Willkommen bei der Unia Arbeitslosenkasse
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Willkommen bei der Unia Arbeitslosenkasse » Sie können Ihre Arbeitslosenkasse frei wählen. » Sie machen Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend. » Wir zahlen Ihre Taggelder pünktlich aus. » Wir helfen Ihnen bei Fragen und Unklarheiten. » Schweizweit in Ihrer Nähe.
Arbeitslos – was tun? Melden Sie sich sofort arbeitslos, auch wenn Sie erst gerade die Kündigung erhalten haben und noch in einem Arbeitsverhältnis stehen. Spätestens am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen, müssen Sie Ihre Arbeitslosigkeit persönlich anmelden, sonst verlieren Sie einen Teil Ihrer Arbeitslosenentschädigung. Wie und wo? In einigen Kantonen können Sie sich direkt bei einem Regionalen Arbeitsvermitt- lungszentrum (RAV) arbeitslos melden, in anderen Kantonen bei Ihrer Gemeinde- verwaltung. Was für Ihren Wohnort gilt, erfahren Sie unter: www.ch.ch «Arbeitslosigkeit anmelden» Folgende Dokumente müssen Sie mitnehmen: » V ersicherungsausweis AHV-IV » P ersonenausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis) » B ei ausländischer Staatsbürgerschaft: Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis » F alls in Ihrem Kanton die Erstanmeldung direkt beim RAV erfolgt: Wohnsitzbescheinigung oder Schriftenempfangsschein der Wohnsitzgemeinde Weitere Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten während der Arbeitslosigkeit finden Sie auf www.treffpunkt-arbeit.ch «Arbeitslos – was tun?» 3
Welche Arbeitslosenkasse? In der Schweiz gibt es mehr als 30 Arbeitslosenkassen. Bei Ihrer Anmeldung ent- scheiden Sie, von welcher Kasse Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit betreut werden möchten. Wählen Sie die Unia Arbeitslosenkasse – Sie sichern sich damit eine effiziente Bearbeitung Ihrer Unterlagen und eine kompetente persönliche Beratung bei allen Fragen rund um Ihre Arbeitslosenentschädigung! Die Unia Arbeitslosenkasse ist offen für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz, nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder oder Angestellte bestimmter Branchen. Mehr über uns erfahren Sie unter www.alk.unia.ch 4
Wie kommen Sie zu Ihrem Geld? Die Unia Arbeitslosenkasse klärt Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ab. Damit wir Ihre Taggelder auszahlen können, müssen Sie die nötigen Unter- lagen rechtzeitig einreichen. Im ersten Monat Ihrer Arbeitslosigkeit brauchen wir: » F ormular «Antrag auf Arbeitslosenentschädigung»1 » A rbeitgeberbescheinigungen der letzten 2 Jahre mit allen auf der Rückseite erwähnten Beilagen (Formular «Arbeitgeberbescheinigung»1) » K opie Ihrer Anmeldung der Arbeitslosigkeit » K opien des Versicherungsausweises AHV-IV, des Kündigungsschreibens und des letzten Arbeitsvertrages Und allenfalls auch: » F ormular «Unterhaltspflicht gegenüber Kindern»1 » W enn Sie in einem EU/EFTA-Staat Beitrageszeiten erworben haben: Antrag auf Ausstellung eines Formulars «PD U1»1 » K opie der gültigen Aufenthaltsbewilligung, sofern Sie nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft oder eine Niederlassungsbewilligung haben » A rztzeugnis oder IV-Unterlagen (bei Krankheit, Unfall oder Invalidität zum Zeitpunkt der Anmeldung) Am Ende jedes weiteren Monats: » Formular «Angaben der versicherten Person»2 Und allenfalls auch: » F ormular «Bescheinigung über Zwischenverdienst»1 (falls Sie gearbeitet haben) » F ormular «Bescheinigung über die Erwerbsausfallentschädigung»1 (bei Militär- und Zivildiensteinsätzen) » F ormular «Arztzeugnis»1 (falls Sie krankgeschrieben waren) 1 Diese Formulare sind bei den Vollzugsstellen erhältlich oder im Internet zu finden unter: www.treffpunkt-arbeit.ch «Formulare» 2 Dieses Formular wird Ihnen monatlich per Post zugeschickt. 7
Wann bekommen Sie Ihre Taggelder? Das Formular «Angaben der versicherten Person» wird Ihnen jeweils gegen Ende des Monats direkt vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zugeschickt. » F üllen Sie dieses Formular aus. » F alls Sie in diesem Monat gearbeitet haben, Militär- oder Zivildienst leisten mussten oder krankgeschrieben waren: Füllen Sie die entsprechenden Formulare ebenfalls aus (siehe Seite 7). » S chicken Sie Ihre Unterlagen so schnell wie möglich an das für Sie zuständige Scan-Center der Unia Arbeitslosenkasse.3 Wenn wir Ihre Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt erhalten haben, werden Ihnen die Taggelder innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen überwiesen. 3 Die Unia Arbeitslosenkasse verfügt über ein modernes Dokumenten-Management- System (DMS). Alle Dokumente, die Sie uns in Papierform schicken, werden in einem unserer Scan-Center eingelesen und Ihrem elektronischen Dossier zugeordnet. 8
Mit welchem Betrag können Sie rechnen? Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, werden Ihnen pro Woche fünf Taggelder (Montag bis Freitag) ausbezahlt. Da nicht jeder Monat gleich viele Werktage hat, schwankt die Höhe der ausbezahlten Arbeitslosenentschädigung. Welcher Betrag Ihnen zusteht, ist abhängig vom «versicherten Verdienst» (Ihr durchschnittliches Einkommen während der letzten 6 oder – falls vorteilhafter – der letzten 12 Monate). In der Regel beträgt die Arbeitslosenentschädigung 70 % des versicherten Verdienstes. In folgenden Fällen erhalten Sie 80 % des versicherten Verdienstes: » B ei Unterhaltspflichten gegenüber Kindern4 » W enn Ihr versicherter Verdienst 3’797 Franken nicht übersteigt » F alls Sie eine Invalidenrente beziehen (Invaliditätsgrad von mindestens 40 %) 4 Wenn Sie Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben und der andere Elternteil kein Einkommen über 585 Franken erzielt, haben Sie Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen. 9
Gut zu wissen … Was sind Wartetage? In den ersten Tagen der Arbeitslosigkeit erhalten Sie im Sinne eines «Selbst- behalts» noch keine Arbeitslosenentschädigung. Ihre Pflichten gegenüber der Arbeitslosenversicherung müssen Sie aber bereits erfüllen. Die Anzahl «Wartetage» ist abhängig von Ihrem versicherten Verdienst und davon, ob Sie Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben. Was sind Einstelltage? Falls Sie Ihre Pflichten verletzen, kann Ihr Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung vorübergehend gestrichen werden. Solche «Einstelltage» können Ihnen auferlegt werden, wenn Sie Ihre letzte Stelle selbst gekündigt haben, sich nicht genügend um Arbeit bemühen, die Kontrollvorschriften und Weisungen des RAV missachten, Ihre Auskunfts- und Meldepflicht nicht befolgen oder zu Unrecht Arbeitslosen- entschädigung erwirken. Was ist ein Zwischenverdienst? Erzielen Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit ein Einkommen (z.B. durch einen befristeten Arbeitseinsatz), spricht man von einem «Zwischenverdienst». Sie sind verpflichtet, der Arbeitslosenkasse Ihren Zwischenverdienst zu melden. Warum lohnt sich ein Zwischenverdienst für Sie? Der Zwischenverdienst und die Kompensationszahlung der Arbeitslosen- versicherung sind zusammengerechnet immer höher als die reine Arbeitslosen- entschädigung. Zudem sammeln Sie Berufserfahrung und erwerben neue Beitragszeiten. 10
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Hilfe bei nicht rechtmässiger Kündigung … Bei einer Kündigung muss Ihr Arbeitgeber die vereinbarte Kündigungsfrist ein- halten und sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Während Sie beispiels- weise krankgeschrieben sind oder Militärdienst leisten, darf Ihnen grundsätzlich nicht gekündigt werden. In gewissen Fällen verlängert sich die Kündigungsfrist (z.B. bei Krankheit oder Mutterschaft). Wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Kündigung sei nicht recht- mässig, melden Sie sich sofort bei der Unia Arbeitslosenkasse – wir helfen Ihnen! 12
Sind Sie nicht einverstanden? Entscheide oder Anordnungen der Arbeitslosenkasse werden Ihnen schriftlich mitgeteilt. In einer «Rechtsmittelbelehrung» steht jeweils, was Sie tun müssen, wenn Sie mit der Verfügung nicht einverstanden sind. Das Einspracheverfahren ist grundsätzlich kostenlos, wir empfehlen Ihnen aber, zuerst das Gespräch mit der verfügenden Stelle zu suchen. Es ist uns ein Anliegen, unsere Dienstleistungen laufend zu verbessern. Unser Qualitätsmanagement ist interessiert an Ihren Wünschen oder Ihrer Kritik. Senden Sie uns Ihre Rückmeldung über das elektronische Kontaktformular auf www.alk.unia.ch – besten Dank! Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie vorbei, rufen Sie uns an oder besuchen Sie unsere Internetplattform www.alk.unia.ch. 13
Auch in Ihrer Region … Die Unia Arbeitslosenkasse legt Wert auf lokale Verankerung und persönliche Erreichbarkeit. Wir haben Zahlstellen in der ganzen Schweiz: Region Aargau: Aarau, Baden, Brugg, Wohlen Region Bern: Bern, Burgdorf, Interlaken, Langenthal, Langnau, Thun Region Biel-Seeland/Solothurn: Biel, Grenchen, Lyss, Olten, Solothurn Region Fribourg: Bulle, Fribourg Region Genève: Genève Rue Necker, Genève Chemin Surinam, Genève Rue des Gares Region Neuchâtel: Fleurier, La Chaux-de-Fonds, Le Locle, Neuchâtel Region Nordwestschweiz: Basel, Liestal, Reinach BL Region Ostschweiz-Graubünden: Chur, Frauenfeld, Heerbrugg, Rapperswil, St. Gallen Region Ticino e Moesa: Bellinzona, Biasca, Chiasso, Locarno, Lugano Region Transjurane: Delémont, Moutier, Porrentruy, Saignelégier, St. Imier, Tavannes Region Valais: Brig, Martigny, Monthey, Sierre, Sion Region Vaud: Aigle, Lausanne Pl. de la Riponne, Lausanne Pl. Chanderon, Le Sentier, Morges, Nyon, Vevey, Yverdon Region Zentralschweiz: Luzern, Pfäffikon SZ Region Zürich-Schaffhausen: Bülach, Dietikon, Horgen, Meilen, Regensdorf, Schaffhausen, Uster, Wetzikon, Winterthur, Zürich Werdstrasse, Zürich Schwamendingenstrasse Die Adresse Ihrer Zahlstelle oder Ihres Scan-Centers erfahren Sie auf www.alk.unia.ch 14
Unia Arbeitslosenkasse Weltpoststrasse 20 Postfach 272 3000 Bern 15 Tel 031 350 23 95 Fax 031 350 22 22 www.alk.unia.ch
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