Tipps der Woche - Gemeinde Heiligenberg

Die Seite wird erstellt Niko-Veit Jacobs
 
WEITER LESEN
Tipps der Woche - Gemeinde Heiligenberg
Donnerstag, den 16. Juli 2020                    Nr. 29

Bild: Roger Müller                                                     Bild: R. Sigwart

    Prinzessin Leontine erblickt das Licht der Welt                        S.D. Heinrich Fürst zu Fürstenberg wird 70 Jahre alt
                          (siehe Seite 3)                                                        (siehe Seite 3)

           Tipps der Woche
     Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, den 21. Juli 2020 um 19.30 Uhr im Bürgerhaus „Sennhof am Schloss“
      - Saal (siehe Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“)

     Sperrung der L 201 im Bereich Abzweig Lärchenhof bis Abzweig Hattenweiler vom 16. bis 24. Juli 2020
      (siehe Rubrik „Das Rathaus informiert“)

     Ferienspiele 2020 abgesagt (siehe Rubrik „Das Rathaus informiert“)
Tipps der Woche - Gemeinde Heiligenberg
Donnerstag, den 16. Juli 2020                                                             Seite 2

Bürgermeisteramt                               Forstverwaltung Heiligenberg                    Zahnärzte
                                               Revierleiter
Rathaus Heiligenberg                           Herr Städele                   07554 9223       Praxis Dr. Bengel                         Tel. 07554 295
Schulstraße 5                07554 9983-0                                  0159 04204143
                                                                                               Zahnärztlicher
                        Fax 07554 9983-29      Vermietung Grillhütte Heiligenholz
                                                                                               Wochenendnotdienst                 Tel. 01805 91 16 20
                                               Günter Reichle               07554 990643
Bürgermeister
Frank Amann                   07554 9983-0                                                     Apotheken
privat                        07554 989009     Recyclinghof / Abfallwirtschaft                 Der Apothekennotdienst kann täglich aktuell
1. Bürgermeisterstellvertreter                                                                 im Internet auf der Homepage der Landesapo-
Michael Moser                07554 9864420     Öffnungszeiten Recyclinghof                     thekenkammer abgefragt werden:
                                               Freitag                 15.00 bis 17.00 Uhr     - unter: www.lak-bw.notdienst-portal.de
Ortsreferent Wintersulgen                      Samstag                 09.00 bis 12.00 Uhr     - oder Tel. 0800 0022 833
Markus Müller                   07554 8314     Abfallberatung                                  - oder 22833 Handy (max. 69ct/min)
                                               Landratsamt                                     Schloss-Apotheke, Heiligenberg Tel. 07554/250
Ortsreferent Hattenweiler                      Bodenseekreis             07541 204 - 5199
Hubert Nadler                 07552 935902                                                     Notdienste
                                               Servicenummer
Sprechstunden der Gemeindeverwaltung           Abfallbeseitigung/Abfuhr                        Wichtige Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst:
Montag - Freitag          8.00 - 12.00 Uhr     Restmüll/Biomüll/Sperrmüll                      Bodenseekreis
und Donnerstag           14.00 - 18.00 Uhr     Einsatzleitung             07541 401093         Rettungsdienst:                                            112
Bürgermeister nach Terminabsprache                                                             Allgemeiner Notfalldienst:                             116117
                                               Gelber Sack                                     Kinderärztlicher Notfalldienst:                        116117
                                               Firma Stark, Lindau         08382 96790
Schulen / Kindergarten                                                                         Augenärztlicher Notfalldienst:                         116117
                                                                                               HNO-ärztlicher Notfalldienst:                          116117
Grundschule                  Tel 07554 266                                                     Friedrichshafen (Allgemeiner Notfalldienst)
                                               Notruf                                          Klinikum Friedrichshafen GmbH, Röntgenstraße 2,
Heiligenberg            Fax 07554 9899831
Sporthalle                  07554 9899829                                                      88048 Friedrichshafen                  Sa, So und FT 08-21 Uhr
                                               Feuerwehr/Rettungsdienst                  112
                                                                                               Tettnang (Allgemeiner Notfalldienst)
Kindergarten Zum guten Hirten                  Kommandant Werner Waibel 07552 405783           Klinik Tettnang GmbH, Emil-Münch-Str. 16, 88069 Tettnang
Heiligenberg                  07554 8544                                                                                              Sa, So und FT 08-21 Uhr
                                               Polizei                                   110   Überlingen (Allgemeiner Notfalldienst)
Kleinkindgruppe/Waldorfkindergarten                                                            HELIOS Spital Überlingen GmbH, Härlenweg 1,
                         07554 8001-153        Polizeiposten Salem             07553 8269-0
                                                                                               88662 Überlingen                       Sa, So und FT 08-21 Uhr
Camphill Schulgemeinschaft
Föhrenbühl                 07554 8001-0        Deutsches Rotes Kreuz                           Familienhilfe
Heiligenberg-Steigen                                                                           Home-Care Ambulanter Krankenpflegedienst
                                               Bereitschaftsleiter: Heiligenberg               Pflegestützpunkt für Heiligenberg und Um-
Home-Care                   07554 9984214      Herr Schatz                       07554 652     gebung
Schule für Krankenpflegeassistenten                                                            Verwaltung:                   07554 / 9984 – 0
                                               Frau Holpert                   07544 913399     24-Stunden-Notruf:          07554 / 9984 – 313
Poststelle                                     Krankenhaus                                     „Miteinander“ Bürger-Selbsthilfe Frickingen e.V.
                                               Pfullendorf                       07552 2502                                Tel.: 07554 983050
Wintersulgen                Tel. 07554 97318                                                   Sozialstation Salem e.V.                    07553 92220
                                               Krankenhaus
                                                                                               Sozialstation Pfullendorf                    07552 1212
Touristinformation                             Überlingen                      07551 9477-0
                                                                                               Dorfhelferinnenwerk Sölden e.V.
Herr Muff                    07554 9983-12     Stadtwerk am See -                              Frau Senger                   07771 8759177
                                               Störung Gas                    0800 505 3333    Telefonseelsorge           0800 1110111
Service-Telefon für Wetter- und
Loipenbericht                 07554 9983-13    EnBW-Störungsdienst                             Hospizgruppe
                                               Regionalzentrum                                 Salem e.V.                                    07553 6667
Freibad                         07554 8446     Tuttlingen                      0800 3629477    Familienberatung bei familiären
                                                                                               Problemen - Kreisjugendamt -
Bauhof/Wasserwerk                              Bestattungen                                    Fr. Aubry                     07541 2045696
                                               Allweier Markus                    07554 461
Bauhof/Bauhofleiter                                                                            AWO Frauen-Kinderschutzhaus
Herr Haupter                  0171 7340190                                                     Beschützendes Haus Bodenseekreis
Wassermeister                                  Kirchen                                         Telefonnummer:              07541 4893626
Herr Speth                    0173 7535343                                                     Wirtschaftsförderung WfB
Bauhof                        07554 987065     Pfarrbüro                                       Bodenseekreis GmbH
Fax                          07554 9872816     Röhrenbach                   07553 91994422     Geschäftsstelle Überlingen              07551 94719-37

Abwasserbeseitigung                            Pfarrbüro Salem                07553 9199440    Selbsthilfegruppe
                                                                                               Freundeskreis                                 07554 8129
Herr Hoffmann                 0172 3719603     Ev. Pfarramt
                                               Salem-Heiligenberg                 07553 280    Impressum:
Forstverwaltung                                Ev. Pfarramt                                    Herausgeber:
                                               Pfullendorf                       07552 8163    Bürgermeisteramt in 88633 Heiligenberg,
Forstbetrieb Fürst zu Fürstenberg,                                                             Tel. 0 75 54 - 9 98 30, www.heiligenberg.de
Forstangelegenheiten                           Ärzte                                           Anzeigenteil/Druck:
Herr Christian Hohenberger 0175 2229399                                                        Primo-Verlag, Anton Stähle Gmbh & Co. KG, Meßkircher
Wildunfälle an der L201, K7767 und K7755       Praxis Holste                      07554 287    Straße 45, 78333 Stockach, Tel. 07771-9317-11, Fax
                                                                                               07771-931740, E-Mail anzeigen@primo-stockach.de
Herr Manfred Hornstein 07554 1399 oder                                                         Homepage: www.primo-stockach.de
Herr Hubert Hornstein          07554 8386      Praxis Klier                       07554 240
Tipps der Woche - Gemeinde Heiligenberg
Seite 3                                                    Donnerstag, den 16. Juli 2020

 Nachwuchs im Hause Fürstenberg
 Prinzessin Leontine erblickt das Licht der
 Welt

 Große Freude im Hause Fürstenberg:

 Jeannette Erbprinzessin zu Fürstenberg hat am 25. Juni 2020 ein
 gesundes Kind zur Welt gebracht.
 Es ist das vierte Kind von ihr und Christian Erbprinz zu Fürsten-
 berg.

 Das Mädchen wird der Tradition des Hauses auf einen langen Vor-
 namen hören:

 Leontine Marie Louise Odile Antoinette Judith Olivia Juanita zu
 Fürstenberg

 heißt das jüngste Kind der Adelsfamilie.

 „Ich bin unendlich dankbar für meine wunderbare, gesunde und
 glückliche Familie“, wird Erbprinz Christian in der Presse zitiert.

 Die Gemeinde Heiligenberg gratuliert der nun sechsköpfigen Fa-
 milie ganz herzlich zur Geburt von Prinzessin Leontine.
                                                                            S.D. Fürst Heinrich (rechts) bei der Einweihung des Gedenksteins für
                                                                            seinen Vater Fürst Joachim zu Fürstenberg, zusammen mit seiner
                                                                            Mutter, Fürstin Paula, und Bürgermeister Frank Amann im Rahmen
                                                                            der Einweihung des Postplatzes im Jahr 2004.
Heinrich Fürst zu Fürstenberg wird 70 Jahre alt
Am 17. Juli vollendet S.D. Hein-
rich Fürst zu Fürstenberg sein
70. Lebensjahr. Ein großes Fest
steht an diesem Tag nicht auf
dem Programm. Fürst Heinrich
befindet sich in Italien und fei-
ert im Zeichen der Coronakrise
im engsten Familienkreis.
Am 17. Juli 1950 wurde Hein-
rich Maximilian Egon Prinz zu
Fürstenberg als drittes Kind und
ältester Sohn von Joachim Egon
Fürst zu Fürstenberg (1923-
2002) und Paula Fürstin zu
Fürstenberg, geb. Gräfin zu Kö-                             Foto: Sigwart
nigsegg-Aulendorf (1926-2019),
auf Schloss Heiligenberg geboren. 1976 heiratete er Maximiliane
Prinzessin zu Windisch-Graetz. Das Ehepaar hat zwei Kinder, Erbprinz
Christian und Prinz Antonius, sowie sechs Enkelkinder.
2002 folgte Erbprinz Heinrich seinem verstorbenen Vater als Chef
des Hauses Fürstenberg, eines der ältesten deutschen Hochadelsge-
schlechter.
Dankbar blickt er heute auf 70 lebhafte Jahre zurück. „In dieser ge-
sellschaftlich und politisch turbulenten Zeit erfüllt es mich mit tiefer
Dankbarkeit und Zuversicht, dass das Haus Fürstenberg gut für die
Zukunft gewappnet ist.“, so der Fürst. Jüngst hat er ein reich bebilder-
tes und aufwändig recherchiertes Buch über seinen Urgroßvater Max
Egon II. (1863-1941) veröffentlicht, dem er sich sehr verbunden fühlt.
Wie sein Urgroßvater hat auch Fürst Heinrich das Haus Fürstenberg
neu positioniert und zukunftssicher ausgerichtet.
„Wenn ich heute an meinen Geburtsort Heiligenberg zurückkom-
me und meine fröhlichen Enkelkinder erlebe, weiß ich, dass die Ge-
schichte meiner Familie auch in Zukunft Bestand haben wird. Uns
allen wünsche ich dafür Klugheit, Kraft und Gottes Segen.“
Die Gemeinde Heiligenberg gratuliert S.D. Heinrich Fürst zu Fürsten-
berg im Namen aller Bürgerinnen und Bürger, dem Gemeinderat und
der Gemeindeverwaltung sehr herzlich zu seinem 70. Geburtstag
und wünscht ihm und seiner Familie für die Zukunft alles erdenklich         S.D. Fürst Heinrich (links) bei der Einweihung des Fürst-Joachim-Wegs
Gute, insbesondere Gesundheit.                                              im Jahr 2012 zusammen mit seiner Frau, Fürstin Maximiliane und
Frank Amann, Bürgermeister                                                  Bürgermeister Frank Amann.
Tipps der Woche - Gemeinde Heiligenberg
Donnerstag, den 16. Juli 2020                                                  Seite 4

                                                                      Offentlich-Rechtliche Vereinbarung über die
Gemeinderatssitzung am 21. Juli 2020                                   Aufgabenübertragung und Bildung eines
Liebe Bürgerinnen,                                                       gemeinsamen Gutachterausschusses
liebe Bürger,
zu der am kommenden Dienstag, 21.07.2020 um 19.30 Uhr                        Gemeinsamer Gutachterausschuss
stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ge-                     Linzgau-Gehrenberg
meinde Heiligenberg im Bürgerhaus „Sennhof am Schloss“ -
Saal - lade ich Sie hiermit herzlich ein.                                                         zum
Die Sitzung hat folgende Tagesordnung:                                                        1. Juli 2020
                                                                      Der Gemeindeverwaltungsverband Markdorf, Schlossweg 10,
TOP 1    Bürgerfragestunde                                                                   88677 Markdorf,
TOP 2    Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Ort-             vertreten durch Herrn Verbandsvorsitzenden Georg Riedmann
         setter – 6. Änderung und Erweiterung“ in Heiligen-                       - nachstehend „GW Markdorf‘ genannt -,
         berg                                                       und die Gemeinde Salem (Baden), Leutkircher Straße l, 88682 Salem
         1. Behandlung der während der erneuten Offenlage                   vertreten durch Herrn Bürgermeister Manfred Härle
         eingegangenen Anregungen                                     und die Gemeinde Frickingen, Kirchstraße 1, 88699 Frickingen
         2. Satzungsbeschluss                                               vertreten durch Herrn Bürgermeister Jürgen Stukle
         - Beratung und Beschlussfassung –                          und die Gemeinde Heiligenberg, Schulstraße 5, 88633 Heiligenberg
                                                                            vertreten durch Herrn Bürgermeister Frank Amann
TOP 3    Freiflächenphotovoltaik                                             - nachfolgend „beteiligte Gemeinden“ genannt -
         Einleitung Bauleitverfahren
         - Beratung und Beschlussfassung -                          schließen folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertra-
                                                                    gung der Aufgaben nach den §§ 192 - 197 BauGB (Wertermittlung)
TOP 4    Baugesuche – Stellungnahme der Gemeinde                    auf den Gemeindeverwaltungsverband Markdorf und die Bildung
         - Beratung und Beschlussfassung -                          eines gemeinsamen Gutachterausschusses auf der Grundlage
         a.) Neubau Wohnhaus mit 2 Doppelgaragen; Flst.Nr.          - der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fas-
         213/2 Gemarkung Heiligenberg                                 sung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verord-
                                                                      nung vom 23. Februar 2017 (GBI. S. 99,100),
         b.) Bauvoranfrage: Umnutzung Neuweiler Hof als             - dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fas-
         mitgezogener Betriebsteil des Lautenbacher Mag-              sung vom 16.12.1974, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
         dalenenhofs; Flst.Nr. 901                                    vom 15. Dezember 2015 (GBI. S. 1147, 1149) und
         Gemarkung Hattenweiler                                     -     der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) vom 11.12.1989,
                                                                          zuletzt geändert durch
TOP 5    Grundstücksangelegenheiten
                                                                    Verordnung vom 26.09,2017 (GBI. S. 497).
         Antrag / Zustimmung zur Veräußerung
         - Beratung und Beschlussfassung –
                                                                                                      §1
TOP 6    Verlässliche Grundschule / Schülertreff                                                 Zielsetzung
         Erlass Gebühren (Corona-Pandemie)                          Die zuvor genannten beteiligten Gemeinden und der Gemeinde-
         - Beratung und Beschlussfassung -                          verwaltungsverband Markdorf möchten im amtlichen Wertermitt-
                                                                    lungswesen (§§ 192 -197 BauGB) zusammenarbeiten und hierzu
TOP 7    Verschiedenes                                              einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit einer gemeinsamen
                                                                    Geschäftsstelle bilden. Durch den geplanten Zusammenschluss auf
Mit freundlichen Grüßen                                             der Grundlage von § 1 Abs. 1Gutachterausschussverordnung (GuA-
Frank Amann                                                         VO) soll die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Gutachteraus-
Bürgermeister                                                       schüsse und ihrer Geschäftsstellen vereinheitlicht und die Qualität
                                                                    der zu erhebenden Daten verbessert werden, insbesondere sollen
                                                                    -    die Kauffälle in einer gemeinsamen automatisierten Kaufpreis-
Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes                                 sammlung erfasst und die Auswertung der Kauffälle nach ei-
                                                                         nem einheitlichen Verfahren sichergestellt werden,
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,                              -    die Anzahl der auswertbaren Kauffälle erhöht und
zu der am Montag, 20.07.2020 stattfindenden öffentlichen Sit-       -    die sich daraus ergebenden Synergieeffekte bezüglich Daten-
zung des Gemeindeverwaltungsverbandes in den Sitzungs-                   umfang und -qualität genutzt werden,
saal, Rathaus Salem, Am Schlosssee 1, 88682 Salem laden wir Sie     -    Verkehrswertgutachten für unbebaute und bebaute Grund-
hiermit herzlich ein.                                                    stücke sowie Rechte an Grundstücken auf einem einheitlichen
                                                                         Standard für Immobilien erstellt werden.
Die Sitzung beginnt um 17:00 Uhr und hat folgende
Tagesordnung                                                        Hauptsächliches Ziel der Zusammenarbeit ist die Ableitung und die
                                                                    Veröffentlichung von gemeinsamen Bodenrichtwerten und aller
1   Wahl eines Verbandsvorsitzenden und dessen Stellver-            sonstiger für die Wertermittlung erforderlichen Daten, insbesondere
    treter                                                          Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizi-
2   Feststellung der Jahresrechnung 2019                            enten und Vergleichswertfaktoren in einem gemeinsamen Grund-
3   Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushalts-          stücksmarktbericht.
    plan 2020                                                       Die beteiligten Gemeinden und Städte sind sich darüber einig, dass
                                                                    diese Form der Zusammenarbeit um andere Gemeinden erweitert
Manfred Härle                                                       werden kann, soweit die Gemeinden im selben Landkreis liegen und
Bürgermeister                                                       benachbart sind.
Tipps der Woche - Gemeinde Heiligenberg
Seite 5                                                Donnerstag, den 16. Juli 2020

                                  §2                                                                   §5
                    Übertragung der Aufgaben                                                   Gutachterbestellung
1. Die beteiligten Gemeinden übertragen die Aufgaben nach §§ 192        1. Zur Erfüllung der Aufgabe wird beim Gemeindeverwaltungsver-
   - 197 BauGB (Wertermittlung) auf der Grundlage von § l Abs. l Gu-       band Markdorf ein Gutachterausschuss gebildet. Er trägt die Be-
   AVO zur Erfüllung zum 1. Juli 2020 auf den Gemeindeverwaltungs-         zeichnung
   verband Markdorf. Mit der Übertragung der Aufgabe gehen das
   Recht und die Pflicht der abgebenden beteiligten Gemeinden zur         „Gemeinsamer Gutachterausschuss Linzgau - Gehrenberg“
   Erfüllung der Aufgaben nach §§ 192 - 197 BauGB auf den Gemein-          - nachstehend „Gemeinsamer Gutachterausschuss“ genannt -
   devenA/altungsverband Markdorf über. Der Gemeindeverwal-
   tungsverband Markdorf erklärt sich bereit, die Übertragung die-      Soweit nichts anderes bestimmt ist setzt sich der gemeinsame Gut-
   ser Aufgaben anzunehmen. Der Gemeindeverwaltungsverband              achterausschuss nach Maßgabe des Verteilungsschlüssels der Ziffer
   Markdorf ist „übernehmende Körperschaft“ im Sinne von § 25 Abs.      2 aus
   l GKZ bzw. „zuständige Stelle“ im Sinne von § l Abs. l GuAVO.        -     dem/der Vorsitzenden, bis zwei stellvertretenden Vorsitzenden
                                                                              und weiteren Gutachtern zusammen.
2. Die beteiligten Gemeinden und der Gemeindeverwaltungsver-
   band Markdorf vereinbaren die in dieser Vereinbarung genannten       2. Jede beteiligte Körperschaft ist berechtigt, so viele Personen als
   Mitwirkungsrechte und -pflichten bei der Erfüllung der Aufgaben.        Gutachter vorzuschlagen wie nach ihrer gem. § 143 GemO ermit-
                                                                           telten Einwohnerzahl nach Maßgabe des nachstehenden Schlüs-
                                  §3                                       sels auf sie entfallen:
                  Ausdehnung des Satzungsrechtes
1. Der Gemeindeverwaltungsverband (GW) Markdorf kann im Rah-
                                                                         Einwohnerzahl                   Anzahl Gutachter
   men der ihm übertragenen Aufgaben nach § 26 GKZ Satzungen
   erlassen, die für das gesamte Gebiet der des GW Markdorf und der      bis 6.000                       2
   weiteren beteiligten Gemeinden gelten.
                                                                         6.000 - 10.000                  3
2. Die weiteren beteiligten Gemeinden müssen ihre bisherigen Gebüh-
   rensatzungen aufheben. Künftig findet für die weiteren beteiligten    10.000 - 20.000                 4
   Gemeinden die Gebührensatzung des GW Markdorf Anwendung.
                                                                        3. Auf die Schlüsselzahl wird die/der Vorsitzende sowie die/der stellv.
                                 §4                                        Vorsitzende nicht angerechnet. Mit dieser Vorgehensweise soll
             Mitwirkung bei der Erfüllung der Aufgabe                      sichergestellt werden, dass alle 7 beteiligten Gemeinden bei der
1. Die beteiligten Gemeinden stellen der Geschäftsstelle des ge-           Erstellung von Gutachten vor Ort und der Festlegung der Boden-
   meinsamen Gutachterausschusses mit Inkrafttreten dieser Verein-         richtwerte durch die Sach- und Lagekenntnis der beteiligten Gut-
   barung ihren digitalen Geodatenbestand zur Erfüllung der Aufga-         achter optimal vertreten werden. Die Finanzämter Uberlingen und
   be zur Verfügung. Sobald die digitalen Geodatenbestände bei den         Friedrichshafen schlagen jeweils einen ihrer Bediensteten als den
   beteiligten Gemeinden aktualisiert werden übergeben diese die           nach § 192 Abs.3 BauGB gesondert beizuziehenden Gutachter
   entsprechenden Updates / den aktualisierten Datenbestand spä-           sowie dessen Stellvertreter vor. Wird von einem Vorschlagsrecht
   testens vier Wochen nach dem Update in elektronischer Form an           durch einen Berechtigten kein Gebrauch gemacht, schlägt die Ge-
   die gemeinsame Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.                schäftsstelle des Gutachterausschusses die fehlende Anzahl der
                                                                           Gutachter vor. Der Geschäftsstelle obliegt die Eignungsprüfung
2. Die beteiligten Gemeinden übergeben der Geschäftsstelle des ge-         der Vorschläge nach Maßgabe des § 192 Abs.3 S. 1 BauGB. Die Ver-
   meinsamen Gutachterausschusses den amtlichen Straßenschlüs-             bandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes bestellt
   sel der beteiligten Städte und Gemeinden in Papierform und als          die ehrenamtlichen Gutachter nach Maßgabe der Gutachteraus-
   elektronische Datei (Excel-Format).                                     schussverordnung. Sie bestimmt weiterhin zusätzlich zu den be-
                                                                           stellten Gutachtern einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter.
3. Die beteiligten Gemeinden übergeben der Geschäftsstelle des ge-
   meinsamen Gutachterausschusses die bisherigen analogen und           4. Die beteiligten Städte und Gemeinden können gegen den Be-
   digitalen Akten der jeweiligen Geschäftsstellen und der Gutach-         schluss des Gemeindeverwaltungsverbandes Markdorf zur Be-
   terausschüsse.                                                          stellung der Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses
                                                                           sowie der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vor-
4. Die beteiligten Gemeinden ermöglichen den Mitarbeitern der Ge-          sitzenden binnen zwei Wochen nach Mitteilung des Beschlusses
   schäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Zugriff auf          Einspruch bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachter-
   alle bei ihnen vorhandenen und zur Erfüllung der Aufgaben erfor-        ausschusses einlegen. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung.
   derlichen Daten.
                                                                        5. Auf den Einspruch ist binnen 3 Monaten nach Eingang erneut zu
5. Die beteiligten Gemeinden benennen der Geschäftsstelle des              beschließen. Diese Entscheidung ist durch einen gemeinsamen
   gemeinsamen Gutachterausschusses jeweils einen ständigen An-            Sonderausschuss zur Gutachterbestellung vorzuberaten der sich
   sprechpartner, der die Unterlagen in den beteiligten Städten und        aus den gesetzlichen Vertretern aller beteiligten Körperschaften
   Gemeinden erhebt und der Geschäftsstelle des gemeinsamen                \ unter dem Vorsitz des Verbandsvorsitzenden des Gemeindever-
   Gutachterausschusses innerhalb von zwei Wochen diese nach An-           waltungverbandes Markdorf zusammensetzt. Der Einspruch ist
   forderungen übersendet. Die Unterlagen werden nach Gebrauch             zurückgewiesen, wenn der neue Beschluss mit Mehrheit der Stim-
   von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses            men aller Mitglieder der Verbandsversammlung gefasst wird.
   an die jeweils Gemeinde zurückgegeben, soweit es sich um Origi-
   nale handelt.                                                                                        §6
                                                                             Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses
6. Die bei den beteiligten Gemeinden eingehenden Urkunden, die          1. Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses wird
   für den gemeinsamen Gutachterausschuss bestimmt sind, werden            beim Gemeindeverwaltungsverband Markdorf eingerichtet. Sie
   von diesen innerhalb eines Monats in verschlossenem Umschlag            trägt die Bezeichnung
   an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses              „Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses
   weitergeleitet.                                                                             Linzgau-Gehrenberg“.

7. Die beteiligten Gemeinden verpflichten sich der Geschäftsstelle      2. Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung der/des Vorsitzenden
   des gemeinsamen Gutachterausschusses die für die Auswertung             des Gutachterausschusses die Erledigung der laufenden Verwal-
   der Kaufverträge und für die Erstellung von Gutachten erforderli-       tungsaufgaben auf der rechtlichen Grundlage der Gutachteraus-
   chen Bauakten beizubringen.                                             schussverordnung.
Tipps der Woche - Gemeinde Heiligenberg
Donnerstag, den 16. Juli 2020                                                 Seite 6

3. Der Gemeindeverwaltungsverband Markdorf verpflichtet sich, die für       Nach den zu Grunde gelegten Einwohnerzahlen ergibt sich nach-
   eine sachgerechte Aufgabenerfüllung erforderliche und geeignete          richtlich für den GW Markdorfein Verteilungsschlüssel von 61,20 Pro-
   Personal- und Sachmittelausstattung zu gewährleisten. Die Persona-       zent. Im Einzelnen:
   lentscheidungen werden nach Konsultation der beteiligten Gemein-
   den vom Gemeindeverwaltungsverband Markdorf getroffen.
                                                                             Stadt/Gemeinde       Einwohner
4. Zur sachgerechten Erledigung der Aufgabenstellungen wird von ei-                               Anzahl              Anteil-EW in %
   ner Personalausstattung von 0,4 Stellen je 10.000 Einwohner, mithin
                                                                             Markdorf                        14.031                    31,35 %
   1,8 Stellen ausgegangen. Diese Personalausstattung soll jährlich an-
   hand der Fallzahlen evaluiert werden. Wenn durch eine Veränderung         Bermatingen                      4.027                     9,00 %
   der Fallzahlen oder der wahrzunehmenden Aufgaben ein Mehr- oder           Deggenhausertal                  4.356                     9,73 %
   Minderbedarf an Stellen festgestellt wird, ist die Personalausstattung
   anzupassen. Hierzu streben die beteiligten Gemeinden eine einver-         Oberteuringen                    4.979                    11,12 %
   nehmliche Lösung an.                                                      Summe:                          27.393                     61,2 %
5. Die Aufgabenerfüllung ist durch eine entsprechende Öffentlichkeits-      Sofern sich durch neue oder ergänzende rechtliche Bestimmungen
   arbeit zu begleiten, beispielsweise durch Informationen für die Bür-     oder Vorgaben Personalaufstockungen bzw. Kostenerhöhungen er-
   ger, Notare und Sachverständige.                                         geben sollten, insbesondere durch die Reform der Grundsteuererhe-
                                                                            bung, ist den beteiligten Gemeinden zeitnah über die entstehenden
6. Innerhalb von vier Wochen nach der jeweiligen Beschlussfassung soll      Veränderungen Bericht zu erstatten. Die derzeitige Kostenbeteili-
   die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses den be-         gungs-Vereinbarung umfasst ausdrücklich nicht die evtl. anstehen-
   teiligten Städten und Gemeinden                                          de Bearbeitung der ca, 18.000 Grundsteuermessbescheide der 7
-      die Bodenrichtwerte und die sonstigen für die Wertermittlung         beteiligten Gemeinden.
       erforderlichen Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB) in einem Grundstücks-
       marktbericht in elektronischer Form übergeben                        5. Die Abrechnungen werden jährlich von der Geschäftsstelle des
-      und die beschlossenen Bodenrichtwerte und festgelegten Richt-           Gutachterausschusses den Mitgliedsgemejnden in Rechnung ge-
       wertzonen in das für alle beteiligten Städte und Gemeinden öf-          stellt und einen Monat nach Anforderung fällig. Im Zuge der Er-
       fentlich zugängliche Geoinformationssystem einpflegen.                  stellung der Abrechnungen wird ein Geschäftsbericht erstellt und
                                                                               den beteiligten Städten und Gemeinden übergeben.
                                 §7
                      Übergang der Aufträge                                                                 §9
Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei der                       Verpflichtungen der Vertragspartner
beteiligten Gemeinden beantragten und mit Wirksamwerden dieser              1. Den Vertragspartnern obliegt die Verpflichtung zur gegenseitigen
Vereinbarung noch nicht fertiggestellten Verkehrswertgutachten gehen           Information und sonstigen vertragsdienlichen Unterstützung. Von
zur Weiterbearbeitung auf die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut-             wesentlichen Ereignissen haben sich die Vertragspartner jeweils
achterausschusses und den gemeinsamen Gutachterausschuss über.                 unaufgefordert zu unterrichten.
                               §8                                           2. Die Vertragspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung mit
                       Kostenbeteiligung                                       Wohlwollen auszustatten und nach den Regeln von Treu und
1. Für die Mitgliedsgemeinden des GW Markdorf erfolgt die Kosten-              Glauben zu erfüllen.
   beteiligung gemäß den Regelungen der Verbandssatzung.
                                                                            3. Der Gemeindeverwaltungsverband Markdorf ist verpflichtet, den
2. Die weiteren beteiligten Gemeinden beteiligen sich an den tat-              beteiligten Städten und Gemeinden jederzeit Einsicht in die Un-
   sächlich entstehenden Personal- und Sachkosten für den neuen                terlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Erfüllung
   Gutachterausschuss beim GW Markdorf entsprechend den Kos-                   der Aufgabe stehen. Die in dieser Vereinbarung niedergelegten
   tenverteilungsschlüsseln nach Ziffer 4.                                     Bestimmungen, die zum Schutz von Daten führen gelten für die
                                                                               beteiligten Städte und Gemeinden entsprechend.
3. Sämtliche beim Gemeindeverwaltungsverband Markdorf anfal-
   lenden Kosten, die unmittelbar mit der Erfüllung der übertrage-          4. Die Vertragspartner werden alle notwendigen Entscheidungen
   nen Aufgaben in Zusammenhang stehen (insbesondere PersonaI                  treffen, Beschlüsse herbeiführen und sonstige Amtshandlungen
   kosten, Sachkosten, Kosten für Softwarelizenzen sowie der Ent-              vornehmen, die zur Durchführung der Aufgabe erforderlich oder
   schädigung der Gutachter), werden mit den Gebühren oder sons-               sachdienlich sind.
   tigen Einnahmen verrechnet.
                                                                                                            § 10
4. Soweit die Kosten nicht durch die Gebühren oder sonstige Einnah-                            Haftung, Versicherungsschutz
   men des gemeinsamen Gutachterausschusses gedeckt sind, wer-              1. Der Gemeindeverwaltungsverband Markdorf verpflichtet sich,
   den sie zunächst auf Basis der nachfolgenden Einwohnerzahlen                die ihm zur Erfüllung übertragenen Aufgaben mit der gebotenen
   mit einem Betrag von 2,00 Euro pro Einwohner mit den Gemein-                Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen.
   den abgerechnet. Dieser Abrechnungsmodus wird im l. Quartal
   2022 einer Evaluierung unterzogen. Zeigt sich, dass der Betrag von       2. Der Gemeindeverwaltungsverband Markdorf haftet für die von
   2,00 Euro nicht kostendeckend ist, leisten die Gemeinden einen              ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen und Beauftragten.
   Nachschuss auf die tatsächlich entstandenen Kosten nach Ziffer
   2 und Ziffer 3. Fortan gilt sodann folgender Abrechnungsmodus:           3. Der Gemeindeverwaltungsverband Markdorf gewährleistet ei-
                                                                               nen ausreichenden Versicherungsschutz für den Vorsitzenden
 Stadt/Gemeinde         Einwohner                                              des Gutachterausschusses, die Gutachter und die Mitarbeiter der
                                                                               Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses für Per-
                        Anzahl            Anteil-EW in %                       sonen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit de-
 Salem                           11.345                        25,34 %         ren Tätigkeiten und Handlungen zur Erfüllung der übertragenen
                                                                               Aufgaben.
 Frickingen                       2.981                         6,66 %
 Heiligenberg                     3.042                         6,80 %                                     § 11
                                                                                                       Kündigung
 Summe:                          17.368                         38,8 %
                                                                            1. Die Geltungsdauer dieser Vereinbarung beträgt mindestens 2 Be-
Tipps der Woche - Gemeinde Heiligenberg
Seite 7                                                Donnerstag, den 16. Juli 2020

  stellungsperioden der bestellten Gutachter (8 Jahre). Danach ver-                                    § 14
  längert sie sich fortwährend um weitere 4 Jahre, wenn sie nicht                             Salvatorische Klausel
  spätestens l Jahr vor Ablauf des Bestellungszeitraums gekündigt       Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam
  wird.                                                                 sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
                                                                        Vereinbarung nicht berührt. Die Vertragspartner werden in solch
2. Die Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen Brief. Maßgebend        einem Fall die unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzen,
   für das Einhalten der Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündi-     die dem sachlichen und wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Be-
   gungsschreibens bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut-         stimmungen soweit wie möglich entsprechen. Dasselbe gilt, wenn
   achterausschusses.                                                   sich während der Laufzeit der Vereinbarung ergibt, dass die Verein-
                                                                        barung durch weitere Bestimmungen ergänzt werden muss.
3. Wird die Vereinbarung gekündigt, so hat der Gemeindeverwal-
   tungsverband Markdorf Anspruch auf Kostenbeteiligung für die         Markdorf den, 28. Mai 2020
   bis zum Ende der Laufzeit der Vereinbarung erbrachten Leistun-
   gen.                                                                                Gemeindeverwaltungsverband Markdorf
                                                                                              gez. Georg Riedmann
                                 § 12                                                         Verbandsvorsitzender
                   Schriftform, Ausfertigungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu                                   Gemeinde Salem
   ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung                           gez. Manfred Härle
   des Schriftformerfordernisses.                                                                 Bürgermeister

2. Von dieser Vereinbarung werden folgende Ausfertigungen erstellt:                            Gemeinde Frickingen
-    zwei für Gemeindeverwaltungsverband Markdorf )                                             gez. Jürgen Stukle
-    jeweils zwei für die beteiligten Städte und Gemeinden                                        Bürgermeister
-    eine für das Landratsamt Bodenseekreis (Rechtsaufsichtsbe-
     hörde)                                                                                   Gemeinde Heiligenberg
                                                                                                gez. Frank Amann
                                § 13                                                             Bürgermeister
                           Inkrafttreten
Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen Genehmigung von       Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 28. Mai
allen beteiligten Körperschaften unverzüglich öffentlich bekanntzu-     2020 über die Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses
machen und diese Bekanntmachung dem Gemeindeverwaltungs-                „Linzgau-Gehrenberg“ wurde vom Landratsamt Bodenseekreis -
verband Markdorf unverzüglich nachzuweisen. Die Vereinbarung            Rechtsaufsichtsbehörde - mit Erlass vom 06. Juli 2020, 02-031.31 br,
wird rechtswirksam mit dem Beginn des Monats, der auf die letzte        nach § 25 Abs. 5 GKZ genehmigt.
öffentliche Bekanntmachung folgt.

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des                                Für 2020 ist die Deckensanierung der Ortsdurchfahrt Heiligenberg
                                                                        im Haushaltsplan vorgesehen (Ansatz 100.000 Euro). Parallel sollen
Gemeinderates vom 30. Juni 2020                                         die 30 Jahre alten Pflasterbereiche neben der Ortsdurchfahrt um-
                                                                        fangreich saniert werden. Hier sind Setzungen und Erhöhungen (z.B,
Bürgermeister Amann konnte zu der Sitzung 22 Zuhörerinnen und           durch Baumwurzeln) in den letzten Jahren entstanden.
Zuhörer im Sennhof am Schloss begrüßen.
                                                                        Eine 3-stündige Begehung der Ortsdurchfahrt mit dem Gemeinderat
                                                                        hat im Rahmen einer Klausurtagung am 30. November 2019 stattge-
TOP 1                                                                   funden.
Ortsdurchfahrt Heiligenberg – Deckensanierung / Pflasterarbei-          Dabei wurde der Ausbauabschnitt definiert (Ortseingang Kinder-
ten                                                                     garten bis Einmündung Fürstenbergstr./Betenbunner Str.). Der Ab-
Auftragsvergabe                                                         schnitt Salemer Str. - Ortsausgang wird erst nach Fertigstellung der
Bedingt durch den umfangreichen Gas- und Glasfaserausbau seit           Baumaßnahme „Post-Areal“ realisiert werden.
2016 wurden zahlreiche Straßen im Gemeindegebiet in Mitleiden-
schaft gezogen. Ziel von Gemeinderat und Verwaltung war und ist         Die Arbeiten wurden im Staatsanzeiger am 29. Mai 2020 öffentlich
es, diese Straßenbereiche zügig wieder mit einer neuen Deckschicht      ausgeschrieben, Ausführungszeitraum: August / September 2020.
zu versehen.
                                                                        Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse zu einzelnen Teilberei-
Dies wird auch in den kommenden Jahren eine Daueraufgabe blei-          chen / Fragestellungen:
ben.
2017 und 2018 wurden u.a. das gesamte Ortsgebiet von Betenbrunn,        Deckeneinbau über die komplette Breite der Ortsdurchfahrt
die komplette Ortsdurchfahrt von Wintersulgen und die Straße Zum
Kornberg saniert.                                                       Rückbau der teilweise vorhandenen 4-zeiligen Pflasterzeilen zu einer
                                                                        2-zeiligen Pflasterzeile (durchgängig)
2019 wurden Deckensanierungen / Belagsarbeiten in den Bereichen
Röhrenbacher Straße, Betenbrunner Straße, Alte Steige (Spritzdecke)     Sanierung der 3-zeiligen Pflasterzeilen in den Einmündungsberei-
und Forsthausweg (bedingt auch durch die Neugestaltung Freibad /        chen der Clavelstraße / Betenbrunner Str.
Freizeitanlage / Reitplatz) umgesetzt.
                                                                        Einmündung Röhrenbacher Str.: Rückbau des höhengleichen Leis-
Die Gesamtkosten der Maßnahmen im Jahr 2019 betrugen rd.                tensteins, Neuverlegung einer dreizeiligen, ebenen Pflasterzeile
250.000 Euro.                                                           (Entwässerungsrinne)
Tipps der Woche - Gemeinde Heiligenberg
Donnerstag, den 16. Juli 2020                                                 Seite 8

Optische Führung der Fußgänger in der Röhrenbacher Str. (Bayer.        Betreuung 2 Tag pro Woche           28,00 Euro/Monat
Hof – Altes Rathaus)                                                   Betreuung 3 Tage pro Woche          42,00 Euro/Monat
(abgelehnt)                                                            Betreuung 4 Tage pro Woche          56,00 Euro/Monat
                                                                       Betreuung 5 Tage pro Woche          70,00 Euro/Monat
Clavelstr.: Rückbau (bitum. Befestigung) der Kleinpflasterfläche im
Einmündungsbereich                                                     Beschlussfassung:
durchgängige 3-zeilige Pflasterfläche bleibt (Sanierung)
                                                                       Der Gemeinderat hat die Elternbeiträge ab dem 01.09.2020 wie folgt
Dorfländerweg: Sanierung der bituminösen Einmündung durch              neu festgelegt.
Ausbau der 1-zeiligen, gerundeten Pflasterzeile
                                                                       Betreuung 1 Tag pro Woche           22,00 Euro/Monat
Beschlussfassung                                                       Betreuung 2 Tag pro Woche           44,00 Euro/Monat
Die Arbeiten wurden wie folgt vergeben:                                Betreuung 3 Tage pro Woche          66,00 Euro/Monat
                                                                       Betreuung 4 Tage pro Woche          88,00 Euro/Monat
LOS 04 – Deckeneinbau (5 Angebote / Bieter)                            Betreuung 5 Tage pro Woche          110,00 Euro/Monat
Fa. Storz, Ravensburg
Angebotspreis: 104.044,66 Euro (Anteil Gemeinde 66.455,60 Euro         Eine nichtregelmäßige Betreuung ist möglich, Beitrag: 7,00 Euro /
Rest Stadtwerk am See)                                                 Tag.

LOS 05 – Pflasterarbeiten (5 Angebote / Bieter)                        Die Beiträge werden für 10 Monate für den Betreuungszeitraum Ok-
Fa. Stengele, Heiligenberg                                             tober bis Juli erhoben.
Angebotspreis: 27.679,16 Euro (Gemeinde 100%)                          Für die Monate August und September werden keine Beiträge er-
                                                                       hoben.

TOP 2                                                                  Der Essenspreis mit 2,00 Euro wird beibehalten.
Vorstellung Leiterin Grundschule Heiligenberg
Vorstellung Schulkonzept / Verlässliche Grundschule - Schüler-         b) Betreuungsangebote Flexible Nachmittagsbetreuung /
treff                                                                  Anpassung Elternbeiträge
Nach der Verabschiedung von Frau Dr. Gabriele Heidenreich als          Ab dem Schuljahr 2019/2020 wurde das Betreuungsangebot Verläss-
Schulleiterin der Grundschule Heiligenberg, zum Ende des Schuljah-     liche Grundschule erweitert und verbindlich eine flexible Nachmit-
res 2019, wurde Frau Helen Steiner (bereits als Lehrerin an unserer    tagsbetreuung an den Schultagen jeweils von Montag bis Donners-
Grundschule tätig) ab dem 01. August 2019 zur kommissarischen          tag (4 Wochentage) für den Zeitraum 14:00 bis 15:30 Uhr eingeführt.
Schulleiterin ernannt.
                                                                       Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.05.2019
Mit Bescheid (Regierungspräsidium Tübingen) vom 12. Mai 2020           beschlossen, dass für das erweiterte Betreuungsangebot ein Eltern-
wurde Frau Helen Steiner zur neuen Schulleiterin der Grundschule       beitrag erhoben wird. Die Erhebung des Elternbeitrages für die flexi-
Heiligenberg bestellt.                                                 ble Nachmittagsbetreuung von 14:00 bis 15:30 Uhr erfolgt getrennt
                                                                       vom Elternbeitrag für die verlässliche Grundschule (Betreuung von
Bürgermeister Frank Amann gratulierte Frau Steiner im Namen des        11:45 bis 14:00 Uhr).
gesamten Gremiums und des Elternbeirats zu dieser Entscheidung
und überreichte ihr zum Start einen Blumenstrauß.                      Seit dem 01.09.2019 werden folgende Elternbeiträge erhoben:
                                                                       Betreuung 1 bis 2 Tage pro Woche    20,00 Euro/Monat
Frau Steiner stellte im Anschluss ihre Person / ihren Werdegang, so-   Betreuung 3 bis 4 Tage pro Woche    35,00 Euro/Monat
wie das Grundschulkonzept vor.
Dabei ging sie ausführlich auf die an der Grundschule etablierten      Beschlussfassung:
Angebote (Zirkus-Theater AG / Bläser-/Tanzklassen) ein.                Der Gemeinderat beschließt die Elternbeiträge für die flexible Nach-
                                                                       mittagsbetreuung ab dem 01.09.2020 wie folgt zu ändern.

TOP 3                                                                  Betreuung einheitlich
 a) Betreuungsangebot Verlässliche Grundschule / Anpassung             (unabhängig der Betreuungstage 1-4) 12,00 Euro/Monat
Elternbeiträge
Die Gemeinde Heiligenberg bietet seit dem Schuljahr 2001/2002 an       Die Beiträge werden für 10 Monate für den Betreuungszeitraum Ok-
der Grundschule Heiligenberg im Rahmen der „Verlässlichen Grund-       tober bis Juli erhoben. Für die Monate August und September wer-
schule“ ein Betreuungsangebot an.                                      den keine Beiträge erhoben.

Die regelmäßige Betreuungszeit findet an den Schultagen von 11.45
bis 14.00 Uhr statt.                                                   TOP 4
                                                                       Grundschule Heiligenberg
An diesen Tagen wird seit September 2008 zusätzlich ein warmer,        Erweiterung Grundschule / Mensa-Planungsvergabe
frisch zubereiteter Mittagstisch angeboten (Kosten 2,00 Euro je        Gemeinderat und Verwaltung haben im Herbst 2019 im Rahmen
Kind).                                                                 einer 2-tägigen Klausurtagung die Ziele für die Jahre 2019 – 2024
                                                                       formuliert.
Durch die zusätzlichen Betreuungsstunden und den zeitlichen Auf-       Ganz oben auf der Agenda stehen dabei der Ausbau der U 3 Betreu-
wand der Essenszubereitung, durch eine Fachkraft, sind zusätzliche     ung am Kindergarten „Zum guten Hirten“ und der Ausbau der Men-
Aufwendungen entstanden und werden auch zukünftig entstehen.           sa / Küchenbereich an der Grundschule Heiligenberg.
Durch die deutlich angestiegenen Aufwendungen hat sich der Kos-
tendeckungsgrad auf zwischenzeitlich unter 50 % reduziert.             Beide Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2020 der Gemeinde ent-
                                                                       halten.
Neben den jährlichen Zuwendungen des Landes, werden für die
Finanzierung des Betreuungsangebotes monatliche Elternbeiträge         Für die Erweiterung / den Ausbau der Mensa / Küchenbereich sind
erhoben.                                                               im Haushaltsplan 2020 Planungsmittel in Höhe von 20.000 Euro ent-
Seit dem 01.09.2016 werden folgende Elternbeiträge erhoben:            halten.

Betreuung 1 Tag pro Woche 14,00 Euro/Monat                             Das Projekt „Kindergarten“ wird von der Bürogemeinschaft Strobel /
Seite 9                                                 Donnerstag, den 16. Juli 2020

Riegger (Heiligenberg, Wald) geplant.
Für die Planung der Mensa / Schulerweiterung wird vorgeschlagen           Sperrung der L 201 im Bereich Abzweig
das Büro KOSA, Heiligenberg, zu beauftragen.                              Lärchenhof bis Abzweig Hattenweiler
Dabei sollen in der ersten Planungs-/ Überlegungsphase alle mög-
lichen Optionen für eine mögliche Erweiterung / Integration-Um-           Das Straßenbauamt des Landratsamts Bodenseekreis hat uns
nutzung (Räume Altbau) angedacht werden. Also auch die Einbe-             mitgeteilt, dass im Zuge einer Asphaltsanierung, die L 201 im Be-
ziehung der Außenanlagen / Parkierungsflächen Autos / Altbau /            reich Abzweig Lärchenhof bis Abzweig Hattenweiler vom 16. bis
Bushaltestelle / Anlieferung Catering / Lehrerwohnhaus etc.               24. Juli 2020 voll gesperrt wird.
                                                                          Die Umleitung erfolgt über die L 201, K 7755 Wintersulgen, Be-
Auch die Möglichkeit der Integration (Platzbedarf ) eines neuen Kin-      tenbrunn, Heiligenberg, L 201 und umgekehrt.
dergartens auf dem Gesamtareal soll in die Überlegungen einbezo-
gen werden.                                                               Des Weiteren wird die L 201 in diesem Zeitraum vom Abzweig
                                                                          Hattenweiler bis zur Einmündung in die K 7755 nach Wintersul-
Dazu sollen neben einer Bestandsaufnahme erste Raumkonzepte /             gen, im Zuge von Ausbesserungsmaßnahmen, nur einseitig be-
Varianten erstellt werden, die dann dem Gemeinderat zur Diskussion        fahrbar sein. Hier erfolgt eine Ampelregelung.
vorgestellt werden.
Die Kapazität der Mensa / Küche ist für rd. 60 Kinder zu planen.          Wir bitten um Beachtung

Beschlusssfassung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Auftrag für die Planung
der Mensa / Schulerweiterung an das Büro KOSA, Heiligenberg, zu
erteilen.
                                                                         Ferienspiele 2020 abgesagt

TOP 5                                                                    Liebe Eltern,
Freiflächenphotovoltaik                                                  normalerweise würden wir zum jetzigen Zeitpunkt das Aus-
Information – Rechtsgrundlagen                                           schreibungsheft für die Ferienspiele auf den Weg bringen und
Anfang April 2020 ist bei der Verwaltung ein schriftlicher (Prüf-) An-   in Kürze Ihre Anmeldungen zu den Ferienspielen entgegen neh-
trag auf Errichtung / Installation einer Freiflächenphotovoltaikanla-    men. Leider ist in diesem Jahr alles anders.
ge im Teilort Echbeck / Rickertsreute eingegangen.
                                                                         Auf Grund der geforderten Hygienemaßnahmen und Be-
Die Größe der Anlage soll rd. 12 ha betragen, die geplante Leistung      schränkungen sehen sich die meisten der bisherigen Anbieter
liegt bei rd. 11 MW.                                                     (Vereine, Institutionen und Privatpersonen) nicht in der Lage
                                                                         ihre geplanten Ferienspielangebote umzusetzen und die Ver-
Freiflächenphotovoltaikanlagen (im Außenbereich) sind keine privi-       antwortung für eine solche Veranstaltung zu übernehmen.
ligierten Vorhaben.
                                                                         Der Gemeinde bleibt daher in diesem Jahr leider nichts anderes
Für die Installation einer Freiflächenphotovoltaikanlage ist ein auf-    übrig, als die vom 10. bis 28. August 2020 geplanten Ferienspiele
wendiges bauleitplanerisches Verfahren (FNP-Änderungsverfahren,          in Heiligenberg abzusagen.
ergänzend Vorhabenbezogener Bebauungsplan) erforderlich, die
Planungshoheit liegt bei der Gemeinde.                                   Wir bitten um Ihr Verständnis.

Der Gemeinderat wurde am 14. April 2020 über den Antrag und die          Ihre Gemeindeverwaltung
Inhalte informiert.

Vor einer Entscheidung, ob ein bauleitplanerisches Verfahren ein-
geleitet werden soll, wurde folgende Vorgehensweise vereinbart /
abgestimmt:
                                                                          Postfiliale u. Lädele in Wintersulgen
a)
Beantwortung von schriftlich gestellten Fragen
Diese wurden vom Eigentümer (Biolandwirt) / Projektentwickler be-         Von Montag, 20.07.2020 bis einschl. Freitag 24.07.2020 ist die
antwortet.                                                                Postfiliale und Marga‘s Lädele geschlossen.

b)                                                                        Wir bitten um Beachtung.
VorOrt-Termin / Vorstellung des Projekts - Geländebegehung
Dieser Termin hat am 09. Juni 2020 stattgefunden

c)
Klärung der rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit
dem Bauplanungsrecht / Bauleitplanverfahren / übergeordnete Ziel-
setzungen von Freiflächenanlagen

Zu Punkt c) hat der Direktor des Regionalverbandes Bodensee-Ober-
schwaben, Wilfried Franke, Ausführungen gemacht und Fragen aus
der Mitte des Gremiums beantwortet. Die Stellungnahme dieser
Planungsbehörde ist maßgeblich für den Ausgang des möglichen
Genehmigungsverfahrens.

Die Entscheidung ob ein Verfahren eingeleitet wird trifft der Ge-
meinderat in seiner Sitzung am 21. Juli 2020.
Donnerstag, den 16. Juli 2020                                              Seite 10

Fürst Max Egon II. zu Fürstenberg (1863-1941)                                                                        Heinrich Fürst zu Fürsten-
                                                                                                                     berg und Andreas Wilts
im Porträt                                                                                                           (Hg.),
                                                                                                                     Max Egon II. zu Fürs-
Biographie (Buch) ab sofort erhältlich bei der                                                                       tenberg – Fürst, Soldat,
Tourist-Information                                                                                                  Mäzen
Zum Ende des Jahres 2019 hat S.D. Fürst Heinrich die Biographie sei-                                                 Mit Beiträgen von Chris-
nes Urgroßvaters Max Egon II. zu Fürstenberg im Festsaal des Schlos-                                                 topher Deutsch, Ulrich
ses Donaueschingen der Öffentlichkeit übergeben.                                                                     Feldhahn, Lothar Höbelt,
Sieben Autoren vom Fach haben in jahrelanger Arbeit an dem Werk                                                      Sven Riepe, Wolf-Ingo
gearbeitet. Herausgekommen ist ein stattlicher Band mit 464 Seiten                                                   Seidelmann,       Joachim
und mehr als 300 großteils farbigen Bildern. Was macht das Buch le-                                                  Sturm und Andreas Wilts
senswert? In Fürst Max Egons Biographie hat sich die Geschichte fast                                                 Thorbecke Verlag Ostfil-
eines ganzen Jahrhunderts mit all seinen Umbrüchen, Krisen und                                                       dern, € 45,00
Katastrophen eingeschrieben. Er hat zwei Weltkriege, den Zusam-
menbruch des deutschen und des österreichischen Kaiserreiches,                                                       Sie erhalten die Biogra-
das Scheitern der Weimarer Republik und den Aufstieg Adolf Hitlers                                                   phie (Buch) ab sofort
erlebt. Überaus harte Schnitte musste er dabei hinnehmen, den Ver-                                                   zum Preis von 45,--Euro
lust der letzten Vorrechte des Adels, die Absage an seine böhmische                                                  bei der Tourist-Informati-
Heimat und den Wechsel der Identität vom Österreicher zum Deut-                                                      on, Herr Muff, Zimmer 8
schen. Er hat sich nicht beleidigt in die Ecke gestellt. Stets war es sein                                           im Rathaus Heiligenberg.
erstes Ziel, das Haus Fürstenberg durch alle Umbrüche hindurchzu-
steuern. Als besonders waches und angesehenes Mitglied des eu-
ropäischen Hochadels kannte Max Egon Gott und die Welt und war               Nachfolgend ein paar Impressionen aus dem Buch.
immer hautnah am Puls der Zeit. Er hat Zeichen gesetzt und Spuren
hinterlassen.
Dies zeigt sich vor allem auch in Heiligenberg. Schloss Heiligenberg
war Max Egons Lieblingsresidenz. Das Gästebuch des Schlosses ver-
merkt Jahr für Jahr die Übersiedlung von Donaueschingen auf den ge-
liebten Berg! gegen Ende Juli/Anfang August und den wehmütigen
Abschied im September: Recht schwer trennen wir uns leider wieder
von unserem geliebtem Berg.

In Heiligenberg feierte der Fürst seinen 60. und 70. Geburts-
tag. Hier heiratete seine zweitgeborene Tochter Anna. Max Egon
selbst, seine Frau und die früh verstorbenen Kinder, Anna und
Fritzi, wurden hier bestattet. Heiligenberg lief in der Wertschät-
zung der Familie zweifellos allen anderen Schlössern den Rang ab.
Viel Kraft, Geld und Sachverstand hat der Fürst denn auch in die Res-
taurierung des Schlosses gesteckt. Bis 1910 präsentierte sich der Tor-
bau des Schlosses Heiligenberg so, wie ihn Hofbaumeister Theodor
Dibold 1851 recht unglücklich erneuert hatte. Er wirkt so überladen
wie das Werk eines Zuckerbäckers.
1910 ließ Fürst Max Egon alle störenden Elemente zurückbauen und
den Gesamteindruck des Renaissancebaus wiederherstellen.
Die dabei vom Portal entfernten Skulpturen des Grafen Joachim und
des Fürsten Karl Egon wurden nicht einfach eingemottet. Max Egon
stiftete sie dem „unserem geliebten Heiligenberg“ aus Anlass seiner
Silbernen Hochzeit. Sie zieren den Fürstenbrunnen am Postplatz.

Jeden Sommer verbrachte er mit seiner Familie auf Schloss Heiligen-
berg. Mit dabei war stets seine neueste technische Errungenschaft,
ein Automobil aus französischer oder deutscher Produktion. Auch
die Luftschiffe aus dem benachbarten Manzell hatten es ihm ange-
tan, seit jenem denkwürdigen 7. November 1908, als Graf Zeppelin
auf Einladung Max Egons über Schloss Donaueschingen gekreist
war, um den damals noch zögerlichen Kaiser Wilhelm von den Vor-
teilen des Luftschiffbaus zu überzeugen. Während seiner Aufenthal-
te auf Schloss Heiligenberg nahm Max Egon später immer wieder die
Gelegenheit wahr, im nahen Friedrichshafen vorbeizuschauen, sich
freundschaftlich mit den dortigen Luftschiffern zu unterhalten und
ein ums andere Mal die Kabine zu besteigen. Das langsame Dahing-
leiten über dem Alpenvorland mit Blick auf den Bodensee, die Alpen
und sein geliebtes Heiligenberg waren ihm jedes Mal ein besonderer
Genuss.
Wo man auch in dem Buch beim Lesen und Betrachten der Bilder
hängen bleibt, Max Egon war eine beeindruckende Persönlichkeit.              Der Torbau des Schlosses Heiligenberg vor und nach der Restaurie-
Die Lektüre lohnt sich.                                                      rung durch Fürst Max Egon II., 1910
Seite 11                                               Donnerstag, den 16. Juli 2020

                                                                        Das LZ 127 „Graf Zeppelin“ schwebt mit Max Egon II. und Ehefrau
Die fürstliche Familie bei einer Ausfahrt in Heiligenberg mit dem       Irma an Bord über Schloss Heiligenberg, 27.8.1930
Mercedes-Simplex 18 HP Baujahr 1903, Max Egon II. (dr. v. l.) mit dem
in Paris gefertigten Staubmantel, Fotografie 1905

                    Tennisclub Heiligenberg                             Spannung war angesagt
                                                                        Einen Tag zuvor mussten unsere Herren 50 beim TC Litzelstetten
                                                                        antreten, der unserer Mannschaft dicht im Nacken lag. Ohne unsere
                    Spannung bis zum Schluss bei den Herren 30
                                                                        Nummer Eins und Drei war allen klar, dass dies keine leichte Aufgabe
                                                                        wird. Schlussendlich mussten sich die 50er mit 2:7 geschlagen ge-
Bei Kaiserwetter und optimalen Bedingungen begrüßten die Herren
                                                                        ben und als Resümee war eine einstimmige Meinung: „Die Litzel-
30 zum letzten Rundenspiel den TC Dettingen Walhausen. Schon am
                                                                        stetter haben einfach sicherer gespielt und machten weniger Fehler“.
Tabellenstand konnte man erkennen, dass hier zwei Mannschaften
                                                                        Kommendes Wochenende begrüßen die 50er dann am Samstag,
auf Augenhöhe aufeinander treffen. Spannende Spiele waren ange-
                                                                        den 18.07.2020 um 11.00 Uhr, den Tabellenführer TC Bodman-Lud-
sagt und die vielen Zuschauer waren begeistert. So stand es nach
                                                                        wigshafen. Sollten alle Spieler zur Verfügung stehen, sind wir mal
den Einzeln auch 3:3. Selbst nach den beiden ersten Doppel stand
                                                                        gespannt ob wir den Gästen nicht die erste Niederlage beibringen
es wiederum 4:4 und wir hofften auf unser letztes Doppel (Marc El-
                                                                        könnten.
mer und Stefan Dettenmaier). Das Match war an Spannung nicht zu
                                                                        Wir freuen uns auf viele Zuschauer und spannende Spiele.
überbieten und so musste der Match Tiebreak entscheiden, doch an
diesem Tag war der Tennisgott (sollte es einen geben) nicht für Hei-
                                                                        Es grüßt der TC Heiligenberg
ligenberg. Knapp mit 8:10 ging das Match verloren und somit war
auch die Niederlage besiegelt. Trotzdem konnte man mit der Leis-
tung der Herren 30 zufrieden sein, zumal man 3 x im Match-Tiebreak
das Nachsehen hatte und mit etwas Glück, diese hätte gewinnen
können. Anschließend wurde gemeinsam gegrillt und ein schöner
                                                                                              Musikverein Wintersulgen
Abend mit den Überseelern verbracht.                                                          Altmetallsammlung
                                                                                              Der Musikverein Wintersulgen führt am
                                                                                              Samstag, den 01.08.2020 seine diesjäh-
                                                                                              rige Altmetallsammlung in der Gesamtge-
                                                                         meinde Heiligenberg durch.
                                                                         Da die Zahl der „Schrottdiebe“ in den letzten Jahren drastisch
                                                                         zugenommen hat, bitten wir Sie, das Altmetall nicht bereits am
                                                                         Vortag, sondern erst am Morgen des 01.08. ab 08.00 Uhr an der
                                                                         Straße bereitzulegen. Sie können sich im Vorfeld selbstverständ-
                                                                         lich an jeden ortsansässigen Musiker oder direkt an Martin Stöck-
                                                                         ler wenden: Tel. 07554/315 oder 0152/32706457.
                                                                         Es dürfen auch in diesem Jahr wieder Batterien mitgenommen
                                                                         werden.

                                                                         Nicht mitgenommen werden: Heizradiatoren (elektrisch), Kühl-
                                                                         geräte, Reifen, sperrige Gegenstände, die nicht aus Metall sind
                                                                         (Sperrmüll bzw. Holzabfuhr) und Altmetalle aus Gebäudereno-
                                                                         vierungen oder Haushaltsauflösungen.
                                                                         Alle anderen Teile müssen ölfrei und ohne Flüssigkeit sein.
                                                                         Wir bedanken uns schon im Voraus recht herzlich für Ihre Unter-
                                                                         stützung.

                                                                         Ihr Musikverein Wintersulgen e.V.
Donnerstag, den 16. Juli 2020                                                Seite 12

                                                                         Herr Fahlbusch zeigte uns seine Ausrüstung: einen Fotoapparat, ein
                                                                         Diktiergerät und eine Kamera, die auch aus weiter Entfernung ganz
 Kath. Kindergarten „Zum guten Hirten“                                   scharfe Bilder schießen kann. Außerdem erklärte Herr Fahlbusch uns,
                                                                         wie man einen Bericht für die Zeitung schreibt. Am Tag davor hat er
 Schildkröte zugelaufen                                                  z. B. darüber geschrieben, wie die Heiligenberger Feuerwehr einen
                                                                         Radler empfangen hat, der 800 km durch Deutschland gefahren war.
                                                                         Sein Vortrag war spannend und seine Unterschrift lustig, weil er sie
 Uns ist vergangene Woche eine Landschildkröte zugelaufen und
                                                                         von seinem Vater übernommen hat und sie total unleserlich ist.
 nun suchen wir den rechtmäßigen Besitzer.
 Ist Ihre Schildkröte schneller als gedacht und wird vermisst?
                                                                         Von der Klasse 4 der Heiligenberger Grundschule
 Dann melden Sie sich bitte im Kindergarten bei Frau Rothoff un-
 ter 07554-8544!!

Grundschule Heiligenberg
Südkurier-Journalist in der Schule
Am Freitag, den 03. Juli 2020 kam Herr Karl Heinz Fahlbusch zu uns
in die 4. Klasse. Wir bekamen gerade täglich zwei Wochen lang den
Südkurier in die Schule geliefert und er als Journalist hatte viel zum
Thema Zeitung zu berichten. Am spannendsten war es, als er erzähl-
te, dass er in Albanien in ein Minenfeld lief. Seine Kollegen wollten
den Rettungshubschrauber rufen, doch er musste dringend aufs Klo.
Er sah noch seine Fußstapfen und ging vorsichtig und langsam aus
dem Minenfeld zurück.

 Achtung Ferienlager-Info!

 Sehr geehrte Eltern, liebe Kinder und Jugendliche,
 wie bereits angekündigt kann unser diesjähriges Sommer-Ferienlager nach jetzigem Sachstand wie geplant vom 02. bis zum 16. August
 stattfinden.
 Aufgrund kurzfristiger Änderungen können wir noch ein paar wenige Teilnehmerplätze anbieten, die wir natürlich auch gerne an interes-
 sierte Kinder und Jugendliche weitergeben wollen.
 Schnell sein lohnt sich!
 Für nähere Informationen und etwaige Nachfragen stehen Euch
 Franziska v. Stryk: 0157/84011012 und David Raither: 0171/3371973
 jederzeit gerne zur Verfügung.

 Wir freuen uns auf ein schönes und erlebnisreiches Ferienlager mit Euch!

 Für das Leiterteam,
 David Raither

 Gruppenstunden
 Die Gruppenstunde am Mittwoch findet wieder wie gewohnt von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr (im Freien) statt!

 Jugendraum
 Der Jugendraum bleibt bis nach den Sommerferien geschlossen!
Seite 13                                         Donnerstag, den 16. Juli 2020

 Hallenbad Uhldingen - Mühlhofen
 Anmeldung für die Kinderschwimmkurse während der Sommerferien
 Liebe Eltern und liebe Kinder,
 die Kinderschwimmkurse (für Kinder ab 5 Jahren) innerhalb der Sommerferien 2020 finden dieses Jahr im
 Hallenbad Uhldingen - Mühlhofen
 in der Zeit vom 03.08.2020 - bis 14.08.2020 statt.
 Die Anmeldung für diese Kurse ab Montag, den 27.07.2020 bis Donnerstag, den 30.07.2020 nur elektronisch über
 anmeldung@hallenbad-muehlhofen.de
 In der bestätigten Anmeldung werden wir weitere Informationen bzgl. der Kurse bereitstellen.

 Bis bald
 Das Hallenbadteam

                                                       Digital immer informiert.
                                                   Damit Sie jederzeit und im vollem Umfang informiert sind,
                                                     haben wir Ihnen die digitalen Ausgaben (My eBlättle)
                                                       aller Heimatblätter die von uns produziert werden,
                                                   bis auf weiteres für alle kostenfrei zur Verfügung gestellt.
                                             Unter www.myeblaettle.de ohne Anmeldung Ihre Ausgabe online lesen.
Donnerstag, den 16. Juli 2020                                                Seite 14

Kath. Seelsorgeeinheit Salem-Heiligenberg                             Informationen der Ev. Kirchengemeinden
                                                                      Salem u. Heiligenberg
Gottesdienste
Samstag, 18. Juli - Vorabend zum 16. Sonntag im Jahreskreis -         Sonntag, 19.07.2020
10:00 Uhr Betenbrunn       Tauffeier von Leonie Metzger               10:00 Uhr Ev. Gemeindehaus Salem, Garten
                                                                      Themengottesdienst im Freien,“Balance halten!“
Sonntag, 19. Juli - 16. Sonntag im Jahreskreis -                      Pf. Schmidt, Team und Zirkus Frankordi
09:15 Uhr Münster            Hochamt für die Pfarrgemeinden
10:45 Uhr Röhrenbach         Hl. Messe                                Montag, 20.07.2020
                             (Alfons Schmieder und verst. Ang., Hu-   19:00 Uhr Hospizgruppe
                             bert Duffner und verst. Ang.; August     Gruppe Frau Engelmann
                             und Magdalena Müller; Rudi Hügle;        Ev. Gemeindehaus, gr. Saal
                             Jahrtagsmesse für Gisela Felix)
18:00 Uhr Frickingen         Hl. Messe                                Dienstag, 21.07.2020
                                                                      18:30 Uhr Probe Bläsergruppe, Ev. Gemeindehaus, gr. Saal
Dienstag, 21.07. - Hl. Arbogast, Bischof von Straßburg -
19:00 Uhr Frickingen        Hl. Messe                                 Donnerstag, 23.07.2020
                                                                      15:00 Uhr Frauen Selbsthilfegruppe Meersburg
Mittwoch, 22.07. - Hl. Maria Magdalena -                              Frau Hasenbrink
19:00 Uhr Beuren            Hl. Messe                                 Ev. Gemeindehaus, gr. Saal
19:00 Uhr Betenbrunn        Hl. Messe
                                                                      Sonntag, 26.07.2020,
Donnerstag, 23.07. - Hl. Birgitta von Schweden -                      10:00 Uhr Johanneskirche Heiligenberg
17:45 Uhr Röhrenbach        Eucharistische Anbetung                   Gottesdienst, Prädikantin Fretschner
19:00 Uhr Weildorf          Hl. Messe

Freitag, 24.07. - Hl. Christophorus -                                 Gottesdienste
18:15 Uhr Münster             Vesper                                  Ab Juli 2020 finden unsere Gottesdienste wieder am Sonntagvormit-
19:00 Uhr Röhrenbach          Hl. Messe                               tag und nun im Wechsel zwischen den Orten Salem und Heiligen-
                                                                      berg statt. Wir laden Sie herzlich dazu ein.
Konstituierende Sitzung des neuen Pfarrgemeinderates:                 Jeweils am ersten Sonntag des Monats werden wir im Ev. Betsaal
Die konstituierende Sitzung des neuen PGR findet am 24.07.20 um       Schloss Salem feiern. Hier besteht auch die Möglichkeit zur Taufe.
19.00 Uhr in der Kirche Mimmenhausen statt. Diese Sitzung ist öf-     Die anderen Sonntage sind wir entweder in der Johanneskirche in
fentlich.                                                             Heiligenberg oder im Ev. Gemeindehaus Salem, vorzugsweise dort
Tagesordnung:                                                         im Freien. Die Einschränkungen zum Infektionsschutz bleiben wei-
• Wahl des Vorstandes und der einzelnen Gremien                       terhin bestehen. (Maskenpflicht am Eingang, 1,5 m Abstand, kein
• Gemeindeteam                                                        gemeinsames Singen...)
• Terminplanung                                                       Wenn Sie eine Mitfahrgelegenheit brauchen, rufen Sie bitte bis don-
                                                                      nerstags 15:00 Uhr im Ev. Gemeindehaus an!
Kontakt und Bürozeiten der Pfarrbüros                                 Lockerungen
Homepage www.kath-salem.de                                            Inzwischen können neben den Gottesdiensten wieder ausgewählte
                                                                      Zusammenkünfte im Ev. Gemeindehaus stattfinden. Bitte informie-
Pfarrbüro Salem, Tel. 0 75 53/91 99 44-0,                             ren Sie sich dazu auf unseren Aushängen und unserer Internetseite!
Mail: pfarrbuero.salem@kath-salem.de                                  Das Kirchenbüro und Pfarramt ist geöffnet und soll möglichst nur
Mo 14:00 – 17:00 Uhr                                                  telefonisch in Anspruch genommen werden.
Di 11:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Do 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr                            Gottesdienst „Balance halten“
Fr 08:00 – 12:00 Uhr                                                  Am 19.07.2020 laden wir Jung und Alte zu einem besonderen The-
                                                                      mengottesdienst im Pfarrgarten des Ev. Gemeindehauses ein. Zu Gast
Pfarrbüro Frickingen, Mail: pfarrbuero.frickingen@kath-salem.de ,     wird der kleine Familienzirkus „Frankordi“ sein. Wir werden bestimmt
Tel.: 0 75 53/91 99 44- 23 und Tel.: 0 75 53/91 99 44-22              spannende Erfahrungen machen! Die Bläsergruppe freut sich darauf,
Di 11.00 – 12.00 Uhr                                                  nach längerer Pause wieder zu musizieren. Für alle, die Hunger und
Mi 09:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr                            Durst bekommen, hat im Anschluss das Café „Fachwerk 11“ geöffnet.
Fr 09:00 – 12:00 Uhr                                                  Bitte beachten Sie jeweils die Hygieneregeln!
Pfarrbüro Röhrenbach, Tel: 0 75 53/91 99 44-22, Mail: pfarrbuero.     Zugang zum Ev. Betsaal
frickingen@kath-salem.de                                              Für den Gottesdienstbesuch im Ev. Betsaal Schloss Salem benutzen
Do 15:00 – 17:00 Uhr                                                  Sie bitte den Eingangspavillon und gehen über den Novizenhof zum
                                                                      Betsaal. Im Eingangspavillon befindet sich auch die Händedesinfektion.
                                                                      Für Menschen mit Behinderungen bieten wir einen Zubringerdienst
Seelsorgeteam:                                                        an. Bitte melden Sie Ihren Wunsch bis donnerstag 15 Uhr im Kirchen-
Pfarrer Peter Nicola, Dekan Tel.: 0 75 53/91 99 44 10,                büro an!
E-Mail: dekan.nicola@kath-salem.de
Pfarrer Volker Blaser, Kooperator Tel.: 0 75 53/91 99 44-11,          Ev. Pfarramt Salem-Heiligenberg
E-Mail: pfarrer.blaser@kath-salem.de                                  Schlossstraße 13, 88682 Salem
Winfried Neumann, Pastoralreferent Tel.: 0 75 53/91 99 44-12,         Tel.: 07553-280, Email: pfarramt@ev-kirche-salem.de
E-Mail: pastoralreferent.neumann@kath-salem.de
Sie können auch lesen