Bürgerbegegnung von 30. Mai bis 1. Juni 2019 - Nummer 6 - Stadt Marktheidenfeld
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Postaktuell: „An sämtliche Haushalte“. Nummer 6 Freitag, 21. Juni 2019 Bürgerbegegnung von 30. Mai bis 1. Juni 2019 Fotos: Elmar Väth und Heribert Felbinger
Marktheidenfeld -2- Nr. 6/2019 Bürgerbegegnung: Auszeichnungen für Alain Lory und Michal Podsada Über 80 Gäste aus den Part- nerstädten Montfort sur Meu in Frankreich sowie Pobiedziska in Polen kamen zur mehrtägigen Bürgerbegegnung nach Markt- heidenfeld. Das vom 1. Vorsitzenden Elmar Väth und der Vorstandschaft des Partnerschaftskomitees vorbild- lich ausgearbeitete Programm der trinationalen Begegnung startete in der Schloßscheune Homburg mit einer fränkischen Weinprobe. Angeführt von Mont- forts stellvertretender Bürger- meisterin Erika Grelier und Po- biedziskas Bürgermeister Ire- neusz Antkowiak genossen die (von links) Montforts stellvertretende Bürgermeisterin Erika Grelier, geschäftsleitender Gäste aus Frankreich und Polen Beamter Matthias Hanakam, Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder und Marcel- fränkische Gastfreundschaft und le Le Guellec vom Partnerschaftskomitee mit der Ehrenstele für Alain Lory. Foto: Joa- Gaumenfreuden. Am nächs- chim Spies ten Tag besichtigten die Besu- cher das Dokumentationszen- trum Reichsparteitagsgelände in Nürnberg, dem sich eine Stadtführung durch die Frankenmetropole anschloss. Während sich die Vor- standschaft der drei Partnerstädte zu einem vormittäglichen Arbeitstreffen zusammenfand, gab es zeit- gleich auf Wunsch der Gäste aus Polen eine eigene Führung bei Fertig Motors durch Dietmar Hamberger von der Geschäftsführung des Servomotoren-Herstellers. Am Abend fand ein gemeinsamer dreisprachiger ökumenischer Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Josef statt, den die Kantorei unter der Leitung von Hermann Grollmann mitgestaltete. Feierlich wurde es an- schließend im Nebenraum des Restaurants „Zur schönen Aussicht“ in Marktheidenfeld, wo man sich zum abschließenden Partnerschaftsabend traf. Für seine Verdienste rund um die trinationale Städtepartnerschaft wurde der langjährige Vorsitzende des französischen Partnerschaftskomitees Alain Lory, der krankheitsbedingt nicht an der Bürgerbegegnung teilnehmen konnte, mit der Partnerschafts-Ehrenstele der Stadt Marktheidenfeld ausgezeichnet. „Ich danke Alain Lory von Herzen für seine Arbeit, sein Herzblut und sein herzliches Engagement für un- sere Städtepartnerschaft“, sagte Marktheidenfelds Erste Bürgermeisterin in ihrer Laudatio. „Alain Lory war auf dem Schiff „Partnerschaft“ bei jedem Wind und Wetter auf der Brücke und hat das Schiff immer in den Hafen gesteuert“, betonte Schmidt-Neder weiter. Von Elmar Väth mit einer Urkunde geehrt wurde Michal Podsada. Der frühere Bürgermeister von Pobied- ziska wurde – gemeinsam mit Alain Lory – zum Ehrenmitglied des Partnerschaftskomitees von Markthei- denfeld ernannt. Musikalisch umrahmt wurde der Abend der Begegnung vom Bläserensemble Markthei- denfeld unter der Leitung von Thomas Grön und dem Marktplatz Trio plus. Ein besonderer Dank der Gäste und des Partnerschaftskomitees geht an die rund 50 Marktheidenfelder Gastfamilien, die die Besucher aus Frankreich und Polen während der Bürgerbegegnung beherbergt haben. Die nächste Bürgerbegegnung wird 2021 in Montfort sur Meu stattfinden.
Marktheidenfeld -3- Nr. 6/2019 150. Familienstützpunkt in Marktheidenfeld eröffnet Der 150. Familienstützpunkt in Bayern hat seinen Sitz in Markt- heidenfeld. Ministerialdirektor Dr. Markus Gruber vom Staatsmi- nisterium für Familie, Arbeit und Soziales gab den Startschuss für die soziale Einrichtung. Die Marktheidenfelder Beratungsstel- le nahm ihren Betrieb bereits im März im Fränkischen Haus am Adenauerplatz auf und wurde nun im Rahmen einer kleinen Fei- erstunde offiziell eröffnet. „Familienstützpunkte wie die im Landkreis Main-Spessart sind ein Geschenk für alle Eltern. Als An- laufstelle vor Ort helfen sie Müt- tern und Vätern ganz pragma- tisch, ohne dass diese eine gro- ße Hemmschwelle überwinden müssen“, so Bayerns Familien- ministerin Kerstin Schreyer. „Die Familienstützpunkte wollen Eltern unterstützen, wenn sie beispiels- weise zur Erziehung ihrer Kinder Fragen haben oder in Familien- angelegenheiten Rat suchen. Diese Hilfe wollen wir in der pas- (Von links) Stützpunkt-Leiterin Antonia Reuther, Stützpunkt-Koordinatorin Constanze senden Form ohne weite Wege Friedl, Ministerialdirektor Dr. Markus Gruber, stellvertretende Landrätin Sabine Sitter und Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder. Foto: Marcus Meier ermöglichen. Damit dies gelingt, braucht es ein Konzept, das alle kommunalen Kräfte vereint und auf den Bedarf vor Ort abgestimmt ist.“ Marktheidenfelds Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder ver- wies darauf, dass es ein Schwerpunkt der städtischen Kommunalpolitik sei, Familien gute Bedingungen in ihrem täglichen Umfeld zu ermöglichen. „Wir freuen uns daher sehr, dass es bei uns in Marktheidenfeld den vierten Familienstützpunkt im Landkreis Main-Spessart gibt“, betonte das Stadtoberhaupt. „Unsere Beratungsstelle ist mitten in Marktheidenfeld gelegen und für Ratsuchende mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto optimal erreichbar“, so Schmidt-Neder weiter. Leiterin des neuen städtischen Familien- stützpunkts ist Antonia Reuther. Die Pädagogin kennt Marktheidenfeld sehr gut aus ihrer langjährigen Tä- tigkeit als städtische Jugendpflegerin und übernimmt nun das neu geschaffene Aufgabengebiet. Familienstützpunkte haben ein weitreichendes Aufgabenspektrum. Sie sind wohnortnahe Kontakt- und An- laufstellen für alle Familien rund ums Thema Erziehung und Familienleben. Zudem beraten und informieren sie Ratsuchende und vermitteln bei Bedarf an andere Einrichtungs- und Unterstützungsangebote weiter. Die Themenbereiche von Familienstützpunkten gehen von Partnerschaft und Paarbeziehung, Schwanger- schaft und Erziehungsthemen über schulische und finanzielle Fragen bis hin zur Freizeitgestaltung oder der Vermittlung von Sprachkursen. Im Landkreis Main-Spessart gibt es bisher Familienstützpunkte in Gemünden, Lohr und Zellingen. Mit Marktheidenfeld gibt es die vierte Anlaufstelle, die von der Stadt Marktheidenfeld in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familien in Karlstadt betrieben wird. Adresse Familienstützpunkt der Stadt Marktheidenfeld Fränkisches Haus, Adenauerplatz 7, 97828 Marktheidenfeld Öffnungszeiten des städtischen Familienstützpunkts Dienstag 09:30 bis 11:00 Uhr und nach Vereinbarung Telefon 0151 1613 9758 familienstuetzpunkt@marktheidenfeld.de
Marktheidenfeld -4- Nr. 6/2019 Richtfest beim Bürgerhaus in Glasofen Das Richtfest für den An- und Umbau des Bürgerhauses feierten Vertreter der Stadt Marktheidenfeld zu- sammen mit Architekten, Handwerkern sowie Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil Glasofen. Das Projekt des Gemeindeentwicklungskonzeptes (GEK) wurde in Glasofen ab 2014 unter reger Beteili- gung der Bürgerschaft angegangen. Im Anschluss erfolgte die Einreichung der Planungen beim Amt für Ländliche Entwicklung als erstes ELER-Förderprojekt von mehreren städtischen GEK-Projekten. Der Eu- ropäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums. Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder dankte beim Richtfest für das Bürgerhaus in Glasofen der Bevölkerung für ihr aktives Mitwirken. Foto: Alexander Chesauan Die Förderzusage des Amts für Ländliche Entwicklung aus Würzburg kam im Dezember 2017 über eine Summe von rund 830.000 Euro, im Juli 2018 begannen in Glasofen die ersten Arbeiten für den Teilab- bruch, den Neubau und die Sanierung. „In Zukunft werden hier alle Generationen, von der Kleinkind- über die Gymnastik- bis hin zur Gesangs- gruppe schöne Räume für eine aktive Vereinskultur finden“, betonte Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt- Neder in ihrem Grußwort. Ein Dankeschön richtete das Stadtoberhaupt an das Amt für Ländliche Entwick- lung für die Unterstützung und Begleitung, an Architekt Johannes Hettiger, an die Lenkungsgruppe und an die ausführenden Firmen. Aufgrund der Eigenleistung der engagierten Glasofener habe man zudem bei den Abbrucharbeiten viel Geld einsparen können. Zimmermann Ulrich Behl aus Triefenstein sprach mit Unterstützung seiner Tochter den Richtspruch. Architekt Johannes Hettiger vom Architekturbüro Gru- ber Hettiger Haus betonte während einer kurzen Führung durch die Baustelle, dass das Gebäude Ende des 19. Jahrhunderts als Dorfschule erbaut wurde. Entsprechend der Architektur in der Nachbarschaft habe man den Anbau ähnlich einer Scheune mit einer luftigen Deckenkonstruktion gebaut. Bei einer Grundstücksfläche von 1.400 qm wird die Nettogrundfläche des Gebäudes künftig insgesamt 734 qm betragen, die sich aus 385 qm Bestandsfläche und 349 qm neugebauter Fläche zusammensetzt. Die reine Nutzfläche beträgt 562 qm, die Verkehrsfläche wie Flure und Treppenhaus 146 qm und die tech- nische Funktionsfläche 26 qm. Das gesamte Gebäude wird im Erdgeschoss einschließlich der Außenanlagen barrierefrei sein. Die Bau- kosten für das neue Bürgerhaus Glasofen betragen rund 2,3 Mio. Euro brutto, davon werden über ELER- Förderprojekt rund 830.000 Euro abgedeckt. Die Fertigstellung ist für Dezember 2019 geplant.
Marktheidenfeld -5- Nr. 6/2019 Meefisch: 18 Beiträge in der Finalistenausstellung Die Jury des Bilderbuchillustrationspreises „Meefisch“ hat entschieden: Aus den 107 Einsendungen, die die Stadt Marktheidenfeld erreichten, wählte das Expertenforum Anfang Mai den diesjährigen Meefisch- Preisträger aus. Wer den begehrten Meefisch-Pokal gewonnen hat, ist allerdings noch streng geheim. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird erst bei der Preisverleihung am 7. Dezember 2019 in Marktheidenfeld offiziell bekannt gegeben. Insgesamt 18 Beiträge schafften es in die am 26. Oktober im Kulturzentrum Franck-Haus startende Finalistenausstellung. Der Meefisch-Jury gehörten in diesem Jahr Prof. Cornelia Haas von der Fachhochschule Münster, Dr. Mareile Oetken von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, die Programmleiterin des Arena Verlags Isa-Maria Röhrig-Roth, die Lektorin Rebecca Schmalz vom Arena Verlag, der Illustrator Marco Wagner so- wie die Leiterin der Stadtbibliothek Marktheidenfeld Susanne Wunderlich an. Marktheidenfelds Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder freute sich, dass die Stadt Marktheidenfeld mit Prof. Cornelia Haas und Hochschuldozent Marco Wagner zwei neue fachkundige Mitglieder ins Team der Juroren berufen konnte. In die Endrunde wählte die neu besetzte Jury drei Bilderbuchprojekte, aus denen der Meefisch-Preisträger 2019 ausgewählt wurde. „Die Einsendungen zeigen eine breite techni- sche Vielfalt, darunter auch traditionelles Illustrationshandwerk auf gutem Niveau“, betonte Cornelia Haas stellvertretend für die sechs Jurymitglieder nach der Sitzung. Die Professorin der Fachhochschule Münster wünscht sich, dass noch mehr Studierende am Wettbewerb teilnehmen und ihn als Chance für einen mög- lichen Einstieg in den Berufsalltag nutzen. Jurorin Mareile Oetken fielen bei den Einreichungen eine hohe Bandbreite verschiedener Erzählkonzepte von konventionell über verspielt bis originell auf. Isa-Maria Röhrig-Roth freut sich, beim Wettbewerb immer wieder neue Talente zu entdecken. Sie betonte, dass die Teilnahme am Meefisch - unabhängig vom Gewinn des Preises - für Illustratoren die Möglichkeit Die Meefisch-Jury bei der Arbeit: (von links) Prof. Cornelia Haas, Susanne Wunderlich, Rebecca Schmalz, Marco Wagner, Isa- Maria Röhrig-Roth und Dr. Mareile Oetken. Foto: Inge Albert für eine längerfristige Zusammenarbeit mit dem Verlag bietet. Neben dem Preisträger wählte die Jury weitere 17 Beiträge als beste Werke für die aktuelle Ausstellung aus. Die Beiträge der Finalisten sind im Kulturzentrum Franck-Haus in Marktheidenfeld von 26. Oktober bis 29. Dezember 2019 zu sehen. Die Finalistenausstellung des Meefisch präsentiert sich kindgerecht, denn vor allem die kleinen Ausstellungsbesucher sollen bei der Publikumsabstimmung ihren Favoriten wählen. Der Jurypreis ist mit 2000 Euro dotiert. Das von der Jury mit dem Meefisch ausgezeichnete Bilderbuch erscheint künftig im Programm des Arena Verlags. Auch das Bilderbuch mit den meisten Stimmen der Ausstellungsbesucher wird prämiert: Dessen Künstler gewinnt den Publikumspreis im Wert von 500 Euro. Die Stadt Marktheidenfeld vergibt den Bilderbuchillustrationspreis „Der Meefisch“ alle zwei Jahre, in die- sem Jahr wird er zum achten Mal verliehen. Neben Einsendungen aus Deutschland trafen auch mehrere Beiträge aus dem Ausland per Post in Marktheidenfeld ein. Intention des Wettbewerbes ist es, Kinder früh an gut gemachte Bilderbücher heranzuführen.
Marktheidenfeld -6- Nr. 6/2019 Montag, Dienstag, - Schutzgut Mensch: Darstellung des Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr Siedlungsraumes bzw. der aktuellen Mittwoch, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Wohnumfeldsituation des Plangebietes; Berücksichtigung immissionsschutz- Zum Entwurf des Bebauungs- und Grü- rechtlicher Schutzstati im Wirkraum nordnungsplanes „Gewerbepark Söllers- des geplanten Gewerbegebietes; Dar- BEKANNTMACHUNG höhe, Altfeld“ sind umfassende, umwelt- stellung von Auswirkungen der Gewer- bezogene Informationen verfügbar, die beparkentwicklungen auf die örtliche Bauleitplanverfahren - Beteiligung der im Weiteren kurz angeführt werden und Wohnumfeld- und Verkehrssituation; Öffentlichkeit; zusammen mit dem Entwurf des Bauleit- besondere Berücksichtigung der vorha- Aufstellung eines Bebauungs- und planes zur Einsichtnahme vorgehalten benbezogen ermittelten Verkehrszahlen. Grünordnungsplanes „Gewerbepark werden. - Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Dar- Söllershöhe“ (GE) im Stadtteil Altfeld, 1. Im Rahmen des verfahrenbegleiten- stellung denkmalrechtlicher Anforderun- zwischen dem Weiler Eichenfürst und dem Altort von Altfeld; den Umweltberichtes nach § 2a BauGB gen im Planungsraum; Beschreibung liegen folgende Informationen vor: planungsrelevanter Sachgüter (Leitungs- Erneute förmliche Öffentlichkeitsbe- trassen, Verkehrsachsen, Umspannwerk teiligung (öffentliche Auslegung) ge- - Einordnung des Plangebietes in den u. ä.) im Wirkungsraum des Vorhabens; mäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i. V. m. Naturraum, Erläuterung topographischer Darstellung von Planauswirkungen. § 4a Abs. 3 (BauGB) Rahmenbedingungen. Der Stadtrat der Stadt Marktheidenfeld - Prognose über die Entwicklung des hat in seiner Sitzung am 16.05.2019 den - Schutzgut Fläche: Einordnung des Umweltzustands im Plangebiet unter Bebauungsplanentwurf mit integriertem planbedingten Gesamtflächenver- Beibehaltung der aktuellen Flächennut- Grünordnungsplan „Gewerbepark Söl- brauchs und Feststellung von örtlichen zung und -bewirtschaftung. lershöhe“ (GE) mit Begründung gebilligt. Nutzungsinteressen; Darstellung der Der Bebauungsplan wird im Regelver- Flächenbedarfssituation im Stadtgebiet; - Zusammenfassung der Ergebnisse. fahren aufgestellt. Auswirkungen der Planumsetzung auf die örtlichen Flächennutzungsinteressen. 2. Ergänzend liegen Fachgutachten zu Die Stadt Marktheidenfeld beabsichtigt den Themenbereichen Artenschutz, Im- die Ausweisung eines Gewerbeparks im missionsschutz und Verkehr vor, die im Stadtteil Altfeld, zwischen Eichenfürst - Schutzgut Boden: Angaben zur Aus- gangssituation und zu natürlichen Bo- Rahmen der Bauleitplanung und des und dem Altort von Altfeld. denfunktionen; Beurteilung baubedingter verfahrenbegleitenden Umweltberichtes Aufgrund im Verfahren vorgebrachter Beeinträchtigungen; Darstellung geplan- berücksichtigt wurden und ebenfalls zur Stellungnahmen wurde zwischenzeitlich ter Maßnahmen zum Schutz bzw. Ent- Einsichtnahme ausliegen: die Sondergebietsfläche „Großflächiger wicklung der örtlichen Bodenfunktionen; Einzelhandel zur Nahversorgung“ aus Beurteilung anlagenbedingter Befesti- - Erfassung von Brutvögeln und der dem Geltungsbereich für den Gewerbe- gungen und Versiegelungen. Zauneidechse im geplanten Baugebiet park herausgenommen und wird als ei- (Andrena GbR, Werbach, 2017): Orni- genständiges Verfahren weitergeführt. - Schutzgut Wasser: Darstellung der thologische Grundlagenermittlung im Ausgangssituation hinsichtlich Oberflä- Plangebiet, Kartierung wertgebender Mit der Erarbeitung des Planentwurfes ist das Büro Markus Fleckenstein Land- chen- und Grundwasser; Darstellung Habitatstrukturen, Kontrolle von poten- schaftsplanung, Stadtplanung, Pfingst- von geplanten Vermeidungs- und Mini- ziellen Vorkommen der Zauneidechse. grundstraße 14 aus 97816 Lohr am Main mierungsmaßnahmen; Beurteilung von vorhabenbedingten Auswirkungen auf - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung beauftragt. die natürlichen Grundwasserneubil- zum Vorentwurf des Bebauungs- und Die Planung erstreckt sich auf folgende dungs- und -schutzfunktionen. Grünordnungsplanes „Gewerbepark Flurnummern der Gemarkung Altfeld: Söllershöhe, Altfeld“ (IB Fleckenstein 374/9, 673/1, 674, 675, 676, 677, 678, - Schutzgut Klima und Luft: Darstellung Landschaftsplanung. Stadtplanung, 679, 691 - Teilfläche, 695, 696, 697,698, der geländeklimatischen Ausgangssitu- Lohr am Main, 2019): Beurteilung ar- 698/2, 711, 712, 713, 714, 714/1, 715, ation und der großklimatischen Rahmen- tenschutzrechtlicher Belange gem. § 716, 717, 718 718/1, 719, 720, 721, bedingungen; Beurteilung von vorha- 44 BNatSchG; Darstellung artenschutz- 721/1, 722, 723, 724, 725, 725/1, 726, benbedingten Auswirkungen auf Kaltluft- rechtlich erforderlicher Vermeidungs- 727, 728 und 730. produktion, Kaltluftabfluss und Luftrege- und Ausgleichsmaßnahmen). nerationsfunktion. - Fachbeitrag Verkehr zum Bebauungs- - Schutzgut Arten und Lebensräume: und Grünordnungsplan (Planungsbüro Erläuterung und Bewertung der aktuel- Prof. von Mörner, Darmstadt, 2017): Er- len Lebensraumausstattung und Arten- mittlung zu erwartender Verkehrszahlen vorkommen im Plangebiet; Beurteilung und -flüsse; Beurteilung der Leistungsfä- von bau-, anlage- und betriebsbeding- higkeit geplanter Verkehrsanlagen. ten Auswirkungen der Bauleitplanung; - Ermittlung zulässiger Geräuschkon- Berücksichtigung artenschutzfachlicher tingente im geplanten Gewerbepark und -rechtlicher Belange; Darstellung Söllershöhe, Altfeld (Wölfel Engineering geplanter Vermeidungs- und Minimie- GmbH & Co.KG, Höchberg, 2017). rungsmaßnahmen; naturschutzfachliche Foto: Stadt Marktheidenfeld Flächenbilanzierungen, Ermittlung des - Schallimmissionsprognose 1: Bewer- naturschutzrechtlichen Kompensations- tung von Auswirkungen der örtlichen Der Bebauungsplanentwurf mit Begrün- bedarfs; Definition naturschutzrechtli- Lärmemissionen der B8 auf den geplan- dung in der Fassung vom 16.05.2019 cher Kompensationsmaßnahmen. ten Gewerbepark (Wölfel Engineering liegt in der Zeit vom GmbH & Co.KG, Höchberg, 2018). 01.07. - 02.08.2019 - Schutzgut Landschaftsbild: Ermittlung im Rathaus der Stadt Marktheidenfeld der landschaftsästhetischen Bestands- - Schallimmissionsprognose 2: Bewer- aus, Foyer Bauamt (Bereich vor Zimmer werte und Vorbelastungen im Eingriffs- tung der vorhabenbedingten Mehrbe- 1.08/I. Stock), Luitpoldstraße 17, 97828 raum; Darstellung vorhabenbedingter lastung der B8 und einhergehender Lär- Marktheidenfeld (barrierefrei erreichbar) Auswirkungen unter Berücksichtigung meinwirkungen auf den Siedlungsraum und kann zu folgenden Zeiten eingese- geplanter Vermeidungs-, Minimierungs- Altfeld (Wölfel Engineering GmbH & hen werden: und Kompensationsmaßnahmen. Co.KG, Höchberg, 2019).
Marktheidenfeld -7- Nr. 6/2019 - Schallimmissionsprognose 3: Bewer- Hinweis: Zwischenzeitlich wurde ein um- Umweltfachliche Kernaussagen: Auf tung der geplanten Verlagerung der fassendes, produktionsintegriertes Aus- mögliche Auswirkungen durch Lärmbe- Ortsanbindung Altfeld, deren vorhaben- gleichskonzept (sog. PIK-Maßnahmen) lastungen, ruhenden LKW-Verkehr und bedingte Mehrbelastung und einherge- erarbeitet, durch das ein dauerhafter auf Arten und Lebensräume wird hinge- hender Lärmeinwirkungen auf schutzbe- Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen wiesen. dürftige Immissionsorte (Wölfel Enginee- für Ausgleichsmaßnahmen vermieden ring GmbH & Co.KG, Höchberg, 2019). werden kann. - Stellungnahme des Landratsamtes Main-Spessart vom 06.08.18 zum Plan- - Fachgutachtliche Stellungnahme zur - Stellungnahme der Bayernwerk Netz vorentwurf, ergänzt um die Stellungnah- vorhabenbedingten Beeinflussung von GmbH vom 08.08.18 zum Planvorent- me vom 28.02.19 zum Planentwurf. Grundwasserverhältnissen im Bereich wurf, ergänzt um die Stellungnahme vom Eichenfürst; Beurteilung der örtlichen 13.02.19 zum Planentwurf. Umweltfachliche Kernaussagen: Ergän- Quellschüttung (GMP Geotechnik GmbH zende immissionsschutzfachliche Un- & Co.KG, Würzburg, 2019). Umweltfachliche Kernaussage: Die be- tersuchungen im Hinblick auf die vorha- stehenden Versorgungsanlagen der benbedingte Mehrbelastung der B8 und 3. Abschließend liegen nachfolgende, Bayernwerk Netz GmbH (Freileitungst- die geplante Verlagerung der Ortsanbin- umweltbezogene Stellungnahmen von rassen, Stromtrassen) sind zu erhalten, dung Altfelds sind erforderlich; auf die Trägern öffentlicher Belange und der ihr uneingeschränkter Betrieb ist sicher Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Öffentlichkeit vor, die zum Bebauungs- zu stellen; Hinweis auf ergänzend not- Behandlung der geplanten Baugebiets- und Grünordnungsplan im Rahmen der wendige Trafostationen im geplanten entwässerung im Rahmen der Erschlie- Gewerbepark. ßungsplanung wird hingewiesen, die Beteiligungen nach § 4 Abs. 1, 2 BauGB hydraulische Leistungsfähigkeit des Te- bzw. § 3 Abs. 1, 2 BauGB vorgebracht - Stellungnahme des Bunds Naturschutz, chengrabens und die Versickerungsfä- wurden. Sämtliche Stellungnahmen wur- Ortsgruppe Marktheidenfeld, vom higkeit des Bodens ist in diesem Zusam- den in den verfahrenbegleitenden Abwä- 06.08.18 zum Planvorentwurf. menhang nachzuweisen; auf die Proble- gungsprozess eingebunden: matik des hohen Flächenverbrauchs und Umweltfachliche Kernaussagen: Der Möglichkeiten weiteren Flächensparens - Stellungnahme des Amtes für Ernäh- hohe Flächenverbrauch für bauliche wird hingewiesen; der Untersuchungs- rung, Landwirtschaft und Forsten (AELF Entwicklungen und die einhergehenden umfang des verfahrenbegleitenden Karlstadt) vom 13.08.18 zum Planvorent- umweltrelevanten Auswirkungen wie z. Umweltberichtes ist angemessen und wurf, ergänzt um die Stellungnahme vom B. Lebensraumverlust für Flora und Fau- ausreichend; die hochwertige Grünord- 28.01.19 zum Planentwurf. na, Landschaftsbildbeeinträchtigungen, nung im Plangebiet wird begrüßt; die in- Landschaftszerschneidung, geländekli- nerhalb des Plangebietes vorgesehenen Umweltfachliche Kernaussagen: Die In- matische Beeinträchtigungen oder Ver- Ausgleichsmaßnahmen sind anerken- anspruchnahme hochwertiger Ackerbö- lust fruchtbarer Böden werden kritisiert; nungsfähig; nach aktuellem Kenntnis- den auf der Söllershöhe wird kritisiert; auf Optimierungsmöglichkeiten der Pla- stand sind artenschutzrechtliche Anfor- die frühzeitige Einbindung des AELF in nung wird hingewiesen (z. B. bedarfso- derungen wie vorgesehen lösbar. die Entwicklung eines naturschutzfach- rientierte Erschließung in Bauabschnit- lichen Ausgleichskonzeptes für Eingriffe ten, Schaffung zentralisierter Parkdecks, Hinweis: Zwischenzeitlich wurde im Ein- in Natur und Landschaft, wie auch der Schaffung eines Blockheizkraftwerkes vernehmen mit der Unteren Naturschutz- Nachweis eines Großteils erforderlicher oder PV-Anlagen auf Dachflächen). behörde am Landratsamt Main-Spessart Ausgleichsflächen im geplanten Gewer- ein umfassendes, produktionsintegrier- bepark werden begrüßt. Grundsätzliche Hinweis: Zwischenzeitlich wurde eine tes Ausgleichskonzept (sog. PIK-Maß- Einwände werden nicht vorgebracht. flächenschonende Begrenzung von of- nahmen) für artenschutzrechtliche Anfor- fenen PKW-Stellflächen in die Bauleitpla- derungen erarbeitet. Ergänzende immis- - Stellungnahme des Amtes für ländliche nung aufgenommen. sionschutzfachliche Gutachten wurden Entwicklung Unterfranken (ALE) vom eingeholt und im Planungsprozess be- 17.07.18 zum Planvorentwurf, ergänzt - Stellungnahme der Deutschen Telekom rücksichtigt. um die Stellungnahme zum Planentwurf AG vom 14.02.19 zum Planentwurf. vom 01.03.19. - Stellungnahme des Marktes Triefens- Umweltfachliche Kernaussage: Die in tein vom 12.07.18 zum Planvorentwurf, Umweltfachliche Kernaussagen: Die den Grenzbereichen des Plangebie- ergänzt um die Stellungnahme vom Erforderlichkeit einer Ausweisung von tes bestehenden Anlagen der Telekom 01.02.19 zum Planentwurf. 48 ha Gewerbefläche auf hochwertigen (Leitungstrassen) sind zu erhalten, ihr Ackerstandorten sollte hinterfragt wer- uneingeschränkter Betrieb ist sicher zu Umweltfachliche Kernaussage: Auf Risi- den; auf mögliche Auswirkungen hin- stellen. ken im Zusammenhang mit der geplan- sichtlich Ortsbild, Natur und Landschaft ten Sondergebietsausweisung „Großflä- und das Wohnumfeld wird hingewiesen; - Stellungnahme der Handwerkskammer chiger Einzelhandel“ auf der Söllershöhe für Unterfranken vom 31.07.18 zum Plan- wird hingewiesen (Kaufkraftabschöp- auf Möglichkeiten einer interkommuna- vorentwurf, ergänzt um die Stellungnah- fung, Auswirkungen auf bestehende Ein- len Zusammenarbeit bei der Entwicklung me vom 07.03.19 zum Planentwurf. zelhandelsstrukturen). von Gewerbestandorten wird hingewie- sen. Umweltfachliche Kernaussagen: Die vor- Hinweis: Das geplante Sondergebiet gesehenen Entwicklungsmöglichkeiten wurde zwischenzeitlich aus dem Plan- - Stellungnahme des Bayerischen Bau- auch für kleine und mittlere Gewerbebe- aufstellungsverfahren herausgenommen. ernverbands vom 07.08.18 zum Planvor- triebe werden ausdrücklich begrüßt; auf entwurf. die Risiken der Ausweisung eines Son- - Stellungnahme der Regierung von Un- dergebietes für großflächigen Einzelhan- terfranken vom 31.07.18 zum Planvorent- Umweltfachliche Kernaussagen: Der im- wurf, ergänzt um die Stellungnahme vom del wird hingewiesen (Kaufkraftabschöp- mense Verbrauch landwirtschaftlicher 15.02.19 zum Planentwurf. fung, Auswirkungen auf bestehende Ein- Nutzflächen wird kritisiert; auf mögliche zelhandelsstrukturen). Konflikte mit der umgebenden, landwirt- Umweltfachliche Kernaussagen: Die schaftlichen Flächennutzung wird hinge- Hinweis: Das geplante Sondergebiet Stadt Marktheidenfeld führt im Rahmen wiesen; außerhalb des Plangebietes soll- wurde zwischenzeitlich aus dem Plan- der Bauleitplanung einen plausiblen Be- ten nach Ansicht des Bauernverbands aufstellungsverfahren herausgenommen. darfsnachweis, der vor dem Hintergrund keine weiteren landwirtschaftlichen Nutz- einer flächensparenden Siedlungsent- flächen dauerhaft für naturschutzrecht- - Stellungnahme des Kreisheimatpfle- wicklung erforderlich ist; auf Möglichkei- liche Ausgleichsflächen beansprucht gers Herr Scheiner vom 13.08.18 zum ten einer interkommunalen Gewerbeent- werden. Planvorentwurf. wicklung wird jedoch hingewiesen;
Marktheidenfeld -8- Nr. 6/2019 die geplante Sondergebietsausweisung im Plangebiet ist vor dem Hintergrund angeführt; mit der vorliegenden Planung Bauleitplanung besteht grundsätzlich Einverständnis. landesplanerischer Ziele und Grundsät- Bekanntmachung des Satzungsbe- ze vertretbar; gegen die vorgesehenen - Stellungnahme einer Bürgergruppe in schlusses für den Bebauungsplan CEF-Maßnahmen im Stadtgebiet beste- Altfeld vom 07.08.18 zum Planvorent- „Baumhofstraße 40“ (GE) der Stadt hen keine raumordnerischen Bedenken. wurf. Marktheidenfeld in der Kernstadt Hinweis: Das geplante Sondergebiet Umweltfachliche Kernaussagen: Kriti- BEKANNTMACHUNG wurde zwischenzeitlich aus dem Plan- siert werden erhebliche, planbedingte aufstellungsverfahren herausgenommen. Auswirkungen auf die Schutzgüter Bo- Die Stadt Marktheidenfeld hat mit Be- den, Wasser, Arten/Lebensräume, Land- schluss vom 16.05.2019 den Bebau- - Stellungnahme des regionalen Pla- schaftsbild und Mensch; insbesondere ungsplan „Baumhofstraße 40“ (GE) in nungsverbands vom 31.07.18 zum Plan- werden in diesem Zusammenhang die der Kernstadt von Marktheidenfeld als vorentwurf, ergänzt um die Stellungnah- Satzung beschlossen. Dieser Beschluss Aspekte Wohnqualität, Ortsbild, Naher- me vom 15.02.19 zum Planentwurf. wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Bau- holungsmöglichkeiten, Lärmemissionen und Flächenversiegelung/-verbrauch gesetzbuches (BauGB) ortsüblich be- Umweltfachliche Kernaussage: vgl. hier- kannt gemacht. Mit dieser Bekanntma- zu die Stellungnahme der Regierung von ausführlich behandelt. chung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Unterfranken, der sich der Planungsver- Jedermann kann den Bebauungsplan band weitgehend anschließt. - Stellungnahme eines Bürgers aus Ei- chenfürst vom 02.02.19 zum Planent- mit der Begründung sowie die zusam- wurf. menfassende Erklärung über die Art - Stellungnahme des Staatlichen Bau- und Weise, wie die Umweltbelange und amts Würzburg vom 03.08.18 zum Plan- die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und vorentwurf, ergänzt um die Stellungnah- Umweltfachliche Kernaussage: In Folge der geplanten Überbauungsmaßnahmen Behördenbeteiligung in dem Bebau- me vom 06.02.19 zum Planentwurf. ungsplan berücksichtigt wurden, und werden Beeinträchtigungen der Grund- aus welchen Gründen der Plan nach Ab- Umweltfachliche Kernaussage: Auf die wasserverhältnisse und Quellschüttung wägung mit den geprüften, in Betracht planbedingte Zunahme der Verkehrs- in Eichenfürst befürchtet. kommenden anderweitigen Planungs- last auf der B8 und einhergehende Lär- Hinweis: Zwischenzeitlich wurde eine hy- möglichkeiten gewählt wurde bei der memissionen wird hingewiesen; wenn- drogeologische Fachstellungnahme zum Stadt Marktheidenfeld, Luitpoldstraße gleich keine Rechtsansprüche des Pla- Sachverhalt eingeholt. 17 (Bauamt, Zimmer 1.12), 97828 Markt- nungsträgers bestehen, ist der Einbau heidenfeld während der allgemeinen eines lärmmindernden Fahrbahnbelages - Stellungnahme eines Anwohners und Dienststunden einsehen und über deren auf der B8 und die Einführung einer Gewerbetreibenden in Altfeld vom Inhalt Auskunft verlangen. Geschwindigkeitsbegrenzung im Pla- 06.03.19 zum Planentwurf, sowie Stel- nungsraum vorgesehen; ausreichende lungnahme eines Gewerbetreibenden in Pflanzabstände zur B8 sind vorzusehen. Kreuzwertheim vom 06.03.19 zum Plan- Gegen die Aufstellung des Bebauungs- entwurf. planes bestehen keine Bedenken. Umweltfachliche Kernaussagen: In Folge - Stellungnahme des Marktes Kreuzwert- der Realisierung eines Sondergebietes heim vom 01.08.18 zum Planvorentwurf. „Großflächiger Einzelhandel zur örtli- Umweltfachliche Kernaussage: Auf Risi- chen Nahversorgung“ werden erhebli- ken im Zusammenhang mit der geplan- che Beeinträchtigungen bestehender ten Sondergebietsausweisung „Großflä- chiger Einzelhandel“ auf der Söllershöhe Einzelhandelsstrukturen befürchtet; die wird hingewiesen (Kaufkraftabschöp- Erforderlichkeit des Sondergebietes wird fung, Auswirkungen auf bestehende Ein- hinterfragt, dessen Vereinbarkeit mit den Foto: Stadt Marktheidenfeld zelhandelsstrukturen). Zielen der Raumordnung und Landes- planung angezweifelt; weitergehende, Auf die Voraussetzungen für die Gel- Hinweis: Das geplante Sondergebiet einzelhandelsgutachtliche Untersuchun- tendmachung der Verletzung von Ver- wurde zwischenzeitlich aus dem Plan- gen werden gefordert. fahrens- und Formvorschriften und aufstellungsverfahren herausgenommen. von Mängeln der Abwägung sowie die Hinweis: Das geplante Sondergebiet Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB - Stellungnahme der Gemeinde Hafenl- wurde zwischenzeitlich aus dem Plan- wird hingewiesen. ohr vom 18.02.19 zum Planentwurf. aufstellungsverfahren herausgenommen. Umweltfachliche Kernaussagen: Die Er- Unbeachtlich werden demnach Die Unterlagen zur Planung sind auch im forderlichkeit des Gewerbeparks wird 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Internet unter: www.stadt-marktheiden- hinterfragt; es wird um Aufklärung da- bis 3 BauGB beachtliche Verletzung feld.de, Rubrik: Ämter und Abteilungen/ der dort bezeichneten Verfahrens- rüber gebeten, welche Vorgaben zur Bauamt/Öffentliche Auslegungen zu fin- Begrenzung der Flächenversiegelung und Formvorschriften, den. 2. eine unter Berücksichtigung des § vorgesehen sind und wie zukünftig die Trinkwasserversorgung sichergestellt 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Ver- Während der Auslegungsfrist können werden soll. letzung der Vorschriften über das Ver- Stellungnahmen abgegeben werden. Es hältnis des Bebauungsplans und des wird darauf hingewiesen, dass nicht frist- Flächennutzungsplans und - Stellungnahme des Wasserwirtschaft- gerecht abgegebene Stellungnahmen 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB be- samtes Aschaffenburg vom 09.08.18 bei der Beschlussfassung über den Be- achtliche Mängel des Abwägungsvor- zum Planvorentwurf, ergänzt um die Stel- lungnahme vom 15.03.19 zum Planent- bauungsplan unberücksichtigt bleiben gangs und wurf. können (§ 4a Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)). wenn sie nicht innerhalb eines Jahres Umweltfachliche Kernaussagen: Aspek- seit Bekanntmachung des Bebauungs- te und umfassende Anforderungen zur Marktheidenfeld, den 21.06.2019 planes schriftlich gegenüber der Ge- Abwasserbeseitigung, zum Gewässer- STADT MARKTHEIDENFELD meinde geltend gemacht worden sind; schutz, zu Geländeauffüllungen im Plan- der Sachverhalt, der die Verletzung oder gebiet, zum Bodenschutz, Altablagerun- Helga Schmidt-Neder den Mangel begründen soll, ist darzule- gen und Oberflächengewässern werden Erste Bürgermeisterin gen.
Marktheidenfeld -9- Nr. 6/2019 Außerdem wird auf die Vorschriften des Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 02.05.2019 beschlossen, den bestehen- BauGB hingewiesen. Danach erlöschen den Parkplatz am Lohgraben zu erwei- Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Ver- tern, um auch in Zukunft ausreichend mögensnachteile, wenn nicht innerhalb innenstadtnah gelegene Parkplätze an- von drei Jahren nach Ablauf des Kalen- bieten zu können. Vorgesehen ist die derjahres, in dem die Vermögensnach- Ausweisung eines Sondergebietes (SO) teile eingetreten sind, die Fälligkeit des „Parken am Lohgraben“. Im Flächen- Anspruches herbeigeführt wird. nutzungsplan ist die zu überplanende Marktheidenfeld, den 21.06.2019 Fläche nur teilweise als „öffentliche Park- Foto: Stadt Marktheidenfeld STADT MARKTHEIDENFELD platzfläche“ ausgewiesen, der übrige Bereich ist im rechtskräftigen Flächen- Der Geltungsbereich umfasst die Flur- Helga Schmidt-Neder stücke 5692, 5691, 5706,5706/4, 5671- nutzungsplan als „Fläche für Grünland“ Erste Bürgermeisterin Teilfläche, 5708, 5713/1, 5713 und 5748 deklariert. Deshalb ist hier ein Ände- der Gemarkung Marktheidenfeld. rungsverfahren durchzuführen. BEKANNTMACHUNG Marktheidenfeld, den 21.06.2019 Das Bauleitplanverfahren wird im Regel- STADT MARKTHEIDENFELD Bauleitplanverfahren verfahren durchgeführt. Helga Schmidt-Neder hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches Erste Bürgermeisterin (BauGB) Aufstellung einer Ergänzungssatzung Bekanntmachung (Einbeziehungssatzung) für den Mehr- generationenspielplatz (Bauabschnitt Friedhofsatzung II) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 der Gemeindeordnung Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die 06.06.2019 beschlossen, für den Be- Stadt Marktheidenfeld folgende reich des zweiten Bauabschnittes des Mehrgenerationenspielplatzes eine Er- Satzung der Stadt Marktheidenfeld gänzungssatzung aufzustellen, da die über das Friedhofs- und Bestattungs- zur Bebauung vorgesehenen Grundstü- Foto: Stadt Marktheidenfeld wesen cke bauplanungsrechtlich im Außenbe- Der Geltungsbereich umfasst die Flur- TEIL I reich liegen. stücke 5692, 5691, 5706,5706/4, 5671 – Benutzungseinrichtungen Das Bauleitplanverfahren wird gem. § Teilfläche, 5708, 5713/1, 5713 und 5748 A. Allgemeines 13 BauGB im vereinfachten Verfahren der Gemarkung Marktheidenfeld. durchgeführt. §1 Der Geltungsbereich umfasst eine Ge- Marktheidenfeld, den 21.06.2019 Bestattungseinrichtungen der Stadt samtfläche von 4560 m² und erstreckt Die Stadt unterhält die erforderlichen STADT MARKTHEIDENFELD sich auf Teilflächen der Flurstücke 6174 und notwendigen Einrichtungen für das und 6200 der Gemarkung Marktheiden- Bestattungswesen. Dazu gehören: feld. Helga Schmidt-Neder Erste Bürgermeisterin 1. der Altstadtfriedhof mit Leichenhaus und Aussegnungshalle, 2. der „Friedhof am Äußeren Ring“ mit BEKANNTMACHUNG Leichenhaus, Aussegnungshalle und Parkanlage, Bauleitplanverfahren 3. der Friedhof mit Leichenhaus im Stadtteil Altfeld, hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 4. der Friedhof mit Leichenhaus im 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches Stadtteil Glasofen, (BauGB) 5. der Friedhof mit Leichenhaus im Aufstellung eines Bebauungsplanes Stadtteil Marienbrunn, Sondergebiet „Parken am Lohgraben“ 6. der Friedhof mit Leichenhaus im (SO) Stadtteil Zimmern, Foto: Stadt Marktheidenfeld 7. der Diakonissen-Friedhof Marktheidenfeld, den 21.06.2019 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am §2 STADT MARKTHEIDENFELD 02.05.2019 beschlossen, den bestehen- Eigentum und Verwaltung Helga Schmidt-Neder den Parkplatz am Lohgraben zu erwei- (1) Die Friedhöfe, die Leichenhäuser, Erste Bürgermeisterin tern, um auch in Zukunft ausreichend die Aussegnungshallen und die darin innenstadtnah gelegene Parkplätze an- befindlichen Geräte sind Eigentum der bieten zu können. Vorgesehen ist die Stadt Marktheidenfeld. BEKANNTMACHUNG Ausweisung eines Sondergebietes (SO) (2) Die Verwaltung und Beaufsichtigung aller dem Bestattungswesen dienenden „Parken am Lohgraben“. Hierzu ist die Bauleitplanverfahren Friedhöfe, Gebäude und Gegenstände Aufstellung eines Bebauungsplanes, obliegt der Stadt. hier: Änderungsbeschluss Flächen- nutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 ebenso wie eine Änderung des Flächen- (3) Soweit die Stadt ihre hoheitlichen des Baugesetzbuches (BauGB) nutzungsplanes erforderlich. Pflichtaufgaben nicht durch eigenes Per- 32. Änderung des Flächennutzungs- sonal durchführt, werden die Aufgaben planes für das Sondergebiet „Parken Das Bauleitplanverfahren wird im Regel- an ein Bestattungsunternehmen verge- am Lohgraben“ (SO) verfahren durchgeführt. ben, das Erfüllungshilfe der Stadt ist.
Marktheidenfeld - 10 - Nr. 6/2019 B. Friedhöfe 2. Verstorbene, die ein Recht auf Bele- c) Wenn die Leichenaufbewahrung in gung eines Grabes im Friedhof einer gewerblichen Räumen eines privaten §3 anderen Gemeinde haben und des- Bestattungsunternehmens, soweit die- Benutzungsrecht halb nach auswärts überführt werden se den sicherheitsrechtlichen Anfor- (1) Die städtischen Friedhöfe dienen der sollen. derungen entsprechen, erfolgt. Dies Beisetzung aller Personen, die bei ihrem 3. Verstorbene der Stadtteile Michel- gilt auch für die Leichenaufbewahrung Ableben den Wohnsitz in Marktheiden- rieth oder Oberwittbach, die auf dem vor der Überführung an einen auswär- feld hatten und, wenn eine ordnungsge- kircheneigenen Friedhof der Evang.- tigen Bestattungsort. mäße Beisetzung nicht anderweitig si- Luth. Kirche Michelrieth im Stadtteil d) Wenn die Leiche von der Polizei oder chergestellt ist, auch der im Stadtgebiet Michelrieth bestattet werden sollen. Staatsanwaltschaft beschlagnahmt oder in einem angrenzenden gemeinde- 4. Verstorbene, worden ist und zum Zweck der Todes- freien Gebiet verstorbenen oder tot auf- a) die zu Lebzeiten eine zulässige Be- ursachenfeststellung in ein Institut für gefundenen Personen. stattungsart verfügt haben, die in Rechtsmedizin überführt werden soll. Marktheidenfeld nicht möglich ist (z.B. (2) Ein Anspruch auf Beisetzung in ei- Seebestattung, Bestattungswald). b) deren bestimmungsberechtigte Ange- (4) In den Fällen des Absatzes 2a) und nem städtischen Friedhof besteht auch hörige eine zulässige Bestattungsart c) ist die Leiche allerdings spätestens 2 für diejenigen auswärtigen Personen, die gem. § 4 bestimmen. Stunden vor der Beisetzung in das städ- ein Grabnutzungsrecht nach § 18 dieser tische Leichenhaus des Beisetzungs- Satzung besitzen. c) die zu Lebzeiten verfügt haben, ihren Körper der Anatomie zur Verfügung friedhofes zu bringen. Gleiches gilt in (3) Andere Personen können mit aus- zu stellen. den Fällen des Absatzes 4d), wenn der drücklicher Genehmigung der Stadt in Verstorbene nach der Freigabe in einem einem städtischen Friedhof beigesetzt städtischen Friedhof beigesetzt werden werden. Dies trifft insbesondere für aus- C. Leichenhäuser soll. wärtige Personen zu, die in Marktheiden- §6 D. Leichenbeförderung feld Verwandte in gerader Linie oder im 2. Grad der Seitenlinie haben. Dies trifft Benutzung der Leichenhäuser (1) Die Leichenhäuser dienen zur Aufbe- §8 auch zu, für Personen, die einen Bezug zu Stadt Marktheidenfeld haben und nur wahrung der Verstorbenen bis zu ihrer Leichenbeförderung vorrübergehend (z.B. aus Pflegegrün- Bestattung oder Überführung und zur (1) Die Beförderung Verstorbener zum den) ihren Wohnsitz wechseln mussten. Aufbewahrung von Urnen bis zur Beiset- Leichenhaus und die Aufbahrung im Lei- zung im Friedhof. chenhaus ist von den Angehörigen zu (4) Die Grabstätten im anonymen Grab- veranlassen. feld (§ 9 Abs. 1 Buchstabe f, anonymes (2) In der Regel wird in der Leichenzelle Grabfeld) und in der Parkanlage am im offenen Sarg aufgebahrt. Auf Wunsch (2) Die Beförderung Verstorbener nach § Äußeren Ring (§ 9 Abs. 1 Buchstabe der Angehörigen oder auf Anordnung 4 und § 5 darf nur durch ein zu diesem h, Parkanlage) können auch vor Eintritt des Amtsarztes oder des Leichenschau- Zweck zugelassenes Fahrzeug nach des Todesfalls von natürlichen Perso- arztes bleibt der Sarg geschlossen. DIN 75081 erfolgen. nen erworben werden. Beim Erwerb der Während der Trauerfeier ist der Sarg Grabstätten in der Parkanlage (§ 9 Abs. grundsätzlich geschlossen. (3) Der Transport der Verstorbenen von 1 Buchstabe h), muss gleichzeitig ein der Aussegnungshalle des Altstadtfried- Pflegevertrag mit der Treuhandgesell- §7 hofes und des Friedhofes am Äußeren schaft bayerischer Friedhofsgärtner ab- Benutzungszwang Ring zur Grabstätte und die Mitwirkung geschlossen werden (§ 15a Abs. 7). bei den Beerdigungsfeierlichkeiten ob- (1) Jede Leiche der im Stadtgebiet oder liegt den von der Stadt bestellten Sarg- in den angrenzenden gemeindefreien §4 trägern oder Erfüllungsgehilfen (Vereine Gebieten Verstorbenen ist nach Vornah- Benutzungszwang in den Ortsteilen) der Stadt. Gleiches gilt me der Leichenschau unverzüglich in (1) Alle im Stadtgebiet Verstorbenen für den Transport von Urnen. ein städtisches Leichenhaus (oder, wenn müssen in einem städtischen Friedhof die Bestattung bzw. Trauerfeier auf dem (4) In besonderen Fällen kann die Stadt bestattet werden, soweit nicht ein Aus- Evang.-Luth. Friedhof in Michelrieth er- von der Inanspruchnahme der städti- nahmegrund nach § 5 gegeben ist. folgt, dorthin) zu verbringen. schen Sargträger nach Abs. 3 befreien. (2) Abs. 1 gilt entsprechend für die Bei- Das Hinablassen des Sarges ist Aufga- (2) Die von einem Ort außerhalb des be der städtischen Sargträger oder Er- setzung von Urnen. Stadtgebietes überführten Leichen sind füllungsgehilfen der Stadt. Hiervon sind unverzüglich in ein städtisches Leichen- die Feuerwehr, das Rote Kreuz und die (3) Der Benutzungszwang trifft nur auf haus zu verbringen, falls nicht die Be- Angehörigen von militärischen Streitkräf- jene Verstorbene zu, welche die Vor- stattung unmittelbar nach der Ankunft ten ausgenommen. aussetzungen des § 3 dieser Satzung stattfindet. erfüllen oder keinen Rechtsanspruch auf Bestattung in einer anderen Gemein- T E I L II de nach Art. 8 Abs. 3 BestG haben und Grabstätten (3) Der Benutzungszwang nach den Ab- für die eine Ausnahmeregelung nach § sätzen 1 und 2 entfällt in den folgenden 5 dieser Satzung nicht in Anspruch ge- §9 Fällen: nommen wird. a) Wenn der Tod in einer Anstalt (z.B. Art der Gräber Krankenhaus, Seniorenheim) eingetre- §5 ten und dort ein geeigneter Raum für (1) Es werden folgende Arten von Grä- Ausnahmen vom Benutzungszwang die Aufbewahrung der Leiche vorhan- bern unterschieden: den ist. a) Reihengräber für Erd- oder Urnenbe- Auf Antrag kann die Stadt aus zwingen- b) Wenn die Leiche zum Zweck der stattung (§ 10), den Gründen vom Benutzungszwang Überführung an einen auswärtigen b) Kindergräber für Erd- oder Urnenbe- befreien. Dies gilt insbesondere für Bestattungsort oder in ein anatomi- stattung (§ 11), 1. Verstorbene, die zum Zeitpunkt ihres sches Institut zur früheren Einsargung c) Familiengräber mit einer oder mehre- Todes ihren Wohnsitz in einer anderen freigegeben und unverzüglich nach ren Grabstellen für Erd- und Urnenbe- Gemeinde hatten und deswegen nach Vornahme der Leichenschau überführt stattung (§ 12), auswärts überführt werden sollen. wird. d) Urnenerdgräber
Marktheidenfeld - 11 - Nr. 6/2019 e) Urnenwände (Friedhof am Äußeren zu dem Zwecke, eine zweite Bestattung Die Bestattung muss in einer biologisch Ring und Stadtteilfriedhof Zimmern) (§ zu ermöglichen, ist nicht zugelassen. abbaubaren Urne erfolgen. 14), f) Urnengemeinschaftsgräber für die an- (3) Die Beisetzung von Urnen ist in allen (3) Wahlgräber onyme Bestattung (Friedhof am Äuße- Familiengräbern zulässig. Wahlgräber sind Urnenerdgräber mit ren Ring) (§ 15), einem individuellen Grabstein, der von (4) Die Gestaltung von Grabbeeten und g) Grabkammern für Erd- und Urnenbe- dem von der Friedhofsverwaltung be- Grabmalen unterliegt teilweise bestimm- stattungen (Stadtteilfriedhof Zimmern) stimmten Steinmetz erworben wird. Die ten Gestaltungsvorschriften (§ 21 ff.) (§ 16). Größe des Grabes beträgt 1 m x 1m. h) in der Parkanlage am Äußeren Ring § 13 sind folgende Bestattungsarten (nur Urnenerdgräber (4) Gemeinschaftsgräber Urnen) möglich § 15a): (Urnenerdgrab in einem Urnengemein- (0) In den Bestattungseinrichtungen der o Kaverne schaftsfeld mit Stele) Stadt sind besondere Felder für Urnen- o Kissensteine erdgräber ausgewiesen. Hierzu wird ein eigenes Grabfeld ausge- o Wahlgräber wiesen. Die Urne kann hier ohne Hülle o Urnenerdgrab in einem Urnenge- (1) In Urnenerdgräbern können inner- mit einer Abdeckung bestattet werden. meinschaftsfeld halb einer Ruhefrist (§ 31) bis zu vier Ur- Eine Beschriftung kann auf einer zentra- o Baumgräber nen beigesetzt werden. len Stele (Name, Todestag) erfolgen. Die o Sternengrab Bestattung muss in einer biologisch ab- (2) Die Gestaltung von Grabbeeten und Grabmalen unterliegt teilweise bestimm- baubaren Urne erfolgen. (2) Die Lage der Gräber ergibt sich aus ten Gestaltungsvorschriften (§ 21 ff.) (5) Baumgräber dem Belegungsplan. Für die Zuweisung und Überlassung von Grabstätten sind § 14 Urnen können in Baumgräbern (max. 2 die Belegungspläne maßgebend. Ein Urnenwände Urnen in einer Röhre) mit einer einfachen Anspruch auf Zuweisung eines Grabes (1) Im „Friedhof am Äußeren Ring“ und Abdeckplatte und mit einer Beschriftung in einem bestimmten Friedhof oder in ei- im Stadtteilfriedhof Zimmern sind Urnen- versehen unter einem großen Baum be- ner bestimmten Lage besteht nicht. wände für Urnenbestattungen ausgewie- stattet werden. sen. § 10 (6) Sternengrab Reihengräber (2) Die Gestaltung der Urnenwände Sternengräber sind Grabstätten von (1) Reihengräber sind die Gräber, die unterliegt bestimmten Gestaltungsvor- Frühgeburten oder tot geborenen Kin- der Reihe nach belegt werden und nur schriften (§ 21 ff.) dern. für die Bestattung einer Leiche oder ei- Die Parkanlage wird von der Treuhand- ner Urne für die Dauer einer Ruhefrist (§ § 15 gesellschaft bayerischer Friedhofsgärt- 31) zugelassen sind. Urnengemeinschaftsgrab (anonymes ner gepflegt. Beim Erwerb einer Urnen- Grabfeld) (2) Die Bestattung eines Sarges und ei- grabstätte ist ein Pflegevertrag für die (1) Im Friedhof am Äußeren Ring befin- ner Urne in einem Reihengrab ist nicht Dauer der Nutzung, auch für eine even- det sich ein Urnengemeinschaftsfeld für zulässig. anonyme Urnenbestattungen. tuelle Verlängerung, mit der Treuhand- gesellschaft bayerischer Friedhofsgärt- (3) Die Umbettung aus einem Reihen- (2) Die Bestattung der Urne erfolgt im ner mbH abzuschließen. Eigene Bepflan- grab in ein anderes Reihengrab ist un- Grabfeld, ohne Beisein der Angehörigen zungen jeglicher Art sind nicht zulässig. zulässig. Die Umbettung in ein Familien- und ohne dass den Angehörigen die ge- Auf dem Grabfeld mit der gemeinsamen grab ist jedoch möglich. naue Position der Urne bekannt gege- Stele (4) dürfen Blumen oder Blumenge- (4) Die Gestaltung von Grabbeeten und ben wird. stecke sowie Grablichter abgestellt wer- Grabmalen unterliegt teilweise bestimm- den. (3) Eine Verlängerung des Nutzungs- ten Gestaltungsvorschriften (§ 21 ff.) rechts für Urnen im Urnengemein- §16 §11 schaftsfeld ist nicht möglich. Die Asche- Familiengräber mit Grabkammern reste werden nach Ablauf des Nutzungs- Kindergräber (1) Im Stadtteilfriedhof Zimmern stehen rechts ohne Urne in einem dafür geeig- (1) Kindergräber sind Reihengräber. neten Bereich des betreffenden Fried- im neuen Teil Familiengräber (§ 12) mit hofs beigesetzt. Grabkammern zur Verfügung. (2) Für Kindergräber gilt § 10 entspre- chend. (4) Die Gestaltung des Urnengemein- (2) In Familiengräbern mit Grabkammern schaftsgrabes unterliegt bestimmten Ge- können Erd- und Urnenbestattungen er- § 12 staltungsvorschriften (§ 21 ff.). folgen. Familiengräber (1) Familiengräber sind alle Erdgräber § 15a § 17 mit Ausnahme der Reihengräber. Sie Grabarten und Regelungen in der Park- Grabgrößen und Grabtiefen bestehen aus einer oder mehreren Grab- anlage stellen. In jede Grabstelle kann innerhalb (1) Kaverne (1) Die Grabstätten haben folgende der Ruhefrist eine zweite Bestattung er- Eine Kaverne ist ein unterirdischer Hohl- Ausmaße: folgen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 2 erfüllt sind. raum zur Aufbewahrung von Urnen. Ein a) Reihen- Länge 2,00 m An Familiengräbern wird ein Nutzungs- Hinweis auf die hierin bestatteten Perso- gräber Breite 1,00 m recht für längere Zeit, mindestens aber nen kann auf einer zentralen Stele ange- b) Familien- Länge 2,00 m auf die Dauer der Ruhefrist (§ 31) erwor- bracht werden. gräber Breite 1,00 m ben. (je Grabstelle) (2) Kissensteine c) Kinder- Länge 1,30 m (2) Die Beerdigung einer zweiten Leiche In dem dafür ausgewiesenen Grabfeld können unter einem Kissenstein (liegen- gräber Breite 0,70 m in einer Grabstelle während der Ruhefrist ist nur dann zulässig, wenn bei der Erst- der Stein) 2 Urnen ohne Hülle beigesetzt d) Urnen- Länge bestattung der Sarg - abweichend von werden. Die Kissensteine müssen von gräber 1,00 m (§ 17 Abs. 2 a) - auf 2,40 m tiefergelegt einem von der Friedhofsverwaltung be- Breite wurde. Die nachträgliche Tieferlegung stimmten Steinmetz erworben werden. 1,00 m
Marktheidenfeld - 12 - Nr. 6/2019 (2) Die Tiefe der Gräber beträgt für (7) In Fällen des Abs. 6, Satz 1 ist die Die Stadt ist berechtigt, unansehnlich a) Erdbestattungen (Erwachsene) Stadt berechtigt, bereits zu Beginn der gewordenen Grabschmuck, der dem bis zur Grabsohle mindestens 1,80 m Ruhezeit die voraussichtlichen Kosten Friedhofsbild widerspricht und trotz Auf- tiefer für den dereinstigen Abbau des Grab- forderung nicht beseitigt wird, zu entfer- males und der Grabeinfassungen zu be- nen. b) Erdbestattungen (Erwachsene) rechnen. bis zur Grabsohle mindestens 2,40 m bis zur (8) Über die Begründung, die Verlän- (4) Vor den Urnenwänden darf generell c) Erdbestattungen (Kinder) gerung und den Übergang eines Nut- kein Blumen- oder Grabschmuck aufge- Grabsohle mindestens 1,20 m Erdde- zungsrechts wird von der Stadt eine Ur- stellt werden. Ausnahmen hiervon sind: ckung kunde ausgestellt. Die Berechtigten sind a) bis zwei Wochen nach einer Beiset- d) Urnenbestattungen vor einer anderweitigen Verfügung über zung oder Trauerfeier mindestens 0,50 m das Grab auf den Ablauf des Nutzungs- b) frühestens eine Woche vor bis spä- rechtes und die Möglichkeit der Verlän- testens eine Woche nach Allerheiligen § 18 gerung hinzuweisen. und dem Totensonntag. Rechte an Grabstätten (9) Die Absätze 3 bis 7 gelten entspre- (1) Die Grabstätten bleiben Eigentum chend für Urnengräber. (5) Werden die Grabstätten trotz befris- der Stadt; Nutzungsrechte werden auf § 19 teter Aufforderung der Stadt nicht ent- Antrag, jedoch nur bei Eintritt eines To- sprechend angelegt und unterhalten, desfalles, verliehen. Beschränkung von Grabnutzungsrechten können sie im Wege der Ersatzvornah- (1) Das Nutzungsrecht an einem Grab me auf Kosten der Pflichtigen durch die (2) Reihengräber und Kindergräber wer- kann entzogen werden, wenn wegen ei- Stadt hergerichtet oder eingeebnet und den auf die Dauer der Ruhefrist (§ 31) ner Neu- oder Umgestaltung des Fried- eingesät werden. Gleiches gilt für die zur Belegung zur Verfügung gestellt. Die hofes das Grab nicht mehr belassen wer- Beseitigung von unrechtmäßig aufge- Grabplätze werden nach Ablauf der Ru- den kann. Den Nutzungsberechtigten ist stelltem Blumen-oder Grabschmuck vor hefrist neu belegt. für die Dauer der restlichen Nutzungszeit den Urnenwänden. ein möglichst gleichwertiges Grab zu- (3) Das Nutzungsrecht an Familiengrä- zuweisen, oder aber auf Antrag der auf (6) Die Benutzungsberechtigten haben bern wird auf die Dauer der Ruhefrist (§ die restliche Laufzeit entfallende Teil der zu dulden, dass Bäume die Grabstätten 31) verliehen. Auf Antrag der Berech- Grabnutzungsgebühr zu ersetzen. überragen. tigten kann das Nutzungsrecht - auch (2) Auf Verlangen der Berechtigten sind (7) Die Benutzungsberechtigten haben wiederholt - um jeweils höchstens 25 beim Entzug eines Nutzungsrechts die zu dulden, dass das Grab kurzfristig und weitere Jahre verlängert werden. Reicht in der Grabstätte beigesetzten Verstor- kurzzeitig mit einem Container für den die Ruhefrist eines zu bestattenden Ver- benen, deren Ruhefrist noch nicht ab- storbenen über die Dauer des laufenden Erdaushub eines Nachbargrabes über- gelaufen ist, auf Kosten der Stadt um- baut wird. Gleiches gilt, wenn der Er- Nutzungsrechtes hinaus, so ist dieses zubetten (§ 32). Die Umbettung anderer daushub eines Nachbargrabes im Weg ab dem Zeitpunkt der Beisetzung auf Verstorbener (Gebeine) kann nur ver- gelagert werden muss und wenn da- mindestens die Dauer der Ruhefrist zu langt werden, wenn die Kosten hierfür durch das Grab kurzzeitig nicht erreich- verlängern. vom Nutzungsberechtigten übernommen bar ist. werden. (4) In Familiengräbern können der Er- § 21 werber des Nutzungsrechts und dessen (3) Das Nutzungsrecht an Familiengrä- Gräber im „Friedhof am Äußeren Ring“ Angehörige und die Beteiligten an einer bern, deren Ruhefristen abgelaufen sind, (1) Die Gräber liegen im Rasen, der von eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder kann entzogen werden, wenn die Grab- der Stadt angelegt und gepflegt wird. gleichgeschlechtlichen Lebenspartner- stätten nicht der Würde des Friedhofes entsprechend angelegt oder in der Un- Eine Einfassung des Grabes oder Grab- schaft beigesetzt werden. Als Angehö- beetes ist nicht zulässig. Die Verwen- rige gelten der Ehegatte, die Kinder, terhaltung vernachlässigt werden. dung von Grababdeckplatten, Trittplat- Eltern, weitere Verwandte auf- und ab- § 20 ten, Sand und Kies auf den Gräbern ist steigender Linie, Geschwister und die Unterhaltung der Gräber nicht gestattet. Ehegatten dieser Verwandten. (1) Die Gräber sind spätestens zwei Mo- Ausnahmen von Satz 2 und 3 sind nur im nate nach der Beisetzung würdig herzu- Rahmen des § 27 möglich. (5) Nach dem Tode des Berechtigten richten und dauernd in einem ordnungs- geht das Nutzungsrecht auf die in Abs. gemäßen Zustand zu halten. Spätestens (2) Zur gärtnerischen Anlage und Pflege 4, Satz 2 genannten Angehörigen mit sechs Monate nach der Beisetzung ist durch den Benutzungsberechtigten steht Vorrang der zuerst Genannten vor den ein Grabmal zu errichten. Die Unterhal- bei Erdgräbern ein Grabbeet zur Verfü- später Genannten über, sofern nicht da- tung der Gräber obliegt den Nutzungs- gung, pro Grabstelle in der Größe von rauf verzichtet wird oder eine entgegen- berechtigten. 0,60 m x 0,90 m; die Maße des Grab- stehende letztwillige Verfügung vorliegt. beetes bei Urnengräbern dürfen 0,80 m Die genannten Nutzungsberechtigten (2) Bei der Anpflanzung dürfen nur sol- x 0,80 m nicht übersteigen. Bei liegen- können das Nutzungsrecht ausschla- che Gewächse verwendet werden, die den Grabsteinen entfällt das Grabbeet. gen. Kommt zwischen den gesetzlichen sich in die Friedhofsanlage einfügen, die Die Grabbeete sind bündig mit der Ra- Erben keine Einigung zustande, so geht die Nachbargräber und Beisetzungen in senfläche unmittelbar vor dem Grabmal das Nutzungsrecht auf den nächsten Nachbargräbern nicht beeinträchtigen. anzulegen. Verwandten, bei Erben gleicher Ord- Stark wachsende Sträucher müssen zu- rück geschnitten oder beseitigt werden. (3) Die Bepflanzung der Gräber ist dem nung auf den ältesten über. besonderen Charakter des Friedhofes Die Stadt kann den Schnitt oder die völ- lige Beseitigung stark wachsender Ge- anzupassen; auf Zierform geschnittene (6) Sind nach dem Tode des Berech- hölze sowie die Anpassung der Bepflan- Pflanzen dürfen nicht verwendet werden. tigten keine weiteren Verwandten vor- Pflanzen sind im Erdboden zu pflanzen. zung verlangen oder in unaufschiebba- handen, denen ein Nutzungsrecht ren Fällen im Zuge der Ersatzvornahme Schnittblumen dürfen nur in Gefäßen, übertragen werden kann, so geht das auf Kosten der Pflichtigen anordnen. die sich nach Form und Farbe für den Nutzungsrecht sofort an die Stadt über. Parkfriedhof eignen, aufgestellt werden. Gleiches gilt, wenn ein eingetragener (3) Verwelkte Pflanzen und Kränze sind Grabschmuck aus Papier, Blech, Me- Nutzungsberechtigter vor Ablauf der Ru- von den Gräbern zu entfernen und an tall oder Kunststoff ist nicht zugelassen. hezeit verstirbt und dieser keine weiteren den dafür vorgesehenen Plätzen abzule- Grablaternen sind bis zu einer Höhe von Angehörigen hinterlässt. gen. 3o cm zulässig.
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