Wie viel Netto bleibt vom Brutto? - Ärzteversorgung Westfalen ...
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BESTEUERUNG DER RENTEN Wie viel Netto bleibt vom Brutto? BEITRÄGE UND STEUERN SCHMÄLERN DIE RENTE – D A S S O L LT E B E I D E R V O R S O R G E P L A N U N G B E A C H T E T W E R D E N 20
BESTEUERUNG DER RENTEN A rbeitnehmer kennen es regelmäßig beim 1. Januar 2005 mit dem sogenannten Alterseinkünf- Blick auf ihre Gehaltsabrechnung: Vater tegesetz grundlegend neu geregelt. Seitdem spricht Staat und andere Institutionen schmälern man von der „nachgelagerten Besteuerung“. Nach- den Bruttoverdienst unter Umständen erheblich. gelagert bedeutet, dass die Altersvorsorgeaufwen- Das ist auch bei der Rente so. Allerdings ist das dungen (hierzu zählen auch die Versorgungsabgaben nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Denn zur Ärzteversorgung) in der Ansparphase zuneh- im Unterschied zur Gehaltsabrechnung werden die mend von der Steuer freigestellt werden und die Abzüge bei der Rente nicht immer an ihrer Quelle daraus resultierenden Rentenleistungen stattdessen vorgenommen. Es gibt zwar Abzüge, die auch von im Nachhinein (also bei ihrer Auszahlung) ebenfalls der Rente der Ärzteversorgung einbehalten werden; zunehmend der Besteuerung unterworfen werden. doch das Zusammenwirken der verschiedenen Frei- beträge und Abzugsarten ist komplex. Anlass ge- Da in der Vergangenheit aber bereits diese Beiträ- nug, um im VersorgungsMagazin einmal ein paar ge teilweise aus versteuertem Einkommen geleistet Grundsätze zu erläutern. wurden, hat der Gesetzgeber zur Vermeidung einer unzulässigen Doppelbesteuerung eine umfangrei- DIE RENTE DER ÄRZTEVERSORGUNG UND STEUERN che Übergangsregelung geschaffen. Diese sieht vor, Alle Geldleistungen, die die Ärzteversorgung er- dass die vollständige Besteuerung der Rente erst- bringt, gelten als Versorgungsbezüge im steuer- mals für alle Rentenneuzugänge des Jahres 2040 rechtlichen Sinne. Und weil der Fiskus – zumindest gelten soll. In der Zeit davor gelten jährlich anstei- teilweise – beim Vermögensaufbau mit Steuerfreibe- gende Prozentsätze. Dabei wird der Teil der Ren- trägen geholfen hat, lässt er es sich im Leistungsfall te, der nicht steuerpflichtig ist, als sogenannter nicht nehmen, die Rente – zumindest teilweise – zu persönlicher Rentenfreibetrag festgeschrieben und besteuern. Diese Besteuerung der Rente wurde zum bleibt dauerhaft steuerfrei. Grafisch dargestellt sieht das wie folgt aus: STEUERPFLICHTIGER TEIL DER RENTE IN DER ÜBERGANGSZEIT BIS 2040 in Prozent 110 98 99 100 100 94 95 96 97 91 92 93 89 90 90 85 86 87 88 83 84 81 82 78 80 80 76 74 72 68 70 70 66 64 60 62 60 58 54 56 50 52 50 40 30 20 10 0 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 Besteuerungsanteil Besteuerungsanteil 2020 21
BESTEUERUNG DER RENTEN Dieser Teil der Einkünfte bleibt bei Rentnerinnen und Rentnern steuerfrei Für alle Steuerzahler gilt: Steu- BEISPIEL 1 tenzminimum im Jahr 2020, bis zu erpflichtige Bezüge bis zur Höhe Ein lediges Mitglied der Ärzteversor- dem keine Steuern zu zahlen sind. des steuerlichen Grundfreibetrages gung bekommt eine Jahresbruttorente Wenn das Mitglied keine weiteren (2020 für Ledige = 9.408 Euro) bleiben von 15.600 Euro. Seine Rente hat im Ja- Einkünfte, wie Betriebsrenten oder steuerfrei. Dieser Freibetrag erhöht nuar 2020 begonnen. Steuerfrei bleiben Mieten, hat, muss es keine Steuern sich bei Rentnerinnen und Rentnern 20 Prozent, also 3.120 Euro. 80 Prozent, zahlen. Erst bei einer Jahresbrutto- noch um einen Sonderausgaben- somit 12.480 Euro, sind dann steuer- rente von mehr als rund 15.600 Euro, pauschbetrag von 36 Euro, einen pflichtiges Einkommen. Von diesem also monatlich rund 1.300 Euro, sind Werbungskostenpauschbetrag von können noch Kranken- und Pflegeversi- Steuern zu zahlen. Rentenanpassun- 102 Euro, die Beiträge zur Kran- cherungsbeiträge sowie kleinere Pausch- gen könnten allerdings dazu führen, ken- und Pflegeversicherung sowie beträge abgezogen werden. Das zu ver- dass das Mitglied später einmal den persönlichen Rentenfreibetrag. steuernde Einkommen dürfte dann durch- Steuern zahlen muss, denn der redu- Eventuell kommen noch weitere Frei- schnittlich nicht mehr als 9.408 Euro zierte Besteuerungsanteil gilt nicht beträge (zum Beispiel für Schwerbe- betragen. 9.408 Euro entsprechen dem für Leistungserhöhungen infolge von hinderte) hinzu. steuerlichen Grundfreibetrag oder Exis- Dynamisierungen. Die Höhe der individuellen Steuerlast lässt sich nicht pauschal aus dem steuerpflichtigen Teil der Rente ableiten. Denn Freibeträge, Werbungskos- ̇ TIPP ten und Sonderausgaben können hierauf ebenso maßgeblichen Anteil haben, wie weitere Einkünfte und die Einkommensverhältnisse des Ehepartners. Den steuerrechtlich relevanten Betrag der Rente Trotzdem sollte die voraussichtliche Steuerschuld im letzten Kalenderjahr teilt die Ärzteversorgung möglichst frühzeitig einkalkuliert werden, damit Westfalen-Lippe ihren Rentnerinnen und Rentnern der Steuerbescheid nicht zu einem bösen Erwachen jeweils am Jahresanfang mit. Legen Sie diese Be- führt. Bei dieser Prognose behilflich sind Steuerbe- scheinigung zu den Steuerunterlagen, denn der rater oder Lohnsteuerhilfevereine. Den Beschäftig- Wert ist in die „Anlage R“ zur Einkommensteuer- ten der Ärzteversorgung ist es nicht erlaubt, hier erklärung zu übernehmen. Parallel dazu ist die Ärz- individuell zu beraten. teversorgung verpflichtet, den Rentenbetrag auto- matisiert der Finanzverwaltung mitzuteilen. Eine Ausnahme von dem dargestellten Besteue- rungsanteil gilt für Rentnerinnen und Rentner der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe, die in der Ver- gangenheit (also in der Zeit vor 2005) sehr hohe Beiträge zum Versorgungswerk gezahlt haben. Wer „Öffnungsklausel“) für sich in Anspruch nehmen. vor 2005 für mindestens zehn Jahre Beiträge Die Rente wird in diesen Fällen in einen nachgela- oberhalb der jeweiligen Höchstbeträge der ge- gert zu besteuernden Anteil und in einen mit einem setzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, darf (niedrigeren) Ertragsanteil zu besteuernden Anteil eine steuerrechtliche Besonderheit (die sogenannte aufgeteilt. 22
BESTEUERUNG DER RENTEN Rentnerinnen und Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, müssen – ähnlich wie Arbeitnehmende – von ihrer Rente der Ärzteversorgung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. zeit 3,05 Prozent (bzw. 3,3 Prozent bei kinderlosen Ist die Rentenbesteuerung Mitgliedern) fällig. Insgesamt summieren sich diese Beiträge also auf fast ein Fünftel der Rente. verfassungsgemäß? Die Zahlungsweise dieser Beiträge ist unterschied- Regelmäßig erreichen auch die Beschäftigten der lich. Bei in der gesetzlichen Krankenversicherung Ärzteversorgung Fragen von Mitgliedern sowie pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern Rentnerinnen und Rentnern, ob die seit 2005 gelten- zieht die Ärzteversorgung die Beiträge zur Kran- den Regelungen zur Rentenbesteuerung nicht viel- ken- und Pflegeversicherung direkt von der Rente leicht doch gegen das Verbot der Doppelbesteue- ab und überweist sie an die Sozialkassen. Anders rung verstoßen und damit verfassungswidrig seien. verhält es sich bei freiwillig in der gesetzlichen Aufgeschreckt werden sie dabei durch entsprechen- Krankenversicherung versicherten Mitgliedern. de Nachrichten in den Medien oder aus der Politik. Diese zahlen den kompletten Beitrag selbst an ihre Jüngst wurde jedoch klargestellt, dass seitens der Krankenkasse; eine Einbehaltung von der Rente Regierungskoalition die Rentenbesteuerung vorerst durch die Ärzteversorgung erfolgt nicht. nicht infrage gestellt wird. Die im Herbst letzten Jahres bekannt gewordene anderslautende Mei- nung eines Bundesrichters in dieser Frage spiegele „nicht die bisherige Positionierung des zuständigen 10. Senats“ des Bundesfinanzhofs wider, heißt es in einem jüngst veröffentlichten Regierungsschreiben. DIE RENTE DER ÄRZTEVERSORGUNG UND DIE KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG Rentnerinnen und Rentner, die gesetzlich kranken- versichert sind, müssen – ähnlich wie Arbeitneh- mende – von ihrer Rente der Ärzteversorgung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Bis zu einem monatlichen Einkommen von 4.687,50 Euro (sogenannte Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2020) werden dabei der allgemeine Krankenversi- cherungsbeitrag von 14,6 Prozent, der kassenindi- viduelle Zusatzbeitrag von im Schnitt 1,1 Prozent sowie der Beitrag zur Pflegeversicherung von der- 23
BESTEUERUNG DER RENTEN Viel größere Relevanz als bei der Frage der Zahlungs- versicherung der Rentner hingegen werden nur weise hat die Unterscheidung „pflichtversicherter bestimmte Einkommensarten (ohne Kapitalvermö- Rentner“ oder „freiwillig versicherter Rentner“ gen oder Einkünfte aus Vermietung) zur Beitrags- in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversiche- berechnung herangezogen. rung bei der Frage, von welchen Einkommens- arten Rentnerinnen und Rentner Beiträge zu zahlen haben. Wer nur eine Rente der Ärzteversorgung Was ist die Kranken- versicherung der Rentner? Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bie- Wer nur eine Rente der Ärzte- tet Rentnerinnen und Rentnern einen besonderen Krankenversicherungsschutz. In der KVdR wird versorgung erhält, kann nicht pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und langjähriges (im als pflichtversicherter Rentner Gesetz heißt es: 90 Prozent der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens) Mitglied der gesetzlichen in die sogenannte Kranken- Krankenversicherung ist. Leistungen der berufs- versicherung der Rentner ständischen Versorgung zählen nicht als Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb aufgenommen werden. werden die Rentnerinnen und Rentner der Ärzte- versorgung nicht von der KVdR erfasst und müssen sich stattdessen freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die damit im Einzelfall einhergehenden höheren Kranken- und Pflegever- sicherungsbeiträge lassen sich aber unter Umstän- den umgehen, wenn parallel ein Rentenanspruch bei der Deutschen Rentenversicherung besteht oder begründet wird. Die ungleiche Behandlung von Renten der berufsständischen Versorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung mit Blick auf die KVdR ist dem Gesetzgeber bekannt; er war zuletzt jedoch nur bereit, bei bestimmten Beziehern einer Waisenrente hier auf eine Gleichbehandlung hinzu- wirken. Sofern Rentnerinnen und Rentner der Ärzteversor- erhält, kann nach den Vorschriften der gesetzlichen gung privat kranken- und pflegeversichert sind, Krankenversicherung nicht als pflichtversicherter gelten für sie die Tarifbedingungen ihrer privaten Rentner in die sogenannte Krankenversicherung Versicherung. Diese orientieren sich allerdings nicht der Rentner aufgenommen werden – auch wenn an den individuellen (Renten-)Einkünften, sondern er sein ganzes Versicherungsleben dort versichert an den vertraglich vereinbarten Tarifmerkmalen. Da war. Diesen Mitgliedern bleibt als Rentenbezieher die monatlichen Beiträge zur privaten Kranken- und nur die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Pflegeversicherung durchaus einen vierstelligen Krankenversicherung. Betrag ausmachen können, sollten sie unbedingt bei der individuellen Vorsorgeplanung mit berück- Die freiwillige Krankenversicherung ist allerdings sichtigt werden. Die Ärzteversorgung beteiligt sich oftmals teurer als die Krankenversicherung der nicht an den Krankenkassenbeiträgen (unabhängig Rentner, weil dort alle Einkommensarten (auch davon, ob eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermie- oder privaten Krankenversicherung besteht), denn tung) bis zur Beitragsbemessungsgrenze einer Bei- diese Leistung sieht die Satzung der Ärzteversor- tragspflicht unterworfen werden. In der Kranken- gung nicht vor. 24
BESTEUERUNG DER RENTEN Besonderheiten bei Rentnerinnen und Rentnern der gesetzlichen Rentenversicherung Mitglieder der Ärzteversorgung, die tenanspruch in der gesetzlichen Renten- stellt, die Rentnerin erbt eine Eigen- im Alter eine Rente unterhalb versicherung führen. Betroffenen wird tumswohnung mit monatlichen Miet- der Beitragsbemessungsgrenze der geraten, dies in einer Auskunfts- und einkünften in Höhe von 1.000 Euro, Krankenversicherung zu erwarten Beratungsstelle der Deutschen Renten- dann zahlt sie als freiwilliges Mit- haben, parallel aber auch Kapitalein- versicherung klären zu lassen. Und ganz glied auch hierauf Kranken- und künfte oder Einkünfte aus Vermie- wichtig: Weisen Sie auf die Besonderhei- Pflegeversicherungsbeiträge (insge- tung erwarten dürfen, sollten prüfen, ten in der Krankenversicherung der samt circa 190 Euro monatlich). Die- ob nicht ein Rentenanspruch in der Rentner hin! se Beitragspflicht könnte sie umge- gesetzlichen Rentenversicherung zu hen, wenn sie – eine entsprechende einer Beitragsreduzierung führen BEISPIEL 2 langjährige Versicherungsbiografie kann. Denkbar ist das bei Müttern Die Rentnerin aus Beispiel 1 zahlt von in der gesetzlichen Krankenversi- und Vätern, die ohnehin Beitragszei- der monatlichen Bruttorente in Höhe von cherung unterstellt – jetzt auch noch ten aus Kindererziehungszeiten (so- 1.300 Euro als freiwillig in der gesetz- einen gesetzlichen Rentenanspruch genannte Mütterrente) in der Ren- lichen Krankenversicherung versicher- bei der Deutschen Rentenversiche- tenversicherung vorweisen können. tes Mitglied einen Beitrag in Höhe von rung vorweisen könnte. Gegebenen- Aber auch Vorzeiten (beispielsweise 15,7 Prozent an die Krankenkasse falls würde es sich allein zu diesem Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes) (204,10 Euro). Zur Pflegeversicherung Zweck dort lohnen, einen Rentenan- können eventuell zusammen mit werden (weil kinderlos) noch einmal spruch zu begründen. freiwilligen Beiträgen zu einem Ren- 3,3 Prozent (42,90 Euro) fällig. Unter- FA Z I T Verschiedene Abzugsarten führen dazu, dass sich die in Aussicht gestellte (Brutto-)Rente der Ärztever- sorgung im Leistungsfall unter Umständen erheblich schmälert. Das sollte bei der individuellen Vorsorge- planung bereits in jungen Jahren mit berücksichtigt werden. Vater Staat hilft beim Vermögensaufbau durch Steuerfreibeträge für Altersvorsorgeaufwen- dungen. Diese Steuerentlastung sollte konsequent für eine Aufstockung der Alterssicherung verwendet werden, um die Belastungen während der Rentenbe- zugsphase zu kompensieren. Welche Möglichkeiten der Aufstockung von Versorgungsabgaben die Ärz- teversorgung für ihre Mitglieder bereithält, erfahren Interessierte bei den Mitarbeitenden der Abteilung Mitglieder und Renten. Werfen Sie gerne auch einen Blick in unsere Bro- www.aevwl.de/downloadcenter schüre „Ärzteversorgung und Steuern – das muss ich wissen“. Diese finden Sie auf unserer Homepage im Downloadcenter. 25
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