Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land

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Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Uns DÖrper
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land
                                                                                          23. Jahrgang
                                                                                           Donnerstag,
                                                                                     den 18. April 2019

                                                                                            Nummer 08
                                                                                             Woche 16

                                                                       - Siehe weitere Berichte
                                                                              im Innenteil -

                                     für die Gemeinden
  Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau,
   Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf,
   Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal,
                         Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade

      Nächste
      Termine   Uns DÖrper                      Redaktionsschluss:
                                                Erscheinungstag:
                                                                     Dienstag, 23. April 2019
                                                                     Freitag, 3. Mai 2019
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 08/Woche 16/Seite: 2                                     Uns Dörper                                              18. April 2019

 Amtsverwaltung Trave-Land
 Waldemar-von-Mohl-Straße 10
 23795 Bad Segeberg                                                Homepage: www.amt-trave-land.de
                                                                   E-Mail: info@amt-trave-land.de
 Telefon: 04551 9908-0            (Zentrale)                      E-Mail direkt: vorname.nachname@amt-trave-land.de
 Telefax: 04551 9908-13                                           (ß=ss, ä=ae, ö=oe, ü=ue)

 Aufgabengebiet                   Ansprechpartner        Durch-    Aufgabengebiet                    Ansprechpartner          Durch-
                                                          wahl                                                                 wahl
                                                          9908-                                                                9908-

 Amtsvorsteher                    Hans-Heinrich Jaacks     54      Ltd. Verwaltungsbeamter           Thomas Hartstock           55
 Gleichstellungsbeauftragte:      Michaela Semerak         52      Stellv. Ltd. Verwaltungsbeamter Jan-Henrik Fechner           50

 Team - Organisation/Personal                                      Team - Ordnung/Soziales
 Teamleiter: Jan-Henrik Fechner                                   Teamleiterin: Anne Sarau

 Pers./Org./Rechtsfragen          Jan-Henrik Fechner       50     Ordnungswesen, Wahlen              Anne Sarau                 40
 Personalwesen/Organisation       Torsten Winter           48     Einwohnermeldeamt / Feuerwehr      Angelika Saalfeld          46
 Personalwesen                    Lena Meynerts            49     Einwohnermeldeamt                  Maike Zickermann           43
 IT, Allgemeine Beschaffung       Henning van Mil          58     Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt      Nicole Springborn          44
 IT, Allgemeine Beschaffung       Daniel Nowak             59     Einwohnermeldeamt                  Matthias Knickrehm         45
 Zentrale, Schulen                Bettina Wulf             51     Einwohnermeldeamt                  Kevin Schramm              45
 Uns Dörper / Kanzlei             Karen Kierig             57     Wohngeld, Grundsicherung           Ellen Rosinke              42
 Kanzlei                          Susanne Rumpel           56     Wohngeld, Grundsicherung,          Sina Segert                41
 Archiv                           Manfred Schmidt          61     Wohngeld, Grundsicherung           Linda Cremanns             41
 Archiv                           Dieter Harfst            61     Ordnungs- u. Kindergartenangel.    Annika Waßmann             47
                                                                  Asylangelegenheiten                Simone David               39
                                                                  Asylangelegenheiten                Daniela Gogga              68

 Team - Finanzen                                                   Team - Planen/Bauen/Umwelt
 Teamleiterin: Elke Hesse                                         Teamleiter: Sören Grella

 Haushalte, Finanzen,             Elke Hesse               20     Regionale- u. Dorfentwicklung    Sören Grella                 35
 Haushalte, Finanzen              Niklas Cremanns          28     Wasser/Abwasser Geschäftsführung Alicia Kröger                37
 Gewässerpflegeverbände                                           Wasser/Abwasser Geschäftsführung Saskia Klobke                36
 Steuern, Abgaben,                Johanna Schlöke          24     Bauanträge                       Katarina Döring              30
 Gewässerpflegeverbände                                           Bauleitplanung/Bauanträge        Timo Zepernick               31
 Steuern, Abgaben,                Martin Sanchez           23     Bauleitplanung                   Nicole Grulich               32
 Gewässerpflegeverbände                                           Bauleitplanung                   Annemarie Zeidler            33
 Finanzbuchhaltung                Susanne Fuhl             27     Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Katrin Meyer                 64
 Finanzbuchhaltung                Isa Stamp                26     Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Annika Frenz                 66
 Finanzbuchhaltung                Jennifer Koscielny       25     Wasser-/Abwasseranschlüsse,      Andrè Meyer                  65
 Finanzbuchhaltung                                                Hochbaumaßnahmen
                                  Karin Rüder              21
 Geschäftsbuchhaltung             Fenja Rüb                22     Gemeindliche Infrastruktur          Sandra Reiser             67
 Geschäftsbuchhaltung             Steffen Gloe             29     Gemeindliche Liegenschaften         Rosemarie Strey           60
                                                                  Bauliche gemeindliche Infrastruktur Kerstin Meyer             62

 Öffnungszeiten:                                                   Telefonische Erreichbarkeit:
 Montag - Freitag               08:30 - 12:00 Uhr                  Montag - Freitag                       08:30 - 12:00 Uhr
 Donnerstag                     14:00 - 18:00 Uhr                  Montag und Dienstag                    14:00 - 16:00 Uhr
 Nach vorheriger Absprache sind wir auch für Sie da:               Donnerstag                             14:00 - 18:00 Uhr
 Montag - Dienstag - Donnerstag 07:00 - 19:00 Uhr
 Freitag                        07:00 - 14:00 Uhr

                                                                   UNS DÖRPER erscheint kostenlos alle 14 Tage - Auflage 8.500
                                                                   Erhalten Sie UNS DÖRPER regelmäßig und pünktlich?
                                                                   Falls nicht, wenden Sie sich bitte an den Linus Wittich Verlag,
                                                                   Tel.: 039931 579-21!
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Nummer 08/Woche 16/Seite: 3                               Uns Dörper                                            18. April 2019

SCHIEDSAMTSBEZIRKE                                              Sprechtag:    Jeden Dienstag von 17:00 bis 20:00 Uhr,
                                                                              Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug
im AMT TRAVE-LAND                                               In der Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg findet
                                                                keine Rentenberatung mehr statt.
Aufgaben:
Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprüchen
                                                                Deutsche Rentenversicherung
aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persön-           Auskunfts- und Beratungsstellen
lichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbe-       Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H.
schädigung, Drohung, Beleidigung).                              Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher in der jeweiligen Bera-
Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Be-       tungsstelle an, es könnten sich die Dienst- und Öffnungszeiten
reich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vor-       geändert haben!!!
geschaltet.                                                     Lübeck:
                                                                Adresse:         Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land:                                    Tel.: 0451 485-25450
Schiedsamtsbezirk 4                                             Sprechtage:      Montag:           08:00 Uhr - 15:00 Uhr
(Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuen-                       Dienstag:         08:00 Uhr - 16:00 Uhr
görs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede):                      Mittwoch:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Schiedsmann:       Andreas Noske,                                                Donnerstag:       08:00 Uhr - 18:00 Uhr
                   Mielsdorfer Straße 22, 23795 Weede,                           Freitag:          08:00 Uhr - 13:00 Uhr
                   Tel. 04551 8060760
Stellvertreter:    Sabine Blunk,                                Neumünster:
                   Gremelskamp 7, 23818 Neuengörs,
                                                                Adresse:        Christianstraße 9, 24534 Neumünster
                   Tel. 04550 1223
                                                                                Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21
Schiedsamtsbezirk 5                                             Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 15:00 Uhr
(Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade):                                Dienstag:         08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schiedsfrau:     Rose Höppner,                                                  Mittwoch          08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                 Eichenweg 16, OT Reinsbek, 23820 Pron-                         Donnerstag:       08:00 Uhr - 16:30 Uhr
                 storf,                                                         Freitag           08:00 Uhr - 13:00 Uhr
                 Tel. 04506 656
Stellvertreter:  n. n.                                          Oldenburg i. H.:
Schiedsamtsbezirk Nr. 8                                         Adresse:        Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg
(Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel,                     Tel.: 04361 50819-0
Schackendorf):                                                  Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Schiedsmann:     Dieter Beuk,                                                                     13:00 Uhr - 16:00 Uhr
                 Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel,                              Dienstag:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                 Tel. 04551 3382                                                                  13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Stellvertreter:  Jörg Petersen,                                                 Mittwoch:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                 Rahland 12, 23795 Klein Rönnau,                                Donnerstag:       08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                 Tel. 04551 81312                                                                 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schiedsamtsbezirk Nr. 9
(Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin):
Schiedsmann:      Manfred Schmidt, An den Tannen 10,            Wasserbeschaffungsverband
                  OT Weitewelt, 23823 Seedorf,
                  Tel. 04555 1037                               Wakendorf I
Stellvertreter:   Eckehard Heisinger, An den Tannen 33,         Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser)
                  OT Weitewelt, 23823 Seedorf,                  in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers,
                  Tel. 04555 7157337                            Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst sowie
Schiedsamtsbezirk Nr. 10                                        Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stormarn sind:
(Glasau):                                                       Technische Betreuung:      Wasserwerker Michael Riedel
Schiedsmann:    Sven Blank,                                                                Wasserwerker Andreas Rohlf
                Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau,                                    Telefon: 04550 985760
                Tel. 04527 9738508                              Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Johanna Schlö-
Stellvertreter: Manuel Gräflich, Plöner Straße 5 a,                                        ke,
                OT Sarau, 23719 Glasau,                                                    Tel.: 04551 9908-24
                Tel. 04525 496868
                                                                Geschäftsführung:          Amt Trave-Land - Alicia Kröger,
                                                                                           Tel.: 04551 9908-37
Versichertenältester                                            Verbandsvorsteherin:       Karin David,
                                                                                           Tel.: 04550 985637
der Deutschen Rentenversicherung                                Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich,
                                                                                           Tel.: 04550 656

Der persönliche Service ganz in meiner Nähe                     NOTDIENSTE:
•   Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung      In der Zeit vom 01.03. bis 31.10.
•   Kontenklärung                                               Montag bis Donnerstag       ab 16:00 Uhr
                                                                Freitag                     ab 12:00 Uhr
•   Rentenanträge/-beratung
                                                                In der Zeit vom 01.11. bis 28.02.
Versichertenältester Herr Broecker                              Montag bis Donnerstag       ab 16:30 Uhr
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung          Freitag                     ab 15:00 Uhr
(Tel. 04551 8919225 oder 0173 6374594)                          Fa. Papenburg               0171 7288906 o. 0178 2778948
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 08/Woche 16/Seite: 4                                  Uns Dörper                                             18. April 2019

Zweckverband Wasserversorgung                                       Kreissportverband
Geschendorf/Westerrade                                              Segeberg e. V.
Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Westerrade
                                                                    Geschäftsstelle
versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Geschendorf       An der Trave 1 a
und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwasser.                  23795 Bad Segeberg
Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadt-          Tel.:             04551 968866
                                                                    Fax:              04551 968867
werke Lübeck.
                                                                    E-Mail:           ksv-segeberg@se-sport.de
Verbandsvorsteherin, Silke Behrens       Tel. 04553 795             Homepage:         www.se-sport.de
Geschäftsführung, Amt Trave-Land,
Alicia Kröger                            Tel. 04551 9908-37
Gebührenabrechnung, Martin Sanchez       Tel. 04551 9908-23          Die Rinkieker und Kümmerer
Bereitschaftsdienst der Stadtwerke LübeckTel. 0451 8882661
Wasserwerker Gemeinde Westerrade -                                   im Amt Trave-Land engagieren sich
Helmut Dreger                            Tel. 04553 805
Wasserwerker Gemeinde Geschendorf -                                  ehrenamtlich
Heino Boekhoff                           Tel. 0174 9365678
                                                                     Als Rinkieker möchten Sie älteren, alleinlebenden Men-
                                                                     schen „Zeit schenken“, zuhören, vorlesen, spazieren gehen
Zweckverband                                                         - ganz nach Wunsch -
                                                                     oder als „Kümmerer“
Abwasserbeseitigung Rönnau                                           Angebote der Gemeinde aufzeigen, nachbarschaftliche Hil-
                                                                     fen vermitteln, Kontaktaufnahme zu weiterführenden Hilfen
Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zuständig            organisieren.
für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden Groß
                                                                     Ausführliche Informationen erhalten Sie beim
Rönnau und Klein Rönnau.
Verbandsvorsteher: Holger Poppitz            Tel. 04551 84472
Geschäftsführung: Amt Trave-Land,            Tel. 04551 9908-37
Alicia Kröger
Gebührenabrechnung, Martin Sanchez           Tel. 04551 9908-23
Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverband       Tel. 04551 9090
                                             und
                                             0170 4134427            Ansprechpartnerin
                                                                     Petra Burmester
                                                                     Telefon: 04551 955112
STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT                                         E-Mail: burmester@pflegestuetzpunkt-se.de

des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN
GAS- und WASSERVERSORGUNG
für die Gemeinden Glasau und Pronstorf              04561 399400

Kreisbauernverband Segeberg
Rosenstraße 9 b, 23795 Bad Segeberg
Telefon:       04551 2425 oder 04551 91341
Fax:           04551 968712
E-Mail:        kbv.se@bauernverbandsh.de

Sprechzeiten:
montags und freitags, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00
Uhr
(ansonsten nach Vereinbarung)

Landwirtschaftliche
Sozialversicherung
- gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben -
Sprechzeiten:
Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr
(Herr Butz - Bauernverband Schleswig-Holstein)
ansonsten auch Termine nach Vereinbarung
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 08/Woche 16/Seite: 5                                  Uns Dörper                                                  18. April 2019
                                                                     4.
                                                                     Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Kreis Segeberg
                                                                     durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises
                                                                     oder durch Briefwahl teilnehmen.

                                                                     5.
                                                                     Ein Wahlschein erhält auf Antrag
                                                                     5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech-
                                                                         tigter,
                                                                     5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-
                                                                         rechtigter,
                                                                         a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
                                                                              Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis,
                                                                              bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlord-
                                                                              nung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Eu-
Bekanntmachung                                                                ropawahlordnung bis zum 05. Mai 2019 oder die Ein-
                                                                              spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21
des Amtes Trave-Land                                                          Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 10. Mai 2019
                                                                              versäumt hat,
für die Gemeinden Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers,                 b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein                           Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1
Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms,                      der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a
                                                                              Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist
Neuengörs, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren,
                                                                              nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden
Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal,                       ist,
Wakendorf I, Weede, Wensin und Westerrade                                c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge-
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die                  stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss
Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen                      des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde-
Parlament am 26. Mai 2019                                                     behörde gelangt ist.

1.                                                                   Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen
Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für        Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019, 18:00 Uhr, bei der Ge-
die oben aufgeführten Gemeinden wird in der Zeit vom 06. Mai 2019    meindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt
bis 10. Mai 2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag       werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschrei-
bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00         ben, Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische
bis 18:00 Uhr in der Amtsverwaltung Trave-Land, Zimmer 22/23,        Übermittlung gewahrt.
Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, für Wahlbe-           Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des
rechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte    Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten
kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im    möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr
Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein         gestellt werden.
Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten      Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen über-        Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der
prüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich    Wahl, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses   Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsicht-      können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Grün-
lich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein    den den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum
Sperrvermerk gemäß den § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes         Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.
eingetragen ist.                                                     Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
                                                                     schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt
Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
                                                                     ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der
einen Wahlschein hat.
                                                                     Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
2.
                                                                     6.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,
                                                                     Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
kann in der Zeit vom 06. Mai 2019 bis zum 10. Mai 2019 bis
12:00 Uhr, bei dem Amtsvorsteher des Amtes Trave-Land, Zim-          •    einen amtlichen Stimmzettel,
mer 22/23, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg             •    einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
Einspruch einlegen.                                                  •    einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder-           zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag
schrift eingelegt werden.                                                 und
3.                                                                   •    ein Merkblatt für die Briefwahl.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,      Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen
erhalten bis spätestens zum 05. Mai 2019 eine Wahlbenachrich-        anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Empfang-
tigung.                                                              nahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl-      nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr
berechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis       als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Wahlbehörde
einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht   vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf
nicht ausüben kann.                                                  Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis         Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimm-
eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Brief-       zettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle
wahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenach-           absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis
richtigung.                                                          18:00 Uhr eingeht.
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 08/Woche 16/Seite: 6                                   Uns Dörper                                                     18. April 2019
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne
besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen
Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem
Wahlumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.
Bad Segeberg, 09.04.2019
Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
gez. i. A. Anne Sarau

                                                                      Endlich kommt Breitband in unser Dorf
                                                                      Dies kommt jedoch nur, wenn genug Haushalte Glasfaser ha-
                                                                      ben möchten. Es gibt verschiedene Angebote, damit jeder das
                                                                      für ihn richtige wählen kann und nicht für ungenutzte Leistung
                                                                      zahlt. Glasfaser ist eine Investition in die Zukunft. Es ist schon eine
                                                                      Grundvoraussetzung für jeden Hauskauf. Um mehr zu erfahren,
                                                                      kommen Sie bitte zur Einwohnerversammlung am 23. April
                                                                      2019, 19:00 Uhr.

Gegen das Insektensterben
Gärten für Bienen und andere Insekten
So lautete das Thema der Veranstaltung der Initiative „Dorf ( er )
leben“, welche am Sonntag, den 07. April, in der Aula der Werk-
gemeinschaft Bahrenhof stattfand. Es war eine Fortsetzung der
Informationsveranstaltung zu dem Thema vom letzten Jahr.

Knapp 30 Zuhörer waren gekommen, um den sehr interessanten
und handlungsorientierten Vortrag von Ralf und Michaela Borchers,
Imker und Biologen aus Wakendorf I zu hören. Unterstützt durch
viele Fotoaufnahmen auch aus dem eigenen Garten erhielten die
Zuhörer viele Tipps und Ratschläge für eine Insektenfreundliche
Gestaltung des Gartens. Es wurden auch Beispiele und Möglich-
keiten von Wildblumen - und Streuobstwiesen aus den umliegenden       Falls jemand an dem Tag nicht kann, dies kein Problem, es wird
Dörfern vorgestellt. Hier kann jeder Einzelne und jede Gemeinde       noch mehr Infotermine geben.
einen Beitrag gegen das Insektensterben leisten. Verschiedene         Am Sonntag den 28.4.19 von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Langzeitstudien haben ergeben, dass von Ende der 1980er Jahre         (siehe nachfolgende Einladung)
bis heute der Insektenbestand um ca. 80 % abgenommen hat. Die         findet ein Infotag mit Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-
Folgen liegen auf der Hand: Die Nahrungskette der Tierwelt kommt      Holstein e. V. im Gemeindehaus statt. Die Mitarbeiter bringen
ins Wanken, es kommt zum Rückgang von Tierarten, wie z. B. der        verschiedene Geräte mit, welche von Breitband profitieren und
Vögel. Das Bestäuben von Nutzpflanzen und damit die Ernteerträ-       Ihr/Sie auch selbst ausprobieren dürft/dürfen. An diesem Tag wird
ge sind gefährdet. Dies ist eine Herausforderung für die gesamte      keiner vom WZV und Wilhelm.tel, dem Anbieter, dabei sein. Das
Gesellschaft, für uns als einzelne Bürger, als Kommune, Stadt,        ist eine unabhängige Beratung. Wenn Fragen an dem Tag sind,
Landwirt und Entscheidungsträger in der Politik und Wirtschaft. Die   steht unsere 5-köpfige Gruppe aus Blunk dafür zur Verfügung.
Besucher der Veranstaltung gingen mit ganz konkreten und leicht
umzusetzenden Ratschlägen für den eigenen Garten nach Hause.          Es wird Essen und Getränke unentgeltlich bereit stehen.
Die Initiative „Dorf (er)leben“ wird weitere Themen des Landlebens    Wir freuen uns auf Euch/Sie
aufgreifen. Jetzt bereitet sie den zweiten „Kunst- und Kultursonn-    Torge Harder und Tobias Machholz
tag“ vor, dem am 23. Juni wieder auf dem Gelände der Werk-            unsere jungen IT Experten aus Blunk
gemeinschaft Bahrenhof stattfinden wird. Wer etwas darbieten
möchte, ist herzlich willkommen.                                      Heike Machholz und Armin Blankenstein           Wiebke Bock
Weiter Infos unter: http://bahrenhof-city.de/dorf-er-leben.html       Gemeindevertreter/in                            Bürgermeisterin
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 08/Woche 16/Seite: 7                                                         Uns Dörper                                             18. April 2019
                                        Adresse
                                        Telefon
                                        Mobil
                                                     Reventlouallee 6, 24105 Kiel
                                                   0431 57 00 50 95
                                                    0171 2836415
                                                                                          „Aktion Sauberes Dorf 2019“
                                                                                          in Blunk bei bestem Wetter
                                        Mail       info@bkzsh.de
                                        Internet   www.bkzsh.de

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gemeinde Blunk,                                       In diesem Jahr hatten wir großes Glück mit dem Wetter beim Dorf-
das Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein (BKZSH)                                 putz. Um 09:00 Uhr kamen ca. 50 fleißige Helfer zum Dorfputz.
ist eine gemeinsame Einrichtung der kommunalen Landesverbän-                              Nach der Begrüßung, erfolgte durch den Wehrführer die Einteilung
de Städteverband Schleswig-Holstein, Schleswig-Holsteinischer                             der Dorfreinigungstrupps in die
Gemeindetag, Schleswig-Holsteinischer Landkreistag und wird                               verschiedenen Wege der Gemeinde.
durch das Land mit Mitteln aus dem Landesprogramm Wirtschaft                              Der Maßnahmenausschuss teilte weitere Arbeiten ein, so wurden
gefördert.                                                                                am der Badestelle, am Buswartehaus am Imberg und am Feuer-
Die Hauptaufgabe des BKZSH liegt in der umfassenden Beratung,                             wehrhaus Arbeiten zur Verschönerung durchgeführt.
Begleitung und Unterstützung der Akteure in Schleswig-Holstein                            Danach wurde noch am Feuerwehrhaus gegrillt und gemeinsam
sowie aller Bürgerinnen und Bürger, die den Ausbau eines flächen-                         geschnackt, gespeist und getrunken.
deckenden Glasfasernetzes vorantreiben und dazu beitragen, dass
Schleswig-Holstein bis 2025 mit schnellstem Breitband versorgt                            Danke, im Namen der Gemeinde an alle fleißigen Helfer des
wird, um den technologischen Anforderungen an das Internet von                            Tages!
morgen zu genügen und zugleich den Wirtschaftsstandort und die                            Ihre/Eure
Attraktivität des ländlichen Raumes massiv aufzuwerten. Darüber                           Wiebke Bock
hinaus bietet das BKZSH sowohl für Breitbandakteure als auch für
                                                                                          - Bürgermeisterin -
Bürgerinnen und Bürger Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
                                                                                          Gemeinde Blunk
   Auch Ihre Gemeinde startet jetzt ins Glasfaser-Zeitalter.
Gemeinsam mit Ihrer Gemeinde möchten wir daher die Zeit nutzen
und Ihnen in gemütlicher Atmosphäre alle (technischen) Vorteile
einer solchen Glasfaserverbindung erläutern. Zudem bietet das
BKZSH seit diesem Jahr auch die Möglichkeit zu kostenlosen
digitalen Schulungen an. Unsere digitalen Schulungen richten
sich insbesondere an Personen, die bisher wenige oder keine
Berührungen mit Smartphones, Tablets, WhatsApp oder Skype
hatten. Diese werden ebenfalls gemeinsam mit der Gemeinde
durchgeführt.
Beide Projekte möchten wir gerne am:
Sonntag, d. 28.04.2019,
Start 1: 11:00 Uhr / Start 2: 13:00 Uhr
(beide Termine sind inhaltsgleich)
23813 Blunk Lindenstraße 1
vorstellen und vor Ort alle Ihre Fragen beantworten. Kommen Sie
gerne mit all Ihren Fragen vorbei. Wir freuen uns auf Sie.
Ihr Team vom Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein
& Ihre Gemeinde

Mai
04. Mai   16:00 - 19:30 Uhr DRK-Blutspende
                            im Gemeindehaus Blunk
07. Mai   15:00 Uhr         Seniorenclub Spielenachmittag mit
                            Kaffeetrinken im Gemeindehaus

  LandFrauenVerein Bornhöved
  und Umgebung e. V.
  Liebe Landfrauen,
  am Dienstag, den 14. Mai 2019, führt uns unsere erste Ta-
  gesfahrt in diesem Jahr nach Ratzeburg und Schlagsdorf. Wir
  erhalten eine Führung durch den Ratzeburger Dom und der
  Paramentenwerkstatt (hier arbeiten verschiedene Gewerke
  zusammen). Nach der Mittagsfreizeit - es besteht die Gele-
  genheit zum Mittagessen- geht es weiter nach Schlagsdorf
  zu einem geführten Besuch des Informationszentrums zur
  Innerdeutschen Grenze „Grenzhus“. Zum Abschluss trinken
  wir gemeinsam Kaffee im Cafe Grenzhus.
  Die Fahrt kostet incl. Kaffee und Kuchen 43 € p. P. Bezahlung
  auf das Vereinskonto.
  Melden Sie sich bitte bis zum 07. Mai 2019 schriftlich oder
  telefonisch bei Christa Stamer, Tel.: 04557 981938, an.
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 08/Woche 16/Seite: 8                                Uns Dörper                                               18. April 2019
                                                                   Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt
                                                                   gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen
                                                                   im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-
                                                                   Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der
                                                                   Dienststunden öffentlich aus.
                                                                   Bad Segeberg, 28. März 2019
                                                                   Amt Trave-Land
                                                                   Der Amtsvorsteher
                                                                   gez. Hans-Heinrich Jaacks

Haushaltssatzung der Gemeinde                                      April
                                                                   20. April                     Osterfeuer des TuS Fahrenkrug -
Fahrenkrug für das Haushaltsjahr 2019                                                            ehem. Skaterbahn
                                                                   22. April   09:30 Uhr         Wandergruppe,
Aufgrund der § 95 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein                                  Treffpunkt Bürgerhaus
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19. März 2019       25. April   14:00 - 16:30 Uhr Treffen der MS-Gruppe
folgende Haushaltssatzung erlassen:                                                               im Bürgerhaus
§1                                                                 26. April                     Feuerwehrdienst
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird                  28. April   ab 11:00 Uhr      Saisonopening Tennis
                                                                   28. April                     Tagesfahrt des Kulturvereins
1. im Ergebnisplan mit                                             30. April   09:30 Uhr         Wandergruppe,
   einem Gesamtbetrag der Erträge auf          2.366.800 EUR                                     Treffpunkt Bürgerhaus
   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen         2.561.800 EUR       30. April   18:30 Uhr         Maikranzbinden der Wähler-
   einem Jahresüberschuss von                        ----- EUR                                   gemeinschaft Fahrenkrug
   einem Fehlbetrag von                          195.000 EUR                                     Treffpunkt: Bürgerhaus
2. im Finanzplan mit
   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen                             Mai
   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      2.230.700 EUR       03. Mai                      Feuerwehrdienst
   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen                             07. Mai     15:00 Uhr        Kaffeenachmittag
   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      2.309.900 EUR                                    des Seniorenclub im Bürgerhaus
3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen                             08. Mai     14:30 Uhr        Spiele- u. Kaffeenachmittag
   aus der Investitionstätigkeit und der Fi-                                                    des Sozialverbandes
   nanzierungstätigkeit auf                         9.000 EUR                                   Im Bürgerhaus
   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen                             08. Mai                      CDU-Klönschnack
   aus der Investitionstätigkeit und der Fi-
   nanzierungstätigkeit auf                      253.400 EUR
festgesetzt.                                                                                    Osterfeuer 2019
§2                                                                                                 am 20. April 2019
Es werden festgesetzt:
                                                                                                 von 17:00 bis 23:00 Uhr
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Inve-
   stitionen und Investitionsförderungsmaß-                                                 Schackendorfer Weg, Fahrenkrug
   nahmen auf                                         ------ EUR                                hinter den Tennisplätzen
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-
                                                                                              Ostereiersuchen, Würstchen,
   mächtigungen auf                                 ------ EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf        100.000 EUR                                         Getränke und
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausge-                                                   gemütliches Beisammensein!
   wiesenen Stellen auf                             1,84 Stellen                                Wir freuen uns auf euch
§3                                                                                                  Euer Sportverein
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Be-                                      Partnerschaft
       triebe (Grundsteuer A)
   b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
                                                       260 v.H.
                                                       260 v.H.
                                                                                     Fahrenkrug - Aigre
2. Gewerbesteuer                                       320 v.H.
                                                                                            Es geht weiter!
§4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige         Unsere nächste Sitzung findet statt am
Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung                          25.04.2019 um 20:00 Uhr
oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister
seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann,         im Bürgerhaus Fahrenkrug.
beträgt 1.000                                                       Hierzu sind wie immer alle interessierten Fahrenkrugerinnen
EUR.                                                                und Fahrenkruger herzlich eingeladen.
Fahrenkrug, 27. März 2019                                           A bientôt
gez. Reiner G. Martin                                               Das Orga-Team
Bürgermeister
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 08/Woche 16/Seite: 9                                      Uns Dörper                                                 18. April 2019
                                                                       6  Neufassung der Hauptsatzung
                                                                       7  Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landesent-
                                                                          wicklungsplanes Schleswig-Holstein
             Fußballtrainer                  GESUCHT                      - Beratung und Beschlussfassung über eine gemeindliche
                                                                             Stellungnahme
                                                                       8 Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Ge-
                Wir, die 1. Herren der Fußballsparte                      schendorf
                   des TuS Fahrenkrug suchen                              (Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
          zum nächstmöglichen Termin einen Trainer.                       Schleswig-Holstein)
      Wir sind eine spielfreudige Mannschaft mit Fußballern               - Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen
                   aus verschiedenen Nationen.                               Auslegung und abschließende Beschlussfassung
 Für die Integrationsarbeit mit Flüchtlingen erhält der Sportverein
                                                                       9 Auftragsvergabe für Küchenkauf Lindenhof
                   Gelder von der DFB-Stiftung.
                                                                       10 Einwohnerfragezeit
                 Dietmar Feike – Spartenleitung                        11 Verschiedenes
                     Telefon 04552-993803                              12 Evtl. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten
               Mike Cordura - stellv. Spartenleitung                      Beschlüsse
                     Telefon 04551-8918890
                                                                       Der Bürgermeister
                                                                       gez. Dirk Wacker

 Samstag 04. Mai 2019                    Tennis für ALLE
                                                mit
   ab 14.00 Uhr                          Information
                                        Schleifchenturnier
  auf der Tennisanlage                     Kaffee und Kuchen
                                          Spiel und Spaß

                                                                       April

                                                                       18. April 17:30 Uhr        Gründonnerstag - Gottesdienst
                                                                                                  mit anschl. Abendbrot, Kirche
                                                                       21. April 10:00 Uhr        Ostergottesdienst in der Kirche
                                                                       24. April 19:00 Uhr        Vorbesprechung der Speelgörn
                                                                                                  für den Ferienpass, Alte Schule
                                                                       26. April 15:00 Uhr        Glasau-Kreativ: Blick hinter die Kulissen
                                                                                                  der Opernscheune Eutin

                                                                       Mai

                                                                       01. Mai     11:00 Uhr      Maibaumaufstellen
                                                                                                  des Schützenbundes, Schützenhaus
                                                                       05. Mai     10:00 Uhr      Motorradgottesdienst der Kirche
                                                                       08. Mai     15:00 Uhr      Spielenachmittag DRK/Gemeinde,
                                                                                                  Alte Schule

Sitzung der Gemeindevertretung
der Gemeinde Geschendorf                                               Einwohnerversammlung
am Montag, dem 06.05.2019 um 19:00 Uhr                                 am 25. April um 19:30 Uhr in der Alten Schule
Ort: Geschendorf, Gaststätte „Lindenhof“, Dorfstr. 49
                                                                       Zukunftsaufgaben für Glasau:
Tagesordnung:
                                                                       •      Radweg
(öffentlich)                                                           •      Kanalsanierung
1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähig-           •      Dorfladen
    keit                                                               •      Kinderbetreuung
2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Ge-               •      Digitale Gemeinde
    meindevertretung vom 11.12.2018
3 Berichte                                                             Wir wollen Sie über den aktuellen Stand und unsere Vorgehens-
4 Europawahl am 26.05.2019: Festlegung des Wahllokales,                weise informieren, mit Ihnen diskutieren und setzen auf Ihre Un-
    Benennung des Wahlvorstandes sowie Festlegung des Er-              terstützung.
    frischungsgeldes
                                                                       Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
5 Bestätigung der Wahl des Gemeindewehrführers und des
    stellv. Gemeindewehrführers sowie deren Vereidigung und            Ihr Bürgermeister
    Aushändigung der Ernennungsurkunden                                Henning Frahm
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 08/Woche 16/Seite: 10                                Uns Dörper                                              18. April 2019

Ausbesserung unserer Feldwege
am Samstag, 27. April 2019
Treffen: 09:00 Uhr auf dem Hofplatz von Karsten Lemke
Liebe Mitbürger,
auch in diesem Jahr werden wir unsere Feldwege mit Betonbruch
befahren. Nur so können wir auch weiterhin gute Wege für Fuß-
gänger und Radfahrer vorweisen.
Hierfür werden Schlepper mit Anhänger benötigt und eine Vielzahl
von Helfern, die mit Schaufeln dafür sorgen, dass das Material in
die Löcher verteilt wird.
Wer es einrichten kann, ist herzlich eingeladen am 27.04. daran
teilzunehmen. Anschließend wird auf dem Bolzplatz für das leib-
liche Wohl gesorgt.

Der Bürgermeister
Henning Frahm

                                      Die nächste Ausgabe
                                             erscheint am
                                       3. Mai 2019.                 Haushaltssatzung der Gemeinde Klein
                                                                    Rönnau für das Haushaltsjahr 2019
                                                                    Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss
                                                                    der Gemeindevertretung vom 22. März 2019 folgende Haushalts-
                                                                    satzung erlassen:
                                     Redaktionschluss am
                                                                    §1
                                      23. April 2019                Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
 Foto: pixabay.com                                                  1. im Ergebnisplan mit
Nummer 08/Woche 16/Seite: 11                               Uns Dörper                                                              18. April 2019
   einem Gesamtbetrag der Erträge auf             2.154.800 EUR
   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen                                       Die Arbeitsgemeinschaft
   auf                                            2.030.500 EUR    aus Kindervogelschießen-Verein und Freiwilliger Feuerwehr
   einem Jahresüberschuss von                       124.300 EUR                          lädt ein zum
   einem Jahresfehlbetrag von                             0 EUR
2. im Finanzplan mit
   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
   laufender Verwaltungstätigkeit auf             2.099.100 EUR
   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf         1.857.400 EUR
   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
   der Investitionstätigkeit und der Finanzie-
   rungstätigkeit auf                               902.500 EUR
   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
   aus der Investitionstätigkeit und der Finan-
   zierungstätigkeit auf                          1.484.500 EUR
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Inve-
   stitionen und Investitionsförderungsmaß-
   nahmen auf                                       300.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-
   mächtigungen auf                                       0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf           375.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausge-
                                                                         Wann: 30.04.2019 ab 19.00 Uhr
   wiesenen Stellen auf                                1 Stellen        Wo: To`n Hus Rönnau, Klein Rönnau
§3                                                                            Wir freuen uns auf Euren/Ihren Besuch!
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
                                                                                                                ArGe “Tanz um den Maibaum”
1. Grundsteuer                                                                       unter der Leitung des Kindervogelschießen-Verein Klein Rönnau
                                                                                 Fabian Wurch, Moorkoppel 32, 23795 Klein Rönnau, 01573-2720625
   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Be-
       triebe (Grundsteuer A)                            300 %
   b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                300 %
2. Gewerbesteuer                                         325 %
§4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti-
gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin
ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge-
meindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR.
Klein Rönnau, den 03. April 2019
gez. Dietrich Herms
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird
hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der
Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur Einsichtnah-
me im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land, Zimmer 1,
Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht
während der Öffnungszeiten).
Bad Segeberg, den 04. April 2019
Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher

April
20. April Osterfeuer
30. April Tanz in den Mai

Mai
06. Mai   DRK-Blutspende in Blunk
07. Mai   Dienstaben der Freiwilligen Feuerwehr
Nummer 08/Woche 16/Seite: 12                                     Uns Dörper                                                18. April 2019
                                                                         von den Anhängern und trägt die Beute zusammen. Die Mülltonne
                                                                         ist voll, die Landschaft rund um Krems II sauber. Und nun gibt es
                                                                         Abendbrot an liebevoll gedeckten Tischen. Steffi Höppner und
                                                                         Sigrun Willer haben in der Zwischenzeit den Imbiss für die Müll-
                                                                         sammler vorbereitet. 120 Würstchen werden mit Heißhunger ver-
                                                                         schlungen, so manche Limonade und einige Bierflaschen geleert.
                                                                         Als die Warnwesten wieder verpackt, die Müllsäcke verstaut und
                                                                         die Kremser*innen satt und glücklich sind, sind sich alle einig:
                                                                         Wenn niemand was aus dem Auto werfen würde, müssten wir nicht
                                                                         sammeln - aber wir hätten auch nicht diesen großartigen Abend
                                                                         miteinander verbracht. Alles hat zwei Seiten...
                                                                         Anne Coblenz

                                                                         Rege Beteiligung beim Dorfputz in Krems II

Dorfputz in Krems II
                                                                         Sitzung des Planungsausschusses
40 Leute, 120 Würstchen, viel Müll und gute Laune
„Schön, dass Ihr alle gekommen seid!“ Organisator Christian Höpp-
                                                                         der Gemeinde Negernbötel
ner blickt erfreut und sichtlich stolz in die große Runde. Mehr als 40   am Dienstag, den 23.04.2019 um 19:30 Uhr,
Mitglieder der Dorfgemeinschaft Krems II sind am Freitag, 05. April      Ort:     Negernbötel, Hambötler Huus, Lehwisch 30
zusammengekommen, um mit Müllsäcken, Pieksern, Handschu-
hen und Gummistiefeln ausgerüstet dem Müll in der Landschaft den         Tagesordnung:
Kampf anzusagen. Viele Kinder sind dabei, fröhliche Erwachsene
und vier große Schlepper.                                                (öffentlich)
Warnwesten leuchten in der milden Abendsonne, das Gelächter
                                                                         1   Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähig-
und Geschnatter ist ausgelassen, als die Truppe die Anhänger en-             keit
tert. Selten werden für eine eigentlich eklige Aufgabe mit soviel Elan   2   Genehmigung der Niederschrift vom 26.02.2019
die Ärmel hochgekrempelt. Und es lohnt sich: Säckeweise sammeln          3   Einwohnerfragezeit
die Kremser*innen vor allem Kronkorken, Kippen, Kaffeebecher,            4   Weihnachtsfeier der Senioren am 05.12.2019
Flaschen und Plastikfetzen aus den Knicks und Straßengräben.             5   Feuerwehrangelegenheiten
Viele sind fassungslos, was so alles achtlos weggeworfen wird.           6   Feuerwehrhaus Hamdorf
Sogar Sondermüll, Gartenabfälle in Plastiktüten und gefüllte Hun-            - Planungsvorstellung und weitere Vorgehensweise
dekotbeutel. Letzteres ist an Absurdität kaum zu überbieten - lasst      7   Grundstücksangelegenheiten
den Hundekot doch besser liegen, als ihn auch noch liebevoll in          8   Verschiedenes
Plastik zu verpacken, bevor ihr ihn in die Landschaft werft!
Zwei Stunden später ist ein regelrechter Berg an Abfall zusammen-        Der Ausschussvorsitzende
gekommen. Die eifrige Truppe klettert erschöpft, aber zufrieden          gez. Arno Berger
Nummer 08/Woche 16/Seite: 13                                 Uns Dörper                                                                  18. April 2019

April
„Stammtisch“
Am Donnerstag, 25. April 2019 um 19:30 Uhr trifft sich der Träger-
verein Negernbötel im Hambötler Huus. Hier hat jeder die Mög-
lichkeit, mit uns in netter Runde über unser Dorfleben zu klönen.
Über Anregungen und Vorschläge freuen wir uns.
Trägerverein Negernbötel
Doris Trautmann
1. Vorsitzende

Liebe Negernbötler und Hamdorfer Bürgerinnen und Bürger,
ein großes Dankeschön für die rege Teilnahme am Dorfputz am
Samstag den 30.03.2019.
Ich empfand dies als eine sehr gelungene Veranstaltung.

                                                                     Impressum:
                                                                     Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes
                                                                     Trave-Land
                                                                     Herausgeber, Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG
                                                                     Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30
                                                                     E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de
Ebenfalls vielen Dank für die Organisation, das bereit stellen von   Verantwortlich für den amtlichen Teil: Amt Trave-Land, Der Amtsvorsteher
Fahrzeugen und die Bewirtung im Anschluss.                           Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) unter Anschrift
                                                                     des Verlages.
Hierzu die Anmerkung, melden Sie jede illegale Entsorgung.           Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke unter Anschrift des Verlages.
Wir werden dies verfolgen und zur Anzeige bringen.                   Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de
In beiden Ortslagen wurden im Herbst Frühblüher an den Orts-
                                                                     Auflage: 8.670 Exemplare; Erscheinung: 14-täglich
durchfahrten in den Boden gebracht, jetzt stehen die Flächen in
                                                                     Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder,
voller Blüte und alle können sich daran erfreuen und den Frühling    der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei-
willkommen heißen.                                                   lagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige
                                                                     Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder
                                                                     anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert
                                                                     werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind
                                                                     ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw.
                                                                     Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbab-
                                                                     weichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit.
                                                                     Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
                                                                     Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die
                                                                     Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder,
                                                                     Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur
                                                                     mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.

Marco Timme
Bürgermeister                           Negernbötel, April 2019
Nummer 08/Woche 16/Seite: 14                                               Uns Dörper                                                18. April 2019
April/Mai                                                                        Der Vogelschießverein von 1968 Neuengörs lädt ein zum

30. April         Maifeuer
09. Mai 15:00 Uhr Kaffeetrinken
                                                                                 Osterfeuer
                  des Altenclub im Feuerwehrhaus                                 Sonntag, 21.04.2019
                                                                                 ab 17:00 Uhr
Vorinformation                                                                   Bolzplatz Neuengörs
                                                                                 Für das leibliche Wohl von Groß und Klein ist gesorgt.
14. Juni     19:00 Uhr Aufbau der Spiele
                                                                                 Wir wünschen allen ein schönes Osterfest und einen gemütlichen
                       zum Kindervogelschießen
                                                                                 Abend bei unserem Osterfeuer.
15. Juni     13:30 Uhr Kindervogelschießen auf dem Sportplatz
                       in Nehms                                                  Der Vorstand
16. Juni     10:00 Uhr Abbau der Spiele

                                                                                                Stellenauschreibung
        An alle Nehmser Bürgerinnen und Bürger
                                                                                                       RASSELBANDE e. V.
                           Einladung                                               Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Sie ab sofort
                                                                                                  als Hauswirtschaftskraft!
                                  zum                                             Wenn Sie Lust haben…
                                                                                  •     Mahlzeiten für unsere Kinder vor- und nachzubereiten

                    Maifeuer
                                                                                  •     Hygienestandards umzusetzen
                                                                                  •     einzukaufen
                                                                                  •     zu bestellen
                                                                                  •     Gruppenräume und Möbel zu reinigen und zu desinfi-
                                                                                        zieren
                             in Nehms                                             •     zu kontrollieren und zu dokumentieren
                                                                                  •     bei Festen und Veranstaltungen zu unterstützen und
                   am 30. April 2018                                              •     mit dem Team und den Lieferanten zusammen zu arbei-
                                                                                        ten und Absprachen zu treffen,
                        ab 19.00 Uhr                                              … dann bewerben Sie sich!
                                                                                  Wir suchen eine(n) gut organisierte(n) und selbstständige(n)
                  auf dem Sportplatz                                              Mitarbeiter(in), die/der einen freundlichen und respektvollen
                                                                                  Umgang mit den Kolleginnen und den Kindern pflegt.
           Für das leibliche Wohl ist wie immer gesorgt!                          Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 25 Stunden, die wir flexibel
                                                                                  gestalten können/wollen. Die Vergütung erfolgt nach TVöD.
                Seien Sie dabei und feiern Sie mit                                Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, die Sie an die u.g. Adresse
                                                                                  schicken können. Fragen beantwortet Ihnen gerne Angelique
           Wir freuen uns auf einen gemeinsamen Abend                             Holst (Kindergartenleitung) unter Tel.: 04550 1098.
                                                                                                      Rasselbande e. V.
                                                                                                   Kindergarten und Krippe
           Der Kulturausschuss                                                                  Schulstraße 3, 23818 Neuengörs

  Wer noch Holz für das Feuer abgeben möchte,kann dieses nach vorheriger

    Absprache (0175/4289352) ab dem 25. April zum Sportplatz bringen.

                                                                                 April/Mai
                                                                                 20. April           Osterfeuer
                                                                                                     der Vogelschießer Reinsbek e V.
                                                                                 25. April           Seniorenclub Pronstorf - Tagesfahrt zum
                                                                                                     „Schloß Bothmer“ und nach Timmendor-
                                                                                                     fer Strand
                                                                                 25. April 19:30 Uhr Bingo des Landfrauenvereins
April                                                                                                im Sprüttenhuus in Eilsdorf
                                                                                 27. April           Vogelschießer Reinsbek:
20. April Osterfeuer des Freiwilligen Feuerwehr Stubben                                              Möbelbau aus Paletten für Jugendliche
21. April Osterfeuer des Vogelschießervereins Neuengörs                          03. Mai             Reinsbek Sounds - Künstlerin: Miu
Nummer 08/Woche 16/Seite: 15                                                                                   Uns Dörper                                             18. April 2019

                                      
                                       

                                                                                                                    Geo (ro) mantische Führung
                                                                                                                               mit Herrn Bernd Döhling
                                                                                                                       Herr Bernd Döhling aus Eils-
                                                                                                                       dorf lädt uns erneut zu einer
                                                                                    Heimatkunde der „geoman-
                                                                                    tischen“ Art ein und zeigt
                                                                                                                       uns die Kraftorte in und um
                                                                                   Pronstorf.
                                                                                „Geo“ bezeichnet die Erde
                                                                                                              und „Mantik“ die Weis- bzw.
                    ­                                                          Wahrsagung.
                                                                                                            Erdweissagung, Erdbefra-
                                                                                                                       gung oder Erdorakel wäre
                       €                          ‚                           eine korrekte Bedeutung.
          ƒ                                                                         In einer 3-stündigen Führung
                                                                                                                       erfahren wir Interessantes
                                                                                                                       über Toreichen, Schälchen-
                                                                                                                       steine, steinzeitliche Sied-
                                                                                                                       lungen, Grabhügel und vieles
                                                                                                                       mehr.
                                                                                                                       Viele Gegenden, Stätten, Hügel, die wir seit Jahren kennen
                                                                                                                       und an denen wir tagaus tagein vorbeihasten, haben ihre ur-
                                                                                                                       eigene Bedeutung.
                     ‰                          ‚                                           Unsere Ahnen haben sich hier verewigt und wir haben die Mög-
                                                                                                                       lichkeit mehr darüber zu erfahren. Nach der eindrucksvollen
„                           †  ‡                       
                                                                                                                       Führung und den spannenden Schilderungen von Bernd wer-
 ˆ                                
                                                                                                                       den wir unsere Umgebung mit ganz anderen Augen betrachten.
                                                                                                                       Bitte denkt an festes Schuhwerk und angemessene Kleidung.
                                                                                                                       Wir werden gehen, aber auch in Fahrgemeinschaften verschie-
                                                                                                                       dene Orte aufsuchen.
                                                                                                                       Wann:       Sonntag, 5. Mai 2019 - um 09:00 Uhr
                                                                                                                       Wo:         Pronstorfer Kirche (bei jedem Wetter)
                                                                                                                       Die Teilnahme ist kostenfrei - Spenden für den KV und Wald-
                                                                                                                       kindergarten sind willkommen.
                                                                                                                       Anmeldung bis zum 28. April 2019
                                                                                                                       bei Ursula Rasmus + Bernd Döhling
                                                                                                                       Tel.: 04553 996550 oder E-Mail: u.rasmus@gmx.de
                                   27. April 2019                                                                      (bei einer Anmeldeanzahl von mehr als 15 Personen, wird
                               Palettenmöbel bauen                                                                     ggfs. ein zweiter Termin angeboten)

         Wir möchten mit der Reinsbeker Jugend Palettenmöbel für den
               Außenbereich am Dorfgemeinschaftshaus bauen.

        Treffpunkt ist um 10.00 Uhr an den Hallen von Grell (Eichenweg)

 Mitzubringen sind: Arbeitshandschuhe, Arbeitskleidung, gute Laune und
                    viele tolle Ideen (eventuell Bilder)

Alle Jugendliche ab 10 Jahre sind herzlich willkommen und zum gemeinsamen
                             bauen eingeladen!

                                  Für Essen und Trinken ist gesorgt!
                Hast du Lust mitzumachen – dann melde dich!
                                       Katja Bruns 01578-3088375

                             Wir freuen uns auf viele fleißige „Hände“
                                        Katja, Anja, Petra

                                                                                                                     Sitzung des Umwelt-, Bildungs-
                                                                                                                     und Sozialausschusses
                                                                                                                     der Gemeinde Rohlstorf
                                                                                                                     am Montag, den 06.05.2019 um 19:30 Uhr,
                                                                                                                     Ort:    Warder, Alte Schule, Kirchweg 1
Nummer 08/Woche 16/Seite: 16                               Uns Dörper                                              18. April 2019
Tagesordnung:                                                     Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
(öffentlich)
1. Eröffnung und Begrüßung                                        nach § 3 Abs. 1 des
2. Festellung der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Aus-
                                                                  Baugesetzbuches(BauGB)
     schusses vom 04.03.2019                                      zur Aufstellung der 3. Änderung des
4. Ferienpass
5. Entwicklung eines politischen Beteiligungsprogrammes für       vorhabenbezogenen Bebauungsplan
     Kinder und Jugendliche in der Gemeinde Rohlstorf
6. Bericht des Bürgermeisters
                                                                  Nr. 6 der Gemeinde Schackendorf
7. Verschiedenes                                                  für das Gebiet „Gelände des
Der Ausschussvorsitzende
gez. Michael Roelofs
                                                                  ehemaligen Bundeswehrdepots
                                                                  östlich des Hamdorfer Weges -
                                                                  Bereich IV
                                                                  (Sondergebiet Tierzentrum)“
April/Mai                                                         Am Dienstag, 07.05.2019 um 19:45 Uhr, findet eine frühzeitige
24.     15:00 Uhr Seniorenclub Rohlstorf - Spiele-Nachmittag      Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bauleitplanung im Rasthaus
April             (Kniffel, Skat, 66, Mensch-ärgere-Dich-         Schackendorf, An der A 21 in Schackendorf statt.
                  nicht)
                                                                  Die Gemeinde Schackendorf beschäftigt sich zurzeit mit dem o.g.
24.     19.30 Uhr Nadel-Treff in der Alten Schule in Warder
                                                                  Bauleitplanverfahren.
April
                                                                  Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen
19. Mai09:00 -   Quaaler Dorfflohmarkt
                                                                  Voraussetzungen für die geänderten Entwicklungsabsichten zu
       15:00 Uhr
                                                                  schaffen.
                                                                  Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll die Öf-
                                                                  fentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig informiert und am
                                                                  Verfahren beteiligt werden; Sie erhält nach Vorstellung der Pla-
                                                                  nungsinhalte Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
                                                                  Gemäß § 47 f der Gemeindeordnung (GO) sind Kinder und Ju-
                                                                  gendliche bei Verfahren, die ihre Interessen berühren könnten,
                                                                  angemessen zu beteiligen.
                                                                  Ausdrücklich sind Kinder und Jugendliche herzlich eingeladen,
                                                                  sich über die oben stehende gemeindliche Planung informieren
                                                                  zu lassen und sich dazu zu äußern.
                                                                  Gemeinde Schackendorf
                                                                  Der Bürgermeister
                                                                  gez. Alexander Scheffler

Aufstellung der 3. Änderung
des vorhabenbezogenen                                             Sitzung des Bauausschusses
Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde                                  der Gemeinde Schackendorf
Schackendorf für das Gebiet                                       am Donnerstag, den 25.04.2019 um 20:00 Uhr,
                                                                  Ort:  Schackendorf, Dorfgasthof „Spahr“, Bergstr. 2
„Gelände des ehemaligen
                                                                  Tagesordnung:
Bundeswehrdepots östlich des
                                                                  (öffentlich)
Hamdorfer Weges - Bereich IV                                      1. Eröffnung und Begrüßung
                                                                  2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom
(Sondergebiet Tierzentrum)“                                            29.01.2019
                                                                  3. B-Plan Nr. 11
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schackendorf hat in ihrer     4. B-Plan Nr. 12
Sitzung am 13.03.2019 beschlossen, die 3. Änderung des vorha-     5. Antrag Wurth 4
benbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Schackendorf        6. Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde
für das Gebiet „Gelände des ehemaligen Bundeswehrdepots östlich        Schackendorf (Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie
des Hamdorfer Weges - Bereich IV (Sondergebiet Tierzentrum)“           2002/49/EG Schleswig-Holstein)
aufzustellen.                                                          - Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen
Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen        Auslegung und Beschlussempfehlung
Voraussetzungen für die geänderten Entwicklungsabsichten zu       7. Bauangelegenheiten
schaffen.                                                         8. Bauanträge
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.                    9. Einwohnerfragezeit
                                                                  10. Verschiedenes
Gemeinde Schackendorf
Der Bürgermeister                                                 Der Ausschussvorsitzende
gez. Alexander Scheffler                                          gez. Walter Beckmann
Nummer 08/Woche 16/Seite: 17                               Uns Dörper                                             18. April 2019

Sitzung des Finanzauschusses
der Gemeinde Schackendorf
am Montag, den 29.04.2019 um 20:00 Uhr,
Ort:       Schackendorf, Rasthaus, An der A 21                    Hauptsatzung der Gemeinde Schieren
Tagesordnung:                                                     (Kreis Segeberg)
(öffentlich)                                                      Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
1. Eröffnung und Begrüßung                                        wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26. Februar
2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom                  2019 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Segeberg
     07.02.2019                                                   folgende Hauptsatzung für die Gemeinde Schieren erlassen:
3. Neue Spielgeräte auf dem Dorfplatz                             §1
4. Baumersatzpflanzungen                                          Wappen, Flagge, Siegel
5. Zaunergänzung am Dorfplatz                                     (1) Das Wappen der Gemeinde Schieren zeigt in Rot einen be-
6. Wasserverluste                                                 wurzelten goldenen Eichbaum, dessen Krone von acht silbernen
7. Kooperationsvertrag Kindergarten                               Hufeisen kreisförmig umgeben ist.
8. Einwohnerfragezeit                                             (2) Die Gemeinde führt eine Gemeindeflagge; sie zeigt inmitten
9. Verschiedenes                                                  eines roten Flaggentuches die Figuren des Gemeindewappens
                                                                  (ohne Schild) in flaggengerechter Tinktur.
Der Ausschussvorsitzende
                                                                  (3) Das Dienstsiegel der Gemeinde zeigt das Gemeindewappen
gez. Markus Lüdtke
                                                                  mit der Umschrift: „Gemeinde Schieren, Kreis Segeberg“.
                                                                  (4) Die Verwendung des Gemeindewappens durch Dritte bedarf
                                                                  der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Sitzung des Umwelt- und                                           §2
Kulturausschusses der Gemeinde                                    Bürgermeisterin oder Bürgermeister
                                                                  (1) Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegen die ihr
Schackendorf                                                      oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben.
                                                                  (2) Sie oder er entscheidet ferner über
am Mittwoch, dem 24.04.2019 um 20:00 Uhr
                                                                  1. Stundungen,
Ort:     Schackendorf, Dorfgasthof „Spahr“, Bergstr. 2            2. Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und Niederschla-
                                                                      gung solcher Ansprüche, Führung von Rechtsstreiten und
Tagesordnung:                                                         Abschluss von Vergleichen, soweit ein Betrag von 500,00 €
(öffentlich)                                                          nicht überschritten wird,
                                                                  3. Übernahme von Bürgschaften, Abschluss von Gewährver-
1      Eröffnung und Begrüßung durch den Ausschussvorsitzen-
                                                                      trägen und Bestellung anderer Sicherheiten für Dritte sowie
       den
                                                                      Rechtsgeschäfte, die diesen wirtschaftlich gleichkommen,
2      Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom
                                                                      soweit ein Betrag von 1.000,00 € nicht überschritten wird,
       06.02.2019
                                                                  4. Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der Wert des
3      Neue Spielgeräte auf dem Dorfplatz
                                                                      Vermögensgegenstandes einen Betrag von 5.000,00 € nicht
4      Nachbarschaftshilfe
                                                                      übersteigt,
5      Verwendung einer Spende
                                                                  5. Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der monatliche
6      Betriebsübergang Kindergarten
                                                                      Mietzins 250,00 € nicht übersteigt,
7      Verkehrsberuhigung
                                                                  6. Veräußerung und Belastung von Gemeindevermögen, so-
8      Einwohnerfragezeit                                             weit der Wert des Vermögensgegenstandes oder die Bela-
9      Verschiedenes                                                  stung einen Wert von 5.000,00 € nicht übersteigt,
Der Ausschussvorsitzende                                          7. Annahme und Vermittlung von Schenkungen, Spenden und
gez. Thomas Kahl                                                      ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 5.000,00 €,
                                                                  8. Annahme von Erbschaften,
                                                                  9. Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und Gebäu-
                                                                      den,
                                                                  10. Vergabe von Aufträgen,
                                                                  11. Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen,
April/Mai                                                         12. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach dem
                                                                      Baugesetzbuch,
20. April15:00     WGS-Ostereiersuchen                            13. Ausübung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten der
         Uhr       Treffpunkt: Dorfplatz Für alle Kinder bis 15       Gemeinde nach naturschutzrechtlichen Vorschriften,
                   Jahre!                                         14. Ausübung der der Gemeinde nach der Landesbauordnung
07. Mai            Sitzung der Gemeindevertretung Schacken-           obliegenden Einvernehmenserklärungen und sonstiger Mit-
                   dorf                                               wirkungs- und Beteiligungsrechte,
                                                                  15. Gewährung von Zuschüssen durch die Gemeinde, soweit
                                                                      ein Betrag von 500,00 € nicht überschritten wird,
                                                                  16. Aufnahme von Krediten bis zur Höhe des in der Haushalts-
                                                                      satzung festgesetzten Gesamtkreditbetrages,
                                                                  17. Einstellung von Beschäftigten.
                                                                  §3
                                                                  Gleichstellungsbeauftragte
                                                                  (1) Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Trave-Land kann an
                                                                  Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilneh-
Nummer 08/Woche 16/Seite: 18                                   Uns Dörper                                                  18. April 2019
men. Dies gilt auch für nichtöffentliche Teile von Sitzungen. Zeit,    den Stand der Maßnahmen. Das Nähere zu dieser Berichtspflicht
Ort und Tagesordnung der Sitzung sind ihr rechtzeitig bekannt zu       und die durch den Maßnahmenbetreuer zu erledigenden Aufgaben
geben. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf          regelt der Ausschuss. Dieses gilt bei Bedarf entsprechend für den
Wunsch das Wort zu erteilen.                                           Planungsausschuss.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der
                                                                       §5
Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gemeinde bei.
                                                                       Gemeindevertretung
Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:
                                                                       Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach §§ 27 und 28 GO zu-
- Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der             gewiesenen Entscheidungen, soweit sie sie nicht auf die Bürger-
    Gemeindevertretung,                                                meisterin bzw. den Bürgermeister oder auf ständige Ausschüsse
- Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen                übertragen hat.
    für Frauen, z. B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungs-
    planes,                                                            §6
- Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von          Einwohnerversammlung
    Frauen in der Gemeinde,                                            (1) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung kann eine
- Anbieten von Sprechstunden und Beratung für hilfesuchen-             Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner einberufen. Das
    de Frauen,                                                         Recht der Gemeindevertretung, die Einberufung einer Einwoh-
- Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Instituti-            nerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt. Die Einwohnerver-
    onen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Be-             sammlung kann auch auf Teile des Gemeindegebietes beschränkt
    lange wahrzunehmen.                                                durchgeführt werden.
                                                                       (2) Für die Einwohnerversammlung ist von der oder dem Vorsit-
(3) Sie ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an allen Vorhaben
so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Initiativen, Anregungen, Vor-   zenden der Gemeindevertretung eine Tagesordnung aufzustellen.
schläge, Bedenken oder sonstige Stellungnahmen berücksichtigt          Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung ergänzt
werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben          werden, wenn mindestens 25 Prozent der anwesenden Einwohne-
notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie erbetene            rinnen und Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und Tagesord-
Auskünfte zu erteilen.                                                 nung der Einwohnerversammlung sind öffentlich bekanntzugeben.
(4) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in ihrem Aufgabengebiet        (3) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die
eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dabei ist sie an Weisungen     Einwohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit je Red-
nicht gebunden.                                                        nerin oder Redner beschränken, falls dies zur ordnungsmäßigen
                                                                       Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich ist. Sie oder
§4                                                                     er übt das Hausrecht aus.
Ständige Ausschüsse                                                    (4) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung berichtet
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO             der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten der
werden gebildet:                                                       Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwohnerinnen und
a) Ausschuss für Steuerung und Entwicklungsplanung (Pla-               Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Über Anre-
    nungsausschuss)                                                    gungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung ist offen
    Zusammensetzung:7 Mitglieder                                       abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die Anregungen und Vor-
    Aufgabengebiet:      Aufgabenplanung                               schläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn
                         Zeitplanung                                   für sie die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Einwohnerinnen
                         Finanzplanung                                 und Einwohner entsprechend § 39 GO abgegeben werden. Eine
                         Räumliche Planungen                           Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, die nicht Gemein-
                         Übergemeindliche Planungen                    deangelegenheiten betreffen, ist nicht zulässig.
                         Finanzwesen                                   (5) Über jede Einwohnerversammlung sollte eine Niederschrift
                         Prüfung des Jahresabschlusses                 aufgenommen werden. Die Niederschrift soll mindestens enthalten:
b) Ausschuss zur Betreuung der Maßnahmen (Maßnahmen-                   1. die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung,
    ausschuss)                                                         2. die Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwoh-
    Zusammensetzung:7 Mitglieder                                            ner,
    Aufgabengebiet:      Fachplanung, Realisierung und Betreu-         3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerver-
                         ung der Investitionsvorhaben                       sammlung waren,
                         Betreuung der gemeindlichen Einrich-          4. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abge-
                         tungen und allgemeine Angelegenhei-                stimmt wurde, und
                         ten                                           5. das Ergebnis der Abstimmung.
    In die Ausschüsse zu a) und b) können Bürgerinnen und
                                                                       Die Niederschrift wird von der oder dem Vorsitzenden der Gemein-
    Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung ange-
                                                                       devertretung und der Protokollführerin oder dem Protokollführer
    hören können (bürgerliche Mitglieder); ihre Zahl darf die der
    Gemeindevertreterinnen und -vertreter im Ausschuss nicht           unterzeichnet.
    erreichen.                                                         (6) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die in
                                                                       der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sollen dieser
(2) Neben den in Absatz 1 genannten ständigen Ausschüssen der
                                                                       zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.
Gemeindevertretung werden die nach besonderen gesetzlichen
Vorschriften zu bildenden Ausschüsse bestellt.                         §7
(3) Die Zahl der Ausschusssitze kann sich durch Anwendung des          Verträge nach § 29 Abs. 2 GO
§ 46 Abs. 1 und 2 GO (Überproportionalitätsmandate, beratendes         Verträge der Gemeinde mit Gemeindevertreterinnen oder -vertre-
Grundmandat) erhöhen.                                                  tern, Mitgliedern oder stellvertretenden Mitgliedern der Ausschüsse
Als zusätzliche Mitglieder im Sinne des § 46 Abs. 2 GO können in       nach § 46 Abs. 3 GO oder der Bürgermeisterin oder dem Bürger-
die Ausschüsse a) und b) auch Bürgerinnen und Bürger entsandt          meister und juristischen Personen, an denen Gemeindevertrete-
werden, die der Gemeindevertretung angehören können.                   rinnen oder -vertreter, Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder
(4) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit        der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder die Bürgermeisterin
ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschuss-         oder der Bürgermeister beteiligt sind, sind ohne Genehmigung der
sitzungen teilnehmenden Mitgliedern der Gemeindevertretung             Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn die Auftragsverga-
übertragen.                                                            be unter Anwendung des für die jeweilige Auftragsart geltenden
(5) Der Maßnahmenausschuss kann aus seiner Mitte für einzelne          Vergaberechts erfolgt ist und der Auftragswert den Betrag von
oder mehrere Maßnahmen Maßnahmenbetreuer benennen. Die                 1.000,00 €, bei wiederkehrenden Leistungen einen Betrag von
Maßnahmenbetreuer berichten dem Ausschuss regelmäßig über              100,00 € im Monat, nicht übersteigt. Erfolgt die Auftragsvergabe
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