Untergliederungsanalyse UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie - Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den ...

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Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen
2018 und 2019
Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen
2018 – 2021 und 2019 – 2022

Untergliederungsanalyse
UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie

                                       11. April 2018
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

Inhaltsverzeichnis
1     Zusammenfassung ......................................................................................................... 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 4

    2.1     Überblick ................................................................................................................. 4

    2.2     Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ................................ 7

    2.3     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................11

    2.4     Der Haushalt in ökonomischer Gliederung .............................................................14

    2.5     Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt ...............................16

3     Förderungen..................................................................................................................18

4     Personal ........................................................................................................................19

5     Beteiligungen ................................................................................................................21

6     Rücklagen .....................................................................................................................22

7     Wirkungsorientierung ....................................................................................................23

    7.1     Überblick ................................................................................................................23

    7.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................23

Mit dieser Analyse gibt der Budgetdienst einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen
der betreffenden Untergliederung. Die Informationen aus den BFG-E 2018 und 2019 sowie
den BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 werden um Daten aus anderen Dokumenten
(z.B. Strategiebericht,            Budgetbericht,            Wirkungscontrollingbericht,                  Bericht        über       die
Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt um eine umfassende
Betrachtung und verschiedene Sichtweisen auf die Entwicklung der Untergliederung zu
ermöglichen.

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Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

1     Zusammenfassung
Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 (BVA-E 2018) und 2019 (BVA-E 2019)
sehen für die UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie im Finanzierungshaushalt
Auszahlungen iHv insgesamt 3.825,4 Mio. EUR und 4.008,8 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum
vorläufigen Erfolg 2017 beträgt der Anstieg für 2018 3,3 %, im Jahr 2019 steigen die
Auszahlungen im Vergleich zum BVA-E 2018 um 4,8 %.

Der Anstieg der Auszahlungen geht im Wesentlichen auf die Bereiche der Breitbandförderung
und die Zuschüsse an die ÖBB-Infrastruktur AG zurück. Weitere Steigerungen sind im Bereich
Wasser und speziell Hochwasserschutz vorgesehen.

Nach einem Rückgang im Jahr 2020 steigen die Auszahlungen in den darauffolgenden Jahren
bis 2022 nur unwesentlich schwächer als das nominelle BIP. Rücklagenentnahmen (wie in den
Jahren 2018 und 2019 veranschlagt) sind dabei in den Auszahlungsobergrenzen des
Finanzrahmens nicht enthalten. Derzeit wird die Breitbandförderung, welche zumindest bis
2021 weiterlaufen soll, über Rücklagenentnahmen abgewickelt.

Die Unterschiede zwischen den Auszahlungen/Aufwendungen des Finanzierungs- und des
Ergebnishaushaltes in der Untergliederung betragen 2,0 bzw. 2,1 Mrd. EUR in 2018 und 2019.
Diese sind insbesondere auf den nur im Ergebnishaushalt enthaltenen Anstieg der
Verbindlichkeiten für Investitionen der ÖBB-Infrastruktur AG zurückzuführen. Aktuell ist der
Verbindlichkeitsaufbau deutlich größer als die Tilgung der Verbindlichkeiten durch
Annuitätenzahlungen, welche nur im Finanzierungshaushalt enthalten sind.

Die Planstellen im Personalplan 2018 steigen gegenüber 2017 um 20 auf 1.002 Stellen. Für
das Jahr 2019 sind im Personalplan 984 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen sinken damit
von 2018 auf 2019 um insgesamt 18.

Beim Wirkungsziel 3 („Gleichstellungsziel. Sicherstellung der Gendergerechtigkeit in der
Mobilität   sowie     eines    gleichen     Zugangs      von    Frauen   und   Männern   zu   allen
Verkehrsdienstleistungen“) wurden die Maßnahme und der Indikator geändert. Dabei wurde
die Maßnahme auf die Durchführung von Trainings zur Schärfung der Genderkompetenz,
insbesondere im Bereich der Verkehrsplanung und -steuerung umgestellt. Die neue Kennzahl
(„Anteil an Personen mit Genderkompetenz, die in der Verkehrsplanung und -steuerung im
BMVIT tätig sind“) misst die externe Wirkung aber höchstens indirekt. Die anderen beiden
Wirkungsziele sowie ihre Maßnahmen und Indikatoren bleiben unverändert.

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Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

2        Budgetäre Entwicklung der Untergliederung

2.1        Überblick

Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in
einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zu makroökonomischen Größen
und zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung:

Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2015 bis 2022)

 in Mio. EUR                       Finanzierungshaushalt

                                     Erfolg     Erfolg     vorl. Erf.   BVA-E      BVA-E      BFRG-E       BFRG-E      BFRG-E
 UG 41
                                      2015       2016        2017        2018       2019       2020         2021        2022
 Auszahlungen                         3.492,7    3.554,1      3.701,9    3.825,4    4.008,8     3.978,9      4.092,3     4.221,3
 Anteil an Gesamtauszahlungen           4,7%        4,7%         4,6%      4,9%       5,1%         4,9%        5,0%        5,0%
 jährliche Veränderung                 10,3%        1,8%         4,2%      3,3%       4,8%        -0,7%        2,9%        3,2%
 Einzahlungen                           379,8      362,7        333,6      483,5      829,4        354,0       354,0       354,0
 Anteil an Gesamteinzahlungen           0,5%        0,5%         0,5%      0,6%       1,0%         0,4%        0,4%        0,4%
 jährliche Veränderung                -10,1%       -4,5%        -8,0%     44,9%      71,5%      -57,3%         0,0%        0,0%
        Nettofinanzierungsbedarf     -3.112,9   -3.191,4     -3.368,3   -3.341,9   -3.179,4    -3.624,9     -3.738,3    -3.867,3
 in Mio. EUR                       Ergebnishaushalt

                                     Erfolg     Erfolg     vorl. Erf.   BVA-E      BVA-E      BFRG-E       BFRG-E      BFRG-E
 UG 41
                                      2015       2016        2017        2018       2019       2020         2021        2022

 Aufwendungen                         5.559,7    5.559,4      3.591,8    5.816,9    6.083,5        n.v.         n.v.        n.v.
 Anteil an Gesamtaufwendungen           7,1%       6,8%         4,6%       7,2%       7,4%            -            -           -
 jährliche Veränderung                 21,7%       0,0%       -35,4%      62,0%       4,6%            -            -           -
 Erträge                                390,4      460,0        364,3      483,4      829,3        n.v.         n.v.        n.v.
 Anteil an Gesamterträgen               0,5%       0,6%         0,5%       0,6%       1,0%            -            -           -
 jährliche Veränderung                -10,5%      17,8%       -20,8%      32,7%      71,6%            -            -           -
                   Nettoergebnis     -5.169,2   -5.099,4     -3.227,5   -5.333,5   -5.254,3           -            -           -

Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und
2019 – 2022

Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 und 2019 sehen für die UG 41-Verkehr,
Innovation und Technologie im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt
3.825,4 Mio. EUR und 4.008,8 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 beträgt
der Anstieg für 2018 3,3%, im Jahr 2019 steigen die Auszahlungen im Vergleich zum
BVA-E 2018 um 4,8 %.

Die Auszahlungen der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie beliefen sich 2017 auf
4,9 % der Gesamtauszahlungen des Bundes, mit steigender Tendenz bis 2019. Sie wachsen
daher nicht nur absolut, sondern auch schneller als die Gesamtauszahlungen. Der große
Unterschied zwischen Auszahlungen und Aufwendungen ist auf die Verflechtungen der UG
mit der ÖBB-Infrastruktur AG zurückzuführen und wird in Pkt. 2.5 erläutert.

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Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

Die Untergliederung enthält folgende Auszahlungsschwerpunkte (Strategiebericht 2018):

       Umsetzung der mehrjährigen Investitionsprogramme für Schiene (ÖBB und
        Privatbahnen)         und      Straße         (ASFINAG)       mit     Schwerpunkt         bei      der
        Schieneninfrastrukturoffensive im Rahmen der vorhandenen Mittel,

       Verkehrsdiensteverträge           mit        den     Schienenbahnen       und      Zuschüsse        zu
        Infrastrukturmaßnahmen           –      in   einer    transparenten    und    leistungsorientierten
        Ausgestaltung,

       Umsetzung der Hochwasserschutzprogramme an Donau, March und Thaya sowie
        Umsetzung der Art. 15a B-VG Vereinbarungen mit den Ländern Niederösterreich,
        Oberösterreich       und Wien; Weiterentwicklung              der Wasserstraße          Donau      als
        Schifffahrtsweg,

       Umsetzung der Breitbandinitiative zum wettbewerbsorientierten Ausbau der Breitband-
        Infrastruktur.

Entwicklung der Auszahlungen (2014 bis 2022)

Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und
2019 – 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018

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Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

Die Auszahlungen der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie steigen mittelfristig stärker
als die Gesamtauszahlungen des Bundes. In den kommenden Jahren wachsen die
Auszahlungen der UG parallel zum nominellen BIP, einzig für 2020 ist eine kurze Pause im
Ausgabenwachstum             vorgesehen.        Hauptgrund        für     die     generell      dynamische
Auszahlungsentwicklung sind die Zuschüsse an die ÖBB-Infrastruktur AG. Der Knick ab 2020
ist insbesondere durch den Wegfall von (budgetierten) Rücklagenentnahmen für die
Breitbandoffensive bedingt (Rücklagenentnahmen sind nicht in den Obergrenzen des
Finanzrahmens enthalten, diese können dadurch überschritten werden).

Bei den Einzahlungen kommt es 2018 und 2019 zu überdurchschnittlichen Zuwächsen, welche
primär im Zusammenhang mit der Versteigerung von Mobilfunklizenzen stehen. Für 2018 sind
50 Mio. EUR veranschlagt, für 2019 400 Mio. EUR (etwaige Mehreinzahlungen aus einem
höheren Versteigerungserlös sind von der Rücklagengebarung ausgenommen und fließen
daher in den Bundeshaushalt). Hinzu kommen höhere Dividendenausschüttungen der
ASFINAG.

Entwicklung der Einzahlungen (2014 bis 2022)

Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und
2019 – 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018

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Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

2.2         Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) ist für die
Bereitstellung            der     Verkehrs-         und       Telekommunikationsinfrastruktur                  in      Österreich
verantwortlich. Einen wesentlichen Beitrag zur Infrastruktur leisten dabei die Ausgliederungen
der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie (v.a. ÖBB, ASFINAG, Via Donau). Sofern die
ausgegliederten Einheiten über keine ausreichende Eigenfinanzierung1 verfügen, erfolgen aus
dem         Bundesbudget           (Kapital-)Transfers           an        diese    Einheiten       zur    Finanzierung        der
entsprechenden Investitionen.

Zudem leistet das BMVIT auch Investitionszuschüsse an Länder und Gemeinden (v.a. für
U-Bahn-Bau              und       den       Hochwasserschutz)                 sowie       an       sonstige      Unternehmen
(z.B. Privatbahnen). Die wesentlichen Auszahlungen für Investitionsförderung aus dem
Budget der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie sind in folgender Übersicht
dargestellt.

Wesentliche Beiträge der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie zu öffentlichen
Infrastrukturinvestitionen

                                                                                  Erfolg          vorl. Erf.        BVA-E
                                                             in Mio. EUR     2015        2016       2017       2018       2019
    Investitionsförderungen der UG 41                                         2.218,2     2.310,3    2.347,0    2.549,8    2.689,0
      Kapitaltransfers* an Unternehmen                                        2.051,3     2.160,9    2.205,8    2.296,1    2.430,7
      davon
       Zahlungen an die ÖBB gem. § 42 BBG (DB 41.02.02)                      1.850,4     2.068,5    2.122,2    2.185,7      2.319,2
       BBT-Zahlungen gem. § 8a ASFINAG-Gesetz (DB 41.02.02)                    145,8        34,3       41,3       32,0         33,0
       Sonstige Kapitaltransfers an Unternehmen in DB 41.02.02-Schiene          26,1        32,7       23,3       33,1         33,1
       Via Donau-ÖWG und §18 Abs. 3 WSG (DB 41.02.06-Wasser)                    23,5        22,5       17,3       39,0         39,0
      Kapitaltransfers* an Gebietskörperschaften                               166,2       122,2      104,8      121,4        116,3
      davon
       U-Bahn-Bau                                                               78,0        78,0       78,0          78,0      78,0
       Hochwasserschutz                                                         39,5        31,3       21,9          43,4      38,3
      Breitbandoffensive via FFG (DB 41.02.03)                                   0,7        27,2       36,5         132,3     142,1

* Kapitaltransfers laut Kontenplan

Quellen: HIS, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, Budgetbericht 2018/2019, Budgetunterlagen 2018/2019 – Infrastrukturbeilage

Neben den klassischen Infrastrukturbereichen ist das BMVIT auch mit der Umsetzung und
Weiterentwicklung                der       Maßnahmen               der        österreichischen            Breitbandstrategie
(Breitbandstrategie 2020, Masterplan zur Förderung des Breitbandausbaus) betraut – die
Abwicklung erfolgt über die FFG. Wie in den vergangenen Jahren weisen die Voranschläge
bei diesem Vorhaben eine deutliche Steigerung aus – von 38,0 Mio. EUR im Jahr 2017 auf

1
    Dies trifft im Fall der ÖBB zu, im Fall der ASFINAG ist dagegen die Finanzierung Großteils über die Mauteinnahmen gedeckt.

                                                                                                                             7 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

135,0 und 145,0 Mio. EUR in den Jahren 2018 und 2019. Wenngleich die Auszahlungen in
den vergangenen Jahren teils massiv unter den Voranschlägen lagen, ist dies nur zum Teil
auf eine stockende Umsetzung2 zurückzuführen. So kommt es aufgrund der Vorlaufzeit der
Förderungen (Ausschreibungen) und der vielfach langen Projektdauer zu einer Verzögerung
zwischen Vergabe der Förderung und tatsächlicher Zahlung. Obwohl in den Jahren 2015 bis
2017 erst rd. 67 Mio. EUR ausbezahlt wurden, sind bereits deutlich höhere Volumen an
Förderzusagen in den entsprechenden Ausschreibungen vergeben worden3. In den Jahren
2018 und 2019 soll ein größerer Teil der Förderzusagen zu Auszahlungen führen.

ÖBB-Rahmenplan 2018 – 2023

Die ÖBB-Infrastruktur AG investiert in die Schienenverkehrsinfrastruktur auf Grundlage
jährlich zu erstellender sechsjähriger Rahmenpläne gemäß § 42 Bundesbahngesetz (BBG).
Der im aktuellen Rahmenplan 2018 – 20234 vorgesehene Investitionspfad unterstellt
erhebliche Steigerungen in den kommenden Jahren, von 1.719,0 Mio. EUR im Jahr 2017 auf
1.884,3 Mio. EUR im Jahr 2018, und weiter auf 1.966,9 Mio. EUR in 2019. Gegenüber dem
Rahmenplan 2016 – 2021 stellt dies dennoch eine Reduktion der Investitionen für 2018 und
2019 iHv 1.011 Mio. EUR dar, gegenüber dem nie schlagend5 gewordenen Rahmenplan
2017 – 2022 sogar um 1.139 Mio. EUR. Dabei ist jedoch anzumerken, dass die realisierten
Investitionen in den vergangenen Jahren zumeist in beträchtlichem Ausmaß unter den
Planwerten lagen.

2
    Für Details siehe Evaluierung der Breitbandinitiative bmvit – 2015/2016

3
    Laut Presseaussendung des BMVIT vom 15. Februar 2018 wurden in vergangenen Ausschreibungen des
Infrastrukturministeriums bisher Förderzusagen über insgesamt 332 Mio. EUR aus der Breitbandmilliarde vergeben.

4
  Im Zuge des Beschlusses des neuen ÖBB-Rahmenplans 2018 – 2023 im Ministerrat (12/27 und 12/28 vom 21. März 2018) ist
auch eine Anpassung der Vorbelastungen erforderlich. Durch das Vorbelastungsgesetz soll der Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt werden, Vorbelastungen
hinsichtlich der Finanzjahre 2019 bis 2023 von bis zu 41,037 Mrd. EUR einzugehen, davon entfallen 33,604 Mrd. EUR auf
Annuitäten für Investitionen und sind daher langfristig zu bedienen und 7,433 Mrd. EUR auf in den Jahren 2019 bis 2023
unmittelbar zu leistende direkte Zuschüsse für Betrieb, Inspektion und Wartung der Schieneninfrastruktur.

5
    Der Rahmenplan 2017 – 2022 war nie Grundlage eines Zuschussvertrags zwischen ÖBB Infrastruktur AG und BMVIT.

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Investitionsentwicklung ÖBB-Infrastruktur AG

Quellen: ÖBB-Rahmenpläne 2016 – 2021, 2017 – 2022 und 2018 – 2023

In nachfolgender Tabelle sind neben den in den verschiedenen Rahmenplänen vorgesehen
Investitionen auch die Unterschiede zwischen dem neuen Rahmenplan (2018 – 2023) und
dem zuletzt gültigen6 (2016 – 2021) dargestellt. Darin ersichtlich sind die Veränderungen der
Investitionen, sowohl im Aggregat als auch bei den Großprojekten. Trotz des starken
Investitionswachstums im neuen Rahmenplan in den Jahren 2018 und 2019 entstehen im
Vergleich zum letzten Rahmenplan Minderinvestitionen iHv 490,5 und 520,7 Mio. EUR. Durch
einen enormen Investitionszuwachs von rd. 470 Mio. EUR schließt sich die Lücke gegenüber
dem Rahmenplan 2016 – 2021 ab dem Jahr 2020 deutlich. Für die Jahre ab 2022 sind im
neuen Rahmenplan zudem deutliche Steigerungen bei den Investitionen vorgesehen, die
teilweise sogar höher ausfallen als die Minderausgaben der Vorjahre.7 Neben den im
Rahmenplan dargelegten Investitionsverschiebungen bei den Einzelprojekten, findet sich im
Bereich der allgemeinen Projekte ein nicht näher spezifizierter Einsparungsposten
iHv 141 Mio. EUR in 2018 und 187 Mio. EUR in 2019 („Portfolioanpassung Planfließwert“).

6
    auf Basis eines abgeschlossenen Zuschussvertrages

7
    In den Rahmenplänen sind die ab Ende des Rahmenplans verbleibenden Investitionen ebenfalls angeführt.

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Vergleich der Rahmenpläne

                                                                               2018      2019       2020      2021       2022         2023
                                                                 in Mio. EUR
    Investitionen
      Rahmenplan 2016-2021                                                     2.374,8   2.487,7    2.651,3   2.706,4
      Rahmenplan 2017-2022                                                     2.334,7   2.655,2    2.817,2   2.748,2    2.794,8
      Rahmenplan 2018-2023                                                     1.884,3   1.967,0    2.435,7   2.556,7    2.536,5      2.502,3
    Differenz zwischen Rahmenplan 2016-2021 und 2018-2023                       -490,5    -520,7     -215,6    -149,7
      davon
        Brenner-Basistunnel                                                     -148,3   -214,3      -25,1      14,5
        Graz-Klagenfurt; Koralmbahn                                              -86,6    -97,2      -94,9     -73,9
        Gloggnitz - Mürzzuschlag; Neubaustreck e (Semmeringbasistunnel)           40,4      9,5       16,7      12,5
        Wien Blumental - Wampersdorf; 2-gleisiger Ausbau Pottendorferlinie       -20,6    -28,5      -41,6     -19,4
        Linz - Wels; 4-gleisiger Ausbau                                          -52,0    -12,9       -1,4       4,1
        Ausbau Marchegger Ast                                                     10,4     -0,5        9,2       1,2

    Portfolioanpassung Planfließwert                                            -140,8    -186,5     -261,1    -244,1     -281,3       -263,7

Quellen: ÖBB-Rahmenpläne 2016 – 2021, 2017 – 2022 und 2018 – 2023

Finanziert          werden         die     ÖBB-Investitionen                 über     ebenso       jährlich    zu       vereinbarende
Zuschussverträge zwischen der ÖBB-Infrastruktur AG und dem BMVIT (im Einvernehmen mit
dem BMF). Diese Zuschussverträge decken sowohl den Betrieb der Schieneninfrastruktur und
deren Bereitstellung an die NutzerInnen (§ 42 Abs. 1 BBG), als auch die Instandhaltung, die
Planung            und       den       Bau       von       Schieneninfrastruktur                (§ 42 Abs. 2 BBG)               ab.      Die
Finanzierungsmodalitäten für Investitionen in die Infrastruktur sehen vor, dass der Bund seit
2017 80 % (zuvor 75 % bzw. 70 %) der jährlich getätigten Investitionen in Form einer auf
30 Jahre umgelegten Annuität zu tragen hat.8 Aus den bereits getätigten Investitionen seit
2007 wies der Bund in der Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2016 Verbindlichkeiten
von rd. 19,0 Mrd. EUR aus.9 Für die nächsten Jahre ist ein deutlicher Anstieg der
Annuitätenzuschüsse                      vorgesehen,            der          jedoch      durch         das        Abflachen             des
Investitionswachstums im Rahmenplan 2018 – 2023 etwas gebremst wird. Aufgrund der
Finanzierung der ÖBB-Investitionen über langfristige Annuitätenzuschüsse haben die
Einsparungen bei den neuen Investitionen dementsprechend in den Jahren 2018 und 2019
nur eine begrenzte Wirkung auf das Bundesbudget (rd. 110 Mio. EUR).

8
 Zur Finanzierung des österreichischen Anteils am Brenner Basistunnel übernimmt der Bund 100 % der Kosten in Form einer
auf 50 Jahre umgelegten Annuität.

9
 Daneben entstehen dem Bund Verpflichtungen in Form von sogenannten Vorbelastungen für die im Rahmenplan vorgesehenen
zukünftigen Investitionen bzw. deren Annuitäten und zugesagte Zuschüsse für den Betrieb und die Instandhaltung.

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Investitionsvolumen ÖBB-Rahmenplan 2018 – 2023 und Finanzierung der ÖBB-Infrastruktur AG

                                                      in Mio. EUR    2014       2015     2016     2017     2018     2019     2020        2021     2022     2023
Investitionen ÖBB Infrastruktur                                       1.645      1.656    1.731    1.719    1.884    1.967    2.436       2.557    2.536    2.502
Zuschüsse des Bundes an die ÖBB Infrastruktur gem § 42 BBG
  Zahlungen Annuitätenzuschüsse gem. § 42 Abs. 2 BBG                    614    678          700     786       826     898        986     1.078   1.167     1.256
  Zahlungen Instandhaltung gem. § 42 Abs. 2 BBG                         499    501          536     551       561     584        594       603     615       631
  Zahlungen Betrieb gem. § 42 Abs. 1 BBG                                688    671          791     786       840     862                   3.439
Verbindlichkeiten aus Annuitätenzuschüssen laut BRA                  15.294 17.087       19.015

Quellen: Budgetberichte 2016 bis 2018, ÖBB-Rahmenplan 2018 – 2023, BRA 2014, 2015 und 2016

Die in den BVA-E veranschlagten Auszahlungen für die Zuschüsse gem. § 42 BBG liegen für
2018 und 2019 um 41 bzw. 25 Mio. EUR unter den Werten, die sich aus dem neuen
Rahmenplan ergeben. Dies deutet auf zusätzliche Umschichtungen hin, die jedoch nicht näher
spezifiziert sind.

2.3         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die nachfolgenden Global-
und Detailbudgets:

Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

 in Mio. EUR                                                  Finanzierungshaushalt
                                                                                                                Diff. vorl.                          Diff.
                                                                    Erfolg        vorl. Erf.      BVA-E                           BVA-E
 UG 41                                                                                                          Erf. 2017 -                       BVA-E 2018 -
                                                                     2016           2017           2018                            2019
                                                                                                               BVA-E 2018                         BVA-E 2019
 41            Auszahlungen                                          3.554,1         3.701,9        3.825,4              3,3%           4.008,8            4,8%
 41.01         Steuerung und Services                                  140,2           142,3          140,6             -1,2%             140,9            0,2%
 41.01.01      Zentralstelle                                            68,4            71,3           70,9             -0,5%              71,0           0,1%
 41.01.02      Klima- und Energiefonds (KLI. EN)                        51,5            49,5           47,0             -5,1%              47,0           0,0%
 41.01.03      Österreichisches Patentamt                               20,3            21,5           22,7              5,5%              22,9           1,0%
 41.02         Verkehrs- und Nachrichtenwesen                        3.413,9         3.559,6        3.684,9              3,5%           3.867,9            5,0%
 41.02.01      Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr              100,9           115,0          115,2              0,1%             115,3           0,1%
 41.02.02      Schiene                                               3.134,9         3.288,4        3.265,3             -0,7%           3.433,5           5,1%
 41.02.03      Telekommunikation                                        51,2            56,1          155,4          177,2%               165,5           6,5%
 41.02.04      Straße                                                   27,7            12,2           15,0            22,6%               14,4          -4,1%
 41.02.05      Luft                                                     13,8            14,0           14,2              1,8%              14,5           1,8%
 41.02.06      Wasser                                                   80,2            66,2          112,6            70,1%              117,4           4,3%
 41.02.07      Fernmeldebehörden / Funküberwachungen                     5,2             7,7            7,2             -6,1%               7,4           2,1%
 41            Einzahlungen                                            362,7           333,6          483,5             44,9%             829,4          71,5%
 41.01         Steuerung und Services                                   41,6            44,6           35,4            -20,8%              35,4            0,0%
 41.01.01      Zentralstelle                                             2,0             2,0            0,4           -78,1%                0,4           0,0%
 41.01.03      Österreichisches Patentamt                               39,5            42,6           34,9           -18,1%               34,9           0,0%
 41.02         Verkehrs- und Nachrichtenwesen                          321,2           289,0          448,2             55,1%             794,0          77,2%
 41.02.01      Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr               90,2            70,0          170,0          142,8%               165,0          -2,9%
 41.02.02      Schiene                                                  34,4            41,3           32,0           -22,5%               33,0           3,1%
 41.02.04      Straße                                                   75,0            72,7           71,5             -1,6%              71,5           0,0%
 41.02.05      Luft                                                                                     0,0                  -              0,0           0,0%
 41.02.06      Wasser                                                    83,6           68,6           89,4            30,4%               94,3           5,4%
 41.02.07      Fernmeldebehörden / Funküberwachungen                     37,9           36,3           85,2          134,5%               430,2        404,8%
 41            Nettofinanzierungsbedarf                              -3.191,4       -3.368,3       -3.341,9             -0,8%          -3.179,4          -4,9%

Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019

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Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

Die Auszahlungen steigen 2018 um 3,3 % auf 3.825,4 Mio. EUR und 2019 um 4,8 % auf
4.008,8 Mio. EUR. Die Einzahlungen wachsen 2018 um 44,9 % auf 483,5 Mio. EUR und 2019
um 71,5 % auf 829,4 Mio. EUR. In Summe sinkt dadurch der Nettofinanzierungsbedarf von
2017 auf 2018 um 0,8 % auf 3.341,9 Mio. EUR, und 2019 um 4,9 % auf 3.179,4 Mio. EUR.

Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 41.01-„Steuerung und Services“

Im DB 41.01.01-„Zentralstelle“ des GB 41.01-„Steuerung und Services“ wird der betriebliche
Sach- und Personalaufwand der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie sowie der
UG 34-Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) verrechnet. Trotz einer Steigerung
im Personalaufwand – zum Teil bedingt durch die Erhöhung der Planstellen im Zuge der
Einrichtung der Verkehrssicherheitsbehörde und der Eingliederung eines Teilbereichs der
ehemaligen Bundesanstalt für Verkehr – sinken die Auszahlungen im BVA-E 2018 um 0,5 %.
Laut Budgetunterlagen spiegelt dies die Umsetzung der Konsolidierungsvorgaben in Form von
Anpassung       der    vorgesehenen        Ressourcen        im      Verwaltungsaufwand     sowie    im
Personalaufwand wider. Dennoch ist der budgetierte Wegfall von Auszahlungen im
Zusammenhang          mit     Schadensvergütungen           (vorl.      Erfolg   2017:    4,5 Mio. EUR,
BVA-E2018:0,3 Mio. EUR) wesentlich für den Rückgang der Auszahlungen. 2019 ist nur eine
marginale Zunahme der Auszahlungen des Detailbudgets vorgesehen, was auch durch eine
Reduktion der Planstellen unterstützt wird.

Die Dotierung des Klima- und Energiefonds (KLI.EN) im DB 41.01.02 bleibt unverändert bei
47 Mio. EUR, liegt damit aber um 1,5 Mio. EUR unter dem vorl. Erfolg 2017. Bei den Transfers
an den KLI.EN kam es in der Vergangenheit des Öfteren zu Überschreitungen des BVA. Der
KLI.EN wird gleichzeitig auch von der UG 43-Umwelt dotiert, diese soll 2018 einen Beitrag von
37,4 Mio. EUR leisten.

Die Auszahlungen für das Österreichische Patentamt (DB 41.01.03) steigen im BVA-E 2018
von 21,5 Mio. EUR auf 22,7 Mio. EUR und 2019 weiter auf 22,9 Mio. EUR. Die Einzahlungen
weisen im BVA-E 2018 einen deutlichen Rückgang um 7,7 Mio. EUR auf 34,9 Mio. EUR aus,
die auch im Jahr 2019 beibehalten werden.

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Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

GB 41.02-„Verkehrs- und Nachrichtenwesen“

Im DB 41.02.01-„Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr“ gehen die Auszahlungen vor
allem auf Transfers an die Verkehrsverbünde und die Einzahlungen auf die ASFINAG-
Dividende zurück. Letztere liegt 2018 und 2019 mit 170 Mio. EUR bzw. 165 Mio. EUR deutlich
über dem vorl. Erfolg 2017 (70 Mio. EUR).

Die Auszahlungen im DB 41.02.02-„Schiene“ sollen 2018 um rd. 23 Mio. EUR zurückgehen,
2019 um rd. 170 Mio. EUR steigen. Während die Zahlungen an die ÖBB-Infrastruktur AG
sowohl 2018 als auch 2019 zulegen, sinken im BVA-E 2018 insbesondere die Zahlungen für
die Schienengüterverkehrsförderung und die Zahlungen für den Brenner Basistunnel gem.
§ 8a ASFINAG-Gesetz. Die weiteren größeren Auszahlungsposten in diesem Detailbudget
sind die Werkleistungen im Zusammenhang mit den Verkehrsdiensteverträgen mit der ÖBB
und den Privatbahnen sowie die Investitionszuschüsse zum Wiener U-Bahn-Bau und an
andere Bahngesellschaften.

Im DB 41.02.03-„Telekommunikation“ sind gemeinwirtschaftliche Leistungen im Post- und
Telekombereich,        beispielsweise       für    Zuschüsse        zu   Fernsprechentgelten     und
Blindensendungen sowie die Beitragsleistungen an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-
GmbH (RTR) veranschlagt. Die deutlichen Steigerungen in den Jahren 2018 und 2019 sind
auf die höheren Auszahlungen im Zusammenhang mit den Fördermitteln für den
Breitbandausbau zurückzuführen.

Im DB 41.02.06-„Wasser“ sind bedeutende Auszahlungen an die Via Donau für hoheitliche
Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht sowie für Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehen.
Zahlungen für Hochwasserschutzmaßnahmen erfolgen zudem auch an Länder und vor allem
an Gemeinden. Die Einzahlungen dieses Detailbudgets stammen überwiegend aus dem
Katastrophenfonds.

Im Detailbudget 41.02.07-„Fernmeldebehören/Funküberwachungen“ sind im BVA-E 2018 und
vor allem im BVA-E 2019 die Erträge aus dem Verkauf der Mobilfunklizenzen veranschlagt.

                                                                                               13 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

2.4        Der Haushalt in ökonomischer Gliederung

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Hauptpositionen der Untergliederung nach der
ökonomischen Gliederung des Haushalts:

Auszahlungen und Einzahlungen – Hauptpositionen

 in Mio. EUR                                      Finanzierungshaushalt
                                                                                                    Diff. vorl.    Diff.
                                                    Erfolg      vorl. Erf.    BVA-E       BVA-E
 UG 41                                                                                              Erf. 2017 - BVA-E 2018 -
                                                     2016         2017         2018        2019
                                                                                                   BVA-E 2018 BVA-E 2019
 Auszahlungen                                        3.554,09     3.701,87    3.825,45    4.008,81          3,3%         4,8%
 Auszahlungen für Personal                              63,82        67,70       70,03       70,30          3,4%         0,4%
 davon
   Bezüge                                              48,84         51,52       52,98       53,27         2,8%        0,6%
 Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand           848,34         70,54       75,73       75,23         7,4%        -0,7%
 davon
   Aufwand für Werkleistungen                         826,89         48,21       55,85       55,28       15,8%         -1,0%
 Auszahlungen für Finanzaufwand                                                   0,00        0,00            -         0,0%
 Auszahlungen für Transfer                           2.638,29     3.559,49    3.676,65    3.860,42        3,3%          5,0%
 davon
   an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger         200,75       177,14      195,33      200,20        10,3%         2,5%
   an Unternehmen                                    2.435,27     3.379,40    3.476,47    3.655,36         2,9%         5,1%
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit              3,59         4,12        2,81        2,64       -31,7%        -6,0%
 Darlehen und Vorschüsse                                 0,05         0,03        0,22        0,22       738,3%         0,0%
 Einzahlungen                                          362,71       333,59      483,53      829,40        44,9%        71,5%
 Abgabenähnliche Einzahlungen                            3,70         4,10        3,47        3,47       -15,3%         0,0%
 davon
   Sonstige (v.a. Nachtschwerarbeits-Beitrag)           3,70           4,10       3,47        3,47       -15,3%         0,0%
 Einzahlungen aus wirtschaftlicher Tätigkeit            0,76           0,78      50,69      400,69     6.385,4%       690,4%
 davon
   aus Verwertung öffentlicher Rechte                   0,00          0,00       50,00      400,00 2.586.203,2%      700,0%
 Kostenbeiträge und Gebühren                           77,19         77,70       71,61       66,61         -7,8%       -7,0%
 Einzahlungen aus Transfers                           120,91        112,89      122,79      128,66          8,8%        4,8%
 davon
   von Unternehmen                                     35,62         44,82       32,01       33,01       -28,6%         3,1%
   innerhalb des Bundes                                83,58         66,93       89,71       94,58        34,0%         5,4%
 Vergütungen innerhalb des Bundes                       0,00                      0,00        0,00              -       0,0%
 Sonstige Einzahlungen                                 69,51         67,99       64,80       64,80         -4,7%        0,0%
 davon
   Geldstrafen                                         67,98         66,96       64,67       64,67        -3,4%        0,0%
 Einzahlungen aus Finanzerträge                        90,48         70,00      170,01      165,01       142,9%        -2,9%
 davon
   Dividenden und ähnliche Gewinnausschüttungen         90,00        70,00       170,00      165,00     142,9%         -2,9%
 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                  0,03         0,01         0,02        0,02      23,3%          0,0%
 Darlehen und Vorschüsse                                 0,13         0,12         0,13        0,13        9,2%         0,0%
 Nettofinanzierungsbedarf                           -3.191,38    -3.368,29    -3.341,92   -3.179,42       -0,8%        -4,9%

Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen

Auszahlungen

Die Auszahlungen für Personal entstehen größtenteils in der Zentralstelle (vorl. Erfolg
2017: 49,3 Mio. EUR) und im Österreichischen Patentamt (14,8 Mio. EUR). Nach der
geänderten Verbuchung der Zahlungen aus den Verkehrsdiensteverträgen – vorher als
Werkleistungen im Betrieblichen Sachaufwand – betrugen die Auszahlungen beim
Betrieblichen Sachaufwand im vorl. Erfolg 2017 nur mehr 70,5 Mio. EUR. Der Aufwand für
Werkleistungen verbleibt mit 48,2 Mio. EUR dennoch der größte Ausgabenposten.

                                                                                                                     14 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

Die mit Abstand größten Auszahlungen entfallen auf den Transferaufwand, welcher seit der
angesprochenen Verbuchungsänderung bei den Verkehrsdiensteverträgen zuletzt bereits
über 3,6 Mrd. EUR bzw. 96 % der Auszahlungen repräsentierte. Die Transfers an
Unternehmen iHv rd. 3,4 Mrd. EUR erfolgen größtenteils im DB 41.02.02-„Schiene“. Neben
den bereits erläuterten Zahlungen an die ÖBB und den Verkehrsdiensteverträgen sind im
Bereich der Schiene auch die Schienengüterverkehrsförderung, Zuschüsse an die Brenner
Basistunnel-Gesellschaft sowie kleinere Transferzahlungen an andere Bahngesellschaften
enthalten.       Ein      Teil     der      Zunahme          ab     2018       geht       auch      auf      die     im
DB 41.02.03-„Telekommunikation“ erfasste Breitbandförderung zurück. Weitere größere
Transfers         an       Unternehmen             gehen          auch       an        die       Verkehrsverbünde
(DB 41.02.01-„Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr“).

Bei den Auszahlungen für Transfers an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger sind 2018
und 2019 vor allem Zahlungen an den Klima- und Energiefonds (DB 41.01.02), Zahlungen für
zusätzliche Verkehrsdienste an Länder und Gemeinden (DB 41.02.01), der Zuschuss für den
U-Bahnbau in Wien (DB 41.02.02, siehe auch Pkt. 3) und Zahlungen für Hochwasserschutz
an Länder und Gemeinden (DB 41.02.06, siehe auch Pkt. 3) veranschlagt.

Einzahlungen

Die bedeutendsten Einzahlungen stammen im BVA-E 2018 und 2019 aus dem Verkauf der
Mobilfunklizenzen (50 Mio. EUR bzw. 400 Mio. EUR10), aus der Gewinnausschüttung der
ASFINAG (170 Mio. EUR bzw. 165 Mio. EUR) sowie aus Erträgen aus Kostenbeiträgen und
Gebühren des Österreichischen Patentamts und der Fernmeldebehörden.

Die Transfers von Unternehmen gehen auf die Querfinanzierung des Brenner Basistunnels
durch die ASFINAG gemäß § 8a ASFINAG-Gesetz zurück. Dazu kommen die Mittel für
vorbeugende Maßnahmen aus dem Katastrophenfonds (von der UG 44-Finanzausgleich). Die
sonstigen Erträge stammen beinahe ausschließlich aus Geldstrafen.11 Die Dynamik auf der
Einzahlungsseite ist fast gänzlich den Sondererlösen aus dem Verkauf der Mobilfunklizenzen
geschuldet.

10
    Etwaige Mehreinzahlungen aus einem höheren Versteigerungserlös sind von der Rücklagengebarung ausgenommen und
fließen daher in den Bundeshaushalt.

11
   Durch eine im Budgetbegleitgesetz vorgesehene Änderung der Straßenverkehrsordnung, sollen die Geldstrafen, die von der
Bundespolizei auf Bundesstraßen eingenommen werden, statt der derzeit gültigen Teilung von 80 % an die ASFINAG und 20 %
an das BMI, im Jahr 2019 einmalig im Verhältnis 70:30 geteilt werden.

                                                                                                                15 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

2.5       Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Ergebnishaushalts und die wesentlichen
Unterschiede zwischen dem Ergebnis- und dem Finanzierungshaushalt in den BVA-E 2018
und 2019 auf:

Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und Finanzierungshaushalt (Auszahlungen)

                                                                  ErgHH - Aufw.                        FinHH - Ausz.           Diff. EH-FH
 UG 41                                               vorl. Erf.     BVA-E    BVA-E        BVA-E          BVA-E    BVA-E      BVA-E BVA-E
                                         in Mio. EUR   2017          2018     2019      2018-2019         2018     2019       2018      2019
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                       3.566,4      5.797,3   6.064,1           4,6%     3.822,4   4.005,9 1.974,9 2.058,1
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                     66,9        71,5      71,9          0,6%         70,0     70,3        1,4      1,6
   davon
     Bezüge                                               51,6        55,2      55,5           0,5%        53,0      53,3       2,2       2,2
   Betrieblicher Sachaufwand (ohne Finanzaufwand)          61,1       79,2      78,8           -0,4%       75,7      75,2       3,5       3,6
   davon
     Aufwand für Werk leistungen                          45,5         59,3      58,9          -0,7%        55,9      55,3     3,4     3,6
   Auszahlungen / Aufwand für Finanzaufwand                 0,0         0,0       0,0           0,0%         0,0       0,0     0,0     0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                 3.438,4      5.646,7   5.913,3           4,7%     3.676,7   3.860,4 1.970,0 2.052,9
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger         156,3        195,3     200,2          2,5%        195,3     200,2     0,0     0,0
     an Unternehmen                                    3.279,8      5.446,5   5.708,3          4,8%      3.476,5   3.655,4 1.970,0 2.052,9
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                  25,4        19,6      19,5          -0,9%                          19,6    19,5
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                        8,4         8,6       8,6           0,3%                           8,6     8,6
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                 3,8        10,9      10,7          -1,8%                          10,9    10,7
   davon
     Abfertigungen                                          0,4        0,4       0,4         0,8%                                0,4     0,4
     Jubiläumszuwendungen                                   1,3        1,1       0,9       -17,7%                                1,1     0,9
     Sonstige                                               1,3        9,4       9,4         0,0%                                9,4     9,4
   Aufwand aus Wertberichtigungen                          13,2        0,1       0,1         0,0%                                0,1     0,1
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                                  2,8       2,6      -2,8    -2,6
   Sachanlagen                                                                                               2,8       2,6      -2,8    -2,6
   Immaterielle Vermögenswerte                                                                               0,0       0,0      -0,0    -0,0
   Beteiligungen                                                                                             0,0       0,0      -0,0    -0,0
 Darlehen und Vorschüsse                                                                                     0,2       0,2      -0,2    -0,2
   Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen                                                               0,0       0,0      -0,0    -0,0
   Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen                                                                    0,2       0,2      -0,2    -0,2
      Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt            3.591,8      5.816,9   6.083,5           4,6%     3.825,4   4.008,8   1.991,5 2.074,7

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen

Die Aufwendungen des Ergebnishaushalts liegen in den BVA-E 2018 und 2019 um
1.991,5 Mio. EUR                bzw.        2.074,7          Mio.         EUR           über        den        Auszahlungen              des
Finanzierungshaushalts.12 Dies ist mit Abstand der größte budgetierte Unterschied zwischen
den beiden Haushalten in allen Untergliederungen. Der Haupttreiber des Unterschieds in der
UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie ist aber die unterschiedliche Erfassung der
Annuitätenzuschüsse für Investitionen an die ÖBB-Infrastruktur AG (Teil der Transfers an
Unternehmen).

12
  Aufgrund des neuen ÖBB-Zuschussvertrags 2016 – 2021, welcher im Jahr 2017 geschlossen wurde, kommt es im Finanzjahr
2017 zu einem Sondereffekt im Ergebnishaushalt. Für eine Erläuterung wird auf die Budgetanalyse 2018 und 2019 des
Budgetdienstes verwiesen.

                                                                                                                                       16 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

Der Bund hat sich verpflichtet, einen Großteil der Investitionen der ÖBB-Infrastruktur AG über
langjährige Annuitätenzahlungen zu finanzieren (für Details siehe Pkt. 2.2). Um diese
zukünftigen Verpflichtungen periodengerecht darzustellen, werden im Ergebnishaushalt
neben      den      Aufwendungen           für    Instandhaltung         und      Betrieb     auch      die     jährlichen
Investitionsanteile des Bundes (80 % der ÖBB-Investitionen) inklusive der zukünftigen
Annuitätenzahlungen verbucht.13 Nicht im Ergebnishaushalt enthalten sind die nur im
Finanzierungshaushalt erfassten jährlichen Zahlungen für jene Verbindlichkeiten, die in der
Vergangenheit          eingegangen         wurden.       Die     Differenz       zwischen       Finanzierungs-          und
Ergebnishaushalt eines Jahres entspricht damit auch der Veränderung des Gesamtstandes
an Verbindlichkeiten.

Da diese Art der Finanzierung erst 2007 begonnen wurde, liegen die Auszahlungen im
Finanzierungshaushalt noch deutlich unter den Aufwendungen im Ergebnishaushalt. In den
kommenden Jahren werden die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt selbst bei konstanter
Investitionstätigkeit sukzessive und in einem beträchtlichen Ausmaß zulegen. Allein bis zum
Ende des neuen Rahmenplans steigen die Zahlungen für Annuitätenzuschüsse von 826 Mio.
EUR in 2018 auf 1.256 Mio. EUR in 2023.14

Wie auch in vielen anderen Untergliederungen ergeben sich kleinere Unterschiede durch
Rückstellungsbildung und durch über den Auszahlungen für Sachanlagen liegende
Abschreibungen von Sachanlagen.

13
   Im BRA werden die noch zu zahlenden Annuitäten für bereits getätigte Investitionen der ÖBB als Verbindlichkeiten verbucht.
Im BRA 2016 wurde diese Verbindlichkeit mit rd. 19,0 Mrd. EUR angegeben.

14
  Für die Vorbelastungen im Zusammenhang mit der Finanzierung für die ÖBB-Infrastruktur AG wird auf die Analyse des
Budgetdiensts zum Vorbelastungsgesetz ÖBB-Rahmenplan 2018 – 2023

                                                                                                                    17 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

3         Förderungen
In der nachstehenden Tabelle werden die Entwicklung der direkten Förderungen und die
wesentlichen Förderbereiche in den Jahren 2016 und 2017 dargestellt und die damals als
Förderung veranschlagten Konten für die Jahre 2018 und 2019 weitergeführt. Da dem
Budgetdienst für die Jahre 2018 und 2019 die erforderlichen Kontokennzeichnungen nicht zur
Verfügung gestellt wurden, kann eine Vollständigkeit und Richtigkeit nicht garantiert werden.

Direkte Förderungen

                                                                            Erfolg   vorl. Erf.            BVA-E
                                                             in Mio. EUR     2016      2017           2018       2019
 41-Verkehr, Innovation und Technologie                                       295,73    296,65         415,86     423,46
 41.02.01-Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr                            5,07       4,47          7,93       7,93
 davon Progr.Kombinierter Güterverk .Straße-Schiene-Schiff                      1,60       0,40          3,30       3,30
 41.02.02-Schiene                                                             225,96    231,40         230,10     233,10
 davon AG d.Wiener Lok albahnen, Inv.Förd.Beitr. (Vertr.)                       4,00       2,00          4,00       4,00
        Raab-Oedenb.-Ebenfu. EB AG,Inv.Förd.Beitr.(Vertr.)                      6,00       5,33          9,73       9,73
        Schienengüterverk ehrsförderung                                       116,08    122,08         112,00     115,00
        Zuschuss gemäß Schienenverbundvertrag                                  78,00      78,00         78,00      78,00
 41.02.03-Telekommunikation                                                    27,02      36,52        129,60     139,20
 davon FFG Breitband Austria 2020 Förderungen                                  27,02      36,51        129,60     139,20
 41.02.06-Wasser                                                               37,17      23,81         46,79      41,79
 davon HWS Eferdinger Beck en Absiedelung (zw)                                  6,80       0,00         15,00      10,00
        HWS Aggsbach Dorf (zw)                                                             0,00          8,75      10,67

Quellen: Förderungsberichte des Bundes für die Jahre 2014, 2015 und 2016, eigene Berechnungen

Die direkten Förderungen werden im BVA-E 2018 und 2019 mit 415,9 Mio. EUR bzw.
423,46 Mio. EUR veranschlagt. Im Vergleich mit dem vorl. Erfolg 2017 impliziert dies eine
deutliche Steigerung, die primär vom erwarteten Zahlungsanstieg bei den Fördermitteln für die
Breitbandinitiative          stammt.15       Aufgrund       von     Unsicherheiten          und     Verzögerungen     im
Projektfortschritt kam es bei den Förderungen im Bereich Wasser                                     zu einer deutlichen
Unterschreitung des BVA 2017 im vorläufigen Erfolg, und einer entsprechend deutlichen
Steigerung im BVA-E 2018. Die Erfolge der letzten Jahre lagen jedoch fast durchwegs, und
oftmals deutlich unter den Voranschlägen.

Die Förderungen in den Bereichen Schiene (v.a. Schienengüterverkehrsförderung und
Zuschuss zum U-Bahn-Bau in Wien) entwickeln sich auch in den kommenden Jahren
vergleichsweise kontinuierlich.

15
     Die Zuschüsse an die FFG für Administration des Projekts werden nicht als Förderung erfasst.

                                                                                                                  18 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

4         Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Planstellenverzeichnis16

 UG 41                                                           2015        2016         2017        2018         2019

 PLANSTELLEN
    Planstellen                                                      877         895          982       1.002          984
    PCP**)                                                       333.234     340.291      372.299     382.514      378.453
 PERSONALSTAND zum 31.12.
    VBÄ*)                                                            839         843        915        1.026        1.007
    PCP**)                                                       311.312     316.292   341.682         -            -
 Personalaufwand                                                      Erfolg         vorl. Erf.      BVA-E        BVA-E
    Aufwendungen im Ergebnishaushalt               in Mio. EUR      62,6        65,4       68,8          73,0         73,3

*) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der
gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen. Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“
(zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die jeweils zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts zu erreichen
sind. Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die
sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Für die
Jahre 2015 bis 2017 sind VBÄ-Istwerte, für 2018 und 2019 VBÄ-Zielwerte angegeben.

**) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum
Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten.

Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, aktuelle Personalpläne, Anlage IV „Personalplan“
zu den BFG-E 2018 und 2019, Ministerratsvortrag (12/24) vom 21. März 2018, eigene Berechnungen

16
     Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:

Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigungsäquivalent.

Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)         sind    Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ.

                                                                                                                    19 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

Für das Jahr 2018 sind im Personalplan der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie
1.002 Planstellen vorgesehen, wobei das gesamte Personal des BMVIT in der UG 41
verrechnet wird. Die Planstellen steigen gegenüber 2017 um insgesamt 20. Für 2019 sind im
Personalplan 984 Planstellen und somit Einsparungen von 18 Planstellen gegenüber 2018
vorgesehen.

In den BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 sind deutlich höhere Werte für die Planstellen
angegeben. Diese liegen 2017 bei 1.098 Stellen und sinken 2018 und 2019 auf 1.088 und
1.070 ab. Ab 2020 verbleibt die Zahl der Planstellen der UG 41-Verkehr, Innovation und
Technologie bei 1.051. Hintergrund dieser Abweichungen dürfte die Übergangsbestimmung
zur Einrichtung der Verkehrssicherheitsbehörde sein, wonach das BMVIT den Personalplan
im Jahr 2018 um 86 Planstellen überschreiten kann.

Daher zeigt sich auch eine etwas abweichende Entwicklung zu den Planstellen bei den VBÄ.
Diese steigen im Jahr 2018 von 915 auf 1.026 und stellen damit einen Anteil von über 100 %
der Planstellen dar.

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Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

5        Beteiligungen
Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Bericht über Beteiligungen des
Bundes (März 2018) enthält Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der
Beteiligungsunternehmen des Bundes. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der
der Untergliederung zugehörigen Unternehmen mit dem Bundesbudget auf und weist die
Anzahl ihrer Beschäftigten aus:

Zahlungsflüsse aus Beteiligungen

 UG 41                                                                      Erfolg     vor. Erf.          BVA-E       Ø Beschäf-
                                                          in Mio. EUR   2015      2016  2017          2018     2019   tigte 2016
 Auszahlungen gesamt                                                    4.770,8 4.965,1 5.063,7       5.056,8 5.215,9    in VZÄ
 Austria Tech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische
                                                                            2,4       2,5       3,4       2,9        2,9         40
 Maßnahmen GmbH
     laufende Transferzahlungen UG 34                                      1,2       1,1       2,3       1,4        1,4
     laufende Transferzahlungen UG 41                                      1,2       1,3       1,1       1,5        1,5
 Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH       13,0      13,3      13,5      13,7       14,0         997
     Luftfahrtbehördliche Tätigk eiten                                    13,0      13,3      13,5      13,7       14,0
 Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs AG (ASFINAG)                 3,0       3,0       1,3       3,0        3,0       2.630
 davon
     Katastrophenfonds                                                      3,0       3,0       1,3       3,0        3,0
 Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH                                   32,9      22,8      20,5      23,7       23,7        419
     Gemeinwirtschaftliche Leistungen                                      11,2         -         -         -          -
     Transferleistungen                                                    19,7      21,6      19,8      20,9       20,9
     Sonderanl., Inv. Förd. Beitr.                                          2,0       1,2       0,7       2,8        2,8
 Lokalbahn Lambach-Vorchdorf-Eggenberg AG                                   0,5       0,5       0,5       0,5        0,5          0
     Investitionszuschüsse                                                  0,5       0,5       0,5       0,5        0,5
 Österreichische Bundesbahnen-Holding AG                                4.676,7   4.881,4   4.987,5   4.952,5    5.111,3     41.054
     Eisenbahn Infrastruk tur                                           1.850,4   2.068,5   2.122,2   2.185,7    2.319,2
     Gemeinwirtschaftliche Leistungen                                     722,3     714,1     796,4     726,9      756,4
     Pensionen + Pflegegeld                                             2.104,1   2.098,9   2.068,9   2.039,9    2.035,7
 Schienen- Control Österr. Gesellschaft für
                                                                            0,4       0,5       0,4       0,5        0,5         17
 Schienenverkehrsmarktregulierung mbH
 Schieneninfrastruktur - DienstleistungsgmbH                                5,2       5,5       6,1        8,1        8,1        58
     Eisenbahn Infrastruk tur                                               5,2       5,5       6,1       8,1        8,1
 Via Donau - Österr. Wasserstraßen-GmbH                                    36,7      35,6      30,6      52,0       52,0        235
     Katastrophenfonds                                                     18,1      16,8       9,5      29,8       29,8
     Zahlungen gem. § 18 Abs. 1-3 WSG                                      15,1      15,4      17,6      19,0       19,0
     Personalausgaben/-auszahlungen                                         2,9       2,8       2,7       3,2        3,2
     Pensionen BeamtInnen                                                   0,5       0,6       0,8       n.v.       n.v.
 Einzahlungen gesamt                                                      490,9     478,1     454,3     552,9      544,5
 Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs AG (ASFINAG)                 96,0      90,2      70,0     170,0      165,0
 davon
     Erträge aus Kapitalbeteiligungen                                     95,0      90,0      70,0     170,0      165,0
     Liegenschaftsverk aufserlöse                                          0,9       0,2       n.v.      n.v.       n.v.
 Österreichische Bundesbahnen-Holding AG                                 388,6     381,6     377,9     377,0      373,7
     Pensionen BeamtInnen                                                388,6     381,6     377,9     377,0      373,7
 Via Donau - Österr. Wasserstraßen-GmbH                                    6,2       6,4        6,3       5,8        5,8
     Via Donau - ÖWG                                                       2,5       2,8       2,8       2,7        2,7
     Pensionen BeamtInnen                                                  0,8       0,8       0,7       n.v.       n.v.
     Ersätze                                                               2,9       2,8       2,7       3,2        3,2

Quelle: Bericht über Beteiligungen des Bundes, März 2018

Die mit Abstand größten Zahlungen der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie an eine
Ausgliederung gehen an den ÖBB-Konzern, und zwar größtenteils für Zuschüsse zur
Infrastruktur          und        die      gemeinwirtschaftlichen                 Leistungen          (jeweils         aus     dem
DB 41.02.02-„Schiene“). Die ebenfalls in der Tabelle angeführten Zahlungen für Pensionen

                                                                                                                             21 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

und Pflegegeld von ÖBB-BeamtInnen werden in der UG 23-Pensionen – Beamtinnen und
Beamte erfasst, dies gilt auch für die dazugehörigen Einzahlungen aus Sozialbeiträgen. Keine
Einzahlung in die UG 23 entstehen aus den Pensionsbeiträgen der nicht beamteten ÖBB-
Bediensteten.

Die UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie leistet aber auch höhere Zahlungen an einige
andere Beteiligungen, insbesondere an die Via Donau (DB 41.02.06-„Wasser“), die Graz-
Köflacher Bahn (DB 41.02.02-„Schiene“) oder die Austro Control (DB 41.02.05-„Luft“).

Der ASFINAG-Konzern finanziert sich hingegen durch eigene Erlöse (v.a. Maut und
Vignetten). Die Dividende der ASFINAG stellt die einzige größere einzahlungsseitige Position
der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie aus einer Beteiligung dar.

6        Rücklagen
Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2015, 2016 und 2017
sowie die im BVA-E 2018 und im BVA-E 2019 bereits budgetierten Rücklagenentnahmen aus.
Nach Entnahme der budgetierten Rücklagenverwendungen verbleibt Ende 2019 ein fiktiver
Rücklagenrest (der Budgetdienst weist darauf hin, dass sich dieser fiktive Rücklagenrest durch
eine      am    Jahresende           2018         und        2019     vorgenommene               Zuführung          von     positiven
Saldenabweichungen               zum         veranschlagten             Nettofinanzierungsbedarf                 sowie       allfällige
Rücklagenentnahmen 2018 und 2019 im Vollzug noch verändern wird).

Rücklagengebarung

 UG 41                                       Stand 31.12.      Veränderung vorl. Stand Budgetierte RL-Verwendung               Anteil RL-
                                                                                          BVA-E         BVA-E      Rücklagen Rest am
                                           2015       2016         2017      31.12.2017                                       BVA-E 2019
                             in Mio. EUR                                                   2018          2019        -rest
 Detailbudgetrücklagen                     1.762,26   1.738,38        -19,85    1.718,53
 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen         186,69     208,58       +23,51       232,08
                           Gesamtsumme     1.948,95   1.946,95         +3,66    1.950,61     -135,00       -145,00   1.670,61       41,7%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019

Die UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie verfügte Ende 2016 über Rücklagen
iHv 1.947 Mio. EUR, wovon 209 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen
entfallen, die primär Einzahlungen aus dem Katastrophenfonds betreffen. Im Jahr 2017 waren
die      Rücklagenzuführungen                aufgrund          des     geringeren          Bedarfs        an     Mitteln      für    die
Breitbandförderung leicht höher als die Rücklagenentnahmen, was per 31. Dezember 2017 zu
einem Rücklagenstand von 1.950,6 Mio. EUR führt.

                                                                                                                                22 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

Im BVA-E 2018 sind Rücklagenentnahmen iHv 135 Mio. EUR und im BVA-E 2019
iHv 145 Mio. EUR        für    die      Breitbandförderung       budgetiert.      Vorbehaltlich     allfälliger
Rücklagenzuführungen und geringerer Entnahmen zum Jahresende verbleibt dem BMVIT
damit ein Rücklagenrest von rd. 1.671 Mio. EUR.

7     Wirkungsorientierung

7.1     Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen auf
Ebene der Untergliederung im Überblick dargestellt.

Beim Wirkungsziel 3 („Gleichstellungsziel. Sicherstellung der Gendergerechtigkeit in der
Mobilität   sowie     eines     gleichen     Zugangs      von      Frauen      und    Männern      zu    allen
Verkehrsdienstleistungen“) wurden die Maßnahme und der Indikator geändert. Die anderen
beiden Wirkungsziele sowie ihre Maßnahmen und Indikatoren bleiben unverändert.

7.2     Einzelfeststellungen

Das Wirkungsziel 1 „Verbesserung der Verkehrssicherheit“ hat sich gegenüber dem
BVA 2017 nicht verändert, auch die zugehörige Maßnahme und die beiden Indikatoren sind
gleich geblieben. Die Kennzahlen sind rein Input getrieben, d.h. messen eher die Leistung,
und lassen einen klaren Konnex zum                     Wirkungsziel vermissen.            Der     Fokus auf
bewusstseinsbildende          Maßnahmen       erscheint     sehr      eng,   es   wären     komplementäre
Maßnahmen anzudenken (vgl. die Kennzahl des BMI: „Anzahl der Verkehrsunfälle mit
Personenschaden“).

Wirkungsziel 2 („Sicherung der Mobilität von Menschen, Gütern und Informationen unter
Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit“) ist sehr breit
angelegt. Die Kennzahlen sind auf die Messung der Dimension ökologischer Nachhaltigkeit
ausgerichtet, die im Wirkungsziel ebenfalls genannten Bereiche soziale und wirtschaftlicher
Nachhaltigkeit      werden      nicht     erfasst.   Auch       ein    Konnex        zu   Information     und
Informationsinfrastruktur (Stichwort: Breitband) fehlt vollkommen. Die Kennzahl 41.2.1 „Anteil
schadstoffarmer Lastkraftwagen (LKW) an der Gesamtfahrleistung“ verbessert sich, solange
die Flotte schadstoffarmer LKWs schneller wächst als die Zahl der schadstoffreichen.

                                                                                                        23 / 27
Budgetdienst – Untergliederung 41-Verkehr, Innovation und Technologie

Mit dem Wirkungsziel 3 wird die „Sicherstellung der Gendergerechtigkeit in der Mobilität
sowie eines gleichen Zugangs von Frauen und Männern zu allen Verkehrsdienstleistungen“
verfolgt. Das Gleichstellungsziel ist somit nach außen gerichtet. Die vormalige Maßnahme zur
Durchführung von Genderanalysen ist gemeinsam mit dem Indikator 41.3.1 „Durchgeführte
Genderanalysen“ entfallen. Mit der neuen Maßnahme wird die Durchführung eines
spezifischen Trainings zur Schärfung der Genderkompetenz fokussiert, insbesondere im
Bereich der Verkehrsplanung und -steuerung. Die neue Maßnahme ist zu begrüßen, der
Indikator „Anteil an Personen mit Genderkompetenz, die in der Verkehrsplanung
und -steuerung im bmvit tätig sind„ misst die externe Wirkung aber höchstens indirekt.

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