Verbraucherinformation für die Kraftfahrtversicherung - Standard, Gewerbe und Oldtimer - Zurich ...
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Verbraucherinformation für die Kraftfahrtversicherung Standard, Gewerbe und Oldtimer Stand: 01.10.2016 213130440 1610
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Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hinweise 5 Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung 11 ● (Stand 01.10.2016) Sonderbedingung zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kfz-Handel 75 ● und -Handwerk Verwendungsklausel 77 ● Sonderbedingung Arbeitsmaschinen 79 ● Zusatzbedingung Schäden an Erdleitungen 81 ● Zusatzbedingung Be- und Entladeschäden 83 ● Information zur Verwendung Ihrer Daten 85 Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland 87 ●✓ vereinbart 213130440 1610 Seite 3 von 88
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Allgemeine Hinweise I. Informationspflichten gemäß § 7 Sie haben das Recht, jederzeit gegen Erstattung der Kosten Versicherungsvertragsgesetz Abschriften der Erklärungen zu fordern, die Sie mit Bezug auf den Vertrag, insbesondere bei der Antragstellung und im Schadenfall, abgegeben haben. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsablaufs können die Rechtsverordnung zu den Informationspflichten (§ 7 Versiche- jedoch Telekommunikationskosten für Sie entstehen, wenn Sie rungsvertragsgesetz) regelt den Umfang der Verbraucherinforma- uns kontaktieren. Ist in Ihren Unterlagen eine Service-Nummer tion zu Versicherungsverträgen. Nachfolgend erhalten Sie diese angegeben, unter der Sie uns erreichen können, informieren wir Informationen bzw. einen Überblick darüber, wo Sie diese ent- Sie dort über die Höhe der Telekommunikationskosten. Für unsere nehmen können. Festnetznummern fallen die Gebühren Ihres Telekommunikations- partners an. Bei Vereinbarung des Tarif- und Leistungsbausteins Unfall- Ihr Versicherer und ladungsfähige Anschrift meldedienst (A.5.1.6) können Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland – bei einer Übertragung des Datensatzes im Notfall-, Unfall- oder 53287 Bonn Pannenfall per Internet oder SMS Telefon 0228 268-2650 Telefax 0228 268-6666 – und für den Sprachaufbau, für die bei Download, Registrierung www.zurich.de und Softwareupdate erforderliche Internetverbindung Sitz der Niederlassung: Frankfurt am Main (HRB 88353) Mobilfunk- und Internetkosten entstehen. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Beitragszahlung und Beginn Ihres Versicherungsschutzes Gegenstand des Unternehmens ist der unmittelbare und mittel- Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. bare Betrieb aller Zweige des privaten Versicherungswesens. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. Der Versicherungsschutz tritt erst nach Zahlung des Erstbeitrags, zu dem auch die Versicherung- Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung steuer gehört, in Kraft, jedoch nicht vor dem im Versicherungs- Die gegenseitigen Rechte und Pflichten richten sich nach dem schein festgesetzten Versicherungsbeginn. Versicherungsschein, dem Antrag, den beantragten allgemeinen Nennen wir Ihnen in der Kraftfahrtversicherung die Versicherungs- Versicherungsbedingungen, Sonderbedingungen, Zusatzbedin- bestätigungsnummer, haben Sie in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- gungen und/oder Klauseln sowie den gesetzlichen Bestimmungen. versicherung vorläufigen Versicherungsschutz ab dem verein- Den mit Ihnen vereinbarten Leistungsumfang können Sie Ihrem barten Zeitpunkt, spätestens sobald das Fahrzeug unter Verwen- Antrag, Ihrem Versicherungsschein und den allgemeinen Versiche- dung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das rungsbedingungen entnehmen. Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Ver- sicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. In der Fahrzeugversicherung und in den vereinbarten Tarif- und Versicherungsbeitrag Leistungsbausteinen haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz Diese Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag/Angebot. nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versiche- rungsschutz beginnt dann zum vereinbarten Zeitpunkt. Der zu zahlende Beitrag enthält die zum Zeitpunkt der Antrag- stellung gültige Versicherungsteuer. Weitere Einzelheiten zum Beginn Ihres Versicherungsschutzes und zur Beitragszahlung entnehmen Sie den Allgemeinen Bedingun- gen für die Kraftfahrtversicherung Kapitel B und C. Zusätzlich anfallende Kosten Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrags oder aus Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung anderen Gründen – außer der gesetzlichen Versicherungsteuer, gestellten Informationen Mahngebühren sowie den Kosten bei Nichteinlösung im Rahmen eines Einzugsverfahrens – werden nicht erhoben. Die Ihnen übermittelten Informationen haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer, die Sie den Unterlagen entnehmen können. 213130440 1610 Seite 5 von 88
Widerrufsbelehrung Laufzeit des Vertrags Widerrufsrecht Diese Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag/Angebot oder Versicherungsschein. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) wider- rufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, Beendigung des Vertrags die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Ver- sicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängern sich Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Dauer still- mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und schweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht einen Monat vor dem diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, bei Verträgen jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erfüllung (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zugegangen ist. unserer Pflichten gemäß § 312 i Abs.1 Satz 1 des Bürgerlichen Einzelheiten in der Kraftfahrtversicherung, auch zu den jeweiligen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 c des Einführungs- Fristen und der Form, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Wider- Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung Kapitel G. Veräußern rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Sie Ihr Fahrzeug, steht das Kündigungsrecht nicht Ihnen, sondern Der Widerruf ist zu richten an: dem Erwerber oder uns zu. Informieren Sie uns daher unverzüglich über den Verkauf Ihres Fahrzeugs. Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland Solmsstraße 27-37, 60486 Frankfurt/Main Sie können den Widerruf auch an folgende Anschrift richten; Anwendbares Recht und Rechtsweg Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland Es gilt deutsches Recht. Direktion Köln, Riehler Straße 90, 50657 Köln Wenn Sie uns verklagen, können Sie Ansprüche aus Ihrem Ver- E-Mail: service@zurich.de sicherungsvertrag bei den nachfolgenden Gerichten geltend machen: Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0228 268-6666 a) Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist oder das örtlich zuständige Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes. b) Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie Widerrufsfolgen betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungs- Wenn wir Sie verklagen, können wir Ansprüche aus dem Versiche- schutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des rungsvertrag bei nachfolgenden Gerichten geltend machen: Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge/Prämien, wenn Sie zuge- stimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der a) Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist. Widerrufsfrist beginnt. Wir verzichten auf die Einbehaltung des b) Haben Sie einen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb, außerdem Teils des Beitrages/der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des das Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Nieder- Widerrufs entfällt. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge er- lassung Ihres Betriebs befindet. folgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Wider- rufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass Vertragssprache empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird. Bei Vereinbarung des Tarif- und Leistungsbausteins Unfallmeldedienst (A.5.1.6) Angaben über die Beschwerdestelle Wir können die Rückzahlung der Beiträge verweigern, bis wir die Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zu- Waren (Unfallmeldestecker) zurückerhalten haben, oder bis Sie frieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren (Unfallmelde- von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an stecker) zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren (Unfallmeldestecker) unver- Ombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, züglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de dem Tag an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unter- Internet: www.versicherungsombudsmann.de richten, an uns oder an den von uns beauftragten Dienstleister: Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und Shop Unfallmeldestecker für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir c/o Friedrich Zufall GmbH & Co. KG haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzu- Schleyerstraße 10 nehmen. 36041 Fulda Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite zurückzusenden. oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Besondere Hinweise Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versiche- Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren aus- rungsombudsmann weitergeleitet. drücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns voll- Ihre Möglichkeit zur Beschreitung des Rechtswegs bleibt hiervon ständig erfüllt ist, bevor Sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. unberührt. Darüber hinaus können Sie in der Fahrzeugversicherung auch Ende der Widerrufsbelehrung einen Sachverständigenausschuss entscheiden lassen (AKB A.2.17). 213130440 1610 Seite 6 von 88
Aufsichtsbehörde Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Anzeigepflicht verletzt wird? nachfolgend aufgeführten Behörden: 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Deutschland Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sektor Versicherungsaufsicht weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Deutschland Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- Irland schlossen hätten. Central Bank of Ireland (CBI) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären Insurance Division wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir North Wall Quay dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der Spencer Dock nicht oder nicht richtig angegebene Umstand PO Box 11517 Dublin 1 – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs- Ireland falles Bei Fragen oder Beanstandungen, die im Zusammenhang mit Ihrer – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Versicherung stehen, können Sie sich an eine der beiden Behörden Leistungspflicht wenden. ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie Bitte beachten Sie, dass die genannten Behörden keine Schieds- die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. stellen sind und einzelne Streitfälle nicht verbindlich von ihnen Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der entschieden werden. bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. II. Sanktionsklausel 2. Kündigung Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrages gewährt Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorver- bzw. leistet der Versicherer aus diesem Versicherungsvertrag tragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos keinen Versicherungsschutz beziehungsweise keine Zahlungen, verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer sonstige Leistungen oder sonstige Vorteile zu Gunsten des Ver- Frist von einem Monat kündigen. sicherungsnehmers oder eines Dritten, soweit dadurch oder durch Handlungen des Versicherten anwendbare Regelungen, Gesetze Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag oder Wirtschafts- oder Handelssanktionen verletzt werden. auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. III. Hinweise zur Bonitätsprüfung 3. Vertragsänderung Wir führen anhand Ihrer Daten vor Vertragsabschluss zur Beur- Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver- teilung des Risikos eine Bonitätsprüfung durch. Hierzu beziehen trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wir Informationen von wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestand- – Infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden. teil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie – Creditreform Frankfurt Emil Vogt KG, Börsenplatz 7-11, die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedin- 60313 Frankfurt (Main). gungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbe- standteil. IV. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als Folgen einer Verletzung der gesetzlichen 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht Anzeigepflicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertrags- Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen änderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in können, ist es notwendig, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzu- unserer Mitteilung hinweisen. geben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. 4. Ausübung unserer Rechte Personenbezogene Angaben (z. B. zur Unfallversicherung), die Sie Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Zurich Insurance plc NfD Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer 53287 Bonn Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere schriftlich nachzuholen. Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, nicht verstrichen ist. wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeige- Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder pflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht ange- zeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? kannten. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzu- zeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertrags- annahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. 213130440 1610 Seite 7 von 88
V. Wichtige Hinweise zu Ihrer Entscheiden Sie sich für den Tarif- und Leistungsbaustein Unfall- Kraftfahrtversicherung meldedienst, müssen zusätzlich Sie den Unfallmeldestecker über das Portal des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungs- 1. Zulassung in Deutschland wirtschaft (GDV) bestellen. Die Zugangsinformationen zum GDV- Portal (Link, Aktivierungscode) erhalten Sie nach Vertragsabschluss Die Genehmigung zum Betrieb der Kraftfahrtversicherung wurde von uns. Bitte bewahren Sie den Aktivierungscode sicher auf. der Zurich Insurance plc, Niederlassung für Deutschland nur für in Diesen benötigen Sie auch bei späteren Aktivitäten wie z. B. die Deutschland zugelassene Fahrzeuge erteilt. Die Zulassung in Einrichtung eines Gastnutzers. Deutschland setzt voraus, dass Ihr Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort in Deutschland hat. Regelmäßiger Standort ist der Die Unfallmelde-App steht in folgenden Portalen zur Verfügung: Standort, an dem der „Schwerpunkt der Ruhevorgänge“ des – Googleplay Fahrzeugs liegt. Wird der regelmäßige Standort für mehr als drei Monate an einen von Ihrem Wohn-/Geschäftssitz abweichenden – AppStore Ort verlegt, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungs- Sobald Sie den Unfallmeldestecker erhalten haben, sollten Sie behörde mitteilen. diesen in Ihrem Fahrzeug installieren. Sollten Sie die Unfallmelde- Liegt der regelmäßige Standort Ihres Fahrzeugs außerhalb App noch nicht heruntergeladen haben, holen Sie dies bitte nach Deutschlands, muss Ihr Fahrzeug im entsprechenden Land und stellen Sie sicher, dass Ihre Datenregistrierung im GDV-Portal zugelassen und versichert werden. und der Unfallmelde-App erfolgreich abgeschlossen ist. Stellen Sie eine Bluetoothverbindung zwischen dem Unfallmeldestecker und der Unfallmelde-App her. 2. Gesetzliche Mindestversicherungssummen Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter www.zurich.de/UMD. Bei den nachfolgenden Schadenereignissen sind die Versiche- rungssummen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach A.1.3.2 auf die gesetzlichen Mindestversicherungssummen Smartphone-/Bluetoothverbindung erforderlich begrenzt: Damit diese Unterstützung in einem Notfall, einem Unfall oder – bei Schäden von Insassen in einem Anhänger einer Panne funktionieren kann, müssen der Unfallmeldestecker und die Unfallmelde-App über Bluetooth verbunden sein. Achten – bei baulichen Veränderungen, die zum Erlöschen der Betriebs- Sie daher bitte immer darauf, dass sich Ihr Smartphone betriebs- erlaubnis führen bereit mit Ihnen im Fahrzeug befindet und die Bluetoothverbin- – bei Teilnahme an Festumzügen dung hergestellt ist. – bei Transport von gefährlichen Gütern. Deutsches Mobilfunknetz erforderlich 3. – nicht belegt – Die Unfallmelde-App funktioniert nur solange diese mit einem deutschen Mobilfunknetz verbunden ist. Insbesondere in grenz- nahen Gebieten empfehlen wir Ihnen daher, über die Einstellun- 4. Versicherungsschutz auf Rennstrecken gen Ihres Smartphones die „automatische Netzauswahl“ auf „manuelle Netzauswahl“ zu ändern, um so mit dem Heimnetz- Sie haben in werk verbunden zu sein. Wie Sie die Einstellungen Ihres Smart- phones ändern können, erfahren Sie bei Ihrem Smartphone- – der Fahrzeugversicherung (Kasko A.2.16) anbieter. – der Kraftfahrzeug-Unfallversicherung (A.4.10) – in den Tarif- und Leistungsbausteinen (A.5) GPS-Aktivierung erforderlich keinen Versicherungsschutz auf Motorsport-Rennstrecken. Dies Damit wir bei einer automatischen Auslösung eines Notrufs auch gilt nicht für die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining. die Rettungskräfte alarmieren können, ist es erforderlich, dass wir den Standort Ihres Fahrzeugs kennen. Bitte stellen Sie sicher, dass die GPS-Aktivierung Ihres Smartphones erfolgreich ist. VI. Wichtige Hinweise zum Tarif- und Leistungsbaustein Unfallmeldedienst (A.5.1.6) Vermittlung weiterer Dienstleistungen und deren Kosten- übernahme Bitte beachten Sie, die nachfolgenden Informationen geben einen ersten Überblick und ersetzen nicht die Regelungen der Allge- Über die Unfallmelde-App unterstützen wir Sie auch bei der meinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung. Organisation weiterer Dienstleistungen wie z. B. das Abschleppen des Fahrzeugs. Die Kostenübernahme durch uns setzt voraus, dass Der Tarif- und Leistungsbaustein Unfallmeldedienst ist eine Sie für die entsprechende Leistung entweder im Rahmen der Organisationsleistung und ermöglicht die technisch unterstützte KH-Plus oder des Schutzbriefes Versicherungsschutz mit uns ver- Meldung eines Notfalls, Unfalls oder einer Panne mit Ihrem ver- einbart haben. sicherten Fahrzeug im Straßenverkehr. Der Unfallmeldedienst setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Gastnutzer – einem Unfallmeldestecker, Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich vier weitere Gastnutzer (Fahrerkreis lt. Versicherungsschein) für Ihr Fahrzeug über das – der Unfall-/Pannenmelde-App (nachfolgend „Unfallmelde- GDV-Portal einzurichten. Nach dem Sie den Gastnutzer registriert App“), und freigeschaltet haben, erhält der Gastnutzer eine ent- – der technischen Infrastruktur zum Empfang einer Notfall- und sprechende Bestätigung und die Informationen zum Herunter- Pannenmeldung sowie deren Weiterleitung an die Unfall- laden der Unfallmelde-App per E-Mail. Alle Regelungen zum meldestelle. Unfallmeldedienst gelten für die Gastnutzer entsprechend. 213130440 1610 Seite 8 von 88
Wechsel Smartphone Wechseln Sie Ihr Smartphone, müssen Sie sicherstellen, dass auch auf Ihrem neuen Smartphone die Unfallmelde-App installiert und betriebsbereit ist. Gegebenenfalls benötigen Sie zur Aktivierung der Unfallmelde-App Ihren Aktivierungscode. Wechsel SIM-Karte/Rufnummerwechsel Bitte überprüfen Sie, ob der Wechsel der SIM-Karte bzw. Ihrer neuen Rufnummer durch die Unfallmelde-App automatisch erkannt wurde. Ist dies nicht der Fall, haben Sie die Möglichkeit die Rufnummer manuell anzupassen. Eine entsprechende Anleitung finden Sie in der ausführlichen Bedienungsanleitung unter www.zurich.de/UMD. Updates Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Updates ordnungs- gemäß ausgeführt werden. Aktivierungscode verloren Sie können bei uns einen neuen Aktivierungscode für die Nutzung des GDV-Portals anfordern. Unfallmeldestecker ist defekt Sollte Ihr Unfallmeldestecker einen Defekt haben (z. B. Beschä- digung nach einem Unfall) haben Sie die Möglichkeit, über das GDV-Portal den Unfallmeldestecker gegen einen neuen Unfall- meldestecker auszutauschen. Wichtige Sicherheitshinweise Die verwendete Technik hat Leistungsgrenzen: Sie ersetzt nicht den eigenen Notruf, sondern dient der zusätzlichen Absicherung und bietet eine weitere Rettungschance. Sollten Sie bemerken, dass im Falle eines Rettungskräfte erfordernden Unfalles keine Ereignismeldung versendet wurde oder kein Rückruf durch die Unfallmeldestelle erfolgt, so informieren Sie unverzüglich selbst die zuständigen Rettungskräfte über die Notrufnummer 112. Unsere Unfallmelde-App unterstützt Sie auch bei einem manuellen Auslösen der Notfallmeldung. Ist die Übertragung einer Unfallmeldung über eine Internetver- bindung des Mobilfunkanbieters nicht möglich, versucht die Unfallmelde-App, automatisch die Unfallmeldung durch SMS zu versenden. Apple lässt den automatischen SMS-Versand aus einer App nicht zu. Sie müssen in diesem Fall den Versand der SMS manuell bestätigen. Unterlassen Sie die Bestätigung, wird keine automatische Unfallmeldung ausgelöst. Ende des Unfallmeldedienstes Wird der Versicherungsschutz für den Tarif- und Leistungsbaustein UMD beendet, werden wir die Deaktivierung der Unfallmelde-App für Sie und eventuelle Gastnutzer veranlassen, so dass die technisch unterstützte Meldung eines Notfalls, Unfalls oder einer Panne nicht mehr zu Verfügung steht. Weitere Vertragsgrundlagen Neben den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversiche- rung (AKB) sind auch die nachfolgenden Unterlagen Vertrags- bestandteil: – Bedingungsanleitung zum Unfallmeldestecker, diese steht Ihnen unter www.zurich.de/UMD zur Verfügung – Nutzungsanleitung der Unfallmelde-App. 213130440 1610 Seite 9 von 88
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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung – Standard – Gewerbe – Zurich-Oldtimer-Tarif Stand 01. Oktober 2016 Inhaltsverzeichnis A.3 – nicht belegt – A.4 Kraftfahrzeug-Unfallversicherung – wenn Insassen verletzt oder getötet werden Eingangsbemerkung A.4.1 Was ist versichert? A.4.2 Wer ist versichert? A Welche Leistungen umfasst Ihre Versicherung? A.4.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen A.4.4 Welche Leistungen bietet die Kraftfahrzeug-Unfallver- A.1.1 Was ist versichert? sicherung? A.1.2 Wer ist versichert? A.4.5 Leistung bei Invalidität A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungs- A.4.6 Todesfallleistung summen)? A.4.7 Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Tagegeld A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.4.8 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder A.1.5 Was ist nicht versichert? Gebrechen zusammentreffen? A.1.6 Führen fremder Fahrzeuge im Ausland A.4.9 Fälligkeit A.1.7 Auslandsschadenschutz A.4.10 Was ist nicht versichert? A.1.8 Kfz-Umweltschadenversicherung – für öffentlich-recht- A.5 Tarif- und Leistungsbausteine liche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz A.5.1 In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) – Schäden an Ihrem A.5.1.1 Rabattschutz Fahrzeug A.5.1.2 Fahrerschutzversicherung A.2.1 Was ist versichert? A.5.1.3 Schutzbrief A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) versichert? A.5.1.4 – nicht belegt – A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung A.5.1.5 KH-Plus Gewerbe (Vollkasko) versichert? A.5.1.6 Unfallmeldedienst A.2.4 Wer ist versichert? A.5.2 In der Fahrzeugversicherung (Kasko) A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.5.2.1 Rabattschutz A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder A.5.2.2 Leasing-Differenz-Deckung Verlust des Fahrzeugs? A.5.2.3 – nicht belegt – A.2.7 Was zahlen wir bei Beschädigung? A.5.2.4 – nicht belegt – A.2.8 Sachverständigenkosten A.5.2.5 Werkstatt Plus A.2.9 Mehrwertsteuer A.5.2.6 Akku-Ausgleich A.2.10 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung A.5.2.7 Elektro Kasko A.2.11 Bis zu welcher Höhe leisten wir? (Höchstentschädigung) A.5.2.8 Elektro-Plus A.2.12 Selbstbeteiligung A.6 Zurich-Oldtimer-Tarif A.2.13 Was ersetzen wir nicht? A.6.1 Abschlussvoraussetzungen A.2.14 Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung, Abtretung A.6.2 Was ist versichert? A.2.15 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? A.6.2.1 In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung A.2.16 Was ist nicht versichert? A.6.2.2 In der Fahrzeugversicherung (Kasko) A.2.17 Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe A.6.3 – nicht belegt – A.2.18 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör A.6.4 Änderungen des Marktwerts und Fahrzeugzustands A.2.19 Rest und Altteile 213130440 1610 Seite 11 von 88
A.6.5 Grundlagen zur Beitragsberechnung H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, Wechselkenn- A.6.6 Mindestbeiträge zeichen A.6.7 Rotes Oldtimer Kennzeichen H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? A.6.8 Ruheversicherung H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? A.6.9 – nicht belegt – H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen A.6.10 Teilnahme an Veranstaltungen H.4 Wechselkennzeichen A.6.11 Zustandsnoten nach Classic Data Richtlinie I Schadenfreiheitsrabattsystem B Beginn des Vertrags und vorläufiger I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) Versicherungsschutz I.2 Ersteinstufung B.1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? I.3 Jährliche Neueinstufung B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz I.4 Was bedeutet schadenfreier und schadenbelasteter Verlauf? C Beitragszahlung I.5 Wie Sie einen Rabattverlust vermeiden können C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags I.6 Übernahme des Schadenverlaufs C.2 Zahlung des Folgebeitrags I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf C.4 Zahlung bei Einzugsermächtigung J Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs und J.1 Typklasse Folgen einer Pflichtverletzung J.2 Regionalklasse D.1 In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeug- (Kasko) und Kraftfahrzeug-Unfallversicherung, dem Auslands- J.3 Tarifänderung schadenschutz und den Tarif- und Leistungsbausteinen J.4 Kündigungsrecht nach A.5 J.5 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der D.2 Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? J.6 Änderung der Tarifstrukturen E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer K Änderung Ihres Beitrags aufgrund eines bei Ihnen Pflichtverletzung eingetretenen Umstands E.1 Bei allen Versicherungsarten K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts E.2 Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung K.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung E.3 Zusätzlich in der Fahrzeugversicherung (Kasko) K.3 Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels E.4 – nicht belegt – K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur E.5 Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Unfallversicherung Beitragsberechnung E.6 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? K.5 Änderung der Verwendung des Fahrzeugs F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen L Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände F.1 Pflichten mitversicherter Personen L.1 Wenn Sie einmal nicht zufrieden sind F.2 Ausübung der Rechte L.2 Gerichtsstände F.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen M Bedingungsänderung M.1 Unter welchen Voraussetzungen können wir diese G Laufzeit und Kündigung Ihres Vertrags, Veräuße- Bedingungen anpassen? rung des Fahrzeugs G.1 Wie lange läuft Ihr Versicherungsvertrag? N Fragen, Anzeigen und Mitteilungen G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie Ihren N.1 Was müssen Sie bei Fragen, Anzeigen und Mitteilungen Versicherungsvertrag kündigen? beachten? G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir Ihren Versicherungsvertrag kündigen? O – nicht belegt – G.4 Kündigung einzelner Versicherungen G.5 Form und Zugang der Kündigung P Weitere Regelungen G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung P.1 Beitragszahlung G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? P.2 Mindestbeiträge G.8 Wagniswegfall 213130440 1610 Seite 12 von 88
P.3 Vorübergehende Erweiterung des Versicherungs- schutzes P.4 Saisonkennzeichen P.5 Kurzzeitkennzeichen P.6 Beitragsberechnung der Ruheversicherung Anhang 1 Tabellen zum Schadenfreiheitsrabattsystem Anhang 2 Merkmale zur Beitragsberechnung Anhang 3 – nicht belegt – Anhang 4 – nicht belegt – Anhang 5 Tarifgruppen Anhang 6 Art und Verwendung von Fahrzeugen Anhang 7 – nicht belegt – Anhang 8 Kfz-Familienversicherung Abkürzungsverzeichnis VVG Versicherungsvertragsgesetz FZV Fahrzeug-Zulassungsverordnung USchadG Umweltschadengesetz KH Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung TK Teilkaskoversicherung VK Vollkaskoversicherung UMD Unfallmeldedienst StVZO Straßenverkehrszulassungsverordnung 213130440 1610 Seite 13 von 88
Eingangsbemerkung A Welche Leistungen umfasst Ihre Was umfasst Ihr Kraftfahrtversicherungsvertrag? Versicherung? Die Kraftfahrtversicherung umfasst je nach ihrem Inhalt folgende A.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – Versicherungsarten: Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen – Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (A.1) A.1.1 Was ist versichert? – Fahrzeugversicherung (Kasko A.2) A.1.1.1 Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen – Kraftfahrzeug-Unfallversicherung (A.4) geschädigt und die vereinbarten Tarif- und Leistungsbausteine nach A.5. Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige den Gebrauch des Fahrzeugs Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie a) Personen verletzt oder getötet werden, entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr dort genanntes Fahrzeug abgeschlossen haben. Sprechen wir in diesem b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden- Dokument vom „Fahrzeug“, ist das im Versicherungsschein kommen, genannte Fahrzeug gemeint. Sofern wir im weiteren Dokument c) Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem von „Pkw“ sprechen, verstehen wir hierunter einen Pkw im Sinne Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder der Definition von Anhang 6 Ziffer 5. unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden), und wenn und soweit gegen Sie oder uns Schadenersatzan- Der Versicherungsvertrag sprüche aufgrund Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund Sie als Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin sind anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts unser Vertragspartner. Sie als unser Versicherungsnehmer oder geltend gemacht werden. unsere Versicherungsnehmerin sind für die Erfüllung der Rechte und Pflichten, welche sich aus diesen Bestimmungen, mit Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ausnahme der Regelungen nach F, ergeben, verantwortlich. Die Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen finden Sie im A.1.1.2 Begründete Schadenersatzansprüche Kapitel F. Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schaden- Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten ersatz in Geld. Leistungen. A.1.1.3 Unbegründete Schadenersatzansprüche In diesen Bestimmungen sprechen wir Sie als unseren Versiche- rungsnehmer oder unsere Versicherungsnehmerin an. Nennen wir Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf im weiteren Dokument den Versicherungsnehmer, die mitver- unsere Kosten ab. Das gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche sicherten oder sonstigen Personen, sind auch unsere Vertrags- der Höhe nach unbegründet sind. partnerinnen, die mitversicherten und sonstigen weiblichen A.1.1.4 Regulierungsvollmacht Personen gemeint. Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schaden- Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. ersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Nehmen Sie Tarif- und Leistungsvarianten daher im Schadenfall unverzüglich Kontakt mit unserer Schaden- Diese Bedingungen beinhalten folgende Tarif- und Leistungs- abteilung auf. varianten: A.1.1.5 Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern Für Pkw und abgeschleppten Fahrzeugen – Kraftfahrtversicherung Gewerbe Ist mit dem Fahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versiche- Für alle weiteren Fahrzeugarten – mit Ausnahme der Fahr- rungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten zeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen –: Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für – Kraftfahrtversicherung Standard diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Für Oldtimer Das gilt auch, wenn sich der Anhänger oder der Auflieger oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Ge- – Zurich-Oldtimer-Tarif brauchs von dem Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung Die Tarif- und Leistungsunterschiede finden Sie, sofern vorhanden, befindet. in den entsprechenden Kapiteln dieser Bedingungen. Fehlt ein A.1.2 Wer ist versichert? Hinweis auf die Tarif- und Leistungsvarianten, gelten die Bestim- mungen für alle Tarif- und Leistungsvarianten. Der Schutz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende mitversicherte Personen: Welchen Tarif Sie gewählt haben, können Sie Ihrem Versiche- rungsschein entnehmen. – den Halter des Fahrzeugs, Darüber hinaus können Sie die unter A.5 genannten Tarif- und – den Eigentümer des Fahrzeugs, Leistungsbausteine vereinbaren. Soweit Sie diese vereinbart – den Fahrer des Fahrzeugs, haben, können Sie die Tarif- und Leistungsbausteine Ihrem Ver- sicherungsschein entnehmen. – den berechtigten Insassen eines als Pkw zugelassenen Fahr- zeugs - ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrerver- mietfahrzeuge -, es sei denn, ein anderer Versicherer hat Ver- sicherungsschutz zu gewähren, – den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet, 213130440 1610 Seite 14 von 88
– Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn – und die Schadenursache in der Gefährlichkeit der trans- das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke portierten Güter liegt. gebraucht wird, Zu gefährlichen Gütern zählen auch Treibstoff, Heizöl oder – den Halter, Eigentümer, Fahrer, berechtigten Insassen, Bei- sonstige Stoffe und Gegenstände, die in den Anlagen A und B der fahrer und Omnibusschaffner eines nach A.1.1.5 mitver- ADR aufgeführt sind. sicherten Fahrzeugs, Hinweis: Bitte beachten Sie die in den Allgemeinen Hinweisen – den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsver- unter IV aufgeführten Regelungen zu „Mitteilung nach § 19 hältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des Fahrzeugs tätig Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen ist. Anzeigepflicht“. Insbesondere bei einer Überschreitung der Frei- Diese Personen können ihre Ansprüche aus dem Versicherungs- grenzen oder dem Transport von genehmigungspflichtigen vertrag selbstständig gegen uns erheben. Einzelheiten zu den Gütern besteht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Ver- Rechten und Pflichten der mitversicherten Personen finden Sie im sicherers kein Versicherungsschutz. Abschnitt F. A.1.3.3 Übersteigen der Versicherungssummen A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungs- Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, richten sich summen)? unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des Versicherungsver- A.1.3.1 Höchstzahlung tragsgesetzes und der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für einen nicht oder nicht vollständig Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt befriedigten Schadenersatzanspruch selbst einstehen. auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungs- schutz? Mehrere zeitlich und örtlich zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache gelten als ein einziges Schadenereignis. A.1.4.1 Versicherungsschutz in Europa und in der EU Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie dem Versiche- Sie haben in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Versiche- rungsschein entnehmen. rungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Euro- Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden unbeschadet päischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach A.1.3.3 nicht als Leistungen auf die Versicherungssumme ange- dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungs- rechnet. umfang, mindestens jedoch nach dem Umfang dieses Versiche- A.1.3.2 Bei welchen Schadenereignissen zahlen wir nur rungsvertrags. die gesetzlichen Mindestversicherungssummen? A.1.4.2 Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) Bei den nachfolgenden Schadenereignissen gelten die gesetz- Haben wir Ihnen die Grüne Karte ausgehändigt, gilt: lichen Mindestversicherungssummen Ihr Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche- – bei Schäden von Insassen in Anhängern rung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuro- Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten Anhänger päischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchge- gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen. strichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2. – bei baulichen Veränderungen an Ihrem Fahrzeug A. 1.5 Was ist nicht versichert? Bei Schäden aufgrund baulicher Veränderungen Ihres Fahrzeugs (z. B. Chip-Tuning, Einbau zusätzlicher Batterien) gelten die A.1.5.1 Vorsatz gesetzlichen Mindestversicherungssummen, wenn die baulichen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich Veränderungen zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. und widerrechtlich herbeiführen. – bei Teilnahme an Festumzügen A.1.5.2 Genehmigte Rennen Für Schäden, die während einer Teilnahme an einem Festumzug Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung entstehen, gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen. an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltun- Hinweis: Soll der Versicherungsschutz auch für einen mit dem gen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit Fahrzeug verbundenen Anhänger gelten, sind die gesetzlichen ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungs- Vorgaben (Zulassungs- und Versicherungspflicht, straßen- fahrten. verkehrsrechtliche sowie sonstige behördliche Auflagen) sowohl Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine für das Zugfahrzeug als auch für den Anhänger einzuhalten. Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.5 dar. Sofern sich während der Teilnahme an Festumzügen Personen auf dem Fahrzeug/Anhänger befinden, sind darüber hinaus die A.1.5.3 Beschädigung des Fahrzeugs gesetzlichen Bestimmungen zum Transport von Personen (z. B. die Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts, die zulässige Höchst- Zerstörung oder das Abhandenkommen des Fahrzeugs. geschwindigkeit bzw. die Auflagen zur Sicherung der Personen) einzuhalten. Der Fahrer des Fahrzeugs ist für die Einhaltung der A.1.5.4 Beschädigung von Anhängern, Aufliegern oder gesetzlichen Bestimmungen mitverantwortlich. Bei Verstößen sind abgeschleppten Fahrzeugen wir ganz oder teilweise nach Kapitel D.3 leistungsfrei. Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem – bei Transport von gefährlichen Gütern (Gefahrgut- versicherten Fahrzeug transport) – verbundenen Anhängers oder Aufliegers Es gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen, wenn der Schaden – geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. – während des Transports von genehmigungsfreiem Gefahr- Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versicherten gut innerhalb der gültigen Freigrenzen der Bestimmungen Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher des Europäischen Übereinkommen über die internationale Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord dabei am abgeschleppten Fahrzeug Schäden verursacht werden. européen relatif au transport international des marchan- dises Dangereuses par Route/ADR) verursacht wurde. Zum Transport gehört auch das Be- und Entladen. 213130440 1610 Seite 15 von 88
A.1.5.5 Mit dem Fahrzeug beförderte Sachen Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen Brille). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtig- wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von ter Insassen. Sachen, die mit dem Fahrzeug befördert werden. A.1.7 Auslandsschadenschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, In der Kraftfahrtversicherung Standard und im Zurich-Old- Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- timer-Tarif rung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, Diese Leistung ist nicht mitversichert. die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, In der Kraftfahrtversicherung Gewerbe Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen In der Kraftfahrtversicherung Gewerbe sind die folgenden Leistun- unberechtigter Insassen. gen mitversichert: A.1.5.6 Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitver- A.1.7.1 Wie ist der Leistungsumfang? sicherte Person Erleiden Sie oder eine mitversicherte Person (A.1.7.3) mit dem Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögens- Fahrzeug einen Unfall im Ausland, bei dem der Unfallgegner schäden, die Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch eine Schuld hat oder haftet, ersetzen wir den Personen- und Sach- mitversicherte Person bei Gebrauch des Fahrzeugs zugefügt schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, der Höhe nach werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Personen- so, als ob der Unfallgegner bei uns eine Kraftfahrzeug-Haftpflicht- schäden, wenn Sie z. B. als Insasse durch den Gebrauch Ihres versicherung abgeschlossen hätte. Fahrzeugs verletzt werden. Voraussetzung für diese Leistung ist, dass der Unfallgegner das A.1.5.7 Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungs- Fahrzeug gebraucht und es sich bei diesem gegnerischen Unfall- fristen fahrzeug um ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handelt, Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögensschäden, das im Ausland zugelassen ist. die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen Wir leisten nach deutschem Recht. Bei straßenverkehrsrechtlichen entstehen. Fragen wenden wir das Recht des Unfalllandes an. Es erfolgt A.1.5.8 Vertragliche Ansprüche durch uns keine Rechtsberatung zur Durchsetzung Ihrer An- sprüche. Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund eines Vertrags oder besonderer Zusage über den Der Versicherungsumfang erstreckt sich auch auf mitgeführte Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger und das von den berechtigten Fahrzeuginsassen mitgeführte Reisegepäck. A.1.5.9 Schäden durch Kernenergie A.1.7.2 Wo besteht Versicherungsschutz? Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. Versicherungsschutz besteht für das Fahrzeug bei einem Unfall A.1.6 Führen fremder Fahrzeuge im Ausland außerhalb Deutschlands in allen Mitgliedsstaaten der Euro- Im Zurich-Oldtimer-Tarif päischen Union sowie Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien und in den europäischen Kleinstaaten Andorra, Liechtenstein, Diese Leistung ist nicht mitversichert. Monaco, San Marino und Vatikan. In der Kraftfahrtversicherung Standard und Gewerbe A.1.7.3 Wer ist versichert? Ist Ihr Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug, Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und die nachfolgend erbringen wir die nachfolgend beschriebenen Leistungen: genannten mitversicherten Personen: A.1.6.1 Wie ist der Leistungsumfang? – der Halter, Wir leisten auch für Schäden, die mit einem von einem gewerbs- – der Eigentümer, mäßigen Vermieter angemieteten – und im Ausland zugelassenen und genutzten – Selbstfahrervermiet-Pkw verursacht werden, – der Fahrer, soweit nicht aus einer für das Fahrzeug bestehenden Haftpflicht- – die berechtigten Insassen des Fahrzeugs. versicherung oder aus einer anderen Versicherung Deckung be- steht. Sofern allerdings einer im Land des Schadeneintritts wohnhaften Person das Führen des Fahrzeugs eingeräumt oder anderen dort Wir leisten je Schadenereignis bis zur Höhe der mit Ihnen verein- wohnhaften Personen die Mitnahme im Fahrzeug ermöglicht barten Versicherungssumme. worden ist, gilt gegenüber diesen Personen in Abweichung von A.1.6.2 Wo besteht Versicherungsschutz? A.1.7.1 das Recht des Schadenorts. Der Versicherungsschutz besteht im Geltungsbereich nach A.1.4.1 Mitversicherte Personen können ihre Ansprüche selbstständig bei ohne Deutschland. uns geltend machen. A.1.6.3 Wer ist versichert? A.1.7.4 Bis zu welcher Höhe leisten wir? Versicherte Personen sind Sie und der mitreisende Ehepartner, der Wir leisten bis zu der mit Ihnen in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- mitreisende eingetragene Lebenspartner bzw. der mitreisende versicherung vereinbarten Versicherungssumme. Die Höhe Ihrer Lebenspartner, soweit dieser in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein ent- lebt. nehmen. A.1.6.4 Wie lange besteht Versicherungsschutz? Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder ein Dritter gegenüber den versicherten Personen eine Entschädigung Der Versicherungsschutz gilt während einer vorübergehenden aus anderen Versicherungsverträgen zu erbringen hat, gehen Auslandsreise für die Dauer von höchstens einem Monat ab dem diese Leistungspflichten vor. Bei einer Meldung zu diesem Vertrag Zeitpunkt einer ersten Anmietung. sind wir zur Vorleistung verpflichtet. Leistungen eines Dritten, A.1.6.5 Was ist nicht versichert? insbesondere die eines ausländischen Kraftfahrzeug-Haftpflicht- versicherers, werden auf unsere Leistung angerechnet. Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des angemieteten Fahrzeugs oder der mit Sofern wir in Vorleistung treten, geht Ihr Leistungsanspruch nach diesem Fahrzeug beförderten Sachen sind ausgeschlossen. § 86 Versicherungsvertragsgesetz auf uns über. 213130440 1610 Seite 16 von 88
A.1.7.5 Wie lange besteht Versicherungsschutz? A.1.8.2 Versicherungssumme, Höchstzahlung Der Versicherungsschutz ist auf die ersten 92 Tage eines Aus- Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Versicherungs- landsaufenthaltes begrenzt. summe beträgt 5 Mio. EUR pro Schaden und Ereignis. Die Ver- sicherungssumme von 10 Mio. EUR ist unsere Höchstleistung für A.1.7.6 Wann leisten wir? die in einem Versicherungsjahr angefallenen Schadenereignisse Liegen uns die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen vor, so unabhängig von deren Anzahl. zahlen wir innerhalb von zwei Wochen nach Prüfung der Eintritts- A.1.8.3 In welchen Ländern besteht Versicherungs- verpflichtung und Festlegung der Schadenhöhe. schutz? Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Versicherungsschutz nach A.1.8.1 besteht außerhalb des Anwen- Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach dungsbereichs des USchadG auch in den Ländern des Euro- Schadenmeldung feststellen, können Sie von uns einen päischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die EU-Umwelthaftungs- angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen. richtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. A.1.7.7 Was ist nicht versichert? Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richt- Über die Bestimmungen von A.1.5 hinaus besteht kein Versiche- linie nicht überschreiten. rungsschutz: A.1.8.4 Was ist nicht versichert? – wenn Sie Ansprüche oder diese Ansprüche sichernde Rechte aufgeben, die Ihnen gegen Dritte, insbesondere gegen den A.1.8.4.1 Vorsatz, Schäden durch Kernenergie ausländischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer, zustehen, Die Regelungen zu Vorsatz (A.1.5.1) und Kernenergie (A.1.5.9) und wir deshalb keinen Ersatz verlangen können; gelten entsprechend. – wenn Ihre Ansprüche und/oder Ansprüche der mitversicherten A.1.8.4.2 Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf Personen kraft Gesetzes auf Dritte (z. B. Sozialversicherungs- genommene Umweltschäden träger im In- und Ausland) übergegangen sind. Insoweit gilt auch ein Abtretungsverbot der mitversicherten Personen, Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt unver- deren persönliche Ansprüche dadurch nicht berührt werden. meidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen. Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D und E, insbe- sondere E.2.6. A.1.8.4.3 Ausbringungsschäden A.1.8 Kfz–Umweltschadenversicherung – für Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stall- öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz dung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungs- mitteln resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche Die nachfolgenden Regelungen der Kfz-Umweltschadenver- und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeab- sicherung ergänzen die Regelungen der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- sichtigt in die Umwelt gelangen. versicherung. A.1.8.4.4 Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem A.1.8.1 Was ist versichert? Umweltschutz dienen A.1.8.1.1 Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Verstöße gegen geschädigt Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche An- Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur ordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadengesetz entstehen. (USchadG) frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine A.1.8.4.5 Vertragliche Ansprüche plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Verpflichtung sind. hinausgehen. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltschadengesetzes bereits A.1.8.5 Wann endet die Kfz-Umweltschadenver- aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts sicherung? gegen Sie geltend gemacht werden können. Bei Beendigung Ihres Vertrags zur Kraftfahrzeug-Haftpflicht- versicherung endet auch die Kfz-Umweltschadenversicherung. Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kraft- fahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt. A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) – Schäden an Ihrem Fahrzeug A.1.8.1.2 Begründete Ansprüche A.2.1 Was ist versichert? Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz begründet, leisten wir Ersatz in Geld. A.2.1.1 Ihr Fahrzeug A.1.8.1.3 Unbegründete Ansprüche Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz unbe- (Fahrzeugteilversicherung/Teilkasko) oder A.2.3 (Fahrzeugvoll- gründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, versicherung/Vollkasko). soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind. In der Kraftfahrtversicherung Gewerbe und Standard A.1.8.1.4 Regulierungsvollmacht Mitversichert sind auch die unter A.2.1.2 und A.2.1.3 als mitver- Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens sichert aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufge- oder der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die führtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich Behörde oder einen sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinenden zulässig sind (versicherte Teile A.2.18). Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Im Zurich-Oldtimer-Tarif Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsver- fahren oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir zur Verfahrens- Mitversichert sind auch alle fest eingebauten Teile, einschließlich und Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen das Verwaltungs- des herstellerüblichen Zubehörs und der in der Police explizit verfahren oder den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere deklarierten Gegenstände. Kosten. 213130440 1610 Seite 17 von 88
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