WEILHEIMIMMER AUF DER HÖHE

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WEILHEIMIMMER AUF DER HÖHE
DONNERSTAG, 03.02.2022 | NR. 3

              WEILHEIM
                                                                    GEMEINDE

                                                 IMMER AUF DER HÖHE

Bürgerbroschüre der Gemeinde Weilheim erscheint
Liebe Neubürgerin, lieber Neubürger, liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,
die letzte Auflage der Bürgerinformationsbroschüre ist einige Zeit her. Daher haben wir uns dazu entschieden, in Zu-
sammenarbeit mit dem mediaprint infoverlag, eine Neuauflage anzustoßen.

Diese Neuauflage liegt dem Mittei-
lungsblatt bei und zeigt anschau-
lich wie bunt und vielseitig sich das
tägliche Leben bei uns präsentiert
und bietet darüber hinaus eine
Vielzahl von interessanten Infor-
mationen rund um die Gemeinde
Weilheim.

Leserinnen und Leser erhalten ei-
nen Überblick über die örtlichen
Behörden, Institutionen aber na-
türlich auch über das Rathaus. Da-
neben finden sich auch weitere In-
formationen zu den Kindergärten,
Schulen sowie Freizeit- und Kul-
turangeboten – kurzum: Alle Infor-
mationen über die Gemeinde Weil-
heim wurden in einer Publikation
zusammengefasst.
Nun wünsche ich Ihnen beim
Durchblättern und Schmökern in
dieser umfangreichen Broschüre
viel Vergnügen.

Herzliche Grüße, Ihr

Jan Albicker, Bürgermeister

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT                                  www. weilheim-baden.de | E-mail: info@weilheim-baden.de
WEILHEIMIMMER AUF DER HÖHE
2 | DO, 03. FEBRUAR 2022 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM

              NOTRUFE & WICHTIGE TELEFONNUMMERN
 NOTRUFE                                               APOTHEKENNOTDIENST                                      LÄDELE
Polizei                                       110                               HOTLINE: 0800 00 22 833       Nöggenschwiel “Lädele am Kirchplatz”
Polizeiposten Waldshut            07751 8316-531     Samstag, 5. Februar                                      Fohrenbachstr. 6                 Tel.: 07755 939112
                                                     Engel-Apotheke, Kaiserstraße 93                          Mo, Mi, Fr                        07.30 - 12.00 Uhr
Feuerwehr                                     112    79761 Waldshut, Tel: 07751/83930                         Di & Do     07.30 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr
Gesamtfeuerwehr,                    0174 3000 897    Sonntag, 6. Februar                                      Sa                                07.00 - 12.00 Uhr
Matthias Block                  oder 07755 938334    Hochrhein-Apotheke, Kirchstr. 14,                        Remetschwiel “Einkaufskörble”
Ärztl. Notfalldienst             01805 19292-430     Hohentengen, Tel: 07742/91106                            Waldhausstr. 3              Tel.: 07755 919999
                                                     Schloss-Apotheke, Hauptstr. 10,                          Mo – Fr                      07.30 - 12.30 Uhr
Bauhof/Wasser                       0172 9805642     Stühlingen, Tel: 07744/314                               Sowie (außer Mi)             15.00 - 18.00 Uhr
Bez. Schornsteinfeger                                Samstag, 12. Februar                                     Sa                           07.00 - 12.00 Uhr
Schmithausen, Degernau             07746 9283471     Storchen-Apotheke, Hauptstr. 20,
                                                     Tiengen, Tel: 07741/832424                               Weilheim - mit Poststelle -
Meyer, Dogern                         07751 7681                                                              Dietlinger Straße 6                Tel.: 07741 2528
DRK-Rettungsdienst                            112    Sonntag, 13. Februar                                     Mo - Fr                           07.30 - 12.30 Uhr
                                                     Albtal-Apotheke, Schulstraße. 10,                        Mo, Do, Fr                        15.00 - 18.30 Uhr
Krankentransporte                    07751 19222     Albbruck, Tel: 07753/5319                                Sa                                07.00 - 12.00 Uhr
Notdienst d. Elektroinnung          01801 605060     Apotheke Grafenhausen, Rathausplatz 2,
                                                     Grafenhausen, Tel: 07748/294                             Keller`s Hofladen, Außer-Ay         Tel: 07755 8712
Störungsdienst                                       Apotheke zur Waage, Hauptstr. 58,                        Mo - Fr (außer Mi.)               09.00 - 12.00 Uhr
Strom                               07623 921818     Klettgau, Tel: 07742/7458                                Mo, Di, Do                        14.00 - 17.00 Uhr
Gas                                 01802 767767                                                              Sa                                08.00 - 12.00 Uhr
Vergiftung, Behandlungs-                              ARZTPRAXEN                                              Hofladen Biogarten Remetschwiel
zentrum Freiburg                  0761 2704-3610                                                              Zum Buck 11                   Tel.: 07755 939204
                                                     Arztpraxis Dr. med. H. Fischer,
Zahnärztl. Notfalldienst         01803 222 555-30    Facharzt für psychotherapeutische Medizin                www.biogarten-remetschwiel.de
                                                     und Psychotherapie                                       Hof Wegwarte
                                                     Weilheim, Hans-Jürgen-Gantert-Str. 16,                   Oberbierbronnen 7               Tel: 07755/938370
 SOZIALE DIENSTE                                     Tel.: 07741 671253                                       Geöffnet nach Vereinbarung www.hof-wegwarte.de
                                                     Zahnarztpraxis Dr. René Fischer                          Hofladen, Biolebensmittel, Dinkel, Kräuter, Tränke,
Anonymes Sorgentelefon                               Weilheim, Hauptstraße 14,                                Edelsteine, Gesundheits- und Lebensberatung nach
f. Erwachsene                       0800 1110111     Tel. 07741 666-63, Fax 07741 666-62                      Hildegard von Bingen
f. Kinder u. Jugendliche            0800 1110333     Mo., Di., Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr,
Caritas-Sozial-Dienst                07751 8011-0    Mi. & Fr. 08.00 - 14.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung
Deutscher Kinderschutzbund          07751 672724     Zahnarztpraxis Ralf Stempel                               TÜV
                                                     Weilheim, Hofwiese 40, Tel: 07741 1434,
Deutsches Rotes Kreuz                07751 8735-0    Sprechstunde nach Vereinbarung                           TüV-Abnahme für PKW,
DRK-Hausnotruf                     07751 8735-55
                                                                                                              Motorräder und Schlepper
DRK Pflegedienst Hochrhein          07741 913543      MEDIZINISCHE BERATUNG                                   Firma Bächle, Landmaschinen, Nöggenschwiel
DRK-Fahrdienst                      0800 0079 761
                                                     Heilkundliche Praxis für Psychotherapie (HPG)            Der nächste TÜV-Abnahme-Termin für PKW, Motorrä-
DRK-Dienste für Senioren           07741 9697710
                                                     Jana Fischer                                             der und Schlepper findet statt am 4. Februar 2022
Diakonisches Werk Hochrhein          07751 8304-0    Weilheim, Steigweg 10, Tel: 07741 8070780,               ab 10.00 Uhr Bitte um vorherige telefonische An-
                                                     Termine nach Vereinbarung                                meldung, Tel. 07755 679. Der nächste Termin ist vo-
“Donum vitae Hochrhein”
Schwangerschaftsberatung            07751 898237     Naturheilkundliche Beratung und Massagen                 raussichtlich am 18. Februar 2022
                                                     Madelaine Balmer                                         TÜV-Abnahme für PKW
Familienberatung Landratsamt 07751 86-4401           Remetschwiel, Panoramaweg 6 Tel: 07755 939677            Autohaus Korol, Bannholz
Frauen- & Kinderschutzhaus             07751 3553                                                             Jeden Dienstagnachmittag und Donnerstagvormittag
                                                       Grundbucheinsichtsstelle
Frauenberatung “Courage”           07741 8082277       Hauptstraße 34, in WT-Tiengen                          TÜV-Abnahme. Bitte vorher telefonisch anmelden un-
                                                       Gerlinde Haberer                 0 77 41 833-448       ter 07755 300.
Hospizdienst Hochrhein e.V.         07751 802333
                                                       Dienstag bis Freitag              8.30-12.00 Uhr       TÜV-AU Abnahme für PKW und Motorräder
Kindertagespflege        07751 86 -4324 oder -4355     Mittwochnachmittag               16.00-18.00 Uhr       Firma Andreas Zanotti, Kfz-Handel & Service
Lebenshilfe Südschwarzwald e.V. 07741 9657277          Hier können Sie auch Grundbuchausdrucke be-            Jeden Montag oder nach Vereinbarung, Abnahme in
                                                       kommen. Für Unterschriftsbeglaubigungen bitte          Weilheim-Ay. Bitte um telefonische Voranmeldung
Netzwerk Nachbarschaftshilfe        07751 80 11 80     telefonische Terminvereinbarung!
                                                                                                              unter 07755 1004.
Pflegestützpunkt Landkr. WT        07751 86-4256
SKM Verein f. Soziale Dienste WT 07751 8000888
                                                                                      Redaktionsschluss
Sozialstation St. Verena           07751 9199944                           Das Mitteilungsblatt Nr.4 erscheint am
Suizid-Selbsthilfegruppe WT            07672 1284                                    Do, 17. Februar 2022
(Kontakttelefon abends)                                           Redaktionsschluss ist am Mo, 14. Februar 2022 um 9.00 Uhr
                                                                                  info@weilheim-baden.de
Tierschutzverein Waldshut e.V.      07741 684033
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 03. FEBRUAR 2022 | 3

                  GEMEINDEVERWALTUNG WEILHEIM                                                                                                   MÜLLKALENDER
Badener Platz 1  79809 Weilheim
Telefon (Zentrale) 07741 8313-0  Fax 07741 8313-51                                                                                  BIOTONNE
Internet: www. weilheim-baden.de                                                                                                     Bürglen
Zentrale E-Mail: info@weilheim-baden.de                                                                                              Mi, 2. Februar 2022 ab 6.00 Uhr
Direkte E-Mail: VornameNachname@weilheim-baden.de                                                                                    Mi, 16. Februar 2022 ab 6.00 Uhr
Öffnungszeiten:                                                                                                                      Weilheim (ohne Bürglen)
Montag - Freitag                         8.00 - 12.00 Uhr                                                                            Di, 15. Februar 2022 ab 6.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich                   14.00 - 18.30 Uhr
DURCHWAHLNUMMERN:                                                                                            07741 8313 UND:         BLAUE TONNE
Jan Albicker                                              Bürgermeister                                                  -31
                                                                                                                                     Bürglen
Margrit Böhler                                            Sekretariat, Termine                                                -31    Mi, 02. März 2022 ab 6.00 Uhr
                                                          Mitteilungsblatt, Vereine, Hallenbelegung                                  Weilheim (ohne Bürglen)
Jessica Albiez                                            Haupt- und Bauamtsleiterin, Standesamt                             - 12    Di, 08. Februar 2022 ab 6.00 Uhr
Mirjam Herrmann                                           Bürgerservice                                                      - 10
Elvira Gantner                                            Bürgerservice und Renten                                           - 11    GELBER SACK
Lorena Pecoraro                                           Auszubildende                                                      - 14    Bürglen
Peter Schmidt                                             Rechnungsamtsleiter                                                - 22    Do, 10. Februar 2022 ab 6.00 Uhr
                                                                                                                                     Weilheim (ohne Bürglen)
Franz-Josef Friederichs                                   Technisches Bauamt                                              - 20
                                                                                                                 0162 6852085
                                                                                                                                     Fr, 11. Februar 2022 ab 6.00 Uhr

Elke Lienemann                                            Gemeindekasse                                                      - 21
Jutta Schäfer                                             Wasser und Abwasser                                                - 23    RESTMÜLL
Dagmar Jährling                                           Grund- und Hundesteuer, Kiga/Schule                                - 24    Bürglen
                                                                                                                                     Mi, 09. Februar 2022 ab 6.00 Uhr
Alfred Ebner                                              Bauhofleiter                                           0172 9852866
                                                                                                                                     Weilheim (ohne Bürglen)
Axel Huber                                                Bauhof                                                  0172 9854095       Di, 08. Februar 2022 ab 6.00 Uhr
Harry Baumgartner                                         Bauhof                                                  0173 4954452
Manuel Schäfer                                            Bauhof                                                  0172 4572821
Martin Baumgartner                                        Hausmeister                                             0172 9826981           Offene Sprechstunde
Bereitschaft Gemeindegebäude                                                                                      0172 9826981
                                                                                                                                           des Jugendamtes
Bereitschaft Bauhof                                                                                               0172 9805642

  WEITERE WICHTIGE TELEFONNUMMERN
Kindergärten                                                       Nägeleberghalle Weilheim                        07741 5073
Kiga Nöggenschwiel                              07755 324          Haagwaldhalle Remetschwiel                      07755 779
Kiga Remetschwiel                              07755 8997          Klaus Bächle, Hallenwart                    0152 04615608
Kiga Weilheim                                 07741 66015
                                                                   Revierförster Gregor Allgeier                0174 3971303
Schule                                                             “Tourist-Info” Nöggenschwiel
Schulsekretariat: Frau Jährling            07755 652               Josef-Raff-Platz 1                07755 1553
Fax: 07755 / 80131, poststelle@04154301.schule.bwl.de              Dienstag und Freitag         10.00 - 12.00 Uhr
Di & Do                               8.00 - 13.00 Uhr             Mittwoch                     13.00 - 16.00 Uhr
Verlässl. Grundschule                 07755 9399640                Montag & Donnerstag               geschlossen                      Das Jugendamt Waldshut bietet ein-
                                                                                                                                      mal im Monat eine offene Sprech-
                                                                                                                                      stunde im Rathaus Weilheim an.
  IMPRESSUM                                                                                                                           Die nächste Sprechstunde findet am
HERAUSGEBER: Gemeinde Weilheim mit den Ortsteilen                  VERANTWORTLICH FÜR DIE KIRCHEN- UND                                Donnerstag, 10. Februar 2022
Aisperg, Ay & Ausser-Ay, Bannholz, Brunnadern, Bürglen,            VEREINSMITTEILUNGEN:                                               von 8.15 - 10.00 Uhr im Zimmer 13
Dietlingen, Heubach, Maria Bronnen, Nöggenschwiel, Re-
                                                                   Die jeweilige Kirche bzw. die/der Vorsitzende des jeweiligen
                                                                                                                                      (1. OG) im Rathaus Weilheim statt.
metschwiel, Rohr, Schnörringen, Unter- & Oberbierbron-                                                                                Außerhalb der Sprechstunden er-
nen, Waldhaus                                                      Vereins. Für die Veröffentlichung von Vereins- und anderen
                                                                                                                                      reichen Sie das Jugendamt unter
VERANTWORTLICH FÜR DEN AMTLICHEN &                                 Mitteilungen wird keine Gewähr übernommen.                         der Telefonnummer 07751 86-4308
REDAKTIONELLEN TEIL:                                                                                                                  oder per E-Mail kathrin.kern@
                                                                   FÜR DEN ANZEIGENTEIL/DRUCK UND VERLAG:
Bürgermeister Jan Albicker oder der/die von ihm Beauftragte/n                                                                         landkreis-waldshut.de
                                                                   Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Messkircher Str. 45,
VERANTWORTLICH FÜR DIE FRAKTIONSMITTEILUNGEN:                                                                                         Der nächste Termin findet am
Die jeweilige Fraktion bzw. die/der Vorsitzende der jeweiligen     78333 Stockach, Tel.: 07771/9317-11, Fax: 07771/9317-40, Email:
                                                                                                                                      24.03.2022 statt.
Fraktion                                                           anzeigen@primo-stockach.de
4 | DO, 03. FEBRUAR 2022 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM

                                                               Haushalte und Gewerbebetriebe sollen dem
  Eingefrorene Biotonnen                                       Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Änderungen
  – Ihre Mithilfe ist gefragt!                                 zeitnah durchgeben
  Witterungsbedingt kann es im Herbst/Winter lei-              Ihre Mithilfe ist gefragt
  der vorkommen, dass die Biomülltonnen einfrie-
  ren. Um dies zu verhindern, ist Ihre Mithilfe gefragt:       Ab März 2022 werden wieder die Abfallgebührenbescheide ver-
  • Wählen Sie, wenn möglich, einen frostfreien                sandt. Leider kommt es nach dem Versand der Gebührenbeschei-
                                                               de immer wieder zu Beschwerden und Korrekturen, wenn Adres-
    Standort.
                                                               sänderungen, Namensänderungen und Änderungen des Wohn-
  • Den Boden der Biotonne mit Zeitungspapier
                                                               orts nicht mitgeteilt werden.
    auslegen oder mit Eierkartons (aus Papier). So
                                                               Damit diese im Nachgang nicht nötig sind, bittet der Eigenbetrieb
    wird Feuchtigkeit aufgesaugt und das Festfrie-
                                                               Abfallwirtschaft um Ihre Mithilfe.
    ren am Boden verhindert.
  • Die Bioabfälle, besonders feuchte und tierische
                                                               Teilen Sie uns bitte zeitnah mit, wenn sich folgende Ände-
    Bioabfälle sowie Essensreste, in Zeitungspapier
                                                               rungen bei Ihnen ergeben:
    oder unbeschichtete Papierbeutel einschlagen.              • Zuzug in den Landkreis
  • Im Handel sind Einlegesäcke aus dickerem Pa-               • Umzug mit oder ohne Mitnahme der Müllgefäße
    pier (Inlay-Säcke) in den Größen der Tonnen er-            • Wegzug aus dem Landkreis
    hältlich. Diese Papiersäcke werden bei der Lee-            • Namensänderung z. B. durch Heirat/Tod des Tonneninhabers
    rung zusammen mit den Bioabfällen entsorgt.                • Änderung der Kontaktdaten z. B. Telefonnummer/E-Mail
    Achtung NUR Papiersäcke sind erlaubt!                      • Einzug in bestehenden Haushalt
  • Den Deckel immer komplett schließen, da sonst              • Gewerbean-/abmeldung
    der Biofilterdeckel nicht funktioniert.                    • Müllgemeinschaft eintragen/ändern/austragen
  • Den Deckelrand beim Befüllen und nach jeder
    Leerung mit einem essiggetränkten Tuch ab-                 Diese Änderungen können entweder per Post, per E-Mail an ab-
    und dann trockenwischen, damit der Deckel-                 fallwirtschaft@landkreis-waldshut.de, per Telefon unter der 07751
    rand nicht festfriert.                                     / 86-5432 oder online durchgegeben werden über die Formulare
  • Eingeworfenen Bioabfall in der Biotonne nicht              auf der Homepage www.abfall-landkreis-waldshut.de
    verdichten, sondern locker liegen lassen. Sonst
    friert das Biogut am Tonnenrand fest.                      Hintergrund:
  • Zerknülltes Zeitungspapier, Sägemehl oder Ähn-             Jeder Haushalt/Gewerbebetrieb (Haupt- und Nebengewerbe) hat
    liches zwischen die Bioabfälle streuen. So wird            seine Abfälle dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zu überlassen.
    Feuchtigkeit gebunden und das Zusammenfrie-                Zieht ein Haushalt in den Landkreis Waldshut, muss dieser Müll-
    ren der Abfälle verhindert.                                gebühren und Behälter zeitnah beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
  • Biotonne regelmäßig alle 14 Tage leeren las-               anmelden. Beim Wegzug aus dem Landkreis sollten die Müllge-
    sen, auch wenn die Biotonne nur zum Teil be-               bühren und Behälter zeitnah abgemeldet werden. Viele Bürger
    füllt sein sollte. (Alle Leerungen sind kostenfrei).       sind der Meinung, dass mit der An-/Abmeldung auf der Gemeinde
  • Sorgen Sie dafür, dass der Müll aufgelockert ist           auch die Müllgebühren/-behälter automatisch angemeldet/gekün-
    (z. B. mit Schippe oder rütteln).                          digt sind Dies ist jedoch nicht der Fall. Deshalb laufen z. B. bei ver-
                                                               späteter Abmeldung die Gebühren unnötig weiter und die Müllbe-
  Können Biomülltonnen nicht oder nicht voll-                  hälter werden unberechtigterweise zum Teil von Fremden weiter
  ständig geleert werden, weil sie eingefroren                 genutzt. Maßgebend für die Gebührenberechnung ist der Monat,
  sind, kann eine Nachleerung leider nicht er-                 in dem Sie uns die Änderung mitteilen. Ziehen Sie z. B. im April um
  folgen.                                                      (und der Behälter muss abgeholt werden), melden uns dies aber
                                                               erst im Mai, müssen Sie bis Ende Mai Gebühren bezahlen.

           DAS RATHAUS INFORMIERT

                                   Unsere Jubilare im Februar
  04. Februar                                  14. Februar                                 20. Februar
  Carola Geng               70 Jahre           Klaus-Peter Grasse        70 Jahre          Angelika Boxler           70 Jahre
  Nöggenschwiel                                Remetschwiel                                Bannholz

  04. Februar                                  16. Februar                                 27. Februar
  Reinhold Bächle           70 Jahre           Gerhard Eckert            75 Jahre          Karin Albrecht            70 Jahre
  Nöggenschwiel                                Nöggenschwiel                               Oberbierbronnen

                                                Herzlichen Glückwunsch
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 03. FEBRUAR 2022 | 5

Hinweise zur Grundsteuerreform
– insbesondere zu den im Jahr 2022 notwendigen Schritten
1. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform              3. Grundsteuer-Messbescheide, Grundsteuerbeschei-
   Das im November 2020 verabschiedete Landesgrund-               de, Hebesatz, Höhe der Grundsteuer
   steuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die         Der Steuermessbetrag wird, wie bisher, durch das Fi-
   neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die             nanzamt im Grundsteuer-Messbescheid festgesetzt. Er
   Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den             errechnet sich aus dem in der Hauptfeststellung zum 1.
   Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus.                   Januar 2022 festgestellten Grundsteuerwert, der mit der
                                                                  Steuermesszahl multipliziert wird.
   Wir informieren Sie nachfolgend über geplanten Umset-
   zungsschritte der Grundsteuerreform, die rechtlichen           Der Grundsteuer-Messbescheid bildet die Grundlage zur
   Verpflichtungen für Sie als Grundstückseigentümer/in           Berechnung der Grundsteuer.
   und wo Sie weitere Informationen zur Grundsteuerre-
   form erhalten können.                                          Die tatsächlich zu leistende Grundsteuer ergibt sich aus
                                                                  dem von der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde ab dem
   Zu Ihrer Information: Ein neuer Grundsteuerbe-                 Jahr 2025 zu erlassenden Grundsteuerbescheid.
   scheid wird Ihnen nur zugesandt, wenn sich Ände-
   rungen bezüglich der Grundsteuerveranlagung er-                Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab 2025
   geben haben. Grundsätzlich wird nicht jedes Jahr               ist neben den bodenwertgeprägten neuen Grundsteuer-
   ein Grundsteuerbescheid zugeschickt, der bisheri-              messbeträgen der in Ihrer Gemeinde/Stadt im Jahr 2025
   ge Bescheid gilt deshalb weiterhin.                            anzuwendende Hebesatz. Der neue Hebesatz wird sich
                                                                  vielerorts von dem bisherigen Hebesatz teilweise deut-
2. Steuererklärung -                                              lich unterscheiden.
   zeitlicher und tatsächlicher Ablauf
   Für die zum Stichtag 1. Januar 2022 durchzuführende            Die Gemeinde/Stadt kann den Hebesatz für 2025 erst
   Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte sind Sie als            festsetzen, wenn sie für die auf ihrem Gebiet liegenden
                                                                  Grundstücke die neuen Messbeträge aus den Messbe-
   Grundstückseigentümer/in bzw. Erbbauberechtigte/r
                                                                  scheiden des Finanzamts kennt.
   verpflichtet, schon in diesem Jahr (2022) eine Steu-
   ererklärung an die Finanzverwaltung des Landes/
                                                                  Diese Datenbasis wird den Gemeinden/Städten voraus-
   Finanzamt abzugeben, nicht an Ihre Gemeinde- bzw.
                                                                  sichtlich erst im Jahr 2024 vollständig vorliegen.
   Stadtverwaltung. Dazu wird die Finanzverwaltung des
   Landes im Laufe des Frühjahrs 2022 aufrufen.
                                                                  Vorher lässt sich daher nicht sagen, wie hoch der Hebe-
                                                                  satz im Jahr 2025 sein wird, und in der Folge auch nicht,
   Ergänzend dazu beabsichtigt die Finanzverwaltung des
                                                                  wie hoch die Grundsteuer 2025 für die einzelnen Grund-
   Landes, voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2022 Erläu-
                                                                  stücke sein wird.
   terungen und Ausfüllhilfen zur Steuererklärung zu ver-
   öffentlichen. Erläuterungen zu der Steuererklärung wer-        Hinweis: Ab 2025 wird es Belastungsverschiebungen zwi-
   den auch auf der Internetseite www.Grundsteuer-BW.de           schen Grundstücken, Grundstücksarten und Lagen ge-
   bereitgestellt.                                                ben. Das heißt: Es wird Grundstücke geben, für die ab
                                                                  dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezah-
   In der Steuererklärung müssen Sie u.a. Angaben zu dem          len ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu
   am Stichtag 1. Januar 2022 für Ihr Grundstück maßge-           bezahlen ist.
   benden Bodenrichtwert machen. Diesen hat der für Ih-           Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungs-
   re Gemeinde/Stadt zuständige Gutachterausschuss fest-          gerichts aus dem Jahr 2018 die zwangsläufige Folge der
   zustellen.                                                     Reform. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisheri-
                                                                  ge Bewertung und damit auch die Verteilung der Grund-
   Die Bodenrichtwerte sollen frühestens ab Juli 2022 über        steuerlast auf die Grundstücke als verfassungswidrig ein-
   www.Grundsteuer-BW.de eingesehen werden können.                gestuft. Der Gesetzgeber musste die Grundsteuer infol-
   Sofern Ihr Bodenrichtwert noch nicht zur Verfügung             gedessen neu regeln.
   steht, bitten wir Sie, das Portal zu einem späteren Zeit-
   punkt erneut aufzurufen.                                    4. Weitere Informationen
                                                                  Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz
   Die Steuererklärung ist elektronisch abzugeben.                finden Sie unter www.Grundsteuer-BW.de, auf der Inter-
   Dies kann zum Beispiel über das Portal ELSTER der              netseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württem-
   Finanzämter vorgenommen werden.                                berg unter www.fm.baden-wuerttemberg.de/de/haus-
                                                                  halt-finanzen/grundsteuer/ sowie auf der Internetseite
   Nähere Informationen zur ELSTER-Registrierung                  Ihrer Gemeinde/Stadt.
   finden Sie unter
   www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl.                   Für Fragen zur neuen Grundsteuer stellt die Finanzver-
                                                                  waltung des Landes einen virtuellen technischen Assis-
   Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu registrie-             tenten (Chatbot) unter www.steuerchatbot.de zur Verfü-
   ren, da der Anmeldeprozess einige Zeit andauert.               gung. Dieser wird laufend aktualisiert und erweitert.
6 | DO, 03. FEBRUAR 2022 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM

                                              Baumfäll-, Rode- und Grünpflegearbeiten
  Grund- u. Gewerbesteuer
                                              Generell ist das Abschneiden (Fällen) oder das Auf-den-Stock-setzen von Gehöl-
  Zahlungstermin 15. Februar                  zen im Außenbereich außerhalb des Waldes nur in der Zeit vom 1. Oktober bis
  2022                                        zum 28. Februar erlaubt. (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
  Die Gemeindekasse weist auf die
  Fälligkeit der Grund- u. Gewerbe-           Ausnahmen hiervon sind schonende Form- und Pflegeschnitte (z.B. Heckenform-
  steuer am 15. Februar 2022 hin.             schnitt) die ganzjährig zulässig sind. Außerdem sind gebietsfremde Gehölze so-
                                              wie Weihnachtsbaumkulturen, Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzte
  Wir bitten Sie, bei der Zahlung das         Grundflächen von dieser Regelung nicht betroffen.
  jeweilige Buchungszeichen anzu-
  geben damit der Betrag richtig ver-         Das Verbot von Fäll- und Rodearbeiten gilt nicht für:
  bucht werden kann.
                                              • behördlich angeordnete Maßnahmen
  Erinnern möchten wir Sie auch               • behördlich durchgeführte Maßnahmen (z. B. Straßenmeisterei)
  nochmals an die Möglichkeit des             • Maßnahmen im öffentlichen Interesse, insbesondere zur Gewährleistung der
  Einzugsverfahrens durch die Ge-               Verkehrssicherheit, die nicht auf andere Weise oder zu einer anderen Zeit
  meindekasse. Vordrucke sind bei               durchgeführt werden können (Gefahr im Verzug)
  der Gemeindekasse jederzeit er-
  hältlich.                                   Wird außerhalb der Fällzeit eine Rodung notwendig, so ist das nur mit einer Ge-
                                              nehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts möglich, die da-
  Grundsteuerübergang bei                     zu beantragt werden muss.
  Verkauf oder Übergabe
                                              Doch nicht nur nötige Fäll- und Rodearbeiten sollten in der Fällzeit ausgeführt
  Beim Eigentumsübergang von
                                              werden, auch die notwendigen Rückschnitte zur Verkehrssicherheit sind in den
  Grundstücken oder Gebäuden in-
                                              Wintermonaten am sinnvollsten.
  nerhalb eines Kalenderjahres wird
  von den Beteiligten immer wieder
                                              Grundstücksanlieger an öffentlichen Straßen und Wegen müssen in den öffentlichen
  die Meinung vertreten, dass ab
                                              Verkehrsraum ragendes Gebüsch, Äste und Sträucher regelmäßig zurückschneiden.
  Besitzübergang oder nach der im
  Vertrag getroffenen Vereinbarung
                                              Gemäß § 28 Absatz 2 des Straßengesetzes Baden- Württemberg dürfen Anpflan-
  die Grundsteuer auf den neuen Ei-
                                              zungen oder andere mit dem Grundstück nicht fest verbundenen Einrichtungen
  gentümer übergeht.                          nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des
                                              Verkehrs dadurch beeinträchtig wird.
  Nach dem Grundsteuergesetz wird
  die Grundsteuer jedoch immer für            Der Rückschnitt zur Grundstücksgrenze muss so erfolgen, dass eine Behinderung
  das ganze Jahr nach den Verhält-            nicht mehr eintreten kann. Hierbei ist zu beachten, dass über der Straße/öffentli-
  nissen zu Beginn des Kalenderjah-           cher Weg Äste bis zu einer Höhe von 4,5 Metern Lichtraumprofil nicht in den Ver-
  res festgesetzt. Schuldner der ge-          kehrsraum ragen dürfen.
  samten Jahressteuer ist demge-
  mäß derjenige, dem der Steuer-              Auf Geh- und Radwegen gilt:
  gegenstand zum 01.01. zugerech-
  net ist.                                    Bäume, Sträucher, Hecken und sonstige Pflanzen dürfen nicht in den Luftraum
                                              (Lichtraumprofil) über Geh- und Radwegen bis zur Höhe von 2,50 m hineinragen.
  Die Grundsteuer wird also inner-
  halb des Kalenderjahres nicht auf
  den früheren und neuen Eigentü-
  mer aufgeteilt.

  Der bisherige Eigentümer ist noch
  für das ganze Kalenderjahr gegen-
  über der Gemeinde steuerpflich-
  tig!

   Andere Vereinbarungen (z.B. im
  Kaufvertrag) haben nur privat-
  rechtliche Bedeutung und sind da-
  her unter den Betroffenen zu re-
  geln. Sie berühren aber nicht die
  Zahlungspflicht (Steuerschuld) ge-
  genüber der Gemeinde. Ab dem
  auf die Übergabe oder dem Ver-
  kauf folgenden Jahr ist der neue Ei-
  gentümer steuerpflichtig.
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 03. FEBRUAR 2022 | 7

           AUS DEM GEMEINDERAT
Tagesordnung für die                    22.03/09                                     Eigenbetrieb Wasserversorgung
Gemeinderatssitzung am                  Entscheidung über die Annahme von            Den Wirtschaftsplan für den Eigenbe-
                                        Spenden                                      trieb Wasserversorgung wurde eben-
Montag, 07. Februar 2022                                                             falls in der Gemeinderatssitzung am
                                        22.03/10
19.00 Uhr öffentliche Sitzung                                                        17.01.2022 beschlossen. Auch für die-
                                        Bebauungsplan Stärke, Ortsteil Weil-
Sitzungsort: Weilheim                                                                sen Eigenbetrieb wird derzeit von einem
                                        heim                                         Verlust ausgegangen, dieser liegt bei ca.
22.03/01                                1. Offenlagebeschluss
Kenntnisnahme der Niederschrift der                                                  22.400 €. Grund hierfür sind ebenfalls
                                        2. Beteiligung der Träger öffentlicher       größere Investitionsmaßnahmen.
öffentlichen Sitzung des Gemeindera-       Belange
tes vom 17.01.2021                                                                   Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
                                        22.03/11                                     Der Gemeinderat hat den Wirtschafts-
22.03/02                                Wünsche, Anträge, Verschiedenes
Bekanntgabe von Beschlüssen aus                                                      plan für den Eigenbetrieb Abwasserbe-
                                        Zu dieser Sitzung sind alle interessier-     seitigung beschlossen. Aufgrund einer
nicht-öffentlicher Sitzung
                                        ten Mitbürgerinnen und Mitbürger-            geplanten Kanaluntersuchung und wei-
22.03/03                                herzlich eingeladen.                         terer Unterhaltungsmaßnahmen liegt
Bürgerfragestunde                                                                    der Jahresverlust hier bei 255.500 €.
                                        Wir weisen darauf hin, dass der Zu-
22.03/04                                tritt zu der öffentlichen Gemein-            Darlehen SV Nöggenschwiel
Stellungnahme und Einvernehmen zu       deratssitzung für alle Bürgerinnen           Es wurde beschlossen, bei einem Dar-
Bauanträgen                             und Bürger nur mit einer FFP2-Mas-           lehen, welches dem SV Nöggenschwiel
                                        ke und einem gültigen 3G-Nach-               gewährt wurde, die Tilgungsbedingun-
22.03/04.1                                                                           gen zu ändern. Für die Jahre 2021 und
                                        weis erfolgen kann. Vielen Dank
Anbau eines Wintergartens mit Terras-                                                2022 soll die Tilgungsrate halbiert wer-
                                        für Ihr Verständnis.
se, Flst.-Nr. 10, Gemarkung Weilheim,                                                den, wodurch sich die Laufzeit des Dar-
Haldenweg 21                            Jan Albicker, Bürgermeister                  lehens um 1 Jahr verlängert.
22.03/04.2                                                                           Darlehen Eigenbetriebe
Neubau eines Güllebehälters             Aus dem Gemeinderat                          Wasserversorgung und
Flst.-Nr. 3130, Gemarkung Weilheim      Am 17.01.2022 fasste der                     Abwasserbeseitigung
                                        Gemeinderat folgende Beschlüsse              Der Gemeinderat hat entschieden für
22.03/04.3
                                                                                     innere Darlehen an die Eigenbetriebe
Neubau landwirtschaftliche Maschi-      Baugesuche                                   eine neue Zinsfestschreibung in Höhe
nenhalle, Flst.-Nr. 1800, Gemarkung     In der Gemeinderatssitzung am                von 0,25 % festzulegen. Außerdem soll
Bierbronnen, Heubach 1 B                17.01.2022 wurde ein Bauantrag zum           bei einem Darlehen mit der Tilgung be-
                                        Neubau eines Einfamilienhauses im            gonnen werden.
22.03/05
                                        Ortsteil Bürglen behandelt. Das ge-
2. Änderung des Bebauungsplanes                                                      Betriebskostenvertrag
                                        meindliche Einvernehmen wurde für
„Steinbachstraße Nord“                                                               römisch-katholische
                                        das Bauvorhaben erteilt.
1. Aufstellungsbeschluss                                                             Kirchengemeinde Maria Bronnen
2. Entscheidung über die frühzeitige    Gemeindewald                                 Der Gemeinderat hat der neuen Be-
    Beteiligung                         In der letzten Gemeinderatssitzung wur-      triebskostenvereinbarung mit der rö-
3. Billigung des Satzungsentwurfes      de der Bewirtschaftungsplan für das Jahr     misch-katholischen Kirchengemeinde
4. Offenlagebeschluss und Beteili-      2022 vorgestellt und beschlossen. Für        Maria Bronnen zugestimmt. Die Ände-
    gung Träger öffentlicher Belange    den Gemeindewald wird für das Forst-         rung betrifft insbesondere die Höhe
                                        wirtschaftsjahr 2022 ein positives Ergeb-    der Betriebskosten des Kindergartens
22.03/06                                nis von knapp 25.000 € erwartet.             Remetschwiel, die von der Gemeinde
4. Änderung des Bebauungsplanes I
                                        Haushaltsplan 2022                           Weilheim übernommen werden. Künf-
a) Aufstellungsbeschluss
                                        Der Gemeinderat hat dem Haushaltsent-        tig werden 93 % der Betriebskosten
b) Entscheidung über die frühzeitige
                                        wurf für das Jahr 2022 zugestimmt. Der       von der Gemeinde Weilheim getragen.
    Beteiligung
c) Billigung des Satzungsentwurfes      Haushaltsplan weist ordentliche Erträge      Befreiung vom
d) Offenlagebeschluss und Beteili-      von rund 7,2 Mio. € aus. Die ordentlichen    Bebauungsplan „Eschen II“
    gung Träger öffentlicher Belange    Aufwendungen liegen bei 7,04 Mio. €, so-     Der Gemeinderat hat einem Befreiungs-
                                        dass ein positives Ergebnis von knapp        antrag vom Bebauungsplan „Eschen II“
22.03/07                                158.300 € erwartet wird.                     zugestimmt. Durch die Befreiung wird
Vorstellung der Ergebnisse der Ver-                                                  es dem Antragsteller ermöglicht, das
kehrsschau                              Eigenbetrieb Breitbandversorgung
                                                                                     komplette Dach seines Wohnhauses
                                        Im Rahmen der Gemeinderatssitzung
22.03/08                                                                             mit einer PV-Anlage zu versehen.
                                        wurde auch der Wirtschaftsplan für
Unwetterkatastrophe in Rhein-           den Eigenbetrieb Breitbandversor-            Spenden
land-Pfalz und Nordrhein-Westfalen:     gung beschlossen. Hier wird aufgrund         Es wurde entschieden eine Spende in
Erlass der Kurtaxe für kostenlose       der hohen Investitionen derzeit von ei-      Höhe von 250 € für die Baumpflanzak-
Kurzurlaube für besonders betroffene    nem Jahresverlust in Höhe von 47.700         tion der Grundschule Nöggenschwiel
Feuerwehrangehörige                     € ausgegangen.                               anzunehmen.
8 | DO, 03. FEBRUAR 2022 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM

             AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

                      BEKANNTMACHUNG
                      EINER ÖFFENTLICHEN AUSSCHREIBUNG NACH VOB/A

                      Die Gemeinde Weilheim schreiben auf der Grundlage der VOB folgende Arbeiten aus:

  Bauvorhaben:                Neubau eines Hochbehälters für die Trinkwasserversorgung bei Bierbronnen,
                              I = 2 x 200m³

  Art der Leistungen:         Erd- und Rohbauarbeiten mit Fassadenarbeiten

  Bauzeit:                    Baubeginn April 2022
                              Fertigstellung Oktober 2022

  Ausschreibende Stelle: Gemeinde Weilheim
                         Badener Platz 1
                         Tel.: 07741 / 8313-20

  Angebotsausgabe:            ab 10.02.2022 bei Fritz Planung GmbH, Wöhlerstraße 1-3, 79108 Freiburg
                              Tel.: 0761 / 50484-0 Email: freiburg@fritz-planung.de

  Schutzgebühr:               Ausschreibungsunterlagen: 20€ inkl. Porto / Versand

  Submission:                 Dienstag, den 10.03.2022 – 15:00 Uhr, Rathaus Gemeinde Weilheim

  Nachweise-Eignung:          Referenzliste - Neubau von Trinkwasserbehältern

  Weilheim, den 20.01.2022
  Bürgermeisteramt

                                                 Amtliche Bekanntmachung
                                      ABWASSERVERBAND KLETTGAU-WEST
                                                       Sitz: Waldshut-Tiengen

Gemäߧ 18 GKZ in Verbindung mit§ 17 der Verbandssatzung vom 10. Dezember 2015 sowie§ 79 der Gemeindeord nung
für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juli 2018 hat die Verbands-
versammlung am 08. Dezember 2021 die Jahresrechnung 2020 festgestellt.

Nachstehend wird der Wortlaut über die Feststellung des Jahresabschlusses öffentlich bekannt gemacht.

Thomas Schäuble, Verbandsvorsitzender

Feststellung des Jahresabschlusses für den Abwasserverband Klettgau-West für das Haushaltsjahr 2020
Der Jahresabschluss des Abwasserverbandes Klettgau- West für das Haushaltsjahr 2020 wird der Verbandsversamm lung
vorgelegt mit dem Antrag, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 gemäߧ 18 GKZ i.V.m. §§ 95 und 95b der Ge-
meindeordnung (GemO) wie folgt festzustellen:

1.       Ergebnisrechnung                                                                                           EUR
1.1      Summe der ordentlichen Erträge                                                                   - 1.746.239,78
1.2      Summe der ordentlichen Aufwendungen                                                                1.745.780,84
1.3      Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)                                                           -458,94
1.4      Außerordentlichen Erträge                                                                                  0,00
1.5      Außerordentlichen Aufwendungen                                                                           159,00
1.6      Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)                                                                   159,00
1.7      Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)                                                                  -299,94
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 03. FEBRUAR 2022 | 9

2.      Finanzrechnung
2.1     Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                                1.543.857,96
2.2     Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                              - 1.180.336,65
2.3     Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2)                              363.521,31
2.4     Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                                                 0,00
2.5     Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                          -316.801,70
2.6     Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit                                           -316.801,70
        (Saldo aus 2.4 und 2.5)
2.7     Finanzierungmittelüberschuss/-bedarf                                                                        46.719,61
        (Saldo aus 2.3 und 2.6)
2.8     Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                                                0,00
2.9     Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                                        - 253.371,69
2.10    Finanzierungmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)                  - 253.371,69
2.11    Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres
        (Saldo aus 2.7 und 2.10)                                                                                 - 206.652,08
2.12    Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen                        574,01
2.13    Anfangsbestand an Zahlungsmitteln                                                                          237.755,50
2.14    Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)                                    - 206.078,07
2.15    Endgestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres                                                   31.677,43
        (Saldo aus 2.13 und 2.14)

3.      Bilanz                                                                                                          EUR
3.1     Immaterielles Vermögen                                                                                          0,00
3.2     Sachvermögen                                                                                            8.896.566,83
3.3     Finanzvermögen                                                                                             85.465,28
3.4     Abgrenzungsposten                                                                                               0,00
3.5     Nettoposition                                                                                                   0,00
3.6     Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)                                                 8.982.032,11
3. 7    Basiskapital                                                                                                    0,00
3.8     Rücklagen                                                                                               2.692.903,24
3.9     Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses                                                                        0,00
3.10    Sonderposten                                                                                            2.700.984,00
3.11    Rückstellungen                                                                                                  0,00
3.12    Verbindlichkeiten                                                                                       3.588.144,87
3.13    Passive Rechnungsabgrenzungsposten                                                                              0,00
3.14    Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 und 3.13)                                               8.982.032,11

4.      Ergebnisverwendung
        Zuführung eines Überschusses des ordentlichen Ergebnisses in die zweckgebundene Rücklage                      -299,94

5.      Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung ist gemäߧ 18 GKZ i.V.m. § 95 Abs. 2 GemO der Rechts auf-
        sichtsbehördemitzuteilen und ortsüblich bekannt zu machen.

Waldshut-Tiengen, den 08. Dezember 2021

Die Verbandsversammlung hat den Beschluss über obigen Antrag in der öffentlichen Sitzung am 08. Dezember 2021 gefasst.
10 | DO, 03. FEBRUAR 2022 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM

                                                 Amtliche Bekanntmachung
                                      ABWASSERVERBAND KLETTGAU-WEST
                                                     Sitz: Waldshut-Tiengen

Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Verfügung vom 20.12.2021 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsver samm-
lung des Abwasserverbandes Klettgau- West am 08. Dezember 2021 beschlossenen Haushaltsplans für das Haushaltsjahr
2022 bestätigt. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom Montag, den 07.Februar 2022 bis einschließlich Mittwoch, den 16.
Februar 2022 bei der Betriebsleitung des Verbandes, Waldshuter Straße 35 im Stadtteil Tiengen wäh rend den Dienststun-
den öffentlich aus. Nachstehend wird der Wortlaut über die Feststellung des Haushaltsplanes öffent lich bekannt gemacht.

Themas Schäuble, Verbandsvorsitzender

Feststellung des Haushaltsplans für den Abwasserverband Klettgau-West für das Haushaltsjahr 2022
Gemäß § 18 GKZ in Verbindung mit § 17 der Verbandssatzung vom 1O.Dezember 2015 sowie § 79 der Gemeindeord nung
für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 hat die Verbands-
versammlung am 08. Dezember 2021 folgenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

                                          § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1.       im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen                                                                 EUR
1.1      Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                                                             1.957.080
1.2      Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                                                      - 1.956.580
1.3      Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von                                            500
1.4      Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                                                                0
1.5      Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                                                           0
1.6      Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von                                                     0
1.7      Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von                                                   500

2.        im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen
2.1      Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von                                       1.652.080
2.2      Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von                                     - 1.411.580
2.3      Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von                      240.500
2.4      Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von                                                   0
2.5      Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von                                         - 1.118.000
2.6      Veranschlagter Finanzierungmittelüberschuss/-bedarf aus
         Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von                                                   - 1.118.000
2.7      Veranschlagter Finanzierungmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von                        -877.500
2.8      Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                                          1.118.000
2.9      Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                                          - 280.000
2.10     Veranschlagter Finanzierungmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
         (Saldo aus 2.8 und 2.9) von                                                                            838.000
2.11     Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des
         Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von                                                            -39.500

                                                     § 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
lnvestitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                     1.118.000 EUR

                                              § 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen),wird festgesetzt auf                                                       4.884.000 EUR

                                                        § 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                     250.000 EUR
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 03. FEBRUAR 2022 | 11

                                                      § 5 Umlagen

Die Umlagen der Verbandsgemeinden werden gemäß § 5 der Verbandssatzung vom 10. Dezember 2015 erhoben. Die Be-
triebskostenumlage beträgt 1.367.974 Euro und wird entsprechend des Abwasserverbrauches und des Verschmut zungs-
grades nach Prozentsätzen (Waldshut-Tiengen 55,44%, Lauchringen 30,65%, Weilheim 13,91%) erhoben.
Die Zinsumlage beträgt 30.000 Euro und die Abschreibungsumlage 120.000 Euro. Die Zins- und Abschreibungsumlage wer-
den entsprechend den Beteiligungsanteilen der Stadt Waldshut-Tiengen (55,82%), der Gemeinde Lauchringen (36,98%)
und der Gemeinde Weilheim (7,20%) erhoben.

                                                     § 6 Stellenplan

Die beigefügte Stellenübersicht ist Bestandteil des Haushaltsplanes.

Waldshut-Tiengen, den 08. Dezember 2021

          BERATUNGSTERMINE
Lebenshilfe                               Für Ihren Angehörigen bieten unsere        ACHTUNG: Das Interdisziplinäre Be-
Südschwarzwald e. V.                      Betreuungskräfte eine Abwechslung          ratungs- und Frühförderzentrum zieht
                                          und einen Kontakt „nach draußen“. Wir      um !
Wege gestalten. Gemeinsam.                beraten Sie bei individuellen Fragen       Ab dem 21.02.22 befinden wir uns in
                                          rund um die Behindertenhilfe, z.B. Su-     neuen schönen Räumen in
Verwaltung und Geschäftsstelle            che nach Kostenträgern, Stellung von       79787 Lauchringen, Riedpark 2.
Montag – Donnerstag                       Anträgen für Pflegegrade und Behin-
08:00 – 15:00 Uhr                         dertenausweise, Abklärungen mit Ver-
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr                 sicherungen und Pflegekassen. Bei In-
                                                                                     Die IBB-Stelle
Scheuerlenstraße 7,                       teresse an unseren Angeboten melden
                                          Sie sich bitte! Auch über Anfragen von     Waldshut informiert:
79822 Titisee-Neustadt
07651 93 626 0                            Menschen, die sich gern ehrenamtlich       Weiterhin können Beratungsge-
j.fehrenbach@lebenshilfe-ssw.de           für Menschen mit einer Behinderung         spräche, wegen den Coronamaß-
                                          engagieren möchten, freuen wir uns!        namen (steigende Inzidenzen),
Wir haben ausgewählte Jobs in ver-                                                   leider nur telefonisch stattfin-
schiedenen Fachbereichen in Voll-         Gruppenangebote und Persönli-              den.
und Teilzeit, teilweise Führungspo-       che Angebote Landkreis Waldshut
                                          Montag – Freitag 09:00 – 15:00 Uhr
sitionen, zu vergeben ! Interessiert ?                                               Die Informations-, Beratungs- und Be-
                                          Nagaistraße 3, 79713 Bad Säckingen
                                                                                     schwerdestelle für psychisch erkrankte
                                          07761 99 87 731
Informieren Sie sich unter                                                           Menschen und ihre Angehörigen bie-
                                          pa.wt@lebenshilfe-ssw.de
www.lebenshilfe-ssw.de/jobs unter                                                    tet für
dem Reiter „Hauptamtliche Stellen“.                                                  die nächste Zeit nur noch telefonische
                                          Fachbereich Arbeit
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktauf-       Montag – Freitag 09:00 – 15:00 Uhr         Beratungsgespräche an. Diese sind da-
nahme.                                    Leitung Joachim Lischka                    für immer, während der Woche, mög-
                                          Säckingerstraße 3, 79725 Laufenburg        lich. Die
Damit Sie sich selbst nicht verges-       07763 92 91 028                            Sprechstunde ist nicht an bestimmten
sen ...                                   arbeit@lebenshilfe-ssw.de                  Tagen gebunden.
Wir bieten Unterstützung von Angehö-
rigen, die ein Familienmitglied mit Be-   Interdisziplinäres Beratungs- und          Sie können uns unter Telefon
hinderung zu Hause betreuen, durch        Frühförderzentrum                          07751 / 9151110 (Anrufbeantworter)
unsere Betreuungskräfte.                  Montag – Freitag 09:00 – 15:00 Uhr         24 Stunden täglich erreichen oder
                                          Leitung Cornelia Zühlke-Martin             zu Bürozeiten unter Telefon
Dank unserer Entlastungsangebote ha-      Zeppelinstraße 2,                          07751 / 86-4254.
ben Sie die Möglichkeit, eigenen Inter-   79761 Waldshut-Tiengen
essen nachzugehen und Ihre Angehö-        07741 634 80                               Homepage:
rigen dabei in guten Händen zu wissen.    bfz@lebenshilfe-ssw.de                     www.ibb-stelle waldshut.de
12 | DO, 03. FEBRUAR 2022 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM

               DAS LANDRATSAMT INFORMIERT
„Digitaler Elternabend“:                      häufig in der Lebenswelt von Kindern,     Clemens Beisel, Sozialpädagoge und
Ein Informationsangebot                       Jugendlichen aber auch von Erwachse-      Medienreferent, informiert, sensibili-
                                              nen nicht mehr wegzudenken.               siert und gibt praktische Tipps im Rah-
des Landkreises zum                           Medienkompetenz, die Fähigkeit Medi-      men des „Digitalen Elternabends“.
Thema Medienerziehung                         en und deren Inhalte sinnvoll zu nut-     Der „Digitale Elternabend“ ist beson-
Im Rahmen der landkreisübergrei-              zen, ist in aller Munde.                  ders interessant für Eltern von Kin-
fenden Veranstaltungsreihe „Wege                                                        dern der Klassenstufen 3 bis 8, jedoch
in die Sucht – Wege aus der Sucht“            Wie jedoch können Eltern dafür Sorge      auch für alle Interessierten, welche sich
bietet der Landkreis ein kosten-              tragen, dass Medienerziehung gelingt?     mit diesem Thema auseinandersetzen
loses Onlineinformationsangebot               Was spielt sich eigentlich bei Whats-
                                                                                        möchten.
für interessierte Eltern rund um              App, Instagram und TikTok & Co ab?
das Thema Medienerziehung an.                 Wann ist der richtige Zeitpunkt für das
                                                                                        Bei Interesse erhalten Sie die Zugangs-
Der „Digitale Elternabend“ um-                erste eigene Smartphone? Welches
                                              Vorbild geben wir ab, wenn unser ei-      daten sowie weiterführende Informati-
fasst insgesamt 14 kompakte Vi-
deoeinheiten.                                 gener Tag vom Smartphone bestimmt         onen über den Kommunalen Suchtbe-
                                              wird?                                     auftragten des Landkreises Waldshut,
Medien wie das Smartphone, das Tab-                                                     Herrn Michael Schindler.
let, die Spielkonsole sowie die Nutzung       Diese und viele weiteren Fragen rund      E-Mail: Michael.Schindler@
von sozialen Netzwerken und Strea-            um eine verantwortungsvolle Medien-       landkreis-waldshut.de
ming-Diensten haben – durch die Pan-          erziehung werden in 14 kompakten Vi-
demie verstärkt – enorm an Bedeutung          deoeinheiten von ca. jeweils 20 Minu-     Bildanhang: Clemens Beisel, Sozialpä-
gewonnen. Die tägliche Nutzung ist            ten aufgegriffen.                         dagoge und Medienreferent.

                REPORTAGE AUS WEILHEIM...

Martin Kempf feiert
20jähriges Betriebsjubiläum
Beim Bauunternehmen Christof Ebner in Nöggenschwiel
gab es einen tollen Anlass zum Feiern. Seit 20 Jahren ist
Martin Kempf aus Tiengen bei dem Unternehmen beschäf-
tigt. Martin Kempf freute sich, dass er vom Chef Christof Eb-
ner für seine langjährige Treue zum Betrieb geehrt wurde.

Zuverlässigkeit und Ehrgeiz sowie sauberes Arbeiten und
Hilfsbereitschaft werden bei Martin Kempf ganz großge-
schrieben. Auch die Ausbildung von Azubis übernimmt Mar-
tin Kempf zuverlässig.

Christof Ebner und sein ganzes Team freuen sich, dass Mar-
tin Kempf seit so vielen Jahren bei ihnen ist. Christof Ebner:
„Martin Kempf ist ein gewissenhafter und hervorragender
Kollege, den wir alle sehr schätzen.“ Martin Kempf erhielt ei-
ne Urkunde und ein Geschenk an der Weihnachtsfeier des
Baugeschäftes. Anschließend feierten alle gemeinsam bei ei-
nem leckeren Essen und guter Stimmung mit Martin Kempf
das Jubiläum.

Text und Bild: Bettina Ebi
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 03. FEBRUAR 2022 | 13

Der Männerchor Bannholz sucht dringend
neue Sänger
Der Männerchor Bannholz traf sich zum ersten Mal nach
einjähriger Zwangspause wieder zu einer Hauptversamm-
lung im Brauereigasthof Waldhaus.
Wie bereits an vergangenen Versammlungen brachte der
stellvertretende Vorsitzende Felix Bing am Ende der Sitzung
die Sorge um den Fortbestand des Chores zum Ausdruck.
Felix Bing forderte die Sänger auf, die Werbetrommel zu rüh-
ren: „Sprecht mit euren Freunden und Bekannten und ver-
sucht sie für unseren Chor zu gewinnen. Was wir dringend
brauchen sind vor allem jüngere Sänger, um den Fortbe-
stand unseres Chores zu garantieren.“
Ansonsten standen Wahlen und Ehrungen im Mittelpunkt
der Tagesordnung. Da die Versammlung im vergangenen
Jahr pandemiebedingt ausgefallen war, musste auf der
jüngsten Versammlung der gesamte Vorstand neu gewählt
werden. Große Veränderungen waren dabei nicht zu ver-
zeichnen. Für jeweils ein weiteres Jahr wurden der Vorsit-
zende Tobias Armbruster und Kassenverwalter Hans-Wil-            Der neu gewählte Vorstand des Männerchores Bannholz: in der vorderen Reihe
li Müller in ihren Ämtern bestätigt. Für zwei Jahre erhielten    von links Kassenwart Hans-Willi Müller, der Vorsitzende Tobias Armbruster und
der stellvertretende Vorsitzende Felix Bing und Schriftfüh-      der stellvertretende Vorsitzende Felix Bing; in der zweiten Reihe die Beisitzer Gebi
                                                                 Scherrer und Roland Arzner sowie Schriftführer Gisbert Ullrich. Dahinter stehen
rer Gisbert Ullrich sowie der Beisitzer Gebi Scherrer erneut     die Kassenprüfer Ralf Wohlfahrt und Herbert Ganzmann.
das Vertrauen der Mitglieder. Zu einem neuen Beisitzer be-
stimmte die Versammlung den ehemaligen Weilheimer Bür-
germeister Roland Arzner für zwei Jahre. Die unterschiedli-
chen Längen der Amtszeiten wurden bewusst gewählt, um
zukünftig wieder in den Modus der jährlich stattfindenden
Teilwahlen übergehen zu können.
Im Rahmen der Hauptversammlung hatte der Vorsitzende
Tobias Armbruster die vornehme Aufgabe, wieder einige ak-
tive und passive Mitglieder für deren langjährige Vereinszu-
gehörigkeit zu ehren. Das waren Passivmitglied Manfred Kai-
ser und Sänger Wolfram Kremp für jeweils 40 Jahre Ver-
einszugehörigkeit sowie den aktiven Sänger Theo Kraus und
die Passivmitglieder Franz Arnold, Annemarie Studinger und
Martin Höfler für 25 Jahre.
Viel zu berichten gab es nicht über die beiden vergangenen
Jahre. Dem entsprechend überschaubar waren die Rück-
blicke des Vorsitzenden und des Schriftführers. In seinem
Rückblick stellte Gisbert Ullrich fest, dass im Jahr 2019 über
                                                                 Ehrungen: (von links) Vorsitzender Tobias Armbruster sowie die Geehrten Franz
24 Treffen und Ereignisse stattgefunden hatten. 2020 und         Arnold, Manfred Kaiser, Wolfram Kremp und Theo Kraus. Nicht auf dem Bild:
2021 waren es Corona bedingt gerade mal zwölf. Der letzte        Annemarie Studinger und Martin Höfler.
größere Auftritt war im Rahmen der Landfrauen-Fasnacht in
Remetschwiel im Februar 2020. Auch Proben und gesellige
Veranstaltungen mussten drastisch reduziert werden. Die
einzig größere gemeinsame Unternehmung der Chormit-
glieder war der Jahresausflug im Oktober 2021 nach Ober-
schwaben. Ansonsten sang man höchstens im kleinen Kreis
zu Geburtstagen und anlässlich kirchlicher Feste.

Hoffend auf Normalisierung im laufenden Jahr stellte der
Vorsitzende Tobias Armbruster das Programm für 2022 vor.
Ab März soll wieder regelmäßig geprobt werden. An Auftrit-
ten sind unter anderem das Dorfsingen in Bannholz (18. Ju-
ni), im Rahmen der Nöggenschwieler Rosentage (10. Juli), das
Heugaisfest mit dem Schnupfverein Ay (im Juli) sowie als Hö-
hepunkt das Jahreskonzert am 22. Oktober in der Remet-
schwieler Haagwaldhalle. Für das Jahreskonzert will Chor-
                                                                 Der Vorsitzende Tobias Armbruster überreichte Chorleiter Willi Gysel einen üppi-
leiter Willi Gysel nach der langen Pause bereits einstudierte    gen Geschenkkorb als Dank und Anerkennung für seine Tätigkeit. Viel herzlichen
Lieder wieder auffrischen. Außerdem ist ein Probewochen-         Applaus erhielt Willi Gysel,nachdem der Vorsitzende bekannt gegeben hatte,
ende vor dem Jahreskonzert im Oktober geplant.                   dass Gysel angesichts der Corona bedingten Ausfälle auf seine Vergütungen
Text und Bilder: Claus Bingold                                   verzichtet und dem Verein gespendet hatte.
14 | DO, 03. FEBRUAR 2022 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM

  Martin Geng feiert
  35jähriges
  Betriebsjubiläum
  Das Baugeschäft Schmid-Zanotti aus
  Nöggenschwiel feierte ihre Weih-
  nachtsfeier für seine Mitarbeiter in
  der Gret-Stube. Lothar Zanotti (rechts)
  und Hannelore Zanotti (links) freuten
  sich sehr, an der Feier mit Martin Geng
  aus Nöggenschwiel sein 35jähriges Ar-
  beitsjubiläum zu feiern. Martin Geng
  begann die Ausbildung 1986 bei Se-
  niorchef Hugo Schmid. 1995 wurde er
  dann gerne von den Nachfolgern Lo-
  thar und Hannelore Zanotti übernom-
  men. Martin Geng wird als fleißiger,
  treuer und kollegialer Polier geschätzt
  und erhält von Lothar und Hannelore
  Zanotti die Ehrenurkunde der Hand-
  werkskammer Konstanz sowie ein Prä-
  sent. Beide bedankten sich bei Martin
  Geng für seine Treue und wünschen
  ihm Gesundheit und dass er bis zur
                                                                                                       Text und Bild: Bettina Ebi
  Rente dem Baugeschäft treu bleibt.

Tourist-Info Nöggenschwiel                    Für Erwachsene und Jugendliche ab 16
Zum Valentinstag gemeinsame                   Jahre kosten die grenzenlosen Erleb-
Erlebnisse verschenken                        nisse 89,00 Euro, für Kinder ab sechs
                                              Jahre 49,00 Euro. DreiWelten-Ent-
Zusammen eine gute Zeit verbrin-
                                              decker unter sechs nutzen die Bür-
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Tourist-Informationen und Bürge-              Weitere Infos erhalten Sie auch in der
rämtern der Region.                           Tourist-Info in Nöggenschwiel.

            KIRCHENNACHRICHTEN
 Seelsorgeeinheit Maria                       Donnerstag, 3. Februar                   Donnerstag, 10. Februar
 Bronnen mit Waldkirch,                       19.00 Uhr Heilige Messe                  09.00 Uhr Heilige Messe
                                              Freitag, 4. Februar                      Freitag, 11. Februar
 Nöggenschwiel, Weilheim,
                                              19.00 Uhr Heilige Messe                  09.00 Uhr Heilige Messe
 Kloster Maria Bronnen,
                                              Sonntag, 6. Februar                      Sonntag, 13. Februar
 Fatimakapelle
                                              09.30 Uhr Heilige Messe                  09.30 Uhr Heilige Messe
WALDKIRCH ST. MARIEN                          17.30 Uhr Heilige Messe                  17.30 Uhr Heilige Messe
                                              Montag, 7. Februar                       Montag, 14. Februar
 Am Kirchhof 2                                09.00 Uhr Heilige Messe                  19.00 Uhr Heilige Messe
 Di, und Do. von 9:00-12:00 Uhr
 Tel: 07755 239                               Dienstag, 8. Februar                     Dienstag, 15. Februar
 h.ebner@kath-mariabronnen.de                 09.00 Uhr Heilige Messe                  19.00 Uhr Heilige Messe
 Pater Hermann-Josef Zoche                    Mittwoch, 9. Februar                     Mittwoch, 16. Februar
 p.hermann-josef@kath-mariabronnen.de
                                              09.00 Uhr Heilige Messe                  19.00 Uhr Heilige Messe
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 03. FEBRUAR 2022 | 15

NÖGGENSCHWIEL ST. STEPHAN                Spendenaufruf fürTaifunopfer auf den Philippinen
 Pfarrhaus, ehem. Arztsprechzimmer       Taifun „Odette“ riss Mitte Dezember viele Hunderte Menschen in den Tod und
 Donnerstag von 9:00-12:00 Uhr           hinterließ eine Schneise der Verwüstung.
 Tel: 07755 226
 m.meyer@kath-mariabronnen.de            Pricila Boll aus Weilheim, geboren auf den Philippinen, möchte helfen und hat
 Pater Matthias Hanisch                  ein Spendenkonto eröffnet:
 p.matthias@kath-mariabronnen.de
                                         Spendenkonto: Taifun Odette
Rosenkranz 30 Minuten                    Konto: 3710021804
vor den Abendmessen;                     IBAN: DE.41684624273710021804
sonntags um 17:00 Uhr                    Volksbank Klettgau-Wutöschingen

Donnerstag, 3. Februar                   Pricila Boll freut sich über jede Spende
08.00 Uhr Schülermesse
Freitag, 4. Februar                      Vielen Dank!
05.30 Uhr Heilige Messe
Samstag, 5. Februar
19.00 Uhr Sonntagvorabendmesse                                                      Dienstag, 08.02.2022
mit Kerzenweihe
                                        KLOSTER MARIA BRONNEN
                                                                                    14.30Uhr Seniorenkreis „Treffpunkt“.
Donnerstag, 10. Februar                                                             Unser Thema: Betrüger am Telefon
                                              Telefonzentrale: 07755 930-0
08.00 Uhr Schülermesse                                                              und anderswo
Freitag, 11. Februar                    In der Brüderhauskapelle                    Präventionsvortrag der Polizei. Im evan-
19.00 Uhr Heilige Messe,                Konventmessen -                             gelischen Gemeindehaus in Tiengen.
im Anschluss                            auf 20 Personen begrenzt!
eucharistische Anbetung                 Mo, Di, Mi und Sa 07.30 Uhr Hl. Messe       Mittwoch, 09.02.2022
und Segen                               Do 19.30 Uhr Hl. Messe                      16.00 Uhr Konfi Treff
Sonntag, 13. Februar                    Fr 14.00 Uhr Hl. Messe
09.30 Uhr Heilige Messe                                                             Sonntag, 13.02.2022
Montag, 14. Februar                     Sonntag, 6. Februar                         09.00Uhr Gottesdienst in der Christus-
19.00 Uhr Heilige Messe                 07.30 Uhr Heilige Messe                     kirche in Tiengen
                                        Sonntag, 13. Februar                        Die Kirche bleibt im Anschluss bis
                                        07.30 Uhr Heilige Messe                     17.00Uhr zur Einkehr geöffnet.
WEILHEIM ST. PETER UND PAUL
                                                                                    Sonntag, 13.02.2022
 Steigweg 2
                                         Bücherei Nöggenschwiel                     10.00Uhr-12.00Uhr Jungschar im evan-
 Dienstag von 9:00-12:00 Uhr                                                        gelischen Gemeindehaus in Tiengen.
 Tel: 07741/2715                        Rosenweg 10, Nöggenschwiel                  Komm vorbei! Wir freuen uns auf dei-
 m.paulke@kath-mariabronnen.de          Öffnungszeiten:
 Pater Titus Eichkorn                                                               nen Besuch! Kickern, plaudern, austau-
 p.titus@kath-mariabronnen.de
                                        Dienstag, 16.00 - 17.00 Uhr                 schen... dein Jungschar Team
                                        Eure Susanne Fehrenbacher
Rosenkranz jeweils 30 Minuten vor den                                               Montag, 14.02.2022
Abendmessen, ansonsten sonntags,                                                    20.00Uhr Ladies Night, im evangeli-
                                        PFARRBÜRO GURTWEIL                          schen Gemeindehaus.
um 17:00 Uhr in der Pfarrkirche Weil-
heim bzw. im Pfarrhaus                   Prälatenweg 2a
                                         Mo und Do 9.00 - 12.00 Uhr                 Alle Gottesdienste und Gemeinde-
Freitag, 4. Februar
                                         Tel: 07741 2759                            veranstaltungen finden unter Ein-
                                         m.paulke@kath-mariabronnen.de              haltung der aktuellen Hygienever-
19.00 Uhr Heilige Messe
                                                                                    ordnung statt.
mit Kerzenweihe, im Anschluss
eucharistische Anbetung                  Evangelische
und Segen                                Kirchengemeinden                            EV. KIRCHENGEMEINDE WALDSHUT
Sonntag, 6. Februar
10.30 Uhr Heilige Messe                 EV. CHRISTUSGEMEINDE TIENGEN                 Waldtorstr. 5
                                                                                     Tel: 07751 8327-11
Dienstag, 8. Februar                     Schwarzenbergstrasse 2                      waldshut@kbz.ekiba.de
19.00 Uhr Indlekofen                     Di, Mi, Fr: 9.30 Uhr - 11.30 Uhr            www.evangelische-kirche-waldshut.de
Heilige Messe                            Do:        15.00 Uhr - 17.00 Uhr
                                         Tel: 07741 2491 Fax: 07741 913109          Samstag, 05.02.
Freitag, 11. Februar                     E-Mail: tiengen@kbz.ekiba.de
19.00 Uhr Heilige Messe                                                             18.00 Uhr Dogern, Gottesdienst
Samstag, 12. Februar                    Sonntag, 06.02.2022
19.00 Uhr Sonntagvorabendmesse          09.00Uhr Gottesdienst in der Christus-      Sonntag, 06.02.
Dienstag, 15. Februar                   kirche in Tiengen                           10.30 Uhr Waldshut, Gottesdienst
19.00 Uhr Indlekofen                    Die Kirche bleibt im Anschluss bis          10.30 Uhr Waldshut Kindergottes-
Heilige Messe                           17.00Uhr zur Einkehr geöffnet.              dienst
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