VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL

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VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Vulkan Echo
              Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der
                                            VErbandsgEmEindE               Ulmen
                                           Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l

Jahrgang 51                     Samstag, den 20. November 2021                           Ausgabe 46/2021

                                                                                    www.ulmen.de
VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                                                                                              -2-                                                                                Ausgabe 46/2021

                                                                                 not- & bereitschaftsdienste
■ Polizei                                                                                                                                 Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die
                                                                                                                                          Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienst-
Notruf:����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������110
                                                                                                                                          bereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger
Polizeiinspektion Cochem:������������������������������ Tel.: 02671-9840, Fax 984100
                                                                                                                                          Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt.
Polizeiinspektion Zell:�������������������������������������Tel.: 06542-98670, Fax 986750
                                                                                                                                          Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird
Kriminalpolizeiinspektion Mayen:�����������������������������������������Tel.: 02651-8010
                                                                                                                                          sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden.
Notfallnummer zur Kartensperrung:������������������������������������������������������116116
                                                                                                                                          Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon
                                                                                                                                          jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfs-
■ Feuer und Rettungsdienst                                                                                                                fall immer zuverlässig zur Hand hat.
Notruf ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������112         Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und
                                                                                                                                          am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.
■ Ärztlicher Notdienst                                                                                                                    Notdienst ist Sonderdienst!
Ärztliche Bereitschaftspraxen                                                                                                             Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Not-
��������������������������������������������������������� Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/kostenlos)                                          dienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen
- Marienkrankenhaus Cochem, Avallonstraße 32, 56812 Cochem                                                                                werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rhein-
Im Raum Lutzerath - Versorgung der Orte:                                                                                                  land-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienst-
Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutze-                                                                  plan verfügbar.
rath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler
- Krankenhaus Maria Hilf Daun, Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun                                                                            ■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Im Raum Daun-Kelberg-Ulmen-Manderscheid - Versorgung der                                                                                  Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am
Orte:                                                                                                                                     Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefon-
Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz,                                                                      nummer erfragt werden: ���������������������������������������������������� Tel.: 0651-2082244
Auderath                                                                                                                                  Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das
Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen:                                                                                         Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:�����������������Tel.: 0261-19222
Montag:                        19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag                                                                           Da nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, bitten wir vorab
Dienstag:                      19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag                                                                           um telefonische Voranmeldung, damit für Sie unnötige Wartezei-
Mittwoch:                      14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr                                                                         ten vermieden werden können.
Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag
Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr                                                                                        ■ Störungen bzgl. Kabel - TV
Feiertag:                      vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folge-                                                      für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH ����������������������������Tel. 0261-20 16 22 22
                               werktag, 07:00 Uhr                                                                                         für Bad Bertrich: Kabel Deutschland,
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                                                                                   Niederlassung Trier ��������������������������������������������������������������������Tel. 0651-1457-0
Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr
Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk-                                                                       ■ Entstördienst bei Notfällen
tag, 07:00 Uhr                                                                                                                              und technischen Störungen
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                                                                                   Erdgasversorgung
                                                                                                                                          Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG
■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte                                                                                                     ein Unternehmen der evm-Gruppe ���������������������������������� Tel. 0261-2999-55
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:
0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen)                                                                                             ■ Notrufnummer bei Stromstörungen
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:                                                                                           Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig ������������������0800-4112244
Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis
Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr
und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfol-
                                                                                                                                          ■ Schiedsperson
                                                                                                                                          Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung
genden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von
                                                                                                                                          und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr
                                                                                                                                          Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen)
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie
                                                                                                                                          Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385
unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen.
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                                                                                   Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding,
                                                                                                                                          Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath)
                                                                                                                                          Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448
■ Notdienst der Apotheken im Land                                                                                                         Hinweis:
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gül-                                                                        Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen
tige Rufnummern eingerichtet aus dem deutschen Festnetz                                                                                   gegenseitig.
                  0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)
(zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und
aus dem Mobilfunknetz
                                                                                                                                          ■ Kreiswerke Cochem-Zell
         0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig)                                                                                        -Eigenbetrieb Wasserversorgung-
Das Verfahren ist denkbar einfach:                                                                                                        Bereitschaftsdienst Handy-Nr.:��������������������������������������������������� 0171 9744942
VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                              -3-                                                  Ausgabe 46/2021

                                                                 Verbandsgemeinde U l m e n

                                            Amtliche Bekanntmachungen

                                     Informationen zum Thema „Coronakrise“
Alle wichtigen Informationen zum Thema „Coronakrise“ erhalten Sie tagesaktuell auf unserer Internetseite:
                                                            www.ulmen.de
                                                                                                                  Mit freundlichen Grüßen
                                                                                                            Alfred Steimers, Bürgermeister

                     Das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen sucht
                          Wohnungen für Asylbewerber / Asylbewerberinnen.
        Wer im Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen eine Wohnung frei hat und bereit ist, diese an die Verbandsgemeindeverwaltung
                                                    zu vermieten wendet sich bitte an
                                      Frau Viktoria Ullrich, 02676/409-113, viktoria.ullrich@ulmen.de
                                                                   oder
                                     Herrn Gerhard Litzen, 02676/409-112, gerhard.litzen@ulmen.de
                                                    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
                                         Das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                                                                                                   -4-                                                     Ausgabe 46/2021

       Reisepässe können abgeholt werden!
Die bis zum 27.10.2021 beantragten Reisepässe können bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden.
Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen.
              Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses
Ich

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Familienname, Vorname, Geburtsdatum
wohnhaft in

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Ort, Straße
bevollmächtige hiermit Herrn/Frau

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Familienname, Vorname, Geburtsdatum
wohnhaft

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Ort, Straße
ausgewiesen durch

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meinen Reisepass in Empfang zu nehmen.

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Ort, Datum                                                                      Eigenhändige Unterschrift
            Hinweis zur Abholung der Personalausweise
Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst
nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei
übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung
kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen.
Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Ver-
bindung (Tel. 02676 409-0).

                                                                                                                                                         Auszug aus der Niederschrift
                                                                                                                                                          über die öffentliche/nicht öffentliche
                                                                                                                                                          Sitzung des Schulträgerausschusses
                                                                                                                                              Sitzungsdatum:    Montag, den 15.11.2021
                                                                                                                                              Beginn:           16:05 Uhr
                                                                                                                                              Ende:             17:15 Uhr
                                                                                                                                              Ort:              Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766
                                                                                                                                                                Ulmen
                                                                                                                                              Anwesend waren:
                                                                                                                                              Bürgermeister
                                                                                                                                              Herr Bürgermeister Alfred Steimers
                                                                                                                                              1. Beigeordneter
                                                                                                                                              Herr Karl-Josef Fischer
                                                                                                                                              Beigeordnete(r)
                                                                                                                                              Herr Heinz-Werner Hendges
                                                                                                                                              Herr Thomas Kerpen
                                                                                                                                              Mitglieder
                                                                                                                                              Frau Jennifer Bober
                                                                                                                                              Frau Rebekka Haferkamp
                                                                                                                                              Herr Thorsten Lescher
                                                                                                                                              Frau Sandra Krämer, Schulelternsprecherin GS Lutzerath
                                                                                                                                              Herr Vitali Schich, Schulelternsprecher Burg-Grundschule Ulmen
                                                                                                                                              Herr Alfred Pantenburg
                                                                                                                                              Herr Rektor Dominik Philippsen
                                                                                                                                              Herr Rektor Thomas Schmittgen
                                                                                                                                              Herr Rudolf Schneiders, Stellv. Mitglied für Manfred Dietzen
                                                                                                                                              Frau Edeltrud Schuhmacher
                                                                                                                                              Herr Alexander Schüller, Schulelternsprecher RS+ Vulkaneifel
                                                                                                                                              Herr Frank Steimers
VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                                 -5-                                                       Ausgabe 46/2021
Herr Günter Welter                                                      12.  Wirtschaftsplan 2022 des Abwasserwerkes der Verbandsge-
Herr Thomas Klein Stellv. Mitglied f. Walter Hammes                          meinde Ulmen
von der Verwaltung                                                      13. Mitteilungen
Herr Felix Pötz                                                         Nicht öffentlicher Teil
Frau Kathrin Reichert, zugleich Protokollführerin                       14. Mitteilungen
Herr Michael Schneiders
                                                                                                                                     gez.
Abwesend waren:
                                                                                                            Bürgermeister Alfred Steimers
Es fehlten entschuldigt
Herr Manfred Dietzen
                                                                        Die Fraktionssitzungen wurden wie folgt mitgeteilt:
Herr Holger Haag, Stellv. Mitglied für Tatjana Oswald                   CDU-Fraktion:
Herr Walter Hammes                                                      Montag, den 22.11.2021, 19:00 Uhr
Frau Sandra Hendges-Steffens                                            Ulmen, Sitzungssaal Rathaus
Frau Karin Kneip, Stellv. Mitglied für Sandra Hendges-Steffens          SPD-Fraktion:
Frau Tatjana Oswald                                                     Montag, den 22.11.2021, 19:00 Uhr
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.                         Auderath, Bürgerhaus
Tagesordnung:                                                           FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e.V.:
Öffentlicher Teil                                                       Montag, den 22.11.2021, 19:30 Uhr
1.    Vorberatung des Schuletats für das Haushaltsjahr 2022             Alflen, Mehrzweckhalle
2.    Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
3.    Mitteilungen                                                               Bekanntmachung der Struktur- und
Öffentlicher Teil                                                                  Genehmigungsdirektion Nord
TOP 1: Vorberatung des Schuletats für das Haushaltsjahr 2022
Sachverhalt:                                                                gemäß § 27 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträg-
Der notwendige Bedarf für das Haushaltsjahr 2022 wurde von den ein-          lichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 74 Abs. 4 und 5 Satz 2
zelnen Schulen gemeldet. Einzelheiten sind den beigefügten Unterla-                  Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
gen zu entnehmen.                                                       Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses zum Neubau und Betrieb
Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.                          der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Metter-
Beschluss:                                                              nich - Niederstedem (Bauleitnummer [Bl.] 4225), Abschnitt Pkt. Pillig
Der Ausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, die beantragten      - Umspannanlage Wengerohr sowie zur Änderung der 220-kV-Höchst-
Mittel im Haushaltsplan 2022 bereit zu stellen.                         spannungsfreileitung Niederstedem - Neuwied (Bl. 2409), Abschnitt
Abstimmungsergebnis:                                                    Pillig - Pkt. Melchhof
Ja 15 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0                                    Aktenzeichen: 21a-7.110-010-2015
TOP 2: Mitteilungen                                                     Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:                           3-5, 56068 Koblenz, hat mit Bescheid vom 29.09.2021 folgenden Plan-
Es wurde über den aktuellen Sachstand zum Thema Corona in der           feststellungsbeschluss erlassen:
Grundschule Lutzerath und der Burg-Grundschule Ulmen informiert.        I. Planfeststellung
Nicht öffentlicher Teil                                                 1.         Auf Antrag der Amprion GmbH, vertreten durch die
TOP 3: Mitteilungen                                                                Geschäftsführung, Robert-Schuman-Str. 7, 44263 Dortmund,
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.                                      wird der Plan zum Neubau und Betrieb der 110-kV-/380-kV-
                                                                                   Höchstspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Metternich - Nie-
                                                                                   derstedem (Bauleitnummer [BI.] 4225), Abschnitt - Pkt. Pillig
           Öffentliche Bekanntmachung                                              - Umspannanlage (UA) Wengerohr sowie die Änderung der
                                                                                   220-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem - Neu-
            Sitzung des Verbandsgemeinderates                                      wied (BI. 2409) im Abschnitt Pkt. Pillig - Pkt. Melchhof durch
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung                  Umstellung auf 110-kV-Betrieb nebst Änderung zu- und
des Verbandsgemeinderates Ulmen ein, die am Donnerstag, den                        abgehender Hochspannungsfreileitungen und Bahnstromlei-
25.11.2021, um 16:00 Uhr im Bürgerhaus „Zum Üßbachtal“, Trierer                    tungen in Gestalt der 1., 2. und 3. Planänderung unter den in
Straße, 56826 Lutzerath stattfindet.                                               Abschnitt III enthaltenen Nebenbestimmungen festgestellt.
Tagesordnung:                                                                      Vorhabenträgerinnen sind neben der Antragstellerin die DB
Öffentlicher Teil                                                                  Energie GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Pfar-
1.   Beratung und Beschlussfassung über die Berücksichtigung von                   rer-Perabo-Platz 2, 60326 Frankfurt am Main und die Westnetz
     bauplanungsrechtlichen Änderungen im Rahmen der 7. Fort-                      GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Florianstraße
     schreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde                     15 - 21, 44139 Dortmund. Die Planfeststellung bezieht sich
     Ulmen                                                                         insbesondere auf folgende Einzelmaßnahmen:
2.   Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Haus-       1.1        Planfeststellung für Hochspannungsfreileitungen im
     haltsjahr 2019                                                                Sinne des Energiewirtschafts-gesetzes gem. § 43 Abs. 1
                                                                                   Satz 1 Nr. 1 sowie Absätze 4 und 5 EnWG i.V.m. § 1 Abs.
3.   Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das
                                                                                   1     Landesverwaltungsverfahrensgesetz         Rheinland-Pfalz
     Jahr 2019
                                                                                   (LVwVfG) i.V.m. §§ 72 bis 77 Verwaltungsverfahrensgesetz
4.   Breitbandausbau im Landkreis Cochem-Zell - Beratung und                       (VwVfG):
     Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Breitbander-
                                                                        1.1.1      Errichtung und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungs-
     schließung der Gewerbegebiete
                                                                                   freileitung Pkt. Metternich - Niederstedem (BI. 4225) im
5.   Breitbandausbau im Landkreis Cochem-Zell - Sachstand Breit-                   Abschnitt von Mast Nr. 57 der BI. 4225 (Pkt. Pillig) bis Mast Nr.
     bandnacherschließung                                                          111 der BI. 2409; Länge ca. 47 km,
6.   Bekanntgabe einer Entscheidung über die Auftragsvergabe der                   Mitführung und Betrieb von zwei 110-kV-Bahnstromkreisen
     Erneuerung der Beleuchtungsanlage für die Schule Lutzerath                    auf dem Mastgestänge der 110-/ 380-kV-Höchstspannungs-
7.   Jahresabschluss 2020 des Abwasserwerkes                                       freileitung Pkt. Metternich - Niederstedem (BI. 4225) im
8.   Festsetzung Schmutzwassergebühr 2022 für die leitungsgebun-                   Abschnitt von Mast Nr. 57 bis Mast Nr. 66 sowie im Abschnitt
     dene Abwasserentsorgung                                                       von Mast Nr. 106 bis Mast Nr. 114 (In diesen Abschnitten
9.   Erlass der Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Bei-                 treten die 110-kV-Bahnstromkreise an die Stelle der 110-kV-
     trages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung                  Stromkreise der allgemeinen Energieversorgung. [Planfest-
     (WKB) 2022                                                                    stellung gem. § 18 Satz 1 Allgemeines Eisenbahngesetz [AEG]
10. Festsetzung der Gebühr 2022 für das Einsammeln, den Transport                  i.V.m. § 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EnWG]),
     und die Annahme von Schmutzwasser aus geschlossenen Gru-           1.1.2      Neubau, Umbeseilung und Änderung des Betriebs der
     ben und Überschussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen                       220-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem - Neu-
11. Festsetzung der Vorausleistung auf den laufenden Kostenanteil                  wied (BI. 2409) im Abschnitt von Mast Nr. 334 (Pkt. Pillig)
     2022 für die Entwässerung der gemeindlichen Straßen, Wege                     bis Mast Nr. 245 (Pkt. Melchhof ) zur Umstellung auf 110-kV-
     und Plätze in die Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde                        Betrieb; Länge ca. 36,7 km,
VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                                      -6-                                                            Ausgabe 46/2021
         Neubau, Umbeseilung und Änderung des Betriebs der                       3.4       Dieser Planfeststellungsbeschluss ersetzt die Genehmigung
         220-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem - Neu-                             nach § 4 Abs. 1 der Landesverordnung über das Landschafts-
         wied (BI. 2409) zur Nutzung als 110-kV-Bahnstromleitung                           schutzgebiet „Moselgebiete von Schweich bis Koblenz“ vom
         im Abschnitt von Mast Nr. 245 der Bl. 2409 bis Mast Nr. 114                       17.05.1979 (§ 4 Abs. 3 der vorgenannten Landesverordnung).
         der Bl. 4225 sowie im Abschnitt von Mast Nr. 106 der Bl.                3.5       Die Ausnahmegenehmigung nach § 3 der Verordnung zum
         4225 bis Mast Nr. 66 der Bl. 4225. (In diesen Abschnitten                         Schutz von Landschafts-bestandsteilen im Regierungsbezirk
         treten die beiden 110-kV-Bahnstromkreise an die Stelle der                        Trier vom 03.07.1940, zuletzt geändert mit Verordnung vom
         beiden 110-kV-Stromkreise der allgemeinen Energiever-                             25.03.1980.
         sorgung [Planfeststellung gem. § 18 Satz 1 AEG i.V.m. § 43              3.6       Die straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnisse zur
         Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EnWG i.V.m. § 5 LVwVfG]),                                     Anlage und Änderung von Leitungskreuzungen/-längsfüh-
1.1.3    Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfrei-                           rungen an Bundesautobahnen sowie Bundes-, Landes- und
         leitung Anschluss Wengerohr (BI. 4235); Länge ca. 0,9 km,                         Kreisstraßen, wie sie sich aus den Anlagen 7, 9 und 13 der Pla-
1.1.4    Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung                            nunterlagen in Gestalt der 1., 2. und 3. Planänderung ergeben
         Wengerohr - Spangdahlem (BI. 0785) im Abschnitt zwischen                          (§ 8 Bundesfernstraßengesetz [FStrG], § 41 Landes-straßenge-
         dem Masten Nr. 1 der BI. 4235 und dem Portal P001 der                             setz Rheinland-Pfalz [LStrG]).
         Umspannanlage Wengerohr; Länge ca. 0,3 km,                              3.7       Die straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnisse gemäß
1.1.5    Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung                            §§ 8 und 8a FStrG sowie gemäß §§ 41 und 43 LStrG zur Nut-
         Wengerohr - Morbach (BI. 0748) im Abschnitt zwischen dem                          zung bestehender bzw. zur Anlage neuer Zufahrten zu einer
         Portal P001 der Umspannanlage Wengerohr und dem Masten                            Bundes-, Landes- oder Kreisstraße außerhalb der Ortsdurch-
         Nr. 111 der BI. 2409; Länge ca. 1,1 km,                                           fahrt wie sie sich aus den Anlagen 7, 8 und 13 der Planunterla-
1.1.6    Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung                          gen in Gestalt der 1., 2. und 3. Planänderung ergeben.
         Pkt. Pillig - Maifeld (BI. 1151) im Abschnitt zwischen Mast Nr.         3.8       Die straßenrechtliche Ausnahmegenehmigung gemäß § 9
         1 der BI. 1151 und Mast Nr. 334 der BI. 0770; Länge ca. 0,3 km,                   Abs. 8 FStrG bzw. § 22 Abs. 5 LStrG sowie die straßenverkehrs-
1.1.7    Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreilei-                             rechtliche Zustimmung nach § 9 Abs. 2 FStrG bzw. § 23 Abs. 1
         tung Anschluss Müden (BI. 0771) im Abschnitt zwischen                             LStrG zur Errichtung der Maste Nr. 65, Nr. 69, Nr. 71, Nr. 83, Nr.
         Mast Nr. 26 der Bl. 0771 und Mast Nr. 329 der BI. 2409; Länge                     105, Nr. 121, Nr. 125, Nr. 126, Nr. 127, Nr. 148, Nr. 153, Nr. 156,
         ca. 0,3 km,                                                                       Nr. 175 und Nr. 176 innerhalb der Anbaubeschränkungszone
1.1.8    Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreilei-                             nach § 9 Abs. 2 FStrG und § 23 Abs. 1 LStrG.
         tung Anschluss Fankel (BI. 0783) im Abschnitt zwischen                  3.9       Die Umverlegung der Wasserleitung (Objekt Nr. 150a [Ordner
         Mast Nr. 37 der Bl. 0783 und Mast Nr. 275A der BI. 2409;                          8, Anlage 9.1 der Planunterlagen, S. 67]) nebst Steuerkabel
         Länge ca. 0,7 km,                                                                 des Zweckverbands Wasserversorgung Eifel-Mosel als not-
1.1.9    Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung                          wendige Folgemaßnahme im Sinne des § 75 Abs. 1 VwVfG
         Pkt. Bengel - Pünderich (BI. 1024) im Abschnitt zwischen Mast                     unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung (§ 74
         Nr. 1 der BI. 1024 und dem geplanten Masten Nr. 139 der BI.                       Abs. 3 VwVfG).
         4225; Länge ca. 0,1 km,                                                 4.        Auf der Grundlage des § 19 Abs. 1 und 3 WHG werden die
1.1.10   Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung                          wasserrechtlichen Befreiungen gemäß § 4 Abs. 1 der Rechts-
         Laufeld - Pkt. Lüxem (BI. 1081) im Abschnitt zwischen Mast                        verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes
         Nr. 37 der BI. 1081 und dem geplanten Masten Nr. 170 der BI.                      zu Gunsten des Landkreises Cochem-Zell in den Gemarkun-
         4225; Länge ca. 0,1 km.                                                           gen Brohl und Möntenich vom 05.04.1991 (WSG „Brohl“) und
1.2      Planfeststellung für Bahnstromleitungen im Sinne des                              gemäß § 5 der Rechtsverordnung über die Festsetzung des
         Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) als notwendige                                Wasserschutzgebietes „Neuerburg-Bombogen - Brunnen 2-4“
         Folgemaßnahme gem. § 18 Satz 1 AEG i.V.m. § 5 Landes-                             in den Gemarkungen Bombogen, Neuerburg und Flußbach
         ver-waltungsverfahrensgesetz Rheinland-Pfalz (LVwVfG)                             zugunsten des Zweckverbandes „Wasserversorgung Eifel-
         i.V.m. § 43 Abs. 4 und Abs. 5 EnWG i.V.m. § 1 Abs. 1 LVwVfG                       Mosel“ vom 04.10.1999 (WSG „Neuerburg-Bombogen“) zum
         i.V.m. §§ 72 bis 77 VwVfG:                                                        Neubau und Rückbau der unter der Ziffer III.2.2. der Nebenbe-
1.2.1    Änderung und Betrieb der 110-kV-Bahnstromleitungen Ben-                           stimmungen im Einzelnen bezeichneten Maste erteilt.
         gel - Koblenz (Bahnstromleitung [BL] 596) sowie Bengel - Kar-           5.        Die Kosten des Verfahrens werden gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1
         thaus (BL 498) durch Errichtung des Kreuzungsmastes Nr. 1N                        Landesgebührengesetz (LGebG) der Amprion GmbH als
         auf Flurstück Nr. 224, Flur 10, Gemarkung Bengel,                                 Antragstellerin auferlegt. Zur Kostenfestsetzung ergeht ein
1.2.2    Neubau und Betrieb der 110-kV-Bahnstromleitung Bengel -                           gesonderter Bescheid.
         Koblenz (BL 596) im Abschnitt vom geplanten Masten Nr. 6N               II. Nebenbestimmungen und Hinweise
         der BL 596 bis zum Masten Nr. 245 der Bl. 2409; Länge ca. 0,5           Im Planfeststellungsbeschluss wurden den Vorhabenträgerinnen Auf-
         km.                                                                     lagen und Bedingungen auferlegt. Diese stellen insbesondere den
1.3      Planfeststellung von notwendigen Folgemaßnahmen                         Schutz folgender Belange sicher: Wasserwirtschaft, Natur- und Land-
         gemäß § 75 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 43c EnWG (Rückbau                      schaftsschutz, Immissionsschutz, Geologie und Bergbau, Bodenschutz,
         bestehender Freileitungen, Nutzung von Baueinsatzka-                    Landwirtschaft und Forst, Denkmalpflege, Straßenverkehr, Belange der
         beln, Anpassung von Wegeverläufen, Verlegung einer                      Flugsicherheit, sowie den Schutz von Anlagen Dritter.
         Wasserleitung) sowie Planfeststellung von temporären                    III. Rechtsbehelfsbelehrung
         Maßnahmen (Freileitungsprovisorium, provisorische                       Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats
         Umbeseilung) gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG wie
                                                                                 nach Zustellung Klage beim
         sie in Anlage 1 der Planunterlagen auf Seite 16 und 17
         bezeichnet sind.                                                                               Bundesverwaltungsgericht
                                                                                                               Simsonplatz 1
2.       Die Entziehung oder die Beschränkung von Grundeigentum
         oder von Rechten am Grundeigentum ist nach Maßgabe des                                                04107 Leipzig
         § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 EnWG zulässig.                      schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten bei der
3.       Der Planfeststellungsbeschluss schließt gem. § 75 Abs. 1                Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
         Satz 1 VwVfG in Verbindung mit § 4 LVwVfG insbesondere                  Die Klage muss durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an
         folgende Entscheidungen mit ein:                                        einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mit-
3.1      Die Genehmigung gemäß § 17 Abs. 1 i.V.m. § 15 Bundesna-                 gliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates
         turschutzgesetz (BNatSchG) zur Zulässigkeit der Eingriffe               des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der
         in Natur und Landschaft sowie der Ausgleichs- und Ersatz-               Schweiz, der die Befähigung zum Richteramt besitzt, als Prozessbevoll-
         maßnahmen, die mit der Durchführung des Vorhabens                       mächtigter erhoben werden. Abweichend davon können sich Behör-
         verbunden sind, wie sie sich insbesondere aus der Umwelt-               den und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich
         studie von Januar 2019 (Ordner 10 und 11, Anlage 14 der                 der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten
         Planunterlagen) in Gestalt der 1. Planänderung ergeben.                 Zusammenschlüsse auch durch eigene Beschäftigte mit Befähigung
3.2      Die Ausnahme gemäß § 30 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz                  zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Rich-
         i.V.m. § 15 Abs. 2 LNatSchG zur Zulässigkeit der Inanspruch-            teramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen
         nahme der nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 Landesnaturschutzgesetz
                                                                                 Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen
         gesetzlich geschützten Biotope.
                                                                                 Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen.
VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                                      -7-                                                     Ausgabe 46/2021
Die Klage muss die Klägerin oder den Kläger, die Beklagte oder den           Aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen ist die Einsichtnahme nur
Beklagten sowie den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen              nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich (Tel.:
bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsa-             02676/409-0). Öffnungszeiten: Mo. bis Do.: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00
chen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Planfest-           bis 16:00 Uhr, Fr.: 8:30 bis 13:00 Uhr
stellungsbeschluss soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.     Die Dokumente können außerdem unter nachfolgenden Adressen im
Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden,        Internet eingesehen werden:
dass alle Beteiligten eine Abschrift erhalten können.                         https://sgdnord.rlp.de/de/planen-bauen-natur-energie/energie/
Die Klagefrist (siehe Absatz 1 des Abschnitts III) ist nur gewahrt, wenn
                                                                                netzausbau/ (siehe Link „Pillig - Wengerohr“ unter der Rubrik
die Klageschrift noch vor Ablauf dieser Frist beim Bundesverwaltungs-
                                                                                                       „Laufende Verfahren“)
gericht eingegangen ist. Gemäß § 43e Abs. 3 EnWG hat der Kläger
innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner                                                 oder
Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen                    www.uvp-verbund.de/freitextsuche (siehe Kategorie
und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden,                 „Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“)
können durch das Gericht zurückgewiesen werden.                              Aus Gründen des Datenschutzes wurde im Planfeststellungsbeschluss
Aufgrund des § 43e Abs. 1 EnWG i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungs-         über alle Einwendungen in anonymisierter Form entschieden. Jedem
gerichtsordnung (VwGO) hat die Klage gegen den Planfeststellungs-            Einwender wurde eine Einwendungsnummer zugeteilt, unter der sich
beschluss keine aufschiebende Wirkung. Die aufschiebende Wirkung             die Entscheidungsgründe im Planfeststellungsbeschluss auffinden
kann auf Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO durch das Bundesverwal-               lassen. Die Einwendungsnummer ist den Einwendern mit der Einla-
tungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, angeordnet werden. Der           dung zur Online-Konsultation mitgeteilt worden. Außerdem liegt der
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungs-             Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ein entsprechendes Verzeichnis
klage gegen die Planfeststellung kann nur innerhalb eines Monats             zur Erteilung von Auskünften vor.
nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt und begrün-        Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen
det werden.                                                                  und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als
IV. Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der Planun-               zugestellt (§ 74 Abs. 5 VwVfG). Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist
terlagen
                                                                             kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und von
Unter Beachtung der pandemiebedingt geltenden Abstands- und
                                                                             denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elek-
Hygienemaßnahmen können der Planfeststellungsbeschluss nebst
Begründung und die dazugehörigen Planunterlagen für das Vorha-               tronisch bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zent-
ben von jedermann eingesehen werden, und zwar in der Zeit vom                ralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz,
30.11.2021 bis einschließlich 13.12.2021 bei der                             angefordert werden (E-Mail: poststelle21sgdnord@sgdnord.rlp.de).
                  Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen                                                                             Koblenz, den 02.11.2021
                              Marktplatz 1                                                                   Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
                              56766 Ulmen                                                                                                   Im Auftrag
                             Raum-Nr. 108                                                                                         Thomas Gottschling
VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                              -8-                                      Ausgabe 46/2021

                                                                             bürgerportal
                                                                            www.cochem-zell-online.de

             Service rund um die Uhr
                         Die öffentlichen Verwaltungen des
                         Landkreises Cochem-Zell und der vier
                         Verbandsgemeinden          Kaisersesch,
                         Cochem, Zell und Ulmen haben für
                         die Bürgerinnen und Bürger sowie
                         Unternehmen rund um die Uhr geöff-
                         net. Mit dem Bürgerportal Cochem-
                                                                                    Wir gratulieren
Zell können Sie ausgewählte Verwaltungsdienstleistungen mit
wenigen Mausklicks online unter
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erledigen.                                                               am 21.11. zum 90. Geburtstag
Hier werden Sie regelmäßig über neue Serviceangebote des                           Frau Maria Bauer, Beuren
Bürgerportals Cochem-Zell informiert.
Das Besondere: Sie, als Nutzer des Portals, müssen zukünftig             am 22.11. zum 95. Geburtstag
nicht mehr wissen, ob für die Bearbeitung eines Antrags die
Kreisverwaltung oder die Verwaltung der jeweiligen Verbands-                       Frau Eva Brost, Alflen
gemeinde zuständig sind, im Bürgerportal stehen die ent-
sprechenden Dienstleistungen verwaltungsübergreifend zur                 am 24.11. zum 85. Geburtstag
Verfügung. Dieser Ansatz steigert den Nutzen für alle Anwen-                       Herr Hermann Römer, Auderath
der. Sie können Anträge einfach und digital stellen, die Verwal-
tung bearbeitet die Anliegen schnell und unter Beachtung des
Datenschutzes. Das Angebot des Bürgerportals wird durch die              am 27.11. zum 80. Geburtstag
weiteren Komponenten Servicekonto sowie ePayment abge-                             Frau Ingeborg Drehsen, Ulmen
rundet.
Nutzen Sie das Bürgerportal und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen
und Anregungen per E-Mail egov@ulmen.de mit.
VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                                     -9-                                                       Ausgabe 46/2021

                                                                                     Wandern und mit Yoga entspannen
                                                                            Vergiss den Alltag bei einer Erlebniswanderung in die beeindruckende
                                                                            Natur rund um Schalkenmehren. Landschaftsmentor Deepti Statnik
                                                                            lädt dich auf dieser Wanderung zu den Dauner Maaren und zum Dron-
                                                                            keturm dazu ein, den Körper ganz neu wahrzunehmen und den Geist
                                                                            zur Ruhe zu bringen. Spüre und genieße bei kleinen, leichten Übungen
                                                                            aus dem Yoga die Wirkung dieser einzigartigen Landschaft und tanke
                                                                            neue Kraft und Energie.
                                                                            Termin:        Montag, 22. November und 29. November
                                                                            Uhrzeit:       10:00 Uhr
                                                                            Dauer:         ca. 3 Stunden
                                                                            Preis:         10,- EUR p.P.
                                                                            Treffpunkt: Michels Wohlfühlhotel, Schalkenmehren, Rezeption
                                                                            Information und Anmeldung: bei Michels Wohlfühlhotel über info@
                                                                            michels-wohlfühlhotel.de oder bei Deepti Statnik über deepti_stat-
                                                                            nik@yahoo.de oder 06592-9280.
                                                                            Teilnehmer: mindestens 5, maximal 12
                                                                            Festes Schuhwerk und wettergerechte Kleidung werden empfohlen.

                                                                                 Germanenbrücke wieder instandgesetzt
                                                                                 Umleitungen auf Wanderwegen werden aufgehoben
                                                                            Gut dreieinhalb Monate nach der großen Flut im Juli konnte die Ger-
                                                                            manenbrücke bei Manderscheid wieder repariert werden. Dadurch
                                                                            entfallen auf einigen Wanderwegen die zuvor notwendigen Umleitun-
                                                                            gen.
                                                                                                                        Die Flutkatastrophe im
                                                                                                                        Juli ging auch an den
                                                                                                                        Wanderwegen           im
                                                                                                                        GesundLand Vulkanei-
                                                                                                                        fel nicht spurlos vorü-
                                                                                                                        ber. So wurde auch die
                                                                                                                        Germanenbrücke, die
                                                                                                                        bei Manderscheid die
                                                                                                                        Kleine Kyll überquert,
                                                                                                                        bei der Flut vollständig
                                                                                                                        zerstört.
                             Mitteilungen aus dem
                gEsundland VulkanEifEl                                                                                    Das blieb nicht ohne
                                                                                                                          Folge:   Wanderwege
                                                                                                                          wie die HeimatSpur
  Gesundheitswanderung um Bad Bertrich                                                                                    Achtsamkeits-Pfad
                                                                                                                          Kleine Kyll sowie der
Lass dich von Gesundheitswanderführer Dr. André Uzulis von den Vor-
                                                                                                                          VulkaMaar-Pfad,    der
zügen des Gesundheitswanderns begeistern! Diese behutsame Wan-
                                                                                                                          im August 2021 zu
derung mit leichten gymnastischen Übungen eignet sich für alle, die
                                                                                                                          Deutschlands schöns-
Freude an sanfter Bewegung in der Natur haben oder diese entdecken
wollen. Spüre, wie Koordination, Kraft und Ausdauer gestärkt werden                                                       tem Wanderweg gekürt
und genieße den leichten Gesundheitssport in der einzigartigen Vulk-                                                      worden war, mussten
anlandschaft rund um Bad Bertrich.                                          umgeleitet werden und konnten nicht der üblichen Streckenführung
                                                                            folgen.
Termin:        Sonntag, 28. November                                        Die Umleitungen sind nun Geschichte. Revierförster Georg Fox sorgte
Uhrzeit:       10:30 Uhr                                                    mit zahlreichen helfenden Händen für einen zügigen Wiederaufbau
Dauer:         2-3 Stunden                                                  der Germanenbrücke, die nun wieder vollständig instandgesetzt ist. So
Preis:         7 EUR p.P. (6 EUR p.P. mit Gästekarte)                       können die Umleitungen auf dem VulkaMaar-Pfad und der HeimatSpur
Ticket und Treff: GesundLand Tourist Information Bad Bertrich, Kurfürs-     Achtsamkeits-Pfad Kleine Kyll aufgehoben werden. Die Wege verlaufen
tenstraße 32, Tel.: 02674 932 222, maximal 20 Teilnehmer.                   nun wieder wie vor der Flut üblich über die Germanenbrücke.
                                                                            An dieser Stelle bedankt sich das GesundLand Vulkaneifel herzlich für
      Führung auf dem Parcours der Sinne                                    den unermüdlichen Einsatz von Georg Fox und seinem Team für den
 „Sinnlich unterwegs – komm mit auf Entdeckungsreise“                       zeitnahen Wiederaufbau der Brücke.
                                                                            Weitere Informationen zum VulkaMaar-Pfad und der HeimatSpur Acht-
Doris Hamm, zertifizierte Gästeführerin des GesundLand Vulkaneifel,
                                                                            samkeits-Pfad Kleine Kyll unter www.vulkamaar-pfad.de und www.
nimmt dich mit auf eine faszinierende Expedition: Auf 11 von 15 Statio-
nen des Parcours der Sinne wirst du ins Staunen geraten. Auf der Balan-     heimat-spuren.de.
ceplattform stellst du deinen Gleichgewichtssinn unter Beweis und die
Partnerschaukel schwingt dich in schwindelerregende Höhen. Bei den
ganz besonderen Sinneserlebnissen auf dieser Tour erkundest und
erlebst du das Wunder unserer Sinne an verschiedenen Stationen neu.
                                                                                                 Clara-Viebig-Pavillon
Termin:         30. November
Dauer:          ca. 2 Stunden                                                                                    Lesungen
Uhrzeit:        13 Uhr                                                                                   Freitags 15.00 - 16.00 Uhr
Preis:          6,50 EUR p.P., Kinder 4 - 14 Jahre 4,50 EUR                                   Autobiographisches, Unbekanntes,             Novellen
Treffpunkt:     Sportplatz, Brunnenstraße, 54552 Immerath                                     alles rund um Clara Viebig
Festes Schuhwerk und wettergerechte Kleidung empfohlen. Die Stre-                             Lassen Sie sich überraschen!
cke eignet sich für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer. Information und            Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch
Anmeldung bei Doris Hamm, Tel. 0179 5906315 oder doris.hamm@                    Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21
mail.de.
VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                 - 10 -                                       Ausgabe 46/2021

           Entdecke deine Heimat
                        Friedlich. Faszinierend. Fesselnd.

    Das Ulmener Maar
    Dass die Vulkane auch heute noch aktiv sind, zeigt sich am Ulmener Maar. Es ist mit einem Alter von rund
    11.000 Jahren das mit Abstand jüngste Maar. Am Rand des Gewässers entdeckest du kleine Blasen, die
    aus der Tiefe aufsteigen – ein Zeichen für aktiven Vulkanismus. Wenn du dort wanderst, mach‘ doch auch
    einen Abstecher zur Ulmener Burgruine und wandele auf den Spuren mittelalterlicher Ritter.

    Unser Wander-Tipp
    Am Ulmener Maar vorbei führt die 21 km lange
    HeimatSpur Ulmener Acht, die du entweder am
    Stück erwandern kannst oder in die HeimatSpur
    Große Acht (13,6 km) und HeimatSpur Kleine Acht
    (8,2 km) aufteilen kannst.
    Start: Bahnhof Ulmen, Ladestraße
    Strecken: 21,0 / 13,6 / 8,2 km
    Gehzeiten: 6:00 / 3:30 / 2:00 Std.
    Schwierigkeitsgrad: leicht - mittel

    www.gesundland-vulkaneifel.de & www.heimat-spuren.de
Ulmen                                                                     - 11 -                                                     Ausgabe 46/2021
                                                                               werden eine Vielfalt an Kursen angeboten, um den Bürgern*innen den
                                                                               Klettersport näher zu bringen
                                                                               Eine Fördersumme von insgesamt 68.567,72 € ist an das Projekt geflos-
                                                                               sen. Insgesamt wurden für das Vorhaben Mittel in Höhe von 105.488,80
                                                                               € eingesetzt. Im September 2020 konnte nach intensiver Vorplanung
                                                                               seitens der Gemeinde sowie des Vereins der Kletterturm für das Publi-
                                                                               kum eröffnet werden. Die Kletteranlage befindet sich idyllisch zwischen
                 Abschlussveranstaltung zur                                    zwei Bachläufen. Es gibt auch einen Zugang zum Wasser mit Sitzmög-
            Entwicklungsstrategie LAG Vulkaneifel                              lichkeiten am Fluss, sodass der Spaß für die ganze Familie garantiert ist!
Abschlussveranstaltung zur neuen Entwicklungsstrategie der                     Dieses Projekt ist ein erfolgreiches Beispiel, wie man mit LEADER neue
LEADER-Region Vulkaneifel – Wie geht es ab 2023 weiter?                        Angebote durch die Umgestaltung von alten bachliegenden Anlagen
Am Dienstagabend (9.11.2021) wurde der Öffentlichkeit die neue Ent-            schaffen kann.
wicklungsstrategie der LEADER-Region Vulkaneifel in einer digitalen            Bei Fragen zu LEADER steht Ihnen unser Regionalmanagement zur
Abschlussveranstaltung vorgestellt. Die Strategie ist die Basis, um auch       Verfügung (Tel. 06302 – 923914, E-Mail isabelle.schmidtholz@entra.
in der nächsten Förderperiode, ab dem Jahr 2023, weiterhin LEADER-             de). Wenn Sie weitere Informationen wünschen, besuchen Sie unsere
Region zu bleiben und somit Fördermittel der EU zur Umsetzung von              Webseite unter www.leader-vulkaneifel.de
vielfältigen Projekten zu erhalten.
                                     Mittels verschiedener Beteiligungs-
                                     formate wurde den Bürgerinnen
                                     und Bürgern der Region während
                                                                                        aus den gemeinden
                                     der letzten Monate die Möglichkeit
                                     eröffnet, Ihre Vorstellungen für die
                                     zukünftige Entwicklung der Vulka-
                                     neifel einzubringen. In der
                                     Abschlussveranstaltung konnten
                                                                                                                    Alflen
                                     jetzt die Ergebnisse dieses Prozes-
                                     ses vorgestellt werden. Die Teilneh-
                                     merinnen und Teilnehmer wurden
                                     darüber informiert, wie die neue
                                                                                      Bürozeiten des Ortsbürgermeisters
                                     Lokale Integrierte Ländliche Ent-         montags von 18:00 bis 19:30 Uhr im Gemeindebüro in der Mehrzweck-
                                     wicklungsstrategie – so der Fach-         halle (Schulstr. 14)
                                     begriff, oder kurz LILE – erstellt        Tel.: 02678 – 365, Fax: 02678 - 9539839, Mobil: 0171 - 6836361
                                     wurde und welche Themen in                Email: ortsgemeinde.alflen@web.de
                                     Zukunft im Fokus stehen. „Bei vie-        Außerhalb der Bürozeiten können sie gerne Termine nach telefoni-
len Veranstaltungen war ich dabei und ich bin begeistert von der gro-          scher Vereinbarung machen.
ßen Teilnahme und den Diskussionen, die während der
Beteiligungsphase geführt wurden.“ Mit diesen Worten begrüßte Frau                         Auszug aus der Niederschrift
Gieseking, Landrätin der Vulkaneifel und LAG-Mitglied, die Teilneh-                 über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des
menden und wünschte eine gute Veranstaltung.
                                                                                                  Gemeinderates Alflen
Die neue LILE wird wieder vier verschiedene Handlungsfelder umfas-
sen: Aktive Dörfer und Gemeinden, Profilierung des regionalen                  Sitzungsdatum: Freitag, den 12.11.2021
Lebens- und Arbeitsraumes, Bewusster Umgang mit Natur- und Kul-                Beginn:               18:00 Uhr
turlandschaft, Vulkanlandschaft in Wert setzen und erleben. Damit              Ende:                 19:02 Uhr
umsetzbar sind zum Beispiel Projekte zum Erhalt der Dorfgemein-                Ort:                  Mehrzweckhalle, Schulstr. 14, 56828 Alflen
schaft, zur Attraktivierung der Region als Wohn- und Arbeitsort oder           Anwesend waren:
auch zur Schärfung des touristischen Profils der Vulkaneifel.                  Ortsbürgermeister
In einer gemeinsamen Beteiligungsrunde wurden die Teilnehmenden                Herr Berthold Schäfer
dazu aufgefordert, ihre Ideen für das regionale Motto einzubringen.            1. Beigeordnete(r)
Viele gute Vorschläge, wie zum Beispiel „Zukunft Vulkaneifel – Natür-          Herr Dirk Hieronimus
lich Gemeinsam“ sind während der Veranstaltung eingegangen und                 Beigeordnete(r)
werden im Nachgang ausgewertet. Aus ihnen wird das Leitbild der                Herr Michael Pörling
künftigen Entwicklungsstrategie formuliert.                                    Ratsmitglieder
Wie geht es nun weiter? Nach einem Workshop mit Jugendlichen, der              Herr Paul Kruff
als abschließendes Beteiligungsformat ebenfalls noch im November               Herr Friedhelm Lautner
stattfindet, gilt es dann die LILE zu schreiben. Anfang 2022 wird diese        Herr Udo Lorenz
zur Bewerbung der Region beim rheinland-pfälzischen Wirtschaftsmi-             Herr Alfred Pantenburg
nisterium eingereicht. Mit einer Zertifizierung der zukünftigen LEA-           Herr Hans-Georg Pötz
DER-Regionen ist im Spätsommer 2022 zu rechnen.                                Herr Martin Pötz
Projekt des Monats „November“                                                  Protokollführer
Die LEADER-Förderung bietet vielfältige Möglichkeiten, gute Ideen              Herr Markus Schweisel
und Projekte für die Region in die Tat umzusetzen und dabei finanziell         von der Verwaltung
unterstützt zu werden. Hinter der Förderung steht ein europäisches För-        Herr Bürgermeister Alfred Steimers
derprogramm, mit Hilfe dessen grundsätzlich viele Projekte gefördert           Gäste
werden können- wichtig ist, dass die Projekte innovativ sind und dass          Herr Dirk Barbye Kreisverwaltung Cochem-Zell
sie die Region voranbringen. Projektträger können neben Kommunen,              Abwesend waren:
Vereinen und Verbänden auch Privatpersonen und Unternehmen sein.               Es fehlten entschuldigt
Projekte können mit bis zu 75% Förderanteil unterstützt werden.                Herr Hans-Werner Hillesheim
                                     Der monatliche Report der LAG             Herr Norbert Linden
                                     Vulkaneifel umfasst dieses Mal das        Frau Stefanie Peifer
                                     erfolgreich umgesetzte Projekt            Frau Tina Saxler-Ixfeld
                                     „Kletterturm Salmtal“ in der Orts-        Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
                                     gemeinde Salmtal. Hier wurde ein          Tagesordnung:
                                     alter Brückenpfeiler, der als histori-
                                     sches Relikt der ehemaligen Eisen-        Öffentlicher Teil
                                     bahnbrücke isoliert stand, zu einer       1. Beratung und Beschlussfassung über die Verbandsordnung zur
                                     modernen Kletteranlage umfunkti-               Gründung des Zweckverbandes „Innovationspark Cochem-Zell -
                                     oniert. Der Verein „Kletterpfeiler             Standort Alflen“
                                     Salmtal“ wurde im Rahmen des              2. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für
                                     Projektes gegründet und kümmert                die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage im NBG „Hinter
                                     sich um die Pflege der Anlage. Es              Hammes Haus“ (3.BA)
Ulmen                                                                  - 12 -                                                     Ausgabe 46/2021
3.    Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung von Wirt-       § 17 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
      schaftswegen                                                          Das Ausscheiden aus dem Zweckverband ist nur auf Antrag möglich
4. Mitteilungen                                                             und bedarf der ein-fachen Mehrheit der Stimmen der verbleibenden
Nicht öffentlicher Teil                                                     Mitglieder sowie einer von der Verbandsversammlung zuvor beschlos-
5. Mitteilungen                                                             senen Auseinandersetzungsvereinbarung. Bei Aus-scheiden eines
                                                                            Verbandsmitgliedes fallen den verbliebenen Verbandsmitgliedern die
Öffentlicher Teil
                                                                            Stimmanteile des ausscheidenden Mitgliedes nach dem Verhältnis der
TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Verbandsordnung
                                                                            Stimmanteile, dass sich aus § 11 Abs.1 ergibt, zu.
zur Gründung des Zweckverbandes „Innovationspark Cochem-
Zell - Standort Alflen“                                                     Weiter beschließt der Gemeinderat folgendes: Sollte sich die Ver-
Sachverhalt:                                                                bandsversammlung nicht aus den in § 2 aufgeführten Mitgliedern
Die Verbandsgemeinde Ulmen und der Landkreis Cochem-Zell zählen             zusammensetzen, übernimmt die Ortsgemeinde Alflen 40 Prozent der
zu den strukturschwachen Bereichen in der Region Mittelrhein-Wester-        freiwerdenden Stimmanteile.
wald.                                                                       Abstimmungsergebnis:
In verschiedenen Studien wurde festgestellt, dass im Jahr 2014 kreis-       Ja 7 Nein 1 Enthaltung 1 Befangen 0
weit nur rd. 36 ha an gewerblichen Flächen zur Verfügung standen, die       TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe
sich aber nur sehr kleingliedrig aufteilen.                                 für die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage im NBG „Hin-
In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass im Landkreis                ter Hammes Haus“ (3.BA)
Cochem-Zell eine Angebotslücke von gewerblichen Bauflächen von              Sachverhalt:
über 50 ha besteht.                                                         Im Rahmen des Straßenausbaues des NBG „Hinter Hammes Haus“
Deshalb wurden im Kreisgebiet verschiedene Flächen, insbesondere            (3.BA) bietet die Westenergie AG die Erweiterung der Straßenbeleuch-
im Umfeld der Autobahn A 48, auf eine mögliche gewerbliche Ent-             tung an. Das vorliegende Angebot sieht die Errichtung von insgesamt
wicklung hin geprüft. In der Ortsgemeinde Alflen ist aufgrund der           12 Leuchten zu einem Angebotspreis in Höhe von brutto 21.117,01 €
günstigen Verkehrsanbindung an der B 259 mit direkter Anbindung an          vor. Die hierfür erforderlichen Tiefbauarbeiten werden im Zuge des
die Autobahn (ca. 4,5 km) ohne Ortsdurchfahrt nun die Chance, eine          Straßenausbaues ausgeführt.
verkehrlich sehr gut angebundene gewerbliche Baufläche als neues            Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Gewerbezentrum für die Verbandsgemeinde Ulmen und den Land-                 Im Haushalt 2021 sind bei der Buchungsstelle 54100-096000-33-1 Mit-
kreis Cochem-Zell zu entwickeln und hier mittelfristig eine größere         tel eingestellt.
Anzahl von Arbeitsplätzen zu schaffen.                                      Beschluss:
Aus diesem Grund soll ein Zweckverband gegründet werden, der die            Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Erweiterung der Stra-
Entwicklung des Gebietes mit der Ortsgemeinde Alflen schultert.             ßenbeleuchtung an die Westenergie AG in Höhe von brutto 21.117,01
Die Bürger wurden in Infoveranstaltungen am 10.06.2020 und am               € zu erteilen.
05.11.2021 hierüber bereits informiert.                                     Abstimmungsergebnis:
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte in der Sit-        Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
zung des Gemeinderates am 14.04.2021.                                       TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung von
Weitere Informationen werden vom Vorsitzenden in der Sitzung vor-           Wirtschaftswegen
getragen.                                                                   Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat über die Verbandsordnung zur Gründung des               Wirtschaftswege sind öffentliche Einrichtungen im Sinne von § 14
Zweckverbandes „Innovationspark Cochem-Zell - Standort Alflen zu            GemO, die der Daseinsvorsorge dienen, indem sie den Eigentümern
beschließen.                                                                der dadurch erschlossenen land- und forstwirtschaftlichen Grundstü-
Haushaltsrechtliche Beurteilung:                                            cke eine Zuwegung gewähren.
In die künftigen Haushalte sind die Beiträge für den Zweckverband als       Das Landesrecht bestimmt darüber hinaus, dass Wirtschaftswege keine
Ausgaben und die zu erwartenden Steuereinnahmen einzustellen.               öffentlichen Straßen im Sinne des Landesstraßengesetzes (LStrG) sind.
Beschluss:                                                                  Daraus folgt, dass das LStrG auf Wirtschaftswege nicht anwendbar ist.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt und die vorgelegte Verband-           Wirtschaftswege der Gemeinde werden von dieser in Erfüllung der in
sordnung für die Gründung des Zweckverbandes „Innovationspark               den §§ 1 und 2 GemO normierten Aufgabe, das Wohl der Einwohner -
Cochem-Zell - Standort Alflen zur Kenntnis und beschließt                   das kann auch eine Berufsgruppe sein - zu fördern, vorgehalten.
O in vorgelegter Form zu zustimmen.                                         Die Gemeinde möchte folgende Teilflächen als Wirtschaftsweg bereit-
X mit folgenden Änderungen zu zustimmen:                                    stellen:
Die in § 11 Abs. 1 Nr. a) aufgeführten Stimmanteile für die Ortsge-         Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Alflen, Flur 1 Parzelle 1/24 teil-
meinde Alflen erhöhen sich von 30 auf 35 Stimmanteile. Entsprechend         weise.
reduzieren sich die übrigen Stimmanteile mit Ausnahme der 20 Stim-          Grundstücke Gemarkung Alflen, Flur 2 Parzelle 25/14 und Flur 34
manteile der Verbandsgemeinde Ulmen                                         Pazelle 1/1 teilweise.
§ 11 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: Beschlüsse der Verbandsversamm-       Haushaltsrechtliche Beurteilung:
lung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens 55 Stimmen.                   keine
§ 11 Absatz 5 erhält folgende Fassung: Beschlüsse zur Ansiedlung von        Beschlussvorschlag:
Unternehmen, die nicht vollumfänglich die Anforderungen nach § 7            Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt,
(Zielgruppen) und § 8 (Vergabekriterien) erfüllen, bedürfen zu ihrer        die im Sachverhalt gekennzeichneten Teilflächen der Grundstücke
Wirksamkeit der Zustimmung der Vertreter der Ortsgemeinde Alflen            Gemarkung Alflen, Flur 1 Parzelle 1/24, Flur 2 Parzelle 25/14 und Flur 34
und der Vertreter der Verbandsgemeinde Ulmen in der Verbandsver-            Parzelle 1/1als Wirtschaftswege bereitzustellen.
sammlung.                                                                   Abweichender Beschluss:
§ 12 Absatz 2 erhält folgende Fassung: Im Ausschuss haben die Ver-          Der Gemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt zurückzuset-
treterinnen bzw. Vertreter der Verbandsmitglieder jeweils eine Stimme.      zen und die rechtlichen Folgen zu klären. Die Verwaltung wird gebe-
Beschlüsse des Ausschusses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustim-        ten, eine entsprechende Anfrage an den Landesbetrieb Mobilität zu
mung der Hälfte der satzungsmäßigen Mitglieder des Verbandaus-              stellen, insbesondere zur Anbindung an das öffentliche Straßennetz.
schusses.                                                                   Abstimmungsergebnis:
§ 17 Absatz 3 erhält folgende Fassung: Das bei der Auflösung des            Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Zweckverbandes vorhandene Vermögen einschließlich der Schul-                TOP 4: Mitteilungen
den wird unter den Verbandsmitgliedern nach dem Verhältnis ihrer            Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
Stimmen in der Verbandsversammlung im Zeitpunkt der Auflösung
einschließlich der Verbindlichkeiten verteilt, sofern keine andere Rege-    1. Das Schreiben der Verbandsgemeinde Ulmen vom 11.11.2021 zu
lung, die der Zustimmung von wenigstens 70 Stimmen der Verbands-                  den Stellenplänen der Ortsgemeinde Alflen wurde zur Kenntnis
mitglieder bedarf, getroffen wird.                                                gebracht.
§ 17 Absatz 4 erhält folgende Fassung:                                      2. Das Schreiben der Verbandgemeinde Ulmen vom 02.11.2021 zur
Scheidet ein Verbandsmitglied aus dem Zweckverband aus, so hat es                 Umplanung der Rampe wurde zur Kenntnis gebracht. Neben der
keinerlei Ansprüche an das Verbandsvermögen. Es ist verpflichtet, den             ADD hat auch der VdK der geplanten Änderung zugestimmt.
in Folge des Ausscheidens dem Zweckverband und anderen Verbands-            3. Bei der Bartholomäuskirmes in der Zeit vom 28.08.2021 bis zum
mitgliedern entstehenden ausscheidungsbedingten Mehraufwand                       29.08.2021 konnte ein Erlös von 3764,53 € erzielt werden. Dieser
auszugleichen. Ausscheidende Mitglieder haften für die bis zum Zeit-              soll für die Bestuhlung im Dorfgemeinschaftsraum verwendet
punkt ihres Ausscheidens entstandenen Verbindlichkeiten des Zweck-                werden. Ein Dank an dieser Stelle nochmals alle Helferinnen und
verbandes weiter. Dies gilt auch für die Kosten der Absätze 1 bis 3.              Helfern.
Ulmen                                                                - 13 -                                                    Ausgabe 46/2021
4.    Der Arbeitskreis Dorfwärme wurde anlässlich der Klimaschutz-                                     Hinweis
      konferenz des Landkreises Cochem-Zell vom 08.11.2021 mit dem        Unter der Rubrik „Zweckverbände“ ist die
      Klimaschutzpreis 2021 von Westenergie ausgezeichnet. Dem
      Arbeitskreis wäre hier aber ein Zustandekommen des Projektes                   Anmeldung zum Brennholzbedarf 2022
      lieber gewesen.                                                     veröffentlicht.
5. Ein Ratsmitglied informierte in seiner Funktion als Revierförs-        Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen.
      ter darüber, dass der Brennholzbedarf über einen Bestellzettel
      gemeldet werden soll. Der Bestellzettel wird im Mitteilungsblatt                 Ortsvorsteher von Kennfus:
      der Verbandsgemeinde veröffentlicht.                                Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnum-
6. Ein Ratsmitglied regte an, dass alle aktuellen Satzungen der Orts-     mern 02674 - 1373 oder mobil unter 0176 - 56230546 sowie im Internet
      gemeinde Alflen auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht        unter FriedhelmJusten@t-online.de zu erreichen.
      werden.
7. Ein Ratsmitglied regte an, eine Beleuchtung im Bereich der Kir-                          Treibjagd in Kennfus
      chentreppe zu schaffen.                                             Am 27.11.2021 findet in der Gemarkung Kennfus die diesjährige Treib-
Nicht öffentlicher Teil                                                   jagd statt. Morgens im Bereich Hochwies, Engelsbach bis Henscheweg
TOP 5: Mitteilungen                                                       und am Nachmittag Märzbach bis Huckerbüsch!
- Informationen zum digitalen Sitzungsdienst                              Es wird gebeten, die ausgewiesenen Bereiche zu meiden und die auf-
- Informationen über Grundstücksangelegenheiten                           gestellten Warnschilder zu beachten!
- Informationen über Mietangelegenheiten                                                                        Friedhelm Justen, Ortsvorsteher
- Informationen über eine Gewerbesteuerangelegenheit

                            Hinweis
Unter der Rubrik „Zweckverbände“ ist die
          Anmeldung zum Brennholzbedarf 2022
                                                                                                             beUren
veröffentlicht.
Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen.
                                                                              Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
                                                                          Freitags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Bürgerhaus
                               AUderAth                                   Termine nach telefonischer Vereinbarung
                                                                          Tel.: 02675 - 911 202 oder 0172 - 2300324
                                                                          E-Mail: Kpuebereck@aol.com

     Sprechstunde des Ortsbürgermeisters                                                               Hinweis
Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Frank Steimers finden Mitt-      Unter der Rubrik „Zweckverbände“ ist die
wochs von 19:00-20:00 Uhr im neuen Dorfgemeinschaftshaus, Haupt-                     Anmeldung zum Brennholzbedarf 2022
str. 19, Tel. 02676/910129 statt. Außerhalb dieser Sprechzeiten können    veröffentlicht.
Sie sich telefonisch an 02676/951164 oder per E- Mail an ortsbuerger-     Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen.
meister@auderath.de wenden.

                            Hinweis
Unter der Rubrik „Zweckverbände“ ist die
                                                                                                             büchel
          Anmeldung zum Brennholzbedarf 2022
veröffentlicht.
Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen.
                                                                              Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
         Verpachtung von Gemeindeland                                     Dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr
Die bestehenden Pachtverträge über gemeindeeigene landwirtschaft-         Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1
lich nutzbare Flächen enden zum 31.12.2021. Der Gemeinderat der           Tel. 02678 - 953 8670, Fax 02678 - 953 8671
Ortsgemeinde Auderath hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 beschlos-       Mobil. 0170/8145546, E-Mail. buergermeister@buechel.de
sen, eine Neuverpachtung der Grundstücke vorzunehmen.
Die Neuverpachtung erfolgt am Mittwoch, den 24. November 2021
ab 18.00 Uhr im Bürgerhaus in Auderath.
                                                                                                       Hinweis
Die Verpachtung der Flächen erfolgt nach folgender Priorisierung:         Unter der Rubrik „Zweckverbände“ ist die
1. Vorrangig pachtberechtigt sind die ortsansässigen Landwirte, die                  Anmeldung zum Brennholzbedarf 2022
     nach Einstufung der Landwirtschaftskammer als Landwirte gelten.      veröffentlicht.
2. Hiernach sind Personen mit Hauptwohnung in Auderath pachtbe-           Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen.
     rechtigt.
3. Dann noch verbleibende Grundstücke, werden an alle weiteren                       Öffentliche Bekanntmachung
     Personen verpachtet.
                                                                                            Sitzung des Gemeinderates
Die Verpachtung erfolgt öffentlich. Die Grundstücke werden meistbie-
tend verpachtet.                                                          Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Der Inhalt des Pachtvertrages und die Pachtbedingungen liegen wäh-        Gemeinderates der Ortsgemeinde Büchel ein, die am Mittwoch, den
rend der Verpachtung im Bürgerhaus aus.                                   24.11.2021, um 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle, Schulstraße 6,
gez. Frank Steimers, Ortsbürgermeister                                    56823 Büchel stattfindet.
                                                                          Tagesordnung:
                                                                          Öffentlicher Teil
                           bAd bertrich                                   1. Nachtragsauftrag für die Planung der Technischen Anlagen der
                                                                              Verteilerküche im Neubau der Grundschule, Kita und Jugendraum
                                                                          2. Sachkostenzuschuss an KiTa gGmbH
                                                                          3. Mitteilungen
            Bürgermeistersprechstunde                                     Nicht öffentlicher Teil
Die Bürgermeistersprechstunde findet immer donnerstags von 16:30          4. Aufnahme eines Forwarddarlehens zur Finanzierung der Photovol-
Uhr bis 18:00 Uhr im Gemeindebüro statt.                                      taikanlage
Gesprächstermine können individuell vereinbart werden.                    5. Mitteilungen
Ich bin erreichbar unter 0171-6923195.                                                                                                      gez.
                                   Christian Arnold, Ortsbürgermeister                                           Tino Pfitzner, Ortsbürgermeister
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