US-Wahlkampf Trump vs. Biden und worauf die Märkte sich einstellen müssen
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Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. What’s hot? US-Wahlkampf Trump vs. Biden und worauf die Märkte sich einstellen müssen David Oelzant, Andreas Schiller, Frank Thumet, Nina Neubauer-Kukic, Leopold Salcher, Connie Gaisbauer, Franz Zobl Finanzanalysten, RBI Wien Valentin Hofstätter Editor, RBI Wien
Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. Diese Präsentation dient zu Informationszwecken. Die Präsentation ist weder ein öffentliches Angebot noch eine Einladung zur Angebotsstellung im Sinne des KMG, des Börsegesetzes oder eines vergleichbaren ausländischen Gesetzes. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich eines solchen Finanzproduktes hat auf der Grundlage eines genehmigten und veröffentlichten Prospektes zu erfolgen und nicht auf der Grundlage dieser Präsentation. Diese Präsentation ist keine persönliche Empfehlung / Anlageberatung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Die Präsentation stellt keine Grundlage irgendeines Vertrages oder einer Verpflichtung dar. Die Präsentation stellt keinen Ersatz für die erforderliche Beratung für den Kauf oder Verkauf eines Finanzproduktes dar. Eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung kann bei Ihrem Bankberater eingeholt werden. Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 2
Biden vs. Trump Umfragewerte & Swing States Nationaler Umfragedurchschnitt Biden vs. Trump in Swingstates Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. 52 8 7 50 6 Biden 5 48 4 46 3 2 44 1 0 42 -1 Trump 40 -2 FL IA OH MN AZ WI NC GA PA 27.Feb 27.Mär 25.Apr 24.Mai 22.Jun 21.Jul Biden Trump Quelle: fivethirtyeight.com, RBI/Raiffeisen Research, Stand 16.08.2020 Quelle: fivethirtyeight.com, RBI/Raiffeisen Research Mit Start der Covid-19-Pandemie hat sich das zunächst knappe Rennen um die Präsidentschaft deutlich zu Gunsten Joe Bidens verschoben. Seit die Infektionszahlen Anfang Juni sich in den gesamten USA erhöhten setzen auch die Buchmacher auf einen Sieg Bidens im Herbst. Dieser Sieg dürfte dann auch mit einem von Demokraten dominierten Senat und Repräsentantenhaus einhergehen. Joe Biden gilt zwar als moderat, aber um seine Politik durchsetzen zu können würde er dem linken Flügel der Demokraten Zugeständnisse machen müssen. Seine Vizekandidatin Kamala Harris gilt zwar ebenfalls dank ihrer Vergangenheit als Generalstaatsanwältin als eher moderat, stimmte aber nur in 16,2 % der Fälle mit Donald Trump (Sanders: 14,2 %, Warren 13,6 %). Wir wollen uns hier die Kernpunkte des Wahlprogramms ansehen und die möglichen Auswirkungen auf die Märkte im Fall dass Joe Biden gewinnt. Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 3
Trump und Covid-19 Krisenmanagement und Zustimmungswerte Trump Covid-19 Politik Wie besorgt sind Sie um die Wirtschaft Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. 60 80 55 70 60 50 50 45 40 40 30 35 20 30 10 25 0 04.Feb 04.Mär 04.Apr 04.Mai 04.Jun 04.Jul 29.Jän 29.Feb 31.Mär 01.Mai 01.Jun 02.Jul 02.Aug Approve Disapprove very somewhat not very not at all Quelle: fivethirtyeight.com, YouGov, RBI/Raiffeisen Research Quelle: fivethirtyeight.com, Morning Consult, RBI/Raiffeisen Research Eines der Hauptthemen für die Präsidentschaftswahl im November ist klarerweise die Covid-19-Pandemie und der Umgang der Regierung Trump damit, sowie die wirtschaftlichen Konsequenzen. Hier sieht man auch ganz klar, dass die Umfragewerte Donald Trumps eindeutig mit der Sorge um die (eigene) wirtschaftliche Situation der Wähler einhergehen, wahrscheinlich sogar mehr als mit Infektions- oder Todeszahlen. Sollte sich die Situation hier gegen Herbst entspannen könnte das die Chancen Trumps doch noch einmal deutlich verbessern. Wichtig festzuhalten hierbei ist, dass die Zustimmung zu Trumps Covid-19-Politik bei Republikanern zurzeit rund 80 % beträgt, bei Demokraten rund 11 % und bei „Unabhängigen“ nur ~ 33 %, was für Swingstates nicht unwesentlich ist. Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 4
Biden vs. Clinton Hat Trump schon verloren oder nochmals 2016? Umfrage Ø Vorsprung 84 Tage vor Wahl Anteile an Wählern mit negativer Meinung Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. 90% 2020 Biden + 8,3 78% 2016 Clinton, H. + 6,6 80% 71% 2012 Obama + 0,5 70% 2008 Obama + 2,6 60% 51% 2004 Kerry + 2,5 50% 40% 2000 Bush + 10,0 40% 35% 31% 1996 Clinton, B. + 11,3 30% 1992 Clinton, B. + 20,1 20% 9% 1988 Dukakis + 5,6 10% 5% 1984 Reagan + 16,0 0% 1980 Reagan + 22,1 All Voters Democrats Independents Republicans 1976 Carter + 26,6 Biden Clinton Quelle: fivethirtyeight.com, RBI/Raiffeisen Research Quelle: Morning Consult, RBI/Raiffeisen Research, registrierte Wähler, 4.8-6.8.2016 und 31.7-2.8.2020 Mit derart schlechten Umfragewerten stellt sich die Frage ob Donald Trump überhaupt eine Chance hat. Seinen Maßnahmen gegen die Briefwahl und USPS zufolge dürfte er selbst Zweifel haben. Vielen Beobachtern dürfte aber die Wahl 2016 im Gedächtnis geblieben sein, bei der Hillary Clinton ebenfalls frühzeitig von Umfragen zur Siegerin gekrönt wurde. Joe Biden hat zwar deutlich bessere Umfrage- und Zustimmungswerte, als Hillary Clinton sie zu ihrer besten Zeit hatte, jedoch wurde Bidens Vorsprung über die letzten Wochen mit einer Verbesserung der Covid-19 Situation gerade in den Swing States (die vorhin genannten machen 135 Wahlmänner aus, 270 werden benötigt) wieder kleiner. Ein knapper werdendes Rennen würde Richtung November auch nochmal für zusätzliche Volatilität in den Märkten sorgen. Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 5
Joe’s Vision: Themen-Schwerpunkte Bidens Politik Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. Klimapolitik – Green New Deal Steuersystem wird progressiver • Netto-Treibhausgasemissionen werden bis 2050 • Körperschaftssteuer wird von 21 auf 28 % erhöht, auf Null gesenkt. Verpflichtung zum Pariser Mindeststeuersatz von 15 % eingeführt und erhöhter Klimaabkommen von 2015. Steuersatz auf Gewinne von Auslandstöchtern (21 %) • Keine neuen Öl- und Gasförderungen auf • Progressivere Einkommenssteuern: Erhöhung des öffentlicher Fläche oder Offshore. Keine Spitzensteuersatzes auf 39,6 %, Änderungen der staatlichen Subventionen fossiler Brennstoffe. Besteuerung von Kapitaleinkommen im Erbfall und Atomkraft jedoch als Teil der Klimastrategie. für Spitzenverdiener. • Globale Klimaziele als zentraler Aspekt der • ‘Donut Hole’ bei Sozialversicherungsbeiträgen: nun Außen- und Handelspolitik der USA. auch auf Einkommen über USD 400.000 (12,4 %) Wirtschaftspolitik = Klimapolitik Gesundheit – Obamacare 2.0 • Investitionsvolumen von USD 2 Bill. über 4 Jahre • Ausweitung des Affordable Care Act (Obamacare). um Klimaziele zu erreichen. • Schaffung einer staatlichen, günstigeren Alternative • Investitionen in Infrastruktur, Autoindustrie, zu privaten Krankenversicherungen (ähnlich zu öffentlicher Transport, Wohnbau, Technologie. Medicare). Erweiterte Deckung für Personen mit • Klimafreundliche Transformation als Chance niedrigem Einkommen. zukunftsträchtige Wertschöpfungsketten in den • Steuerliche Absetzbeträge werden erweitert: max. USA zu verankern. 8,5 % des Haushaltseinkommens müssen für die • Fokus auch auf positive Beschäftigungseffekte. Krankenversicherung aufgewendet werden. Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 6
Joe’s Vision: Fiskalische und wirtschaftliche Effekte Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. Fiskalische Auswirkungen Makroökonomische Auswirkungen • Bidens Steuerreform würde zusätzliche • Ohne Berücksichtigung der Steuerverwendung Einnahmen zwischen USD 2,7 und 3,1 Bill. mit sich würde Bidens Steuerreform zu einer langfristigen bringen (Zeitraum: 2021-2030; berücksichtigt Verringerung der Wirtschaftsleistung zwischen Zweitrundeneffekte). 1 bis 1,2 % des BIPs. 0,2 und 1,5 % führen. • Der größte Teil entfällt auf Unternehmen (USD 1,6 • Dem liegt ein sinkendes Arbeitsangebot sowie bis 1,9 Bill.) gefolgt von Spitzenverdienern (USD ein Rückgang des Kapitalstocks zugrunde, 1,0 bis 1,2 Bill.) und den Änderungen bei welche durch eine effiziente Mittelverwendung Sozialversicherungsbeiträgen (USD 0,8 bis 1,0 Bill.). der zusätzlichen Staatseinnahmen kompensiert • Das Einkommen nach Steuern würde sich für die werden müssten. obersten 1 % der Einkommensverteilung um • Demnach werden die langfristigen zwischen 13 und 18 % verringern und nur 0,2 bis ökonomischem Effekte auch davon abhängen, 0,6 % für die untersten 25 %. ob in den Wirtschaftsbereichen des Green New • Aufgrund der zusätzlichen Ausgaben für den Deals genügend Anreize für private Investitionen Green New Deal (USD 2 Bill.) und das geschaffen werden können. Gesundheitswesen (USD 0,8 Bill.) ist jedoch von • Trumps Körperschaftssteuersenkung (Tax Cuts keiner substantiellen Verbesserung der US and Jobs Act) konnte das Investitionswachstum Staatsschuldendynamik auszugehen. beispielsweise nicht wesentlich beschleunigen. Quelle: CRFB, RBI/Raiffeisen Research Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 7
IT: Biden wäre die größere Bedrohung Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. Anitrust – Zerschlagung von US Big Tech Datenschutz und Regulierung (Social Media) • Die Trump-Administration führt und führte • Sowohl Biden als auch Trump haben Social-Media- weitreichende kartellrechtliche Untersuchungen Unternehmen wegen ihres Umgangs mit politischen der großen Technologieunternehmen durch Inhalten stark kritisiert • Sowohol Trump als auch Biden haben Gedanken • Trump wie auch Biden möchten ein Bundesgesetz, über mögliche Zerschlagungen von großen und das Online-Plattformen weitgehend von der marktbeherrschenden US-Technologie-Unter- gesetzlichen Haftung für das von ihren Nutzern nehmen öffentlich angestellt (Biden vehementer) gepostete Material befreit, zumindest abändern • Beide Kandidaten sind aber inzwischen von ihren • Biden tritt für strenge Datenschutz-Standards ein, Extrem-Forderungen zumindest abgerückt ähnlich jenen der EU (GDPR) Neue und höhere Steuern Infrastrukturausgaben & Immigration • Biden will eine Mindestkörperschaftssteuer auf • Biden plant umfangreiche Investitionen in die Buchgewinne einführen und den Steuersatz für Technologie-Infrastruktur – konkret in die GILTIs (globale immaterielle niedrig besteuerte Verbesserungen der ruralen Telekom-Infrastruktur Einkommen von ausländischen US- (geringe Abweichungen zu Trump-Vorhaben) Tochtergesellschaften) verdoppeln • Kernpunkt soll dabei die bessere Internet-Versorgung • Der demokratische Kandidat unterstützt die der Bevölkerung mit höheren Bandbreiten sein OECD/G20-Initiative "Base Erosion and Profit • Biden ist deutlich offener bei Einreise-Visas für IT- Shifting" (BEPS), wonach multinationale Experten Unternehmen eine Mindeststeuer zahlen sollten Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 8
Trump vs. Biden: Auswirkungen auf IT-Subsektoren Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. “America first” & Jobs in USA Trump´s Kampf gegen China • “Made in USA” – Die Trump-Administration • Trump führt einen regelrechten Krieg gegen Huawei umwirbt Hardware- und Halbleiter-Unternehmen, und eine Reihe anderer Unternehmen aus dem Produktionskapazitäten in den USA auf- und Telekominfrastruktur- und IT-Sektor (Strafzölle, auszubauen Verfügungen) wegen der Bedrohung der nationalen • TSMC baut Werk in USA (Arizona; 1.600 Jobs Sicherheit sollen bis 2024 entstehen), Apple fertigt das Mac • Zuletzt kamen neue Opfer dazu: WeChat Pro mittlerweile in Texas (Kommunikations- und Bezahl-Plattform von • Intel und Samsung könnten bald mit Tencent), TikTok (Video- und Social Media-Plattform) Ankündigungen folgen und zuletzt auch Alibaba “Pro-Trump” Sektoren “Pro-Biden” Sektoren • Software: Positiv in Bezug auf Steuern, da alle • IT-Dienstleistungen: Positives in Bezug auf die Software-Firmen in den USA stark exponiert sind Flexibilität der Einwanderung • Zahlungen: Positiv in Bezug auf Steuern und • Telekom-Equipment: Positiv im Hinblick auf eine kartellrechtlichem Risiko stärkere Förderung von Breitband und 5G in • Internet: Potenziell positiv in Bezug auf mehr ländlichen Gebieten Regulierung oder Besteuerung • Halbleiter: Positiv im Sinne einer leichten Entspannung mit China unter einem Präsidenten Biden Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 9
Gesundheit: Wann kommt der Impfstoff gegen COVID-19? Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. Wir denken, dass dem Timing des Impfstoffs im Wahlkampf tatsächlich eine entscheidende Rolle zukommt. Ein so genanntes FDA panel (Ausschuss der US-Arzneimittelzulassungsbehörde) ist vorläufig für den 22. Oktober anberaumt. Experten sollen hier beraten, ob es im Rahmen der Emergency Use Authorization bereits zu einer Zulassung bei Risikopatienten kommen kann. Es scheint daher unwahrscheinlich, dass die Pharmabranche sehr harsche Maßnahmen zu spüren bekommt. Die meisten große Pharmakonzerne (Pfizer, Johnson & Johnson, Merck & Co, GlaxoSmithKline, Sanofi, AstraZeneca…) haben im Kampf gegen das Virus signifikante Ressourcen mobilisiert und wollen den Impfstoffe zum Selbstkostenpreis oder einem moderaten Preis abgeben (in den USA pro Dosis zwischen USD 4 und 25). Konkret schweben Biden unter anderem folgende Ideen vor: ▪ Mehr Staatsbürgern Zugang zu Gesundheitsversorgung bieten - basierend auf dem Affordable Care Act (Obamacare). ▪ Medicare Versorgung bereits ab 60 Jahren (anstatt bisher ab 65) ▪ Den Kauf von Medikamenten aus anderen Staaten ermöglichen. Medikamenten sind in vielen anderen Nationen billiger, allerdings kann das dort dann zu Versorgungsengpässen führen. ▪ Preiserhöhungen bei Medikamenten an die Inflation koppeln. Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 10
Energiesektor – Öl &Gas Bidens Umweltpolitik als nächste große Belastung? US-Ölmarkt Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. 22 000 Bisherige Entwicklung am US-Ölmarkt: Monatswerte in Tsd. Fass/Tag Ölproduktion in den USA bis zur Covid-19-Krise angetrieben von 18 000 steigender Schieferölproduktion mit starkem Wachstum 14 000 Ölnachfrage stabil bis zum durch die Covid-19-Krise ausgelösten heftigen Nachfrageeinbruch 10 000 Biden möchte: Keine neuen Öl- und Gasförderungen auf öffentlicher Fläche 6 000 oder Offshore. Keine staatlichen Subventionen fossiler Brennstoffe. Nettotreibhausgas-Emissionen auf 0 senken bis 2050 2 000 (siehe Joe´s Vision: Green New Deal) Jän.14 Apr.15 Jul.16 Okt.17 Jän.19 Apr.20 US-Rohöl-Produktion US-Schieferöl-Produktion Dies hätte folgende Auswirkungen auf den Energiesektor… US-Verbrauch Öl und Gas Quelle: EIA, RBI/Raiffeisen Research US-(Schiefer-)Öl-Industrie Globale Öl-Industrie (ex-USA) Zusätzlich zum Stopp von neuen Förderungen auf Andere Produzenten könnten die wegfallende/ fehlende öffentlichen Flächen könnten schärfere Umweltauflagen US-(Schieferöl-) Produktion ersetzen (OPEC+, IOCs) den wegen der Covid-19-Pandemie Kurzfristig Niedrigeres Ölangebot könnte die Ölpreisentwicklung bereits angeschlagenen US-Öl-Sektor (besonders stabilisieren Schieferöl) zusätzlich belasten und das Produktionswachstum nachhaltig beenden Förderung nachhaltiger Energien und Infrastruktur könnte die Entwicklung der Ölnachfrage mittelfristig schwächen Mittelfristig Green New Deal bietet Chancen für Versorger bzw. Ölunternehmen im Bereich erneuerbare Energien den internationalen Ölmarkt kurzfristig entlasten, mittelfristig Bidens Vorhaben die bereits angeschlagene US-Ölindustrie zusätzlich aber ebenfalls durch die Dekarbonisierung belasten, könnten… belasten, Chancen bei erneuerbaren Energien Chancen bei erneuerbaren Energien Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 11
Bidens Green New Deal Infrastruktur, Green Energy und der Automobilsektor Green New Deal - Saubere Energie Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. Autosektor • Investitionen von USD 2.000 Mrd. für saubere Energie und • Eine Million neuer Arbeitsplätze im Automobilsektor, -zulieferer Infrastruktur sowie -infrastruktur • 100 % saubere Energie und Netto-Null-Emissionen bis 2050 • Fokus soll auf in den USA hergestellten Elektroautos (EV) • Bis 2035 emissionsfreie Stromversorgung liegen, die mit in USA generierten Strom versorgt werden • Steuervorteile um Energieeffizienz und saubere Energie zu fördern • Staatliche Auto-Flotte auf EV umstellen • Private Investitionen in saubere Energien fördern • Rabatte u.ä. für Konsumenten, die auf in USA hergestellte • „Energieeffizienz und saubere Energie Standards“ (EECES) für Elektroautos umsteigen Versorger und Netzbetreiber • Anreize für Hersteller, ihre Fabriken sowie Produkte und • Vier Mio. Gebäude sollen über vier Jahre energieeffizienter Infrastruktur emissionsfrei zu gestalten gemacht werden • Öffentliche Investitionen in Auto-Infrastruktur • Forschung in Batterietechnologie Infrastruktur/Transport • Bis 2030 alle in den USA hergestellten Autobusse emissionsfrei • Emissionsfreier öffentlicher Transport für Städte mit über 100.000 Einwohner Sektoren, die von Bidens Sieg profitieren • Verbesserungen von Autobahnen, Straßen und Brücken • Energieversorger mit sauberer Energiegewinnung • Ausbau von Schieneninfrastruktur • Industriesektor (v.a. Bau- und Ausrüstung) und Transport • Sauberes Wasser – bessere und saubere Wasserleitungen etc. (Schienennetz und emissionsfreier Transport) – jedoch langfristige Betrachtung • Breitbandinternet für jeden US-Bürger • Automobilhersteller, die führend in der Herstellung von Elektroautos sind, sowie Unternehmen, die in der Batterieforschung vorne liegen Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 12
Aktienmarkt USA vs. EUROPA Entwicklung seit der Wahl von Donald Trump Performance seit der Wahl von D. Trump 21,4 % p.a. Bewertungsvergleich Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. 4 200 3 180 2 13,0 % p.a. 160 1 140 0 6,1 % p.a. -1 120 -2 100 -3 01/17 07/17 01/18 07/18 01/19 07/19 01/20 07/20 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 S&P 500 S&P 500 Nasdaq Comp. NASDAQ Comp +/- 1 Std-Abweichung STOXX Europe 600 STOXX Europe 600 +/- 2 Std-Abweichungen Performance auf EUR-Basis sowie rebasiert auf 100; Startdatum: 08.11.2016 Gleichgewichtetes Bewertungsmodell aus Forward KCV, KBV, KUV & KGV Quelle: Thomson Reuters, RBI/Raiffeisen RESEARCH Quelle: Bloomberg, RBI/Raiffeisen RESEARCH Letztes Update: 18.08.2020 um 09:34:34 Letztes Update: 18.08.2020 um 09:34:55 • Betrachtet man den linken Chart, so ist schnell ersichtlich wie stark Europa performancemäßig den USA seit der Wahl von Trump hinterherhinkt. So erzielte der breite S&P 500 mehr als die doppelte Performance von Europa und der Technologieindex Nasdaq sogar mehr als dreifache – wohlgemerkt auf EUR- Basis. • Dies hat mehrere Gründe, wobei die zwei bedeutensten Katalysatoren vor allem die Trump‘sche Steuerreform, welche die Gewinne von Corporate- Amerika deutlich nach oben gepusht hat, sowie der hohe Tech-Anteil in den US-Indizes ist. • Die Kehrseite der Medaille ist aber, dass sich diese Entwicklung naturgemäß in der Bewertung widerspiegelt. Unser gleichgewichtetes Bewertungsmodell weist zwar alle drei Indizes als verhältnismäßig teuer aus, allerdings ist der Technologie- und Healthcare-Anteil in den US-Indizes massiv höher als in Europa, wodurch eine ausgeprägte Gewinnsteigerung im Zuge der zu erwartenden zyklischen Erholung im Verlauf 2021 wenig wahrscheinlich erscheint. Demgemäß dürfte die Bewertung in den USA auf hohen Niveau (aktuell 3,2 und 3,6 Standardabweichungen über dem lfr. Schnitt!) verharren, während in Europa aufgrund der hohen Gewichtung der klassisch zyklischen Sektoren die zukünftigen Gewinne 2021 vermutlich stärker nach oben aufholen werden, was auch die Bewertung (aktuell 1,8 Standardabweichungen) stärker reduzieren dürfte. Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 13
Aktienmarkt: S&P 500 Technologie und Gesundheit als Kurstreiber Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. 30 % 7,5% 2,5% 14,8% 20 % 11,8% 2,9% 10 % 2,1% 0% 13,8% -10 % -20 % 2,4% 33,0% 9,2% -30 % Def. Konsum Grundstoffe Versorger -40 % Grundstoffe Gesundheit Immobilien Energie Zykl. Konsum Defensiver Industrie Versorger Zyklischer Industrie Telekom Konsum Konsum Energie Finanz Finanz Technologie IT Gesundheit Telekom Periode: 31.12.2019 - 13.08.2020; in lokaler Währung und auf Preisindex-Basis Klassifizierung nach TRBC; Sektorgewicht basiert auf aggregierter Marktkapitalisierung Quelle: Thomson Reuters, RBI/Raiffeisen RESEARCH Quelle: Bloomberg, Thomson Reuters, RBI/Raiffeisen RESEARCH Letztes Update: 18.08.2020 um 09:35:46 Letztes Update: 18.08.2020 um 09:35:25 • Gemäß der Sektorklassifizierung von Thomson Reuters (TRBC) weist der IT-Sektor mit 33 % das höchste Gewicht auf, gefolgt vom zykl. Konsum sowie Gesundheit. Insgesamt weisen die drei Sektoren ein Indexgewicht von knapp 62 % auf. • Beim Performancevergleich haben ebenfalls die Technologieaktien (auch im zykl. Konsum tummeln sich mittlerweile „IT- Aktien“ wie Amazon etc.) ganz klar die Nase vorne und auch der Gesundheitssektor ist ganz vorne dabei. Insbesondere die Corona-Krise hat diesen hoch gewichteten und performancemäßig bisher sehr gut gelaufenen Sektoren in die Hände gespielt. Dies beginnt in Pandemie-Zeiten vor allem bei Gesundheitsprodukten und – leistungen sowie aufgrund des Lockdowns beim verstärkten Online Shopping, Tech-ausrüstung für Homeoffice, Online-Unterhaltung bzw. Internetdienste. Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 14
Bidens Steueranhebungspläne wird bei den Gewinnerwartungen für Revisionen nach unten sorgen Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. 30 % 30 % GW 2018 GW 2021 26,9 % 24,0 % 20 % 20 % GW 2017 16,6 % GW 2022 11,8 % 10 % 10 % GW 2019 1,1 % 0% 0% -10 % -10 % GW 2020 -20,0 % -20 % -20 % -30 % -30 % 01/17 07/17 01/18 07/18 01/19 07/19 01/20 01/20 02/20 03/20 04/20 05/20 06/20 07/20 08/20 09/20 Basierend auf den Analysten-Konsensschätzungen für die S&P 500 EPS Basierend auf den Analysten-Konsensschätzungen für die S&P 500 EPS Quelle: Thomson Reuters, RBI/Raiffeisen RESEARCH Quelle: Thomson Reuters, RBI/Raiffeisen RESEARCH Letztes Update: 18.08.2020 um 09:01:04 Letztes Update: 18.08.2020 um 09:01:15 • Nachdem wir die wichtigsten Parameter der S&P 500 Entwicklung beleuchtet haben, stellt sich nun die Frage welche Auswirkungen – neben den Sektor spezifischen Implikationen – ein Wahlsieg von J. Biden auf den breiten US-Aktienmarkt haben wird. • Hier ist vor allem die geplante Anhebung der Unternehmensbesteuerung von aktuell 21 % auf 28 % zu erwähnen. Konnten beim S&P 500 die Unternehmensgewinne im Aggregat (linker Chart, Gewinnwachstum 2018 – gelbe Linie) im Zuge der Trump‘schen Steuersenkung von 35 % auf 21 % um ca. 12 Prozentpunkte auf 24 % zulegen, so wird die Biden‘sche Steueranhebung den umgekehrten Effekt haben. Gemäß der Annahme, dass die Erhöhung 2021 beschlossen und 2022 in Kraft tritt, so dürfte der Gewinnzuwachs 2021 im Zuge der erwarteten zyklischen Erholung noch relativ „unbeschadet“ vonstatten gehen, während der unterstellte Gewinnzuwachs 2022 (rechter Chart, blaue Linie) wohl Revisionen Richtung Süden ausgesetzt sein wird. • In Anbetracht der hohen Bewertung sowie der bisher sehr guten Entwicklung der Internet/IT-Aktien dürfte sich eine niedrigere Gewinnentwicklung gemeinsam mit den zuvor bereits angesprochenen Sektor Implikationen wohl bremsend auf die Kursentwicklung des S&P 500 auswirken. Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 15
Risikohinweise und Aufklärungen Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. Warnhinweise Die Zahlenangaben zur Wertentwicklung beziehen sich auf die Vergangenheit. Die vergangene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse und Entwicklungen eines Finanzinstruments, eines Finanzindexes oder einer Wertpapierdienstleistung. Dies gilt insbesondere, falls das Finanzinstrument, der Finanzindex oder die Wertpapierdienstleistung seit weniger als 12 Monaten angeboten wird. Insbesondere ist dann dieser besonders kurze Vergleichszeitraum kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. ▪ Die Wertentwicklung eines Finanzinstrumentes, eines Finanzindexes oder einer Wertpapierdienstleistung wird durch Provisionen, Gebühren und andere Entgelte reduziert, die von den individuellen Umständen des Investors abhängen. ▪ Infolge von Währungsschwankungen kann das Veranlagungsergebnis eines Finanzinstruments sowie einer Finanz- oder Wertpapierdienstleistung steigen oder fallen. ▪ Prognosen zu zukünftigen Entwicklungen beruhen auf reinen Schätzungen und Annahmen. Die tatsächliche zukünftige Entwicklung kann von der Prognose abweichen. Prognosen sind daher kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse und Entwicklungen eines Finanzinstruments, eines Finanzindexes oder einer Wertpapierdienstleistung. Die in dieser Publikation allfällig enthaltenen und als solche bezeichneten Informationen/Empfehlungen von Analysten aus Tochterbanken der RBI oder der Raiffeisen Centrobank AG („RCB“) werden unter der Verantwortung der RBI unverändert weitergegeben. Eine Darstellung der Konzepte und Methoden, die bei der Erstellung von Finanzanalysen angewendet werden, ist verfügbar unter: www.raiffeisenresearch.com/concept_and_methods Detaillierte Information zur Sensitivitätsanalyse (Verfahren zur Prüfung der Stabilität der in Zusammenhang mit Finanzanalysen unter Umständen getätigten Annahmen) sind unter folgendem Link zu finden: www.raiffeisenresearch.com/sensitivity_analysis Offenlegung von Umständen und Interessen, die die Objektivität der RBI gefährden könnten: www.raiffeisenresearch.com/disclosuresobjectivity 16
Risikohinweise und Aufklärungen Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. Verteilung aller Empfehlungen für die dem Erstellungsdatum der Publikation vorhergehenden 12 Monate (Spalte A) sowie die Verteilung der Empfehlungen, in deren Zusammenhang in den letzten 12 Monaten Wertpapierdienstleistungen gemäß Anhang I Abschnitte A (Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten) und B (Nebendienstleistungen) der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates („Spezielle Dienstleistungen”) erbracht wurden (Spalte B). Spalte A Spalte B Basis: Alle Empfehlungen aller Basis: Empfehlungen von Finanzinstrumenten aller Anlageempfehlung Finanzinstrumente Emittenten, für die in den letzten 12 Monaten „Spezielle (vorhergehende 12 Monate) Dienstleistungen” erbracht wurden Kauf-Empfehlungen 50,0 % 51,5 % Halten-Empfehlungen 38,7 % 18,2 % Verkaufs-Empfehlungen 11,3 % 30,3 % Detailed information on recommendations concerning financial instruments or issuers disseminated during a period of 12 month prior to this publication (acc. to Art. 4 (1) i) Commission Delegated Regulation (EU) 2016/958 of 9.3.2016) is available under: https://raiffeisenresearch.com/web/rbi-research-portal/recommendation_history 17
Disclaimer Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. Für die Erstellung dieser Publikation verantwortlich: Raiffeisen Bank International AG („RBI“) Die RBI ist ein Kreditinstitut gemäß § 1 Bankwesengesetz (BWG) mit dem Firmensitz Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich. Raiffeisen RESEARCH ist eine Organisationseinheit der RBI. Zuständige Aufsichtsbehörde: Als ein Kreditinstitut gemäß § 1 Bankwesengesetz (BWG) unterliegt die Raiffeisen Bank International AG („RBI“) der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank. Darüber hinaus unterliegt die RBI der behördlichen Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB), die diese innerhalb eines Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) wahrnimmt, der aus der EZB und den nationalen zuständigen Behörden besteht (Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates – SSM-Verordnung). Verweise auf gesetzliche Normen beziehen sich auf solche der Republik Österreich, soweit nicht ausdrücklich anders angeführt. Dieses Dokument dient zu Informationszwecken und darf nicht ohne Zustimmung der RBI vervielfältigt oder an andere Personen weiterverteilt werden. Dieses Dokument ist weder ein Angebot, noch eine Einladung zur Angebotsstellung, noch ein Prospekt im Sinne des KMG oder des Börsegesetzes oder eines vergleichbaren ausländischen Gesetzes. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich eines Finanzinstruments, eines Finanzproduktes oder einer Veranlagung (alle nachfolgend „Produkt“) hat auf Grundlage eines genehmigten und veröffentlichten Prospektes oder der vollständigen Dokumentation des entsprechenden Produkts zu erfolgen und nicht auf Grundlage dieses Dokuments. Dieses Dokument ist keine persönliche Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Weder dieses Dokument noch seine Bestandteile bilden die Grundlage irgendeines Vertrages oder einer Verpflichtung irgendeiner Art. Dieses Dokument stellt keinen Ersatz für die erforderliche Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments, eines Finanzproduktes oder einer Veranlagung dar. Eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf eines der genannten Produkte kann bei Ihrem Bankberater eingeholt werden. Diese Analyse basiert auf grundsätzlich allgemein zugänglichen Informationen und nicht auf vertraulichen Informationen, die dem unmittelbaren Verfasser der Analyse ausschließlich aufgrund der Kundenbeziehung zu einer Person zugegangen sind. Die RBI erachtet – außer anderwärtig in dieser Publikation ausdrücklich offengelegt – sämtliche Informationen als zuverlässig, macht jedoch keine Zusicherungen betreffend deren Genauigkeit und Vollständigkeit. In Schwellenmärkten kann ein erhöhtes Abrechnungs- und Depotstellenrisiko bestehen als in Märkten mit einer etablierten Infrastruktur. Die Liquidität von Aktien/Finanzinstrumenten ist unter anderem von der Anzahl der Market Maker beeinflussbar. Beide Umstände können zu einem erhöhten Risiko hinsichtlich der Sicherheit einer unter Berücksichtigung der in diesem Dokument enthaltenen Informationen getätigten Investition führen. 18
Disclaimer Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. Die Information dieser Publikation entspricht dem Stand zum Erstellungsdatum. Sie kann aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Publikation geändert wird. Sofern nicht ausdrücklich anders offengelegt (www.raiffeisenresearch.com/special_compensation), werden die von der RBI beschäftigten Analysten nicht für bestimmte Investment Banking-Transaktionen vergütet. Die Vergütung des Autors bzw. der Autoren dieses Berichtes basiert (unter anderem) auf der Gesamtrentabilität der RBI, die sich unter anderem aus den Einnahmen aus dem Investmentbanking und sonstigen Geschäften der RBI ergibt. Im Allgemeinen verbietet die RBI ihren Analysten und diesen Bericht erstattenden Personen den Erwerb von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten jeglicher Unternehmen, die von den Analysten abgedeckt werden, sofern der Erwerb nicht von der Compliance-Abteilung der RBI vorab genehmigt wurde. Die RBI hat folgende organisatorische oder verwaltungstechnische Vereinbarungen – einschließlich Informationsschranken – zur Verhinderung oder Vermeidung von Interessenskonflikten im Zusammenhang mit Empfehlungen getroffen: Die RBI hat grundsätzlich verbindliche Vertraulichkeitsbereiche definiert. Diese sind typischerweise solche Einheiten von Kreditinstituten, die von anderen Einheiten durch organisatorische Maßnahmen hinsichtlich des Informationsaustausches abzugrenzen sind, weil dort ständig oder vorübergehend compliance- relevante Informationen anfallen können. Compliance-relevante Informationen dürfen einen Vertraulichkeitsbereich grundsätzlich nicht verlassen und sind im internen Geschäftsverkehr auch gegenüber anderen Einheiten streng vertraulich zu behandeln. Das gilt nicht für die im üblichen Geschäftsablauf betriebsnotwendige Weitergabe von Informationen. Diese beschränkt sich jedoch auf das unbedingt Erforderliche (Need-to-know-Prinzip). Werden compliance-relevante Informationen zwischen zwei Vertraulichkeitsbereichen ausgetauscht, darf das nur unter Einschaltung des Compliance Officers erfolgen. SONDERREGELN FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND (UK): Dieses Dokument stellt weder ein öffentliches Angebot im Sinne des Kapitalmarktgesetzes („KMG“) dar, noch einen Prospekt im Sinne des KMG oder des Börsengesetzes. Ferner beabsichtigt dieses Dokument nicht die Empfehlung des Kaufs oder Verkaufs von Wertpapieren oder anderen Anlageformen im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Dieses Dokument stellt keinen Ersatz für die erforderliche Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Anlagen dar. Für jegliche Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Anlagen können Sie sich gerne an Ihre RAIFFEISENBANK wenden. Diese Publikation wurde von der Raiffeisen Bank International AG („RBI“) zur Förderung ihres Anlagengeschäftes genehmigt oder herausgegeben. Die RBI London Branch wurde von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) ermächtigt und wird in eingeschränktem Maße von der Financial Conduct Authority („FCA“) reguliert. Details zum Ausmaß der Regulierung der Zweigniederlassung in London durch die FCA sind auf Anfrage erhältlich. Diese Veröffentlichung ist nicht für Investoren gedacht, die im Sinne der FCA-Regeln Endkunden sind, und darf daher nicht an sie verteilt werden. Weder die in diesem Dokument enthaltenen Informationen noch die darin geäußerten Meinungen stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zu einem Angebot zum Kauf (oder Verkauf) von Anlagen dar und sind nicht derart auszulegen. Die RBI könnte eine Own Account Transaction (Transaktion in eigener Sache) im Sinne der FCA-Regeln in jede hierin erwähnte oder damit verbundene Anlage getätigt haben und als Folge einen Anteil oder eine Beteiligung an besagter Anlage halten. Die RBI könnte als Manager oder Co-Manager eines öffentlichen Angebots jedes in diesem Bericht erwähnten und/oder damit verbundenen Wertpapiers handeln oder gehandelt haben. 19
Disclaimer Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. SPEZIFISCHE BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND KANADA: Dieses Dokument darf weder in die Vereinigten Staaten von Amerika oder nach Kanada oder in ihre jeweiligen Hoheitsgebiete oder Besitzungen übertragen oder darin verteilt werden, noch darf es an irgendeine US-amerikanische Person oder irgendeine Person mit Wohnsitz in Kanada verteilt werden, es sei denn, die Übermittlung erfolgt direkt durch die RB International Markets (USA) LLC, einen in den USA registrierten Broker-Dealer (‚RBIM‘), und vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen. SPEZIFISCHE INFORMATIONEN FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND KANADA: Dieses Research-Dokument ist ausschließlich für institutionelle Investoren bestimmt und unterliegt nicht allen Unabhängigkeits- und Offenlegungsstandards, die für die Erstellung von Research- Unterlagen für Kleinanleger/Privatanleger anwendbar sind. Dieser Bericht wurde Ihnen durch die RB International Markets (USA) LLC (abgekürzt „RBIM“) , einen in den US registrierten Broker-Dealer übermittelt, wurde jedoch von unserem nicht-US-amerikanischen Verbundunternehmen Raiffeisen Bank International AG („RBI“) erstellt. Jeder Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, die Gegenstand dieses Berichtes sind, müssen bei der RBIM platziert werden. Die RBIM ist unter folgender Adresse erreichbar: 1133 Avenue of the Americas, 16th Floor, New York, NY 10036, 212-600-2588. Dieses Dokument wurde außerhalb der Vereinigten Staaten von einem oder mehreren Analysten erstellt, für die möglicherweise nicht Vorschriften hinsichtlich der Erstellung von Berichten und der Unabhängigkeit von Forschungsanalysten galten, die mit jenen vergleichbar sind, die in den Vereinigten Staaten in Kraft sind. Der/die Analyst/en, der/die dieses Dokument erstellte/n, (i) sind nicht bei der Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) in den Vereinigten Staaten als Research-Analysten registriert oder qualifiziert und (ii) dürfen keine assoziierten Personen der RBIM sein und unterliegen daher nicht den Vorschriften der FINRA, inklusive der Vorschriften bezüglich des Verhaltens oder der Unabhängigkeit von Research-Analysten. Die in diesem Bericht enthaltenen Meinungen, Schätzungen und Prognosen sind nur zum Datum dieses Berichtes jene der RBI und können ohne Vorankündigung geändert werden. Die in diesem Bericht enthaltenen Informationen wurden von der RBI von als zuverlässig erachteten Quellen zusammengestellt, doch die RBI, ihre verbundenen Unternehmen oder irgendeine andere Person geben keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung bezüglich der Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit des Berichtes. Jene Wertpapiere, die nicht in den Vereinigten Staaten registriert sind, dürfen weder innerhalb der Vereinigten Staaten noch an eine US-amerikanische Person direkt oder indirekt angeboten oder verkauft werden (im Sinne der Regulation S des Securities Act of 1933, abgekürzt „Wertpapiergesetz“), es sei denn, es liegt eine Ausnahme gemäß des Wertpapiergesetzes vor. Dieser Bericht stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers im Sinne von Abschnitt 5 des Wertpapiergesetzes dar, noch bildet dieser Bericht oder irgendeine hierin enthaltene Information die Grundlage eines Vertrages oder einer Verpflichtung irgendeiner Art welcher in diesem Zusammenhang als zuverlässig erachtet werden kann. Dieser Bericht stellt lediglich allgemeine Informationen zur Verfügung. In Kanada darf er nur an Personen mit Wohnsitz in Kanada verteilt werden, die aufgrund ihrer Befreiung von der Prospektpflicht gemäß den im jeweiligen Territorium bzw. der jeweiligen Provinz geltenden wertpapierrechtlichen Bestimmungen berechtigt sind, Abschlüsse in Zusammenhang mit den hierin beschriebenen Wertpapieren zu tätigen. 20
Disclaimer Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. EU-VERORDNUNG NR. 833/2014 ÜBER RESTRIKTIVE MASSNAHMEN ANGESICHTS DER HANDLUNGEN RUSSLANDS, DIE DIE LAGE IN DER UKRAINE DESTABILISIEREN Bitte beachten Sie, dass sich die Analysen und Empfehlungen nur auf Finanzinstrumente beziehen, die nicht von Sanktionen gemäß EU- Verordnung Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der geltenden Fassung betroffen sind. Das sind Finanzinstrumente, die vor dem 1. August 2014 begeben wurden. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Erwerb von Finanzinstrumenten mit einer Laufzeit von über 30 Tagen, die nach dem 31. Juli 2014 begeben wurden, gemäß EU-Verordnung Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der geltenden Fassung verboten ist. Zu solchen verbotenen Finanzinstrumenten wird nicht Stellung genommen. HINWEIS FÜR DAS FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN: Die RICHTLINIE 2003/125/EG DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die sachgerechte Darbietung von Anlageempfehlungen und die Offenlegung von Interessenkonflikten wurde im Fürstentum Liechtenstein durch die Finanzanalyse-Marktmissbrauchs-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Sollte sich eine Bestimmung dieses Disclaimers unter dem jeweils anwendbaren Recht als rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar herausstellen, ist die betreffende Bestimmung, soweit sie von den übrigen Bestimmungen trennbar ist, so zu behandeln, als wäre sie nicht Bestandteil dieses Disclaimers; in keinem Fall berührt sie die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. 21
Impressum Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. Informationen gemäß § 5 E-Commerce Gesetz Raiffeisen Bank International AG Firmensitz: Am Stadtpark 9, 1030 Wien Postanschrift: 1010 Wien, Postfach 50; Telefon: +43-1-71707-0; Fax: + 43-1-71707- 1848 Firmenbuchnummer: FN 122119m beim Handelsgericht Wien Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: UID ATU 57531200 Österreichisches Datenverarbeitungsregister: Datenverarbeitungsregisternummer (DVR): 4002771 S.W.I.F.T.-Code: RZBA AT WW Aufsichtsbehörden: Als ein Kreditinstitut gemäß § 1 Bankwesengesetz (BWG) unterliegt die Raiffeisen Bank International AG (RBI) der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank. Darüber hinaus unterliegt die RBI der behördlichen Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB), die diese innerhalb eines Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) wahrnimmt, der aus der EZB und den nationalen zuständigen Behörden besteht (Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates – SSM-Verordnung). Verweise auf gesetzliche Normen beziehen sich auf solche der Republik Österreich, soweit nicht ausdrücklich anders angeführt. Mitgliedschaft: Die Raiffeisen Bank International AG ist Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Bank und Versicherung, Fachverband der Raiffeisenbanken. Angaben nach dem österreichischen Mediengesetz Herausgeber und Redaktion dieser Publikation: Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien Medieninhaber dieser Publikation: Raiffeisen RESEARCH – Verein zur Verbreitung von volkswirtschaftlichen Analysen und Finanzmarktanalysen Am Stadtpark 9, A-1030 Wien 22
Impressum Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. Vorstand von Raiffeisen RESEARCH – Verein zur Verbreitung von volkswirtschaftlichen Analysen und Finanzmarktanalysen: Mag. Peter Brezinschek (Obmann), Mag. Helge Rechberger (Obmann-Stv.) Raiffeisen RESEARCH – Verein zur Verbreitung von volkswirtschaftlichen Analysen und Finanzmarktanalysen ist als behördlich registrierter Verein konstituiert. Zweck und Tätigkeit des Vereins ist unter anderem die Verbreitung von Analysen, Daten, Prognosen und Berichten und ähnlichen Publikationen bezogen auf die österreichische und internationale Volkswirtschaft und den Finanzmarkt. Grundlegende inhaltliche Richtung dieser Publikation: Analyse zu Volkswirtschaft, Zinsen und Währungen, Staatsanleihen und Unternehmensanleihen, Aktien sowie Rohstoffen mit den regionalen Schwerpunkten Eurozone sowie Zentral- und Osteuropa unter Berücksichtigung der globalen Märkte. Die Analyse erfolgt unter Einsatz der unterschiedlichen Analyse-Ansätze: Fundamentaler Analyse, quantitativer Analyse und/oder technischer Analyse. Hersteller dieser Publikation: Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien Fertiggestellt: 20.08.2020, 08:45 Uhr MESZ / Erstmalige Weitergabe: 20.08.2020, 09:13 Uhr MESZ 23
Autoren Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt. Finanzanalysten, RBI Wien David Oelzant david.oelzant@rbinternational.com Andreas Schiller, CFA andreas.schiller@rbinternational.com Franz Zobl, PhD franz.zobl@rbinternational.com Frank Thummet frank.thummet@rbinternational.com Nina Neubauer-Kukić nina.neubauer-kukic@rbinternational.com Connie Gaisbauer connie.gaisbauer@rbinternational.com Leopold Salcher leopold.salcher@rbinternational.com Editor, RBI Wien Valentin Hofstätter, CFA valentin.hofstaetter@rbinternational.com 24 31822369DE
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