Bachelorarbeit - FH Joanneum (FHJ)

 
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Bachelorarbeit - FH Joanneum (FHJ)
Bachelorstudiengang
„Energie-, Verkehrs- und Umweltmanagement“

Kapfenberg

 Bachelorarbeit
 zur Erlangung des akademischen Grades eines
 Bachelor of Science in Engineering (BSc)

 Zivile Drohnen
 Richtlinien, Gefahren und Potential

vorgelegt von:
Marvin KÖNIG

Betreuerin:
DI Tina SOVEC

Kapfenberg, 06.2020
Bachelorarbeit - FH Joanneum (FHJ)
Bachelorstudiengang „Energie-, Verkehrs- und Umweltmanagement“

Eidesstattliche Erklärung
Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Bachelorarbeit selbstständig angefertigt
und die mit ihr verbundenen Tätigkeiten selbst erbracht habe. Ich erkläre weiters, dass ich
keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle aus gedruckten,
ungedruckten oder dem Internet im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt übernommenen
Formulierungen und Konzepte sind gemäß den Regeln für gutes wissenschaftliches Arbeiten
zitiert und durch Fußnoten bzw. durch andere genaue Quellenangaben gekennzeichnet.
Die vorliegende Originalarbeit ist in dieser Form zur Erreichung eines akademischen Grades
noch keiner anderen Hochschule vorgelegt worden. Diese Arbeit wurde in gedruckter und
elektronischer Form abgegeben. Ich bestätige, dass der Inhalt der digitalen Version vollständig
mit dem der gedruckten Version übereinstimmt.
Ich bin mir bewusst, dass eine falsche Erklärung rechtliche Folgen haben kann.

Datum, Ort: Unterschrift:

Juni 20 Zivile Drohnen – Richtlinien, Gefahren und Potential Seite I
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Danksagung
Mit dieser Danksagung möchte ich mich nochmals bei all jenen Personen bedanken, die auf
die unterschiedliche Art und Weise zum Gelingen dieser Arbeit beigetragen haben.
An erster Stelle möchte ich meiner Betreuerin Frau DI Tina Sovec danken. Mit viel
Engagement, kritischen sowie hilfreichen Anregungen, wurde ich richtungsweisend während
meiner Bachelorarbeit hervorragend betreut. Das auch eine gewisse Freiheit, während des
Schreibprozesses gegeben wird, ist nicht immer selbstverständlich.
Des Weiteren möchte ich mich auch bei Herrn Wolfgang Pust von HiWay TV und Herrn Dipl.
-Ing. Philipp Knopf von Skyability für die Experteninterviews und den damit gewonnenen
Einblicken bedanken. Ebenso gilt ein Dank, Frau DI Anja Benesch, für die umfangreiche und
nette Betreuung während des Praxissemesters bei der Mürztaler Verkehrsgesellschaft.
Ein herzliches Dankeschön geht auch an Marion Schöffauer und Ines Jaritz für das
Korrekturlesen der Bachelorarbeit und des Praxissemesterberichts.
Zu guter Letzt, möchte ich mich noch bei meinen Eltern, Sandra und Hubert König recht
herzlich bedanken. Ohne ihrer Hilfe, der finanziellen Unterstützung, sowie den stets
motivierenden Worten und großartigen Beistand, wäre dieses Studium niemals möglich
gewesen.

Juni 20 Zivile Drohnen – Richtlinien, Gefahren und Potential Seite II
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Gendererklärung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Bachelorarbeit die Sprachform des
generischen Maskulinums angewandt. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die
ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden
werden soll.

Juni 20 Zivile Drohnen – Richtlinien, Gefahren und Potential Seite III
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Kurzfassung
„Schneller, besser und günstiger“ - Was sich nach einem Werbespruch anhört sollen Drohnen
nun verwirklichen. Die steigende Nachfrage nach Online-Bestellungen und rascher
Warenauslieferungen, zwingen Paketdienstleister neu zu denken. Die Lösung scheint in
Drohnen gefunden zu sein. Doch auch andere Branchen haben die Möglichkeiten der
unbemannten Fluggeräte bereits für sich entdeckt und forschen, sowie nutzen, diese bereits
auf die unterschiedlichsten Arten und Weisen.
Das Ziel dieser Bachelorarbeit ist eine kritische und objektive Betrachtung von zivilen Drohnen.
Das 21. Jahrhundert und der damit einhergehende hohe Stand der Technik, besonders in
Bezug auf die Elektronik und der Mikroprodukte, gilt als Durchbruch für zivile Drohnen. Neue
Einsatzgebiete und Aufgaben konnten dadurch erschlossen werden. Spezielle technische
Ausrüstung, wie die verschiedensten Sensoren oder Kameras, sind heutzutage in Drohnen
bereits integriert, oder können noch zusätzlich montiert werden. Vor allem in der
Landwirtschaft, zur Inspektion, oder auch für Vermessungsaufgaben werden Drohnen häufig
eingesetzt. In dieser Arbeit wird aufgezeigt welche Tätigkeiten Drohnen bereits absolvieren,
wo noch weitere Forschung nötig ist und ob Drohnen im Endeffekt mehr Potential oder Gefahr
mit sich bringen.
Um diese Fragen zu beantworten, werden dazu in dieser Arbeit zuerst die grundlegenden
Begriffe geklärt und ein kurzer Blick in die Anfangszeit der Drohnen geworfen. Dem folgt die
derzeitige rechtliche Lage in Österreich sowie die Suche nach einem einheitlichen
europaweiten Gesetz. Um eine realistische Betrachtung zu gewährleisten und Vor-, sowie
Nachteile abwiegen zu können, befindet sich der Fokus vor allem auf den verschiedenen
Einsatzmöglichkeiten der Drohnen, sowie den damit einhergehenden Gefahren und
Störungen. Um auch eine praxisnahe Meinung in die Betrachtung mit aufzunehmen, wurden
Experteninterviews durchgeführt, wodurch weitere Schlüsse gezogen werden konnten.
Einerseits wird diskutiert ob Drohnen für Unternehmen in der Praxis schon von großer
Wichtigkeit sind und wozu diese Fluggeräte benutzt werden. Andererseits auch welche
positiven sowie negativen Erfahrungen bereits gesammelt werden konnten und wohin sich
Drohnen laut den Experten noch entwickeln werden.
Abschließend werden in dieser Bachelorarbeit aktuelle Forschungsprojekte bekannter
Unternehmen aufgezeigt. Um ein breites Spektrum an Projekten zu erreichen, wird ein Blick
auf internationale sowie auch nationale Projekte geworfen. Allen voran der Onlineriese
Amazon, sowie aber auch das deutsche Unternehmen DHL und die Österreichische Post. Zu
guter Letzt, wird versucht in die nahe Zukunft zu blicken, um auch potenzielle zukünftige
Einsatzmöglichkeiten der unbemannten Fluggeräte zu analysieren. Damit kann schließlich das
endgültige Potential oder die Gefahr, die von zivilen Drohnen ausgeht, bestimmt werden.

Juni 20 Zivile Drohnen – Richtlinien, Gefahren und Potential Seite IV
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Abstract
“Faster, better and cheaper” - What sounds like a marketing slogan, should now be realised
by drones. The growing demand for online shopping and fast deliveries, are forcing the parcel
service providers to think in new ways. It looks like the solution is found in drones. Moreover,
other sectors have started to leverage the hidden possibilities of the unmanned aircrafts. Each
industry is currently researching and using drones in different ways.
The aim of this study is to provide a critical and objective view on civil drones.
The 21st century along with the high standard of technology, especially in relation to electronic
and micro products, is considered as a breakthrough for civil drones. New operation areas and
tasks could be entered. Special technical equipment, like different sensors or cameras, are
nowadays already integrated in drones or can be additionally installed. Drones will be used
mainly in the agriculture sector, for inspections or for measurement tasks. This study
demonstrates which different tasks drones can perform, where a lot of researching is still
required and if drones in the end are of larger potential or threat.
To answer these questions, basic definitions will be explained first and a short view on the
beginning of drones will be taken. It will be followed by the legal situation in Austria and the
search for a standard Europe-wide law. To guarantee a realistic view, and to compare the pros
and cons, the focus of this thesis is on the different applications of drones and the connected
risks and disruptions. To also include a practical view, expert interviews have been conducted
to draw further conclusions. Firstly, the importance of drones for companies nowadays will be
discussed. Secondly, the usage of these aerial vehicles will be argued. Furthermore, the
experts will be asked which positive or negative experiences have been made so far and what,
based on the asked experts, will be the future of drones.
Finally, current projects of famous companies will be explained in this bachelor thesis. To cover
a wide range on projects, international as well as national projects will be analysed. Above all,
the online enterprise Amazon, but also the German company DHL and the Austrian Post will
be analysed. At the end, the future of drones will be part of this study, to discover possible
future tasks of the unmanned aerial vehicles. With that in mind, the highest potential or the
highest threat of drones can be identified.

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Inhaltsverzeichnis
Eidesstattliche Erklärung ........................................................................................................ I
Danksagung .......................................................................................................................... II
Gendererklärung .................................................................................................................. III
Kurzfassung ......................................................................................................................... IV
Abstract ................................................................................................................................. V
1 Einleitung ....................................................................................................................... 1
 1.1 Problemstellung ...................................................................................................... 1
 1.2 Zielsetzung.............................................................................................................. 1
 1.3 Methodik ................................................................................................................. 2
2 Grundlagen über Drohnen .............................................................................................. 3
 2.1 Definition ................................................................................................................. 3
 2.2 Historische Anfänge ................................................................................................ 4
 2.3 Stand der Technik ................................................................................................... 4
 2.3.1 Bauformen ....................................................................................................... 5
3 Rechtliche Grundlagen von Drohnen .............................................................................. 8
 3.1 Gesetzgebung der Drohnen in Österreich ............................................................... 8
 3.1.1 Flugmodelle ..................................................................................................... 8
 3.1.2 Spielzeug ......................................................................................................... 9
 3.1.3 Klasse 1 ......................................................................................................... 10
 3.1.4 Klasse 2 ......................................................................................................... 11
 3.1.5 Zusammenfassung der Klassifizierung ........................................................... 11
 3.2 Einsatzgebiete und Bewilligung ............................................................................. 12
 3.3 Entwicklungen in der Gesetzgebung ..................................................................... 13
4 Einsatzgebiete von Drohnen ........................................................................................ 15
 4.1 Film- und Fernsehindustrie .................................................................................... 15
 4.2 Landwirtschaft ....................................................................................................... 16
 4.3 Meteorologie ......................................................................................................... 18
 4.4 Drohnen Einsatz bei Rettungskräften .................................................................... 19
 4.5 Private Nutzung..................................................................................................... 21
 4.5.1 Hobbybereich ................................................................................................. 21
 4.5.2 Rennsport ...................................................................................................... 21
5 Störungen durch Drohnen ............................................................................................ 22

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 5.1 Problembereiche und ethische Fragen .................................................................. 22
 5.1.1 Verfolgbarkeit ................................................................................................. 22
 5.1.2 Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre ................................................. 23
 5.1.3 Detect, Avoid and No-Drone-Zones................................................................ 24
 5.1.4 Loss of Link .................................................................................................... 25
 5.2 Schäden durch Drohnen und ihre Folgewirkungen ................................................ 27
 5.3 Hackerangriff ......................................................................................................... 29
6 Expertenbefragung über Drohnen ................................................................................ 31
 6.1 Vorbereitung und Durchführung ............................................................................ 31
 6.2 Zusammenfassung Interview, „HiWay TV“ ............................................................ 32
 6.3 Zusammenfassung Interview, „Skyability GmbH“ .................................................. 32
 6.4 Erkenntnisse der Expertenbefragung .................................................................... 33
7 Zukunftspotential der Drohnen ..................................................................................... 34
 7.1 Zustellung und Logistik.......................................................................................... 34
 7.1.1 Amazon .......................................................................................................... 35
 7.1.2 Österreichische Post ...................................................................................... 37
 7.1.3 DHL................................................................................................................ 39
 7.1.4 Das Problem der berühmten „Letzten Meile“ .................................................. 41
 7.2 Weitere Einsatzmöglichkeiten ............................................................................... 42
8 Schlussfolgerung .......................................................................................................... 44
Literaturverzeichnis ............................................................................................................. 46
Abbildungsverzeichnis ......................................................................................................... 51
Tabellenverzeichnis............................................................................................................. 52
Formelverzeichnis ............................................................................................................... 53
Abkürzungsverzeichnis ....................................................................................................... 54
Anhang................................................................................................................................ 55
 Anhang 1 - Interview „HiWay TV“ Herr Wolfgang Pust ..................................................... 55
 Anhang 2 – Interview „Skyability“ Herr Philipp Knopf ....................................................... 58

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1 Einleitung
Im Jahre 2019 sind Drohnen in jeglicher Hinsicht schon lange kein komplexes Konstrukt der
Technik mehr. Angefangen von Militärdrohnen, der Nutzung in der Filmbranche sowie des
öffentlichen Dienstes, bis hin zur Modelldrohne des Nachbarn, werden diese oftmals von der
Gesellschaft noch unerwünschten Teilnehmer, doch immer aktueller und keineswegs seltener.
Doch was verbirgt sich hinter diesem kalten und oftmals schweren Metall? Dienen sie wirklich
nur zum Angriff, zur Abschreckung, oder steckt vielleicht doch ein etwas anderer Kern, ein
anderer Sinn dahinter als es sich auf dem ersten Blick vermuten lässt?
Eines vorweg, Drohnen dienen der Öffentlichkeit und somit einen jedem Einzelnen mehr als
man vorerst glauben möchte. Sei es nur um ein Live-Event aus dem bestmöglichen Winkel zu
übertragen, zur Aufnahme von Landschaftsbildern, oder zum Beispiel als erste Begutachtung
eines Areals bei einem Einsatz der Bergrettung. Aufgrund des Fortschritts in den letzten
Jahrzehnten, besonders in den Bereichen der Mikroprodukte und der Elektronik, haben sich
Drohnen aller Art mehr und mehr in unserer Gesellschaft etabliert.

1.1 Problemstellung
Die Welt im 21. Jahrhundert wird immer „smarter“ und Drohnen gehören möglicherweise schon
bald zum Alltag eines Jeden dazu. Doch immer wiederkehrende Vorfälle sorgen für
Negativschlagzeilen und rücken die unbemannten Flugobjekte oftmals in ein falsches Licht.
Die Zukunft ist jedoch eindeutig, Drohnen bekommen in unserer heutigen Welt, auch aufgrund
des immer stärker zunehmenden technologischen Fortschrittes, eine höhere Aufmerksamkeit
zugesprochen. Doch wie weit geht der Mensch um dies auch zu gewährleisten und wo liegt
das Endpotential bzw. wo fängt das Risiko dieser neuartigen Technologie bereits an?
Des Weiteren sind jene gesetzlichen Rahmenbedingungen dieses stark zunehmenden Trends
noch in einer Entwicklungsphase, sowie oftmals unklar für die breite Masse dargestellt.
Folglich führen Drohnen auch in der Öffentlichkeit immer wieder zu diversen Problemen.

1.2 Zielsetzung
Das Primärziel dieser Bachelorarbeit ist es, einen kritischen sowie fachlichen Blick auf zivile
Drohnen wiederzugeben. Mithilfe einer Analyse der vorhandenen Datenquellen, eines
Einblickes in die Gesetzgebung, der Abschätzung des Nutzungs- und Gefährdungspotentials,
sowie praxisbezogene Fallbeispiele, gilt es die endgültige Frage beantworten zu können, ob
sich hinter Drohnen ein erhöhtes Potential oder doch eine erhöhte Gefahr verbirgt.
Nach einer möglichen Antwort auf die Frage zuvor, heißt es einen Schritt weiter zu gehen um
als Sekundärziel das vollkommene Potential oder erwartete Risiko zu evaluieren und einen
realistischen Ausblick in die nahe Zukunft der Drohnen zu riskieren.
Ebenso hilfreich kann das Festlegen eines sogenannten Nicht-Zieles sein. Einerseits ist es
kein Ziel dieser Arbeit „die eine perfekte Drohne“ zu finden. Ebenso wird nicht auf die
Energieversorgung der Drohnen eingegangen. Der Verfasser möchte auch nicht den Eindruck
vermitteln, dass er das Thema „Drohne“ bereits von einem gewissen Standpunkt aus
betrachtet. Der Leser soll nicht den Eindruck bekommen das der Verfasser das „Produkt

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Drohne“ hier mit dieser Arbeit verkaufen möchte. Ganz im Gegenteil, es geht wirklich um einen
nüchternen sowie kritischen Blick auf eine mögliche zukünftige Welt.

1.3 Methodik
Um zu den oben erläuterten Zielen zu gelangen, ist es von Nöten, Recherchen und
Befragungen durchzuführen. Angefangen von Sach- und Fachbüchern, wissenschaftlichen
Artikeln und Zeitschriften, bis hin zu Interviews mit Experten. Diese Art der Methodik verhilft
zu einem ersten Überblick, sowie in weiterer Folge zu spezifischeren Einblicken in die Welt
der Drohnen. Ein Interview dient nicht nur dazu eine Meinung aus erster Hand zu bekommen,
sondern auch um eine persönliche Note in diese Bachelorarbeit miteinzubringen.

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2 Grundlagen über Drohnen
Das Kapitel „Grundlagen über Drohnen“ liefert einen ersten Überblick. Der Fokus liegt auf einer
grundsätzlichen Definition von themenspezifischen Inhalten, der allgemeinen Beschreibung,
der Abgrenzung hin zu nicht-zivilen Drohnen, bis hin zu bestimmten technischen Eckdaten
einer jeden Drohne. Um auch zukunftsweisend denken zu können, wird zuvor noch ein kurzer
Blick auf die erwähnenswerte Anfangszeit der unbemannten Flugobjekte geworfen.
Abschließend wird in diesem Kapitel der aktuelle Stand der Technik weitestgehend beleuchtet,
um einen Eindruck zu bekommen, wo die technischen Grenzen derzeit gegeben sind.

2.1 Definition
„Eine Drohne ist ein unbemanntes Luft- oder Unterwasserfahrzeug, das entweder von
Menschen ferngesteuert oder von einem integrierten oder ausgelagerten Computer gesteuert
und damit (teil-)autonom wird.“ [1] Exakt so wird der Begriff „Drohne“ vom Gabler
Wirtschaftslexikon definiert. Erweitert man nun die Suche, findet man unzählige weitere Arten
und Möglichkeiten der Beschreibung. Das Ausschlaggebende bleibt jedoch das Wort
„Unbemannt“. Damit ist gemeint, dass sich wie bei einem z.B. klassischen Helikopter kein Pilot
mehr innerhalb des Flugobjektes befinden muss. Das unbemannte Luftfahrzeug, im
Englischen oftmals mit „Unmanned Aerial Vehicle“ (UAV), im Deutschen laienhaft als Drohne
bezeichnet, lässt sich des Weiteren in ihre verschiedensten Einsatzbereiche unterteilen,
angefangen vom militärischen, politischen, journalistischen, wissenschaftlichen,
wirtschaftlichen bis hin zum privaten und persönlichen Einsatz. Geht man sprichwörtlich eine
weitere Ebene hinaus, lassen sich Drohnen grundsätzlich auf militärische und zivile Nutzung
klassifizieren. [1] Militärische, also nicht-zivile Möglichkeiten der Nutzung, werden vor allem
von Spionagedrohnen oder Kampfdrohnen, die zur Aufklärung, Erkundung, Bekämpfung,
sowie der Zerstörung dienen, eingesetzt. Bekannte Vertreter sind hier Drohnen wie die
Predator, GlobalHawk, oder die EuroHawk. [2]
Des Weiteren muss noch erklärt werden, worin sich eine Drohne von Objekten, wie z.B. einem
Roboterarm oder einer Rakete unterscheidet. Nach der Definition der Universität Oldenburg,
„dass eine Drohne ein wiederverwendbares unbemanntes Vehikel ist“, lässt sich dies rasch
beantworten. Das Wort Vehikel assoziiert man mit einer bewussten Bewegung, somit fällt der
Roboterarm in einer Fabrik, der an einem Fließband etwas zusammenschweißt aus der
Definition einer Drohne aus, da dieser zwar selbstständig handelt (autonom), ebenso
unbemannt ist, sich aber nur an Ort und Stelle bewegt. Das letzte Kriterium ist die
Wiederverwendbarkeit, welche Objekte wie eine abgeschossene Rakete ebenso ausnimmt.
[3]
Ebenso muss der oben genannte Begriff „autonom“ bzw. „teilautonom“ geklärt werden. Unter
autonom versteht man, dass das Objekt vollständig allein handelt – der Faktor Mensch fällt
somit aus und muss auch nicht mehr agieren. Teilautonom oder auch automatisiert, ist eine
Vorstufe von autonom, wobei hier der Mensch zwar immer noch eingreifen muss, oder auch
kann, jedoch von dem System in vielen Bereichen zahlreich unterstützt wird.

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Um sich jedoch nicht in Begrifflichkeiten zu verlieren, beschränkt sich diese Arbeit, nur auf
zivile Luftdrohnen und es wird unter dem Begriff „Drohne“ das zivile, unbemannte Fluggerät
(UAV) verstanden.

2.2 Historische Anfänge
Wie so oft in der Zeitgeschichte finden technische Fortschritte und Entwicklungen ihre Anfänge
beim Militär. Dasselbe gilt auch für die ersten dokumentierten Einsätze von Drohnen. In den
noch sprichwörtlichen „Kinderschuhen“ steckten die unbemannten Flugkörper im Jahre 1849
bei einem Angriff auf Venedig. Die Reichweite der Geschütze war zu gering, weshalb der
Artillerieoffizier Franz von Uchatius, Bomben an einfachen Ballons befestigte, um diese dann
über das sonst so schwer zugängliche Umland hinwegfliegen zu lassen. [4]
In Zeiten des Ersten Weltkrieges wurden vermehrt Forschungen und Testflüge an den ersten
unbemannten Flugzeugen durchgeführt, welche per Funk (radio controlled) gesteuert wurden.
Die Briten entwickelten Mitte der 30er Jahre die „Queen Bee“, die Bienenkönigin. Diese wurde
hauptsächlich für Schießübungen der Meeresflotte verwendet und deckte gleichzeitig ihre
Schwächen auf. Die Queen Bee konnte damals im Geradeausflug auf derselben Höhe bereits
eine Geschwindigkeit von rund 160km/h für eine Stunde lang aufrechterhalten. Der Leiter der
amerikanischen Marine Operationen, bekam davon Wind und somit entwickelte Commander
Delmar Fahrney für die US Navy die ersten Drohnen. , welche Hier hatte die Drohne angeblich
auch ihren Namensursprung, wobei der Begriff „Drohne“ aus seiner eigenen Fantasie stammt,
was womöglich aber auch als Zeichen des Respektes für die Bienenkönigin, mit der alles
anfing, galt. [5]
Dienten die Flugkörper damals noch hauptsächlich der Schießübung, bekamen sie im weiteren
historischen Verlauf immer mehr an Bedeutung zugesprochen. In den 60er Jahren wurden
Drohnen, auch im Verlauf des Kalten Krieges, zwar mehr zur Aufklärung genutzt, blieben
jedoch auch in den nächsten Jahrzenten hauptsächlich immer noch eines rein militärischen
Zweckes zu Nutze. [6]
Erst im Jahre 2013 wurden im US-Bundesstaat North Dakota, Drohnen zur allgemeinen
Sicherheit eingesetzt und man spricht von den ersten zivilen Drohnen. Damit wurden erstmalig
Verdächtige, Unfall- sowie Verbrechensopfer gesucht. Noch im selben Jahr kündigte Amazon
Chef Jeff Bezos etwas an, was die Einsatzbereiche der zivilen Drohne revolutionieren sollte:
Bestellungen sollten künftig mittels der unbemannten Fluggeräte zugestellt werde, sprich die
Pakete sollen direkt vor die Haustür des Kunden von Drohnen abgelegt werden. „Prime Air“
wird der zukunftsgebundene Service genannt, der sich aber bis heute noch in einer weltweiten
Testphase befindet. [6] oder [vgl. ebd.]

2.3 Stand der Technik
In den oben angeführten Kapiteln wurden bereits die Luftdrohnen, UAV (Unmanned Aerial
Vehicle) genannt. Jedoch werden Drohnen nicht nur in dieser Kategorie unterteilt, sondern
man spricht auch von unbemannten Boden- sowie Wasserfahrzeugen. In der englischen
Literatur findet man oftmals auch Abkürzungen wie UGV (Unmanned Ground Vehicle) oder
USV (Unmanned Sea Vehicle). [3]

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Aufgrund der immer zunehmenden und erfolgreichen Sprünge im Rahmen der
technologischen Entwicklung, hat sich der Bereich der Drohnen dem Alltagsmenschen gezeigt
und sich aus dem langjährigen Schatten des Krieges gekämpft. Dementsprechend ist es auch
kaum verwunderlich, dass sich die verschiedensten Branchen diesem Thema widmen und
Interesse zeigen, um neue Services unter der Verwendung der neuartigsten Technik diverser
Drohnen anzubieten, bestehende Angebote zu perfektionieren oder einfach einen
attraktiveren Preis anbieten können. Doch nicht nur Großkonzerne à la Amazon erkennen das
große Potential. Auch entstehen dadurch neuartige und spezialisierte Dienstleister in den
eigentlich unterschiedlichsten Berufszweigen. [7] Unter diesen diversen zivilen
Anwendungsfällen fallen die verschiedensten Möglichkeiten der Nutzung, wie z.B.
Filmaufnahmen, Aufgabenbereiche in der Land- und Agrarwirtschaft, Vermessungen,
Katastrophenhilfe, der viel diskutierte Postversand oder einfach nur für die Privatnutzung.

2.3.1 Bauformen
Bei all den genannten Paradebeispielen ist es denkbar, dass der physische Aufbau der
Drohnen nicht immer gleich bleibt, und somit von Einsatzgebiet zu Einsatzgebiet variabel ist.
Im Laufe der Zeit haben sich somit die unterschiedlichsten Bauformen ergeben: je nach Art
des zu erreichenden Zieles war die eine größer und hatte zahlreichere Rotoren als die andere,
da sie mehr transportieren musste. Waren es nun mehr elektronisch verbaute Teile, um eine
weitere Strecke fliegen zu können, eine höhere Distanz zu überwinden, eine schärfere
Pixelauflösung an den verbundenen Bildschirm zu liefern, oder sei es einfach um schwerere
Pakete zu liefern.
Während bei militärischen Drohnen die Flügel wie bei einem klassischen Flugzeug fest fixiert
sind, sieht dies bei den Zivilen doch etwas anders aus. Hier spricht man nicht mehr von
Flügeln, sondern von Rotoren, wie zum Beispiel bei einem Helikopter. So lassen sich Drohnen
nach ihrer Bauform, also der Anzahl ihrer Rotoren, unterscheiden.

2.3.1.1 Quadrokopter

 Abbildung 1: Quadrokopter [8]

Mit insgesamt vier Rotoren ist der Quadrokopter (Abbildung 1) die mit Abstand am häufigsten
genutzte Bauform und wird im privaten als auch im gewerblichen Bereich eingesetzt. [9] Zwei
der Rotoren drehen sich im, die anderen zwei gegen den Uhrzeigersinn, womit das
Rotationsmoment aufgehoben wird und sich die Drohne stabilisieren kann. Auch hier gibt es

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wiederum zwei unterschiedliche Ausführungen, je nach Anordnung der vier Rotoren. Einmal
sind sie, von oben betrachtet sowie auf den Piloten zu bewegend, wie ein „X“ und bei der
zweiten Variante sind die Rotoren um 45° gedreht, also wie ein „+“ angeordnet, (siehe
Abbildung 2). Dieser Bau der Drohne wurde deshalb so beliebt bei Käufern, weil sie nicht nur
ein gutes Preis-/ Leistungsverhältnis bietet, sondern auch durch ihre vier Rotoren sehr gut die
Stabilität halten kann. Im privaten Bereich sind diese zumeist mit einer Kamera ausgestattet,
aber auch im gewerblichen haben sie sich bei einfacheren Aufgaben mit noch etwas geringer
Traglast als äußerst nützlich erwiesen. [8]

 Abbildung 2: Quadrokopter: "X" links, "+" rechts [2]

2.3.1.2 Hexakopter

 Abbildung 3: Hexakopter [8]

Bei einem Hexakopter (Abbildung 3) sind an drei oder sechs Armen insgesamt sechs Rotoren
angebracht. Wiederum drehen sich je drei im und drei Rotoren gegen den Uhrzeigersinn. Der
Vorteil besteht augenscheinlich in der höheren Anzahl an Rotoren, was ein höheres
Startgewicht zulässt. Im Einsatz sind diese meist im professionellen Bereich, da sie oftmals
Spezialequipment wie Wärmebildkameras mit sich transportieren. Ein weiterer Pluspunkt
besteht bei der größeren Masse, denn dadurch lässt sie sich störungsfreier fliegen und ist im
Gegensatz zum Quadrokopter nicht so anfällig gegenüber Windböen. Auch erwähnenswert ist
die Ausfallssicherheit. Im Falle das eine Rotor aus diversen Gründen ausfallen würde, lässt
sich die Drohne immer noch sicher landen. [8]

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2.3.1.3 Octokopter

 Abbildung 4: Octokopter [8]

Wie der Name schon verrät, handelt es sich beim Octokopter um eine Drohne mit acht
Rotoren, die an vier oder eben acht Armen angebracht sind (Abbildung 4). Der Vorteil der
höheren Schubkraft überwiegt auch hier wieder und wird somit ebenso wie der Hexakopter,
fast ausschließlich von gewerblichen Anwendern eingesetzt. Nutzer sind jene die ihr
besonders schwerwiegendes Equipment in die Luft bringen müssen, meist aus dem medialen
Bereich, wie zum Beispiel Filmteams oder Fotografen. Der Octokopter weist eine noch
geringere Empfindlichkeit gegenüber Windstößen auf, kann somit sehr stabil in der Luft stehen
bleiben und bietet eine noch höhere Sicherheit gegen Ausfällen von Rotoren. Dieses acht
Rotoren Fluggerät gibt es am „Drohnenmarkt“ in zwei verschiedenen Ausführungen: einmal
den Standard-Octokopter mit acht Armen und somit einem Rotor pro Arm und den X8-Kopter
mit nur vier Armen, wobei bei diesem Modell je ein Rotor an der Oberseite und ein Rotor an
der Unterseite jedes Armes befestigt ist. [8]

2.3.1.4 Ergänzendes
Neben diesen geläufigen Modellen haben sich auch mit der Zeit weitere Bauformen am Markt
gezeigt, konnten sich jedoch nie in der großen Masse etablieren. Der Begriff Multikopter
beschreibt z.B. all jene Drohnen mit mehr als zwei Rotoren die in einer Ebene angeordnet
sind. Als Spezialfall gibt es hier den bereits oben genannten X8-Kopter, oder den Y4, der vorne
ähnlich dem Quadrokopter ist, hinten jedoch mittig gleich zwei Rotoren hintereinander an
einem Arm befestigt hat und sich dadurch die Gesamtform eines „Y“ ergibt. [10]
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anschaffungskosten mit der Anzahl der Rotoren
steigen. Wobei auch zu beachten ist, dass ebenso die Betriebssicherheit, Traglast sowie
Flugsicherheit und -stabilität mit der Anzahl der Rotorenregler steigen. [11]

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3 Rechtliche Grundlagen von Drohnen
Mit dem fast schon schlagartigen Erfolgsdurchbruch von Drohnen in den letzten Jahren kamen
die dazugehörigen Gesetze fast nicht hinterher. Viele Regelungen sind oftmals nicht klar
definiert, werden von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt, was das Ganze bei kleinen
fliegenden schnellen Objekten schwieriger macht, da diese mit einer Leichtigkeit Grenzen
überwinden können. Das Ziel dieses Kapitels ist es Klarheit in dem ungeliebten Rechtsbereich
von Drohnen zu schaffen, mit besonderem Augenmerk auf die aktuelle Lage der
Gesetzgebung in Österreich, sowie der voraussichtlich kommenden neuen EU-Regelung
2020.

3.1 Gesetzgebung der Drohnen in Österreich
Vorerst muss gesagt werden, dass es einen Grund gibt warum die Regelungen von Drohnen
so heikel sind und nur mit einer vorherigen Expertenabschätzung sowie besonderer Vorsicht
angegriffen und aktualisiert werden. Dieser Sektor ist in ständiger Entwicklung und ist noch
lange nicht am Ende angekommen. Jedoch ein Hauptgrund, warum dieses Thema sehr
sensibel ist, liegt wohl daran, dass sich Drohnen im Sektor der Luftfahrt eingebunden haben,
in dem hohe Standards schon seit Langem Usus sind. Im Jahr 2013 wurde in Österreich die
Regelung mit der Novelle des Luftfahrtgesetzes erlassen. Im Umkehrschluss bedeutet dies,
dass die Erwähnung im § 129 des LFG über Modellflüge, mit der neuen Novelle außer Kraft
gesetzt wurde. Eine einfachere Klassifizierung in vier unterschiedlichen Kategorien war das
Ergebnis, das seit dem 01.01.2014 gültig ist (siehe Tabelle 1). [7]

 Flugmodelle § 24c LFG Spielzeug § 24d LFG
 Klasse 1 § 24f LFG Klasse 2 § 24g LFG
 Tabelle 1: Regelungsklassen von Drohnen im Luftfahrtgesetz [7]

3.1.1 Flugmodelle
Bei der ersten Kategorie werden seitens des Gesetzgebers Flugmodelle nachfolgenden
Kriterien definiert:
§ 24c. (1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die
selbständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung
zum Piloten verwendet werden können und
 1. in einem Umkreis von höchstens 500 m und
 2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich
 zum Zwecke des Fluges selbst [12]
Und bei dem zweiten Punkt fängt das Problem bereits an, denn was versteht man unter dem
„Zwecke des Fluges“? Diese Formulierung bietet ein gewisses Konfliktpotential, denn es
bezieht sich auf die Absicht des Fluges. Ist das Ziel des Fluges das man Filmaufnahmen
erstellt, wird von einem Flugmodell der Klasse 1 ausgegangen und benötigt eine Bewilligung
durch die Austria Control GmbH (ACG). Andersrum hingegen, wenn zwar eine Kamera

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montiert ist, jedoch der Zweck des Fluges nur der Flug selbst ist, befindet sich die Drohne in
der Kategorie „Flugmodell“. [7]
Grundsätzlich wäre dann nach dieser Regelung auch jeder Private dazu verpflichtet, der auch
nur ein Foto von seinem Grundstück macht, seine Drohne bewilligen zu lassen. [13]
Innerhalb der Kategorie Flugmodell wird nochmals nach dem Gewicht unterschieden, das
wiederum zu unterschiedlichen Voraussetzungen führt. Hat die Drohne ein Gesamtgewicht
von bis zu 25kg, wird keine Bewilligung gefordert. Bei einem höheren Startgewicht ist eine
Genehmigung von Nöten. [7]

3.1.2 Spielzeug
Eine weitere Kategorie von Drohnen wird als Spielzeug klassifiziert, wenn sie keine
Bewegungsenergie von mehr als 79 Joule (bei einem Absturz) entwickelt und somit auch keine
Bewilligung mehr benötigt. Das entspricht bei einer maximalen Flughöhe von 30m ca. 250
Gramm Gewicht. Darunter fallen die einfachsten Spielzeughelikopter, welche somit aus dem
Regelungskonzept des Luftfahrtgesetzes ausgenommen werden. [7] Theoretisch würde sich
auch mit solchen Geräten eine kommerzielle Nutzung ohne Bewilligung betreiben lassen, bzw.
lässt sich somit ausrechnen, wie hoch und schnell man überall damit fliegen darf. [14]
Bezüglich der Berechnung lassen sich die zulässigen Faktoren mittels der Formel der
kinetischen Energie (=Bewegungsenergie) wie folgt ermitteln:
 1
 = × × 2
 2

 = Kinetische Energie in Joule
 m: Masse in kg
 v: Geschwindigkeit in m/s
 Formel 1: Bewegungsenergie [15]

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zeigt deutlich auf, dass die
Bewegungsenergie entscheidend für das Ausmaß des Gefährdungspotential ist, welches von
der Drohne ausgeht. Dazu wurden zwei Diagramme auf der Website des Bundesministeriums
bereitgestellt. Einerseits die Bewegungsenergie beim Aufprall (Abbildung 5), sowie beim
eigentlichen Flug (Abbildung 6).

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 Abbildung 5: Bewegungsenergie beim Aufprall [16]

 Abbildung 6: Bewegungsenergie im Flug [16]

Nach Analyse der beiden oben dargestellten Abbildungen, lässt sich erkennen, dass die
eingezeichneten Kurven die Grenze von 79 Joule darstellen. Alles darunter wird als Spielzeug,
bzw. darüber als Flugmodell definiert. Anhand dessen, lässt sich auch ermitteln wie schwer,
schnell und hoch eine „größere“ Drohne sein dürfte, damit diese ebenso als Spielzeug
klassifiziert wird. Als Beispiel: Eine Drohne mit 1 kg und einer maximalen Höhe von 7,9 m
sowie einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h, wäre in der Klasse der Spielzeuge
einzuordnen.

3.1.3 Klasse 1
Für alle kommerziellen Drohnen bzw. jene die nicht unter dem Begriff Flugmodell fallen,
widmet das österreichische Gesetz zwei weitere Klassifizierungen. Klasse 1 beschreibt all jene
unbemannten Fluggeräte, die zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden können. Ebenso
ist die vorherige Einschränkung von 500 m zum Piloten nicht mehr relevant. Allerdings muss
immer noch eine Sichtverbindung (ohne technische Hilfsmittel), aufgrund des Risikos und der
sonst schwierigen Abschätzung zu anderen Objekten, bestehen. Somit sind alle Drohnen
dieser Klasse bewilligungspflichtig. [7]

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3.1.4 Klasse 2
Die zweite und gleichzeitig letzte Klassifizierung der Flugmodelle ist Klasse 2. Dazu gilt, dass
sich Drohnen ohne Sichtkontakt betreiben lassen dürfen. Rechtlich gesehen werden alle
Fluggeräte dieser Klasse wie Zivilluftfahrzeuge behandelt. Somit ist ein Betrieb derzeit auch
nur im Einzelfall und nach Erteilung einer Erprobungsbewilligung zulässig. Die Erfüllung von
Bauvorschriften à la Musterprüfung oder z.B. Pilotenschein sind unerlässlich. [17]

3.1.5 Zusammenfassung der Klassifizierung
Um den Überblick noch zu bewahren ist es hilfreich die oben genannten rechtlichen
Grundlagen nochmals zusammenzufassen (Tabelle 2), ähnlich wie es das Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie gemacht hat. Das Ministerium hat versucht, mittels
einer vereinfachten und kompakten Darstellung einen guten Überblick zu bieten. (Abbildung
7).
 Flugmodell Spielzeug Klasse 1 Klasse 2

 Rechtliche
 § 24c LFG § 24d LFG § 24f LFG § 24g LFG
 Grundlage
 Nicht der Landesverteidigung dienend
 • Entgeltlich,
 gewerblich
 • Unentgeltlich, nicht • Bewegungsenergie < 79 Joule • Auch über „zum
 Betrieb gewerblich Zweck des Fluges“
 • hinaus
 • Zum Zweck des Fluges Unentgeltlich, nicht gewerblich
 • > 500 m
 • ≤ 500 m Betriebsradius
 Betriebsradius

 Bewilligung
 > 25-150 kg:
 ≤ 25 kg: Bewilligung
 Bewilligung Keine Bewilligung durch ACG
 Keine durch ACG
 durch ACG Bewilligung wie Zivilluftfahrzeuge
 Bewilligung LBTH67
 LBTH70

 Sichtverbindung Direkte Direkte Ohne direkte
 Direkte Sichtverbindung
 Sichtverbindung Sichtverbindung Sichtverbindung
 Tabelle 2: Zusammenfassung der Klassifizierung [18]

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 Abbildung 7: Vereinfachte Klassifizierung des BMVIT [13]

3.2 Einsatzgebiete und Bewilligung
Nachdem festgestellt wurde in welche Kategorie die eigene Drohne fällt, bzw. ob man eine
Bewilligung benötigt oder nicht, stellt sich als nächstes die Herausforderung der Art der
Bewilligung. Hierzu werden Drohnen wiederum in drei unterschiedlichen Kategorien unterteilt.
Anmerkung: Es ist grundsätzlich egal ob die Drohne in Klasse 1, 2 oder Flugmodell fällt. Es
geht nur darum, ob eine Bewilligung benötigt wird oder nicht. Anhand einer 3x3 Matrix (siehe
Abbildung 8) wird festgestellt, für welche Kategorie man den Antrag stellen muss. Der
Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen Einsatzgebiet und Gewichtsklasse. Aus der
jeweiligen Kombination ergibt sich dann in weiterer Folge die Voraussetzungen im folgenden
Bewilligungsverfahren.

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 Abbildung 8: Bewilligungsmatrix [17]

Einsatzgebiet I entspricht dem unbesiedelten Gebiet. Dies ist ein Gebiet, welches maximal nur
eine sekundäre Bebauung aufweist (Lagerhallen, Silos), oder auf dem sich Gebäude ohne auf
Dauer benutzbaren Raum (infolge von Zerstörung, Verfall) befinden. Ebenso dürfen sich keine
unbeteiligten Personen auf dem Gebiet aufhalten.
Einsatzgebiet II – besiedeltes Gebiet – ist ein Siedlungsbereich mit primären Gebäuden, die
eben primär als Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebiet genutzt werden. [19]
Dicht besiedelt, also Einsatzgebiet III, beschreibt die nächst größere Stufe, also räumlich
geschlossene Besiedelungsgebiete (z.B. Ortskern, Bezirkshauptstadt). [17]
Bei der Betriebsmasse wird wiederum in 3 Kategorien unterteilt, angefangen von 5 kg, 5-25
kg, bis schließlich einem Gewicht der Drohne von 25-150 kg. Die Kombination aus diesen zwei
Faktoren ergeben somit 3 Kategorien, A, C und D. Der Hauptanteil an verkauften Drohnen
(Quadrokopter) befindet sich in Kategorie A. Damit man einen positiven Bewilligungsbescheid
ausgestellt bekommt, muss unter anderem das Antragsformular korrekt ausgefüllt werden, die
Drohne versichert sein (Luftfahrzeughaftpflichtversicherung) sowie eine Kopie des
Lichtbildausweises des Piloten (Mindestalter entspricht 16 Jahre) an Austro Control übermittelt
werden. Für die Kategorie C muss das ausgefüllte Antragsformular inklusive aller Dokumente,
die in diesem Formular beschrieben sind, korrekt ausgefüllt und übermittelt werden. Dies
entspricht in groben Zügen nur kurz erwähnte technische sowie betriebliche Anforderungen,
sowie diverse Kriterien des Piloten. Für die dritte Kategorie gelten dieselben Voraussetzungen
wie bei C, jedoch werden nur Bewilligungen im Einzelfall ausgestellt, da diese unbemannten
Luftfahrzeuge ein erhöhtes Gefährdungspotential darstellen. Die Anforderungen dafür finden
sich in den Durchführungsbestimmungen des Lufttüchtigkeits- und
Betriebstüchtigkeitshinweises Nr. 67 (LBTH 67). Austria Control gibt die Kosten für eine
einjährige Bewilligung von rund € 330 an. [17]

3.3 Entwicklungen in der Gesetzgebung
Die rechtlichen Grundlagen für Drohnen in der Europäischen Union wurden seither jedem
Mitgliedsstaat selbst überlassen. Doch aufgrund der rasanten Entwicklung in diesem
zukunftsträchtigen Markt, erkennt auch die EU das enorme Potential an und sieht
Handlungsbedarf. Die Europäische Kommission schätzt, dass der europäische Drohnensektor
bis 2035 einerseits mehr als 100.000 Menschen direkt beschäftigen wird und zusätzlich

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wirtschaftlich mit mehr als 10 Milliarden € jährlich zu Buche schlagen wird. Hier wird
insbesondere der Dienstleistungsbereich hervorgehoben. [20]
Etwa 100.000 Drohnen militärischer, gewerblicher oder auch nur rein privater Art sind
insgesamt österreichweit bereits im Einsatz (Stand 2019). Wie bereits beschrieben, ist auch
die Kategorisierung der Drohnen bzw. die Bewilligungsbescheinigung noch immer ein langer
und steiniger Weg in der österreichischen Bürokratie. Dies soll sich ab Juli 2020 ändern. Denn
die neue EU-Verordnung regelt den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge, was ab 01.07.2020
in allen Mitgliedsstatten gilt, wobei auch ein Überganszeitraum für die einzelnen
Bestimmungen bis 30.06.2022 vereinbart wird. Diese neuen Regeln sollen gewährleisten,
dass Hersteller sowie Nutzer EU-weit die wichtigen Faktoren wie Sicherheit, Privatsphäre, den
Umgang mit persönlichen Daten und den Umweltschutz in Bezug auf Drohnen respektieren.
Drohnen werden dann in drei spezielle Kategorien eingeteilt: Open, Specific und Certified.
Beginnend von Open; dieser Kategorie werden jene Drohnen zugeteilt, von denen ein sehr
niedriges Risiko ausgeht, daher ist keine Genehmigung erforderlich. Specific beschreibt ein
erhöhtes Risiko, somit sind bei diesen Drohnenarten eine Bewilligung durch nationale
Behörden und eine Pilotenausbildung Pflicht. Certified steht für hohes Risiko, was wiederum
vergleichbar mit den traditionellen bemannten Luftfahrzeugen ist.
Auch eine neue Einteilung bezüglich der erlaubten Flughöhe, der Registrierungspflicht und der
Drohnenpiloten Ausbildung wird von der EU vorgegeben.
 • Wird die Flughöhe von 50 Metern erreicht, abhängig von Drohnengröße und Flugzone,
 bedarf es einer Pilotengenehmigung.
 • Allgemein gilt für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm, ab Juli 2020 eine
 Registrierungspflicht.
 • Um die benötigte Kompetenz für das Fliegen zu bestätigen, muss diese künftig mittels
 einer Online Ausbildung und den entsprechenden Tests nachgewiesen werden.
Weiters wurden rechtlich bedenkliche Säulen in folgenden Bereichen festgelegt:
 • Registrierung der Betreiber, inkl. Registrierungsnummer am Fluggerät
 • Warnfunktionen bei potenzieller Verletzung von Luftraumgrenzen – in fachtechnischen
 Kreisen spricht man auch von erhöhter Geosensibilisierung
 • Direkte Fernidentifikation mittels einer Liftfahrzeug Positionsverfolgung
 • Verwendung von elektronischer Echtzeit Kommunikation
 • Ausbildung sowie ein erforderlicher Nachweis von Kenntnissen in Bezug auf den Piloten
 • Festlegung von sogenannten „No-Drone Zones“ durch die Mitgliedsstaaten. Dies
 bezeichnet Gebiete in dem ausnahmslos keine Drohnen zugelassen werden, z.B.
 Flughafen, Regierungsgebäude oder ähnliches. [21]

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4 Einsatzgebiete von Drohnen
Auch bedingt durch den stets zunehmenden technischen Fortschritt entwickeln sich die
unbemannten Fluggeräte weiter und erreichen ungeahnte Höhen. Ein Beispiel: Stärkere
Motoren, die trotzdem nicht mehr Gewicht mit sich bringen, erlauben es mehr Equipment zu
transportieren und somit werden neue Einsatzgebiete für die Drohnen erschlossen. Nach der
privaten Nutzung hat auch die Arbeitswelt die neuartigen Möglichkeiten, die durch Drohnen
entstanden sind, entdeckt und revolutioniert Schritt für Schritt das Business im 21.
Jahrhundert.
Mittels Drohnen lassen sich viele Aufgaben automatisieren und zuvor riskante Tätigkeiten
auch ohne eine Gefährdung von Menschenleben durchführen. Dies wird, langfristig gesehen,
zu nachhaltigen Veränderungen führen und das Zusammenleben und tägliche Leben in vielen
Teilen effizienter und sicherer gestalten. Kapitel 4 beschreibt die derzeitigen Einsatzgebiete
von Drohnen, wie sie diese jeweiligen Branchen, auf die eine oder andere Art, verändern,
sowie was für weitere Bereiche sich möglicherweise erschließen könnten. [8]

4.1 Film- und Fernsehindustrie
Drohnen würde man allgemein vermutlich am ehesten mit den Begriffen „Kamera, Aufnahme,
Bilder“ verbinden. Damit erschließt sich auch schon die erste Branche: Drohnen in der Film-
und Fernsehindustrie. Spätestens seit 2012 hat auch Hollywood einen genauen Blick auf die
Nutzung von Drohnen gewagt, denn die atemberaubenden Verfolgungsszenen des 007-
Hitstreifens „Skyfall“ wurden mit fliegenden Kameras gedreht. Auf den ersten Blick sieht es
wie eine normale Szene in einem aufregenden James Bond Film aus. Sieht man jedoch etwas
genauer hin, fragt man sich wie eine klassische Kamera mit einem Motorrad Schritt halten
kann, dass über die Dächer Istanbuls rast? Dies war in Expertenkreisen der Beginn der
andauernden Etablierung von unbemannten Fluggeräten in der Filmbranche. [22]
Früher war es von Nöten Helikopter zu mieten, die einerseits nicht nur mit unzähligen
behördlichen Auflagen bei jeder Nutzung herausragten, sondern auch mit enormen
Mehraufwand sowie erhöhten Kosten ins Gewicht einer jeden Produktion fielen. War die
Möglichkeit eines Helikopters nicht gegeben, (die Filmszene spielte sich z.B. in engen
Bereichen ab, die für einen Helikopter nicht zugänglich waren) konnte man noch auf ein
Krangerüst ausweichen. Jedoch musste auch dieses erstmals natürlich, gemäß den
Sicherheitsrichtlinien aufgebaut, danach hoffentlich auch sinngemäß genutzt werden. Des
Weiteren ist dieses Gerüst leider nicht allzu flexibel und muss letzten Endes wiederum
abgebaut werden. Auch diese Methode kostete enorm viel Planung, Zeit und Geld.
Somit kamen die Drohnen der Filmbranche gerade recht. Die Vorteile überwiegen hier enorm:
Zum einen kann eine Drohne ohne Probleme vom Boden aus von nur einer qualifizierten
Person gesteuert werden. Drohnen ermöglichen hierbei komplexe Bewegungspfade
zurücklegen, um auch enge Passagen zu überwinden und vom passenden Winkel aus für jede
Szene zu filmen. Sogar Flugzeugsimulationen lassen sich mit speziell angefertigten Drohnen
bewerkstelligen, da sie sich wie ein echter Kampfjet durch die Lüfte bewegen können. Auch
ist es möglich diese neuartige Kameratechnologie auf Innenraumszenen zu übertragen. Durch
den Einsatz eines erfahrenen Drohnenpiloten und einer zuvor durchgeführten Planung, lassen

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sich auch komplexe Indoor-Szenen durch sehr schnelle Bildwechsel und
Richtungsänderungen realisieren. Weitere Vorteile bei der Nutzung von Drohnen sind, dass
man sie sehr spontan einsetzen kann, sie nicht viel Platz benötigen und im Vergleich zu den
oben genannten Alternativen weniger ins Budget fallen. Bei den Filmproduktionen werden
meistens keine gewöhnlichen, auf dem Markt erhältlichen Drohnen eingesetzt, sondern die
Filmbranche setzt auf Spezialanfertigungen, um eben für konkrete Szenen das jeweilig
passende Fluggerät parat zu haben. [8]
Einen rechtlichen Sieg konnte Hollywood auch bereits 2014 einfahren, als die Federal Aviation
Admission bekanntgab, dass ab sofort auf den Geländen der Film- und Fernsehstudios
unbemannte Kameradrohnen zum Einsatz gebracht werden dürfen. Christopher J. Dodd,
Vorsitzender der Motion Picture Assocation of America, jubelte über diese Entscheidung und
fügte hinzu, dass dies „Ein Sieg für die Zuschauer in aller Welt“ wäre. Denn damit geht es um
mehr als nur eine rechtliche Entscheidung, da es nun neue Möglichkeiten gibt, fantastische
Bilder auf eine andere Art und Weise einzufangen. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten
Filmprojekte, die mittels Drohnen realisiert wurden, immer außerhalb der USA gedreht werden
(zum Beispiel: Harry Potter in Schottland, Transformers in Ägypten, oder auch Skyfall in
Istanbul), also in Ländern wo die Restriktionen Seitens des Gesetzgebers nicht so stark
vorgesetzt wurden und sich somit mehr Freiheit für Regisseure ergab. US-Verkehrsminister
Anthony R. Foxx brachte die neue Entscheidung über die Drohnenregulation in den USA
schließlich auf den Punkt: "Ein bedeutender Meilenstein in der Ausweitung des kommerziellen
Gebrauchs". [23]
Zusammengefasst haben Drohnen die Ur-Methoden wie Helikopter oder einen Kran zwar noch
nicht vollständig ersetzt, jedoch die Filmbranche auf neue zuvor ungeahnte Höhen gebracht.
Durch den Einsatz modernster Technik und den verschiedensten Möglichkeiten entwickelte
sich für Regisseure ein neuartiger Spielplatz der Moderne im 21. Jahrhundert der sich auch in
den nächsten Jahrzenten noch stets weiterentwickeln wird.

4.2 Landwirtschaft
„Mit mehr Wissen im Pflanzenbau gezielt handeln, präzise Datenerfassung auf
Vegetationsebene mit nahtlos integrierter multispektraler Bildverarbeitung, entwickelt für die
Landwirtschaft.“ [24] Was sich mehr nach einem Zitat aus einem futuristischen Hollywood
Streifen anhört, ist eigentlich nur der neueste Slogan der P4 Multispectral Drohne des
Weltmarktführers DJI in der Land und Agrarwirtschaftsbranche. [25]

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