Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG

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Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG
Wesling
      Mineralstoffdeponiebetriebe
                 GmbH & Co. KG

 Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck
                          Salzlandkreis

     Landschaftspflegerischer Begleitplan

                          August 2020

Stadt und Land
Planungsgesellschaft mbH
Ingenieure und Biologen

Umwelt- und Landschaftsplanung / Bauleitplanung / Regionalplanung
Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck
Landschaftspflegerischer Begleitplan

Auftraggeber:       Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG
                    Förderstedter Straße 6c
                    39419 Staßfurt

                    Tel.:         03 92 66 / 96 70 0
                    Fax:          03 92 66 / 96 71 1

Auftragnehmer:      Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH
                    Hauptstraße 36
                    39596 Hohenberg-Krusemark

                    Tel.:         03 93 94 / 91 20 - 0
                    Fax:          03 93 94 / 91 20 - 1
                    E-Mail:       stadt.land@t-online.de
                    Internet:     www.stadt-und-land.com

Bearbeitung:        M. Eng. Frank Benndorf
                    Dipl. Ing (FH) Elke Rösicke

Kartographie:       M. Eng. Frank Benndorf

                                                  Hohenberg-Krusemark, August 2020
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH

Inhaltsverzeichnis

1    Einleitung ....................................................................................................................... 1

     1.1       Anlass und Zielsetzung ....................................................................................... 1

     1.2       Rechtliche Grundlagen ........................................................................................ 1

     1.3       Planerische Vorgaben ......................................................................................... 2

2    Methodik des Landschaftspflegerischen Begleitplanes ................................................... 3

     2.1       Aufgabenstellung und Planungsschritte............................................................... 3

     2.2       Untersuchungsrahmen und Abgrenzung des Untersuchungsraumes .................. 3

     2.3       Erfassung und Bewertung ................................................................................... 5

3    Beschreibung des Vorhabens......................................................................................... 6

     3.1       Angaben zum Standort........................................................................................ 6

     3.2       Allgemeine Angaben zur Bauausführung ............................................................ 6

     3.3       Bedarf an Grund und Boden................................................................................ 6

     3.4       Verkehrsaufkommen und Erschließung ............................................................... 7

     3.5       Aufkommen von Abfällen .................................................................................... 7

     3.6       Betriebsdauer ...................................................................................................... 7

4    Allgemeine Beschreibung des Untersuchungsraumes .................................................... 8

     4.1       Lage in der Region und naturräumliche Lage ...................................................... 8

     4.2       Geologie und Geomorphologie ............................................................................ 8

     4.3       Potenzielle natürliche Vegetation (PNV) .............................................................. 8

     4.4       Planerische und rechtliche Vorgaben im Gebiet .................................................. 9

               4.4.1        Naturschutzrechtliche Festlegungen ...................................................... 9

               4.4.2        Raumordnerische Festlegungen ............................................................ 9

               4.4.3        Wasserrechtliche Festlegungen ............................................................. 9

5    Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter ..............................................................10

     5.1       Boden ................................................................................................................10

               5.1.1        Bestandsermittlung ...............................................................................10

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               5.1.2       Bestandsbewertung ..............................................................................11

     5.2       Wasser ...............................................................................................................15

               5.2.1       Bestandsermittlung ...............................................................................15

               5.2.2       Bestandsbewertung ..............................................................................16

     5.3       Klima und Luft (Lärm und Staub) ........................................................................16

               5.3.1       Bestandsermittlung ...............................................................................16

               5.3.2       Bestandsbewertung ..............................................................................17

     5.4       Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ..............................................................17

               5.4.1       Biotope .................................................................................................17

                           5.4.1.1 Bestandsermittlung .................................................................17

                           5.4.1.2 Bestandsbewertung ................................................................20

               5.4.2       Flora und Vegetation ............................................................................22

                           5.4.2.1 Bestandsermittlung .................................................................22

                           5.4.2.2 Bestandsbewertung ................................................................26

               5.4.3       Vögel ....................................................................................................27

                           5.4.3.1 Bestandsermittlung .................................................................27

                           5.4.3.2 Bestandsbewertung ................................................................29

               5.4.4       Säugetiere ............................................................................................32

                           5.4.4.1 Bestandsermittlung .................................................................32

                           5.4.4.2 Bestandsbewertung ................................................................33

               5.4.5       Reptilien ...............................................................................................34

                           5.4.5.1 Bestandsermittlung .................................................................34

                           5.4.5.2 Bestandsbewertung ................................................................35

               5.4.6       Amphibien ............................................................................................36

                           5.4.6.1 Bestandsermittlung .................................................................36

                           5.4.6.2 Bestandsbewertung ................................................................36

               5.4.7       Nachtfalter ............................................................................................37

                           5.4.7.1 Bestandsermittlung .................................................................37

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                           5.4.7.2 Bestandsbewertung ................................................................37

               5.4.8       Heuschrecken ......................................................................................37

                           5.4.8.1 Bestandsermittlung .................................................................37

                           5.4.8.2 Bestandsbewertung ................................................................39

               5.4.9       Laufkäfer ..............................................................................................40

                           5.4.9.1 Bestandsermittlung .................................................................40

                           5.4.9.2 Bestandsbewertung ................................................................40

     5.5       Landschaftsbild ..................................................................................................41

               5.5.1       Bestandsermittlung ...............................................................................41

               5.5.2       Bestandbewertung................................................................................43

6    Prognose und Bewertung der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen .........................45

     6.1       Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens ..............................................................45

               6.1.1       Baubedingte Wirkfaktoren ....................................................................46

               6.1.2       Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren ..........................................46

               6.1.3       Wirkfaktoren der Nachsorgephase........................................................47

     6.2       Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen .........................................47

               6.2.1       Baubedingte Maßnahmen ....................................................................48

               6.2.2       Anlage- und betriebsbedingte Maßnahmen ..........................................49

     6.3       Ermittlung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen (Konfliktanalyse) ................49

               6.3.1       Boden ...................................................................................................49

               6.3.2       Wasser .................................................................................................49

                           6.3.2.1 Grundwasser ..........................................................................49

                           6.3.2.2 Oberflächenwasser .................................................................50

               6.3.3       Klima und Luft ......................................................................................50

               6.3.4       Biotope .................................................................................................50

               6.3.5       Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................51

                           6.3.5.1 Flora und Vegetation ...............................................................51

                           6.3.5.2 Tiere .......................................................................................51

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               6.3.6      Landschaftsbild.....................................................................................54

     6.4       Zusammenfassung der Konfliktanalyse ..............................................................54

7    Kompensationsbedarf ...................................................................................................57

     7.1       Kompensationsbedarfs für den Eingriff in Biotopflächen .....................................57

     7.2       Verbal-argumentative Zusatzbewertung .............................................................58

     7.3       Kompensationsmaßnahmen...............................................................................60

     7.4       Biotopwert nach Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen ...........................62

8    Zusammenfassende Beurteilung des Eingriffs und dessen Kompensation ....................64

9    Literatur und Quellenverzeichnis ...................................................................................67

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1:        Bodenausstattung im Untersuchungsraum ............................................................. 10

Tabelle 2:        Boden(teil)funktionen nach BBodSchG und BFBV-LAU ....................................... 11

Tabelle 3:        Bewertung der Ertragsfähigkeit ................................................................................. 12

Tabelle 4:        Bewertung der Naturnähe .......................................................................................... 12

Tabelle 5:        Bewertung des Wasserhaushaltspotenzials............................................................ 13

Tabelle 6:        Bewertung von Böden mit Archivfunktion ................................................................ 14

Tabelle 7:        Zusammenfassende Bodenbewertung .................................................................... 14

Tabelle 8:        Übersicht über die im Untersuchungsraum 1 nachgewiesenen Biotoptypen..... 17

Tabelle 9:        Übersicht über die am Südosthang des Frohser Berges (Untersuchungsraum 2)
                  nachgewiesenen Biotoptypen .................................................................................... 20

Tabelle 10: Biotope hoher Wertstufe des engeren Untersuchungsraumes ............................ 21

Tabelle 11: Biotope mittlerer Wertstufe des engeren Untersuchungsraumes ........................ 21

Tabelle 12: Biotope geringer Wertstufe des engeren Untersuchungsraumes ........................ 22

Tabelle 13: Im Untersuchungsraum 1 nachgewiesene Vogelarten .......................................... 27

Tabelle 14: Im Untersuchungsraum 2 nachgewiesene Vogelarten .......................................... 29

Tabelle 15: Vorkommen geschützter Fledermausarten im Untersuchungsgebiet ................. 33

Tabelle 16: Verteilung der Altersstadien der Zauneidechse anhand der maximalen
                  Aktivitätsabundanz der Altersstufen (Männchen/Weibchen = geschlechtsreife
                  Tiere; Juvenile = Subadulte [nicht geschlechtsreife Tiere des Vorjahres] /
                  Schlüpflinge [Jungtiere des diesjährigen Jahres]; Unbestimmt = Alter oder
                  Geschlecht nicht bestimmbar) ................................................................................... 35

Tabelle 17: Im Untersuchungsraum 1 nachgewiesene Heuschreckenarten........................... 37

Tabelle 18: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren des Vorhabens und
                  voraussichtlich betroffene Schutzgüter .................................................................... 45

Tabelle 19: Dauerhafte Biotopverluste .......................................................................................... 51

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Tabelle 20: Zusammenfassung der Konfliktanalyse für die Schutzgüter Boden und Tiere,
                 Pflanzen und biologische Vielfalt in Verbindung mit dem Bau DK I inkl.
                 Infrastrukturen .............................................................................................................. 54

Tabelle 21: Gesamtumfang der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen ........................ 61

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Anlagenverzeichnis

Kartenteil

A1 –           Übersichtskarte (1:25.000)

A2 –           Schutzgebietskarte (1:20.000)

A3 –           Biotoptypenkarte (1:5.000)

A4 –           Konfliktkarte (1:5.000)

A5 –           Maßnahmenkarte (1:2.500)

Gutachten

A6 –           Fachgutachten Flora und Fauna

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1       Einleitung

1.1     Anlass und Zielsetzung

Die Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG plant zur Entsorgung nicht
gefährlicher Abfälle mit sehr geringem organischem Anteil am Standort Schönebeck die
Errichtung einer Deponie der Klasse I (DK I). In diesem Zusammenhang soll im Bereich
zwischen dem Frohser Berg und der bestehenden Alt-Deponie Frohser Berge ein neuer
Deponiekörper eingegliedert werden. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass
auf Grund des stetigen Bedarfs an Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Bauschutt,
Gemischen aus Keramik, Ziegel und anderen mineralischen Abfällen sowie Schlacken,
Baustoffen auf Gipsbasis, Porenbeton u. a. im Altkreis Schönebeck ein Bedarf entstanden ist,
diese Abfälle anderweitig (bisher zur Profilierung von Siedlungsabfalldeponie und Kiesrestloch
eingesetzt, d. V.) zu entsorgen bzw. so weit wie möglich zu verwerten.

Durch die Standortwahl der geplanten DK I auf dem Deponiegelände Frohser Berge ist eine
Eingriffsminimierung aus ökologischer Sicht erfolgt.

1.2     Rechtliche Grundlagen

Die Eingriffsregelung basiert auf Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft nach
BNatSchG vom 29. Juli 2009 (BGBl. 2009 Teil I Nr. 51, Bonn am 6. August 2009) in Verbindung
mit dem NatSchG LSA vom 15. Januar 2015 (GVBl. LSA S.21).

Unter einem Eingriff in Natur und Landschaft fallen gem. § 14 Abs.1 BNatSchG Veränderungen
der Gestalt und Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten
Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen
können.

Gemäß § 15 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare
Beeinträchtigungen           von     Natur      und      Landschaft        zu     unterlassen.       Unvermeidbare
Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Zur
Beurteilung des Eingriffs hinsichtlich der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind in
einem LBP:

      1. Ort, Art, Umfang und zeitlicher Ablauf des Eingriffs darzustellen,

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      2. die ökologischen Gegebenheiten unter Hervorhebung besonderer Werte und
         Funktionen des Naturhaushalts auf den vom Eingriff betroffenen Grundflächen
         darzustellen und zu bewerten,
      3. die durch den Eingriff zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
         darzustellen und zu bewerten,
      4. die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der
         Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nach Ort, Art, Umfang und zeitlichem
         Ablauf darzustellen.

1.3     Planerische Vorgaben

Allgemeine, für landschaftspflegerische und ökologische Planungen gültige Ziele sind im
Bundesnaturschutzgesetz (§ 1 BNatSchG) festgehalten. Demnach sind Natur und Landschaft
auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in
Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so
zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass

      1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,

      2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,

      3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie

      4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
         auf Dauer gesichert sind.

Im Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND
NATURSCHUTZ DES LANDES SACHSEN-ANHALT 1994) sowie dem Landschaftsplan der
Stadt Schönebeck (2007), werden auf der Basis dieser allgemeingültigen Zielformulierungen
Leitbilder für die Landschaftseinheit „Ackerebenen“ im Planungsraum formuliert. Diese
Planungen wurden eingesehen und bei der Aufstellung des landschaftspflegerischen
Leitbildes berücksichtigt.

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2        Methodik des Landschaftspflegerischen Begleitplanes

2.1      Aufgabenstellung und Planungsschritte

Ausgangspunkt der landschaftspflegerischen Begleitplanung (LBP) ist die Beschreibung von
Natur und Landschaft. Wesentlich hierbei ist die Ermittlung der ökologischen Bedeutung sowie
der spezifischen Empfindlichkeit der Schutzgüter gegenüber den Wirkungen des Vorhabens.

Der LBP hat zu prüfen, ob das betrachtete Vorhaben

          -      unzulässig, d.h. dass erhebliche Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit des
                 Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes zu erwarten sind, die nicht vermieden
                 und nicht ausgeglichen werden können

und welche Möglichkeiten

          -      zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen,
          -      zum Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit des
                 Naturhaushalts

oder des Landschaftsbildes für das betrachtete Vorhaben bestehen.

Verbal-argumentativ und mittels des „Bewertungsmodells Sachsen-Anhalt“ ist nachzuweisen,
dass durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine weitgehende funktionale
Kompensation des Eingriffs in die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des
Landschaftsbilds erfolgen wird.

Der LBP hat die konkreten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu entwerfen und eine grobe
Kostenschätzung zu erarbeiten.

2.2      Untersuchungsrahmen und Abgrenzung des Untersuchungsraumes

Der Untersuchungsraum für die einzelnen Schutzgüter wurde so festgelegt, dass die
wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Klima,
Tiere,        Pflanzen   und     biologische       Vielfalt    sowie      Landschaftsbild          einschließlich     der
Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern sowie auf das Landschaftsbild erfasst und
bewertet werden können.

Der Untersuchungsraum 1 umfasst einen allseitigen Korridor von 50 m um den
Vorhabenbereich und umfasst außerdem auch die östlich angrenzende Ackerfläche (siehe
Karte A1). Es wird davon ausgegangen, dass in dem ausgewiesenen Raum alle Wirkungen
des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter Fauna/Flora, biologische Vielfalt erfasst werden.
Darüber hinaus wurde ein Untersuchungsraum 2 mit einem Radius von 1.000 m um das
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Vorhaben festgelegt, in welchem die Schutzgüter Klima/Luft, Freiraum/Erholung, Boden,
Wasser und Landschaftsbild (UR 2 + 1.500 m) sowie Groß- und Greifvögel betrachtet werden.

Zusammenfassend                wird        innerhalb          des         Untersuchungsraumes                folgender
Untersuchungsrahmen berücksichtigt:

Boden                             Bodenfunktionen gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
                                  bzw. Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) (UR 2)

Wasser                            Grund- und Oberflächenwasser (UR 2)

Luft und Klima                    Untersuchungsraum (UR 2)

Tiere,     Pflanzen        und
biologische Vielfalt

•    Biotope                     Biotop- und Nutzungstypen sowie selektive Biotope (für den
                                 Naturschutz         wertvolle       Bereiche)        einschließlich       gesetzlich
                                 geschützter Biotope gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 22 NatSchG
                                 LSA sowie gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteile gemäß
                                 § 21 NatSchG LSA (UR 1)

•    Tiere                       besonders geschützte Arten gemäß § 7 (2) Nr.13 BNatSchG, streng
                                 geschützte Arten gemäß § 7 (2) Nr.14 BNatSchG, geschützte Arten
                                 nach Artikel 1 der EU-VSch-RL sowie nach Anlage 1 Spalte 2 und
                                 3 der BArtSchV (UR 1 / UR 2)

•    Pflanzen                    Anlage 1 der BArtSchV, Rote Liste Deutschland (UR 1)

Landschaftsbild                  Untersuchungsraum (UR 2 + 1.500 m)

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Stand: August 2020                                                                                                Seite 4
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2.3    Erfassung und Bewertung

Der LBP baut auf den Ergebnissen des Fachgutachten Flora und Fauna (Anlage zum LBP)
sowie dem Planfeststellungsantrag und seinen weiteren Anlagen auf. Des Weiteren wird auf
die verfügbaren Daten- und Informationsmaterialien zur naturräumlichen Ausstattung des
Untersuchungsraumes zurückgegriffen.

Die Bewertung und Bilanzierung der Eingriffsfolgen wird entsprechend der Richtlinie über die
Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen- Anhalt (MLU LSA 2009)
durchgeführt.

Die Beurteilung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und eingeschränkt
die Beurteilung des Landschaftsbildes erfolgt grundsätzlich auf der Basis von Biotopen bzw.
Biotoptypen. Bei der Erfassung und Bewertung der Biotoptypen werden im Regelfall die
abiotischen Schutzgüter Wasser, Luft, Boden sowie die biotischen Schutzgüter Pflanzen und
Tiere sowie das Landschaftsbild hinreichend berücksichtigt.

Gemäß dem Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt (MLU LSA 2009) fungieren Biotope bzw.
Biotoptypen als „hochaggregierte Indikatoren, die leicht zu erfassen sind und darüber hinaus
verschiedene biotische und abiotische Einzelfunktionen und deren Ausprägung in ihrem
komplexen Zusammenwirken bis zu einem gewissen Grad summarisch abbilden; indirekt ist
dadurch auch eine ungefähre Bewertung des Landschaftsbildes gewährleistet.“

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3        Beschreibung des Vorhabens

3.1      Angaben zum Standort

Die Deponie Frohser Berge besteht aus der stillgelegten Siedlungsabfalldeponie, dem
Zwischenlager1 für Erdmassen sowie der zugehörigen Infrastruktur.

Auf der Fläche des Zwischenlagers für Erdmassen soll die Deponie DK I errichtet werden.

Die geplante Deponie befindet sich in einer Entfernung von über 1.500 m westlich der Stadt
Schönebeck (Elbe), am südlichen Fuße des Frohser Berges. Sie liegt innerhalb des
Salzlandkreises in der Gemarkung Schönebeck-Frohse, Flur 1 auf den Flurstücken 18, 10047,
10049, 10051, 10054, 10055, 10056, 10058, 10059, 10060, 10061 und 10062.

3.2      Allgemeine Angaben zur Bauausführung

Das Vorhaben umfasst die Errichtung eines Ablagerungsbereiches einschließlich der
erforderlichen Zuwegung und Versickerungsanlagen. Die Errichtung weiterer für einen
Deponiebetrieb typischer Einrichtungen wie beispielsweise Sozialgebäude, Wägeeinrichtung
und Einrichtungen zur Fassung von Sickerwasser ist im Rahmen des Vorhabens auf dem
östlich angrenzenden Acker geplant.

3.3      Bedarf an Grund und Boden

Der erforderliche Flächenbedarf für die Deponie DK I beträgt im Endzustand bei einer
maximalen Höhe von 94 m HN und einem maximalen Volumen von 2,0 Mio. m³ ca. 13,5 ha
Ablagerungsfläche. Insgesamt wird für das Vorhaben eine Fläche von ca. 17,8 ha in Anspruch
genommen. Hierzu zählen die Ablagerungsfläche, Flächen für Versickerungs- und
Sickerwasseranlagen, Flächen für die Umfahrungswege sowie sonstige Flächen zwischen
dem geplanten Deponiekörper und der Deponieumzäunung (Randflächen).

Die Errichtung der Deponie DK I ist in 6 Bauabschnitten geplant, diese besitzen eine Größe
zwischen 1,9 und 2,7 ha.

Die Ablagerungsfläche des 1. Bauabschnittes umfasst ca. 2,7 ha, die des 2. Bauabschnittes
(BA) ca. 2,4 ha. Der 3. BA wird ca. 1,9 ha, der 4. 2,2 ha, der 5. BA ca. ca. 2,0 und der 6.
Bauabschnitt ca. 2,5 ha umfassen

1
    Während der Errichtung der Siedlungsabfalldeponie

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3.4    Verkehrsaufkommen und Erschließung

Die bauzeitliche Zuwegung des Vorhabenbereichs erfolgt über die Magdeburger Straße bzw.
bestehende Zuwegungen. Ab dem Flurstück 10058 wird eine neue Zufahrt eingerichtet, die
den Verkehr an dem bestehenden Wertstoffhof zur geplanten Halde vorbeileitet.

Die Zufahrt zur DK I Frohser Berge erfolgt über eine neu eingerichtete Zufahrt. Diese wird auf
einer Länge von ca. 460 m und einer Breite von ca. 3 m als einspurige, geschotterte Straße
hergestellt.

Die Deponieumfahrung umrundet die DK I. Sie wird als einspurige, asphaltierte Straße mit
einer Breite von ca. 7 m angelegt.

Während der Betriebsphase ist mit einem täglichen Aufkommen von ca. 24 LKW pro Tag zu
rechnen (siehe Planfeststellungsantrag), dies entspricht etwa 2,4 LKW pro Stunde.

3.5    Aufkommen von Abfällen

Die im Rahmen des Vorhabens anfallenden Abfälle werden gemäß den aktuellen
Bauvorschriften fach- und umweltgerecht entsorgt. Ansonsten dient die DK I selbst, der
Entsorgung von Abfällen mit sehr geringem organischem Anteil.

3.6    Betriebsdauer

Die Deponie wird über einen Zeitraum von ca. 25 bis 30 Jahren in 6 Bauabschnitten befahren
und die einzelnen verfüllten Bauabschnitte anschließend abgedeckt.

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4      Allgemeine Beschreibung des Untersuchungsraumes

4.1    Lage in der Region und naturräumliche Lage

Naturräumlich        betrachtet       befindet     sich     der    Untersuchungsraum               entsprechend     der
Landschaftsgliederung des Landes Sachsen-Anhalt in der Landschaftseinheit „Ackerebenen“
und ist der Unterkategorie „Magdeburger Börde“ zuzuordnen. Der Untersuchungsraum
befindet sich in den Ausläufern der Colbitz-Letzlinger Heide und zum Teil im Forst
Friedrichshöhe. Der ca. 115 m hohe Frohser Berg bildet die höchste Erhebung in der näheren
Umgebung. Das Vorhaben befindet sich in einer Entfernung von ca. 2 km zur Elbe, welche
sich im Osten befindet und an Schönebeck vorbei in Richtung Norden durch Magdeburg fließt.

Die „Ackerebenen“ sind überwiegend an den breiten Lößgürtel am Nordrand der Mittelgebirge
gebunden.        Die     Magdeburger          Börde       bildet   hierbei     den     östlichen      Ausläufer     der
Bördelandschaften. (REICHHOFF et. al. 2001).

4.2    Geologie und Geomorphologie

Der geologische Untergrund der Magdeburger Börde wird von Triasschichten aufgebaut. Im
Nordosten liegen auf den Hochflächen lückenhafte Decken von tertiären Sanden und Kiesen
verbreitet. Entlang der saalekaltzeitlichen Eisrandlage zwischen Irxleben und Calbe treten
Moränenreste auf. Wichtigste Sedimentbildung der Weichselkaltzeit dieses Raumes sind die
äolischen Decken von Löß, sandigem Löß und Sandlöß, die dem Untergrund aufliegen.
(REICHHOFF et al. 2001)

Das Platten-Flachrücken-Relief der Magdeburger Börde wird durch seine relativ geringe
Reliefenergie (
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4.4     Planerische und rechtliche Vorgaben im Gebiet

4.4.1    Naturschutzrechtliche Festlegungen

Die Schutzgebietssituation im Untersuchungsraum des geplanten Vorhabens lässt sich der
Karte 2 entnehmen. Demnach befindet sich der Untersuchungsraum in keinem nach
BNatSchG (§§ 22 bis 30 und 32) ausgewiesenen Schutzgebiet.

Bei dem nächstgelegenen Schutzgebiet handelt es sich um das Flächennaturdenkmal
„südlicher Teil der Frohser Berge“, welches ca. 340 m in westlicher Richtung vom Vorhaben
entfernt liegt.

4.4.2    Raumordnerische Festlegungen

Zur      Berücksichtigung             anderer        raumbedeutsamer               Planungen          wurden        der
Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt (MINISTERIUM FÜR RAUMORDNUNG UND
UMWELT          2010)       und      der     Regionale        Entwicklungsplan           Magdeburg         (Regionale
Planungsgemeinschaft Magdeburg; Stand: 19.06.2006) hinzugezogen.

In der Verordnung zum Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt (LEP LSA 2010)
ist nur das westlich von Schönebeck befindliche Gewerbegebiet als „landesbedeutsame
Industrie- und Gewerbefläche“ festgelegt. Andere wesentliche Festlegungen existieren nicht.

Im Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg (REP MD 2006) ist nur
der Bereich des Frohser Bergs als Vorranggebiet für Natur und Landschaft: Nr. XX „Frohser
Berge“ (REP MD Pkt. 5.3.1.3) festgelegt. Der Vorhabenbereich ist davon nicht betroffen.

Der Regionale Entwicklungsplan befindet sich derzeit in der Öffentlichkeitsbeteiligung und wird
auf der Grundlage des aktuellen LEP LSA präzisiert.

In der 1. Änderung zum Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) (2012) ist der
Vorhabenbereich als Fläche für Versorgungsanlagen ausgewiesen.

4.4.3    Wasserrechtliche Festlegungen

Wasserschutzgebiete nach § 73 WG LSA werden nicht berührt.

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5       Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

5.1     Boden

5.1.1    Bestandsermittlung

Das Plangebiet liegt innerhalb der Bodenregion der „Löss- und Sandlösslandschaften“ und ist
der Bodenlandschaft der „Tschernosembetonten Lössbörden“ zuzuordnen (Bodenatlas
Sachsen-Anhalt 1999). Im Untersuchungsgebiet kommen vorherrschend Tschernoseme bis
Braunerde-Tschernoseme aus Löss über glazifluviatilem Sand vor. Im Bereich des Frohser
Bergs sind es überwiegend Pararendzinen aus Löss bis Sandlöss über glazifluviatilem Sand,
gering verbreitet über Geschiebemergel. Westlich bzw. östlich grenzen jeweils Tschernoseme
aus Löss, gering verbreitet über Geschiebemergel oder glazifluviatilem Sand sowie
Braunerde-Tschernoseme und gering verbreitet Gley-Tschernoseme aus Sandlöss über
Niederungssand sowie Tschernosem-Kolluvisole aus holozän umgelagertem Sandlöss an.
(FISBo BGR 2016)

Entsprechend der vorläufigen Bodenkarte (VBK50) von Sachsen-Anhalt, herrscht im
Vorhabenbereich folgender Bodentyp vor:

Tabelle 1:         Bodenausstattung im Untersuchungsraum

 Bodentyp n. VBK50

                 Pararendzina      (mit   carbonathaltigem,
                 periglaziärem     Schluff    (Löss)     über
 RZ
                 carbonathaltigem, glazifluviatilem Sand
                 (Schmelzwassersand) als Substrat)

Pararendzina

Pararendzinen sind Böden, die aus carbonathaltigem lockerem oder festem Kiesel- oder
Silikatgestein entstanden sind. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Löss, Mergel,
carbonathaltigen Schotter oder Kalksandstein handeln. (KA5 2005)

Weiterhin bestehen sie aus einem maximal 40 cm starkem, humosem Oberbodenhorizont. Der
daran anschließende C-Horizont besteht, wie zuvor aufgeführt, aus einem mergeligen
Material. Solche Böden werden vorwiegend Argrarwirtschaftlich (Acker, Grünland) oder
forstwirtschaftlich genutzt.

Ferner sind im Landschaftsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) für die landwirtschaftlich
genutzten Flächen Beeinträchtigungsrisiken durch Wassererosion und Verschlämmung
ausgewiesen.
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Bodendenkmale existieren gemäß Landschaftsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) südlich der
Bestandsdeponie sowie auf dem Frohser Berg, beides außerhalb des Untersuchungsraumes.

5.1.2    Bestandsbewertung

Grundlage        für     die     Bewertung         des      Ist-Zustandes         des      Schutzgutes       ist      das
Bodenfunktionsbewertungsverfahrens des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
(BFBV-LAU)         sowie       die   vorläufigen       Handlungsempfehlungen                zur    Anwendung          des
Bodenfunktionsbewertungsverfahrens (LAU 2013).

Im BFBV-LAU werden folgende Boden(teil)funktionen auf der Basis der lt. BBodSchG
definierten Bodenfunktionen betrachtet:

Tabelle 2:         Boden(teil)funktionen nach BBodSchG und BFBV-LAU

Bodenfunktionen nach BBodSchG                    Im BFBV_LAU bewertete                                 Kürzel
                                                 Boden(teil)funktionen/Kriterien

1.a)      Lebensgrundlage und Lebensraum Teilfunktion Lebensgrundlage und Lebensraum                   N
für Menschen, Tiere, Pflanzen und                für Pflanzen: Standortpotenzial für natürliche
Bodenorganismen                                  Pflanzengesellschaften (Naturnähe)

1.a)      Lebensgrundlage und Lebensraum Teilfunktion Lebensgrundlage und Lebensraum                   E
für Menschen, Tiere, Pflanzen und                für Pflanzen: natürliche Bodenfruchtbarkeit
Bodenorganismen                                  (Ertragfähigkeit)

1.b)      Bestandteil des Naturhaushaltes,       Teilfunktion Wasserkreisläufe:                        W
insbesondere mit seinen Wasser- und              Regelung im Wasserhaushalt
Nährstoffkreisläufen                             (Oberflächenabfluss und
                                                 Grundwasserneubildung)
                                                 (Wasserhaushaltspotenzial)

2) Funktionen als Archiv der Natur- und          Funktionen als Archiv der Natur- und                  A
Kulturgeschichte                                 Kulturgeschichte (Archivbodenkarte)

Da die entsprechenden Bodenfunktionskarten des LAU nicht den gesamten Bereich des
Untersuchungsraumes abdecken, erfolgt die nachfolgende Bewertung der Bodenfunktionen in
Abhängigkeit von den vorliegenden Daten und Informationen.

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Ertragsfähigkeit

Als Ertragsfähigkeit oder natürliche Bodenfruchtbarkeit wird die natürliche Leistungsfähigkeit
(Ertragsfähigkeit für höhere Pflanzen) beschrieben. Diese kann als standortgebundenes
natürliches Ertragspotenzial definiert werden, welches dem nachhaltigen durchschnittlichen
Leistungsvermögen des Bodens entspricht.

Die Bewertung der natürliche Bodenfruchtbarkeit bzw. Ertragsfähigkeit orientiert sich nach
Bodenfunktionsbewertungsverfahrens (LAU 2013) an den Acker- bzw. Grünlandzahlen der
Bodenschätzung.

Im Untersuchungsraum und insbesondere im Bereich der Sickerwasserbecken, Wiegestelle
und Zuwegung dominieren Böden mit einer mittleren Ertragsfähigkeit (Tabelle 3).

Tabelle 3:         Bewertung der Ertragsfähigkeit

 überwiegend vorh. Bodentyp / Bodenform                                                            Ertragsfähigkeit (E)

                   Pararendzina     (Bereich    der Zuwegung, Sickerbecken und
 RZ                                                                                                         3
                   Wiegestelle)

 -                 Siedlungsboden (im Bereich des Deponiegeländes) (Bereich der DK I)                       0

Naturnähe

Mit dem Kriterium Naturnähe wird das Ausmaß der Veränderungen gegenüber dem
natürlichen Ausgangszustand von Böden beschrieben. Als Veränderungen werden
insbesondere die Vermischung der natürlichen Horizontierung der Böden, der Abtrag von
Bodenmaterial oder die Überlagerung mit Fremdmaterialien verstanden.

Die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen im Untersuchungsraum weisen eine
mittlere Naturnähe auf (Wertstufen 3). Bereiche mit einer hohen, bis sehr hohen Naturnähe
(Wertstufe 4 bis 5) sind im Bereich des Frohser Bergs und im südöstlichen Bereich des
Untersuchungsraumes (Wertstufe 4) zu finden. Der Bereich der geplanten DK I ist mit einer
geringen (Wertstufe 2) und der der Zuwegung, Sickerbecken und Wiegestelle mit mittlerer
Naturnähe angegeben.

Tabelle 4:         Bewertung der Naturnähe

 Beschreibung                                                                    Naturnähe (N)

 Bereich der Zuwegung, Sickerbecken und Wiegestelle                                         3

 Bereich der geplanten DK I                                                                 2

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Wasserhaushaltspotenzial

Das Wasserhaushaltspotenzial zeigt die Funktionserfüllung der Böden als Bestandteil des
Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen für die
Teilfunktion Wasserkreisläufe. Es beinhaltet die Beurteilung des Oberflächenabflusses und der
Grundwasserneubildung.

Die Bewertung des Wasserhaushaltspotenzials beruht nach dem                                         Bodenfunktions-
bewertungsverfahren (LAU 2013) auf kf-Werten (gesättigte Wasserleitfähigkeit), die aus einer
Verknüpfung mit Kenngrößen aus dem Acker/Grünlandschätzungsrahmen gebildet werden.
Im vorliegenden Fall erfolgt die Einschätzung des Wasserhaushaltspotenzials anhand von
Bodenarten in Anlehnung an Anlage 4 des Bodenfunktionsbewertungsverfahren (LAU 2013).

Dementsprechend             weisen       die    periglazialen        Schluffe      ein     überwiegend        mittleres
Wasserhaushaltspotenzial (Wertstufe 3) auf (Tabelle 5).

Tabelle 5:         Bewertung des Wasserhaushaltspotenzials

      überwiegend vorh. Bodentyp / Bodenform                     Wasserhaushaltspotenzial (W)
                  Pararendzina (mit carbonathaltigem,
                  periglaziärem Schluff (Löss) über
                  carbonathaltigem, glazifluviatilem
      RZ                                                                          3
                  Sand (Schmelzwassersand) als
                  Substrat); (Bereich der Zuwegung,
                  Sickerbecken und Wiegestelle)

                  Gestörte und anthropogen überprägte
        -         Siedlungsböden (im Bereich des                                  0
                  Deponiegeländes) (Bereich der DK I)

Archivfunktion für Natur- und Kulturgeschichte

Die Archivbodenkarte nach ALTERMANN et al. (2003, Änderung und Aktualisierung durch
LAU 2011/12) weist Böden aus, welche gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 BBodSchG die Funktion als
Archiv der Natur- und Kulturgeschichte im Land Sachsen-Anhalt überdurchschnittlich erfüllen
und die nach § 1 Abs. 1 BodSchAG LSA besonders zu schützen sind.

Im Untersuchungsraum befinden sich keine Böden mit einer besonderer Archivfunktion.
Ausgenommen hiervon, laut Landschaftsplan der Stadt Schönebeck, sind nur der südliche Teil
des Untersuchungsgebietes sowie ein Bereich auf dem Frohser Berg. Hier wird das
Vorkommen von Bodendenkmälern angezeigt, welche jedoch nicht im Vorhabensbereich
vorkommen.

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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck;
Stand: August 2020                                                                                               Seite 13
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Tabelle 6:         Bewertung von Böden mit Archivfunktion

                                                                      Archiv der Natur- und
      überwiegend vorh. Bodentyp / Bodenform
                                                                       Kulturgeschichte (A)
                  Pararendzina (mit carbonathaltigem,
                  periglaziärem Schluff (Löss) über
                  carbonathaltigem, glazifluviatilem
      RZ                                                                          0
                  Sand (Schmelzwassersand) als
                  Substrat); (Bereich der Zuwegung,
                  Sickerbecken und Wiegestelle)

                  Siedlungsboden (im Bereich des
        -                                                                         0
                  Deponiegeländes) (Bereich der DK I)

Zusammenfassende Bodenfunktionsbewertung

Die für die Bodenteilfunktionen vorgenommenen Bewertungen werden entsprechend dem
Bodenfunktionsbewertungsverfahren des LAU zu einer fünfstufigen Gesamtbewertung
zusammengefasst, Die Gesamtbewertung folgt dem Maximalwertprinzip, d.h. der höchste
Wert der jeweiligen Bodenfunktionen stellt gleichzeitig die Gesamtbewertung dar.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Bereich der geplanten DK I mit einer geringen
Bewertung versehen wurde, während die auf dem angrenzenden Acker geplanten
Infrastrukturen mit einem mittleren Ergebnis bewertet wurden. Gemäß der Einstufung von
Böden in Wert- und Funktionselemente von geringer bis mittlerer Bedeutung, entsprechend
der Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt
(MLU LSA 2009; Anlage 2) folgend, handelt es sich dabei um Böden mit einer unter- bis
durchschnittlichen Erfüllung der Bodenfunktionen („Böden mit allgemeiner Bedeutung“).

Tabelle 7:         Zusammenfassende Bodenbewertung

 Bodenteilfunktion                       Bewertung          Gesamt-              Wert- und Funktionselement
                                                          bewertung

                             Bereich der Zuwegung, Sickerbecken und Wiegestelle

 Naturnähe (N)                                3

 Ertragsfähigkeit (E)                         3
                                                                3                Böden mit mittlerer Bedeutung
 Wasserhaushaltspotenzial (W)                 3

 Archivfunktion (A)                           0

                                                   Bereich der DK I

 Naturnähe (N)                                2
                                                                2                Böden mit geringer Bedeutung
 Ertragsfähigkeit (E)                         0

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 Bodenteilfunktion                         Bewertung        Gesamt-              Wert- und Funktionselement
                                                          bewertung

                                  Bereich der Zuwegung, Sickerbecken und Wiegestelle

 Wasserhaushaltspotenzial (A)                  0

 Archivfunktion (A)                            0

Erläuterungen zur Tabelle
Gesamtbewertung gem. LAU (2013)
1 = sehr geringe Funktionserfüllung
2 = geringe Funktionserfüllung
3 = mittlere Funktionserfüllung
4 = hohe Funktionserfüllung

Vorbelastungen

Hinsichtlich der Vorbelastungen des Schutzgutes Boden im Umfeld des Deponiegeländes sind
eine Altablagerung (PU-Deponie) südöstlich des Deponiegeländes, eine ehemalige
Tagebaufläche zur Kiesgewinnung und die Bereiche des Industriegebietes mit überprägten
Siedlungsböden und ausgewiesenen Altlastenflächen zu nennen. Weiterhin wurde die Fläche
der geplanten DK I über die Jahre als Lagerfläche für unterschiedliche Materialien genutzt.
Diese Nutzung bestimmt im Wesentlichen die vorzufindende gestörte Bodenstruktur.

Darüber hinaus resultieren Vorbelastungen aus der landwirtschaftlichen Nutzung und dem
damit einhergehenden Pestizid-, Herbizid- und Düngemitteleinsatz sowie die Veränderungen
der Oberbodenstruktur.

5.2     Wasser

5.2.1     Bestandsermittlung

Der Eingriffsraum befindet sich im Bereich des Grundwasserkörpers „Westfläming und Elbtal
(Ehle)“ (EN1). Der Oberflächenwasserkörper MEL07 (MEL07OW05-00) umfasst die
Fließgewässer Welslebener Röthe, Solgraben und Schlöthe. Diese Gewässer fließen
spätestens in Schönebeck zusammen und münden anschließend in die Elbe.

Im Untersuchungsgebiet befinden sich bis auf die Welslebener Röthe, im Süden des
Untersuchungsgebietes,                 keine   weiteren      natürlichen       oder      naturnahen       Still-    bzw.
Fließgewässer. Ein mit Asphalt ausgekleidetes Sickerwasserbecken existiert zwischen dem
Wertstoffhof-Gelände und der Siedlungsabfalldeponie.

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5.2.2    Bestandsbewertung

Laut Landschaftsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) (2009) ist das Grundwasser gegenüber
flächenhaft eindringenden Schadstoffen nicht geschützt.

Im Untersuchungsgebiet ist das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung mit mittel
angegeben. Die mittlere Jährliche Grundwasserneubildung wird mit 15 bis 57 mm/a
angegeben (gering bis mittel) (BGR 2016).

Der chemische Zustand des Grundwasserkörpers ist mit schlecht angegeben. Dies ist
insbesondere auf die Landwirtschaftliche Nutzung und deren diffuse Quellen zurückzuführen.
Der Oberflächenwasserkörper ist als erheblich verändert und der chemische Zustand als nicht
gut eingestuft. Das ökologische Potenzial ist mit unbefriedigend angegeben. (LHW 2014).

5.3     Klima und Luft (Lärm und Staub)

5.3.1    Bestandsermittlung

Die klimatische Situation im Naturraum der Magdeburger Börde ist durch die Zugehörigkeit
zum subkontinental getönten Klima des Binnentieflandes im Lee der Mittelgebirge mit warmen
Sommern (Julitemperatur um 18 °C) gekennzeichnet. Die Jahresniederschläge liegen
dementsprechend zwischen 450 und 540 mm. Der Bereich der Börde wird als gering
luftbelastet angegeben. (Reichhoff 2001)

Laut Landschaftsplan der Stadt Schönebeck wird das Regionalklima dem mitteldeutschen
Binnentieflandklima           zugeordnet.         Typisch        sind      hier      die      geringen      jährlichen
Niederschlagsmengen, die zwischen 480 und 550 mm schwanken. Die Hauptwindrichtung ist
Südwest, mit Windgeschwindigkeiten bis 4,6 m/s. Im Umfeld der geplanten Halde befinden
sich Kaltluftentstehungsgebiete, mit Ventilationsbahnen, die zur Elbe hin reichen. Als
Nutzungen mit erhöhtem Belastungspotential/Gefährdungsrisiko ist der Bereich der
Siedlungsabfall- und der geplanten Deponie DK I angegeben.

Am Nordwestrand der Börde steigen die Niederschlagswerte deutlich über die 500 mm-Grenze
(Haldensleben 543 mm/a, Druxberge 530 mm/a). In der Hohen Börde erreicht die Klimastation
Bahrendorf 531 mm mittleren Niederschlag pro Jahr. Der trockenste Bereich wird im Südosten
erreicht (Brumby 456 mm/a).

Als Vorbelastung sind die Beeinträchtigungen der Luftqualität durch Luftverunreinigungen
entlang der Straßen anzusehen. Diese Beeinträchtigungen gehen von den Kreisstraßen der
Umgebung sowie der Bahnstrecke im Osten aus. Darüber hinaus ist im Untersuchungsraum

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mit temporären Geruchs- und Lärmemissionen durch die intensive Landbewirtschaftung (z.B.
Verkehr landwirtschaftlicher Fahrzeuge, Ausbringen von Gülle) zu rechnen.

5.3.2    Bestandsbewertung

Das Waldgebiet des Frohser Bergs nimmt im Untersuchungsbereich eine lokal bedeutsame
Immissionsschutzfunktion ein. Dies ist von geringer, bis mittlerer Bedeutung für den
Immissionsschutz, da die Vegetationsbestände für das Ausfiltern und Festhalten von
Schadstoffen aus der Luft sowie für die Verdünnung in der Luft verbleibender
Schadstoffkonzentration            sorgen.      Im     weiteren      Umfeld      ist   ein    mittlerer    bis   hoher
Industrialisierungsgrad bzw. eine mittlere bis hohe Besiedlungsdichte vorhanden. Die
Luftqualität ist daher mäßig beeinträchtigt. Vorhandene Belastungen gehen insbesondere von
der Landwirtschaft, dem Verkehr sowie von Gewerbe und Industriegebieten aus. Die
Beeinträchtigung durch Winderosion auf den landwirtschaftlichen Flächen wird mit hoch
bewertet.

5.4     Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

5.4.1    Biotope

5.4.1.1 Bestandsermittlung
Die     Erfassung       und      Abgrenzung           der   Biotoptypen        erfolgte      im    Zuge    von     zwei
Geländebegehungen. Als Grundlage wurde die aktuelle „Kartieranleitung Lebensraumtypen
Sachsen-Anhalt – Teil Offenland. Zur Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der
FFH-Richtlinie“ (SCHUBOTH & FRANK 2010) verwendet.

Insgesamt konnten 16 Biotoptypen im Untersuchungsgebiet der Deponie Schönebeck
abgegrenzt werden. Dominierend hinsichtlich der flächenhaften Ausdehnung ist dabei
eindeutig die „Ruderalflur gebildet aus ausdauernden Arten“. Eine Übersicht über alle
erfassten Biotoptypen ist in Tabelle 8 dargestellt.

Tabelle 8:         Übersicht über die im Untersuchungsraum 1 nachgewiesenen Biotoptypen

  Code                Klartext                 § 30             Lage/Besonderheiten                Charakteristische
                                            BNatSchG/                                               Pflanzenarten
                                               § 22
                                             NatSchG
                                               LSA
                                                            Östlich und westlich an das
 AIY         Intensiv genutzter Acker             -                                            -
                                                            Deponiegelände angrenzend

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  Code                Klartext                 § 30             Lage/Besonderheiten                Charakteristische
                                            BNatSchG/                                               Pflanzenarten
                                               § 22
                                             NatSchG
                                               LSA
                                                            Grünfläche auf der
 GSB        Scherrasen                            -         abgedeckten                        -
                                                            Siedlungsabfalldeponie
            Strauchhecke aus
                                                            im östlichen und nördlichen        Crataegus monogyna,
 HHA        überwiegend heimischen               -/X
                                                            Randbereich des UG                 Rosa canina
            Arten
            Junger Streuobstbestand,
 HSE                                             -/X        westlicher Randbereich             Prunus spec.
            brach gefallen
            Alter Streuobstbestand,                         östlicher Randbereich des
 HSF                                             -/X                                           Prunus spec
            brach gefallen                                  Frohser Berges
            Gebüsch frischer
                                                            im westlichen Randbereich          Crataegus spec. Prunus
 HYA        Standorte (überwiegend                -
                                                            des UG, linear ausgebildet         spec. Sambucus nigra
            heimische Arten)
            Gebüsch stickstoffreicher,
            ruderaler Standorte                                                                Crataegus spec..
 HYB                                              -         östlich an HSF anschließend
            (überwiegend heimische                                                             Sambucus nigra
            Arten)
                                                            südlicher Randbereich des
 NLA        Schilf-Landröhricht                  X/-                                           Phragmites australis
                                                            UG
                                                                                               Agrimonia eupatoria,
                                                                                               Artemisia absinthium,
                                                                                               Centaurium erythrea,
 RHX        Halbtrockenrasenbrache               -/X        stark verarmt, verbuscht           Coronilla varia, Daucus
                                                                                               carota, Eryngium
                                                                                               campestre, Festuca
                                                                                               rupicola, Galium verum
                                                            im südöstlichen und
                                                                                               Calamagrostis epigejos,
            Landreitgras-                                   nordwestlichen Abschnitt,
 UDB                                              -                                            Tanacetum vulgare,
            Dominanzbestand                                 daneben kleinflächig
                                                                                               Trifolium arvense
                                                            eingestreut in Ruderalflur
                                                                                               Artemisia absinthium,
                                                                                               Calamagrostis epigejos,
                                                           großflächig über das gesamte        Cirsium arvense, Daucus
            Ruderalflur gebildet aus
 URA                                              -        UG vorkommend,                      carota, Elytrigia repens,
            ausdauernden Arten
                                                           dominierender Biotoptyp             Hypericum perforatum,
                                                                                               Lactuca serriola,
                                                                                               Trifolium arvense

                                                            im östlichen Bereich,
 VPZ        Befestigter Platz                     -         Schotterplatz, weitgehend          -
                                                            vegetationsfrei

                                                            Wege im Bereich des
 VWB        befestigter Weg                       -         Deponiegeländes und                -
                                                            Außerhalb
                                                                                               Sambucus nigra,
                                                            vor allem im südlichen und         Calamagrostis epigejos,
                                                            westlichen Bereich, mit            Conium maculatum,
 ZFC        Anthropogene Ablagerung               -
                                                            Krautschicht und einzelnen         Cirsium arvense,
                                                            Gehölzen bestanden                 Sisymbrium officinale, S.
                                                                                               loeselii, Urtica dioica
                                                                                               Ballota nigra, Bromus
                                                                                               tectorum, Chenopodium
                                                                                               album, Cirsium vulgare,
                                                            kleinflächige Ausbildung des
 ZFY        sonstiger Steinhaufen                 -                                            Conium maculatum,
                                                            Steinhaufens
                                                                                               Elytrigia repens, Urtica
                                                                                               dioica, Sisymbrium
                                                                                               loeselii

Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck;
Stand: August 2020                                                                                                Seite 18
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