Mitteilungsblatt - VG Langenlonsheim

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Mitteilungsblatt - VG Langenlonsheim
Mitteilungsblatt
Ortsgemeinden: Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim, Windesheim

       Mitteilungen & Informationen                                                                                                                   Jahrgang 48
                                                                                                                                                       Nummer 08
                                                                                                                                               Freitag, 26.02.2016

                                                 Die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 13. März 2016 können
                                                         online unter www.langenlonsheim.de beantragt werden.

     Anerkennung der Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte
von Rümmelsheim als Schwerpunktgemeinde 2016 in der Dorferneuerung
                                                                                                                                                 Im Rahmen einer offiziel-
                                                                                                                                                 len    Anerkennungsfeier
                                                                                                                                                 wurde die Ortsgemeinde
                                                                                                                                                 Rümmelsheim am 18.02.
                                                                                                                                                 2016 von Innenminister
                                                                                                                                                 Roger Lewentz ausge-
                                                                                                                                                 zeichnet.
                                                                                                                                                 Nach Abschluss eines Aus-
                                                                                                                                                 wahlverfahrens       wurde
                                                                                                                                                 die Ortsgemeinde für die
                                                                                                                                                 Dauer von sechs Jahren
                                                                                                                                                 als Investitions- und Maß-
                                                                                                                                                 nahmenschwerpunkt der
                                                                                                                                                 Dorferneuerung        aner-
                                                                                                                                                 kannt.

v.l.n.r.: Erste Beigeordnete Elke Stern, Thorsten Dürk, Erster Kreisbeigeordneter Hans-Dirk Nies, Innenminister Roger Lewentz, Ortsbürger-
meister Jürgen Gumbrich, Katrin Udema, Margarete Hollitschke, Erster Beigeordneter Friedbert Gohres, Arlett Brunner

                            Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim · Naheweinstraße 80 · 55450 Langenlonsheim · Telefon: 06704/929-0 · Fax: 06704/929-45
                                                        E-Mail: rathaus@vglangenlonsheim.rlp.de · Internet: www.langenlonsheim.de
              Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr. Donnerstag von 14.00 Uhr – 18.30 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten beraten wir Sie auch gerne telefonisch.
    Weitere Sprechzeiten während der regelmäßigen Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich. Das Sachgebiet „Soziales und Renten“ ist bis auf weiteres mittwochs ganztags geschlossen.
Mitteilungsblatt - VG Langenlonsheim
Seite 2                                                                                                                 Amtlicher Teil                                                                                     Freitag, den 26.02.2016

      Notrufe/Bereitschaftsdienste/Bürgerbus
Polizei/Notruf .......................................................................110   Dr. Wachter Wochenend-Notfallbereitschaft                                                  Kläranlagen
Schutzpolizei- und Kriminalpolizeiinspektion                                                Naheweinstr. 172, Langenlonsheim ...................06704/9638680                          Langenlonsheim (auch nach Dienstschluss).......... 06704/ 2310
in Bad Kreuznach ...................................................0671/8811-0                                                                                                        Guldental............................................................ 06707/ 960123
Kontaktbereichsbeamter tagsüber ....................0671/8811245                            ■ Gesundheitsamt Bad Kreuznach                                                             Klärmeister Haßlinger............................................ 06707/ 1084
Feuerwehr/Rettungsdienst ..................................................112                                                                                                         Ver- und Entsorger Fiebig.................................. 06707/ 666900
Verbandsgemeinde-Wehrleiter Closheim ..........06704/961549                                 Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes der
Stellv. Verbandsgemeinde-Wehrleiter                                                         Kreisverwaltung Bad Kreuznach:                                                             ■ Abfall
Herr Ahles.................................................................0671/26977       Tel.: 0671/803-1709, Fax: 0671/803-1750
Herr Hübinger ......................................................06707/914834                                                                                                       Abfallberatung - Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Ortswehrführer Wagner, Bretzenheim...............0671/4820335                               ■ Impfsprechstunde                                                                         Privathaushalte................................................... 0671/803-1954
Ortswehrführer Wolf, Dorsheim .......................06721/1548610                                                                                                                     Gewerbebetriebe ............................................... 0671/803-1950
Ortswehrführer Ingenbrand, Guldental ..........0151/61486445
                                                                                                   und AIDS-Beratung                                                                   Abfallgebühren
Ortswehrführer Closheim, Langenlonsheim ......06704/961549                                  im Gesundheitsamt Bad Kreuznach                                                            Privathaushalte und Gewerbebetriebe............. 0671/803-1943
Ortswehrführer Lötzbeyer, Laubenheim ..........06704/9633907                                Telefonische Auskunft ...............................0671/ 803-1709/1711                   Wertstoffhöfe - Öffnungszeiten
Ortswehrführer Schneider, Rümmelsheim ...........06721/47296                                Impfberatung für Reisende                                                                  Waldlaubersheim
Ortswehrführer Hübinger, Windesheim ............06707/914834                                Telefonische Auskunft: ..............................0671/ 803-1709/1711                   Gewerbegebiet, Im Feldborn 11 ............ Telefon 06707/914573
                                                                                            AIDS – Beratung                                                                            Mittwoch ......................................................08.30 bis 12.00 Uhr
■ Krankenhäuser                                                                             Beratung und HIV- Antikörpertest (anonym und kostenlos)                                    .......................................................................13.00 bis 16.00 Uhr
St. Marienwörth, Bad Kreuznach............................0671/372 - 0                      Telefonische Auskunft ...............................0671/ 803-1709/1711                   Freitag...........................................................12.00 bis 16.00 Uhr
kreuznacher diakonie Bad Kreuznach....................0671/605 - 0                                                                                                                     Samstag.........................................................08.30 bis 13.30 Uhr
Heilig-Geist-Hospital, Bingen ..................................06721/9070                                                                                                             Bad Kreuznach
                                                                                            ■ Apotheken                                                                                An der Sandmühle, gegenüber Michelin (Gelände Kompostwerk)
                                                                                            Notdienstplan vom 26.02.2016 bis 03.03.2016                                                Telefon Wertstoffhof ......................................... 0671/803-1980
■ Zahnärzte                                                                                 26.02. Faust-Apotheke, Mannheimer Str. 144                                                 Telefax................................................................. 0671/803-1985
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:                                                                                                                                               Öffnungszeiten:
0180/5040308 zu den üblichen Telefontarifen.                                                       55543 Bad Kreuznach ....................... Tel.: 0671/27280
                                                                                                   Stephanus-Apotheke, Saarlandstr. 180                                                Montag bis Mittwoch und Freitag..................8.30 - 16.00 Uhr
Ansage des Notdienstes zu folgenden Zeiten:                                                                                                                                            Donnerstag.......................................................8.30 - 18.00 Uhr
Freitagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr                                                      55411 Bingen................................... Tel.: 06721/44093
                                                                                                                                                                                       Samstag.............................................................8.30 - 13.30 Uhr
Samstag früh 8.00 Uhr bis Montag früh 8.00 Uhr                                              27.02. Sonnen-Apotheke, Naheweinstr. 175
                                                                                                                                                                                       Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Bad Kreuznach
Mittwochnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr                                                     55450 Langenlonsheim....................... Tel.: 06704/662                         Wir beraten Sie gerne........................................ 0671/803-1954
und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum                                           gesundleben Apotheke Dr. Marc Muchow
nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einem Brü-                                       Alzeyer Str. 81
ckentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr. Weitere                                                                                                                          ■ Ev. / Kath. Telefonseelsorge
                                                                                                   55543 Bad Kreuznach ................. Tel.: 0671-79499919                                  Bad Kreuznach
Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie                                          Markt-Apotheke, Marktplatz 6
unter www.bzk-koblenz.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme                                                                                                                               Telefonseelsorge ..................0800/1110111 und 0800/1110222
                                                                                                   55442 Stromberg............................... Tel.: 06724/6160
des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefoni-
                                                                                                   Falken-Apotheke, Schmittstr. 23
scher Vereinbarung möglich.
                                                                                                   55411 Bingen................................... Tel.: 06721/14038
                                                                                                                                                                                       ■ Frauenhaus Bad Kreuznach
                                                                                            28.02. Kur-Apotheke am Schloßplatz, Dr.-Karl-Aschoff-Str. 2                                für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind
■ Notdienstzentralen                                                                               55543 Bad Kreuznach ....................... Tel.: 0671/32246                        Beratung und Unterstützung ................................ 0671/44877
Bretzenheim, Guldental,                                                                            Engel-Apotheke, Kapuzinerstr. 26                                                    E-Mail: kreuznacher-frauenhaus@t-online.de
Langenlonsheim, Windesheim                                                                         55411 Bingen................................... Tel.: 06721/14555
Notdienstpraxis Bad Kreuznach
                                                                                            29.02. Löwen-Apotheke, Mannheimer Str. 35
                                                                                                                                                                                       ■ Weißer Ring
Diakonie Krankenhaus ..............................Telefon: 0671/19292                                                                                                                 Hilfe für Kriminalitätsopfer.................................. 06724/95959
Dienstzeiten der Notdienstpraxis:                                                                  55545 Bad Kreuznach ....................... Tel.: 0671/28879
                                                                                                   St. Barbara-Apotheke, Hochstr. 2                                                    oder Opfer-Notruf/Info-Tel.:.......................................... 116006
Freitag, 18.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr,
Mittwoch, 13.00 Uhr bis Donnerstag, 07.00 Uhr,                                                     55425 Waldalgesheim..................... Tel.: 06721/34982
an Feiertagen vom Vortag 18.00 Uhr bis zum darauffolgen-                                    01.03. Basilika-Apotheke, Basilikastr. 26                                                  ■ Wohnungslosenhilfe
den Tag 07.00 Uhr; an Himmelfahrt und Fronleichnam vom                                             55411 Bingen................................... Tel.: 06721/13023                          kreuznacher diakonie
Vortag 13.00 Uhr bis zum darauffolgenden Tag 07.00 Uhr; an                                  02.03. Blumenpark-Apotheke, Mainzer Str. 39                                                Notunterkunft für Männer ................................. 0671/83949-0
Heiligabend und Silvester ab 08.00 Uhr.                                                            55411 Bingen................................... Tel.: 06721/16677                   Notunterkunft für Frauen ................................. 0171/3028670
Dorsheim, Laubenheim, Rümmelsheim
Notdienstzentrale Bingen, Ärztehaus Bingen
                                                                                            03.03. Rosen-Apotheke, Staatsstr. 6                                                        ■ Entgiftungszentrale
                                                                                                   55442 Stromberg................................. Tel.: 06724/592
Kapuziner Str. 19 ......................................Telefon: 06721/19292                                                                                                           Universitätsklinik in Mainz ................................ 06131/232466
                                                                                                   Engel-Apotheke, Kapuzinerstr. 26
Der Notdienst am Wochenende beginnt freitags um 19.30
Uhr und endet montags um 6.30 Uhr.
                                                                                                   55411 Bingen................................... Tel.: 06721/14555                   ■ Malteser - Hilfsdienst
Kinderärzte-Notdienst                                                                       Außerdem können die dienstbereiten Apotheken sowohl                                        Bad Kreuznach, Bosenheimer Str. 85 .................. 0671/888330
Kreuznacher Diakonie-Krankenhaus (4. OG)                                                    aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz über die                                   Rettungsdienst und Krankentransporte................ 0671/19222
Ringstraße 64, 55543 Bad Kreuznach .........Tel.: 0671/605-2401                             landesweit gültige Rufnummer 01805 258825 plus Postleit-
Sprechstunden: Mittwoch ...........................16.00 bis 18.00 Uhr                      zahl des Standortes (also zum Beispiel für Langenlonsheim                                  ■ Schutzverband
Wochenende und Feiertage ........................09.00 bis 12.00 Uhr                        01805 258825-55450) abgerufen werden.                                                             für Impfgeschädigte e.V.
und................................................................16.00 bis 18.00 Uhr      Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche                                    Telefon:.................................................................... 0671/44515
                                                                                            Rufnummern:                                                                                Internet: www.impfschutzverband.de
■ Notruf Pflegebett                                                                         deutsches Festnetz: 0180-5-258825-PLZ (0,14 EUR/Min.)
                                                                                            Mobilfunknetz: 0180-5-258825-PLZ (max. 0,42 EUR/Min.)                                      ■ Rufnummern bei Wildunfällen
Integrierte Leitstelle Bad Kreuznach ......................0671/19222
                                                                                            Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet                                        Bad Kreuznach II ................................................ 0671 / 32589
                                                                                            unter www.lak-rlp.de                                                                       Bretzenheim ........................ 0671 / 302 41 oder 0671 / 32589
■ Rettungsleitstellen                                                                                                                                                                  Gutenberg ............................ 0671 / 67018 oder 0671 / 26248
                                                                                            Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr
Dorsheim, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim                                                                                                                                      Hargesheim........................................................ 06721 / 43587
Rettungsdienst und Krankentransport.................................112
Bretzenheim, Guldental, Windesheim                                                          ■ Ver- und Entsorgungsunternehmen                                                          Heddesheim ................................................. 0171 – 82 83 280
                                                                                                                                                                                       Langenlonsheim I ............................................... 06704 / 2412
Rettungsdienst und Krankentransport.................................112                     Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG                                               Langenlonsheim II ....... 06704 / 93100 oder 0151 / 17897568
                                                                                            Bad Kreuznach ........................................................ 0671/89665          Laubenheim......................................................... 06704 / 2111
■ Tierärzte                                                                                 Westnetz, der Verteilnetzbetreiber der RWE Deutschland AG                                  Rümmelsheim / Dorsheim 06721 / 34877 oder 06721 / 45099
Tierklinik Bretzenheim a.d. Nahe                                                            Strom:................................................................... 0800/4112244     Stockert................................................................ 06706 / 8650
Inh. Dr. Frank Höhner, In den Zehn Morgen 4,                                                Gas:....................................................................... 0800/0793427   Waldhilbersheim ................................................ 06707 / 7246
55559 Bretzenheim, Tel.: 0671/33264 - Fax: 0671/41774                                       Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle, Windesheim                                       Waldlaubersheim ................. 06707 / 1338 oder 06704 / 1262
http://www.tierklinik-bretzenheim.de                                                        Entstörungsdienst ................................................ 06707/910-91            Windesheim I .................................................. 06721 / 491162
Notfallbereitschaft: 24 Stunden, je Tag                                                     Verwaltung ............................................................. 06707/9100        Windesheim II ..................................................... 06707 / 1201

                                                                                                              Achtung Hinweis
                                                          Veröffentlichungen weitere Notrufe - Soziale Dienste erfolgen einmal monatlich (1. Ausgabe im Monat)
Mitteilungsblatt - VG Langenlonsheim
Freitag, den 26.02.2016                                        Amtlicher Teil                                                     Seite 3

  Ein Service für unsere Seniorinnen und Senioren in der Verbandsgemeinde!
  Wir ermöglichen und erleichtern Ihnen den Weg zum Hausarzt, Zahnarzt, Einkauf, zur Bank, Apotheke etc.
  Der Bürgerbus kann pro Fahrt 5 Personen befördern und ergänzt den normalen Linienverkehr.
  Sein Einsatz erfolgt ausschließlich in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim, den Ortsgemeinden Bretzenheim, Dorsheim, Guldental,
  Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim und Windesheim. Für die Mitbürgerinnen und Mitbürger aus den Ortsgemeinden Dors-
  heim und Rümmelsheim werden bei Bedarf zusätzlich Fahrten zu Ärzten und Zahnärzten nach Münster-Sarmsheim und Waldalgesheim
  angeboten.

                                                                            Kostenloser Fahrservice

                       Bürgerbus
                                                                            Dienstag und Freitag (Ganztägig)
                                                                            sowie Mittwochvormittag
                                                              eim
                                            VG Langenlonsh

                                                                            Anmeldungen für die Fahrten
                                                                            montags und donnerstags,
                                                                            von 14.30 bis 16.30 Uhr, unter Telefon:

                                                                            06704/929-39
                                     Bürger fahren für Bürger!

                                                                        • Laubenheim
                                                                        • Rümmelsheim
   Öffentliche Bekanntmachungen                                         • Windesheim
                                                                        bilden jeweils einen Stimmbezirk.
   und amtliche Mitteilungen                                            Die Wahlräume werden eingerichtet in
                                                                        Bretzenheim
                                                                        Wein- und Kulturzentrum Bretzenheim, Große Straße 12, 55559
                                                                        Bretzenheim
                   Verbandsgemeinde                                     Dorsheim
                   Langenlonsheim                                       Bürgerhaus „An den Linden“, Weinbergstraße 21, 55452 Dorsheim
                                                                        Guldental
                                                                        Sitzungsraum der Ortsgemeinde, Dammweg 11, 55452 Guldental
                                                                        Laubenheim
                                                                        Naheblickhalle Laubenheim, Schulstraße 3, 55452 Laubenheim
                                                                        Rümmelsheim
■ Sprechstunde des Bürgermeisters                                       Gemeindesaal am Feuerwehrhaus, Hauptstraße 12,
Bürgermeister Michael Cyfka ist nach vorheriger Terminabsprache         55452 Rümmelsheim
gerne für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde zu            Windesheim
sprechen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 06704/929-40         Rathaussaal Windesheim, Rathausplatz 1, 55452 Windesheim
oder                                                                    Die Gemeinde Langenlonsheim ist in 2 allgemeine Stimmbezirke
m.cyfka@vglangenlonsheim.rlp.de                                         eingeteilt:
Telefonsprechstunde des Bürgermeisters                                  Stimmbezirk 1
Zusätzlich können die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsge-            Gemeindehalle Langenlonsheim, Heddesheimer Straße 22,
meinde Langenlonsheim die Telefonsprechstunde, montags von              55450 Langenlonsheim
9.00 Uhr - 10.00 Uhr, Telefon: 06704 / 929-40, für ihre Anliegen nut-   Stimmbezirk 2
zen. Hierdurch soll besonders den Seniorinnen und Senioren unserer      Ev. Gemeindehaus Langenlonsheim, Naheweinstraße 142,
Verbandsgemeinde die Möglichkeit gegeben werden, ihre Sorgen,           55450 Langenlonsheim
Wünsche sowie Anregungen direkt mit dem Bürgermeister zu                In den Gemeinden
besprechen.                                                             • Bretzenheim
                                                                        • Dorsheim
                                                                        • Guldental
Öffentliche Bekanntmachungen                                            • Langenlonsheim
                                                                        • Laubenheim
                                                                        sind die Wahlräume zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl
■ Jahresabschluss beschlossen,                                          für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkun-
  Entlastung erteilt                                                    gen barrierefrei eingerichtet.
Der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim hat in seiner Sitzung am         Stimmberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen, die nicht im
17.12.2015 gemäß § 114 GemO den Jahresabschluss für das Jahr            Wählerverzeichnis eines barrierefreien Stimmbezirks eingetragen
2013 und 2014 beschlossen. Dem Bürgermeister und den Beigeord-          sind, können innerhalb ihres Wahlkreises mit einem Wahlschein in
neten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, wurde die        einem barrierefreien Wahlraum wählen.
Entlastung erteilt.                                                     In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in der
Hinweis:                                                                Zeit vom 10.02.2016 bis 21.02.2016 übersandt worden sind, sind der
Der Jahresabschluss mit Anhang und Rechenschaftsbericht liegt           Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmbe-
gemäß § 114 Absatz 2 GemO vom 29.02.2016 bis einschließlich             rechtigten zu wählen haben.
08.03.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 34, wäh-          III.
rend der Dienststunden öffentlich aus.                                  Die Stimmberechtigten können nur in dem Wahlraum des Stimmbe-
                                                                        zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
                                                                        Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung
■ Wahlbekanntmachung                                                    und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit-
I.                                                                      zubringen.
Am Sonntag, 13. März 2016, findet die Wahl zum 17. Landtag von          Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Rheinland-Pfalz statt.                                                  Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimmzette-
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.                                 lumschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten
II.                                                                     des Wahlraumes Stimmzettel und Umschlag ausgehändigt.
Die Gemeinden                                                           Die amtlichen Stimmzettel enthalten am oberen, rechten Rand eine
• Bretzenheim                                                           Ausstanzung - eine Lochung. Die Lochung versetzt blinde und seh-
• Dorsheim                                                              behinderte Wählerinnen und Wähler in die Lage, ohne fremde Hilfe
• Guldental                                                             den Stimmzettel in so genannte Stimmzettelschablonen richtig ein-
Mitteilungsblatt - VG Langenlonsheim
Seite 4                                                         Amtlicher Teil                                                         Freitag, den 26.02.2016

legen zu können, um anschließend ebenfalls ohne die Mitwirkung
anderer Personen geheim ihre Stimme abgeben zu können. Landes-
weit sind alle Stimmzettel mit der Lochung versehen, so dass eine
Zuordnung der Stimmzettel zu einem bestimmten Wähler nicht
möglich ist und das Wahlgeheimnis umfassend gewahrt bleibt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine
Landesstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
1.    für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die zugelasse-
      nen Wahlkreisvorschläge unter Angabe des Familiennamens,
      Vornamens, Berufes oder Standes und des Ortes der Haupt-
      wohnung der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Ersatz-
      bewerberinnen und Ersatzbewerber, bei Wahlkreisvorschlägen
      von Parteien und Wählervereinigungen außerdem deren Na-
      men und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch
      diese, bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten außer-
      dem das Kennwort und rechts von dem Namen jeder Bewerbe-
      rin und jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
2.    für die Wahl nach Landes- und Bezirkslisten in blauem Druck
      die zugelassenen Landes- und Bezirkslisten unter Angabe der
      Namen der Parteien und Wählervereinigungen und, sofern sie
      eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, der Familien-
      namen und Vornamen der ersten fünf Bewerberinnen und Be-
      werber und die Bezeichnung der Wahlvorschläge als Landes-
      oder Bezirkslisten sowie links von der Bezeichnung der Partei
      oder Wählervereinigung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die Wählerinnen und Wähler geben
ihre Wahlkreisstimme in der Weise ab,
dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig
kenntlich machen, welcher Wahlkreisbewerberin oder welchem
Wahlkreisbewerber und gegebenenfalls welcher Ersatzbewerberin
oder welchem Ersatzbewerber sie gelten soll,
und ihre Landesstimme in der Weise,
dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein
in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig
kenntlich machen, welcher Landes- oder Bezirksliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von den Wählerinnen und Wählern in einer
Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum
gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden.
IV.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung
erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im                                       Ortsgemeinden
Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
V.
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an                                         Bretzenheim
der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a)    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses
      Wahlkreises oder
b)    durch Briefwahl
teilnehmen.
                                                                         Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemein-
deverwaltung Langenlonsheim, Naheweinstraße 80, 55450 Langen-
lonsheim, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettel-      ■ Ortsbürgermeister Thomas Gleichmann
umschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und          montags ....................................................... von 17.30 Uhr - 19.00 Uhr
den Wahlbrief mit dem im unverschlossenen Stimmzettelumschlag            im „Alten Amtshaus“, Große Straße 12
befindlichen Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein so          Telefon: ..............................................................0671/33347 (dienstlich)
rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbands-          .................................................................................. 0671/36634 (privat)
gemeindeverwaltung Langenlonsheim übersenden, dass er dort spä-          ............................................................................. 0175/5947648 (Handy)
testens am Tage der Wahl bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann       Fax: .................................................................................. 03212/4435200
auch bei der angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung Langen-              E-Mail: .................................................................. info@bretzenheim.de
lonsheim oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für      Internet: ...............................................................www.bretzenheim.de
den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Das Stimmrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt wer-
den (§ 4 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes).
                                                                         Öffentliche Bekanntmachungen
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl
herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar
                                                                         ■ Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates
(§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).                              Bretzenheim vom 20.01.2016
Langenlonsheim, 26.02.2016                            Michael Cyfka,     Vor Eintritt in die Tagesordnung
Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim             Bürgermeister      Ortsbürgermeister Gleichmann begrüßt die Ratsmitglieder, Bürger-
                                                                         meister Michael Cyfka sowie die Zuhörer zur 12. Sitzung des Ortsge-
Aus der Verbandsgemeinde                                                 meinderates Bretzenheim und stellt fest, dass ordnungsgemäß ein-
                                                                         geladen wurde und der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist.
                                                                         Es gibt keine Einwände gegen die Niederschrift vom 16.09.2015.
■ Sitzung des Jugendrates                                                Ratsmitglied Metz von der SPD-Fraktion beantragt, die Tagesord-
                                                                         nungspunkte 5 und 8 von der Tagesordnung mit folgender Begrün-
  der VG Langenlonsheim                                                  dung abzusetzen:
Am Donnerstag, 03.03.2016, 18.00 Uhr, findet im Zimmer 25 des Rat-       „Begründung zu TOP 5
hauses der Verbandsgemeinde Langenlonsheim, Naheweinstraße               In der heutigen Sitzung wird der Ortsgemeinderat mit der Tatsache
80, eine öffentliche Sitzung des Jugendrates statt.                      konfrontiert, dass in der Kindertagesstätte eine Küche eingerichtet
Tagesordnung                                                             wird, aus der auch die Essenszubereitung für die Grundschule erfol-
1.    Beschluss der Niederschrift vom 14.01.                             gen soll. Es muss eine größere Küche angeschafft werden, die für
2.    Beschluss der Niederschrift vom 11.02.                             den Kindergarten alleine so nicht erforderlich ist. Für den Kinder-
3.    Nachbesprechung Podiumsdiskussion                                  garten ist die Ortsgemeinde zuständig und für die Schule die Ver-
4.    Willkommenbox                                                      bandsgemeinde. Es ist noch nicht bekannt, was an Kosten für den
5.    Fotos                                                              Umbau auf uns zukommt, aber die Verbandsgemeinde hat bereits
6.    Schwimmbadparty                                                    einen Zuschuss von 18 Tsd Euro beschlossen. Es soll zwar eine zusätz-
7.    Verschiedenes                                                      liche Küchenkraft auf Kosten der Verbandsgemeinde eingestellt
Mitteilungsblatt - VG Langenlonsheim
Freitag, den 26.02.2016                                        Amtlicher Teil                                                                             Seite 5

werden. Wo wird die beschäftigt sein, bei der Ortsgemeinde oder         beabsichtigte Verschwenkung der Verkehrsführung eine Verringe-
Verbandsgemeinde? Unsere Kraft ist bei den Kocharbeiten auch für        rung der gefahrenen Geschwindigkeiten erhofft.
die Grundschule einbezogen - wie wird das verrechnet? Wie ist           TOP 2: Haushalt 2016:
geregelt wer im Krankheitsfall die Arbeit der Verbandsgemeinde          Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung über die Haus-
-Kraft übernimmt? Wie ist es mit den Folgekosten der neuen Küche?       haltssatzung
Mehr Geräte mehr Wartungs- und Reparaturkosten.                         Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung über die Haus-
Welche Kosten würden für die Ortsgemeinde entstehen, wenn in            haltssatzung
der bestehenden Küche die erforderlichen Investitionen bzw. die         Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.01.2016 den Haus-
beanstandeten Fehler behoben würden.                                    haltsplan und die Haushaltssatzung intensiv beraten und empfiehlt
Dies sind nur einige Fragen, die in der heutigen Sitzung nicht beant-   dem Ortsgemeinderat einstimmig, die vorliegende Haushaltssat-
wortet werden können und somit kann keine Beschlussfassung zur          zung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 zu beschlie-
Ausschreibung der Küche und Nebenarbeiten erfolgen.                     ßen. Ortsbürgermeister Gleichmann fasst den Haushalt 2016 wie
Vorschlag: TOP 5 erst im Ausschuss beraten.                             folgt zusammen:
Begründung zu TOP 8                                                     Vorläufiges Ergebnis 2015:
In der Sitzung vom 29.4.2015 hat die SPD Fraktion den Antrag            Der Jahresverlauf 2015 hat sich positiv entwickelt. Statt des erwarte-
gestellt, die Bestattungsmöglichkeit von Urnengräbern anders zu         ten Defizits von 407.000 EUR konnte ein Überschuss in Höhe von
gestalten. So wie es mittlerweile in vielen Ortschaften üblich ist.     74.000 EUR erzielt werden. Ursache seien Einsparungen aus der Ver-
Auf Antrag der FWL wurde der TOP in den Ausschuss verwiesen.            schiebung von Investitionsmaßnahmen (insb. Kirchstraße, Freiherr-
Der Friedhofsausschuss hat am 17.9.2015 getagt aber ohne dass der       vom-Stein-Straße). Die liquiden Mittel betragen zum Jahresende
Antrag der SPD vom 29.4.2015 auf der Tagesordnung stand.                noch 486.000 EUR.
Wir sind der Meinung, dass der Antrag der SPD als erstes behandelt      Für 2016 können folgende Punkte festgehalten werden:
werden soll. Eine Überplanung des Friedhofes ist auch nicht erfor-      • Die Steuer- und Gebührensätze bleiben konstant.
derlich. Durch Herrn Brückner wurde in viel Kleinarbeit ein Plan vom    • Der Haushalt ist im Ergebnis- und Finanzhaushalt ausgeglichen.
Friedhof erstellt. Dieser müsste aktualisiert werden.                   • Das Haushaltsvolumen beträgt 3.970.000 EUR in Einnahmen und
Wenn auch Sitzungsgeld für den Friedhofsausschuss zu zahlen wäre,          Ausgaben.
so könnte die Gemeinde bestimmt einige Euros sparen. Für die            • Die Investitionsausgaben belaufen sich auf 888.000 EUR.
Überdachung vor der Friedhofshalle wird die SPD auch einen Vor-         • Die Investitionseinnahmen belaufen sich auf 448.000 EUR.
schlag machen.                                                          • Durch die hohe Investitionsausgaben entsteht in der Planung ein
Vorschlag: TOP 8 erst im Ausschuss beraten.“                               Haushaltsdefizit von 534.000 EUR.
Bürgermeister Cyfka regt an, TOP 5 im Ortsgemeinderat zu behan-         • Das Defizit wird durch die Auflösung der liquiden Mittel von
deln. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.10.2015          486.000 EUR und die Aufnahme eines Zwischenfinanzierungskre-
beschlossen, die Einrichtung einer Mittagsverpflegung in der Grund-        dites über 48.000 EUR finanziert.
schule Bretzenheim vorzunehmen und sich als Schulträger an den          • Die Gemeinde ist nach wie vor schuldenfrei. Die Zwischenfinan-
Kosten der Baumaßnahme (Erweiterung der Küche) zu beteiligen.              zierung wurde vorsorglich eingeplant.
Die Kosten stehen jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.        • Die tatsächliche Aufnahme soll in der Haushaltsausführung mög-
Für die Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde für die Mitnut-             lichst vermieden werden.
zung der neuen Küche der Kindertagesstätte wurde ein Haushalts-         Wesentliche geplante Investitionen in 2016:
ansatz in Höhe von 18.000,— EUR angesetzt bzw. in Aussicht              • Anschaffung eines neuen Traktors: ................................. 40.000 EUR
gestellt. Der Bedarf der Kinder muss noch ermittelt werden. Die Ver-    • Baumaßnahme Küche Kindertagesstätte: ...................... 45.000 EUR
bandsgemeinde wird sich ebenfalls an den steigenden Personalkos-        • Ausbau Kirchstraße: ....................................................... 260.000 EUR
ten beteiligen. Ortsbürgermeister Gleichmann ergänzt, dass erst seit    • Ausbau Freiherr-vom-Stein-Straße: ............................... 260.000 EUR
Dezember 2015 die Fakten seitens der Verbandsgemeinde geklärt           • Umstellung der Straßenbeleuchtung
sind und er mangels vollständiger Informationen nicht vorher habe         auf LED-Technik: .............................................................. 170.000 EUR
informieren wollen. Er ist der Auffassung, dass der Tagesordnungs-      • Restaufwendungen für Fertigstellung
punkt beraten werden soll, da nunmehr alle verfüg- und abschätz-          der Kronenberghalle: ...................................................... 115.000 EUR
baren Informationen zu einer Beschlussfassung vorliegen. Sollte der     Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt auf Empfehlung
Rat nach Kenntnis der Informationen sich nicht in der Lage sehen        des Finanzausschusses die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan
abzustimmen, könne nach der Beratung der Punkt vertagt werden.          entsprechend dem vorgelegten Entwurf.
Auch einem Ausschuss könnten keine weiteren Informationen gege-         Abstimmungsergebnis: Einstimmig
ben werden. Das warme Mittagessen soll zum Schuljahresbeginn            TOP 3: 1. Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
2016/2017 ausgegeben werden können.                                     2013
Ortsbürgermeister Gleichmann bittet über diesen TOP 5 im Grund-         2. Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der
satz abzustimmen und nicht von der Tagesordnung abzusetzen.             Beigeordneten
Abstimmungsergebnis für die Absetzung von TOP 5:                        - Auf die Beachtung von § 22 GemO wird hingewiesen -
1 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen                     Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
Hinsicht des Antrages, TOP 8 von der Tagesordnung abzusetzen,           28.10.2015 den Jahresabschluss eingehend geprüft. Das Prüfungser-
erklärt Ortsbürgermeister Gleichmann, dass mit Zustimmung der           gebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der
SPD im Friedhofsausschuss über den Antrag der SPD beraten wurde         Beschlussvorlage beigefügt.
und der Ausschuss einstimmig die Empfehlung aussprach, den Fried-       Bei der Prüfung der Jahresrechnung ergaben sich keine Beanstan-
hof einer generellen Überplanung zu unterziehen und dabei den           dungen, es wurden für die Zukunft folgende Punkte angeregt:
Antrag der SPD-Fraktion zu berücksichtigen.                             1.     Auf einigen Zahlungsanordnungen fehlt die Unterschrift zur
Abstimmungsergebnis für die Absetzung von TOP 8:                               Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit. Auf
2 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen                            die Vollständigkeit wäre künftig zu achten.
Es gibt keine weiteren Einwände gegen die Reihenfolge der Tages-        2.     Für die Auszahlung von Sicherheitseinbehalten nach Ablauf
ordnung.                                                                       der Gewährleitungszeit gibt es keinen Auszahlungsbeleg im
TOP 1: Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen                 Abschlussjahr, da die Ursprungsanordnung aus einem früheren
Fragen der Einwohner gemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwoh-                  Jahr stammt und dort abgelegt ist. Hier soll künftig ein geson-
nerfragestunde)                                                                derter Nachweis erfolgen.
Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass eine Anfrage vom           Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der
14.11.2015 von Frau Anette Rosskopf hinsichtlich des auftretenden       bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab-
Straßenlärms in der Freiherr-vom-Stein-Straße vorliegt. Frau Roß-       schluss den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 112 und 113
kopf stellt folgende Frage:                                             GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den
„Um den Straßenlärm einzuschränken und die Sicherheit der               tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Anwohner der Freiherr-vom- Stein-Straße zu gewährleisten ist es         Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grund-
zwingend erforderlich, dass sich zu jeder Tageszeit die Verkehrsteil-   sätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt
nehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km / h hal-        und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzun-
ten. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um dieses sicherzustel-         gen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden.
len?“ Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass grundsätzlich die    Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat
Verbandsgemeinde als Straßenverkehrsbehörde die Verkehrsord-            gemäß § 114 Abs. 1 GemO einstimmig die Feststellung des geprüf-
nungsmaßnahmen anordnet. Unabhängig davon wurde 2015 auf                ten Jahresabschlusses, die Entlastung des Ortsbürgermeisters und
Anregung von Frau Roßkopf eine Verkehrskontrolle in der Freiherr-       der Beigeordneten sowie die nachträgliche Genehmigung der über-
vom-Stein-Straße durch die Kreisverwaltung durchgeführt, die zum        und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern
Ergebnis führte, dass keine wesentlichen Geschwindigkeitsüber-          keine vorherige Zustimmung erfolgte.
schreitungen gemessen wurden. Im oberen Teil der Freiherr-vom-          Die Beschlussfassung hierüber hat gemäß § 114 Abs.1 GemO
Stein-Straße dürften keine Geschwindigkeitskontrollen stattfinden,      getrennt zu erfolgen.
da die Mindestabstände zu den Einmündungen nicht eingehalten            Anlagen:
werden können, so die Auskunft der Kreisverwaltung. Der obere           Jahresabschluss
Teil der Freiherr-vom-Stein-Straße zwischen Hermann-Löns-Weg und        Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschuss
Naheweinstraße wird jedoch voraussichtlich noch 2015 ausgebaut.         Gemäß § 22 GemO rücken Bürgermeister Cyfka, Ortsbürgermeister
Im Rahmen dieser Maßnahme sollen weitere Parkplätze versetzt            Gleichmann und Beigeordneter Hollinka ab.
angeordnet werden, so dass die Verwaltung sich durch die dadurch        Beigeordneter Karst übernimmt den Vorsitz.
Mitteilungsblatt - VG Langenlonsheim
Seite 6                                                       Amtlicher Teil                                    Freitag, den 26.02.2016

Beigeordneter Karst teilt mit, dass der Rechnungsprüfungsausschuss     Seitens der Verbandsgemeinde als Träger der Grundschule wurde
in seiner Sitzung am 28.10.2015 den Jahresabschluss eingehend          Ende 2015 offiziell der Wunsch an die Ortsgemeinde als Träger der
geprüft hat. Bei der Prüfung der Jahresrechnung ergaben sich keine     Kindertagesstätte herangetragen, ein warmes Mittagessen für die
Beanstandungen.                                                        Grundschüler der Betreuenden Grundschule in der Kindertages-
Beschlussfassung: 1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung   stätte zuzubereiten.
des Jahresabschlusses und stimmt den über- und außerplanmäßigen        Dieses Ansinnen wurde mehrfach öffentlich bekanntgemacht und
Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits            war Vertretern der Ortsgemeinde bekannt, da sowohl der Ortsbür-
geschehen ist.                                                         germeister als auch zwei Ortsgemeinderäte der CDU und ein Ortsge-
Abstimmungsergebnis: Einstimmig                                        meinderatsmitglied der SPD im Verbandsgemeinderat und teilweise
Beschlussfassung: 2. Der Ortsgemeinderat beschließt die Entlastung     in den Ausschüssen der Verbandsgemeinde vertreten sind. Es war
des Bürgermeisters und des Ortsbürgermeisters sowie der Beigeord-      bislang immer wieder öffentlich geäußerter Wunsch der Ortsge-
neten, soweit diese den Bürgermeister und den Ortsbürgermeister        meinde, die Betreuende Grundschule in Bretzenheim mit einem
vertreten haben.                                                       warmen Mittagessen aufzuwerten und die gleichen Bedingungen
Abstimmungsergebnis: Einstimmig                                        wie in anderen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde herzustellen.
TOP 4: 1. Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr       Im Verbandsgemeinderat war man sich über Parteigrenzen hinaus
2014                                                                   einig, dass dazu größere Investitionen erforderlich sind, wenn eine
2. Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der       Küche in der Grundschule eingebaut werden muss, um die hygieni-
Beigeordneten                                                          schen Vorgaben zu erfüllen. Deshalb wurde schon frühzeitig der
- Auf die Beachtung von § 22 GemO wird hingewiesen -                   Plan diskutiert, ob eine Essenszubereitung in der Kindertagesstätte
Begründung:                                                            möglich ist.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am                Die Bereitstellung eines warmen Essen über einen Caterer sollte nur
28.10.2015 den Jahresabschluss eingehend geprüft. Das Prüfungser-      im Notfall in Erwägung gezogen werden. Einigkeit bestand zwi-
gebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der      schen Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde, dass dies mit der vor-
Beschlussvorlage beigefügt.                                            handenen Küche der Kindertagesstätte aus Kapazitätsgründen kei-
Bei der Prüfung der Jahresrechnung ergaben sich keine Beanstan-        nesfalls machbar ist.
dungen, es wurden für die Zukunft folgende Punkte angeregt:            Dazu wurde nach Besichtigung vergleichbarer Küchen von einem
3. Auf einigen Zahlungsanordnungen fehlt die Unterschrift zur          versierten Küchenplaner zusammen mit dem Kindertagesstättenper-
Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit. Auf die      sonal ein Küchenplan erstellt. Es sollte die Aufgabe gelöst werden,
Vollständigkeit wäre künftig zu achten.                                die Küche so umzugestalten, dass durch eine Optimierung der
Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der         Abläufe die Grundschulessen ohne Beeinträchtigung des Ablaufs in
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab-       der Kindertagesstätte mitgekocht werden können. Dazu wurde
schluss den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 112 und 113            auch ein Kostenvoranschlag über rund 35.000 EUR für eine neue
GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den       Küche, die den heutigen Anforderungen und Ansprüchen genügt,
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,        eingeholt.
Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grund-        Der Verbandsgemeinderat hatte in der Folge in der Sitzung am
sätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt             14.10.2015 beschlossen, die Einrichtung einer Mittagsverpflegung in
und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzun-    der Grundschule Bretzenheim wie beschrieben, voranzubringen.
gen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden.        Der geplante Kostenbeitrag der Verbandsgemeinde wurde in der
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat           Haushaltssitzung vor Weihnachten 2015 beschlossen und soll laut
gemäß § 114 Abs. 1 GemO einstimmig die Feststellung des geprüf-        Haushaltsansatz bei 18.000 EUR liegen. An den zusätzlich anfallen-
ten Jahresabschlusses, die Entlastung des Ortsbürgermeisters und       den Personalkosten der Ortsgemeinde wird sich die Verbandsge-
der Beigeordneten sowie die nachträgliche Genehmigung der über-        meinde ebenfalls beteiligen, wobei noch nicht gesagt werden kann,
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern              wie der Stellenschlüssel für eine zusätzliche Küchenkraft aussieht.
keine vorherige Zustimmung erfolgte.                                   Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass bei der Entscheidung
Die Beschlussfassung hierüber hat gemäß § 114                          beachtet werden muss, dass die Küche der Kindertagesstätte seiner-
Abs.1 GemO getrennt zu erfolgen.                                       zeit als Teeküche geplant wurde und altersbedingt einige Abnut-
Anlagen:                                                               zungsspuren aufweise. Hinzu komme, dass die Kreisverwaltung im
Jahresabschluss                                                        Rahmen einer turnusmäßigen Küchenbegehung im Sommer 2015
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschuss                             einige Mängel festgestellt habe, die mit der Neueinrichtung der
Gemäß § 22 GemO rücken Bürgermeister Cyfka, Ortsbürgermeister          Küche abgestellt werden könnten. Man gehe von einem Kostenrah-
Gleichmann und Erster Beigeordneter Hollinka ab.                       men von insgesamt bis zu 45.000 EUR (Küche und Nebenarbeiten)
Ratsmitglied Metzt übernimmt als ältestes Ratsmitglied den Vorsitz.    aus. Wie viele Grundschulkinder letztlich an dem warmen Essen teil-
Ratsmitglied Metz teilt mit, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in    nehmen werden, könne noch nicht gesagt werden, da Bedarfszah-
seiner Sitzung am 28.10.2015 den Jahresabschluss eingehend             len noch nicht genannt werden können.
geprüft hat. Bei der Prüfung der Jahresrechnung ergaben sich keine     Letztlich gibt Ortsbürgermeister Gleichmann bei der Entscheidung
Beanstandungen.                                                        auch zu bedenken, dass die Verantwortung der Gemeinde für die
Beschlussfassung: 1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung   Bretzenheimer Kinder nicht mit dem Eintritt in die Grundschule
des Jahresabschlusses und stimmt den über- und außerplanmäßigen        ende und die Gemeinde auch über die Verbandsgemeindeumlage
Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits            an der Finanzierung der Grundschule und damit auch der Essenzu-
geschehen ist.                                                         bereitung beteiligt sei. Von der angedachten Lösung profitieren
Abstimmungsergebnis: Einstimmig                                        letztlich sowohl die Verbandsgemeinde aber auch die Ortsgemeinde
Beschlussfassung: 2. Der Ortsgemeinderat beschließt die Entlastung     finanziell, da in den nächsten Jahren eine Küchenrenovierung in der
des Bürgermeisters und des Ortsbürgermeisters sowie der Beigeord-      Kindertagesstätte anstehen würde. Dass ein frisch zubereitetes
neten, soweit diese den Bürgermeister und den Ortsbürgermeister        schmackhaftes Essen, das die Grundschulkinder aus der Kindertages-
vertreten haben.                                                       stätte kennen, die Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit der Grund-
Abstimmungsergebnis: Einstimmig                                        schüler erhöhe, sollte nicht vergessen werden, so Ortsbürgermeister
TOP 5: Erweiterung/Umbau der Küche der Kita zur Essenszuberei-         Gleichmann.
tung für die Betreuende Grundschule - Beschlussfassung zur Aus-        Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Ausschrei-
schreibung der Küche und der Nebenarbeiten                             bung der Küche und
Begründung:                                                            den Nebenarbeiten.
Zur Essenszubereitung für die Betreuende Grundschule und zur Ver-      Abstimmungsergebnis: Einstimmig
besserung in der Kindertagesstätte soll eine neue Kücheneinrich-       TOP 6: Sanierung der Königsberger Straße
tung angeschafft werden.                                               Gemäß § 22 GemO rücken die Ratsmitglieder Dietz und Brückner ab.
Der Verbandsgemeinderat hatte in der Sitzung am 14.10.2015             Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass sich der Bauausschuss
beschlossen, die Einrichtung einer Mittagsverpflegung in der Grund-    ausführlich mit diesem Thema befasst hat und bittet nunmehr eine
schule Bretzenheim wie in Variante 2 a) beschrieben, vorzunehmen.      Ausschreibung für die Sanierung der Königsberger Straße gemäß
Bei dieser Variante können nach einer Umrüstung der Gerätschaften      der Empfehlung des Bauausschusses zu beschließen.
in der Küche der Kindertagesstätte in eine professionelle Küche die    Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Ausschrei-
zusätzlichen Mittagessen zubereitet werden.                            bung für die Sanierung der Königsberger Straße.
Die Essen der Schule werden dann in Thermobehältern mit einem          Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Transportwagen in die Schule gefahren. Das Geschirr wird in der        TOP 7: Ausbau der Freiherr-vom-Stein-Straße (Teilbereich zwischen
Kindertagesstätte gespült. Essensreste und der zusätzlich anfallende   Herrmann-Löns-Weg und Naheweinstraße)-Beschlussfassung zur
Müll werden über bestehende Tonnen der Schule entsorgt.                Ausbauvariante
Für die Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde für die Mitnut-         Begründung: In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 23.07.2015
zung der neuen Küche der Kita wurde ein Haushaltsansatz von            wurden die zwei Ausbauvarianten für die Freiherr-vom-Stein-Straße
18.000,00 EUR angesetzt.                                               bereits durch Frau Kaufmann vom Ing.-Büro Lenhard vorgestellt,
Der nächste Schritt wäre, die Ausschreibung der Kücheneinrichtung      jedoch noch kein Beschluss gefasst.
vorzunehmen.                                                           Da der LBM Bad Kreuznach plant, die Fahrbahndecke der B 48 in der
Auch müssen einige Nebenarbeiten, wie z.B. die Anschlussarbeiten       Ortsdurchfahrt Bretzenheim zu erneuern, wurde die Ortsgemeinde
an Ver- und Entsorgungsleitungen durch Fachkräfte sowie die evtl.      angefragt, ob ihrerseits Arbeiten anstehen. Daher soll nun der
Änderung/Ergänzung der Fliesen vorgenommen werden.                     Beschluss zur Wahl der Ausbauvariante gefasst werden.
Mitteilungsblatt - VG Langenlonsheim
Freitag, den 26.02.2016                                       Amtlicher Teil                                                                                     Seite 7

Auszug aus der Niederschrift der OG-Ratssitzung vom 23.07.2015:        50 Flüchtlinge in Hotels in Bad Kreuznach untergebracht. In der der-
„Frau Kaufmann erläutert kurz die beiden Entwurfsvarianten des         zeitigen Flüchtlingssituation unter Berücksichtigung einer weiterhin
Ausbaus der „Freiherr-vom-Stein-Straße“. Es handelt sich dabei um      hohen Zuweisung von Flüchtlingen an den Kreis und die Verbands-
das ca. 100 m lange Teilstück von der Naheweinstraße bis zum Her-      gemeinden muss damit gerechnet werden, dass dem Kreis Bad
mann-Löns-Weg. Es besteht die Empfehlung, die bisherige Art der        Kreuznach monatlich 200 Flüchtlinge zugeteilt werden. Davon wer-
Asphaltausführung beizubehalten mit einer Trennung von Fußgän-         den jeweils 10 % also ca. 20 Flüchtlinge auf die Verbandsgemeinde
gern und Kraftfahrzeugen. Die Variante 1 lehnt sich an die Bestands-   Langenlonsheim verteilt. Die Verbandsgemeinde beabsichtigt, künf-
bebauung mit abgesenkten Rundbordsteinen an. Die freien Flächen        tig die Flüchtlinge der Einwohnerzahl entsprechend auf die Ortsge-
sollen bis zur Ausbaugrenze fortgeführt werden. Die Variante 1         meinden der Verbandsgemeinde zu verteilen. Auf die Ortsgemeinde
sieht eine komplette Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege           Bretzenheim werden damit monatlich ca. 20 %, also 3 - 4 Flücht-
vor. Die Variante 2 lehnt sich an den Ausbau der Winzenheimer          linge verteilt. Aus diesem Grunde wird dringend Wohnraum
Straße an, mit einem höhengleichen Ausbau der Fahrbahn und Geh-        gesucht. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Mietnot-
wege. Da die Fahrbahn im mittleren Bereich optisch noch gut aus-       standes es zu Zwangseinweisungen seitens der Verbandsgemeinde-
sieht, könnte sie bis auf den Einmündungsbereich der B 48 verblei-     verwaltung kommen könne. Ortsbürgermeister Gleichmann ruft
ben. Im Falle dieser Vorgehensweise müsste vorab eine                  daher alle Ratsmitglieder auf, entsprechend Werbung für die Ver-
Bohrkernuntersuchung prüfen, ob der vorhandene Ausbau aus-             mietung von Wohnraum an die Verbandsgemeinde zu machen und
reicht. Um ein höhengleiches Niveau zu erzielen, würde die neue        Leerstand mitzuteilen, damit die Eigentümer seitens der Verbands-
Asphaltdecke ca. 6 cm höher eingebracht, was optisch jedoch nicht      gemeinde angeschrieben werden können.
in Erscheinung tritt.                                                  Bürgermeister Cyfka teilt mit, dass der Verbandsgemeinde die
Ortsbürgermeister Gleichmann macht auf die eingezeichneten Park-       Flüchtlinge zugewiesen werden und die Verwaltung diese entspre-
plätze aufmerksam, die genaue Position ist allerdings noch nicht       chend auf die Ortsgemeinden verteilen muss. Sollte kein privater
endgültig entschieden.                                                 Wohnraum vorhanden sein, müssen notfalls öffentliche Gebäude
Die Kosten für Variante 1 werden max.190.000 Euro brutto ohne die      wie die Kronenberghalle oder das Feuerwehrhaus belegt werden.
Kosten einer möglichen Teerbelastung geschätzt. Die Kosten der         Sollte Wohnraum länger leer stehen und privat nicht genutzt wer-
Variante 2 mit einem Verbleib eines Teiles der vorhandenen Fahr-       den, könne eine gesetzliche Zwangszuweisung per Bescheid festge-
bahndecke belaufen sich auf ca. 170.000 Euro brutto. Es ist auch       legt werden. Die Verbandsgemeinde tritt als Mieter der Wohnung
möglich, die beiden Varianten zu kombinieren. Die lichttechnische      auf. Evtl. Schäden werden reguliert. Er bittet dringend, leeren
Berechnung wird auch hier eine genaue Position der Straßenbe-          Wohnraum der Verbandsgemeinde bzw. dem Ortsbürgermeister zu
leuchtung ergeben und in der Summe evtl. eine Lampe mehr erfor-        melden.
dern.“ Auf Anfrage bei Frau Kaufmann hat die Bohrkernuntersu-          Ortsbürgermeister Gleichmann informiert, dass der Zuschuss für die
chung ergeben, dass der vorhandene Aufbau ausreichend ist. Es          energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung (LED) beantragt
wäre also möglich, die Fahrbahn zu belassen und mit einer Asphalt-     wurde. Der Bewilligungsbescheid ist noch nicht ergangen.
deckschicht zu überziehen und nur die Gehwege und Rinnenanlage         Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass wie schon erwähnt,
neu herzustellen.                                                      während der Sommerferien die Naheweinstraße saniert wird. Der
Beschlussempfehlung des Ortsbürgermeisters/der Verwaltung:             Verkehr wird weiträumig umgeleitet und die Baumaßnahme soll in
Der Ortsgemeinderat berät und beschließt, welche Ausbauvariante        mehreren Bauabschnitten erfolgen. Die Baumaßnahme wird unge-
zur Ausführung kommen soll.                                            fähr 2 Wochen dauern. Er weist schon heute darauf hin, dass es zu
Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass der LBM beabsichtigt      erheblichen Verkehrseinschränkungen kommen wird. Es werde zeit-
die Naheweinstraße (B48) vom Kreisel „In den zehn Morgen“ bis          nah informiert.
Eingang Langenlonsheim zu sanieren. Es sollen die Deckschicht und      Informationen aus dem nichtöffentlichen Teil
die Straßeneinläufe erneuert werden. Diese Maßnahmen sollen            TOP 10: Grundstücksangelegenheit
möglichst während den Sommerferien stattfinden und ca. 2 Wochen        - Verkauf des Grundstücks gegenüber Einfahrt Weingut Montigny
dauern.                                                                an diesen
Im Zuge dieser Maßnahme war erwogen worden, den Ausbau des             Dieser Punkt hat sich erledigt und wird von der Tagesordnung her-
oberen Teils der Freiherr-vom-Stein-Straße gleichzeitig durchzufüh-    untergenommen.
ren. Zwischenzeitlich wurde jedoch nach Rücksprache mit dem LBM        TOP 11: Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. §
und dem Ingenieurbüro IBU dieser Plan aufgegeben, da keine Syn-        36 BauGB
ergieeffekte zu erwarten sind. Trotzdem soll bereits heute über die    Ortsbürgermeister Gleichmann schlägt vor, das gemeindliche Einver-
Ausbauvariante entschieden werden, damit zügig mit der Baumaß-         nehmen zu versagen.
nahme begonnen werden kann, sobald der Bau des Feuerwehrhau-           Abstimmungsergebnis: Einstimmig
ses die Maßnahme zulässt.                                              TOP 12: Mitteilungen und Anfragen
Ortsbürgermeister Gleichmann stellt die bereits veröffentlichten       Die nächste Ortsgemeinderatssitzung findet
Varianten vor. Aus der Bevölkerung kamen keine Anregungen. Bei         am 06.04.2016, 20.00 Uhr, statt.
allen Varianten wird die Fahrbahndecke bituminös erneuert und die
Gehwege mit Pflaster belegt. Während sich die Variante 1 an die
Bestandsbebauung mit Rundbordsteinen und einem erhöhten Geh-
weg anlehnt, lehnt sich die Variante 2 an den Ausbau der Winzen-                                    Dorsheim
heimer Straße an, d.h. mit einem höhengleichen Ausbau der Fahr-
bahn und Gehwege mit einer Wasserrinne. In diesem Fall könnte
der bisherige Unterbau der Straße verbleiben, da dieser noch die
ausreichende Tragfähigkeit besitzt. Die Maßnahme unter Beibehal-
tung des Fahrbahnuntergrundes könnte zu einer Kosteneinsparung
                                                                       Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin
von rund 20.000 EUR führen.
Im Rat wurde die Verkehrssicherheit eines höhengleichen Gehweges       ■ Ortsbürgermeisterin Marlene Hölz
wie in der Winzenheimer Straße diskutiert. Des Weiteren gab es Ein-
wände hinsichtlich des Belassens des Untergrundes, da mit nach-        dienstags........................................................... von 18.00 bis 19.00 Uhr
träglichen Senkungen gerechnet wird.                                   im Gemeindebüro, Bürgerhaus „An den Linden“, Weinbergstr. 21
Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Ausbauvari-       Telefon: .......................................................06721/994677 (Bürgerhaus)
ante 2 b (Erhalt des Fahrbahnuntergrundes und höhengleichen Geh-       ............ 06721/994678 (dienstlich auch außerhalb der Sprechstunden)
wegs mit einer Pflasterrinne entsprechend des Ausbaus der Winzen-      Fax: .................................................................................... 06721/994679
heimer Straße)                                                         E-Mail: .......................................................gemeindedorsheim@web.de
Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1            Internet: .....................................................................www.dorsheim.de
Enthaltung
TOP 8: Überplanung Friedhof -                                          Öffentliche Bekanntmachungen
Beschlussfassung zur Ausschreibung des Planes
Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass in der Friedhofsaus-
schusssitzung Einigkeit darüber herrschte, dass der Friedhof kom-      ■ Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft
plett überplant werden solle, damit künftige Baumaßnahmen sich
an einem zukunftsfähigen Konzept orientieren können. Ratsmit-            Rümmelsheim/Dorsheim
glied Dietz bemängelt, dass kein Protokoll über die Friedhofsaus-      Einladung zur Jahreshauptversammlung
schusssitzung vorliegt (nachträgliche Anmerkung: jedes Ratsmitglied    der Jagdgenossenschaft Rümmelsheim/Dorsheim
hat eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Friedhofsausschusses       Am Dienstag, 08.03.2016, findet um 19.30 Uhr in Dorsheim, Bürger-
am 22.11.2015 erhalten).                                               haus, Weinbergstraße 21, eine Versammlung der Jagdgenossen-
Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, die Vergabe          schaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Rümmelsheim/Dorsheim
einer Überplanung auszuschreiben.                                      statt. Zu dieser Genossenschaftsversammlung werden hiermit alle
Abstimmungsergebnis: Einstimmig                                        Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks
TOP 9: Mitteilungen und Anfragen                                       Rümmelsheim/Dorsheim eingeladen.
Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass dringend Wohnraum         Tagesordnung
für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt wird. In der Ver-      1.    Tätigkeitsbericht des Jagdvorstandes
bandsgemeinde sind derzeit (Stand Januar 2016) 121 Flüchtlinge zu      2.    Kassenbericht
betreuen. Davon sind 71 Flüchtlinge in der Verbandsgemeinde und        3.    Entlastung des Jagdvorstandes
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