WORTPROTOKOLL RESOCONTO INTEGRALE - Consiglio della ...

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XV. Legislaturperiode                        XV legislatura

         WORTPROTOKOLL                           RESOCONTO INTEGRALE
       DER LANDTAGSSITZUNG                     DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO
                                                      PROVINCIALE
                    NR. 112                                     N. 112

                 vom 12.5.2016                                del 12/5/2016

Präsident                        Dr. Thomas Widmann                               Presidente
Vizepräsident                      Dr. Roberto Bizzo                          Vicepresidente
WORTPROTOKOLL                                                             RESOCONTO INTEGRALE
           DER LANDTAGSSITZUNG                                                       DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO
                                                                                            PROVINCIALE
                               NR. 112                                                                           N. 112

                           vom 12.5.2016                                                                    del 12/5/2016

                       Inhaltsverzeichnis                                                                         Indice

Begehrensantrag Nr. 18/14 vom 17.6.2014, einge-                                   Voto n. 18/14 del 17/6/2014, presentato dai consi-
bracht von den Abgeordneten Pöder und Artioli, be-                                glieri Pöder e Artioli, riguardante pensioni più alte per
treffend höhere Rente für Mütter . . . . . . . . . . .Seite 1                     le donne con figli . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 1

Begehrensantrag Nr. 19/14 vom 17.6.2014, einge-                                   Voto n. 19/14 del 17/6/2014, presentato dai consi-
bracht von den Abgeordneten Pöder und Artioli, be-                                glieri Pöder e Artioli, riguardante età pensionabile a
treffend 'Für eine müttergerechte Gestaltung des                                  misura delle donne con figli . . . . . . . . . . . . . . . pag. 4
Renteneintrittsalters von Frauen'." ........................... 4

Beschlussantrag Nr. 169/14 vom 23.6.2014, ein-                                    Mozione n. 169/14 del 23/6/2014, presentata dai
gebracht von den Abgeordneten Mair, Tinkhauser,                                   consiglieri Mair, Tinkhauser, Blaas, Leitner, Stocker
Blaas, Leitner, S. Stocker und Oberhofer, betreffend                              S. e Oberhofer, riguardante l'introduzione del princi-
Herkunftslandprinzip bei Sozialleistungen . . . Seite 5                           pio del paese d'origine nell'erogazione delle presta-
                                                                                  zioni sociali . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 5

Beschlussantrag Nr. 170/14 vom 23.6.2016, ein-                                    Mozione n. 170/14 del 23/6/2016, presentata dai
gebracht von den Abgeordneten Leitner, Stocker S.,                                consiglieri Leitner, Stocker S., Blaas, Mair, Tink-
Blaas, Mair, Tinkhauser und Oberhofer, betreffend                                 hauser e Oberhofer, riguardante mensile 'Provincia
Monatszeitschrift 'Das Land Südtirol' – mehr Raum                                 autonoma' – più spazio ai gruppi consiliari . . .pag. 11
für Landtagsfraktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 11

Beschlussantrag Nr. 171/14 vom 25.6.2014, einge-                                  Mozione n. 171/14 del 25/6/2014, presentata dal
bracht vom Abgeordneten Pöder, betreffend Ausbil-                                 consigliere Pöder, riguardante garantire la forma-
dung von arbeitslosen Lehrlingen garantieren . . . . . .                          zione di apprendisti senza lavoro . . . . . . . . . .pag. 13
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 13

Begehrensantrag Nr. 20/14 vom 27.6.2014, einge-                                   Voto n. 20/14 del 27/6/2014, presentato dai con-
bracht von den Abgeordneten Zimmerhofer, Klotz                                    siglieri Zimmerhofer, Klotz e Knoll, riguardante tras-
und Knoll, betreffend Übertragung der Zuständigkeit                               ferimento alla Provincia autonoma di Bolzano delle
für die Festlegung von Feiertagen auf das Land Süd-                               competenze per la definizione delle festività . pag. 15
Tirol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 15

Landesgesetzentwurf Nr. 71/16: "Änderung von                                      Disegno di legge provinciale n. 71/16: "Modifiche di
Landesgesetzen in den Bereichen Gesundheit,                                       leggi provinciali in materia di salute, politiche sociali,
Soziales, Arbeit und Chancengleichheit" . . . Seite 20                            lavoro e pari opportunità . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 21

Tagesordnung Nr. 2 vom 6.5.2016, eingebracht vom                                  Ordine del giorno n. 2 del 6/5/2016, presentato dal
Abgeordneten Pöder, betreffend Sozialdienste – Kin-                               consigliere Pöder, riguardante servizi sociali – as-
derbeistände bei Scheidungen/Trennungen .Seite 74                                 sistente dei minori in caso di divorzio o separazione .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 74
Tagesordnung Nr. 4 vom 10.5.2016, eingebracht von                                 Ordine del giorno n. 4 del 10/5/2016, presentato dal-
der Abgeordneten Oberhofer, betreffend Erhalt der                                 la consigliera Oberhofer, riguardante mantenimento
Geburtenstationen an den Krankenhäusern Schlan-                                   dei punti nascita negli ospedali di Silandro e Vipiteno
ders und Sterzing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 76              . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 76

Tagesordnung Nr. 5 vom 11.5.2016, eingebracht von                                 Ordine del giorno n. 5 dell’11/5/2016, presentato dai
den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss,                                   consiglieri Dello Sbarba, Foppa e Heiss, riguardante
betreffend Gebühren für Kinderkrippen . . . . .Seite 78                           tariffe per gli asili nido . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 78

Tagesordnung Nr. 6 vom 11.5.2016, eingebracht                                     Ordine del giorno n. 6 dell'11/5/2016, presentato dal
vom Abgeordneten Köllensperger, betreffend Ärzte                                  consigliere Köllensperger, riguardante medici e obbli-
und Zweisprachigkeitspflicht . . . . . . . . . . . . .Seite 80                    go di bilinguismo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 80

Tagesordnung Nr. 7 vom 11/5/2016, eingebracht                                     Ordine del giorno n. 7 dell'11/5/2016, presentato dal
vom Abgeordneten Köllensperger, betreffend die Un-                                consigliere Köllensperger, riguardante il sostegno ai
terstützung der Jungärzte . . . . . . . . . . . . . . .Seite 82                   giovani medici . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 82

Tagesordnung Nr. 8 vom 11.5.2016, eingebracht von                                 Ordine del giorno n. 8 dell'11/5/2016, presentato dal-
der Abgeordneten Artioli, betreffend Familienhelfer . .                           la consigliera Artioli, riguardante educatori familiari . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 86   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 86
1

      Vorsitz des Präsidenten | Presidenza del presidente: Dr. Thomas Widmann

      Ore 10.07 Uhr

      Namensaufruf - appello nominale

       PRÄSIDENT: Die Sitzung ist eröffnet. Laut Artikel 59 Absatz 3 der Geschäftsordnung wird das Protokoll der
jeweils letzten Landtagssitzung allen Abgeordneten in Papierform zur Verfügung gestellt.
       Zum Protokoll können bis Sitzungsende beim Präsidium schriftlich Einwände vorgebracht werden. Sofern
keine Einwände nach den genannten Modalitäten erhoben werden, gilt das Protokoll ohne Abstimmung als ge-
nehmigt.
       Kopien des Protokolls stehen bei den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die mit der Abfassung des Protokolls
betraut sind, zur Verfügung.
       Für die heutige Sitzung haben sich die Abg. Mair, Tinkhauser und der Unterfertigte (nachm.) entschuldigt.
       Wir fahren mit der Behandlung der Tagesordnung fort. Ich erinnere daran, dass die der Minderheit vorbe-
haltene Zeit bis um 11.45 Uhr der heutigen Sitzung dauert.
       Wir kommen zu Punkt 21 der Tagesordnung, Beschlussantrag Nr. 161/14. Herr Abgeordneter Leitner, Sie
haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten.

       LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich ersuche um Vertagung der Behandlung dieses Beschlussantrages, weil
die Kollegin Mair heute entschuldigt abwesend ist.

      PRÄSIDENT: In Ordnung.

      Punkt 22 der Tagesordnung: "Begehrensantrag Nr. 18/14 vom 17.6.2014, eingebracht von den Abge-
ordneten Pöder und Artioli, betreffend höhere Rente für Mütter".

      Punto 22) dell'ordine del giorno: "Voto n. 18/14 del 17/6/2014, presentato dai consiglieri Pöder e Artioli,
riguardante pensioni più alte per le donne con figli".

      Vollzeit-Mütter erhalten bei ihrer Arbeit mit ihren Kindern keinerlei Unterstützung und Vorteile durch
      die Öffentliche Hand. Meist verlieren sie durch ihre Erziehungsarbeit sogar mehrere Jahre für die Be-
      rechnung der Rente, was allzu oft zu lächerlich kleinen Renten für Mütter führt. Weiters gibt diese
      Situation der Ungleichbehandlung der Geschlechter Vorschub. So erhalten Männer durchschnittlich
      höhere Renten als Frauen. Dies hat einerseits eine Verarmung im Alter, andererseits eine Abnahme
      der Bereitschaft zur Familiengründung zur Folge. Andere Europäische Länder, wie z.B. die Bundes-
      republik Deutschland, haben diese Problematik erkannt und haben Rentenerhöhungen für Mütter
      eingeführt.
      Dies vorausgeschickt,
                                                        richtet
                                               der Südtiroler Landtag
      folgendes Begehren
      an die italienische Regierung und das italienische Parlament:
      Die italienische Regierung und das italienische Parlament werden aufgefordert, Müttern eine höhere
      Rente auszubezahlen. Grundsätzlich sollte eine Erhöhung der Rente von 5 % pro Kind ausgeschüt-
      tet werden.
                                                       ----------
      Le mamme a tempo pieno che dedicano il loro tempo ai figli non ottengono sostegni di alcun genere,
      né hanno vantaggi da parte della mano pubblica. Se decidono di stare a casa con i propri figli, per-
      dono spesso svariati anni di contribuzione previdenziale, e di conseguenza le loro pensioni sono per
      lo più estremamente basse. Inoltre, questa situazione ha come effetto collaterale una disparità di
      trattamento fra i generi. Pertanto gli uomini percepiscono pensioni più elevate rispetto alle donne.
2

      Tutto ciò porta da un lato a un impoverimento delle donne in età avanzata e dall'altro alla tendenza a
      rinunciare alla formazione di una famiglia. Altri Paesi europei, ad esempio la Germania, consapevoli
      dell'esistenza di questo problema, hanno aumentato le pensioni a favore delle madri.
      Ciò premesso,
                                  il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
                                                         invita
      il Governo e il Parlamento
      ad attivarsi affinché alle madri siano erogate pensioni più elevate, prevedendo un aumento del 5%
      per figlio.

      Herr Abgeordneter Pöder, Sie haben das Wort für die Erläuterung.

       PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Vielen Dank. Im Prinzip geht es bei diesem Begehrensan-
trag ganz einfach darum, dass wir dem Umstand Rechnung tragen, dass Mütter hinsichtlich der Rentensituation
bzw. Absicherung stark benachteiligt sind. Es hat vor Jahren einmal die Initiative "Danke Mammi" gegeben, bei
der Unterschriften gesammelt wurden. Jahre danach ist es bei einem Danke mit einem feuchten Händedruck
geblieben, denn es ist nichts herausgekommen. Das wurde damals mit viel Trara vom KVW mit Unterstützung der
SVP-Frauen durchgeführt, aber unterm Strich ist von diesen 20.000 oder 30.000 Unterschriften nur ein feuchter
Händedruck übrig geblieben.

      NOGGLER (SVP): (unterbricht)

       PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Das ist zu wenig, Kollege Noggler. Ich bin prinzipiell der
Meinung, dass konkrete Fakten geschaffen werden müssen. In diesem Bereich gibt es große Benachteiligungen.
Wer sind die benachteiligten Frauen? Die Mütter. Die Alleinstehenden haben ja die Möglichkeit, sich ihre vollen
Rentenansprüche zu sichern. Die können ja Karriere machen und haben das Problem nicht. Das Problem haben
jene, die ihre Kinder erziehen bzw. für die Erziehung ihrer Kinder für eine bestimmte Zeit ihre Arbeit aussetzen
oder Teilzeit oder weniger arbeiten und nicht das Glück haben, in der öffentlichen Verwaltung zu arbeiten. Dort
funktioniert es vorbildlich, denn dort gibt es die Elternzeit und die finanzielle und rentenmäßige Absicherung. Hier
geht es darum, dass wir der römischen Regierung sagen: "Ihr habt so viel herumgeredet. Jetzt habt Ihr das größte
Problem, das der italienische Staat hatte – jenes mit der Homo-Ehe – gelöst." Nachdem es diese Diskussion über
Monate hinweg gegeben hat, wird der italienische Staat jetzt funktionieren. Ich habe prinzipiell nichts dagegen,
aber gerade auf der linken Seite tut man jetzt so, als ob man damit das Problem Italiens gelöst hätte. Gar nichts
wurde gelöst! Man hat nichts anderes getan, als eine rein ideologische Diskussion zu führen. Nachdem man die-
ses große Problem der homosexuellen Partnerschaften in Italien gelöst hat, könnte man endlich wieder einmal
dazu übergehen, die wahren Probleme anzugehen. Ich meine jene der Familien und der Mütter, die ein generelles
Problem in Sachen Benachteiligung haben, sei es in der Bezahlung, sei es in der Absicherung, sei es in der
Rente. Dieser Begehrensantrag sieht vor, dass bei der Berechnung der Rente auch die Tatsache zu berücksichti-
gen ist, dass jemand Kinder hat. Es wird immer wieder gesagt, dass die Mütter rentenmäßig besser gestellt wer-
den müssen, aber unterm Strich ist nicht viel geschehen.

       DEEG (Landesrätin für Familie und Verwaltungsorganisation - SVP): Sehr geschätzter Herr Präsident,
geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Leistungen der Familie sind eine wichtige Arbeit zum Nutzen der Ge-
sellschaft. Ich betone immer wieder, dass Familien unheimlich viel leisten, in der Erziehungs- und Betreuungsar-
beit und in der Pflege. Nachdem heute der internationale Tag der Pflege ist, ist das ein gutes Thema. In diesem
Zusammenhang ist auch die Anerkennung der Erziehungszeiten für die Rente eine durchaus gerechtfertigte For-
derung.
       Ich war im Juni 2014 in Rom, um Sozialminister Poletti einen Besuch abzustatten und dieses Thema anzu-
sprechen. Wir haben in diesem Zusammenhang das konkrete Thema besprochen. Ich darf Ihnen auch sagen,
dass das Gespräch etwas enttäuschend war, weil das Thema auf römischer Ebene leider nicht so gespürt wird wie
bei uns. Das heißt nicht, dass man sich damit zufrieden geben muss. Wir werden uns auch weiterhin darum be-
mühen, das Gespräch aufrecht zu erhalten. Die Kammerabgeordnete Renate Gebhard hat einen entsprechenden
Gesetzentwurf eingebracht, der in der Kommission behandelt wurde, dann aber leider vertagt werden musste. Auf
alle Fälle ist sie dahinter, dass sich etwas in diese Richtung bewegt. Der Kollege Pöder schlägt im Begehrensan-
3

trag vor, dass grundsätzlich eine Erhöhung der Rente von fünf Prozent für Kinder ausgeschüttet werden sollte
bzw. das Renteneintrittsalter sollte sich um zwei Jahre pro Kind verkürzen. Darüber wird schon diskutiert bzw.
diese Möglichkeit wird bereits geprüft. Wir nehmen diesen Bereich sehr ernst, aber ob diese beiden Optionen die
richtigen sind, müssen wir erst genauer überprüfen. Wir wissen, dass in Zukunft nicht so sehr das Rentenalter,
sondern das zählen wird, was man in dieser Zeit eingezahlt hat. Wichtig ist, dass die Frauen in der Zeit, in der sie
sich der Betreuungs- und Erziehungsarbeit widmen, auch effektiv Beiträge auf ihr Rentenkonto eingezahlt be-
kommen. Wir werden auf römischer Ebene dahinter bleiben und konkrete Vorschläge einbringen. Ein zweiter
Punkt ist die Frage, was wir in Südtirol, aber auch auf regionaler Ebene tun können. Da laufen Gespräche auf
höchster Ebene zwischen der Region, ASWE und INPS. Es soll die Möglichkeit geben, die Beiträge über den Zu-
satzrentenfonds einzuzahlen. Wir sind dabei, das auszugestalten, und zwar in der Hinsicht, dass die Leute das
nicht mehr vorfinanzieren müssen, sondern dass sie es direkt auf das Rentenkonto eingezahlt bekommen. Das ist
für mich eine ganz konkrete Maßnahme, wie wir das besser machen können. Von den schon bestehenden Mög-
lichkeiten auf regionaler Ebene – das sind potenziell 3.400 Mütter, die das in Anspruch nehmen können – nutzen
es im Moment 406. Die Leute nutzen die bereits bestehende Möglichkeit nicht, aber auch da sind wir dabei, mehr
in Richtung Information und bürokratischer Vereinfachung, aber auch in Richtung einer Konvention mit dem INPS
zu machen. Das ist eine ganz konkrete Maßnahme, die weit über diesen Begehrensantrag hinausgeht. Deshalb
werden wir ihm nicht zustimmen. Wir brauchen eine weitreichendere Lösung auf nationaler Ebene.

      KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Staatlicher.

      DEEG (Landesrätin für Familie und Verwaltungsorganisation - SVP): Entschuldigen, Sie, auf staatlicher
Ebene. Wir wollen eine gute Lösung finden und nicht nur das Thema ansprechen, damit es wieder aufs Tapet
gebracht wird. Der zweite für mich wichtige Schritt ist eine bessere Lösung der integrativen Formen auf regionaler
und Landesebene. Da können wir wirklich etwas tun und da sind wir schon dran.

       PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Wenn es um Anliegen von Frauen geht, dann wird immer
vertröstet: "Wir sind dabei, wir machen, irgendwann einmal wird das schon kommen." Im Regionalrat wurde eine
Tagesordnung von mir genehmigt, die vorsah, dass man diese Problematik in relativ kurzer Zeit lösen soll. Warum
nehmen die Mütter diese Möglichkeit zu wenig in Anspruch? Man muss ja trotzdem vorfinanzieren und irgendwann
einmal bekommt man das Geld zurück. Das Problem ist immer noch nicht gelöst. Ich kenne natürlich die Proble-
matik in Zusammenhang mit dem INPS und dass man direkt einzahlen darf, aber hier findet man lange keine Lö-
sung, während man in anderen Bereichen immer schnell Lösungen findet. Das hier wäre eine konkrete Maß-
nahme.
       Der nächste Antrag auf der Tagesordnung sieht eine höhere Anrechnung der Erziehungsjahre bei der
Rente vor. Diese Forderung wird schon seit langem erhoben, auch von vielen anderen. Ich halte das für absolut
gerechtfertigt. Ich bringe einen nicht zulässigen Vergleich. Wenn jemand in Vergangenheit in Rente ging und seine
Rentenberechnung anstellen ließ, dann wurden Kriegsjahre zwei- oder dreifach anerkannt. Interessanterweise
werden die Erziehungsjahre nicht mehrfach anerkannt, obwohl diese Leistung für die Gesellschaft wesentlich
wichtiger und gewinnbringender ist. Es hat eine Initiative des KVW, unterstützt von den SVP-Frauen gegeben, die
mit großem Trara durchgeführt worden ist, aber übrig geblieben ist nur ein feuchter Händedruck. Warum gibt es
den Gender Gap? Nicht, weil die alleinstehenden Frauen benachteiligt sind, denn die haben ja die Möglichkeit,
sich in ihrem Berufsleben die vollen Rentenansprüche zu erwerben, während die Mütter diese Möglichkeit nicht
haben. Warum soll man diesen Nachteil, den sie in finanzieller Hinsicht haben, nicht dadurch ausgleichen, dass
diese Leistung an der Gesellschaft bei der Berechnung der Rente höher anerkannt wird? Die Leistung der Region
wird, wie gesagt, leider Gottes von sehr wenigen Müttern genutzt. Man muss es nämlich vorfinanzieren, und das
ist nun einmal nicht so einfach. Hier würden wir dem Staat sagen: "So, Staat, endlich einmal Butter bei die Fi-
sche." Wir haben wochenlang über die Frage der homosexuellen Partnerschaften diskutiert, und die linken Medien
tun jetzt so, als hätte man damit alle Probleme Italiens gelöst. Gut, jetzt wurde das beschlossen, aber jetzt gehen
wir einmal wieder zur echten Problematik über, die unter anderem hier begraben liegt.

      PRÄSIDENT: Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich die Klasse 3A der Mittelschule Lana mit
Professor Morandell begrüßen und im Landtag willkommen heißen.
      Ich eröffne die Abstimmung über den Begehrensantrag: mit 9 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 3 Enthal-
tungen abgelehnt.
4

      Punkt 23 der Tagesordnung: "Begehrensantrag Nr. 19/14 vom 17.6.2014, eingebracht von den Abge-
ordneten Pöder und Artioli, betreffend 'Für eine müttergerechte Gestaltung des Renteneintrittsalters von
Frauen'."

      Punto 23) dell'ordine del giorno: "Voto n. 19/14 del 17/6/2014, presentato dai consiglieri Pöder e Artioli,
riguardante età pensionabile a misura delle donne con figli."

      Vollzeit-Mütter verlieren durch ihre Erziehungsarbeit meist mehrere Jahre für die Berechnung der
      Rente, was allzu oft zu einem unrealistisch hohen Renteneintrittsalter für Mütter führt. Durch die
      Verluste von Arbeitsjahren können die wenigsten Mütter schon vor dem gesetzlichen Renteneintritts-
      alter in Rente gehen. Dieses würde für Frauen seit 1. Jänner 2014 63 Jahre und 9 Monate betragen.
      Um früher in Rente gehen zu können, müsste man als Frau 41 Jahre und 6 Monate Rentenbeiträge
      einbezahlt haben. Gerade für Mütter eine unerreichbare Hürde. Darum gilt es, dieser Ungerechtigkeit
      entgegen zu wirken.
      Dies vorausgeschickt,
                                                         richtet
                                                der Südtiroler Landtag
      folgendes Begehren an die italienische Regierung und das italienische Parlament:
      Die italienische Regierung und das italienische Parlament werden aufgefordert, sich für eine Mutter
      gerechte Berechnung der Beitragsjahre für den Renteneinstieg einzusetzen. Einzuführen ist eine
      Verkürzung des Renteneintrittsalters um 2 Jahre pro Kind.
                                                        ----------
      Durante il periodo in cui le mamme a tempo pieno stanno a casa per seguire i figli, perdono spesso
      svariati anni ai fini pensionistici e di conseguenza riescono ad andare in pensione solo a un'età
      troppo avanzata. Perdendo questi anni di lavoro, poche madri possono andare in pensione prima
      dell'età pensionabile prevista dalla legge, che dal 1° gennaio 2014 è per le donne di 63 anni e 9
      mesi. Per poter andare in pensione prima, le donne dovrebbero avere al loro attivo 41 anni e 6 mesi
      di contribuzione, il che per le madri è praticamente impossibile. Pertanto bisogna eliminare questa
      iniquità.
      Ciò premesso,
                                  il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
                                                          invita
      il Governo e il Parlamento
      ad adoperarsi per l'introduzione di un calcolo degli anni contributivi più a misura delle donne con figli
      prevedendo una riduzione dell'età pensionabile di 2 anni per figlio.

      Herr Abgeordneter Pöder, Sie haben das Wort für die Erläuterung.

        PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Ich werde mich sehr kurz halten, weil es um den gleichen
Bereich geht. Es geht darum, dass die Erziehungsjahre bei der Rentenberechnung doppelt anerkannt werden
sollen.

       LEITNER (Die Freiheitlichen): Dieser Begehrensantrag ist zwar kurz und bündig, wie im Übrigen auch die
Erläuterung des Ersteinbringers, was aber nicht heißt, dass das Thema nicht wichtig wäre. Im Gegenteil, wir ha-
ben im Landtag schon einige Begehrensanträge in dieser Angelegenheit nach Rom geschickt. Über das schnelle
Internet kommen die scheinbar nicht an, und ich weiß nicht, wo die stecken bleiben. Ich glaube, dass man der
Sache ein bisschen mehr Nachdruck verleihen sollte, denn ich habe nicht den Eindruck, dass sich unsere Parla-
mentarier in Rom in dieser Angelegenheit weiß Gott wie die Füße ausreißen. Man hört zumindest nichts, obwohl
das ein Anliegen ist, mit dem wir den Müttern entgegenkommen könnten. Das sind sehr wichtige soziale Leistun-
gen, und wenn man diese bezahlen müsste, dann würden sie ungleich höher zu Buche schlagen. Deshalb sollte
man diesen Ausgleich schaffen und diese Leistungen endlich wirklich anerkennen. Wir unterstützen diesen Be-
gehrensantrag.
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        DEEG (Landesrätin für Familie und Verwaltungsorganisation - SVP): Es ist mir auch wichtig zu un-
terstreichen, dass das ein wichtiges Thema ist. Allerdings ist es nicht mit dem Absenken des Rentenalters getan.
Es geht darum, dass wir es schaffen, etwas auf das Konto der Mütter einzuzahlen. Das erreichen wir mit diesem
Begehrensantrag nicht. Wir wollen ja auch eine stärkere Einbeziehung der Väter in die Betreuungs- und Erzie-
hungsarbeit und in den familiären Alltag. Die Systeme, die Sie angesprochen haben, beispielsweise auch die An-
erkennung des Kriegsdienstes, gehören zu einer Zeit, in der die Jahre wichtig waren. Wenn wir einen entschei-
denden Schritt weiterkommen wollen, dann müssen wir Maßnahmen setzen, dass für Mütter und Väter, die Erzie-
hungs- und Betreuungsarbeit leisten, etwas auf ihr Rentenkonto eingezahlt wird. Nur dann werden sie morgen
eine Rente beziehen können, mit der sie würdevoll leben können. Nachdem das in Ihrem Begehrensantrag nicht
enthalten ist, werden wir ihn auch ablehnen.

       PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Das sind alles sehr theoretische Diskussionen. In der Praxis
gibt es Benachteiligungen der Mütter, und diese Probleme sind auf absehbare Zeit anzugehen bzw. zu lösen. Ob
man die Väter mehr miteinbeziehen will oder was auch immer, … Den Gender Gap gibt es, weil die Mütter be-
nachteiligt sind. Solange Frauen die Kinder bekommen, wird das so sein. Deshalb sind diese Probleme jenseits
jedes ideologischen Wunsches.

      PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Begehrensantrag ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 11 Ja-Stimmen
und 17 Nein-Stimmen abgelehnt.

      Punkt 24 der Tagesordnung: "Beschlussantrag Nr. 169/14 vom 23.6.2014, eingebracht von den Abge-
ordneten Mair, Tinkhauser, Blaas, Leitner, S. Stocker und Oberhofer, betreffend Herkunftslandprinzip bei
Sozialleistungen."

       Punto 24) dell'ordine del giorno: "Mozione n. 169/14 del 23/6/2014, presentata dai consiglieri Mair, Tin-
khauser, Blaas, Leitner, Stocker S. e Oberhofer, riguardante l'introduzione del principio del paese d'origine
nell'erogazione delle prestazioni sociali".

      Die Migration nach Südtirol hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und laut einer AS-
      TAT-Studie soll der Anteil der Einwanderer in Südtirol im Jahr 2030 bei rund 19 % liegen. Grundsätz-
      lich hat Einwanderung weitreichende Konsequenzen, die insbesondere auch Arbeitsmarkt und Sozi-
      alstaat betreffen. Tendenziell nimmt durch Einwanderung der Lohndruck zu, es kommt zu einer Fle-
      xibilisierung der Arbeitsmarktbedingungen und durch den intensivierten Wettbewerb können erhöhte
      Arbeitslosenquote bei heimischen Arbeitskräften verursacht werden.
      Weitreichend sind auch die Konsequenzen auf den Sozialstaat. Untersuchungen in der Bundesrepu-
      blik Deutschland haben ergeben, dass ein fiskalpolitischer Vorteil der Einwanderung erst dann gege-
      ben ist, wenn Einwanderer mindestens 25 Jahre kontinuierlich im Land leben und einer Arbeit nach-
      gehen. Einwanderung ist prinzipiell dann vorteilhaft, wenn die Einwanderer in den Arbeitsmarkt integ-
      riert werden. Für viele Einwanderer ist allerdings nicht so sehr der Arbeitsmarkt der entscheidende
      Anreiz, sondern die Sozialleistungen, die viel höher sind, als im Herkunftsland. Eine derartige Ein-
      wanderung, die insbesondere durch Sozialleistungen angeregt wird, ist auf jeden Fall problematisch.
      In ganz Europa werden verschiedene Maßnahmen diskutiert, die die Einwanderung in das Sozial-
      system einschränken sollen. Mit Blick auf Südtirol wird bereits heute klar, dass der Anteil der Ein-
      wanderer an den Sozialleistungen höher ist, als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung. Beachtet man
      die Altersstruktur der Einwanderer, wo der Altersdurchschnitt deutlich geringer ist als bei Einheimi-
      schen, verschlimmert sich die Situation auf absehbare Zeit auf Kosten der Einheimischen durch hö-
      here Sozialzuwendungen an Einwanderer in Bereichen, die altersabhängig sind (z.B. Pflegegeld).
      Dem Sozialsystem droht der Kollaps. Hinzu kommt die verschlimmernde Tatsache, dass ein Teil der
      Sozialleistungen an Einwanderer bekanntermaßen im Ausland verschwindet.
      Von verschiedener Seite wird immer wieder das Herkunftslandprinzip herangezogen, um die Migra-
      tion in das Sozialsystem einzuschränken, womit der Anreiz für Einwanderer, von Sozialleistungen zu
      leben, minimiert werden würde. Das Herkunftslandprinzip kann in zwei verschiedenen Formen reali-
      siert werden: Entweder gewährt das Herkunftsland die Sozialleistungen. Oder das Aufenthaltsland
      gewährt die Leistungen, die sich allerdings am Niveau des Herkunftslandes orientieren (z. B. Min-
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destsicherung oder Familienbeihilfen). Das Herkunftslandprinzip schränkt Sozialtourismus und die
Einwanderung in das Sozialsystem effektiv ein und trägt einer Situation Rechnung, wo derzeit Sozi-
albeiträge vielfach in den Herkunftsländern verschwinden.
Das Herkunftslandprinzip garantiert jedem Einwanderer Sozialleistungen, die sich an der Höhe des
Landes messen, deren Staatsbürger er ist und ist damit ein effektives und gerechtes Mittel, um Sozi-
altourismus und Arbeitsmigration einzuschränken.
Dies vorausgeschickt,
                                                  verpflichtet
                                            der Südtiroler Landtag
die Landesregierung,
das Herkunftslandprinzip bei Sozialleistungen anzuwenden, um sicherzustellen, dass Einwanderer
im Gastland Sozialleistungen erhalten, die nicht über dem Niveau liegen, das ihnen im Herkunfts-
land, deren Staatsbürger sie sind, zustehen würde;
mit der italienischen Regierung Verhandlungen aufzunehmen, um das Herkunftslandprinzip bei allen
Sozialleistungen durchzusetzen;
Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Sozialleistungen im Herkunftsland der Einwande-
rer verschwinden. Dies wird sichergestellt, indem verstärkt Sachleistungen angeboten werden (Gut-
scheinsystem).
                                                    ----------
Negli anni passati l'immigrazione in Alto Adige è decisamente aumentata e secondo uno studio del-
l'ASTAT nel 2030 gli immigrati rappresenteranno all'incirca il 19% della popolazione. L'immigrazione
ha ampie conseguenze che in modo particolare toccano il mercato del lavoro e lo Stato sociale. Ten-
denzialmente a seguito dell'immigrazione aumenta la pressione salariale, si arriva a una flessibiliz-
zazione del mercato del lavoro e con la maggiore concorrenza si rischia un aumento del tasso di di-
soccupazione per la popolazione lavorativa autoctona.
Anche le conseguenze sullo Stato sociale sono di ampia portata. Da indagini svolte in Germania ri-
sulta che un vantaggio in termini di politica fiscale dovuto all'immigrazione si ha solo se gli immigrati
restano e lavorano per almeno 25 anni e senza interruzioni in un Paese. In linea di principio l'immi-
grazione produce vantaggi se gli immigrati sono integrati nel mondo del lavoro. Tuttavia per molti
immigrati non è il mercato del lavoro ad essere attraente, quanto piuttosto le prestazioni sociali che
sono di gran lunga migliori rispetto al Paese d'origine. Una immigrazione di questo tipo, dovuta in
particolar modo alle prestazioni di assistenza sociale, comporta comunque parecchi problemi.
In tutta l'Europa si discute di varie misure per limitare l'accesso al sistema sociale. Considerando
l'Alto Adige, si vede già oggi che la percentuale della spesa per l'assistenza sociale a favore degli
immigrati è superiore rispetto alla loro consistenza numerica. Se si considera l'età degli immigrati – e
in genere la loro età media è alquanto più bassa rispetto a quella della popolazione locale – la situa-
zione è destinata a peggiorare col tempo a scapito degli altoatesini, in quanto gli immigrati benefice-
ranno di maggiori prestazioni sociali legate all'età, come per es. l'assegno di cura. Il sistema sociale
rischia il collasso. A ciò si aggiunge l'aggravante che una parte delle somme erogate agli immigrati a
titolo di prestazione sociale finisce notoriamente all'estero.
Da più parti si cita ripetutamente il principio del Paese d'origine per limitare l'accesso ai servizi so-
ciali, cosa che ridurrebbe lo stimolo per gli immigrati a vivere unicamente delle prestazioni dell'assi-
stenza sociale. Il principio del Paese d'origine può essere applicato in due modi: o è il Paese d'ori-
gine a erogare le prestazioni sociali oppure il Paese di soggiorno concede le prestazioni, ma orien-
tandosi sulla base di quelle praticate nel Paese d'origine (per esempio per il minimo vitale o i contri-
buti alle famiglie). Il principio del Paese d'origine pone effettivamente un freno al "turismo sociale" e
all'immigrazione, e reagisce rispetto a una situazione in cui attualmente i contributi assistenziali
spesso spariscono nei Paesi d'origine.
Il principio del Paese d'origine garantisce a ogni immigrato prestazioni di assistenza sociale
commisurate a quelle praticate nel Paese di cui ha la cittadinanza. È quindi un mezzo equo e con-
creto per limitare il "turismo sociale" e l'immigrazione lavorativa.
Ciò premesso,
                              il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
                                                   impegna
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      la Giunta provinciale
      ad applicare il principio del Paese d'origine nell'erogazione delle prestazioni sociali, onde garantire
      che gli immigrati beneficino nel Paese di accoglienza di prestazioni di assistenza sociale non al di
      sopra di quelle che otterrebbero nel loro Paese di cittadinanza;
      ad avviare trattative con il Governo al fine di introdurre il principio del Paese d'origine nell'erogazione
      di tutte le prestazioni sociali;
      ad adottare le misure necessarie onde evitare che i contributi erogati nell'ambito delle prestazioni di
      assistenza sociale finiscano nei Paesi d'origine degli immigrati. A tal fine vanno aumentate le presta-
      zioni in natura (sistema di voucher).

      Herr Abgeordneter Leitner, Sie haben das Wort für die Erläuterung.

        LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Die Migration nach Südtirol hat in den vergangenen
Jahren deutlich zugenommen und laut einer ASTAT-Studie soll der Anteil der Einwanderer in Südtirol im Jahr
2030 bei rund 19 % liegen. Grundsätzlich hat Einwanderung weitreichende Konsequenzen, die insbesondere auch
Arbeitsmarkt und Sozialstaat betreffen. Tendenziell nimmt durch Einwanderung der Lohndruck zu, es kommt zu
einer Flexibilisierung der Arbeitsmarktbedingungen und durch den intensivierten Wettbewerb können erhöhte Ar-
beitslosenquote bei heimischen Arbeitskräften verursacht werden.
        Weitreichend sind auch die Konsequenzen auf den Sozialstaat. Untersuchungen in der Bundesrepublik
Deutschland haben ergeben, dass ein fiskalpolitischer Vorteil der Einwanderung erst dann gegeben ist, wenn
Einwanderer mindestens 25 Jahre kontinuierlich im Land leben und einer Arbeit nachgehen. Einwanderung ist
prinzipiell dann vorteilhaft, wenn die Einwanderer in den Arbeitsmarkt integriert werden. Für viele Einwanderer ist
allerdings nicht so sehr der Arbeitsmarkt der entscheidende Anreiz, sondern die Sozialleistungen, die viel höher
sind, als im Herkunftsland. Eine derartige Einwanderung, die insbesondere durch Sozialleistungen angeregt wird,
ist auf jeden Fall problematisch.
        In ganz Europa werden verschiedene Maßnahmen diskutiert, die die Einwanderung in das Sozialsystem
einschränken sollen. Mit Blick auf Südtirol wird bereits heute klar, dass der Anteil der Einwanderer an den Sozial-
leistungen höher ist, als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung. Beachtet man die Altersstruktur der Einwanderer,
wo der Altersdurchschnitt deutlich geringer ist als bei Einheimischen, verschlimmert sich die Situation auf abseh-
bare Zeit auf Kosten der Einheimischen durch höhere Sozialzuwendungen an Einwanderer in Bereichen, die al-
tersabhängig sind (z.B. Pflegegeld). Dem Sozialsystem droht der Kollaps. Hinzu kommt die verschlimmernde Tat-
sache, dass ein Teil der Sozialleistungen an Einwanderer bekanntermaßen im Ausland verschwindet.
        Von verschiedener Seite wird immer wieder das Herkunftslandprinzip herangezogen, um die Migration in
das Sozialsystem einzuschränken, womit der Anreiz für Einwanderer, von Sozialleistungen zu leben, minimiert
werden würde. Das Herkunftslandprinzip kann in zwei verschiedenen Formen realisiert werden: Entweder gewährt
das Herkunftsland die Sozialleistungen. Oder das Aufenthaltsland gewährt die Leistungen, die sich allerdings am
Niveau des Herkunftslandes orientieren (z. B. Mindestsicherung oder Familienbeihilfen). Das Herkunftslandprinzip
schränkt Sozialtourismus und die Einwanderung in das Sozialsystem effektiv ein und trägt einer Situation Rech-
nung, wo derzeit Sozialbeiträge vielfach in den Herkunftsländern verschwinden.
        Das Herkunftslandprinzip garantiert jedem Einwanderer Sozialleistungen, die sich an der Höhe des Landes
messen, deren Staatsbürger er ist und ist damit ein effektives und gerechtes Mittel, um Sozialtourismus und Ar-
beitsmigration einzuschränken. Ich habe in diesem Zusammenhang vor kurzem eine Anfrage an die zuständige
Landesrätin gestellt, die mir geantwortet hat, dass das nicht möglich sei. Es werde kein Geld ins Ausland gezahlt.
Ich kenne andere Beispiele. Wenn ein ägyptischer Pizzaiolo in Südtirol arbeitet, seine Kinder im Sommer hier sind
und im Winter in Ägypten zur Schule gehen, dafür Kindergeld bezieht, dann frage ich mich, ob das Kindergeld nur
für drei Monate oder für das ganze Jahr gezahlt wird. Das wird man möglicherweise gar nicht nachweisen können.
Ich möchte nicht jedem unterstellen, Sozialmissbrauch zu betreiben, sondern ich möchte das System als solches
auf den Prüfstand stellen. Diese Kritik gibt es auch in anderen Ländern, denn wenn jemand 200 Euro Kindergeld
bezieht und das Kind gar nicht da, ist, … In Rumänien sind 200 Euro ein Monatslohn. Das ist ein großer Unter-
schied. Die Sozialleistungen sollen dort gezahlt werden, wo sie auch ausgegeben werden. Man sollte mehr in
Sachleistungen als in Geldzahlungen investieren, um die Integration wirklich voranzutreiben, denn oft wird das
Geld für andere Dinge benutzt als für das, für was es eigentlich gedacht ist. Ich weiß nicht, wie es meinen Kolle-
ginnen und Kollegen geht, aber es vergeht kaum ein Tag, an dem wir nicht eine Mitteilung bekommen, dass ir-
gendwo nachzuschauen wäre, weil möglicherweise Sozialschwindel betrieben wird. Ich kann natürlich jedem ein-
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zelnen Fall nachgehen, aber in einigen Fällen machen wir es. Ich kann Ihnen eine handvoll Beispiele aufzählen,
die belegen, dass Leute seit Jahren hier leben, nicht arbeiten und im Jahr zwischen 15.000 Euro und 18.000 Euro
von der öffentlichen Hand bekommen. Diese Auskunft haben wir von der Landesregierung bekommen; das ist also
keine Erfindung. Unsere Leute müssen ein Leben lang arbeiten und werden dann mit Almosen abgespeist. Des-
halb wird jeder verstehen, dass man das so nicht so schleifen lassen kann. Das birgt sozialen Konfliktstoff, der uns
irgendwann um die Ohren fliegen wird. Um das zu vermeiden, muss rechtzeitig eingeschritten werden. Wer nach
Südtirol kommt, um zu arbeiten und Steuern zahlt, der soll auch anständig bezahlt werden. Auch da gibt es eine
offene Wunde, denn die Wanderungsströme werden dazu benützt, um sie dann unter Tarif zu bezahlen. Es gibt
immer Profiteure solcher Entwicklungen, was wir entschieden ablehnen. Ich bin gegen Sklavenarbeit. Wer in die-
sem Land arbeitet und Steuern zahlt, soll anständig entlohnt werden, damit er sich auch selber erhalten kann und
nicht Zuschüsse von der öffentlichen Hand braucht. Ich appelliere an die Unternehmer dieses Landes, die Leute
von auswärts holen, sich auch an den Kosten zu beteiligen, gerade was die Unterbringung anbelangt. Wir haben
das immer wieder gesagt, aber leider Gottes ist das noch nicht bis an die letzte Etage durchgedrungen. Da be-
steht aus unserer Sicht Handlungsbedarf.
        Was die Integrationskosten anbelangt, werden wir uns in Zukunft gehörig anstrengen müssen, um das in
den Griff zu bekommen. Wir reden in diesen Tagen ja viel über die Kindergärten. Es geht nicht nur um die Redu-
zierung von 25 auf 20 Kinder. Man muss auch schauen, wie viele Ausländerkinder dabei sind. In den Schulen
sollte es eine funktionale Aufteilung geben. Wenn in einer Gemeinde zu viele Ausländerkinder sind, dann sollte
man sie auf andere Gemeinde verteilen. Denkt einmal nach, was das bedeutet? Das verursacht alles Kosten. Das
Herkunftslandprinzip bei Sozialleistungen soll angewandt werden, um sicherzustellen, dass Einwanderer im Gast-
land Sozialleistungen erhalten, die nicht über dem Niveau liegen, das ihnen im Herkunftsland, deren Staatsbürger
sie sind, zustehen würde.
        Zudem sollen mit der italienischen Regierung Verhandlungen aufgenommen werden, um das
Herkunftslandprinzip bei allen Sozialleistungen durchzusetzen.
        Außerdem sollen Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass Sozialleistungen im Herkunftsland
der Einwanderer verschwinden. Dies wird sichergestellt, indem verstärkt Sachleistungen angeboten werden (Gut-
scheinsystem).
        Ich erinnere daran, dass vor zwei Jahren bekannt wurde, dass die Einwanderer in Südtirol 20 Millionen
Euro in die Herkunftsländer überwiesen haben. Ich dann nachgefragt, wie viel von diesem Geld Sozialleistungen
waren. Das weiß man natürlich nicht, aber das kann nicht Sinn der Sache sein. Wenn Einwanderer nach Südtirol
kommen und Geld nach Hause schicken, weil sie irgendwann wieder zurückkehren wollen, dann ist das eine Sa-
che. Uns wird immer wieder gesagt, dass wir immer gegen die Einwanderung wettern würden und dass die Südti-
roler in den 50-er und 60-er Jahren auch froh waren, dass sie ins Ausland gehen konnten, um dort zu arbeiten.
Das stimmt, aber was haben sie gemacht? Sie haben das Geld größtenteils nach Hause schickt, um sich dort eine
Zukunft aufzubauen. Viele sind zurückgekehrt. Das kann man also nicht unbedingt vergleichen. Uns geht es
darum, dass Sozialleistungen möglich treffsicher sind und dort eingesetzt werden, wo sie der Allgemeinheit etwas
bringen. Selbstverständlich können auch Einwanderer an der Entwicklung des Landes teilhaben und das haben
sie ja auch, aber es gibt ein Phänomen, das immer stärker wird, nämlich die soziale Ausnützung. Dagegen setzen
wir uns mit aller Kraft zur Wehr, weil das ein Schaden für die eigenen Leute ist.

        PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Unser Sozialsystem, aber auch unser Arbeitslosenabsiche-
rungssystem wird ja gehörig ums Haxl gehauen. Es gibt natürlich nicht nur Zuwanderer, die dieses System ums
Haxl hauen, sondern es gibt auch genügend Einheimische, die das System benutzen, missbrauchen oder wie
auch immer. Natürlich gibt es diese Problematik, die schon ernst nehmen zu ist, nämlich, dass wir nicht feststellen
können, in welchem Maß jemand Leistungen in seinem Herkunftsland erhält. Ich verstehe das Herkunftslandprin-
zip so, Kollege Leitner, dass jemand nur so viele Leistungen bekommt, wie er in seinem Herkunftsland bekommen
würde. Ein kleiner Formulierungsdreher ist im italienischen Teil von Punkt 3 drinnen, wo steht, dass die Sozial-
leistungen nicht im Herkunftsland verschwinden dürfen. Man versteht aber schon, was gemeint ist. Ich glaube,
dass das gerechtfertigt ist.
        Wir haben heute ja auch der Tageszeitung entnehmen können, dass mit dem Arbeitslosengeld geschwin-
delt wird. Da gibt es Leute, die hier gearbeitet haben, mittlerweile aber längst schon wieder irgendwo anders ar-
beiten und hier Arbeitslosengeld kassieren. Ich habe diesbezüglich auch schon einmal eine Anfrage gestellt, wo-
bei man mir bestätigt hat, dass es solche Fälle gibt. Das ist sicher nicht einfach festzustellen. Wir haben ja nicht
Zugriff auf die Daten anderer Länder, aber es gibt diese Fälle.
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       Auf alle Fälle wäre das Herkunftslandprinzip zielführend. Mich würde aber interessieren, wie das dann im
Einzelnen ausschauen würde, aber ich glaube nicht, dass es schwierig ist festzustellen, welche Sozialleistungen
es in den Herkunftsländern gibt. Deshalb unterstütze ich diesen Beschlussantrag.

       KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich verstehe, was man mit diesem Beschlussantrag bezweckt, aber
ich glaube, dass er auch von der Formulierung her über das Ziel hinausschießt. Die Definition von Sozialleistun-
gen ist ja nicht das, was man unter Beitragsfinanzierung versteht. Sozialleistungen gehen ja wesentlich weiter.
Nehmen wir an, dass jemand nach Südtirol kommt, hier regulär arbeitet, aber in seinem Land gibt es keine Kran-
kenversicherung für Arbeitsunfälle oder –ausfälle. Dann würde es bedeuten, dass diese Person, obwohl sie hier
arbeitet, kein Recht darauf hätte, weil es das in seinem Herkunftsland nicht gibt. Hier muss man diese Unterschei-
dung machen. Wenn es um Beiträge geht, dann unterstütze ich das vollkommen. Man sollte vom rein nur finan-
ziellen Fördern abgehen, hin in Richtung Gutscheinssysteme, weil ich glaube, dass das auch die heimische Wirt-
schaft fördern würde. Gewisse Dienstleistungen werden nicht in Geld, sondern in Gutscheinen ausgezahlt, die
dann auch nur hier eingelöst werden können. Das wäre ein sehr interessantes System, aber ich glaube, dass
Punkt 1 des beschließenden Teiles des Beschlussantrages nicht umsetzbar ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen,
dass das mit internationalem Recht vereinbar wäre, denn wenn ich heute nach Deutschland gehe und dort arbeite,
dann habe ich ein Anrecht auf die Sozialleistungen, die in Deutschland gelten und nicht auf jene, die in Italien
gelten. Vielleicht kann der Einbringer präzisieren, ob das definitiv so gemeint ist oder ob es hier um die Beiträge
geht. Ich würde also um eine getrennte Abstimmung über Punkt 1 des beschließenden Teiles des Beschlussan-
trages ersuchen.

       FOPPA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Es fällt mir grundsätzlich schwer, auf bestimmte
Allgemeinplätze zu antworten. Eigentlich sollte man die Kollegen immer beim Wort nehmen und sich überlegen,
was hier gesagt wird. Ich möchte in dieselbe Kerbe schlagen wie der Kollege Knoll. Wenn wir Euch beim Wort
nehmen, dann heißt das, Folgendes: Eine Frau arbeitet in Südtirol und geht in Mutterschaft. Die Sozialleistung für
die Mutterschaft wird nach ihrem Herkunftsland bezahlt. Ich habe mir einmal kurz rausgesucht, wie die durch-
schnittlichen Monatseinkommen in anderen Ländern ausschauen. In Sierra Leone würde diese Frau 340 Dollar im
Monat verdienen. Das ist das Durchschnittseinkommen, was heißt, dass sie als Frau wahrscheinlich noch weniger
verdient. Entsprechend bekommt sie einen Anteil, um hier in Mutterschaft zu gehen und kann damit hier überle-
ben, Kollege Leitner? Was stellen Sie da volkswirtschaftlich an, abgesehen von den kulturellen und sozialen Aus-
wirkungen für die einzelne Person. Welche neue Armut wollen Sie in unserem Land herstellen? Etwas Weltfrem-
deres haben in diesem Landtag selten gehört, und es wundert mich, dass das von Ihnen kommt, der Sie doch
immer wieder auch wirtschaftlich argumentieren. Wir glauben an einen Sozialstaat, der von Bedürftigkeiten und
Notwendigen ausgeht und einen kleinen Teil von Umverteilung schafft. Jede Person kann in einen Notstand kom-
men und hat dann die Solidarität der Gesellschaft nötig. Das gilt für alle und das ist ein Gebot der Humanität. Das
andere ist das, was an neuer Armut, neuer Emargination und an fehlender Integration entsteht, wenn Sie von
solchen Vorstellungen ausgehen und das auch tatsächlich einmal umrechnen würden. Vielleicht können Sie ja
darauf replizieren, wie das abgehen würde. Wir könnten auch noch einmal die Abwicklung anschauen und uns
überlegen, was es heißt, wenn sich unsere Ämter mit Sozial- und Geldsystemen von 140 verschiedenen Ländern
befassen müssen. Dieser Kollaps würde lang vor einem anderen Kollaps kommen.

        STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, in der Tat ist
es so, wie der Kollege Leitner gesagt hat, nämlich, dass die Thematik der Sozialleistungen insgesamt sozialen
Brennstoff beinhaltet. Das merken wir immer wieder, wenn wir in den Sprechstunden darauf hingewiesen werden,
dass es den Einwanderern möglicherweise besser gehe als den Einheimischen. Wenn wir uns das genauer an-
schauen, dann sieht man, dass dem nicht so ist, aber das ist allgemein in den Köpfen der Menschen drinnen, weil
vielleicht das eine oder andere Beispiel diesen Vorurteilen entsprechenden Antrieb gegeben hat. Sie wissen aber
auch, dass die Sozialleistungen entsprechend gekürzt werden, wenn die Voraussetzungen nicht erbracht werden.
Was das Kindergeld anbelangt, haben wir bereits vor Jahren eine entsprechende Änderung gemacht, und zwar,
dass wir das Kindergeld nur für jene Kinder zahlen, die in Südtirol ansässig sind. Am leichtesten lässt sich das
anhand des Besuches von Kindergarten und Schule der Kinder nachweisen. Hier wird relativ genau kontrolliert
und da geht man auch recht systematisch vor. Im einen und anderen Fall haben wir auch entsprechende Rückfor-
derungen eingeleitet, was nicht immer die Zustimmung dieses Hauses gefunden hat.
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       Mir ist heute aufgefallen, dass das Wort benutzen und nutzen immer wieder in Zusammenhang mit Men-
schen verwendet wird. Ich glaube, dass wir in der Wortwahl, die wir in Zusammenhang mit Menschen verwenden,
etwas vorsichtig sein müssen.
       Der Kollege Knoll hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass wir hier nicht nur ein definitorisches Problem
haben, sondern auch eine Thematik, die mit internationalem Recht zusammenhängt, im Besonderen mit EU-
Recht, das die Grundlage des Ganzen ist. Zudem wäre es, wie die Kollegin Foppa richtigerweise angemerkt hat,
ein riesiger organisatorischer Aufwand, weil man dann tatsächlich überprüfen müsste, welche Sozialleistungen in
mindestens 140 Staaten gegeben sind. Allein von dem her ergibt sich also, dass der Punkt 1 schwer bzw. gar
nicht umsetzbar ist. Wir haben uns in Bezug auf die Auszahlung von Sozialleistungen an geltendes EU-Recht zu
halten. Es werden die an den Wohnsitz gebundenen Leistungen gezahlt. Aus den entsprechenden Bestimmungen
geht hervor, dass sich Europa nicht am Herkunftslandprinzip orientiert. Das gilt weder für EU-, noch für Nicht-EU-
Bürger. Insofern haben wir keine Chance, irgendetwas umzusetzen, was keine Rechtsgrundlage hat. Wenn man
hier etwas tun wollte, dann müsste man das an die Europäische Union richten und nicht an ein einzelnes Land
bzw. an einen einzelnen Staat. Bezüglich Punkt 2 ist also nicht Italien der Ansprechpartner, sondern Europa.
       Zu Punkt 3 des beschließenden Teiles des Beschlussantrages. Grundsätzlich ist es bei Sozialleistungen so,
dass die Möglichkeit besteht, verstärkt in diese Richtung zu gehen. Allerdings gilt hier das Gleichheitsprinzip ein-
zuhalten, das heißt, das kann nicht auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe konzentriert werden, die aus irgend-
welchen Nicht-EU-Staaten kommt.
       Abschließend möchte ich noch darauf verweisen, dass man auch bei den Sozialleistungen unterscheiden
muss. Es gibt Grundsozialleistungen und zusätzliche Sozialleistungen. Wir haben in Südtirol eine Reihe von zu-
sätzlichen Sozialleistungen, darunter im Besonderen das Familien- und Kindergeld. Dabei haben wir eine Hürde
eingebaut, die für einige größere Probleme bereitet, während sie für andere ein Gefühl der Gerechtigkeit bedeutet.
Wir haben nämlich vorgesehen, dass jemand, der nach Südtirol kommt, für fünf Jahre kein Familiengeld ausbe-
zahlt bekommt. Das geschieht erst dann, wenn jemand fünf Jahre hier ist, also eine gewisse Stabilität erreicht hat.
Im Wesentlichen sind es Leute, die in die Sozialsysteme einzahlen, wobei es sicher auch andere gibt. Hier orien-
tieren wir uns an einem Prinzip, das möglicherweise irgendwann auch in Europa wieder stärker kommen wird. Wir
müssen allerdings auch wissen, dass Rom diesbezüglich andere Vorstellungen hat und wir uns nach unten orien-
tieren müssten. Das haben wir nicht getan, aber wir hoffen, dass das Ganze, so wie wir es ausgerichtet haben,
hält. Es ist besser, nicht zu sehr auf diese Tube zu drücken, denn die könnte irgendwann einmal platzen. Das
wäre weder in unserem Sinne, noch in Ihrem. Deshalb können wir diesem Beschlussantrag nicht zustimmen.

        LEITNER (Die Freiheitlichen): Kollege Knoll, es ist klar, dass mit Sozialleistungen jene gemeint sind, die
das Land zahlt. Dieser Antrag geht ja an die Landesregierung und deshalb sind nur jene Sozialleistungen gemeint,
die das Land selber zahlt. Was Versicherungsangelegenheiten anbelangt, können wir ja nicht einwirken. Ich
möchte ganz einfach jeden von Euch fragen, ob Ihr einem Südtiroler erklären könnt, dass es möglich ist, in Südti-
rol mit nicht arbeiten dauerhaft mehr zu verdienen als mit arbeiten? Wenn Ihr das erklären könnt, dann wünsche
ich Euch viel Glück. Ich kann das nicht und will es auch nicht! Kollegin Foppa, Du wirfst mir vor, dass ich auf diese
Art und Weise die Armut fördern würde. Wenn Du in ein anderes Land gehst, um zu arbeiten und den Arbeitsplatz
verlierst, was machst Du dann? Wirst Du dann wieder nach Hause gehen oder sagen: "Jetzt bin ich da und Ihr
müsst mich erhalten."? Das meine ich damit. Ich sage noch einmal, dass nicht alle so sind, aber es wird zur Ge-
wohnheit. Da schaue ich nicht zu! Ich weiß schon, dass man uns gerne unterstellt, dass wir ausländerfeindlich
sind. Das hat überhaupt nichts damit zu tun. Das kann man den Leuten auf Dauer nicht erklären. Es sind keine
Einzelfälle mehr. Schaut Euch die Arbeitslosigkeit unter den Einwanderern an. Die ist ungleich höher als bei den
Südtirolern. Was heißt das? Dass sie keine Arbeit bekommen. Haben sie dann ein Recht zu bleiben? Ich rede jetzt
nicht von Flüchtlingen, denn das ist eine andere Geschichte, sondern ich rede von Einwanderern. Jeder kann sein
Glück versuchen, in der Welt herumfahren und sich eine Arbeit suchen, aber es gibt überall klare Regeln, die bei
uns zum Großteil außer Kraft gesetzt worden sind. Es ist wirklich so, dass sich einige aufführen wie die Maden im
Speck. Wenn ich mit arbeiten weniger verdiene als mit arbeiten, dann stimmt etwas nicht. Tut mir leid, aber ich
kann das nicht vertreten. Und dann reden wir von Armut? Arm sind diejenigen, die arbeiten oder die Mindestrent-
ner. Den anderen wird schon geholfen. Man kann die Namen aufgrund der Bestimmungen über den Datenschutz
nicht veröffentlichen, aber da würden einige staunen, wie es in der Realität ausschaut. Der Kollege Pöder hat den
Schwindel mit dem Arbeitslosengeld angesprochen. Wir haben ein System, das ausgenützt werden kann, auch
von unseren Leuten. Ich möchte jetzt nicht mit dem Finger nur auf die Ausländer zeigen, aber das Phänomen, das
wir in diesem Beschlussantrag ansprechen, betrifft die Zuwanderer. Diese Diskussion gibt es nicht nur bei uns,
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denn über das Herkunftslandprinzip wird sehr wohl auch in anderen Ländern diskutiert. Das ist nicht eine Erfin-
dung von uns. Zur Zeit stößt jeder Sozialstaat an eine seine Grenzen, gerade wegen der Kosten der Einwande-
rung und der Flüchtlinge. Ein Sozialstaat kann nur das ausgeben, was er einnimmt oder er verschuldet sich. Und
dann kommt die Griechenland-Hilfe oder wie? Man muss die Dinge schon aus ihrer Gesamtheit betrachten. Der
Beschlussantrag richtet sich an die Landesregierung bzw. betrifft jene Sozialleistungen, die Südtirol zahlt.
       Was Sachleistungen anbelangt, haben wir schon einmal einen Beschlussantrag gemacht, dass man da
prüfen soll. Wir werden das immer wieder bringen, weil ich der Überzeugung bin, dass man die Ausländer besser
integriert, wenn man ihnen Möglichkeiten gibt, sich wirklich zu integriert, als ihnen Geld zu geben. Ich glaube, dass
uns diese Thematik in den nächsten Monaten noch stärker beschäftigen wird als heute.

        HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): In persönlicher Angelegenheit. Ich möchte den
Kollegen Leitner um eine andere Wortwahl ersuchen. Ich schätze ihn sonst meistens als besonnenen und ver-
nünftigen Kollegen, aber wenn er in diesem Zusammenhang davon spricht, dass sich einige aufführen wie die
Maden im Speck, so halte ich das nicht für einen adäquaten Ausdruck, denn von Maden im Speck zum Ungeziefer
ist der Weg nicht mehr weg. Deshalb bitte ich darum, eine solche Wortwahl nach Möglichkeit zu vermeiden.

       LEITNER (Die Freiheitlichen): In persönlicher Angelegenheit. Von Ungeziefer habe ich sicher nie geredet.
Ich habe gesagt einige, und man möge mich bitte richtig zitieren. Wo hier die persönliche Angelegenheit des Kol-
legen Heiss ist, weiß ich nicht, denn das war eine allgemeine Formulierung. Ich möchte Landesrätin Stocker zitie-
ren, die gesagt hat, dass man mit dem Wort "Lager" ein bisschen sorgsamer umgehen sollte. Ich rege an, dass
man morgen nur mehr von Jungschützen-Auffangstätten und von Kinderschar-Einrichtungen sprechen und auch
hier das Wort "Lager" streichen soll. Ein bisschen bei der Sache bleiben und nicht alles verdrehen. Wir können
neue Begriffe erfinden, wie viele wir wollen, aber wenn wir uns der Lächerlichkeit preisgeben wollen, dann soll es
so sein.

      PRÄSIDENT: Wir kommen zur Abstimmung über den Beschlussantrag.
      Ich eröffne die Abstimmung über die Prämissen und die Punkte 1 und 2 des beschließenden Teiles des Be-
schlussantrages: mit 4 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
      Ich eröffne die Abstimmung über Punkt 3 des beschließenden Teiles des Beschlussantrages: mit 9 Ja-
Stimmen und 20 Nein-Stimmen abgelehnt.
      Ich möchte Sie noch über etwas informieren, nachdem wir gestern ja technische Probleme hatten. Beim
Kollegen Heiss war ein Kabel zwischen einem und dem anderen Anschluss kurzgeschlossen. Deshalb hat die
Anlage gestern nicht funktioniert. Sie sehen das Bild am großen Bildschirm in der Aula, wobei ich Ihnen sagen
kann, dass keine Gefahr besteht. Sollten Sie etwas sehen, dann würde ich Sie bitten, das Kabel einseitig heraus-
zuziehen.
      Kollege Urzì, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten.

        URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Sull’ordine dei lavori. Ho scoperto una cosa nuova in questa circostanza,
ossia che è possibile anche proiettare immagini sullo schermo. Le chiedo se, quando non siano previsti degli alle-
gati ai documenti, tipo fotografie che spesso sono allegate alle interrogazioni sui temi di attualità, non possa es-
sere eventualmente possibile proiettarle contemporaneamente alla discussione. Se non fosse previsto, chiedo di
poterlo considerare pro futuro. Grazie, perché questa fotografia era molto esplicativa.

      PRÄSIDENT: Kollege Urzì, ich bin auch erst heute draufgekommen, dass das möglich ist. Ob das, was Sie
anfragen, möglich ist, können wir gerne überprüfen.

      Punkt 25 der Tagesordnung: "Beschlussantrag Nr. 170/14 vom 23.6.2016, eingebracht von den Abge-
ordneten Leitner, Stocker S., Blaas, Mair, Tinkhauser und Oberhofer, betreffend Monatszeitschrift 'Das
Land Südtirol' – mehr Raum für Landtagsfraktionen".

      Punto 25) dell'ordine del giorno: "Mozione n. 170/14 del 23/6/2016, presentata dai consiglieri Leitner,
Stocker S., Blaas, Mair, Tinkhauser e Oberhofer, riguardante mensile 'Provincia autonoma' – più spazio ai
gruppi consiliari".
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