The Money Laundering Reporting O fi cer

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The Money Laundering Reporting O fi cer
REGULIERUNG, INSIGHTS & POLITIK
01
         Z U R G E L D WÄ S C H E P R ÄV E N T I O N

         The Money
         Laundering
         Reporting
         O�ficer

         Inhalt
                    DEUTS C HL AND S E TZT
                    EU-GEL DWÄS C HER IC HTL INIE
                    NIC HT F R IS TGER EC HT UM

                    PER S ONEL L E AUF S TEL LUNG VON
                    BAF IN UND F IU ZUR GEL DWÄS C HE

                    3 FR AGEN AN RÜDIGER QUEDENFELD
                    – M I TG L I E D S U N T E R N E H M E N
                    V O R G E S T E L LT

 Termin-Highlights                                             Zahlen zur Geldwäsche
                                                               GELDSTRAFEN
 14.01.2021                                                    Unanfechtbare Bußgeldbescheide
 Expertengespräch zur                                          veröffentlicht nach § 57 GwG:
 Bekämpfung der Geldwäsche
 Finanzausschuss, Landtag Schleswig-Holstein

                                                                 145.600 €                                   100 €
                                                                     RE KORDSTRAFE                        MINIM ALST R AF E

                                                               QU ELLE: Internetauftritt der Regierung Mittelfranken nach § 57 GwG
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01   THE MONE Y L AUNDERING REPORTING OFFICER

     Vorwort

                B E R L I N , 16 .12 . 2 0 2 0

                Sehr geehrte Damen und Herren,
                in unserem Gründungsjahr erscheint erstmalig auch unser Newsletter
                »The Money Laundering Reporting Officer – Regulierung, Insights und Politik
                zur Geldwäscheprävention«.

                In diesem Format halten wir Sie über aktuelle Entwicklungen zur Geldwäsche-
                prävention in der Politik auf europäischer, auf Bundes- und Landesebene
                auf dem Laufenden. Natürlich sollen auch internationale Entwicklungen nicht
                zu kurz kommen. Zusätzlich greifen wir aktuelle Trends aus den unterschied-
                lichen Branchen der Geldwäsche-Verpflichteten auf. Nicht zuletzt lassen
                wir unsere Mitglieder zu Wort kommen und berichten über Veranstaltungen,
                die innerhalb der spezifischen Branchen stattfinden.

                In dieser Ausgabe beschäftigt uns das Gesetz zur Verbesserung der
                Bekämpfung der Geldwäsche, zu welchem im Dezember eine Anhörung im
                Bundestag stattgefunden hat. Gleichzeitig hat Deutschland damit die EU-Geld-
                wäscherichtlinie nicht fristgerecht umgesetzt, da der Entwurf hierfür erst im
                Herbst vorgelegt wurde. Wir stellen in unserer täglichen Arbeit fest, dass sich
                der Vollzug von gesetzlichen Regulierungen weiter erhöht. Die Aufstellung der
                BaFin und der FIU sind hierfür ein gutes Beispiel, das wir ebenfalls in diese
                Ausgabe aufgenommen haben.

                Viel Freude bei der Lektüre wünscht Ihnen,

                Christian Tsambikakis
                V O R S TA N D S V O R S I T Z E N D E R
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       

     Deutschland setzt
     EU-Geldwäscherichtlinie
     nicht fristgerecht um
     Deutschland hat die 2018 in Kraft getretene EU-Richtlinie zur
     Bekämpfung der Geldwäsche nicht fristgerecht umgesetzt.
     Das Europäische Parlament hatte 2018 die 5. Geldwäscherichtlinie
     (AMLD) angenommen.

                Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
                haben 24 Monate Zeit um die Richtlinie in
                nationales Recht umzusetzen. Das Bundes-
                ministerium der Justiz und für Verbraucher-
                schutz (BMJV) hat im August 2020 einen
                Referentenentwurf zur Neufassung des
                Geldwäsche-Tatbestands im Strafgesetzbuch
                vorgelegt. Die Frist zur Umsetzung der Richt-
                linie konnte zum 3. Dezember 2020 nicht
                eingehalten werden.

                Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und einige Fachausschüsse des Bundesrates
                fordern Nachbesserungen am Gesetzentwurf, da der Gesetzentwurf nicht zu
                einer Verbesserung der Geldwäschebekämpfung beitrage.

                Insbesondere am mit dem im Entwurf eingeführten Paragrafen 76a entzündet
                sich die Kritik. Demnach soll die Einziehung von sichergestellten Vermögen
                künftig davon abhängen, dass die Vortat ein Verbrechen oder ein banden- oder
                gewerbsmäßiges Vergehen ist. In der Realität sei die Beurteilung bei Sicherstel-
                lung allerdings noch nicht möglich.

                Der Bundestag hat am 9. Dezember 2020 eine öffentliche Anhörung
                durchgeführt. Ob das Gesetz noch in der letzten Sitzung des Bundestages
                am 18. Dezember 2020 behandelt werden kann, ist derzeit noch unklar.
                Parallel hat die BaFin Auslegungs- und Anwendungshinweise zum
                Geldwäschegesetz erarbeitet. Für den Glückspielsektor hat die BaFin hier
                im November einen ersten Entwurf vorgelegt.

                                                    SEITE 03
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01   THE MONE Y L AUNDERING REPORTING OFFICER

     Personelle Aufstellung von
     BaFin und FIU zur Geldwäsche

     Die Bundesanstalt      Das äußert sich auch in einer kleinen Anfrage der Fraktion „Die Linke“
                            im Deutschen Bundestag, die sich mit den personellen Kapazitäten der
     für Finanzdienst-      BaFin befasst. Die Bundesregierung hat geantwortet, dass die BaFin aktuell
     leistungsaufsicht      106 Mitarbeiter in der Abteilung Geldwäscheprävention beschäftigt. In der
                            gesamten Behörde haben 42 Prozent der Mitarbeiter ein wirtschaftswissen-
     (BaFin) ist            schaftliches Studium abgeschlossen, 26 Prozent sind Volljuristen. Der Anteil
     spätestens durch       der Volljuristen ist damit im Vergleich zu anderen Bundesbehörden eher klein.

     den Wirecard-          Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat sich zudem mit einem
                            Prüfbericht des Bundesrechnungshofes befasst. Auslöser der Prüfung war
     Untersuchungsaus-
                            der Stellenzuwachs bei der FIU. Dieser habe die Frage aufgeworfen, ob
     schuss in den Fokus    mehr Personal in der FIU zu einer besseren Bekämpfung der Geldwäsche
                            beitragen würde. Stammbeschäftigt waren in der FIU im Januar 2020
     der breiteren          nur 277 Mitarbeiter. Bis 2023 sind für die FIU 475 Planstellen vorgesehen.
     Öffentlichkeit         400 davon in der Prüfung und 75 in der Verwaltung. Das Bundesfinanz-
                            ministerium hat Bedarf für 105 weitere Stellen in der Prüfung angemeldet.
     gerückt.
                            Das zeigt, dass sich der Vollzugsdruck auf absehbare Zeit erhöhen
                            wird und dass das Thema Geldwäscheprävention weiter an Fahrt aufnimmt.
                            Zum Vergleich: Die FIU hatte 2018 noch 165 Beschäftigte und weitere
                            100 Beschäftigte aus anderen Abteilungen des Zolls, die bei der FIU aushalfen.

                                              SEITE 04
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     3 Fragen an
     unsere Mitglieder
     I N T E R V I E W M I T R Ü D I G E R Q U E D E N F E L D A M 11.12 . 2 0 2 0

                   In welchem Bereich kümmern
                   Sie sich um die Geldwäscheprävention?
                   Ich arbeite als externer Geldwäschebeauftragter und Berater. Als solcher betreue ich seit
                   2013 in den Branchen Finanzen, Güterhändler und Glücksspiel ca. 200 Unternehmen.
                   Meine Karriere in der Geldwäscheprävention begann allerdings deutlich früher. 1995 wurde
                   ich zum ersten Geldwäschebeauftragten der Deutschen Kreditbank. Ich kenne das Thema
                   in Deutschland also nahezu von Beginn an.

                   Was sind aus Ihrer Sicht Hemmnisse,
                   die aktuell Geldwäscheprävention erschweren?
                   Das größte Hemmnis sind die unklaren gesetzlichen Vorgaben. Es muss zu viel interpretiert
                   werden. Die Aufsichtsbehörden legen daher vieles in den Anwendungs- und Auslegungshin-
                   weisen sehr unterschiedlich aus – hier fehlt es an einheitlichen Vorgaben. Im Ergebnis muss
                   man als Geldwäschebeauftragter viel Zeit auf Bürokratie verwenden, die besser in
                   die Prävention fließen würde.

                   Mir fehlt zudem ein Austausch der Aufsichtsbehörden mit den Verpflichteten und Praktikern.
                   Schließlich kennen wir die Problemfelder aus erster Hand. Für viele Aufsichtsbehörden ist
                   es nur ein Thema unter vielen, mit dem sie sich auch erst vergleichsweise kurz auseinander-
                   setzen. Da würde etwas Rückmeldung aus der Praxis, was funktioniert und wo man noch
                   nachsteuern muss, sicherlich nicht schaden. Und natürlich eine deutlich bessere Bearbeitung
                   der Verdachtsmeldung durch die FIU. Aber das ist inzwischen ja keine Neuigkeit mehr.

                   Für welche Forderung setzen Sie sich persönlich ein?
                   Mein Anliegen ist es, die Aufsichtsstrukturen bundesweit zu vereinheitlichen. Rechtlich ist
                   eine einzige Aufsichtsbehörde vermutlich nicht möglich. Es wäre aber schon viel geholfen,
                   wenn zumindest für einzelne Verpflichteten-Gruppen, wie zum Beispiel Güterhändler, eine
                   Aufsicht bundesweit zuständig wäre.

                   Hilfreich im Güterhandel fände ich zudem, wenn Käufer mit nicht-deutschem Wohnsitz bei
                   Käufen mit größeren Bargeldsummen die entsprechende Einfuhrerklärung beim Zoll vorlegen
                   müssten. Damit könnten einige Strohmannkonstellationen ausgeschlossen werden.

                                                                            SEITE 05
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     Über den Bundesverband
     der Geldwäschebeau�tragten
                                         Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten e.V. vertritt und fördert
                                         auf allen Ebenen die Interessen der Geldwäschebeauftragten in Unternehmen
                                         oder als Einzelmitglieder.

                                         Mit politischen Veranstaltungen, proaktiver Pressearbeit und einem fach-
                                         spezifischen Angebot an seine Mitglieder stärkt er die Entwicklung der Branche
                                         und des Berufsfeldes. Die spezifischen Anforderungen der Unternehmen
                                         und Kunden im Hinblick auf gesetzliche Grundlagen und Entwicklungen und
                                         die besondere Sensibilität und Bedeutung des Themas insgesamt stehen
                                         dabei im Fokus.

                                         Mit seinen Veranstaltungen wirkt der Verband in den politischen Raum.
                                         Er fördert Vernetzung und Austausch zwischen Wirtschaft, Politik und Aufsichts-
                                         behörden und ermöglicht seinen Mitgliedern so eine intensive Vernetzung in
                                         allen relevanten Bereichen.

         Kontakt

         E-Mail: info@bundesverband-gwb.de                      Vereinsregister: VR 38194 B
         www.bundesverband-gwb.de                               Registergericht: Berlin (Charlottenburg)

         I M P RESSU M:                                         VERT RE T EN DURC H:
         »The Money Laundering Reporting Officer –               Christian Tsambikakis (Vorsitzender)
         Regulierung, Insights und Politik zur Geldwäscheprä-   Lena Olschewski (Stellvertretende Vorsitzende)
         vention« ist der regelmäßig erscheinende Newsletter    Tel.: 0221 / 650 886 96
         des Bundesverband der Geldwäschebeauftragen e.V.

         I N H ALTLICH VERA NT WORTLICH:
         Bundesverband der Geldwäschebeauftragten e.V.
         Leipziger Straße 124
         10117 Berlin
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