Tipp der Woche: Jetzt über Neuerungen zum Jahreswechsel informieren - HBO
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Tipp der Woche: Jetzt über Neuerungen zum Jahreswechsel informieren Ob rechtliche Neuerungen, Personalstrategien für die Post-Corona-Zeit oder Führungsthemen: Jede Woche gibt die Online-Redaktion Personal HRlern und Führungskräften mit einem Praxistipp neue Anreize. Diese Woche mit dem Tipp, jetzt schon die gesetzlichen Änderungen und wichtigen HR-Themen rund um den Jahreswechsel 2021/2022 in den Blick zu nehmen. Tipp von Andrea Schmitt, verantwortliche Online-Redakteurin für haufe.de/personal Jetzt über HR-relevante Neuerungen zum Jahreswechsel informieren: Der Herbst ist da und damit auch bald das Jahresende. Dieses bringt wieder einige wichtige HR-Themen mit sich, die aufgrund der aktuellen Koalitions- und Corona-Debatten leicht in Vergessenheit geraten könnten. Ob neue Sachbezugsfreigrenze, Arbeitgeberzuschuss zur bAV, Mindestlohn oder Betriebsratswahlen - das Haufe Personal-Portal informiert Sie fortlaufend über alle (gesetzlichen) Änderungen in den Bereichen Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht und HR-Management. Dieser Beitrag bietet eine laufend aktualisierte Übersicht mit allen relevanten HR-Themen zum Jahreswechsel 2021/2022. Tipp von Daniela Furkel, Redakteurin mit dem Schwerpunkt Recruiting Setzen Sie Mitarbeiterbindung auf die HR-Agenda: Im August 2021 haben 4,27 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den USA ihre Jobs gekündigt. Dass sich so viele Personen wie noch nie zu einem neuen Arbeitgeber aufmachten, hat verschiedene Ursachen - unter anderem angestaute Unzufriedenheit während der Pandemie. Eine solche Kündigungswelle ist hierzulande nicht zu erwarten, dennoch ist eine gestiegene Wechselbereitschaft festzustellen. Gerade jüngere Fachkräfte sind schnell weg, wenn sie ein besseres Angebot erhalten oder wenn ihnen der Vorgesetzte nicht passt. Für die Arbeitgeber in Deutschland heißt das, dass sie verstärkt in die Mitarbeiterbindung investieren sollten. Dazu gehört ein ansprechendes Arbeitsumfeld, transparente Kommunikation, die Einbindung in entscheidungsrelevante Prozesse und weitere Angebote zur Identifikation der Mitarbeitenden mit dem Unternehmen. In Deutschland liegt die Fluktuationsrate derzeit bei 33 Prozent. Wie Sie der Fluktuation entgegenwirken können, erfahren Sie hier. Lesen Sie dazu auch unsere News: Selbstbewusste Fachkräfte: "Ich kann mir den Job aussuchen" Tipp von Matthias Haller, Redakteur mit Schwerpunkt Strategie & Führung Handlungsfelder "grüner" Personalarbeit entdecken: Um die Klimakrise zu bewältigen, bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung von Zivilgesellschaft, Politik und Unternehmen. Ein Großteil der Betriebe hat Nachhaltigkeit strategisch verankert - und so muss auch die Personalabteilung ihren Beitrag leisten. Der Trendbegriff "Green HR" geistert längst durch Kongresse, Fachmedien und Social Media. Doch nicht allen HR-Verantwortlichen ist klar, was genau dahintersteckt. Eine Studie der Unternehmensberatung Mercer will das nun herausfinden und untersucht die sogenannten ESG-Aktivitäten (Environment, Social, Governance) in Unternehmen der DACH-Region. Machen Sie mit und profitieren Sie von einer Bestandsaufnahme nachhaltiger HR-Maßnahmen (hier geht es direkt zur Umfrage). Eine
ausführliche Analyse lesen Sie in Ausgabe 2/2022 des Personalmagazins. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag "Zwölf Ansatzpunkte für mehr Nachhaltigkeit" in der Digitalausgabe des Personalmagazins 7/2021 sowie das Interview mit Professor Michael Müller- Camen "Der Grat zum Greenwashing ist schmal". Tipp von Melanie Rößler, Redakteurin Mitarbeitende für Cyber Security sensibilisieren: Wussten Sie, dass der Oktober der "Cyber Security Awareness Month" ist? Nehmen Sie dies doch zum Anlass, um das Thema mal wieder auf die Agenda zu setzen und beispielsweise Schulungen zur IT-Sicherheit für Ihre Mitarbeitenden anzubieten. Denn das Risiko von Cyberattacken hat in den vergangenen zwei Jahren deutlich zugenommen. Während der Coronapandemie hat die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) einen Anstieg von Phishing-Mails um mehr als 600 Prozent beobachtet. Analysen von Sosafe ergaben, dass die Klickrate auf Phishing-Mails bei Remote Work signifikant höher ist als bei Präsenzarbeit. Mit welchen psychologischen Tricks die Angreifer arbeiten und wie Unternehmen Cyberresilienz bei ihren Mitarbeitenden aufbauen, zeigt der "Human Risk Review 2021". Lesen Sie dazu auch unsere News: Tipps für IT-Sicherheit im Homeoffice Tipp von Katharina Schmitt, Redakteurin mit Schwerpunkt Vergütung und Benefits Vorteile des Fahrradleasings auf Euro und Cent berechnen: Fahrräder und vor allem E- Bikes, die über das sogenannte Dienstradleasing über den Arbeitgeber bezogen werden, gehören aktuell zu den beliebtesten Benefits in Unternehmen. Ein steuerlicher Vorteil ergibt sich, da die Leasingraten per Entgeltumwandlung direkt vom Bruttoeinkommen abgeführt und Einkommenssteuer sowie Sozialabgaben damit reduziert werden. Aber auch die Ansetzung der Entfernungspauschale durch die Nutzung des Dienstrads in der Steuererklärung kann dem Beschäftigten Vorteile bringen. Wer sehen will, wie viel beim Leasing eines Wunschfahrrads tatsächlich gegenüber dem Kauf gespart werden kann, kann dazu den Leasingrechner des Dienstradanbieters "Lease a Bike" nutzen: Mithilfe der vom Beschäftigten eingestellten Informationen wie Bruttogehalt, Kaufpreis, Lohnsteuerklasse und weitere errechnet dieser die monatlichen Kosten für das Dienstradleasing. Den Leasingrechner (lease-a-bike.de) finden Sie hier. Lesen Sie dazu auch unsere News: So funktioniert das Dienstrad-Leasing Tipp von Frank Bollinger, Fachredakteur für Arbeitsrecht Haftungsrisiken beim Beschäftigtendatenschutz vermeiden: SPD und Grüne haben die Einführung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes in ihrem Wahlprogramm vorgesehen. Beim Zustandekommen einer Ampelkoalition könnte dieses Vorhaben seiner Realisierung einen Schritt näherkommen. Noch ist es nicht so weit - doch in jüngerer Zeit häufen sich die Fälle, in denen wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der DSGVO teilweise empfindliche Geldbußen gegen Unternehmen verhängt werden. Arbeitgeber sollten das Thema daher ernst nehmen. Die wichtigsten Punkte und Regeln, die beim Beschäftigtendatenschutz zu beachten sind, hat die Stiftung Datenschutz in einer Broschüre zusammengestellt, die hier kostenlos heruntergeladen werden kann.
Lesen Sie dazu auch unsere News: Grundsätze zum Beschäftigungsdatenschutz im Unternehmen Tipp von Melanie Rößler, Redakteurin mit Erfahrung in hybrider Teamarbeit Führungskräfte für die hybride Arbeitswelt fit machen: Hybride Arbeitsmodelle setzen sich durch – und stellen Führungskräfte vor viele neue Herausforderungen. Die Berufundfamilie gGmbH hat hierfür eine Orientierungshilfe entwickelt: das "Führungsfahrrad Hybrides Arbeiten". Dabei handelt es sich um eine Mindmap, die visualisiert, welche konkreten Führungsaufgaben beim Führen hybrider Teams anfallen, in welchen Bereichen Regelungen zu treffen sind, wie Mitarbeitende für die hybride Zusammenarbeit befähigt werden und wie Führungskräfte ihr eigenes Selbstverständnis verändern müssen. Die Druckvorlage gibt es hier zum Download. Lesen Sie dazu auch unsere News "Welche Kompetenzen Führungskräfte im New Normal brauchen" sowie "Vollhybrid, Mild-hybrid oder doch Plug-in-hybrid in Sachen Führung?". Tipp von Philipp Walter, Fachredakteur Entgelt Mit dem Statusfeststellungverfahren Beitragsnachforderungen vermeiden: Die Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung kann insbesondere dann mit Schwierigkeiten verbunden sein, wenn die Tätigkeit von den Beteiligten als selbstständig angelegt wird, aber dennoch eine enge Einbindung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers vorgesehen ist. Wird im Rahmen einer Betriebsprüfung nachträglich festgestellt, dass keine selbstständige Tätigkeit vorliegt, führt dies zu Beitragsnachforderungen für den Auftraggeber. Schutz vor den Risiken einer falschen Statuseinschätzung bietet das Statusfeststellungsverfahren. Zum 1. April 2022 treten vielfältige Änderungen bei diesem Verfahren in Kraft. Mehr dazu lesen Sie im "Top-Thema Statusfeststellungsverfahren". Tipp von Reiner Straub, Herausgeber Personalmagazin Gehen Sie wählen - auch für den "CHRO of the Year": Derzeit stehen zwei Wahlen an, die aus unterschiedlichen Gründen wichtig sind: Die Wahlen zum Bundestag und die Wahl zum CHRO of the Year 2021, die das Personalmagazin durchführt und bis zum 23. September läuft. Die Wahlen zum Bundestag sind natürlich auch für HR-Verantwortliche von überragender Bedeutung, werden doch von der neuen Regierung die Rahmenbedingungen für die HR-Arbeit in den nächsten vier Jahren gestaltet. Die Wahlen von CHRO of the Year 2021 sind ein Ereignis, das der HR-Arbeit eine Bühne gibt und deren Bedeutung unterstreicht. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich an beiden Wahlen beteiligen. Hier geht es direkt zum Online-Voting "CHRO of the Year 2021" Tipp von Melanie Rößler, Redakteurin mit Homeoffice-Erfahrung Klare Benimmregeln für Online-Meetings festlegen: Was nervt Sie bei Videokonferenzen am meisten? Dauerhaft eingeschaltete Mikrofone? Teilnehmer ohne Kamera? Oder der Kollege im Trainingsanzug? Die Videokonferenzplattform Clickmeeting hat ihre Nutzerinnen und Nutzer befragt. Das Ergebnis: Zwei Drittel fühlen sich vor allem davon gestört, wenn Mikrofone von
Teilnehmern eingeschaltet sind, die gerade nicht sprechen. 48 Prozent sind der Ansicht, dass das Aktivieren der Kamera während eines Online-Meetings ein Zeichen des Respekts ist. Auch an unpassenden Hintergründen oder unangemessener Kleidung stören sich Konferenzteilnehmer. Mehr als die Hälfte der Befragten wünscht sich daher klare Benimmregeln für Videokonferenzen. Lesen Sie dazu auch unsere News Verhaltensregeln für Online-Meetings sowie Tipps und Tricks für ein erfolgreiches Online-Meeting. Tipp von Daniela Furkel, Redakteurin mit dem Schwerpunkt Recruiting In Stellenanzeigen mit Inhalten überzeugen: Verzichten Sie in Ihren Stellenanzeigen auf Bling-Bling, denn das kommt nicht gut an. Die Mehrheit der Bewerberinnen und Bewerber achtet nicht auf die Bilder in Stellenanzeigen. Auch multimediale Inhalte stehen nicht sehr hoch im Kurs der Stellensuchenden. So halten gerade einmal 22 Prozent von ihnen Inhalte wie Videos, Animationen oder audiovisuelle Instrumente für wichtig. Dagegen sagen 46 Prozent explizit, dass sie derartige mediale Instrumente für ihre Jobsuche als unwichtig und verzichtbar einschätzen. Das ergab eine aktuelle Umfrage der Königsteiner Gruppe unter 1.059 Stellensuchenden. Weitaus wichtiger sind aussagekräftige Stellentitel, die eine Stellenanzeige auffindbar machen, aussagekräftige Aufgabenbeschreibungen, Ehrlichkeit und Transparenz. Lesen Sie dazu auch unsere News: Was Jobsuchende von einer guten Stellenanzeige erwarten Tipp von Stefanie Hornung, freie Journalistin und New-Work-Expertin für das Personalmagazin New-Work-Maßnahmen ausmisten: Vom "Absturz der agilen Methoden" spricht Professor Carsten Schermuly von der SRH Hochschule Berlin. Denn laut dem New-Work-Barometer 2021 fällt der Einsatz agiler Projektarbeit von 69,1 Prozent im Jahr 2020 auf 48,6 Prozent in 2021. Auch New-Work-Maßnahmen wie agile Führung, Kanban oder OKRs müssen Federn lassen. Doch gerade die Vielfalt mache New Work krisenfest. Der isolierte Einsatz von Homeoffice und mobiler Arbeit löse die vielschichtigen Zusammenhänge in Unternehmen nicht. Dennoch heißt New Work, das eine zu tun und das andere zu lassen. Professorin Antoinette Weibel von der Universität St. Gallen und Top-Manager Otti Vogt haben eine Liste der "Krankmacher" in Organisationen erstellt, wozu sie etwa das smarte Büro zählen, das Zusammenarbeit effizienter gestalten soll. Dem setzen sie unter anderem die Arbeitsgestaltung mit dem Fokus auf Beziehungsqualität als "Lebensstifter" entgegen. Mehr zu New Work und wie Sie das Thema voranbringen können, lesen Sie im Schwerpunkt von Personalmagazin 09/2021. Tipp von Philipp Walter, Fachredakteur Entgelt Ferienjobs als kurzfristige Beschäftigung anbieten: Kurzfristige Beschäftigungen sind versicherungsfrei, wenn sie von vornherein zeitlich befristet und nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Bei der kurzfristigen Beschäftigung spielt die Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts keine Rolle. Maßgeblich ist allein die Dauer der Beschäftigung. Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an, was diese Art der Beschäftigung sowohl für den Ferienjobber oder die Ferienjobberin als auch den Arbeitgeber gleichermaßen attraktiv macht. Bis zum 31. Oktober 2021 wurden die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen sogar von drei auf vier Monate verlängert.
Lesen Sie dazu auch unsere News: Kurzfristige Beschäftigung: erneute Anhebung der Zeitgrenzen, sowie unser Top-Thema zu Ferienjobbern. Tipp von Hannes Selz, Volontär und zuständig für die Social-Media-Kanäle des Personalmagazins Social-Media-Aktivitäten im Urlaub ruhen lassen: "Gerade jetzt, in der Coronapandemie, müssen wir regelmäßig unsere Akkus aufladen", schrieb Kathy Roewer, Bereichsvorstand Service & HR bei Otto, kürzlich in einem Linkedin-Post. Nach den monatelangen Reisebeschränkungen wurde wohl selten der Sommerurlaub so sehr herbeigesehnt wie 2021. Damit es mit der Entspannung dann auch wirklich funktioniert, gibt es zahlreiche Tipps. Was oft vergessen wird: Auch Posten, Teilen und Kommentieren auf Social-Media-Plattformen wie Linkedin oder Xing erfordert Zeit und Aufmerksamkeit. Dabei kann auch hier eine Pause guttun. Roewer berichtete in ihrem Post, sie habe in den Ferien all ihre Unternehmens-Apps geschlossen und ihr Linkedin nicht besucht. Kürzlich verkündete auch Hannes Ametsreiter, CEO von Vodafone, er wolle sich in seinem Urlaub "Zeit für die analogen Dinge" nehmen. Was die beiden Vorstände vormachen, kann sich für alle Beschäftigten auszahlen. Deshalb: Schalten Sie Ihr Smartphone entweder gleich ganz aus oder verzichten Sie zumindest in den sozialen Medien auf berufliche Aktivitäten. Lesen Sie dazu auch unsere News: Gibt es ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub? Tipp von Frank Bollinger, Fachredakteur für Arbeitsrecht Bei Arbeitgeberwechsel immer eine Urlaubsbescheinigung fordern: Man sollte denken, den Urlaub eines Mitarbeitenden zu berechnen, sei ein Leichtes. Doch vor allem bei neuen Mitarbeitenden kann es schwierig werden. Wie viel Urlaub steht einem Beschäftigten zu, der zum 1. Juni in Ihrem Betrieb (Urlaubsanspruch 24 Tage) eingestellt wurde und der bei seinem bisherigen Arbeitgeber (Urlaubsanspruch 30 Tage) bis zum 31. Mai bereits 20 Tage Urlaub erhalten hat? Noch vier Tage, weil er 20 von jetzt geltenden 24 Tagen schon bekommen hat? Oder acht Tage, weil er aus der ersten Beschäftigung noch "ein Drittel" offen hat? Wenn Sie spontan, ohne nachzudenken, die richtige Lösung parat haben, dann dürfen Sie sich "Urlaubsberechnungsexperte" nennen. Die anderen müssen tatsächlich rechnen, um auf das richtige Ergebnis von sieben Tagen Resturlaub für das laufende Jahr zu kommen. (Anspruch = 5/12 von 30 plus 7/12 von 24, also insgesamt 27 Tage. Abzüglich der bereits genommenen 20 Tage verbleibt ein Rest von sieben Tagen). Um solche Berechnungen überhaupt anstellen zu können, müssen Sie natürlich wissen, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmenden bei seinem vorherigen Arbeitgeber zustand und wie viel davon er bereits beansprucht hat. Fordern Sie deshalb von neuen Mitarbeitenden, die aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zu Ihnen wechseln, immer eine Urlaubsbescheinigung an. Lesen Sie dazu auch unsere News: Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen Tipp von Carmen Oswald, Fachredakteurin Entgelt Wahlmöglichkeit bei Zuzahlung zu Firmen-Pkw nutzen: Leisten Arbeitnehmende Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines Firmenwagens, mindern die Zuzahlungen den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Die Zuzahlungen können im Zahlungsjahr (und in den darauffolgenden Jahren) auf den privaten Nutzungswert angerechnet werden. Aufgrund eines aktuellen BFH-Urteils gibt es noch eine weitere Möglichkeit: Eine Zuzahlung kann wie ein
monatlicher Zuzahlungsbetrag behandelt werden. Lesen Sie dazu auch unsere News: Gleichmäßige Verteilung einer Zuzahlung zum Dienstwagen Tipp von Katharina Schmitt, Redakteurin und Spezialistin für BGM Coronaimpfungen im Kleinbetrieb umsetzen: Die Corona-Impfquote stagniert, doch noch sind wir weit von einer Herdenimmunität entfernt. Unternehmen können hier Vorbildcharakter zeigen, wenn sie ihre Belegschaft und deren Familien durch betriebsweit angebotene Impfungen schützen. Impfstoff ist genügend vorhanden, doch gerade kleine und mittlere Unternehmen tun sich schwer: Ein Betriebsarzt ist oft nicht vorhanden, mit der Impfstoffbeschaffung und Durchführung gibt es keine Erfahrungen. Einen einfachen, aber innovativen Tipp hat Gesundheitsexperte Volker Nürnberg parat: Kleinbetriebe sollten sich mit benachbarten Kleinbetrieben zusammenschließen und die benötigten Kapazitäten und Unterstützungsmaßnahmen bei der Kommune anfordern. Wer keinen eigenen Betriebsarzt zur Impfung hat, könne auch seinen Arbeitsschutz-Dienstleister oder den eigenen Hausarzt fragen, ob er die betriebsweite Impfung übernimmt. Wie Betriebe auch Impfzögerer und Unentschlossene zur Impfung motivieren können, lesen Sie im Interview mit Volker Nürnberg. Tipp von Frank Bollinger, Fachredakteur für Arbeitsrecht Beim betrieblichem Eingliederungsmanagement auf Vertrauensperson hinweisen: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, führt der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durch. Schon bisher hatte der Arbeitgeber dabei etliche Stellen und Personen zu beteiligen. Der oder die betroffene Beschäftigte selbst hatte jedoch kein ausdrückliches Recht auf Hinzuziehung einer selbstgewählten Vertrauensperson. Dies hat der Gesetzgeber vor kurzem mit dem Teilhabestärkungsgesetz geändert: Im SGB IX ist neu in § 167 Abs. 2 geregelt, dass Mitarbeitende eine von ihnen ausgewählte Vertrauensperson zum gesamten BEM hinzuzuziehen dürfen. Diese Person kann unter anderem an allen BEM-Gesprächen teilnehmen und Einblick in die Unterlagen erhalten. Wichtig: Arbeitgeber müssen ab sofort im BEM- Einladungsschreiben ausdrücklich auf diese Möglichkeit hinweisen. Wenn dies nicht geschieht, hat der Arbeitgeber ein BEM nicht ausreichend angeboten. Lesen Sie dazu auch unsere News: Vertrauensperson beim betrieblichen Eingliederungsmanagement ist jetzt möglich Tipp von Carmen Oswald, Fachredakteurin Entgelt Mitarbeiterbeteiligungen anbieten: Die Beteiligung der Beschäftigten an "ihrem" Unternehmen wird attraktiver: Haben Sie sich schon mal Gedanken über eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung gemacht? Wenn nicht, sind Sie zumindest in Deutschland in guter Gesellschaft. Nur wenige Unternehmen nutzen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am wirtschaftlichen Erfolg des eigenen Arbeitgebers teilhaben zu lassen. Mit dem Fondsstandortgesetz wird nun die Steuerbefreiung für Mitarbeiterbeteiligungen deutlich angehoben und auch für Startups und kleinere Unternehmen gibt es Neuerungen. Lesen Sie dazu auch unsere News: Steuerliche Verbesserungen bei der Mitarbeiterbeteiligung
Tipp von Melanie Rößler, Redakteurin mit dem Schwerpunkt Führung Rückkehr ins Büro bewusst gestalten: Am 30. Juni 2021 ist die Homeoffice-Pflicht ausgelaufen. Angesichts der aktuell niedrigen Inzidenzen und dem Fortschreiten der Impfungen ist zu erwarten, dass es viele Mitarbeitende jetzt wieder ins Büro zieht. Doch diese Rückkehr sollte gut vorbereitet sein. Die Veränderung des Arbeitsorts kann für manche Menschen eine Art "Kulturschock" sein. Teilweise treffen nun Teams aufeinander, die sich seit 15 Monaten nicht mehr gesehen haben. Da sind Konflikte vorprogrammiert. Die Organisationspsychologin Annika Scholl rät: "Führungskräfte sollten die Rückkehr als Prozess betrachten und ihn bewusst gestalten - und die Chance zur Veränderung von ungünstigen Gewohnheiten aus den Zeiten vor der Pandemie nutzen." Lesen Sie dazu auch unsere News: Ende der Homeoffice-Pflicht – wie geht es nun weiter?, sowie den Beitrag von Annika Scholl auf wissensdialoge.de: Ein Übergang, der Aufmerksamkeit braucht. Tipp von Daniela Furkel, Chefreporterin und Spezialistin für Recruiting-Themen Grün und nachhaltig rekrutieren: Nachhaltigkeit ist ein entscheidendes Kriterium bei der Arbeitgeberwahl. Das bestätigen der aktuelle Universum Student Survey sowie eine Umfrage von Stepstone unter 12.000 Personen. Mehr als ein Drittel der Befragten gab an, eine Kündigung zu erwägen, wenn sich der Arbeitgeber bei einem umweltschädlichen Projekt engagieren würde. Interessant bei dieser Studie ist: Das Thema Nachhaltigkeit ist offenbar für alle Altersgruppen gleichermaßen relevant, nicht nur für die "Generation Greta". Grünes und nachhaltiges Recruiting setzt bei den Unternehmenswerten und einer authentischen Außendarstellung des Unternehmens an. Ein weitgehend digitalisierter Recruiting-Prozess und der Verzicht auf Reisen zum (ersten) Jobinterview gehören ebenfalls dazu. Auch die Übereinstimmung der Kandidatinnen und Kandidaten mit den nachhaltigen Werten und Zielsetzungen des Unternehmens sollte beim "Green Recruiting" eine Rolle spielen. Mehr zur Nachhaltigkeit in HR und im Recruiting lesen Sie im Schwerpunkt von Personalmagazin 7/2021. Darin stellt Rupert Felder von Heidelberger Druckmaschinen zwölf Ansatzpunkte für mehr Nachhaltigkeit in HR vor. Tipp von Matthias Haller, Redakteur mit Schwerpunkt Software Personalarbeit qualitativ und quantitativ bewerten: Deutsche Unternehmen haben im europaweiten Vergleich eine überdurchschnittlich gute Kenntnis ihrer Personal- und HR- Ausgaben. Das geht aus einer Studie des Payroll-Spezialisten SD Worx hervor, der insgesamt 1.386 Unternehmen befragt hat. Die größte Aufmerksamkeit in deutschen Unternehmen gilt dabei den Gesamtlohn- und Personalkosten, wie aus der Befragung hervorgeht. Danach folgen die Kosten für HRM-Projekte oder Weitbildungen. Kosten und Leistung seien jedoch untrennbar mit Aspekten wie beispielweise der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbunden, bemängelt Cathy Geerts, CHRO bei SD Worx. Wer also Projekte zur Steigerung der Zufriedenheit durchführt, sollte diese nicht nur als Kosten verbuchen, sondern auch deren Nutzen messen. Lesen Sie dazu auch unsere News: Das Engagement der Mitarbeiter richtig messen und fördern Tipp von Melanie Rößler, Redakteurin mit Schwerpunkt Diversity
Geflüchtete als Mentorin oder Mentor unterstützen: Die Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt kommt laut einem Bericht der Bundesagentur für Arbeit gut voran. Gut jede vierte Person mit einer Staatsangehörigkeit der acht wichtigsten Asylherkunftsländer hatte 2019 eine sozialversicherungspflichtige Arbeit. Im Jahr 2016 war es noch rund jeder Zehnte. Die Coronakrise hat allerdings sichtbare Spuren bei der Beschäftigungsentwicklung Geflüchteter hinterlassen und der Anstieg von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen ist zuletzt zum Stillstand gekommen. Helfen Sie als Personalerin oder Personaler doch aktiv mit bei der Integration und unterstützen Sie einen geflüchteten Menschen auf dem Weg zu einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Die Initiative HR Integrate bringt Mentoren und Mentees zusammen. Lesen Sie dazu auch unser Interview mit dem Gründer der Initiative: "Als Personalmanager Geflüchtete bei der Arbeitsplatzsuche unterstützen" Tipp von Carmen Oswald, Fachredakteurin Entgelt Steuerfreie Corona-Sonderzahlung optimal ausschöpfen: Gleich zu Beginn der Coronapandemie wurde die Möglichkeit geschaffen, Beschäftigten steuerfreie Zuschüsse oder Sachbezüge bis zu 1.500 Euro zu gewähren, um die zusätzlichen Belastungen durch die Coronakrise abzumildern. Die Auszahlung der steuerfreien Corona-Sonderzahlung ist nun sogar bis 31. März 2022 möglich. Wichtig für Arbeitgeber: Steuerfrei bleiben weiterhin nur maximal 1.500 Euro, die Zahlungen können aber beliebig aufgeteilt werden. Das heißt: Wer noch nicht die kompletten 1.500 Euro als Corona-Bonus ausbezahlt hat, kann nun nochmals eine steuerfreie Sonderzahlung gewähren, um den steuerfreien Höchstbetrag bestmöglich auszuschöpfen. Und wer noch gar keine Sonderzahlung gewährt hat, darf natürlich noch die vollen 1.500 Euro ausschöpfen. Lesen Sie dazu auch unsere News: Corona-Sonderzahlungen für Beschäftigte bis 1.500 Euro steuerfrei Tipp von Matthias Haller, Redakteur mit Schwerpunkt Software Meetingpausen standardmäßig einplanen: Back-to-Back-Meetings gehören zu den negativen Begleiterscheinungen der virtuellen Zusammenarbeit. Wenn die nächste Besprechung nur ein Browserfenster weit entfernt ist, fällt die kurze Pause, die im Büro für einen Raumwechsel, Kaffee oder Smalltalk vorgesehen war, häufig weg. Die Folge: das Stresslevel der Beschäftigen steigt. Was tun? Fabian Kienbaum, CEO bei Kienbaum Consultants, setzt auf verkürzte Meeting-Zeiten, wie er bei der 20. Kienbaum People Convention verriet. So sieht das Termin-Planungstool der Beratung beispielsweise statt halbstündigen inzwischen standardmäßig 25-Minuten-Termine vor. Dadurch bleiben nach jedem Meeting fünf Minuten für eine kleine Pause. Lesen Sie dazu auch unsere News: Handlungsempfehlungen für erfolgreiches digitalisiertes Zusammenarbeiten Tipp von Frank Bollinger, Fachredakteur für Arbeitsrecht Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice nicht vergessen: Immer mehr Unternehmen schließen Betriebsvereinbarungen mit Homeoffice-Regelungen für die Zeit nach der Pandemie ab, so wie zuletzt Porsche. Werden dabei echte Homeoffice-Arbeitsplätze geschaffen, gilt auch für den Arbeitsplatz zuhause die Arbeitsstättenverordnung. Dann muss der Arbeitgeber bei Schaffung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung
vornehmen und diese dokumentieren (§ 3 ArbStättV). Nach § 5 ArbSchG gilt für alle Arbeitsformen die allgemeine Pflicht, spezifische Gefährdungen zu ermitteln. Um eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu können, kann eine Besichtigung des häuslichen Arbeitsplatzes erfolgen oder – was die praktikablere Variante sein dürfte - eine Erfragung der genauen häuslichen Umstände des Mitarbeiters. Anders als bei den Arbeitsplätzen im Betrieb muss die Gefährdungsbeurteilung nur einmal durchgeführt und nicht wiederholt werden. Lesen Sie dazu auch unsere News: Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz: Was Mobilarbeit von Homeoffice unterscheidet und Was bei Homeoffice-Regelungen zu beachten ist Tipp von Daniela Furkel, Chefreporterin und zuständig für Employer-Branding-Themen Arbeitgeber-Rankings richtig verstehen: Arbeitgeber-Rankings werden häufig von Unternehmen dazu eingesetzt, die Wirkung ihres Employer Brandings zu messen. Doch die Aussagekraft der meisten Rankings ist gering, denn in ihnen wird Arbeitgeberattraktivität mit Markenbekanntheit verquickt. Die befragten Studierenden, Fachkräfte und anderen Personen nennen in erster Linie diejenigen Firmen, deren Produktmarken ihnen bekannt sind. Das hat eine Studie von Employer Telling bestätigt. Anders ist zum Beispiel die Methode des "Students' Choice Awards", für den Studierende mit zufällig ausgewählten Arbeitgebern konfrontiert und gefragt werden, ob sie diese kennen und sich vorstellen können, für sie zu arbeiten. Das ermöglicht den Studienautoren, zwischen Bekanntheit und Attraktivität zu unterscheiden. Lesen Sie dazu auch unsere News: Vom Unsinn der Arbeitgeber-Rankings Tipp von Andrea Schmitt, verantwortliche Online-Redakteurin für haufe.de/personal Eine aufrechte Körperhaltung führt zu mehr Online-Präsenz: Sind Sie auch schon onlinemüde? Nach über einem Jahr im Homeoffice fällt es vielen Beschäftigten immer schwerer, in den zahlreichen Videocalls und -konferenzen dauerhaft aufmerksam und konzentriert zu bleiben. Der Blick wendet sich vom Monitor ab hin zu anderen Unterlagen auf dem Schreibtisch, der Körper sackt in sich zusammen, die Gedanken drehen sich plötzlich um die Planung des Abendessens statt um das Besprechungsthema. In Präsenzmeetings mit mehreren Personen in einem Raum war/ist es deutlich einfacher, die Konzentration zu behalten. Es lohnt sich deshalb, in virtuellen Meetings ab und an die eigene (Körper-)Haltung und Kommunikation zu hinterfragen, denn: Je konzentrierter man selbst ist, desto stärker zieht man auch die Aufmerksamkeit der Gesprächspartner auf sich. Lesen Sie dazu auch unsere News: Acht Tipps für eine ansprechende und entspannte Online- Kommunikation und Zoom Fatigue: Wenn die Müdigkeit in virtuellen Meetings einsetzt Tipp von Philipp Walter, Fachredakteur Entgelt Dokumentationspflichten erfüllen: Die Rentenversicherungsträger prüfen in regelmäßigen Abständen, ob Arbeitgeber ihre Meldepflichten und sonstige Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Hinsichtlich der Aufzeichnungs- und Nachweispflichten gibt es unterschiedlich umfangreiche Anforderungen. So sind die Dokumentationspflichten für Minijobber aufwendiger als für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Und auch die Aufzeichnungspflichten nach den Mindestlohnbestimmungen müssen Arbeitgeber beachten, um sich vor bösen Überraschungen im Rahmen der Betriebsprüfung zu schützen. Nur wer als Arbeitgeber die Dokumentationspflichten kennt und richtig umsetzt, kann sich vor Beitragsnachforderungen schützen.
Lesen Sie dazu auch unsere News: Gut geführte Entgeltunterlagen schützen vor Beitragsnachzahlungen Tipp von Melanie Rößler, Redakteurin mit dem Schwerpunkt Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Familienfreundliche Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel: Wie kaum eine andere Branche leidet der Gesundheitssektor unter Fachkräftemangel. Gründe dafür sind unter anderem die hohe Belastung und die oft unattraktiven, familienunfreundlichen Arbeitszeiten in Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Ohne gezielte personalpolitische Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben wird sich die Lage in den kommenden Jahren noch verschärfen, wie eine Kurzumfrage der Berufundfamilie gGmbH erst kürzlich wieder gezeigt hat. An welchen Stellschrauben Krankenhäuser und Kliniken im Rahmen einer strategisch gestalteten familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik drehen können, ist auch Thema einer kostenlosen virtuellen Veranstaltung am 26. April von 11 bis 12 Uhr: "Goldstandard Vereinbarkeit? Im Klinikalltag mehr möglich machen". Weitere Tipps und Handlungsempfehlungen finden Sie im Leitfaden "In 5 Schritten zu mehr Vereinbarkeit", den das Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie" gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft veröffentlicht hat. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag "HRM im Gesundheitssektor: Die Leiden der Pflegearbeit" aus Personalmagazin 5/2021. Tipp von Daniela Furkel, Chefreporterin und Spezialistin für Recruiting-Themen IT-Experten die Bewerbung leichter machen: Es gibt Recruiter, die sich bei World of Warcraft registrieren, um dort interessante Kandidaten zu finden. Und es gibt immer noch Recruiter, die ausschließlich eine Bewerbung per E-Mail anbieten. Dabei hat der Wettbewerb um IT-Experten in der Coronapandemie nicht nachgelassen. Ganz im Gegenteil: Laut Branchenverband Bitkom konnten 2020 rund 86.000 IT-Stellen nicht besetzt werden. Noch immer machen es Arbeitgeber Stellensuchenden zu schwer, Kontakt aufzunehmen, fand die Wollmilchsau bei der Untersuchung von Karriereseiten heraus. In der ITK-Branche sind zwar bereits 97 Prozent der Stellenanzeigen mobil nutzbar, aber nur 65 Prozent der Bewerbungsformulare sind mobil- optimiert. Elf Prozent der Arbeitgeber bieten nur eine Bewerbung per E-Mail an und 21 Prozent zwingen Stellensuchende, zunächst einen Bewerber-Account anzulegen, bevor sie sich bewerben können. Lesen Sie dazu auch unser Top-Thema zu digitalem Recruiting. Tipp von Melanie Rößler, Redakteurin mit dem Schwerpunkt Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Unterstützung für Eltern aktiv anbieten: Berufstätige Eltern sind in der Coronapandemie besonders belastet. Nicht nur die Politik hat mit der Verdopplung der Kinderkrankentage und einer Entschädigungsregelung für Verdienstausfälle aufgrund von Kinderbetreuung reagiert. Auch ein Großteil der Unternehmen hat spezielle Angebote zur Unterstützung und Entlastung von Beschäftigten mit Kindern geschaffen - zum Beispiel flexiblere Arbeitszeiten oder Betreuungsmöglichkeiten. Eine Personalleiterbefragung von Randstad und Ifo zeigte nun aber, dass nur wenige Eltern tatsächlich auf diese neu geschaffenen Angebote zurückgreifen: Lediglich 3 Prozent der Mitarbeitenden nutzen das erweiterte Betreuungsangebot in
Betriebskitas, das immerhin 28 Prozent der Unternehmen geschaffen haben. Nur 5 Prozent nehmen die digitalen Lern- und Beschäftigungsangebote wahr, die 29 Prozent ihrer Arbeitgeber anbieten. Unser Tipp: Kommunizieren Sie Ihre Angebote nicht nur im Intranet, sondern ermutigen Sie Ihre Führugskräfte, aktiv auf Eltern zuzugehen und ihnen Unterstützung anzubieten. Sie haben noch keine solchen Angebote? Ideen und Anregungen finden Sie in unserer News "Wie Arbeitgeber Eltern in der Coronapandemie unterstützen können". Tipp von Kristina Enderle da Silva, Redakteurin mit Schwerpunkt Weiterbildung Mentoring für Frauen: Mit dem zweiten Führungspositionengesetz soll endlich die Trendwende bei der Besetzung von Vorstandsposten mit Frauen gelingen. Denn der Frauenanteil in den Vorstandsetagen deutscher Unternehmen steigt nach wie vor nur sehr langsam. Um Frauen in ihrer Karriereentwicklung auf allen Führungsebenen zu unterstützen, könnte - neben der Quote - Mentoring eine Hilfe sein. "Female One Zero", ein Digitalmagazin zu Diversity, bietet darum ein neues Mentoring-Programm an. Elf hochkarätige Mentorinnen geben in drei individuellen Sitzungen Einblick in ihre Erfahrungen. Bewerben können sich alle interessierten, berufstätigen Frauen bis 18. April. Das Programm läuft von Juni bis November 2021. Lesen Sie dazu auch unsere News: Meilensteine der Frauenförderung Tipp von Philipp Walter, Fachredakteur Entgelt Steuerfreie Aufwandsentschädigungen pro rata ausschöpfen: Steuerfreie Aufwandsentschädigungen wie zum Beispiel die Ehrenamtspauschale können entweder vollständig am Stück (en bloc) ausgeschöpft werden oder über das Kalenderjahr verteilt – jeweils zu gleichen monatlichen Anteilen (pro rata) – berücksichtigt werden. Die monatliche gleichbleibende Ausschöpfung (pro rata) kann den Arbeitnehmer vor Folgekosten für die Kranken- und Pflegeversicherung schützen. Lesen Sie dazu auch unserer News: Vorsicht bei steuerfreier Aufwandsentschädigung im En- bloc-Verfahren Tipp von Matthias Haller, Redakteur mit Schwerpunkt Software Digitale Kompetenzen per Selbsttest bestimmen: Immer mehr Berufsprofile erfordern "digitale Kompetenzen". Doch was bedeutet das eigentlich genau? Hinter dem Sammelbegriff verbergen sich unterschiedliche Aspekte, die von den rechtlichen Rahmenbedingungen über ein theoretisches Verständnis bis hin zur praktischen Nutzung reichen. Ein Selbsttest kann Ihnen helfen, die Thematik ganzheitlich zu betrachten und Ihren eigenen Wissensstand zu ermitteln. Für eine solche Standortbestimmung bieten verschiedene Softwareanbieter und Technologieunternehmen kostenlose Tests an – beispielweise das Digital Competence Wheel (Test in englischer Sprache) oder der IHK Digital-Kompetenz-Check. Ausprobieren lohnt sich! Denn möglicherweise finden Sie im Testergebnis Aspekte digitaler Kompetenzen, die Sie selbst bisher nicht in Betracht gezogen haben. Lesen Sie dazu auch unsere News: "Digital Fluency ist die Metakompetenz der Zukunft" – Interview mit Professor Florian Kunze
Tipp von Marina Chelaifa, Fachredakteurin Entgelt Steuerfreie Outplacement-Beratung als (Teil der) Abfindung: Die Outplacement-Beratung ist für Personalabteilungen bislang häufig ein Fremdwort. Aber gerade durch die radikale Veränderung der Arbeitswelt in der Coronakrise – wenn ganze Abteilungen aufgelöst oder Betriebe geschlossen werden sollen – sind solche Beratungen zur beruflichen Neuorientierung besonders interessant. Eine Outplacement-Beratung (oder "Newplacement") unterstützt Mitarbeitende dabei, schnell einen neuen Arbeitsplatz zu finden, der ihren Fähigkeiten entspricht, und entlastet sie in der schweren Zeit der beruflichen Neuorientierung. Und auch Arbeitgeber profitieren davon, denn eine frühe Aufnahme der Outplacement-Beratung kann Kosten sparen: Je früher die betroffenen Mitarbeiter einen neuen passenden Job finden, desto leichter und schneller ist der Veränderungsprozess des Betriebs und langwierige Rechtsstreitigkeiten können vermieden werden. Besonders attraktiv für Arbeitgeber: Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden Outplacement-Beratungsleistungen ausdrücklich steuerfrei gestellt. Sie können so anstelle oder auch als Teil einer Abfindungsleistung mit dem Mitarbeiter vereinbart werden. Lesen Sie dazu auch unsere News: Outplacement-Beratung als steuerfreie Weiterbildung Tipp von Daniela Furkel, Chefreporterin und Autorin der Titelstrecke "Inklusion" des Personalmagazins Die berufliche Inklusion nicht vergessen: Im Januar 2021 erreichte die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Deutschland einen neuen Höchststand: Sie stieg um 11,8 Prozent auf 180.047 Personen an. Zwar nahm die Anzahl der Arbeitslosen insgesamt noch stärker zu (plus 19,6 Prozent auf 2.900.663), aber Menschen mit Behinderung brauchen deutlich länger, bis sie wieder in Beschäftigung sind. Laut dem Sozialverband Deutschland beschäftigen 25 Prozent aller Unternehmen keine einzige Person mit Behinderung – Tendenz steigend. Rehadat, das unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln, hat eine kostenfreie Wissensreihe herausgegeben, die Basiswissen über verschiedene Erkrankungen oder Behinderungen sowie Lösungen für individuelle Arbeitsgestaltungen vermittelt. Lesen Sie dazu auch unsere News: Echte und vorgeschobene Barrieren in Unternehmen Tipp von Hannes Selz, Volontär Freiwillige Coronatests anbieten: Coronatests im Unternehmen können helfen, Infektionsketten zu erkennen und einzudämmen. Für den privaten Gebrauch, aber auch für Kitas und Schulen prüft das Bundesgesundheitsministerium aktuell die Zulassung sogenannter Point- of-Care-(PoC)-Antigenschnelltests. Problem der Antigentests: Sie sind nur bei fachlich einwandfreier Handhabung zuverlässig. Als Alternative dazu bietet Procomcure Biotech für Unternehmen ein PCR-Testverfahren an, bei dem mittels Gurgeln erhaltene Proben im Labor geprüft und die Ergebnisse den Probanden datenschutzkonform innerhalb von 24 Stunden online mitgeteilt werden. Unternehmen, die auf Antigenschnelltests zurückgreifen wollen, finden eine Übersicht über deren Sensitivität auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Lesen Sie dazu auch unsere News: So unterstützen Sie die Coronaimpfung Ihrer Mitarbeiter Tipp von Philipp Walter, Fachredakteur Entgelt Unterschied zwischen Entgeltgrenze und Hinzuverdienstgrenze beachten: Arbeitgeber, die
Altersvollrentner in einem Minijob beschäftigen, müssen sich grundsätzlich nur mit der Entgeltgrenze für den Minijob auskennen. Sie sollten aber auch wissen, was ihr Minijobber zu seiner Rente hinzuverdienen darf, ohne eine Kürzung der Rente befürchten zu müssen. Im Jahr 2021 liegt die Grenze für den Hinzuverdienst mit 46.060 Euro nämlich um ein Vielfaches höher als die Entgeltgrenze bei Minijobs. Lesen Sie dazu auch unsere News: Entgeltgrenze versus Hinzuverdienstgrenze bei Altersvollrentnern Tipp von Kristina Enderle da Silva, Redakteurin mit Schwerpunkt Weiterbildung In Clubhouse HR-Experten treffen: Anfang des Jahres ist der Hype um die Audio-only-App "Clubhouse" nach Deutschland geschwappt. Inzwischen tummeln sich schon viele HR-Experten in den nach Interessen sortierten "Rooms". Sie geben per Live-Talk exklusive Einblicke in ihre HR-Arbeit und stellen sich den Fragen und Beiträgen aus der Audience. Zu finden sind zum Beispiel die Personalvorstände Elke Eller von Tui und Gunnar Kilian von VW. Neben bekannten HR-Influencern aus der Beraterszene wie Anna Kaiser oder Winfried Felser sind auch Recruiter unterwegs und pitchen offene Jobangebote. Wer sich anmelden will, braucht ein Apple-Gerät und eine Einladung von einem Clubhouse-Mitglied. Aus Datenschutzgründen ist allerdings davor zu waren, die App auf dem Diensthandy zu installieren: Um selbst Einladungen verschicken zu können, muss man Zugriff auf alle gespeicherten (Geschäfts-)Kontakte gewähren. Lesen Sie hier, welche HR-Events im Jahr 2021 als reine Online-, Hybrid- oder Präsenzveranstaltung stattfinden. Tipp von Philipp Walter, Fachredakteur Entgelt Dokumentationspflicht bei Minijobs beachten: Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze bei Minijobs führt nicht zur Beendigung eines Minijobs. Damit es bei der nächsten Betriebsprüfung keine böse Überraschung gibt, müssen Arbeitgeber den Grund für das Überschreiten in den Entgeltunterlagen des Minijobbers aber dokumentieren. Das kann zum Beispiel eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmers sein, der wegen Krankheit vertreten wird. Leistet ein Minijobber Mehrarbeit, weil ein anderer Arbeitnehmer in der Coronapandemie aufgrund von Kinderbetreuung oder Quarantäne ausfällt, gilt dies ebenfalls als unvorhersehbares Ereignis. Lesen Sie dazu auch unsere News: Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze? Tipp von Frank Bollinger, Fachredakteur für Arbeitsrecht Urlaubsplanung verhindert Einbringen des Urlaubs bei Beantragung von Kurzarbeitergeld: Bis Ende 2020 mussten Mitarbeiter nicht zuerst ihren Urlaub nehmen, damit der Betrieb Kurzarbeitergeld bekommt. Diese Sonderregelung ist für 2021 aufgehoben worden. Für 2021 gilt somit wieder, dass unverplanter Urlaub vorrangig zu nehmen ist. "Unverplant" deswegen, weil das Gesetz in § 96 Abs. 4 Nr. 2 SGB III ausdrücklich vorsieht, dass der Urlaub nicht einzubringen ist, wenn "vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenstehen". Dies tun sie dann, wenn es eine verbindliche Urlaubsplanung im Betrieb gibt. Kann ein Betrieb bei Beantragung von Kurzarbeitergeld also eine Urlaubsplanung für alle Beschäftigten unter Berücksichtigung der Urlaubswünsche der Mitarbeiter vorlegen, kann er dadurch eine vorrangige Inanspruchnahme des Urlaubs beim Kurzarbeitergeld vermeiden.
Lesen Sie dazu auch unsere News: Urlaub und Kurzarbeit: Was müssen Arbeitgeber beachten? Tipp von Frank Bollinger, Fachredakteur für Arbeitsrecht AGG-Verstöße bei Stellenausschreibungen vermeiden: Verstöße gegen das AGG können teuer werden. Immer wieder in die Falle tappen Unternehmen bei ihren Stellenausschreibungen. Das Angebot an mögliche Bewerber für eine "zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team" hat einen Arbeitgeber drei Monatsgehälter gekostet, weil ein erfolgloser 61-jähriger Bewerber – hier erfolgreich - Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung einklagte (Urteil des LAG Nürnberg vom 27.05.2020, Az. 2 Sa 1/20). Achten Sie deshalb in Stellenausschreibungen darauf, durchgängig geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu verwenden - nicht nur in der Überschrift, sondern auch im Fließtext -, keine Attribute oder Eigenschaften zu nennen, die üblicherweise Personen einer bestimmten Altersgruppe zugeschrieben werden, kein Lichtbild des Bewerbers zu verlangen (Erkennbarkeit einer sichtbaren Behinderung, der Religionszugehörigkeit, beispielsweise durch ein Kopftuch, oder des Alters) und keine Vorgaben wie "Muttersprache deutsch" oder "deutsche Staatsangehörigkeit" zu machen. Lesen Sie dazu auch unsere News: AGG: Diese Fehler sollten Arbeitgeber bei der Stellenausschreibung vermeiden Tipp von Kristina Enderle da Silva, Redakteurin mit Schwerpunkt Weiterbildung Fördermöglichkeiten für Weiterbildung nutzen: Das Qualifizierungschancengesetz (QCG), das 2019 in Kraft getreten ist, sollte die Weiterbildung von Arbeitnehmern deutlich attraktiver machen, indem es die Fördermöglichkeiten erweiterte: Die Personengruppe, die förderberechtigt ist, wurde ebenso ausgeweitet wie die Berufsbereiche. Doch eine neue Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt nun, dass das Gesetz (bisher) kaum Wirkung zeigt. So steigt die Zahl der Anträge auf Übernahme von Lehrganskosten seit 2016 kontinuierlich – ohne größeren Ausschlag nach dem Inkrafttreten des QCG. Lediglich die Anträge auf Arbeitsentgeltzuschuss, die durch das QCG für alle Beschäftigten und alle Arten von Weiterbildungen möglich wurden, sind stärker gestiegen. Das "Arbeit-von-Morgen-Gesetz" hat die Fördermöglichkeiten des QCG noch einmal erweitert. Es bleibt abzuwarten, ob dies nun für mehr Förderanträge sorgt. Wer sich einen Überblick über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen verschaffen will, sollte einmal in den IAB-Kurzbericht 24-2020 hineinlesen. Die Tabelle "Förderkonditionen für die Weiterbildungsförderung Beschäftigter vor und ab 2019" ist sehr zu empfehlen. Lesen Sie dazu auch unsere News: Bundesrat verabschiedet "Arbeit-von-Morgen-Gesetz" Tipp von Philipp Walter, Fachredakteur Entgelt Erstattungssatz zur Umlage U1 wählen: Viele Krankenkassen bieten zum Umlageverfahren U1 verschiedene Umlagesätze an. Für Betriebe, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer haben, kann sich ein genauer Blick auf die Umlagesätze und die individuelle Krankheitsanfälligkeit der Mitarbeiter finanziell auswirken. Arbeitgeber können bei Krankenkassen mit mehreren Umlagesätzen nämlich einen geringeren oder höheren Erstattungssatz wählen. Davon abhängig ist dann auch die Höhe der Erstattung für die Entgeltfortzahlung. Achtung: Ein Wechsel ist aber nur noch bis zum 27. Januar 2021 möglich! Lesen Sie dazu auch unser Top-Thema: Umlageverfahren bei Krankheit und Mutterschaft
Tipp von Daniela Furkel, Chefreporterin und Spezialistin für Ausbildungs-Themen Ausbildung auch in Krisenzeiten vorantreiben: Laut einer Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben bislang nur wenige Unternehmen eine Ausbildungsprämie beantragt. Diese wird an kleine und mittlere Unternehmen gezahlt, die in der Corona-Krise die Zahl ihrer Ausbildungsplätze aufrechterhalten oder sogar ausbauen. Wer die Förderung erhalten kann, erklärt das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Auch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) bietet Ausbildungsbetrieben Unterstützung: In seinem Ausbilderportal hat das BIBB einen Online-Leitfaden für ausbildende Fachkräfte veröffentlicht. Dieser gibt Anregungen, wie schwierige Situationen im Ausbildungsalltag zu meistern sind, und geht in zwölf Kapiteln auf den Ausbildungsalltag ein. Lesen Sie dazu auch unser Top-Thema: Azubis finden, integrieren, binden Tipp von Melanie Rößler, Redakteurin mit Themenschwerpunkt Diversity Diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld für geschlechterdiverse Menschen schaffen: Mit der Einführung des dritten positiven Personenstands "divers" wurde in Deutschland 2017 ein entscheidender Schritt für die Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt und die Wahrung der Rechte von geschlechterdiversen Menschen gemacht. Die gesetzliche Verankerung von Geschlechtern und Geschlechtsidentitäten jenseits zweigeschlechtlicher Normen von "weiblich" und "männlich" stellt weitreichende Anforderungen an die Arbeitswelt. Wie in der Praxis ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld geschaffen werden kann, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einer neuen Publikation zusammengefasst. Der kostenlose Leitfaden "Geschlechterdiversität und Beschäftigung und Beruf" enthält 26 Bausteine – von der Stellenausschreibung bis hin zu Unisex-Toiletten. Lesen Sie dazu auch unsere News: Arbeitsrechtliche Herausforderungen zum dritten Geschlecht Tipp von Philipp Walter, Fachredakteur Entgelt Kurzarbeitergeld beantragen mit UDO: Die Hilfsangebote des Staates zur Überbrückung von wirtschaftlichen Notlagen aufgrund der Corona-Krise sind zahlreich. Doch eines haben sie alle gemeinsam: sie sorgen für seitenweise Formulare und einen hohen bürokratischen Aufwand. Wie gut, dass es den UDO gibt! Der Chatbot entstand im Rahmen des Hackathons #WirVsVirus der Bundesregierung und unterstützt Unternehmen dabei, einfach und schnell Kurzarbeitergeld zu beantragen. Abrufbar ist er über www.kurzarbeit-einfach.de. Lesen Sie dazu auch unsere News: Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall wegen des Coronavirus Tipp von Frank Bollinger, Fachredakteur für Arbeitsrecht Vorsicht bei betriebsbedingten Kündigungen von Stammarbeitnehmern: In einigen Branchen gelangen Unternehmen aufgrund der Krise in Bedrängnis. Ablesen lässt sich das an der Zahl betriebsbedingter Kündigungen, die derzeit enorm ansteigt. Bei einer betriebsbedingten Kündigung gab es schon immer einiges zu beachten, damit diese am Ende rechtmäßig erfolgt. Nun ist eine weitere Voraussetzung hinzugekommen: Das LAG Köln hat in einem neuen Urteil entschieden, dass Stammarbeitnehmer nicht betriebsbedingt gekündigt werden können, wenn sie alternativ auf Arbeitsplätzen von dauerhaft vorhandenen Leiharbeitnehmern weiterbeschäftigt
werden können. Diese Einschränkung ist wichtig: Werden Leiharbeitnehmer lediglich zur Abdeckung von Auftragsspitzen eingesetzt, liegt keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG vor. Beschäftigt der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer dagegen, um mit ihnen ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-)Arbeitsvolumen abzudecken, dann ist von einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit auszugehen. Lesen Sie dazu auch unsere News: Sind betriebsbedingte Kündigungen in der Corona-Krise möglich? Tipp von Kristina Enderle da Silva, Redakteurin mit Themenschwerpunkt Psychologie Mitarbeiter zu Ersthelfern bei psychischen Erkrankungen ausbilden: Panikattacken vor Menschenansammlungen, ständige Angst um den Arbeitsplatz, psychischer Stress durch andauernde soziale Isolation: Psychologen warnen vor den Folgen, die die Corona-Krise auf die Psyche der Menschen hat. Im nun weit verbreiteten Homeoffice sind die Belastungen häufig noch größer. Gleichzeitig sind psychische Probleme in Unternehmen weiterhin ein Tabuthema – Betroffene fürchten sich vor Bloßstellung, ihre Kollegen fühlen sich hilflos. Genau hier setzt die neue Ersthelfer-Ausbildung Mental Health First Aid an, die ich Arbeitnehmern und Unternehmensführern als Weiterbildungstipp mitgeben möchte. Die Idee stammt aus Australien: Erste Hilfe bei psychischen Erkrankungen soll so weit verbreitet und akzeptiert sein, wie es die Erste Hilfe an Unfallorten ist. Die Teilnehmer lernen, wie sie akut helfen und professionelle Hilfe vermitteln können. Unternehmen können auch interne Ausbilder schulen lassen, die andere Mitarbeiter anleiten. Lesen Sie dazu auch unsere News: Gesundes Homeoffice – was Arbeitgeber wissen müssen Tipp von Hannes Selz, der als Volontär zurzeit einige virtuelle Events besucht Virtuelle Messetage sinnvoll nutzen: Es ist nicht einfach, sich ganz auf eine virtuelle Messe einzulassen. Das zeigen Erfahrungen aus den Veranstaltungen wie der ZPE Virtual und dem momentan laufenden "Orgatec-Woche-Spezial" zum Auftakt des IBA-Forums. Während gerade ein spannender Vortrag läuft, klingelt das Telefon, ploppt die nächste Terminanfrage auf, quillt das E-Mail-Postfach über. Schwierig, da konzentriert bei der Sache zu bleiben. Um von einer digitalen Veranstaltung genauso viel mitzunehmen wie von einer Präsenzmesse, hilft es, wenn Teilnehmer den Tag wie einen "normalen" Messetag gestalten: Verzichten Sie darauf, ständig Ihre Mails zu checken, blocken Sie sich den Tag im Terminkalender und kommunizieren Sie Ihren Kollegen, dass Sie auf der Messe sind – wenn auch nur virtuell. Nutzen Sie außerdem alle digitalen Angebote und Gelegenheiten, um sich zu vernetzen – zum Beispiel, indem Sie in Pausen mit Ausstellern sprechen oder mit anderen Teilnehmern chatten. Lesen Sie dazu auch unsere News: ZPE Virtual 2020: Anregende Konferenzwoche, aber das richtige Messefeeling blieb aus Tipp von Matthias Haller, Redakteur mit Schwerpunkt HR-Software, Strategie und Führung Eine alternative Weihnachtsfeier planen: Eigentlich wäre jetzt die Zeit, sich auf die betriebliche Weihnachtsfeier zu freuen. Eigentlich ein Highlight des Arbeitsjahres, Garant für gute Laune, große Gefühle, grandiose Geschichten und einen ordentlichen Kater danach. Nun ist 2020 alles anders: Abstand, Maske, Homeoffice. Gemeinsam gegen Corona, statt gemeinsam feiern. Das ist vernünftig, das ist angebracht, keine Frage. Und doch zeigt sich mit zunehmender Dauer der Pandemie: Das Guthaben auf dem Beziehungskonto von Unternehmen und Teams ist endlich. Zeit also, es wieder aufzuladen! Überlegen Sie sich deshalb gemeinsam mit Ihren
Sie können auch lesen