Tax & Legal News AUSGABE 8 - Deloitte
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Tax & Legal News | Breaking News Unterstützungsfonds für Non-Profit- Organisationen geht in die dritte Runde Die vergangenen eineinhalb Jahre Jedenfalls nicht antragsberechtigt sind poli- • Nicht das Personal betreffende frustrierte waren von der COVID-19-Krise geprägt. tische Parteien und Rechtsträger, an denen Aufwendungen, die nachweislich einer Auch die rund 125.000 Vereine und Bund, Länder oder Gemeinden mittelbar Veranstaltung zugerechnet werden Non-Profit-Organisationen (NPO) sind oder unmittelbar zu mehr als 50 % beteiligt können, die im Zeitraum vom 1.1.2021 bis nach wie vor stark von der Pandemie sind sowie beaufsichtigte Rechtsträger des 30.6.2021 in Folge von gesetzlich oder betroffen. Deshalb wurde für diese Finanzsektors. Ebenfalls ausgeschlossen behördlich gesetzten Maßnahmen im Zielgruppe ein NPO-Unterstützungs- sind Organisationen, denen ein Fixkos- Zusammenhang mit der COVID-19-Krise fonds eingerichtet, aus dem bereits tenzuschuss, Verlustersatz, Ausfallsbonus nicht oder nur eingeschränkt stattfinden zwei nicht rückzahlbare Zuschüsse oder ein Fixkostenzuschuss 800.000 konnte beantragt werden konnten. Nun geht gewährt wurde. der NPO-Unterstützungsfonds in die Gefördert werden die Kosten, sofern diese dritte Runde: Wirtschaftliche Beein- Welche Kosten werden gefördert? im Zeitraum vom 1.1.2021 bis 30.6.2021 trächtigungen, die im ersten Halbjahr Es werden folgende Kostenkategorien angefallen sind. Den NPO steht keine 2021 aufgrund der Einschränkungen gefördert: Förderung zu, wenn die Kosten bereits entstanden sind, sollen mit dem durch andere Zuschüsse gefördert oder • Betriebsnotwendige NPO-Zuschuss gemildert werden. durch Versicherungsleistungen abgedeckt Zahlungsverpflichtungen für Miete und Anträge für das erste Halbjahr sind wurden. Zahlungsflüsse zwischen verbun- Pacht bereits seit dem 8.7.2021 bis ein- denen Organisationen werden ebenfalls schließlich 15.10.2021 möglich. • Betriebsnotwendige nicht gefördert. Versicherungsprämien Wer ist antragsberechtigt? Gibt es weiterhin den • Zinsaufwendungen für Kredite und Der NPO-Unterstützungsfonds gewährt Struktursicherungsbeitrag? Darlehen und Finanzierungskostenanteile auf Basis einer privatrechtlichen Vere- Erfreulich ist, dass der Struktursicherungs- von Leasingraten, sofern die inbarung nicht rückzahlbare Zuschüsse beitrag ein drittes Mal erhalten bleibt. Zahlungsverpflichtung vor dem 1.1.2021 an Non-Profit-Organisationen iSd §§ 34ff Hierbei handelt es sich um eine pauschale vereinbart wurde BAO. Der Unterstützungsfonds richtet sich Abgeltung jener Kosten, die nicht unter die des Weiteren an freiwillige Feuerwehren • Nicht das Personal betreffende oben genannten Kostenkategorien fallen. und Landesfeuerwehrverbände sowie an betriebsnotwendige Der Struktursicherungsbeitrag beläuft sich gesetzlich anerkannte Kirchen, Religions- Zahlungsverpflichtungen, insbesondere diesmal auf 10 % der Einnahmen des Jahres gemeinschaften und Einrichtungen, denen Buchhaltungskosten, Kosten für die 2019 (bisher 7 %) und ist mit maximal EUR aufgrund religionsrechtlicher Bestimmun- Lohnverrechnung, Jahresabschlusskosten 150.000 begrenzt (bisher EUR 120.000 und gen nach staatlichem Recht Rechtspersön- EUR 90.000). Optional kann als Bemes- • Kosten für die Bestätigung durch den lichkeit zukommt. Zudem sind auch wieder sungsgrundlage auch der Durchschnitt fachkundigen Experten Beteiligungsorganisationen im Kreis der der Jahre 2018 und 2019 herangezogen begünstigten Rechtsträger enthalten. • Betriebsnotwendige Lizenzkosten werden. • Zahlungen für Wasser, Energie, Zuschüsse dürfen nur zu Gunsten von för- Telekommunikation, Reinigungskosten Mit welcher Höhe ist der NPO- derbaren Organisationen gewährt werden, und Betriebskosten von Liegenschaften Zuschuss begrenzt? bei denen bestimmte Voraussetzungen Der NPO-Zuschuss ist mit maximal EUR kumulativ erfüllt sind. So sieht die Richtlin- • Wertverlust bei verderblicher oder 1.800.000 begrenzt. Bei verbundenen Or- ienverordnung unter anderem vor, dass die saisonaler Ware, sofern diese aufgrund ganisationen steht der Maximalbetrag nur förderbare Organisation nachweisbar zu- der COVID-19-Krise mindestens 50 % des einmal zu. Die Förderung ist zudem mit der mindest seit 10.3.2020 besteht bzw. nach- Verkehrswerts verloren haben Höhe der förderbaren Kosten zuzüglich des weisbar vor dem 10.3.2020 errichtet wurde. • Personalkosten für Personen, die Struktursicherungsbeitrags und mit der Ebenso muss die förderbare Organisation iSd Behinderteneinstellungsgesetz Höhe des Einnahmenausfalls begrenzt. Der durch einen durch die Ausbreitung von begünstigt behindert sind Einnahmenentfall wird mittels Gegenüber- COVID-19 verursachten Einnahmenausfall stellung der Einnahmen der ersten beiden beeinträchtigt sein. • Nicht das Personal betreffende Quartale 2021 mit jenen der ersten beiden unmittelbar durch die COVID-19-Krise Quartale 2019 oder alternativ mit dem notwendig gewordene betriebliche Durchschnitt der ersten beiden Quartale Aufwendungen 2018 und 2019 ermittelt. 2
Tax & Legal News | Breaking News Welche Neuerungen gibt es? Neu ist, dass Kosten für COVID-19-Tests bis zu EUR 12.000 unter bestimmten Voraus- setzungen auch außerhalb eines Einnah- menausfalls gefördert werden können, wenn sie verpflichtend durchzuführen sind und nicht anderweitig gefördert wurden. Wie erfolgt die Antragstellung und Abwicklung? Wie gewohnt erfolgt die Abwicklung des NPO-Unterstützungsfonds über eine von der AWS einzurichtende elektronische Plattform (https://npo-fonds.at/). Die Antragstellung ist noch bis 15.10.2021 möglich. Es ist allerdings zu beachten, dass bei Vorliegen gewisser Umstände – wenn beispielsweise die beantragte Förderung den Betrag von EUR 6.000 übersteigt – eine Bestätigung durch einen fachkundigen Experten benötigt wird. Wo finde man nähere Details? Nähere Details finden Sie in der relevanten Richtlinienverordnung sowie unter den FAQ der AWS, welche laufend aktualisiert und erweitert werden. Zusammenfassung Die COVID-19-Krise hat den gemeinnützi- gen Sektor auch im ersten Halbjahr 2021 nachhaltig beeinträchtigt. Zum Ausgleich finanzieller Nachteile wurde daher der NPO-Unterstützungsfonds bis 30.6.2021 verlängert. Damit erfolgt die zu erwartende Gleichstellung mit dem Fixkostenzuschuss. David Skalski dskalski@deloitte.at 3
Tax & Legal News | Legal News Kartell- und Wettbewerbsrechts änderungsgesetz 2021 („KaWeRÄG 2021“) Das Kartell- und Wettbewerbsrechts einer klimaneutralen Wirtschaft – wenn (grundsätzlich zu untersagender änderungsgesetz 2021 („KaWeRÄG auch erst für zukünftige Generationen – als Zusammenschlüsse) insofern erweitert, 2021“) wurde am 8.7.2021 im National kartellrechtlichen Ausnahmegrund aus- als die bisher kumulativ vorausgesetzten rat beschlossen. Der Gesetzgeber reichen. Um den Freistellungstatbestand Kriterien der Erhaltung/Verbesserung der verfolgt mit dieser Novelle mehrere zu erfüllen, müssen die Effizienzvorteile Wettbewerbsfähigkeit einerseits sowie Hauptziele: Es wird ein Ökologi demnach nicht mehr unmittelbar an die der volkswirtschaftlichen Erforderlichkeit sierungsansatz des Kartellrechts Verbraucher weitergegeben werden. Ein andererseits getrennt werden. Mit anderen verfolgt, das österreichische Fusions Effizienzgewinn soll vielmehr bereits anzu- Worten soll in Zukunft jeder dieser Ausnah- kontrollregime partiell reformiert, nehmen sein, wenn die Vereinbarung einen megründe für sich alleine rechtfertigend typische Marktmachtkriterien der „wesentlichen“ Beitrag zur ökologischen herangezogen werden können. Plattformökonomie eingeführt sowie Nachhaltigkeit bzw Klimaneutralität leistet. die „ECN+“ - Richtlinie (EU) 2019/1 Marktmachtkriterien der umgesetzt. Zusammenschlusskontrolle Plattformökonomie Das KaWeRÄG 2021 führt eine neue Als marktbeherrschend gilt ein Unter Ökologisierung des Kartellrechts „zweite“ Inlandsumsatzschwelle ein, nehmen dann, wenn es als Anbieter oder Sowohl dem „Green Deal“ der EU-Kommis- wonach in Zukunft ein Zusammenschluss Nachfrager eine im Verhältnis zu seinen sion als auch dem Regierungsprogramm nur dann in Österreich anmeldepflichtig ist, Wettbewerbern überragende Marktstellung 2020-2024 entsprechend, soll in wenn mindestens zwei der beteiligten Un- aufweist. Das KaWeRÄG 2021 ordnet hier- Zukunft auch in Österreich das Kartellrecht ternehmen im letzten Geschäftsjahr einen bei nun ausdrücklich die Berücksichtigung seinen Beitrag zu Nachhaltigkeit und Umsatz von jeweils mehr als EUR 1 Million der Bedeutung von Vermittlungsdienstleis- Ökologisierung leisten. Der mit der Novelle in Österreich erzielt haben. Es werden in tungen eines Unternehmens (Gatekeeper) verfolgte Ökologisierungsansatz findet als Zukunft also – so jedenfalls die Grundregel für den Zugang anderer Unternehmer zu Ausnahme vom Kartellverbot Eingang in – insbesondere jene Zusammenschlüsse Beschaffungs- oder Absatzmärkten, den den Rechtsbestand. Im Allgemeinen sind von einer Anmeldepflicht befreit, bei Zugang zu wettbewerblich relevanten Daten Kartelle vom Kartellverbot ausgenommen, welchen das Zielunternehmen lediglich sowie den aus Netzwerkeffekten gezogenen wenn die Verbraucher – vereinfacht gesagt geringe „Bagatellumsätze“ in Österreich Nutzen an. Damit wird das Ziel verfolgt, jene – an dem durch die unternehmerische erzielt. Besonderheiten ausdrücklich gesetzlich zu Kooperation entstehenden Effizienzge- verankern, die den in der Digitalökonomie winn angemessen beteiligt werden. In Zudem wird mit dem KaWeRÄG 2021 wichtigen Plattformen (als Gatekeeper) Zukunft gelten Verbraucher auch dann ein neuer Prüfungsmaßstab für Zusam- eine strategisch besonders günstige als angemessen beteiligt, wenn die mit menschlüsse implementiert. Bisher war Marktposition vermitteln und mit welchen einer unternehmerischen Kooperation ein Zusammenschluss lediglich dann zu eine gewisse Missbrauchsanfälligkeit einhergehenden Effizienzgewinne zu einer untersagen, wenn dadurch eine markt- einhergeht. Zudem wird den Amtsparteien ökologisch nachhaltigen oder klimaneu- beherrschende Stellung entsteht oder und Regulatoren die Möglichkeit gegeben, tralen Wirtschaft wesentlich beitragen. verstärkt wird. Dieser Prüfungsmaßstab bei berechtigtem Interesse (außerhalb eines wird insofern erweitert, als in Zukunft formalen Marktmachtmissbrauchsver- Grundsätzlich soll die Ausnahme- ein Zusammenschluss auch dann zu fahrens) die marktbeherrschende Stellung bestimmung also unternehmerische untersagen ist, wenn zu erwarten ist, von Gatekeepern gerichtlich feststellen zu Kooperationen zum Zweck einer ökologisch dass wirksamer Wettbewerb erheblich lassen. nachhaltigen oder klimaneutralen behindert wird. Damit wird der bereits aus Wirtschaft ermöglichen und vom der EU-Fusionskontrolle bekannte SIEC-Test Kartellverbot freistellen. Zur Beurteilung („Significant Impediment to effective dessen knüpft der Gesetzgeber – und das Competition“) im Wesentlichen auch in ist durchaus neu – perspektivisch nicht das österreichische Recht übernommen. unmittelbar an den einzelnen Verbraucher Gleichzeitig werden mit der Novelle an, sondern lässt die Allgemeinwirkung aber auch die Rechtfertigungsgründe 4
Tax & Legal News | Legal News Umsetzung der „ECN+“ - Richtlinie (EU) 2019/1 Die Richtlinie (EU) 2019/1 zielt auf die Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirk- samere Durchsetzung der Wettbewerbs vorschriften ab. In Österreich besteht Umsetzungsbedarf insbesondere hinsicht- lich der Vorschriften betreffend Geldbußen und Zwangsgelder. Hier kommt es zu einer teilweisen Erweiterung der Tatbestände und es werden Sonderbestimmungen für Unternehmensvereinigungen sowie Unterbrechungs- bzw Hemmungsregeln der Verjährung eingeführt. Fazit Das KaWeRÄG 2021 bringt wesentliche Neuerungen mit sich. Besonders hervorzu- heben ist die neue „zweite“ Inlandsumsatz schwelle bei der Beurteilung einer Anmeldepflicht von Zusammenschlüssen, welche eine spürbare Reduktion der anmeldepflichtigen Zusammenschlüsse in Österreich erwarten lässt. Freilich wirft die Novelle aber auch zahlreiche Fragen für die Rechtsanwendung auf. Das gilt etwa für die ökologische Ausnahme vom Kartellverbot. Hier sind noch einige Fragen offen, welche der konkretisierenden Auslegung durch die Entscheidungspraxis bedürfen. Marc Lager m.lager@jankweiler.at Lukas Reiter l.reiter@jankweiler.at 5
Tax & Legal News | Legal News Frühwarnsystem und einvernehmliche Auflösungen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Am 12.03.2020 brachte der Geschäfts- Arbeitgeber veranlasste einvernehmliche haben die zuständige regionale führer des Hotels eine Anzeige beim AMS Auflösungen anzuwenden. Demnach Geschäftsstelle des Arbeitsmarkt ein und beantragte die Zustimmung zum handelt es sich in § 45a Abs 5 AMFG um service (AMS) mittels schriftlicher Ausspruch von Kündigungen vor Ablauf der eine bewusste Differenzierung im Gesetz Anzeige zu informieren, sofern 30-tägigen Sperrfrist. Am 13.03.2020 bot und keine ungewollte Lücke. sie beabsichtigen, innerhalb eines der Geschäftsführer sowohl der Klägerin Zeitraumes von 30 Tagen (sogenannte als auch anderen Arbeitnehmerinnen bzw Fazit „Sperrfrist“) eine bestimmte Anzahl Arbeitnehmern an, ihre Arbeitsverhältnisse Mit dieser Entscheidung hat der OGH von Arbeitsverhältnissen (sogenannter mit 14.03.2020 einvernehmlich aufzulösen. klargestellt, dass von der Arbeitgeberin „Schwellenwert“) aufzulösen. Kündi- Die Klägerin stimmte noch am selben Tag bzw dem Arbeitgeber ausgehende ein gungen vor Ablauf dieser 30-tägigen der einvernehmlichen Auflösung ihres vernehmliche Auflösungen während der Sperrfrist sind ohne die vorherige Arbeitsverhältnisses zu. 30-tägigen Sperrfrist bzw vor Zustimmung Zustimmung des AMS rechtsunwirk- durch das AMS rechtswirksam sind. sam. Ob auch von der Arbeitgeberin Mit Bescheid vom 21.03.2020 erteilte das bzw vom Arbeitgeber initiierte ein- AMS die Zustimmung zum Ausspruch Stefan Zischka vernehmliche Auflösungen während von Kündigungen vor Ablauf der 30-tä- s.zischka@jankweiler.at dieses Zeitraumes rechtsungültig sind, gigen Sperrfrist und sprach aus, dass war in der Lehre bislang umstritten. Kündigungen ab sofort rechtswirksam ausgesprochen werden können. In seiner Entscheidung vom 24.6.2021 zu GZ 9 ObA 47/21h beschäftigte sich der Die Klägerin machte in ihrer Klage geltend, OGH nun mit der Frage, ob von der Arbeit- dass die einvernehmliche Auflösung aufgr- geberin bzw dem Arbeitgeber ausgehende und der Nichteinhaltung der Sperrfrist und einvernehmliche Auflösungen während der vor Zustimmung des AMS rechtsunwirksam 30-tägigen Sperrfrist bzw vor Zustimmung sei. durch das AMS rechtswirksam sind oder nicht. Entscheidung des OGH Der OGH kam wie bereits in seiner Sachverhalt Entscheidung zu 8 ObA 258/95 zum Die Klägerin war ab 25.11.2019 für die Schluss, dass § 45a Abs 1 AMFG Arbe- Beklagte in deren Hotel auf Vollzeitbasis itsmarktförderungsgesetzes (AMFG), der beschäftigt. Auf dieses Arbeitsverhältnis, keine Unterscheidung nach der Art der das vereinbarungsgemäß vom 25.11.2019 Auflösung des Arbeitsverhältnisses enthält, bis 06.05.2020 dauern sollte, kam der im Hinblick auf die Anzeigepflicht von über Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und dem Schwellenwert geplante Kündigungen Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe zur von Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitneh- Anwendung. Im Arbeitsvertrag wurde ua mern beim AMS auch für einvernehmliche vereinbart, dass das befristete Arbeitsver- Auflösungen zur Anwendung kommt. hältnis durch Zeitablauf endet, sofern es nicht bis einen Monat vor Zeitablauf von Hingegen ist die Nichtigkeitssanktion einem der Vertragspartner unter Ein- gemäß § 45a Abs 5 AMFG unter Verweis auf haltung einer Kündigungsfrist von 14 Kalen- die Massenentlassungsrichtlinie, wonach dertagen gekündigt wird. Am 12.03.2020 weder die 30-tägige Sperrfrist noch die vor- waren im Betrieb der Beklagten 50 bis 57 herige Zustimmung des AMS abgewartet Mitarbeiter beschäftigt, ein Betriebsrat war werden muss, nur auf Kündigungen, nicht nicht errichtet. aber auf von der Arbeitgeberin bzw vom 6
Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll Kein Übergang der Steuerschuld für Montage lieferungen in Deutschland ab 1.7.2021 Deutschland ändert mit Wirkung zum Bedeutung für österreichische 1.7.2021 die Definition von Werklief- Unternehmer erungen. Für österreichische Unterne- Nach Ablauf der Nichtbeanstandungsfrist hmer mit Projekten in Deutschland zum 30.6.2021 können sich wesentliche können sich dadurch wesentliche Änderungen für österreichische Unterneh- Änderungen ergeben. mer mit Projekten in Deutschland ergeben. Ab 1.7.2021 sollte geprüft werden, ob eine Werklieferung vs Montagelieferung Werk- oder eine Montagelieferung nach der Eine Werklieferung liegt aus deutscher neuen deutschen Rechtslage vorliegt. Baut Sicht vor, wenn der Unternehmer die der Unternehmer beispielsweise einen Be- oder Verarbeitung eines Gegenstands Schaltschrank, welcher vom Unternehmer vornimmt und hierbei selbst beschaffte beigestellt wird, in eine bestehende Pro- Hauptstoffe verwendet. Bereits im Jahr duktionsanlage beim Auftraggeber ein, so 2013 hat der BFH festgestellt, dass es handelt es sich um eine Werklieferung. Die sich bei dem be- oder verarbeiteten Gegen- Lieferung einer Maschine in Einzelteilen, stand um einen fremden Gegenstand die beim Auftraggeber zusammengebaut handeln muss. Handelt es sich um einen wird, ohne dass der Auftraggeber selbst Gegenstand, der dem leistenden Unterne- Gegenstände beistellt, ist jedoch als Mon- hmen selbst gehört, liegt demgegenüber tagelieferung zu qualifizieren. Werden Mon- eine Montagelieferung vor. Der Leistung- tagelieferungen erbracht, führt dies dazu, sort liegt in beiden Fällen dort, wo die dass sich Unternehmer in Deutschland Installation/Montage erfolgt. Dennoch ist registrieren und deutsche Umsatzsteuer die Unterscheidung von Bedeutung, weil abführen müssen. Des Weiteren ist zu ein Übergang der Steuerschuld auf den beachten, dass ein andauerndes Installa- Leistungsempfänger bei Montageliefer tionsprojekt eine feste Niederlassung in ungen nach deutschem Recht grundsätz Deutschland begründen könnte, sofern lich ausgeschlossen ist. In der deutschen ein hinreichender Grad an Beständigkeit Praxis wurde bisher aber auch die Be- oder und eine Struktur vorliegt, die es erlaubt, Verarbeitung von eigenen Gegenständen Dienstleistungen zu empfangen bzw zu häufig als Werklieferung qualifiziert und der erbringen. Übergang der Steuerschuld angewendet. Jutta Schmidt Neue Rechtslage in Deutschland juschmidt@deloitte.at Mit Schreiben vom 1.10.2020 hat das dBMF die Definition von Montagelieferungen des BFH übernommen und damit der bisherigen Verwaltungspraxis einen Riegel vorgeschoben. Es muss nun unterschieden werden, ob ein fremder oder ein eigener Gegenstand be- oder verarbeitet wird. Wird ein eigener Gegenstand bearbeitet, ist die Leistung nunmehr als Montagelieferung zu qualifizieren und der Übergang der Steuerschuld ist ausgeschlossen. Das dBMF beanstandet jedoch nicht, wenn bis 30.6.2021 der Übergang der Steuerschuld – entsprechend der bisherigen deutschen Praxis – auch für Montagelieferungen bis zum 30.6.2021 angewendet wird. 7
Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll Art News – Auslaufen des reduzierten Umsatzsteuersatzes für Kulturveranstaltungen ab 2022 Am 10.12.2020 wurde vom Nationalrat sich bis zum Leistungszeitpunkt die steuer- Barbara Behrendt-Krüglstein das COVID-19-Steuermaßnahmenge- rechtliche Lage, ist die Besteuerung der bbehrendt-krueglstein@deloitte.at setz beschlossen. Bereits seit 1.7.2020 Anzahlung nach Maßgabe der Rechtslage sieht das Umsatzsteuergesetz einen im Zeitpunkt der Leistung zu korrigieren. temporär reduzierten Umsatzsteuer- Diese Korrektur erfolgt im ersten Voran- satz iHv 5 % zur Unterstützung der Kul- meldungszeitraum nach Wirksamwerden turbranche vor. Ursprünglich war die der Änderung. Es hat eine Berichtigung entsprechende Gesetzesbestimmung bereits ausgestellter (Anzahlungs-)Rech- bis Ende 2020 befristet, wurde jedoch nungen zu erfolgen. Alternativ hält die durch das COVID-19-Steuermaßnah- Finanzverwaltung fest, dass Unternehmer mengesetz bis Ende 2021 verlängert. das Entgelt zur Reduzierung des Ver- waltungsaufwands in der Rechnung bereits Reduzierter Umsatzsteuersatz von 5 % mit jenem Steuersatz ausweisen und vers- statt 13 % bzw 10 % teuern können, der zum Zeitpunkt der Leis- Abweichend von § 10 Abs 2 bzw Abs 3 UStG tungserbringung gelten wird. Diesfalls ist kommt gemäß § 28 Abs 52 Z 1 lit b UStG bei Inkrafttreten der Steuersatzänderung für Theater-, Musik- und Gesangsaufführ keine Rechnungsberichtigung und in den ungen, Konzerte und Museen im Zeitraum Fällen der Erhöhung des Steuersatzes auch 1.7.2020 bis 31.12.2021 ein ermäßigter keine Korrektur in der Steuererklärung Steuersatz iHv 5 % zur Anwendung. Die erforderlich. Anwendung des ermäßigten Steuersatzes iHv 5 % ist unabhängig von einer allenfalls Verkauf von Abonnements für den vorliegenden abgabenrechtlichen Begünsti- Zeitraum 2021/2022 gung gemäß §§ 34 bis 47 BAO anwendbar Zahlreiche Veranstalter haben bereits (für gemeinnützige Veranstalter gilt sonst mit den Abonnement Verkäufen für ein Umsatzsteuersatz von 10 %) und geht die Spielzeit 2021/22 begonnen. Im Fall diesen vor. solcher Abonnements kommt es daher während des Leistungszeitraumes zu einer Auswirkungen auf die Änderung des Steuersatzes. Auch bei de- Rechnungsausstellung für Veranstalter rartigen Leistungen gilt im Prinzip der Gr- Im Hinblick auf die Rechnungsausstellung undsatz, dass auf den Leistungszeitpunkt ist auf Basis der derzeitigen Gesetzeslage abgestellt wird. Hinsichtlich Abonnements und Aussagen der Finanzverwaltung fol- (und anderen Dauerleistungen) hält die gendes zu beachten: Finanzverwaltung jedoch fest, dass zwecks Vermeidung von Abgrenzungsschwierig- Verkauf von (Einzel-)Eintrittskarten keiten vereinfachend davon ausgegangen mit Veranstaltungsdatum 2022 werden kann, dass die (Abo-) Leistung mit Generell kann festgehalten werden, dass der Rechnungslegung als ausgeführt gilt. bei einer Änderung des Steuersatzes der Dadurch entfällt das Erfordernis der Auf Leistungszeitpunkt und nicht die Zahlung teilung der Umsatzsteuer auf die beiden ausschlaggebend ist. Viele Kulturbetriebe Jahre. Demnach wäre das Abonnement bei werden noch im laufenden Jahr Eintritts Rechnungsausstellung in 2021 mit 5 % zu karten für Veranstaltungen verkaufen und fakturieren; eine aliquote Berichtigung ab vereinnahmen, deren Aufführungsdatum 1.1.2022 ist grundsätzlich nicht erforderlich, im Jahr 2022 liegt. Grundsätzlich gilt für An- kann jedoch durch den Steuerpflichtigen bzw Vorauszahlungen, dass diese zunächst vorgenommen werden. nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Vereinnahmung zu versteuern sind. Ändert 8
Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll VwGH: Missglücktes Dreiecksgeschäft – Vorlageantrag an EuGH Hintergrund Das (möglicherweise) missglückte Jutta Schmidt Im Jahr 2014 erwarb die beschwerde Reihengeschäft juschmidt@deloitte.at führende ö GmbH (mittlerer Unternehmer; Im vorliegenden Streitfall ist die An Erwerber) Fahrzeuge von einem UK- wendung der Dreiecksgeschäftsregelung Lieferanten und veräußerte diese im aufgrund eines fehlenden Rechnungs Rahmen eines Reihengeschäftes an ihren merkmals – dem Hinweis auf den Über tschechischen Abnehmer (Empfänger). gang der Steuerschuld – versagt worden. Dabei traten alle Beteiligten unter der Das BFG hat die erhobene Beschwerde UID-Nummer ihres Sitzstaates auf. Die abgewiesen und leitet aus der EuGH- Fahrzeuge wurden im Auftrag der ö GmbH Rechtsprechung ab, dass eine ordnungs unmittelbar von Großbritannien in die gemäße Rechnungslegung als materielle Tschechische Republik transportiert. und sohin zwingende Voraussetzung für Streitgegenständlich sind die Merkmale den Übergang der Steuerschuld anzusehen auf den ausgestellten Netto-Rechnungen ist und die Vereinfachungsregelung für der ö GmbH, denn diese wiesen die UID- Dreiecksgeschäfte im gegenständlichen Fall Nummern der beiden Unternehmen auf keine Anwendung findet. und verwiesen ebenso auf das Vorliegen eines Dreiecksgeschäfts, nicht aber auf Die Literatur verweist allerdings auf Bei den Übergang der Steuerschuld auf den spiele die durchaus eine gegenteilige letzten Abnehmer. Dieser Hinweis wurde Argumentation stützen. Hiervon aus in nachträglichen Berichtigungsnoten gehend könnte der Hinweis auf den ergänzt, jedoch konnte die Zustellung der Übergang der Steuerschuld ebenso als Berichtigungen an den tschechischen formelles Kriterium angesehen werden. Abnehmer nicht nachgewiesen werden. Sofern der EuGH dieser Sichtweise folgt, Der Abnehmer hat für die gegenständ könnte der EuGH trotz der mangelhaften lichen Fahrzeuglieferungen in Tschechien Rechnung kein missglücktes Dreiecks weder Umsatzsteuer erklärt noch geschäft im Streitfall erkennen. Demnach abgeführt. würde ein Rechnungsmangel – wie im gegenständlichen Sachverhalt – nicht Da die Rechnungen ohne Hinweis auf den grundsätzlich zu einer Versagung der Übergang der Steuerschuld ausgestellt Anwendung der Vereinfachungsregelung wurden, liegt laut Finanzamt ein nach bei Dreiecksgeschäften führen. träglich nicht sanierbares „missglücktes Dreiecksgeschäft“ vor. Folglich seien die Gegen das Erkenntnis erhob die ö GmbH Vereinfachungsregelungen für Dreiecks die ordentlichen Revision an den VwGH. geschäfte nicht anwendbar. Die Beurteilung der Umsatzgeschäfte habe anhand der Weiterer Verfahrensgang Bestimmungen für Reihengeschäfte zu Der VwGH hat nun dem EuGH die Frage erfolgen. Durch die Verwendung der zur Klärung der Auslegung der – äußerst österreichischen UID-Nummer ging das praxisrelevanten – Vereinfachungsregel Finanzamt daher von einem ig Erwerb für Dreiecksgeschäfte vorgelegt. Dieser der ö GmbH in Österreich aus und setzte hat nun darüber aufzuklären, ob ein Umsatzsteuer fest. Da der Erwerb nicht im Rechnungsmangel zur Versagung der Bestimmungsland (CZ) besteuert wurde, Anwendung der Vereinfachungsregelung steht dem Unternehmer aus dem sog. bei Dreiecksgeschäften führt bzw. ob und „fiktiven“ ig Erwerb in Österreich auch kein in welcher Form eine Rechnungskorrektur Vorsteuerabzug zu. erfolgen kann. 9
Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll Vorsteuererstattung in EU-Mitgliedstaaten Österreichische Unternehmer, die Pro Erstattungsantrag können händisch im Jahr 2020 umsatzsteuerpflichtige maximal 40 Rechnungen ohne Zusatz- Lieferungen oder sonstige Leistungen Software eingegeben werden. Werden in anderen EU-Mitgliedstaaten bezogen Anträge für einen Erstattungszeitraum von haben und denen hierfür ausländische mindestens drei Monaten (bzw. den Rest Umsatzsteuer in Rechnung gestellt des Jahres), d.h. maximal vier Anträge in wurde, können bis 30.9.2021 einen einem Jahr eingereicht, kann die Anzahl der Vorsteuererstattungsantrag stellen. Die Rechnungen somit auf 160 in einem Jahr Erstattungsanträge für Vorsteuern aus erhöht werden. Soll Vorsteuer aus mehr als anderen Mitgliedstaaten sind in Österreich 160 Rechnungen erstattet werden, muss über FinanzOnline einzureichen. die Übermittlung des Erstattungsantrags via Finanz Online mittels sogenanntem Ein Erstattungsantrag hat einen Datenstrom-Verfahren und eigener Zeitraum von mindestens 3 Monaten Software durchgeführt werden. bis zu höchstens einem Kalenderjahr zu umfassen. Handelt es sich um den Wir unterstützen Sie sehr gerne bei restlichen Zeitraum des Kalenderjahres, Ihren Erstattungsanträgen und verfügen kann der Zeitraum auch weniger als 3 über eine Zusatz-Software, um die Monate umfassen. Ein Erstattungsantrag Erstattungsanträge im Datenstrom- kann daher zB für die Monate Oktober bis Verfahren gemeinsam mit den geforderten Dezember oder November bis Dezember Rechnungen übermitteln zu können. gestellt werden, nicht hingegen für die Monate September bis Oktober. Jutta Schmidt juschmidt@deloitte.at Grundsätzlich sind keine Original belege vorzulegen, jedoch fordern die meisten Mitgliedstaaten Rechnungs kopien bei Rechnungen, deren Steuer bemessungsgrundlage 1.000 Euro bzw bei Tankrechnungen 250 Euro übersteigt. Wir empfehlen daher, diese Rechnungen jedenfalls an das Finanzamt via FinanzOnline mittels pdf-Datei zu übermitteln, zumal einige Mitgliedstaaten diese Rechnungen anderenfalls nicht berücksichtigen und die Erstattung der Vorsteuer somit ablehnen. 10
Tax & Legal News | Steuern International BFG zur Lösung von internationalen Einkünfte-Zurechnungskonflikten Sachverhalt Innerstaatliches Recht folgt OECD- Der in Österreich ansässige Partnership-Report Beschwerdeführer (Bf) ist Alleineigentümer Gemäß OECD-Partnership-Report einer österreichischen GmbH, die 100 % sind Zurechnungskonflikte bei der Anteile an einer Schweizer Gesellschaft grenzüberschreitenden Sachverhalten hält, bei welcher der Bf als Geschäftsführer vom Ansässigkeitsstaat auf der Grundlage tätig ist. Seine unternehmerische des Methodenartikels des einschlägigen Tätigkeit in der Schweiz wickelt er über Doppelbesteuerungsabkommens zu die Schweizer GmbH ab. Diese Einkünfte lösen. Nach Ansicht des BFG (15.4.2021, wurden nach schweizerischem Recht bei RV/7101907/2016) hat Österreich die in der dort ansässigen GmbH besteuert. der Schweiz bei der Schweizer GmbH Im Zuge einer Außenprüfung wurden die erhobenen Steuern vom Einkommen auf über die Schweizer GmbH abgewickelten die österreichische Einkommensteuer des Leistungsbeziehungen direkt dem Bf in Bf anzurechnen. Österreich zugerechnet. Der Bf brachte in der Folge die in der Schweiz erhobene Fazit Steuer in Österreich zur Anrechnung. Dies Internationale Zurechnungskonflikte sind wurde vom Finanzamt (FA) verwehrt. durch den Methodenartikel des jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungs Finanzamt: Einkünftezurechnung abkommens zu lösen, indem Österreich als an den Bf als Ausfluss der Ansässigkeitsstaat die ausländische Steuer wirtschaftlichen Betrachtungsweise auf die die gleichen Einkünfte treffende Das Finanzamt erkannte die Anrechnung österreichische Einkommensteuer der Schweizer Steuer nicht an, da die verpflichtend anrechnet. Dies gilt auch Zurechnung der Einkünfte – dem wahren dann, wenn im DBA -Partnerstaat der auf wirtschaftlichen Gehalt entsprechend der wirtschaftlichen Betrachtungsweise – statt an die Schweizer GmbH an den fußenden österreichischen Einkünfte Bf in Ö zu erfolgen hätte. Die Schweiz zurechnung nicht gefolgt wird. hätte die gleichen Zurechnungsprinzipien anzuwenden und wäre damit verpflichtet, Michaela Morgenbesser die entsprechenden Einkünfte der mmorgenbesser@deloitte.at Schweizer GmbH in der Schweiz steuerlich zu entlasten. 11
Tax & Legal News | Finanzstrafrecht & Verfahrensrecht VwGH: Ressortverteilung bei Geschäftsführerhaftung relevant! Vorbemerkung zuständig war, traf das BFG keine Fest werden kann. Unabhängig davon darf die In Krisenzeiten erlangt die Möglichkeit stellungen. Dagegen richtete sich die Abgabenbehörde nicht ohne weiteres der Abgabenbehörde, Organmitglieder gegenständliche Revision. jeden Geschäftsführer zur Haftung heran für uneinbringliche Abgaben der von ziehen, sondern hat vielmehr die Gründe ihnen vertretenen Gesellschaft zur Entscheidung des VwGH für die Haftungsinanspruchnahme und Haftung heranzuziehen, große praktische Nach der ständigen Rsp des VwGH tritt vor allem ihre Ermessensübung hin Bedeutung. In diesem Zusammenhang bei Vorliegen einer Geschäftsverteilung reichend zu begründen, widrigenfalls die kommt es oftmals vor, dass mehrere die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit Geltendmachung der Haftung rechts Personen mit der Geschäftsführung denjenigen Geschäftsführer, der mit widrig erfolgte. Dies gilt auch, wenn betraut wurden, sodass sich damit einher der Besorgung der betroffenen Ange keine Aufgabenverteilung vereinbart gehend die Frage stellt, welcher Geschäfts legenheiten betraut ist. Demnach ist der wurde, zumal eine Haftung nur dann in führer zur Haftung herangezogen werden von den steuerlichen Angelegenheiten Frage kommt, wenn Gründe vorliegen, kann. Genau diese Rechtsfrage der ausgeschlossene Geschäftsführer in der an der Ordnungsmäßigkeit des Haftungsinanspruchnahme bei mehreren Regel nicht in Anspruch zu nehmen. Dieser anderen – mit der Wahrnehmung der Vertretern einer GmbH wurde in zwei ist nur dann zur Haftung heranzuziehen, steuerlichen Angelegenheiten bestellten aktuellen Revisionsverfahren an den wenn für ihn ein Anlass vorliegt, an der – Geschäftsführers zu zweifeln und keine VwGH herangetragen, welcher in seinen Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts Maßnahmen ergriffen werden. dazu ergangenen Erkenntnissen (VwGH führung des mit der Wahrnehmung 31.12.2020, Ra 2020/13/0084 sowie VwGH der steuerlichen Gebarung betrauten Philip Predota 1.2.2021, Ra 2020/13/0087) klare Aussagen Geschäftsführers zu zweifeln und er den ppredota@deloitte.at getroffen hat. noch nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen. Ihn trifft allerdings keine Haftung, Sachverhalt wenn triftige Gründe der Erfüllung seiner Die Revisionswerberin wurde in beiden abgabenrechtlichen Pflichten entgegen Fällen als ehemalige Geschäftsführerin gestanden sind. Diese Kriterien sind in die einer GmbH mittels Haftungsbescheid für Ermessensübung der Abgabenbehörde ausstehende Abgabenschuldigkeiten in bei der Haftungsinanspruchnahme Anspruch genommen, da ein Insolvenz einzubeziehen. Mangels Feststellungen verfahren (vormals Konkursverfahren) bzw einer hinreichenden Begründung über die GmbH, bei welcher sie die in dieser Hinsicht, erwiesen sich die Geschäftsführung innehatte, mangels gegenständlichen Haftungsinanspruch Kostendeckung aufgehoben wurde. In der nahmen als rechtswidrig, sodass die Beschwerde gegen den Haftungsbescheid Erkenntnisse des BFG aufzuheben waren. wurde vorgebracht, dass neben der Revisionswerberin auch weitere Personen Fazit als Geschäftsführer bestellt waren und Kommen mehrere organschaftliche sie darüber hinaus gar nicht für die Vertreter einer juristischen Person als abgabenrechtlichen Belange der Gesell Haftungspflichtige in Frage, ist für die schaft zuständig gewesen sei. Das BFG Haftungsinanspruchnahme maßgeblich, gab der Beschwerde nicht Folge und wer mit den abgabenrechtlichen Ange begründete die rechtmäßige Haftungs legenheiten betraut wurde. Um einer inanspruchnahme damit, dass die Haftungsinanspruchnahme bzw einem Revisionswerberin die Tätigkeit des für Rechtsstreit mit dem Fiskus vorzubeugen, die abgabenrechtlichen Angelegenheiten ist zu empfehlen, dass bei mehreren zuständigen Geschäftsführers überprüfen Geschäftsführern einer juristischen Person hätte müssen, was von ihr jedoch nicht eine klare und unzweifelhafte Aufgaben erfolgt sei. Zur Tatsache, wer intern für verteilung vereinbart wird, zumal nur die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen einer solchen Beweiskraft beigemessen 12
Tax & Legal News | Finanzstrafrecht & Verfahrensrecht BFG: Abgabenerhöhung pro Finanzvergehen festzusetzen Überblick Entscheidung des BFG stattgegeben und der Bescheid, mit der die Wird eine Selbstanzeige anlässlich von Das BFG hielt fest, dass im Rahmen einer Abgabenerhöhungen festgesetzt wurden, Prüfungshandlungen nach deren An Selbstanzeige, welche sich auf mehrere wurde aufgehoben. meldung bzw sonstiger Bekanntgabe in Finanzvergehen bezieht, für jede einzelne Hinsicht auf vorsätzlich bzw grob fahrlässig strafbare Handlung die jeweilige Abgaben Fazit begangener Finanzvergehen erstattet, art und der jeweilige Zeitraum offenzulegen Bei einer Selbstanzeige, im Rahmen muss zusätzlich zur Schadensgutmachung sind. Diese Voraussetzung resultiert welcher mehrere Finanzvergehen eine von der Abgabenbehörde bescheid daraus, dass zum einen die Abgaben angezeigt werden, ist es zur Erlangung mäßig festzusetzende Abgabenerhöhung behörde in die Lage versetzt werden soll, der strafbefreienden Wirkung nicht entrichtet werden. Die Behörde hat die rasch eine richtige Abgabenfestsetzung ausreichend, Verkürzungen von Abgabenerhöhung pro Finanzvergehen vorzunehmen. Zum anderen soll es der Abgaben, welche monatsweise zu festzusetzen. Folgerichtig ist die Offen Behörde ermöglicht werden, jedes einzelne entrichten sind, mittels Jahresbeträgen legung derart zu gestalten, dass die Finanzvergehen prüfen zu können, sodass offenzulegen. Vielmehr muss der Anzeiger Behörde in die Lage versetzt wird, pro pro Finanzvergehen eine Abgaben eine Aufgliederung in die einzelnen Finanzvergehen eine Abgabenerhöhung erhöhung festgesetzt werden kann. Abgabenzeiträume vornehmen. Wird die berechnen zu können. Ist dies nicht der Abgabenbehörde mangels Bekanntgabe Fall, sind die gesetzlichen Voraussetzungen Im vorliegenden Fall hat der Beschwerde der richtigen Tatzeiträume nicht in die Lage nicht gegeben, wodurch wiederum die führer unter anderem einen Sachverhalt versetzt, rasch richtig die Abgaben sowie strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige betreffend die Abzugsteuer offengelegt. in weiterer Folge die Abgabenerhöhung wegfällt. Die Abzugssteuer ist eine Selbstberech festzusetzen, sind die Voraussetzungen für nungsabgabe, welche monatsweise zu eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht Sachverhalt entrichten ist. Der Beschwerdeführer hat erfüllt. Ein Verband, seine Geschäftsführer über mehrere Jahre hinweg die Abzug sowie der steuerliche Vertreter legten steuer nicht in voller Höhe abgeführt, Madeleine Grünsteidl anlässlich einer Prüfungshandlung Ver wodurch mehrere Finanzvergehen mit mgruensteidl@deloitte.at kürzungen der Körperschaftsteuer sowie dem Tatzeitraum von jeweils einem Monat der Abzugsteuer für mehrere Jahre offen. begangen wurden. Dementsprechend Maria Prechtl Die geschuldeten Beträge wurden durch hätte der Verband die Verkürzungen mprechtl@deloitte.at den Verband pro Jahr geschätzt und an der Abzugssteuer, anstelle geschätzter schließend entrichtet. Im Nachgang zur Jahresbeträge, in Form von geschätzten Selbstanzeige setzte die Abgabenbehörde Monatsbeträgen offenzulegen gehabt. für die betreffenden Jahre die Abgaben nachforderungen bescheidmäßig fest. Nach Ansicht des BFG ist somit der von Zudem erließ das FA einen Bescheid zur der Abgabenbehörde erlassene Bescheid Festsetzung einer Abgabenerhöhung. rechtswidrig, da die darin festgesetzten Dieser „Sammelbescheid“ beinhaltete die Abgabenerhöhungen nicht pro Finanz Zeiträume, welche in Jahren angegeben vergehen gesondert ausgewiesen waren, sowie die zu entrichteten Mehr wurden. Dies war jedoch aufgrund der beträge (bestehend aus Körperschaft- unvollständigen Selbstanzeige des Be sowie Abzugsteuer), welche pro Jahr schwerdeführers auch nicht möglich. Die berechnet wurden, die Summe aller Mehr Behörde wurde nicht in die Lage versetzt, beträge und den auf Basis dieser Summe rasch richtige Abgabenfestsetzungen berechneten Abgabenerhöhungsbetrag. durchzuführen. Demzufolge wurden Der Verband brachte Beschwerde gegen die inhaltlichen Anforderungen einer den Bescheid ein, die dem BFG zur Selbstanzeige nicht erfüllt, wodurch Entscheidung vorgelegt wurde. bereits deswegen die Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung entfalten konnte. Der Beschwerde wurde daher 13
Tax & Legal News | Finanzstrafrecht & Verfahrensrecht BFG: Klare Ressortverteilung kann Geschäftsleitungsorgane vor Finanzstrafen schützen Vorbemerkung der Umsatzsteuervoranmeldungen Kontrollaufgaben nicht entspreche, Sind in einer GmbH mehrere Personen mit sowie die fristgerechte Entrichtung der allenfalls die ihm gebotene mögliche der Geschäftsführung betraut, gilt für die Vorauszahlungen nicht verantwortlich und zumutbare handelsrechtliche Wahrnehmung der abgabenrechtlichen gewesen sei. Das Finanzstrafverfahren Sorgfaltspflicht verletze. Zumal jedoch die Pflichten das Prinzip der Gesamtver wurde daher eingestellt. Verkürzung von Umsatzsteuer im Rahmen antwortung. Die Nichteinhaltung dieser der Umsatzsteuervoranmeldungen nur Pflichten kann finanzstrafrechtliche Der Amtsbeauftragte der bei vorsätzlichem bzw wissentlichem Folgen nach sich ziehen. Bei mehreren Finanzstrafbehörde erhob gegen die Handeln zu bestrafen ist, hat das BFG Geschäftsführern stellt sich die Frage, ob Einstellung Beschwerde. Begründend die Beschwerde des Amtsbeauftragen tatsächlich alle Geschäftsführer die finanz wurde ausgeführt, dass A handelsrechtliche abgewiesen. strafrechtliche Verantwortung tragen oder Geschäftsführerin der GmbH gewesen ob bei einzelnen Geschäftsführern Gründe sei und somit die wirtschaftlichen Fazit dagegensprechen. Diese Rechtsfrage und steuerlichen Belange der GmbH Kommen bei einer juristischen Person wurde im Fall einer Abgabenhinterziehung mitverantworte und im Gegensatz zu B mehrere Vertreter als finanzstrafrechtlich in einem aktuellen Beschwerdeverfahren eine kaufmännische Ausbildung absolviert Verantwortliche in Frage, ist es maßgeblich, an das BFG herangetragen (BFG vom habe. Darüber hinaus habe A den wer mit den abgabenrechtlichen Belangen 5.7.2021, RV/6300014/2019). kaufmännischen Bereich übernehmen betraut ist. Sofern zumindest eine faktische sollen, diesen Bereich aber vernachlässigt. Ressortverteilung nachgewiesen werden Sachverhalt kann, kann die finanzstrafrechtliche Bei einer GmbH waren A und B als handels Entscheidung des BFG Verantwortung eines handelsrechtlichen rechtliche Geschäftsführer im Firmenbuch Das BFG hielt fest, dass als Geschäftsführers insbesondere in Bezug eingetragen, wobei A ihren Wohnsitz in Wahrnehmender der steuerlichen Belange auf Vorsatzdelikte abgewehrt werden. Deutschland hatte und die Funktion als eines Unternehmens jene Personen gelten, Eine etwaige Nichteinhaltung der dem Geschäftsführerin nur in dem Fall aktiv welche diesbezüglich im Unternehmen Geschäftsführer im Falle einer Ressort ausführte, dass B ausscheiden oder Entscheidungsgewalt ausüben – sei verteilung auferlegten Kontrollaufgaben ausfallen würde. Das Rechnungswesen es aufgrund gesellschaftsrechtlicher kann lediglich eine grob fahrlässige wurde von B alleine betreut. Die Um Legitimation, sei es auch aufgrund lediglich Verletzung der abgabenrechtlichen satzsteuer voranmeldungen wurden faktischer Gegebenheiten. Aufgrund ihrer Pflichten darstellen. Um einem etwaigen vom Steuerberater auf Basis der von B Eigenschaft als im Firmenbuch bestellte Finanzstrafverfahren vorzubeugen, übermittelten Unterlagen erstellt und handelsrechtliche Geschäftsführerin empfiehlt es sich, hinsichtlich der abgaben beim Finanzamt eingereicht. Für mehrere kommt A als Entscheidungsträgerin für rechtlichen Verpflichtungen eine eindeutige Voranmeldezeiträume übermittelte B diese finanzstrafrechtlichen Fehlverhalten Aufgabenverteilung, beispielsweise durch nur jeweils einen Teil der Ausgangs grundsätzlich in Frage, sodass von gesellschaftsver tragliche Regelungen rechnungen, weshalb zu Unrecht Um einem entsprechenden Anfangsverdacht bzw eine Geschäftsordnung, zu treffen, satzsteuergutschriften anstelle von auszugehen war. Nach Ansicht des BFG zumal einer solchen im Ernstfall relevante Umsatzsteuerzahllasten gemeldet wurden. hatte A jedoch mit der Erstellung des Beweiskraft zukommt. Dabei sollten die Im Rahmen einer Außenprüfung wurden steuerlichen Rechenwerkes der GmbH weiterhin bestehenden Kontrollpflichten die Sachverhalte aufgedeckt. Im Anschluss nichts zu tun. Das ergab sich für das BFG nicht außer Acht gelassen werden. wurde gegen A wegen des Verdachts insbesondere aus den Darlegungen des der Verkürzung von Vorauszahlungen an anderen Geschäftsführers, zumal B diesen Madeleine Grünsteidl Umsatzsteuer ein Finanzstrafverfahren Umstand auch im Verfahren vor dem mgruensteidl@deloitte.at eingeleitet. Für den Spruchsenat lag eine BFG nochmals bestätigt habe. Das BFG tatsächliche Ressortverteilung innerhalb sah keine Anhaltspunkte, wodurch diese Anna-Magdalena Gleixner der GmbH in Bezug auf Buchhaltung, Darstellung widerlegt werden könnte. agleixner@deloitte.at Rechnungserstellung und Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflich Abschließend führte das BFG aus, dass tungen vor, weshalb A für die Abgabe ein Geschäftsführer, welcher seinen 14
Tax & Legal News | Finanzstrafrecht & Verfahrensrecht Steuertermine im September 2021 Am 15.9.2021 sind ua fällig: • Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 2021. • Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für Juli 2021. • Normverbrauchsabgabe für Juli 2021. • Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Juli 2021. • Werbeabgabe für Juli 2021. • Sozialversicherung für Dienstnehmer für August 2021. • Lohnsteuer für August 2021. • Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfenausgleichsfonds für August 2021. • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für August 2021. • Kommunalsteuer für August 2021. • U-Bahn Steuer für Wien für August 2021. • Abzugsteuer gem § 99 EStG für August 2021. Am 30.9.2021 sind ua fällig (soweit erforderlich): • Zusammenfassende Meldung für August 2021 • Herabsetzungsantrag Vorauszahlungen Einkommen- bzw Körperschaftsteuer 2021. • Antrag auf Vorsteuerrückerstattung von in anderen EU-Mitgliedstaaten angefallenen Vorsteuern aus 2020 (elektronisch einzubringen). Melde- bzw Anzeigefrist bei Umgründungen mit Stichtag 31.12.2020. Madeleine Grünsteidl mgruensteidl@deloitte.at 15
Redaktion ÖSTE Patrick Weninger TE RR IT Madeleine Grünsteidl National LO EI Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Tax Firm CH DE Renngasse 1/ Freyung |1010 Wien of the Year 2020 Tel: +43 1 537 00 National Transfer Pricing Firm Int E-Mail: office@deloitte.at ew www.deloitte.at of the Year 2020 vi er at R e n ion x Geschäftsführung a l Ta Karin Andorfer, Harald Breit, Christian Bürgler, Barbara Edelmann, Martin Freudhofmeier, Wolfgang Fritsch, Verena Gabler, Bernhard Geiger, Gerhard Gratzl, Peter-Michael Grau, Bernhard Gröhs, Peter Haunold, Andreas Hlavenka, Gabriele Holzinger, Stefan Hübner, Edgar Huemer, Andrea Kopecek, Herbert Kovar, Alexander Lang, Sieglinde Moser, Robert Rzeszut, Josef Schuch, Gernot Schuster, Gottfried Spitzer, Alfons Stimpf-Abele, Gerald Vlk, Claudia Wehinger-Malang, Michael Weismann, Patrick Weninger, Christian Wilplinger Blattlinie Informationsmedium für Kundinnen und Kunden Grafik und Layout Tanja Spielvogel Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), dessen globales Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und deren verbundene Unternehmen innerhalb der „Deloitte Organisation“. DTTL („Deloitte Global“), jedes ihrer Mitgliedsunternehmen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige, unabhängige Unternehmen, die sich gegenüber Dritten nicht gegenseitig verpflichten oder binden können. DTTL, jedes DTTL Mitgliedsunternehmen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen haften nur für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen. DTTL erbringt keine Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden. Weitere Informationen finden Sie unter www.deloitte.com/about. Deloitte ist ein global führender Anbieter von Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting, Financial Advisory sowie Risk Advisory. Mit einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und den mit ihnen verbundenen Unternehmen innerhalb der „Deloitte Organisation“ in mehr als 150 Ländern und Regionen betreuen wir vier von fünf Fortune Global 500® Unternehmen. "Making an impact that matters" – mehr als 312.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Deloitte teilen dieses gemeinsame Verständnis für den Beitrag, den wir als Unternehmen stetig für unsere Klientinnen und Klienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Gesellschaft erbringen. Mehr Information finden Sie unter www.deloitte.com. Diese Kommunikation enthält lediglich allgemeine Informationen, die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), dessen globales Netzwerk an Mitgliedsunternehmen oder mit ihnen verbundene Unternehmen innerhalb der „Deloitte Organisation“ bieten im Rahmen dieser Kommunikation keine professionelle Beratung oder Services an. Bevor Sie die vorliegenden Informationen als Basis für eine Entscheidung oder Aktion nutzen, die Auswirkungen auf Ihre Finanzen oder Geschäftstätigkeit haben könnte, sollten Sie qualifizierte, professionelle Beratung in Anspruch nehmen. DTTL, seine Mitgliedsunternehmen, mit ihnen verbundene Unternehmen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihre Vertreterinnen und Vertreter übernehmen keinerlei Haftung, Gewährleistung oder Verpflichtungen (weder ausdrücklich noch stillschweigend) für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Kommunikation enthaltenen Informationen. Sie sind weder haftbar noch verantwortlich für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt in Verbindung mit Personen stehen, die sich auf diese Kommunikation verlassen haben. DTTL, jedes seiner Mitgliedsunternehmen und mit ihnen verbundene Unternehmen sind rechtlich selbstständige, unabhängige Unternehmen. © 2021. Für weitere Informationen kontaktieren Sie Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH. Gesellschaftssitz Wien | Handelsgericht Wien | FN 81343 y
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