Transparenz - Provenienz - Verbraucherschutz Fakten und Handlungsempfehlungen zum Handel mit antiken Kulturgütern in Deutschland
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1 Transparenz – Provenienz – Verbraucherschutz Fakten und Handlungsempfehlungen zum Handel mit antiken Kulturgütern in Deutschland Ergebnisse des BMBF-Verbundprojekts »Verfahren zur Erhellung des Dunkelfeldes als Grundlage für Kriminalitätsbekämpfung und -prävention am Beispiel antiker Kulturgüter« (ILLICID)
Inhalt 3 Inhalt Vorwort .......................................................................................................................................................................... 5 0 Zusammenfassung .................................................................................................................................................. 7 Zielsetzung und Projektdesign ................................................................................................................................. 7 Handelsvolumen, Provenienz, Authentizität ........................................................................................................... 8 Digitales Monitoring und Akteurbefragung ............................................................................................................. 9 Handlungsempfehlungen ........................................................................................................................................ 9 Handlungsfeld I: Bewusstseinsbildung ........................................................................................................... 10 Aufgabe 1: Problem- und Verantwortungsbewusstsein schärfen ........................................................ 10 Kasten Maßnahme A: Öffentlichkeitswirksame Kampagnen und Vermittlungsformate ....... 10 Kasten Maßnahme B: Studien-, Ausbildungs- und Weiterbildungscurricula erweitern ........ 10 Kasten Maßnahme C: Schulische Bildung ............................................................................. 10 Aufgabe 2: Bewusstsein schärfen für historische Kontexte ................................................................. 10 Kasten Maßnahme D: Erforschung und Veröffentlichung von Provenienzen ........................ 11 Handlungsfeld II: Stärkung des legalen Handels und des Verbraucherschutzes .............................................. 11 Aufgabe 3: Transparenz erhöhen .......................................................................................................... 11 Kasten Maßnahme E: Digitalisierung von Handelspublikationen .......................................... 11 Kasten Maßnahme F: Offenlegung der Objektdokumentation ............................................. 11 Kasten Maßnahme G: Transparenzregister antiker Kulturgüter ............................................ 12 Kasten Maßnahme H: ›Antikenpass‹ ..................................................................................... 12 Aufgabe 4: Verbraucherschutz stärken ................................................................................................. 12 Kasten Maßnahme I: Datenbank mutmaßlich gefälschter Kulturgüter ................................. 12 Kasten Maßnahme J: Stakeholder Forum »Kulturguthandel« ............................................... 13 Handlungsfeld III: Monitoring, Kontrollen und Stärkung der Exekutive .......................................................... 13 Aufgabe 5: Identifizierung von nicht-authentischen oder nicht legal gehandelten, antiken Kulturgütern .......................................................................................................................... 13 Kasten Maßnahme K: Fortsetzung des digital unterstützten Monitorings und Imple- mentierung der im ILLICID-Projekt entwickelten IKT-Werkzeuge ......................................... 13 Aufgabe 6: Stärkung der Exekutive ...................................................................................................... 14 Kasten Maßnahme L: Expertennetzwerk zur Unterstützung der Exekutive .......................... 14 1 Fakten zum Handel mit antikem Kulturgut in Deutschland ..................................................................................... 15 1.1 Fragestellung und Ziele .................................................................................................................................. 15 1.2 Projektdesign und Methoden ......................................................................................................................... 15 1.3 Wichtige Ergebnisse im Überblick .................................................................................................................. 19 1.3.1 Handelsvolumen und Objektkategorien ............................................................................................. 19 1.3.2 Provenienz .......................................................................................................................................... 21 1.3.2.1 Bewertung der Provenienzangaben nach dem deutschen Kulturgutschutzgesetz ................ 23 1.3.2.2 Bewertung der Provenienzangaben nach den EU-Verordnungen zu Irak und Syrien ........... 24 1.3.2.3 Bewertung der Provenienzangaben nach dem UNESCO-Übereinkommen von 1970 .......... 25 1.3.2.4 Bewertung der Provenienzangaben nach der jeweils erstmaligen Gesetzgebung der Herkunftsstaaten .................................................................................................................. 26 1.3.3 Authentizität ....................................................................................................................................... 27 1.3.4 Umsatz und Objektwanderung ............................................................................................................ 29 1.3.5 Geldwäschepotential .......................................................................................................................... 31 1.3.6 Potential der Finanzierung terroristischer Aktivitäten und bewaffneter Konflikte durch illegalen Kulturguthandel .................................................................................................................... 31 1.3.7 Entwicklung digitaler Monitoring-Instrumente ................................................................................... 32 1.3.8 Ergebnisse der Akteurbefragung ......................................................................................................... 33
4 Inhalt 2 Handlungsempfehlungen: Herausforderungen, Aufgaben, Maßnahmen ............................................................... 35 2.1 Handlungsfeld I: Bewusstseinsbildung ........................................................................................................... 35 2.1.1 Aufgabe 1: Problem- und Verantwortungsbewusstsein schärfen ........................................................ 36 Kasten Maßnahme A: Öffentlichkeitswirksame Kampagnen und Vermittlungsformate ....... 37 Kasten Maßnahme B: Studien-, Ausbildungs- und Weiterbildungscurricula erweitern ........ 37 Kasten Maßnahme C: Schulische Bildung .............................................................................. 38 2.1.2 Aufgabe 2: Bewusstsein schärfen für historische Kontexte ................................................................. 38 Kasten Maßnahme D: Erforschung und Veröffentlichung von Provenienzen ........................ 38 2.2 Handlungsfeld II: Stärkung des legalen Handels und des Verbraucherschutzes .............................................. 39 2.2.1 Aufgabe 3: Transparenz erhöhen ......................................................................................................... 39 Kasten Maßnahme E: Digitalisierung von Handelspublikationen .......................................... 39 Kasten Maßnahme F: Offenlegung der Objektdokumentation .............................................. 40 Kasten Maßnahme G: Transparenzregister antiker Kulturgüter ............................................ 40 Kasten Maßnahme H: ›Antikenpass‹ ..................................................................................... 41 2.2.2 Aufgabe 4: Verbraucherschutz stärken ................................................................................................ 41 Kasten Maßnahme I: Datenbank mutmaßlich gefälschter Kulturgüter ................................. 43 Kasten Maßnahme J: Stakeholder Forum »Kulturguthandel« ............................................... 43 2.3 Handlungsfeld III: Monitoring, Kontrollen und Stärkung der Exekutive .......................................................... 43 2.3.1 Aufgabe 5: Identifizierung von nicht-authentischen oder nicht legal gehandelten, antiken Kulturgütern .......................................................................................................................... 44 Kasten Maßnahme K: Fortsetzung des digital unterstützten Monitorings und Implemen- tierung der im ILLICID-Projekt entwickelten IKT-Werkzeuge ........................................ 44 2.3.2 Aufgabe 6: Stärkung der Exekutive ...................................................................................................... 45 Kasten Maßnahme L: Expertennetzwerk zur Unterstützung der Exekutive .......................... 45 Verzeichnisse ................................................................................................................................................................. 47 Zitierte Quellen ....................................................................................................................................................... 47 Print ................................................................................................................................................................ 47 Presse und Internet ........................................................................................................................................ 48 Rechtliche Rahmenbedingungen (national, international) ............................................................................. 49 Abbildungen, Karten, Tabellen ................................................................................................................................ 50
Vorwort 5 Vorwort Der vorliegende Bericht mit Fakten und Handlungsempfehlungen zum Handel mit antiken Kulturgütern1 in Deutschland basiert auf den wissenschaftlichen Ergebnissen des transdisziplinären Forschungsprojekts ILLICID (»Verfahren zur Erhel- lung des Dunkelfeldes als Grundlage für Kriminalitätsbekämpfung und -prävention am Beispiel antiker Kulturgüter«), das von 2015 bis 2018 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms »Forschung für die zivile Sicherheit«, Bekanntmachung: »Zivile Sicherheit – Schutz vor organisierter Kriminalität« gefördert wurde. Diese Handlungsempfehlungen richten sich an verschiedene Akteure, die beim Handel mit antiken Kulturgütern Verant- wortung tragen, und sollen einen Beitrag zur Erhöhung der Transparenz und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in einem Segment des Handels mit Kulturgütern leisten, das aufgrund des gesetzlichen Schutzstatus, den antike Kulturgüter in der Regel genießen, von besonderen Bedingungen gekennzeichnet ist. Als erstes Forschungsvorhaben seiner Art welt- weit hat das ILLICID-Projekt so nicht nur die erfolgreiche Entwicklung und Erprobung von wissenschaftlichen Methoden zur Beschreibung und Analyse des Handels mit antiken Kulturgütern erreicht, sondern auch Vorschläge für einen Transfer der erzielten Forschungsergebnisse in die Praxis erarbeitet. Das ILLICID-Projekt hat damit eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für verbesserte Rahmenbedingungen des Handels mit antiken Kulturgütern in Deutschland geschaffen, die der besonderen Bedeutung dieser Kulturgüter ebenso wie den Erfordernissen eines intensivierten Verbraucherschutzes in diesem Bereich Rechnung tragen. Die hier vorgestellten Forschungsergebnisse basieren ausschließlich auf der Anwendung von wissenschaftlichen Me- thoden auf ein öffentlich und frei zugängliches Segment des Handels mit antiken Kulturgütern in Deutschland, mit dem Ziel, die Möglichkeiten und Grenzen einer solchen, rein wissenschaftlichen Vorgehensweise zur Wissensgewinnung zu de- monstrieren. Daher werden in diesem Bericht auch nur solche Fakten als Projektergebnisse vorgestellt, die sich aus dieser Anwendung herkömmlicher wissenschaftlicher Methoden auf den beschriebenen Gegenstandsbereich ergeben haben. Nicht öffentlich verfügbare Informationen wie beispielsweise Ergebnisse behördlicher Ermittlungen waren den Projekt- mitarbeiterinnen und Projektmitarbeitern nicht zugänglich und konnten demnach auch nicht berücksichtigt werden. Der Dank der Autoren gilt zunächst dem BMBF für die Förderung des Forschungsvorhabens sowie der VDI Tech- nologiezentrum GmbH, die im Auftrag des BMBF als Projektträger die Umsetzung des Forschungsvorhabens engagiert und sachkundig begleitet hat. Weiterhin danken wir sehr herzlich den Verbundpartnern, denen die Durchführung der Forschungsaufgaben im Projekt oblag: der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, dem GESIS-Leibniz-Institut für Sozialwis- senschaften und dem Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT). Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit den Staatlichen Museen zu Berlin hat als Trägerin des Verbundvorhabens das Forschungsprojekt in vielfältiger Weise unterstützt und somit maßgeblich zu seiner erfolgreichen Umsetzung beigetragen. Unser besonderer Dank gebührt da- her dem Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Hermann Parzinger, sowie den Projektbeteiligten Dr. Elisabeth Katzy und Dr. Robert Kuhn. Beim Verbundpartner GESIS-Leibniz-Institut für Sozialwis- senschaften gilt unser Dank der Leiterin des Teilvorhabens, Frau Prof. Dr. Nicole Biedinger, sowie ihrem Team mit Simon Börlin, Wanda Otto, Moritz Fahrenholz und Dr. Steffen Pötzschke. Beim Verbundpartner Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) danken wir den Leitern des Teilvorhabens, Herrn Prof. Dr. Martin Steinebach und Herrn Dr. Marcel Schäfer, sowie den Projektmitarbeitern Oren Halvani, Huajian Liu, Felix Mayer und York Yannikos. Sie alle haben maßgeblich zum wissenschaftlichen Gelingen des Verbundprojekts beigetragen. Die Umsetzung eines transdisziplinären Projektdesigns wäre nicht möglich gewesen ohne die konstruktive Zusam- menarbeit mit den assoziierten Partnern des Forschungsprojekts, denen wir an dieser Stelle ebenfalls sehr herzlich danken möchten: Auswärtiges Amt (Berlin), die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Berlin, Bonn), Bundeskriminalamt (Wiesbaden), Bundeskriminalamt und Sicherheitsakademie (Wien, Österreich), Deutsches Archäo- logisches Institut, Deutscher Museumsbund e. V., Deutsche United Nations Educational, Scientific and Cultural Organiz- ation (UNESCO)-Kommission e. V., Heidelberg Zentrum Kulturelles Erbe – Universität Heidelberg, Hessisches Landeskri- minalamt, Hochschule Harz – Fachbereich Verwaltungswissenschaften, The International Council of Museums (ICOM), Verband Unabhängiger Kunstsachverständiger e. V. (Stuttgart), Zentrum für Europäische und Internationale Strafrechts- studien (Osnabrück) und Zollkriminalamt (Köln). Die Kulturstiftung der Länder hat die redaktionelle Überarbeitung der vorliegenden Handlungsempfehlungen sowie ihre Veröffentlichung finanziell unterstützt. Dafür sei ihr an dieser Stelle sehr herzlich gedankt. Berlin im Dezember 2019 Birthe Hemeier Markus Hilgert 1 Zu der im Projekt zugrunde gelegten Definition des Gegenstand- bereichs »antike Kulturgüter aus dem östlichen Mittelmeerraum« s. 1.2 »Projektdesign und Methoden«.
Zusammenfassung 7 0 Zusammenfassung Der vorliegende Bericht mit Fakten und Handlungsempfeh- Zielsetzung und Projektdesign lungen zum Handel mit antiken Kulturgütern2 in Deutsch- land basiert auf den wissenschaftlichen Ergebnissen des transdisziplinären Forschungsprojekts ILLICID (»Verfahren Das ILLICID-Projekt hatte das Ziel, wissenschaftliche Me- zur Erhellung des Dunkelfeldes als Grundlage für Kriminali- thoden zu entwickeln und zu erproben, die es erlauben, tätsbekämpfung und prävention am Beispiel antiker Kultur- charakteristische Merkmale des Dunkelfeldes »Illegaler güter«), das von 2015 bis 2018 vom Bundesministerium für Handel mit Kulturgut in Deutschland« zu identifizieren und Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms zu beschreiben.3 Unter Dunkelfeld wurde zum Zweck dieser »Forschung für die zivile Sicherheit«, Bekanntmachung: Studie derjenige Bereich des öffentlich sichtbaren Handels »Zivile Sicherheit – Schutz vor organisierter Kriminalität« mit antiken Kulturgütern verstanden, für den eine klare gefördert wurde. Diese Handlungsempfehlungen richten Trennung zwischen legalem und illegalem Handel anhand sich an verschiedene Akteure, die beim Handel mit anti- der öffentlich und frei zugänglichen Informationen (z. B. ken Kulturgütern Verantwortung tragen, und sollen einen Auktionskataloge, Online-Plattformen, Fachmessen) nicht Beitrag zur Erhöhung der Transparenz und zur Stärkung ohne Weiteres möglich ist. Zu überprüfen war die Arbeits- des Verbraucherschutzes in einem Segment des Handels hypothese, dass sich der Handel mit antiken Kulturgütern mit Kulturgütern leisten, das aufgrund des gesetzlichen wie etwa der nicht zertifizierte Diamantenhandel durch Schutzstatus, den antike Kulturgüter in der Regel genie- eine mangelnde bzw. intransparente Trennung zwischen ßen, von besonderen Bedingungen gekennzeichnet ist. Als legalem und illegalem Segment auszeichnet. Der nachvoll- erstes Forschungsvorhaben seiner Art weltweit hat das ziehbar legale Marktanteil besteht dabei aus antikem Kul- ILLICID-Projekt so nicht nur die erfolgreiche Entwicklung turgut mit Ausfuhrgenehmigung oder einem anderweitig und Erprobung von wissenschaftlichen Methoden zur Be- verifizierbaren Erwerb vor Inkrafttreten der jeweils ein- schreibung und Analyse des Handels mit antiken Kulturgü- schlägigen Bestimmungen nach nationalem oder interna- tern erreicht, sondern auch Vorschläge für einen Transfer tionalem Recht. der erzielten Forschungsergebnisse in die Praxis erarbei- Eindeutig als nicht legal handelbar zu identifizieren tet. Das ILLICID-Projekt hat damit eine wissenschaftlich sind nicht-authentische bzw. gestohlen gemeldete Objekte fundierte Grundlage für verbesserte Rahmenbedingungen oder solche, die in offiziellen behördlichen Listen abhan- des Handels mit antiken Kulturgütern in Deutschland ge- den gekommener Kulturgüter erscheinen. Für ein anti- schaffen, die der besonderen Bedeutung dieser Kultur- kes Kulturgut, das beispielsweise aus einer Raubgrabung güter ebenso wie den Erfordernissen eines intensivierten stammt, kann jedoch – ähnlich wie im nicht zertifizierten Verbraucherschutzes in diesem Bereich Rechnung tragen. Diamantenhandel – eine Erfassung in offiziellen behördli- Die hier vorgestellten Forschungsergebnisse basieren chen Listen eines Staates nicht vorausgesetzt werden; viel- ausschließlich auf der Anwendung von wissenschaftlichen mehr ist es immanent, dass illegal ausgegrabenes Kulturgut Methoden auf ein öffentlich und frei zugängliches Segment gerade nicht in behördlichen Listen geführt werden kann. des Handels mit antiken Kulturgütern in Deutschland, mit Diese und alle anderen Objekte ohne aussagekräftige Be- dem Ziel, die Möglichkeiten und Grenzen einer solchen, rein gleitdokumentation, die eine legale Provenienz und Aus- wissenschaftlichen Vorgehensweise zur Wissensgewinnung fuhr verifizierbar nachweist, sind nicht unmittelbar einem zu demonstrieren. Daher werden in diesem Bericht auch der beiden Segmente (legal, illegal) des Handels eindeutig nur solche Fakten als Projektergebnisse vorgestellt, die sich zuzuordnen. aus dieser Anwendung herkömmlicher wissenschaftlicher Solange in einem offen zugänglichen Markt Kulturgü- Methoden auf den beschriebenen Gegenstandsbereich ter, für die in der Regel starke gesetzliche Ein- und Ausfuhr- ergeben haben. Nicht öffentlich verfügbare Informationen bzw. Handelsbeschränkungen bzw. Verbote gelten, ohne wie beispielsweise Ergebnisse behördlicher Ermittlungen offizielle Dokumente, die die Legalität des gehandelten waren den Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbei- Objekts nachweisen, in den Verkehr gebracht und verkauft tern nicht zugänglich und konnten demnach auch nicht be- werden können, ist es gerade auch Verbraucherinnen und rücksichtigt werden. Verbrauchern nicht möglich, zuverlässig zwischen legal und illegal gehandelten Kulturgütern zu unterscheiden. Sie müssen befürchten, dass sich unter den zum Verkauf ange- botenen Kulturgütern beispielsweise auch Raubgrabungs- funde oder nicht-authentische Objekte befinden. 2 Zu der im Projekt zugrunde gelegten Definition des Gegenstand- 3 s. 1.1 »Fragestellung und Ziele«. bereichs »antike Kulturgüter aus dem östlichen Mittelmeerraum« s. 1.2 »Projektdesign und Methoden«.
8 Zusammenfassung Um die methodischen und inhaltlichen Ziele des For- jekttypen zusammengefasst, sondern auch Objekte wie schungsvorhabens zu erreichen, wurde ein transdisziplinä- steinerne Statuenköpfe oder Terrakotten, die im interna- res Projektdesign entworfen, in dem wissenschaftliche und tionalen Markt fünfstellige Erlöse erzielen können. Eine nicht-wissenschaftliche Akteure zusammenarbeiteten und Bewertung von antiken Kulturgütern allein anhand ihrer ihr jeweiliges Wissen sowie ihre jeweiligen Kompetenzen im Handel erzielten Preise wird ihrer Bedeutung allerdings einbrachten.4 Als Verbundpartner beteiligt waren Alter- grundsätzlich nicht gerecht, denn durch Raubgrabungen tumswissenschaftlerinnen und Altertumswissenschaftler wird der archäologische Kontext unabhängig vom monetä- (Stiftung Preußischer Kulturbesitz [SPK]), Umfrageforsche- ren Wert einzelner Kulturgüter unwiederbringlich zerstört. rinnen und Umfrageforscher (GESIS-Leibniz-Institut für Zentral für die Beschreibung und wissenschaftliche Sozialwissenschaften) sowie Informationstechnologinnen Bewertung des Dunkelfeldes sind die auch interessierten und Informationstechnologen (Fraunhofer Institut für Si- Verbraucherinnen und Verbrauchern zugänglichen Anga- chere Informationstechnologie SIT). Sie wurden unterstützt ben zur Provenienz der zum Kauf angebotenen Objekte.6 durch assoziierte Partner aus den Bereichen Wissenschaft, Nach einem im Rahmen des ILLICID-Projekts entwickelten, Politik sowie Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. fünfstufigen Kriterienkatalog wurden diese Provenienzan- gaben nach ihrer Verifizierbarkeit bewertet. Dabei wurden verschiedene nationale und internationale Rechtsnormen und Übereinkommen mit jeweils unterschiedlichen Stich- Handelsvolumen, Provenienz, Authentizität tagsregelungen zugrunde gelegt. Nach dem KGSG müssen vor dem Inverkehrbringen eines Kulturgutes, insbesonde- re im Rahmen eines Anbietens oder Verkaufens, gesetzlich Durch die eingesetzten Methoden der altertumswissen- bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllt werden. Für den ge- schaftlichen Marktanalyse konnte zunächst festgestellt werblichen Handel mit Kulturgut schreibt das Gesetz unter werden, dass das Handelsvolumen für entsprechende anderem vor, dass die Provenienz eines Kulturguts zu prü- Objekte deutlich höher lag als während der Phase der fen ist und die einzelnen Prüfschritte sowie das Ergebnis Projektkonzeption vermutet.5 Unter insgesamt 386.500 dieser Prüfung dokumentiert werden müssen. Zwar ist ge- recherchierten und gesichteten Angeboten wurden in setzlich nicht vorgeschrieben, dass diese Aufzeichnungen 24 Monaten 3.741 Lose mit 6.133 antiken Kulturgütern aus auch bei einem Angebot des Kulturgutes im Internet oder dem östlichen Mittelmeerraum (AKOM) als projektrelevant in einem Auktionskatalog veröffentlicht werden müssen. erfasst. Darunter befinden sich 2.387 Objekte, die nach Da aber die Darlegung einer möglichst nachvollziehbaren wissenschaftlicher Einschätzung mit hoher Wahrschein- Provenienzkette sich wertsteigernd auswirkt und damit lichkeit aus dem Irak und/oder Syrien stammen (38,9 %). den Verkauf potentiell fördert, gibt es grundsätzlich kei- Von den 289 durch die Altertumswissenschaftlerinnen nen stichhaltigen Grund, vorhandene Herkunftsinformati- und Altertumswissenschaftler gesichteten und den 197 onen zu verbergen. regelmäßig analysierten Akteuren und Plattformen boten Die wissenschaftliche Bewertung der durch die Anbie- 90 auch AKOM in Deutschland an. Bei mehr als 65 % der tenden veröffentlichten Provenienzangaben nach den Be- Angebote lagen die Standorte in Süddeutschland. Dabei stimmungen des KGSG ergab, dass lediglich 2,1 % des in wurde eine kontinuierliche Verlagerung des Handels in das Deutschland gehandelten, projektrelevanten Kulturguts Internet beobachtet. Neben etablierten Händlerinnen und verifizierbar zum Hellfeld des Handels gehörten. 97,9 % Händlern mit eigenen Webseiten bieten Auktionshäuser der in Deutschland angebotenen AKOM mussten dem- die Möglichkeit, live im Internet mitzusteigern. Auf über- nach dem Dunkelfeld des Handels zugeordnet werden. greifenden Internet-Plattformen waren durch Auktions- Einen rechtlichen Sonderfall bilden Kulturgüter, die aus häuser sowie Privatpersonen Objekte zum Kauf eingestellt, den Staaten Irak und Syrien stammen. Diese werden durch deren Authentizität und Provenienz, d. h. Dokumentation zwei unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbare des legalen Handelsweges, anhand der öffentlich zur Ver- Verordnungen besonders geschützt. Den sich aus diesen fügung gestellten Informationen in der Regel nicht verifi- EU-Verordnungen7 ergebenden Beweislastregelungen zu- zierbar waren. folge muss der Einführende bzw. Anbietende solcher Ob- Mehr als die Hälfte der Objekte wurde in Form von Kon- jekte im Zweifel nachweisen, dass sich die Stücke bereits voluten angeboten (n = 3.375). Dies erschwerte die Ana- vor den jeweils in den Verordnungen festgelegten Stichta- lyse der Einzelobjekte und die nach dem Kulturgutschutz- gen außerhalb des Herkunftsstaates befunden haben. Von gesetz (KGSG) vom 31. Juli 2016 (Inkrafttreten 06. August den 6.133 Objekten im Beobachtungszeitraum stammen 2016) erforderliche Prüfung der Provenienzen erheblich, nach der altertumswissenschaftlichen Bewertung 2.387 da zumeist nur Überblickfotografien und unspezifische In- mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem Irak und/oder Sy- formationen zur Provenienz die Angebote begleiteten. Zu rien. Dies entspricht 38,9 % des gesamten projektrelevan- Konvoluten wurden dabei nicht nur Gefäßscherben oder ten Objektaufkommens. Dabei erfüllten nach Selbstaus- zu niedrigen Preisen angebotene Fragmente anderer Ob- kunft der Anbietenden lediglich 43,8 % (Irak) bzw. 61,9 % 4 s. 1.2 »Projektdesign und Methoden«. 6 s. 1.3.2 »Provenienz«. 5 s. 1.3.1 »Handelsvolumen und Objektkategorien«. 7 Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 und Verordnung (EU) Nr. 1332/2013.
Zusammenfassung 9 (Syrien) die gesetzlich geforderten Kriterien für das Inver- lich sichtbar gehandelten Kulturgütern unterstützt werden kehrbringen der entsprechenden Objekte. Aufgrund der können.9 Dabei galt es vor allem, drei Schwerpunkte abzu- öffentlich verfügbaren Informationen verifizierbar war dies decken: Reduzierung des Zeitaufwandes beim Monitoring, jedoch nur bei 0,4 % (Irak) bzw. 9,6 % (Syrien) der angebo- persistenter, d. h. dauerhafter Zugriff auf das schnelllebige tenen Objekte der Fall. Anders ausgedrückt: Für 99,6 % der Onlinegeschäft sowie Unterstützung der Strafverfolgungs- potentiell irakischen Kulturgüter und 90,4 % der potentiell behörden und des Zolls. Hintergrund ist die vergleichs- syrischen Kulturgüter gab es keine verifizierbaren Belege, weise hohe Zahl von antiken Kulturgütern im Handel in dass sie sich vor den jeweils in den EU-Verordnungen fest- Deutschland sowie der Bedarf an wissenschaftlich fundier- gelegten Stichtagen im Handel befunden haben. Gemessen ten, schnell verfügbaren Erstbewertungen von Objekten. an den strengen Ein- und Ausfuhr- sowie Handelsbeschrän- Dazu wurden die technische Konzeption und Implemen- kungen, die für antike Kulturgüter aus diesen beiden Staa- tierung einer Datenerfassungs- und Speicherungsstrategie ten aufgrund der EU-Verordnungen in der gesamten Euro- für potentiell einschlägige Objektangebote im Internet so- päischen Union gelten, sowie angesichts der andauernden, wie die Entwicklung einer Ähnlichkeitserkennung für sol- umfangreichen Zerstörungen und Plünderungen von anti- che Angebote umgesetzt. Hierbei lag der Fokus vor allem kem Kulturgut in diesen Ländern ist dies ein alarmierender auf einer weitgehenden Automatisierung zeitintensiver Befund. Arbeitsschritte wie etwa der Identifizierung relevanter An- Das ILLICID-Projekt untersuchte systematisch, inwie- gebote und deren Speicherung, die typischerweise bisher weit es möglich ist, aufgrund der öffentlich zugänglichen, manuell durchgeführt wurden. Dazu wurden Demonstra- von den Anbietenden zur Verfügung gestellten Informa- toren für Crawler, eine persistente Datenspeicherung und tionen die Authentizität der AKOM zu bewerten.8 Dabei Bilderkennung sowie eine App entwickelt, die das Potenti- spielen die Genauigkeit, Nachvollziehbarkeit und Verifi- al der technischen Möglichkeiten im Bereich des Monito- zierbarkeit der von den Anbietenden gemachten Angaben ring und der Erstbewertung von antiken Kulturgütern im eine zentrale Rolle. Diese Angaben müssen die Authentizi- Handel sowie im Warenverkehr aufzeigen. tät eines Objekts auch für Laien zuverlässig und verbind- Die Umfrageforscherinnen und Umfrageforscher des lich erkennbar machen. Bezogen auf die im ILLICID-Projekt GESIS-Leibniz-Instituts für Sozialwissenschaften führten im bewerteten AKOM lässt sich zusammenfassend feststellen, Rahmen ihres Teilvorhabens eine anonyme, systematische dass nur knapp jedes zweite in Deutschland gehandelte Befragung unterschiedlicher Akteurgruppen durch.10 Diese Objekt nach fachwissenschaftlicher Einschätzung anhand Befragung wurde eigens für das Projekt konzipiert und in eines Fotos als mutmaßlich authentisches antikes Kultur- einer Pretest-Phase erprobt. Zu ihren Erfahrungen mit Han- gut aus dem östlichen Mittelmeerraum zu bezeichnen ist del und Objektaufkommen wurden Händlerinnen, Händler (43,72 %). Bei 22,64 % tendiert die Einschätzung dazu, dass und Auktionshäuser, Museen, Stiftungen und Sammlun- das Angebot nicht authentisch ist, bei 33,62 % der analy- gen, Sachverständige, Gutachterinnen und Gutachter, Res- sierten Objekte ist die Authentizität mit den zur Verfügung tauratorinnen und Restauratoren sowie Ermittlungsbehör- stehenden Informationen auch für Fachwissenschaftlerin- den befragt. Die privaten Sammlerinnen und Sammler als nen und Fachwissenschaftler nicht abschließend zu klären. wichtige Akteure des Marktes konnten im Rahmen des Pro- Anders formuliert heißt dies, dass bei mehr als der Hälfte jekts nicht befragt werden, da eine derart spezifische und (56,3 %) der im Untersuchungszeitraum analysierten, vor- heterogene Gruppe nur mit unverhältnismäßig hohem Auf- geblich antiken Kulturgüter aus dem östlichen Mittelmeer- wand identifiziert und kontaktiert hätte werden können. raum die von den Anbietenden behauptete Authentizität Ziel war es, Erkenntnisse über Umfang, Netzwerkstruktu- der Objekte aus fachwissenschaftlicher Sicht nicht bestä- ren, Vertriebswege und Einschätzungen der am Handel be- tigt werden kann und in Zweifel gezogen werden muss. Aus teiligten Personen zu gewinnen. Die Auswertung der Um- Sicht des Verbraucherschutzes ist auch dieser Befund äu- frage erbrachte vor allem zahlreiche wichtige Ansätze zur ßerst problematisch. Entwicklung von Handlungsempfehlungen im Bereich des Handels mit antiken Kulturgütern in Deutschland. Digitales Monitoring und Akteurbefragung Handlungsempfehlungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Fraunhofer Instituts für Sichere Informationstechnologie untersuchten Auf der Grundlage der im Rahmen des transdisziplinären im Rahmen ihres Teilvorhabens, inwieweit Ermittlungsbe- ILLICID-Projekts erzielten Forschungsergebnisse lassen sich hörden und Fachexpertinnen und Fachexperten zukünftig Handlungsempfehlungen formulieren, die darauf abzielen, durch Werkzeuge der Informations- und Kommunikations- den legalen Handel mit Kulturgütern in Deutschland zu technik (IKT) bei der Erfassung und Bewertung von öffent- stärken, den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher 8 s. 1.3.3 »Authentizität«, 10 s. 1.3.8 »Ergebnisse der Akteurbefragung«. 9 s. 1.3.7 »Entwicklung digitaler Monitoring-Instrumente«.
10 Zusammenfassung zu erhöhen und die Rahmenbedingungen in Deutschland für die Kriminalitätsprävention und Kriminalitätsbekämp- parenten Provenienz von gehandeltem Kulturgut thema- tisieren. Gleichzeitig wird empfohlen, dass institutionelle fung im Bereich des illegalen Handels mit Kulturgütern zu Sammlungen von Kulturgütern Formate der Präsentation verbessern.11 Diese Handlungsempfehlungen sind in drei und Vermittlung schaffen, die ebenfalls auf einen solchen übergreifenden Handlungsfeldern angesiedelt, für die sich Verhaltens- und Bewusstseinswandel in der Gesellschaft jeweils spezifische Herausforderungen, die daraus abgelei- abzielen. Dabei bieten Museen und Universitätssamm- teten Aufgaben sowie die konkreten Maßnahmen zur Um- lungen wie sonst wenige andere Akteure eine öffentliche setzung dieser Aufgaben beschreiben lassen. Bei diesen Plattform, Kulturgut in seinen kultur- und sozialgeschichtli- drei übergreifenden Handlungsfeldern handelt es sich um: chen Kontext einzubetten. I. Bewusstseinsbildung II. Stärkung des legalen Handels und des Verbraucher- Maßnahme B: Studien-, Ausbildungs- und Weiterbildungs- schutzes curricula erweitern III. Monitoring, Kontrollen und Stärkung der Exekutive Vertieftes Wissen zu den Herausforderungen der Proveni- enzfeststellung von geschützten Kulturgütern und des Kul- turgutschutzes insgesamt erscheint auch im Bereich der Exekutive, Judikative sowie bei Fachwissenschaftlerinnen Handlungsfeld I: Bewusstseinsbildung und Fachwissenschaftler sinnvoll und notwendig. Empfoh- len wird daher, diese Themen so umfassend wie möglich in die entsprechenden Curricula von Studien-, Ausbildungs- Aufgabe 1: Problem- und Verantwortungsbewusstsein und Weiterbildungsangeboten zu integrieren. Außerdem schärfen sollte eine systematische Befragung zum Bedarf an Aus- und Weiterbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbei- Das ILLICID-Projekt hat gezeigt, dass es bei der überwie- ter weiterer relevanter Akteure wie beispielsweise von genden Mehrheit der in Deutschland gehandelten anti- kulturguterhaltenden Einrichtungen, Justizbehörden und Gewerbeaufsichtsämtern durchgeführt werden. ken Kulturgüter aus dem östlichen Mittelmeerraum allein aufgrund der öffentlich zugänglichen Objektinformationen nicht möglich ist, die Legalität des Angebots zuverlässig zu beurteilen. Dies ist angesichts der hohen gesetzlichen Maßnahme C: Schulische Bildung und ethischen Vorgaben, die auf staatlicher und zwischen- Es sollte geprüft werden, inwieweit die gesellschaftliche Bedeutung und der Schutz von Kulturgütern stärkeren Ein- staatlicher Ebene für den Umgang mit antiken Kulturgütern gang in schulische Curricula finden können. Die Ausbildung gelten, ein höchst problematischer Befund. Eine zentrale eines Bewusstseins für den Wert von Kultur sowie des Re- Herausforderung besteht demnach darin, das Bewusstsein spekts für die Kulturgüter der eigenen Gesellschaft und für die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von Kulturgü- anderer Gesellschaften kann nicht früh genug beginnen. tern, für die Gefährdungen, denen diese Kulturgüter aus- Museen als außerschulische Lernorte könnten in Koopera- gesetzt sind, sowie für die besondere Verantwortung der tionen mit Schulen dazu einen wichtigen Beitrag leisten. im Kulturguthandel aktiven Institutionen und Personen zu schärfen. Aufgabe 2: Bewusstsein schärfen für historische Kontexte Maßnahme A: Öffentlichkeitswirksame Kampagnen und Vermittlungsformate Historisch betrachtet sind in Europa der Handel mit sowie Im Bereich des Artenschutzes (geschützte Tier- und Pflan- das Sammeln von antikem Kulturgut aus nicht-europäischen zenarten) haben sich öffentlichkeitswirksame Kampagnen Herkunftsstaaten nicht zu trennen von asymmetrischen in den Medien sowie an öffentlichen Orten mit hoher Be- Machtverhältnissen, deren Auswirkungen sich vielfach bis sucherzahl wie Flughäfen und Bahnhöfen außerordentlich in die Gegenwart erstrecken. Zentral für die gesellschaftli- gut bewährt, um ein breites Bewusstsein für die Anliegen che Bewusstseinsbildung im Bereich des Umgangs mit an- des Artenschutzes zu schaffen und das Verhalten der Bür- tikem Kulturgut aus nicht-europäischen Herkunftsstaaten gerinnen und Bürger nachhaltig zu verändern. Ein entspre- und deren meist unzureichender Provenienzdokumentati- chender Verhaltens- und Bewusstseinswandel ist auch on ist die Anerkennung dieses Zusammenhangs sowie der bei Kulturgütern erforderlich. Es wird daher empfohlen, Tatsache, dass der zukünftige, verantwortungsvolle Um- öffentlichkeitswirksame Kampagnen zu konzipieren und durchzuführen, die langfristig einen solchen Verhaltens- gang mit Kulturgütern auch einen Beitrag zur Verbesserung und Bewusstseinswandel bewirken können, indem sie des politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und insbesondere die Folgen von Raubgrabungen und Plünde- kulturellen Austauschs mit den jeweiligen Herkunftsstaaten rungen sowie die zentrale Bedeutung der legalen, trans- leisten kann. Es gilt daher, das öffentliche Bewusstsein für die vielfach bestehenden komplexen historischen Kontexte 11 s. 2 »Handlungsempfehlungen: Herausforderungen, Aufgaben, Maßnahmen«.
Zusammenfassung 11 von Kulturgütern aus nicht-europäischen Herkunftsstaa- Interesse des Handels. Zu den Voraussetzungen, die einen ten, für die Bedeutung der Erforschung der Provenienzen solchen erhöhten Schutz der Verbraucherinnen und Ver- der entsprechenden Sammlungsbestände in Deutschland braucher durch transparente Legalitäts- und Authentizi- sowie für die Folgen historischer Asymmetrien auf politi- tätsnachweise gewährleisten könnten, zählen die aussage- scher und wirtschaftlicher Ebene zu schärfen, die indirekt kräftige, digitale Dokumentation der gehandelten Objekte, auch im illegalen Handel mit antiken Kulturgütern nach wie die Offenlegung ihrer Provenienz sowie ihre darauf basie- vor ihren Ausdruck finden. rende Zertifizierung als legal zu handelnde Kulturgüter. Maßnahme D: Erforschung und Veröffentlichung von Pro- Maßnahme E: Digitalisierung von Handelspublikationen venienzen Um allen am Handel mit antiken Kulturgütern Teilnehmen- Mit Blick auf ein geschärftes öffentliches Bewusstsein für den den Zugang zu Informationen über antike Kulturgüter, die komplexen historischen Kontexte von antiken Kultur- die sich bereits seit längerer Zeit im Handel befinden, zu er- gütern aus nicht-europäischen Herkunftsstaaten sollten leichtern, sollten Lagerlisten, Auktionskataloge nach 1945 verstärkt Anstrengungen unternommen werden, die Pro- und vergleichbare Dokumente einer größeren Öffentlich- venienzen entsprechender Kulturgüter insbesondere in öf- keit verfügbar gemacht werden. Bisher gibt es keine öffent- fentlichen Sammlungen zu erforschen und die Ergebnisse lich zugängliche Bibliothek, die diesen Bestand an Publika- dieser Forschung zu veröffentlichen sowie gegebenenfalls tionen des Handels umfassend als Sammelschwerpunkt in die museale Präsentation und Vermittlung einfließen zu erfasst. Die Bestände liegen verstreut und unvollständig lassen. Dies sollte auch Anreiz für den Handel sein. erschlossen bei diversen Bibliotheken, im Handel und in Museen. Die Auktionskataloge vor 1945 wurden gemäß den Richtlinien des International Council on Archives be- reits im Zuge der Aufarbeitung des NS-verfolgungsbedingt Handlungsfeld II: Stärkung des legalen Handels entzogenen Kulturgutes erschlossen und sind digital zu- und des Verbraucherschutzes gänglich. Analog wird eine Initiative zur Digitalisierung und digitalen Veröffentlichung von Handelspublikationen nach 1945 empfohlen. Aufgabe 3: Transparenz erhöhen Der Handel mit antiken Kulturgütern ist auf Transparenz und Vertrauen angewiesen. Regelungen, die die Legalität Maßnahme F: Offenlegung der Objektdokumentation der gehandelten Objekte nachvollziehbar machen und Es wird empfohlen, in geeigneter Weise darauf hinzuwir- ken, dass für alle angebotenen antiken Kulturgüter die damit eine eindeutige Unterscheidung zwischen legalem jeweils vorliegenden Objektdokumentationen (vor allem und illegalem Marktsegment erlauben, stärken Anbie- Ausfuhrgenehmigung, Provenienznachweis, aussagekräf- tende ebenso wie Erwerbende und damit den Kunsthan- tige Objektabbildungen, Restaurierungsdokumentation, delsstandort Deutschland insgesamt. Bislang fehlt es an Authentizitätsnachweis), die die Legalität des Angebots Instrumenten, die eine solche eindeutige Unterscheidung verifizierbar nachweisen, zusammen mit dem betreffen- zwischen legal und illegal gehandeltem antikem Kulturgut den Objekt in geeigneter Weise öffentlich gemacht wer- ermöglichen. Die Ergebnisse des ILLICID-Projekts deuten den. Dabei ist darauf zu achten, dass die geltenden Daten- darauf hin, dass die überwiegende Mehrheit der gehandel- schutzbestimmungen eingehalten werden. Das Anbieten ten antiken Kulturgüter aus dem östlichen Mittelmeerraum von antiken Kulturgütern in größeren Konvoluten sollte offenbar ohne eine transparente und verifizierbare Prove- ebenfalls nicht dazu dienen, von der sorgfältigen Objekt- nienz in den Verkehr gebracht wird, obwohl klare gesetzli- beschreibung und Provenienzdokumentation Abstand zu nehmen. In diesem Zusammenhang sollten die vom Kul- che Regelungen bestehen. Dies bedeutet, dass selbst bei turgutschutzgesetz geforderten Sorgfaltspflichten präzi- Befolgung der nach dem KGSG gebotenen Sorgfaltspflich- siert und konkretisiert werden, um den Akteuren, die sich ten auch in Zukunft nicht gänzlich ausgeschlossen werden um einen legalen Markt mit antikem Kulturgut bemühen, kann, dass in Deutschland antikes Kulturgut mit unklaren Hilfestellung zu bieten. Sinnvoll wäre etwa eine Regelung, Provenienzangaben gehandelt wird. nach der nur noch antike Kulturgüter mit mindestens ei- Vorrangiges Ziel bei der Stärkung des Kunsthandels- ner detaillierten, verifizierbar legalen Provenienz sowie standorts Deutschland im Bereich des Handels mit antiken mit mindestens zwei aussagekräftigen, eindeutigen Ab- Kulturgütern muss daher sein, verbindliche und kontrollier- bildungen angeboten werden dürfen. Eine zu erstellende bare Regelungen zur Herstellung von Transparenz über die Handreichung oder Checkliste für den Handel sowie für Legalität und Authentizität der gehandelten Objekte ein- Verbraucherinnen und Verbraucher wie etwa das im Rah- zuführen, aufgrund derer alle Marktteilnehmenden eine men des ILLICID-Projekts entwickelte, fünfstufige Bewer- tungsschema zur Provenienz könnte dafür als Grundlage eindeutige Unterscheidung zwischen legal und illegal ge- dienen. Entsprechende Hilfsmittel sowie Informationen handelten Objekten vornehmen können. Nur transparen- zum Umgang mit antikem Kulturgut könnten auf der Web- te, verifizierbare Provenienzen schützen den Markt effektiv seite www.kulturgutschutz-deutschland.de veröffentlicht und langfristig vor der Infiltration mit illegal gehandelten werden. oder gefälschten Objekten. Dies liegt zweifellos auch im
12 Zusammenfassung Aufgabe 4: Verbraucherschutz stärken Maßnahme G: Transparenzregister antiker Kulturgüter Zur Herstellung der gebotenen Transparenz im Handel mit Der Erwerb von antikem Kulturgut ist derzeit vor allem eine antiken Kulturgütern in Deutschland sollten Maßnahmen Frage des Vertrauens. Angesichts weitgehend unzureichen- mit dem Ziel umgesetzt werden, den derzeitigen Stand des Hellfeldes an antikem Kulturgut und der dazu jeweils der bzw. fehlender Provenienznachweise, einer fehlenden verfügbaren Dokumentation zunächst für Deutschland offiziellen Zertifizierung der Authentizität und Legalität von abschließend zu erfassen. Vorbild könnte das 2017 einge- gehandelten antiken Kulturgütern sowie stark variierender führte Transparenzregister der EU u. a. zur Verordnung von Standards bei der Dokumentation von gehandelten anti- Sorgfaltspflichten beim Handel mit Zinn, Wolfram, Tantal ken Kulturgütern in Deutschland stellt sich die Frage, wie und Gold sein. Dazu sollten zunächst auf freiwilliger Basis ein verbesserter Verbraucherschutz und damit eine Stär- sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Eigentümerin- kung des Kunsthandelsstandorts Deutschland insgesamt nen und Eigentümern diejenigen aufgrund vorliegender erreicht werden kann. Derzeit liegen keine Daten zum Ver- Legalitätsnachweise legal handelbaren antiken Kulturgüter, trauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in die am die zukünftig in den Verkehr gebracht werden sollen, ge- Handel mit antikem Kulturgut teilnehmenden Händlerin- sichtet, beschrieben, dokumentiert, fachwissenschaftlich nen, Händler und Auktionshäuser in Deutschland vor. Es ist bewertet, digital archiviert und offiziell registriert werden. Dabei sollte geprüft werden, ob für Privatpersonen seitens denkbar, dass Kaufinteressenten ein hohes Maß an Regu- der öffentlichen Hand Anreize geschaffen werden können, lierung bzw. staatlicher Kontrolle des Handels mit antikem die eine Teilnahme an der Registrierung attraktiv machen. Kulturgut voraussetzen und in die Transparenz und Zuver- Vorteile einer solchen offiziellen Registrierung sind die zu- lässigkeit der Anbietenden vertrauen. Um dieses mögliche verlässige Authentizitätsprüfung und kulturgeschichtliche Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu recht- Einordnung von antikem Kulturgut sowie gegebenenfalls fertigen, sollten in Zukunft beim Erwerb von antikem Kul- die (Rechts-)Sicherheit für den potentiell Anbietenden, turgut transparente und verifizierbar legale Provenienzen zukünftig dieses Objekt legal in den Verkehr bringen zu eine unabdingbare Voraussetzung für den Handel mit an- können. Die auf diese Weise hergestellte Transparenz des tikem Kulturgut in Deutschland sein (s. Maßnahmen E–H). Hellfeldes könnte verhindern, dass gefälschtes oder illegal Darüber hinaus sollte das Vorliegen entsprechend aussa- gehandeltes antikes Kulturgut in den deutschen Markt ge- gekräftiger Provenienzinformationen von staatlicher Seite langt. regelmäßig und umfassend kontrolliert werden. Angesichts des auf der Grundlage der Ergebnisse des ILLICID-Projekts zu vermutenden, relativ hohen Anteils Maßnahme H: ›Antikenpass‹ Mit Blick auf die Herstellung nachhaltiger Transparenz an nicht-authentischen Objekten sollten schließlich auch beim Handel mit antiken Kulturgütern könnten außerdem Maßnahmen ergriffen werden, die insbesondere Verbrau- die Maßnahmen zur Bekämpfung des Handels mit soge- cherinnen und Verbraucher vor dem Erwerb gefälschter nannten Blutdiamanten, das Washingtoner Artenschutz- Objekte wirksam schützen. Die Beratung durch unabhängi- abkommen mit dem WISIA-Verfahren,12 aber auch das ge, zertifizierte Sachverständige für private Verbraucherin- KFZ-Papiere-System als Handlungsmodelle dienen. Bei nen und Verbraucher sollte dringend ausgebaut werden. ersterem gelang mit dem Kimberley-Prozess-Zertifikations- Umsetzen ließe sich dies insbesondere im Rahmen des in system (KPCS), das von der EU mit der Verordnung (EG) Nr. dieser Studie vorgeschlagenen Expertennetzwerks (Maß- 2368/2002 vom 20. Dezember 2002 (KP-VO) umgesetzt nahme L). wurde, der entscheidende Durchbruch. Nur noch Diaman- ten aus zertifizierten, nachweislich legalen Minen dürfen gehandelt werden. Die Einbringung von ›Blutdiamanten‹ Maßnahme I: Datenbank mutmaßlich gefälschter Kultur- aus Kriegs- und Krisengebieten in den europäischen Markt güter wurde dadurch nachhaltig zurückgedrängt. In diesem Sin- Die Problematik des hohen Anteils an mutmaßlichen Fäl- ne sollte ein Verfahren entwickelt werden, durch das auf schungen im Handel mit Kulturgütern ist nicht neu. Bereits der Basis des Transparenzregisters potentiell legal handel- 1898 bildete sich der »Internationale Verband von Muse- bare Kulturgüter vor dem Inverkehrbringen offiziell zertifi- umsbeamten zur Abwehr von Fälschungen und unlauterem ziert werden. Eine Art ›Antikenpass‹ könnte belegen, dass Geschäftsgebaren«, der in einem Bildarchiv und auf jährli- die Authentizität und Provenienz des jeweiligen antiken chen Tagungen den Wissensaustausch pflegte und mit dem Kulturguts geprüft und verifiziert wurde. Vorlagen für die Zweiten Weltkrieg seine Tätigkeit einstellte. Bei Gemälden Konzeption eines ›Antikenpasses‹ wurden durch die UN- gibt es heute privatwirtschaftliche Bestrebungen, die lang- ESCO in Zusammenarbeit mit der Weltzollorganisation be- wierig erzielten Informationen zu Fälschungen zu bündeln. reits erarbeitet. Informationen zu begründet als Fälschungen verdächtigten 12 Bundesamt für Naturschutz, Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz, 01.11.2017 (25.02.2020).
Zusammenfassung 13 gibt. Für eine enge Begleitung der Aktivitäten dieser Akteu- Angeboten werden gesammelt und den Mitgliedern des re am Markt etwa durch die Gewerbeaufsichtsämter und Bundesverbandes deutscher Kunstversteigerer gegen Ge- bühr zur Verfügung gestellt. Eine private Initiative ergänzt gegebenenfalls Ermittlungsbehörden sind jedoch keine an dieser Stelle den staatlichen Verbraucherschutz. In Län- ausreichenden Kapazitäten vorhanden. Auch ist, wie das dern wie etwa der Türkei ist eine Fälschungsdatenbank des ILLICID-Projekt ebenfalls demonstriert hat, die Trennung Staates als Open-Access-Angebot bereits Standard. Frank- von potentiell legal und potentiell illegal gehandeltem an- reich bietet mit der Kommunikations-, Moderations- und tikem Kulturgut anhand der öffentlich und frei verfügbaren Kontrollinstanz des Conseil des Ventes Volontaires (CVV) Informationen selten eindeutig und nur mit großem Auf- ebenfalls ein Best-Practice-Vorbild. Vor diesem Hinter- wand und entsprechender wissenschaftlicher Expertise grund wird empfohlen, auch in Deutschland eine öffent- beispielsweise zur Bestimmung der Herkunftsstaaten der liche Datenbank mit mutmaßlich gefälschten Kulturgütern antiken Kulturgüter zu leisten. Für eine effektive Umset- einzurichten und die Gründung einer EU-weiten Plattform zung der in Deutschland und der EU für den Handel mit in diesem Bereich anzustreben. antiken Kulturgütern geltenden Rechtsvorschriften sind daher Maßnahmen erforderlich, die ein kontinuierliches, fachwissenschaftlich fundiertes Monitoring der gehandel- Maßnahme J: Stakeholder Forum »Kulturguthandel« ten Objekte sowie im Bedarfsfall effektive Kontrollen der Der nachhaltige Schutz von Kulturgütern ist eine Heraus- Marktakteure gewährleisten können. forderung, die nur durch ein Zusammenwirken aller rele- vanten privaten und gesellschaftlichen Akteure bewältigt Die Identifizierung von nicht-authentischen bzw. nicht werden kann. In einem regelmäßig stattfindenden Stake- legal gehandelten antiken Kulturgütern könnte maßgeblich holder Forum »Kulturguthandel« sollten daher Akteure von der Umsetzung folgender, vorausgehend empfohlener des Kulturguthandels Leitlinien, Maßnahmen sowie gege- Maßnahmen profitieren: benenfalls den Ausbau des Verbraucherschutzes grund- legend diskutieren und nach Möglichkeit einvernehmlich • Digitalisierung von Handelspublikationen (Maßnahme E) verabreden. Auch das konkrete Vorgehen gegen den illega- • Offenlegung der Objektdokumentation (Maßnahme F) len Handel mit antiken Kulturgütern sollte im Idealfall mit • Transparenzregister antiker Kulturgüter (Maßnahme G) allen Beteiligten abgestimmt sein, um mit einem größt- • ›Antikenpass‹ (Maßnahme H) möglichen Konsens Entscheidungen zu treffen, die den • Datenbank mutmaßlich gefälschter Kulturgüter (Maß- Schutz des antiken Kulturguts nachhaltig etablieren. Das nahme I) Stakeholder Forum »Kulturguthandel« sollte insbesondere Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler sowie Vertreterinnen und Vertreter von Museen, Archiven, Bib- Darüber hinaus scheinen folgende zusätzliche Maßnahmen liotheken, Universitätssammlungen, des Handels und sei- sinnvoll: ner Verbände sowie private Sammlerinnen und Sammler, Kunstrechtlerinnen und Kunstrechtler, aber auch Expertin- nen und Experten der Ermittlungsbehörden, der Bundes- und Landesverwaltung sowie Entscheidungsträgerinnen Maßnahme K: Fortsetzung des digital unterstützten Moni- und Entscheidungsträger der Politik zusammenbringen. torings und Implementierung der im ILLICID-Projekt entwi- Vertreterinnen und Vertreter der Herkunftsstaaten und ckelten IKT-Werkzeuge internationaler Kulturgutschutzinstitutionen sollten eben- Jenseits des fachwissenschaftlichen Kompetenzdefizits falls eng in die Entwicklung von entsprechenden Leitlinien bei den Ermittlungs- und Kontrollbehörden (z. B. Gewer- und Maßnahmen eingebunden werden. beaufsichtsämter) und bei der Unterstützung von Privat- personen besteht ein weiteres schwerwiegendes Problem beim effektiven Vorgehen gegen den illegalen Handel mit antiken Kulturgütern in der Tatsache, dass die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter von Bundes- und Landesbehörden Handlungsfeld III: Monitoring, Kontrollen und nicht über die Kapazitäten verfügen, um den vielfältigen Stärkung der Exekutive und weitverzweigten Handel mit antiken Kulturgütern in Deutschland kontinuierlich und systematisch zu beobach- ten. Dadurch sind ein effizientes Monitoring des Handels Aufgabe 5: Identifizierung von nicht-authentischen oder sowie eine angemessene Kontrolle der bestehenden bzw. nicht legal gehandelten antiken Kulturgütern neu einzuführenden Sorgfaltspflichten beim Umgang mit antiken Kulturgütern derzeit nicht möglich. In diesem Zu- Illegal gehandeltes antikes Kulturgut kann nur durch Re- sammenhang ist auf die durch das ILLICID-Projekt erzielten cherchen und Kontrollen ermittelt werden, denn entspre- Ergebnisse zu verweisen, die klar zeigen, dass die syste- chende Objekte können sich hinter legalen Angeboten ver- matische Beobachtung des Handels mit AKOM durch Al- bergen oder außerhalb des regulären Handels veräußert tertumswissenschaftlerinnen und Altertumswissenschaft- werden. Der illegale Handel mit Kulturgut ist somit ein klas- ler ein unerwartet hohes Objektaufkommen ergab, das den Ermittlungsbehörden auf Bundes- und Landesebene sisches Kontrolldelikt. Mit anderen Worten: Werden keine bis dahin nicht bekannt war. Vor allem das durch die ent- entsprechenden Überprüfungen durchgeführt, gibt es laut sprechenden EU-Verordnungen für Irak und Syrien grund- Statistik auch keinen illegalen Handel mit antikem Kultur- sätzlich stark regulierte Segment des Antikenhandels mit gut. Das ILLICID-Projekt hat gezeigt, dass es in Deutschland Kulturgütern aus Irak bzw. Syrien ist mit 2.387 Objekten für AKOM eine große Anzahl und Vielfalt an Anbietenden
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