Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)

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Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)
aktuell
                               FR EITAG, 30. J U LI 2021  N R. 30/31/32/33

A MTS B L AT T D E R STA DT L AU F E N B U R G ( B A D E N )

                                 Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
                                 die Corona-Pandemie hat leider auch die letzten Wochen
                                 und Monate bestimmt. Aufgrund der aktuell niedrigen
                                 Inzidenzen sind glücklicherweise wieder viele Aktivitäten
                                 möglich und es ist aktuell ein Stück weit „Normalität“ zu
                                 spüren. Dies freut mich ganz besonders für die Kinder,
                                 die nach einem schwierigen Schuljahr nun in die Som-
                                 merferien starten. Ich bin ebenfalls sehr glücklich, dass
                                 es dieses Jahr gelungen ist, corona-konform das Gar-
                                 tenstrand zu öffnen und ein kleines Sommerferienpro-
                                 gramm für die Kinder (LaKiSo) zusammenzustellen. Die
                                 beliebten Waldtage können ebenfalls angeboten werden.

                                 Die Kultur kommt ebenfalls wieder zurück. Dem grenz-
                                 überschreitenden Kulturausschuss ist es gelungen, mit
                                 wenig Vorbereitungszeit ein schönes Programm für die
                                 diesjährigen Kulturtage „Fliessende Grenzen“ zu erstel-
                                 len. Es ist wie immer sehr abwechslungsreich. Die Veran-
                                 staltungen wurden im letzten Amtsblatt bereits ausführ-
                                 lich vorgestellt.

                                 Mein Dank gilt deshalb allen, die sich bei den Waldtagen,
                                 dem LaKiSo oder für die Kultur engagieren und dafür sor-
                                 gen, dass Laufenburg (Baden) eine attraktive und leben-
                                 dige Stadt mit hohem Freizeitwert ist.

                                 Bitte beachten Sie, dass ab sofort auch das Amtsblatt in
                                 die Sommerpause geht.
                                 Ab Freitag, 27. August 2021, erhalten Sie wieder wie ge-
                                 wohnt ein Amtsblatt zugestellt.
                                 Selbstverständlich ist die Stadtverwaltung auch in der
                                 Ferienzeit zu den offiziellen Öffnungszeiten für Sie da.
                                 Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass nicht alle
                                 Dienststellen immer vollumfänglich besetzt sein werden.

                                 Ich wünsche uns allen eine erholsame und schöne
                                 Ferienzeit.

                                 Ihr Ulrich Krieger
                                 Bürgermeister
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)
2 | FREITAG, 30. JULI 2021                                                                                           Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG

                                                                                                                                     
                                                             WICHTIGE TELEFONNUMMERN
                                                                & BEREITSCHAFTSDIENSTE
STADTVERWALTUNG
Zentrale:                                           NOTRUF                                               Laufenburg Gewerbegebiet Ost, Steinmatt 4a
Telefon                        0 77 63 / 8 06 - 0   Notruf Polizei                               110     Mo-Fr 13 – 17 Uhr und Sa 9-14 Uhr
Telefax                     0 77 63 / 8 06 - 199    Polizeiposten Lfbg                        9288-0     Murg Mo-Fr 13 – 17 Uhr und Sa 9-14 Uhr
Bitte Durchwahl nutzen!                             Notruf Feuerwehr                             112
Sofern Sie keinen Anschluss bekommen wäh-
len Sie bitte die Zentrale unter 806-0
                                                    Giftnotruf Freiburg                 (0761)19240      KINDERGARTEN
                                                    Ärztlicher Bereitschaftsdienst           116 117     Rappenstein, Codmanstr. 9                  8827
Email: stadt@laufenburg-baden.de                    Zahnärztlicher Notdienst         0180322255530
www.laufenburg.de                                                                                        Kinderkrippe Löwenburg,
                                                    Unfallrettungsdienst                         112     Codmanstr. 11                          9295580
Sprechzeiten:                                       Krankenhaus Waldshut                  07751 85-0     Binzgen, Ledergasse 1                     7928
Montag bis Freitag        08.00 - 12.00 Uhr         Frauen- und Kinderschutzhaus
                                                                                                         Luttingen, Seilerweg 1                    5834
Donnerstag                14.00 - 18.00 Uhr         Kreis Waldshut                       07751 910843
                                                                                                         Rheinschatz (Rhina),
Tourismus- und Kulturabteilung:                                                         od. 07751-3553
                                                    Tierschutzverein                     07741 684033    Schulstr. 5                               7285
Öffnungszeiten:                                                                                          Schulstr. 1                            9287299
Montag bis Freitag:       09.00 - 12.00 Uhr         Tierärztliche Gemeinschaftspraxis
                                                    Andelsbachstr. 20                            5189    Rotzel, Rotzler Str. 55                   5976
Donnerstag:               14.00 - 17.00 Uhr
                                                                                                         Hochsal, St. Mechthild                  919037
Bücherei:
Montag:                   10.00 - 11.30 Uhr         ALLGEMEINES                                          Schulkindergarten, Schulstr. 2           20601
Donnerstag:               15.00 - 19.00 Uhr         Technisches Hilfswerk (THW)                704590
                                                    Störung Erdgas                                       SCHULEN
BÜRGERMEISTER – Sekretariat                 -701    Badenova AG & Co. KG                 0800 2767767    Hans-Thoma-Schule (Grund-, Werkreal-, und
Ulrich Krieger                              -700    Störung Stromversorung                               Realschule) Rappensteinstr. 14         93980
                                                    ED Netze GmbH                        07623 921818    Hebelschule Rhina (Grundschule)
HAUPTAMT – Sekretariat                     -101     Störung Wasserversorgung
Amtsleiterin Fr. Walenciak                 -100                                                          Schulstr. 7                             7803
                                                    Stadtwerke Laufenburg                      806555    Hebelschule Luttingen (Grundschule)
Mitarbeiterverwaltung                      -120     Telefonseelsorge
Kindergartenverwaltung                     -130                                                          Schloßbergstr. 3,                       7109
                                                    ökum. Einrichtung                    0800 1110111
Liegenschaften                             -150     Alkohol- & Drogenberatung            07751 910151
Tourismus-/Kulturabteilung       -140/-141/-142     Tierkörperbeseitigung                 07774 93390
                                                                                                         SONSTIGE ANSCHLÜSSE
Stadtbücherei                              -601     Sorgentelefon für Erwachsene         08001110222     Zentrales Klärwerk Rhina                    4897
                                                    Pflegestützpunkt                                     Gartenstrandbad                          929750
ORDNUNGSAMT – Sekretariat                   -210                                                         Revierförster Manuel Nägele      07753 9798291
Amtsleiterin Frau Bögle                     -200    Landkreis Waldshut                   07751 864256
                                                                                                         Albtalstraße 39 B,          Mobil: 0172 6219849
Einwohnermeldeamt /
Passamt / Gewerbe                     -210/-220     AMBULANTE PFLEGEDIENSTE                              79774 Albbruck
Bußgelder                                  -210     Sozialstation                     0151-11321200      Mail: manuel.naegele@landkreis-waldshut.de
Standesamt                                 -230     Heilig Geist e.V.                       od 7869      Pfarrbüros
Rentenwesen und Sozialamt                  -230     Pflegedienst Henschke                      7622      Kath. SE Laufenburg-Albbruck               7866
                                                    Caritas Sozialdienst Beratung für                    Evangelische Kirchengemeinde               7841
KÄMMEREI – Sekretariat                     -301     Menschen in Konfliktsituationen            7869      Mehrzweckhallen
Amtsleiterin Fr. Tröndle                   -300     Dorfhelferinnenstation                               Rappensteinhalle                        9398-16
Steuern und Abgaben                        -311     Reg. Einsatzleitung, Frau Gunkel 07741 966053        Möslehalle Luttingen                        4800
Stadtkasse – Kassenverwalter               -320     donum vitae Schwangerschafts-                        Freiwillige Feuerwehr
Stadtkasse – Buchhaltung              -321/-322     beratungsstelle                    07751-898237
                                                                                                         Feuerwehrhaus St. Florian Straße 1
                                                    Hospizdienst Hochrhein e.V.        07751 802333
BAUAMT – Sekretariat                       -401                                                          (nicht ständig besetzt)                80 29 673
                                                    Diak. Werk, Schwangeren- u. Konfliktberatung,
Amtsleiter Hr. Indlekofer                  -400                                                          Telefax                                80 29 674
                                                    Ehe- u. Lebensberatung            07761 5535890
Bestattungswesen                           -401                                                          Notruf Feuerwehr u. Rettungsdienst           112
Hochbau/Gebäudeunterhaltung
Bauverwaltung, Beiträge
                                           -420
                                      -410/-411
                                                    RECYCLING                                            Feuerwehrkommandant,
                                                    Ansprechpartner zu den Gelben Säcken über die        Markus Rebholz                          70 49 40
Tiefbau                                    -421     Firma REMONDIS Süd GmbH,                             Abteilungskommandant Nord,
                                                    79787 Lauchringen, Tel. 07741/63 726                 Matthias Kreuser                       929 19 39
STADTWERKE                                          79689 Maulburg, Tel. 07622/666 83-0                  Abteilungskommandant Süd,
Verbrauchsabrechnung
                                                                                                         Luigi Serravalle                       804 97 04
(Strom, Wasser)                       -331/-332
Kaufmännische Verwaltung                   -330
- Telefax                                  -399
                                                                                                          Apothekendienste vom
TECHNISCHE BETRIEBE                                                                                       31. Juli 2021 bis 08. August 2021
Betriebsleitung                             -500
Verwaltung                                  -501
- Telefax                                   -599     Samstag, den 31.07.2021
ORTSCHAFTSVERTRETUNG                                 Fridolins-Apotheke Bad Säckingen                    Donnerstag, den 05.08.2021
Luttingen Gemeinschaftshaus Scheffelstr. 2,          Tel.: 07761/57657                                   Apotheke am Wehrahof Wehr
Ortsvorsteherin Michaela Kaiser                                                                          Tel.: 07762/7089746
Sprechzeiten:                                        Sonntag, den 01.08.2021
dienstags 18.30-19.30 Uhr          802124            Schwarzwald-Apotheke Bad Säckingen                  Freitag, den 06.08.2021
                                                     Tel.: 07761/7321                                    Adler-Apotheke Brennet
Rotzel Bürgerhaus Rotzler Str. 30
                                                                                                         Tel.: 07761/8979
Ortsvorsteher Manfred Ebner
Sprechzeiten: dienstags 18-19 Uhr          7736
                                                     Montag, den 02.08.2021
                                                     Apotheke im Laufenpark Laufenburg                   Samstag, den 07.08.2021
                                                     Tel.: 07763/9277750                                 Schwarzwald-Apotheke Murg
                                                                                                         Tel.: 07763/6777
                                                     Dienstag, den 03.08.2021
        Redaktionsschluss                            Stadt-Apotheke Wehr                                 Sonntag, den 08.08.2021
                                                     Tel.: 07762/52280                                   Park-Apotheke Bad Säckingen
       Erste Ausgabe 34/2021                                                                             Tel.: 07761/8966
    Montag, den 23.08.2021, 11 Uhr                   Mittwoch, den 04.08.2021
                                                     Stadt-Apotheke Bad Säckingen                                   Fortsetzung auf Seite 4
                                                     Tel.: 07761/4333
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)
Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG                                                                            FREITAG, 30. JULI 2021 | 3

                               23.944 EURO für 30 Vereine in Laufenburg
 Die Sparkasse Hochrhein hat beschlossen, in diesem Jahr in der Stadt Laufenburg Geldspenden an gemeinnützige Vereine in
 der Gesamthöhe von 23.944 € zu vergeben. Hierfür hat Bürgermeister Ulrich Krieger gemeinsam mit dem Gemeinderat der Stadt
 Laufenburg eine Vorschlagsliste erstellt, die vom Gesamtvorstand der Sparkasse Hochrhein uneingeschränkt befürwortet wurde.

 Der Gemeinderat Laufenburg hat sich bei den Verwendungsvorschlägen wieder primär auf die Vereine konzentriert, die über ihren
 ehrenamtlichen Einsatz eine wertvolle aktive Jugendarbeit betreiben. Hierbei wurde vorgeschlagen, dass die Sparkasse pro bei der
 Stadt gemeldete/n Jugendliche/n eine Geldspende in Höhe von rund 10 € gewährt, was unterm Strich eine Jugendfördersumme
 von rund 10.000 € ergibt.

 „Das letzte Jahr hat uns allen aufgezeigt, wie wichtig und wertvoll die Jugendarbeit der Vereine in unserer Stadt ist. Mit der Jugend-
 förderung werden alle Vereine im Verhältnis gleichbehandelt, und wir freuen uns, mit diesen Sparkassenmitteln eine finanzielle
 Grundlage für den Neustart der Vereine nach der sehr langen Pandemiezeit schaffen zu können“, wie Sparkassenvorstand Wolf
 Morlock bei einem Treffen mit Bürgermeister Ulrich Krieger betonte. Ulrich Krieger ergänzte: „Mit dem Neustart ist es aber auch
 wichtig, dass wir dringend notwendige Vereinsprojekte fördern, um das Vereinsleben insgesamt wieder in Aufschwung zu bringen.
 Dazu gehört insbesondere der JFV Region Laufenburg, der dringend Trainingsmaterial und –kleidung benötigt, wofür wir einmalig
 den stattlichen Spendenbetrag von 7.000 € beantragt haben“. Weitere projektbezogene Geldspenden gehen an den Chor Binzgen
 e.V. in Höhe von 2.000 € für die Anschaffung von zwei Anschlagtafeln und einem Notenschrank, an den Förderverein Kultur im
 Schlössle e.V. für die Ausrichtung zukünftiger Konzerte in Höhe von 1.000 €, an den StadtSeniorenrat Laufenburg für sein En-
 gagement für die ältere Bevölkerung in Höhe von 500 € und an den SV Luttingen, der für die Sanierung des Rasenplatzes und des
 Vereinsheim 3.300 € Spende erhält.

 Aufgrund der Pandemieeinschränkungen mussten die Sparkasse und die Stadt zum zweiten Mal auf den üblichen Spendenüber-
 gabetermin mit den begünstigten Vereinen verzichten. „Im kommenden Jahr werden wir uns aber gerne wieder Vereinsvorständen
 zur offiziellen Spendenübergabe in Laufenburg treffen“, wie Ulrich Krieger und Wolf Morlock gleichlautend und optimistisch den
 Austauschtermin beendeten.
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)
4 | FREITAG, 30. JULI 2021                                                                        Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG

Testmöglichkeiten in Laufenburg (Baden)
Wo                                        Was                                                  Testzeiten
Praxis Dr. Boettcher & Höller             Antigene Schnelltests                                Montag und Donnerstag:
Hauptstraße 34, 79725 Laufenburg          - Für Selbstzahler                                   8:00 - 12:00 Uhr und
                                          - Gratis gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines   17:00 - 19:00 Uhr
Tel: 07763 - 44 11                        - Für alle Bürger                                    Dienstag:
E-Mail: laufenburg@boettcheronline.de     - Für Grenzgänger (Selbstzahler)                     8:00 - 12:00 Uhr und
www.aerzteamhochrhein.com                 PCR-Tests                                            14:00 - 16:00 Uhr
                                                                                               Mittwoch und Freitag:
                                                                                               8:00 - 12:00 Uhr
                                                                                               Bitte vereinbaren Sie einen
                                                                                               Termin
Ärztezentrum Hochrhein                    Antigene Schnelltests                                Montag, Dienstag und Donnerstag
Säckingertstraße 8, 79725 Laufenburg      - Für Selbstzahler                                   12.00 - 13.00 Uhr
                                          - Gratis gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines   (Corona Sprechstunde)
Tel: 07763 - 920 60                       - Für alle Bürger
E-Mail: mail@ärztezentrum-hochrhein.de    - Für Grenzgänger                                    Bitte vereinbaren Sie einen
Link: www.ärztezentrum-hochrhein.de       PCR-Tests                                            Termin
DM Drogeriemarkt Laufenburg               Antigene Schnelltests                                Terminvergabe online
Laufenpark 5, 79725 Laufenburg            - Für alle Bürger                                    mit der „Mein DM App“
                                          - Für Grenzgänger                                    Bitte vereinbaren Sie einen
                                                                                               Termin

                                                                    Apothekendienste vom
             - Änderungen vorbehalten, Angaben ohne Gewähr-         09. August 2021 bis 29. August 2021

 Montag, den 09.08.2021                     Montag, den 16.08.2021                     Montag, den 23.08.2021
 Apotheke am Markt Schopfheim               Stadt-Apotheke Bad Säckingen               Zeisersche Apotheke Laufenburg
 Tel.: 07622/67570                          Tel.: 07761/4333                           Tel.: 07763/7724

 Dienstag, den 10.08.2021                   Dienstag, den 17.08.2021                   Dienstag, den 24.08.2021
 Bergsee-Apotheke Bad Säckingen             Apotheke am Wehrahof Wehr                  Fridolins-Apotheke Bad Säckingen
 Tel.: 07761/7486                           Tel.: 07762/7089746                        Tel.: 07761/57657

 Mittwoch, den 11.08.2021                   Mittwoch, den 18.08.2021                   Mittwoch, den 25.08.2021
 Zeisersche Apotheke Laufenburg             Adler-Apotheke Brennet                     Schwarzwald-Apotheke Bad Säckingen
 Tel.: 07763/7724                           Tel.: 07761/8979                           Tel.: 07761/7321

 Donnerstag, den 12.08.2021                 Donnerstag, den 19.08.2021                 Donnerstag, den 26.08.2021
 Fridolins-Apotheke Bad Säckingen           Schwarzwald-Apotheke Murg                  Apotheke im Laufenpark Laufenburg
 Tel.: 07761/57657                          Tel.: 07763/6777                           Tel.: 07763/9277750

 Freitag, den 13.08.2021                    Freitag, den 20.08.2021                    Freitag, den 27.08.2021
 Schwarzwald-Apotheke Bad Säckingen         Park-Apotheke Bad Säckingen                Stadt-Apotheke Wehr
 Tel.: 07761/7321                           Tel.: 07761/8966                           Tel.: 07762/52280

 Samstag, den 14.08.2021                    Samstag, den 21.08.2021                    Samstag, den 28.08.2021
 Apotheke im Laufenpark Laufenburg          Apotheke am Markt Schopfheim               Stadt-Apotheke Bad Säckingen
 Tel.: 07763/9277750                        Tel.: 07622/67570                          Tel.: 07761/4333

 Sonntag, 15.08.2021                        Sonntag, den 22.08.2021                    Sonntag, den 29.08.2021
 Stadt-Apotheke Wehr                        Bergsee-Apotheke Bad Säckingen             Apotheke am Wehrahof Wehr
 Tel.: 07762/52280                          Tel.: 07761/7486                           Tel.: 07762/7089746
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)
Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG                                                                          FREITAG, 30. JULI 2021 | 5

Der grenzüberschreitende Rundwanderweg Laufenburger Acht
nimmt Formen an. Mit einer Eröffnung ist Anfang kommenden
Jahres zu rechnen. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über das
Großprojekt.

Was ist die Laufenburger Acht?
Zwischen den beiden Städten Laufenburg (Baden) und Laufenburg
(AG) gibt es mit der Hochrheinbrücke, der Laufenbrücke und dem
Kraftwerk drei Rheinquerungen. Hier wird ein grenzüberschreiten-
                                                                    Visualisierung der Laufenburger Acht auf Höhe der des Bahnhofs in Lau-
der Rundwanderweg errichtet. Aus der Luft gesehen sieht der Weg
                                                                    fenburg (Baden).
aus wie die Ziffer 8 – daher auch der Name „Laufenburger Acht“.
Mit dem Bau der „Laufenburger Acht“ wird der beliebte Rheinufer-
                                                                    Tourismus- und Marketing-Konzept
weg ausgebaut. Damit geht für die Einwohner der beiden Schwes-
                                                                    In seiner Sitzung vom 26.07.2021 hat der Gemeinderat das Tou-
terstädte ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung.
                                                                    rismus- und Marketing-Konzept beschlossen. Dieses umfasst für
                                                                    beide Rheinseiten
Historie und Meilensteine der Laufenburger Acht
• Schon seit dem Mittelalter bestanden an der engsten Stelle des
                                                                    • 19 Haltepunkte, davon
  Rheins Brückenbauwerke bei der Stromschnelle Kleiner Laufen
                                                                       • 14 TÜV-geprüfte Attraktionen für alle Altersklassen mit dem
  als Verbindung der „mehreren“ und der „minderen Stadt“.
                                                                         Schwerpunkt auf Familien mit Kindern inklusive Informati-
• 1908: Bau des weltweit ersten stromquerenden Flusskraftwerks
                                                                         onstafeln für Erwachsene (davon 8 auf deutscher und 6 auf
  im Rhein und Sprengung der Laufenfelsen
                                                                         Schweizer Seite)
• 1911: Neubau der Laufenbrücke zwischen den beiden Altstädten
                                                                       • 3 reine Informationstafeln über den Verlauf des Weges (da-
• 1920er: Erstmalige Gedankenspiele, entlang des Rheins Weg
                                                                         von 2 auf deutscher und 1 auf Schweizer Seite)
  anzulegen
                                                                       • 2 Stationen mit Informationstafeln ohne zusätzliche Attraktion
• 1960er: Der Wunsch nach der Realisierung der Laufenburger
                                                                         (je eine auf deutscher und auf Schweizer Seite)
  Acht nimmt erneut Raum in der öffentlichen Diskussion ein
• 1982: Instandsetzung der Laufenbrücke
                                                                         Die Informationstafeln beinhalten folgende Kinderelemente:
• 1980 – 1986: Errichtung des Rheinuferwegs zwischen Altstadt
                                                                         • Laufenburger Maskottchen (Rückgriff auf bestehendes Mas-
  und heutiger Hochrheinbrücke (Rheinpromenade und Tausend-
                                                                           kottchen)
  füßler)
                                                                         • Abpausstempel für eine Kinderschatzkarte an 7 Stationen
• 2003/ 2004: Bau der Hochrheinbrücke und Sperrung der Lau-
                                                                           („Kinderrubbeln“)
  fenbrücke für den motorisierten Individualverkehr
                                                                    •   2 Hinweistafeln auf die Interreg Förderung
• 2014: Temporäre Öffnung des Kraftwerksstegs für die Öffent-
                                                                    •   Pfadlogo
  lichkeit anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Kraftwerkes
                                                                    •   Unterwegsmarkierung (Standardschilder des Schwarzwaldver-
• 2015: Vorgespräche mit den Interreg-Genehmigungsstellen in
                                                                        eins auf beiden Rheinseiten)
  Tübingen und St. Gallen. Positive Signale für die „Laufenburger
                                                                    •   Werbematerial
  Acht“.
• 2016: Einreichung und Genehmigung der Projektskizze
• 2017: Einreichung Förderantrag und Abschluss des Förderver-
                                                                    So ungefähr sollen einige der Stationen aussehen:
  trages sowie der Partnerschaftsvereinbarung
• 2017- 2021: Bauliche Realisierung der „Laufenburger Acht“
• 2021: Bekanntgabe über die ganzjährige Kraftwerksöffnung

Maßnahmen und Finanzierung der „Laufenburger Acht“
Auf beiden Rheinseiten wird es zu Bauarbeiten kommen.
Unsere Schwesterstadt Laufenburg im Aargau wird im Wesentli-
chen das bestehende Wegenetz verbessern. Sie hat im Rahmen
des Projektes auch einen Wohnmobilstellplatz angelegt, welcher
sich großer Beliebtheit erfreut.
Auf der badischen Seite werden im Projektzeitraum bis Ende des
Jahres dagegen noch zahlreiche anspruchsvolle Bauwerke zu
realisieren sein. Besonders zwischen Codman-Anlage und Kraft-
werk gibt es noch viel zu tun. Hier wurde bereits ein naturnaher
Weg angelegt. Nun gilt es noch die Höhendifferenzen sowie kleine
Schluchten zu überwinden. Dies erfolgt mittels Hängebrücken und
Stegen um möglichst wenige Eingriffe in die Natur vorzunehmen.
Die Bauwerke werden derzeit angefertigt und im Laufe des Som-
mers vor Ort installiert. Die Brücken werden einen barrierearmen
Zugang von der Codman-Anlage bis zum nun ganzjährig geöffne-
ten Kraftwerksübergang ermöglichen.

Als herausragendes Projekt grenzüberschreitender institutionel-
                                                                    Was ist Stand in Sachen Breitbandausbau?
ler Zusammenarbeit wird das Jahrhundertvorhaben auf deutscher
                                                                    Erfahren Sie in einem der nächsten Amtsblätter, wie Sie an schnel-
Seite von der Europäischen Union über das Interreg V-Programm
                                                                    les Internet gelangen bzw. wie es um den Glasfaserausbau im
mit 60 % der anfallenden Kosten gefördert.
                                                                    Stadtgebiet bestellt ist. Seien Sie gespannt.
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)
studierte. Sie ist Förderpreisträgerin, sowie Stipendiatin der Volksbank-Hochrhein Stiftung. Beim
                                                                           Wettbewerb „Jugend Musiziert" erhielt sie mehrfach Preise auf Landes- und Bundesebene.
                                                                           Ihr großes Interesse gilt der Kammermusik. Mit ihrem Klaviertrio errang Christina Moser einen 1.
                                                                           Preis beim Kiwanis Kammermusikwettbewerb und ist Preisträgerin der Orpheus Swiss Chamber Mu-
6 | FREITAG, 30. JULI 2021                                                 sic Competition. Konzerte führten sie nach Frankreich, USA, Kanada,der
                                                                                                                               Amtsblatt       China und Japan.
                                                                                                                                                   Stadt        Inzwischen ist
                                                                                                                                                           LAUFENBURG
                                                                           sie als Zuzügerin am Tonhalle-Orchester Zürich, am Musikkollegium Winterthur und Berner Sinfonie-
                                                                           orchester akkreditiert.

                                                                           Marta Patrocinio studierte Klavier in Porto und in Zürich bei den Professoren
                                                                           Karl-Andreas Kolly und Till Fellner. Ihren Master in Musikpädagogik absolvierte sie im letzten Jahr.
    Achtung Grundstückseigentümer                                          Stilistische Erfahrungen sammelte sie mit der Jenaer Philharmonie, dem Musikkollegium Winterthur
                                                                           und dem Orquestra do Norte (Portugal) sowie bei diversen internationalen Wettbewerben, bei de-
    von Hochsal und Rotzel!                                                nen sie Preise errrang. Außerdem ist sie Stipendiatin von Live Music Now Switzerland. Sie unterrich-
                                                                           tet Klavier an der Musikschule Weinfelden.

Selbstgraber aufgepasst!                                                   Nach  langer Corona-Pause
                                                                           Der Panoramasaal   darf mitlädt
                                                                                                       max.der
                                                                                                             50Förderverein Kulturwerden.
                                                                                                                Personen besetzt    im Schlössle e.V.
                                                                                                                                           Voraussetzung ist,
Fachgerechter Einbau der Langmatz-Hauseinführung                           zum
                                                                            DasdieMary-Codman
                                                                           dass     Besucherinnen undKonzert       mit Christina
                                                                                                        Besucher geimpft,            Moser
                                                                                                                           aktuell getestet    und
                                                                                                                                            oder      Marta
                                                                                                                                                 genesen sind.
                                                                           Es gelten die zum
                                                                            Patrocinio     am   Maryder
                                                                                             Zeitpunkt
                                                                                               Sonntag,  Codman      Classics-Konzert
                                                                                                            Veranstaltung
                                                                                                              01.08.2021  jeweils
                                                                                                                             umgültigen
                                                                                                                                   17:00 Corona-Regelungen.
                                                                                                                                            Uhr ist leider
Für die Verlegung Ihres Glasfaser-Hausanschlusses haben
                                                                            ausverkauft. am Sonntag, 1. August 2021 um 17.00 Uhr
Sie von der Stadt Laufenburg (Baden) eine Langmatz-Haus-                   Noch 6 Karten sind im Vorverkauf zu 20,00 € in der Tourismus- und Kulturabteilung
einführung erhalten. Bitte achten Sie auf den fachgerechten                Stadt
                                                                           in dasLaufenburg   (Baden), Tel.- Nr. 07763 806-141, erhältlich. Telefonisch reservierte
                                                                                  Schlössle ein.
Einbau und benutzen Sie die Montageanleitung!                              Karten  können an
                                                                            Wir freuen      unsderauf
                                                                                                  Abendkasse
                                                                                                       diesenabgeholt    werden.
                                                                                                                  Neustart   und natürlich auf Sie,
                                                                                Christina Moser (Violine) und Marta Patrocinio (Klavier)
Die Abdichtung der Hauseinführung erfolgt durch ein Ex-                     unser geschätztes
                                                                                   interpretierenPublikum!
                                                                                                 Werke von Beethoven, Ravel und Brahms.
pansions-Harz, welches mittels einer 2-Komponenten-Kar-                                 Wir freuen uns auf diesen Neustart und natürlich auf Sie,
tuschenpistole verfüllt wird. Sofern Sie keine 2-Komponen-                                           unser geschätztes Publikum!
                                                                           Die Geigerin Christina Moser startete in Laufenburg ihre Ausbildung, ehe sie in Basel und Zürich
ten-Kartuschenpistole besitzen bzw. extra kaufen wollen, kann              studierte. Sie ist Förderpreisträgerin, sowie Stipendiatin der Volksbank-Hochrhein Stiftung. Beim
                                                                           Wettbewerb „Jugend Musiziert" erhielt sie mehrfach Preise auf Landes- und Bundesebene.
auch eine Standard-Kartuschenpresse mit Adapter für                        Ihr großes Interesse gilt der Kammermusik. Mit ihrem Klaviertrio errang Christina Moser einen 1.
Kartuschenpressen verwendet werden.                                        Preis beim Kiwanis Kammermusikwettbewerb und ist Preisträgerin der Orpheus Swiss Chamber Mu-
Der Adapter kann im Rathaus ausgeliehen werden. Bitte                      sic Competition. Konzerte führten sie nach Frankreich, USA, Kanada, China und Japan. Inzwischen ist
                                                                           sie als Zuzügerin am Tonhalle-Orchester Zürich, am Musikkollegium Winterthur und Berner Sinfonie-
nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit Frau Bartsch (Tel. 07763                 orchester akkreditiert.
806 410) auf. Leider ist nur eine begrenzte Anzahl von Adap-
tern vorhanden. Deshalb kann das Ausleihen nur kurze Zeit                  Marta Patrocinio studierte Klavier in Porto und in Zürich bei den Professoren
                                                                           Karl-Andreas Kolly und Till Fellner. Ihren Master in Musikpädagogik absolvierte sie im letzten Jahr.
für den Einbau Ihrer Hauseinführung erfolgen.                              Stilistische Erfahrungen sammelte sie mit der Jenaer Philharmonie, dem Musikkollegium Winterthur
                                                                           und dem Orquestra do Norte (Portugal) sowie bei diversen internationalen Wettbewerben, bei de-
Auszug aus der Montageanleitung:                                           nen sie Preise errrang. Außerdem ist sie Stipendiatin von Live Music Now Switzerland. Sie unterrich-
                                                                           tet Klavier an der Musikschule Weinfelden.

                                                                           Der Panoramasaal darf mit max. 50 Personen besetzt werden. Voraussetzung ist,
                                                                           dass die Besucherinnen und Besucher geimpft, aktuell getestet oder genesen sind.
                                                                           Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung jeweils gültigen Corona-Regelungen.

                                                                           Noch 6 Karten sind im Vorverkauf zu 20,00 € in der Tourismus- und Kulturabteilung
                                                                           Stadt Laufenburg (Baden), Tel.- Nr. 07763 806-141, erhältlich. Telefonisch reservierte
                                                                           Karten können an der Abendkasse abgeholt werden.

                                                                                        Wir freuen uns auf diesen Neustart und natürlich auf Sie,
                                                                                                     unser geschätztes Publikum!

                                                                       MUSIK im DO
                                                                                  für die Opfer
                                                                                                                         RF - mit Spendenaktion
                                                                                                         der Hochwas
                                                                                                                               serkatastrop
                                                                                                                                                     he
                                                                                        Am 6. Augus
                                                                                                     t 2021 ab 18.3
                                                                                        musizieren w                0 Uhr
                                                                                                     ir an verschie
                                                                                             Stationen in           denen
                                                                                                           Hochsal.

                                                                                              Wir freuen un
                                                                                                            s           auf Euch!
     „Musik ist etwas Wunderbares.
      Man hört den Klang des Einzelnen…die gemeinsame Melodie aber ist es,                                                                derzeit
                                                                                                                      Bitte beachtet die
                                                                                                                                      na -Regeln.
      die in unseren Herzen wohnt.“                                                                                   geltenden Coro
                                                                                                                            Haltet Absta ,
                                                                                                                                        nd
               „Musik ist etwas Wunderbares.                                                                                gegebenenfalls
                                                                                                                                            hutz!
                         Us däm Grund sin alli Hochs´ler                                                               mit Mund-Nasensc
                Man  hört auden
                 und natürli      Klang
                             alli us       desund
                                     Laufeburg Einzelnen…die
                                                  Umgebig    gemeinsame Melodie aber ist es,
                dieam
                    inFritig,
                       unseren       Herzen
                              dä 6. Auguscht    wohnt.“
                                             herzlich iglade                      Unsere geplanten Statione
                 dä musikalische Kläng vom MV Hochsl zue z lose.
                                                                                                                                                      n:
                                                                                        (findet nur bei trockenem We
                                                                                                                    tter statt)
                                                                        • Beginn --> in der Nähe der
                                                                                                     Hotzenwaldstraße 39
                                                                        • Kriegerdenkmal
                                            Us däm         Grund sin alli  Hochs´ler
                                                                       • Waltermattstraße / Abzwei
                                                                                                   gung Gerstenacker
                                                                       • Hofmattstraße
                                      und natürli au       alli us Laufeburg    und
                                                                       • Ende -->      Umgebig
                                                                                  vor dem Feuerwehrhaus /
                                                                                                           MV Probelokal
                                       am Fritig, dä 6. Auguscht herzlich iglade
                                dä Aktion
                         Mit dieser musikalische   Kläng
                                          möchten wir       vom
                                                      u.a. für  die MV
                                                                     OpferHochsl      zue z lose.
                                                                               der Hochwasserkatastrophe
                                                        Bitte beachtet die derzeit
                         Spenden sammeln. Wer möchte, darf sehr gerne seinen Beitrag dazu leisten.
                                                               geltenden Corona –Regeln.
                                                                     Haltet Abstand,
                                                                     gegebenenfalls
                                                                mit Mund-Nasenschutz!
Inzidenzstufe 1            Inzidenzstufe 2             Inzidenzstufe 3          Inzidenzstufe 4
                                                                                                                 Lebensbereiche
Corona-Maßnahmen in vier Inzidenzstufen                                                                                                        (unter 10)                (10 bis 35)                 (35 bis 50)                (über 50)

Ab 26. Juli 2021 werden die vier Inzidenzstufen mit kleinen Anpassungen fortgeführt. Die Anpassungen sind
mit einem + gekennzeichnet. Lockerungen treten nach 5 Tagen in der niedrigeren Inzidenzstufe in Kraft, Ver-
schärfungen nach 5 Tagen in der nächsthöheren Inzidenzstufe.
                                                                                                                                                                                                                           2 Haushalte, max.
                                                                                                                                                                                                                              5 Personen
                                                                                                                                                                          4 Haushalte, max. 15 Personen
Stand: 26. Juli 2021 – weitere Informationen und FAQ auf Baden-Württemberg.de                                      Kontakt-                                                                                                 (Kinder dieser Haus-
                                                                                                                                          max. 25 Personen           (Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kin-
                                                                                                                beschränkungen                                                                                             halte bis einschließlich
                                                                                                                                                                      der bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.)
                                                                                                                  (Geimpfte sowie                                                                                          13 Jahre zählen nicht
Grundsätzlich gilt:                                                                                              genesene Personen                                                                                                  mit.)
                                                                                                                 werden nicht mitge-
                                                                                                                                                                                                                                                        Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG

                                                                                                                zählt. Paare, die nicht
                                                                                                               zusammenleben, zählen
                                                                                                                  als ein Haushalt.)

                                                                                                                                            Im Freien: max.           Im Freien: max.
 Abstand                Hygiene             Medizinische          Corona-App             Regelmäßig                                          300 Personen              200 Personen
  halten              praktizieren          Maske tragen            nutzen                 lüften

                                                                                                                                                                                                  Im Freien und in         Im Freien und in
                                                                                                                                                                                                   geschlossenen            geschlossenen
                                                                                                                    Private
   Medizinische Maskenpflicht in Innenräumen ab 6 Jahre bleibt weiterhin bestehen.                                                                                                                 Räumen: max.             Räumen: max.
                                                                                                                Veranstaltungen           In geschlossenen           In geschlossenen
   Ausnahmen:                                                                                                                                                                                     50 Personen mit          10 Personen mit
                                                                                                                Ohne Abstandsgebot          Räumen: max.               Räumen: max.
   » Kinder bis einschließlich 5 Jahre
                                                                                                               und ohne Maskenpflicht     300 Personen mit           200 Personen mit
   » Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung
       notwendig)                                                                                                 (wie Geburtstage,
   » In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen,                Hochzeitsfeiern etc.)
       Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben.
   » Im Freien ist die Maske nur dann zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen
       Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

   Schnell- und Selbsttests (für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich) dürfen nicht älter                                                                                         Im Freien: max.           Im Freien: max.
   als 24 Stunden sein.                                                                                         +                           Im Freien: max.           Im Freien: max.              500 Personen              250 Personen
   » Hierfür können kostenlose Bürgertests oder Angebote von Arbeitgeber*innen, Schulen und                                                 1.500 Personen             750 Personen                     mit                       mit
        Anbieter*innen von Dienstleistungen genutzt werden.
   » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht                                   über 300 Personen         über 200 Personen
        (z.B. durch Dienstleister*innen oder Arbeitgeber*innen) durchführen und bescheinigen lassen.                                             mit¹:                     mit1:
   » Schüler*innen können einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen (max. 60
        Stunden alt) vorlegen.                                                                                    Öffentliche
   » Für asymptomatische Kinder bis einschließlich fünf Jahre gilt keine Testpflicht.                           Veranstaltungen                                                                 über 200 Personen          über 200 Personen
                                                                                                                                          In geschlossenen           In geschlossenen                  mit¹:                      mit¹:
                                                                                                                 (wie Theater, Oper,
Legende                                                                                                         Konzert, Betriebs- und      Räumen: max.               Räumen: max.
                                                                                                                 Vereinsfeiern, Stadt-      500 Personen               250 Personen
            Nachweislich geimpft,                                                                                 feste ohne Fahrge-
            genesen oder getestet                                                                                    schäfte etc.)
                                                                                                                                           Oder: max. 50 %            Oder: max. 50 %
                                                                                                                                          der Kapazität ohne         der Kapazität ohne
            Datenverarbeitung                                                                                                             Abstandsgebot mit          Abstandsgebot mit           In geschlossenen          In geschlossenen
            erforderlich                                                                                                                                                                           Räumen: max.              Räumen: max.
                                                                                                                                                                                                  200 Personen mit          100 Personen mit

            Hygienekonzept
            erforderlich
                                                                                                                                            maximal 25.000            maximal 25.000
                                                                                                                                              Personen                  Personen
            Zusätzliche                                                                                       ¹ Keine Maskenpflicht, wenn Abstand von 1,5 Meter durch Zuweisung von festen Sitzplätzen garantiert ist.
                                                                                                                                                                                                                                                      FREITAG, 30. JULI 2021 | 7

            Maskenpflicht

                                                                                                          1
Inzidenzstufe 1          Inzidenzstufe 2         Inzidenzstufe 3           Inzidenzstufe 4                                         Inzidenzstufe 1     Inzidenzstufe 2      Inzidenzstufe 3     Inzidenzstufe 4
 Lebensbereiche                                                                                                                           Lebensbereiche
                                     (unter 10)              (10 bis 35)             (35 bis 50)                (über 50)                                               (unter 10)         (10 bis 35)          (35 bis 50)          (über 50)
                                                                                                               Im Freien:
                                                                                                            1 Person je ange-
                                   Im Freien und in geschlossenen
                                                                                  Im Freien und in         fangene 20 m² mit
                                   Räumen ohne Beschränkung2 der
                                           Personenanzahl                          geschlossenen
     Freizeit-                                                                        Räumen:
  einrichtungen           2
                              In der Praxis können sich aus dem Abstandsgebot
                                                                                  1 Person je ange-                                                                                                                                      mit:
  (wie Freizeitparks,                                                            fangene 10 m² mit                                       Betriebskantinen
   Hochseilgärten,            oder hygienischen Vorgaben Personenbeschrän-
                          kungen ergeben (siehe Hygienekonzept § 5 Absatz
                                                                                                                                           und Mensen
 Schwimmbäder3 etc.)                                                                                                                                                  Nutzung durch Angehörige der Einrichtung 3G gestattet
                                  1 Nummer 1 Corona-Verordnung des Landes).                                In geschlossenen
                              3                                                                                Räumen:
                                  Für Schwimmbäder gelten zusätzliche Vorgaben
                                                                                                              geschlossen
                                                                                                                                                                                                                                                             8 | FREITAG, 30. JULI 2021

                                   zur Begrenzung der Personen in den Becken
                                                                                                                                              (3G und Daten-
                                                                                                                                             verarbeitung gilt
                                                                                                            Im Freien: max.                  generell nicht für
                                                                                                           100 Personen mit                  to-go-Angebote)

                                                                                                                                         +                                                                                       In geschlossenen
                                                                                  Ohne Personen-
                                                                                                                                                                                                                                      Räumen:
Außerschulische                                                                  beschränkung mit
                                           Ohne 3G und ohne                                                                                                                                                 In geschlossenen      1 Person je ange-
   Bildung
(wie Volkshochschulen,                   Personenbeschränkung                                              In geschlossenen                                                                                     Räumen:            fangene 10 m²
 Jungendkunstschulen,                                                                                        Räumen: max.
   Musikschulen etc.)                                                                                       20 Personen mit                                                                                                      Für Einzelhandel, der
                                                                                                                                                                                                             1 Person je ange-     nicht der Grund-
                                                                                                                                             Einzelhandel                                                     fangene 10 m²       versorgung dient:
                                                                                                                                          (sowie Dienstleistungs-       Ohne besondere Regelungen
                                                                                                                                         /Handwerksbetriebe mit
                                                                                                                                             Kundenverkehr,
                                                                                                                                               Flohmärkte)
                                                                                  Im Freien und in          Im Freien und in                                                                                                      Im Freien: keine
                                                                                   geschlossenen             geschlossenen                                                                                   Im Freien: keine        Personen-
                                                                                      Räumen:                   Räumen:                                                                                         Personen-          beschränkung.
                                                                                  1 Person je ange-         1 Person je ange-                                                                                 beschränkung       Keine Dokumenta-
      Kultur-                                                                    fangene 10 m² mit         fangene 20 m² mit                                                                                                        tionspflicht.
                                Im Freien und in geschlossenen
  einrichtungen               Räumen ohne Personenbeschränkung
(wie Galerien, Museen,
 Bibliotheken, Archive,
  Gedenkstätten etc.)                                                                                                                                                                                                            Wenn Maske nicht
                                                                                  (3G nicht erforderlich    (3G nicht erforderlich                                                                                                dauerhaft getra-
                                                                                 bei Abholung/Rückgabe     bei Abholung/Rückgabe                                      Wenn Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, mit:      gen werden kann,
                                                                                      von Medien in             von Medien in
                                                                                                              Bibliotheken o.ä.)
                                                                                                                                                                                                                                       mit:
                                                                                    Bibliotheken o.ä.)                                     Körpernahe
                                                                                                                                         Dienstleistungen
                                                                                                            Im Freien: ohne
                                                                                                               Personen
                                                                                  Im Freien: ohne          beschränkung mit:
                                                                                     Personen-
                                                                                   beschränkung                                                                     Im Freien und in    Im Freien und in
Gastronomie und                                          Ohne 3G und ohne                                                                                            geschlossenen       geschlossenen
 Vergnügungs-                                                Personen-                                                                                                  Räumen:             Räumen:                              Im Freien und in
     stätten              Ohne 3G und ohne                 beschränkung                                                                                                                                      Im Freien und in
                                                                                                                                                                    1 Person je ange-   1 Person je ange-     geschlossenen       geschlossenen
  (wie Restaurants,           Personen-
                                                                                 In geschlossenen          In geschlossenen                                           fangene 3 m²        fangene 7 m²                               Räumen:
  Kneipen, Imbisse,         beschränkung                 In geschlossenen                                                                                                                                        Räumen:
   Spielhallen etc.)                                                                 Räumen:                   Räumen:                                                                                       1 Person je ange-   1 Person je ange-
                                                             Räumen:                                                                            Messen                 Oder: ohne                                                 fangene 20 m²
                                                                                 1 Person je 2,5 m²        1 Person je 2,5 m²                                                           Oder: 1 Person je   fangene 10 m² mit:
                                                            Rauchverbot                                                                                             Beschränkung der                                                   mit:
                                                                                        mit                       mit                                                                   angefangene 3 m²
                                                                                                                                                                     Personananzahl           mit:
                                                                                                                                                                          mit:
    (3G und Daten-
   verarbeitung gilt
   generell nicht für                                                               Rauchverbot               Rauchverbot
   to-go-Angebote)
                                                                                                                                                                                                                                                               Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG

                                                                                                                                     3
                                                                                                                                                                                                                                                         4
Inzidenzstufe 1     Inzidenzstufe 2      Inzidenzstufe 3           Inzidenzstufe 4                                    Inzidenzstufe 1           Inzidenzstufe 2            Inzidenzstufe 3         Inzidenzstufe 4
Lebensbereiche                                                                                                       Lebensbereiche
                              (unter 10)         (10 bis 35)          (35 bis 50)                (über 50)                                          (unter 10)               (10 bis 35)                (35 bis 50)              (über 50)
                                                                                                                    +                                                                                                        Im Freien: max.
                                                                                                                                                                                                                             25 Personen mit:
                                                                                      mit:

                                                                                                                                                                                                     Im Freien und in         Geimpfte und gene-
                                        Ohne 3G                                                                                                                                                       geschlossenen          sene Personen werden
    Beherbergung                                                                                                                                                                                      Räumen: keine             nicht mitgezählt.
                                                                     bei Anreise und anschließendem                                               Im Freien und in geschlossenen                        Personen-
                                                                                                                            Sport
                                                                         Testnachweis alle 3 Tage                   (Für Sportstätten gelten    Räumen: ohne 3G und ohne Personen-                  beschränkung mit:        In geschlossenen
                                                                                                                     die zusätzlichen Vorga-               beschränkung                                                        Räumen: max.
                                                                                                                    ben der Corona-Verord-                                                                                    14 Personen mit:
                                                                                                                                                                                                                                                          Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG

                                                                                                                           nung Sport.)
+

                                              75% der Kapazität                                                                                                                                                               Geimpfte und gene-
                                                 ohne 3G                                                                                                                                                                     sene Personen werden
                                                                                                                                                                                                                                nicht mitgezählt.

    Touristischer
      Verkehr             Ohne 3G und ohne                         max. 75% der zu-          max. 50% der zu-       +                            Im Freien: max.           Im Freien: max.
                              Personen-                             lässigen Fahr-            lässigen Fahr-                                     1.500 Personen             750 Personen             Im Freien: max.          Im Freien: max.
(wie Schifffahrt, Seil-     beschränkung         100% der             gastanzahl                gastanzahl                                                                                                                   250 Personen mit:
                                                                                                                                                über 300 Personen        über 200 Personen          500 Personen mit:
bahnen, touristischer                           Kapazität mit:
  Busverkehr etc.)
                                                                                                                                                       mit4:                    mit4:

                                                                                                                                                                                                   über 200 Personen          über 200 Perso-
                                                                                                                                                In geschlossenen         In geschlossenen                 mit4:                  nen mit4:
                                                                                                                                                  Räumen: max.             Räumen: max.
+                                                                                                                                                 500 Personen             250 Personen
                          30% der Kapazität
                               mit:                                                                                    Wettkampf-
                                                                                                                     veranstaltungen             Oder: max. 50 %          Oder: max. 50 %
                                                                                                                         im Sport               der Kapazität ohne       der Kapazität ohne
    Diskotheken                                                                                                                                   Abstandsgebot            Abstandsgebot
                                                                    Geschlossen                                                                                                                     In geschlossenen         In geschlossenen
                                                                                                                                                       mit:                     mit:
                                                                                                                                                                                                      Räumen: max.             Räumen: max.
(Resultate der Modell-
 projekte sollen abge-                                                                                                                                                                              200 Personen mit:        100 Personen mit:
  wartet werden, um
 eventuell weitere Er-
 leichterungen zu er-
      möglichen.)                                                                                                                                 max. 25.000                max. 25.000
                                                                                                                                                   Personen                   Personen

                                                                                                                    +

                                               1 Person je ange-                                                                                                                                      1 Person pro             1 Person pro
                                              fangene 10 m² mit                                                                                                                                       10 m² für den            20 m² für den
                                Mit:
    Prostitutions-                                                                                                                                                                                  Publikumsverkehr         Publikumsverkehr
                                                                               Geschlossen                                                                                                            vorgesehene              vorgesehene
       stätten                                                                                                                                       Ohne 3G und ohne Personen-
                                                                                                                    Stadt- und Volks-                                                                  Fläche mit:              Fläche mit:
                                              Raumnutzung nur                                                                                              beschränkung
                                                                                                                    feste mit Fahrge-
                                              durch 2 Personen                                                          schäften

                                                                                                                    (Festzelte und Freilicht-
                                                                                                                       bühnen sind nicht
                                                                                                                            erlaubt)

                                                                                                                4
                                                                                                                                                                                                                                                        FREITAG, 30. JULI 2021 | 9

                                                                                                                    Keine Maskenpflicht, wenn Abstand von 1,5 Meter durch Zuweisung von festen Sitzplätzen garantiert ist.

                                                                                                                                                                                                                                                    6
10 | FREITAG, 30. JULI 2021                                                                                                                             Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG

                                                                                                                                                                                            7
                        ohne 3G und ohne

                                                                 max. 35 Personen
                                                                 oder bis 60% der
                                                                  Ohne Abstand:
Inzidenzstufe 4

                          beschränkung
                          Mit Abstand:

                                                                   Kapazität mit:
                            Personen-
   (über 50)
Inzidenzstufe 3
  (35 bis 50)

                                                              Ohne Abstand: maximal 35 Personen
                              Mit Abstand: ohne 3G und ohne

                                                                oder bis 75% der Kapazität mit:
                                  Personenbeschränkung
Inzidenzstufe 2
  (10 bis 35)
Inzidenzstufe 1
   (unter 10)

                                                 veranstaltungen
                                                 an Hochschulen
   Lebensbereiche

                                                                                                  (weitere Regelungen
                                                                                                    durch Hausrecht
                                                     Präsenz-

                                                                                                        möglich)
                    +

                                                                                                                        Laufenburger Acht
                             A MT L I C H E                                                                             - Standortbestimmung der Attraktionen im Rahmen des
                    B E K A N N TM A C H U N G E N                                                                      Tourismus- und Marketingkonzeptes
                                                                                                                        Beschluss:
                                                                                                                        Der Gemeinderat begrüßt die vorgelegte Feinkonzeption für das
                                                Gemeinderat                                                             Tourismus- und Marketingkonzept der Laufenburger Acht und be-
                                                                                                                        schließt die ausgewählten Standorte für die Attraktionen.
Beschlussfassungen aus der öffentlichen Gemeinde-                                                                       Beschaffung eines Gerätewagens Logistik
ratssitzung vom Montag, den 26.07.2021                                                                                  - Beauftragung eines Dienstleisters für die Ausschreibung
Einbau einer Schulmensa im ehemaligen Öltankraum der                                                                    - Ausschreibungsbeschluss
Hebelschule Rhina                                                                                                       Beschluss:
- Vorstellung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung                                                                  1. Über die Inanspruchnahme der Beratungs- und Unterstüt-
- Ausschreibungsbeschluss                                                                                                   zungsleistungen wird in der Sitzung entschieden.
Beschluss:                                                                                                              2. Der Gemeinderat beschließt, das Fahrzeug GW-L2 öffentlich
1. Der Gemeinderat genehmigt die vorgestellte Entwurfsplanung                                                               auszuschreiben.
    und Kostenberechnung mit den in der Sitzung vorgetragenen
    Änderungen.                                                                                                         Festlegung der Benutzungsgebühren für die städtischen Kin-
2. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für                                                            dergärten und der Kinderkrippen für die Kindergartenjahre
    den erforderlichen Bauantrag.                                                                                       2021/22 und 2022/23
3. Der Gemeinderat beauftragt das Architekturbüro Preiser aus                                                           Beschluss:
    Waldshut-Tiengen in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung                                                          Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Gebührensatzung mit
    mit der Erarbeitung der Werkplanung und Ausschreibung der                                                           Inkrafttreten am 01.09.2021.
    erforderlichen Gewerke für den Umbau des Öltankraumes zu
    einer Schulmensa.                                                                                                   Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
4. Der Gemeinderat genehmigt die zusätzlich erforderlichen Mit-                                                         Beschluss:
    tel als außerplanmäßige Ausgabe.                                                                                    Der Gemeinderat stimmt der Annahme bzw. Vermittlung der vor-
                                                                                                                        stehenden Spende und zu.
Sanierung Hans-Thoma-Schule Neubau
Vergabe der mobilen Trennwände                                                                                          Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlichen Sitzungen
Beschluss:                                                                                                              Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt auf Grundlage der VOB/B die Fir-                                                             Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister eine Altersteil-
ma Abopart GmbH Co. KG aus Bad Zwischenahn mit der Liefe-                                                               zeitvereinbarung im Blockmodell abzuschließen. Beim Vorliegen
rung und Montage der mobilen Trennwände für die Sanierung                                                               weiterer Anträge und solange die errechnete Quote nicht über-
der Hans-Thoma-Schule Neubau im Bildungszentrum Laufen-                                                                 schritten ist, wird der Bürgermeister auch zum Abschluss weiterer
burg, Rappensteinstraße 12. Die Bruttoauftragssumme beträgt                                                             Vereinbarungen ermächtigt. Der Gemeinderat ist über abgeschlos-
33.898,33 €.                                                                                                            sene Altersteilzeitvereinbarungen zu informieren.
Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG                                                                                                                          FREITAG, 30. JULI 2021 | 11

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Entfristung der im Bereich der Ganz-
tagsbetreuung und der verlässlichen Grundschule bestehenden
                                                                                                        Sprechstunde Jugendamt Waldshut
Arbeitsverträge und der Vereinbarung von unbefristeten Arbeits-                                         Ich freue mich Ihnen eine Sprechstunde im Rathaus in
verträgen bei Neueinstellungen zu.                                                                      Laufenburg anbieten zu können. Sie findet immer mittwochs
                                                                                                        von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Bauamt statt.

                                                                                                        Sollten Sie ein Anliegen haben, melden Sie sich bitte vorher
                           KO M M U N A L E S                                                           telefonisch unter 07751 864373 oder per Email an
                                                                                                        Wolfgang.Naegele@landkreis-waldshut.de, um einen Termin
                                                                                                        vor Ort abstimmen zu können.

                                                                                                        Mit freundlichen Grüßen
                                                                                                        Wolfgang Nägele

  Die Stadt Laufenburg (Baden) sucht zum Anfang des
 Die Stadt Laufenburg (Baden) sucht zum Anfang des Schuljahres
  Schuljahres
                                                                                                       Impfen ohne Termin
                               Betreuungskräfte (w/m/d)
                       Betreuungskräfte
        für die verlässliche                      (w/m/d) Laufenburg
                             Grundschule der Hans-Thoma-Schule                                         Impfungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Pandemiebe-
                                                                                                       kämpfung – schützen Sie sich und andere und lassen Sie sich
      für die verlässliche Grundschule der Hans-Thoma-Schule
 im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses mit einer durchschnittlichen wöchentli-     impfen!
 chen Arbeitszeit von 5,5 Stunden.       Laufenburg                                                    Wie?
 Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).                    Ganz einfach: am 26.08.2021 kommt von 8:30 bis 10:30 Uhr
  im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses                                            der Impfbus des Landkreises Waldshut auf den Parkplatz des
 Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksich-
   mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von
 tigt.                                                                                                 E-Centers in Laufenburg. Es werden dort Spontanimpfungen
   5,5
 Ihre    Stunden.
       Bewerbung richten Sie bitte bis 20. August 2021 an die Stadtverwaltung Laufenburg (Baden),      mit Johnson & Johnson und Biontech durchgeführt. Die Zwei-
 Personalamt, Hauptstraße 30, 79725 Laufenburg (Baden) oder per Email: bewerbungen@laufenburg-
 baden.de.                                                                                             timpfung bei Biontech erfolgt im Impfzentrum in Waldshut-Tien-
  Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag des                                                 gen.
  öffentlichen
 Für                  Dienstes
     weitere Fragen stehen Ihnen Frau(TVöD).
                                      Tatjana Fahnenstiel/Frau Susanne Wehrle, Tel. 07763 806-120,
 gerne zur Verfügung.
  Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
  gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

  Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 20. August 2021
  an die Stadtverwaltung Laufenburg (Baden), Personalamt,
  Hauptstraße 30, 79725 Laufenburg (Baden) oder per Email:                                             Die Stadt Laufenburg (Baden) sucht zum Anfang des Schuljahres
  bewerbungen@laufenburg-baden.de.                                                                   Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhe-
                                                                                                     bung von Betreuungs-    Betreuungskräfte   (w/m/d)
                                                                                                                                      und Verpflegungsgebühren             in
  Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Tatjana Fahnenstiel/
                                                                                                         für die verlässliche Grundschule der Hans-Thoma-Schule Laufenburg
  Frau Susanne Wehrle, Tel. 07763 806-120, gerne zur Verfü-                                          den Städtischen Kindertageseinrichtungen
  gung.                                                                                               im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses mit einer durchschnittlichen wöchentli-
                                                                                                     (Gebührensatzung               für Kindertageseinrichtungen)
                                                                                                      chen Arbeitszeit von 5,5 Stunden.

                                                                                                       Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).
                                                                                                     Aufgrund       von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
                                                                                                     inSchwerbehinderte
                                                                                                         VerbindungBewerberinnen
                                                                                                                            mit §§ 2,und13        und werden
                                                                                                                                               Bewerber  19 des        Kommunalabgabengeset-
                                                                                                                                                                 bei gleicher Eignung bevorzugt berücksich-
                                                                                                       tigt.
                                                                                                     zes     für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Lau-
                                                                                                       Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 20. August 2021 an die Stadtverwaltung Laufenburg (Baden),
                                                                                                     fenburg      (Baden)
                                                                                                       Personalamt, Hauptstraße am      26.07.2021
                                                                                                                                  30, 79725                folgende
                                                                                                                                             Laufenburg (Baden)             Gebührensatzung
                                                                                                                                                                oder per Email:  bewerbungen@laufenburg- be-
                                                                                                       baden.de.
                                                                                                     schlossen:
                                                                                                       Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Tatjana Fahnenstiel/Frau Susanne Wehrle, Tel. 07763 806-120,
                                                                                                       gerne zur Verfügung.                           §1
                                                                                                                     Zweckbestimmung, Gemeinnützigkeit
  Die Stadt Laufenburg (Baden) sucht zum 01.09.2021 einen                                            (1)     Die Stadt Laufenburg (Baden) betreibt und unterhält nach §§
 Die Stadt Laufenburg (Baden) sucht zum Anfang des Schuljahres
                                                                                                             22, 24 Sozialgesetzbuch (SGB) sowie § 1 Kindertagesbetreu-
                       Amtsblattausträger     (w/m/d)
                          Betreuungskräfte (w/m/d)                                                           ungsgesetz (KiTaG) Kindertageseinrichtungen als öffentliche
        für die verlässliche                                                                                 Einrichtungen, die in erster Linie den in Laufenburg (Baden)
                  für den Grundschule  derWest
                             Bezirk Berg   Hans-Thoma-Schule
                                                in LaufenburgLaufenburg
                                                                                                             wohnenden Kindern zur Verfügung stehen. Zur teilweisen De-
 im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses mit einer durchschnittlichen wöchentli-           ckung des entstehenden Aufwands werden für deren Benut-
   Das
 chen    Amtsblatt
      Arbeitszeit          wird am Donnerstagvormittag ausgeliefert und
                  von 5,5 Stunden.                                                                           zung Gebühren nach dieser Satzung erhoben.
   ist bis spätestens Freitagabend zuzu-stellen.
 Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).                  (2)     Zweck dieser Einrichtungen ist die Erziehung, Bildung und
   Ihre formlose Bewerbung richten Sie bitte bis                                                             Betreuung der Kinder im Vorschulbereich.
 Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksich-
   20. August 2021 an die Stadtverwaltung Laufenburg (Baden),
 tigt.                                                                                               (3)     Für die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen
   Personalamt,
 Ihre                     Hauptstraße
       Bewerbung richten Sie bitte bis 20. August 30,
                                                  2021 an79725       Laufenburg
                                                          die Stadtverwaltung Laufenburg(Baden)
                                                                                         (Baden),            gelten die Kindergartenordnung und das Anmeldeheft der
   oder perHauptstraße
 Personalamt,    Email: 30,  bewerbungen@laufenburg-baden.de.
                                79725 Laufenburg (Baden) oder per Email: bewerbungen@laufenburg-
                                                                                                             Stadt Laufenburg (Baden).
 baden.de.

  Für
 Für      weitere
     weitere           Fragen
             Fragen stehen         stehen
                           Ihnen Frau           Ihnen Frau
                                      Tatjana Fahnenstiel/Frau     Tatjana
                                                               Susanne         Fahnenstiel/
                                                                       Wehrle, Tel. 07763 806-120,                                     §2
 gerne
  Frau zur Verfügung.
           Susanne Wehrle, Tel. 07763 806-120, gerne zur Verfü-                                                                 Gebührenpflicht
  gung.                                                                                              (1)     Die Stadt Laufenburg (Baden) erhebt für die Inanspruchnah-
                                                                                                             me eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen
                                                                                                             Benutzungsgebühren sowie in den Kindertageseinrichtungen
                                                                                                             mit Verpflegungsangebot eine Verpflegungsgebühr nach
                                                                                                             Maßgabe dieser öffentlich-rechtlichen Satzung. Die Teilnah-
 SERVICE RUND UM DIE UHR
                                                                                                             me des Kindes an der Verpflegung ist in der Kinderkrippe an
                                                                                                             jedem Betreuungstag und im Kindergarten an den Ganztags-
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                                                                                                             platz belegt, erhoben und abhängig von Art und Umfang des
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                                                                                                             Betreuungsangebotes bemessen.
12 | FREITAG, 30. JULI 2021                                                                               Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG

(3)   Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, für den das            (Baden) innerhalb von sechs Monaten nach Eintreten des
      Kind von der Kindertageseinrichtung abgemeldet oder die                 Ereignisses schriftlich anzuzeigen und auf Verlangen nach-
      Zulassung widerrufen wird.                                              zuweisen. Die Gebühren werden für den Kalendermonat neu
(4)   Beim verpflichtenden Verpflegungsangebot endet die Gebüh-               festgesetzt, welcher auf den Kalendermonat folgt, in dem die
      renpflicht für die Verpflegungskosten mit Ablauf des Monats,            Änderung eingetreten ist.
      für den das Kind von der Kindertageseinrichtung abgemeldet        (3)   Für Änderungen, die nicht fristgerecht angezeigt werden, gilt:
      oder die Zulassung widerrufen wird.                                     • eine Gebührenrückerstattung wird nach Eingang der An-
(5)   Während der Schließtage entfallen die Gebührenpflichten                    zeige für maximal sechs Monate rückwirkend gewährt.
      nicht.                                                                  • im Falle einer Nacherhebung gilt Absatz 2 Satz 2
                                                                        (4)   Die Benutzungsgebühr für die Kinderkrippe ist auch weiter-
                               §3                                             hin in voller Höhe zu entrichten, falls das Kind über das 3.
                       Gebührenschuldner                                      Lebensjahr hinaus die Kinderkrippe besucht. Ausnahmen
(1)   Gebührenschuldner sind                                                  hiervon sind nur dann möglich, wenn der Träger selbst das
      a) die sorgeberechtigten Personen, in deren Haushalt das                Verschulden an einem rechtzeitigen Übergang in einen ande-
         Kind lebt, das den Betreuungsplatz und ggf. das Verpfle-             ren städtischen Kindergarten trägt.
         gungsangebot in Anspruch nimmt. Als sorgeberechtigte           (5)   Der Umstand, dass während der Eingewöhnungsphase gera-
         Personen im Sinn dieser Satzung gelten auch Pflegeel-                de auch von Kleinstkindern ggf. nicht die vollen Betreuungs-
         tern.                                                                zeiten in Anspruch genommen werden sollen bzw. können,
      b) wer die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes oder                 führt nicht zu einer Reduzierung der Gebühren.
         ein Verpflegungsangebot beantragt hat.                         (6)   Nimmt ein Kind in einer Kindergartengruppe eine Betreu-
(2)   Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.                   ung ab 2 Jahren und 9 Monaten in Anspruch, wird für die
                                                                              Betreuung die doppelte Gebühr je nach gewähltem Modell
                                  §4                                          erhoben. Ab dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt,
       Entstehung und Fälligkeit der Benutzungsgebühren                       in dem das 3. Lebensjahr vollendet wurde, fällt die einfache
(1)   Unabhängig von Schließzeiten sind die Benutzungsgebühr                  Gebühr an.
      und die Verpflegungsgebühr für 11 Monate zu entrichten. Der       (7)   Für ein unter dreijähriges Kind, das eine altersgemischte
      Monat August ist beitragsfrei. Die Festsetzung der Gebühren             Gruppe im Kindergarten besucht, reduziert sich ab dem 1.
      erfolgt durch Bescheid.                                                 des Monats, der auf den Monat folgt in dem das Kind 2 Jahre
(2)   Die Benutzungsgebühr und Verpflegungsgebühr entstehen                   und 9 Monate wird, die Gebühr auf den doppelten Beitrag der
      von Beginn des Monats an, in dem das Kind in die Einrichtung            jeweils gebuchten Betreuungszeit.
      aufgenommen wird.                                                 (8)   Höhe der Gebührensätze je Betreuungsplatz pro Monat:
      Sie werden jeweils für einen Kalendermonat erhoben und
      sind zu Beginn des Kalendermonats fällig.                               Modell 1:      Halbtagsbetreuung (HAT)
(3)   Die Benutzungsgebühr und die Verpflegungsgebühr sind in                 Modell 1b:     Regelbetreuung (RG)
      voller Höhe zu entrichten, wenn das Kind vor dem 15. des                Modell 2:      Verlängerte Öffnungszeit (VÖ)
      jeweiligen Monats eintritt. Beim Eintritt ab dem 15. des jewei-         Modell 3:      Ganztagsbetreuung (GT)
      ligen Monats sind 50 % der Gebühren zu entrichten.
(4)   Eine Änderung des Betreuungsumfangs ist mind. vier Wo-                  Die jeweiligen Öffnungszeiten der Einrichtungen sind unter
      chen vor der geplanten Inanspruchnahme schriftlich anzu-                www.laufenburg.de/leben-wohnen/kindergaerten ersichtlich.
      melden und nur zu Beginn eines Monats möglich.
(5)   Bei Abmeldung eines Kindes ist die Gebühr bis zum Ende des              1.   Kinderkrippe
      Monats zu entrichten, in dem das Kind abgemeldet wurde.                      (Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung
      Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des                      des 3. Lebensjahres)
      Kindergartenjahres (31. August) von Amts wegen abgemel-
      det. Für Kinder, die in eine schulische Einrichtung abgehen,                 1.1       Krippe - Modell 2 (VÖ) ohne Mittagessen
      ist die Benutzungsgebühr und Verpflegungsgebühr bis zum
      31. Juli in voller Höhe zu bezahlen.
                                                                                    Kind/er pro Haushalt         1.09.2021 - 31.07.2021
(6)   Die Benutzungsgebühren sind auch für die Zeit der Ferien
                                                                                                                       (pro Monat)
      der Einrichtung und für Zeiten, in denen die Einrichtung aus
      besonderem Anlass geschlossen ist, zu entrichten. Dies gilt                   1 Kind                                   431 €
      auch für Zeiten, in denen das Kind krank ist oder die Einrich-
                                                                                    2 Kinder                                 324 €
      tung aus sonstigen Gründen nicht besucht hat.
                                                                                    3 und mehr Kinder                        216 €
               § 4a (nur gültig für Kinderkrippen)
    Abmeldung vor Beginn des Benutzungsverhältnisses
                                                                                    Kind/er pro Haushalt         1.09.2022 – 31.07.2022
(1) Falls ein zugesagter Betreuungsplatz vor der geplanten Auf-
                                                                                                                       (pro Monat)
    nahme des Kindes doch nicht benötigt wird, ist eine schriftli-
    che Kündigung durch die Sorgeberechtigten erforderlich.                         1 Kind                                441 €
(2) Die Kündigung ist gegenüber der Stadt Laufenburg (Baden)                        2 Kinder                              332 €
    unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten vor dem ge-
    planten Aufnahmetermin des Kindes schriftlich einzureichen.                     3 und mehr Kinder                     221 €
(3) Bei nicht fristgerechter Kündigung werden 50 % der Monats-
    gebühr nach § 5 Absatz 8 Nr. 1 Modell 2 (Einkindfamilie) er-
    hoben. In begründeten Einzelfällen kann der Träger Ausnah-                     1.2       Krippe - Modell 3 (GT) ohne Mittagessen
    men zulassen.
                                                                                    Kind/er                 1.09.2021 – 31.07.2022
                                §5                                                  pro Haushalt                  (pro Monat)
                   Höhe der Benutzungsgebühr
(1)   Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der vereinbarten                                                Betreuungstage/Woche
      Betreuungsform und wird entsprechend dem württember-                                              2 Tage   3 Tage   4 Tage     5 Tage
      gischen Modell gestaffelt nach der Anzahl der Kinder, die
      gemeinsam mit dem Kind, für welches die Gebühr entrichtet                     1 Kind              541 €    590 €    623 €      632 €
      wird, in einem Haushalt nicht nur vorübergehend leben und                     2 Kinder            406 €    444 €    472 €      482 €
      noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2)   Ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder                    3 Kinder            272 €    297 €    312 €      319 €
      gemäß Abs. 1, so ist die Änderung der Stadt Laufenburg
Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG                                                                    FREITAG, 30. JULI 2021 | 13

         Kind/er                 1.09.2022 – 31.07.2023                     Kind/er                 1.09.2022 – 31.07.2023
         pro Haushalt                  (pro Monat)                          pro Haushalt                  (pro Monat)
                                 Betreuungstage/Woche                       1 Kind                             137 €
                           2 Tage   3 Tage     4 Tage   5 Tage              2 Kinder                           106 €
         1 Kind             555 €   606 €      637 €    651 €               3 Kinder                              71 €
         2 Kinder           418 €   455 €      480 €    496 €               4 und                                 49 €
                                                                            mehr Kinder
         3 Kinder           279 €   305 €      321 €    328 €

                                                                          3.2        Kindergarten - Modell 2 (VÖ)
   2.   Kindergarten
        (Vollendung des 2. Lebensjahres bis zur Vollendung
        2 Jahre 9 Monat)                                                    Kind/er                    1.09.2021 – 31.07.2022
                                                                            pro Haushalt                     (pro Monat)
        2.1       Kindergarten - Modell 1 (HAT) und 1b (RG)
                                                                            1 Kind                             174 €
                                                                            2 Kinder                           135 €
         Kind/er                 1.09.2021 – 31.07.2022
         pro Haushalt                  (pro Monat)                          3 Kinder                               90 €
         1 Kind                          284 €                              4 und                                  63 €
                                                                            mehr Kinder
         2 Kinder                        220 €
         3 Kinder                        147 €
                                                                            Kind/er                    1.09.2022 – 31.07.2023
         4 und                           101 €                              pro Haushalt                     (pro Monat)
         mehr Kinder
                                                                            1 Kind                             179 €
                                                                            2 Kinder                           139 €
         Kind/er                 1.09.2022 – 31.07.2023
         pro Haushalt                  (pro Monat)                          3 Kinder                              93 €
         1 Kind                          292 €                              4 und                                 64 €
                                                                            mehr Kinder
         2 Kinder                        226 €
         3 Kinder                        151 €
                                                                          3.3        Kindergarten - Modell 3 (GT)
         4 und                           104 €
                                                                                     ohne Mittagessen
         mehr Kinder

        2.2       Kindergarten - Modell 2 (VÖ)                              Kind/er                1.09.2021 – 31.07.2022
                                                                            pro Haushalt                 (pro Monat)
         Kind/er                 1.09.2021 – 31.07.2022                                            Betreuungstage/Woche
         pro Haushalt                  (pro Monat)
                                                                                               2Tage      3 Tage     4 Tage     5 Tage
         1 Kind                          355 €
                                                                            1 Kind             236 €      261 €      274 €      281 €
         2 Kinder                        275 €
                                                                            2 Kinder           183 €      204 €      207 €      218 €
         3 Kinder                        184 €
                                                                            3 Kinder           122 €      135 €      142 €      146 €
         4 und                           126 €
                                                                            4 und               85 €       93 €          99 €   101 €
         mehr Kinder
                                                                            mehr Kinder

         Kind/er                 1.09.2022 – 31.07.2023
                                                                            Kind/er                1.09.2022 – 31.07.2023
         pro Haushalt                  (pro Monat)
                                                                            pro Haushalt                 (pro Monat)
         1 Kind                          365 €
                                                                                                   Betreuungstage/Woche
         2 Kinder                        283 €
                                                                                               2Tage      3 Tage     4 Tage     5 Tage
         3 Kinder                        189 €
                                                                            1 Kind             243 €      269 €       283 €     289 €
         4 und                           130 €
                                                                            2 Kinder           187 €      208 €       215 €     224 €
         mehr Kinder
                                                                            3 Kinder           125 €      138 €       145 €     150 €
   3.   Kindergarten                                                        4 und               86 €       94 €       100 €     104 €
        (Vollendung des 3. Lebensjahres bis Schuleintritt)                  mehr Kinder
        3.1       Kindergarten - Modell 1 (HAT) und 1b (RG)            Wohngeldbezieher haben bei Vorlage eines aktuellen Wohn-
                                                                       geldbescheides Anspruch auf eine 40%ige Minderung des
         Kind/er                 1.09.2021 – 31.07.2022                jeweils zutreffenden Gebührensatzes.
         pro Haushalt                  (pro Monat)               (9)   Kinderkrippe:
                                                                       Die monatliche Verpflegungspauschale in der Kinderkrippe
         1 Kind                          133 €
                                                                       beträgt 57,00 €/ Monat unabhängig von der gebuchten Be-
         2 Kinder                        103 €                         treuungszeit.
         3 Kinder                            69 €
                                                                       Kindergarten:
         4 und                               48 €                      Die monatliche Verpflegungspauschale in den Kindergärten
         mehr Kinder                                                   mit Verpflegungsangebot beträgt:
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