tax News vom für Umsatzsteuerzwecke eine Lieferung auch nicht in eigenem Namen, auf eigene 16.12.2020 „COVID-19-Steuermaß angenommen. Nun erfolgt auch aus Sicht Rechnung oder auf eigene Verantwortung nahmengesetz – Neuerungen in der der Finanzverwaltung - in Anlehnung handelt und eine feste Vergütung Umsatzsteuer). an die VwGH- bzw EuGH-Judikatur - die (unabhängig von den Arbeitsstunden Unterscheidung, ob es sich beim Leasing bzw der Teilnahme an Sitzungen) erhält, COVID-19-Pandemie um eine Lieferung oder eine sonstige nicht selbständig und somit auch nicht Im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie Leistung handelt, wie folgt: Kommt es unternehmerisch tätig (siehe im Detail wurden einige Umsatzsteuerbefreiungen im Rahmen eines Leasingvertrages zur auch unseren Tax News vom 22.1.2020 bzw -ermäßigungen eingeführt, welche Verschaffung der Verfügungsmacht an den „Unternehmereigenschaft eines Aufsichts auch in die Umsatzsteuerrichtlinien Leasingnehmer, liegt eine Lieferung vor. ratsmitglieds einer Stiftung“). aufgenommen wurden. Im Besonderen Eine Lieferung liegt bei einem Standard- sehen die Umsatzsteuerrichtlinien Mietvertrag mit Kaufoption jedenfalls betreffend den reduzierten Steuersatz vor, wenn aufgrund der finanziellen 9
Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll Zusammenfassende Meldung Die Umsatzsteuerrichtlinien enthalten nun eine tabellarische Übersicht, wie die einzelnen Sachverhalte bei der In- anspruchnahme der Konsignationslager- regelung in der jeweiligen Zusammenfas- senden Meldung zu berücksichtigen sind. Ferner ist seit 1.1.2020 die fristgerechte Abgabe der Zusammenfassenden Meldung eine materielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuer- befreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen. Wenn keine oder nur eine unvollständige oder unrichtige Zusam- menfassende Meldung abgegeben wird, ist die innergemeinschaftliche Lieferung steuerpflichtig, außer der liefernde Unternehmer kann sein Versäumnis zur Zufriedenheit der zuständigen Steuer- behörde ordnungsgemäß begründen und die Meldung wird entsprechend berichtigt bzw nachträglich abgegeben. In diesem Zusammenhang wurde nun in den Umsatzsteuerrichtlinien ergänzt, dass eine ordnungsgemäße Begründung vorliegt, solange es keinen begründenden Verdacht gibt, dass die Lieferung im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinter- ziehungen oder sonstigen die Umsatzs- teuer betreffenden Finanzvergehen steht. Stephanie Reisinger sreisinger@deloitte.at Verena Gabler vgabler@deloitte.at 10
Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll Vorsteuerabzug iZm einer Vermietung eines Wohngebäudes an die Gesellschafter einer GmbH In der ersten Instanz hat das BFG die Die GmbH der Ehegatten brachte gegen 3. Klassische verdeckte Versagung des Vorsteuerabzugs für das BFG-Erkenntnis eine außerordentliche Ausschüttung: die Errichtung eines Wohngebäudes Revision ein. Dieser Fall betrifft die Vermietung iZm einer anschließenden Vermietung von im betrieblichen Geschehen an die Gesellschafter bestätigt. Dies Das VwGH-Erkenntnis einsetzbaren Gebäuden. Der Vor insbesondere mit der Begründung, Grundsätzlich hielt der VwGH in seiner steuerabzug wird versagt, wenn dass Missbrauch auch bei einer Entscheidung fest, dass eine Person ihren die vereinbarte und gezahlte Miete fremdüblichen Vermietung vorliegen Wohnbedarf auch damit befriedigen überwiegend von der als angemessen kann und sodann der Vorsteuerabzug kann, dass sie durch eine in ihrem zu erachtenden Miete abweicht. Das zu versagen ist. Der VwGH hat das Einflussbereich stehende Körperschaft liegt vor, wenn die vereinbarte Miete Erkenntnis jedoch aufgehoben und ein Gebäude herstellen lässt und sich weniger als 50 % des als angemessen Konstellationen, bei welchen der sodann von der Körperschaft das Recht anzusehenden Mietentgelts beträgt. Vorsteuerabzug bei nachfolgender auf Nutzung des Gebäudes einräumen Sofern ein funktionierender Mieten Wohnungsvermietung an die Gesell lässt. Der Körperschaft kommt jedoch in markt vorliegt kann auf diesen abge schafter einer GmbH versagt werden folgenden Konstellationen das Recht auf stellt werden. Ansonsten wird die muss, festgehalten. Vorsteuerabzug nicht zu: Rendite der Investition, welche nach der Auffassung des VwGH in etwa 3-5 Sachverhalt und Verfahrensgang 1. Bloße Gebrauchsüberlassung an % betragen muss, als Vergleichswert Ein Ehepaar ist einerseits Eigentümer den Gesellschafter: herangezogen. eines Grundstücks und andererseits Wenn eine Körperschaft einer ihr Gesellschafter einer GmbH. Mittels nahestehenden Person die Nutzung Dem BFG-Erkenntnis waren jedoch zB Vertrag räumte das Ehepaar der einer Wohnimmobilie überlässt, um keine konkreten und nachvollziehbaren GmbH ein Bestandrecht an einem Teil der Person einen Vorteil zuzuwenden Feststellungen, warum das Gebäude des Grundstücks ein. Es wurde auch und nicht um Einnahmen zu erzielen, besonders repräsentativ ist bzw Über vereinbart, dass die GmbH auf dem liegt keine wirtschaftliche Tätigkeit legungen zur Renditemiete, zu entnehmen. Grundstück ein Wohngebäude errichtet, vor und es besteht somit kein Recht Folglich hat der VwGH das BFG-Erkenntnis welches im Anschluss an das Ehepaar auf Vorsteuerabzug. Diesbezüglich ist aufgehoben. vermietet werden soll. Das Finanzamt hat auf das Gesamtbild der Verhältnisse den von der GmbH im Zusammenhang abzustellen und es ist ein Vergleich Fazit mit der Errichtung des Gebäudes mit den Umständen, unter denen Die Aussage des BFG, dass der Vorsteuer geltend gemachten Vorsteuerabzug nicht eine Vermietungstätigkeit gewöhnlich abzug auf Grund von Missbrauch anerkannt. Die Beschwerde wurde vom ausgeübt wird, anzustellen. versagt werden muss, auch wenn das BFG abgewiesen. Insbesondere wurde das Mietverhältnis als solches einem Fremd damit begründet, dass das Wohnobjekt 2. Verdeckte Ausschüttung an der vergleich standhält, hat der VwGH nicht ausschließlich für Gesellschafterzwecke Wurzel: bestätigt. Es bleibt abzuwarten, ob und nicht für unternehmerische Zwecke Das Gebäude muss schon von der von der GmbH geltend gemachte errichtet wurde. Obwohl die Rendite seiner Erscheinung nach für den Vorsteuerabzug auch im fortgesetzten keinen Anlass für die Nichtanerkennung privaten Bedarf der Gesellschafter Verfahren versagt wird. des Mietverhältnisses gab, hat dies nach bestimmt sein, dh es handelt sich Ansicht des BFG in den Hintergrund zu um ein besonders repräsentatives Stephanie Reisinger treten, wenn berechtigte Zweifel am Wohngebäude. Der Vorsteuerabzug sreisinger@deloitte.at wirtschaftlichen Gehalt vorliegen. Das BFG wird in diesem Fall versagt, wenn war der Ansicht, dass die Konstruktion vor die tatsächliche Miete keine nahezu Verena Gabler allem dazu diene, den Vorsteuerabzug für fremdübliche Höhe erreicht. vgabler@deloitte.at den privaten Wohnraum der Gesellschafter zu sichern und unterstellte damit, dass diese Konstruktion missbräuchlich sei. 11
Tax & Legal News | Verrechnungspreise Loss-Making Subsidiary Entscheidung in Finnland Anfang April 2020 hat der Supreme finnische Geschäftseinheit, bis auf das Jahr komplexe“ Geschäftseinheit heranzu Administrative Court (SAC) in Finnland 2008, kontinuierlich negative Ergebnisse ziehen. Ausgehend davon und im Hinblick über einen Präzedenzfall ein Ver- ausgewiesen. Den Verrechnungspreis auf das bereits erläuterte Funktions- und triebsunternehmen betreffend, das dokumentationen zufolge sind die Verluste Risikoprofil der finnischen (Vertriebs-) langfristig Verluste erwirtschaftet hat, auf unvorteilhafte Marktentwicklungen, Geschäftseinheit, ist die Vorgehensweise entschieden. Aus Verrechnungspreis- intensiven Preiswettbewerb, die wenig der Abgabenbehörde zur Ermittlung der sicht beziehen sich die wesentlichen effiziente Organisation sowie die Kosten- fremdüblichen Nettomarge der finnischen Kernpunkte dieser höchstgerichtli- struktur der Geschäftseinheit und weitere Geschäftseinheit im gegenständlichen Fall chen Entscheidung nicht nur auf die geschäftliche Gründe zurückzuführen. Die nicht korrekt; nicht die finnische Geschäfts Fähigkeit eines Vertriebsunternehmen Geschäftstätigkeit wurde erstmals im Jahr einheit, sondern die Auftragsfertiger sind Verluste zu tragen, sondern auch auf 2013 profitabel. die zu untersuchenden Geschäftseinheiten die Auswahl der zu untersuchenden („tested parties“). Geschäftseinheit („tested party“) so Beurteilung durch die Abgabenbehörde wie auf die Bestimmung der relevanten Nach Einreichung der Steuererklärungen Darüber hinaus wurde der finnischen (Ver- konzerninternen Geschäftsvorfälle. hat die finnische Abgabenbehörde Be triebs-)Geschäftseinheit die Verrechnung denken im Hinblick auf die andauernde eines der Verrechnungspreisdokumenta- Sachverhalt Verlustlage geäußert. Das zuständige tion widersprechenden konzerninternen Die finnische Geschäftseinheit der Unter Finanzamt hat vorgebracht, dass ein Preises nicht vorgeworfen. Die Datenbank- nehmensgruppe ist eine Marketing- und fremder Dritter die verlustbringende studie der Geschäftseinheit selbst sowie die Vertriebsgesellschaft, die Fertigerzeug Geschäftstätigkeit nur mit einer präfer- darin enthaltenen Vergleichsunternehmen nisse von Auftragsfertigern der Gruppe entiellen Preisgestaltung oder bei Erhalt hat die Abgabenbehörde nicht aufgegriffen. erwirbt und anschließend an Drittkunden einer angemessenen Ausgleichszahlung Unter diesen Umständen und in Anbetracht am finnischen sowie baltischen Markt weiterhin ausüben würde. Ferner könne der vorgebrachten Begründung seitens weiterveräußert. Weitere konzerninterne eine Verrechnungspreisanalyse mit den der finnischen Geschäftseinheit gab es Verrechnungen umfassen etwa Lizenz Auftragsfertigern als zu untersuchende nach Ansicht des SAC keine sachlichen gebühren und administrative Dienst Geschäftseinheiten keine zuverlässige Gründe für etwaige Anpassungen der leistungen. Außerdem erhält die finnische Beurteilung der Fremdüblichkeit liefern, Verrechnungspreise sowie der erzielten Geschäftseinheit eine konzerninterne weshalb eine neue Datenbankstudie mit Einkünfte. Finanzierung. der finnischen (Vertriebs-)Geschäftseinheit als „tested party“ durchgeführt wurde. Conclusio Die finnische Geschäftseinheit erstellt Ab- Anschließend wurden die steuerpflichtigen Aus dieser Entscheidung des finnischen satzprognosen, auf Basis derer die Bestel- Ergebnisse der finnischen Geschäftseinheit SAC geht hervor, dass die Grundsätze der lungen an die Auftragsfertiger erfolgen. entsprechend den Ergebnissen der neuen OECD-Verrechnungspreisleitlinien sowie die Zudem ist die finnische Geschäftseinheit für Datenbankstudie erhöht. Verrechnungspreispolitik eines Unterne- die Ausführung administrativer Tätigkeiten hmens (bzw einer Unternehmensgruppe) und das Marketing auf den regionalen Entscheidung des Höchstgerichts auch im Fall einer langanhaltenden Verlust- Märkten zuständig. Das Marktrisiko sowie Laut Erwägungen des SAC ist allein die situation zu beachten sind. Die negativen das Debitorenausfallrisiko werden ebenfalls Tatsache, dass eine Geschäftseinheit Ergebnisse einer Vertriebsgesellschaft von der finnischen Geschäftseinheit über- andauernd Verluste erleidet, kein Nachweis an sich stellen keine schlüssige Rechtfer- nommen. Die eingesetzten immateriellen für eine fehlende bzw unangemessene tigung etwaiger Anpassungen durch die Vermögenswerte gehören jedoch anderen Vergütung. Vielmehr könnte die Verlust- Abgabenbehörde dar. Zusätzlich soll die Gruppenunternehmen. situation als Ausgangspunkt für eine Abgabenbehörde den konkreten Bezug weitergehende Prüfung der Verrechnung- zu der anzupassenden konzerninternen Angesichts der ausgeübten Funktionen, spreisgestaltung in Zusammenhang mit den Transaktion erkennbar machen, um eine übernommenen Risiken und eingesetzten Marktgegebenheiten dienen. etwaige Verrechnungspreisanpassung zu Vermögenwerte, wird die Gesellschaft im untermauern. Rahmen der Verrechnungspreisdokumenta- Im Einklang mit den OECD-Verrechnung- tion der Unternehmensgruppe als „full-risk spreisleitlinien bringt das SAC vor, dass bei Der SAC betont zudem wie entscheidend distributor“ eingestuft. Infolgedessen Anwendung der TNMM die Auswahl der es ist, dass die Verrechnungspreisdoku- werden – unter Anwendung der TNMM zur zu untersuchende Geschäftseinheit der mentation die tatsächlichen Verhältnisse Begründung der Fremdüblichkeit der Ver- Funktions- und Risikoanalyse entsprechen in der Unternehmensgruppe widergibt. rechnungspreise – die Auftragsfertiger als soll. Im Wesentlichen soll jene Geschäfts- Dadurch wird es dem Unternehmen, wie im „tested parties“ qualifiziert. Die Zielmargen einheit untersucht werden, für die sich eine vorliegenden Fall, möglich, die umgesetzte der Auftragsfertiger belaufen sich ent Verrechnungspreismethode am verlässlich- Verrechnungspreispolitik zu verteidigen. sprechend der ausgeführten Datenbank- sten anwenden lässt und für welche die studie auf 2% („Full Cost Mark-Up“). verlässlichsten Vergleichswerte zu finden Sabina Panekova Im Zeitraum zwischen 2003–2011 hat die sind. Daher ist an dieser Stelle die „weniger spanekova@deloitte.at 12
Redaktion ÖSTE Patrick Weninger TE RR IT Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH National LO EI Renngasse 1/ Freyung |1010 Wien Tax Firm CH DE Tel: +43 1 537 00 of the Year 2020 E-Mail: office@deloitte.at National Transfer Pricing Firm Int www.deloitte.at ew of the Year 2020 vi er Geschäftsführung at R e n ion x Karin Andorfer, Harald Breit, Christian Bürgler, a l Ta Barbara Edelmann, Martin Freudhofmeier, Wolfgang Fritsch, Verena Gabler, Bernhard Geiger, Gerhard Gratzl, Peter-Michael Grau, Andreas Grave, Bernhard Gröhs, Peter Haunold, Andreas Hlavenka, Gabriele Holzinger, Stefan Hübner, Edgar Huemer, Andrea Kopecek, Herbert Kovar, Alexander Lang, Sieglinde Moser, Robert Rzeszut, Josef Schuch, Gernot Schuster, Gottfried Spitzer, Alfons Stimpf- Abele, Gerald Vlk, Claudia Wehinger-Malang, Michael Weismann, Patrick Weninger, Christian Wilplinger Blattlinie Informationsmedium für Kundinnen und Kunden Grafik und Layout Ilse Barth Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), dessen globales Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und deren verbundene Unternehmen innerhalb der „Deloitte Organisation“. DTTL („Deloitte Global“), jedes ihrer Mitgliedsunternehmen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige, unabhängige Unternehmen, die sich gegenüber Dritten nicht gegenseitig verpflichten oder binden können. DTTL, jedes DTTL Mitgliedsunternehmen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen haften nur für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen. DTTL erbringt keine Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden. Weitere Informationen finden Sie unter www.deloitte.com/about. Deloitte ist ein global führender Anbieter von Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting, Financial Advisory sowie Risk Advisory. Mit einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und den mit ihnen verbundenen Unternehmen innerhalb der „Deloitte Organisation“ in mehr als 150 Ländern und Regionen betreuen wir vier von fünf Fortune Global 500(R) Unternehmen. "Making an impact that matters" – mehr als 312.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Deloitte teilen dieses gemeinsame Verständnis für den Beitrag, den wir als Unternehmen stetig für unsere Klientinnen und Klienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Gesellschaft erbringen. Mehr Information finden Sie unter www.deloitte.com. Diese Kommunikation enthält lediglich allgemeine Informationen, die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), dessen globales Netzwerk an Mitgliedsunternehmen oder mit ihnen verbundene Unternehmen innerhalb der „Deloitte Organisation“ bieten im Rahmen dieser Kommunikation keine professionelle Beratung oder Services an. Bevor Sie die vorliegenden Informationen als Basis für eine Entscheidung oder Aktion nutzen, die Auswirkungen auf Ihre Finanzen oder Geschäftstätigkeit haben könnte, sollten Sie qualifizierte, professionelle Beratung in Anspruch nehmen. DTTL, seine Mitgliedsunternehmen, mit ihnen verbundene Unternehmen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihre Vertreterinnen und Vertreter übernehmen keinerlei Haftung, Gewährleistung oder Verpflichtungen (weder ausdrücklich noch stillschweigend) für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Kommunikation enthaltenen Informationen. Sie sind weder haftbar noch verantwortlich für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt in Verbindung mit Personen stehen, die sich auf diese Kommunikation verlassen haben. DTTL, jedes seiner Mitgliedsunternehmen und mit ihnen verbundene Unternehmen sind rechtlich selbstständige, unabhängige Unternehmen. © 2021. Für weitere Informationen kontaktieren Sie Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH. Gesellschaftssitz Wien | Handelsgericht Wien | FN 81343 y
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