Versicherungsbedingungen und Informationen - Hausratversicherung Basic-Schutz Stand: 02.2022 - Ammerländer ...

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Versicherungsbedingungen und Informationen - Hausratversicherung Basic-Schutz Stand: 02.2022 - Ammerländer ...
Versicherungsbedingungen
und Informationen
Hausratversicherung
Basic-Schutz
Stand: 02.2022
02

                                                            Wichtige Mitteilung zu den
       Alles, was Sie zu Ihrer Versicherung
       wissen müssen, haben wir in die-                     Folgen einer Anzeigepflicht-
       sem Dokument für Sie zusammen-                       verletzung nach § 19 Abs. 5
       gefasst. Um Ihnen einen schnellen                    Versicherungsvertragsgesetz
       Überblick zu verschaffen und das
       Auffinden der passenden Regelung                     Hier finden Sie die vorvertraglichen Anzeigepflichten
       zu erleichtern, haben wir den Inhalt                 und die Folgen einer Nichtbeachtung.
       in diesem Dokument direkt verlinkt.

                                                            Allgemeine Bedingungen
     Informationsblatt                                      Hier finden Sie die allgemeinen gültigen Vertrags-
                                                            bestimmungen, in denen im Einzelnen Ihr Versiche-
     Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die        rungsschutz geregelt wird. Hier geht es um die
     wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung.               Kerninhalte Ihrer Versicherung:
                                                            • Versicherte Gefahren und Schäden

     Allgemeine                                             • Leistungsausschlüsse

     Vertragsinformationen                                  • Entschädigungsleistung
                                                            • Obliegenheiten
     Hier finden Sie Informationen zur Ammerländer
     Versicherung und Ihrem Versicherungsvertrag.
     Beantwortet werden unter anderem folgende
     Fragen:                                                Besondere Bedingungen
     • Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen?             Hier finden Sie die die einzelnen Leistungser-
     • Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?                weiterungen der Allgemeinen Bedingungen zu
                                                            Ihrem Versicherungsschutz.
     • Wie schützen wir Ihre personenbezogenen
       Daten?

                                                            Satzung
     Leistungseinschlüsse                                   Hier finden Sie die Inhalte unserer Satzung.
     Hier finden Sie eine detaillierte Leistungsübersicht
     zu den Inhalten Ihrer Versicherung.
03

                                                 Hausratversicherung                                                                    seit 1923

                                                 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten                               Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG

                                                 Unternehmen:        Ammerländer Versicherung VVaG
                                                 Sitz:               Westerstede (Deutschland)                             Produkt: Basic
                                                 Rechtsform:         Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

                                              Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer
                                              Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag,
                                              Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle
                                              Unterlagen durch.

                                              Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

                                              Wir bieten Ihnen eine Hausratversicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung
                                              oder des Abhandenkommens Ihres Hausrats infolge eines Versicherungsfalls.

                                                        Was ist versichert?                                                 Versicherte Kosten
                                                                                                                            Versichert sind die infolge eines Versicherungs-
                                                        Versicherte Sachen                                                    falls notwendigen und tatsächlich angefallenen
                                                         Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung.                            Schadenabwendungs- und Schaden-
                                                           Dazu zählen alle Sachen, die dem Haushalt zur                           minderungskosten,
                                                           privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch)                          Aufräumungskosten, Bewegungs-
                                                           dienen, wie beispielsweise:                                             und Schutzkosten,
                                                            Möbel, Teppiche, Bekleidung,                                      Hotelkosten,
                                                            elektrische und elektronische Haushaltge-                         Umzugskosten, Transport- und
                                                               räte (z. B. Waschmaschine, TV, Computer),                           Lagerkosten,
                                                            Antennen und Markisen, die zu Ihrer                               Bewachungskosten,
                                                               Wohnung gehören,
                                                                                                                               Kosten für provisorische Maßnahmen,
                                                            Bargeld und Wertsachen (z. B. Schmuck)
                                                               in begrenzter Höhe.
                                                                                                                               Schlossänderungskosten.

                                                        Versicherte Gefahren
                                                         Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,
                                                           Überspannungsschäden durch Blitz,                               Was ist nicht versichert?
                                                         Auf- oder Anprall sonstiger Fahrzeuge oder                       X Nicht versichert sind beispielsweise:
                                                           Flugkörper, seiner Teile oder seiner Ladung,
                                                                                                                              X vom Gebäudeeigentümer eingebrachte
                                                         Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem                              Sachen, für die dieser die Gefahr trägt,
                                                           Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer
                                                           solchen Tat,                                                       X Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger,

                                                         Leitungswasser,                                                     X Luft- und Wasserfahrzeuge.

                                                         Wasser aus Aquarien, Wasserbetten,
                                                         Sturm oder Hagel.
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

                                                         Wenn vereinbart, auch Diebstahl von
                                                           Fahrrädern.                                                     Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                                                                           ! Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der
                                                        Versicherte Schäden
                                                                                                                              Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.
                                                         Sachschäden infolge von Zerstörung,                                 In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausge-
                                                           Beschädigung oder Abhandenkommen der
                                                                                                                              schlossen sind zum Beispiel:
                                                           versicherten Sachen infolge eines Versiche-
                                                           rungsfalls                                                         ! Krieg,
                                                                                                                              ! Kernenergie,
                                                        Versicherungssumme und Versicherungswert
                                                                                                                              ! Schwamm,
                                                         Die Versicherungssumme ist der vereinbarte                          ! Sturmflut,
                                                           Betrag, der dem Versicherungswert entspre-                         ! Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt
                                                           chen soll. Ist das nicht der Fall, können Nach-                        haben.
                                                           teile bei der Entschädigungsberechnung
                                                           entstehen.
04

     Wo bin ich versichert?
      Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert. Aber auch, wenn sich der Hausrat
        vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er zeitweise versichert.

     Welche Verpflichtungen habe ich?
     – Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
     – Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
     – Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
     – Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.
     – Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns
        ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.

     Wann und wie zahle ich?
     Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins
     zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung
     zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag über-
     weisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.

     Wann beginnt und wann endet die Deckung?
     Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass
     Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
     Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
     Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
     Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres
     kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.

     Wie kann ich den Vertrag kündigen?
     Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate
     vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem
     Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
05

                                   Allgemeine Vertragsinformationen

                                   Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten .........................................................................................................................................................................................................................5

                                   Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen ............................................................................................................................................................................................................................................5

                                   Wann der Versicherungsschutz beginnt ..........................................................................................................................................................................................................................................5

                                   Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen .....................................................................................................................................................................................................5

                                   Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt ............................................................................................................................6

                                   Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist ...................................................................................6

                                   In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren ................................................................................................................................................................................................................6

                                   Hinweise zum Datenschutz ...........................................................................................................................................................................................................................................................................6

                                   Was Sie über Ihren Versicherer                                                                                                                             zahlen Sie in diesem Fall rechtzeitig, wenn wir den Betrag
                                                                                                                                                                                              zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein er-
                                   wissen sollten                                                                                                                                             halten haben, von Ihrem Konto abbuchen können. Beim
                                                                                                                                                                                              Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto
                                   Sie erreichen uns wie folgt:
                                                                                                                                                                                              wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns
                                   Ammerländer Versicherung VVaG                                                                                                                              angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für
                                   Bahnhofstr. 8                                                                                                                                              die Rücklastschrift. Diese Kosten können wir Ihnen in Rech-
                                   26655 Westerstede                                                                                                                                          nung stellen.
                                   Telefon: 04488-53737- 0
                                   E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
                                   www.ammerlaender-versicherung.de                                                                                                                           Wann der Versicherungsschutz beginnt
                                   Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels-                                                                                                Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist
                                   register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer                                                                                                       dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss
                                   HRB 201743 eingetragen.                                                                                                                                    eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be-
                                                                                                                                                                                              deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver-
                                   Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha-                                                                                                   sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche-
                                   den- und Unfallversicherungen.                                                                                                                             rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist,
                                                                                                                                                                                              dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns
                                                                                                                                                                                              ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchen.
                                   Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen
                                                                                                                                                                                              Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des
                                   Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein                                                                                                 Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe-
                                   halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie                                                                                                 dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen.
                                   gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben.
                                   Dies können Sie Ihrem Versicherungsschein und dem An-
                                   trag entnehmen.
                                                                                                                                                                                              Laufzeit des Vertrages und
                                                                                                                                                                                              Kündigungsbedingungen
Allgemeine Vertragsinformationen

                                   Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt
                                   sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig                                                                                                      Sie sind das Versicherungsverhältnis für einen vereinbarten
                                   wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den                                                                                                    Zeitraum eingegangen. Diesen Zeitraum können Sie dem
                                   ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wo-                                                                                               Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Eine
                                   chen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen.                                                                                                     Kündigung ist für Sie und für uns erstmals zum Ende die-
                                   Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag                                                                                             ses Zeitraums möglich, sofern wir nichts anderes vereinbart
                                   erhalten.                                                                                                                                                  haben.

                                   Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto                                                                                                     Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, haben wir
                                   abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über-                                                                                                      zusätzlich eine Verlängerung von Jahr zu Jahr für den Fall
                                   weisung der Beiträge nicht kümmern. Den ersten Beitrag                                                                                                     vereinbart, dass der Vertrag nicht gekündigt wird. Sie und
06

     wir können immer zum Schluss des laufenden Versiche-          Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist
     rungsjahres kündigen.                                         und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.

     Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte den     Rechtsweg
     Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde lie-     Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
     gen.                                                          beschreiten.

     Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte beste-
     hen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungs-      Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und
     bedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.               welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten
                                                                   zuständig ist
     Was Sie tun können, wenn es zwischen
                                                                   Es gilt deutsches Recht.
     Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt
                                                                   Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie
     Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind
                                                                   entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes geltend ma-
     oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von
                                                                   chen oder bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz
     Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die
                                                                   örtlich zuständig ist.
     nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
                                                                   Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können
     Unser Beschwerdemanagement
                                                                   wir bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz
     Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver-
                                                                   örtlich zuständig ist. Wenn Sie den Versicherungsvertrag
     fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
                                                                   für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen
                                                                   haben, können wir uns alternativ auch an das Gericht des
     Ammerländer Versicherung VVaG
                                                                   Ortes wenden, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung
     - Beschwerdemanagement-
                                                                   Ihres Betriebes befindet.
     Bahnhofstr. 8
     26655 Westerstede
                                                                   Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohn-
     E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
                                                                   sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe-
                                                                   reich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegt oder sein
     Versicherungsombudsmann
                                                                   Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
     Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om-
                                                                   Klageerhebung nicht bekannt ist, vereinbaren die Parteien
     budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen
                                                                   als Gerichtsstand Westerstede.
     Sie wie folgt:

     Versicherungsombudsmann e.V.                                  In welcher Sprache wir mit Ihnen
     Postfach 080632
     10006 Berlin                                                  kommunizieren
     E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                 Wir kommunizieren mit Ihnen in deutscher Sprache.
     Internet: www.versicherungsombudsmann.de

     Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige        Hinweise zum Datenschutz
     und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel-
     le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah-    Vorbemerkung
     ren teilzunehmen.                                             Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit
                                                                   Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen.
     Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z.       Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell
     B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-      und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen
     ben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an      besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor miss-
     die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.      bräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Ver-
     Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den         fahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten
     Versicherungsombudsmann weitergeleitet.                       zu Ihrer Person wird durch die Europäische Datenschutz-
                                                                   grundverordnung (DSGVO) geregelt. Danach ist die Daten-
     Versicherungsaufsicht                                         verarbeitung und Nutzung zulässig, wenn die DSGVO oder
     Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten    eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt.
     Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
     auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf-      Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich
     sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen        in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU
     wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-      DSGVO) und dem Telemediengesetz (TMG).
     tungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind:
                                                                   Verantwortlicher ist die
     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)       Ammerländer Versicherung VVaG
     Sektor Versicherungsaufsicht                                  Bahnhofstraße 8
     Graurheindorfer Straße 108                                    26655 Westerstede
     53117 Bonn                                                    Telefon: 04488-53737-0
     E-Mail: poststelle@bafin.de                                   E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
07

Der Verantwortliche wird vertreten durch den Vorstand Axel        weit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbe-
Eilers und Gerold Saathoff.                                       urteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür er-
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Artikel 37             forderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In ei-
DSGVO ist                                                         nigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer
                                                                  Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende
Dipl.-Kfm. Dieter Zimmermann                                      Daten übergeben.
Ammerländer Versicherung VVaG
Bahnhofstraße 8                                                3. Datenübermittlung an andere Versicherer
26655 Westerstede                                                 Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Ver-
Telefon: 04488-53737-0                                            sicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung
E-Mail: datenschutz@ammerlaender-versicherung.de                  und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Ein-
                                                                  schätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung
Einwilligungserklärung                                            wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B.
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Inte-          frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mit-
ressenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechts-           teilungen über gleichartige andere Versicherungen (be-
grundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versiche-        antragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte).
rungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO            Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle
aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des            Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzu-
Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der        klären oder um Lücken bei den Feststellungen zum ent-
Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung              standenen Schaden zu schliessen, kann es erforderlich
des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wider-           sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder ent-
ruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz      sprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch
oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem          sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversiche-
Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise        rungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei-
gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenver-           lungsabkommen) eines Austausches von personen-
arbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zu-           bezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei wer-
lässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben,             den Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name
erfolgen.                                                         und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungs-
                                                                  schutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden,
Schweigepflichtentbindungserklärung                               wie Schadenhöhe und Schadentag.
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie
z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine       4. Datenübermittlung an Versicherungsvermittler
spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtent-          Sie werden in Ihrer Versicherungsangelegenheit durch
bindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallver-          einen Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung
sicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch         auch berät. Vermittler in diesem Sinn sind Versiche-
eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Fol-         rungsmakler. Der Makler führt eine nach den im Ver-
genden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die      sicherungsgewerbe üblichen Grundsätzen ordnungs-
Datenverarbeitung und -nutzung nennen.                            gemäße Betreuung des Versicherungsnehmers und
                                                                  Verwaltung des Versicherungsvertrages durch. Um sei-
1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer                         ne Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, er-
   Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag          hält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für
   notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An-          die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus
   trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver-            Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Ver-
   sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part-             sicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungs-
   nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau-              schutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle
   er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die      und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich
   Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines          zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personen-
   Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags-          versicherung können an den zuständigen Vermittler
   daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre         auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Jeder Ver-
   Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von                  mittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Be-
   Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be-       stimmungen der DSGVO und seine besonderen Ver-
   rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk-         schwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und
   statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer        Datengeheimnis) zu beachten.
   Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis-
   tungsdaten).                                                5. Zentrale Hinweissysteme
                                                                  Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann
2. Datenübermittlung an Rückversicherer                           es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren
   Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Ver-          Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von
   sicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernom-        Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen
   menen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fäl-         Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder
   len einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und       auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu
   Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls          beantworten. Dazu bestehen beim GDV Gesamtver-
   entsprechende versicherungstechnische Angaben von              band der Deutschen Versicherungswirtschaft zentrale
   uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Ver-            Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissyste-
   sicherungsschutzes und des Risikos und Risikozu-               me und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die
   schlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. So-         mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also
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        nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei-           weit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Ammer-
        spiele für unsere Bereiche:                                       länder Versicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf
        • Sachversicherer: Aufnahme von Schäden und Per-                  die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach
          sonen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf-               § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweige-
          grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs                pflicht.
          der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schaden-
          summen erreicht sind.                                        Unsere Datenschutzerklärung klärt Sie als Nutzer (betrof-
          Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinde-           fene Person) über die Art, den Umfang und Zwecke der
          rung weiteren Missbrauchs.                                   Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
        • Unfallversicherer: Meldung bei erheblicher Verletzung        durch uns, die Ammerländer Versicherung VVaG (Verant-
          der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsab-            wortliche), auf. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter
          lehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung          https://www.ammerlaender-versicherung.de/datenschutz.aspx
          im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls
          oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung
          durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder
          Klageerhebung auf Leistung.
          Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versiche-
          rungsmissbrauch.
        • Allgemeine Haftpflichtversicherung: Registrierung von
          auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei de-
          nen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs be-
          steht.
          Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -ver-
          hütung.

     Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
     Sie haben als Betroffener nach der DSGVO neben dem ein-
     gangs erwähnten Widerrufsrechts ein Recht auf Auskunft
     sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf
     Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei
     gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünf-
     te und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieb-
     lichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten
     Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichti-
     gung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver-
     sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.

     Einwilligungsklausel nach der Europäischen Daten-
     schutz-Grundverordnung (DSGVO)
     Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass
     • die Ammerländer Versicherung die von mir in diesem
         Antrag und künftig mitgeteilten Daten – auch Gesund-
         heitsdaten – erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur
         Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung
         oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erfor-
         derlich ist.
     • meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit erforder-
         lich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu
         den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit er-
         forderlich, entbinde ich die für die Ammerländer Ver-
         sicherung tätigen Personen im Hinblick auf die Gesund-
         heitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter
         Daten von ihrer Schweigepflicht.
     • die Ammerländer Versicherung meine Daten – auch
         Gesundheitsdaten – und sonstigen nach § 203 StGB
         geschützten Daten in den oben genannten Fällen – so-
         weit erforderlich – an den für mich zuständigen selbst-
         ständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese
         dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken
         genutzt werden dürfen.
     • die Ammerländer-Versicherung meine Daten – auch Ge-
         sundheitsdaten – an die in der im Internet veröffentlichten
         Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Ge-
         sundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im glei-
         chen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden,
         wie die Ammerländer Versicherung dies tun dürfte. So-
09

                                    Leistungseinschlüsse in der
                                    Hausratversicherung Basic-Schutz

                                                                         Versicherte Gefahren und Schäden

                                     = versichert     -- = nicht versichert                                                Basic*
                                    Feuer, Explosion                                                                           
                                    Nutzwärmeschäden                                                                           
                                    Blitzschäden einschl. Überspannung                                                (SB 150,- EURO)
                                    Schäden durch Spannungsschwankungen                                                        --
                                    Schäden an Kühl- und Gefriergut durch eine unvorhersehbare                          bis 100,- EURO
                                    Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall)
                                    Explosion                                                                                  
                                    Implosion                                                                                  
                                    Seng- und Schmorschäden                                                                    --
                                    Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden                                                   5 % der VS
                                                                                                                   (in Verbindung mit Feuer)
                                    Überschalldruckwellen                                                                      
                                    Anprall und Absturz von Luftfahrzeugen                                                     
                                    Aufprall und Absturz unbemannter Flugkörper                                                
                                    Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen                                       
                                    Schäden durch Blindgänger                                                                  --

                                    Leitungswasser                                                                             
                                    Wärmetragende Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-,               
                                    Wärmepumpe- u. Solarheizungsanlagen
                                    Aquarien und Wasserbetten                                                                  
                                    Schäden durch innen liegende Regenfallrohre                                                --
                                    Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen                                    --

                                    Sturm, Hagel
                                    Sturm- und Hagelschäden auf dem Grundstück der versicherten Wohnung                        --
                                    (inkl. Balkon und Terrasse)
                                    Sturmschäden ohne Mindestwindstärke innerhalb des Gebäudes                                 
                                    Hagelschäden                                                                               

                                    Diebstahl, Raub, Vandalismus                                                               
                                    Diebstahl aus Kfz (innerhalb Deutschlands)                                                 --
                                    Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Gartenmöbeln und -geräten                       bis 100,- EURO
                                    Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern in Gemeinschaftsräumen                    --
                                    Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten bis 1 % der VS                          --
Leistungseinschlüsse Basic-Schutz

                                    Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten bis 1 % der VS                                 --
                                    Einfacher Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen und Kinderwagen                      bis 100,- EURO
                                    Diebstahl versicherter Sachen im Krankenhaus / bei Kuraufenthalt                    bis 100,- EURO
                                    oder während einer Kurzzeitpflege                                              (ohne Bargeld, Handy etc.)
                                    Diebstahl am Arbeitsplatz                                                           bis 1 % der VS
                                    Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte Räume                                            
                                    Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen                               --
                                    (Wertsachen, Bargeld, Handy etc. bis 1.000,- EURO)
10

     Leistungseinschlüsse in der
     Hausratversicherung Basic-Schutz

                                           Versicherte Gefahren und Schäden

      = versichert     -- = nicht versichert                                                  Basic*
     Telefonmissbrauch von Festnetzgeräten nach Einbruch                                          --
     durch unbekannte Täter bis 100,- EURO
     Vandalismusschäden nach Einbruch                                                             
     Scheck- und Kreditkartenmissbrauch nach einem Einbruch                                       --
     räuberische Erpressung (Herausgabe versicherter Sachen an einem anderen Ort)                 --
     Innere Unruhen, Streik, Aussperrung                                                          
     Transportmittelunfall                                                                        --

     Fahrraddiebstahl                                                                  kann vereinbart werden
     Rund-um-die-Uhr-Schutz für Fahrraddiebstahl                                                  
     (wenn Einschluss Fahrraddiebstahl beantragt)

     Cyber-Schutz
     Datenrettungskosten (Cyber-Schutz)                                                           --

                                       Versicherungsort, Außenversicherung

      = versichert     -- = nicht versichert                                                  Basic*
     Hausrat in Wohngemeinschaften                                                                
     Wohnung und Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück                                     
     Gemeinschaftsräume für Waschmaschinen und Wäschetrockner                                     
     Hausrat in Garagen auf dem Versicherungsgrundstück                                           
     Hausrat in Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks                            bis 2.000,- EURO
     (keine Wertsachen)                                                             innerhalb der gleichen / direkt
                                                                                      angrenzenden Gemeinde
     Hausrat vorübergehend außerhalb der Wohnung                                          bis zu 3 Monaten,
                                                                                           bis 10 % der VS
     Verzicht auf Anzeige von Gerüsten am Gebäude                                                 

                                                    Versicherte Kosten

      = versichert     -- = nicht versichert                                                  Basic*
     Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten                                                    
     Transport- und Lagerkosten                                                           bis zu 100 Tagen
     Schadenabwendungs-, Minderungskosten                                                         
     Bewachungskosten                                                                             
     Schlossänderungen                                                                            
     Schlossänderungen für Wertbehältnisse                                                        --
     Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen nach Einbruchdiebstahl                             
     Reparaturkosten an Tapeten und Bodenbelägen in Mietwohnungen                                 
     nach Leitungswasserschaden
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Leistungseinschlüsse in der
Hausratversicherung Basic-Schutz

                                               Versicherte Kosten

 = versichert    -- = nicht versichert                                                 Basic*
Kosten für Leitungswasser und Gas infolge Rohrbruch                                 bis 500,- EURO
                                                                                    (SB 50,- EURO)
Hotelkosten bis 100 Tage, max. 1 ‰ der VS/Tag                                             
Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen                                         bis 1 % der VS
                                                                                   max. 250,- EURO
Schäden an behindertengerechten Einbauten                                                 --
Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise bis 5 % der VS         max. 1.000,- EURO
Umzugskosten nach einem Schaden bis 1 % der VS                                            --
Sachverständigenkosten bis 1 % der VS                                                     --
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens                                       

                                               Versicherte Sachen

 = versichert    -- = nicht versichert                                                 Basic*
Alle beruflich genutzten Sachen in reinen Arbeitszimmern                                  
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe dienen              
Handelswaren und Musterkollektionen                                                bis 1.000,- EURO
Motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Aufsitzrasenmäher,                         
Rasenmähroboter, Go-Karts, Spielfahrzeuge
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren, Surfgeräte,          
Flugdrachen, Fall- und Gleitschirme
Hausrat einer Pflegekraft und Au Pair                                                     
technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen                              bis 1 % der VS,
                                                                                   max. 1.000,- EURO
Haustiere                                                                                 

                                                    Wertsachen

 = versichert    -- = nicht versichert                                                 Basic*
Wertsachen                                                                          bis 20 % der VS
Schmucksachen, Uhren, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen
sowie alle Sachen aus Gold und Platin, die sich außerhalb eines anerkannten         bis 10 % der VS
und verschlossenen Wertschutzschrankes (s. VHB § 13 Nr. 1 b) befinden
Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, die sich außerhalb eines anerkannten und         bis 5 % der VS,
verschlossenen Wertschutzschrankes (s. VHB § 13 Nr. 1 b) befinden                  max. 2.500,- EURO
Bargeld, das sich außerhalb eines anerkannten und verschlossenen                    bis 500,- EURO
Wertschutzschrankes (s. VHB § 13 Nr. 1 b) befindet
Wertsachen in Bankgewahrsam; Kundenschließfächer                                    bis 20 % der VS
12

     Leistungseinschlüsse in der
     Hausratversicherung Basic-Schutz

                                                     Besonderheiten

       = versichert     -- = nicht versichert                               Basic*
      Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen                         --
      Mindeststandards Arbeitskreis Beratungsprozesse                           --
      künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch                      --

      Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
      Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (siehe Besondere Bedingungen)      --

      Erweiteter Unterversicherungsverzicht
      12 Monate Unterversicherungsverzicht (wenn vereinbart)                    --
      bei Umzug in größere Wohnung

                                                         Bausteine

                                                                             Basic*
      Glasversicherung                                                       optional
      Elementarschadenversicherung                                           optional
      Überschwemmung durch Starkregen                                        optional
      Fahrrad-Vollkaskoversicherung                                          optional
      WoMobil-Versicherung                                                   optional

     *Das Produkt Basic kann nur online beantragt werden.
13

                                                                   Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer
                                                                   Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5
                                                                   Versicherungsvertragsgesetz
                                                                   Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                           oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag
                                                                                                                                       unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
                                                                   damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prü-              Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir
                                                                   fen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden             den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                   Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es               Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-
                                                                   sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur ge-              schlossen hätten.
                                                                   ringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie
                                                                   Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige         3. Vertragsänderung
                                                                   oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten             Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir
                                                                   zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können            den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                   Sie der nachstehenden Information entnehmen.                        Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
                                                                                                                                       gen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedin-
                                                                   Welche vorvertraglichen Anzeigepflich-                              gungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben
                                                                   ten bestehen?                                                       Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die
                                                                                                                                       anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestand-
                                                                   Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet,       teil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, wer-
                                                                   alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach               den die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
                                                                   denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und             Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich
                                                                   vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklä-          durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als
                                                                   rung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahr-             10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den
                                                                   erheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur            nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Ver-
                                                                   Anzeige verpflichtet.                                               trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit-
                                                                                                                                       teilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf
                                                                                                                                       dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hin-
                                                                   Welche Folgen können eintreten, wenn                                weisen.
                                                                   eine vorvertragliche Anzeigepflicht
                                                                   verletzt wird?                                                   4. Ausübung unserer Rechte
                                                                                                                                       Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                                                                   1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                  gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
                                                                      Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kön-           Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit
                                                                      nen wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn          dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei-
                                                                      Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahr-              gepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
                                                                      lässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der        begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unse-
Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung

                                                                      Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir          rer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf
                                                                      den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten              die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung kön-
                                                                      Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-                  nen wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
                                                                      schlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein            für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir
                                                                      Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach             können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                                                                      Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur        gung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn
                                                                      Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der             wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Un-
                                                                      nicht oder nicht richtig angegebene Umstand                      richtigkeit der Anzeige kannten.
                                                                      • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver-
                                                                         sicherungsfalles                                           5. Stellvertretung durch eine andere Person
                                                                      • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer              Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine
                                                                         Leistungspflicht                                              andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeige-
                                                                      ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch,         pflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwir-
                                                                      wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei        kenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für
                                                                      einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, wel-         die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist
                                                                      cher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklä-              Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und
                                                                      rung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.                       Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass
                                                                                                                                       die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
                                                                   2. Kündigung                                                        verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem
                                                                      Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die          Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässig-
                                                                      vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig      keit zur Last fällt.
14

                                                               Allgemeine Hausrat-
                                                               Versicherungsbedingungen VHB 2022
                                                               INHALTSVERZEICHNIS

                                                                                    Abschnitt A                                                   Abschnitt B

                                                               § 1 Versicherte Gefahren und Schäden (Versicherungs-         § 19 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder
                                                                   fall), generelle Ausschlüsse                                  seines Vertreters
                                                               § 2 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,                § 20 Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit,
                                                                   Luftfahrzeuge                                                 Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der
                                                               § 3 Einbruchdiebstahl                                             Erst- oder Einmalprämie
                                                               § 4 Leitungswasser                                           § 21 Dauer und Ende des Vertrages
                                                                                                                                 (inkl. Risikowegfall Privat VHB)
                                                               § 5 Sturm, Hagel
                                                                                                                            § 22 Folgeprämie
                                                               § 6 Versicherte und nicht versicherte Sachen,
                                                                   Versicherungsort                                         § 23 Lastschriftverfahren
                                                               § 7 Außenversicherung                                        § 24 Ratenzahlung
                                                               § 8 Versicherte Kosten                                       § 25 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
                                                               § 9 Versicherungswert, Versicherungssumme                    § 26 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
                                                               § 10 Anpassung der Prämie                                    § 27 Gefahrerhöhung
                                                               § 11 Wohnungswechsel                                         § 28 Überversicherung
                                                               § 12 Entschädigungsberechnung, Unterversicherung             § 29 Mehrere Versicherer
                                                               § 13 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen,                   § 30 Versicherung für fremde Rechnung
                                                                    Wertschutzschränke                                      § 31 Aufwendungsersatz
                                                               § 14 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung                § 32 Übergang von Ersatzansprüchen
                                                               § 15 Sachverständigenverfahren                               § 33 Kündigung nach dem Versicherungsfall
                                                               § 16 Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit des     § 34 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
                                                                    Versicherungsnehmers vor und nach dem Versiche-         § 35 Anzeigen, Willenserklärungen,
                                                                    rungsfall, Sicherheitsvorschrift                             Anschriftenänderungen
                                                               § 17 Besondere gefahrerhöhende Umstände                      § 36 Agentenvollmacht
                                                               § 18 Wiederherbeigeschaffte Sachen                           § 37 Repräsentanten
                                                                                                                            § 38 Verjährung
                                                                                                                            § 39 Gerichtsstand
                                                                                                                            § 40 Anzuwendendes Recht
Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (Stand: 02.2022)

                                                                                                                            § 41 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie
                                                                                                                                 mit uns einmal nicht zufrieden sind?

                                                                                    Abschnitt A                             2.   Ausschluss Krieg, Innere Unruhen
                                                                                                                                 und Kernenergie
                                                                                                                                 a) Ausschluss Krieg
                                                               §1   Versicherte Gefahren und Schäden                                Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht
                                                                    (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse                      auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden
                                                                                                                                    durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürger-
                                                               1.   Versicherungsfall                                               krieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
                                                                    Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte        b) Ausschluss Innere Unruhen
                                                                    Sachen, die durch                                               Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht
                                                                    a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall            auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden
                                                                       oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile              durch innere Unruhen.
                                                                       oder seiner Ladung,                                       c) Ausschluss Kernenergie
                                                                    b) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Ein-               Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht
                                                                       bruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen              auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden
                                                                       Tat,                                                         durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radio-
                                                                    c) Leitungswasser,                                              aktive Substanzen.
                                                                    d) Sturm, Hagel
                                                                    zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen
                                                                    abhanden kommen.
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§2   Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,               §3   Einbruchdiebstahl
     Luftfahrzeuge
                                                             1.   Versicherte Gefahren und Schäden
1.   Versicherte Gefahren und Schäden                             Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte
     Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte        Sachen, die durch
     Sachen, die durch                                            a) Einbruchdiebstahl,
     a) Brand,                                                    b) Vandalismus nach einem Einbruch,
     b) Blitzschlag,                                              c) Raub
     c) Explosion, Implosion,                                     oder durch den Versuch einer solchen Tat abhanden
     d) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner         kommen, zerstört oder beschädigt werden.
        Teile oder seiner Ladung zerstört
        oder beschädigt werden oder abhanden kommen.         2.   Einbruchdiebstahl
                                                                  Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb
2.   Brand                                                        a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt
     Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungs-                oder mittels eines Schlüssel, dessen Anfertigung
     gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat              für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten
     und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.             Person veranlasst oder gebilligt worden ist (fal-
                                                                     scher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge
3.   Blitzschlag                                                     eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels
     Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blit-           ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht,
     zes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder                 dass versicherte Sachen abhanden gekommen
     Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen                sind;
     und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf          b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis auf-
     dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt,             bricht oder falsche Schlüssel (siehe a) oder andere
     durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden                Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Ge-
     sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen             brauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon
     Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Gerä-              dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte
     ten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art                 Sachen abhanden gekommen sind,
     gleich.                                                      c) aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes
                                                                     Sachen entwendet, nachdem er sich in das Ge-
4-1. Explosion                                                       bäude eingeschlichen oder dort verborgen gehal-
     Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben                 ten hatte;
     von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich ver-             d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem Dieb-
     laufende Kraftäußerung.                                         stahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines
     Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung             der Mittel gemäß Nr. 4a, aa) oder 4a bb) anwen-
     usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem sol-           det, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu
     chen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Aus-           erhalten;
     gleich des Druckunterschieds innerhalb und außer-            e) mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder
     halb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines            außerhalb des Versicherungsortes durch Ein-
     Behälters eine Explosion durch chemische Umset-                 bruchdiebstahl oder durch Raub gemäß Nr. 4 an
     zung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wan-            sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäu-
     dung nicht erforderlich.                                        des eindringt oder dort ein Behältnis öffnet;
                                                                  f) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem
4-2. Implosion                                                       Schlüssel eindringt, den er – innerhalb oder außer-
     Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zu-             halb des Versicherungsortes – durch Diebstahl an
     sammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Über-                sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder
     druck infolge eines inneren Unterdruckes.                       der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsams-
                                                                     inhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahr-
5.   Nicht versicherte Schäden                                       lässiges Verhalten ermöglicht hatte.
     Nicht versichert sind
     a) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schä-        3.   Vandalismus nach einem Einbruch
        den durch Erdbeben.                                       Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der
     b) Sengschäden.                                              Täter auf eine der in Nr. 2a, 2e oder 2f bezeichneten
     c) Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen                Arten in den Versicherungsort eindringt und ver-
        durch die im Verbrennungsraum auftretenden Ex-            sicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
        plosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen
        von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auf-   4.   Raub
        tretenden Gasdruck entstehen.                             a) Raub liegt vor, wenn
        Die Ausschlüsse gemäß Nr. 5 b und 5 c gelten              aa) gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an-
        nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicher-            gewendet wird, um dessen Widerstand gegen
        ten Sachschadens gemäß Nr. 1 sind.                            die Wegnahme versicherter Sachen auszuschal-
                                                                      ten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sa-
                                                                      chen ohne Überwindung eines bewussten Wider-
                                                                      standes entwendet werden (einfacher Diebstahl/
                                                                      Trickdiebstahl);
                                                                  bb) der Versicherungsnehmer versicherte Sachen
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              herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine       2.   Nässeschäden
              Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben ange-             Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte
              droht wird, die innerhalb des Versicherungsortes           Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes
              – bei mehreren Versicherungsorten innerhalb                Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden
              desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die             oder abhandenkommen.
              Drohung ausgesprochen wird – verübt werden                 Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasser-
              soll;                                                      versorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbun-
          cc) dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen                 denen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem ver-
              weggenommen werden, weil sein körperlicher                 bundenen sonstigen Einrichtungen oder deren was-
              Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge               serführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warm-
              eines Unfalls oder infolge einer nicht verschulde-         wasser- oder Dampfheizung, aus Klima-Wärmepum-
              ten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohn-              pen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch-
              macht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und da-              und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten
              durch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist;            und Aquarien ausgetreten sein.
          b) Dem Versicherungsnehmer stehen Personen                     Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärme-
              gleich, die mit seiner Zustimmung in der Woh-              pumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasser-
              nung anwesend sind;                                        dampf stehen Leitungswasser gleich.
          c) Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der
              Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen           3.   Nicht versicherte Schäden
              des Täters herangeschafft werden, es sei denn,             a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwir-
              das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Ver-               kende Ursachen Schäden durch
              sicherungsortes, an dem die Tathandlungen nach             aa) Plansch- oder Reinigungswasser;
              a) verübt wurden.                                          bb) Schwamm;
                                                                         cc) Grundwasser, stehendes oder fließendes Ge-
     5.   Nicht versicherte Schäden                                          wässer, Überschwemmung oder Witterungsnie-
          Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf                 derschläge oder einen durch diese Ursachen her-
          mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden, die verur-                 vorgerufenen Rückstau;
          sacht werden durch weitere Elementargefahren                   dd) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanaus-
          (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch,                     bruch;
          Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).                         ee) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass
                                                                             Leitungswasser nach Nr. 2 die Erdsenkung oder
     §4   Leitungswasser                                                     den Erdrutsch verursacht hat;
                                                                         ff) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Beriese-
     1.   Bruchschäden                                                       lungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druck-
          Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a) und b)                   proben oder durch Umbauten oder Reparatur-
          zum versicherten Hausrat gehören (siehe Abschnitt                  arbeiten an dem versicherten Gebäude oder an
          „A“ § 6), leistet der Versicherer Entschädigung für in-            der Sprinkler- oder Berieselungsanlage;
          nerhalb von Gebäuden eintretende                               gg) Leitungswasser aus Eimern, Gieskannen oder
          a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an                      sonstigen mobilen Behältnissen;
              Rohren,                                                    b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für
          aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen)                    Schäden
              oder den damit verbundenen Schläuchen;                     aa) an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht
          bb) der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Kli-                   bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäu-
              ma-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanla-                      den oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
              gen;                                                       bb) am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch
          cc) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,                     entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium aus-
              sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heiz-                 getreten ist.
              kesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
          b) frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend ge-
              nannten Installationen:
          aa) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts,         §5   Sturm, Hagel
              Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne,
              Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) so-        1.   Versicherte Gefahren und Schäden
              wie deren Anschlussschläuche;                              Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte
          bb) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare          Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder
              Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfhei-                   abhanden kommen
              zungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarhei-                a) durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes
              zungsanlagen.                                                 oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Ge-
              Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte                   bäude, in denen sich versicherte Sachen befin-
              Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.                    den;
              Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach                b) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudetei-
              gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.                      le, Bäume oder andere Gegenstände auf ver-
              Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind               sicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich
              Rohre und Installationen unterhalb der Boden-                 versicherte Sachen befinden, wirft;
              platte (tragend oder nichttragend) nicht ver-              c) als Folge eines Schadens nach a) oder b) an ver-
              sichert.                                                      sicherten Sachen;
17

     d) durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes              Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmit-
        oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicher-            telbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem
        ten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich ver-              Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und ört-
        sicherte Sachen befinden, baulich verbunden                lichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört
        sind;                                                      oder beschädigt wird oder abhanden kommt, ist ver-
     e) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudetei-             sichert.
        le, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude              Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein be-
        wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Ge-           zeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außen-
        bäuden, in denen sich versicherte Sachen befin-            versicherung (siehe Abschnitt „A“ § 7) oder soweit
        den, baulich verbunden sind.                               dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart
                                                                   ist, versichert.
2.   Sturm
     Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von           2.   Definitionen
     mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windge-                a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem
     schwindigkeit mindestens 63 km/Stunde).                           Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten
     Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststell-            Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
     bar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Ver-          b) Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum
     sicherungsnehmer nachweist, dass                                  Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzun-
     a) die Luftbewegung in der Umgebung des Versiche-                 gen und Entschädigungsgrenzen (siehe Ab-
         rungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in ein-                  schnitt „A“ § 13).
         wandfreiem Zustand oder an ebenso widerstands-            c) Ferner gehören zum Hausrat:
         fähigen anderen Sachen angerichtet hat,                   aa) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B.
         oder dass                                                     Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Ver-
     b) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes                  sicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungs-
         des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes,                  eigentümer auf seine Kosten beschafft oder
         in dem sich die versicherten Sachen befunden ha-              übernommen hat und daher hierfür die Gefahr
         ben, oder mit diesem Gebäude baulich verbunde-                trägt.
         nen Gebäuden nur durch Sturm entstanden sein                  Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahr-
         kann.                                                         tragung ist vom Versicherungsnehmer nachzu-
                                                                       weisen;
3.   Hagel                                                         bb) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig
     Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form               produziert und nicht individuell für das Gebäude
     von Eiskörnern.                                                   gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen
                                                                       Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse an-
4.   Nicht versicherte Schäden                                         gepasst worden sind;
     a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwir-           cc) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen,
         kende Ursachen Schäden durch                                  die ausschließlich der versicherten Wohnung ge-
     aa) Sturmflut;                                                    mäß Nr. 1 dienen und sich auf dem Grundstück
     bb) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder                      befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
         Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlos-               dd) im Haushalt des Versicherungsnehmers befindli-
         sene Fenster, Außentüren oder andere Öffnun-                  ches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um
         gen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch                  das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des
         Sturm oder Hagel entstanden sind und einen                    Versicherungsnehmers handelt (siehe Nr. 4 e);
         Gebäudeschaden darstellen;                                ee) selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher,
     cc) weitere Elementargefahren (Überschwemmung,                    Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht
         Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, La-                versicherungspflichtig sind;
         winen, Vulkanausbruch).                                   ff) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote ein-
     b) Nicht versichert sind Schäden an                               schließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
     aa) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht be-             gg) Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte
         zugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden                 Flugdrachen;
         befindlichen Sachen;                                      hh) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die
     bb) Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden be-                   ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des
         finden. Nach Nr. 1 versichert sind jedoch auf dem             Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in
         gesamten Grundstück, auf dem sich die ver-                    häuslicher Gemeinschaft lebenden Person die-
         sicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen                    nen; Handelswaren und Musterkollektionen sind
         und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Ver-                hiervon ausgeschlossen;
         sicherungsnehmer genutzt werden.                          ii) Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in
                                                                       Wohnungen (siehe Nr. 3 a) und b)) gehalten wer-
                                                                       den (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
§6   Versicherte und nicht versicherte Sachen,
     Versicherungsort                                         3.   Versicherungsort
                                                                   Versicherungsort ist die im Versicherungsschein be-
1.   Beschreibung des Versicherungsumfangs                         zeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
     Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versiche-        a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen
     rungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungs-                 und eine selbständige Lebensführung ermögli-
     ort).                                                            chen. Dies sind die ausschließlich vom Versiche-
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