RUN-OFF SCHUTZ DER KUNDEN IN DER LEBENSVERSICHERUNG - MARKTUNTERSUCHUNG DER BAFIN BEI BANKEN UND SPARKASSEN

 
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RUN-OFF SCHUTZ DER KUNDEN IN DER LEBENSVERSICHERUNG - MARKTUNTERSUCHUNG DER BAFIN BEI BANKEN UND SPARKASSEN
BaFin Journal
Informationen der Bundesanstalt                     Februar 2018
für Finanzdienstleistungsaufsicht

                                                                              © 5second/fotolia.com
Run-Off
Schutz der Kunden in der
Lebensversicherung
Seite 12

Internes Kontrollsystem                  Produktfreigabeverfahren

Marktuntersuchung der BaFin bei Banken   Anforderungen an Produkthersteller
und Sparkassen                           und Vertreiber
Seite 18                                 Seite 22
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Februar 2018

BaFin Journal                                      Kurz & Aktuell    Unternehmen       Verbraucher     Internationales    Bekanntmachungen

Themen
4    Kurz & Aktuell

4  Moratorium KF
5  Europäische A­ ufsichtsbehörden ÜG
5  Marktbetreiber und
   Datenbereitstellungsdienstleister WM
6  Pensionskassen und P  ­ ensionsfonds VP
6  Prüfungsberichtsverordnung KF
6  Wertpapierdienstleistungs-

                                                                                                                                                 © BaFin
   Prüfungsverordnung WM
7  Warenderivate WM
7  Anzeigenverordnung KF
7  Schlichtungsstelle ÜG                                                  Neujahrspresseempfang
7  Erstversicherer VP
8  Wichtige Termine ÜG                                                    Regulatorische Schwergewichte im Fokus
8  Zentrale Gegenparteien WM                                              					                                                    Seite 26
9  Stresstest KF
9  Offenlegung KF
9  Einlagensicherung KF
10 Risiken KF
11 Versicherungsvermittler VP
11 Investmentvermögen WM

12 Aufsicht

12   Run-Off VP
18   Internes Kontrollsystem KF
22   Produktfreigabeverfahren VP
26   Neujahrspresseempfang ÜG

30 Verbraucher

30 Virtuelle Währungen und ICOs ÜG
31 Produktintervention ÜG
31 Zahlungskonten KF
31 Hinweis WM
32 Einstellung ÜG
32 Abwicklung ÜG
32 Ausstehende Zahlungen
   aus Anlageobjekten WM
                ­ efinanzierung WM
32 Ungesicherte R
                                                                                       In Artikeln mit diesem Zeichen finden Sie Informationen
33 Bekanntmachungen                                                                    zum Verbraucherschutz. In der Rubrik Verbraucher lesen
                                                                                       Sie Warnungen und aktuelle Kurzmeldungen dazu.

KF = Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute; VP = Versicherer und Pensionsfonds;
WM = Wertpapierfirmen und Märkte; AW = Abwicklungsthemen; ÜG = Übergreifendes

                                                                                                                                      2
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Februar 2018

BaFin Journal                          Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,             der die BaFin die Strukturen und
                                        Systeme des Internen Kontrollsys-
das Thema Run-Off hat in den ver-       tems bei Banken und Sparkassen
gangenen Monaten zunehmend an           beleuchtet hat. Dieses soll sicher-
Bedeutung gewonnen. Die Pläne           stellen, dass die Institute Verstöße
mehrerer großer Versicherungs-          gegen aufsichtsrechtliche Vorga-
gruppen, ihre Lebensversiche-           ben rechtzeitig identifizieren und
rungsbestände möglicherweise an         abstellen können. Das Ergebnis ist
Abwicklungsspezialisten zu verkau-      insgesamt positiv; allerdings könn-

                                                                                                                         © Bernd Roselieb
fen, führte zu einer breiten öffent-    ten sich einige Prozesse aus Sicht
lichen Diskussion. Die Reaktionen       der BaFin noch optimieren lassen.
waren dabei meist ablehnend bis
empört. Der Beitrag ab Seite 12         Welche Aufsichtsthemen außerdem
ordnet das Thema aus Sicht der          derzeit besonders wichtig sind,                  Dr. Sabine Reimer,
BaFin ein und erläutert, warum          erfahren Sie im Bericht zum Neu-                 Leiterin Kommunikation
der Schutz der Kunden gewährleis-       jahrspresseempfang ab Seite 26. In
tet ist.                                der Rede von BaFin-Präsident Felix
                                        Hufeld ging es unter anderem um
Um den Schutz der Verbraucher bei       die großen regulatorischen Werke
Versicherungsprodukten zu verbes-       und politisch heiß diskutierte The-
sern, wurde das Produktfreigabe-        men wie Green oder Sustainable
verfahren geschaffen, mit dem sich      Finance.
der Beitrag ab Seite 22 beschäftigt.
Die Vorgaben gelten für die Ent-        Eine interessante Lektüre wünscht
wicklung und den Vertrieb neuer         Ihnen
sowie wesentliche Anpassungen be-
stehender Versicherungsprodukte.

Ab Seite 18 finden Sie die Ergeb-
nisse einer Marktuntersuchung, bei      Dr. Sabine Reimer

                                                                                                                3
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BaFin Journal                           Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher   Internationales      Bekanntmachungen

Kurz & Aktuell
Kurzmeldungen zu nationalen und
internationalen Neuerungen,
Rundschreiben, Konsultationen
und andere Veröffentlichungen

                                                                                                       © iStockphoto.com/Oxford

Moratorium                                                   Die Dero Bank AG versteht sich als N    ­ ischenanbieter
                                                             im Investmentbanking mit Fokus auf mittelstän-
Dero Bank AG: Anordnung der BaFin                            dische, kapitalmarktorientierte Unternehmen. Sie
                                                             ist auf die Begleitung und Umsetzung aller Arten
KF Die BaFin hat gegenüber der Dero Bank AG we-              von Kapitalmaßnahmen spezialisiert, i­nsbesondere
gen drohender bilanzieller Überschuldung ein Ver-            Anleihe- und Aktienemissionen, Börsengänge,
äußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außer-               ­Designated Sponsoring sowie Aktienerwerbsange-
dem ordnete sie an, die Bank für den Verkehr mit              bote. A ­ lleingesellschafterin der Bank ist die Trillium
der Kundschaft zu schließen, und untersagte es ihr,           ­Capital S.a.r.l. (vormals VEM Holding S.a.r.l.) mit
Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung              Sitz in L­ uxemburg.
von Schulden gegenüber der Dero Bank bestimmt
sind (Moratorium).                                           Einlagen der Kunden geschützt

Das Moratorium musste anordnet werden, um die                Die Einlagen der Kunden der Dero Bank AG sind im
Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu              Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG)
sichern. Die Maßnahmen der BaFin sind sofort voll-           geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungs-
ziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.                    einrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Die
                                                             gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädi-
Die Dero Bank AG hat keine systemische Relevanz.             gung von bis zu 100.000 Euro je Einleger liegen vor,
Ihre Notlage stellt daher keine Bedrohung für die            wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt
Finanzstabilität dar. Die Bilanzsumme des in Mün-            hat. Die EdB hat die Gläubiger des Instituts unver-
chen ansässigen Instituts beläuft sich zum Stichtag          züglich darüber zu unterrichten, wenn dieser Fall
31. Dezember 2017 auf rund 27 Millionen Euro.                eingetreten ist. n

                                                                                                                       4
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Februar 2018

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Europäische                                                     Wirkung. In einigen Fällen ist für die Übernahme in
                                                                das deutsche Aufsichtsrecht ein Rechtsakt erforder-
­Aufsichtsbehörden                                              lich, beispielsweise die Anpassung einer deutschen
                                                                Verordnung.
BaFin übernimmt grundsätzlich alle Leitlinien sowie
­Fragen und Antworten in ihre Verwaltungspraxis                 Die Entscheidung, eine Leitlinie zu übernehmen,
                                                                erfolgt im Rahmen des sogenannten Comply-or-­
ÜG Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) tref-              Explain-Verfahrens per Erklärung gegenüber der
fen unterhalb von rechtlich verbindlichen Regelun-              zuständigen ESA. Bei Q&As entscheidet die BaFin
gen auch Maßnahmen nach Artikel 16 und 29 ih-                   formlos über die Übernahme der Q&A in ihre Verwal-
rer Gründungsverordnungen (siehe beispielhaft die               tungspraxis; eine Übersetzung ins Deutsche ist hier-
ESMA-Verordnung). Praktisch spielen hierbei neben               für nicht erforderlich. n
Stellungnahmen (Opinions) insbesondere Leitlinien
(Guidelines) sowie Fragen und Antworten (Questions
and Answers – Q&As) eine erhebliche Rolle.                                     Linkempfehlung zum Thema
                                                                               Alle Informationen zu den
Im Interesse der europäischen Harmonisierung des                               ESA-­Leitlinien finden Sie unter:
Aufsichtsrechts ist die BaFin grundsätzlich bestrebt,                          www.bafin.de » Recht & Regelungen
Leitlinien und Q&As der ESAs möglichst in ihre Ver-                            » Leitlinien und Q&As der ESAs
waltungspraxis zu übernehmen. Bei den bislang
veröffentlichten rund 180 Leitlinien und 3.000 Q&As
hat sie dies nur in wenigen Fällen abgelehnt, näm-
lich insbesondere dann, wenn die Besonderheiten                 Marktbetreiber und Daten-
des deutschen Aufsichtsrechts der Übernahme ent-
gegenstanden.                                                   bereitstellungsdienstleister
Auch in Zukunft wird die BaFin entsprechend ver-                BaFin wird ESMA-Leitlinien zu Leitungsorganen
fahren. Übernimmt sie ausnahmsweise eine Leitlinie              ­anwenden
oder Q&A nicht in ihre Verwaltungspraxis, wird sie
dies auf ihrer Internetseite ausdrücklich e­ rklären.           WM Marktbetreiber von Börsen, Multilateralen
Darüber hinaus bietet sie auf ihrer I­ nternetseite             und Organisierten Handelssystemen (­Multilateral /
Links auf alle veröffentlichten ESA-Leitlinien und              ­Organised Trading Facilites – MTFs / OTFs) und
deren Übersetzung sowie auf alle veröffentlichten                die unter der europäischen Finanzmarktrichtlinie
Q&As. Zu ausgewählten Q&As stellt die BaFin zudem                (­Markets in Financial Instruments Directive II –
unverbindliche eigene Übersetzungen zur V    ­ erfügung.         MiFID II) ebenfalls neu hinzugekommen Daten­
Ob eine solche Übersetzung existiert, hat aber kei-              bereitstellungsdienstleister erfüllen innerhalb der
ne Bedeutung für die Maßgeblichkeit der Q&A in                   Finanzmarktinfrastruktur zentrale Aufgaben. Arti-
Deutschland.                                                     kel 45 Absatz 9 MiFID II sieht vor, dass die Europäi-
                                                                 sche Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA
Hintergrund                                                      spezielle Leitlinien herausgibt, die die Anforderungen
                                                                 an deren Leitungsorgane regeln.
Leitlinien nach Artikel 16 und Q&As nach Artikel 29
der ESA-Verordnungen sind Konvergenzinstrumente,                Die BaFin erklärt hiermit, dass sie die Leitlinien, die
die auf eine Harmonisierung der Aufsicht in der EU              die ESMA am 19. Dezember 2017 in deutscher Spra-
abzielen. Sie sollen eine einheitliche Anwendung des            che veröffentlicht hat, anwenden wird. Diese treffen
Unionsrechts, eine gemeinsame Aufsichtskultur und               etwa Regelungen dazu, wie viel Zeit ein Mitglied des
kohärente Aufsichtspraktiken sicherstellen.                     Leitungsorgans für die Wahrnehmung seiner Aufga-
                                                                ben aufwenden sollte, und zu notwendigen Kennt-
Beiden Maßnahmen ist gemeinsam, dass sie zu-                    nissen, Fähigkeiten und Erfahrungen, über die das
nächst rechtlich unverbindlich sind. Erst wenn die              Leitungsorgan kollektiv verfügen muss. Weitere An-
BaFin eine Maßnahme in ihre V ­ erwaltungspraxis                forderungen zielen auf die Aufrichtigkeit, Integrität
übernimmt, entfaltet sie in Deutschland ihre                    und Unvoreingenommenheit der Mitglieder und den

                                                                                                                    5
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Februar 2018

BaFin Journal                             Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Umfang von Personal- und Finanzressourcen für                  Die Überarbeitungen dienten insbesondere der An-
ihre Einführung in das Amt ab. Zudem geben die                 passung der Gesetzesverweise an das aktuelle Ver-
Leitlinien Diversitätskriterien für die Auswahl der            sicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die darauf
Mitglieder des Leitungsorgans vor.                             aufbauenden Verordnungen sowie der Ergänzung
                                                               beziehungsweise Festlegung einzelner neuer Infor-
Zweck dieser Leitlinien ist die Schaffung eines ge-            mationspflichten. Zudem wurden bestimmte Formu-
meinsamen Standards, der von Marktbetreibern                   lierungen präzisiert. n
und Datenbereitstellungsdiensten bei der Benen-
nung neuer und bei der Beurteilung aktueller Mit-
glieder von Leitungsorganen zu berücksichtigen
ist. Sie sind außerdem eine Orientierungshilfe, wie            Prüfungsberichtsverordnung
­Informationen von Marktbetreibern und Daten­
 bereitstellungsdiensten aufzuzeichnen sind, damit             BaFin veröffentlicht Formblatt und Begründung
 sie den zuständigen Behörden zur Ausübung ihrer               zur ­Änderung
 Über­wachungspflichten zur Verfügung stehen. n
                                                                 KF Am 23. Januar 2018 wurde die Änderungsverord-
                                                                 nung zur Prüfungsberichtsverordnung (­PrüfbV) im
                                                               Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie hat die geld-
Pensionskassen und                                             wäscherechtlichen Vorschriften der PrüfbV an das
                                                               ­Gesetz zur Umsetzung der Vierten Geldwäschericht-
­Pensionsfonds                                                  linie, zur Ausführung der G
                                                                                          ­ eldtransferverordnung
                                                                und zur Neuorganisation der Zentralstelle für
BaFin veröffentlicht überarbeitete Rundschreiben                ­Finanztransaktionsuntersuchungen angepasst (siehe
zur Aufstellung versicherungsmathematischer Gutachten            dazu auch BaFinJournal März 2017).

VP Die BaFin hat zwei überarbeitete R   ­ undschreiben         Die Änderungen beschränken sich daher im Wesent-
veröffentlicht: Die Hinweise für die Aufstellung ver-          lichen auf die Anpassung des Formblatts 5 sowie auf
sicherungsmathematischer Gutachten bei Pensions­               die Nachvollziehbarkeit der Risikosituation des ge-
kassen sowie die entsprechenden H   ­ inweise für Pen-         prüften Instituts (§ 27 PrüfbV). Das neue Formblatt
sionsfonds. Zuvor hatte sie beide R­ undschreiben              sowie die Begründung zur Änderung der Verordnung
öffentlich konsultiert (siehe BaFinJournal                     hat die BaFin nun auf ihrer Internetseite veröffent-
­Dezember 2017).                                               licht. n

                                                               Wertpapierdienstleistungs-
       Links zum Thema
                                                               Prüfungsverordnung
       Hinweise bezüglich Pensionskassen                       BaFin veröffentlicht Erläuterungen zur Novelle
       www.bafin.de » Recht & Regelungen
       » Rundschreiben                                         WM Vor wenigen Tagen ist die neue Wertpapier-
                                                               dienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) in
       Hinweise bezüglich Pensionsfonds                        Kraft getreten. Die BaFin hat dazu Erläuterungen
       www.bafin.de » Recht & Regelungen                       veröffentlicht.
       » Rundschreiben
                                                               Die Überarbeitung war durch den Anwendungs-
                                                               beginn der Neufassung der europäischen Finanz-
                                                               marktrichtlinie (Markets in Financial Instruments
                                                               Directive II – MiFID II) Anfang 2018 notwendig ge-
                                                               worden. Die wesentlichen Rahmenbedingungen für

                                                                                                                   6
RUN-OFF SCHUTZ DER KUNDEN IN DER LEBENSVERSICHERUNG - MARKTUNTERSUCHUNG DER BAFIN BEI BANKEN UND SPARKASSEN
Februar 2018

BaFin Journal                             Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher    Internationales   Bekanntmachungen

die neue WpDPV sind durch § 89 des ebenfalls auf-              leitern und Mitgliedern von Verwaltungs- und Auf-
grund der MiFID II novellierten Wertpapierhandels-             sichtsorganen erforderlich, den die EZB unter Mit-
gesetzes (WpHG) sowie durch die in § 89 WpHG in                wirkung der nationalen Aufsichtsbehörden entwickelt
Bezug genommenen europäischen Rechtsakte be-                   hatte. Der Fragebogen soll sicherstellen, dass inner-
reits vorgegeben. Sie werden im Verordnungstext                halb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single
lediglich konkretisiert und zusammengefasst.                   Supervisory Mechanism – SSM) von jedem der von
                                                               der EZB direkt beaufsichtigten Kreditinstitute und
Da sich die BaFin bei ihrer laufenden Aufsicht we-             Unternehmen einheitliche Mindestinformationen er-
sentlich auf die Prüfungsberichte stützt, spiegelt sich        hoben werden. n
die massiv gewachsene europäische Regeldichte
auch in der neuen WpDPV wider. n

                                                               Schlichtungsstelle
               Linkempfehlung zum Thema
               Die Erläuterungen finden Sie unter:             Tätigkeitsbericht 2017 veröffentlicht
               www.bafin.de » Recht & Regelungen
               » Rechtsgrundlagen                              ÜG Die Schlichtungsstelle bei der BaFin hat ihren
                                                               Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2016 veröf-
                                                               fentlicht. Dieser orientiert sich an den Vorgaben der
                                                               Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV) sowie
Warenderivate                                                  an der Verordnung über Informations- und Berichts-
                                                               pflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungs­
Allgemeinverfügungen zu Positionslimits                        gesetz.

WM Die BaFin hat weitere Allgemeinverfügungen er-              Der Bericht ist auf der Internetseite der BaFin abruf-
lassen, die Positionslimits auf Warenderivate festle-          bar, wird Interessenten auf Wunsch aber auch per
gen. Sie gelten ab dem 8. Februar. Marktteilnehmer             E-Mail übermittelt. Anfragen nimmt die BaFin über
hatten bis zum 5. Februar Gelegenheit, zu den Ent-             schlichtungsstelle@bafin.de oder ihr ­Kontaktformular
würfen Stellung zu nehmen.                                     entgegen.

Hintergrund ist §§ 54 ff. des neuen Wertpapier-                Die BaFin hält auf ihrer Internetseite Informationen
handelsgesetzes (WpHG). Bereits Anfang des Jah-                zur Schlichtungsstelle bereit und beantwortet wichti-
res hatte die BaFin auf dieser Grundlage mehrere               ge Fragen. Verbraucher können Schlichtungsanträge
­Allgemeinverfügungen erlassen (siehe BaFinJournal             auch per E-Mail einreichen. n
 ­Januar 2018). n

                                                               Erstversicherer
Anzeigenverordnung
                                                               Tabellenteil der Statistik 2016 veröffentlicht
BaFin veröffentlicht Änderungsentwurf
                                                               VP Die BaFin hat den Tabellenteil der Statistik über
KF Die BaFin beabsichtigt, die Anzeigenverordnung              Stand und Entwicklung der deutschen Erstversiche­
(AnzV) zu ändern. Die geplanten Änderungen be-                 rer und Pensionsfonds 2016 veröffentlicht. Die
treffen nur die von der Europäischen Zentralbank               ­Tabellen enthalten auch Statistiken über Nieder­
(EZB) direkt beaufsichtigten Kreditinstitute und Un-            lassungen von Versicherungsunternehmen mit Sitz
ternehmen. Den Entwurf der neuen Verordnung hat                 außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Ge-
die BaFin nun zur Konsultation gestellt. Stellungnah-           meinschaft und des Europäischen Wirtschaftsraums,
men nimmt sie bis zum 7. März entgegen.                         die für die Tätigkeit in Deutschland einer Zulassung
                                                                bedürfen. n
Die Änderung ist aufgrund eines Fragebogens zur
aufsichtlichen Eignungsüberprüfung von Geschäfts-

                                                                                                                    7
RUN-OFF SCHUTZ DER KUNDEN IN DER LEBENSVERSICHERUNG - MARKTUNTERSUCHUNG DER BAFIN BEI BANKEN UND SPARKASSEN
Februar 2018

BaFin Journal                           Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

                                                             Internationale Meldungen
       Agenda

       Wichtige Termine
       bis Ende März 2018

       21. Feb        EIOPA BoS,
                                                             Zentrale Gegenparteien
                      Frankfurt a. M.
                                                             ESMA veröffentlicht Ergebnisse des zweiten Stresstests
       22. Feb        ESRB ATC,
                      Frankfurt a. M.                        WM Die Zentralen Gegenparteien (Central Counter-
                                                             parties – CCPs) in Europa sind gegen Marktverwer-
       22./23. Feb    IOPS Committees,                       fungen gut gewappnet. Dies hat der zweite EU-weite
                      Dublin                                 Stresstest ergeben, dessen Ergebnisse die Europäi-
                                                             sche Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA
       23. Feb        EZB FSC,
                                                             nun veröffentlicht hat.
                      Frankfurt a. M.

       26.-28. Feb    IAIS Committees,                       Ziel war es zu prüfen, ob die europäischen CCPs
                      Basel                                  ausreichend vorfinanzierte Sicherheiten und Liqui-
                                                             dität vorhalten, um einen Ausfall der beiden wich-
       28. Feb        EBA BoS, London                        tigsten Clearing-Mitglieder bei gleichzeitigen Preis-
                                                             schocks aufzufangen. Die ESMA kommt zu dem
                                                             Schluss, dass die CCPs auch bei extremen Markt-
       10. März       Anlegertag (BaFin-                     bewegungen dem Ausfall der zwei EU-weit wich-
                      Stand), Düsseldorf                     tigsten Clearing-Mitglieder standhalten könnten.
                                                             Ansteckungseffekte auf die nicht ausgefallenen
       15. März       Joint Committee,
                                                             Clearingmitglieder, die über Ausfallfonds und Nach-
                      Videokonferenz
                                                             schusspflichten an den Verlusten beteiligt werden,
       15./16. März   BCBS, Basel                            konnte sie nicht feststellen.

       17. März       Börsentag (BaFin-                      Zudem verfügten die europäischen CCPs über aus-
                      Stand), München                        reichend Ressourcen, um den Liquiditätsbedarf bei
                                                             einem Ausfall der zwei wichtigsten Clearingmitglie-
       19. März       EIOPA MB,
                                                             der beziehungsweise Liquiditätsgeber zu decken. Im
                      Frankfurt a. M.
                                                             Hinblick auf Clearing-Mitglieder, Verwahrstellen und
       22. März       ESMA MB, Sofia                         Liquiditätsgeber kam die ESMA außerdem zu dem
                                                             Ergebnis, dass keine systemisch kritischen Konzen­
       22. März       ESRB GB,                               trationen bestehen.
                      Frankfurt a. M.
                                                             Hintergrund des Stresstests ist die Europäische
       22./23. März   ESMA BoS, Sofia
                                                             Marktinfrastrukturverordnung (European Market
       23. März       AFS, Berlin                            Infrastructure Regulation – EMIR), nach der die
                                                             ESMA jährlich einen solchen Stresstest durchzufüh-
       24.-27. März   NAIC Spring Meeting,                   ren hat. Geprüft wurden insgesamt 16 europäische
                      Milwaukee                              CCPs, darunter die deutschen CCPs Eurex Clearing
                      (Wisconsin, USA)                       AG und European Commodity Clearing AG. n

                                                                                                                 8
RUN-OFF SCHUTZ DER KUNDEN IN DER LEBENSVERSICHERUNG - MARKTUNTERSUCHUNG DER BAFIN BEI BANKEN UND SPARKASSEN
Februar 2018

BaFin Journal                              Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Stresstest                                                      Folgen, die sich aus der Einführung des Expected-
                                                                Credit-Loss-Wertberichtigungsmodells – dem Mo-
EBA veröffentlicht zum Start das makroökonomische               dell zur Abbildung erwarteter Kreditverluste – des
­Szenario. Ergänzender Stresstest der EZB                       IFRS 9 ergeben, transparent machen.

KF Am 31. Januar ist der EU-weite Stresstest der                Eine solche Transparenz zu schaffen, schreibt die
Europäischen Bankaufsichtsbehörde EBA o    ­ ffiziell           seit Anfang 2018 geltende fakultative Übergangs­
gestartet. Zeitgleich veröffentlichte die EBA das               vorschrift des Artikels 473a der europäischen Eigen­-
makroökonomische Szenario, das dem Stresstest                   mittelverordnung (Capital Requirements ­Regulation –
zugrunde liegt. Das Stressszenario unterstellt ins-             CRR) vor. Diese gibt Instituten die Möglichkeit, die
besondere einen drastischen Rückgang des europäi-               regulatorische Wirkung der zeitgleichen Erstanwen-
schen Bruttoinlandsprodukts und den globalen An-                dung des Expected-Credit-Loss-Wertberichtigungs-
stieg von Risikoprämien.                                        modells des IFRS 9 auf fünf Jahre zu verteilen. Um
                                                                die Institute besser vergleichbar zu machen, sieht
Für die acht deutschen teilnehmenden Institute führt            die Übergangsvorschrift zusätzlich Offenlegungsvor-
die Europäische Zentralbank den Stresstest durch –              schriften vor.
in enger Kooperation mit Bundesbank und BaFin. Die
Ergebnisse sollen am 2. November 2018 veröffent-                Institute, welche die Übergangsregelung nutzen,
licht werden.                                                   müssen die wesentlichen regulatorischen Kenn-
                                                                zahlen im Ergebnis zweimal darstellen: einmal mit
Darüber hinaus führt die EZB bei signifikanten Ins-             Anwendung der Übergangsregelung (Offenlegungs-
tituten, die nicht am Stresstest der EBA teilnehmen,            anforderung aus Teil 8 der CRR) und einmal ohne
einen eigenen Stresstest durch. Auch hier sind BaFin            deren Anwendung (Offenlegungsanforderung aus
und Bundesbank eng eingebunden. Die Methodik                    Artikel 473a CRR). n
orientiert sich am Stresstest der EBA; es liegen die
gleichen Szenarios zugrunde.
                                                                               Linkempfehlung zum Thema
Die Ergebnisse der Stresstests werden insbesondere                             Die Leitlinien finden Sie unter:
in die Kapitalentscheidungen im Rahmen des auf-                                www.eba.europa.eu
sichtlichen Überprüfungs- und B
                              ­ ewertungsprozesses
(Supervisory Review and Evalutation Process –
SREP) einfließen. Damit tragen sie dazu bei, die
Stabilität des europäischen Bankenmarkts sicherzu-              Einlagensicherung
stellen. n
                                                                EBA-Bericht zur risikoorientierten Beitragserhebung

                                                                KF Die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme
Offenlegung                                                     hat die Finanzierung der Sicherungseinrichtungen
                                                                europaweit harmonisiert. Sie schreibt vor, die Bei-
EBA-Leitlinien zu Anforderungen                                 träge risikoorientiert zu erheben. Danach beruht
an IFRS-9-Übergangsregelung                                     die Höhe des individuellen Beitrags, den ein Kredit-
                                                                insti­tut im Sinne der europäischen Eigenmittelver-
KF Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA                   ordnung (Capital Requirements Regulation – CRR)
hat Leitlinien zur einheitlichen Offenlegung veröf-             zu leisten hat, einerseits auf der Höhe seiner ge-
fentlicht. Diese beziehen sich auf Übergangsbestim-             deckten Einlagen. Andererseits muss sie proportio-
mungen, die dazu dienen, die Auswirkungen der                   nal zum Risiko sein, dem das Institut ausgesetzt ist.
Einführung des internationalen Rechnungslegungs-
standards für Finanzinstrumente (International                  Die EBA hat nun einen Bericht über die Umsetzung
Financial Reporting Standard – IFRS 9) auf Eigen-               ihrer Leitlinien zu den Methoden für die Berechnung
mittel zu verringern. Die Leitlinien legen für Institu-         von Beiträgen an Einlagensicherungssysteme veröf-
te, die einen IFRS–Abschluss aufstellen, ein einheit-           fentlicht, die sie 2015 erlassen hatte.
liches Formblatt fest. Dieses soll die regulatorischen

                                                                                                                    9
RUN-OFF SCHUTZ DER KUNDEN IN DER LEBENSVERSICHERUNG - MARKTUNTERSUCHUNG DER BAFIN BEI BANKEN UND SPARKASSEN
Februar 2018

BaFin Journal                             Kurz & Aktuell   Unternehmen     Verbraucher     Internationales   Bekanntmachungen

Überprüfung der EBA-Leitlinien                                 und Marktanalysten abfragt. Demnach werden
                                                               ­Cyberrisiken und Datensicherheit als Haupttreiber für
Die Leitlinien der EBA konkretisieren die Vorgaben              wachsende operationelle Risiken genannt, aber auch
der Einlagensicherungsrichtlinie. Unter anderem ent-            Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem ­Brexit. n
halten sie eine Formel für die Beitragsberechnung,
spezifische Indikatoren, Risikoklassen sowie Schwel-
lenwerte für Risikogewichtungen. Für 2017 sah die
Einlagensicherungsrichtlinie eine Überprüfung die-
ser Leitlinien vor. Da seit ihrer Umsetzung im Jahr
2016 nur ein kurzer Zeitraum verstrichen war und                         Auf einen Blick
dadurch erst wenige Erfahrungswerte vorlagen, be-
schränkte sich die EBA darauf, die Anwendung der                         Internationale Behörden
Leitlinien in den Mitgliedstaaten zu analysieren.                        und Gremien
Laut dem EBA-Bericht haben die Leitlinien ihre Ziel-
setzung in zufriedenstellendem Maße erreicht. Da-                        ESAs		European Supervisory
nach ermöglichen sie eine risikobasierte Differen-                       		Authorities
zierung, gewährleisten hinreichende Transparenz                          		    Europäische Aufsichts-
und begründen keine zusätzlichen Berichtspflichten.                      		behörden
­Daher sieht die EBA aktuell keinen Änderungsbedarf.
                                                                         EBA		European Banking Authority
Eine eingehendere Analyse der EBA-Leitlinien                             		   Europäische Banken-
schreibt die Einlagensicherungsrichtlinie bereits für                    		aufsichtsbehörde
das kommende Jahr vor. Dann muss sich die EBA
mit der Frage befassen, inwieweit Reformbedarf                           EIOPA		European Insurance and
­besteht. n                                                              		Occupational Pensions ­
                                                                         		Authority
                                                                         		     Europäische Aufsichts-
                                                                         		behörde für das Versiche-
Risiken                                                                  		rungswesen und die betrieb-
                                                                         		liche Altersversorgung
EBA veröffentlicht aktuelles Dashboard
                                                                         ESMA		European Securities and
KF Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat                        		Markets Authority
ihr Risk-Dashboard für das dritte Quartal 2017 ver-                      		    Europäische Wertpapier-
öffentlicht. Die darin enthaltenen Risikoindikatoren                     		und Marktaufsichtsbehörde
geben unter anderem Auskunft über die Risiko- und
Liquiditätssituation sowie die Ertragsstruktur auf Ba-                   FSB		Financial Stability Board
sis der Daten der aktuell 152 größten europäischen                            Finanzstabilitätsrat
Bankengruppen, darunter 20 aus Deutschland.
                                                                         BCBS		Basel Committee on
Die Kapitalausstattung der EU-Banken hat sich im                         		­Banking Supervision
Vergleich zum zweiten Quartal 2017 weiter ver-                           		    Basler Ausschuss für
bessert. Die Ertragskraft stieg im Quartalsvergleich                     		Bankenaufsicht
leicht an, auch wenn es zwischen den einzelnen Län-
dern noch große Unterschiede gibt. Der Anteil notlei-                    IOSCO		International Organization
dender Kredite (Non-Performing-Loans – NPLs) ging                        		of Securities ­Commissions
im europaweiten Durchschnitt weiter leicht zurück.                              Internationale Organisation
                                                                         		der Wertpapieraufsichts-
Zusammen mit dem Risk-Dashboard hat die EBA die                          		behörden
halbjährlichen Risk Assessment Questionnaires ver-
öffentlicht, bei denen sie die Meinungen von Banken

                                                                                                                      10
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Versicherungsvermittler                                        Investmentvermögen
EIOPA-Konsultation zur Mindestsumme                            IOSCO veröffentlicht Empfehlungen und Bericht
für die B
        ­ erufshaftpflicht                                     zum ­Liquiditätsmanagement

VP Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Ver-               WM Die Internationale Vereinigung der Wertpapier-
sicherungswesen und die betriebliche Altersversor-             aufsichtsbehörden hat Empfehlungen zum Liquidi-
gung EIOPA hat einen Technischen Regulierungs-                 tätsmangement von Investmentvermögen veröf-
standard zur Anpassung der Mindestsumme für die                fentlicht. Diese richten sich in erster Linie an die
Berufshaftpflicht von Versicherungsvermittlern nach            Industrie.
Artikel 10 der Versicherungsvertriebsrichtlinie zur
Konsultation gestellt. Der Entwurf kann bis zum                IOSCO setzt damit einen Teil der Empfehlungen des
27. April kommentiert werden. Frist für die Vorlage            Finanzstabilitätsrats FSB zu strukturellen Schwach-
des Standards bei der Europäischen Kommission ist              stellen bei Investmentfonds um, die dieser Anfang
Juni 2018. n                                                   2017 an IOSCO gerichtet hatte. Die Empfehlungen
                                                               der IOSCO ersetzen ihre entsprechenden Prinzipien
                                                               aus dem Jahr 2013. Inhaltlich bauen sie auf diesem
               Linkempfehlung zum Thema                        Dokument auf und ergänzen es entsprechend den
               Die Konsultation finden Sie unter:              FSB-Empfehlungen.
               www.eiopa.europa.eu
                                                               Den Empfehlungen als Anhang beigefügt ist ein
                                                               ­Bericht. Dieser enthält nützliche Informationen für
                                                                die Unternehmen zu gängigen Verfahren und Maß-
                                                                nahmen, die in den verschiedenen Jurisdiktionen im
                                                                Rahmen des Liquiditätsmanagements zum Einsatz
                                                                kommen. n

                                                                              Linkempfehlung zum Thema
                                                                              Die Empfehlungen finden Sie unter:
                                                                              www.iosco.org

                                                                                                                  11
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BaFin Journal                            Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Run-Off
Schutz der Kunden in der Lebensversicherung

VP Seitdem das Thema Run-                                     Geschäftsmodell zu beobachten. Neben den nied­
Off (siehe Infokasten Seite 13)                               rigen Zinsen trägt dazu auch das zunehmende
in der Märzausgabe 2014 des                                   ­Veränderungstempo der gesellschaftlichen, regulato­
BaFinJournals vorgestellt wurde,                               rischen und technischen Rahmenbedingungen bei.
hat es an Bedeutung gewonnen.                                  Es ist nachvollziehbar, dass die Unternehmen alle
2017 teilten mehrere große Ver-                                Geschäftsfelder daraufhin untersuchen, ob sie in der
sicherungsgruppen mit, ihre Lebensversicherungs-               bisherigen Form weiterhin erfolgreich betrieben wer-
bestände möglicherweise an Abwicklungsspezialisten            den können.
zu verkaufen.
                                                              Insbesondere bei dem wichtigsten Altersvorsorge-
Dies führte dazu, dass Run-Off in der Lebensver­              produkt in Deutschland, der klassischen kapitalbil-
sicherung erstmals auch in Deutschland breit öffent-          denden Lebensversicherung, sehen sich die Anbieter
lich diskutiert wurde. Meist rief es dabei ablehnende         damit konfrontiert, dass gleichzeitig die Ertrags-
bis empörte Reaktionen hervor.                                aussichten sinken und die Anforderungen an eine
                                                              Modernisierung der Geschäftsprozesse sowie die
Ursachen                                                                             Eigenmittelanforderungen
                                                                                             gestiegen sind. Die
Angesichts der E ­ ntwicklungen                                                                     Reaktionen der
an den Kapitalmärkten seit                                                                               Unterneh-
der Finanzkrise ist bei a­ llen                                                                             men
Versicherungsgrup-
pen in den letzten
­Jahren eine inten­
 sive Beschäftigung
 mit dem eigenen
                                                                                                                           © 5second/fotolia.com

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sind unterschiedlich – bei einigen besteht sie d­arin,
die klassische Lebensversicherung nicht mehr
­anzubieten. Bei Versicherungsgruppen kann das                           Definition
 ­bedeuten, dass ein oder – falls in der Gruppe
  ­mehrere Lebensversicherer vorhanden sind –                            Run-Off
   mehrere Lebensversicherungsunternehmen das
   Neugeschäft faktisch oder sogar offiziell einstellen                  Der Begriff Run-Off bezeichnet unter-
   und in den „internen Run-Off“ gehen. Ähnliche Über-                   schiedliche, verwandte Szenarien der
   legungen können sich auch auf gruppenangehörige                       Abwicklung von Teil- oder Gesamt-
   Pensionskassen beziehen. Es ist wichtig zu betonen,                   beständen von Versicherungsunter­
   dass der Übergang von einem aktiven Versicherer                       nehmen. Über die Aufgabe der Zeich-
   zum internen Run-Off fließend ist.                                    nungsaktivität eines Versicherers in
                                                                         bestimmten Geschäftsfeldern oder
Auf der anderen Seite gibt es derzeit zahlreiche In-                     Regionen hinaus umfasst der Begriff
vestoren, die bereit sind, in geschlossene Lebens-                       ein aktives Element: Der Versicherer
versicherungsbestände zu investieren. Insgesamt                          bemüht sich, die jeweiligen Geschäfts-
scheinen Milliardenbeträge zur Verfügung zu ste-                         aktivitäten möglichst ertragreich – oder
hen. Diese tatsächlichen oder potenziellen Investo-                      wenigstens verlustarm – zu beenden.
ren kommen überwiegend, aber nicht ausschließlich,                       Dazu kann er auch mit Externen
aus dem außereuropäischen Raum. Die Transakti-                           zusammenarbeiten. Das Spektrum
onen selbst werden allerdings über Holdinggesell-                        reicht hier von der Beratung über die
schaften (Abwicklungsplattformen) in Deutschland                         Auslagerung von Tätigkeiten bis hin
abgeschlossen. Geschlossene Lebensversicherungs-                         zur Abspaltung von Betriebsteilen,
bestände sind aus Sicht der Investoren vor allem                         Bestands­übertragungen und, sofern
deswegen interessant, weil sich die Zahlungsströ-                        sich der Run-Off auf den gesamten
me, die aus ihnen resultieren, auch über Jahrzehn-                       Bestand eines Unternehmens bezieht,
te sehr gut vorhersagen lassen. Geld lässt sich in                       dem Verkauf des Unternehmens.
diesem Umfeld vor allem dann verdienen, wenn die
Bestände effektiv mit modernen Verfahren verwal-
tet werden können. Abwicklungsplattformen haben
keine historisch gewachsenen und damit schwer zu
beherrschenden Verwaltungssysteme und verwen-                  In der öffentlichen Debatte dominiert derzeit der
den keine Ressourcen auf Produktentwicklung und                ­externe Run-Off. Die Befürchtungen beruhen vor
Vertrieb.                                                       ­allem darauf, dass Abwicklungsspezialisten nicht
                                                                 ­darauf angewiesen seien, bei potenziellen Kunden
Das Geschäftsmodell hat also Einfluss darauf, ob                  ein positives Image zu haben. Deshalb, so die Sor-
geschlossene Bestände als defizitär oder lohnend               ge, würden sie die Überschussbeteiligung so weit
angesehen werden. Ob konkrete Transaktionen                    wie gesetzlich möglich herunterfahren und den Kun-
zustande kommen, hängt natürlich auch von den                  denservice verschlechtern. Doch den Abwicklungs-
Preisvorstellungen der beteiligten Unternehmen ab.             spezialisten kann ihr Image keineswegs g     ­ leichgültig
                                                               sein. Nach ihrem Geschäftsmodell haben sie ein
Gut oder schlecht für die Kunden?                              Interesse daran, die Bestände langfristig zu ver-
                                                               walten. Erhöhtes Storno ist nicht lukrativ. Darüber
Ist dies für die Kunden gut oder schlecht? Die in der          hinaus wollen sie meist weitere Bestände aufneh-
Öffentlichkeit vorherrschende Meinung beantwortet                 men. Für den Erfolg zukünftiger Transaktionen ist
die Frage mit einem klaren „schlecht“. Dieses Pau-                eine gute Reputation entscheidend. Und auch bei
schalurteil hält einer näheren Prüfung aber nicht                 den Verkäufern spielen die Kundeninteressen eine
stand.                                                            entscheidende Rolle: Keine Versicherungsgruppe,
                                                                  die einen Verkauf plant, wird sich der Illusion hin-
Zunächst ist zu unterscheiden zwischen internem                geben, dass ihre Reputation unberührt bliebe, wenn
und externem Run-Off (siehe Infokasten Seite 14).              die Kundeninteressen erst nach dem Verkauf unter

                                                                                                                    13
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die Räder gerieten. Denn alle Gruppen, die für e
                                               ­ inen         Zeitpunkt jedoch in die Zukunft verschoben werden,
externen Run-Off in Frage kommen, sind weiterhin              ab dem diese Aspekte schlagend werden.
in Deutschland tätig. Zudem ist zu bedenken, dass
auch bei einem internen Run-Off die Anreize aus               Letztlich kommt es bei der Beantwortung der oben
dem Neugeschäft fehlen. Auch sollte man nicht ver-            gestellten Frage auf das Wie des Run-Offs an. So-
gessen, dass es immer auch Versicherer mit Neu-               wohl bei Inhaberwechseln als auch bei Bestands-
geschäft gegeben hat, deren Überschussbeteiligung             übertragungen ist die Aufsichtsbehörde gefragt. Sie
nicht höher war, als dies nach der Mindestzufüh-              legt dabei den Maßstab der Belange der Versicher-
rungsverordnung (MindZV) erforderlich ist.                     ten an. Sind diese gewahrt, muss sie die Trans­aktion
                                                              genehmigen beziehungsweise stattfinden lassen.
Es kann für die vorhandenen Kunden zunächst auch              Sowohl ein interner als auch ein externer Run-Off
positiv ein, wenn sich ein Versicherer vollkommen             ­findet stets in Versicherungsunternehmen statt, für
auf ihre Belange konzentriert. Effizienzgewinne aus            die alle gesetzlichen Anforderungen gelten und die
der Bestandsverwaltung und der Kapitalanlage kom-              der Versicherungsaufsicht unterliegen.
men ihnen zu einem großen Teil zugute. Allerdings
führt die abnehmende Bestandsgröße langfristig zu             Formen des externen Run-Offs
höheren Kostenquoten und zu einem abnehmen-
den Ausgleich im Kollektiv. Durch die Übernahme               Der Verkauf eines Versicherungsbestands kann, wie
weiterer Bestände, die bei Abwicklungsspezialisten            ausgeführt, durch Verkauf des Unternehmens an
zentraler Kern der Geschäftsstrategie ist, kann der           einen neuen Inhaber, durch Bestandsübertragung
                                                              oder Verschmelzung auf einen bestehenden Versi-
                                                              cherer erfolgen.

                                                              Bestandsübertragung und Verschmelzung haben
       Definition                                             viele Gemeinsamkeiten. In beiden Fällen bekommt
                                                              der Kunde einen neuen Vertragspartner, wobei sich
       Interner und                                           am Vertrag selbst sonst nichts ändert. Das neue
                                                              Unternehmen unterscheidet sich naturgemäß vom
       externer Run-Off                                       ­bisherigen Vertragspartner. Die Übertragung bezie-
                                                               hungsweise Verschmelzung bedarf der Genehmigung
       Bei einem internen Run-Off behalten                     der Versicherungsaufsicht. Diese stellt sicher, dass
       die Kunden ihren bisherigen Vertrags-                   die Belange der Kunden umfassend gewahrt bleiben.
       partner und bleiben in derselben                        Hat der übernehmende Versicherer bereits einen
       Versicherungsgruppe. Ob sich für sie                    Versicherungsbestand, dürfen auch dessen Mitglie-
       durch die offizielle Verkündung der                    der keine Nachteile erleiden.
       Einstellung des Neugeschäfts materiell
       überhaupt etwas ändert, hängt stark                    Beim Verkauf des Unternehmens behält der K    ­ unde
       von den Umständen des Einzelfalls                       hingegen seinen Vertragspartner, das U­nternehmen
       ab. Externer Run-Off bedeutet, dass                     erhält lediglich neue Inhaber. Damit sind in der
       der Bestand an einen Investor ver-                      ­Praxis aber weitere Änderungen verbunden, so
       kauft wird. Dies kann in zwei Formen                    dass die Unterschiede zur B­ estandsübertragung aus
       geschehen: Entweder verkauft die                        Kundensicht materiell gering sein können. So gehört
       bisherige Versicherungsgruppe das ge-                   das Unternehmen künftig zu einer a ­ nderen Unter-
       samte Unternehmen (Inhaberwechsel),                     nehmensgruppe mit einer anderen G   ­ eschäftsaus-
       oder der Bestand wird in Gänze auf                     richtung. Die neuen Eigentümer werden V   ­ orstand
       einen anderen Versicherer übertragen                   und Aufsichtsrat anders besetzen und viele
       (Bestandsübertragung oder Verschmel-                   ­Outsourcing-Verträge werden geändert. Der Verkauf
       zung). Nur im zweiten Fall erhält der                   muss der Versicherungsaufsicht rechtzeitig vorher
       Kunde einen anderen Vertragspartner.                    angezeigt werden, so dass diese ihn untersagen
                                                               kann, wenn die Kundenbelange nicht ausreichend
                                                               gewahrt sind.

                                                                                                                 14
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Gesetzliches Instrumentarium                                  lich über dem gesetzlichen Minimum liegt, nicht
                                                              unterschreiten wird. Damit derartige Zusagen
Für Abwicklungsunternehmen gelten also die glei-              werthaltig sind, ist nachzuweisen, dass sie durch
chen Vorschriften und die gleichen Eingriffsbefug­            ausreichende Mittel unterlegt sind. Eine andere Ab-
nisse der Aufsichtsbehörde wie für alle anderen               sicherungsmaßnahme kann darin bestehen, dass
­Versicherer.                                                 durch vertragliche Beziehungen innerhalb der neuen
                                                              Gruppe ausgeschlossen wird, dass die Kunden mit
Insbesondere müssen sie ausreichend kapitalisiert             höheren Verwaltungskosten als bisher belastet wer-
sein, über ein effektives Risikomanagement verfü-             den. Auch hier kann eine Kapitalunterlegung in der
gen und umfangreiche Berichtspflichten erfüllen. Die          Gruppe erforderlich sein. Die Aufsicht achtet darauf,
Aufsicht hat umfassende Möglichkeiten, sich Infor-            dass die Absicherungsmaßnahmen in Unternehmen
mationen zu beschaffen und auf Missstände zu re-              ergriffen werden, für die das Versicherungsaufsichts-
agieren. Bei Verträgen mit Überschussbeteiligung              gesetz (VAG) gilt und die ihrer Aufsicht unterliegen,
gilt die Mindestzuführungsverordnung.                         beispielsweise deutsche Holdinggesellschaften.

Sicherung der Kundeninteressen                              Ein wichtiges Maß für die Beurteilung der Frage, ob
bei externem Run-Off                                        durch einen externen Run-Off die dauernde Erfüll-
                                                            barkeit der Verpflichtungen erkennbar ungewisser
  Bei den Transaktionen, die bislang in Deutschland         wird, ist die Eigenmittelsituation vor und nach der
  stattgefunden haben (siehe Infokasten Seite 16)           Transaktion. Dazu sind umfangreiche und kom­plexe
­haben sich einige Fragen herauskristallisiert, die         Berechnungen nötig, zu denen Unternehmen und
 auch in künftigen Fällen                                                               Aufsicht im intensiven

                                 !
 zu erwarten sind.                                                                      Austausch stehen müs-
                                                                                        sen. Auch die genannten
 Die erste Frage, ohne de-             Eigenmittelsituation   vor  und   nach           Sicherungsmaßnahmen
 ren positive Beantwortung             der Transaktion ist wichtiges Maß                bedürfen intensivierter
 eine Transaktion untersagt            für die ­Beurteilung der dauerhaften             Prüfung, so dass sich die
 würde, ist die nach der                                                                Unternehmen ausreichend
                                       Erfüllbarkeit der Verpflichtungen
 Fähigkeit des neuen                                                                    Zeit für die Entscheidung
 Versicherers oder der                                                                  und ihre Umsetzung neh-
 neuen Unternehmens-                                                                    men sollten.
 gruppe, den Bestand angemessen zu verwalten.
 Dabei kommt es darauf an, ob bestehende S   ­ ysteme       Berechnung der versicherungstechnischen
 und Mitarbeiter des abgebenden Unternehmens                Rückstellungen
 ebenfalls wechseln. Alle Lücken, die sich ergeben
 können, sind durch passende Maßnahmen des                  Nach den Vorschriften von Solvency II bestimmen
 Erwerbers zu schließen.                                    sich die vorhandenen Eigenmittel aus dem Über-
                                                            schuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkei-
 Das Niveau der Kundensicherheit in der bisherigen          ten. Beide werden dabei zu Zeitwerten bestimmt.
 Versicherungsgruppe hängt nicht nur von der finan-         Die Berechnung der Zeitwerte für die versicherungs-
 ziellen Ausstattung des einzelnen Unternehmens             technischen Rückstellungen – also den heutigen
 ab, sondern auch von der Fähigkeit der Gruppe, ein         Wert der künftigen Leistungen an die Kunden inklu-
 in Not geratenes Unternehmen zu stützen. Natur­            sive der zukünftigen Überschussbeteiligung – und
 gemäß herrschen in der aufnehmenden Gruppe                 für die Verwaltung der Verträge ist komplex. Die
 andere Verhältnisse, die aus Kundensicht ein Mehr          Werte werden von einer Reihe von Umständen be-
 oder Weniger an Sicherheit bedeuten können. Ist            einflusst.
 ein Weniger zu befürchten, verlangt die Aufsichts­
 behörde Absicherungsmaßnahmen. Ein Beispiel                Es mag auf den ersten Blick erstaunlich erscheinen,
 ­dafür ist, dass der Erwerber in bestimmten Fällen         dass bereits die Einstellung des Neugeschäfts zu
  zusagen muss, dass er für einen bestimmten Zeit-          einer Änderung des Werts der versicherungstech-
  raum eine bestimmte Kapitalausstattung, die deut-         nischen Rückstellungen führen kann, obwohl die

                                                                                                                 15
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vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Be-               berücksichtigen. Sie würde einerseits dazu führen,
stand gleich bleiben. Dies liegt vor allem daran, dass        dass sich die zukünftigen Aufwendungen für die
alle Aufwendungen, die mit der Bedienung der Ver-             Verwaltung der Verträge vermindern. Andererseits
sicherungsverträge einhergehen, in die Berechnung             müsste die Beteiligung der Kunden an diesen Effizi-
der versicherungstechnischen Rückstellungen ein-              enzgewinnen abgebildet werden. Auch Änderungen
fließen. Somit ist vollumfänglich zu berücksichtigen,         in Bezug auf die künftige Überschussbeteiligung ha-
dass sich die Kostensituation in einem auslaufenden           ben Einfluss auf den Wert der versicherungstechni-
Bestand absehbar verschlechtern wird. Hierdurch               schen Rückstellungen. Sollte das neue M­ anagement
wird sichergestellt, dass die Unternehmen jederzeit           planen, die Überschuss-Strategie signifikant zu än-
die Mittel vorhalten, die für die Abwicklung des Be-          dern, würde sich dies unmittelbar in den versiche-
stands notwendig sind.                                        rungstechnischen Rückstellungen widerspiegeln. So-
                                                              mit wäre insbesondere eine geplante Verminderung
Bei einem externen Run-Off in Form eines Inhaber-             der zukünftigen Überschussbeteiligung erkennbar.
wechsels ändern sich vordergründig nur die Inhaber.
Das hat per se keinen Einfluss auf die Höhe der ver-          Die Berechnung der versicherungstechnischen Rück-
sicherungstechnischen Rückstellungen. Aber mit der            stellungen kann sich durch einen Inhaberwechsel
Herauslösung aus der bisherigen Versicherungsgrup-            daher signifikant ändern. Durch die Vorschriften von
pe wird typischerweise auch die Auslagerung (Out-             Solvency II ist jedoch sichergestellt, dass alle Maß-
sourcing) bestimmter Tätigkeiten geändert, so dass            nahmen des neuen Inhabers sowie bereits abzuse-
die künftigen Kosten andere sind. Zudem wird der              hende zukünftige Entwicklungen mit ausreichenden
neue Inhaber ein neues Management einsetzen. Die-             Vermögenswerten unterlegt sein müssen. Des Wei-
ses wird auf künftige Entwicklungen anders reagie-            teren enthalten die Berechnungen viele Informati-
ren. Soweit sich typische Reaktionen bereits heute            onen, die die Aufsicht bei ihrer Entscheidung über
fixieren lassen, gehen sie als Managementregeln in            eine mögliche Transaktion nutzen kann, um sicher-
die Berechnung der versicherungstechnischen Rück-             zustellen, dass die Belange der Versicherungsneh-
stellungen ein. Dies kann sowohl zu einer Erhöhung            mer gewahrt bleiben.
als auch zu einer Verminderung der versicherungs-
technischen Rückstellungen führen.                            Eigenmittelanforderungen und -ausstattung

Beispielsweise wäre eine durch ein Konzernunter-              Basierend auf diesen Bewertungen ergeben sich
nehmen gewährte Garantie bezüglich der zukünf-                die Solvenzkapitalanforderungen unter Solvency II
tigen Verwaltungskosten in den Kalkulationen zu               aus der Veränderung der ökonomischen Eigenmittel

       Auf einen Blick

       Zahlen und Fakten
       Bislang befinden sich in Deutschland sechs             weitere Lebensversicherer, die sich offiziell im
       Lebensversicherer im externen Run-Off. Sie             internen Run-Off befinden. Alle neun Unter-
       gehören zu drei unterschiedlichen Unterneh-            nehmen sind eher klein; der Marktanteil be-
       mensgruppen. Die erste Transaktion fand                trägt zusammen, gemessen an den Beitrags-
       2013 statt, die letzte im Sommer 2017. In              einnahmen, weniger als 3 Prozent. Würden die
       fünf Fällen war die Transaktion als Inhaber­           Fälle realisiert, über die im vergangenen Jahr
       wechsel ausgestaltet. Nur in einem Fall kam            öffentlichkeitswirksam diskutiert würde, würde
       es zu einer Transaktion in Form einer Be-              sich der Anteil natürlich erhöhen.
       standsübertragung. Daneben gibt es drei

                                                                                                                 16
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im Fall des Eintritts von ungünstigen Ereignissen            anforderungen. Dabei können durchaus überra-
(200-Jahres-Ereignis). Grundsätzlich spiegeln sich           schende Effekte eintreten. Beispielsweise kann sich
somit alle Aspekte, die die versicherungstechnischen         die Lage beider Gruppen verbessern oder auch
Rückstellungen beeinflussen, auch in den Solvenz-            verschlechtern. Dies hängt sowohl von den oben
kapitalanforderungen wider. Dies stellt sicher, dass         erläuterten Veränderungen auf Ebene des Einzel-
Änderungen, die durch den Inhaberwechsel hervor-             unternehmens als auch von den Auswirkungen grup-
gerufen werden, zusätzlich mit ausreichend hohem             peninterner Transaktionen ab. So können sich die
Eigenkapital unterlegt werden müssen. Die Eigen-             Solvenzkapitalanforderungen durch die Auslagerung
mittelausstattung kann sich somit bereits durch ei-          der Vertragsverwaltung auf die Gruppe, die üblicher-
nen Inhaberwechsel signifikant ändern.                       weise mit einer Kostengarantie einhergeht, deutlich
                                                             erhöhen, da zuvor bestehende Verlustausgleichs-
Bei Bestandsübertragungen ändert sich die Eigen-             möglichkeiten nicht mehr genutzt werden können.
mittelsituation noch stärker, da sämtliche Wechsel-
wirkungen zwischen dem vorhandenen Bestand und                In diesem Zusammenhang ist darüber hinaus zu
dem neu übertragenen Bestand abzubilden sind.                 betonen, dass etwaige Verpflichtungen der über­
Insbesondere müssen auch sämtliche Auflagen der              geordneten Unternehmen, die zur Sicherung der
Aufsicht sowohl in den versicherungstechnischen              Kundeninteressen vereinbart wurden, sowohl in den
Rückstellungen als auch in den Solvenzkapital­               Eigenmitteln als auch in den Solvenzkapitalanforde-
anforderungen angemessen reflektiert werden –                rungen auf Gruppenebene zu berücksichtigen sind.
beispielsweise eine temporäre separate Führung der           Hierdurch wird – über die bereits beschriebenen
Bestände, die im Rahmen einer Bestandsübertra-               ­Mechanismen hinaus – zusätzlich sichergestellt, dass
gung üblicherweise erfolgt. Hierdurch ist gewähr-             die vereinbarten Garantien und Maßnahmen wert-
leistet, dass die Anforderungen, die die Belange              haltig sind. n
der Versicherungsnehmer schützen sollen, jederzeit
sowohl im Basisfall als auch im 200-Jahres-Ereignis
mit ausreichend Kapital unterlegt sind und die Zusa-
gen erfüllt werden können.                                                  Autoren
                                                                            Dr. Kay Schaumlöffel
Eigenmittelsituation auf Gruppenebene                                       BaFin-Abteilungsleiter für Lebens­
                                                                            versicherungen und Kapitalanlagen
Beim externen Run-Off wird ein Bestand von e­ iner
Versicherungsgruppe in eine andere verlagert. Dem-                          Dr. Hannah Wesker
entsprechend ändern sich für beide Gruppen sowohl                           BaFin-Referat für Aktuariate in der
die vorhandenen Eigenmittel als auch die Kapital-                           Lebensversicherung

                                                                                                                17
Februar 2018

BaFin Journal                            Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher    Internationales   Bekanntmachungen

                                                                                                                            © iStockphoto.com/pixinoo
Internes Kontrollsystem
Marktuntersuchung der BaFin bei Banken und Sparkassen

KF 2017 hat die BaFin eine Marktuntersuchung                  Die Marktuntersuchung konzentrierte sich auf die
über die bei Banken und Sparkassen b  ­ estehenden            erste Kontrollebene. Ziel war es, ein Bild von den
Strukturen und Systeme des sogenannten Inter-                 derzeit in den Instituten praktizierten Verfahren
nen Kontrollsystems (IKS) durchgeführt (siehe                 zur Erfüllung der Verpflichtungen des Wertpapier-
Infokasten Seite 19). Derartige Kontrollsysteme               handelsgesetzes (WpHG) hinsichtlich des IKS zu
sollen aufsichtsrechtliche Verstöße rechtzeitig iden-         ­erlangen. Zudem sollten Erkenntnisse gewonnen
tifizieren und analysieren, um innerhalb des Insti-            werden, wie die Kontrollen der Geschäftsbereiche
tuts möglichst frühzeitig Gegenmaßnahmen einlei-               von der Compliance-Funktion überwacht werden.
ten zu können. Sie bestehen in der Regel aus den
eigen­verantwortlichen Kontrollen der Geschäfts-              Das Ergebnis: Insgesamt verfügen alle b      ­ efragten
prozesse durch die Geschäftsbereiche der Institute            ­Institute über ein funktionierendes Internes Kon-
(First-­Level-Kontrollen), der Überwachung durch die           troll­­system. Allerdings gibt es in einzelnen B­ erei-
­Compliance-Funktion (Second-Level-Kontrollen) und             chen noch Optimierungspotenzial.
 den Prüfungen durch die Interne Revision (Third-­
 Level-Kontrollen).

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BaFin Journal                             Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

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                                                               trollen – verantwortlich (AT 6 Nr. 2 MaComp). Die
       Auf einen Blick                                         besonderen Anforderungen der MaComp übertra-
                                                               gen der C­ ompliance-Funktion dann unter anderem
       Durchführung                                            eine Überprüfungspflicht, ob die Fachabteilungen
                                                               die in den Organisations- und Arbeitsanweisungen
       der ­Marktuntersuchung                                  aufgeführten Kontrollhandlungen regelmäßig und
                                                               ordnungsgemäß ausführen. Hierzu berücksichtigt
       Im Rahmen der Marktuntersuchung bat                     die Compliance-Funktion auch die Prüfungen der
       die BaFin insgesamt 110 ausgewählte                     Risiko­managementfunktion, der Internen Revision,
       Kreditinstitute aus allen Institutsgrup-                des Controllings und anderer Kontrollfunktionen im
       pen – also Sparkassen, Genossen-                        Bereich der Wertpapierdienstleistungen (BT 1.2.1.2
       schafts- und Privatbanken – anhand                      Nr. 6 M
                                                                     ­ aComp).
       eines Fragenkatalogs um Auskunft. Von
       diesen Instituten besuchte sie 45 vor                   Strukturierung des IKS
       Ort, um die Kontrollprozesse, deren
       Verortung in der Aufbauorganisation                     Bei der Marktuntersuchung zum IKS stieß die BaFin
       sowie ihre Durchführung und Doku-                       sowohl auf zentrale als auch auf dezentrale M  ­ odelle.
       mentierung in Augenschein zu nehmen.                    Beim zentralen Modell finden Kontrollhandlungen
                                                               in zentralisierten Einheiten statt, beispielsweise in
                                                               Marktservice- oder Marktfolge-Abteilungen. In einer
                                                               zentral installierten Kontrolleinheit sind die Mitarbei-
                                                               ter eigens für die Durchführung von Kontrollhand-
Rechtliche Grundlagen                                          lungen zuständig und entsprechend geschult. Bei
                                                               den dezentralen Modellen werden die Kontrollhand-
Rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines                 lungen auf die Geschäftsstellen beziehungsweise ­
­Internen Kontrollsystems in den Instituten ist § 25a          deren Leiter oder auf Marktbereiche und deren Lei-
 Absatz 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Dieser               ter übertragen. Bei diesen Modellen werden die Kon-
 besagt, dass ein Institut über eine ordnungsgemäße            trollhandlungen also von Mitarbeitern der operativen
 Geschäftsorganisation verfügen muss. Hierzu gehört            Organisationseinheiten durchgeführt, und zwar zu-
 nach § 25a Absatz 1 Satz 3 Nr. 3 KWG neben einem              sätzlich zu deren originären Vertriebsaufgaben.
 angemessenen und wirksamen Risikomanagement
 auch die Einrichtung interner Kontrollverfahren mit         Daneben fanden sich auch Mischformen aus zen-
 einem Internen Kontrollsystem und einer Internen            tralen und dezentralen Kontrolleinheiten, die häufig
 Revision. Wertpapier-                                                                      eine kombinierte Kon-
 dienstleistungsunter-                                                                      trollorganisation bilden.
 nehmen müssen die-                                                                         Teilweise werden hier
 se organisatorischen                         Linkempfehlung zum Thema                      identische Kontrollen
 Pflichten gemäß § 80                         Die MaComp finden Sie unter:                  parallel durchgeführt,
 Absatz 1 WpHG eben-                          www.bafin.de » Recht & Regelungen             so dass sich die Arbeits-
 falls einhalten.                             » Rundschreiben                               teilung nur auf quanti­
                                                                                            tative Parameter wie
 Die Mindestanforderun-                                                                     Umfang und Turnus der
 gen an die C ­ ompliance-                                                                  Kontrollhandlungen aus-
 Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisa-            wirkt.  Es fanden  sich aber auch  aufgefächerte Kon-
 tions- und Transparenzpflichten für Wertpapier-             trolltätigkeiten in einer qualitativen Arbeitsteilung
 dienstleistungsunternehmen (MaComp) greifen                 mit unterschiedlichen Schwerpunkten, beispielswei-
 das Thema von internen Kontrollen der o  ­ perativen        se mit einer formellen Prüfung einzelner Vertragsbe-
 ­Geschäftsbereiche an mehreren Stellen e ­ benfalls         standteile und einer inhaltlichen Prüfung hinsichtlich
  auf. Hierbei sind zunächst die operativen B
                                            ­ ereiche        Angemessenheit und Geeignetheit der dem Verbrau-
für die Einhaltung der Vorschriften und die Durch-           cher empfohlenen Finanzinstrumente.

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