US-Wahlkampf Trump vs. Biden und worauf die Märkte sich einstellen müssen

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US-Wahlkampf Trump vs. Biden und worauf die Märkte sich einstellen müssen
Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt.

                                                                                                                  What’s hot?
                                                                                                                  US-Wahlkampf
                                                                                                                  Trump vs. Biden und worauf die Märkte sich einstellen müssen

                                                                                                                  David Oelzant, Andreas Schiller, Frank Thumet, Nina Neubauer-Kukic, Leopold Salcher, Connie Gaisbauer, Franz Zobl
                                                                                                                  Finanzanalysten, RBI Wien
                                                                                                                  Valentin Hofstätter
                                                                                                                  Editor, RBI Wien
Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt.

                                                                                                                  Diese Präsentation dient zu Informationszwecken.

                                                                                                                  Die Präsentation ist weder ein öffentliches Angebot noch eine Einladung zur Angebotsstellung im Sinne des KMG,
                                                                                                                  des Börsegesetzes oder eines vergleichbaren ausländischen Gesetzes. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich eines
                                                                                                                  solchen Finanzproduktes hat auf der Grundlage eines genehmigten und veröffentlichten Prospektes zu erfolgen
                                                                                                                  und nicht auf der Grundlage dieser Präsentation.

                                                                                                                  Diese Präsentation ist keine persönliche Empfehlung / Anlageberatung zum Kauf oder Verkauf von
                                                                                                                  Finanzinstrumenten im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Die Präsentation stellt keine Grundlage irgendeines
                                                                                                                  Vertrages oder einer Verpflichtung dar.

                                                                                                                  Die Präsentation stellt keinen Ersatz für die erforderliche Beratung für den Kauf oder Verkauf eines Finanzproduktes
                                                                                                                  dar. Eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung kann bei Ihrem Bankberater eingeholt werden.

                                                                                                                  Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments                                           2
Biden vs. Trump
                                                                                                                  Umfragewerte & Swing States
                                                                                                                                  Nationaler Umfragedurchschnitt                                                     Biden vs. Trump in Swingstates
Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt.

                                                                                                                   52                                                                            8
                                                                                                                                                                                                 7
                                                                                                                   50
                                                                                                                                                                                                 6
                                                                                                                                                                                                        Biden
                                                                                                                                                                                                 5
                                                                                                                   48
                                                                                                                                                                                                 4
                                                                                                                   46                                                                            3
                                                                                                                                                                                                 2
                                                                                                                   44                                                                            1
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                                                                                                                   42
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                                                                                                                   40                                                                            -2

                                                                                                                                                                                                                                         FL

                                                                                                                                                                                                                                                  IA
                                                                                                                                                                                                                OH

                                                                                                                                                                                                                                                                           MN
                                                                                                                                                                                                                        AZ

                                                                                                                                                                                                                                                          WI
                                                                                                                                                                                                       NC

                                                                                                                                                                                                                                 GA

                                                                                                                                                                                                                                                                  PA
                                                                                                                    27.Feb      27.Mär      25.Apr      24.Mai       22.Jun   21.Jul
                                                                                                                                                  Biden        Trump
                                                                                                                                                                                                  Quelle: fivethirtyeight.com, RBI/Raiffeisen Research, Stand 16.08.2020
                                                                                                                   Quelle: fivethirtyeight.com, RBI/Raiffeisen Research

                                                                                                                  Mit Start der Covid-19-Pandemie hat sich das zunächst knappe Rennen um die Präsidentschaft deutlich zu Gunsten
                                                                                                                  Joe Bidens verschoben. Seit die Infektionszahlen Anfang Juni sich in den gesamten USA erhöhten setzen auch die
                                                                                                                  Buchmacher auf einen Sieg Bidens im Herbst. Dieser Sieg dürfte dann auch mit einem von Demokraten dominierten
                                                                                                                  Senat und Repräsentantenhaus einhergehen. Joe Biden gilt zwar als moderat, aber um seine Politik durchsetzen zu
                                                                                                                  können würde er dem linken Flügel der Demokraten Zugeständnisse machen müssen. Seine Vizekandidatin
                                                                                                                  Kamala Harris gilt zwar ebenfalls dank ihrer Vergangenheit als Generalstaatsanwältin als eher moderat, stimmte
                                                                                                                  aber nur in 16,2 % der Fälle mit Donald Trump (Sanders: 14,2 %, Warren 13,6 %). Wir wollen uns hier die Kernpunkte
                                                                                                                  des Wahlprogramms ansehen und die möglichen Auswirkungen auf die Märkte im Fall dass Joe Biden gewinnt.
                                                                                                                  Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments                                                                                  3
Trump und Covid-19
                                                                                                                  Krisenmanagement und Zustimmungswerte
                                                                                                                                         Trump Covid-19 Politik                                            Wie besorgt sind Sie um die Wirtschaft
Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt.

                                                                                                                   60                                                                        80

                                                                                                                   55                                                                        70

                                                                                                                                                                                             60
                                                                                                                   50
                                                                                                                                                                                             50
                                                                                                                   45
                                                                                                                                                                                             40
                                                                                                                   40
                                                                                                                                                                                             30
                                                                                                                   35
                                                                                                                                                                                             20

                                                                                                                   30                                                                        10

                                                                                                                   25                                                                            0
                                                                                                                    04.Feb      04.Mär        04.Apr       04.Mai       04.Jun    04.Jul         29.Jän    29.Feb      31.Mär      01.Mai      01.Jun       02.Jul    02.Aug

                                                                                                                                           Approve           Disapprove                                    very         somewhat            not very         not at all

                                                                                                                   Quelle: fivethirtyeight.com, YouGov, RBI/Raiffeisen Research             Quelle: fivethirtyeight.com, Morning Consult, RBI/Raiffeisen Research

                                                                                                                  Eines der Hauptthemen für die Präsidentschaftswahl im November ist klarerweise die Covid-19-Pandemie und der
                                                                                                                  Umgang der Regierung Trump damit, sowie die wirtschaftlichen Konsequenzen. Hier sieht man auch ganz klar, dass
                                                                                                                  die Umfragewerte Donald Trumps eindeutig mit der Sorge um die (eigene) wirtschaftliche Situation der Wähler
                                                                                                                  einhergehen, wahrscheinlich sogar mehr als mit Infektions- oder Todeszahlen. Sollte sich die Situation hier gegen
                                                                                                                  Herbst entspannen könnte das die Chancen Trumps doch noch einmal deutlich verbessern. Wichtig festzuhalten
                                                                                                                  hierbei ist, dass die Zustimmung zu Trumps Covid-19-Politik bei Republikanern zurzeit rund 80 % beträgt, bei
                                                                                                                  Demokraten rund 11 % und bei „Unabhängigen“ nur ~ 33 %, was für Swingstates nicht unwesentlich ist.
                                                                                                                  Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments                                                                            4
Biden vs. Clinton
                                                                                                                  Hat Trump schon verloren oder nochmals 2016?
                                                                                                                    Umfrage Ø Vorsprung 84 Tage vor Wahl                                 Anteile an Wählern mit negativer Meinung
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                                                                                                                                                                           90%
                                                                                                                      2020        Biden         + 8,3                                                                                                              78%
                                                                                                                      2016     Clinton, H.      + 6,6                      80%                                                                               71%
                                                                                                                      2012       Obama          + 0,5                      70%
                                                                                                                      2008       Obama          + 2,6                      60%                                                              51%
                                                                                                                      2004         Kerry        + 2,5                      50%
                                                                                                                                                                                               40%
                                                                                                                      2000         Bush        + 10,0                      40%           35%
                                                                                                                                                                                                                                      31%
                                                                                                                      1996      Clinton, B.    + 11,3                      30%
                                                                                                                      1992      Clinton, B.    + 20,1                      20%
                                                                                                                                                                                                                       9%
                                                                                                                      1988       Dukakis        + 5,6                      10%                                  5%
                                                                                                                      1984       Reagan        + 16,0                       0%
                                                                                                                      1980       Reagan        + 22,1                                   All Voters           Democrats            Independents            Republicans
                                                                                                                      1976        Carter       + 26,6                                                           Biden             Clinton
                                                                                                                   Quelle: fivethirtyeight.com, RBI/Raiffeisen Research   Quelle: Morning Consult, RBI/Raiffeisen Research, registrierte Wähler, 4.8-6.8.2016 und 31.7-2.8.2020

                                                                                                                  Mit derart schlechten Umfragewerten stellt sich die Frage ob Donald Trump überhaupt eine Chance
                                                                                                                  hat. Seinen Maßnahmen gegen die Briefwahl und USPS zufolge dürfte er selbst Zweifel haben. Vielen
                                                                                                                  Beobachtern dürfte aber die Wahl 2016 im Gedächtnis geblieben sein, bei der Hillary Clinton
                                                                                                                  ebenfalls frühzeitig von Umfragen zur Siegerin gekrönt wurde. Joe Biden hat zwar deutlich bessere
                                                                                                                  Umfrage- und Zustimmungswerte, als Hillary Clinton sie zu ihrer besten Zeit hatte, jedoch wurde Bidens
                                                                                                                  Vorsprung über die letzten Wochen mit einer Verbesserung der Covid-19 Situation gerade in den
                                                                                                                  Swing States (die vorhin genannten machen 135 Wahlmänner aus, 270 werden benötigt) wieder
                                                                                                                  kleiner. Ein knapper werdendes Rennen würde Richtung November auch nochmal für zusätzliche
                                                                                                                  Volatilität in den Märkten sorgen.
                                                                                                                  Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments                                                                                    5
Joe’s Vision:
                                                                                                                  Themen-Schwerpunkte Bidens Politik
Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt.

                                                                                                                              Klimapolitik – Green New Deal                                                 Steuersystem wird progressiver

                                                                                                                  •   Netto-Treibhausgasemissionen werden bis 2050                               •   Körperschaftssteuer wird von 21 auf 28 % erhöht,
                                                                                                                      auf Null gesenkt. Verpflichtung zum Pariser                                    Mindeststeuersatz von 15 % eingeführt und erhöhter
                                                                                                                      Klimaabkommen von 2015.                                                        Steuersatz auf Gewinne von Auslandstöchtern (21 %)
                                                                                                                  •   Keine neuen Öl- und Gasförderungen auf                                     •   Progressivere Einkommenssteuern: Erhöhung des
                                                                                                                      öffentlicher Fläche oder Offshore. Keine                                       Spitzensteuersatzes auf 39,6 %, Änderungen der
                                                                                                                      staatlichen Subventionen fossiler Brennstoffe.                                 Besteuerung von Kapitaleinkommen im Erbfall und
                                                                                                                      Atomkraft jedoch als Teil der Klimastrategie.                                  für Spitzenverdiener.
                                                                                                                  •   Globale Klimaziele als zentraler Aspekt der                                •   ‘Donut Hole’ bei Sozialversicherungsbeiträgen: nun
                                                                                                                      Außen- und Handelspolitik der USA.                                             auch auf Einkommen über USD 400.000 (12,4 %)

                                                                                                                             Wirtschaftspolitik = Klimapolitik                                              Gesundheit – Obamacare 2.0
                                                                                                                  •   Investitionsvolumen von USD 2 Bill. über 4 Jahre                           •   Ausweitung des Affordable Care Act (Obamacare).
                                                                                                                      um Klimaziele zu erreichen.                                                •   Schaffung einer staatlichen, günstigeren Alternative
                                                                                                                  •   Investitionen    in  Infrastruktur, Autoindustrie,                             zu privaten Krankenversicherungen (ähnlich zu
                                                                                                                      öffentlicher Transport, Wohnbau, Technologie.                                  Medicare). Erweiterte Deckung für Personen mit
                                                                                                                  •   Klimafreundliche Transformation als Chance                                     niedrigem Einkommen.
                                                                                                                      zukunftsträchtige Wertschöpfungsketten in den                              •   Steuerliche Absetzbeträge werden erweitert: max.
                                                                                                                      USA zu verankern.                                                              8,5 % des Haushaltseinkommens müssen für die
                                                                                                                  •   Fokus auch auf positive Beschäftigungseffekte.                                 Krankenversicherung aufgewendet werden.

                                                                                                                  Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments                                                          6
Joe’s Vision:
                                                                                                                  Fiskalische und wirtschaftliche Effekte
Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt.

                                                                                                                                   Fiskalische Auswirkungen                                              Makroökonomische Auswirkungen

                                                                                                                  •   Bidens    Steuerreform       würde     zusätzliche                         •   Ohne Berücksichtigung der Steuerverwendung
                                                                                                                      Einnahmen zwischen USD 2,7 und 3,1 Bill. mit sich                              würde Bidens Steuerreform zu einer langfristigen
                                                                                                                      bringen (Zeitraum: 2021-2030; berücksichtigt                                   Verringerung der Wirtschaftsleistung zwischen
                                                                                                                      Zweitrundeneffekte). 1 bis 1,2 % des BIPs.                                     0,2 und 1,5 % führen.
                                                                                                                  •   Der größte Teil entfällt auf Unternehmen (USD 1,6                          •   Dem liegt ein sinkendes Arbeitsangebot sowie
                                                                                                                      bis 1,9 Bill.) gefolgt von Spitzenverdienern (USD                              ein Rückgang des Kapitalstocks zugrunde,
                                                                                                                      1,0 bis 1,2 Bill.) und den Änderungen bei                                      welche durch eine effiziente Mittelverwendung
                                                                                                                      Sozialversicherungsbeiträgen (USD 0,8 bis 1,0 Bill.).                          der zusätzlichen Staatseinnahmen kompensiert
                                                                                                                  •   Das Einkommen nach Steuern würde sich für die                                  werden müssten.
                                                                                                                      obersten 1 % der Einkommensverteilung um                                   •   Demnach        werden      die      langfristigen
                                                                                                                      zwischen 13 und 18 % verringern und nur 0,2 bis                                ökonomischem Effekte auch davon abhängen,
                                                                                                                      0,6 % für die untersten 25 %.                                                  ob in den Wirtschaftsbereichen des Green New
                                                                                                                  •   Aufgrund der zusätzlichen Ausgaben für den                                     Deals genügend Anreize für private Investitionen
                                                                                                                      Green New Deal (USD 2 Bill.) und das                                           geschaffen werden können.
                                                                                                                      Gesundheitswesen (USD 0,8 Bill.) ist jedoch von                            •   Trumps Körperschaftssteuersenkung (Tax Cuts
                                                                                                                      keiner substantiellen Verbesserung der US                                      and Jobs Act) konnte das Investitionswachstum
                                                                                                                      Staatsschuldendynamik auszugehen.                                              beispielsweise nicht wesentlich beschleunigen.
                                                                                                                                                                                                                        Quelle: CRFB, RBI/Raiffeisen Research

                                                                                                                  Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments                                                              7
IT: Biden wäre die größere Bedrohung
Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt.

                                                                                                                       Anitrust – Zerschlagung von US Big Tech                                       Datenschutz und Regulierung (Social Media)

                                                                                                                  •   Die Trump-Administration führt und führte                                  •   Sowohl Biden als auch Trump haben Social-Media-
                                                                                                                      weitreichende kartellrechtliche Untersuchungen                                 Unternehmen wegen ihres Umgangs mit politischen
                                                                                                                      der großen Technologieunternehmen durch                                        Inhalten stark kritisiert
                                                                                                                  •   Sowohol Trump als auch Biden haben Gedanken                                •   Trump wie auch Biden möchten ein Bundesgesetz,
                                                                                                                      über mögliche Zerschlagungen von großen und                                    das Online-Plattformen weitgehend von der
                                                                                                                      marktbeherrschenden       US-Technologie-Unter-                                gesetzlichen Haftung für das von ihren Nutzern
                                                                                                                      nehmen öffentlich angestellt (Biden vehementer)                                gepostete Material befreit, zumindest abändern
                                                                                                                  •   Beide Kandidaten sind aber inzwischen von ihren                            •   Biden tritt für strenge Datenschutz-Standards ein,
                                                                                                                      Extrem-Forderungen zumindest abgerückt                                         ähnlich jenen der EU (GDPR)

                                                                                                                                 Neue und höhere Steuern                                                 Infrastrukturausgaben & Immigration
                                                                                                                  •   Biden will eine Mindestkörperschaftssteuer auf                             •   Biden plant umfangreiche Investitionen in die
                                                                                                                      Buchgewinne einführen und den Steuersatz für                                   Technologie-Infrastruktur –  konkret   in   die
                                                                                                                      GILTIs (globale immaterielle niedrig besteuerte                                Verbesserungen der ruralen Telekom-Infrastruktur
                                                                                                                      Einkommen        von      ausländischen     US-                                (geringe Abweichungen zu Trump-Vorhaben)
                                                                                                                      Tochtergesellschaften) verdoppeln                                          •   Kernpunkt soll dabei die bessere Internet-Versorgung
                                                                                                                  •   Der demokratische Kandidat unterstützt die                                     der Bevölkerung mit höheren Bandbreiten sein
                                                                                                                      OECD/G20-Initiative "Base Erosion and Profit                               •   Biden ist deutlich offener bei Einreise-Visas für IT-
                                                                                                                      Shifting" (BEPS),    wonach     multinationale                                 Experten
                                                                                                                      Unternehmen eine Mindeststeuer zahlen sollten
                                                                                                                  Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments                                                           8
Trump vs. Biden:
                                                                                                                  Auswirkungen auf IT-Subsektoren
Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt.

                                                                                                                               “America first” & Jobs in USA                                                 Trump´s Kampf gegen China

                                                                                                                  •   “Made in USA” – Die Trump-Administration                                   •   Trump führt einen regelrechten Krieg gegen Huawei
                                                                                                                      umwirbt Hardware- und Halbleiter-Unternehmen,                                  und eine Reihe anderer Unternehmen aus dem
                                                                                                                      Produktionskapazitäten in den USA auf- und                                     Telekominfrastruktur-  und    IT-Sektor  (Strafzölle,
                                                                                                                      auszubauen                                                                     Verfügungen) wegen der Bedrohung der nationalen
                                                                                                                  •   TSMC baut Werk in USA (Arizona; 1.600 Jobs                                     Sicherheit
                                                                                                                      sollen bis 2024 entstehen), Apple fertigt das Mac                          •   Zuletzt kamen neue Opfer dazu: WeChat
                                                                                                                      Pro mittlerweile in Texas                                                      (Kommunikations-      und    Bezahl-Plattform    von
                                                                                                                  •   Intel und   Samsung                 könnten        bald      mit               Tencent), TikTok (Video- und Social Media-Plattform)
                                                                                                                      Ankündigungen folgen                                                           und zuletzt auch Alibaba

                                                                                                                                    “Pro-Trump” Sektoren                                                          “Pro-Biden” Sektoren
                                                                                                                  •   Software: Positiv in Bezug auf Steuern, da alle                            •   IT-Dienstleistungen: Positives   in   Bezug   auf   die
                                                                                                                      Software-Firmen in den USA stark exponiert sind                                Flexibilität der Einwanderung
                                                                                                                  •   Zahlungen: Positiv in Bezug auf Steuern und                                •   Telekom-Equipment: Positiv im Hinblick auf eine
                                                                                                                      kartellrechtlichem Risiko                                                      stärkere Förderung von Breitband und 5G in
                                                                                                                  •   Internet: Potenziell positiv in Bezug auf mehr                                 ländlichen Gebieten
                                                                                                                      Regulierung oder Besteuerung                                               •   Halbleiter: Positiv im Sinne   einer  leichten
                                                                                                                                                                                                     Entspannung mit China unter einem Präsidenten
                                                                                                                                                                                                     Biden

                                                                                                                  Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments                                                             9
Gesundheit:
                                                                                                                  Wann kommt der Impfstoff gegen COVID-19?
Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt.

                                                                                                                  Wir denken, dass dem Timing des Impfstoffs im Wahlkampf tatsächlich eine entscheidende Rolle zukommt. Ein so
                                                                                                                  genanntes FDA panel (Ausschuss der US-Arzneimittelzulassungsbehörde) ist vorläufig für den 22. Oktober
                                                                                                                  anberaumt. Experten sollen hier beraten, ob es im Rahmen der Emergency Use Authorization bereits zu einer
                                                                                                                  Zulassung bei Risikopatienten kommen kann. Es scheint daher unwahrscheinlich, dass die Pharmabranche sehr
                                                                                                                  harsche Maßnahmen zu spüren bekommt. Die meisten große Pharmakonzerne (Pfizer, Johnson & Johnson, Merck &
                                                                                                                  Co, GlaxoSmithKline, Sanofi, AstraZeneca…) haben im Kampf gegen das Virus signifikante Ressourcen mobilisiert
                                                                                                                  und wollen den Impfstoffe zum Selbstkostenpreis oder einem moderaten Preis abgeben (in den USA pro Dosis
                                                                                                                  zwischen USD 4 und 25).

                                                                                                                  Konkret schweben Biden unter anderem folgende Ideen vor:
                                                                                                                  ▪   Mehr Staatsbürgern Zugang zu Gesundheitsversorgung bieten - basierend auf dem Affordable Care Act
                                                                                                                      (Obamacare).
                                                                                                                  ▪   Medicare Versorgung bereits ab 60 Jahren (anstatt bisher ab 65)
                                                                                                                  ▪   Den Kauf von Medikamenten aus anderen Staaten ermöglichen. Medikamenten sind in vielen anderen
                                                                                                                      Nationen billiger, allerdings kann das dort dann zu Versorgungsengpässen führen.
                                                                                                                  ▪   Preiserhöhungen bei Medikamenten an die Inflation koppeln.

                                                                                                                  Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments                                10
Energiesektor – Öl &Gas
                                                                                                                  Bidens Umweltpolitik als nächste große Belastung?
                                                                                                                                                                       US-Ölmarkt
Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt.

                                                                                                                                                 22 000                                                           Bisherige Entwicklung am US-Ölmarkt:
                                                                                                                  Monatswerte in Tsd. Fass/Tag

                                                                                                                                                                                                                  Ölproduktion in den USA bis zur Covid-19-Krise angetrieben von
                                                                                                                                                 18 000                                                           steigender Schieferölproduktion mit starkem Wachstum

                                                                                                                                                 14 000                                                           Ölnachfrage stabil bis zum durch die Covid-19-Krise ausgelösten
                                                                                                                                                                                                                  heftigen Nachfrageeinbruch
                                                                                                                                                 10 000
                                                                                                                                                                                                                  Biden möchte:
                                                                                                                                                                                                                  Keine neuen Öl- und Gasförderungen auf öffentlicher Fläche
                                                                                                                                                  6 000
                                                                                                                                                                                                                  oder Offshore. Keine staatlichen Subventionen fossiler Brennstoffe.
                                                                                                                                                                                                                  Nettotreibhausgas-Emissionen auf 0 senken bis 2050
                                                                                                                                                  2 000                                                           (siehe Joe´s Vision: Green New Deal)
                                                                                                                                                       Jän.14 Apr.15    Jul.16      Okt.17 Jän.19 Apr.20
                                                                                                                                                   US-Rohöl-Produktion             US-Schieferöl-Produktion       Dies hätte folgende Auswirkungen auf den Energiesektor…
                                                                                                                                                   US-Verbrauch Öl und Gas
                                                                                                                         Quelle: EIA, RBI/Raiffeisen Research

                                                                                                                                                                                 US-(Schiefer-)Öl-Industrie                                 Globale Öl-Industrie (ex-USA)

                                                                                                                                                                  Zusätzlich zum Stopp von neuen Förderungen auf
                                                                                                                                                                                                                            Andere Produzenten könnten die wegfallende/ fehlende
                                                                                                                                                                  öffentlichen Flächen könnten schärfere Umweltauflagen
                                                                                                                                                                                                                            US-(Schieferöl-) Produktion ersetzen (OPEC+, IOCs)
                                                                                                                                                                  den       wegen        der         Covid-19-Pandemie
                                                                                                                                                   Kurzfristig                                                              Niedrigeres Ölangebot könnte die Ölpreisentwicklung
                                                                                                                                                                  bereits   angeschlagenen     US-Öl-Sektor  (besonders
                                                                                                                                                                                                                            stabilisieren
                                                                                                                                                                  Schieferöl)     zusätzlich   belasten     und     das
                                                                                                                                                                  Produktionswachstum nachhaltig beenden

                                                                                                                                                                  Förderung nachhaltiger Energien und Infrastruktur könnte die Entwicklung der Ölnachfrage mittelfristig schwächen
                                                                                                                                                  Mittelfristig
                                                                                                                                                                  Green New Deal bietet Chancen für Versorger bzw. Ölunternehmen im Bereich erneuerbare Energien

                                                                                                                                                                                                                            den internationalen Ölmarkt kurzfristig entlasten, mittelfristig
                                                                                                                                       Bidens Vorhaben            die bereits angeschlagene US-Ölindustrie zusätzlich
                                                                                                                                                                                                                            aber ebenfalls durch die Dekarbonisierung belasten,
                                                                                                                                          könnten…                belasten, Chancen bei erneuerbaren Energien
                                                                                                                                                                                                                            Chancen bei erneuerbaren Energien

                                                                                                                  Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments
                                                                                                                                                                                                                                                                                               11
Bidens Green New Deal
                                                                                                                  Infrastruktur, Green Energy und der Automobilsektor
                                                                                                                          Green New Deal - Saubere Energie
Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt.

                                                                                                                                                                                                                            Autosektor
                                                                                                                  • Investitionen von USD 2.000 Mrd. für saubere Energie und
                                                                                                                                                                                                 •   Eine Million neuer Arbeitsplätze im Automobilsektor, -zulieferer
                                                                                                                    Infrastruktur
                                                                                                                                                                                                     sowie -infrastruktur
                                                                                                                  • 100 % saubere Energie und Netto-Null-Emissionen bis 2050
                                                                                                                                                                                                 •   Fokus soll auf in den USA hergestellten Elektroautos (EV)
                                                                                                                  • Bis 2035 emissionsfreie Stromversorgung
                                                                                                                                                                                                     liegen, die mit in USA generierten Strom versorgt werden
                                                                                                                  • Steuervorteile um Energieeffizienz und saubere Energie zu
                                                                                                                    fördern                                                                      •   Staatliche Auto-Flotte auf EV umstellen
                                                                                                                  • Private Investitionen in saubere Energien fördern                            •   Rabatte u.ä. für Konsumenten, die auf in USA hergestellte
                                                                                                                  • „Energieeffizienz und saubere Energie Standards“ (EECES) für                     Elektroautos umsteigen
                                                                                                                    Versorger und Netzbetreiber
                                                                                                                                                                                                 •   Anreize für Hersteller, ihre Fabriken sowie Produkte und
                                                                                                                  • Vier Mio. Gebäude sollen über vier Jahre energieeffizienter                      Infrastruktur emissionsfrei zu gestalten
                                                                                                                    gemacht werden
                                                                                                                                                                                                 •   Öffentliche Investitionen in Auto-Infrastruktur
                                                                                                                                                                                                 •   Forschung in Batterietechnologie
                                                                                                                                     Infrastruktur/Transport                                     •   Bis 2030 alle in den USA hergestellten Autobusse emissionsfrei
                                                                                                                     • Emissionsfreier öffentlicher Transport für Städte mit über
                                                                                                                       100.000 Einwohner
                                                                                                                                                                                                       Sektoren, die von Bidens Sieg profitieren
                                                                                                                     • Verbesserungen von Autobahnen, Straßen und Brücken
                                                                                                                                                                                                 •   Energieversorger mit sauberer Energiegewinnung
                                                                                                                     • Ausbau von Schieneninfrastruktur
                                                                                                                                                                                                 •   Industriesektor (v.a. Bau- und Ausrüstung) und Transport
                                                                                                                     • Sauberes     Wasser        –     bessere      und      saubere
                                                                                                                       Wasserleitungen etc.                                                          (Schienennetz und emissionsfreier Transport) – jedoch
                                                                                                                                                                                                     langfristige Betrachtung
                                                                                                                     • Breitbandinternet für jeden US-Bürger
                                                                                                                                                                                                 •   Automobilhersteller, die führend in der Herstellung von
                                                                                                                                                                                                     Elektroautos sind, sowie Unternehmen, die in der
                                                                                                                                                                                                     Batterieforschung vorne liegen

                                                                                                                  Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments                                                                     12
Aktienmarkt USA vs. EUROPA
                                                                                                                         Entwicklung seit der Wahl von Donald Trump
                                                                                                                  Performance seit der Wahl von D. Trump                                       21,4 % p.a.          Bewertungsvergleich
Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt.

                                                                                                                                                                                                             4
                                                                                                                  200
                                                                                                                                                                                                             3

                                                                                                                  180
                                                                                                                                                                                                             2
                                                                                                                                                                                               13,0 % p.a.
                                                                                                                  160                                                                                        1

                                                                                                                  140                                                                                        0
                                                                                                                                                                                                6,1 % p.a.
                                                                                                                                                                                                             -1
                                                                                                                  120

                                                                                                                                                                                                             -2
                                                                                                                  100
                                                                                                                                                                                                             -3
                                                                                                                        01/17    07/17      01/18     07/18      01/19      07/19     01/20   07/20          2006         2008      2010       2012      2014       2016      2018     2020

                                                                                                                                                          S&P 500                                                        S&P 500
                                                                                                                                                          Nasdaq Comp.                                                   NASDAQ Comp                       +/- 1 Std-Abweichung
                                                                                                                                                          STOXX Europe 600                                               STOXX Europe 600                  +/- 2 Std-Abweichungen
                                                                                                                  Performance auf EUR-Basis sowie rebasiert auf 100; Startdatum: 08.11.2016                       Gleichgewichtetes Bewertungsmodell aus Forward KCV, KBV, KUV & KGV
                                                                                                                  Quelle: Thomson Reuters, RBI/Raiffeisen RESEARCH                                                Quelle: Bloomberg, RBI/Raiffeisen RESEARCH
                                                                                                                  Letztes Update: 18.08.2020 um 09:34:34                                                          Letztes Update: 18.08.2020 um 09:34:55

                                                                                                                  •     Betrachtet man den linken Chart, so ist schnell ersichtlich wie stark Europa performancemäßig den USA seit der Wahl von Trump hinterherhinkt. So erzielte
                                                                                                                        der breite S&P 500 mehr als die doppelte Performance von Europa und der Technologieindex Nasdaq sogar mehr als dreifache – wohlgemerkt auf EUR-
                                                                                                                        Basis.
                                                                                                                  •     Dies hat mehrere Gründe, wobei die zwei bedeutensten Katalysatoren vor allem die Trump‘sche Steuerreform, welche die Gewinne von Corporate-
                                                                                                                        Amerika deutlich nach oben gepusht hat, sowie der hohe Tech-Anteil in den US-Indizes ist.
                                                                                                                  •     Die Kehrseite der Medaille ist aber, dass sich diese Entwicklung naturgemäß in der Bewertung widerspiegelt. Unser gleichgewichtetes Bewertungsmodell
                                                                                                                        weist zwar alle drei Indizes als verhältnismäßig teuer aus, allerdings ist der Technologie- und Healthcare-Anteil in den US-Indizes massiv höher als in Europa,
                                                                                                                        wodurch eine ausgeprägte Gewinnsteigerung im Zuge der zu erwartenden zyklischen Erholung im Verlauf 2021 wenig wahrscheinlich erscheint.
                                                                                                                        Demgemäß dürfte die Bewertung in den USA auf hohen Niveau (aktuell 3,2 und 3,6 Standardabweichungen über dem lfr. Schnitt!) verharren, während in
                                                                                                                        Europa aufgrund der hohen Gewichtung der klassisch zyklischen Sektoren die zukünftigen Gewinne 2021 vermutlich stärker nach oben aufholen werden,
                                                                                                                        was auch die Bewertung (aktuell 1,8 Standardabweichungen) stärker reduzieren dürfte.

                                                                                                                  Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments                                                                                                13
Aktienmarkt: S&P 500
                                                                                                                       Technologie und Gesundheit als Kurstreiber
Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt.

                                                                                                                                                                                                              30 %

                                                                                                                                                     7,5%
                                                                                                                                             2,5%                     14,8%                                   20 %

                                                                                                                                      11,8%
                                                                                                                                                                                 2,9%                         10 %
                                                                                                                                                                                   2,1%
                                                                                                                                                                                                               0%

                                                                                                                                 13,8%                                                                        -10 %

                                                                                                                                                                                                              -20 %
                                                                                                                                         2,4%                                33,0%
                                                                                                                                               9,2%
                                                                                                                                                                                                              -30 %

                                                                                                                                   Def. Konsum           Grundstoffe           Versorger                      -40 %

                                                                                                                                                                                                                                                                                            Grundstoffe

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Gesundheit
                                                                                                                                                                                                                                                      Immobilien
                                                                                                                                   Energie                                     Zykl. Konsum

                                                                                                                                                                                                                                                                               Defensiver
                                                                                                                                                         Industrie

                                                                                                                                                                                                                                          Versorger

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Zyklischer
                                                                                                                                                                                                                                                                   Industrie

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Telekom
                                                                                                                                                                                                                                                                                Konsum

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Konsum
                                                                                                                                                                                                                       Energie

                                                                                                                                                                                                                                 Finanz
                                                                                                                                   Finanz                Technologie

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              IT
                                                                                                                                   Gesundheit            Telekom

                                                                                                                                                                                                              Periode: 31.12.2019 - 13.08.2020; in lokaler Währung und auf Preisindex-Basis
                                                                                                                     Klassifizierung nach TRBC; Sektorgewicht basiert auf aggregierter Marktkapitalisierung   Quelle: Thomson Reuters, RBI/Raiffeisen RESEARCH
                                                                                                                     Quelle: Bloomberg, Thomson Reuters, RBI/Raiffeisen RESEARCH                              Letztes Update: 18.08.2020 um 09:35:46
                                                                                                                     Letztes Update: 18.08.2020 um 09:35:25

                                                                                                                  • Gemäß der Sektorklassifizierung von Thomson Reuters (TRBC) weist der IT-Sektor mit 33 % das höchste Gewicht auf, gefolgt
                                                                                                                    vom zykl. Konsum sowie Gesundheit. Insgesamt weisen die drei Sektoren ein Indexgewicht von knapp 62 % auf.
                                                                                                                  • Beim Performancevergleich haben ebenfalls die Technologieaktien (auch im zykl. Konsum tummeln sich mittlerweile „IT-
                                                                                                                    Aktien“ wie Amazon etc.) ganz klar die Nase vorne und auch der Gesundheitssektor ist ganz vorne dabei. Insbesondere die
                                                                                                                    Corona-Krise hat diesen hoch gewichteten und performancemäßig bisher sehr gut gelaufenen Sektoren in die Hände
                                                                                                                    gespielt. Dies beginnt in Pandemie-Zeiten vor allem bei Gesundheitsprodukten und – leistungen sowie aufgrund des
                                                                                                                    Lockdowns beim verstärkten Online Shopping, Tech-ausrüstung für Homeoffice, Online-Unterhaltung bzw. Internetdienste.

                                                                                                                  Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments                                                                                                                                                     14
Bidens Steueranhebungspläne
                                                                                                                         wird bei den Gewinnerwartungen für Revisionen nach unten sorgen
Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt.

                                                                                                                      30 %                                                                                30 %
                                                                                                                                                                 GW 2018                                                                                        GW 2021                26,9 %
                                                                                                                                                                                                 24,0 %
                                                                                                                      20 %                                                                                20 %
                                                                                                                                                                 GW 2017                                                                                                               16,6 %
                                                                                                                                                                                                                                                                GW 2022
                                                                                                                                                                                                 11,8 %
                                                                                                                      10 %                                                                                10 %

                                                                                                                                                                 GW 2019                          1,1 %
                                                                                                                       0%                                                                                  0%

                                                                                                                      -10 %                                                                               -10 %

                                                                                                                                                                                                                                                                GW 2020                -20,0 %
                                                                                                                      -20 %                                                                               -20 %

                                                                                                                      -30 %                                                                               -30 %
                                                                                                                          01/17     07/17       01/18       07/18       01/19          07/19   01/20          01/20    02/20 03/20       04/20    05/20    06/20    07/20      08/20    09/20
                                                                                                                  Basierend auf den Analysten-Konsensschätzungen für die S&P 500 EPS                      Basierend auf den Analysten-Konsensschätzungen für die S&P 500 EPS
                                                                                                                  Quelle: Thomson Reuters, RBI/Raiffeisen RESEARCH                                        Quelle: Thomson Reuters, RBI/Raiffeisen RESEARCH
                                                                                                                  Letztes Update: 18.08.2020 um 09:01:04                                                  Letztes Update: 18.08.2020 um 09:01:15

                                                                                                                  •    Nachdem wir die wichtigsten Parameter der S&P 500 Entwicklung beleuchtet haben, stellt sich nun die Frage welche Auswirkungen – neben den Sektor
                                                                                                                       spezifischen Implikationen – ein Wahlsieg von J. Biden auf den breiten US-Aktienmarkt haben wird.
                                                                                                                  •    Hier ist vor allem die geplante Anhebung der Unternehmensbesteuerung von aktuell 21 % auf 28 % zu erwähnen. Konnten beim S&P 500 die
                                                                                                                       Unternehmensgewinne im Aggregat (linker Chart, Gewinnwachstum 2018 – gelbe Linie) im Zuge der Trump‘schen Steuersenkung von 35 % auf 21 % um
                                                                                                                       ca. 12 Prozentpunkte auf 24 % zulegen, so wird die Biden‘sche Steueranhebung den umgekehrten Effekt haben. Gemäß der Annahme, dass die
                                                                                                                       Erhöhung 2021 beschlossen und 2022 in Kraft tritt, so dürfte der Gewinnzuwachs 2021 im Zuge der erwarteten zyklischen Erholung noch relativ
                                                                                                                       „unbeschadet“ vonstatten gehen, während der unterstellte Gewinnzuwachs 2022 (rechter Chart, blaue Linie) wohl Revisionen Richtung Süden
                                                                                                                       ausgesetzt sein wird.
                                                                                                                  •    In Anbetracht der hohen Bewertung sowie der bisher sehr guten Entwicklung der Internet/IT-Aktien dürfte sich eine niedrigere Gewinnentwicklung
                                                                                                                       gemeinsam mit den zuvor bereits angesprochenen Sektor Implikationen wohl bremsend auf die Kursentwicklung des S&P 500 auswirken.

                                                                                                                  Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments                                                                                                   15
Risikohinweise und Aufklärungen
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                                                                                                                  Warnhinweise

                                                                                                                  Die Zahlenangaben zur Wertentwicklung beziehen sich auf die Vergangenheit. Die vergangene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für
                                                                                                                  künftige Ergebnisse und Entwicklungen eines Finanzinstruments, eines Finanzindexes oder einer Wertpapierdienstleistung. Dies gilt insbesondere, falls
                                                                                                                  das Finanzinstrument, der Finanzindex oder die Wertpapierdienstleistung seit weniger als 12 Monaten angeboten wird. Insbesondere ist dann dieser
                                                                                                                  besonders kurze Vergleichszeitraum kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.

                                                                                                                  ▪ Die Wertentwicklung eines Finanzinstrumentes, eines Finanzindexes oder einer Wertpapierdienstleistung wird durch Provisionen, Gebühren und
                                                                                                                    andere Entgelte reduziert, die von den individuellen Umständen des Investors abhängen.
                                                                                                                  ▪ Infolge von Währungsschwankungen kann das Veranlagungsergebnis eines Finanzinstruments sowie einer Finanz- oder Wertpapierdienstleistung
                                                                                                                    steigen oder fallen.
                                                                                                                  ▪ Prognosen zu zukünftigen Entwicklungen beruhen auf reinen Schätzungen und Annahmen. Die tatsächliche zukünftige Entwicklung kann von der
                                                                                                                    Prognose abweichen. Prognosen sind daher kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse und Entwicklungen eines Finanzinstruments, eines
                                                                                                                    Finanzindexes oder einer Wertpapierdienstleistung.

                                                                                                                  Die in dieser Publikation allfällig enthaltenen und als solche bezeichneten Informationen/Empfehlungen von Analysten aus Tochterbanken der RBI oder
                                                                                                                  der Raiffeisen Centrobank AG („RCB“) werden unter der Verantwortung der RBI unverändert weitergegeben.

                                                                                                                  Eine Darstellung der Konzepte und Methoden, die bei der Erstellung von Finanzanalysen angewendet werden, ist verfügbar unter:
                                                                                                                  www.raiffeisenresearch.com/concept_and_methods

                                                                                                                  Detaillierte Information zur Sensitivitätsanalyse (Verfahren zur Prüfung der Stabilität der in Zusammenhang mit Finanzanalysen unter Umständen
                                                                                                                  getätigten Annahmen) sind unter folgendem Link zu finden: www.raiffeisenresearch.com/sensitivity_analysis

                                                                                                                  Offenlegung von Umständen und Interessen, die die Objektivität der RBI gefährden könnten: www.raiffeisenresearch.com/disclosuresobjectivity

                                                                                                                                                                                                                                                                          16
Risikohinweise und Aufklärungen
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                                                                                                                   Verteilung aller Empfehlungen für die dem Erstellungsdatum der Publikation vorhergehenden 12 Monate (Spalte A) sowie die Verteilung der
                                                                                                                   Empfehlungen, in deren Zusammenhang in den letzten 12 Monaten Wertpapierdienstleistungen gemäß Anhang I Abschnitte A
                                                                                                                   (Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten) und B (Nebendienstleistungen) der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des
                                                                                                                   Rates („Spezielle Dienstleistungen”) erbracht wurden (Spalte B).

                                                                                                                                                                         Spalte A                                             Spalte B
                                                                                                                                                             Basis: Alle Empfehlungen aller            Basis: Empfehlungen von Finanzinstrumenten aller
                                                                                                                  Anlageempfehlung
                                                                                                                                                                    Finanzinstrumente                Emittenten, für die in den letzten 12 Monaten „Spezielle
                                                                                                                                                             (vorhergehende 12 Monate)                         Dienstleistungen” erbracht wurden

                                                                                                                  Kauf-Empfehlungen                                      50,0 %                                                 51,5 %

                                                                                                                  Halten-Empfehlungen                                    38,7 %                                                 18,2 %

                                                                                                                  Verkaufs-Empfehlungen                                  11,3 %                                                 30,3 %

                                                                                                                  Detailed information on recommendations concerning financial instruments or issuers disseminated during a period
                                                                                                                  of 12 month prior to this publication (acc. to Art. 4 (1) i) Commission Delegated Regulation (EU) 2016/958 of
                                                                                                                  9.3.2016) is available under: https://raiffeisenresearch.com/web/rbi-research-portal/recommendation_history

                                                                                                                                                                                                                                                                    17
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                                                                                                                  Für die Erstellung dieser Publikation verantwortlich: Raiffeisen Bank International AG („RBI“)
                                                                                                                  Die RBI ist ein Kreditinstitut gemäß § 1 Bankwesengesetz (BWG) mit dem Firmensitz Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich.
                                                                                                                  Raiffeisen RESEARCH ist eine Organisationseinheit der RBI.
                                                                                                                  Zuständige Aufsichtsbehörde: Als ein Kreditinstitut gemäß § 1 Bankwesengesetz (BWG) unterliegt die Raiffeisen Bank International AG („RBI“) der
                                                                                                                  Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank. Darüber hinaus unterliegt die RBI der behördlichen Aufsicht der
                                                                                                                  Europäischen Zentralbank (EZB), die diese innerhalb eines Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) wahrnimmt,
                                                                                                                  der aus der EZB und den nationalen zuständigen Behörden besteht (Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates – SSM-Verordnung). Verweise auf
                                                                                                                  gesetzliche Normen beziehen sich auf solche der Republik Österreich, soweit nicht ausdrücklich anders angeführt.
                                                                                                                  Dieses Dokument dient zu Informationszwecken und darf nicht ohne Zustimmung der RBI vervielfältigt oder an andere Personen weiterverteilt
                                                                                                                  werden. Dieses Dokument ist weder ein Angebot, noch eine Einladung zur Angebotsstellung, noch ein Prospekt im Sinne des KMG oder des
                                                                                                                  Börsegesetzes oder eines vergleichbaren ausländischen Gesetzes. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich eines Finanzinstruments, eines
                                                                                                                  Finanzproduktes oder einer Veranlagung (alle nachfolgend „Produkt“) hat auf Grundlage eines genehmigten und veröffentlichten Prospektes
                                                                                                                  oder der vollständigen Dokumentation des entsprechenden Produkts zu erfolgen und nicht auf Grundlage dieses Dokuments.
                                                                                                                  Dieses Dokument ist keine persönliche Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes.
                                                                                                                  Weder dieses Dokument noch seine Bestandteile bilden die Grundlage irgendeines Vertrages oder einer Verpflichtung irgendeiner Art. Dieses
                                                                                                                  Dokument stellt keinen Ersatz für die erforderliche Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments, eines Finanzproduktes
                                                                                                                  oder einer Veranlagung dar. Eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf eines der genannten
                                                                                                                  Produkte kann bei Ihrem Bankberater eingeholt werden.
                                                                                                                  Diese Analyse basiert auf grundsätzlich allgemein zugänglichen Informationen und nicht auf vertraulichen Informationen, die dem
                                                                                                                  unmittelbaren Verfasser der Analyse ausschließlich aufgrund der Kundenbeziehung zu einer Person zugegangen sind.
                                                                                                                  Die RBI erachtet – außer anderwärtig in dieser Publikation ausdrücklich offengelegt – sämtliche Informationen als zuverlässig, macht jedoch
                                                                                                                  keine Zusicherungen betreffend deren Genauigkeit und Vollständigkeit.
                                                                                                                  In Schwellenmärkten kann ein erhöhtes Abrechnungs- und Depotstellenrisiko bestehen als in Märkten mit einer etablierten Infrastruktur. Die
                                                                                                                  Liquidität von Aktien/Finanzinstrumenten ist unter anderem von der Anzahl der Market Maker beeinflussbar. Beide Umstände können zu einem
                                                                                                                  erhöhten Risiko hinsichtlich der Sicherheit einer unter Berücksichtigung der in diesem Dokument enthaltenen Informationen getätigten Investition
                                                                                                                  führen.

                                                                                                                                                                                                                                                                     18
Disclaimer
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                                                                                                                  Die Information dieser Publikation entspricht dem Stand zum Erstellungsdatum. Sie kann aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne
                                                                                                                  dass die Publikation geändert wird.
                                                                                                                  Sofern nicht ausdrücklich anders offengelegt (www.raiffeisenresearch.com/special_compensation), werden die von der RBI beschäftigten
                                                                                                                  Analysten nicht für bestimmte Investment Banking-Transaktionen vergütet. Die Vergütung des Autors bzw. der Autoren dieses Berichtes basiert
                                                                                                                  (unter anderem) auf der Gesamtrentabilität der RBI, die sich unter anderem aus den Einnahmen aus dem Investmentbanking und sonstigen
                                                                                                                  Geschäften der RBI ergibt. Im Allgemeinen verbietet die RBI ihren Analysten und diesen Bericht erstattenden Personen den Erwerb von
                                                                                                                  Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten jeglicher Unternehmen, die von den Analysten abgedeckt werden, sofern der Erwerb nicht
                                                                                                                  von der Compliance-Abteilung der RBI vorab genehmigt wurde.
                                                                                                                  Die RBI hat folgende organisatorische oder verwaltungstechnische Vereinbarungen – einschließlich Informationsschranken – zur Verhinderung
                                                                                                                  oder Vermeidung von Interessenskonflikten im Zusammenhang mit Empfehlungen getroffen: Die RBI hat grundsätzlich verbindliche
                                                                                                                  Vertraulichkeitsbereiche definiert. Diese sind typischerweise solche Einheiten von Kreditinstituten, die von anderen Einheiten durch
                                                                                                                  organisatorische Maßnahmen hinsichtlich des Informationsaustausches abzugrenzen sind, weil dort ständig oder vorübergehend compliance-
                                                                                                                  relevante Informationen anfallen können. Compliance-relevante Informationen dürfen einen Vertraulichkeitsbereich grundsätzlich nicht
                                                                                                                  verlassen und sind im internen Geschäftsverkehr auch gegenüber anderen Einheiten streng vertraulich zu behandeln. Das gilt nicht für die im
                                                                                                                  üblichen Geschäftsablauf betriebsnotwendige Weitergabe von Informationen. Diese beschränkt sich jedoch auf das unbedingt Erforderliche
                                                                                                                  (Need-to-know-Prinzip). Werden compliance-relevante Informationen zwischen zwei Vertraulichkeitsbereichen ausgetauscht, darf das nur
                                                                                                                  unter Einschaltung des Compliance Officers erfolgen.
                                                                                                                  SONDERREGELN FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND (UK): Dieses Dokument stellt weder ein öffentliches
                                                                                                                  Angebot im Sinne des Kapitalmarktgesetzes („KMG“) dar, noch einen Prospekt im Sinne des KMG oder des Börsengesetzes. Ferner beabsichtigt
                                                                                                                  dieses Dokument nicht die Empfehlung des Kaufs oder Verkaufs von Wertpapieren oder anderen Anlageformen im Sinne des
                                                                                                                  Wertpapieraufsichtsgesetzes. Dieses Dokument stellt keinen Ersatz für die erforderliche Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf von
                                                                                                                  Wertpapieren oder Anlagen dar. Für jegliche Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Anlagen können Sie sich
                                                                                                                  gerne an Ihre RAIFFEISENBANK wenden. Diese Publikation wurde von der Raiffeisen Bank International AG („RBI“) zur Förderung ihres
                                                                                                                  Anlagengeschäftes genehmigt oder herausgegeben. Die RBI London Branch wurde von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA)
                                                                                                                  ermächtigt und wird in eingeschränktem Maße von der Financial Conduct Authority („FCA“) reguliert. Details zum Ausmaß der Regulierung der
                                                                                                                  Zweigniederlassung in London durch die FCA sind auf Anfrage erhältlich. Diese Veröffentlichung ist nicht für Investoren gedacht, die im Sinne
                                                                                                                  der FCA-Regeln Endkunden sind, und darf daher nicht an sie verteilt werden. Weder die in diesem Dokument enthaltenen Informationen noch
                                                                                                                  die darin geäußerten Meinungen stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zu einem Angebot zum Kauf (oder Verkauf) von Anlagen dar
                                                                                                                  und sind nicht derart auszulegen. Die RBI könnte eine Own Account Transaction (Transaktion in eigener Sache) im Sinne der FCA-Regeln in
                                                                                                                  jede hierin erwähnte oder damit verbundene Anlage getätigt haben und als Folge einen Anteil oder eine Beteiligung an besagter Anlage
                                                                                                                  halten. Die RBI könnte als Manager oder Co-Manager eines öffentlichen Angebots jedes in diesem Bericht erwähnten und/oder damit
                                                                                                                  verbundenen Wertpapiers handeln oder gehandelt haben.

                                                                                                                                                                                                                                                                  19
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                                                                                                                  SPEZIFISCHE BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND KANADA: Dieses Dokument darf weder in die Vereinigten
                                                                                                                  Staaten von Amerika oder nach Kanada oder in ihre jeweiligen Hoheitsgebiete oder Besitzungen übertragen oder darin verteilt werden, noch
                                                                                                                  darf es an irgendeine US-amerikanische Person oder irgendeine Person mit Wohnsitz in Kanada verteilt werden, es sei denn, die Übermittlung
                                                                                                                  erfolgt direkt durch die RB International Markets (USA) LLC, einen in den USA registrierten Broker-Dealer (‚RBIM‘), und vorbehaltlich der
                                                                                                                  nachstehenden Bedingungen.
                                                                                                                  SPEZIFISCHE INFORMATIONEN FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND KANADA: Dieses Research-Dokument ist ausschließlich für
                                                                                                                  institutionelle Investoren bestimmt und unterliegt nicht allen Unabhängigkeits- und Offenlegungsstandards, die für die Erstellung von Research-
                                                                                                                  Unterlagen für Kleinanleger/Privatanleger anwendbar sind. Dieser Bericht wurde Ihnen durch die RB International Markets (USA) LLC (abgekürzt
                                                                                                                  „RBIM“) , einen in den US registrierten Broker-Dealer übermittelt, wurde jedoch von unserem nicht-US-amerikanischen Verbundunternehmen
                                                                                                                  Raiffeisen Bank International AG („RBI“) erstellt. Jeder Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, die Gegenstand dieses Berichtes sind,
                                                                                                                  müssen bei der RBIM platziert werden. Die RBIM ist unter folgender Adresse erreichbar: 1133 Avenue of the Americas, 16th Floor, New York, NY
                                                                                                                  10036, 212-600-2588. Dieses Dokument wurde außerhalb der Vereinigten Staaten von einem oder mehreren Analysten erstellt, für die
                                                                                                                  möglicherweise nicht Vorschriften hinsichtlich der Erstellung von Berichten und der Unabhängigkeit von Forschungsanalysten galten, die mit
                                                                                                                  jenen vergleichbar sind, die in den Vereinigten Staaten in Kraft sind. Der/die Analyst/en, der/die dieses Dokument erstellte/n, (i) sind nicht bei
                                                                                                                  der Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) in den Vereinigten Staaten als Research-Analysten registriert oder qualifiziert und (ii) dürfen
                                                                                                                  keine assoziierten Personen der RBIM sein und unterliegen daher nicht den Vorschriften der FINRA, inklusive der Vorschriften bezüglich des
                                                                                                                  Verhaltens oder der Unabhängigkeit von Research-Analysten.
                                                                                                                  Die in diesem Bericht enthaltenen Meinungen, Schätzungen und Prognosen sind nur zum Datum dieses Berichtes jene der RBI und können
                                                                                                                  ohne Vorankündigung geändert werden. Die in diesem Bericht enthaltenen Informationen wurden von der RBI von als zuverlässig erachteten
                                                                                                                  Quellen zusammengestellt, doch die RBI, ihre verbundenen Unternehmen oder irgendeine andere Person geben keinerlei ausdrückliche oder
                                                                                                                  stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung bezüglich der Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit des Berichtes. Jene Wertpapiere,
                                                                                                                  die nicht in den Vereinigten Staaten registriert sind, dürfen weder innerhalb der Vereinigten Staaten noch an eine US-amerikanische Person
                                                                                                                  direkt oder indirekt angeboten oder verkauft werden (im Sinne der Regulation S des Securities Act of 1933, abgekürzt „Wertpapiergesetz“), es
                                                                                                                  sei denn, es liegt eine Ausnahme gemäß des Wertpapiergesetzes vor. Dieser Bericht stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf eines
                                                                                                                  Wertpapiers im Sinne von Abschnitt 5 des Wertpapiergesetzes dar, noch bildet dieser Bericht oder irgendeine hierin enthaltene Information die
                                                                                                                  Grundlage eines Vertrages oder einer Verpflichtung irgendeiner Art welcher in diesem Zusammenhang als zuverlässig erachtet werden kann.
                                                                                                                  Dieser Bericht stellt lediglich allgemeine Informationen zur Verfügung. In Kanada darf er nur an Personen mit Wohnsitz in Kanada verteilt
                                                                                                                  werden, die aufgrund ihrer Befreiung von der Prospektpflicht gemäß den im jeweiligen Territorium bzw. der jeweiligen Provinz geltenden
                                                                                                                  wertpapierrechtlichen Bestimmungen berechtigt sind, Abschlüsse in Zusammenhang mit den hierin beschriebenen Wertpapieren zu tätigen.

                                                                                                                                                                                                                                                                        20
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                                                                                                                  EU-VERORDNUNG NR. 833/2014 ÜBER RESTRIKTIVE MASSNAHMEN ANGESICHTS DER HANDLUNGEN RUSSLANDS, DIE DIE LAGE IN DER UKRAINE
                                                                                                                  DESTABILISIEREN

                                                                                                                  Bitte beachten Sie, dass sich die Analysen und Empfehlungen nur auf Finanzinstrumente beziehen, die nicht von Sanktionen gemäß EU-
                                                                                                                  Verordnung Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der
                                                                                                                  geltenden Fassung betroffen sind. Das sind Finanzinstrumente, die vor dem 1. August 2014 begeben wurden.

                                                                                                                  Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Erwerb von Finanzinstrumenten mit einer Laufzeit von über 30 Tagen, die nach dem 31. Juli 2014
                                                                                                                  begeben wurden, gemäß EU-Verordnung Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
                                                                                                                  Ukraine destabilisieren, in der geltenden Fassung verboten ist. Zu solchen verbotenen Finanzinstrumenten wird nicht Stellung genommen.

                                                                                                                  HINWEIS FÜR DAS FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN: Die RICHTLINIE 2003/125/EG DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der
                                                                                                                  Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die sachgerechte Darbietung von Anlageempfehlungen und
                                                                                                                  die Offenlegung von Interessenkonflikten wurde im Fürstentum Liechtenstein durch die Finanzanalyse-Marktmissbrauchs-Verordnung in
                                                                                                                  nationales Recht umgesetzt.

                                                                                                                  Sollte sich eine Bestimmung dieses Disclaimers unter dem jeweils anwendbaren Recht als rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar
                                                                                                                  herausstellen, ist die betreffende Bestimmung, soweit sie von den übrigen Bestimmungen trennbar ist, so zu behandeln, als wäre sie nicht
                                                                                                                  Bestandteil dieses Disclaimers; in keinem Fall berührt sie die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.

                                                                                                                                                                                                                                                                21
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                                                                                                                  Informationen gemäß § 5 E-Commerce Gesetz
                                                                                                                  Raiffeisen Bank International AG
                                                                                                                  Firmensitz: Am Stadtpark 9, 1030 Wien
                                                                                                                  Postanschrift: 1010 Wien, Postfach 50; Telefon: +43-1-71707-0; Fax: + 43-1-71707- 1848
                                                                                                                  Firmenbuchnummer: FN 122119m beim Handelsgericht Wien
                                                                                                                  Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: UID ATU 57531200
                                                                                                                  Österreichisches Datenverarbeitungsregister: Datenverarbeitungsregisternummer (DVR): 4002771
                                                                                                                  S.W.I.F.T.-Code: RZBA AT WW
                                                                                                                  Aufsichtsbehörden: Als ein Kreditinstitut gemäß § 1 Bankwesengesetz (BWG) unterliegt die Raiffeisen Bank International AG (RBI) der Aufsicht
                                                                                                                  der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank. Darüber hinaus unterliegt die RBI der behördlichen Aufsicht der
                                                                                                                  Europäischen Zentralbank (EZB), die diese innerhalb eines Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM)
                                                                                                                  wahrnimmt, der aus der EZB und den nationalen zuständigen Behörden besteht (Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates – SSM-Verordnung).
                                                                                                                  Verweise auf gesetzliche Normen beziehen sich auf solche der Republik Österreich, soweit nicht ausdrücklich anders angeführt.
                                                                                                                  Mitgliedschaft: Die Raiffeisen Bank International AG ist Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Bank und Versicherung,
                                                                                                                  Fachverband der Raiffeisenbanken.
                                                                                                                  Angaben nach dem österreichischen Mediengesetz
                                                                                                                  Herausgeber und Redaktion dieser Publikation: Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien
                                                                                                                  Medieninhaber dieser Publikation: Raiffeisen RESEARCH – Verein zur Verbreitung von volkswirtschaftlichen Analysen und Finanzmarktanalysen
                                                                                                                  Am Stadtpark 9, A-1030 Wien

                                                                                                                                                                                                                                                                 22
Impressum
Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt.

                                                                                                                  Vorstand von Raiffeisen RESEARCH – Verein zur Verbreitung von volkswirtschaftlichen Analysen und Finanzmarktanalysen:
                                                                                                                  Mag. Peter Brezinschek (Obmann), Mag. Helge Rechberger (Obmann-Stv.)
                                                                                                                  Raiffeisen RESEARCH – Verein zur Verbreitung von volkswirtschaftlichen Analysen und Finanzmarktanalysen ist als behördlich registrierter Verein
                                                                                                                  konstituiert. Zweck und Tätigkeit des Vereins ist unter anderem die Verbreitung von Analysen, Daten, Prognosen und Berichten und ähnlichen
                                                                                                                  Publikationen bezogen auf die österreichische und internationale Volkswirtschaft und den Finanzmarkt.
                                                                                                                  Grundlegende inhaltliche Richtung dieser Publikation: Analyse zu Volkswirtschaft, Zinsen und Währungen, Staatsanleihen und
                                                                                                                  Unternehmensanleihen, Aktien sowie Rohstoffen mit den regionalen Schwerpunkten Eurozone sowie Zentral- und Osteuropa unter
                                                                                                                  Berücksichtigung der globalen Märkte.
                                                                                                                  Die Analyse erfolgt unter Einsatz der unterschiedlichen Analyse-Ansätze: Fundamentaler Analyse, quantitativer Analyse und/oder technischer
                                                                                                                  Analyse.
                                                                                                                  Hersteller dieser Publikation: Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien

                                                                                                                  Fertiggestellt: 20.08.2020, 08:45 Uhr MESZ / Erstmalige Weitergabe: 20.08.2020, 09:13 Uhr MESZ

                                                                                                                                                                                                                                                                    23
Autoren
Dieses Dokument wurde zur exklusiven Verwendung für Christian Schuster (Oberösterreich) zur Verfügung gestellt.

                                                                                                                   Finanzanalysten, RBI Wien
                                                                                                                   David Oelzant
                                                                                                                   david.oelzant@rbinternational.com
                                                                                                                   Andreas Schiller, CFA
                                                                                                                   andreas.schiller@rbinternational.com
                                                                                                                   Franz Zobl, PhD
                                                                                                                   franz.zobl@rbinternational.com
                                                                                                                   Frank Thummet
                                                                                                                   frank.thummet@rbinternational.com
                                                                                                                   Nina Neubauer-Kukić
                                                                                                                   nina.neubauer-kukic@rbinternational.com
                                                                                                                   Connie Gaisbauer
                                                                                                                   connie.gaisbauer@rbinternational.com
                                                                                                                   Leopold Salcher
                                                                                                                   leopold.salcher@rbinternational.com

                                                                                                                   Editor, RBI Wien
                                                                                                                   Valentin Hofstätter, CFA
                                                                                                                   valentin.hofstaetter@rbinternational.com
                                                                                                                                                                      24
                                                                                                                                                              31822369DE
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