GEMEINDE GOLDACH - n BUDGET UND STEUERPLAN 2016 n BERICHT DER GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION n GUTACHEN ZUR GRUNDSATZABSTIMMUNG ÜBER
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G E M E I N D E G O L D A C H n RECHNUNG 2015 n BUDGET UND STEUERPLAN 2016 n BERICHT DER GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION n GUTACHEN ZUR GRUNDSATZABSTIMMUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BUCHGEWINNES AUS DEM VERKAUF DER LIEGENSCHAFTEN SONNENTAL
1 Inhalt 2 BÜRGERVERSAMMLUNG Datum 3 Geschäftsordnung 3 Parteiveranstaltungen 3 3 EINLEITUNG Vorwort 4 4 FINANZEN Finanzbericht 5 Finanzplanung 6 Steuerplan 2016 7 5 GEMEINDERAT Jahresbericht 9 Zum Titelbild: Die Zentrumsentwicklung ist ein 6 VERWALTUNG Gesamtprojekt, das Goldach für Jahresbericht 23 die nächsten Generationen fit machen soll. 7 SCHULRAT Jahresbericht 30 8 SCHULKREISE Jahresbericht 36 9 JAHRESRECHNUNGEN Rechnung/Budget Gemeinde 45 Interkommunale Zusammenarbeit 54 Rechnung/Budget TBG 55 Rechnung/Budget La Vita Seniorenzentrum 59 Geschäftsprüfung 61 » WICHTIGES AUF EINEN BLICK 10 BEHÖRDEN RECHNUNGSERGEBNIS 2015 Gewählte Gemeindebehörden 62 Ertragsüberschuss Fr. 1‘602‘094.91 11 GRUNDSATZABSTIMMUNG BUDGET 2016 Gutachten zur Grundsatzabstimmung Aufwandüberschuss Fr. 495‘770.00 über die Verwendung des Buch- gewinnes aus dem Verkauf der STEUERBELASTUNG 2016 Liegenschaften Sonnental 63 Gemeindesteuerfuss inkl. Schule 107 % (bisher 111 %) Wünschen Sie weitere Grundsteuer Informationen? 0,4 ‰ (wie bisher) Bestellen Sie mit der Karte auf der letzten Umschlagseite Detailunter Feuerwehrersatzabgabe lagen oder rufen Sie uns an. maximal Fr. 350.– Wir sind für Sie da. 12 % (wie bisher) Telefon 071 844 66 11
DATUM GESCHÄFTSORDNUNG/TRAKTANDEN 2 Bürgerversammlung GEMEINDE n Montag, 21. März 2016, 19.30 Uhr 1. Jahresrechnungen und Jahresbericht 2015 ORT 2. Voranschlag und Steuerplan 2016 3. Bericht und Anträge der Geschäfts n Wartegghalle Goldach prüfungskommission 4. Grundsatzabstimmung über die Verwen- PARTEIVERANSTALTUNGEN dung des Buchgewinnes aus dem Verkauf der Liegenschaften Sonnental n CVP 5.Allgemeine Umfrage Mittwoch, 9. März 2016, 19.30 Uhr Restaurant Fontana ORGANISATORISCHES Hauptversammlung, auch interessierte Nichtmitglieder sind willkommen n Der Stimmausweis wird durch die Post anfangs März zugestellt. Fehlende n FDP Stimmausweise können bis Montag, Montag, 7. März 2016, 19.30 Uhr 21. März 2016, 18 Uhr, beim Sekretariat Ort wird rechtzeitig unter www.fdp- der Gemeindeverwaltung bezogen wer- goldach.ch bekannt gegeben. den. ordentliche Mitgliederversammlung n Wer das Wort an der Versammlung n SP Rorschach Stadt am See ergreifen möchte, wird gebeten, das Freitag, 11. März 2016, 20.00 Uhr Mikrofon zu benützen. Bitte geben Sie Café Mühlegut die Anträge auch schriftlich ab, damit Vorversammlung zu den bei der Interpretation der Anträge keine Bürgerversammlungen Missverständnisse entstehen. n SVP Donnerstag, 3. März 2016, 19.00 Uhr Restaurant Linde (ehem. Lindepub, sep. Eingang) Hauptversammlung Bürgerversammlung 3
3 Einleitung Liebe Goldacherinnen, fen wir Verbindungen für Fussgänger und Velofah- liebe Goldacher rer? Welche städtebaulichen Vorgaben, Um- und Einzonungen sind nötig? Wo ist unsere Siedlungs- Vor 10 Jahren erarbeiteten wir grenze? unsere Verkehrs-Richtplanung. Wichtige Teile daraus sind rea- Zwei Drittel unseres Verkehrs im Zentrum lisiert oder zumindest ein gutes sind hausgemachter, eigener Binnenverkehr. Stück weiter gekommen: Deshalb geht es nicht darum, möglichst weit vom Dorf eine Umfahrungsstrasse zu bauen, damit der • Der Seebus, ein Ergebnis aus dieser Planung, ist Autofahrer aus Rorschacherberg möglichst rasch definitiv eingeführt. in St.Gallen ist. Diesen Anteil wird der Autobahn- • Der Autobahnanschluss kommt voran, wenn anschluss Witen aufnehmen. Vielmehr geht es auch nicht immer im gewünschten Tempo. Im- darum, den Innerortsverkehr auf einer zweiten merhin, in diesen 10 Jahren einigten sich die Achse zur Hauptstrasse – einem Zwilling – barriere- Gemeinden auf eine Variante, die Machbarkeit frei durch das Zentrum zu führen. Das gleiche gilt und die Zweckmässigkeit wurden geprüft. Das selbstverständlich für den öffentlichen Verkehr. Der Projekt ist im Aggloprogramm und im kantona- Bus darf das Zentrum nicht grossräumig umfah- len Strassenbauprogramm enthalten. Das Bun- ren, er muss in das Quartier und in das Zentrum. desamt für Strassen beauftragte das kantonale Auch das gehört zu einer hochwertigen Überbau- Tiefbauamt, das Projekt zu erarbeiten. Dieses ist ung. Grossräumige Umfahrungen nützen weder auf der Zielgeraden und die Verantwortlichen dem innerörtlichen Verkehr noch dem öffentlichen des Bundesamtes fordern uns auf, das Projekt Verkehr etwas. Sie saugen höchstens Durchgangs- bis zur Baureife weiter zu bringen. verkehr durch unser Zentrum an. Das kann nicht • Das Rad- und Fusswegnetz wurde mit wichtigen unser Ziel sein. Verbindungen ausgebaut. Weitere werden fol- gen, so sind z. B. die Verträge für die Verlänge- Im Voranschlag unterbreiten wir Ihnen Kreditan- rung des Bahnweges im Zusammenhang mit dem träge für die Detailprojekte und die Kostenvor- Ausbau der Doppelspur bereits unterzeichnet. anschläge. Damit stellen Sie die Weichen für die Zukunft. Nicht voraussehen konnten wir die Entwicklung auf der Schiene. Das Bahnangebot wurde in diesen Ich bin mir bewusst, mit noch so schönen Projek- 10 Jahren massiv ausgebaut. Das Ende ist noch ten vernichten wir keinen Verkehr, wir können nur nicht erreicht. 2019 ist der Viertelstundentakt der lenken. Dabei gibt es immer Betroffene, positiv S-Bahn vorgesehen. Dann werden die Barrieren in wie negativ. Für den Gemeinderat gilt es deshalb, unserer Gemeinde und in der Region rund 30 Mi- Vor- und Nachteile abzuwägen. Letztlich müssen nuten pro Stunde geschlossen sein. die Vorteile für die Allgemeinheit überwiegen. Und davon bin ich bei dem vorliegenden Gesamtkon- Wir wollen unser Zentrum neu gestalten. Das zept überzeugt. macht allerdings nur Sinn, wenn im Zentrum nicht dauernd Autokolonnen vor der Barriere stehen. Und das nicht nur in Stosszeiten, sondern während des ganzen Tages. Zusammen mit verschiedenen Fachleuten – Verkehrsplanern, Raumplanern, Städ- teplanern – erarbeiteten wir ein Gesamtkonzept. Thomas Würth Es geht nicht einfach um eine Umfahrungsstrasse, Gemeindepräsident bei Weitem nicht. Es geht vielmehr um ein Zusam- menspiel von ganz verschiedenen Bedürfnissen. Wie können wir die Hauptstrasse und das Zentrum umgestalten? Wie lösen wir das Problem, wenn Postauto und Seebus ab 2019 die SBB-Linie nicht mehr fahrplanmässig queren können? Wo schaf- 4 Einleitung
DIE FINANZLAGE DER POLITISCHEN Der Gemeinderat beantragt, den Ertrags- 4 Finanzen GEMEINDE überschuss wie folgt zu verwenden: Restabschreibung Schulhaus Rosenacker Fr. 769’909.20 JAHRESRECHNUNG 2015 Restabschreibung Grundstück Nr. 1254, am Damm Fr. 305’744.70 Die Jahresrechnung 2015 weist einen Er- Restabschreibung Pestalozzi-, Grünaustrasse Fr. 179’576.25 tragsüberschuss von Fr. 1‘602‘094.91 aus. Restabschreibung Quellenstrasse Fr. 179‘601.70 Restabschreibung Radweg Sulzstrasse Fr. 164’902.50 Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Total zusätzliche Abschreibungen Fr. 1‘599‘734.35 Fr. 766’220.00. Die Besserstellung beträgt Zuweisung ins Eigenkapital Fr. 2‘360.56 damit Fr. 2‘368‘314.91. Total wie Ertragsüberschuss Fr. 1‘602‘094.91 Das gute Ergebnis ist eine Kombination aus höheren Einnahmen und tieferen Ausgaben. Das Eigenkapital betrug nach der Gewinn- verwendung des Jahres 2014 Der Gesamtertrag fiel mit Fr. 42‘287‘543.29 Fr. 4’901’739.48. rund Fr. 1‘491‘500.00 über dem Budget aus. Die Einkommens- und Vermögens- Zusammen mit der Gewinnverwendung steuern lagen rund Fr. 140‘000.00 über 2015 ergibt sich per 1. Januar 2016 ein dem Voranschlag. Bei den Nachzahlun- neues Eigenkapital von Fr. 4‘904‘100.04. gen b elaufen sich die Mehreinnahmen auf Fr. 279’232.00. Rund Fr. 102’000.00 über Die zusätzlichen Abschreibungen entlasten den Erwartungen lagen auch die Einnah- die Folgejahre um Fr. 363‘500.00. men aus den Steuern juristischer Perso- nen. Die Grundstückgewinnsteuern trugen VERSCHULDUNG Fr. 491’277.00 zum besseren Ergebnis bei, die Quellensteuern rund Fr. 60‘000.00. Erstmals seit mehreren Jahren übersteigen die Nettoivenstitionen wieder einmal die Die Gesamtausgaben liegen mit Summe von Abschreibungen und Ertrags- Fr. 40’685’448.00 rund Fr. 877’000.00 unter überschuss. Die Verschuldung steigt damit dem Budget. Die Volksschule brauchte rund etwas an. Fr. 424’000.00 weniger als veranschlagt. Einsparungen von Fr. 311’000 gab es auch bei Verwaltung und Behörden. In die an- dere Richtung gehen die Ausgaben für die finanzielle Sozialhilfe. Die Mehrausgaben gegenüber dem Voranschlag belaufen sich auf Fr. 183’000.00. VERSCHULDUNG Verschuldung11 35000 30000 25000 20000 15000 10000 5000 in 1’000 Franken 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Verschuldung 32’956 28’953 25’697 20’682 17’797 17’374 18’166 23’772 26’450 26’827 24’273 23’409 21’578 19’902 19’159 20‘329 Steuerprozente 234% 203% 172% 127% 108% 105% 109% 141% 150% 164% 143% 138% 127% 116% 108% 112% Verschuldung = Verwaltungsvermögen abzüglich Eigenkapital (Eigenkapital + Vorfinanzierungen) 1 Finanzen 5
NETTOZINSAUFWAND GEMEINDE (inkl. Schule) 1500 1250 1000 750 500 250 in 1’000 Fr. 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Zinsen 1’312 1’232 1’084 821 608 487 431 342 562 681 651 640 522 292 292 225 Steuerprozente 10% 9% 7% 5% 4% 3% 3% 2% 3% 4% 4% 4% 3% 2% 2% 2% Der Nettozinsaufwand hat sich wie folgt entwickelt: Tabelle (oben) Zinsaufwand Gemeinde (inkl. Schule) VORANSCHLAG 2016 FINANZPLANUNG 2016–2020 Der Voranschlag 2016 weist einen Aufwand- Der Gemeinderat führt die Finanzplanung überschuss von Fr. 495‘770.00 aus. Das Bud- laufend nach. Damit stellt er die Kontinuität get rechnet mit einem um 4 % reduzierten seiner Finanzpolitik sicher. Die Auswirkun- Steuerfuss von 107 % und einem unverän- gen der Investitionen – sowohl in Bezug auf derten Grundsteuersatz von 0,4 ‰. den Steuerfuss als auch auf die Verschul- dung – lassen sich dank diesem Instrument Es ist schwierig abzuschätzen, wie sich die besser vorhersehen. Wirtschaft entwickeln wird. Die Steuern der juristischen Personen stützten sich für das Die Finanzplanung 2016–2020 stützt sich Jahr 2015 noch auf die Abschlüsse des Jah- auf folgende Grundlagen: res 2014, also vor der Aufhebung des Euro- • Teuerung: zwischen 0 % und 1,0 % Mindestkurses. Obwohl die Rückmeldungen • Steuerzuwachs: zwischen 1 % und 2,0 % der für den Steuerertrag massgebenden • Mischzinssatz für Fremdkapital von Goldacher Betriebe vorsichtig optimistisch 1,0 % (grösstenteils abgesichert durch sind, bleibt eine gewisse Unsicherheit. Die Festdarlehen) Unternehmenssteuern machen in Goldach • Steuerfuss von 107 % rund 15 Steuerprozente aus. Ein grösserer • Grundsteuersatz von 0,4 ‰ Einbruch hätte folglich Auswirkungen auf den Steuerfuss. Schliesslich sind nachfolgende Investitionen samt ihren Auswirkungen auf Fremdkapital Ansonsten ergibt sich kein genereller Erklä- und Abschreibungen eingerechnet (verteilt rungsbedarf zum Voranschlag. Ausserge- auf die verschiedenen Jahre): wöhliche Positionen oder besondere Abwei- chungen gegenüber dem Vorjahr sind direkt • Renovationsarbeiten am Rathaus (2017) in der Jahresrechnung ab Seite 45 erläutert. • Tiefgarage Zentrumsüberbauung (2017) • Verlängerung Bahnweg (2017) • Sanierung Blumenstrasse 2. + 3. Etappe (2017– 2018) • Erschliessung Thannäcker (2017 / 2018) • Sanierung der Goldach (2017–2018) • Projekte aus der Zentrumsentwicklung (2018–2020) 6 Finanzen
Mit der Aufnahme in die Finanzplanung möglich. Auch die Gesetzgebung hat immer gelten die Investitionen selbstverständlich wieder direkten Einfluss auf den Finanz- noch nicht als genehmigt. Diese durchlau- haushalt der Gemeinden. So sind beispiels- fen den in der Gemeindeordnung vorge- weise die Auswirkungen der anstehenden sehenen demokratischen Weg. Zudem Unternehmenssteuerreform noch nicht ab- werden sich Projekte verzögern. Mit der sehbar. Aufnahme aller Vorhaben präsentiert sich die Finanzplanung also sehr vorsichtig. Gemeinderat Die prognostizierten Aufwandüberschüsse können im Budgetprozess in der Regel deutlich reduziert werden. In den vergan- ANTRAG genen Jahren fiel der Rechnungsabschluss überdies mehrheitlich besser aus als veran- Wir beantragen Ihnen für 2016 folgende schlagt. Steuersätze: 1. Gemeindesteuer Wichtig ist, dass die Schere zwischen Ein- (bisher 111 %) 107 % nahmen und Ausgaben nicht über die ge- 2. Grundsteuer vom Verkehrs- samte Planungsperiode auseinandergeht. wert des Grundeigentums Die Planung zeigt ab 2018 sinkende Defi- (wie bisher) 0,4 ‰ zite. 3. Feuerwehrersatzabgabe der einfachen Steuer, Eine zuverlässige Planung auf fünf Jahre max. Fr. 350.– pro Jahr hinaus ist gerade in unsicheren Zeiten nicht (wie bisher) 12 % FINANZPLANUNG 2016–2020 Laufende Rechnung 2016 2017 2018 2019 2020 Nettoaufwand Bürgerschaft, Behörden, Verwaltung 2‘434.4 2‘434.4 2‘446.6 2‘458.8 2‘483.4 Öffentliche Sicherheit -170.8 -170.8 -171.7 -172.6 -174.3 Bildung 16‘658.2 16‘658.2 16‘741.5 16‘825.3 16‘993.3 Kultur, Freizeit 1‘434.2 1‘534.2 1‘642.4 1‘751.5 1‘871.1 Gesundheit 1‘646.8 1‘646.8 1‘655.1 1‘663.3 1‘679.9 Soziale Wohlfahrt 3‘324.5 3‘324.5 3‘341.1 3‘357.8 3‘391.5 Verkehr 1‘255.9 1‘255.9 1‘262.2 1‘268.5 1‘281.2 Umwelt, Raumordnung 833.8 833.8 837.9 842.2 850.6 Volkswirtschaft 65.1 65.1 65.5 65.7 66.5 Finanzen (ohne allgemeine Mittel) 1‘611.9 2‘045.2 2‘238.5 2‘013.2 2‘039.7 Total Nettoaufwand 29‘093.8 29‘627.1 30‘058.9 30‘073.5 30‘482.7 Allgemeine Mittel Gemeindesteuern 22‘978.9 22‘625.2 22‘959.3 23‘298.2 23‘749.8 Einnahmenanteile 4‘420.0 4‘120.0 4‘190.0 4‘100.0 4‘220.0 Vergütungen Vorauszahlungen, Abschreibungen -115.0 -65.0 -65.0 -65.0 -65.0 Erträge ohne Zweckbindung 1‘257.9 1‘050.0 1‘050.0 1‘050.0 1‘050.0 Finanzausgleich 56.2 56.2 56.2 56.2 56.2 Total allgemeine Mittel 28‘598.0 27‘786.4 28‘190.5 28‘439.4 29‘011.0 Aufwandüberschuss 495.8 1‘840.7 1‘868.4 1‘634.1 1‘471.7 Finanzen 7
STEUERPLAN GEMEINDE A. Einkommens- und Vermögenssteuern Mutmasslicher Ertrag der einfachen Steuer (1 % der einfachen Steuer = Fr. 183‘0000.00) Fr. 18‘300‘000 Einkommens- und Vermögenssteuern bei einem Steuerfuss von 107 % Fr. 19‘580‘000 Nachzahlung aus Vorjahren Fr. 1‘200‘000 B. Grundsteuern 0,4 Promille Fr. 805‘000 C. Feuerwehrersatzabgabe Steuerfuss in Prozenten der einfachen Steuer 12 %; max. Fr. 350.– Fr. 510‘000 D. Nebensteuern Juristische Personen Fr. 2‘600‘000 Grundstückgewinnsteuern Fr. 1‘020‘000 Quellensteuern Fr. 790‘000 Handänderungssteuern Fr. 750‘000 Hundesteuern Fr. 39‘000 8 Finanzen
5 AUSTRITTE AUS DEM GEMEINDEDIENST regelmässigkeiten bei Gebührenerträgen Gemeinderat des Front Office festgestellt. Die detail- • Andrijevic Marina, lierten Untersuchungen unter Beizug der Mitarbeitende Front Office, 2012–2015 PricewaterhouseCoopers PWC haben den • Brandes Martin, Bausekretär, Verdacht erhärtet, dass Bargeldeinnahmen 2014–2015 nicht verbucht wurden. Sämtliche Indizien • Burgermeister Roland, wiesen auf eine bestimmte Mitarbeitende Mitarbeitender Werkhof, 2011–2015 hin. Der Gemeinderat hat dieser in der • Herrsche Linus, Mitarbeitender Folge die fristlose Kündigung ausgespro- Front Office, 2014–2015 chen und Strafanzeige bei der Staats- • Hiltebrand Dietmar, Leiter Technische anwaltschaft St.Gallen eingereicht. Der Betriebe Goldach, 1987–2015 gegen die fristlose Kündigung eingelegte • Jussel Hannes, Jugendarbeiter, Rekurs wurde zurückgezogen und die Kün- 2011–2015 digung damit rechtskräftig. Das Strafver • Rothenberger Angelika, fahren ist noch nicht abgeschlossen. Auch Personalassistentin, 2010–2015 besteht noch keine Klarheit über die ge- • Spälti Brigitta, Leiterin Jugendzentrum, naue Deliktsumme. Diese liegt im fünfstelli- 2014–2015 gen Bereich. • Straub Ruedi, Mitarbeitender Werkhof, 2000–2015 • Weiss Sonja, Mitarbeitende RÜCKTRITT VON GEMEINDERÄTIN Hauswartdienst, 2007–2015 JACQUELINE SCHNEIDER Jacqueline Schneider gab per 31. Dezember NEU BEI DER GEMEINDE 2015 ihren Rücktritt aus dem Gemeinderat bekannt. Sie trat ihr Amt am 1. November • Bissegger Simon, Mitarbeitender 2006 als Nachfolgerin von Brigitte Kuratli Werkhof, seit 1. August 2015 an. Während neun Jahren politisierte sie als • Eberle Fabian, Leiter Jugendarbeit, Vertreterin der SP mit viel Engagement im seit 1. September 2015 Goldacher Rat. • Fischer Michèle, fachliche Leiterin Einwohneramt, seit 1. Juli 2015 Das Kantonsratsmandat, welches sie im No- • Helfenberger Bruno, Bausekretär, vember 2014 übernehmen durfte, sowie die seit 1. September 2015 veränderten beruflichen Perspektiven liessen • Hettich Brigitte, Mitarbeitende im Haus- neben ihrem Privatleben kein zweites, zeit- wartdienst (Teilzeit), seit 1. Juli 2015 aufwändiges Mandat mehr zu. Der Gemein- Jacqueline Schneider trat auf • Keller Léonie, Mitarbeitende Front Office, derat nahm den Rücktritt mit Bedauern zur den 31. Dezember 2015 aus seit 1. August 2015 Kenntnis. Die Würdigung der Arbeit von dem Gemeinderat zurück. • Weder Sina, Mitarbeitende Steueramt, Jacqueline Schneider fand im Wellenbrecher seit 1. November 2015 vom November 2015 statt. Sie engagierte • Wieser Cornelia, Personalassistentin, sich insbesondere für die Anliegen der Ju- seit 1. Januar 2016 gendlichen sowie die Integration und war • Zöllig Colette, Mitarbeitende im Haus- seit 1. Januar 2013 auch in der Bildungs- wartdienst (Teilzeit), seit 21. September kommission vertreten. 2015 Der erste Wahlgang für die Ersatzwahl fand am 15. November 2015 statt. Da kein Kan- VERUNTREUUNG IM FRONT OFFICE didat das absolute Mehr erreichte, wurde ein zweiter Wahlgang nötig, und zwar am Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 28. Februar 2016. 2014 hat der Gemeinderat finanzielle Un- Gemeinderat 99
NEUE TELEFONIE FÜR DIE GEMEINDE- Finanzsoftware FIS zu beschaffen. Diese VERWALTUNG Beschaffung ist erforderlich im Zusammen- hang mit der Einführung von HRM2, dem Die Gemeindeverwaltung und ihre Neben- neuen Rechnungsmodell für Gemeinden. betriebe (exkl. Schule) stellen im nächsten Die Dienstleistungen zu dieser Finanzlö- Jahr die Telefonie auf «Skype for Business» sung sollen – ohne öffentliche Ausschrei- um. Die neue Lösung wird direkt von KOM bung – freihändig wie bisher über die VRSG SG, der Netzbetreiberin von Gemeinden bezogen werden. Diesen Entscheid publi- und Kanton, zur Verfügung gestellt. Damit zierte der Gemeinderat zusammen mit den betreibt die Gemeinde selbst keine Anlagen übrigen St.Galler Gemeinden gestützt auf mehr. Die bisherigen Telefonserver entfallen. die gesetzlichen Bestimmungen auf der elektronischen Plattform für öffentliche Be- Im Voranschlag 2016 sind dafür einmalige schaffungen in der Schweiz (SIMAP) und im Kosten von Fr. 31’660.00 enthalten. Der kantonalen Amtsblatt. Die Verordnung über wiederkehrende Aufwand beläuft sich auf das öffentliche Beschaffungswesen sieht Fr. 19’140.00 pro Jahr. nämlich vor, dass ein Auftrag unabhängig vom Wert direkt vergeben werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt ERNEUERUNG DER EDV-HARDWARE sind. Solche Voraussetzungen sind beispiels- weise gegeben, wenn aufgrund technischer Die Gemeinde Goldach hat die gesamte Besonderheiten nur ein Anbieter in Frage EDV bereits vor fünf Jahren an die VRSG kommt oder die Vereinbarkeit mit techni- ausgelagert. Sie betreibt damit keine eige- schen Systemen von Gemeinden sicher nen EDV-Anlagen mehr. Der Outsourcing- gestellt werden muss. Vertrag sieht die regelmässige Erneuerung der Hardware vor. Diese ist in den wieder- Gegen diese direkte und korrekt publizierte kehrenden, jährlichen Kosten enthalten. Vergabe wehrt sich die Abacus Research AG Nach fünf Betriebsjahren ist erstmals der mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Geräte-Ersatz fällig. Zusätzlich fallen – im Dessen Entscheid steht noch aus. Vergleich zu den Vorjahren – primär die Umstellungskosten an. Diese belaufen sich auf rund Fr. 62’000.00 und sind im Voran- ERNEUERUNG DES INTERNETAUFTRITTS schlag 2016 enthalten. Eine weitere leichte Erhöhung ergibt sich aus den neuen Soft- Die Gemeinde Goldach überarbeitet derzeit warelizenzen, und zwar im Umfang von ihren Internetauftritt. Das Design soll den Fr. 186.00 pro Rechner und Jahr. Aktuell aktuellen Bedürfnissen angepasst und mo- basieren die Computer auf Windows 7 und dernisiert werden. Im Vordergrund steht die Office 2007. Neu gelangt Windows 10 und Funktionalität und das schnelle Auffinden voraussichtlich Office 2016 zur Anwen- der gewünschten Informationen. Die Über- dung. arbeitung erfolgt in Zusammenarbeit mit i-web, die auch das Content-Management- System (CMS) betreibt. RECHTSSTREIT UM DIE NEUE FINANZ- SOFTWARE Die Abacus Research AG liegt mit den St.Galler Gemeinden im Clinch. Auch mit der Gemeinde Goldach. Der Gemeinderat hat im Sommer dieses Jahres beschlossen, Dienstleistungen zur meinde der Ge e We b auftritt ell n. Der aktu hre gekomme 10 Gemeinderat ist in d ie Ja
KEIN EIGENES FTTH-NETZ FÜR DIE GEMEINDE Der Gemeinderat hat umfangreiche Abklä- rungen über eine Kooperation mit Swiss- com, SAK und upc cablecom für den Auf- bau eines Glasfasernetzes getätigt. Der dazu in Auftrag gegebene Bericht brachte insbesondere Klarheit darüber, dass die Technischen Betriebe für ihre Bedürfnisse zumindest mittelfristig nicht auf ein eige- nes Glasfasernetz angewiesen sein werden. Die Powerline-Technologie, d.h. die Über- mittlung von Daten über das Stromnetz, ist lienhaus-Liegenschaften zum Verkauf. Der Die Gemeinde möchte das um mittlerweile soweit ausgereift, dass sie die Gemeinderat erwartet einen Buchgewinn gezonte Bauland im Sonnental verkaufen. Anforderungen, die der liberalisierte Markt von rund 10 Mio. Franken. an die Versorgungsunternehmen stellt, ab- decken kann. Powerline ist überdies güns- tiger als eine Glasfaserlösung und lässt sich STRASSENBAUPROJEKT UND TEIL schneller umsetzen, da kein Tiefbau nötig STRASSENPLAN SONNENTALSTRASSE ist. Gestützt auf die Vorgaben des Überbau- Mit dem Grundsatzentscheid für Powerline ungsplanes hat der Gemeinderat die Er- entfällt für den Gemeinderat ein wichtiges schliessung des Baulandes im Sonnental Argument, um sich für FTTH (Fiber to the projektiert. Diese erfolgt durch eine Stich- Home) zu engagieren. Die Goldacher Bevöl- strasse mit einer Brücke über den offen kerung ist auf absehbare Zeit mit Internet-, gelegten Bach und drei Seitenstrassen für Fernseh- und Telefonie-Dienstleistungen die Feinerschliessung. Die Stichstrasse ist als genügend versorgt. Die Konkurrenz funkti- Gemeindestrasse 2. Klasse eingeteilt (Unter- oniert. Swisscom beispielsweise investierte halt bei der Gemeinde). Die Seitenstrassen im vergangenen Jahr in grossem Umfang in sind Gemeindestrassen 3. Klasse, womit der Die Erschliessung des Bau FTTS (Fiber to the Street). Unterhalt bei den anstossenden Grund landes Sonnental lag bereits eigentümern liegt. öffentlich auf. Die Technischen Betriebe werden aber auch in Zukunft bei Leitungsarbeiten immer Leer- 53 0.0 52 0 5.0 52 513 KANTON ST. GALLEN GEMEINDE GOLDACH 0 27 0.0 rohre einziehen, damit langfristig die Basis 510.00 51 26 505.00 0 a 5.0 500.00 686 1436 495.00 490.00 30 0 485.00 90 1162 470.00 475.00 480.00 512 46 687 5. 00 Peter & Luzia Jehle 46 Untereggerstr. 26a 0. 9403 Goldach 2165 00 45 17 701 30 5. 3151 00 gelegt ist, wenn FTTH dereinst für die Ge- 45 Matthias & Jeanette Eilinger-Casterra 8 110 0. Laimatstr. 8 0 00 9403 Goldach 2166 44 5. 31 Sonnental 00 29 29 44 4 2297 0. 00 ERSCHLIESSUNG Matthias Schmid-Eggenberger 892 43 2 Haini-Rennhas-Str. 4 2296 1 5. m 9403 Goldach 00 .0 2.5 43 1163 0 24 Barbara Schmid- Eggenberger 143 19 50 0. 7 11 Laimatstr. 6 00 1.5 9403 Goldach 30 92 0 42 153 50 meinde doch noch zum Thema wird. 5. 7 00 2160 700 42 6 0. SONNENTALSTRASSE 21 00 41 153 5. 30 8 00 94 2215 41 2 0. 00 32 40 38 5. .9 11 00 45 1368 3 702 2295 20 40 2 (S 86 0. 2 m 5 2) 00 Politische Gemeinde Goldach 9 704 SITUATION 1: 500 39 Hauptstrasse 2 6. Josef Schmid-Fehr 1189 5. 9403 Goldach 31 81 23 00 Laimatstr. 3 Sonnenberg La 39 9403 Goldach im 14 15 0. Tel. 071 841 74 58 atst 62 39 00 3.5 1234 38 rass 0 18 5. 23 e e 00 .9 72 25 1:5 45 38 0 ss 2.5 0. 15 (S 2 00 40 2) 50 % tra 37 0 21 754 67 1:5 1.5 5. 1032 00 Ers Peter Sieber-Salvatori ers 50 37 632 3 2 Laimatstr. 7 34 23 1235 LP 0. ch 9403 Goldach 21 m 01 00 Leimat Josef Germann 11 68 gg Genehmigungsvermerke : Ausfertigung für : 5 93 36 lie Untereggerstrasse 18 8. 7 5. ss 9403 Goldach 33 66 00 94 re 36 1 un 0. 27 00 nte 6 14 g GEMEINDE GOLDACH 35 5. 511 4. 74 259 60 00 18 5 1U 0 R= 26 15 35 99 01 1190 12 2. 41 m 0. 18 9 00 1926 36 34 5m 0 Esther Scherrer 5. R= 17 00 4 2 Laimatstr. 9 m 9403 Goldach 20 Projekt Nr. 1183 Entwurf Gezeichnet Geprüft Datum 34 7 1236 (S 1:5 0. 00 3. 2) RG MG RG 07.08.2015 33 74 Plan Nr. 11 30.00 5. 00 5m 16 0 10 m2 1437 36 2214 2.5 2% VERKAUF DER LIEGENSCHAFTEN R= 0 11 Änderungen: 33 1 1079 94 35 50 Format 59.4 x 84 0. 2% 3. 1.5 m 00 76 116 0 12 0 975 50 32 R= Fläche 0.50 m² 5. 2 0 11 HSP 00 m 15 40 5 32 8 1.7 35a 4. (S 3.5 Vorstudie 0. 2 Guido Künzle 2) 5 m : 64 50 0 00 Laimatstrasse 11 19 5 61 116 31 .8 2 9403 Goldach 974 1 72 ch 4.2 Vorprojekt % 2 12 erei 5. 9 0 00 m 14 5 Bauprojekt 31 E-B 9. 1:5 0. 00 n 58 14 m2 Genehmigungs- / Auflageprojekt 30 vo 1392 9 0 da 8. 09 SONNENTAL 5. 60 00 Politische Gemeinde Goldach 45 0. 37 Ausschreibung 13 (S 13 m2 Hauptstrasse 2 2) 9403 Goldach 1159 Ausführungsprojekt 30 8 0.0 9. 973 0 61 402 Dok. des ausgeführten Werks 29 E 8 m 2 Stefan Streule-Klöti 1195 38 4m 5.0 Untereggerstrasse 38 0 6 R= 78 7. 9403 Goldach .9 t i f ie d S ys 29 61 68 20 te er C 0.0 m (S (S Rheinholzweg 14, 9423 Altenrhein T 071 888 02 11, F 071 855 08 16, altenrhein@rkl-ing.ch 0 B SWISS TS 2) 1) 5m k 39 28 ban R= ISO 5.0 www.rkl-ing.ch 9 00 1 0 Sitz 2 e 8 90 972 7 12 m2 Reg. Nr. 06-153-018 1158 m ad 81 107.9 28 3 3 er G =44. 4. 1:5 0.0 0 62 1. 2 66 9 R 27 s e 55 1:5 5009 as 40 5.0 1. 0 12 2% (S tr ns 1:5 1) ite 1829 27 0.0 43 Se 0 An der Urnenabstimmung vom 28. Februar 2 m 17 m2 41 LP 26 41 Legende 6 m2 59.0 7 5.0 24 0 6. 94.420 40 4 9. ich: 64 564 A 24 26 11 m2 3.5 61 Ber 60 0.0 9 Politische Gemeinde Goldach 0 0 2. E- Hauptstrasse 2 (S 72 9403 Goldach 1834 1) Situation 25 5.0 vo n 0 da 73 25 .9 Erschliessungsstrasse 0.0 4.25 50 33 1.75 0 16 m2 2446 (S 2016 unterbreitete der Gemeinderat den Gehweg / Fussweg 5 1) 24 5.0 8. 0 66 80.850 Erschliessung Seitenstrassen 2 an k 47 24 67.28 m zb 45 43 Bachoffenlegung 0.0 0 1 R= .3 Sit 1548 24 1 Ge 44.81 67 42 rad 8 23 24 Parzellierung e HSP ss 235.0 e Strassenabstand 4m 0 tra A 2447 1836 1.5 ns 2 0 Sonnental % 2 Wegabstand 3m 230.0 ite m best. Fundament 15 m2 2% 2% Se 1:3 0 .6 5.5 4 04 0 A LP Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern den 5. 19 2139 1835 Baubereich A 225 .00 565 70 li Monika Herzog-Wehrle ch bä B R= Gerad Bützelstrasse 27 en Baubereich B 9425 Thal 50.85 e Ka tz 51 7 60 .40 2 45 F 49 24 Freihaltebereich 51.9 1838 F 1.5 24 44 1:2 0 24 E 7.5 1:2 Erdwall (Spiel und Aufenthalt) 0 m 70 g, Antrag zum Verkauf der gemeindeeigenen 43.446 lun S= 2% do g Ein un ch ffn ie (S1) Seitenstrasse S1 bru chö tlin 1:3 Ab u Ba 1837 ch 1:2 ne Si 34.967 (S2) Seitenstrasse S2 50 1.75 4.25 9 .857 26.48 R=50 .571 .545 R=21 0 11 1:2 .03 1839 ra 45 19 de Liegenschaften im Sonnental. Dieser soll ht) .5 21 ric Ge R= eh ell he e (K 1:2 fal irdisc 0 de 1 R= lst Ab ter ra 36 5m Un Ge N e ss tra rs 1:2 e innerhalb der nächsten fünf Jahre parzellen- gg 1:2 R= re 5m 53 te Un W O 24 76 weise zu Marktpreisen erfolgen. Es stehen S m 70 S= ie tlin ch 1849 Si zwei Mehrfamilienhaus- sowie 16 Einfami- Gemeinderat 1111
Gleichzeitig sieht der Gemeinderat den Bau Die Teilnehmer für den Studienauftrag hat eines neuen Fussweges vor. Dieser soll eine der Gemeinderat in einem Präqualifikations- Verbindung von der Untereggerstrasse zum verfahren eruiert. Interessierte Teams konn- Sangenweg schaffen. ten sich um die Teilnahme bewerben, indem sie Referenzobjekte vorlegten. Die Erschliessung Sonnental lag vom 12. November bis 11. Dezember 2015 Voraussetzung für die Durchführung des öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen Studienauftrages ist die Zustimmung der eingegangen. Für den Fussweg erfolgt eine Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zum separate Auflage, da fremde Grundstücke Verkauf der Liegenschaften an der Urnen- betroffen und dafür zusätzliche Verhandlun- abstimmung vom 28. Februar 2016. gen nötig sind. Die Kosten für die Baulanderschliessung PROJEKT ZENTRUMSENTWICKLUNG belaufen sich auf total Fr. 1’677’000.00. Im Finanzvermögen hat der Gemeinderat Mit dem Projekt Zentrumsentwicklung un- ausserhalb des Erwerbs und Verkaufs von ter dem Slogan «Starkes Zentrum, lebendi- Grundstücken die Kompetenz, um unbe- ges Dorf» will der Gemeinderat das Dorf- schränkt und abschliessend über Ausgaben zentrum mit verschiedenen Teilprojekten zu befinden, die keine Verringerung des ver- attraktiver für alle machen: fügbaren Vermögens zur Folge haben. Vor- aussetzung bleibt allerdings die Zustimmung • für die Autofahrer wird mit der SBB- zum Verkauf der Liegenschaften durch die Unterführung Mühlegut die Stauproble- Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. matik vor der Barriere gelöst, • Velofahrer und Fussgänger erhalten Die Kosten für den neuen Fussweg in der neue, kurze Verbindungen, Höhe von Fr. 450’000.00 sind im Voranschlag • Nutzer des öffentlichen Verkehrs dür- 2016 der Investitionsrechnung enthalten. fen sich auf einen zentralen Bushof beim Bahnhof sowie eine höhere Fahrplan genauigkeit dank der SBB-Unterführung STUDIENAUFTRAG FÜR MEHRFAMILIEN- Mühlegut freuen, HÄUSER SONNENTAL • Gewerbetreibende profitieren von zu- sätzlichen Räumlichkeiten an vorteilhafter Der Gemeinderat hat einen Studienauftrag Lage und von einem belebteren Zentrum, für die beiden Mehrfamilienhäuser auf dem • Einwohnerinnen und Einwohner fin- Gegen die Untereggerstrasse gemeindeeigenen Land im Sonnental aus- den neuen, kinderfreundlichen Wohn- sollen zwei Mehrfamilienhäu ser entstehen. (unten) geschrieben. Angesprochen sind Teams aus raum in Zentrumsnähe, Architekten und Investoren. Sie sind einge- • Konsumentinnen und Konsumenten Das Projekt Zentrumsentwick laden, eine Studie für die mögliche Über- bietet sich ein grösseres Angebot an lung soll nicht nur die Ver bauung der Mehrfamilienhausparzellen ein- Läden und Dienstleistungsbetrieben, kehrsströme regeln, sondern auch die bauliche Entwicklung zureichen. Als Jury amtet der Gemeinderat, • Schülerinnen und Schüler fühlen sich steuern. (rechts) verstärkt durch drei externe Fachleute. auf verkehrsberuhigten Strassen sicherer, 12 Gemeinderat
Erholungssuchende erwartet der durch • Auszonungen sichergestellte Goldach- park mit Vernetzungen Richtung Kellen und Rantelwald. Bereits ausgeführt ist die Neugestaltung der Schulstrasse. Für die neue Blumenstrasse hat die Bürgerversammlung die notwendi- gen Kredite gesprochen. Für die Zentrums- überbauung ist die Baubewilligung erteilt. Dagegen läuft allerdings noch ein Rekurs- verfahren vor Baudepartement. Mit dem Voranschlag 2016 beantragt der Dank der Verlegung des Dorf Gemeinderat die Kredite für die Detailpro- baches entsteht Platz für eine jektierung der folgenden Vorhaben: neue Überbauung in Zentrums nähe. • SBB-Unterführung Mühlegut (inkl. Ver- zum Autobahnanschluss. Der Verkehr auf längerung Mühlegutstrasse, Einlenker der St.Gallerstrasse soll auch zukünftig Untereggerstrasse und Neugestaltung zum Anschluss Meggenhus geführt wer- Dorfplatzkreisel); Fr. 360’000.00 den. Zu attraktive Verkehrsverbindungen ins • Zentraler Bushof beim Bahnhof; Dorfzentrum über die Blumenstrasse oder Fr. 150’000.00 die Schulstrasse verleiten sonst Autofahrer • Neugestaltung Hauptstrasse; dazu, den neuen Anschluss Witen zu benut- Fr. 90’000.00 zen, insbesondere wenn die SBB-Unterfüh- rung Mühlegut gebaut ist. Ziel ist es, die Detailprojektierung soweit möglich im Jahr 2016 abzuschliessen, damit Dank der Verlegung des Dorfbaches an die die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Schulstrasse wird die Liegenschaft der Eilin- Jahr 2017 an der Urne über die Baukredite ger Holz AG frei für eine neue Wohnüber- befinden können. bauung. Gestützt auf die Vorprojekte ist für die drei Vorhaben mit Gesamtkosten von rund NEUGESTALTUNG BLUMENSTRASSE 15 Mio. Franken zu rechnen. Gestützt auf die Rückmeldungen der an stossenden Grundeigentümer sowie der NEUGESTALTUNG SCHULSTRASSE UND Verkehrspolizei hat der Gemeinderat die AUSBAU DORFBACH Projekte für die Neugestaltung der Blumen- strasse überarbeitet. So wird beispielsweise Die Neugestaltung der Schulstrasse mit dem das Verkehrskonzept im mittleren Abschnitt gleichzeitigen Ausbau des Dorfbaches ist angepasst. Anstelle der auf 5.20 m ver- das erste Vorhaben aus dem Gesamtprojekt schmälerten Strasse mit überfahrbaren Geh- Zentrumsentwicklung, das zur Ausführung bereichen beträgt die Strassenbreite nun gelangte. Bis auf den Deckbelag konnten einheitlich 5.60 m. Diese erlaubt – mit stark die Arbeiten noch im Jahr 2015 abgeschlos- reduziertem Tempo – den Begegnungsfall sen werden. Postauto-Postauto. Punktuelle Einengun- gen sind dort vorgesehen, wo Parkplätze Die neue Gestaltung trägt zu einem tie- möglich sind. Sie sorgen dafür, dass das Ge- feren Geschwindigkeitsniveau bei. Sie ist schwindigkeitsniveau allgemein tief bleibt. auch Teil der flankierenden Massnahmen Gemeinderat 13
Die neu gestaltete Blumen strasse ist Teil der Aufwertung des Dorfzentrums. Mit der neuen Strassenbreite ist es auch Die öffentliche Auflage der Strassenbau- möglich, den mittleren Abschnitt, der die projekte für die erste und zweite Etappe attraktivere Gestaltung der Vorzonen zu erfolgte im Februar 2016. den angrenzenden Geschäften vorsieht, zu verlängern. Er beginnt neu bereits ab der Sägestrasse (und nicht wie bisher vorgese- UMSETZUNG BELEUCHTUNGSKONZEPT hen ab der Unterstrasse). Dadurch verschie- FÜR DAS DORFZENTRUM ben sich auch die Kosten: Das Goldacher Dorfzentrum soll dereinst 1. Etappe: St.Gallerstrasse – Sägestrasse: nach einem einheitlichen Konzept, das der Fr. 995’000.00 Gemeinderat im Zuge des Projektes Zen 2. Etappe: Sägestrasse – Breitenweg trumsentwicklung erarbeitet hat, beleuch- Fr. 1’395’000.00 tet werden. Die Schulstrasse macht den 3. Etappe: Breitenweg – Hauptstrasse Anfang. Fr. 385’000.00 Der Gemeinderat entschied sich – gestützt Eine weitere, wichtige Änderung ist das auf eine Bemusterung – für ein Leuchten- durchgehende nordseitige Trottoir zwischen modell mit geraden Masten. Es passt sich Sägestrasse und St.Gallerstrasse. unauffällig ins Strassenbild ein, wertet die- ses aber gleichwohl auf. Die gesamte Neugestaltung der Blumen strasse ist auf die flankierenden Massnah- Dort, wo der Strassenraum nachts optisch men zum Autobahnanschluss abgestimmt, aufgeweitet werden soll, beispielsweise in macht aber auch ohne diesen Sinn. Kreuzungsbereichen, kommt eine spezielle Platzbeleuchtung zum Einsatz. Der Gemeinderat hat das Be leuchtungskonzept für das Dorfzentrum auf die Schulan lage ausgeweitet. Eine erste Etappe soll im 2016 umgesetzt werden. 14 Gemeinderat
BELEUCHTUNGSKONZEPT FÜR DAS STRASSENBAUPROJEKT UND TEIL SCHULAREAL IM DORFZENTRUM STRASSENPLAN ULRICH-RÖSCH-STRASSE UND ANKERWEG Der Gemeinderat gab – abgestimmt auf das Beleuchtungskonzept für die öffentlichen Im Zusammenhang mit dem Projekt für die Strassen im Dorfzentrum – ein Beleuch- Zentrumsüberbauung sieht der Gemeinderat tungskonzept für die Schulareale Wartegg, Anpassungen an der Ulrich-Rösch-Strasse und Oberstufe und Rosenacker in Auftrag. Ziel am Ankerweg vor. Er legte das Strassenbau- ist es, dunkle Ecken zu vermeiden, die zu projekt und den Teilstrassenplan im Juni 2015 unerwünschtem Verhalten der Jugendlichen öffentlich auf. Es ging die Einsprache eines verleiten. Diese sollen sich jedoch auch in anstossenden Grundeigentümers ein, der sich Zukunft auch ausserhalb der ordentlichen bereits gegen die Zentrumsüberbauung selbst Schulzeiten auf dem Areal aufhalten dürfen. wehrt. Den ablehnenden Entscheid des Ge- meinderates hat er mit Rekurs ans Baudepar- Die art light gmbh hat das Konzept vor- tement weitergezogen. Das Verfahren läuft gelegt. Es soll nun schrittweise umgesetzt noch. werden. Im Voranschlag 2016 sind dafür Fr. 31‘000.00 enthalten. VERLÄNGERUNG BAHNWEG GESTALTUNGSPLAN ZENTRUM Vom 14. April bis 13. Mai 2015 lag die Verlän- ÜBERBAUUNG gerung des Bahnweges als Verbindung zwi- schen der Klosterstrasse beim Künzlerpass und Am 16. Januar 2015 genehmigte das Amt der Industriestrasse in Rorschach öffentlich für Raumentwicklung und Geoinformation auf. Die Gemeinde Goldach realisiert dieses den Gestaltungsplan Zentrumsüberbauung. Projekt zusammen mit der Stadt Rorschach. Dieser erlangte damit Rechtskraft. Bevor es dazu kommen konnte, waren langwie- Es ist gelungen, für die Einsprachen auf rige Verhandlungen mit einem Einsprecher Goldacher Gemeindegebiet einvernehmli- nötig. che Lösungen zu finden. Ziel ist es, den Weg koordiniert mit der Verlängerung der Dop- Der Gestaltungsplan regelt die Überbauung pelspur durch die SBB zu bauen. Der Anteil der Liegenschaften im Dorfzentrum bis in der Gemeinde Goldach beläuft sich auf rund die Einzelheiten und stützt sich auf das Sie- Fr. 450’000.00. gerprojekt aus dem vorgängig durchgeführ- ten Investorenwettbewerb. TEILSTRASSENPLAN LAIMATSTRASSE Gestützt auf den Gestaltungsplan reichte die Fortimo Invest AG das Bauprojekt ein. Aufgrund der Bautätigkeit an der Laimat Auch gegen dieses erhob derselbe Grund strasse erfüllt diese neu die Bedingungen für In Goldach ist das Verfahren eigentümer Einsprache, die der Gemeinde- eine Gemeindestrasse 2. Klasse. Bisher war sie für die Verlängerung des Bahn rat in der Folge abwies. Derzeit ist das Re- als Gemeindestrasse 3. Klasse eingeteilt. Mit weges erfolgreich abgeschlos kursverfahren vor Baudepartement hängig. der Umklassierung geht der Strassenunterhalt sen. Gemeinderat 15
von den anstossenden Grundeigentümern auf die Gemeinde über. Der Teilstrassenplan Laimatstrasse trat mit der Genehmigung durch das kantonale Tiefbau- amt am 15. Januar 2015 in Rechtskraft. Er lag vorgängig während 30 Tagen öffentlich auf. Für das Naturschutzgebiet Schuppis gilt eine neue Schutzverordnung. NEUE SCHUTZVERORDNUNG OBERBEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG Im Rahmen der Gesamtrevision der Orts- VON ERLASSEN AUS DER ORTS planung unter dem Projekttitel «Zukunft PLANUNG Goldach» hat der Gemeinderat die neue Schutzverordnung erlassen und vom Das Amt für Raumentwicklung und Geo 23. September bis 23. Oktober 2014 öf- information genehmigte am 14. September fentlich aufgelegt. Es sind 21 Einsprachen 2015 die Teilzonenpläne und weitere Erlasse eingegangen. Im Jahr 2015 konnte der aus der Gesamtrevision der Ortsplanung Gemeinderat 18 Einsprachen rechtskräf- «Zukunft Goldach». Sie sind damit rechts- tig erledigen. Bei zwei Verfahren laufen kräftig und werden sofort vollzogen. noch Verhandlungen mit der Aussicht auf eine einvernehmliche Lösung. Gegen einen Die Genehmigung umfasst konkret: Einspracheentscheid hat der betroffene Grundeigentümer Rekurs beim kantonalen • Zusammenzug der Teilzonenpläne aus Baudepartement eingelegt. Dieses Verfah- der Ortsplanungsrevision 2011–2014 ren läuft noch. • 2. Nachtrag zum Zonenplan: Zweck- bezeichnung der rechtskräftigen Grünzonen gemäss Art. 17 BauG OBERBEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG • Änderung Legende Zonenplan DER BESONDEREN SCHUTZVERORD • Aufhebung Überbauungsplan Stauden NUNG SCHUPPIS äcker vom 7. August 1995 inkl. 1. Ände- rung vom 7. April 1999 und 2. Änderung Mit Verfügung vom 27. August 2015 geneh- vom 12. Mai 2004 migte das Amt für Raumentwicklung und • Überbauungsplan Sonnenberg Geoinformation des Kantons St.Gallen die Besondere Schutzverordnung Schuppis. Der Bestandteil der oberbehördlichen Geneh- Erlass erlangte damit Rechtskraft. migung sind auch die Teilzonenpläne Alte Landstrasse, Äueli und Blumenegg I, welche Die Besondere Schutzverordnung Schuppis alle Auszonungen von Bauland beinhal- regelt zum einen den Schutz und die Pflege ten. Diese Teilzonenpläne können allerdings des Biotopes von nationaler Bedeutung. Sie nicht in Rechtskraft erwachsen, weil dage- ermöglicht zum anderen aber auch ein ge- gen noch Beschwerdeverfahren vor Verwal- ordnetes Nebeneinander von Schutzgebiet tungsgericht hängig sind. und BMX-Bahn. LANDUMLEGUNG THANNÄCKER Die Schutzverordnung ist Teil der Revision der Goldacher Ortsplanung unter dem Pro- Das Gebiet Schuppis/Thannäcker ist die jekttitel «Zukunft Goldach». letzte grosse Industrielandreserve. Wegen den teilweise unglücklichen Grenzverläu- fen und der fehlenden Erschliessung hat der Gemeinderat vor einigen Jahren ein Land- 16 Gemeinderat
umlegungsverfahren eingeleitet. Dieses be- ÜBERBAUUNGSPLAN RIETBERGSTRASSE inhaltet die Baulinien für die Erschliessung, die Strassenprojekte, die neuen Grenzzie- Mit dem Überbauungsplan Rietbergstrasse hungen samt Lastenbereinigungen und will der Gemeinderat ein weiteres Mal eine Wertausgleichen sowie den Schlüssel für die innere Verdichtung in einem bestehen- Verlegung der Erschliessungskosten. den Baugebiet ermöglichen. Aufgrund der Es zeichnet sich ab, dass eine einvernehmliche besonderen Grundstücksformen und den Lösung mit allen einbezogenen Grundeigen- bereits heute unterschrittenen Gebäude tümern möglich ist und folglich die Chance abständen sind innerhalb des Plangebietes besteht, dass im öffentlichen Auflageverfah- an der Rietbergstrasse in der Regelbau- ren, das noch im ersten Halbjahr 2016 erfol- weise kaum mehr bauliche Entwicklungen gen soll, keine Einsprachen eingehen. möglich. Der Überbauungsplan Rietberg strasse definiert für jedes Grundstück Bau- Die Gemeinde Goldach wird ebenfalls einen bereiche. In diesen haben Hauptbauten Erschliessungsbeitrag leisten müssen in ei- einen reduzierten Gebäudeabstand von 6 m ner Grössenordnung, die eine Urnenabstim- sowie reduzierte Grenzabstände einzuhal- mung bedingt. ten. Die Grenz- und Gebäudeabstände nach Regelbauweise kommen nicht zur Anwen- dung. Zudem dürfen die Bauten entlang der ÜBERBAUUNGSPLAN Rietbergstrasse mit Zwischenbauten mitein- SULZ-/TELLSTRASSE ander verbunden werden. Der Gemeinderat hat den Überbauungsplan Die öffentliche Auflage erfolgte vom Sulz-/Tellstrasse erlassen. Dieser ermöglicht 24. November bis 23. Dezember 2015. der AVD Goldach AG die dringend benö- Es sind keine Einsprachen eingegangen. tigte Betriebserweiterung sowie den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern. GOLDACH IST ENERGIESTADT Die öffentliche Auflage fand vom 17. No- vember bis 16. Dezember 2015 statt. Es Mit Beschluss vom 24. November 2015 er- sind Einsprachen eingegangen. teilte die Labelkommission des Trägervereins Energiestadt der Gemeinde Goldach das Label als Energiestadt. Dieses gilt als Aus- zeichnung für die nachweisbaren und vor- bildlichen Resultate in der Entwicklung ihrer kommunalen Energiepolitik. Mit dem Landumlegungsverfahren wird die letzte Die offizielle Übergabe fand anlässlich der grosse Industrielandreserve baureif gemacht. Eröffnung der WUGA durch Regierungsrat Willi Haag statt. Für den Gemeinderat ist das Label insbeson- dere die Verpflichtung, den eingeschlage- nen Weg weiterzugehen. NEUES ENERGIEFONDSREGLEMENT Der Gemeinderat hat ein neues Energie- fondsreglement erlassen. Dieses sieht die Bildung eines Energiefonds vor, der Gemeinderat 17
die Sanierung der Heizzentrale in der Ober- stufe enthalten. Das Sanierungskonzept setzt auch in Zu- Goldach darf seit November durch eine jährliche Einlage der Techni- kunft auf verschiedene Standbeine. Das 2015 offiziell das Logo Ener schen Betriebe Goldach in der Höhe von Oberstufenzentrum, die Mehrzweckhalle, giestadt tragen. Fr. 100’000.00 bis Fr. 200’000.00 finanziert das Schulhaus Wartegg sowie das Schul- wird. Aktuell dient der Energiefonds der haus Rosenacker (inkl. Turnhallen) werden Förderung von Sonnenkollektoren, Photo- mittels eines neuen Blockheizkraftwerks, voltaikanlagen, Energieberatung und Öf- einer neuen Erdsonden-Wärmepumpe so- fentlichkeitsarbeit. Die finanziellen Beiträge wie eines neuen Öl-/Gasheizkessels beheizt. variieren je nach Leistungsfähigkeit der An- Die Anlagen werden wird in der bestehen- lagen. Die Energieberatung und die Öffent- den Heizzentrale im 1. UG des Oberstufen- lichkeitsarbeit werden vollständig über den zentrums platziert. Energiefonds finanziert. Die Arbeiten sind – unter Vorbehalt der Kre- ditgenehmigung durch die Bürgerversamm- lung – bereits vergeben. PHOTOVOLTAIKANLAGE AN DER FASSADE DES HOCHDRUCKPUMP WERKES RIETLI NEUE GASPRODUKTE Im März 2015 konnten die Technischen Analog dem Strom hat der Gemeinderat Betriebe die Photovoltaikanlage an der neue Gasprodukte und parallel dazu ein Fassade des Hochdruckpumpwerkes Rietli neues Standardprodukt eingeführt. Ohne in Betrieb nehmen. Sie liefert Strom für Rückmeldung erhalten die Kundinnen und 43 Haushalte. Das Gebäude gehört der Kunden in Zukunft Erdgas mit einem Bio- Regionalen Wasserversorgung St.Gallen AG gasanteil von 5 % geliefert. Auf Wunsch RWSG. Das Nutzungsrecht ist mit einem sind folgende Alternativprodukte lieferbar: Dienstbarkeitsvertrag geregelt. • Erdgas ohne Biogas (- 0,5 Rp./kWh) Die RWSG hat überdies einen Beitrag von • Erdgas mit 20 % Biogasanteil Fr. 100’000.00 an die Anlage geleistet, weil (+ 1,4 Rp./kWh) sie dank dieser auf eine Fassadensanierung • 100% Biogas (+ 8,1 Rp./kWh) verzichten konnte. Die Gemeinde selbst wird für ihre Liegen- schaften in Zukunft das Produkt mit einem PHOTOVOLTAIKANLAGE AUF DEM Biogasanteil von 20 % bestellen. DACH DER WARTEGGHALLE Im Zusammenhang mit der Sanierung der Auch in Zukunft sollen verschiedene Energieträger Wärme aus der Heizzentrale des Oberstufenzent Wartegghalle installierten die Technischen rums liefern. Betriebe Goldach auf dem gesamten Hal- lendach eine Photovoltaikanlage. Diese konnte im August 2015 in Betrieb genom- men werden. Seither liefert sie Strom für 100 Haushalte. SANIERUNG HEIZZENTRALE OBERSTUFE Im Voranschlag 2016 der Investitionsrech- nung ist ein Kredit von Fr. 716’000.00 für 18 Gemeinderat
RENATURIERUNG SEEUFER Fr. 403’000.00 leistet. Die Umrüstung auf ein neues Kugelfangsystem kostet Fr. 294’000.00. Nördlich des Gebäudes des Seeclubs hat Dieses besteht aus einer Metallkonstruktion, sich in den vergangenen Jahren ein natür- welche die Energie des Geschosses vernichtet licher Kiesstrand gebildet. Verantwortlich und das Blei in einem Behälter auffängt, wo es dafür sind drei Buhnen, die ins Gewässer entnommen und fachgerecht entsorgt werden hineinragen. Eine Buhne ist ein in etwa kann. rechtwinklig vom Ufer aus errichtetes damm artiges Bauwerk aus aufgeschichteten Stei- Die Finanzierung erfolgt über den Zweckver- nen. Es bewirkt, dass angeschwemmtes band. Für Goldach ergeben sich daraus zusätz- Kies liegen bleibt und sich mit der Zeit ein liche Beiträge an den Betrieb in der Grössen- naturnahes Ufer bildet. ordnung von Fr. 8’000.00 pro Jahr. Nun soll auch der restliche Uferabschnitt Die Arbeiten starteten im Herbst 2015 und bis zum Freibad Seegarten auf diese Weise sind bis im Frühjahr 2016 abgeschlossen. renaturiert werden. Dafür sind zwei weitere Buhnen nötig. Heute bildet ein Blockstein- satz den Uferabschluss. UMBAU UND ERWEITERUNG LA VITA SENIORENZENTRUM Die Bauarbeiten müssen bei tiefem Wasser- stand ausgeführt werden. Es ist mit Kos- Die Arbeiten für den Umbau und die Er- ten von rund Fr. 70’000.00 zu rechnen, die weiterung des La Vita Seniorenzentrums grösstenteils durch Subventionen des Kan- verlaufen nach Plan. Sie sollen im Herbst tons gedeckt sind. 2016 abgeschlossen sein. Bereits konnte ein Grossteil der Bewohnerinnen und Bewoh- Das Wasserbauprojekt lag vom 1. Dezember ner neue Zimmer beziehen. bis 30. Dezember 2015 öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Allerdings wird das Projekt mit einer Kos- tenüberschreitung abschliessen. Die Stimm- bürgerinnen und Stimmbürger genehmig- KUGELFANGSANIERUNG SCHIESSANLAGE ten für den Umbau und die Erweiterung des WITEN La Vita Seniorenzentrums einen Gesamt kredit von Fr. 15’947’500.00. In diesem Be- Seit dem Bau der regionalen Schiessanlage im trag berücksichtigt ist ein Abzug von 10 % Jahr 1972 dienen Erdwälle als Kugelfänge. Das für Ausmassreserven, Rabatte und Skonti. Blei bleibt im Erdreich stecken, belastet den Boden und kann – je nach Situation – auch zu en nicht mehr Verschmutzungen des Grundwassers führen. Sc hi es sa nl age Witen dien n. Die Erdwälle de r saniert werde e. Si e m us st en aufwändig als Kugelfäng Das Umweltschutzgesetz bestimmt deshalb, dass solche Anlagen nur noch bis 2020 be- trieben werden dürfen. Bis dahin sind sie auf neue Kugelfangsysteme umzurüsten oder aber stillzulegen. Es macht Sinn, im Zuge dieser Umrüstung auch die Altlasten zu sanieren, zu- mal sich der Bund an diesen Kosten grosszügig beteiligt. Der Zweckverband Witen hat ein entsprechen- des Sanierungsprojekt erarbeitet und die not- wendigen Kredite eingeholt. Die Sanierungs- kosten belaufen sich auf total Fr. 864’000.00, woran der Bund einen Beitrag von
Der Gemeinderat war sich bewusst, dass VORERST KEIN AUSBAU DES PELAGO solche generellen Abzüge gerade bei Um- bauten heikel sind. Sie entsprechen aber Das Projekt für den Ausbau des regionalen einer langjährigen Praxis und haben sich bei Pflegeheims PeLago bleibt bis auf Weite- anderen Projekten, beispielsweise beim Bau res sistiert. Seit dem ursprünglichen Ent- des Jugendzentrums oder der Sanierung scheid über einen Projektwettbewerb und des Warteggschulhauses, bewährt. Zudem der Verzögerung, die sich aus der Überprü- wollte sich der Gemeinderat eine ehrgeizige fung der weiteren Beteiligung durch die Vorgabe machen. Stadt Rorschach ergab, hat sich die Nach- fragesituation verändert. Der Verwaltungs- Im Falle des La Vita Seniorenzentrums wird rat des Zweckverbandes behält die weitere sich dieses Vorgehen für einmal nicht aus- Entwicklung im Auge. Der Ausbau bleibt zahlen. Gemäss aktueller Hochrechnung eine Option für den Fall, dass die Nachfrage ist mit einer Kostenüberschreitung von nach Pflegeheimplätzen wieder anzieht. Fr. 835’000.00 oder 5,2 % des bewilligten Handlungsbedarf besteht jedoch insbeson- Baukredites zu rechnen. Der Gemeinderat dere im Untergeschoss des Altbaus, wo bei- kann Mehrkosten bis 10 % in eigener Kom- spielsweise auch die Küche untergebracht petenz und abschliessend bewilligen. ist. Der Zweckverband hat den Sanierungs- bedarf zusammen mit der architekten : Der Empfangsbereich des La Das La Vita Seniorenzentrum ist ein unselb- rlc ag eruiert und wird der Delegiertenver- Vita Seniorenzentrums präsen ständiges öffentlich-rechtliches Unterneh- sammlung die notwendigen Kredite bean- tiert sich hell und freundlich. men der Gemeinde und führt folglich eine tragen. Die Finanzierung erfolgt vollständig eigene Rechnung. Damit besteht auch die über den Zweckverband. Vorgabe eines eigenwirtschaftlichen Betrie- bes, inkl. der Abschreibungen und Zinsen. Der Gemeinderat ist zuversichtlich, dass die BAUABRECHNUNG NEUBAU Selbstfinanzierung trotz der Mehrkosten JUGENDZENTRUM möglich bleibt. Dabei helfen auch die der- zeit sehr tiefen Zinsen auf Fremdkapital. Die Bauabrechnung des Jugendzentrums schliesst mit Gesamtkosten von Fr. 1’387’062.40 ab. Der Baukredit belief sich auf Fr. 1’481’000.00. Die Minderkosten betragen folglich Fr. 93’937.60. Das Erweiterungsprojekt für das PeLago wird zurückge stellt. BAUABRECHNUNG NEUBAU GARDEROBENGEBÄUDE Beim Neubau des Garderobengebäudes am Dammweg sind Mehrkosten gegen- über dem Voranschlag in der Höhe von Fr. 180’653.50 zu verzeichnen. Die Gesamt- kosten belaufen sich auf Fr. 848’160.55. Die Gründe dafür liegen zum einen in ei- nem fehlerhaften Kostenvoranschlag. Zum anderen ergaben sich Mehrkosten aufgrund einer aufwändigen Hangsicherung beim Bahndamm. Dass diesbezüglich Hand- lungsbedarf bestand, zeigte sich erst nach intensiven Regenfällen im Sommer 2013,
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