Weihnachten 2021 - Gemeinde Kirchentellinsfurt
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Amtsblatt 51/52 Donnerstag, 23. Dezember 2021 81. Jahrgang Diese Ausgabe erscheint auch online Weihnachten 2021 Liebe Kirchentellinsfurterinnen und Kirchentellinsfurter, das Jahr 2021 geht zu Ende – ein herausforderndes Jahr voller Einschränkungen, aber auch Solidarität. Von Herzen wünsche ich Ihnen eine segensreiche Weihnachtszeit und ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest 2021 sowie einen gelungenen Jahreswechsel ins neue Jahr 2022. Möge das Jahr 2022 ein gutes, gückliches, gesundes und zufriedenes Jahr für Sie und Ihre Familien werden. Ihnen hierzu alles Gute! Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Bernd Haug und die Mitglieder des Gemeinderates Foto: Gemeinde Kirchentellinsfurt Motiv: Elisabet Hilde- brand, „Die Eroberung der Welt“, um 1956– 61, Öl auf Hartfaser
Seite 2 . Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT Schwimmhalle Kirchentellinsfurt Wiedereröffnung nach den Weihnachtsferien Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass der technische Defekt behoben wurde und die Gemeinde nach den Weihnachtsferien ab dem 11.1.2022 wieder für den öffentlichen Badebetrieb öffnen wird. Wir bitten Sie, pünktlich am Dienstag und Mittwoch um 18.00 Uhr, am Freitag um 16.00 und 18.00 Uhr am Eingang der Schwimmhalle zu warten, da aufgrund der Aufsichtspflicht der Einlass ins Schwimmbad durch die Bademeister geregelt wird und nur einmal erfolgen kann. Der Eintritt ist nur mit 2G+ gestattet, zudem müssen wir Ihre Kontaktdaten erfassen. 2G+ - Dies bedeutet, dass Zutritt nur Genesene und Geimpfte haben und zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Antigen-Test vorlegen müssen. - Befreit vom Test sind die Personen, die bereits eine Boosterimpfung nachweisen können oder die Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind und deren Impfung/Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegen. - Für Schüler bis 17 Jahre ist die Testung in der Schule ausreichend. Nachweis mit einem Schülerausweis ist erfor- derlich. - Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können: ärztlicher Nachweis plus negativer Antigen-Test erforderlich Die Öffnungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb sind wie folgt: Dienstag 18.00 - 20.00 Uhr Mittwoch 18.00 - 20.00 Uhr Freitag 16.00 - 18.00 Uhr 18.00 - 20.00 Uhr Für den öffentlichen Badebetrieb müssen entsprechend der Corona-Verordnung Sportstätten folgende Hygieneauflagen beachtet werden: 1. Der Aufenthalt in den Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Badegästen eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in den Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. 2. Während des Schwimmens und der Nutzung der Duschen besteht keine Maskenpflicht. Ansonsten ist in geschlossen Räumen eine medizinische Maske zu tragen. 3. Betretungsverbot: - Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2-infizierten Person stehen oder standen und seit dem letzten Kontakt noch keine 14 Tage vergangen sind. - Personen, die typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass der Badebetrieb derzeit nur unter diesen Einschränkungen stattfinden kann. Wenn sich Änderungen ergeben, wird die Gemeinde dies auf ihrer Internetseite und im Gemeindeboten veröffentlichen. Ihr Bürgermeisteramt Kirchentellinsfurt Es hat nicht ganz gereicht Leider konnten die Straßenbaumaßnahmen Friedhofstraße, Fro- net- und Eberhardstraße sowie Mühleweg nicht ganz fertig- gestellt werden. Es ist beim Tiefbau leider nicht alles vorher- zusehen. In der Friedhofstraße werden der letzte Bauabschnitt sowie der Endbelag im kommenden Jahr her- und fertiggestellt. Im Mühleweg musste deutlich mehr an der Wasserleitung gemacht werden als vorgesehen. Es wurden Leitungsteile, die 1923 verlegt worden waren, erneuert und für den nächsten Bauabschnitt vorbereitet. Zudem werden noch Leerrohre für die FairNetz GmbH sowie Datenleitungen eingebaut. Auch die- se Maßnahme wird im neuen Jahr fertiggestellt. In der Fronet- und Eberhardstraße konnte auf Grund der Un- wägbarkeiten im Mühleweg nicht mit zwei Kolonnen gearbeitet werden. Die daraus entstandenen Verzögerungen konnten nicht mehr aufgeholt werden. Die Kanal- und Wasserleitungsarbeiten können in diesem Jahr fertiggestellt werden. Das Einbringen der Bordsteine und Pflasterbeläge sowie der Straßenbeläge erfolgt im neuen Jahr. Wir möchten uns bei den betroffenen Anliegern für die Geduld und das gute Miteinander bedanken. Wir wünschen Ihnen auch im Namen der beteiligten Büros und Firmen erholsame Feiertage und ein gesundes neues Jahr.
GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 . Seite 3 Fotos: Gemeinde
Seite 4 . Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT Weihnachtsgruß der Graf-Eberhard-Schule Auch dieses Weihnachten scheint mehr un- Stand heute beginnt die Schule wieder am ter dem Stern von Corona als unter dem 10. Januar 2022 mit den gewohnten Unter- Weihnachtsstern zu liegen. Die Adventszeit richtszeiten. Sollte sich daran etwas ändern, konnte deshalb auch in diesem Jahr nicht werden wir Sie so frühzeitig wie möglich mit großen gemeinschaftlichen Ereignissen darüber informieren. in unserer Schule gestaltet werden. Wir blicken zuversichtlich auf das neue Jahr Dennoch brachten wir das Licht immer wie- 2022 und freuen uns, wenn alle Kinder ge- der in die ganze Schule, coronakonform, sund und munter wieder in die Schule kom- in kleinen Dingen und trotz allem voller men und unser Haus lebendig machen. Vorfreude auf Weihnachten. Die letzten Mo- Das Kollegium und die Schulleitung der nate haben gezeigt, dass Schüler:innen, Graf-Eberhard-Schule wünschen allen El- Eltern und Lehrkräfte gemeinsam eine gro- tern, Schüler:innen und Freund:innen unserer ße Übung darin haben, Verantwortung für Schule ein freudvolles Weihnachtsfest und andere zu übernehmen und mit den Ver- einen schönen Jahreswechsel. änderungen der Regelungen immer auch gelassen umzugehen. Dafür möchten wir allen am Schulleben der Graf-Eberhard- Schule Beteiligten danken. Wir wünschen Ihnen allen, dass Sie über die Ferienzeit gesund bleiben und mit Ihren Familien gut füreinander sorgen können. Foto: Graf-Eberhard-Schule
GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 . Seite 5 BLUT- Spender- Ehrung 2021 BM Haug, Sven Basler mit Sohn John und Dany Bürker Alexander Schletz György Molnar Fotos: Gemeinde In diesem Jahr gab es drei Ehrungen für zahlreiche unentgeltlich geleistete Blutspenden zu vollziehen. Für 10 Blutspenden wurden Herr György Molnar und Herr Alexander Schletz geehrt. Die Urkunden mit den entsprechenden Ansteckern wurden den beiden Herren zu Hause übergeben, während Herr Sven Basler mit sei- nem Sohn John am Donnerstag, 16.12.2021, zur Gemeinderatssitzung in die Richard-Wolf-Halle kam. Er wurde für 25 geleistete Blutspenden geehrt und mit einem schönen Applaus des Gemeinderats für diese so wichtige ehrenamtliche Leistung bedacht. Frau Dany Bürker dankte Herrn Basler im Namen des DRK für diesen Dienst, der im Bedarfsfall allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt. Ganz herzlichen Dank an alle Menschen, die sich für eine Blutspende bereit erklären und in den Dienst einer guten Sache stellen. Ihr Bernd Haug Bürgermeister
Seite 6 . Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT Weihnachtstesten in unserem Testzentrum Schenken Sie sich mehr Sicherheit an Weihnachten mit einem kostenlosen Schnelltest. Wenn verschiedene Haushalte, Generationen und Menschen aufeinandertreffen, um das Weihnachtsfest zu feiern, besteht ein erhöhtes Risiko Infektionsketten zu entfachen, unabhängig davon, ob Sie geimpft sind oder nicht. Ein Schnelltest kostet kein Geld, benötigt kaum Zeit und kann Infektionen verhindern. Das größte Gut ist unsere Gesundheit. Helfen Sie sich, Ihren Familienmitgliedern und Freunden, ein möglichst sicheres Weih- nachtsfest zu verbringen und gesund zu bleiben. Dafür haben wir unser Testzentrum für Sie am 24./25./26. und 31.12.2021 von 8.30 bis 11.30 Uhr geöffnet. Gemeinsam schaffen wir das! Ihr DRK-Ortsverein Kirchentellinsfurt-Kusterdingen STILLE NACHT EINSAME NACHT? MUSS NICHT SEIN
GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 . Seite 7 Öffnungszeiten des Rathauses Vom 24.12.2021 bis 31.12.2021 und am 07.01.2022 bleibt das Rathaus geschlossen. Ausschließlich für die Anzeige und Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt folgendermaßen besetzt: am Dienstag, 28.12.2021 von 10:00 bis 11:00 Uhr und am Donnerstag, 30.12.2021 von 10:00 bis 11:00 Uhr Der standesamtliche Bereitschaftsdienst ist zu den genannten Zeiten unter der Rufnummer 07121 9005-20 zu erreichen. Der Notdienst des Gemeindebauhofes ist unter der Tel.-Nr.: 0151 / 16 34 46 93 erreichbar. Bei Sterbefällen setzen Sie sich bitte mit der Firma Flunkert, Tel.: 07121 / 37 01 66, in Verbindung. Ihr Bürgermeisteramt
Seite 8 . Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 1 Corona-Regeln ab 20. Dezember 2021 In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert: » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt. » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB). » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizini- schen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen und 200 Personen im Freien. Auf bestimmten öffentlichen Plätzen gilt ein Alkohol- und Böllerverbot sowie an Silvester ein Ansammlungverbot. Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden. Der Abgleich mit einem Ausweis ist nicht notwendig, wenn die Person anderweitig bekannt ist. Inhaltsverzeichnis der Übersicht: 2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+ 3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen 4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr 5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung 6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien 7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen 8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel 10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung 11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2 Medizinische Maskenpflicht 3G, PCR-Testpflicht und 2G 2G+ Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder Zutritt für geimpfte oder genesene Personen geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die in Betriebsstätten, wenn der Abstand PCR-getestete, geimpfte oder genesene Impfung oder Infektion länger als 6 Monate nicht eingehalten werden kann, im Personen zurückliegt. Nah- und Fernverkehr und auf 2G: Zutritt nur für geimpfte oder Weihnachtsmärkten. genesene Personen 2G 2G+ Ausnahmen: Ausnahmen: Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Genesene/geimpfte Personen, die ihre » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben. Gründen keine Maske tragen können nicht eingeschult sind.° » Vollständig geimpfte Personen oder Genesene (ärztlicher Nachweis notwendig). » Grundschüler*innen, Schüler*innen mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder- » In geschlossenen Räumen bei privaten eines sonderpädagogischen Bildungs- / liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Beratungszentrums, einer auf der Grund 6 Monate zurück). Kantinen, Mensen und Cafeterien während schule aufbauenden Schule oder » Genesene auf der Grundlage eines PCR-Nach- des Essens und Trinkens und beim Sport einer beruflichen Schule° – gilt nur für weises (nicht jünger als 28 oder älter als 6 Monate). treiben. Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab und nicht während der Ferien°°. eingeschult sind.° stand von 1,5 Metern zu anderen Personen » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonder dauerhaft eingehalten werden kann (gilt nicht mehr zur Schule gehen.°° pädagogischen Bildungs- /Beratungszentrums nicht auf Weihnachtsmärkten). » Personen, die sich aus medizinischen einer auf der Grundschule aufbauenden Schule » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe. Gründen nicht impfen lassen können oder einer beruflichen Schule° – gilt nur für (ärztlicher Nachweis notwendig).°° Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an » Personen, für die es keine allgemeine nicht während der Ferien°°. Schulen ist über die Corona-Verordnung Schu- Impfempfehlung der Ständigen » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr le geregelt. Impfkommission (STIKO) gibt.°° zur Schule gehen.°° » Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nach- weis notwendig).°° » Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.°° °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken °°Negativer Antigen-Test erforderlich
GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 . Seite 9 Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 3 Stufenplan 3G 2G 2G+ Hygienekonzept Datenverarbeitung Maskenpflicht Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft getestet oder genesen oder genesen oder genesen und getestet Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II Weihnachtsmärkte, Volks- 3G 3G 2G nicht erlaubt und Stadtfeste max. 50 % der üblichen Besucherzahl erlaubt. Wenn nicht geimpfte/gene- sene Personen teilnehmen: 1 Haushalt plus 1 weitere Person. 1 Haushalt plus 5 1 Haushalt plus 1 weitere Personen weitere Person Personen bis einschl. 17 Jahre zählen nicht zur Personenzahl Private Zusammen- Geimpfte und Genesene, Geimpfte und Genesene, hinzu. Paare, die nicht Ohne weitere zusammen leben, gelten als ein künfte und private Personen bis einschl. 17 Jahre Personen bis einschl. 17 Jahre Regelungen oder Haushalt. Veranstaltungen sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus Beschränkung der (wie Geburtstage, Hoch- medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht Personenanzahl Auschließlich geimpfte/ zeitsfeiern etc.) impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen nicht dazu. nicht dazu. genesene Personen°: Innen: max. 50 Personen Paare, die nicht zusammen Paare, die nicht zusammen Außen: max. 200 Personen leben, zählen als ein Haushalt. leben, zählen als ein Haushalt. Kinder/Jugendliche bis einschl. 17 Jahre zählen nicht mit. °und Personen bei denen Impfung aus med. Gründen nicht möglich bzw. ohne Impf- empfehlung der STIKO. Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 4 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Öffentliche Veranstaltungen mit PCR-Test (wie Theater, Oper, Konzert, Stadtfest, Informations- 2G 2G+ veranstaltungen, Stadt- führungen, Kongresse, Im Freien bei >5.000 Sportveranstaltungen, Personen oder bei Nicht- Maximal 50 % Auslastung Im Freien und in Betriebs- und Vereinsfeiern einhaltung des Mindest- Im Freien aber nicht mehr als geschlossenen Räumen sowie Veranstaltungen der abstands 25.000 Besucher*innen. maximal 50 % der Breitenkultur) Kapazität, aber nicht mehr als 750 3G 3G Besucher*innen. Öffentliche Verkehrsmittel 3G
Seite 10 . Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 5 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen Kultureinrichtungen 3G 3G (wie Galerien, Museen, mit PCR-Test Bibliotheken°, Archive°, Gedenkstätten) 2G 2G+ °Abholung bestellter Im Freien Im Freien Medien unbeschränkt Ausnahme: Archive und Ausnahme: Archive und ohne weitere Landesbibliotheken 3G mit Landesbibliotheken 3G mit möglich Regelungen 3G PCR-Test PCR-Test Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Religiöse Veranstaltungen Die religiösen Gemeinschaften können darüber hinaus weitere Maßnahmen für religöse Veranstaltungen ergreifen. 3G 3G 2G 2G Beherbergung Erneuter Test Erneuter Test Ausnahmen für Ausnahmen für alle 3 Tage alle 3 Tage geschäftliche und geschäftliche und dienstliche Reisen und dienstliche Reisen und Härtefälle. Härtefälle. Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 6 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Messen und nur PCR-Test 2G nicht erlaubt Ausstellungen Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G (Hotel-)Gastronomie, Vergnügungsstätten nur PCR-Test sowie Mensen und Cafeterien 2G+ (Regelung gilt nur für Im Freien Im Freien Im Freien externe Personen) ohne weitere Regelungen 3G 3G nur PCR-Test
GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 . Seite 11 Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 7 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Freizeiteinrichtungen nur PCR-Test (wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, 2G 2G+ Solarien, Zoos, Ski-Lifte,Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios, Saunen etc.) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Körpernahe Dienstleistungen (für medizinische Behandlungen wie Physio-/ 3G 3G 2G 2G+ Ergotherapie, Geburts- hilfe, Logopädie, Podologie, medizinische Fußpflege gilt Ausnahmen für Friseur- Ausnahmen für Friseur- generell 3G) betriebe und Barber- betriebe und Barber- shops. Hier gilt 3G mit shops. Hier gilt 3G mit PCR-Test PCR-Test Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 8 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Touristische Verkehre nur PCR-Test (wie Schifffahrten, Skilifte, Seilbahnen, Busreisen etc.) 2G 2G+ Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G 2G+ Sport in Sportstätten und Sportanlagen nur PCR-Test Im Freien Im Freien Im Freien Im Freien keine Maskenpflicht wäh- ohne weitere rend der Sportausübung Regelungen 3G 3G 2G keine Datenverarbeitung auf frei zugänglichen nur PCR-Test° Anlagen °Geregelt durch die Corona-Verordnung Sport (§5 Absatz 2 Satz 2)
Seite 12 . Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 9 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen generell und im Freien bei >5.000 Personen oder bei Nicht- 3G einhaltung des Mindest- Sportveranstaltungen abstands mit PCR-Test 2G 2G+ im Profi- und Amateursport wie Ligaspiele, Tuniere, Im Freien Maximal 50 % Auslastung Im Freien und in Wettkämpfe etc. 3G aber nicht mehr als geschlossenen Räumen 25.000 Besucher*innen. maximal 50 % der 3G Kapazität, aber nicht mehr als 750 Zuschauer*innen. 3G 2G Einzelhandel Ohne weitere Regelungen (auch Flohmärkte) Ausgenommen Grundver- Ausgenommen Grundver- sorgung sowie Abhol- und sorgung sowie Abhol- und Lieferangebote Lieferangebote Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen: Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform- häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs- verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte. Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 10 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Außerschulische Bildung nur PCR-Test (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunst- 2G 2G+ schulen) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Bildung (wie berufliche ohne weitere 3G Ausbildung, Fahr-, Flug- und Regelungen Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse) bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3 Tage
GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 . Seite 13 Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 11 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen 3G Diskotheken, Clubs und nur PCR-Test clubähnliche Lokale nicht erlaubt (Ausnahmen für nicht 2G 2G impffähige Personen und Im Freien Schüler*innen gelten nicht) wie öffentliche Veranstaltungen 3G 3G 2G 2G+ Prostitutionsstätten nur PCR-Test Grundsätzlich gilt: Abstand halten Hygieneregeln Medizinische Corona-Warn-App Regelmäßig beachten Maske tragen benutzen lüften Herzlichen Glückwunsch Amtliche Bekanntmachungen Es feiern Geburtstag am: Freitag, 31.12.2021 Christa Saffran den 80. Geburtstag Öffentliche Sitzung Herta Thumm den 80. Geburtstag des Technischen Ausschusses Montag, 3.1.2022 Ihsan Güldikenoglu den 70. Geburtstag am Donnerstag, 13. Januar 2022, um 18.30 Uhr in der Richard-Wolf-Halle Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses Entsorgungstermine Januar 2022 findet am Donnerstag, 13. Januar 2022, um 18.30 Uhr in der Restmüll Richard-Wolf-Halle statt. Hierzu wird die Bevölkerung freund- Mittwoch, 5. Januar lich eingeladen. Bei der Sitzung des Technischen Ausschusses Mittwoch, 19. Januar wird die Einhaltung der 3G-Regelung (Test-, Genesenen- oder Bioabfall Impfnachweis) kontrolliert. Bitte bringen Sie den entsprechen- Mittwoch, 12. Januar den Nachweis mit. Mittwoch, 26. Januar Tagesordnung: Gelber Sack 1. Baugesuche/Bauvoranfragen Montag, 3. Januar 1.1 Baugesuch auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Montag, 17. Januar Montag, 31. Januar 12 Wohneinheiten, 14 Stellplätzen, Fahrrad- und Gerä- tehaus, Haldenweg 2 Altpapier-Tonne 1.2 Baugesuch auf Erweiterung der Werkstatt, Neubau Montag, 10. Januar Kragarmregal, Kusterdinger Str. 22 1.3 Sonstige Baugesuche/Bauvoranfragen Öffnungszeiten der Problemstoff- 2. Errichtung eines Mobilfunksendemasts im Bereich Mahden sammelstelle Januar 2022 beim Mulchplatz Die Problemstoffsammelstelle ist im Januar geöffnet: 3. Zustimmung zum Kooperationsvertrag mit Deutsche Glas- Freitag, 7., 14. 21. und 28. Januar, 17.00 - 18.00 Uhr faser Es wird dringend gebeten, keine Schadstoffe vor verschlosse- 4. Verschiedenes, Bekanntgaben ner Türe abzustellen.
Seite 14 . Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT Öffnungszeiten des Mulchplatzes Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Januar 2022 Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffent- Im Januar ist der Mulchplatz samstags von 14.00 bis 16.30 lichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drai- Uhr geöffnet. Nur während dieser Zeiten darf Baum- und He- nagewasser, durch die die öffentlichen Abwasseranlagen ckenschnitt angeliefert werden. entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- Wir bitten die Bevölkerung, die Öffnungszeiten einzuhalten und und Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasser- auch wirklich nur holziges Material (Baum- und Heckenschnitt) pumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rück- anzuliefern. Plastiksäcke o.Ä. sind wieder mitzunehmen. halteanlagen für Niederschlagswasser (u.a. Mulden- und Als zusätzlicher Service ist ein Container aufgestellt. Dort Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/-schächte), soweit kann gegen eine Gebühr von 2,00 €/Papiersack und 5,00 sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage sind, €/Pkw-Anhänger zu den üblichen Öffnungszeiten Laub und sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie von der Grasschnitt entsorgt werden. Gemeinde zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt Die Gebühr ist am Mulchplatz zu entrichten. werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 KAG sowie der Teil Sporthalle Billinger Allee während der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen der Weihnachtsferien geschlossen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss). Die Sporthalle in der Billinger Allee ist während der Weih- (3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, nachtsferien der Graf-Eberhard-Schule in der Zeit vom 23. die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ablei- Dezember 2021 bis 9. Januar 2022 für den Übungsbetrieb tung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranla- geschlossen. Der erste Öffnungstag nach den Ferien ist am ge dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Montag, 10. Januar 2022. Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundlei- tungen), Prüfschächte sowie Pumpanlagen bei einer Ab- wasserdruckentwässerung und Versickerungs- und Rück- Notdienst halteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf Bereitschaftsdienst des Bauhofes privaten Grundstücksflächen befinden. an den Wochenenden und an den Feiertagen (4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmä- Für besondere Notfälle außerhalb der täglichen Arbeitszeit ßige Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosselein- und an Wochenenden besteht im gemeindlichen Bauhof ein richtungen dienen der vergleichsmäßigen und reduzierten Bereitschaftsdienst. Bei Wasserrohrbrüchen und sonstigen (gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen besonderen Vorkommnissen ist einer der Herren Alexander Kanal; sie sind so auszulegen, dass eine Einleitung nur in Braun, Wolfgang Armbruster, Mike Bauer oder Thomas Kief- Ausnahmesituationen (zum Beispiel Starkregen) erfolgt. ner unter Tel. 0151 16344693 erreichbar. II. Anschluss und Benutzung §3 Gemeinde Kirchentellinsfurt Berechtigung und Verpflichtung - Landkreis Tübingen - zum Anschluss und zur Benutzung (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser Satzung über die öffentliche Abwasser- anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung be- beseitigung(Abwassersatzung – AbwS) rechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentli- chen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen vom 16.12.2021 und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Ab- Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für wasser der Gemeinde im Rahmen des § 46 Abs. 1 und Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung Abs. 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Würt- Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. temberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchentel- (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft linsfurt am 16.12.2021 folgende Satzung beschlossen: auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. I. Allgemeine Bestimmungen (3) Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig §1 hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst Öffentliche Einrichtung nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist (1) Die Gemeinde Kirchentellinsfurt betreibt die Beseitigung das Grundstück innerhalb von sechs Monaten nach der des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öf- betriebsfertigen Herstellung anzuschließen. fentliche Einrichtung. Voraussetzung für die Beseitigung (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der An- ist, dass das Abwasser über eine Grundstücksentwässe- schluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, rungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht Wohls geboten ist. (angeliefert) wird. §4 (2) Die Gemeinde kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss (3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Än- (1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste derung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht. öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für §2 die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann die Begriffsbestimmungen Gemeinde verlangen oder gestatten, dass das Grundstück (1) Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, land- an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigen- wird. schaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter da- (2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwas- mit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie seranlage noch nicht hergestellt, kann die Gemeinde den das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasser- oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser anlage gestatten oder verlangen. (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die §5 aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. Befreiungen (2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an
GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 . Seite 15 die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur §8 Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz Einleitungsbeschränkungen 1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag (1) Die Gemeinde kann im Einzelfall die Einleitung von Ab- insoweit und so lange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. wasser von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhän- die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange über- gig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies wiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. erfordert. (2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranla- §6 gen, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen Allgemeine Ausschlüsse sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche werden. Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klär- (3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht werke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die nicht unterliegt, und von sonstigem Wasser bedarf der Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beein- schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. trächtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschwe- §9 ren oder gefährden können oder die den in öffentlichen Eigenkontrolle Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter (1) Die Gemeinde kann verlangen, dass auf Kosten des Ver- schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase pflichteten (nach § 3 Abs. 1 und 2) Vorrichtungen zur und Dämpfe. Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaf- (2) Insbesondere sind ausgeschlossen: fenheit der Abwässer sowie zur Bestimmung der Schad- 1. Stoffe − auch im zerkleinerten Zustand −, die zu Ab- stofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage einge- lagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Ab- baut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück wasseranlagen führen können (zum Beispiel Kehricht, angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, gehalten werden. Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfäl- (2) Die Gemeinde kann auch verlangen, dass eine Person le, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände); die Führung des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das 2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- oder ölhaltige Betriebstagebuch ist mindestens drei Jahre lang, vom Da- Stoffe (zum Beispiel Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, tum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an Öle und Fette, Öl-/Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, gerechnet, aufzubewahren und der Gemeinde auf Verlan- Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleich- gen vorzulegen. baren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit Krank- § 10 heitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe) sowie Abwasseruntersuchungen Arzneimittel; (1) Die Gemeinde kann beim Verpflichteten Abwasseruntersu- 3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosicker- chungen vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen saft und Molke; die Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entneh- 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (zum men sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt Beispiel milchsaure Konzentrate, Krautwasser); § 21 Abs. 2 entsprechend. 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder (2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel fest- Dämpfe verbreiten kann; gestellt werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu 6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht beseitigen. entspricht; 7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe § 11 über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merk- Grundstücksbenutzung blatts DWA-M 115−2 vom Februar 2013 (Herausgeber/ Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraus- Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, setzungen des § 93 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch die Abwasser und Abfall e.V. – DWA –, Theodor-Heuss- Gemeinde verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Allee 17, 53773 Hennef) liegen. Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich (3) Die Gemeinde kann im Einzelfall über die nach Abs. 2 ein- Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre zuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen Grundstücke zu dulden. Die Grundstückseigentümer haben stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwas- insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die An- seranlagen erforderlich ist. schlussleitung zu ihren Grundstücken zu dulden. (4) Die Gemeinde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Be- stimmungen der Abs. 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche III. Grundstücksanschlüsse, Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Aus- Grundstücksentwässerungsanlagen nahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde § 12 und der Antragsteller eventuell entstehende Mehrkosten Grundstücksanschlüsse übernimmt. (1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich §7 von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geän- Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung dert, abgetrennt und beseitigt. (1) Die Gemeinde kann im Einzelfall Abwasser von der öffent- (2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren lichen Abwasserbeseitigung ausschließen, Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigen- a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im tümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen Hinblick auf den Anfallort oder wegen der Art oder von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Auf- den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen wand verursachen würde; Grundstücksanschlüsse bereit. b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Ab- (3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Ab- wassertechnik nicht mit häuslichen Abwässern gesam- wasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grund- melt, fortgeleitet oder behandelt werden kann. stücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren (2) Die Gemeinde kann im Falle des Abs. 1 den Anschluss entwässert, gelten beide Anschlüsse als ein Grundstücks- und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigen- anschluss. Die Gemeinde kann mehr als einen Grund- tümer die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwas- stücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch seranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (zum Bei- Verlangen angemessene Sicherheit leistet. spiel Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die Gemeinde (3) Schließt die Gemeinde in Einzelfällen Abwasser von der den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemein- Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasser- samen Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag behörde (§ 46 Abs. 4 Satz 2 WG). zulassen.
Seite 16 . Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Grundstückseigentü- Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Hö- mers weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige oder henlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Grund- Höhenfestpunkte) sind bei der Gemeinde einzuholen. Dort stücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für Grundstücke, sind auch Formulare für die Entwässerungsanträge erhält- die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 34) neu gebildet lich. werden. § 16 § 13 Regeln der Technik Kostenerstattung Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein (1) Der Gemeinde sind vom Grundstückseigentümer zu erstat- anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten ten: und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik a) die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Veränderung und Beseitigung der Grundstücksanschlüs- Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen se (§ 12 Abs. 3); und die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde b) die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, durch öffentliche Bekanntmachung einführt. Von den allgemein Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen anerkannten Regeln der Technik kann abgewichen werden, und vorübergehenden Grundstücksanschlüsse (§ 12 wenn den Anforderungen auf andere Weise ebenso wirksam Abs. 4). entsprochen wird. Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die § 17 Arbeiten beanspruchten Flächen. Herstellung, Änderung und Unterhaltung (2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Her- der Grundstücksentwässerungsanlagen stellung des Grundstücksanschlusses, im Übrigen mit der (1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grund- Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird stückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unter- innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Abgaben- halten, zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich bescheids fällig. zu reinigen. § 14 (2) Die Gemeinde kann, zusammen mit dem Grundstücksan- Private Grundstücksanschlüsse schluss, einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, (1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstücksei- vom Grundstücksanschluss bis einschließlich des Prüf- gentümer auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu schachts, herstellen oder erneuern. Die insoweit entste- erneuern und zu beseitigen. henden Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen. (2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit § 13 Abs. 2 gilt entsprechend. und Art der Verlegung den allgemein anerkannten Re- (3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm geln der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen Nennweite auszuführen. Der letzte Schacht mit Reinigungs- der Gemeinde und verzichtet der Grundstückseigentümer rohr (Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist der die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von der Gemein- zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 20) wasserdicht de zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außen- ausgeführt sein. bereich (§ 35 BauGB). (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage − auch vorü- (3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseiti- bergehend − außer Betrieb gesetzt, so kann die Gemeinde gungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs. den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen. 1) sind der Gemeinde vom Grundstückseigentümer min- Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. destens 14 Tage vorher anzuzeigen. 2 gilt entsprechend. Die Gemeinde kann die in Satz 1 § 15 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer Genehmigungen übertragen. (1) Der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde bedürfen § 18 a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte deren Anschluss sowie deren Änderung; (1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das die Änderung der Benutzung. Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Ab- Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgespro- scheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider chen. mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu be- (2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare An- treiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider schluss (zum Beispiel über bestehende Grundstücksent- mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grund- wässerungsanlagen) gleich. stückseigentümer in regelmäßigen Zeitabständen, darüber (3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und hinaus bei besonderem Bedarf, zu leeren und zu reinigen. Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Be- Bei schuldhafter Säumnis ist er der Gemeinde gegenüber handlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen schadensersatzpflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung der ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Un- anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfall- terlagen beizufügen: entsorgung. - Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtli- (2) Die Gemeinde kann vom Grundstückseigentümer im Einzel- cher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der fall den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitun- verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers gen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grund- und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsan- stücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen lagen, Brunnen, Gruben usw.; werden. § 16 bleibt unberührt. - Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100 dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungs- dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen ange- teile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitun- schlossen werden. gen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse; § 19 - Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Außerbetriebsetzung von Kleinkläranlagen Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Di- unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück mensionen und der Gefällverhältnisse, der Höhenlage, über eine Abwasserleitung an eine öffentliche Kläranlage ange- der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, be- schlossen ist. Die Kosten für die Stilllegung trägt der Grund- zogen auf Normalnull). stückseigentümer selbst.
GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 . Seite 17 § 20 § 24 Sicherung gegen Rückstau Beitragsschuldner Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässe- (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, rungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bo- wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. denabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücks- (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist entwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grund- der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitrags- stückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert pflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; werden. Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer für rück- bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Woh- staufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. nungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Mitei- gentumsanteil beitragspflichtig. § 21 (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Abnahme und Prüfung Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten der Grundstücksentwässerungsanlagen, Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster (1) Vor der Abnahme durch die Gemeinde darf die Grund- § 25 stücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen Beitragsmaßstab werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsan- Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Die- lage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bau- se ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ leiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer 26) mit einem Nutzungsfaktor (§ 27); das Ergebnis wird auf Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf Ausführung der Arbeiten. die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommas- (2) Die Gemeinde ist berechtigt, die Grundstücksentwässe- tellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle rungsanlagen zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Zahl abgerundet werden. Besitzer (nach § 3 Abs. 1 und 2) sind verpflichtet, die § 26 Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben Grundstücksfläche den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in (1) Als Grundstücksfläche gilt: die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erfor- 1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans derlichen Auskünfte zu erteilen. Von der Gemeinde beauf- die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung tragte Personen dürfen Grundstücke zur Überwachung der zugrunde zu legen ist; Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und der 2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § Erfüllung danach auferlegter Verpflichtungen betreten. 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB nicht besteht oder die er- (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsan- forderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche lagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentü- Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 35 Metern mer unverzüglich zu beseitigen. von der der Erschließungsanlage zugewandten Grund- (4) Die Gemeinde ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung stücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flä- Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit chen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstück- und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche stiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist, bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die we- in einem sogenannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. gemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstel- Dieses wird bei der Gemeinde geführt und auf Verlangen len, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Betriebe sind verpflichtet, der Gemeinde auf deren Anfor- Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen. derung hin die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatas- (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG ters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es bleiben unberührt. sich um folgende Angaben: Namen des Betriebs und der § 27 Verantwortlichen, Art und Umfang der Produktion, eingelei- Nutzungsfaktor tete Abwassermenge, Art der Abwasservorbehandlungsan- (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksflä- lage sowie der wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu che (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im gehören insbesondere auch solche Stoffe, die in Anlage 5 Einzelnen beträgt: und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00, Die Gemeinde wird dabei die Geheimhaltungspflicht von 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Belange 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50, des Datenschutzes beachten. 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75, IV. Abwasserbeitrag 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00. (2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die § 22 nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei de- Erhebungsgrundsatz nen die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentli- für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren chen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasser- Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht beitrag wird in Teilbeträgen (§ 33) erhoben. oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden § 23 überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel Gegenstand der Beitragspflicht Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine §§ 28 bis 31 finden keine Anwendung. bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn § 28 sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Er- Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, schlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder ge- für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt werbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchst- Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bau- zulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größe- land sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung re Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. der Gemeinde zur Bebauung anstehen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Be- tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitrags- bauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück pflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl nicht erfüllt sind. zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend.
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