HEIKENDORFER ANZEIGER - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort ...
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HEIKENDORFER ANZEIGER Foto: Simone Kanieß Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort, Kitzeberg und Schrevenborn und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn 4/2018
Amt Schrevenborn Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn 3 - 13 Tourismus 13 - 58 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde 15 - 24 Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde 24 - 27 Kulturelles 30 Kindergärten 33 - 38 Schulen 39 - 44 Kirchengemeinden 50 - 54 Vereine & Verbände Berichte 55 - 71 Sitzungsprotokoll der GV-Sitzung 71 - 78 Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner 78 - 90 Impressum 88 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be- kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei- ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter wer- den gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Ge- meindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Öffentliche Ausschusssitzungen Es findet im Monat April keine Sitzung statt. Neubekanntmachung eines Sitzungstermins des Gemeindewahlausschusses des Amtes Schrevenborn zur Gemeindewahl am 6. Mai 2018 Die 3. öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am Donnerstag, 17.05.2018, um 18:00 Uhr im Rathaus Heikendorf, Ratssaal (1. OG), Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, statt und nicht wie bereits angekündigt am 10.05.2018. Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Gemeindewahlen in Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen gem. § 36 GKWG. Heikendorf, 10.03.2018 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor als Gemeindewahlleiter gez. Ulrich Hehenkamp 3
Amt Schrevenborn Gemeinsame Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Gemeinde- und Kreiswahlen am 6. Mai 2018 in den Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen 1. Die Wählerverzeichnisse für die Gemeinde- und Kreiswahl werden in der Zeit vom 16. bis 20. April 2018 - für die Gemeinde Heikendorf im Rathaus Heikendorf, Raum E.03 (EG), Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, - für die Gemeinde Mönkeberg im Gemeindebüro Mönkeberg, Dorfstraße 1, 24248 Mönkeberg und - für die Gemeinde Schönkirchen im Gemeindebüro Schönkirchen, Mühlenstraße 48, 24232 Schönkirchen, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht bereit gehalten. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wähler- verzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes be- steht. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens am 20. April 2018 bis 12:00 Uhr beim Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn als Gemeindewahlleiter, Rathaus Heikendorf, Raum E.03 (EG), Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 15. April 2018 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen; sonst läuft sie oder er Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu können. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises, für den der Wahlschein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1. eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, 5.2. eine wahlberechtigte Person, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat, b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist oder c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Gemeindewahlleiter bekannt geworden ist. Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine bis zum 4. Mai 2018, 12:00 Uhr, beim Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn als Gemeindewahlleiter schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder in elektronisch dokumentierbarer Form beantragen. Die Schriftform 4
Amt Schrevenborn gilt auch durch Telefax als gewahrt. Nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buch- stabe a bis c angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragen. Das gleiche gilt, wenn eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, wegen plötz- licher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss versichern, dass ein Grund für die Ausstellung eines Wahlscheins gegeben ist. Ergibt sich aus dem Wahlschein nicht, dass die wahlberechtigte Person vor einem Wahlvorstand ihres Wahlkreises wählen will, so erhält sie mit dem Wahlschein zugleich einen amtlichen Stimmzettel einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift des Gemeindewahlleiters und ein Merkblatt für die Briefwahl. Einer anderen als der wahlberechtigten Person dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der von der wahlberechtigten Person unterschriebene Wahlschein- antrag oder eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins oder eine schriftliche Voll- macht zur Entgegennahme des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen vorgelegt wird. Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Heikendorf, 30.03.2018 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor als Gemeindewahlleiter gez. Ulrich Hehenkamp Gemeinsame Wahlbekanntmachung 1. Am 6. Mai 2018 finden die Wahlen der Gemeindevertretungen in den Gemeinden Heikendorf, Mön- keberg und Schönkirchen statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Plön verbunden. 2. Die Gemeinde Schönkirchen gehört bei der Kreiswahl zum Wahlkreis 9. Die Wahlbezirke 2 bis 5 der Gemeinde Heikendorf gehören bei der Kreiswahl zum Wahlkreis 10. Die Gemeinde Mönkeberg und der Wahlbezirk 1 der Gemeinde Heikendorf gehören bei der Kreis- wahl zum Wahlkreis 11. 3. Die Einteilung der Gemeinden in Wahlbezirke und Wahlkreise sowie die dazu gehörenden Wahllokale sind aus dem nachfolgenden Anhang dieser Wahlbekanntmachung zu entnehmen. 4. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. 5
Amt Schrevenborn Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl wird ein weißer und für die Kreiswahl ein roter Stimmzettel verwendet. Bei der Gemeindewahl in Heikendorf und Schönkirchen hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen, die beliebig verteilt werden können. Bei der Gemeindewahl in Mönkeberg hat jede Wählerin und jeder Wähler drei Stimmen, die beliebig verteilt werden können. Bei der Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme. Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimm- zettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewer- berin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll. Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist. 5. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öf- fentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich - in der Gemeinde Heikendorf vom Wahlamt im Rathaus Heikendorf, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, - in der Gemeinde Mönkeberg vom Gemeindebüro Mönkeberg, Dorfstraße 1, 24248 Mönkeberg, oder - in der Gemeinde Schönkirchen vom Gemeindebüro Schönkirchen, Mühlenstraße 48, 24232 Schön- kirchen, die amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und die Kreiswahl, einen amtlichen Stimmzettelum- schlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merk- blatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält. 7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes). Heikendorf, den 30.03.2018 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor als Gemeindewahlleiter gez. Ulrich Hehenkamp 6
Amt Schrevenborn Einteilung der Gemeinde Schönkirchen in W ahlbezirke und W ahlkreise Angabe des W ahl- kreises, dem der W ahlbezirk W ahlbezirk zuge- Lage des Zugehörige Straßen ordnet ist für die W ahlraums Gemein- Kreis- Nr. Name de- wahl wahl Am Knick, Am W indberg, Bürgermeister-Schade-Straße, Gemeindebüro Grüner W inkel, Heikendorfer W eg, Schönkirchen Schönkirchen, Heinrich-W öhlk-Straße, Hopfen- 1 1 9 Nord Mühlenstraße 48, horst, Kalkstein, Kemmecken, 24232 Schönkirchen Köhlen, Kronsbrok, Mönkeberger W eg, Schlehenkamp, Schönberger Landstraße, Söhren, W ulfskuhl Am Bahnhof, Am Dorfteich, Am Teich, Amboßweg, An den Gärten, Augsbarg, Blomeweg, Dorfstraße, Feldbarg, Grund- und Feldweg, Fuchskuhle, Grothkop- Gemeinschafts- pel, Hasenkamp, Hof Schönhorst, 2 Schönkirchen Ost schule, 2 9 Hörn, Hufenkamp, Kastaniengang, Augustental 29, Keuken Diek, Kreinbarg, 24232 Schönkirchen Landgraben, Landgrabener W eg, Lina‘s Diek, Moorkoppel, Peerkop- pel, Schönhorster Straße, Tökendorfer W eg, Ziegeleiweg Augustental, Bäckerstiege, Grund- und Brammerkamp, Erlenbach, Gemeinschafts- Schönkirchen Mit- Haferberg, Hannes-Pries-Straße, 3 schule, 3 9 te Mühlenstraße, Müllerstiege, Augustental 29, Plüßkuhle, Rinkenberg, 24232 Schönkirchen W eidenkamp, W iesengrund Alte Gärtnerei, Fliedergarten, Servicehaus Gretenrade, Kätnersredder, der AW O, 4 Anschütz Nord Liliengarten, Ringenrade, 4 9 Steinbergskamp 2, Rosengarten, Steckenberg, 24232 Schönkirchen Steinbergskamp Anschützstraße, Lilienthalstraße, Gemeindezentrum Oppendorfer Fußweg, 5a Anschütz Süd Fliedergarten 1-3, Prandtlstraße, Scharkoppel, 5 9 24232 Schönkirchen W olfgang-Hirth-Straße, Zum Sportplatz Feuerwehr- Alte Schulstraße, An de W urth, gerätehaus Flüggendorfer Straße, 5b Schönkirchen Süd Flüggendorf, Gerstenhof, Holzkatenweg, 5 9 Alte Schulstraße 13, Klosterkamp, Lustbarg, 24232 Schönkirchen Möhlenweg, Uhlenbeek 9
Amt Schrevenborn Mitteilungen des Amtes Schrevenborn Das Amt Schrevenborn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in für das Sachgebiet Personal / Organisation des Haupt- und Ordnungsamtes. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere • Sachbearbeitung für das Ortsrecht, die Dienstanweisungen und Hausverfügungen des Amtes Schrevenborn und der Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen einschließlich KSH- Recht und Zufish • Verwaltung der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter/innen • Bearbeitung der Reisekosten der Mitarbeiter/innen • Mitwirkung bei Bewerbungsverfahren • Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements • Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung von präventiven Maßnahmen zur Gesund- heitsvorsorge und Arbeitsmedizin • Mitwirkung bei der Gewährleistung der Arbeitssicherheit (ASA, Gefährdungsbeurteilungen) • Ausschreibung, Beschaffung und Verwaltung von Büchern und Zeitschriften, Repräsentations- mitteln der Gemeinde Heikendorf, Bürobedarf und -inventar einschließlich investiver Anschaffun- gen • Verwaltung der Mitgliedschaften (KGSt, SHGT) • Verwaltung der Schlüssel und Transponder für das Rathaus Heikendorf • Vertretung in der Infothek Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Ausbildung im öffentlichen Dienst, möglichst in der Kommunalverwaltung. Wünschenswert ist auch eine mehrjährige Berufserfahrung in diesen Bereichen. Zudem werden gute EDV-Kenntnisse, insbesondere im Bereich MS-Office, erwartet. Ferner sollte der/die Bewerber/in über soziale und kommunikative Kompetenz, Flexibilität, ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit verfügen und auch unter einer hohen Arbeitsbelastung zuverlässige und gute Arbeitsergebnisse erzielen. Die Fähigkeit des selbstständigen Arbeitens und zur Eigenorganisation werden vorausgesetzt. Die Stelle ist unbefristet und wird in Teilzeit mit zunächst wöchentlich 30 Stunden besetzt. Die Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltgruppe 5 des TVöD. Das Amt Schrevenborn setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein. Daher werden diese bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Un- terlagen bis zum 08.04.2018 mit dem Zusatz „SG 10“ an den Amtsdirektor des Amtes Schreven- born, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei Dateianhängen an martina.meyer@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt die Amtsverwaltung Schrevenborn, Frau Martina Meyer, unter der Telefonnummer 0431-2409110. 10
Amt Schrevenborn Berichte aus dem Amt Schrevenborn Start für den Amtsbus Am 26. März hat der Amtsbus seinen zweijährigen Probebetrieb aufgenommen. Mit der erweiterten VKP-Linie 119 gibt es jetzt eine direkte Busverbindung zwischen den Gemeinden Heikendorf, Mön- keberg und Schönkirchen sowie eine direkte Anbindung an die Fördeschifffahrt dank der neuen Hal- testellen in Mönkeberg (Strand) und Möltenort (Hafen). Die Wochenendfahrten des Amtsbusses werden nur im Sommerhalbjahr angeboten und vom Amt Schrevenborn finanziert. Als Service für Sie, liebe Leser, finden Sie hier alle wichtigen Infos zum Fahrplan, zu den Haltestellen und Preisen. An der Haltestelle Mönkeberg/Gänsekrug besteht Anschluss zu den Linien 100/101 nach Kiel. In Schönkirchen besteht Anschluss zu den Linien 200/201 nach Kiel bzw. Schönberg. Weitere Infos und Auskünfte bei den Verkehrsbetrieben-Kreis Plön www.vkp.de ; Tel. 0431 / 7058 -58. Fahrpreisinformation Auch auf der Linie 119 gilt wie auf allen anderen Linien der VKP der Schleswig-Holstein-Tarif. Das heißt, dass Sie im Bus nicht nur Ihren Fahrschein für Ihr Ziel auf der Linie 119 oder im Kreis Plön er- werben können, sondern darüber hinaus zu allen Zielen in Schleswig-Holstein und in Hamburg. Wenn Sie z. B. in der Linie 119 eine Fahrkarte nach Kiel kaufen, gilt diese auch zur Weiterfahrt im Stadt- bus. Der Schleswig-Holstein-Tarif bietet neben den „klassischen“ Angeboten, wie der einfachen Fahrt für den gelegentlichen Nutzer, zahlreiche weitere Fahrkarten. Die breite Auswahl reicht etwa für Vielfahrer von der Monatskarte bis hin zum „Rundum-Sorglos-Angebot“, der Monatskarte im Abo, bei der Sie Ihre Karte zugeschickt bekommen und der Fahrpreis einfach vom Konto abgebucht wird. Weitere Angebote gibt es zum Beispiel für die Fahrt mit bis zu 5 Personen in Form der Kleingruppenkarte (gilt Mo-Fr ab 9:00 Uhr) oder für mehrere Fahrten als rabattierte 4er-Karte. Für mehrere Fahrten einer einzelnen Person an einem Tag bietet sich die Tageskarte an. Nachfolgend haben wir für Sie zur Ori- entierung einige ausgewählte Angebote aufgeführt: Kleingruppen- Erwachsener Erwachsener Erwachsener Monatskarte Monatskarte ausgewählte Strecken Tageskarte Einzelkarte (Preise in Euro) karte Abo Mönkeberg - Schönkirchen 2,60 59,40 49,50 7,80 14,00 Heikendorf - Schönkirchen 2,60 59,40 49,50 7,80 14,00 Innerhalb einer Gemeinde 1,80 39,50 32,92 5,20 9,90 Weiterhin gilt auf der Linie 119 ebenfalls das Kurzstreckenticket. Dieses gilt für bis zu vier Haltestellen nach dem Einstieg und kostet 1,80 € (für ein Kind 1,10 €). Erhältlich ist das Ticket Montag bis Frei- tag ab 9 Uhr und am Wochenende ganz- tägig. Weitere Information zum SH-Tarif oder zum Erwerb eines Abos finden Sie unter www.vkp.de oder auch telefonisch unter 0431/7058-58. 11
Amt Schrevenborn DER SCHNELLE WEG VON ORT ZU ORT DER KURZE WEG ZUM FÖRDEDAMPFER Verkehrstag Montag bis Freitag Samstag, Sonn- und Feiertag Anmerkung Z Z Z Z Z Z Möltenort, Hafen 06:28 08:28 10:28 12:28 14:28 16:28 18:28 08:28 10:28 12:28 14:28 16:28 18:28 Heikendorf, Korügen 06:31 08:31 10:31 12:31 14:31 16:31 18:31 08:31 10:31 12:31 14:31 16:31 18:31 -, Rührsbrook 06:33 08:33 10:33 12:33 14:33 16:33 18:33 08:33 10:33 12:33 14:33 16:33 18:33 -, Grasweg 06:34 08:34 10:34 12:34 14:34 16:34 18:34 08:34 10:34 12:34 14:34 16:34 18:34 -, Rathaus 06:35 08:35 10:35 12:35 14:35 16:35 18:35 08:35 10:35 12:35 14:35 16:35 18:35 -, Künstlermuseum 06:36 08:36 10:36 12:36 14:36 16:36 18:36 08:36 10:36 12:36 14:36 16:36 18:36 -, Kitzeberg 06:37 08:37 10:37 12:37 14:37 16:37 18:37 08:37 10:37 12:37 14:37 16:37 18:37 Schönkirchen, Windberg 06:41 08:41 10:41 12:41 14:41 16:41 18:41 08:41 10:41 12:41 14:41 16:41 18:41 -, Post 06:43 08:43 10:43 12:43 14:43 16:43 18:43 08:43 10:43 12:43 14:43 16:43 18:43 -, Am Dorfteich 06:45 08:45 10:45 12:45 14:45 16:45 18:45 08:45 10:45 12:45 14:45 16:45 18:45 -, Augustental 06:46 08:46 10:46 12:46 14:46 16:46 18:46 08:46 10:46 12:46 14:46 16:46 18:46 -, Steckenberg 06:48 08:48 10:48 12:48 14:48 16:48 18:48 08:48 10:48 12:48 14:48 16:48 18:48 -, Steinbergskamp 06:49 08:49 10:49 12:49 14:49 16:49 18:49 08:49 10:49 12:49 14:49 16:49 18:49 Oppendorf, Kätnersredder 06:50 08:50 10:50 12:50 14:50 16:50 18:50 08:50 10:50 12:50 14:50 16:50 18:50 Kiel, Grenzgraben 06:52 08:52 10:52 12:52 14:52 16:52 18:52 08:52 10:52 12:52 14:52 16:52 18:52 Schönkirchen, H.-Wöhlk-Str. 06:53 08:53 10:53 12:53 14:53 16:53 18:53 08:53 10:53 12:53 14:53 16:53 18:53 -, Bgm.-Schade-Str. 06:54 08:54 10:54 12:54 14:54 16:54 18:54 08:54 10:54 12:54 14:54 16:54 18:54 Mönkeberg, Hegerade 06:55 08:55 10:55 12:55 14:55 16:55 18:55 08:55 10:55 12:55 14:55 16:55 18:55 -, Oberdorf 06:57 08:57 10:57 12:57 14:57 16:57 18:57 08:57 10:57 12:57 14:57 16:57 18:57 -, Gemeinde 06:59 08:59 10:59 12:59 14:59 16:59 18:59 08:59 10:59 12:59 14:59 16:59 18:59 -, Gänsekrug 07:01 09:01 11:01 13:01 15:01 17:01 19:01 09:01 11:01 13:01 15:01 17:01 19:01 -, Fähranleger an 07:04 09:04 11:04 13:04 15:04 17:04 19:04 09:04 11:04 13:04 15:04 17:04 19:04 -, Fähranleger ab 07:08 09:08 11:08 13:08 15:08 17:08 19:08 09:08 11:08 13:08 15:08 17:08 19:08 -, Gänsekrug 07:10 09:10 11:10 13:10 15:10 17:10 19:10 09:10 11:10 13:10 15:10 17:10 19:10 -, Gemeinde 07:12 09:12 11:12 13:12 15:12 17:12 19:12 09:12 11:12 13:12 15:12 17:12 19:12 -, Oberdorf 07:14 09:14 11:14 13:14 15:14 17:14 19:14 09:14 11:14 13:14 15:14 17:14 19:14 -, Hegerade 07:15 09:15 11:15 13:15 15:15 17:15 19:15 09:15 11:15 13:15 15:15 17:15 19:15 Schönkirchen, Bgm.-Schade-Str. 07:16 09:16 11:16 13:16 15:16 17:16 19:16 09:16 11:16 13:16 15:16 17:16 19:16 -, H.-Wöhlk-Str. 07:17 09:17 11:17 13:17 15:17 17:17 19:17 09:17 11:17 13:17 15:17 17:17 19:17 Kiel, Grenzgraben 07:18 09:18 11:18 13:18 15:18 17:18 19:18 09:18 11:18 13:18 15:18 17:18 19:18 Oppendorf, Kätnersredder 07:20 09:20 11:20 13:20 15:20 17:20 19:20 09:20 11:20 13:20 15:20 17:20 19:20 Schönkirchen, Steinbergskamp 07:21 09:21 11:21 13:21 15:21 17:21 19:21 09:21 11:21 13:21 15:21 17:21 19:21 -, Steckenberg 07:22 09:22 11:22 13:22 15:22 17:22 19:22 09:22 11:22 13:22 15:22 17:22 19:22 -, Augustental 07:24 09:24 11:24 13:24 15:24 17:24 19:24 09:24 11:24 13:24 15:24 17:24 19:24 -, Am Dorfteich 07:25 09:25 11:25 13:25 15:25 17:25 19:25 09:25 11:25 13:25 15:25 17:25 19:25 -, Post 07:27 09:27 11:27 13:27 15:27 17:27 19:27 09:27 11:27 13:27 15:27 17:27 19:27 -, Windberg 07:29 09:29 11:29 13:29 15:29 17:29 19:29 09:29 11:29 13:29 15:29 17:29 19:29 Heikendorf, Kitzeberg 07:33 09:33 11:33 13:33 15:33 17:33 19:33 09:33 11:33 13:33 15:33 17:33 19:33 -, Künstlermuseum 07:34 09:34 11:34 13:34 15:34 17:34 19:34 09:34 11:34 13:34 15:34 17:34 19:34 -, Rathaus 07:36 09:36 11:36 13:36 15:36 17:36 19:36 09:36 11:36 13:36 15:36 17:36 19:36 -, Grasweg 07:37 09:37 11:37 13:37 15:37 17:37 19:37 09:37 11:37 13:37 15:37 17:37 19:37 -, Rührsbrook 07:38 09:38 11:38 13:38 15:38 17:38 19:38 09:38 11:38 13:38 15:38 17:38 19:38 -, Korügen 07:40 09:40 11:40 13:40 15:40 17:40 19:40 09:40 11:40 13:40 15:40 17:40 19:40 Möltenort, Hafen 07:43 09:43 11:43 13:43 15:43 17:43 19:43 09:43 11:43 13:43 15:43 17:43 19:43 Z = verkehrt nur im Zeitraum 26.03.2018 bis 30.09.2018 12
Amt Schrevenborn/Tourismus 2. Gemeinschaftsausstellung der Künstlergruppe Schrevenborner eigenART 16 Künstler aus den drei Gemeinden des Amtes sind Auto- Schrevenborn zeigen im Heikendorfer Rathaus didakten. neue Arbeiten. Titel der Ausstellung: Zweite Se- quenz. Vernissage ist am Sonntag, 15. April, um 11 Uhr. Vor einem Jahr hatte die Künstlergruppe eigenART erstmals an gleicher Stelle den Besu- chern einen bunten Mix aus Malerei, Fotos, Ton und Keramik in unterschiedlichen Techniken und Genres präsentiert. Nun folgt Ausstellung Num- mer zwei mit neuen Arbeiten, die erneut neugie- rig machen sollen. Einige der Künstler sind seit über 50 Jahren künstlerisch tätig, haben an Kunsthochschulen ihr Handwerk gelernt oder Internationaler Frauentag in Schönkirchen Zu meiner öffentlichen Veranstaltung am 8. März wir viel gelacht, aber auch stille Momente ge- um 15:00 Uhr im Schmidt-Haus sind etwa 50 habt. Wie bereits im letzten Jahr ist die Veran- Frauen und ein Mann gekommen. Ich habe, zu- staltung gut angenommen worden. Alle können sammen mit den Landfrauen Schönkirchen, den sich auf eine Fortsetzung im nächsten Jahr Film „Die Göttliche Ordnung“ gezeigt. Nachdem freuen. wir uns mit Kaffee und Kuchen gestärkt haben, Ihre Gleichstellungsbeauftragte ging es los. Da der Film sehr humorvoll ist, haben Mareike Menzel TOURISMUS Neuigkeiten aus der Urlaubsregion Neues Wegeleit- und Informationssystem kommt In seiner jüngsten Sitzung hat der Schrevenborner Amtsausschuss die Ausarbeitung und Umsetzung eines gemeinde- und zielgruppenübergreifenden Wegeleitsystems für die drei Amtsgemeinden be- schlossen, um mit diesem die in Teilen veraltete, lü- ckenhafte und uneinheitliche Beschilderung (siehe Bilder) zu ersetzen. Das neue System soll Fußgänger und Wanderer sowie Rad- und Autofahrer zielsicher durch die Region führen, eine Wegweisung innerhalb der Orte (touristische Punkte, Parkplätze, weitere Ziele) garantieren, die Kommunen untereinander ver- und an umliegende Regionen anbinden. Zudem ist es das Ziel jeweils einen, die Gemeinden des Amtes verbindenden, Wander- und Radwanderweg zu entwickeln und bereits bestehende Routen in das System aufzunehmen. Das beauftragte Ingenieur- und Planungsbüro Urbanus GbR wird seine Arbeit hierfür noch im März aufnehmen und schon bald erste Ergebnisse präsentieren. Bis Ok- tober soll das Projekt inklusive der Montage der Be- schilderung abgeschlossen sein. Gefördert wird das mit rd. 45.000 € kalkulierte Vorhaben aus Mitteln der AktivRegion Ostseeküste e.V./ des Landespro- grammes Ländlicher Raum Schleswig-Holstein 2014-2020. 13
Tourismus Veranstaltungs-Highlights 2018 Veranstaltungs- Die Veranstaltungs-Saison 2018 wird bunt! Da wird an den Stränden getanzt und gedichtet, an den Aussichtspunkten gepicknickt und am Dorfteich gesoult und gejazzt. Die folgende HIGHLIGHTS 2018 Übersicht zeigt die vom Ostseebad Heikendorf und den Gemeinden Schönkirchen und Mön- keberg mit Partnern organisierten Highlights. Daneben ist das Veranstaltungsjahr von weiteren kleineren und größeren Events geprägt, darunter der Baltic-Seniors-Tanzwettbewerb im Juni, die Saitensprünge im Juli und die Euro-Musiktage im August. 5. Mai Weltfischbrötchentag Heikendorfer 11-16 Uhr Weltfischbrötchentag Rund um den „Burger des Nordens” Hafen 9. Juni Stran Noten Sundowner-ReggaeBeach Hauptstrand 18.30 Uhr Kiel-Karibik-Sound vom DJ-Pult Heikendorf 23. Juni Stran Noten Windjammer Schröderstrand/ Strandweg 11-13 Uhr Shanties mit De Brummelbuttjes Heikendorf 1. Juli Ostsee-Strandfrühstück Hauptstrand 10-13 Uhr Frühstück mit besten Aussichten Heikendorf 20. - Fiesta Marítima Heikendorfer 22. Juli Hafenfest mit Temperament Hafen 28. Juli Stran Noten am Dorfteich Soul, Jazz & Dorfteich 19-21 Uhr Funk unplugged mit Nina Reloaded Schönkirchen 3. Aug. Stran Noten Sundowner-Tango Variado Hauptstrand 18.30 Uhr Leidenschaft in Klang & Tanz Heikendorf 5. Aug. Blau BlauPause Germaniakoppel Pause Picknick mit Fördeblick Mönkeberg 14-17 Uhr 25. Aug. Stran Noten Classics Hauptstrand Heikendorf 14-16 Uhr Akustik-Coverduo Lux & Wolff 2. Sept. Poetry- Poetry-Beach Hauptstrand 15 Uhr Nordische Dichtkunst am Strand Heikendorf www.kaniess-druck.de Slam 27. Okt. Ostsee-Lichtermeer Hauptstrände Heikendorf & 18-21 Uhr Die Ostsee erstrahlt Mönkeberg Infos & Veranstaltungsdetails: www.kieler-foerde.de · Tel. 0431-679100 14
Tourismus/Gemeinde Heikendorf Tourist-Info startet in Vorsaison Bedingt durch das frühe Osterfest werden die Öffnungszeiten der Tourist- Info am Möltenorter Hafen in diesem Jahr bereits ab dem 29. März aus- geweitet. Das nette Service-Team steht dann montags bis freitags jeweils von 10.00 bis 12.30 Uhr und 15.00 bis 17.30 Uhr sowie samstags und sonntags von 14.00 bis 17.00 Uhr für Informationen, Zimmervermittlung, Souvenirverkauf und vieles mehr zur Verfügung. Vorankündigung: Weltfischbrötchentag am 5. Mai Auch in diesem Jahr wird am Heikendorfer Hafen wieder dem Fisch- brötchen gehuldigt: Am Weltfischbrötchentag, der entlang der gesam- ten schleswig-holsteinischen Ostseeküste mit tollen Programmen gefeiert wird, dreht sich alles um die nordische Leckerei. Zwischen Feuerschiff und Tourist-Info locken rund um den Hafen Angebote für die ganze Familie mit Live-Musik und Kinderanimation. Auch die Gas- tronomie freut sich auf den Tag und lädt, passend zum Motto, zum maritimen 3-Fang-Menü nach dem Running-Dinner-Prinzip. Karten für die kulinarische Reise sind ab dem 20. April für 10 € (Ki. + Ju- gendl. 8 €) in der Tourist-Info erhältlich. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder Kristin Reischke vom Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de) Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonn- abend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amts- verwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Öffentliche Ausschusssitzungen Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der öffentlich tagenden Ausschüsse der Gemeindevertretung werden durch Aushang in der Gemeindeverwaltung mit dem Tag der Einladung zur Sitzung be- kannt gegeben! Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Montag 16.04.2018 19 Uhr Bau- und Umweltausschuss Donnerstag 19.04.2018 19 Uhr Bildungs- und Sozialausschuss Mittwoch 18.04.2018 19 Uhr Finanz- und Lenkungsausschuss Mittwoch 25.04.2018 19 Uhr Gemeindevertretung Sitzungsort: Ratssaal, Rathaus Heikendorf. Die Tagesordnung der Sitzungen können im Rathaus eingesehen werden. Der aktuelle Stand der Einladungen ist auf der Internetseite ersichtlich. 15
Gemeinde Heikendorf EINLADUNG zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Heikendorf Am Mittwoch, 25. April 2018, findet um 19 Uhr im Ratssaal des Rathauses Heikendorf eine öffent- liche Sitzung der Gemeindevertretung statt, zu der ich Sie herzlich einlade. Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 2. Einwohnerfragestunde 3. Einwände gegen die Abschrift der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 08.11.2017 4. Bekanntgabe der in den n. ö. Sitzung am 08.11.2017 gefassten Beschlüsse 5. Mitteilungen 6. Anträge 6.1 Umbesetzung von Ausschüssen 6.2 Gemeinsamer Antrag der FDP und CDU-Fraktion Beratung und Beschlussfassung zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Heikendorf 6.3 Antrag der FDP -Sanierungskonzept Hafen- 6.4 Antrag SPD-Fraktion: Digitale Mängelmeldung für Mängel an öffentlichen Einrichtungen 6.5 Beratung und Beschlussfassung über die Aufarbeitung und Neuaufstellung der Plastik „Fischzug“ Antrag der CDU-Fraktion 7. Wirtschafts- und Verkehrsangelegenheiten 7.1 Beratung und Beschlussfassung über das Straßensanierungsprogramm 2018 7.2 Beratung und Beschlussfassung über den barrierefreien Ausbau des Zugangs vom Stückenberg zur Bushaltestelle am Neuheikendorfer Weg 7.3 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Ingenieurvertrages von Verkehrs- und Parkflächen am Neuheikendorfer Weg zur Erschließung des Schulstandortes und des Sportheimes 7.4 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Heikendorf 7.5 Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Straßenbaumaßnahmen in den Straßen Schönkamp, Stormdeich und Konsul-Lieder-Allee 7.6 Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung eines Parkautomaten und die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung um die Straße "Hohrott" innerhalb der Parkzone A 7.7 Kenntnisnahme der Einnahme- und Ausgaberechnung des Sondervermögens für die Kamerad- schaftspflege der FF Alt-Heikendorf 7.8 Kenntnisnahme der Einnahme- und Ausgaberechnung des Sondervermögens für die Kamerad- schaftspflege der FF Neu-Heikendorf 7.9 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Vereins FördeFördern e.V. eine tägliche See- verbindung zwischen Möltenort und Schönberg in der Sommersaison einzurichten 7.10 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Vereins FördeFördern e-.V. über die kostenlose Nutzung des Amtsbusses mit der Ostsee-Card 8. Bildungs- und Sozialangelegenheiten 8.1 Beratung und Beschlussfassung über die Ausstattung des L-Gebäudes im Hinblick auf die zukünftige Nutzung 9. Bau- und Umweltangelegenheiten 9.1 Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Sondergebiet am Schloßkoppelweg" 10. Haushaltsangelegenheiten 11. Anfragen Nichtöffentlicher Teil 12. Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen gez. Orth Bürgermeister - Änderungen bleiben vorbehalten - 16
Gemeinde Heikendorf Bekanntmachung über die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf hat in ihrer Sitzung am 21.02.2018 beschlossen, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf für den Bereich “zwischen Haff- kamper Weg und Winkel (nördlich des Bebauungsplangebietes Nr. 74 “Poggebarg“) aufzustellen. Die folgende Änderung der Planung ist vorgesehen: Darstellung einer Wohnbaufläche (W), Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Klein- gärten“, Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung “Sozialen Zwecken dienende Einrichtung“ und Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung “Kultu- rellen Zwecken dienende Nutzung“. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abge- druckten Planauszug er- sichtlich. Heikendorf,den 07.03.2018 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor im Auftrag gez. Böttcher Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Poggenbarg" Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf hat in ihrer Sitzung am 21.02.2018 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Poggenbarg" aufzustellen. Der Plangeltungsbereich umfasst das Gebiet nordöstlich der Straßen Winkel/Wasserwaage (nördlich des Gewerbegebietes) und südlich der Straße Haffkamper Weg (nördlich des Bebauungsplangebietes Nr. 74 “Poggenbarg“). Der Geltungsbereich ist auch aus dem nachstehend abgedruckten Planauszug ersichtlich. Wesentliche Planungsziele sind die Fest- setzungen einer Wohnbaufläche (W), einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Kleingärten“, einer Fläche für den Ge- meinbedarf mit der Zweckbestimmung “Sozialen Zwecken dienende Einrichtung“ sowie die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung “Kulturellen Zwecken dienende Nutzung“. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt ge- macht. Heikendorf, den 07.03.2018 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor im Auftrag gez. Böttcher 17
Gemeinde Heikendorf Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 “Neubau Gemeindekindergarten Krischansbarg“ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf hat in ihrer Sitzung am 21.02.2018 beschlossen, den Bebau- ungsplan Nr. 81 “Neubau Gemeindekindergarten Kri- schansbarg“ für das Gebiet “östlich der Straße Krischansbarg, südlich der Straße Neuheikendorfer Weg und nördlich der Straße Schulredder“ aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt primär das Planungsziel der Festsetzung einer Fläche für den Ge- meinbedarf mit der Zweckbestimmung “Sozialen Zwe- cken dienende Einrichtung“. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abge- druckten Planauszug ersichtlich. Heikendorf, den 07.03.2018 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor im Auftrag gez. Böttcher Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Heikendorf über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ Aufgrund des § 142 Abs. 1 BauGB in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 der Ge- meindeordnung für Schleswig-Holstein ebenfalls in der derzeit geltenden Fassung wird nach Be- schlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf vom 13.12.2017 folgende Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ beschlossen: § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ Die Gemeinde Heikendorf legt den in dem Lageplan im Maßstab 1:2.000 dargestellten Bereich als Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB förmlich fest. Das Sanierungsgebiet erhält die Bezeichnung „Ortsmitte“. In dem abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 BauGB vor. Dieses ca. 24 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festge- legt und soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. §2 Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ (1) Das Sanierungsgebiet "Ortsmitte“ umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan der Gemeinde Heikendorf als Sanierungsgebiet abgegrenzten Flächen. Der Lageplan und die tabellarische Aufzählung der Flurstücke sind Bestandteil dieser Satzung und als Anlage bei- gefügt. (2) Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegung Flurstücke auf- gelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden. § 3 Sanierungsverfahren Das Sanierungsverfahren wird im umfassenden Verfahren durchgeführt und bedarf der Anwendung der §§ 152 - 156 a BauGB (besondere sanierungsrechtliche Vorschriften). § 4 Genehmigungspflichten 1) Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechts- 18
Gemeinde Heikendorf vorgänge finden Anwendung. § 5 Inkrafttreten Die Satzung der Gemeinde Heikendorf über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Orts- mitte" tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung wird damit gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist anschließend bekanntzumachen. Heikendorf, 20.12.2017 Amt Schrevenborn Gemeinde Heikendorf Der Amtsdirektor Der Bürgermeister gez. Hehenkamp gez. Orth Hinweise Die Sanierungssatzung sowie der in den §§ 1,2 der Satzung genannte und als Anlage 1 veröffentliche Übersichtsplan, in dem die Grenzen des Sanierungsgebietes dargestellt sind, können im Rathaus der Ge- meinde Heikendorf, Dorfplatz 2, Raum E.05, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. 9:00-12:00 Uhr, Di. 9:00-12:00 Uhr/14:00-16:00 Uhr, Mi. 7:30-12:00 Uhr, Do. 9:00-12:00 Uhr/ 14:00-18:00 Uhr, Fr. 9:00-12:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Auf die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB, die insbesondere Bestimmungen über die Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen enthalten, wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie deren Rechtsfolgen wird darauf hingewiesen, dass für Sanierungssatzungen nach dem BauGB die Planerhal- tungsvorschiften der §§ 214 und 215 BauGB über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Sat- zungen gelten. 19
Gemeinde Heikendorf Tabellarische Übersicht der sich im Sanierungsgebiet befindlichen Flurstücke Gemarkung Flur Flurstück Größe in m² Gemarkung Flur Flurstück Größe in m² 2711 Altheikendorf 2 50/117 812 2711 Altheikendorf 5 57/9 515 2711 Altheikendorf 2 50/54 824 2711 Altheikendorf 5 57/8 113 2711 Altheikendorf 2 50/76 342 2711 Altheikendorf 5 57/22 170 2711 Altheikendorf 2 50/103 475 2711 Altheikendorf 5 57/23 5 2711 Altheikendorf 2 48/42 724 2711 Altheikendorf 5 57/20 577 2711 Altheikendorf 2 48/41 5 2711 Altheikendorf 5 57/21 17 2711 Altheikendorf 2 48/40 521 2711 Altheikendorf 5 57/18 615 2711 Altheikendorf 2 787 2582 2711 Altheikendorf 5 61/7 1204 2711 Altheikendorf 2 49/10 4 2711 Altheikendorf 5 455/64 564 2711 Altheikendorf 2 752 196 2711 Altheikendorf 5 68/9 362 2711 Altheikendorf 2 65/6 2339 2711 Altheikendorf 5 61/6 220 2711 Altheikendorf 2 50/102 18 2711 Altheikendorf 5 61/5 362 2711 Altheikendorf 2 50/98 48 2711 Altheikendorf 5 60/27 1530 2711 Altheikendorf 2 50/99 1569 2711 Altheikendorf 5 60/33 822 2711 Altheikendorf 2 50/77 540 2711 Altheikendorf 5 60/34 20 2711 Altheikendorf 2 50/101 38 2711 Altheikendorf 5 60/24 535 2711 Altheikendorf 2 50/100 2 2711 Altheikendorf 5 60/31 210 2711 Altheikendorf 2 786 2974 2711 Altheikendorf 5 60/2 31 2711 Altheikendorf 2 748 401 2711 Altheikendorf 5 60/25 110 2711 Altheikendorf 2 750 24 2711 Altheikendorf 5 60/32 2 2711 Altheikendorf 2 751 553 2711 Altheikendorf 5 60/26 2 2711 Altheikendorf 2 49/18 1007 2711 Altheikendorf 5 60/30 8 2711 Altheikendorf 2 49/19 1490 2711 Altheikendorf 5 60/29 350 2711 Altheikendorf 2 49/16 39 2711 Altheikendorf 5 60/28 15 2711 Altheikendorf 2 50/78 320 2711 Altheikendorf 5 60/36 125 2711 Altheikendorf 2 50/79 8 2711 Altheikendorf 5 108/8 175 2711 Altheikendorf 2 50/80 191 2711 Altheikendorf 5 108/7 1 2711 Altheikendorf 50/81 332 2711 Altheikendorf 5 108/13 2 2711 Altheikendorf 2 49/20 922 2711 Altheikendorf 5 105/81 274 2711 Altheikendorf 2 50/92 483 2711 Altheikendorf 5 105/82 79 2711 Altheikendorf 5 146/9 68 2711 Altheikendorf 5 105/83 476 2711 Altheikendorf 5 78/4 75 2711 Altheikendorf 5 105/56 526 2711 Altheikendorf 5 78/6 656 2711 Altheikendorf 5 105/15 1084 2711 Altheikendorf 5 146/10 544 2711 Altheikendorf 5 108/21 149 2711 Altheikendorf 5 78/5 846 2711 Altheikendorf 5 105/106 171 2711 Altheikendorf 2 50/88 433 2711 Altheikendorf 5 105/28 202 2711 Altheikendorf 2 50/93 78 2711 Altheikendorf 5 105/29 46 2711 Altheikendorf 2 50/94 88 2711 Altheikendorf 5 105/107 483 2711 Altheikendorf 5 79/9 1231 2711 Altheikendorf 5 105/105 66 2711 Altheikendorf 5 82/3 3343 2711 Altheikendorf 5 105/30 147 2711 Altheikendorf 2 47/21 32 2711 Altheikendorf 5 105/31 139 2711 Altheikendorf 2 47/22 569 2711 Altheikendorf 5 105/104 25 2711 Altheikendorf 2 47/4 10 2711 Altheikendorf 5 101/3 160 2711 Altheikendorf 2 66/40 9375 2711 Altheikendorf 5 104/4 91 2711 Altheikendorf 2 66/33 2 2711 Altheikendorf 5 98/4 109 2711 Altheikendorf 5 384/81 2700 2711 Altheikendorf 5 98/37 19 2711 Altheikendorf 5 88/8 38 2711 Altheikendorf 5 98/38 18 2711 Altheikendorf 5 88/7 244 2711 Altheikendorf 5 98/39 18 2711 Altheikendorf 5 88/12 546 2711 Altheikendorf 5 98/40 18 2711 Altheikendorf 5 88/13 486 2711 Altheikendorf 5 98/41 19 2711 Altheikendorf 5 383/81 675 2711 Altheikendorf 5 98/36 183 2711 Altheikendorf 5 81/2 4 2711 Altheikendorf 5 98/42 25 2711 Altheikendorf 5 81/4 3 2711 Altheikendorf 5 98/43 18 2711 Altheikendorf 5 81/5 5 2711 Altheikendorf 5 98/44 18 2711 Altheikendorf 5 81/1 9 2711 Altheikendorf 5 98/45 18 20
Gemeinde Heikendorf Gemarkung Flur Flurstück Größe in m² Gemarkung Flur Flurstück Größe in m² 2711 Altheikendorf 5 81/3 6 2711 Altheikendorf 5 98/46 19 2711 Altheikendorf 5 82/2 4 2711 Altheikendorf 5 98/35 168 2711 Altheikendorf 5 82/1 32 2711 Altheikendorf 5 98/34 105 2711 Altheikendorf 2 44/48 773 2711 Altheikendorf 5 98/33 103 2711 Altheikendorf 2 44/47 868 2711 Altheikendorf 5 98/32 216 2711 Altheikendorf 2 44/42 595 2711 Altheikendorf 5 98/62 2 2711 Altheikendorf 2 44/23 411 2711 Altheikendorf 5 98/63 23 2711 Altheikendorf 4 64/21 487 2711 Altheikendorf 5 100/3 61 2711 Altheikendorf 4 64/26 607 2711 Altheikendorf 5 100/4 81 2711 Altheikendorf 4 64/23 175 2711 Altheikendorf 5 98/76 38 2711 Altheikendorf 4 64/25 2 2711 Altheikendorf 5 98/75 107 2711 Altheikendorf 4 775 765 2711 Altheikendorf 5 94/6 187 2711 Altheikendorf 4 774 832 2711 Altheikendorf 5 94/8 133 2711 Altheikendorf 5 88/25 174 2711 Altheikendorf 5 95/3 410 2711 Altheikendorf 5 88/16 1 2711 Altheikendorf 5 95/13 108 2711 Altheikendorf 5 88/31 1928 2711 Altheikendorf 5 95/11 622 2711 Altheikendorf 5 88/17 19 2711 Altheikendorf 5 95/20 10 2711 Altheikendorf 5 88/14 4 2711 Altheikendorf 5 98/10 381 2711 Altheikendorf 5 88/21 221 2711 Altheikendorf 5 98/9 267 2711 Altheikendorf 4 64/29 19276 2711 Altheikendorf 5 98/54 1 2711 Altheikendorf 4 126/16 58 2711 Altheikendorf 5 98/53 21 2711 Altheikendorf 4 60/4 428 2711 Altheikendorf 5 98/52 198 2711 Altheikendorf 4 126/13 17 2711 Altheikendorf 5 98/47 20 2711 Altheikendorf 4 57/7 97 2711 Altheikendorf 5 98/48 18 2711 Altheikendorf 4 57/33 4285 2711 Altheikendorf 5 98/49 18 2711 Altheikendorf 5 95/19 680 2711 Altheikendorf 5 98/50 18 2711 Altheikendorf 5 95/17 1959 2711 Altheikendorf 5 98/51 19 2711 Altheikendorf 5 92/8 336 2711 Altheikendorf 5 98/14 194 2711 Altheikendorf 5 92/6 777 2711 Altheikendorf 5 98/56 2 2711 Altheikendorf 5 92/5 17 2711 Altheikendorf 5 98/13 119 2711 Altheikendorf 4 63/6 468 2711 Altheikendorf 5 98/12 115 2711 Altheikendorf 4 60/5 6 2711 Altheikendorf 5 98/73 114 2711 Altheikendorf 2 50/90 659 2711 Altheikendorf 5 98/77 193 2711 Altheikendorf 2 51/44 837 2711 Altheikendorf 5 98/71 10 2711 Altheikendorf 2 51/40 18 2711 Altheikendorf 5 98/55 44 2711 Altheikendorf 2 51/37 430 2711 Altheikendorf 5 98/69 15 2711 Altheikendorf 2 51/23 402 2711 Altheikendorf 5 152/27 7 2711 Altheikendorf 2 51/59 132 2711 Altheikendorf 5 152/32 3281 2711 Altheikendorf 2 51/46 95 2711 Altheikendorf 5 151/2 228 2711 Altheikendorf 5 79/7 154 2711 Altheikendorf 5 149 139 2711 Altheikendorf 5 88/30 91 2711 Altheikendorf 5 152/29 3 2711 Altheikendorf 5 79/4 25 2711 Altheikendorf 5 152/30 1031 2711 Altheikendorf 5 88/22 518 2711 Altheikendorf 5 152/31 1 2711 Altheikendorf 5 88/20 58 2711 Altheikendorf 5 152/4 531 2711 Altheikendorf 5 146/8 7 2711 Altheikendorf 5 548/119 2 2711 Altheikendorf 5 146/12 54 2711 Altheikendorf 5 152/25 6073 2711 Altheikendorf 5 88/28 388 2711 Altheikendorf 5 60/20 980 2711 Altheikendorf 5 146/13 198 2711 Altheikendorf 5 57/19 23 2711 Altheikendorf 5 68/6 1551 2711 Altheikendorf 5 110/15 375 2711 Altheikendorf 5 70/3 550 2711 Altheikendorf 5 110/12 159 2711 Altheikendorf 5 68/13 3741 2711 Altheikendorf 5 110/6 243 2711 Altheikendorf 5 61/4 3373 2711 Altheikendorf 5 110/16 117 2711 Altheikendorf 5 146/6 2 2711 Altheikendorf 5 60/35 8 2711 Altheikendorf 5 27/1 512 2711 Altheikendorf 5 108/26 267 2711 Altheikendorf 5 122/3 1081 2711 Altheikendorf 5 105/80 11 21
Gemeinde Heikendorf Gemarkung Flur Flurstück Größe in m² Gemarkung Flur Flurstück Größe in m² 2711 Altheikendorf 5 563/122 1140 2711 Altheikendorf 5 101/2 26 2711 Altheikendorf 5 122/1 675 2711 Altheikendorf 5 104/2 23 2711 Altheikendorf 5 561/122 329 2711 Altheikendorf 5 100/5 64 2711 Altheikendorf 5 546/119 1123 2711 Altheikendorf 5 94/5 25 2711 Altheikendorf 5 559/122 22 2711 Altheikendorf 5 92/9 160 2711 Altheikendorf 5 30/1 353 2711 Altheikendorf 5 108/19 55 2711 Altheikendorf 5 32/1 893 2711 Altheikendorf 5 108/17 335 2711 Altheikendorf 5 151/1 19 2711 Altheikendorf 5 105/103 710 2711 Altheikendorf 5 547/119 1590 2711 Altheikendorf 5 98/78 2806 2711 Altheikendorf 5 119/4 419 2711 Altheikendorf 5 98/15 203 2711 Altheikendorf 5 119/3 371 2711 Altheikendorf 5 95/12 138 2711 Altheikendorf 5 44/1 156 2711 Altheikendorf 4 126/15 972 2711 Altheikendorf 5 48/1 137 2711 Altheikendorf 4 64/20 886 2711 Altheikendorf 5 46/1 306 2711 Altheikendorf 4 63/2 3 2711 Altheikendorf 5 49/1 590 2711 Altheikendorf 4 63/5 51 2711 Altheikendorf 5 55/3 49 2711 Altheikendorf 4 60/3 8 2711 Altheikendorf 5 148/1 59 2711 Altheikendorf 4 64/28 28 2711 Altheikendorf 5 148/3 2 2711 Altheikendorf 5 81/6 2 2711 Altheikendorf 5 148/2 4 2711 Altheikendorf 5 152/22 106 2711 Altheikendorf 5 110/3 422 2711 Altheikendorf 2 66/36 40 2711 Altheikendorf 5 110/8 550 2711 Altheikendorf 2 66/40 9375 2711 Altheikendorf 5 110/19 177 2711 Altheikendorf 2 66/34 140 2711 Altheikendorf 5 110/18 105 2711 Altheikendorf 2 44/15 3 2711 Altheikendorf 5 110/17 551 2711 Altheikendorf 2 71/26 20062 2711 Altheikendorf 5 110/20 380 2711 Altheikendorf 5 152/21 55 2711 Altheikendorf 5 110/22 653 2711 Altheikendorf 2 44/35 2037 2711 Altheikendorf 2711 Altheikendorf 2 51/60 62 2711 Altheikendorf 5 110/23 269 2711 Altheikendorf 2 59/10 4486 2711 Altheikendorf 5 110/13 4 2711 Altheikendorf 2 51/43 24 2711 Altheikendorf 5 111/6 1013 2711 Altheikendorf 2 51/45 44 2711 Altheikendorf 5 111/4 72 2711 Altheikendorf 5 79/6 12 2711 Altheikendorf 5 108/23 2286 2711 Altheikendorf 5 79/8 1 2711 Altheikendorf 5 108/25 103 2711 Altheikendorf 2 50/94 88 2711 Altheikendorf 5 108/24 910 2711 Altheikendorf 5 74/3 1 2711 Altheikendorf 5 108/22 58 2711 Altheikendorf 5 76/1 36 2711 Altheikendorf 5 110/21 10 2711 Altheikendorf 2 50/99 1569 2711 Altheikendorf 5 52/1 570 2711 Altheikendorf 2 752 196 2711 Altheikendorf 5 57/24 804 2711 Altheikendorf 2 50/97 3 2711 Altheikendorf 5 57/25 13 2711 Altheikendorf 2 49/16 39 Satzung zur 2. Änderung der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Gemeinde Heikendorf vom 05.04.2000 Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntma- chung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 140), und des § 29 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in der z.Zt. gültigen Fassung, in Verbindung mit § 18 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz der Natur für Schleswig-Holstein (Landesnaturschutzgesetz) vom 20. Februar 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 162) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 21.02.2018 folgende Satzung erlassen: Artikel 1 In § 3 wird ein neuer Absatz 1 eingefügt, die folgenden Absätze rücken in der Aufzählung auf: (1) Die Bäume im Geltungsbereich dieser Satzung werden im nachstehend bezeichneten Umfang zu geschützten Landschaftsbestandteilen erklärt. In § 3 erhält der neue Absatz 2 folgenden Wortlaut: 22
Gemeinde Heikendorf (2) Geschützt sind: a. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm; b. langsam wachsende Baumarten mit einem Stammumfang von mindestens 40 cm. Als langsam wachsende Arten gelten Eibe (Taxus spec.), Mehlbeere (Sorbus spec.), Weißdorn (Crataegus spec.), Rotdorn (Crataegus spec.), Schwarzdorn (Prunus spinosa), Stechpalme (Ilex) und Feldahorn (Acer campestre); c. mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 50 cm aufweist; d. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 50 cm, wenn sie in einer Gruppe von mindestens fünf Bäumen so zusammenstehen, dass sich die Kronenbereiche berühren; e. Ersatzpflanzungen gemäß § 8 dieser Satzung vom Zeitpunkt der Pflanzung an; f. Grundsätzlich wird der Stammumfang in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemes- sen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend. Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge zugrunde gelegt, sofern einer der einzelnen Stämme einen Umfang von mindestens 30 cm aufweist. Nicht geschützt sind: a. Weiden, Pappeln und Birken, b. Obstbäume, mit Ausnahme von Schalenobstbäumen, wie Esskastanien und Nussbäumen; c. Nadelgehölze, mit Ausnahme der Eibe und des Ginkgo-Baumes, d. Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, die dem Erwerbszweck dieser Betriebe dienen; e. auf natürliche Weise abgestorbene Bäume. Der § 8 Abs. 2 erhält folgenden Wortlaut: (2) Wird mit der Ausnahme nach § 6 die Entfernung eines geschützten Baumes gestattet, soll dem Antragsteller auferlegt werden, bei der Entfernung eines Baumes mit einem Stammumfang von bis zu 80 cm, auf seine Kosten zwei Ersatzbäume standortgerechter Art von mindestens 18 bis 20 cm Stammumfang in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen zu pflanzen und zu erhalten. Beträgt der Stammumfang des entfernten Baumes mehr als 80 cm, ist für jeden zusätzlichen an- gefangenen Stammumfang von 50 cm ein zusätzlicher Baum der oben genannten Stärke zu pflan- zen. Der § 8 Abs. 3 erhält folgenden Wortlaut: (3) Der Antragsteller kann die Ersatzpflanzung durch eine Ausgleichszahlung in Höhe von dem Neu- wert der zu fordernden Ersatzbäume zzgl. 30 % dieses Wertes als Pflegekosten, der nach § 8 Abs. 2 zu pflanzen wäre an die Gemeinde Heikendorf abwenden, wenn ihm die Ersatzpflanzung auf seinem Grundstück oder – mit Zustimmung des Eigentümers – auf dem Nachbargrundstück nicht möglich ist oder die Ersatzpflanzung in absehbarer Zeit erneut zu einem Ausnahme- oder Befreiungstatbestand führen würde. Im § 9 Abs. 1 wird der letzte Satz „Die Gemeinde Heikendorf kann in den Fälle der Sätze 1 und 2 anstelle der Ersatzbepflanzung die Geldleistung anordnen“ gestrichen. Der § 11 erhält folgenden Wortlaut: (1) Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung in Verbindung mit § 57 Abs. 2 Nr. 4 des Landes- naturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a. entgegen den Verboten des § 4 dieser Satzung geschützte Landschaftsbestandteile beseitigt, zerstört, beschädigt oder verändert, ohne im Besitz der erforderlichen Ausnahmegenehmigung zu sein, b. der Anzeigepflicht nach § 5 dieser Satzung nicht nachkommt, c. entgegen des § 10 auferlegte Erhaltungs-, Pflege- und Schutzmaßnahmen nicht erfüllt, d. nach § 8 keine Ersatzpflanzungen durchführt und unterhält und/oder keine Ausgleichs- zahlungen entrichtet oder e. einer Aufforderung zur Folgebeseitigung gemäß § 9 nicht nachkommt. 23
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