Untergliederungsanalyse UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie - Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den ...
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Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen 2018 – 2021 und 2019 – 2022 Untergliederungsanalyse UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie 11. April 2018
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung ......................................................................................................... 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 4 2.1 Überblick ................................................................................................................. 4 2.2 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ................................ 7 2.3 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................11 2.4 Der Haushalt in ökonomischer Gliederung .............................................................14 2.5 Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt ...............................16 3 Förderungen..................................................................................................................18 4 Personal ........................................................................................................................19 5 Beteiligungen ................................................................................................................21 6 Rücklagen .....................................................................................................................22 7 Wirkungsorientierung ....................................................................................................23 7.1 Überblick ................................................................................................................23 7.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................23 Mit dieser Analyse gibt der Budgetdienst einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der betreffenden Untergliederung. Die Informationen aus den BFG-E 2018 und 2019 sowie den BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 werden um Daten aus anderen Dokumenten (z.B. Strategiebericht, Budgetbericht, Wirkungscontrollingbericht, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt um eine umfassende Betrachtung und verschiedene Sichtweisen auf die Entwicklung der Untergliederung zu ermöglichen. 2 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie 1 Zusammenfassung Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 (BVA-E 2018) und 2019 (BVA-E 2019) sehen für die UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 3.825,4 Mio. EUR und 4.008,8 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 beträgt der Anstieg für 2018 3,3 %, im Jahr 2019 steigen die Auszahlungen im Vergleich zum BVA-E 2018 um 4,8 %. Der Anstieg der Auszahlungen geht im Wesentlichen auf die Bereiche der Breitbandförderung und die Zuschüsse an die ÖBB-Infrastruktur AG zurück. Weitere Steigerungen sind im Bereich Wasser und speziell Hochwasserschutz vorgesehen. Nach einem Rückgang im Jahr 2020 steigen die Auszahlungen in den darauffolgenden Jahren bis 2022 nur unwesentlich schwächer als das nominelle BIP. Rücklagenentnahmen (wie in den Jahren 2018 und 2019 veranschlagt) sind dabei in den Auszahlungsobergrenzen des Finanzrahmens nicht enthalten. Derzeit wird die Breitbandförderung, welche zumindest bis 2021 weiterlaufen soll, über Rücklagenentnahmen abgewickelt. Die Unterschiede zwischen den Auszahlungen/Aufwendungen des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes in der Untergliederung betragen 2,0 bzw. 2,1 Mrd. EUR in 2018 und 2019. Diese sind insbesondere auf den nur im Ergebnishaushalt enthaltenen Anstieg der Verbindlichkeiten für Investitionen der ÖBB-Infrastruktur AG zurückzuführen. Aktuell ist der Verbindlichkeitsaufbau deutlich größer als die Tilgung der Verbindlichkeiten durch Annuitätenzahlungen, welche nur im Finanzierungshaushalt enthalten sind. Die Planstellen im Personalplan 2018 steigen gegenüber 2017 um 20 auf 1.002 Stellen. Für das Jahr 2019 sind im Personalplan 984 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen sinken damit von 2018 auf 2019 um insgesamt 18. Beim Wirkungsziel 3 („Gleichstellungsziel. Sicherstellung der Gendergerechtigkeit in der Mobilität sowie eines gleichen Zugangs von Frauen und Männern zu allen Verkehrsdienstleistungen“) wurden die Maßnahme und der Indikator geändert. Dabei wurde die Maßnahme auf die Durchführung von Trainings zur Schärfung der Genderkompetenz, insbesondere im Bereich der Verkehrsplanung und -steuerung umgestellt. Die neue Kennzahl („Anteil an Personen mit Genderkompetenz, die in der Verkehrsplanung und -steuerung im BMVIT tätig sind“) misst die externe Wirkung aber höchstens indirekt. Die anderen beiden Wirkungsziele sowie ihre Maßnahmen und Indikatoren bleiben unverändert. 3 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung 2.1 Überblick Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zu makroökonomischen Größen und zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2015 bis 2022) in Mio. EUR Finanzierungshaushalt Erfolg Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E UG 41 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Auszahlungen 3.492,7 3.554,1 3.701,9 3.825,4 4.008,8 3.978,9 4.092,3 4.221,3 Anteil an Gesamtauszahlungen 4,7% 4,7% 4,6% 4,9% 5,1% 4,9% 5,0% 5,0% jährliche Veränderung 10,3% 1,8% 4,2% 3,3% 4,8% -0,7% 2,9% 3,2% Einzahlungen 379,8 362,7 333,6 483,5 829,4 354,0 354,0 354,0 Anteil an Gesamteinzahlungen 0,5% 0,5% 0,5% 0,6% 1,0% 0,4% 0,4% 0,4% jährliche Veränderung -10,1% -4,5% -8,0% 44,9% 71,5% -57,3% 0,0% 0,0% Nettofinanzierungsbedarf -3.112,9 -3.191,4 -3.368,3 -3.341,9 -3.179,4 -3.624,9 -3.738,3 -3.867,3 in Mio. EUR Ergebnishaushalt Erfolg Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E UG 41 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Aufwendungen 5.559,7 5.559,4 3.591,8 5.816,9 6.083,5 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 7,1% 6,8% 4,6% 7,2% 7,4% - - - jährliche Veränderung 21,7% 0,0% -35,4% 62,0% 4,6% - - - Erträge 390,4 460,0 364,3 483,4 829,3 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamterträgen 0,5% 0,6% 0,5% 0,6% 1,0% - - - jährliche Veränderung -10,5% 17,8% -20,8% 32,7% 71,6% - - - Nettoergebnis -5.169,2 -5.099,4 -3.227,5 -5.333,5 -5.254,3 - - - Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 und 2019 sehen für die UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 3.825,4 Mio. EUR und 4.008,8 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 beträgt der Anstieg für 2018 3,3%, im Jahr 2019 steigen die Auszahlungen im Vergleich zum BVA-E 2018 um 4,8 %. Die Auszahlungen der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie beliefen sich 2017 auf 4,9 % der Gesamtauszahlungen des Bundes, mit steigender Tendenz bis 2019. Sie wachsen daher nicht nur absolut, sondern auch schneller als die Gesamtauszahlungen. Der große Unterschied zwischen Auszahlungen und Aufwendungen ist auf die Verflechtungen der UG mit der ÖBB-Infrastruktur AG zurückzuführen und wird in Pkt. 2.5 erläutert. 4 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie Die Untergliederung enthält folgende Auszahlungsschwerpunkte (Strategiebericht 2018): Umsetzung der mehrjährigen Investitionsprogramme für Schiene (ÖBB und Privatbahnen) und Straße (ASFINAG) mit Schwerpunkt bei der Schieneninfrastrukturoffensive im Rahmen der vorhandenen Mittel, Verkehrsdiensteverträge mit den Schienenbahnen und Zuschüsse zu Infrastrukturmaßnahmen – in einer transparenten und leistungsorientierten Ausgestaltung, Umsetzung der Hochwasserschutzprogramme an Donau, March und Thaya sowie Umsetzung der Art. 15a B-VG Vereinbarungen mit den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien; Weiterentwicklung der Wasserstraße Donau als Schifffahrtsweg, Umsetzung der Breitbandinitiative zum wettbewerbsorientierten Ausbau der Breitband- Infrastruktur. Entwicklung der Auszahlungen (2014 bis 2022) Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018 5 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie Die Auszahlungen der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie steigen mittelfristig stärker als die Gesamtauszahlungen des Bundes. In den kommenden Jahren wachsen die Auszahlungen der UG parallel zum nominellen BIP, einzig für 2020 ist eine kurze Pause im Ausgabenwachstum vorgesehen. Hauptgrund für die generell dynamische Auszahlungsentwicklung sind die Zuschüsse an die ÖBB-Infrastruktur AG. Der Knick ab 2020 ist insbesondere durch den Wegfall von (budgetierten) Rücklagenentnahmen für die Breitbandoffensive bedingt (Rücklagenentnahmen sind nicht in den Obergrenzen des Finanzrahmens enthalten, diese können dadurch überschritten werden). Bei den Einzahlungen kommt es 2018 und 2019 zu überdurchschnittlichen Zuwächsen, welche primär im Zusammenhang mit der Versteigerung von Mobilfunklizenzen stehen. Für 2018 sind 50 Mio. EUR veranschlagt, für 2019 400 Mio. EUR (etwaige Mehreinzahlungen aus einem höheren Versteigerungserlös sind von der Rücklagengebarung ausgenommen und fließen daher in den Bundeshaushalt). Hinzu kommen höhere Dividendenausschüttungen der ASFINAG. Entwicklung der Einzahlungen (2014 bis 2022) Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018 6 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie 2.2 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) ist für die Bereitstellung der Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur in Österreich verantwortlich. Einen wesentlichen Beitrag zur Infrastruktur leisten dabei die Ausgliederungen der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie (v.a. ÖBB, ASFINAG, Via Donau). Sofern die ausgegliederten Einheiten über keine ausreichende Eigenfinanzierung1 verfügen, erfolgen aus dem Bundesbudget (Kapital-)Transfers an diese Einheiten zur Finanzierung der entsprechenden Investitionen. Zudem leistet das BMVIT auch Investitionszuschüsse an Länder und Gemeinden (v.a. für U-Bahn-Bau und den Hochwasserschutz) sowie an sonstige Unternehmen (z.B. Privatbahnen). Die wesentlichen Auszahlungen für Investitionsförderung aus dem Budget der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie sind in folgender Übersicht dargestellt. Wesentliche Beiträge der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie zu öffentlichen Infrastrukturinvestitionen Erfolg vorl. Erf. BVA-E in Mio. EUR 2015 2016 2017 2018 2019 Investitionsförderungen der UG 41 2.218,2 2.310,3 2.347,0 2.549,8 2.689,0 Kapitaltransfers* an Unternehmen 2.051,3 2.160,9 2.205,8 2.296,1 2.430,7 davon Zahlungen an die ÖBB gem. § 42 BBG (DB 41.02.02) 1.850,4 2.068,5 2.122,2 2.185,7 2.319,2 BBT-Zahlungen gem. § 8a ASFINAG-Gesetz (DB 41.02.02) 145,8 34,3 41,3 32,0 33,0 Sonstige Kapitaltransfers an Unternehmen in DB 41.02.02-Schiene 26,1 32,7 23,3 33,1 33,1 Via Donau-ÖWG und §18 Abs. 3 WSG (DB 41.02.06-Wasser) 23,5 22,5 17,3 39,0 39,0 Kapitaltransfers* an Gebietskörperschaften 166,2 122,2 104,8 121,4 116,3 davon U-Bahn-Bau 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 Hochwasserschutz 39,5 31,3 21,9 43,4 38,3 Breitbandoffensive via FFG (DB 41.02.03) 0,7 27,2 36,5 132,3 142,1 * Kapitaltransfers laut Kontenplan Quellen: HIS, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, Budgetbericht 2018/2019, Budgetunterlagen 2018/2019 – Infrastrukturbeilage Neben den klassischen Infrastrukturbereichen ist das BMVIT auch mit der Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen der österreichischen Breitbandstrategie (Breitbandstrategie 2020, Masterplan zur Förderung des Breitbandausbaus) betraut – die Abwicklung erfolgt über die FFG. Wie in den vergangenen Jahren weisen die Voranschläge bei diesem Vorhaben eine deutliche Steigerung aus – von 38,0 Mio. EUR im Jahr 2017 auf 1 Dies trifft im Fall der ÖBB zu, im Fall der ASFINAG ist dagegen die Finanzierung Großteils über die Mauteinnahmen gedeckt. 7 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie 135,0 und 145,0 Mio. EUR in den Jahren 2018 und 2019. Wenngleich die Auszahlungen in den vergangenen Jahren teils massiv unter den Voranschlägen lagen, ist dies nur zum Teil auf eine stockende Umsetzung2 zurückzuführen. So kommt es aufgrund der Vorlaufzeit der Förderungen (Ausschreibungen) und der vielfach langen Projektdauer zu einer Verzögerung zwischen Vergabe der Förderung und tatsächlicher Zahlung. Obwohl in den Jahren 2015 bis 2017 erst rd. 67 Mio. EUR ausbezahlt wurden, sind bereits deutlich höhere Volumen an Förderzusagen in den entsprechenden Ausschreibungen vergeben worden3. In den Jahren 2018 und 2019 soll ein größerer Teil der Förderzusagen zu Auszahlungen führen. ÖBB-Rahmenplan 2018 – 2023 Die ÖBB-Infrastruktur AG investiert in die Schienenverkehrsinfrastruktur auf Grundlage jährlich zu erstellender sechsjähriger Rahmenpläne gemäß § 42 Bundesbahngesetz (BBG). Der im aktuellen Rahmenplan 2018 – 20234 vorgesehene Investitionspfad unterstellt erhebliche Steigerungen in den kommenden Jahren, von 1.719,0 Mio. EUR im Jahr 2017 auf 1.884,3 Mio. EUR im Jahr 2018, und weiter auf 1.966,9 Mio. EUR in 2019. Gegenüber dem Rahmenplan 2016 – 2021 stellt dies dennoch eine Reduktion der Investitionen für 2018 und 2019 iHv 1.011 Mio. EUR dar, gegenüber dem nie schlagend5 gewordenen Rahmenplan 2017 – 2022 sogar um 1.139 Mio. EUR. Dabei ist jedoch anzumerken, dass die realisierten Investitionen in den vergangenen Jahren zumeist in beträchtlichem Ausmaß unter den Planwerten lagen. 2 Für Details siehe Evaluierung der Breitbandinitiative bmvit – 2015/2016 3 Laut Presseaussendung des BMVIT vom 15. Februar 2018 wurden in vergangenen Ausschreibungen des Infrastrukturministeriums bisher Förderzusagen über insgesamt 332 Mio. EUR aus der Breitbandmilliarde vergeben. 4 Im Zuge des Beschlusses des neuen ÖBB-Rahmenplans 2018 – 2023 im Ministerrat (12/27 und 12/28 vom 21. März 2018) ist auch eine Anpassung der Vorbelastungen erforderlich. Durch das Vorbelastungsgesetz soll der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt werden, Vorbelastungen hinsichtlich der Finanzjahre 2019 bis 2023 von bis zu 41,037 Mrd. EUR einzugehen, davon entfallen 33,604 Mrd. EUR auf Annuitäten für Investitionen und sind daher langfristig zu bedienen und 7,433 Mrd. EUR auf in den Jahren 2019 bis 2023 unmittelbar zu leistende direkte Zuschüsse für Betrieb, Inspektion und Wartung der Schieneninfrastruktur. 5 Der Rahmenplan 2017 – 2022 war nie Grundlage eines Zuschussvertrags zwischen ÖBB Infrastruktur AG und BMVIT. 8 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie Investitionsentwicklung ÖBB-Infrastruktur AG Quellen: ÖBB-Rahmenpläne 2016 – 2021, 2017 – 2022 und 2018 – 2023 In nachfolgender Tabelle sind neben den in den verschiedenen Rahmenplänen vorgesehen Investitionen auch die Unterschiede zwischen dem neuen Rahmenplan (2018 – 2023) und dem zuletzt gültigen6 (2016 – 2021) dargestellt. Darin ersichtlich sind die Veränderungen der Investitionen, sowohl im Aggregat als auch bei den Großprojekten. Trotz des starken Investitionswachstums im neuen Rahmenplan in den Jahren 2018 und 2019 entstehen im Vergleich zum letzten Rahmenplan Minderinvestitionen iHv 490,5 und 520,7 Mio. EUR. Durch einen enormen Investitionszuwachs von rd. 470 Mio. EUR schließt sich die Lücke gegenüber dem Rahmenplan 2016 – 2021 ab dem Jahr 2020 deutlich. Für die Jahre ab 2022 sind im neuen Rahmenplan zudem deutliche Steigerungen bei den Investitionen vorgesehen, die teilweise sogar höher ausfallen als die Minderausgaben der Vorjahre.7 Neben den im Rahmenplan dargelegten Investitionsverschiebungen bei den Einzelprojekten, findet sich im Bereich der allgemeinen Projekte ein nicht näher spezifizierter Einsparungsposten iHv 141 Mio. EUR in 2018 und 187 Mio. EUR in 2019 („Portfolioanpassung Planfließwert“). 6 auf Basis eines abgeschlossenen Zuschussvertrages 7 In den Rahmenplänen sind die ab Ende des Rahmenplans verbleibenden Investitionen ebenfalls angeführt. 9 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie Vergleich der Rahmenpläne 2018 2019 2020 2021 2022 2023 in Mio. EUR Investitionen Rahmenplan 2016-2021 2.374,8 2.487,7 2.651,3 2.706,4 Rahmenplan 2017-2022 2.334,7 2.655,2 2.817,2 2.748,2 2.794,8 Rahmenplan 2018-2023 1.884,3 1.967,0 2.435,7 2.556,7 2.536,5 2.502,3 Differenz zwischen Rahmenplan 2016-2021 und 2018-2023 -490,5 -520,7 -215,6 -149,7 davon Brenner-Basistunnel -148,3 -214,3 -25,1 14,5 Graz-Klagenfurt; Koralmbahn -86,6 -97,2 -94,9 -73,9 Gloggnitz - Mürzzuschlag; Neubaustreck e (Semmeringbasistunnel) 40,4 9,5 16,7 12,5 Wien Blumental - Wampersdorf; 2-gleisiger Ausbau Pottendorferlinie -20,6 -28,5 -41,6 -19,4 Linz - Wels; 4-gleisiger Ausbau -52,0 -12,9 -1,4 4,1 Ausbau Marchegger Ast 10,4 -0,5 9,2 1,2 Portfolioanpassung Planfließwert -140,8 -186,5 -261,1 -244,1 -281,3 -263,7 Quellen: ÖBB-Rahmenpläne 2016 – 2021, 2017 – 2022 und 2018 – 2023 Finanziert werden die ÖBB-Investitionen über ebenso jährlich zu vereinbarende Zuschussverträge zwischen der ÖBB-Infrastruktur AG und dem BMVIT (im Einvernehmen mit dem BMF). Diese Zuschussverträge decken sowohl den Betrieb der Schieneninfrastruktur und deren Bereitstellung an die NutzerInnen (§ 42 Abs. 1 BBG), als auch die Instandhaltung, die Planung und den Bau von Schieneninfrastruktur (§ 42 Abs. 2 BBG) ab. Die Finanzierungsmodalitäten für Investitionen in die Infrastruktur sehen vor, dass der Bund seit 2017 80 % (zuvor 75 % bzw. 70 %) der jährlich getätigten Investitionen in Form einer auf 30 Jahre umgelegten Annuität zu tragen hat.8 Aus den bereits getätigten Investitionen seit 2007 wies der Bund in der Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2016 Verbindlichkeiten von rd. 19,0 Mrd. EUR aus.9 Für die nächsten Jahre ist ein deutlicher Anstieg der Annuitätenzuschüsse vorgesehen, der jedoch durch das Abflachen des Investitionswachstums im Rahmenplan 2018 – 2023 etwas gebremst wird. Aufgrund der Finanzierung der ÖBB-Investitionen über langfristige Annuitätenzuschüsse haben die Einsparungen bei den neuen Investitionen dementsprechend in den Jahren 2018 und 2019 nur eine begrenzte Wirkung auf das Bundesbudget (rd. 110 Mio. EUR). 8 Zur Finanzierung des österreichischen Anteils am Brenner Basistunnel übernimmt der Bund 100 % der Kosten in Form einer auf 50 Jahre umgelegten Annuität. 9 Daneben entstehen dem Bund Verpflichtungen in Form von sogenannten Vorbelastungen für die im Rahmenplan vorgesehenen zukünftigen Investitionen bzw. deren Annuitäten und zugesagte Zuschüsse für den Betrieb und die Instandhaltung. 10 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie Investitionsvolumen ÖBB-Rahmenplan 2018 – 2023 und Finanzierung der ÖBB-Infrastruktur AG in Mio. EUR 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Investitionen ÖBB Infrastruktur 1.645 1.656 1.731 1.719 1.884 1.967 2.436 2.557 2.536 2.502 Zuschüsse des Bundes an die ÖBB Infrastruktur gem § 42 BBG Zahlungen Annuitätenzuschüsse gem. § 42 Abs. 2 BBG 614 678 700 786 826 898 986 1.078 1.167 1.256 Zahlungen Instandhaltung gem. § 42 Abs. 2 BBG 499 501 536 551 561 584 594 603 615 631 Zahlungen Betrieb gem. § 42 Abs. 1 BBG 688 671 791 786 840 862 3.439 Verbindlichkeiten aus Annuitätenzuschüssen laut BRA 15.294 17.087 19.015 Quellen: Budgetberichte 2016 bis 2018, ÖBB-Rahmenplan 2018 – 2023, BRA 2014, 2015 und 2016 Die in den BVA-E veranschlagten Auszahlungen für die Zuschüsse gem. § 42 BBG liegen für 2018 und 2019 um 41 bzw. 25 Mio. EUR unter den Werten, die sich aus dem neuen Rahmenplan ergeben. Dies deutet auf zusätzliche Umschichtungen hin, die jedoch nicht näher spezifiziert sind. 2.3 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die nachfolgenden Global- und Detailbudgets: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets in Mio. EUR Finanzierungshaushalt Diff. vorl. Diff. Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E UG 41 Erf. 2017 - BVA-E 2018 - 2016 2017 2018 2019 BVA-E 2018 BVA-E 2019 41 Auszahlungen 3.554,1 3.701,9 3.825,4 3,3% 4.008,8 4,8% 41.01 Steuerung und Services 140,2 142,3 140,6 -1,2% 140,9 0,2% 41.01.01 Zentralstelle 68,4 71,3 70,9 -0,5% 71,0 0,1% 41.01.02 Klima- und Energiefonds (KLI. EN) 51,5 49,5 47,0 -5,1% 47,0 0,0% 41.01.03 Österreichisches Patentamt 20,3 21,5 22,7 5,5% 22,9 1,0% 41.02 Verkehrs- und Nachrichtenwesen 3.413,9 3.559,6 3.684,9 3,5% 3.867,9 5,0% 41.02.01 Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr 100,9 115,0 115,2 0,1% 115,3 0,1% 41.02.02 Schiene 3.134,9 3.288,4 3.265,3 -0,7% 3.433,5 5,1% 41.02.03 Telekommunikation 51,2 56,1 155,4 177,2% 165,5 6,5% 41.02.04 Straße 27,7 12,2 15,0 22,6% 14,4 -4,1% 41.02.05 Luft 13,8 14,0 14,2 1,8% 14,5 1,8% 41.02.06 Wasser 80,2 66,2 112,6 70,1% 117,4 4,3% 41.02.07 Fernmeldebehörden / Funküberwachungen 5,2 7,7 7,2 -6,1% 7,4 2,1% 41 Einzahlungen 362,7 333,6 483,5 44,9% 829,4 71,5% 41.01 Steuerung und Services 41,6 44,6 35,4 -20,8% 35,4 0,0% 41.01.01 Zentralstelle 2,0 2,0 0,4 -78,1% 0,4 0,0% 41.01.03 Österreichisches Patentamt 39,5 42,6 34,9 -18,1% 34,9 0,0% 41.02 Verkehrs- und Nachrichtenwesen 321,2 289,0 448,2 55,1% 794,0 77,2% 41.02.01 Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr 90,2 70,0 170,0 142,8% 165,0 -2,9% 41.02.02 Schiene 34,4 41,3 32,0 -22,5% 33,0 3,1% 41.02.04 Straße 75,0 72,7 71,5 -1,6% 71,5 0,0% 41.02.05 Luft 0,0 - 0,0 0,0% 41.02.06 Wasser 83,6 68,6 89,4 30,4% 94,3 5,4% 41.02.07 Fernmeldebehörden / Funküberwachungen 37,9 36,3 85,2 134,5% 430,2 404,8% 41 Nettofinanzierungsbedarf -3.191,4 -3.368,3 -3.341,9 -0,8% -3.179,4 -4,9% Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019 11 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie Die Auszahlungen steigen 2018 um 3,3 % auf 3.825,4 Mio. EUR und 2019 um 4,8 % auf 4.008,8 Mio. EUR. Die Einzahlungen wachsen 2018 um 44,9 % auf 483,5 Mio. EUR und 2019 um 71,5 % auf 829,4 Mio. EUR. In Summe sinkt dadurch der Nettofinanzierungsbedarf von 2017 auf 2018 um 0,8 % auf 3.341,9 Mio. EUR, und 2019 um 4,9 % auf 3.179,4 Mio. EUR. Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 41.01-„Steuerung und Services“ Im DB 41.01.01-„Zentralstelle“ des GB 41.01-„Steuerung und Services“ wird der betriebliche Sach- und Personalaufwand der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie sowie der UG 34-Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) verrechnet. Trotz einer Steigerung im Personalaufwand – zum Teil bedingt durch die Erhöhung der Planstellen im Zuge der Einrichtung der Verkehrssicherheitsbehörde und der Eingliederung eines Teilbereichs der ehemaligen Bundesanstalt für Verkehr – sinken die Auszahlungen im BVA-E 2018 um 0,5 %. Laut Budgetunterlagen spiegelt dies die Umsetzung der Konsolidierungsvorgaben in Form von Anpassung der vorgesehenen Ressourcen im Verwaltungsaufwand sowie im Personalaufwand wider. Dennoch ist der budgetierte Wegfall von Auszahlungen im Zusammenhang mit Schadensvergütungen (vorl. Erfolg 2017: 4,5 Mio. EUR, BVA-E2018:0,3 Mio. EUR) wesentlich für den Rückgang der Auszahlungen. 2019 ist nur eine marginale Zunahme der Auszahlungen des Detailbudgets vorgesehen, was auch durch eine Reduktion der Planstellen unterstützt wird. Die Dotierung des Klima- und Energiefonds (KLI.EN) im DB 41.01.02 bleibt unverändert bei 47 Mio. EUR, liegt damit aber um 1,5 Mio. EUR unter dem vorl. Erfolg 2017. Bei den Transfers an den KLI.EN kam es in der Vergangenheit des Öfteren zu Überschreitungen des BVA. Der KLI.EN wird gleichzeitig auch von der UG 43-Umwelt dotiert, diese soll 2018 einen Beitrag von 37,4 Mio. EUR leisten. Die Auszahlungen für das Österreichische Patentamt (DB 41.01.03) steigen im BVA-E 2018 von 21,5 Mio. EUR auf 22,7 Mio. EUR und 2019 weiter auf 22,9 Mio. EUR. Die Einzahlungen weisen im BVA-E 2018 einen deutlichen Rückgang um 7,7 Mio. EUR auf 34,9 Mio. EUR aus, die auch im Jahr 2019 beibehalten werden. 12 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie GB 41.02-„Verkehrs- und Nachrichtenwesen“ Im DB 41.02.01-„Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr“ gehen die Auszahlungen vor allem auf Transfers an die Verkehrsverbünde und die Einzahlungen auf die ASFINAG- Dividende zurück. Letztere liegt 2018 und 2019 mit 170 Mio. EUR bzw. 165 Mio. EUR deutlich über dem vorl. Erfolg 2017 (70 Mio. EUR). Die Auszahlungen im DB 41.02.02-„Schiene“ sollen 2018 um rd. 23 Mio. EUR zurückgehen, 2019 um rd. 170 Mio. EUR steigen. Während die Zahlungen an die ÖBB-Infrastruktur AG sowohl 2018 als auch 2019 zulegen, sinken im BVA-E 2018 insbesondere die Zahlungen für die Schienengüterverkehrsförderung und die Zahlungen für den Brenner Basistunnel gem. § 8a ASFINAG-Gesetz. Die weiteren größeren Auszahlungsposten in diesem Detailbudget sind die Werkleistungen im Zusammenhang mit den Verkehrsdiensteverträgen mit der ÖBB und den Privatbahnen sowie die Investitionszuschüsse zum Wiener U-Bahn-Bau und an andere Bahngesellschaften. Im DB 41.02.03-„Telekommunikation“ sind gemeinwirtschaftliche Leistungen im Post- und Telekombereich, beispielsweise für Zuschüsse zu Fernsprechentgelten und Blindensendungen sowie die Beitragsleistungen an die Rundfunk und Telekom Regulierungs- GmbH (RTR) veranschlagt. Die deutlichen Steigerungen in den Jahren 2018 und 2019 sind auf die höheren Auszahlungen im Zusammenhang mit den Fördermitteln für den Breitbandausbau zurückzuführen. Im DB 41.02.06-„Wasser“ sind bedeutende Auszahlungen an die Via Donau für hoheitliche Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht sowie für Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehen. Zahlungen für Hochwasserschutzmaßnahmen erfolgen zudem auch an Länder und vor allem an Gemeinden. Die Einzahlungen dieses Detailbudgets stammen überwiegend aus dem Katastrophenfonds. Im Detailbudget 41.02.07-„Fernmeldebehören/Funküberwachungen“ sind im BVA-E 2018 und vor allem im BVA-E 2019 die Erträge aus dem Verkauf der Mobilfunklizenzen veranschlagt. 13 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie 2.4 Der Haushalt in ökonomischer Gliederung Die nachfolgende Tabelle zeigt die Hauptpositionen der Untergliederung nach der ökonomischen Gliederung des Haushalts: Auszahlungen und Einzahlungen – Hauptpositionen in Mio. EUR Finanzierungshaushalt Diff. vorl. Diff. Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E UG 41 Erf. 2017 - BVA-E 2018 - 2016 2017 2018 2019 BVA-E 2018 BVA-E 2019 Auszahlungen 3.554,09 3.701,87 3.825,45 4.008,81 3,3% 4,8% Auszahlungen für Personal 63,82 67,70 70,03 70,30 3,4% 0,4% davon Bezüge 48,84 51,52 52,98 53,27 2,8% 0,6% Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand 848,34 70,54 75,73 75,23 7,4% -0,7% davon Aufwand für Werkleistungen 826,89 48,21 55,85 55,28 15,8% -1,0% Auszahlungen für Finanzaufwand 0,00 0,00 - 0,0% Auszahlungen für Transfer 2.638,29 3.559,49 3.676,65 3.860,42 3,3% 5,0% davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 200,75 177,14 195,33 200,20 10,3% 2,5% an Unternehmen 2.435,27 3.379,40 3.476,47 3.655,36 2,9% 5,1% Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 3,59 4,12 2,81 2,64 -31,7% -6,0% Darlehen und Vorschüsse 0,05 0,03 0,22 0,22 738,3% 0,0% Einzahlungen 362,71 333,59 483,53 829,40 44,9% 71,5% Abgabenähnliche Einzahlungen 3,70 4,10 3,47 3,47 -15,3% 0,0% davon Sonstige (v.a. Nachtschwerarbeits-Beitrag) 3,70 4,10 3,47 3,47 -15,3% 0,0% Einzahlungen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 0,76 0,78 50,69 400,69 6.385,4% 690,4% davon aus Verwertung öffentlicher Rechte 0,00 0,00 50,00 400,00 2.586.203,2% 700,0% Kostenbeiträge und Gebühren 77,19 77,70 71,61 66,61 -7,8% -7,0% Einzahlungen aus Transfers 120,91 112,89 122,79 128,66 8,8% 4,8% davon von Unternehmen 35,62 44,82 32,01 33,01 -28,6% 3,1% innerhalb des Bundes 83,58 66,93 89,71 94,58 34,0% 5,4% Vergütungen innerhalb des Bundes 0,00 0,00 0,00 - 0,0% Sonstige Einzahlungen 69,51 67,99 64,80 64,80 -4,7% 0,0% davon Geldstrafen 67,98 66,96 64,67 64,67 -3,4% 0,0% Einzahlungen aus Finanzerträge 90,48 70,00 170,01 165,01 142,9% -2,9% davon Dividenden und ähnliche Gewinnausschüttungen 90,00 70,00 170,00 165,00 142,9% -2,9% Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,03 0,01 0,02 0,02 23,3% 0,0% Darlehen und Vorschüsse 0,13 0,12 0,13 0,13 9,2% 0,0% Nettofinanzierungsbedarf -3.191,38 -3.368,29 -3.341,92 -3.179,42 -0,8% -4,9% Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen Auszahlungen Die Auszahlungen für Personal entstehen größtenteils in der Zentralstelle (vorl. Erfolg 2017: 49,3 Mio. EUR) und im Österreichischen Patentamt (14,8 Mio. EUR). Nach der geänderten Verbuchung der Zahlungen aus den Verkehrsdiensteverträgen – vorher als Werkleistungen im Betrieblichen Sachaufwand – betrugen die Auszahlungen beim Betrieblichen Sachaufwand im vorl. Erfolg 2017 nur mehr 70,5 Mio. EUR. Der Aufwand für Werkleistungen verbleibt mit 48,2 Mio. EUR dennoch der größte Ausgabenposten. 14 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie Die mit Abstand größten Auszahlungen entfallen auf den Transferaufwand, welcher seit der angesprochenen Verbuchungsänderung bei den Verkehrsdiensteverträgen zuletzt bereits über 3,6 Mrd. EUR bzw. 96 % der Auszahlungen repräsentierte. Die Transfers an Unternehmen iHv rd. 3,4 Mrd. EUR erfolgen größtenteils im DB 41.02.02-„Schiene“. Neben den bereits erläuterten Zahlungen an die ÖBB und den Verkehrsdiensteverträgen sind im Bereich der Schiene auch die Schienengüterverkehrsförderung, Zuschüsse an die Brenner Basistunnel-Gesellschaft sowie kleinere Transferzahlungen an andere Bahngesellschaften enthalten. Ein Teil der Zunahme ab 2018 geht auch auf die im DB 41.02.03-„Telekommunikation“ erfasste Breitbandförderung zurück. Weitere größere Transfers an Unternehmen gehen auch an die Verkehrsverbünde (DB 41.02.01-„Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr“). Bei den Auszahlungen für Transfers an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger sind 2018 und 2019 vor allem Zahlungen an den Klima- und Energiefonds (DB 41.01.02), Zahlungen für zusätzliche Verkehrsdienste an Länder und Gemeinden (DB 41.02.01), der Zuschuss für den U-Bahnbau in Wien (DB 41.02.02, siehe auch Pkt. 3) und Zahlungen für Hochwasserschutz an Länder und Gemeinden (DB 41.02.06, siehe auch Pkt. 3) veranschlagt. Einzahlungen Die bedeutendsten Einzahlungen stammen im BVA-E 2018 und 2019 aus dem Verkauf der Mobilfunklizenzen (50 Mio. EUR bzw. 400 Mio. EUR10), aus der Gewinnausschüttung der ASFINAG (170 Mio. EUR bzw. 165 Mio. EUR) sowie aus Erträgen aus Kostenbeiträgen und Gebühren des Österreichischen Patentamts und der Fernmeldebehörden. Die Transfers von Unternehmen gehen auf die Querfinanzierung des Brenner Basistunnels durch die ASFINAG gemäß § 8a ASFINAG-Gesetz zurück. Dazu kommen die Mittel für vorbeugende Maßnahmen aus dem Katastrophenfonds (von der UG 44-Finanzausgleich). Die sonstigen Erträge stammen beinahe ausschließlich aus Geldstrafen.11 Die Dynamik auf der Einzahlungsseite ist fast gänzlich den Sondererlösen aus dem Verkauf der Mobilfunklizenzen geschuldet. 10 Etwaige Mehreinzahlungen aus einem höheren Versteigerungserlös sind von der Rücklagengebarung ausgenommen und fließen daher in den Bundeshaushalt. 11 Durch eine im Budgetbegleitgesetz vorgesehene Änderung der Straßenverkehrsordnung, sollen die Geldstrafen, die von der Bundespolizei auf Bundesstraßen eingenommen werden, statt der derzeit gültigen Teilung von 80 % an die ASFINAG und 20 % an das BMI, im Jahr 2019 einmalig im Verhältnis 70:30 geteilt werden. 15 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie 2.5 Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Ergebnis- und dem Finanzierungshaushalt in den BVA-E 2018 und 2019 auf: Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) ErgHH - Aufw. FinHH - Ausz. Diff. EH-FH UG 41 vorl. Erf. BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E in Mio. EUR 2017 2018 2019 2018-2019 2018 2019 2018 2019 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 3.566,4 5.797,3 6.064,1 4,6% 3.822,4 4.005,9 1.974,9 2.058,1 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 66,9 71,5 71,9 0,6% 70,0 70,3 1,4 1,6 davon Bezüge 51,6 55,2 55,5 0,5% 53,0 53,3 2,2 2,2 Betrieblicher Sachaufwand (ohne Finanzaufwand) 61,1 79,2 78,8 -0,4% 75,7 75,2 3,5 3,6 davon Aufwand für Werk leistungen 45,5 59,3 58,9 -0,7% 55,9 55,3 3,4 3,6 Auszahlungen / Aufwand für Finanzaufwand 0,0 0,0 0,0 0,0% 0,0 0,0 0,0 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 3.438,4 5.646,7 5.913,3 4,7% 3.676,7 3.860,4 1.970,0 2.052,9 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 156,3 195,3 200,2 2,5% 195,3 200,2 0,0 0,0 an Unternehmen 3.279,8 5.446,5 5.708,3 4,8% 3.476,5 3.655,4 1.970,0 2.052,9 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 25,4 19,6 19,5 -0,9% 19,6 19,5 Abschreibungen auf Vermögenswerte 8,4 8,6 8,6 0,3% 8,6 8,6 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 3,8 10,9 10,7 -1,8% 10,9 10,7 davon Abfertigungen 0,4 0,4 0,4 0,8% 0,4 0,4 Jubiläumszuwendungen 1,3 1,1 0,9 -17,7% 1,1 0,9 Sonstige 1,3 9,4 9,4 0,0% 9,4 9,4 Aufwand aus Wertberichtigungen 13,2 0,1 0,1 0,0% 0,1 0,1 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 2,8 2,6 -2,8 -2,6 Sachanlagen 2,8 2,6 -2,8 -2,6 Immaterielle Vermögenswerte 0,0 0,0 -0,0 -0,0 Beteiligungen 0,0 0,0 -0,0 -0,0 Darlehen und Vorschüsse 0,2 0,2 -0,2 -0,2 Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen 0,0 0,0 -0,0 -0,0 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 0,2 0,2 -0,2 -0,2 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 3.591,8 5.816,9 6.083,5 4,6% 3.825,4 4.008,8 1.991,5 2.074,7 Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen Die Aufwendungen des Ergebnishaushalts liegen in den BVA-E 2018 und 2019 um 1.991,5 Mio. EUR bzw. 2.074,7 Mio. EUR über den Auszahlungen des Finanzierungshaushalts.12 Dies ist mit Abstand der größte budgetierte Unterschied zwischen den beiden Haushalten in allen Untergliederungen. Der Haupttreiber des Unterschieds in der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie ist aber die unterschiedliche Erfassung der Annuitätenzuschüsse für Investitionen an die ÖBB-Infrastruktur AG (Teil der Transfers an Unternehmen). 12 Aufgrund des neuen ÖBB-Zuschussvertrags 2016 – 2021, welcher im Jahr 2017 geschlossen wurde, kommt es im Finanzjahr 2017 zu einem Sondereffekt im Ergebnishaushalt. Für eine Erläuterung wird auf die Budgetanalyse 2018 und 2019 des Budgetdienstes verwiesen. 16 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie Der Bund hat sich verpflichtet, einen Großteil der Investitionen der ÖBB-Infrastruktur AG über langjährige Annuitätenzahlungen zu finanzieren (für Details siehe Pkt. 2.2). Um diese zukünftigen Verpflichtungen periodengerecht darzustellen, werden im Ergebnishaushalt neben den Aufwendungen für Instandhaltung und Betrieb auch die jährlichen Investitionsanteile des Bundes (80 % der ÖBB-Investitionen) inklusive der zukünftigen Annuitätenzahlungen verbucht.13 Nicht im Ergebnishaushalt enthalten sind die nur im Finanzierungshaushalt erfassten jährlichen Zahlungen für jene Verbindlichkeiten, die in der Vergangenheit eingegangen wurden. Die Differenz zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt eines Jahres entspricht damit auch der Veränderung des Gesamtstandes an Verbindlichkeiten. Da diese Art der Finanzierung erst 2007 begonnen wurde, liegen die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt noch deutlich unter den Aufwendungen im Ergebnishaushalt. In den kommenden Jahren werden die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt selbst bei konstanter Investitionstätigkeit sukzessive und in einem beträchtlichen Ausmaß zulegen. Allein bis zum Ende des neuen Rahmenplans steigen die Zahlungen für Annuitätenzuschüsse von 826 Mio. EUR in 2018 auf 1.256 Mio. EUR in 2023.14 Wie auch in vielen anderen Untergliederungen ergeben sich kleinere Unterschiede durch Rückstellungsbildung und durch über den Auszahlungen für Sachanlagen liegende Abschreibungen von Sachanlagen. 13 Im BRA werden die noch zu zahlenden Annuitäten für bereits getätigte Investitionen der ÖBB als Verbindlichkeiten verbucht. Im BRA 2016 wurde diese Verbindlichkeit mit rd. 19,0 Mrd. EUR angegeben. 14 Für die Vorbelastungen im Zusammenhang mit der Finanzierung für die ÖBB-Infrastruktur AG wird auf die Analyse des Budgetdiensts zum Vorbelastungsgesetz ÖBB-Rahmenplan 2018 – 2023 17 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie 3 Förderungen In der nachstehenden Tabelle werden die Entwicklung der direkten Förderungen und die wesentlichen Förderbereiche in den Jahren 2016 und 2017 dargestellt und die damals als Förderung veranschlagten Konten für die Jahre 2018 und 2019 weitergeführt. Da dem Budgetdienst für die Jahre 2018 und 2019 die erforderlichen Kontokennzeichnungen nicht zur Verfügung gestellt wurden, kann eine Vollständigkeit und Richtigkeit nicht garantiert werden. Direkte Förderungen Erfolg vorl. Erf. BVA-E in Mio. EUR 2016 2017 2018 2019 41-Verkehr, Innovation und Technologie 295,73 296,65 415,86 423,46 41.02.01-Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr 5,07 4,47 7,93 7,93 davon Progr.Kombinierter Güterverk .Straße-Schiene-Schiff 1,60 0,40 3,30 3,30 41.02.02-Schiene 225,96 231,40 230,10 233,10 davon AG d.Wiener Lok albahnen, Inv.Förd.Beitr. (Vertr.) 4,00 2,00 4,00 4,00 Raab-Oedenb.-Ebenfu. EB AG,Inv.Förd.Beitr.(Vertr.) 6,00 5,33 9,73 9,73 Schienengüterverk ehrsförderung 116,08 122,08 112,00 115,00 Zuschuss gemäß Schienenverbundvertrag 78,00 78,00 78,00 78,00 41.02.03-Telekommunikation 27,02 36,52 129,60 139,20 davon FFG Breitband Austria 2020 Förderungen 27,02 36,51 129,60 139,20 41.02.06-Wasser 37,17 23,81 46,79 41,79 davon HWS Eferdinger Beck en Absiedelung (zw) 6,80 0,00 15,00 10,00 HWS Aggsbach Dorf (zw) 0,00 8,75 10,67 Quellen: Förderungsberichte des Bundes für die Jahre 2014, 2015 und 2016, eigene Berechnungen Die direkten Förderungen werden im BVA-E 2018 und 2019 mit 415,9 Mio. EUR bzw. 423,46 Mio. EUR veranschlagt. Im Vergleich mit dem vorl. Erfolg 2017 impliziert dies eine deutliche Steigerung, die primär vom erwarteten Zahlungsanstieg bei den Fördermitteln für die Breitbandinitiative stammt.15 Aufgrund von Unsicherheiten und Verzögerungen im Projektfortschritt kam es bei den Förderungen im Bereich Wasser zu einer deutlichen Unterschreitung des BVA 2017 im vorläufigen Erfolg, und einer entsprechend deutlichen Steigerung im BVA-E 2018. Die Erfolge der letzten Jahre lagen jedoch fast durchwegs, und oftmals deutlich unter den Voranschlägen. Die Förderungen in den Bereichen Schiene (v.a. Schienengüterverkehrsförderung und Zuschuss zum U-Bahn-Bau in Wien) entwickeln sich auch in den kommenden Jahren vergleichsweise kontinuierlich. 15 Die Zuschüsse an die FFG für Administration des Projekts werden nicht als Förderung erfasst. 18 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie 4 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Planstellenverzeichnis16 UG 41 2015 2016 2017 2018 2019 PLANSTELLEN Planstellen 877 895 982 1.002 984 PCP**) 333.234 340.291 372.299 382.514 378.453 PERSONALSTAND zum 31.12. VBÄ*) 839 843 915 1.026 1.007 PCP**) 311.312 316.292 341.682 - - Personalaufwand Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Mio. EUR 62,6 65,4 68,8 73,0 73,3 *) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen. Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die jeweils zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts zu erreichen sind. Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Für die Jahre 2015 bis 2017 sind VBÄ-Istwerte, für 2018 und 2019 VBÄ-Zielwerte angegeben. **) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten. Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, aktuelle Personalpläne, Anlage IV „Personalplan“ zu den BFG-E 2018 und 2019, Ministerratsvortrag (12/24) vom 21. März 2018, eigene Berechnungen 16 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigungsäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. 19 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie Für das Jahr 2018 sind im Personalplan der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie 1.002 Planstellen vorgesehen, wobei das gesamte Personal des BMVIT in der UG 41 verrechnet wird. Die Planstellen steigen gegenüber 2017 um insgesamt 20. Für 2019 sind im Personalplan 984 Planstellen und somit Einsparungen von 18 Planstellen gegenüber 2018 vorgesehen. In den BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 sind deutlich höhere Werte für die Planstellen angegeben. Diese liegen 2017 bei 1.098 Stellen und sinken 2018 und 2019 auf 1.088 und 1.070 ab. Ab 2020 verbleibt die Zahl der Planstellen der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie bei 1.051. Hintergrund dieser Abweichungen dürfte die Übergangsbestimmung zur Einrichtung der Verkehrssicherheitsbehörde sein, wonach das BMVIT den Personalplan im Jahr 2018 um 86 Planstellen überschreiten kann. Daher zeigt sich auch eine etwas abweichende Entwicklung zu den Planstellen bei den VBÄ. Diese steigen im Jahr 2018 von 915 auf 1.026 und stellen damit einen Anteil von über 100 % der Planstellen dar. 20 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie 5 Beteiligungen Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Bericht über Beteiligungen des Bundes (März 2018) enthält Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der Beteiligungsunternehmen des Bundes. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der der Untergliederung zugehörigen Unternehmen mit dem Bundesbudget auf und weist die Anzahl ihrer Beschäftigten aus: Zahlungsflüsse aus Beteiligungen UG 41 Erfolg vor. Erf. BVA-E Ø Beschäf- in Mio. EUR 2015 2016 2017 2018 2019 tigte 2016 Auszahlungen gesamt 4.770,8 4.965,1 5.063,7 5.056,8 5.215,9 in VZÄ Austria Tech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische 2,4 2,5 3,4 2,9 2,9 40 Maßnahmen GmbH laufende Transferzahlungen UG 34 1,2 1,1 2,3 1,4 1,4 laufende Transferzahlungen UG 41 1,2 1,3 1,1 1,5 1,5 Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH 13,0 13,3 13,5 13,7 14,0 997 Luftfahrtbehördliche Tätigk eiten 13,0 13,3 13,5 13,7 14,0 Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs AG (ASFINAG) 3,0 3,0 1,3 3,0 3,0 2.630 davon Katastrophenfonds 3,0 3,0 1,3 3,0 3,0 Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH 32,9 22,8 20,5 23,7 23,7 419 Gemeinwirtschaftliche Leistungen 11,2 - - - - Transferleistungen 19,7 21,6 19,8 20,9 20,9 Sonderanl., Inv. Förd. Beitr. 2,0 1,2 0,7 2,8 2,8 Lokalbahn Lambach-Vorchdorf-Eggenberg AG 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0 Investitionszuschüsse 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 Österreichische Bundesbahnen-Holding AG 4.676,7 4.881,4 4.987,5 4.952,5 5.111,3 41.054 Eisenbahn Infrastruk tur 1.850,4 2.068,5 2.122,2 2.185,7 2.319,2 Gemeinwirtschaftliche Leistungen 722,3 714,1 796,4 726,9 756,4 Pensionen + Pflegegeld 2.104,1 2.098,9 2.068,9 2.039,9 2.035,7 Schienen- Control Österr. Gesellschaft für 0,4 0,5 0,4 0,5 0,5 17 Schienenverkehrsmarktregulierung mbH Schieneninfrastruktur - DienstleistungsgmbH 5,2 5,5 6,1 8,1 8,1 58 Eisenbahn Infrastruk tur 5,2 5,5 6,1 8,1 8,1 Via Donau - Österr. Wasserstraßen-GmbH 36,7 35,6 30,6 52,0 52,0 235 Katastrophenfonds 18,1 16,8 9,5 29,8 29,8 Zahlungen gem. § 18 Abs. 1-3 WSG 15,1 15,4 17,6 19,0 19,0 Personalausgaben/-auszahlungen 2,9 2,8 2,7 3,2 3,2 Pensionen BeamtInnen 0,5 0,6 0,8 n.v. n.v. Einzahlungen gesamt 490,9 478,1 454,3 552,9 544,5 Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs AG (ASFINAG) 96,0 90,2 70,0 170,0 165,0 davon Erträge aus Kapitalbeteiligungen 95,0 90,0 70,0 170,0 165,0 Liegenschaftsverk aufserlöse 0,9 0,2 n.v. n.v. n.v. Österreichische Bundesbahnen-Holding AG 388,6 381,6 377,9 377,0 373,7 Pensionen BeamtInnen 388,6 381,6 377,9 377,0 373,7 Via Donau - Österr. Wasserstraßen-GmbH 6,2 6,4 6,3 5,8 5,8 Via Donau - ÖWG 2,5 2,8 2,8 2,7 2,7 Pensionen BeamtInnen 0,8 0,8 0,7 n.v. n.v. Ersätze 2,9 2,8 2,7 3,2 3,2 Quelle: Bericht über Beteiligungen des Bundes, März 2018 Die mit Abstand größten Zahlungen der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie an eine Ausgliederung gehen an den ÖBB-Konzern, und zwar größtenteils für Zuschüsse zur Infrastruktur und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (jeweils aus dem DB 41.02.02-„Schiene“). Die ebenfalls in der Tabelle angeführten Zahlungen für Pensionen 21 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie und Pflegegeld von ÖBB-BeamtInnen werden in der UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte erfasst, dies gilt auch für die dazugehörigen Einzahlungen aus Sozialbeiträgen. Keine Einzahlung in die UG 23 entstehen aus den Pensionsbeiträgen der nicht beamteten ÖBB- Bediensteten. Die UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie leistet aber auch höhere Zahlungen an einige andere Beteiligungen, insbesondere an die Via Donau (DB 41.02.06-„Wasser“), die Graz- Köflacher Bahn (DB 41.02.02-„Schiene“) oder die Austro Control (DB 41.02.05-„Luft“). Der ASFINAG-Konzern finanziert sich hingegen durch eigene Erlöse (v.a. Maut und Vignetten). Die Dividende der ASFINAG stellt die einzige größere einzahlungsseitige Position der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie aus einer Beteiligung dar. 6 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2015, 2016 und 2017 sowie die im BVA-E 2018 und im BVA-E 2019 bereits budgetierten Rücklagenentnahmen aus. Nach Entnahme der budgetierten Rücklagenverwendungen verbleibt Ende 2019 ein fiktiver Rücklagenrest (der Budgetdienst weist darauf hin, dass sich dieser fiktive Rücklagenrest durch eine am Jahresende 2018 und 2019 vorgenommene Zuführung von positiven Saldenabweichungen zum veranschlagten Nettofinanzierungsbedarf sowie allfällige Rücklagenentnahmen 2018 und 2019 im Vollzug noch verändern wird). Rücklagengebarung UG 41 Stand 31.12. Veränderung vorl. Stand Budgetierte RL-Verwendung Anteil RL- BVA-E BVA-E Rücklagen Rest am 2015 2016 2017 31.12.2017 BVA-E 2019 in Mio. EUR 2018 2019 -rest Detailbudgetrücklagen 1.762,26 1.738,38 -19,85 1.718,53 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 186,69 208,58 +23,51 232,08 Gesamtsumme 1.948,95 1.946,95 +3,66 1.950,61 -135,00 -145,00 1.670,61 41,7% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019 Die UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie verfügte Ende 2016 über Rücklagen iHv 1.947 Mio. EUR, wovon 209 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen, die primär Einzahlungen aus dem Katastrophenfonds betreffen. Im Jahr 2017 waren die Rücklagenzuführungen aufgrund des geringeren Bedarfs an Mitteln für die Breitbandförderung leicht höher als die Rücklagenentnahmen, was per 31. Dezember 2017 zu einem Rücklagenstand von 1.950,6 Mio. EUR führt. 22 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie Im BVA-E 2018 sind Rücklagenentnahmen iHv 135 Mio. EUR und im BVA-E 2019 iHv 145 Mio. EUR für die Breitbandförderung budgetiert. Vorbehaltlich allfälliger Rücklagenzuführungen und geringerer Entnahmen zum Jahresende verbleibt dem BMVIT damit ein Rücklagenrest von rd. 1.671 Mio. EUR. 7 Wirkungsorientierung 7.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen auf Ebene der Untergliederung im Überblick dargestellt. Beim Wirkungsziel 3 („Gleichstellungsziel. Sicherstellung der Gendergerechtigkeit in der Mobilität sowie eines gleichen Zugangs von Frauen und Männern zu allen Verkehrsdienstleistungen“) wurden die Maßnahme und der Indikator geändert. Die anderen beiden Wirkungsziele sowie ihre Maßnahmen und Indikatoren bleiben unverändert. 7.2 Einzelfeststellungen Das Wirkungsziel 1 „Verbesserung der Verkehrssicherheit“ hat sich gegenüber dem BVA 2017 nicht verändert, auch die zugehörige Maßnahme und die beiden Indikatoren sind gleich geblieben. Die Kennzahlen sind rein Input getrieben, d.h. messen eher die Leistung, und lassen einen klaren Konnex zum Wirkungsziel vermissen. Der Fokus auf bewusstseinsbildende Maßnahmen erscheint sehr eng, es wären komplementäre Maßnahmen anzudenken (vgl. die Kennzahl des BMI: „Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden“). Wirkungsziel 2 („Sicherung der Mobilität von Menschen, Gütern und Informationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit“) ist sehr breit angelegt. Die Kennzahlen sind auf die Messung der Dimension ökologischer Nachhaltigkeit ausgerichtet, die im Wirkungsziel ebenfalls genannten Bereiche soziale und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit werden nicht erfasst. Auch ein Konnex zu Information und Informationsinfrastruktur (Stichwort: Breitband) fehlt vollkommen. Die Kennzahl 41.2.1 „Anteil schadstoffarmer Lastkraftwagen (LKW) an der Gesamtfahrleistung“ verbessert sich, solange die Flotte schadstoffarmer LKWs schneller wächst als die Zahl der schadstoffreichen. 23 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie Mit dem Wirkungsziel 3 wird die „Sicherstellung der Gendergerechtigkeit in der Mobilität sowie eines gleichen Zugangs von Frauen und Männern zu allen Verkehrsdienstleistungen“ verfolgt. Das Gleichstellungsziel ist somit nach außen gerichtet. Die vormalige Maßnahme zur Durchführung von Genderanalysen ist gemeinsam mit dem Indikator 41.3.1 „Durchgeführte Genderanalysen“ entfallen. Mit der neuen Maßnahme wird die Durchführung eines spezifischen Trainings zur Schärfung der Genderkompetenz fokussiert, insbesondere im Bereich der Verkehrsplanung und -steuerung. Die neue Maßnahme ist zu begrüßen, der Indikator „Anteil an Personen mit Genderkompetenz, die in der Verkehrsplanung und -steuerung im bmvit tätig sind„ misst die externe Wirkung aber höchstens indirekt. 24 / 27
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