Warten auf den Weihnachtsmann - Überall nun liegt er in der Luft ein ganz besonderer Weihnachtsduft die Kinder stellen ihre Stiefel raus denn bald ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
50 Jahrgang Freitag, den 4. Dezember 2020 Nr. 49/2020 Warten auf den Weihnachtsmann Überall nun liegt er in der Luft ein ganz besonderer Weihnachtsduft die Kinder stellen ihre Stiefel raus denn bald schon kommt der Nikolaus
Kandel - 2 - Ausgabe 49/2020 Notfalldienste Notruf Dienstag, 08.12.2020 Im Notfall immer 112 Olympia-Apotheke, Marktstraße 6, Wörth, Tel.: 07271/76020 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbe- Mittwoch, 09.12.2020 schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss Glöckel-Apotheke, Hauptstraße 29, Neupotz, Tel.: 07272/7000185 direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert wer- Donnerstag, 10.12.2020 den, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist. Römer-Apotheke, Buchstraße 1, Jockgrim, Tel.: 07271/51075 Polizei 110 Freitag, 11.12.2020 Polizeiinspektion Wörth 07271/9221-0 Alte Apotheke von 1837, Obere Hauptstraße 1, Herxheim, Tel.: Feuerwehr 112 07276/8578 Ärztlicher Notdienst Soziale Dienste Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale in der Asklepios-Klinik, Luitpold- AWO str. 14, Kandel, Tel. 116117 (allgemeine Nummer), direkte Durchwahl: 07275/19292 Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Kandel, Waldstraße 38, Öffnungszeiten: Tel. 07275-8919 Mo., 19.00 bis 8.00 Uhr Folgetag Sprechstunde am letzten Mittwoch im Monat 16:00 bis 18:30 Uhr Di., 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag AWO Beratungsstelle für Partnerschafts-, Familien und Lebensfragen, Mi., 14.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag Kandel, Tel. 07275-9886850 Do., 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag AWO Schuldnerberatungsstelle/Insolvenzberatung, Landau, Tel. Fr., 15.00 Uhr bis 8.00 Uhr Montag 06341-83613 Im Notfall immer 112 Sozialer Medizinischer Dienst, Alten- und Krankenpflegedienst Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwer- (SoMeDi), Tel. 06341-897686 den, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Zentrum für Seelische Gesundheit (Stk) Tagesstätte Kandel, Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Tel. 07275-913063 Pflegedienst Kinder- und Jugendnotdienst Samstag, Sonntag und Feiertag, Luitpoldstr. 81, 6770 Hatzenbühl, von 09.00 bis 11.00 Uhr und 17.00 bis 19.00 Uhr Tel: 07275-98860, Rund um die Uhr erreichbar über die Handy Nr.: Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Vinzentius-Krankenhaus, Landau, 0176-11767710, Cornichonstraße 4, Tel. 06341/19292 Bürozeiten von Montags bis freitags von 8:00 bis 17.00, Wir bieten: Ambulante Krankenpflege, Ambulante Hauswirtschaft, Augenärzte Essen auf Rädern, Tagesstätte für Senioren, Alltags und Demenzbe- treuung. Für augenärztliche Notfälle zuständig Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1, Krebsinformationsdienst 67655 Kaiserslautern, Zentrale: Tel.: 0631-2030 Tel. 0800 420 30 40, kostenfrei, täglich von 8 - 20 Uhr Das Westpfalz Klinikum hat also Bereitschaftsdienst: E-Mail: krebsinformationsdienst@dkfz.de, Täglich 19.00-7.00 Uhr, Mittwochs 14.00 Uhr bis Donnerstags 7.00 Internet: www.krebsinformationsdienst.de und Uhr, Freitags 16.00 Uhr bis Montags 7.00 Uhr sowie Brückentage, alle www.facebook.de/krebsinformationsdienst Feiertage (an diesen ab 18.00 Uhr des Vortages). Die Augenärzte Südpfalz sind lediglich für Notfälle in ihren Praxen Ökumenische Sozialstation Hagenbach, Kandel, Wörth e.V. zuständig , Mo-Fr von 7- 19.00 Uhr, Mittwochs bis 14.00 Uhr und Frei- Arthur-Nisio-Str. 23, 76744 Wörth am Rhein tags bis 16.00 Uhr Tel. 07271/76080, www.sozialstation-woerth.de oder 24-Stunden Notdienst-Augenklinik Wörther Tafel e.V. Städtisches Klinikum Karlsruhe, Augen-Klinikambulanz Moltkestr. 90, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721-974-0 In den Niederwiesen 7 Öffnungszeiten: Zahnärzte Mittwoch von 11.00 uhr - 13.00 Uhr Samstag, 05. Dezember 2020, 09.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Sonntag, 06. Dezember 2020, 11.00 bis 12.00 Uhr Anmeldung: Mittwoch 11.00 Uhr, Donnerstag 13.00 Uhr Dr. Werner Ertel, Robert-Koch-Straße 1, Maximiliansau, Tel.: Info unter 01732804310 07271/42000 Mobiler Pflege Service Patiententelefon: Alten- und Krankenpflege, Tel. 07275/61691 Das Patiententelefon der zahnärztlichen Organisationen in Rheinland- Amb. Pflegedienst ALT und JUNG Pfalz ist telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 06131 / 8927- Tel.-Nr. 07275/919998 oder 0172/4745 309 29040, montags bis donnerstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, oder per E-Mail: patienteninformationsstelle@ kzvrlp.de. Weitere Informationen unter www.zahnarzt-patiententele- Störungsdienste fon-rlp.info Bereitschaftsdienst bei Störungen im Abwasserbereich Mobilnummer: 0172/6973 571 Tierärzte Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Wasserversorgung Unter der Ruf-Nr. von Frau Dr. Dagmar Schlegel, Kandel, Telefon (Kandel, Erlenbach, Minfeld, Steinweiler, Vollmersweiler und 07275/2500, können Sie über den Anrufbeantworter den jeweiligen Winden) Notdienst am Wochenende bzw. unter der Woche abfragen. Tel. 07274/2460, Kreisgeschäftsstelle Germersheim Tel. 07275/960256. Unter dieser Rufnummer ist ein Anrufbeantworter Hans Graf Sponeck Straße 33, 76726 Germersheim geschaltet, der den zuständigen Mitarbeiter über Funk verständigt. Zusätzlich bitte auch die Ruf-Nr. 01722018337 anrufen. Apotheken Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Wasserversorgung Die Notdienstapotheken sind an den genannten Tagen von 08.30 Uhr (Freckenfeld) bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. Tel. 0172/2537375 Telefonansage des Apothekennotdienstes über die landesweit gültige Störungsdienst Erdgas -Thüga Energienetze GmbH Rufnummer: 01805/258825 plus Postleitzahl des Standortes. Internet: www.lak-rlp.de Tel. 0800/0837 111 Samstag, 05.12.2020 Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG Sonnen-Apotheke Herxheim, Untere Hauptstraße 127, Herxheim, Tel.: Pfalzwerke AG Kandel, Landauer Straße 28, 76870 Kandel 07276/919744 Tel. 07275/955410 und Wieslauter Apotheke, Lukasstraße 11, Berg, Tel.: 07273/919264 Bei Störungen im Stromnetz: 0800/7977 777 (außer Winden) Sonntag, 06.12.2020 Farma-Plus-Apotheke, Am Bienwald 5, Wörth, Tel.: 07271/6780 Stromversorgung der Ortsgemeinde Winden Montag, 07.12.2020 Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Stromversorgung der Orts- Apotheke an der Passage, Hauptstraße 79, Kandel, Tel.: 07275/919891 gemeinde Winden, Tel. 0171/7506 502 (Stadtwerke Bad Bergzabern).
Kandel - 3 - Ausgabe 49/2020 Redaktionsschlussvorverlegungen Weihnachten / Neujahr Kalenderwoche 51 Der Redaktionsschluss für die KW 51 ist am Freitag, 11.12.2020, 11.00 Uhr Erscheinungstag: 18.12.2020 Kalenderwoche 52 Der Redaktionsschluss für die KW 52 ist am Donnerstag, 17.12.2020, 11.00 Uhr Erscheinungstag: 23.12.2020 Kalenderwoche 01 / 2021 Der Redaktionsschluss hierfür ist (wie üblich montags), 04.01.2021, um 12.00 Uhr. Bitte geben Sie Ihre Manuskripte rechtzeitig ab. Verspätete zugeleitete Mitteilun- gen können nicht veröffentlicht werden. Ihre Amtsblattredaktion Terminvergabe zur Zeit wieder zwingend erforderlich Liebe Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde, leider hat sich das Infektionsgeschehen so geändert, dass wieder Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die weitere Ausbreitung zu vermeiden. · An alle Bürgerinnen und Bürger wird appelliert, auf Vorsprachen und auf ein persönliches Erscheinen in der Verwaltung zu verzichten und möglichst telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mit den einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Verwaltung zu korrespondieren. · Für alle notwendigen Besuche in der Verwaltung müssen Sie einen Termin mit den zuständigen Sachbearbeitern vereinbaren. Dabei bitten wir um Verständnis, dass wir nur eine begrenzte Anzahl von Terminen anbieten können, um die Abstandsregel von 1,50 m im Gebäude einzuhalten. Termine können auch über die Telefonzentrale (07275/9600) vermittelt werden. · Ausweisdokumente oder sonstige amtliche Unterlagen können direkt an der Zentrale abgeholt werden; dies bedarf keiner vorherigen Terminvereinbarung. · Innerhalb des Verwaltungsgebäudes besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Verpflichtung, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Die Hände sind im Eingangsbereich an den dort aufgestellten Desinfektionsstationen zu desinfizieren; zwischen den einzelnen Personen ist ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. · Nach dem Aufziehen der Maske und der Händedesinfektion ist eine Anmeldung an der Zentrale erforderlich, um den Termin bestätigen zu lassen. KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung, Außenstelle Kandel Eine Bearbeitung Ihres Anliegens ist ohne vorherige Terminvereinbarung nicht möglich. Termine können unter den Tel.-Nrn. 07275/960-141 oder 07275/960-142 vereinbart werden. Wir hoffen auf ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!
Kandel - 4 - Ausgabe 49/2020 Coronavirus 13. Corona-Bekämpfungsverordnung ist seit dem 01.12.2020 in Kraft Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist seit Dienstag, dem 01.12.2020, in Kraft und hat bis Sonntag, dem 20.12.2020, Gültigkeit. Konzeptioneller Ausgangspunkt dieser 13. Corona-Bekämpfungs- verordnung ist nicht allein die Ansteckungswahrscheinlichkeit für Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestimmter Veranstaltungen bzw. Nutzerinnen und Nutzer bestimmter Einrichtungen. Vielmehr zielt die Strategie zur Verlangsamung des Pandemiegeschehens darauf ab, direkte Begegnungen von Menschen vorübergehend auf ein absolut zwingendes Maß zu begrenzen und dort, wo Begegnungen stattfinden, die Einhaltung der AHA+AL-Regeln (Abstand – Hygien- emaßnahmen – Alltagsmasken – CoronaWarnApp – Lüften) sicher- zustellen. Die Verbreitung des Corona-Virus erfolgt maßgelblich über die Tröpf- cheninfektion oder über Aerosole in der Luft, so dass eine weitge- hende Reduzierung öffentlicher und privater Kontakte besonders geeignet ist, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Die Kontaktbeschränkungen treffen vor allem den Bereich der Freizeitgestaltung: Denn hier ist mit längerdauernden sozialen Beziehungen von Menschen zu rechnen. Insofern ist zu berücksichtigen, dass Begegnungen von Menschen während der anste- henden Wintermonate vor allem in geschlossenen Räumen stattfinden. Das Infektionsgeschehen kann durch eine Verminderung dieser persönlichen Kontakte effektiv begrenzt werden. Deshalb gilt u.a.: - Private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung oder anderen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sollen auf die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen beschränkt werden, wobei deren Kinder bis 14 Jahren bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können. - Wo die Möglichkeit besteht, sollen Zusammenkünfte vorzugsweise im Freien abgehalten werden. - Bei Begegnungen mit anderen Personen im öffentlichen Raum ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzu- halten. Dies gilt auch, wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. - In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt darüber hinaus an allen Orten mit Publikumsverkehr, so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorüberge- hend begegnen. - Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist grundsätzlich nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstands bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet, wobei deren Kinder bis 14 Jahren bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. - Das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht gelten nicht 1. für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, 2. für Personen, denen dies wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, 3. soweit und solange es zur Kommunikation mit Menschen mit einer Hör- oder Sehbehinderung, zu Identifikationszwe- cken oder im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Rechtspflege erforderlich ist, 4. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, wenn anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen getroffen wer- den oder solange kein Kontakt zu Kundinnen oder Kunden oder Besucherinnen oder Besuchern besteht. Für inhaltliche Fragen zur 13. Corona-Bekämpfungsverordnung steht der Fachbereich Bürgerdienste der Verbandsgemein- deverwaltung Kandel gerne beratend zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs sind - über die Service-Rufnummer: 07275 960 105 während der üblichen Dienstzeiten der Verwaltung, - oder auch über die E-Mail-Adresse jan.gerhardt@vg-kandel.de zu erreichen. Nach wie vor gilt: Kontakte deutlich reduzieren - private Treffen auf einen festen weiteren Haushalt beschränken; - auf private Feiern ganz verzichten; - auf nicht notwendige private Reisen, Tagesausflüge und Freizeitaktivitäten mit Publikumsverkehr verzichten; - auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr und nicht notwendige Fahren mit dem ÖPNV verzichten. Risikogruppen schützen - Personen aus Risikogruppen nur völlig symptomfrei besuchen; Vorsicht bei Atemwegserkrankungen - Zuhause bleiben, bis akute Symptome abklingen; gegebenenfalls ärztlichen Rat einholen und die aktuelle Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nutzen;
Kandel - 5 - Ausgabe 49/2020 Mit freundlicher Unterstützung der Sparkasse Germersheim-Kandel und der VR Bank Südpfalz
Kandel - 6 - Ausgabe 49/2020 Mit freundlicher Unterstützung der Sparkasse Germersheim-Kandel und der VR Bank Südpfalz
Kandel - 7 - Ausgabe 49/2020 Aktion Umweltschutz Adressen und Abgabestellen Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Abfallberatung, Tel.: 07274/53342, Tonnentausch: 07274/53237, Buchhaltung: 07274/53256, www.kreis-germersheim.de Erdaushub Kreismülldeponien Berg und Westheim sowie die Firma Bavak, Nördliche Raffineriestraße 10 (Nähe Raffinerie), Karlsruhe, Tel.: 0721/5683180, Telefax: 0721/561464, Internet: www.bavak-ka.de Öffnungszeiten: Montag - Freitag 07- 17.00 Uhr, Samstag 07 - 12.00 Uhr Hecken- und Baumschnitt, Rasenschnitt, Laub, kleinteiliges Grüngut Sommerzeit: Mittwoch 17.00-19.00 Uhr, Samstag 9.00-11.00 Uhr Winterzeit: Mittwoch 15.00-17.00 Uhr, Samstag 9.00-12.00 Uhr Privathaushalte, deren Grundstücke mit einer Biotonne an der Abfallentsorgung angeschlossen sind, können auch kleinteilige Gartenabfälle, wie beispielsweise Laub- Hecken- und Grünschnitt kostenlos auf dem Häckselplatz anliefern. Hiermit soll den Haushalten, denen die Biotonne jah- reszeitlich bedingt nicht zur Entsorgung ihrer Grünabfälle ausreicht, ein zusätzliches Angebot zur Selbstanlieferung geboten werden. Von der Annahme ausgeschlossen sind: Küchenabfälle, Bauschutt, Steine, Holzteile Plastik und sonstiger Unrat. Zu abfallrechtlichen Fragen (z.B. Biotonne, Kompost) stehen ihnen die Umwelt- und Abfallbera- tung der Kreisverwaltung Germersheim, Tel. 07274/53-342 zur Verfügung. Alt-Styropor Kleinere Mengen sauberes Altstyropor über den „Gelben Sack“ getrennt von anderen verwert- baren Reststoffen. Bei größeren Mengen bitte an Firma SUEZ Süd GmbH, Mozartstr. 27, Rülz- heim, Tel.: 07272/70050 wenden, Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr sowie 12.45 bis 16.15 Uhr. Auch samstags zwischen 8.00 und 12.45 Uhr. Nur Verpackungsmaterial! Problemabfälle Firma SUEZ Süd GmbH, Mozartstr. 27, Rülzheim, Tel.: 07272/70050. Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr sowie 12.45 bis 16.15 Uhr, samstags zwischen 8.00 und 12.45 Uhr. Problemmüll in haushaltsüblichen Mengen. Problemmüll kann auch beim Problemmüll-Mobil zu den im Müllkalender genannten Terminen abgegeben werden. Bauschutt Entgegennahme Firma Gaudier, Industriegebiet, Horstring 4, Kandel, Tel.: 07275/95920. Annahmezeiten: Montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr (durchgehend), samstags von 08.00 - 12.00 Uhr. Oder die Kreismülldeponien Berg und Westheim.
Kandel - 8 - Ausgabe 49/2020 Altreifen Abgabe möglich bei Reifenhändlern oder den Deponien Berg und Westheim. Altbatterien (keine Autobatterien!) Behälter stehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, dem Bürgerbüro Freckenfeld und dem Bürgerhaus Winden. Altmedikamente können über die Restmülltonne entsorgt werden. Sperrmüll nur noch auf Abruf Jeder Haushalt hat die Möglichkeit, zweimal im Jahr einen Termin für die Sperrmüllabholung bei der Firma SUEZ zu vereinbaren, nämlich dann, wenn er ihn auch tatsächlich braucht. Telefon- nummer und Kontaktdaten entnehmen Sie dem Müllkalender. Sie erhalten in der Regel einen Termin innerhalb der nächsten drei Wochen. Am vereinbarten Termin stellen Sie wie gewohnt Ihren Sperrmüll bereit, getrennt nach Sperrmüllarten. Muss Ihr Sperrmüll schneller weg, bietet SUEZ Süd eine Expressabfuhr binnen drei Tagen an (gegen Gebühr von 130 Euro). Wohin mit alten CDs und DVDs? Wohin also mit den ausgedienten CDs und DVDs? Abgabe-/Entsorgungsmöglichkeit: „Blueboxx“, Foyer Verbandsgemeindeverwaltung, Realschule Kandel, Grundschule Minfeld, Bürgerbüro Freckenfeld Altkleider Ein Altkleidercontainer steht am DRK, Rotkreuzstr. 1, Kandel, am Sportplatz Minderslachen, am Bienwaldstadion Kandel. DRK-Altkleidercontainer stehen auch in Steinweiler: - Am Friedhof in der Hauptstraße direkt neben dem Parkplatz gegenüber der Tankstelle. Dort finden Sie zwei Container. - Ein weiterer Container steht direkt vor dem DRK - Heim, Hauptstr.42a, Steinweiler! Außerdem nimmt die Kleiderkammer der Verbandsgemeinde Kandel gut erhaltene Kleidung entgegen; Tel.: 07275/957847. Entsorgung von Küchenöl und Fett (nur für Vereine und Organisationen!) Den Vereinen und Organisationen wird bei Vereinsfesten o. Ä. die kostenlose Entsorgung der Küchenöle und Fette durch die Firma Mukrasch, Siebeinstr. 4 (Industriegebiet), Germersheim, Tel.: 07274/7202, angeboten (Selbstanlieferung!), Öffnungszeiten: Dienstags 09.00 - 12.00 Uhr, donnerstags 14.00 - 17.00 Uhr. Leuchtstoffröhren Entgegennahme - in beschränktem Umfang - von allen Kandeler Elektrogeschäften. Herausgeber: Verbandsgemeinde Kandel vertreten durch Volker Poß, Bürgermeister Impressum 76870 Kandel, Gartenstraße 8 Druck: Druckhaus WITTICH KG Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: amtlicher Teil: Jens Forstner, Büroleiter Erscheinungsweise: wöchentlich redaktioneller Teil: Frau Seiler, VG Kandel Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge- kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Kandel - 9 - Ausgabe 49/2020 Rechtsinformation bei Fragen von Trennung und Scheidung: Rat und Hilfe Jeden 1. Donnerstag im Monat, 16.00 - 18.00 Uhr, nach telefo- nischer Vereinbarung Notruf- rund um die Uhr - ohne Vorwahl Psychologische Sprechstunde bei Trennung und Scheidung: Polizei 110 Jeden 2. Donnerstag im Monat, 17.00 - 19.00 Uhr, ohne vorhe- Feuerwehr 112 rige Anmeldung Rettungsleitstelle (Krankentransport, Zentrum für seelische Gesundheit Kandel Rettungsdienst, Notarzt) 112 Tagesstätte, Kontaktstelle und Betreutes Wohnen für psychisch Private Krankentransporte/Sozialdienste kranke Menschen, Bismarckstr. 15, Kandel, Tel.: 07275/913063 Deutsches Rotes, Kreuz, Kreisverband Germersheim, Fachdienste für Hörgeschädigte Tel. 07274/2460 Die Angebote für hörgeschädigte Menschen: Berufsbegleiten- (Hausnotruf, Erste-Hilfe-Kurse aller Art, Essen auf Rädern) der Dienst und Integrationsfachdienst - wir unterstützen bei Pro- Info: Mo. - Fr. 08.00 bis 12.30 Uhr oder blemen am Arbeitsplatz oder bei der Arbeitsplatzsuche. Internet-Adresse: www.rotkreuzkurse.de, Telefax: 07274/8358 Ambulante Erziehungshilfen - wir bieten Unterstützung bei Sprechstunde der Aidsberatung beim Gesundheitsamt Ger- Erziehungsproblemen an. Landes-Dolmetscherzentrale für mersheim Gebärdensprachdolmetscher - wir vermitteln ausgebildete und kompetente Gebärdensprachdolmetscher. Die Aidsberatung im Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Ger- Allgemeine Sozialberatung - wir unterstützen bei allen persön- mersheim, Hauptstr. 25, ist montags und mittwochs, jeweils lichen Fragen und Problemen. von 09.00 bis 12.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Büro: Karolinenstr. 29, 67227 Frankenthal, erreichbar. Tel.: 06233/34580, Fax: 06233/345827, Tel.: 07274/53346, -347, - 348 oder-349. Schreibtelefon: 06233/345825, Ansprechpartnerin: Frau C. Ratzlaff (Ärztin). E-Mail: frankenthal@gehoerlose-rlp.de, www.gehoerlose-rlp.de; Angebot: kostenloser anonymer HIV-Ak-Test, anonyme telefo- Sprechstunde vor Ort: Westring 3 a, Landau. Jeden 2. und 4. Don- nische oder persönliche Beratung und Betreuung für Betroffene nerstag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr und nach Vereinbarung. und Angehörige, Informationsveranstaltungen. Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Aids-Hilfe Marktstraße 12, 76744 Wörth Landau e. V., Weißenburger Str. 2 b, 76829 Landau, Telefon: 07271/93419-0 Tel.: 06341/88688, bundeseinheitlich: 19411. Telefax: 07271/93419-20 Caritas - Zentrum Germersheim, 17-er Str. 1 Berufsbegleitender Dienst Tel.: 07274/9491-0 Fachdienst für behinderte und psychisch erkrankte Arbeitneh- Online Terminvereinbarung unter mer und deren Arbeitgeber. www.caritas-zentrum-germersheim.de Kostenlose Beratung und Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz Allgemeine Sozialberatung Arbeitskreis für Aus- und Weiterbildung e.V., Westbahnstraße Schwangerschaftsberatung 21, 76829 Landau, Tel.: 06341 9273-10, -14 oder -16. Ambulanter Hospizdienst Kinderschutzbund Germersheim Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Nummer gegen Kummer: 0800 111 0 333 Kinderschutzdienst Kostenlose telefonische Beratung beim Kinderschutzbund, Fachdienst Migration u. Integration montags bis freitags von 15.00 bis 19.00 Uhr und samstags von Suchtberatung 11.00 bis 16.00 Uhr. St. Christophorus Warenkorb Germersheim Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche Waldstr. 5 E, Germersheim Persönlich, anonym und vertraulich beim Kreisjugendamt Ger- Tel.: 07274/973 844 0, Fax: 07274/973 844 19 mersheim, Montag - Freitag 8:30 - 12:00 Uhr unter der Öffnungszeiten: Tel.-Nr. 07274/53-432. Montag, Mittwoch, Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Jugend- und Drogenberatungs- und -behandlungsstelle Dienstag, Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Trommelweg 11 b, Germersheim, Tel.: 07274/919327 Zu diesen Zeiten können auch Spenden abgegeben werden! Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09.00 bis 17.00 Uhr, mitt- Außenstellen: wochs bis 19.00 Uhr und nach Vereinbarung. Suchtberatung Wörth, Mozartstr. 5, Tel.: 07271/3421 Jugendmigrationsdienst Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung, Wörth, Mozartstr. 5, Der Jugendmigrationsdienst des CJD Maximiliansau bietet Tel.: 07271/2539 kostenlose Beratung für junge Menschen mit Migrationshinter- Träger: Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. grund, z.B. zur Anerkennung von Zeugnissen, bei Sprachpro- Pflegedienst Hatzenbühl, Luitpoldstr. 81, blemen oder zu Statusfragen und hilft beim Übergang von der 76770 Hatzenbühl, Tel: 07275-98860, Rund um die Uhr erreich- Schule zum Beruf. bar über die Handy Nr.: 0176-11767710, Sprechzeiten: Dienstag von 9:00 bis 12:00 und Mittwoch 15:00 Bürozeiten von Montags bis freitags von 8:00 bis 17.00, bis 18:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung. CJD Maximiliansau, Rheinstraße 1, 76744 Wörth Wir bieten: Ambulante Krankenpflege, Ambulante Hauswirt- Telefon 07271 947-124, schaft, Essen auf Rädern, Tagesstätte für Senioren, Alltags und eMail: jmd-woerth@cjd.de, Demenzbetreuung. www.cjd-maximiliansau.de Mahlzeitenservice der Sozialstation Wörth, Hagenbach, Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen der Kandel e. V. und des CDJ Maximiliansau Arbeiterwohlfahrt im Landkreis Germersheim Der Speiseplan kann täglich zwischen 08.00 und 16.00 Uhr bei Sie finden uns in Kandel, Waldstraße 38. der Sozialstation, Tel.: 07271/76080 erfragt werden. Terminvereinbarungen sind möglich unter der Tel.-Nr. Essensbestellungen können täglich bis 10.00 Uhr unter folgen- 07275/9886850. Die Beratungsstelle ist für alle offen. Sie bietet den Telefon-Nummern aufgegeben werden: 07271/76080 oder Unterstützung bei familiären und persönlichen Problemen. 07271/947205. Trägerverein Frauenzufluchtstätte Südpfalz e. V. Das Menü kostet inkl. Bringservice 5,50 Euro pro Tag. Die Rech- Landauer Frauenhaus, Tel.-Nr. 06341/89626 nungsstellung erfolgt am Ende des Monats. Diakonisches Werk Germersheim Evangelisch-Katholische Telefonseelsorge Sozial-, Lebens- und Schwangerschaftsberatung, Schwanger- rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich - schaftskonfliktberatung (staatl. anerkannt mit Beratungsschein), Tel.: 0800/1110111 und 0800/1110222 Vermittlung von Kuren und Erholungen PRO FAMILIA, Landau Hauptstr. 1, 76726 Germersheim, Tel. 07274/1248 Soziale Beratung gemäß § 219, finanzielle Beratung bei Schwan- Öffnungszeiten: Mo - Fr 09.00 - 12.00 Uhr, Mi 14.00 - 16.00 Uhr gerschaft, Verhütungsberatung, psychologische Einzel- und und nach Vereinbarung Paarberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung Tel.: 06341/82424, Termine nach Vereinbarung des Diakonischen Werkes Bürozeiten: Mo. - Fr. 10.00 - 12.00 Uhr mit Ausstellen des Beratungsscheins Do. 16.00 - 18.00 Uhr Hauptstr. 1, 76726 Germersheim, Tel. 07274/1248
Kandel - 10 - Ausgabe 49/2020 Fachdienst für Integration und Migration Tourismusbüro am Bahnhof (Migrationserstberatung für erwachsene Migranten) Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Hauptstr. 1, 76726 Germersheim, Tel. 07274/1248 Tel.: 07275/619945, Öffnungszeiten: Di - Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Fax: 07275/618462, und nach Vereinbarung info@suedpfalz-tourismus-kandel.de, Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Südpfalz www.suedpfalz-tourismus-kandel.de Information, Beratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt, Opfer- schutz und Täterarbeit, Selbsthilfegruppen, Termine nach Ver- einbarung. Nordring 15 c, 76829 Landau Der Verbandsgemeinderat Kandel tagt Telefon Opferarbeit: 06341/381922 zur 8. öffentlichen Sitzung Telefon Täterarbeit: 06341/381913 Fax: 06341/381929 Sitzungstag: Donnerstag, 10. Dezember 2020, 19:00 Uhr E-Mail: haeuslichegewaltld@web.de Sitzungsort: Bienwaldhalle Sozialdienst Kath. Frauen und Männer 76870 Kandel, Betreuungsverein für den Landkreis Germersheim e.V., Schubertstraße 28 Königstraße 25a, Tel 07274/70782-0 Hinweis: Information, Beratung und Hilfe bei gesetzlichen Betreuungen, Die Sitzung findet in der Bienwaldhalle Kandel statt, damit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, ein ausreichend großer Sitzabstand zwischen den Mitglie- Termine nach Vereinbarung. dern gewährleistet werden kann. Betreuungsverein Arbeiterwohlfahrt Beim Betreten und Verlassen des Rats-/Sitzungssaales ist Wir bieten Ihnen persönliche Beratungsgespräche zu Fragen ein Mund-/Nasenschutz zu tragen. der gesetzlichen Betreuung sowie Informationen zu den Vor- Zum vorbeugenden Infektionsschutz wird darüber hinaus sorgevollmachtsmöglichkeiten. Die Beratungstermine können dringend empfohlen, die Masken auch am Sitzungstisch für Sie telefonisch vereinbaren. Die Beratung ist kostenlos. Das die gesamte Dauer der Sitzung zu tragen und nur dann abzu- Büro befindet sich in der Waldstraße 38, 76870 Kandel, Tel.: nehmen, wenn das Wort ergriffen werden soll. 07275/9886850. Auch die in öffentlicher Sitzung anwesenden Bürgerinnen Polizeipräsidium Rheinpfalz und Bürger haben einen Mund-/Nasenschutz zu tragen. KD 27 Informationszentrum Präventation: Tel.: 0621/963-2510 Tagesordnung: Opferberatung: Tel.: 0621/5613117 Öffentlicher Teil Finanzamt Landau 1. Förderprogramm zur Digitalisierung der Grundschulen Weißquartierstraße 13, 76829 Landau (Digitalpakt 1); Tel.: 06341/9130, Fax: 06341-913100 1.1 Information über das Maßnahmenpaket zur Einreichung Öffnungszeiten des Service-Centers: Montag und Dienstag der Förderanträge 08:00 - 16:00 Uhr, Mittwoch und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, Don- 1.2 Auftragserteilung zum Erwerb von W-LAN-Ausstattung nerstag 08:00 - 18:00 Uhr für die Grundschulen Freckenfeld und Minfeld Internet: www.finanzamt-landau.de 2. Änderung/Anpassung der Satzung über die Betreu- E-Mail: poststelle@fa-ld.fin-rlp.de ungsangebote an den Grundschulen in der Verbands- Info-Hotline der Finanzämter zum Thema Steuern aus „ers- gemeinde Kandel und die Erhebung von Eltern- und ter Hand“: Verpflegungskostenbeiträgen Tel.: 0261/20179279, 3. Änderung/Anpassung des Flächennutzungsplanes Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr, Freitag von 2025; 8.00 Uhr - 13.00 Uhr 3.1 4. Änderung/Anpassung, Gemarkung Kandel; Erweiterung des Waldfriedhofs „Bienwaldruhe“, Billigung des Planentwurfs und Freigabe zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur vor- Verbandsgemeinde gezogenen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 3.2 5. Änderung/Anpassung, Gemarkung Kandel; Kita Schubertstraße, Aufhebung des Einleitungsbe- schlusses Amtlicher Teil 3.3 14. Änderung/Anpassung, Gemarkung Erlenbach; Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche als ersten Realisierungsabschnitt im Rahmen des interkommuna- KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung, len, strategischen Gewerbeentwicklungskonzepts der Außenstelle Kandel Stadt Wörth und der Verbandsgemeinde Kandel, Einlei- Eine Bearbeitung Ihres Anliegens ist ohne vorherige Terminver- tungsbeschluss einbarung nicht möglich. 4. Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung auf der Termine können unter den Tel.-Nrn. 07275/960-141 oder Grundlage der Änderung des Polizei- und Ordnungsbe- 07275/960-142 vereinbart werden. hördengesetzes Sprechtage und Sprechzeiten 5. Auflösung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Land- Gleichstellungsbeauftragte kreis Germersheim mbH Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, 6. Beauftragung der KommWis mit der Einrichtung eines Frau Melanie Löhle, Sprechstunden nach Vereinbarung. Tel.: kommunalen Projektbüros zur Umsetzung und Koordi- 07275/9600. E-Mail: gleichstellung@VG-Kandel.de nation der Maßnahmennach dem Onlinezugangsgesetz Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel (=ZG) Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Frau 7. Neuabschluss eines Vertrags mit dem Tierschutz Süd- Manuela Tolkmitt, Sprechstunden nach Vereinbarung. Tel.: pfalz e.V. zur Unterbringung von Fundtieren 07275/960-314. E-Mail: manuela.tolkmitt@vg-kandel.de 8. Zukunft der Musikschule Kandel; Verbandsgemeindejugendpflegerin Antrag der Musikschule auf kommunale Kostenbeteili- Die Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Kandel, Katharina gung Hilbert, hat ihr Büro im Zimmer 214 (1. OG) der Verbandsge- 9. Annahme von Spenden meindeverwaltung Kandel, Gartenstr. 8, Termine nach Verein- barung unter der Tel.-Nr. 07275/960129, E-Mail: jugendpflege@ 10. Anfragen und Mitteilungen vg-kandel.de. Aktuelle Veranstaltungen finden Sie hier im Amts- 11. Einwohnerfragestunde blatt oder unter www.vg-kandel.de http://www.vg-kandel.de/ / Volker Poß, Bürgermeister veranstaltungen.
Kandel - 11 - Ausgabe 49/2020 bewerberleistungsgesetz und Obdachlose durch die Verbands- Stellenausschreibung gemeinde Kandel. Die Verbandsgemeinde Kandel sucht ab dem 01.01.2021 (2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von eine Betreuungskraft (m/w/d) für das erweiterte Betreu- Obdachlosen von der Verbandsgemeinde Kandel bestimmten ungsangebot der Ludwig-Riedinger-Grundschule Kandel. Gebäude, Wohnungen und Räume. Der Aufgabenschwerpunkt liegt in der Beaufsichtigung der (3) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und in der Regel der Schüler und Schülerinnen im Rahmen des Betreuungsange- vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos botes. sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage Ihr Profil: befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine - Teamfähigkeit; geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu - Verantwortungsvoller und zuverlässiger Umgang mit Kin- erhalten. dern; §2 - Spaß an der Arbeit mit Kindern; Benutzungsverhältnis Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. - Bereitschaft im Vertretungsfall an unterschiedlichen Standorten zu arbeiten; Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Wir bieten: Größe besteht nicht. - Eine interessante, abwechslungsreiche und verantwor- §3 tungsvolle Tätigkeit; Beginn und Ende der Nutzung - Die Stelle ist zunächst für ein Jahr befristet, eine Über- (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem nahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird in Aus- der Benutzer die Unterkunft bezieht. sicht gestellt; (2) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt grund- - Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung sätzlich durch schriftlichen Bescheid der Verbandsgemeinde (450, -- € Basis). Die Arbeitszeit beträgt 5 Wochenstun- Kandel. Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in dem den, täglich von 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr; Bescheid angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet - Eine angemessene tarifgerechte Eingruppierung in der das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Wohnung. Entgeltgruppe 3 TVöD, sowie die im öffentlichen Dienst (3) Eine vorübergehende Abwesenheit von mehr als einer Woche üblichen Leistungen; hat der Benutzer der Verbandsgemeinde Kandel spätestens drei Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie bitte Tage vor Beginn der Abwesenheit mitzuteilen, um klar zu stellen, Ihre Bewerbung bis spätestens 04.12.2020 mit den üblichen dass kein Auszug vorliegt. Falls keine Benachrichtigung nach Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) Satz 1 erfolgt, wird nach dem Ablauf von drei Wochen eine fik- an die tive Räumung festgesetzt, so dass die Unterkunft aufgegeben Verbandsgemeindeverwaltung Kandel und das Benutzungsverhältnis von Seiten des Benutzers been- Fachbereich 1 – Organisation det wurde. Personalamt (4) Die Verbandsgemeinde Kandel kann aus sachlichen Gründen Gartenstraße 8 die Benutzer innerhalb der Obdachlosenunterkünfte umsetzen. 76870 Kandel §4 Gerne können Sie die Bewerbungsunterlagen auch an per- Benutzung der überlassenen Räume sonalamt@vg-kandel.de senden. (1) Die, als Unterkunft, überlassenen Räume dürfen nur von den Für Ihre Rückfragen steht Ihnen Frau Jessica Haag, Tel.: 07275/960-125 zur Verfügung. eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verar- werden. beitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu (2) Die Benutzer der Unterkunft sind verpflichtet, die ihnen zuge- dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz- wiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutz- behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße gesetzes Rheinland-Pfalz zu. Die datenschutzrechtliche Verwendung bedingten Abnutzung instand zu halten und nach Vernichtung nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfah- Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand her- rens wird garantiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewie- auszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. sen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Zu diesem Zweck ist ein Übernahmeprotokoll aufzunehmen und Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzge- von den eingewiesenen Personen zu unterschreiben. recht vernichtet werden. Wir bitten daher, lediglich Kopien (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem der Bewerbungsunterlagen einzureichen. Im Zusammen- überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustim- hang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können nicht mung der Verbandsgemeinde Kandel vorgenommen werden. erstattet werden. Die Benutzer sind verpflichtet, die Verbandsgemeinde Kandel unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume in der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten. Satzung (4) Die Benutzer bedürfen ferner der schriftlichen Zustimmung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für der Verbandsgemeinde Kandel, wenn sie angemietete Wohnungen zur Unterbringung von Empfän- 1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich eine weitere gern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsge- Person (auch als Besucher) aufnehmen wollen; setz und Obdachlosen vom 05.11.2020 2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen Der Verbandsgemeinderat Kandel hat auf Grund des § 24 der wollen; Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994, 3. ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine BS 2020-1, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen 02.03.2017 (GVBl. S. 21) in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 1, 7 Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grund- und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06. 1995 stück der Unterkunft anbringen oder aufstellen wollen; (GVBl. S. 175), BS 610-10, zuletzt geändert durch Art. 1 des 4. ein Tier in der Unterkunft halten wollen; Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. S. 472), folgende Satzung 5. in Türen Schlösser oder Schließzylinder auswechseln bzw. beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: sog. Steckschlösser einbauen wollen; §1 Allgemeines 6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere (1) Die Verbandsgemeinde Kandel stellt in Erfüllung ihrer Veränderungen in der Unterkunft vornehmen wollen; Verpflichtungen nach dem Landesaufnahmegesetz, dem 7. Möbel, Kleider und sonstige Gegenstände im Treppenhaus, Asylbewerberleistungsgesetz und nach dem Polizei- und Ord- Hausflur oder sonstigen Gemeinschaftsräumen lagern wol- nungsbehördengesetz (POG) Rheinland Pfalz, für den in Frage len; kommenden Personenkreis Wohnraum im erforderlichen 8. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vor- Umfang bereit. Die bereitgestellten Wohnungen dienen der gesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahr- Unterbringung von Empfängern von Leistungen nach dem Asyl- zeug abstellen wollen.
Kandel - 12 - Ausgabe 49/2020 (5) Die Zustimmung kann davon abhängig gemacht werden, hat. Die Verbandsgemeinde Kandel ist sodann berechtigt, die dass die Benutzer eine Erklärung abgeben, dass sie die Haftung Gegenstände auf Kosten der Nutzer zu entsorgen oder ander- für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach weitig darüber zu verfügen. Abs. 3 und 4 verursacht werden können, übernehmen und die §8 Verbandsgemeinde Kandel insofern von Schadenersatzansprü- Haftung und Haftungsausschluss chen Dritter freistellen. (1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in (6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden. Schä- erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmungen der den und Verunreinigungen kann die Verbandsgemeinde Kandel Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft auf Kosten der Verursacher beseitigen lassen (Ersatzvornahme). sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung Mehrere Verursacher haften als Gesamtschuldner. zu beachten. (2) Die Haftung der Verbandsgemeinde Kandel, ihrer Organe und (7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen ihrer Bediensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbe- wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schä- wohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das den, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. deren Besucher Grundstück beeinträchtigt werden. selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Verbandsgemeinde (8) Bei von Benutzern ohne Zustimmung der Verbandsgemeinde Kandel keine Haftung. Kandel vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderun- §9 gen kann die Verbandsgemeinde Kandel diese auf Kosten der Verwaltungszwang betreffenden Benutzer beseitigen und den früheren Zustand (1) Räumen Benutzer ihre Unterkunft nicht, obwohl gegen sie wiederherstellen lassen (Ersatzvornahme). eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umset- (9) Die Beauftragten der Verbandsgemeinde Kandel sind berech- zungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch tigt, die Unterkünfte werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des Landesverwaltungs- Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber den Benutzern vollstreckungsgesetzes vollzogen werden (Zwangsräumung). auf deren Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden, zu des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§ 3 diesem Zweck wird die Verbandsgemeinde Kandel einen Woh- Abs. 2 Satz 1). nungsschlüssel zurückbehalten. § 10 §5 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner Instandhaltung der Unterkünfte (1) Die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte ist gebühren- (1) Die Benutzer verpflichten sich, für eine ordnungsgemäße Rei- pflichtig. Der tatsächlichen Benutzung steht das Recht der nigung, ausreichende Lüftung und Beheizung der überlassenen Benutzung gleich. Unterkunft zu sorgen. (2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, welche (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird die Obdachlosenunterkunft benutzen. Familien, eheähnli- eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks chen Lebensgemeinschaften, eingetragenen Lebenspart- gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so haben nerschaften oder Elternteile mit minderjährigen Kindern, die die Benutzer dies der Verbandsgemeinde Kandel unverzüglich eine Obdachlosenunterkunft gemeinsam benutzen, haften als mitzuteilen. Gesamtschuldner. (3) Die Benutzer haften für Schäden, die durch schuldhafte Ver- § 11 letzung der ihnen obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht Entstehung der Gebührenschuld, entstehen besonders, wenn technische Anlagen und andere Ein- Beginn und Ende der Gebührenpflicht richtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft (1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Tag des Einzuges in die nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt Obdachlosenunterkunft und endet mit dem Tag der Räumung/ wird. Insoweit haften die Benutzer auch für das Verschulden von fiktive Räumung und/oder ordnungsgemäßen Übergabe der Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit ihrem Willen in Unterkunft an die Verbandsgemeinde Kandel. der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für (2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit dem die die Benutzer haften, kann die Verbandsgemeinde Kandel auf Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht im Laufe Kosten der betreffenden Benutzer beseitigen lassen. des Kalendermonats, so entsteht die Gebührenschuld für den Rest (4) Die Verbandsgemeinde Kandel wird die in § 1 genannten dieses Kalendermonats mit dem Beginn der Gebührenpflicht nach Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemä- Absatz 1. ßen Zustand erhalten. Die Benutzer sind nicht berechtigt, auf- § 12 tretende Mängel auf Kosten der Verbandsgemeinde Kandel zu Gebühren beseitigen. Für die Benutzung der von der Verbandsgemeinde Kandel ver- §6 walteten Obdachlosenunterkünfte sind die Gebühren nach § 15 Räum- und Streupflicht dieser Satzung zu entrichten. Die Benutzer haben wöchentlich abwechselnd den Straßenrei- § 13 nigungs- und Winterdienst nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebühren, Fälligkeit Straßenreinigungssatzung vorzunehmen, soweit diese Arbeiten 1. Die Verbandsgemeinde erhebt von den Benutzern monatliche nicht durch eine beauftragte Person vorgenommen werden. Benutzungsgebühren, die nach der Heizung, dem Zustand, Grundsätzlich beginnen - je nach Belegung der Unterkunft - die der Wohnqualität und der Außenanlage bemessen ist. Die Bewohner des Raumes bzw. der Wohnung Nummer 1; es folgen Benutzungsgebühr umfasst alle Kosten der Wohnung, außer die Bewohner der weiteren Unterkünfte - soweit diese belegt dem Verbrauchsstrom. sind - in numerischer Reihenfolge. Die Verwaltung kann durch 2. Der Gebührenanspruch entsteht zum 1. eines jeden Monats schriftliche Verfügung eine von Satz 2 abweichende Regelung für den laufenden Monat. anordnen. §7 3. Die Gebühren werden durch schriftlichen Bescheid festge- Rückgabe der Unterkunft setzt und sind 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses haben die fällig. Benutzer die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zurück- Ansonsten sind die Benutzungsgebühren bei langfristiger zugeben. Alle Schlüssel, auch die von den Benutzern selbst Benutzung immer zum 1. eines jeden Monats fällig. Bei einer nachgemachten, sind der Verbandsgemeinde Kandel zu über- kürzeren Benutzungszeit wird die Gebühr einschließlich geben. Die Benutzer haften für alle Schäden, die der Verbands- Nebenabgaben nach Tagen berechnet. gemeinde Kandel oder einem Benutzungsnachfolger aus der Die Gebührenpflicht endet mit dem Tag der Räumung und Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. ordnungsgemäßen Übergabe der Unterkunft, an den mit der (2) Von den Benutzern nach Beendigung des Benutzungsver- Aufsicht und Verwaltung der Unterkünfte Beauftragten der hältnisses in der Unterkunft zurückgelassene Gegenstände wer- Verbandsgemeinde Kandel. den auf deren Kosten für die Dauer von zwei Wochen verwahrt. 4. Die vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft ent- Bei Gegenständen, die innerhalb der Frist nach Satz 1 nicht bindet den Gebührenschuldner nicht von der Verpflichtung, abgeholt werden, wird vermutet, dass der bisherige Benutzer die Benutzungsgebühren entsprechend § 15 dieser Satzung oder die bisherige Benutzerin das Eigentum daran aufgegeben vollständig zu entrichten.
Kandel - 13 - Ausgabe 49/2020 § 14 § 18 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Für die Benutzung der in Anspruch genommenen Räume Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die werden Gebühren erhoben. Bemessungsgrundlage für die Höhe Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosen- und der Benutzungsgebühr ist der überlassene Wohnplatz in der Flüchtlingsunterkünften der Verbandsgemeinde Kandel vom zugewiesenen Unterkunft. 19.12.2019 außer Kraft. (2) Die Höhe der Benutzungsgebühr richtet sich nach den Kos- Kandel, den 04.12.2020 ten, die der Verbandsgemeinde Kandel durchschnittlich für alle Gez. Poß, Bürgermeister Unterkünfte in der gleichen Kategorie entstehen. Die Benut- zungsgebühr wurde anhand einer Gebührenkalkulation festge- setzt. Hier inbegriffen sind Nebenabgaben, wie Frischwasser, Abwasser, Müllgebühren und alle abrechenbaren Nebenkosten, sowie die Heizkosten. Des Weiteren wird ein monatlicher Betrag für Verbrauchsstrom eingerechnet; dieser bemisst sich nach dem tatsächlichen Ver- brauch. Die Verbandsgemeinde Kandel und die jeweilige Sofern es sich um mehrere Personen handelt, haften diese als Wohngemeinde gratuliert allen Altersjubilaren/innen, Gesamtschuldner. die in den nächsten Tagen 70 Jahre und älter werden, (3) Bei der Erhebung der Benutzungsgebühr nach Kalender- recht herzlich! tagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt. Freckenfeld § 15 12.12.2020 Wüst Gerhard 70 Jahre Gebühren Kandel (1) Die Unterkünfte sind in 4 Kategorien eingeteilt, die jährlich 07.12.2020 Kleine Wolfgang 70 Jahre neu bemessen werden. Die Bemessung erfolgt nach der Wohn- 11.12.2020 Ebest Maria 90 Jahre qualität. (2) Folgende Gebühren werden für die Kategorien fällig: 12.12.2020 Pertzborn Ursula 70 Jahre a. Kategorie 1 Monatlich 195,21 Euro pro Person Steinweiler b. Kategorie 2 Monatlich 182,56 Euro pro Person 09.12.2020 Hornberger Walter 70 Jahre c. Kategorie 3 Monatlich 189,79 Euro pro Person 12.12.2020 Stay Renate 70 Jahre d. Kategorie 4 Monatlich 289,19 Euro pro Person Fest der Goldenen Hochzeit (3) Die Wohnungskategorie und Gebühren werden mittels sepa- Wir gratulieren dem Ehepaar Lothar und Irene Pfalz- raten Gebührenbescheids festgelegt und erhoben. graf, wohnhaft in Erlenbach, die am 12.12.2020 das (4) Die Gebühren werden jährlich aus dem vorangegangen Fest der Goldenen Hochzeit feiern. Kalenderjahr kalkuliert. § 16 Weiterhin gratulieren wir dem Ehepaar Günter und Hausordnung Renate Wendel, wohnhaft in Erlenbach, die ebenfalls Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung ist von den am 12.12.2020 das Fest der Goldenen Hochzeit feiern. Benutzern die Hausordnung einzuhalten. § 17 Ordnungswidrigkeiten Corona-Pandemie Ordnungswidrig im Sinne von § 24 Abs. 5 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Abs. 1 eine Unterkunft benutzt oder die über- lassenen Räume zu anderen als zu Wohnzwecken benutzt; 2. entgegen § 4 Abs. 2 die zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör nicht pfleglich behandelt und instand hält; 3. entgegen § 4 Abs. 3 seiner Unterrichtungspflicht nicht nachkommt; 4. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 1 in die Unterkunft eine weitere Person aufnimmt; 5. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 2 die Unterkunft zu anderen als Wohnzwecken nutzt; 6. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 3 Schilder anbringt oder Gegen- stände aufstellt; 7. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 4 Tiere in der Unterkunft hält; 8. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 5 in Türen Schlösser oder Schließ- zylinder auswechselt bzw. sog. Steckschlösser einbaut; 9. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 6 Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft vornimmt; 10. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 7 Möbel, Kleider und sonstige Gegenstände im Treppenhaus, Hausflur oder sonstigen Gemeinschaftsräumen lagert; 11. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 8 Kraftfahrzeuge abstellt; 12. entgegen § 4 Abs. 9 den Beauftragten der Verbandsge- Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, meinde Kandel den Zutritt verwehrt; in Zeiten der Corona-Pandemie müssen wir von der Regierung 13. entgegen § 5 Abs. 2 seiner Mitteilungspflicht nicht nach- erlassene Verordnungen einhalten und uns immer wieder wegen kommt; den steigenden Infektionszahlen auf angepasste Neuerungen 14. entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 die Unterkunft nicht ordnungs- einstellen. Die gewohnten Besuche von Familienangehörigen gemäß räumt; und Familienfeiern oder Treffen mit Freunden sind derzeit, auf- 15. entgegen § 7 Abs. 1 Satz 2 die Schlüssel nicht übergibt. grund der Kontaktbeschränkungen, nur sehr eingeschränkt Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu möglich. Kulturelle Veranstaltungen, z. B. Konzertbesuche, kön- 5.000 Euro geahndet werden, im Falle des fahrlässigen Han- nen nicht besucht werden oder sportliche Aktivitäten im Verein delns bis zu 2.500 Euro. bzw. Fitnessstudio werden gänzlich untersagt.
Kandel - 14 - Ausgabe 49/2020 Zum Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus führen Sie Wir bedanken uns hiermit an alle Helferinnen und Helfer, die bei ggf. Ihre Tätigkeit verstärkt oder gar komplett im Homeoffice diesem Projekt mitgewirkt haben! aus. Einige Berufstätige befinden sich in Kurzarbeit. Schüler und Es handelte sich hierbei um ein Kooperationsprojekt vom FFZ- Studenten können ihre Nebentätigkeiten, z. B. in der Gastro- Haus der Familie, dem Jugendzentrum und der Jugendpflege nomie, nicht mehr ausführen. Die Betreuungsangebote für die Kandel. Kinder und Jugendlichen stehen nicht mehr wie gewohnt zur Verfügung. Corona ist eine Herausforderung – auch für Familien und Part- nerschaften. Durch Ängste und Unsicherheiten können ange- spannte Situationen entstehen, in denen häusliche Gewalt leider keine Seltenheit ist. Im Monat November werden weltweit ver- schiedene Aktionen durchgeführt, um auf Gedenktage und die Beratungs- u. Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Frauen aufmerksam zu machen. In diesem Jahr beteiligt sich die Verbandsgemeinde Kandel gemeinsam mit der Stadt Kandel an zwei Aktionen. Seit dem Gedenktag „Nein zu Gewalt an Frauen“ am 25.11.20 bis ein- schl. 02.12.20 weht die Fahne der Menschenrechtsorganisation vor dem Verwaltungsgebäude. Als weitere Aktion schließen sich die Verbandsgemeinde Kandel und die Stadt Kandel an die UN Kampagne „Orange the World“ an. Deshalb werden im genann- ten Zeitraum das Foyer der VG-Verwaltung und die Stadthalle in Orange beleuchtet sein. Bundesweit leuchten Tausende von Gebäuden Orange, der Farbe für eine gewaltfreie Zukunft von Frauen. Es ist wichtig, mit einem sichtbaren Zeichen auf die verschie- denen Aktionen zum Gedenktag zu setzen, die das Ende der Sperrmüllbörse Gewalt gegen Frauen und die allgemeine Stärkung von Frauen- Folgende Gegenstände sind kostenlos abzugeben! rechten zum Ziel haben und ein gewaltfreies, gleichberechtigtes - Schreibtisch mit 4 Schubladen, Eiche hell und selbstbestimmtes Leben für Mädchen und Frauen weltweit Kunststoff furniert, neuwertig, Tel.: 07275/5992 anstreben. Sollten Sie in Ihrem persönlichen Umfeld Beobachtungen zu - Partybeleuchtung, Lichterkette für Außen ca. häuslicher Gewalt wahrnehmen, zögern Sie nicht, und holen Sie 10m lang mit 10 farbigen Birnen 240V, zusätz- Hilfe. Für Betroffene ist das Hilfetelefon rund um die Uhr erreich- lich mehrere Ersatzbirnen und Aufhängehaken am Ende, Tel.: 06340 - 1703 bar und berät unter 08000 116 016 kostenfrei und anonym zu allen Formen von Gewalt. - Esszimmertisch, 4 Stühle mit blauem Bezug, Tel.: 07275/3358 Ihre - Inliner für Kinder abzugeben, verstellbar von Melanie Löhle Grösse. 33 bis 36, voll funktionsfähig, Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel Tel.: 06349-939877 - Holzpaletten kostenlos abzugeben, Jugendpflege Tel.: 0171/6711211 - 1 Sofa 2,5 Sitzer, 1 Sofa 2 Sitzer, 1 Sessel alles in Puppentheater „Wo bleibt denn nur der Alcatex, Farbe Terra/Lachs, deutliche Gebrauchs- Nikolaus?“ spuren auf dem Bezug, Tel.: 07275 918134 - 2 Rattan-Ottomane mit Polster 1,60 x 1,00 m, Korbsessel, 4 Esszimmerstühle Stahlrohr - Bezug Terracotta, Tel.: 0151/21938297 - Couchtisch fast neu, Polsterstuhl sehr gut erhal- ten, Tel.: 07275/4344 - Zwetschgenaustriebe und kleine Zwetschgen- bäume einer alten Sorte, - zwanzig Braunglasflaschen á 330ml mit Ver- schluss, 2 große Säcke weiße Verpackungs- chips, Tel.: 07275/5522 Wenn Sie Gegenstände haben, für die Sie keine Verwendung mehr finden, die aber zu schade zum Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Ver- bandsgemeindeverwaltung Kandel unter der Tel.- Nr. 07275/960114 oder 07275/960201 an oder per E-Mail an amtsblatt@vg-kandel.de, um Ihr kosten- loses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige immer 3 Wochen hintereinander veröffentlicht wird, bitten Das für den 20.11.2020 angesetzte Puppentheater mit der wir Sie, unter der genannten Rufnummer Bescheid Quasselkiste - Puppentheater von Frau Janina Pister musste zu sagen, wenn der Gegenstand abgeholt wurde. aufgrund der aktuellen Situation leider abgesagt werden. Die Veranstalter FFZ-Haus der Familie, das Jugendzentrum und die Jugendpflege Kandel, entwickelten daraufhin einen Plan B, bei dem das Puppentheater für die drei bis achtjährigen Kinder Feuerwehrinformationen nach Hause gebracht werden soll. In dem Sinne, dass die Kin- Neuer Jugendwart der ein Bastelpaket, nach Hause, erhielten. Darin befanden sich bei der Feuerwehr Erlenbach eine Bastelanleitung und Materialien für zwei Kochlöffelpuppen Durch die aktuelle Corona-Situation konnte die (Nikolaus- und Engelspuppe) passend zum Thema „Wo bleibt geplante Abschlussübung, aber auch die Ernen- denn nur der Nikolaus?“, basierend auf dem eigentlichen The- nungen und Beförderungen der Feuerwehren aterstück. der Verbandsgemeinde Kandel, nicht stattfinden. In Absprache Diese Aktion kam sehr gut an und wurde von vielen beherzigt. mit der Wehrleitung und der Verbandgemeinde Kandel wurde Auch die Kinder freuten sich auf ihr verfrühtes Nikolausgeschenk entschieden, dass im Jahr 2020 nur die wichtigsten Personal- und das eigene Theater.
Sie können auch lesen