2008 Beteiligungsbericht - Gemeinde Kleinblittersdorf
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Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf Impressum Gemeinde Kleinblittersdorf Fachbereich 1 – Zentrale Steuerung – Rathausstraße 16 – 18 66271 Kleinblittersdorf Tel.: 0 68 05 / 20 08 – 0 Fax.: 0 68 05 / 20 08 188 E-Mail: info@kleinblittersdorf.de 2
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf Inhaltsverzeichnis Impressum ............................................................................................................................................... 2 Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................................... 3 Abkürzungsverzeichnis............................................................................................................................ 4 Vorwort des Bürgermeisters .................................................................................................................... 5 Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung ............................................................................. - 6 - Allgemeines ....................................................................................................................................... - 10 - Kommunalrechtliche Voraussetzungen einer Beteiligung ............................................................ - 10 - Unternehmensbegriff und Darstellung der möglichen Rechts- und Organisationsformen kommunalwirtschaftlicher Betätigung ........................................................................................... - 11 - Beteiligungsformen in der Gemeinde Kleinblittersdorf.................................................................. - 12 - Rechtsgrundlagen und Allgemeines zur Beteiligungsberichterstattung........................................ - 13 - Die Beteiligungen der Gemeinde Kleinblittersdorf im Überblick - Gesamtübersichten ..................... - 14 - Unternehmen in Privatrechtsform ................................................................................................. - 14 - Eigenbetriebe und Zusammenschlüsse öffentlichen Rechts ........................................................ - 15 - Vorstellung der einzelnen Beteiligungen ........................................................................................... - 16 - Unternehmen in Privatrechtsform ................................................................................................. - 16 - GWK Gemeindewerke Kleinblittersdorf GmbH & Co. KG .......................................... - 16 - GWK Gemeindewerke Kleinblittersdorf Geschäftsführungsgesellschaft mbH....... - 21 - Projektgesellschaft Thermalbad Rilchingen mbH ...................................................... - 24 - Kommunale Abwassergesellschaft Saarbrücken mbH.............................................. - 28 - Saarbahn GmbH ............................................................................................................. - 31 - Eigenbetriebe ................................................................................................................................ - 36 - Bäderbetrieb Kleinblittersdorf ...................................................................................... - 36 - Zusammenschlüsse öffentlichen Rechts ...................................................................................... - 41 - Zweckverband Entsorgung Kleinblittersdorf (ZEK) ................................................... - 41 - Entsorgungsverband Saar ............................................................................................ - 47 - Biosphärenzweckverband Bliesgau............................................................................. - 52 - eGo Saar.......................................................................................................................... - 57 - 3
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf Abkürzungsverzeichnis ABS................................. Abwasserverband Saar Abw................................. Abweichung BioSaar GmbH ............... Gesellschaft zur Behandlung biologischer Abfälle mbH eG ................................... eingetragene Genossenschaft EGO Saar ....................... Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen EuGH .............................. Europäischer Gerichtshof EVS................................. Entsorgungsverband Saar GWK ............................... Gemeindewerke Kleinblittersdorf KFAG .............................. Kommunalfinanzausgleichsgesetz LEG Saar mbH ............... Landesentwicklungsgesellschaft Saarland mbH mbH ................................ mit beschränkter Haftung ÖPNV.............................. Öffentlicher Personennahverkehr RAP ................................ Rechnungsabgrenzungsposten SBS................................. Stadtbahn Saar GmbH SPNV .............................. Schienenpersonennahverkehr SSGT .............................. Saarländischer Städte- und Gemeindetag SWS-BG ......................... Stadtwerke Saarbrücken Beteiligungsgesellschaft mbH T€, TEUR........................ Tausend Euro 2 Tm ................................. Tausend Quadratmeter 3 Tm ................................. Tausend Kubikmeter WIBERA.......................... Wibera Wirtschaftsberatung AG ZEK................................. Zweckverband Entsorgung Kleinblittersdorf ZKE................................. Zentrale Kommunale Entsorgung Saarbrücken 4
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf Vorwort des Bürgermeisters Der vorliegende Bericht über die Beteiligungen der Gemeinde Kleinblittersdorf an Unternehmen des privaten und des öffentlichen Rechts setzt die Reihe der Beteiligungsberichte der Gemeinde- verwaltung Kleinblittersdorf fort. Berichtszeitraum ist das Jahr 2008. Der Bericht gibt einen Überblick und enthält Darstellungen zu den einzelnen Unternehmen mit ausgewählten Unternehmenskennzahlen und Informationen zur Besetzung der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane, denen sich die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Daseinsvorsorge bedient. Den unmittelbaren Beteiligungsunternehmen zugeordnet sind Kurzdarstellungen der Unter- nehmen, an denen sie beteiligt sind (mittelbare Landesbeteiligungen). Maßgeblich für die Fortdauer einer Beteiligung ist zunächst, ob die betreffende Aufgabe von der Gemeinde Kleinblittersdorf gewährleistet werden kann bzw. muss. Hier ist ein kritischer Blick angebracht. Nicht zuletzt deshalb führt die Gemeinde Überlegungen, ihre Beteiligung an der Saarbahn GmbH in den nächsten Jahren zu beenden. In einzelnen Bereichen (so z.B. bei der Abwasserentsorgung und Abfallbeseitigung) ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu verlangen. Gleichzeitig bietet die Gemeinde selbst oder durch ihre Beteiligungsgesellschaften aber auch Leistungen an, für die keine oder keine kostendeckende Entgelte verlangt werden können. Hier muss die Gemeinde zum Teil erhebliche Zuschüsse leisten, um für die Bevölkerung die kommunale Leistung zu Preisen zu sichern, die für den Bürger tragbar und zumutbar sind. Dieser Beteiligungsbericht soll den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Kleinblittersdorf zeigen, wie ihre Steuern und Abgaben im Bereich der wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinde verwendet werden. Er stellt dar, welche Leistungen für die Bürgerinnen und Bür- ger erbracht werden. Das Leistungsspektrum ist dabei sehr breit, die Einnahmesituation und der Finanzhilfebedarf ist sehr unterschiedlich. Ich freue mich über Ihr Interesse an dem Beteiligungsbericht 2008 und wünsche Ihnen eine interessante und erkenntnisreiche Lektüre. Ihr Stephan Strichertz 5
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung Auszug aus dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 27. Juni 1997, zuletzt geändert am 1. Oktober 2008 (Amtsblatt des Saarlandes S. 1903) III. Abschnitt Wirtschaftliche Betätigung und privatrechtliche Beteiligung § 108 teilnimmt, um ausschließlich Gewinn zu erzielen, Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung entsprechen keinem öffentlichen Zweck. (1) Die Gemeinde darf wirtschaftliche Unternehmen (4) Die Gemeinde darf mit ihren Unternehmen au- ungeachtet ihrer Rechtsform nur errichten, über- ßerhalb des Gemeindegebiets tätig werden, nehmen, erweitern oder sich an solchen beteili- wenn gen, wenn 1. die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorlie- 1. der öffentliche Zweck das Unternehmen recht- gen und fertigt, 2. keine betroffene kommunale Gebietskörper- 2. das Unternehmen nach Art und Umfang in ei- schaft aus berechtigten Interessen wider- nem angemessenen Verhältnis zu der Leis- spricht. Bei gesetzlich liberalisierten Tätigkei- tungsfähigkeit der Gemeinde und zum vor- ten gelten nur die Interessen als berechtigt, aussichtlichen Bedarf steht, die nach den hierfür maßgeblichen Vorschrif- 3. der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und ten eine Einschränkung des Wettbewerbs zu- wirtschaftlich durch einen privaten Dritten er- lassen. füllt wird oder erfüllt werden kann. (5) Vor der Entscheidung über die Errichtung, Über- (2) Als nicht wirtschaftliche Unternehmen im Sinne nahme und wesentliche Erweiterung von wirt- dieses Abschnitts gelten schaftlichen Unternehmen sowie der unmittelba- 1. Einrichtungen des Bildungs-, Gesundheits- ren oder mittelbaren Beteiligung an ihnen ist der und Sozialwesens, der Kultur, des Sports, der Gemeinderat auf der Grundlage einer Marktana- Erholung, der Freizeitgestaltung, lyse umfassend über die Chancen und Risiken der Abfallbeseitigung, der Abwasserbeseitigung der beabsichtigten unternehmerischen Betäti- sowie Einrichtungen ähnlicher Art, gung sowie über deren Auswirkungen auf das 2. Einrichtungen, die als Hilfsbetriebe aus- Handwerk und die mittelständische Wirtschaft zu schließlich der Deckung des Eigenbedarfs unterrichten. Vor der Befassung im Gemeinderat kommunaler Körperschaften dienen. ist den Kammern der gewerblichen Wirtschaft (3) Durch den öffentlichen Zweck auch gerechtfer- und der freien Berufe sowie der Arbeitskammer tigt sind mit der Haupttätigkeit des Unterneh- Gelegenheit zur Stellungnahme zur Marktanaly- mens verbundene Tätigkeiten, die üblicherweise se zu geben, soweit ihr Geschäftsbereich betrof- im Wettbewerb zusammen mit der Haupttätigkeit fen ist. Die Stellungnahmen sind dem Gemein- erbracht werden; mit der Ausführung dieser Tä- derat zur Kenntnis zu geben. tigkeiten sollen die Unternehmen private Dritte (6) Die Gemeinden sollen in regelmäßigen Zeitab- beauftragen. Sind an einem Unternehmen Priva- ständen prüfen, inwieweit wirtschaftliche Unter- te beteiligt, reicht es aus, wenn ein Anteil von nehmen materiell privatisiert werden können. Leistungen an der Gesamtleistung des Unter- Hierbei ist privaten Dritten die Möglichkeit zu nehmens, der der Höhe der kommunalen Betei- geben darzulegen, ob und wie sie die dem öf- ligung entspricht, durch den öffentlichen Zweck fentlichen Zweck dienende wirtschaftliche Betä- gerechtfertigt ist. Alle Tätigkeiten oder Tätig- tigung ebenso gut und wirtschaftlich erfüllen keitsbereiche, mit denen die Gemeinde an dem können. Über das Ergebnis ist der Kommunal- vom Wettbewerb beherrschten Wirtschaftsleben aufsicht zu berichten. -6-
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf § 109 schlossen oder die Haftsumme auf einen be- Eigenbetriebe und sonstige Unternehmen ohne stimmten Betrag beschränkt ist. eigene Rechtspersönlichkeit mit Sonderrech- nung § 111 (1) Die gemeindlichen Unternehmen ohne eigene Mehrheitsbeteiligungen Rechtspersönlichkeit können als Eigenbetriebe (14 Vgl. SSpG - BS-Nr. 762-1. geführt werden. Das Nähere regeln die Eigenbe- 15 EigVO vgl. BS-Nr. 2022-1.) triebsverordnung und die Betriebssatzung. (1) Unbeschadet des § 110 darf eine Gemeinde ein (2) Für jeden Eigenbetrieb ist ein Werksausschuss Unternehmen in einer Rechtsform des privaten (§ 48) zu bilden; für mehrere Eigenbetriebe kann Rechts nur errichten, übernehmen, erweitern ein gemeinsamer Werksausschuss gebildet wer- oder sich daran beteiligen, soweit nicht weiter- den. gehende gesetzliche Vorschriften gelten oder (3) Wirtschaftsführung, Vermögensverwaltung und andere gesetzliche Vorschriften entgegenste- Rechnungslegung jedes Eigenbetriebs sind so hen, wenn im Gesellschaftsvertrag oder in der einzurichten, dass sie eine gesonderte Beurtei- Satzung lung der Betriebsführung und des Ergebnisses 1. der Gegenstand des Unternehmens konkret ermöglichen. bezeichnet und nachhaltig auf den öffentlichen (4) Unternehmen der Gemeinde ohne eigene Zweck ausgerichtet ist; Rechtspersönlichkeit können unter vollständiger 2. geregelt ist, dass die Gesellschafterversamm- und mit Zustimmung der Kommunalaufsichtsbe- lung oder das entsprechende Organ auch be- hörde unter teilweiser Anwendung der für Ei- schließt über genbetriebe geltenden Vorschriften über die a) die Aufnahme neuer Geschäftszweige inner- Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen halb des Rahmens des Unternehmensge- geführt werden. genstands und die Aufgabe vorhandener Ge- schäftszweige, § 110 b) die Gründung, den Erwerb und die vollständi- Unternehmen in Privatrechtsform ge oder teilweise Veräußerung eines Unter- (1) Die Gemeinde darf ein Unternehmen in einer nehmens, Rechtsform des privaten Rechts nur errichten, c) den Erwerb, die Veränderung und die voll- übernehmen, erweitern oder sich daran beteili- ständige oder teilweise Veräußerung von Be- gen, wenn teiligungen an anderen Unternehmen, 1. ein wichtiges Interesse der Gemeinde vorliegt, d) den Abschluss, die Änderung und die Kündi- 2. die Haftung und die Einzahlungsverpflichtung gung von Unternehmensverträgen, der Gemeinde auf einen ihrer Leistungsfähig- e) die Feststellung und die Änderung des Wirt- keit angemessenen Betrag begrenzt wird, schaftsplanes, 3. die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, f) die Feststellung des Jahresabschlusses und insbesondere im Aufsichtsrat oder entspre- die Behandlung des Ergebnisses, chenden Überwachungsorgan, erhält, g) die Bestellung und die Abberufung der Ge- 4. aufgrund des Gesellschaftsvertrags oder der schäftsführerinnen oder Geschäftsführer, so- Satzung gewährleistet ist, dass der Jahres- weit dies nicht der Gemeinde vorbehalten ist, abschluss und der Lagebericht, sowie die Entlastung derselben, soweit nicht weitergehende gesetzliche Vor- h) die Bestellung und die Abberufung von Mit- schriften gelten oder andere gesetzliche Vor- gliedern des Aufsichtsrats oder entsprechen- schriften entgegenstehen, entsprechend den den Überwachungsorgans von Beteiligungs- Vorschriften des Dritten Buches des Han- unternehmen; delsgesetzbuches für große Kapitalgesell- 3. geregelt ist, dass in sinngemäßer Anwendung der schaften aufgestellt und geprüft werden. für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften für je- (2) Die Gemeinde kann einzelne Geschäftsanteile des Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufge- an einer eingetragenen Kreditgenossenschaft stellt, der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Fi- erwerben, wenn eine Nachschusspflicht ausge- nanzplanung zugrunde gelegt und der Gemein- de zur Kenntnis gebracht werden; 7
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf 4. geregelt ist, dass die Gemeinde ihren Einfluss verliert oder vermin- a) die Rechte nach § 53 Abs. 1 des Haus- dert, sind nur zulässig, wenn die Erfüllung der Auf- haltsgrundsätzegesetzes ausgeübt und gaben der Gemeinde nicht beeinträchtigt wird. b) ihr und dem Landesverwaltungsamt (§ 123 Abs. 2) die in § 54 des aushaltsgrundsätze- § 114 gesetzes vorgesehenen Befugnisse einge- Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in räumt werden. Privatrechtsform (2) Absatz 1 gilt nur, wenn der Gemeinde allein oder (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zusammen mit anderen Gemeinden, Gemeinde- vertritt die Gemeinde in der Gesellschafterver- verbänden oder Zweckverbänden die Mehrheit sammlung oder in dem entsprechenden Organ der Anteile an dem Unternehmen gehören. Als eines Unternehmens in einer Rechtsform des Anteile gelten auch Anteile, die Unternehmen in privaten Rechts, an dem die Gemeinde beteiligt einer Rechtsform des privaten Rechts gehören, ist. Dies gilt auch dann, wenn der Gemeinde das an denen Gemeinden, Gemeindeverbände oder Recht eingeräumt ist, ein Mitglied des Aufsichts- Zweckverbände allein oder zusammen mit rats oder entsprechenden Überwachungsorgans Mehrheit beteiligt sind. zu entsenden oder vorzuschlagen. Die Bürger- (3) Ist eine Beteiligung der Gemeinde an einem meisterin oder der Bürgermeister kann mit Zu- Unternehmen in einer Rechtsform des privaten stimmung des Gemeinderats eine besondere Rechts keine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des Vertreterin oder einen besonderen Vertreter Absatzes 2, so soll die Gemeinde, soweit ihr In- bestellen, soweit nicht andere gesetzliche Vor- teresse dies erfordert, darauf hinwirken, dass in schriften entgegenstehen; diese oder dieser ist den Gesellschaftsvertrag oder in die Satzung die an die Weisungen der Bürgermeisterin oder des Regelungen des Absatzes 1 aufgenommen wer- Bürgermeisters gebunden. den. (2) Stehen der Gemeinde weitere Vertreterinnen oder Vertreter in einem Organ nach Absatz 1 zu, § 112 so werden diese vom Gemeinderat widerruflich Mittelbare Beteiligungen bestellt. Ergibt sich hierbei keine Einigung, so (1) Die Gemeinde darf der Beteiligung eines Unter- werden die weiteren Vertreterinnen oder Vertre- nehmens in einer Rechtsform des privaten ter auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Rechts, an dem ihr allein oder zusammen mit Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung anderen Gemeinden, Gemeindeverbänden oder an die Wahlvorschläge gewählt. Das Wahler- Zweckverbänden die Mehrheit der Anteile gehö- gebnis ist dabei nach dem Höchstzahlverfahren ren, an einem anderen Unternehmen in einer nach d'Hondt festzustellen. Rechtsform des privaten Rechts nur zustimmen, (3) Absatz 2 gilt entsprechend, wenn der Gemeinde wenn das Recht eingeräumt ist, einen oder mehrere 1. die Voraussetzungen des § 110 Abs. 1 Nr. 2 Vertreterinnen oder Vertreter für den Vorstand bis 4 und oder ein entsprechendes Organ zu bestellen. 2. bei einer Beteiligung mit der Mehrheit der An- (4) Die Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinde teile an dem anderen Unternehmen auch die in der Gesellschafterversammlung oder in dem Voraussetzungen des § 111 vorliegen. § 111 entsprechenden Organ eines Unternehmens in Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Unterbeteiligun- die Gemeinde beteiligt ist, sind in den dem Ge- gen weiterer Stufen. meinderat oder seiner Ausschüsse obliegenden Angelegenheiten an die Beschlüsse des Ge- § 113 meinderats und seiner Ausschüsse und an die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligun- Weisungen der Gemeinde gebunden. gen (5) Werden Vertreterinnen oder Vertreter der Ge- Die vollständige oder teilweise Veräußerung eines meinde aus einer Tätigkeit nach den Absätzen 1 Unternehmens oder einer unmittelbaren oder mittel- bis 4 haftbar gemacht, so hat ihnen die Gemein- baren Beteiligung an einem Unternehmen in einer de den Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass Rechtsform des privaten Rechts sowie andere sie ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeige- Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, durch welche führt haben. Auch in diesem Fall ist die Gemein- 8
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf de schadensersatzpflichtig, wenn die Vertrete- die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigne- rinnen oder Vertreter nach Beschlüssen des ter Weise öffentlich hinzuweisen. Gemeinderats oder seiner Ausschüsse oder nach Weisung gehandelt haben. § 116 Wirtschaftsgrundsätze § 115 Wirtschaftliche Unternehmen sind nach betriebs- Unterrichtungspflicht und Beteiligungsbericht wirtschaftlichen Grundsätzen so zu führen, dass der (1) Die Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinde öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Sie sollen in den in § 114 genannten Organen haben die einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwer- Gemeinde über alle wichtigen Angelegenheiten fen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen des Unternehmens zu unterrichten. Auf Be- Zwecks nicht beeinträchtigt wird. schluss des Gemeinderats oder auf Verlangen § 117 (aufgehoben) von mindestens einem Viertel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats haben die § 118 Vertreterinnen oder Vertreter dem Gemeinderat Anzeigepflicht und Befreiung oder einem von ihm bestimmten Ausschuss über (1) Entscheidungen der Gemeinde über alle Angelegenheiten Auskunft zu geben. 1. die vollständige Anwendung der für Eigenbe- Unterrichtungspflicht und Auskunftsrecht beste- triebe geltenden Vorschriften über die Wirt- hen nur, soweit nicht gesetzliche Vorschriften schaftsführung und das Rechnungswesen auf entgegenstehen. Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlich- (2) Die Gemeinde hat jährlich einen Bericht über keit, ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen 2. die Errichtung, Übernahme, wesentliche Er- an Unternehmen in einer Rechtsform des priva- weiterung, Änderung der Rechtsform und ten Rechts zu erstellen. Der Beteiligungsbericht vollständige oder teilweise Veräußerung ei- soll für jedes Unternehmen mindestens darstel- nes Unternehmens, len 3. die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung, a) den Gegenstand des Unternehmens, die Be- die Änderung und die vollständige oder teil- teiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung weise Veräußerung einer solchen Beteiligung der Organe, die Beteiligungen des Unter- an einem Unternehmen in einer Rechtsform nehmens, des privaten Rechts, b) die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, 4. den Abschluss von Rechtsgeschäften und c) in Grundzügen den Geschäftsverlauf für das sonstige Maßnahmen, die ihrer Art nach ge- jeweils letzte Geschäftsjahr, die Vermögens-, eignet sind, den Einfluss der Gemeinde auf Finanz- und Ertragslage sowie die voraus- das Unternehmen zu mindern oder zu besei- sichtliche Entwicklung des Unternehmens. tigen oder die Ausübung von Rechten aus der Für ein Unternehmen, an dem der Gemeinde Beteiligung zu beschränken, nicht mehr als ein Viertel der Anteile gehört, sind der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüg- kann von der Darstellung zu Buchstabe c abge- lich, mindestens einen Monat vor Beginn des sehen werden. Vollzugs, schriftlich anzuzeigen. Aus der Anzei- Die Einsicht in den Beteiligungsbericht ist jeder ge muss zu ersehen sein, ob die gesetzlichen Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet. Auf Voraussetzungen erfüllt sind. (2) ... 9
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf Allgemeines Kommunalrechtliche Voraussetzungen einer Beteiligung Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Saarland, dem Kommunalselbstverwaltungs- gesetz (KSVG), dürfen sich die Gemeinden zur Erledigung ihrer Aufgaben nicht unbegrenzt auf wirt- schaftlichem Gebiet betätigen. Bei der Errichtung, der Übernahme oder der wesentlichen Erweiterung wirtschaftlicher Unternehmen oder der Beteiligung an solchen unterliegen die Gemeinden den Be- stimmungen der §§ 108 ff. KSVG. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen wirtschaftlicher Betätigung und privatrechtlicher Beteiligung der Gemeinde bildet die sogenannte „Schrankentrias“ des § 108 Abs. 1 KSVG. Die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde ist dabei an die drei folgenden zwingenden Vorausset- zungen geknüpft: 1. Der öffentliche Zweck des Unternehmens muss gegeben sein sowie 2. der Bezug zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und des voraussichtlichen Bedarfs und 3. die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips – d.h. der öffentliche Zweck darf nicht ebenso gut von einem privaten Dritten erfüllt werden (können). Erläuterung: Zur Ausfüllung der Subsidiaritätsklausel wird den Gemeinden außerdem auferlegt, ihre wirt- schaftlichen Unternehmen regelmäßig im Hinblick auf eine mögliche materielle Privatisierung hin zu überprü- fen (§108 Abs. 6 KSVG). Da die Zulässigkeitsvoraussetzungen wirtschaftlicher Betätigung nicht nur in der Gründungsphase eines kommunalen Unternehmens, sondern während der gesamten Dauer seiner rechtli- chen und wirtschaftlichen Existenz zu beachten sind, ist diese Verpflichtung eine Daueraufgabe. Der KSVG- Kommentar (Lehné/Weirich) spricht von einer regelmäßigen Überprüfung ca. alle 5 bis 7 Jahre. Ziel dieser Beschränkung des grundsätzlichen Freiraums der Gemeinden zur wirtschaftlichen Betäti- gung ist es einerseits, die Ausdehnung kommunaler Aktivitäten in Grenzen zu halten und andererseits, die Gemeinden auf diese Weise soweit wie möglich vor den finanziellen Risiken zu schützen, die mit einer Teilnahme am Wirtschaftsleben verbunden sind. Dies wird auch in § 110 Abs. 1 KSVG deutlich gemacht, der weitere Voraussetzungen für die Errich- tung, Übernahme, Erweiterung oder die Beteiligung an einem Unternehmen in Privatrechtsform fest- legt. Demnach muss gewährleistet sein, dass 1. ein wichtiges Interesse der Gemeinde vorliegt 2. die Haftung und Einzahlungsverpflichtung auf einen ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Be- trag begrenzt wird, Erläuterung: Durch diese Regelung erfährt die grundsätzliche Freiheit der Wahl der privatrechtlichen Organi- sationsform faktisch wieder eine Einschränkung. Einer Gemeinde ist es demnach untersagt, sich an einer of- fenen Handelsgesellschaft (OHG), als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementär) an einer Kom- manditgesellschaft (KG), an einer bürgerlichen Gesellschaft (GbR) oder an einem nicht rechtsfähigen Verein zu beteiligen. 3. die Gemeinde einen angemessenen Einfluss auf das Unternehmen erhält; dies insbesondere durch Sitze im Aufsichtsrat oder einem entsprechenden Überwachungsorgan, Erläuterung: Hierdurch soll die Gemeinde insbesondere die Möglichkeit haben, auf die Erfüllung des öffentli- chen Zwecks hinzuwirken, der das Eingehen der Beteiligung veranlasst und begründet hat. Der angemesse- ne Einfluss bedeutet nicht nur einen den gesellschaftsrechtlichen Anteilsverhältnissen entsprechenden Stimmenanteil in der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung. Die Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auch auf den Aufsichtsrat bzw. ein entsprechendes Überwachungsorgan. Hierauf ist auch im Rahmen der Einräu- mung von Mitbestimmungsrechten zu achten. 4. der Jahresabschluss und der Lagebericht entsprechend den für große Kapitalgesellschaften gel- tenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelgesetzbuches aufgestellt und geprüft werden. Des Weiteren sollte das Unternehmen einen Überschuss für den Haushalt der Gemeinde erbringen können (§ 116 KSVG); im Vordergrund muss jedoch immer die öffentliche Zweckerfüllung stehen. - 10 -
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf Unternehmensbegriff und Darstellung der möglichen Rechts- und Organisati- onsformen kommunalwirtschaftlicher Betätigung Der Unternehmensbegriff des KSVG ist weit gefasst. In der Rechtsform des privaten Rechts umfasst er die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) – welches die beiden am häufigsten gewählten Formen kommunaler Unternehmen sind -, Personengesellschaften, Genossenschaften, rechtsfähige Vereine sowie andere Vereinigungen in privatrechtlicher Form. Daneben gilt auch der Eigenbetrieb als gemeindliches Unternehmen, allerdings in öffentlich-rechtlicher Form. Zur Erläuterung der wichtigsten Unternehmensformen nachfolgend ein kurzer Überblick: Eigenbetriebe Eigenbetriebe sind gemeindliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die über organisa- torische Selbständigkeit, eine eigene Wirtschaftsführung (Planung, Buchführung und Rechnungsle- gung) sowie über eine eigene Personalwirtschaft verfügen. Sie gelten finanzwirtschaftlich als Sonder- vermögen der Gemeinde und stellen eine öffentlich-rechtliche Organisationsform der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde dar, die auch an die Voraussetzungen des § 108 KSVG gebunden ist. Organe sind die Werkleitung und der Werksausschuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen. Sie gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften. Als juristische Person ist die GmbH selbstständige Trägerin von Rechten und Pflichten: Sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Wie schon in der Bezeichnung zu erkennen, haftet die GmbH grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, während die Gesellschafter mit sog. Einlagen an dem in Stammanteile zerlegten Stammkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der GmbH zu haften. Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Ein Auf- sichtsrat muss nach dem Gesellschaftsrecht nicht zwingend aufgestellt werden, ist allerdings bei Ge- sellschaften mit kommunaler Beteiligung aufgrund § 110 Abs. 1 Nr. 3 KSVG in der Regel vorhanden. Diese Rechtsform kommt im kommunalen Bereich sehr häufig vor, da das GmbH-Recht den Gesell- schaftern große Gestaltungsspielräume ermöglicht, z.B. bei der Ausgestaltung des Gesellschafterver- trages. Aktiengesellschaft (AG) Aktiengesellschaften (AG) sind Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ein in Aktien zer- legtes Grundkapital aufweisen. Die Gesellschafter (Aktionäre) sind mit einem Teil des Grundkapitals beteiligt, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Organe der Aktienge- sellschaft sind der Vorstand, die Hauptversammlung und der Aufsichtsrat. Im Gegensatz zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung sieht das Aktienrecht für Aktiengesellschaf- ten umfangreiche Regelungen und Formvorschriften vor. Für ergänzende/individuelle Ausgestaltun- gen des Vertragsverhältnisses der Aktionäre bleibt wenig Raum. Der Verselbständigungsgrad der Gesellschaften gegenüber den Gesellschaftern ist sehr weitgehend. Genossenschaften Eine Genossenschaft (oder Kooperative) ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen (Personenvereinigung), die sich gemeinsam unternehmerisch betätigen (genossenschaftli- cher Geschäftsbetrieb). Einzig relevant in Deutschland ist jedoch die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG). Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder. Die Mitglieder der eG haften nicht mit ihrem vollen Privatvermögen; eine Begrenzung der Haftung für getä- - 11 -
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf tigte Geschäfte der eG auf das Vermögen der eG ist möglich. Die Satzung der eG kann auch bestim- men, dass im Falle einer Insolvenz gewisse Nachschusspflichten der Mitglieder bestehen. Weiter ist zu erwähnen, dass eine eG Mitglied in einem Prüfungsverband sein muss. Organe der Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Beteiligungsformen in der Gemeinde Kleinblittersdorf Die Gemeinde Kleinblittersdorf führt einen Eigenbetrieb und ist außerdem an vier Gesellschaften (mit beschränkter Haftung) sowie zwei Genossenschaften beteiligt. An der ehemaligen Volksbank Dudweiler eG (im Jahr 2009 umfirmiert in Vereinigte Volksbank eG im Regionalverband Saarbrücken) ist die Gemeinde Kleinblittersdorf Bankteilhaber mit 5 Anteilen à 50,00 €, gesamt also 250,00 €. Außerdem ist die Gemeinde Kleinblittersdorf als Rechtsnachfolger der ehemals selbständigen Ge- meinde Bliesransbach an der GBS Gemeinnützige Baugenossenschaft Saarland eG mit einem Anteil in Höhe von 51,13 €, dies entspricht einer Quote 0,14 %, beteiligt. Da die Beteiligungen an der ehemaligen Volksbank Dudweiler eG sowie an der Gemeinnützigen Saarlän- dische Wohnungsbaugesellschaft mbH nur eine geringfügigen Größenordnung haben, wo die Gemeinde weder ein besonderes Risiko trägt noch Einfluss auf die Gesellschaften nehmen kann, wurde im Rahmen dieses Berichtes auf eine ausführliche Berichterstattung verzichtet. Über die Berichtspflicht des § 115 KSVG hinaus wurden der Vollständigkeit halber auch alle Zweck- verbände in den Bericht aufgenommen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sie haben eine heraus- ragende Bedeutung im öffentlich-rechtlichen Bereich kommunaler Zusammenarbeit. Eine kurze Defini- tion auch hierzu: Zweckverbände Zweckverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechts, die der gemeinsamen Wahrnehmung ein- zelner, bestimmter kommunaler Aufgaben dienen. Sie finanzieren sich über die sogenannte Ver- bandsumlage, die die einzelnen Mitglieder des Zweckverbandes zahlen. Organe des Zweckverbandes sind der Verbandsvorstand und die Verbandsversammlung. Einzelhei- ten ergeben sich aus dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KGG) vom 16. Dezember 1969, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 1974. - 12 -
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf Rechtsgrundlagen und Allgemeines zur Beteiligungsberichterstattung Die Gemeinde ist gemäß § 115 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) dazu verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unterneh- men in einer privaten Rechtsform zu erstellen. Aufnahme in den Beteiligungsbericht der Gemeinde Kleinblittersdorf fanden demnach alle Beteiligun- gen, für die entsprechend der Berichtspflicht gilt: - Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts sowie - Eigenbetriebe. Aufgabe des Beteiligungsberichts ist es, durch die Auflistung aller notwendigen Informationen über die gemeindlichen Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen sowohl die Vermögensverhältnisse der Gemeinde Kleinblittersdorf als auch die Strukturen der Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, transparenter zu machen. Der Beteiligungsbericht soll gem. § 115 Abs. 2 KSVG für jedes Unternehmen mindestens darstellen a) den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe, die Beteiligungen des Unternehmens, b) die Erfüllung des öffentlichen Zwecks c) in Grundzügen den Geschäftsverlauf für das jeweils letzte Geschäftsjahr, die Vermögens-, Fi- nanz- und Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens. Für ein Unternehmen, an dem die Gemeinde mit nicht mehr als 25 % beteiligt ist, kann von der Dar- stellung zu Buchstabe c abgesehen werden. Jedem Einwohner und jeder Einwohnerin steht ein Einsichtsrecht zu. - 13 -
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf Die Beteiligungen der Gemeinde Kleinblittersdorf im Über- blick - Gesamtübersichten Unternehmen in Privatrechtsform Gemeinde Kleinblittersdorf GWK • Gemeindewerke Kleinblittersdorf SWS-BG 51% GmbH & Co. KG 49% Stadtwerke Saarbrücken Beteili- gungsgesellschaft mbH • Geschäftsführungsgesellschaft mbH Projektgesellschaft Thermal- 30% Regionalverband Saar- bad Rilchingen mbH brücken 50% 20% LEG Saar mbH KOAS 10% Kommunale Abwassergesellschaft 90% Landeshauptstadt Saar- Saarbrücken GmbH brücken Saarbahn GmbH 96% SBS 2% Stadtbahn Saar GmbH 2% Gemeinde Heusweiler Gemeinnützige Baugenos- senschaft Saarland eG (GBS) nachrichtlich Anteil: 51,13 € Volksbank Dudweiler eG nachrichtlich Anteil: 250,00 € - 14 -
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf Eigenbetriebe und Zusammenschlüsse öffentlichen Rechts Gemeinde Kleinblittersdorf Bäderbetrieb Kleinblittersdorf 100% Eigenbetrieb ZEK ZKE 51% Zweckverband Entsorgung Kleinblit- 49% Zentrale Kommunale Entsorgung tersdorf Saarbrücken EVS alle übrigen 51 saarländischen Entsorgungsverband Saar Städte und Gemeinden Zweckverband Elektronische alle übrigen 51 saarländischen Verwaltung für saarländische Städte und Gemeinden Kommunen (eGo Saar) Biosphärenzweckverband alle Städte, Gemeinden und Bliesgau Kreise in der Biosphärenregion sowie das Saarland Zweckverband Personennah- verkehr Saarbrücken nachrichtlich Zweckverband Personennah- verkehr Saarland nachrichtlich - 15 -
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf GWK GmbH & Co. KG Vorstellung der einzelnen Beteiligungen Unternehmen in Privatrechtsform GWK Gemeindewerke Kleinblittersdorf GmbH & Co. KG Rathausstraße 15 66271 Kleinblittersdorf Tel.: 06805/2008-901 Fax: 06805/2008-980 E-Mail: t.brach@gemeindewerke-kleinblittersdorf.de www.kleinblittersdorf.de Gründung der Gesellschaft 19.12.2003 Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: 76.000 € Gesellschafter (Kommanditisten): Gemeinde Kleinblittersdorf 51 % 38.760 € Stadtwerke Saarbrücken Beteiligungsgesellschaft mbH 49 % 37.240 € Gegenstand des Unternehmens Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von Leistungen auf den Gebieten - Wasser- und Energieversorgung - kaufmännische und technische Dienstleistungen für die Gemeinde Kleinblittersdorf bzw. deren Unternehmen und Gesellschaften - ÖPNV - Abfall-/Wertstoffwirtschaft - Bäderwirtschaft (Geschäftsbesorgung, Betriebsführung) - Bewirtschaftung gemeindeeigener Immobilien - Wohnland- und Gewerbeflächenerschließung, -verwaltung und –management - Entsorgung, insbesondere Durchführung Abfall- und Abwasserbeseitigung - Bau- und Betriebshof sowie Tiefbau für die Gemeinde Kleinblittersdorf bzw. deren Unternehmen und Gesellschaften. Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich dabei überwiegend auf das Gebiet der Gemeinde Klein- blittersdorf. Die Gesellschaft hat eine Berechtigung zur Durchführung aller Maßnahmen und Geschäf- te, durch die der Unternehmenszweck gefördert werden kann. Besetzung der Organe Geschäftsführung Die Geschäftsführung obliegt der Gemeindewerke Kleinblittersdorf Geschäftsführungsgesellschaft mbH als Komplementärin. Sie wird vertreten durch Thomas Brach und Herbert Rauber. - 16 -
GWK GmbH & Co. KG Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern, wovon der Bürgermeister der Gemeinde Kleinblittersdorf immer geborenes Mitglied und Aufsichtsratsvorsitzender ist. Vier weitere Mitglieder entsendet die Gemeinde Kleinblittersdorf, die restlichen vier Sitze im Aufsichtsrat entfallen auf die Stadtwerke Saar- brücken Beteiligungsgesellschaft. Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2008 folgende Damen und Herren an: Bürgermeister Stephan Strichertz als Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Erika Heit Hans-Joachim Bähr Reiner Braun Wolfgang Bruckmann Peter Edlinger Stadtverordnete Astrid Hub Stadtverordneter Gerhard Voelker Stadtverordneter Harald Müller Lage des Unternehmens Geschäftsverlauf und Geschäftslage Im Berichtsjahr ist der gesamte Wasserverkauf gegenüber dem Vorjahr um 12.890 m³ auf 530.331 m³ zurückgegangen. Hierzu die nachstehende Statistik über die Entwicklung des „Wasserverkaufes in m³“ und des „Verbrauchs in m³/Person/Jahr“. Einwohnerzahl Wasserverkauf in m³ Verbrauch in Stand Anzahl Haushalte Großab- jahres- Differenz m³/Person/ nehmer bezogen zum Vorjahr Jahr 31.12.2003 12.745 495.923 113.397 609.320 38,91 31.12.2004 12.695 476.566 103.590 580.156 -29.164 37,54 31.12.2005 12.689 467.658 102.823 570.481 -9.675 36,86 31.12.2006 12.931 463.504 103.089 566.593 -3.888 35,84 31.12.2007 12.837 445.819 97.402 543.221 -23.372 34,73 31.12.2008 12.638 439.556 90.775 530.331 -12.890 34,78 Durch die zum 01.01.2008 vorgenommene Erhöhung des Wasserpreises sowie durch die Steigerung des Stromabsatzes und die dadurch erreichten Umsatzerlöse kann das Berichtsjahr 2008 laut Bilanz zum 31.12.2008 mit einem Jahresgewinn in Höhe von 158.081,08 abschließen. Im Berichtsjahr selbst wurden rd. 505.700 € investiert. Davon betreffen rd. 37.100 € die Herstellung von 10 neuen und 13 erneuerten Hausanschlüssen, rd. 391.000 € die Erneuerung der Filteranlage im Hochbehälter Kappelberg, rd. 68.020 € die Leitungsneuverlegungen und Leitungserneuerungen, rd. 7.250 € die Anschaffung von Werkzeugen und Geräten, Wasserzählern sowie von Betriebs- und Ge- schäftsausstattungen und rd. 2.340 € Kosten im Rahmen der Anschaffung erforderlicher neuer Soft- ware für den Bereich „Stromvertrieb“. Über diese Anlagenzugänge hinaus sind keine wesentlichen Veränderungen im Bestand, in der Leistungsfähigkeit und im Ausnutzungsgrad der Betriebsanlagen eingetreten. Zum 31.12.2008 bestehen 4 Anlagen im Bau in Höhe von rd. 688.840 €. Im Bereich des Tätigkeitsfeldes „Stromvertrieb“ konnte die Kundenzahl zum 31.12.2008 auf 584 er- höht werden (Jahr 2007 rund 492 Verträge). Im Jahr 2008 wurde eine Menge von 2.136.960 kWh an Lastprofilkunden (Haushalt und Gewerbe) verkauft. Zum 01.04.2009 wird die Kundenzahl in diesem Segment 797 betragen. Einer der Neukunden ab dem 01.01.2009 ist die Gemeinde Wadgassen mit einem Jahresverbrauch von rd. 400.000 kWh. Seit dem 01.01.2007 ist die GWK auch Stromlieferant für die eigenen Förderungs-, Speicherungs- und Verteilungsanlagen (Bezugsmenge 2008 rd. 651.000 kWh). - 17 -
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf GWK GmbH & Co. KG Das Eigenkapital hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: Stand Zugang Entnahmen (E)/ Stand 31.12.2007 EUR Umbuchungen (U) 31.12.2008 EUR EUR EUR Kapitalanteile 269.393,51 159.318,55 E 161.161,87 267.550,19 Rücklage 1.836.146,29 0,00 0,00 1.836.146,29 Jahresüberschuss 154.311,37 158.081,08 E 154.311,37 158.081,08 2.259.851,17 317.399,63 E 315.473,24 2.261.777,56 Die Kapital- und Finanzstruktur entwickelte sich wie folgt: 2008 2007 Eigenkapital in % der Bilanzsumme 44,5 % 44,5 % Verhältnis Eigenkapital zu langfristigem Fremdkapital 1 : 0,88 1 : 0,90 Die Rückstellungen betrugen am Ende des Jahres 155.011 €. Auf die Auflistung im Anhang wird ver- wiesen. Die Umsatzerlöse haben sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt: 2008 2007 EUR EUR a) Wasserverkauf 1.079.950,24 1.059.081,76 b) Stromverkauf 462.580,74 377.986,76 c) Auflösung der Ertragszuschüsse 34.349,17 38.429,54 d) Installationen und Materialverkäufe 21.731,62 20.423,56 1.598.611,77 1.495.921,62 Personal Im Berichtsjahr sind Personalkosten in Höhe von 442.883,56 € angefallen. Eine Steigerung der Per- sonalkosten gegenüber dem Vorjahr ergibt sich insbesondere aus der tariflichen Entgeltsteigerung im Jahr 2008 um 5,1 %. Zum 31.12.2008 beschäftigte die Gesellschaft unverändert 6 Mitarbeiter. Für den Zweckverband Entsorgung Kleinblittersdorf wird neben der kaufmännischen Geschäftsbesor- gung auch das Verfahren zur Veranlassung des Kurzschließens von Grundstücksentwässerungen in der Gemeinde Kleinblittersdorf durch die GWK sowie weitere Dienstleistungen wahrgenommen. Risikoberichterstattung Zur Risikoeinschätzung ist nach den Vorschriften des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ein Risikofrüherkennungssystem einzurichten. Die konkrete Aus- gestaltung ist vom jeweiligen Unternehmen abhängig und wird nicht gesondert im Gesetz geregelt. Der Aufbau dieses Systems wird derzeit weiter forciert. Bisher erfasst wurden insbesondere die Bereiche: Sicherung der Trinkwasserversorgung, Kontrolle der Wasserqualität, Feststellung der Wasserverluste, Objektschutz, Organisation des Bereitschafts- dienstes in Notfällen, Feststellung und Kontrolle der Fördermengen und Einhaltung der Ansätze des Wirtschaftsplanes. Mit diesem Überwachungs- und Steuerungsinstrumentarium werden nicht nur bestehende, sondern auch zukünftige Gefährdungsrisiken erkannt, analysiert und Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet. Gleichermaßen wird damit auch die Berichtsfunktion innerhalb des Unternehmens ebenso festge- schrieben wie die Information des Aufsichtsrates und der Gesellschafter. 18
GWK GmbH & Co. KG Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf Durch den Bericht der Geschäftsführung wurden der Aufsichtsrat und die Gesellschafter in den jewei- ligen Sitzungen über einzelne Risiken informiert. Ein wichtiger Baustein in diesem Risikofrüherkennungssystem ist das im Jahr 2004 erstellte Sanie- rungskonzept, das mit dem Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken abgestimmt wurde und jährlich fortgeschrieben wird. In diesem Konzept wurden und werden alle erkennbaren erforderli- chen Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Kleinblittersdorf erfasst und entsprechend der dort festgelegten Prioritäten abgearbeitet. Das Konzept ist auch Grundlage für die jährliche Erstellung des Wirtschaftsplanes. Vorausschau Durch die Anpassung des Wasserpreises und insbesondere der verbrauchsunabhängigen Zählerprei- se zum 01.01.2009 soll eine ausreichende Erzielung an Deckungsbeiträgen auch in 2009 erreicht werden. Die Maßnahme „Erneuerung der Filteranlage im Hochbehälter Kappelberg“ konnte durch die Inbe- triebnahme Anfang Februar 2009 abgeschlossen werden. Durch die Realisierung dieser Maßnahme konnte ein weiterer Schritt zur Sicherung der Trinkwasserversorgung und der nach der Trinkwasser- verordnung geforderten Wasserqualität in der Gemeinde Kleinblittersdorf erreicht werden. Der Vermögens- und Finanzplan für 2009 sieht Darlehenstilgungen von 36.435 € und Investitionen von 467.000 € vor. Die vorgesehenen Investitionen können neben den erwirtschafteten Abschreibun- gen und dem Einsatz von Eigenmitteln nur durch eine Kreditaufnahme finanziert werden. Für 2009 sind im Wesentlichen Mittel für Gewinnungs- und Speicherungsanlagen (95.000 €), Verteilungsanla- gen (313.000 € ), die Erstellung von Hausanschlüssen (30.000 €) sowie für die Beschaffung von Werkzeugen, Geräten, Betriebs- und Geschäftsausstattungen, Betriebsfahrzeugen und Wasserzäh- lern (28.500 €) eingestellt. Nach wie vor ist wegen des Alters der Versorgungsleitungen auch in den kommenden Jahren mit Rohrbrüchen an Hauptversorgungsleitungen und Hausanschlüssen besonders in den kälteren Jah- reszeiten zu rechnen. Durch die Erneuerung von Hauptversorgungsleitungen im Zuge von gemeinsamen Straßen- bzw. Kanalbaumaßnahmen sowie durch die Erneuerung von Hausanschlüssen soll auch zukünftig dieser Situation entgegengewirkt werden. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der GWK wird wie in den Vorjahren in der Abarbeitung des festgestell- ten Investitions- und Sanierungsbedarfs liegen. Wesentliche Verträge - Kooperationsvertrag zwischen Gemeinde Kleinblittersdorf und SWS-BG Saarbrücken - Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Gemeinde Kleinblittersdorf und den GWK - Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Zweckverband Entsorgung Kleinblittersdorf (ZEK) und den GWK Beteiligungen an anderen Gesellschaften keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollack, Partner SüdWest GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, St. Wendel - 19 -
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf GWK GmbH & Co. KG Unternehmensdaten Bilanz AKTIVA 31.12.2008 31.12.2007 Abw. Abw. in % TEUR TEUR absolut Immaterielles Vermögen 11 14 -3 -21 Sachanlagen 3.929 3.656 273 7 Finanzanlagen 0 0 0 0 ANLAGEVERMÖGEN 3.940 3.670 270 7 Vorräte 31 32 -1 -3 Forderungen u. sonstige Vermö- gensgegenstände 494 758 -264 -35 Flüssige Mittel 618 612 6 1 UMLAUFVERMÖGEN 1.143 1.402 -259 -18 RAP 5 7 -2 -29 BILANZSUMME 5.088 5.079 9 0 PASSIVA 31.12.2008 31.12.2007 Abw. Abw. in % TEUR TEUR absolut Gezeichnetes Kapital 268 270 -2 -1 Rücklagen 1.836 1.836 0 0 Gewinn-/Verlustvortrag 0 0 0 0 Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 158 154 4 3 EIGENKAPITAL 2.262 2.260 2 0 Sonderposten 331 368 -37 -10 Rückstellungen 185 204 -19 -9 Verbindlichkeiten 2.310 2.247 63 3 - kurzfristig 315 214 101 47 - langfristig 1.995 2.033 -38 -2 FREMDKAPITAL 2.495 2.451 44 2 RAP 0 0 0 0 BILANZSUMME 5.088 5.079 9 0 Gewinn- und Verlustrechnung 31.12.2008 31.12.2007 Abw. Abw. in % TEUR TEUR absolut Umsatzerlöse 1.599 1.496 103 7 Bestandsveränderungen 0 0 0 0 Aktivierte Eigenleistungen 71 7 64 914 Sonstige betriebl. Erträge 98 121 -23 -19 Gesamtleistung 1.768 1.624 144 9 Materialaufwand 678 567 111 20 Personalaufwand 443 415 28 7 Abschreibungen 209 229 -20 -9 Sonstiger betriebl. Aufwand 139 130 9 7 Sonstige Steuern 48 38 10 26 Betriebsergebnis 251 245 6 2 Finanzergebnis -93 -91 -2 2 Neutrales Ergebnis 0 0 0 0 Ertragssteuern 0 0 0 0 Jahresergebnis 158 154 4 3 - 20 -
GWK Geschäftsführungsgesellschaft mbH Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf GWK Gemeindewerke Kleinblittersdorf Geschäftsführungsgesellschaft mbH Rathausstraße 15 66271 Kleinblittersdorf Tel.: 06805/2008-901 Fax: 06805/2008-980 E-Mail: t.brach@gemeindewerke-kleinblittersdorf.de www.kleinblittersdorf.de Gründung der Gesellschaft 19.12.2003 Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: 25.000 € Gesellschafter: Gemeinde Kleinblittersdorf 51 % 12.750 € Stadtwerke Saarbrücken Beteiligungsgesellschaft mbH 49 % 12.250 € Gegenstand des Unternehmens Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Gemeinde- werke Kleinblittersdorf GmbH & Co. KG. Besetzung der Organe Geschäftsführung Thomas Brach Herbert Rauber Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern, wovon der Bürgermeister der Gemeinde Kleinblittersdorf immer geborenes Mitglied und Aufsichtsratsvorsitzender ist. Vier weitere Mitglieder entsendet die Gemeinde Kleinblittersdorf, die restlichen vier Sitze im Aufsichtsrat entfallen auf die Stadtwerke Saar- brücken Beteiligungsgesellschaft. Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2008 folgende Damen und Herren an: Bürgermeister Stephan Strichertz als Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Erika Heit Hans-Joachim Bähr Reiner Braun Wolfgang Bruckmann Peter Edlinger Stadtverordnete Astrid Hub Stadtverordneter Gerhard Voelker Stadtverordneter Harald Müller - 21 -
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf GWK Geschäftsführungsgesellschaft mbH Lagebericht Die wirtschaftlichen Daten zur Geschäftsentwicklung 2008 im Überblick: Bilanzsumme zum 31.12.2008 29.823,08 € Umlaufvermögen 29.823,08 € Eigenkapital 28.207,28 € Rückstellungen 1.094,76 € Verbindlichkeiten 521,04 € Sonstige betriebl. Erträge 0,00 € Sonstiger betriebl. Aufwand -73,60 € Erträge aus Haftungsvergütung 750,00 € Zinserträge 698,46 € Zinsaufwand -8,64 € Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.366,22 € Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -807,00 € Jahresüberschuss 559,22 € Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten die Nebenkosten aus dem Geldverkehr. Bei den Erträgen aus Haftungsvergütung handelt es sich um die Haftungsvergütung, welche die Ge- meindewerke Kleinblittersdorf GmbH & Co. KG der Gesellschaft für das Berichtsjahr schuldet. Die Zinserträge resultieren aus den Zinsen der Festgeldanlage der Stammeinlage und aus Beteiligun- gen. Die Höhe der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beträgt 807,00 Euro. Der Jahresüberschuss 2008 von 559,22 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollack, Partner SüdWest GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, St. Wendel - 22 -
GWK Geschäftsführungsgesellschaft mbH Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf Unternehmensdaten AKTIVA 31.12.2008 31.12.2007 Abw. Abw. in % TEUR TEUR absolut Immaterielles Vermögen 0 0 0 0 Sachanlagen 0 0 0 0 Finanzanlagen 0 0 0 0 ANLAGEVERMÖGEN 0 0 0 0 Vorräte 0 0 0 0 Forderungen u. sonstige Vermö- 3 3 0 0 gensgegenstände Flüssige Mittel 26 26 0 0 UMLAUFVERMÖGEN 29 29 0 0 RAP 0 0 0 BILANZSUMME 29 29 0 0 PASSIVA 31.12.2008 31.12.2007 Abw. Abw. in % TEUR TEUR Absolut Gezeichnetes Kapital 25 25 0 0 Rücklagen 0 0 0 0 Gewinn-/Verlustvortrag 2 2 0 0 Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 1 1 0 0 EIGENKAPITAL 28 28 0 0 Sonderposten 0 0 0 0 Rückstellungen 1 1 0 0 Verbindlichkeiten 0 0 0 0 - kurzfristig 0 0 - langfristig 0 0 FREMDKAPITAL 1 1 0 0 RAP 0 0 0 0 BILANZSUMME 29 29 0 0 Gewinn- und Verlustrechnung 31.12.2008 31.12.2007 Abw. Abw. in % TEUR TEUR Absolut Umsatzerlöse 2 1 1 100 Bestandsveränderungen 0 0 0 0 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 Sonstige betriebl. Erträge 0 1 -1 -100 Gesamtleistung 2 2 0 0 Materialaufwand 0 0 0 0 Personalaufwand 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 Sonstiger betriebl. Aufwand 0 0 0 0 Sonstige Steuern 0 0 0 0 Betriebsergebnis 2 2 0 0 Finanzergebnis 0 0 0 0 Neutrales Ergebnis 0 0 0 0 Ertragssteuern 1 1 0 0 Jahresergebnis 1 1 0 0 - 23 -
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