Veterinärmedizin (Tiermedizin) - Staatsexamen - Justus-Liebig-Universität Gießen

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Veterinärmedizin
      (Tiermedizin)

            Abschluss:
       Staatsexamen
INHALT

1.   Einrichtungen und Ansprechpartner*innen im Fachbereich Veterinärmedizin ................ 3
2.   Zentrale Beratungs- und Informationsangebote ................................................................ 4
3.   Institute und Kliniken im Fachbereich Veterinärmedizin ................................................... 5
Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang „Tiermedizin (StuPOVet)“ ..................... 6
Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)............................... 23

Informationen im Internet:
Universität Gießen: www.uni-giessen.de/
Infos zum Studium: www.uni-giessen.de/studium
Fachbereich 10:      www.uni-giessen.de/fbz/fb10
Prüfungsamt:         www.uni-giessen.de/fbz/fb10/pruefungsamt/

Verordnungen:
    • TAppV von 2006 (zuletzt geändert 2016)
    • StuPO von 2008 – mit 6. Änderungsbeschluss 2021
Siehe auch: www.uni-giessen.de/mug/7/findex6.html

Impressum:
Herausgeber                                Zentrale Studienberatung der Justus-Liebig-Universität Gießen
                                           Erwin-Stein-Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen
Redaktion                                  Anja Staffler
Redaktionsschluss                          September 2021
Druck                                      Druckerei der JLU
Druckdatum/Anzahl                          22.09.2021 / 300

Datei: J:\ZSB\Daten\A - Staatsexamen\Tiermedizin\S-Tiermed-Sept2021.docx

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1.    Einrichtungen und Ansprechpartner*innen im Fachbereich Veterinärmedizin

Dekanat                                                  Lernzentrum
                                                         Mo-Do 9:00-15:00; Fr 9:00-12:00
Frankfurter Straße 94, 35392 Gießen,
Tel. (0641) 99-38001/-13, Fax (0641) 99-38009            Dr. Stephan Arlt
Dekanat@vetmed.uni-giessen.de                            Tel.: (0641)99-38004 Fax: (0641)99-38005
                                                         Stephan.Arlt@vetmed.uni-giessen.de
Dekan: Prof. Dr. Dr. h. c. Martin Kramer
Martin.Kramer@vetmed.uni-giessen.de                      Flex Now – Support
Prodekan: Prof. Dr. Martin Diener                        Katja Schmandt
Martin.Diener@vetmed.uni-giessen.de                      (Siehe Prüfungsamt – Tierärztliche Prüfung)
Studiendekan: Prof. Dr. Dr. Stefan Arnhold
Stefan.Arnhold@vetmed.uni-giessen.de                     Staatliches Prüfungsamt Veterinärmedizin
                                                         www.uni-giessen.de/fbz/fb10/pruefungsamt/
Studienfachberatung                                      Frankfurter Str. 94, Fax: (0641) 99-24549
Prof. Dr. Dr. Stefan Arnhold                             Tierärztliche Vorprüfung:
Frankfurter Str. 94, 35392 Gießen                        Margit Albohn, Tel.: (0641) 99-24540
Tel. (0641) 99-38007                                     Margit.Albohn@admin.uni-giessen.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung                          Tierärztliche Prüfung:
Büro Studienkoordination EG Dekanat                      Katja Schmandt, Tel.: (0641) 99-24543
Katrin.Ziegenberg@vetmed.uni-giessen.de                  Katja.Schmandt@admin.uni-giessen.de
www.uni-giessen.de/fbz/fb10/studium-und-prufun-          Melanie Junck, Tel. (0641)99 24542
gen                                                      Melanie.Junck@vetmed.uni-giessen.de
Studienkoordination                                      Sprechzeiten: Mo+Di 9.00 – 12.00 Uhr
Büro Studienkoordination EG Dekanat                                    Mi + Do 12.00 – 15:00 Uhr
Frankfurter Str. 94, 35392 Gießen                        www.pruefungsamt.vetmed.uni-giessen.de
Sprechzeiten: Mo, Mi, Do 9.00 – 12.00 Uhr und
nach Vereinbarung                                        Vorsitzender für die Tierärztliche Vorprüfung
Katrin Ziegenberg (Leitung)                              Prof. Dr. Carsten Staszyk
                                                         Carsten.Staszyk@vetmed.uni-giessen.de
Tel.: (0641) 99-38007
Katrin.Ziegenberg@vetmed.uni-giessen.de                  Tel. (0641) 99-38112 od. 99-38101 (Sekretariat)
Dr. Meike Kuhlmann (Assistenz Studienkoordination)       Stellv. Vorsitzende für die Tierärztliche Vorprü-
Tel.: 0641-99-38008                                      fung:
Meike.M.Kuhlmann@vetmed.uni-giessen.de                   Prof. Dr. Dr. Stefan Arnhold
Dr. Birte Pfeiffer-Morhenn (Klinische Rota-              Stefan.Arnhold@vetmed.uni-giessen.de
tion/Leitung Clinical Skills Lab PETS)                   Prof. Dr. Rüdiger Gerstberger
Tel.: 0641-99-38003                                      Ruediger.Gerstberger@vetmed.uni-giessen.de
birte.pfeiffer-morhenn@vetmed.uni-giessen.de
Studentische Studienberatung                             Vorsitzender für die Tierärztliche Prüfung
Fachschaftszimmer, Frankfurter Str. 120, über            Prof. Dr. Andreas Moritz
der Lehrschmiede, Tel. (0641) 99-38010;                  Tel. (0641) 99-31600 od. 99-31601 (Sekretariat)
                                                         Andreas.Moritz@vetmed.uni-giessen.de
Die Fachschaft Veterinärmedizin ist ab Veran-
staltungsbeginn, jeweils von Mo – Fr 13.00 -             Stellv. Vorsitzende für die Tierärztliche Prüfung:
14.00 Uhr und Mi ab 20.00 Uhr geöffnet                   Prof. Dr. Kerstin Fey
Fachschaft.Tiermedizin@vetmed.uni-giessen.de             Kerstin.Fey@vetmed.uni-giessen.de
Studierenden- und Lernzentrum                            Prof. Dr. Christoph Grevelding
Frankfurter Str. 98 (im Anatomie-Anbau)                  Christoph.Grevelding@vetmed.uni-giessen.de
Öffnungszeiten: PC-Pool und Mutter-Kind-Raum             Frau Prof. Dr. Melanie Hamann
täglich von 6.00 Uhr – 22.00 Uhr (JLU–Chipkarte          Melanie.Hamann@vetmed.uni-giessen.de
erforderlich)                                            Prof. Dr. Axel Wehrend
                                                         Axel.Wehrend@vetmed.uni-giessen.de
                                                     3
Promotionsbüro                                        BAFöG-Bevollmächtiger des Fachbereichs.
im Dekanat FB 10 – Sabine Baloditis                   Prof. Dr. Rolf Bauerfeind
Frankfurter Str. 94, 35392 Gießen                     Frankfurter Str. 85-89; Tel: (0641) 99-38303
Tel.: (0641) 99-38002 Fax: (0641) 99-38009            Rolf.Bauerfeind@vetmed.uni-giessen.de
Sprechzeiten: Di und Do 11.00 Uhr – 14.00 Uhr         Stellvertr. BAFöG-Bevollmächtiger:
promotionssekretariat@vetmed.uni-giessen.de           Prof. Dr. Christoph Grevelding
www.uni-giessen.de/fbz/fb10/studium-und-prufun-       Schubertstr. 81; Tel.: (0641) 99-38466
gen/postgraduiertenstudium                            Christoph.Grevelding@vetmed.uni-giessen.de
Ph.D. – Doctor of Philosophy
Gemeinsamer Studiengang der Fachbereiche
Veterinärmedizin und Medizin
www.med.uni-giessen.de/phd/

2.   Zentrale Beratungs- und Informationsangebote
Call Justus Studierenden-Hotline                       Akademisches Auslandsamt / Abteilung In-
Sprechzeiten: Mo-Fr 8.30-12 und 13-17 Uhr              ternationale Studierende
Tel: 0641 / 99 16 400                                  Goethestr. 58, 35390 Gießen
www.uni-giessen.de/studium/calljustus                  Tel.: +49 (0) 641 99 16400 (über Call Justus)
Zentrale Studienberatung                               Beratung für internationale Studierende:
Goethestr. 58, 35390 Gießen                            Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 10.00 – 12.00 Uhr
Öffnungszeiten und Offene Sprechstunde:                studium-international@uni-giessen.de
Mo, Fr: 9.00 - 12.00 Uhr                               Tel.: +49 (0)641 99 16400 (über Call Justus)
Di, Do: 15.00 - 17.00 Uhr
                                                       Beratung zum Studium und Praktikum im
Telefonsprechstunde:
                                                       Ausland:
Mo, Di und Do: 13.00 – 15.00 Uhr
                                                       Sprechzeiten: Mo und, Mi 10.00 – 12.00 Uhr
Tel: 0641 / 99 16 223 (über Call Justus)
                                                       sowie Do 14.00 – 16.00 Uhr
www.uni-giessen.de/studium/zsb
                                                       mobility@uni-giessen.de
zsb@uni-giessen.de
                                                       DAAD-PROMOS-Programm:
Beratungsstelle für behinderte und chronisch           promos-aaa@admin.uni-giessen.de
kranke Studierende                                     Tel: +49 (0)641 99 16400 (über Call Justus)
in der Zentralen Studienberatung                       Beratung internationaler Doktorand/innen:
Goethestr. 58, 35390 Gießen                            Sprechzeiten: Mo und Mi 10.00 – 12.00 Uhr
Bürozeiten: Dienstag bis Donnerstag                    promotionsstudium-international@uni-gies-
(Tel.: 0641 / 99 16216)                                sen.de
Offene Sprechstunde in der Regel                       Tel.: +49 (0) 641 99 16400 (über Call Justus)
Do 12:30 bis 14:30 Uhr (aktuelle Termine auf
der Homepage)                                          Studentenwerk Gießen/Beratung & Service
Terminvereinbarung                                     Studentenhaus
unter Tel.: 0641 / 99 16216 oder über Call             Otto-Behaghel-Straße 25, 35394 Gießen
Justus (s.o.)                                          Beratung:      Mo - Do 12:00 - 15:00 Uhr,
www.uni-giessen.de/studium/                                           Fr 9:00 - 14:30 Uhr
behindertenberatung                                    Tel.: (0641) 40008 160
studium-barrierefrei@uni-giessen.de                    www.studentenwerk-giessen.de
                                                       beratung.service@studwerk.uni-giessen.de

                                                  4
3.   Institute und Kliniken im Fachbereich Veterinärmedizin

Name                                                    Anschrift / Tel. Nr. (Vorwahl 0641)
Inst. f. Veterinär-Anatomie, -Histologie und -Embryo-   Frankfurter Str. 98, Tel. 99-38101
logie
Inst. f. Veterinär-Physiologie und Biochemie            Frankfurter Str. 100,
                                                        Physiologie, Tel. 99-38151
                                                        Biochemie, Tel.99-38171
Inst. f. Veterinär-Pathologie                           Frankfurter Str. 96, Tel. 99-38201
Inst. f. Tierärztliche Nahrungsmittelkunde              Frankfurter Str. 92, Tel. 99-38251
Professur für Milchwissenschaften im                    Ludwigstr. 21b, Tel. 99-38951
Inst. f. Tierärztliche Nahrungsmittelkunde
Inst. f. Hygiene und Infektionskrankheiten der Tiere    Frankfurter Str. 85-89, Tel. 99-38301
Inst. f. Virologie                                      BFS-Schubertstr. 81, Tel. 99-38351
Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische       Frankfurter Str. 114, Tel. 99-31431
Inst. f. Parasitologie                                  Rudolf-Buchheim-Str. 2, Tel. 99-38461
Inst. f. Pharmakologie und Toxikologie                  BFS-Schubertstr. 81, Tel. 99-38401
(Klinik für Kleintiere) Innere Medizin und Chirurgie    Frankfurter Str. 114.
                                                        Klinik für Kleintiere, Innere 99-31601
                                                        Klinik für Kleintiere, Chirurgie 99-31501
(Klinik für Pferde) Innere Medizin und Chirurgie        Frankfurter Str. 108
                                                        Klinik für Pferde, Innere 99-38607
                                                        Klinik für Pferde, Chirurgie 99-38571
Klinik für Wiederkäuer und Schweine (Innere Medizin     Frankfurter Str. 110 u. 112
und Chirurgie)                                          Klinik für Schweine 99- 38824
                                                        Klinik für Wiederkäuer 99-38671
Klinik für Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie     Frankfurter Str. 106, Tel. 99-38695
der Groß- und Kleintiere mit tierärztlicher Ambulanz
Professur für Tierschutz und Ethologie                  Frankfurter Str. 104, Tel. 99-38751
AG Biomathematik und Datenverarbeitung                  Frankfurter Str. 95, Tel. 99-38801

Nicht zum Fachbereich 10 gehören:
Name                                                    Anschrift / Tel. Nr. (Vorwahl 0641)
Zweigbibliothek Medizin und Tiermedizin                 Heinrich-Buff-Ring 58 (Chemie-Gebäude),
                                                        Tel. 99-14016
Inst. f. Tierernährung u. Ernährungsphysiologie [FB 09] Heinrich-Buff-Ring (IFZ) Tel. 99-39230/-1
Inst. f. Tierzucht und Haustiergenetik [FB 09]          Bismarckstr. 16, Tel. 99-37622

                                                   5
Der Präsident

                                   Mitteilungen der
                           Justus-Liebig-Universität Gießen
   Ausgabe vom                                                                   6.60.10 Nr. 1
    16.08.2017                  Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Veterinärmedizin

                      Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang
                                  „Tiermedizin (StuPOVet)“
                            des Fachbereichs 10 – Veterinärmedizin –
                              der Justus-Liebig-Universität Gießen
                                        vom 04.07.2007

zuletzt geändert durch Beschluss vom 13.07.2021

Dieser Beschluss tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Der neue Wortlaut der geänderten
Ordnung wird in den Miteilungen der Universität Gießen bekannt gemacht.

Bisherige Fassungen
                          Fachbereichstrat           Senat         Präsidium       Verkündung
      Urfassung             04.07.2007
     1. Änderung            12.12.2007
     2. Änderung            09.09.2013                            18.09.2013       19.09.2013
     3. Änderung            11.07.2017           19.07.2017       01.08.2017       16.08.2017
     4. Änderung            30.01.2019           05.06.2019       12.06.2019       09.08.2019
     5. Änderung            12.02.2020           29.04.2020       12.05.2020       28.05.2020
     6. Änderung            12.04.2021           07.07.2021       13.07.2021       22.09.2022

                                         Inhaltsverzeichnis

§1 Regelungsgegenstand und Geltungsbereich
Abschnitt I Studium                                  Abschnitt II Prüfung
§2 Studienbeginn und Studiendauer                    §8 Anerkennungsausschuss
§3 Gliederung des Studiums                           §9 Anrechnung von Studienleistungen und Aner-
§4 Studienpläne und Lehrveranstaltungen                  kennung von Prüfungen
§5 Teilnahme- und Leistungsnachweise, Leis-          §10 Staatliche Prüfungsausschüsse
    tungskontrollen                                  §11 Zuständiger Prüfungsausschuss
§6 Klinische Ausbildung im fünften Studienjahr       §12 Prüfer
    (Rotation)                                       §13 Zulassung zur Prüfung
§7 Studienberatung                                   §14 Prüfungsverfahren
                                                     §15 Bewertung der Prüfungsleistungen
                                                     Abschnitt III Schlussvorschriften
                                                     §16 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

                                                 6
§1
                            Regelungsgegenstand und Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung (StuPOVet) regelt in Ergänzung der TAppV Ziele, Inhalt und
Verlauf des Studiengangs sowie die Studienleistungen, welche Voraussetzungen für die Teilnahme
an den Prüfungen sind, den Ablauf der Prüfungen und die Bewertung von Prüfungsleistungen.
(2) Das Studium des Ersten Studienabschnits umfasst nach §§ 19 und 22 TAppV eine Studienzeit von
zwei Jahren bis zum vollständigen Bestehen der Tierärztlichen Vorprüfung (vgl. "Studienplan" Anlage
1 und "Übersicht aller Semesterwochenstunden" Anlage 2).
(3) Der Zweite Studienabschnit umfasst nach § 29 TAppV ein Studium der Veterinärmedizin von
mindestens drei Jahren (vgl. "Studienplan" Anlage 1 und "Übersicht aller Semesterwochenstunden"
Anlage 2) einschließlich einer Rota�on in paraklinischen und klinischen Einrichtungen von 20 Wo-
chen Dauer (Anlage 3) sowie einen prak�schen Studienteil im Sinne von § 54-61 TAppV und schließt
mit dem vollständigen Bestehen der Tierärztlichen Prüfung ab.

                                             Abschnitt I
                                              Studium
                             §2        Studienbeginn und Studiendauer
(1) Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
(2) Der Fachbereich stellt auf der Grundlage dieser StuPoVet eine "Übersicht aller Semesterwochen-
stunden" (Anlage 2) auf, die es den Studierenden ermöglicht, das Studium innerhalb einer Regelstu-
dienzeit von 5 Jahren und 6 Monaten (§ 1 TAppV) abzuschließen.

                                  §3      Gliederung des Studiums
(1) Ziele und Gliederung der �erärztlichen Ausbildung werden in § 1 der TAppV und Richtlinie
2005/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerken-
nung von Berufsqualifika�onen geregelt.
(2) Das Studium ist in Abschnite gegliedert, die jeweils auf die Prüfungsabschnite gemäß Anlage 2
und 4 vorbereiten.
(3) Eine Zulassung zur Teilnahme an leistungsnachweispflich�gen Veranstaltungen ab dem 5. Semes-
ter ist nur möglich, wenn die Tierärztliche Vorprüfung erfolgreich abgelegt worden ist. Die Zugangs-
voraussetzungen für die klinische Ausbildung im fün�en Studienjahr („Rota�on“ Anlage 3) gemäß §
6 der StuPOVet sind erfüllt, wenn die Fachprüfungen der Prüfungsfächer gemäß § 29 Nr. 1-10, 12,
20 TAppV bestanden sind. Über Ausnahmen in besonders begründeten Fällen entscheidet auf Antrag
der Studiendekan.
(4) In besonders begründeten Fällen kann der Studiendekan leistungsnachweispflich�ge Veranstal-
tungen im 5. Semester anrechnen, wenn die Tierärztliche Vorprüfung bis zum 31.03. eines Jahres
bestanden wurde. Mindestens einen Monat vor dem 31.03. ist ein entsprechender Antrag mit Be-
gründung beim Studiendekan zu stellen.
(5) Während der vorlesungsfreien Zeit des Ersten Studienabschnites und vor der Meldung zum Phy-
sikum ist der Kurs über Landwirtscha�, Tierzucht und Tierhaltung (§ 23 Abs. 1 Pkt 3 bzw. Abs. 2
TAppV) oder das vierwöchige landwirtscha�liche Prak�kum in einem anerkannten Lehrbetrieb ge-
mäß § 23 Abs. 2 TAppV abzuleisten, wenn nicht eine berufliche Ausbildung gemäß § 23 Abs. 2 TAppV
anzuerkennen ist.
(6) Während der vorlesungsfreien Zeit frühestens nach dem 6. Semester ist der prak�sche Studien-
teil von 150 Stunden in der kura�ven Praxis eines Tierarztes oder in einer unter �erärztlicher Leitung

                                                  7
stehenden Tierklinik (§ 57 Abs. 1 TAppV) abzuleisten. Diese Prak�kumszeit kann je zur Häl�e in zwei
aufeinanderfolgende Wochen abgeleistet werden.
(7) Der prak�sche Studienteil nach §1 Abs. 2 Satz 2c bis 2f TAppV kann frühestens nach Beendigung
des wissenscha�lich-theore�schen Studienteils (§ 1 Abs. 2, Satz 1 TAppV) erfolgen.
(8) Vor Beginn des letzten Prüfungsabschnits gemäß Anlage 4 müssen alle prak�schen Studienteile
nach § 1 Abs. 2 Satz 2 TAppV erfolgreich abgeschlossen sein.

                         §4      Studienpläne und Lehrveranstaltungen
(1) Die Studienpläne sind dieser Ordnung als Anlage 1 und die Au�eilung der Semesterstunden als
Anlage 2 beigefügt.
(2) Lehrveranstaltungen sind:
         1. Vorlesungen (V), die auf die Lehrinhalte der praktischen Übungen und Seminare vorbe-
            reiten, in denen Lehrstoff gegenstandsbezogen bzw. problemorientiert erarbeitet wird,
         2. Praktische Übungen und Kurse (Ü)
         3. Seminare (S)
         4. Klinische Demonstrationen (D)
         5. Querschnittsunterricht Klinik (QF)
         6. Pflicht-QF-Klinik (mit Anwesenheitspflicht).
Möglich sind auch kombinierte Lehrveranstaltungen (V/Ü/S). Exkursionen können ebenfalls Teile von
Lehrveranstaltungen sein. Der Schwerpunkt der klinischen Ausbildung an der Hochschule findet im
fün�en Studienjahr (Rota�on) stat. Teile der Lehrveranstaltungen können in englischer Sprache
und/oder in Form interak�ver Lernprogramme oder als digitale Lehrveranstaltungen angeboten
werden.
(3) Die an der Lehre beteiligten Einrichtungen bieten Wahlpflichtveranstaltungen gemäß § 2 Abs. 3
TAppV an.
Wahlpflichtveranstaltungen müssen durch den Studiendekan im Benehmen mit dem Studienaus-
schuss des Fachbereichs im Voraus anerkannt worden sein. Die Studierenden können Wahlpflicht-
veranstaltungen aus diesem Angebot wählen. Eine Wahlpflichtveranstaltung gleichen Inhalts wird
nur einmal angerechnet.
Wahlpflichtveranstaltungen für Studierende eines Semesters dürfen nicht zeitgleich zu Veranstaltun-
gen abgehalten werden, deren Besuch verpflichtend für alle Studierenden dieses Semesters ist. Ein
Anspruch auf die Teilnahme an bes�mmten Wahlpflichtveranstaltungen besteht nicht.
Seminare, Kurse oder Prak�ka aus anderen Fachbereichen der Justus-Liebig-Universität können als
Wahlpflichtveranstaltungen anerkannt werden, solange sie den Anforderlungen der TAppV genügen.
Der Besuch einer Woche einer ganztägigen Wahlpflichtveranstaltung (5 Tage zu je 6 Unterrichtsstun-
den) wird mit nicht mehr als 28 Stunden bescheinigt.

                §5     Teilnahme- und Leistungsnachweise, Leistungskontrollen
(1) Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung mit obligatorischer An-
wesenheits- und Erfolgskontrolle, zu der sich die Studierenden fristgerecht anzumelden haben, wird
durch Bescheinigungen nachgewiesen. Die Bescheinigungen werden von der jeweils verantwortli-
chen Lehrkra� in von dem Vorsitzenden des jeweiligen Prüfungsausschusses festgelegter Weise er-
teilt und dem Prüfungsamt übermitelt. Auf Antrag der Studierenden können Bescheinigungen in
schri�licher Form ausgegeben werden.
Mögliche Formen der Leistungskontrollen sind schri�lich, mündlich oder prak�sch sowie Kombina-
�onen der genannten Formen.
(2) Regelmäßig teilgenommen hat, wer an mindestens 85 % der Stunden der leistungsnachweis-
pflich�gen Veranstaltung anwesend war. Hat ein Studierender aus tri�igem Grund (z. B. wegen
Krankheit) nicht in diesem Umfang teilgenommen, so entscheidet der Veranstaltungsleiter, ob das

                                                8
Versäumnis noch in demselben Semester nachgeholt werden kann und legt Art und Umfang der zu
erbringenden Leistungen fest. Kann hierüber keine Einigung erzielt werden, entscheidet der Studien-
dekan.
(3) Die erfolgreiche Teilnahme an einer leistungsnachweispflich�gen Lehrveranstaltung wird mit An-
wesenheits- und/oder Erfolgskontrolle festgestellt. Die Form der Kontrolle wird von der verantwort-
lichen Lehrkra� festgelegt und bekannt gegeben. Die Bewertung der Kontrolle lautet „Bestanden“
oder „Nicht bestanden“.
(4) Es ist mindestens eine Wiederholungsmöglichkeit der Erfolgskontrolle vor der Zulassung zur je-
weiligen Prüfung, zu deren Zulassung der Leistungsnachweis als Voraussetzung gilt, anzubieten.
Wird die Erfolgskontrolle wiederholt nicht bestanden, muss die leistungsnachweispflich�ge Veran-
staltung wiederholt werden.
(5) Versucht der Prüfling das Ergebnis seiner Prüfungsleistungen durch Täuschung oder Benutzung
nicht zugelassener oder nicht angegebener Hilfsmitel oder Quellen zu beeinflussen, wird die Prü-
fung als mit "Nicht Bestanden" bewertet. Ist dem Prüfling in dem Studiengang bereits bei einer vor-
herigen Prüfung eine Täuschung nachgewiesen worden, gelten bei erneuter Täuschung die Prüfung
und der Studiengang als endgül�g nicht bestanden.
(6) Ein Prüfling, der sich einer Störung des Prüfungsablaufes schuldig gemacht hat, kann von den
jeweiligen Prüfern oder Aufsichtsführenden von der Fortsetzung der Prüfungsleistungen ausge-
schlossen werden

                  §6     Klinische Ausbildung im fünften Studienjahr (Rotation)
(1) Der prak�sche Studienteil erfolgt gemäß § 1 Abs. 2, Satz 2c bis 2f TAppV alternierend mit der
klinischen Ausbildung (TAppV Anlage 1 Punkt 26) während des fün�en Studienjahres (Rota�on). Die
Dauer der Studienphasen in den verschiedenen Einrichtungen regelt Anlage 3.
(2) Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an der klinischen Ausbildung im fün�en Studienjahr
(Rota�on) ist vor der Zulassung zur Tierärztlichen Prüfung gemäß § 29 Nr. 13, 14, 15, 17, 18, 19 TAppV
nachzuweisen.
(3) Im intramuralen Teil der Rota�on gemäß TAppV Anlage 1 Punkt 26 beträgt die wöchentliche
Pflichtausbildungszeit der Studierenden durchschnitlich 30 Stunden. Die Ausbildungszeit einzelner
Wochen darf in begründeten Fällen um 25% überschriten werden.
(4) Die Studierenden können im Rahmen der zu erbringenden Stundenzahl während der klinischen
Ausbildung im fün�en Studienjahr (Rota�on) zur Teilnahme an Nacht-, Wochenend- und/oder Fei-
ertagsdiensten eingeteilt werden. Die Anwesenheitszeiten dürfen 10 Stunden am Tag nicht über-
schreiten. Wenn erforderlich wird ein entsprechender Freizeitausgleich gewährt.
(5) Während der klinischen Ausbildung im fün�en Studienjahr (Rota�on) sollen die Studierenden
die während des vorhergehenden Studiums erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf den einzel-
nen Pa�enten/Bestand anwenden. Entsprechend ihrem Ausbildungsstand sollen sie unter Anlei-
tung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Tierarztes die ihnen zugewiesenen �erärztli-
chen Tä�gkeiten durchführen.
(6) Die Studierenden sollen innerhalb der Rota�on zu mindestens 50 % der Zeit unter Anleitung tä�g
sein. Die Studierenden sollen Gelegenheit erhalten, an Einzelpa�enten Anamnesen zu erheben, kli-
nische und weiterführende Diagnos�k zu betreiben sowie therapeu�sche Maßnahmen durchzufüh-
ren bzw. zu überwachen. Neben der Einzel�erbetreuung gehören Themen der Bestandsbetreuung,
der Tierhaltung und des angewandten Tierschutzes zur prak�schen Ausbildung.

                                                  9
§7      Studienberatung
(1) Der Studiendekan ist für die Organisa�on der Studienfachberatung verantwortlich.
(2) Für Studierende im ersten Semester wird eine Studieneinführung zu Beginn des Semesters ver-
anstaltet.

                                            Abschnitt II
                                            Prüfungen
                                 §8        Anerkennungsausschuss
(1) Für Entscheidungen nach § 65 TAppV wird gemäß § 66 TAppV ein Anerkennungsausschuss gebil-
det. Er besteht aus den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse gemäß § 5 Abs. 1 und 2 TAppV und §
10 dieser Ordnung und den Mitgliedern des Studienausschusses des Fachbereichs. Ist ein Studien-
ausschuss nicht gebildet, wählt der Fachbereichsrat Mitglieder des Anerkennungsausschusses ent-
sprechend § 53 Abs. 2 Sätze 4 und 5 HHG. Der Anerkennungsausschuss wählt einen der Prüfungs-
ausschussvorsitzenden zu seinem Vorsitzenden.
(2) Der Anerkennungsausschuss kann einzelne Aufgaben den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
zur alleinigen Durchführung und Entscheidung übertragen. Gegen deren Entscheidungen haben die
Mitglieder des Anerkennungsausschusses ein Einspruchsrecht. Über den Einspruch entscheidet der
Anerkennungsausschuss mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
(3) Die Mitglieder des Anerkennungsausschusses haben das Recht, jederzeit in die Unterlagen zu
Anerkennungsverfahren Einsicht zu nehmen.
(4) Die Mitglieder des Anerkennungsausschusses unterliegen der Schweigepflicht. Sie sind von dem
Vorsitzenden zur Verschwiegenheit zu verpflichten, sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen.

          §9      Anrechnung von Studienleistungen und Anerkennung von Prüfungen
(1) Über die Anerkennung von Leistungen und die Berücksich�gung der Noten von anerkannten Prü-
fungen für die Gesamtnote entscheidet auf schri�lichen Antrag des Studierenden der Vorsitzende
des Anerkennungsausschusses bzw. die nach § 8, Abs. 2 benannte Person. Zur Feststellung der
Gleichwer�gkeit bei Prüfungen, Studienleistungen anderer Studiengänge oder von Studienleistun-
gen nach § 65 Abs. 1 Satz 1 TAppV wird ein inhaltlicher Abgleich der laut Antrag absolvierten Prü-
fungs- und Lehrinhalte mit den an der Justus-Liebig-Universität für das Fach Veterinärmedizin vor-
gesehenen Prüfungs- und Lehrinhalten unter Beteiligung des jeweiligen Fachvertreters durchge-
führt. Voraussetzung für die Feststellung der Gleichwer�gkeit ist die Ableistung der Fächer an einer
Universität oder wissenscha�lichen Hochschule und der vergleichbare Prüfungs- und Lehrinhalt.
(2) Werden Prüfungsleistungen anerkannt, sind die Noten – soweit die Notensysteme vergleichbar
sind – zu übernehmen und nach Maßgabe der Prüfungsordnung in die Berechnung der Gesamtnote
einzubeziehen. Bei nicht vergleichbaren Notensystemen wird nur der Vermerk “bestanden“ in das
Zeugnis aufgenommen. Eine Kennzeichnung der Anerkennung im Zeugnis ist vorzunehmen. Werden
mehr als ein Dritel der Prüfungsleistungen ohne Benotung anerkannt bzw. mit „bestanden“ im
Zeugnis gekennzeichnet, wird kein Gesamtergebnis im jeweiligen Prüfungsabschnit ermitelt.
(3) Die Anrechnung von Teilfächern oder eine Anerkennung von Teilprüfungen erfolgt nicht.

                              § 10    Staatliche Prüfungsausschüsse
(1) Zur Durchführung der Prüfungen wird gemäß § 5 TAppV jeweils ein staatlicher Prüfungsausschuss
für die Tierärztliche Vorprüfung und für die Tierärztliche Prüfung eingerichtet.
(2) Den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse obliegen die Organisa�on und Aufsicht über die Prü-
fungen und deren ordnungsgemäße Durchführung. Sie achten darauf, dass die Bes�mmungen der
StuPO Vet eingehalten werden und sorgen dafür, dass Studierende, die alle Voraussetzungen zur

                                                 10
Zulassung zur Prüfung besitzen, Erstprüfungen in den jeweiligen Prüfungsfächern zu den in Anlage
4 vorgegebenen Fristen ablegen können.
(3) Die Vorsitzenden legen Prüfungstermine, Ankündigungs- oder Ladungsfristen, Prüfungsdauer,
Gruppengrößen und weitere Modalitäten der Prüfungen auf Grundlage der TAppV fest. Sie berichten
dem Fachbereichsrat über die Entwicklung der Prüfungen und der Studienzeiten.
(4) Im gesamten Prüfungsverfahren ist auf die Art und Schwere einer Behinderung oder chronischen
Erkrankung Rücksicht zu nehmen. Art und Schwere einer Behinderung sind durch den Prüfling durch
ein ärztliches Atest oder einen Schwerbehindertenausweis nachzuweisen, in Zweifelsfällen kann der
Vorsitzende ein amtsärztliches Atest verlangen. Macht ein Prüfling, gestützt auf das ärztliche Atest,
glaubha�, dass er wegen seiner Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht in der Lage ist, die
Prüfungsleistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, gleicht der Prüfungsaus-
schuss durch entsprechende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Verlängerung der Bearbeitungszeit
oder eine andere Gestaltung des Prüfungsverfahrens, diesen Nachteil aus. Die „Allgemeinen Best-
immungen der JLU für Prüfungsordnungen zur Herstellung von Chancengerech�gkeit vom
21.3.2007“ finden entsprechende Anwendung.
(5) Das Regierungspräsidium Gießen vertrit die Prüfungsausschüsse gerichtlich und außergericht-
lich, soweit die Staatsprüfung unmitelbar betroffen ist. Widerspruchsbehörde gegen Entscheidun-
gen zu Studienleistungen oder im Studium erworbenen Prüfungsanteilen ist der Präsident der JLU.
(6) Geschä�sstelle der Prüfungsausschüsse ist das staatliche Prüfungsamt des Fachbereiches Vete-
rinärmedizin.

                              §11     Zuständiger Prüfungsausschuss
Die Studierenden können die Tierärztliche Vorprüfung bzw. Prüfung vor dem Prüfungsausschuss nur
dann ablegen, wenn sie im Studienfach Tiermedizin an der Justus-Liebig-Universität Gießen immat-
rikuliert sind und die erforderlichen Leistungsnachweise vorliegen. Die Vorsitzenden bes�mmen die
Organisa�on der Speicherung von Studiennachweisen.

                                           § 12    Prüfer
Auf schri�lichen Antrag der/des Studierenden kann der Vorsitzende des zuständigen Prüfungsaus-
schusses in begründeten Fällen einen Prüferwechsel vornehmen.

                                    § 13   Zulassung zur Prüfung
(1) Für die Prüfungen ist innerhalb von drei Wochen nach Beginn der jeweils vor den Prüfungstermi-
nen liegenden Vorlesungszeit schri�lich ein Antrag auf Zulassung an den Vorsitzenden des jeweils
zuständigen Prüfungsausschusses zu richten. Dem Antrag sind beizufügen:
     1. Der gültige Personalausweis,
     2. Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, bei Zeugnissen, die außerhalb des Gel-
        tungsbereichs dieser Verordnung erworben wurden, auch zusätzlich der Anerkennungsbe-
        scheid der zuständigen Behörde,
     3. Die erforderlichen Ausbildungsnachweise nach den §§ 20, 23 und 31 TAppV,
     4. Die für den Prüfungsabschnitt erforderlichen Studiennachweise (Prüfungsvoraussetzungen).
Die Nachweise nach Satz 2 Nr. 1 und 2 sind nur vor einer erstmaligen Prüfung an der Universität dem
Prüfungsamt abzugeben. Die Nachweise nach Nr. 4 können entsprechend Abs. 4 nachgereicht wer-
den.
Die Prüfungsabfolge ergibt sich für die �erärztliche Vorprüfung aus den §§ 19 und 21 TAppV, für die
�erärztliche Prüfung nach § 29 TAppV aus der Anlage 4. Die dort genannten Prüfungsabschnite set-
zen jeweils einen gesonderten Zulassungsantrag voraus.
(2) Die Nachweise nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 sind in amtlich beglaubigter Ablichtung vorzulegen.
Die Form der Nachweise nach Nr. 3 bes�mmt der Vorsitzende. Sie können in anderer Form vorgelegt
                                                  11
werden, soweit diese im Einzelfall durch den Vorsitzenden des jeweiligen Prüfungsausschusses als
gleichwer�g anerkannt werden. Die Nachweise Nr. 1 und 2 werden bis zum Abschluss des Studiums
zu den Prüfungsakten genommen und anschließend wieder zurückgegeben.
(3) Die Festlegung der Prüfungszeiträume für die Prüfungsfächer erfolgt durch den jeweiligen Vor-
sitzenden. Die einzelnen Prüfungstermine setzt der Vorsitzende im Benehmen mit den beteiligten
Prüfern fest. Bei jedem Prüfling soll der Abstand zwischen den einzelnen Prüfungen mindestens 1
Woche betragen. Die Termine werden spätestens vier Wochen vor Beginn eines Prüfungsabschnites
öffentlich bekannt gegeben und dem einzelnen Prüfling entsprechend Abs. 4 übermitelt.
(4) Die Ladung zur Prüfung nach § 12 Abs. 1 TAppV erfolgt unbeschadet der Regelung in Abs. 5 spä-
testens sieben Werktage vor der ersten Prüfung des jeweiligen Abschnites.
(5) Über die Zulassung zu den durch Ladung terminierten Prüfungen entscheidet der Vorsitzende
des jeweiligen Prüfungsausschusses spätestens drei Werktage vor dem Beginn des Prüfungsab-
schnites nach Überprüfung der dann vorliegenden Prüfungsvoraussetzungen. Sind diese unvollstän-
dig, wird die Zulassung versagt und die Ladung damit gegenstandslos.
(6) Eine Wiederholungsprüfung darf frühestens 3 Wochen nach erfolglos abgelegter Prüfung durch-
geführt werden. In besonders begründeten Fällen kann der Vorsitzende im Einvernehmen mit dem
Studierenden einen kürzeren Zeitraum festlegen.
(7) Für den Rücktrit von einer Prüfung, zu der der Studierende entsprechend Abs. 5 zugelassen wor-
den ist, gilt § 12 Abs. 2 TAppV.
(8) Die Prüfung nach § 20 Abs. 2 TAppV wird nur angeboten für die Fächer Physik und Chemie. Die
Zulassung zur mündlichen Prüfung in Physik bzw. Chemie setzt voraus, dass der Studierende das
jeweilige Fach in der Schule als Leistungs- bzw. Neigungskurs oder einen Kurs in diesem Sinne mit
erhöhtem Anforderungsniveau belegt und im Abiturzeugnis der Durchschnit der Leistungen in die-
sem Fach aus der Qualifika�onsphase und der Abiturprüfung mit “sehr gut“ nachgewiesen ist.

                                     § 14   Prüfungsverfahren
(1) Bei mündlichen Prüfungen hat ab der ersten Wiederholungsprüfung (Zweitprüfung) außer dem
Prüfer der Vorsitzende oder ein von diesem bes�mmtes Ausschussmitglied anwesend zu sein. Bei
schri�lichen (auch elektronischen) Prüfungen ist die Leistung der zweiten Wiederholungsprüfung
(Dritprüfung) außer vom Prüfer zusätzlich durch den Vorsitzenden oder ein von ihm bes�mmtes
Ausschussmitglied zu bewerten. Auf Antrag des Studierenden findet der Satz 2 auch bei der ersten
schri�lichen oder elektronischen Wiederholungsprüfung Anwendung. Bei einer zweiten Wiederho-
lungsprüfung (Dritprüfung) einer schri�lichen oder elektronischen Prüfung kann der Studierende
ein mündliches Prüfungsverfahren beantragen. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsaus-
schussvorsitzende.
(2) Zu Beginn einer Prüfung haben sich Studierende durch einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild
oder dem Studienausweis zu legi�mieren.
(3) Zulässig sind mündliche, prak�sche, elektronische und schri�liche Prüfungen oder Kombina�o-
nen davon als Einzel- oder Gruppenprüfungen, wobei bei mündlichen Prüfungen mindestens zwei,
jedoch nicht mehr als fünf Studierende gemeinsam geprü� werden sollen. Bei prak�schen Prüfun-
gen, z.B. bei Objec�ve Structured Clinical Examina�ons oder Prüfungsteilen am Tier soll neben dem
Prüfer mindestens eine weitere Person anwesend sein, soweit dies vom Studierenden gewünscht
ist. Die Form der Prüfung wird in Anlage 4 festgelegt. Schri�liche Prüfungen sind Klausuren, die auch
unter Verwendung des Antwort-Wahl-Verfahrens (Single bzw. Mul�ple Choice) durchgeführt werden
können. Schri�liche Prüfungen beinhalten die Beantwortung einer oder mehrerer Aufgabenstellun-
gen. Die Bearbeitungszeit beträgt nicht weniger als 30 Minuten. Die Dauer anderer Prüfungsformen
hängt von der festgelegten Prüfungssitua�on und deren konkreten Umständen ab. In einer mündli-
chen Prüfung muss dem Prüfling mindestens 20 Minuten Zeit gegeben werden, auf Fragen des Prü-
fers sein Wissen bzw. seine Erkenntnisse vorzutragen.

                                                 12
(4) Die wesentlichen Gegenstände und Umstände mündlicher und prak�scher Prüfungen und die
Bewertung der Leistung sind vom Prüfer oder einem vom Vorsitzenden zu bestellenden Protokoll-
führer in einem Protokoll festzuhalten. Hierzu wird die Anlage 2 der TAppV nach den Anforderungen
der JLU ergänzt und ist in dieser Form Anlage 5a und für Wiederholungsprüfungen Anlage 5b dieser
Ordnung.
(5) Studierende, die von einer Prüfung ordnungsgemäß zurückgetreten sind, sind erneut zu laden.
Ein ordnungsgemäßer Rücktrit liegt beim Nachweis eines tri�igen Grundes vor. Der tri�ige Grund
ist dem Vorsitzenden unverzüglich schri�lich mitzuteilen und auf Verlangen glaubha� zu machen.
Im Falle des Versäumnisses wegen Krankheit ist ein ärztliches Atest nach Anlage 6 innerhalb von
drei Werktagen vorzulegen. Im Falle eines mehr als zweimaligen Versäumnisses einer Prüfung wegen
Krankheit innerhalb eines Prüfungsabschnites gemäß Anlage 4, muss ein amtsärztliches Atest des
Gesundheitsamtes Gießen vorgelegt werden. Bei Abbruch einer andauernden Prüfung wegen Krank-
heit muss immer das Atest des Gesundheitsamtes in Gießen vorgelegt werden.
(6) Bei Versäumnis, Abbruch oder Rücktrit ohne tri�igen Grund gelten die Prüfungsleistungen des
Studierenden als “nicht ausreichend“.

                           § 15   Bewertung der Prüfungsleistungen
(1) Für die Bewertung der Leistungen in Prüfungen sind die Noten entsprechend § 14 Abs. 1 TAppV
zu verwenden.
(2) Die Leistungen in schri�lichen Prüfungen sind wie folgt zu ermiteln:
         “sehr gut“                  (1)   wenn 88 % oder mehr
         “gut“                       (2)   wenn 75 – 87 %
         “befriedigend“              (3)   wenn 63 – 74 %
         “ausreichend“               (4)   wenn 51 – 62 %
         “nicht ausreichend“         (5)   wenn 50 % oder weniger
                                           der maximal erreichbaren Leistung erzielt wurden.
Sind die Ergebnisse schri�licher Leistungen in Noten auszudrücken, ist erforderlichenfalls auf den
ganzen Prozentwert zu runden, wobei bei einem Prozentwert kleiner x,5 auf x abgerundet, bei einem
Punktwert größer/gleich x,5 auf x+1 aufgerundet wird.
(3) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in einem Prüfungsfach mindestens die Note “aus-
reichend“ erhalten hat.
(4) Das Prüfungsergebnis in einer mündlichen Prüfung ist dem Studierenden jeweils nach Abschluss
der Prüfung in diesem Fach bekannt zu geben. Das Ergebnis schri�licher Prüfungen ist vom Prüfer
durch anonymisierten Aushang oder individuell elektronisch innerhalb von 21 Tagen nach der Prü-
fung bekannt zu geben
(5) Nach Abschluss der Prüfung wird dem Prüfling auf schri�lichen Antrag Akteneinsicht gewährt.
Der Antrag ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beim Vorsitzenden
des zuständigen Prüfungsausschusses zu stellen. Der Vorsitzende bes�mmt Ort und Zeit der Einsicht-
nahme.

                                               13
Abschnitt III
                                     Schlussvorschriften
                        § 16   Inkrafttreten und Übergangsbestimmung
Diese Ordnung in der Fassung des Sechsten Änderungsbeschlusses gilt ab dem Wintersemester
2021/22. Bis dahin gelten die bisherigen Bes�mmungen fort.“

Verzeichnis der Anlagen:
Anlage 1             Studienplan
Anlage 2             Übersicht aller Semesterwochenstunden
Anlage 3             Rotation (5. Studienjahr)
Anlage 4             Zeitpunkt der Prüfungsabschnitte, Vorleistungen und Prüfungsmodalitäten
Anlage 5 a und 5 b Prüfungsniederschrift
Anlage 6             Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

Anmerkung der Redaktion
Die Anlagen 5a und 5b sind hier nicht abgedruckt.

Alle Anlagen sowie die jeweils aktuelle Fassung dieser Ordnung sind einsehbar im MUG – Mitteilun-
gen der Universität Gießen: www.uni-giessen.de/mug/
                            > „Staatsexamensstudiengänge (ohne Lehrämter)“
                            > „Link zur Studien- und Prüfungsordnung Tiermedizin“
                            > www.uni-giessen.de/mug/6/findex6.html/6_60_10_1

                                               14
Anlage 1           Stundenplan

         1. Jahr                  2. Jahr                   3. Jahr                4. Jahr               5. Jahr               6. Jahr
    1. Semester               3. Semester                 5. Semester            7. Semester           9. Semester          11. Semester

         Physik                Anatomie                   Pathologie              Respiration                            Geflügelkrankheiten
         Chemie                Histologie           Bakteriologie & Myk.        Herz-Kreislauf                           Lebensmittelkunde
      Zoologie                 Biochemie                   Virologie           Gastrointestinal                          Fleischhygiene
         Botanik              Physiologie               Parasitologie        Fleisch-/LM-Hygiene                         Reproduktion*
     Anatomie             Tierzucht & Genetik          Pharmakologie              Pathologie                             Innere Medizin*
     Histologie         Ethologie und Tierschutz          Toxikologie            Milchkunde                              Chirurgie*
    Tierhaltung                                        Tierernährung              Tierschutz                             Spez. Pathologie*
Berufsfelderkundung                                       Propädeutik             Radiologie           Klinische Rota-
   Terminologie                                           Tierhygiene         Geflügel, Reptilien    tion und Praktika
                                                                                                     gemäß StuPOVet
                                                                             Gerichtl. VM, Berufs-     (Anlage 3) und
                                                                               & Standesrecht        TAppV (§§ 54-62)
                       Praktika und Prüfungen in der vorlesungsfreien Zeit
                                                                             Tierschutz & Etholo-
                       Anatomie                     Bakteriologie & Myk.
                                                                             gie

Landwirtschaftliches Histologie & Embryol.          Virologie                Radiologie
Praktikum gemäß §
1 Abs.2 Satz 2a                                     Propädeutik              Milchkunde
TAppV
                                                    Allg. Pathologie*        Chirurgie* & Innere*

                                                    Pharmak. & Toxik.*
    2. Semester               4. Semester                 6. Semester            8. Semester           10. Semester
         Chemie                Biochemie                   Allgemein              Harnwege
         Botanik              Physiologie             Lymphoretikulär           Endokrinologie
     Biometrie            Tierzucht & Genetik                Haut               Labortierkunde
     Anatomie                                             Anästhesie            Reproduktion
     Histologie               Propädeutik            Bewegungsapparat         Bestandsbetreuung
    Embryologie           Bakteriologie & Myk.      Fleisch-/LM-Hygiene      Fleisch-/LM-Hygiene
 Ethologie und Tier-
                                Virologie                    AVO                 Tierseuchen
       schutz
 Futtermittelkunde                                                           Patho- & Histopatho-
                                                          Milchkunde
Landwirtschaftslehre                                                                 logie
                                                       Tierernährung          Geflügel, Reptilien      Klinische Rota-
                                                                                                     tion und Praktika
                                                                             Ger. VM, Berufs- und
                                                          Pathologie                                 gemäß StuPOVet
                                                                                 Standesrecht
                                                                                                       (Anlage 3) und
                       Praktika und Prüfungen in der vorlesungsfreien Zeit                           TAppV (§§ 54-62)
                                                                             Pharmakol. & Toxi-
Physik                 Physiologie                  AVO
                                                                             kol.*
                                                    Tierhaltung & -hygi-
Chemie                 Biochemie                                         Milchkunde
                                                    ene
Zoologie               Tierzucht & Genetik          Parasitologie            Tierseuchen

Botanik                                             Tierernährung            Gerichtliche VM, BSR

                                                    Chirurgie* & Innere*     Reproduktion*

                                                    Kurative Praxis ge- Chirurgie* & Innere*
                                                    mäß § 1 Abs. 2 Satz 2b
                                                    TAppV

                                                                        15
Legende                                                   Abkürzungen
Normal          Lehrfächer                                   Allg.: Allgemeine     Pharmak.: Pharmakologie
                Vorlesungen im Themen-
Unterstrichen
                block                                        AVO: Arzneimittelverordnungslehre
Fett            Praktika und Rotation                        Ger.: Gerichtliche    Spez.: Spezielle
Kursiv          Prüfungen                                    LM: Lebensmittel      Toxik.: Toxikologie
*               Teilprüfungen (gemäß Anl. 4 StuPOVet)        Myk.: Mykologie       VM: Veterinärmedizin

                                                        16
Anlage 2 Übersicht aller Semesterstunden
      Fachgebiete gemäß TAppV An-                                                                                                     9. & 10.
Nr.                                     1. Sem.    2. Sem.    3. Sem.    4. Sem.    5. Sem.    6. Sem.       7. Sem.    8. Sem.                   Total
      lage 1                                                                                                                           Sem.
 1    Physik                                  56                                                                                                    56
 2    Chemie                                  56         70                                                                                        126
 3    Zoologie                                56                                                                                                    56
 4    Botanik                                 28         28                                                                                         56
 5    Biometrie                                          28                                                                                         28
 6    Berufsfelderkundung                     42                                                                                                    42
 7    Anatomie                                98         42         84                                                                             224
 8    Histologie & Embryologie                28         42         28                                                                              98
 9    Landwirtschaftslehre                                          28                                                                              28
10    Tierhaltung & -hygiene                  28                                          28                                                        56
11    Allg. & klinische Radiologie                                                                       6         36             2                 44
12    Physiologie                                                   42         98                                                                  140
12    Biochemie                                                     42         98                                                                  140
13    Tierzucht & Genetik                                           28         56                                                                   84
14    Klinische Propädeutik                                                    42         56                                                        98
15    Tierschutz & Ethologie                             28                    28                                  28                               84
16    Labortierkunde                                                                                                          14                    14
17    Tierernährung & Futterm.                           42                               28         28                                             98
18    Gerichtliche Veterinärmedizin                                                                                14         14                    28
19    Geflügelkrankheiten                                                                                          14         14                    28
20    Pharmakologie & Toxikologie                                                         42         56            12         16                   126
21    Bakterio-, Viro-, Parasitologie                                          42        154                                  42             28    266
22    Krankheiten der Reptilien                                                                                    14         14                    28
23    Pathologie etc.                                                                     42         30            45         37             28    182
      Innere, Chirurgie, Repro, Be-
24                                                                                                  139           114        167                   420
      stand etc.
25    Lebensmittelkunde etc.                                                                         42           112         84                   238
26    Klinische Ausbildung                                                                                                                 540     540
27    Querschnitt                                                                                    62            72         57                   191
32    Wahlpflichtveranstaltungen              42         42         42         42         56         28            28         28                   308
      TOTAL                                  434        322        294        406        406        391           489        489           596    3827

                                                                         17
Anlage 3 (Rotation – 5. Studienjahr)                                                                             Anmerkung: Gr1 – G25: Gruppen von jeweils ca. 7-9 Studierenden
   In1    In2      In3        In4       In5      In6      In7      In8       In9   In10         Weitere Teile (2 Wochen/Zelle) im Rotationsjahr: eigenständige Organisation durch Studierende, Pflichtzeiten s. Tab. unten)
 Gr1     Gr25     Gr24       Gr23      Gr22    Gr21     Gr20     Gr19     Gr18     Gr17
 Gr2     Gr1      Gr25       Gr24      Gr23    Gr22     Gr21     Gr20     Gr19     Gr18
 Gr3     Gr2      Gr1        Gr25      Gr24    Gr23     Gr22     Gr21     Gr20     Gr19
 Gr4     Gr3      Gr2        Gr1       Gr25    Gr24     Gr23     Gr22     Gr21     Gr20
 Gr5     Gr4      Gr3        Gr2       Gr1     Gr25     Gr24     Gr23     Gr22     Gr21
 Gr6     Gr5      Gr4        Gr3       Gr2     Gr1      Gr25     Gr24     Gr23     Gr22
 Gr7     Gr6      Gr5        Gr4       Gr3     Gr2      Gr1      Gr25     Gr24     Gr23
 Gr8     Gr7      Gr6        Gr5       Gr4     Gr3      Gr2      Gr1      Gr25     Gr24
 Gr9     Gr8      Gr7        Gr6       Gr5     Gr4      Gr3      Gr2      Gr1      Gr25
 Gr10    Gr9      Gr8        Gr7       Gr6     Gr5      Gr4      Gr3      Gr2      Gr1
 Gr11    Gr10     Gr9        Gr8       Gr7     Gr6      Gr5      Gr4      Gr3      Gr2
 Gr12    Gr11     Gr10       Gr9       Gr8     Gr7      Gr6      Gr5      Gr4      Gr3
 Gr13    Gr12     Gr11       Gr10      Gr9     Gr8      Gr7      Gr6      Gr5      Gr4
 Gr14    Gr13     Gr12       Gr11      Gr10    Gr9      Gr8      Gr7      Gr6      Gr5
 Gr15    Gr14     Gr13       Gr12      Gr11    Gr10     Gr9      Gr8      Gr7      Gr6
 Gr16    Gr15     Gr14       Gr13      Gr12    Gr11     Gr10     Gr9      Gr8      Gr7
 Gr17    Gr16     Gr15       Gr14      Gr13    Gr12     Gr11     Gr10     Gr9      Gr8
 Gr18    Gr17     Gr16       Gr15      Gr14    Gr13     Gr12     Gr11     Gr10     Gr9
 Gr19    Gr18     Gr17       Gr16      Gr15    Gr14     Gr13     Gr12     Gr11     Gr10
 Gr20    Gr19     Gr18       Gr17      Gr16    Gr15     Gr14     Gr13     Gr12     Gr11
 Gr21    Gr20     Gr19       Gr18      Gr17    Gr16     Gr15     Gr14     Gr13     Gr12
 Gr22    Gr21     Gr20       Gr19      Gr18    Gr17     Gr16     Gr15     Gr14     Gr13
 Gr23    Gr22     Gr21       Gr20      Gr19    Gr18     Gr17     Gr16     Gr15     Gr14
 Gr24    Gr23     Gr22       Gr21      Gr20    Gr19     Gr18     Gr17     Gr16     Gr15
 Gr25    Gr24     Gr23       Gr22      Gr21    Gr20     Gr19     Gr18     Gr17     Gr16

                                    Ort (Vorschrift)                                          Wochen                                                        Ort (Vorschrift)                                              Wochen
   In1         Intramural1                                                                      2                           In9           Intramural9       Klinik für Schweine                                               2
                                    Klinik für Pferde (Innere & Chirurgie)
   In2         Intramural2                                                                      2                           In10         Intramural10       Bakteriologie/Viro-/Pathologie bzw. Skills Lab                    2
   In3         Intramural3                                                                      2                           Weitere
                                    Klinik für Kleintiere (Innere & Chirurgie)                                              Pflichtteile                    Hygienekontrolle, Lebensmittelüberwachung und –unter-
   In4         Intramural4                                                                      2                                        Hygiene & LM                                                                         2
                                                                                                                            im Rotati-                      suchung (TAppV §1 Abs.2, Art.2c)
   In5         Intramural5          Klinik für Vögel, Amphibien, Reptilien & Fische             2                           onsjahr
   In6         Intramural6          Klinik für Gynäkologie, Geburtshilfe & Andrologie inkl.     2                                                           Schlachttier- und Fleischuntersuchung (TAppV §1 Abs.2,
                                                                                                                                          Schlachthof                                                                         3
                                    Ambulanz                                                                                                                Art.2d)
   In7         Intramural7                                                                      2
                                                                                                                                          Öff. Veterinär-
   In8         Intramural8          Klinik für Wiederkäuer                                      2                                                         Öffentliches Veterinärwesen (TAppV §1 Abs.2, Art.2e)                2
                                                                                                                                          Wesen
                                                                                                                                          Kuratives bzw. 700 Stunden mit max. 350 Stunden in nicht-kurativer Tä-
                                                                                                                                                                                                                              18
Redaktionelle Anmerkung: Intramural = in der entsprechenden Klinik an der JLU                                                             Wahlpraktikum tigkeit (TAppV §1 Abs.2, Art.2f sowie §§57-60)

                                                                                                                    18
Anlage 4 Zeitpunkt der Prüfungsabschnitte, Vorleistungen und Prüfungsmodalitäten im Studiengang Veterinärmedizin
                  an der Justus-Liebig-Universität Gießen

                                       Zeitpunkt des Prüfungsab-                                      Vorleistungen für die Zulassung zur Prüfung
                                       schnittes                 Prüfungsfach                         (Bestätigung über die regelmäßige und erfolgrei- Prüfungsmodalität*
                                       (Ende der Vorlesungszeit)                                      che bzw. regelmäßige Teilnahme)
                                       1. Vorphysikum
                                       nach dem 2. Semester      Physik einschl. der Grundlagen des    Experimentalphysik für Veterinärmediziner (Übun-   schriftlich/mündlich (100%)
                                                                 physikalischen Strahlenschutzes       gen und Klausur)
                                                                 Chemie                                Chemieklausur: Teilleistung 1 von 2,               schriftlich/mündlich (100%)
                                                                                                       chemisches Praktikum: Teilleistung 2 von 2
                                                                  Zoologie                             Zoologisches Seminar für Veterinärmediziner        schriftlich (100%)
                                                                  Botanik der Futter-, Gift- und Heil- Einführung in die Systematik der einheimischen     schriftlich (100%)
                                                                  pflanzen                             Blütenpflanzen unter bes. Berücksichtigung von
            Tierärztliche Vorprüfung

                                                                                                       Gift-, Arznei-u. Nutzpflanzen
                                                                                                       Kursus der medizinischen Terminologie
                                       2. Physikum
                                       nach dem 3. Semester       Anatomie                            Anatomie I. Teil,                                   mündlich/schriftlich 1 (100%)
                                                                                                      Anatomie II. Teil,
                                                                                                      Anatomie III. Teil
                                                                  Histologie und Embryologie          Histologie 1: Zellen- u. Gewebelehre,               mündlich/schriftlich (100%)
                                                                                                      Histologie 2: Mikroskopische Organlehre,
                                                                                                      Seminar in Allgemeiner Embryologie
                                       nach dem 4. Semester       Physiologie                         Physiologische Übungen mit Seminar                  mündlich/praktisch (100%)
                                                                  Biochemie                           Biochemische Übungen mit Seminar                    mündlich/praktisch (100%)
                                                                                                                                                          oder schriftlich/praktisch (100%)
                                                                  Tierzucht und Genetik einschl.      Landwirtschaftlicher Kurs in Tierzucht und Tierhal- schriftlich/praktisch (100%)
                                                                  Tierbeurteilung                     tung oder anerkanntes Praktikum gemäß
                                                                                                      § 3 (6) StuPOVet,
                                                                                                      Übungen in Tierzucht und Genetik einschl. Rassen-
                                                                                                      lehre u. Tierbeurteilung

1
    Ein schriftliches Prüfungsformat ist ausschließlich für Ausnahmesituationen (z.B. pandemiebedingte Kontakteinschränkungen) vorgesehen.

                                                                                                          19
Zeitpunkt des Prüfungsab-                                      Vorleistungen für die Zulassung zur Prüfung
                        schnittes                 Prüfungsfach                         (Bestätigung über die regelmäßige und erfolgrei-     Prüfungsmodalität*
                        (Ende der Vorlesungszeit)                                      che bzw. regelmäßige Teilnahme)
                        nach dem 5. Semester      Bakteriologie und Mykologie          Übungen in Bakteriologie, Mykologie und              praktisch (20%)
                                                                                       Immunologie                                          mündlich (80%)
                                                  Virologie                            Übungen in Virologie einschl. Immunologie            schriftlich (100%)
                                                  Klinische Propädeutik                Übungen in klinischer Propädeutik                    mündlich/praktisch (100%)
                                                  Allg. Pathologie u. Spez. pathologi- Seminar in allgemeiner Pathologie                    schriftlich (30%)
                                                  sche Anatomie u. Histologie;
                                                  Teilprüfung Allgemeine Pathologie
                                                  Pharmakologie und Toxikologie;       Seminar in allg. Pharmakologie u. Toxikologie
                                                  Teilprüfung Allg. Pharmakologie                                                           schriftlich (20%)
                                                  Teilprüfung Spezielle Toxikologie                                                         schriftlich (20%)
                        nach dem 6. Semester      Tierhaltung und Tierhygiene          -                                                    schriftlich (100%)
                                                  Parasitologie                        Übungen in Parasitologie                             mündlich/praktisch (100%)
                                                  Arznei- und                          Übungen im Rezeptieren und Anfertigen von            praktisch im Semester (20%)
                                                  Betäubungsmittelrecht                Arzneien                                             mündlich/schriftlich (80%)
Tierärztliche Prüfung

                                                  Tierernährung                        Übungen in Futtermittelkunde                         schriftlich (100%)
                                                                                       Übungen und Praktikum in Tierernährung
                                                  Chirurgie und Anästhesiologie;       Pflicht QF Klinik
                                                  Teilprüfung 1                                                                             schriftlich
                                                  Innere Medizin;                      Pflicht QF Klinik
                                                  Teilprüfung 1                                                                             schriftlich
                        nach dem 7. Semester      Tierschutz und Ethologie             -                                                    schriftlich (100%)
                                                  Radiologie                           Vorlesung allg. Radiologie einschl. Strahlenphysik   schriftlich (100%)
                                                  Chirurgie und Anästhesiologie;       Pflicht QF Klinik
                                                  Teilprüfung 2                                                                             schriftlich
                                                  Innere Medizin;                      Pflicht QF Klinik
                                                  Teilprüfung 2                                                                             schriftlich
                        nach dem 8. Semester      Pharmakologie und Toxikologie;       Teilprüfungen Allgemeine Pharmakologie und           mündlich (60%)**
                                                  Teilprüfung Spez. Pharmakologie      Spezielle Toxikologie
                                                  Milchkunde                           Milchuntersuchungskurs                               schriftlich (100%)
                                                  Tierseuchenbekämpfung und In-        -                                                    mündlich (100%)
                                                  fektionsepidemiologie
                                                  Gerichtliche Veterinärmedizin, Be- -                                                      schriftlich (100%)
                                                  rufs- und Standesrecht
                                                  Chirurgie und Anästhesiologie;       Pflicht QF Klinik                                    schriftlich (40% errechnet sich
                                                  Teilprüfung 3                                                                             aus Teilprüfungen 1, 2 und 3)

                                                                                          20
Innere Medizin;                       Pflicht QF Klinik                                  schriftlich (40% errechnet sich
                                         Teilprüfung 3                                                                            aus Teilprüfungen 1, 2 und 3)
                                         Reproduktionsmedizin                  Pflicht QF Klinik                                  schriftlich (40%)
                                         Teilprüfung MCQ
               nach dem 10. Semester     Allg. Pathologie und Spez. patholo-   Histopathologischer Kurs,                          mündlich/praktisch/schriftlich
                                         gische Anatomie und Histologie;       Patholog.-Anatom. Vorweisungen,                    (70%)
                                         Teilprüfung: Spezielle pathologi-     Seminar Spezielle Pathologie,
                                         sche Anatomie und Histologie          Klinische Rotation: Pathologie
                                         Fleischhygiene                        Übungen zur Schlachttier- u. Fleischuntersuchung   mündlich/praktisch (40%)**
                                                                                                                                  schriftlich (60%)
                                         Lebensmittelkunde einschl. Le-        Übungen zur Lebensmitteluntersuchung               mündlich/praktisch (40%)**
                                         bensmittelhygiene                     und -technologie                                   schriftlich (60%)
                                         Reproduktionsmedizin                  Schriftliche Teilprüfungen (40%),                  mündlich/praktisch (60%)
                                         Teilprüfung Patient/en                Rotation in Reproduktionsmedizin, Bestandsfahrt
                                         Geflügelkrankheiten                   Seminar in Bestandbetreuung, Sektionsübungen,      mündlich (100%)
                                                                               Bestandsfahrt, klinische Rotation
                                         Chirurgie und Anästhesiologie         Schriftliche Teilprüfungen (40%),                  mündlich/praktisch (60%)
                                         Teilprüfung Patient/en                Rotation in Chirurgie und Anästhesiologie
                                         Innere Medizin                        Schriftliche Teilprüfungen (40%),                  mündlich/praktisch (60%)
                                         Teilprüfung Patient/en                Rotationen in Innerer Medizin sowie Virologie,
                                                                               Bakteriologie/Mykologie und Parasitologie
                                                                               Übungen in Biometrie

Besteht eine Prüfungsleistung aus Teilleistungen und wird das Ergebnis der Prüfungsleistung in Notenstufen gemäß § 14 Abs. 1 TAppV berechnet, muss das Ergebnis
mindestens einen Notenwert von 4,0 erreichen, um noch „Ausreichend“ sein zu können.

 * Der Lehrende kann nach Zustimmung des Studienausschusses des FBR eine andere Prüfungsform oder eine abweichende relative Bewertung von Teilleistungen
einer Prüfung wählen, die geeignet sind, die Kompetenz der Studierenden in einer der ursprünglichen Prüfungsform bzw. relativen Bewerung adäquater Weise
festzustellen. Er gibt die Prüfungsmodalitäten zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt.
 ** Die so gekennzeichnete Teilleistung muss bestanden sein, damit die Prüfungsleistung „Ausreichend“ erreicht werden kann.

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Anlage 6                        Justus - Liebig - Universität - Giessen

                    Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit
                                       (Ärztliches Attest)
   zur Vorlage beim Prüfungsausschuss bzw. Prüfungsamt des Fachbereichs Veterinärmedizin

Erläuterung für den Arzt:
Wenn ein Studierender aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheint, sie abbricht oder
nach Beendigung von ihr zurücktritt, hat er gemäß der Approbationsordung für Tierärztinnen und Tierärzte
dem zuständigen Prüfungsausschuss bzw. Prüfungsamt die Erkrankung glaubhaft zu machen. Zu diesem
Zweck benötigt er ein ärztliches Attest, das es dem Prüfungsausschuss bzw. Prüfungsamt erlaubt, aufgrund
Ihrer Angaben als medizinischer Sachverständiger die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit
vorliegt. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den
Abbruch der Prüfung oder den Rücktritt von der Prüfung rechtfertigen kann, ist grundsätzlich nicht Aufgabe
des Arztes, dies ist vielmehr letztlich und in eigener Verantwortung von der Prüfungsbehörde (Prüfungsaus-
schuss bzw. Prüfungsamt) zu entscheiden. Da es für diese Beurteilung nicht ausreicht, dass Sie dem Prüfling
Prüfungsunfähigkeit attestieren, werden Sie um kurze Ausführungen zu den nachstehenden Punkten gebe-
ten. Studierende sind auf Grund ihrer Mitwirkungspflicht grundsätzlich dazu verpflichtet zur Feststellung der
Prüfungsunfähigkeit ihre Beschwerden offen zulegen und hierzu erforderlichenfalls den behandelnden Arzt
von der Schweigepflicht zu entbinden. Dies bedeutet nicht, dass der Arzt die Diagnose als solche bekannt
geben muss, sondern eben nur die durch die Krankheit hervorgerufenen körperlichen bzw. psychischen Aus-
wirkungen. Dies steht im Einklang mit dem Datenschutz. Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 12
Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG) dürfen personenbezogene Daten erhoben werden, wenn ihre Kennt-
nis für die Aufgabenerfüllung und für den jeweils damit verbundenen Zweck erforderlich ist.

1. Name und Anschrift der untersuchten Person:
Familienname:                                       Vorname:
Geburtsdatum:
Straße und Hausnummer:                              PLZ und Wohnort:

2. Erklärung des Arztes:
Meine heutige Untersuchung zur Frage der Prüfungsfähigkeit hat aus ärztlicher Sicht folgendes ergeben:
Bezeichnung der Krankheit (optional):
______________________________________________________________________________________
Krankheitssymptome / Art der Leistungsminderung:
______________________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________
Die Krankheitssymptome stehen im Zusammenhang mit Examensangst / Prüfungsstress ja        nein
Aus ärztlicher Sicht liegt eine erhebliche Beeinträchtigung des Leistungsvermögens vor ja nein
Die Gesundheitsstörung ist        dauerhaft       vorübergehend

voraussichtliche Dauer der Erkrankung: von _______________ bis _______________

_________________               (Praxis-/Kassenstempel)         ___________________________
(Datum)                                                               (Unterschrift)

Angaben durch den Prüfling:
Prüfungsfach __________________________ Prüfungsdatum ______________ Prüfungsgruppe ________
Matr.-Nr. __________________

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