Tax & Legal News AUSGABE 8 - Deloitte

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Tax & Legal News AUSGABE 8 - Deloitte
Tax & Legal News   AUSGABE 8
                        2021
Tax & Legal News | Breaking News

Unterstützungsfonds für Non-Profit-
Organisationen geht in die dritte Runde
Die vergangenen eineinhalb Jahre                 Jedenfalls nicht antragsberechtigt sind poli-   • Nicht das Personal betreffende frustrierte
waren von der COVID-19-Krise geprägt.            tische Parteien und Rechtsträger, an denen        Aufwendungen, die nachweislich einer
Auch die rund 125.000 Vereine und                Bund, Länder oder Gemeinden mittelbar             Veranstaltung zugerechnet werden
Non-Profit-Organisationen (NPO) sind             oder unmittelbar zu mehr als 50 % beteiligt       können, die im Zeitraum vom 1.1.2021 bis
nach wie vor stark von der Pandemie              sind sowie beaufsichtigte Rechtsträger des        30.6.2021 in Folge von gesetzlich oder
betroffen. Deshalb wurde für diese               Finanzsektors. Ebenfalls ausgeschlossen           behördlich gesetzten Maßnahmen im
Zielgruppe ein NPO-Unterstützungs-               sind Organisationen, denen ein Fixkos-            Zusammenhang mit der COVID-19-Krise
fonds eingerichtet, aus dem bereits              tenzuschuss, Verlustersatz, Ausfallsbonus         nicht oder nur eingeschränkt stattfinden
zwei nicht rückzahlbare Zuschüsse                oder ein Fixkostenzuschuss 800.000                konnte
beantragt werden konnten. Nun geht               gewährt wurde.
der NPO-Unterstützungsfonds in die                                                               Gefördert werden die Kosten, sofern diese
dritte Runde: Wirtschaftliche Beein-             Welche Kosten werden gefördert?                 im Zeitraum vom 1.1.2021 bis 30.6.2021
trächtigungen, die im ersten Halbjahr            Es werden folgende Kostenkategorien             angefallen sind. Den NPO steht keine
2021 aufgrund der Einschränkungen                gefördert:                                      Förderung zu, wenn die Kosten bereits
entstanden sind, sollen mit dem                                                                  durch andere Zuschüsse gefördert oder
                                                 • Betriebsnotwendige
NPO-Zuschuss gemildert werden.                                                                   durch Versicherungsleistungen abgedeckt
                                                   Zahlungsverpflichtungen für Miete und
Anträge für das erste Halbjahr sind                                                              wurden. Zahlungsflüsse zwischen verbun-
                                                   Pacht
bereits seit dem 8.7.2021 bis ein-                                                               denen Organisationen werden ebenfalls
schließlich 15.10.2021 möglich.                  • Betriebsnotwendige                            nicht gefördert.
                                                   Versicherungsprämien
Wer ist antragsberechtigt?                                                                       Gibt es weiterhin den
                                                 • Zinsaufwendungen für Kredite und
Der NPO-Unterstützungsfonds gewährt                                                              Struktursicherungsbeitrag?
                                                   Darlehen und Finanzierungskostenanteile
auf Basis einer privatrechtlichen Vere-                                                          Erfreulich ist, dass der Struktursicherungs-
                                                   von Leasingraten, sofern die
inbarung nicht rückzahlbare Zuschüsse                                                            beitrag ein drittes Mal erhalten bleibt.
                                                   Zahlungsverpflichtung vor dem 1.1.2021
an Non-Profit-Organisationen iSd §§ 34ff                                                         Hierbei handelt es sich um eine pauschale
                                                   vereinbart wurde
BAO. Der Unterstützungsfonds richtet sich                                                        Abgeltung jener Kosten, die nicht unter die
des Weiteren an freiwillige Feuerwehren          • Nicht das Personal betreffende                oben genannten Kostenkategorien fallen.
und Landesfeuerwehrverbände sowie an               betriebsnotwendige                            Der Struktursicherungsbeitrag beläuft sich
gesetzlich anerkannte Kirchen, Religions-          Zahlungsverpflichtungen, insbesondere         diesmal auf 10 % der Einnahmen des Jahres
gemeinschaften und Einrichtungen, denen            Buchhaltungskosten, Kosten für die            2019 (bisher 7 %) und ist mit maximal EUR
aufgrund religionsrechtlicher Bestimmun-           Lohnverrechnung, Jahresabschlusskosten        150.000 begrenzt (bisher EUR 120.000 und
gen nach staatlichem Recht Rechtspersön-                                                         EUR 90.000). Optional kann als Bemes-
                                                 • Kosten für die Bestätigung durch den
lichkeit zukommt. Zudem sind auch wieder                                                         sungsgrundlage auch der Durchschnitt
                                                   fachkundigen Experten
Beteiligungsorganisationen im Kreis der                                                          der Jahre 2018 und 2019 herangezogen
begünstigten Rechtsträger enthalten.             • Betriebsnotwendige Lizenzkosten               werden.
                                                 • Zahlungen für Wasser, Energie,
Zuschüsse dürfen nur zu Gunsten von för-           Telekommunikation, Reinigungskosten           Mit welcher Höhe ist der NPO-
derbaren Organisationen gewährt werden,            und Betriebskosten von Liegenschaften         Zuschuss begrenzt?
bei denen bestimmte Voraussetzungen                                                              Der NPO-Zuschuss ist mit maximal EUR
kumulativ erfüllt sind. So sieht die Richtlin-   • Wertverlust bei verderblicher oder            1.800.000 begrenzt. Bei verbundenen Or-
ienverordnung unter anderem vor, dass die          saisonaler Ware, sofern diese aufgrund        ganisationen steht der Maximalbetrag nur
förderbare Organisation nachweisbar zu-            der COVID-19-Krise mindestens 50 % des        einmal zu. Die Förderung ist zudem mit der
mindest seit 10.3.2020 besteht bzw. nach-          Verkehrswerts verloren haben                  Höhe der förderbaren Kosten zuzüglich des
weisbar vor dem 10.3.2020 errichtet wurde.       • Personalkosten für Personen, die              Struktursicherungsbeitrags und mit der
Ebenso muss die förderbare Organisation            iSd Behinderteneinstellungsgesetz             Höhe des Einnahmenausfalls begrenzt. Der
durch einen durch die Ausbreitung von              begünstigt behindert sind                     Einnahmenentfall wird mittels Gegenüber-
COVID-19 verursachten Einnahmenausfall                                                           stellung der Einnahmen der ersten beiden
beeinträchtigt sein.                             • Nicht das Personal betreffende                Quartale 2021 mit jenen der ersten beiden
                                                   unmittelbar durch die COVID-19-Krise          Quartale 2019 oder alternativ mit dem
                                                   notwendig gewordene betriebliche              Durchschnitt der ersten beiden Quartale
                                                   Aufwendungen                                  2018 und 2019 ermittelt.

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Tax & Legal News | Breaking News

Welche Neuerungen gibt es?
Neu ist, dass Kosten für COVID-19-Tests bis
zu EUR 12.000 unter bestimmten Voraus-
setzungen auch außerhalb eines Einnah-
menausfalls gefördert werden können,
wenn sie verpflichtend durchzuführen sind
und nicht anderweitig gefördert wurden.

Wie erfolgt die Antragstellung und
Abwicklung?
Wie gewohnt erfolgt die Abwicklung des
NPO-Unterstützungsfonds über eine von
der AWS einzurichtende elektronische
Plattform (https://npo-fonds.at/). Die
Antragstellung ist noch bis 15.10.2021
möglich. Es ist allerdings zu beachten, dass
bei Vorliegen gewisser Umstände – wenn
beispielsweise die beantragte Förderung
den Betrag von EUR 6.000 übersteigt – eine
Bestätigung durch einen fachkundigen
Experten benötigt wird.

Wo finde man nähere Details?
Nähere Details finden Sie in der relevanten
Richtlinienverordnung sowie unter den FAQ
der AWS, welche laufend aktualisiert und
erweitert werden.

Zusammenfassung
Die COVID-19-Krise hat den gemeinnützi-
gen Sektor auch im ersten Halbjahr 2021
nachhaltig beeinträchtigt. Zum Ausgleich
finanzieller Nachteile wurde daher der
NPO-Unterstützungsfonds bis 30.6.2021
verlängert. Damit erfolgt die zu erwartende
Gleichstellung mit dem Fixkostenzuschuss.

David Skalski
dskalski@deloitte.at

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Kartell- und Wettbewerbsrechts­
änderungsgesetz 2021 („KaWeRÄG 2021“)
Das Kartell- und Wettbewerbsrechts­           einer klimaneutralen Wirtschaft – wenn         (grundsätzlich zu untersagender
änderungsgesetz 2021 („KaWeRÄG                auch erst für zukünftige Generationen – als    Zusammenschlüsse) insofern erweitert,
2021“) wurde am 8.7.2021 im National­         kartellrechtlichen Ausnahmegrund aus-          als die bisher kumulativ vorausgesetzten
rat beschlossen. Der Gesetzgeber              reichen. Um den Freistellungstatbestand        Kriterien der Erhaltung/Verbesserung der
ver­folgt mit dieser Novelle mehrere          zu erfüllen, müssen die Effizienzvorteile      Wettbewerbsfähigkeit einerseits sowie
Hauptziele: Es wird ein Ökologi­              demnach nicht mehr unmittelbar an die          der volkswirtschaftlichen Erforderlichkeit
sie­rungs­ansatz des Kartellrechts            Verbraucher weitergegeben werden. Ein          andererseits getrennt werden. Mit anderen
verfolgt, das österreichische Fusions­        Effizienzgewinn soll vielmehr bereits anzu-    Worten soll in Zukunft jeder dieser Ausnah-
kon­trollregime partiell reformiert,          nehmen sein, wenn die Vereinbarung einen       megründe für sich alleine rechtfertigend
typische Marktmachtkriterien der              „wesentlichen“ Beitrag zur ökologischen        herangezogen werden können.
Platt­formökonomie eingeführt sowie           Nachhaltigkeit bzw Klimaneutralität leistet.
die „ECN+“ - Richtlinie (EU) 2019/1                                                          Marktmachtkriterien der
umgesetzt.                                    Zusammenschlusskontrolle                       Plattformökonomie
                                              Das KaWeRÄG 2021 führt eine neue               Als marktbeherrschend gilt ein Unter­
Ökologisierung des Kartellrechts              „zweite“ Inlandsumsatzschwelle ein,            nehmen dann, wenn es als Anbieter oder
Sowohl dem „Green Deal“ der EU-Kommis-        wonach in Zukunft ein Zusammenschluss          Nachfrager eine im Verhältnis zu seinen
sion als auch dem Regierungsprogramm          nur dann in Österreich anmeldepflichtig ist,   Wettbewerbern überragende Marktstellung
2020-2024 entsprechend, soll in               wenn mindestens zwei der beteiligten Un-       aufweist. Das KaWeRÄG 2021 ordnet hier-
Zukunft auch in Österreich das Kartellrecht   ternehmen im letzten Geschäftsjahr einen       bei nun ausdrücklich die Berücksichtigung
seinen Beitrag zu Nachhaltigkeit und          Umsatz von jeweils mehr als EUR 1 Million      der Bedeutung von Vermittlungsdienstleis-
Ökologisierung leisten. Der mit der Novelle   in Österreich erzielt haben. Es werden in      tungen eines Unternehmens (Gatekeeper)
verfolgte Ökologisierungsansatz findet als    Zukunft also – so jedenfalls die Grundregel    für den Zugang anderer Unternehmer zu
Ausnahme vom Kartellverbot Eingang in         – insbesondere jene Zusammenschlüsse           Beschaffungs- oder Absatzmärkten, den
den Rechtsbestand. Im Allgemeinen sind        von einer Anmeldepflicht befreit, bei          Zugang zu wettbewerblich relevanten Daten
Kartelle vom Kartellverbot ausgenommen,       welchen das Zielunternehmen lediglich          sowie den aus Netzwerkeffekten gezogenen
wenn die Verbraucher – vereinfacht gesagt     geringe „Bagatellumsätze“ in Österreich        Nutzen an. Damit wird das Ziel verfolgt, jene
– an dem durch die unternehmerische           erzielt.                                       Besonderheiten ausdrücklich gesetzlich zu
Kooperation entstehenden Effizienzge-                                                        verankern, die den in der Digitalökonomie
winn angemessen beteiligt werden. In          Zudem wird mit dem KaWeRÄG 2021                wichtigen Plattformen (als Gatekeeper)
Zukunft gelten Verbraucher auch dann          ein neuer Prüfungsmaßstab für Zusam-           eine strategisch besonders günstige
als angemessen beteiligt, wenn die mit        menschlüsse implementiert. Bisher war          Marktposition vermitteln und mit welchen
einer unternehmerischen Kooperation           ein Zusammenschluss lediglich dann zu          eine gewisse Missbrauchsanfälligkeit
einhergehenden Effizienzgewinne zu einer      untersagen, wenn dadurch eine markt-           einhergeht. Zudem wird den Amtsparteien
ökologisch nachhaltigen oder klimaneu-        beherrschende Stellung entsteht oder           und Regulatoren die Möglichkeit gegeben,
tralen Wirtschaft wesentlich beitragen.       verstärkt wird. Dieser Prüfungsmaßstab         bei berechtigtem Interesse (außerhalb eines
                                              wird insofern erweitert, als in Zukunft        formalen Marktmachtmissbrauchsver-
Grundsätzlich soll die Ausnahme-              ein Zusammenschluss auch dann zu               fahrens) die marktbeherrschende Stellung
bestimmung also unternehmerische              untersagen ist, wenn zu erwarten ist,          von Gatekeepern gerichtlich feststellen zu
Kooperationen zum Zweck einer ökologisch      dass wirksamer Wettbewerb erheblich            lassen.
nachhaltigen oder klimaneutralen              behindert wird. Damit wird der bereits aus
Wirtschaft ermöglichen und vom                der EU-Fusionskontrolle bekannte SIEC-Test
Kartellverbot freistellen. Zur Beurteilung    („Significant Impediment to effective
dessen knüpft der Gesetzgeber – und das       Competition“) im Wesentlichen auch in
ist durchaus neu – perspektivisch nicht       das österreichische Recht übernommen.
unmittelbar an den einzelnen Verbraucher      Gleichzeitig werden mit der Novelle
an, sondern lässt die Allgemeinwirkung        aber auch die Rechtfertigungsgründe

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Umsetzung der „ECN+“ - Richtlinie (EU)
2019/1
Die Richtlinie (EU) 2019/1 zielt auf die
Stärkung der Wettbewerbsbehörden der
Mit­glied­staaten im Hinblick auf eine wirk-
samere Durchsetzung der Wettbewerbs­
vorschriften ab. In Österreich besteht
Umsetzungsbedarf insbesondere hinsicht-
lich der Vorschriften betreffend Geldbußen
und Zwangsgelder. Hier kommt es zu einer
teilweisen Erweiterung der Tatbestände
und es werden Sonderbestimmungen
für Unternehmensvereinigungen sowie
Unterbrechungs- bzw Hemmungsregeln
der Verjährung eingeführt.

Fazit
Das KaWeRÄG 2021 bringt wesentliche
Neuerungen mit sich. Besonders hervorzu-
heben ist die neue „zweite“ Inlandsumsatz­
schwelle bei der Beurteilung einer
An­melde­pflicht von Zusammenschlüssen,
welche eine spür­bare Reduktion der
anmelde­pflichtigen Zu­sam­men­schlüsse in
Öster­reich erwarten lässt. Freilich wirft die
Novelle aber auch zahlreiche Fragen für die
Rechts­anwendung auf. Das gilt etwa für die
öko­logische Ausnahme vom Kartellverbot.
Hier sind noch einige Fragen offen, welche
der konkre­tisierenden Auslegung durch die
Ent­scheidungs­praxis bedürfen.

Marc Lager
m.lager@jankweiler.at

Lukas Reiter
l.reiter@jankweiler.at

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Frühwarnsystem und einvernehmliche
Auflösungen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber               Am 12.03.2020 brachte der Geschäfts-           Arbeitgeber veranlasste einvernehmliche
haben die zuständige regionale                 führer des Hotels eine Anzeige beim AMS        Auflösungen anzuwenden. Demnach
Geschäftsstelle des Arbeitsmarkt­              ein und beantragte die Zustimmung zum          handelt es sich in § 45a Abs 5 AMFG um
service (AMS) mittels schriftlicher            Ausspruch von Kündigungen vor Ablauf der       eine bewusste Differenzierung im Gesetz
Anzeige zu informieren, sofern                 30-tägigen Sperrfrist. Am 13.03.2020 bot       und keine ungewollte Lücke.
sie beabsichtigen, innerhalb eines             der Geschäftsführer sowohl der Klägerin
Zeitraumes von 30 Tagen (sogenannte            als auch anderen Arbeitnehmerinnen bzw         Fazit
„Sperrfrist“) eine bestimmte Anzahl            Arbeitnehmern an, ihre Arbeitsverhältnisse     Mit dieser Entscheidung hat der OGH
von Arbeitsverhältnissen (sogenannter          mit 14.03.2020 einvernehmlich aufzulösen.      klar­gestellt, dass von der Arbeitgeberin
„Schwellenwert“) aufzulösen. Kündi-            Die Klägerin stimmte noch am selben Tag        bzw dem Arbeitgeber ausgehende ein­
gungen vor Ablauf dieser 30-tägigen            der einvernehmlichen Auflösung ihres           ver­neh­mliche Auflösungen während der
Sperrfrist sind ohne die vorherige             Arbeitsverhältnisses zu.                       30-tägigen Sperrfrist bzw vor Zustimmung
Zustimmung des AMS rechtsunwirk-                                                              durch das AMS rechtswirksam sind.
sam. Ob auch von der Arbeitgeberin             Mit Bescheid vom 21.03.2020 erteilte das
bzw vom Arbeitgeber initiierte ein-            AMS die Zustimmung zum Ausspruch               Stefan Zischka
vernehmliche Auflösungen während               von Kündigungen vor Ablauf der 30-tä-          s.zischka@jankweiler.at
dieses Zeitraumes rechtsungültig sind,         gigen Sperrfrist und sprach aus, dass
war in der Lehre bislang umstritten.           Kündigungen ab sofort rechtswirksam
                                               ausgesprochen werden können.
In seiner Entscheidung vom 24.6.2021 zu
GZ 9 ObA 47/21h beschäftigte sich der          Die Klägerin machte in ihrer Klage geltend,
OGH nun mit der Frage, ob von der Arbeit-      dass die einvernehmliche Auflösung aufgr-
geberin bzw dem Arbeitgeber ausgehende         und der Nichteinhaltung der Sperrfrist und
einvernehmliche Auflösungen während der        vor Zustimmung des AMS rechtsunwirksam
30-tägigen Sperrfrist bzw vor Zustimmung       sei.
durch das AMS rechtswirksam sind oder
nicht.                                         Entscheidung des OGH
                                               Der OGH kam wie bereits in seiner
Sachverhalt                                    Entscheidung zu 8 ObA 258/95 zum
Die Klägerin war ab 25.11.2019 für die         Schluss, dass § 45a Abs 1 AMFG Arbe-
Beklagte in deren Hotel auf Vollzeitbasis      itsmarktförderungsgesetzes (AMFG), der
beschäftigt. Auf dieses Arbeitsverhältnis,     keine Unterscheidung nach der Art der
das vereinbarungsgemäß vom 25.11.2019          Auflösung des Arbeitsverhältnisses enthält,
bis 06.05.2020 dauern sollte, kam der          im Hinblick auf die Anzeigepflicht von über
Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und         dem Schwellenwert geplante Kündigungen
Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe zur         von Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitneh-
Anwendung. Im Arbeitsvertrag wurde ua          mern beim AMS auch für einvernehmliche
vereinbart, dass das befristete Arbeitsver-    Auflösungen zur Anwendung kommt.
hältnis durch Zeitablauf endet, sofern es
nicht bis einen Monat vor Zeitablauf von       Hingegen ist die Nichtigkeitssanktion
einem der Vertragspartner unter Ein-           gemäß § 45a Abs 5 AMFG unter Verweis auf
haltung einer Kündigungsfrist von 14 Kalen-    die Massenentlassungsrichtlinie, wonach
dertagen gekündigt wird. Am 12.03.2020         weder die 30-tägige Sperrfrist noch die vor-
waren im Betrieb der Beklagten 50 bis 57       herige Zustimmung des AMS abgewartet
Mitarbeiter beschäftigt, ein Betriebsrat war   werden muss, nur auf Kündigungen, nicht
nicht errichtet.                               aber auf von der Arbeitgeberin bzw vom

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Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll

Kein Übergang der Steuerschuld für Montage­
lieferungen in Deutschland ab 1.7.2021

Deutschland ändert mit Wirkung zum              Bedeutung für österreichische
1.7.2021 die Definition von Werklief-           Unternehmer
erungen. Für österreichische Unterne-           Nach Ablauf der Nichtbeanstandungsfrist
hmer mit Projekten in Deutschland               zum 30.6.2021 können sich wesentliche
können sich dadurch wesentliche                 Änderungen für österreichische Unterneh-
Änderungen ergeben.                             mer mit Projekten in Deutschland ergeben.
                                                Ab 1.7.2021 sollte geprüft werden, ob eine
Werklieferung vs Montagelieferung               Werk- oder eine Montagelieferung nach der
Eine Werklieferung liegt aus deutscher          neuen deutschen Rechtslage vorliegt. Baut
Sicht vor, wenn der Unternehmer die             der Unternehmer beispielsweise einen
Be- oder Verarbeitung eines Gegenstands         Schaltschrank, welcher vom Unternehmer
vornimmt und hierbei selbst beschaffte          beigestellt wird, in eine bestehende Pro-
Hauptstoffe verwendet. Bereits im Jahr          duktionsanlage beim Auftraggeber ein, so
2013 hat der BFH festgestellt, dass es          handelt es sich um eine Werklieferung. Die
sich bei dem be- oder verarbeiteten Gegen-      Lieferung einer Maschine in Einzelteilen,
stand um einen fremden Gegenstand               die beim Auftraggeber zusammengebaut
handeln muss. Handelt es sich um einen          wird, ohne dass der Auftraggeber selbst
Gegenstand, der dem leistenden Unterne-         Gegenstände beistellt, ist jedoch als Mon-
hmen selbst gehört, liegt demgegenüber          tagelieferung zu qualifizieren. Werden Mon-
eine Montagelieferung vor. Der Leistung-        tagelieferungen erbracht, führt dies dazu,
sort liegt in beiden Fällen dort, wo die        dass sich Unternehmer in Deutschland
Installation/Montage erfolgt. Dennoch ist       registrieren und deutsche Umsatzsteuer
die Unterscheidung von Bedeutung, weil          abführen müssen. Des Weiteren ist zu
ein Übergang der Steuerschuld auf den           beachten, dass ein andauerndes Installa-
Leistungsempfänger bei Montageliefer­           tionsprojekt eine feste Niederlassung in
ungen nach deutschem Recht grundsätz­           Deutschland begründen könnte, sofern
lich ausgeschlossen ist. In der deutschen       ein hinreichender Grad an Beständigkeit
Praxis wurde bisher aber auch die Be- oder      und eine Struktur vorliegt, die es erlaubt,
Verarbeitung von eigenen Gegenständen           Dienstleistungen zu empfangen bzw zu
häufig als Werklieferung qualifiziert und der   erbringen.
Übergang der Steuerschuld angewendet.
                                                Jutta Schmidt
Neue Rechtslage in Deutschland                  juschmidt@deloitte.at
Mit Schreiben vom 1.10.2020 hat das dBMF
die Definition von Montagelieferungen
des BFH übernommen und damit der
bisherigen Verwaltungspraxis einen Riegel
vorgeschoben. Es muss nun unterschieden
werden, ob ein fremder oder ein eigener
Gegenstand be- oder verarbeitet wird. Wird
ein eigener Gegenstand bearbeitet, ist die
Leistung nunmehr als Montagelieferung
zu qualifizieren und der Übergang der
Steuerschuld ist ausgeschlossen. Das
dBMF beanstandet jedoch nicht, wenn bis
30.6.2021 der Übergang der Steuerschuld
– entsprechend der bisherigen deutschen
Praxis – auch für Montagelieferungen bis
zum 30.6.2021 angewendet wird.

                                                                                                                                  7
Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll

Art News – Auslaufen des
reduzierten Umsatzsteuersatzes für
Kulturveranstaltungen ab 2022
Am 10.12.2020 wurde vom Nationalrat              sich bis zum Leistungszeitpunkt die steuer-      Barbara Behrendt-Krüglstein
das COVID-19-Steuermaßnahmenge-                  rechtliche Lage, ist die Besteuerung der         bbehrendt-krueglstein@deloitte.at
setz beschlossen. Bereits seit 1.7.2020          Anzahlung nach Maßgabe der Rechtslage
sieht das Umsatzsteuergesetz einen               im Zeitpunkt der Leistung zu korrigieren.
temporär reduzierten Umsatzsteuer-               Diese Korrektur erfolgt im ersten Voran-
satz iHv 5 % zur Unterstützung der Kul-          meldungszeitraum nach Wirksamwerden
turbranche vor. Ursprünglich war die             der Änderung. Es hat eine Berichtigung
entsprechende Gesetzesbestimmung                 bereits ausgestellter (Anzahlungs-)Rech-
bis Ende 2020 befristet, wurde jedoch            nungen zu erfolgen. Alternativ hält die
durch das COVID-19-Steuermaßnah-                 Finanzverwaltung fest, dass Unternehmer
mengesetz bis Ende 2021 verlängert.              das Entgelt zur Reduzierung des Ver-
                                                 waltungsaufwands in der Rechnung bereits
Reduzierter Umsatzsteuersatz von 5 %             mit jenem Steuersatz ausweisen und vers-
statt 13 % bzw 10 %                              teuern können, der zum Zeitpunkt der Leis-
Abweichend von § 10 Abs 2 bzw Abs 3 UStG         tungserbringung gelten wird. Diesfalls ist
kommt gemäß § 28 Abs 52 Z 1 lit b UStG           bei Inkrafttreten der Steuersatzänderung
für Theater-, Musik- und Gesangsaufführ­         keine Rechnungsberichtigung und in den
ungen, Konzerte und Museen im Zeitraum           Fällen der Erhöhung des Steuersatzes auch
1.7.2020 bis 31.12.2021 ein ermäßigter           keine Korrektur in der Steuererklärung
Steuersatz iHv 5 % zur Anwendung. Die            erforderlich.
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes
iHv 5 % ist unabhängig von einer allenfalls      Verkauf von Abonnements für den
vorliegenden abgabenrechtlichen Begünsti-        Zeitraum 2021/2022
gung gemäß §§ 34 bis 47 BAO anwendbar            Zahlreiche Veranstalter haben bereits
(für gemeinnützige Veranstalter gilt sonst       mit den Abonnement Verkäufen für
ein Umsatzsteuersatz von 10 %) und geht          die Spielzeit 2021/22 begonnen. Im Fall
diesen vor.                                      solcher Abonnements kommt es daher
                                                 während des Leistungszeitraumes zu einer
Auswirkungen auf die                             Änderung des Steuersatzes. Auch bei de-
Rechnungsausstellung für Veranstalter            rartigen Leistungen gilt im Prinzip der Gr-
Im Hinblick auf die Rechnungsausstellung         undsatz, dass auf den Leistungszeitpunkt
ist auf Basis der derzeitigen Gesetzeslage       abgestellt wird. Hinsichtlich Abonnements
und Aussagen der Finanzverwaltung fol-           (und anderen Dauerleistungen) hält die
gendes zu beachten:                              Finanzverwaltung jedoch fest, dass zwecks
                                                 Vermeidung von Abgrenzungsschwierig-
Verkauf von (Einzel-)Eintrittskarten             keiten vereinfachend davon ausgegangen
mit Veranstaltungsdatum 2022                     werden kann, dass die (Abo-) Leistung mit
Generell kann festgehalten werden, dass          der Rechnungslegung als ausgeführt gilt.
bei einer Änderung des Steuersatzes der          Dadurch entfällt das Erfordernis der Auf­
Leistungszeitpunkt und nicht die Zahlung         teilung der Umsatzsteuer auf die beiden
ausschlaggebend ist. Viele Kulturbetriebe        Jahre. Demnach wäre das Abonnement bei
werden noch im laufenden Jahr Eintritts­         Rechnungsausstellung in 2021 mit 5 % zu
karten für Veranstaltungen verkaufen und         fakturieren; eine aliquote Berichtigung ab
vereinnahmen, deren Aufführungsdatum             1.1.2022 ist grundsätzlich nicht erforderlich,
im Jahr 2022 liegt. Grundsätzlich gilt für An-   kann jedoch durch den Steuerpflichtigen
bzw Vorauszahlungen, dass diese zunächst         vorgenommen werden.
nach der Rechtslage im Zeitpunkt der
Vereinnahmung zu versteuern sind. Ändert

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Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll

VwGH: Missglücktes Dreiecksgeschäft –
Vorlageantrag an EuGH
Hintergrund                                    Das (möglicherweise) missglückte             Jutta Schmidt
Im Jahr 2014 erwarb die beschwerde­            Reihengeschäft                               juschmidt@deloitte.at
führende ö GmbH (mittlerer Unternehmer;        Im vorliegenden Streitfall ist die An­
Erwerber) Fahrzeuge von einem UK-              wendung der Dreiecksgeschäftsregelung
Lieferanten und veräußerte diese im            aufgrund eines fehlenden Rechnungs­
Rahmen eines Reihengeschäftes an ihren         merkmals – dem Hinweis auf den Über­
tschechischen Abnehmer (Empfänger).            gang der Steuerschuld – versagt worden.
Dabei traten alle Beteiligten unter der        Das BFG hat die erhobene Be­schwerde
UID-Nummer ihres Sitzstaates auf. Die          abgewiesen und leitet aus der EuGH-
Fahrzeuge wurden im Auftrag der ö GmbH         Rechtsprechung ab, dass eine ordnungs­
unmittelbar von Großbritannien in die          gemäße Rechnungslegung als materielle
Tschechische Republik transportiert.           und sohin zwingende Voraussetzung für
Streitgegenständlich sind die Merkmale         den Übergang der Steuerschuld anzusehen
auf den ausgestellten Netto-Rechnungen         ist und die Vereinfachungsregelung für
der ö GmbH, denn diese wiesen die UID-         Dreiecksgeschäfte im gegenständlichen Fall
Nummern der beiden Unternehmen auf             keine Anwendung findet.
und verwiesen ebenso auf das Vorliegen
eines Dreiecksgeschäfts, nicht aber auf        Die Literatur verweist allerdings auf Bei­
den Übergang der Steuerschuld auf den          spiele die durchaus eine gegenteilige
letzten Abnehmer. Dieser Hinweis wurde         Argumentation stützen. Hiervon aus­
in nachträglichen Berichtigungsnoten           gehend könnte der Hinweis auf den
ergänzt, jedoch konnte die Zustellung der      Übergang der Steuer­schuld ebenso als
Berichtigungen an den tschechischen            formel­les Kriterium angesehen werden.
Abnehmer nicht nachgewiesen werden.            Sofern der EuGH dieser Sichtweise folgt,
Der Abnehmer hat für die gegen­ständ­          könnte der EuGH trotz der mangel­haften
lichen Fahrzeuglieferungen in Tschechien       Rechnung kein missglücktes Dreiecks­
weder Umsatzsteuer erklärt noch                geschäft im Streitfall erkennen. Demnach
abgeführt.                                     würde ein Rechnungsmangel – wie im
                                               gegenständlichen Sachverhalt – nicht
Da die Rechnungen ohne Hinweis auf den         grundsätzlich zu einer Versagung der
Übergang der Steuerschuld aus­gestellt         Anwendung der Vereinfachungsregelung
wurden, liegt laut Finanz­amt ein nach­        bei Dreiecksgeschäften führen.
träglich nicht sanierbares „missglücktes
Dreiecksgeschäft“ vor. Folglich seien die      Gegen das Erkenntnis erhob die ö GmbH
Ver­einfachungsregelungen für Dreiecks­        die ordentlichen Revision an den VwGH.
geschäfte nicht anwendbar. Die Beurteilung
der Umsatzgeschäfte habe anhand der            Weiterer Verfahrensgang
Bestimmungen für Reihengeschäfte zu            Der VwGH hat nun dem EuGH die Frage
erfolgen. Durch die Verwendung der             zur Klärung der Auslegung der – äußerst
öster­reichischen UID-Nummer ging das          praxisrelevanten – Vereinfachungsregel
Finanz­amt daher von einem ig Erwerb           für Dreiecksgeschäfte vorgelegt. Dieser
der ö GmbH in Österreich aus und setzte        hat nun darüber aufzuklären, ob ein
Umsatzsteuer fest. Da der Erwerb nicht im      Rechnungsmangel zur Versagung der
Bestimmungsland (CZ) besteuert wurde,          Anwendung der Vereinfachungsregelung
steht dem Unternehmer aus dem sog.             bei Dreiecksgeschäften führt bzw. ob und
„fiktiven“ ig Erwerb in Österreich auch kein   in welcher Form eine Rechnungskorrektur
Vorsteuerabzug zu.                             erfolgen kann.

                                                                                                                                        9
Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll

Vorsteuererstattung in EU-Mitgliedstaaten
Österreichische Unternehmer, die             Pro Erstattungsantrag können händisch
im Jahr 2020 umsatzsteuerpflichtige          maximal 40 Rechnungen ohne Zusatz-
Lieferungen oder sonstige Leistungen         Software eingegeben werden. Werden
in anderen EU-Mitgliedstaaten bezogen        Anträge für einen Erstattungszeitraum von
haben und denen hierfür ausländische         mindestens drei Monaten (bzw. den Rest
Umsatzsteuer in Rechnung gestellt            des Jahres), d.h. maximal vier Anträge in
wurde, können bis 30.9.2021 einen            einem Jahr eingereicht, kann die Anzahl der
Vorsteuererstattungsantrag stellen. Die      Rechnungen somit auf 160 in einem Jahr
Erstattungsanträge für Vorsteuern aus        erhöht werden. Soll Vorsteuer aus mehr als
anderen Mitgliedstaaten sind in Österreich   160 Rechnungen erstattet werden, muss
über FinanzOnline einzureichen.              die Übermittlung des Erstattungsantrags
                                             via Finanz Online mittels sogenanntem
Ein Erstattungsantrag hat einen              Datenstrom-Verfahren und eigener
Zeitraum von mindestens 3 Monaten            Software durchgeführt werden.
bis zu höchstens einem Kalenderjahr
zu umfassen. Handelt es sich um den          Wir unterstützen Sie sehr gerne bei
restlichen Zeitraum des Kalenderjahres,      Ihren Erstattungsanträgen und verfügen
kann der Zeitraum auch weniger als 3         über eine Zusatz-Software, um die
Monate umfassen. Ein Erstattungsantrag       Erstattungsanträge im Datenstrom-
kann daher zB für die Monate Oktober bis     Verfahren gemeinsam mit den geforderten
Dezember oder November bis Dezember          Rechnungen übermitteln zu können.
gestellt werden, nicht hingegen für die
Monate September bis Oktober.                Jutta Schmidt
                                             juschmidt@deloitte.at
Grundsätzlich sind keine Original­
belege vorzulegen, jedoch fordern die
meisten Mitgliedstaaten Rechnungs­
kopien bei Rechnungen, deren Steuer­
bemessungsgrundlage 1.000 Euro
bzw bei Tankrechnungen 250 Euro
über­steigt. Wir empfehlen daher, diese
Rechnungen jedenfalls an das Finanzamt
via FinanzOnline mittels pdf-Datei zu
übermitteln, zumal einige Mitgliedstaaten
diese Rechnungen anderenfalls nicht
berücksichtigen und die Erstattung der
Vorsteuer somit ablehnen.

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Tax & Legal News | Steuern International

BFG zur Lösung von internationalen
Einkünfte-Zurechnungskonflikten

Sachverhalt                                    Innerstaatliches Recht folgt OECD-
Der in Österreich ansässige                    Partnership-Report
Beschwerdeführer (Bf) ist Alleineigentümer     Gemäß OECD-Partnership-Report
einer österreichischen GmbH, die 100 %         sind Zurechnungskonflikte bei
der Anteile an einer Schweizer Gesellschaft    grenzüberschreitenden Sachverhalten
hält, bei welcher der Bf als Geschäftsführer   vom Ansässigkeitsstaat auf der Grundlage
tätig ist. Seine unternehmerische              des Methodenartikels des einschlägigen
Tätigkeit in der Schweiz wickelt er über       Doppelbesteuerungsabkommens zu
die Schweizer GmbH ab. Diese Einkünfte         lösen. Nach Ansicht des BFG (15.4.2021,
wurden nach schweizerischem Recht bei          RV/7101907/2016) hat Österreich die in
der dort ansässigen GmbH besteuert.            der Schweiz bei der Schweizer GmbH
Im Zuge einer Außenprüfung wurden die          erhobenen Steuern vom Einkommen auf
über die Schweizer GmbH abgewickelten          die österreichische Einkommensteuer des
Leistungsbeziehungen direkt dem Bf in          Bf anzurechnen.
Österreich zugerechnet. Der Bf brachte
in der Folge die in der Schweiz erhobene       Fazit
Steuer in Österreich zur Anrechnung. Dies      Internationale Zurechnungskonflikte sind
wurde vom Finanzamt (FA) verwehrt.             durch den Methodenartikel des jeweils
                                               anwendbaren Doppelbesteuerungs­
Finanzamt: Einkünftezurechnung                 abkommens zu lösen, indem Österreich als
an den Bf als Ausfluss der                     Ansässigkeitsstaat die ausländische Steuer
wirtschaftlichen Betrachtungsweise             auf die die gleichen Einkünfte treffende
Das Finanzamt erkannte die Anrechnung          österreichische Einkommensteuer
der Schweizer Steuer nicht an, da die          verpflichtend anrechnet. Dies gilt auch
Zurechnung der Einkünfte – dem wahren          dann, wenn im DBA -Partnerstaat der auf
wirtschaftlichen Gehalt entsprechend           der wirtschaftlichen Betrachtungsweise
– statt an die Schweizer GmbH an den           fußenden österreichischen Einkünfte­
Bf in Ö zu erfolgen hätte. Die Schweiz         zurechnung nicht gefolgt wird.
hätte die gleichen Zurechnungsprinzipien
anzuwenden und wäre damit verpflichtet,        Michaela Morgenbesser
die entsprechenden Einkünfte der               mmorgenbesser@deloitte.at
Schweizer GmbH in der Schweiz steuerlich
zu entlasten.

                                                                                                                                 11
Tax & Legal News | Finanzstrafrecht & Verfahrensrecht

VwGH: Ressortverteilung bei
Geschäftsführerhaftung relevant!

Vorbemerkung                                            zuständig war, traf das BFG keine Fest­          werden kann. Unabhängig davon darf die
In Krisenzeiten erlangt die Möglichkeit                 stellungen. Dagegen richtete sich die            Abgabenbehörde nicht ohne weiteres
der Abgabenbehörde, Organmitglieder                     gegenständliche Revision.                        jeden Geschäftsführer zur Haftung heran­
für uneinbringliche Abgaben der von                                                                      ziehen, sondern hat vielmehr die Gründe
ihnen vertretenen Gesellschaft zur                      Entscheidung des VwGH                            für die Haftungsinanspruchnahme und
Haftung heranzuziehen, große praktische                 Nach der ständigen Rsp des VwGH tritt            vor allem ihre Ermessensübung hin­
Bedeutung. In diesem Zusammenhang                       bei Vorliegen einer Geschäftsverteilung          reichend zu begründen, widrigenfalls die
kommt es oftmals vor, dass mehrere                      die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit        Geltend­machung der Haftung rechts­
Personen mit der Geschäftsführung                       denjenigen Geschäftsführer, der mit              widrig erfolgte. Dies gilt auch, wenn
betraut wurden, sodass sich damit einher­               der Besorgung der betroffenen An­ge­             keine Auf­gaben­verteilung vereinbart
gehend die Frage stellt, welcher Geschäfts­             legenheiten betraut ist. Demnach ist der         wurde, zumal eine Haftung nur dann in
führer zur Haftung herangezogen werden                  von den steuerlichen Angelegenheiten             Frage kommt, wenn Gründe vorliegen,
kann. Genau diese Rechtsfrage der                       ausgeschlossene Geschäftsführer in der           an der Ordnungsmäßigkeit des
Haftungs­inanspruchnahme bei mehreren                   Regel nicht in Anspruch zu nehmen. Dieser        anderen – mit der Wahrnehmung der
Vertretern einer GmbH wurde in zwei                     ist nur dann zur Haftung heran­zuziehen,         steuerlichen Angelegenheiten bestellten
aktuellen Re­visionsverfahren an den                    wenn für ihn ein Anlass vor­liegt, an der        – Geschäftsführers zu zweifeln und keine
VwGH herangetragen, welcher in seinen                   Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts­                 Maßnahmen ergriffen werden.
dazu ergangenen Erkenntnissen (VwGH                     führung des mit der Wahrnehmung
31.12.2020, Ra 2020/13/0084 sowie VwGH                  der steuerlichen Gebarung betrauten              Philip Predota
1.2.2021, Ra 2020/13/0087) klare Aussagen               Geschäftsführers zu zweifeln und er den­         ppredota@deloitte.at
getroffen hat.                                          noch nichts unternimmt, um Abhilfe zu
                                                        schaffen. Ihn trifft allerdings keine Haftung,
Sachverhalt                                             wenn triftige Gründe der Erfüllung seiner
Die Revisionswerberin wurde in beiden                   abgabenrechtlichen Pflichten entgegen­
Fällen als ehemalige Geschäftsführerin                  gestanden sind. Diese Kriterien sind in die
einer GmbH mittels Haftungsbescheid für                 Ermessensübung der Abgabenbehörde
ausstehende Abgabenschuldigkeiten in                    bei der Haftungsinanspruchnahme
Anspruch genommen, da ein Insolvenz­                    einzubeziehen. Mangels Feststellungen
verfahren (vormals Konkursverfahren)                    bzw einer hinreichenden Begründung
über die GmbH, bei welcher sie die                      in dieser Hinsicht, erwiesen sich die
Geschäftsführung innehatte, mangels                     gegenständlichen Haftungs­inan­spruch­
Kostendeckung aufgehoben wurde. In der                  nahmen als rechtswidrig, sodass die
Beschwerde gegen den Haftungsbescheid                   Erkenntnisse des BFG aufzuheben waren.
wurde vorgebracht, dass neben der
Revisionswerberin auch weitere Personen                 Fazit
als Geschäftsführer bestellt waren und                  Kommen mehrere organschaftliche
sie darüber hinaus gar nicht für die                    Vertreter einer juristischen Person als
abgaben­rechtlichen Belange der Gesell­                 Haftungspflichtige in Frage, ist für die
schaft zuständig gewesen sei. Das BFG                   Haftungsinanspruchnahme maßgeblich,
gab der Beschwerde nicht Folge und                      wer mit den abgabenrechtlichen Ange­
begründete die rechtmäßige Haftungs­                    legenheiten betraut wurde. Um einer
inanspruchnahme damit, dass die                         Haftungsinanspruchnahme bzw einem
Revisionswerberin die Tätigkeit des für                 Rechtsstreit mit dem Fiskus vorzubeugen,
die abgabenrechtlichen Angelegenheiten                  ist zu empfehlen, dass bei mehreren
zuständigen Geschäftsführers überprüfen                 Geschäfts­führern einer juristischen Person
hätte müssen, was von ihr jedoch nicht                  eine klare und unzweifelhafte Aufgaben­
erfolgt sei. Zur Tatsache, wer intern für               verteilung vereinbart wird, zumal nur
die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen              einer solchen Beweiskraft beigemessen

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Tax & Legal News | Finanzstrafrecht & Verfahrensrecht

BFG: Abgabenerhöhung pro
Finanzvergehen festzusetzen

Überblick                                      Entscheidung des BFG                                statt­gegeben und der Bescheid, mit der die
Wird eine Selbstanzeige anlässlich von         Das BFG hielt fest, dass im Rahmen einer            Abgabenerhöhungen festgesetzt wurden,
Prüfungshandlungen nach deren An­              Selbstanzeige, welche sich auf mehrere              wurde aufgehoben.
meldung bzw sonstiger Bekanntgabe in           Finanzvergehen bezieht, für jede einzelne
Hinsicht auf vorsätzlich bzw grob fahrlässig   strafbare Handlung die jeweilige Ab­ga­ben­         Fazit
begangener Finanzvergehen erstattet,           art und der jeweilige Zeit­raum offen­zulegen       Bei einer Selbstanzeige, im Rahmen
muss zusätzlich zur Schadensgutmachung         sind. Diese Voraus­setzung resultiert               welcher mehrere Finanzvergehen
eine von der Abgabenbehörde bescheid­          daraus, dass zum einen die Ab­­gaben­               angezeigt werden, ist es zur Erlangung
mäßig festzusetzende Abgabenerhöhung           behörde in die Lage versetzt werden soll,           der strafbefreienden Wirkung nicht
entrichtet werden. Die Behörde hat die         rasch eine richtige Abgaben­fest­setzung            ausreichend, Verkürzungen von
Abgabenerhöhung pro Finanzvergehen             vorzunehmen. Zum anderen soll es der                Abgaben, welche monatsweise zu
festzusetzen. Folgerichtig ist die Offen­      Behörde ermöglicht werden, jedes einzelne           entrichten sind, mittels Jahresbeträgen
legung derart zu gestalten, dass die           Finanzvergehen prüfen zu können, sodass             offenzulegen. Vielmehr muss der Anzeiger
Behörde in die Lage versetzt wird, pro         pro Finanzvergehen eine Ab­gaben­                   eine Aufgliederung in die einzelnen
Finanz­vergehen eine Abgabenerhöhung           erhöhung festgesetzt werden kann.                   Abgabenzeiträume vornehmen. Wird die
berechnen zu können. Ist dies nicht der                                                            Abgabenbehörde mangels Bekanntgabe
Fall, sind die gesetzlichen Voraussetzungen    Im vorliegenden Fall hat der Beschwerde­            der richtigen Tatzeiträume nicht in die Lage
nicht gegeben, wodurch wiederum die            führer unter anderem einen Sach­verhalt             versetzt, rasch richtig die Abgaben sowie
straf­befreiende Wirkung der Selbstanzeige     betreffend die Abzugsteuer offen­gelegt.            in weiterer Folge die Abgabenerhöhung
wegfällt.                                      Die Abzugssteuer ist eine Selbst­berech­            festzusetzen, sind die Voraussetzungen für
                                               nungs­abgabe, welche monatsweise zu                 eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht
Sachverhalt                                    entrichten ist. Der Beschwerdeführer hat            erfüllt.
Ein Verband, seine Geschäftsführer             über mehrere Jahre hinweg die Abzug­
sowie der steuerliche Vertreter legten         steuer nicht in voller Höhe abgeführt,              Madeleine Grünsteidl
anlässlich einer Prüfungshandlung Ver­         wodurch mehrere Finanzvergehen mit                  mgruensteidl@deloitte.at
kürzungen der Körperschaftsteuer sowie         dem Tatzeitraum von jeweils einem Monat
der Abzugsteuer für mehrere Jahre offen.       begangen wurden. Dementsprechend                    Maria Prechtl
Die geschuldeten Beträge wurden durch          hätte der Verband die Verkürzungen                  mprechtl@deloitte.at
den Verband pro Jahr geschätzt und an­         der Abzugssteuer, anstelle geschätzter
schließend entrichtet. Im Nachgang zur         Jahresbeträge, in Form von geschätzten
Selbstanzeige setzte die Abgabenbehörde        Monatsbeträgen offenzulegen gehabt.
für die betreffenden Jahre die Abgaben­
nachforderungen bescheidmäßig fest.            Nach Ansicht des BFG ist somit der von
Zudem erließ das FA einen Bescheid zur         der Abgabenbehörde erlassene Bescheid
Festsetzung einer Abgabenerhöhung.             rechtswidrig, da die darin festgesetzten
Dieser „Sammelbescheid“ beinhaltete die        Abgabenerhöhungen nicht pro Finanz­
Zeiträume, welche in Jahren an­ge­geben        vergehen gesondert ausgewiesen
waren, sowie die zu ent­rich­teten Mehr­       wurden. Dies war jedoch aufgrund der
beträge (bestehend aus Körperschaft-           unvoll­ständigen Selbstanzeige des Be­
sowie Abzugsteuer), welche pro Jahr            schwerde­führers auch nicht möglich. Die
berechnet wurden, die Summe aller Mehr­        Behörde wurde nicht in die Lage versetzt,
beträge und den auf Basis dieser Summe         rasch richtige Abgabenfestsetzungen
berechneten Abgaben­er­höhungsbetrag.          durchzuführen. Demzufolge wurden
Der Verband brachte Beschwerde gegen           die inhaltlichen Anforderungen einer
den Bescheid ein, die dem BFG zur              Selbst­anzeige nicht erfüllt, wodurch
Entscheidung vorgelegt wurde.                  bereits deswegen die Selbstanzeige
                                               keine straf­befreiende Wirkung entfalten
                                               konnte. Der Beschwerde wurde daher

                                                                                                                                                 13
Tax & Legal News | Finanzstrafrecht & Verfahrensrecht

BFG: Klare Ressortverteilung kann
Geschäftsleitungsorgane vor Finanzstrafen
schützen
Vorbemerkung                                            der Umsatzsteuervoranmeldungen                 Kontrollaufgaben nicht entspreche,
Sind in einer GmbH mehrere Personen mit                 sowie die fristgerechte Entrichtung der        allenfalls die ihm gebotene mögliche
der Geschäftsführung betraut, gilt für die              Vorauszahlungen nicht verantwortlich           und zumutbare handelsrechtliche
Wahrnehmung der abgaben­recht­lichen                    gewesen sei. Das Finanzstrafverfahren          Sorgfaltspflicht verletze. Zumal jedoch die
Pflichten das Prinzip der Gesamt­ver­                   wurde daher eingestellt.                       Verkürzung von Umsatzsteuer im Rahmen
ant­wortung. Die Nichteinhaltung dieser                                                                der Umsatzsteuervoranmeldungen nur
Pflichten kann finanzstrafrechtliche                    Der Amtsbeauftragte der                        bei vorsätzlichem bzw wissentlichem
Folgen nach sich ziehen. Bei mehreren                   Finanzstrafbehörde erhob gegen die             Handeln zu bestrafen ist, hat das BFG
Ge­schäfts­führern stellt sich die Frage, ob            Einstellung Beschwerde. Begründend             die Beschwerde des Amtsbeauftragen
tat­sächlich alle Geschäftsführer die finanz­           wurde ausgeführt, dass A handelsrechtliche     abgewiesen.
strafrechtliche Verantwortung tragen oder               Geschäftsführerin der GmbH gewesen
ob bei einzelnen Geschäftsführern Gründe                sei und somit die wirtschaftlichen             Fazit
dagegensprechen. Diese Rechtsfrage                      und steuerlichen Belange der GmbH              Kommen bei einer juristischen Person
wurde im Fall einer Abgabenhinterziehung                mitverantworte und im Gegensatz zu B           mehrere Vertreter als finanzstrafrechtlich
in einem aktuellen Beschwerdeverfahren                  eine kaufmännische Ausbildung absolviert       Verantwortliche in Frage, ist es maßgeblich,
an das BFG herangetragen (BFG vom                       habe. Darüber hinaus habe A den                wer mit den abgabenrechtlichen Belangen
5.7.2021, RV/6300014/2019).                             kaufmännischen Bereich übernehmen              betraut ist. Sofern zumindest eine faktische
                                                        sollen, diesen Bereich aber vernachlässigt.    Ressortverteilung nachgewiesen werden
Sachverhalt                                                                                            kann, kann die finanzstrafrechtliche
Bei einer GmbH waren A und B als handels­               Entscheidung des BFG                           Verant­wortung eines handelsrechtlichen
rechtliche Geschäftsführer im Firmenbuch                Das BFG hielt fest, dass als                   Geschäfts­führers insbesondere in Bezug
eingetragen, wobei A ihren Wohnsitz in                  Wahrnehmender der steuerlichen Belange         auf Vor­satzdelikte abgewehrt werden.
Deutschland hatte und die Funktion als                  eines Unternehmens jene Personen gelten,       Eine etwaige Nichteinhaltung der dem
Geschäftsführerin nur in dem Fall aktiv                 welche diesbezüglich im Unternehmen            Geschäfts­führer im Falle einer Ressort­
ausführte, dass B ausscheiden oder                      Entscheidungsgewalt ausüben – sei              verteilung auferlegten Kontroll­aufgaben
ausfallen würde. Das Rechnungswesen                     es aufgrund gesellschaftsrechtlicher           kann lediglich eine grob fahrlässige
wurde von B alleine betreut. Die Um­                    Legitimation, sei es auch aufgrund lediglich   Verletzung der abgaben­recht­lichen
satz­steuer ­vor­anmeldungen wurden                     faktischer Gegebenheiten. Aufgrund ihrer       Pflichten darstellen. Um einem etwaigen
vom Steuer­berater auf Basis der von B                  Eigenschaft als im Firmenbuch bestellte        Finanzstrafverfahren vorzubeugen,
über­mittelten Unterlagen erstellt und                  handelsrechtliche Geschäftsführerin            empfiehlt es sich, hinsichtlich der abgaben­
beim Finanz­amt eingereicht. Für mehrere                kommt A als Entscheidungsträgerin für          rechtlichen Ver­pflichtungen eine ein­deutige
Vor­anmelde­zeiträume über­mittelte B                   diese finanzstrafrechtlichen Fehlverhalten     Aufgaben­verteilung, beispielsweise durch
nur jeweils einen Teil der Ausgangs­                    grundsätzlich in Frage, sodass von             gesell­schafts­ver ­tragliche Regelungen
rechnungen, weshalb zu Unrecht Um­                      einem entsprechenden Anfangsverdacht           bzw eine Geschäfts­ordnung, zu treffen,
satz­steuer­gut­schriften anstelle von                  auszugehen war. Nach Ansicht des BFG           zumal einer solchen im Ernstfall relevante
Um­satz­steuer­zahl­lasten gemeldet wurden.             hatte A jedoch mit der Erstellung des          Beweiskraft zukommt. Dabei sollten die
Im Rahmen einer Außenprüfung wurden                     steuerlichen Rechenwerkes der GmbH             weiterhin bestehenden Kontrollpflichten
die Sachverhalte aufgedeckt. Im Anschluss               nichts zu tun. Das ergab sich für das BFG      nicht außer Acht gelassen werden.
wurde gegen A wegen des Verdachts                       insbesondere aus den Darlegungen des
der Verkürzung von Vorauszahlungen an                   anderen Geschäftsführers, zumal B diesen       Madeleine Grünsteidl
Umsatzsteuer ein Finanzstrafverfahren                   Umstand auch im Verfahren vor dem              mgruensteidl@deloitte.at
eingeleitet. Für den Spruchsenat lag eine               BFG nochmals bestätigt habe. Das BFG
tatsächliche Ressortverteilung inner­halb               sah keine Anhaltspunkte, wodurch diese         Anna-Magdalena Gleixner
der GmbH in Bezug auf Buch­haltung,                     Darstellung widerlegt werden könnte.           agleixner@deloitte.at
Rechnungserstellung und Wahr­neh­mung
der abgabenrechtlichen Ver­pflich­                      Abschließend führte das BFG aus, dass
tungen vor, weshalb A für die Abgabe                    ein Geschäftsführer, welcher seinen

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Tax & Legal News | Finanzstrafrecht & Verfahrensrecht

Steuertermine im September 2021

Am 15.9.2021 sind ua fällig:
• Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 2021.

• Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für Juli 2021.

• Normverbrauchsabgabe für Juli 2021.

• Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Juli 2021.

• Werbeabgabe für Juli 2021.

• Sozialversicherung für Dienstnehmer für August 2021.

• Lohnsteuer für August 2021.

• Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfenausgleichsfonds für August 2021.

• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für August 2021.

• Kommunalsteuer für August 2021.

• U-Bahn Steuer für Wien für August 2021.

• Abzugsteuer gem § 99 EStG für August 2021.

Am 30.9.2021 sind ua fällig (soweit erforderlich):
• Zusammenfassende Meldung für August 2021

• Herabsetzungsantrag Vorauszahlungen Einkommen- bzw Körperschaftsteuer 2021.

• Antrag auf Vorsteuerrückerstattung von in anderen EU-Mitgliedstaaten angefallenen Vorsteuern aus 2020 (elektronisch einzubringen).

Melde- bzw Anzeigefrist bei Umgründungen mit Stichtag 31.12.2020.

Madeleine Grünsteidl
mgruensteidl@deloitte.at

                                                                                                                                          15
Redaktion
                                                                                  ÖSTE
Patrick Weninger                                                             TE          RR
                                                                        IT
Madeleine Grünsteidl                                                        National

                                                                  LO

                                                                                             EI
Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH                                       Tax Firm

                                                                                                 CH
                                                                 DE
Renngasse 1/ Freyung |1010 Wien                                         of the Year 2020
Tel: +43 1 537 00                                                           National
                                                                      Transfer Pricing Firm

                                                                Int
E-Mail: office@deloitte.at

                                                                                                 ew
www.deloitte.at                                                         of the Year 2020

                                                                                              vi
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Geschäftsführung                                                                  a l Ta
Karin Andorfer, Harald Breit, Christian Bürgler,
Barbara Edelmann, Martin Freudhofmeier, Wolfgang
Fritsch, Verena Gabler, Bernhard Geiger, Gerhard
Gratzl, Peter-Michael Grau, Bernhard Gröhs, Peter
Haunold, Andreas Hlavenka, Gabriele Holzinger,
Stefan Hübner, Edgar Huemer, Andrea Kopecek,
Herbert Kovar, Alexander Lang, Sieglinde Moser,
Robert Rzeszut, Josef Schuch, Gernot Schuster,
Gottfried Spitzer, Alfons Stimpf-Abele, Gerald Vlk,
Claudia Wehinger-Malang, Michael Weismann,
Patrick Weninger, Christian Wilplinger

Blattlinie
Informationsmedium für Kundinnen und Kunden

Grafik und Layout
Tanja Spielvogel

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), dessen globales Netzwerk
von Mitgliedsunternehmen und deren verbundene Unternehmen innerhalb der „Deloitte
Organisation“. DTTL („Deloitte Global“), jedes ihrer Mitgliedsunternehmen und die mit ihnen
verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige, unabhängige Unternehmen, die
sich gegenüber Dritten nicht gegenseitig verpflichten oder binden können. DTTL, jedes DTTL
Mitgliedsunternehmen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen haften nur für ihre eigenen
Handlungen und Unterlassungen. DTTL erbringt keine Dienstleistungen für Kundinnen und
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Deloitte ist ein global führender Anbieter von Dienstleistungen aus den Bereichen
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting, Financial Advisory sowie Risk Advisory. Mit einem
weltweiten Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und den mit ihnen verbundenen Unternehmen
innerhalb der „Deloitte Organisation“ in mehr als 150 Ländern und Regionen betreuen wir vier
von fünf Fortune Global 500® Unternehmen. "Making an impact that matters" – mehr als 312.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Deloitte teilen dieses gemeinsame Verständnis für den
Beitrag, den wir als Unternehmen stetig für unsere Klientinnen und Klienten, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sowie die Gesellschaft erbringen. Mehr Information finden Sie unter www.deloitte.com.

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