Mit gutem Gewissen anlegen - Pfalz Invest Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen - keine Umbrella-Konstruktion nach 96 KAGB ...

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Mit gutem Gewissen anlegen - Pfalz Invest Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen - keine Umbrella-Konstruktion nach 96 KAGB ...
Mit gutem
Gewissen anlegen
Pfalz Invest Nachhaltigkeit
Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen
– keine Umbrella-Konstruktion nach § 96 KAGB –
Stand 22. September 2021
Pfalz Invest Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 22. September 2021

Liebe Anlegerin,
lieber Anleger,
der vorliegende Verkaufsprospekt stellt Ihnen den Fonds
Pfalz Invest Nachhaltigkeit im Detail vor.

Darüber hinaus können Sie sich auf unserer Internetseite
regelmäßig über die Entwicklung des Fonds informieren.
Unter www.LBBW-AM.de finden Sie eine Vielzahl an in-
teressanten Fakten, darunter die aktuellen Fondspreise,
die Portfolio-Struktur sowie umfangreiche Angaben zur
Wertentwicklung.

Auf unserer Internetseite stehen Ihnen zudem die
jeweils aktuellen wesentlichen Anlegerinformationen,
Verkaufsprospekte sowie die Jahres- und Halbjahres­
berichte als PDF-Dateien zum Download zur Verfügung.

Profitieren Sie auch von unserem kostenlosen E-Mail-
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einfach und bequem einen monatlichen Überblick über
Ihren Fonds. Diesen E-Mail-Service können Sie auf unse-
rer Internetseite abonnieren.

Mit freundlichen Grüßen

LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH
Geschäftsführung

Uwe Adamla (Vorsitzender)                            Dr. Dirk Franz

Dr. Bernhard Scherer

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Pfalz Invest Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 22. September 2021

Gesellschaft
und Verwahrstelle.
LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH.
Verwaltung.                                                             Aufsichtsrat.
LBBW Asset Management                                                   Dr. Christian Ricken (Vorsitzender)
Investmentgesellschaft mbH                                              Mitglied des Vorstands der
Postfach 10 03 51                                                       Landesbank Baden-Württemberg,
70003 Stuttgart                                                         Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz
Telefon: 0711 22910-3000
Telefax: 0711 22910-9098                                                Ernst-Ludwig Drayß
E-Mail: info@LBBW-AM.de                                                 Beirats- und Aufsichtsratsmitglied
Internet: www.LBBW-AM.de                                                diverser Family Offices

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amts­gerichts               Dr. Bertold Gaede
Stuttgart unter der Nummer HRB 13381 eingetragen.                       Rechtsanwalt und Steuerberater
                                                                        Noerr LLP,
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital.                                  München
6,0 Mio. EUR
Stand: Dezember 2020                                                    Klaus Martini
                                                                        Kapitalmarktberater
Geschäftsführung.                                                       Kromconsult,
Uwe Adamla (Vorsitzender)                                               München
Dr. Dirk Franz
Dr. Bernhard Scherer                                                    Michael Nagel
                                                                        Vorsitzender der Geschäftsführung der
                                                                        WILMA Immobilien GmbH,
                                                                        Ratingen

                                                                        Cara Schulze
                                                                        COO Capital Markets
                                                                        Landesbank Baden-Württemberg,
                                                                        Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz

                                                                                                                3
Pfalz Invest Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 22. September 2021

Gesellschafter.
100 % Landesbank Baden-Württemberg,
Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz

Vertrieb.
Sparkasse Rhein-Haardt
Philipp-Fauth-Straße 9
67098 Bad Dürkheim
Telefon: 06322 937-0
E-Mail: kontakt@sparkasse-rhein-haardt.de
Internet: www.sparkasse-rhein-haardt.de

Verwahrstelle.
Landesbank Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 127-0
E-Mail: kontakt@LBBW.de
Internet: www.LBBW.de

EigenKAPITAL.
14,0 Mrd. EUR
Stand: 31. Dezember 2020

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Pfalz Invest Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 22. September 2021

Verkaufsprospekt und
Anlagebedingungen.
für das OGAW-Sondervermögen nach deutschem Recht
Pfalz Invest Nachhaltigkeit.
8    HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT.                                         ■■ Nachhaltigkeitsrisiken
8    ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN FÜR US-PERSONEN.                              14 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds
                                                                           (Marktrisiko)
8    WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER
                                                                           ■■ Wertveränderungsrisiken
     VERTRAGSBEZIEHUNG.
                                                                           ■■ Kapitalmarktrisiko
8    Durchsetzung von Rechten
                                                                           ■■ Kursänderungsrisiko von Aktien
9    Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb der ständigen
                                                                           ■■ Zinsänderungsrisiko
     Geschäftsräume
                                                                           ■■ Risiko von negativen Habenzinsen
9 GRUNDLAGEN.                                                              ■■ Kursänderungsrisiko von Wandel- und Options­
9 Das Sondervermögen (der Fonds)                                              anleihen sowie bedingten Wandelanleihen
10 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von                                  ■■ Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften
   Informationen                                                           ■■ Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften
10 Anlagebedingungen und deren Änderungen                                  ■■ Risiken bei Pensionsgeschäften
11   VERWALTUNGS­GESELLSCHAFT.                                             ■■ Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von
11   Firma, Rechtsform und Sitz                                               Sicherheiten
11   Geschäftsführung und Aufsichtsrat                                     ■■ Risiko bei Verbriefungspositionen ohne
11   Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel                                 Selbstbehalt
11   VERWAHRSTELLE.                                                        ■■ Inflationsrisiko
11   Identität der Verwahrstelle                                           ■■ Währungsrisiko
11   Aufgaben der Verwahrstelle                                            ■■ Konzentrationsrisiko
12   Interessenkonflikte                                                   ■■ Risiken im Zusammenhang mit der Investition in
12   Unterverwahrung                                                          Investmentanteile
12   Haftung der Verwahrstelle                                             ■■ Risiken aus dem Anlagespektrum
12   Zusätzliche Informationen                                          17 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten
12 VERTRIEB.                                                               Liquidität des Fonds und Risiken im Zusammenhang
                                                                           mit vermehrten Ausgaben oder Rückgaben
12	RISIKOHINWEISE.
                                                                           (Liquiditätsrisiko)
12 Risiken einer Fondsanlage
                                                                           ■■ Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände
   ■■ Schwankung des Fondsanteilwerts
                                                                           ■■ Risiko durch Kreditaufnahme
   ■■ Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch
                                                                           ■■ Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Ausgaben
      steuerliche Aspekte
                                                                           ■■ Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/
   ■■ Änderung der Anlagepolitik oder der
                                                                              Ländern
      Anlagebedingungen
                                                                        18 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und
   ■■ Aussetzung der Anteilrücknahme
                                                                           Forderungsrisiko
   ■■ Auflösung des Fonds
                                                                           ■■ Adressenausfallrisiko/Gegenpartei-Risiken (außer
   ■■ Übertragung aller Vermögensgegenstände
                                                                              zentrale Kontrahenten)
      des Fonds auf ein anderes offenes
                                                                           ■■ Risiko durch zentrale Kontrahenten
      Publikumsinvestmentvermögen (Verschmelzung)
                                                                           ■■ Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften
   ■■ Übertragung des Fonds auf eine andere
                                                                        19 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds
      Kapitalverwaltungsgesellschaft
                                                                           ■■ Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände
   ■■ Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele
                                                                              oder Naturkatastrophen
      des Anlegers
                                                                           ■■ Länder- oder Transferrisiko

                                                                                                                             5
Pfalz Invest Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 22. September 2021

    ■■ Rechtliche und politische Risiken                                32 Bewertung
    ■■ Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen,                        ■■ Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung
       steuerliches Risiko                                                    −− An einer Börse zugelassene / in organisiertem
    ■■ Steuerliche Risiken durch                                                 Markt gehandelte Vermögensgegenstände
       Wertabsicherungsgeschäfte für wesentlich                               −− Nicht an Börsen notierte oder organisierten
       beteiligte Anleger                                                        Märkten gehandelte Vermögensgegenstände
    ■■ Schlüsselpersonenrisiko                                                   oder Vermögens­gegenstände ohne handelbaren
    ■■ Verwahrrisiko                                                             Kurs
    ■■ Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen                        ■■ Besondere Regeln für die Bewertung einzelner
       (Abwicklungsrisiko)                                                    Vermögensgegenstände
20	RISIKOPROFIL DES FONDS.                                                    −− Nichtnotierte Schuldverschreibungen und
                                                                                 Schuldscheindarlehen
20	PROFIL DES TYPISCHEN ANLEGERS.
                                                                              −− Optionsrechte und Terminkontrakte
20 ANLAGEZIELE, -STRATEGIE, -GRUNDSÄTZE UND                                   −− OTC-Derivate
   -GRENZEN.                                                                  −− Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile
20 Anlageziel und -strategie                                                     und Darlehen
   ■■ Beachtung von Nachhaltigkeitsrisiken in der                             −− Unternehmensbeteiligungen
      Anlagestrategie                                                         −− Unverbriefte Darlehensforderungen
22 Vermögensgegenstände                                                       −− Auf ausländische Währung lautende
   ■■ Wertpapiere                                                                Vermögensgegenstände
   ■■ Geldmarktinstrumente                                                    −− Bewertung von Anteilen an Immobilien-
   ■■ Bankguthaben                                                               Gesellschaften
   ■■ Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarkt­                      33 Teilinvestmentvermögen
      instrumente auch unter Einsatz von Derivaten
                                                                        33 ANTEILE.
      sowie Bankguthaben
                                                                        33 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
      −− Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit
                                                                           ■■ Ausgabe von Anteilen
         besonderer Deckungsmasse
                                                                           ■■ Rücknahme von Anteilen
      −− Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten
                                                                           ■■ Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme
      −− Kombination von Anlagegrenzen
                                                                           ■■ Aussetzung der Anteilrücknahme
      −− Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten
                                                                        34 Liquiditätsmanagement
      −− Steuerliche Anlagequoten für Aktienfonds/
                                                                        35 Börsen und Märkte
         Mischfonds
                                                                        35 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen
   ■■ Sonstige Anlageinstrumente und deren
                                                                        35 Ausgabe- und Rücknahmepreis
      Anlagegrenzen
                                                                        36 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- und
   ■■ Investmentanteile und deren Anlagegrenzen
                                                                           Rücknahmepreises
   ■■ Information der Anleger bei Aussetzung der
                                                                        36 Ausgabeaufschlag
      Rücknahme von Zielfondsanteilen
                                                                        36 Rücknahmeabschlag
   ■■ Derivate
                                                                        36 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise
      −− Terminkontrakte
      −− Optionsgeschäfte                                               36 KOSTEN.
      −− Swaps                                                          36 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile
      −− Swaptions                                                      36 Verwaltungs- und sonstige Kosten
      −− Credit Default Swaps                                           38 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen
      −− In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente                   38 Angabe einer Gesamtkostenquote
      −− OTC-Derivatgeschäfte                                              ■■ Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen
   ■■ Wertpapier-Darlehensgeschäfte                                     38 Vergütungspolitik
   ■■ Pensionsgeschäfte                                                 39 WERTENTWICKLUNG, ERMITTLUNG UND
31 Sicherheitenstrategie                                                   VERWENDUNG DER ERTRÄGE, GESCHÄFTSJAHR.
   ■■ Arten der zulässigen Sicherheiten                                 39 Wertentwicklung
   ■■ Umfang der Besicherung                                            39 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren
   ■■ Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge                 39 Ertragsverwendung und Geschäftsjahr
      der Bewertung (Haircut-Strategie)                                 39 AUFLÖSUNG, ÜBER­TRAGUNG UND
   ■■ Anlage von Barsicherheiten                                           VERSCHMELZUNG DES FONDS.
   ■■ Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit                        39 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds
32 Kreditaufnahme                                                       40 Verfahren bei Auflösung des Fonds
32 Hebelwirkung (Leverage)                                              40 Übertragung des Fonds

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Pfalz Invest Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 22. September 2021

40 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds
40 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds
41 AUSLAGERUNG.
41 INTERESSENKONFLIKTE.
43 KURZANGABEN ÜBER STEUERRECHTLICHE
   VORSCHRIFTEN.
48 Zusammenfassende Übersicht für die Besteuerung
   bei üblichen betrieblichen Anlegergruppen
50 WIRTSCHAFTSPRÜFER.
50	DIENSTLEISTER.
50	ZAHLUNGEN AN DIE ANLEGER/VERBREITUNG DER
   BERICHTE UND SONSTIGE INFORMATIONEN.
50 VON DER GESELLSCHAFT VERWALTETE
   INVESTMENTVERMÖGEN.
52 ALLGEMEINE ANLAGE­BEDINGUNGEN.
60 BESONDERE ANLAGEBEDINGUNGEN.
65 LISTE DER UNTERVERWAHRER.

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Pfalz Invest Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 22. September 2021

HINWEIS ZUM                                                             der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. An-
                                                                        teile des Pfalz Invest Nachhaltigkeit dürfen weder in
VERKAUFSPROSPEKT.                                                       den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf
                                                                        deren Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am
                                                                        Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf. darle-
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sonderver-                     gen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder
mögen Pfalz Invest Nachhaltigkeit erfolgt auf Basis                     im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-
des Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerin-                      Personen weiterveräußern. Zu den US-Personen zäh-
formationen und der Allgemeinen Anlage­bedingungen                      len natürliche Personen, wenn sie ihren Wohnsitz in
in Verbindung mit den Besonderen Anlagebedingun-                        den Ver­einigten Staaten haben. US-Personen können
gen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen                   auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, wenn
Anlagebedingungen und die Besonderen Anlagebe-                          sie etwa gem. den Gesetzen der USA bzw. eines US-
dingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufspros-                     Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung
pekt abgedruckt.                                                        gegründet werden.

Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils
an dem Pfalz Invest Nachhaltigkeit Interessierten so-                   WICHTIGSTE RECHTLICHE
wie jedem Anleger des Fonds zusammen mit dem letz-
ten veröffentlichten Jahresbericht sowie dem ggf. nach                  AUSWIRKUNGEN DER
dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht
auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Da-                   VERTRAGSBEZIEHUNG.
neben sind dem am Erwerb eines Anteils an dem Pfalz
Invest Nachhaltigkeit Interessierten die wesentlichen                   Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Mit­
Anlegerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss                    eigentümer der vom Pfalz Invest Nachhaltigkeit gehalte-
kostenlos zur Ver­fügung zu stellen.                                    nen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann
                                                                        über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den
Alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt basieren auf                    Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden.
den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden
gesetzlichen, insbesondere kapitalmarkt- und auf-                       Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in
sichtsrechtlichen sowie steuerlichen Bestimmungen.                      deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen
Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Rechts-                     Übersetzung zu versehen. Die LBBW Asset Management
grundlagen ändern können.                                               Investmentgesellschaft mbH wird ferner die gesamte
                                                                        Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache
Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte                          führen.
oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden.
Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften                    Durchsetzung von Rechten
oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufspros-                     Das Rechtsverhältnis zwischen LBBW Asset Management
pekt bzw. in den wesentlichen Anleger­informationen                     Investmentgesellschaft mbH und Anleger sowie die vor-
enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des                   vertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem
Käufers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den                    Recht. Der Sitz der LBBW Asset Management Investment-
jeweils letzten Jahresbericht und den ggf. nach dem                     gesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anle-
Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht.                       gers gegen die KVG aus dem Vertragsverhältnis. Anleger,
                                                                        die Verbraucher sind (siehe nachfolgende Definition) und
                                                                        in einem anderen EU-Staat wohnen, können vor einem
ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN                                                    zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben.
                                                                        Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich
FÜR US-PERSONEN.                                                        nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die
                                                                        Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw.
Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft                        der Insolvenzordnung. Da die LBBW Asset Management
mbH und/oder der Pfalz Invest Nachhaltigkeit sind                       Investmentgesellschaft mbH inländischem Recht unter-
und werden nicht gem. dem United States Investment                      liegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile
Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung re-                     vor deren Vollstreckung.
gistriert. Die Anteile des Pfalz Invest Nachhaltigkeit
sind und werden nicht gem. dem United States Secu-                      Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den
rities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder                     Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten
nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates                         oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein

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Pfalz Invest Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 22. September 2021

Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen.                   Widerrufsrecht bei Kauf auSSerhalb
Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft                        der ständigen Geschäftsräume
mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeteiligungsverfah-                 Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Investmentver-
ren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.               mögen aufgrund mündlicher Verhandlungen außerhalb
                                                                        der ständigen Geschäftsräume desjenigen zustande, der
Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle                 die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so
für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment                   hat der Käufer das Recht, seine Kauferklärung in Text-
und Asset Management e. V. als zuständige Verbraucher-                  form und ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist
schlichtungsstelle anrufen. Die LBBW Asset Management                   von zwei Wochen zu widerrufen. Das Widerrufsrecht be-
Investmentgesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungs-                   steht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft
verfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.                           oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäfts-
                                                                        räume hat. Die Frist zum Widerruf beginnt erst zu laufen,
Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investment-                      wenn die Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluss
fonds“ lauten:                                                          dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine Kaufabrech-
   Büro der Ombudsstelle des BVI                                        nung übersandt worden ist, und darin eine Belehrung
   Bundesverband Investment                                             über das Widerrufsrecht enthalten ist, die den Anfor-
   und Asset Management e.V.                                            derungen des Artikels 246 Absatz 3 Satz 2 und 3 des
   Unter den Linden 42                                                  Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ge-
   10117 Berlin                                                         nügt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Ab-
   Telefon: 030 6449046-0                                               sendung des Widerrufs. Ist der Fristbeginn streitig, trifft
   Telefax: 030 6449046-29                                              die Beweislast den Verkäufer. Der Widerruf ist schriftlich
   E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de                         unter Angabe der Person des Erklärenden einschließlich
   www.ombudsstelle-investmentfonds.de                                  dessen Unterschrift zu erklären, wobei eine Begründung
                                                                        nicht erforderlich ist.
Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Fonds
zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder                       Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Verkäufer
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen                 nachweist, dass entweder der Käufer kein Verbraucher im
Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privat­                  Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch ist oder er den
zwecken handeln.                                                        Käufer zu den Verhandlungen, die zum Kauf der Anteile
                                                                        geführt haben, aufgrund vorhergehender Bestellung ge-
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften                   mäß § 55 Absatz 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat.
des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernab-                        Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikati-
satzverträge über Finanzdienstleistungen ist dies die                   onsmittel (z. B.: Briefe, Telefonanrufe, E-Mails) zustande
Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank.                        gekommen sind (Fernabsatzverträge), besteht gemäß
                                                                        § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 8 Bürgerliches Gesetzbuch
Die Kontaktdaten lauten:                                                kein Widerrufsrecht.
   Deutsche Bundesbank
   Schlichtungsstelle                                                   Ist der Widerruf wirksam erfolgt und hat der Käufer
   Postfach 11 12 32                                                    bereits Zahlungen geleistet, so sind ihm von der Ge-
   60047 Frankfurt                                                      sellschaft ggf. Zug um Zug gegen Rückübertragung der
   E-Mail: schlichtung@bundesbank.de                                    erworbenen Anteile die bezahlten Kosten und ein Betrag
   www.bundesbank.de                                                    auszuzahlen, der dem Wert der bezahlten Anteile am
                                                                        Tage nach dem Eingang der Widerrufserklärung ent-
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen                    spricht. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet
oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem                   werden.
Weg zustande gekommen sind, können sich Verbraucher
auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU                     Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend
wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt-                   beim Verkauf der Anteile durch den Anleger.
adresse der KVG kann dabei folgende E-Mail angegeben
werden: beschwerde@lbbw-am.de. Die Plattform ist
selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt                 GRUNDLAGEN.
den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen
nationalen Schlichtungsstelle.                                          Das Sondervermögen (der Fonds)
                                                                        Das Sondervermögen Pfalz Invest Nachhaltigkeit (nach-
Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem                     folgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame
Streitbeilegungsverfahren unberührt.                                    Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital ein-

                                                                                                                                  9
Pfalz Invest Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 22. September 2021

sammelt, um es gem. einer festgelegten Anlagestrategie                  Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des
zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend                   Risikomanagements des Fonds, die Risikomanagement-
„Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Investment-                    methoden und die jüngsten Entwicklungen bei den
vermögen gem. der Richtlinie 2009/65/EG des Europä-                     Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von
ischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur                   Vermögens­gegenständen sind in elektronischer oder
Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften                   schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich.
betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame An-
lagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne                     Sofern die Gesellschaft einzelnen – insbesondere ins-
des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“).                      titutionellen regulierten – Anlegern weitere Informati-
Er wird von der LBBW Asset Management Investment­                       onen über die Zusammensetzung des Fondsportfolios
gesellschaft mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet.                oder dessen Wertentwicklung u. a. zur Erfüllung deren
Der Fonds wurde am 9. November 2020 für unbestimmte                     eigenen aufsichtsrechtlichen Reportingverpflichtungen
Dauer aufgelegt.                                                        übermittelt, wird sie diese Informationen allen Anlegern
                                                                        in elektronischer Form auf Anforderung zeitgleich zur
Pfalz Invest Nachhaltigkeit                                             Verfügung stellen. Die Anleger können unter folgender
WKN: A2PR6U / ISIN: DE000A2PR6U0                                        E-Mail-Adresse: reporting@lbbw-am.de, die Zusendung
                                                                        dieser Informationen beantragen. Voraussetzung ist der
Der Anteilpreis bei Erstausgabe betrug 50,00 EUR.                       Abschluss einer Vertraulichkeitserklärung sowie die Er-
                                                                        bringung eines Nachweises der Anlegereigenschaft.
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im
eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der                        Anlagebedingungen und deren Änderungen
Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in                        Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen
den nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen-                          Verkaufsprospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die
ständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von                      Anlagebedingungen können von der Gesellschaft geän-
Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds                         dert werden. Änderungen der Anlagebedingungen be-
ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten                      dürfen der Genehmigung durch die BaFin. Änderungen
Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermö-                      der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich der
gensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel                   Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive                    Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur
unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen                         unter der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft den
Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche                      Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne weitere
Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder                        Kosten vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurück-
der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen                        zunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an Invest-
sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB,                    mentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen
den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Invest-                        kostenlos umzutauschen, sofern derartige Investment-
mentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den                         vermögen von der Gesellschaft oder einem anderen Un-
Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen                    ternehmen aus ihrem Konzern verwaltet werden.
den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlage-
bedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen                        Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzei-
Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” und                     ger und darüber hinaus auf der Internetseite der Gesell-
„Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen                       schaft (www.LBBW-AM.de) bekannt gemacht. Betreffen
für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor                         die Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattun-
deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanz-                      gen, die aus dem Fonds entnommen werden dürfen,
dienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden.                     oder die Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentliche
Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesell-                   Anlegerrechte, werden die Anleger außerdem über ihre
schaft.                                                                 depotführenden Stellen durch ein Medium informiert, auf
                                                                        welchem Informationen für eine den Zwecken der Infor-
Verkaufsunterlagen und Offenlegung                                      mationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar
von Informationen                                                       und unverändert wiedergegeben werden, etwa in Papier-
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinforma-                  form oder elektronischer Form (sog. „dauerhafter Da-
tionen, die Anlage­bedingungen sowie die aktuellen Jah-                 tenträger“). Diese Information umfasst die wesentlichen
res- und Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich bei               Inhalte der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe,
der Verwahrstelle Landesbank Baden-Württemberg, Am                      die Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der Än-
Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, der Gesellschaft, Fritz-               derung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie weitere
Elsas-Straße 31, 70174 Stuttgart (auf deren Internet-Sei-               Informationen erlangt werden können.
te www.LBBW-AM.de) sowie ihren Vertriebspartnern.

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Pfalz Invest Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 22. September 2021

Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer                     die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sog. alterna-
Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von Regelungen                      tiven Investmentvermögen (nachfolgend „AIF“), und auf
zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen                          berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter
treten frühestens drei Monate nach ihrer Bekanntma-                     zurückzuführen sind, abgedeckt durch: Eigenmittel in
chung in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin                     Höhe von wenigstens 0,01 Prozent des Werts der Port-
ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderungen der                   folios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich
bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls                  überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind
frühestens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft.                    von dem angegebenen haftenden Eigenkapital umfasst.

VERWALTUNGS­                                                            VERWAHRSTELLE.
GESELLSCHAFT.                                                           Identität der Verwahrstelle
                                                                        Für den Fonds hat das Kreditinstitut „Landesbank Baden-
Firma, Rechtsform und Sitz                                              Württemberg“ mit Sitz Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stutt-
Die Gesellschaft ist eine am 22. Dezember 1988 gegrün-                  gart die Funktion der Verwahrstelle übernommen. Die
dete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB                   Verwahrstelle ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentli-
in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter                   chen Rechts. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach
Haftung (GmbH). Die Firma der Gesellschaft lautet LBBW                  deutschem Recht.
Asset Management Investmentgesellschaft mbH. Die
Gesellschaft hat ihren Sitz in Stuttgart.                               Aufgaben der Verwahrstelle
                                                                        Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der
Die Gesellschaft darf seit 1988 Wertpapier-Sonderver-                   Verwahrung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle
mögen verwalten. Ferner durfte die Gesellschaft während                 verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots
der Geltung des Gesetzes über Kapitalanlagegesell-                      bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermögens­gegenständen, die
schaften auch Geldmarkt- (seit 7. September 1994),                      nicht verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle,
Investmentfondsanteil- (seit 7. Juli 1998), Gemischte                   ob die Verwaltungsgesellschaft Eigentum an diesen Ver-
Wertpapier- und Grundstücks- (seit 7. Juli 1998) und                    mögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob
Altersvorsorge-Sondervermögen (seit 7. Juli 1998) ver-                  die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermögens­
walten. Seit Inkrafttreten des Investmentgesetzes darf                  gegenstände den Vorschriften des KAGB und den Anla-
die Gesellschaft seit 1. Januar 2004 Richtlinienkonfor-                 gebedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankgutha-
me Sondervermögen, Altersvorsorge-Sondervermögen                        ben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen
sowie Spezial-Sondervermögen und seit 20. April 2006                    über solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der
Gemischte Sondervermögen verwalten. Seit 16. April                      Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zu-
2008 können von der Gesellschaft auch Sonstige Son-                     stimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit
dervermögen verwaltet werden. Außerdem kann die Ge-                     den Anlagebedingungen und den Vorschriften des KAGB
sellschaft als Verwaltungsgesellschaft einer Invest­ment­               vereinbar ist.
aktien­gesellschaft benannt werden. Nach Inkrafttreten
des Kapitalanlagegesetzbuches darf die Gesellschaft                     Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende
seit dem 21. Juli 2013 Investmentvermögen gemäß der                     Aufgaben:
OGAW-Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat eine                       Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,
Erlaubnis als OGAW- und AIF-Kapitalverwaltungsgesell-                      Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme
schaft nach dem KAGB.                                                      der Anteile sowie die Wertermittlung der Anteile den
                                                                           Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen
Geschäftsführung und Aufsichtsrat                                          des Fonds entsprechen,
Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die Zu-                       Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche
sammensetzung des Aufsichtsrates finden Sie am Anfang                      Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der
des Verkaufsprospekts.                                                     Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre Ver-
                                                                           wahrung gelangt,
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel                                   Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den
Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe von                          Vorschriften des KAGB und nach den Anlagebedin-
6,0 Mio. EUR. Die Eigenmittel der Gesellschaft betragen                    gungen verwendet werden,
per 31.12.2020 21,707 Mio. EUR.                                            Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Ge-
                                                                           sellschaft für Rechnung des Fonds sowie ggf. Zustim-
Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich                   mung zur Kreditaufnahme,
durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben,

                                                                                                                                11
Pfalz Invest Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 22. September 2021

     Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapierdar-              Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den Anlegern
     lehen rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden               Informationen zu den Gründen, aus denen sie sich für die
     sind.                                                              Landesbank Baden-Württemberg als Verwahrstelle des
                                                                        Fonds entschieden hat.
Interessenkonflikte
Folgende Interessenkonflikte können sich aus der Über-
nahme der Verwahrstellenfunktion für den Fonds erge-                    VERTRIEB.
ben.
                                                                           Sparkasse Rhein-Haardt
Die Landesbank Baden-Württemberg ist mit der KVG wie                       Philipp-Fauth-Straße 9
folgt verbunden: Die KVG ist eine 100-prozentige Toch-                     67098 Bad Dürkheim
ter der Verwahrstelle. Verwahrstelle und KVG werden für                    Telefon: 06322 937-0
Zwecke der Rechnungslegung in demselben Konzernab-                         E-Mail:    kontakt@sparkasse-rhein-haardt.de
schluss konsolidiert.                                                      Internet: www.sparkasse-rhein-haardt.den

Hinsichtlich weiterer Interessenkonflikte, die sich aus der
Zugehörigkeit der Gesellschaft zum LBBW-Konzern erge-                   RISIKOHINWEISE.
ben können, wird auf den Abschnitt „Interessenkonflikte“
unter Ziffer 3 j) verwiesen.                                            Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an
                                                                        dem Fonds sollten Anleger die nachfolgenden Risi-
Unterverwahrung                                                         kohinweise zusammen mit den anderen in diesem
Die Verwahrstelle hat Verwahraufgaben auf andere Un-                    Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfäl-
ternehmen (Unterverwahrer) übertragen. Die von der                      tig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung be-
Verwahrstelle beauftragten Unterverwahrer sind im An-                   rücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser
schluss an diesen Verkaufsprospekt aufgelistet.                         Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit
                                                                        anderen Umständen die Wertentwicklung des Fonds
Die Liste der Unterverwahrer hat die Gesellschaft von der               bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände
Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die Gesellschaft hat                 nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig
diese Information auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch             auf den Anteilwert auswirken.
auf Zulieferung der Information durch die Verwahrstelle
angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit                 Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu ei-
im Einzelnen nicht überprüfen. Die Liste der Unterver-                  nem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds
wahrer kann sich allerdings jederzeit ändern. Im Regel-                 befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem
fall werden auch nicht sämtliche dieser Unterverwahrer                  Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält
für den Fonds genutzt.                                                  er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht
                                                                        oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein
Haftung der Verwahrstelle                                               in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögens-                 Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse kön-
gegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von                  nen nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers
einer anderen Stelle verwahrt werden, verantwortlich.                   ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nach-
Im Falle des Verlustes eines solchen Vermögensgegen-                    schusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital
standes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds                    hinaus besteht nicht.
und dessen Anlegern, außer der Verlust ist auf Ereignisse
außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurück-                Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des
zuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö-                Verkaufsprospekts beschriebenen Risiken und Unsi-
gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle                     cherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch
grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach                   verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten
den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht                   beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind.
erfüllt hat.                                                            Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken auf-
                                                                        geführt werden, enthält weder eine Aussage über die
Zusätzliche Informationen                                               Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Aus-
Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern                 maß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.
Informationen auf dem neusten Stand zur Verwahrstelle
und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu                    Risiken einer Fondsanlage
möglichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit                      Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit
der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.                einer Anlage in einen OGAW typischerweise verbunden

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Pfalz Invest Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 22. September 2021

sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteil-              ben. Auch im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme
wert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf                 kann der Anteilwert sinken; z. B. wenn die Gesellschaft
die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage                     gezwungen ist, Vermögensgegenstände während der
auswirken.                                                              Aussetzung der Anteilrücknahme unter Verkehrswert
                                                                        zu veräußern. Der Anteilwert nach Wiederaufnahme der
Schwankung des Fondsanteilwerts                                         Anteilrücknahme kann niedriger liegen, als derjenige vor
Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des                     Aussetzung der Rücknahme. Einer Aussetzung kann ohne
Fonds, geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr ge-                  erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile
langten Anteile. Der Wert des Fonds entspricht dabei der                direkt eine Auflösung des Sondervermögens folgen, z. B.
Summe der Marktwerte aller Vermögensgegenstände im                      wenn die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt,
Fondsvermögen abzüglich der Summe der Marktwerte                        um den Fonds dann aufzulösen. Für den Anleger besteht
aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fondsanteilwert                  daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedau-
ist daher von dem Wert der im Fonds gehaltenen Vermö-                   er nicht realisieren kann und dass ihm wesentliche Teile
gensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten                      des investierten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur
des Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögens-                    Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen.
gegenstände oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten,
so fällt der Fondsanteilwert.                                           Auflösung des Fonds
                                                                        Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des
Beeinflussung des individuellen Ergebnisses                             Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds
durch steuerliche Aspekte                                               nach Kündigung der Verwaltung ganz auflösen. Das
Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt                    Verfügungsrecht über den Fonds geht nach einer Kündi-
von den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anle-                gungsfrist von sechs Monaten auf die Verwahrstelle über.
gers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein.                   Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von
Für Einzelfragen – insbesondere unter Berücksichtigung                  ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem
der individuellen steuerlichen Situation – sollte sich der              Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem
Anleger an seinen persönlichen Steuerberater wenden.                    Fonds andere Steuern als deutsche Ertragssteuern be-
                                                                        lastet werden. Wenn die Fondsanteile nach Beendigung
Änderung der Anlagepolitik oder                                         des Liquidationsverfahrens aus dem Depot des Anlegers
der Anlagebedingungen                                                   ausgebucht werden, kann der Anleger mit Ertragssteuern
Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Geneh-                  belastet werden.
migung der BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte
des Anlegers betroffen sein. Die Gesellschaft kann etwa                 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds
durch eine Änderung der Anlagebedingungen die Anla-                     auf ein anderes offenes Publikumsinvestmentvermö-
gepolitik des Fonds ändern oder sie kann die dem Fonds                  gen (Verschmelzung)
zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann                    Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände
die Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlichen und                  des Fonds auf einen anderen OGAW übertragen. Der An-
vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne                   leger kann seine Anteile in diesem Fall
Änderung der Anlagebedingungen und deren Genehmi-                       (i) zurückgeben,
gung durch die BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit                (ii) behalten mit der Folge, dass er Anleger des über-
dem Fonds verbundene Risiko verändern.                                        nehmenden OGAW wird,
                                                                        (iii) oder gegen Anteile an einem offenen Publikums-
Aussetzung der Anteilrücknahme                                                Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlage-
Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitwei-                      grundsätzen umtauschen, sofern die Gesellschaft
lig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vor-                          oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein sol-
liegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der                        ches Investmentvermögen mit vergleichbaren Anla-
Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen.                        gegrundsätzen verwaltet.
Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne können
z. B. sein wirtschaftliche oder politische Krisen, Rücknah-             Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft sämtliche
meverlangen in außergewöhnlichem Umfang sowie die                       Vermögensgegenstände eines anderen offenen Publi-
Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschrän-                    kums-Investmentvermögens auf den Fonds überträgt.
kungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des                   Der Anleger muss daher im Rahmen der Übertragung
Anteilwerts beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin                     vorzeitig eine erneute Investitionsentscheidung treffen.
anordnen, dass die Gesellschaft die Rücknahme der An-                   Bei einer Rückgabe der Anteile können Ertragssteuern
teile auszusetzen hat, wenn dies im Interesse der Anleger               anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile in Anteile an
oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. Der Anleger kann              einem Investmentvermögen mit vergleichbaren Anla-
seine Anteile während dieses Zeitraums nicht zurückge-                  gegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern belastet

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werden, etwa wenn der Wert der erhaltenen Anteile hö-                   wick­lung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Ver-
her ist als der Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt der                mögensgegenstände beeinträchtigen und sich damit
Anschaffung.                                                            nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger
                                                                        investierte Kapital auswirken.
Übertragung des Fonds auf eine andere
Kapitalverwaltungsgesellschaft                                          Wertveränderungsrisiken
Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Kapi-                   Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für
talverwaltungsgesellschaft übertragen. Der Fonds bleibt                 Rechnung des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So
dadurch zwar unverändert, wie auch die Stellung des                     können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der
Anlegers. Der Anleger muss aber im Rahmen der Über-                     Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstandspreis
tragung entscheiden, ob er die neue Kapitalverwaltungs-                 fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unterschiedlich
gesellschaft für ebenso geeignet hält wie die bisherige.                entwickeln.
Wenn er in den Fonds unter neuer Verwaltung nicht in-
vestiert bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückge-                Kapitalmarktrisiko
ben. Hierbei können Ertragssteuern anfallen.                            Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzpro-
                                                                        dukten hängt insbesondere von der Entwicklung der
Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele                              Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen
des Anlegers                                                            Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und
Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen                politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen
gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des                   Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursent-
Fonds kann fallen und zu Verlusten beim Anleger führen.                 wicklung insbesondere an einer Börse können auch
Es bestehen keine Garantien der Gesellschaft oder Drit-                 irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und
ter hinsichtlich einer bestimmten Mindestzahlungszusa-                  Gerüchte einwirken. Schwankungen der Kurs- und
ge bei Rückgabe oder eines bestimmten Anlageerfolgs                     Marktwerte können auch auf Veränderungen der Zins-
des Fonds. Anleger könnten somit einen niedrigeren als                  sätze, Wechselkurse oder der Bonität eines Emittenten
den ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten. Ein                 zurückzuführen sein.
bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag
bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen entrichteter Rück-                Kursänderungsrisiko von Aktien
nahmeabschlag kann zudem insbesondere bei nur kurzer                    Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kurs-
Anlagedauer den Erfolg einer Anlage reduzieren oder                     schwankungen und somit auch dem Risiko von Kursrück-
sogar aufzehren.                                                        gängen. Diese Kursschwankungen werden insbesondere
                                                                        durch die Entwicklung der Gewinne des emittierenden
Nachhaltigkeitsrisiken                                                  Unternehmens sowie die Entwicklungen der Branche und
Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU)                     der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Das
2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates                     Vertrauen der Marktteilnehmer in das jeweilige Unter-
vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene                      nehmen kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflus-
Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor                    sen. Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren Ak-
(„nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) sind Ereig-                     tien erst über einen kürzeren Zeitraum an der Börse oder
nisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt,                        einem anderen organisierten Markt zugelassen sind; bei
Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten                      diesen können bereits geringe Veränderungen von Pro-
tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Aus-                   gnosen zu starken Kursbewegungen führen. Ist bei einer
wirkungen auf den Wert der Investition des Fonds haben                  Aktie der Anteil der frei handelbaren, im Besitz vieler Ak-
können. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-,                   tionäre befindlichen Aktien (sog. Streubesitz) niedrig, so
Finanz- und Ertragslage des Fonds sowie auf die Reputa-                 können bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge eine
tion der Gesellschaft auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken                 starke Auswirkung auf den Marktpreis haben und damit
können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als                 zu höheren Kursschwankungen führen.
Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen.
Beispielhaft sind die in den nachfolgenden Abschnitten                  Zinsänderungsrisiko
beschriebenen Risikoarten Marktrisiko, Liquiditätsrisiko,               Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die
Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko zu nennen.                 Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau
                                                                        ändert, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpa-
Risiken der negativen Wertentwicklung                                   piers besteht. Steigen die Marktzinsen gegenüber den
des Fonds (Marktrisiko)                                                 Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i. d. R. die
Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der                 Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen
Anlage in einzelne Vermögensgegenstände durch den                       der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wert-
Fonds einhergehen. Diese Risiken können die Wertent­                    papiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die

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aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in                   schrieben, bzw. abgeschrieben mit der Option, unter be-
etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kurs-                    stimmtem Umständen auch wieder aufgewertet zu wer-
schwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der                  den. Solche Auslöserereignisse können beispielsweise
festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich stark aus.                eine Verringerung der Kapitalquote des Emittenten, der
Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten ha-                Beschluss einer Regulierungsbehörde oder eine Kapital-
ben geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapie-               spritze von einer nationalen Behörde sein.
re mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere
mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in der Re-                   Das Vorhandensein dieser Auslöserereignisse bringt
gel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere                 eine andere Art von Risiko mit sich als klassische Anlei-
mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besitzen                  hen und führt mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zu
aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maximal 397 Tagen                    einem teilweisen oder vollständigen Wertverlust.
tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben können sich
die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Währung                    Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften
lautender zinsbezogener Finanzinstrumente mit ver-                      Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte
gleichbarer Restlaufzeit unterschiedlich entwickeln.                    abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie
                                                                        der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit
Risiko von negativen Habenzinsen                                        folgenden Risiken verbunden:
Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der                     Durch die Verwendung von Derivaten können Verluste
Verwahrstelle oder anderen Banken für Rechnung des                         entstehen, die nicht vorhersehbar sind und sogar die
Fonds an. Für diese Bankguthaben ist teilweise ein Zins-                   für das Derivatgeschäft eingesetzten Beträge über-
satz vereinbart, der dem European Interbank Offered                        schreiten können.
Rate (Euribor) abzüglich einer bestimmten Marge ent-                       Kursänderungen des Basiswertes können den Wert
spricht. Sinkt der Euribor unter die vereinbarte Marge, so                 eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermin-
führt dies zu negativen Zinsen auf dem entsprechenden                      dern. Vermindert sich der Wert und wird das Derivat
Konto. Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der                    hierdurch wertlos, kann die Gesellschaft gezwungen
Europäischen Zentralbank können sowohl kurz-, mittel-                      sein, die erworbenen Rechte verfallen zu lassen.
als auch langfristige Bankguthaben eine negative Verzin-                   Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde
sung erzielen.                                                             liegenden Vermögenswertes kann der Fonds ebenfalls
                                                                           Verluste erleiden.
Kursänderungsrisiko von Wandel- und Options­                               Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert
anleihen sowie bedingten Wandelanleihen                                    des Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als
Wandel- und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die                      dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der
Anleihe in Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwer-                       Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Abschluss des Ge-
ben. Die Entwicklung des Werts von Wandel- und Opti-                       schäfts nicht bestimmbar sein.
onsanleihen ist daher abhängig von der Kursentwicklung                     Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Inst-
der Aktie als Basiswert. Die Risiken der Wert­entwicklung                  rument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen.
der zugrunde liegenden Aktien können sich daher auch                       Eine Position in Derivaten kann dann unter Umstän-
auf die Wertentwicklung der Wandel- und Optionsanlei-                      den nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen)
he auswirken. Optionsanleihen, die dem Emittenten das                      werden.
Recht einräumen dem Anleger statt der Rückzahlung                          Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Opti-
eines Nominalbetrags eine im Vorhinein festgelegte An-                     on nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basis-
zahl von Aktien anzudienen (Reverse Convertibles), sind                    werte nicht wie erwartet entwickeln, sodass die vom
in verstärktem Maße von dem entsprechenden Aktien-                         Fonds gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf
kurs abhängig.                                                             von Optionen besteht die Gefahr, dass der Fonds zur
                                                                           Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren
Contingent Convertibles (bedingte Wandelanleihen) sind                     als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von
Anleihen, die vergleichbar zu nachrangigen Anleihen                        Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem ak-
grundsätzlich der Rückführung von Kapitalverlusten des                     tuellen Marktpreis verpflichtet ist. Der Fonds erleidet
Emittenten der Anleihe noch vor anderen, höherrangigen                     dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus
Verbindlichkeiten dienen.                                                  der eingenommenen Optionsprämie.
                                                                           Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die
Sie werden je nach inhaltlicher Ausgestaltung während                      Gesellschaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist,
ihrer Laufzeit bei Eintritt/bzw. Erreichen eines vorher                    die Differenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde
festgesetzten Auslösers/Ereignisses automatisch in                         gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt der
Eigenkapital umgewandelt, teilweise oder ganz abge-                        Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen.

                                                                                                                                    15
Pfalz Invest Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 22. September 2021

     Damit würde der Fonds Verluste erleiden. Das Risiko                ist als die Erträge, die die Gesellschaft durch die Wieder-
     des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts                 anlage der als Verkaufspreis erhaltenen Barmittel erwirt-
     nicht bestimmbar.                                                  schaftet hat.
     Der ggf. erforderliche Abschluss eines Gegenge-
     schäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.                  Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so kauft
     Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über                sie diese und muss sie am Ende einer Laufzeit wieder
     die künftige Entwicklung von zugrunde liegenden                    verkaufen. Der Rückkaufpreis nebst einem Aufschlag
     Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Kursen und                      wird bereits bei Geschäftsabschluss festgelegt. Die in
     Devisenmärkten können sich im Nachhinein als un-                   Pension genommenen Wertpapiere dienen als Sicher-
     richtig erweisen.                                                  heiten für die Bereitstellung der Liquidität an den Ver-
     Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögens-                    tragspartner. Etwaige Wertsteigerungen der Wertpapiere
     gegenstände können zu einem an sich günstigen                      kommen dem Fonds nicht zugute.
     Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden oder
     müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft                      Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt
     oder verkauft werden.                                              von Sicherheiten
                                                                        Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte, Wertpapier-
Bei außerbörslichen Geschäften, sog. over-the-counter                   darlehens- und Pensionsgeschäfte Sicherheiten. Deri-
(OTC)-Geschäften, können folgende Risiken auftreten:                    vate, verliehene Wertpapiere oder in Pension gegebene
   Es kann ein organisierter Markt fehlen, sodass die                   Wertpapiere können im Wert steigen. Die erhaltenen
   Gesellschaft die für Rechnung des Fonds am OTC-                      Sicherheiten könnten dann nicht mehr ausreichen, um
   Markt erworbenen Finanzinstrumente schwer oder                       den Lieferungs- bzw. Rückübertragungsanspruch der Ge-
   gar nicht veräußern kann.                                            sellschaft gegenüber dem Kontrahenten in voller Höhe
   Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstel-                       abzudecken.
   lung) kann aufgrund der individuellen Vereinbarung
   schwierig, nicht möglich oder mit erheblichen Kosten                 Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperrkonten,
   verbunden sein.                                                      in Staatsanleihen hoher Qualität oder in Geldmarktfonds
                                                                        mit kurzer Laufzeitstruktur anlegen. Das Kreditinsti-
Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften                              tut, bei dem die Bankguthaben verwahrt werden, kann
Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ein                     jedoch ausfallen. Staatsanleihen und Geldmarktfonds
Darlehen über Wertpapiere, so überträgt sie diese an                    können sich negativ entwickeln. Bei Beendigung des
einen Darlehensnehmer, der nach Beendigung des Ge-                      Geschäfts könnten die angelegten Sicherheiten nicht
schäfts Wertpapiere in gleicher Art, Menge und Güte                     mehr in voller Höhe verfügbar sein, obwohl sie von der
zurück überträgt (Wertpapierdarlehen). Die Gesellschaft                 Gesellschaft für den Fonds in der ursprünglich gewähr-
hat während der Geschäftsdauer keine Verfügungsmög-                     ten Höhe wieder zurück gewährt werden müssen. Dann
lichkeit über verliehene Wertpapiere. Verliert das Wert-                müsste der Fonds die bei den Sicherheiten erlittenen
papier während der Dauer des Geschäfts an Wert und die                  Verluste tragen.
Gesellschaft will das Wertpapier insgesamt veräußern,
so muss sie das Darlehensgeschäft kündigen und den                      Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt
üblichen Abwicklungszyklus abwarten, wodurch ein Ver-                   Der Fonds darf Wertpapiere, die Forderungen verbriefen
lustrisiko für den Fonds entstehen kann.                                (Kreditverbriefungspositionen) und nach dem 1. Januar
                                                                        2011 emittiert wurden, nur noch erwerben, wenn der
Risiken bei Pensionsgeschäften                                          Forderungsschuldner mindestens 5 Prozent des Volu-
Gibt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so verkauft               mens der Verbriefung als sog. Selbstbehalt zurückbehält
sie diese und verpflichtet sich, sie gegen Aufschlag nach               und weitere Vorgaben einhält. Die Gesellschaft ist daher
Ende der Laufzeit zurückzukaufen. Der zum Laufzeit­                     verpflichtet, im Interesse der Anleger Maßnahmen zur
ende vom Verkäufer zu zahlende Rückkaufpreis nebst                      Abhilfe einzuleiten, wenn sich Verbriefungen im Fonds-
Aufschlag wird bei Abschluss des Geschäftes festgelegt.                 vermögen befinden, die diesen EU-Standards nicht ent-
Sollten die in Pension gegebenen Wertpapiere während                    sprechen. Im Rahmen dieser Abhilfemaßnahmen könnte
der Geschäftslaufzeit an Wert verlieren und die Gesell-                 die Gesellschaft gezwungen sein, solche Verbriefungs­
schaft sie zur Begrenzung der Wertverluste veräußern                    positionen zu veräußern. Aufgrund rechtlicher Vorgaben
wollen, so kann sie dies nur durch die Ausübung des                     für Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen
vorzeitigen Kündigungsrechts tun. Die vorzeitige Kündi-                 besteht das Risiko, dass die Gesellschaft Verbriefungs-
gung des Geschäfts kann mit finanziellen Einbußen für                   positionen nicht oder nur mit starken Preisabschlägen
den Fonds einhergehen. Zudem kann sich herausstellen,                   bzw. mit großer zeitlicher Verzögerung verkaufen kann.
dass der zum Laufzeit­ende zu zahlende Aufschlag höher

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