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STRIEGISTAL- BOTE Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Striegistal mit den Ortsteilen Arnsdorf, Berbersdorf, Böhrigen, Dittersdorf, Etzdorf, Gersdorf, Goßberg, Kaltofen, Kummersheim, Marbach, Mobendorf, Naundorf, Pappendorf und Schmalbach Jahrgang 2021 / Nummer 11 Samstag, den 13. November 2021 Der Bürgermeister informiert Grundschule Pappendorf Straße annahm. Die Sanierung wurde geplant und die Instandset- zung aus eigenen Mitteln der Gemeinde unter Zuhilfenahme einer mit neuen sanitären Anlagen sogenannten Infrastrukturpauschale beschlossen. Nach einer öffent- lichen Ausschreibung konnte der Auftrag im September dieses Jah- Nach rund einem Vierteljahr Bauzeit können in der Grundschule in res für rund 111.000 Euro vergeben werden. Im November 2021 Pappendorf die neuen sanitären Anlagen von den Schülerinnen und wurden die Bauleistungen abgeschlossen. Insgesamt investierte die Schülern genutzt werden. Dem ging voraus, dass seit Ende 2019 der Gemeinde für Bau- und Planungsleistungen an dieser Straße Auftrag zur Planung vergeben wurde und nach Abschluss dieser Vor- 120.000 Euro, womit die beiden Wohngrundstücke am Ende der arbeiten und erfolgten öffentlichen Ausschreibungen Ende des ersten Baustrecke nun wieder bedeutend besser an das übergeordnete Stra- Quartals 2021 die Bauverträge abgeschlossen werden konnten. Mit ßennetz angeschlossen sind. Beginn der diesjährigen Sommerferien begann der Abbruch der alten sanitären Anlagen, die fast drei Jahrzehnte ihren Dienst getan haben. Die Gemeinde setzte rund 120.000 Euro für die grundlegende Er- neuerung der Sanitär- und Elektroleitungen, der Wände, Fußböden und Decken bis hin zur Ausstattung ein, womit den Kindern in der Grundschule nun wiederum über viele Jahre auch diese neuen sanitä- ren Einrichtungen in der Schule zur Verfügung stehen werden. Mitarbeiter der Firma Walter Straßenbau KG aus Etzdorf bringen am 26. Oktober 2021 einen weiteren bituminösen Straßenbelag auf die Fahrbahn auf. Die Kinder der Grundschule Striegistal in Pappendorf freuen sich über ihre neuen sanitären Anlagen. Im Bild von links nach rechts sehen Sie einige der ersten Nutzer mit Alfred Thieme aus Pappendorf, Silvano Schachschal aus Mobendorf und Leonie Reiche aus Pappendorf. Straße zu den Dreierhäusern in Marbach neu ausgebaut Die Zufahrtsstraße von der Gemarkungsgrenze Nossen bis zu den Diese Aufnahme verdeutlicht, dass hier nicht nur eine Reparatur Dreierhäusern in Marbach ist seit diesem Jahr in das Eigentum der durchgeführt wurde, sondern vielmehr mit Untergrundstabilisie- Gemeinde Striegistal im Landkreis Mittelsachsen überführt worden. rung sowie mehrlagigem Bitumenauftrag eine haltbare Lösung zur Vormals gehörte sie zur Gemarkung Augustusberg der Stadt Nossen Ausführung kam. Die vollständige Abbindung des Straßenbelages ist und somit zum Kreis Meißen. Mit dem Eigentumswechsel war es die Voraussetzung dafür, dass im kommenden Frühjahr noch die ab- möglich, dass unser Gemeinderat sich nunmehr dem Zustand der schließenden Fahrbahnmarkierungen aufgebracht werden können.
Der Bürgermeister informiert Zehn Jahre Elektro- und Technikservice Koppe Die Firma Elektro- und Technikservice Koppe Unternehmensgesell- schaft konnte bereits im vergangenen Jahr auf ihr zehnjähriges Fir- menjubiläum zurückblicken. Da damals die Feier aus bekanntem Grunde ausfallen musste, wurde sie nun zum elften Jahrestag der Firmengründung nachgeholt. Das Unternehmen hat sich auf den Verkauf, Service sowie die Wartung und Instandsetzung von Flei- schereimaschinen (vorwiegend Koch- und Räuchertechnik) und Gastronomietechnik spezialisiert und arbeitet bundesweit, teilweise auch im benachbarten Ausland. Die Firma vertritt als autorisierter Servicepartner die Maurer-Atmos Middleby GmbH, einen der füh- renden Hersteller von Rauch-, Koch- und Backanlagen. Am 8. November 2021 erfolgte die Endabnahme der insgesamt 1.011 Meter langen Baustrecke, an der neben an Planung und Bau Beteiligten auch Mitglieder des Gemeinderates aus Marbach teil- nahmen. Mit dem Abschluss dieser Arbeiten wurde einer der letzten in kommunalem Eigentum stehende Straßenabschnitt in der Ortsla- ge Marbach neu ausgebaut und bietet für die Verkehrsteilnehmer, die von und nach Nossen unterwegs sind, nun wieder bessere Fahr- bahnverhältnisse … Geschäftsinhaber und Firmengründer Petro Koppe aus Etzdorf nahm am Sitz des Unternehmens in der Hainichener Straße 4 in Böhrigen am 6. November dieses Jahres die Glückwünsche von Geschäftspartnern aus Ost- und Süddeutschland ebenso entgegen, wie von Angehörigen und Freunden. Auch die Gemeinde Striegistal gratuliert herzlichst zu diesem Firmenjubiläum und wünscht dem Unternehmen auch weiterhin mit viel Kundschaft ein gutes Gedei- … was auf diesem Bild gut zu sehen ist. hen. Die nächste Ausgabe … • Impressum Aus dem Inhalt … Die nächste Ausgabe erscheint am 11. Dezember 2021 Der Bürgermeister informiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Redaktionsschluss: 2. Dezember 2021 Amtliche Bekanntmachungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Herausgeber für den amtlichen Teil: Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14 Striegistal mit Sitz in Etzdorf, Waldheimer Straße 13, 09661 Aus unseren Ortschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Striegistal, Telefon: 034322/51320, Fax: 034322/51330, E-Mail: info@striegistal.de, Internet: www.striegistal.de Aus den Kindereinrichtungen und Schulen . . . . . . . . . . . . . . . .17 Nachdruck und Weiterverarbeitung der Texte und gestalteten An- Wir gratulieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18 zeigen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers ge- stattet. Für den Inhalt der Anzeigen zeichnet allein der Auftragge- Kirchliche Nachrichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19 ber verantwortlich. Veranstaltungen im Umland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21 Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.striegistal.de C M Y K Striegistal-Bote Seite 2 13. November 2021
Amtliche Bekanntmachungen Beschluss Nr. 66/08/Okt2021 Sitzungstermine Der Gemeinderat Striegistal beschließt die Erteilung einer Ausnah- megenehmigung für die Teilgebiete Gl 1, Gl 2 und Gl 6 des Bebau- Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Striegistal ungsplanes „Vorsorgestandort Striegistal“, nördlich der Bundes- am Dienstag, dem 23. November 2021 um 19.00 Uhr im Ver- autobahn A4 – AS Berbersdorf mit einer Änderung der Festsetzung sammlungsraum der Gemeindeverwaltung Striegistal, Etzdorf, zur Gebäudehöhe von bisher 25 Meter auf neu 26,51 Meter Gebäu- Waldheimer Straße 13 in 09661 Striegistal. dehöhe, Oberkante sowie 29,51 m Hochpunkte der Fluchttreppen- häuser. Tagesordnung: 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates Beschluss Nr. 67/08/Okt2021 2. Beratung und Beschlussfassung zur Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Gemeinde- Der Gemeinderat Striegistal beschließt den Kauf der Flurstücke rates vom 26. Oktober 2021, öffentlicher Teil 5/15 in Größe von 1.828 Quadratmetern sowie 5/18 in einer Größe 4. Informationen des Bürgermeisters entsprechend § 52 Abs. 5 von 76 Quadratmetern der Gemarkung Kaltofen zum Preis von ins- der Sächsischen Gemeindeordnung zu den die Gemeinde gesamt 2.832,40 Euro. und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen 5. Bürgerfragestunde 6. Ehrungen/Auszeichnung für ehrenamtlich tätige Bürgerin- Beschluss Nr. 68/08/Okt2021 nen und Bürger Der Gemeinderat Striegistal beschließt den Verkauf des Flurstückes 7. Beschluss zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aus- 104/11 sowie von unvermessenen Teilflächen der Flurstücke 104/3 zahlungen in Größe von circa 729 Quadratmetern und 104/10 in Größe von cir- 8. Vergabebeschlüsse für Bau- und Lieferleistungen ca 553 Quadratmetern der Gemarkung Böhrigen zum Preis von 9. Beschlussfassung zur Befreiung von den Festlegungen zur 21.135,68 Euro. Lage der Planstraßen A und D im Gewerbegebiet 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen 10. Beschlussfassung zur Annahme und Verwendung von Spen- den, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für den Beschluss Nr. 69/08/Okt2021 Zeitraum September bis Oktober 2021 Der Gemeinderat Striegistal beschließt die Genehmigung des Notar- 11. Beschlüsse zu Grundstücksangelegenheiten 12. Allgemeines vertrages UR-NR.: 3500 W 2021 vom 29.09.2021 des Notares Nach einer kurzen Pause wird die Sitzung mit einem nichtöf- Robert Walter in Mittweida. fentlichen Teil fortgesetzt. 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen 13. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Gemeinde- rates vom 26. Oktober 2021, nichtöffentlicher Teil Beschluss Nr. 70/08/Okt2021 14. Informationen des Bürgermeisters im nichtöffentlichen Teil Der Gemeinderat Striegistal beschließt den Verkauf des Flurstückes 15. Personalangelegenheiten 393/9 der Gemarkung Marbach in Größe von 538 Quadratmetern 16. Allgemeines zum Preis von 1,82 Euro pro Quadratmeter. 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen Beschlüsse Beschluss Nr. 71/08/Okt2021 Der Gemeinderat Striegistal beschließt den Kauf der Flurstücke Bekanntmachung der in der 8. Gemeinderatssitzung vom 114/1 mit 347 Quadratmetern sowie 114/3 mit 3 Quadratmetern der 26. Oktober 2021 gefassten Beschlüsse Gemarkung Pappendorf zum Preis von insgesamt 539,00 Euro. Beschluss Nr. 63/08/Okt2021 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen Der Gemeinderat Striegistal beschließt die Satzung über die Festset- zung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer entsprechend Beschluss Nr. 72/08/Okt2021 der Anlage. Der Gemeinderat Striegistal beschließt die Aufträge zur Lieferung 16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung eines Kommunalfahrzeuges als Allrad-Winterdienstkipper mit La- dekran wie folgt zu vergeben: Beschluss Nr. 64/08/Okt2021 – Los 1 Fahrgestell an die Firma MAN Truck & Bus Deutschland Der Gemeinderat Striegistal beschließt den Auftrag für die Prüfung der GmbH aus 09116 Chemnitz zum Bruttoangebotspreis von Jahresabschlüsse 2016 bis 2018 sowie die Kassenprüfung an die Firma 118.643,00 Euro B&P Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH aus 01217 Dresden zum – Los 2 Aufbau an die Firma Kotschenreuther Fahrzeugbau GmbH Bruttoangebotspreis von 9.496,20 Euro je Prüfungsjahr zu vergeben. & Co.KG aus 09387 Jahnsdorf zum Bruttoangebotspreis von 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen 91.226,59 Euro – Los 3 Winterdiensttechnik an die Firma Küpper-Weisser GmbH Beschluss Nr. 65/08/Okt2021 Der Gemeinderat Striegistal beschließt die Neufassung der Feuerwehr- aus 78199 Bräunlingen zum Bruttoangebotspreis von 47.357,24 satzung für die Gemeinde Striegistal in der vorliegenden Fassung. Euro. 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimmenthaltung 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen C M Y K 13. November 2021 Seite 3 Striegistal-Bote
Amtliche Bekanntmachungen Satzung über die Festsetzung der Hebesätze Öffentliche Bekanntmachung für die Grund- und Gewerbesteuer der Haushaltssatzung der Gemeinde Striegistal für das (Hebesatzsatzung) Haushaltsjahr 2021 Das Landratsamt Mittelsachen hat mit Bescheid vom 04.10.2021 Aufgrund § 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (AZ 111.50101/540/Be) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. für das Haushaltsjahr 2021 bestätigt. Juli 2021 (BGBl. I S. 2931) geändert worden ist, § 16 des Gewerbe- Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2021 steuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Okto- liegen in der Zeit vom 15.11.2021 bis 19.11.2021 während folgen- ber 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes der Zeiten vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2050) geändert worden ist und §§ 4, Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 28 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Be- Montag und Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr kanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. öffentlich zur kostenlosen Einsicht durch jedermann in der S. 722) geändert worden ist, hat der Gemeinderat Striegistal in sei- Gemeindeverwaltung Striegistal, Kämmerei, Waldheimer Straße 13, ner Sitzung am 26. Oktober 2021 folgende Satzung beschlossen: 09661 Striegistal aus. Striegistal, den 12.10.2021 §1 Erhebungsgrundsatz Wagner, Bürgermeister Die Gemeinde Striegistal erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteu- ergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Ge- Haushaltssatzung der Gemeinde Striegistal werbesteuergesetzes für das Haushaltsjahr 2021 §2 Hebesätze Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen 1. Für die Grundsteuer (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in der Sitzung am 14.09.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen: (Grundsteuer A) auf 320 v. H. der Steuermessbeträge b) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) §1 auf 390 v. H. der Steuermessbeträge Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfül- 2. Für die Gewerbesteuer auf 400 v. H. der Steuermessbeträge lung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Er- §3 In-Kraft-Treten träge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzah- Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft und mit der Bekanntma- lungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird im Ergebnishaushalt mit dem chung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 außer Kraft. – Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 8.272.081,00 EUR Striegistal, den 27.10.2021 – Gesamtbetrag der ordentlichen Wagner, Bürgermeister (Siegel) Aufwendungen auf 9.607.350,00 EUR – Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Hinweis: Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -1.335.269,00 EUR unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande – Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von An- auf 1.999.102,00 EUR fang an gültig zustande gekommen. – Gesamtbetrag der außerordentlichen Dies gilt nicht, wenn Aufwendungen auf 81.790,00 EUR 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, – Saldo aus den außerordentlichen Erträgen 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh- und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 1.917.312,00 EUR migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden – Gesamtergebnis auf 582.043,00 EUR sind, – Betrag der veranschlagten Abdeckung von 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs.2 SächsGemO Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, aus Vorjahren auf 0,00 EUR 4. vor Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist – Betrag der veranschlagten Abdeckung von a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus oder Vorjahren auf 0,00 EUR b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- – Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0,00 EUR macht worden ist. Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 – Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im geltend gemacht worden, so kann nach Ablauf der in § 4 Abs. Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Ver- § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0,00 EUR letzung geltend machen. – veranschlagtes Gesamtergebnis auf 582.043,00 EUR C M Y K Striegistal-Bote Seite 4 13. November 2021
Amtliche Bekanntmachungen im Finanzhaushalt mit dem Feuerwehrsatzung der Gemeinde Striegistal – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 7.813.775,00 EUR vom 27.10.2021 – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.082.539,00 EUR Aufgrund von § 4 Abs. 1 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung – Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 aus laufender Verwaltungstätigkeit als (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) geändert worden ist und und Auszahlungen aus laufender § 15 Abs. 4 des Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungs- Verwaltungstätigkeit auf -268.764,00 EUR dienst und Katastrophenschutz vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus S. 245, 647), das zuletzt durch das Gesetz vom 25. Juni 2019 Investitionstätigkeit auf 6.709.096,00 EUR (SächsGVBl. S. 521) geändert worden ist, hat der Gemeinderat – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Striegistal in seiner Sitzung am 26.10.2021 folgende Satzung be- Investitionstätigkeit auf 6.972.656,00 EUR schlossen: – Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -263.560,00 EUR § 1 Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr – Finanzierungsmittelüberschuss oder (1) Die Gemeindefeuerwehr Striegistal ist eine Einrichtung der -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungs- Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus ei- mittelüberschuss oder -fehlbetrag aus ner Freiwilligen Feuerwehr mit den Ortsfeuerwehren Arnsdorf, laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo Berbersdorf-Schmalbach, Böhrigen, Etzdorf, Marbach, Moben- der Gesamtbeträge der Einzahlungen und dorf-Goßberg, Naundorf und Pappendorf. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -532.324,00 EUR (2) Die Freiwillige Feuerwehr führt den Namen „Freiwillige Feuer- – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus wehr Striegistal“. Ortsfeuerwehren fügen den Ortsteilnamen bei. Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR (3) In der Gemeindefeuerwehr können auf Beschluss des Gemeinde- – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus rates hauptberufliche Angehörige tätig sein. Finanzierungstätigkeit auf 296.542,00 EUR (4) Neben den aktiven Abteilungen der Feuerwehr können in den – Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen Ortsfeuerwehren Bambini- Feuerwehren, Jugendabteilungen so- aus Finanzierungstätigkeit auf -296.542,00 EUR wie Alters- und Ehrenabteilungen bestehen. – Veränderung des Bestandes an (5) Die Leitung der Gemeindefeuerwehr obliegt dem Gemeinde- Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf -1.279.465,00 EUR wehrleiter und seinem Stellvertreter; in den Ortsfeuerwehren festgesetzt. dem Ortswehrleiter und seinem Stellvertreter. §2 § 2 Pflichten der Gemeindefeuerwehr Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investi- (1) Die Gemeindefeuerwehr hat die Pflichten tionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 EUR – Menschen, Tiere, Umwelt und Sachwerte vor Bränden zu festgesetzt. schützen und §3 – technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, im Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von Um- von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen weltgefahren zu leisten. für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (2) Die Gemeindefeuerwehr hat weitere zugeordnete Aufgaben (Verpflichtungsermächtigungen) wird auf 0,00 EUR festgesetzt. – Durchführung von Brandsicherheitswachen auf Anordnung §4 der Gemeinde nach Maßgabe der §§22 und 23 SächsBRKG, Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung – Mitwirkung im Katastrophenschutz, von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird – Mitwirkung bei der Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspu- auf1.200.000,00 EUR festgesetzt. ren auf gemeindezuständigen, öffentlichen Verkehrsflächen, – Mitwirkung in der Wasserwehr, ohne Verantwortlichkeit und §5 nur wenn die eigene Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigt Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt für die land- und forst- ist, wirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320,00 v.H. – Überwachung der Wartung, Pflege und Prüfung der Ausrü- für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 390,00 v.H. stung einschließlich der Fahrzeuge, Gewerbesteuer auf 375,00 v.H. – Überwachung der Instandhaltung an den Gerätehäusern ein- §6 schließlich deren Sauberhaltung und Weitere Festsetzungen: – Mitwirkung bei Brandverhütungsschauen. Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt. (3) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Gemeinde- Gemeinde Striegistal, den 12.10.2021 feuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Wagner, Bürgermeister (Siegel) Notlagen und sonstigen Hilfeleistungen heranziehen § 3 Laufbahn und Tarifbestimmungen Weitere Informationen finden Sie im Internet Für die hauptberuflichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr unter www.striegistal.de gelten die laufbahnrechtlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen sowie innerdienstliche Weisungen. C M Y K 13. November 2021 Seite 5 Striegistal-Bote
Amtliche Bekanntmachungen § 4 Aufnahme in die Feuerwehr (4) Ein Feuerwehrangehöriger kann nach Anhörung der zuständigen (1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung der Ortswehrleitung auf Beschluss des Gemeindefeuerwehraus- Gemeindefeuerwehr sind: schusses aus der Gemeindefeuerwehr ausgeschlossen werden, – die Vollendung des 16. Lebensjahres, – bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst oder in der Aus- – die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderung an den Feu- und Fortbildung erwehrdienst, – bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht – die charakterliche Eignung und – bei erheblicher, schuldhafter Schädigung des Ansehens der – die Bereitschaft zur Teilnahme an der Aus- und Fortbildung. Feuerwehr Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Abs. 4 – wenn Nichteignung zum Feuerwehrdienst im Sinne § 4 fest- SächsBRKG sein. gestellt wird Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsbe- – bei einem Verhalten, das eine erhebliche und andauernde rechtigten vorliegen. Störung des Zusammenlebens in der Feuerwehr verursacht (2) Die Bewerber sollen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde ha- hat oder befürchten lässt. ben. Es sei denn, sie leisten als „Doppelmitglieder“ im Sinne von (5) Zur Vorbereitung der Entscheidung nach Absatz 4 kann der Feu- § 18 Abs. 2 SächsBRKG während ihrer regelmäßigen Beschäfti- erwehrangehörige vorläufig des Dienstes enthoben werden, gung oder Ausbildung in der Gemeinde, Feuerwehrdienst oder wenn anderenfalls der Dienstbetrieb oder die Sachverhaltsauf- stehen in sonstiger Weise regelmäßig für Einsätze zur Verfü- klärung beeinträchtigt würden. gung. Der Gemeindefeuerwehrausschuss kann hierzu Ausnah- (6) Der Bürgermeister entscheidet nach der Anhörung des Gemein- men zulassen defeuerwehrausschusses über die Entlassung oder den Aus- (3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter zu rich- schluss und stellt die Bedingungen des Feuerwehrdienstes unter ten. Über die Aufnahme entscheidet der Gemeindefeuerwehr- Angabe der Gründe schriftlich fest. Ausgeschiedene Feuerwehr- ausschuss nach Anhörung der zuständigen Ortswehrleitung. Bei angehörige können auf Antrag eine Bescheinigung über die Übergängen aus der Jugendfeuerwehr bedarf es ebenfalls der Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad Zustimmung des Gemeindefeuerwehrausschusses. Jeder ehren- und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten. amtliche Feuerwehrangehörige erhält nach seiner Aufnahme in (7) Eine Mitgliedschaft kann auf schriftlichen Antrag und mit Zu- die Gemeindefeuerwehr ein Exemplar der Feuerwehrsatzung stimmung des Gemeindefeuerwehrausschusses für bis zu und der sonstigen relevanten Regelungen. 12 Monate „auf Ruhend“ gesetzt werden. Eine bereits ruhende (4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Ablehnung Mitgliedschaft kann nach den ersten 12 Monaten um maximal des Aufnahmegesuches ist dem Bewerber schriftlich mitzutei- ein weiteres Jahr auf schriftlichen Antrag verlängert werden. len. Nach maximal zwei Jahren ruhender Mitgliedschaft erfolgt der (5) Einer Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr Striegistal steht Ausschluss aus der aktiven Abteilung der Gemeindefeuerwehr. insbesondere entgegen: § 6 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr – die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu ei- (1) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben das ner für verfassungswidrig erklärten Partei oder sonstigen Recht, den Gemeindewehrleiter und den Stellvertreter zu wäh- Vereinigung oder len. Die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehren haben das – die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu ei- Recht, den Ortswehrleiter, den Stellvertreter, und die Mitglieder ner nicht verbotenen Partei oder sonstigen Vereinigung oder des Ortsfeuerwehrausschusses (sofern vorhanden) zu wählen. Gruppierung, die mit der freiheitlich demokratischen Grund- (2) Die Gemeinde hat nach Maßgabe des § 61 Abs. 1 SächsBRKG ordnung unvereinbare Ziele verfolgt. die Freistellung der Angehörigen der Feuerwehr für die Teilnah- § 5 Beendigung des ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrdienstes me an Einsätzen, Einsatzübungen und für die Aus- und Fortbil- (1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der An- dung zu erwirken. gehörige der Gemeindefeuerwehr (3) Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter, – aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienst- Schriftführer des Gemeindefeuerwehrausschusses, Gerätewarte, pflichten dauernd unfähig ist, Bambinifeuerwehrwarte, Jugendfeuerwehrwarte und Angehöri- – ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Abs. 4 ge der Gemeindefeuerwehr, die regelmäßig über das übliche SächsBRKG wird oder Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwands- – aus der Gemeindefeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen entschädigung in Höhe der dafür in einer besonderen Satzung wird. der Gemeinde festgelegten Beträge. (2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf Antrag zu entlassen, wenn der (4) Aktive Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhalten je Teilnah- Dienst in der Gemeindefeuerwehr für ihn aus persönlichen oder me an Einsätzen und Einsatzübungen die von der Gemeinde- beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. wehrleitung anberaumt wurden, die entstandene Aufwendungen (3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen und Auslagen in Höhe des in der Kostensatzung festgelegten Be- Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem Orts- trages erstattet. Des Weiteren werden Angehörige der Gemein- wehrleiter schriftlich anzuzeigen. Sofern er nicht nachweist, defeuerwehr auf Antrag die Auslagen, die ihnen durch die Aus- dass er im Einzugsbereich der Ortsfeuerwehr*/des Feuerwehr- übung des Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme an standortes*/der Einsatzabteilung* weiterhin einer regelmäßigen Aus- und Fortbildung entstehen erstattet. Darüber hinaus erstat- Beschäftigung oder Ausbildung nachgeht oder in sonstiger Wei- tet die Gemeinde Sachschäden, die Angehörigen der Feuerwehr se regelmäßig für Aus-und Fortbildung sowie Einsätze zur Ver- in Ausübung ihres Dienstes entstehen, sowie vermögenswerte fügung steht, kann sein Feuerwehrdienst seitens des Gemeinde- Versicherungsnachteile nach Maßgabe des § 63 Abs. 2 feuerwehrausschusses beendet werden. SächsBRKG. C M Y K Striegistal-Bote Seite 6 13. November 2021
Amtliche Bekanntmachungen (5) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben die ih- chend § 7 Abs. 3 Satz a. auf den Wechsel in diese Jugendabtei- nen aus der Mitgliedschaft der Feuerwehr erwachsenden Aufga- lung hingewirkt werden. ben gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet: (5) Die jeweilige Ortswehrleitung bestellt den Bambini- Feuerwehr- – am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im wart für die Dauer von fünf Jahren. Wiederbestellung ist zuläs- Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und sig. Die Bestellung ist dem Gemeindefeuerwehrausschuss zur pünktlich teilzunehmen, Bestätigung vorzulegen. – sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrgerätehaus einzu- Der Bambini-Feuerwehrwart ist Angehöriger der aktiven oder finden, Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr und muss neben feu- – den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten erwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrung nachzukommen, im Umgang mit Kindern verfügen. Er vertritt die Bambini- – im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Ver- Feuerwehr nach außen. halten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feu- § 8 Jugendfeuerwehr erwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, (1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche bis zur – die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvor- schriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und Vollendung des 16. Lebensjahres aufgenommen werden. § 18 – die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Abs. 4 SächsBRKG bleibt unberührt. Dem Aufnahmeantrag Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienst- muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten lichen Zwecken zu benutzen. beigefügt sein. – den Dienst unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Haut- (2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart im farbe, Herkunft, Glaube, sozialer Stellung oder sexueller Einvernehmen mit dem Ortswehrleiter. Im Übrigen gelten die Identität von in Not geratenen Personen sowie von anderen Festlegungen des § 4 entsprechend. Feuerwehrangehörigen auszuüben, Bei einer Abweichung vom § 18 Abs. 4 SächsBRKG entscheidet – sich im Feuerwehrdienst politisch neutral zu verhalten. der Gemeindefeuerwehrausschuss nach Anhörung des Orts- (6) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben eine wehrleiters über die Aufnahme. Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen dem Ortswehrlei- (3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mit- ter oder seinem Stellvertreter rechtzeitig anzuzeigen und eine glied Dienstverhinderung rechtzeitig zu melden. a. in die aktive Abteilung aufgenommen wird. Die Übernahme (7) Verletzt ein Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die bedarf den Beschluss des Gemeindefeuerwehrausschusses, ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann der Gemeindewehrleiter b. aus der Jugendfeuerwehr austritt, – einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen, c. den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist – verhältnismäßige disziplinarische Maßnahmen einleiten, oder welche geeignet sind, nachhaltig auf das Fehlverhalten einzu- d. aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wirken, wird. – die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustim- – den Ausschluss beim Bürgermeister beantragen. mung nach Abs. 1 schriftlich zurücknehmen. Die zuständige Ortswehrleitung ist zuvor zu hören. Dem Ange- (4) Sind in einer Jugendfeuerwehr Jugendliche aus einem anderen hörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich zu den Ortsteil von Striegistal Mitglied, muss nach Beendigung deren gegen ihn gerichteten Vorwürfen zu äußern. Mitgliedschaft entsprechend § 8 Abs. 3 Satz a. auf den Wechsel in die aktive Abteilung am Wohnort hingewirkt werden. § 7 Bambini-Feuerwehr (5) Die jeweilige Ortswehrleitung bestellt den Jugendwart nach An- (1) In die Bambini- Feuerwehr können Kinder ab dem vollendeten hörung der Mitglieder der Jugendabteilung für die Dauer von 3. bis zum 8. Lebensjahr aufgenommen werden. Dem Aufnah- fünf Jahren. Wiederbestellung ist zulässig. Die Bestellung ist meantrag muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsbe- dem Gemeindefeuerwehrausschuss zur Bestätigung vorzulegen. rechtigten und ein Nachweis über den Abschluss einer privaten Der Jugendfeuerwehrwart ist Angehöriger der aktiven oder Al- Unfallversicherung für das Kind, welches der Bambini-Feuer- ters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr und muss neben feuer- wehr beitreten soll, beigefügt werden. wehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrung im (2) Über die Aufnahme entscheidet der Bambini-Feuerwehrwart im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Er vertritt die Jugendfeuer- Einvernehmen mit dem Ortswehrleiter. wehr nach außen. (3) Die Zugehörigkeit zur Bambini- Feuerwehr endet, wenn das Mit- glied § 9 Alters- und Ehrenabteilung a. in die Jugendfeuerwehr aufgenommen wird, (1) In die Alters- und Ehrenabteilungen können Angehörige der Ge- b. aus der Bambini-Feuerwehr austritt, meindefeuerwehr bei Überlassung der Dienstkleidung übernom- c. den körperlichen und geistigen Anforderungen nicht ge- men werden, wenn sie aus dem aktiven Dienst in der Freiwilli- wachsen ist oder gen Feuerwehr ausgeschieden sind. d. aus der Bambini-Feuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird. (2) Der Gemeindefeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehöri- Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustim- gen der aktiven Abteilungen den Übergang in die Alters- und Eh- mung nach Abs. 1 schriftlich zurücknehmen oder die private Un- renabteilungen gestatten, wenn der Dienst in der Gemeindefeu- fallversicherung gekündigt haben. erwehr für sie aus persönlichen, gesundheitlichen oder berufli- (4) Sind in einer Bambini-Feuerwehr Kinder aus einem anderen chen Gründen eine besondere Härte bedeutet. Ortsteil von Striegistal, in dem eine Jugendabteilung existiert, (3) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilungen wählen ihre Mitglied, muss nach Beendigung deren Mitgliedschaft entspre- Leiter für die Dauer von fünf Jahren. C M Y K 13. November 2021 Seite 7 Striegistal-Bote
Amtliche Bekanntmachungen § 10 Ehrenmitglieder (5) Sind sowohl Ortswehrleiter als auch sein Stellvertreter an der Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Gemeindefeuerwehraus- Teilnahme verhindert, können sie einen Vertreter ihrer Ortsfeu- schusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Gemeindefeuer- erwehr zur Teilnahme benennen. Dieser erhält dann das Abstim- wehr oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den mungsrecht des Ortswehrleiters. Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitglie- (6) Der Gemeindefeuerwehrausschuss soll viermal im Jahr tagen. dern der Feuerwehr ernennen. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen. Der Gemeindefeuer- § 11 Organe der Freiwilligen Feuerwehr wehrausschuss muss einberufen werden, wenn dies mindestens Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind: ein Drittel seiner Mitglieder bei Abgabe der von ihnen geforder- – die Hauptversammlung/Ortsfeuerwehrversammlung, ten Tagesordnung verlangt. Der Gemeindefeuerwehrausschuss – der Gemeindefeuerwehrausschuss/Ortsfeuerwehrausschuss und ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberech- – die Gemeindewehrleitung/Ortswehrleitung. tigten Mitglieder anwesend sind. § 12 Hauptversammlung (7) Der Bürgermeister ist zu den Gemeindefeuerwehrausschusssit- (1) Unter dem Vorsitz des Gemeindewehrleiters ist jährlich eine or- zungen einzuladen. dentliche Hauptversammlung der Gemeindefeuerwehr durchzu- (8) Beschlüsse des Gemeindefeuerwehrausschusses werden mit ein- führen. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegen- facher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ab- heiten der Feuerwehr, soweit zu ihrer Behandlung und Entschei- lehnung. dung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Be- (9) Die Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses sind nicht schlussfassung vorzulegen. öffentlich. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzuferti- In der Hauptversammlung hat der Gemeindewehrleiter einen Be- gen. richt über die Tätigkeit der Gemeindefeuerwehr im abgelaufenen (10)In jeder Ortsfeuerwehr kann ein Ortsfeuerwehrausschuss gebil- Jahr abzugeben. det werden. Für ihn gelten die Absätze 1 bis 4, 6 und 7 entspre- (2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Gemeindewehrlei- chend. Der Gemeindewehrleiter kann zu den Sitzungen eingela- ter einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist den werden; er besitzt kein Stimmrecht. innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn das von mindestens § 14 Wehrleitung einem Drittel der aktiven Angehörigen der Feuerwehr schriftlich (1) Der Gemeindewehrleitung gehören der Gemeindewehrleiter und unter Angabe der Gründe gefordert wird. Zeitpunkt und Tages- sein Stellvertreter an. ordnung der Hauptversammlung sind den Angehörigen und dem (2) Die Gemeindewehrleitung wird in der Hauptversammlung ge- Bürgermeister mindestens 14 Tage vor der Versammlung in orts- wählt und für die Dauer von fünf Jahren berufen. Wiederwahl ist üblicher Art und Weise bekannt zu geben. zulässig. (3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die (3) Gewählt werden kann nur, wer der Gemeindefeuerwehr aktiv an- Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist gehört, wahlberechtigt ist, über die für diese Dienststellung er- innerhalb eines Monats eine zweite einzuberufen, die unabhän- forderliche Qualifikation, Erfahrungen und die erforderlichen gig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. Erforder- Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehr- liche fachliche Mindestvoraussetzung für den Gemeindewehr- heit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. leiter und seinen Stellvertreter ist die erfolgreich abgeschlossene (4) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, Führungsausbildung „Zugführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“. die dem Bürgermeister vorzulegen ist. Die Qualifikation zur vorhergehenden Führungsfunktion reicht (5) Für die Ortsfeuerwehrversammlungen gelten die Absätze 1 bis 3 aus, wenn sich der Kandidat schriftlich vor der Wahl verpflich- entsprechend. Eine Niederschrift ist dem Gemeindewehrleiter tet, die erforderliche Führungsfunktionen innerhalb von zwei vorzulegen. Jahren zu absolvieren. Die Qualifikation zum „Verbandsführer“ § 13 Gemeindefeuerwehrausschuss sollte schnellstmöglich angestrebt werden. (1) Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beschließendes Organ der (4) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter werden nach der Wehrleitung. Er behandelt Fragen der Finanzplanung der Ge- Wahl durch die Hauptversammlung und nach Zustimmung des meinde für die Feuerwehr sowie der Dienst- und Einsatzplanung. Gemeinderates vom Bürgermeister bestellt. (2) Der Gemeindefeuerwehrausschuss besteht aus dem Gemeinde- (5) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter haben ihr Amt wehrleiter als Vorsitzenden sowie den Ortswehrleitern und dem nach Ablauf der Wahlperiode oder im Fall eines beabsichtigten Vertreter der Jugendwarte. Ist der Gemeindewehrleiter auch vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers gleichzeitig Ortswehrleiter übernimmt der entsprechende stell- weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur Verfügung, kann der vertretende Ortswehrleiter das Mandat des Ortswehrleiters. Bürgermeister geeignete Personen mit der kommissarischen (3) Stimmenberechtigt sind Personen entsprechend Absatz 2. Leitung der Gemeindefeuerwehr beauftragen. (4) Der Stellvertreter des Gemeindewehrleiters, der Schriftführer, Kommt innerhalb eines Monates nach Freiwerden der Stelle kei- die stellvertretenden Ortswehrleiter, der stellvertretende Ge- ne Neuwahl zustande, setzt der Bürgermeister bis zur satzungs- meindejugendwart, der Gemeindekleiderwart und der Gemein- gemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehö- degerätewart nehmen, sofern sie nicht Funktionsträger nach Satz rigen mit Zustimmung des Gemeinderates als Gemeindewehrlei- 1 sind, ohne Stimmberechtigung von Amts wegen an den Bera- ter oder Stellvertreter ein. tungen des Gemeindefeuerwehrausschusses teil. Sach- und fach- (6) Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuer- kundige Personen können in betreffenden Angelegenheiten mit wehr verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und diese beratender Funktion zum Gemeindefeuerwehrausschuss einge- Satzung übertragenen Aufgaben aus. laden werden. Er hat insbesondere hinzuwirken, C M Y K Striegistal-Bote Seite 8 13. November 2021
Amtliche Bekanntmachungen – auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der ter zu melden. Die Gerätewarte haben ihre Aufgaben nach Ab- Angehörigen der Feuerwehr entsprechend den Feuerwehr- lauf der Amtszeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiter zu dienstvorschriften, erfüllen. Wiederbestellung ist zulässig. – die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und (5) Der Gemeindegeräte- und der Kleiderkammerwart werden nach Einsätzen zu regeln, Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses vom Gemeinde- – die Dienste so zu organisieren, dass jeder aktive Feuerwehr- wehrleiter für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Wiederbestel- angehörige jährlich an mindestens 40 Stunden Ausbildung lung ist zulässig. Es gelten die Abschnitte 1 bis 3 entsprechend. teilnehmen kann, (6) Der Bewerber für die Position des Gerätewartes sollte die Quali- – dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungspläne auf- fikation „Gerätewart“ führen oder schnellstmöglich nachholen. gestellt und dem Gemeindefeuerwehrausschuss vorgelegt § 16 Schriftführer werden, (1) Der Schriftführer wird nach Anhörung des Gemeindefeuerwehr- – die Tätigkeit der Zugführer, Gruppenführer und der Geräte- ausschusses vom Gemeindewehrleiter für die Dauer von fünf warte zu kontrollieren, Jahren bestellt. Wiederbestellung ist zulässig. – auf eine zeit-, ordnungsgemäße und den Vorschriften ent- sprechende Ausrüstung der Feuerwehr hinzuwirken, (2) Der Schriftführer hat Niederschriften über die Beratungen des Ge- – für den Einhalt der Feuerwehrdienstvorschriften und der ein- meindefeuerwehrausschusses und über Hauptversammlungen zu schlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen, fertigen. Darüber hinaus soll der Schriftführer für die – bei der Verwendung minderjähriger Feuerwehrangehöriger Öffentlichkeitsarbeit der Gemeindefeuerwehr verantwortlich sein. die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (3) Für Schriftführer der Ortsfeuerwehren gelten die Absätze 1 und sicherzustellen und 2 entsprechend. – Beanstandungen, die die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr § 17 Wahlen betreffen, dem Bürgermeister mitzuteilen. (1) Die nach § 17 Abs. 3 Satz 2 SächsBRKG durchzuführenden (7) Der Bürgermeister kann dem Gemeindewehrleiter weitere Auf- Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit gaben des Brandschutzes übertragen. dem Wahlvorschlag, den Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (8) Der Gemeindewehrleiter soll den Bürgermeister und den Ge- bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten meinderat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen An- enthalten als zu wählen sind und muss vom zuständigen Feuer- gelegenheiten beraten. Er ist zu den Beratungen in der Gemeinde wehrausschuss bestätigt sein. zu den Belangen der Feuerwehr und des Brandschutzes zu hören. (2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandidat zur (9) Der stellvertretende Gemeindewehrleiter hat den Gemeinde- Wahl, kann mit Zustimmung der Hauptversammlung die Wahl wehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und offen erfolgen. ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertre- (3) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter oder ei- ten. nem von ihm benannten Beauftragten zu leiten. Die Wahlver- (10)Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter können bei gro- sammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahl- ben Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im leiter die Stimmenauszählung vornehmen. Absatz 3 geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom (4) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als Gemeinderat nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschus- die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist. ses abberufen werden. (5) Die Wahl des Gemeindewehrleiters und seines Stellvertreters ge- (11)Für die Ortswehrleiter gelten die Absätze 1 bis 10 entsprechend. mäß § 14 Abs. 4 erfolgt in getrennten Wahlgängen. Gewählt ist, Sie führen die Ortsfeuerwehren nach Weisung des Gemeinde- wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlbe- wehrleiters. rechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahl- § 15 Unterführer, Gerätewarte gang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den (1) Als Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur Angehöri- zwei Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei ge der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen entscheidet das Los. sowie die erforderliche Qualifikation besitzen. Die erforderliche (6) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen. Qualifikation kann insbesondere durch die erfolgreiche Teilnah- (7) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach me an den vorgeschriebenen Lehrgängen der Landesfeuerwehr- der Wahl durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zur Vorlage schule Sachsen nachgewiesen werden. beim Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat dem (2) Die Unterführer werden auf Vorschlag der Ortswehrleitung vom Ergebnis nicht zu, ist innerhalb eines Monates eine Neuwahl Gemeindewehrleiter, im Namen des Bürgermeisters, bestellt. durchzuführen. Der Gemeindewehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung im (8) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Gemeindewehrlei- Gemeindefeuerwehrausschuss widerrufen. Wiederbestellung ist ters oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der zulässig. Gemeinderat dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, hat der Ge- (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach Weisung ihrer Vor- meindefeuerwehrausschuss dem Bürgermeister eine Liste der gesetzten aus. Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner Meinung (4) Für Gerätewarte gelten die Abschnitte 1 bis 3 entsprechend. Sie nach für eine der Funktionen in Frage kommen. Der Bürgermei- haben die Ausrüstung und die Einrichtungen der Feuerwehr zu ster setzt dann nach § 14 Abs. 5 die Wehrleitung ein. verwahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum festge- (9) Für die Wahlen in der Ortsfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis 8 legten Termin zu prüfen oder zur Prüfung vorzustellen. Festge- entsprechend. Die Aufgaben des Gemeinderates können dem stellte Mängel sind unverzüglich dem zuständigen Ortswehrlei- Ortschaftsrat übertragen werden. C M Y K 13. November 2021 Seite 9 Striegistal-Bote
Amtliche Bekanntmachungen § 18 In-Kraft-Treten Stellenausschreibung Sachbearbeiter Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 14.05.2011 Bürgerbüro (m/w/d) außer Kraft. Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätz- Die Gemeinde Striegistal stellt ab dem 1. April 2022 liche Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Es wird darauf eine/n Sachbearbeiter/-in für das Bürgerbüro ein. hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll. Es handelt sich um eine auf ein Jahr befristete Stelle mit Option auf Striegistal, den 27.10.2021 Verlängerung um ein weiteres Jahr und anschließender unbefristeter Wagner, Bürgermeister (Siegel) Weiterbeschäftigung. Hinweis: Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Ver- Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden. letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Zum Aufgabengebiet gehören im Wesentlichen Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. • Erster Ansprechpartner für alle Bürgerbelange in der Gemeinde Dies gilt nicht, wenn Striegistal 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung • Sekretariatsaufgaben, Postein- und Ausgang und Telefonvermitt- oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, lung, vielfältige organisatorische Kleinaufgaben 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs.2 SächsGemO wegen • Korrespondenz mit Behörden, privaten Organisationseinheiten Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, und Bürgern 4. vor Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder • Bearbeitung von Kaufs- und Verkaufsangelegenheiten kommu- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der naler Grundstücke Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung • Organisatorische Bearbeitung von Vermessungsaufträgen begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Ver- • Vorbereitung von Sitzungsunterlagen für die kommunalen Ent- letzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann nach scheidungsgremien Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jeder- mann diese Verletzung geltend machen. • Führen einer Barkasse Die Aufgaben sind vorrangig im Tätigkeitsbereich der allgemeinen Verwaltung im Innendienst angesiedelt. Die genaue Stellenbeschrei- Jahreshauptversammlung der bung kann im Einzelnen auch künftig variieren. Freiwilligen Feuerwehr Striegistal verschoben Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit erwarten wir: • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachan- Die im letzten Amtsblatt angekündigte Jahreshauptversamm- gestellte/r oder eine vergleichbare Ausbildung in einem kauf- lung der Freiwilligen Feuerwehr Striegistal am 26. November männischen Bereich 2021 wird wegen der aktuellen Entwicklung der Corona- • Organisationstalent, außerordentliche Kommunikationsfähig- infektionen in das Jahr 2022 verschoben. keit sowie außerordentliche soziale Kompetenz • freundliches und zuvorkommendes Auftreten • gründliche Kenntnisse im Umgang mit Office-Programmen Öffentliche Bekanntmachung des Abwasser- • Kenntnisse in der Bedienung von Archikart oder ähnlichem zweckverbandes „Obere Freiberger Mulde“ Geoinformationssystem von Vorteil • Grundkenntnisse im kaufmännischen und betriebswirtschaftli- Am Donnerstag, dem 25.11.2021 um 10.30 Uhr findet im chen Bereich von Vorteil Sitzungssaal des Rathauses Striegistal (OT Etzdorf, Waldheimer Straße 13) • Bereitschaft zur Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit eine öffentliche Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Obere Freiberger Mulde“ statt: • Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B Tagesordnung: Wir bieten: 1. Öffentliche Fragestunde der Bürger – 15 min. Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertra- 2. Bericht gem. § 75 Absatz 5 SächsGemO zum Haushaltsjahr 2021 3. Beschluss zum Verzicht auf einen Gesamtabschluss gem. § 88b Sächs- ges für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppe 6. GemO Die zu besetzende Stelle ist für alle Geschlechter gleichermaßen ge- 4. Beschluss zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2020 des AZV eignet. Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung im „Obere Freiberger Mulde” Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtig. 5. Entlastung des Verbandsvorsitzenden für seine Tätigkeit im Wirt- Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen erbitten schaftsjahr 2020 wir bis spätestens Donnerstag, den 16. Dezember 2021 um 16.00 6. Freigabe des Beteiligungsberichtes 2020 des AZV „Obere Freiberger Mulde“ 7. Beschluss zum Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2020 der OFM Uhr an die Gemeindeverwaltung Striegistal in Etzdorf, Waldheimer Abwasserentsorgung GmbH Straße 13, 09661 Striegistal zu senden. 8. Beschluss zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan des AZV „Obere Elektronische Bewerbungen können ausschließlich im PDF-Format Freiberger Mulde“ für das Haushaltsjahr 2022 (1 Datei, max. 10 MB) an info@striegistal.de berücksichtigt wer- 9. Beschluss zum Zinssatz für die nicht zum Herstellungszeitpunkt der den. Bewerbungen mit anderen Dateiformaten (zum Beispiel docx, Anlagen an die nicht umgelegten Straßenentwässerungskostenanteile jpg, rtf) werden ohne Antwort gelöscht. für das Jahr 2022 Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können 10. Informationen des Verbandsvorsitzenden Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. wir nicht erstatten. Wagner, stellv. Vorsitzender des AZV „Obere Freiberger Mulde“ Wagner, Bürgermeister C M Y K Striegistal-Bote Seite 10 13. November 2021
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