VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - VERBANDSGEMEINDE ULMEN
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Vulkan Echo Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der VErbandsgEmEindE Ulmen Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l Jahrgang 50 Samstag, den 5. September 2020 Ausgabe 36/2020 www.ulmen.de
Ulmen -2- Ausgabe 36/2020 not- & bereitschaftsdienste ■■ Polizei bereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Notruf:����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������110 Polizeiinspektion Cochem:������������������������������ Tel.: 02671-9840, Fax 984100 Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird Polizeiinspektion Zell:�������������������������������������Tel.: 06542-98670, Fax 986750 sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Kriminalpolizeiinspektion Mayen:�����������������������������������������Tel.: 02651-8010 Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon Notfallnummer zur Kartensperrung:������������������������������������������������������116116 jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfs- fall immer zuverlässig zur Hand hat. ■■ Feuer und Rettungsdienst Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. Notruf ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������112 Notdienst ist Sonderdienst! Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Not- ■■ Ärztlicher Notdienst dienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen Ärztliche Bereitschaftspraxen werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rhein- ��������������������������������������������������������� Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/kostenlos) land-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienst- - Marienkrankenhaus Cochem, Avallonstraße 32, 56812 Cochem plan verfügbar. Im Raum Lutzerath - Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutze- rath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler ■■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am - Krankenhaus Maria Hilf Daun, Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefon- Im Raum Daun-Kelberg-Ulmen-Manderscheid - Versorgung der Orte: nummer erfragt werden: ���������������������������������������������������� Tel.: 0651-2082244 Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz, Auderath Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen: Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:�����������������Tel.: 0261-19222 Montag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Da nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, bitten wir vorab Dienstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag um telefonische Voranmeldung, damit für Sie unnötige Wartezei- Mittwoch: 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr ten vermieden werden können. Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ■■ Störungen bzgl. Kabel - TV Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk- für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH ����������������������������Tel. 0261-20 16 22 22 tag, 07:00 Uhr für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Niederlassung Trier ��������������������������������������������������������������������Tel. 0651-1457-0 Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk- ■■ Entstördienst bei Notfällen tag, 07:00 Uhr Um telefonische Anmeldung wird gebeten. und technischen Störungen Erdgasversorgung ■■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: Unternehmen der evm-Gruppe ����������������������������������������� Tel. 0261-2999-55 0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen) Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: ■■ Notrufnummer bei Stromstörungen Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig ������������������0800-4112244 Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfol- ■■ Schiedsperson genden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen. Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385 Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kli- ding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollme- ■■ Notdienst der Apotheken im Land rath) Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gül- Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448 tige Rufnummern eingerichtet aus dem deutschen Festnetz Hinweis: 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen (zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und gegenseitig. aus dem Mobilfunknetz 0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig) Das Verfahren ist denkbar einfach: ■■ Kreiswasserwerk Cochem-Zell Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die -Wasserversorgung- Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienst- Bereitschaftsdienst Handy-Nr.:��������������������������������������������������� 0171 9744942
Ulmen -3- Ausgabe 36/2020 Verbandsgemeinde Ulmen Amtliche Bekanntmachungen Informationen zum Thema „Coronakrise“ Alle wichtigen Informationen zum Thema „Coronakrise“ erhalten Sie tagesaktuell auf unserer Internetseite: www.ulmen.de Mit freundlichen Grüßen Alfred Steimers, Bürgermeister Information für Besucher des Rathauses Unser Haus ist für den Publikumsverkehr weiterhin nur eingeschränkt geöffnet. Für Ihre Anliegen stehen wir Ihnen zu jeder Zeit telefonisch zur Verfügung. Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, vereinbaren Sie im Vorfeld bitte telefonisch mit dem zuständigen Mitarbeiter in einen entsprechenden Termin. Wir bitten zu beachten, dass eine Vorsprache ausschließlich mit einer Terminvereinbarung erfolgen kann. Termine für das Bürgerbüro können ab dem 07.09.2020 auch online über unsere Homepage www.ulmen.de gebucht werden. Wir bitten, dass die Besucher der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ihre Termine mit einer entsprechenden Schutzmaske wahrnehmen. Das Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ist in Bezug auf Terminvereinbarungen unter der Telefonnummer 02676/409- 0 zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar: montags – donnerstags 08.00 Uhr - 12.30 Uhr 14.00 Uhr – 16.00 Uhr freitags 08.00 Uhr – 13.00 Uhr Wir bitten unsere Kunden, diese Informationen zum Schutze aller Mitmenschen zu beachten, denn nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass diese schwierigen Zeiten schneller vorüber gehen. Der nächste Dienstleistungssamstag des Bürgerbüros und Standesamtes findet am 10. Oktober 2020 statt, und zwar von 10.00 bis 12.00 Uhr. Auch hier bitten wir sie vorher einen Termin zu vereinbaren. Inserieren Sie kostenlos im Immobilien- Reisepässe können abgeholt werden! portal der Verbandsgemeinde Ulmen Die bis zum 12.08.2020 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. Über ein Link auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ulmen Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubrin- www.ulmen.de oder unter der gen. http://www.kip-rp.de/vg-ulmen gelangen Sie auf das Immo- bilienportal der Verbandsge- Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses meinde Ulmen. Dort haben Sie Ich als Privatperson oder Gewer- ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� betreibender die Möglichkeit, Familienname, Vorname, Geburtsdatum Wohnungen, Häuser, Grundstü- wohnhaft in cke und sonstige Immobilien in der Verbandsgemeinde Ulmen ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� zu suchen, zu inserieren und zu Ort, Straße verwalten. bevollmächtige hiermit Herrn/Frau Bei Rückfragen steht Ihnen Herr ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Heinz Kasper unter der Familienname, Vorname, Geburtsdatum Telefonnummer 02676/409-251 wohnhaft zur Verfügung. ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Auszug aus der Niederschrift Ort, Straße über die gemeinsame öffentliche/nicht öffentliche ausgewiesen durch Sitzung des Schulträgerausschusses mit dem Ausschuss ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die meinen Reisepass in Empfang zu nehmen. Verbandsgemeindeentwicklung ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Sitzungsdatum: Donnerstag, den 27.08.2020 Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift Beginn: 16:05 Uhr Ende: 17:30 Uhr Hinweis zur Abholung der Personalausweise Ort: Grundschule Lutzerath -Mensa-, Schulstraße 2, 56826 Lutzerath Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst Anwesend waren: nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei Vorsitzender übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung Herr Bürgermeister Alfred Steimers kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. 1. Beigeordnete(r) Sollte dies nicht möglich sein, setzen sie sich bitte mit uns in Ver- Herr Karl-Josef Fischer bindung (Tel. 02676/409-0) Beigeordnete(r) Herr Heinz-Werner Hendges
Ulmen -4- Ausgabe 36/2020 Mitglieder des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Naturschutz gemeinde Ulmen per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer und die Verbandsgemeindeentwicklung: Pflichten zu verpflichten. Die Verpflichtung erübrigt sich für diejenigen Herr Peter Arnoldi Ausschussmitglieder, die zugleich Mitglied des Verbandsgemeindera- Frau Marita Benz tes sind und bereits in dieser Funktion verpflichtet wurden. Herr Michael Fischer Die Pflichten der Ausschussmitglieder ergeben sich insbesondere aus den Herr Albert Klein §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. § 46 Abs. 5 i.V.m. VV Nr. 2 zu § 30 GemO). Herr Klaus Kutscheid Vor der Verpflichtung sind die Ausschussmitglieder auf folgende Herr Ulrich Laux gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen: Herr Werner Traßer Die Ausschussmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Herr Arno Zillgen Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder Mitglieder des Schulträgerausschusses: deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemein- Herr Manfred Dietzen derat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch Frau Rebekka Haferkamp, Rektorin Burg-Grundschule Ulmenab TOP 4 dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht Herr Walter Hammes gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung Frau Sandra Hendges-Steffens nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Herr Thorsten Lescher Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzel- Frau Cynthia Mohr ner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Frau Tatjana Oswald Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben Herr Alfred Pantenburg unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO). Herr Dominik Philippsen, Rektor RS+ Vulkaneifel Die Ausschussmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegen- Herr Thomas Schmittgen, Rektor Grundschule Lutzerath über der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter Herr Alexander Schüller, Schulelternsprecher RS+ Vulkaneifel gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzli- Herr Frank Steimers cher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO). Herr Günter Welter Verletzt ein Ausschussmitglied die oben angegebenen Pflichten, so Protokollführerin kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ Frau Gabi Zimmer 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO). von der Verwaltung Kenntnisnahme: Herr Michael Schneider Folgende Personen, die noch nicht verpflichtet wurden, sind in den Herr Michael Schneiders Schulträgerausschuss und den Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Gäste Naturschutz und die Verbandsgemeindeentwicklung gewählt worden Herr Manfred Diewald, Hausmeister und wurden in der Sitzung durch Bürgermeister Alfred Steimers per Herr Stefan Bauer, IBS-Ingenieure Alflen Handschlag verpflichtet: Abwesend waren: Mitglieder Schulträgerausschuss: Es fehlten entschuldigt • Tatjana Oswald Mitglieder Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Herr Thomas Kerpen Beigeordneter Verbandsgemeindeentwicklung: Herr Helmut Frieden Stellv. Schulelternsprecher Grund- • Michael Fischer schule Lutzerath • Peter Arnoldi Herr Sebastian Hammes Stellv. Mitglied für Edeltrud Schuhma- • Albert Klein cher im Schulträgerausschuss Die nicht anwesenden Mitglieder werden in der nächsten Sitzung ver- Herr Michael Kerpen Stellv. Mitglied für Uwe Schaaf im pflichtet. Ausschuss für Umwelt-, Klima- und TOP 2: Sanierung der Sporthalle an der Realschule plus in Ulmen Naturschutz und die Verbandsgemein- Sachverhalt: deentwicklung Die Sporthalle an der Realschule plus in Ulmen weist in allen Berei- Herr Stephan Keßeler Stellv. Mitglied für Jennifer Bober im chen schwerwiegende Mängel auf, die nur in einer Komplettsanierung Schulträgerausschuss behoben werden können. Die Kosten hierfür belaufen sich lt. Kosten- Herr Sven Mentel Schulelternsprecher Grundschule Lut- schätzung auf 3.103.000,00 € zerath Die Beteiligung der Verbandsgemeinde beträgt, entsprechend der Herr Rudolf Schneiders Stellv. Mitglied für Berthold Schäfer im Nutzung der Halle durch die Burg-Grundschule Ulmen, 15 % der nicht im Ausschuss für Umwelt-, Klima- und durch Zuschüsse gedeckten Kosten. Gegenüber dem ursprünglich Naturschutz und die Verbandsgemein- durch die Kreisverwaltung vorgelegten deentwicklung Finanzierungsplan verringert sich die Landeszuwendung um rd. Herr Uwe Schaaf Mitglied im Ausschuss für Umwelt-, 240.000,00 €. Klima- und Naturschutz und die Ver- Entsprechend erhöht sich die Kostenbeteiligung der Verbandsge- bandsgemeindeentwicklung meinde Ulmen von rd. 275.500,00 € auf 311.400,00 €. Herr Berthold Schäfer Mitglied im Ausschuss für Umwelt-, Haushaltsrechtliche Beurteilung: Klima- und Naturschutz und die Ver- Der Kostenanteil von rd. 311.400,00 € ist je zur Hälfte in den Haushalts- bandsgemeindeentwicklung jahren 2021 und 2022 im Haushaltsplan zu veranschlagen. Frau Jennifer Bober Mitglied im Schulträgerausschuss Beschluss: Frau Edeltrud Schuhmacher Mitglied im Schulträgerausschuss Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der Kostenbetei- ligung in Höhe von 15 % = rd. 311.400,00 € zuzustimmen. Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Abstimmungsergebnis: Tagesordnung: Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbands- Öffentlicher Teil gemeindeentwicklung 1. Verpflichtung von Ausschussmitgliedern Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 2. Sanierung der Sporthalle an der Realschule plus in Ulmen Schulträgerausschuss VG Ulmen 3. DigitalPakt Schule 2019-2024 Ja 13 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 4. Einrichtung eines Betreuungsangebotes an der Burg-Grundschule TOP 3: DigitalPakt Schule 2019-2024 Ulmen - Festlegung Kostenbeteiligung der Eltern Sachverhalt: 5. Projekt „schulbasierte Ergotherapie“ an der Burg-Grundschule Ulmen Die Verbandsgemeinde Ulmen erhält als Schulträger der Grundschule Lutzerath und der Burg-Grundschule Ulmen Mittel aus dem Digital-Pakt 6. Information über den Sachstand Sanierung Schule Lutzerath Schule 2019 bis 2024. Das Schulträgerbudget beträgt rd. 163.700,00 €. Die 7. Mitteilungen Mittel sind in erster Linie zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Nicht öffentlicher Teil den Schulgebäuden zu verwenden. Hierzu wurde mit verschiedenen Fir- 8. Mitteilungen men Kontakt aufgenommen. Es liegen Angebote vor, die aufgrund unter- Öffentlicher Teil schiedlicher Vorgehensweisen nicht vergleichbar sind. TOP 1: Verpflichtung von Ausschussmitgliedern - Fa. The Cloud-Networks Germany GmbH – Ausbau des WLAN-Netzes Sachverhalt: über Access-Points in jedem Klassenraum. Gem. § 46 Abs. 5 i.V.m. § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) und VV - Fa. martin-networks GmbH, Gillenfeld – Ausbau des WLAN-Netzes Nr. 5 zu § 46 GemO sind die Ausschussmitglieder vor ihrem Amtsantritt über Access-Points in den Fluren, wodurch mit einem Anschluss 2-3 in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Verbands- Klassenräume versorgt werden können.
Ulmen -5- Ausgabe 36/2020 Dies hat den Vorteil, dass der Aufwand für die Verkabelung, auch mit Die schulbasierte Ergotherapie wird über den Förderverein der Schule Blick auf brandschutzrechtliche Auflagen wesentlich geringer und abgewickelt und soll zunächst als Projekt im Schuljahr 2020/21 durch- somit kostengünstiger ist. Weiterhin fallen aufgrund der geringeren geführt werden. Der Förderverein hat mit Schreiben vom 13.03.2020 Anzahl an Access-Points geringere Wartungskosten an. um Gewährung eines Zuschussbetrages von 10.000,00 € zur Finanzie- Seitens der Verwaltung wird das Konzept der Fa. martin-networks favo- rung des Projektes gebeten. risiert, so dass auf dieser Basis ein Leistungsverzeichnis erstellt und die Der Zuschuss soll in 2 Raten a‘ 5.000,00 € (pro Schulhalbjahr) ausge- Ausschreibung erfolgen soll. zahlt werden. Nach Ausbau der Infrastruktur sollen verbleibende Fördermittel für die Eine Ausfertigung des Konzeptes ist als Anlage beigefügt. Anschaffung von Server und mobilen Endgeräten verwandt werden. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Seitens des Bundes werden zusätzlich 500 Mio. Euro an Mitteln im Rah- Der Zuschussbetrag in Höhe von 5.000,00 € für das 1. Schulhalbjahr men eines Sofortausstattungsprogramms zur Verfügung gestellt. Die 2020/2021 ist außerplanmäßig zu leisten. Mittel sind für die Anschaffung von schulgebundenen mobilen End- Als Einnahmen stehen rd. 1.000,00 € aus dem Unterstützungsfond des geräten vorgesehen, die Schülern/Schülerinnen zur Verfügung gestellt Landes zur Wahrnehmung von inklusiv-sozialintegrativen Aufgaben im werden sollen, sofern in der Zeit der Corona-Pandemie nur einge- Schulbereich und 500,00 € aus der Spendenaktion EVM-Ehrensache zur schränkter Schulbetrieb stattfinden kann und den Schülern/Schülerin- Verfügung. Es verbleiben in diesem Haushaltsjahr ungedeckte Kosten nen digitalen Unterricht zu Hause ermöglicht. Das Schulträgerbudget von 3.500,00 €, die durch Einsparungen bei anderen Haushaltspositio- der Verbandsgemeinde Ulmen beträgt 19.062,13 €. Mit den Schullei- nen kompensiert werden sollen. Der Zuschuss für das 2. Schulhalbjahr tern wurde besprochen, dass aus dem Rahmenvertrag des Landes Tab- müsste im Haushalt 2021 vorgesehen werden. lets und Tablet-Koffer für die Schulen angeschafft werden sollen. Beschluss: Beide Grundschulen haben sich erfolgreich für die Teilnahme an dem Der Ausschuss befürwortet das Projekt einer schulbasierten Ergotherapie Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“ beworben und und die damit verbundene Zuschussgewährung an den Förderverein. erhalten Tablets und Zubehör im Wert von 7.500,00 €. Abstimmungsergebnis: Beschluss: Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbands- Der Ausschuss spricht sich für das Konzept der Fa. martin networks gemeindeentwicklung GmbH, Gillenfeld zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Schulen aus und befürwortet eine Ausschreibung anhand dieses Kon- Schulträgerausschuss VG Ulmen zeptes. Ja 14 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Ebenfalls befürwortet wird die Anschaffung von Tablets und Zubehör TOP 6: Information über den Sachstand Sanierung Schule Lutzerath aus dem Rahmenvertrag des Landes aus den Mitteln des Sofortausstat- Sachverhalt: tungsprogramms. Herr Bauer vom Ingenieurbüro IBS-Ingenieure GbR aus Alflen wird an Abstimmungsergebnis: der Sitzung teilnehmen und über den derzeitigen Sachstand bezüglich Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbands- des Baufortschrittes informieren. gemeindeentwicklung Haushaltsrechtliche Beurteilung: Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Im Haushalt 2020 sind bei der Buchungsstelle 21101-096000-102-2 Schulträgerausschuss VG Ulmen Mittel eingestellt. Ja 13 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Kenntnisnahme: TOP 4: Einrichtung eines Betreuungsangebotes an der Burg- Der Schulträgerausschuss und der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Grundschule Ulmen - Festlegung Kostenbeteiligung Naturschutz und die Verbandsgemeindeentwicklung nehmen die Aus- Sachverhalt: führung zur Kenntnis. An der Burg-Grundschule Ulmen wird zurzeit als Ergänzung zur Ganz- TOP 7: Mitteilungen tagsschule eine Betreuung am Freitagmittag von 12.00 Uhr bis 14.00 Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben. Uhr angeboten. Nicht öffentlicher Teil Es sind einige Eltern an die Schule mit dem Wunsch herangetreten, das TOP 8: Mitteilungen eine Betreuung von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr auch von Montag – Don- Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben. nerstag angeboten werden sollte. Das Angebot der Ganztagsschule bis 16.00 Uhr sei für Kinder im Grundschulalter zu lange. Seitens der Schule wurde eine Bedarfsabfrage durchgeführt. Hier wurde für 20 Kinder die Erweiterung des Betreuungsangebotes gewünscht. Tatsächlich angemeldet wurden jetzt 16 Kinder. Bei einer Erweiterung des Betreuungsangebotes fallen rd. 6.000,00 € zusätzliche Personalkosten an. Die Landesförderung beträgt 1.790,00 €. Zu den nicht gedeckten Kosten soll von den Eltern ein Eigenanteil erhoben, auch mit Blick auf den Erhalt der Ganztagsschule (mindestens 36 Teilnehmer/innen). Das Betreuungsangebot am Freitagmittag soll weiterhin für die Eltern kostenfrei bleiben. Es wird vorgeschlagen einen Eigenanteil von 20,00 €/Monat von den Eltern zu erheben. Ein Schuljahr hat im Durchschnitt 40 Schulwochen = 10 Monate. Die Einnahmen aus dem Eigenanteil beträgt somit 3.200,00 €. Für die Verbandsgemeinde Ulmen verbleiben Kosten von rd. 1.000,00 €. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Die nicht durch Zuschüsse und den Eigenanteil der Eltern gedeckten Kosten müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Beschluss: WIR SUCHEN Der Ausschuss befürwortet die Erweiterung des Betreuungsangebotes und die Erhebung eines Eigenanteils von pauschal 20,00 €/Monat. DICH! Abstimmungsergebnis: DIE Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbands- V E R B A N D S G E ME I N D E V E R WA L T U N G U L ME N S T E L L T Z U M 0 1 . 0 8 . 2 0 2 1 E I N : gemeindeentwicklung Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Schulträgerausschuss VG Ulmen AUSZUBILDENDE/N FÜR DEN BERUF Ja 14 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 F A C H K R A F T F Ü R A B WA S S E R T E C H N I K TOP 5: Projekt „schulbasierte Ergotherapie“ an der Burg-Grund- schule Ulmen DAUER DER AUSBILDUNG: 3 JAHRE Sachverhalt: Die Burg-Grundschule Ulmen hat gemeinsam mit der Praxis für Ergo- Sende deine Bewerbung bis zum 25.09.2020 therapie und Logopädie Stein aus Kaisersesch ein Konzept zur schul- an erika.kemler@ulmen.de basierten Ergotherapie erarbeitet Ziel des Projektes ist es, Kindern mit Weitere Informationen erhältst du auf www.ulmen.de Konzentrationsschwierigkeiten, Entwicklungsverzögerungen und Ver- oder unter 02676/409-209 haltensauffälligkeiten konkrete Unterstützung zu geben, um ihnen die Integration in das Schulleben zu erleichtern.
Ulmen -6- Ausgabe 36/2020 Ö FF EN T LI CH E BE K AN N T M AC H U N G Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum 54470 Bernkastel-Kues, 27.08.2020 DLR Mosel Görresstraße 10 Abteilung Landentwicklung und Ländliche Telefon: 06531-9560 Bodenordnung Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Telefax: 06531-956103 Winkel Aktenzeichen: 11029-HA11.5. Internet: www.dlr.rlp.de Schlussfeststellung des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens Winkel gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) I. Feststellung des Abschlusses des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens Winkel Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Winkel durch folgende Feststellung ab: 1. Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt. 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. II. Hinweise Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren beendet. Gründe Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor. Die Ausführung des Zusammenlegungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zuständigen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt. Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.
Ulmen -7- Ausgabe 36/2020 Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde am 07.08.2020 ordnungsgemäß abge- schlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Ortsgemeinde insbesondere zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen landespflegerischen Anlagen, sowie der übrigen neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats mit dem 1. Tag der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel, Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), - Obere Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen. Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.dlr.rlp.de unter service/Elektronische Kommunikation ausgeführt sind. Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der ADD sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.add.rlp.de/de/service/Elektronische-Kommunikation/ ausgeführt sind. Im Auftrag gez. Jens Gillmann
Ulmen -8- Ausgabe 36/2020 Online Termin vereinbaren 1. Gehen Sie auf www.ulmen.de/termin oder scannen sie den QR Code. 2. Sie gelangen auf die neue Seite um einen Termin zu vereinbaren. Hier können Sie eine Leistung auswählen, die Sie im Bürgerbüro beantragen. In unserem Beispiel wählen wir „Personalausweis beantragen“. Leistungen des Bürgerbüros 3. Als nächstes wählen Sie einen Tag (freie Tage sind grün gekennzeichnet) und in der linken Spalte die Uhrzeit aus. Datum auswählen Uhrzeit auswählen
Ulmen -9- Ausgabe 36/2020 4. Es öffnet sich ein weiterer Abschnitt, hier tragen Sie bitte Ihre Kontaktinformationen und Ihre E-Mail Adresse ein. Wenn Sie Ihre Daten eingegeben haben, können Sie sich noch eine Erinnerung erstellen, die Sie per Mail erhalten. Um Ihre Eingaben zu bestätigen wählen Sie „Termin buchen“ Dadurch wird Ihr Termin direkt gebucht! Persönliche Daten Datenschutz und Termin Erinnerung Termin bestätigen 5. Sie erhalten eine Bestätigung-Mail. Dort wird Ihnen außerdem mitgeteilt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen und in welcher Höhe eventuelle Gebühren anfallen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ulmen - 10 - Ausgabe 36/2020 Veranstaltungen im GesundLand Vulkaneifel vom 05.09.2020 bis 11.09.2020 SAMSTAG, 05. SEPTEMBER 2020 08.00 Uhr Ulmen, Alter Postplatz: Bauernmarkt mit regionalen Anbietern bis 12.00 Uhr 08.00 Uhr Bad Bertrich, Capio Mosel-Klinik: Venentag, Anmeldung Tel: 02674 1448, weitere Informationen auf www.venenliga.de 10.30 Uhr Bad Bertrich, Treff Tourist Info: Ortsführung „Das historische Bad Bertrich“, ca. 90 Min., Preis: 6 EUR (erm. 5 EUR) Tickets: Tourist Info 10.30 Uhr Gillenfeld, Rezeption Feriendorf Pulvermaar: „Geführte Wanderung „Das Pulvermaar erzählt seine Geschichte“, ca. 2 Std., Preis 8 EUR (erm. 4 EUR), Info: Dr. Frank Fetten, Tel.: 0172 8879345, Mail: info@feriendorf-pulvermaar.de, Teilnehmer: mind. 2 Personen 11.00 Uhr Meiserich, BegegnungsZentrum Trauerpfade: „Bewegte Trauer – Wanderung“, 2 Std, Preis: 25 EUR, Info/Anmeldung: Heike Gabler, Tel.: 02676 3689800, Mail: kontakt@trauerpfade.de 11.00 Uhr Gillenfeld, Vulkanhof Gillenfeld: „Von der Ziege zum Käse“, 1,5 Std., Preise: 14 EUR, Kinder bis 3 Jahre: frei, Kinder 4-14 Jahre: 4 EUR, Anmeldung erforderlich: Tel.: 0175 8300325 / 06573 9148, Mail: hoffuehrungen@vulkanhof.de 13.00 Uhr Himmerod, Am Klosterladen: „NATUR AKTIV ERLEBEN Besinnen, bewegen und begreifen“, ca. 3 Std., Preis: 15 EUR, Mindestteilnehmer: 6, Anmeldung: bis spätestens 1 Tag vor Termin, Tel.: 06597 3633, Mail: finken-christa@t-online.de weiterer Termin: Sonntag (13.00 Uhr) 17.00 Uhr Bad Bertrich, Hotel Alte Mühle „Weinprobe in der Mühlen-Vinothek“, 60 Min, Preis: 15 EUR (Anmeldung erforderlich bis 15.00 Uhr), weitere Termine: täglich außer Mittwoch SONNTAG, 06. SEPTEMBER 2020 09.45 Uhr Manderscheid, Treff Hotel Heidsmühle: „NATUR AKTIV ERLEBEN Wanderung auf dem Achtsamkeits-Pfad Kleine Kyll“, 2,5 Std., Preis: 5 EUR (erm. 4 EUR), Teilnahme NUR MIT ANMELDUNG bis samstags 11.30 Uhr möglich! Maximale Teilnehmeranzahl: 20 Personen, Mail: manderscheid@gesundland-vulkaneifel.de, Tel.: 06572 9989005 10.00 Uhr Lutzerath, Busplatz Kindergarten: „Oldtimertreffen“ 10.30 Uhr Bad Bertrich, Treff und Anmeldung Tourist Info: „NATUR AKTIV ERLEBEN - Gesundheitswanderung um Bad Bertrich“, 3 Std., Preis: 6 EUR (erm. 5 EUR) MONTAG, 07. SEPTEMBER 2020 09.15 Uhr Bad Bertrich, Treff Tourist Info: Qi-Gong in Bad Bertrich, 45 Min, Preis: 5 EUR (erm. 4 EUR), Tickets: Tourist Info 10.00 Uhr Schalkenmehren, Michels Wohlfühlhotel: „NATUR AKTIV ERLEBEN Wandern mit Yoga entspannen“, 3 Std., Preis: 10 EUR, Info/Anmeldung (erforderlich): Deepti Statnik, Tel.: 06592 9280, Mail: info@michels-wohlfuelhotel.de oder deepti_statnik@yahoo.de DIENSTAG, 08. SEPTEMBER 2020 17.00 Uhr Bad Bertrich, Hotel Alte Mühle „Weinprobe in der Mühlen-Vinothek“, 60 Min, Preis: 15 EUR (Anmeldung erforderlich bis 15.00 Uhr), weitere Termine: täglich außer Mittwoch MITTWOCH, 09. SEPTEMBER 2020 09.00 Uhr Daun, Vorplatz FORUM: Bauernmarkt mit regionalen Anbietern bis 13.00 Uhr 10.30 Uhr Bad Bertrich, Treff und Anmeldung Tourist Info: NATUR AKTIV ERLEBEN - Führung im Landschaftstherapeutischen Park Römerkessel, 1 Std., Preis: 6 EUR (erm. 5 EUR), max. 20 Teilnehmer 14.00 Uhr Bad Bertrich, Treff Tourist Info: „Phantasiereise – vom Hörerlebnis zur Entspannung“, 45 Min., Preis: 5 EUR (erm. 4 EUR), Tickets: Tourist Info 19.00 Uhr Manderscheid, Treffpunkt Kurhaus: Historischer Stadtrundgang mit Graf Dietrich III. von Manderscheid, Anmeldung erforderlich, Mail: manderscheid@gesundland-vulkaneifel.de, Tel.: 06572 9989005 19.30 Uhr Ulmen, Treff Tourist Info im „Haus am Maar“, In der Lay 4: „Stadtführung durch Ulmen“, 1,5 Std. DONNERSTAG, 10. SEPTEMBER 2020 10.00 Uhr Meerfeld, Am Sportplatz: „Vom Maar zum Bergkratersee“, ca. 7 Std., Preis: 5 EUR, Info/Anmeldung: Karl Weiler, Tel.: 06572 624 oder 0175 2235240, Mail: karl-weiler@t-online.de 10.30 Uhr Gillenfeld, Rezeption Feriendorf Pulvermaar: „Vom kalten zum heißen Vulkan(ismus) – geführter Spaziergang zum Römerberg, 2 Std., Preis: 7 EUR (erm. 4 EUR), Info: Dr. Frank Fetten, Tel.: 0172 8879345, Mail: info@feriendorf-pulvermaar.de, Teilnehmer: mind. 2 Personen 13.30 Uhr Bad Bertrich, Treff Tourist Info: „Geführte Wanderung um Bad Bertrich“, 3 Std. 19.00 Uhr Manderscheid, Kurverwaltung: „Preisskat der Kurverwaltung“, Preis: 6 EUR (erm. 5 EUR) FREITAG, 11. SEPTEMBER 2020 17.00 Uhr Bad Bertrich, Hotel Alte Mühle: „Weinprobe in der Mühlen-Vinothek“, 60 Min, Preis: 15 EUR (Anmeldung erforderlich bis 15.00 Uhr), weitere Termine: täglich außer Mittwoch Weitere Termine sowie Details siehe auch www.gesundland-vulkaneifel.de/events GesundLand Vulkaneifel www.gesundland-vulkaneifel.de Tel.: +49 (0)6592 95 13 70 info@gesundland-vulkaneifel.de
Ulmen - 11 - Ausgabe 36/2020 bürgerportal www.cochem-zell-online.de Service rund um die Uhr Die öffentlichen Verwaltungen des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Kaisersesch, Cochem, Zell und Ulmen haben für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rund um die Uhr geöffnet. Mit dem Bürgerportal Cochem- Zell können Sie ausgewählte Verwaltungsdienstleistungen mit wenigen Mausklicks online unter www.cochem-zell-online.de erledigen. Hier werden Sie regelmäßig über neue Serviceangebote des Bürgerportals Cochem-Zell informiert. Das Besondere: Sie, als Nutzer des Portals, müssen zukünftig nicht mehr wissen, ob für die Bearbeitung eines Antrags die Kreisverwaltung oder die Verwaltung der jeweiligen Verbandsgemeinde zuständig sind, im Bürgerportal stehen die entsprechenden Dienstleistungen verwaltungsübergreifend zur Verfügung. Dieser Ansatz steigert den Nutzen für alle Anwender. Sie können Anträge einfach und digital stellen, die Verwaltung bearbeitet die Anliegen schnell und unter Beachtung des Datenschutzes. Das Angebot des Bürgerportals wird durch die weiteren Komponenten Servicekonto sowie ePayment abgerundet. Nutzen Sie das Bürgerportal und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und Anregungen per E-Mail egov@ulmen.de mit. Wir gratulieren am 06.09. zum 80. Geburtstag Frau Maria Siedler, Lutzerath am 07.09. zum 85. Geburtstag Frau Irmgard Wolter, Ulmen am 08.09. zum 80. Geburtstag Frau Ingrid Gehl, Ulmen am 08.09. zum 08. Geburtstag Frau Johanna Jahnen, Schmitt am 10.09. zum 90. Geburtstag Faru Agatha Thönnes, Ulmen am 11.09. zum 80. Geburtstag Herr Peter Paul Kramb, Alflen am 12.09. zum 85. Geburtstag Herr Manfred Thull, Alflen Führung durch den Mitteilungen aus dem Landschaftstherapeutischen Park gEsundland VulkanEifEl Römerkessel Werden Sie Teil von etwas Besonderem, wenn Sie den einzigen Land- schaftstherapeutischen Park Europas besuchen. Der Römerkessel in Natur-Erlebniswanderung Bad Bertrich ist genau der richtige Ort, um sich am „Draußensein“ zu „Zwischen Kratern und Vulkanen“ erfreuen und einfach der Sehnsucht nach Ursprünglichkeit nachzuge- Eine therapeutische Landschaft bewusst erkennen, wohltuend genie- hen. Ein Gang in die Natur tut gut und unterstützt dabei, zur menta- ßen und die Kraft der Natur spüren. Die unendliche Vielfalt der Land- len Ausgeglichenheit zurück zu kehren. Diese Wirkung werden Sie im schaft im Wechsel der vier Jahreszeiten auf sich einwirken lassen. Auf Landschaftstherapeutischen Park Römerkessel ganz besonders erle- einer Wanderung über schmale Felspfade geht es mit Landschafts- ben. Bei einer Führung mit Entspannungscoach Anita Otten durchque- mentor Kurt Immik rund um Bad Bertrich. Es geht durch artenreiche ren Sie alle sieben Themengärten des Parks, deren positive, emotionale Flora und Fauna, vorbei an einer Lavawand mit Steinzeithöhlen, hoch Wirkung auf das Bewusstsein sofort spürbar wird. zur Oase der Ruhe und dem Hohenzollernturm mit traumhaftem Blick Termin: jeden Mittwoch im September und zurück ins Tal und in den Kurgarten. Uhrzeit: 10.30 Uhr Termin: jeden Samstag im September Dauer: ca. 1 Stunde Uhrzeit: 13.30 Uhr Preis: 6,- EUR pro Person (5,- EUR pro Person mit Gäste- Dauer: ca. 3 - 4 Stunden karte) Preis: 6,- EUR pro Person (ermäßigt 5,- EUR) Ticket & Treff: GesundLand Tourist Information Bad Bertrich Treffpunkt: GesundLand Tourist Information Bad Bertrich, ohne Teilnehmer: maximal 9 Personen Anmeldung Teilnehmer: maximal 9 Teilnehmer Datenschutz geht uns alle an... Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de!
Ulmen - 12 - Ausgabe 36/2020 aus den gemeinden AUderAth Alflen Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Frank Steimers finden Mitt- wochs von 19:00 – 20:00 Uhr im neuen Dorfgemeinschaftshaus, Haupt- str. 19, Tel. 02676/910129 statt. Bürozeiten des Ortsbürgermeisters Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an montags von 18:00 bis 19:30 Uhr 02676/951164 oder per E- Mail an ortsbuergermeister@auderath.de im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle (Schulstr. 14) wenden. Tel.: 02678 - 365, Fax: 02678 - 9539839, Mobil: 0171 - 6836361 Email: ortsgemeinde.alflen@web.de Außerhalb der Bürozeiten können sie gerne Termine nach telefoni- Hinweis scher Vereinbarung machen. Unter der Rubrik „Stadt Ulmen“ ist die Waldbegang am 05.09.2020 Öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums ländlicher Raum Der diesjährige Waldbegang findet am 05.09.2020 ab 13.00 Uhr statt. Westerwald-Osteifel Wir treffen uns auf dem Schulhof, Schulstraße 14. im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Neben den Mitgliedern des Gemeinderates und des Land-, Forst- und Ulmen-Vorpochten Umweltausschusses sind auch alle interessierten Bürgerinnen und Bür- ger recht herzlich eingeladen. Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung Berthold Schäfer, Ortsbürgermeister gemäß § 32 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 27.08.2020 veröffentlicht. Hinweis Unter der Rubrik „Stadt Ulmen“ ist die Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen. Öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums ländlicher Raum Westerwald-Osteifel im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Ulmen-Vorpochten BAd Bertrich Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 27.08.2020 Bürgermeistersprechstunde Die Bürgermeistersprechstunde findet immer donnerstags von 16:30 veröffentlicht. Uhr bis 18:00 Uhr im Gemeindebüro statt. Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen. Gesprächstermine können individuell vereinbart werden. Ich bin erreichbar unter 0171-6923195. Christian Arnold, Ortsbürgermeister Gelungener Start für die „Bücherecke“ in der Kennfuser Kirche! Vor kurzem hat die Arbeitsgruppe „Soziales“ im Rahmen des Zukunfts- Impressum Check-Dorf eine kleine „Büche- recke“ in der Kirche in Kennfus ins Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Leben gerufen. Wir freuen uns, dass Druck: Druckhaus WITTICH KG dieses Projekt gut angenommen Verlag: LINUS WITTICH Medien KG wird und das Bücherregal mittler- Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 weile prall gefüllt ist mit interessan- (Industriepark Region Trier, IRT) ten Büchern für „Jung und Alt“. Verantwortlich: Habt ihr noch Bücher oder Fachzeit- amtlicher Teil: Alfred Steimers, Bürgermeister schriften, die Ihr für lesenswert hal- 56766 Ulmen, Marktplatz 1 tet? Dann schaut doch einfach mal übriger Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter vorbei und stellt diese ins Regal. Anzeigen: Melina Franklin, Das wäre total super, denn dieses Produktionsleiterin Projekt lebt vom ständigen Tausch! Übrigens, die Kirche ist tagsüber Erscheinungsweise: wöchentlich geöffnet. Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Euer Team von Zukunfts-Check-Dorf Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Ortsvorsteher von Kennfus: Reklamationen Tel. 06502 9147-800 Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnum- Zustellung: .E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de mern 02674 - 1373 oder mobil unter 0176 - 56230546 sowie im Internet unter FriedhelmJusten@t-online.de zu erreichen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzei- genpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere All- gemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekenn- Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt der zeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden 06502/9147-800 des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist: Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche vertrieb@wittich-foehren.de gegen den Verlag.
Ulmen - 13 - Ausgabe 36/2020 „Homepage Filz“ Seit kurzem verfügt auch die Ortsgemeinde Filz über eine eigene BeUren Homepage. Sie kann unter folgender Internetadresse aufgerufen werden: info@eifel-filz.de Zur Erweiterung unserer Hompage nehmen wir gerne Anregungen, Sprechstunde des Ortsbürgermeisters interessante Berichte und vor allem aktuelle oder historische Fotos Freitags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Bürgerhaus entgegen. Termine nach telefonischer Vereinbarung Ansprechpartner sind Reinhold Laux und Helmut Römer. Tel.: 02675 - 911 202 oder 0172 - 2300324 E-Mail: Kpuebereck@aol.com Vorankündigung Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 23. September 2020 um gevenich 18.00 Uhr im Bürgerhaus zu Beuren statt. Ich bitte um Beachtung. Karl-Peter Uebereck Ortsbürgermeister Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters Das Vereinbaren von Sprechzeiten, sowie Vorbringen von Anliegen an den Ortsbürgermeister Walter Brauns können Sie telefonisch unter 02678 – 953264 oder 0171 – 7169860 sowie per Email an Büchel walterbrauns@gmx.de vornehmen. Mietwohnung in Gevenich Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Ortsgemeinde Gevenich vermietet ab sofort eine Mietwoh- Dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr nung mit einer Wohnfläche von 86 m². Die Wohnung befindet sich Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1 im Dachgeschoss und verfügt über 2 Zimmer, Küche, Bad, WC, Tel. 02678 - 953 8670, Fax 02678 - 953 8671 Abstellkammer sowie eine Garage. Mobil. 0170/8145546, E-Mail. buergermeister@buechel.de Kaltmiete 387 € zzgl. 100 € NK-VZ, Kaution 3 KM Besichtigungstermine können mit Herrn Ortsbürgermeister Brauns Herzlichen Glückwunsch (Tel.: 02678/953264) vereinbart werden. zum 90. Geburtstag Auszug aus der Niederschrift Agatha Thönnes, geb. Hieronimus wurde am 10.09.1930 in Büchel über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung als drittes von vier Kindern geboren. Nach dem Besuch der Volks- des Gemeinderates Gevenich schule im Ort arbeitete sie in der elterlichen Landwirtschaft mit. Am 05.05.1953 heiratete sie Alfred Thönnes und wohnten durch- Sitzungsdatum: Donnerstag, den 27.08.2020 gehend in Büchel. Beginn: 19:00 Uhr Aus der Ehe gingen ein Sohn und eine Tochter hervor. Fortan küm- Ende: 21:45 Uhr merte sie sich liebevoll um ihre Familie und den Haushalt. Sie nahm Ort: Bürgerhaus -Halle-, Auf der Gasse 1, 56825 rege am Dorfleben teil. Sie war im Möhnenverein, Wanderverein Gevenich und Kirchenchor aktiv. Im Kirchenchor war sie sogar Ehrenmitglied. Anwesend waren: Frau Thönnes war stets eine freundliche, herzliche und hilfsbereite Ortsbürgermeister Person im Umgang mit ihren Mitmenschen. Nach dem frühen Tod Herr Walter Brauns ihres Ehemannes lebte sie fast bis zu ihrem 88. Lebensjahr in ihrem 1. Beigeordneter Haus. Aus gesundheitlichen Gründen lebt sie jetzt im Senioren- Herr Karl-Josef Fischer heim Seeblick in Ulmen. Beigeordnete(r) Zu den Gratulanten zählen ihre Kinder, Enkel und Urenkel. Herr Bernhard Heep Ganz herzlich schließt sich mit den besten Wünschen an: Ratsmitglieder Winfried Müller Alfred Steimers Herr Bernhard Allar 1.Beigeordneter Bürgermeister Herr Ralf Dannert Ortsgemeinde Büchel Verbandsgemeinde Ulmen Herr Mario Eberhard Herr Joachim Franzen Herr Walter Heep Frau Elfriede Jahnen Herr Günther Keßeler filz Herr Walter Müller Protokollführer Herr Stefan Thomas Gäste Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Herr Mario Klein, Kloster Ebernach zu TOP 1 Tel.: 02677 - 650 Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt Herr Rainer Theobald Hinweis Herr Oliver Wilczynski Unter der Rubrik „Stadt Ulmen“ ist die Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums ländlicher Raum Öffentlicher Teil Westerwald-Osteifel 1. Mietangelegenheit; Beratung und Beschlussfassung über das Kon- im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren zept des Kloster Ebernach für die Nutzung des ehem. Raibagebäu- Ulmen-Vorpochten des 2. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung 3. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Erweite- gemäß § 32 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) rung des Bebauungsplanes „Gegen der Breth“ vom 27.08.2020 4. Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer veröffentlicht. Zuwendung aus dem Förderprogramm „Abriss und Wiederherstel- Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen. lung der Freiflächen“ der Verbandsgemeinde Ulmen (Kirchstraße 1, 56825 Gevenich)
Ulmen - 14 - Ausgabe 36/2020 5. Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung eines Der Beigeordnete Bernhard Heep und die Ratsmitglieder Walter Heep Rahmenvertrages für die Pflegearbeiten an den Bäumen gemäß und Joachim Franzen haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung Baumkataster und Abstimmung teilgenommen. 6. Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer 7. Bauangelegenheiten Zuwendung aus dem Förderprogramm „Abriss und Wiederherstel- 8. Mitteilungen lung der Freiflächen“ der Verbandsgemeinde Ulmen (Kirchstraße 1, 56825 Gevenich) Nicht öffentlicher Teil Sachverhalt: 9. Pachtangelegenheit Seit dem 01. Juni 2014 können mit dem Förderprogramm „Abriss und 10. Mitteilungen Wiederherstellung der Freiflächen“ Wohn-, Wirtschafts- und Ökono- Öffentlicher Teil miegebäude in der Verbandsgemeinde Ulmen abgerissen werden. TOP 1: Mietangelegenheit; Beratung und Beschlussfassung über Gefördert werden alle Maßnahmen, die zum Abriss der Immobilie und das Konzept des Kloster Ebernach für die Nutzung des ehem. Rai- zur Wiederherstellung der Freifläche sind. Nach der geltenden Richtli- bagebäudes nie der Verbandsgemeinde Ulmen beträgt der Zuschuss 3.000 Euro je Sachverhalt: Objekt. Herr Klein stellt in der Sitzung ein Konzept des Klosters Ebernach für Der Grundstückseigentümer hat einen Antrag auf Förderung des Abris- die Nutzung des ehemaligen Raibagebäudes vor. ses des Wohngebäudes Kirchstraße 1 ,56825 Gevenich gestellt. Besprochen werden der Umfang der Umbaumaßnahmen und die Ein Luftbild ist als Anlage beigefügt. Höhe der Mietkosten. Die Prüfung des Antrags durch die Verbandsgemeindeverwaltung hat Haushaltsrechtliche Beurteilung: ergeben, dass alle Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt sind: Mieteinnahmen werden auf der Buchungsstelle 11409-441200 verbucht. • Der Antragsteller ist Eigentümer des Wohngebäudes Kirchstraße Die Kosten für die Umbaumaßnahmen werden vom Kloster Ebernach 1, 56825 Gevenich. getragen. Beschluss: • Das Gebäude steht seit mindestens 5 Jahren leer und wurde vor Der Gemeinderat beschließt folgendes: mindestens 40 Jahren zulässigerweise errichtet. Auf Basis einer Kaltmiete von 1.200,00 €/mtl. wird das Erdgeschoss und • Mit der Maßnahme darf grundsätzlich erst begonnen werden, das Kellergeschoss an die Einrichtung Kloster Ebernach vermietet. Die wenn der Zuwendungsbescheid zugestellt worden ist. Die Ver- Mietdauer beträgt 10 Jahre mit der Option der Verlängerung. Der Miet- bandsgemeindeverwaltung hat mit Schreiben vom 14.07.2020 die preis wird während der Laufzeit an die jeweils aktuelle Inflation ange- Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. passt. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt den Mietvertrag mit der Haushaltsrechtliche Beurteilung: Einrichtung Kloster Ebernach abzuschließen. Der Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro wird aus dem Haushalt der Ver- Abstimmungsergebnis: bandsgemeinde bezahlt. Der Haushalt von Gevenich ist nicht betrof- Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 fen. TOP 2: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung Beschluss: Es wurde eine Frage bezüglich der Erweiterung des Bebauungsplanes Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und hat in „Gegen der Breth“ gestellt. Bezug auf die Förderung des Abrisses des Wohngebäudes Kirchstraße Es wurde einer Frage zur Photovoltaikanlage gestellt. 1, 56825 Gevenich keine Bedenken. Es wurde eine Frage zum Gewerbegebiet gestellt. Abstimmungsergebnis: TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Erweiterung des Bebauungsplanes „Gegen der Breth“ TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung Sachverhalt: eines Rahmenvertrages für die Pflegearbeiten an den Bäumen Ein Vorhabenträger beabsichtigt auf den Grundstücken in der Gemar- gemäß Baumkataster kung Gevenich, Flur 9 Flurstücke Nr. 25, 55, 72 und 73/20, ein Forsthaus Sachverhalt: zu errichten, das auch zum Wohnen genutzt werden kann. Zusätzlich Im Rahmen des Baumkatasters wurden im Zeitraum vom 27.04. bis sollen Nebenanlagen zur Ausübung der Jagd (Lagerhalle für Maschi- 07.05.2020 die Regelkontrollen der Bäume in Gevenich von der Firma nen, Kühlhaus und sonstige Nebenanlagen) errichtet werden. Der Treevolution.de GmbH aus Herrsching durchgeführt. Antrag des Vorhabenträgers ist der Sitzungsvorlage als nicht-öffentli- Die dabei festgestellten Pflegemaßnahmen wurden der Ortsgemeinde che Anlage beigefügt. zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt. Die Grundstücke befinden sich bauplanungsrechtlich im Außenbe- Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Pflegearbeiten an den reich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Die Grundstücke sind im Flä- Bäumen ebenfalls gemeinschaftlich in einem Rahmenvertrag für die chennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft (Flurstücke Nr. 25, nächsten Jahre auszuschreiben. Hierdurch würde sich der Verwaltungs- 55) und den Verkehr (Flurstücke Nr. 72 und 73/20) ausgewiesen. Die aufwand reduzieren, da die Verwaltung nach jeder Regelkontrolle den Pläne der Örtlichkeit inkl. einem Vorentwurf sind als Anlage beigefügt. wirtschaftlichsten Anbieter mit den Pflegemaßnahmen beauftragen Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Schaffung der bauplanungs- könnte, ohne dass der Gemeinderat über den Auftrag einen Beschluss rechtlichen Voraussetzungen erforderlich. Der Antragssteller schlägt fassen muss. vor, den bestehenden Bebauungsplan „Gegen der Breth“ zu erweitern. Weiterhin kann ein Festpreis für die Pflegemaßnahmen über die nächs- Der Vorhabenträger ist bereit, alle Kosten, die im Zusammenhang mit ten Jahre gesichert werden. der Erweiterung des Bebauungsplanes (Planung, Erschließung, sons- Haushaltsrechtliche Beurteilung: tige Kosten z.B. Kompensationsflächen) entstehen, zu übernehmen. Haushaltsmittel stehen unter der Buchungsnummer 54100-523100 zur Außerdem besteht von Seiten des Antragsstellers Bereitschaft zum Verfügung. Abschluss etwaiger Verträge (Erschließungsvertrag, städtebaulicher Beschluss: Vertrag oder Durchführungsvertrag), die der Vorbereitung und Durch- Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt führung der städtebaulichen Maßnahme dienen. die Verwaltung mit einer gemeinschaftlichen Ausschreibung eines Haushaltsrechtliche Beurteilung: Rahmenvertrages für die Pflegemaßnahmen an den Bäumen gemäß -keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen- Baumkataster zu beauftragen. Die Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: Beschluss: Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Vorhaben und beschließt, TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag dem Antrag auf Erweiterung des Bebauungsplanes „Gegen der Breth“ Sachverhalt: auf den Grundstücken in der Gemarkung Gevenich, Flur 9 Flurstücke Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Gevenich Flur 12 Nr. 25, 55, 72 und 73/20 zuzustimmen. Parzelle Nr. 61/12 ein Wohnhaus mit Garage zu errichten. Ein entspre- Vom Antragssteller sind Planunterlagen vorzulegen, auf deren Grund- chendes Baugesuch liegt vor. lage das erforderliche Verfahren nach BauGB eingeleitet werden kann. Das Grundstück befindet sich innerhalb des Bebauungsplangebietes Im Rahmen des Verfahrens soll mit dem Vorhabenträger insbesondere „1. Änderung Ackerweg – Im Gröbling“. zur Regelung der erschließungstechnischen Fragen ein städtebauli- Mit Datum 18.06.2020 wurde für gleiches Bauvorhaben bereits eine cher Vertrag abgeschlossen werden. Freistellung nach § 67 LBauO durchgeführt. Gleichzeitig wird bei der Verbandsgemeinde Ulmen die Aufnahme der Der Neubau wird jedoch nicht entsprechend den freigestellten Unter- vorgesehenen Erweiterungsflächen in den Flächennutzungsplan (Aus- lagen hergestellt. Bedingt durch den Grundstückszuschnitt ist es weisung als Mischbauflächen beantragt. erforderlich, den vorgeschriebenen Grenzabstand zur benachbarten Abstimmungsergebnis: Parzelle um einen Meter zu unterschreiten. Dies bedeutet, dass das Ja 7 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 3 Bauvorhaben innerhalb der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche
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