Bürgerbegegnung von 30. Mai bis 1. Juni 2019 - Nummer 6 - Stadt Marktheidenfeld

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Bürgerbegegnung von 30. Mai bis 1. Juni 2019 - Nummer 6 - Stadt Marktheidenfeld
Postaktuell: „An sämtliche Haushalte“.

Nummer 6		                             Freitag, 21. Juni 2019

        Bürgerbegegnung
   von 30. Mai bis 1. Juni 2019

                       Fotos: Elmar Väth und Heribert Felbinger
Marktheidenfeld                                           -2-                                                  Nr. 6/2019

Bürgerbegegnung:
Auszeichnungen für Alain Lory und Michal Podsada
                                                                                  Über 80 Gäste aus den Part-
                                                                                  nerstädten Montfort sur Meu in
                                                                                  Frankreich sowie Pobiedziska in
                                                                                  Polen kamen zur mehrtägigen
                                                                                  Bürgerbegegnung nach Markt-
                                                                                  heidenfeld.

                                                                                         Das vom 1. Vorsitzenden Elmar
                                                                                         Väth und der Vorstandschaft des
                                                                                         Partnerschaftskomitees vorbild-
                                                                                         lich ausgearbeitete Programm
                                                                                         der trinationalen Begegnung
                                                                                         startete in der Schloßscheune
                                                                                         Homburg mit einer fränkischen
                                                                                         Weinprobe. Angeführt von Mont-
                                                                                         forts stellvertretender Bürger-
                                                                                         meisterin Erika Grelier und Po-
                                                                                         biedziskas Bürgermeister Ire-
                                                                                         neusz Antkowiak genossen die
(von links) Montforts stellvertretende Bürgermeisterin Erika Grelier, geschäftsleitender Gäste aus Frankreich und Polen
Beamter Matthias Hanakam, Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder und Marcel-          fränkische Gastfreundschaft und
le Le Guellec vom Partnerschaftskomitee mit der Ehrenstele für Alain Lory. Foto: Joa-    Gaumenfreuden. Am nächs-
chim Spies                                                                               ten Tag besichtigten die Besu-
                                                                                         cher das Dokumentationszen-
                                                                                         trum     Reichsparteitagsgelände
in Nürnberg, dem sich eine Stadtführung durch die Frankenmetropole anschloss. Während sich die Vor-
standschaft der drei Partnerstädte zu einem vormittäglichen Arbeitstreffen zusammenfand, gab es zeit-
gleich auf Wunsch der Gäste aus Polen eine eigene Führung bei Fertig Motors durch Dietmar Hamberger
von der Geschäftsführung des Servomotoren-Herstellers.
Am Abend fand ein gemeinsamer dreisprachiger ökumenischer Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Josef
statt, den die Kantorei unter der Leitung von Hermann Grollmann mitgestaltete. Feierlich wurde es an-
schließend im Nebenraum des Restaurants „Zur schönen Aussicht“ in Marktheidenfeld, wo man sich zum
abschließenden Partnerschaftsabend traf.

Für seine Verdienste rund um die trinationale Städtepartnerschaft wurde der langjährige Vorsitzende des
französischen Partnerschaftskomitees Alain Lory, der krankheitsbedingt nicht an der Bürgerbegegnung
teilnehmen konnte, mit der Partnerschafts-Ehrenstele der Stadt Marktheidenfeld ausgezeichnet.
„Ich danke Alain Lory von Herzen für seine Arbeit, sein Herzblut und sein herzliches Engagement für un-
sere Städtepartnerschaft“, sagte Marktheidenfelds Erste Bürgermeisterin in ihrer Laudatio. „Alain Lory war
auf dem Schiff „Partnerschaft“ bei jedem Wind und Wetter auf der Brücke und hat das Schiff immer in den
Hafen gesteuert“, betonte Schmidt-Neder weiter.

Von Elmar Väth mit einer Urkunde geehrt wurde Michal Podsada. Der frühere Bürgermeister von Pobied-
ziska wurde – gemeinsam mit Alain Lory – zum Ehrenmitglied des Partnerschaftskomitees von Markthei-
denfeld ernannt. Musikalisch umrahmt wurde der Abend der Begegnung vom Bläserensemble Markthei-
denfeld unter der Leitung von Thomas Grön und dem Marktplatz Trio plus. Ein besonderer Dank der Gäste
und des Partnerschaftskomitees geht an die rund 50 Marktheidenfelder Gastfamilien, die die Besucher
aus Frankreich und Polen während der Bürgerbegegnung beherbergt haben.

Die nächste Bürgerbegegnung wird 2021 in Montfort sur Meu stattfinden.
Marktheidenfeld                                            -3-                                                  Nr. 6/2019

150. Familienstützpunkt in Marktheidenfeld eröffnet
                                                                                   Der 150. Familienstützpunkt in
                                                                                   Bayern hat seinen Sitz in Markt-
                                                                                   heidenfeld. Ministerialdirektor Dr.
                                                                                   Markus Gruber vom Staatsmi-
                                                                                   nisterium für Familie, Arbeit und
                                                                                   Soziales gab den Startschuss
                                                                                   für die soziale Einrichtung. Die
                                                                                   Marktheidenfelder Beratungsstel-
                                                                                   le nahm ihren Betrieb bereits im
                                                                                   März im Fränkischen Haus am
                                                                                   Adenauerplatz auf und wurde
                                                                                   nun im Rahmen einer kleinen Fei-
                                                                                   erstunde offiziell eröffnet.

                                                                                        „Familienstützpunkte wie die im
                                                                                        Landkreis Main-Spessart sind ein
                                                                                        Geschenk für alle Eltern. Als An-
                                                                                        laufstelle vor Ort helfen sie Müt-
                                                                                        tern und Vätern ganz pragma-
                                                                                        tisch, ohne dass diese eine gro-
                                                                                        ße Hemmschwelle überwinden
                                                                                        müssen“, so Bayerns Familien-
                                                                                        ministerin Kerstin Schreyer. „Die
                                                                                        Familienstützpunkte wollen Eltern
                                                                                        unterstützen, wenn sie beispiels-
                                                                                        weise zur Erziehung ihrer Kinder
                                                                                        Fragen haben oder in Familien-
                                                                                        angelegenheiten Rat suchen.
                                                                                        Diese Hilfe wollen wir in der pas-
(Von links) Stützpunkt-Leiterin Antonia Reuther, Stützpunkt-Koordinatorin Constanze     senden Form ohne weite Wege
Friedl, Ministerialdirektor Dr. Markus Gruber, stellvertretende Landrätin Sabine Sitter
und Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder. Foto: Marcus Meier                       ermöglichen. Damit dies gelingt,
                                                                                        braucht es ein Konzept, das alle
                                                                                        kommunalen Kräfte vereint und
auf den Bedarf vor Ort abgestimmt ist.“ Marktheidenfelds Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder ver-
wies darauf, dass es ein Schwerpunkt der städtischen Kommunalpolitik sei, Familien gute Bedingungen in
ihrem täglichen Umfeld zu ermöglichen. „Wir freuen uns daher sehr, dass es bei uns in Marktheidenfeld
den vierten Familienstützpunkt im Landkreis Main-Spessart gibt“, betonte das Stadtoberhaupt. „Unsere
Beratungsstelle ist mitten in Marktheidenfeld gelegen und für Ratsuchende mit öffentlichen Verkehrsmitteln
oder dem Auto optimal erreichbar“, so Schmidt-Neder weiter. Leiterin des neuen städtischen Familien-
stützpunkts ist Antonia Reuther. Die Pädagogin kennt Marktheidenfeld sehr gut aus ihrer langjährigen Tä-
tigkeit als städtische Jugendpflegerin und übernimmt nun das neu geschaffene Aufgabengebiet.
Familienstützpunkte haben ein weitreichendes Aufgabenspektrum. Sie sind wohnortnahe Kontakt- und An-
laufstellen für alle Familien rund ums Thema Erziehung und Familienleben. Zudem beraten und informieren
sie Ratsuchende und vermitteln bei Bedarf an andere Einrichtungs- und Unterstützungsangebote weiter.
Die Themenbereiche von Familienstützpunkten gehen von Partnerschaft und Paarbeziehung, Schwanger-
schaft und Erziehungsthemen über schulische und finanzielle Fragen bis hin zur Freizeitgestaltung oder
der Vermittlung von Sprachkursen.
Im Landkreis Main-Spessart gibt es bisher Familienstützpunkte in Gemünden, Lohr und Zellingen. Mit
Marktheidenfeld gibt es die vierte Anlaufstelle, die von der Stadt Marktheidenfeld in Kooperation mit dem
Amt für Jugend und Familien in Karlstadt betrieben wird.

Adresse
Familienstützpunkt der Stadt Marktheidenfeld
Fränkisches Haus, Adenauerplatz 7, 97828 Marktheidenfeld

Öffnungszeiten des städtischen Familienstützpunkts
Dienstag 09:30 bis 11:00 Uhr und nach Vereinbarung
Telefon 0151 1613 9758
familienstuetzpunkt@marktheidenfeld.de
Marktheidenfeld                                              -4-                                                    Nr. 6/2019

Richtfest beim Bürgerhaus in Glasofen
Das Richtfest für den An- und Umbau des Bürgerhauses feierten Vertreter der Stadt Marktheidenfeld zu-
sammen mit Architekten, Handwerkern sowie Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil Glasofen.
Das Projekt des Gemeindeentwicklungskonzeptes (GEK) wurde in Glasofen ab 2014 unter reger Beteili-
gung der Bürgerschaft angegangen. Im Anschluss erfolgte die Einreichung der Planungen beim Amt für
Ländliche Entwicklung als erstes ELER-Förderprojekt von mehreren städtischen GEK-Projekten. Der Eu-
ropäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert die nachhaltige
Entwicklung des ländlichen Raums.

Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder dankte beim Richtfest für das Bürgerhaus in Glasofen der Bevölkerung für ihr aktives
Mitwirken. Foto: Alexander Chesauan

Die Förderzusage des Amts für Ländliche Entwicklung aus Würzburg kam im Dezember 2017 über eine
Summe von rund 830.000 Euro, im Juli 2018 begannen in Glasofen die ersten Arbeiten für den Teilab-
bruch, den Neubau und die Sanierung.
„In Zukunft werden hier alle Generationen, von der Kleinkind- über die Gymnastik- bis hin zur Gesangs-
gruppe schöne Räume für eine aktive Vereinskultur finden“, betonte Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-
Neder in ihrem Grußwort. Ein Dankeschön richtete das Stadtoberhaupt an das Amt für Ländliche Entwick-
lung für die Unterstützung und Begleitung, an Architekt Johannes Hettiger, an die Lenkungsgruppe und
an die ausführenden Firmen. Aufgrund der Eigenleistung der engagierten Glasofener habe man zudem
bei den Abbrucharbeiten viel Geld einsparen können. Zimmermann Ulrich Behl aus Triefenstein sprach
mit Unterstützung seiner Tochter den Richtspruch. Architekt Johannes Hettiger vom Architekturbüro Gru-
ber Hettiger Haus betonte während einer kurzen Führung durch die Baustelle, dass das Gebäude Ende
des 19. Jahrhunderts als Dorfschule erbaut wurde. Entsprechend der Architektur in der Nachbarschaft
habe man den Anbau ähnlich einer Scheune mit einer luftigen Deckenkonstruktion gebaut.
Bei einer Grundstücksfläche von 1.400 qm wird die Nettogrundfläche des Gebäudes künftig insgesamt
734 qm betragen, die sich aus 385 qm Bestandsfläche und 349 qm neugebauter Fläche zusammensetzt.
Die reine Nutzfläche beträgt 562 qm, die Verkehrsfläche wie Flure und Treppenhaus 146 qm und die tech-
nische Funktionsfläche 26 qm.
Das gesamte Gebäude wird im Erdgeschoss einschließlich der Außenanlagen barrierefrei sein. Die Bau-
kosten für das neue Bürgerhaus Glasofen betragen rund 2,3 Mio. Euro brutto, davon werden über ELER-
Förderprojekt rund 830.000 Euro abgedeckt. Die Fertigstellung ist für Dezember 2019 geplant.
Marktheidenfeld                                            -5-                                                  Nr. 6/2019

Meefisch:
18 Beiträge in der Finalistenausstellung
Die Jury des Bilderbuchillustrationspreises „Meefisch“ hat entschieden: Aus den 107 Einsendungen, die
die Stadt Marktheidenfeld erreichten, wählte das Expertenforum Anfang Mai den diesjährigen Meefisch-
Preisträger aus. Wer den begehrten Meefisch-Pokal gewonnen hat, ist allerdings noch streng geheim. Der
Gewinner oder die Gewinnerin wird erst bei der Preisverleihung am 7. Dezember 2019 in Marktheidenfeld
offiziell bekannt gegeben. Insgesamt 18 Beiträge schafften es in die am 26. Oktober im Kulturzentrum
Franck-Haus startende Finalistenausstellung.
Der Meefisch-Jury gehörten in diesem Jahr Prof. Cornelia Haas von der Fachhochschule Münster, Dr.
Mareile Oetken von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, die Programmleiterin des Arena Verlags
Isa-Maria Röhrig-Roth, die Lektorin Rebecca Schmalz vom Arena Verlag, der Illustrator Marco Wagner so-
wie die Leiterin der Stadtbibliothek Marktheidenfeld Susanne Wunderlich an.
Marktheidenfelds Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder freute sich, dass die Stadt Marktheidenfeld
mit Prof. Cornelia Haas und Hochschuldozent Marco Wagner zwei neue fachkundige Mitglieder ins Team
der Juroren berufen konnte. In die Endrunde wählte die neu besetzte Jury drei Bilderbuchprojekte, aus
denen der Meefisch-Preisträger 2019 ausgewählt wurde. „Die Einsendungen zeigen eine breite techni-
sche Vielfalt, darunter auch traditionelles Illustrationshandwerk auf gutem Niveau“, betonte Cornelia Haas
stellvertretend für die sechs Jurymitglieder nach der Sitzung. Die Professorin der Fachhochschule Münster
wünscht sich, dass noch mehr Studierende am Wettbewerb teilnehmen und ihn als Chance für einen mög-
lichen Einstieg in den Berufsalltag nutzen. Jurorin Mareile Oetken fielen bei den Einreichungen eine hohe
Bandbreite verschiedener Erzählkonzepte von konventionell über verspielt bis originell auf.
Isa-Maria Röhrig-Roth freut sich, beim Wettbewerb immer wieder neue Talente zu entdecken. Sie betonte,
dass die Teilnahme am Meefisch - unabhängig vom Gewinn des Preises - für Illustratoren die Möglichkeit

Die Meefisch-Jury bei der Arbeit: (von links) Prof. Cornelia Haas, Susanne Wunderlich, Rebecca Schmalz, Marco Wagner, Isa-
Maria Röhrig-Roth und Dr. Mareile Oetken. Foto: Inge Albert

für eine längerfristige Zusammenarbeit mit dem Verlag bietet.
Neben dem Preisträger wählte die Jury weitere 17 Beiträge als beste Werke für die aktuelle Ausstellung
aus. Die Beiträge der Finalisten sind im Kulturzentrum Franck-Haus in Marktheidenfeld von 26. Oktober bis
29. Dezember 2019 zu sehen. Die Finalistenausstellung des Meefisch präsentiert sich kindgerecht, denn
vor allem die kleinen Ausstellungsbesucher sollen bei der Publikumsabstimmung ihren Favoriten wählen.
Der Jurypreis ist mit 2000 Euro dotiert. Das von der Jury mit dem Meefisch ausgezeichnete Bilderbuch
erscheint künftig im Programm des Arena Verlags. Auch das Bilderbuch mit den meisten Stimmen der
Ausstellungsbesucher wird prämiert: Dessen Künstler gewinnt den Publikumspreis im Wert von 500 Euro.
Die Stadt Marktheidenfeld vergibt den Bilderbuchillustrationspreis „Der Meefisch“ alle zwei Jahre, in die-
sem Jahr wird er zum achten Mal verliehen. Neben Einsendungen aus Deutschland trafen auch mehrere
Beiträge aus dem Ausland per Post in Marktheidenfeld ein. Intention des Wettbewerbes ist es, Kinder früh
an gut gemachte Bilderbücher heranzuführen.
Marktheidenfeld                                                   -6-                                                    Nr. 6/2019
                                            Montag, Dienstag,                              - Schutzgut Mensch: Darstellung des
                                            Donnerstag                 8.00 - 18.00 Uhr   Siedlungsraumes bzw. der aktuellen
                                            Mittwoch, Freitag          8.00 - 12.00 Uhr   Wohnumfeldsituation des Plangebietes;
                                                                                           Berücksichtigung     immissionsschutz-
                                            Zum Entwurf des Bebauungs- und Grü-            rechtlicher Schutzstati im Wirkraum
                                            nordnungsplanes „Gewerbepark Söllers-          des geplanten Gewerbegebietes; Dar-
BEKANNTMACHUNG                              höhe, Altfeld“ sind umfassende, umwelt-        stellung von Auswirkungen der Gewer-
                                            bezogene Informationen verfügbar, die          beparkentwicklungen auf die örtliche
Bauleitplanverfahren - Beteiligung der      im Weiteren kurz angeführt werden und          Wohnumfeld- und Verkehrssituation;
Öffentlichkeit;                             zusammen mit dem Entwurf des Bauleit-          besondere Berücksichtigung der vorha-
Aufstellung eines Bebauungs- und            planes zur Einsichtnahme vorgehalten           benbezogen ermittelten Verkehrszahlen.
Grünordnungsplanes „Gewerbepark             werden.
                                                                                           - Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Dar-
Söllershöhe“ (GE) im Stadtteil Altfeld,
                                            1. Im Rahmen des verfahrenbegleiten-           stellung denkmalrechtlicher Anforderun-
zwischen dem Weiler Eichenfürst und
dem Altort von Altfeld;                     den Umweltberichtes nach § 2a BauGB            gen im Planungsraum; Beschreibung
                                            liegen folgende Informationen vor:             planungsrelevanter Sachgüter (Leitungs-
Erneute förmliche Öffentlichkeitsbe-
                                                                                           trassen, Verkehrsachsen, Umspannwerk
teiligung (öffentliche Auslegung) ge-
                                            - Einordnung des Plangebietes in den           u. ä.) im Wirkungsraum des Vorhabens;
mäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i. V. m.
                                            Naturraum, Erläuterung topographischer         Darstellung von Planauswirkungen.
§ 4a Abs. 3 (BauGB)
                                            Rahmenbedingungen.
Der Stadtrat der Stadt Marktheidenfeld                                                     - Prognose über die Entwicklung des
hat in seiner Sitzung am 16.05.2019 den     - Schutzgut Fläche: Einordnung des             Umweltzustands im Plangebiet unter
Bebauungsplanentwurf mit integriertem       planbedingten         Gesamtflächenver-        Beibehaltung der aktuellen Flächennut-
Grünordnungsplan „Gewerbepark Söl-          brauchs und Feststellung von örtlichen         zung und -bewirtschaftung.
lershöhe“ (GE) mit Begründung gebilligt.    Nutzungsinteressen; Darstellung der
Der Bebauungsplan wird im Regelver-         Flächenbedarfssituation im Stadtgebiet;        - Zusammenfassung der Ergebnisse.
fahren aufgestellt.                         Auswirkungen der Planumsetzung auf
                                            die örtlichen Flächennutzungsinteressen.       2. Ergänzend liegen Fachgutachten zu
Die Stadt Marktheidenfeld beabsichtigt                                                     den Themenbereichen Artenschutz, Im-
die Ausweisung eines Gewerbeparks im                                                       missionsschutz und Verkehr vor, die im
Stadtteil Altfeld, zwischen Eichenfürst     - Schutzgut Boden: Angaben zur Aus-
                                            gangssituation und zu natürlichen Bo-          Rahmen der Bauleitplanung und des
und dem Altort von Altfeld.
                                            denfunktionen; Beurteilung baubedingter        verfahrenbegleitenden Umweltberichtes
Aufgrund im Verfahren vorgebrachter         Beeinträchtigungen; Darstellung geplan-        berücksichtigt wurden und ebenfalls zur
Stellungnahmen wurde zwischenzeitlich       ter Maßnahmen zum Schutz bzw. Ent-             Einsichtnahme ausliegen:
die Sondergebietsfläche „Großflächiger      wicklung der örtlichen Bodenfunktionen;
Einzelhandel zur Nahversorgung“ aus         Beurteilung anlagenbedingter Befesti-          - Erfassung von Brutvögeln und der
dem Geltungsbereich für den Gewerbe-        gungen und Versiegelungen.                     Zauneidechse im geplanten Baugebiet
park herausgenommen und wird als ei-                                                       (Andrena GbR, Werbach, 2017): Orni-
genständiges Verfahren weitergeführt.       - Schutzgut Wasser: Darstellung der            thologische Grundlagenermittlung im
                                            Ausgangssituation hinsichtlich Oberflä-        Plangebiet, Kartierung wertgebender
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes
ist das Büro Markus Fleckenstein Land-      chen- und Grundwasser; Darstellung             Habitatstrukturen, Kontrolle von poten-
schaftsplanung, Stadtplanung, Pfingst-      von geplanten Vermeidungs- und Mini-           ziellen Vorkommen der Zauneidechse.
grundstraße 14 aus 97816 Lohr am Main       mierungsmaßnahmen; Beurteilung von
                                            vorhabenbedingten Auswirkungen auf             - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
beauftragt.
                                            die natürlichen Grundwasserneubil-             zum Vorentwurf des Bebauungs- und
Die Planung erstreckt sich auf folgende     dungs- und -schutzfunktionen.                  Grünordnungsplanes        „Gewerbepark
Flurnummern der Gemarkung Altfeld:                                                         Söllershöhe, Altfeld“ (IB Fleckenstein
374/9, 673/1, 674, 675, 676, 677, 678,      - Schutzgut Klima und Luft: Darstellung        Landschaftsplanung.        Stadtplanung,
679, 691 - Teilfläche, 695, 696, 697,698,   der geländeklimatischen Ausgangssitu-          Lohr am Main, 2019): Beurteilung ar-
698/2, 711, 712, 713, 714, 714/1, 715,      ation und der großklimatischen Rahmen-         tenschutzrechtlicher Belange gem. §
716, 717, 718 718/1, 719, 720, 721,         bedingungen; Beurteilung von vorha-            44 BNatSchG; Darstellung artenschutz-
721/1, 722, 723, 724, 725, 725/1, 726,      benbedingten Auswirkungen auf Kaltluft-        rechtlich erforderlicher Vermeidungs-
727, 728 und 730.                           produktion, Kaltluftabfluss und Luftrege-      und Ausgleichsmaßnahmen).
                                            nerationsfunktion.
                                                                                           - Fachbeitrag Verkehr zum Bebauungs-
                                            - Schutzgut Arten und Lebensräume:             und Grünordnungsplan (Planungsbüro
                                            Erläuterung und Bewertung der aktuel-          Prof. von Mörner, Darmstadt, 2017): Er-
                                            len Lebensraumausstattung und Arten-           mittlung zu erwartender Verkehrszahlen
                                            vorkommen im Plangebiet; Beurteilung           und -flüsse; Beurteilung der Leistungsfä-
                                            von bau-, anlage- und betriebsbeding-          higkeit geplanter Verkehrsanlagen.
                                            ten Auswirkungen der Bauleitplanung;           - Ermittlung zulässiger Geräuschkon-
                                            Berücksichtigung artenschutzfachlicher         tingente im geplanten Gewerbepark
                                            und -rechtlicher Belange; Darstellung          Söllershöhe, Altfeld (Wölfel Engineering
                                            geplanter Vermeidungs- und Minimie-            GmbH & Co.KG, Höchberg, 2017).
                                            rungsmaßnahmen; naturschutzfachliche
Foto: Stadt Marktheidenfeld                 Flächenbilanzierungen, Ermittlung des          - Schallimmissionsprognose 1: Bewer-
                                            naturschutzrechtlichen Kompensations-          tung von Auswirkungen der örtlichen
Der Bebauungsplanentwurf mit Begrün-        bedarfs; Definition naturschutzrechtli-        Lärmemissionen der B8 auf den geplan-
dung in der Fassung vom 16.05.2019          cher Kompensationsmaßnahmen.                   ten Gewerbepark (Wölfel Engineering
liegt in der Zeit vom                                                                      GmbH & Co.KG, Höchberg, 2018).
            01.07. - 02.08.2019             - Schutzgut Landschaftsbild: Ermittlung
im Rathaus der Stadt Marktheidenfeld        der landschaftsästhetischen Bestands-          - Schallimmissionsprognose 2: Bewer-
aus, Foyer Bauamt (Bereich vor Zimmer       werte und Vorbelastungen im Eingriffs-         tung der vorhabenbedingten Mehrbe-
1.08/I. Stock), Luitpoldstraße 17, 97828    raum; Darstellung vorhabenbedingter            lastung der B8 und einhergehender Lär-
Marktheidenfeld (barrierefrei erreichbar)   Auswirkungen unter Berücksichtigung            meinwirkungen auf den Siedlungsraum
und kann zu folgenden Zeiten eingese-       geplanter Vermeidungs-, Minimierungs-          Altfeld (Wölfel Engineering GmbH &
hen werden:                                 und Kompensationsmaßnahmen.                    Co.KG, Höchberg, 2019).
Marktheidenfeld                                               -7-                                                      Nr. 6/2019
- Schallimmissionsprognose 3: Bewer-        Hinweis: Zwischenzeitlich wurde ein um-     Umweltfachliche Kernaussagen: Auf
tung der geplanten Verlagerung der          fassendes, produktionsintegriertes Aus-     mögliche Auswirkungen durch Lärmbe-
Ortsanbindung Altfeld, deren vorhaben-      gleichskonzept (sog. PIK-Maßnahmen)         lastungen, ruhenden LKW-Verkehr und
bedingte Mehrbelastung und einherge-        erarbeitet, durch das ein dauerhafter       auf Arten und Lebensräume wird hinge-
hender Lärmeinwirkungen auf schutzbe-       Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen    wiesen.
dürftige Immissionsorte (Wölfel Enginee-    für Ausgleichsmaßnahmen vermieden
ring GmbH & Co.KG, Höchberg, 2019).         werden kann.                                - Stellungnahme des Landratsamtes
                                                                                        Main-Spessart vom 06.08.18 zum Plan-
- Fachgutachtliche Stellungnahme zur        - Stellungnahme der Bayernwerk Netz         vorentwurf, ergänzt um die Stellungnah-
vorhabenbedingten Beeinflussung von         GmbH vom 08.08.18 zum Planvorent-           me vom 28.02.19 zum Planentwurf.
Grundwasserverhältnissen im Bereich         wurf, ergänzt um die Stellungnahme vom
Eichenfürst; Beurteilung der örtlichen      13.02.19 zum Planentwurf.                   Umweltfachliche Kernaussagen: Ergän-
Quellschüttung (GMP Geotechnik GmbH                                                     zende immissionsschutzfachliche Un-
& Co.KG, Würzburg, 2019).                   Umweltfachliche Kernaussage: Die be-        tersuchungen im Hinblick auf die vorha-
                                            stehenden Versorgungsanlagen der            benbedingte Mehrbelastung der B8 und
3. Abschließend liegen nachfolgende,        Bayernwerk Netz GmbH (Freileitungst-        die geplante Verlagerung der Ortsanbin-
umweltbezogene Stellungnahmen von           rassen, Stromtrassen) sind zu erhalten,     dung Altfelds sind erforderlich; auf die
Trägern öffentlicher Belange und der        ihr uneingeschränkter Betrieb ist sicher    Notwendigkeit einer wasserrechtlichen
Öffentlichkeit vor, die zum Bebauungs-      zu stellen; Hinweis auf ergänzend not-      Behandlung der geplanten Baugebiets-
und Grünordnungsplan im Rahmen der          wendige Trafostationen im geplanten         entwässerung im Rahmen der Erschlie-
                                            Gewerbepark.                                ßungsplanung wird hingewiesen, die
Beteiligungen nach § 4 Abs. 1, 2 BauGB
                                                                                        hydraulische Leistungsfähigkeit des Te-
bzw. § 3 Abs. 1, 2 BauGB vorgebracht
                                            - Stellungnahme des Bunds Naturschutz,      chengrabens und die Versickerungsfä-
wurden. Sämtliche Stellungnahmen wur-       Ortsgruppe     Marktheidenfeld,   vom       higkeit des Bodens ist in diesem Zusam-
den in den verfahrenbegleitenden Abwä-      06.08.18 zum Planvorentwurf.                menhang nachzuweisen; auf die Proble-
gungsprozess eingebunden:                                                               matik des hohen Flächenverbrauchs und
                                            Umweltfachliche Kernaussagen: Der           Möglichkeiten weiteren Flächensparens
- Stellungnahme des Amtes für Ernäh-        hohe Flächenverbrauch für bauliche          wird hingewiesen; der Untersuchungs-
rung, Landwirtschaft und Forsten (AELF      Entwicklungen und die einhergehenden        umfang     des    verfahrenbegleitenden
Karlstadt) vom 13.08.18 zum Planvorent-     umweltrelevanten Auswirkungen wie z.        Umweltberichtes ist angemessen und
wurf, ergänzt um die Stellungnahme vom      B. Lebensraumverlust für Flora und Fau-     ausreichend; die hochwertige Grünord-
28.01.19 zum Planentwurf.                   na, Landschaftsbildbeeinträchtigungen,      nung im Plangebiet wird begrüßt; die in-
                                            Landschaftszerschneidung, geländekli-       nerhalb des Plangebietes vorgesehenen
Umweltfachliche Kernaussagen: Die In-       matische Beeinträchtigungen oder Ver-       Ausgleichsmaßnahmen sind anerken-
anspruchnahme hochwertiger Ackerbö-         lust fruchtbarer Böden werden kritisiert;   nungsfähig; nach aktuellem Kenntnis-
den auf der Söllershöhe wird kritisiert;    auf Optimierungsmöglichkeiten der Pla-      stand sind artenschutzrechtliche Anfor-
die frühzeitige Einbindung des AELF in      nung wird hingewiesen (z. B. bedarfso-      derungen wie vorgesehen lösbar.
die Entwicklung eines naturschutzfach-      rientierte Erschließung in Bauabschnit-
lichen Ausgleichskonzeptes für Eingriffe    ten, Schaffung zentralisierter Parkdecks,   Hinweis: Zwischenzeitlich wurde im Ein-
in Natur und Landschaft, wie auch der       Schaffung eines Blockheizkraftwerkes        vernehmen mit der Unteren Naturschutz-
Nachweis eines Großteils erforderlicher     oder PV-Anlagen auf Dachflächen).           behörde am Landratsamt Main-Spessart
Ausgleichsflächen im geplanten Gewer-                                                   ein umfassendes, produktionsintegrier-
bepark werden begrüßt. Grundsätzliche       Hinweis: Zwischenzeitlich wurde eine        tes Ausgleichskonzept (sog. PIK-Maß-
Einwände werden nicht vorgebracht.          flächenschonende Begrenzung von of-         nahmen) für artenschutzrechtliche Anfor-
                                            fenen PKW-Stellflächen in die Bauleitpla-   derungen erarbeitet. Ergänzende immis-
- Stellungnahme des Amtes für ländliche     nung aufgenommen.                           sionschutzfachliche Gutachten wurden
Entwicklung Unterfranken (ALE) vom                                                      eingeholt und im Planungsprozess be-
17.07.18 zum Planvorentwurf, ergänzt        - Stellungnahme der Deutschen Telekom       rücksichtigt.
um die Stellungnahme zum Planentwurf        AG vom 14.02.19 zum Planentwurf.
vom 01.03.19.                                                                           - Stellungnahme des Marktes Triefens-
                                            Umweltfachliche Kernaussage: Die in         tein vom 12.07.18 zum Planvorentwurf,
Umweltfachliche Kernaussagen: Die           den Grenzbereichen des Plangebie-           ergänzt um die Stellungnahme vom
Erforderlichkeit einer Ausweisung von       tes bestehenden Anlagen der Telekom         01.02.19 zum Planentwurf.
48 ha Gewerbefläche auf hochwertigen        (Leitungstrassen) sind zu erhalten, ihr
Ackerstandorten sollte hinterfragt wer-     uneingeschränkter Betrieb ist sicher zu     Umweltfachliche Kernaussage: Auf Risi-
den; auf mögliche Auswirkungen hin-         stellen.                                    ken im Zusammenhang mit der geplan-
sichtlich Ortsbild, Natur und Landschaft                                                ten Sondergebietsausweisung „Großflä-
und das Wohnumfeld wird hingewiesen;        - Stellungnahme der Handwerkskammer         chiger Einzelhandel“ auf der Söllershöhe
                                            für Unterfranken vom 31.07.18 zum Plan-     wird hingewiesen (Kaufkraftabschöp-
auf Möglichkeiten einer interkommuna-
                                            vorentwurf, ergänzt um die Stellungnah-     fung, Auswirkungen auf bestehende Ein-
len Zusammenarbeit bei der Entwicklung
                                            me vom 07.03.19 zum Planentwurf.            zelhandelsstrukturen).
von Gewerbestandorten wird hingewie-
sen.                                        Umweltfachliche Kernaussagen: Die vor-      Hinweis: Das geplante Sondergebiet
                                            gesehenen Entwicklungsmöglichkeiten         wurde zwischenzeitlich aus dem Plan-
- Stellungnahme des Bayerischen Bau-
                                            auch für kleine und mittlere Gewerbebe-     aufstellungsverfahren herausgenommen.
ernverbands vom 07.08.18 zum Planvor-       triebe werden ausdrücklich begrüßt; auf
entwurf.                                    die Risiken der Ausweisung eines Son-       - Stellungnahme der Regierung von Un-
                                            dergebietes für großflächigen Einzelhan-    terfranken vom 31.07.18 zum Planvorent-
Umweltfachliche Kernaussagen: Der im-                                                   wurf, ergänzt um die Stellungnahme vom
                                            del wird hingewiesen (Kaufkraftabschöp-
mense Verbrauch landwirtschaftlicher                                                    15.02.19 zum Planentwurf.
                                            fung, Auswirkungen auf bestehende Ein-
Nutzflächen wird kritisiert; auf mögliche   zelhandelsstrukturen).
Konflikte mit der umgebenden, landwirt-                                                 Umweltfachliche Kernaussagen: Die
schaftlichen Flächennutzung wird hinge-     Hinweis: Das geplante Sondergebiet          Stadt Marktheidenfeld führt im Rahmen
wiesen; außerhalb des Plangebietes soll-    wurde zwischenzeitlich aus dem Plan-        der Bauleitplanung einen plausiblen Be-
ten nach Ansicht des Bauernverbands         aufstellungsverfahren herausgenommen.       darfsnachweis, der vor dem Hintergrund
keine weiteren landwirtschaftlichen Nutz-                                               einer flächensparenden Siedlungsent-
flächen dauerhaft für naturschutzrecht-     - Stellungnahme des Kreisheimatpfle-        wicklung erforderlich ist; auf Möglichkei-
liche Ausgleichsflächen beansprucht         gers Herr Scheiner vom 13.08.18 zum         ten einer interkommunalen Gewerbeent-
werden.                                     Planvorentwurf.                             wicklung wird jedoch hingewiesen;
Marktheidenfeld                                              -8-                                                      Nr. 6/2019
die geplante Sondergebietsausweisung
im Plangebiet ist vor dem Hintergrund
                                           angeführt; mit der vorliegenden Planung      Bauleitplanung
                                           besteht grundsätzlich Einverständnis.
landesplanerischer Ziele und Grundsät-
                                                                                        Bekanntmachung des Satzungsbe-
ze vertretbar; gegen die vorgesehenen      - Stellungnahme einer Bürgergruppe in
                                                                                        schlusses für den Bebauungsplan
CEF-Maßnahmen im Stadtgebiet beste-        Altfeld vom 07.08.18 zum Planvorent-         „Baumhofstraße 40“ (GE) der Stadt
hen keine raumordnerischen Bedenken.       wurf.                                        Marktheidenfeld in der Kernstadt
Hinweis: Das geplante Sondergebiet         Umweltfachliche Kernaussagen: Kriti-              BEKANNTMACHUNG
wurde zwischenzeitlich aus dem Plan-       siert werden erhebliche, planbedingte
aufstellungsverfahren herausgenommen.      Auswirkungen auf die Schutzgüter Bo-         Die Stadt Marktheidenfeld hat mit Be-
                                           den, Wasser, Arten/Lebensräume, Land-        schluss vom 16.05.2019 den Bebau-
- Stellungnahme des regionalen Pla-        schaftsbild und Mensch; insbesondere         ungsplan „Baumhofstraße 40“ (GE) in
nungsverbands vom 31.07.18 zum Plan-       werden in diesem Zusammenhang die            der Kernstadt von Marktheidenfeld als
vorentwurf, ergänzt um die Stellungnah-                                                 Satzung beschlossen. Dieser Beschluss
                                           Aspekte Wohnqualität, Ortsbild, Naher-
me vom 15.02.19 zum Planentwurf.                                                        wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Bau-
                                           holungsmöglichkeiten, Lärmemissionen
                                           und      Flächenversiegelung/-verbrauch      gesetzbuches (BauGB) ortsüblich be-
Umweltfachliche Kernaussage: vgl. hier-                                                 kannt gemacht. Mit dieser Bekanntma-
zu die Stellungnahme der Regierung von     ausführlich behandelt.
                                                                                        chung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Unterfranken, der sich der Planungsver-                                                 Jedermann kann den Bebauungsplan
band weitgehend anschließt.                - Stellungnahme eines Bürgers aus Ei-
                                           chenfürst vom 02.02.19 zum Planent-          mit der Begründung sowie die zusam-
                                           wurf.                                        menfassende Erklärung über die Art
- Stellungnahme des Staatlichen Bau-                                                    und Weise, wie die Umweltbelange und
amts Würzburg vom 03.08.18 zum Plan-                                                    die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
vorentwurf, ergänzt um die Stellungnah-    Umweltfachliche Kernaussage: In Folge
                                           der geplanten Überbauungsmaßnahmen           Behördenbeteiligung in dem Bebau-
me vom 06.02.19 zum Planentwurf.                                                        ungsplan berücksichtigt wurden, und
                                           werden Beeinträchtigungen der Grund-
                                                                                        aus welchen Gründen der Plan nach Ab-
Umweltfachliche Kernaussage: Auf die       wasserverhältnisse und Quellschüttung
                                                                                        wägung mit den geprüften, in Betracht
planbedingte Zunahme der Verkehrs-         in Eichenfürst befürchtet.                   kommenden anderweitigen Planungs-
last auf der B8 und einhergehende Lär-     Hinweis: Zwischenzeitlich wurde eine hy-     möglichkeiten gewählt wurde bei der
memissionen wird hingewiesen; wenn-        drogeologische Fachstellungnahme zum         Stadt Marktheidenfeld, Luitpoldstraße
gleich keine Rechtsansprüche des Pla-      Sachverhalt eingeholt.                       17 (Bauamt, Zimmer 1.12), 97828 Markt-
nungsträgers bestehen, ist der Einbau                                                   heidenfeld während der allgemeinen
eines lärmmindernden Fahrbahnbelages       - Stellungnahme eines Anwohners und          Dienststunden einsehen und über deren
auf der B8 und die Einführung einer        Gewerbetreibenden in Altfeld vom             Inhalt Auskunft verlangen.
Geschwindigkeitsbegrenzung im Pla-         06.03.19 zum Planentwurf, sowie Stel-
nungsraum vorgesehen; ausreichende         lungnahme eines Gewerbetreibenden in
Pflanzabstände zur B8 sind vorzusehen.     Kreuzwertheim vom 06.03.19 zum Plan-
Gegen die Aufstellung des Bebauungs-
                                           entwurf.
planes bestehen keine Bedenken.
                                           Umweltfachliche Kernaussagen: In Folge
- Stellungnahme des Marktes Kreuzwert-
                                           der Realisierung eines Sondergebietes
heim vom 01.08.18 zum Planvorentwurf.
                                           „Großflächiger Einzelhandel zur örtli-
Umweltfachliche Kernaussage: Auf Risi-
                                           chen Nahversorgung“ werden erhebli-
ken im Zusammenhang mit der geplan-
                                           che Beeinträchtigungen bestehender
ten Sondergebietsausweisung „Großflä-
chiger Einzelhandel“ auf der Söllershöhe   Einzelhandelsstrukturen befürchtet; die
wird hingewiesen (Kaufkraftabschöp-        Erforderlichkeit des Sondergebietes wird
fung, Auswirkungen auf bestehende Ein-     hinterfragt, dessen Vereinbarkeit mit den    Foto: Stadt Marktheidenfeld
zelhandelsstrukturen).                     Zielen der Raumordnung und Landes-
                                           planung angezweifelt; weitergehende,         Auf die Voraussetzungen für die Gel-
Hinweis: Das geplante Sondergebiet         einzelhandelsgutachtliche Untersuchun-       tendmachung der Verletzung von Ver-
wurde zwischenzeitlich aus dem Plan-       gen werden gefordert.                        fahrens- und Formvorschriften und
aufstellungsverfahren herausgenommen.                                                   von Mängeln der Abwägung sowie die
                                           Hinweis: Das geplante Sondergebiet           Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB
- Stellungnahme der Gemeinde Hafenl-       wurde zwischenzeitlich aus dem Plan-         wird hingewiesen.
ohr vom 18.02.19 zum Planentwurf.          aufstellungsverfahren herausgenommen.

Umweltfachliche Kernaussagen: Die Er-                                                   Unbeachtlich werden demnach
                                           Die Unterlagen zur Planung sind auch im
forderlichkeit des Gewerbeparks wird                                                    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
                                           Internet unter: www.stadt-marktheiden-
hinterfragt; es wird um Aufklärung da-                                                     bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
                                           feld.de, Rubrik: Ämter und Abteilungen/         der dort bezeichneten Verfahrens-
rüber gebeten, welche Vorgaben zur         Bauamt/Öffentliche Auslegungen zu fin-
Begrenzung der Flächenversiegelung                                                         und Formvorschriften,
                                           den.                                         2. eine unter Berücksichtigung des §
vorgesehen sind und wie zukünftig die
Trinkwasserversorgung     sichergestellt                                                   214 Abs. 2 BauGB beachtliche Ver-
                                           Während der Auslegungsfrist können
werden soll.                                                                               letzung der Vorschriften über das Ver-
                                           Stellungnahmen abgegeben werden. Es             hältnis des Bebauungsplans und des
                                           wird darauf hingewiesen, dass nicht frist-      Flächennutzungsplans und
- Stellungnahme des Wasserwirtschaft-
                                           gerecht abgegebene Stellungnahmen            3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB be-
samtes Aschaffenburg vom 09.08.18
                                           bei der Beschlussfassung über den Be-           achtliche Mängel des Abwägungsvor-
zum Planvorentwurf, ergänzt um die Stel-
lungnahme vom 15.03.19 zum Planent-        bauungsplan unberücksichtigt bleiben            gangs und
wurf.                                      können (§ 4a Abs. 6 Baugesetzbuch
                                           (BauGB)).                                    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
Umweltfachliche Kernaussagen: Aspek-                                                    seit Bekanntmachung des Bebauungs-
te und umfassende Anforderungen zur        Marktheidenfeld, den 21.06.2019              planes schriftlich gegenüber der Ge-
Abwasserbeseitigung, zum Gewässer-         STADT MARKTHEIDENFELD                        meinde geltend gemacht worden sind;
schutz, zu Geländeauffüllungen im Plan-                                                 der Sachverhalt, der die Verletzung oder
gebiet, zum Bodenschutz, Altablagerun-     Helga Schmidt-Neder                          den Mangel begründen soll, ist darzule-
gen und Oberflächengewässern werden        Erste Bürgermeisterin                        gen.
Marktheidenfeld                                                 -9-                                                      Nr. 6/2019
Außerdem wird auf die Vorschriften des       Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am
§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4        02.05.2019 beschlossen, den bestehen-
BauGB hingewiesen. Danach erlöschen          den Parkplatz am Lohgraben zu erwei-
Entschädigungsansprüche für nach den
§§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Ver-         tern, um auch in Zukunft ausreichend
mögensnachteile, wenn nicht innerhalb        innenstadtnah gelegene Parkplätze an-
von drei Jahren nach Ablauf des Kalen-       bieten zu können. Vorgesehen ist die
derjahres, in dem die Vermögensnach-         Ausweisung eines Sondergebietes (SO)
teile eingetreten sind, die Fälligkeit des   „Parken am Lohgraben“. Im Flächen-
Anspruches herbeigeführt wird.
                                             nutzungsplan ist die zu überplanende
Marktheidenfeld, den 21.06.2019              Fläche nur teilweise als „öffentliche Park-
                                                                                           Foto: Stadt Marktheidenfeld
STADT MARKTHEIDENFELD                        platzfläche“ ausgewiesen, der übrige
                                             Bereich ist im rechtskräftigen Flächen-       Der Geltungsbereich umfasst die Flur-
Helga Schmidt-Neder                                                                        stücke 5692, 5691, 5706,5706/4, 5671-
                                             nutzungsplan als „Fläche für Grünland“
Erste Bürgermeisterin                                                                      Teilfläche, 5708, 5713/1, 5713 und 5748
                                             deklariert. Deshalb ist hier ein Ände-        der Gemarkung Marktheidenfeld.
                                             rungsverfahren durchzuführen.
BEKANNTMACHUNG                                                                             Marktheidenfeld, den 21.06.2019
                                             Das Bauleitplanverfahren wird im Regel-       STADT MARKTHEIDENFELD
Bauleitplanverfahren                         verfahren durchgeführt.
                                                                                           Helga Schmidt-Neder
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §
2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches                                                        Erste Bürgermeisterin
(BauGB)
Aufstellung einer Ergänzungssatzung                                                        Bekanntmachung
(Einbeziehungssatzung) für den Mehr-
generationenspielplatz (Bauabschnitt
                                                                                           Friedhofsatzung
II) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB                                                           Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr.
                                                                                           1 und 2, Abs. 2 der Gemeindeordnung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am                                                      für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die
06.06.2019 beschlossen, für den Be-                                                        Stadt Marktheidenfeld folgende
reich des zweiten Bauabschnittes des
Mehrgenerationenspielplatzes eine Er-                                                       Satzung der Stadt Marktheidenfeld
gänzungssatzung aufzustellen, da die                                                       über das Friedhofs- und Bestattungs-
zur Bebauung vorgesehenen Grundstü-          Foto: Stadt Marktheidenfeld
                                                                                                          wesen
cke bauplanungsrechtlich im Außenbe-
                                             Der Geltungsbereich umfasst die Flur-                        TEIL I
reich liegen.
                                             stücke 5692, 5691, 5706,5706/4, 5671 –               Benutzungseinrichtungen
Das Bauleitplanverfahren wird gem. §         Teilfläche, 5708, 5713/1, 5713 und 5748                   A. Allgemeines
13 BauGB im vereinfachten Verfahren          der Gemarkung Marktheidenfeld.
durchgeführt.                                                                                                 §1
Der Geltungsbereich umfasst eine Ge-         Marktheidenfeld, den 21.06.2019                  Bestattungseinrichtungen der Stadt
samtfläche von 4560 m² und erstreckt                                                       Die Stadt unterhält die erforderlichen
                                             STADT MARKTHEIDENFELD
sich auf Teilflächen der Flurstücke 6174                                                   und notwendigen Einrichtungen für das
und 6200 der Gemarkung Marktheiden-                                                        Bestattungswesen. Dazu gehören:
feld.                                        Helga Schmidt-Neder
                                             Erste Bürgermeisterin                         1. der Altstadtfriedhof mit Leichenhaus
                                                                                              und Aussegnungshalle,
                                                                                           2. der „Friedhof am Äußeren Ring“ mit
                                             BEKANNTMACHUNG                                   Leichenhaus, Aussegnungshalle und
                                                                                              Parkanlage,
                                             Bauleitplanverfahren                          3. der Friedhof mit Leichenhaus im
                                                                                              Stadtteil Altfeld,
                                             hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §
                                                                                           4. der Friedhof mit Leichenhaus im
                                             2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches              Stadtteil Glasofen,
                                             (BauGB)                                       5. der Friedhof mit Leichenhaus im
                                             Aufstellung eines Bebauungsplanes                Stadtteil Marienbrunn,
                                             Sondergebiet „Parken am Lohgraben“            6. der Friedhof mit Leichenhaus im
                                             (SO)                                             Stadtteil Zimmern,
Foto: Stadt Marktheidenfeld                                                                7. der Diakonissen-Friedhof
Marktheidenfeld, den 21.06.2019              Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am                            §2
STADT MARKTHEIDENFELD                        02.05.2019 beschlossen, den bestehen-                 Eigentum und Verwaltung
Helga Schmidt-Neder                          den Parkplatz am Lohgraben zu erwei-          (1) Die Friedhöfe, die Leichenhäuser,
Erste Bürgermeisterin                        tern, um auch in Zukunft ausreichend          die Aussegnungshallen und die darin
                                             innenstadtnah gelegene Parkplätze an-         befindlichen Geräte sind Eigentum der
                                             bieten zu können. Vorgesehen ist die          Stadt Marktheidenfeld.
BEKANNTMACHUNG                               Ausweisung eines Sondergebietes (SO)          (2) Die Verwaltung und Beaufsichtigung
                                                                                           aller dem Bestattungswesen dienenden
                                             „Parken am Lohgraben“. Hierzu ist die
Bauleitplanverfahren                                                                       Friedhöfe, Gebäude und Gegenstände
                                             Aufstellung eines Bebauungsplanes,            obliegt der Stadt.
hier: Änderungsbeschluss Flächen-
nutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2         ebenso wie eine Änderung des Flächen-         (3) Soweit die Stadt ihre hoheitlichen
des Baugesetzbuches (BauGB)                  nutzungsplanes erforderlich.                  Pflichtaufgaben nicht durch eigenes Per-
32. Änderung des Flächennutzungs-                                                          sonal durchführt, werden die Aufgaben
planes für das Sondergebiet „Parken          Das Bauleitplanverfahren wird im Regel-       an ein Bestattungsunternehmen verge-
am Lohgraben“ (SO)                           verfahren durchgeführt.                       ben, das Erfüllungshilfe der Stadt ist.
Marktheidenfeld                                                - 10 -                                                     Nr. 6/2019
              B. Friedhöfe                   2. Verstorbene, die ein Recht auf Bele-      c) Wenn die Leichenaufbewahrung in
                                                gung eines Grabes im Friedhof einer          gewerblichen Räumen eines privaten
                    §3                          anderen Gemeinde haben und des-              Bestattungsunternehmens, soweit die-
            Benutzungsrecht                     halb nach auswärts überführt werden          se den sicherheitsrechtlichen Anfor-
(1) Die städtischen Friedhöfe dienen der        sollen.                                      derungen entsprechen, erfolgt. Dies
Beisetzung aller Personen, die bei ihrem     3. Verstorbene der Stadtteile Michel-           gilt auch für die Leichenaufbewahrung
Ableben den Wohnsitz in Marktheiden-            rieth oder Oberwittbach, die auf dem         vor der Überführung an einen auswär-
feld hatten und, wenn eine ordnungsge-          kircheneigenen Friedhof der Evang.-          tigen Bestattungsort.
mäße Beisetzung nicht anderweitig si-           Luth. Kirche Michelrieth im Stadtteil     d) Wenn die Leiche von der Polizei oder
chergestellt ist, auch der im Stadtgebiet       Michelrieth bestattet werden sollen.         Staatsanwaltschaft      beschlagnahmt
oder in einem angrenzenden gemeinde-         4. Verstorbene,                                 worden ist und zum Zweck der Todes-
freien Gebiet verstorbenen oder tot auf-     a) die zu Lebzeiten eine zulässige Be-          ursachenfeststellung in ein Institut für
gefundenen Personen.                            stattungsart verfügt haben, die in           Rechtsmedizin überführt werden soll.
                                                Marktheidenfeld nicht möglich ist (z.B.
(2) Ein Anspruch auf Beisetzung in ei-          Seebestattung, Bestattungswald).
                                             b) deren bestimmungsberechtigte Ange-        (4) In den Fällen des Absatzes 2a) und
nem städtischen Friedhof besteht auch
                                                hörige eine zulässige Bestattungsart      c) ist die Leiche allerdings spätestens 2
für diejenigen auswärtigen Personen, die
                                             gem. § 4 bestimmen.                          Stunden vor der Beisetzung in das städ-
ein Grabnutzungsrecht nach § 18 dieser
                                                                                          tische Leichenhaus des Beisetzungs-
Satzung besitzen.                            c) die zu Lebzeiten verfügt haben, ihren
                                                Körper der Anatomie zur Verfügung         friedhofes zu bringen. Gleiches gilt in
(3) Andere Personen können mit aus-             zu stellen.                               den Fällen des Absatzes 4d), wenn der
drücklicher Genehmigung der Stadt in                                                      Verstorbene nach der Freigabe in einem
einem städtischen Friedhof beigesetzt                                                     städtischen Friedhof beigesetzt werden
werden. Dies trifft insbesondere für aus-               C. Leichenhäuser                  soll.
wärtige Personen zu, die in Marktheiden-
                                                               §6                                 D. Leichenbeförderung
feld Verwandte in gerader Linie oder im
2. Grad der Seitenlinie haben. Dies trifft         Benutzung der Leichenhäuser
                                             (1) Die Leichenhäuser dienen zur Aufbe-                       §8
auch zu, für Personen, die einen Bezug
zu Stadt Marktheidenfeld haben und nur       wahrung der Verstorbenen bis zu ihrer                  Leichenbeförderung
vorrübergehend (z.B. aus Pflegegrün-         Bestattung oder Überführung und zur          (1) Die Beförderung Verstorbener zum
den) ihren Wohnsitz wechseln mussten.        Aufbewahrung von Urnen bis zur Beiset-       Leichenhaus und die Aufbahrung im Lei-
                                             zung im Friedhof.                            chenhaus ist von den Angehörigen zu
(4) Die Grabstätten im anonymen Grab-                                                     veranlassen.
feld (§ 9 Abs. 1 Buchstabe f, anonymes       (2) In der Regel wird in der Leichenzelle
Grabfeld) und in der Parkanlage am           im offenen Sarg aufgebahrt. Auf Wunsch       (2) Die Beförderung Verstorbener nach §
Äußeren Ring (§ 9 Abs. 1 Buchstabe           der Angehörigen oder auf Anordnung           4 und § 5 darf nur durch ein zu diesem
h, Parkanlage) können auch vor Eintritt      des Amtsarztes oder des Leichenschau-        Zweck zugelassenes Fahrzeug nach
des Todesfalls von natürlichen Perso-        arztes bleibt der Sarg geschlossen.          DIN 75081 erfolgen.
nen erworben werden. Beim Erwerb der         Während der Trauerfeier ist der Sarg
Grabstätten in der Parkanlage (§ 9 Abs.      grundsätzlich geschlossen.                   (3) Der Transport der Verstorbenen von
1 Buchstabe h), muss gleichzeitig ein                                                     der Aussegnungshalle des Altstadtfried-
Pflegevertrag mit der Treuhandgesell-                             §7                      hofes und des Friedhofes am Äußeren
schaft bayerischer Friedhofsgärtner ab-                   Benutzungszwang                 Ring zur Grabstätte und die Mitwirkung
geschlossen werden (§ 15a Abs. 7).                                                        bei den Beerdigungsfeierlichkeiten ob-
                                             (1) Jede Leiche der im Stadtgebiet oder
                                                                                          liegt den von der Stadt bestellten Sarg-
                                             in den angrenzenden gemeindefreien
                  §4                                                                      trägern oder Erfüllungsgehilfen (Vereine
                                             Gebieten Verstorbenen ist nach Vornah-
           Benutzungszwang                                                                in den Ortsteilen) der Stadt. Gleiches gilt
                                             me der Leichenschau unverzüglich in
(1) Alle im Stadtgebiet Verstorbenen                                                      für den Transport von Urnen.
                                             ein städtisches Leichenhaus (oder, wenn
müssen in einem städtischen Friedhof         die Bestattung bzw. Trauerfeier auf dem      (4) In besonderen Fällen kann die Stadt
bestattet werden, soweit nicht ein Aus-      Evang.-Luth. Friedhof in Michelrieth er-     von der Inanspruchnahme der städti-
nahmegrund nach § 5 gegeben ist.             folgt, dorthin) zu verbringen.               schen Sargträger nach Abs. 3 befreien.
(2) Abs. 1 gilt entsprechend für die Bei-                                                 Das Hinablassen des Sarges ist Aufga-
                                             (2) Die von einem Ort außerhalb des          be der städtischen Sargträger oder Er-
setzung von Urnen.                           Stadtgebietes überführten Leichen sind       füllungsgehilfen der Stadt. Hiervon sind
                                             unverzüglich in ein städtisches Leichen-     die Feuerwehr, das Rote Kreuz und die
(3) Der Benutzungszwang trifft nur auf
                                             haus zu verbringen, falls nicht die Be-      Angehörigen von militärischen Streitkräf-
jene Verstorbene zu, welche die Vor-
                                             stattung unmittelbar nach der Ankunft        ten ausgenommen.
aussetzungen des § 3 dieser Satzung
                                             stattfindet.
erfüllen oder keinen Rechtsanspruch
auf Bestattung in einer anderen Gemein-                                                                  T E I L II
de nach Art. 8 Abs. 3 BestG haben und                                                                   Grabstätten
                                             (3) Der Benutzungszwang nach den Ab-
für die eine Ausnahmeregelung nach §         sätzen 1 und 2 entfällt in den folgenden
5 dieser Satzung nicht in Anspruch ge-                                                                       §9
                                             Fällen:
nommen wird.                                 a) Wenn der Tod in einer Anstalt (z.B.                    Art der Gräber
                                                Krankenhaus, Seniorenheim) eingetre-
               §5                               ten und dort ein geeigneter Raum für      (1) Es werden folgende Arten von Grä-
  Ausnahmen vom Benutzungszwang                 die Aufbewahrung der Leiche vorhan-       bern unterschieden:
                                                den ist.                                  a) Reihengräber für Erd- oder Urnenbe-
Auf Antrag kann die Stadt aus zwingen-       b) Wenn die Leiche zum Zweck der                stattung (§ 10),
den Gründen vom Benutzungszwang                 Überführung an einen auswärtigen          b) Kindergräber für Erd- oder Urnenbe-
befreien. Dies gilt insbesondere für            Bestattungsort oder in ein anatomi-          stattung (§ 11),
1. Verstorbene, die zum Zeitpunkt ihres         sches Institut zur früheren Einsargung    c) Familiengräber mit einer oder mehre-
   Todes ihren Wohnsitz in einer anderen        freigegeben und unverzüglich nach            ren Grabstellen für Erd- und Urnenbe-
   Gemeinde hatten und deswegen nach            Vornahme der Leichenschau überführt          stattung (§ 12),
   auswärts überführt werden sollen.            wird.                                     d) Urnenerdgräber
Marktheidenfeld                                                - 11 -                                                    Nr. 6/2019
e) Urnenwände (Friedhof am Äußeren           zu dem Zwecke, eine zweite Bestattung         Die Bestattung muss in einer biologisch
   Ring und Stadtteilfriedhof Zimmern) (§    zu ermöglichen, ist nicht zugelassen.         abbaubaren Urne erfolgen.
   14),
f) Urnengemeinschaftsgräber für die an-      (3) Die Beisetzung von Urnen ist in allen     (3) Wahlgräber
   onyme Bestattung (Friedhof am Äuße-       Familiengräbern zulässig.                     Wahlgräber sind Urnenerdgräber        mit
   ren Ring) (§ 15),                                                                       einem individuellen Grabstein, der   von
                                             (4) Die Gestaltung von Grabbeeten und
g) Grabkammern für Erd- und Urnenbe-                                                       dem von der Friedhofsverwaltung      be-
                                             Grabmalen unterliegt teilweise bestimm-
   stattungen (Stadtteilfriedhof Zimmern)                                                  stimmten Steinmetz erworben wird.    Die
                                             ten Gestaltungsvorschriften (§ 21 ff.)
   (§ 16).                                                                                 Größe des Grabes beträgt 1 m x 1m.
h) in der Parkanlage am Äußeren Ring                           § 13
   sind folgende Bestattungsarten (nur                   Urnenerdgräber                    (4) Gemeinschaftsgräber
   Urnen) möglich § 15a):                                                                  (Urnenerdgrab in einem Urnengemein-
                                             (0) In den Bestattungseinrichtungen der
   o Kaverne                                                                               schaftsfeld mit Stele)
                                             Stadt sind besondere Felder für Urnen-
   o Kissensteine                            erdgräber ausgewiesen.                        Hierzu wird ein eigenes Grabfeld ausge-
   o Wahlgräber                                                                            wiesen. Die Urne kann hier ohne Hülle
   o Urnenerdgrab in einem Urnenge-          (1) In Urnenerdgräbern können inner-          mit einer Abdeckung bestattet werden.
   meinschaftsfeld                           halb einer Ruhefrist (§ 31) bis zu vier Ur-   Eine Beschriftung kann auf einer zentra-
   o Baumgräber                              nen beigesetzt werden.                        len Stele (Name, Todestag) erfolgen. Die
   o Sternengrab                                                                           Bestattung muss in einer biologisch ab-
                                             (2) Die Gestaltung von Grabbeeten und
                                             Grabmalen unterliegt teilweise bestimm-       baubaren Urne erfolgen.
(2) Die Lage der Gräber ergibt sich aus      ten Gestaltungsvorschriften (§ 21 ff.)
                                                                                           (5) Baumgräber
dem Belegungsplan. Für die Zuweisung
und Überlassung von Grabstätten sind                             § 14                      Urnen können in Baumgräbern (max. 2
die Belegungspläne maßgebend. Ein                            Urnenwände                    Urnen in einer Röhre) mit einer einfachen
Anspruch auf Zuweisung eines Grabes          (1) Im „Friedhof am Äußeren Ring“ und         Abdeckplatte und mit einer Beschriftung
in einem bestimmten Friedhof oder in ei-     im Stadtteilfriedhof Zimmern sind Urnen-      versehen unter einem großen Baum be-
ner bestimmten Lage besteht nicht.           wände für Urnenbestattungen ausgewie-         stattet werden.
                                             sen.
                  § 10                                                                     (6) Sternengrab
              Reihengräber                   (2) Die Gestaltung der Urnenwände             Sternengräber sind Grabstätten von
(1) Reihengräber sind die Gräber, die        unterliegt bestimmten Gestaltungsvor-         Frühgeburten oder tot geborenen Kin-
der Reihe nach belegt werden und nur         schriften (§ 21 ff.)                          dern.
für die Bestattung einer Leiche oder ei-                                                   Die Parkanlage wird von der Treuhand-
ner Urne für die Dauer einer Ruhefrist (§                     § 15
                                                                                           gesellschaft bayerischer Friedhofsgärt-
31) zugelassen sind.                           Urnengemeinschaftsgrab (anonymes
                                                                                           ner gepflegt. Beim Erwerb einer Urnen-
                                                            Grabfeld)
(2) Die Bestattung eines Sarges und ei-                                                    grabstätte ist ein Pflegevertrag für die
                                             (1) Im Friedhof am Äußeren Ring befin-
ner Urne in einem Reihengrab ist nicht                                                     Dauer der Nutzung, auch für eine even-
                                             det sich ein Urnengemeinschaftsfeld für
zulässig.                                    anonyme Urnenbestattungen.                    tuelle Verlängerung, mit der Treuhand-
                                                                                           gesellschaft bayerischer Friedhofsgärt-
(3) Die Umbettung aus einem Reihen-          (2) Die Bestattung der Urne erfolgt im        ner mbH abzuschließen. Eigene Bepflan-
grab in ein anderes Reihengrab ist un-       Grabfeld, ohne Beisein der Angehörigen        zungen jeglicher Art sind nicht zulässig.
zulässig. Die Umbettung in ein Familien-     und ohne dass den Angehörigen die ge-         Auf dem Grabfeld mit der gemeinsamen
grab ist jedoch möglich.
                                             naue Position der Urne bekannt gege-          Stele (4) dürfen Blumen oder Blumenge-
(4) Die Gestaltung von Grabbeeten und        ben wird.                                     stecke sowie Grablichter abgestellt wer-
Grabmalen unterliegt teilweise bestimm-                                                    den.
                                             (3) Eine Verlängerung des Nutzungs-
ten Gestaltungsvorschriften (§ 21 ff.)
                                             rechts für Urnen im Urnengemein-                                  §16
                   §11                       schaftsfeld ist nicht möglich. Die Asche-         Familiengräber mit Grabkammern
                                             reste werden nach Ablauf des Nutzungs-
             Kindergräber                                                                  (1) Im Stadtteilfriedhof Zimmern stehen
                                             rechts ohne Urne in einem dafür geeig-
(1) Kindergräber sind Reihengräber.          neten Bereich des betreffenden Fried-         im neuen Teil Familiengräber (§ 12) mit
                                             hofs beigesetzt.                              Grabkammern zur Verfügung.
(2) Für Kindergräber gilt § 10 entspre-
chend.                                       (4) Die Gestaltung des Urnengemein-           (2) In Familiengräbern mit Grabkammern
                                             schaftsgrabes unterliegt bestimmten Ge-       können Erd- und Urnenbestattungen er-
                     § 12
                                             staltungsvorschriften (§ 21 ff.).             folgen.
               Familiengräber
(1) Familiengräber sind alle Erdgräber                        § 15a                                        § 17
mit Ausnahme der Reihengräber. Sie            Grabarten und Regelungen in der Park-              Grabgrößen und Grabtiefen
bestehen aus einer oder mehreren Grab-                        anlage
stellen. In jede Grabstelle kann innerhalb
                                             (1) Kaverne                                   (1) Die Grabstätten haben folgende
der Ruhefrist eine zweite Bestattung er-
                                             Eine Kaverne ist ein unterirdischer Hohl-     Ausmaße:
folgen, wenn die Voraussetzungen des
Abs. 2 erfüllt sind.                         raum zur Aufbewahrung von Urnen. Ein           a) Reihen-             Länge 2,00 m
An Familiengräbern wird ein Nutzungs-        Hinweis auf die hierin bestatteten Perso-          gräber             Breite 1,00 m
recht für längere Zeit, mindestens aber      nen kann auf einer zentralen Stele ange-       b) Familien-           Länge 2,00 m
auf die Dauer der Ruhefrist (§ 31) erwor-    bracht werden.                                     gräber             Breite 1,00 m
ben.                                                                                            (je Grabstelle)
                                             (2) Kissensteine
                                                                                            c) Kinder-             Länge 1,30 m
(2) Die Beerdigung einer zweiten Leiche      In dem dafür ausgewiesenen Grabfeld
                                             können unter einem Kissenstein (liegen-            gräber             Breite 0,70 m
in einer Grabstelle während der Ruhefrist
ist nur dann zulässig, wenn bei der Erst-    der Stein) 2 Urnen ohne Hülle beigesetzt       d) Urnen-            Länge
bestattung der Sarg - abweichend von         werden. Die Kissensteine müssen von                gräber           1,00 m
(§ 17 Abs. 2 a) - auf 2,40 m tiefergelegt    einem von der Friedhofsverwaltung be-                               Breite
wurde. Die nachträgliche Tieferlegung        stimmten Steinmetz erworben werden.                                 1,00 m
Marktheidenfeld                                                - 12 -                                                     Nr. 6/2019
(2) Die Tiefe der Gräber beträgt für         (7) In Fällen des Abs. 6, Satz 1 ist die      Die Stadt ist berechtigt, unansehnlich
a) Erdbestattungen (Erwachsene)              Stadt berechtigt, bereits zu Beginn der       gewordenen Grabschmuck, der dem
   bis zur Grabsohle mindestens 1,80 m       Ruhezeit die voraussichtlichen Kosten         Friedhofsbild widerspricht und trotz Auf-
   tiefer                                    für den dereinstigen Abbau des Grab-          forderung nicht beseitigt wird, zu entfer-
                                             males und der Grabeinfassungen zu be-         nen.
b) Erdbestattungen (Erwachsene)
                                             rechnen.
   bis zur Grabsohle mindestens 2,40 m
   bis zur                                   (8) Über die Begründung, die Verlän-          (4) Vor den Urnenwänden darf generell
c) Erdbestattungen (Kinder)                  gerung und den Übergang eines Nut-            kein Blumen- oder Grabschmuck aufge-
   Grabsohle mindestens 1,20 m Erdde-        zungsrechts wird von der Stadt eine Ur-       stellt werden. Ausnahmen hiervon sind:
   ckung                                     kunde ausgestellt. Die Berechtigten sind      a) bis zwei Wochen nach einer Beiset-
d) Urnenbestattungen                         vor einer anderweitigen Verfügung über           zung oder Trauerfeier
   mindestens 0,50 m                         das Grab auf den Ablauf des Nutzungs-         b) frühestens eine Woche vor bis spä-
                                             rechtes und die Möglichkeit der Verlän-          testens eine Woche nach Allerheiligen
                   § 18                      gerung hinzuweisen.                              und dem Totensonntag.
         Rechte an Grabstätten
                                             (9) Die Absätze 3 bis 7 gelten entspre-
(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum
                                             chend für Urnengräber.                        (5) Werden die Grabstätten trotz befris-
der Stadt; Nutzungsrechte werden auf
                                                                § 19                       teter Aufforderung der Stadt nicht ent-
Antrag, jedoch nur bei Eintritt eines To-                                                  sprechend angelegt und unterhalten,
desfalles, verliehen.                        Beschränkung von Grabnutzungsrechten
                                                                                           können sie im Wege der Ersatzvornah-
                                             (1) Das Nutzungsrecht an einem Grab           me auf Kosten der Pflichtigen durch die
(2) Reihengräber und Kindergräber wer-       kann entzogen werden, wenn wegen ei-          Stadt hergerichtet oder eingeebnet und
den auf die Dauer der Ruhefrist (§ 31)       ner Neu- oder Umgestaltung des Fried-         eingesät werden. Gleiches gilt für die
zur Belegung zur Verfügung gestellt. Die     hofes das Grab nicht mehr belassen wer-       Beseitigung von unrechtmäßig aufge-
Grabplätze werden nach Ablauf der Ru-        den kann. Den Nutzungsberechtigten ist        stelltem Blumen-oder Grabschmuck vor
hefrist neu belegt.                          für die Dauer der restlichen Nutzungszeit     den Urnenwänden.
                                             ein möglichst gleichwertiges Grab zu-
(3) Das Nutzungsrecht an Familiengrä-        zuweisen, oder aber auf Antrag der auf        (6) Die Benutzungsberechtigten haben
bern wird auf die Dauer der Ruhefrist (§     die restliche Laufzeit entfallende Teil der   zu dulden, dass Bäume die Grabstätten
31) verliehen. Auf Antrag der Berech-        Grabnutzungsgebühr zu ersetzen.               überragen.
tigten kann das Nutzungsrecht - auch
                                             (2) Auf Verlangen der Berechtigten sind       (7) Die Benutzungsberechtigten haben
wiederholt - um jeweils höchstens 25
                                             beim Entzug eines Nutzungsrechts die          zu dulden, dass das Grab kurzfristig und
weitere Jahre verlängert werden. Reicht
                                             in der Grabstätte beigesetzten Verstor-       kurzzeitig mit einem Container für den
die Ruhefrist eines zu bestattenden Ver-     benen, deren Ruhefrist noch nicht ab-
storbenen über die Dauer des laufenden                                                     Erdaushub eines Nachbargrabes über-
                                             gelaufen ist, auf Kosten der Stadt um-        baut wird. Gleiches gilt, wenn der Er-
Nutzungsrechtes hinaus, so ist dieses        zubetten (§ 32). Die Umbettung anderer        daushub eines Nachbargrabes im Weg
ab dem Zeitpunkt der Beisetzung auf          Verstorbener (Gebeine) kann nur ver-          gelagert werden muss und wenn da-
mindestens die Dauer der Ruhefrist zu        langt werden, wenn die Kosten hierfür         durch das Grab kurzzeitig nicht erreich-
verlängern.                                  vom Nutzungsberechtigten übernommen           bar ist.
                                             werden.
(4) In Familiengräbern können der Er-                                                                        § 21
werber des Nutzungsrechts und dessen         (3) Das Nutzungsrecht an Familiengrä-           Gräber im „Friedhof am Äußeren Ring“
Angehörige und die Beteiligten an einer      bern, deren Ruhefristen abgelaufen sind,
                                                                                           (1) Die Gräber liegen im Rasen, der von
eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder         kann entzogen werden, wenn die Grab-
                                                                                           der Stadt angelegt und gepflegt wird.
gleichgeschlechtlichen Lebenspartner-        stätten nicht der Würde des Friedhofes
                                             entsprechend angelegt oder in der Un-         Eine Einfassung des Grabes oder Grab-
schaft beigesetzt werden. Als Angehö-                                                      beetes ist nicht zulässig. Die Verwen-
rige gelten der Ehegatte, die Kinder,        terhaltung vernachlässigt werden.
                                                                                           dung von Grababdeckplatten, Trittplat-
Eltern, weitere Verwandte auf- und ab-                          § 20                       ten, Sand und Kies auf den Gräbern ist
steigender Linie, Geschwister und die                 Unterhaltung der Gräber              nicht gestattet.
Ehegatten dieser Verwandten.                 (1) Die Gräber sind spätestens zwei Mo-       Ausnahmen von Satz 2 und 3 sind nur im
                                             nate nach der Beisetzung würdig herzu-        Rahmen des § 27 möglich.
(5) Nach dem Tode des Berechtigten           richten und dauernd in einem ordnungs-
geht das Nutzungsrecht auf die in Abs.       gemäßen Zustand zu halten. Spätestens         (2) Zur gärtnerischen Anlage und Pflege
4, Satz 2 genannten Angehörigen mit          sechs Monate nach der Beisetzung ist          durch den Benutzungsberechtigten steht
Vorrang der zuerst Genannten vor den         ein Grabmal zu errichten. Die Unterhal-       bei Erdgräbern ein Grabbeet zur Verfü-
später Genannten über, sofern nicht da-      tung der Gräber obliegt den Nutzungs-         gung, pro Grabstelle in der Größe von
rauf verzichtet wird oder eine entgegen-     berechtigten.                                 0,60 m x 0,90 m; die Maße des Grab-
stehende letztwillige Verfügung vorliegt.                                                  beetes bei Urnengräbern dürfen 0,80 m
Die genannten Nutzungsberechtigten           (2) Bei der Anpflanzung dürfen nur sol-       x 0,80 m nicht übersteigen. Bei liegen-
können das Nutzungsrecht ausschla-           che Gewächse verwendet werden, die            den Grabsteinen entfällt das Grabbeet.
gen. Kommt zwischen den gesetzlichen         sich in die Friedhofsanlage einfügen, die     Die Grabbeete sind bündig mit der Ra-
Erben keine Einigung zustande, so geht       die Nachbargräber und Beisetzungen in         senfläche unmittelbar vor dem Grabmal
das Nutzungsrecht auf den nächsten           Nachbargräbern nicht beeinträchtigen.         anzulegen.
Verwandten, bei Erben gleicher Ord-          Stark wachsende Sträucher müssen zu-
                                             rück geschnitten oder beseitigt werden.       (3) Die Bepflanzung der Gräber ist dem
nung auf den ältesten über.                                                                besonderen Charakter des Friedhofes
                                             Die Stadt kann den Schnitt oder die völ-
                                             lige Beseitigung stark wachsender Ge-         anzupassen; auf Zierform geschnittene
(6) Sind nach dem Tode des Berech-
                                             hölze sowie die Anpassung der Bepflan-        Pflanzen dürfen nicht verwendet werden.
tigten keine weiteren Verwandten vor-                                                      Pflanzen sind im Erdboden zu pflanzen.
                                             zung verlangen oder in unaufschiebba-
handen, denen ein Nutzungsrecht              ren Fällen im Zuge der Ersatzvornahme         Schnittblumen dürfen nur in Gefäßen,
übertragen werden kann, so geht das          auf Kosten der Pflichtigen anordnen.          die sich nach Form und Farbe für den
Nutzungsrecht sofort an die Stadt über.                                                    Parkfriedhof eignen, aufgestellt werden.
Gleiches gilt, wenn ein eingetragener        (3) Verwelkte Pflanzen und Kränze sind        Grabschmuck aus Papier, Blech, Me-
Nutzungsberechtigter vor Ablauf der Ru-      von den Gräbern zu entfernen und an           tall oder Kunststoff ist nicht zugelassen.
hezeit verstirbt und dieser keine weiteren   den dafür vorgesehenen Plätzen abzule-        Grablaternen sind bis zu einer Höhe von
Angehörigen hinterlässt.                     gen.                                          3o cm zulässig.
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