Warten auf den Weihnachtsmann - Überall nun liegt er in der Luft ein ganz besonderer Weihnachtsduft die Kinder stellen ihre Stiefel raus denn bald ...

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Warten auf den Weihnachtsmann - Überall nun liegt er in der Luft ein ganz besonderer Weihnachtsduft die Kinder stellen ihre Stiefel raus denn bald ...
50 Jahrgang       Freitag, den 4. Dezember 2020     Nr. 49/2020

              Warten auf den
              Weihnachtsmann

              Überall nun liegt er in der Luft
              ein ganz besonderer Weihnachtsduft
              die Kinder stellen ihre Stiefel raus
              denn bald schon kommt der Nikolaus
Warten auf den Weihnachtsmann - Überall nun liegt er in der Luft ein ganz besonderer Weihnachtsduft die Kinder stellen ihre Stiefel raus denn bald ...
Kandel                                                                  - 2 -                                                   Ausgabe 49/2020

                 Notfalldienste
                                Notruf                                      Dienstag, 08.12.2020
 Im Notfall immer 112                                                       Olympia-Apotheke, Marktstraße 6, Wörth, Tel.: 07271/76020
 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbe-                Mittwoch, 09.12.2020
 schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss               Glöckel-Apotheke, Hauptstraße 29, Neupotz, Tel.: 07272/7000185
 direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert wer-            Donnerstag, 10.12.2020
 den, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist.                      Römer-Apotheke, Buchstraße 1, Jockgrim, Tel.: 07271/51075
 Polizei 110                                                                Freitag, 11.12.2020
 Polizeiinspektion Wörth 07271/9221-0                                       Alte Apotheke von 1837, Obere Hauptstraße 1, Herxheim, Tel.:
 Feuerwehr 112                                                              07276/8578

                     Ärztlicher Notdienst                                                           Soziale Dienste
 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale in der Asklepios-Klinik, Luitpold-                                    AWO
 str. 14, Kandel, Tel. 116117 (allgemeine Nummer), direkte Durchwahl:
 07275/19292                                                                Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Kandel, Waldstraße 38,
 Öffnungszeiten:                                                            Tel. 07275-8919
 Mo., 19.00 bis 8.00 Uhr Folgetag                                           Sprechstunde am letzten Mittwoch im Monat 16:00 bis 18:30 Uhr
 Di., 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag                                       AWO Beratungsstelle für Partnerschafts-, Familien und Lebensfragen,
 Mi., 14.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag                                       Kandel, Tel. 07275-9886850
 Do., 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag                                       AWO Schuldnerberatungsstelle/Insolvenzberatung, Landau, Tel.
 Fr., 15.00 Uhr bis 8.00 Uhr Montag                                         06341-83613
 Im Notfall immer 112                                                       Sozialer Medizinischer Dienst, Alten- und Krankenpflegedienst
 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwer-         (SoMeDi), Tel. 06341-897686
 den, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der         Zentrum für Seelische Gesundheit (Stk) Tagesstätte Kandel,
 Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden.                    Tel. 07275-913063
                                                                                                        Pflegedienst
               Kinder- und Jugendnotdienst
 Samstag, Sonntag und Feiertag,                                             Luitpoldstr. 81, 6770 Hatzenbühl,
 von 09.00 bis 11.00 Uhr und 17.00 bis 19.00 Uhr                            Tel: 07275-98860, Rund um die Uhr erreichbar über die Handy Nr.:
 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Vinzentius-Krankenhaus, Landau,      0176-11767710,
 Cornichonstraße 4, Tel. 06341/19292                                        Bürozeiten von Montags bis freitags von 8:00 bis 17.00,
                                                                            Wir bieten: Ambulante Krankenpflege, Ambulante Hauswirtschaft,
                            Augenärzte                                      Essen auf Rädern, Tagesstätte für Senioren, Alltags und Demenzbe-
                                                                            treuung.
 Für augenärztliche Notfälle
 zuständig Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1,                                Krebsinformationsdienst
 67655 Kaiserslautern, Zentrale: Tel.: 0631-2030                            Tel. 0800 420 30 40, kostenfrei, täglich von 8 - 20 Uhr
 Das Westpfalz Klinikum hat also Bereitschaftsdienst:                       E-Mail: krebsinformationsdienst@dkfz.de,
 Täglich 19.00-7.00 Uhr, Mittwochs 14.00 Uhr bis Donnerstags 7.00           Internet: www.krebsinformationsdienst.de und
 Uhr, Freitags 16.00 Uhr bis Montags 7.00 Uhr sowie Brückentage, alle       www.facebook.de/krebsinformationsdienst
 Feiertage (an diesen ab 18.00 Uhr des Vortages).
 Die Augenärzte Südpfalz sind lediglich für Notfälle in ihren Praxen             Ökumenische Sozialstation Hagenbach, Kandel, Wörth e.V.
 zuständig , Mo-Fr von 7- 19.00 Uhr, Mittwochs bis 14.00 Uhr und Frei-      Arthur-Nisio-Str. 23, 76744 Wörth am Rhein
 tags bis 16.00 Uhr                                                         Tel. 07271/76080, www.sozialstation-woerth.de
 oder 24-Stunden Notdienst-Augenklinik                                                               Wörther Tafel e.V.
 Städtisches Klinikum Karlsruhe, Augen-Klinikambulanz
 Moltkestr. 90, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721-974-0                            In den Niederwiesen 7
                                                                            Öffnungszeiten:
                             Zahnärzte                                      Mittwoch von 11.00 uhr - 13.00 Uhr
 Samstag, 05. Dezember 2020, 09.00 bis 12.00 Uhr                            Donnerstag von 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
 Sonntag, 06. Dezember 2020, 11.00 bis 12.00 Uhr                            Anmeldung: Mittwoch 11.00 Uhr, Donnerstag 13.00 Uhr
 Dr. Werner Ertel, Robert-Koch-Straße 1, Maximiliansau, Tel.:               Info unter 01732804310
 07271/42000                                                                                      Mobiler Pflege Service
 Patiententelefon:                                                          Alten- und Krankenpflege, Tel. 07275/61691
 Das Patiententelefon der zahnärztlichen Organisationen in Rheinland-       Amb. Pflegedienst ALT und JUNG
 Pfalz ist telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 06131 / 8927-         Tel.-Nr. 07275/919998 oder 0172/4745 309
 29040, montags bis donnerstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, oder per E-Mail: patienteninformationsstelle@
 kzvrlp.de. Weitere Informationen unter www.zahnarzt-patiententele-
                                                                                                   Störungsdienste
 fon-rlp.info                                                                    Bereitschaftsdienst bei Störungen im Abwasserbereich
                                                                            Mobilnummer: 0172/6973 571
                              Tierärzte
                                                                                Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Wasserversorgung
 Unter der Ruf-Nr. von Frau Dr. Dagmar Schlegel, Kandel, Telefon
                                                                                (Kandel, Erlenbach, Minfeld, Steinweiler, Vollmersweiler und
 07275/2500, können Sie über den Anrufbeantworter den jeweiligen
                                                                                                           Winden)
 Notdienst am Wochenende bzw. unter der Woche abfragen.
 Tel. 07274/2460, Kreisgeschäftsstelle Germersheim                          Tel. 07275/960256. Unter dieser Rufnummer ist ein Anrufbeantworter
 Hans Graf Sponeck Straße 33, 76726 Germersheim                             geschaltet, der den zuständigen Mitarbeiter über Funk verständigt.
                                                                            Zusätzlich bitte auch die Ruf-Nr. 01722018337 anrufen.
                            Apotheken                                           Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Wasserversorgung
 Die Notdienstapotheken sind an den genannten Tagen von 08.30 Uhr                                      (Freckenfeld)
 bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit.                              Tel. 0172/2537375
 Telefonansage des Apothekennotdienstes über die landesweit gültige
                                                                                    Störungsdienst Erdgas -Thüga Energienetze GmbH
 Rufnummer: 01805/258825 plus Postleitzahl des Standortes.
 Internet: www.lak-rlp.de                                                   Tel. 0800/0837 111
 Samstag, 05.12.2020                                                                    Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG
 Sonnen-Apotheke Herxheim, Untere Hauptstraße 127, Herxheim, Tel.:          Pfalzwerke AG Kandel, Landauer Straße 28, 76870 Kandel
 07276/919744                                                               Tel. 07275/955410
 und Wieslauter Apotheke, Lukasstraße 11, Berg, Tel.: 07273/919264          Bei Störungen im Stromnetz: 0800/7977 777 (außer Winden)
 Sonntag, 06.12.2020
 Farma-Plus-Apotheke, Am Bienwald 5, Wörth, Tel.: 07271/6780                           Stromversorgung der Ortsgemeinde Winden
 Montag, 07.12.2020                                                         Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Stromversorgung der Orts-
 Apotheke an der Passage, Hauptstraße 79, Kandel, Tel.: 07275/919891        gemeinde Winden, Tel. 0171/7506 502 (Stadtwerke Bad Bergzabern).
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Kandel                                                              - 3 -                                                 Ausgabe 49/2020

              Redaktionsschlussvorverlegungen
                  Weihnachten / Neujahr
 Kalenderwoche 51
 Der Redaktionsschluss für die KW 51 ist am
 Freitag, 11.12.2020, 11.00 Uhr
 Erscheinungstag: 18.12.2020

 Kalenderwoche 52
 Der Redaktionsschluss für die KW 52 ist am
 Donnerstag, 17.12.2020, 11.00 Uhr
 Erscheinungstag: 23.12.2020

 Kalenderwoche 01 / 2021
 Der Redaktionsschluss hierfür ist (wie üblich montags), 04.01.2021,
 um 12.00 Uhr.
 Bitte geben Sie Ihre Manuskripte rechtzeitig ab. Verspätete zugeleitete Mitteilun-
 gen können nicht veröffentlicht werden.
 Ihre Amtsblattredaktion

    Terminvergabe zur Zeit wieder zwingend erforderlich
    Liebe Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde,

    leider hat sich das Infektionsgeschehen so geändert, dass wieder Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die weitere Ausbreitung zu
    vermeiden.

    · An alle Bürgerinnen und Bürger wird appelliert, auf Vorsprachen und auf ein persönliches Erscheinen in der Verwaltung zu verzichten
    und möglichst telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mit den einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Verwaltung zu
    korrespondieren.
    · Für alle notwendigen Besuche in der Verwaltung müssen Sie einen Termin mit den zuständigen Sachbearbeitern vereinbaren. Dabei
    bitten wir um Verständnis, dass wir nur eine begrenzte Anzahl von Terminen anbieten können, um die Abstandsregel von 1,50 m im
    Gebäude einzuhalten. Termine können auch über die Telefonzentrale (07275/9600) vermittelt werden.

    · Ausweisdokumente oder sonstige amtliche Unterlagen können direkt an der Zentrale abgeholt werden; dies bedarf keiner vorherigen
    Terminvereinbarung.

    · Innerhalb des Verwaltungsgebäudes besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Verpflichtung, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
    Die Hände sind im Eingangsbereich an den dort aufgestellten Desinfektionsstationen zu desinfizieren; zwischen den einzelnen Personen
    ist ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.
    · Nach dem Aufziehen der Maske und der Händedesinfektion ist eine Anmeldung an der Zentrale erforderlich, um den Termin bestätigen
    zu lassen.
    KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung, Außenstelle Kandel
    Eine Bearbeitung Ihres Anliegens ist ohne
    vorherige Terminvereinbarung nicht möglich.
    Termine können unter den Tel.-Nrn. 07275/960-141
    oder 07275/960-142 vereinbart werden.
    Wir hoffen auf ihr Verständnis!
    Bleiben Sie gesund!
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                                                          Coronavirus
              13. Corona-Bekämpfungsverordnung ist seit dem 01.12.2020 in Kraft
                                                                    Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist seit
                                                                    Dienstag, dem 01.12.2020, in Kraft und hat bis Sonntag, dem
                                                                    20.12.2020, Gültigkeit.
                                                                    Konzeptioneller Ausgangspunkt dieser 13. Corona-Bekämpfungs-
                                                                    verordnung ist nicht allein die Ansteckungswahrscheinlichkeit für
                                                                    Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestimmter Veranstaltungen bzw.
                                                                    Nutzerinnen und Nutzer bestimmter Einrichtungen. Vielmehr zielt
                                                                    die Strategie zur Verlangsamung des Pandemiegeschehens darauf
                                                                    ab, direkte Begegnungen von Menschen vorübergehend auf ein
                                                                    absolut zwingendes Maß zu begrenzen und dort, wo Begegnungen
                                                                    stattfinden, die Einhaltung der AHA+AL-Regeln (Abstand – Hygien-
                                                                    emaßnahmen – Alltagsmasken – CoronaWarnApp – Lüften) sicher-
                                                                    zustellen.
                                                                    Die Verbreitung des Corona-Virus erfolgt maßgelblich über die Tröpf-
                                                                    cheninfektion oder über Aerosole in der Luft, so dass eine weitge-
                                                                    hende Reduzierung öffentlicher und privater Kontakte besonders
         geeignet ist, weitere Ansteckungen zu vermeiden.
         Die Kontaktbeschränkungen treffen vor allem den Bereich der Freizeitgestaltung: Denn hier ist mit längerdauernden sozialen
         Beziehungen von Menschen zu rechnen. Insofern ist zu berücksichtigen, dass Begegnungen von Menschen während der anste-
         henden Wintermonate vor allem in geschlossenen Räumen stattfinden.
         Das Infektionsgeschehen kann durch eine Verminderung dieser persönlichen Kontakte effektiv begrenzt werden.
         Deshalb gilt u.a.:
         -    Private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung oder anderen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sollen auf
              die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen
              beschränkt werden, wobei deren Kinder bis 14 Jahren bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben
              können.
         -		Wo die Möglichkeit besteht, sollen Zusammenkünfte vorzugsweise im Freien abgehalten werden.
         -		Bei Begegnungen mit anderen Personen im öffentlichen Raum ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzu-
            halten. Dies gilt auch, wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.
         -		In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, ist eine
            Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt darüber hinaus an allen Orten mit Publikumsverkehr, so auch an Örtlichkeiten
            in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorüberge-
            hend begegnen.
         -    Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist grundsätzlich nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren
              Hausstands bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet, wobei deren Kinder bis 14 Jahren bei der
              Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben.
         -    Das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht gelten nicht
              1. für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,
              2. für Personen, denen dies wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar
                 ist; dies ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen,
              3. soweit und solange es zur Kommunikation mit Menschen mit einer Hör- oder Sehbehinderung, zu Identifikationszwe-
                 cken oder im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Rechtspflege erforderlich ist,
              4. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, wenn anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen getroffen wer-
                 den oder solange kein Kontakt zu Kundinnen oder Kunden oder Besucherinnen oder Besuchern besteht.

             Für inhaltliche Fragen zur 13. Corona-Bekämpfungsverordnung steht der Fachbereich Bürgerdienste der Verbandsgemein-
             deverwaltung Kandel gerne beratend zur Verfügung.
              Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs sind
              - über die Service-Rufnummer: 07275 960 105 während der üblichen Dienstzeiten der Verwaltung,
              - oder auch über die E-Mail-Adresse jan.gerhardt@vg-kandel.de
              zu erreichen.

             Nach wie vor gilt:
              Kontakte deutlich reduzieren
              -   private Treffen auf einen festen weiteren Haushalt beschränken;
              -   auf private Feiern ganz verzichten;
              -   auf nicht notwendige private Reisen, Tagesausflüge und Freizeitaktivitäten mit Publikumsverkehr verzichten;
              -   auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr und nicht notwendige Fahren mit
                  dem ÖPNV verzichten.
              Risikogruppen schützen
              - Personen aus Risikogruppen nur völlig symptomfrei besuchen;
              Vorsicht bei Atemwegserkrankungen
              - Zuhause bleiben, bis akute Symptome abklingen; gegebenenfalls ärztlichen Rat einholen und die aktuelle Möglichkeit
                der telefonischen Krankschreibung nutzen;
Warten auf den Weihnachtsmann - Überall nun liegt er in der Luft ein ganz besonderer Weihnachtsduft die Kinder stellen ihre Stiefel raus denn bald ...
Kandel                   - 5 -                                Ausgabe 49/2020

         Mit freundlicher Unterstützung der Sparkasse Germersheim-Kandel
                              und der VR Bank Südpfalz
Warten auf den Weihnachtsmann - Überall nun liegt er in der Luft ein ganz besonderer Weihnachtsduft die Kinder stellen ihre Stiefel raus denn bald ...
Kandel                                - 6 -                               Ausgabe 49/2020

         Mit freundlicher Unterstützung der Sparkasse Germersheim-Kandel
                              und der VR Bank Südpfalz
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                                             Aktion
                                 Umweltschutz
                              Adressen und Abgabestellen

         Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung
         Abfallberatung, Tel.: 07274/53342, Tonnentausch: 07274/53237, Buchhaltung: 07274/53256,
         www.kreis-germersheim.de
         Erdaushub
         Kreismülldeponien Berg und Westheim sowie die Firma Bavak, Nördliche Raffineriestraße 10
         (Nähe Raffinerie), Karlsruhe,
         Tel.: 0721/5683180, Telefax: 0721/561464, Internet: www.bavak-ka.de
         Öffnungszeiten: Montag - Freitag 07- 17.00 Uhr, Samstag 07 - 12.00 Uhr
         Hecken- und Baumschnitt, Rasenschnitt, Laub, kleinteiliges Grüngut
         Sommerzeit: Mittwoch 17.00-19.00 Uhr, Samstag 9.00-11.00 Uhr
         Winterzeit: Mittwoch 15.00-17.00 Uhr, Samstag 9.00-12.00 Uhr
         Privathaushalte, deren Grundstücke mit einer Biotonne an der Abfallentsorgung angeschlossen
         sind, können auch kleinteilige Gartenabfälle, wie beispielsweise Laub- Hecken- und Grünschnitt
         kostenlos auf dem Häckselplatz anliefern. Hiermit soll den Haushalten, denen die Biotonne jah-
         reszeitlich bedingt nicht zur Entsorgung ihrer Grünabfälle ausreicht, ein zusätzliches Angebot
         zur Selbstanlieferung geboten werden.
         Von der Annahme ausgeschlossen sind:
         Küchenabfälle, Bauschutt, Steine, Holzteile Plastik und sonstiger Unrat.
         Zu abfallrechtlichen Fragen (z.B. Biotonne, Kompost) stehen ihnen die Umwelt- und Abfallbera-
         tung der Kreisverwaltung Germersheim, Tel. 07274/53-342 zur Verfügung.
         Alt-Styropor
         Kleinere Mengen sauberes Altstyropor über den „Gelben Sack“ getrennt von anderen verwert-
         baren Reststoffen. Bei größeren Mengen bitte an Firma SUEZ Süd GmbH, Mozartstr. 27, Rülz-
         heim, Tel.: 07272/70050 wenden, Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr sowie
         12.45 bis 16.15 Uhr. Auch samstags zwischen 8.00 und 12.45 Uhr. Nur Verpackungsmaterial!
         Problemabfälle
         Firma SUEZ Süd GmbH, Mozartstr. 27, Rülzheim, Tel.: 07272/70050. Geschäftszeiten: Montag
         bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr sowie 12.45 bis 16.15 Uhr, samstags zwischen 8.00 und 12.45
         Uhr.
         Problemmüll in haushaltsüblichen Mengen. Problemmüll kann auch beim Problemmüll-Mobil zu
         den im Müllkalender genannten Terminen abgegeben werden.
         Bauschutt
         Entgegennahme Firma Gaudier, Industriegebiet, Horstring 4, Kandel, Tel.: 07275/95920.
         Annahmezeiten: Montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr (durchgehend), samstags von
         08.00 - 12.00 Uhr.
         Oder die Kreismülldeponien Berg und Westheim.
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         Altreifen
         Abgabe möglich bei Reifenhändlern oder den Deponien Berg und Westheim.
         Altbatterien (keine Autobatterien!)
         Behälter stehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, dem Bürgerbüro Freckenfeld
         und dem Bürgerhaus Winden.
         Altmedikamente
         können über die Restmülltonne entsorgt werden.
         Sperrmüll nur noch auf Abruf
         Jeder Haushalt hat die Möglichkeit, zweimal im Jahr einen Termin für die Sperrmüllabholung bei
         der Firma SUEZ zu vereinbaren, nämlich dann, wenn er ihn auch tatsächlich braucht. Telefon-
         nummer und Kontaktdaten entnehmen Sie dem Müllkalender. Sie erhalten in der Regel einen
         Termin innerhalb der nächsten drei Wochen. Am vereinbarten Termin stellen Sie wie gewohnt
         Ihren Sperrmüll bereit, getrennt nach Sperrmüllarten. Muss Ihr Sperrmüll schneller weg, bietet
         SUEZ Süd eine Expressabfuhr binnen drei Tagen an (gegen Gebühr von 130 Euro).
         Wohin mit alten CDs und DVDs?
         Wohin also mit den ausgedienten CDs und DVDs?
         Abgabe-/Entsorgungsmöglichkeit: „Blueboxx“, Foyer Verbandsgemeindeverwaltung,
         Realschule Kandel, Grundschule Minfeld, Bürgerbüro Freckenfeld
         Altkleider
         Ein Altkleidercontainer steht am DRK, Rotkreuzstr. 1, Kandel, am Sportplatz Minderslachen, am
         Bienwaldstadion Kandel.
         DRK-Altkleidercontainer stehen auch in Steinweiler:
         - Am Friedhof in der Hauptstraße direkt neben dem Parkplatz gegenüber der Tankstelle. Dort
            finden Sie zwei Container.
         - Ein weiterer Container steht direkt vor dem DRK - Heim, Hauptstr.42a, Steinweiler!
         Außerdem nimmt die Kleiderkammer der Verbandsgemeinde Kandel gut erhaltene Kleidung
         entgegen; Tel.: 07275/957847.
         Entsorgung von Küchenöl und Fett (nur für Vereine und Organisationen!)
         Den Vereinen und Organisationen wird bei Vereinsfesten o. Ä. die kostenlose Entsorgung der
         Küchenöle und Fette durch die Firma Mukrasch, Siebeinstr. 4 (Industriegebiet), Germersheim,
         Tel.: 07274/7202, angeboten (Selbstanlieferung!), Öffnungszeiten: Dienstags 09.00 - 12.00 Uhr,
         donnerstags 14.00 - 17.00 Uhr.
         Leuchtstoffröhren
         Entgegennahme - in beschränktem Umfang - von allen Kandeler Elektrogeschäften.

             Herausgeber:		                Verbandsgemeinde Kandel
             		                            vertreten durch Volker Poß, Bürgermeister                                    Impressum
             		                            76870 Kandel, Gartenstraße 8
             Druck:		                      Druckhaus WITTICH KG
             Verlag:		                     LINUS WITTICH Medien KG
             Anschrift:		                  54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
             Verantwortlich:
             amtlicher Teil:		             Jens Forstner, Büroleiter                           Erscheinungsweise: wöchentlich
             redaktioneller Teil: 		       Frau Seiler, VG Kandel                              Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle
             Anzeigen:		                   Melina Franklin, Produktionsleiterin                Haushalte, Einzelbezug über den Verlag
             Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
             Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit
             gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-
             kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des
             Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
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                                                                    Rechtsinformation bei Fragen von Trennung und Scheidung:
                Rat und Hilfe                                       Jeden 1. Donnerstag im Monat, 16.00 - 18.00 Uhr, nach telefo-
                                                                    nischer Vereinbarung
Notruf- rund um die Uhr - ohne Vorwahl                              Psychologische Sprechstunde bei Trennung und Scheidung:
Polizei 110                                                         Jeden 2. Donnerstag im Monat, 17.00 - 19.00 Uhr, ohne vorhe-
Feuerwehr 112                                                       rige Anmeldung
Rettungsleitstelle (Krankentransport,                               Zentrum für seelische Gesundheit Kandel
Rettungsdienst, Notarzt) 112                                        Tagesstätte, Kontaktstelle und Betreutes Wohnen für psychisch
Private Krankentransporte/Sozialdienste                             kranke Menschen, Bismarckstr. 15, Kandel, Tel.: 07275/913063
Deutsches Rotes, Kreuz, Kreisverband Germersheim,                   Fachdienste für Hörgeschädigte
Tel. 07274/2460                                                     Die Angebote für hörgeschädigte Menschen: Berufsbegleiten-
(Hausnotruf, Erste-Hilfe-Kurse aller Art, Essen auf Rädern)         der Dienst und Integrationsfachdienst - wir unterstützen bei Pro-
Info: Mo. - Fr. 08.00 bis 12.30 Uhr oder                            blemen am Arbeitsplatz oder bei der Arbeitsplatzsuche.
Internet-Adresse: www.rotkreuzkurse.de, Telefax: 07274/8358         Ambulante Erziehungshilfen - wir bieten Unterstützung bei
Sprechstunde der Aidsberatung beim Gesundheitsamt Ger-              Erziehungsproblemen an. Landes-Dolmetscherzentrale für
mersheim                                                            Gebärdensprachdolmetscher - wir vermitteln ausgebildete und
                                                                    kompetente Gebärdensprachdolmetscher.
Die Aidsberatung im Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Ger-
                                                                    Allgemeine Sozialberatung - wir unterstützen bei allen persön-
mersheim, Hauptstr. 25, ist montags und mittwochs, jeweils
                                                                    lichen Fragen und Problemen.
von 09.00 bis 12.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
                                                                    Büro: Karolinenstr. 29, 67227 Frankenthal,
erreichbar.                                                         Tel.: 06233/34580, Fax: 06233/345827,
Tel.: 07274/53346, -347, - 348 oder-349.                            Schreibtelefon: 06233/345825,
Ansprechpartnerin: Frau C. Ratzlaff (Ärztin).                       E-Mail: frankenthal@gehoerlose-rlp.de, www.gehoerlose-rlp.de;
Angebot: kostenloser anonymer HIV-Ak-Test, anonyme telefo-          Sprechstunde vor Ort: Westring 3 a, Landau. Jeden 2. und 4. Don-
nische oder persönliche Beratung und Betreuung für Betroffene       nerstag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr und nach Vereinbarung.
und Angehörige, Informationsveranstaltungen.                        Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen
Aids-Hilfe                                                          Marktstraße 12, 76744 Wörth
Landau e. V., Weißenburger Str. 2 b, 76829 Landau,                  Telefon: 07271/93419-0
Tel.: 06341/88688, bundeseinheitlich: 19411.                        Telefax: 07271/93419-20
Caritas - Zentrum Germersheim, 17-er Str. 1                         Berufsbegleitender Dienst
Tel.: 07274/9491-0                                                  Fachdienst für behinderte und psychisch erkrankte Arbeitneh-
Online Terminvereinbarung unter                                     mer und deren Arbeitgeber.
www.caritas-zentrum-germersheim.de                                  Kostenlose Beratung und Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz
Allgemeine Sozialberatung                                           Arbeitskreis für Aus- und Weiterbildung e.V., Westbahnstraße
Schwangerschaftsberatung                                            21, 76829 Landau, Tel.: 06341 9273-10, -14 oder -16.
Ambulanter Hospizdienst                                             Kinderschutzbund Germersheim
Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung                                Nummer gegen Kummer: 0800 111 0 333
Kinderschutzdienst                                                  Kostenlose telefonische Beratung beim Kinderschutzbund,
Fachdienst Migration u. Integration                                 montags bis freitags von 15.00 bis 19.00 Uhr und samstags von
Suchtberatung                                                       11.00 bis 16.00 Uhr.
St. Christophorus Warenkorb Germersheim                             Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche
Waldstr. 5 E, Germersheim                                           Persönlich, anonym und vertraulich beim Kreisjugendamt Ger-
Tel.: 07274/973 844 0, Fax: 07274/973 844 19                        mersheim, Montag - Freitag 8:30 - 12:00 Uhr unter der
Öffnungszeiten:                                                     Tel.-Nr. 07274/53-432.
Montag, Mittwoch, Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr   Jugend- und Drogenberatungs- und -behandlungsstelle
Dienstag, Freitag 09:00 - 13:00 Uhr                                 Trommelweg 11 b, Germersheim, Tel.: 07274/919327
Zu diesen Zeiten können auch Spenden abgegeben werden!              Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09.00 bis 17.00 Uhr, mitt-
Außenstellen:                                                       wochs bis 19.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Suchtberatung Wörth, Mozartstr. 5, Tel.: 07271/3421                 Jugendmigrationsdienst
Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung, Wörth, Mozartstr. 5,          Der Jugendmigrationsdienst des CJD Maximiliansau bietet
Tel.: 07271/2539                                                    kostenlose Beratung für junge Menschen mit Migrationshinter-
Träger: Caritasverband für die Diözese Speyer e.V.                  grund, z.B. zur Anerkennung von Zeugnissen, bei Sprachpro-
Pflegedienst Hatzenbühl, Luitpoldstr. 81,                           blemen oder zu Statusfragen und hilft beim Übergang von der
76770 Hatzenbühl, Tel: 07275-98860, Rund um die Uhr erreich-        Schule zum Beruf.
bar über die Handy Nr.: 0176-11767710,                              Sprechzeiten: Dienstag von 9:00 bis 12:00 und Mittwoch 15:00
Bürozeiten von Montags bis freitags von 8:00 bis 17.00,             bis 18:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.
                                                                    CJD Maximiliansau, Rheinstraße 1, 76744 Wörth
Wir bieten: Ambulante Krankenpflege, Ambulante Hauswirt-
                                                                    Telefon 07271 947-124,
schaft, Essen auf Rädern, Tagesstätte für Senioren, Alltags und
                                                                    eMail: jmd-woerth@cjd.de,
Demenzbetreuung.
                                                                    www.cjd-maximiliansau.de
Mahlzeitenservice der Sozialstation Wörth, Hagenbach,               Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen der
Kandel e. V. und des CDJ Maximiliansau                              Arbeiterwohlfahrt im Landkreis Germersheim
Der Speiseplan kann täglich zwischen 08.00 und 16.00 Uhr bei        Sie finden uns in Kandel, Waldstraße 38.
der Sozialstation, Tel.: 07271/76080 erfragt werden.                Terminvereinbarungen sind möglich unter der Tel.-Nr.
Essensbestellungen können täglich bis 10.00 Uhr unter folgen-       07275/9886850. Die Beratungsstelle ist für alle offen. Sie bietet
den Telefon-Nummern aufgegeben werden: 07271/76080 oder             Unterstützung bei familiären und persönlichen Problemen.
07271/947205.                                                       Trägerverein Frauenzufluchtstätte Südpfalz e. V.
Das Menü kostet inkl. Bringservice 5,50 Euro pro Tag. Die Rech-     Landauer Frauenhaus, Tel.-Nr. 06341/89626
nungsstellung erfolgt am Ende des Monats.                           Diakonisches Werk Germersheim
Evangelisch-Katholische Telefonseelsorge                            Sozial-, Lebens- und Schwangerschaftsberatung, Schwanger-
rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich -                      schaftskonfliktberatung (staatl. anerkannt mit Beratungsschein),
Tel.: 0800/1110111 und 0800/1110222                                 Vermittlung von Kuren und Erholungen
PRO FAMILIA, Landau                                                 Hauptstr. 1, 76726 Germersheim, Tel. 07274/1248
Soziale Beratung gemäß § 219, finanzielle Beratung bei Schwan-      Öffnungszeiten: Mo - Fr 09.00 - 12.00 Uhr, Mi 14.00 - 16.00 Uhr
gerschaft, Verhütungsberatung, psychologische Einzel- und           und nach Vereinbarung
Paarberatung,                                                       Schwangerschaftskonfliktberatung
Tel.: 06341/82424, Termine nach Vereinbarung                        des Diakonischen Werkes
Bürozeiten: Mo. - Fr. 10.00 - 12.00 Uhr                             mit Ausstellen des Beratungsscheins
Do. 16.00 - 18.00 Uhr                                               Hauptstr. 1, 76726 Germersheim, Tel. 07274/1248
Warten auf den Weihnachtsmann - Überall nun liegt er in der Luft ein ganz besonderer Weihnachtsduft die Kinder stellen ihre Stiefel raus denn bald ...
Kandel                                                        - 10 -                                                 Ausgabe 49/2020
Fachdienst für Integration und Migration                           Tourismusbüro am Bahnhof
(Migrationserstberatung für erwachsene Migranten)                  Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Hauptstr. 1, 76726 Germersheim, Tel. 07274/1248                    Tel.: 07275/619945,
Öffnungszeiten: Di - Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr    Fax: 07275/618462,
und nach Vereinbarung                                               info@suedpfalz-tourismus-kandel.de,
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Südpfalz                www.suedpfalz-tourismus-kandel.de
Information, Beratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt, Opfer-
schutz und Täterarbeit, Selbsthilfegruppen, Termine nach Ver-
einbarung.
Nordring 15 c, 76829 Landau                                               Der Verbandsgemeinderat Kandel tagt
Telefon Opferarbeit: 06341/381922                                                       zur 8. öffentlichen Sitzung
Telefon Täterarbeit: 06341/381913
Fax: 06341/381929                                                       Sitzungstag: Donnerstag, 10. Dezember 2020, 19:00 Uhr
E-Mail: haeuslichegewaltld@web.de                                       Sitzungsort: Bienwaldhalle
Sozialdienst Kath. Frauen und Männer                                                   76870 Kandel,
Betreuungsverein für den Landkreis Germersheim e.V.,                                   Schubertstraße 28
Königstraße 25a, Tel 07274/70782-0                                      Hinweis:
Information, Beratung und Hilfe bei gesetzlichen Betreuungen,           Die Sitzung findet in der Bienwaldhalle Kandel statt, damit
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung,                               ein ausreichend großer Sitzabstand zwischen den Mitglie-
Termine nach Vereinbarung.                                              dern gewährleistet werden kann.
Betreuungsverein Arbeiterwohlfahrt                                      Beim Betreten und Verlassen des Rats-/Sitzungssaales ist
Wir bieten Ihnen persönliche Beratungsgespräche zu Fragen               ein Mund-/Nasenschutz zu tragen.
der gesetzlichen Betreuung sowie Informationen zu den Vor-              Zum vorbeugenden Infektionsschutz wird darüber hinaus
sorgevollmachtsmöglichkeiten. Die Beratungstermine können               dringend empfohlen, die Masken auch am Sitzungstisch für
Sie telefonisch vereinbaren. Die Beratung ist kostenlos. Das            die gesamte Dauer der Sitzung zu tragen und nur dann abzu-
Büro befindet sich in der Waldstraße 38, 76870 Kandel, Tel.:            nehmen, wenn das Wort ergriffen werden soll.
07275/9886850.                                                          Auch die in öffentlicher Sitzung anwesenden Bürgerinnen
Polizeipräsidium Rheinpfalz                                             und Bürger haben einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.
KD 27
Informationszentrum Präventation: Tel.: 0621/963-2510                   Tagesordnung:
Opferberatung: Tel.: 0621/5613117                                       Öffentlicher Teil
Finanzamt Landau                                                        1. Förderprogramm zur Digitalisierung der Grundschulen
Weißquartierstraße 13, 76829 Landau                                         (Digitalpakt 1);
Tel.: 06341/9130, Fax: 06341-913100                                     1.1 Information über das Maßnahmenpaket zur Einreichung
Öffnungszeiten des Service-Centers: Montag und Dienstag                     der Förderanträge
08:00 - 16:00 Uhr, Mittwoch und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, Don-         1.2 Auftragserteilung zum Erwerb von W-LAN-Ausstattung
nerstag 08:00 - 18:00 Uhr                                                   für die Grundschulen Freckenfeld und Minfeld
Internet: www.finanzamt-landau.de                                       2. Änderung/Anpassung der Satzung über die Betreu-
E-Mail: poststelle@fa-ld.fin-rlp.de                                         ungsangebote an den Grundschulen in der Verbands-
Info-Hotline der Finanzämter zum Thema Steuern aus „ers-                    gemeinde Kandel und die Erhebung von Eltern- und
ter Hand“:                                                                  Verpflegungskostenbeiträgen
Tel.: 0261/20179279,                                                    3. Änderung/Anpassung des Flächennutzungsplanes
Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr, Freitag von                 2025;
8.00 Uhr - 13.00 Uhr                                                    3.1 4. Änderung/Anpassung, Gemarkung Kandel;
                                                                            Erweiterung des Waldfriedhofs „Bienwaldruhe“,
                                                                            Billigung des Planentwurfs und Freigabe zur frühzeitigen
                                                                            Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur vor-
                Verbandsgemeinde                                            gezogenen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
                                                                        3.2 5. Änderung/Anpassung, Gemarkung Kandel;
                                                                            Kita Schubertstraße, Aufhebung des Einleitungsbe-
                                                                            schlusses
                    Amtlicher Teil                                      3.3 14. Änderung/Anpassung, Gemarkung Erlenbach;
                                                                            Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche als ersten
                                                                            Realisierungsabschnitt im Rahmen des interkommuna-
         KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung,
                                                                            len, strategischen Gewerbeentwicklungskonzepts der
                      Außenstelle Kandel
                                                                            Stadt Wörth und der Verbandsgemeinde Kandel, Einlei-
Eine Bearbeitung Ihres Anliegens ist ohne vorherige Terminver-              tungsbeschluss
einbarung nicht möglich.                                                4. Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung auf der
Termine können unter den Tel.-Nrn. 07275/960-141 oder                       Grundlage der Änderung des Polizei- und Ordnungsbe-
07275/960-142 vereinbart werden.                                            hördengesetzes
                 Sprechtage und Sprechzeiten                            5. Auflösung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Land-
Gleichstellungsbeauftragte                                                  kreis Germersheim mbH
Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel,                 6. Beauftragung der KommWis mit der Einrichtung eines
Frau Melanie Löhle, Sprechstunden nach Vereinbarung. Tel.:                  kommunalen Projektbüros zur Umsetzung und Koordi-
07275/9600. E-Mail: gleichstellung@VG-Kandel.de                             nation der Maßnahmennach dem Onlinezugangsgesetz
Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel                             (=ZG)
Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Frau                   7. Neuabschluss eines Vertrags mit dem Tierschutz Süd-
Manuela Tolkmitt, Sprechstunden nach Vereinbarung. Tel.:                    pfalz e.V. zur Unterbringung von Fundtieren
07275/960-314. E-Mail: manuela.tolkmitt@vg-kandel.de                    8. Zukunft der Musikschule Kandel;
Verbandsgemeindejugendpflegerin                                             Antrag der Musikschule auf kommunale Kostenbeteili-
Die Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Kandel, Katharina                  gung
Hilbert, hat ihr Büro im Zimmer 214 (1. OG) der Verbandsge-
                                                                        9. Annahme von Spenden
meindeverwaltung Kandel, Gartenstr. 8, Termine nach Verein-
barung unter der Tel.-Nr. 07275/960129, E-Mail: jugendpflege@           10. Anfragen und Mitteilungen
vg-kandel.de. Aktuelle Veranstaltungen finden Sie hier im Amts-         11. Einwohnerfragestunde
blatt oder unter www.vg-kandel.de http://www.vg-kandel.de/ /            Volker Poß, Bürgermeister
veranstaltungen.
Kandel                                                              - 11 -                                             Ausgabe 49/2020
                                                                         bewerberleistungsgesetz und Obdachlose durch die Verbands-
                Stellenausschreibung                                     gemeinde Kandel.
 Die Verbandsgemeinde Kandel sucht ab dem 01.01.2021                     (2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von
 eine Betreuungskraft (m/w/d) für das erweiterte Betreu-                 Obdachlosen von der Verbandsgemeinde Kandel bestimmten
 ungsangebot der Ludwig-Riedinger-Grundschule Kandel.                    Gebäude, Wohnungen und Räume.
 Der Aufgabenschwerpunkt liegt in der Beaufsichtigung der                (3) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und in der Regel der
 Schüler und Schülerinnen im Rahmen des Betreuungsange-                  vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos
 botes.                                                                  sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage
 Ihr Profil:                                                             befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine
 - Teamfähigkeit;                                                        geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu
 - Verantwortungsvoller und zuverlässiger Umgang mit Kin-                erhalten.
     dern;                                                                                               §2
 - Spaß an der Arbeit mit Kindern;                                                            Benutzungsverhältnis
                                                                         Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet.
 - Bereitschaft im Vertretungsfall an unterschiedlichen
     Standorten zu arbeiten;                                             Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten
                                                                         Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und
 Wir bieten:
                                                                         Größe besteht nicht.
 - Eine interessante, abwechslungsreiche und verantwor-                                                  §3
     tungsvolle Tätigkeit;                                                                Beginn und Ende der Nutzung
 - Die Stelle ist zunächst für ein Jahr befristet, eine Über-            (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem
     nahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird in Aus-           der Benutzer die Unterkunft bezieht.
     sicht gestellt;                                                     (2) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt grund-
 - Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung                    sätzlich durch schriftlichen Bescheid der Verbandsgemeinde
     (450, -- € Basis). Die Arbeitszeit beträgt 5 Wochenstun-            Kandel. Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in dem
     den, täglich von 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr;                             Bescheid angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet
 - Eine angemessene tarifgerechte Eingruppierung in der                  das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Wohnung.
     Entgeltgruppe 3 TVöD, sowie die im öffentlichen Dienst              (3) Eine vorübergehende Abwesenheit von mehr als einer Woche
     üblichen Leistungen;                                                hat der Benutzer der Verbandsgemeinde Kandel spätestens drei
 Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie bitte        Tage vor Beginn der Abwesenheit mitzuteilen, um klar zu stellen,
 Ihre Bewerbung bis spätestens 04.12.2020 mit den üblichen               dass kein Auszug vorliegt. Falls keine Benachrichtigung nach
 Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse)            Satz 1 erfolgt, wird nach dem Ablauf von drei Wochen eine fik-
 an die                                                                  tive Räumung festgesetzt, so dass die Unterkunft aufgegeben
 Verbandsgemeindeverwaltung Kandel                                       und das Benutzungsverhältnis von Seiten des Benutzers been-
 Fachbereich 1 – Organisation                                            det wurde.
 Personalamt                                                             (4) Die Verbandsgemeinde Kandel kann aus sachlichen Gründen
 Gartenstraße 8                                                          die Benutzer innerhalb der Obdachlosenunterkünfte umsetzen.
 76870 Kandel
                                                                                                         §4
 Gerne können Sie die Bewerbungsunterlagen auch an per-
                                                                                       Benutzung der überlassenen Räume
 sonalamt@vg-kandel.de senden.
                                                                         (1) Die, als Unterkunft, überlassenen Räume dürfen nur von den
 Für Ihre Rückfragen steht Ihnen Frau Jessica Haag, Tel.:
 07275/960-125 zur Verfügung.                                            eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt
 Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verar-            werden.
 beitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu                (2) Die Benutzer der Unterkunft sind verpflichtet, die ihnen zuge-
 dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-                wiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu
 Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutz-                     behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße
 gesetzes Rheinland-Pfalz zu. Die datenschutzrechtliche                  Verwendung bedingten Abnutzung instand zu halten und nach
 Vernichtung nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfah-                 Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand her-
 rens wird garantiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewie-             auszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind.
 sen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des                   Zu diesem Zweck ist ein Übernahmeprotokoll aufzunehmen und
 Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzge-                von den eingewiesenen Personen zu unterschreiben.
 recht vernichtet werden. Wir bitten daher, lediglich Kopien             (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem
 der Bewerbungsunterlagen einzureichen. Im Zusammen-                     überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustim-
 hang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können nicht                 mung der Verbandsgemeinde Kandel vorgenommen werden.
 erstattet werden.                                                       Die Benutzer sind verpflichtet, die Verbandsgemeinde Kandel
                                                                         unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume
                                                                         in der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten.
                          Satzung                                        (4) Die Benutzer bedürfen ferner der schriftlichen Zustimmung
   über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für                  der Verbandsgemeinde Kandel, wenn sie
  angemietete Wohnungen zur Unterbringung von Empfän-                    1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich eine weitere
 gern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsge-                        Person (auch als Besucher) aufnehmen wollen;
            setz und Obdachlosen vom 05.11.2020                          2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen
Der Verbandsgemeinderat Kandel hat auf Grund des § 24 der                     wollen;
Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994,                    3. ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine
BS 2020-1, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom                  Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen
02.03.2017 (GVBl. S. 21) in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 1, 7                 Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grund-
und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06. 1995                       stück der Unterkunft anbringen oder aufstellen wollen;
(GVBl. S. 175), BS 610-10, zuletzt geändert durch Art. 1 des             4. ein Tier in der Unterkunft halten wollen;
Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. S. 472), folgende Satzung
                                                                         5. in Türen Schlösser oder Schließzylinder auswechseln bzw.
beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
                                                                              sog. Steckschlösser einbauen wollen;
                              §1
                         Allgemeines                                     6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere
(1) Die Verbandsgemeinde Kandel stellt in Erfüllung ihrer                     Veränderungen in der Unterkunft vornehmen wollen;
Verpflichtungen nach dem Landesaufnahmegesetz, dem                       7. Möbel, Kleider und sonstige Gegenstände im Treppenhaus,
Asylbewerberleistungsgesetz und nach dem Polizei- und Ord-                    Hausflur oder sonstigen Gemeinschaftsräumen lagern wol-
nungsbehördengesetz (POG) Rheinland Pfalz, für den in Frage                   len;
kommenden Personenkreis Wohnraum im erforderlichen                       8. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vor-
Umfang bereit. Die bereitgestellten Wohnungen dienen der                      gesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahr-
Unterbringung von Empfängern von Leistungen nach dem Asyl-                    zeug abstellen wollen.
Kandel                                                         - 12 -                                           Ausgabe 49/2020
(5) Die Zustimmung kann davon abhängig gemacht werden,              hat. Die Verbandsgemeinde Kandel ist sodann berechtigt, die
dass die Benutzer eine Erklärung abgeben, dass sie die Haftung      Gegenstände auf Kosten der Nutzer zu entsorgen oder ander-
für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach         weitig darüber zu verfügen.
Abs. 3 und 4 verursacht werden können, übernehmen und die                                          §8
Verbandsgemeinde Kandel insofern von Schadenersatzansprü-                          Haftung und Haftungsausschluss
chen Dritter freistellen.                                           (1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in
(6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen         dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden. Schä-
erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmungen der         den und Verunreinigungen kann die Verbandsgemeinde Kandel
Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft           auf Kosten der Verursacher beseitigen lassen (Ersatzvornahme).
sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung          Mehrere Verursacher haften als Gesamtschuldner.
zu beachten.                                                        (2) Die Haftung der Verbandsgemeinde Kandel, ihrer Organe und
(7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen            ihrer Bediensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern
oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbe-          wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schä-
wohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das         den, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. deren Besucher
Grundstück beeinträchtigt werden.                                   selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Verbandsgemeinde
(8) Bei von Benutzern ohne Zustimmung der Verbandsgemeinde          Kandel keine Haftung.
Kandel vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderun-                                          §9
gen kann die Verbandsgemeinde Kandel diese auf Kosten der                                   Verwaltungszwang
betreffenden Benutzer beseitigen und den früheren Zustand           (1) Räumen Benutzer ihre Unterkunft nicht, obwohl gegen sie
wiederherstellen lassen (Ersatzvornahme).                           eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umset-
(9) Die Beauftragten der Verbandsgemeinde Kandel sind berech-       zungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch
tigt, die Unterkünfte werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00   unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des Landesverwaltungs-
Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber den Benutzern       vollstreckungsgesetzes vollzogen werden (Zwangsräumung).
auf deren Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann          Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung
die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden, zu       des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§ 3
diesem Zweck wird die Verbandsgemeinde Kandel einen Woh-            Abs. 2 Satz 1).
nungsschlüssel zurückbehalten.                                                                     § 10
                                §5                                              Gebührenpflicht und Gebührenschuldner
                Instandhaltung der Unterkünfte                      (1) Die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte ist gebühren-
(1) Die Benutzer verpflichten sich, für eine ordnungsgemäße Rei-    pflichtig. Der tatsächlichen Benutzung steht das Recht der
nigung, ausreichende Lüftung und Beheizung der überlassenen         Benutzung gleich.
Unterkunft zu sorgen.                                               (2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, welche
(2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird     die Obdachlosenunterkunft benutzen. Familien, eheähnli-
eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks             chen Lebensgemeinschaften, eingetragenen Lebenspart-
gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so haben        nerschaften oder Elternteile mit minderjährigen Kindern, die
die Benutzer dies der Verbandsgemeinde Kandel unverzüglich          eine Obdachlosenunterkunft gemeinsam benutzen, haften als
mitzuteilen.                                                        Gesamtschuldner.
(3) Die Benutzer haften für Schäden, die durch schuldhafte Ver-                                    § 11
letzung der ihnen obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht                         Entstehung der Gebührenschuld,
entstehen besonders, wenn technische Anlagen und andere Ein-                     Beginn und Ende der Gebührenpflicht
richtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft        (1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Tag des Einzuges in die
nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt       Obdachlosenunterkunft und endet mit dem Tag der Räumung/
wird. Insoweit haften die Benutzer auch für das Verschulden von     fiktive Räumung und/oder ordnungsgemäßen Übergabe der
Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit ihrem Willen in      Unterkunft an die Verbandsgemeinde Kandel.
der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für         (2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit dem
die die Benutzer haften, kann die Verbandsgemeinde Kandel auf       Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht im Laufe
Kosten der betreffenden Benutzer beseitigen lassen.                 des Kalendermonats, so entsteht die Gebührenschuld für den Rest
(4) Die Verbandsgemeinde Kandel wird die in § 1 genannten           dieses Kalendermonats mit dem Beginn der Gebührenpflicht nach
Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemä-              Absatz 1.
ßen Zustand erhalten. Die Benutzer sind nicht berechtigt, auf-                                     § 12
tretende Mängel auf Kosten der Verbandsgemeinde Kandel zu                                       Gebühren
beseitigen.                                                         Für die Benutzung der von der Verbandsgemeinde Kandel ver-
                                §6                                  walteten Obdachlosenunterkünfte sind die Gebühren nach § 15
                      Räum- und Streupflicht                        dieser Satzung zu entrichten.
Die Benutzer haben wöchentlich abwechselnd den Straßenrei-                                         § 13
nigungs- und Winterdienst nach Maßgabe der jeweils gültigen                                Gebühren, Fälligkeit
Straßenreinigungssatzung vorzunehmen, soweit diese Arbeiten         1. Die Verbandsgemeinde erhebt von den Benutzern monatliche
nicht durch eine beauftragte Person vorgenommen werden.                 Benutzungsgebühren, die nach der Heizung, dem Zustand,
Grundsätzlich beginnen - je nach Belegung der Unterkunft - die          der Wohnqualität und der Außenanlage bemessen ist. Die
Bewohner des Raumes bzw. der Wohnung Nummer 1; es folgen                Benutzungsgebühr umfasst alle Kosten der Wohnung, außer
die Bewohner der weiteren Unterkünfte - soweit diese belegt             dem Verbrauchsstrom.
sind - in numerischer Reihenfolge. Die Verwaltung kann durch
                                                                    2. Der Gebührenanspruch entsteht zum 1. eines jeden Monats
schriftliche Verfügung eine von Satz 2 abweichende Regelung
                                                                        für den laufenden Monat.
anordnen.
                                §7                                  3. Die Gebühren werden durch schriftlichen Bescheid festge-
                    Rückgabe der Unterkunft                             setzt und sind 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides
(1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses haben die                fällig.
Benutzer die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zurück-          Ansonsten sind die Benutzungsgebühren bei langfristiger
zugeben. Alle Schlüssel, auch die von den Benutzern selbst              Benutzung immer zum 1. eines jeden Monats fällig. Bei einer
nachgemachten, sind der Verbandsgemeinde Kandel zu über-                kürzeren Benutzungszeit wird die Gebühr einschließlich
geben. Die Benutzer haften für alle Schäden, die der Verbands-          Nebenabgaben nach Tagen berechnet.
gemeinde Kandel oder einem Benutzungsnachfolger aus der                 Die Gebührenpflicht endet mit dem Tag der Räumung und
Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.                                ordnungsgemäßen Übergabe der Unterkunft, an den mit der
(2) Von den Benutzern nach Beendigung des Benutzungsver-                Aufsicht und Verwaltung der Unterkünfte Beauftragten der
hältnisses in der Unterkunft zurückgelassene Gegenstände wer-           Verbandsgemeinde Kandel.
den auf deren Kosten für die Dauer von zwei Wochen verwahrt.        4. Die vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft ent-
Bei Gegenständen, die innerhalb der Frist nach Satz 1 nicht             bindet den Gebührenschuldner nicht von der Verpflichtung,
abgeholt werden, wird vermutet, dass der bisherige Benutzer             die Benutzungsgebühren entsprechend § 15 dieser Satzung
oder die bisherige Benutzerin das Eigentum daran aufgegeben             vollständig zu entrichten.
Kandel                                                         - 13 -                                             Ausgabe 49/2020
                              § 14                                                                § 18
             Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe                                       Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Für die Benutzung der in Anspruch genommenen Räume              Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
werden Gebühren erhoben. Bemessungsgrundlage für die Höhe           Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosen- und
der Benutzungsgebühr ist der überlassene Wohnplatz in der           Flüchtlingsunterkünften der Verbandsgemeinde Kandel vom
zugewiesenen Unterkunft.                                            19.12.2019 außer Kraft.
(2) Die Höhe der Benutzungsgebühr richtet sich nach den Kos-        Kandel, den 04.12.2020
ten, die der Verbandsgemeinde Kandel durchschnittlich für alle      Gez. Poß, Bürgermeister
Unterkünfte in der gleichen Kategorie entstehen. Die Benut-
zungsgebühr wurde anhand einer Gebührenkalkulation festge-
setzt. Hier inbegriffen sind Nebenabgaben, wie Frischwasser,
Abwasser, Müllgebühren und alle abrechenbaren Nebenkosten,
sowie die Heizkosten.
Des Weiteren wird ein monatlicher Betrag für Verbrauchsstrom
eingerechnet; dieser bemisst sich nach dem tatsächlichen Ver-
brauch.
                                                                         Die Verbandsgemeinde Kandel und die jeweilige
Sofern es sich um mehrere Personen handelt, haften diese als
                                                                         Wohngemeinde gratuliert allen Altersjubilaren/innen,
Gesamtschuldner.                                                         die in den nächsten Tagen 70 Jahre und älter werden,
(3) Bei der Erhebung der Benutzungsgebühr nach Kalender-                 recht herzlich!
tagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen
Gebühr zugrunde gelegt.                                                  Freckenfeld
                              § 15                                       12.12.2020         Wüst Gerhard            70 Jahre
                            Gebühren                                     Kandel
(1) Die Unterkünfte sind in 4 Kategorien eingeteilt, die jährlich        07.12.2020         Kleine Wolfgang         70 Jahre
neu bemessen werden. Die Bemessung erfolgt nach der Wohn-
                                                                         11.12.2020         Ebest Maria             90 Jahre
qualität.
(2) Folgende Gebühren werden für die Kategorien fällig:                  12.12.2020         Pertzborn Ursula        70 Jahre
a. Kategorie 1 Monatlich 195,21 Euro pro Person                          Steinweiler
b. Kategorie 2 Monatlich 182,56 Euro pro Person                          09.12.2020         Hornberger Walter       70 Jahre
c. Kategorie 3 Monatlich 189,79 Euro pro Person                          12.12.2020         Stay Renate             70 Jahre
d. Kategorie 4 Monatlich 289,19 Euro pro Person
                                                                         Fest der Goldenen Hochzeit
(3) Die Wohnungskategorie und Gebühren werden mittels sepa-
                                                                         Wir gratulieren dem Ehepaar Lothar und Irene Pfalz-
raten Gebührenbescheids festgelegt und erhoben.                          graf, wohnhaft in Erlenbach, die am 12.12.2020 das
(4) Die Gebühren werden jährlich aus dem vorangegangen                   Fest der Goldenen Hochzeit feiern.
Kalenderjahr kalkuliert.
                              § 16                                       Weiterhin gratulieren wir dem Ehepaar Günter und
                          Hausordnung                                    Renate Wendel, wohnhaft in Erlenbach, die ebenfalls
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung ist von den             am 12.12.2020 das Fest der Goldenen Hochzeit feiern.
Benutzern die Hausordnung einzuhalten.
                              § 17
                     Ordnungswidrigkeiten                                              Corona-Pandemie
Ordnungswidrig im Sinne von § 24 Abs. 5 GemO handelt, wer
vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 4 Abs. 1 eine Unterkunft benutzt oder die über-
     lassenen Räume zu anderen als zu Wohnzwecken benutzt;
2. entgegen § 4 Abs. 2 die zugewiesenen Räume samt dem
     überlassenen Zubehör nicht pfleglich behandelt und
     instand hält;
3. entgegen § 4 Abs. 3 seiner Unterrichtungspflicht nicht
     nachkommt;
4. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 1 in die Unterkunft eine weitere
     Person aufnimmt;
5. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 2 die Unterkunft zu anderen als
     Wohnzwecken nutzt;
6. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 3 Schilder anbringt oder Gegen-
     stände aufstellt;
7. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 4 Tiere in der Unterkunft hält;
8. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 5 in Türen Schlösser oder Schließ-
     zylinder auswechselt bzw. sog. Steckschlösser einbaut;
9. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 6 Um-, An- und Einbauten sowie
     Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft
     vornimmt;
10. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 7 Möbel, Kleider und sonstige
     Gegenstände im Treppenhaus, Hausflur oder sonstigen
     Gemeinschaftsräumen lagert;
11. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 8 Kraftfahrzeuge abstellt;
12. entgegen § 4 Abs. 9 den Beauftragten der Verbandsge-            Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
     meinde Kandel den Zutritt verwehrt;                            in Zeiten der Corona-Pandemie müssen wir von der Regierung
13. entgegen § 5 Abs. 2 seiner Mitteilungspflicht nicht nach-       erlassene Verordnungen einhalten und uns immer wieder wegen
     kommt;                                                         den steigenden Infektionszahlen auf angepasste Neuerungen
14. entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 die Unterkunft nicht ordnungs-       einstellen. Die gewohnten Besuche von Familienangehörigen
     gemäß räumt;                                                   und Familienfeiern oder Treffen mit Freunden sind derzeit, auf-
15. entgegen § 7 Abs. 1 Satz 2 die Schlüssel nicht übergibt.        grund der Kontaktbeschränkungen, nur sehr eingeschränkt
Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu           möglich. Kulturelle Veranstaltungen, z. B. Konzertbesuche, kön-
5.000 Euro geahndet werden, im Falle des fahrlässigen Han-          nen nicht besucht werden oder sportliche Aktivitäten im Verein
delns bis zu 2.500 Euro.                                            bzw. Fitnessstudio werden gänzlich untersagt.
Kandel                                                           - 14 -                                              Ausgabe 49/2020
Zum Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus führen Sie             Wir bedanken uns hiermit an alle Helferinnen und Helfer, die bei
ggf. Ihre Tätigkeit verstärkt oder gar komplett im Homeoffice         diesem Projekt mitgewirkt haben!
aus. Einige Berufstätige befinden sich in Kurzarbeit. Schüler und     Es handelte sich hierbei um ein Kooperationsprojekt vom FFZ-
Studenten können ihre Nebentätigkeiten, z. B. in der Gastro-          Haus der Familie, dem Jugendzentrum und der Jugendpflege
nomie, nicht mehr ausführen. Die Betreuungsangebote für die           Kandel.
Kinder und Jugendlichen stehen nicht mehr wie gewohnt zur
Verfügung.
Corona ist eine Herausforderung – auch für Familien und Part-
nerschaften. Durch Ängste und Unsicherheiten können ange-
spannte Situationen entstehen, in denen häusliche Gewalt leider
keine Seltenheit ist. Im Monat November werden weltweit ver-
schiedene Aktionen durchgeführt, um auf Gedenktage und die
Beratungs- u. Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Frauen
aufmerksam zu machen.
In diesem Jahr beteiligt sich die Verbandsgemeinde Kandel
gemeinsam mit der Stadt Kandel an zwei Aktionen. Seit dem
Gedenktag „Nein zu Gewalt an Frauen“ am 25.11.20 bis ein-
schl. 02.12.20 weht die Fahne der Menschenrechtsorganisation
vor dem Verwaltungsgebäude. Als weitere Aktion schließen sich
die Verbandsgemeinde Kandel und die Stadt Kandel an die UN
Kampagne „Orange the World“ an. Deshalb werden im genann-
ten Zeitraum das Foyer der VG-Verwaltung und die Stadthalle
in Orange beleuchtet sein. Bundesweit leuchten Tausende von
Gebäuden Orange, der Farbe für eine gewaltfreie Zukunft von
Frauen.
Es ist wichtig, mit einem sichtbaren Zeichen auf die verschie-
denen Aktionen zum Gedenktag zu setzen, die das Ende der                                         Sperrmüllbörse
Gewalt gegen Frauen und die allgemeine Stärkung von Frauen-                      Folgende Gegenstände sind kostenlos abzugeben!
rechten zum Ziel haben und ein gewaltfreies, gleichberechtigtes
                                                                                 - Schreibtisch mit 4 Schubladen, Eiche hell
und selbstbestimmtes Leben für Mädchen und Frauen weltweit
                                                                                   Kunststoff furniert, neuwertig, Tel.: 07275/5992
anstreben.
Sollten Sie in Ihrem persönlichen Umfeld Beobachtungen zu                        - Partybeleuchtung, Lichterkette für Außen ca.
häuslicher Gewalt wahrnehmen, zögern Sie nicht, und holen Sie                      10m lang mit 10 farbigen Birnen 240V, zusätz-
Hilfe. Für Betroffene ist das Hilfetelefon rund um die Uhr erreich-                lich mehrere Ersatzbirnen und Aufhängehaken
                                                                                   am Ende, Tel.: 06340 - 1703
bar und berät unter 08000 116 016 kostenfrei und anonym zu
allen Formen von Gewalt.                                                         - Esszimmertisch, 4 Stühle mit blauem Bezug,
                                                                                   Tel.: 07275/3358
Ihre                                                                             - Inliner für Kinder abzugeben, verstellbar von
Melanie Löhle                                                                      Grösse. 33 bis 36, voll funktionsfähig,
Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel                             Tel.: 06349-939877
                                                                                 - Holzpaletten kostenlos abzugeben,
                               Jugendpflege                                        Tel.: 0171/6711211
                                                                                 - 1 Sofa 2,5 Sitzer, 1 Sofa 2 Sitzer, 1 Sessel alles in
                   Puppentheater „Wo bleibt denn nur der
                                                                                   Alcatex, Farbe Terra/Lachs, deutliche Gebrauchs-
                               Nikolaus?“
                                                                                   spuren auf dem Bezug, Tel.: 07275 918134
                                                                                 - 2 Rattan-Ottomane mit Polster 1,60 x 1,00 m,
                                                                                   Korbsessel, 4 Esszimmerstühle Stahlrohr -
                                                                                   Bezug Terracotta, Tel.: 0151/21938297
                                                                                 - Couchtisch fast neu, Polsterstuhl sehr gut erhal-
                                                                                   ten, Tel.: 07275/4344
                                                                                 - Zwetschgenaustriebe und kleine Zwetschgen-
                                                                                   bäume einer alten Sorte,
                                                                                 - zwanzig Braunglasflaschen á 330ml mit Ver-
                                                                                   schluss, 2 große Säcke weiße Verpackungs-
                                                                                   chips, Tel.: 07275/5522
                                                                                 Wenn Sie Gegenstände haben, für die Sie keine
                                                                                 Verwendung mehr finden, die aber zu schade
                                                                                 zum Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Ver-
                                                                                 bandsgemeindeverwaltung Kandel unter der Tel.-
                                                                                 Nr. 07275/960114 oder 07275/960201 an oder per
                                                                                 E-Mail an amtsblatt@vg-kandel.de, um Ihr kosten-
                                                                                 loses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige immer
                                                                                 3 Wochen hintereinander veröffentlicht wird, bitten
Das für den 20.11.2020 angesetzte Puppentheater mit der                          wir Sie, unter der genannten Rufnummer Bescheid
Quasselkiste - Puppentheater von Frau Janina Pister musste                       zu sagen, wenn der Gegenstand abgeholt wurde.
aufgrund der aktuellen Situation leider abgesagt werden.
Die Veranstalter FFZ-Haus der Familie, das Jugendzentrum und
die Jugendpflege Kandel, entwickelten daraufhin einen Plan B,
bei dem das Puppentheater für die drei bis achtjährigen Kinder                              Feuerwehrinformationen
nach Hause gebracht werden soll. In dem Sinne, dass die Kin-                                      Neuer Jugendwart
der ein Bastelpaket, nach Hause, erhielten. Darin befanden sich                              bei der Feuerwehr Erlenbach
eine Bastelanleitung und Materialien für zwei Kochlöffelpuppen                       Durch die aktuelle Corona-Situation konnte die
(Nikolaus- und Engelspuppe) passend zum Thema „Wo bleibt                             geplante Abschlussübung, aber auch die Ernen-
denn nur der Nikolaus?“, basierend auf dem eigentlichen The-                         nungen und Beförderungen der Feuerwehren
aterstück.                                                            der Verbandsgemeinde Kandel, nicht stattfinden. In Absprache
Diese Aktion kam sehr gut an und wurde von vielen beherzigt.          mit der Wehrleitung und der Verbandgemeinde Kandel wurde
Auch die Kinder freuten sich auf ihr verfrühtes Nikolausgeschenk      entschieden, dass im Jahr 2020 nur die wichtigsten Personal-
und das eigene Theater.
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