INFORMATIONSDIENST UMWELT - LANDESHAUPTSTADT HANNOVER - Dezember 2018 - Hannover.de

 
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Dezember 2018

  INFORMATIONSDIENST
  UMWELT

LANDESHAUPTSTADT HANNOVER
Der Informationsdienst Umwelt richtet sich an alle Bereiche, Initiativen und Verbände,
die in der vernetzten Umweltberatung in Hannover tätig sind sowie an Multiplikator*innen und
    andere Akteur*innen, die sich mit Themen des Umweltschutzes und der Umweltbildung
                                          befassen.

  Er soll regelmäßig und aktuell über Umweltaktivitäten in Hannover berichten und im Sinne
                      einer effektiven Zusammenarbeit auch dazu dienen,
     eine größere Transparenz zwischen Verwaltung und Umweltakteur*innen zu schaffen.

                    Projekte, Veranstaltungen, Broschüren, Infoblätter,
         Termine, Ansprechpartner*innen, etc. - kurz: Alle Neuigkeiten nehmen wir
                          gern in der nächsten Ausgabe mit auf.

Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Bereich Umweltschutz
Umweltplanung und -management
Arndtstraße 1
30167 Hannover
Telefon: 0511 168 4 06 02 und – 4 66 14
67umweltbildung@hannover-stadt.de

www.hannover.de

Redaktion: Anna Hißmann, Ingrid Schulz
Inhaltsverzeichnis
Informationen aus dem Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
des Rates der Landeshauptstadt Hannover
1.   Grünflächen/Naturschutz                                          Seite 1 – 3
2.   Energie/Klimaschutz                                              Seite 3 – 4
3.   Luftreinhaltung                                                  Seite 4 – 6
4.   Bodenschutz                                                      Seite 7 – 8
5.   Allgemeines                                                      Seite 8 – 11

Veröffentlichungen                                                    Seite 12 – 14
    Neuer proKlima-Flyer: Spartipps für Haushalte mit elektrischer Warmwasserbereitung
    Tipps zum Umweltschutz in Hannover
    Neue Broschüre des Sachgebiets Boden- und Grundwasserschutz der Stadt Hannover
    Schriftenreihe Kommunaler Umweltschutz: Kommunales Grundwassermonitoring
    Videoclip zum vor- und nachsorgenden Bodenschutz

Veranstaltungen                                                       Seite 15 – 22
Rückblick
 Park(ing) Day 2018
 Veranstaltungen des Agenda 21- und Nachhaltigkeitsbüros zum November der Wissenschaft
 Die Welt im Zenit
Ausblick
 Veranstaltungen 2019 des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün
 8. Hannoversche Freiwilligenbörse
 Fairgoods und Veggienale 2019
 Die entspannte Großstadt per Rad
 Ausstellung „ÜberLebensmittel“ im Herbst in der VHS

Projekte                                                           Seite 23 – 26
 Untersuchungen der Grundwasserfauna in Hannover
 Agrikulturprogramm & Mehr Natur in der Stadt: Erhalt und Förderung von Extensiv-Grünland
 Park-Platz-Pioniere starten
 Workshop-Angebote für Schulen: Bildung für nachhaltige Entwicklung
 Altlastenprogramm der Landeshauptstadt Hannover 2012 – 2018
 Kampagne Hannover sauber!

Dies & Das                                                           Seite 27 – 31
 Weltbienentag: UN-Deklaration
 20 Jahre kommunaler Klimaschutzfonds proKlima
 Müll, Müll und Müll!
 Neuer Förderaufruf des BMU für Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz
 Klimaanalyse für die Landeshauptstadt Hannover
 Saubere Luft: Stadtverwaltung erhält Förderung für 50 Elektrofahrzeuge
 Ideenwettbewerb: Land schreibt Zukunft
 BMU-Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft – 5-Punkte-Plan für weniger Plastik“
Informationen aus dem Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
(AUG) des Rates der Landeshauptstadt Hannover (LHH)
Bei den Abstimmungsergebnissen ist zu beachten, dass endgültige Beschlüsse vom Rat der Landes-
hauptstadt Hannover bzw. vom Verwaltungsausschuss gefasst werden. Die Fachausschüsse sind bera-
tend tätig und sprechen Empfehlungen aus.
Die Inhalte der Drucksachen und Anträge und der Beratungsverlauf werden z. T. in gekürzter Form und
in anderem Wortlaut wiedergegeben.
Die angegebenen Drucksachen (DS) sowie Informationen über den Beratungsverlauf sind im Sitzungs-
management (SIM) der Landeshauptstadt Hannover unter www.hannover.de (Link auf der Seite Leben in
der Region Hannover - Bürger-Service in der Landeshauptstadt Hannover - Sitzungen online) verfügbar
oder können beim Fachbereich Umwelt und Stadtgrün unter der Tel: 0511 168 4 06 02 oder – 4 66 14
angefordert werden.

Grünflächen/Naturschutz
Verbindung der Inliner-Route Eilenriede Süd – Eilenriede Nord
(Drucksache Nr. 1686/2018)
Der Rat wurde gebeten:
1. der Asphaltierung eines wassergebundenen Waldweges in der nördlichen Eilenriede zwischen Zoo und
Pferdeturmkreuzung als Verbindung der Inliner-Route Eilenriede Süd-Eilenriede Nord zuzustimmen
2. sowie den Rückbau eines Waldweges und einer Fußgängerbrücke sowie eine Wegestilllegung als Er-
satzmaßnahme zu beschließen
Für den Ausbau bzw. Asphaltierung der Wegeverbindung zwischen Stadtparkweg Richtung Waldchaus-
see wurden OE 67.7 insgesamt 80.000 € zur Verfügung gestellt. Aufgrund der geplanten naturschutz-
fachlichen Ersatzmaßnahmen in Form eines Wegerückbaus fallen zusätzliche Kosten an. Die Höhe der
Kosten hängt maßgeblich mit der Schadstoffbelastung des Bodens zusammen, welcher nach vorliegen-
dem Gutachten als stark belastet eingestuft wird. Zusätzlich Kosten sind mit dem Brückenrückbau ver-
bunden. Beide Ersatzmaßnahmen werden durch Mittel aus „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ finan-
ziert. Die Gesamtkosten für den Ausbau der Inlinerstrecke sowie aller notwendigen Ersatzmaßnahmen
belaufen sich auf 144.000 €.
Begründung:
Mit dem Änderungsantrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
zur Drucksache 1685/2016 wurde mehrheitlich beschlossen, insgesamt 80.000 € für die Verbindung der
beiden Inliner-Routen von der Eilenriede Süd an die Eilenriede Nord zwischen Messeschnellweg und
Eilenriedestation, ausgehend vom Stadtparkweg Richtung Waldchaussee, bereitzustellen. Diese Maß-
nahme sollte ursprünglich 2018 von der Verwaltung umgesetzt werden. Konkret geht es um einen ca.
550 m langen Weg in wassergebundener Bauweise, welcher mit einer Asphaltdecke überzogen wird, um
ihn für Inlineskater*innen befahrbar zu machen.
Als Ersatzmaßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs sollen ein nördlich angrenzender 140 Meter langer
Waldweg sowie eine Fußgängerbrücke mit Anschlusswegen in der vorderen Eilenriede zurückgebaut
werden. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Änderungsantrags wird ein nördlich angrenzender
wassergebundener Waldweg auf Grund einer erkannten Übererschließung zurückgebaut. Der Rückbau
des Waldweges dient gleichzeitig als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für die mit der Asphaltierung der
Inliner-Strecke einhergehenden Versiegelung. Da dieser Weg auf seiner gesamten Länge parallel zu
einem anderen Weg verläuft, kommt es beim Rückbau nicht zu Beeinträchtigungen für Waldbesu-
cher*innen. Der Wegerückbau stellt gleichzeitig eine Altlastensanierung dar. Laut Bodengutachten han-
delt es sich bei dem Wegebaumaterial um schwer belasteten Boden. Der Wegerückbau stellt damit eine
deutliche Verbesserung des Naturhaushaltes dar. Im Bereich des entfernten Weges soll anschließend ein
Biotop als weiterer Ausgleich geschaffen werden.

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Um einen angemessenen Ausgleich für eine Versiegelung von insgesamt 550 Metern Waldweg zu schaf-
fen, ist zusätzlich der Rückbau einer Fußgängerbrücke in der vorderen Eilenriede geplant. Auch in die-
sem Fall handelt es sich um den Rückbau einer Übererschließung.
Beratungsverlauf:
12.11.2018, Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen: 8 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1
Enthaltung
29.11.2018, Ratsversammlung: vertagt
Der Abstimmungsweg wird unter Einbeziehung des Stadtbezirksrats Mitte erneut in den Gremien ver-
handelt.

Antrag der CDU-Fraktion zur Förderung von Bienen durch vielfältigere Blumenwiesen
(Antrag Nr. 1660/2018)
Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zusammensetzung der jährlich angelegten öffentlichen Blumenwie-
sen zur Förderung der Bienen so zu verbessern, dass auch robuste Arten, die nicht nur ein Frühjahr über-
dauern, beigemischt werden. Darüber hinaus werden die beigemischten Gräserarten dahingehend aus-
gesucht, dass sie wenig Konkurrenzdruck auf die anderen Pflanzen ausüben und in geringer Menge bei-
gemischt werden.
Begründung:
Bienen sind für uns Menschen von enormer Bedeutung: Sie bestäuben Pflanzen und ermöglichen so,
dass diese sich vermehren. Ohne Honig- und Wildbienen würde der Anbau von Obst- und Gemüsepflan-
zen nicht funktionieren und das gesamte Ökosystem zusammenbrechen. Im Stadtgebiet werden deshalb
jährlich auf einigen öffentlichen Flächen Blumenwiesen angelegt, um Bienen, Hummeln und anderen
Insekten ein möglichst vielfältiges Nektarangebot zu bieten, an dem es in der Stadt oft mangelt. Nach
relativ kurzer Zeit werden jedoch die blühenden Kräuter in den Blumenwiesen von den mitgesäten Grä-
sern überwuchert und verschwinden. Die Flächen sind nach diesem Prozess für die zweite Brut der Bie-
nen nicht mehr geeignet. Entscheidend ist demnach, dass ein nachhaltiges ganzjähriges Angebot an
Pflanzen, die die Ernährung der Bienenvölker sichern können, vorhanden ist.
Beratungsverlauf:
15.10.2018, Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen: Einstimmig
25.10.2018, Verwaltungsausschuss: Einstimmig

Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: (In) Hannover
blüht was
(Antrag Nr. 2180/2018)
Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat Vorschläge zu unterbreiten, die
1. eine Optimierung des Mahdregimes sowie Ausgestaltung mit gebietsheimischen Blühpflanzen (insb.
Kräuter auf mageren Standorten) durch die Verwendung von Regiosaatgut auf allen städtischen Flächen
und allen städtischen Randstreifen (insbesondere Weg-, Fließgewässer- und Waldwiesen und -ränder)
vorsieht.
2. eine Flächenverfügbarkeit zur Ersteinrichtung von neuen Blühflächen jedweder Art darlegt.
3. die Möglichkeiten der Freiraumplanung zur optimalen Nutzung als Blühflächen aufzeigt.
4. Kooperationspotenziale zwischen Wirtschafts- und Sozialpartner*innen mit der Stadt Hannover zur
Verbesserung der Lebensräume für Insekte beibehalten.
5. die optische Aufwertung von Frei- und Randflächen des Stadtgebietes durch mehr Blühpflanzen den
Bürger*innen mit Hilfe von Öffentlichkeitsarbeit vermitteln.

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Begründung:
Die öffentliche Diskussion um das zunehmende Insektensterben ist allgegenwärtig. Die Ausprägung der
Insektenvielfalt ist ein Spiegelbild des Blütenangebots in unserer Umwelt. Gleichwohl sind Insekten
essentielle Bestäuber in unseren Freiflächen und Gärten. In unseren Breiten werden rund 88 % der Blü-
tenpflanzen durch Insekten bestäubt. Insekten stellen oftmals den Beginn der Nahrungskette dar. So
ernähren sich Zugvögel wie Nachtigall, Rauchschwalbe oder Mauersegler vornehmlich von Insekten.
Der dramatische Rückgang macht sich zunehmend auch in urbanen Räumen wie Hannover bemerkbar.
Am Beispiel der auffälligen Tagfalter wird deutlich, dass sie auf öffentlichen Flächen im Sommer kaum
noch anzutreffen sind. Es kommen im Stadtgebiet fast ausschließlich Ubiquisten (Allerweltsarten) vor,
wie Weißlinge oder Tagpfauenaugen. Die typischen Waldtagfalterarten wie der Große Schillerfalter oder
der Kleine Eisvogel sind aus den einstigen stabilen Beständen der Hannoveraner Wälder vollkommen
verschwunden. Tagfaltervorkommen eignen sich gut als Indikator für die gesamte Insektenvielfalt. Auch
der Lebensraum Wald wird zunehmend aus entomologischer (insektenkundlicher) Sicht artenärmer.
Hannover besitzt jedoch eine Vielzahl öffentlicher Flächen auf denen Verbesserungspotenziale im Sinne
der Insektenfauna vorhanden ist. Sich hier als Stadt noch stärker gegen das Insektensterben zu engagie-
ren, passt auch zur Auszeichnung des Projekts „Städte wagen Wildnis" als UN-Dekade-Projekt der biolo-
gischen Vielfalt am 14. März 2018, an dem sich Hannover neben Frankfurt a. M. und Dessau-Roßlau
beteiligt.
Beratungsverlauf:
15.10.2018, Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen: Einstimmig
25.10.2018, Verwaltungsausschuss: Einstimmig

Energie/Klimaschutz
Vergabe der Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in
Hannover
(Drucksache Nr. 2808/2018)
Antrag,
der Vergabe der Konzession für die Errichtung und den Betrieb der öffentlichen Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge in Hannover an die enercity AG zuzustimmen.
Begründung des Antrages
Aufgrund der Drucksachen Nr. 0607/2016, 3172/2017 und 0298/2018 hat die Verwaltung zur Vergabe
einer Konzession für die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover ein
europaweites Vergabeverfahren in Form eines sogenannten Verhandlungsverfahrens mit Bekanntma-
chung (bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb, einer indikativen Angebotsphase, Bieterverhand-
lungen und einer finalen Angebotsphase) durchgeführt. Dabei wurde sie rechtlich beraten von der darin
erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei Becker, Büttner, Held, Berlin.
Ergebnis des Verfahrens ist die Vergabe der Konzession mit dem alleinigen Recht zur Aufstellung und
zum Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen im öffentlichen Verkehrsraum im Stadtge-
biet von Hannover an die enercity AG, Ihmeplatz 2, 30449 Hannover. Die enercity AG erfüllte (neben
anderen Bewerber*innen) alle Kriterien des Teilnahmewettbewerbs. Wesentliche Voraussetzungen wa-
ren dabei die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie die Erfahrung im Betrieb von
öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Als Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs wurden drei Unter-
nehmen in das weitere Verhandlungsverfahren aufgenommen. Nur die enercity AG war jedoch bereit, ein
indikatives Angebot für die Errichtung und den Betrieb der Ladeeinrichtungen abzugeben, ohne dass die
Stadt Hannover hierfür eine Vergütung zahlt. Es wurden daher auch nur mit der enercity AG Bieterver-
handlungen geführt.

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Bereits das indikative Angebot der enercity AG enthielt ein gut ausgearbeitetes und in sich schlüssiges
Bieterkonzept, das insbesondere hinsichtlich der vorab bekannt gemachten Bewertungskriterien und der
vorläufigen Standortplanung überzeugte. In der nachfolgenden Verhandlung und dem finalen Angebot
wurden die Positionen noch weiter präzisiert.
Mit dem Vertrag zur Errichtung und dem Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen, der
dem finalen Angebot der enercity AG zugrunde liegt, werden folgende Kernpunkte erfüllt:
1. Die enercity AG verpflichtet sich zur Aufstellung und zum Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladeein-
richtungen mit insgesamt 480 Ladepunkten in Hannover bis zum 31.12.2020 auf ihre Kosten. Dabei dür-
fen bei Zuschlagserteilung die bereits im Stadtgebiet vorhandenen Ladepunkte der enercity AG auf die
Gesamtzahl angerechnet werden, wenn sie den technischen Anforderungen der Konzessionsausschrei-
bung entsprechen. Mindestens 30 der Ladepunkte werden schon 2020 Gleichstrom-Schnellladepunkte
mit mindestens 50 kW Leistung sein.
2. Der Bau der Ladeeinrichtungen erfolgt bevorzugt auf halb-öffentlichem Gelände. Soweit die enercity
AG den Bedarf im unmittelbaren Umkreis von 500 m fußläufig nicht auf halb-öffentlichen Gelände de-
cken kann, gewährt die Stadt der enercity AG das Sondernutzungsrecht, im öffentlichen Raum Ladeein-
richtungen zu errichten.
3. In jedem Stadtbezirk werden mindestens zwei Ladeeinrichtungen betrieben, nach Möglichkeit eine in
jedem Stadtteil. In bis zu sechs Stadtbezirks-Workshops mit interessierten Bürger*innen werden Reali-
sierungsvorhaben vorgestellt und Fragen geklärt.
4. Orte mit hohem Besucher*innenaufkommen z. B. an den Herrenhäuser Gärten, am Zoo, am Tiergarten
usw. werden ebenso bedient wie ein nachgewiesener Bedarf der Bevölkerung (z. B. drei oder mehr Elekt-
rofahrzeug-Besitzer*innen ohne eigene Lademöglichkeit in einer Nachbarschaft).
5. Die Tarifgestaltung im öffentlichen Raum sieht verbrauchsbasierte und zeitbasierte Komponenten vor.
Geplant sind anfangs Preise von 35 Cent pro Kilowattstunde für das Normalladen bzw. 45 Cent für
Schnellladen mit Gleichstrom. In den ersten zweieinhalb Stunden Standzeit beträgt der Zeittarif 1,00
Euro (Normalladen) bzw. 1,50 Euro je Stunde (Schnellladen). Danach erhöht sich die Zeitkomponente
auf 5,00 Euro je Stunde. Sie ist zwischen 20.00 Uhr und 9.00 Uhr auf maximal drei Stunden begrenzt.
6. Die Ladeinfrastruktur wird mindestens bis zum 31.12.2026 betrieben. Danach verlängert sich der Kon-
zessionsvertrag um jeweils zwei Jahre, wenn der Konzessionsvertrag nicht gekündigt wird.
7. Die Wort-Bild-Marke „Hannover stromert“ ist auf allen Ladeeinrichtungen, die im Rahmen der Konzes-
sion betrieben werden, sichtbar. Die Gestaltung der Ladesäulen entspricht hinsichtlich der Farbgebung
den Vorgaben der Stadtgestaltung.
Beratungsverlauf:
03.12.2018, Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen: Einstimmig
06.12.2018, Verwaltungsausschuss: Einstimmig

Luftreinhaltung
Masterplan (Green City Plan Hannover) für die Gestaltung nachhaltiger und emissi-
onsfreier Mobilität
(Informationsdrucksache Nr. 2251/2018, Zusammenfassung)
Anlass:
In Hannover wird der von der EU festgelegte Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel in
mehreren Hauptverkehrsstraßen überschritten. Die in den Luftreinhalteplänen festgelegten Maßnahmen
haben zu Verbesserungen, aber nicht überall zur Einhaltung des NO2-Grenzwertes geführt.
Da eine Vielzahl von Städten in Deutschland vor der gleichen Problematik stehen, wurde im „Nationalen
Forum Diesel“ am 2. August 2017 und im Gespräch der Bundesregierung mit den Ländern und Kommu-
nen beschlossen, die Kommunen bei der Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität zu unter-
stützen. Voraussetzung für die Genehmigung eines Teils der Fördermaßnahmen ist die Erstellung eines

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Masterplans “Nachhaltige und emissionsfreie Mobilität“. Die Masterpläne sollen die Voraussetzung
schaffen, um kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier
Mobilität in den von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen/Regionen aus dem „Fonds:
Nachhaltige Mobilität in der Stadt“ zu fördern. Der Masterplan der Landeshauptstadt Hannover wird
hiermit zur Kenntnis gegeben.
Der Masterplan der Landeshauptstadt Hannover wurde im August 2018 veröffentlicht. Er enthält insge-
samt 32 Maßnahmen aus den Handlungsfeldern „Digitalisierung des Verkehrs“, „Förderung des Radver-
kehrs“, „Elektrifizierung des Verkehrs“, „Urbane Logistik“ und „ÖPNV-Förderung“. Stadt und Region
Hannover haben gemeinsam mit ihren Verkehrsunternehmen bisher für neun Maßnahmen Förderanträge
gestellt und konnten bereits Förderbescheide in Höhe von 3,66 Millionen Euro entgegennehmen (Stand
26.11.2018).
Beratungsverlauf:
15.10.2018, Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen: zur Kenntnis genommen

Sachstand zur Drucksache 3158/2017 Saubere Luft für Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 2855/2018)
Der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover hat am 01.03.2018 mit dem Antrag „Saube-
re Luft für Hannover“ beschlossen, eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in die
Neufassung des Luftqualitätsplans (LQP) aufzunehmen.
Sachstand zur Umsetzung der beantragten Maßnahmen
Alle Maßnahmen werden in die Fortschreibung des Luftqualitätsplans aufgenommen und diskutiert. Die
Maßnahmen werden – soweit möglich und zielführend – umgesetzt.
Geeignete Information und Aufklärung über die aktuelle Belastung durch Luftschadstoffe im hannover-
schen Straßennetz.
Die Daten sind über das Internet, eine spezielle App für Smartphone und auch über Teletext stündlich
aktualisiert einzusehen. Eine allgemeine Beschreibung der Luftschadstoffbelastung erfolgt seit 2004
regelmäßig über www.hannover.de, verschiedene Flyer und Veranstaltungen (z. B. autofreier Sonntag).
Aufforderung an die Region, einen günstigeren Tarif für den ÖPNV zu entwickeln, u. a. durch die Einfüh-
rung eines günstigen, einfachen Stadttarifes von 1 Euro/Tag für Jahreskarten und attraktiveren Pend-
lertarifen in der Region.
Der Region Hannover wurde mit Schreiben vom 22.5.2018 mitgeteilt, dass die Gremien der LHH einen
entsprechenden Beschluss gefasst haben. Die Region Hannover ist der Bitte um Stellungnahme mit ih-
rem Schreiben vom 15.8.2018 nachgekommen (siehe Anlage).
Die Verwaltung legt einen Vorschlag für eine durchgängige Radverkehrsverbindung nach Laatzen vor.
An der stadtweiten Umsetzung der Maßnahmen des Radnetzkonzeptes wird kontinuierlich gearbeitet.
Weiterer Schwerpunkt ist die Realisierung des 1. Bauabschnitts für den Radschnellweg (RSW) Hannover
– Lehrte. Die parallele Planung und Umsetzung einer weiteren Verbindung ist personell und haushalts-
technisch derzeit nicht möglich. Zudem hat die Machbarkeitsuntersuchung der Metropolregion Hannover
Braunschweig Göttingen Wolfsburg (2012) für drei mögliche RSW-Routen im Stadtgebiet gezeigt, dass
ein RSW Hannover – Laatzen u.a. auf Grund von Landschafts- und Naturschutzgebieten planerisch nicht
verfolgt werden sollte.
Im Stadtgebiet werden 10 Fahrradparkhäuschen gebaut, um kurzfristig Umsetzbarkeit, Akzeptanz und
Interesse zu evaluieren.
Die Planungen für eine Fahrradgarage an einer Stadtbahn-Endhaltestelle (Roderbruch) in Kooperation
mit der Region Hannover sind abgeschlossen. Die bauliche Realisierung dieses Pilotprojekts soll Ende
2018 erfolgen. Für eine erste Fahrradgarage im Wohnumfeld (Wittekamp) laufen derzeit die Vorplanun-
gen.

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Durchführung von drei Modellprojekten für fahrradfreundliche Quartiere im Neubau.
In den neuen größeren Wohnbauprojekten, wie z. B. Kronsberg-Süd, Wasserstadt Limmer, Steinbruchs-
feld-Ost sind bereits fahrradfreundliche Elemente in Planung, bzw. in städtebaulichen Verträgen formu-
liert, die den neuen Quartieren eine ausgesprochene Fahrradfreundlichkeit zuweisen.
Erhöhung der Attraktivität des Fußverkehrs im Rahmen einer stadtweiten Qualitätsoffensive Fußverkehr.
Für eine gute Nahmobilität zu Fuß und auch mit dem Rad muss der öffentliche Raum einfach, sicher und
barrierefrei zu nutzen sein. Hinsichtlich der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum werden die gesetzlich
vorgeschriebenen Standards im Um- und Neubau umgesetzt und der barrierefreie Zugang zum ÖPNV mit
der Region Hannover vorangetrieben. Mit den Initiativen, wie dem Stadtplatzprogramm, City 2020+
und der Aufwertung öffentlicher Räume (u.a. Innenstadt und Stadtteilzentren) setzt die LHH offensiv
Maßnahmen für eine attraktive Nahmobilität um.
Falls Fahrverbote für eine kurzfristige Reduzierung der NO2-Werte in Hannover unumgänglich sein soll-
ten, Einführung der „Blauen Plakette“ für besonders schadstoffarme Fahrzeuge, sobald dafür die bun-
desrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Diese Maßnahme ist – da sie zu einer deutlichen Minderung der NO2-Belastung führen wird – bereits
optional in die LQP-Fortschreibung aufgenommen worden. Sobald die Bundesregierung die entsprechen-
de Änderung der Kennzeichnungsverordnung (Einführung der „Blauen Plakette“) vorgenommen hat,
kann die Maßnahme entsprechend der zeitlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes umgesetzt
werden.
Weiterer Ausbau der E-Ladestationen auf Bike+Ride- sowie Park+Ride-Anlagen insbesondere zur Ver-
knüpfung von ÖPNV und E-Mobilität.
Dieses Thema wird im Zuge der Aufstellung des Umsetzungskonzepts zur Elektromobilität der Region
Hannover geprüft.
Ausweitung des Anwohner*innenparkens in der hannoverschen Innenstadt.
Untersuchungsgebiete zur Ausweitung des Bewohner*innenparkens wurden festgelegt. Die Verkehrser-
hebungen über verfügbaren Parkraum und dessen Nutzung werden zurzeit durchgeführt.
Die Ergebnisse der Auswertung / Bewertungen werden Anfang 2019 vorliegen, so dass im Anschluss die
entsprechenden Drucksachen zur möglichen Ausweitung bestehender sowie neuer Bewoh-
ner*innenparkzonen vorbereitet werden könnten.
Der neue Verkehrsrechner soll genutzt werden um die Verkehrsabwicklung auf den Hauptausfallstraßen
zu verflüssigen.
Die Beschaffung des neuen Verkehrsrechners ist abgeschlossen und es sind die bestehenden Lichtsignal-
anlagen angeschlossen worden. Damit ist eine tiefgreifende Analyse und darauf aufbauend Optimierung
der Qualität der Lichtsignalsteuerung möglich. Im Rahmen des Förderprogramms Saubere Luft des Bun-
desministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sind im Förderschwerpunkt Digitalisierung kom-
munaler Verkehrssysteme Fördergelder für die Beschaffung strategischer Detektoren sowie für die Ent-
wicklung von Strategieprogrammen eingeworben worden. Grundlegend für die Schaltung bestimmter
Steuerungsentscheidungen ist die Kenntnis über die aktuelle Verkehrslage sowie die Auswirkungen ein-
zelner Steuerungsentscheidungen auf die Verkehrslage. Momentan befindet sich ein System zur Erfas-
sung und Prognose der Verkehrslage, welches eng mit dem Verkehrsrechner gekoppelt ist, in der Aus-
schreibung.
Beratungsverlauf:
03.12.2018, Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen: Behandelt

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Bodenschutz
Altlastenprogramm der Landeshauptstadt Hannover 2012 – 2018
7. Sachstandsbericht
(Informationsdrucksache Nr. 2653/2018, Zusammenfassung)
Systematische Erkundung im Bereich von Kinderspielflächen
Im Jahr 2018 war keine Durchführung von historischen Recherchen erforderlich.
Auf 16 Kinderspielplätzen fanden orientierende Untersuchungen statt. Das Ergebnis der durchgeführten
Bodenuntersuchungen ist, dass 15 untersuchte Flächen uneingeschränkt als Spielplatz genutzt werden
können. Auf dem Kinderspielplatz „Billungstraße“ (Stadtbezirk Linden-Limmer) sind die Bearbeitungen
noch nicht vollständig abgeschlossen. Auf drei Flächen wurden in Teilbereichen Auffälligkeiten bei den
Parametern Arsen oder Benzo(a)pyren festgestellt. Durch ergänzende Bodenuntersuchungen oder auf-
grund der Standortgegebenheiten (kein direkter Kontakt mit dem Boden) konnte eine Gefährdung von
spielenden Kindern ausgeschlossen werden: in Abstimmung mit der Region Hannover liegen hier keine
Auswirkungen auf eine uneingeschränkte Nutzbarkeit der Spielflächen vor. Auf zwei Spielflächen wurden
außerdem radiologische Untersuchungen durchgeführt. Hierbei wurden keine Hinweise auf radiologische
Kontaminationen festgestellt.
Bis Ende 2018 werden alle orientierenden Untersuchungen für die vorgesehenen Spielplätze des Altlas-
tenprogrammes abgeschlossen sein.
Für 28 von insgesamt 141 Kinderspielplätze hat eine Überprüfung der vorhandenen Unterlagen ergeben,
dass auf diesen Flächen kein Untersuchungsbedarf besteht. Beispielsweise sind einige Spielflächen in
den vergangenen Jahren bereits umfänglich untersucht und ggf. saniert worden oder Spielplätze sind
inzwischen rückgebaut worden.
Eine gute Übersicht zum Stand der Untersuchungen gibt eine Tabelle, die Anlage der Drucksache ist.
Zudem wird unter www.hannover.de (Suchbegriff: Altlastenprogramm) über laufende Bodenuntersu-
chungen und Ergebnisse informiert.
Anlassbezogene Erkundungen
Zusätzlich zur systematischen Erkundung von Kinderspielflächen erfolgte für das Außengelände der Kita
„Wittinger Straße“ (Stadtbezirk Misburg-Anderten) eine anlassbezogene orientierende Untersuchung.
Anlassbezogene orientierende Untersuchungen werden erforderlich, wenn sich neue Erkenntnisse oder
Verdachtsmomente bzgl. der Altlastensituation auf einer Fläche ergeben.
Die städtische Grünfläche an der Wittinger Straße wird von einer privaten Betreuungseinrichtung und
teilweise als Außengelände durch eine ebenfalls private Kita genutzt. Aus früheren Untersuchungen auf
dem Gelände sowie aufgrund bekannter Belastungen auf dem angrenzenden ehemaligen Werksgelände
einer Erdölraffinerie besteht ein Altlastenverdacht. Deshalb wurde die Fläche im Rahmen des Altlasten-
programms einer orientierenden Untersuchung unterzogen. Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen
liegen noch nicht vollständig vor. Eine abschließende Bewertung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht er-
folgen.
Sanierungsmaßnahmen
In den Jahren 2013, 2014 und 2015 wurden Bodensanierungen auf neun Flächen aus dem Altlastenpro-
gramm finanziert. In den Jahren 2016 und 2017 sind keine Bodensanierungen durchgeführt worden. Auf
zwei Spielflächen erfolgten 2017 lediglich kleinere Sicherungsmaßnahmen.
Im Jahr 2018 sind für weitere fünf Spielflächen kleinere Sicherungsmaßnahmen vorgesehen. Die Um-
setzung der Maßnahmen ist in Planung und wird voraussichtlich im 1. Quartal 2019 abgeschlossen sein.
Für sieben Kinderspielplätze sind größere Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Größ-
tenteils erfolgt die Umsetzung im Zuge von Erneuerungs- oder Umgestaltungsmaßnahmen. Zum Teil ist
die Ausführung der Maßnahmen bereits in Bearbeitung. Einige Projekte können erst nach Abschluss des
Altlastenprogrammes Ende 2018 im Jahr 2019 durchgeführt werden.

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Förderrichtlinie für private Grundstückseigentümer*innen
Die Förderrichtlinie für private Grundstückseigentümer*innen wurde im Januar 2013 vom Rat ein-
stimmig beschlossen und ist zum 1.2.2013 in Kraft getreten. Danach können private Grundstücksei-
gentümer*innen Zuschüsse für die Detailuntersuchung von altlastverdächtigen Flächen sowie für die
Planung und Durchführung von Altlastensanierungen im Stadtgebiet von Hannover beantragen. Vo-
raussetzung ist, dass diese Maßnahmen von der Unteren Bodenschutzbehörde gefordert werden. Im
gesamten Projektzeitraum wurden keine Förderanträge von privaten Grundstückseigentümer*innen
gestellt.
Beratungsverlauf:
03.12.2018, Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen: Behandelt

Allgemeines
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Umsetzung der Konzeption
„Hannover sauber!“
(Drucksache 1240/2018 ergänzt durch Änderungsantrag 2067/2018 vom 12.09.2018, s. S. 9f)
Antrag,
1.) die Konzeption „Hannover sauber!“ gemäß der als Anlage 1 beigefügten Beschlussvorlage des
Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zu beschließen, die zur Umsetzung erforderli-
chen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen und die Verwaltung mit dem Abschluss einer entspre-
chenden Kooperationsvereinbarung zu beauftragen sowie
2.) die/den Vertreter*in des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversamm-
lung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, dem aus der Anlage 1
hervorgehenden Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Konzeption „Hannover sauber!“ (Anlage 2) zuzu-
stimmen.
Kosten
Neben den bereits von der Landeshauptstadt Hannover zu tragenden Kosten für die Beseitigung ver-
botswidrig gelagerter Abfälle durch die aha-Teams (Personal- und Sachkosten für 5 Abfallfahnder*innen
ca. 350.000 € und „Schnelle Einsatzteams“ ca. 850.000 €; vgl. Seiten 11 und 14 der Konzeption) entste-
hen zusätzliche Belastungen, das sind Kosten für
- die Aufstockung der Abfallfahnder*innen von jährlich ca. 450.000 € (vgl. Seite 11 der Konzeption)
- zusätzliche Personal- und Sachkosten aufgrund der neuen Reinigungsintervalle von ca. 492.000 € (vgl.
Seite 14 der Konzeption)
- zusätzliche Dienste am Wochenende von ca. 125.000 € (vgl. Seite 14 der Konzeption).
Die drei Posten in Höhe von insgesamt ca. 1.067.000 € sind aus dem städtischen Haushalt zu decken.
Diese im Haushaltsjahr 2018 ab der zweiten Jahreshälfte anteilig anfallenden zusätzlichen Aufwendun-
gen sind innerhalb des Teilhaushaltes 20 (Fachbereich Finanzen) zu decken. Die Gesamtkosten von jähr-
lich 1.067.000 € sind im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2019/2020 zu berücksichtigen.
Begründung des Antrages
Zu 1.) Die als Anlage 2 beigefügte Konzeption „Hannover sauber!“ wurde federführend vom Zweckver-
band Abfallwirtschaft in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet; auf die Anlage 2 wird verwiesen.
Mit der Beschlussdrucksache 1611/2017 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover das Konzept für
Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum beschlossen. Ein essentieller Baustein der Ordnung im
öffentlichen Raum ist auch die Stadtsauberkeit. Die Landeshauptstadt Hannover greift das Thema des-
halb gemeinsam mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) auf und verortet es als
einen weiteren Baustein zur Stärkung der öffentlichen Ordnung in der Stadt. Sie folgt damit der Erkennt-
nis, dass die Themen von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im urbanen Kontext als ein integraler Zu-
sammenhang verstanden und bearbeitet werden müssen. Im Sinne der verwaltungsinternen Abbildung
dieses Kontextes, wird mit einer gesonderten Drucksache vorgeschlagen, die verwaltungsinterne Zu-

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ständigkeit für den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover aus dem Wirtschaftsdezernat in das
Finanz- und Ordnungsdezernat zu verlagern.
Zu 2.) Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 8 i.V.m. § 11 der Verbandsordnung des Zweckver-
bandes über bestimmte Rechtsgeschäfte mit einem Jahresvolumen größer 500 T€. Für den Beschluss ist
gemäß Verbandsordnung eine Weisung an die/den Vertreter*in des Verbandsmitgliedes Landeshaupt-
stadt Hannover in der Verbandsversammlung erforderlich. Die/der Vertreter*in ist gemäß der Verband-
sordnung des Zweckverbandes stimmberechtigt bei A-Entscheidungen (gemeinsame Aufgaben der Ab-
fallentsorgung und Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Haushaltssatzung sowie der Wirt-
schaftsplan) und C-Entscheidungen (Aufgaben der Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die
Straßenreinigungsgebühren). Nicht stimmberechtigt ist die/der Vertreter*in bei B-Aufgaben, die nur die
Abfallentsorgung betreffen und in die ausschließliche Zuständigkeit der Region Hannover fallen. Hierzu
zählt unter anderem die Festlegung der Abfallgebühren.
Beratungsverlauf:
12.09.2018, Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen: 6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0
Enthaltungen
27.09.2018, Ratsversammlung: 35 Stimmen dafür, 20 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur
Drucks. Nr. 1240/2018: Umsetzung der Konzeption "Hannover sauber!"
(Antrag 2067/2018)
Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in die Umsetzung der Konzeption "Hannover sauber!" folgende Ände-
rungen bzw. Ergänzungen einzufügen:
Seite 4 B) Sonstiger Maßnahmenbereich:
6. Prüfauftrag für die Einführung und Aufstellung von Wertstofftonnen (gelbe Tonne) im Stadtgebiet,
7. Prüfauftrag für die Aufstellung von mehr oder größeren Abfallbehältern an stark frequentierten Grün-
flächen, wie Georgengarten, Maschpark oder Kiesteiche, und Spielplätzen,
8. Prüfauftrag für ein Pilotprojekt zusätzlicher öffentlicher Taubenschlag,
9. Prüfauftrag, das Nachbarschafts-Modell aus der Partnerstadt Bristol, wonach Nachbarschaften Ver-
antwortung für die Sauberkeit in ihrer Umgebung übernehmen, auch für Hannover. Es ist zu sehen, ob
und wie sich ein Hannover-Modell entwickeln lässt. Für diesen Fall sollte es im Rahmen der in der Kon-
zeption vorgesehenen Verstärkung der Öffentlichkeits- und Bildungsmaßnahmen auch fördernde Kam-
pagnen geben.
Seite 11, 1. Verstärkung der Abfallfahndung: Zusätzlicher Punkt: Prüfauftrag: Einheitliche Organisation
für das Aufstellen und Befüllen der Hundekotbeutelspender.
Seite 12, 2. Zusammenarbeit mit dem neuen kommunalen Ordnungsdienst: Folgende Kooperations- und
Unterstützungsthemen sind geplant:
Zusätzlicher Punkt: Abgestimmtes Konzept für die Dienstkleidung,
Zusätzlicher Punkt: Erweiterung der aha-App für Bürger*innen um eine Meldefunktion für "wilden Müll",
Zusätzlicher Punkt: Auf allen Diensthandys der städtischen Mitarbeiter*innen wird diese App installiert.
Verstärkte Meldungen von:
Zusätzlicher Punkt: nicht angemeldeten (sog. Schrott- oder Alt-) Autos im öffentlichen Verkehrsraum
Die zuständigen Gremien werden regelmäßig über die Auswirkungen und den Erfolg des Konzeptes
"Hannover sauber" informiert, u.a. bezüglich des Vorgehens gegen "wilden Müll".
Begründung
Die hier ergänzend zum vorgelegten Konzept unterbreiteten Vorschläge dienen alle dem Ziel, die Sau-
berkeit der Stadt weiter zu verbessern.
Die drei neuen Punkte unter "Sonstiger Maßnahmenbereich" greifen drei immer wieder zur Diskussion
stehende Punkte auf, die Gründe für Klagen über die Verschmutzung in der Stadt sind: unsachgemäß

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oder zu früh abgelegte bzw. herumfliegende und dann geplatzte Gelbe Säcke, die Verschmutzung in
Grünanlagen durch starke Nutzung und die Verschmutzung durch Taubenkot, insbesondere in der Innen-
stadt. Ein Taubenschlag sollte dazu dienen, brütenden Tauben die Eier zu entnehmen, um den Nach-
wuchs zu reduzieren. Die Betreuung sollte durch eine geeignete Initiative/Organisation übernommen
werden.
Bei dem Besuch der Ratsdelegation aus Hannover in der Partnerstadt Bristol im Juni 2017 wurde die
dortige "Zero Waste"-Strategie "Towards a Zero Waste Bristol - Waste and Resource Management Stra-
tegy" vorgestellt. Ein Baustein daraus sind die "Neighborhood Partnerships", die sich um Verunreinigun-
gen in ihrer Umgebung kümmern, z. B. durch das Organisieren von Reinigungsaktionen oder die Meldung
von Verschmutzungen. Aktuell gibt es in Bristol 14 solcher Nachbarschaftspartnerschaften in den Stadt-
teilen.
Das Aufstellen und die Betreuung von Hundekotbeutelspendern sollte einheitlich organisiert werden.
Dies entspricht auch einer Forderung aus den Stadtbezirksräten.
Die Zusammenarbeit und Zugehörigkeit der Mitarbeiter*innen sollte durch angepasste Dienstkleidung
unterstrichen werden.
Digitale Medien können die Arbeit an der Sauberkeit unserer Stadt unterstützen, insbesondere städti-
schen Mitarbeiter*innen sollte es erleichtert werden, schneller und einfacher Verunreinigungen, insbe-
sondere "wilden Müll", in unserer Stadt zu melden.
Neben den Schrott-Fahrrädern sollten auch Schrott-Autos in den Katalog aufgenommen werden.
Beratungsverlauf:
12.09.2018, Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen: Getrennte Abstimmung Seite 4 zu Punkt 6: 6
Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung zu Punkt 7: 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1
Enthaltung zu Punkt 8: 7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung zu Punkt 9: 9 Stimmen da-
für, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung Seite 11 zu Punkt 1: 9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Ent-
haltung Seite 12 zu Punkt 2: 9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung zu Punkt Verstärkte
Meldungen: 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung zu Punkt Information der Gremien 10
Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
27.09.2018, Ratsversammlung: Getrennte Abstimmung Seite 4 B) Sonstiger Maßnahmenbereich Punkt 6:
40 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen Punkt 7: 53 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthal-
tungen Punkt 8: 40 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen Punkt 9: 49 Ja-Stimmen, 4 Nein-
Stimmen, 4 Enthaltungen Seite 11 Punkt 1: 51 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen Seite 12
Punkt 2: 51 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen zum Punkt Verstärkte Meldungen: 51 Ja-
Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen zu Punkt Information der Gremien 50 Ja-Stimmen, 0 Nein-
Stimmen, 9 Enthaltungen

Evaluation 2017 zur "Sozial nachhaltigen Beschaffung" der Landeshauptstadt Hanno-
ver
(Informationsdrucksache 2468/2018)
Rechtliche Grundlagen
Die Beschaffung durch die öffentliche Hand in Deutschland macht ca. 15-20 % des Bruttoinlandprodukts
(BIP) oder ca. 400 - 450 Mrd. Euro aus. Daher kann die öffentliche Beschaffung auch als Steuerungs-
instrument im entwicklungspolitischen Bereich genutzt werden. Den Kommunen kommt dabei eine be-
sondere Aufgabe zu. Die Landeshauptstadt Hannover hat sich daher verpflichtet, soziale Nachhaltigkeit
in ihrer Beschaffung zu berücksichtigten. Seit 2005 gilt der Beschluss (DS Nr. 1547/2005) des Rates der
Landeshauptstadt Hannover, keine Waren zu beschaffen, die mittels ausbeuterischer Kinderarbeit herge-
stellt wurden. Dieser Beschluss wurde 2009 mit der Unterzeichnung der “Millenniums-Erklärung“ zu
nachhaltigem kommunalem Engagement des Deutschen Städtetages (DS Nr. 0315/2009), erweitert.
Niederschlag findet diese Beschlusslage in der Allgemeinen Dienstanweisung zur Beschaffung (ADA
10/44 aus 2012). Ergänzend wird auf die Organisationsrundschreiben (DS Nr. 02/2012, DS Nr. 05/2010)

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und die Infodrucksache (DS Nr. 0325/2010) hingewiesen. Auch seitens der nationalen und europäischen
Gesetzgebung ist die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen möglich bzw. geboten (siehe Anlage 1).
Im Jahr 2012 wurde erstmalig das Thema „Faire Beschaffung“ evaluiert. Das Hauptaugenmerk lag dabei
auf der Frage des finanziellen Mehraufwandes und den Hindernissen in der Umsetzung der sozial nach-
haltigen Beschaffung.
Die vorliegende Evaluation von 2017, die vom Agenda 21- Büro in enger Absprache mit dem Sachgebiet
Zentrale Beschaffung und Bürotechnik durchgeführt und ausgewertet wurde, hat einen wesentlich grö-
ßeren Umfang. Es wurden konkrete Fragen zu einzelnen Produktgruppen erarbeitet und darüber hinaus
der Schwerpunkt Arbeitskleidung abgefragt.
Zusammenfassung der Ergebnisse (siehe Anlage 1):
Von den 45 angeschriebenen Fachbereichen (FB) und Organisationseinheiten (OE) haben 43 Stellen den
Fragebogen zurückgeschickt (96%), davon haben 29 Stellen den Fragebogen bearbeitet. Obwohl in die
Evaluation alle Beschaffungen ab 1,- Euro einfließen sollten, meldeten 14 Stellen (31 %) eine generelle
Fehlanzeige. Als größte Hindernisse wurden die „finanziellen Herausforderungen“ sowie die „Marktlage“
angegeben. Weiterhin wünschten sich mehr als die Hälfte der befragten FB und OE weiterführende In-
formationen zu Gütezeichen sowie Musterausschreibungen. Ein weiterer Grund für fehlende Implemen-
tierung ist laut den gegebenen Antworten häufig die Unsicherheit, wie soziale Nachhaltigkeit rechtssi-
cher umgesetzt werden kann. Die Evaluation zeigt, dass die „Sozial nachhaltige Beschaffung“ noch nicht
in dem Umfang umgesetzt wird, wie dies aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen möglich wäre.
Bezüglich der Marktlage ist festzustellen, dass sich in den letzten vier Jahren der Umsatz von fair gehan-
delten Produkten im Lebensmittelbereich verdoppelt hat. Durch die steigende Zahl an Internetshops
wurde in den letzten fünf Jahren ebenfalls eine Verbreiterung des Angebots, insbesondere in spezielle-
ren Bereichen, wie Textilien, erreicht. Eine im Nachgang zu dieser Evaluation durchgeführte Bedarfser-
mittlung in den betroffenen FB hat ergeben, dass in vielen Bereichen bereits nachhaltige Kleidung be-
schafft wird. Die Landeshauptstadt Hannover kann daher im Bereich der Arbeitskleidung, vor allem dank
der Rahmenverträge, als größtenteils gut aufgestellt angesehen werden.
Bestehende Unterstützungsangebote
Einige der in der Evaluation gewünschten Informationen wurden bereits durch das Agenda 21- und
Nachhaltigkeitsbüro in Zusammenarbeit mit der Zentralen Beschaffung zu Verfügung gestellt. Die in der
Evaluation von fast 50% der Antworten als hilfreich angesehene Information zu Gütezeichen (Label und
Siegel) wurden als gemeinsame Handreichung von Zentraler Beschaffung sowie des Agenda 21- und
Nachhaltigkeitsbüros „Siegel und Gütezeichen zur Berücksichtigung von Sozialstandards und Fairem
Handel bei der Beschaffung der Landeshauptstadt Hannover“ im September 2016 veröffentlicht und ist
im Intranet abrufbar.
In Zusammenarbeit mit dem Verband Entwicklungspolitik Niedersachsen (VEN) wurden im Jahr 2016
zwei Fachtage zur „Fairen Beschaffung“ mit dem Schwerpunkt Textilien organisiert, die den Beschaf-
fer*innen der LHH angeboten wurde. Eine weitere in Zusammenarbeit mit „Femnet“ ist für November
2018 geplant. Weiterhin werden in Kooperation mit den Örtlichen Personalräten seit 2017 auf Personal-
Vollversammlungen Stände und Vorträge zum Thema organisiert.
Weiteres Vorgehen
Die Evaluation wird zukünftig regelmäßig alle zwei Jahre wiederholt, um einen Vergleich und eine Ent-
wicklung zu den Vorjahren zu ermöglichen. Die Evaluation soll dabei, wo nötig, den Erfahrungen und
dem aktuellen Stand der Umsetzung angepasst werden.
Um die nachhaltige Beschaffung weiter in den FB zu etablieren, soll in enger Kooperation mit der Zentra-
len Beschaffung eine AG Nachhaltige Beschaffung etabliert werden, die aktuelle Themenschwerpunkte
zusammen mit den dezentralen Beschaffern*innen bearbeitet.
Beratungsverlauf:
03.12.2018, Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen: Behandelt
Ratsversammlung: Zukünftig

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Veröffentlichungen

Neuer proKlima Flyer: „Literweise Geld einsparen - Spartipps für Haushalte mit
elektrischer Warmwasserbereitung“
proKlima hat Zuwachs bei den Infoflyern zum Stromsparen bekommen. Warmes Wasser allzeit verfüg-
bar zu haben, ist ein Grundbedürfnis. In vielen Haushalten wird es elektrisch bereitgestellt. Der Strom-
verbrauch dafür hat einen relativ hohen Anteil. Hier bietet der Flyer erste Hilfestellung und auch einen
guten Einstieg in die von proKlima geförderte StromLotsen-Beratung.
Den Flyer gibt es zum Download unter www.proklima-hannover.de, Suchwort: Stromsparen
Kontakt:
proKlima - Der enercity-Fonds
Matthias Wohlfahrt
Ihmeplatz 2, 30449 Hannover
Tel: 0511 430 33 45
proklima@enercity.de
www.proklima-hannover.de

Tipps zum Umweltschutz in Hannover
„Leben in Hannover – Tipps zum Umweltschutz“ heißt eine neu aufgelegte Broschüre des Fachbereichs
Umwelt und Stadtgrün. Farbig illustriert bietet das 20-seitige Heft in aller Kürze die wichtigsten Infor-
mationen für umweltbewusste Hannoveraner*innen und die, die es werden wollen.
Übersichtlich und informativ gibt die Broschüre wertvolle Hinweise zu Fragen zu den Themen Abfall,
Wasser, Abwasser, Energie, Verkehr, Ernährung und Gesundheit, Natur- und Klimaschutz, Umweltbil-
dung und nachhaltigem Konsum. Es werden Kontaktadressen, Öffnungszeiten und Internetadressen
genannt und es wird eine kurze Zusammenfassung in leichter Sprache geboten.
Mit einer vorbereiteten Postkarte können vertiefende Informationen angefordert werden. Eine Visiten-
karte mit der Nummer des städtischen Info-Telefons Umwelt und Stadtgrün kann für die Pinnwand ge-
nutzt werden. Die Broschüre ist auch in englischer, türkischer, polnischer, russischer und arabischer
Sprache verfügbar.
Als gedruckte Ausgabe liegt die Broschüre in allen Sprachversionen in Bürgerämtern, Freizeitheimen, im
Bürgerbüro im Rathaus und im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün in der Arndtstraße 1 zur kostenlosen
Mitnahme aus.
Die Umwelttipps stehen im Internet unter www.hannover.de, Suchbegriff „Tipps zum Umweltschutz“,
als PDF-Datei zum Herunterladen bereit.
Die gedruckte Ausgabe ist zudem Bestandteil des Willkommenspakets der Landeshauptstadt Hannover
dient „Neuankömmlingen“ als erste Orientierung zum Einstieg in das weite Feld des Umweltschutzes.
Kontakt:
Landeshauptstadt Hannover
Bereich Umweltschutz
Ingrid Schulz
Tel. 0511 168 4 66 14
umweltbildung@hannover-stadt.de
www.hannover.de

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Neue Broschüre des Sachgebiets Boden- und Grundwasserschutz der Stadt Hannover
In einer neuen Broschüre stellt sich das Sachgebiet Boden- und Grundwasserschutz des städtischen
Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün vor.
Das achtseitige Faltblatt informiert über die Aufgaben, thematischen Schwerpunkte und Ziele, die durch
den kommunalen Boden- und Grundwasserschutz verfolgt werden. Neben grundlegenden Informationen
über die Bedeutung und Schutzwürdigkeit von Böden und den nachsorgenden Bodenschutz werden die
Sonderaufgaben des Sachgebiets wie der vorsorgende Bodenschutz und das quantitative und qualitative
Grundwassermontoring vorgestellt.
Des Weiteren sind hier Hinweise zu finden, was jede*r Einzelne zum Schutz der Umweltgüter beitragen
kann und es gibt eine Übersicht über alle Veröffentlichungen des Sachgebiets, die weiterführend zu ein-
zelnen Themen wie zum Beispiel Bodenschutz in Kleingärten informieren.
Die Broschüre kann unter www.hannover.de, Suchwort „vorsorgender Bodenschutz“ heruntergeladen
werden.
Kontakt:
Landeshauptstadt Hannover
Boden- und Grundwasserschutz
Geraldine Gemander
Tel. 0511 168 4 50 70
67.12@hannover-stadt.de
www.hannover.de

Schriftenreihe Kommunaler Umweltschutz: Grundwassermonitoring und Grundwas-
serschutz in Hannover
In der Schriftenreihe „Kommunaler Umweltschutz“ werden in unregelmäßigen Abständen Hefte zu The-
men rund um den Natur- und Umweltschutz in der Stadt Hannover veröffentlicht. Diese sollen die inte-
ressierte (Fach-)Öffentlichkeit vertiefend über das jeweilige Thema informieren.
Im Dezember erscheint das Heft 55 „Kommunales Grundwassermonitoring. Das Grundmessnetz Hanno-
ver“. Die ca. 50-seitige Veröffentlichung berichtet ausführlich über die Durchführung und die Ergebnisse
des chemischen Grundwassermonitorings. Seit dem Jahr 2003 werden in der Stadt Hannover an mitt-
lerweile 73 Messstellen regelmäßig Grundwasserproben entnommen und hinsichtlich diverser chemi-
scher und physikalischer Parameter untersucht. Ziel ist die Erfassung der städtischen Hintergrundbelas-
tung des Grundwassers durch diffuse Stoffeinträge wie z. B. aus Verkehr und Kanalisation sowie die Be-
obachtung von Veränderungen.
Darüber hinaus enthält die Broschüre Tipps zum Grundwasserschutz und es wird über virtuelles Wasser
informiert. Vorgestellt werden außerdem aktuelle Projekte der Landeshauptstadt wie die Durchführung
erster Untersuchungen der Grundwasserfauna und deren Ergebnisse.
Das Heft kann unter www.hannover.de, Suchwort „Schriftenreihe kommunaler Umweltschutz“ herunter-
geladen werden. Die Druckversion erhalten Sie auf Nachfrage unter der genannten Kontaktadresse.
Kontakt:
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Boden- und Grundwasserschutz
Ingrid Weitzel
Tel. 0511 168 4 38 48
67.12@hannover-stadt.de
www.hannover.de

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Videoclip zum vor- und nachsorgenden Bodenschutz
Landeshauptstadt und Leibniz Universität arbeiten erfolgreich zusammen
Wir brauchen intakte Böden. Denn sie sind Rohstoff- und Nahrungsquelle, Speicher für Nährstoffe, Was-
ser oder Treibhausgase, Filter für Schadstoffe und Lebensraum zugleich. Seit vielen Jahren betreibt die
Landeshauptstadt Hannover vor- und nachsorgenden Bodenschutz, um dieses wertvolle Gut zu erhalten
und die Menschen vor möglichen schädlichen Einflüssen des Bodens zu schützen. Besonders wertvoll
sind der fachliche Austausch mit der naturwissenschaftlichen Fakultät der Leibniz Universität Hannover
sowie mehrere Kooperationsprojekte mit Studierenden. In diesem Jahre wurde in Zusammenarbeit zwi-
schen Leibniz Universität und Stadtverwaltung im Rahmen einer Bachelorarbeit eine Karte der klimarele-
vanten Böden Hannovers erarbeitet. Diese Karte ergänzt die bereits bei der Stadt vorhandene Boden-
funktionskarte, welche im Rahmen von Bauleitplanungsverfahren herangezogen wird, um auf die
Schutzwürdigkeit von Böden hinzuweisen.
Im Sommer 2018 wurde in Kooperation mit dem städtischen Sachgebiet Wissenschaftsstadt ein Video-
clip über die Zusammenarbeit von Stadtverwaltung und Hochschule erstellt. Dieser steht unter
www.hannover.de, Suchwort „Vorsorgender Bodenschutz“ zur Verfügung.

Kontakt:
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Boden- und Grundwasserschutz
Monika Winnecke
Tel. 0511 168 4 45 06
67.12@hannover-stadt.de
www.hannover.de

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Veranstaltungen

Rückblick

Park(ing) Day – 21. September 2018
Weltweit wird jedes Jahr am 3. Freitag des Septembers der Park(ing) Day gefeiert. Vereine, Initiativen,
Unternehmen und Privatleute bringen Leben auf die Straße. Für einen Tag werden Parkplätze kreativ
umgestaltet und deren Potenzial für alternative Nutzungen aufgezeigt.
Auch in Hannover wurde dieses Jahr der Park(ing) Day am 21. September gefeiert. Der ADFC Hannover
und Stadtmobil bauten in der Karmarschstraße eine Chill-Out Area auf, luden zu Lastenräder-
Probefahrten ein und verlosten Eis-Gutscheine. Die BUND Jugend Hannover baute auf dem Köbelinger
Markt ein kleines Picknick auf. Die Grünen Hannover bauten Liegestühle auf, platzierten einen Autotep-
pich samt Spiel-Autos und diskutierten mit den Passant*innen. Die HannovAIR Connection und Fuss e.V.
gingen mit ihren selbstgebauten Gehzeugen durch die Innenstadt und parkten diese dann „ordnungs-
gemäß“ auf einem Parkplatz. Der Jugendtreff Camelot baute mit Kindern und Jugendlichen Gehzeuge
und lud zum Verweilen ein. Einige Privatpersonen luden zum Beispiel zu einem Spiele-Treff oder stellten
kurzerhand ein Klavier auf einen Parkplatz.
Trotz des Regens hatten alle Beteiligten großen Spaß. Die meisten Passant*innen reagierten mit Inte-
resse an der Aktion und zeigten sich offen für eine nachhaltige Mobilitätswende. Einige Autofah-
rer*innen hingegen beharrten darauf, ihr Auto auf den besetzten Parkplatz stellen zu wollen und drohten
damit, die Polizei zu rufen. Wozu es aber nicht kam.
Insgesamt ist der Park(ing) Day ein Aktionstag, der dazu anregt, sich über das Thema Mobilität auszu-
tauschen und alternative Nutzungen von Parkraum aufzuzeigen.
Wir brauchen mehr Orte für Begegnungen, mehr Platz für Fahr- und Lastenräder, mehr Spielstätten für
Kinder und Aufenthaltsorte für die Nachbarschaft. Wir müssen unsere Stadt ökologischer und lebenswer-
ter machen.
Der nächste Park(ing) Day findet am 20. September 2019 statt. Eine ausführliche Dokumentation des
diesjährigen Park(ing) Days finden Sie auf www.oekostadt.de
Kontakt:
Ökostadt e.V.
Lotta Braunert
Hausmannstr. 9-10, 30159 Hannover
info@oekostadt.de
www.oekostadt.de
www.park-platz-pioniere.de

November der Wissenschaft – 1. bis 21. November 2018
Beim Experimentieren die Welt entdecken
Im Rahmen des „November der Wissenschaft“, der vom 1. bis 21. November 2018 stattfand, hielt das
Agenda 21- und Nachhaltigkeitsbüro in Zusammenarbeit mit Dr. Hermann Krekeler, der sich seit vielen
Jahren mit dem Thema Naturwissenschaftliche Grundbildung beschäftigt, sowie in Kooperation mit dem
Freizeitheim Linden mehrere Angebote zu den Themen Bionik und Wasser bereit. Die Nachfrage war so
groß, dass einige weitere Termine ins Programm genommen wurden.
Fortbildung „Wasser - kostbares Nass!“
Am 2. November 2018 fand eine Fortbildung mit dem Titel „Wasser - kostbares Nass!“ statt, an der neun
Erzieher*innen und Lehrer*innen teilnahmen. Sie hatte das Ziel, im Sinne der Bildung für nachhaltige

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