Unfall Krankheit Alter - Vorsorge für - durch - Vollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung - Justiz in Bayern

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Unfall Krankheit Alter - Vorsorge für - durch - Vollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung - Justiz in Bayern
Vorsorge für

Unfall
Krankheit
Alter                   Mit Hi
                        zur Cor
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durch
– Vollmacht
– Betreuungsverfügung
– Patientenverfügung

20. Auflage

                         www.justiz-bayern.de
Georg Eisenreich, MdL
                                  Bayerischer Staatsminister
                                  der Justiz

                                  Josef Raischl
                                  für den Arbeitskreis „Vorsorge“

www.justiz-bayern.de

Herausgeber:
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
– Referat für Öffentlichkeitsarbeit –
Prielmayerstraße 7, 80335 München
Stand: September 2021
20. Auflage

Bestellnummer 34163

© 2022 Verlag C.H. Beck, oHG
Wilhelmstraße 9 , 80801 München

Satz: Fotosatz Buck, Zweikirchener Str. 7, 84036 Kumhausen
Gestaltung: Sabina Sieghart, München
Druck: Mayr Miesbach GmbH, Am Windfeld 15, 83714 Miesbach
Umschlag: Ralph Zimmermann - Bureau Parapluie
Umschlagmotiv: © yellow2j - depositphotos.com

Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier
(hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung heraus­gegeben. Sie darf weder von
Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahl­werbung
verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbe-
sondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Auf­drucken und Aufkleben
parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.
Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevor­stehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als
Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet,
die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Parteimitglieder zu verwenden.
Vorsorge für
Unfall
Krankheit
Alter
durch
Vollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung

20. Auflage
Diese Broschüre wird von den Mitgliedern des      Dr. Hans-Joachim Heßler, Präsident des
      Arbeitskreises „Vorsorge“ des Bayerischen         ­Bayerischen Obersten Landesgerichts
      Staatsministeriums der Justiz im Rahmen der
      Christophorus Akademie verfasst und vom Bay-      Brigitte Hirsch, Krankenschwester/Palliativ­
      erischen Staatsministerium der Justiz herausge-   fachkraft
      geben. Die Christophorus Akademie wurde 1999
      vom Christophorus Hospiz Verein e. V. in Mün-     Professor Dr. Dr. Ralf Jox, M.A., Medizinethik,
      chen begründet und ist nun Teil der Klinik und    Neurologie, Palliativmedizin
      Poliklinik für Palliativmedizin des Klinikums
      der Universität München.                          Professor Dr. Bernhard Knittel, Jurist

      An der Erstellung der Broschüre haben mitge-      Wolfgang Putz, Rechtsanwalt
      wirkt:
                                                        Josef Raischl, Theologe, Sozialarbeiter, Vorstand
      Professorin Dr. Claudia Bausewein, Internistin,   Christophorus Hospiz Verein
      Palliativmedizin
                                                        Hermann Reigber, Diplomtheologe, Diplom­
      Dr. Jürgen Bickhardt, Internist, Kardiologe       pflegewirt
      († 2019)
                                                        Dr. Susanne Roller, Internistin, Palliativmedizin
      Professor Dr. Gian Domenico Borasio, Neurologe,
      Palliativmedizin                                  Philip Sing, Dipl. Sozialpädagoge (FH)

      Dr. Hans Dworzak, Anästhesist, Intensivmedizin    Tanja Unger, Fachanwältin für Medizinrecht

       Bernadette Fittkau-Tönnesmann, M.P.H.,
      ­Anästhesistin, Palliativmedizin                  Den Mitgliedern des Arbeitskreises, die an der
                                                        ­Erstellung der Vorauflagen mitgewirkt haben,
       Professor Dr. Monika Führer, Kinderärztin,        gilt unser besonderer Dank.
      ­Palliativmedizin
                                                        Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird
      Bruno Geßele, Notar a. D.                         bei Bezeichnungen wie „Bevollmächtigter“,
                                                        „­Betreuer“ oder „Arzt“ häufig nur die im Gesetz
      Karlo Heßdörfer, Jurist                           genannte Sprachform verwendet.

2|
Vorwort

Die Corona-Pandemie ruft bei vielen Menschen         Mit dieser Broschüre haben Sie den ersten Schritt
auch Fragen der rechtlichen Vorsorge in das          zur Erstellung Ihrer Vorsorgeverfügungen getan.
Bewusstsein: „Was passiert mit mir nach einer        In fünfundzwanzig Fragen werden die verschie-
­­COVID-19-Infektion im Krankenhaus? Wer trifft      denen Vorsorgeinstrumente vorgestellt und er-
die Entscheidungen, wenn ich nach einem              läutert, was es jeweils zu beachten gilt. Wer sich
schweren Krankheitsverlauf hierzu selbst nicht       mit einzelnen Themen vertieft befassen will,
mehr in der Lage sein sollte?“                       findet Hinweise und Links auf hilfreiche weitere
                                                     Informationsquellen. Kernstück dieser Broschü-
Damit führt uns die Pandemie nur einmal mehr         re sind ausfüllbare und rechtssichere Verbund-
vor Augen, wie wichtig das Thema rechtliche          formulare für Vorsorgevollmacht, Betreuungs-
Vorsorge ist. Denn sich mit ihm zu beschäftigen      verfügung und Patientenverfügung, so dass
lohnt sich ganz unabhängig von Corona.               jeder seine Vorsorgeverfügungen selbst erstellen
                                                     kann. Die Erläuterungen und Formularmuster
Auf den ersten Blick erscheint rechtliche Vor-       entsprechen dabei der aktuellen Rechtslage.
sorge unangenehm: Man muss sich eine Zu-
kunft vorstellen, an die wir lieber nicht so gerne   In Zeiten der Pandemie hören wir allenthalben
denken; eine Zukunft, in der wir aufgrund von        den Wunsch „Bleiben Sie gesund!“. Dem möch-
Krankheit, Alter oder wegen eines Unfalls mög-       ten wir hinzufügen: Nutzen Sie die Zeit, um mit
licherweise nicht mehr selbst handlungs- und         Ihren Vertrauenspersonen über die wichtigen
entscheidungsfähig sind. Wer malt sich eine          Fragen der Vorsorge zu reden und rechtzeitig die
solche Lebenslage schon gerne aus? Im besten         erforderlichen Vorkehrungen zu treffen.
Fall sind die Vorkehrungen überflüssig, weil wir
zum Glück bis zuletzt selbstbestimmt und hand-       München, im September 2021
lungsfähig bleiben. Wenn wir aber nach einem
Unfall, Schlaganfall, Herzinfarkt oder aufgrund      Georg Eisenreich, MdL
fortschreitender Demenz in eine Lage kom-            Bayerischer Staatsminister der Justiz
men, in der wir nicht mehr selbst entscheiden
können, sind eine Vorsorgevollmacht und eine         Josef Raischl
Patientenverfügung von unschätzbarem Wert.           Vorstand Christophorus Hospiz Verein e. V.,
Für uns selbst, aber auch für die Menschen, die      ­München
uns nahestehen.

                                                                                                        Vorwort   |3
Hinweis zu den eingehefteten Verbund­formularen

              In der Mitte dieser Broschüre sind zusammen-    der Reihenfolge eingeheftet, in der sie in der
              hängende, rechtssichere Verbundformulare        Broschüre behandelt werden.
              zur Vollmacht, zur Betreuungsverfügung,
              zur Patientenverfügung, zu den Persönlichen     Inhaltsgleiche Formulare zur Vollmacht
              Ergänzungen der Patientenverfügung, zur         finden Sie auf Seite 29, zur Betreuungsverfü-
              Ergänzung der Patientenverfügung im Fall        gung auf Seite 35, zur Patientenverfügung auf
              schwerer Erkrankung und zur Erklärung           Seite 39, zu Meine persönlichen Ergänzungen
              Patientenverfügung und Organspende einge-       zur Patientenverfügung auf Seite 50, zur Er-
              heftet. Sie können die Verbundformulare ein-    klärung Patientenverfügung und Organspen-
              zeln an der Perforierung aus dem Heft heraus-   de auf Seite 51 und zur Ergänzung der Patien-
              trennen, Ihren Wünschen gemäß ausfüllen,        tenverfügung im Fall schwerer Erkrankung
              unterschreiben und Ihrem Bevollmächtigten       auf Seite 55.
              oder anderen Vertrauenspersonen übergeben.
                                                              Damit Sie später noch wissen, wie Sie die Ver-
              Die von den Gerichten anerkannte Verbin-        bundformulare, die Sie herausgetrennt und
              dung der Formulare zu einem Dokument            Ihrer Vertrauensperson übergeben haben, aus-
              (C.H.BECK-Verbundformular) verhindert Täu-      gefüllt haben, sollten Sie die Formulare in der
              schungsmanöver effektiv. Aus technischen        Broschüre wortgleich ausfüllen und zu Ihren
              Gründen sind die Verbundformulare nicht in      Unterlagen legen.

4 | Hinweis zu den eingehefteten Verbund­formularen
Inhaltsverzeichnis

 1                                                5
25 FRAGEN, die wir uns stellen sollten…         Persönliche Ergänzungen zur Patienten­
                                                 verfügung und Organspende
Grundlegendes zu Vollmacht, Betreuungs­
  verfügung und Patientenverfügung         8    Hinweis zu den Persönlichen Ergänzungen
                                                   zur Patientenverfügung                       47

 2                                               Persönliche Ergänzungen zur Patienten­
                                                   verfügung                                    47
Vollmacht
                                                 Formular Meine persönlichen Ergänzungen
Hinweise zur Formulierung der Vollmacht    26     zur Patientenverfügung                       50

Formular Vollmacht                         29   Formular Patientenverfügung und
                                                   ­Organspende                                 51

 3
                                                  6
Betreuungsverfügung
                                                 Ergänzung der Patienten­verfügung
Hinweise zur Betreuungsverfügung           34   im Fall s­ chwerer Erkrankung

Formular Betreuungsverfügung               35   Hinweis zur Ergänzung der Patientenverfü­
                                                   gung im Fall schwerer Erkrankung             53

 4                                               Ergänzungen der Patientenverfügung im
                                                    Fall schwerer Erkrankung                    53
Patientenverfügung
                                                 Formular Ergänzung zur Patientenverfü­
Hinweis zur Patientenverfügung             37     gung im Fall schwerer Erkrankung             55

Formular Patientenverfügung                39

Erläuterungen zum Formular Patienten­            Wichtige Links und Hinweise                    59
   verfügung                               43
                                                 Sachregister                                   61
Hinweis zu ­COVID 19 und verwandten
  ­Erkrankungen                            45

                                                                                          Inhaltsverzeichnis   |5
1 25 FRAGEN,
  die wir uns stellen
  ­sollten…
Grundlegendes zu Vollmacht, Betreuungs­verfügung und
           Patientenverfügung

           1. Wofür sollte ich denn überhaupt Vorsorge           2. Aber ich habe doch Angehörige! Mein
           treffen? Was kann denn schon passieren?               Ehemann, meine Ehefrau oder meine
           Wir alle können durch Unfall, Krankheit oder          ­Kinder werden sich doch darum kümmern?
           Alter in die Lage kommen, dass wir wichtige An-       Natürlich werden Ihre Angehörigen Ihnen
           gelegenheiten unseres Lebens nicht mehr selbst-       – ­hoffentlich – im Ernstfall beistehen. Wenn
           verantwortlich regeln können.                         aber rechtsverbindliche Erklärungen oder Ent-
                                                                 scheidungen gefordert sind, dürfen Ehegatte
           Sie sollten sich für diesen Fall einmal ­gedanklich   oder Kinder Sie nicht gesetzlich vertreten. In
           mit folgenden Fragen befassen:                        unserem Recht haben nur Eltern gegenüber
           → Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer            ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes
              ­angewiesen bin?                                   Sorgerecht und damit die Befugnis zur Entschei-
           → Wer handelt und entscheidet für mich?               dung und Vertretung in allen Angelegenheiten.
           → Wird dann mein Wille auch beachtet werden?          Für Volljährige können hingegen Angehörige
                                                                 nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen
           oder noch konkreter gefragt:                          abgeben:
           → Wer verwaltet mein Vermögen?
           → Wer erledigt meine Bankgeschäfte?                   Entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen
           → Wer organisiert für mich nötige ambulante           Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellter
             Hilfen?                                             Betreuer sind.
           → Wer sucht für mich einen Platz in einem
             ­Pflegeheim?                                        3. Was spricht denn für eine Vollmacht zur
           → Wer kündigt meine Wohnung oder meinen               Vorsorge?
              Telefonanschluss?                                  Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen
           → Wie werde ich ärztlich versorgt?                    ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie be-
           → Wer entscheidet bei Operationen und medi­           nennen eine oder mehrere Personen Ihres Ver-
              zinischen Maßnahmen?                               trauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu
                                                                 handeln. Hierbei können Sie sich von Ihren per-
           und überhaupt:                                        sönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten
           → Wer kümmert sich um meine persönlichen              lassen sowie zusätzlich Anweisungen geben, wie
             Wünsche und Bedürfnisse?                            Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen.
                                                                 Es ist sehr zweckmäßig, nach Möglichkeit die
           Dies sind nur einige von vielen Gesichtspunk-         gewünschten Bevollmächtigten bereits bei der
           ten, die Sie beschäftigen sollten.                    Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.

8 | 25 FRAGEN, die wir uns stellen ­sollten…
4. Was ist eine Generalvollmacht?                  Aber auch im Übrigen empfiehlt es sich, in der
Genügt sie zur Vorsorge?                           Vollmacht genauer zu bezeichnen, wozu sie im
Eine Generalvollmacht kann etwa „zur Vertre-       Einzelnen ermächtigen soll.
tung in allen Angelegenheiten“ ermächtigen. Sie
deckt aber mehrere wichtige Fälle nicht ab:        Grundsätzlich ist es möglich, die Vollmacht nur
→ Der Bevollmächtigte soll an Ihrer Stelle auch    auf bestimmte Aufgabengebiete zu beschränken
   einer ärztlichen Untersuchung, einer Heilbe-    (z. B. nur für den Gesundheitsbereich). Dies be-
   handlung oder einem medizinischen Eingriff      deutet aber, dass im Bedarfsfall für die anderen
   zustimmen können, wenn hierbei Lebens-          Aufgaben möglicherweise ein Betreuer bestellt
   gefahr besteht (etwa bei einer Herzopera-       werden muss (vgl. unten Frage 12). Selbst wenn
   tion) oder ein schwerer, länger andauernder     der Bevollmächtigte vom Gericht auch für die
   Gesundheitsschaden zu erwarten ist (z. B. bei   ergänzenden Aufgaben als Betreuer ausgewählt
   einer Amputation); er soll die Einwilligung     werden kann (vgl. auch Frage 13): Ein Neben-
   in solche Maßnahmen auch verweigern oder        einander von Vollmacht und Betreuung sollte
   eine entsprechende Einwilligung widerrufen      besser vermieden werden.
   dürfen, insbesondere soll er der Unterlassung
   oder Beendigung lebensverlängernder Maß-        5. Muss eine Vollmacht eine bestimmte
   nahmen zustimmen dürfen.                        Form haben?
→ Der Bevollmächtigte soll an Ihrer Stelle auch     Schon aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft
   in eine zu Ihrem Schutz notwendige geschlos-     ist eine schriftliche Abfassung notwendig. Die
   sene Unterbringung, eine ärztliche Zwangs-       Vollmacht zur Vorsorge muss nicht handschrift-
   maßnahme oder in eine andere freiheitsbe-        lich verfasst sein (in diesem Fall wäre aller-
   schränkende Maßnahme (etwa ein Bettgitter)       dings die Gefahr der Fälschung am geringsten;
   einwilligen können.                              außerdem lässt sich späteren Zweifeln an der
→ Der Bevollmächtigte soll an Ihrer Stelle in       Geschäfts­fähigkeit der die Vollmacht ausstellen-
   eine Organspende einwilligen können.             den Person eher begegnen, wenn sie den Text
                                                    vollständig selbst geschrieben hat). Sie können
In diesen Fällen verlangt das Gesetz, dass die      eine Vollmacht auch mit dem PC schreiben oder
schriftliche Vollmacht diese Befugnisse aus-        von einer anderen Person schreiben lassen.
drücklich bezeichnet. Eine „Generalvollmacht“       Schließlich können Sie sich auch eines Formu­
genügt also nicht.                                  lars – wie hier abgedruckt bzw. eingeheftet –
                                                   ­bedienen. Ort, Datum und vollständige eigen-
Außerdem braucht der Bevollmächtigte in den         händige Unterschrift dürfen jedoch keinesfalls
ersten beiden Fallgruppen (erster und zweiter       fehlen.
Punkt der obigen Auflistung) für seine Entschei-
dung die Genehmigung des Betreuungsgerichts.       Das BGB verwendet nicht den speziellen Begriff
In der ersten Fallgruppe braucht der Bevollmäch-   der Vorsorgevollmacht. Hierunter ist eine Voll-
tigte eine betreuungsgerichtliche Genehmigung      macht zu verstehen, mit der man seine Angele-
jedoch nur dann, wenn er mit dem behandeln-        genheiten so regeln kann, dass später im Fall der
den Arzt über den Willen des Patienten nicht       eigenen Handlungsunfähigkeit eine rechtliche
einig ist (vgl. auch Frage 18).                    Betreuung vermieden werden kann. Es ist weder

                                                                              25 FRAGEN, die wir uns stellen ­sollten…   |9
notwendig noch ratsam, eine solche Vollmacht        amten oder die Urkundsbeamtin der Betreuungs-
           im Vollmachtstext oder in der Überschrift aus-      behörde1 steht bei Vollmachten der notariellen
           drücklich als Vorsorgevollmacht zu bezeichnen.      Beglaubigung gleich.
           Eine entsprechende Bezeichnung könnte im
           Rechtsverkehr zu dem Missverständnis führen,        Die notarielle Beurkundung der Vollmacht
           dass die Vollmacht nur unter einer Bedingung        ­ersetzt die Beglaubigung der Unterschrift in
           erteilt worden sei, und unnötige Nachfragen          jedem Fall.
           hervorrufen.
                                                               Hilfe bei der Formulierung einer Vollmacht
           Bei der Abfassung einer Vollmacht können Sie        ­können Sie auch bei den Betreuungsvereinen2
           selbstverständlich auch den Rat eines Rechts-       erhalten. Über deren konkrete Angebote infor-
           anwalts/einer Rechtsanwältin oder eines Notars/     mieren Sie sich bitte vor Ort. Weitere Hinweise
           einer Notarin einholen. Dies ist besonders dann     zur Formulierung der Vollmacht finden Sie auf
           zu empfehlen, wenn Sie z. B. umfangreiches          Seite 26.
           Vermögen besitzen, mehrere Bevollmächtigte
           einsetzen oder neben der Vollmacht sehr ein-        6. Muss ich nicht einen Missbrauch der
           gehende Handlungsanweisungen an den Be-             Vollmacht befürchten?
           vollmächtigten festlegen wollen. Die notarielle     Eine Vollmacht zur Vorsorge gibt dem Bevoll-
           ­Beurkundung der Vollmacht ist notwendig,           mächtigten gegebenenfalls sehr weit reichende
            wenn der Bevollmächtigte zur Darlehensauf-         Befugnisse. Sofern dies vom Umfang der Voll-
            nahme berechtigt sein soll. Unter Umständen        macht gedeckt ist, kann der Bevollmächtigte
            können durch eine notarielle Beurkundung spä-      umfangreiche Vermögensübertragungen vor-
            tere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht      nehmen, indem er beispielsweise eigenmächtig
            leichter vermieden werden.                         über Ihr Kontoguthaben verfügt, Ihre Immo­
                                                               bilien veräußert oder Verträge für Sie abschließt
           Die Beglaubigung der Unterschrift unter der         bzw. kündigt. Selbst wenn die entsprechenden
           Vollmacht ist notwendig, wenn der Bevoll-           Rechtsgeschäfte nicht Ihrem Willen entsprechen
           mächtigte berechtigt sein soll, Immobilien zu       sollten, wären diese wirksam. Hinzu kommt,
           erwerben oder zu veräußern. Die Unterschrifts-      dass eine Vorsorgevollmacht in der Regel dann
           beglaubigung beseitigt Zweifel an der Echtheit      zum Einsatz kommt, wenn Sie selbst nicht mehr
           Ihrer Unterschrift. Sie kann durch den Notar/       in der Lage sind, den Bevollmächtigten zu über-
           die Notarin vorgenommen werden. Sie k  ­ önnen      wachen. Die bevollmächtigte Person wird auch
           Ihre Unterschrift unter der Vollmacht aber auch     – mit wenigen Ausnahmen in Form von Geneh-
           durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglau­
           bigen lassen (in Baden-Württemberg außerdem         1
                                                                   In Bayern sind die Betreuungsbehörden bei den
           durch den Ratsschreiber in Gemeinden, die           Landratsämtern und den Verwaltungen der kreisfreien
           einen solchen bestellt haben, in Hessen durch die   Städte eingerichtet, Art. 1 Absatz 1 AGBtG.
           Ortsgerichte und in Rheinland-Pfalz durch die       2   Ein Verzeichnis der Betreuungsvereine in Bayern fin-
           kommunalen Behörden). Die öffentliche Beglau-       den Sie hier: www.stmas.bayern.de/betreuungsvereine/
           bigung der Unterschrift durch den Urkundsbe-        index.php.

10 | 25 FRAGEN, die wir uns stellen ­sollten…
migungspflichten in der Personensorge – nicht                7. Kann ich mehrere Personen
vom Gericht beaufsichtigt oder kontrolliert und              ­bevollmächtigen?
ist dem Gericht daher nicht rechenschaftspflich-             Sie können für verschiedene Aufgaben (z. B.
tig. Eine Vorsorgevollmacht birgt daher immer                Gesundheitsfürsorge und Vermögensangelegen-
auch die Gefahr, dass der Bevollmächtigte diese              heiten) jeweils einen eigenen Bevollmächtigten
missbraucht und zu Ihrem Nachteil einsetzt.                  einsetzen. Es benötigt dann jeder eine eigene
Dieser Gefahr sollten Sie sich bei der Erteilung             Vollmachtsurkunde. Dazu können Sie das For-
der Vollmacht bewusst sein. Deshalb ist die                  mular dieser Broschüre mehrfach verwenden.
wichtigste Voraussetzung hierfür Ihr Vertrauen
zu der Person, die Sie womöglich bis zu Ihrem                Wenn Sie mehrere Bevollmächtigte mit demsel-
Lebensende mit dieser Vollmacht ausstatten                   ben Aufgabengebiet betrauen, besteht allerdings
wollen. Dies wird in der Regel ein Angehöriger,              die Gefahr, dass die unterschiedlichen Personen
eine Angehörige oder eine Ihnen sonst sehr na-               verschiedener Meinung sind, was die Wahrneh-
hestehende Person sein.                                      mung Ihrer Interessen gefährden kann.

Nach dem Gesetz ist der Bevollmächtigte nicht                Sie können die Vollmacht aber auch so erteilen,
befugt, in Ihrem Namen Rechtsgeschäfte mit                   dass mehrere Bevollmächtigte Sie nur gemein-
sich selbst zu tätigen (Verbot des „Selbstkontra-            sam vertreten dürfen. Dies können Sie bei An-
hierens“). Das heißt, der Bevollmächtigte kann               gelegenheiten vorsehen, die Ihnen besonders
sich z. B. nicht selbst – in Ihrem Namen – einen             wichtig sind (Beispiel: Für die bei einer Haus-
Ihnen gehörenden Vermögensgegenstand über-                   haltsauflösung notwendigen Rechtsgeschäfte
schreiben. Hierdurch soll Interessenkonflikten               dürfen Ihre Kinder nur gemeinsam handeln).
des Bevollmächtigten vorgebeugt werden. Sie
können den Bevollmächtigten allerdings vom                   Für den Fall, dass der von Ihnen Bevollmächtigte
gesetzlichen Verbot des Selbstkontrahierens3                 „im Ernstfall“ verhindert ist, sollte möglichst
befreien, indem Sie ihn in der Vollmacht aus-                eine weitere Vertrauensperson als Ersatzbevoll-
drücklich ermächtigen, in Ihrem Namen Rechts-                mächtigter zur Verfügung stehen. Dass diese nur
geschäfte mit sich selbst zu schließen.                      bei Verhinderung des eigentlichen Bevollmäch-
                                                             tigten für Sie handeln darf, sollte intern abge-
Auch bei Bevollmächtigung einer Vertrauens-                  sprochen werden. Im Text der Vollmacht ist eine
person müssen Sie nicht auf Vorkehrungen                     solche Einschränkung fehl am Platz, weil sonst
gegen Missbrauch verzichten (z. B. Kontroll- bzw.            die Gefahr besteht, dass die Vollmacht im Rechts-
Widerrufsrecht für Dritte, auch in Form einer                verkehr nicht wirkt. Am besten gehen Sie also
speziellen Kontrollvollmacht4).                              folgendermaßen vor: Sie erteilen Ihrer Vertrau-
                                                             ensperson und demjenigen, der diese im Notfall
3
    Nähere Informationen finden Sie in der B
                                           ­ roschüre „Die   vertreten soll (Ihrem Ersatzbevollmächtigten)
Vorsorgevollmacht – Was darf der Bevollmächtigte?“,          jeweils eine uneingeschränkte Vollmacht. Jeder
Verlag C.H.BECK, ISBN 978-3-406-74460-0.                     benötigt eine eigene, auf ihn ausgestellte Voll-
                                                             machtsurkunde. Intern sprechen Sie mit Ihrem
4   Siehe Fußnote 3.                                         Bevollmächtigten und dem Ersatzbevollmächtig­

                                                                                       25 FRAGEN, die wir uns stellen ­sollten…   | 11
ten ab, dass der Vertreter nur dann handelt,        mächtigten erleichtern Sie daher seine Tätigkeit,
           wenn der erste Bevollmächtigte verhindert ist.      wenn Sie bankeigene Formulare verwenden und
                                                               bei der Vollmachterteilung nach Rücksprache
           Sie können in der Vollmacht auch vorsehen, dass     mit Ihrer Bank vorgehen.
           der Bevollmächtigte weiteren Personen Unter-
           vollmacht erteilen darf, die Sie dann im Be-        Die Bank/Sparkasse muss zudem prüfen, ob die
           darfsfall vertreten können. Damit legen Sie die     Vorsorgevollmacht wirksam ist und tatsächlich
           Entscheidung über die Untervollmacht aber in        vom Vollmachtgeber stammt. Diese auch im
           die Hände Ihrer Vertrauensperson.                   Interesse des Bankkunden gebotene Prüfung
                                                               wird durch das durch die Banken vorgesehene
           8. Welche Vorgehensweise empfiehlt sich             Verfahren erleichtert.
           für Bankangelegenheiten?
           Für die Vermögenssorge in Bankangelegen-            Inhaltlich sind die banküblichen Konto-/Depot-
           heiten sollten Sie zusätzlich zur allgemeinen       vollmachten gut auf die typischen Bedürfnisse
           Vorsorgevollmacht auf die von Ihrer Bank/Spar-      einer Vorsorgevollmacht zugeschnitten; so
           kasse angebotene Konto-/Depotvollmacht zu-          berechtigen sie zur Vornahme aller Geschäfte,
           rückgreifen. Die Konto-/Depotvollmacht sollten      die mit der Konto- und Depotführung in unmit-
           Sie grundsätzlich in Ihrer Bank oder Sparkasse in   telbarem Zusammenhang stehen. Umgekehrt
           Begleitung Ihres Bevollmächtigten unterzeich-       werden dem Bevollmächtigten keine Befugnisse
           nen. Können Sie Ihre Bank/Sparkasse nicht auf-      eingeräumt, die für den normalen Geschäftsver-
           suchen, wird sich im Gespräch mit Ihrer Bank/       kehr unnötig sind, wie z. B. der Abschluss von
           Sparkasse sicher eine Lösung finden.                Finanztermingeschäften.

           Zwar sind Banken/Sparkassen in laufenden            Die Bank/Sparkasse kann verlangen, dass ihr
           ­Geschäftsbeziehungen verpflichtet, auch andere     das Original der Vollmacht bei jeder einzelnen
            als bankinterne Vollmachtformulare anzuerken-      Verfügung über das Bankkonto vorgelegt wird.
            nen. Die Bank/Sparkasse darf eine Vorsorge-        Damit Ihr Bevollmächtigter von den üblichen Er-
            vollmacht daher nicht lediglich deshalb zurück-    leichterungen bei Bankgeschäften (Online-Ban-
            weisen, weil sie nicht auf einem bankeigenen       king, Abhebungen am Geldautomaten) Gebrauch
            Formular erteilt ist.                              machen kann, muss er die Vollmachturkunde
                                                               bei der Bank/Sparkasse hinterlegen. Das ist bei
           Die Verwendung bankeigener Formulare und            einer bankspezifischen Vollmacht ohne weiteres
           die Unterzeichnung der Vollmacht in Gegenwart       möglich.
           eines Bankmitarbeiters in Ihrer Bank/Sparkasse
           weist aber gegenüber der Verwendung der allge-      Besteht hingegen nur eine allgemeine Vorsorge-
           meinen Vorsorgevollmacht einige Vorteile auf:       vollmacht, kann der Bevollmächtigte das Origi-
                                                               nal in der Regel nicht aus der Hand geben, weil
           Es kommt immer wieder vor, dass Banken/Spar-        er es auch für andere Zwecke benötigt. In diesem
           kassen andere als auf ihren Formularen erteilte     Fall sollten Sie zumindest mehrere Exemplare
           Vollmachten nicht akzeptieren. Ihrem Bevoll-        einer Vorsorgevollmacht erstellen, damit Ihr

12 | 25 FRAGEN, die wir uns stellen ­sollten…
Be­vollmächtigter eines davon in der kontofüh-      Die Vollmacht sollte zu Ihrer Sicherheit so erteilt
renden Bank/Sparkasse hinterlegen kann. Sie         werden, dass sie nur wirksam ist, solange der
sollten dabei jedes Formular gesondert ausfüllen    Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde besitzt
und unterzeichnen.                                  und er bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts für
                                                    Sie diese im Original vorlegen kann.
Die meisten banküblichen Konto-/Depotvoll-
machten erlöschen nicht mit dem Tod des             Handlungsfähig ist Ihr Bevollmächtigter dann
Vollmachtgebers, sondern gelten über den Tod        nur, wenn er die Vollmacht im Original vorwei-
hinaus (Näheres zur Vollmacht über den Tod hi-      sen kann. Sorgen Sie deshalb stets dafür, dass die
naus unter Frage 10). Das ist sinnvoll, damit der   Vollmacht zur Vorsorge dem Berechtigten zur
Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Voll-         Verfügung steht, wenn sie benötigt wird.
machtgebers dessen Angelegenheiten besorgen
kann. Erkundigen Sie sich, ob auch das von Ihrer    Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Bank/Sparkasse verwendete Formular über den         → Sie verwahren die Vollmacht an einem im
Tod hinaus gilt.                                      Ernstfall gut zugänglichen Ort, den der Be­
                                                      vollmäch­tigte kennt (z. B. in Ihrem Schreib-
9. Wie sorge ich dafür, dass das Gericht              tisch).
Kenntnis von der Vollmachtserteilung                → Sie übergeben die Vollmacht von vornherein
­erlangt, und wo bewahre ich die Vollmacht            dem Bevollmächtigten mit der Maßgabe,
 auf?                                                 von dieser nur in dem besprochenen Fall
Sie können die Vollmacht ebenso wie eine Be-          Gebrauch zu machen. Wie schon gesagt, Sie
treuungsverfügung (siehe Frage 13) gebühren-          sollten ohnehin nur eine Person bevollmäch-
pflichtig bei dem Zentralen Vorsorgeregister der      tigen, der Sie vorbehaltlos vertrauen können.
Bundesnotarkammer (Bundesnotarkammer, –               Sollte diese Person absprachewidrig schon
Zentrales Vorsorgeregister –, Postfach 080151,        vorzeitig von der Vollmacht Gebrauch ma-
10001 Berlin; www.vorsorgeregister.de) registrie-     chen, können Sie die Vollmacht widerrufen
ren lassen. Dies empfiehlt sich, weil das Gericht     und Schadenersatz fordern.
im Bedarfsfall Kenntnis von der Vollmacht           → Sie übergeben die Vollmacht einer anderen
erlangt. Es wird dann keinen Betreuer bestel-         Vertrauensperson zur treuhänderischen
len, weil eine wirksame Vollmacht im Rahmen           Verwahrung mit der Auflage, sie dem Bevoll-
ihrer Reichweite eine Betreuung entbehrlich           mächtigten im Bedarfsfall auszuhändigen.
macht. Besonders wichtig ist es, die auf der Um-
schlagrückseite dieser Broschüre abgedruckte        10. Ab wann und wie lange gilt die
Hinweiskarte auszufüllen und zusammen mit           ­Vollmacht?
Ihren Ausweispapieren stets bei sich zu führen,     Die Vollmacht gilt im „Außenverhältnis“ ab
damit die von Ihnen bevollmächtigte Person im       ihrer Ausstellung. Im „Innenverhältnis“ zum
Bedarfsfall schnell benachrichtigt werden kann.     ­Bevollmächtigten ist aber die mit ihm getroffene
Denn die bei dem Zentralen Vorsorgeregister der      Vereinbarung maßgebend (zu diesen Begriffen
Bundesnotarkammer registrierten Daten kön-           vgl. näher unter Frage 11). Diese wird wörtlich
nen nur von den Gerichten eingesehen werden.         oder stillschweigend dahingehend lauten, dass

                                                                                25 FRAGEN, die wir uns stellen ­sollten…   | 13
er von der Vollmacht erst Gebrauch machen darf,         Empfehlenswert ist es daher, die Vollmacht über
           wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.         den Tod hinaus zu erteilen, damit der Bevoll-
                                                                   mächtigte in der Lage ist, Angelegenheiten im
           Wenn Sie Ihre Vollmacht widerrufen wollen,              Zusammenhang mit der Beerdigung oder einer
           müssen Sie alle ausgehändigten Formulare                Wohnungsauflösung etc. regeln zu können, be-
           zurückverlangen. Haben Sie eine „Konto-/Depot-          vor die Erben das Erbe angenommen und seine
           vollmacht“ erteilt, die Sie widerrufen möchten,         Verwaltung übernommen haben.
           sollten Sie dies in jedem Fall auch Ihrer Bank oder
           Sparkasse unverzüglich schriftlich mit­teilen.          11. Wie kann ich dem Bevollmächtigten
                                                                   meine Wünsche und Vorstellungen ver­
           Der Tod des Vollmachtgebers führt nach neuerer          deutlichen und ihn hierauf verpflichten?
           Rechtsprechung im Zweifel zum Erlöschen der             Die Vollmacht ist eine für Dritte bestimmte
           Vollmacht. In der Vollmacht sollte daher geregelt       Erklärung. Sie bezeichnet die Person des rechts-
           werden, dass die Vollmacht über den Tod des             geschäftlichen Vertreters. Zugleich beschreibt
           Vollmachtgebers hinaus fortgilt (vgl. Seite 4 des       sie, was dieser mit Rechtswirkung für Sie tun
           Formulars „Vollmacht“5). Dann ist der Bevoll-           kann. Man spricht insoweit von einem „Außen-
           mächtigte auch nach dem Tod des Vollmacht-              verhältnis“, nämlich zu Dritten, denen gegen-
           gebers befugt, von seiner Vertretungsmacht              über Erklärungen abzugeben sind. Das können
           Gebrauch zu machen. Seine Erklärungen berech-           Vertragspartner, Behörden, aber auch Ärzte bei
           tigen und verpflichten die Erben hinsichtlich des       medizinischen Behandlungen sein. In diesem
           Nachlasses. Die Erben können Rechenschaft vom           Außenverhältnis interessiert für die Wirksam-
           Bevollmächtigten verlangen und die Vollmacht            keit der Erklärungen des Bevollmächtigten nur
           widerrufen.                                             der Wortlaut der Vollmacht.

           Erlischt dagegen die Vollmacht mit dem Tod des          Was Sie mit dem Bevollmächtigten für den Ge-
           Vollmachtgebers, kann es sein, dass bei Ver­wen­        brauch der Vollmacht besprochen haben, betrifft
           dung der Vollmacht zu Lebzeiten des Vollmacht-          allein das zwischen Ihnen bestehende Innenver-
           gebers zur Vornahme von Rechtsgeschäften eine           hältnis. Eine Vollmacht ist nämlich kein Selbst-
           „Lebensbescheinigung“ verlangt wird. Außer-             zweck. Vielmehr beauftragen Sie im Rechtssinne
           dem ist der Bevollmächtigte nach dem Tod des            den Bevollmächtigten, damit Ihre Angelegen-
           Vollmachtgebers daran gehindert, Geschäfte zu           heiten in Ihrem Sinne zu regeln. Sie können
           besorgen, die nicht ohne Nachteile aufgeschoben         dabei zugleich Weisungen zum Gebrauch der
           werden können, bis die Erben handeln können.            Vollmacht erteilen. Das legt fest, was der Bevoll-
           Möglicherweise ist dann auch eine Nachlass-             mächtigte in Ihrem Namen tun und erklären
           pflegschaft erforderlich.                               darf.

                                                                   Dieses Auftragsverhältnis sollte am besten
                                                                   schriftlich vereinbart werden. Das bringt Klar-
           5   Abgedruckt auf Seiten 29–32 und zum Heraustrennen   heit für Sie selbst, aber auch für den Bevollmäch-
           in der Mitte dieser Broschüre.                          tigten.

14 | 25 FRAGEN, die wir uns stellen ­sollten…
Welchen Inhalt der Auftrag im Einzelnen haben       → Soll er bei etwaigen Fehlern für jede Fahrläs-
kann, hängt von den individuellen Bedürfnis-          sigkeit haften oder nur eingeschränkt, etwa
sen und Wünschen ab. So kann im Rahmen des            bei grober Fahrlässigkeit oder sogar nur bei
Auftragsverhältnisses beispielsweise geregelt         Vorsatz?
werden,                                             → In welcher Weise soll Ihr Bevollmächtigter
→ welches Heim vorrangig in Betracht kommt            für Aufwendungen entschädigt werden? Soll
   oder umgekehrt keinesfalls ausgewählt              er – soweit gesetzlich zulässig – eine Vergü-
   werden soll, wenn ein Umzug aus der bisher         tung für seinen Zeiteinsatz in welcher Höhe
   genutzten Wohnung unausweichlich ist               erhalten?
→ ob die Vollmacht nur zur Verwaltung oder
   − wenn sie beglaubigt wird − auch zur Ver­       Ein Musterformular für die Regelung des In-
   äußerung von Grundbesitz erteilt wird            nenverhältnisses mit Regelungsvorschlägen
→ ob bestimmte Angehörige an Geburts- oder          finden Sie in der Broschüre „Die Vorsorgevoll-
   Festtagen beschenkt werden sollen oder bis-      macht – Was darf der Bevollmächtigte?“ (Verlag
   herige Spendengewohnheiten fortzuführen          C.H.BECK, ISBN 978-3-406-74460-0). Sie bietet
   sind.                                            Ihnen zudem ausführliche Erläuterungen zu
                                                    diesen und anderen Fragen. Die Broschüre
Auf weitere mögliche Inhalte wird – im Zusam­       können Sie auch direkt im Internetportal des
menhang mit der Betreuungsverfügung – in            ­Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Frage 15 noch näher eingegangen. Die dort er-        (www.bestellen.bayern.de) aufrufen.
örterten Aspekte können auch in einem die Vor-
sorgevollmacht begleitenden Auftrag geregelt        12. Was kann geschehen, wenn ich keine
werden.                                             Vollmacht erteilt habe?
                                                    Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkran-
Es gibt aber mehrere Punkte, die speziell Bevoll-   kung oder auch aufgrund nachlassender geisti­
mächtigte angehen und an die vorab gedacht          ger Kräfte im Alter Ihre Angelegenheiten ganz
werden sollte. Empfehlenswert ist, diese ein-       oder teilweise nicht mehr regeln können und Sie
vernehmlich abzusprechen. So können spätere         keine Vollmacht erteilt haben, kann die Bestel-
Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen            lung eines gesetzlichen Vertreters („Betreuers“)
und dem Bevollmächtigten und vor allem auch         für Sie notwendig werden. Hierfür ist das Betreu-
möglicher Streit zwischen diesem und weiteren       ungsgericht zuständig. Wird diesem z. B. durch
Personen, etwa zusätzlichen Bevollmächtigten        Mitteilung von Angehörigen, Krankenhäusern
oder späteren (Mit-)Erben, vermieden werden.        oder auch Behörden ein entsprechender An-
                                                    lass bekannt, prüft es, ob ein Betreuer für Sie zu
Hierzu gehören vor allem folgende Themen:           bestellen ist und welchen Aufgabenkreis dieser
→ Falls mehrere Bevollmächtigte bestellt wer-       dann haben soll. Hierzu müssen Sie in jedem Fall
   den: In welcher Weise und in welcher Reihen-     vom Gericht persönlich angehört werden. Außer-
   folge sollen diese für Sie tätig werden?         dem ist regelmäßig ein ärztliches Sachverstän-
→ Wem und wie soll Ihr in Vermögensbelangen         digengutachten einzuholen. Vor der Bestellung
   verantwortlicher Bevollmächtigter rechen-        eines Betreuers hat das Gericht auch die Betreu-
   schaftspflichtig sein?                           ungsstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises zu

                                                                               25 FRAGEN, die wir uns stellen ­sollten…   | 15
hören. Wenn Sie Ihre Rechte nicht mehr selbst         erledigt, hat er diese grundsätzlich mit Ihnen zu
           wahrnehmen können, kann das Gericht einen             besprechen.
           Verfahrenspfleger, z. B. einen Rechtsanwalt oder
           eine Rechtsanwältin, für Sie bestellen.               Da nicht sichergestellt ist, dass Sie Ihre Wünsche
                                                                 und Vorstellungen im Fall der Betreuungsbedürf-
           Bestellt das Gericht einen Betreuer, wird dieser      tigkeit noch jederzeit klar äußern können, ist es
           Ihr gesetzlicher Vertreter in dem festgelegten        möglich, schon „in guten Zeiten“ entsprechende
           Aufgabenkreis.                                        Verfügungen schriftlich niederzulegen. Diese
                                                                 sind für den Betreuer ebenso verbindlich wie ak-
           13. Was ist eine Betreuungsverfügung?                 tuell geäußerte Wünsche, es sei denn, dass Sie er-
           Das Gericht hört Sie auch zur Frage an, wen Sie       kennbar an ihnen nicht mehr festhalten wollen.
           gegebenenfalls als Betreuer wünschen. Falls Sie
           sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht        15. Was kann in einer Betreuungsverfü­
           Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu be-       gung alles geregelt werden?
           rücksichtigen. Dies geschieht zweckmäßig in           Der Inhalt einer Betreuungsverfügung hängt we-
           einer schriftlichen vorsorgenden Verfügung für        sentlich von Ihrer individuellen Lebenssituation
           den Betreuungsfall, auch „Betreuungsverfügung“        und Ihren persönlichen Bedürfnissen ab.
           genannt. Sie können darin bestimmen, wer Ihr
           Betreuer werden soll. Sie können aber auch fest-      Folgende Fragen sollen Ihnen Anregungen dafür
           legen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht       bieten, was in einer Betreuungsverfügung bei-
           gezogen werden soll. Diese Wünsche sind für das       spielsweise geregelt werden kann.
           Gericht grundsätzlich verbindlich. Im eingehef-
           teten bzw. abgedruckten Voll­machtsformular           Vermögensangelegenheiten
           können Sie deshalb auch ver­fügen, dass Ihr Be-       → Möchte ich meinen bisherigen Lebensstan-
           vollmächtigter als Betreuer ausgewählt werden           dard beibehalten? Soll dazu notfalls mein
           soll, wenn trotz der Vollmacht eine Betreuerbe-         Vermögen aufgebraucht werden?
           stellung notwendig werden sollte.                     → Wie soll über mein Grundvermögen (mein
                                                                   Haus/meine Eigentumswohnung) verfügt
           14. Muss der Betreuer meinen Willen                     werden?
           ­beachten?
           Ein für Sie bestellter Betreuer hat Ihre Angelegen-   Persönliche Angelegenheiten
           heiten so zu besorgen, wie es Ihrem Wohl ent-         → Will ich weiterhin bestimmten Personen zu
           spricht. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, im          Geburtstagen, Weihnachten, Hochzeiten usw.
           Rahmen Ihrer Fähigkeiten Ihr Leben nach Ihren            einen bestimmten Geldbetrag oder ein Ge-
           eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestal-            schenk zukommen lassen?
           ten. Deshalb hat der Betreuer Ihren Wünschen          → Sollen meine bisherigen Spendengewohnhei-
           zu entsprechen, soweit dies Ihrem Wohl nicht             ten fortgeführt werden?
           zuwider läuft und es ihm zuzumuten ist. Ehe           → Wünsche ich den Abschluss eines Bestat-
           der Betreuer wichtige Angelegenheiten für Sie            tungsvorsorgevertrages?

16 | 25 FRAGEN, die wir uns stellen ­sollten…
Wohnungsangelegenheiten und Heim­aufnahme          verfügung auch durch die Betreuungsbehörde
→ Von wem wünsche ich im Fall meiner Pflege-       öffentlich beglaubigen lassen.
    bedürftigkeit versorgt zu werden?
→   Möchte ich, soweit meine Versorgung und        Sie können die Betreuungsverfügung, ebenso wie
    Pflege gewährleistet werden kann, bis zu       die Vollmacht zur Vorsorge, gebührenpflichtig
    meinem Tod in meiner angestammten Woh-         bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundes-
    nung/meiner Eigentumswohnung leben?            notarkammer registrieren lassen (siehe Frage 9).
→   Möchte ich – falls der Umzug in ein Heim
    unvermeidbar sein sollte – mich mit dem        17. Was ist demnach besser für mich: eine
    Verkaufserlös aus meinem Haus/meiner           Vollmacht oder eine Betreuungsverfügung?
    Eigentumswohnung in eine bestimmte             Das lässt sich nicht allgemein beantworten.
    ­Seniorenwohnanlage einkaufen und meinen
     Aufenthalt dort finanzieren?                  Ist eine Person, der Sie vollständig vertrauen
→    Wünsche ich, sollte eine Heimaufnahme         können, bereit, sich im Bedarfsfall um Ihre An-
     erforderlich werden, in einem bestimmten      gelegenheiten zu kümmern, ist eine Vollmacht
     Heim zu wohnen?                               vorzuziehen. Mit der Erteilung einer Vollmacht
→    Wo möchte ich wohnen, wenn in dem von         lässt sich in der Regel das mit der Betreuerbestel-
     mir ausgewählten Heim kein Platz zur Verfü-   lung verbundene gerichtliche Verfahren ver-
     gung steht?                                   meiden. Grundsätzlich benötigt der Bevollmäch-
→    In welches Heim möchte ich auf keinen Fall?   tigte auch keine gerichtlichen Genehmigungen
→    Möchte ich, wenn ich in einem Heim leben      für seine Entscheidungen (zu den Ausnahmen
     muss, meine persönlichen Gegenstände und      vgl. Fragen 4 und 18). Im Gegensatz zu einem
     Möbel so weit wie möglich mitnehmen? Wel-     Betreuer steht Ihr Bevollmächtigter daher nicht
     che sind am wichtigsten?                      unter der Kontrolle des Betreuungsgerichts.
→    Welche Möbel oder Gegenstände sollen im
     Fall einer Wohnungsauflösung an wen aus-      Allerdings kann das Betreuungsgericht, wenn
     gehändigt werden? Sollen diese Gegenstände    ihm ein entsprechender Anlass bekannt wird,
     wohltätigen Zwecken zur Verfügung gestellt    für einen Bevollmächtigten eine Kontrollperson
     werden?                                       bestellen. Dieser „Kontrollbetreuer“ hat nur die
                                                   Aufgabe, den Bevollmächtigten zu überwachen
Dies sind aber – wie gesagt – nur Anregungen.      und im Falle eines Missbrauchs die Vollmacht
Entscheidend ist Ihre individuelle Situation.      zu entziehen. Wird das nötig, müsste das Ge-
                                                   richt dann einen Betreuer für den Aufgabenkreis
16. Welche Form muss eine Betreuungsver­           bestellen, der zuvor dem „ungetreuen“ Bevoll-
fügung haben und wo kann sie registriert           mächtigten übertragen war.
werden?
Die Betreuungsverfügung sollte schon aus Be­       Wenn Sie keine nahestehende Vertrauensperson
weisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen    haben, der Sie eine Vollmacht erteilen wollen,
(mit Ort und Datum) unterschrieben werden. Sie     empfiehlt sich die Festlegung einer Betreuungs-
können Ihre Unterschrift unter der Betreuungs-     verfügung. Damit erwarten Sie, dass im Bedarfs-

                                                                              25 FRAGEN, die wir uns stellen ­sollten…   | 17
fall ein Betreuer für Sie bestellt wird. Sie nehmen   vorausschauend in einer „Patientenverfügung“
           dann Einfluss auf dessen Auswahl und dessen           festzulegen.
           späteres Handeln für Sie.
                                                                 Auch für Ihre letzte Lebensphase gilt somit:
           Ausführliche Informationen über die Betreu-           → Sie äußern Ihren Willen selbst:
           ungsverfügung finden Sie in der Broschüre               Ärzte und Ihr Vertreter (Bevollmächtigter oder
           „­Meine Rechte als Betreuer und Betreuter“              Betreuer) müssen diesen Willen beachten.
           (­Verlag C.H.BECK, ISBN 978-3-406-74074-9).
                                                                 Oder
           18. Wer entscheidet über meine ärztliche              → Sie können Ihren Willen nicht mehr selbst
           Behandlung?                                             äußern:
           Solange Sie im Krankheitsfall ­einwilligungsfähig       Ärzte und Ihr Vertreter (Bevollmächtigter
           sind, entscheiden Sie nach Beratung durch Ih-           oder Betreuer) müssen Ihren Willen beach-
           ren Arzt oder Ihre Ärztin selbst über alle Sie          ten, wie dieser in gesunden Tagen in einer
           betreffen­den ärztlichen Maßnahmen. Dies gilt           Patientenverfügung niedergelegt oder in
           auch, wenn für Sie eine Betreuung mit dem Auf-          Gesprächen („Auftrag“) geäußert wurde.
           gabenkreis der Gesundheitsfürsorge angeordnet           Will Ihr Bevollmächtigter nach Ihren Wün-
           wurde.                                                  schen für Sie die Einwilligung in lebensver-
                                                                   längernde medizinische Maßnahmen ver-
           Falls Sie aber nicht mehr entscheidungsfähig            weigern, so benötigt er hierfür immer dann
           sind, vor allem Ihren Willen nicht mehr äußern          eine betreuungsgerichtliche Genehmigung,
           können, muss ein Bevollmächtigter oder Betreu­          wenn er mit dem behandelnden Arzt darüber
           er für Sie entscheiden. Ist weder ein Bevollmäch-       keine Einigkeit erzielt und beide Seiten auf
           tigter noch ein Betreuer bestellt, muss bei eil­        ihren unterschiedlichen Ansichten bestehen
           bedürftigen Maßnahmen der behandelnde Arzt              (­Dissensfall).
           nach Ihrem „mutmaßlichen Willen“ handeln. Bei
           nicht eilbedürftigen ärztlichen Behandlungen          19. Wo kann der Bevollmächtigte Unter­
           muss gegebenenfalls ein vorläufiger Betreuer          stützung bekommen?
           bestellt werden. Ihr mutmaßlicher Wille ist über-     Der Bevollmächtigte soll Ihre Angelegenheiten
           haupt maßgebend für jede ärztliche Behandlung,        so erledigen, wie Sie das mit ihm abgesprochen
           zu der Sie sich selbst nicht mehr äußern können.      haben (dazu auch Frage 11). Wichtige Informatio-
           Es muss – gegebenenfalls von Ihrem Bevollmäch-        nen schon für diese Absprache, aber auch bei der
           tigten oder Betreuer – ermittelt werden, wie Sie      Wahrnehmung der konkreten Aufgaben bietet
           sich in der gegebenen Situation entscheiden wür-      die Broschüre „Die Vorsorgevollmacht – Was darf
           den, wenn Sie Ihren Willen noch kundtun könn-         der Bevollmächtigte?“ (Verlag C.H. BECK, ISBN
           ten. Dies kann sehr schwierig sein, wenn Sie in       978-3-406-74460-0). Es ist empfehlenswert, sie
           der Vergangenheit niemals schriftlich oder auch       rechtzeitig zurate zu ziehen und für den Bedarfs-
           nur mündlich, z. B. gegenüber Angehörigen, Ihre       fall auch dem Bevollmächtigten zur Verfügung
           Vorstellungen für eine medizinische Behand­           zu stellen. Dennoch kann es im Vertretungsfall
           lung, insbesondere in der letzten Lebensphase,        Situationen geben, in denen der Bevollmächtigte
           geäußert haben. Deshalb ist es wichtig, dies          auf Unterstützung angewiesen ist. Um zu vermei-

18 | 25 FRAGEN, die wir uns stellen ­sollten…
den, dass der von Ihnen ausgewählte Vertreter               Wer volljährig und einwilligungsfähig ist, kann
aufgrund von Überforderung in einem solchen                 eine Patientenverfügung verfassen. Einwilli-
Fall nicht für Sie tätig werden kann, sieht es das          gungsfähig ist, wer die Art, die Bedeutung, die
Betreuungsrecht vor, dass auch Bevollmächtig-               Tragweite und die Risiken einer beabsichtigten
te sich von den Betreuungsvereinen6 beraten                 medizinischen Maßnahme sowie deren Ab-
lassen können. Wie ehrenamtliche Betreuer                   lehnung verstehen und seinen Willen hiernach
können Bevollmächtigte deren Hilfe in Anspruch              bestimmen kann. Geschäftsfähigkeit ist nicht
nehmen. Sie können sich allerdings auch an die              Voraussetzung; deshalb können im Einzelfall
örtliche Betreuungsbehörde wenden.                          auch Personen, die unter Betreuung stehen,
                                                            oder Demenzkranke einwilligungsfähig sein. Im
20. Was versteht man genau unter einer                      Zweifel empfiehlt sich ein fachärztliches Gutach-
Patientenverfügung?                                         ten, das die Einwilligungsfähigkeit bescheinigt.
In einer Patientenverfügung können Sie schrift-
lich Ihren Willen über die Art und Weise ärztlicher         Das Gesetz trifft keine Aussage über Patientenver-
Behandlung abfassen. Dies geschieht für den Fall,           fügungen Minderjähriger. Nach der zum früheren
dass Sie einmal selbst nicht mehr entscheiden               Recht ergangenen Rechtsprechung gilt, dass es für
können. Sollte dies eintreten, kann mit Hilfe der           einen ärztlichen Eingriff der Einwilligung der sor-
Patientenverfügung Ihr Wille in Bezug auf ärztli-           geberechtigten Elternteile bedarf, wenn Minder-
che Maßnahmen ermittelt werden. So können Sie,              jährige noch nicht selbst einwilligungsfähig sind;
obwohl Sie dann aktuell nicht fähig sind zu ent-            hierbei haben die Eltern mit wachsender Reife des
scheiden, auf ärztliche Maßnahmen Einfluss neh-             Kindes dessen eigene Wünsche zu beachten. Die
men und Ihr Recht auf Selbstbestimmung wahren.              Einwilligungsfähigkeit (siehe vorne) Minderjähri-
                                                            ger richtet sich nach dem individuellen Reifegrad
Der Bundesgesetzgeber hat die Patientenver-                 und ist in Bezug auf den konkreten Eingriff zu
fügung mit Wirkung vom 1. September 2009                    beurteilen. Zur Frage, ob die von Minderjährigen
gesetzlich geregelt. Dabei wurde vorgesehen,                vorausverfügte Ablehnung einer medizinischen
dass eine Patientenverfügung schriftlich abzu-              Maßnahme durch die Zustimmung der sorge-
fassen ist. Wird die Schriftform nicht gewahrt,             berechtigten Eltern „überstimmt“ werden kann,
sind mündlich geäußerte Behandlungswünsche                  liegt noch keine Rechtsprechung vor. In jedem
bzw. der mutmaßliche Wille maßgeblich. Patien-              Fall sind die Willensäußerungen aufgeklärter
tenverfügungen, die schon vor Inkrafttreten der             und einwilligungsfähiger Minderjähriger bei der
neuen Regelung von einem einwilligungsfähi-                 ­Entscheidungsfindung zu beachten.
gen Volljährigen (dazu unten) schriftlich verfasst
wurden, bleiben auch nach der Gesetzesände-                 21. Ist eine Patientenverfügung für den be­
rung gültig. Über die Schriftform hinausgehen-              handelnden Arzt rechtlich verbindlich?
de Formerfordernisse bestehen nicht.                        Ja, wenn der Wille des Patienten in Bezug auf
                                                            ärztliche Maßnahmen eindeutig und sicher fest­­
6   Ein Verzeichnis der Betreuungsvereine in ­Bayern fin-   gestellt werden kann. Dies hat der Bundes­gesetz­
den Sie hier: www.stmas.bayern.de/­betreuungsvereine/       geber in den seit 1. September 2009 gel­tenden
index.php.                                                  Bestimmungen entsprechend der bereits zuvor

                                                                                       25 FRAGEN, die wir uns stellen ­sollten…   | 19
bestehenden Rechtsprechung des Bundes­ge­            werden, sofern dies ohne erhebliche Verzöge-
           richtshofs geregelt: Auch lebenserhaltende oder      rung möglich ist. Relevant wird dies insbeson-
           -verlängernde Maßnahmen müssen unterblei-            dere dann, wenn zweifelhaft ist, ob die in einer
           ben, wenn dies dem zuvor geäußerten Willen           Patientenverfügung geäußerten Wünsche des
           des Patienten – etwa in einer Patientenverfü-        Patienten auf die aktuelle Lebens- und Behand-
           gung – entspricht. Dies gilt auch dann, wenn der     lungssituation zutreffen. Sie können in Ihrer
           unmittelbare Sterbeprozess noch nicht erkenn-        Patientenverfügung Angaben dazu machen,
           bar ist. Auch die Bundesärztekammer betont           welche Personen bei der eventuellen späteren Er-
           in ihren Hinweisen und Empfehlungen zum              örterung Ihres Willens hinzugezogen oder nicht
           Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patienten-          hinzugezogen werden sollen (siehe hierzu das
           verfügung im ärztlichen Alltag (25.10.2018) und      Formular Patientenverfügung, abgedruckt auf
           in den Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebeglei-      S. 39–42).
           tung (21.1.2011), dass eine eindeutige Patienten-
           verfügung den behandelnden Arzt direkt bindet.       Treffen die Festlegungen in der Patientenverfü-
           Eine Patientenverfügung ist um so hilfreicher,       gung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behand-
           je zeitnaher und konkret krankheitsbezogener         lungssituation zu, dann müssen vom Patienten
           sie formuliert ist. Deshalb ist es empfehlenswert,   früher geäußerte Behandlungswünsche oder der
           eine einmal niedergelegte Patientenverfügung         mutmaßliche Wille festgestellt werden. Dabei
           in bestimmten Zeitabständen und bei s­ chwerer       kön­nen nahe Angehörige oder andere Vertrau-
           Erkrankung7 zu überprüfen, zu ­aktualisieren und     enspersonen besonders wichtig sein. Wie hierbei
           erneut zu unterschreiben, auch wenn das Gesetz       praktisch vorzugehen ist, wird im Einzelnen in
           dies nicht vorschreibt. Selbstverständlich kann      der Broschüre „Der Patientenwille – Was tun,
           die Patientenverfügung von Ihnen jederzeit ge-       wenn der Patient nicht mehr selbst entscheiden
           ändert oder widerrufen werden.                       kann?“ (Verlag C.H.BECK, ISBN 978-3-406-­76651-0)
                                                                erläutert.
           Der behandelnde Arzt hat eine derart verbindli-
           che Patientenverfügung zu beachten. Die Miss-        Wenn zwischen dem Betreuer bzw. Bevollmäch-
           achtung des Patientenwillens kann als Körper-        tigten und dem behandelnden Arzt kein Einver-
           verletzung strafrechtlich verfolgt werden. Die       nehmen darüber besteht, was der tatsächliche
           neuen Bestimmungen legen ausdrücklich fest,          (insbesondere in einer Patientenverfügung ge-
           dass der Betreuer bzw. Bevollmächtigte dem           äußerte) oder mutmaßliche Wille des Patienten
           Willen des Patienten Ausdruck und Geltung zu         ist, braucht der Betreuer bzw. Bevollmächtigte
           verschaffen hat.                                     für seine Entscheidung die Genehmigung des
                                                                Betreuungsgerichts. Das Gericht prüft dann, ob
           Nach der gesetzlichen Regelung soll bei der          die Vornahme der Behandlungsmaßnahme oder
           Feststellung des Patientenwillens nahen Ange-        deren Unterlassung dem Willen des Patienten
           hörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des         entspricht, und entscheidet auf dieser Grundlage.
           Patienten Gelegenheit zur Äußerung gegeben

           7
               Vgl. hierzu auch Frage 23.

20 | 25 FRAGEN, die wir uns stellen ­sollten…
22. Kann ich mir mit einer Patienten­                 Dadurch können unklare Formulierungen
verfügung selbst schaden?                             vermieden werden. Dies gilt insbesondere im
Mit einer Patientenverfügung erteilen Sie eine        Fall einer bestehenden schweren Erkrankung.
Anweisung an zukünftig behandelnde Ärzte für          Bitte beachten Sie hierzu auch die weiteren
den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden      Hinweise auf ­Seite 53.
können. Wenn Sie also eine Patientenverfü-
gung verfassen, wollen Sie, dass diese auch in      Ihr Vertreter, also Ihr Bevollmächtigter oder ein
der Zukunft beachtet wird. Dabei müssen Sie         vom Gericht bestellter Betreuer, muss später
bedenken, dass sich Entscheidungen und Ein-         Ihren Willen umsetzen und dafür sorgen, dass
stellungen von Menschen im Laufe ihres Lebens       nach Ihrer Patientenverfügung gehandelt wird.
ändern können. Das gilt insbesondere für den        Er muss prüfen, ob die von Ihnen konkret be-
Fall schwerer Krankheit. Zustände, die Ihnen        schriebene Krankheitssituation eingetreten ist,
heute als nicht lebenswert erscheinen, könnten      und das ärztliche Behandlungsangebot nach
im Falle einer schweren Erkrankung ganz anders      den von Ihnen niedergelegten Wünschen be-
wahrgenommen werden. Daher sollte die Er-           werten. Er muss sich auch sicher sein, dass die
stellung einer Patientenverfügung in jedem Fall     Patientenverfügung noch Ihrem aktuellen Willen
nach sorgfältiger Überlegung und Auseinander-       entspricht. Wenn er aufgrund konkreter Anhalts-
setzung mit den eigenen Wünschen und Vorstel-       punkte begründen kann, dass Sie Ihre Patienten-
lungen erfolgen. Um Risiken bei der Abfassung       verfügung ganz oder teilweise nicht mehr gelten
und der späteren Umsetzung einer Patientenver-      lassen wollen, weil Sie Ihre Meinung inzwischen
fügung zu vermeiden, ist folgendes Vorgehen zu      geändert haben, darf die Patientenverfügung
empfehlen:                                          nicht umgesetzt werden. Gibt es keine konkre-
→ Überlegen Sie sich, ob es in Ihrer Umgebung       ten Anhaltspunkte für eine Meinungsänderung,
   einen Menschen gibt, für den Sie eine Voll-      bleibt Ihre Verfügung verbindlich. In dem in der
   macht ausstellen können und der Ihre Ver-        Mitte der Broschüre eingehefteten Verbundfor-
   tretung auch übernehmen will. Wenn Sie mit       mular bzw. auf Seite 39–42 abgedruckten Formu-
   diesem Menschen Ihre Einstellungen und           lar einer Patientenverfügung erklären Sie, dass
   Wünsche ausführlich besprechen, wird er in       Ihnen ohne entsprechende Anhaltspunkte eine
   der Lage sein, eine Entscheidung in Ihrem        Meinungsänderung nicht unterstellt werden soll.
   Sinne zu treffen.
→ Die in gesunden Tagen verfasste Patienten-        Dessen müssen Sie sich bewusst sein. Auch hier
   verfügung und insbesondere auch die „Per-        gilt: Sprechen Sie mit Ihrem Bevollmächtigten,
   sönlichen Ergänzungen zur Patientenverfü-        wenn sich Ihre Wünsche ändern. Überprüfen
   gung“, die Sie schriftlich niedergelegt haben,   Sie Ihre Patientenverfügung auf Aktualität. Der
   erleichtern Ihrem Bevollmächtigten seine         manchmal geäußerte Verdacht, mit einer Patien-
   Aufgabe. Am besten lassen Sie sich von Ihrem     tenverfügung könnten Sie sich selbst schaden,
   Hausarzt oder Ihrer Hausärztin beraten,          ist bei sorgfältiger Abfassung und guter Kommu-
   ehe Sie die Patientenverfügung verfassen.        nikation unberechtigt.

                                                                              25 FRAGEN, die wir uns stellen ­sollten…   | 21
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