The Money Laundering Reporting O fi cer
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REGULIERUNG, INSIGHTS & POLITIK 01 Z U R G E L D WÄ S C H E P R ÄV E N T I O N The Money Laundering Reporting O�ficer Inhalt DEUTS C HL AND S E TZT EU-GEL DWÄS C HER IC HTL INIE NIC HT F R IS TGER EC HT UM PER S ONEL L E AUF S TEL LUNG VON BAF IN UND F IU ZUR GEL DWÄS C HE 3 FR AGEN AN RÜDIGER QUEDENFELD – M I TG L I E D S U N T E R N E H M E N V O R G E S T E L LT Termin-Highlights Zahlen zur Geldwäsche GELDSTRAFEN 14.01.2021 Unanfechtbare Bußgeldbescheide Expertengespräch zur veröffentlicht nach § 57 GwG: Bekämpfung der Geldwäsche Finanzausschuss, Landtag Schleswig-Holstein 145.600 € 100 € RE KORDSTRAFE MINIM ALST R AF E QU ELLE: Internetauftritt der Regierung Mittelfranken nach § 57 GwG
01 THE MONE Y L AUNDERING REPORTING OFFICER Vorwort B E R L I N , 16 .12 . 2 0 2 0 Sehr geehrte Damen und Herren, in unserem Gründungsjahr erscheint erstmalig auch unser Newsletter »The Money Laundering Reporting Officer – Regulierung, Insights und Politik zur Geldwäscheprävention«. In diesem Format halten wir Sie über aktuelle Entwicklungen zur Geldwäsche- prävention in der Politik auf europäischer, auf Bundes- und Landesebene auf dem Laufenden. Natürlich sollen auch internationale Entwicklungen nicht zu kurz kommen. Zusätzlich greifen wir aktuelle Trends aus den unterschied- lichen Branchen der Geldwäsche-Verpflichteten auf. Nicht zuletzt lassen wir unsere Mitglieder zu Wort kommen und berichten über Veranstaltungen, die innerhalb der spezifischen Branchen stattfinden. In dieser Ausgabe beschäftigt uns das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche, zu welchem im Dezember eine Anhörung im Bundestag stattgefunden hat. Gleichzeitig hat Deutschland damit die EU-Geld- wäscherichtlinie nicht fristgerecht umgesetzt, da der Entwurf hierfür erst im Herbst vorgelegt wurde. Wir stellen in unserer täglichen Arbeit fest, dass sich der Vollzug von gesetzlichen Regulierungen weiter erhöht. Die Aufstellung der BaFin und der FIU sind hierfür ein gutes Beispiel, das wir ebenfalls in diese Ausgabe aufgenommen haben. Viel Freude bei der Lektüre wünscht Ihnen, Christian Tsambikakis V O R S TA N D S V O R S I T Z E N D E R
01 THE MONE Y L AUNDERING REPORTING OFFICER Deutschland setzt EU-Geldwäscherichtlinie nicht fristgerecht um Deutschland hat die 2018 in Kraft getretene EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche nicht fristgerecht umgesetzt. Das Europäische Parlament hatte 2018 die 5. Geldwäscherichtlinie (AMLD) angenommen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben 24 Monate Zeit um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das Bundes- ministerium der Justiz und für Verbraucher- schutz (BMJV) hat im August 2020 einen Referentenentwurf zur Neufassung des Geldwäsche-Tatbestands im Strafgesetzbuch vorgelegt. Die Frist zur Umsetzung der Richt- linie konnte zum 3. Dezember 2020 nicht eingehalten werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und einige Fachausschüsse des Bundesrates fordern Nachbesserungen am Gesetzentwurf, da der Gesetzentwurf nicht zu einer Verbesserung der Geldwäschebekämpfung beitrage. Insbesondere am mit dem im Entwurf eingeführten Paragrafen 76a entzündet sich die Kritik. Demnach soll die Einziehung von sichergestellten Vermögen künftig davon abhängen, dass die Vortat ein Verbrechen oder ein banden- oder gewerbsmäßiges Vergehen ist. In der Realität sei die Beurteilung bei Sicherstel- lung allerdings noch nicht möglich. Der Bundestag hat am 9. Dezember 2020 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Ob das Gesetz noch in der letzten Sitzung des Bundestages am 18. Dezember 2020 behandelt werden kann, ist derzeit noch unklar. Parallel hat die BaFin Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz erarbeitet. Für den Glückspielsektor hat die BaFin hier im November einen ersten Entwurf vorgelegt. SEITE 03
01 THE MONE Y L AUNDERING REPORTING OFFICER Personelle Aufstellung von BaFin und FIU zur Geldwäsche Die Bundesanstalt Das äußert sich auch in einer kleinen Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Deutschen Bundestag, die sich mit den personellen Kapazitäten der für Finanzdienst- BaFin befasst. Die Bundesregierung hat geantwortet, dass die BaFin aktuell leistungsaufsicht 106 Mitarbeiter in der Abteilung Geldwäscheprävention beschäftigt. In der gesamten Behörde haben 42 Prozent der Mitarbeiter ein wirtschaftswissen- (BaFin) ist schaftliches Studium abgeschlossen, 26 Prozent sind Volljuristen. Der Anteil spätestens durch der Volljuristen ist damit im Vergleich zu anderen Bundesbehörden eher klein. den Wirecard- Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat sich zudem mit einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes befasst. Auslöser der Prüfung war Untersuchungsaus- der Stellenzuwachs bei der FIU. Dieser habe die Frage aufgeworfen, ob schuss in den Fokus mehr Personal in der FIU zu einer besseren Bekämpfung der Geldwäsche beitragen würde. Stammbeschäftigt waren in der FIU im Januar 2020 der breiteren nur 277 Mitarbeiter. Bis 2023 sind für die FIU 475 Planstellen vorgesehen. Öffentlichkeit 400 davon in der Prüfung und 75 in der Verwaltung. Das Bundesfinanz- ministerium hat Bedarf für 105 weitere Stellen in der Prüfung angemeldet. gerückt. Das zeigt, dass sich der Vollzugsdruck auf absehbare Zeit erhöhen wird und dass das Thema Geldwäscheprävention weiter an Fahrt aufnimmt. Zum Vergleich: Die FIU hatte 2018 noch 165 Beschäftigte und weitere 100 Beschäftigte aus anderen Abteilungen des Zolls, die bei der FIU aushalfen. SEITE 04
01 THE MONE Y L AUNDERING REPORTING OFFICER 3 Fragen an unsere Mitglieder I N T E R V I E W M I T R Ü D I G E R Q U E D E N F E L D A M 11.12 . 2 0 2 0 In welchem Bereich kümmern Sie sich um die Geldwäscheprävention? Ich arbeite als externer Geldwäschebeauftragter und Berater. Als solcher betreue ich seit 2013 in den Branchen Finanzen, Güterhändler und Glücksspiel ca. 200 Unternehmen. Meine Karriere in der Geldwäscheprävention begann allerdings deutlich früher. 1995 wurde ich zum ersten Geldwäschebeauftragten der Deutschen Kreditbank. Ich kenne das Thema in Deutschland also nahezu von Beginn an. Was sind aus Ihrer Sicht Hemmnisse, die aktuell Geldwäscheprävention erschweren? Das größte Hemmnis sind die unklaren gesetzlichen Vorgaben. Es muss zu viel interpretiert werden. Die Aufsichtsbehörden legen daher vieles in den Anwendungs- und Auslegungshin- weisen sehr unterschiedlich aus – hier fehlt es an einheitlichen Vorgaben. Im Ergebnis muss man als Geldwäschebeauftragter viel Zeit auf Bürokratie verwenden, die besser in die Prävention fließen würde. Mir fehlt zudem ein Austausch der Aufsichtsbehörden mit den Verpflichteten und Praktikern. Schließlich kennen wir die Problemfelder aus erster Hand. Für viele Aufsichtsbehörden ist es nur ein Thema unter vielen, mit dem sie sich auch erst vergleichsweise kurz auseinander- setzen. Da würde etwas Rückmeldung aus der Praxis, was funktioniert und wo man noch nachsteuern muss, sicherlich nicht schaden. Und natürlich eine deutlich bessere Bearbeitung der Verdachtsmeldung durch die FIU. Aber das ist inzwischen ja keine Neuigkeit mehr. Für welche Forderung setzen Sie sich persönlich ein? Mein Anliegen ist es, die Aufsichtsstrukturen bundesweit zu vereinheitlichen. Rechtlich ist eine einzige Aufsichtsbehörde vermutlich nicht möglich. Es wäre aber schon viel geholfen, wenn zumindest für einzelne Verpflichteten-Gruppen, wie zum Beispiel Güterhändler, eine Aufsicht bundesweit zuständig wäre. Hilfreich im Güterhandel fände ich zudem, wenn Käufer mit nicht-deutschem Wohnsitz bei Käufen mit größeren Bargeldsummen die entsprechende Einfuhrerklärung beim Zoll vorlegen müssten. Damit könnten einige Strohmannkonstellationen ausgeschlossen werden. SEITE 05
01 THE MONE Y L AUNDERING REPORTING OFFICER Über den Bundesverband der Geldwäschebeau�tragten Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten e.V. vertritt und fördert auf allen Ebenen die Interessen der Geldwäschebeauftragten in Unternehmen oder als Einzelmitglieder. Mit politischen Veranstaltungen, proaktiver Pressearbeit und einem fach- spezifischen Angebot an seine Mitglieder stärkt er die Entwicklung der Branche und des Berufsfeldes. Die spezifischen Anforderungen der Unternehmen und Kunden im Hinblick auf gesetzliche Grundlagen und Entwicklungen und die besondere Sensibilität und Bedeutung des Themas insgesamt stehen dabei im Fokus. Mit seinen Veranstaltungen wirkt der Verband in den politischen Raum. Er fördert Vernetzung und Austausch zwischen Wirtschaft, Politik und Aufsichts- behörden und ermöglicht seinen Mitgliedern so eine intensive Vernetzung in allen relevanten Bereichen. Kontakt E-Mail: info@bundesverband-gwb.de Vereinsregister: VR 38194 B www.bundesverband-gwb.de Registergericht: Berlin (Charlottenburg) I M P RESSU M: VERT RE T EN DURC H: »The Money Laundering Reporting Officer – Christian Tsambikakis (Vorsitzender) Regulierung, Insights und Politik zur Geldwäscheprä- Lena Olschewski (Stellvertretende Vorsitzende) vention« ist der regelmäßig erscheinende Newsletter Tel.: 0221 / 650 886 96 des Bundesverband der Geldwäschebeauftragen e.V. I N H ALTLICH VERA NT WORTLICH: Bundesverband der Geldwäschebeauftragten e.V. Leipziger Straße 124 10117 Berlin
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