Mitteilungsblatt - VG Langenlonsheim
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Mitteilungsblatt Ortsgemeinden: Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim, Windesheim Mitteilungen & Informationen Jahrgang 48 Nummer 08 Freitag, 26.02.2016 Die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 13. März 2016 können online unter www.langenlonsheim.de beantragt werden. Anerkennung der Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte von Rümmelsheim als Schwerpunktgemeinde 2016 in der Dorferneuerung Im Rahmen einer offiziel- len Anerkennungsfeier wurde die Ortsgemeinde Rümmelsheim am 18.02. 2016 von Innenminister Roger Lewentz ausge- zeichnet. Nach Abschluss eines Aus- wahlverfahrens wurde die Ortsgemeinde für die Dauer von sechs Jahren als Investitions- und Maß- nahmenschwerpunkt der Dorferneuerung aner- kannt. v.l.n.r.: Erste Beigeordnete Elke Stern, Thorsten Dürk, Erster Kreisbeigeordneter Hans-Dirk Nies, Innenminister Roger Lewentz, Ortsbürger- meister Jürgen Gumbrich, Katrin Udema, Margarete Hollitschke, Erster Beigeordneter Friedbert Gohres, Arlett Brunner Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim · Naheweinstraße 80 · 55450 Langenlonsheim · Telefon: 06704/929-0 · Fax: 06704/929-45 E-Mail: rathaus@vglangenlonsheim.rlp.de · Internet: www.langenlonsheim.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr. Donnerstag von 14.00 Uhr – 18.30 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten beraten wir Sie auch gerne telefonisch. Weitere Sprechzeiten während der regelmäßigen Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich. Das Sachgebiet „Soziales und Renten“ ist bis auf weiteres mittwochs ganztags geschlossen.
Seite 2 Amtlicher Teil Freitag, den 26.02.2016 Notrufe/Bereitschaftsdienste/Bürgerbus Polizei/Notruf .......................................................................110 Dr. Wachter Wochenend-Notfallbereitschaft Kläranlagen Schutzpolizei- und Kriminalpolizeiinspektion Naheweinstr. 172, Langenlonsheim ...................06704/9638680 Langenlonsheim (auch nach Dienstschluss).......... 06704/ 2310 in Bad Kreuznach ...................................................0671/8811-0 Guldental............................................................ 06707/ 960123 Kontaktbereichsbeamter tagsüber ....................0671/8811245 ■ Gesundheitsamt Bad Kreuznach Klärmeister Haßlinger............................................ 06707/ 1084 Feuerwehr/Rettungsdienst ..................................................112 Ver- und Entsorger Fiebig.................................. 06707/ 666900 Verbandsgemeinde-Wehrleiter Closheim ..........06704/961549 Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes der Stellv. Verbandsgemeinde-Wehrleiter Kreisverwaltung Bad Kreuznach: ■ Abfall Herr Ahles.................................................................0671/26977 Tel.: 0671/803-1709, Fax: 0671/803-1750 Herr Hübinger ......................................................06707/914834 Abfallberatung - Kreisverwaltung Bad Kreuznach Ortswehrführer Wagner, Bretzenheim...............0671/4820335 ■ Impfsprechstunde Privathaushalte................................................... 0671/803-1954 Ortswehrführer Wolf, Dorsheim .......................06721/1548610 Gewerbebetriebe ............................................... 0671/803-1950 Ortswehrführer Ingenbrand, Guldental ..........0151/61486445 und AIDS-Beratung Abfallgebühren Ortswehrführer Closheim, Langenlonsheim ......06704/961549 im Gesundheitsamt Bad Kreuznach Privathaushalte und Gewerbebetriebe............. 0671/803-1943 Ortswehrführer Lötzbeyer, Laubenheim ..........06704/9633907 Telefonische Auskunft ...............................0671/ 803-1709/1711 Wertstoffhöfe - Öffnungszeiten Ortswehrführer Schneider, Rümmelsheim ...........06721/47296 Impfberatung für Reisende Waldlaubersheim Ortswehrführer Hübinger, Windesheim ............06707/914834 Telefonische Auskunft: ..............................0671/ 803-1709/1711 Gewerbegebiet, Im Feldborn 11 ............ Telefon 06707/914573 AIDS – Beratung Mittwoch ......................................................08.30 bis 12.00 Uhr ■ Krankenhäuser Beratung und HIV- Antikörpertest (anonym und kostenlos) .......................................................................13.00 bis 16.00 Uhr St. Marienwörth, Bad Kreuznach............................0671/372 - 0 Telefonische Auskunft ...............................0671/ 803-1709/1711 Freitag...........................................................12.00 bis 16.00 Uhr kreuznacher diakonie Bad Kreuznach....................0671/605 - 0 Samstag.........................................................08.30 bis 13.30 Uhr Heilig-Geist-Hospital, Bingen ..................................06721/9070 Bad Kreuznach ■ Apotheken An der Sandmühle, gegenüber Michelin (Gelände Kompostwerk) Notdienstplan vom 26.02.2016 bis 03.03.2016 Telefon Wertstoffhof ......................................... 0671/803-1980 ■ Zahnärzte 26.02. Faust-Apotheke, Mannheimer Str. 144 Telefax................................................................. 0671/803-1985 Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: Öffnungszeiten: 0180/5040308 zu den üblichen Telefontarifen. 55543 Bad Kreuznach ....................... Tel.: 0671/27280 Stephanus-Apotheke, Saarlandstr. 180 Montag bis Mittwoch und Freitag..................8.30 - 16.00 Uhr Ansage des Notdienstes zu folgenden Zeiten: Donnerstag.......................................................8.30 - 18.00 Uhr Freitagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr 55411 Bingen................................... Tel.: 06721/44093 Samstag.............................................................8.30 - 13.30 Uhr Samstag früh 8.00 Uhr bis Montag früh 8.00 Uhr 27.02. Sonnen-Apotheke, Naheweinstr. 175 Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Bad Kreuznach Mittwochnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr 55450 Langenlonsheim....................... Tel.: 06704/662 Wir beraten Sie gerne........................................ 0671/803-1954 und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum gesundleben Apotheke Dr. Marc Muchow nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einem Brü- Alzeyer Str. 81 ckentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr. Weitere ■ Ev. / Kath. Telefonseelsorge 55543 Bad Kreuznach ................. Tel.: 0671-79499919 Bad Kreuznach Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie Markt-Apotheke, Marktplatz 6 unter www.bzk-koblenz.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme Telefonseelsorge ..................0800/1110111 und 0800/1110222 55442 Stromberg............................... Tel.: 06724/6160 des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefoni- Falken-Apotheke, Schmittstr. 23 scher Vereinbarung möglich. 55411 Bingen................................... Tel.: 06721/14038 ■ Frauenhaus Bad Kreuznach 28.02. Kur-Apotheke am Schloßplatz, Dr.-Karl-Aschoff-Str. 2 für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind ■ Notdienstzentralen 55543 Bad Kreuznach ....................... Tel.: 0671/32246 Beratung und Unterstützung ................................ 0671/44877 Bretzenheim, Guldental, Engel-Apotheke, Kapuzinerstr. 26 E-Mail: kreuznacher-frauenhaus@t-online.de Langenlonsheim, Windesheim 55411 Bingen................................... Tel.: 06721/14555 Notdienstpraxis Bad Kreuznach 29.02. Löwen-Apotheke, Mannheimer Str. 35 ■ Weißer Ring Diakonie Krankenhaus ..............................Telefon: 0671/19292 Hilfe für Kriminalitätsopfer.................................. 06724/95959 Dienstzeiten der Notdienstpraxis: 55545 Bad Kreuznach ....................... Tel.: 0671/28879 St. Barbara-Apotheke, Hochstr. 2 oder Opfer-Notruf/Info-Tel.:.......................................... 116006 Freitag, 18.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr, Mittwoch, 13.00 Uhr bis Donnerstag, 07.00 Uhr, 55425 Waldalgesheim..................... Tel.: 06721/34982 an Feiertagen vom Vortag 18.00 Uhr bis zum darauffolgen- 01.03. Basilika-Apotheke, Basilikastr. 26 ■ Wohnungslosenhilfe den Tag 07.00 Uhr; an Himmelfahrt und Fronleichnam vom 55411 Bingen................................... Tel.: 06721/13023 kreuznacher diakonie Vortag 13.00 Uhr bis zum darauffolgenden Tag 07.00 Uhr; an 02.03. Blumenpark-Apotheke, Mainzer Str. 39 Notunterkunft für Männer ................................. 0671/83949-0 Heiligabend und Silvester ab 08.00 Uhr. 55411 Bingen................................... Tel.: 06721/16677 Notunterkunft für Frauen ................................. 0171/3028670 Dorsheim, Laubenheim, Rümmelsheim Notdienstzentrale Bingen, Ärztehaus Bingen 03.03. Rosen-Apotheke, Staatsstr. 6 ■ Entgiftungszentrale 55442 Stromberg................................. Tel.: 06724/592 Kapuziner Str. 19 ......................................Telefon: 06721/19292 Universitätsklinik in Mainz ................................ 06131/232466 Engel-Apotheke, Kapuzinerstr. 26 Der Notdienst am Wochenende beginnt freitags um 19.30 Uhr und endet montags um 6.30 Uhr. 55411 Bingen................................... Tel.: 06721/14555 ■ Malteser - Hilfsdienst Kinderärzte-Notdienst Außerdem können die dienstbereiten Apotheken sowohl Bad Kreuznach, Bosenheimer Str. 85 .................. 0671/888330 Kreuznacher Diakonie-Krankenhaus (4. OG) aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz über die Rettungsdienst und Krankentransporte................ 0671/19222 Ringstraße 64, 55543 Bad Kreuznach .........Tel.: 0671/605-2401 landesweit gültige Rufnummer 01805 258825 plus Postleit- Sprechstunden: Mittwoch ...........................16.00 bis 18.00 Uhr zahl des Standortes (also zum Beispiel für Langenlonsheim ■ Schutzverband Wochenende und Feiertage ........................09.00 bis 12.00 Uhr 01805 258825-55450) abgerufen werden. für Impfgeschädigte e.V. und................................................................16.00 bis 18.00 Uhr Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Telefon:.................................................................... 0671/44515 Rufnummern: Internet: www.impfschutzverband.de ■ Notruf Pflegebett deutsches Festnetz: 0180-5-258825-PLZ (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: 0180-5-258825-PLZ (max. 0,42 EUR/Min.) ■ Rufnummern bei Wildunfällen Integrierte Leitstelle Bad Kreuznach ......................0671/19222 Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet Bad Kreuznach II ................................................ 0671 / 32589 unter www.lak-rlp.de Bretzenheim ........................ 0671 / 302 41 oder 0671 / 32589 ■ Rettungsleitstellen Gutenberg ............................ 0671 / 67018 oder 0671 / 26248 Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr Dorsheim, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim Hargesheim........................................................ 06721 / 43587 Rettungsdienst und Krankentransport.................................112 Bretzenheim, Guldental, Windesheim ■ Ver- und Entsorgungsunternehmen Heddesheim ................................................. 0171 – 82 83 280 Langenlonsheim I ............................................... 06704 / 2412 Rettungsdienst und Krankentransport.................................112 Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG Langenlonsheim II ....... 06704 / 93100 oder 0151 / 17897568 Bad Kreuznach ........................................................ 0671/89665 Laubenheim......................................................... 06704 / 2111 ■ Tierärzte Westnetz, der Verteilnetzbetreiber der RWE Deutschland AG Rümmelsheim / Dorsheim 06721 / 34877 oder 06721 / 45099 Tierklinik Bretzenheim a.d. Nahe Strom:................................................................... 0800/4112244 Stockert................................................................ 06706 / 8650 Inh. Dr. Frank Höhner, In den Zehn Morgen 4, Gas:....................................................................... 0800/0793427 Waldhilbersheim ................................................ 06707 / 7246 55559 Bretzenheim, Tel.: 0671/33264 - Fax: 0671/41774 Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle, Windesheim Waldlaubersheim ................. 06707 / 1338 oder 06704 / 1262 http://www.tierklinik-bretzenheim.de Entstörungsdienst ................................................ 06707/910-91 Windesheim I .................................................. 06721 / 491162 Notfallbereitschaft: 24 Stunden, je Tag Verwaltung ............................................................. 06707/9100 Windesheim II ..................................................... 06707 / 1201 Achtung Hinweis Veröffentlichungen weitere Notrufe - Soziale Dienste erfolgen einmal monatlich (1. Ausgabe im Monat)
Freitag, den 26.02.2016 Amtlicher Teil Seite 3 Ein Service für unsere Seniorinnen und Senioren in der Verbandsgemeinde! Wir ermöglichen und erleichtern Ihnen den Weg zum Hausarzt, Zahnarzt, Einkauf, zur Bank, Apotheke etc. Der Bürgerbus kann pro Fahrt 5 Personen befördern und ergänzt den normalen Linienverkehr. Sein Einsatz erfolgt ausschließlich in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim, den Ortsgemeinden Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim und Windesheim. Für die Mitbürgerinnen und Mitbürger aus den Ortsgemeinden Dors- heim und Rümmelsheim werden bei Bedarf zusätzlich Fahrten zu Ärzten und Zahnärzten nach Münster-Sarmsheim und Waldalgesheim angeboten. Kostenloser Fahrservice Bürgerbus Dienstag und Freitag (Ganztägig) sowie Mittwochvormittag eim VG Langenlonsh Anmeldungen für die Fahrten montags und donnerstags, von 14.30 bis 16.30 Uhr, unter Telefon: 06704/929-39 Bürger fahren für Bürger! • Laubenheim • Rümmelsheim Öffentliche Bekanntmachungen • Windesheim bilden jeweils einen Stimmbezirk. und amtliche Mitteilungen Die Wahlräume werden eingerichtet in Bretzenheim Wein- und Kulturzentrum Bretzenheim, Große Straße 12, 55559 Bretzenheim Verbandsgemeinde Dorsheim Langenlonsheim Bürgerhaus „An den Linden“, Weinbergstraße 21, 55452 Dorsheim Guldental Sitzungsraum der Ortsgemeinde, Dammweg 11, 55452 Guldental Laubenheim Naheblickhalle Laubenheim, Schulstraße 3, 55452 Laubenheim Rümmelsheim ■ Sprechstunde des Bürgermeisters Gemeindesaal am Feuerwehrhaus, Hauptstraße 12, Bürgermeister Michael Cyfka ist nach vorheriger Terminabsprache 55452 Rümmelsheim gerne für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde zu Windesheim sprechen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 06704/929-40 Rathaussaal Windesheim, Rathausplatz 1, 55452 Windesheim oder Die Gemeinde Langenlonsheim ist in 2 allgemeine Stimmbezirke m.cyfka@vglangenlonsheim.rlp.de eingeteilt: Telefonsprechstunde des Bürgermeisters Stimmbezirk 1 Zusätzlich können die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsge- Gemeindehalle Langenlonsheim, Heddesheimer Straße 22, meinde Langenlonsheim die Telefonsprechstunde, montags von 55450 Langenlonsheim 9.00 Uhr - 10.00 Uhr, Telefon: 06704 / 929-40, für ihre Anliegen nut- Stimmbezirk 2 zen. Hierdurch soll besonders den Seniorinnen und Senioren unserer Ev. Gemeindehaus Langenlonsheim, Naheweinstraße 142, Verbandsgemeinde die Möglichkeit gegeben werden, ihre Sorgen, 55450 Langenlonsheim Wünsche sowie Anregungen direkt mit dem Bürgermeister zu In den Gemeinden besprechen. • Bretzenheim • Dorsheim • Guldental Öffentliche Bekanntmachungen • Langenlonsheim • Laubenheim sind die Wahlräume zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl ■ Jahresabschluss beschlossen, für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkun- Entlastung erteilt gen barrierefrei eingerichtet. Der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim hat in seiner Sitzung am Stimmberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen, die nicht im 17.12.2015 gemäß § 114 GemO den Jahresabschluss für das Jahr Wählerverzeichnis eines barrierefreien Stimmbezirks eingetragen 2013 und 2014 beschlossen. Dem Bürgermeister und den Beigeord- sind, können innerhalb ihres Wahlkreises mit einem Wahlschein in neten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, wurde die einem barrierefreien Wahlraum wählen. Entlastung erteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in der Hinweis: Zeit vom 10.02.2016 bis 21.02.2016 übersandt worden sind, sind der Der Jahresabschluss mit Anhang und Rechenschaftsbericht liegt Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmbe- gemäß § 114 Absatz 2 GemO vom 29.02.2016 bis einschließlich rechtigten zu wählen haben. 08.03.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 34, wäh- III. rend der Dienststunden öffentlich aus. Die Stimmberechtigten können nur in dem Wahlraum des Stimmbe- zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung ■ Wahlbekanntmachung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit- I. zubringen. Am Sonntag, 13. März 2016, findet die Wahl zum 17. Landtag von Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Rheinland-Pfalz statt. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimmzette- Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. lumschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten II. des Wahlraumes Stimmzettel und Umschlag ausgehändigt. Die Gemeinden Die amtlichen Stimmzettel enthalten am oberen, rechten Rand eine • Bretzenheim Ausstanzung - eine Lochung. Die Lochung versetzt blinde und seh- • Dorsheim behinderte Wählerinnen und Wähler in die Lage, ohne fremde Hilfe • Guldental den Stimmzettel in so genannte Stimmzettelschablonen richtig ein-
Seite 4 Amtlicher Teil Freitag, den 26.02.2016 legen zu können, um anschließend ebenfalls ohne die Mitwirkung anderer Personen geheim ihre Stimme abgeben zu können. Landes- weit sind alle Stimmzettel mit der Lochung versehen, so dass eine Zuordnung der Stimmzettel zu einem bestimmten Wähler nicht möglich ist und das Wahlgeheimnis umfassend gewahrt bleibt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer 1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die zugelasse- nen Wahlkreisvorschläge unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und des Ortes der Haupt- wohnung der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Ersatz- bewerberinnen und Ersatzbewerber, bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen außerdem deren Na- men und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten außer- dem das Kennwort und rechts von dem Namen jeder Bewerbe- rin und jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, 2. für die Wahl nach Landes- und Bezirkslisten in blauem Druck die zugelassenen Landes- und Bezirkslisten unter Angabe der Namen der Parteien und Wählervereinigungen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, der Familien- namen und Vornamen der ersten fünf Bewerberinnen und Be- werber und die Bezeichnung der Wahlvorschläge als Landes- oder Bezirkslisten sowie links von der Bezeichnung der Partei oder Wählervereinigung einen Kreis für die Kennzeichnung. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Wahlkreisbewerberin oder welchem Wahlkreisbewerber und gegebenenfalls welcher Ersatzbewerberin oder welchem Ersatzbewerber sie gelten soll, und ihre Landesstimme in der Weise, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Landes- oder Bezirksliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von den Wählerinnen und Wählern in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. IV. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Ortsgemeinden Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. V. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an Bretzenheim der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemein- deverwaltung Langenlonsheim, Naheweinstraße 80, 55450 Langen- lonsheim, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettel- ■ Ortsbürgermeister Thomas Gleichmann umschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und montags ....................................................... von 17.30 Uhr - 19.00 Uhr den Wahlbrief mit dem im unverschlossenen Stimmzettelumschlag im „Alten Amtshaus“, Große Straße 12 befindlichen Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein so Telefon: ..............................................................0671/33347 (dienstlich) rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbands- .................................................................................. 0671/36634 (privat) gemeindeverwaltung Langenlonsheim übersenden, dass er dort spä- ............................................................................. 0175/5947648 (Handy) testens am Tage der Wahl bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann Fax: .................................................................................. 03212/4435200 auch bei der angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung Langen- E-Mail: .................................................................. info@bretzenheim.de lonsheim oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für Internet: ...............................................................www.bretzenheim.de den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden. Das Stimmrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt wer- den (§ 4 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes). Öffentliche Bekanntmachungen Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ■ Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Bretzenheim vom 20.01.2016 Langenlonsheim, 26.02.2016 Michael Cyfka, Vor Eintritt in die Tagesordnung Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim Bürgermeister Ortsbürgermeister Gleichmann begrüßt die Ratsmitglieder, Bürger- meister Michael Cyfka sowie die Zuhörer zur 12. Sitzung des Ortsge- Aus der Verbandsgemeinde meinderates Bretzenheim und stellt fest, dass ordnungsgemäß ein- geladen wurde und der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist. Es gibt keine Einwände gegen die Niederschrift vom 16.09.2015. ■ Sitzung des Jugendrates Ratsmitglied Metz von der SPD-Fraktion beantragt, die Tagesord- nungspunkte 5 und 8 von der Tagesordnung mit folgender Begrün- der VG Langenlonsheim dung abzusetzen: Am Donnerstag, 03.03.2016, 18.00 Uhr, findet im Zimmer 25 des Rat- „Begründung zu TOP 5 hauses der Verbandsgemeinde Langenlonsheim, Naheweinstraße In der heutigen Sitzung wird der Ortsgemeinderat mit der Tatsache 80, eine öffentliche Sitzung des Jugendrates statt. konfrontiert, dass in der Kindertagesstätte eine Küche eingerichtet Tagesordnung wird, aus der auch die Essenszubereitung für die Grundschule erfol- 1. Beschluss der Niederschrift vom 14.01. gen soll. Es muss eine größere Küche angeschafft werden, die für 2. Beschluss der Niederschrift vom 11.02. den Kindergarten alleine so nicht erforderlich ist. Für den Kinder- 3. Nachbesprechung Podiumsdiskussion garten ist die Ortsgemeinde zuständig und für die Schule die Ver- 4. Willkommenbox bandsgemeinde. Es ist noch nicht bekannt, was an Kosten für den 5. Fotos Umbau auf uns zukommt, aber die Verbandsgemeinde hat bereits 6. Schwimmbadparty einen Zuschuss von 18 Tsd Euro beschlossen. Es soll zwar eine zusätz- 7. Verschiedenes liche Küchenkraft auf Kosten der Verbandsgemeinde eingestellt
Freitag, den 26.02.2016 Amtlicher Teil Seite 5 werden. Wo wird die beschäftigt sein, bei der Ortsgemeinde oder beabsichtigte Verschwenkung der Verkehrsführung eine Verringe- Verbandsgemeinde? Unsere Kraft ist bei den Kocharbeiten auch für rung der gefahrenen Geschwindigkeiten erhofft. die Grundschule einbezogen - wie wird das verrechnet? Wie ist TOP 2: Haushalt 2016: geregelt wer im Krankheitsfall die Arbeit der Verbandsgemeinde Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung über die Haus- -Kraft übernimmt? Wie ist es mit den Folgekosten der neuen Küche? haltssatzung Mehr Geräte mehr Wartungs- und Reparaturkosten. Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung über die Haus- Welche Kosten würden für die Ortsgemeinde entstehen, wenn in haltssatzung der bestehenden Küche die erforderlichen Investitionen bzw. die Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.01.2016 den Haus- beanstandeten Fehler behoben würden. haltsplan und die Haushaltssatzung intensiv beraten und empfiehlt Dies sind nur einige Fragen, die in der heutigen Sitzung nicht beant- dem Ortsgemeinderat einstimmig, die vorliegende Haushaltssat- wortet werden können und somit kann keine Beschlussfassung zur zung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 zu beschlie- Ausschreibung der Küche und Nebenarbeiten erfolgen. ßen. Ortsbürgermeister Gleichmann fasst den Haushalt 2016 wie Vorschlag: TOP 5 erst im Ausschuss beraten. folgt zusammen: Begründung zu TOP 8 Vorläufiges Ergebnis 2015: In der Sitzung vom 29.4.2015 hat die SPD Fraktion den Antrag Der Jahresverlauf 2015 hat sich positiv entwickelt. Statt des erwarte- gestellt, die Bestattungsmöglichkeit von Urnengräbern anders zu ten Defizits von 407.000 EUR konnte ein Überschuss in Höhe von gestalten. So wie es mittlerweile in vielen Ortschaften üblich ist. 74.000 EUR erzielt werden. Ursache seien Einsparungen aus der Ver- Auf Antrag der FWL wurde der TOP in den Ausschuss verwiesen. schiebung von Investitionsmaßnahmen (insb. Kirchstraße, Freiherr- Der Friedhofsausschuss hat am 17.9.2015 getagt aber ohne dass der vom-Stein-Straße). Die liquiden Mittel betragen zum Jahresende Antrag der SPD vom 29.4.2015 auf der Tagesordnung stand. noch 486.000 EUR. Wir sind der Meinung, dass der Antrag der SPD als erstes behandelt Für 2016 können folgende Punkte festgehalten werden: werden soll. Eine Überplanung des Friedhofes ist auch nicht erfor- • Die Steuer- und Gebührensätze bleiben konstant. derlich. Durch Herrn Brückner wurde in viel Kleinarbeit ein Plan vom • Der Haushalt ist im Ergebnis- und Finanzhaushalt ausgeglichen. Friedhof erstellt. Dieser müsste aktualisiert werden. • Das Haushaltsvolumen beträgt 3.970.000 EUR in Einnahmen und Wenn auch Sitzungsgeld für den Friedhofsausschuss zu zahlen wäre, Ausgaben. so könnte die Gemeinde bestimmt einige Euros sparen. Für die • Die Investitionsausgaben belaufen sich auf 888.000 EUR. Überdachung vor der Friedhofshalle wird die SPD auch einen Vor- • Die Investitionseinnahmen belaufen sich auf 448.000 EUR. schlag machen. • Durch die hohe Investitionsausgaben entsteht in der Planung ein Vorschlag: TOP 8 erst im Ausschuss beraten.“ Haushaltsdefizit von 534.000 EUR. Bürgermeister Cyfka regt an, TOP 5 im Ortsgemeinderat zu behan- • Das Defizit wird durch die Auflösung der liquiden Mittel von deln. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.10.2015 486.000 EUR und die Aufnahme eines Zwischenfinanzierungskre- beschlossen, die Einrichtung einer Mittagsverpflegung in der Grund- dites über 48.000 EUR finanziert. schule Bretzenheim vorzunehmen und sich als Schulträger an den • Die Gemeinde ist nach wie vor schuldenfrei. Die Zwischenfinan- Kosten der Baumaßnahme (Erweiterung der Küche) zu beteiligen. zierung wurde vorsorglich eingeplant. Die Kosten stehen jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. • Die tatsächliche Aufnahme soll in der Haushaltsausführung mög- Für die Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde für die Mitnut- lichst vermieden werden. zung der neuen Küche der Kindertagesstätte wurde ein Haushalts- Wesentliche geplante Investitionen in 2016: ansatz in Höhe von 18.000,— EUR angesetzt bzw. in Aussicht • Anschaffung eines neuen Traktors: ................................. 40.000 EUR gestellt. Der Bedarf der Kinder muss noch ermittelt werden. Die Ver- • Baumaßnahme Küche Kindertagesstätte: ...................... 45.000 EUR bandsgemeinde wird sich ebenfalls an den steigenden Personalkos- • Ausbau Kirchstraße: ....................................................... 260.000 EUR ten beteiligen. Ortsbürgermeister Gleichmann ergänzt, dass erst seit • Ausbau Freiherr-vom-Stein-Straße: ............................... 260.000 EUR Dezember 2015 die Fakten seitens der Verbandsgemeinde geklärt • Umstellung der Straßenbeleuchtung sind und er mangels vollständiger Informationen nicht vorher habe auf LED-Technik: .............................................................. 170.000 EUR informieren wollen. Er ist der Auffassung, dass der Tagesordnungs- • Restaufwendungen für Fertigstellung punkt beraten werden soll, da nunmehr alle verfüg- und abschätz- der Kronenberghalle: ...................................................... 115.000 EUR baren Informationen zu einer Beschlussfassung vorliegen. Sollte der Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt auf Empfehlung Rat nach Kenntnis der Informationen sich nicht in der Lage sehen des Finanzausschusses die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan abzustimmen, könne nach der Beratung der Punkt vertagt werden. entsprechend dem vorgelegten Entwurf. Auch einem Ausschuss könnten keine weiteren Informationen gege- Abstimmungsergebnis: Einstimmig ben werden. Das warme Mittagessen soll zum Schuljahresbeginn TOP 3: 1. Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016/2017 ausgegeben werden können. 2013 Ortsbürgermeister Gleichmann bittet über diesen TOP 5 im Grund- 2. Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der satz abzustimmen und nicht von der Tagesordnung abzusetzen. Beigeordneten Abstimmungsergebnis für die Absetzung von TOP 5: - Auf die Beachtung von § 22 GemO wird hingewiesen - 1 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am Hinsicht des Antrages, TOP 8 von der Tagesordnung abzusetzen, 28.10.2015 den Jahresabschluss eingehend geprüft. Das Prüfungser- erklärt Ortsbürgermeister Gleichmann, dass mit Zustimmung der gebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der SPD im Friedhofsausschuss über den Antrag der SPD beraten wurde Beschlussvorlage beigefügt. und der Ausschuss einstimmig die Empfehlung aussprach, den Fried- Bei der Prüfung der Jahresrechnung ergaben sich keine Beanstan- hof einer generellen Überplanung zu unterziehen und dabei den dungen, es wurden für die Zukunft folgende Punkte angeregt: Antrag der SPD-Fraktion zu berücksichtigen. 1. Auf einigen Zahlungsanordnungen fehlt die Unterschrift zur Abstimmungsergebnis für die Absetzung von TOP 8: Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit. Auf 2 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen die Vollständigkeit wäre künftig zu achten. Es gibt keine weiteren Einwände gegen die Reihenfolge der Tages- 2. Für die Auszahlung von Sicherheitseinbehalten nach Ablauf ordnung. der Gewährleitungszeit gibt es keinen Auszahlungsbeleg im TOP 1: Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Abschlussjahr, da die Ursprungsanordnung aus einem früheren Fragen der Einwohner gemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwoh- Jahr stammt und dort abgelegt ist. Hier soll künftig ein geson- nerfragestunde) derter Nachweis erfolgen. Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass eine Anfrage vom Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der 14.11.2015 von Frau Anette Rosskopf hinsichtlich des auftretenden bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab- Straßenlärms in der Freiherr-vom-Stein-Straße vorliegt. Frau Roß- schluss den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 112 und 113 kopf stellt folgende Frage: GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den „Um den Straßenlärm einzuschränken und die Sicherheit der tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Anwohner der Freiherr-vom- Stein-Straße zu gewährleisten ist es Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grund- zwingend erforderlich, dass sich zu jeder Tageszeit die Verkehrsteil- sätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt nehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km / h hal- und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzun- ten. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um dieses sicherzustel- gen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. len?“ Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass grundsätzlich die Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat Verbandsgemeinde als Straßenverkehrsbehörde die Verkehrsord- gemäß § 114 Abs. 1 GemO einstimmig die Feststellung des geprüf- nungsmaßnahmen anordnet. Unabhängig davon wurde 2015 auf ten Jahresabschlusses, die Entlastung des Ortsbürgermeisters und Anregung von Frau Roßkopf eine Verkehrskontrolle in der Freiherr- der Beigeordneten sowie die nachträgliche Genehmigung der über- vom-Stein-Straße durch die Kreisverwaltung durchgeführt, die zum und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern Ergebnis führte, dass keine wesentlichen Geschwindigkeitsüber- keine vorherige Zustimmung erfolgte. schreitungen gemessen wurden. Im oberen Teil der Freiherr-vom- Die Beschlussfassung hierüber hat gemäß § 114 Abs.1 GemO Stein-Straße dürften keine Geschwindigkeitskontrollen stattfinden, getrennt zu erfolgen. da die Mindestabstände zu den Einmündungen nicht eingehalten Anlagen: werden können, so die Auskunft der Kreisverwaltung. Der obere Jahresabschluss Teil der Freiherr-vom-Stein-Straße zwischen Hermann-Löns-Weg und Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschuss Naheweinstraße wird jedoch voraussichtlich noch 2015 ausgebaut. Gemäß § 22 GemO rücken Bürgermeister Cyfka, Ortsbürgermeister Im Rahmen dieser Maßnahme sollen weitere Parkplätze versetzt Gleichmann und Beigeordneter Hollinka ab. angeordnet werden, so dass die Verwaltung sich durch die dadurch Beigeordneter Karst übernimmt den Vorsitz.
Seite 6 Amtlicher Teil Freitag, den 26.02.2016 Beigeordneter Karst teilt mit, dass der Rechnungsprüfungsausschuss Seitens der Verbandsgemeinde als Träger der Grundschule wurde in seiner Sitzung am 28.10.2015 den Jahresabschluss eingehend Ende 2015 offiziell der Wunsch an die Ortsgemeinde als Träger der geprüft hat. Bei der Prüfung der Jahresrechnung ergaben sich keine Kindertagesstätte herangetragen, ein warmes Mittagessen für die Beanstandungen. Grundschüler der Betreuenden Grundschule in der Kindertages- Beschlussfassung: 1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung stätte zuzubereiten. des Jahresabschlusses und stimmt den über- und außerplanmäßigen Dieses Ansinnen wurde mehrfach öffentlich bekanntgemacht und Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits war Vertretern der Ortsgemeinde bekannt, da sowohl der Ortsbür- geschehen ist. germeister als auch zwei Ortsgemeinderäte der CDU und ein Ortsge- Abstimmungsergebnis: Einstimmig meinderatsmitglied der SPD im Verbandsgemeinderat und teilweise Beschlussfassung: 2. Der Ortsgemeinderat beschließt die Entlastung in den Ausschüssen der Verbandsgemeinde vertreten sind. Es war des Bürgermeisters und des Ortsbürgermeisters sowie der Beigeord- bislang immer wieder öffentlich geäußerter Wunsch der Ortsge- neten, soweit diese den Bürgermeister und den Ortsbürgermeister meinde, die Betreuende Grundschule in Bretzenheim mit einem vertreten haben. warmen Mittagessen aufzuwerten und die gleichen Bedingungen Abstimmungsergebnis: Einstimmig wie in anderen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde herzustellen. TOP 4: 1. Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr Im Verbandsgemeinderat war man sich über Parteigrenzen hinaus 2014 einig, dass dazu größere Investitionen erforderlich sind, wenn eine 2. Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Küche in der Grundschule eingebaut werden muss, um die hygieni- Beigeordneten schen Vorgaben zu erfüllen. Deshalb wurde schon frühzeitig der - Auf die Beachtung von § 22 GemO wird hingewiesen - Plan diskutiert, ob eine Essenszubereitung in der Kindertagesstätte Begründung: möglich ist. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am Die Bereitstellung eines warmen Essen über einen Caterer sollte nur 28.10.2015 den Jahresabschluss eingehend geprüft. Das Prüfungser- im Notfall in Erwägung gezogen werden. Einigkeit bestand zwi- gebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der schen Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde, dass dies mit der vor- Beschlussvorlage beigefügt. handenen Küche der Kindertagesstätte aus Kapazitätsgründen kei- Bei der Prüfung der Jahresrechnung ergaben sich keine Beanstan- nesfalls machbar ist. dungen, es wurden für die Zukunft folgende Punkte angeregt: Dazu wurde nach Besichtigung vergleichbarer Küchen von einem 3. Auf einigen Zahlungsanordnungen fehlt die Unterschrift zur versierten Küchenplaner zusammen mit dem Kindertagesstättenper- Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit. Auf die sonal ein Küchenplan erstellt. Es sollte die Aufgabe gelöst werden, Vollständigkeit wäre künftig zu achten. die Küche so umzugestalten, dass durch eine Optimierung der Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der Abläufe die Grundschulessen ohne Beeinträchtigung des Ablaufs in bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab- der Kindertagesstätte mitgekocht werden können. Dazu wurde schluss den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 112 und 113 auch ein Kostenvoranschlag über rund 35.000 EUR für eine neue GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den Küche, die den heutigen Anforderungen und Ansprüchen genügt, tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, eingeholt. Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grund- Der Verbandsgemeinderat hatte in der Folge in der Sitzung am sätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt 14.10.2015 beschlossen, die Einrichtung einer Mittagsverpflegung in und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzun- der Grundschule Bretzenheim wie beschrieben, voranzubringen. gen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Der geplante Kostenbeitrag der Verbandsgemeinde wurde in der Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat Haushaltssitzung vor Weihnachten 2015 beschlossen und soll laut gemäß § 114 Abs. 1 GemO einstimmig die Feststellung des geprüf- Haushaltsansatz bei 18.000 EUR liegen. An den zusätzlich anfallen- ten Jahresabschlusses, die Entlastung des Ortsbürgermeisters und den Personalkosten der Ortsgemeinde wird sich die Verbandsge- der Beigeordneten sowie die nachträgliche Genehmigung der über- meinde ebenfalls beteiligen, wobei noch nicht gesagt werden kann, und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern wie der Stellenschlüssel für eine zusätzliche Küchenkraft aussieht. keine vorherige Zustimmung erfolgte. Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass bei der Entscheidung Die Beschlussfassung hierüber hat gemäß § 114 beachtet werden muss, dass die Küche der Kindertagesstätte seiner- Abs.1 GemO getrennt zu erfolgen. zeit als Teeküche geplant wurde und altersbedingt einige Abnut- Anlagen: zungsspuren aufweise. Hinzu komme, dass die Kreisverwaltung im Jahresabschluss Rahmen einer turnusmäßigen Küchenbegehung im Sommer 2015 Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschuss einige Mängel festgestellt habe, die mit der Neueinrichtung der Gemäß § 22 GemO rücken Bürgermeister Cyfka, Ortsbürgermeister Küche abgestellt werden könnten. Man gehe von einem Kostenrah- Gleichmann und Erster Beigeordneter Hollinka ab. men von insgesamt bis zu 45.000 EUR (Küche und Nebenarbeiten) Ratsmitglied Metzt übernimmt als ältestes Ratsmitglied den Vorsitz. aus. Wie viele Grundschulkinder letztlich an dem warmen Essen teil- Ratsmitglied Metz teilt mit, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in nehmen werden, könne noch nicht gesagt werden, da Bedarfszah- seiner Sitzung am 28.10.2015 den Jahresabschluss eingehend len noch nicht genannt werden können. geprüft hat. Bei der Prüfung der Jahresrechnung ergaben sich keine Letztlich gibt Ortsbürgermeister Gleichmann bei der Entscheidung Beanstandungen. auch zu bedenken, dass die Verantwortung der Gemeinde für die Beschlussfassung: 1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung Bretzenheimer Kinder nicht mit dem Eintritt in die Grundschule des Jahresabschlusses und stimmt den über- und außerplanmäßigen ende und die Gemeinde auch über die Verbandsgemeindeumlage Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits an der Finanzierung der Grundschule und damit auch der Essenzu- geschehen ist. bereitung beteiligt sei. Von der angedachten Lösung profitieren Abstimmungsergebnis: Einstimmig letztlich sowohl die Verbandsgemeinde aber auch die Ortsgemeinde Beschlussfassung: 2. Der Ortsgemeinderat beschließt die Entlastung finanziell, da in den nächsten Jahren eine Küchenrenovierung in der des Bürgermeisters und des Ortsbürgermeisters sowie der Beigeord- Kindertagesstätte anstehen würde. Dass ein frisch zubereitetes neten, soweit diese den Bürgermeister und den Ortsbürgermeister schmackhaftes Essen, das die Grundschulkinder aus der Kindertages- vertreten haben. stätte kennen, die Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit der Grund- Abstimmungsergebnis: Einstimmig schüler erhöhe, sollte nicht vergessen werden, so Ortsbürgermeister TOP 5: Erweiterung/Umbau der Küche der Kita zur Essenszuberei- Gleichmann. tung für die Betreuende Grundschule - Beschlussfassung zur Aus- Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Ausschrei- schreibung der Küche und der Nebenarbeiten bung der Küche und Begründung: den Nebenarbeiten. Zur Essenszubereitung für die Betreuende Grundschule und zur Ver- Abstimmungsergebnis: Einstimmig besserung in der Kindertagesstätte soll eine neue Kücheneinrich- TOP 6: Sanierung der Königsberger Straße tung angeschafft werden. Gemäß § 22 GemO rücken die Ratsmitglieder Dietz und Brückner ab. Der Verbandsgemeinderat hatte in der Sitzung am 14.10.2015 Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass sich der Bauausschuss beschlossen, die Einrichtung einer Mittagsverpflegung in der Grund- ausführlich mit diesem Thema befasst hat und bittet nunmehr eine schule Bretzenheim wie in Variante 2 a) beschrieben, vorzunehmen. Ausschreibung für die Sanierung der Königsberger Straße gemäß Bei dieser Variante können nach einer Umrüstung der Gerätschaften der Empfehlung des Bauausschusses zu beschließen. in der Küche der Kindertagesstätte in eine professionelle Küche die Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Ausschrei- zusätzlichen Mittagessen zubereitet werden. bung für die Sanierung der Königsberger Straße. Die Essen der Schule werden dann in Thermobehältern mit einem Abstimmungsergebnis: Einstimmig Transportwagen in die Schule gefahren. Das Geschirr wird in der TOP 7: Ausbau der Freiherr-vom-Stein-Straße (Teilbereich zwischen Kindertagesstätte gespült. Essensreste und der zusätzlich anfallende Herrmann-Löns-Weg und Naheweinstraße)-Beschlussfassung zur Müll werden über bestehende Tonnen der Schule entsorgt. Ausbauvariante Für die Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde für die Mitnut- Begründung: In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 23.07.2015 zung der neuen Küche der Kita wurde ein Haushaltsansatz von wurden die zwei Ausbauvarianten für die Freiherr-vom-Stein-Straße 18.000,00 EUR angesetzt. bereits durch Frau Kaufmann vom Ing.-Büro Lenhard vorgestellt, Der nächste Schritt wäre, die Ausschreibung der Kücheneinrichtung jedoch noch kein Beschluss gefasst. vorzunehmen. Da der LBM Bad Kreuznach plant, die Fahrbahndecke der B 48 in der Auch müssen einige Nebenarbeiten, wie z.B. die Anschlussarbeiten Ortsdurchfahrt Bretzenheim zu erneuern, wurde die Ortsgemeinde an Ver- und Entsorgungsleitungen durch Fachkräfte sowie die evtl. angefragt, ob ihrerseits Arbeiten anstehen. Daher soll nun der Änderung/Ergänzung der Fliesen vorgenommen werden. Beschluss zur Wahl der Ausbauvariante gefasst werden.
Freitag, den 26.02.2016 Amtlicher Teil Seite 7 Auszug aus der Niederschrift der OG-Ratssitzung vom 23.07.2015: 50 Flüchtlinge in Hotels in Bad Kreuznach untergebracht. In der der- „Frau Kaufmann erläutert kurz die beiden Entwurfsvarianten des zeitigen Flüchtlingssituation unter Berücksichtigung einer weiterhin Ausbaus der „Freiherr-vom-Stein-Straße“. Es handelt sich dabei um hohen Zuweisung von Flüchtlingen an den Kreis und die Verbands- das ca. 100 m lange Teilstück von der Naheweinstraße bis zum Her- gemeinden muss damit gerechnet werden, dass dem Kreis Bad mann-Löns-Weg. Es besteht die Empfehlung, die bisherige Art der Kreuznach monatlich 200 Flüchtlinge zugeteilt werden. Davon wer- Asphaltausführung beizubehalten mit einer Trennung von Fußgän- den jeweils 10 % also ca. 20 Flüchtlinge auf die Verbandsgemeinde gern und Kraftfahrzeugen. Die Variante 1 lehnt sich an die Bestands- Langenlonsheim verteilt. Die Verbandsgemeinde beabsichtigt, künf- bebauung mit abgesenkten Rundbordsteinen an. Die freien Flächen tig die Flüchtlinge der Einwohnerzahl entsprechend auf die Ortsge- sollen bis zur Ausbaugrenze fortgeführt werden. Die Variante 1 meinden der Verbandsgemeinde zu verteilen. Auf die Ortsgemeinde sieht eine komplette Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege Bretzenheim werden damit monatlich ca. 20 %, also 3 - 4 Flücht- vor. Die Variante 2 lehnt sich an den Ausbau der Winzenheimer linge verteilt. Aus diesem Grunde wird dringend Wohnraum Straße an, mit einem höhengleichen Ausbau der Fahrbahn und Geh- gesucht. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Mietnot- wege. Da die Fahrbahn im mittleren Bereich optisch noch gut aus- standes es zu Zwangseinweisungen seitens der Verbandsgemeinde- sieht, könnte sie bis auf den Einmündungsbereich der B 48 verblei- verwaltung kommen könne. Ortsbürgermeister Gleichmann ruft ben. Im Falle dieser Vorgehensweise müsste vorab eine daher alle Ratsmitglieder auf, entsprechend Werbung für die Ver- Bohrkernuntersuchung prüfen, ob der vorhandene Ausbau aus- mietung von Wohnraum an die Verbandsgemeinde zu machen und reicht. Um ein höhengleiches Niveau zu erzielen, würde die neue Leerstand mitzuteilen, damit die Eigentümer seitens der Verbands- Asphaltdecke ca. 6 cm höher eingebracht, was optisch jedoch nicht gemeinde angeschrieben werden können. in Erscheinung tritt. Bürgermeister Cyfka teilt mit, dass der Verbandsgemeinde die Ortsbürgermeister Gleichmann macht auf die eingezeichneten Park- Flüchtlinge zugewiesen werden und die Verwaltung diese entspre- plätze aufmerksam, die genaue Position ist allerdings noch nicht chend auf die Ortsgemeinden verteilen muss. Sollte kein privater endgültig entschieden. Wohnraum vorhanden sein, müssen notfalls öffentliche Gebäude Die Kosten für Variante 1 werden max.190.000 Euro brutto ohne die wie die Kronenberghalle oder das Feuerwehrhaus belegt werden. Kosten einer möglichen Teerbelastung geschätzt. Die Kosten der Sollte Wohnraum länger leer stehen und privat nicht genutzt wer- Variante 2 mit einem Verbleib eines Teiles der vorhandenen Fahr- den, könne eine gesetzliche Zwangszuweisung per Bescheid festge- bahndecke belaufen sich auf ca. 170.000 Euro brutto. Es ist auch legt werden. Die Verbandsgemeinde tritt als Mieter der Wohnung möglich, die beiden Varianten zu kombinieren. Die lichttechnische auf. Evtl. Schäden werden reguliert. Er bittet dringend, leeren Berechnung wird auch hier eine genaue Position der Straßenbe- Wohnraum der Verbandsgemeinde bzw. dem Ortsbürgermeister zu leuchtung ergeben und in der Summe evtl. eine Lampe mehr erfor- melden. dern.“ Auf Anfrage bei Frau Kaufmann hat die Bohrkernuntersu- Ortsbürgermeister Gleichmann informiert, dass der Zuschuss für die chung ergeben, dass der vorhandene Aufbau ausreichend ist. Es energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung (LED) beantragt wäre also möglich, die Fahrbahn zu belassen und mit einer Asphalt- wurde. Der Bewilligungsbescheid ist noch nicht ergangen. deckschicht zu überziehen und nur die Gehwege und Rinnenanlage Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass wie schon erwähnt, neu herzustellen. während der Sommerferien die Naheweinstraße saniert wird. Der Beschlussempfehlung des Ortsbürgermeisters/der Verwaltung: Verkehr wird weiträumig umgeleitet und die Baumaßnahme soll in Der Ortsgemeinderat berät und beschließt, welche Ausbauvariante mehreren Bauabschnitten erfolgen. Die Baumaßnahme wird unge- zur Ausführung kommen soll. fähr 2 Wochen dauern. Er weist schon heute darauf hin, dass es zu Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass der LBM beabsichtigt erheblichen Verkehrseinschränkungen kommen wird. Es werde zeit- die Naheweinstraße (B48) vom Kreisel „In den zehn Morgen“ bis nah informiert. Eingang Langenlonsheim zu sanieren. Es sollen die Deckschicht und Informationen aus dem nichtöffentlichen Teil die Straßeneinläufe erneuert werden. Diese Maßnahmen sollen TOP 10: Grundstücksangelegenheit möglichst während den Sommerferien stattfinden und ca. 2 Wochen - Verkauf des Grundstücks gegenüber Einfahrt Weingut Montigny dauern. an diesen Im Zuge dieser Maßnahme war erwogen worden, den Ausbau des Dieser Punkt hat sich erledigt und wird von der Tagesordnung her- oberen Teils der Freiherr-vom-Stein-Straße gleichzeitig durchzufüh- untergenommen. ren. Zwischenzeitlich wurde jedoch nach Rücksprache mit dem LBM TOP 11: Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § und dem Ingenieurbüro IBU dieser Plan aufgegeben, da keine Syn- 36 BauGB ergieeffekte zu erwarten sind. Trotzdem soll bereits heute über die Ortsbürgermeister Gleichmann schlägt vor, das gemeindliche Einver- Ausbauvariante entschieden werden, damit zügig mit der Baumaß- nehmen zu versagen. nahme begonnen werden kann, sobald der Bau des Feuerwehrhau- Abstimmungsergebnis: Einstimmig ses die Maßnahme zulässt. TOP 12: Mitteilungen und Anfragen Ortsbürgermeister Gleichmann stellt die bereits veröffentlichten Die nächste Ortsgemeinderatssitzung findet Varianten vor. Aus der Bevölkerung kamen keine Anregungen. Bei am 06.04.2016, 20.00 Uhr, statt. allen Varianten wird die Fahrbahndecke bituminös erneuert und die Gehwege mit Pflaster belegt. Während sich die Variante 1 an die Bestandsbebauung mit Rundbordsteinen und einem erhöhten Geh- weg anlehnt, lehnt sich die Variante 2 an den Ausbau der Winzen- Dorsheim heimer Straße an, d.h. mit einem höhengleichen Ausbau der Fahr- bahn und Gehwege mit einer Wasserrinne. In diesem Fall könnte der bisherige Unterbau der Straße verbleiben, da dieser noch die ausreichende Tragfähigkeit besitzt. Die Maßnahme unter Beibehal- tung des Fahrbahnuntergrundes könnte zu einer Kosteneinsparung Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin von rund 20.000 EUR führen. Im Rat wurde die Verkehrssicherheit eines höhengleichen Gehweges ■ Ortsbürgermeisterin Marlene Hölz wie in der Winzenheimer Straße diskutiert. Des Weiteren gab es Ein- wände hinsichtlich des Belassens des Untergrundes, da mit nach- dienstags........................................................... von 18.00 bis 19.00 Uhr träglichen Senkungen gerechnet wird. im Gemeindebüro, Bürgerhaus „An den Linden“, Weinbergstr. 21 Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Ausbauvari- Telefon: .......................................................06721/994677 (Bürgerhaus) ante 2 b (Erhalt des Fahrbahnuntergrundes und höhengleichen Geh- ............ 06721/994678 (dienstlich auch außerhalb der Sprechstunden) wegs mit einer Pflasterrinne entsprechend des Ausbaus der Winzen- Fax: .................................................................................... 06721/994679 heimer Straße) E-Mail: .......................................................gemeindedorsheim@web.de Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Internet: .....................................................................www.dorsheim.de Enthaltung TOP 8: Überplanung Friedhof - Öffentliche Bekanntmachungen Beschlussfassung zur Ausschreibung des Planes Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass in der Friedhofsaus- schusssitzung Einigkeit darüber herrschte, dass der Friedhof kom- ■ Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft plett überplant werden solle, damit künftige Baumaßnahmen sich an einem zukunftsfähigen Konzept orientieren können. Ratsmit- Rümmelsheim/Dorsheim glied Dietz bemängelt, dass kein Protokoll über die Friedhofsaus- Einladung zur Jahreshauptversammlung schusssitzung vorliegt (nachträgliche Anmerkung: jedes Ratsmitglied der Jagdgenossenschaft Rümmelsheim/Dorsheim hat eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Friedhofsausschusses Am Dienstag, 08.03.2016, findet um 19.30 Uhr in Dorsheim, Bürger- am 22.11.2015 erhalten). haus, Weinbergstraße 21, eine Versammlung der Jagdgenossen- Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, die Vergabe schaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Rümmelsheim/Dorsheim einer Überplanung auszuschreiben. statt. Zu dieser Genossenschaftsversammlung werden hiermit alle Abstimmungsergebnis: Einstimmig Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks TOP 9: Mitteilungen und Anfragen Rümmelsheim/Dorsheim eingeladen. Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass dringend Wohnraum Tagesordnung für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt wird. In der Ver- 1. Tätigkeitsbericht des Jagdvorstandes bandsgemeinde sind derzeit (Stand Januar 2016) 121 Flüchtlinge zu 2. Kassenbericht betreuen. Davon sind 71 Flüchtlinge in der Verbandsgemeinde und 3. Entlastung des Jagdvorstandes
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