Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)
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aktuell FR EITAG, 30. J U LI 2021 N R. 30/31/32/33 A MTS B L AT T D E R STA DT L AU F E N B U R G ( B A D E N ) Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, die Corona-Pandemie hat leider auch die letzten Wochen und Monate bestimmt. Aufgrund der aktuell niedrigen Inzidenzen sind glücklicherweise wieder viele Aktivitäten möglich und es ist aktuell ein Stück weit „Normalität“ zu spüren. Dies freut mich ganz besonders für die Kinder, die nach einem schwierigen Schuljahr nun in die Som- merferien starten. Ich bin ebenfalls sehr glücklich, dass es dieses Jahr gelungen ist, corona-konform das Gar- tenstrand zu öffnen und ein kleines Sommerferienpro- gramm für die Kinder (LaKiSo) zusammenzustellen. Die beliebten Waldtage können ebenfalls angeboten werden. Die Kultur kommt ebenfalls wieder zurück. Dem grenz- überschreitenden Kulturausschuss ist es gelungen, mit wenig Vorbereitungszeit ein schönes Programm für die diesjährigen Kulturtage „Fliessende Grenzen“ zu erstel- len. Es ist wie immer sehr abwechslungsreich. Die Veran- staltungen wurden im letzten Amtsblatt bereits ausführ- lich vorgestellt. Mein Dank gilt deshalb allen, die sich bei den Waldtagen, dem LaKiSo oder für die Kultur engagieren und dafür sor- gen, dass Laufenburg (Baden) eine attraktive und leben- dige Stadt mit hohem Freizeitwert ist. Bitte beachten Sie, dass ab sofort auch das Amtsblatt in die Sommerpause geht. Ab Freitag, 27. August 2021, erhalten Sie wieder wie ge- wohnt ein Amtsblatt zugestellt. Selbstverständlich ist die Stadtverwaltung auch in der Ferienzeit zu den offiziellen Öffnungszeiten für Sie da. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass nicht alle Dienststellen immer vollumfänglich besetzt sein werden. Ich wünsche uns allen eine erholsame und schöne Ferienzeit. Ihr Ulrich Krieger Bürgermeister
2 | FREITAG, 30. JULI 2021 Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG WICHTIGE TELEFONNUMMERN & BEREITSCHAFTSDIENSTE STADTVERWALTUNG Zentrale: NOTRUF Laufenburg Gewerbegebiet Ost, Steinmatt 4a Telefon 0 77 63 / 8 06 - 0 Notruf Polizei 110 Mo-Fr 13 – 17 Uhr und Sa 9-14 Uhr Telefax 0 77 63 / 8 06 - 199 Polizeiposten Lfbg 9288-0 Murg Mo-Fr 13 – 17 Uhr und Sa 9-14 Uhr Bitte Durchwahl nutzen! Notruf Feuerwehr 112 Sofern Sie keinen Anschluss bekommen wäh- len Sie bitte die Zentrale unter 806-0 Giftnotruf Freiburg (0761)19240 KINDERGARTEN Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Rappenstein, Codmanstr. 9 8827 Email: stadt@laufenburg-baden.de Zahnärztlicher Notdienst 0180322255530 www.laufenburg.de Kinderkrippe Löwenburg, Unfallrettungsdienst 112 Codmanstr. 11 9295580 Sprechzeiten: Krankenhaus Waldshut 07751 85-0 Binzgen, Ledergasse 1 7928 Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Frauen- und Kinderschutzhaus Luttingen, Seilerweg 1 5834 Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Kreis Waldshut 07751 910843 Rheinschatz (Rhina), Tourismus- und Kulturabteilung: od. 07751-3553 Tierschutzverein 07741 684033 Schulstr. 5 7285 Öffnungszeiten: Schulstr. 1 9287299 Montag bis Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Andelsbachstr. 20 5189 Rotzel, Rotzler Str. 55 5976 Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr Hochsal, St. Mechthild 919037 Bücherei: Montag: 10.00 - 11.30 Uhr ALLGEMEINES Schulkindergarten, Schulstr. 2 20601 Donnerstag: 15.00 - 19.00 Uhr Technisches Hilfswerk (THW) 704590 Störung Erdgas SCHULEN BÜRGERMEISTER – Sekretariat -701 Badenova AG & Co. KG 0800 2767767 Hans-Thoma-Schule (Grund-, Werkreal-, und Ulrich Krieger -700 Störung Stromversorung Realschule) Rappensteinstr. 14 93980 ED Netze GmbH 07623 921818 Hebelschule Rhina (Grundschule) HAUPTAMT – Sekretariat -101 Störung Wasserversorgung Amtsleiterin Fr. Walenciak -100 Schulstr. 7 7803 Stadtwerke Laufenburg 806555 Hebelschule Luttingen (Grundschule) Mitarbeiterverwaltung -120 Telefonseelsorge Kindergartenverwaltung -130 Schloßbergstr. 3, 7109 ökum. Einrichtung 0800 1110111 Liegenschaften -150 Alkohol- & Drogenberatung 07751 910151 Tourismus-/Kulturabteilung -140/-141/-142 Tierkörperbeseitigung 07774 93390 SONSTIGE ANSCHLÜSSE Stadtbücherei -601 Sorgentelefon für Erwachsene 08001110222 Zentrales Klärwerk Rhina 4897 Pflegestützpunkt Gartenstrandbad 929750 ORDNUNGSAMT – Sekretariat -210 Revierförster Manuel Nägele 07753 9798291 Amtsleiterin Frau Bögle -200 Landkreis Waldshut 07751 864256 Albtalstraße 39 B, Mobil: 0172 6219849 Einwohnermeldeamt / Passamt / Gewerbe -210/-220 AMBULANTE PFLEGEDIENSTE 79774 Albbruck Bußgelder -210 Sozialstation 0151-11321200 Mail: manuel.naegele@landkreis-waldshut.de Standesamt -230 Heilig Geist e.V. od 7869 Pfarrbüros Rentenwesen und Sozialamt -230 Pflegedienst Henschke 7622 Kath. SE Laufenburg-Albbruck 7866 Caritas Sozialdienst Beratung für Evangelische Kirchengemeinde 7841 KÄMMEREI – Sekretariat -301 Menschen in Konfliktsituationen 7869 Mehrzweckhallen Amtsleiterin Fr. Tröndle -300 Dorfhelferinnenstation Rappensteinhalle 9398-16 Steuern und Abgaben -311 Reg. Einsatzleitung, Frau Gunkel 07741 966053 Möslehalle Luttingen 4800 Stadtkasse – Kassenverwalter -320 donum vitae Schwangerschafts- Freiwillige Feuerwehr Stadtkasse – Buchhaltung -321/-322 beratungsstelle 07751-898237 Feuerwehrhaus St. Florian Straße 1 Hospizdienst Hochrhein e.V. 07751 802333 BAUAMT – Sekretariat -401 (nicht ständig besetzt) 80 29 673 Diak. Werk, Schwangeren- u. Konfliktberatung, Amtsleiter Hr. Indlekofer -400 Telefax 80 29 674 Ehe- u. Lebensberatung 07761 5535890 Bestattungswesen -401 Notruf Feuerwehr u. Rettungsdienst 112 Hochbau/Gebäudeunterhaltung Bauverwaltung, Beiträge -420 -410/-411 RECYCLING Feuerwehrkommandant, Ansprechpartner zu den Gelben Säcken über die Markus Rebholz 70 49 40 Tiefbau -421 Firma REMONDIS Süd GmbH, Abteilungskommandant Nord, 79787 Lauchringen, Tel. 07741/63 726 Matthias Kreuser 929 19 39 STADTWERKE 79689 Maulburg, Tel. 07622/666 83-0 Abteilungskommandant Süd, Verbrauchsabrechnung Luigi Serravalle 804 97 04 (Strom, Wasser) -331/-332 Kaufmännische Verwaltung -330 - Telefax -399 Apothekendienste vom TECHNISCHE BETRIEBE 31. Juli 2021 bis 08. August 2021 Betriebsleitung -500 Verwaltung -501 - Telefax -599 Samstag, den 31.07.2021 ORTSCHAFTSVERTRETUNG Fridolins-Apotheke Bad Säckingen Donnerstag, den 05.08.2021 Luttingen Gemeinschaftshaus Scheffelstr. 2, Tel.: 07761/57657 Apotheke am Wehrahof Wehr Ortsvorsteherin Michaela Kaiser Tel.: 07762/7089746 Sprechzeiten: Sonntag, den 01.08.2021 dienstags 18.30-19.30 Uhr 802124 Schwarzwald-Apotheke Bad Säckingen Freitag, den 06.08.2021 Tel.: 07761/7321 Adler-Apotheke Brennet Rotzel Bürgerhaus Rotzler Str. 30 Tel.: 07761/8979 Ortsvorsteher Manfred Ebner Sprechzeiten: dienstags 18-19 Uhr 7736 Montag, den 02.08.2021 Apotheke im Laufenpark Laufenburg Samstag, den 07.08.2021 Tel.: 07763/9277750 Schwarzwald-Apotheke Murg Tel.: 07763/6777 Dienstag, den 03.08.2021 Redaktionsschluss Stadt-Apotheke Wehr Sonntag, den 08.08.2021 Tel.: 07762/52280 Park-Apotheke Bad Säckingen Erste Ausgabe 34/2021 Tel.: 07761/8966 Montag, den 23.08.2021, 11 Uhr Mittwoch, den 04.08.2021 Stadt-Apotheke Bad Säckingen Fortsetzung auf Seite 4 Tel.: 07761/4333
Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG FREITAG, 30. JULI 2021 | 3 23.944 EURO für 30 Vereine in Laufenburg Die Sparkasse Hochrhein hat beschlossen, in diesem Jahr in der Stadt Laufenburg Geldspenden an gemeinnützige Vereine in der Gesamthöhe von 23.944 € zu vergeben. Hierfür hat Bürgermeister Ulrich Krieger gemeinsam mit dem Gemeinderat der Stadt Laufenburg eine Vorschlagsliste erstellt, die vom Gesamtvorstand der Sparkasse Hochrhein uneingeschränkt befürwortet wurde. Der Gemeinderat Laufenburg hat sich bei den Verwendungsvorschlägen wieder primär auf die Vereine konzentriert, die über ihren ehrenamtlichen Einsatz eine wertvolle aktive Jugendarbeit betreiben. Hierbei wurde vorgeschlagen, dass die Sparkasse pro bei der Stadt gemeldete/n Jugendliche/n eine Geldspende in Höhe von rund 10 € gewährt, was unterm Strich eine Jugendfördersumme von rund 10.000 € ergibt. „Das letzte Jahr hat uns allen aufgezeigt, wie wichtig und wertvoll die Jugendarbeit der Vereine in unserer Stadt ist. Mit der Jugend- förderung werden alle Vereine im Verhältnis gleichbehandelt, und wir freuen uns, mit diesen Sparkassenmitteln eine finanzielle Grundlage für den Neustart der Vereine nach der sehr langen Pandemiezeit schaffen zu können“, wie Sparkassenvorstand Wolf Morlock bei einem Treffen mit Bürgermeister Ulrich Krieger betonte. Ulrich Krieger ergänzte: „Mit dem Neustart ist es aber auch wichtig, dass wir dringend notwendige Vereinsprojekte fördern, um das Vereinsleben insgesamt wieder in Aufschwung zu bringen. Dazu gehört insbesondere der JFV Region Laufenburg, der dringend Trainingsmaterial und –kleidung benötigt, wofür wir einmalig den stattlichen Spendenbetrag von 7.000 € beantragt haben“. Weitere projektbezogene Geldspenden gehen an den Chor Binzgen e.V. in Höhe von 2.000 € für die Anschaffung von zwei Anschlagtafeln und einem Notenschrank, an den Förderverein Kultur im Schlössle e.V. für die Ausrichtung zukünftiger Konzerte in Höhe von 1.000 €, an den StadtSeniorenrat Laufenburg für sein En- gagement für die ältere Bevölkerung in Höhe von 500 € und an den SV Luttingen, der für die Sanierung des Rasenplatzes und des Vereinsheim 3.300 € Spende erhält. Aufgrund der Pandemieeinschränkungen mussten die Sparkasse und die Stadt zum zweiten Mal auf den üblichen Spendenüber- gabetermin mit den begünstigten Vereinen verzichten. „Im kommenden Jahr werden wir uns aber gerne wieder Vereinsvorständen zur offiziellen Spendenübergabe in Laufenburg treffen“, wie Ulrich Krieger und Wolf Morlock gleichlautend und optimistisch den Austauschtermin beendeten.
4 | FREITAG, 30. JULI 2021 Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG Testmöglichkeiten in Laufenburg (Baden) Wo Was Testzeiten Praxis Dr. Boettcher & Höller Antigene Schnelltests Montag und Donnerstag: Hauptstraße 34, 79725 Laufenburg - Für Selbstzahler 8:00 - 12:00 Uhr und - Gratis gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines 17:00 - 19:00 Uhr Tel: 07763 - 44 11 - Für alle Bürger Dienstag: E-Mail: laufenburg@boettcheronline.de - Für Grenzgänger (Selbstzahler) 8:00 - 12:00 Uhr und www.aerzteamhochrhein.com PCR-Tests 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin Ärztezentrum Hochrhein Antigene Schnelltests Montag, Dienstag und Donnerstag Säckingertstraße 8, 79725 Laufenburg - Für Selbstzahler 12.00 - 13.00 Uhr - Gratis gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines (Corona Sprechstunde) Tel: 07763 - 920 60 - Für alle Bürger E-Mail: mail@ärztezentrum-hochrhein.de - Für Grenzgänger Bitte vereinbaren Sie einen Link: www.ärztezentrum-hochrhein.de PCR-Tests Termin DM Drogeriemarkt Laufenburg Antigene Schnelltests Terminvergabe online Laufenpark 5, 79725 Laufenburg - Für alle Bürger mit der „Mein DM App“ - Für Grenzgänger Bitte vereinbaren Sie einen Termin Apothekendienste vom - Änderungen vorbehalten, Angaben ohne Gewähr- 09. August 2021 bis 29. August 2021 Montag, den 09.08.2021 Montag, den 16.08.2021 Montag, den 23.08.2021 Apotheke am Markt Schopfheim Stadt-Apotheke Bad Säckingen Zeisersche Apotheke Laufenburg Tel.: 07622/67570 Tel.: 07761/4333 Tel.: 07763/7724 Dienstag, den 10.08.2021 Dienstag, den 17.08.2021 Dienstag, den 24.08.2021 Bergsee-Apotheke Bad Säckingen Apotheke am Wehrahof Wehr Fridolins-Apotheke Bad Säckingen Tel.: 07761/7486 Tel.: 07762/7089746 Tel.: 07761/57657 Mittwoch, den 11.08.2021 Mittwoch, den 18.08.2021 Mittwoch, den 25.08.2021 Zeisersche Apotheke Laufenburg Adler-Apotheke Brennet Schwarzwald-Apotheke Bad Säckingen Tel.: 07763/7724 Tel.: 07761/8979 Tel.: 07761/7321 Donnerstag, den 12.08.2021 Donnerstag, den 19.08.2021 Donnerstag, den 26.08.2021 Fridolins-Apotheke Bad Säckingen Schwarzwald-Apotheke Murg Apotheke im Laufenpark Laufenburg Tel.: 07761/57657 Tel.: 07763/6777 Tel.: 07763/9277750 Freitag, den 13.08.2021 Freitag, den 20.08.2021 Freitag, den 27.08.2021 Schwarzwald-Apotheke Bad Säckingen Park-Apotheke Bad Säckingen Stadt-Apotheke Wehr Tel.: 07761/7321 Tel.: 07761/8966 Tel.: 07762/52280 Samstag, den 14.08.2021 Samstag, den 21.08.2021 Samstag, den 28.08.2021 Apotheke im Laufenpark Laufenburg Apotheke am Markt Schopfheim Stadt-Apotheke Bad Säckingen Tel.: 07763/9277750 Tel.: 07622/67570 Tel.: 07761/4333 Sonntag, 15.08.2021 Sonntag, den 22.08.2021 Sonntag, den 29.08.2021 Stadt-Apotheke Wehr Bergsee-Apotheke Bad Säckingen Apotheke am Wehrahof Wehr Tel.: 07762/52280 Tel.: 07761/7486 Tel.: 07762/7089746
Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG FREITAG, 30. JULI 2021 | 5 Der grenzüberschreitende Rundwanderweg Laufenburger Acht nimmt Formen an. Mit einer Eröffnung ist Anfang kommenden Jahres zu rechnen. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über das Großprojekt. Was ist die Laufenburger Acht? Zwischen den beiden Städten Laufenburg (Baden) und Laufenburg (AG) gibt es mit der Hochrheinbrücke, der Laufenbrücke und dem Kraftwerk drei Rheinquerungen. Hier wird ein grenzüberschreiten- Visualisierung der Laufenburger Acht auf Höhe der des Bahnhofs in Lau- der Rundwanderweg errichtet. Aus der Luft gesehen sieht der Weg fenburg (Baden). aus wie die Ziffer 8 – daher auch der Name „Laufenburger Acht“. Mit dem Bau der „Laufenburger Acht“ wird der beliebte Rheinufer- Tourismus- und Marketing-Konzept weg ausgebaut. Damit geht für die Einwohner der beiden Schwes- In seiner Sitzung vom 26.07.2021 hat der Gemeinderat das Tou- terstädte ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung. rismus- und Marketing-Konzept beschlossen. Dieses umfasst für beide Rheinseiten Historie und Meilensteine der Laufenburger Acht • Schon seit dem Mittelalter bestanden an der engsten Stelle des • 19 Haltepunkte, davon Rheins Brückenbauwerke bei der Stromschnelle Kleiner Laufen • 14 TÜV-geprüfte Attraktionen für alle Altersklassen mit dem als Verbindung der „mehreren“ und der „minderen Stadt“. Schwerpunkt auf Familien mit Kindern inklusive Informati- • 1908: Bau des weltweit ersten stromquerenden Flusskraftwerks onstafeln für Erwachsene (davon 8 auf deutscher und 6 auf im Rhein und Sprengung der Laufenfelsen Schweizer Seite) • 1911: Neubau der Laufenbrücke zwischen den beiden Altstädten • 3 reine Informationstafeln über den Verlauf des Weges (da- • 1920er: Erstmalige Gedankenspiele, entlang des Rheins Weg von 2 auf deutscher und 1 auf Schweizer Seite) anzulegen • 2 Stationen mit Informationstafeln ohne zusätzliche Attraktion • 1960er: Der Wunsch nach der Realisierung der Laufenburger (je eine auf deutscher und auf Schweizer Seite) Acht nimmt erneut Raum in der öffentlichen Diskussion ein • 1982: Instandsetzung der Laufenbrücke Die Informationstafeln beinhalten folgende Kinderelemente: • 1980 – 1986: Errichtung des Rheinuferwegs zwischen Altstadt • Laufenburger Maskottchen (Rückgriff auf bestehendes Mas- und heutiger Hochrheinbrücke (Rheinpromenade und Tausend- kottchen) füßler) • Abpausstempel für eine Kinderschatzkarte an 7 Stationen • 2003/ 2004: Bau der Hochrheinbrücke und Sperrung der Lau- („Kinderrubbeln“) fenbrücke für den motorisierten Individualverkehr • 2 Hinweistafeln auf die Interreg Förderung • 2014: Temporäre Öffnung des Kraftwerksstegs für die Öffent- • Pfadlogo lichkeit anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Kraftwerkes • Unterwegsmarkierung (Standardschilder des Schwarzwaldver- • 2015: Vorgespräche mit den Interreg-Genehmigungsstellen in eins auf beiden Rheinseiten) Tübingen und St. Gallen. Positive Signale für die „Laufenburger • Werbematerial Acht“. • 2016: Einreichung und Genehmigung der Projektskizze • 2017: Einreichung Förderantrag und Abschluss des Förderver- So ungefähr sollen einige der Stationen aussehen: trages sowie der Partnerschaftsvereinbarung • 2017- 2021: Bauliche Realisierung der „Laufenburger Acht“ • 2021: Bekanntgabe über die ganzjährige Kraftwerksöffnung Maßnahmen und Finanzierung der „Laufenburger Acht“ Auf beiden Rheinseiten wird es zu Bauarbeiten kommen. Unsere Schwesterstadt Laufenburg im Aargau wird im Wesentli- chen das bestehende Wegenetz verbessern. Sie hat im Rahmen des Projektes auch einen Wohnmobilstellplatz angelegt, welcher sich großer Beliebtheit erfreut. Auf der badischen Seite werden im Projektzeitraum bis Ende des Jahres dagegen noch zahlreiche anspruchsvolle Bauwerke zu realisieren sein. Besonders zwischen Codman-Anlage und Kraft- werk gibt es noch viel zu tun. Hier wurde bereits ein naturnaher Weg angelegt. Nun gilt es noch die Höhendifferenzen sowie kleine Schluchten zu überwinden. Dies erfolgt mittels Hängebrücken und Stegen um möglichst wenige Eingriffe in die Natur vorzunehmen. Die Bauwerke werden derzeit angefertigt und im Laufe des Som- mers vor Ort installiert. Die Brücken werden einen barrierearmen Zugang von der Codman-Anlage bis zum nun ganzjährig geöffne- ten Kraftwerksübergang ermöglichen. Als herausragendes Projekt grenzüberschreitender institutionel- Was ist Stand in Sachen Breitbandausbau? ler Zusammenarbeit wird das Jahrhundertvorhaben auf deutscher Erfahren Sie in einem der nächsten Amtsblätter, wie Sie an schnel- Seite von der Europäischen Union über das Interreg V-Programm les Internet gelangen bzw. wie es um den Glasfaserausbau im mit 60 % der anfallenden Kosten gefördert. Stadtgebiet bestellt ist. Seien Sie gespannt.
studierte. Sie ist Förderpreisträgerin, sowie Stipendiatin der Volksbank-Hochrhein Stiftung. Beim Wettbewerb „Jugend Musiziert" erhielt sie mehrfach Preise auf Landes- und Bundesebene. Ihr großes Interesse gilt der Kammermusik. Mit ihrem Klaviertrio errang Christina Moser einen 1. Preis beim Kiwanis Kammermusikwettbewerb und ist Preisträgerin der Orpheus Swiss Chamber Mu- 6 | FREITAG, 30. JULI 2021 sic Competition. Konzerte führten sie nach Frankreich, USA, Kanada,der Amtsblatt China und Japan. Stadt Inzwischen ist LAUFENBURG sie als Zuzügerin am Tonhalle-Orchester Zürich, am Musikkollegium Winterthur und Berner Sinfonie- orchester akkreditiert. Marta Patrocinio studierte Klavier in Porto und in Zürich bei den Professoren Karl-Andreas Kolly und Till Fellner. Ihren Master in Musikpädagogik absolvierte sie im letzten Jahr. Achtung Grundstückseigentümer Stilistische Erfahrungen sammelte sie mit der Jenaer Philharmonie, dem Musikkollegium Winterthur und dem Orquestra do Norte (Portugal) sowie bei diversen internationalen Wettbewerben, bei de- von Hochsal und Rotzel! nen sie Preise errrang. Außerdem ist sie Stipendiatin von Live Music Now Switzerland. Sie unterrich- tet Klavier an der Musikschule Weinfelden. Selbstgraber aufgepasst! Nach langer Corona-Pause Der Panoramasaal darf mitlädt max.der 50Förderverein Kulturwerden. Personen besetzt im Schlössle e.V. Voraussetzung ist, Fachgerechter Einbau der Langmatz-Hauseinführung zum DasdieMary-Codman dass Besucherinnen undKonzert mit Christina Besucher geimpft, Moser aktuell getestet und oder Marta genesen sind. Es gelten die zum Patrocinio am Maryder Zeitpunkt Sonntag, Codman Classics-Konzert Veranstaltung 01.08.2021 jeweils umgültigen 17:00 Corona-Regelungen. Uhr ist leider Für die Verlegung Ihres Glasfaser-Hausanschlusses haben ausverkauft. am Sonntag, 1. August 2021 um 17.00 Uhr Sie von der Stadt Laufenburg (Baden) eine Langmatz-Haus- Noch 6 Karten sind im Vorverkauf zu 20,00 € in der Tourismus- und Kulturabteilung einführung erhalten. Bitte achten Sie auf den fachgerechten Stadt in dasLaufenburg (Baden), Tel.- Nr. 07763 806-141, erhältlich. Telefonisch reservierte Schlössle ein. Einbau und benutzen Sie die Montageanleitung! Karten können an Wir freuen unsderauf Abendkasse diesenabgeholt werden. Neustart und natürlich auf Sie, Christina Moser (Violine) und Marta Patrocinio (Klavier) Die Abdichtung der Hauseinführung erfolgt durch ein Ex- unser geschätztes interpretierenPublikum! Werke von Beethoven, Ravel und Brahms. pansions-Harz, welches mittels einer 2-Komponenten-Kar- Wir freuen uns auf diesen Neustart und natürlich auf Sie, tuschenpistole verfüllt wird. Sofern Sie keine 2-Komponen- unser geschätztes Publikum! Die Geigerin Christina Moser startete in Laufenburg ihre Ausbildung, ehe sie in Basel und Zürich ten-Kartuschenpistole besitzen bzw. extra kaufen wollen, kann studierte. Sie ist Förderpreisträgerin, sowie Stipendiatin der Volksbank-Hochrhein Stiftung. Beim Wettbewerb „Jugend Musiziert" erhielt sie mehrfach Preise auf Landes- und Bundesebene. auch eine Standard-Kartuschenpresse mit Adapter für Ihr großes Interesse gilt der Kammermusik. Mit ihrem Klaviertrio errang Christina Moser einen 1. Kartuschenpressen verwendet werden. Preis beim Kiwanis Kammermusikwettbewerb und ist Preisträgerin der Orpheus Swiss Chamber Mu- Der Adapter kann im Rathaus ausgeliehen werden. Bitte sic Competition. Konzerte führten sie nach Frankreich, USA, Kanada, China und Japan. Inzwischen ist sie als Zuzügerin am Tonhalle-Orchester Zürich, am Musikkollegium Winterthur und Berner Sinfonie- nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit Frau Bartsch (Tel. 07763 orchester akkreditiert. 806 410) auf. Leider ist nur eine begrenzte Anzahl von Adap- tern vorhanden. Deshalb kann das Ausleihen nur kurze Zeit Marta Patrocinio studierte Klavier in Porto und in Zürich bei den Professoren Karl-Andreas Kolly und Till Fellner. Ihren Master in Musikpädagogik absolvierte sie im letzten Jahr. für den Einbau Ihrer Hauseinführung erfolgen. Stilistische Erfahrungen sammelte sie mit der Jenaer Philharmonie, dem Musikkollegium Winterthur und dem Orquestra do Norte (Portugal) sowie bei diversen internationalen Wettbewerben, bei de- Auszug aus der Montageanleitung: nen sie Preise errrang. Außerdem ist sie Stipendiatin von Live Music Now Switzerland. Sie unterrich- tet Klavier an der Musikschule Weinfelden. Der Panoramasaal darf mit max. 50 Personen besetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Besucherinnen und Besucher geimpft, aktuell getestet oder genesen sind. Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung jeweils gültigen Corona-Regelungen. Noch 6 Karten sind im Vorverkauf zu 20,00 € in der Tourismus- und Kulturabteilung Stadt Laufenburg (Baden), Tel.- Nr. 07763 806-141, erhältlich. Telefonisch reservierte Karten können an der Abendkasse abgeholt werden. Wir freuen uns auf diesen Neustart und natürlich auf Sie, unser geschätztes Publikum! MUSIK im DO für die Opfer RF - mit Spendenaktion der Hochwas serkatastrop he Am 6. Augus t 2021 ab 18.3 musizieren w 0 Uhr ir an verschie Stationen in denen Hochsal. Wir freuen un s auf Euch! „Musik ist etwas Wunderbares. Man hört den Klang des Einzelnen…die gemeinsame Melodie aber ist es, derzeit Bitte beachtet die na -Regeln. die in unseren Herzen wohnt.“ geltenden Coro Haltet Absta , nd „Musik ist etwas Wunderbares. gegebenenfalls hutz! Us däm Grund sin alli Hochs´ler mit Mund-Nasensc Man hört auden und natürli Klang alli us desund Laufeburg Einzelnen…die Umgebig gemeinsame Melodie aber ist es, dieam inFritig, unseren Herzen dä 6. Auguscht wohnt.“ herzlich iglade Unsere geplanten Statione dä musikalische Kläng vom MV Hochsl zue z lose. n: (findet nur bei trockenem We tter statt) • Beginn --> in der Nähe der Hotzenwaldstraße 39 • Kriegerdenkmal Us däm Grund sin alli Hochs´ler • Waltermattstraße / Abzwei gung Gerstenacker • Hofmattstraße und natürli au alli us Laufeburg und • Ende --> Umgebig vor dem Feuerwehrhaus / MV Probelokal am Fritig, dä 6. Auguscht herzlich iglade dä Aktion Mit dieser musikalische Kläng möchten wir vom u.a. für die MV OpferHochsl zue z lose. der Hochwasserkatastrophe Bitte beachtet die derzeit Spenden sammeln. Wer möchte, darf sehr gerne seinen Beitrag dazu leisten. geltenden Corona –Regeln. Haltet Abstand, gegebenenfalls mit Mund-Nasenschutz!
Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Lebensbereiche Corona-Maßnahmen in vier Inzidenzstufen (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) Ab 26. Juli 2021 werden die vier Inzidenzstufen mit kleinen Anpassungen fortgeführt. Die Anpassungen sind mit einem + gekennzeichnet. Lockerungen treten nach 5 Tagen in der niedrigeren Inzidenzstufe in Kraft, Ver- schärfungen nach 5 Tagen in der nächsthöheren Inzidenzstufe. 2 Haushalte, max. 5 Personen 4 Haushalte, max. 15 Personen Stand: 26. Juli 2021 – weitere Informationen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Kontakt- (Kinder dieser Haus- max. 25 Personen (Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kin- beschränkungen halte bis einschließlich der bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.) (Geimpfte sowie 13 Jahre zählen nicht Grundsätzlich gilt: genesene Personen mit.) werden nicht mitge- Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG zählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.) Im Freien: max. Im Freien: max. Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig 300 Personen 200 Personen halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften Im Freien und in Im Freien und in geschlossenen geschlossenen Private Medizinische Maskenpflicht in Innenräumen ab 6 Jahre bleibt weiterhin bestehen. Räumen: max. Räumen: max. Veranstaltungen In geschlossenen In geschlossenen Ausnahmen: 50 Personen mit 10 Personen mit Ohne Abstandsgebot Räumen: max. Räumen: max. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre und ohne Maskenpflicht 300 Personen mit 200 Personen mit » Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig) (wie Geburtstage, » In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Hochzeitsfeiern etc.) Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben. » Im Freien ist die Maske nur dann zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Schnell- und Selbsttests (für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich) dürfen nicht älter Im Freien: max. Im Freien: max. als 24 Stunden sein. + Im Freien: max. Im Freien: max. 500 Personen 250 Personen » Hierfür können kostenlose Bürgertests oder Angebote von Arbeitgeber*innen, Schulen und 1.500 Personen 750 Personen mit mit Anbieter*innen von Dienstleistungen genutzt werden. » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht über 300 Personen über 200 Personen (z.B. durch Dienstleister*innen oder Arbeitgeber*innen) durchführen und bescheinigen lassen. mit¹: mit1: » Schüler*innen können einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen (max. 60 Stunden alt) vorlegen. Öffentliche » Für asymptomatische Kinder bis einschließlich fünf Jahre gilt keine Testpflicht. Veranstaltungen über 200 Personen über 200 Personen In geschlossenen In geschlossenen mit¹: mit¹: (wie Theater, Oper, Legende Konzert, Betriebs- und Räumen: max. Räumen: max. Vereinsfeiern, Stadt- 500 Personen 250 Personen Nachweislich geimpft, feste ohne Fahrge- genesen oder getestet schäfte etc.) Oder: max. 50 % Oder: max. 50 % der Kapazität ohne der Kapazität ohne Datenverarbeitung Abstandsgebot mit Abstandsgebot mit In geschlossenen In geschlossenen erforderlich Räumen: max. Räumen: max. 200 Personen mit 100 Personen mit Hygienekonzept erforderlich maximal 25.000 maximal 25.000 Personen Personen Zusätzliche ¹ Keine Maskenpflicht, wenn Abstand von 1,5 Meter durch Zuweisung von festen Sitzplätzen garantiert ist. FREITAG, 30. JULI 2021 | 7 Maskenpflicht 1
Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Lebensbereiche Lebensbereiche (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) Im Freien: 1 Person je ange- Im Freien und in geschlossenen Im Freien und in fangene 20 m² mit Räumen ohne Beschränkung2 der Personenanzahl geschlossenen Freizeit- Räumen: einrichtungen 2 In der Praxis können sich aus dem Abstandsgebot 1 Person je ange- mit: (wie Freizeitparks, fangene 10 m² mit Betriebskantinen Hochseilgärten, oder hygienischen Vorgaben Personenbeschrän- kungen ergeben (siehe Hygienekonzept § 5 Absatz und Mensen Schwimmbäder3 etc.) Nutzung durch Angehörige der Einrichtung 3G gestattet 1 Nummer 1 Corona-Verordnung des Landes). In geschlossenen 3 Räumen: Für Schwimmbäder gelten zusätzliche Vorgaben geschlossen 8 | FREITAG, 30. JULI 2021 zur Begrenzung der Personen in den Becken (3G und Daten- verarbeitung gilt Im Freien: max. generell nicht für 100 Personen mit to-go-Angebote) + In geschlossenen Ohne Personen- Räumen: Außerschulische beschränkung mit Ohne 3G und ohne In geschlossenen 1 Person je ange- Bildung (wie Volkshochschulen, Personenbeschränkung In geschlossenen Räumen: fangene 10 m² Jungendkunstschulen, Räumen: max. Musikschulen etc.) 20 Personen mit Für Einzelhandel, der 1 Person je ange- nicht der Grund- Einzelhandel fangene 10 m² versorgung dient: (sowie Dienstleistungs- Ohne besondere Regelungen /Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr, Flohmärkte) Im Freien und in Im Freien und in Im Freien: keine geschlossenen geschlossenen Im Freien: keine Personen- Räumen: Räumen: Personen- beschränkung. 1 Person je ange- 1 Person je ange- beschränkung Keine Dokumenta- Kultur- fangene 10 m² mit fangene 20 m² mit tionspflicht. Im Freien und in geschlossenen einrichtungen Räumen ohne Personenbeschränkung (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten etc.) Wenn Maske nicht (3G nicht erforderlich (3G nicht erforderlich dauerhaft getra- bei Abholung/Rückgabe bei Abholung/Rückgabe Wenn Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, mit: gen werden kann, von Medien in von Medien in Bibliotheken o.ä.) mit: Bibliotheken o.ä.) Körpernahe Dienstleistungen Im Freien: ohne Personen Im Freien: ohne beschränkung mit: Personen- beschränkung Im Freien und in Im Freien und in Gastronomie und Ohne 3G und ohne geschlossenen geschlossenen Vergnügungs- Personen- Räumen: Räumen: Im Freien und in stätten Ohne 3G und ohne beschränkung Im Freien und in 1 Person je ange- 1 Person je ange- geschlossenen geschlossenen (wie Restaurants, Personen- In geschlossenen In geschlossenen fangene 3 m² fangene 7 m² Räumen: Kneipen, Imbisse, beschränkung In geschlossenen Räumen: Spielhallen etc.) Räumen: Räumen: 1 Person je ange- 1 Person je ange- Räumen: Messen Oder: ohne fangene 20 m² 1 Person je 2,5 m² 1 Person je 2,5 m² Oder: 1 Person je fangene 10 m² mit: Rauchverbot Beschränkung der mit: mit mit angefangene 3 m² Personananzahl mit: mit: (3G und Daten- verarbeitung gilt generell nicht für Rauchverbot Rauchverbot to-go-Angebote) Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG 3 4
Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Lebensbereiche Lebensbereiche (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) + Im Freien: max. 25 Personen mit: mit: Im Freien und in Geimpfte und gene- Ohne 3G geschlossenen sene Personen werden Beherbergung Räumen: keine nicht mitgezählt. bei Anreise und anschließendem Im Freien und in geschlossenen Personen- Sport Testnachweis alle 3 Tage (Für Sportstätten gelten Räumen: ohne 3G und ohne Personen- beschränkung mit: In geschlossenen die zusätzlichen Vorga- beschränkung Räumen: max. ben der Corona-Verord- 14 Personen mit: Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG nung Sport.) + 75% der Kapazität Geimpfte und gene- ohne 3G sene Personen werden nicht mitgezählt. Touristischer Verkehr Ohne 3G und ohne max. 75% der zu- max. 50% der zu- + Im Freien: max. Im Freien: max. Personen- lässigen Fahr- lässigen Fahr- 1.500 Personen 750 Personen Im Freien: max. Im Freien: max. (wie Schifffahrt, Seil- beschränkung 100% der gastanzahl gastanzahl 250 Personen mit: über 300 Personen über 200 Personen 500 Personen mit: bahnen, touristischer Kapazität mit: Busverkehr etc.) mit4: mit4: über 200 Personen über 200 Perso- In geschlossenen In geschlossenen mit4: nen mit4: Räumen: max. Räumen: max. + 500 Personen 250 Personen 30% der Kapazität mit: Wettkampf- veranstaltungen Oder: max. 50 % Oder: max. 50 % im Sport der Kapazität ohne der Kapazität ohne Diskotheken Abstandsgebot Abstandsgebot Geschlossen In geschlossenen In geschlossenen mit: mit: Räumen: max. Räumen: max. (Resultate der Modell- projekte sollen abge- 200 Personen mit: 100 Personen mit: wartet werden, um eventuell weitere Er- leichterungen zu er- möglichen.) max. 25.000 max. 25.000 Personen Personen + 1 Person je ange- 1 Person pro 1 Person pro fangene 10 m² mit 10 m² für den 20 m² für den Mit: Prostitutions- Publikumsverkehr Publikumsverkehr Geschlossen vorgesehene vorgesehene stätten Ohne 3G und ohne Personen- Stadt- und Volks- Fläche mit: Fläche mit: Raumnutzung nur beschränkung feste mit Fahrge- durch 2 Personen schäften (Festzelte und Freilicht- bühnen sind nicht erlaubt) 4 FREITAG, 30. JULI 2021 | 9 Keine Maskenpflicht, wenn Abstand von 1,5 Meter durch Zuweisung von festen Sitzplätzen garantiert ist. 6
10 | FREITAG, 30. JULI 2021 Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG 7 ohne 3G und ohne max. 35 Personen oder bis 60% der Ohne Abstand: Inzidenzstufe 4 beschränkung Mit Abstand: Kapazität mit: Personen- (über 50) Inzidenzstufe 3 (35 bis 50) Ohne Abstand: maximal 35 Personen Mit Abstand: ohne 3G und ohne oder bis 75% der Kapazität mit: Personenbeschränkung Inzidenzstufe 2 (10 bis 35) Inzidenzstufe 1 (unter 10) veranstaltungen an Hochschulen Lebensbereiche (weitere Regelungen durch Hausrecht Präsenz- möglich) + Laufenburger Acht A MT L I C H E - Standortbestimmung der Attraktionen im Rahmen des B E K A N N TM A C H U N G E N Tourismus- und Marketingkonzeptes Beschluss: Der Gemeinderat begrüßt die vorgelegte Feinkonzeption für das Gemeinderat Tourismus- und Marketingkonzept der Laufenburger Acht und be- schließt die ausgewählten Standorte für die Attraktionen. Beschlussfassungen aus der öffentlichen Gemeinde- Beschaffung eines Gerätewagens Logistik ratssitzung vom Montag, den 26.07.2021 - Beauftragung eines Dienstleisters für die Ausschreibung Einbau einer Schulmensa im ehemaligen Öltankraum der - Ausschreibungsbeschluss Hebelschule Rhina Beschluss: - Vorstellung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung 1. Über die Inanspruchnahme der Beratungs- und Unterstüt- - Ausschreibungsbeschluss zungsleistungen wird in der Sitzung entschieden. Beschluss: 2. Der Gemeinderat beschließt, das Fahrzeug GW-L2 öffentlich 1. Der Gemeinderat genehmigt die vorgestellte Entwurfsplanung auszuschreiben. und Kostenberechnung mit den in der Sitzung vorgetragenen Änderungen. Festlegung der Benutzungsgebühren für die städtischen Kin- 2. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für dergärten und der Kinderkrippen für die Kindergartenjahre den erforderlichen Bauantrag. 2021/22 und 2022/23 3. Der Gemeinderat beauftragt das Architekturbüro Preiser aus Beschluss: Waldshut-Tiengen in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Gebührensatzung mit mit der Erarbeitung der Werkplanung und Ausschreibung der Inkrafttreten am 01.09.2021. erforderlichen Gewerke für den Umbau des Öltankraumes zu einer Schulmensa. Beschlussfassung über die Annahme von Spenden 4. Der Gemeinderat genehmigt die zusätzlich erforderlichen Mit- Beschluss: tel als außerplanmäßige Ausgabe. Der Gemeinderat stimmt der Annahme bzw. Vermittlung der vor- stehenden Spende und zu. Sanierung Hans-Thoma-Schule Neubau Vergabe der mobilen Trennwände Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlichen Sitzungen Beschluss: Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt auf Grundlage der VOB/B die Fir- Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister eine Altersteil- ma Abopart GmbH Co. KG aus Bad Zwischenahn mit der Liefe- zeitvereinbarung im Blockmodell abzuschließen. Beim Vorliegen rung und Montage der mobilen Trennwände für die Sanierung weiterer Anträge und solange die errechnete Quote nicht über- der Hans-Thoma-Schule Neubau im Bildungszentrum Laufen- schritten ist, wird der Bürgermeister auch zum Abschluss weiterer burg, Rappensteinstraße 12. Die Bruttoauftragssumme beträgt Vereinbarungen ermächtigt. Der Gemeinderat ist über abgeschlos- 33.898,33 €. sene Altersteilzeitvereinbarungen zu informieren.
Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG FREITAG, 30. JULI 2021 | 11 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Entfristung der im Bereich der Ganz- tagsbetreuung und der verlässlichen Grundschule bestehenden Sprechstunde Jugendamt Waldshut Arbeitsverträge und der Vereinbarung von unbefristeten Arbeits- Ich freue mich Ihnen eine Sprechstunde im Rathaus in verträgen bei Neueinstellungen zu. Laufenburg anbieten zu können. Sie findet immer mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Bauamt statt. Sollten Sie ein Anliegen haben, melden Sie sich bitte vorher KO M M U N A L E S telefonisch unter 07751 864373 oder per Email an Wolfgang.Naegele@landkreis-waldshut.de, um einen Termin vor Ort abstimmen zu können. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Nägele Die Stadt Laufenburg (Baden) sucht zum Anfang des Die Stadt Laufenburg (Baden) sucht zum Anfang des Schuljahres Schuljahres Impfen ohne Termin Betreuungskräfte (w/m/d) Betreuungskräfte für die verlässliche (w/m/d) Laufenburg Grundschule der Hans-Thoma-Schule Impfungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Pandemiebe- kämpfung – schützen Sie sich und andere und lassen Sie sich für die verlässliche Grundschule der Hans-Thoma-Schule im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses mit einer durchschnittlichen wöchentli- impfen! chen Arbeitszeit von 5,5 Stunden. Laufenburg Wie? Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Ganz einfach: am 26.08.2021 kommt von 8:30 bis 10:30 Uhr im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses der Impfbus des Landkreises Waldshut auf den Parkplatz des Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksich- mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von tigt. E-Centers in Laufenburg. Es werden dort Spontanimpfungen 5,5 Ihre Stunden. Bewerbung richten Sie bitte bis 20. August 2021 an die Stadtverwaltung Laufenburg (Baden), mit Johnson & Johnson und Biontech durchgeführt. Die Zwei- Personalamt, Hauptstraße 30, 79725 Laufenburg (Baden) oder per Email: bewerbungen@laufenburg- baden.de. timpfung bei Biontech erfolgt im Impfzentrum in Waldshut-Tien- Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag des gen. öffentlichen Für Dienstes weitere Fragen stehen Ihnen Frau(TVöD). Tatjana Fahnenstiel/Frau Susanne Wehrle, Tel. 07763 806-120, gerne zur Verfügung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 20. August 2021 an die Stadtverwaltung Laufenburg (Baden), Personalamt, Hauptstraße 30, 79725 Laufenburg (Baden) oder per Email: Die Stadt Laufenburg (Baden) sucht zum Anfang des Schuljahres bewerbungen@laufenburg-baden.de. Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhe- bung von Betreuungs- Betreuungskräfte (w/m/d) und Verpflegungsgebühren in Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Tatjana Fahnenstiel/ für die verlässliche Grundschule der Hans-Thoma-Schule Laufenburg Frau Susanne Wehrle, Tel. 07763 806-120, gerne zur Verfü- den Städtischen Kindertageseinrichtungen gung. im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses mit einer durchschnittlichen wöchentli- (Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen) chen Arbeitszeit von 5,5 Stunden. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg inSchwerbehinderte VerbindungBewerberinnen mit §§ 2,und13 und werden Bewerber 19 des Kommunalabgabengeset- bei gleicher Eignung bevorzugt berücksich- tigt. zes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Lau- Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 20. August 2021 an die Stadtverwaltung Laufenburg (Baden), fenburg (Baden) Personalamt, Hauptstraße am 26.07.2021 30, 79725 folgende Laufenburg (Baden) Gebührensatzung oder per Email: bewerbungen@laufenburg- be- baden.de. schlossen: Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Tatjana Fahnenstiel/Frau Susanne Wehrle, Tel. 07763 806-120, gerne zur Verfügung. §1 Zweckbestimmung, Gemeinnützigkeit Die Stadt Laufenburg (Baden) sucht zum 01.09.2021 einen (1) Die Stadt Laufenburg (Baden) betreibt und unterhält nach §§ Die Stadt Laufenburg (Baden) sucht zum Anfang des Schuljahres 22, 24 Sozialgesetzbuch (SGB) sowie § 1 Kindertagesbetreu- Amtsblattausträger (w/m/d) Betreuungskräfte (w/m/d) ungsgesetz (KiTaG) Kindertageseinrichtungen als öffentliche für die verlässliche Einrichtungen, die in erster Linie den in Laufenburg (Baden) für den Grundschule derWest Bezirk Berg Hans-Thoma-Schule in LaufenburgLaufenburg wohnenden Kindern zur Verfügung stehen. Zur teilweisen De- im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses mit einer durchschnittlichen wöchentli- ckung des entstehenden Aufwands werden für deren Benut- Das chen Amtsblatt Arbeitszeit wird am Donnerstagvormittag ausgeliefert und von 5,5 Stunden. zung Gebühren nach dieser Satzung erhoben. ist bis spätestens Freitagabend zuzu-stellen. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). (2) Zweck dieser Einrichtungen ist die Erziehung, Bildung und Ihre formlose Bewerbung richten Sie bitte bis Betreuung der Kinder im Vorschulbereich. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksich- 20. August 2021 an die Stadtverwaltung Laufenburg (Baden), tigt. (3) Für die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen Personalamt, Ihre Hauptstraße Bewerbung richten Sie bitte bis 20. August 30, 2021 an79725 Laufenburg die Stadtverwaltung Laufenburg(Baden) (Baden), gelten die Kindergartenordnung und das Anmeldeheft der oder perHauptstraße Personalamt, Email: 30, bewerbungen@laufenburg-baden.de. 79725 Laufenburg (Baden) oder per Email: bewerbungen@laufenburg- Stadt Laufenburg (Baden). baden.de. Für Für weitere weitere Fragen Fragen stehen stehen Ihnen Frau Ihnen Frau Tatjana Fahnenstiel/Frau Tatjana Susanne Fahnenstiel/ Wehrle, Tel. 07763 806-120, §2 gerne Frau zur Verfügung. Susanne Wehrle, Tel. 07763 806-120, gerne zur Verfü- Gebührenpflicht gung. (1) Die Stadt Laufenburg (Baden) erhebt für die Inanspruchnah- me eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen Benutzungsgebühren sowie in den Kindertageseinrichtungen mit Verpflegungsangebot eine Verpflegungsgebühr nach Maßgabe dieser öffentlich-rechtlichen Satzung. Die Teilnah- SERVICE RUND UM DIE UHR me des Kindes an der Verpflegung ist in der Kinderkrippe an jedem Betreuungstag und im Kindergarten an den Ganztags- ONLINE ANZEIGE BUCHEN: betreuungstagen verpflichtend. WWW.PRIMO-STOCKACH.DE (2) Die Benutzungsgebühr wird je Kind, das einen Betreuungs- platz belegt, erhoben und abhängig von Art und Umfang des Buchen Sie mit dem Online-Kalkulator bequem Ihre Anzeige. Betreuungsangebotes bemessen.
12 | FREITAG, 30. JULI 2021 Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG (3) Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, für den das (Baden) innerhalb von sechs Monaten nach Eintreten des Kind von der Kindertageseinrichtung abgemeldet oder die Ereignisses schriftlich anzuzeigen und auf Verlangen nach- Zulassung widerrufen wird. zuweisen. Die Gebühren werden für den Kalendermonat neu (4) Beim verpflichtenden Verpflegungsangebot endet die Gebüh- festgesetzt, welcher auf den Kalendermonat folgt, in dem die renpflicht für die Verpflegungskosten mit Ablauf des Monats, Änderung eingetreten ist. für den das Kind von der Kindertageseinrichtung abgemeldet (3) Für Änderungen, die nicht fristgerecht angezeigt werden, gilt: oder die Zulassung widerrufen wird. • eine Gebührenrückerstattung wird nach Eingang der An- (5) Während der Schließtage entfallen die Gebührenpflichten zeige für maximal sechs Monate rückwirkend gewährt. nicht. • im Falle einer Nacherhebung gilt Absatz 2 Satz 2 (4) Die Benutzungsgebühr für die Kinderkrippe ist auch weiter- §3 hin in voller Höhe zu entrichten, falls das Kind über das 3. Gebührenschuldner Lebensjahr hinaus die Kinderkrippe besucht. Ausnahmen (1) Gebührenschuldner sind hiervon sind nur dann möglich, wenn der Träger selbst das a) die sorgeberechtigten Personen, in deren Haushalt das Verschulden an einem rechtzeitigen Übergang in einen ande- Kind lebt, das den Betreuungsplatz und ggf. das Verpfle- ren städtischen Kindergarten trägt. gungsangebot in Anspruch nimmt. Als sorgeberechtigte (5) Der Umstand, dass während der Eingewöhnungsphase gera- Personen im Sinn dieser Satzung gelten auch Pflegeel- de auch von Kleinstkindern ggf. nicht die vollen Betreuungs- tern. zeiten in Anspruch genommen werden sollen bzw. können, b) wer die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes oder führt nicht zu einer Reduzierung der Gebühren. ein Verpflegungsangebot beantragt hat. (6) Nimmt ein Kind in einer Kindergartengruppe eine Betreu- (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. ung ab 2 Jahren und 9 Monaten in Anspruch, wird für die Betreuung die doppelte Gebühr je nach gewähltem Modell §4 erhoben. Ab dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, Entstehung und Fälligkeit der Benutzungsgebühren in dem das 3. Lebensjahr vollendet wurde, fällt die einfache (1) Unabhängig von Schließzeiten sind die Benutzungsgebühr Gebühr an. und die Verpflegungsgebühr für 11 Monate zu entrichten. Der (7) Für ein unter dreijähriges Kind, das eine altersgemischte Monat August ist beitragsfrei. Die Festsetzung der Gebühren Gruppe im Kindergarten besucht, reduziert sich ab dem 1. erfolgt durch Bescheid. des Monats, der auf den Monat folgt in dem das Kind 2 Jahre (2) Die Benutzungsgebühr und Verpflegungsgebühr entstehen und 9 Monate wird, die Gebühr auf den doppelten Beitrag der von Beginn des Monats an, in dem das Kind in die Einrichtung jeweils gebuchten Betreuungszeit. aufgenommen wird. (8) Höhe der Gebührensätze je Betreuungsplatz pro Monat: Sie werden jeweils für einen Kalendermonat erhoben und sind zu Beginn des Kalendermonats fällig. Modell 1: Halbtagsbetreuung (HAT) (3) Die Benutzungsgebühr und die Verpflegungsgebühr sind in Modell 1b: Regelbetreuung (RG) voller Höhe zu entrichten, wenn das Kind vor dem 15. des Modell 2: Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) jeweiligen Monats eintritt. Beim Eintritt ab dem 15. des jewei- Modell 3: Ganztagsbetreuung (GT) ligen Monats sind 50 % der Gebühren zu entrichten. (4) Eine Änderung des Betreuungsumfangs ist mind. vier Wo- Die jeweiligen Öffnungszeiten der Einrichtungen sind unter chen vor der geplanten Inanspruchnahme schriftlich anzu- www.laufenburg.de/leben-wohnen/kindergaerten ersichtlich. melden und nur zu Beginn eines Monats möglich. (5) Bei Abmeldung eines Kindes ist die Gebühr bis zum Ende des 1. Kinderkrippe Monats zu entrichten, in dem das Kind abgemeldet wurde. (Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des des 3. Lebensjahres) Kindergartenjahres (31. August) von Amts wegen abgemel- det. Für Kinder, die in eine schulische Einrichtung abgehen, 1.1 Krippe - Modell 2 (VÖ) ohne Mittagessen ist die Benutzungsgebühr und Verpflegungsgebühr bis zum 31. Juli in voller Höhe zu bezahlen. Kind/er pro Haushalt 1.09.2021 - 31.07.2021 (6) Die Benutzungsgebühren sind auch für die Zeit der Ferien (pro Monat) der Einrichtung und für Zeiten, in denen die Einrichtung aus besonderem Anlass geschlossen ist, zu entrichten. Dies gilt 1 Kind 431 € auch für Zeiten, in denen das Kind krank ist oder die Einrich- 2 Kinder 324 € tung aus sonstigen Gründen nicht besucht hat. 3 und mehr Kinder 216 € § 4a (nur gültig für Kinderkrippen) Abmeldung vor Beginn des Benutzungsverhältnisses Kind/er pro Haushalt 1.09.2022 – 31.07.2022 (1) Falls ein zugesagter Betreuungsplatz vor der geplanten Auf- (pro Monat) nahme des Kindes doch nicht benötigt wird, ist eine schriftli- che Kündigung durch die Sorgeberechtigten erforderlich. 1 Kind 441 € (2) Die Kündigung ist gegenüber der Stadt Laufenburg (Baden) 2 Kinder 332 € unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten vor dem ge- planten Aufnahmetermin des Kindes schriftlich einzureichen. 3 und mehr Kinder 221 € (3) Bei nicht fristgerechter Kündigung werden 50 % der Monats- gebühr nach § 5 Absatz 8 Nr. 1 Modell 2 (Einkindfamilie) er- hoben. In begründeten Einzelfällen kann der Träger Ausnah- 1.2 Krippe - Modell 3 (GT) ohne Mittagessen men zulassen. Kind/er 1.09.2021 – 31.07.2022 §5 pro Haushalt (pro Monat) Höhe der Benutzungsgebühr (1) Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der vereinbarten Betreuungstage/Woche Betreuungsform und wird entsprechend dem württember- 2 Tage 3 Tage 4 Tage 5 Tage gischen Modell gestaffelt nach der Anzahl der Kinder, die gemeinsam mit dem Kind, für welches die Gebühr entrichtet 1 Kind 541 € 590 € 623 € 632 € wird, in einem Haushalt nicht nur vorübergehend leben und 2 Kinder 406 € 444 € 472 € 482 € noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. (2) Ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder 3 Kinder 272 € 297 € 312 € 319 € gemäß Abs. 1, so ist die Änderung der Stadt Laufenburg
Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG FREITAG, 30. JULI 2021 | 13 Kind/er 1.09.2022 – 31.07.2023 Kind/er 1.09.2022 – 31.07.2023 pro Haushalt (pro Monat) pro Haushalt (pro Monat) Betreuungstage/Woche 1 Kind 137 € 2 Tage 3 Tage 4 Tage 5 Tage 2 Kinder 106 € 1 Kind 555 € 606 € 637 € 651 € 3 Kinder 71 € 2 Kinder 418 € 455 € 480 € 496 € 4 und 49 € mehr Kinder 3 Kinder 279 € 305 € 321 € 328 € 3.2 Kindergarten - Modell 2 (VÖ) 2. Kindergarten (Vollendung des 2. Lebensjahres bis zur Vollendung 2 Jahre 9 Monat) Kind/er 1.09.2021 – 31.07.2022 pro Haushalt (pro Monat) 2.1 Kindergarten - Modell 1 (HAT) und 1b (RG) 1 Kind 174 € 2 Kinder 135 € Kind/er 1.09.2021 – 31.07.2022 pro Haushalt (pro Monat) 3 Kinder 90 € 1 Kind 284 € 4 und 63 € mehr Kinder 2 Kinder 220 € 3 Kinder 147 € Kind/er 1.09.2022 – 31.07.2023 4 und 101 € pro Haushalt (pro Monat) mehr Kinder 1 Kind 179 € 2 Kinder 139 € Kind/er 1.09.2022 – 31.07.2023 pro Haushalt (pro Monat) 3 Kinder 93 € 1 Kind 292 € 4 und 64 € mehr Kinder 2 Kinder 226 € 3 Kinder 151 € 3.3 Kindergarten - Modell 3 (GT) 4 und 104 € ohne Mittagessen mehr Kinder 2.2 Kindergarten - Modell 2 (VÖ) Kind/er 1.09.2021 – 31.07.2022 pro Haushalt (pro Monat) Kind/er 1.09.2021 – 31.07.2022 Betreuungstage/Woche pro Haushalt (pro Monat) 2Tage 3 Tage 4 Tage 5 Tage 1 Kind 355 € 1 Kind 236 € 261 € 274 € 281 € 2 Kinder 275 € 2 Kinder 183 € 204 € 207 € 218 € 3 Kinder 184 € 3 Kinder 122 € 135 € 142 € 146 € 4 und 126 € 4 und 85 € 93 € 99 € 101 € mehr Kinder mehr Kinder Kind/er 1.09.2022 – 31.07.2023 Kind/er 1.09.2022 – 31.07.2023 pro Haushalt (pro Monat) pro Haushalt (pro Monat) 1 Kind 365 € Betreuungstage/Woche 2 Kinder 283 € 2Tage 3 Tage 4 Tage 5 Tage 3 Kinder 189 € 1 Kind 243 € 269 € 283 € 289 € 4 und 130 € 2 Kinder 187 € 208 € 215 € 224 € mehr Kinder 3 Kinder 125 € 138 € 145 € 150 € 3. Kindergarten 4 und 86 € 94 € 100 € 104 € (Vollendung des 3. Lebensjahres bis Schuleintritt) mehr Kinder 3.1 Kindergarten - Modell 1 (HAT) und 1b (RG) Wohngeldbezieher haben bei Vorlage eines aktuellen Wohn- geldbescheides Anspruch auf eine 40%ige Minderung des Kind/er 1.09.2021 – 31.07.2022 jeweils zutreffenden Gebührensatzes. pro Haushalt (pro Monat) (9) Kinderkrippe: Die monatliche Verpflegungspauschale in der Kinderkrippe 1 Kind 133 € beträgt 57,00 €/ Monat unabhängig von der gebuchten Be- 2 Kinder 103 € treuungszeit. 3 Kinder 69 € Kindergarten: 4 und 48 € Die monatliche Verpflegungspauschale in den Kindergärten mehr Kinder mit Verpflegungsangebot beträgt:
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