Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG
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Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck Salzlandkreis Landschaftspflegerischer Begleitplan August 2020 Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH Ingenieure und Biologen Umwelt- und Landschaftsplanung / Bauleitplanung / Regionalplanung
Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck Landschaftspflegerischer Begleitplan Auftraggeber: Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Förderstedter Straße 6c 39419 Staßfurt Tel.: 03 92 66 / 96 70 0 Fax: 03 92 66 / 96 71 1 Auftragnehmer: Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH Hauptstraße 36 39596 Hohenberg-Krusemark Tel.: 03 93 94 / 91 20 - 0 Fax: 03 93 94 / 91 20 - 1 E-Mail: stadt.land@t-online.de Internet: www.stadt-und-land.com Bearbeitung: M. Eng. Frank Benndorf Dipl. Ing (FH) Elke Rösicke Kartographie: M. Eng. Frank Benndorf Hohenberg-Krusemark, August 2020
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ....................................................................................................................... 1 1.1 Anlass und Zielsetzung ....................................................................................... 1 1.2 Rechtliche Grundlagen ........................................................................................ 1 1.3 Planerische Vorgaben ......................................................................................... 2 2 Methodik des Landschaftspflegerischen Begleitplanes ................................................... 3 2.1 Aufgabenstellung und Planungsschritte............................................................... 3 2.2 Untersuchungsrahmen und Abgrenzung des Untersuchungsraumes .................. 3 2.3 Erfassung und Bewertung ................................................................................... 5 3 Beschreibung des Vorhabens......................................................................................... 6 3.1 Angaben zum Standort........................................................................................ 6 3.2 Allgemeine Angaben zur Bauausführung ............................................................ 6 3.3 Bedarf an Grund und Boden................................................................................ 6 3.4 Verkehrsaufkommen und Erschließung ............................................................... 7 3.5 Aufkommen von Abfällen .................................................................................... 7 3.6 Betriebsdauer ...................................................................................................... 7 4 Allgemeine Beschreibung des Untersuchungsraumes .................................................... 8 4.1 Lage in der Region und naturräumliche Lage ...................................................... 8 4.2 Geologie und Geomorphologie ............................................................................ 8 4.3 Potenzielle natürliche Vegetation (PNV) .............................................................. 8 4.4 Planerische und rechtliche Vorgaben im Gebiet .................................................. 9 4.4.1 Naturschutzrechtliche Festlegungen ...................................................... 9 4.4.2 Raumordnerische Festlegungen ............................................................ 9 4.4.3 Wasserrechtliche Festlegungen ............................................................. 9 5 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter ..............................................................10 5.1 Boden ................................................................................................................10 5.1.1 Bestandsermittlung ...............................................................................10 Wesling Mineralstoffe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH 5.1.2 Bestandsbewertung ..............................................................................11 5.2 Wasser ...............................................................................................................15 5.2.1 Bestandsermittlung ...............................................................................15 5.2.2 Bestandsbewertung ..............................................................................16 5.3 Klima und Luft (Lärm und Staub) ........................................................................16 5.3.1 Bestandsermittlung ...............................................................................16 5.3.2 Bestandsbewertung ..............................................................................17 5.4 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ..............................................................17 5.4.1 Biotope .................................................................................................17 5.4.1.1 Bestandsermittlung .................................................................17 5.4.1.2 Bestandsbewertung ................................................................20 5.4.2 Flora und Vegetation ............................................................................22 5.4.2.1 Bestandsermittlung .................................................................22 5.4.2.2 Bestandsbewertung ................................................................26 5.4.3 Vögel ....................................................................................................27 5.4.3.1 Bestandsermittlung .................................................................27 5.4.3.2 Bestandsbewertung ................................................................29 5.4.4 Säugetiere ............................................................................................32 5.4.4.1 Bestandsermittlung .................................................................32 5.4.4.2 Bestandsbewertung ................................................................33 5.4.5 Reptilien ...............................................................................................34 5.4.5.1 Bestandsermittlung .................................................................34 5.4.5.2 Bestandsbewertung ................................................................35 5.4.6 Amphibien ............................................................................................36 5.4.6.1 Bestandsermittlung .................................................................36 5.4.6.2 Bestandsbewertung ................................................................36 5.4.7 Nachtfalter ............................................................................................37 5.4.7.1 Bestandsermittlung .................................................................37 Wesling Mineralstoffe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH 5.4.7.2 Bestandsbewertung ................................................................37 5.4.8 Heuschrecken ......................................................................................37 5.4.8.1 Bestandsermittlung .................................................................37 5.4.8.2 Bestandsbewertung ................................................................39 5.4.9 Laufkäfer ..............................................................................................40 5.4.9.1 Bestandsermittlung .................................................................40 5.4.9.2 Bestandsbewertung ................................................................40 5.5 Landschaftsbild ..................................................................................................41 5.5.1 Bestandsermittlung ...............................................................................41 5.5.2 Bestandbewertung................................................................................43 6 Prognose und Bewertung der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen .........................45 6.1 Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens ..............................................................45 6.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren ....................................................................46 6.1.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren ..........................................46 6.1.3 Wirkfaktoren der Nachsorgephase........................................................47 6.2 Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen .........................................47 6.2.1 Baubedingte Maßnahmen ....................................................................48 6.2.2 Anlage- und betriebsbedingte Maßnahmen ..........................................49 6.3 Ermittlung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen (Konfliktanalyse) ................49 6.3.1 Boden ...................................................................................................49 6.3.2 Wasser .................................................................................................49 6.3.2.1 Grundwasser ..........................................................................49 6.3.2.2 Oberflächenwasser .................................................................50 6.3.3 Klima und Luft ......................................................................................50 6.3.4 Biotope .................................................................................................50 6.3.5 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................51 6.3.5.1 Flora und Vegetation ...............................................................51 6.3.5.2 Tiere .......................................................................................51 Wesling Mineralstoffe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH 6.3.6 Landschaftsbild.....................................................................................54 6.4 Zusammenfassung der Konfliktanalyse ..............................................................54 7 Kompensationsbedarf ...................................................................................................57 7.1 Kompensationsbedarfs für den Eingriff in Biotopflächen .....................................57 7.2 Verbal-argumentative Zusatzbewertung .............................................................58 7.3 Kompensationsmaßnahmen...............................................................................60 7.4 Biotopwert nach Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen ...........................62 8 Zusammenfassende Beurteilung des Eingriffs und dessen Kompensation ....................64 9 Literatur und Quellenverzeichnis ...................................................................................67 Wesling Mineralstoffe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bodenausstattung im Untersuchungsraum ............................................................. 10 Tabelle 2: Boden(teil)funktionen nach BBodSchG und BFBV-LAU ....................................... 11 Tabelle 3: Bewertung der Ertragsfähigkeit ................................................................................. 12 Tabelle 4: Bewertung der Naturnähe .......................................................................................... 12 Tabelle 5: Bewertung des Wasserhaushaltspotenzials............................................................ 13 Tabelle 6: Bewertung von Böden mit Archivfunktion ................................................................ 14 Tabelle 7: Zusammenfassende Bodenbewertung .................................................................... 14 Tabelle 8: Übersicht über die im Untersuchungsraum 1 nachgewiesenen Biotoptypen..... 17 Tabelle 9: Übersicht über die am Südosthang des Frohser Berges (Untersuchungsraum 2) nachgewiesenen Biotoptypen .................................................................................... 20 Tabelle 10: Biotope hoher Wertstufe des engeren Untersuchungsraumes ............................ 21 Tabelle 11: Biotope mittlerer Wertstufe des engeren Untersuchungsraumes ........................ 21 Tabelle 12: Biotope geringer Wertstufe des engeren Untersuchungsraumes ........................ 22 Tabelle 13: Im Untersuchungsraum 1 nachgewiesene Vogelarten .......................................... 27 Tabelle 14: Im Untersuchungsraum 2 nachgewiesene Vogelarten .......................................... 29 Tabelle 15: Vorkommen geschützter Fledermausarten im Untersuchungsgebiet ................. 33 Tabelle 16: Verteilung der Altersstadien der Zauneidechse anhand der maximalen Aktivitätsabundanz der Altersstufen (Männchen/Weibchen = geschlechtsreife Tiere; Juvenile = Subadulte [nicht geschlechtsreife Tiere des Vorjahres] / Schlüpflinge [Jungtiere des diesjährigen Jahres]; Unbestimmt = Alter oder Geschlecht nicht bestimmbar) ................................................................................... 35 Tabelle 17: Im Untersuchungsraum 1 nachgewiesene Heuschreckenarten........................... 37 Tabelle 18: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren des Vorhabens und voraussichtlich betroffene Schutzgüter .................................................................... 45 Tabelle 19: Dauerhafte Biotopverluste .......................................................................................... 51 Wesling Mineralstoffe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH Tabelle 20: Zusammenfassung der Konfliktanalyse für die Schutzgüter Boden und Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt in Verbindung mit dem Bau DK I inkl. Infrastrukturen .............................................................................................................. 54 Tabelle 21: Gesamtumfang der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen ........................ 61 Wesling Mineralstoffe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH Anlagenverzeichnis Kartenteil A1 – Übersichtskarte (1:25.000) A2 – Schutzgebietskarte (1:20.000) A3 – Biotoptypenkarte (1:5.000) A4 – Konfliktkarte (1:5.000) A5 – Maßnahmenkarte (1:2.500) Gutachten A6 – Fachgutachten Flora und Fauna Wesling Mineralstoffe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH 1 Einleitung 1.1 Anlass und Zielsetzung Die Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG plant zur Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle mit sehr geringem organischem Anteil am Standort Schönebeck die Errichtung einer Deponie der Klasse I (DK I). In diesem Zusammenhang soll im Bereich zwischen dem Frohser Berg und der bestehenden Alt-Deponie Frohser Berge ein neuer Deponiekörper eingegliedert werden. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass auf Grund des stetigen Bedarfs an Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Bauschutt, Gemischen aus Keramik, Ziegel und anderen mineralischen Abfällen sowie Schlacken, Baustoffen auf Gipsbasis, Porenbeton u. a. im Altkreis Schönebeck ein Bedarf entstanden ist, diese Abfälle anderweitig (bisher zur Profilierung von Siedlungsabfalldeponie und Kiesrestloch eingesetzt, d. V.) zu entsorgen bzw. so weit wie möglich zu verwerten. Durch die Standortwahl der geplanten DK I auf dem Deponiegelände Frohser Berge ist eine Eingriffsminimierung aus ökologischer Sicht erfolgt. 1.2 Rechtliche Grundlagen Die Eingriffsregelung basiert auf Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft nach BNatSchG vom 29. Juli 2009 (BGBl. 2009 Teil I Nr. 51, Bonn am 6. August 2009) in Verbindung mit dem NatSchG LSA vom 15. Januar 2015 (GVBl. LSA S.21). Unter einem Eingriff in Natur und Landschaft fallen gem. § 14 Abs.1 BNatSchG Veränderungen der Gestalt und Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Gemäß § 15 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Zur Beurteilung des Eingriffs hinsichtlich der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind in einem LBP: 1. Ort, Art, Umfang und zeitlicher Ablauf des Eingriffs darzustellen, Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020 Seite 1
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH 2. die ökologischen Gegebenheiten unter Hervorhebung besonderer Werte und Funktionen des Naturhaushalts auf den vom Eingriff betroffenen Grundflächen darzustellen und zu bewerten, 3. die durch den Eingriff zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft darzustellen und zu bewerten, 4. die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nach Ort, Art, Umfang und zeitlichem Ablauf darzustellen. 1.3 Planerische Vorgaben Allgemeine, für landschaftspflegerische und ökologische Planungen gültige Ziele sind im Bundesnaturschutzgesetz (§ 1 BNatSchG) festgehalten. Demnach sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass 1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie 4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Im Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ DES LANDES SACHSEN-ANHALT 1994) sowie dem Landschaftsplan der Stadt Schönebeck (2007), werden auf der Basis dieser allgemeingültigen Zielformulierungen Leitbilder für die Landschaftseinheit „Ackerebenen“ im Planungsraum formuliert. Diese Planungen wurden eingesehen und bei der Aufstellung des landschaftspflegerischen Leitbildes berücksichtigt. Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020 Seite 2
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH 2 Methodik des Landschaftspflegerischen Begleitplanes 2.1 Aufgabenstellung und Planungsschritte Ausgangspunkt der landschaftspflegerischen Begleitplanung (LBP) ist die Beschreibung von Natur und Landschaft. Wesentlich hierbei ist die Ermittlung der ökologischen Bedeutung sowie der spezifischen Empfindlichkeit der Schutzgüter gegenüber den Wirkungen des Vorhabens. Der LBP hat zu prüfen, ob das betrachtete Vorhaben - unzulässig, d.h. dass erhebliche Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes zu erwarten sind, die nicht vermieden und nicht ausgeglichen werden können und welche Möglichkeiten - zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen, - zum Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes für das betrachtete Vorhaben bestehen. Verbal-argumentativ und mittels des „Bewertungsmodells Sachsen-Anhalt“ ist nachzuweisen, dass durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine weitgehende funktionale Kompensation des Eingriffs in die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbilds erfolgen wird. Der LBP hat die konkreten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu entwerfen und eine grobe Kostenschätzung zu erarbeiten. 2.2 Untersuchungsrahmen und Abgrenzung des Untersuchungsraumes Der Untersuchungsraum für die einzelnen Schutzgüter wurde so festgelegt, dass die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild einschließlich der Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern sowie auf das Landschaftsbild erfasst und bewertet werden können. Der Untersuchungsraum 1 umfasst einen allseitigen Korridor von 50 m um den Vorhabenbereich und umfasst außerdem auch die östlich angrenzende Ackerfläche (siehe Karte A1). Es wird davon ausgegangen, dass in dem ausgewiesenen Raum alle Wirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter Fauna/Flora, biologische Vielfalt erfasst werden. Darüber hinaus wurde ein Untersuchungsraum 2 mit einem Radius von 1.000 m um das Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020 Seite 3
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH Vorhaben festgelegt, in welchem die Schutzgüter Klima/Luft, Freiraum/Erholung, Boden, Wasser und Landschaftsbild (UR 2 + 1.500 m) sowie Groß- und Greifvögel betrachtet werden. Zusammenfassend wird innerhalb des Untersuchungsraumes folgender Untersuchungsrahmen berücksichtigt: Boden Bodenfunktionen gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) bzw. Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) (UR 2) Wasser Grund- und Oberflächenwasser (UR 2) Luft und Klima Untersuchungsraum (UR 2) Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt • Biotope Biotop- und Nutzungstypen sowie selektive Biotope (für den Naturschutz wertvolle Bereiche) einschließlich gesetzlich geschützter Biotope gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 22 NatSchG LSA sowie gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteile gemäß § 21 NatSchG LSA (UR 1) • Tiere besonders geschützte Arten gemäß § 7 (2) Nr.13 BNatSchG, streng geschützte Arten gemäß § 7 (2) Nr.14 BNatSchG, geschützte Arten nach Artikel 1 der EU-VSch-RL sowie nach Anlage 1 Spalte 2 und 3 der BArtSchV (UR 1 / UR 2) • Pflanzen Anlage 1 der BArtSchV, Rote Liste Deutschland (UR 1) Landschaftsbild Untersuchungsraum (UR 2 + 1.500 m) Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020 Seite 4
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH 2.3 Erfassung und Bewertung Der LBP baut auf den Ergebnissen des Fachgutachten Flora und Fauna (Anlage zum LBP) sowie dem Planfeststellungsantrag und seinen weiteren Anlagen auf. Des Weiteren wird auf die verfügbaren Daten- und Informationsmaterialien zur naturräumlichen Ausstattung des Untersuchungsraumes zurückgegriffen. Die Bewertung und Bilanzierung der Eingriffsfolgen wird entsprechend der Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen- Anhalt (MLU LSA 2009) durchgeführt. Die Beurteilung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und eingeschränkt die Beurteilung des Landschaftsbildes erfolgt grundsätzlich auf der Basis von Biotopen bzw. Biotoptypen. Bei der Erfassung und Bewertung der Biotoptypen werden im Regelfall die abiotischen Schutzgüter Wasser, Luft, Boden sowie die biotischen Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie das Landschaftsbild hinreichend berücksichtigt. Gemäß dem Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt (MLU LSA 2009) fungieren Biotope bzw. Biotoptypen als „hochaggregierte Indikatoren, die leicht zu erfassen sind und darüber hinaus verschiedene biotische und abiotische Einzelfunktionen und deren Ausprägung in ihrem komplexen Zusammenwirken bis zu einem gewissen Grad summarisch abbilden; indirekt ist dadurch auch eine ungefähre Bewertung des Landschaftsbildes gewährleistet.“ Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020 Seite 5
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH 3 Beschreibung des Vorhabens 3.1 Angaben zum Standort Die Deponie Frohser Berge besteht aus der stillgelegten Siedlungsabfalldeponie, dem Zwischenlager1 für Erdmassen sowie der zugehörigen Infrastruktur. Auf der Fläche des Zwischenlagers für Erdmassen soll die Deponie DK I errichtet werden. Die geplante Deponie befindet sich in einer Entfernung von über 1.500 m westlich der Stadt Schönebeck (Elbe), am südlichen Fuße des Frohser Berges. Sie liegt innerhalb des Salzlandkreises in der Gemarkung Schönebeck-Frohse, Flur 1 auf den Flurstücken 18, 10047, 10049, 10051, 10054, 10055, 10056, 10058, 10059, 10060, 10061 und 10062. 3.2 Allgemeine Angaben zur Bauausführung Das Vorhaben umfasst die Errichtung eines Ablagerungsbereiches einschließlich der erforderlichen Zuwegung und Versickerungsanlagen. Die Errichtung weiterer für einen Deponiebetrieb typischer Einrichtungen wie beispielsweise Sozialgebäude, Wägeeinrichtung und Einrichtungen zur Fassung von Sickerwasser ist im Rahmen des Vorhabens auf dem östlich angrenzenden Acker geplant. 3.3 Bedarf an Grund und Boden Der erforderliche Flächenbedarf für die Deponie DK I beträgt im Endzustand bei einer maximalen Höhe von 94 m HN und einem maximalen Volumen von 2,0 Mio. m³ ca. 13,5 ha Ablagerungsfläche. Insgesamt wird für das Vorhaben eine Fläche von ca. 17,8 ha in Anspruch genommen. Hierzu zählen die Ablagerungsfläche, Flächen für Versickerungs- und Sickerwasseranlagen, Flächen für die Umfahrungswege sowie sonstige Flächen zwischen dem geplanten Deponiekörper und der Deponieumzäunung (Randflächen). Die Errichtung der Deponie DK I ist in 6 Bauabschnitten geplant, diese besitzen eine Größe zwischen 1,9 und 2,7 ha. Die Ablagerungsfläche des 1. Bauabschnittes umfasst ca. 2,7 ha, die des 2. Bauabschnittes (BA) ca. 2,4 ha. Der 3. BA wird ca. 1,9 ha, der 4. 2,2 ha, der 5. BA ca. ca. 2,0 und der 6. Bauabschnitt ca. 2,5 ha umfassen 1 Während der Errichtung der Siedlungsabfalldeponie Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020 Seite 6
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH 3.4 Verkehrsaufkommen und Erschließung Die bauzeitliche Zuwegung des Vorhabenbereichs erfolgt über die Magdeburger Straße bzw. bestehende Zuwegungen. Ab dem Flurstück 10058 wird eine neue Zufahrt eingerichtet, die den Verkehr an dem bestehenden Wertstoffhof zur geplanten Halde vorbeileitet. Die Zufahrt zur DK I Frohser Berge erfolgt über eine neu eingerichtete Zufahrt. Diese wird auf einer Länge von ca. 460 m und einer Breite von ca. 3 m als einspurige, geschotterte Straße hergestellt. Die Deponieumfahrung umrundet die DK I. Sie wird als einspurige, asphaltierte Straße mit einer Breite von ca. 7 m angelegt. Während der Betriebsphase ist mit einem täglichen Aufkommen von ca. 24 LKW pro Tag zu rechnen (siehe Planfeststellungsantrag), dies entspricht etwa 2,4 LKW pro Stunde. 3.5 Aufkommen von Abfällen Die im Rahmen des Vorhabens anfallenden Abfälle werden gemäß den aktuellen Bauvorschriften fach- und umweltgerecht entsorgt. Ansonsten dient die DK I selbst, der Entsorgung von Abfällen mit sehr geringem organischem Anteil. 3.6 Betriebsdauer Die Deponie wird über einen Zeitraum von ca. 25 bis 30 Jahren in 6 Bauabschnitten befahren und die einzelnen verfüllten Bauabschnitte anschließend abgedeckt. Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020 Seite 7
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH 4 Allgemeine Beschreibung des Untersuchungsraumes 4.1 Lage in der Region und naturräumliche Lage Naturräumlich betrachtet befindet sich der Untersuchungsraum entsprechend der Landschaftsgliederung des Landes Sachsen-Anhalt in der Landschaftseinheit „Ackerebenen“ und ist der Unterkategorie „Magdeburger Börde“ zuzuordnen. Der Untersuchungsraum befindet sich in den Ausläufern der Colbitz-Letzlinger Heide und zum Teil im Forst Friedrichshöhe. Der ca. 115 m hohe Frohser Berg bildet die höchste Erhebung in der näheren Umgebung. Das Vorhaben befindet sich in einer Entfernung von ca. 2 km zur Elbe, welche sich im Osten befindet und an Schönebeck vorbei in Richtung Norden durch Magdeburg fließt. Die „Ackerebenen“ sind überwiegend an den breiten Lößgürtel am Nordrand der Mittelgebirge gebunden. Die Magdeburger Börde bildet hierbei den östlichen Ausläufer der Bördelandschaften. (REICHHOFF et. al. 2001). 4.2 Geologie und Geomorphologie Der geologische Untergrund der Magdeburger Börde wird von Triasschichten aufgebaut. Im Nordosten liegen auf den Hochflächen lückenhafte Decken von tertiären Sanden und Kiesen verbreitet. Entlang der saalekaltzeitlichen Eisrandlage zwischen Irxleben und Calbe treten Moränenreste auf. Wichtigste Sedimentbildung der Weichselkaltzeit dieses Raumes sind die äolischen Decken von Löß, sandigem Löß und Sandlöß, die dem Untergrund aufliegen. (REICHHOFF et al. 2001) Das Platten-Flachrücken-Relief der Magdeburger Börde wird durch seine relativ geringe Reliefenergie (
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH 4.4 Planerische und rechtliche Vorgaben im Gebiet 4.4.1 Naturschutzrechtliche Festlegungen Die Schutzgebietssituation im Untersuchungsraum des geplanten Vorhabens lässt sich der Karte 2 entnehmen. Demnach befindet sich der Untersuchungsraum in keinem nach BNatSchG (§§ 22 bis 30 und 32) ausgewiesenen Schutzgebiet. Bei dem nächstgelegenen Schutzgebiet handelt es sich um das Flächennaturdenkmal „südlicher Teil der Frohser Berge“, welches ca. 340 m in westlicher Richtung vom Vorhaben entfernt liegt. 4.4.2 Raumordnerische Festlegungen Zur Berücksichtigung anderer raumbedeutsamer Planungen wurden der Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt (MINISTERIUM FÜR RAUMORDNUNG UND UMWELT 2010) und der Regionale Entwicklungsplan Magdeburg (Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg; Stand: 19.06.2006) hinzugezogen. In der Verordnung zum Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt (LEP LSA 2010) ist nur das westlich von Schönebeck befindliche Gewerbegebiet als „landesbedeutsame Industrie- und Gewerbefläche“ festgelegt. Andere wesentliche Festlegungen existieren nicht. Im Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg (REP MD 2006) ist nur der Bereich des Frohser Bergs als Vorranggebiet für Natur und Landschaft: Nr. XX „Frohser Berge“ (REP MD Pkt. 5.3.1.3) festgelegt. Der Vorhabenbereich ist davon nicht betroffen. Der Regionale Entwicklungsplan befindet sich derzeit in der Öffentlichkeitsbeteiligung und wird auf der Grundlage des aktuellen LEP LSA präzisiert. In der 1. Änderung zum Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) (2012) ist der Vorhabenbereich als Fläche für Versorgungsanlagen ausgewiesen. 4.4.3 Wasserrechtliche Festlegungen Wasserschutzgebiete nach § 73 WG LSA werden nicht berührt. Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020 Seite 9
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH 5 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 5.1 Boden 5.1.1 Bestandsermittlung Das Plangebiet liegt innerhalb der Bodenregion der „Löss- und Sandlösslandschaften“ und ist der Bodenlandschaft der „Tschernosembetonten Lössbörden“ zuzuordnen (Bodenatlas Sachsen-Anhalt 1999). Im Untersuchungsgebiet kommen vorherrschend Tschernoseme bis Braunerde-Tschernoseme aus Löss über glazifluviatilem Sand vor. Im Bereich des Frohser Bergs sind es überwiegend Pararendzinen aus Löss bis Sandlöss über glazifluviatilem Sand, gering verbreitet über Geschiebemergel. Westlich bzw. östlich grenzen jeweils Tschernoseme aus Löss, gering verbreitet über Geschiebemergel oder glazifluviatilem Sand sowie Braunerde-Tschernoseme und gering verbreitet Gley-Tschernoseme aus Sandlöss über Niederungssand sowie Tschernosem-Kolluvisole aus holozän umgelagertem Sandlöss an. (FISBo BGR 2016) Entsprechend der vorläufigen Bodenkarte (VBK50) von Sachsen-Anhalt, herrscht im Vorhabenbereich folgender Bodentyp vor: Tabelle 1: Bodenausstattung im Untersuchungsraum Bodentyp n. VBK50 Pararendzina (mit carbonathaltigem, periglaziärem Schluff (Löss) über RZ carbonathaltigem, glazifluviatilem Sand (Schmelzwassersand) als Substrat) Pararendzina Pararendzinen sind Böden, die aus carbonathaltigem lockerem oder festem Kiesel- oder Silikatgestein entstanden sind. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Löss, Mergel, carbonathaltigen Schotter oder Kalksandstein handeln. (KA5 2005) Weiterhin bestehen sie aus einem maximal 40 cm starkem, humosem Oberbodenhorizont. Der daran anschließende C-Horizont besteht, wie zuvor aufgeführt, aus einem mergeligen Material. Solche Böden werden vorwiegend Argrarwirtschaftlich (Acker, Grünland) oder forstwirtschaftlich genutzt. Ferner sind im Landschaftsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) für die landwirtschaftlich genutzten Flächen Beeinträchtigungsrisiken durch Wassererosion und Verschlämmung ausgewiesen. Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020 Seite 10
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH Bodendenkmale existieren gemäß Landschaftsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) südlich der Bestandsdeponie sowie auf dem Frohser Berg, beides außerhalb des Untersuchungsraumes. 5.1.2 Bestandsbewertung Grundlage für die Bewertung des Ist-Zustandes des Schutzgutes ist das Bodenfunktionsbewertungsverfahrens des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (BFBV-LAU) sowie die vorläufigen Handlungsempfehlungen zur Anwendung des Bodenfunktionsbewertungsverfahrens (LAU 2013). Im BFBV-LAU werden folgende Boden(teil)funktionen auf der Basis der lt. BBodSchG definierten Bodenfunktionen betrachtet: Tabelle 2: Boden(teil)funktionen nach BBodSchG und BFBV-LAU Bodenfunktionen nach BBodSchG Im BFBV_LAU bewertete Kürzel Boden(teil)funktionen/Kriterien 1.a) Lebensgrundlage und Lebensraum Teilfunktion Lebensgrundlage und Lebensraum N für Menschen, Tiere, Pflanzen und für Pflanzen: Standortpotenzial für natürliche Bodenorganismen Pflanzengesellschaften (Naturnähe) 1.a) Lebensgrundlage und Lebensraum Teilfunktion Lebensgrundlage und Lebensraum E für Menschen, Tiere, Pflanzen und für Pflanzen: natürliche Bodenfruchtbarkeit Bodenorganismen (Ertragfähigkeit) 1.b) Bestandteil des Naturhaushaltes, Teilfunktion Wasserkreisläufe: W insbesondere mit seinen Wasser- und Regelung im Wasserhaushalt Nährstoffkreisläufen (Oberflächenabfluss und Grundwasserneubildung) (Wasserhaushaltspotenzial) 2) Funktionen als Archiv der Natur- und Funktionen als Archiv der Natur- und A Kulturgeschichte Kulturgeschichte (Archivbodenkarte) Da die entsprechenden Bodenfunktionskarten des LAU nicht den gesamten Bereich des Untersuchungsraumes abdecken, erfolgt die nachfolgende Bewertung der Bodenfunktionen in Abhängigkeit von den vorliegenden Daten und Informationen. Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020 Seite 11
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH Ertragsfähigkeit Als Ertragsfähigkeit oder natürliche Bodenfruchtbarkeit wird die natürliche Leistungsfähigkeit (Ertragsfähigkeit für höhere Pflanzen) beschrieben. Diese kann als standortgebundenes natürliches Ertragspotenzial definiert werden, welches dem nachhaltigen durchschnittlichen Leistungsvermögen des Bodens entspricht. Die Bewertung der natürliche Bodenfruchtbarkeit bzw. Ertragsfähigkeit orientiert sich nach Bodenfunktionsbewertungsverfahrens (LAU 2013) an den Acker- bzw. Grünlandzahlen der Bodenschätzung. Im Untersuchungsraum und insbesondere im Bereich der Sickerwasserbecken, Wiegestelle und Zuwegung dominieren Böden mit einer mittleren Ertragsfähigkeit (Tabelle 3). Tabelle 3: Bewertung der Ertragsfähigkeit überwiegend vorh. Bodentyp / Bodenform Ertragsfähigkeit (E) Pararendzina (Bereich der Zuwegung, Sickerbecken und RZ 3 Wiegestelle) - Siedlungsboden (im Bereich des Deponiegeländes) (Bereich der DK I) 0 Naturnähe Mit dem Kriterium Naturnähe wird das Ausmaß der Veränderungen gegenüber dem natürlichen Ausgangszustand von Böden beschrieben. Als Veränderungen werden insbesondere die Vermischung der natürlichen Horizontierung der Böden, der Abtrag von Bodenmaterial oder die Überlagerung mit Fremdmaterialien verstanden. Die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen im Untersuchungsraum weisen eine mittlere Naturnähe auf (Wertstufen 3). Bereiche mit einer hohen, bis sehr hohen Naturnähe (Wertstufe 4 bis 5) sind im Bereich des Frohser Bergs und im südöstlichen Bereich des Untersuchungsraumes (Wertstufe 4) zu finden. Der Bereich der geplanten DK I ist mit einer geringen (Wertstufe 2) und der der Zuwegung, Sickerbecken und Wiegestelle mit mittlerer Naturnähe angegeben. Tabelle 4: Bewertung der Naturnähe Beschreibung Naturnähe (N) Bereich der Zuwegung, Sickerbecken und Wiegestelle 3 Bereich der geplanten DK I 2 Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020 Seite 12
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH Wasserhaushaltspotenzial Das Wasserhaushaltspotenzial zeigt die Funktionserfüllung der Böden als Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen für die Teilfunktion Wasserkreisläufe. Es beinhaltet die Beurteilung des Oberflächenabflusses und der Grundwasserneubildung. Die Bewertung des Wasserhaushaltspotenzials beruht nach dem Bodenfunktions- bewertungsverfahren (LAU 2013) auf kf-Werten (gesättigte Wasserleitfähigkeit), die aus einer Verknüpfung mit Kenngrößen aus dem Acker/Grünlandschätzungsrahmen gebildet werden. Im vorliegenden Fall erfolgt die Einschätzung des Wasserhaushaltspotenzials anhand von Bodenarten in Anlehnung an Anlage 4 des Bodenfunktionsbewertungsverfahren (LAU 2013). Dementsprechend weisen die periglazialen Schluffe ein überwiegend mittleres Wasserhaushaltspotenzial (Wertstufe 3) auf (Tabelle 5). Tabelle 5: Bewertung des Wasserhaushaltspotenzials überwiegend vorh. Bodentyp / Bodenform Wasserhaushaltspotenzial (W) Pararendzina (mit carbonathaltigem, periglaziärem Schluff (Löss) über carbonathaltigem, glazifluviatilem RZ 3 Sand (Schmelzwassersand) als Substrat); (Bereich der Zuwegung, Sickerbecken und Wiegestelle) Gestörte und anthropogen überprägte - Siedlungsböden (im Bereich des 0 Deponiegeländes) (Bereich der DK I) Archivfunktion für Natur- und Kulturgeschichte Die Archivbodenkarte nach ALTERMANN et al. (2003, Änderung und Aktualisierung durch LAU 2011/12) weist Böden aus, welche gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 BBodSchG die Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte im Land Sachsen-Anhalt überdurchschnittlich erfüllen und die nach § 1 Abs. 1 BodSchAG LSA besonders zu schützen sind. Im Untersuchungsraum befinden sich keine Böden mit einer besonderer Archivfunktion. Ausgenommen hiervon, laut Landschaftsplan der Stadt Schönebeck, sind nur der südliche Teil des Untersuchungsgebietes sowie ein Bereich auf dem Frohser Berg. Hier wird das Vorkommen von Bodendenkmälern angezeigt, welche jedoch nicht im Vorhabensbereich vorkommen. Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020 Seite 13
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH Tabelle 6: Bewertung von Böden mit Archivfunktion Archiv der Natur- und überwiegend vorh. Bodentyp / Bodenform Kulturgeschichte (A) Pararendzina (mit carbonathaltigem, periglaziärem Schluff (Löss) über carbonathaltigem, glazifluviatilem RZ 0 Sand (Schmelzwassersand) als Substrat); (Bereich der Zuwegung, Sickerbecken und Wiegestelle) Siedlungsboden (im Bereich des - 0 Deponiegeländes) (Bereich der DK I) Zusammenfassende Bodenfunktionsbewertung Die für die Bodenteilfunktionen vorgenommenen Bewertungen werden entsprechend dem Bodenfunktionsbewertungsverfahren des LAU zu einer fünfstufigen Gesamtbewertung zusammengefasst, Die Gesamtbewertung folgt dem Maximalwertprinzip, d.h. der höchste Wert der jeweiligen Bodenfunktionen stellt gleichzeitig die Gesamtbewertung dar. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Bereich der geplanten DK I mit einer geringen Bewertung versehen wurde, während die auf dem angrenzenden Acker geplanten Infrastrukturen mit einem mittleren Ergebnis bewertet wurden. Gemäß der Einstufung von Böden in Wert- und Funktionselemente von geringer bis mittlerer Bedeutung, entsprechend der Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt (MLU LSA 2009; Anlage 2) folgend, handelt es sich dabei um Böden mit einer unter- bis durchschnittlichen Erfüllung der Bodenfunktionen („Böden mit allgemeiner Bedeutung“). Tabelle 7: Zusammenfassende Bodenbewertung Bodenteilfunktion Bewertung Gesamt- Wert- und Funktionselement bewertung Bereich der Zuwegung, Sickerbecken und Wiegestelle Naturnähe (N) 3 Ertragsfähigkeit (E) 3 3 Böden mit mittlerer Bedeutung Wasserhaushaltspotenzial (W) 3 Archivfunktion (A) 0 Bereich der DK I Naturnähe (N) 2 2 Böden mit geringer Bedeutung Ertragsfähigkeit (E) 0 Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020 Seite 14
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH Bodenteilfunktion Bewertung Gesamt- Wert- und Funktionselement bewertung Bereich der Zuwegung, Sickerbecken und Wiegestelle Wasserhaushaltspotenzial (A) 0 Archivfunktion (A) 0 Erläuterungen zur Tabelle Gesamtbewertung gem. LAU (2013) 1 = sehr geringe Funktionserfüllung 2 = geringe Funktionserfüllung 3 = mittlere Funktionserfüllung 4 = hohe Funktionserfüllung Vorbelastungen Hinsichtlich der Vorbelastungen des Schutzgutes Boden im Umfeld des Deponiegeländes sind eine Altablagerung (PU-Deponie) südöstlich des Deponiegeländes, eine ehemalige Tagebaufläche zur Kiesgewinnung und die Bereiche des Industriegebietes mit überprägten Siedlungsböden und ausgewiesenen Altlastenflächen zu nennen. Weiterhin wurde die Fläche der geplanten DK I über die Jahre als Lagerfläche für unterschiedliche Materialien genutzt. Diese Nutzung bestimmt im Wesentlichen die vorzufindende gestörte Bodenstruktur. Darüber hinaus resultieren Vorbelastungen aus der landwirtschaftlichen Nutzung und dem damit einhergehenden Pestizid-, Herbizid- und Düngemitteleinsatz sowie die Veränderungen der Oberbodenstruktur. 5.2 Wasser 5.2.1 Bestandsermittlung Der Eingriffsraum befindet sich im Bereich des Grundwasserkörpers „Westfläming und Elbtal (Ehle)“ (EN1). Der Oberflächenwasserkörper MEL07 (MEL07OW05-00) umfasst die Fließgewässer Welslebener Röthe, Solgraben und Schlöthe. Diese Gewässer fließen spätestens in Schönebeck zusammen und münden anschließend in die Elbe. Im Untersuchungsgebiet befinden sich bis auf die Welslebener Röthe, im Süden des Untersuchungsgebietes, keine weiteren natürlichen oder naturnahen Still- bzw. Fließgewässer. Ein mit Asphalt ausgekleidetes Sickerwasserbecken existiert zwischen dem Wertstoffhof-Gelände und der Siedlungsabfalldeponie. Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020 Seite 15
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH 5.2.2 Bestandsbewertung Laut Landschaftsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) (2009) ist das Grundwasser gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen nicht geschützt. Im Untersuchungsgebiet ist das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung mit mittel angegeben. Die mittlere Jährliche Grundwasserneubildung wird mit 15 bis 57 mm/a angegeben (gering bis mittel) (BGR 2016). Der chemische Zustand des Grundwasserkörpers ist mit schlecht angegeben. Dies ist insbesondere auf die Landwirtschaftliche Nutzung und deren diffuse Quellen zurückzuführen. Der Oberflächenwasserkörper ist als erheblich verändert und der chemische Zustand als nicht gut eingestuft. Das ökologische Potenzial ist mit unbefriedigend angegeben. (LHW 2014). 5.3 Klima und Luft (Lärm und Staub) 5.3.1 Bestandsermittlung Die klimatische Situation im Naturraum der Magdeburger Börde ist durch die Zugehörigkeit zum subkontinental getönten Klima des Binnentieflandes im Lee der Mittelgebirge mit warmen Sommern (Julitemperatur um 18 °C) gekennzeichnet. Die Jahresniederschläge liegen dementsprechend zwischen 450 und 540 mm. Der Bereich der Börde wird als gering luftbelastet angegeben. (Reichhoff 2001) Laut Landschaftsplan der Stadt Schönebeck wird das Regionalklima dem mitteldeutschen Binnentieflandklima zugeordnet. Typisch sind hier die geringen jährlichen Niederschlagsmengen, die zwischen 480 und 550 mm schwanken. Die Hauptwindrichtung ist Südwest, mit Windgeschwindigkeiten bis 4,6 m/s. Im Umfeld der geplanten Halde befinden sich Kaltluftentstehungsgebiete, mit Ventilationsbahnen, die zur Elbe hin reichen. Als Nutzungen mit erhöhtem Belastungspotential/Gefährdungsrisiko ist der Bereich der Siedlungsabfall- und der geplanten Deponie DK I angegeben. Am Nordwestrand der Börde steigen die Niederschlagswerte deutlich über die 500 mm-Grenze (Haldensleben 543 mm/a, Druxberge 530 mm/a). In der Hohen Börde erreicht die Klimastation Bahrendorf 531 mm mittleren Niederschlag pro Jahr. Der trockenste Bereich wird im Südosten erreicht (Brumby 456 mm/a). Als Vorbelastung sind die Beeinträchtigungen der Luftqualität durch Luftverunreinigungen entlang der Straßen anzusehen. Diese Beeinträchtigungen gehen von den Kreisstraßen der Umgebung sowie der Bahnstrecke im Osten aus. Darüber hinaus ist im Untersuchungsraum Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020 Seite 16
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH mit temporären Geruchs- und Lärmemissionen durch die intensive Landbewirtschaftung (z.B. Verkehr landwirtschaftlicher Fahrzeuge, Ausbringen von Gülle) zu rechnen. 5.3.2 Bestandsbewertung Das Waldgebiet des Frohser Bergs nimmt im Untersuchungsbereich eine lokal bedeutsame Immissionsschutzfunktion ein. Dies ist von geringer, bis mittlerer Bedeutung für den Immissionsschutz, da die Vegetationsbestände für das Ausfiltern und Festhalten von Schadstoffen aus der Luft sowie für die Verdünnung in der Luft verbleibender Schadstoffkonzentration sorgen. Im weiteren Umfeld ist ein mittlerer bis hoher Industrialisierungsgrad bzw. eine mittlere bis hohe Besiedlungsdichte vorhanden. Die Luftqualität ist daher mäßig beeinträchtigt. Vorhandene Belastungen gehen insbesondere von der Landwirtschaft, dem Verkehr sowie von Gewerbe und Industriegebieten aus. Die Beeinträchtigung durch Winderosion auf den landwirtschaftlichen Flächen wird mit hoch bewertet. 5.4 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 5.4.1 Biotope 5.4.1.1 Bestandsermittlung Die Erfassung und Abgrenzung der Biotoptypen erfolgte im Zuge von zwei Geländebegehungen. Als Grundlage wurde die aktuelle „Kartieranleitung Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt – Teil Offenland. Zur Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie“ (SCHUBOTH & FRANK 2010) verwendet. Insgesamt konnten 16 Biotoptypen im Untersuchungsgebiet der Deponie Schönebeck abgegrenzt werden. Dominierend hinsichtlich der flächenhaften Ausdehnung ist dabei eindeutig die „Ruderalflur gebildet aus ausdauernden Arten“. Eine Übersicht über alle erfassten Biotoptypen ist in Tabelle 8 dargestellt. Tabelle 8: Übersicht über die im Untersuchungsraum 1 nachgewiesenen Biotoptypen Code Klartext § 30 Lage/Besonderheiten Charakteristische BNatSchG/ Pflanzenarten § 22 NatSchG LSA Östlich und westlich an das AIY Intensiv genutzter Acker - - Deponiegelände angrenzend Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020 Seite 17
Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH Code Klartext § 30 Lage/Besonderheiten Charakteristische BNatSchG/ Pflanzenarten § 22 NatSchG LSA Grünfläche auf der GSB Scherrasen - abgedeckten - Siedlungsabfalldeponie Strauchhecke aus im östlichen und nördlichen Crataegus monogyna, HHA überwiegend heimischen -/X Randbereich des UG Rosa canina Arten Junger Streuobstbestand, HSE -/X westlicher Randbereich Prunus spec. brach gefallen Alter Streuobstbestand, östlicher Randbereich des HSF -/X Prunus spec brach gefallen Frohser Berges Gebüsch frischer im westlichen Randbereich Crataegus spec. Prunus HYA Standorte (überwiegend - des UG, linear ausgebildet spec. Sambucus nigra heimische Arten) Gebüsch stickstoffreicher, ruderaler Standorte Crataegus spec.. HYB - östlich an HSF anschließend (überwiegend heimische Sambucus nigra Arten) südlicher Randbereich des NLA Schilf-Landröhricht X/- Phragmites australis UG Agrimonia eupatoria, Artemisia absinthium, Centaurium erythrea, RHX Halbtrockenrasenbrache -/X stark verarmt, verbuscht Coronilla varia, Daucus carota, Eryngium campestre, Festuca rupicola, Galium verum im südöstlichen und Calamagrostis epigejos, Landreitgras- nordwestlichen Abschnitt, UDB - Tanacetum vulgare, Dominanzbestand daneben kleinflächig Trifolium arvense eingestreut in Ruderalflur Artemisia absinthium, Calamagrostis epigejos, großflächig über das gesamte Cirsium arvense, Daucus Ruderalflur gebildet aus URA - UG vorkommend, carota, Elytrigia repens, ausdauernden Arten dominierender Biotoptyp Hypericum perforatum, Lactuca serriola, Trifolium arvense im östlichen Bereich, VPZ Befestigter Platz - Schotterplatz, weitgehend - vegetationsfrei Wege im Bereich des VWB befestigter Weg - Deponiegeländes und - Außerhalb Sambucus nigra, vor allem im südlichen und Calamagrostis epigejos, westlichen Bereich, mit Conium maculatum, ZFC Anthropogene Ablagerung - Krautschicht und einzelnen Cirsium arvense, Gehölzen bestanden Sisymbrium officinale, S. loeselii, Urtica dioica Ballota nigra, Bromus tectorum, Chenopodium album, Cirsium vulgare, kleinflächige Ausbildung des ZFY sonstiger Steinhaufen - Conium maculatum, Steinhaufens Elytrigia repens, Urtica dioica, Sisymbrium loeselii Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck; Stand: August 2020 Seite 18
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