Versicherungsbedingungen und Informationen - Hausratversicherung Basic-Schutz Stand: 02.2022 - Ammerländer ...
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02 Wichtige Mitteilung zu den Alles, was Sie zu Ihrer Versicherung wissen müssen, haben wir in die- Folgen einer Anzeigepflicht- sem Dokument für Sie zusammen- verletzung nach § 19 Abs. 5 gefasst. Um Ihnen einen schnellen Versicherungsvertragsgesetz Überblick zu verschaffen und das Auffinden der passenden Regelung Hier finden Sie die vorvertraglichen Anzeigepflichten zu erleichtern, haben wir den Inhalt und die Folgen einer Nichtbeachtung. in diesem Dokument direkt verlinkt. Allgemeine Bedingungen Informationsblatt Hier finden Sie die allgemeinen gültigen Vertrags- bestimmungen, in denen im Einzelnen Ihr Versiche- Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die rungsschutz geregelt wird. Hier geht es um die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Kerninhalte Ihrer Versicherung: • Versicherte Gefahren und Schäden Allgemeine • Leistungsausschlüsse Vertragsinformationen • Entschädigungsleistung • Obliegenheiten Hier finden Sie Informationen zur Ammerländer Versicherung und Ihrem Versicherungsvertrag. Beantwortet werden unter anderem folgende Fragen: Besondere Bedingungen • Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen? Hier finden Sie die die einzelnen Leistungser- • Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? weiterungen der Allgemeinen Bedingungen zu Ihrem Versicherungsschutz. • Wie schützen wir Ihre personenbezogenen Daten? Satzung Leistungseinschlüsse Hier finden Sie die Inhalte unserer Satzung. Hier finden Sie eine detaillierte Leistungsübersicht zu den Inhalten Ihrer Versicherung.
03 Hausratversicherung seit 1923 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG Unternehmen: Ammerländer Versicherung VVaG Sitz: Westerstede (Deutschland) Produkt: Basic Rechtsform: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Hausratversicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Abhandenkommens Ihres Hausrats infolge eines Versicherungsfalls. Was ist versichert? Versicherte Kosten Versichert sind die infolge eines Versicherungs- Versicherte Sachen falls notwendigen und tatsächlich angefallenen Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung. Schadenabwendungs- und Schaden- Dazu zählen alle Sachen, die dem Haushalt zur minderungskosten, privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) Aufräumungskosten, Bewegungs- dienen, wie beispielsweise: und Schutzkosten, Möbel, Teppiche, Bekleidung, Hotelkosten, elektrische und elektronische Haushaltge- Umzugskosten, Transport- und räte (z. B. Waschmaschine, TV, Computer), Lagerkosten, Antennen und Markisen, die zu Ihrer Bewachungskosten, Wohnung gehören, Kosten für provisorische Maßnahmen, Bargeld und Wertsachen (z. B. Schmuck) in begrenzter Höhe. Schlossänderungskosten. Versicherte Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überspannungsschäden durch Blitz, Was ist nicht versichert? Auf- oder Anprall sonstiger Fahrzeuge oder X Nicht versichert sind beispielsweise: Flugkörper, seiner Teile oder seiner Ladung, X vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Sachen, für die dieser die Gefahr trägt, Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat, X Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, Leitungswasser, X Luft- und Wasserfahrzeuge. Wasser aus Aquarien, Wasserbetten, Sturm oder Hagel. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Wenn vereinbart, auch Diebstahl von Fahrrädern. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherte Schäden Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. Sachschäden infolge von Zerstörung, In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausge- Beschädigung oder Abhandenkommen der schlossen sind zum Beispiel: versicherten Sachen infolge eines Versiche- rungsfalls ! Krieg, ! Kernenergie, Versicherungssumme und Versicherungswert ! Schwamm, Die Versicherungssumme ist der vereinbarte ! Sturmflut, Betrag, der dem Versicherungswert entspre- ! Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt chen soll. Ist das nicht der Fall, können Nach- haben. teile bei der Entschädigungsberechnung entstehen.
04 Wo bin ich versichert? Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert. Aber auch, wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er zeitweise versichert. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. – Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. – Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. – Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. Wann und wie zahle ich? Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag über- weisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
05 Allgemeine Vertragsinformationen Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten .........................................................................................................................................................................................................................5 Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen ............................................................................................................................................................................................................................................5 Wann der Versicherungsschutz beginnt ..........................................................................................................................................................................................................................................5 Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen .....................................................................................................................................................................................................5 Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt ............................................................................................................................6 Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist ...................................................................................6 In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren ................................................................................................................................................................................................................6 Hinweise zum Datenschutz ...........................................................................................................................................................................................................................................................................6 Was Sie über Ihren Versicherer zahlen Sie in diesem Fall rechtzeitig, wenn wir den Betrag zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein er- wissen sollten halten haben, von Ihrem Konto abbuchen können. Beim Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto Sie erreichen uns wie folgt: wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns Ammerländer Versicherung VVaG angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für Bahnhofstr. 8 die Rücklastschrift. Diese Kosten können wir Ihnen in Rech- 26655 Westerstede nung stellen. Telefon: 04488-53737- 0 E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de www.ammerlaender-versicherung.de Wann der Versicherungsschutz beginnt Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels- Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss HRB 201743 eingetragen. eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be- deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver- Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha- sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche- den- und Unfallversicherungen. rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchen. Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe- halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen. gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Dies können Sie Ihrem Versicherungsschein und dem An- trag entnehmen. Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen Allgemeine Vertragsinformationen Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig Sie sind das Versicherungsverhältnis für einen vereinbarten wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den Zeitraum eingegangen. Diesen Zeitraum können Sie dem ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wo- Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Eine chen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen. Kündigung ist für Sie und für uns erstmals zum Ende die- Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag ses Zeitraums möglich, sofern wir nichts anderes vereinbart erhalten. haben. Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, haben wir abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über- zusätzlich eine Verlängerung von Jahr zu Jahr für den Fall weisung der Beiträge nicht kümmern. Den ersten Beitrag vereinbart, dass der Vertrag nicht gekündigt wird. Sie und
06 wir können immer zum Schluss des laufenden Versiche- Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist rungsjahres kündigen. und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte den Rechtsweg Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde lie- Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu gen. beschreiten. Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte beste- hen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungs- Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und bedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen. welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist Was Sie tun können, wenn es zwischen Es gilt deutsches Recht. Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes geltend ma- oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von chen oder bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die örtlich zuständig ist. nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen. Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Unser Beschwerdemanagement wir bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver- örtlich zuständig ist. Wenn Sie den Versicherungsvertrag fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben, können wir uns alternativ auch an das Gericht des Ammerländer Versicherung VVaG Ortes wenden, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung - Beschwerdemanagement- Ihres Betriebes befindet. Bahnhofstr. 8 26655 Westerstede Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohn- E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe- reich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegt oder sein Versicherungsombudsmann Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om- Klageerhebung nicht bekannt ist, vereinbaren die Parteien budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen als Gerichtsstand Westerstede. Sie wie folgt: Versicherungsombudsmann e.V. In welcher Sprache wir mit Ihnen Postfach 080632 10006 Berlin kommunizieren E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Wir kommunizieren mit Ihnen in deutscher Sprache. Internet: www.versicherungsombudsmann.de Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige Hinweise zum Datenschutz und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel- le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah- Vorbemerkung ren teilzunehmen. Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha- und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen ben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor miss- die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. bräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Ver- Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den fahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten Versicherungsombudsmann weitergeleitet. zu Ihrer Person wird durch die Europäische Datenschutz- grundverordnung (DSGVO) geregelt. Danach ist die Daten- Versicherungsaufsicht verarbeitung und Nutzung zulässig, wenn die DSGVO oder Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt. Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf- Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- DSGVO) und dem Telemediengesetz (TMG). tungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind: Verantwortlicher ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ammerländer Versicherung VVaG Sektor Versicherungsaufsicht Bahnhofstraße 8 Graurheindorfer Straße 108 26655 Westerstede 53117 Bonn Telefon: 04488-53737-0 E-Mail: poststelle@bafin.de E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
07 Der Verantwortliche wird vertreten durch den Vorstand Axel weit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbe- Eilers und Gerold Saathoff. urteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür er- Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Artikel 37 forderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In ei- DSGVO ist nigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Dipl.-Kfm. Dieter Zimmermann Daten übergeben. Ammerländer Versicherung VVaG Bahnhofstraße 8 3. Datenübermittlung an andere Versicherer 26655 Westerstede Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Ver- Telefon: 04488-53737-0 sicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung E-Mail: datenschutz@ammerlaender-versicherung.de und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Ein- schätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung Einwilligungserklärung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Inte- frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mit- ressenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechts- teilungen über gleichartige andere Versicherungen (be- grundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versiche- antragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). rungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzu- Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der klären oder um Lücken bei den Feststellungen zum ent- Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung standenen Schaden zu schliessen, kann es erforderlich des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wider- sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder ent- ruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz sprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversiche- Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise rungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei- gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenver- lungsabkommen) eines Austausches von personen- arbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zu- bezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei wer- lässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, den Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name erfolgen. und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungs- schutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, Schweigepflichtentbindungserklärung wie Schadenhöhe und Schadentag. Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine 4. Datenübermittlung an Versicherungsvermittler spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtent- Sie werden in Ihrer Versicherungsangelegenheit durch bindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallver- einen Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung sicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch auch berät. Vermittler in diesem Sinn sind Versiche- eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Fol- rungsmakler. Der Makler führt eine nach den im Ver- genden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die sicherungsgewerbe üblichen Grundsätzen ordnungs- Datenverarbeitung und -nutzung nennen. gemäße Betreuung des Versicherungsnehmers und Verwaltung des Versicherungsvertrages durch. Um sei- 1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer ne Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, er- Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag hält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- sicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungs- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- schutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personen- Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- versicherung können an den zuständigen Vermittler daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Jeder Ver- Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von mittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Be- Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- stimmungen der DSGVO und seine besonderen Ver- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- schwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Datengeheimnis) zu beachten. Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten). 5. Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann 2. Datenübermittlung an Rückversicherer es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Ver- Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von sicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernom- Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen menen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fäl- Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder len einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls beantworten. Dazu bestehen beim GDV Gesamtver- entsprechende versicherungstechnische Angaben von band der Deutschen Versicherungswirtschaft zentrale uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Ver- Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissyste- sicherungsschutzes und des Risikos und Risikozu- me und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die schlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. So- mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also
08 nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei- weit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Ammer- spiele für unsere Bereiche: länder Versicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf • Sachversicherer: Aufnahme von Schäden und Per- die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach sonen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf- § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweige- grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs pflicht. der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schaden- summen erreicht sind. Unsere Datenschutzerklärung klärt Sie als Nutzer (betrof- Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinde- fene Person) über die Art, den Umfang und Zwecke der rung weiteren Missbrauchs. Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten • Unfallversicherer: Meldung bei erheblicher Verletzung durch uns, die Ammerländer Versicherung VVaG (Verant- der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsab- wortliche), auf. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter lehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung https://www.ammerlaender-versicherung.de/datenschutz.aspx im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versiche- rungsmissbrauch. • Allgemeine Haftpflichtversicherung: Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei de- nen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs be- steht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -ver- hütung. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Sie haben als Betroffener nach der DSGVO neben dem ein- gangs erwähnten Widerrufsrechts ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünf- te und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieb- lichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichti- gung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver- sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. Einwilligungsklausel nach der Europäischen Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass • die Ammerländer Versicherung die von mir in diesem Antrag und künftig mitgeteilten Daten – auch Gesund- heitsdaten – erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erfor- derlich ist. • meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit erforder- lich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit er- forderlich, entbinde ich die für die Ammerländer Ver- sicherung tätigen Personen im Hinblick auf die Gesund- heitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. • die Ammerländer Versicherung meine Daten – auch Gesundheitsdaten – und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – so- weit erforderlich – an den für mich zuständigen selbst- ständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. • die Ammerländer-Versicherung meine Daten – auch Ge- sundheitsdaten – an die in der im Internet veröffentlichten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Ge- sundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im glei- chen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die Ammerländer Versicherung dies tun dürfte. So-
09 Leistungseinschlüsse in der Hausratversicherung Basic-Schutz Versicherte Gefahren und Schäden = versichert -- = nicht versichert Basic* Feuer, Explosion Nutzwärmeschäden Blitzschäden einschl. Überspannung (SB 150,- EURO) Schäden durch Spannungsschwankungen -- Schäden an Kühl- und Gefriergut durch eine unvorhersehbare bis 100,- EURO Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall) Explosion Implosion Seng- und Schmorschäden -- Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden 5 % der VS (in Verbindung mit Feuer) Überschalldruckwellen Anprall und Absturz von Luftfahrzeugen Aufprall und Absturz unbemannter Flugkörper Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen Schäden durch Blindgänger -- Leitungswasser Wärmetragende Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpe- u. Solarheizungsanlagen Aquarien und Wasserbetten Schäden durch innen liegende Regenfallrohre -- Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen -- Sturm, Hagel Sturm- und Hagelschäden auf dem Grundstück der versicherten Wohnung -- (inkl. Balkon und Terrasse) Sturmschäden ohne Mindestwindstärke innerhalb des Gebäudes Hagelschäden Diebstahl, Raub, Vandalismus Diebstahl aus Kfz (innerhalb Deutschlands) -- Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Gartenmöbeln und -geräten bis 100,- EURO Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern in Gemeinschaftsräumen -- Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten bis 1 % der VS -- Leistungseinschlüsse Basic-Schutz Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten bis 1 % der VS -- Einfacher Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen und Kinderwagen bis 100,- EURO Diebstahl versicherter Sachen im Krankenhaus / bei Kuraufenthalt bis 100,- EURO oder während einer Kurzzeitpflege (ohne Bargeld, Handy etc.) Diebstahl am Arbeitsplatz bis 1 % der VS Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte Räume Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen -- (Wertsachen, Bargeld, Handy etc. bis 1.000,- EURO)
10 Leistungseinschlüsse in der Hausratversicherung Basic-Schutz Versicherte Gefahren und Schäden = versichert -- = nicht versichert Basic* Telefonmissbrauch von Festnetzgeräten nach Einbruch -- durch unbekannte Täter bis 100,- EURO Vandalismusschäden nach Einbruch Scheck- und Kreditkartenmissbrauch nach einem Einbruch -- räuberische Erpressung (Herausgabe versicherter Sachen an einem anderen Ort) -- Innere Unruhen, Streik, Aussperrung Transportmittelunfall -- Fahrraddiebstahl kann vereinbart werden Rund-um-die-Uhr-Schutz für Fahrraddiebstahl (wenn Einschluss Fahrraddiebstahl beantragt) Cyber-Schutz Datenrettungskosten (Cyber-Schutz) -- Versicherungsort, Außenversicherung = versichert -- = nicht versichert Basic* Hausrat in Wohngemeinschaften Wohnung und Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück Gemeinschaftsräume für Waschmaschinen und Wäschetrockner Hausrat in Garagen auf dem Versicherungsgrundstück Hausrat in Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks bis 2.000,- EURO (keine Wertsachen) innerhalb der gleichen / direkt angrenzenden Gemeinde Hausrat vorübergehend außerhalb der Wohnung bis zu 3 Monaten, bis 10 % der VS Verzicht auf Anzeige von Gerüsten am Gebäude Versicherte Kosten = versichert -- = nicht versichert Basic* Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten Transport- und Lagerkosten bis zu 100 Tagen Schadenabwendungs-, Minderungskosten Bewachungskosten Schlossänderungen Schlossänderungen für Wertbehältnisse -- Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen nach Einbruchdiebstahl Reparaturkosten an Tapeten und Bodenbelägen in Mietwohnungen nach Leitungswasserschaden
11 Leistungseinschlüsse in der Hausratversicherung Basic-Schutz Versicherte Kosten = versichert -- = nicht versichert Basic* Kosten für Leitungswasser und Gas infolge Rohrbruch bis 500,- EURO (SB 50,- EURO) Hotelkosten bis 100 Tage, max. 1 ‰ der VS/Tag Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen bis 1 % der VS max. 250,- EURO Schäden an behindertengerechten Einbauten -- Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise bis 5 % der VS max. 1.000,- EURO Umzugskosten nach einem Schaden bis 1 % der VS -- Sachverständigenkosten bis 1 % der VS -- Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens Versicherte Sachen = versichert -- = nicht versichert Basic* Alle beruflich genutzten Sachen in reinen Arbeitszimmern Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe dienen Handelswaren und Musterkollektionen bis 1.000,- EURO Motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Aufsitzrasenmäher, Rasenmähroboter, Go-Karts, Spielfahrzeuge Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren, Surfgeräte, Flugdrachen, Fall- und Gleitschirme Hausrat einer Pflegekraft und Au Pair technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen bis 1 % der VS, max. 1.000,- EURO Haustiere Wertsachen = versichert -- = nicht versichert Basic* Wertsachen bis 20 % der VS Schmucksachen, Uhren, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, die sich außerhalb eines anerkannten bis 10 % der VS und verschlossenen Wertschutzschrankes (s. VHB § 13 Nr. 1 b) befinden Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, die sich außerhalb eines anerkannten und bis 5 % der VS, verschlossenen Wertschutzschrankes (s. VHB § 13 Nr. 1 b) befinden max. 2.500,- EURO Bargeld, das sich außerhalb eines anerkannten und verschlossenen bis 500,- EURO Wertschutzschrankes (s. VHB § 13 Nr. 1 b) befindet Wertsachen in Bankgewahrsam; Kundenschließfächer bis 20 % der VS
12 Leistungseinschlüsse in der Hausratversicherung Basic-Schutz Besonderheiten = versichert -- = nicht versichert Basic* Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen -- Mindeststandards Arbeitskreis Beratungsprozesse -- künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch -- Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (siehe Besondere Bedingungen) -- Erweiteter Unterversicherungsverzicht 12 Monate Unterversicherungsverzicht (wenn vereinbart) -- bei Umzug in größere Wohnung Bausteine Basic* Glasversicherung optional Elementarschadenversicherung optional Überschwemmung durch Starkregen optional Fahrrad-Vollkaskoversicherung optional WoMobil-Versicherung optional *Das Produkt Basic kann nur online beantragt werden.
13 Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prü- Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir fen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur ge- schlossen hätten. ringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige 3. Vertragsänderung oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Sie der nachstehenden Information entnehmen. Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingun- gen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedin- Welche vorvertraglichen Anzeigepflich- gungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben ten bestehen? Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestand- Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, teil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, wer- alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach den die anderen Bedingungen erst ab der laufenden denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklä- durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als rung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahr- 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den erheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Ver- Anzeige verpflichtet. trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit- teilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hin- Welche Folgen können eintreten, wenn weisen. eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kön- Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit nen wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei- Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahr- gepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht lässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unse- Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir rer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung kön- Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- nen wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn schlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur gung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Un- nicht oder nicht richtig angegebene Umstand richtigkeit der Anzeige kannten. • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles 5. Stellvertretung durch eine andere Person • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine Leistungspflicht andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeige- ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, pflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwir- wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei kenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, wel- die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist cher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklä- Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und rung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig 2. Kündigung verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässig- vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig keit zur Last fällt.
14 Allgemeine Hausrat- Versicherungsbedingungen VHB 2022 INHALTSVERZEICHNIS Abschnitt A Abschnitt B § 1 Versicherte Gefahren und Schäden (Versicherungs- § 19 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder fall), generelle Ausschlüsse seines Vertreters § 2 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, § 20 Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit, Luftfahrzeuge Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der § 3 Einbruchdiebstahl Erst- oder Einmalprämie § 4 Leitungswasser § 21 Dauer und Ende des Vertrages (inkl. Risikowegfall Privat VHB) § 5 Sturm, Hagel § 22 Folgeprämie § 6 Versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort § 23 Lastschriftverfahren § 7 Außenversicherung § 24 Ratenzahlung § 8 Versicherte Kosten § 25 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung § 9 Versicherungswert, Versicherungssumme § 26 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers § 10 Anpassung der Prämie § 27 Gefahrerhöhung § 11 Wohnungswechsel § 28 Überversicherung § 12 Entschädigungsberechnung, Unterversicherung § 29 Mehrere Versicherer § 13 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, § 30 Versicherung für fremde Rechnung Wertschutzschränke § 31 Aufwendungsersatz § 14 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung § 32 Übergang von Ersatzansprüchen § 15 Sachverständigenverfahren § 33 Kündigung nach dem Versicherungsfall § 16 Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit des § 34 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen Versicherungsnehmers vor und nach dem Versiche- § 35 Anzeigen, Willenserklärungen, rungsfall, Sicherheitsvorschrift Anschriftenänderungen § 17 Besondere gefahrerhöhende Umstände § 36 Agentenvollmacht § 18 Wiederherbeigeschaffte Sachen § 37 Repräsentanten § 38 Verjährung § 39 Gerichtsstand § 40 Anzuwendendes Recht Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (Stand: 02.2022) § 41 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? Abschnitt A 2. Ausschluss Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie a) Ausschluss Krieg §1 Versicherte Gefahren und Schäden Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürger- 1. Versicherungsfall krieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte b) Ausschluss Innere Unruhen Sachen, die durch Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile durch innere Unruhen. oder seiner Ladung, c) Ausschluss Kernenergie b) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Ein- Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht bruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden Tat, durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radio- c) Leitungswasser, aktive Substanzen. d) Sturm, Hagel zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen.
15 §2 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, §3 Einbruchdiebstahl Luftfahrzeuge 1. Versicherte Gefahren und Schäden 1. Versicherte Gefahren und Schäden Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Sachen, die durch a) Einbruchdiebstahl, a) Brand, b) Vandalismus nach einem Einbruch, b) Blitzschlag, c) Raub c) Explosion, Implosion, oder durch den Versuch einer solchen Tat abhanden d) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner kommen, zerstört oder beschädigt werden. Teile oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. 2. Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 2. Brand a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungs- oder mittels eines Schlüssel, dessen Anfertigung gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Person veranlasst oder gebilligt worden ist (fal- scher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge 3. Blitzschlag eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blit- ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, zes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder dass versicherte Sachen abhanden gekommen Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen sind; und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis auf- dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, bricht oder falsche Schlüssel (siehe a) oder andere durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Ge- sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen brauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Gerä- dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte ten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art Sachen abhanden gekommen sind, gleich. c) aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Ge- 4-1. Explosion bäude eingeschlichen oder dort verborgen gehal- Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben ten hatte; von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich ver- d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem Dieb- laufende Kraftäußerung. stahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung der Mittel gemäß Nr. 4a, aa) oder 4a bb) anwen- usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem sol- det, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu chen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Aus- erhalten; gleich des Druckunterschieds innerhalb und außer- e) mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder halb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines außerhalb des Versicherungsortes durch Ein- Behälters eine Explosion durch chemische Umset- bruchdiebstahl oder durch Raub gemäß Nr. 4 an zung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wan- sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäu- dung nicht erforderlich. des eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; f) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem 4-2. Implosion Schlüssel eindringt, den er – innerhalb oder außer- Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zu- halb des Versicherungsortes – durch Diebstahl an sammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Über- sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder druck infolge eines inneren Unterdruckes. der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsams- inhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahr- 5. Nicht versicherte Schäden lässiges Verhalten ermöglicht hatte. Nicht versichert sind a) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schä- 3. Vandalismus nach einem Einbruch den durch Erdbeben. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der b) Sengschäden. Täter auf eine der in Nr. 2a, 2e oder 2f bezeichneten c) Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen Arten in den Versicherungsort eindringt und ver- durch die im Verbrennungsraum auftretenden Ex- sicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. plosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auf- 4. Raub tretenden Gasdruck entstehen. a) Raub liegt vor, wenn Die Ausschlüsse gemäß Nr. 5 b und 5 c gelten aa) gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an- nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicher- gewendet wird, um dessen Widerstand gegen ten Sachschadens gemäß Nr. 1 sind. die Wegnahme versicherter Sachen auszuschal- ten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sa- chen ohne Überwindung eines bewussten Wider- standes entwendet werden (einfacher Diebstahl/ Trickdiebstahl); bb) der Versicherungsnehmer versicherte Sachen
16 herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine 2. Nässeschäden Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben ange- Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte droht wird, die innerhalb des Versicherungsortes Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes – bei mehreren Versicherungsorten innerhalb Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die oder abhandenkommen. Drohung ausgesprochen wird – verübt werden Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasser- soll; versorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbun- cc) dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen denen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem ver- weggenommen werden, weil sein körperlicher bundenen sonstigen Einrichtungen oder deren was- Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge serführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warm- eines Unfalls oder infolge einer nicht verschulde- wasser- oder Dampfheizung, aus Klima-Wärmepum- ten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohn- pen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- macht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und da- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten durch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist; und Aquarien ausgetreten sein. b) Dem Versicherungsnehmer stehen Personen Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärme- gleich, die mit seiner Zustimmung in der Woh- pumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasser- nung anwesend sind; dampf stehen Leitungswasser gleich. c) Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen 3. Nicht versicherte Schäden des Täters herangeschafft werden, es sei denn, a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwir- das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Ver- kende Ursachen Schäden durch sicherungsortes, an dem die Tathandlungen nach aa) Plansch- oder Reinigungswasser; a) verübt wurden. bb) Schwamm; cc) Grundwasser, stehendes oder fließendes Ge- 5. Nicht versicherte Schäden wässer, Überschwemmung oder Witterungsnie- Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf derschläge oder einen durch diese Ursachen her- mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden, die verur- vorgerufenen Rückstau; sacht werden durch weitere Elementargefahren dd) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanaus- (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, bruch; Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch). ee) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 2 die Erdsenkung oder §4 Leitungswasser den Erdrutsch verursacht hat; ff) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Beriese- 1. Bruchschäden lungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druck- Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a) und b) proben oder durch Umbauten oder Reparatur- zum versicherten Hausrat gehören (siehe Abschnitt arbeiten an dem versicherten Gebäude oder an „A“ § 6), leistet der Versicherer Entschädigung für in- der Sprinkler- oder Berieselungsanlage; nerhalb von Gebäuden eintretende gg) Leitungswasser aus Eimern, Gieskannen oder a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an sonstigen mobilen Behältnissen; Rohren, b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) Schäden oder den damit verbundenen Schläuchen; aa) an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bb) der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Kli- bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäu- ma-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanla- den oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen; gen; bb) am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch cc) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium aus- sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heiz- getreten ist. kesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. b) frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend ge- nannten Installationen: aa) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, §5 Sturm, Hagel Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) so- 1. Versicherte Gefahren und Schäden wie deren Anschlussschläuche; Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte bb) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfhei- abhanden kommen zungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarhei- a) durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes zungsanlagen. oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Ge- Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte bäude, in denen sich versicherte Sachen befin- Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. den; Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach b) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudetei- gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. le, Bäume oder andere Gegenstände auf ver- Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind sicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich Rohre und Installationen unterhalb der Boden- versicherte Sachen befinden, wirft; platte (tragend oder nichttragend) nicht ver- c) als Folge eines Schadens nach a) oder b) an ver- sichert. sicherten Sachen;
17 d) durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmit- oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicher- telbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem ten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich ver- Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und ört- sicherte Sachen befinden, baulich verbunden lichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört sind; oder beschädigt wird oder abhanden kommt, ist ver- e) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudetei- sichert. le, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein be- wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Ge- zeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außen- bäuden, in denen sich versicherte Sachen befin- versicherung (siehe Abschnitt „A“ § 7) oder soweit den, baulich verbunden sind. dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert. 2. Sturm Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von 2. Definitionen mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windge- a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem schwindigkeit mindestens 63 km/Stunde). Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststell- Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. bar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Ver- b) Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum sicherungsnehmer nachweist, dass Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzun- a) die Luftbewegung in der Umgebung des Versiche- gen und Entschädigungsgrenzen (siehe Ab- rungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in ein- schnitt „A“ § 13). wandfreiem Zustand oder an ebenso widerstands- c) Ferner gehören zum Hausrat: fähigen anderen Sachen angerichtet hat, aa) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. oder dass Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Ver- b) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes sicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungs- des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, eigentümer auf seine Kosten beschafft oder in dem sich die versicherten Sachen befunden ha- übernommen hat und daher hierfür die Gefahr ben, oder mit diesem Gebäude baulich verbunde- trägt. nen Gebäuden nur durch Sturm entstanden sein Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahr- kann. tragung ist vom Versicherungsnehmer nachzu- weisen; 3. Hagel bb) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form produziert und nicht individuell für das Gebäude von Eiskörnern. gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse an- 4. Nicht versicherte Schäden gepasst worden sind; a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwir- cc) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, kende Ursachen Schäden durch die ausschließlich der versicherten Wohnung ge- aa) Sturmflut; mäß Nr. 1 dienen und sich auf dem Grundstück bb) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt; Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlos- dd) im Haushalt des Versicherungsnehmers befindli- sene Fenster, Außentüren oder andere Öffnun- ches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um gen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Versicherungsnehmers handelt (siehe Nr. 4 e); Gebäudeschaden darstellen; ee) selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, cc) weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, La- versicherungspflichtig sind; winen, Vulkanausbruch). ff) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote ein- b) Nicht versichert sind Schäden an schließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte; aa) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht be- gg) Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte zugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden Flugdrachen; befindlichen Sachen; hh) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die bb) Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden be- ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des finden. Nach Nr. 1 versichert sind jedoch auf dem Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in gesamten Grundstück, auf dem sich die ver- häuslicher Gemeinschaft lebenden Person die- sicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen nen; Handelswaren und Musterkollektionen sind und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Ver- hiervon ausgeschlossen; sicherungsnehmer genutzt werden. ii) Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen (siehe Nr. 3 a) und b)) gehalten wer- den (z. B. Fische, Katzen, Vögel). §6 Versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort 3. Versicherungsort Versicherungsort ist die im Versicherungsschein be- 1. Beschreibung des Versicherungsumfangs zeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versiche- a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen rungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungs- und eine selbständige Lebensführung ermögli- ort). chen. Dies sind die ausschließlich vom Versiche-
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