Virtuelle Hauptversammlung - gekommen, um zu bleiben?

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Virtuelle Hauptversammlung - gekommen, um zu bleiben?
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                                                                            hv-magazin.de
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                                                                     2020

Virtuelle Hauptversammlung –
gekommen, um zu bleiben?
Wie es nach 2021 weitergehen könnte

CORPORATE GOVERNANCE   AKTIONÄRSRECHTE STÄRKEN      HV-SAISON 2021
Nachhaltigkeit rückt   Erfahrungen aus anderen      Frage- und Antragsrecht
weiter in den Fokus    virtuellen Veranstaltungen   müssen angepasst werden
Virtuelle Hauptversammlung - gekommen, um zu bleiben?
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„Da kann keiner der ‚klassischen‘
Anbieter mithalten.“                                                           Quelle: „Finanztest“ 11/2020

                      Depotkosten im Vergleich
                      Mittelgroßes Depot (50 T €) mit 13 Positionen,
                      12 Orders / Jahr, Orders über 6 T € und 2,5 T €

                      Smartbroker Depot                    55
                      Flatex Depot                               150
                      Deutsche Bank Maxblue Depot                 175
                      ING Direkt-Depot                                 207
                      S Broker Depot                                   214
                      Consors Bank Depot                               216
                      Postbank Depot                                                358
                      Commerzbank Klassikdepot                                                                                    822
                      Berliner Volksbank Depot Aktiv                                                                                  886
                                                       0   100    200        300     400              500       600   700     800    900 1000
                                                                                                                      Quelle: „Finanztest“ 11/2020

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                                                www.smartbroker.de

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Virtuelle Hauptversammlung - gekommen, um zu bleiben?
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                                                                                                                                                  EDITORIAL
Präsenz ist überbewertet. Oder?
                        ISABELLA-ALESSA BAUER
                        Redaktionsleitung Kapitalmarktmedien
                        bauer@goingpublic.de

Liebe Leserinnen und Leser,

mein Hauptversammlungsjahr begann am 5. Februar 2020 mit Siemens‘        Schritt auf dem Weg in die Zukunft – zumindest 2021 wird sie uns
Hauptversammlung (HV) in der Olympiahalle. Tausende Aktionäre            weiter begleiten: Der Gesetzgeber hat die Ausnahmeregelung per Verord-
waren gekommen, mehr als 100 Pressevertreter gaben sich die              nung für das gesamte nächste Jahr verlängert.
Ehre, wohl auch, weil Fridays for Future vor der Olympiahalle zu
Demonstrationen aufgerufen hatte – Sie erinnern sich: Siemens            Im Anschluss ist das jetzt gültige Gesetz in jedem Fall Geschich-
liefert die Signaltechnik für eine Zugstrecke zu einer neuen Kohle-      te. Eine vollständige Rückkehr zur Präsenz-HV wird es allerdings
mine in Australien. Die HV hielt, was Medien sich versprochen            vermutlich auch 2022 nicht geben. Das bedeutet Arbeit – für den
hatten: Fridays for Future hatte sich als Aktionär Zutritt verschafft,   Gesetzgeber, für Emittenten, für Rechtsanwälte und Dienstleister
Vertreter der Klimaprotestbewegung nutzten die Plattform, um             der Financial Community. Die Regierung muss ein dauerhaft gülti-
Siemens-Vorstand Joe Kaeser massiv zu kritisieren; dieser wehr-          ges Gesetz auszuarbeiten, das eine virtuelle HV ermöglicht, ohne
te sich besonnen. Kurzum: Es war bunt, es war turbulent, es war          Aktionärsrechte zu beschneiden. Lösungen wie die Beantwortung
lang und es war aufregend, dabei zu sein.                                von „Fragen nach pflichtgemäßem Ermessen des Vorstandes“ müs-
                                                                         sen angepasst werden – Emittenten müssen abwägen, mit welcher
Damit endete mein Hauptversammlungsjahr 2020 dann allerdings             Form der HV den eigenen Anteilseignern am meisten gedient ist.
auch schon wieder – zumindest, was die Berichterstattung vor Ort         Rechtsanwälte müssen beratend zur Seite stehen, ebenso wie alle
angeht. COVID-19 brach noch im Februar über Deutschland herein,          anderen Dienstleister der Financial Community, die sich zeitgleich
im März folgte der Lockdown. Bereits kurz darauf hatte die Regie-        oft noch überlegen müssen, wie sie ihren Kunden bei der Umset-
rung ein Gesetz aus dem Boden gestampft, das Aktiengesellschaften        zung einer virtuellen HV bestmöglich unter die Arme greifen.
erlaubt, ihre HV ohne „physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung“ abzuhalten.             Mein Hauptversammlungsjahr vor Ort war knackig kurz, mein Jahr
                                                                         mit virtuellen HVs allerdings umso spannender – weswegen es nur
Es folgte ein Ausnahmejahr – Medien sahen teilweise gleich eine          stringent ist, auch im vierten HV Magazin 2020 noch einmal über
„Revolution der Hauptversammlungen“, den überfälligen Digitalisie-       die Gegebenheiten zu sprechen. Die virtuelle HV ist unser Titelthema,
rungsschub für Deutschland. In den ersten Monaten des Jahres             sie begleitet uns durch das Magazin und wird unter verschiedenen
war die vorherrschende Meinung noch, dass die virtuelle HV 2020          Gesichtspunkten beleuchtet.
zwar unbedingt notwendig sei, man 2021 aber bestimmt wieder
zum normalen Prozedere zurückkehren könne – Pustekuchen.                 Nur eines wollte mir niemand verraten: ob die Schlacht ums Buffett nun
                                                                         vermisst wird oder man es den Umständen dankt, dass kalte Würstchen
In einem Lied der Band „Wir sind Helden“ singt Frontfrau Judith          dieses Jahr nicht als Mittagessen herhalten mussten. Ich werde diesem
Holofernes: „Gekommen, um zu bleiben – wir gehen nicht mehr              Aspekt der Thematik im kommenden Jahr investigativ nachgehen.
weg, Gekommen, um zu bleiben – wie ein perfekter Fleck."Wir
sind Helden" konnten ihre Prophezeiung (oder je nach Musikge-            Eine spannende Lektüre wünscht Ihnen
schmack auch Drohung) nicht wahrmachen – die Band ist in der
Versenkung verschwunden. Für die virtuelle HV allerdings könnte
das Motto „Gekommen, um zu bleiben“ durchaus gelten. Ob die
Online-HV nun als perfekter Fleck gesehen wird oder als lange fälliger   Isabella-Alessa Bauer­

                                                                                                                          HV MAGAZIN 04/2020
Virtuelle Hauptversammlung - gekommen, um zu bleiben?
04
INHALT

         INHALT
                                  MARIA                                          HENNING                                       DR. THOMAS
                                  SIEGHART                                       GEBHARDT                                      ZWISSLER
                                  Link Market Services                           GAPS Capital                                  ZIRNGIBL
                                                                                                                               Rechtsanwälte

         ARUG II verändert das Anmeldeprozedere für      2021 wird es in Sachen Hauptversammlung       Auch bei laufender Sonderprüfung fordern
         Inhaberaktien. Aktionäre benötigen einen        noch kein „back to normal“ geben. Es stellt   Aktionäre das Auskunftsrecht ein. Das OLG
         Nachweis ihres Anteilsbesitzes, der sich nach   sich die Frage, ob eine solche Rückkehr zum   Düsseldorf muss entscheiden.
         den Bestimmungen des § 67c Abs. 3 AktG          Gewohnten überhaupt sinnvoll ist...                                            Seite 32
         richtet.                      Seiten 20–21                                     Seiten 26–27

         03 Editorial                                    HV-Praxis
         06 Daten & Fakten
                                                                                                       Austria Corner
         07 HV-Max – Die Kolumne                         20 Anmelden – aber richtig                    30 Auf in die digitale Zukunft
            Das lange Warten                                Anmeldeprozess nach ARUG II                   Neue Gesetzesvorlage zur virtuellen
                                                            für Inhaberaktien                             Hauptversammlung
         Titelthema                                         Maria Sieghart, Link Market Services          Bernhard Orlik, Link Market Services

         08 Virtuelle Hauptversammlung –                 22 Die Nachhaltigkeitsdebatte
                                                            expandiert
                                                                                                       Legal
            gekommen, um zu bleiben?
            Neue Gesetzgebung nach 2021                     Sustainable Corporate Governance
                                                            Jan Bremer, Deutsches Aktieninstitut       32 Aktuelle HV-Urteile
                                                                                                          Kommentiert von Dr. Thomas Zwissler,
         12 Virtuelle Hauptversammlung:                                                                   ZIRNGIBL Rechtsanwälte Partnerschaft
            Rückschau und Ausblick                       24 Umfangreiche Aktionärsrechte
            Marcel Scholze, Martin Kaspar                   einräumen – das geht
            PwC Deutschland                                 Erfahrungen aus virtuellen Veranstal-      Eventkalender
                                                            tungen anderer Rechtsformen nutzen
         18 Virtuell ist teuer –                            Alexander Balling, Torsten Fues            34 Seminare und Veranstaltungen
            zumindest für die Kleinen                       Better Orange IR & HV
            Interview                                                                                  HV-Splitter
            Nicola Bader, BADER & HUBL                   26 Virtuell vs. Präsenz –
                                                            die Mischung macht’s
                                                            Chance auf Reform                          36 Ausgewählte Hauptversammlungen
                                                            Henning Gebhart, GAPS Capital                 Rückblick, Ausblick,Tipps & Spezialitäten

                                                         28 Aktionärsrechte wahren:                    37 Impressum
                                                            Frage- und Antragsrecht stärken
                Liebe Leser, dieses Symbol weist
                Sie auf zusätzlichen Inhalt im
                                                            Ausblick auf die                           Standpunkt
                Internet hin.                               Hauptversammlungssaison 2021
                                                            Christof Schwab, Computershare             38 Aktive Beteiligungen –
                Das komplette Heft ist
                als E-Magazin online abrufbar:
                                                                                                          systematisch und
                www.goingpublic.de/                                                                       wirkungsvoll einsetzen
                aktuelles-epaper-hv-magazin/                                                              Nachhaltigkeitsziele erreichen
                                                                                                          Janicke Scheele, DNB Asset Management

         HV MAGAZIN 04/2020
Virtuelle Hauptversammlung - gekommen, um zu bleiben?
(E-)MAGAZIN – ONLINE – EVENT – NETZWERK

                                                                     04
                                                                            hv-magazin.de
                                                                            14,– EUR

                                                                     2020

Virtuelle Hauptversammlung –
gekommen, um zu bleiben?
Wie es nach 2021 weitergehen könnte

CORPORATE GOVERNANCE   AKTIONÄRSRECHTE STÄRKEN      HV-SAISON 2021
Nachhaltigkeit rückt
                  kt   Erfahrungen
                       Erf
                       Erfahrun gen aus anderen     Frage- und Antragsrecht
weiter in den Fokus    virtuellen Veranstaltungen   müssen angepasst werden

                                                                                                                   Jahrespartner 2020
                                                                                                       Jahrespartner im Netz: www.goingpublic.de/alle-partner
Virtuelle Hauptversammlung - gekommen, um zu bleiben?
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DATEN & FAKTEN

                                                    NEWS
                                                     Deutsche Börse übernimmt Stimmrechtsberater                         inwieweit Unternehmen die ESG-Kriterien erfüllen. Gemeinsam
                                                                                                                         mit ISS will die Deutsche Börse auch das Portfolio erweitern und
                                                     Die Deutsche Börse kauft die Mehrheit an der US-amerikanischen      neue nachhaltige Indizes anbieten. „Wir glauben, dass die Ver-
                                                     Institutional Shareholder Services (ISS). Das Unternehmen ist als   knüpfung der ESG-Daten von ISS mit STOXX-Indizes das Potenzial
                                                     Stimmrechtsberater bekannt, unterstützt große Investoren aber       hat, um neue, leistungsstarke und innovative Lösungen zu ent-
                                                     auch im Bereich ESG. Mehr als 1,5 Mio. EUR investiert die Deut-     wickeln“, erklärt ISS-Chef Retelny. Man erwartet bis 2023 Umsatz-
                                                     sche Börse in die Übernahme und sichert sich damit einen Anteil     synergien, die zu einem zusätzlichen EBITDA von 15 Mio. EUR
                                                     von 80%. Der bisherige Eigentümer Genstar Capital und das           führen sollen.
                                                     bestehende ISS-Management beteiligen sich ebenfalls.
                                                                                                                         Für die Deutsche Börse ist der Kauf die größte Übernahme seit
                                                     Mit der Übernahme will die Deutsche Börse die Chance ergreifen,     der Finanzkrise – 2007 verleibte sich das Unternehmen das In-
                                                     sich am weltweit wachsenden Markt rund um den Trend zu nach-        vestitionsportal ISE ein. Die ISS wird mit 2,2 Mrd. USD bewertet.
                                                     haltigen Investitionen zu beteiligen. ISS bedient nach eigener      Der bisherige Eigentümer Genstar hat den Stimmrechtsberater
                                                     Aussage mehr als 4.000 Kunden, darunter weltweit führende           in den vergangenen Jahren auf Wachstumskurs gebracht; die
                                                     Investoren, und unterstützt diese mit Daten und Research-           Mitarbeiterzahl hat sich in 36 Monaten Haltedauer verdoppelt.
                                                     Lösungen für Governance und Nachhaltigkeit. Die Deutsche
                                                     Börse betont, dass ISS auch nach der Übernahme unabhängig           Dr. Asoka Wöhrmann verklagt Wirecard
                                                     operieren wird – CEO Gary Retelny erwirbt ebenfalls Anteile und
                                                     bleibt mit seinem Führungsteam auch operativ an Bord.               Der Chef der Fondsgesellschaft DWS, Dr. Asoka Wöhrmann, ver-
                                                                                                                         klagt den insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard. Das ehe-
                                                     Theodor Weimer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Börse:          malige DAX-Unternehmen war im Frühjahr im Zuge eines der
                                                     „ISS ist ein sehr erfolgreiches Unternehmen und genießt welt-       größten Finanzskandale der Bundesrepublik implodiert. Dr.
                                                     weit eine hohe Anerkennung als globaler Marktführer in der          Wöhrmann will nun laut Medienberichten Ansprüche in Höhe von
                                                     Bereitstellung von Daten, Analysen und Research für Investoren      600 Mio. EUR gegen die Aschheimer Firma anmelden. Die DWS
                                                     und Unternehmen und bei Governance Services.“ Zudem seien           war zeitweise ihr größte Einzelaktionär. Allein der Fonds DWS
                                                     die US-Amerikaner im Bereich ESG ein führender Anbieter, dessen     Deutschland hatte bis zu 12,5% des Kapitals in Wirecard-Aktien
                                                     Leistungsspektrum das Geschäftsmodell der Deutschen Börse           investiert. Dazu kamen Zertifikate, die sich auf den Zahlungs-
                                                     „perfekt“ ergänze.                                                  dienstleister bezogen. Und Wöhrmann ist damit noch nicht
                                                                                                                         zufrieden – auch gegen die Wirecard-Verantwortlichen klagt
                                                     Bei der Deutschen Börse verspricht man sich Wachstumschancen        er: Gegen Markus Braun, Jan Marsalek und weitere Verantwortli-
                                                     und will vom ESG-Trend profitieren. Große Vermögensverwalter        che erstattet DWS Strafanzeige und macht außerdem zivilrechtli-
                                                     wie BlackRock oder Pensionskassen achten immer mehr darauf,         che Ansprüche geltend.
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                                                    HV MAGAZIN 04/2020
Virtuelle Hauptversammlung - gekommen, um zu bleiben?
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                                                                                                                                              DATEN & FAKTEN
HV-MAX
DIE KOLUMNE
                                                 auszuzählen, die sie in Massen vorab          jederzeit überprüfen, wenn ein Aktionär
                                                 bekommen haben: Pech. Gezählt wird nur,       die Rechtmäßigkeit der Ergebnisermitt-
                                                 was in einem dem Vorstand genehmen            lung und -verkündung anficht.
Das lange Warten                                 Zeitfenster eingetroffen ist. Und wenn es     Dass Aktionärsdemokratie gerade bei der
                                                 dem Aufsichtsrat passt, dann werden die       virtuellen Hauptversammlung immer
Gibt es bei Ihnen auch eine Kalenderlü-          Stimmen des Stimmrechtsvertreters wei-        wieder in Abrede gestellt wird, leuchtet
cke von vier Tagen Anfang November, in           tergezählt, nicht aber die Briefwahlstim-     ein. Über das Fragerecht hatte ich mich ja
denen Sie eigentlich nichts auf die Reihe        men. So hätte jedes Unternehmen sein per-     schon einmal ausgelassen. Aber wenn
bekommen haben – weil Sie vor dem Bild-          sönliches Pennsylvania oder North Carolina.   ich mir das Affentheater in den Vereinig-
schirm des Fernsehers hingen, weil Sie           Okay – nun werden Sie einwenden, dass            ten Staaten von Amerika ansehe, dann
auf dem PC einen Nachrichtenkanal par-           die Stimmen ja elektronisch eingehen:                 bin ich froh, auf der anderen Seite
allel laufen ließen oder Newsticker auf          bei vielen Präsenz-HVs mittels Tablets,                      des Teichs zu leben.
den Smartphone verfolgt haben oder über          bei virtuellen HVs                                                Wobei, wenn ich es mir
WhatsApp immer neue Witzchen erhalten            über die Portale.                                                 recht überlege: Viel-
haben, die sofort geteilt wurden? Sie ahnen      Und keine HV der                                                 leicht sollte ich auf der
es schon: Ich rede von der Hängepartie           Welt muss 150                                                    nächsten Präsenz-HV –
US-Wahl und dem unrühmlichen Verhalten           Millionen Stimm-                                                  wann auch immer die
einzelner Beteiligter. Ich jedenfalls war fast   zettel verarbeiten.                                                ist – einmal den Antrag
24/7 live dabei, um das historische Desas-       Aber Demokratie                                                      auf Neuzählung der
ter der Stimmauszählung mitzuerleben.            im Kleinen erleben                                                    Stimmen stellen?
Jetzt stellen Sie sich mal vor, das würde        wir, denn es wird eben je-                                            Und weil’s so schön
auf Hauptversammlungen so laufen:                de einzelne gültig abgege-                                         war, noch einmal, um
Stimmen, die vor dem Tag der Hauptver-           bene Stimme gezählt – von                                       Zweifelsfälle gleich vor
sammlung (HV) abgegeben werden, dürfen           unabhängigen Beteiligten, die nur                            Ort zu klären. Das verlän-
erst während der HV ausgezählt werden.           den korrekten Ergebnissen verpflich-                         gert die HV sicherlich zu-
Wenn die Auszählhelfer es nicht schaf-           tet sind. Unabhängige Gerichte                               mindest noch einmal bis
fen, bis zum Ende der HV die Stimmen             können diese Ergebnisse                                      zum Abendessen ...

Wiener Börse verlängert Handelszeit:                                     „Die Bedeutung der börslichen Schlussauktion als Gleichge-
zehn Minuten mehr                                                        wichtspreis ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen.
                                                                         Ein börslich organisierter Handel zum Schlusskurs setzt sich
Die Wiener Börse weitet ab 1. Dezember 2020 ihre tägliche                zunehmend als Industriestandard durch. Wir freuen uns, unseren
Handelszeit aus. Mit dem Update des Handelssystems XETRA®                Marktteilnehmern und IT-Kunden jetzt auch diesen Service
T7 wird die Funktion „Handel zum Schlusskurs“ (Trade at Close;           anzubieten“, sagt Dr. Christoph Boschan, CEO der Wiener
TaC) eingeführt. TaC ermöglicht es Marktteilnehmern, bis zu zehn         Börse AG.
Minuten nach der Schlussauktion zum offiziellen Schlusskurs zu
handeln. Es kommt in dieser Zeit zu keiner neuen Preisbildung.           Aktuell startet der Handelstag bei ATX-Werten mit der Eröff-
                                                                         nungsauktion ab 8.55 Uhr und der ersten Preisfindung um
Handelsteilnehmer, die diese Funktion in Anspruch nehmen möch-           ca. 9.00 Uhr. Darauf folgt fortlaufender Handel, unterbrochen
ten, müssen ihre Börsenaufträge entsprechend kennzeichnen.               durch eine planmäßige Mittagsauktion von 12.00 Uhr bis
Vorhandene Liquidität kann damit auch nach der Schlussauktion            12.03 Uhr. Der Handelstag endet mit einer Schlussauktion
in der regulierten Börsenumgebung bei voller Vor- und Nachhan-           von 17.30 Uhr bis 17.35 Uhr. Mit dem erweiterten Handel zum
delstransparenz genutzt werden. Durchschnittlich findet rund             Schlusskurs läuft die Handelszeit ab 1. Dezember bis 17.45
ein Drittel aller Aktiengeschäfte in der Schlussauktion statt.           Uhr.

                                                                                                                        HV MAGAZIN 04/2020
Virtuelle Hauptversammlung - gekommen, um zu bleiben?
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TITELTHEMA

                                                                                                       Foto: © Andrey Popov – stock.adobe.com
             Wie es nach 2021 weitergehen könnte

             Virtuelle Hauptversammlung –
             gekommen, um zu bleiben?
             Peter Rudl ist offenbar kein Freund zwischenmenschlicher Kontakte. Der Aphoristiker
             findet: „Jede Begegnung ist ein Verlust.“ Man darf die Prognose wagen, dass Rudl sich
             im Jahr 2020 sehr wohl fühlt. Die meisten anderen Menschen sehen kaum die Begeg-
             nung, sondern vielmehr deren Unterbleiben als Verlust. Für sie alle ist 2020 ein hartes
             Jahr. Virtuelle Begegnung muss physische ersetzen – auch im Geschäftlichen. Haupt-
             versammlungen sind davon nicht ausgenommen. Sie wurden ins Netz verlegt: eine nie
             dagewesene Herausforderung für die Branche.

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                                                                                                                                              TITELTHEMA
                                                                                             das Gesetz zur virtuellen Hauptversamm-

„Das Land und die Welt                                                                       lung und dessen praktische Umsetzung
                                                                                             positiv: „Das Gesetz kam schnell, hat gut
                                                                                             gepasst und sich im Laufe des Jahres
standen still – und damit                                                                    bewährt. Es konnte jetzt per Verordnung
                                                                                             noch einmal verlängert werden, so dass
auch die Organisation von                                                                    wir weitere Erfahrungen sammeln kön-
                                                                                             nen.“ Der Verlauf der Pandemie hat es
Hauptversammlungen.“                                                                         erfordert, dass die Möglichkeit zur virtuellen
                                                                                             Hauptversammlung auch in den kommen-
                                                                                             den zwölf Monaten besteht.

Es kam völlig überraschend. Noch im Feb-     Beispiel Dividendenzahlungen fristgerecht       Fragenbeantwortung
ruar war das beherrschende Thema in          über die Bühne bringen. „Es war geboten,        nach Vorabeinreichen –
Deutschland die Bonpflicht beim Bäcker.      schnell zu reagieren“, sagt Schmidt. „Die       „indiskutabel“
Im März dann interessierten nur noch das     virtuelle Hauptversammlung ist schließ-
Coronavirus und seine Ausbreitung. Das       lich eine andere Veranstaltung als eine         Das bedeutet allerdings auch, dass Aktio-
Land und die Welt standen still – und        klassische Präsenz-Hauptversammlung.“           näre ein weiteres Jahr nur eingeschränktes
damit auch die Organisation von Hauptver-                                                    Fragerecht bei Hauptversammlungen
sammlungen. „Das war eine komplett           Am Ende ist die Saison 2020 relativ reibungs-   haben: Fragen müssen zwei Tage vor Be-
neue Situation“, sagt Klaus Schmidt,         los gelaufen – das bestätigt Schmidt, das ist   ginn der Veranstaltung eingereicht sein,
Geschäftsführer von ADEUS. Die meisten       der allgemeine Eindruck. Auch Prof. Dr. iur.    der Vorstand hat zudem das Recht, diese
Aktiengesellschaften, die Hauptversamm-      Matthias Schüppen von der Kanzlei GRAF          nach „pflichtgemäßem Ermessen“ zu be-
lungen für den Beginn des Jahres geplant     KANITZ SCHÜPPEN & PARTNER bewertet              antworten. Nicht wenige sehen in dieser
hatten, verschoben diese erst einmal.                                                        Regelung einen massiven Beschnitt der
                                                                                             Aktionärsrechte. Dazu Prof. Dr. Schüppen:
Schon Ende März stampfte die Regierung                                                       „Das ist auf Dauer nicht haltbar.“ Der Ex-
dann das „Gesetz zur Abmilderung der Fol-                                                    perte sieht vor allem in der doppelten Ein-
gen der COVID-19-Pandemie“ aus dem                                                           schränkung aus Vorabeinreichen der Fra-
Boden und ermöglicht den Vorständen                                                          gen zum einen und Beantworten nach Er-
von Aktiengesellschaften damit, ohne                                                         messen des Vorstands zum anderen ein
vorherige Ermächtigung durch die Satzung                                                     Problem. „In dieser Form ist das als Dau-
oder Geschäftsordnung, ihre Hauptver-                                                        erregel vollkommen indiskutabel.“ Prof.
sammlung ohne physische Präsenz der                                                          Dr. Schüppen kann sich vorstellen, am
Aktionäre abzuhalten. „Wir standen dann                                                      Einreichen von Fragen mit gewissem
sehr schnell vor der Herausforderung, vir-                                                   zeitlichen Vorlauf festzuhalten – aller-
tuelle Hauptversammlungen vorzuberei-                                                        dings müssten dann alle Fragen beant-
ten“, erklärt Schmidt. Das sei eine span-                                                    wortet werden; zudem müsse das Recht
nende und arbeitsintensive Zeit gewe-                                                        bestehen, weitere Fragen zu stellen, die
sen. Die Gesellschaften wollten die          Prof. Dr. iur. Matthias Schüppen,               sich aus Antworten auf die Ursprungsfragen
Hauptversammlungen retten, um zum            Graf Kanitz Schüppen & Partner                  ergeben.

                                                                                                                      HV MAGAZIN 04/2020
Virtuelle Hauptversammlung - gekommen, um zu bleiben?
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TITELTHEMA

                                                          die Aktionäre zugänglich zu machen, damit     Präsenz-Hauptversammlung umgesetzt
                                                          auch diejenigen, die sich später einwäh-      werden.“ Der Experte könnte sich vor-
                                                          len, eine Orientierung haben.                 stellen, das Problem zu lösen, indem
                                                                                                        man differenziert: „An vielen Stellen gelten
                                                          Unterscheidung nach                           für börsennotierte Gesellschaften ande-
                                                          Kapazitäten der Emittenten                    re Regeln als für nicht-börsennotierte.“
                                                                                                        Diese Art der Unterscheidung nach Emit-
                                                          Diese Ad-hoc-Maßnahmen können dazu            tentengröße sei auch für ein neues Aktien-
                                                          beitragen, die virtuelle Hauptversamm-        gesetz eine sinnvolle Option.
                                                          lung 2021 zu verbessern. Dann allerdings
                                                          muss ein neues Gesetz her – das jetzige       Grundsätzlich ist Prof. Dr. Schüppen aller-
                                                          Provisorium noch einmal zu verlängern,        dings der Meinung: je mehr physische
                                                          ist nicht möglich. Für Prof. Dr. Schüppen     Präsenz, desto besser. Die Zukunft, so
                                                          muss bei der Ausarbeitung eines neuen         sein Eindruck, liege in hybriden Veran-
                                                          Gesetzes vor allem ein Aspekt deutlich        staltungen. „Man muss zur Wahl stellen,
             Klaus Schmidt                                stärker gewichtet werden: „Die bisherige      ob jemand virtuell oder vor Ort teilnehmen
             ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
                                                          Diskussion der praktischen Rechtsproble-
                                                          me bezog sich im Grunde nur auf die großen
             Auch Schmidt erkennt Anpassungsbedarf        börsennotierten Aktiengesellschaften. Bei
             im rechtlichen Bereich. Er weist aber auch
             auf den Text der Verordnung zur Verlänge-
                                                          den nicht-börsennotierten Emittenten gibt
                                                          es unendliche viele Fragen, die bisher in
                                                                                                        „An vielen
             rung des Gesetzes hin: Dieser enthält den
             Appell an die Emittenten, ihre virtuelle
                                                          der Diskussion komplett untergehen.“ Auf
                                                          dieses Feld müsse man viel stärkeres Augen-
                                                                                                        Stellen gelten
             Hauptversammlung aktionärsfreundlicher
             zu gestalten. „Gesellschaften und Dienst-
                                                          merk richten. Große Konzerne könnten alle
                                                          Schritte, die das Gesetzverlangt, kumulativ
                                                                                                        für börsen­
             leister prüfen gerade zusätzliche Elemen-
             te und Features, die man einführen könn-
                                                          anbieten: zum Beispiel beim Thema
                                                          Stimmrechtsvertretung – diese kann von        notierte
             te, um die Versammlung aus Aktionärsper-
             spektive zu optimieren.“ Denkbar sei, wie
                                                          den Großen per Post und online gewährt
                                                          werden. Kleine Gesellschaften hingegen        Gesellschaften
             von Prof. Dr. Schüppen erwähnt, Fragen       könnten nur eine selektive Möglichkeit
             auch am Tag der Hauptversammlung noch        anbieten – da kämen schnell Bedenken auf,     andere
             zu akzeptieren oder Nachfragen zuzulas-      ob das noch ermessensgerecht ist. „Dazu
             sen. Auch Video-Einspieler von Investoren
             seien eine Option, diese würden zum Bei-
                                                          kommt die Frage, ob die Wahl des Formats
                                                          der virtuellen Hauptversammlung nicht
                                                                                                        Regeln als
             spiel den Schutzvereinigungen die Platt-
             form bieten, die sie von Präsenz-Hauptver-
                                                          per se schon ein Ermessensfehler ist“,
                                                          erklärt Prof. Dr. Schüppen. „Wenn ich nur
                                                                                                        für nicht­
             sammlungen gewohnt sind. Am schnells-
             ten umzusetzen sei es wohl, eine Gliede-
                                                          fünf Aktionäre habe, sieht die Welt anders
                                                          aus, als wenn es 5.000 sind. Dann kann
                                                                                                        börsennotierte.“
             rung der Frage- und Antwort-Session für      auch unter Pandemiebedingungen eine

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„Für ausländische Aktionäre
ist das System ‚reine
Präsenz-Hauptversammlung‘
unbefriedigend.“

möchte“, sagt er. Schmidt wiederum             verbessere deren Zugang erheblich. Am
fände es langfristig am einfachsten, wenn      wahrscheinlichsten für die Zukunft sei ein
Emittenten und ihre Aktionäre auf aktien-      hybrides Format.
rechtlicher Grundlage über eine Satzungs-
regelung die Modalitäten für die Haupt-        Fazit
versammlung regeln könnten: „Die Emit-
tenten sollten dabei die Möglichkeit erhal-    Wann es allerdings eine abschließende
ten, auch weiterhin virtuelle Haupt-           Regelung per Aktiengesetz gibt, ist die
versammlungen umzusetzen. Eine ent-            andere Frage. Im nächsten Jahr steht die
sprechende Satzungsregelung wäre               Bundestagswahl an – erst danach ist mit
durch die Hauptversammlung, also die           dauerhaften Gesetzesinitiativen zu rech-
Aktionäre, zu genehmigen. Um in Abstim-        nen. Und es bleibt eine zweite große
mung mit allen Stakeholdern dahin zu           Unbekannte: die Zeitspanne, in der das
kommen, muss der Dialog aufgenommen            Coronavirus uns weiterhin das Leben dik-
werden.“                                       tieren wird. Denn: Nicht einmal das vor-
                                               bildlichste Aktiengesetz hilft, wenn die
Schmidt gibt außerdem zu bedenken, dass        Pandemie physische Präsenz weiterhin
auch unter den aktuellen Rahmenbedin-          verbietet. Es bleibt also nicht nur zu hoffen,
gungen schon zahlreiche Aktionäre der          dass der Gesetzgeber eine angemessene
virtuellen Hauptversammlung sehr wohl-         Regelung findet, sondern auch, dass
gesonnen begegnet sind. Diejenigen, die        Begegnung bald wieder erlaubt ist, bald
im Ausland leben, haben nun viel einfacher     wieder erwünscht ist. Außer Peter Rudl
die Gelegenheit, dabei zu sein und sich ein-   würden wir uns das wohl alle wünschen –
zubringen. Das sieht Prof. Dr. Schüppen        nicht nur für Hauptversammlungen, auch
ähnlich: „Für ausländische Aktionäre ist       für unsere Leben.
das System ‚reine Präsenz-Hauptversamm-
lung‘ unbefriedigend.“ Eine Online-Teilnahme                         Isabella-Alessa Bauer

                                                                        HV MAGAZIN 04/2020
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             PwC-Umfrage unter 33 börsennotierten Unternehmen

             Virtuelle Hauptversammlung:
             Rückschau und Ausblick
                                    MARCEL SCHOLZE                                                          MARTIN KASPAR
                                    Director System & Prozess                                               Director Board Services,
                                    Beratung und Auditierung,                                               PwC Deutschland
                                    PwC Deutschland
                                                                                                            martin.kaspar@pwc.com
                                    marcel.scholze@pwc.com

             Jetzt ist es offiziell: Auch 2021 dürfen Unternehmen virtuelle Hauptversammlungen (vHV)
             durchführen. Am 29. Oktober 2020 ist die Verordnung zur Verlängerung der ursprünglich
             bis Ende 2020 befristeten Regelungen zur vHV in Kraft getreten. In der Begründung zu der
             Verordnung werden die Unternehmen aufgefordert, die vHV 2021 „möglichst aktionärs-
             freundlich“ zu gestalten. Deshalb, aber auch mit Blick auf die Zeit nach 2021 stellen sich
             die Fragen, welche Lehren aus der vHV-Saison 2020 gezogen werden können und ob die
             vHV ein Modell für die Zukunft werden kann. Eine Umfrage von PwC Deutschland widmet
             sich dem Umgang börsennotierter Unternehmen mit diesen Fragestellungen.

             Wie planten Unternehmen                        Hinsichtlich der geplanten zeitlichen           Ein wesentlicher Bestandteil der vHV ist der
             die ersten virtuellen                          Eckpunkte der Hauptversammlung ergab            digitale Übertragungskanal der Veranstal-
             Hauptversammlungen?                            sich ein recht einheitliches Bild. Die Hälfte   tung. Folglich lag ein Schwerpunkt der Umfra-
                                                            der Unternehmen verschob zwar den               ge auf der geplanten technischen Umset-
             Am 27. März 2020 trat das „Gesetz über         ursprünglichen Termin der Hauptver-             zung. Zahlreiche Unternehmen gaben an, in
             Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossen-         sammlung; einzelne mussten sogar eine           ihrer Planung besonderen Wert auf eine hohe
             schafts-, Vereins-, Stiftungs- und Woh-        bereits erfolgte Einberufung abändern.          Übertragungsqualität, ein ansprechendes
             nungseigentumsrecht zur Bekämpfung der         Nur wenige Unternehmen wollten aber             Erscheinungsbild und ein anwenderfreund-
             Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ in         die Möglichkeit nutzen, die Einberufungs-       liches User Interface zu legen, um die Ver-
             Kraft und ermöglichte erstmalig die Durch-     frist auf 21 Tage zu verkürzen. Der Groß-       anstaltung attraktiv und als die Aktionäre
             führung von Hauptversammlungen „ohne           teil der Umfrageteilnehmer plante, bei der      wertschätzend zu gestalten. In Anbetracht
             physische Präsenz der Aktionäre“. Wie haben    bisher geltenden aktienrechtlichen Frist        der teilweise recht kurzen Vorbereitungs-
             die betroffenen Unternehmen auf diese          von mindestens 30 Tagen zu bleiben. Ledig-      zeit wollten nahezu alle Unternehmen für
             Erleichterung reagiert? Dazu veröffentlichte   lich ein Unternehmen wollte von der             diese Aufgabe auf ihre bisherigen Hauptver-
             PwC Deutschland bereits im Mai 2020 die        Möglichkeit Gebrauch machen, die Haupt-         sammlungsdienstleister zurückgreifen.
             Ergebnisse einer Umfrage, an der 33 große      versammlung ausnahmsweise erst spä-
             und mittelgroße börsennotierte Unterneh-       ter als acht Monate nach Geschäftsjahres-       Die Übertragung der gesamten vHV inklu-
             men unterschiedlicher Branchen teilnahmen.     ende durchzuführen.                             sive der Generaldebatte im Internet sah

             HV MAGAZIN 04/2020
Live aus den Grünebaum-Studios in Berlin-Charlottenburg:

Praxisseminar 2021
Update Kapitalmarktrecht
DIE STREAMINGSHOW
18. Folge! Zur Volljährigkeit lernt das Praxisseminar „Update Kapitalmarktrecht“ streamen:
Vorhang auf für die erste deutsche Streamingshow rund um aktuelle Themen
der Hauptversammlung und des Kapitalmarkts.

WETTEN,                                                                         with
   DASS ...                                                                          sp
                                                                                 gues ecial
                                                                                       ts

       … IHNEN NICHT LANGWEILIG WIRD?      … SIE SO VIELE PRAKTISCHE TIPPS
                                           NOCH NIE BEKOMMEN HABEN?
       Wir präsentieren die Themen,
                                           Referenten
       die HV-Verantwortliche im
                                           Bernhard Orlik Link Market Services
       Jahr 2021 bewegen.
                                           Dr. Christian Dohm SOLEOS Rechtsanwälte
                                           Dr. Sebastian Schwalme und
                                           Dr. Dirk Besse Morrison & Foerster

       ... AUCH SIE ZU WORT KOMMEN?        … SIE ALLE INFORMATIONEN IM
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       Das Seminar ist keine
       Einbahnstraße, sondern wie bei      Programm, Anmeldung, Kosten,
       der echten Online-HV setzen wir     weiterführende Informationen unter
       auf Interaktion.                    www.update-kapitalmarktrecht.de

                                         Topp, die Wette gilt!

WANN       19. Januar 2021, 15.00 bis 18.00 Uhr
WO         Bequem online bei Ihnen zu Hause oder im Büro –
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Eine Gemeinschaftsproduktion von
14
TITELTHEMA

             knapp ein Drittel der Unternehmen vor,        wurde vor allem dieser Aspekt von vielen      auf Schätzungen sowie auf subjektiven
             während ein weiteres Drittel dort aus-        Aktionären kritisch gesehen. Etwas mehr       Wahrnehmungen der Befragten.
             schließlich die Reden der Vorstands- und      als die Hälfte der Unternehmen gab in der
             Aufsichtsratsvorsitzenden übertragen          Umfrage an, die Grundsätze intern zu do-      Wie schon im Frühjahr von den meisten
             wollte. Nahezu alle Unternehmen wollten       kumentieren, nach denen Fragen ausge-         Unternehmen geplant, wurde die Einbe-
             die virtuelle Hauptversammlung via Aktio-     wählt und beantwortet werden. Nur ein         rufungsfrist im Regelfall nicht verkürzt.
             närsportal bzw. ein eigens eingerichtetes     Unternehmen plante jedoch, diese Grund-       Während das stimmberechtigte Kapital
             vHV-Tool übertragen. Über diese techni-       sätze auch zu veröffentlichen.                auf der virtuellen Hauptversammlung im
             sche Lösung wollten auch annähernd al-                                                      Vergleich zu den Präsenzveranstaltungen
             le Unternehmen die Aktionärsrechte auf        Wie wurden die virtuellen                     der Vorjahre größtenteils in vergleichbarer
             Fragen, Stimmabgabe und Ausübung des          Hauptversammlungen                            Größenordnung vertreten war, nahmen
             Widerspruchsrechts abdecken. Während          umgesetzt?                                    tendenziell eher weniger (Klein-)Aktionäre
             die Stimmabgabe häufig auch per Brief,                                                      an der Versammlung teil.
             Fax oder E-Mail möglich war, war dies für     Die Hauptversammlungssaison unter
             Aktionärsfragen oder die Ausübung des         den besonderen Umständen des Jahres           Alle in der Befragung betrachteten Unterneh-
             Widerspruchsrechts nicht geplant.             2020 ist größtenteils vorüber. Im Laufe des   men konnten den Aktionären einen funkti-
                                                           Jahres wurde eine Vielzahl von Kommenta-      onierenden Übertragungskanal für die vHV
             Der Austausch mit den Aktionären und          ren, Standpunkten und Beurteilungen über      bereitstellen. Positiv hervorzuheben ist,
             insbesondere deren Fragerecht sind zen-       die virtuelle Hauptversammlung allgemein      dass bei nahezu keinem Unternehmen für
             trale Aspekte jeder normalen Hauptver-        und konkret zu einzelnen Veranstaltungen      die vHV-Teilnehmer spürbare Verzögerun-
             sammlung. Doch welche Möglichkeiten           veröffentlicht. Die Resonanz reichte von      gen aufgrund technischer Schwierigkeiten
             sahen die Unternehmen beim virtuellen         sehr kritischen bis zu durchweg positiven     oder Störungen auftraten. Unregelmäßig-
             Format vor? Bis auf ein Unternehmen           Urteilen. PwC Deutschland hat Ende Oktober    keiten bei der technischen Abbildung der
             plante keiner der Umfrageteilnehmer, es       2020 seine für die Abschlussprüfung großer    Aktionärsrechte (Fragen, Stimmabgabe
             den Aktionären während der virtuellen         börsennotierter Unternehmen verantwort-       und Ausübung des Widerspruchsrechts)
             Hauptversammlung zu ermöglichen, Fra-         lichen Wirtschaftsprüfer anonym zu ihren      wurden nicht bekannt.
             gen zu stellen. Beinahe alle Unternehmen      Erfahrungen mit den virtuellen Hauptver-
             planten, Fragen nur bis spätestens zwei       sammlungen befragt. Die hier dargestell-      Die Mehrheit der Unternehmen ermöglich-
             Tage vor der Versammlung zuzulassen           ten Rückmeldungen beruhen teilweise           te den Aktionären, auch noch während der
             und damit das Fragerecht zum gesetzlich
             frühestmöglichen Zeitpunkt auszuschlie-
             ßen. Ein Teil der Unternehmen gab aller-
             dings explizit an, durch sorgfältige Beant-
             wortung der vorab eingereichten Fragen
             den Austausch zwischen der Gesellschaft
             und den Aktionären fördern zu wollen.

             Die besonderen Regelungen zur Durchfüh-
             rung einer virtuellen Hauptversammlung
             weichen in einem weiteren wesentlichen
             Punkt von den normalerweise geltenden
             Vorgaben ab: So darf der Vorstand nach
                                                                                                                                                        Foto: © PwC

             pflichtgemäßem Ermessen entscheiden,
             welche Aktionärsfragen er beantwortet und
             wie. Bereits zum Zeitpunkt der Umfrage

             HV MAGAZIN 04/2020
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                                                  Unternehmer
                                                                                                       Edition
                                                  Finanzierung – Nachfolge – Vermögen

                        Unternehmensnachfolge • Corporate Finance
                               Recht • Unternehmensfinanzierung •
                               Unternehmensverkauf • Corporates &
                                 Start-ups • Unternehmervermögen

                                                                3     Unternehmensverkauf
                                                                                                                                                                    Foto: ©3dmavr - stock.adobe.com

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                                                                                                                                       Spezial
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                                                                                                   hstta
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                                                                                                    ei M
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                                                                                                 ek    ata
                                                                                                         apu
                                                                                                     katapultiert     16 Goldmedaillen führte
                                                                 Seite 16                   Seite 56
                                                                                                   6                  Seite 82

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TITELTHEMA

                                                                                                               der Aktionäre zum Ablauf der virtuellen
             WURDEN WÄHREND DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG                                                    Hauptversammlung oder zur Ausübung der
             ALLE EINGEREICHTEN FRAGEN BEANTWORTET?
                                                                                                               Aktionärsrechte zu beantworten. Informatio-
                                                                                                               nen zu IT- und sicherheitstechnischen Aspek-
             Nicht bekannt                                                                 32%                 ten waren im Regelfall nicht aufzufinden.
                                                                                                               Ebenso hatten nur wenige Veranstaltungen
             Nein, nur ausgewählte                                                                             einen expliziten Tagesordnungspunkt zur
                                               5%
             Fragen wurden beantwortet                                                                         Darstellung der getroffenen technischen
                                                                                                               Sicherheitsmaßnahmen der vHV. Nur in
             Ja, Fragen wurden
             konsolidiert beantwortet                                             27%                          Einzelfällen wurde veröffentlicht, ob eine
                                                                                                               Prüfung der (technischen) Ordnungsmä-
                                                                                                               ßigkeit der virtuellen Durchführung statt-
             Ja, jede Frage wurde
                                                                                                   36%         fand bzw. ob die technische Lösung zur
             einzeln beantwortet
                                                                                                               Frageneinreichung oder zur Stimmabga-
                                         0%   5%    10%     15%     20%     25%      30%     35%         40%   be durch einen unabhängigen Dritten
                                                                                                               geprüft wurde.
             Quelle: PwC

                                                                                                               Ist die virtuelle
             virtuellen Hauptversammlung ihr Stimm-           zusammenfasste. Nur in Einzelfällen              Hauptversammlung das
             recht auszuüben. In den allermeisten             wurde eine Selektion von Fragen vorge-           Zukunftsmodell?
             Fällen war dies jedoch nicht mit dem Tool        nommen. Bei den restlichen Unternehmen
             zur Bild- und Tonübertragung der vHV             ist nicht bekannt, ob auf der vHV Fragen         Die Retrospektive der Hauptversammlungs-
             möglich, sondern über ein separates Tool,        einzeln oder in konsolidierter Form beant-       saison 2020 führt zu einem zweigeteilten
             das die Aktionäre zusätzlich zu bedienen         wortet wurden. Insgesamt erschien bei            Fazit. Einerseits ist positiv hervorzuheben,
             hatten. Keine fundierten Erfahrungen             der Hälfte der virtuellen Veranstaltungen        dass die Unternehmen durch die gesetzliche
             gesammelt werden konnten hinsichtlich            die Anzahl der gestellten Fragen vergli-         Ausnahmeregelung trotz der Pandemie
             eines geeigneten technischen Wegs,               chen mit den Vorjahren geringer.                 ordnungsgemäße und störungsfreie Haupt-
             auch während der virtuellen Hauptver-                                                             versammlungen durchführen konnten. Die
             sammlung Fragen zu stellen, denn der             Von außen schwer zu beurteilen sind die          gesetzlichen Anforderungen an die Durch-
             Großteil der Unternehmen beschränkte             Gründe für die Beobachtung, dass die             führung der vHV wurden erfüllt. Anderer-
             sich wie bereits im Frühjahr geplant darauf,     erkennbare Anzahl kritischer Fragen im           seits stellt sich die Frage, ob dies allein
             Fragen nur im Vorfeld zuzulassen. Ein            Vergleich zu den Vorjahren bei der Hälfte        ausreichen wird, die virtuelle Hauptver-
             direkter und interaktiver Austausch mit          der Unternehmen tendenziell geringer             sammlung dauerhaft als Alternative zu
             den Aktionären wurde von den Unterneh-           oder gar deutlich geringer war. Dies könnte      ihrem traditionellen Pendant mit Präsenz
             men damit größtenteils nicht ermöglicht.         sowohl auf die Ermessensentscheidungen           der Aktionäre vor Ort zu etablieren.
                                                              der Vorstände als auch eine generelle
             Eng damit verknüpft ist die Frage nach dem       Zurückhaltung kritischer Aktionäre zurück-       Vielmehr wird es – idealerweise 2021, also
             Umgang der Unternehmen mit dem Recht             zuführen sein. Erkennbares Resultat von          bereits im zweiten „Ausnahmejahr“ – zu-
             des Vorstands, nach pflichtgemäßem               weniger bzw. gebündelten Fragen sowie            sätzlicher und anderer Lösungen bedürfen,
             Ermessen zu entscheiden, welche Aktio-           fehlendem Fragerecht während der vHV war         um die Akzeptanz der vHV bei den Aktionä-
             närsfragen beantwortet werden. Hierzu            dagegen: Die Versammlungen dauerten in           ren zu steigern. So ist eine Einschränkung
             waren in der Praxis im Wesentlichen zwei         den meisten Fällen eher weniger lang als         der Aktionärsrechte in der bisherigen Form
             Ansätze in vergleichbarer Größenordnung          die Präsenzveranstaltungen der Vorjahre.         dauerhaft kaum denkbar. Hier gilt es, die
             zu beobachten. Etwas mehr als ein Drittel                                                         virtuelle Hauptversammlung interaktiver zu
             der Unternehmen beantwortete jede Frage          Fast die Hälfte der Unternehmen veröffent-       gestalten und den Austausch mit den Aktio-
             einzeln, während annähernd ein weiteres          lichte Informationen auf ihren Internetseiten    nären auch während derselben zu ermögli-
             Drittel Fragen zur Beantwortung teilweise        oder im Aktionärsportal, um gängige Fragen       chen – insbesondere den Aktionären die

             HV MAGAZIN 04/2020
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                                                                                                                                              TITELTHEMA
     Gelegenheit zu geben, live auf Reden und       klarer benannt werden. So wird – aktive    die Unternehmen auf die diesjährigen
     Beiträge zu reagieren und zusätzliche Fragen   Rede- und Fragemöglichkeiten sowie         Konzepte vertrauen oder diese weiter-
     zu stellen – ohne völlig unkalkulierbare       nutzerfreundliche technische Lösungen      entwickeln werden. Dies wird einen wesent-
     Rechtsunsicherheiten für die Unterneh-         vorausgesetzt – den Aktionären die Teil-   lichen Einfluss darauf haben, welche Ant-
     men zu erzeugen. Gleichzeitig sollte im        nahme gegenüber der physischen Haupt-      wort der Gesetzgeber auf die Frage geben
     Rahmen der Vorbereitung und Durchfüh-          versammlung sogar erleichtert, der CO2-    wird, wie die Hauptversammlung nach
     rung der vHV der Fokus verstärkt auf Maß-      Fußabdruck und die Kosten der Veranstal-   der COVID-19-Pandemie aussieht. Ein voll-
     nahmen zur Steigerung des Vertrauens           tung sinken.                               ständiges Zurück auf die Regelungen vor
     der Aktionäre in ebendiese gelegt wer-                                                    COVID-19 kann und sollte verhindert werden.
     den: angefangen bei einer transparenten        Fazit                                      Vielmehr sollte versucht werden, die Vortei-
     Darstellung der Methoden zum Frage- und                                                   le der beiden Modelle physische Hauptver-
     Abstimmverfahren bis hin zur externen          Im Jahr 2021 werden wieder zahlreiche      sammlung und vHV zu kombinieren – etwa
     Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der ein-         virtuelle Hauptversammlungen stattfin-     in Form einer hybriden Hauptversammlung,
     gesetzten technischen Systeme und              den (müssen). Mit der nun längeren Vor-    die den Aktionären die Entscheidungsfrei-
     Prozesse. Auch sollten in der Debatte um       bereitungszeit und den Erfahrungen des     heit gibt, an der Veranstaltung physisch
     die vHV bisher weniger diskutierte Vorteile    ersten vHV-Jahres bleibt abzuwarten, ob    oder virtuell teilzunehmen.

                                                                                                                      Anzeige

41                   virtuelle Haupt- und
                     Mitgliederversammlungen

  160
Wir sind Ihr Location- und Streaming-Partner
in München und Bayern
                                                                       virtuelle Produktionen
                                                                       im Jahr 2020

Virtuelle Hauptversammlung – Mitgliederversammlung – Betriebsversammlung
im hauseigenen hbw ConferenceCenter oder bei Ihnen vor Ort.
                                                                                                                      hbw ConferenceCenter
                                                                                                                      Max-Joseph-Straße 5
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hbw.de                                                                                                                facebook.com/hbw.de
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TITELTHEMA

             Interview mit Nicola Bader, BADER & HUBL

             Virtuell ist teuer –
             zumindest für die Kleinen
                                     NICOLA BADER                                                        Auch die Zweitagesfrist zur Einreichung von
                                                                                                         Aktionärsfragen wurde nicht immer gleich
                                     Geschäftsführerin,                                                  berechnet, ich habe völlig unterschiedliche
                                     BADER & HUBL GmbH
                                                                                                         Varianten gesehen: 48 Stunden vom Beginn
                                     nicola.bader@baderhubl.de                                           der HV, zwei volle Tage vor dem Tag der HV
                                                                                                         oder auch nur einen Tag vorher.

                                                                                                         Ist das denn im Sinne des Erfinders,
                                                                                                         dass jeder sein eigenes Süppchen kocht?

                                                                                                         Das Gesetz wurde nicht über Monate vor-
             Deutschland und ganz Europa sind zurück im Lockdown.                                        bereitet und durch verschiedene Gremien
                                                                                                         gereicht, es war mit heißer Nadel gestrickt
             Die Corona-Infektionszahlen haben den Regierungen keine                                     – und das war angesichts der Situation
             Wahl gelassen. Auch das COVID-19-Gesetz, das virtuelle                                      auch nötig. Letztendlich hat es gut funkti-
                                                                                                         oniert. Natürlich hat der Gesetzgeber den
             Hauptversammlungen ermöglicht, wurde per Verordnung                                         Emittenten auch relativ viel Sicherheit
             bis Ende 2021 verlängert. Damit steht fest: Es gibt auch im                                 gegeben, indem Anfechtungen weitestge-
                                                                                                         hend ausgeschlossen wurden.
             nächsten Jahr kein „back to normal“ für die Emittenten und
             diejenigen, die deren Hauptversammlungen organisieren.                                      Sie sehen darin keine zu krasse
                                                                                                         Einschränkung der Aktionärsrechte?
             Zu Letzteren gehört Nicola Bader.
                                                                                                         Die Aktionärsrechte wurden ohne Frage
             HV Magazin: Frau Bader, wie lief die vergan-   mungsbedarf. Wir mussten uns den Wort-       beschnitten – aber Rechte werden aktuell
             gene Hauptversammlungssaison für Sie?          laut des Gesetzes ansehen und vor allem      auch in ganz anderen Bereichen deutlich
                                                            evaluieren, wie dieser zu interpretieren     beschnitten. Und bei dem Gesetz handelt
             Bader: Wir haben die Saison als sehr gut       ist.                                         es sich auch nicht um eine Dauerlösung.
             empfunden. Sie verlief reibungslos – das                                                    In Anbetracht der Umstände wurde nach
             kann ich nicht anders sagen.                   Wo gab es beispielsweise                     meiner Meinung eine gute temporäre
                                                            Interpretationsspielraum?                    Lösung gefunden.
             Das COVID-19-Gesetz und damit die
             Umstellung zur virtuellen Hauptver-            Nehmen Sie das Thema Aufsichtsratsein-       Wie bewerten Sie die bereits erwähnte
             sammlung (HV) hat Ihnen nicht einmal           bindung. Es war anfangs absolut nicht        Regelung zur Fragestellung? Fragen
             anfangs schlaflose Nächte bereitet?            klar, wie die Mitglieder des Aufsichtsrats   müssen vorab eingereicht werden, der
                                                            eingebunden werden sollten, alle vor Ort     Vorstand ist nicht gezwungen, alle
             Das nicht, aber natürlich war es arbeitsin-    oder doch nur im Livestream. Einige ha-      Fragen zu beantworten.
             tensiv. Ende März kam das Gesetz, Mitte        ben sich dann entschieden, den Auf-
             Mai hatten wir die erste HV. Zu Beginn haben   sichtsrat live aus dem Homeoffice einzu-     Das Gesetz sieht vor, dass der Vorstand
             wir viele Stunden im Gespräch gemeinsam        blenden – den meisten hat es gereicht,       Fragen nicht etwa nach „freiem“ Ermessen
             mit Kunden und Juristen verbracht, es gab      die Mitglieder per Bild und Ton dabei zu     beantworten oder eben auch nicht beantwor-
             unheimlich viel Beratungs- und Abstim-         haben.                                       ten kann, sondern nach „pflichtgemäßem“.

             HV MAGAZIN 04/2020
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                                                                                                                                                TITELTHEMA
Das haben die Vorstände ernst genom-          Browser, Datenschutz. Viele Emittenten         virtuelle HV ein großer Kostenpunkt. Es
men. Sie waren sehr bemüht, alle Fragen       haben im Vorfeld der Saison befürchtet,        war sicher ein teures Jahr für die Kleinen.
zu beantworten, um zu demonstrieren,          kritische Aktionäre könnten versuchen,
dass man die Rechte der Aktionäre             mit vielen Anfragen die Server zu blockieren   Wenn der Gesetzgeber langfristig
durchaus wahren möchte. Lediglich einige      – das erwies sich als unbegründet. Den-        die virtuelle HV als Alternative
Gesellschaften haben Fragen zusammen-         noch hatten vereinzelt gerade ältere Damen     ermöglichen will, wo muss
gefasst, die das gleiche Thema adressiert     und Herren Schwierigkeiten mit ihrem           gegenüber dem jetzigen Gesetz
haben. Das halte ich für legitim.             Computer.                                      nachgebessert werden?

Wie haben Sie die Praxis erlebt – welche      Glauben Sie, die virtuelle HV ist gekommen,    Aktionärsrechte müssen gestärkt werden,
Herausforderungen der Präsenz-HV              um zu bleiben?                                 die Aktionäre müssen sich informieren
fielen weg, welche neuen Themen                                                              können und haben ein Recht auf Auskunft.
kamen dazu?                                   Die Präsenz-HV wird nach der Akutphase         Auf der anderen Seite muss der Gesetzgeber
                                              von Corona weiterhin die Basis bleiben.        auch dem Missbrauch dieser Rechte vor-
Bei einer Präsenz-HV spitzt sich alles auf    Der Gesetzgeber wird sich nicht vorschnell     beugen. Gesellschaften müssen die
den Tag der Hauptversammlung zu. Vor          auf eine virtuelle Hauptversammlung fest-      rechtliche Sicherheit bekommen, dass
Ort muss es passen, die Technik muss          legen, und schon vor der Pandemie war es       sie nicht mit Hunderten Fragen konfrontiert
funktionieren, die Teilnehmer müssen bei      schließlich erlaubt, hybride Versammlungen     werden, die innerhalb des Zeitrahmens
Betreten und Verlassen der Präsenzzone        abzuhalten. Die Gesellschaften nehmen das      nicht mehr abzuarbeiten sind.
korrekt registriert werden, damit alles       nur nicht an. Dafür gibt es Gründe – während
glatt läuft bei Abstimmungen. Dazu kom-       DAX-Konzerne mit hybriden Formaten eher        Was wünschen Sie sich persönlich –
men Kleinigkeiten: Das Catering muss          Kosten sparen, haben kleinere Gesellschaf-     organisieren Sie lieber
stimmen und rechtzeitig da sein, die          ten einen erheblichen finanziellen Mehrauf-    virtuelle HVs oder doch
Räumlichkeiten müssen groß genug sein         wand. Für die Emittenten, die nur wenige       Präsenzveranstaltungen?
und entsprechend ausgeschildert. Die          Aktionäre vor Ort haben und vielleicht noch
organisatorischen Themen stehen hier          per Akklamation abstimmen lassen, ist die      Bader: Beide Varianten haben etwas für
klar im Vordergrund.                                                                         sich. Ich habe die virtuelle HV schätzen gelernt
                                                                                             und hatte diese Saison viel Freude an den
Dazu kommt, dass man auf einer Präsenz-
HV auf die Herrschaften achten muss, die      „Die Präsenz-HV                                neuen Herausforderungen, Möglichkeiten
                                                                                             und Aufgaben. Bei einer Präsenz-HV freue
mit dem Ziel auftreten, die Veranstaltung
ins Schwimmen zu bringen. Viele unange-       wird nach der                                  ich mich dafür umso mehr auf den Kontakt
                                                                                             mit den Menschen. Von diesem Gefühl haben
nehme Entscheidungen, die es vor allem                                                       uns auch viele Vorstände berichtet: Die Inter-
bei schwierigen HVs zu treffen gilt, fallen
bei einer virtuellen HV weg: Wann schließt
                                              Akutphase                                      aktion fehlt ihnen, nur vor einer Kamera zu
                                                                                             stehen ist nicht erfüllend. Es hat schon
man die Rednerliste oder hört auf, Fragen
zu beantworten?
                                              von Corona                                     seinen Charme, wenn man mit einem ganzen
                                                                                             Team vor Ort ist und am Ende des Tages sa-

Bei der virtuellen Hauptversammlung gibt
                                              weiterhin die                                  gen kann: Wir haben das gut abgewickelt.

es das nicht – dafür hat man dann rund
ums Thema Internet Herausforderungen
                                              Basis bleiben.“                                Frau Bader, vielen Dank für das Interview.

wie Upload-Geschwindigkeit, Streaming,                                                       Das Interview führte Isabella-Alessa Bauer.

                                                                                                                       HV MAGAZIN 04/2020
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PRAXIS

         Anmeldeprozess nach ARUG II für Inhaberaktien

         Anmelden – aber richtig
                                 MARIA SIEGHART                                                        Aufgabe der Anmeldung bleibt wie bisher
                                                                                                       beim Intermediär. Nicht auszuschließen
                                 Senior Beraterin,                                                     ist allerdings, dass es zukünftig zu Mehr-
                                 Link Market Services GmbH                                             fachanmeldungen kommt, weil sich sowohl
                                 maria.sieghart@linkmarketservcies.de                                  der Aktionär direkt anmeldet als auch der
                                                                                                       Intermediär der Anmeldestelle die Infor-
                                                                                                       mationen zukommen lässt.

                                                                                                       Neue Definitionen
                                                                                                       Zum anderen ist der Inhalt des Nachwei-
         Alles neu macht ARUG II – so auch das Anmeldeprozedere                                        ses des Anteilsbesitzes neu durch die
                                                                                                       Vorgaben in Tabelle vier der EU-DVO gere-
         für Inhaberaktien. Seit dem 3. September 2020 sind die                                        gelt. Intermediäre und (spannend) Emit-
         Voraussetzungen für den Nachweis des Anteilsbesitzes im                                       tenten müssen gewisse Angaben machen.
                                                                                                       So z.B. unter A.1: „Eindeutige Kennung
         § 123 Abs. 4 AktG und ergänzend neu in § 67c AktG geregelt.                                   der Bestätigung“ (vom Letztintermediär
         In § 123 Abs. 4 AktG ist bekanntermaßen festgelegt, dass                                      zu vergeben, zwölf alphanumerische Zei-
                                                                                                       chen) und A.3: „Eindeutige Kennung der
         Aktionäre einen Nachweis ihres Anteilsbesitzes benötigen,                                     Veranstaltung“ (vom Emittenten oder von
         um ihre Rechte auf der Hauptversammlung ausüben zu                                            diesem benannten Dritten zu vergeben,
                                                                                                       vier alphanumerische Zeichen). Um die
         können. Dieser Nachweis des Anteilsbesitzes, und das ist                                      Tabelle vier vollständig auszufüllen, ist
         neu, muss sich in Form und Inhalt nach den Bestimmungen                                       der Letztintermediär also auf Input vom
                                                                                                       Emittenten angewiesen. Diese Informa-
         des § 67c Abs. 3 AktG richten. Hier wiederum wird abermals                                    tion jedoch taucht in Tabelle vier zum
         weiter verwiesen – und zwar auf Art. 5 der Durchführungs-                                     ersten Mal auf. Woher also bekommt der
                                                                                                       Intermediär diese Information? Bei der
         verordnung (EU) 2018/1212. Ab hier wird es konkret – und                                      Einberufung muss der Emittent auch eine
         spannend.                                                                                     eindeutige Kennung der Veranstaltung
                                                                                                       angeben, diese jedoch hat keine Beschrän-
                                                                                                       kung auf vier alphanumerische Zei-
         Neue Prozesse                                  oder auch an den Emittenten bzw. die           chen; sie kann es somit nicht sein. In der
                                                        Anmeldestelle geschickt werden. Grund-         Praxis wird sich derzeit damit beholfen,
         Zum einen ist durch die Regelung in § 67c      sätzlich stützt der europäische Gesetzge-      die Kennung von Feld C.3. aus Tabelle drei
         Abs. 3 AktG „... bestätigt der letzte Inter-   ber das Leitbild der standardisierten Infor-   heranzuziehen (Art der Hauptversamm-
         mediär auf Ersuchen dem Aktionär ...“ dem      mation entlang der Verwahrkette. Entwi-        lung).
         Aktionär eine gewisse Holschuld angedie-       ckelt wurde für die Information hier der
         hen und im Aktiengesetz verankert wor-         SWIFT-Standard ISO 20022. Da der Aktionär      Überhaupt stellt sich die Frage der Ein-
         den. Auf Verlangen des Aktionärs erstellt      kaum über einen SWIFT-Anschluss verfü-         deutigkeit. Wenn jeder Emittent oder
         der Intermediär also den Nachweis des          gen dürfte, müsste der Letztintermediär        Dienstleister eigene Logiken zu eindeutigen
         Anteilsbesitzes (übrigens weiterhin bezo-      die Information so umwandeln, dass der         Nummern erdenkt, besteht die Gefahr,
         gen auf den Beginn des 21. Tages vor der       Aktionär diese auch verarbeiten kann,          dass die Nummern doch nicht so eindeutig
         Hauptversammlung). Dieser kann dann            etwa in Form einer PDF-Datei. Hier kommt       sind. Wünschenswert wäre hier eine (euro-
         entweder vom Intermediär an den Aktionär       es also entweder zum Formbruch oder die        paweit) einheitliche Logik und Vorgabe.

         HV MAGAZIN 04/2020
21

                                                                                                                                             PRAXIS
Ein weiteres Problem beim Ausfüllen der
Tabelle vier ist die Diskrepanz zwischen
Aktiengesetz und EU-DVO hinsichtlich der       „Es ist ein Nachweis des
Definition des Record Date. Das Aktienge-
setz stellt in § 123 Abs. 4 Satz 2 ganz klar   Anteilsbesitzes in Textform durch
auf den Beginn des 21. Tages vor der Ver-
sammlung ab: „Der Nachweis des Anteils-
besitzes nach § 67c Absatz 3 hat sich bei
                                               den Letztintermediär gemäß
börsennotierten Gesellschaften auf den Be-
ginn des 21. Tages vor der Versammlung zu
                                               § 67c Abs. 3 AktG erforderlich.“
beziehen ...“

Die EU-DVO definiert den Nachweis-             (A.1.) sowie der „Eindeutigen Kennung          „Es ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes
stichtag hingegen wie folgt als: 7.            der Veranstaltung“ (A.3.). Letzteres wie-      in Textform durch den Letztintermediär
‚Nachweisstichtag‘ [bezeichnet] den            derholt sich aus Tabelle vier. Das Feld A.1    gemäß § 67c Abs. 3 AktG erforderlich.“
vom Emittenten festgelegten Tag, an            hingegen ist als vollkommen eigenständige
dem die mit den Aktien verbundenen             Nummer zu sehen. Jede einzelne Aktion          Die Intermediäre sind schlichtweg nicht
Rechte, einschließlich des Rechts auf          bekommt eine eigene Nummer. Nachweis           dazu in der Lage, die Anmeldung gemäß
Teilnahme an und Ausübung des                  des Anteilsbesitzes und Anmeldung werden       § 67 c Abs. 3 AktG zu erbringen. Demzu-
Stimmrechts in einer Hauptversamm-             als zwei verschiedene Aktionen gesehen.        folge wären alle Anmeldungen ungültig, die
lung, sowie die Identität des Aktionärs                                                       im bisherigen Format eingehen und nicht die
auf der Grundlage der in den Büchern           Neue (alte) Praxis                             erforderlichen Angaben nach Tabelle vier und
des Zentralverwahrers auf Emittenten-                                                         fünf enthalten. Das Problem haben auch
seite oder eines anderen ersten Inter-         In der Praxis laufen die Anmeldungen zu        Intermediäre erkannt; sie stellen langsam
mediärs bei Geschäftsschluss buch-             Hauptversammlungen derzeit genauso weiter      ihre Prozesse um. Jedoch sind alle Betei-
mäßig abgewickelten Positionen fest-           wie bis zum 2. September 2020. Lediglich       ligten hier noch weit von der gewünschten
gestellt werden;“                              eine Bank liefert zusätzlich zum DAMBA-        Standardisierung und Automatisierung
                                               Format auch noch die Informationen gemäß       entfernt. Vielmehr sieht die Lösung so aus,
Die DVO stellt also auf den 22. Tag Close of   Tabelle vier und fünf mit. Darüber hinaus      dass zukünftig eingangs erwähnte PDF-
Business (CoB) ab. Nennt man aber den          ist es mit erheblichen Hürden (und Wider-      Nachweise erzeugt und an die Anmelde-
22. Tag vor der Hauptversammlung, wider-       ständen) verbunden, die Nachweise in           stellen gesandt werden – was einen er-
spricht das ganz klar den Teilnahmebe-         ARUG-II-konformer Form zu bekommen.            heblichen Mehraufwand bedeutet.
dingungen, die mit der Tagesordnung im
Bundesanzeiger veröffentlicht sind; der        Glücklich sind diejenigen Gesellschaften,      Fazit
Nachweis des Anteilsbesitzes wäre somit        die ihre Satzung noch nicht oder zumin-
gemäß Aktiengesetz nicht korrekt.              dest sehr offen an die Regelungen des          Für Emittenten gilt es, weit im Voraus der
                                               ARUG II angepasst haben. Hier können die       Anmeldefrist die Satzung zu prüfen und
Zusätzlich zum Nachweis des Anteilsbe-         derzeit übermittelten DAMBA-Anmeldun-          mit den Intermediären in Kontakt zu treten,
sitzes bedarf es für die Teilnahme an der      gen und -Bestätigungen nach unserer            um korrekte Anmeldungen sicher zu stellen.
Hauptversammlung – je nach Satzungs-           Auffassung akzeptiert werden.                  Schlimmstenfalls droht bei fehlerhaften
regelung – noch einer Anmeldung. Der                                                          Anmeldungen und Besitznachweisen die
Inhalt der Anmeldung ist in Tabelle fünf       Problematisch sind jedoch die Anmeldepro-      Nichtakzeptanz der angemeldeten Stim-
der EU-DVO 2018/1212 geregelt. Hier gibt       zesse für Gesellschaften, die beispielsweise   men. Dies sollte im Interesse der Emit-
es abermals die Anforderung nach einer         solche Formulierungen in der Satzung ste-      tenten und Aktionäre in jedem Fall ver-
„Eindeutigen Kennung der Anmeldung“            hen haben:                                     mieden werden.

                                                                                                                      HV MAGAZIN 04/2020
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