02AUSGABE - Agreno Treuhand AG

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02AUSGABE - Agreno Treuhand AG
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                    AUSGABE

                    Impressum
                    Dezember 2020
                    i-lemon.ch

HERZLICH
WILLKOMMEN
In Zeiten der Ungewissheit setzen wir mit
unserer zweiten Ausgabe des «a»ktuell-
Newsletters ein Zeichen der Zuversicht.
Wir alle wissen nicht, wohin die gesell-
schaftliche und wirtschaftliche Reise
geht. Wir wissen aber sehr wohl, wie wir
gemeinsam mit Ihnen ein gutes Stück
Sicherheit für die unternehmerische
Zukunft schaffen können. Mich freut es
daher ganz besonders, Ihnen die neue
Ausgabe des Newsletters überreichen
zu können.

Die persönlichen Kontakte sind gerade
in unserer Branche sehr wichtig, ist das
Vertrauen doch der Grundstein für eine
erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemein-
sam mit unseren Kollegen der Geschäfts-
leitung sind wir in den Regionen stark
verwurzelt. Wir sind mit unseren Teams
zusammen für Ihre Anliegen da. Unsere
langjährigen Geschäftsleitungsmitglieder
stellen wir Ihnen gerne persönlich vor.

Zudem haben wir Ihnen Wissenswertes
rund um die Reform der Ergänzungs-
leistungen zusammengestellt. Mit Agro-
Office haben wir ein leistungsstarkes
Softwarepaket im Angebot. Sie möchten
erfahren, warum wir auf AgroOffice
setzen? Argumente dazu finden Sie auf
Seite 5. Unser wertvollstes Gut, die Mit-
arbeitenden, rücken wir auf der letzten
Seite ins Zentrum.

Ich wünsche Ihnen viel Spass beim Lesen.

Armon Margreth
Mitglied der Geschäftsleitung
02AUSGABE - Agreno Treuhand AG
GEMEINSAM WEISEN WIR INTERN
UND EXTERN DEN WEG
Unsere Stärke ist die Nähe zum Markt. Die fünf Geschäftsleitungsmitglieder sind
bestens mit den regionalen Anliegen unserer vier Standorte vertraut. Dazu kommt
der regelmässige Austausch, der es unserem Unternehmen erlaubt, schnell auf
Veränderungen zu reagieren, die Mitarbeitenden zu begleiten und für die Kunden
kompetente Lösungen zu erarbeiten. In kurzen Portraits stellen wir Ihnen diese
Persönlichkeiten vor.
                                          Beat Lüönd (seit 1992 im Unternehmen)
                                          Aufgewachsen auf einem Bauernhof, ist ihm die Landwirtschaft mit all
                                          ihren Facetten mehr als vertraut. Als ausgebildeter Landwirt, Ing. Agr. HTL
                                          und Dipl. Treuhandexperte kennt er die Landwirtschaft und das Treuhand-
                                          wesen bestens. Beat Lüönd stellt sein Fachwissen und seine Erfahrung seit
                                          20 Jahren auch als VR-Präsident der Agreno Treuhand AG und seit acht
                                          Jahren als Präsident von treuland (Treuhandverband Landwirtschaft
                                          Schweiz) zur Verfügung. Der Familienvater verbringt seine Ferien vorzugs-
                                          weise in der Nähe des Oberalppasses. Seine Naturverbundenheit lebt er
                                          auf Skipisten oder beim Wandern aus.

                                          Werner Grünenwald (seit 1993 im Unternehmen)
                                          Neben klassischen Treuhandaufgaben gehört für den Treuhänder mit eidg.
                                          Fachausweis und Ing. Agr. HTL als Mitglied der Geschäftsleitung auch das
                                          Thema IT zum Aufgabenbereich. Dies betrifft die interne IT sowie die
                                          Betreuung von KMUs. Der persönliche Kontakt mit den Kunden ist ihm
                                          wichtig. Er begleitet sie gerne bei den täglichen Herausforderungen in der
                                          Unternehmensführung. Werner Grünenwald, der auf einem Bauernhof im
                                          Berner Oberland aufgewachsen ist, denkt und lebt nicht nur in Zahlen.
                                          Seine freie Zeit geniesst er gerne in der Natur, mit dem Bike oder beim
                                          Wandern.

                                          Bruno Germann (seit 2000 im Unternehmen)
                                          Aufgewachsen auf einem Bauernhof in Hauptwil, liess er sich zum Land-
                                          wirt, Ing. Agr. HTL und Treuhänder mit eidg. Fachausweis ausbilden. Als
                                          Praktiker kennt er die Hürden in der Unternehmensführung und Gesetz-
                                          gebung, die es zu überwinden gilt. Die Verbundenheit zur Landwirtschaft
                                          bedeutet ihm viel. Mit seinem Bike oder den Langlaufskiern erholt er sich
                                          in der Natur. Die Familie, das Bauernhaus mit viel Umschwung und weitere
                                          Aufgaben im Dorf – da gibt es immer einiges zu tun.

                                          Armon Margreth (seit 1998 im Unternehmen)
                                          Sein kompetentes Wissen stellt er als Geschäftsführer in Thusis für die
                                          Region Graubünden zur Verfügung. Ausgebildet zum Treuhänder mit eidg.
                                          Fachausweis lebt er seine Tätigkeit bis auf die letzte Stelle nach dem Komma.
                                          Die Genauigkeit spielt bei Armon Margreth in der Freizeit eine ebenso
                                          wichtige Rolle. So zeigt er sich als offizieller Zeitmesser im Skirennsport
                                          verantwortlich.

                                          Christoph Brönnimann (seit 2008 im Unternehmen)
                                          Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Unternehmens- und
                                          Steuerberatung. Als Mitglied der Geschäftsleitung zeichnet sich Christoph
                                          Brönnimann verantwortlich für den Standort Schönbühl BE. Sein Wissen
                                          gibt er als Lehrbeauftragter für Wirtschaftlichkeitsberechnungen HF jungen
                                          Berufsleuten weiter. In seiner Freizeit ist er als Ultra-Marathonläufer unter-
                                          wegs und geniesst dabei das Gefühl der Herausforderung und Freiheit.

  «a»ktuell – Newsletter der Agreno Treuhand AG
02AUSGABE - Agreno Treuhand AG
EIN AUSFLUG DER BESONDEREN ART
Für einmal tauschte sich das Team           sorgten auch für das eine oder
der Agreno Treuhand AG nicht                andere Schmunzeln. Frisch gestärkt,
nur über Zahlen aus. Das St. Galler         ging die Reise zurück nach Bad
Oberland überraschte die Mitarbei-          Ragaz. Den meisten von uns ist der
tenden bei ihrem Geschäftsausflug           «Fläscher-Wein» ein Begriff, doch
Ende August mit einer traumhaften           was es dazu braucht, um als edle
Kulisse. In Bad Ragaz war der Start zu      Trauben in Flaschen abgefüllt zu
einer Wanderung durch die Tamina-           werden, erfuhren wir nach einem
schlucht hin zum alten Bad Pfäfers.         kurzen Fussmarsch zum Weingut
Die eindrückliche Besichtigung der          von Thomas Marugg nach Fläsch.
alten Badestätte und die Ausfüh-            Die interessante Führung durch
rungen über die Praktiken und               die Produktionsanlage und die an-
Baderituale, denen sich die Gäste           schliessende Degustation vermit-
unterordnen mussten, hörten sich            telten uns einen Einblick in den
in der heutigen Spa- und Wellness-          Beruf des Winzers. Ein gemütlicher
Zeit nicht nur speziell an, sondern         Tag fernab von Soll und Haben!

ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR AHV
UND IV – STÄRKERE GEWICHTUNG DES
VERMÖGENS AB 2021
Je nach Lebenssituation stellt das Schweizer Sozialwerk zusätzliche Hilfsmittel für die
Bewältigung des Lebensunterhalts zur Verfügung. Besonders für ältere Personen,
welche nur von der AHV-Rente leben, kann es schwierig werden, die laufenden
Kosten zu decken. Falls die AHV- und IV-Renten die minimalen Lebenskosten nicht
mehr zu decken vermögen, stehen Ergänzungsleistungen (EL) zur Existenzsicherung
zur Verfügung. Ein zu hohes Vermögen oder früher gemachte Schenkungen können
die Ergänzungsleistungen schmälern oder ganz verhindern.

   Folgende Voraussetzungen                 •   Bezüger einer Rente der AHV oder IV, Bezüger von Hilflosen-
   müssen für den Bezug von EL                  entschädigung (Mindestalter 18 Jahre)
   grundsätzlich erfüllt sein:              •   Wohnsitz in der Schweiz
                                            •   Bürger der Schweiz oder eines EU- / EFTA-Mitgliedstaats
                                                (Ausländer: mind. 10 Jahre ununterbrochen in der Schweiz wohnhaft)

Die Ergänzungsleistungen entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und Einnahmen.

Vielfältig anerkannte Ausgaben
Der allgemeine Lebensbedarf wird                Zu den anerkannten Ausgaben zählen
pauschal pro Jahr berechnet und ist
nach Anzahl Personen im Haushalt                •   allgemeiner Lebensbedarf (gemäss pauschalen Ansätzen)
(Ehepartner, Kinder) abgestuft. Zum             •   Berufsauslagen (bis max. zur Höhe des Erwerbseinkommens)
allgemeinen Lebensbedarf zählen                 •   Kosten für den Unterhalt von Gebäuden und Hypothekarzinsen
Ausgaben für Lebensmittel, Kleider,                 (bis max. zur Höhe des Bruttoertrags der Liegenschaft)
Steuern usw. Die Pauschale be-                  •   Krankenversicherung
trägt z.B. für eine Einzelperson                •   AHV / IV / EO-Beiträge
CHF 19‘450.– oder für ein Ehepaar               •   familienrechtliche Unterhaltsbeiträge (z.B. Alimente)
CHF 29‘175.– pro Jahr (ohne Heim-
aufenthalt).

    «a»ktuell – Newsletter der Agreno Treuhand AG
02AUSGABE - Agreno Treuhand AG
Falls der Bezüger in einer Mietwoh-         Übermässiger Privatverbrauch                       Der «Restbetrag» der Schenkung
nung lebt, wird der maximale jähr-          führt zu Kürzungen                                 und der übermässige Privatver-
liche Mietzins nach Haushaltgrösse          Bei der EL-Berechnung wird neu                     brauch werden zum übrigen Vermö-
und Region bestimmt. Für ein Ehe-           auch das Vermögen angerechnet,                     gen addiert. Für Vermögenswerte,
paar, welches auf dem Land wohnt,           auf das eine Person aufgrund eines                 welche den Freibetrag übersteigen,
beträgt die maximal anrechenbare            übermässigen Privatverbrauchs (z.B.                wird ein Vermögensverzehr zum
Miete CHF 1‘460.–. Wird eine roll-          teure Weltreise) ausgegeben hat.                   Einkommen hinzugerechnet. Dieser
stuhlgängige Wohnung benötigt,              Kontrolliert wird für AHV-Rentner                  Vermögensverzehr beträgt bei In-
so erhöhen sich die Beträge um              der Verbrauch der letzten 10 Jahre                 validenrenten und Hinterlassenen-
CHF 500.– pro Monat.                        vor der EL-Anmeldung. Personen                     renten 1∕15, bei Altersrenten ₁ ⁄₁₀
                                            mit einem Vermögen von über                        und bei Heimaufenthalt bis zu ₁ ⁄₅
Für EL-Bezüger, welche in einer             CHF 100‘000.– können jährlich 10                   vom anrechenbaren Vermögen. So
selbstbewohnten Liegenschaft le-            Prozent davon verbrauchen. Perso-                  wird bei einem AHV-Rentner, der
ben, wird in der EL-Berechnung              nen mit weniger als CHF 100‘000.–                  zuhause wohnt und ein Vermögen
als Teil der Wohnkosten eine Pau-           Vermögen dürfen CHF 10‘000.–                       (nach Abzug des Freibetrags) von
schale für Nebenkosten als Ausga-           pro Jahr verbrauchen.                              CHF 50‘000.– hat, jährlich CHF
be anerkannt. Der Mietwert zählt                                                               5‘000.– als Vermögensverzehr resp.
zu den Einnahmen. Wohnen Per-                                                                  Einkommen angerechnet.
sonen in einem Heim oder Spital,
so werden die Tagestaxen und die            Neue Grenze für Vermögen
persönlichen Auslagen anerkannt.            Ab 2021 haben nur noch Personen mit einem Vermögen von weniger als CHF 100‘000.–
                                            Anspruch auf EL. Für Ehepaare liegt die Eintrittsschwelle bei CHF 200‘000.–. Der Wert der
Die Kantone können den Höchst-
                                            selbstbewohnten Liegenschaft wird für die Berechnung nicht berücksichtigt.
betrag festlegen. Neu können die
EL direkt dem Leistungserbringer                                                           Berechnung               Berechnung anre-
                                                                                           Eintrittsschwelle        chenbares Vermögen
(Heim) ausbezahlt werden.
                                                    Bankguthaben                                           50‘000                  50‘000

Schenkungen können                           +      Steuerwert Liegenschaft                                                      500‘000

Einfluss auf das anrechenbare                –      Hypothek                                                                     350‘000
Einkommen haben                              +      Restbetrag Schenkung                                 100‘000                 100‘000
Zu den anrechenbaren Einnahmen               –      Freibetrag für Ehepaare                                50‘000                  50‘000
zählen nebst den Renten der AHV,             –      Freibetrag für Liegenschaftsbesitzer                                         112‘500
IV, Pensionskasse, Militär- oder             =      Total                                                100‘000                 137‘500
Unfallversicherung auch Einkünfte                                                                                   ₁
                                                                                           Eintrittsschwelle         ⁄₁₀ davon wird bei
aus Vermögen (Zinsen, Miete,                                                               als Ehepaar erfüllt      AHV-Rentnern als
Pacht), der Mietwert der Wohnung,                                                                                   Vermögensverzehr
Alimente, Taggelder, Erwerbs-                                                                                       dem Einkommen
                                                                                                                    hinzugerechnet
einkommen und wiederkehrende
Leistungen von Arbeitgebern.                Erben können zur Rück-
                                            erstattung von EL-Leistungen                       bisherigen EL-Leistungen führt, tritt
Frühere Schenkungen werden                  gezwungen werden                                   das Übergangsrecht in Kraft. Es
ebenfalls mitberücksichtigt, und            Ab 2021 können EL-Leistungen                       werden für maximal 3 weitere
zwar als sogenannte «Einkünfte und          nach dem Tod des EL-Bezügers                       Jahre die bisherigen Leistungen
Vermögenswerte, auf die verzichtet          zurückgefordert werden. Bei Ehe-                   ausbezahlt, somit bis Ende 2023.
wird». Es gibt keine zeitliche Be-          paaren entsteht die Rückerstat-
schränkung (Verjährung) der Schen-          tungspflicht der Erben erst nach                   EL-Bezüger sind von der Haushalts-
kungen, allerdings wird ab dem              dem Tod des anderen Ehegatten.                     abgabe, welche von der SERAFE
2. Jahr nach der Schenkung der              Es können maximal die EL-Leis-                     AG erhoben wird, befreit. Die Ab-
Gesamtwert der Schenkung um                 tungen der letzten 10 Jahre zu-                    gaben können auch rückwirkend,
CHF 10‘000.– pro Jahr vermindert.           rückgefordert werden. Zudem ist                    längstens 5 Jahre oder bis 1. 1. 2019
                                            die Rückerstattung nur auf dem                     zurückgefordert werden.
                                            Nachlass geschuldet, welcher CHF
 Ergänzungsleistungen
                                            40‘000.– übersteigt. Falls der Erblas-             Für Krankheits- und Behinderungs-
 Beispiel:                                  ser kein Vermögen mehr hatte, wird                 kosten können zusätzlich Beiträge
 Vermögen                 CHF 50‘000.–      auch keine Rückerstattung fällig.                  zur EL vergütet werden. Klären Sie
 Schenkung vor 5 Jahren   CHF 100‘000.–
                                                                                               bei Bedarf die Rückerstattung der
 Anrechenbare Schenkung   CHF 60‘000.–
 Total anrechenbares                        Übergangsfrist und weitere Tipps                   Kosten ab. Allenfalls kann zudem
 Vermögen                 CHF 110‘000.–     Falls die neue Berechnung der                      die Anmeldung für Hilflosenent-
                                            EL zu Kürzungen gegenüber den                      schädigung gestellt werden.

    «a»ktuell – Newsletter der Agreno Treuhand AG
02AUSGABE - Agreno Treuhand AG
AGROOFFICE – DER KOMPLETTANBIETER
FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT
Zusammen mit AgroOffice stellen wir Ihnen eine Komplettlösung zur Verfügung,
die Ihnen alles aus einer Hand bietet. Alle wichtigen Funktionen sind integriert.
Schnittstellen zu verschiedenen Programmen sind nicht erforderlich.

Einfach für Sie: Neue Technologien,         Bezahlen und fakturieren                Landi-Rechnungen
die Ihre Arbeitsabläufe erleichtern,        mit QR-Codes                            automatisch splitten
sind fixe Bestandteile unserer              Seit dem 30. Juni 2020 sind die         Landi-Kunden werden diesen Vor-
Dienstleistungen. In AgroOffice             ersten Rechnungen mit QR-Codes          teil schätzen. Viele unserer Kunden
vereinen sich Finanzbuchhaltung,            im Umlauf. Im AgroFaktura, dem          bezahlen Ihre Einkäufe nicht mehr
Scanner-App,      QR-Rechnungen,            Programm zur Erstellung von Rech-       bar, sondern erhalten eine Monats-
Lohnbuchhaltung und eine ganze              nungen, können Einzahlungsschei-        rechnung. Dabei ist die Splittung
Menge arbeitserleichternder Tools           ne mit QR-Codes bereits gedruckt        von grosser Bedeutung. Privat-
und Möglichkeiten.                          werden. Auch das Bezahlen solcher       oder Betriebseinkäufe werden
                                            Rechnungen mit dem E-Banking-           automatisch gesplittet und den
Die Agreno Treuhand AG verfolgt             Tool von AgroOffice funktioniert        entsprechenden Buchungskonten
seit vielen Jahren das Ziel, ihren          problemlos. Die Weiterverarbei-         zugeteilt. Um diese Funktion im
Kunden einfache und übersicht-              tung dieser Rechnungen erfolgt          AgroOffice nutzen zu können,
liche Softwarelösungen zu bieten.           wie bisher.                             müssen Sie sich bei der Landi
Mit AgroOffice haben wir einen                                                      registrieren und die Rechnungen
Partner gefunden, der es versteht,          Lohnwesen effizient abwickeln           elektronisch anfordern. Im Moment
auf die Bedürfnisse unserer Kunden          mit AgroOffice Lohn                     stellen allerdings noch nicht alle
und uns als Treuhanddienstleister           Als neuer Bestandteil von Agro          Landi-Filialen elektronische Rech-
einzugehen. So ist es naheliegend,          Office bietet das Lohnprogramm          nungen aus. Eine Abklärung lohnt
dass diese Softwarelösung z.B.              dem Anwender eine Möglichkeit,          sich. Diese Leistung spart Zeit
eine Verknüpfung zum E-Banking              Lohnabrechnungen zu erstellen,          und Geld.
herstellt.                                  zu verwalten und Lohnzahlungen
                                            auszulösen. Ebenso unterstützt          Mit dem Budgetmodul planen
Mit der Scanner-App Zahlungen               die Software die Auswertungen           Seit kurzem kann im AgroOffice
unkompliziert erfassen                      (Lohnausweise, AHV-Jahreslohn-          ein Budget für das kommende
Getestet und geprüft – Seit Mitte           summe etc.), welche jeweils Ende        Jahr erstellt werden. Dies kann für
2020 ist die neue Scanner-App               Jahr erstellt werden müssen. Das        ein ganzes Jahr oder pro Monat
erfolgreich im Einsatz. Die kosten-         einheitliche Lohnmeldeverfahren         erfolgen. Als Basis für das Budget
lose App ermöglicht, die Einzah-            (ELM) ist in der Software integriert.   können die Vorjahreszahlen direkt
lungsscheine mit QR-Codes sowie             So können den teilnehmenden             übernommen und individuell an-
rote oder orange Einzahlungs-               Lohndatenempfängern, z.B. der           gepasst werden. Bei Fragen rund
scheine zu erfassen. Die Handha-            AHV-Stelle, der Quellensteuerab-        um die Software AgroOffice helfen
bung ist spielend einfach. Laden Sie        teilung oder der SUVA, die notwen-      wir gerne weiter und zeigen Ihnen
vom Apple App Store oder Google             digen Daten per Mausklick über-         auf, welche Optionen für Ihren
Playstore kostenlos die AgroOffice-         mittelt werden. In den Stammdaten       Betrieb sinnvoll sind und wie sie
App auf ihr Smartphone oder Tablet          (Personal-, Lohnarten- und Versi-       effizient genutzt werden können.
herunter. Koppeln Sie die App               cherungsstamm)        können     die
mit Ihrem Computer und schon                Grunddaten erfasst werden und
steht dem Begleichen anstehender            stehen für die weiteren Schritte zur
Zahlungen nichts mehr im Wege.              Verfügung.
Das Beste: Die Zahlungen werden
automatisch auch in der AgroOffice-         Dank einer Schnittstelle ist das
Software verarbeitet.                       Lohnprogramm AgroOffice Lohn
                                            ideal mit der Finanzbuchhaltung
                                            verbunden. Das Lohnprogramm
                                            ist im Gegensatz zu AgroFaktura                           GET IT ON

                                            kostenpflichtig.

    «a»ktuell – Newsletter der Agreno Treuhand AG
02AUSGABE - Agreno Treuhand AG
WEITERBILDUNGS-
ABSCHLUSS
Es ist uns eine Freude, an dieser Stelle unseren Mitarbeitenden zu ihren
Weiterbildungsabschlüssen zu gratulieren. Wir schätzen das Engagement,
welches das Team in Aus- und Weiterbildungslehrgängen erbringt. Damit
                                                                                  Simona Streit
stärken wir die Qualität unserer täglichen Arbeit für unsere Kunden.              Mandatsleiterin, Schönbühl BE

                                                                                 Simona Streit hat die Ausbildung zur

WILLKOMMEN IN DER
                                                                                 Treuhänderin mit eidg. Fachausweis
                                                                                 erfolgreich abgeschlossen.

AGRENO TREUHAND AG
Wir geniessen den Ruf eines innovativen und erfolgreichen Treuhandunter-
nehmens. Als beliebter Arbeitgeber fördern und fordern wir jedes Teammit-
glied. Gut ausgebildete und kompetente Mitarbeitende stehen für unseren
Namen und stärken die Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Es freut uns,
an dieser Stelle neue, motivierte Berufsleute vorstellen zu können.

 Kenan Smaili                             Christine Zimmermann
 Sachbearbeiter Treuhand, Schönbühl BE    Mandatsleiterin, Schönbühl BE

Kenan Smaili verstärkt unser Team        Christine Zimmermann ist seit              Agreno Treuhand AG
in Schönbühl seit dem 01. 08. 2020.      dem 01. 10. 2020 Mandatsleiterin
                                                                                    Standort Uster ZH
Mit seiner Ausbildung als Landwirt       in Schönbühl. Sie ist auf einem
                                                                                    Uster-West 11 • 8610 Uster ZH
und dem Bachelor of Arts HSG             Landwirtschaftsbetrieb aufgewach-          Tel. 044 943 70 70
in Economics bringt Kenan viel           sen und hat sowohl den Bachelor            uster@agreno.ch
Wissen mit, welches er als Sachbe-       in Business Administration FH als
                                                                                    Standort Gossau SG
arbeiter Treuhand einbringen kann.       auch den Bachelor in Arts of Social        Poststrasse 13 • 9200 Gossau SG
                                         Work abgeschlossen.                        Tel. 071 388 15 00
                                                                                    gossau@agreno.ch

                                                                                    Standort Thusis GR
                                                                                    Obere Stallstrasse 34 • 7430 Thusis GR
                                                                                    Tel. 081 410 00 41
                                                                                    thusis@agreno.ch

                                                                                    Standort Schönbühl BE
                                                                                    Grubenstrasse 11 • 3322 Schönbühl BE
                                                                                    Tel. 034 411 70 50
                                                                                    schoenbuehl@agreno.ch
 Nicola Stocker                           Patricia Nater
 Mandatsleiter, Uster ZH                  Sachbearbeiterin, Uster ZH                agreno.ch

Seit 01. 09. 2020 verstärkt Nicola       Patricia Nater verstärkt als kaufmän-
Stocker das Mandatsleiter-Team in        nische Angestellte seit 01. 11. 2020
Uster. Als gelernter Kaufmann und        das Sekretariat in Uster. Neben den
Bachelor of Science in Agronomie         Sekretariatsarbeiten gehört auch
mit Vertiefung Agrarwirtschaft           die Erfassung von Kundenbuchhal-
bringt er ideale Voraussetzungen         tungen zu ihrem Aufgabengebiet.
für diese Aufgabe mit.                                                                            Mehrwert mit Weitsicht.
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