Tipps der Woche - Gemeinde Heiligenberg
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Donnerstag, den 16. Juli 2020 Nr. 29 Bild: Roger Müller Bild: R. Sigwart Prinzessin Leontine erblickt das Licht der Welt S.D. Heinrich Fürst zu Fürstenberg wird 70 Jahre alt (siehe Seite 3) (siehe Seite 3) Tipps der Woche Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, den 21. Juli 2020 um 19.30 Uhr im Bürgerhaus „Sennhof am Schloss“ - Saal (siehe Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“) Sperrung der L 201 im Bereich Abzweig Lärchenhof bis Abzweig Hattenweiler vom 16. bis 24. Juli 2020 (siehe Rubrik „Das Rathaus informiert“) Ferienspiele 2020 abgesagt (siehe Rubrik „Das Rathaus informiert“)
Donnerstag, den 16. Juli 2020 Seite 2 Bürgermeisteramt Forstverwaltung Heiligenberg Zahnärzte Revierleiter Rathaus Heiligenberg Herr Städele 07554 9223 Praxis Dr. Bengel Tel. 07554 295 Schulstraße 5 07554 9983-0 0159 04204143 Zahnärztlicher Fax 07554 9983-29 Vermietung Grillhütte Heiligenholz Wochenendnotdienst Tel. 01805 91 16 20 Günter Reichle 07554 990643 Bürgermeister Frank Amann 07554 9983-0 Apotheken privat 07554 989009 Recyclinghof / Abfallwirtschaft Der Apothekennotdienst kann täglich aktuell 1. Bürgermeisterstellvertreter im Internet auf der Homepage der Landesapo- Michael Moser 07554 9864420 Öffnungszeiten Recyclinghof thekenkammer abgefragt werden: Freitag 15.00 bis 17.00 Uhr - unter: www.lak-bw.notdienst-portal.de Ortsreferent Wintersulgen Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr - oder Tel. 0800 0022 833 Markus Müller 07554 8314 Abfallberatung - oder 22833 Handy (max. 69ct/min) Landratsamt Schloss-Apotheke, Heiligenberg Tel. 07554/250 Ortsreferent Hattenweiler Bodenseekreis 07541 204 - 5199 Hubert Nadler 07552 935902 Notdienste Servicenummer Sprechstunden der Gemeindeverwaltung Abfallbeseitigung/Abfuhr Wichtige Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst: Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Restmüll/Biomüll/Sperrmüll Bodenseekreis und Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Einsatzleitung 07541 401093 Rettungsdienst: 112 Bürgermeister nach Terminabsprache Allgemeiner Notfalldienst: 116117 Gelber Sack Kinderärztlicher Notfalldienst: 116117 Firma Stark, Lindau 08382 96790 Schulen / Kindergarten Augenärztlicher Notfalldienst: 116117 HNO-ärztlicher Notfalldienst: 116117 Grundschule Tel 07554 266 Friedrichshafen (Allgemeiner Notfalldienst) Notruf Klinikum Friedrichshafen GmbH, Röntgenstraße 2, Heiligenberg Fax 07554 9899831 Sporthalle 07554 9899829 88048 Friedrichshafen Sa, So und FT 08-21 Uhr Feuerwehr/Rettungsdienst 112 Tettnang (Allgemeiner Notfalldienst) Kindergarten Zum guten Hirten Kommandant Werner Waibel 07552 405783 Klinik Tettnang GmbH, Emil-Münch-Str. 16, 88069 Tettnang Heiligenberg 07554 8544 Sa, So und FT 08-21 Uhr Polizei 110 Überlingen (Allgemeiner Notfalldienst) Kleinkindgruppe/Waldorfkindergarten HELIOS Spital Überlingen GmbH, Härlenweg 1, 07554 8001-153 Polizeiposten Salem 07553 8269-0 88662 Überlingen Sa, So und FT 08-21 Uhr Camphill Schulgemeinschaft Föhrenbühl 07554 8001-0 Deutsches Rotes Kreuz Familienhilfe Heiligenberg-Steigen Home-Care Ambulanter Krankenpflegedienst Bereitschaftsleiter: Heiligenberg Pflegestützpunkt für Heiligenberg und Um- Home-Care 07554 9984214 Herr Schatz 07554 652 gebung Schule für Krankenpflegeassistenten Verwaltung: 07554 / 9984 – 0 Frau Holpert 07544 913399 24-Stunden-Notruf: 07554 / 9984 – 313 Poststelle Krankenhaus „Miteinander“ Bürger-Selbsthilfe Frickingen e.V. Pfullendorf 07552 2502 Tel.: 07554 983050 Wintersulgen Tel. 07554 97318 Sozialstation Salem e.V. 07553 92220 Krankenhaus Sozialstation Pfullendorf 07552 1212 Touristinformation Überlingen 07551 9477-0 Dorfhelferinnenwerk Sölden e.V. Herr Muff 07554 9983-12 Stadtwerk am See - Frau Senger 07771 8759177 Störung Gas 0800 505 3333 Telefonseelsorge 0800 1110111 Service-Telefon für Wetter- und Loipenbericht 07554 9983-13 EnBW-Störungsdienst Hospizgruppe Regionalzentrum Salem e.V. 07553 6667 Freibad 07554 8446 Tuttlingen 0800 3629477 Familienberatung bei familiären Problemen - Kreisjugendamt - Bauhof/Wasserwerk Bestattungen Fr. Aubry 07541 2045696 Allweier Markus 07554 461 Bauhof/Bauhofleiter AWO Frauen-Kinderschutzhaus Herr Haupter 0171 7340190 Beschützendes Haus Bodenseekreis Wassermeister Kirchen Telefonnummer: 07541 4893626 Herr Speth 0173 7535343 Wirtschaftsförderung WfB Bauhof 07554 987065 Pfarrbüro Bodenseekreis GmbH Fax 07554 9872816 Röhrenbach 07553 91994422 Geschäftsstelle Überlingen 07551 94719-37 Abwasserbeseitigung Pfarrbüro Salem 07553 9199440 Selbsthilfegruppe Freundeskreis 07554 8129 Herr Hoffmann 0172 3719603 Ev. Pfarramt Salem-Heiligenberg 07553 280 Impressum: Forstverwaltung Ev. Pfarramt Herausgeber: Pfullendorf 07552 8163 Bürgermeisteramt in 88633 Heiligenberg, Forstbetrieb Fürst zu Fürstenberg, Tel. 0 75 54 - 9 98 30, www.heiligenberg.de Forstangelegenheiten Ärzte Anzeigenteil/Druck: Herr Christian Hohenberger 0175 2229399 Primo-Verlag, Anton Stähle Gmbh & Co. KG, Meßkircher Wildunfälle an der L201, K7767 und K7755 Praxis Holste 07554 287 Straße 45, 78333 Stockach, Tel. 07771-9317-11, Fax 07771-931740, E-Mail anzeigen@primo-stockach.de Herr Manfred Hornstein 07554 1399 oder Homepage: www.primo-stockach.de Herr Hubert Hornstein 07554 8386 Praxis Klier 07554 240
Seite 3 Donnerstag, den 16. Juli 2020 Nachwuchs im Hause Fürstenberg Prinzessin Leontine erblickt das Licht der Welt Große Freude im Hause Fürstenberg: Jeannette Erbprinzessin zu Fürstenberg hat am 25. Juni 2020 ein gesundes Kind zur Welt gebracht. Es ist das vierte Kind von ihr und Christian Erbprinz zu Fürsten- berg. Das Mädchen wird der Tradition des Hauses auf einen langen Vor- namen hören: Leontine Marie Louise Odile Antoinette Judith Olivia Juanita zu Fürstenberg heißt das jüngste Kind der Adelsfamilie. „Ich bin unendlich dankbar für meine wunderbare, gesunde und glückliche Familie“, wird Erbprinz Christian in der Presse zitiert. Die Gemeinde Heiligenberg gratuliert der nun sechsköpfigen Fa- milie ganz herzlich zur Geburt von Prinzessin Leontine. S.D. Fürst Heinrich (rechts) bei der Einweihung des Gedenksteins für seinen Vater Fürst Joachim zu Fürstenberg, zusammen mit seiner Mutter, Fürstin Paula, und Bürgermeister Frank Amann im Rahmen der Einweihung des Postplatzes im Jahr 2004. Heinrich Fürst zu Fürstenberg wird 70 Jahre alt Am 17. Juli vollendet S.D. Hein- rich Fürst zu Fürstenberg sein 70. Lebensjahr. Ein großes Fest steht an diesem Tag nicht auf dem Programm. Fürst Heinrich befindet sich in Italien und fei- ert im Zeichen der Coronakrise im engsten Familienkreis. Am 17. Juli 1950 wurde Hein- rich Maximilian Egon Prinz zu Fürstenberg als drittes Kind und ältester Sohn von Joachim Egon Fürst zu Fürstenberg (1923- 2002) und Paula Fürstin zu Fürstenberg, geb. Gräfin zu Kö- Foto: Sigwart nigsegg-Aulendorf (1926-2019), auf Schloss Heiligenberg geboren. 1976 heiratete er Maximiliane Prinzessin zu Windisch-Graetz. Das Ehepaar hat zwei Kinder, Erbprinz Christian und Prinz Antonius, sowie sechs Enkelkinder. 2002 folgte Erbprinz Heinrich seinem verstorbenen Vater als Chef des Hauses Fürstenberg, eines der ältesten deutschen Hochadelsge- schlechter. Dankbar blickt er heute auf 70 lebhafte Jahre zurück. „In dieser ge- sellschaftlich und politisch turbulenten Zeit erfüllt es mich mit tiefer Dankbarkeit und Zuversicht, dass das Haus Fürstenberg gut für die Zukunft gewappnet ist.“, so der Fürst. Jüngst hat er ein reich bebilder- tes und aufwändig recherchiertes Buch über seinen Urgroßvater Max Egon II. (1863-1941) veröffentlicht, dem er sich sehr verbunden fühlt. Wie sein Urgroßvater hat auch Fürst Heinrich das Haus Fürstenberg neu positioniert und zukunftssicher ausgerichtet. „Wenn ich heute an meinen Geburtsort Heiligenberg zurückkom- me und meine fröhlichen Enkelkinder erlebe, weiß ich, dass die Ge- schichte meiner Familie auch in Zukunft Bestand haben wird. Uns allen wünsche ich dafür Klugheit, Kraft und Gottes Segen.“ Die Gemeinde Heiligenberg gratuliert S.D. Heinrich Fürst zu Fürsten- berg im Namen aller Bürgerinnen und Bürger, dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung sehr herzlich zu seinem 70. Geburtstag und wünscht ihm und seiner Familie für die Zukunft alles erdenklich S.D. Fürst Heinrich (links) bei der Einweihung des Fürst-Joachim-Wegs Gute, insbesondere Gesundheit. im Jahr 2012 zusammen mit seiner Frau, Fürstin Maximiliane und Frank Amann, Bürgermeister Bürgermeister Frank Amann.
Donnerstag, den 16. Juli 2020 Seite 4 Offentlich-Rechtliche Vereinbarung über die Gemeinderatssitzung am 21. Juli 2020 Aufgabenübertragung und Bildung eines Liebe Bürgerinnen, gemeinsamen Gutachterausschusses liebe Bürger, zu der am kommenden Dienstag, 21.07.2020 um 19.30 Uhr Gemeinsamer Gutachterausschuss stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ge- Linzgau-Gehrenberg meinde Heiligenberg im Bürgerhaus „Sennhof am Schloss“ - Saal - lade ich Sie hiermit herzlich ein. zum Die Sitzung hat folgende Tagesordnung: 1. Juli 2020 Der Gemeindeverwaltungsverband Markdorf, Schlossweg 10, TOP 1 Bürgerfragestunde 88677 Markdorf, TOP 2 Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Ort- vertreten durch Herrn Verbandsvorsitzenden Georg Riedmann setter – 6. Änderung und Erweiterung“ in Heiligen- - nachstehend „GW Markdorf‘ genannt -, berg und die Gemeinde Salem (Baden), Leutkircher Straße l, 88682 Salem 1. Behandlung der während der erneuten Offenlage vertreten durch Herrn Bürgermeister Manfred Härle eingegangenen Anregungen und die Gemeinde Frickingen, Kirchstraße 1, 88699 Frickingen 2. Satzungsbeschluss vertreten durch Herrn Bürgermeister Jürgen Stukle - Beratung und Beschlussfassung – und die Gemeinde Heiligenberg, Schulstraße 5, 88633 Heiligenberg vertreten durch Herrn Bürgermeister Frank Amann TOP 3 Freiflächenphotovoltaik - nachfolgend „beteiligte Gemeinden“ genannt - Einleitung Bauleitverfahren - Beratung und Beschlussfassung - schließen folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertra- gung der Aufgaben nach den §§ 192 - 197 BauGB (Wertermittlung) TOP 4 Baugesuche – Stellungnahme der Gemeinde auf den Gemeindeverwaltungsverband Markdorf und die Bildung - Beratung und Beschlussfassung - eines gemeinsamen Gutachterausschusses auf der Grundlage a.) Neubau Wohnhaus mit 2 Doppelgaragen; Flst.Nr. - der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fas- 213/2 Gemarkung Heiligenberg sung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verord- nung vom 23. Februar 2017 (GBI. S. 99,100), b.) Bauvoranfrage: Umnutzung Neuweiler Hof als - dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fas- mitgezogener Betriebsteil des Lautenbacher Mag- sung vom 16.12.1974, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes dalenenhofs; Flst.Nr. 901 vom 15. Dezember 2015 (GBI. S. 1147, 1149) und Gemarkung Hattenweiler - der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) vom 11.12.1989, zuletzt geändert durch TOP 5 Grundstücksangelegenheiten Verordnung vom 26.09,2017 (GBI. S. 497). Antrag / Zustimmung zur Veräußerung - Beratung und Beschlussfassung – §1 TOP 6 Verlässliche Grundschule / Schülertreff Zielsetzung Erlass Gebühren (Corona-Pandemie) Die zuvor genannten beteiligten Gemeinden und der Gemeinde- - Beratung und Beschlussfassung - verwaltungsverband Markdorf möchten im amtlichen Wertermitt- lungswesen (§§ 192 -197 BauGB) zusammenarbeiten und hierzu TOP 7 Verschiedenes einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle bilden. Durch den geplanten Zusammenschluss auf Mit freundlichen Grüßen der Grundlage von § 1 Abs. 1Gutachterausschussverordnung (GuA- Frank Amann VO) soll die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Gutachteraus- Bürgermeister schüsse und ihrer Geschäftsstellen vereinheitlicht und die Qualität der zu erhebenden Daten verbessert werden, insbesondere sollen - die Kauffälle in einer gemeinsamen automatisierten Kaufpreis- Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes sammlung erfasst und die Auswertung der Kauffälle nach ei- nem einheitlichen Verfahren sichergestellt werden, Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, - die Anzahl der auswertbaren Kauffälle erhöht und zu der am Montag, 20.07.2020 stattfindenden öffentlichen Sit- - die sich daraus ergebenden Synergieeffekte bezüglich Daten- zung des Gemeindeverwaltungsverbandes in den Sitzungs- umfang und -qualität genutzt werden, saal, Rathaus Salem, Am Schlosssee 1, 88682 Salem laden wir Sie - Verkehrswertgutachten für unbebaute und bebaute Grund- hiermit herzlich ein. stücke sowie Rechte an Grundstücken auf einem einheitlichen Standard für Immobilien erstellt werden. Die Sitzung beginnt um 17:00 Uhr und hat folgende Tagesordnung Hauptsächliches Ziel der Zusammenarbeit ist die Ableitung und die Veröffentlichung von gemeinsamen Bodenrichtwerten und aller 1 Wahl eines Verbandsvorsitzenden und dessen Stellver- sonstiger für die Wertermittlung erforderlichen Daten, insbesondere treter Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizi- 2 Feststellung der Jahresrechnung 2019 enten und Vergleichswertfaktoren in einem gemeinsamen Grund- 3 Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushalts- stücksmarktbericht. plan 2020 Die beteiligten Gemeinden und Städte sind sich darüber einig, dass diese Form der Zusammenarbeit um andere Gemeinden erweitert Manfred Härle werden kann, soweit die Gemeinden im selben Landkreis liegen und Bürgermeister benachbart sind.
Seite 5 Donnerstag, den 16. Juli 2020 §2 §5 Übertragung der Aufgaben Gutachterbestellung 1. Die beteiligten Gemeinden übertragen die Aufgaben nach §§ 192 1. Zur Erfüllung der Aufgabe wird beim Gemeindeverwaltungsver- - 197 BauGB (Wertermittlung) auf der Grundlage von § l Abs. l Gu- band Markdorf ein Gutachterausschuss gebildet. Er trägt die Be- AVO zur Erfüllung zum 1. Juli 2020 auf den Gemeindeverwaltungs- zeichnung verband Markdorf. Mit der Übertragung der Aufgabe gehen das Recht und die Pflicht der abgebenden beteiligten Gemeinden zur „Gemeinsamer Gutachterausschuss Linzgau - Gehrenberg“ Erfüllung der Aufgaben nach §§ 192 - 197 BauGB auf den Gemein- - nachstehend „Gemeinsamer Gutachterausschuss“ genannt - devenA/altungsverband Markdorf über. Der Gemeindeverwal- tungsverband Markdorf erklärt sich bereit, die Übertragung die- Soweit nichts anderes bestimmt ist setzt sich der gemeinsame Gut- ser Aufgaben anzunehmen. Der Gemeindeverwaltungsverband achterausschuss nach Maßgabe des Verteilungsschlüssels der Ziffer Markdorf ist „übernehmende Körperschaft“ im Sinne von § 25 Abs. 2 aus l GKZ bzw. „zuständige Stelle“ im Sinne von § l Abs. l GuAVO. - dem/der Vorsitzenden, bis zwei stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Gutachtern zusammen. 2. Die beteiligten Gemeinden und der Gemeindeverwaltungsver- band Markdorf vereinbaren die in dieser Vereinbarung genannten 2. Jede beteiligte Körperschaft ist berechtigt, so viele Personen als Mitwirkungsrechte und -pflichten bei der Erfüllung der Aufgaben. Gutachter vorzuschlagen wie nach ihrer gem. § 143 GemO ermit- telten Einwohnerzahl nach Maßgabe des nachstehenden Schlüs- §3 sels auf sie entfallen: Ausdehnung des Satzungsrechtes 1. Der Gemeindeverwaltungsverband (GW) Markdorf kann im Rah- Einwohnerzahl Anzahl Gutachter men der ihm übertragenen Aufgaben nach § 26 GKZ Satzungen erlassen, die für das gesamte Gebiet der des GW Markdorf und der bis 6.000 2 weiteren beteiligten Gemeinden gelten. 6.000 - 10.000 3 2. Die weiteren beteiligten Gemeinden müssen ihre bisherigen Gebüh- rensatzungen aufheben. Künftig findet für die weiteren beteiligten 10.000 - 20.000 4 Gemeinden die Gebührensatzung des GW Markdorf Anwendung. 3. Auf die Schlüsselzahl wird die/der Vorsitzende sowie die/der stellv. §4 Vorsitzende nicht angerechnet. Mit dieser Vorgehensweise soll Mitwirkung bei der Erfüllung der Aufgabe sichergestellt werden, dass alle 7 beteiligten Gemeinden bei der 1. Die beteiligten Gemeinden stellen der Geschäftsstelle des ge- Erstellung von Gutachten vor Ort und der Festlegung der Boden- meinsamen Gutachterausschusses mit Inkrafttreten dieser Verein- richtwerte durch die Sach- und Lagekenntnis der beteiligten Gut- barung ihren digitalen Geodatenbestand zur Erfüllung der Aufga- achter optimal vertreten werden. Die Finanzämter Uberlingen und be zur Verfügung. Sobald die digitalen Geodatenbestände bei den Friedrichshafen schlagen jeweils einen ihrer Bediensteten als den beteiligten Gemeinden aktualisiert werden übergeben diese die nach § 192 Abs.3 BauGB gesondert beizuziehenden Gutachter entsprechenden Updates / den aktualisierten Datenbestand spä- sowie dessen Stellvertreter vor. Wird von einem Vorschlagsrecht testens vier Wochen nach dem Update in elektronischer Form an durch einen Berechtigten kein Gebrauch gemacht, schlägt die Ge- die gemeinsame Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. schäftsstelle des Gutachterausschusses die fehlende Anzahl der Gutachter vor. Der Geschäftsstelle obliegt die Eignungsprüfung 2. Die beteiligten Gemeinden übergeben der Geschäftsstelle des ge- der Vorschläge nach Maßgabe des § 192 Abs.3 S. 1 BauGB. Die Ver- meinsamen Gutachterausschusses den amtlichen Straßenschlüs- bandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes bestellt sel der beteiligten Städte und Gemeinden in Papierform und als die ehrenamtlichen Gutachter nach Maßgabe der Gutachteraus- elektronische Datei (Excel-Format). schussverordnung. Sie bestimmt weiterhin zusätzlich zu den be- stellten Gutachtern einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter. 3. Die beteiligten Gemeinden übergeben der Geschäftsstelle des ge- meinsamen Gutachterausschusses die bisherigen analogen und 4. Die beteiligten Städte und Gemeinden können gegen den Be- digitalen Akten der jeweiligen Geschäftsstellen und der Gutach- schluss des Gemeindeverwaltungsverbandes Markdorf zur Be- terausschüsse. stellung der Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses sowie der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vor- 4. Die beteiligten Gemeinden ermöglichen den Mitarbeitern der Ge- sitzenden binnen zwei Wochen nach Mitteilung des Beschlusses schäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Zugriff auf Einspruch bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachter- alle bei ihnen vorhandenen und zur Erfüllung der Aufgaben erfor- ausschusses einlegen. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung. derlichen Daten. 5. Auf den Einspruch ist binnen 3 Monaten nach Eingang erneut zu 5. Die beteiligten Gemeinden benennen der Geschäftsstelle des beschließen. Diese Entscheidung ist durch einen gemeinsamen gemeinsamen Gutachterausschusses jeweils einen ständigen An- Sonderausschuss zur Gutachterbestellung vorzuberaten der sich sprechpartner, der die Unterlagen in den beteiligten Städten und aus den gesetzlichen Vertretern aller beteiligten Körperschaften Gemeinden erhebt und der Geschäftsstelle des gemeinsamen \ unter dem Vorsitz des Verbandsvorsitzenden des Gemeindever- Gutachterausschusses innerhalb von zwei Wochen diese nach An- waltungverbandes Markdorf zusammensetzt. Der Einspruch ist forderungen übersendet. Die Unterlagen werden nach Gebrauch zurückgewiesen, wenn der neue Beschluss mit Mehrheit der Stim- von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses men aller Mitglieder der Verbandsversammlung gefasst wird. an die jeweils Gemeinde zurückgegeben, soweit es sich um Origi- nale handelt. §6 Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses 6. Die bei den beteiligten Gemeinden eingehenden Urkunden, die 1. Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses wird für den gemeinsamen Gutachterausschuss bestimmt sind, werden beim Gemeindeverwaltungsverband Markdorf eingerichtet. Sie von diesen innerhalb eines Monats in verschlossenem Umschlag trägt die Bezeichnung an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses „Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses weitergeleitet. Linzgau-Gehrenberg“. 7. Die beteiligten Gemeinden verpflichten sich der Geschäftsstelle 2. Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung der/des Vorsitzenden des gemeinsamen Gutachterausschusses die für die Auswertung des Gutachterausschusses die Erledigung der laufenden Verwal- der Kaufverträge und für die Erstellung von Gutachten erforderli- tungsaufgaben auf der rechtlichen Grundlage der Gutachteraus- chen Bauakten beizubringen. schussverordnung.
Donnerstag, den 16. Juli 2020 Seite 6 3. Der Gemeindeverwaltungsverband Markdorf verpflichtet sich, die für Nach den zu Grunde gelegten Einwohnerzahlen ergibt sich nach- eine sachgerechte Aufgabenerfüllung erforderliche und geeignete richtlich für den GW Markdorfein Verteilungsschlüssel von 61,20 Pro- Personal- und Sachmittelausstattung zu gewährleisten. Die Persona- zent. Im Einzelnen: lentscheidungen werden nach Konsultation der beteiligten Gemein- den vom Gemeindeverwaltungsverband Markdorf getroffen. Stadt/Gemeinde Einwohner 4. Zur sachgerechten Erledigung der Aufgabenstellungen wird von ei- Anzahl Anteil-EW in % ner Personalausstattung von 0,4 Stellen je 10.000 Einwohner, mithin Markdorf 14.031 31,35 % 1,8 Stellen ausgegangen. Diese Personalausstattung soll jährlich an- hand der Fallzahlen evaluiert werden. Wenn durch eine Veränderung Bermatingen 4.027 9,00 % der Fallzahlen oder der wahrzunehmenden Aufgaben ein Mehr- oder Deggenhausertal 4.356 9,73 % Minderbedarf an Stellen festgestellt wird, ist die Personalausstattung anzupassen. Hierzu streben die beteiligten Gemeinden eine einver- Oberteuringen 4.979 11,12 % nehmliche Lösung an. Summe: 27.393 61,2 % 5. Die Aufgabenerfüllung ist durch eine entsprechende Öffentlichkeits- Sofern sich durch neue oder ergänzende rechtliche Bestimmungen arbeit zu begleiten, beispielsweise durch Informationen für die Bür- oder Vorgaben Personalaufstockungen bzw. Kostenerhöhungen er- ger, Notare und Sachverständige. geben sollten, insbesondere durch die Reform der Grundsteuererhe- bung, ist den beteiligten Gemeinden zeitnah über die entstehenden 6. Innerhalb von vier Wochen nach der jeweiligen Beschlussfassung soll Veränderungen Bericht zu erstatten. Die derzeitige Kostenbeteili- die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses den be- gungs-Vereinbarung umfasst ausdrücklich nicht die evtl. anstehen- teiligten Städten und Gemeinden de Bearbeitung der ca, 18.000 Grundsteuermessbescheide der 7 - die Bodenrichtwerte und die sonstigen für die Wertermittlung beteiligten Gemeinden. erforderlichen Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB) in einem Grundstücks- marktbericht in elektronischer Form übergeben 5. Die Abrechnungen werden jährlich von der Geschäftsstelle des - und die beschlossenen Bodenrichtwerte und festgelegten Richt- Gutachterausschusses den Mitgliedsgemejnden in Rechnung ge- wertzonen in das für alle beteiligten Städte und Gemeinden öf- stellt und einen Monat nach Anforderung fällig. Im Zuge der Er- fentlich zugängliche Geoinformationssystem einpflegen. stellung der Abrechnungen wird ein Geschäftsbericht erstellt und den beteiligten Städten und Gemeinden übergeben. §7 Übergang der Aufträge §9 Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei der Verpflichtungen der Vertragspartner beteiligten Gemeinden beantragten und mit Wirksamwerden dieser 1. Den Vertragspartnern obliegt die Verpflichtung zur gegenseitigen Vereinbarung noch nicht fertiggestellten Verkehrswertgutachten gehen Information und sonstigen vertragsdienlichen Unterstützung. Von zur Weiterbearbeitung auf die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut- wesentlichen Ereignissen haben sich die Vertragspartner jeweils achterausschusses und den gemeinsamen Gutachterausschuss über. unaufgefordert zu unterrichten. §8 2. Die Vertragspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung mit Kostenbeteiligung Wohlwollen auszustatten und nach den Regeln von Treu und 1. Für die Mitgliedsgemeinden des GW Markdorf erfolgt die Kosten- Glauben zu erfüllen. beteiligung gemäß den Regelungen der Verbandssatzung. 3. Der Gemeindeverwaltungsverband Markdorf ist verpflichtet, den 2. Die weiteren beteiligten Gemeinden beteiligen sich an den tat- beteiligten Städten und Gemeinden jederzeit Einsicht in die Un- sächlich entstehenden Personal- und Sachkosten für den neuen terlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Erfüllung Gutachterausschuss beim GW Markdorf entsprechend den Kos- der Aufgabe stehen. Die in dieser Vereinbarung niedergelegten tenverteilungsschlüsseln nach Ziffer 4. Bestimmungen, die zum Schutz von Daten führen gelten für die beteiligten Städte und Gemeinden entsprechend. 3. Sämtliche beim Gemeindeverwaltungsverband Markdorf anfal- lenden Kosten, die unmittelbar mit der Erfüllung der übertrage- 4. Die Vertragspartner werden alle notwendigen Entscheidungen nen Aufgaben in Zusammenhang stehen (insbesondere PersonaI treffen, Beschlüsse herbeiführen und sonstige Amtshandlungen kosten, Sachkosten, Kosten für Softwarelizenzen sowie der Ent- vornehmen, die zur Durchführung der Aufgabe erforderlich oder schädigung der Gutachter), werden mit den Gebühren oder sons- sachdienlich sind. tigen Einnahmen verrechnet. § 10 4. Soweit die Kosten nicht durch die Gebühren oder sonstige Einnah- Haftung, Versicherungsschutz men des gemeinsamen Gutachterausschusses gedeckt sind, wer- 1. Der Gemeindeverwaltungsverband Markdorf verpflichtet sich, den sie zunächst auf Basis der nachfolgenden Einwohnerzahlen die ihm zur Erfüllung übertragenen Aufgaben mit der gebotenen mit einem Betrag von 2,00 Euro pro Einwohner mit den Gemein- Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen. den abgerechnet. Dieser Abrechnungsmodus wird im l. Quartal 2022 einer Evaluierung unterzogen. Zeigt sich, dass der Betrag von 2. Der Gemeindeverwaltungsverband Markdorf haftet für die von 2,00 Euro nicht kostendeckend ist, leisten die Gemeinden einen ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen und Beauftragten. Nachschuss auf die tatsächlich entstandenen Kosten nach Ziffer 2 und Ziffer 3. Fortan gilt sodann folgender Abrechnungsmodus: 3. Der Gemeindeverwaltungsverband Markdorf gewährleistet ei- nen ausreichenden Versicherungsschutz für den Vorsitzenden Stadt/Gemeinde Einwohner des Gutachterausschusses, die Gutachter und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses für Per- Anzahl Anteil-EW in % sonen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit de- Salem 11.345 25,34 % ren Tätigkeiten und Handlungen zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben. Frickingen 2.981 6,66 % Heiligenberg 3.042 6,80 % § 11 Kündigung Summe: 17.368 38,8 % 1. Die Geltungsdauer dieser Vereinbarung beträgt mindestens 2 Be-
Seite 7 Donnerstag, den 16. Juli 2020 stellungsperioden der bestellten Gutachter (8 Jahre). Danach ver- § 14 längert sie sich fortwährend um weitere 4 Jahre, wenn sie nicht Salvatorische Klausel spätestens l Jahr vor Ablauf des Bestellungszeitraums gekündigt Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam wird. sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die Vertragspartner werden in solch 2. Die Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen Brief. Maßgebend einem Fall die unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzen, für das Einhalten der Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündi- die dem sachlichen und wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Be- gungsschreibens bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut- stimmungen soweit wie möglich entsprechen. Dasselbe gilt, wenn achterausschusses. sich während der Laufzeit der Vereinbarung ergibt, dass die Verein- barung durch weitere Bestimmungen ergänzt werden muss. 3. Wird die Vereinbarung gekündigt, so hat der Gemeindeverwal- tungsverband Markdorf Anspruch auf Kostenbeteiligung für die Markdorf den, 28. Mai 2020 bis zum Ende der Laufzeit der Vereinbarung erbrachten Leistun- gen. Gemeindeverwaltungsverband Markdorf gez. Georg Riedmann § 12 Verbandsvorsitzender Schriftform, Ausfertigungen 1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu Gemeinde Salem ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung gez. Manfred Härle des Schriftformerfordernisses. Bürgermeister 2. Von dieser Vereinbarung werden folgende Ausfertigungen erstellt: Gemeinde Frickingen - zwei für Gemeindeverwaltungsverband Markdorf ) gez. Jürgen Stukle - jeweils zwei für die beteiligten Städte und Gemeinden Bürgermeister - eine für das Landratsamt Bodenseekreis (Rechtsaufsichtsbe- hörde) Gemeinde Heiligenberg gez. Frank Amann § 13 Bürgermeister Inkrafttreten Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen Genehmigung von Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 28. Mai allen beteiligten Körperschaften unverzüglich öffentlich bekanntzu- 2020 über die Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses machen und diese Bekanntmachung dem Gemeindeverwaltungs- „Linzgau-Gehrenberg“ wurde vom Landratsamt Bodenseekreis - verband Markdorf unverzüglich nachzuweisen. Die Vereinbarung Rechtsaufsichtsbehörde - mit Erlass vom 06. Juli 2020, 02-031.31 br, wird rechtswirksam mit dem Beginn des Monats, der auf die letzte nach § 25 Abs. 5 GKZ genehmigt. öffentliche Bekanntmachung folgt. Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Für 2020 ist die Deckensanierung der Ortsdurchfahrt Heiligenberg im Haushaltsplan vorgesehen (Ansatz 100.000 Euro). Parallel sollen Gemeinderates vom 30. Juni 2020 die 30 Jahre alten Pflasterbereiche neben der Ortsdurchfahrt um- fangreich saniert werden. Hier sind Setzungen und Erhöhungen (z.B, Bürgermeister Amann konnte zu der Sitzung 22 Zuhörerinnen und durch Baumwurzeln) in den letzten Jahren entstanden. Zuhörer im Sennhof am Schloss begrüßen. Eine 3-stündige Begehung der Ortsdurchfahrt mit dem Gemeinderat hat im Rahmen einer Klausurtagung am 30. November 2019 stattge- TOP 1 funden. Ortsdurchfahrt Heiligenberg – Deckensanierung / Pflasterarbei- Dabei wurde der Ausbauabschnitt definiert (Ortseingang Kinder- ten garten bis Einmündung Fürstenbergstr./Betenbunner Str.). Der Ab- Auftragsvergabe schnitt Salemer Str. - Ortsausgang wird erst nach Fertigstellung der Bedingt durch den umfangreichen Gas- und Glasfaserausbau seit Baumaßnahme „Post-Areal“ realisiert werden. 2016 wurden zahlreiche Straßen im Gemeindegebiet in Mitleiden- schaft gezogen. Ziel von Gemeinderat und Verwaltung war und ist Die Arbeiten wurden im Staatsanzeiger am 29. Mai 2020 öffentlich es, diese Straßenbereiche zügig wieder mit einer neuen Deckschicht ausgeschrieben, Ausführungszeitraum: August / September 2020. zu versehen. Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse zu einzelnen Teilberei- Dies wird auch in den kommenden Jahren eine Daueraufgabe blei- chen / Fragestellungen: ben. 2017 und 2018 wurden u.a. das gesamte Ortsgebiet von Betenbrunn, Deckeneinbau über die komplette Breite der Ortsdurchfahrt die komplette Ortsdurchfahrt von Wintersulgen und die Straße Zum Kornberg saniert. Rückbau der teilweise vorhandenen 4-zeiligen Pflasterzeilen zu einer 2-zeiligen Pflasterzeile (durchgängig) 2019 wurden Deckensanierungen / Belagsarbeiten in den Bereichen Röhrenbacher Straße, Betenbrunner Straße, Alte Steige (Spritzdecke) Sanierung der 3-zeiligen Pflasterzeilen in den Einmündungsberei- und Forsthausweg (bedingt auch durch die Neugestaltung Freibad / chen der Clavelstraße / Betenbrunner Str. Freizeitanlage / Reitplatz) umgesetzt. Einmündung Röhrenbacher Str.: Rückbau des höhengleichen Leis- Die Gesamtkosten der Maßnahmen im Jahr 2019 betrugen rd. tensteins, Neuverlegung einer dreizeiligen, ebenen Pflasterzeile 250.000 Euro. (Entwässerungsrinne)
Donnerstag, den 16. Juli 2020 Seite 8 Optische Führung der Fußgänger in der Röhrenbacher Str. (Bayer. Betreuung 2 Tag pro Woche 28,00 Euro/Monat Hof – Altes Rathaus) Betreuung 3 Tage pro Woche 42,00 Euro/Monat (abgelehnt) Betreuung 4 Tage pro Woche 56,00 Euro/Monat Betreuung 5 Tage pro Woche 70,00 Euro/Monat Clavelstr.: Rückbau (bitum. Befestigung) der Kleinpflasterfläche im Einmündungsbereich Beschlussfassung: durchgängige 3-zeilige Pflasterfläche bleibt (Sanierung) Der Gemeinderat hat die Elternbeiträge ab dem 01.09.2020 wie folgt Dorfländerweg: Sanierung der bituminösen Einmündung durch neu festgelegt. Ausbau der 1-zeiligen, gerundeten Pflasterzeile Betreuung 1 Tag pro Woche 22,00 Euro/Monat Beschlussfassung Betreuung 2 Tag pro Woche 44,00 Euro/Monat Die Arbeiten wurden wie folgt vergeben: Betreuung 3 Tage pro Woche 66,00 Euro/Monat Betreuung 4 Tage pro Woche 88,00 Euro/Monat LOS 04 – Deckeneinbau (5 Angebote / Bieter) Betreuung 5 Tage pro Woche 110,00 Euro/Monat Fa. Storz, Ravensburg Angebotspreis: 104.044,66 Euro (Anteil Gemeinde 66.455,60 Euro Eine nichtregelmäßige Betreuung ist möglich, Beitrag: 7,00 Euro / Rest Stadtwerk am See) Tag. LOS 05 – Pflasterarbeiten (5 Angebote / Bieter) Die Beiträge werden für 10 Monate für den Betreuungszeitraum Ok- Fa. Stengele, Heiligenberg tober bis Juli erhoben. Angebotspreis: 27.679,16 Euro (Gemeinde 100%) Für die Monate August und September werden keine Beiträge er- hoben. TOP 2 Der Essenspreis mit 2,00 Euro wird beibehalten. Vorstellung Leiterin Grundschule Heiligenberg Vorstellung Schulkonzept / Verlässliche Grundschule - Schüler- b) Betreuungsangebote Flexible Nachmittagsbetreuung / treff Anpassung Elternbeiträge Nach der Verabschiedung von Frau Dr. Gabriele Heidenreich als Ab dem Schuljahr 2019/2020 wurde das Betreuungsangebot Verläss- Schulleiterin der Grundschule Heiligenberg, zum Ende des Schuljah- liche Grundschule erweitert und verbindlich eine flexible Nachmit- res 2019, wurde Frau Helen Steiner (bereits als Lehrerin an unserer tagsbetreuung an den Schultagen jeweils von Montag bis Donners- Grundschule tätig) ab dem 01. August 2019 zur kommissarischen tag (4 Wochentage) für den Zeitraum 14:00 bis 15:30 Uhr eingeführt. Schulleiterin ernannt. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.05.2019 Mit Bescheid (Regierungspräsidium Tübingen) vom 12. Mai 2020 beschlossen, dass für das erweiterte Betreuungsangebot ein Eltern- wurde Frau Helen Steiner zur neuen Schulleiterin der Grundschule beitrag erhoben wird. Die Erhebung des Elternbeitrages für die flexi- Heiligenberg bestellt. ble Nachmittagsbetreuung von 14:00 bis 15:30 Uhr erfolgt getrennt vom Elternbeitrag für die verlässliche Grundschule (Betreuung von Bürgermeister Frank Amann gratulierte Frau Steiner im Namen des 11:45 bis 14:00 Uhr). gesamten Gremiums und des Elternbeirats zu dieser Entscheidung und überreichte ihr zum Start einen Blumenstrauß. Seit dem 01.09.2019 werden folgende Elternbeiträge erhoben: Betreuung 1 bis 2 Tage pro Woche 20,00 Euro/Monat Frau Steiner stellte im Anschluss ihre Person / ihren Werdegang, so- Betreuung 3 bis 4 Tage pro Woche 35,00 Euro/Monat wie das Grundschulkonzept vor. Dabei ging sie ausführlich auf die an der Grundschule etablierten Beschlussfassung: Angebote (Zirkus-Theater AG / Bläser-/Tanzklassen) ein. Der Gemeinderat beschließt die Elternbeiträge für die flexible Nach- mittagsbetreuung ab dem 01.09.2020 wie folgt zu ändern. TOP 3 Betreuung einheitlich a) Betreuungsangebot Verlässliche Grundschule / Anpassung (unabhängig der Betreuungstage 1-4) 12,00 Euro/Monat Elternbeiträge Die Gemeinde Heiligenberg bietet seit dem Schuljahr 2001/2002 an Die Beiträge werden für 10 Monate für den Betreuungszeitraum Ok- der Grundschule Heiligenberg im Rahmen der „Verlässlichen Grund- tober bis Juli erhoben. Für die Monate August und September wer- schule“ ein Betreuungsangebot an. den keine Beiträge erhoben. Die regelmäßige Betreuungszeit findet an den Schultagen von 11.45 bis 14.00 Uhr statt. TOP 4 Grundschule Heiligenberg An diesen Tagen wird seit September 2008 zusätzlich ein warmer, Erweiterung Grundschule / Mensa-Planungsvergabe frisch zubereiteter Mittagstisch angeboten (Kosten 2,00 Euro je Gemeinderat und Verwaltung haben im Herbst 2019 im Rahmen Kind). einer 2-tägigen Klausurtagung die Ziele für die Jahre 2019 – 2024 formuliert. Durch die zusätzlichen Betreuungsstunden und den zeitlichen Auf- Ganz oben auf der Agenda stehen dabei der Ausbau der U 3 Betreu- wand der Essenszubereitung, durch eine Fachkraft, sind zusätzliche ung am Kindergarten „Zum guten Hirten“ und der Ausbau der Men- Aufwendungen entstanden und werden auch zukünftig entstehen. sa / Küchenbereich an der Grundschule Heiligenberg. Durch die deutlich angestiegenen Aufwendungen hat sich der Kos- tendeckungsgrad auf zwischenzeitlich unter 50 % reduziert. Beide Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2020 der Gemeinde ent- halten. Neben den jährlichen Zuwendungen des Landes, werden für die Finanzierung des Betreuungsangebotes monatliche Elternbeiträge Für die Erweiterung / den Ausbau der Mensa / Küchenbereich sind erhoben. im Haushaltsplan 2020 Planungsmittel in Höhe von 20.000 Euro ent- Seit dem 01.09.2016 werden folgende Elternbeiträge erhoben: halten. Betreuung 1 Tag pro Woche 14,00 Euro/Monat Das Projekt „Kindergarten“ wird von der Bürogemeinschaft Strobel /
Seite 9 Donnerstag, den 16. Juli 2020 Riegger (Heiligenberg, Wald) geplant. Für die Planung der Mensa / Schulerweiterung wird vorgeschlagen Sperrung der L 201 im Bereich Abzweig das Büro KOSA, Heiligenberg, zu beauftragen. Lärchenhof bis Abzweig Hattenweiler Dabei sollen in der ersten Planungs-/ Überlegungsphase alle mög- lichen Optionen für eine mögliche Erweiterung / Integration-Um- Das Straßenbauamt des Landratsamts Bodenseekreis hat uns nutzung (Räume Altbau) angedacht werden. Also auch die Einbe- mitgeteilt, dass im Zuge einer Asphaltsanierung, die L 201 im Be- ziehung der Außenanlagen / Parkierungsflächen Autos / Altbau / reich Abzweig Lärchenhof bis Abzweig Hattenweiler vom 16. bis Bushaltestelle / Anlieferung Catering / Lehrerwohnhaus etc. 24. Juli 2020 voll gesperrt wird. Die Umleitung erfolgt über die L 201, K 7755 Wintersulgen, Be- Auch die Möglichkeit der Integration (Platzbedarf ) eines neuen Kin- tenbrunn, Heiligenberg, L 201 und umgekehrt. dergartens auf dem Gesamtareal soll in die Überlegungen einbezo- gen werden. Des Weiteren wird die L 201 in diesem Zeitraum vom Abzweig Hattenweiler bis zur Einmündung in die K 7755 nach Wintersul- Dazu sollen neben einer Bestandsaufnahme erste Raumkonzepte / gen, im Zuge von Ausbesserungsmaßnahmen, nur einseitig be- Varianten erstellt werden, die dann dem Gemeinderat zur Diskussion fahrbar sein. Hier erfolgt eine Ampelregelung. vorgestellt werden. Die Kapazität der Mensa / Küche ist für rd. 60 Kinder zu planen. Wir bitten um Beachtung Beschlusssfassung Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Auftrag für die Planung der Mensa / Schulerweiterung an das Büro KOSA, Heiligenberg, zu erteilen. Ferienspiele 2020 abgesagt TOP 5 Liebe Eltern, Freiflächenphotovoltaik normalerweise würden wir zum jetzigen Zeitpunkt das Aus- Information – Rechtsgrundlagen schreibungsheft für die Ferienspiele auf den Weg bringen und Anfang April 2020 ist bei der Verwaltung ein schriftlicher (Prüf-) An- in Kürze Ihre Anmeldungen zu den Ferienspielen entgegen neh- trag auf Errichtung / Installation einer Freiflächenphotovoltaikanla- men. Leider ist in diesem Jahr alles anders. ge im Teilort Echbeck / Rickertsreute eingegangen. Auf Grund der geforderten Hygienemaßnahmen und Be- Die Größe der Anlage soll rd. 12 ha betragen, die geplante Leistung schränkungen sehen sich die meisten der bisherigen Anbieter liegt bei rd. 11 MW. (Vereine, Institutionen und Privatpersonen) nicht in der Lage ihre geplanten Ferienspielangebote umzusetzen und die Ver- Freiflächenphotovoltaikanlagen (im Außenbereich) sind keine privi- antwortung für eine solche Veranstaltung zu übernehmen. ligierten Vorhaben. Der Gemeinde bleibt daher in diesem Jahr leider nichts anderes Für die Installation einer Freiflächenphotovoltaikanlage ist ein auf- übrig, als die vom 10. bis 28. August 2020 geplanten Ferienspiele wendiges bauleitplanerisches Verfahren (FNP-Änderungsverfahren, in Heiligenberg abzusagen. ergänzend Vorhabenbezogener Bebauungsplan) erforderlich, die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Wir bitten um Ihr Verständnis. Der Gemeinderat wurde am 14. April 2020 über den Antrag und die Ihre Gemeindeverwaltung Inhalte informiert. Vor einer Entscheidung, ob ein bauleitplanerisches Verfahren ein- geleitet werden soll, wurde folgende Vorgehensweise vereinbart / abgestimmt: Postfiliale u. Lädele in Wintersulgen a) Beantwortung von schriftlich gestellten Fragen Diese wurden vom Eigentümer (Biolandwirt) / Projektentwickler be- Von Montag, 20.07.2020 bis einschl. Freitag 24.07.2020 ist die antwortet. Postfiliale und Marga‘s Lädele geschlossen. b) Wir bitten um Beachtung. VorOrt-Termin / Vorstellung des Projekts - Geländebegehung Dieser Termin hat am 09. Juni 2020 stattgefunden c) Klärung der rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Bauplanungsrecht / Bauleitplanverfahren / übergeordnete Ziel- setzungen von Freiflächenanlagen Zu Punkt c) hat der Direktor des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben, Wilfried Franke, Ausführungen gemacht und Fragen aus der Mitte des Gremiums beantwortet. Die Stellungnahme dieser Planungsbehörde ist maßgeblich für den Ausgang des möglichen Genehmigungsverfahrens. Die Entscheidung ob ein Verfahren eingeleitet wird trifft der Ge- meinderat in seiner Sitzung am 21. Juli 2020.
Donnerstag, den 16. Juli 2020 Seite 10 Fürst Max Egon II. zu Fürstenberg (1863-1941) Heinrich Fürst zu Fürsten- berg und Andreas Wilts im Porträt (Hg.), Max Egon II. zu Fürs- Biographie (Buch) ab sofort erhältlich bei der tenberg – Fürst, Soldat, Tourist-Information Mäzen Zum Ende des Jahres 2019 hat S.D. Fürst Heinrich die Biographie sei- Mit Beiträgen von Chris- nes Urgroßvaters Max Egon II. zu Fürstenberg im Festsaal des Schlos- topher Deutsch, Ulrich ses Donaueschingen der Öffentlichkeit übergeben. Feldhahn, Lothar Höbelt, Sieben Autoren vom Fach haben in jahrelanger Arbeit an dem Werk Sven Riepe, Wolf-Ingo gearbeitet. Herausgekommen ist ein stattlicher Band mit 464 Seiten Seidelmann, Joachim und mehr als 300 großteils farbigen Bildern. Was macht das Buch le- Sturm und Andreas Wilts senswert? In Fürst Max Egons Biographie hat sich die Geschichte fast Thorbecke Verlag Ostfil- eines ganzen Jahrhunderts mit all seinen Umbrüchen, Krisen und dern, € 45,00 Katastrophen eingeschrieben. Er hat zwei Weltkriege, den Zusam- menbruch des deutschen und des österreichischen Kaiserreiches, Sie erhalten die Biogra- das Scheitern der Weimarer Republik und den Aufstieg Adolf Hitlers phie (Buch) ab sofort erlebt. Überaus harte Schnitte musste er dabei hinnehmen, den Ver- zum Preis von 45,--Euro lust der letzten Vorrechte des Adels, die Absage an seine böhmische bei der Tourist-Informati- Heimat und den Wechsel der Identität vom Österreicher zum Deut- on, Herr Muff, Zimmer 8 schen. Er hat sich nicht beleidigt in die Ecke gestellt. Stets war es sein im Rathaus Heiligenberg. erstes Ziel, das Haus Fürstenberg durch alle Umbrüche hindurchzu- steuern. Als besonders waches und angesehenes Mitglied des eu- ropäischen Hochadels kannte Max Egon Gott und die Welt und war Nachfolgend ein paar Impressionen aus dem Buch. immer hautnah am Puls der Zeit. Er hat Zeichen gesetzt und Spuren hinterlassen. Dies zeigt sich vor allem auch in Heiligenberg. Schloss Heiligenberg war Max Egons Lieblingsresidenz. Das Gästebuch des Schlosses ver- merkt Jahr für Jahr die Übersiedlung von Donaueschingen auf den ge- liebten Berg! gegen Ende Juli/Anfang August und den wehmütigen Abschied im September: Recht schwer trennen wir uns leider wieder von unserem geliebtem Berg. In Heiligenberg feierte der Fürst seinen 60. und 70. Geburts- tag. Hier heiratete seine zweitgeborene Tochter Anna. Max Egon selbst, seine Frau und die früh verstorbenen Kinder, Anna und Fritzi, wurden hier bestattet. Heiligenberg lief in der Wertschät- zung der Familie zweifellos allen anderen Schlössern den Rang ab. Viel Kraft, Geld und Sachverstand hat der Fürst denn auch in die Res- taurierung des Schlosses gesteckt. Bis 1910 präsentierte sich der Tor- bau des Schlosses Heiligenberg so, wie ihn Hofbaumeister Theodor Dibold 1851 recht unglücklich erneuert hatte. Er wirkt so überladen wie das Werk eines Zuckerbäckers. 1910 ließ Fürst Max Egon alle störenden Elemente zurückbauen und den Gesamteindruck des Renaissancebaus wiederherstellen. Die dabei vom Portal entfernten Skulpturen des Grafen Joachim und des Fürsten Karl Egon wurden nicht einfach eingemottet. Max Egon stiftete sie dem „unserem geliebten Heiligenberg“ aus Anlass seiner Silbernen Hochzeit. Sie zieren den Fürstenbrunnen am Postplatz. Jeden Sommer verbrachte er mit seiner Familie auf Schloss Heiligen- berg. Mit dabei war stets seine neueste technische Errungenschaft, ein Automobil aus französischer oder deutscher Produktion. Auch die Luftschiffe aus dem benachbarten Manzell hatten es ihm ange- tan, seit jenem denkwürdigen 7. November 1908, als Graf Zeppelin auf Einladung Max Egons über Schloss Donaueschingen gekreist war, um den damals noch zögerlichen Kaiser Wilhelm von den Vor- teilen des Luftschiffbaus zu überzeugen. Während seiner Aufenthal- te auf Schloss Heiligenberg nahm Max Egon später immer wieder die Gelegenheit wahr, im nahen Friedrichshafen vorbeizuschauen, sich freundschaftlich mit den dortigen Luftschiffern zu unterhalten und ein ums andere Mal die Kabine zu besteigen. Das langsame Dahing- leiten über dem Alpenvorland mit Blick auf den Bodensee, die Alpen und sein geliebtes Heiligenberg waren ihm jedes Mal ein besonderer Genuss. Wo man auch in dem Buch beim Lesen und Betrachten der Bilder hängen bleibt, Max Egon war eine beeindruckende Persönlichkeit. Der Torbau des Schlosses Heiligenberg vor und nach der Restaurie- Die Lektüre lohnt sich. rung durch Fürst Max Egon II., 1910
Seite 11 Donnerstag, den 16. Juli 2020 Das LZ 127 „Graf Zeppelin“ schwebt mit Max Egon II. und Ehefrau Die fürstliche Familie bei einer Ausfahrt in Heiligenberg mit dem Irma an Bord über Schloss Heiligenberg, 27.8.1930 Mercedes-Simplex 18 HP Baujahr 1903, Max Egon II. (dr. v. l.) mit dem in Paris gefertigten Staubmantel, Fotografie 1905 Tennisclub Heiligenberg Spannung war angesagt Einen Tag zuvor mussten unsere Herren 50 beim TC Litzelstetten antreten, der unserer Mannschaft dicht im Nacken lag. Ohne unsere Spannung bis zum Schluss bei den Herren 30 Nummer Eins und Drei war allen klar, dass dies keine leichte Aufgabe wird. Schlussendlich mussten sich die 50er mit 2:7 geschlagen ge- Bei Kaiserwetter und optimalen Bedingungen begrüßten die Herren ben und als Resümee war eine einstimmige Meinung: „Die Litzel- 30 zum letzten Rundenspiel den TC Dettingen Walhausen. Schon am stetter haben einfach sicherer gespielt und machten weniger Fehler“. Tabellenstand konnte man erkennen, dass hier zwei Mannschaften Kommendes Wochenende begrüßen die 50er dann am Samstag, auf Augenhöhe aufeinander treffen. Spannende Spiele waren ange- den 18.07.2020 um 11.00 Uhr, den Tabellenführer TC Bodman-Lud- sagt und die vielen Zuschauer waren begeistert. So stand es nach wigshafen. Sollten alle Spieler zur Verfügung stehen, sind wir mal den Einzeln auch 3:3. Selbst nach den beiden ersten Doppel stand gespannt ob wir den Gästen nicht die erste Niederlage beibringen es wiederum 4:4 und wir hofften auf unser letztes Doppel (Marc El- könnten. mer und Stefan Dettenmaier). Das Match war an Spannung nicht zu Wir freuen uns auf viele Zuschauer und spannende Spiele. überbieten und so musste der Match Tiebreak entscheiden, doch an diesem Tag war der Tennisgott (sollte es einen geben) nicht für Hei- Es grüßt der TC Heiligenberg ligenberg. Knapp mit 8:10 ging das Match verloren und somit war auch die Niederlage besiegelt. Trotzdem konnte man mit der Leis- tung der Herren 30 zufrieden sein, zumal man 3 x im Match-Tiebreak das Nachsehen hatte und mit etwas Glück, diese hätte gewinnen können. Anschließend wurde gemeinsam gegrillt und ein schöner Musikverein Wintersulgen Abend mit den Überseelern verbracht. Altmetallsammlung Der Musikverein Wintersulgen führt am Samstag, den 01.08.2020 seine diesjäh- rige Altmetallsammlung in der Gesamtge- meinde Heiligenberg durch. Da die Zahl der „Schrottdiebe“ in den letzten Jahren drastisch zugenommen hat, bitten wir Sie, das Altmetall nicht bereits am Vortag, sondern erst am Morgen des 01.08. ab 08.00 Uhr an der Straße bereitzulegen. Sie können sich im Vorfeld selbstverständ- lich an jeden ortsansässigen Musiker oder direkt an Martin Stöck- ler wenden: Tel. 07554/315 oder 0152/32706457. Es dürfen auch in diesem Jahr wieder Batterien mitgenommen werden. Nicht mitgenommen werden: Heizradiatoren (elektrisch), Kühl- geräte, Reifen, sperrige Gegenstände, die nicht aus Metall sind (Sperrmüll bzw. Holzabfuhr) und Altmetalle aus Gebäudereno- vierungen oder Haushaltsauflösungen. Alle anderen Teile müssen ölfrei und ohne Flüssigkeit sein. Wir bedanken uns schon im Voraus recht herzlich für Ihre Unter- stützung. Ihr Musikverein Wintersulgen e.V.
Donnerstag, den 16. Juli 2020 Seite 12 Herr Fahlbusch zeigte uns seine Ausrüstung: einen Fotoapparat, ein Diktiergerät und eine Kamera, die auch aus weiter Entfernung ganz Kath. Kindergarten „Zum guten Hirten“ scharfe Bilder schießen kann. Außerdem erklärte Herr Fahlbusch uns, wie man einen Bericht für die Zeitung schreibt. Am Tag davor hat er Schildkröte zugelaufen z. B. darüber geschrieben, wie die Heiligenberger Feuerwehr einen Radler empfangen hat, der 800 km durch Deutschland gefahren war. Sein Vortrag war spannend und seine Unterschrift lustig, weil er sie Uns ist vergangene Woche eine Landschildkröte zugelaufen und von seinem Vater übernommen hat und sie total unleserlich ist. nun suchen wir den rechtmäßigen Besitzer. Ist Ihre Schildkröte schneller als gedacht und wird vermisst? Von der Klasse 4 der Heiligenberger Grundschule Dann melden Sie sich bitte im Kindergarten bei Frau Rothoff un- ter 07554-8544!! Grundschule Heiligenberg Südkurier-Journalist in der Schule Am Freitag, den 03. Juli 2020 kam Herr Karl Heinz Fahlbusch zu uns in die 4. Klasse. Wir bekamen gerade täglich zwei Wochen lang den Südkurier in die Schule geliefert und er als Journalist hatte viel zum Thema Zeitung zu berichten. Am spannendsten war es, als er erzähl- te, dass er in Albanien in ein Minenfeld lief. Seine Kollegen wollten den Rettungshubschrauber rufen, doch er musste dringend aufs Klo. Er sah noch seine Fußstapfen und ging vorsichtig und langsam aus dem Minenfeld zurück. Achtung Ferienlager-Info! Sehr geehrte Eltern, liebe Kinder und Jugendliche, wie bereits angekündigt kann unser diesjähriges Sommer-Ferienlager nach jetzigem Sachstand wie geplant vom 02. bis zum 16. August stattfinden. Aufgrund kurzfristiger Änderungen können wir noch ein paar wenige Teilnehmerplätze anbieten, die wir natürlich auch gerne an interes- sierte Kinder und Jugendliche weitergeben wollen. Schnell sein lohnt sich! Für nähere Informationen und etwaige Nachfragen stehen Euch Franziska v. Stryk: 0157/84011012 und David Raither: 0171/3371973 jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf ein schönes und erlebnisreiches Ferienlager mit Euch! Für das Leiterteam, David Raither Gruppenstunden Die Gruppenstunde am Mittwoch findet wieder wie gewohnt von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr (im Freien) statt! Jugendraum Der Jugendraum bleibt bis nach den Sommerferien geschlossen!
Seite 13 Donnerstag, den 16. Juli 2020 Hallenbad Uhldingen - Mühlhofen Anmeldung für die Kinderschwimmkurse während der Sommerferien Liebe Eltern und liebe Kinder, die Kinderschwimmkurse (für Kinder ab 5 Jahren) innerhalb der Sommerferien 2020 finden dieses Jahr im Hallenbad Uhldingen - Mühlhofen in der Zeit vom 03.08.2020 - bis 14.08.2020 statt. Die Anmeldung für diese Kurse ab Montag, den 27.07.2020 bis Donnerstag, den 30.07.2020 nur elektronisch über anmeldung@hallenbad-muehlhofen.de In der bestätigten Anmeldung werden wir weitere Informationen bzgl. der Kurse bereitstellen. Bis bald Das Hallenbadteam Digital immer informiert. Damit Sie jederzeit und im vollem Umfang informiert sind, haben wir Ihnen die digitalen Ausgaben (My eBlättle) aller Heimatblätter die von uns produziert werden, bis auf weiteres für alle kostenfrei zur Verfügung gestellt. Unter www.myeblaettle.de ohne Anmeldung Ihre Ausgabe online lesen.
Donnerstag, den 16. Juli 2020 Seite 14 Kath. Seelsorgeeinheit Salem-Heiligenberg Informationen der Ev. Kirchengemeinden Salem u. Heiligenberg Gottesdienste Samstag, 18. Juli - Vorabend zum 16. Sonntag im Jahreskreis - Sonntag, 19.07.2020 10:00 Uhr Betenbrunn Tauffeier von Leonie Metzger 10:00 Uhr Ev. Gemeindehaus Salem, Garten Themengottesdienst im Freien,“Balance halten!“ Sonntag, 19. Juli - 16. Sonntag im Jahreskreis - Pf. Schmidt, Team und Zirkus Frankordi 09:15 Uhr Münster Hochamt für die Pfarrgemeinden 10:45 Uhr Röhrenbach Hl. Messe Montag, 20.07.2020 (Alfons Schmieder und verst. Ang., Hu- 19:00 Uhr Hospizgruppe bert Duffner und verst. Ang.; August Gruppe Frau Engelmann und Magdalena Müller; Rudi Hügle; Ev. Gemeindehaus, gr. Saal Jahrtagsmesse für Gisela Felix) 18:00 Uhr Frickingen Hl. Messe Dienstag, 21.07.2020 18:30 Uhr Probe Bläsergruppe, Ev. Gemeindehaus, gr. Saal Dienstag, 21.07. - Hl. Arbogast, Bischof von Straßburg - 19:00 Uhr Frickingen Hl. Messe Donnerstag, 23.07.2020 15:00 Uhr Frauen Selbsthilfegruppe Meersburg Mittwoch, 22.07. - Hl. Maria Magdalena - Frau Hasenbrink 19:00 Uhr Beuren Hl. Messe Ev. Gemeindehaus, gr. Saal 19:00 Uhr Betenbrunn Hl. Messe Sonntag, 26.07.2020, Donnerstag, 23.07. - Hl. Birgitta von Schweden - 10:00 Uhr Johanneskirche Heiligenberg 17:45 Uhr Röhrenbach Eucharistische Anbetung Gottesdienst, Prädikantin Fretschner 19:00 Uhr Weildorf Hl. Messe Freitag, 24.07. - Hl. Christophorus - Gottesdienste 18:15 Uhr Münster Vesper Ab Juli 2020 finden unsere Gottesdienste wieder am Sonntagvormit- 19:00 Uhr Röhrenbach Hl. Messe tag und nun im Wechsel zwischen den Orten Salem und Heiligen- berg statt. Wir laden Sie herzlich dazu ein. Konstituierende Sitzung des neuen Pfarrgemeinderates: Jeweils am ersten Sonntag des Monats werden wir im Ev. Betsaal Die konstituierende Sitzung des neuen PGR findet am 24.07.20 um Schloss Salem feiern. Hier besteht auch die Möglichkeit zur Taufe. 19.00 Uhr in der Kirche Mimmenhausen statt. Diese Sitzung ist öf- Die anderen Sonntage sind wir entweder in der Johanneskirche in fentlich. Heiligenberg oder im Ev. Gemeindehaus Salem, vorzugsweise dort Tagesordnung: im Freien. Die Einschränkungen zum Infektionsschutz bleiben wei- • Wahl des Vorstandes und der einzelnen Gremien terhin bestehen. (Maskenpflicht am Eingang, 1,5 m Abstand, kein • Gemeindeteam gemeinsames Singen...) • Terminplanung Wenn Sie eine Mitfahrgelegenheit brauchen, rufen Sie bitte bis don- nerstags 15:00 Uhr im Ev. Gemeindehaus an! Kontakt und Bürozeiten der Pfarrbüros Lockerungen Homepage www.kath-salem.de Inzwischen können neben den Gottesdiensten wieder ausgewählte Zusammenkünfte im Ev. Gemeindehaus stattfinden. Bitte informie- Pfarrbüro Salem, Tel. 0 75 53/91 99 44-0, ren Sie sich dazu auf unseren Aushängen und unserer Internetseite! Mail: pfarrbuero.salem@kath-salem.de Das Kirchenbüro und Pfarramt ist geöffnet und soll möglichst nur Mo 14:00 – 17:00 Uhr telefonisch in Anspruch genommen werden. Di 11:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Do 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr Gottesdienst „Balance halten“ Fr 08:00 – 12:00 Uhr Am 19.07.2020 laden wir Jung und Alte zu einem besonderen The- mengottesdienst im Pfarrgarten des Ev. Gemeindehauses ein. Zu Gast Pfarrbüro Frickingen, Mail: pfarrbuero.frickingen@kath-salem.de , wird der kleine Familienzirkus „Frankordi“ sein. Wir werden bestimmt Tel.: 0 75 53/91 99 44- 23 und Tel.: 0 75 53/91 99 44-22 spannende Erfahrungen machen! Die Bläsergruppe freut sich darauf, Di 11.00 – 12.00 Uhr nach längerer Pause wieder zu musizieren. Für alle, die Hunger und Mi 09:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr Durst bekommen, hat im Anschluss das Café „Fachwerk 11“ geöffnet. Fr 09:00 – 12:00 Uhr Bitte beachten Sie jeweils die Hygieneregeln! Pfarrbüro Röhrenbach, Tel: 0 75 53/91 99 44-22, Mail: pfarrbuero. Zugang zum Ev. Betsaal frickingen@kath-salem.de Für den Gottesdienstbesuch im Ev. Betsaal Schloss Salem benutzen Do 15:00 – 17:00 Uhr Sie bitte den Eingangspavillon und gehen über den Novizenhof zum Betsaal. Im Eingangspavillon befindet sich auch die Händedesinfektion. Für Menschen mit Behinderungen bieten wir einen Zubringerdienst Seelsorgeteam: an. Bitte melden Sie Ihren Wunsch bis donnerstag 15 Uhr im Kirchen- Pfarrer Peter Nicola, Dekan Tel.: 0 75 53/91 99 44 10, büro an! E-Mail: dekan.nicola@kath-salem.de Pfarrer Volker Blaser, Kooperator Tel.: 0 75 53/91 99 44-11, Ev. Pfarramt Salem-Heiligenberg E-Mail: pfarrer.blaser@kath-salem.de Schlossstraße 13, 88682 Salem Winfried Neumann, Pastoralreferent Tel.: 0 75 53/91 99 44-12, Tel.: 07553-280, Email: pfarramt@ev-kirche-salem.de E-Mail: pastoralreferent.neumann@kath-salem.de
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