WEIDENBERG - Markt Weidenberg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WEIDENBERG EMTMANNSBERG KIRCHENPINGARTEN AUSGABE NR. 08 / 2021 VOM 30. JULI 2021 SEYBOTHENREUTH WEIDENBERG Pfarrkirche St. Jakobus d. Ältere in Kirchenpingarten, im Vordergrund das neu sanierte Pfarrhaus Bild Max Rieger
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 08/2021 ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77 Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch zusätzlich von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Rücksprache mit dem jeweiligen Sachgebiet individuelle Terminvereinbarungen möglich. Aufgrund der momentanen coronabedingten Ausnahmesituation bitten wir derzeit grundsätzlich vorab um Terminvereinbarung. GRÜNGUTCONTAINER Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG HALLENBAD jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr Siehe Seite 22 SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER Emtmannsberg / Birk derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0170 / 2122115 Kirchenpingarten nach telefonischer Vereinbarung unter 0175 / 8850355 Seybothenreuth derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0171 / 4379244 Weidenberg Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung im Übrigen keine festen Sprechstunden Tel. 09278 / 97733 24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE Gemeinde Wasserversorgung Abwasserentsorgung Emtmannsberg 0171/3758243 0175/2738469 Kirchenpingarten 09278/7740600 od. 0173/8648022 09275/7069 od. 0171/8151120 Seybothenreuth 0171/3758243 od. 09275/238 0160/93522506 od. 09275/238 Weidenberg 09278/7709999 09278/7743642 IMPRESSUM Redaktionsannahmeschluss: 18. August für September 2021 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Weidenberg; 13 Euro zzgl. 18,60 Euro Portokosten bei Postzustellung) erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage von 2350 Exemplaren. Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme: Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 4, 95466 Weidenberg Verantwortlich für den Inhalt: Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg. Druck: Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs- Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind. einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag. Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung. Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit- gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet. 3
Ausg. 08/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Antrag auf Planfeststellung gem. § 68 WHG für die BEKANNTMACHUNG Renaturierung der Ölschnitz an der Altmühle 2021 über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG – vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2018 (BGBl S. 2254) und des Bayeri- für die Bundestagswahl schen Wassergesetzes – BayWG – (BayRS 753-1-U) vom 25.02.2010 (GVBl S. am 26. September 2021 66), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23.12.2019 (GVBl. S. 737) 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinden Emtmanns- Antrag auf Planfeststellung gem. § 68 WHG für die Renaturierung der Ölschnitz berg, Kirchenpingarten und Seybothenreuth und Markt Weidenberg wird in der an der Altmühle, Neunkirchen am Main, Markt Weidenberg durch den Freistaat Zeit von Montag, 6. September bis Freitag, 10 September 2021 (20. bis 16. Tag Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Hof, Jahnstraße 4, 95030 Hof vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verwaltungsge- meinschaft Weidenberg, Einwohnermeldeamt, Rathausplatz 9, für Wahlberech- Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Hof, beantragt tigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtig- beim Landratsamt Bayreuth die Planfeststellung gem. § 68 WHG für den Gewäs- keit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetrage- serausbau „Renaturierung der Ölschnitz an der Altmühle, Neunkirchen am Main, nen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von Markt Weidenberg“. anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberech- tigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses erge- liegen während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwal- ben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von tungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, Zimmer Nr. Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 16 zur Einsichtnahme aus. Die Auslegungsfrist (ein Monat) beginnt am 9. August Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. 2021 und endet am 10. September 2021. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht- Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen gem. Art. 73 Abs. 4 Satz nahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Aus- legungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Verwal- Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen tungsgemeinschaft Weidenberg oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee Wahlschein hat. 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 232 erhoben werden. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Es wird darauf hingewiesen, Montag, 6. bis spätestens Freitag, 10. September 2021, 12:00 Uhr, bei der - dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindes- Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, tens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden; Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur - dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn Niederschrift eingelegt werden. verhandelt werden kann; - dass die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch öffent- spätestens am 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck liche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrich- - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche tigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein oder Zustellungen vorzunehmen sind. Wahlrecht nicht ausüben kann. Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen auch auf folgender Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen Internetseite eingestellt: „http://www.weidenberg.de/index.php/aktuelles/bekannt- werden und die bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt machungen“. haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. Weidenberg, 16. Juli 2021 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 237 (Bayreuth) Hans Wittauer durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Gemeinschaftsvorsitzender Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person. Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Einwohnermeldeamt, Rathausplatz 9, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahl- schein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen. 4
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 08/2021 5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, WAHLBEKANNTMACHUNG wenn a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme zur Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 1. Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Sonntag, 5. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerver- Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. zeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Freitag, 10. September 2021) versäumt hat, Die Gemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Seybothenreuth und b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter Buchst. a) genannten Markt Weidenberg sind in folgende Wahlbezirke eingeteilt: Fristen entstanden ist, c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde Emtmannsberg Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnis- Stimmbezirk 101 ses erfahren hat. Wahllokal: Schloss Emtmannsberg, Bürgersaal (1. OG), Schlosshof 10, 95517 Emtmannsberg Der Wahlschein kann in den oben genannten Fällen bei der in Nr. 5.1 bezeichne- ten Stelle noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich Briefwahlbezirk Emtmannsberg 111 (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Gemeinde Kirchenpingarten 6. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer Stimmbezirk 201 schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtig- Wahllokal: Mehrzweckhalle Kirchenpingarten, te mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer ande- Tressauer Straße 5, 95466 Kirchenpingarten ren Person bedienen. Briefwahlbezirk Kirchenpingarten 211 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich - einen amtlichen Stimmzettel, Gemeinde Seybothenreuth - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, Stimmbezirk 301 - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahllokal: Mehrzweckhalle Seybothenreuth, Wahlbrief zu übersenden ist, und Rathausplatz 2, 95517 Seybothenreuth - ein Merkblatt für die Briefwahl. Briefwahlbezirk Seybothenreuth 311 Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich über- bracht. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantrag- Markt Weidenberg te Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Sams- Stimmbezirk 401 tag, 25. September 2021), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wahllokal: Grund- und Mittelschule Weidenberg, Raum A, Schulstraße 2, 95466 Weidenberg 8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen Stimmbezirk 402 nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Wahllokal: Grund- und Mittelschule Weidenberg, Raum B, Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Schulstraße 2, 95466 Weidenberg Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme Briefwahlbezirk Weidenberg 411 der Unterlagen schriftlich zu versichern. Briefwahlbezirk Weidenberg 412 9. Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimm- In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom abgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16.08.2021 bis 05.09.2021 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahl- 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei raum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. der Kundgabe einer von der stimmberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Willensbildung oder Entscheidung der stimmberechtigten Person ersetzt Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in der Dreifachturnhalle Weidenberg, Schulst- oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. raße 3, 95466 Weidenberg, zusammen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. 2. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wählerinnen und 10. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahl- Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalaus- schein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden, dass der weis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgege- erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. ben werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. 20. Juli 2021 Hans Wittauer Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer Gemeinschaftsvorsitzender a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von 5
Ausg. 08/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen Kreis für die oder Kennzeichnung, b) durch Briefwahl teilnehmen. b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Verwaltungs- jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber oder Bewerberinnen der gemeinschaft) einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen für die Kennzeichnung. und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzette- lumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Die wählende Person gibt Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen ihre Erststimme in der Weise ab, Stelle abgegeben werden. dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in 7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persön- einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich lich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der macht, welchem Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll, wahlberechtigten Person ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer und ihre Zweitstimme in der Weise ab, Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, macht, welcher Landesliste sie gelten soll. die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes). Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder 3. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assis- Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffent- tenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine lich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlge- geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der schäfts möglich ist. Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im 20. Juli 2021 Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, Hans Wittauer a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises Gemeinschaftsvorsitzender EMTMANNSBERG Ländliche Entwicklung in Bayern Wir empfehlen festes Schuhwerk. Die Strecken werden – je nach Verfahrensgebiet Flurentwicklung Birk, Emtmannsberg-Schamelsberg, – abgelaufen oder abgefahren. Danach können wir den Spaziergang bei einem Ober-Unterölschnitz und Troschenreuth gemeinsamen Besuch der Kirchweih oder bei gemeinschaftlichem Grillen ausklin- Gemeinde Emtmannsberg, Landkreis Bayreuth gen lassen. Bekanntmachung - Termin Flurspaziergang Troschenreuth und Hauendorf: Sa., 07. August 2021. Beginn: 09:30 Uhr. Treffpunkt: FFW Troschenreuth, Ende: nachmittags. In den oben genannten Verfahren wurde die BBV LandSiedlung GmbH in Würz- burg mit der Erstellung der Landschaftsplanung einschließlich des Wege- und Ge- - Termin Flurspaziergang Emtmannsberg-Schamelsberg: Sa., 28. August 2021. wässerplans nach § 41 FlurbG beauftragt. Beginn: 09.30 Uhr. Treffpunkt: Wasserhochbehälter nördlich Emtmannsberg. Ende: früher Nachmittag. Nachdem die Kartierungen in allen Verfahren abgeschlossen und ausgewertet sind, finden im Zeitraum von August bis September Flurspaziergänge statt. Ge- - Termin Flurspaziergang Ober-Unterölschnitz: Sa., 18. September 2021. meinsam mit Ihnen und uns Projektleitern möchte Frau Liebenberg bzw. Herr Beginn: 09.30 Uhr. Treffpunkt: FFW Unterölschnitz. Ende: nachmittags. Seipp (beide BBV LandSiedlung) die Flur erkunden. - Termin Flurspaziergang Birk: noch offen; voraussichtlich im September 2021. Flurspaziergänge sind Informations- und Austauschveranstaltungen, bei denen wir insbesondere auf Ihre Ortskenntnis bauen. Wir werden interessante Biotope Anmeldungen für die Verfahren Troschenreuth und Emtmannsberg-Schamelsberg: besuchen, historische und aktuelle Nutzungen besprechen und je nach Verfah- - Troschenreuth: bis zum 02.08.2021 bei Gerhard Herrmannsdörfer oder im rensgebiet auch erste landschaftsplanerische Aspekte vorstellen. Emtmannsberger Dorfladen. - Emtmannsberg-Schamelsberg: bis zum 20.08.2021 bei Wolfgang Hoffmann/ Dazu laden wir Sie herzlich ein, denn Sie haben die Ortskenntnis und kennen sich Schamelsberg oder im Emtmannsberger Dorfladen aus in Ihrer Flur! Teilen Sie bitte bei der Anmeldung mit, sofern Teilstrecken gefahren werden sollen. 6
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 08/2021 Die Anmeldemöglichkeiten und weitere Daten für Birk und Ober-/Unterölschnitz Die Route von Emtmannsberg-Schamelsberg: werden noch bekannt gegeben. Auf Ihre Teilnahme freuen sich das Planerteam der BBV LandSiedlung und die Vor- stände der Teilnehmergemeinschaften (TG) im Gemeindegebiet Emtmannsberg. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an TG Birk, Troschenreuth - Siegfried Käb-Bornkessel, Vorsitzender, Tel. 0951/837-314 TG Emtmannsberg-Schamelsberg - Claudia Stich, Vorsitzende Tel. 0951/837-310, TG Unter-/Oberölschnitz - Daniel Meifert, Stellv. Vorsitzender Tel. 0951/837-317. Bamberg, den 15.07.2021 Siegfried Käb-Bornkessel, Claudia Stich, Daniel Meifert Die Route von Troschenreuth: MARKT WEIDENBERG Antrag auf Planfeststellung gem. § 68 WHG für die Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Hof, beantragt beim Landratsamt beim Landratsamt Bayreuth die Planfeststellung gem. § 68 Renaturierung der Ölschnitz an der Altmühle 2021 WHG für den Gewässerausbau „Renaturierung der Ölschnitz an der Altmühle, Ne- unkirchen am Main, Markt Weidenberg“. Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG – vom 31.07.2009 (BGBI I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2018 (BGBI I S. 2254) und des Bayeri- Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsge- schen Wassergesetzes – BayWG – (BayRS 753-1-U) vom 25.02.2010 (GVBI S. meinschaft“ wird verwiesen. 66), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23.12.2019 (GVBI. S. 737) Weidenberg, 16. Juli 2021 Antrag auf Planfeststellung gem. § 68 WHG für die Renaturierung der Ölschnitz Hans Wittauer an der Altmühle, Neunkirchen am Main, Markt Weidenberg durch den Freistaat Erster Bürgermeister Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Hof, Jahnstraße 4, 95030 Hof Markt Weidenberg GRUND– UND MITTELSCHULVERBAND WEIDENBERG Haushaltssatzung des Grundschulverbands Haushaltssatzung des Mittelschulverbands Weidenberg für das Haushaltsjahr 2021 Weidenberg für das Haushaltsjahr 2021 Die Haushaltssatzung des Grundschulverbands Weidenberg für 2021 wurde im Die Haushaltssatzung des Mittelschulverbands Weidenberg für 2021 wurde im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 28 vom 11.06.2021 öffentlich bekannt ge- Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 28 vom 11.06.2021 öffentlich bekannt ge- macht. Die Haushaltssatzung kann während des ganzen Jahres in der Geschäfts- macht. Die Haushaltssatzung kann während des ganzen Jahres in der Geschäfts- stelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weiden- stelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weiden- berg, während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden. berg, während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden. Hans Wittauer Hans Wittauer Grundschulverbandsvorsitzender Mittelschulverbandsvorsitzender 7
Ausg. 08/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AUS DEN SITZUNGEN EMTMANNSBERG Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 07.07.2021 Vorlage der Jahresrechnung 2020 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Emtmannsberg Beschluss: Der Gemeinderat Emtmannsberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2020. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzu- führen. Informationen über das Wander- und Radwegekonzept der ILE Frankenpfalz im Fichtelgebirge KIRCHENPINGARTEN Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 14.06.2021 Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten - Planungsstand; Antrag auf Förderung Bauantrag Fl. Nr. 132/2, Gemarkung Reislas; Neubau Einfamilienwohnhaus Beschluss: Die Planung wird zustimmend zur Kenntnis genommen und die Ausführung ist 2. Änderung des Bebauungsplans „Kirchenpingarten II“ im Bereich voranzutreiben. der Fl. Nr. 182, Gemarkung Kirchenpingarten; Abwägungsbeschluss Antrag auf höchstmögliche Förderung ist zu stellen. und Satzungsbeschluss Abwägungsbeschluss: Die während der öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Kirchenpingarten II“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis am 05.07.2021 nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewo- gen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Bauantrag Fl. Nr. 182, 181/2, 184/2, Gemarkung Kirchenpingarten; Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonsti- Erweiterung der Kindertageseinrichtung gen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Bauantrag, Fl. Nr. 937, Gemarkung Lienlas; Satzungsbeschluss: Umwallung nach Biogashandbuch Bayern- Biogasanlage Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Kirchenpin- garten II“ in der Fassung vom 20.05.2021 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Vorlage der Jahresrechnung 2020 und Bekanntgabe an den Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt Gemeinderat Kirchenpingarten zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Bebauungsplanänderung mit Be- Beschluss: gründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft Der Gemeinderat Kirchenpingarten nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2020. verlangt werden kann. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzu- führen. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Fl. Nrn. 182 und 181/2, Gemarkung Kirchenpingarten; Behandlung der eingegangenen Stellungnah- Neubau Kindertageseinrichtung - Ausführung der Gebäudehülle men; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Beschluss: Beschluss: Es besteht Einverständnis mit dem Vorschlag, beim neuen Kindergartengebäude Der Gemeinderat Kirchenpingarten billigt den Entwurf zur Änderung des Flächen- das Erdgeschoss in Ziegelmauerwerk und das Obergeschoss als Holzkonstruktion nutzungsplanes im Bereich der Fl. Nrn. 182 und 181/2, Gemarkung Kirchenpingar- zu errichten. ten, vom 20.05.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. nicht öffentlicher Sitzung am 14.06.2021 Es wird der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer - Satzungsbeschluss TOP 11 „Auftragserweiterung; Sanierung der GV-Straße ab Kreuzung Weiße Beschluss: Marter bis Ortsbeginn Reislas“. Die Hundesteuer wird ab 01.01.2022 wie folgt festgesetzt: Für den ersten Hund 50,-- Euro Für den zweiten Hund 60,-- Euro Für jeden weiteren Hund 90,-- Euro Für jeden Kampfhund 130,-- Euro Vorliegender Entwurf der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteu- ersatzung- HStS) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschluss- buch beigeheftet. 8
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 08/2021 SEYBOTHENREUTH Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth am 13.07.2021 Vorlage der Jahresrechnung 2020 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Seybothenreuth Bauantrag Fl. Nr. 629, Gemarkung Seybothenreuth; Beschluss: Neubau eines Milchviehlaufstalles mit Melkzentrum und Güllegrube Der Gemeinderat Seybothenreuth nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2020. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzu- Bauantrag Fl. Nr. 1306, Gemarkung Seybothenreuth; führen. Neubau eines hydraulischen Pumpwerks MARKT WEIDENBERG Sitzung Bauausschuss Markt Weidenberg am 28.06.2021 Vergabe AWA- Weidenberg Druckleitungs- und Pumpwerkbau Beschluss: Bauantrag Fl. Nr. 330/1, Gemarkung Döhlau; Mit der Vergabe für das Los 1 „Pumpwerk PW 08 Neunkirchen“ an den wirtschaft- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Anbau lichsten Bieter, die Firma AS-Bau Hof GmbH, Hof, besteht Einverständnis. Mit der Vergabe für das Los 2 „Abwasserdruckleitung“ an den wirtschaftlichsten Bauvoranfrage Fl. Nr. 310, Gemarkung Mengersreuth; Bieter, die Firma Walter Bauer GmbH & Co. KG, Runding, besteht Einverständnis. Neubau einer Maschinenhalle und Anbau eines Wohnhauses Sanierung des Hochbehälters Mengersreuth - Vergabe von Bauleistungen Beschluss: Die Aufträge für die Sanierung des Hochbehälters Mengersreuth werden an Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg folgende Firmen, den jeweils wirtschaftlichsten Bieter, vergeben: Los 1 Bautechnik: W. Bauer, Erbendorf am 28.06.2021 Los 2 Maschinentechnik Fa. Lippolt, Weidenberg Los 3 Elektrotechnik Richter R+W, Ahorntal Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen ISEK Markt Weidenberg - Vorstellung Zwischenergebnisse durch Frau Färber Aus nichtöffentlicher Sitzung am 17.05.2021 wurden die folgenden Tagesord- Beschluss: nungspunkte freigegeben: Der Sachvortrag wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Neubau einer Kindertageseinrichtung in Weidenberg - Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ mit gleichzeitiger Änderung des Vergabe von Bauleistungen Flächennutzungsplanes; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss Der Auftrag für das Gewerk Fenster / Sonnenschutz wird an die Fa. Jäger Bauele- Beschluss: mente aus Eschenbach zum Angebotspreis vergeben. Mit der Erörterungs-Vorlage der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnah- Der Auftrag für die Sanitärinstallation wird an die Fa. Siegel aus Münchberg zum men besteht in ihrer Gesamtheit Einverständnis. Angebotspreis vergeben. Der Marktgemeinderat Weidenberg billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Wohn- Der Auftrag für die Heizungsinstallation wird an die Fa. Siegel aus Münchberg zum gebiet Ahornstraße“ vom 25.06.2021 mit Begründung vom 25.06.2021 sowie für Angebotspreis vergeben. die Änderung des Flächennutzungsplans vom 24.06.2021. Der Auftrag für die Lüftungsanlage wird an die Fa. Prechtl aus Warmensteinach Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der zum Angebotspreis vergeben. betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Der Auftrag für die Elektroinstallation wird an die Fa. Schmidt Elektro aus Bindlach zum Angebotspreis vergeben. 9
Ausg. 08/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AKTUELLES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Schäden durch Starkregenereignisse Auch Stauraumkanäle können diese Wassermassen nicht aufnehmen. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Dies hätte zur Folge, dass man überall dort Regenrückhaltebecken errichten müsste, was aber oft aus topographischen Gründen oder mangelnder Bereitschaft aufgrund der aktuell immer häufiger und stärker werdenden Starkregenereignisse, zur Grundstücksabtretung scheitert. Wasserrechtliche Vorgaben sind außerdem welche sich meist sehr punktuell und mit großen Wassermassen niederlassen, einzuhalten, welche eine Umsetzung nicht wirklich erleichtert. Zudem wären die möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen und um Ihre Mithilfe bitten: hierbei anfallenden Kosten enorm. Auch wenn es sich um geförderte Maßnahmen handelt, bleibt ein großer Anteil der Kosten an den Gemeinden hängen. Die Niederschläge sammeln sich und laufen oftmals wie Bäche durch Ortschaften und weiter in tiefer liegende Gebäude, Keller, Garagen usw. Nach solchen Scha- Derzeit werden die gemeindlichen Kanäle erfasst, die Zustände überprüft und densereignissen wird häufig die Forderung an die Gemeinde gestellt, endlich die hydraulisch überrechnet. Sollten die Kanäle den baulichen oder hydraulischen alten Kanäle durch neue, größere zu ersetzen bzw. Hochwasserschutzmaßnah- Anforderungen nicht entsprechen, werden die Gemeinden, im Zuge ihrer Leis- men umzusetzen. tungsfähigkeit, Verbesserungen herbeiführen. Außerdem sind aktuell mehrere Re- genrückhaltebecken in Planung, deren Umsetzung jedoch noch Zeit in Anspruch Dieser Forderung kann leider nicht nachgekommen werden. I. d. R. sind die Abwas- nehmen wird. Die Abarbeitung erfolgt nach Gewichtigkeit. serleitungen für einen 3-5 jährlichen-Niederschlag gemäß den geltenden Richtlini- en dimensioniert. Bei stärkeren Regenereignissen, wie wir sie in den vergangenen Oft sind auch die Gräben und Rohre bzw. Sinkkasteneinläufe zu Beginn des Star- Wochen häufiger hatten, sind Überstauereignisse durchaus möglich und zulässig. kregens noch frei und werden erst beim Unwetter selbst durch Treibgut und ange- Ein Kanalnetzsystem ist nicht darauf ausgelegt, niemals Überstauereignisse auf- spülten Boden verstopft. Daran lässt sich leider nichts ändern. zuweisen. Bei den teilweise geforderten größeren Rohren würde zu viel Wasser zu schnell abgeleitet werden. Darunter liegende Bäche und Ortschaften würden von Wir bitten deswegen die Bürger darum, soweit möglich, ihr Anwesen selbst vor den großen Wassermassen förmlich erschlagen werden. Überschwemmung zu schützen bzw. empfehlen, den Einbau von Rückstausiche- 10
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 08/2021 rungen zum Kanal prüfen zu lassen. Hierfür ist gemäß der gemeindlichen Entwäs- Einzuhalten bzw. gültig sind diese Ruhezeiten für den Betrieb in: serungssatzungen jeder Eigentümer selbst verantwortlich. Außerdem muss darauf 1. Reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten (reine Baugebiete) geachtet werden, dass durch die Selbstschutzmaßnahmen keinem der anderen 2. Kleinsiedlungsgebieten Anlieger ein Schaden entsteht. Häufig sind auch Grabeneinläufe oder Sinkkasten- 3. Sondergebieten die der Erholung dienen (Naherholungsgebieten) einläufe sehr verschmutzt und damit nicht funktionsfähig. Jeder Bürger sollte hier 4. Kur- u. Klinikgebieten (Umkreis von Krankenhäusern oder Kliniken) selbst bitte ein Augenmerk darauf haben und, wenn nötig, die Einläufe funktions- 5. Gebieten der Fremdenbeherbergung (nähe Pensionen und Hotels) bereit zu unterhalten. Dem Bauhof ist es leider nicht möglich, sämtliche Einläufe • an Sonn- und Feiertagen und jederzeit zu 100 % sauber zu halten. • an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr. In den hügeligen Fluren könnten die sich sammelnden Wassermassen, die meist Besonders lärmintensive Geräte wie motorbetriebene Freischneider, Rasentrim- weiter in Bebauungen fließen, bei entsprechender landwirtschaftlicher Bewirt- mer, Graskantenschneider, Laubsammler und Laubbläser dürfen darüber hinaus schaftung reduziert werden. Die Landwirte werden hiermit um Berücksichtigung an Werktagen ausschließlich in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 gebeten. Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Abschließend verweisen wir noch auf den Auszug aus den Wasserhaushaltsgesetz Besitzen diese jedoch das EU-Umweltzeichen, gelten sie als lärmarm und dürfen § 5, Absatz 2 zur persönlichen Hochwasservorsorge: wiederum ganztägig in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden. Verstöße gegen die Betriebszeitregelungen können gemäß § 9 Abs. 2 der 32. „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr BImSchV in Verbindung mit § 62 BImSchG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum geahndet werden. Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen Weidenberg, 16. Juli 2021 für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“ Hans Wittauer Gemeinschaftsvorsitzender Wir bitten um Ihr Verständnis und um Ihre Mithilfe. Vielen Dank. Ihre Bürgermeister der VG-Mitgliedsgemeinden Bundestagswahl 2021, Wahlbenachrichtigung Hans Wittauer Gerhard Herrmannsdörfer Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister und Briefwahlunterlagen Markt Weidenberg Gemeinde Emtmannsberg Bis 5. September bekommen alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern automatisch per Post die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2021 Markus Brauner Reinhard Preißinger zugesandt. Bitte achten Sie darauf, dass Sie als wahlberechtigte/r Bürger/in eine Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben. Gemeinde Kirchenpingarten Gemeinde Seybothenreuth Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung; Ruhezeiten z.B. für die Benutzung von Rasenmähern Nach der Geräte- u. Maschinenlärmschutzverordnung gelten die im Internet abzu- rufenden Ruhezeiten für die aufgeführten Geräte und Maschinen. 11
Ausg. 08/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Jeder Wahlberechtigte darf bei der Bundestagswahl, neben der Möglichkeit der Ur- Sollen Kinder mit mehrjährig gültigen, sicheren Identitätsdokumenten ausgestattet nenwahl, auch per Briefwahl wählen. Der Antrag hierfür (Wahlscheinantrag) muss werden, kann für Reisen innerhalb der EU ein Personalausweis beantragt werden. spätestens bis zum 24. September 2021 um 18.00 Uhr im Wahlamt eingetroffen Bei geplanten weltweiten Reisen wird die Beantragung eines regulären Reisepas- sein. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen entweder durch Ausfüllen der Rückseite ses empfohlen. Beide Dokumente können Kinder schon ab Geburt erhalten. auf der Wahlbenachrichtigung und Rückversand per Post (kostenfrei) anfordern, oder aber über das Bürgerserviceportal auf der Internetseite der Verwaltungs- Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderli- gemeinschaft Weidenberg. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann auf dem chen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Postweg zugestellt. Auskunft dazu geben Ihnen die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de) sowie die Botschaft oder das Konsulat Möglich ist auch eine persönliche Abholung beim Wahlamt der Gemeinde. Hierfür des jeweiligen Landes. ist eine Terminvereinbarung unter Telefon 09278 / 977-0 oder 977-10 notwen- Aus Haftungsgründen kann und darf seitens der Passbehörden keine Auskunft dig. Aufgrund der Pandemielage wird darum gebeten, möglichst von einer persön- über Einreisebestimmungen erteilt werden. lichen Abholung abzusehen. Der Sommer(s)pass ist wieder da Aktuelles aus dem Passamt Auch im Jahr 2021 haben wir wieder den beliebten Sommer(s)pass für Euch zu- Seit 1. Januar 2021 ist die Ausstellung, Verlängerung und Aktualisierung von Kin- sammengestellt. Ein kinder- und familienfreundliches Gemeinschaftsprojekt vom derreisepässen nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von max. einem Jahr möglich. Kreis- und Stadtjugendring Bayreuth sowie den Jugendämtern in der Region Bay- Auch aus Anlass der Lichtbildaktualisierung ändert sich die Gültigkeitsdauer auf reuth. ein Jahr. Der Sommer(s)pass beinhaltet zahlreiche Angebote und Vergünstigungen aus der Eine Lichtbildaktualisierung des Kinderreisepasses ist notwendig, wenn das gesamten Region Bayreuth und darüber hinaus und kann den ganzen Sommer ursprünglich im Kinderreisepass eingebrachte Lichtbild – aufgrund der teilweise hinweg genutzt werden. Es lohnt sich, den Sommer(s)pass komplett durchzu- schnellen Veränderung der Gesichtszüge im kindlichen Alter – deutlich vor Errei- schauen, denn es sind wieder neue Einrichtungen dabei! Mit dem Pass gibt es chen des Datums des Gültigkeitsendes nicht mehr eindeutig für Identifizierungs- wieder viel zu entdecken und zu erleben. Euch wird es sicherlich nicht langweilig zwecke verwendbar ist. werden. Eine Verlängerung des Kinderreisepasses kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Aufgrund der aktuellen Corona-Situation können nicht alle enthaltenen Programm- Gültigkeit erfolgen. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Ver- punkte angeboten werden. Bitte kontaktieren Sie vor Inanspruchnahme eines An- längerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit gebotes den jeweiligen Anbieter. Wir bitten um Verständnis. kann nur ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden. Eine mehrmalige Verlän- gerung des Kinderreisepasses um jeweils ein Jahr ist möglich. Der Sommer(s)pass kann ab Ende Juli in der Geschäftsstelle der VG Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, gegen eine Schutzgebühr von 1,00 Euro er- worben werden. Wir wünschen Euch trotz der momentanen Ausnahmesituation tolle Sommermo- nate 2021 mit vielen spannenden Abenteuern und Erlebnissen. Weidenberg, 16. Juli 2021 Hans Wittauer Gemeinschaftsvorsitzender Sommerferienprogramm 2021 Leider gibt es immer noch die große Corona-Unbekannte. Da wir nicht sagen kön- nen, was im August möglich ist und was nicht, wird es heuer noch kein Ferienpro- gramm wie gewohnt geben. Damit Euch aber in den Sommerferien nicht langweilig wird, haben wir uns ein kleines Sommer-Sonne-Ferienspaß-Heft überlegt, mit Wissenswertem über Tiere und Pflanzen des Jahres 2021, Bastelanleitungen, Kochrezepten und vielem mehr. 12
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 08/2021 Ende Juli 2021 wird das Heft in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Aber jetzt sind die Nächsten dran. Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg erhältlich sein, zudem wird es in Am Mittwoch, den 11. August beginnt der zweite Kurs, zu dem sich bereits fünf den Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, in den neue Teilnehmer angemeldet haben. Es sind aber noch Plätze frei, sodass wir uns Grundschulklassen der Grund- und Mittelschule Weidenberg sowie in der Grund- über weitere Interessenten sehr freuen würden. Anmeldungen sind unter SiSo- schule Kirchenpingarten verteilt. Netz-Tel.: 09278 -31 33 025, Wolfgang Zwing 09209-221256 oder info@sisonetz. de möglich. Rufen Sie bitte an, geben Sie Name und Adresse, sowie eine Telefon- Wir wünschen Euch trotz allem eine schöne Zeit mit tollen Erfahrungen, habt Spaß nummer an damit wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen können. und Freude, seid kreativ, bleibt gesund und habt einen tollen Sommer. Die Tablets sind so vorbereitet, dass man kaum etwas falsch machen und auch in keine Kostenfalle geraten kann. Ebenso gibt es keine persönlichen Daten der Teilnehmer auf den Rechnern, sondern ausschließlich Daten von SiSoNetz. Anrufen, anmelden, mitmachen. [wz] SiSoNetz Weidenberg – Bürger helfen Bürgern Tel.: 09278 313 30 25 Homepage: www.sisonetz.de • E-Mail: sisonetz@weidenberg.de SiSoNetz informiert Fundsachen Neu !!! Spielenachmittag am Dienstag, den 24.08.2021 im Schloss im Garten Wir versuchen es einmal wieder. Lange Zeit mussten die Spielenachmittage bei Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der SiSoNetz wegen der Pandemie ausfallen. Jetzt sind die Inzidenz-Zahlen so, dass Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden. unter bestimmten, Corona bedingten Voraussetzungen wieder vorsichtig soziale Kontakte gepflegt werden können. Fundsachen Weidenberg: Damit wir uns beim Spielen nicht zu na- 1 Hausschlüssel mit Schlüsselband „HSH Nordbank Arena“, hekommen, werden wir etwas Neues Fundort Spielplatz Königsheidering ausprobieren – wir spielen BINGO. Dieses 1 Lesebrille, rötlich-orange, Fundort Friedhof St. Stephan, Weidenberg Spiel gestattet einen gewissen Abstand 2 Schlüssel mit Ring, Fundort Eichenstraße-Bushaltestelle einzuhalten, wobei die Unterhaltung noch 1 Autoschlüssel mit Anhänger „Diddl-Maus“ und weiteren Schlüsseln, möglich ist und die Spannung erhalten Fundort Winterring-Warmensteinacher Straße bleibt. Die Frage lautet also: Wer kann eine 1 Haustürschlüssel oder zwei oder gar alle drei Spielrunden 1 Ohrring, oval, Fundort Eingang Norma, Weidenberg für sich zu entscheiden? Eine Einführung in das einfache Spiel wird zu Beginn gegeben, danach kann es gleich losgehen. Auf die Sieger warten keine Millionengewinne, etwas moderater geht es schon zu. Hauptsache soll der Spaß an der Freude und das Wiedersehen mit alten Bekann- ten sein. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist bitten wir um telefonische Anmeldung (09278-3133025), bei der auch gleichzeitig der Fahrdienst mit „gebucht“ werden kann. Sollte der erste wieder erstandene Spielenachmittag mehr Interessenten anlocken als abstandsgerecht untergebracht werden können, haben wir für den Dienstag, 31.08. gleich noch eine Wiederholung für die Übriggebliebenen anbe- raumt. Das SiSoTeam freut sich auf Ihr Erscheinen. [wm] Tabletkurs 2.0 - Und weiter geht´s. Wir sind Vieles gelernt und den Minicomputer halbwegs im Griff, so lautet mehrheitlich die Wir ein Handwerksbetrieb, der seine Schwerpunkte im Möbelbau, Ladenbau und Innenausbau findet. Seit 2003 erstellen wir für unsere Aussage der fünf Teilnehmer des ersten Tabletkurs für Senioren von SiSoNetz. Acht Wochen hatten die Lernwilligen Zeit sich mit dem modernen Kommunikati- Kunden mit kreativen Ideen Konzepte und Produkte mit vielen onsmittel anzufreunden und entsprechend zu nutzen. Jetzt, am Ende des ersten suchen individuellen Anfertigungen. Kurses, trennt sich manch ein Teilnehmer nur schweren Herzen von dem Leih- Wir suchen gerät, hat man sich doch wunderbar daran gewöhnt damit zu kommunizieren, zu zur Verstärkung unseres Teams zum baldmöglichsten informieren und auch mal zu spielen. DICH Zeitpunkt einen Schreiner (m/w/d) Deine Aufgaben: - Fertigung von Möbeln - Schreinerarbeiten im gewerblichen/privaten Innenausbau - Selbstständiges Arbeiten Dein Profil: - Abgeschlossene Ausbildung als Schreiner/Tischler/Holzmechaniker - Programmierung und Bedienung von CNC-Maschinen erwünscht - Leistungsbereitschaft, Flexibilität, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Freude am Arbeiten Werde ein Teil Was Dich erwartet: - Eigenverantwortliches Arbeiten in einem engagierten Team unseres Teams. - Abwechslungsreiches Arbeitsumfeld - Nette Kollegen und ein angenehmes Betriebsklima - Unbefristeter Arbeitsvertrag Wir freuen uns Schicke uns bitte Deine Bewerbung und frühestmöglichen Starttermin auf DICH! per Email an michaelpfaffenberger@web.de IDEENWERKSTATT • In der Au 6 • 95466 Weidenberg • Festnetz: 09209 / 23 900 40 13
Ausg. 08/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Jagdgenossenschaft Untersteinach Seybothenreuth-Döberschütz-Fenkensees statt. Alle Jagdgenossen werden hier- mit zu dieser Versammlung eingeladen. Am Dienstag, 07.09.2021 findet um 20:00 Uhr im Gasthaus Kaiser in Unterstei- nach die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossen statt: Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung Tagesordnung: 2. Bericht des Schriftführers 1. Bericht des Jagdvorstehers 3. Bericht des Jagdvorstehers 2. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassiers 3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft 5. Bericht der Kassenprüfer mit Entlastung der gesamten Vorstandschaft 4. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung 6. Bericht des Jagdpächters 5. Neuwahl der Vorstandschaft 7. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung 6. Auszahlung des Jagdpachtgelds 8. Wünsche und Anträge 7. Bericht der Jagdpächter 8. Abstimmung über einen Austritt aus der Pächtergemeinschaft Die Jagdgenossen werden um pünktliches Erscheinen gebeten. 9. Wünsche und Anträge gez. Die allgemeinen Hygienevorschriften sind zu beachten. Reinhard Preißinger Jagdgenossen, die an der Versammlung nicht teilnehmen, müssen ihr Jagdpacht- Jagdvorsteher geld bis spätestens 06.10.2021 beim Kassier schriftlich beantragen und abholen. Danach fließt das Jagdpachtgeld in die Kasse zurück. Untersteinach, 16.07.2021 Jagdgenossenschaft Hauendorf gez. Werner Raps Am Dienstag, den 24. August 2021, um 20:00 Uhr findet im Feuerwehrhaus in Die Einladung erfolgt durch den „Notjagdvorstand“, Herrn Hans Wittauer, 1. Bür- Troschenreuth die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hauen- germeister Markt Weidenberg. dorf statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers Jagdgenossenschaft 2. Kassen- und Kassenprüfbericht für die Jahre 2019 und 2020 3. Beschluss über die Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers Seybothenreuth-Döberschütz-Fenkensees 4. Beratung und Beschluss über die Verlängerung des bestehenden Jagdpachtvertrages Am Freitag, 20. August 2021 findet um 19:30 Uhr im Vereinsheim des Obst- und 5. Beratung und Beschluss über die Neuverpachtung des Jagdreviers Gartenbauvereins eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft 6. Beschluss über die Verwendung des Jagdpachtgeldes 7. Bericht des Jagdpächters 8. Wünsche und Anträge An alle Jagdgenossen ergeht hiermit herzliche Einladung. Gerhard Holl Jagdvorsteher 14
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 08/2021 Kinderleicht und lecker, 8:30 bis 13:15 Uhr statt. Aufnahmevoraussetzung ist ein abgeschlossener Beruf außerhalb der Hauswirtschaft. Der Schulbesuch ist kostenfrei. fit und gesund durch den Familienalltag – das neue Herbstprogramm ist fertig! Durch den demografischen und gesellschaftlichen Wandel sind hauswirtschaftli- che Fach- und Führungskräfte auf dem Arbeitsmarkt zunehmend gefragt. Später mögliche Aufstiegsqualifizierungen sind zum Beispiel die Fortbildung zum Haus- Das Netzwerk „Junge Eltern/Familie“ am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und wirtschaftsmeister/zur Hauswirtschaftsmeisterin oder zum Betriebswirt/zur Be- Forsten Bayreuth-Münchberg bietet ein neues Programm für Familien mit Kindern triebswirtin für Ernährung und Versorgungsmanagement. bis zu drei Jahren. Die Veranstaltungen finden überwiegend online statt. Interessierte werden gebeten, entweder über die Telefonvermittlung 0921/591-0 oder Auf der Homepage des Amtes www.aelf-bm.bayern.de/ernaehrung/familie finden per E-Mail an poststelle@aelf-bm.bayern.de oder christa.reinert-heinz@aelf-bm. Sie alle Informationen zu dem Angebot. Hier kommen Sie auch zum Online-Anmel- bayern.de Kontakt aufzunehmen. Informationen gibt es auch unter www.aelf-bm. deportal, in dem die Veranstaltungen aufgelistet sind. bayern.de Sie können auch als geschlossene Gruppe (Krabbelgruppe, Mini Club, u.a.) eine Veranstaltung direkt bei unseren Referentinnen buchen, auch für Online-Seminare. Voraussetzung ist, dass sich mindestens sechs Teilnehmer anmelden. Das Ange- Sprechtag der Versichertenberaterin bot und die Kontaktdaten der Referentinnen finden Sie auch auf der Homepage des Amtes. (Versichertenältesten) Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet am Mittwoch, 4. August von 14:00 bis 17:00 Uhr Fachschule für Ernährung und Haushaltsführung im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses startet mit neuem Konzept in Weidenberg, statt. Den Haushalt effizienter gestalten, Finanzen im Griff haben, Familie und Beruf unter einen Hut bringen, nachhaltig wirtschaften, gut und gesund leben, genussvoll Nächste Termine: essen. Dies und noch viel mehr wird in der einsemestrigen Fachschule für Ernäh- Mittwoch, 8. September (nicht 01.09.), Mittwoch, 6. Oktober rung und Haushaltsführung Bayreuth vermittelt. Das Bildungsangebot richtet sich an Frauen und Männer, die entweder ihren eigenen Haushalt optimieren möchten Die Versichertenberaterin, gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan- oder sich beruflich umorientieren wollen. gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der Die Fachschule für Ernährung und Haushaltsführung startet am 16. September Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche- 2021 mit einer neuen Konzeption, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern über rung der Rentner durch. verschiedene Unterrichtsmodule individuelle Wahlmöglichkeiten für den späteren Einsatz auf dem Arbeitsmarkt bietet, zum Beispiel im Privathaushalt, im Groß- Die persönliche Beratung durch die Versichertenberaterin kann zurzeit ausschließ- haushalt, im landwirtschaftlichen Unternehmerhaushalt oder in der Unterstützung lich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 09209 / von Senioren im Alltag. Die Schule führt zum Abschluss Fachkraft für Ernährung 608 erfolgen. Spontanberatungen können aufgrund der aktuellen Situation nicht und Haushaltsführung. Auf Wunsch kann zusätzlich die Abschlussprüfung im Beruf durchgeführt werden. In Anlehnung an die Entscheidung der Staatsregierung bit- Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin abgelegt werden. ten wir die Besucher, ihre Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und den nötigen Abstand einzuhalten. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Schule und Beruf findet der Unterricht in Bitte sehen Sie von einem Besuch ab, wenn bei Ihnen Erkältungssymptome oder Teilzeitform über ca. eineinhalb Jahre wöchentlich dienstags und donnerstags von erhöhte Temperatur auftreten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 15
Sie können auch lesen