Tipp der Woche: Jetzt über Neuerungen zum Jahreswechsel informieren - HBO

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Tipp der Woche: Jetzt über Neuerungen zum
Jahreswechsel informieren
Ob rechtliche Neuerungen, Personalstrategien für die Post-Corona-Zeit oder Führungsthemen:
Jede Woche gibt die Online-Redaktion Personal HRlern und Führungskräften mit einem
Praxistipp neue Anreize. Diese Woche mit dem Tipp, jetzt schon die gesetzlichen Änderungen
und wichtigen HR-Themen rund um den Jahreswechsel 2021/2022 in den Blick zu nehmen.

Tipp von Andrea Schmitt, verantwortliche Online-Redakteurin für haufe.de/personal

Jetzt über HR-relevante Neuerungen zum Jahreswechsel informieren: Der Herbst ist da und
damit auch bald das Jahresende. Dieses bringt wieder einige wichtige HR-Themen mit sich, die
aufgrund der aktuellen Koalitions- und Corona-Debatten leicht in Vergessenheit geraten
könnten. Ob neue Sachbezugsfreigrenze, Arbeitgeberzuschuss zur bAV, Mindestlohn oder
Betriebsratswahlen - das Haufe Personal-Portal informiert Sie fortlaufend über alle
(gesetzlichen) Änderungen in den Bereichen Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht und
HR-Management.

Dieser Beitrag bietet eine laufend aktualisierte Übersicht mit allen relevanten HR-Themen zum
Jahreswechsel 2021/2022.

Tipp von Daniela Furkel, Redakteurin mit dem Schwerpunkt Recruiting

Setzen Sie Mitarbeiterbindung auf die HR-Agenda: Im August 2021 haben 4,27 Millionen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den USA ihre Jobs gekündigt. Dass sich so viele
Personen wie noch nie zu einem neuen Arbeitgeber aufmachten, hat verschiedene Ursachen -
unter anderem angestaute Unzufriedenheit während der Pandemie. Eine solche
Kündigungswelle ist hierzulande nicht zu erwarten, dennoch ist eine gestiegene
Wechselbereitschaft festzustellen. Gerade jüngere Fachkräfte sind schnell weg, wenn sie ein
besseres Angebot erhalten oder wenn ihnen der Vorgesetzte nicht passt. Für die Arbeitgeber in
Deutschland heißt das, dass sie verstärkt in die Mitarbeiterbindung investieren sollten. Dazu
gehört ein ansprechendes Arbeitsumfeld, transparente Kommunikation, die Einbindung in
entscheidungsrelevante Prozesse und weitere Angebote zur Identifikation der Mitarbeitenden mit
dem Unternehmen. In Deutschland liegt die Fluktuationsrate derzeit bei 33 Prozent. Wie Sie der
Fluktuation entgegenwirken können, erfahren Sie hier.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Selbstbewusste Fachkräfte: "Ich kann mir den Job
aussuchen"

Tipp von Matthias Haller, Redakteur mit Schwerpunkt Strategie & Führung

Handlungsfelder "grüner" Personalarbeit entdecken: Um die Klimakrise zu bewältigen,
bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung von Zivilgesellschaft, Politik und Unternehmen. Ein
Großteil der Betriebe hat Nachhaltigkeit strategisch verankert - und so muss auch die
Personalabteilung ihren Beitrag leisten. Der Trendbegriff "Green HR" geistert längst durch
Kongresse, Fachmedien und Social Media. Doch nicht allen HR-Verantwortlichen ist klar, was
genau dahintersteckt. Eine Studie der Unternehmensberatung Mercer will das nun herausfinden
und untersucht die sogenannten ESG-Aktivitäten (Environment, Social, Governance) in
Unternehmen der DACH-Region. Machen Sie mit und profitieren Sie von einer
Bestandsaufnahme nachhaltiger HR-Maßnahmen (hier geht es direkt zur Umfrage). Eine
ausführliche Analyse lesen Sie in Ausgabe 2/2022 des Personalmagazins.

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag "Zwölf Ansatzpunkte für mehr Nachhaltigkeit" in der
Digitalausgabe des Personalmagazins 7/2021 sowie das Interview mit Professor Michael Müller-
Camen "Der Grat zum Greenwashing ist schmal".

Tipp von Melanie Rößler, Redakteurin

Mitarbeitende für Cyber Security sensibilisieren: Wussten Sie, dass der Oktober der "Cyber
Security Awareness Month" ist? Nehmen Sie dies doch zum Anlass, um das Thema mal wieder
auf die Agenda zu setzen und beispielsweise Schulungen zur IT-Sicherheit für Ihre
Mitarbeitenden anzubieten. Denn das Risiko von Cyberattacken hat in den vergangenen zwei
Jahren deutlich zugenommen. Während der Coronapandemie hat die Agentur der Europäischen
Union für Cybersicherheit (ENISA) einen Anstieg von Phishing-Mails um mehr als 600 Prozent
beobachtet. Analysen von Sosafe ergaben, dass die Klickrate auf Phishing-Mails bei Remote
Work signifikant höher ist als bei Präsenzarbeit. Mit welchen psychologischen Tricks die
Angreifer arbeiten und wie Unternehmen Cyberresilienz bei ihren Mitarbeitenden aufbauen, zeigt
der "Human Risk Review 2021".

Lesen Sie dazu auch unsere News: Tipps für IT-Sicherheit im Homeoffice

Tipp von Katharina Schmitt, Redakteurin mit Schwerpunkt Vergütung und Benefits

Vorteile des Fahrradleasings auf Euro und Cent berechnen: Fahrräder und vor allem E-
Bikes, die über das sogenannte Dienstradleasing über den Arbeitgeber bezogen werden,
gehören aktuell zu den beliebtesten Benefits in Unternehmen. Ein steuerlicher Vorteil ergibt sich,
da die Leasingraten per Entgeltumwandlung direkt vom Bruttoeinkommen abgeführt
und Einkommenssteuer sowie Sozialabgaben damit reduziert werden. Aber auch die Ansetzung
der Entfernungspauschale durch die Nutzung des Dienstrads in der Steuererklärung kann dem
Beschäftigten Vorteile bringen.

Wer sehen will, wie viel beim Leasing eines Wunschfahrrads tatsächlich gegenüber dem Kauf
gespart werden kann, kann dazu den Leasingrechner des Dienstradanbieters "Lease a
Bike" nutzen: Mithilfe der vom Beschäftigten eingestellten Informationen wie Bruttogehalt,
Kaufpreis, Lohnsteuerklasse und weitere errechnet dieser die monatlichen Kosten für das
Dienstradleasing.

Den Leasingrechner (lease-a-bike.de) finden Sie hier.

Lesen Sie dazu auch unsere News: So funktioniert das Dienstrad-Leasing

Tipp von Frank Bollinger, Fachredakteur für Arbeitsrecht

Haftungsrisiken beim Beschäftigtendatenschutz vermeiden: SPD und Grüne haben die
Einführung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes in ihrem Wahlprogramm vorgesehen. Beim
Zustandekommen einer Ampelkoalition könnte dieses Vorhaben seiner Realisierung einen
Schritt näherkommen. Noch ist es nicht so weit - doch in jüngerer Zeit häufen sich die Fälle, in
denen wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der DSGVO teilweise empfindliche
Geldbußen gegen Unternehmen verhängt werden. Arbeitgeber sollten das Thema daher ernst
nehmen. Die wichtigsten Punkte und Regeln, die beim Beschäftigtendatenschutz zu beachten
sind, hat die Stiftung Datenschutz in einer Broschüre zusammengestellt, die hier kostenlos
heruntergeladen werden kann.
Lesen Sie dazu auch unsere News: Grundsätze zum Beschäftigungsdatenschutz im
Unternehmen

Tipp von Melanie Rößler, Redakteurin mit Erfahrung in hybrider Teamarbeit

Führungskräfte für die hybride Arbeitswelt fit machen: Hybride Arbeitsmodelle setzen sich
durch – und stellen Führungskräfte vor viele neue Herausforderungen. Die Berufundfamilie
gGmbH hat hierfür eine Orientierungshilfe entwickelt: das "Führungsfahrrad Hybrides Arbeiten".
Dabei handelt es sich um eine Mindmap, die visualisiert, welche konkreten Führungsaufgaben
beim Führen hybrider Teams anfallen, in welchen Bereichen Regelungen zu treffen sind, wie
Mitarbeitende für die hybride Zusammenarbeit befähigt werden und wie Führungskräfte ihr
eigenes Selbstverständnis verändern müssen. Die Druckvorlage gibt es hier zum Download.

Lesen Sie dazu auch unsere News "Welche Kompetenzen Führungskräfte im New Normal
brauchen" sowie "Vollhybrid, Mild-hybrid oder doch Plug-in-hybrid in Sachen Führung?".

Tipp von Philipp Walter, Fachredakteur Entgelt

Mit dem Statusfeststellungverfahren Beitragsnachforderungen vermeiden: Die Abgrenzung
einer selbstständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung kann insbesondere dann
mit Schwierigkeiten verbunden sein, wenn die Tätigkeit von den Beteiligten als selbstständig
angelegt wird, aber dennoch eine enge Einbindung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers
vorgesehen ist. Wird im Rahmen einer Betriebsprüfung nachträglich festgestellt, dass keine
selbstständige Tätigkeit vorliegt, führt dies zu Beitragsnachforderungen für den Auftraggeber.
Schutz vor den Risiken einer falschen Statuseinschätzung bietet das
Statusfeststellungsverfahren. Zum 1. April 2022 treten vielfältige Änderungen bei diesem
Verfahren in Kraft.

Mehr dazu lesen Sie im "Top-Thema Statusfeststellungsverfahren".

Tipp von Reiner Straub, Herausgeber Personalmagazin

Gehen Sie wählen - auch für den "CHRO of the Year": Derzeit stehen zwei Wahlen an, die
aus unterschiedlichen Gründen wichtig sind: Die Wahlen zum Bundestag und die Wahl zum
CHRO of the Year 2021, die das Personalmagazin durchführt und bis zum 23. September läuft.
Die Wahlen zum Bundestag sind natürlich auch für HR-Verantwortliche von überragender
Bedeutung, werden doch von der neuen Regierung die Rahmenbedingungen für die HR-Arbeit
in den nächsten vier Jahren gestaltet. Die Wahlen von CHRO of the Year 2021 sind ein Ereignis,
das der HR-Arbeit eine Bühne gibt und deren Bedeutung unterstreicht. Wir würden uns freuen,
wenn Sie sich an beiden Wahlen beteiligen.

Hier geht es direkt zum Online-Voting "CHRO of the Year 2021"

Tipp von Melanie Rößler, Redakteurin mit Homeoffice-Erfahrung

Klare Benimmregeln für Online-Meetings festlegen: Was nervt Sie bei Videokonferenzen am
meisten? Dauerhaft eingeschaltete Mikrofone? Teilnehmer ohne Kamera? Oder der Kollege im
Trainingsanzug? Die Videokonferenzplattform Clickmeeting hat ihre Nutzerinnen und Nutzer
befragt. Das Ergebnis: Zwei Drittel fühlen sich vor allem davon gestört, wenn Mikrofone von
Teilnehmern eingeschaltet sind, die gerade nicht sprechen. 48 Prozent sind der Ansicht, dass
das Aktivieren der Kamera während eines Online-Meetings ein Zeichen des Respekts ist. Auch
an unpassenden Hintergründen oder unangemessener Kleidung stören sich
Konferenzteilnehmer. Mehr als die Hälfte der Befragten wünscht sich daher klare Benimmregeln
für Videokonferenzen.

Lesen Sie dazu auch unsere News Verhaltensregeln für Online-Meetings sowie Tipps und
Tricks für ein erfolgreiches Online-Meeting.

Tipp von Daniela Furkel, Redakteurin mit dem Schwerpunkt Recruiting

In Stellenanzeigen mit Inhalten überzeugen: Verzichten Sie in Ihren Stellenanzeigen auf
Bling-Bling, denn das kommt nicht gut an. Die Mehrheit der Bewerberinnen und Bewerber achtet
nicht auf die Bilder in Stellenanzeigen. Auch multimediale Inhalte stehen nicht sehr hoch im Kurs
der Stellensuchenden. So halten gerade einmal 22 Prozent von ihnen Inhalte wie Videos,
Animationen oder audiovisuelle Instrumente für wichtig. Dagegen sagen 46 Prozent explizit,
dass sie derartige mediale Instrumente für ihre Jobsuche als unwichtig und verzichtbar
einschätzen. Das ergab eine aktuelle Umfrage der Königsteiner Gruppe unter 1.059
Stellensuchenden. Weitaus wichtiger sind aussagekräftige Stellentitel, die eine Stellenanzeige
auffindbar machen, aussagekräftige Aufgabenbeschreibungen, Ehrlichkeit und Transparenz.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Was Jobsuchende von einer guten Stellenanzeige erwarten

Tipp von Stefanie Hornung, freie Journalistin und New-Work-Expertin für das
Personalmagazin

New-Work-Maßnahmen ausmisten: Vom "Absturz der agilen Methoden" spricht Professor
Carsten Schermuly von der SRH Hochschule Berlin. Denn laut dem New-Work-Barometer 2021
fällt der Einsatz agiler Projektarbeit von 69,1 Prozent im Jahr 2020 auf 48,6 Prozent in 2021.
Auch New-Work-Maßnahmen wie agile Führung, Kanban oder OKRs müssen Federn lassen.
Doch gerade die Vielfalt mache New Work krisenfest. Der isolierte Einsatz von Homeoffice und
mobiler Arbeit löse die vielschichtigen Zusammenhänge in Unternehmen nicht. Dennoch heißt
New Work, das eine zu tun und das andere zu lassen. Professorin Antoinette Weibel von der
Universität St. Gallen und Top-Manager Otti Vogt haben eine Liste der "Krankmacher" in
Organisationen erstellt, wozu sie etwa das smarte Büro zählen, das Zusammenarbeit effizienter
gestalten soll. Dem setzen sie unter anderem die Arbeitsgestaltung mit dem Fokus auf
Beziehungsqualität als "Lebensstifter" entgegen.

Mehr zu New Work und wie Sie das Thema voranbringen können, lesen Sie im Schwerpunkt
von Personalmagazin 09/2021.

Tipp von Philipp Walter, Fachredakteur Entgelt

Ferienjobs als kurzfristige Beschäftigung anbieten: Kurzfristige Beschäftigungen sind
versicherungsfrei, wenn sie von vornherein zeitlich befristet und nicht berufsmäßig ausgeübt
werden. Bei der kurzfristigen Beschäftigung spielt die Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts keine
Rolle. Maßgeblich ist allein die Dauer der Beschäftigung. Für versicherungsfreie kurzfristige
Beschäftigungen fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung an, was diese Art der Beschäftigung sowohl für den Ferienjobber oder
die Ferienjobberin als auch den Arbeitgeber gleichermaßen attraktiv macht. Bis zum 31. Oktober
2021 wurden die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen sogar von drei auf vier Monate
verlängert.
Lesen Sie dazu auch unsere News: Kurzfristige Beschäftigung: erneute Anhebung der
Zeitgrenzen, sowie unser Top-Thema zu Ferienjobbern.

Tipp von Hannes Selz, Volontär und zuständig für die Social-Media-Kanäle des
Personalmagazins

Social-Media-Aktivitäten im Urlaub ruhen lassen: "Gerade jetzt, in der Coronapandemie,
müssen wir regelmäßig unsere Akkus aufladen", schrieb Kathy Roewer, Bereichsvorstand
Service & HR bei Otto, kürzlich in einem Linkedin-Post. Nach den monatelangen
Reisebeschränkungen wurde wohl selten der Sommerurlaub so sehr herbeigesehnt wie 2021.
Damit es mit der Entspannung dann auch wirklich funktioniert, gibt es zahlreiche Tipps. Was oft
vergessen wird: Auch Posten, Teilen und Kommentieren auf Social-Media-Plattformen wie
Linkedin oder Xing erfordert Zeit und Aufmerksamkeit. Dabei kann auch hier eine Pause guttun.
Roewer berichtete in ihrem Post, sie habe in den Ferien all ihre Unternehmens-Apps
geschlossen und ihr Linkedin nicht besucht. Kürzlich verkündete auch Hannes Ametsreiter, CEO
von Vodafone, er wolle sich in seinem Urlaub "Zeit für die analogen Dinge" nehmen. Was die
beiden Vorstände vormachen, kann sich für alle Beschäftigten auszahlen. Deshalb: Schalten Sie
Ihr Smartphone entweder gleich ganz aus oder verzichten Sie zumindest in den sozialen Medien
auf berufliche Aktivitäten.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Gibt es ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub?

Tipp von Frank Bollinger, Fachredakteur für Arbeitsrecht

Bei Arbeitgeberwechsel immer eine Urlaubsbescheinigung fordern: Man sollte denken, den
Urlaub eines Mitarbeitenden zu berechnen, sei ein Leichtes. Doch vor allem bei neuen
Mitarbeitenden kann es schwierig werden. Wie viel Urlaub steht einem Beschäftigten zu, der
zum 1. Juni in Ihrem Betrieb (Urlaubsanspruch 24 Tage) eingestellt wurde und der bei seinem
bisherigen Arbeitgeber (Urlaubsanspruch 30 Tage) bis zum 31. Mai bereits 20 Tage Urlaub
erhalten hat? Noch vier Tage, weil er 20 von jetzt geltenden 24 Tagen schon bekommen hat?
Oder acht Tage, weil er aus der ersten Beschäftigung noch "ein Drittel" offen hat? Wenn Sie
spontan, ohne nachzudenken, die richtige Lösung parat haben, dann dürfen Sie sich
"Urlaubsberechnungsexperte" nennen. Die anderen müssen tatsächlich rechnen, um auf das
richtige Ergebnis von sieben Tagen Resturlaub für das laufende Jahr zu kommen. (Anspruch =
5/12 von 30 plus 7/12 von 24, also insgesamt 27 Tage. Abzüglich der bereits genommenen 20
Tage verbleibt ein Rest von sieben Tagen).

Um solche Berechnungen überhaupt anstellen zu können, müssen Sie natürlich wissen, wie viel
Urlaub dem Arbeitnehmenden bei seinem vorherigen Arbeitgeber zustand und wie viel davon er
bereits beansprucht hat. Fordern Sie deshalb von neuen Mitarbeitenden, die aus einem
vorherigen Arbeitsverhältnis zu Ihnen wechseln, immer eine Urlaubsbescheinigung an.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen

Tipp von Carmen Oswald, Fachredakteurin Entgelt

Wahlmöglichkeit bei Zuzahlung zu Firmen-Pkw nutzen: Leisten Arbeitnehmende
Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines Firmenwagens, mindern die Zuzahlungen den
zu versteuernden geldwerten Vorteil. Die Zuzahlungen können im Zahlungsjahr (und in den
darauffolgenden Jahren) auf den privaten Nutzungswert angerechnet werden. Aufgrund eines
aktuellen BFH-Urteils gibt es noch eine weitere Möglichkeit: Eine Zuzahlung kann wie ein
monatlicher Zuzahlungsbetrag behandelt werden.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Gleichmäßige Verteilung einer Zuzahlung zum
Dienstwagen

Tipp von Katharina Schmitt, Redakteurin und Spezialistin für BGM

Coronaimpfungen im Kleinbetrieb umsetzen: Die Corona-Impfquote stagniert, doch noch sind
wir weit von einer Herdenimmunität entfernt. Unternehmen können hier Vorbildcharakter zeigen,
wenn sie ihre Belegschaft und deren Familien durch betriebsweit angebotene Impfungen
schützen. Impfstoff ist genügend vorhanden, doch gerade kleine und mittlere Unternehmen tun
sich schwer: Ein Betriebsarzt ist oft nicht vorhanden, mit der Impfstoffbeschaffung und
Durchführung gibt es keine Erfahrungen. Einen einfachen, aber innovativen Tipp hat
Gesundheitsexperte Volker Nürnberg parat: Kleinbetriebe sollten sich mit benachbarten
Kleinbetrieben zusammenschließen und die benötigten Kapazitäten und
Unterstützungsmaßnahmen bei der Kommune anfordern. Wer keinen eigenen Betriebsarzt zur
Impfung hat, könne auch seinen Arbeitsschutz-Dienstleister oder den eigenen Hausarzt fragen,
ob er die betriebsweite Impfung übernimmt.

Wie Betriebe auch Impfzögerer und Unentschlossene zur Impfung motivieren können, lesen Sie
im Interview mit Volker Nürnberg.

Tipp von Frank Bollinger, Fachredakteur für Arbeitsrecht

Beim betrieblichem Eingliederungsmanagement auf Vertrauensperson hinweisen: Sind
Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt
arbeitsunfähig, führt der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durch.
Schon bisher hatte der Arbeitgeber dabei etliche Stellen und Personen zu beteiligen. Der oder
die betroffene Beschäftigte selbst hatte jedoch kein ausdrückliches Recht auf Hinzuziehung
einer selbstgewählten Vertrauensperson. Dies hat der Gesetzgeber vor kurzem mit dem
Teilhabestärkungsgesetz geändert: Im SGB IX ist neu in § 167 Abs. 2 geregelt, dass
Mitarbeitende eine von ihnen ausgewählte Vertrauensperson zum gesamten BEM
hinzuzuziehen dürfen. Diese Person kann unter anderem an allen BEM-Gesprächen teilnehmen
und Einblick in die Unterlagen erhalten. Wichtig: Arbeitgeber müssen ab sofort im BEM-
Einladungsschreiben ausdrücklich auf diese Möglichkeit hinweisen. Wenn dies nicht geschieht,
hat der Arbeitgeber ein BEM nicht ausreichend angeboten.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Vertrauensperson beim betrieblichen
Eingliederungsmanagement ist jetzt möglich

Tipp von Carmen Oswald, Fachredakteurin Entgelt

Mitarbeiterbeteiligungen anbieten: Die Beteiligung der Beschäftigten an "ihrem" Unternehmen
wird attraktiver: Haben Sie sich schon mal Gedanken über eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung
gemacht? Wenn nicht, sind Sie zumindest in Deutschland in guter Gesellschaft. Nur wenige
Unternehmen nutzen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am wirtschaftlichen
Erfolg des eigenen Arbeitgebers teilhaben zu lassen. Mit dem Fondsstandortgesetz wird nun die
Steuerbefreiung für Mitarbeiterbeteiligungen deutlich angehoben und auch für Startups und
kleinere Unternehmen gibt es Neuerungen.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Steuerliche Verbesserungen bei der Mitarbeiterbeteiligung
Tipp von Melanie Rößler, Redakteurin mit dem Schwerpunkt Führung

Rückkehr ins Büro bewusst gestalten: Am 30. Juni 2021 ist die Homeoffice-Pflicht
ausgelaufen. Angesichts der aktuell niedrigen Inzidenzen und dem Fortschreiten der Impfungen
ist zu erwarten, dass es viele Mitarbeitende jetzt wieder ins Büro zieht. Doch diese Rückkehr
sollte gut vorbereitet sein. Die Veränderung des Arbeitsorts kann für manche Menschen eine Art
"Kulturschock" sein. Teilweise treffen nun Teams aufeinander, die sich seit 15 Monaten nicht
mehr gesehen haben. Da sind Konflikte vorprogrammiert. Die Organisationspsychologin Annika
Scholl rät: "Führungskräfte sollten die Rückkehr als Prozess betrachten und ihn bewusst
gestalten - und die Chance zur Veränderung von ungünstigen Gewohnheiten aus den Zeiten vor
der Pandemie nutzen."

Lesen Sie dazu auch unsere News: Ende der Homeoffice-Pflicht – wie geht es nun weiter?,
sowie den Beitrag von Annika Scholl auf wissensdialoge.de: Ein Übergang, der Aufmerksamkeit
braucht.

Tipp von Daniela Furkel, Chefreporterin und Spezialistin für Recruiting-Themen

Grün und nachhaltig rekrutieren: Nachhaltigkeit ist ein entscheidendes Kriterium bei der
Arbeitgeberwahl. Das bestätigen der aktuelle Universum Student Survey sowie eine Umfrage
von Stepstone unter 12.000 Personen. Mehr als ein Drittel der Befragten gab an, eine Kündigung
zu erwägen, wenn sich der Arbeitgeber bei einem umweltschädlichen Projekt engagieren würde.
Interessant bei dieser Studie ist: Das Thema Nachhaltigkeit ist offenbar für alle Altersgruppen
gleichermaßen relevant, nicht nur für die "Generation Greta". Grünes und nachhaltiges
Recruiting setzt bei den Unternehmenswerten und einer authentischen Außendarstellung des
Unternehmens an. Ein weitgehend digitalisierter Recruiting-Prozess und der Verzicht auf Reisen
zum (ersten) Jobinterview gehören ebenfalls dazu. Auch die Übereinstimmung der
Kandidatinnen und Kandidaten mit den nachhaltigen Werten und Zielsetzungen des
Unternehmens sollte beim "Green Recruiting" eine Rolle spielen.

Mehr zur Nachhaltigkeit in HR und im Recruiting lesen Sie im Schwerpunkt von
Personalmagazin 7/2021. Darin stellt Rupert Felder von Heidelberger Druckmaschinen zwölf
Ansatzpunkte für mehr Nachhaltigkeit in HR vor.

Tipp von Matthias Haller, Redakteur mit Schwerpunkt Software

Personalarbeit qualitativ und quantitativ bewerten: Deutsche Unternehmen haben im
europaweiten Vergleich eine überdurchschnittlich gute Kenntnis ihrer Personal- und HR-
Ausgaben. Das geht aus einer Studie des Payroll-Spezialisten SD Worx hervor, der insgesamt
1.386 Unternehmen befragt hat. Die größte Aufmerksamkeit in deutschen Unternehmen gilt
dabei den Gesamtlohn- und Personalkosten, wie aus der Befragung hervorgeht. Danach folgen
die Kosten für HRM-Projekte oder Weitbildungen. Kosten und Leistung seien jedoch untrennbar
mit Aspekten wie beispielweise der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
verbunden, bemängelt Cathy Geerts, CHRO bei SD Worx. Wer also Projekte zur Steigerung der
Zufriedenheit durchführt, sollte diese nicht nur als Kosten verbuchen, sondern auch deren
Nutzen messen.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Das Engagement der Mitarbeiter richtig messen und fördern

Tipp von Melanie Rößler, Redakteurin mit Schwerpunkt Diversity
Geflüchtete als Mentorin oder Mentor unterstützen: Die Integration geflüchteter Menschen in
den Arbeitsmarkt kommt laut einem Bericht der Bundesagentur für Arbeit gut voran. Gut jede
vierte Person mit einer Staatsangehörigkeit der acht wichtigsten Asylherkunftsländer hatte 2019
eine sozialversicherungspflichtige Arbeit. Im Jahr 2016 war es noch rund jeder Zehnte. Die
Coronakrise hat allerdings sichtbare Spuren bei der Beschäftigungsentwicklung Geflüchteter
hinterlassen und der Anstieg von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen ist zuletzt zum
Stillstand gekommen. Helfen Sie als Personalerin oder Personaler doch aktiv mit bei der
Integration und unterstützen Sie einen geflüchteten Menschen auf dem Weg zu einem
Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Die Initiative HR Integrate bringt Mentoren und Mentees
zusammen.

Lesen Sie dazu auch unser Interview mit dem Gründer der Initiative: "Als Personalmanager
Geflüchtete bei der Arbeitsplatzsuche unterstützen"

Tipp von Carmen Oswald, Fachredakteurin Entgelt

Steuerfreie Corona-Sonderzahlung optimal ausschöpfen: Gleich zu Beginn der
Coronapandemie wurde die Möglichkeit geschaffen, Beschäftigten steuerfreie Zuschüsse oder
Sachbezüge bis zu 1.500 Euro zu gewähren, um die zusätzlichen Belastungen durch die
Coronakrise abzumildern. Die Auszahlung der steuerfreien Corona-Sonderzahlung ist nun sogar
bis 31. März 2022 möglich. Wichtig für Arbeitgeber: Steuerfrei bleiben weiterhin nur maximal
1.500 Euro, die Zahlungen können aber beliebig aufgeteilt werden. Das heißt: Wer noch nicht
die kompletten 1.500 Euro als Corona-Bonus ausbezahlt hat, kann nun nochmals eine
steuerfreie Sonderzahlung gewähren, um den steuerfreien Höchstbetrag bestmöglich
auszuschöpfen. Und wer noch gar keine Sonderzahlung gewährt hat, darf natürlich noch die
vollen 1.500 Euro ausschöpfen.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Corona-Sonderzahlungen für Beschäftigte bis 1.500 Euro
steuerfrei

Tipp von Matthias Haller, Redakteur mit Schwerpunkt Software

Meetingpausen standardmäßig einplanen: Back-to-Back-Meetings gehören zu den negativen
Begleiterscheinungen der virtuellen Zusammenarbeit. Wenn die nächste Besprechung nur ein
Browserfenster weit entfernt ist, fällt die kurze Pause, die im Büro für einen Raumwechsel, Kaffee
oder Smalltalk vorgesehen war, häufig weg. Die Folge: das Stresslevel der Beschäftigen steigt.
Was tun? Fabian Kienbaum, CEO bei Kienbaum Consultants, setzt auf verkürzte Meeting-Zeiten,
wie er bei der 20. Kienbaum People Convention verriet. So sieht das Termin-Planungstool der
Beratung beispielsweise statt halbstündigen inzwischen standardmäßig 25-Minuten-Termine
vor. Dadurch bleiben nach jedem Meeting fünf Minuten für eine kleine Pause.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Handlungsempfehlungen für erfolgreiches digitalisiertes
Zusammenarbeiten

Tipp von Frank Bollinger, Fachredakteur für Arbeitsrecht

Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice nicht vergessen: Immer mehr Unternehmen
schließen Betriebsvereinbarungen mit Homeoffice-Regelungen für die Zeit nach der Pandemie
ab, so wie zuletzt Porsche. Werden dabei echte Homeoffice-Arbeitsplätze geschaffen, gilt auch
für den Arbeitsplatz zuhause die Arbeitsstättenverordnung. Dann muss der Arbeitgeber bei
Schaffung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung
vornehmen und diese dokumentieren (§ 3 ArbStättV). Nach § 5 ArbSchG gilt für alle
Arbeitsformen die allgemeine Pflicht, spezifische Gefährdungen zu ermitteln. Um eine
Gefährdungsbeurteilung erstellen zu können, kann eine Besichtigung des häuslichen
Arbeitsplatzes erfolgen oder – was die praktikablere Variante sein dürfte - eine Erfragung der
genauen häuslichen Umstände des Mitarbeiters. Anders als bei den Arbeitsplätzen im Betrieb
muss die Gefährdungsbeurteilung nur einmal durchgeführt und nicht wiederholt werden.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz: Was Mobilarbeit
von Homeoffice unterscheidet und Was bei Homeoffice-Regelungen zu beachten ist

Tipp von Daniela Furkel, Chefreporterin und zuständig für Employer-Branding-Themen

Arbeitgeber-Rankings richtig verstehen: Arbeitgeber-Rankings werden häufig von
Unternehmen dazu eingesetzt, die Wirkung ihres Employer Brandings zu messen. Doch die
Aussagekraft der meisten Rankings ist gering, denn in ihnen wird Arbeitgeberattraktivität mit
Markenbekanntheit verquickt. Die befragten Studierenden, Fachkräfte und anderen Personen
nennen in erster Linie diejenigen Firmen, deren Produktmarken ihnen bekannt sind. Das hat
eine Studie von Employer Telling bestätigt. Anders ist zum Beispiel die Methode des "Students'
Choice Awards", für den Studierende mit zufällig ausgewählten Arbeitgebern konfrontiert und
gefragt werden, ob sie diese kennen und sich vorstellen können, für sie zu arbeiten. Das
ermöglicht den Studienautoren, zwischen Bekanntheit und Attraktivität zu unterscheiden.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Vom Unsinn der Arbeitgeber-Rankings

Tipp von Andrea Schmitt, verantwortliche Online-Redakteurin für haufe.de/personal

Eine aufrechte Körperhaltung führt zu mehr Online-Präsenz: Sind Sie auch schon
onlinemüde? Nach über einem Jahr im Homeoffice fällt es vielen Beschäftigten immer schwerer,
in den zahlreichen Videocalls und -konferenzen dauerhaft aufmerksam und konzentriert zu
bleiben. Der Blick wendet sich vom Monitor ab hin zu anderen Unterlagen auf dem Schreibtisch,
der Körper sackt in sich zusammen, die Gedanken drehen sich plötzlich um die Planung des
Abendessens statt um das Besprechungsthema. In Präsenzmeetings mit mehreren Personen in
einem Raum war/ist es deutlich einfacher, die Konzentration zu behalten. Es lohnt sich deshalb,
in virtuellen Meetings ab und an die eigene (Körper-)Haltung und Kommunikation zu
hinterfragen, denn: Je konzentrierter man selbst ist, desto stärker zieht man auch die
Aufmerksamkeit der Gesprächspartner auf sich.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Acht Tipps für eine ansprechende und entspannte Online-
Kommunikation und Zoom Fatigue: Wenn die Müdigkeit in virtuellen Meetings einsetzt

Tipp von Philipp Walter, Fachredakteur Entgelt

Dokumentationspflichten erfüllen: Die Rentenversicherungsträger prüfen in regelmäßigen
Abständen, ob Arbeitgeber ihre Meldepflichten und sonstige Pflichten nach dem
Sozialgesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen,
ordnungsgemäß erfüllen. Hinsichtlich der Aufzeichnungs- und Nachweispflichten gibt es
unterschiedlich umfangreiche Anforderungen. So sind die Dokumentationspflichten für
Minijobber aufwendiger als für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Und auch die
Aufzeichnungspflichten nach den Mindestlohnbestimmungen müssen Arbeitgeber beachten, um
sich vor bösen Überraschungen im Rahmen der Betriebsprüfung zu schützen. Nur wer als
Arbeitgeber die Dokumentationspflichten kennt und richtig umsetzt, kann sich vor
Beitragsnachforderungen schützen.
Lesen Sie dazu auch unsere News: Gut geführte Entgeltunterlagen schützen vor
Beitragsnachzahlungen

Tipp von Melanie Rößler, Redakteurin mit dem Schwerpunkt Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben

Familienfreundliche Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel: Wie kaum eine andere
Branche leidet der Gesundheitssektor unter Fachkräftemangel. Gründe dafür sind unter anderem
die hohe Belastung und die oft unattraktiven, familienunfreundlichen Arbeitszeiten in Kliniken
und Pflegeeinrichtungen. Ohne gezielte personalpolitische Maßnahmen zur Vereinbarkeit von
Beruf und Privatleben wird sich die Lage in den kommenden Jahren noch verschärfen, wie eine
Kurzumfrage der Berufundfamilie gGmbH erst kürzlich wieder gezeigt hat. An welchen
Stellschrauben Krankenhäuser und Kliniken im Rahmen einer strategisch gestalteten familien-
und lebensphasenbewussten Personalpolitik drehen können, ist auch Thema einer kostenlosen
virtuellen Veranstaltung am 26. April von 11 bis 12 Uhr: "Goldstandard Vereinbarkeit? Im
Klinikalltag mehr möglich machen".

Weitere Tipps und Handlungsempfehlungen finden Sie im Leitfaden "In 5 Schritten zu mehr
Vereinbarkeit", den das Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie" gemeinsam mit der
Deutschen Krankenhausgesellschaft veröffentlicht hat.

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag "HRM im Gesundheitssektor: Die Leiden der Pflegearbeit"
aus Personalmagazin 5/2021.

Tipp von Daniela Furkel, Chefreporterin und Spezialistin für Recruiting-Themen

IT-Experten die Bewerbung leichter machen: Es gibt Recruiter, die sich bei World of Warcraft
registrieren, um dort interessante Kandidaten zu finden. Und es gibt immer noch Recruiter, die
ausschließlich eine Bewerbung per E-Mail anbieten. Dabei hat der Wettbewerb um IT-Experten
in der Coronapandemie nicht nachgelassen. Ganz im Gegenteil: Laut Branchenverband Bitkom
konnten 2020 rund 86.000 IT-Stellen nicht besetzt werden. Noch immer machen es Arbeitgeber
Stellensuchenden zu schwer, Kontakt aufzunehmen, fand die Wollmilchsau bei der
Untersuchung von Karriereseiten heraus. In der ITK-Branche sind zwar bereits 97 Prozent der
Stellenanzeigen mobil nutzbar, aber nur 65 Prozent der Bewerbungsformulare sind mobil-
optimiert. Elf Prozent der Arbeitgeber bieten nur eine Bewerbung per E-Mail an und 21 Prozent
zwingen Stellensuchende, zunächst einen Bewerber-Account anzulegen, bevor sie sich
bewerben können.

Lesen Sie dazu auch unser Top-Thema zu digitalem Recruiting.

Tipp von Melanie Rößler, Redakteurin mit dem Schwerpunkt Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben

Unterstützung für Eltern aktiv anbieten: Berufstätige Eltern sind in der Coronapandemie
besonders belastet. Nicht nur die Politik hat mit der Verdopplung der Kinderkrankentage und
einer Entschädigungsregelung für Verdienstausfälle aufgrund von Kinderbetreuung reagiert.
Auch ein Großteil der Unternehmen hat spezielle Angebote zur Unterstützung und Entlastung
von Beschäftigten mit Kindern geschaffen - zum Beispiel flexiblere Arbeitszeiten oder
Betreuungsmöglichkeiten. Eine Personalleiterbefragung von Randstad und Ifo zeigte nun aber,
dass nur wenige Eltern tatsächlich auf diese neu geschaffenen Angebote zurückgreifen:
Lediglich 3 Prozent der Mitarbeitenden nutzen das erweiterte Betreuungsangebot in
Betriebskitas, das immerhin 28 Prozent der Unternehmen geschaffen haben. Nur 5 Prozent
nehmen die digitalen Lern- und Beschäftigungsangebote wahr, die 29 Prozent ihrer Arbeitgeber
anbieten. Unser Tipp: Kommunizieren Sie Ihre Angebote nicht nur im Intranet, sondern
ermutigen Sie Ihre Führugskräfte, aktiv auf Eltern zuzugehen und ihnen Unterstützung
anzubieten.

Sie haben noch keine solchen Angebote? Ideen und Anregungen finden Sie in unserer News
"Wie Arbeitgeber Eltern in der Coronapandemie unterstützen können".

Tipp von Kristina Enderle da Silva, Redakteurin mit Schwerpunkt Weiterbildung

Mentoring für Frauen: Mit dem zweiten Führungspositionengesetz soll endlich die Trendwende
bei der Besetzung von Vorstandsposten mit Frauen gelingen. Denn der Frauenanteil in den
Vorstandsetagen deutscher Unternehmen steigt nach wie vor nur sehr langsam. Um Frauen in
ihrer Karriereentwicklung auf allen Führungsebenen zu unterstützen, könnte - neben der Quote -
Mentoring eine Hilfe sein. "Female One Zero", ein Digitalmagazin zu Diversity, bietet darum ein
neues Mentoring-Programm an. Elf hochkarätige Mentorinnen geben in drei individuellen
Sitzungen Einblick in ihre Erfahrungen. Bewerben können sich alle interessierten, berufstätigen
Frauen bis 18. April. Das Programm läuft von Juni bis November 2021.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Meilensteine der Frauenförderung

Tipp von Philipp Walter, Fachredakteur Entgelt

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen pro rata ausschöpfen: Steuerfreie
Aufwandsentschädigungen wie zum Beispiel die Ehrenamtspauschale können entweder
vollständig am Stück (en bloc) ausgeschöpft werden oder über das Kalenderjahr verteilt –
jeweils zu gleichen monatlichen Anteilen (pro rata) – berücksichtigt werden. Die monatliche
gleichbleibende Ausschöpfung (pro rata) kann den Arbeitnehmer vor Folgekosten für die
Kranken- und Pflegeversicherung schützen.

Lesen Sie dazu auch unserer News: Vorsicht bei steuerfreier Aufwandsentschädigung im En-
bloc-Verfahren

Tipp von Matthias Haller, Redakteur mit Schwerpunkt Software

Digitale Kompetenzen per Selbsttest bestimmen: Immer mehr Berufsprofile erfordern "digitale
Kompetenzen". Doch was bedeutet das eigentlich genau? Hinter dem Sammelbegriff verbergen
sich unterschiedliche Aspekte, die von den rechtlichen Rahmenbedingungen über ein
theoretisches Verständnis bis hin zur praktischen Nutzung reichen. Ein Selbsttest kann Ihnen
helfen, die Thematik ganzheitlich zu betrachten und Ihren eigenen Wissensstand zu ermitteln.
Für eine solche Standortbestimmung bieten verschiedene Softwareanbieter und
Technologieunternehmen kostenlose Tests an – beispielweise das Digital Competence Wheel
(Test in englischer Sprache) oder der IHK Digital-Kompetenz-Check. Ausprobieren lohnt sich!
Denn möglicherweise finden Sie im Testergebnis Aspekte digitaler Kompetenzen, die Sie selbst
bisher nicht in Betracht gezogen haben.

Lesen Sie dazu auch unsere News: "Digital Fluency ist die Metakompetenz der Zukunft" –
Interview mit Professor Florian Kunze
Tipp von Marina Chelaifa, Fachredakteurin Entgelt

Steuerfreie Outplacement-Beratung als (Teil der) Abfindung: Die Outplacement-Beratung ist
für Personalabteilungen bislang häufig ein Fremdwort. Aber gerade durch die radikale
Veränderung der Arbeitswelt in der Coronakrise – wenn ganze Abteilungen aufgelöst oder
Betriebe geschlossen werden sollen – sind solche Beratungen zur beruflichen
Neuorientierung besonders interessant. Eine Outplacement-Beratung (oder "Newplacement")
unterstützt Mitarbeitende dabei, schnell einen neuen Arbeitsplatz zu finden, der ihren
Fähigkeiten entspricht, und entlastet sie in der schweren Zeit der beruflichen Neuorientierung.
Und auch Arbeitgeber profitieren davon, denn eine frühe Aufnahme der Outplacement-Beratung
kann Kosten sparen: Je früher die betroffenen Mitarbeiter einen neuen passenden Job finden,
desto leichter und schneller ist der Veränderungsprozess des Betriebs und langwierige
Rechtsstreitigkeiten können vermieden werden. Besonders attraktiv für Arbeitgeber: Mit dem
Jahressteuergesetz 2020 wurden Outplacement-Beratungsleistungen ausdrücklich steuerfrei
gestellt. Sie können so anstelle oder auch als Teil einer Abfindungsleistung mit dem Mitarbeiter
vereinbart werden.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Outplacement-Beratung als steuerfreie Weiterbildung

Tipp von Daniela Furkel, Chefreporterin und Autorin der Titelstrecke "Inklusion" des
Personalmagazins

Die berufliche Inklusion nicht vergessen: Im Januar 2021 erreichte die Zahl der arbeitslosen
schwerbehinderten Menschen in Deutschland einen neuen Höchststand: Sie stieg um 11,8
Prozent auf 180.047 Personen an. Zwar nahm die Anzahl der Arbeitslosen insgesamt noch
stärker zu (plus 19,6 Prozent auf 2.900.663), aber Menschen mit Behinderung brauchen deutlich
länger, bis sie wieder in Beschäftigung sind. Laut dem Sozialverband Deutschland beschäftigen
25 Prozent aller Unternehmen keine einzige Person mit Behinderung – Tendenz steigend.
Rehadat, das unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von
Menschen mit Behinderungen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln, hat eine
kostenfreie Wissensreihe herausgegeben, die Basiswissen über verschiedene Erkrankungen
oder Behinderungen sowie Lösungen für individuelle Arbeitsgestaltungen vermittelt.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Echte und vorgeschobene Barrieren in Unternehmen

Tipp von Hannes Selz, Volontär

Freiwillige Coronatests anbieten: Coronatests im Unternehmen können helfen,
Infektionsketten zu erkennen und einzudämmen. Für den privaten Gebrauch, aber auch für Kitas
und Schulen prüft das Bundesgesundheitsministerium aktuell die Zulassung sogenannter Point-
of-Care-(PoC)-Antigenschnelltests. Problem der Antigentests: Sie sind nur bei fachlich
einwandfreier Handhabung zuverlässig. Als Alternative dazu bietet Procomcure Biotech für
Unternehmen ein PCR-Testverfahren an, bei dem mittels Gurgeln erhaltene Proben im Labor
geprüft und die Ergebnisse den Probanden datenschutzkonform innerhalb von 24 Stunden
online mitgeteilt werden. Unternehmen, die auf Antigenschnelltests zurückgreifen wollen, finden
eine Übersicht über deren Sensitivität auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).

Lesen Sie dazu auch unsere News: So unterstützen Sie die Coronaimpfung Ihrer Mitarbeiter

Tipp von Philipp Walter, Fachredakteur Entgelt

Unterschied zwischen Entgeltgrenze und Hinzuverdienstgrenze beachten: Arbeitgeber, die
Altersvollrentner in einem Minijob beschäftigen, müssen sich grundsätzlich nur mit der
Entgeltgrenze für den Minijob auskennen. Sie sollten aber auch wissen, was ihr Minijobber zu
seiner Rente hinzuverdienen darf, ohne eine Kürzung der Rente befürchten zu müssen. Im Jahr
2021 liegt die Grenze für den Hinzuverdienst mit 46.060 Euro nämlich um ein Vielfaches höher
als die Entgeltgrenze bei Minijobs.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Entgeltgrenze versus Hinzuverdienstgrenze bei
Altersvollrentnern

Tipp von Kristina Enderle da Silva, Redakteurin mit Schwerpunkt Weiterbildung

In Clubhouse HR-Experten treffen: Anfang des Jahres ist der Hype um die Audio-only-App
"Clubhouse" nach Deutschland geschwappt. Inzwischen tummeln sich schon viele HR-Experten
in den nach Interessen sortierten "Rooms". Sie geben per Live-Talk exklusive Einblicke in ihre
HR-Arbeit und stellen sich den Fragen und Beiträgen aus der Audience. Zu finden sind zum
Beispiel die Personalvorstände Elke Eller von Tui und Gunnar Kilian von VW. Neben bekannten
HR-Influencern aus der Beraterszene wie Anna Kaiser oder Winfried Felser sind auch Recruiter
unterwegs und pitchen offene Jobangebote. Wer sich anmelden will, braucht ein Apple-Gerät
und eine Einladung von einem Clubhouse-Mitglied. Aus Datenschutzgründen ist allerdings
davor zu waren, die App auf dem Diensthandy zu installieren: Um selbst Einladungen
verschicken zu können, muss man Zugriff auf alle gespeicherten (Geschäfts-)Kontakte
gewähren.

Lesen Sie hier, welche HR-Events im Jahr 2021 als reine Online-, Hybrid- oder
Präsenzveranstaltung stattfinden.

Tipp von Philipp Walter, Fachredakteur Entgelt

Dokumentationspflicht bei Minijobs beachten: Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares
Überschreiten der Entgeltgrenze bei Minijobs führt nicht zur Beendigung eines Minijobs. Damit
es bei der nächsten Betriebsprüfung keine böse Überraschung gibt, müssen Arbeitgeber den
Grund für das Überschreiten in den Entgeltunterlagen des Minijobbers aber dokumentieren. Das
kann zum Beispiel eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmers sein,
der wegen Krankheit vertreten wird. Leistet ein Minijobber Mehrarbeit, weil ein anderer
Arbeitnehmer in der Coronapandemie aufgrund von Kinderbetreuung oder Quarantäne ausfällt,
gilt dies ebenfalls als unvorhersehbares Ereignis.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?

Tipp von Frank Bollinger, Fachredakteur für Arbeitsrecht

Urlaubsplanung verhindert Einbringen des Urlaubs bei Beantragung von
Kurzarbeitergeld: Bis Ende 2020 mussten Mitarbeiter nicht zuerst ihren Urlaub nehmen, damit
der Betrieb Kurzarbeitergeld bekommt. Diese Sonderregelung ist für 2021 aufgehoben worden.
Für 2021 gilt somit wieder, dass unverplanter Urlaub vorrangig zu nehmen ist.
"Unverplant" deswegen, weil das Gesetz in § 96 Abs. 4 Nr. 2 SGB III ausdrücklich vorsieht, dass
der Urlaub nicht einzubringen ist, wenn "vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer entgegenstehen". Dies tun sie dann, wenn es eine verbindliche
Urlaubsplanung im Betrieb gibt. Kann ein Betrieb bei Beantragung von Kurzarbeitergeld also
eine Urlaubsplanung für alle Beschäftigten unter Berücksichtigung der Urlaubswünsche der
Mitarbeiter vorlegen, kann er dadurch eine vorrangige Inanspruchnahme des Urlaubs beim
Kurzarbeitergeld vermeiden.
Lesen Sie dazu auch unsere News: Urlaub und Kurzarbeit: Was müssen Arbeitgeber beachten?

Tipp von Frank Bollinger, Fachredakteur für Arbeitsrecht

AGG-Verstöße bei Stellenausschreibungen vermeiden: Verstöße gegen das AGG können
teuer werden. Immer wieder in die Falle tappen Unternehmen bei ihren Stellenausschreibungen.
Das Angebot an mögliche Bewerber für eine "zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem
jungen, hochmotivierten Team" hat einen Arbeitgeber drei Monatsgehälter gekostet, weil ein
erfolgloser 61-jähriger Bewerber – hier erfolgreich - Schadensersatz wegen
Altersdiskriminierung einklagte (Urteil des LAG Nürnberg vom 27.05.2020, Az. 2 Sa 1/20).
Achten Sie deshalb in Stellenausschreibungen darauf, durchgängig geschlechtsneutrale
Bezeichnungen zu verwenden - nicht nur in der Überschrift, sondern auch im Fließtext -, keine
Attribute oder Eigenschaften zu nennen, die üblicherweise Personen einer bestimmten
Altersgruppe zugeschrieben werden, kein Lichtbild des Bewerbers zu verlangen (Erkennbarkeit
einer sichtbaren Behinderung, der Religionszugehörigkeit, beispielsweise durch ein Kopftuch,
oder des Alters) und keine Vorgaben wie "Muttersprache deutsch" oder "deutsche
Staatsangehörigkeit" zu machen.

Lesen Sie dazu auch unsere News: AGG: Diese Fehler sollten Arbeitgeber bei der
Stellenausschreibung vermeiden

Tipp von Kristina Enderle da Silva, Redakteurin mit Schwerpunkt Weiterbildung

Fördermöglichkeiten für Weiterbildung nutzen: Das Qualifizierungschancengesetz (QCG),
das 2019 in Kraft getreten ist, sollte die Weiterbildung von Arbeitnehmern deutlich attraktiver
machen, indem es die Fördermöglichkeiten erweiterte: Die Personengruppe, die förderberechtigt
ist, wurde ebenso ausgeweitet wie die Berufsbereiche. Doch eine neue Studie des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt nun, dass das Gesetz (bisher) kaum Wirkung
zeigt. So steigt die Zahl der Anträge auf Übernahme von Lehrganskosten seit 2016 kontinuierlich
– ohne größeren Ausschlag nach dem Inkrafttreten des QCG. Lediglich die Anträge auf
Arbeitsentgeltzuschuss, die durch das QCG für alle Beschäftigten und alle Arten von
Weiterbildungen möglich wurden, sind stärker gestiegen. Das "Arbeit-von-Morgen-Gesetz" hat
die Fördermöglichkeiten des QCG noch einmal erweitert. Es bleibt abzuwarten, ob dies nun für
mehr Förderanträge sorgt.

Wer sich einen Überblick über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen verschaffen will, sollte
einmal in den IAB-Kurzbericht 24-2020 hineinlesen. Die Tabelle "Förderkonditionen für die
Weiterbildungsförderung Beschäftigter vor und ab 2019" ist sehr zu empfehlen.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Bundesrat verabschiedet "Arbeit-von-Morgen-Gesetz"

Tipp von Philipp Walter, Fachredakteur Entgelt

Erstattungssatz zur Umlage U1 wählen: Viele Krankenkassen bieten zum Umlageverfahren
U1 verschiedene Umlagesätze an. Für Betriebe, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer
haben, kann sich ein genauer Blick auf die Umlagesätze und die individuelle
Krankheitsanfälligkeit der Mitarbeiter finanziell auswirken. Arbeitgeber können bei
Krankenkassen mit mehreren Umlagesätzen nämlich einen geringeren oder höheren
Erstattungssatz wählen. Davon abhängig ist dann auch die Höhe der Erstattung für die
Entgeltfortzahlung. Achtung: Ein Wechsel ist aber nur noch bis zum 27. Januar 2021 möglich!

Lesen Sie dazu auch unser Top-Thema: Umlageverfahren bei Krankheit und Mutterschaft
Tipp von Daniela Furkel, Chefreporterin und Spezialistin für Ausbildungs-Themen

Ausbildung auch in Krisenzeiten vorantreiben: Laut einer Erhebung des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben bislang nur wenige Unternehmen eine
Ausbildungsprämie beantragt. Diese wird an kleine und mittlere Unternehmen gezahlt, die in der
Corona-Krise die Zahl ihrer Ausbildungsplätze aufrechterhalten oder sogar ausbauen. Wer die
Förderung erhalten kann, erklärt das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Auch das
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) bietet Ausbildungsbetrieben Unterstützung: In seinem
Ausbilderportal hat das BIBB einen Online-Leitfaden für ausbildende Fachkräfte veröffentlicht.
Dieser gibt Anregungen, wie schwierige Situationen im Ausbildungsalltag zu meistern sind, und
geht in zwölf Kapiteln auf den Ausbildungsalltag ein.

Lesen Sie dazu auch unser Top-Thema: Azubis finden, integrieren, binden

Tipp von Melanie Rößler, Redakteurin mit Themenschwerpunkt Diversity

Diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld für geschlechterdiverse Menschen schaffen: Mit der
Einführung des dritten positiven Personenstands "divers" wurde in Deutschland 2017 ein
entscheidender Schritt für die Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt und die Wahrung der
Rechte von geschlechterdiversen Menschen gemacht. Die gesetzliche Verankerung von
Geschlechtern und Geschlechtsidentitäten jenseits zweigeschlechtlicher Normen von "weiblich"
und "männlich" stellt weitreichende Anforderungen an die Arbeitswelt. Wie in der Praxis ein
diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld geschaffen werden kann, hat die Antidiskriminierungsstelle
des Bundes in einer neuen Publikation zusammengefasst. Der kostenlose Leitfaden
"Geschlechterdiversität und Beschäftigung und Beruf" enthält 26 Bausteine – von der
Stellenausschreibung bis hin zu Unisex-Toiletten.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Arbeitsrechtliche Herausforderungen zum dritten Geschlecht

Tipp von Philipp Walter, Fachredakteur Entgelt

Kurzarbeitergeld beantragen mit UDO: Die Hilfsangebote des Staates zur Überbrückung von
wirtschaftlichen Notlagen aufgrund der Corona-Krise sind zahlreich. Doch eines haben sie alle
gemeinsam: sie sorgen für seitenweise Formulare und einen hohen bürokratischen Aufwand.
Wie gut, dass es den UDO gibt! Der Chatbot entstand im Rahmen des Hackathons #WirVsVirus
der Bundesregierung und unterstützt Unternehmen dabei, einfach und schnell Kurzarbeitergeld
zu beantragen. Abrufbar ist er über www.kurzarbeit-einfach.de.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall wegen des Coronavirus

Tipp von Frank Bollinger, Fachredakteur für Arbeitsrecht

Vorsicht bei betriebsbedingten Kündigungen von Stammarbeitnehmern: In einigen
Branchen gelangen Unternehmen aufgrund der Krise in Bedrängnis. Ablesen lässt sich das an
der Zahl betriebsbedingter Kündigungen, die derzeit enorm ansteigt. Bei einer betriebsbedingten
Kündigung gab es schon immer einiges zu beachten, damit diese am Ende rechtmäßig erfolgt.
Nun ist eine weitere Voraussetzung hinzugekommen: Das LAG Köln hat in einem neuen Urteil
entschieden, dass Stammarbeitnehmer nicht betriebsbedingt gekündigt werden können, wenn
sie alternativ auf Arbeitsplätzen von dauerhaft vorhandenen Leiharbeitnehmern weiterbeschäftigt
werden können. Diese Einschränkung ist wichtig: Werden Leiharbeitnehmer lediglich zur
Abdeckung von Auftragsspitzen eingesetzt, liegt keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit im
Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG vor. Beschäftigt der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer dagegen,
um mit ihnen ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-)Arbeitsvolumen
abzudecken, dann ist von einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit auszugehen.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Sind betriebsbedingte Kündigungen in der Corona-Krise
möglich?

Tipp von Kristina Enderle da Silva, Redakteurin mit Themenschwerpunkt Psychologie

Mitarbeiter zu Ersthelfern bei psychischen Erkrankungen ausbilden: Panikattacken vor
Menschenansammlungen, ständige Angst um den Arbeitsplatz, psychischer Stress durch
andauernde soziale Isolation: Psychologen warnen vor den Folgen, die die Corona-Krise auf die
Psyche der Menschen hat. Im nun weit verbreiteten Homeoffice sind die Belastungen häufig
noch größer. Gleichzeitig sind psychische Probleme in Unternehmen weiterhin ein Tabuthema
– Betroffene fürchten sich vor Bloßstellung, ihre Kollegen fühlen sich hilflos. Genau hier setzt
die neue Ersthelfer-Ausbildung Mental Health First Aid an, die ich Arbeitnehmern und
Unternehmensführern als Weiterbildungstipp mitgeben möchte. Die Idee stammt aus Australien:
Erste Hilfe bei psychischen Erkrankungen soll so weit verbreitet und akzeptiert sein, wie es die
Erste Hilfe an Unfallorten ist. Die Teilnehmer lernen, wie sie akut helfen und professionelle Hilfe
vermitteln können. Unternehmen können auch interne Ausbilder schulen lassen, die andere
Mitarbeiter anleiten.

Lesen Sie dazu auch unsere News: Gesundes Homeoffice – was Arbeitgeber wissen müssen

Tipp von Hannes Selz, der als Volontär zurzeit einige virtuelle Events besucht

Virtuelle Messetage sinnvoll nutzen: Es ist nicht einfach, sich ganz auf eine virtuelle Messe
einzulassen. Das zeigen Erfahrungen aus den Veranstaltungen wie der ZPE Virtual und dem
momentan laufenden "Orgatec-Woche-Spezial" zum Auftakt des IBA-Forums. Während gerade
ein spannender Vortrag läuft, klingelt das Telefon, ploppt die nächste Terminanfrage auf, quillt
das E-Mail-Postfach über. Schwierig, da konzentriert bei der Sache zu bleiben. Um von einer
digitalen Veranstaltung genauso viel mitzunehmen wie von einer Präsenzmesse, hilft es, wenn
Teilnehmer den Tag wie einen "normalen" Messetag gestalten: Verzichten Sie darauf, ständig
Ihre Mails zu checken, blocken Sie sich den Tag im Terminkalender und kommunizieren Sie
Ihren Kollegen, dass Sie auf der Messe sind – wenn auch nur virtuell. Nutzen Sie außerdem
alle digitalen Angebote und Gelegenheiten, um sich zu vernetzen – zum Beispiel, indem Sie in
Pausen mit Ausstellern sprechen oder mit anderen Teilnehmern chatten.

Lesen Sie dazu auch unsere News: ZPE Virtual 2020: Anregende Konferenzwoche, aber das
richtige Messefeeling blieb aus

Tipp von Matthias Haller, Redakteur mit Schwerpunkt HR-Software, Strategie und Führung

Eine alternative Weihnachtsfeier planen: Eigentlich wäre jetzt die Zeit, sich auf die
betriebliche Weihnachtsfeier zu freuen. Eigentlich ein Highlight des Arbeitsjahres, Garant für
gute Laune, große Gefühle, grandiose Geschichten und einen ordentlichen Kater danach. Nun
ist 2020 alles anders: Abstand, Maske, Homeoffice. Gemeinsam gegen Corona, statt gemeinsam
feiern. Das ist vernünftig, das ist angebracht, keine Frage. Und doch zeigt sich mit zunehmender
Dauer der Pandemie: Das Guthaben auf dem Beziehungskonto von Unternehmen und Teams ist
endlich. Zeit also, es wieder aufzuladen! Überlegen Sie sich deshalb gemeinsam mit Ihren
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