Weihnachten 2021 - Gemeinde Kirchentellinsfurt

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Weihnachten 2021 - Gemeinde Kirchentellinsfurt
Amtsblatt 51/52 Donnerstag, 23. Dezember 2021 81. Jahrgang
Diese Ausgabe erscheint auch online

                Weihnachten 2021
Liebe Kirchentellinsfurterinnen und Kirchentellinsfurter,
das Jahr 2021 geht zu Ende – ein herausforderndes Jahr voller Einschränkungen, aber auch
Solidarität.
Von Herzen wünsche ich Ihnen eine segensreiche Weihnachtszeit und ein schönes und besinnliches
Weihnachtsfest 2021 sowie einen gelungenen Jahreswechsel ins neue Jahr 2022.
Möge das Jahr 2022 ein gutes, gückliches, gesundes und zufriedenes Jahr für Sie und Ihre Familien
werden. Ihnen hierzu alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgermeister Bernd Haug
und die Mitglieder des Gemeinderates

                                                                                             Foto: Gemeinde Kirchentellinsfurt

Motiv: Elisabet Hilde-
brand, „Die Eroberung
der Welt“, um 1956–
61, Öl auf Hartfaser
Weihnachten 2021 - Gemeinde Kirchentellinsfurt
Seite 2 . Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021                                GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT

 Schwimmhalle Kirchentellinsfurt
 Wiedereröffnung nach den Weihnachtsferien
 Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass der technische Defekt behoben wurde und die Gemeinde nach den
 Weihnachtsferien ab dem 11.1.2022 wieder für den öffentlichen Badebetrieb öffnen wird.
 Wir bitten Sie, pünktlich am Dienstag und Mittwoch um 18.00 Uhr, am Freitag um 16.00 und 18.00 Uhr am Eingang der
 Schwimmhalle zu warten, da aufgrund der Aufsichtspflicht der Einlass ins Schwimmbad durch die Bademeister geregelt
 wird und nur einmal erfolgen kann. Der Eintritt ist nur mit 2G+ gestattet, zudem müssen wir Ihre Kontaktdaten erfassen.

  2G+
  - Dies bedeutet, dass Zutritt nur Genesene und Geimpfte haben und zusätzlich einen Nachweis über einen negativen
    Antigen-Test vorlegen müssen.
  - Befreit vom Test sind die Personen, die bereits eine Boosterimpfung nachweisen können oder die Personen, die
    vollständig geimpft oder genesen sind und deren Impfung/Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
  - Für Schüler bis 17 Jahre ist die Testung in der Schule ausreichend. Nachweis mit einem Schülerausweis ist erfor-
    derlich.
  - Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können: ärztlicher Nachweis plus negativer
    Antigen-Test erforderlich

 Die Öffnungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb sind wie folgt:
 Dienstag       18.00 - 20.00 Uhr
 Mittwoch       18.00 - 20.00 Uhr
 Freitag        16.00 - 18.00 Uhr
                18.00 - 20.00 Uhr
 Für den öffentlichen Badebetrieb müssen entsprechend der Corona-Verordnung Sportstätten folgende Hygieneauflagen
 beachtet werden:
 1. Der Aufenthalt in den Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern
    zwischen den Badegästen eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in den Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das
    unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
 2. Während des Schwimmens und der Nutzung der Duschen besteht keine Maskenpflicht. Ansonsten ist in geschlossen
    Räumen eine medizinische Maske zu tragen.
 3. Betretungsverbot:
    - Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2-infizierten Person stehen oder standen und seit dem letzten
       Kontakt noch keine 14 Tage vergangen sind.
    - Personen, die typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen,
       Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen.
 Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass der Badebetrieb derzeit nur unter diesen Einschränkungen stattfinden kann. Wenn
 sich Änderungen ergeben, wird die Gemeinde dies auf ihrer Internetseite und im Gemeindeboten veröffentlichen.
 Ihr Bürgermeisteramt Kirchentellinsfurt

Es hat nicht ganz gereicht
Leider konnten die Straßenbaumaßnahmen Friedhofstraße, Fro-
net- und Eberhardstraße sowie Mühleweg nicht ganz fertig-
gestellt werden. Es ist beim Tiefbau leider nicht alles vorher-
zusehen.
In der Friedhofstraße werden der letzte Bauabschnitt sowie
der Endbelag im kommenden Jahr her- und fertiggestellt.
Im Mühleweg musste deutlich mehr an der Wasserleitung
gemacht werden als vorgesehen. Es wurden Leitungsteile, die
1923 verlegt worden waren, erneuert und für den nächsten
Bauabschnitt vorbereitet. Zudem werden noch Leerrohre für
die FairNetz GmbH sowie Datenleitungen eingebaut. Auch die-
se Maßnahme wird im neuen Jahr fertiggestellt.
In der Fronet- und Eberhardstraße konnte auf Grund der Un-
wägbarkeiten im Mühleweg nicht mit zwei Kolonnen gearbeitet
werden. Die daraus entstandenen Verzögerungen konnten nicht
mehr aufgeholt werden. Die Kanal- und Wasserleitungsarbeiten
können in diesem Jahr fertiggestellt werden. Das Einbringen
der Bordsteine und Pflasterbeläge sowie der Straßenbeläge
erfolgt im neuen Jahr.
Wir möchten uns bei den betroffenen Anliegern für die Geduld
und das gute Miteinander bedanken. Wir wünschen Ihnen
auch im Namen der beteiligten Büros und Firmen erholsame
Feiertage und ein gesundes neues Jahr.
Weihnachten 2021 - Gemeinde Kirchentellinsfurt
GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT   Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 . Seite 3

                                                                        Fotos: Gemeinde
Weihnachten 2021 - Gemeinde Kirchentellinsfurt
Seite 4 . Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021             GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT

             Weihnachtsgruß der Graf-Eberhard-Schule
   Auch dieses Weihnachten scheint mehr un-              Stand heute beginnt die Schule wieder am
   ter dem Stern von Corona als unter dem                10. Januar 2022 mit den gewohnten Unter-
   Weihnachtsstern zu liegen. Die Adventszeit            richtszeiten. Sollte sich daran etwas ändern,
   konnte deshalb auch in diesem Jahr nicht              werden wir Sie so frühzeitig wie möglich
   mit großen gemeinschaftlichen Ereignissen             darüber informieren.
   in unserer Schule gestaltet werden.                   Wir blicken zuversichtlich auf das neue Jahr
   Dennoch brachten wir das Licht immer wie-             2022 und freuen uns, wenn alle Kinder ge-
   der in die ganze Schule, coronakonform,               sund und munter wieder in die Schule kom-
   in kleinen Dingen und trotz allem voller              men und unser Haus lebendig machen.
   Vorfreude auf Weihnachten. Die letzten Mo-            Das Kollegium und die Schulleitung der
   nate haben gezeigt, dass Schüler:innen,               Graf-Eberhard-Schule wünschen allen El-
   Eltern und Lehrkräfte gemeinsam eine gro-             tern, Schüler:innen und Freund:innen unserer
   ße Übung darin haben, Verantwortung für               Schule ein freudvolles Weihnachtsfest und
   andere zu übernehmen und mit den Ver-                 einen schönen Jahreswechsel.
   änderungen der Regelungen immer auch
   gelassen umzugehen. Dafür möchten wir
   allen am Schulleben der Graf-Eberhard-
   Schule Beteiligten danken. Wir wünschen
   Ihnen allen, dass Sie über die Ferienzeit
   gesund bleiben und mit Ihren Familien gut
   füreinander sorgen können.

                                                                                                  Foto: Graf-Eberhard-Schule
Weihnachten 2021 - Gemeinde Kirchentellinsfurt
GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT                             Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 . Seite 5

       BLUT-
      Spender-
       Ehrung
        2021                                           BM Haug, Sven Basler mit Sohn John und Dany Bürker

Alexander Schletz                                      György Molnar                                Fotos: Gemeinde

In diesem Jahr gab es drei Ehrungen für zahlreiche unentgeltlich geleistete Blutspenden zu vollziehen.

Für 10 Blutspenden wurden Herr György Molnar und Herr Alexander Schletz geehrt. Die Urkunden mit den
entsprechenden Ansteckern wurden den beiden Herren zu Hause übergeben, während Herr Sven Basler mit sei-
nem Sohn John am Donnerstag, 16.12.2021, zur Gemeinderatssitzung in die Richard-Wolf-Halle kam. Er wurde
für 25 geleistete Blutspenden geehrt und mit einem schönen Applaus des Gemeinderats für diese so wichtige
ehrenamtliche Leistung bedacht. Frau Dany Bürker dankte Herrn Basler im Namen des DRK für diesen Dienst,
der im Bedarfsfall allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.

Ganz herzlichen Dank an alle Menschen, die sich für eine Blutspende bereit erklären und in den Dienst einer
guten Sache stellen.

Ihr
Bernd Haug
Bürgermeister
Weihnachten 2021 - Gemeinde Kirchentellinsfurt
Seite 6 . Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021                       GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT

  Weihnachtstesten in unserem Testzentrum
  Schenken Sie sich mehr Sicherheit an Weihnachten mit einem kostenlosen Schnelltest.
  Wenn verschiedene Haushalte, Generationen und Menschen aufeinandertreffen, um das Weihnachtsfest zu
  feiern, besteht ein erhöhtes Risiko Infektionsketten zu entfachen, unabhängig davon, ob Sie geimpft sind
  oder nicht.
  Ein Schnelltest kostet kein Geld, benötigt kaum Zeit und kann Infektionen verhindern. Das größte Gut ist
  unsere Gesundheit. Helfen Sie sich, Ihren Familienmitgliedern und Freunden, ein möglichst sicheres Weih-
  nachtsfest zu verbringen und gesund zu bleiben.
  Dafür haben wir unser Testzentrum für Sie am 24./25./26. und 31.12.2021 von 8.30 bis 11.30 Uhr geöffnet.
  Gemeinsam schaffen wir das!

  Ihr DRK-Ortsverein Kirchentellinsfurt-Kusterdingen

                 STILLE NACHT
               EINSAME NACHT?
               MUSS NICHT SEIN
Weihnachten 2021 - Gemeinde Kirchentellinsfurt
GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT               Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 . Seite 7

                             Öffnungszeiten des Rathauses

                            Vom 24.12.2021 bis 31.12.2021
                                   und am 07.01.2022
                            bleibt das Rathaus geschlossen.

      Ausschließlich für die Anzeige und Beurkundung von
      Sterbefällen ist das Standesamt folgendermaßen besetzt:

      am Dienstag, 28.12.2021 von 10:00 bis 11:00 Uhr
      und
      am Donnerstag, 30.12.2021 von 10:00 bis 11:00 Uhr

      Der standesamtliche Bereitschaftsdienst ist zu den
      genannten Zeiten unter der Rufnummer 07121 9005-20 zu
      erreichen.

      Der Notdienst des Gemeindebauhofes ist unter der
      Tel.-Nr.: 0151 / 16 34 46 93 erreichbar.

      Bei Sterbefällen setzen Sie sich bitte mit der Firma Flunkert,
      Tel.: 07121 / 37 01 66, in Verbindung.

      Ihr Bürgermeisteramt
Weihnachten 2021 - Gemeinde Kirchentellinsfurt
Seite 8 . Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021                                                                     GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT

                                                                                                                            Stand: 17. Dezember 2021
                                                                                    Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                           1

  Corona-Regeln ab 20. Dezember 2021
  In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:
       » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
       » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).
       » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
       » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
  Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder
  überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
  oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere
  Personen (siehe Ausnahmen).
  Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder
  überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
  oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von
  1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).
  Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder
  überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II
  gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen
  gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizini-
  schen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten
  Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen und 200 Personen im Freien. Auf bestimmten
  öffentlichen Plätzen gilt ein Alkohol- und Böllerverbot sowie an Silvester ein Ansammlungverbot.
  Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen
  verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise
  müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden. Der Abgleich mit einem Ausweis ist nicht notwendig, wenn die Person
  anderweitig bekannt ist.
  Inhaltsverzeichnis der Übersicht:
  2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+
  3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen
  4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr
  5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung
  6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
  7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen
  8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten
  9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel
  10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung
  11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten

                                                                                                                                Stand: 17. Dezember 2021
                                                                                        Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                2
      Medizinische Maskenpflicht                         3G, PCR-Testpflicht und 2G                       2G+
      Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen      3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder     Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
      geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und            genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für        nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die
      in Betriebsstätten, wenn der Abstand               PCR-getestete, geimpfte oder genesene            Impfung oder Infektion länger als 6 Monate
      nicht eingehalten werden kann, im                  Personen                                         zurückliegt.
      Nah- und Fernverkehr und auf                       2G: Zutritt nur für geimpfte oder
      Weihnachtsmärkten.                                 genesene Personen                       2G                                                    2G+
      Ausnahmen:                                         Ausnahmen:                                      Ausnahmen:
      » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.               » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°           » Genesene/geimpfte Personen, die ihre
      » Personen, die aus gesundheitlichen               » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch     Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
        Gründen keine Maske tragen können                  nicht eingeschult sind.°                      » Vollständig geimpfte Personen oder Genesene
        (ärztlicher Nachweis notwendig).                 » Grundschüler*innen, Schüler*innen               mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder-
      » In geschlossenen Räumen bei privaten               eines sonderpädagogischen Bildungs- /           liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max.
         Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie,     Beratungszentrums, einer auf der Grund          6 Monate zurück).
         Kantinen, Mensen und Cafeterien während           schule aufbauenden Schule oder                » Genesene auf der Grundlage eines PCR-Nach-
         des Essens und Trinkens und beim Sport            einer beruflichen Schule° – gilt nur für        weises (nicht jünger als 28 oder älter als 6 Monate).
         treiben.                                          Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre     » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht
      » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab             und nicht während der Ferien°°.                 eingeschult sind.°
        stand von 1,5 Metern zu anderen Personen         » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die     » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonder
        dauerhaft eingehalten werden kann (gilt            nicht mehr zur Schule gehen.°°                  pädagogischen Bildungs- /Beratungszentrums
        nicht auf Weihnachtsmärkten).                    » Personen, die sich aus medizinischen            einer auf der Grundschule aufbauenden Schule
      » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe.           Gründen nicht impfen lassen können              oder einer beruflichen Schule° – gilt nur für
                                                           (ärztlicher Nachweis notwendig).°°              Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und
      Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an           » Personen, für die es keine allgemeine           nicht während der Ferien°°.
      Schulen ist über die Corona-Verordnung Schu-         Impfempfehlung der Ständigen                  » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr
      le geregelt.                                         Impfkommission (STIKO) gibt.°°                  zur Schule gehen.°°
                                                                                                         » Personen, die sich aus medizinischen Gründen
                                                                                                           nicht impfen lassen können (ärztlicher Nach-
                                                                                                           weis notwendig).°°
                                                                                                         » Personen, für die es keine allgemeine
                                                                                                           Impfempfehlung der STIKO gibt.°°

                                                                                                         °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                                                                         °°Negativer Antigen-Test erforderlich
Weihnachten 2021 - Gemeinde Kirchentellinsfurt
GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT                                                            Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 . Seite 9

                                                                                                                             Stand: 17. Dezember 2021
                                                                                     Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                         3
    Stufenplan

                                                                                    3G                             2G                                 2G+
     Hygienekonzept          Datenverarbeitung         Maskenpflicht        Nachweislich geimpft,          Nachweislich geimpft               Nachweislich geimpft
                                                                            getestet oder genesen             oder genesen                  oder genesen und getestet

         Lebensbereich                    Basisstufe                     Warnstufe                          Alarmstufe                       Alarmstufe II

     Weihnachtsmärkte, Volks-
                                             3G                              3G                                2G                             nicht erlaubt
         und Stadtfeste
                                                                                                    max. 50 % der üblichen
                                                                                                     Besucherzahl erlaubt.

                                                                                                                                      Wenn nicht geimpfte/gene-
                                                                                                                                      sene Personen teilnehmen:
                                                                                                                                       1 Haushalt plus 1 weitere
                                                                                                                                               Person.
                                                                       1 Haushalt plus 5                 1 Haushalt plus 1
                                                                       weitere Personen                   weitere Person                Personen bis einschl. 17 Jahre
                                                                                                                                        zählen nicht zur Personenzahl
        Private Zusammen-                                           Geimpfte und Genesene,             Geimpfte und Genesene,
                                                                                                                                            hinzu. Paare, die nicht
                                         Ohne weitere                                                                                  zusammen leben, gelten als ein
        künfte und private                                       Personen bis einschl. 17 Jahre     Personen bis einschl. 17 Jahre
                                       Regelungen oder                                                                                             Haushalt.
         Veranstaltungen                                          sowie Personen, die sich aus       sowie Personen, die sich aus
                                       Beschränkung der
      (wie Geburtstage, Hoch-                                     medizinischen Gründen nicht        medizinischen Gründen nicht
                                        Personenanzahl                                                                                  Auschließlich geimpfte/
           zeitsfeiern etc.)                                     impfen lassen können, zählen       impfen lassen können, zählen
                                                                           nicht dazu.                        nicht dazu.                genesene Personen°:
                                                                                                                                       Innen: max. 50 Personen
                                                                   Paare, die nicht zusammen          Paare, die nicht zusammen       Außen: max. 200 Personen
                                                                 leben, zählen als ein Haushalt.    leben, zählen als ein Haushalt.   Kinder/Jugendliche bis einschl. 17
                                                                                                                                           Jahre zählen nicht mit.

                                                                                                                                         °und Personen bei denen
                                                                                                                                      Impfung aus med. Gründen nicht
                                                                                                                                         möglich bzw. ohne Impf-
                                                                                                                                          empfehlung der STIKO.

                                                                                                                             Stand: 17. Dezember 2021
                                                                                     Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                         4

         Lebensbereich                    Basisstufe                     Warnstufe                          Alarmstufe                       Alarmstufe II

                                   In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                             3G                             3G
           Öffentliche
         Veranstaltungen                                                mit PCR-Test
    (wie Theater, Oper, Konzert,
      Stadtfest, Informations-                                                                                  2G                                2G+
      veranstaltungen, Stadt-
       führungen, Kongresse,          Im Freien bei >5.000
       Sportveranstaltungen,        Personen oder bei Nicht-                                        Maximal 50 % Auslastung               Im Freien und in
     Betriebs- und Vereinsfeiern    einhaltung des Mindest-               Im Freien                   aber nicht mehr als              geschlossenen Räumen
     sowie Veranstaltungen der              abstands                                                25.000 Besucher*innen.               maximal 50 % der
            Breitenkultur)                                                                                                              Kapazität, aber nicht
                                                                                                                                            mehr als 750
                                             3G                              3G                                                           Besucher*innen.

    Öffentliche Verkehrsmittel                                                                3G
Weihnachten 2021 - Gemeinde Kirchentellinsfurt
Seite 10 . Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021                                                     GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT

                                                                                                                 Stand: 17. Dezember 2021
                                                                         Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                               5

         Lebensbereich                 Basisstufe              Warnstufe                    Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                 In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

        Kultureinrichtungen
                                         3G                       3G
       (wie Galerien, Museen,
                                                               mit PCR-Test
            Bibliotheken°,
      Archive°, Gedenkstätten)
                                                                                                 2G                          2G+
       °Abholung bestellter             Im Freien               Im Freien
       Medien unbeschränkt                                                            Ausnahme: Archive und          Ausnahme: Archive und
                                      ohne weitere
                                                                                     Landesbibliotheken 3G mit      Landesbibliotheken 3G mit
            möglich                   Regelungen                  3G                         PCR-Test                       PCR-Test

                                                                                               Mindestabstand von 1,5 Metern muss
                                                                                                       eingehalten werden.
     Religiöse Veranstaltungen                                                        Die religiösen Gemeinschaften können darüber hinaus
                                                                                        weitere Maßnahmen für religöse Veranstaltungen
                                                                                                           ergreifen.

                                         3G                       3G                             2G                           2G
          Beherbergung                Erneuter Test            Erneuter Test               Ausnahmen für                  Ausnahmen für
                                       alle 3 Tage              alle 3 Tage               geschäftliche und              geschäftliche und
                                                                                       dienstliche Reisen und         dienstliche Reisen und
                                                                                             Härtefälle.                    Härtefälle.

                                                                                                                 Stand: 17. Dezember 2021
                                                                         Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                               6

         Lebensbereich                 Basisstufe              Warnstufe                    Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                 In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                          3G                      3G
           Messen und                                          nur PCR-Test                     2G                        nicht erlaubt
          Ausstellungen
                                        Im Freien               Im Freien
                                      ohne weitere
                                      Regelungen                  3G

                                 In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                          3G                      3G                            2G
       (Hotel-)Gastronomie,
       Vergnügungsstätten                                      nur PCR-Test
              sowie
      Mensen und Cafeterien
                                                                                                                              2G+
       (Regelung gilt nur für           Im Freien               Im Freien                     Im Freien
         externe Personen)            ohne weitere
                                      Regelungen                  3G                            3G
                                                                                            nur PCR-Test
GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT                                                   Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 . Seite 11

                                                                                                                    Stand: 17. Dezember 2021
                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                  7

          Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                    Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                       3G
       Freizeiteinrichtungen                                       nur PCR-Test

          (wie Freizeitparks,
       (Spaß-)Bäder, Thermen,
                                                                                                   2G                           2G+
            Solarien, Zoos,
    Ski-Lifte,Indoor-Spielplätze,
    Fitnessstudios, Saunen etc.)            Im Freien               Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen
                                                                       3G

            Körpernahe
         Dienstleistungen
            (für medizinische
     Behandlungen wie Physio-/                3G                       3G                          2G                           2G+
        Ergotherapie, Geburts-
     hilfe, Logopädie, Podologie,
     medizinische Fußpflege gilt                                                          Ausnahmen für Friseur-        Ausnahmen für Friseur-
               generell 3G)                                                                betriebe und Barber-          betriebe und Barber-
                                                                                          shops. Hier gilt 3G mit       shops. Hier gilt 3G mit
                                                                                                 PCR-Test                      PCR-Test

                                                                                                                    Stand: 17. Dezember 2021
                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                  8

          Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                    Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                      3G
       Touristische Verkehre                                       nur PCR-Test
     (wie Schifffahrten, Skilifte,
     Seilbahnen, Busreisen etc.)                                                                    2G                          2G+
                                            Im Freien               Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen
                                                                      3G

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                      3G                           2G                           2G+
     Sport in Sportstätten und
           Sportanlagen
                                                                   nur PCR-Test

                                            Im Freien               Im Freien                    Im Freien                     Im Freien
     keine Maskenpflicht wäh-             ohne weitere
      rend der Sportausübung              Regelungen
                                                                      3G                            3G                           2G
      keine Datenverarbeitung
        auf frei zugänglichen
                                                                                               nur PCR-Test°
               Anlagen

                                                                                  °Geregelt durch die Corona-Verordnung Sport (§5 Absatz 2 Satz 2)
Seite 12 . Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021                                                                                    GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT

                                                                                                                                         Stand: 17. Dezember 2021
                                                                                                 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                   9

           Lebensbereich                          Basisstufe                         Warnstufe                          Alarmstufe                         Alarmstufe II

                                        In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
                                                  generell
                                         und im Freien bei >5.000
                                          Personen oder bei Nicht-                       3G
                                          einhaltung des Mindest-
       Sportveranstaltungen
                                                  abstands             mit PCR-Test                                        2G                                 2G+
      im Profi- und Amateursport
        wie Ligaspiele, Tuniere,
                                                                                      Im Freien                 Maximal 50 % Auslastung                Im Freien und in
           Wettkämpfe etc.
                                                      3G                                                          aber nicht mehr als               geschlossenen Räumen
                                                                                                                25.000 Besucher*innen.                maximal 50 % der
                                                                                         3G                                                          Kapazität, aber nicht
                                                                                                                                                         mehr als 750
                                                                                                                                                      Zuschauer*innen.

                                                                                                                            3G                                  2G
             Einzelhandel
                                                           Ohne weitere Regelungen
           (auch Flohmärkte)                                                                                    Ausgenommen Grundver-               Ausgenommen Grundver-
                                                                                                                sorgung sowie Abhol- und            sorgung sowie Abhol- und
                                                                                                                     Lieferangebote                      Lieferangebote

     Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen:
     Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte,
     Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden),
     Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform-
     häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs-
     verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte.

                                                                                                                                         Stand: 17. Dezember 2021
                                                                                                 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                   10

           Lebensbereich                          Basisstufe                         Warnstufe                          Alarmstufe                        Alarmstufe II

                                        In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                     3G                                  3G
      Außerschulische Bildung                                                       nur PCR-Test
       (wie VHS-Kurse, Musik-,
       Kunst- und Jugendkunst-                                                                                               2G                                2G+
               schulen)                            Im Freien                          Im Freien
                                                 ohne weitere
                                                 Regelungen
                                                                                         3G

              Bildung
           (wie berufliche                       ohne weitere                                                                3G
     Ausbildung, Fahr-, Flug- und                Regelungen
     Bootsschulen, Sprach- und
         Integrationskurse)                                                                                 bei mehrtägigen Veranstaltungen
                                                                                                                erneuter Test alle 3 Tage
GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT                                              Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 . Seite 13

                                                                                                               Stand: 17. Dezember 2021
                                                                       Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                          11

           Lebensbereich                  Basisstufe           Warnstufe                  Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                    In geschlossenen Räumen

                                             3G
       Diskotheken, Clubs und            nur PCR-Test
         clubähnliche Lokale                                                                                            nicht erlaubt
         (Ausnahmen für nicht
                                                                  2G                           2G
       impffähige Personen und             Im Freien
      Schüler*innen gelten nicht)        wie öffentliche
                                        Veranstaltungen

                                             3G                   3G                          2G                           2G+
        Prostitutionsstätten

                                                              nur PCR-Test

     Grundsätzlich gilt:

                   Abstand halten           Hygieneregeln     Medizinische         Corona-Warn-App               Regelmäßig
                                              beachten        Maske tragen             benutzen                    lüften

                                                                        Herzlichen Glückwunsch
 Amtliche Bekanntmachungen                                              Es feiern Geburtstag am:
                                                                        Freitag, 31.12.2021
                                                                        Christa Saffran den 80. Geburtstag
Öffentliche Sitzung                                                     Herta Thumm den 80. Geburtstag
des Technischen Ausschusses                                             Montag, 3.1.2022
                                                                        Ihsan Güldikenoglu den 70. Geburtstag
am Donnerstag, 13. Januar 2022, um 18.30 Uhr
in der Richard-Wolf-Halle
Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses
                                                                        Entsorgungstermine Januar 2022
findet am Donnerstag, 13. Januar 2022, um 18.30 Uhr in der              Restmüll
Richard-Wolf-Halle statt. Hierzu wird die Bevölkerung freund-           Mittwoch, 5. Januar
lich eingeladen. Bei der Sitzung des Technischen Ausschusses            Mittwoch, 19. Januar
wird die Einhaltung der 3G-Regelung (Test-, Genesenen- oder             Bioabfall
Impfnachweis) kontrolliert. Bitte bringen Sie den entsprechen-          Mittwoch, 12. Januar
den Nachweis mit.                                                       Mittwoch, 26. Januar
Tagesordnung:                                                           Gelber Sack
1. Baugesuche/Bauvoranfragen                                            Montag, 3. Januar
   1.1 Baugesuch auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit                Montag, 17. Januar
                                                                        Montag, 31. Januar
        12 Wohneinheiten, 14 Stellplätzen, Fahrrad- und Gerä-
        tehaus, Haldenweg 2                                             Altpapier-Tonne
   1.2 Baugesuch auf Erweiterung der Werkstatt, Neubau                  Montag, 10. Januar
        Kragarmregal, Kusterdinger Str. 22
   1.3 Sonstige Baugesuche/Bauvoranfragen                               Öffnungszeiten der Problemstoff-
2. Errichtung eines Mobilfunksendemasts im Bereich Mahden               sammelstelle Januar 2022
   beim Mulchplatz                                                      Die Problemstoffsammelstelle ist im Januar geöffnet:
3. Zustimmung zum Kooperationsvertrag mit Deutsche Glas-                Freitag, 7., 14. 21. und 28. Januar, 17.00 - 18.00 Uhr
   faser                                                                Es wird dringend gebeten, keine Schadstoffe vor verschlosse-
4. Verschiedenes, Bekanntgaben                                          ner Türe abzustellen.
Seite 14 . Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021                                      GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT

Öffnungszeiten des Mulchplatzes                                      Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den
                                                                     Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen.
Januar 2022                                                          Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffent-
Im Januar ist der Mulchplatz samstags von 14.00 bis 16.30            lichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drai-
Uhr geöffnet. Nur während dieser Zeiten darf Baum- und He-           nagewasser, durch die die öffentlichen Abwasseranlagen
ckenschnitt angeliefert werden.                                      entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf-
Wir bitten die Bevölkerung, die Öffnungszeiten einzuhalten und       und Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasser-
auch wirklich nur holziges Material (Baum- und Heckenschnitt)        pumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rück-
anzuliefern. Plastiksäcke o.Ä. sind wieder mitzunehmen.              halteanlagen für Niederschlagswasser (u.a. Mulden- und
Als zusätzlicher Service ist ein Container aufgestellt. Dort         Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/-schächte), soweit
kann gegen eine Gebühr von 2,00 €/Papiersack und 5,00                sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage sind,
€/Pkw-Anhänger zu den üblichen Öffnungszeiten Laub und               sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie von der
Grasschnitt entsorgt werden.                                         Gemeinde zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt
Die Gebühr ist am Mulchplatz zu entrichten.                          werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören
                                                                     auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche
                                                                     Gewässer gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 KAG sowie der Teil
Sporthalle Billinger Allee während                                   der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen
der Weihnachtsferien geschlossen                                     Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss).
Die Sporthalle in der Billinger Allee ist während der Weih-      (3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen,
nachtsferien der Graf-Eberhard-Schule in der Zeit vom 23.            die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ablei-
Dezember 2021 bis 9. Januar 2022 für den Übungsbetrieb               tung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranla-
geschlossen. Der erste Öffnungstag nach den Ferien ist am            ge dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im
Montag, 10. Januar 2022.                                             Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das
                                                                     Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundlei-
                                                                     tungen), Prüfschächte sowie Pumpanlagen bei einer Ab-
                                                                     wasserdruckentwässerung und Versickerungs- und Rück-
 Notdienst                                                           halteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf
 Bereitschaftsdienst des Bauhofes                                    privaten Grundstücksflächen befinden.
 an den Wochenenden und an den Feiertagen                        (4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmä-
 Für besondere Notfälle außerhalb der täglichen Arbeitszeit          ßige Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosselein-
 und an Wochenenden besteht im gemeindlichen Bauhof ein              richtungen dienen der vergleichsmäßigen und reduzierten
 Bereitschaftsdienst. Bei Wasserrohrbrüchen und sonstigen            (gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen
 besonderen Vorkommnissen ist einer der Herren Alexander             Kanal; sie sind so auszulegen, dass eine Einleitung nur in
 Braun, Wolfgang Armbruster, Mike Bauer oder Thomas Kief-            Ausnahmesituationen (zum Beispiel Starkregen) erfolgt.
 ner unter Tel. 0151 16344693 erreichbar.
                                                                                    II. Anschluss und Benutzung
                                                                                                   §3
Gemeinde Kirchentellinsfurt                                                         Berechtigung und Verpflichtung
- Landkreis Tübingen -                                                             zum Anschluss und zur Benutzung
                                                                 (1)   Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser
Satzung über die öffentliche Abwasser-                                 anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung be-
beseitigung(Abwassersatzung – AbwS)                                    rechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentli-
                                                                       chen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen
vom 16.12.2021                                                         und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Ab-
Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für                  wasser der Gemeinde im Rahmen des § 46 Abs. 1 und
Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung                Abs. 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder
für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13,               sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks
20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Würt-                  Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers.
temberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchentel-       (2)   Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft
linsfurt am 16.12.2021 folgende Satzung beschlossen:                   auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer
                                                                       Wohnung berechtigten Personen.
                I. Allgemeine Bestimmungen                       (3)   Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für
                                                                       sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig
                              §1
                                                                       hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst
                      Öffentliche Einrichtung                          nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist
(1) Die Gemeinde Kirchentellinsfurt betreibt die Beseitigung           das Grundstück innerhalb von sechs Monaten nach der
    des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öf-            betriebsfertigen Herstellung anzuschließen.
    fentliche Einrichtung. Voraussetzung für die Beseitigung     (4)   Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der An-
    ist, dass das Abwasser über eine Grundstücksentwässe-              schluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege,
    rungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder         des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen
    zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht           Wohls geboten ist.
    (angeliefert) wird.
                                                                                                 §4
(2) Die Gemeinde kann die Abwasserbeseitigung ganz oder
    teilweise durch Dritte vornehmen lassen.                                  Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss
(3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Än-     (1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste
    derung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht.           öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder
                                                                     die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für
                              §2                                     die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann die
                     Begriffsbestimmungen                            Gemeinde verlangen oder gestatten, dass das Grundstück
(1) Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, land-           an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen
    wirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigen-        wird.
    schaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter da-     (2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwas-
    mit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie            seranlage noch nicht hergestellt, kann die Gemeinde den
    das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten              vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasser-
    oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser            anlage gestatten oder verlangen.
    (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die                                     §5
    aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von
    Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.                                 Befreiungen
(2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im          Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an
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die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur                                        §8
Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz                           Einleitungsbeschränkungen
1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag             (1) Die Gemeinde kann im Einzelfall die Einleitung von Ab-
insoweit und so lange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw.           wasser von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhän-
die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange über-               gig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies
wiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des            insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen
Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung                 Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange
wasserwirtschaftlich unbedenklich ist.                                  erfordert.
                                                                    (2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranla-
                              §6
                                                                        gen, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen
                     Allgemeine Ausschlüsse                             sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet
(1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche             werden.
    Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klär-      (3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht
    werke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die               nicht unterliegt, und von sonstigem Wasser bedarf der
    Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beein-                schriftlichen Genehmigung der Gemeinde.
    trächtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre
    Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschwe-                                      §9
    ren oder gefährden können oder die den in öffentlichen                                   Eigenkontrolle
    Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter         (1) Die Gemeinde kann verlangen, dass auf Kosten des Ver-
    schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase              pflichteten (nach § 3 Abs. 1 und 2) Vorrichtungen zur
    und Dämpfe.                                                         Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaf-
(2) Insbesondere sind ausgeschlossen:                                   fenheit der Abwässer sowie zur Bestimmung der Schad-
    1. Stoffe − auch im zerkleinerten Zustand −, die zu Ab-             stofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage einge-
        lagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Ab-           baut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück
        wasseranlagen führen können (zum Beispiel Kehricht,             angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand
        Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas,           gehalten werden.
        Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfäl-       (2) Die Gemeinde kann auch verlangen, dass eine Person
        le, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt,           bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für
        Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände);            die Führung des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das
    2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- oder ölhaltige       Betriebstagebuch ist mindestens drei Jahre lang, vom Da-
        Stoffe (zum Beispiel Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole,           tum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an
        Öle und Fette, Öl-/Wasseremulsionen, Säuren, Laugen,            gerechnet, aufzubewahren und der Gemeinde auf Verlan-
        Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleich-          gen vorzulegen.
        baren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit Krank-                                     § 10
        heitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe) sowie                          Abwasseruntersuchungen
        Arzneimittel;                                               (1) Die Gemeinde kann beim Verpflichteten Abwasseruntersu-
    3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosicker-            chungen vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen
        saft und Molke;                                                 die Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entneh-
    4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (zum                 men sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt
        Beispiel milchsaure Konzentrate, Krautwasser);                  § 21 Abs. 2 entsprechend.
    5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder         (2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel fest-
        Dämpfe verbreiten kann;                                         gestellt werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu
    6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht             beseitigen.
        entspricht;
    7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe                                       § 11
        über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merk-                                 Grundstücksbenutzung
        blatts DWA-M 115−2 vom Februar 2013 (Herausgeber/           Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraus-
        Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,        setzungen des § 93 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch die
        Abwasser und Abfall e.V. – DWA –, Theodor-Heuss-            Gemeinde verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen
        Allee 17, 53773 Hennef) liegen.                             Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich
(3) Die Gemeinde kann im Einzelfall über die nach Abs. 2 ein-       Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre
    zuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen           Grundstücke zu dulden. Die Grundstückseigentümer haben
    stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwas-      insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die An-
    seranlagen erforderlich ist.                                    schlussleitung zu ihren Grundstücken zu dulden.
(4) Die Gemeinde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Be-
    stimmungen der Abs. 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche                          III. Grundstücksanschlüsse,
    Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Aus-                         Grundstücksentwässerungsanlagen
    nahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde                                      § 12
    und der Antragsteller eventuell entstehende Mehrkosten                             Grundstücksanschlüsse
    übernimmt.                                                      (1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich
                                §7                                      von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geän-
      Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung                 dert, abgetrennt und beseitigt.
(1) Die Gemeinde kann im Einzelfall Abwasser von der öffent-        (2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren
    lichen Abwasserbeseitigung ausschließen,                            Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigen-
    a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im                  tümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen
        Hinblick auf den Anfallort oder wegen der Art oder              von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für
        Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Auf-                den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen
        wand verursachen würde;                                         Grundstücksanschlüsse bereit.
    b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Ab-            (3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Ab-
        wassertechnik nicht mit häuslichen Abwässern gesam-             wasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grund-
        melt, fortgeleitet oder behandelt werden kann.                  stücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren
(2) Die Gemeinde kann im Falle des Abs. 1 den Anschluss                 entwässert, gelten beide Anschlüsse als ein Grundstücks-
    und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigen-             anschluss. Die Gemeinde kann mehr als einen Grund-
    tümer die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwas-           stücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch
    seranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf                notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (zum Bei-
    Verlangen angemessene Sicherheit leistet.                           spiel Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die Gemeinde
(3) Schließt die Gemeinde in Einzelfällen Abwasser von der              den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemein-
    Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasser-             samen Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag
    behörde (§ 46 Abs. 4 Satz 2 WG).                                    zulassen.
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(4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Grundstückseigentü-                Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Hö-
    mers weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige oder            henlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und
    vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Grund-            Höhenfestpunkte) sind bei der Gemeinde einzuholen. Dort
    stücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für Grundstücke,            sind auch Formulare für die Entwässerungsanträge erhält-
    die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 34) neu gebildet          lich.
    werden.
                                                                                              § 16
                             § 13                                                      Regeln der Technik
                      Kostenerstattung                            Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein
(1) Der Gemeinde sind vom Grundstückseigentümer zu erstat-        anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten
    ten:                                                          und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik
    a) die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung,      sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den
        Veränderung und Beseitigung der Grundstücksanschlüs-      Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen
        se (§ 12 Abs. 3);                                         und die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde
    b) die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung,      durch öffentliche Bekanntmachung einführt. Von den allgemein
        Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen     anerkannten Regeln der Technik kann abgewichen werden,
        und vorübergehenden Grundstücksanschlüsse (§ 12
                                                                  wenn den Anforderungen auf andere Weise ebenso wirksam
        Abs. 4).
                                                                  entsprochen wird.
    Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die
    Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die                                       § 17
    Arbeiten beanspruchten Flächen.                                             Herstellung, Änderung und Unterhaltung
(2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Her-                   der Grundstücksentwässerungsanlagen
    stellung des Grundstücksanschlusses, im Übrigen mit der       (1)   Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grund-
    Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird               stückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unter-
    innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Abgaben-                halten, zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich
    bescheids fällig.                                                   zu reinigen.
                              § 14                                (2)   Die Gemeinde kann, zusammen mit dem Grundstücksan-
                 Private Grundstücksanschlüsse                          schluss, einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage,
(1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstücksei-               vom Grundstücksanschluss bis einschließlich des Prüf-
    gentümer auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu            schachts, herstellen oder erneuern. Die insoweit entste-
    erneuern und zu beseitigen.                                         henden Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen.
(2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit             § 13 Abs. 2 gilt entsprechend.
    und Art der Verlegung den allgemein anerkannten Re-           (3)   Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm
    geln der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen             Nennweite auszuführen. Der letzte Schacht mit Reinigungs-
    der Gemeinde und verzichtet der Grundstückseigentümer               rohr (Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an
    schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist der             die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets
    Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von der Gemein-             zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 20) wasserdicht
    de zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außen-           ausgeführt sein.
    bereich (§ 35 BauGB).                                         (4)   Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage − auch vorü-
(3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseiti-               bergehend − außer Betrieb gesetzt, so kann die Gemeinde
    gungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs.              den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen.
    1) sind der Gemeinde vom Grundstückseigentümer min-                 Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs.
    destens 14 Tage vorher anzuzeigen.                                  2 gilt entsprechend. Die Gemeinde kann die in Satz 1
                               § 15                                     genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer
                        Genehmigungen                                   übertragen.
(1) Der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde bedürfen                                         § 18
    a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen,         Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte
        deren Anschluss sowie deren Änderung;
                                                                  (1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie
    b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie
                                                                      Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das
        die Änderung der Benutzung.
                                                                      Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Ab-
    Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird
    die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgespro-            scheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider
    chen.                                                             mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu be-
(2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare An-            treiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider
    schluss (zum Beispiel über bestehende Grundstücksent-             mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grund-
    wässerungsanlagen) gleich.                                        stückseigentümer in regelmäßigen Zeitabständen, darüber
(3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und               hinaus bei besonderem Bedarf, zu leeren und zu reinigen.
    Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Be-               Bei schuldhafter Säumnis ist er der Gemeinde gegenüber
    handlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen               schadensersatzpflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung der
    ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Un-           anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfall-
    terlagen beizufügen:                                              entsorgung.
    - Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtli-          (2) Die Gemeinde kann vom Grundstückseigentümer im Einzel-
        cher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der              fall den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage
        Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitun-          verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers
        gen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle           notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grund-
        und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsan-            stücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen
        lagen, Brunnen, Gruben usw.;                                  werden. § 16 bleibt unberührt.
    - Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der       (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und
        einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100           dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung
        mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungs-          dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen ange-
        teile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitun-       schlossen werden.
        gen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und
        der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse;                                          § 19
    - Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im                   Außerbetriebsetzung von Kleinkläranlagen
        Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit     Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind
        Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Di-      unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück
        mensionen und der Gefällverhältnisse, der Höhenlage,      über eine Abwasserleitung an eine öffentliche Kläranlage ange-
        der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, be-        schlossen ist. Die Kosten für die Stilllegung trägt der Grund-
        zogen auf Normalnull).                                    stückseigentümer selbst.
GEMEINDEBOTE KIRCHENTELLINSFURT                                         Nummer 51/52 . Donnerstag, 23. Dezember 2021 . Seite 17

                             § 20                                                                    § 24
                  Sicherung gegen Rückstau                                                   Beitragsschuldner
Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässe-                (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist,
rungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bo-               wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw.
denabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die             Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist.
Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücks-             (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist
entwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grund-                    der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitrags-
stückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert                pflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner;
werden. Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer für rück-                bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Woh-
staufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen.                               nungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Mitei-
                                                                          gentumsanteil beitragspflichtig.
                                 § 21                                 (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder
                        Abnahme und Prüfung                               Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten
              der Grundstücksentwässerungsanlagen,                        Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig.
               Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster
(1)   Vor der Abnahme durch die Gemeinde darf die Grund-                                            § 25
      stücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen                                     Beitragsmaßstab
      werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsan-             Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Die-
      lage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bau-          se ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§
      leiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer         26) mit einem Nutzungsfaktor (§ 27); das Ergebnis wird auf
      Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie    eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf
      Ausführung der Arbeiten.                                        die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommas-
(2)   Die Gemeinde ist berechtigt, die Grundstücksentwässe-           tellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle
      rungsanlagen zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und           Zahl abgerundet werden.
      Besitzer (nach § 3 Abs. 1 und 2) sind verpflichtet, die                                        § 26
      Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben                               Grundstücksfläche
      den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in           (1) Als Grundstücksfläche gilt:
      die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erfor-               1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans
      derlichen Auskünfte zu erteilen. Von der Gemeinde beauf-                 die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung
      tragte Personen dürfen Grundstücke zur Überwachung der                   zugrunde zu legen ist;
      Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und der             2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach §
      Erfüllung danach auferlegter Verpflichtungen betreten.                   34 Abs. 4 Satz 1 BauGB nicht besteht oder die er-
(3)   Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsan-                   forderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche
      lagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentü-               Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 35 Metern
      mer unverzüglich zu beseitigen.                                          von der der Erschließungsanlage zugewandten Grund-
(4)   Die Gemeinde ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung                       stücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche
      mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet,                 Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flä-
      Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit                   chen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstück-
      und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche                   stiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der
      Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb                    Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen,
      oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist,                 bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die we-
      in einem sogenannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen.              gemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstel-
      Dieses wird bei der Gemeinde geführt und auf Verlangen                   len, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe
      der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser               unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte
      Betriebe sind verpflichtet, der Gemeinde auf deren Anfor-                Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen.
      derung hin die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatas-   (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG
      ters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es             bleiben unberührt.
      sich um folgende Angaben: Namen des Betriebs und der                                          § 27
      Verantwortlichen, Art und Umfang der Produktion, eingelei-                              Nutzungsfaktor
      tete Abwassermenge, Art der Abwasservorbehandlungsan-           (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksflä-
      lage sowie der wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu           che (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im
      gehören insbesondere auch solche Stoffe, die in Anlage 5            Einzelnen beträgt:
      und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind.               1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit                   1,00,
      Die Gemeinde wird dabei die Geheimhaltungspflicht von               2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit                  1,25,
      Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Belange               3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit                  1,50,
      des Datenschutzes beachten.                                         4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit        1,75,
                        IV. Abwasserbeitrag                               5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit       2,00.
                                                                      (2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die
                              § 22                                        nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei de-
                     Erhebungsgrundsatz                                   nen die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird
Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands                 ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt
für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentli-             für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren
chen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasser-                 Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht
beitrag wird in Teilbeträgen (§ 33) erhoben.                              oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden
                               § 23                                       überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel
                  Gegenstand der Beitragspflicht                          Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die
(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine             §§ 28 bis 31 finden keine Anwendung.
    bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn                                          § 28
    sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Er-                   Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,
    schlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder ge-                für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt
    werbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der          Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchst-
    Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bau-        zulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größe-
    land sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung           re Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen.
    der Gemeinde zur Bebauung anstehen.                               Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung
(2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen           (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Be-
    tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitrags-         bauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück
    pflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1            mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl
    nicht erfüllt sind.                                               zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend.
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