VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Vulkan Echo Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der VErbandsgEmEindE Ulmen Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l Jahrgang 51 Samstag, den 20. November 2021 Ausgabe 46/2021 www.ulmen.de
Ulmen -2- Ausgabe 46/2021 not- & bereitschaftsdienste ■ Polizei Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienst- Notruf:����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������110 bereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Polizeiinspektion Cochem:������������������������������ Tel.: 02671-9840, Fax 984100 Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Polizeiinspektion Zell:�������������������������������������Tel.: 06542-98670, Fax 986750 Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird Kriminalpolizeiinspektion Mayen:�����������������������������������������Tel.: 02651-8010 sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Notfallnummer zur Kartensperrung:������������������������������������������������������116116 Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfs- ■ Feuer und Rettungsdienst fall immer zuverlässig zur Hand hat. Notruf ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������112 Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. ■ Ärztlicher Notdienst Notdienst ist Sonderdienst! Ärztliche Bereitschaftspraxen Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Not- ��������������������������������������������������������� Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/kostenlos) dienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen - Marienkrankenhaus Cochem, Avallonstraße 32, 56812 Cochem werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rhein- Im Raum Lutzerath - Versorgung der Orte: land-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienst- Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutze- plan verfügbar. rath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler - Krankenhaus Maria Hilf Daun, Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun ■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Im Raum Daun-Kelberg-Ulmen-Manderscheid - Versorgung der Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Orte: Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefon- Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz, nummer erfragt werden: ���������������������������������������������������� Tel.: 0651-2082244 Auderath Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen: Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:�����������������Tel.: 0261-19222 Montag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Da nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, bitten wir vorab Dienstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag um telefonische Voranmeldung, damit für Sie unnötige Wartezei- Mittwoch: 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr ten vermieden werden können. Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ■ Störungen bzgl. Kabel - TV Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folge- für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH ����������������������������Tel. 0261-20 16 22 22 werktag, 07:00 Uhr für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Niederlassung Trier ��������������������������������������������������������������������Tel. 0651-1457-0 Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk- ■ Entstördienst bei Notfällen tag, 07:00 Uhr und technischen Störungen Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Erdgasversorgung Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG ■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte ein Unternehmen der evm-Gruppe ���������������������������������� Tel. 0261-2999-55 Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen) ■ Notrufnummer bei Stromstörungen Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig ������������������0800-4112244 Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfol- ■ Schiedsperson Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung genden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385 unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath) Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448 ■ Notdienst der Apotheken im Land Hinweis: Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gül- Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen tige Rufnummern eingerichtet aus dem deutschen Festnetz gegenseitig. 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) (zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und aus dem Mobilfunknetz ■ Kreiswerke Cochem-Zell 0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig) -Eigenbetrieb Wasserversorgung- Das Verfahren ist denkbar einfach: Bereitschaftsdienst Handy-Nr.:��������������������������������������������������� 0171 9744942
Ulmen -3- Ausgabe 46/2021 Verbandsgemeinde U l m e n Amtliche Bekanntmachungen Informationen zum Thema „Coronakrise“ Alle wichtigen Informationen zum Thema „Coronakrise“ erhalten Sie tagesaktuell auf unserer Internetseite: www.ulmen.de Mit freundlichen Grüßen Alfred Steimers, Bürgermeister Das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen sucht Wohnungen für Asylbewerber / Asylbewerberinnen. Wer im Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen eine Wohnung frei hat und bereit ist, diese an die Verbandsgemeindeverwaltung zu vermieten wendet sich bitte an Frau Viktoria Ullrich, 02676/409-113, viktoria.ullrich@ulmen.de oder Herrn Gerhard Litzen, 02676/409-112, gerhard.litzen@ulmen.de Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Ulmen -4- Ausgabe 46/2021 Reisepässe können abgeholt werden! Die bis zum 27.10.2021 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen. Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses Ich ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft in ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Ort, Straße bevollmächtige hiermit Herrn/Frau ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Ort, Straße ausgewiesen durch ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ meinen Reisepass in Empfang zu nehmen. ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift Hinweis zur Abholung der Personalausweise Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Ver- bindung (Tel. 02676 409-0). Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Schulträgerausschusses Sitzungsdatum: Montag, den 15.11.2021 Beginn: 16:05 Uhr Ende: 17:15 Uhr Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen Anwesend waren: Bürgermeister Herr Bürgermeister Alfred Steimers 1. Beigeordneter Herr Karl-Josef Fischer Beigeordnete(r) Herr Heinz-Werner Hendges Herr Thomas Kerpen Mitglieder Frau Jennifer Bober Frau Rebekka Haferkamp Herr Thorsten Lescher Frau Sandra Krämer, Schulelternsprecherin GS Lutzerath Herr Vitali Schich, Schulelternsprecher Burg-Grundschule Ulmen Herr Alfred Pantenburg Herr Rektor Dominik Philippsen Herr Rektor Thomas Schmittgen Herr Rudolf Schneiders, Stellv. Mitglied für Manfred Dietzen Frau Edeltrud Schuhmacher Herr Alexander Schüller, Schulelternsprecher RS+ Vulkaneifel Herr Frank Steimers
Ulmen -5- Ausgabe 46/2021 Herr Günter Welter 12. Wirtschaftsplan 2022 des Abwasserwerkes der Verbandsge- Herr Thomas Klein Stellv. Mitglied f. Walter Hammes meinde Ulmen von der Verwaltung 13. Mitteilungen Herr Felix Pötz Nicht öffentlicher Teil Frau Kathrin Reichert, zugleich Protokollführerin 14. Mitteilungen Herr Michael Schneiders gez. Abwesend waren: Bürgermeister Alfred Steimers Es fehlten entschuldigt Herr Manfred Dietzen Die Fraktionssitzungen wurden wie folgt mitgeteilt: Herr Holger Haag, Stellv. Mitglied für Tatjana Oswald CDU-Fraktion: Herr Walter Hammes Montag, den 22.11.2021, 19:00 Uhr Frau Sandra Hendges-Steffens Ulmen, Sitzungssaal Rathaus Frau Karin Kneip, Stellv. Mitglied für Sandra Hendges-Steffens SPD-Fraktion: Frau Tatjana Oswald Montag, den 22.11.2021, 19:00 Uhr Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Auderath, Bürgerhaus Tagesordnung: FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e.V.: Öffentlicher Teil Montag, den 22.11.2021, 19:30 Uhr 1. Vorberatung des Schuletats für das Haushaltsjahr 2022 Alflen, Mehrzweckhalle 2. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 3. Mitteilungen Bekanntmachung der Struktur- und Öffentlicher Teil Genehmigungsdirektion Nord TOP 1: Vorberatung des Schuletats für das Haushaltsjahr 2022 Sachverhalt: gemäß § 27 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträg- Der notwendige Bedarf für das Haushaltsjahr 2022 wurde von den ein- lichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 74 Abs. 4 und 5 Satz 2 zelnen Schulen gemeldet. Einzelheiten sind den beigefügten Unterla- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gen zu entnehmen. Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses zum Neubau und Betrieb Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung. der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Metter- Beschluss: nich - Niederstedem (Bauleitnummer [Bl.] 4225), Abschnitt Pkt. Pillig Der Ausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, die beantragten - Umspannanlage Wengerohr sowie zur Änderung der 220-kV-Höchst- Mittel im Haushaltsplan 2022 bereit zu stellen. spannungsfreileitung Niederstedem - Neuwied (Bl. 2409), Abschnitt Abstimmungsergebnis: Pillig - Pkt. Melchhof Ja 15 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Aktenzeichen: 21a-7.110-010-2015 TOP 2: Mitteilungen Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: 3-5, 56068 Koblenz, hat mit Bescheid vom 29.09.2021 folgenden Plan- Es wurde über den aktuellen Sachstand zum Thema Corona in der feststellungsbeschluss erlassen: Grundschule Lutzerath und der Burg-Grundschule Ulmen informiert. I. Planfeststellung Nicht öffentlicher Teil 1. Auf Antrag der Amprion GmbH, vertreten durch die TOP 3: Mitteilungen Geschäftsführung, Robert-Schuman-Str. 7, 44263 Dortmund, Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben. wird der Plan zum Neubau und Betrieb der 110-kV-/380-kV- Höchstspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Metternich - Nie- derstedem (Bauleitnummer [BI.] 4225), Abschnitt - Pkt. Pillig Öffentliche Bekanntmachung - Umspannanlage (UA) Wengerohr sowie die Änderung der 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem - Neu- Sitzung des Verbandsgemeinderates wied (BI. 2409) im Abschnitt Pkt. Pillig - Pkt. Melchhof durch Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung Umstellung auf 110-kV-Betrieb nebst Änderung zu- und des Verbandsgemeinderates Ulmen ein, die am Donnerstag, den abgehender Hochspannungsfreileitungen und Bahnstromlei- 25.11.2021, um 16:00 Uhr im Bürgerhaus „Zum Üßbachtal“, Trierer tungen in Gestalt der 1., 2. und 3. Planänderung unter den in Straße, 56826 Lutzerath stattfindet. Abschnitt III enthaltenen Nebenbestimmungen festgestellt. Tagesordnung: Vorhabenträgerinnen sind neben der Antragstellerin die DB Öffentlicher Teil Energie GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Pfar- 1. Beratung und Beschlussfassung über die Berücksichtigung von rer-Perabo-Platz 2, 60326 Frankfurt am Main und die Westnetz bauplanungsrechtlichen Änderungen im Rahmen der 7. Fort- GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Florianstraße schreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde 15 - 21, 44139 Dortmund. Die Planfeststellung bezieht sich Ulmen insbesondere auf folgende Einzelmaßnahmen: 2. Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Haus- 1.1 Planfeststellung für Hochspannungsfreileitungen im haltsjahr 2019 Sinne des Energiewirtschafts-gesetzes gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sowie Absätze 4 und 5 EnWG i.V.m. § 1 Abs. 3. Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Rheinland-Pfalz Jahr 2019 (LVwVfG) i.V.m. §§ 72 bis 77 Verwaltungsverfahrensgesetz 4. Breitbandausbau im Landkreis Cochem-Zell - Beratung und (VwVfG): Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Breitbander- 1.1.1 Errichtung und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungs- schließung der Gewerbegebiete freileitung Pkt. Metternich - Niederstedem (BI. 4225) im 5. Breitbandausbau im Landkreis Cochem-Zell - Sachstand Breit- Abschnitt von Mast Nr. 57 der BI. 4225 (Pkt. Pillig) bis Mast Nr. bandnacherschließung 111 der BI. 2409; Länge ca. 47 km, 6. Bekanntgabe einer Entscheidung über die Auftragsvergabe der Mitführung und Betrieb von zwei 110-kV-Bahnstromkreisen Erneuerung der Beleuchtungsanlage für die Schule Lutzerath auf dem Mastgestänge der 110-/ 380-kV-Höchstspannungs- 7. Jahresabschluss 2020 des Abwasserwerkes freileitung Pkt. Metternich - Niederstedem (BI. 4225) im 8. Festsetzung Schmutzwassergebühr 2022 für die leitungsgebun- Abschnitt von Mast Nr. 57 bis Mast Nr. 66 sowie im Abschnitt dene Abwasserentsorgung von Mast Nr. 106 bis Mast Nr. 114 (In diesen Abschnitten 9. Erlass der Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Bei- treten die 110-kV-Bahnstromkreise an die Stelle der 110-kV- trages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung Stromkreise der allgemeinen Energieversorgung. [Planfest- (WKB) 2022 stellung gem. § 18 Satz 1 Allgemeines Eisenbahngesetz [AEG] 10. Festsetzung der Gebühr 2022 für das Einsammeln, den Transport i.V.m. § 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EnWG]), und die Annahme von Schmutzwasser aus geschlossenen Gru- 1.1.2 Neubau, Umbeseilung und Änderung des Betriebs der ben und Überschussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem - Neu- 11. Festsetzung der Vorausleistung auf den laufenden Kostenanteil wied (BI. 2409) im Abschnitt von Mast Nr. 334 (Pkt. Pillig) 2022 für die Entwässerung der gemeindlichen Straßen, Wege bis Mast Nr. 245 (Pkt. Melchhof ) zur Umstellung auf 110-kV- und Plätze in die Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde Betrieb; Länge ca. 36,7 km,
Ulmen -6- Ausgabe 46/2021 Neubau, Umbeseilung und Änderung des Betriebs der 3.4 Dieser Planfeststellungsbeschluss ersetzt die Genehmigung 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem - Neu- nach § 4 Abs. 1 der Landesverordnung über das Landschafts- wied (BI. 2409) zur Nutzung als 110-kV-Bahnstromleitung schutzgebiet „Moselgebiete von Schweich bis Koblenz“ vom im Abschnitt von Mast Nr. 245 der Bl. 2409 bis Mast Nr. 114 17.05.1979 (§ 4 Abs. 3 der vorgenannten Landesverordnung). der Bl. 4225 sowie im Abschnitt von Mast Nr. 106 der Bl. 3.5 Die Ausnahmegenehmigung nach § 3 der Verordnung zum 4225 bis Mast Nr. 66 der Bl. 4225. (In diesen Abschnitten Schutz von Landschafts-bestandsteilen im Regierungsbezirk treten die beiden 110-kV-Bahnstromkreise an die Stelle der Trier vom 03.07.1940, zuletzt geändert mit Verordnung vom beiden 110-kV-Stromkreise der allgemeinen Energiever- 25.03.1980. sorgung [Planfeststellung gem. § 18 Satz 1 AEG i.V.m. § 43 3.6 Die straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnisse zur Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EnWG i.V.m. § 5 LVwVfG]), Anlage und Änderung von Leitungskreuzungen/-längsfüh- 1.1.3 Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfrei- rungen an Bundesautobahnen sowie Bundes-, Landes- und leitung Anschluss Wengerohr (BI. 4235); Länge ca. 0,9 km, Kreisstraßen, wie sie sich aus den Anlagen 7, 9 und 13 der Pla- 1.1.4 Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung nunterlagen in Gestalt der 1., 2. und 3. Planänderung ergeben Wengerohr - Spangdahlem (BI. 0785) im Abschnitt zwischen (§ 8 Bundesfernstraßengesetz [FStrG], § 41 Landes-straßenge- dem Masten Nr. 1 der BI. 4235 und dem Portal P001 der setz Rheinland-Pfalz [LStrG]). Umspannanlage Wengerohr; Länge ca. 0,3 km, 3.7 Die straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnisse gemäß 1.1.5 Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung §§ 8 und 8a FStrG sowie gemäß §§ 41 und 43 LStrG zur Nut- Wengerohr - Morbach (BI. 0748) im Abschnitt zwischen dem zung bestehender bzw. zur Anlage neuer Zufahrten zu einer Portal P001 der Umspannanlage Wengerohr und dem Masten Bundes-, Landes- oder Kreisstraße außerhalb der Ortsdurch- Nr. 111 der BI. 2409; Länge ca. 1,1 km, fahrt wie sie sich aus den Anlagen 7, 8 und 13 der Planunterla- 1.1.6 Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung gen in Gestalt der 1., 2. und 3. Planänderung ergeben. Pkt. Pillig - Maifeld (BI. 1151) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 3.8 Die straßenrechtliche Ausnahmegenehmigung gemäß § 9 1 der BI. 1151 und Mast Nr. 334 der BI. 0770; Länge ca. 0,3 km, Abs. 8 FStrG bzw. § 22 Abs. 5 LStrG sowie die straßenverkehrs- 1.1.7 Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreilei- rechtliche Zustimmung nach § 9 Abs. 2 FStrG bzw. § 23 Abs. 1 tung Anschluss Müden (BI. 0771) im Abschnitt zwischen LStrG zur Errichtung der Maste Nr. 65, Nr. 69, Nr. 71, Nr. 83, Nr. Mast Nr. 26 der Bl. 0771 und Mast Nr. 329 der BI. 2409; Länge 105, Nr. 121, Nr. 125, Nr. 126, Nr. 127, Nr. 148, Nr. 153, Nr. 156, ca. 0,3 km, Nr. 175 und Nr. 176 innerhalb der Anbaubeschränkungszone 1.1.8 Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreilei- nach § 9 Abs. 2 FStrG und § 23 Abs. 1 LStrG. tung Anschluss Fankel (BI. 0783) im Abschnitt zwischen 3.9 Die Umverlegung der Wasserleitung (Objekt Nr. 150a [Ordner Mast Nr. 37 der Bl. 0783 und Mast Nr. 275A der BI. 2409; 8, Anlage 9.1 der Planunterlagen, S. 67]) nebst Steuerkabel Länge ca. 0,7 km, des Zweckverbands Wasserversorgung Eifel-Mosel als not- 1.1.9 Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung wendige Folgemaßnahme im Sinne des § 75 Abs. 1 VwVfG Pkt. Bengel - Pünderich (BI. 1024) im Abschnitt zwischen Mast unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung (§ 74 Nr. 1 der BI. 1024 und dem geplanten Masten Nr. 139 der BI. Abs. 3 VwVfG). 4225; Länge ca. 0,1 km, 4. Auf der Grundlage des § 19 Abs. 1 und 3 WHG werden die 1.1.10 Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung wasserrechtlichen Befreiungen gemäß § 4 Abs. 1 der Rechts- Laufeld - Pkt. Lüxem (BI. 1081) im Abschnitt zwischen Mast verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes Nr. 37 der BI. 1081 und dem geplanten Masten Nr. 170 der BI. zu Gunsten des Landkreises Cochem-Zell in den Gemarkun- 4225; Länge ca. 0,1 km. gen Brohl und Möntenich vom 05.04.1991 (WSG „Brohl“) und 1.2 Planfeststellung für Bahnstromleitungen im Sinne des gemäß § 5 der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) als notwendige Wasserschutzgebietes „Neuerburg-Bombogen - Brunnen 2-4“ Folgemaßnahme gem. § 18 Satz 1 AEG i.V.m. § 5 Landes- in den Gemarkungen Bombogen, Neuerburg und Flußbach ver-waltungsverfahrensgesetz Rheinland-Pfalz (LVwVfG) zugunsten des Zweckverbandes „Wasserversorgung Eifel- i.V.m. § 43 Abs. 4 und Abs. 5 EnWG i.V.m. § 1 Abs. 1 LVwVfG Mosel“ vom 04.10.1999 (WSG „Neuerburg-Bombogen“) zum i.V.m. §§ 72 bis 77 VwVfG: Neubau und Rückbau der unter der Ziffer III.2.2. der Nebenbe- 1.2.1 Änderung und Betrieb der 110-kV-Bahnstromleitungen Ben- stimmungen im Einzelnen bezeichneten Maste erteilt. gel - Koblenz (Bahnstromleitung [BL] 596) sowie Bengel - Kar- 5. Die Kosten des Verfahrens werden gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 thaus (BL 498) durch Errichtung des Kreuzungsmastes Nr. 1N Landesgebührengesetz (LGebG) der Amprion GmbH als auf Flurstück Nr. 224, Flur 10, Gemarkung Bengel, Antragstellerin auferlegt. Zur Kostenfestsetzung ergeht ein 1.2.2 Neubau und Betrieb der 110-kV-Bahnstromleitung Bengel - gesonderter Bescheid. Koblenz (BL 596) im Abschnitt vom geplanten Masten Nr. 6N II. Nebenbestimmungen und Hinweise der BL 596 bis zum Masten Nr. 245 der Bl. 2409; Länge ca. 0,5 Im Planfeststellungsbeschluss wurden den Vorhabenträgerinnen Auf- km. lagen und Bedingungen auferlegt. Diese stellen insbesondere den 1.3 Planfeststellung von notwendigen Folgemaßnahmen Schutz folgender Belange sicher: Wasserwirtschaft, Natur- und Land- gemäß § 75 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 43c EnWG (Rückbau schaftsschutz, Immissionsschutz, Geologie und Bergbau, Bodenschutz, bestehender Freileitungen, Nutzung von Baueinsatzka- Landwirtschaft und Forst, Denkmalpflege, Straßenverkehr, Belange der beln, Anpassung von Wegeverläufen, Verlegung einer Flugsicherheit, sowie den Schutz von Anlagen Dritter. Wasserleitung) sowie Planfeststellung von temporären III. Rechtsbehelfsbelehrung Maßnahmen (Freileitungsprovisorium, provisorische Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Umbeseilung) gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG wie nach Zustellung Klage beim sie in Anlage 1 der Planunterlagen auf Seite 16 und 17 bezeichnet sind. Bundesverwaltungsgericht Simsonplatz 1 2. Die Entziehung oder die Beschränkung von Grundeigentum oder von Rechten am Grundeigentum ist nach Maßgabe des 04107 Leipzig § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 EnWG zulässig. schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten bei der 3. Der Planfeststellungsbeschluss schließt gem. § 75 Abs. 1 Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Satz 1 VwVfG in Verbindung mit § 4 LVwVfG insbesondere Die Klage muss durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an folgende Entscheidungen mit ein: einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mit- 3.1 Die Genehmigung gemäß § 17 Abs. 1 i.V.m. § 15 Bundesna- gliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates turschutzgesetz (BNatSchG) zur Zulässigkeit der Eingriffe des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der in Natur und Landschaft sowie der Ausgleichs- und Ersatz- Schweiz, der die Befähigung zum Richteramt besitzt, als Prozessbevoll- maßnahmen, die mit der Durchführung des Vorhabens mächtigter erhoben werden. Abweichend davon können sich Behör- verbunden sind, wie sie sich insbesondere aus der Umwelt- den und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich studie von Januar 2019 (Ordner 10 und 11, Anlage 14 der der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Planunterlagen) in Gestalt der 1. Planänderung ergeben. Zusammenschlüsse auch durch eigene Beschäftigte mit Befähigung 3.2 Die Ausnahme gemäß § 30 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Rich- i.V.m. § 15 Abs. 2 LNatSchG zur Zulässigkeit der Inanspruch- teramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen nahme der nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 Landesnaturschutzgesetz Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen gesetzlich geschützten Biotope. Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen.
Ulmen -7- Ausgabe 46/2021 Die Klage muss die Klägerin oder den Kläger, die Beklagte oder den Aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen ist die Einsichtnahme nur Beklagten sowie den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich (Tel.: bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsa- 02676/409-0). Öffnungszeiten: Mo. bis Do.: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 chen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Planfest- bis 16:00 Uhr, Fr.: 8:30 bis 13:00 Uhr stellungsbeschluss soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Die Dokumente können außerdem unter nachfolgenden Adressen im Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, Internet eingesehen werden: dass alle Beteiligten eine Abschrift erhalten können. https://sgdnord.rlp.de/de/planen-bauen-natur-energie/energie/ Die Klagefrist (siehe Absatz 1 des Abschnitts III) ist nur gewahrt, wenn netzausbau/ (siehe Link „Pillig - Wengerohr“ unter der Rubrik die Klageschrift noch vor Ablauf dieser Frist beim Bundesverwaltungs- „Laufende Verfahren“) gericht eingegangen ist. Gemäß § 43e Abs. 3 EnWG hat der Kläger innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner oder Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen www.uvp-verbund.de/freitextsuche (siehe Kategorie und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, „Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“) können durch das Gericht zurückgewiesen werden. Aus Gründen des Datenschutzes wurde im Planfeststellungsbeschluss Aufgrund des § 43e Abs. 1 EnWG i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungs- über alle Einwendungen in anonymisierter Form entschieden. Jedem gerichtsordnung (VwGO) hat die Klage gegen den Planfeststellungs- Einwender wurde eine Einwendungsnummer zugeteilt, unter der sich beschluss keine aufschiebende Wirkung. Die aufschiebende Wirkung die Entscheidungsgründe im Planfeststellungsbeschluss auffinden kann auf Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO durch das Bundesverwal- lassen. Die Einwendungsnummer ist den Einwendern mit der Einla- tungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, angeordnet werden. Der dung zur Online-Konsultation mitgeteilt worden. Außerdem liegt der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungs- Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ein entsprechendes Verzeichnis klage gegen die Planfeststellung kann nur innerhalb eines Monats zur Erteilung von Auskünften vor. nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt und begrün- Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen det werden. und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als IV. Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der Planun- zugestellt (§ 74 Abs. 5 VwVfG). Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist terlagen kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und von Unter Beachtung der pandemiebedingt geltenden Abstands- und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elek- Hygienemaßnahmen können der Planfeststellungsbeschluss nebst Begründung und die dazugehörigen Planunterlagen für das Vorha- tronisch bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zent- ben von jedermann eingesehen werden, und zwar in der Zeit vom ralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, 30.11.2021 bis einschließlich 13.12.2021 bei der angefordert werden (E-Mail: poststelle21sgdnord@sgdnord.rlp.de). Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Koblenz, den 02.11.2021 Marktplatz 1 Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord 56766 Ulmen Im Auftrag Raum-Nr. 108 Thomas Gottschling
Ulmen -8- Ausgabe 46/2021 bürgerportal www.cochem-zell-online.de Service rund um die Uhr Die öffentlichen Verwaltungen des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Kaisersesch, Cochem, Zell und Ulmen haben für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rund um die Uhr geöff- net. Mit dem Bürgerportal Cochem- Wir gratulieren Zell können Sie ausgewählte Verwaltungsdienstleistungen mit wenigen Mausklicks online unter www.cochem-zell-online.de erledigen. am 21.11. zum 90. Geburtstag Hier werden Sie regelmäßig über neue Serviceangebote des Frau Maria Bauer, Beuren Bürgerportals Cochem-Zell informiert. Das Besondere: Sie, als Nutzer des Portals, müssen zukünftig am 22.11. zum 95. Geburtstag nicht mehr wissen, ob für die Bearbeitung eines Antrags die Kreisverwaltung oder die Verwaltung der jeweiligen Verbands- Frau Eva Brost, Alflen gemeinde zuständig sind, im Bürgerportal stehen die ent- sprechenden Dienstleistungen verwaltungsübergreifend zur am 24.11. zum 85. Geburtstag Verfügung. Dieser Ansatz steigert den Nutzen für alle Anwen- Herr Hermann Römer, Auderath der. Sie können Anträge einfach und digital stellen, die Verwal- tung bearbeitet die Anliegen schnell und unter Beachtung des Datenschutzes. Das Angebot des Bürgerportals wird durch die am 27.11. zum 80. Geburtstag weiteren Komponenten Servicekonto sowie ePayment abge- Frau Ingeborg Drehsen, Ulmen rundet. Nutzen Sie das Bürgerportal und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und Anregungen per E-Mail egov@ulmen.de mit.
Ulmen -9- Ausgabe 46/2021 Wandern und mit Yoga entspannen Vergiss den Alltag bei einer Erlebniswanderung in die beeindruckende Natur rund um Schalkenmehren. Landschaftsmentor Deepti Statnik lädt dich auf dieser Wanderung zu den Dauner Maaren und zum Dron- keturm dazu ein, den Körper ganz neu wahrzunehmen und den Geist zur Ruhe zu bringen. Spüre und genieße bei kleinen, leichten Übungen aus dem Yoga die Wirkung dieser einzigartigen Landschaft und tanke neue Kraft und Energie. Termin: Montag, 22. November und 29. November Uhrzeit: 10:00 Uhr Dauer: ca. 3 Stunden Preis: 10,- EUR p.P. Treffpunkt: Michels Wohlfühlhotel, Schalkenmehren, Rezeption Information und Anmeldung: bei Michels Wohlfühlhotel über info@ michels-wohlfühlhotel.de oder bei Deepti Statnik über deepti_stat- nik@yahoo.de oder 06592-9280. Teilnehmer: mindestens 5, maximal 12 Festes Schuhwerk und wettergerechte Kleidung werden empfohlen. Germanenbrücke wieder instandgesetzt Umleitungen auf Wanderwegen werden aufgehoben Gut dreieinhalb Monate nach der großen Flut im Juli konnte die Ger- manenbrücke bei Manderscheid wieder repariert werden. Dadurch entfallen auf einigen Wanderwegen die zuvor notwendigen Umleitun- gen. Die Flutkatastrophe im Juli ging auch an den Wanderwegen im GesundLand Vulkanei- fel nicht spurlos vorü- ber. So wurde auch die Germanenbrücke, die bei Manderscheid die Kleine Kyll überquert, bei der Flut vollständig zerstört. Mitteilungen aus dem gEsundland VulkanEifEl Das blieb nicht ohne Folge: Wanderwege wie die HeimatSpur Gesundheitswanderung um Bad Bertrich Achtsamkeits-Pfad Kleine Kyll sowie der Lass dich von Gesundheitswanderführer Dr. André Uzulis von den Vor- VulkaMaar-Pfad, der zügen des Gesundheitswanderns begeistern! Diese behutsame Wan- im August 2021 zu derung mit leichten gymnastischen Übungen eignet sich für alle, die Deutschlands schöns- Freude an sanfter Bewegung in der Natur haben oder diese entdecken wollen. Spüre, wie Koordination, Kraft und Ausdauer gestärkt werden tem Wanderweg gekürt und genieße den leichten Gesundheitssport in der einzigartigen Vulk- worden war, mussten anlandschaft rund um Bad Bertrich. umgeleitet werden und konnten nicht der üblichen Streckenführung folgen. Termin: Sonntag, 28. November Die Umleitungen sind nun Geschichte. Revierförster Georg Fox sorgte Uhrzeit: 10:30 Uhr mit zahlreichen helfenden Händen für einen zügigen Wiederaufbau Dauer: 2-3 Stunden der Germanenbrücke, die nun wieder vollständig instandgesetzt ist. So Preis: 7 EUR p.P. (6 EUR p.P. mit Gästekarte) können die Umleitungen auf dem VulkaMaar-Pfad und der HeimatSpur Ticket und Treff: GesundLand Tourist Information Bad Bertrich, Kurfürs- Achtsamkeits-Pfad Kleine Kyll aufgehoben werden. Die Wege verlaufen tenstraße 32, Tel.: 02674 932 222, maximal 20 Teilnehmer. nun wieder wie vor der Flut üblich über die Germanenbrücke. An dieser Stelle bedankt sich das GesundLand Vulkaneifel herzlich für Führung auf dem Parcours der Sinne den unermüdlichen Einsatz von Georg Fox und seinem Team für den „Sinnlich unterwegs – komm mit auf Entdeckungsreise“ zeitnahen Wiederaufbau der Brücke. Weitere Informationen zum VulkaMaar-Pfad und der HeimatSpur Acht- Doris Hamm, zertifizierte Gästeführerin des GesundLand Vulkaneifel, samkeits-Pfad Kleine Kyll unter www.vulkamaar-pfad.de und www. nimmt dich mit auf eine faszinierende Expedition: Auf 11 von 15 Statio- nen des Parcours der Sinne wirst du ins Staunen geraten. Auf der Balan- heimat-spuren.de. ceplattform stellst du deinen Gleichgewichtssinn unter Beweis und die Partnerschaukel schwingt dich in schwindelerregende Höhen. Bei den ganz besonderen Sinneserlebnissen auf dieser Tour erkundest und erlebst du das Wunder unserer Sinne an verschiedenen Stationen neu. Clara-Viebig-Pavillon Termin: 30. November Dauer: ca. 2 Stunden Lesungen Uhrzeit: 13 Uhr Freitags 15.00 - 16.00 Uhr Preis: 6,50 EUR p.P., Kinder 4 - 14 Jahre 4,50 EUR Autobiographisches, Unbekanntes, Novellen Treffpunkt: Sportplatz, Brunnenstraße, 54552 Immerath alles rund um Clara Viebig Festes Schuhwerk und wettergerechte Kleidung empfohlen. Die Stre- Lassen Sie sich überraschen! cke eignet sich für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer. Information und Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch Anmeldung bei Doris Hamm, Tel. 0179 5906315 oder doris.hamm@ Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21 mail.de.
Ulmen - 10 - Ausgabe 46/2021 Entdecke deine Heimat Friedlich. Faszinierend. Fesselnd. Das Ulmener Maar Dass die Vulkane auch heute noch aktiv sind, zeigt sich am Ulmener Maar. Es ist mit einem Alter von rund 11.000 Jahren das mit Abstand jüngste Maar. Am Rand des Gewässers entdeckest du kleine Blasen, die aus der Tiefe aufsteigen – ein Zeichen für aktiven Vulkanismus. Wenn du dort wanderst, mach‘ doch auch einen Abstecher zur Ulmener Burgruine und wandele auf den Spuren mittelalterlicher Ritter. Unser Wander-Tipp Am Ulmener Maar vorbei führt die 21 km lange HeimatSpur Ulmener Acht, die du entweder am Stück erwandern kannst oder in die HeimatSpur Große Acht (13,6 km) und HeimatSpur Kleine Acht (8,2 km) aufteilen kannst. Start: Bahnhof Ulmen, Ladestraße Strecken: 21,0 / 13,6 / 8,2 km Gehzeiten: 6:00 / 3:30 / 2:00 Std. Schwierigkeitsgrad: leicht - mittel www.gesundland-vulkaneifel.de & www.heimat-spuren.de
Ulmen - 11 - Ausgabe 46/2021 werden eine Vielfalt an Kursen angeboten, um den Bürgern*innen den Klettersport näher zu bringen Eine Fördersumme von insgesamt 68.567,72 € ist an das Projekt geflos- sen. Insgesamt wurden für das Vorhaben Mittel in Höhe von 105.488,80 € eingesetzt. Im September 2020 konnte nach intensiver Vorplanung seitens der Gemeinde sowie des Vereins der Kletterturm für das Publi- kum eröffnet werden. Die Kletteranlage befindet sich idyllisch zwischen Abschlussveranstaltung zur zwei Bachläufen. Es gibt auch einen Zugang zum Wasser mit Sitzmög- Entwicklungsstrategie LAG Vulkaneifel lichkeiten am Fluss, sodass der Spaß für die ganze Familie garantiert ist! Abschlussveranstaltung zur neuen Entwicklungsstrategie der Dieses Projekt ist ein erfolgreiches Beispiel, wie man mit LEADER neue LEADER-Region Vulkaneifel – Wie geht es ab 2023 weiter? Angebote durch die Umgestaltung von alten bachliegenden Anlagen Am Dienstagabend (9.11.2021) wurde der Öffentlichkeit die neue Ent- schaffen kann. wicklungsstrategie der LEADER-Region Vulkaneifel in einer digitalen Bei Fragen zu LEADER steht Ihnen unser Regionalmanagement zur Abschlussveranstaltung vorgestellt. Die Strategie ist die Basis, um auch Verfügung (Tel. 06302 – 923914, E-Mail isabelle.schmidtholz@entra. in der nächsten Förderperiode, ab dem Jahr 2023, weiterhin LEADER- de). Wenn Sie weitere Informationen wünschen, besuchen Sie unsere Region zu bleiben und somit Fördermittel der EU zur Umsetzung von Webseite unter www.leader-vulkaneifel.de vielfältigen Projekten zu erhalten. Mittels verschiedener Beteiligungs- formate wurde den Bürgerinnen und Bürgern der Region während aus den gemeinden der letzten Monate die Möglichkeit eröffnet, Ihre Vorstellungen für die zukünftige Entwicklung der Vulka- neifel einzubringen. In der Abschlussveranstaltung konnten Alflen jetzt die Ergebnisse dieses Prozes- ses vorgestellt werden. Die Teilneh- merinnen und Teilnehmer wurden darüber informiert, wie die neue Bürozeiten des Ortsbürgermeisters Lokale Integrierte Ländliche Ent- montags von 18:00 bis 19:30 Uhr im Gemeindebüro in der Mehrzweck- wicklungsstrategie – so der Fach- halle (Schulstr. 14) begriff, oder kurz LILE – erstellt Tel.: 02678 – 365, Fax: 02678 - 9539839, Mobil: 0171 - 6836361 wurde und welche Themen in Email: ortsgemeinde.alflen@web.de Zukunft im Fokus stehen. „Bei vie- Außerhalb der Bürozeiten können sie gerne Termine nach telefoni- len Veranstaltungen war ich dabei und ich bin begeistert von der gro- scher Vereinbarung machen. ßen Teilnahme und den Diskussionen, die während der Beteiligungsphase geführt wurden.“ Mit diesen Worten begrüßte Frau Auszug aus der Niederschrift Gieseking, Landrätin der Vulkaneifel und LAG-Mitglied, die Teilneh- über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des menden und wünschte eine gute Veranstaltung. Gemeinderates Alflen Die neue LILE wird wieder vier verschiedene Handlungsfelder umfas- sen: Aktive Dörfer und Gemeinden, Profilierung des regionalen Sitzungsdatum: Freitag, den 12.11.2021 Lebens- und Arbeitsraumes, Bewusster Umgang mit Natur- und Kul- Beginn: 18:00 Uhr turlandschaft, Vulkanlandschaft in Wert setzen und erleben. Damit Ende: 19:02 Uhr umsetzbar sind zum Beispiel Projekte zum Erhalt der Dorfgemein- Ort: Mehrzweckhalle, Schulstr. 14, 56828 Alflen schaft, zur Attraktivierung der Region als Wohn- und Arbeitsort oder Anwesend waren: auch zur Schärfung des touristischen Profils der Vulkaneifel. Ortsbürgermeister In einer gemeinsamen Beteiligungsrunde wurden die Teilnehmenden Herr Berthold Schäfer dazu aufgefordert, ihre Ideen für das regionale Motto einzubringen. 1. Beigeordnete(r) Viele gute Vorschläge, wie zum Beispiel „Zukunft Vulkaneifel – Natür- Herr Dirk Hieronimus lich Gemeinsam“ sind während der Veranstaltung eingegangen und Beigeordnete(r) werden im Nachgang ausgewertet. Aus ihnen wird das Leitbild der Herr Michael Pörling künftigen Entwicklungsstrategie formuliert. Ratsmitglieder Wie geht es nun weiter? Nach einem Workshop mit Jugendlichen, der Herr Paul Kruff als abschließendes Beteiligungsformat ebenfalls noch im November Herr Friedhelm Lautner stattfindet, gilt es dann die LILE zu schreiben. Anfang 2022 wird diese Herr Udo Lorenz zur Bewerbung der Region beim rheinland-pfälzischen Wirtschaftsmi- Herr Alfred Pantenburg nisterium eingereicht. Mit einer Zertifizierung der zukünftigen LEA- Herr Hans-Georg Pötz DER-Regionen ist im Spätsommer 2022 zu rechnen. Herr Martin Pötz Projekt des Monats „November“ Protokollführer Die LEADER-Förderung bietet vielfältige Möglichkeiten, gute Ideen Herr Markus Schweisel und Projekte für die Region in die Tat umzusetzen und dabei finanziell von der Verwaltung unterstützt zu werden. Hinter der Förderung steht ein europäisches För- Herr Bürgermeister Alfred Steimers derprogramm, mit Hilfe dessen grundsätzlich viele Projekte gefördert Gäste werden können- wichtig ist, dass die Projekte innovativ sind und dass Herr Dirk Barbye Kreisverwaltung Cochem-Zell sie die Region voranbringen. Projektträger können neben Kommunen, Abwesend waren: Vereinen und Verbänden auch Privatpersonen und Unternehmen sein. Es fehlten entschuldigt Projekte können mit bis zu 75% Förderanteil unterstützt werden. Herr Hans-Werner Hillesheim Der monatliche Report der LAG Herr Norbert Linden Vulkaneifel umfasst dieses Mal das Frau Stefanie Peifer erfolgreich umgesetzte Projekt Frau Tina Saxler-Ixfeld „Kletterturm Salmtal“ in der Orts- Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. gemeinde Salmtal. Hier wurde ein Tagesordnung: alter Brückenpfeiler, der als histori- sches Relikt der ehemaligen Eisen- Öffentlicher Teil bahnbrücke isoliert stand, zu einer 1. Beratung und Beschlussfassung über die Verbandsordnung zur modernen Kletteranlage umfunkti- Gründung des Zweckverbandes „Innovationspark Cochem-Zell - oniert. Der Verein „Kletterpfeiler Standort Alflen“ Salmtal“ wurde im Rahmen des 2. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für Projektes gegründet und kümmert die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage im NBG „Hinter sich um die Pflege der Anlage. Es Hammes Haus“ (3.BA)
Ulmen - 12 - Ausgabe 46/2021 3. Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung von Wirt- § 17 Absatz 5 erhält folgende Fassung: schaftswegen Das Ausscheiden aus dem Zweckverband ist nur auf Antrag möglich 4. Mitteilungen und bedarf der ein-fachen Mehrheit der Stimmen der verbleibenden Nicht öffentlicher Teil Mitglieder sowie einer von der Verbandsversammlung zuvor beschlos- 5. Mitteilungen senen Auseinandersetzungsvereinbarung. Bei Aus-scheiden eines Verbandsmitgliedes fallen den verbliebenen Verbandsmitgliedern die Öffentlicher Teil Stimmanteile des ausscheidenden Mitgliedes nach dem Verhältnis der TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Verbandsordnung Stimmanteile, dass sich aus § 11 Abs.1 ergibt, zu. zur Gründung des Zweckverbandes „Innovationspark Cochem- Zell - Standort Alflen“ Weiter beschließt der Gemeinderat folgendes: Sollte sich die Ver- Sachverhalt: bandsversammlung nicht aus den in § 2 aufgeführten Mitgliedern Die Verbandsgemeinde Ulmen und der Landkreis Cochem-Zell zählen zusammensetzen, übernimmt die Ortsgemeinde Alflen 40 Prozent der zu den strukturschwachen Bereichen in der Region Mittelrhein-Wester- freiwerdenden Stimmanteile. wald. Abstimmungsergebnis: In verschiedenen Studien wurde festgestellt, dass im Jahr 2014 kreis- Ja 7 Nein 1 Enthaltung 1 Befangen 0 weit nur rd. 36 ha an gewerblichen Flächen zur Verfügung standen, die TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe sich aber nur sehr kleingliedrig aufteilen. für die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage im NBG „Hin- In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass im Landkreis ter Hammes Haus“ (3.BA) Cochem-Zell eine Angebotslücke von gewerblichen Bauflächen von Sachverhalt: über 50 ha besteht. Im Rahmen des Straßenausbaues des NBG „Hinter Hammes Haus“ Deshalb wurden im Kreisgebiet verschiedene Flächen, insbesondere (3.BA) bietet die Westenergie AG die Erweiterung der Straßenbeleuch- im Umfeld der Autobahn A 48, auf eine mögliche gewerbliche Ent- tung an. Das vorliegende Angebot sieht die Errichtung von insgesamt wicklung hin geprüft. In der Ortsgemeinde Alflen ist aufgrund der 12 Leuchten zu einem Angebotspreis in Höhe von brutto 21.117,01 € günstigen Verkehrsanbindung an der B 259 mit direkter Anbindung an vor. Die hierfür erforderlichen Tiefbauarbeiten werden im Zuge des die Autobahn (ca. 4,5 km) ohne Ortsdurchfahrt nun die Chance, eine Straßenausbaues ausgeführt. verkehrlich sehr gut angebundene gewerbliche Baufläche als neues Haushaltsrechtliche Beurteilung: Gewerbezentrum für die Verbandsgemeinde Ulmen und den Land- Im Haushalt 2021 sind bei der Buchungsstelle 54100-096000-33-1 Mit- kreis Cochem-Zell zu entwickeln und hier mittelfristig eine größere tel eingestellt. Anzahl von Arbeitsplätzen zu schaffen. Beschluss: Aus diesem Grund soll ein Zweckverband gegründet werden, der die Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Erweiterung der Stra- Entwicklung des Gebietes mit der Ortsgemeinde Alflen schultert. ßenbeleuchtung an die Westenergie AG in Höhe von brutto 21.117,01 Die Bürger wurden in Infoveranstaltungen am 10.06.2020 und am € zu erteilen. 05.11.2021 hierüber bereits informiert. Abstimmungsergebnis: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte in der Sit- Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 zung des Gemeinderates am 14.04.2021. TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung von Weitere Informationen werden vom Vorsitzenden in der Sitzung vor- Wirtschaftswegen getragen. Sachverhalt: Der Gemeinderat hat über die Verbandsordnung zur Gründung des Wirtschaftswege sind öffentliche Einrichtungen im Sinne von § 14 Zweckverbandes „Innovationspark Cochem-Zell - Standort Alflen zu GemO, die der Daseinsvorsorge dienen, indem sie den Eigentümern beschließen. der dadurch erschlossenen land- und forstwirtschaftlichen Grundstü- Haushaltsrechtliche Beurteilung: cke eine Zuwegung gewähren. In die künftigen Haushalte sind die Beiträge für den Zweckverband als Das Landesrecht bestimmt darüber hinaus, dass Wirtschaftswege keine Ausgaben und die zu erwartenden Steuereinnahmen einzustellen. öffentlichen Straßen im Sinne des Landesstraßengesetzes (LStrG) sind. Beschluss: Daraus folgt, dass das LStrG auf Wirtschaftswege nicht anwendbar ist. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt und die vorgelegte Verband- Wirtschaftswege der Gemeinde werden von dieser in Erfüllung der in sordnung für die Gründung des Zweckverbandes „Innovationspark den §§ 1 und 2 GemO normierten Aufgabe, das Wohl der Einwohner - Cochem-Zell - Standort Alflen zur Kenntnis und beschließt das kann auch eine Berufsgruppe sein - zu fördern, vorgehalten. O in vorgelegter Form zu zustimmen. Die Gemeinde möchte folgende Teilflächen als Wirtschaftsweg bereit- X mit folgenden Änderungen zu zustimmen: stellen: Die in § 11 Abs. 1 Nr. a) aufgeführten Stimmanteile für die Ortsge- Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Alflen, Flur 1 Parzelle 1/24 teil- meinde Alflen erhöhen sich von 30 auf 35 Stimmanteile. Entsprechend weise. reduzieren sich die übrigen Stimmanteile mit Ausnahme der 20 Stim- Grundstücke Gemarkung Alflen, Flur 2 Parzelle 25/14 und Flur 34 manteile der Verbandsgemeinde Ulmen Pazelle 1/1 teilweise. § 11 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: Beschlüsse der Verbandsversamm- Haushaltsrechtliche Beurteilung: lung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens 55 Stimmen. keine § 11 Absatz 5 erhält folgende Fassung: Beschlüsse zur Ansiedlung von Beschlussvorschlag: Unternehmen, die nicht vollumfänglich die Anforderungen nach § 7 Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, (Zielgruppen) und § 8 (Vergabekriterien) erfüllen, bedürfen zu ihrer die im Sachverhalt gekennzeichneten Teilflächen der Grundstücke Wirksamkeit der Zustimmung der Vertreter der Ortsgemeinde Alflen Gemarkung Alflen, Flur 1 Parzelle 1/24, Flur 2 Parzelle 25/14 und Flur 34 und der Vertreter der Verbandsgemeinde Ulmen in der Verbandsver- Parzelle 1/1als Wirtschaftswege bereitzustellen. sammlung. Abweichender Beschluss: § 12 Absatz 2 erhält folgende Fassung: Im Ausschuss haben die Ver- Der Gemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt zurückzuset- treterinnen bzw. Vertreter der Verbandsmitglieder jeweils eine Stimme. zen und die rechtlichen Folgen zu klären. Die Verwaltung wird gebe- Beschlüsse des Ausschusses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustim- ten, eine entsprechende Anfrage an den Landesbetrieb Mobilität zu mung der Hälfte der satzungsmäßigen Mitglieder des Verbandaus- stellen, insbesondere zur Anbindung an das öffentliche Straßennetz. schusses. Abstimmungsergebnis: § 17 Absatz 3 erhält folgende Fassung: Das bei der Auflösung des Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Zweckverbandes vorhandene Vermögen einschließlich der Schul- TOP 4: Mitteilungen den wird unter den Verbandsmitgliedern nach dem Verhältnis ihrer Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: Stimmen in der Verbandsversammlung im Zeitpunkt der Auflösung einschließlich der Verbindlichkeiten verteilt, sofern keine andere Rege- 1. Das Schreiben der Verbandsgemeinde Ulmen vom 11.11.2021 zu lung, die der Zustimmung von wenigstens 70 Stimmen der Verbands- den Stellenplänen der Ortsgemeinde Alflen wurde zur Kenntnis mitglieder bedarf, getroffen wird. gebracht. § 17 Absatz 4 erhält folgende Fassung: 2. Das Schreiben der Verbandgemeinde Ulmen vom 02.11.2021 zur Scheidet ein Verbandsmitglied aus dem Zweckverband aus, so hat es Umplanung der Rampe wurde zur Kenntnis gebracht. Neben der keinerlei Ansprüche an das Verbandsvermögen. Es ist verpflichtet, den ADD hat auch der VdK der geplanten Änderung zugestimmt. in Folge des Ausscheidens dem Zweckverband und anderen Verbands- 3. Bei der Bartholomäuskirmes in der Zeit vom 28.08.2021 bis zum mitgliedern entstehenden ausscheidungsbedingten Mehraufwand 29.08.2021 konnte ein Erlös von 3764,53 € erzielt werden. Dieser auszugleichen. Ausscheidende Mitglieder haften für die bis zum Zeit- soll für die Bestuhlung im Dorfgemeinschaftsraum verwendet punkt ihres Ausscheidens entstandenen Verbindlichkeiten des Zweck- werden. Ein Dank an dieser Stelle nochmals alle Helferinnen und verbandes weiter. Dies gilt auch für die Kosten der Absätze 1 bis 3. Helfern.
Ulmen - 13 - Ausgabe 46/2021 4. Der Arbeitskreis Dorfwärme wurde anlässlich der Klimaschutz- Hinweis konferenz des Landkreises Cochem-Zell vom 08.11.2021 mit dem Unter der Rubrik „Zweckverbände“ ist die Klimaschutzpreis 2021 von Westenergie ausgezeichnet. Dem Arbeitskreis wäre hier aber ein Zustandekommen des Projektes Anmeldung zum Brennholzbedarf 2022 lieber gewesen. veröffentlicht. 5. Ein Ratsmitglied informierte in seiner Funktion als Revierförs- Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen. ter darüber, dass der Brennholzbedarf über einen Bestellzettel gemeldet werden soll. Der Bestellzettel wird im Mitteilungsblatt Ortsvorsteher von Kennfus: der Verbandsgemeinde veröffentlicht. Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnum- 6. Ein Ratsmitglied regte an, dass alle aktuellen Satzungen der Orts- mern 02674 - 1373 oder mobil unter 0176 - 56230546 sowie im Internet gemeinde Alflen auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht unter FriedhelmJusten@t-online.de zu erreichen. werden. 7. Ein Ratsmitglied regte an, eine Beleuchtung im Bereich der Kir- Treibjagd in Kennfus chentreppe zu schaffen. Am 27.11.2021 findet in der Gemarkung Kennfus die diesjährige Treib- Nicht öffentlicher Teil jagd statt. Morgens im Bereich Hochwies, Engelsbach bis Henscheweg TOP 5: Mitteilungen und am Nachmittag Märzbach bis Huckerbüsch! - Informationen zum digitalen Sitzungsdienst Es wird gebeten, die ausgewiesenen Bereiche zu meiden und die auf- - Informationen über Grundstücksangelegenheiten gestellten Warnschilder zu beachten! - Informationen über Mietangelegenheiten Friedhelm Justen, Ortsvorsteher - Informationen über eine Gewerbesteuerangelegenheit Hinweis Unter der Rubrik „Zweckverbände“ ist die Anmeldung zum Brennholzbedarf 2022 beUren veröffentlicht. Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen. Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Freitags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Bürgerhaus AUderAth Termine nach telefonischer Vereinbarung Tel.: 02675 - 911 202 oder 0172 - 2300324 E-Mail: Kpuebereck@aol.com Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Hinweis Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Frank Steimers finden Mitt- Unter der Rubrik „Zweckverbände“ ist die wochs von 19:00-20:00 Uhr im neuen Dorfgemeinschaftshaus, Haupt- Anmeldung zum Brennholzbedarf 2022 str. 19, Tel. 02676/910129 statt. Außerhalb dieser Sprechzeiten können veröffentlicht. Sie sich telefonisch an 02676/951164 oder per E- Mail an ortsbuerger- Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen. meister@auderath.de wenden. Hinweis Unter der Rubrik „Zweckverbände“ ist die büchel Anmeldung zum Brennholzbedarf 2022 veröffentlicht. Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen. Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Verpachtung von Gemeindeland Dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr Die bestehenden Pachtverträge über gemeindeeigene landwirtschaft- Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1 lich nutzbare Flächen enden zum 31.12.2021. Der Gemeinderat der Tel. 02678 - 953 8670, Fax 02678 - 953 8671 Ortsgemeinde Auderath hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 beschlos- Mobil. 0170/8145546, E-Mail. buergermeister@buechel.de sen, eine Neuverpachtung der Grundstücke vorzunehmen. Die Neuverpachtung erfolgt am Mittwoch, den 24. November 2021 ab 18.00 Uhr im Bürgerhaus in Auderath. Hinweis Die Verpachtung der Flächen erfolgt nach folgender Priorisierung: Unter der Rubrik „Zweckverbände“ ist die 1. Vorrangig pachtberechtigt sind die ortsansässigen Landwirte, die Anmeldung zum Brennholzbedarf 2022 nach Einstufung der Landwirtschaftskammer als Landwirte gelten. veröffentlicht. 2. Hiernach sind Personen mit Hauptwohnung in Auderath pachtbe- Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen. rechtigt. 3. Dann noch verbleibende Grundstücke, werden an alle weiteren Öffentliche Bekanntmachung Personen verpachtet. Sitzung des Gemeinderates Die Verpachtung erfolgt öffentlich. Die Grundstücke werden meistbie- tend verpachtet. Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Der Inhalt des Pachtvertrages und die Pachtbedingungen liegen wäh- Gemeinderates der Ortsgemeinde Büchel ein, die am Mittwoch, den rend der Verpachtung im Bürgerhaus aus. 24.11.2021, um 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle, Schulstraße 6, gez. Frank Steimers, Ortsbürgermeister 56823 Büchel stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil bAd bertrich 1. Nachtragsauftrag für die Planung der Technischen Anlagen der Verteilerküche im Neubau der Grundschule, Kita und Jugendraum 2. Sachkostenzuschuss an KiTa gGmbH 3. Mitteilungen Bürgermeistersprechstunde Nicht öffentlicher Teil Die Bürgermeistersprechstunde findet immer donnerstags von 16:30 4. Aufnahme eines Forwarddarlehens zur Finanzierung der Photovol- Uhr bis 18:00 Uhr im Gemeindebüro statt. taikanlage Gesprächstermine können individuell vereinbart werden. 5. Mitteilungen Ich bin erreichbar unter 0171-6923195. gez. Christian Arnold, Ortsbürgermeister Tino Pfitzner, Ortsbürgermeister
Sie können auch lesen