Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
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Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land 23. Jahrgang Donnerstag, den 18. April 2019 Nummer 08 Woche 16 - Siehe weitere Berichte im Innenteil - für die Gemeinden Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal, Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade Nächste Termine Uns DÖrper Redaktionsschluss: Erscheinungstag: Dienstag, 23. April 2019 Freitag, 3. Mai 2019
Nummer 08/Woche 16/Seite: 2 Uns Dörper 18. April 2019 Amtsverwaltung Trave-Land Waldemar-von-Mohl-Straße 10 23795 Bad Segeberg Homepage: www.amt-trave-land.de E-Mail: info@amt-trave-land.de Telefon: 04551 9908-0 (Zentrale) E-Mail direkt: vorname.nachname@amt-trave-land.de Telefax: 04551 9908-13 (ß=ss, ä=ae, ö=oe, ü=ue) Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch- Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch- wahl wahl 9908- 9908- Amtsvorsteher Hans-Heinrich Jaacks 54 Ltd. Verwaltungsbeamter Thomas Hartstock 55 Gleichstellungsbeauftragte: Michaela Semerak 52 Stellv. Ltd. Verwaltungsbeamter Jan-Henrik Fechner 50 Team - Organisation/Personal Team - Ordnung/Soziales Teamleiter: Jan-Henrik Fechner Teamleiterin: Anne Sarau Pers./Org./Rechtsfragen Jan-Henrik Fechner 50 Ordnungswesen, Wahlen Anne Sarau 40 Personalwesen/Organisation Torsten Winter 48 Einwohnermeldeamt / Feuerwehr Angelika Saalfeld 46 Personalwesen Lena Meynerts 49 Einwohnermeldeamt Maike Zickermann 43 IT, Allgemeine Beschaffung Henning van Mil 58 Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt Nicole Springborn 44 IT, Allgemeine Beschaffung Daniel Nowak 59 Einwohnermeldeamt Matthias Knickrehm 45 Zentrale, Schulen Bettina Wulf 51 Einwohnermeldeamt Kevin Schramm 45 Uns Dörper / Kanzlei Karen Kierig 57 Wohngeld, Grundsicherung Ellen Rosinke 42 Kanzlei Susanne Rumpel 56 Wohngeld, Grundsicherung, Sina Segert 41 Archiv Manfred Schmidt 61 Wohngeld, Grundsicherung Linda Cremanns 41 Archiv Dieter Harfst 61 Ordnungs- u. Kindergartenangel. Annika Waßmann 47 Asylangelegenheiten Simone David 39 Asylangelegenheiten Daniela Gogga 68 Team - Finanzen Team - Planen/Bauen/Umwelt Teamleiterin: Elke Hesse Teamleiter: Sören Grella Haushalte, Finanzen, Elke Hesse 20 Regionale- u. Dorfentwicklung Sören Grella 35 Haushalte, Finanzen Niklas Cremanns 28 Wasser/Abwasser Geschäftsführung Alicia Kröger 37 Gewässerpflegeverbände Wasser/Abwasser Geschäftsführung Saskia Klobke 36 Steuern, Abgaben, Johanna Schlöke 24 Bauanträge Katarina Döring 30 Gewässerpflegeverbände Bauleitplanung/Bauanträge Timo Zepernick 31 Steuern, Abgaben, Martin Sanchez 23 Bauleitplanung Nicole Grulich 32 Gewässerpflegeverbände Bauleitplanung Annemarie Zeidler 33 Finanzbuchhaltung Susanne Fuhl 27 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Katrin Meyer 64 Finanzbuchhaltung Isa Stamp 26 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Annika Frenz 66 Finanzbuchhaltung Jennifer Koscielny 25 Wasser-/Abwasseranschlüsse, Andrè Meyer 65 Finanzbuchhaltung Hochbaumaßnahmen Karin Rüder 21 Geschäftsbuchhaltung Fenja Rüb 22 Gemeindliche Infrastruktur Sandra Reiser 67 Geschäftsbuchhaltung Steffen Gloe 29 Gemeindliche Liegenschaften Rosemarie Strey 60 Bauliche gemeindliche Infrastruktur Kerstin Meyer 62 Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit: Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Nach vorheriger Absprache sind wir auch für Sie da: Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Montag - Dienstag - Donnerstag 07:00 - 19:00 Uhr Freitag 07:00 - 14:00 Uhr UNS DÖRPER erscheint kostenlos alle 14 Tage - Auflage 8.500 Erhalten Sie UNS DÖRPER regelmäßig und pünktlich? Falls nicht, wenden Sie sich bitte an den Linus Wittich Verlag, Tel.: 039931 579-21!
Nummer 08/Woche 16/Seite: 3 Uns Dörper 18. April 2019 SCHIEDSAMTSBEZIRKE Sprechtag: Jeden Dienstag von 17:00 bis 20:00 Uhr, Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug im AMT TRAVE-LAND In der Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg findet keine Rentenberatung mehr statt. Aufgaben: Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprüchen Deutsche Rentenversicherung aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persön- Auskunfts- und Beratungsstellen lichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbe- Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H. schädigung, Drohung, Beleidigung). Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher in der jeweiligen Bera- Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Be- tungsstelle an, es könnten sich die Dienst- und Öffnungszeiten reich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vor- geändert haben!!! geschaltet. Lübeck: Adresse: Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land: Tel.: 0451 485-25450 Schiedsamtsbezirk 4 Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr (Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuen- Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr görs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede): Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Schiedsmann: Andreas Noske, Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Mielsdorfer Straße 22, 23795 Weede, Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Tel. 04551 8060760 Stellvertreter: Sabine Blunk, Neumünster: Gremelskamp 7, 23818 Neuengörs, Adresse: Christianstraße 9, 24534 Neumünster Tel. 04550 1223 Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21 Schiedsamtsbezirk 5 Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr (Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade): Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Schiedsfrau: Rose Höppner, Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Eichenweg 16, OT Reinsbek, 23820 Pron- Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr storf, Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Tel. 04506 656 Stellvertreter: n. n. Oldenburg i. H.: Schiedsamtsbezirk Nr. 8 Adresse: Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg (Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel, Tel.: 04361 50819-0 Schackendorf): Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Schiedsmann: Dieter Beuk, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel, Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Tel. 04551 3382 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Stellvertreter: Jörg Petersen, Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Rahland 12, 23795 Klein Rönnau, Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Tel. 04551 81312 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Schiedsamtsbezirk Nr. 9 (Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin): Schiedsmann: Manfred Schmidt, An den Tannen 10, Wasserbeschaffungsverband OT Weitewelt, 23823 Seedorf, Tel. 04555 1037 Wakendorf I Stellvertreter: Eckehard Heisinger, An den Tannen 33, Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser) OT Weitewelt, 23823 Seedorf, in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Tel. 04555 7157337 Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst sowie Schiedsamtsbezirk Nr. 10 Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stormarn sind: (Glasau): Technische Betreuung: Wasserwerker Michael Riedel Schiedsmann: Sven Blank, Wasserwerker Andreas Rohlf Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau, Telefon: 04550 985760 Tel. 04527 9738508 Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Johanna Schlö- Stellvertreter: Manuel Gräflich, Plöner Straße 5 a, ke, OT Sarau, 23719 Glasau, Tel.: 04551 9908-24 Tel. 04525 496868 Geschäftsführung: Amt Trave-Land - Alicia Kröger, Tel.: 04551 9908-37 Versichertenältester Verbandsvorsteherin: Karin David, Tel.: 04550 985637 der Deutschen Rentenversicherung Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich, Tel.: 04550 656 Der persönliche Service ganz in meiner Nähe NOTDIENSTE: • Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung In der Zeit vom 01.03. bis 31.10. • Kontenklärung Montag bis Donnerstag ab 16:00 Uhr Freitag ab 12:00 Uhr • Rentenanträge/-beratung In der Zeit vom 01.11. bis 28.02. Versichertenältester Herr Broecker Montag bis Donnerstag ab 16:30 Uhr Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Freitag ab 15:00 Uhr (Tel. 04551 8919225 oder 0173 6374594) Fa. Papenburg 0171 7288906 o. 0178 2778948
Nummer 08/Woche 16/Seite: 4 Uns Dörper 18. April 2019 Zweckverband Wasserversorgung Kreissportverband Geschendorf/Westerrade Segeberg e. V. Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Westerrade Geschäftsstelle versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Geschendorf An der Trave 1 a und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwasser. 23795 Bad Segeberg Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadt- Tel.: 04551 968866 Fax: 04551 968867 werke Lübeck. E-Mail: ksv-segeberg@se-sport.de Verbandsvorsteherin, Silke Behrens Tel. 04553 795 Homepage: www.se-sport.de Geschäftsführung, Amt Trave-Land, Alicia Kröger Tel. 04551 9908-37 Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel. 04551 9908-23 Die Rinkieker und Kümmerer Bereitschaftsdienst der Stadtwerke LübeckTel. 0451 8882661 Wasserwerker Gemeinde Westerrade - im Amt Trave-Land engagieren sich Helmut Dreger Tel. 04553 805 Wasserwerker Gemeinde Geschendorf - ehrenamtlich Heino Boekhoff Tel. 0174 9365678 Als Rinkieker möchten Sie älteren, alleinlebenden Men- schen „Zeit schenken“, zuhören, vorlesen, spazieren gehen Zweckverband - ganz nach Wunsch - oder als „Kümmerer“ Abwasserbeseitigung Rönnau Angebote der Gemeinde aufzeigen, nachbarschaftliche Hil- fen vermitteln, Kontaktaufnahme zu weiterführenden Hilfen Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zuständig organisieren. für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden Groß Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Rönnau und Klein Rönnau. Verbandsvorsteher: Holger Poppitz Tel. 04551 84472 Geschäftsführung: Amt Trave-Land, Tel. 04551 9908-37 Alicia Kröger Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel. 04551 9908-23 Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverband Tel. 04551 9090 und 0170 4134427 Ansprechpartnerin Petra Burmester Telefon: 04551 955112 STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT E-Mail: burmester@pflegestuetzpunkt-se.de des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN GAS- und WASSERVERSORGUNG für die Gemeinden Glasau und Pronstorf 04561 399400 Kreisbauernverband Segeberg Rosenstraße 9 b, 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551 2425 oder 04551 91341 Fax: 04551 968712 E-Mail: kbv.se@bauernverbandsh.de Sprechzeiten: montags und freitags, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ansonsten nach Vereinbarung) Landwirtschaftliche Sozialversicherung - gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben - Sprechzeiten: Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr (Herr Butz - Bauernverband Schleswig-Holstein) ansonsten auch Termine nach Vereinbarung
Nummer 08/Woche 16/Seite: 5 Uns Dörper 18. April 2019 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Kreis Segeberg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Ein Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech- tigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- rechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis, bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlord- nung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Eu- Bekanntmachung ropawahlordnung bis zum 05. Mai 2019 oder die Ein- spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 des Amtes Trave-Land Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat, für die Gemeinden Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist Neuengörs, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal, ist, Wakendorf I, Weede, Wensin und Westerrade c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge- über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde- Parlament am 26. Mai 2019 behörde gelangt ist. 1. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019, 18:00 Uhr, bei der Ge- die oben aufgeführten Gemeinden wird in der Zeit vom 06. Mai 2019 meindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt bis 10. Mai 2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschrei- bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 ben, Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische bis 18:00 Uhr in der Amtsverwaltung Trave-Land, Zimmer 22/23, Übermittlung gewahrt. Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, für Wahlbe- Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des rechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein gestellt werden. Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen über- Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der prüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich Wahl, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsicht- können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Grün- lich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein den den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Sperrvermerk gemäß den § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. eingetragen ist. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der einen Wahlschein hat. Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 2. 6. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte kann in der Zeit vom 06. Mai 2019 bis zum 10. Mai 2019 bis 12:00 Uhr, bei dem Amtsvorsteher des Amtes Trave-Land, Zim- • einen amtlichen Stimmzettel, mer 22/23, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, Einspruch einlegen. • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder- zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag schrift eingelegt werden. und 3. • ein Merkblatt für die Briefwahl. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen erhalten bis spätestens zum 05. Mai 2019 eine Wahlbenachrich- anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Empfang- tigung. nahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl- nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr berechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Wahlbehörde einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf nicht ausüben kann. Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimm- eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Brief- zettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle wahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenach- absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis richtigung. 18:00 Uhr eingeht.
Nummer 08/Woche 16/Seite: 6 Uns Dörper 18. April 2019 Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Bad Segeberg, 09.04.2019 Amt Trave-Land Der Amtsvorsteher gez. i. A. Anne Sarau Endlich kommt Breitband in unser Dorf Dies kommt jedoch nur, wenn genug Haushalte Glasfaser ha- ben möchten. Es gibt verschiedene Angebote, damit jeder das für ihn richtige wählen kann und nicht für ungenutzte Leistung zahlt. Glasfaser ist eine Investition in die Zukunft. Es ist schon eine Grundvoraussetzung für jeden Hauskauf. Um mehr zu erfahren, kommen Sie bitte zur Einwohnerversammlung am 23. April 2019, 19:00 Uhr. Gegen das Insektensterben Gärten für Bienen und andere Insekten So lautete das Thema der Veranstaltung der Initiative „Dorf ( er ) leben“, welche am Sonntag, den 07. April, in der Aula der Werk- gemeinschaft Bahrenhof stattfand. Es war eine Fortsetzung der Informationsveranstaltung zu dem Thema vom letzten Jahr. Knapp 30 Zuhörer waren gekommen, um den sehr interessanten und handlungsorientierten Vortrag von Ralf und Michaela Borchers, Imker und Biologen aus Wakendorf I zu hören. Unterstützt durch viele Fotoaufnahmen auch aus dem eigenen Garten erhielten die Zuhörer viele Tipps und Ratschläge für eine Insektenfreundliche Gestaltung des Gartens. Es wurden auch Beispiele und Möglich- keiten von Wildblumen - und Streuobstwiesen aus den umliegenden Falls jemand an dem Tag nicht kann, dies kein Problem, es wird Dörfern vorgestellt. Hier kann jeder Einzelne und jede Gemeinde noch mehr Infotermine geben. einen Beitrag gegen das Insektensterben leisten. Verschiedene Am Sonntag den 28.4.19 von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr Langzeitstudien haben ergeben, dass von Ende der 1980er Jahre (siehe nachfolgende Einladung) bis heute der Insektenbestand um ca. 80 % abgenommen hat. Die findet ein Infotag mit Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig- Folgen liegen auf der Hand: Die Nahrungskette der Tierwelt kommt Holstein e. V. im Gemeindehaus statt. Die Mitarbeiter bringen ins Wanken, es kommt zum Rückgang von Tierarten, wie z. B. der verschiedene Geräte mit, welche von Breitband profitieren und Vögel. Das Bestäuben von Nutzpflanzen und damit die Ernteerträ- Ihr/Sie auch selbst ausprobieren dürft/dürfen. An diesem Tag wird ge sind gefährdet. Dies ist eine Herausforderung für die gesamte keiner vom WZV und Wilhelm.tel, dem Anbieter, dabei sein. Das Gesellschaft, für uns als einzelne Bürger, als Kommune, Stadt, ist eine unabhängige Beratung. Wenn Fragen an dem Tag sind, Landwirt und Entscheidungsträger in der Politik und Wirtschaft. Die steht unsere 5-köpfige Gruppe aus Blunk dafür zur Verfügung. Besucher der Veranstaltung gingen mit ganz konkreten und leicht umzusetzenden Ratschlägen für den eigenen Garten nach Hause. Es wird Essen und Getränke unentgeltlich bereit stehen. Die Initiative „Dorf (er)leben“ wird weitere Themen des Landlebens Wir freuen uns auf Euch/Sie aufgreifen. Jetzt bereitet sie den zweiten „Kunst- und Kultursonn- Torge Harder und Tobias Machholz tag“ vor, dem am 23. Juni wieder auf dem Gelände der Werk- unsere jungen IT Experten aus Blunk gemeinschaft Bahrenhof stattfinden wird. Wer etwas darbieten möchte, ist herzlich willkommen. Heike Machholz und Armin Blankenstein Wiebke Bock Weiter Infos unter: http://bahrenhof-city.de/dorf-er-leben.html Gemeindevertreter/in Bürgermeisterin
Nummer 08/Woche 16/Seite: 7 Uns Dörper 18. April 2019 Adresse Telefon Mobil Reventlouallee 6, 24105 Kiel 0431 57 00 50 95 0171 2836415 „Aktion Sauberes Dorf 2019“ in Blunk bei bestem Wetter Mail info@bkzsh.de Internet www.bkzsh.de Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gemeinde Blunk, In diesem Jahr hatten wir großes Glück mit dem Wetter beim Dorf- das Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein (BKZSH) putz. Um 09:00 Uhr kamen ca. 50 fleißige Helfer zum Dorfputz. ist eine gemeinsame Einrichtung der kommunalen Landesverbän- Nach der Begrüßung, erfolgte durch den Wehrführer die Einteilung de Städteverband Schleswig-Holstein, Schleswig-Holsteinischer der Dorfreinigungstrupps in die Gemeindetag, Schleswig-Holsteinischer Landkreistag und wird verschiedenen Wege der Gemeinde. durch das Land mit Mitteln aus dem Landesprogramm Wirtschaft Der Maßnahmenausschuss teilte weitere Arbeiten ein, so wurden gefördert. am der Badestelle, am Buswartehaus am Imberg und am Feuer- Die Hauptaufgabe des BKZSH liegt in der umfassenden Beratung, wehrhaus Arbeiten zur Verschönerung durchgeführt. Begleitung und Unterstützung der Akteure in Schleswig-Holstein Danach wurde noch am Feuerwehrhaus gegrillt und gemeinsam sowie aller Bürgerinnen und Bürger, die den Ausbau eines flächen- geschnackt, gespeist und getrunken. deckenden Glasfasernetzes vorantreiben und dazu beitragen, dass Schleswig-Holstein bis 2025 mit schnellstem Breitband versorgt Danke, im Namen der Gemeinde an alle fleißigen Helfer des wird, um den technologischen Anforderungen an das Internet von Tages! morgen zu genügen und zugleich den Wirtschaftsstandort und die Ihre/Eure Attraktivität des ländlichen Raumes massiv aufzuwerten. Darüber Wiebke Bock hinaus bietet das BKZSH sowohl für Breitbandakteure als auch für - Bürgermeisterin - Bürgerinnen und Bürger Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Gemeinde Blunk Auch Ihre Gemeinde startet jetzt ins Glasfaser-Zeitalter. Gemeinsam mit Ihrer Gemeinde möchten wir daher die Zeit nutzen und Ihnen in gemütlicher Atmosphäre alle (technischen) Vorteile einer solchen Glasfaserverbindung erläutern. Zudem bietet das BKZSH seit diesem Jahr auch die Möglichkeit zu kostenlosen digitalen Schulungen an. Unsere digitalen Schulungen richten sich insbesondere an Personen, die bisher wenige oder keine Berührungen mit Smartphones, Tablets, WhatsApp oder Skype hatten. Diese werden ebenfalls gemeinsam mit der Gemeinde durchgeführt. Beide Projekte möchten wir gerne am: Sonntag, d. 28.04.2019, Start 1: 11:00 Uhr / Start 2: 13:00 Uhr (beide Termine sind inhaltsgleich) 23813 Blunk Lindenstraße 1 vorstellen und vor Ort alle Ihre Fragen beantworten. Kommen Sie gerne mit all Ihren Fragen vorbei. Wir freuen uns auf Sie. Ihr Team vom Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein & Ihre Gemeinde Mai 04. Mai 16:00 - 19:30 Uhr DRK-Blutspende im Gemeindehaus Blunk 07. Mai 15:00 Uhr Seniorenclub Spielenachmittag mit Kaffeetrinken im Gemeindehaus LandFrauenVerein Bornhöved und Umgebung e. V. Liebe Landfrauen, am Dienstag, den 14. Mai 2019, führt uns unsere erste Ta- gesfahrt in diesem Jahr nach Ratzeburg und Schlagsdorf. Wir erhalten eine Führung durch den Ratzeburger Dom und der Paramentenwerkstatt (hier arbeiten verschiedene Gewerke zusammen). Nach der Mittagsfreizeit - es besteht die Gele- genheit zum Mittagessen- geht es weiter nach Schlagsdorf zu einem geführten Besuch des Informationszentrums zur Innerdeutschen Grenze „Grenzhus“. Zum Abschluss trinken wir gemeinsam Kaffee im Cafe Grenzhus. Die Fahrt kostet incl. Kaffee und Kuchen 43 € p. P. Bezahlung auf das Vereinskonto. Melden Sie sich bitte bis zum 07. Mai 2019 schriftlich oder telefonisch bei Christa Stamer, Tel.: 04557 981938, an.
Nummer 08/Woche 16/Seite: 8 Uns Dörper 18. April 2019 Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl- Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus. Bad Segeberg, 28. März 2019 Amt Trave-Land Der Amtsvorsteher gez. Hans-Heinrich Jaacks Haushaltssatzung der Gemeinde April 20. April Osterfeuer des TuS Fahrenkrug - Fahrenkrug für das Haushaltsjahr 2019 ehem. Skaterbahn 22. April 09:30 Uhr Wandergruppe, Aufgrund der § 95 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein Treffpunkt Bürgerhaus wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19. März 2019 25. April 14:00 - 16:30 Uhr Treffen der MS-Gruppe folgende Haushaltssatzung erlassen: im Bürgerhaus §1 26. April Feuerwehrdienst Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 28. April ab 11:00 Uhr Saisonopening Tennis 28. April Tagesfahrt des Kulturvereins 1. im Ergebnisplan mit 30. April 09:30 Uhr Wandergruppe, einem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.366.800 EUR Treffpunkt Bürgerhaus einem Gesamtbetrag der Aufwendungen 2.561.800 EUR 30. April 18:30 Uhr Maikranzbinden der Wähler- einem Jahresüberschuss von ----- EUR gemeinschaft Fahrenkrug einem Fehlbetrag von 195.000 EUR Treffpunkt: Bürgerhaus 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen Mai aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.230.700 EUR 03. Mai Feuerwehrdienst einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 07. Mai 15:00 Uhr Kaffeenachmittag aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.309.900 EUR des Seniorenclub im Bürgerhaus 3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen 08. Mai 14:30 Uhr Spiele- u. Kaffeenachmittag aus der Investitionstätigkeit und der Fi- des Sozialverbandes nanzierungstätigkeit auf 9.000 EUR Im Bürgerhaus einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 08. Mai CDU-Klönschnack aus der Investitionstätigkeit und der Fi- nanzierungstätigkeit auf 253.400 EUR festgesetzt. Osterfeuer 2019 §2 am 20. April 2019 Es werden festgesetzt: von 17:00 bis 23:00 Uhr 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Inve- stitionen und Investitionsförderungsmaß- Schackendorfer Weg, Fahrenkrug nahmen auf ------ EUR hinter den Tennisplätzen 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser- Ostereiersuchen, Würstchen, mächtigungen auf ------ EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 100.000 EUR Getränke und 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausge- gemütliches Beisammensein! wiesenen Stellen auf 1,84 Stellen Wir freuen uns auf euch §3 Euer Sportverein Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Be- Partnerschaft triebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 v.H. 260 v.H. Fahrenkrug - Aigre 2. Gewerbesteuer 320 v.H. Es geht weiter! §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Unsere nächste Sitzung findet statt am Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung 25.04.2019 um 20:00 Uhr oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, im Bürgerhaus Fahrenkrug. beträgt 1.000 Hierzu sind wie immer alle interessierten Fahrenkrugerinnen EUR. und Fahrenkruger herzlich eingeladen. Fahrenkrug, 27. März 2019 A bientôt gez. Reiner G. Martin Das Orga-Team Bürgermeister
Nummer 08/Woche 16/Seite: 9 Uns Dörper 18. April 2019 6 Neufassung der Hauptsatzung 7 Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landesent- wicklungsplanes Schleswig-Holstein Fußballtrainer GESUCHT - Beratung und Beschlussfassung über eine gemeindliche Stellungnahme 8 Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Ge- Wir, die 1. Herren der Fußballsparte schendorf des TuS Fahrenkrug suchen (Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG zum nächstmöglichen Termin einen Trainer. Schleswig-Holstein) Wir sind eine spielfreudige Mannschaft mit Fußballern - Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen aus verschiedenen Nationen. Auslegung und abschließende Beschlussfassung Für die Integrationsarbeit mit Flüchtlingen erhält der Sportverein 9 Auftragsvergabe für Küchenkauf Lindenhof Gelder von der DFB-Stiftung. 10 Einwohnerfragezeit Dietmar Feike – Spartenleitung 11 Verschiedenes Telefon 04552-993803 12 Evtl. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Mike Cordura - stellv. Spartenleitung Beschlüsse Telefon 04551-8918890 Der Bürgermeister gez. Dirk Wacker Samstag 04. Mai 2019 Tennis für ALLE mit ab 14.00 Uhr Information Schleifchenturnier auf der Tennisanlage Kaffee und Kuchen Spiel und Spaß April 18. April 17:30 Uhr Gründonnerstag - Gottesdienst mit anschl. Abendbrot, Kirche 21. April 10:00 Uhr Ostergottesdienst in der Kirche 24. April 19:00 Uhr Vorbesprechung der Speelgörn für den Ferienpass, Alte Schule 26. April 15:00 Uhr Glasau-Kreativ: Blick hinter die Kulissen der Opernscheune Eutin Mai 01. Mai 11:00 Uhr Maibaumaufstellen des Schützenbundes, Schützenhaus 05. Mai 10:00 Uhr Motorradgottesdienst der Kirche 08. Mai 15:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde, Alte Schule Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Geschendorf Einwohnerversammlung am Montag, dem 06.05.2019 um 19:00 Uhr am 25. April um 19:30 Uhr in der Alten Schule Ort: Geschendorf, Gaststätte „Lindenhof“, Dorfstr. 49 Zukunftsaufgaben für Glasau: Tagesordnung: • Radweg (öffentlich) • Kanalsanierung 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähig- • Dorfladen keit • Kinderbetreuung 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Ge- • Digitale Gemeinde meindevertretung vom 11.12.2018 3 Berichte Wir wollen Sie über den aktuellen Stand und unsere Vorgehens- 4 Europawahl am 26.05.2019: Festlegung des Wahllokales, weise informieren, mit Ihnen diskutieren und setzen auf Ihre Un- Benennung des Wahlvorstandes sowie Festlegung des Er- terstützung. frischungsgeldes Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! 5 Bestätigung der Wahl des Gemeindewehrführers und des stellv. Gemeindewehrführers sowie deren Vereidigung und Ihr Bürgermeister Aushändigung der Ernennungsurkunden Henning Frahm
Nummer 08/Woche 16/Seite: 10 Uns Dörper 18. April 2019 Ausbesserung unserer Feldwege am Samstag, 27. April 2019 Treffen: 09:00 Uhr auf dem Hofplatz von Karsten Lemke Liebe Mitbürger, auch in diesem Jahr werden wir unsere Feldwege mit Betonbruch befahren. Nur so können wir auch weiterhin gute Wege für Fuß- gänger und Radfahrer vorweisen. Hierfür werden Schlepper mit Anhänger benötigt und eine Vielzahl von Helfern, die mit Schaufeln dafür sorgen, dass das Material in die Löcher verteilt wird. Wer es einrichten kann, ist herzlich eingeladen am 27.04. daran teilzunehmen. Anschließend wird auf dem Bolzplatz für das leib- liche Wohl gesorgt. Der Bürgermeister Henning Frahm Die nächste Ausgabe erscheint am 3. Mai 2019. Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Rönnau für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22. März 2019 folgende Haushalts- satzung erlassen: Redaktionschluss am §1 23. April 2019 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird Foto: pixabay.com 1. im Ergebnisplan mit
Nummer 08/Woche 16/Seite: 11 Uns Dörper 18. April 2019 einem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.154.800 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen Die Arbeitsgemeinschaft auf 2.030.500 EUR aus Kindervogelschießen-Verein und Freiwilliger Feuerwehr einem Jahresüberschuss von 124.300 EUR lädt ein zum einem Jahresfehlbetrag von 0 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.099.100 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.857.400 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzie- rungstätigkeit auf 902.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finan- zierungstätigkeit auf 1.484.500 EUR festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Inve- stitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen auf 300.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser- mächtigungen auf 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 375.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausge- Wann: 30.04.2019 ab 19.00 Uhr wiesenen Stellen auf 1 Stellen Wo: To`n Hus Rönnau, Klein Rönnau §3 Wir freuen uns auf Euren/Ihren Besuch! Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: ArGe “Tanz um den Maibaum” 1. Grundsteuer unter der Leitung des Kindervogelschießen-Verein Klein Rönnau Fabian Wurch, Moorkoppel 32, 23795 Klein Rönnau, 01573-2720625 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Be- triebe (Grundsteuer A) 300 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 % 2. Gewerbesteuer 325 % §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti- gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge- meindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR. Klein Rönnau, den 03. April 2019 gez. Dietrich Herms Bürgermeister Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur Einsichtnah- me im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land, Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht während der Öffnungszeiten). Bad Segeberg, den 04. April 2019 Amt Trave-Land Der Amtsvorsteher April 20. April Osterfeuer 30. April Tanz in den Mai Mai 06. Mai DRK-Blutspende in Blunk 07. Mai Dienstaben der Freiwilligen Feuerwehr
Nummer 08/Woche 16/Seite: 12 Uns Dörper 18. April 2019 von den Anhängern und trägt die Beute zusammen. Die Mülltonne ist voll, die Landschaft rund um Krems II sauber. Und nun gibt es Abendbrot an liebevoll gedeckten Tischen. Steffi Höppner und Sigrun Willer haben in der Zwischenzeit den Imbiss für die Müll- sammler vorbereitet. 120 Würstchen werden mit Heißhunger ver- schlungen, so manche Limonade und einige Bierflaschen geleert. Als die Warnwesten wieder verpackt, die Müllsäcke verstaut und die Kremser*innen satt und glücklich sind, sind sich alle einig: Wenn niemand was aus dem Auto werfen würde, müssten wir nicht sammeln - aber wir hätten auch nicht diesen großartigen Abend miteinander verbracht. Alles hat zwei Seiten... Anne Coblenz Rege Beteiligung beim Dorfputz in Krems II Dorfputz in Krems II Sitzung des Planungsausschusses 40 Leute, 120 Würstchen, viel Müll und gute Laune „Schön, dass Ihr alle gekommen seid!“ Organisator Christian Höpp- der Gemeinde Negernbötel ner blickt erfreut und sichtlich stolz in die große Runde. Mehr als 40 am Dienstag, den 23.04.2019 um 19:30 Uhr, Mitglieder der Dorfgemeinschaft Krems II sind am Freitag, 05. April Ort: Negernbötel, Hambötler Huus, Lehwisch 30 zusammengekommen, um mit Müllsäcken, Pieksern, Handschu- hen und Gummistiefeln ausgerüstet dem Müll in der Landschaft den Tagesordnung: Kampf anzusagen. Viele Kinder sind dabei, fröhliche Erwachsene und vier große Schlepper. (öffentlich) Warnwesten leuchten in der milden Abendsonne, das Gelächter 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähig- und Geschnatter ist ausgelassen, als die Truppe die Anhänger en- keit tert. Selten werden für eine eigentlich eklige Aufgabe mit soviel Elan 2 Genehmigung der Niederschrift vom 26.02.2019 die Ärmel hochgekrempelt. Und es lohnt sich: Säckeweise sammeln 3 Einwohnerfragezeit die Kremser*innen vor allem Kronkorken, Kippen, Kaffeebecher, 4 Weihnachtsfeier der Senioren am 05.12.2019 Flaschen und Plastikfetzen aus den Knicks und Straßengräben. 5 Feuerwehrangelegenheiten Viele sind fassungslos, was so alles achtlos weggeworfen wird. 6 Feuerwehrhaus Hamdorf Sogar Sondermüll, Gartenabfälle in Plastiktüten und gefüllte Hun- - Planungsvorstellung und weitere Vorgehensweise dekotbeutel. Letzteres ist an Absurdität kaum zu überbieten - lasst 7 Grundstücksangelegenheiten den Hundekot doch besser liegen, als ihn auch noch liebevoll in 8 Verschiedenes Plastik zu verpacken, bevor ihr ihn in die Landschaft werft! Zwei Stunden später ist ein regelrechter Berg an Abfall zusammen- Der Ausschussvorsitzende gekommen. Die eifrige Truppe klettert erschöpft, aber zufrieden gez. Arno Berger
Nummer 08/Woche 16/Seite: 13 Uns Dörper 18. April 2019 April „Stammtisch“ Am Donnerstag, 25. April 2019 um 19:30 Uhr trifft sich der Träger- verein Negernbötel im Hambötler Huus. Hier hat jeder die Mög- lichkeit, mit uns in netter Runde über unser Dorfleben zu klönen. Über Anregungen und Vorschläge freuen wir uns. Trägerverein Negernbötel Doris Trautmann 1. Vorsitzende Liebe Negernbötler und Hamdorfer Bürgerinnen und Bürger, ein großes Dankeschön für die rege Teilnahme am Dorfputz am Samstag den 30.03.2019. Ich empfand dies als eine sehr gelungene Veranstaltung. Impressum: Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Trave-Land Herausgeber, Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de Ebenfalls vielen Dank für die Organisation, das bereit stellen von Verantwortlich für den amtlichen Teil: Amt Trave-Land, Der Amtsvorsteher Fahrzeugen und die Bewirtung im Anschluss. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) unter Anschrift des Verlages. Hierzu die Anmerkung, melden Sie jede illegale Entsorgung. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke unter Anschrift des Verlages. Wir werden dies verfolgen und zur Anzeige bringen. Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de In beiden Ortslagen wurden im Herbst Frühblüher an den Orts- Auflage: 8.670 Exemplare; Erscheinung: 14-täglich durchfahrten in den Boden gebracht, jetzt stehen die Flächen in Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, voller Blüte und alle können sich daran erfreuen und den Frühling der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei- willkommen heißen. lagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbab- weichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Marco Timme Bürgermeister Negernbötel, April 2019
Nummer 08/Woche 16/Seite: 14 Uns Dörper 18. April 2019 April/Mai Der Vogelschießverein von 1968 Neuengörs lädt ein zum 30. April Maifeuer 09. Mai 15:00 Uhr Kaffeetrinken Osterfeuer des Altenclub im Feuerwehrhaus Sonntag, 21.04.2019 ab 17:00 Uhr Vorinformation Bolzplatz Neuengörs Für das leibliche Wohl von Groß und Klein ist gesorgt. 14. Juni 19:00 Uhr Aufbau der Spiele Wir wünschen allen ein schönes Osterfest und einen gemütlichen zum Kindervogelschießen Abend bei unserem Osterfeuer. 15. Juni 13:30 Uhr Kindervogelschießen auf dem Sportplatz in Nehms Der Vorstand 16. Juni 10:00 Uhr Abbau der Spiele Stellenauschreibung An alle Nehmser Bürgerinnen und Bürger RASSELBANDE e. V. Einladung Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Sie ab sofort als Hauswirtschaftskraft! zum Wenn Sie Lust haben… • Mahlzeiten für unsere Kinder vor- und nachzubereiten Maifeuer • Hygienestandards umzusetzen • einzukaufen • zu bestellen • Gruppenräume und Möbel zu reinigen und zu desinfi- zieren in Nehms • zu kontrollieren und zu dokumentieren • bei Festen und Veranstaltungen zu unterstützen und am 30. April 2018 • mit dem Team und den Lieferanten zusammen zu arbei- ten und Absprachen zu treffen, ab 19.00 Uhr … dann bewerben Sie sich! Wir suchen eine(n) gut organisierte(n) und selbstständige(n) auf dem Sportplatz Mitarbeiter(in), die/der einen freundlichen und respektvollen Umgang mit den Kolleginnen und den Kindern pflegt. Für das leibliche Wohl ist wie immer gesorgt! Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 25 Stunden, die wir flexibel gestalten können/wollen. Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Seien Sie dabei und feiern Sie mit Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, die Sie an die u.g. Adresse schicken können. Fragen beantwortet Ihnen gerne Angelique Wir freuen uns auf einen gemeinsamen Abend Holst (Kindergartenleitung) unter Tel.: 04550 1098. Rasselbande e. V. Kindergarten und Krippe Der Kulturausschuss Schulstraße 3, 23818 Neuengörs Wer noch Holz für das Feuer abgeben möchte,kann dieses nach vorheriger Absprache (0175/4289352) ab dem 25. April zum Sportplatz bringen. April/Mai 20. April Osterfeuer der Vogelschießer Reinsbek e V. 25. April Seniorenclub Pronstorf - Tagesfahrt zum „Schloß Bothmer“ und nach Timmendor- fer Strand 25. April 19:30 Uhr Bingo des Landfrauenvereins April im Sprüttenhuus in Eilsdorf 27. April Vogelschießer Reinsbek: 20. April Osterfeuer des Freiwilligen Feuerwehr Stubben Möbelbau aus Paletten für Jugendliche 21. April Osterfeuer des Vogelschießervereins Neuengörs 03. Mai Reinsbek Sounds - Künstlerin: Miu
Nummer 08/Woche 16/Seite: 15 Uns Dörper 18. April 2019 Geo (ro) mantische Führung mit Herrn Bernd Döhling Herr Bernd Döhling aus Eils- dorf lädt uns erneut zu einer Heimatkunde der „geoman- tischen“ Art ein und zeigt uns die Kraftorte in und um Pronstorf. „Geo“ bezeichnet die Erde und „Mantik“ die Weis- bzw. Wahrsagung. Erdweissagung, Erdbefra- gung oder Erdorakel wäre eine korrekte Bedeutung. In einer 3-stündigen Führung erfahren wir Interessantes über Toreichen, Schälchen- steine, steinzeitliche Sied- lungen, Grabhügel und vieles mehr. Viele Gegenden, Stätten, Hügel, die wir seit Jahren kennen und an denen wir tagaus tagein vorbeihasten, haben ihre ur- eigene Bedeutung. Unsere Ahnen haben sich hier verewigt und wir haben die Mög- lichkeit mehr darüber zu erfahren. Nach der eindrucksvollen Führung und den spannenden Schilderungen von Bernd wer- den wir unsere Umgebung mit ganz anderen Augen betrachten. Bitte denkt an festes Schuhwerk und angemessene Kleidung. Wir werden gehen, aber auch in Fahrgemeinschaften verschie- dene Orte aufsuchen. Wann: Sonntag, 5. Mai 2019 - um 09:00 Uhr Wo: Pronstorfer Kirche (bei jedem Wetter) Die Teilnahme ist kostenfrei - Spenden für den KV und Wald- kindergarten sind willkommen. Anmeldung bis zum 28. April 2019 bei Ursula Rasmus + Bernd Döhling Tel.: 04553 996550 oder E-Mail: u.rasmus@gmx.de 27. April 2019 (bei einer Anmeldeanzahl von mehr als 15 Personen, wird Palettenmöbel bauen ggfs. ein zweiter Termin angeboten) Wir möchten mit der Reinsbeker Jugend Palettenmöbel für den Außenbereich am Dorfgemeinschaftshaus bauen. Treffpunkt ist um 10.00 Uhr an den Hallen von Grell (Eichenweg) Mitzubringen sind: Arbeitshandschuhe, Arbeitskleidung, gute Laune und viele tolle Ideen (eventuell Bilder) Alle Jugendliche ab 10 Jahre sind herzlich willkommen und zum gemeinsamen bauen eingeladen! Für Essen und Trinken ist gesorgt! Hast du Lust mitzumachen – dann melde dich! Katja Bruns 01578-3088375 Wir freuen uns auf viele fleißige „Hände“ Katja, Anja, Petra Sitzung des Umwelt-, Bildungs- und Sozialausschusses der Gemeinde Rohlstorf am Montag, den 06.05.2019 um 19:30 Uhr, Ort: Warder, Alte Schule, Kirchweg 1
Nummer 08/Woche 16/Seite: 16 Uns Dörper 18. April 2019 Tagesordnung: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentlich) 1. Eröffnung und Begrüßung nach § 3 Abs. 1 des 2. Festellung der Beschlussfähigkeit 3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Aus- Baugesetzbuches(BauGB) schusses vom 04.03.2019 zur Aufstellung der 3. Änderung des 4. Ferienpass 5. Entwicklung eines politischen Beteiligungsprogrammes für vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kinder und Jugendliche in der Gemeinde Rohlstorf 6. Bericht des Bürgermeisters Nr. 6 der Gemeinde Schackendorf 7. Verschiedenes für das Gebiet „Gelände des Der Ausschussvorsitzende gez. Michael Roelofs ehemaligen Bundeswehrdepots östlich des Hamdorfer Weges - Bereich IV (Sondergebiet Tierzentrum)“ April/Mai Am Dienstag, 07.05.2019 um 19:45 Uhr, findet eine frühzeitige 24. 15:00 Uhr Seniorenclub Rohlstorf - Spiele-Nachmittag Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bauleitplanung im Rasthaus April (Kniffel, Skat, 66, Mensch-ärgere-Dich- Schackendorf, An der A 21 in Schackendorf statt. nicht) Die Gemeinde Schackendorf beschäftigt sich zurzeit mit dem o.g. 24. 19.30 Uhr Nadel-Treff in der Alten Schule in Warder Bauleitplanverfahren. April Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen 19. Mai09:00 - Quaaler Dorfflohmarkt Voraussetzungen für die geänderten Entwicklungsabsichten zu 15:00 Uhr schaffen. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll die Öf- fentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig informiert und am Verfahren beteiligt werden; Sie erhält nach Vorstellung der Pla- nungsinhalte Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Gemäß § 47 f der Gemeindeordnung (GO) sind Kinder und Ju- gendliche bei Verfahren, die ihre Interessen berühren könnten, angemessen zu beteiligen. Ausdrücklich sind Kinder und Jugendliche herzlich eingeladen, sich über die oben stehende gemeindliche Planung informieren zu lassen und sich dazu zu äußern. Gemeinde Schackendorf Der Bürgermeister gez. Alexander Scheffler Aufstellung der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Sitzung des Bauausschusses Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde der Gemeinde Schackendorf Schackendorf für das Gebiet am Donnerstag, den 25.04.2019 um 20:00 Uhr, Ort: Schackendorf, Dorfgasthof „Spahr“, Bergstr. 2 „Gelände des ehemaligen Tagesordnung: Bundeswehrdepots östlich des (öffentlich) Hamdorfer Weges - Bereich IV 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom (Sondergebiet Tierzentrum)“ 29.01.2019 3. B-Plan Nr. 11 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schackendorf hat in ihrer 4. B-Plan Nr. 12 Sitzung am 13.03.2019 beschlossen, die 3. Änderung des vorha- 5. Antrag Wurth 4 benbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Schackendorf 6. Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde für das Gebiet „Gelände des ehemaligen Bundeswehrdepots östlich Schackendorf (Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie des Hamdorfer Weges - Bereich IV (Sondergebiet Tierzentrum)“ 2002/49/EG Schleswig-Holstein) aufzustellen. - Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Auslegung und Beschlussempfehlung Voraussetzungen für die geänderten Entwicklungsabsichten zu 7. Bauangelegenheiten schaffen. 8. Bauanträge Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. 9. Einwohnerfragezeit 10. Verschiedenes Gemeinde Schackendorf Der Bürgermeister Der Ausschussvorsitzende gez. Alexander Scheffler gez. Walter Beckmann
Nummer 08/Woche 16/Seite: 17 Uns Dörper 18. April 2019 Sitzung des Finanzauschusses der Gemeinde Schackendorf am Montag, den 29.04.2019 um 20:00 Uhr, Ort: Schackendorf, Rasthaus, An der A 21 Hauptsatzung der Gemeinde Schieren Tagesordnung: (Kreis Segeberg) (öffentlich) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein 1. Eröffnung und Begrüßung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26. Februar 2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 2019 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Segeberg 07.02.2019 folgende Hauptsatzung für die Gemeinde Schieren erlassen: 3. Neue Spielgeräte auf dem Dorfplatz §1 4. Baumersatzpflanzungen Wappen, Flagge, Siegel 5. Zaunergänzung am Dorfplatz (1) Das Wappen der Gemeinde Schieren zeigt in Rot einen be- 6. Wasserverluste wurzelten goldenen Eichbaum, dessen Krone von acht silbernen 7. Kooperationsvertrag Kindergarten Hufeisen kreisförmig umgeben ist. 8. Einwohnerfragezeit (2) Die Gemeinde führt eine Gemeindeflagge; sie zeigt inmitten 9. Verschiedenes eines roten Flaggentuches die Figuren des Gemeindewappens (ohne Schild) in flaggengerechter Tinktur. Der Ausschussvorsitzende (3) Das Dienstsiegel der Gemeinde zeigt das Gemeindewappen gez. Markus Lüdtke mit der Umschrift: „Gemeinde Schieren, Kreis Segeberg“. (4) Die Verwendung des Gemeindewappens durch Dritte bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung. Sitzung des Umwelt- und §2 Kulturausschusses der Gemeinde Bürgermeisterin oder Bürgermeister (1) Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegen die ihr Schackendorf oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben. (2) Sie oder er entscheidet ferner über am Mittwoch, dem 24.04.2019 um 20:00 Uhr 1. Stundungen, Ort: Schackendorf, Dorfgasthof „Spahr“, Bergstr. 2 2. Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und Niederschla- gung solcher Ansprüche, Führung von Rechtsstreiten und Tagesordnung: Abschluss von Vergleichen, soweit ein Betrag von 500,00 € (öffentlich) nicht überschritten wird, 3. Übernahme von Bürgschaften, Abschluss von Gewährver- 1 Eröffnung und Begrüßung durch den Ausschussvorsitzen- trägen und Bestellung anderer Sicherheiten für Dritte sowie den Rechtsgeschäfte, die diesen wirtschaftlich gleichkommen, 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom soweit ein Betrag von 1.000,00 € nicht überschritten wird, 06.02.2019 4. Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der Wert des 3 Neue Spielgeräte auf dem Dorfplatz Vermögensgegenstandes einen Betrag von 5.000,00 € nicht 4 Nachbarschaftshilfe übersteigt, 5 Verwendung einer Spende 5. Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der monatliche 6 Betriebsübergang Kindergarten Mietzins 250,00 € nicht übersteigt, 7 Verkehrsberuhigung 6. Veräußerung und Belastung von Gemeindevermögen, so- 8 Einwohnerfragezeit weit der Wert des Vermögensgegenstandes oder die Bela- 9 Verschiedenes stung einen Wert von 5.000,00 € nicht übersteigt, Der Ausschussvorsitzende 7. Annahme und Vermittlung von Schenkungen, Spenden und gez. Thomas Kahl ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 5.000,00 €, 8. Annahme von Erbschaften, 9. Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und Gebäu- den, 10. Vergabe von Aufträgen, 11. Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen, April/Mai 12. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach dem Baugesetzbuch, 20. April15:00 WGS-Ostereiersuchen 13. Ausübung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten der Uhr Treffpunkt: Dorfplatz Für alle Kinder bis 15 Gemeinde nach naturschutzrechtlichen Vorschriften, Jahre! 14. Ausübung der der Gemeinde nach der Landesbauordnung 07. Mai Sitzung der Gemeindevertretung Schacken- obliegenden Einvernehmenserklärungen und sonstiger Mit- dorf wirkungs- und Beteiligungsrechte, 15. Gewährung von Zuschüssen durch die Gemeinde, soweit ein Betrag von 500,00 € nicht überschritten wird, 16. Aufnahme von Krediten bis zur Höhe des in der Haushalts- satzung festgesetzten Gesamtkreditbetrages, 17. Einstellung von Beschäftigten. §3 Gleichstellungsbeauftragte (1) Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Trave-Land kann an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilneh-
Nummer 08/Woche 16/Seite: 18 Uns Dörper 18. April 2019 men. Dies gilt auch für nichtöffentliche Teile von Sitzungen. Zeit, den Stand der Maßnahmen. Das Nähere zu dieser Berichtspflicht Ort und Tagesordnung der Sitzung sind ihr rechtzeitig bekannt zu und die durch den Maßnahmenbetreuer zu erledigenden Aufgaben geben. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf regelt der Ausschuss. Dieses gilt bei Bedarf entsprechend für den Wunsch das Wort zu erteilen. Planungsausschuss. (2) Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der §5 Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gemeinde bei. Gemeindevertretung Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig: Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach §§ 27 und 28 GO zu- - Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der gewiesenen Entscheidungen, soweit sie sie nicht auf die Bürger- Gemeindevertretung, meisterin bzw. den Bürgermeister oder auf ständige Ausschüsse - Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen übertragen hat. für Frauen, z. B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungs- planes, §6 - Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Einwohnerversammlung Frauen in der Gemeinde, (1) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung kann eine - Anbieten von Sprechstunden und Beratung für hilfesuchen- Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner einberufen. Das de Frauen, Recht der Gemeindevertretung, die Einberufung einer Einwoh- - Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Instituti- nerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt. Die Einwohnerver- onen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Be- sammlung kann auch auf Teile des Gemeindegebietes beschränkt lange wahrzunehmen. durchgeführt werden. (2) Für die Einwohnerversammlung ist von der oder dem Vorsit- (3) Sie ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Initiativen, Anregungen, Vor- zenden der Gemeindevertretung eine Tagesordnung aufzustellen. schläge, Bedenken oder sonstige Stellungnahmen berücksichtigt Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung ergänzt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben werden, wenn mindestens 25 Prozent der anwesenden Einwohne- notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie erbetene rinnen und Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und Tagesord- Auskünfte zu erteilen. nung der Einwohnerversammlung sind öffentlich bekanntzugeben. (4) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in ihrem Aufgabengebiet (3) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dabei ist sie an Weisungen Einwohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit je Red- nicht gebunden. nerin oder Redner beschränken, falls dies zur ordnungsmäßigen Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich ist. Sie oder §4 er übt das Hausrecht aus. Ständige Ausschüsse (4) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung berichtet (1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten der werden gebildet: Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwohnerinnen und a) Ausschuss für Steuerung und Entwicklungsplanung (Pla- Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Über Anre- nungsausschuss) gungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung ist offen Zusammensetzung:7 Mitglieder abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die Anregungen und Vor- Aufgabengebiet: Aufgabenplanung schläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn Zeitplanung für sie die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Einwohnerinnen Finanzplanung und Einwohner entsprechend § 39 GO abgegeben werden. Eine Räumliche Planungen Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, die nicht Gemein- Übergemeindliche Planungen deangelegenheiten betreffen, ist nicht zulässig. Finanzwesen (5) Über jede Einwohnerversammlung sollte eine Niederschrift Prüfung des Jahresabschlusses aufgenommen werden. Die Niederschrift soll mindestens enthalten: b) Ausschuss zur Betreuung der Maßnahmen (Maßnahmen- 1. die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung, ausschuss) 2. die Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwoh- Zusammensetzung:7 Mitglieder ner, Aufgabengebiet: Fachplanung, Realisierung und Betreu- 3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerver- ung der Investitionsvorhaben sammlung waren, Betreuung der gemeindlichen Einrich- 4. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abge- tungen und allgemeine Angelegenhei- stimmt wurde, und ten 5. das Ergebnis der Abstimmung. In die Ausschüsse zu a) und b) können Bürgerinnen und Die Niederschrift wird von der oder dem Vorsitzenden der Gemein- Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung ange- devertretung und der Protokollführerin oder dem Protokollführer hören können (bürgerliche Mitglieder); ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und -vertreter im Ausschuss nicht unterzeichnet. erreichen. (6) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sollen dieser (2) Neben den in Absatz 1 genannten ständigen Ausschüssen der zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden. Gemeindevertretung werden die nach besonderen gesetzlichen Vorschriften zu bildenden Ausschüsse bestellt. §7 (3) Die Zahl der Ausschusssitze kann sich durch Anwendung des Verträge nach § 29 Abs. 2 GO § 46 Abs. 1 und 2 GO (Überproportionalitätsmandate, beratendes Verträge der Gemeinde mit Gemeindevertreterinnen oder -vertre- Grundmandat) erhöhen. tern, Mitgliedern oder stellvertretenden Mitgliedern der Ausschüsse Als zusätzliche Mitglieder im Sinne des § 46 Abs. 2 GO können in nach § 46 Abs. 3 GO oder der Bürgermeisterin oder dem Bürger- die Ausschüsse a) und b) auch Bürgerinnen und Bürger entsandt meister und juristischen Personen, an denen Gemeindevertrete- werden, die der Gemeindevertretung angehören können. rinnen oder -vertreter, Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder (4) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder die Bürgermeisterin ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschuss- oder der Bürgermeister beteiligt sind, sind ohne Genehmigung der sitzungen teilnehmenden Mitgliedern der Gemeindevertretung Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn die Auftragsverga- übertragen. be unter Anwendung des für die jeweilige Auftragsart geltenden (5) Der Maßnahmenausschuss kann aus seiner Mitte für einzelne Vergaberechts erfolgt ist und der Auftragswert den Betrag von oder mehrere Maßnahmen Maßnahmenbetreuer benennen. Die 1.000,00 €, bei wiederkehrenden Leistungen einen Betrag von Maßnahmenbetreuer berichten dem Ausschuss regelmäßig über 100,00 € im Monat, nicht übersteigt. Erfolgt die Auftragsvergabe
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