HEIKENDORFER ANZEIGER - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort ...

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HEIKENDORFER
                  ANZEIGER

                                                               Foto: Simone Kanieß

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf
mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort,
Kitzeberg und Schrevenborn
und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn           4/2018
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Impressionen von der Ehrenamtsmesse

Fotos: © CK/J. Benk                   Bericht auf Seite 26
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Amt Schrevenborn
Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn                                          3 - 13
Tourismus                                                                                                 13 - 58
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde                                                  15 - 24
Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde                                                                24 - 27
Kulturelles                                                                                                    30
Kindergärten                                                                                              33 - 38
Schulen                                                                                                   39 - 44
Kirchengemeinden                                                                                          50 - 54
Vereine & Verbände Berichte                                                                               55 - 71
Sitzungsprotokoll der GV-Sitzung                                                                          71 - 78
Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner                         78 - 90
Impressum                                                                                                      88

          Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn
 Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be-
 kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei-
 ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können
 zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier
 Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter wer-
 den gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Ge-
 meindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.

                                Öffentliche Ausschusssitzungen
                              Es findet im Monat April keine Sitzung statt.

                       Neubekanntmachung eines Sitzungstermins
                            des Gemeindewahlausschusses
                                des Amtes Schrevenborn
                           zur Gemeindewahl am 6. Mai 2018

 Die 3. öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am Donnerstag, 17.05.2018,
 um 18:00 Uhr im Rathaus Heikendorf, Ratssaal (1. OG), Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, statt und
 nicht wie bereits angekündigt am 10.05.2018.

 Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Gemeindewahlen in Heikendorf,
 Mönkeberg und Schönkirchen gem. § 36 GKWG.

 Heikendorf, 10.03.2018                                                    Amt Schrevenborn
                                                                            Der Amtsdirektor
                                                                        als Gemeindewahlleiter
                                                                        gez. Ulrich Hehenkamp

                                                                                                                    3
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                             Gemeinsame Bekanntmachung
                   über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
                           und die Erteilung von Wahlscheinen

                         für die Gemeinde- und Kreiswahlen am 6. Mai 2018
                    in den Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen

1. Die Wählerverzeichnisse für die Gemeinde- und Kreiswahl werden in der Zeit vom
   16. bis 20. April 2018
   - für die Gemeinde Heikendorf im Rathaus Heikendorf, Raum E.03 (EG), Dorfplatz 2,
     24226 Heikendorf,
   - für die Gemeinde Mönkeberg im Gemeindebüro Mönkeberg, Dorfstraße 1,
     24248 Mönkeberg und
   - für die Gemeinde Schönkirchen im Gemeindebüro Schönkirchen, Mühlenstraße 48,
     24232 Schönkirchen,
   während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht bereit gehalten.

    Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wähler-
    verzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder
    Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will,
    hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
    Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten
    von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes be-
    steht.
    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsicht ist durch ein
    Datensichtgerät möglich.
    Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist,
   spätestens am 20. April 2018 bis 12:00 Uhr beim Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn als
   Gemeindewahlleiter, Rathaus Heikendorf, Raum E.03 (EG), Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, Einspruch
   einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens
   15. April 2018 eine Wahlbenachrichtigung.
   Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch
   gegen das Wählerverzeichnis einlegen; sonst läuft sie oder er Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu
   können.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
   durch Stimmabgabe oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
   5.1. eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist,
   5.2. eine wahlberechtigte Person, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist,
        a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat,
        b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist
           entstanden ist oder
        c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst
           nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Gemeindewahlleiter bekannt geworden ist.
   Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine bis zum
   4. Mai 2018, 12:00 Uhr, beim Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn als Gemeindewahlleiter schriftlich,
   mündlich (nicht telefonisch) oder in elektronisch dokumentierbarer Form beantragen. Die Schriftform

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  gilt auch durch Telefax als gewahrt.
  Nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buch-
  stabe a bis c angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragen. Das
  gleiche gilt, wenn eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, wegen plötz-
  licher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen
  kann. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
  Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss versichern, dass ein Grund für die Ausstellung eines
  Wahlscheins gegeben ist.
  Ergibt sich aus dem Wahlschein nicht, dass die wahlberechtigte Person vor einem Wahlvorstand ihres
  Wahlkreises wählen will, so erhält sie mit dem Wahlschein zugleich

           einen amtlichen Stimmzettel
           einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
           einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift des
           Gemeindewahlleiters und
           ein Merkblatt für die Briefwahl.

  Einer anderen als der wahlberechtigten Person dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur
  dann ausgehändigt werden, wenn der von der wahlberechtigten Person unterschriebene Wahlschein-
  antrag oder eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins oder eine schriftliche Voll-
  macht zur Entgegennahme des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen vorgelegt wird.
  Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem
  Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag
  bis 18:00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters
  abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser
  bis 18:00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht.

Heikendorf, 30.03.2018                                            Amt Schrevenborn
                                                                   Der Amtsdirektor
                                                                als Gemeindewahlleiter
                                                                gez. Ulrich Hehenkamp

                         Gemeinsame Wahlbekanntmachung

1. Am 6. Mai 2018 finden die Wahlen der Gemeindevertretungen in den Gemeinden Heikendorf, Mön-
   keberg und Schönkirchen statt.

                                Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

  Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Plön verbunden.

2. Die Gemeinde Schönkirchen gehört bei der Kreiswahl zum Wahlkreis 9.
   Die Wahlbezirke 2 bis 5 der Gemeinde Heikendorf gehören bei der Kreiswahl zum Wahlkreis 10.
   Die Gemeinde Mönkeberg und der Wahlbezirk 1 der Gemeinde Heikendorf gehören bei der Kreis-
   wahl zum Wahlkreis 11.

3. Die Einteilung der Gemeinden in Wahlbezirke und Wahlkreise sowie die dazu gehörenden Wahllokale
   sind aus dem nachfolgenden Anhang dieser Wahlbekanntmachung zu entnehmen.

4. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis
   sie eingetragen sind.

                                                                                                      5
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    Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis
    oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl
    wird ein weißer und für die Kreiswahl ein roter Stimmzettel verwendet.

    Bei der Gemeindewahl in Heikendorf und Schönkirchen hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei
    Stimmen, die beliebig verteilt werden können.

    Bei der Gemeindewahl in Mönkeberg hat jede Wählerin und jeder Wähler drei Stimmen, die beliebig
    verteilt werden können.

    Bei der Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme.

    Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimm-
    zettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewer-
    berin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
    Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in
    einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt
    verdeckt ist.

5. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öf-
   fentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den
   der Wahlschein ausgestellt ist,
   a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
   b) durch Briefwahl
   teilnehmen.
   Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich
   - in der Gemeinde Heikendorf vom Wahlamt im Rathaus Heikendorf, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf,
   - in der Gemeinde Mönkeberg vom Gemeindebüro Mönkeberg, Dorfstraße 1, 24248 Mönkeberg, oder
   - in der Gemeinde Schönkirchen vom Gemeindebüro Schönkirchen, Mühlenstraße 48, 24232 Schön-
   kirchen,
   die amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und die Kreiswahl, einen amtlichen Stimmzettelum-
   schlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln
   (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an
   den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann.
   Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am
   Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand
   des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merk-
   blatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4
   des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Heikendorf, den 30.03.2018                                             Amt Schrevenborn
                                                                        Der Amtsdirektor
                                                                     als Gemeindewahlleiter
                                                                     gez. Ulrich Hehenkamp

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Einteilung der Gemeinde Schönkirchen in W ahlbezirke und W ahlkreise

                                                                                      Angabe des W ahl-
                                                                                       kreises, dem der
      W ahlbezirk
                                                                                      W ahlbezirk zuge-
                               Lage des
                                                        Zugehörige Straßen            ordnet ist für die
                              W ahlraums
                                                                                      Gemein-
                                                                                                  Kreis-
Nr.        Name                                                                          de-
                                                                                                   wahl
                                                                                        wahl
                                                 Am Knick, Am W indberg,
                                                 Bürgermeister-Schade-Straße,
                          Gemeindebüro           Grüner W inkel, Heikendorfer W eg,
      Schönkirchen        Schönkirchen,          Heinrich-W öhlk-Straße, Hopfen-
1                                                                                        1         9
      Nord                Mühlenstraße 48,       horst, Kalkstein, Kemmecken,
                          24232 Schönkirchen     Köhlen, Kronsbrok, Mönkeberger
                                                 W eg, Schlehenkamp, Schönberger
                                                 Landstraße, Söhren, W ulfskuhl
                                                 Am Bahnhof, Am Dorfteich,
                                                 Am Teich, Amboßweg,
                                                 An den Gärten, Augsbarg,
                                                 Blomeweg, Dorfstraße, Feldbarg,
                          Grund- und
                                                 Feldweg, Fuchskuhle, Grothkop-
                          Gemeinschafts-
                                                 pel, Hasenkamp, Hof Schönhorst,
2     Schönkirchen Ost    schule,                                                        2         9
                                                 Hörn, Hufenkamp, Kastaniengang,
                          Augustental 29,
                                                 Keuken Diek, Kreinbarg,
                          24232 Schönkirchen
                                                 Landgraben, Landgrabener W eg,
                                                 Lina‘s Diek, Moorkoppel, Peerkop-
                                                 pel, Schönhorster Straße,
                                                 Tökendorfer W eg, Ziegeleiweg
                                                 Augustental, Bäckerstiege,
                          Grund- und
                                                 Brammerkamp, Erlenbach,
                          Gemeinschafts-
      Schönkirchen Mit-                          Haferberg, Hannes-Pries-Straße,
3                         schule,                                                        3         9
      te                                         Mühlenstraße, Müllerstiege,
                          Augustental 29,
                                                 Plüßkuhle, Rinkenberg,
                          24232 Schönkirchen
                                                 W eidenkamp, W iesengrund
                                                 Alte Gärtnerei, Fliedergarten,
                          Servicehaus
                                                 Gretenrade, Kätnersredder,
                          der AW O,
4     Anschütz Nord                              Liliengarten, Ringenrade,               4         9
                          Steinbergskamp 2,
                                                 Rosengarten, Steckenberg,
                          24232 Schönkirchen
                                                 Steinbergskamp
                                                 Anschützstraße, Lilienthalstraße,
                          Gemeindezentrum        Oppendorfer Fußweg,
5a    Anschütz Süd        Fliedergarten 1-3,     Prandtlstraße, Scharkoppel,             5         9
                          24232 Schönkirchen     W olfgang-Hirth-Straße,
                                                 Zum Sportplatz
                          Feuerwehr-             Alte Schulstraße, An de W urth,
                          gerätehaus             Flüggendorfer Straße,
5b    Schönkirchen Süd    Flüggendorf,           Gerstenhof, Holzkatenweg,               5         9
                          Alte Schulstraße 13,   Klosterkamp, Lustbarg,
                          24232 Schönkirchen     Möhlenweg, Uhlenbeek

                                                                                                       9
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort ...
Amt Schrevenborn

             Mitteilungen des Amtes Schrevenborn

Das Amt Schrevenborn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

                      eine/n Sachbearbeiter/in
             für das Sachgebiet Personal / Organisation
                  des Haupt- und Ordnungsamtes.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere

•    Sachbearbeitung für das Ortsrecht, die Dienstanweisungen und Hausverfügungen des Amtes
     Schrevenborn und der Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen einschließlich KSH-
     Recht und Zufish
•    Verwaltung der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter/innen
•    Bearbeitung der Reisekosten der Mitarbeiter/innen
•    Mitwirkung bei Bewerbungsverfahren
•    Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
•    Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung von präventiven Maßnahmen zur Gesund-
     heitsvorsorge und Arbeitsmedizin
•    Mitwirkung bei der Gewährleistung der Arbeitssicherheit (ASA, Gefährdungsbeurteilungen)
•    Ausschreibung, Beschaffung und Verwaltung von Büchern und Zeitschriften, Repräsentations-
     mitteln der Gemeinde Heikendorf, Bürobedarf und -inventar einschließlich investiver Anschaffun-
     gen
•    Verwaltung der Mitgliedschaften (KGSt, SHGT)
•    Verwaltung der Schlüssel und Transponder für das Rathaus Heikendorf
•    Vertretung in der Infothek

Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten
oder eine vergleichbare Ausbildung im öffentlichen Dienst, möglichst in der Kommunalverwaltung.
Wünschenswert ist auch eine mehrjährige Berufserfahrung in diesen Bereichen. Zudem werden gute
EDV-Kenntnisse, insbesondere im Bereich MS-Office, erwartet.

Ferner sollte der/die Bewerber/in über soziale und kommunikative Kompetenz, Flexibilität, ein hohes
Maß an Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit verfügen und auch unter einer hohen Arbeitsbelastung
zuverlässige und gute Arbeitsergebnisse erzielen. Die Fähigkeit des selbstständigen Arbeitens und
zur Eigenorganisation werden vorausgesetzt.

Die Stelle ist unbefristet und wird in Teilzeit mit zunächst wöchentlich 30 Stunden besetzt. Die
Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltgruppe 5 des TVöD.

Das Amt Schrevenborn setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein. Daher
werden diese bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Un-
terlagen bis zum 08.04.2018 mit dem Zusatz „SG 10“ an den Amtsdirektor des Amtes Schreven-
born, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei Dateianhängen an
martina.meyer@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt die Amtsverwaltung
Schrevenborn, Frau Martina Meyer, unter der Telefonnummer 0431-2409110.

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Amt Schrevenborn

                    Berichte aus dem Amt Schrevenborn

Start für den Amtsbus
Am 26. März hat der Amtsbus seinen zweijährigen Probebetrieb aufgenommen. Mit der erweiterten
VKP-Linie 119 gibt es jetzt eine direkte Busverbindung zwischen den Gemeinden Heikendorf, Mön-
keberg und Schönkirchen sowie eine direkte Anbindung an die Fördeschifffahrt dank der neuen Hal-
testellen in Mönkeberg (Strand) und Möltenort (Hafen). Die Wochenendfahrten des Amtsbusses
werden nur im Sommerhalbjahr angeboten und vom Amt Schrevenborn finanziert. Als Service für
Sie, liebe Leser, finden Sie hier alle wichtigen Infos zum Fahrplan, zu den Haltestellen und Preisen.
An der Haltestelle Mönkeberg/Gänsekrug besteht Anschluss zu den Linien 100/101 nach Kiel. In
Schönkirchen besteht Anschluss zu den Linien 200/201 nach Kiel bzw. Schönberg. Weitere Infos
und Auskünfte bei den Verkehrsbetrieben-Kreis Plön www.vkp.de ; Tel. 0431 / 7058 -58.

Fahrpreisinformation
Auch auf der Linie 119 gilt wie auf allen anderen Linien der VKP der Schleswig-Holstein-Tarif. Das
heißt, dass Sie im Bus nicht nur Ihren Fahrschein für Ihr Ziel auf der Linie 119 oder im Kreis Plön er-
werben können, sondern darüber hinaus zu allen Zielen in Schleswig-Holstein und in Hamburg. Wenn
Sie z. B. in der Linie 119 eine Fahrkarte nach Kiel kaufen, gilt diese auch zur Weiterfahrt im Stadt-
bus.
Der Schleswig-Holstein-Tarif bietet neben den „klassischen“ Angeboten, wie der einfachen Fahrt für
den gelegentlichen Nutzer, zahlreiche weitere Fahrkarten. Die breite Auswahl reicht etwa für Vielfahrer
von der Monatskarte bis hin zum „Rundum-Sorglos-Angebot“, der Monatskarte im Abo, bei der Sie
Ihre Karte zugeschickt bekommen und der Fahrpreis einfach vom Konto abgebucht wird. Weitere
Angebote gibt es zum Beispiel für die Fahrt mit bis zu 5 Personen in Form der Kleingruppenkarte
(gilt Mo-Fr ab 9:00 Uhr) oder für mehrere Fahrten als rabattierte 4er-Karte. Für mehrere Fahrten einer
einzelnen Person an einem Tag bietet sich die Tageskarte an. Nachfolgend haben wir für Sie zur Ori-
entierung einige ausgewählte Angebote aufgeführt:

                                                                                                                                           Kleingruppen-
                                                        Erwachsener

                                                                                    Erwachsener

                                                                                                                             Erwachsener
                                                                      Monatskarte

                                                                                                  Monatskarte

 ausgewählte Strecken
                                                                                                                Tageskarte
                                          Einzelkarte

 (Preise in Euro)

                                                                                                                                           karte
                                                                                                  Abo

 Mönkeberg - Schönkirchen                     2,60                     59,40                      49,50            7,80                    14,00
 Heikendorf - Schönkirchen                    2,60                     59,40                      49,50            7,80                    14,00
 Innerhalb einer Gemeinde                     1,80                     39,50                      32,92            5,20                      9,90

Weiterhin gilt auf der Linie 119 ebenfalls
das Kurzstreckenticket. Dieses gilt für bis
zu vier Haltestellen nach dem Einstieg
und kostet 1,80 € (für ein Kind 1,10 €).
Erhältlich ist das Ticket Montag bis Frei-
tag ab 9 Uhr und am Wochenende ganz-
tägig.
Weitere Information zum SH-Tarif oder
zum Erwerb eines Abos finden Sie unter
www.vkp.de oder auch telefonisch unter
0431/7058-58.

                                                                                                                                                           11
Amt Schrevenborn

     DER SCHNELLE WEG VON ORT ZU ORT

     DER KURZE WEG ZUM FÖRDEDAMPFER
     Verkehrstag                                        Montag bis Freitag                                                    Samstag, Sonn- und Feiertag
     Anmerkung                                                                                                     Z      Z        Z          Z          Z      Z

     Möltenort, Hafen               06:28   08:28   10:28    12:28      14:28   16:28   18:28                     08:28   10:28    12:28     14:28      16:28   18:28
     Heikendorf, Korügen            06:31   08:31   10:31    12:31      14:31   16:31   18:31                     08:31   10:31    12:31     14:31      16:31   18:31
     -, Rührsbrook                  06:33   08:33   10:33    12:33      14:33   16:33   18:33                     08:33   10:33    12:33     14:33      16:33   18:33
     -, Grasweg                     06:34   08:34   10:34    12:34      14:34   16:34   18:34                     08:34   10:34    12:34     14:34      16:34   18:34
     -, Rathaus                     06:35   08:35   10:35    12:35      14:35   16:35   18:35                     08:35   10:35    12:35     14:35      16:35   18:35
     -, Künstlermuseum              06:36   08:36   10:36    12:36      14:36   16:36   18:36                     08:36   10:36    12:36     14:36      16:36   18:36
     -, Kitzeberg                   06:37   08:37   10:37    12:37      14:37   16:37   18:37                     08:37   10:37    12:37     14:37      16:37   18:37
     Schönkirchen, Windberg         06:41   08:41   10:41    12:41      14:41   16:41   18:41                     08:41   10:41    12:41     14:41      16:41   18:41
     -, Post                        06:43   08:43   10:43    12:43      14:43   16:43   18:43                     08:43   10:43    12:43     14:43      16:43   18:43
     -, Am Dorfteich                06:45   08:45   10:45    12:45      14:45   16:45   18:45                     08:45   10:45    12:45     14:45      16:45   18:45
     -, Augustental                 06:46   08:46   10:46    12:46      14:46   16:46   18:46                     08:46   10:46    12:46     14:46      16:46   18:46
     -, Steckenberg                 06:48   08:48   10:48    12:48      14:48   16:48   18:48                     08:48   10:48    12:48     14:48      16:48   18:48
     -, Steinbergskamp              06:49   08:49   10:49    12:49      14:49   16:49   18:49                     08:49   10:49    12:49     14:49      16:49   18:49
     Oppendorf, Kätnersredder       06:50   08:50   10:50    12:50      14:50   16:50   18:50                     08:50   10:50    12:50     14:50      16:50   18:50
     Kiel, Grenzgraben              06:52   08:52   10:52    12:52      14:52   16:52   18:52                     08:52   10:52    12:52     14:52      16:52   18:52
     Schönkirchen, H.-Wöhlk-Str.    06:53   08:53   10:53    12:53      14:53   16:53   18:53                     08:53   10:53    12:53     14:53      16:53   18:53
     -, Bgm.-Schade-Str.            06:54   08:54   10:54    12:54      14:54   16:54   18:54                     08:54   10:54    12:54     14:54      16:54   18:54
     Mönkeberg, Hegerade            06:55   08:55   10:55    12:55      14:55   16:55   18:55                     08:55   10:55    12:55     14:55      16:55   18:55
     -, Oberdorf                    06:57   08:57   10:57    12:57      14:57   16:57   18:57                     08:57   10:57    12:57     14:57      16:57   18:57
     -, Gemeinde                    06:59   08:59   10:59    12:59      14:59   16:59   18:59                     08:59   10:59    12:59     14:59      16:59   18:59
     -, Gänsekrug                   07:01   09:01   11:01    13:01      15:01   17:01   19:01                     09:01   11:01    13:01     15:01      17:01   19:01
     -, Fähranleger        an       07:04   09:04   11:04    13:04      15:04   17:04   19:04                     09:04   11:04    13:04     15:04      17:04   19:04
     -, Fähranleger        ab       07:08   09:08   11:08    13:08      15:08   17:08   19:08                     09:08   11:08    13:08     15:08      17:08   19:08
     -, Gänsekrug                   07:10   09:10   11:10    13:10      15:10   17:10   19:10                     09:10   11:10    13:10     15:10      17:10   19:10
     -, Gemeinde                    07:12   09:12   11:12    13:12      15:12   17:12   19:12                     09:12   11:12    13:12     15:12      17:12   19:12
     -, Oberdorf                    07:14   09:14   11:14    13:14      15:14   17:14   19:14                     09:14   11:14    13:14     15:14      17:14   19:14
     -, Hegerade                    07:15   09:15   11:15    13:15      15:15   17:15   19:15                     09:15   11:15    13:15     15:15      17:15   19:15
     Schönkirchen, Bgm.-Schade-Str. 07:16   09:16   11:16    13:16      15:16   17:16   19:16                     09:16   11:16    13:16     15:16      17:16   19:16
     -, H.-Wöhlk-Str.               07:17   09:17   11:17    13:17      15:17   17:17   19:17                     09:17   11:17    13:17     15:17      17:17   19:17
     Kiel, Grenzgraben              07:18   09:18   11:18    13:18      15:18   17:18   19:18                     09:18   11:18    13:18     15:18      17:18   19:18
     Oppendorf, Kätnersredder       07:20   09:20   11:20    13:20      15:20   17:20   19:20                     09:20   11:20    13:20     15:20      17:20   19:20
     Schönkirchen, Steinbergskamp 07:21     09:21   11:21    13:21      15:21   17:21   19:21                     09:21   11:21    13:21     15:21      17:21   19:21
     -, Steckenberg                 07:22   09:22   11:22    13:22      15:22   17:22   19:22                     09:22   11:22    13:22     15:22      17:22   19:22
     -, Augustental                 07:24   09:24   11:24    13:24      15:24   17:24   19:24                     09:24   11:24    13:24     15:24      17:24   19:24
     -, Am Dorfteich                07:25   09:25   11:25    13:25      15:25   17:25   19:25                     09:25   11:25    13:25     15:25      17:25   19:25
     -, Post                        07:27   09:27   11:27    13:27      15:27   17:27   19:27                     09:27   11:27    13:27     15:27      17:27   19:27
     -, Windberg                    07:29   09:29   11:29    13:29      15:29   17:29   19:29                     09:29   11:29    13:29     15:29      17:29   19:29
     Heikendorf, Kitzeberg          07:33   09:33   11:33    13:33      15:33   17:33   19:33                     09:33   11:33    13:33     15:33      17:33   19:33
     -, Künstlermuseum              07:34   09:34   11:34    13:34      15:34   17:34   19:34                     09:34   11:34    13:34     15:34      17:34   19:34
     -, Rathaus                     07:36   09:36   11:36    13:36      15:36   17:36   19:36                     09:36   11:36    13:36     15:36      17:36   19:36
     -, Grasweg                     07:37   09:37   11:37    13:37      15:37   17:37   19:37                     09:37   11:37    13:37     15:37      17:37   19:37
     -, Rührsbrook                  07:38   09:38   11:38    13:38      15:38   17:38   19:38                     09:38   11:38    13:38     15:38      17:38   19:38
     -, Korügen                     07:40   09:40   11:40    13:40      15:40   17:40   19:40                     09:40   11:40    13:40     15:40      17:40   19:40
     Möltenort, Hafen               07:43   09:43   11:43    13:43      15:43   17:43   19:43                     09:43   11:43    13:43     15:43      17:43   19:43
                                                              Z = verkehrt nur im Zeitraum 26.03.2018 bis 30.09.2018
12
Amt Schrevenborn/Tourismus
2. Gemeinschaftsausstellung der Künstlergruppe Schrevenborner eigenART

16 Künstler aus den drei Gemeinden des Amtes         sind Auto-
Schrevenborn zeigen im Heikendorfer Rathaus          didakten.
neue Arbeiten. Titel der Ausstellung: Zweite Se-
quenz. Vernissage ist am Sonntag, 15. April, um
11 Uhr. Vor einem Jahr hatte die Künstlergruppe
eigenART erstmals an gleicher Stelle den Besu-
chern einen bunten Mix aus Malerei, Fotos, Ton
und Keramik in unterschiedlichen Techniken und
Genres präsentiert. Nun folgt Ausstellung Num-
mer zwei mit neuen Arbeiten, die erneut neugie-
rig machen sollen. Einige der Künstler sind seit
über 50 Jahren künstlerisch tätig, haben an
Kunsthochschulen ihr Handwerk gelernt oder

Internationaler Frauentag in Schönkirchen

Zu meiner öffentlichen Veranstaltung am 8. März      wir viel gelacht, aber auch stille Momente ge-
um 15:00 Uhr im Schmidt-Haus sind etwa 50            habt. Wie bereits im letzten Jahr ist die Veran-
Frauen und ein Mann gekommen. Ich habe, zu-          staltung gut angenommen worden. Alle können
sammen mit den Landfrauen Schönkirchen, den          sich auf eine Fortsetzung im nächsten Jahr
Film „Die Göttliche Ordnung“ gezeigt. Nachdem        freuen.
wir uns mit Kaffee und Kuchen gestärkt haben,        Ihre Gleichstellungsbeauftragte
ging es los. Da der Film sehr humorvoll ist, haben   Mareike Menzel

TOURISMUS
Neuigkeiten aus der Urlaubsregion
Neues Wegeleit- und Informationssystem kommt

In seiner jüngsten Sitzung hat der Schrevenborner Amtsausschuss die Ausarbeitung und Umsetzung
eines gemeinde- und zielgruppenübergreifenden Wegeleitsystems für die drei Amtsgemeinden be-
                                             schlossen, um mit diesem die in Teilen veraltete, lü-
                                             ckenhafte und uneinheitliche Beschilderung (siehe
                                             Bilder) zu ersetzen. Das neue System soll Fußgänger
                                             und Wanderer sowie Rad- und Autofahrer zielsicher
                                             durch die Region führen, eine Wegweisung innerhalb
                                             der Orte (touristische Punkte, Parkplätze, weitere Ziele)
                                             garantieren, die Kommunen untereinander ver- und an
                                             umliegende Regionen anbinden. Zudem ist es das Ziel
                                             jeweils einen, die Gemeinden des Amtes verbindenden,
                                             Wander- und Radwanderweg zu entwickeln und bereits
                                             bestehende Routen in das System aufzunehmen.
                                             Das beauftragte Ingenieur- und Planungsbüro Urbanus
                                             GbR wird seine Arbeit hierfür noch im März aufnehmen
                                             und schon bald erste Ergebnisse präsentieren. Bis Ok-
                                             tober soll das Projekt inklusive der Montage der Be-
                                             schilderung abgeschlossen sein. Gefördert wird das mit
rd. 45.000 € kalkulierte Vorhaben aus Mitteln der AktivRegion Ostseeküste e.V./ des Landespro-
grammes Ländlicher Raum Schleswig-Holstein 2014-2020.

                                                                                                   13
Tourismus
Veranstaltungs-Highlights 2018

     Veranstaltungs-
     Die Veranstaltungs-Saison 2018 wird bunt! Da wird an den Stränden getanzt und gedichtet,
     an den Aussichtspunkten gepicknickt und am Dorfteich gesoult und gejazzt. Die folgende

     HIGHLIGHTS 2018
     Übersicht zeigt die vom Ostseebad Heikendorf und den Gemeinden Schönkirchen und Mön-
     keberg mit Partnern organisierten Highlights. Daneben ist das Veranstaltungsjahr von weiteren
     kleineren und größeren Events geprägt, darunter der Baltic-Seniors-Tanzwettbewerb im Juni,
     die Saitensprünge im Juli und die Euro-Musiktage im August.

     5. Mai                                           Weltfischbrötchentag             Heikendorfer
     11-16 Uhr                 Weltfischbrötchentag
                                                      Rund um den „Burger des Nordens” Hafen

     9. Juni            Stran Noten
                                                      Sundowner-ReggaeBeach              Hauptstrand
     18.30 Uhr                                        Kiel-Karibik-Sound vom DJ-Pult     Heikendorf

     23. Juni           Stran Noten
                                                      Windjammer                         Schröderstrand/
                                                                                         Strandweg
     11-13 Uhr                                        Shanties mit De Brummelbuttjes     Heikendorf

     1. Juli                                          Ostsee-Strandfrühstück             Hauptstrand
     10-13 Uhr                                        Frühstück mit besten Aussichten    Heikendorf

     20. -                                            Fiesta Marítima                    Heikendorfer
     22. Juli                                         Hafenfest mit Temperament          Hafen

     28. Juli           Stran Noten
                                                      am Dorfteich Soul, Jazz &          Dorfteich
     19-21 Uhr                                        Funk unplugged mit Nina Reloaded   Schönkirchen

     3. Aug.            Stran Noten
                                                      Sundowner-Tango Variado            Hauptstrand
     18.30 Uhr                                        Leidenschaft in Klang & Tanz       Heikendorf

     5. Aug.             Blau BlauPause
                                                                                         Germaniakoppel
                              Pause Picknick mit Fördeblick                              Mönkeberg
     14-17 Uhr

     25. Aug.           Stran Noten
                                                      Classics                           Hauptstrand
                                                                                         Heikendorf
     14-16 Uhr                                        Akustik-Coverduo Lux & Wolff

     2. Sept.               Poetry-                   Poetry-Beach                       Hauptstrand
     15 Uhr                                           Nordische Dichtkunst am Strand     Heikendorf
                                                                                                           www.kaniess-druck.de

                            Slam

     27. Okt.                                         Ostsee-Lichtermeer                 Hauptstrände
                                                                                         Heikendorf &
     18-21 Uhr                                        Die Ostsee erstrahlt               Mönkeberg

     Infos & Veranstaltungsdetails: www.kieler-foerde.de · Tel. 0431-679100

14
Tourismus/Gemeinde Heikendorf
Tourist-Info startet in Vorsaison

                               Bedingt durch das frühe Osterfest werden die Öffnungszeiten der Tourist-
                               Info am Möltenorter Hafen in diesem Jahr bereits ab dem 29. März aus-
                               geweitet. Das nette Service-Team steht dann montags bis freitags jeweils
                               von 10.00 bis 12.30 Uhr und 15.00 bis 17.30 Uhr sowie samstags und
                               sonntags von 14.00 bis 17.00 Uhr für Informationen, Zimmervermittlung,
                               Souvenirverkauf und vieles mehr zur Verfügung.

Vorankündigung: Weltfischbrötchentag am 5. Mai

Auch in diesem Jahr wird am Heikendorfer Hafen wieder dem Fisch-
brötchen gehuldigt: Am Weltfischbrötchentag, der entlang der gesam-
ten schleswig-holsteinischen Ostseeküste mit tollen Programmen
gefeiert wird, dreht sich alles um die nordische Leckerei. Zwischen
Feuerschiff und Tourist-Info locken rund um den Hafen Angebote für
die ganze Familie mit Live-Musik und Kinderanimation. Auch die Gas-
tronomie freut sich auf den Tag und lädt, passend zum Motto, zum
maritimen 3-Fang-Menü nach dem Running-Dinner-Prinzip. Karten
für die kulinarische Reise sind ab dem 20. April für 10 € (Ki. + Ju-
gendl. 8 €) in der Tourist-Info erhältlich.

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:
das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder
Kristin Reischke vom Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de)

             Bekanntmachungen des Amtes
        Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf
 Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen
 Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheint.
 In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonn-
 abend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag.
 Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amts-
 verwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.

                                    Öffentliche Ausschusssitzungen
 Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der öffentlich tagenden Ausschüsse der Gemeindevertretung
 werden durch Aushang in der Gemeindeverwaltung mit dem Tag der Einladung zur Sitzung be-
 kannt gegeben! Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:

              Tag                 Datum             Uhrzeit          Sitzung

              Montag              16.04.2018        19 Uhr           Bau- und Umweltausschuss
              Donnerstag          19.04.2018        19 Uhr           Bildungs- und Sozialausschuss
              Mittwoch            18.04.2018        19 Uhr           Finanz- und Lenkungsausschuss
              Mittwoch            25.04.2018        19 Uhr           Gemeindevertretung

 Sitzungsort: Ratssaal, Rathaus Heikendorf. Die Tagesordnung der Sitzungen können im Rathaus
 eingesehen werden. Der aktuelle Stand der Einladungen ist auf der Internetseite ersichtlich.

                                                                                                                    15
Gemeinde Heikendorf
                                        EINLADUNG
                 zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Heikendorf

Am Mittwoch, 25. April 2018, findet um 19 Uhr im Ratssaal des Rathauses Heikendorf eine öffent-
liche Sitzung der Gemeindevertretung statt, zu der ich Sie herzlich einlade.

Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragestunde
3. Einwände gegen die Abschrift der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 08.11.2017
4. Bekanntgabe der in den n. ö. Sitzung am 08.11.2017 gefassten Beschlüsse
5. Mitteilungen
6. Anträge
6.1 Umbesetzung von Ausschüssen
6.2 Gemeinsamer Antrag der FDP und CDU-Fraktion
     Beratung und Beschlussfassung zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Heikendorf
6.3 Antrag der FDP -Sanierungskonzept Hafen-
6.4 Antrag SPD-Fraktion: Digitale Mängelmeldung für Mängel an öffentlichen Einrichtungen
6.5 Beratung und Beschlussfassung über die Aufarbeitung und Neuaufstellung der Plastik „Fischzug“
     Antrag der CDU-Fraktion
7. Wirtschafts- und Verkehrsangelegenheiten
7.1 Beratung und Beschlussfassung über das Straßensanierungsprogramm 2018
7.2 Beratung und Beschlussfassung über den barrierefreien Ausbau des Zugangs vom Stückenberg zur
     Bushaltestelle am Neuheikendorfer Weg
7.3 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Ingenieurvertrages von Verkehrs- und
     Parkflächen am Neuheikendorfer Weg zur Erschließung des Schulstandortes und des Sportheimes
7.4 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung
     einer Kurabgabe in der Gemeinde Heikendorf
7.5 Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Straßenbaumaßnahmen
     in den Straßen Schönkamp, Stormdeich und Konsul-Lieder-Allee
7.6 Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung eines Parkautomaten und die Erweiterung der
     Parkraumbewirtschaftung um die Straße "Hohrott" innerhalb der Parkzone A
7.7 Kenntnisnahme der Einnahme- und Ausgaberechnung des Sondervermögens für die Kamerad-
     schaftspflege der FF Alt-Heikendorf
7.8 Kenntnisnahme der Einnahme- und Ausgaberechnung des Sondervermögens für die Kamerad-
     schaftspflege der FF Neu-Heikendorf
7.9 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Vereins FördeFördern e.V. eine tägliche See-
     verbindung zwischen Möltenort und Schönberg in der Sommersaison einzurichten
7.10 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Vereins FördeFördern e-.V. über die kostenlose
     Nutzung des Amtsbusses mit der Ostsee-Card
8. Bildungs- und Sozialangelegenheiten
8.1 Beratung und Beschlussfassung über die Ausstattung des L-Gebäudes im Hinblick auf die zukünftige
     Nutzung
9. Bau- und Umweltangelegenheiten
9.1 Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung der 1. Änderung
     des Bebauungsplanes Nr. 53 "Sondergebiet am Schloßkoppelweg"
10. Haushaltsangelegenheiten
11. Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
12. Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen
gez. Orth
Bürgermeister                                                     - Änderungen bleiben vorbehalten -

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Gemeinde Heikendorf
                                  Bekanntmachung
          über die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
                              der Gemeinde Heikendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf hat in ihrer Sitzung am 21.02.2018 beschlossen, die
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf für den Bereich “zwischen Haff-
kamper Weg und Winkel (nördlich des Bebauungsplangebietes Nr. 74 “Poggebarg“) aufzustellen.
Die folgende Änderung der Planung ist vorgesehen:
Darstellung einer Wohnbaufläche (W), Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Klein-
gärten“, Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung “Sozialen Zwecken
dienende Einrichtung“ und
Darstellung einer Fläche für
den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung “Kultu-
rellen Zwecken dienende
Nutzung“.
Der Geltungsbereich ist aus
dem nachstehend abge-
druckten Planauszug er-
sichtlich.

Heikendorf,den 07.03.2018
Amt Schrevenborn
Der Amtsdirektor
im Auftrag
gez. Böttcher

                                   Bekanntmachung
                       Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung der
                1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Poggenbarg"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf hat in ihrer Sitzung am 21.02.2018 beschlossen,
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Poggenbarg" aufzustellen. Der Plangeltungsbereich
umfasst das Gebiet nordöstlich der Straßen Winkel/Wasserwaage (nördlich des Gewerbegebietes)
und südlich der Straße Haffkamper Weg (nördlich des Bebauungsplangebietes Nr. 74 “Poggenbarg“).
Der Geltungsbereich ist auch aus dem nachstehend abgedruckten Planauszug ersichtlich.
Wesentliche Planungsziele sind die Fest-
setzungen einer Wohnbaufläche (W), einer
Grünfläche mit der Zweckbestimmung
“Kleingärten“, einer Fläche für den Ge-
meinbedarf mit der Zweckbestimmung
“Sozialen Zwecken dienende Einrichtung“
sowie die Festsetzung einer Fläche für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
“Kulturellen Zwecken dienende Nutzung“.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt ge-
macht.

Heikendorf, den 07.03.2018
Amt Schrevenborn
Der Amtsdirektor
im Auftrag
gez. Böttcher

                                                                                               17
Gemeinde Heikendorf
                                    Bekanntmachung
                    über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81
                    “Neubau Gemeindekindergarten Krischansbarg“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf hat in
ihrer Sitzung am 21.02.2018 beschlossen, den Bebau-
ungsplan Nr. 81 “Neubau Gemeindekindergarten Kri-
schansbarg“ für das Gebiet “östlich der Straße
Krischansbarg, südlich der Straße Neuheikendorfer Weg
und nördlich der Straße Schulredder“ aufzustellen. Die
Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt primär das
Planungsziel der Festsetzung einer Fläche für den Ge-
meinbedarf mit der Zweckbestimmung “Sozialen Zwe-
cken dienende Einrichtung“.
Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abge-
druckten Planauszug ersichtlich.

Heikendorf, den 07.03.2018
Amt Schrevenborn
Der Amtsdirektor
im Auftrag
gez. Böttcher

          Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Heikendorf
     über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“

Aufgrund des § 142 Abs. 1 BauGB in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 der Ge-
meindeordnung für Schleswig-Holstein ebenfalls in der derzeit geltenden Fassung wird nach Be-
schlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf vom 13.12.2017 folgende
Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ beschlossen:
§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“
Die Gemeinde Heikendorf legt den in dem Lageplan im Maßstab 1:2.000 dargestellten Bereich als
Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB förmlich fest. Das Sanierungsgebiet erhält die Bezeichnung
„Ortsmitte“. In dem abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände im Sinne des § 136
BauGB vor. Dieses ca. 24 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festge-
legt und soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet
werden.

§2 Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“
(1) Das Sanierungsgebiet "Ortsmitte“ umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der
im Lageplan der Gemeinde Heikendorf als Sanierungsgebiet abgegrenzten Flächen. Der Lageplan
und die tabellarische Aufzählung der Flurstücke sind Bestandteil dieser Satzung und als Anlage bei-
gefügt.
(2) Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegung Flurstücke auf-
gelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke
sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

§ 3 Sanierungsverfahren
Das Sanierungsverfahren wird im umfassenden Verfahren durchgeführt und bedarf der Anwendung
der §§ 152 - 156 a BauGB (besondere sanierungsrechtliche Vorschriften).

§ 4 Genehmigungspflichten
1) Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechts-

18
Gemeinde Heikendorf
vorgänge finden Anwendung.

§ 5 Inkrafttreten
Die Satzung der Gemeinde Heikendorf über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Orts-
mitte" tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung wird damit gemäß § 143 Abs.
1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist anschließend bekanntzumachen.

Heikendorf, 20.12.2017
Amt Schrevenborn                                                         Gemeinde Heikendorf
Der Amtsdirektor                                                         Der Bürgermeister
gez. Hehenkamp                                                           gez. Orth

Hinweise
Die Sanierungssatzung sowie der in den §§ 1,2 der Satzung genannte und als Anlage 1 veröffentliche
Übersichtsplan, in dem die Grenzen des Sanierungsgebietes dargestellt sind, können im Rathaus der Ge-
meinde Heikendorf, Dorfplatz 2, Raum E.05, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. 9:00-12:00
Uhr, Di. 9:00-12:00 Uhr/14:00-16:00 Uhr, Mi. 7:30-12:00 Uhr, Do. 9:00-12:00 Uhr/ 14:00-18:00 Uhr, Fr.
9:00-12:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Auf die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB, die insbesondere
Bestimmungen über die Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen enthalten, wird
gemäß § 143 Abs. 1 BauGB hingewiesen.
Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie deren
Rechtsfolgen wird darauf hingewiesen, dass für Sanierungssatzungen nach dem BauGB die Planerhal-
tungsvorschiften der §§ 214 und 215 BauGB über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Sat-
zungen gelten.

                                                                                                  19
Gemeinde Heikendorf

                                                    
Tabellarische Übersicht der sich im Sanierungsgebiet befindlichen Flurstücke

     Gemarkung           Flur       Flurstück Größe in m²         Gemarkung          Flur   Flurstück Größe in m²
2711 Altheikendorf        2             50/117   812            2711 Altheikendorf    5       57/9       515
2711 Altheikendorf        2              50/54    824           2711 Altheikendorf    5       57/8        113
2711 Altheikendorf        2              50/76    342           2711 Altheikendorf    5       57/22       170
2711 Altheikendorf        2             50/103    475           2711 Altheikendorf    5       57/23         5
2711 Altheikendorf        2              48/42    724           2711 Altheikendorf    5       57/20       577
2711 Altheikendorf        2              48/41      5           2711 Altheikendorf    5       57/21        17
2711 Altheikendorf        2              48/40    521           2711 Altheikendorf    5       57/18       615
2711 Altheikendorf        2               787    2582           2711 Altheikendorf    5       61/7       1204
2711 Altheikendorf        2              49/10      4           2711 Altheikendorf    5      455/64       564
2711 Altheikendorf        2               752     196           2711 Altheikendorf    5       68/9        362
2711 Altheikendorf        2               65/6   2339           2711 Altheikendorf    5       61/6        220
2711 Altheikendorf        2             50/102     18           2711 Altheikendorf    5       61/5        362
2711 Altheikendorf        2              50/98     48           2711 Altheikendorf    5       60/27      1530
2711 Altheikendorf        2              50/99   1569           2711 Altheikendorf    5       60/33       822
2711 Altheikendorf        2              50/77    540           2711 Altheikendorf    5       60/34        20
2711 Altheikendorf        2             50/101     38           2711 Altheikendorf    5       60/24       535
2711 Altheikendorf        2             50/100      2           2711 Altheikendorf    5       60/31       210
2711 Altheikendorf        2               786    2974           2711 Altheikendorf    5       60/2         31
2711 Altheikendorf        2               748     401           2711 Altheikendorf    5       60/25       110
2711 Altheikendorf        2               750      24           2711 Altheikendorf    5       60/32         2
2711 Altheikendorf        2               751     553           2711 Altheikendorf    5       60/26         2
2711 Altheikendorf        2              49/18   1007           2711 Altheikendorf    5       60/30         8
2711 Altheikendorf        2              49/19   1490           2711 Altheikendorf    5       60/29       350
2711 Altheikendorf        2              49/16     39           2711 Altheikendorf    5       60/28        15
2711 Altheikendorf        2              50/78    320           2711 Altheikendorf    5       60/36       125
2711 Altheikendorf        2              50/79      8           2711 Altheikendorf    5       108/8       175
2711 Altheikendorf        2              50/80    191           2711 Altheikendorf    5       108/7         1
2711 Altheikendorf                      50/81    332            2711 Altheikendorf    5      108/13         2
2711 Altheikendorf        2              49/20    922           2711 Altheikendorf    5      105/81       274
2711 Altheikendorf        2              50/92    483           2711 Altheikendorf    5      105/82        79
2711 Altheikendorf        5              146/9     68           2711 Altheikendorf    5      105/83       476
2711 Altheikendorf        5               78/4     75           2711 Altheikendorf    5      105/56       526
2711 Altheikendorf        5               78/6    656           2711 Altheikendorf    5      105/15      1084
2711 Altheikendorf        5             146/10    544           2711 Altheikendorf    5      108/21       149
2711 Altheikendorf        5               78/5    846           2711 Altheikendorf    5      105/106      171
2711 Altheikendorf        2              50/88    433           2711 Altheikendorf    5      105/28       202
2711 Altheikendorf        2              50/93     78           2711 Altheikendorf    5      105/29        46
2711 Altheikendorf        2              50/94     88           2711 Altheikendorf    5      105/107      483
2711 Altheikendorf        5               79/9   1231           2711 Altheikendorf    5      105/105       66
2711 Altheikendorf        5               82/3   3343           2711 Altheikendorf    5      105/30       147
2711 Altheikendorf        2              47/21     32           2711 Altheikendorf    5      105/31       139
2711 Altheikendorf        2              47/22    569           2711 Altheikendorf    5      105/104       25
2711 Altheikendorf        2               47/4     10           2711 Altheikendorf    5       101/3       160
2711 Altheikendorf        2              66/40   9375           2711 Altheikendorf    5       104/4        91
2711 Altheikendorf        2              66/33      2           2711 Altheikendorf    5       98/4        109
2711 Altheikendorf        5             384/81   2700           2711 Altheikendorf    5       98/37        19
2711 Altheikendorf        5               88/8     38           2711 Altheikendorf    5       98/38        18
2711 Altheikendorf        5               88/7    244           2711 Altheikendorf    5       98/39        18
2711 Altheikendorf        5              88/12    546           2711 Altheikendorf    5       98/40        18
2711 Altheikendorf        5              88/13    486           2711 Altheikendorf    5       98/41        19
2711 Altheikendorf        5             383/81    675           2711 Altheikendorf    5       98/36       183
2711 Altheikendorf        5               81/2     4            2711 Altheikendorf    5       98/42        25
2711 Altheikendorf        5               81/4     3            2711 Altheikendorf    5       98/43        18
2711 Altheikendorf        5               81/5     5            2711 Altheikendorf    5       98/44        18
2711 Altheikendorf        5               81/1     9            2711 Altheikendorf    5       98/45        18

20
Gemeinde Heikendorf
                                                    

  Gemarkung              Flur       Flurstück Größe in m²         Gemarkung          Flur   Flurstück Größe in m²
2711 Altheikendorf        5              81/3      6            2711 Altheikendorf    5       98/46       19
2711 Altheikendorf        5               82/2     4            2711 Altheikendorf    5       98/35       168
2711 Altheikendorf        5               82/1     32           2711 Altheikendorf    5       98/34       105
2711 Altheikendorf        2              44/48    773           2711 Altheikendorf    5       98/33       103
2711 Altheikendorf        2              44/47    868           2711 Altheikendorf    5       98/32       216
2711 Altheikendorf        2              44/42    595           2711 Altheikendorf    5       98/62        2
2711 Altheikendorf        2              44/23    411           2711 Altheikendorf    5       98/63        23
2711 Altheikendorf        4              64/21    487           2711 Altheikendorf    5       100/3        61
2711 Altheikendorf        4              64/26    607           2711 Altheikendorf    5       100/4        81
2711 Altheikendorf        4              64/23    175           2711 Altheikendorf    5       98/76        38
2711 Altheikendorf        4              64/25      2           2711 Altheikendorf    5       98/75       107
2711 Altheikendorf        4               775     765           2711 Altheikendorf    5       94/6       187
2711 Altheikendorf        4               774     832           2711 Altheikendorf    5       94/8       133
2711 Altheikendorf        5              88/25    174           2711 Altheikendorf    5       95/3       410
2711 Altheikendorf        5              88/16      1           2711 Altheikendorf    5       95/13       108
2711 Altheikendorf        5              88/31   1928           2711 Altheikendorf    5       95/11       622
2711 Altheikendorf        5              88/17     19           2711 Altheikendorf    5       95/20        10
2711 Altheikendorf        5              88/14      4           2711 Altheikendorf    5       98/10       381
2711 Altheikendorf        5              88/21    221           2711 Altheikendorf    5       98/9       267
2711 Altheikendorf        4              64/29   19276          2711 Altheikendorf    5       98/54         1
2711 Altheikendorf        4             126/16     58           2711 Altheikendorf    5       98/53        21
2711 Altheikendorf        4               60/4    428           2711 Altheikendorf    5       98/52       198
2711 Altheikendorf        4             126/13     17           2711 Altheikendorf    5       98/47        20
2711 Altheikendorf        4               57/7     97           2711 Altheikendorf    5       98/48        18
2711 Altheikendorf        4              57/33   4285           2711 Altheikendorf    5       98/49        18
2711 Altheikendorf        5              95/19    680           2711 Altheikendorf    5       98/50        18
2711 Altheikendorf        5              95/17   1959           2711 Altheikendorf    5       98/51        19
2711 Altheikendorf        5               92/8    336           2711 Altheikendorf    5       98/14       194
2711 Altheikendorf        5               92/6    777           2711 Altheikendorf    5       98/56        2
2711 Altheikendorf        5               92/5     17           2711 Altheikendorf    5       98/13       119
2711 Altheikendorf        4               63/6    468           2711 Altheikendorf    5       98/12       115
2711 Altheikendorf        4               60/5     6            2711 Altheikendorf    5       98/73       114
2711 Altheikendorf        2              50/90    659           2711 Altheikendorf    5       98/77       193
2711 Altheikendorf        2              51/44    837           2711 Altheikendorf    5       98/71        10
2711 Altheikendorf        2              51/40     18           2711 Altheikendorf    5       98/55        44
2711 Altheikendorf        2              51/37    430           2711 Altheikendorf    5       98/69        15
2711 Altheikendorf        2              51/23    402           2711 Altheikendorf    5      152/27        7
2711 Altheikendorf        2              51/59    132           2711 Altheikendorf    5      152/32      3281
2711 Altheikendorf        2              51/46     95           2711 Altheikendorf    5       151/2       228
2711 Altheikendorf        5               79/7    154           2711 Altheikendorf    5        149        139
2711 Altheikendorf        5              88/30     91           2711 Altheikendorf    5      152/29        3
2711 Altheikendorf        5               79/4     25           2711 Altheikendorf    5      152/30      1031
2711 Altheikendorf        5              88/22    518           2711 Altheikendorf    5      152/31        1
2711 Altheikendorf        5              88/20     58           2711 Altheikendorf    5       152/4       531
2711 Altheikendorf        5              146/8      7           2711 Altheikendorf    5      548/119       2
2711 Altheikendorf        5             146/12     54           2711 Altheikendorf    5      152/25      6073
2711 Altheikendorf        5              88/28    388           2711 Altheikendorf    5       60/20       980
2711 Altheikendorf        5             146/13    198           2711 Altheikendorf    5       57/19        23
2711 Altheikendorf        5               68/6   1551           2711 Altheikendorf    5      110/15      375
2711 Altheikendorf        5               70/3    550           2711 Altheikendorf    5      110/12      159
2711 Altheikendorf        5              68/13   3741           2711 Altheikendorf    5       110/6       243
2711 Altheikendorf        5               61/4   3373           2711 Altheikendorf    5      110/16      117
2711 Altheikendorf        5              146/6      2           2711 Altheikendorf    5       60/35        8
2711 Altheikendorf        5               27/1    512           2711 Altheikendorf    5      108/26      267
2711 Altheikendorf        5              122/3   1081           2711 Altheikendorf    5      105/80       11

                                                                                                                21
                                                
Gemeinde Heikendorf

  Gemarkung              Flur       Flurstück Größe in m²          Gemarkung          Flur   Flurstück Größe in m²
2711 Altheikendorf        5             563/122   1140           2711 Altheikendorf    5       101/2        26
2711 Altheikendorf        5               122/1    675           2711 Altheikendorf    5       104/2        23
2711 Altheikendorf        5             561/122    329           2711 Altheikendorf    5       100/5        64
2711 Altheikendorf        5             546/119   1123           2711 Altheikendorf    5       94/5         25
2711 Altheikendorf        5             559/122     22           2711 Altheikendorf    5       92/9        160
2711 Altheikendorf        5                30/1   353            2711 Altheikendorf    5      108/19        55
2711 Altheikendorf        5                32/1    893           2711 Altheikendorf    5      108/17       335
2711 Altheikendorf        5               151/1     19           2711 Altheikendorf    5      105/103      710
2711 Altheikendorf        5             547/119   1590           2711 Altheikendorf    5       98/78       2806
2711 Altheikendorf        5               119/4    419           2711 Altheikendorf    5       98/15       203
2711 Altheikendorf        5               119/3    371           2711 Altheikendorf    5       95/12       138
2711 Altheikendorf        5                44/1    156           2711 Altheikendorf    4      126/15       972
2711 Altheikendorf        5                48/1    137           2711 Altheikendorf    4       64/20       886
2711 Altheikendorf        5                46/1    306           2711 Altheikendorf    4       63/2         3
2711 Altheikendorf        5                49/1    590           2711 Altheikendorf    4       63/5         51
2711 Altheikendorf        5                55/3     49           2711 Altheikendorf    4       60/3         8
2711 Altheikendorf        5               148/1     59           2711 Altheikendorf    4       64/28        28
2711 Altheikendorf        5               148/3      2           2711 Altheikendorf    5       81/6         2
2711 Altheikendorf        5               148/2      4           2711 Altheikendorf    5      152/22       106
2711 Altheikendorf        5               110/3    422           2711 Altheikendorf    2       66/36        40
2711 Altheikendorf        5               110/8    550           2711 Altheikendorf    2       66/40       9375
2711 Altheikendorf        5              110/19    177           2711 Altheikendorf    2       66/34       140
2711 Altheikendorf        5              110/18    105           2711 Altheikendorf    2       44/15         3
2711 Altheikendorf        5              110/17    551           2711 Altheikendorf    2       71/26      20062
2711 Altheikendorf        5              110/20    380           2711 Altheikendorf    5      152/21        55
2711 Altheikendorf        5              110/22    653           2711 Altheikendorf    2       44/35       2037
2711 Altheikendorf                                               2711 Altheikendorf    2       51/60        62
2711 Altheikendorf        5             110/23     269           2711 Altheikendorf    2       59/10       4486
2711 Altheikendorf        5             110/13       4           2711 Altheikendorf    2       51/43        24
2711 Altheikendorf        5              111/6    1013           2711 Altheikendorf    2       51/45        44
2711 Altheikendorf        5              111/4      72           2711 Altheikendorf    5       79/6         12
2711 Altheikendorf        5             108/23    2286           2711 Altheikendorf    5       79/8         1
2711 Altheikendorf        5             108/25     103           2711 Altheikendorf    2       50/94        88
2711 Altheikendorf        5             108/24     910           2711 Altheikendorf    5       74/3         1
2711 Altheikendorf        5             108/22      58           2711 Altheikendorf    5       76/1         36
2711 Altheikendorf        5             110/21      10           2711 Altheikendorf    2       50/99      1569
2711 Altheikendorf        5               52/1     570           2711 Altheikendorf    2        752        196
2711 Altheikendorf        5              57/24     804           2711 Altheikendorf    2       50/97         3
2711 Altheikendorf        5              57/25      13           2711 Altheikendorf    2       49/16        39

Satzung zur 2. Änderung der Satzung zum Schutze des Baumbestandes
             in der Gemeinde Heikendorf vom 05.04.2000
Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 14. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 140), und des § 29 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in der z.Zt. gültigen Fassung, in Verbindung mit § 18 Abs. 3 des
Gesetzes zum Schutz der Natur für Schleswig-Holstein (Landesnaturschutzgesetz) vom 20. Februar
2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Mai 2016
(GVOBl. Schl.-H. S. 162) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 21.02.2018
folgende Satzung erlassen:
                                               Artikel 1
In § 3 wird ein neuer Absatz 1 eingefügt, die folgenden Absätze rücken in der Aufzählung auf:

  (1) Die Bäume im Geltungsbereich dieser Satzung werden im nachstehend bezeichneten
      Umfang zu geschützten Landschaftsbestandteilen erklärt.
In § 3 erhält der neue Absatz 2 folgenden Wortlaut:

22
Gemeinde Heikendorf
  (2) Geschützt sind:
      a. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm;
      b. langsam wachsende Baumarten mit einem Stammumfang von mindestens 40 cm. Als
         langsam wachsende Arten gelten Eibe (Taxus spec.), Mehlbeere (Sorbus spec.), Weißdorn
         (Crataegus spec.), Rotdorn (Crataegus spec.), Schwarzdorn (Prunus spinosa), Stechpalme
         (Ilex) und Feldahorn (Acer campestre);
      c. mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang von
         mindestens 50 cm aufweist;
      d. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 50 cm, wenn sie in einer Gruppe von
         mindestens fünf Bäumen so zusammenstehen, dass sich die Kronenbereiche berühren;
      e. Ersatzpflanzungen gemäß § 8 dieser Satzung vom Zeitpunkt der Pflanzung an;
      f. Grundsätzlich wird der Stammumfang in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemes-
         sen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar darunter
         maßgebend. Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge zugrunde
         gelegt, sofern einer der einzelnen Stämme einen Umfang von mindestens 30 cm aufweist.

   Nicht geschützt sind:
     a. Weiden, Pappeln und Birken,
     b. Obstbäume, mit Ausnahme von Schalenobstbäumen, wie Esskastanien und Nussbäumen;
     c. Nadelgehölze, mit Ausnahme der Eibe und des Ginkgo-Baumes,
     d. Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, die dem Erwerbszweck dieser Betriebe dienen;
     e. auf natürliche Weise abgestorbene Bäume.

Der § 8 Abs. 2 erhält folgenden Wortlaut:
(2) Wird mit der Ausnahme nach § 6 die Entfernung eines geschützten Baumes gestattet, soll dem
    Antragsteller auferlegt werden, bei der Entfernung eines Baumes mit einem Stammumfang von
    bis zu 80 cm, auf seine Kosten zwei Ersatzbäume standortgerechter Art von mindestens 18 bis
    20 cm Stammumfang in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen zu pflanzen und zu erhalten.
    Beträgt der Stammumfang des entfernten Baumes mehr als 80 cm, ist für jeden zusätzlichen an-
    gefangenen Stammumfang von 50 cm ein zusätzlicher Baum der oben genannten Stärke zu pflan-
    zen.
Der § 8 Abs. 3 erhält folgenden Wortlaut:

(3) Der Antragsteller kann die Ersatzpflanzung durch eine Ausgleichszahlung in Höhe von dem Neu-
    wert der zu fordernden Ersatzbäume zzgl. 30 % dieses Wertes als Pflegekosten, der nach § 8
    Abs. 2 zu pflanzen wäre an die Gemeinde Heikendorf abwenden, wenn ihm die Ersatzpflanzung
    auf seinem Grundstück oder – mit Zustimmung des Eigentümers – auf dem Nachbargrundstück
    nicht möglich ist oder die Ersatzpflanzung in absehbarer Zeit erneut zu einem Ausnahme- oder
    Befreiungstatbestand führen würde.
    Im § 9 Abs. 1 wird der letzte Satz „Die Gemeinde Heikendorf kann in den Fälle der Sätze 1 und
    2 anstelle der Ersatzbepflanzung die Geldleistung anordnen“ gestrichen.

Der § 11 erhält folgenden Wortlaut:
(1) Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung in Verbindung mit § 57 Abs. 2 Nr. 4 des Landes-
    naturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
     a. entgegen den Verboten des § 4 dieser Satzung geschützte Landschaftsbestandteile beseitigt,
       zerstört, beschädigt oder verändert, ohne im Besitz der erforderlichen Ausnahmegenehmigung
       zu sein,
     b. der Anzeigepflicht nach § 5 dieser Satzung nicht nachkommt,
     c. entgegen des § 10 auferlegte Erhaltungs-, Pflege- und Schutzmaßnahmen nicht erfüllt,
     d. nach § 8 keine Ersatzpflanzungen durchführt und unterhält und/oder keine Ausgleichs-
       zahlungen entrichtet oder
     e. einer Aufforderung zur Folgebeseitigung gemäß § 9 nicht nachkommt.

                                                                                               23
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