Willkommen bei der Unia Arbeitslosenkasse

Die Seite wird erstellt Horst Böhm
 
WEITER LESEN
Willkommen bei der Unia Arbeitslosenkasse
Willkommen bei der
Unia Arbeitslosenkasse

»   Sie können Ihre Arbeitslosenkasse frei wählen.
»   Sie machen Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend.
»   Wir zahlen Ihre Taggelder pünktlich aus.
»   Wir helfen Ihnen bei Fragen und Unklarheiten.
»   Schweizweit in Ihrer Nähe.
Willkommen bei der Unia Arbeitslosenkasse
2
Willkommen bei der Unia Arbeitslosenkasse
Arbeitslos – was tun?

Melden Sie sich sofort arbeitslos, auch wenn Sie erst gerade die Kündigung
erhalten haben und noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Spätestens am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung
beanspruchen, müssen Sie Ihre Arbeitslosigkeit persönlich anmelden, sonst
verlieren Sie einen Teil Ihrer Arbeitslosenentschädigung.

Wie und wo?
In einigen Kantonen können Sie sich direkt bei einem Regionalen Arbeitsvermitt-
lungszentrum (RAV) arbeitslos melden, in anderen Kantonen bei Ihrer Gemeinde-
verwaltung.

Was für Ihren Wohnort gilt, erfahren Sie unter:
www.ch.ch «Arbeitslosigkeit anmelden»

Folgende Dokumente müssen Sie mitnehmen:
» V ersicherungsausweis AHV-IV
» P ersonenausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis)
» B ei ausländischer Staatsbürgerschaft: Niederlassungsbewilligung oder
   Ausländerausweis
» F alls in Ihrem Kanton die Erstanmeldung direkt beim RAV erfolgt:
   Wohnsitzbescheinigung oder Schriftenempfangsschein der Wohnsitzgemeinde

Weitere Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten während der Arbeitslosigkeit finden
Sie auf www.treffpunkt-arbeit.ch «Arbeitslos – was tun?»

                                                                                           3
Willkommen bei der Unia Arbeitslosenkasse
Welche Arbeitslosenkasse?

In der Schweiz gibt es mehr als 30 Arbeitslosenkassen. Bei Ihrer Anmeldung ent-
scheiden Sie, von welcher Kasse Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit betreut werden
möchten.

Wählen Sie die Unia Arbeitslosenkasse – Sie sichern sich
damit eine effiziente Bearbeitung Ihrer Unterlagen und eine
kompetente persönliche Beratung bei allen Fragen rund um
Ihre Arbeitslosenentschädigung!

Die Unia Arbeitslosenkasse ist offen für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz,
nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder oder Angestellte bestimmter Branchen.

Mehr über uns erfahren Sie unter www.alk.unia.ch

4
Willkommen bei der Unia Arbeitslosenkasse
5
Willkommen bei der Unia Arbeitslosenkasse
6
Wie kommen Sie
zu Ihrem Geld?
Die Unia Arbeitslosenkasse klärt Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung
ab. Damit wir Ihre Taggelder auszahlen können, müssen Sie die nötigen Unter-
lagen rechtzeitig einreichen.

Im ersten Monat Ihrer Arbeitslosigkeit brauchen wir:
» F ormular «Antrag auf Arbeitslosenentschädigung»1
» A rbeitgeberbescheinigungen der letzten 2 Jahre mit allen auf der Rückseite
   erwähnten Beilagen (Formular «Arbeitgeberbescheinigung»1)
» K opie Ihrer Anmeldung der Arbeitslosigkeit
» K opien des Versicherungsausweises AHV-IV, des Kündigungsschreibens
   und des letzten Arbeitsvertrages

Und allenfalls auch:
» F ormular «Unterhaltspflicht gegenüber Kindern»1
» W
   enn Sie in einem EU/EFTA-Staat Beitrageszeiten erworben haben:
  Antrag auf Ausstellung eines Formulars «PD U1»1
» K
   opie der gültigen Aufenthaltsbewilligung, sofern Sie nicht die Schweizer
  Staatsbürgerschaft oder eine Niederlassungsbewilligung haben
» A
   rztzeugnis oder IV-Unterlagen (bei Krankheit, Unfall oder Invalidität
  zum Zeitpunkt der Anmeldung)

Am Ende jedes weiteren Monats:
» Formular «Angaben der versicherten Person»2

Und allenfalls auch:
» F ormular «Bescheinigung über Zwischenverdienst»1
   (falls Sie gearbeitet haben)
» F ormular «Bescheinigung über die Erwerbsausfallentschädigung»1
   (bei Militär- und Zivildiensteinsätzen)
» F ormular «Arztzeugnis»1 (falls Sie krankgeschrieben waren)

1
    Diese Formulare sind bei den Vollzugsstellen erhältlich
    oder im Internet zu finden unter: www.treffpunkt-arbeit.ch «Formulare»
2
    Dieses Formular wird Ihnen monatlich per Post zugeschickt.

                                                                                 7
Wann bekommen Sie
Ihre Taggelder?
Das Formular «Angaben der versicherten Person» wird Ihnen jeweils gegen Ende
des Monats direkt vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zugeschickt.

» F üllen Sie dieses Formular aus.
» F alls Sie in diesem Monat gearbeitet haben, Militär- oder Zivildienst leisten
   mussten oder krankgeschrieben waren: Füllen Sie die entsprechenden
   Formulare ebenfalls aus (siehe Seite 7).
» S chicken Sie Ihre Unterlagen so schnell wie möglich an das für Sie zuständige
   Scan-Center der Unia Arbeitslosenkasse.3

Wenn wir Ihre Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt erhalten haben,
werden Ihnen die Taggelder innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen überwiesen.

3
    Die Unia Arbeitslosenkasse verfügt über ein modernes Dokumenten-Management-
    System (DMS). Alle Dokumente, die Sie uns in Papierform schicken, werden in einem
    unserer Scan-Center eingelesen und Ihrem elektronischen Dossier zugeordnet.

8
Mit welchem Betrag
können Sie rechnen?
Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, werden Ihnen pro Woche
fünf Taggelder (Montag bis Freitag) ausbezahlt. Da nicht jeder Monat gleich viele
Werktage hat, schwankt die Höhe der ausbezahlten Arbeitslosenentschädigung.

Welcher Betrag Ihnen zusteht, ist abhängig vom «versicherten Verdienst» (Ihr
durchschnittliches Einkommen während der letzten 6 oder – falls vorteilhafter –
der letzten 12 Monate).

In der Regel beträgt die Arbeitslosenentschädigung 70 %
des versicherten Verdienstes.

In folgenden Fällen erhalten Sie 80 % des versicherten Verdienstes:
» B ei Unterhaltspflichten gegenüber Kindern4
» W enn Ihr versicherter Verdienst 3’797 Franken nicht übersteigt
» F alls Sie eine Invalidenrente beziehen (Invaliditätsgrad von mindestens 40 %)

4
    Wenn Sie Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben und der andere Elternteil
    kein Einkommen über 585 Franken erzielt, haben Sie Anspruch auf Kinder- und
    Ausbildungszulagen.

                                                                                     9
Gut zu wissen …

Was sind Wartetage?
In den ersten Tagen der Arbeitslosigkeit erhalten Sie im Sinne eines «Selbst-
behalts» noch keine Arbeitslosenentschädigung. Ihre Pflichten gegenüber der
Arbeitslosenversicherung müssen Sie aber bereits erfüllen. Die Anzahl
«Wartetage» ist abhängig von Ihrem versicherten Verdienst und davon, ob
Sie Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben.

Was sind Einstelltage?
Falls Sie Ihre Pflichten verletzen, kann Ihr Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung
vorübergehend gestrichen werden. Solche «Einstelltage» können Ihnen auferlegt
werden, wenn Sie Ihre letzte Stelle selbst gekündigt haben, sich nicht genügend
um Arbeit bemühen, die Kontrollvorschriften und Weisungen des RAV missachten,
Ihre Auskunfts- und Meldepflicht nicht befolgen oder zu Unrecht Arbeitslosen-
entschädigung erwirken.

Was ist ein Zwischenverdienst?
Erzielen Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit ein Einkommen (z.B. durch einen
befristeten Arbeitseinsatz), spricht man von einem «Zwischenverdienst». Sie
sind verpflichtet, der Arbeitslosenkasse Ihren Zwischenverdienst zu melden.

Warum lohnt sich ein Zwischenverdienst für Sie?
Der Zwischenverdienst und die Kompensationszahlung der Arbeitslosen-
versicherung sind zusammengerechnet immer höher als die reine Arbeitslosen-
entschädigung. Zudem sammeln Sie Berufserfahrung und erwerben neue
Beitragszeiten.

10
11
Hilfe bei nicht rechtmässiger
Kündigung …
Bei einer Kündigung muss Ihr Arbeitgeber die vereinbarte Kündigungsfrist ein-
halten und sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Während Sie beispiels-
weise krankgeschrieben sind oder Militärdienst leisten, darf Ihnen grundsätzlich
nicht gekündigt werden. In gewissen Fällen verlängert sich die Kündigungsfrist
(z.B. bei Krankheit oder Mutterschaft).

Wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Kündigung sei nicht recht-
mässig, melden Sie sich sofort bei der Unia Arbeitslosenkasse
– wir helfen Ihnen!

12
Sind Sie nicht einverstanden?

Entscheide oder Anordnungen der Arbeitslosenkasse werden Ihnen schriftlich
mitgeteilt. In einer «Rechtsmittelbelehrung» steht jeweils, was Sie tun müssen,
wenn Sie mit der Verfügung nicht einverstanden sind.

Das Einspracheverfahren ist grundsätzlich kostenlos, wir empfehlen Ihnen aber,
zuerst das Gespräch mit der verfügenden Stelle zu suchen.

Es ist uns ein Anliegen, unsere Dienstleistungen laufend zu verbessern. Unser
Qualitätsmanagement ist interessiert an Ihren Wünschen oder Ihrer Kritik.
Senden Sie uns Ihre Rückmeldung über das elektronische Kontaktformular auf
www.alk.unia.ch – besten Dank!

Haben Sie noch Fragen?
Kommen Sie vorbei, rufen Sie uns an oder besuchen Sie unsere Internetplattform
www.alk.unia.ch.

                                                                                  13
Auch in Ihrer Region …

Die Unia Arbeitslosenkasse legt Wert auf lokale Verankerung und persönliche
Erreichbarkeit.

Wir haben Zahlstellen in der ganzen Schweiz:

Region Aargau:
Aarau, Baden, Brugg, Wohlen
Region Bern:
Bern, Burgdorf, Interlaken, Langenthal, Langnau, Thun
Region Biel-Seeland/Solothurn:
Biel, Grenchen, Lyss, Olten, Solothurn
Region Fribourg:
Bulle, Fribourg
Region Genève:
Genève Rue Necker, Genève Chemin Surinam, Genève Rue des Gares
Region Neuchâtel:
Fleurier, La Chaux-de-Fonds, Le Locle, Neuchâtel
Region Nordwestschweiz:
Basel, Liestal, Reinach BL
Region Ostschweiz-Graubünden:
Chur, Frauenfeld, Heerbrugg, Rapperswil, St. Gallen
Region Ticino e Moesa:
Bellinzona, Biasca, Chiasso, Locarno, Lugano
Region Transjurane:
Delémont, Moutier, Porrentruy, Saignelégier, St. Imier, Tavannes
Region Valais:
Brig, Martigny, Monthey, Sierre, Sion
Region Vaud:
Aigle, Lausanne Pl. de la Riponne, Lausanne Pl. Chanderon, Le Sentier, Morges,
Nyon, Vevey, Yverdon
Region Zentralschweiz:
Luzern, Pfäffikon SZ
Region Zürich-Schaffhausen:
Bülach, Dietikon, Horgen, Meilen, Regensdorf, Schaffhausen, Uster, Wetzikon,
Winterthur, Zürich Werdstrasse, Zürich Schwamendingenstrasse

Die Adresse Ihrer Zahlstelle oder Ihres Scan-Centers erfahren
Sie auf www.alk.unia.ch

14
Unia Arbeitslosenkasse
Weltpoststrasse 20
Postfach 272
3000 Bern 15
Tel 031 350 23 95
Fax 031 350 22 22
www.alk.unia.ch
Sie können auch lesen