Zurich Vorsorge Premium II - Verkaufsprospekt und Verwaltungsreglement 1. Februar 2019 - Dws

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DWS Investment S.A.

Zurich Vorsorge Premium II
Verkaufsprospekt und Verwaltungsreglement
1. Februar 2019
Die DWS Investment S.A. verwaltet zurzeit folgende Investmentvermögen nach Teil I des Gesetzes
vom 17. Dezember 2010 über ­Organismen für gemeinsame Anlagen (Stand 1.2.2019):
Investmentfonds in der Form eines Fonds Commun de Placement (FCP)
AL DWS GlobalAktiv+                     DWS Floating Rate Notes               DWS USD Floating Rate Notes
ARERO – Der Weltfonds                   DWS Garant 80 FPI                     DWS Vermögensmandat*
DB Advisors Strategy Fund               DWS Global*                           DWS Vorsorge*
DB Portfolio*                           DWS Global Value                      DWS World Protect 90
DWS Advisors Emerging Markets           DWS India                             DWS Zeitwert Protect
Equities – Passive                      DWS Multi Asset Income Kontrolliert   Global Emerging Markets Balance Portfolio
DWS Concept ARTS Balanced               DWS Multi Asset PIR Fund              Multi Opportunities
DWS Concept ARTS Conservative           DWS Multi Opportunities               Multi Style – Mars
DWS Concept ARTS Dynamic                DWS Osteuropa                         Südwestbank Vermögensmandat*
DWS Concept DJE Alpha Renten Global     DWS Qi Euro Corporate Bonds           Vermögensfondsmandat flexibel
DWS Emerging Markets Bonds (Short)      DWS Rendite Optima                    (80% teilgeschützt)
DWS ESG Euro Bonds (Long)               DWS Rendite Optima Four Seasons       Zurich*
DWS ESG Euro Bonds (Medium)             DWS Russia                            Zurich Vorsorge Premium II
DWS ESG European Equities               DWS Strategic Balance
DWS ESG Multi Asset Dynamic             DWS Strategic Defensive
DWS Etoile                              DWS Top Balance
DWS Euro Reserve                        DWS Top Dynamic
DWS Eurorenta                           DWS Türkei                            * Umbrella-FCP

Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)
DB Advisors SICAV                       DB Vermögensfondsmandat               DWS Garant
db Advisory Multibrands                 Deutsche Institutional                DWS Invest
db PBC                                  DWS Strategic                         DWS Invest II
db Platinum                             DWS Concept                           DWS Select
db Platinum IV                          DWS Fixed Maturity                    Xtrackers
db PrivatMandat Comfort                 DWS FlexPension                       Xtrackers II
DB PWM                                  DWS Funds
Hinweise für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland

Verkaufsprospekt, Verwaltungsreglement, „Wesentliche Anlegerinformationen“, Halbjahres- und
Jahresberichte, ­Ausgabe- und Rücknahmepreise sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft sowie
den Zahl- und Informations­stellen e
                                   ­ rhältlich.

Rücknahmeanträge können bei den deutschen Zahlstellen eingereicht werden. Sämtliche Zahlungen
(Rücknahme­erlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) werden durch die deutschen
Zahlstellen an die Anleger ausgezahlt.

Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile sowie etwaige Mitteilungen an die Anteilinhaber
werden grundsätzlich im Internet unter dws.de veröffentlicht. Sofern in einzelnen Fällen eine Veröffent-
lichung in einer Tageszeitung oder im Recueil Electronique des Sociétés et Associations (RESA) des
Handels- und Firmenregisters in Luxemburg gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt die Veröffentlichung
in Deutschland im Bundesanzeiger.

Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen für Deutschland sind:

Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
D-60325 Frankfurt am Main
und deren Filialen

Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Theodor-Heuss-Allee 72
D-60486 Frankfurt am Main
und deren Filialen
Hinweise für Anleger in der Schweiz

Der Vertrieb von Anteilen dieser kollektive / kollektiven Kapitalanlage / Kapitalanlagen (die „Anteile“) in der Schweiz
richtet sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger, wie sie im Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom
23. Juni 2006 („KAG“) in seiner jeweils gültigen Fassung und in der umsetzenden Verordnung („KKV“) definiert sind.
Entsprechend ist / sind und wird / werden diese kollektive / kollektiven Kapitalanlage / Kapitalanlagen nicht bei der
Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA registriert. Dieses Dokument und / oder jegliche andere Unterlagen, die
sich auf die Anteile beziehen, dürfen in der Schweiz einzig qualifizierten Anlegern zur Verfügung gestellt werden.

Die durch die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zum Vertrieb an nicht-qualifizierte Anleger zugelassenen
kollektiven Kapitalanlagen sind auf www.finma.ch ersichtlich. Die Schweizer Version der Verkaufsprospekte der zum
Vertrieb an nicht-qualifizierte Anleger zugelassenen kollektiven Kapitalanlagen finden Sie auf www.dws.ch.

1. Vertreter in der Schweiz
DWS CH AG
Hardstrasse 201
CH-8005 Zürich

2. Zahlstelle in der Schweiz
Deutsche Bank (Suisse) SA
Place des Bergues 3
CH-1201 Genf

3. Bezugsort der massgeblichen Dokumente
Der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, „Wesentliche Anlegerinformationen“ sowie ­Jahres- und Halbjahres­
berichte (sofern vorhanden) können beim Vertreter in der Schweiz kostenlos bezogen werden.

4. Zahlung von Retrozessionen und Rabatten
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft sowie deren Beauftragte können Retrozessionen zur
Entschädigung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus bezahlen. Mit dieser
Entschädigung können insbesondere folgende Dienstleistungen abgegolten werden:
–– Vertriebstätigkeit;
–– Kundenpflege.

Retrozessionen gelten nicht als Rabatte, auch wenn sie ganz oder teilweise letztendlich an die Anleger weitergeleitet
werden.

Die Empfänger der Retrozessionen gewährleisten eine transparente Offenlegung und informieren den Anleger von
sich aus kostenlos über die Höhe der Entschädigungen, die sie für den Vertrieb erhalten könnten.

Auf Anfrage legen die Empfänger der Retrozessionen die effektiv erhaltenen Beträge, welche sie für den Vertrieb der
kollektiven Kapitalanlagen dieser Anleger erhalten, offen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft und deren Beauftragte können im Vertrieb in der
Schweiz oder von der Schweiz aus Rabatte auf Verlangen direkt an Anleger bezahlen. Rabatte dienen dazu, die auf
die betreffenden Anleger entfallenden Gebühren oder Kosten zu reduzieren. Rabatte sind zulässig, sofern sie
–– aus Gebühren der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft bezahlt werden und somit das
    Fondsvermögen nicht zusätzlich belasten;
–– aufgrund von objektiven Kriterien gewährt werden;
–– sämtlichen Anlegern, welche die objektiven Kriterien erfüllen und Rabatte verlangen, unter gleichen zeitlichen
    Voraussetzungen im gleichen Umfang gewährt werden.
Die objektiven Kriterien zur Gewährung von Rabatten durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungs­
gesellschaft sind:
–– das vom Anleger gezeichnete Volumen bzw. das von ihm gehaltene Gesamtvolumen in der kollektiven Kapital­
    anlage oder gegebenenfalls in der Produktepalette des Promoters;
–– die Höhe der vom Anleger generierten Gebühren;
–– das vom Anleger praktizierte Anlageverhalten (z.B. erwartete Anlagedauer);
–– die Unterstützungsbereitschaft des Anlegers in der Lancierungsphase einer kollektiven Kapitalanlage.

Auf Anfrage des Anlegers legt die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft die entsprechende
Höhe der Rabatte kostenlos offen.

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die in der Schweiz und von der Schweiz aus vertriebenen Anteile ist am Sitz des Vertreters Erfüllungsort und
Gerichtsstand begründet.
Inhalt

A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil                                                                                                                           2
Allgemeine Regelungen                                                                                                                                            2
Verwaltungsgesellschaft                                                                                                                                          2
Verwahrstelle                                                                                                                                                    2
Risikohinweise                                                                                                                                                   3
Anlagegrundsätze                                                                                                                                                 6
Risikomanagement                                                                                                                                                10
Potenzielle Interessenkonflikte                                                                                                                                 11
Geldwäscheprävention und Datenschutz                                                                                                                            12
Rechtsstellung der Anleger                                                                                                                                      13
Anteile                                                                                                                                                         13
Kosten                                                                                                                                                          14
Fondsauflösung / Änderung des Verwaltungsreglements                                                                                                             16
Steuern                                                                                                                                                         16
Verkaufsbeschränkungen                                                                                                                                          16
Anlegerprofile                                                                                                                                                  18
Wertentwicklung                                                                                                                                                 18

B. Verkaufsprospekt – Besonderer Teil                                                                                                                           19
Zurich Vorsorge Premium II                                                                                                                                      19

C. Verwaltungsreglement                                                                                                                                         21

Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften                                                                                             28

Rechtliche Struktur:
FCP nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen.

Hinweise
Das in diesem Verkaufsprospekt ­beschriebene          ruar 2008“), durch die die Richtlinie 2007/16/EG2    Die DWS Investment S.A. haftet nicht, wenn und
rechtlich unselbstständige Investmentvermögen         („Richtlinie 2007/16/EG“) in Luxemburger Recht       soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben
ist ein Luxemburger Investmentfonds (fonds            umgesetzt wurde.                                     werden, die von vorliegendem Verkaufsprospekt
commun de placement) gemäß Teil I des Luxem-          Bezüglich der in der Richtlinie 2007/16/EG bzw. in   bzw. Verwaltungsreglement abweichen.
burger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über            der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar
Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz            2008 enthaltenen Bestimmungen liefern die Leit-      1
                                                                                                             Ersetzt durch das Gesetz von 2010.
von 2010“) und erfüllt die Vorschriften der Richt-    linien des „Committee of European Securities         2
                                                                                                             Richtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März
linie 2014/91/EU (zur Änderung der Richtlinie        Regulators“ (CESR – Ausschuss der Europäischen           2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG des
2009/65/EG („OGAW-Richtlinie“)), der Dele-            Wertpapierregulierungsbehörden) im Dokument             Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungs-
gierten Verordnung (EU) 2016/438 der Kommis­          „CESR’s guidelines concerning eligible assets           vorschriften betreffend bestimmte Organismen für ge-
sion vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der          for investment by UCITS“ in der jeweils gültigen        meinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick
OGAW-Richtlinie in Bezug auf die Pflichten der        Fassung eine Reihe zusätzlicher Erläuterungen,          auf die Erläuterung gewisser Definitionen.
Verwahrstellen („OGAW-Verordnung“) sowie die          die in Bezug auf die Finanzinstrumente, die für
                                                                                                           3
                                                                                                              vgl. CSSF-Rundschreiben 08/339 in der jeweils gültigen
                                                                                                               Fassung: CESR’s guidelines concerning eligible assets
Vorschriften der Großherzoglichen Verordnung          unter die OGAW-Richtlinie fallenden OGAW in
                                                                                                               for investment by UCITS – March 2007,
vom 8. Februar 2008 über bestimmte Definitio­nen      Frage kommen, zu beachten sind.3
                                                                                                               Ref.: CESR/07-044; CESR’s guidelines concerning
des geänderten Gesetzes vom 20. Dezember             Es ist nicht gestattet, von Verkaufsprospekt              ­eligible assets for investment by UCITS – The classi­
2002 über Organismen für gemeinsame Anla-            oder Verwaltungsreglement abweichende                      fication of hedge fund indices as financial indices –
gen1 („Großherzogliche Verordnung vom 8. Feb-        ­Auskünfte oder Erklärungen abzugeben.                     July 2007, Ref.: CESR/07-434.

                                                                                                                                                                   1
A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil

Allgemeine Regelungen                               Das Fondsmanagement umfasst dabei die                 Anleger, der durch einen Nominee Anteile
                                                    tägliche Umsetzung der Anlagepolitik und die          erworben hat, jederzeit durch Erklärung gegen­
Diesem Verkaufsprospekt ist das Verwaltungs­        unmittelbare Anlageentscheidung. Der benannte         über der DWS Investment S.A. bzw. des Trans­
reglement des Fonds beigefügt. Verkaufspros­        Fondsmanager kann Fondsmanagementleistun­             fer Agenten verlangen, selber als Anteilinhaber
pekt und Verwaltungsreglement bilden eine           gen unter seiner Aufsicht, Kontrolle und Verant­      im Register eingetragen zu werden, wenn
sinn­gemäße Einheit und ergänzen sich deshalb.      wortung und auf eigene Kosten vollständig oder        sämtliche Legitimationserfordernisse erfüllt
                                                    teilweise delegieren.                                 sind.
Verkaufsprospekt, Wesentliche Anlegerinfor­
mationen und Verwaltungsreglement sowie             Der Fondsmanager kann darüber hinaus auf              Besonderer Hinweis
Halbjahres- und Jahresberichte sind kostenlos       eigene Kosten, Kontrolle und Verantwortung
bei der Verwaltungsgesellschaft und den Zahl­       Anlageberater hinzuziehen. Die Anlageberatung         Die Verwaltungsgesellschaft weist die Investoren
stellen erhältlich. Sonstige wichtige Informatio­   umfasst dabei insbesondere die Analyse und            auf die Tatsache hin, dass jeglicher Investor seine
nen werden den Anteilinhabern in geeigneter         Empfehlung von Anlageinstrumenten hinsichtlich        Investorenrechte in ihrer Gesamtheit unmittelbar
Form von der Verwaltungsgesellschaft mitgeteilt.    der Anlagen des Fonds. Der Fondsmanager ist           gegen den Fonds nur dann geltend machen
                                                    nicht an An­lageempfehlungen des Anlageberaters       kann, wenn der Investor selbst und mit seinem
Mitteilungen an die Anteilinhaber können auf        gebunden. Eventuell vom Fondsmanager benann­          eigenen Namen die Fondsanteile gezeichnet hat.
der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft       te Anlageberater werden im Abschnitt „Geschäfts­      In den Fällen, wo ein Investor über eine Zwi­
www.dws.lu eingesehen werden. Sofern in             führung und Verwaltung“ aufgeführt. Benannte          schenstelle in einen Fonds investiert hat, welche
einem Vertriebsland vorgesehen, werden              Anlageberater verfügen über die entsprechenden        die Investition in seinem Namen, aber im Auftrag
­Mitteilungen zudem in einer Zeitung bzw. einem     aufsichtsrechtlichen Genehmigungen.                   des Investors unternimmt, können nicht unbe­
 anderen gesetzlich bestimmten Publikations­                                                              dingt alle Investorenrechte unmittelbar durch den
 medium veröffentlicht. In Fällen, für welche es    (ii)	Administration, Register- und Transferstelle    Investor gegen den Fonds geltend gemacht
 in Luxemburg gesetzlich vorgeschrieben ist,                                                              werden. Den Investoren wird geraten, sich über
 werden Publikationen weiterhin in mindestens       Die Verwaltungsgesellschaft DWS Investment            ihre Rechte zu informieren.
 einer Luxemburger Tageszeitung sowie gegebe­       S.A. übernimmt die Funktion der Zentralverwal­
 nenfalls im Recueil Electronique des Sociétés et   tung. Zur Funktion der Zentralverwaltung gehö­
 Associations (RESA) des Handels- und Firmen­       ren insbesondere die Fondsbuchhaltung, die            Verwahrstelle
 registers veröffentlicht.                          Nettoinventarwertberechnung, die nachträgliche
                                                    Überwachung der Anlagegrenzen sowie die               Verwahrstelle ist die State Street Bank Luxem­
                                                    Funktion als Domiziliarstelle und als Register- und   bourg S.C.A. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinsti­
Verwaltungsgesellschaft                             Transferstelle. Sie kann unter ihrer Verantwortung    tut nach luxemburgischem Recht. Sie ist für die
                                                    und auf eigene Kosten Teile dieser Funktion auf       Verwahrung des Fondsvermögens verantwort­
Der Fonds wird von der DWS Investment S.A.,         Dritte übertragen.                                    lich. Des Weiteren nimmt sie besondere Über­
­Luxemburg („Verwaltungsgesellschaft“), verwal­                                                           wachungsaufgaben wahr.
 tet, welche die Bedingungen des Kapitels 15 des    Im Hinblick auf die Funktion als Register- und
 Gesetzes von 2010 und somit die Bestimmungen       Transferstelle hat die DWS Investment S.A. eine
 der OGAW-Richtlinie erfüllt.                       Sub-Transfer Agent Vereinbarung mit der S  ­ tate     Aufgaben der Verwahrstelle
                                                    Street Bank International GmbH in München             Die Verwahrstelle ist mit den folgenden Haupt­
Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 15. April      geschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung            aufgaben betraut:
1987 gegründet, die Veröffentlichung im Mémori­     übernimmt die ­State Street Bank International
al C erfolgte am 4. Mai 1987. Das gezeichnete       GmbH insbesondere die Aufgaben der Verwal­            –– sicherzustellen, dass der Verkauf, die Aus­
und eingezahlte Kapital beträgt 30.677.400 Euro.    tung der Globalurkunde, die bei der Clearstream          gabe, die Rücknahme und die Aufhebung
Die Tätigkeit der Verwaltung von Investmentfonds    Banking AG, Frankfurt, hinterlegt wird.                  der Anteile gemäß dem geltenden Gesetz
schließt die Aufgaben ein, die in Anhang II des                                                              und dem Verwaltungsreglement erfolgen;
Gesetzes von 2010 genannt sind, deren Aufzäh­       (iii)	Vertrieb                                       –– sicherzustellen, dass der Wert der Anteile
lung nicht abschließend ist.                                                                                 gemäß dem geltenden Gesetz und dem
                                                    Die DWS Investment S.A. fungiert als Haupt­              Verwaltungsreglement ermittelt wird;
Die Verwaltungsgesellschaft kann in Überein­        vertriebsgesellschaft.                                –– die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft
stimmung mit den Vorschriften des Luxemburger                                                                auszuführen, soweit diese nicht gegen das
Gesetzes von 2010 und der Verordnung 10-04 der      Die DWS Investment S.A. kann mit Kredit­                 geltende Gesetz und das Verwaltungsregle­
Commission de Surveillance du Secteur Finan­        instituten, Professionellen des Finanzsektors            ment verstoßen;
cier („CSSF“) und gegebenenfalls hierzu erlasse­    („PSF“) und/oder nach ausländischem Recht             –– sicherzustellen, dass bei Geschäften mit
ner Rundschreiben eine oder mehrere Aufgaben        vergleichbaren Unternehmen, die zur Identifizie­         Bezug auf die Vermögenswerte des Fonds
unter ihrer Aufsicht und Kontrolle an Dritte        rung der Anteilinhaber verpflichtet sind, Nomi­          die Gegenleistung innerhalb der üblichen
delegieren.                                         nee-Vereinbarungen abschließen. Diese Nomi­              Fristen erbracht wird;
                                                    nee-Vereinbarungen berechtigen die Institute,         –– sicherzustellen, dass der Ertrag des Fonds
(i)	Anlageverwaltung                               Anteile zu vertreiben und selber als Nominee in          gemäß dem geltenden Gesetz und dem
                                                    das Anteilregister eingetragen zu werden. Die            Verwaltungsreglement verwendet wird;
Für den Fonds hat die Verwaltungsgesellschaft       Namen der Nominees können jederzeit bei der           –– die Barmittel und Barmittelströme des Fonds
unter eigener Verantwortung und Kontrolle           DWS Investment S.A. erfragt werden. Der                  zu überwachen;
sowie auf eigene Kosten einen Fonds­manage­         Nominee nimmt Kauf-, Verkaufs- und Umtau­             –– das Fondsvermögen zu verwahren, ein­
mentvertrag mit der DWS Investment GmbH,            schaufträge der von ihm betreuten Anleger                schließlich zu verwahrender Finanzinstrumen­
Frankfurt am Main, geschlossen. Die DWS             entgegen und veranlasst die erforderlichen               te, der Überprüfung des Eigentums und der
Investment GmbH ist eine Kapitalanlagegesell­       Änderungen im Anteilregister. Insoweit ist der           Aufbewahrung von Aufzeichnungen mit
schaft nach deutschem Recht. Der Vertrag kann       Nominee insbesondere verpflichtet, eventuell             Bezug auf andere Vermögenswerte.
von jeder der vertragsschließenden Parteien         gesonderte Erwerbsvoraussetzungen zu beach­
unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten       ten. Soweit nicht zwingende gesetzliche oder
gekündigt werden.                                   praktische Gründe entgegenstehen, kann ein

2
Haftung der Verwahrstelle                            Informationen über die Verwahrfunktionen, die          Bonitätsrisiko
Bei einem Verlust eines verwahrten Finanzins­        übertragen wurden, und die Identifikation der          Die Bonität (Zahlungsfähigkeit und -willigkeit) des
truments, der gemäß der OGAW-Richtlinie und          jeweiligen Beauftragen und Unterbeauftragten           Ausstellers eines vom Fonds direkt oder indirekt
insbesondere gemäß Artikel 18 der OGAW-              sind am Geschäftssitz der Verwaltungsgesell­           gehaltenen Wertpapiers oder Geldmarktinstru­
Verordnung festgestellt wird, gibt die Verwahr­      schaft oder auf der folgenden Internetseite            ments kann nachträglich sinken. Dies führt in der
stelle unverzüglich Finanzinstrumente gleicher       verfügbar: www.statestreet.com/about/office-           Regel zu Kursrückgängen des jeweiligen ­Papiers,
Art an die im Namen des Fonds handelnde              locations/luxembourg/subcustodians.html                die über die allgemeinen Marktschwankungen
Verwaltungsgesellschaft zurück oder erstattet                                                               hinausgehen.
unverzüglich den entsprechenden Betrag.
                                                     Risikohinweise                                         Länder- oder Transferrisiko
Die Verwahrstelle haftet nicht, wenn sie nach­                                                              Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein aus­
weisen kann, dass der Verlust eines verwahrten       Eine Anlage in die Anteile ist mit Risiken verbun­     ländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit
Finanzinstruments auf äußere Ereignisse, die         den. Die Risiken können u.a. Aktien- und Renten­       aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereit­
nach vernünftigem Ermessen nicht kontrolliert        marktrisiken, Zins-, Kredit-, Adressenausfall-,        schaft seines Sitzlandes Leistungen nicht frist­
werden können und deren Konsequenzen trotz           Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie             gerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So
aller angemessenen Anstrengungen gemäß der           Wechselkurs-, Volatilitätsrisiken oder politische      können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds An­
OGAW-Richtlinie nicht hätten vermieden werden        Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein.            spruch hat, ausbleiben, oder in einer Währung
können, zurückzuführen ist.                          Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit            erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkun­
                                                     anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser           gen nicht mehr konvertierbar ist.
Beim Verlust von verwahrten Finanzinstrumen­         Risiken wird nachstehend kurz eingegangen.
ten können die Anteilinhaber Haftungsansprü­         Potenzielle Anleger sollten über Erfahrung mit         Abwicklungsrisiko
che gegenüber der Verwahrstelle unmittelbar          Anlagen in Instrumente, die im Rahmen der              Insbesondere bei der Investition in nicht notierte
oder mittelbar über die Verwaltungsgesellschaft      vorgesehenen Anlagepolitik eingesetzt werden,          Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwick­
geltend machen, soweit dies nicht zur Verdopp­       verfügen. Auch sollten sich Anleger über die mit       lung durch ein Transfersystem aufgrund einer
lung von Regressansprüchen oder zur Ungleich­        einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken        verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen
behandlung der Anteilinhaber führt.                  im Klaren sein und erst dann eine Anlageent­           Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß
                                                     scheidung treffen, wenn sie sich von ihren             ausgeführt wird.
Die Verwahrstelle haftet gegenüber dem Fonds         Rechts-, ­Steuer- und F­ inanzberatern, Wirtschafts­
für sämtliche sonstige Verluste, die der Fonds       prüfern oder sonstigen Beratern umfassend über         Rechtliches und steuerliches Risiko
infolge einer fahrlässigen oder vorsätzlichen        (i) die Eignung ­einer Anlage in die Anteile unter     Die rechtliche und steuerliche Behandlung von
Nichterfüllung der Verpflichtungen der Verwahr­      Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw.       Fonds kann sich in unabsehbarer und nicht
stelle aus der OGAW-Richtlinie erleidet.             Steuersituation und sonstiger Umstände, (ii) die       beeinflussbarer Weise ändern. Eine Änderung
                                                     im vorliegenden Verkaufsprospekt enthaltenen           fehlerhaft festgestellter Besteuerungsgrundlagen
Die Verwahrstelle haftet nicht für indirekte Schä­   Informationen und (iii) die Anlagepolitik des          des Fonds für vorangegangene Geschäftsjahre
den oder Folgeschäden oder spezielle Schäden         Fonds haben beraten lassen.                            kann für den Fall einer für den Anleger steuerlich
oder Verluste, die durch die oder in Verbindung                                                             grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Folge
mit der Erfüllung oder Nichterfüllung der Aufga­     Es ist zu beachten, dass Anlagen eines Fonds           haben, dass der Anleger die Steuerlast aus der
ben und Pflichten durch die Verwahrstelle entste­    neben den Chancen auf Kurssteigerungen                 Korrektur für vorangegangene Geschäftsjahre zu
hen.                                                 auch Risiken enthalten. Die Anteile des Fonds          tragen hat, obwohl er unter Umständen zu
                                                     sind Wertpapiere, deren Wert durch die Kurs-           diesem Zeitpunkt nicht in dem Investmentvermö­
Übertragung                                          schwankungen der in ihm enthaltenen                    gen investiert war. Umgekehrt kann für den
Die Verwahrstelle hat die weitestgehende Voll­       ­Vermögenswerte bestimmt wird. Der Wert der            Anleger der Fall eintreten, dass ihm eine steuer­
macht, ihre Verwahrfunktionen ganz oder teilwei­      Anteile kann dementsprechend gegenüber                lich grundsätzlich vorteilhafte Korrektur für das
se zu übertragen, jedoch wird ihre Haftung nicht      dem Einstandspreis steigen oder fallen.               aktuelle und für vorangegangene Geschäftsjahre,
dadurch berührt, dass sie die von ihr zu verwah­                                                            in denen er an dem Investmentvermögen betei­
renden Vermögenswerte ganz oder teilweise            Es kann daher keine Zusicherung gegeben                ligt war, durch die Rückgabe oder Veräußerung
einem Dritten anvertraut hat. Die Haftung der        werden, dass die Ziele der Anlagepolitik               der Anteile vor Umsetzung der entsprechenden
Verwahrstelle bleibt von der Übertragung ihrer       erreicht werden.                                       Korrektur nicht mehr zugutekommt.
Verwahrfunktionen im Rahmen des Verwahr­
stellenvertrages unberührt.                          Marktrisiko                                            Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten
                                                     Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanz­        dazu führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw.
Die Verwahrstelle hat die in Artikel 22 Absatz 5     produkten hängt insbesondere von der Entwick­          steuerliche Vorteile in einem anderen als dem
Buchstabe a) der OGAW-Richtlinie aufgeführten        lung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der        eigentlich zutreffenden Veranlagungszeitraum
Verwahraufgaben an die State Street Bank and         allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den          tatsächlich steuerlich veranlagt werden und sich
Trust Company, mit Geschäftssitz in Copley Place     wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedin­          dies beim einzelnen Anleger negativ auswirkt.
100, Huntington Avenue, Boston, Massachusetts        gungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst
02116, USA, übertragen, die sie als ihre weltweit    wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbe­        Währungsrisiko
tätige Unterdepotbank (global sub-custodian)         sondere an einer Börse können auch irrationale         Sofern Vermögenswerte des Fonds in anderen
benannt hat. Als weltweit tätige Unterdepotbank      Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und                 Währungen als der Fondswährung angelegt sind,
(global sub-custodian) hat die State Street Bank     Gerüchte einwirken.                                    erhält der Fonds die Erträge, Rückzahlungen und
and Trust Company lokale Unterdepotbanken                                                                   Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen
innerhalb des globalen State Street Verwahr­                                                                Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegen­
stellennetzwerkes (State Street Global Custody                                                              über der Fondswährung, so reduziert sich der
Network) benannt.                                                                                           Wert des Fondsvermögens.

                                                                                                                                                               3
Verwahrrisiko                                       Operationelles Risiko                                    eines Emittenten als nachrangig eingestuft. Bei
Das Verwahrrisiko beschreibt das Risiko, das aus    Für den Fonds kann ein Verlustrisiko bestehen,           finanziellen Schwierigkeiten kann es daher zu
der grundsätzlichen Möglichkeit resultiert, dass    das sich beispielsweise aus unzureichenden               schweren Verlusten kommen. Zugleich ist die
die in Verwahrung befindlichen Anlagen im Falle     internen Prozessen sowie aus menschlichem                Wahrscheinlichkeit, dass der Emittent diese
der Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder    oder Systemversagen bei der Verwaltungsgesell­           Verpflichtungen erfüllt, geringer als bei anderen
missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder      schaft oder externen Dritten ergeben kann. Diese         Anleihen oder Schuldtiteln. Dies wiederum zieht
eines Unterverwahrers teilweise oder vollständig    Risiken können die Wertentwicklung des Fonds             eine hohe Preisvolatilität dieser Instrumente
dem Zugriff des Fonds zu dessen Schaden             beeinträchtigen und sich damit auch nachteilig           nach sich.
entzogen werden könnten.                            auf den Anteilwert und auf das vom Anleger
                                                    investierte Kapital auswirken.                           Adressenausfallrisiko
Unternehmensspezifisches Risiko                                                                              Neben den allgemeinen Tendenzen der Kapital­
Die Kursentwicklung der vom Fonds direkt oder       Inflationsrisiko                                         märkte wirken sich auch die besonderen Entwick­
indirekt gehaltenen Wertpapiere und Geldmarkt­      Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für        lungen der jeweiligen Emittenten auf den Kurs
instrumente ist auch von unternehmensspezifi­       alle Vermögensgegenstände.                               einer Anlage aus. Auch bei sorgfältigster Auswahl
schen Faktoren abhängig, beispielsweise von der                                                              der Wertpapiere kann beispielsweise nicht ausge­
betriebswirtschaftlichen Situation des Ausstel­     Schlüsselpersonenrisiko                                  schlossen werden, dass Verluste durch Vermö­
lers. Verschlechtern sich die unternehmensspezi­    Fondsvermögen, deren Anlageergebnis in ­einem            gensverfall von Emittenten eintreten.
fischen Faktoren, kann der Kurswert des jewei­      bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt, ­haben
ligen Papiers deutlich und dauerhaft sinken,        diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden            Risiken im Zusammenhang
ungeachtet einer auch ggf. sonst allgemein          Personen und damit den richtigen Entscheidungen          mit Derivategeschäften
positiven Börsenentwicklung.                        ihres Managements zu verdanken. Die personelle           Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Ab­
                                                    Zusammensetzung des Fondsmanage­ments kann               schluss von Terminkontrakten oder Swaps (ein­
Konzentrationsrisiko                                sich jedoch verändern. Neue Ent­scheidungsträger         schließlich Total Return Swaps) sind mit folgen­
Weitere Risiken können dadurch entstehen,           können dann möglicherweise weniger erfolgreich           den Risiken verbunden:
dass eine Konzentration der Anlage in bestimmte     agieren.
Vermögensgegenstände oder Märkte erfolgt.                                                                    –– Kursänderungen des Basiswertes können
Dann ist das Fondsvermögen von der Entwick­         Änderung der Anlagepolitik                                  den Wert eines Optionsrechtes oder Termin­
lung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte        Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb             kontrakts bis hin zur Wertlosigkeit vermin­
besonders stark abhängig.                           des für das Fondsvermögen zulässigen Anlage­                dern. Dies kann sich negativ auf den Wert
                                                    spektrums kann sich das mit dem Fondsvermö­                 des Fondsvermögens auswirken. Durch
Zinsänderungsrisiko                                 gen verbundene Risiko inhaltlich verändern.                 Wert­änderungen des einem Swap oder Total
Anleger sollten sich bewusst sein, dass eine                                                                    Return Swap zugrunde liegenden Vermögens­
Anlage in Anteile mit Zinsrisiken einhergehen       Änderung des                                                wertes kann das Fondsvermögen ebenfalls
kann, die im Falle von Schwankungen der Zins­       Verwaltungsreglements;                                      Verluste erleiden.
sätze in der jeweils für die Wertpapiere oder den   Auflösung oder Verschmelzung                             –– Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss
Fonds maßgeblichen Währung auftreten können.        Die Verwaltungsgesellschaft behält sich im                  eines Gegengeschäftes (Glattstellung) ist mit
                                                    Verwaltungsreglement für den Fonds das Recht                Kosten verbunden, welche den Wert des
Rechtliche und politische Risiken                   vor, das Verwaltungsreglement zu ändern. Ferner             Fondsvermögens mindern können.
Für den Fonds dürfen Investitionen in Rechtsord­    ist es ihr gemäß den Bestimmungen des Verwal­            –– Durch die Hebelwirkung von Optionen,
nungen getätigt werden, bei denen Luxemburger       tungsreglements möglich, den Fonds ganz                     Swaps, Terminkontrakten und anderen Deri­
Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von       aufzulösen, oder es mit einem anderen Fonds­                vaten kann der Wert des Fondsvermögens
Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand außerhalb    vermögen zu verschmelzen. Für den Anleger                   stärker beeinflusst werden, als dies beim
Luxemburgs belegen ist. Hieraus resultierende       besteht daher das Risiko, dass er die von ihm               unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der
Rechte und Pflichten der Verwaltungsgesellschaft    geplante Haltedauer nicht realisieren kann.                 Fall ist.
für Rechnung des Fonds können von denen in                                                                   –– Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass
Luxemburg zum Nachteil des Fonds bzw. des           Kreditrisiko                                                die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die
Anlegers abweichen.                                 Anleihen oder Schuldtitel bergen ein Kreditrisiko           Preise der Basiswerte nicht wie erwartet
                                                    in Bezug auf den Emittenten, für das das Boni­              entwickeln, sodass die vom Fondsvermögen
Politische oder rechtliche Entwicklungen, ein­      tätsrating des Emittenten als Messgröße dienen              gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf
schließlich der Änderungen von rechtlichen          kann. Anleihen oder Schuldtitel, die von Emitten­           von Optionen besteht die Gefahr, dass das
Rahmenbedingungen in diesen Rechtsordnun­           ten mit einem schlechteren Rating begeben                   Fondsvermögen zur Abnahme von Vermö­
gen, können von der Verwaltungsgesellschaft         werden, werden in der Regel als Wertpapiere mit             genswerten zu einem höheren als dem
nicht oder zu spät erkannt werden oder zu           einem höheren Kreditrisiko und mit einer höhe­              aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von
Beschränkungen hinsichtlich erwerbbarer oder        ren Ausfallwahrscheinlichkeit des Emittenten                Vermögenswerten zu einem niedrigeren als
bereits erworbener Vermögensgegenstände             angesehen als solche Papiere, die von Emitten­              dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Das
führen. Diese Folgen können auch entstehen,         ten mit einem besseren Rating begeben werden.               Fondsvermögen erleidet dann einen Verlust in
wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen         Gerät ein Emittent von Anleihen bzw. Schuld­                Höhe der Preisdifferenz minus der eingenom­
für die Verwaltungsgesellschaft und/oder die        titeln in ­finanzielle oder wirtschaftliche Schwierig­      menen Optionsprämie.
Verwaltung des Fonds in Luxemburg ändern.           keiten, so kann sich dies auf den Wert der Anlei­        –– Auch bei Terminkontrakten besteht das
                                                    hen bzw. Schuldtitel (dieser kann bis auf Null              Risiko, dass das Fondsvermögen infolge
                                                    sinken) und die auf diese Anleihen bzw. Schuld­             einer unerwarteten Entwicklung des Markt­
                                                    titel geleisteten Zahlungen auswirken (diese                preises bei Fälligkeit Verluste erleidet.
                                                    können bis auf Null sinken). Ferner sind einige
                                                    Anleihen oder Schuldtitel in der Finanzstruktur

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Risiko im Zusammenhang mit dem                       Der mechanische Trigger beträgt mindestens          e)	Risiko der Ausübung der Kündigung
Erwerb von Investmentfondsanteilen                   5,125% der regulatorischen Kapitalquote oder            bzw. Verhinderung der Kündigung durch
Bei einer Anlage in Anteilen an Zielfonds ist zu     höher wie im Emissionsprospekt des jeweiligen           die ­zuständige Aufsichtsbehörde
berücksichtigen, dass die Fondsmanager der           CoCos festgelegt.                                       (Prolongationsrisiko)
einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig
handeln und daher mehrere Zielfonds gleiche          Insbesondere im Falle eines hohen Triggers          CoCos sind langfristige Schuldverschreibungen
oder einander entgegen gesetzte Anlagestrate­        können CoCo-Anleger eingesetztes Kapital            mit unbefristeter Laufzeit und mit einem Kündi­
gien verfolgen können. Hierdurch können beste­       verlieren, beispielsweise bei einer Abschreibung    gungsrecht des Emittenten zu bestimmten im
hende Risiken kumulieren, eventuelle Chancen         des Nennwertes oder Umwandlung in Eigenkapi­        Emissionsprospekt definierten Ausübungstermi­
können sich gegeneinander aufheben.                  tal (Aktien).                                       nen. Die Ausübung des Kündigungsrechtes ist
                                                                                                         eine Ermessensentscheidung des Emittenten,
Risiken bei Anlagen in                               Auf Fondsebene bedeutet dies, dass das tatsäch­     welche jedoch der Zustimmung der zuständigen
Contingent Convertibles                              liche Risiko des Unterschreitens eines Triggers     Aufsichtsbehörde bedarf. Die Aufsichtsbehörde
Contingent Convertibles („CoCos”) zählen zu          schwierig im Voraus einzuschätzen ist, da bei­      wird eine Entscheidung im Einklang mit dem
den hybriden Kapitalinstrumenten. Aus Sicht des      spielsweise die Eigenkapitalquote des Emitten­      anwendbaren Aufsichtsrecht treffen.
Emittenten tragen sie als Kapitalpuffer zur Erfül­   ten nur vierteljährlich veröffentlicht wird und
lung gewisser regulatorischer Eigenkapitalanfor­     somit die tatsächliche Entfernung des Triggers      Der CoCo-Anleger kann den CoCo nur auf einem
derungen bei. Entsprechend den Emissionsbe­          zur regulatorischen Kapitalquote nur zu dem         Sekundärmarkt weiterverkaufen, was mit ent­
dingungen werden CoCos entweder in Aktien            Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt ist.         sprechenden Markt- und Liquiditätsrisiken ver­
gewandelt oder der Anlagebetrag wird bei Eintre­                                                         bunden ist.
ten bestimmter auslösender Momente („Trigger         b) Risiko der Aussetzung der Kuponzahlung
Events”) in Verbindung mit regulatorischen              (Kupon-Kündigungsrisiko)                         f)	Eigenkapital- und Nachrangigkeitsrisiko
Kapitalgrenzen abgeschrieben. Das Wandelereig­                                                               (Risiko einer Umkehrung der Kapitalstruktur)
nis kann auch unabhängig von den Trigger Events      Der Emittent oder die Aufsichtsbehörde kann
und der Kontrolle des Emittenten durch die           jederzeit die Kuponzahlungen aussetzen. Dabei       Bei einer Umwandlung in Aktien werden CoCo-
Aufsichtsbehörden ausgelöst werden, wenn             werden entgangene Kuponzahlungen nicht bei          Anleger bei Eintritt des Triggers zu Aktionären. Im
diese die langfristige Lebensfähigkeit des Emit­     Wiederaufnahme der Kuponzahlungen nachge­           Falle einer Insolvenz können Aktionäre erst
tenten oder mit ihm verbundener Unternehmen          holt. Es besteht für den CoCo-Anleger das           nachrangig und abhängig von den restlichen
im Sinne der Unternehmensfortführung in Frage        Risiko, nicht alle zum Erwerbszeitpunkt erwarte­    verfügbaren Mitteln bedient werden. Daher kann
stellen (Wandlungs-/Abschreibungsrisiko).            ten Kuponzahlungen zu erhalten.                     es im Falle einer Umwandlung des CoCo zu
                                                                                                         einem vollständigen Kapitalverlust kommen.
Nach einem Trigger Event hängt die Wiederaufho­      c)	Risiko der Kuponänderung
lung des eingesetzten Kapitals im Wesentlichen           (Kupon-Neufestsetzungsrisiko)                   g) Risiko einer Branchenkonzentration
von der Ausgestaltung der CoCos ab. CoCos
können ihren ganz oder teilweise abgeschriebe­       Wenn am festgelegten Kündigungstermin der           Aufgrund der speziellen Struktur von CoCos kann
nen Nominalbetrag unter Verwendung einer der         CoCo nicht durch den CoCo-Emittenten gekün­         durch die ungleichmäßige Verteilung der Risiken
folgenden drei Methoden wieder heraufschrei­         digt wird, kann der Emittent die Emissionsbedin­    im Hinblick auf Finanzwerte das Risiko einer
ben: Wandlung in Aktien, temporäre Abschrei­         gungen neu definieren. Zum Kündigungstermin         Branchenkonzentration entstehen. CoCos sind
bung oder dauerhafte Abschreibung. Bei der           kann eine Änderung der Kuponhöhe erfolgen,          aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Teil der
temporären Abschreibung ist die Abschreibung         falls der Emittent nicht kündigt.                   Kapitalstruktur von Finanzinstituten.
unter Berücksichtigung von gewissen regulatori­
schen Einschränkungen in vollem Umfang diskre­       d)	Risiko aufgrund aufsichtsrechtlichen Vorgaben   h) Liquiditätsrisiko
tionär. Jegliche Zahlungen des Kupons nach dem           (Risiko einer Umkehrung der Kapitalstruktur)
Trigger Event beziehen sich auf den reduzierten                                                          CoCos bringen in einer angespannten Marktsitu­
Nennwert. Ein CoCo-Investor kann also unter          In CRD IV wurden einige Mindestvoraussetzun­        ation ein Liquiditätsrisiko mit sich. Die Ursache
Umständen Verluste vor den Aktien-Anlegern und       gen für das Eigenkapital von Banken festgelegt.     hierfür sind der spezielle Anlegerkreis und das im
sonstigen Schuldtitelinhabern – in Bezug auf         Dabei unterscheidet sich die Höhe der erforder­     Vergleich zu gewöhnlichen Anleihen geringere
denselben Emittenten – erleiden.                     lichen Kapitalpuffer von Land zu Land entspre­      Gesamtvolumen am Markt.
                                                     chend dem jeweils für den Emittenten anwend­
Die Ausgestaltung der Bedingungen von CoCos          baren gültigen Aufsichtsrecht.                      i)   Ertragsbewertungsrisiko
kann – entsprechend den in der EU-Eigenkapital­
richtlinie IV/Eigenkapitalverordnung (CRD IV/CRR)    Die unterschiedlichen nationalen Vorgaben haben     Aufgrund der flexiblen Kündbarkeit von CoCos ist
festgelegten Mindestanforderungen-Komplex            auf Fondsebene zur Folge, dass die Umwandlung       nicht klar, welches Datum für die Berechnung
und je nach Emittent bzw. je nach Anleihe unter­     infolge des diskretionären Triggers oder die        des Ertrags herangezogen werden soll. An jedem
schiedlich sein.                                     Aussetzung der Kuponzahlungen je nach dem auf       Kündigungsdatum besteht das Risiko, dass die
                                                     den Emittenten anwendbaren Aufsichtsrecht           Fälligkeit der Anleihe verschoben wird und die
Die Anlage in CoCos ist mit einigen zusätzlichen     entsprechend ausgelöst werden kann und für          Ertragsberechnung an das neue Datum ange­
Risiken verbunden, wie zum Beispiel:                 den CoCo-Anleger bzw. den Anleger ein weiterer      passt werden muss, was zu einer veränderten
                                                     Unsicherheitsfaktor abhängig von den nationalen     Rendite führen kann.
a)	Risiko des Unterschreitens des vorgegebenen      Gegebenheiten und der alleinigen Einschätzung
    Triggers (Trigger Level Risiko)                  der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde be­        j)   Unbekanntes Risiko
                                                     steht.
Die Wahrscheinlichkeit und das Risiko einer                                                              Aufgrund des innovativen Charakters der CoCos
Wandlung bzw. einer Abschreibung werden              Ferner kann die Auffassung der jeweils zuständi­    und des stark veränderlichen Regelungsumfelds
durch den Abstand des Triggers zu der im Mo­         gen Aufsichtsbehörde sowie die für die Auffas­      für Finanzinstitute können Risiken entstehen, die
ment herrschenden regulatorisch erforderlichen       sung im Einzelfall relevanten Kriterien nicht im    sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorher­
Kapitalquote des CoCo-Emittenten bestimmt.           Voraus abschließend eingeschätzt werden.            sehen lassen.

                                                                                                                                                            5
Weitere Informationen können Sie der Mitteilung       regulierten Märkten unterscheiden, denn letztere    Risiken im Zusammenhang
der Europäischen Wertpapier- und Marktauf-            werden durch Garantien, täglicher Mark-to-­         mit dem Empfang von Sicherheiten
sichtsbehörde (ESMA/2014/944) vom 31. Juli            market-Bewertung, täglichem Settlement und          Der Fonds erhält für Derivategeschäfte, Wertpa-
2014 hinsichtlich potenzieller Risiken bei Investi­   entsprechender Segregierung sowie Mindest­          pier-Darlehens- und Pensionsgeschäfte Sicherhei-
tionen in Contingent Convertible-Instrumente          kapitalanforderungen abgesichert. Transaktionen,    ten. Derivate, verliehene Wertpapiere oder in
entnehmen.                                            die direkt zwischen zwei Kontrahentenen abge-       Pension gegebene Wertpapiere können im Wert
                                                      schlossen werden, profitieren grundsätzlich nicht   steigen. Die gestellten Sicherheiten könnten
Liquiditätsrisiko                                     von diesem Schutz.                                  dann nicht mehr ausreichen, um den Lieferungs-
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimm-                                                           bzw. Rückübertragungsanspruch des Fonds
tes Wertpapier schwer verkäuflich ist. Grundsätz-     Der Fonds unterliegt zudem dem Risiko, dass         gegenüber dem Kontrahenten in voller Höhe
lich sollen für einen Fonds nur solche Wertpapie-     der Kontrahent die Transaktion nicht wie verein-    abzudecken.
re erworben werden, die jederzeit wieder              bart ausführt, aufgrund einer Unstimmigkeit bzgl.
veräußert werden können. Gleichwohl können            der Vertragsbedingungen (unerheblich ob gut-        Der Fonds kann Barsicherheiten auf Sperrkonten,
sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten         gläubig oder nicht) oder aufgrund eines Kredit-     in Staatsanleihen hoher Qualität oder in Geld-
Phasen oder in bestimmten Börsensegmenten             oder Liquiditätsproblems. Dies kann zu Verlusten    marktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur anlegen.
Schwierigkeiten ergeben, diese zum gewünsch-          bei dem jeweiligen Fonds führen. Dieses Kontra-     Das Kreditinstitut, bei dem Bankguthaben ver-
ten Zeitpunkt zu veräußern. Zudem besteht die         hentenrisiko steigt bei Verträgen mit längerem      wahrt werden, kann jedoch ausfallen. Staatsan-
Gefahr, dass Wertpapiere, die in einem eher           Fällig­keitszeitraum, da Vorkommnisse die Eini-     leihen und Geldmarktfonds können sich negativ
engen Marktsegment gehandelt werden, einer            gung verhindern können, oder wenn der Fonds         entwickeln. Bei Beendigung des Geschäfts
erheblichen Preisvolatilität unterliegen.             seine Transaktionen auf einen einzigen Kontra-      könnten die angelegten Sicherheiten nicht mehr
                                                      henten oder eine kleine Gruppe von Kontrahen-       in voller Höhe verfügbar sein, obwohl sie von
Kontrahentenrisiko                                    ten ausgerichtet hat.                               dem Fonds in der ursprünglich gewährten Höhe
Für den Fonds können sich im Rahmen einer                                                                 wieder zurückgewährt werden müssen. Der
Vertragsbindung mit einer anderen Partei (soge-       Beim Ausfall der Gegenseite kann der Fonds          Fonds kann dann verpflichtet sein, die Sicherhei-
nannte Gegenpartei oder Kontrahent) Risiken           während der Vornahme von Ersatztransaktionen        ten auf den gewährten Betrag aufzustocken und
ergeben. Dabei besteht das Risiko, dass der           Gegenstand von gegenläufigen Marktbewegun-          somit den durch die Anlage erlittenen Verlust
Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus dem        gen werden. Der Fonds kann mit jedwedem             auszugleichen.
Vertrag nicht mehr nachkommen kann. Diese             Kontrahenten eine Transaktion abschließen. Er
Risiken können die Wertentwicklung des Fonds          kann auch unbeschränkt viele Transaktionen nur      Risiken im Zusammenhang mit der
beeinträchtigen und sich damit auch nachteilig        mit einem Kontrahenten abschließen. Die Mög-        Verwaltung von Sicherheiten
auf den Anteilwert und das vom Anleger inves-         lichkeit des Fonds mit jedwedem Kontrahenten        Die Verwaltung dieser Sicherheiten erfordert den
tierte Kapital auswirken.                             Transaktionen abzuschließen, das Fehlen von         Einsatz von Systemen und die Definition be-
                                                      aussagekräftiger und unabhängiger Evaluation        stimmter Prozesse. Aus dem Versagen dieser
Bei Abschluss von außerbörslichen OTC-Geschäf-        der finanziellen Eigenschaften des Kontrahenten     Prozesse sowie aus menschlichem oder System-
ten („Over-the-Counter“) kann der Fonds Risiken       sowie das Fehlen eines regulierten Marktes für      versagen bei der Verwaltungsgesellschaft oder
in Bezug auf die Bonität seiner Kontrahenten und      den Abschluss von Einigungen, können das            externen Dritten im Zusammenhang mit der
deren Fähigkeit, die Bedingungen dieser Verträge      Verlustpotenzial des Fonds erhöhen.                 Verwaltung der Sicherheiten kann sich das Risiko
zu erfüllen, ausgesetzt sein. So kann der Fonds                                                           ergeben, dass die Sicherheiten an Wert verlieren
beispielsweise Termin-, Options- und Swap-­           Risiko im Zusammenhang mit dem                      und nicht mehr ausreichen könnten, um den
Geschäfte tätigen oder andere derivative Techni-      Einsatz von Wertpapierleihe- und                    Lieferungs- bzw. Rückübertragungsanspruch dem
ken, wie z.B. Total Return Swaps einsetzen, bei       Pensionsgeschäften                                  Fonds gegenüber dem Kontrahenten in voller
denen der Fonds jeweils dem Risiko unterliegt,        Fällt der Kontrahent eines Wertpapierleihe- oder    Höhe abzudecken.
dass der Kontrahent seine Verpflichtungen aus         Pensionsgeschäfts aus, kann der Fonds einen
dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt.                Verlust in der Weise erleiden, dass die Erträge
                                                      aus dem Verkauf der vom Fonds im Zusammen-          Anlagegrundsätze
Im Falle des Konkurses oder der Insolvenz eines       hang mit dem Wertpapierleihe- oder Pensionsge-
Kontrahenten kann der Fonds durch Verzug bei          schäft gehaltenen Sicherheiten geringer als die     Anlagepolitik
der Liquidation der Positionen signifikante Verlus-   überlassenen Wertpapiere sind. Außerdem kann        Das Fondsvermögen wird unter Beachtung des
te erleiden, dazu gehört der Wertverlust der          der Fonds durch den Konkurs oder entsprechend       Grundsatzes der Risikostreuung nach den anlage­
Investitionen während der Fonds seine Rechte          ähnliche Verfahren gegen den Kontrahenten des       politischen Grundsätzen im Besonderen Teil des
einklagt. Es besteht ebenso die Möglichkeit,          Wertpapierleihe- oder Pen­sionsgeschäfts oder       Verkaufsprospekts und in Übereinstimmung mit
dass der Einsatz der vereinbarten Techniken z.B.      jeglicher anderer Art der Nichterfüllung der        den Anlage­möglichkeiten und -beschränkungen
durch Konkurs, Illegalität, oder Gesetzes­            Rückgabe der Wertpapiere, Verluste erleiden, z.B.   des Artikels 4 des Verwaltungsreglements
änderungen im Vergleich mit denen, die zum            Zinsverlust oder Verlust des jeweiligen Wertpa-     an­gelegt.
Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarungen in       pieres sowie Verzugs- und Vollstreckungskosten
Kraft waren, beendet wird.                            in Bezug auf das Wertpapierleihe- oder Pensions-    Performance-Benchmark
                                                      geschäft. Es ist davon auszugehen, dass der         Der Fonds kann zum Vergleich der Wertentwick-
Fonds können unter anderem Transaktionen auf          Einsatz von Erwerb mit Rückkaufoption oder          lung einen Finanzindex als Performance-Bench-
OTC- und Interdealer-Märkten eingehen. Die            einer umgekehrten Rückkaufvereinbarung und          mark verwenden, wird jedoch nicht versuchen,
Teilnehmer an diesen Märkten unterliegen              Wertpapierleihevereinbarung keinen wesent­          die Zusammensetzung eines solchen Index
typischerweise keiner Finanzaufsicht so wie die       lichen Einfluss auf die Performance des Fonds       nachzubilden. Sofern für den Fonds ein Perfor-
Teilnehmer regulierter Märkte. Ein Fonds, der in      hat. Der Einsatz kann aber einen signifikanten      mance-Index verwendet wird, sind weitere
Swaps, Total Return Swaps, Derivate, syntheti-        Effekt, entweder positiv oder negativ, auf den      Angaben dazu dem Besonderen Teil des Ver-
sche Ins­trumente oder andere OTC-Transaktio-         Nettoinventarwert des Fonds haben.                  kaufsprospekts zu entnehmen. Bei der Verwen-
nen auf diesen Märkten investiert, trägt das                                                              dung eines Finanz­index im Rahmen der Anlage-
Kreditrisiko des Kontrahenten und unterliegt auch                                                         strategie wird die Anlagepolitik des Fonds diesen
dessen Ausfallrisiko. Diese Risiken können sich
wesentlich von denen bei Transaktionen auf

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Ansatz widerspiegeln (siehe auch Abschnitt           Total Return Swaps                                    Wertpapierleihe- und
„Einsatz von Finanzindizes“ dieses Verkaufs­         Ein Total Return Swap („Gesamtrendite-Swap“)          Pensionsgeschäfte
prospekts).                                          ist ein Derivat, bei dem eine Gegenpartei einer       (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte)
                                                     anderen den Gesamtertrag einer Referenzver­           Dem Fonds ist es gestattet, Wertpapiere aus
Techniken für eine effiziente                        bindlichkeit einschließlich Einkünften aus Zinsen     seinem Vermögen an eine Gegenpartei gegen
Portfolioverwaltung                                  und Gebühren, Gewinnen und Verlusten aus              ein marktgerechtes Entgelt für eine bestimmte
Gemäß CSSF-Rundschreiben 14/592 dürfen für           Kursschwankungen sowie Kreditverlusten                Frist zu überlassen. Der Fonds stellt sicher, dass
den Fonds Techniken für eine effiziente Portfolio­   ­überträgt.                                           alle im Rahmen einer Wertpapierleihe übertrage­
verwaltung genutzt werden. Hierzu zählen unter                                                             nen Wertpapiere jederzeit zurückübertragen und
anderem auch jegliche Formen von Derivate­           Sofern der Fonds zur wesentlichen Umsetzung           alle eingegangenen Wertpapierleihevereinbarun­
geschäften sowie Wertpapierleihe- und Pensions­      der Anlagestrategie von der Möglichkeit des           gen jederzeit beendet werden können.
geschäfte (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte).        Einsatzes von Total Return Swaps oder anderen
Andere als die hier genannten Wertpapierfinan­       Derivaten mit vergleichbaren Eigenschaften            a) Wertpapierleihegeschäfte
zierungsgeschäfte, wie beispielsweise Margin         Gebrauch macht, finden sich Informationen, wie
Lending Transactions, Buy-Sell-Back und Sell-Buy-    etwa zur zugrunde liegenden Strategie oder zur        Soweit die Anlagerichtlinien des Fonds im nach­
Back Transactions, werden derzeit nicht genutzt.     Gegenpartei, im Besonderen Teil dieses                folgenden Besonderen Teil keine weiteren Ein­
Sollte die Verwaltungsgesellschaft künftig Ge­       Verkaufspros­pekts sowie im Jahresbericht.            schränkungen enthalten, darf der Fonds Wertpa­
brauch von diesen Wertpapierfinanzierungs­                                                                 pierleihegeschäfte abschließen. Die jeweiligen
geschäften machen, wird der Verkaufsprospekt         Der Einsatz von Total Return Swaps erfolgt im         Beschränkungen sind dem CSSF-Rundschreiben
entsprechend angepasst.                              Einklang mit rechtlichen Vorgaben, insbesondere       08/356 in der jeweils gültigen Fassung zu ent­
                                                     den Vorgaben der SFT-Verordnung.                      nehmen. Grundsätzlich dürfen Wertpapierleihe­
Der Einsatz von Wertpapierfinanzierungsgeschäf­                                                            geschäfte nur im Hinblick auf die nach dem
ten erfolgt im Einklang mit rechtlichen Vorgaben,    Swaptions                                             Gesetz von 2010 und den Anlagerichtlinien des
insbesondere der Verordnung (EU) 2015/2365           Swaptions sind Optionen auf Swaps. Eine               Fonds zulässigen Vermögensgegenstände durch­
des europäischen Parlaments und des Rates            Swaption ist das Recht, nicht aber die Verpflich­     geführt werden.
vom 25. November 2015 über die Transparenz           tung, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder
von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der        innerhalb einer bestimmten Frist in einen hin­        Diese Geschäfte können zu einem oder mehre­
Weiterverwendung sowie zur Änderung der              sichtlich der Konditionen genau spezifizierten        ren der folgenden Zwecke eingegangen werden:
Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (SFT-Verordnung).       Swap einzutreten.                                     (i) Risikominderung, (ii) Kostensenkung und
                                                                                                           (iii) Erzielung eines Kapital- oder Ertragszuwach­
Einsatz von Derivaten                                Credit Default Swaps                                  ses bei einem Risikograd, der dem Risikoprofil
Der Fonds kann – vorbehaltlich eines geeigneten      Credit Default Swaps sind Kreditderivate, die es      des Fonds sowie den für ihn geltenden Vorschrif­
Risikomanagementsystems – in jegliche nach           ermöglichen, ein potenzielles Kreditausfallvolu­      ten zur Risikostreuung entspricht. Im Regelfall
dem Gesetz von 2010 zulässige Derivate inves­        men auf andere zu übertragen. Im Gegenzug             können bis zu 80% der Wertpapiere des Fonds
tieren, die von Vermögensgegenständen, die für       zur Übernahme des Kreditausfallrisikos zahlt der      im Rahmen von Wertpapierleihegeschäften an
den Fonds erworben werden dürfen, oder von           Verkäufer des Risikos eine Prämie an seinen           Kontrahenten überlassen werden. Die Verwal­
Finanzindizes, Zinssätzen, Wechselkursen oder        Vertragspartner.                                      tungsgesellschaft behält sich jedoch das Recht
Währungen abgeleitet sind. Hierzu zählen insbe­                                                            vor, abhängig von der Nachfrage am Markt, auch
sondere Optionen, Finanzterminkontrakte und          Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Swaps           bis zu 100% der Wertpapiere des Fonds an
Swaps (einschließlich Total Return Swaps) sowie      entsprechend.                                         Kontrahenten darlehensweise zu überlassen.
Kombinationen hieraus. Diese können nicht nur
zur Absicherung genutzt werden, sondern kön­         In Wertpapieren verbriefte                            Eine Übersicht der aktuellen tatsächlichen Aus­
nen einen Teil der Anlagestrategie darstellen.       Finanzinstrumente                                     lastungsquoten kann der Internetseite der Ver­
                                                     Die Verwaltungsgesellschaft kann die vorstehend       waltungsgesellschaft www.dws.lu entnommen
Der Handel mit Derivaten wird im Rahmen der          beschriebenen Finanzinstrumente auch erwer­           werden.
Anlagegrenzen eingesetzt und dient der effizien­     ben, wenn diese in Wertpapieren verbrieft sind.
ten Verwaltung des Fondsvermögens sowie zum          Dabei können die Geschäfte, die Finanzinstru­         Wertpapierleihegeschäfte können in Bezug auf
Laufzeiten- und Risikomanagement der Anlagen.        mente zum Gegenstand haben, auch nur teilwei­         die Vermögenswerte des Fonds durchgeführt
                                                     se in Wertpapieren enthalten sein (z.B. Options­      werden, vorausgesetzt (i) dass das Transaktions­
Swaps                                                anleihen). Die Aussagen zu Chancen und Risiken        volumen stets bei einem angemessenen Wert
Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung        gelten für solche verbrieften Finanzinstrumente       gehalten wird oder die Rückgabe der verliehenen
des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze ­           entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass            Wertpapiere derart verlangt werden kann, dass
                                                     das Verlustrisiko bei verbrieften Finanz­instrumen­   der Fonds jederzeit seine Rücknahmeverpflich­
––   Zins-,                                          ten auf den Wert des Wertpapiers beschränkt ist.      tungen erfüllen kann, und (ii) dass diese Geschäf­
––   Währungs-,                                                                                            te nicht die Verwaltung des Fondsvermögens in
––   Equity-,                                        OTC-Derivategeschäfte                                 Übereinstimmung mit der Anlagepolitik des
––   Total Return- oder                              Die Verwaltungsgesellschaft darf sowohl Derivate­     Fonds gefährden. Die Risiken dieser Geschäfte
––   Credit Default-Swapgeschäfte                    geschäfte tätigen, die an einer Börse zum Handel      werden im Rahmen des Risikomanagementpro­
                                                     zugelassen oder in einen anderen organisierten        zesses der Verwaltungsgesellschaft gesteuert.
abschließen.                                         Markt einbezogen sind, als auch sogenannte
                                                     over-the-counter (OTC)-Geschäfte. Es wird ein         Der Fonds darf Wertpapierleihegeschäfte nur
Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen         Verfahren eingesetzt, das eine präzise und unab­      unter Einhaltung der folgenden Vorschriften
die dem Geschäft zugrunde liegenden Vermö­           hängige Bewertung des Wertes der OTC-Derivate         abschließen:
gensgegenstände oder Risiken zwischen den            erlaubt.
Vertragspartnern ausgetauscht werden.

                                                                                                                                                             7
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