STRIEGISTAL- BOTE - striegistal.de

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STRIEGISTAL-
                                    BOTE
                              Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Striegistal
                              mit den Ortsteilen Arnsdorf, Berbersdorf, Böhrigen, Dittersdorf,
                              Etzdorf, Gersdorf, Goßberg, Kaltofen, Kummersheim, Marbach,
                              Mobendorf, Naundorf, Pappendorf und Schmalbach

                              Jahrgang 2021 / Nummer 11                                          Samstag, den 13. November 2021

                                          Der Bürgermeister informiert
             Grundschule Pappendorf                                        Straße annahm. Die Sanierung wurde geplant und die Instandset-
                                                                           zung aus eigenen Mitteln der Gemeinde unter Zuhilfenahme einer
            mit neuen sanitären Anlagen                                    sogenannten Infrastrukturpauschale beschlossen. Nach einer öffent-
                                                                           lichen Ausschreibung konnte der Auftrag im September dieses Jah-
Nach rund einem Vierteljahr Bauzeit können in der Grundschule in
                                                                           res für rund 111.000 Euro vergeben werden. Im November 2021
Pappendorf die neuen sanitären Anlagen von den Schülerinnen und
                                                                           wurden die Bauleistungen abgeschlossen. Insgesamt investierte die
Schülern genutzt werden. Dem ging voraus, dass seit Ende 2019 der
                                                                           Gemeinde für Bau- und Planungsleistungen an dieser Straße
Auftrag zur Planung vergeben wurde und nach Abschluss dieser Vor-
                                                                           120.000 Euro, womit die beiden Wohngrundstücke am Ende der
arbeiten und erfolgten öffentlichen Ausschreibungen Ende des ersten
                                                                           Baustrecke nun wieder bedeutend besser an das übergeordnete Stra-
Quartals 2021 die Bauverträge abgeschlossen werden konnten. Mit
                                                                           ßennetz angeschlossen sind.
Beginn der diesjährigen Sommerferien begann der Abbruch der alten
sanitären Anlagen, die fast drei Jahrzehnte ihren Dienst getan haben.
Die Gemeinde setzte rund 120.000 Euro für die grundlegende Er-
neuerung der Sanitär- und Elektroleitungen, der Wände, Fußböden
und Decken bis hin zur Ausstattung ein, womit den Kindern in der
Grundschule nun wiederum über viele Jahre auch diese neuen sanitä-
ren Einrichtungen in der Schule zur Verfügung stehen werden.

                                                                           Mitarbeiter der Firma Walter Straßenbau KG aus Etzdorf bringen
                                                                           am 26. Oktober 2021 einen weiteren bituminösen Straßenbelag auf
                                                                           die Fahrbahn auf.

Die Kinder der Grundschule Striegistal in Pappendorf freuen sich über
ihre neuen sanitären Anlagen. Im Bild von links nach rechts sehen Sie
einige der ersten Nutzer mit Alfred Thieme aus Pappendorf, Silvano
Schachschal aus Mobendorf und Leonie Reiche aus Pappendorf.

            Straße zu den Dreierhäusern
             in Marbach neu ausgebaut
Die Zufahrtsstraße von der Gemarkungsgrenze Nossen bis zu den              Diese Aufnahme verdeutlicht, dass hier nicht nur eine Reparatur
Dreierhäusern in Marbach ist seit diesem Jahr in das Eigentum der          durchgeführt wurde, sondern vielmehr mit Untergrundstabilisie-
Gemeinde Striegistal im Landkreis Mittelsachsen überführt worden.          rung sowie mehrlagigem Bitumenauftrag eine haltbare Lösung zur
Vormals gehörte sie zur Gemarkung Augustusberg der Stadt Nossen            Ausführung kam. Die vollständige Abbindung des Straßenbelages ist
und somit zum Kreis Meißen. Mit dem Eigentumswechsel war es                die Voraussetzung dafür, dass im kommenden Frühjahr noch die ab-
möglich, dass unser Gemeinderat sich nunmehr dem Zustand der               schließenden Fahrbahnmarkierungen aufgebracht werden können.
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Der Bürgermeister informiert
                                                                                                   Zehn Jahre
                                                                                        Elektro- und Technikservice Koppe
                                                                              Die Firma Elektro- und Technikservice Koppe Unternehmensgesell-
                                                                              schaft konnte bereits im vergangenen Jahr auf ihr zehnjähriges Fir-
                                                                              menjubiläum zurückblicken. Da damals die Feier aus bekanntem
                                                                              Grunde ausfallen musste, wurde sie nun zum elften Jahrestag der
                                                                              Firmengründung nachgeholt. Das Unternehmen hat sich auf den
                                                                              Verkauf, Service sowie die Wartung und Instandsetzung von Flei-
                                                                              schereimaschinen (vorwiegend Koch- und Räuchertechnik) und
                                                                              Gastronomietechnik spezialisiert und arbeitet bundesweit, teilweise
                                                                              auch im benachbarten Ausland. Die Firma vertritt als autorisierter
                                                                              Servicepartner die Maurer-Atmos Middleby GmbH, einen der füh-
                                                                              renden Hersteller von Rauch-, Koch- und Backanlagen.

Am 8. November 2021 erfolgte die Endabnahme der insgesamt
1.011 Meter langen Baustrecke, an der neben an Planung und Bau
Beteiligten auch Mitglieder des Gemeinderates aus Marbach teil-
nahmen. Mit dem Abschluss dieser Arbeiten wurde einer der letzten
in kommunalem Eigentum stehende Straßenabschnitt in der Ortsla-
ge Marbach neu ausgebaut und bietet für die Verkehrsteilnehmer,
die von und nach Nossen unterwegs sind, nun wieder bessere Fahr-
bahnverhältnisse …

                                                                              Geschäftsinhaber und Firmengründer Petro Koppe aus Etzdorf
                                                                              nahm am Sitz des Unternehmens in der Hainichener Straße 4 in
                                                                              Böhrigen am 6. November dieses Jahres die Glückwünsche von
                                                                              Geschäftspartnern aus Ost- und Süddeutschland ebenso entgegen,
                                                                              wie von Angehörigen und Freunden. Auch die Gemeinde Striegistal
                                                                              gratuliert herzlichst zu diesem Firmenjubiläum und wünscht dem
                                                                              Unternehmen auch weiterhin mit viel Kundschaft ein gutes Gedei-
… was auf diesem Bild gut zu sehen ist.                                       hen.

     Die nächste Ausgabe … • Impressum                                                                    Aus dem Inhalt …

     Die nächste Ausgabe erscheint am 11. Dezember 2021                         Der Bürgermeister informiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
            Redaktionsschluss: 2. Dezember 2021                                 Amtliche Bekanntmachungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
  Herausgeber für den amtlichen Teil: Gemeindeverwaltung                        Veranstaltungskalender . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14
  Striegistal mit Sitz in Etzdorf, Waldheimer Straße 13, 09661
                                                                                Aus unseren Ortschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
  Striegistal, Telefon: 034322/51320, Fax: 034322/51330,
  E-Mail: info@striegistal.de, Internet: www.striegistal.de                     Aus den Kindereinrichtungen und Schulen . . . . . . . . . . . . . . . .17
  Nachdruck und Weiterverarbeitung der Texte und gestalteten An-                Wir gratulieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18
  zeigen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers ge-
  stattet. Für den Inhalt der Anzeigen zeichnet allein der Auftragge-           Kirchliche Nachrichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19
  ber verantwortlich.                                                           Veranstaltungen im Umland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21

  Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.striegistal.de
                                                                                                                                                                              C
                                                                                                                                                                              M
                                                                                                                                                                              Y
                                                                                                                                                                              K
Striegistal-Bote                                                    Seite 2                                                                         13. November 2021
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Amtliche Bekanntmachungen
                                                                                Beschluss Nr. 66/08/Okt2021
                          Sitzungstermine                                       Der Gemeinderat Striegistal beschließt die Erteilung einer Ausnah-
                                                                                megenehmigung für die Teilgebiete Gl 1, Gl 2 und Gl 6 des Bebau-
      Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Striegistal                         ungsplanes „Vorsorgestandort Striegistal“, nördlich der Bundes-
      am Dienstag, dem 23. November 2021 um 19.00 Uhr im Ver-                   autobahn A4 – AS Berbersdorf mit einer Änderung der Festsetzung
      sammlungsraum der Gemeindeverwaltung Striegistal, Etzdorf,                zur Gebäudehöhe von bisher 25 Meter auf neu 26,51 Meter Gebäu-
      Waldheimer Straße 13 in 09661 Striegistal.                                dehöhe, Oberkante sowie 29,51 m Hochpunkte der Fluchttreppen-
                                                                                häuser.
      Tagesordnung:
                                                                                14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
      1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen
          Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates
                                                                                Beschluss Nr. 67/08/Okt2021
      2. Beratung und Beschlussfassung zur Tagesordnung
      3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Gemeinde-                Der Gemeinderat Striegistal beschließt den Kauf der Flurstücke
          rates vom 26. Oktober 2021, öffentlicher Teil                         5/15 in Größe von 1.828 Quadratmetern sowie 5/18 in einer Größe
      4. Informationen des Bürgermeisters entsprechend § 52 Abs. 5              von 76 Quadratmetern der Gemarkung Kaltofen zum Preis von ins-
          der Sächsischen Gemeindeordnung zu den die Gemeinde                   gesamt 2.832,40 Euro.
          und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten                      17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
      5. Bürgerfragestunde
      6. Ehrungen/Auszeichnung für ehrenamtlich tätige Bürgerin-                Beschluss Nr. 68/08/Okt2021
          nen und Bürger                                                        Der Gemeinderat Striegistal beschließt den Verkauf des Flurstückes
      7. Beschluss zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aus-                 104/11 sowie von unvermessenen Teilflächen der Flurstücke 104/3
          zahlungen                                                             in Größe von circa 729 Quadratmetern und 104/10 in Größe von cir-
      8. Vergabebeschlüsse für Bau- und Lieferleistungen                        ca 553 Quadratmetern der Gemarkung Böhrigen zum Preis von
      9. Beschlussfassung zur Befreiung von den Festlegungen zur                21.135,68 Euro.
          Lage der Planstraßen A und D im Gewerbegebiet                         17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
      10. Beschlussfassung zur Annahme und Verwendung von Spen-
          den, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für den
                                                                                Beschluss Nr. 69/08/Okt2021
          Zeitraum September bis Oktober 2021
                                                                                Der Gemeinderat Striegistal beschließt die Genehmigung des Notar-
      11. Beschlüsse zu Grundstücksangelegenheiten
      12. Allgemeines                                                           vertrages UR-NR.: 3500 W 2021 vom 29.09.2021 des Notares
      Nach einer kurzen Pause wird die Sitzung mit einem nichtöf-               Robert Walter in Mittweida.
      fentlichen Teil fortgesetzt.                                              17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
      13. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Gemeinde-
          rates vom 26. Oktober 2021, nichtöffentlicher Teil                    Beschluss Nr. 70/08/Okt2021
      14. Informationen des Bürgermeisters im nichtöffentlichen Teil            Der Gemeinderat Striegistal beschließt den Verkauf des Flurstückes
      15. Personalangelegenheiten                                               393/9 der Gemarkung Marbach in Größe von 538 Quadratmetern
      16. Allgemeines                                                           zum Preis von 1,82 Euro pro Quadratmeter.
                                                                                17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
                              Beschlüsse
                                                                                Beschluss Nr. 71/08/Okt2021
                                                                                Der Gemeinderat Striegistal beschließt den Kauf der Flurstücke
    Bekanntmachung der in der 8. Gemeinderatssitzung vom
                                                                                114/1 mit 347 Quadratmetern sowie 114/3 mit 3 Quadratmetern der
    26. Oktober 2021 gefassten Beschlüsse
                                                                                Gemarkung Pappendorf zum Preis von insgesamt 539,00 Euro.
    Beschluss Nr. 63/08/Okt2021                                                 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
    Der Gemeinderat Striegistal beschließt die Satzung über die Festset-
    zung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer entsprechend            Beschluss Nr. 72/08/Okt2021
    der Anlage.                                                                 Der Gemeinderat Striegistal beschließt die Aufträge zur Lieferung
    16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung                            eines Kommunalfahrzeuges als Allrad-Winterdienstkipper mit La-
                                                                                dekran wie folgt zu vergeben:
    Beschluss Nr. 64/08/Okt2021                                                 – Los 1 Fahrgestell an die Firma MAN Truck & Bus Deutschland
    Der Gemeinderat Striegistal beschließt den Auftrag für die Prüfung der         GmbH aus 09116 Chemnitz zum Bruttoangebotspreis von
    Jahresabschlüsse 2016 bis 2018 sowie die Kassenprüfung an die Firma            118.643,00 Euro
    B&P Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH aus 01217 Dresden zum               – Los 2 Aufbau an die Firma Kotschenreuther Fahrzeugbau GmbH
    Bruttoangebotspreis von 9.496,20 Euro je Prüfungsjahr zu vergeben.             & Co.KG aus 09387 Jahnsdorf zum Bruttoangebotspreis von
    17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
                                                                                   91.226,59 Euro
                                                                                – Los 3 Winterdiensttechnik an die Firma Küpper-Weisser GmbH
    Beschluss Nr. 65/08/Okt2021
    Der Gemeinderat Striegistal beschließt die Neufassung der Feuerwehr-           aus 78199 Bräunlingen zum Bruttoangebotspreis von 47.357,24
    satzung für die Gemeinde Striegistal in der vorliegenden Fassung.              Euro.
    15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimmenthaltung                             17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
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    13. November 2021                                                 Seite 3                                                      Striegistal-Bote
STRIEGISTAL- BOTE - striegistal.de
Amtliche Bekanntmachungen
 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze                                          Öffentliche Bekanntmachung
     für die Grund- und Gewerbesteuer                                         der Haushaltssatzung der Gemeinde Striegistal für das
              (Hebesatzsatzung)                                                                Haushaltsjahr 2021

                                                                          Das Landratsamt Mittelsachen hat mit Bescheid vom 04.10.2021
Aufgrund § 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973
                                                                          (AZ 111.50101/540/Be) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung
(BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16.
                                                                          für das Haushaltsjahr 2021 bestätigt.
Juli 2021 (BGBl. I S. 2931) geändert worden ist, § 16 des Gewerbe-        Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2021
steuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Okto-            liegen in der Zeit vom 15.11.2021 bis 19.11.2021 während folgen-
ber 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes      der Zeiten
vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2050) geändert worden ist und §§ 4,         Montag bis Freitag          08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
28 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Be-          Montag und Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
kanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt             Dienstag                    13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl.            öffentlich zur kostenlosen Einsicht durch jedermann in der
S. 722) geändert worden ist, hat der Gemeinderat Striegistal in sei-      Gemeindeverwaltung Striegistal, Kämmerei, Waldheimer Straße 13,
ner Sitzung am 26. Oktober 2021 folgende Satzung beschlossen:             09661 Striegistal aus.
                                                                          Striegistal, den 12.10.2021
§1       Erhebungsgrundsatz                                               Wagner, Bürgermeister
Die Gemeinde Striegistal erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden
Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteu-
ergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Ge-            Haushaltssatzung der Gemeinde Striegistal
werbesteuergesetzes
                                                                                 für das Haushaltsjahr 2021
§2      Hebesätze
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:                               Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
1. Für die Grundsteuer                                                    (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat
   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe                    in der Sitzung am 14.09.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
      (Grundsteuer A) auf 320 v. H. der Steuermessbeträge
   b) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B)               §1
      auf 390 v. H. der Steuermessbeträge                                 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfül-
2. Für die Gewerbesteuer auf 400 v. H. der Steuermessbeträge              lung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Er-
§3        In-Kraft-Treten                                                 träge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzah-
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft und mit der Bekanntma-         lungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
                                                                          im Ergebnishaushalt mit dem
chung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 außer Kraft.
                                                                          – Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 8.272.081,00 EUR
Striegistal, den 27.10.2021
                                                                          – Gesamtbetrag der ordentlichen
Wagner, Bürgermeister                        (Siegel)
                                                                              Aufwendungen auf                           9.607.350,00 EUR
                                                                          – Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
Hinweis: Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die
                                                                              Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -1.335.269,00 EUR
unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande
                                                                          – Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von An-
                                                                              auf                                        1.999.102,00 EUR
fang an gültig zustande gekommen.                                         – Gesamtbetrag der außerordentlichen
Dies gilt nicht, wenn                                                         Aufwendungen auf                               81.790,00 EUR
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,        – Saldo aus den außerordentlichen Erträgen
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh-             und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf      1.917.312,00 EUR
   migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden             – Gesamtergebnis auf                              582.043,00 EUR
   sind,                                                                  – Betrag der veranschlagten Abdeckung von
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs.2 SächsGemO                  Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses
   wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,                                  aus Vorjahren auf                                    0,00 EUR
4. vor Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist           – Betrag der veranschlagten Abdeckung von
   a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat                Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus
       oder                                                                   Vorjahren auf                                        0,00 EUR
   b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-           – Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages
       über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,                 im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital
       der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-             gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf             0,00 EUR
       macht worden ist. Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4        – Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im
       geltend gemacht worden, so kann nach Ablauf der in § 4 Abs.            Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß
       4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Ver-                § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf                   0,00 EUR
       letzung geltend machen.                                            – veranschlagtes Gesamtergebnis auf               582.043,00 EUR
                                                                                                                                                 C
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Striegistal-Bote                                                Seite 4                                                    13. November 2021
STRIEGISTAL- BOTE - striegistal.de
Amtliche Bekanntmachungen
    im Finanzhaushalt mit dem                                                    Feuerwehrsatzung der Gemeinde Striegistal
    – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
        Verwaltungstätigkeit auf                    7.813.775,00 EUR                          vom 27.10.2021
    – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
        laufender Verwaltungstätigkeit auf          8.082.539,00 EUR            Aufgrund von § 4 Abs. 1 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung
    – Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf                                     in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018
        aus laufender Verwaltungstätigkeit als                                  (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom
        Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen                                16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) geändert worden ist und
        und Auszahlungen aus laufender                                          § 15 Abs. 4 des Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungs-
        Verwaltungstätigkeit auf                     -268.764,00 EUR            dienst und Katastrophenschutz vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl.
    – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                                         S. 245, 647), das zuletzt durch das Gesetz vom 25. Juni 2019
        Investitionstätigkeit auf                   6.709.096,00 EUR            (SächsGVBl. S. 521) geändert worden ist, hat der Gemeinderat
    – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus                                         Striegistal in seiner Sitzung am 26.10.2021 folgende Satzung be-
        Investitionstätigkeit auf                   6.972.656,00 EUR            schlossen:
    – Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
        aus Investitionstätigkeit auf                -263.560,00 EUR                   § 1 Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr
    – Finanzierungsmittelüberschuss oder                                        (1) Die Gemeindefeuerwehr Striegistal ist eine Einrichtung der
        -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungs-                                     Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus ei-
        mittelüberschuss oder -fehlbetrag aus                                       ner Freiwilligen Feuerwehr mit den Ortsfeuerwehren Arnsdorf,
        laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo                                Berbersdorf-Schmalbach, Böhrigen, Etzdorf, Marbach, Moben-
        der Gesamtbeträge der Einzahlungen und                                      dorf-Goßberg, Naundorf und Pappendorf.
        Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf   -532.324,00 EUR            (2) Die Freiwillige Feuerwehr führt den Namen „Freiwillige Feuer-
    – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                                             wehr Striegistal“. Ortsfeuerwehren fügen den Ortsteilnamen bei.
        Finanzierungstätigkeit auf                          0,00 EUR            (3) In der Gemeindefeuerwehr können auf Beschluss des Gemeinde-
    – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus                                             rates hauptberufliche Angehörige tätig sein.
        Finanzierungstätigkeit auf                    296.542,00 EUR            (4) Neben den aktiven Abteilungen der Feuerwehr können in den
    – Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen                                       Ortsfeuerwehren Bambini- Feuerwehren, Jugendabteilungen so-
        aus Finanzierungstätigkeit auf               -296.542,00 EUR                wie Alters- und Ehrenabteilungen bestehen.
    – Veränderung des Bestandes an
                                                                                (5) Die Leitung der Gemeindefeuerwehr obliegt dem Gemeinde-
        Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf       -1.279.465,00 EUR
                                                                                    wehrleiter und seinem Stellvertreter; in den Ortsfeuerwehren
    festgesetzt.
                                                                                    dem Ortswehrleiter und seinem Stellvertreter.
    §2
                                                                                              § 2 Pflichten der Gemeindefeuerwehr
    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investi-
                                                                                (1) Die Gemeindefeuerwehr hat die Pflichten
    tionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 EUR
                                                                                    – Menschen, Tiere, Umwelt und Sachwerte vor Bränden zu
    festgesetzt.
                                                                                       schützen und
    §3                                                                              – technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, im
    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen                      Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von Um-
    von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen                  weltgefahren zu leisten.
    für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten              (2) Die Gemeindefeuerwehr hat weitere zugeordnete Aufgaben
    (Verpflichtungsermächtigungen) wird auf 0,00 EUR festgesetzt.                   – Durchführung von Brandsicherheitswachen auf Anordnung
    §4                                                                                 der Gemeinde nach Maßgabe der §§22 und 23 SächsBRKG,
    Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung              – Mitwirkung im Katastrophenschutz,
    von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird                         – Mitwirkung bei der Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspu-
    auf1.200.000,00 EUR festgesetzt.                                                   ren auf gemeindezuständigen, öffentlichen Verkehrsflächen,
                                                                                    – Mitwirkung in der Wasserwehr, ohne Verantwortlichkeit und
    §5                                                                                 nur wenn die eigene Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigt
    Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt für die land- und forst-                ist,
    wirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf          320,00 v.H.              – Überwachung der Wartung, Pflege und Prüfung der Ausrü-
             für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf       390,00 v.H.
                                                                                       stung einschließlich der Fahrzeuge,
             Gewerbesteuer auf                             375,00 v.H.
                                                                                    – Überwachung der Instandhaltung an den Gerätehäusern ein-
    §6                                                                                 schließlich deren Sauberhaltung und
    Weitere Festsetzungen:                                                          – Mitwirkung bei Brandverhütungsschauen.
    Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.             (3) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Gemeinde-
    Gemeinde Striegistal, den 12.10.2021                                            feuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer
    Wagner, Bürgermeister      (Siegel)                                             Notlagen und sonstigen Hilfeleistungen heranziehen
                                                                                              § 3 Laufbahn und Tarifbestimmungen
        Weitere Informationen finden Sie im Internet                            Für die hauptberuflichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
                  unter www.striegistal.de                                      gelten die laufbahnrechtlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen
                                                                                sowie innerdienstliche Weisungen.
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    13. November 2021                                                 Seite 5                                                      Striegistal-Bote
STRIEGISTAL- BOTE - striegistal.de
Amtliche Bekanntmachungen
§ 4 Aufnahme in die Feuerwehr                                              (4) Ein Feuerwehrangehöriger kann nach Anhörung der zuständigen
(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung der               Ortswehrleitung auf Beschluss des Gemeindefeuerwehraus-
    Gemeindefeuerwehr sind:                                                    schusses aus der Gemeindefeuerwehr ausgeschlossen werden,
    – die Vollendung des 16. Lebensjahres,                                     – bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst oder in der Aus-
    – die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderung an den Feu-                   und Fortbildung
        erwehrdienst,                                                          – bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht
    – die charakterliche Eignung und                                           – bei erheblicher, schuldhafter Schädigung des Ansehens der
    – die Bereitschaft zur Teilnahme an der Aus- und Fortbildung.                  Feuerwehr
    Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Abs. 4              – wenn Nichteignung zum Feuerwehrdienst im Sinne § 4 fest-
    SächsBRKG sein.                                                                gestellt wird
    Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsbe-                   – bei einem Verhalten, das eine erhebliche und andauernde
    rechtigten vorliegen.                                                          Störung des Zusammenlebens in der Feuerwehr verursacht
(2) Die Bewerber sollen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde ha-                    hat oder befürchten lässt.
    ben. Es sei denn, sie leisten als „Doppelmitglieder“ im Sinne von      (5) Zur Vorbereitung der Entscheidung nach Absatz 4 kann der Feu-
    § 18 Abs. 2 SächsBRKG während ihrer regelmäßigen Beschäfti-                erwehrangehörige vorläufig des Dienstes enthoben werden,
    gung oder Ausbildung in der Gemeinde, Feuerwehrdienst oder                 wenn anderenfalls der Dienstbetrieb oder die Sachverhaltsauf-
    stehen in sonstiger Weise regelmäßig für Einsätze zur Verfü-               klärung beeinträchtigt würden.
    gung. Der Gemeindefeuerwehrausschuss kann hierzu Ausnah-               (6) Der Bürgermeister entscheidet nach der Anhörung des Gemein-
    men zulassen                                                               defeuerwehrausschusses über die Entlassung oder den Aus-
(3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter zu rich-            schluss und stellt die Bedingungen des Feuerwehrdienstes unter
    ten. Über die Aufnahme entscheidet der Gemeindefeuerwehr-                  Angabe der Gründe schriftlich fest. Ausgeschiedene Feuerwehr-
    ausschuss nach Anhörung der zuständigen Ortswehrleitung. Bei               angehörige können auf Antrag eine Bescheinigung über die
    Übergängen aus der Jugendfeuerwehr bedarf es ebenfalls der                 Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad
    Zustimmung des Gemeindefeuerwehrausschusses. Jeder ehren-                  und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten.
    amtliche Feuerwehrangehörige erhält nach seiner Aufnahme in            (7) Eine Mitgliedschaft kann auf schriftlichen Antrag und mit Zu-
    die Gemeindefeuerwehr ein Exemplar der Feuerwehrsatzung                    stimmung des Gemeindefeuerwehrausschusses für bis zu
    und der sonstigen relevanten Regelungen.                                   12 Monate „auf Ruhend“ gesetzt werden. Eine bereits ruhende
(4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Ablehnung               Mitgliedschaft kann nach den ersten 12 Monaten um maximal
    des Aufnahmegesuches ist dem Bewerber schriftlich mitzutei-                ein weiteres Jahr auf schriftlichen Antrag verlängert werden.
    len.                                                                       Nach maximal zwei Jahren ruhender Mitgliedschaft erfolgt der
(5) Einer Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr Striegistal steht              Ausschluss aus der aktiven Abteilung der Gemeindefeuerwehr.
    insbesondere entgegen:
                                                                               § 6 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr
    – die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu ei-
                                                                           (1) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben das
        ner für verfassungswidrig erklärten Partei oder sonstigen
                                                                               Recht, den Gemeindewehrleiter und den Stellvertreter zu wäh-
        Vereinigung oder
                                                                               len. Die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehren haben das
    – die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu ei-
                                                                               Recht, den Ortswehrleiter, den Stellvertreter, und die Mitglieder
        ner nicht verbotenen Partei oder sonstigen Vereinigung oder
                                                                               des Ortsfeuerwehrausschusses (sofern vorhanden) zu wählen.
        Gruppierung, die mit der freiheitlich demokratischen Grund-
                                                                           (2) Die Gemeinde hat nach Maßgabe des § 61 Abs. 1 SächsBRKG
        ordnung unvereinbare Ziele verfolgt.
                                                                               die Freistellung der Angehörigen der Feuerwehr für die Teilnah-
 § 5 Beendigung des ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrdienstes                   me an Einsätzen, Einsatzübungen und für die Aus- und Fortbil-
(1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der An-               dung zu erwirken.
    gehörige der Gemeindefeuerwehr                                         (3) Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter,
    – aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienst-                Schriftführer des Gemeindefeuerwehrausschusses, Gerätewarte,
        pflichten dauernd unfähig ist,                                         Bambinifeuerwehrwarte, Jugendfeuerwehrwarte und Angehöri-
    – ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Abs. 4                  ge der Gemeindefeuerwehr, die regelmäßig über das übliche
        SächsBRKG wird oder                                                    Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwands-
    – aus der Gemeindefeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen                  entschädigung in Höhe der dafür in einer besonderen Satzung
        wird.                                                                  der Gemeinde festgelegten Beträge.
(2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf Antrag zu entlassen, wenn der         (4) Aktive Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhalten je Teilnah-
    Dienst in der Gemeindefeuerwehr für ihn aus persönlichen oder              me an Einsätzen und Einsatzübungen die von der Gemeinde-
    beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.                         wehrleitung anberaumt wurden, die entstandene Aufwendungen
(3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen                und Auslagen in Höhe des in der Kostensatzung festgelegten Be-
    Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem Orts-                  trages erstattet. Des Weiteren werden Angehörige der Gemein-
    wehrleiter schriftlich anzuzeigen. Sofern er nicht nachweist,              defeuerwehr auf Antrag die Auslagen, die ihnen durch die Aus-
    dass er im Einzugsbereich der Ortsfeuerwehr*/des Feuerwehr-                übung des Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme an
    standortes*/der Einsatzabteilung* weiterhin einer regelmäßigen             Aus- und Fortbildung entstehen erstattet. Darüber hinaus erstat-
    Beschäftigung oder Ausbildung nachgeht oder in sonstiger Wei-              tet die Gemeinde Sachschäden, die Angehörigen der Feuerwehr
    se regelmäßig für Aus-und Fortbildung sowie Einsätze zur Ver-              in Ausübung ihres Dienstes entstehen, sowie vermögenswerte
    fügung steht, kann sein Feuerwehrdienst seitens des Gemeinde-              Versicherungsnachteile nach Maßgabe des § 63 Abs. 2
    feuerwehrausschusses beendet werden.                                       SächsBRKG.
                                                                                                                                                   C
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                                                                                                                                                   Y
                                                                                                                                                   K
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STRIEGISTAL- BOTE - striegistal.de
Amtliche Bekanntmachungen
    (5) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben die ih-                chend § 7 Abs. 3 Satz a. auf den Wechsel in diese Jugendabtei-
        nen aus der Mitgliedschaft der Feuerwehr erwachsenden Aufga-               lung hingewirkt werden.
        ben gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet:      (5) Die jeweilige Ortswehrleitung bestellt den Bambini- Feuerwehr-
        – am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im                       wart für die Dauer von fünf Jahren. Wiederbestellung ist zuläs-
            Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und                  sig. Die Bestellung ist dem Gemeindefeuerwehrausschuss zur
            pünktlich teilzunehmen,                                                Bestätigung vorzulegen.
        – sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrgerätehaus einzu-                Der Bambini-Feuerwehrwart ist Angehöriger der aktiven oder
            finden,                                                                Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr und muss neben feu-
        – den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten                 erwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrung
            nachzukommen,                                                          im Umgang mit Kindern verfügen. Er vertritt die Bambini-
        – im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Ver-              Feuerwehr nach außen.
            halten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feu-
                                                                                                       § 8 Jugendfeuerwehr
            erwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten,
                                                                               (1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche bis zur
        – die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvor-
            schriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und                      Vollendung des 16. Lebensjahres aufgenommen werden. § 18
        – die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und                Abs. 4 SächsBRKG bleibt unberührt. Dem Aufnahmeantrag
            Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienst-           muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten
            lichen Zwecken zu benutzen.                                            beigefügt sein.
        – den Dienst unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Haut-              (2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart im
            farbe, Herkunft, Glaube, sozialer Stellung oder sexueller              Einvernehmen mit dem Ortswehrleiter. Im Übrigen gelten die
            Identität von in Not geratenen Personen sowie von anderen              Festlegungen des § 4 entsprechend.
            Feuerwehrangehörigen auszuüben,                                        Bei einer Abweichung vom § 18 Abs. 4 SächsBRKG entscheidet
        – sich im Feuerwehrdienst politisch neutral zu verhalten.                  der Gemeindefeuerwehrausschuss nach Anhörung des Orts-
    (6) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben eine                   wehrleiters über die Aufnahme.
        Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen dem Ortswehrlei-            (3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mit-
        ter oder seinem Stellvertreter rechtzeitig anzuzeigen und eine             glied
        Dienstverhinderung rechtzeitig zu melden.                                  a. in die aktive Abteilung aufgenommen wird. Die Übernahme
    (7) Verletzt ein Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die                  bedarf den Beschluss des Gemeindefeuerwehrausschusses,
        ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann der Gemeindewehrleiter            b. aus der Jugendfeuerwehr austritt,
        – einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen,                    c. den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist
        – verhältnismäßige disziplinarische Maßnahmen einleiten,                       oder
            welche geeignet sind, nachhaltig auf das Fehlverhalten einzu-          d. aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen
            wirken,                                                                    wird.
        – die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder                          Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustim-
        – den Ausschluss beim Bürgermeister beantragen.                            mung nach Abs. 1 schriftlich zurücknehmen.
        Die zuständige Ortswehrleitung ist zuvor zu hören. Dem Ange-           (4) Sind in einer Jugendfeuerwehr Jugendliche aus einem anderen
        hörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich zu den                Ortsteil von Striegistal Mitglied, muss nach Beendigung deren
        gegen ihn gerichteten Vorwürfen zu äußern.                                 Mitgliedschaft entsprechend § 8 Abs. 3 Satz a. auf den Wechsel
                                                                                   in die aktive Abteilung am Wohnort hingewirkt werden.
                          § 7 Bambini-Feuerwehr                                (5) Die jeweilige Ortswehrleitung bestellt den Jugendwart nach An-
    (1) In die Bambini- Feuerwehr können Kinder ab dem vollendeten                 hörung der Mitglieder der Jugendabteilung für die Dauer von
        3. bis zum 8. Lebensjahr aufgenommen werden. Dem Aufnah-                   fünf Jahren. Wiederbestellung ist zulässig. Die Bestellung ist
        meantrag muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsbe-                dem Gemeindefeuerwehrausschuss zur Bestätigung vorzulegen.
        rechtigten und ein Nachweis über den Abschluss einer privaten              Der Jugendfeuerwehrwart ist Angehöriger der aktiven oder Al-
        Unfallversicherung für das Kind, welches der Bambini-Feuer-                ters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr und muss neben feuer-
        wehr beitreten soll, beigefügt werden.                                     wehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrung im
    (2) Über die Aufnahme entscheidet der Bambini-Feuerwehrwart im                 Umgang mit Jugendlichen verfügen. Er vertritt die Jugendfeuer-
        Einvernehmen mit dem Ortswehrleiter.
                                                                                   wehr nach außen.
    (3) Die Zugehörigkeit zur Bambini- Feuerwehr endet, wenn das Mit-
        glied                                                                                     § 9 Alters- und Ehrenabteilung
        a. in die Jugendfeuerwehr aufgenommen wird,                            (1) In die Alters- und Ehrenabteilungen können Angehörige der Ge-
        b. aus der Bambini-Feuerwehr austritt,                                     meindefeuerwehr bei Überlassung der Dienstkleidung übernom-
        c. den körperlichen und geistigen Anforderungen nicht ge-                  men werden, wenn sie aus dem aktiven Dienst in der Freiwilli-
            wachsen ist oder                                                       gen Feuerwehr ausgeschieden sind.
        d. aus der Bambini-Feuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird.       (2) Der Gemeindefeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehöri-
        Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustim-                gen der aktiven Abteilungen den Übergang in die Alters- und Eh-
        mung nach Abs. 1 schriftlich zurücknehmen oder die private Un-             renabteilungen gestatten, wenn der Dienst in der Gemeindefeu-
        fallversicherung gekündigt haben.                                          erwehr für sie aus persönlichen, gesundheitlichen oder berufli-
    (4) Sind in einer Bambini-Feuerwehr Kinder aus einem anderen                   chen Gründen eine besondere Härte bedeutet.
        Ortsteil von Striegistal, in dem eine Jugendabteilung existiert,       (3) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilungen wählen ihre
        Mitglied, muss nach Beendigung deren Mitgliedschaft entspre-               Leiter für die Dauer von fünf Jahren.
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    13. November 2021                                                Seite 7                                                      Striegistal-Bote
STRIEGISTAL- BOTE - striegistal.de
Amtliche Bekanntmachungen
                      § 10 Ehrenmitglieder                                (5) Sind sowohl Ortswehrleiter als auch sein Stellvertreter an der
Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Gemeindefeuerwehraus-                Teilnahme verhindert, können sie einen Vertreter ihrer Ortsfeu-
schusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Gemeindefeuer-                erwehr zur Teilnahme benennen. Dieser erhält dann das Abstim-
wehr oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den                   mungsrecht des Ortswehrleiters.
Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitglie-            (6) Der Gemeindefeuerwehrausschuss soll viermal im Jahr tagen.
dern der Feuerwehr ernennen.                                                  Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der
                                                                              vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen. Der Gemeindefeuer-
            § 11 Organe der Freiwilligen Feuerwehr
                                                                              wehrausschuss muss einberufen werden, wenn dies mindestens
Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind:
                                                                              ein Drittel seiner Mitglieder bei Abgabe der von ihnen geforder-
– die Hauptversammlung/Ortsfeuerwehrversammlung,
                                                                              ten Tagesordnung verlangt. Der Gemeindefeuerwehrausschuss
– der Gemeindefeuerwehrausschuss/Ortsfeuerwehrausschuss und
                                                                              ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberech-
– die Gemeindewehrleitung/Ortswehrleitung.
                                                                              tigten Mitglieder anwesend sind.
                      § 12 Hauptversammlung                               (7) Der Bürgermeister ist zu den Gemeindefeuerwehrausschusssit-
(1) Unter dem Vorsitz des Gemeindewehrleiters ist jährlich eine or-           zungen einzuladen.
    dentliche Hauptversammlung der Gemeindefeuerwehr durchzu-             (8) Beschlüsse des Gemeindefeuerwehrausschusses werden mit ein-
    führen. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegen-               facher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ab-
    heiten der Feuerwehr, soweit zu ihrer Behandlung und Entschei-            lehnung.
    dung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Be-         (9) Die Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses sind nicht
    schlussfassung vorzulegen.                                                öffentlich. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzuferti-
    In der Hauptversammlung hat der Gemeindewehrleiter einen Be-              gen.
    richt über die Tätigkeit der Gemeindefeuerwehr im abgelaufenen        (10)In jeder Ortsfeuerwehr kann ein Ortsfeuerwehrausschuss gebil-
    Jahr abzugeben.                                                           det werden. Für ihn gelten die Absätze 1 bis 4, 6 und 7 entspre-
(2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Gemeindewehrlei-                 chend. Der Gemeindewehrleiter kann zu den Sitzungen eingela-
    ter einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist              den werden; er besitzt kein Stimmrecht.
    innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn das von mindestens
                                                                                                     § 14 Wehrleitung
    einem Drittel der aktiven Angehörigen der Feuerwehr schriftlich
                                                                          (1) Der Gemeindewehrleitung gehören der Gemeindewehrleiter und
    unter Angabe der Gründe gefordert wird. Zeitpunkt und Tages-
                                                                              sein Stellvertreter an.
    ordnung der Hauptversammlung sind den Angehörigen und dem
                                                                          (2) Die Gemeindewehrleitung wird in der Hauptversammlung ge-
    Bürgermeister mindestens 14 Tage vor der Versammlung in orts-
                                                                              wählt und für die Dauer von fünf Jahren berufen. Wiederwahl ist
    üblicher Art und Weise bekannt zu geben.
                                                                              zulässig.
(3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die
                                                                          (3) Gewählt werden kann nur, wer der Gemeindefeuerwehr aktiv an-
    Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist
                                                                              gehört, wahlberechtigt ist, über die für diese Dienststellung er-
    innerhalb eines Monats eine zweite einzuberufen, die unabhän-
                                                                              forderliche Qualifikation, Erfahrungen und die erforderlichen
    gig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.
                                                                              persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. Erforder-
    Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehr-
                                                                              liche fachliche Mindestvoraussetzung für den Gemeindewehr-
    heit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.
                                                                              leiter und seinen Stellvertreter ist die erfolgreich abgeschlossene
(4) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen,
                                                                              Führungsausbildung „Zugführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“.
    die dem Bürgermeister vorzulegen ist.
                                                                              Die Qualifikation zur vorhergehenden Führungsfunktion reicht
(5) Für die Ortsfeuerwehrversammlungen gelten die Absätze 1 bis 3
                                                                              aus, wenn sich der Kandidat schriftlich vor der Wahl verpflich-
    entsprechend. Eine Niederschrift ist dem Gemeindewehrleiter
                                                                              tet, die erforderliche Führungsfunktionen innerhalb von zwei
    vorzulegen.
                                                                              Jahren zu absolvieren. Die Qualifikation zum „Verbandsführer“
                § 13 Gemeindefeuerwehrausschuss                               sollte schnellstmöglich angestrebt werden.
(1) Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beschließendes Organ der           (4) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter werden nach der
    Wehrleitung. Er behandelt Fragen der Finanzplanung der Ge-                Wahl durch die Hauptversammlung und nach Zustimmung des
    meinde für die Feuerwehr sowie der Dienst- und Einsatzplanung.            Gemeinderates vom Bürgermeister bestellt.
(2) Der Gemeindefeuerwehrausschuss besteht aus dem Gemeinde-              (5) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter haben ihr Amt
    wehrleiter als Vorsitzenden sowie den Ortswehrleitern und dem             nach Ablauf der Wahlperiode oder im Fall eines beabsichtigten
    Vertreter der Jugendwarte. Ist der Gemeindewehrleiter auch                vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers
    gleichzeitig Ortswehrleiter übernimmt der entsprechende stell-            weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur Verfügung, kann der
    vertretende Ortswehrleiter das Mandat des Ortswehrleiters.                Bürgermeister geeignete Personen mit der kommissarischen
(3) Stimmenberechtigt sind Personen entsprechend Absatz 2.                    Leitung der Gemeindefeuerwehr beauftragen.
(4) Der Stellvertreter des Gemeindewehrleiters, der Schriftführer,            Kommt innerhalb eines Monates nach Freiwerden der Stelle kei-
    die stellvertretenden Ortswehrleiter, der stellvertretende Ge-            ne Neuwahl zustande, setzt der Bürgermeister bis zur satzungs-
    meindejugendwart, der Gemeindekleiderwart und der Gemein-                 gemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehö-
    degerätewart nehmen, sofern sie nicht Funktionsträger nach Satz           rigen mit Zustimmung des Gemeinderates als Gemeindewehrlei-
    1 sind, ohne Stimmberechtigung von Amts wegen an den Bera-                ter oder Stellvertreter ein.
    tungen des Gemeindefeuerwehrausschusses teil. Sach- und fach-         (6) Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuer-
    kundige Personen können in betreffenden Angelegenheiten mit               wehr verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und diese
    beratender Funktion zum Gemeindefeuerwehrausschuss einge-                 Satzung übertragenen Aufgaben aus.
    laden werden.                                                             Er hat insbesondere hinzuwirken,
                                                                                                                                                    C
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Striegistal-Bote                                                Seite 8                                                      13. November 2021
STRIEGISTAL- BOTE - striegistal.de
Amtliche Bekanntmachungen
        – auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der                 ter zu melden. Die Gerätewarte haben ihre Aufgaben nach Ab-
            Angehörigen der Feuerwehr entsprechend den Feuerwehr-                  lauf der Amtszeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiter zu
            dienstvorschriften,                                                    erfüllen. Wiederbestellung ist zulässig.
        – die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und               (5) Der Gemeindegeräte- und der Kleiderkammerwart werden nach
            Einsätzen zu regeln,                                                   Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses vom Gemeinde-
        – die Dienste so zu organisieren, dass jeder aktive Feuerwehr-             wehrleiter für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Wiederbestel-
            angehörige jährlich an mindestens 40 Stunden Ausbildung                lung ist zulässig. Es gelten die Abschnitte 1 bis 3 entsprechend.
            teilnehmen kann,                                                   (6) Der Bewerber für die Position des Gerätewartes sollte die Quali-
        – dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungspläne auf-              fikation „Gerätewart“ führen oder schnellstmöglich nachholen.
            gestellt und dem Gemeindefeuerwehrausschuss vorgelegt
                                                                                                         § 16 Schriftführer
            werden,
                                                                               (1) Der Schriftführer wird nach Anhörung des Gemeindefeuerwehr-
        – die Tätigkeit der Zugführer, Gruppenführer und der Geräte-
                                                                                   ausschusses vom Gemeindewehrleiter für die Dauer von fünf
            warte zu kontrollieren,
                                                                                   Jahren bestellt. Wiederbestellung ist zulässig.
        – auf eine zeit-, ordnungsgemäße und den Vorschriften ent-
            sprechende Ausrüstung der Feuerwehr hinzuwirken,                   (2) Der Schriftführer hat Niederschriften über die Beratungen des Ge-
        – für den Einhalt der Feuerwehrdienstvorschriften und der ein-             meindefeuerwehrausschusses und über Hauptversammlungen zu
            schlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen,                     fertigen. Darüber hinaus soll der Schriftführer für die
        – bei der Verwendung minderjähriger Feuerwehrangehöriger                   Öffentlichkeitsarbeit der Gemeindefeuerwehr verantwortlich sein.
            die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes           (3) Für Schriftführer der Ortsfeuerwehren gelten die Absätze 1 und
            sicherzustellen und                                                    2 entsprechend.
        – Beanstandungen, die die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr                                          § 17 Wahlen
            betreffen, dem Bürgermeister mitzuteilen.                          (1) Die nach § 17 Abs. 3 Satz 2 SächsBRKG durchzuführenden
    (7) Der Bürgermeister kann dem Gemeindewehrleiter weitere Auf-                 Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit
        gaben des Brandschutzes übertragen.                                        dem Wahlvorschlag, den Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
    (8) Der Gemeindewehrleiter soll den Bürgermeister und den Ge-                  bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten
        meinderat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen An-               enthalten als zu wählen sind und muss vom zuständigen Feuer-
        gelegenheiten beraten. Er ist zu den Beratungen in der Gemeinde            wehrausschuss bestätigt sein.
        zu den Belangen der Feuerwehr und des Brandschutzes zu hören.          (2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandidat zur
    (9) Der stellvertretende Gemeindewehrleiter hat den Gemeinde-                  Wahl, kann mit Zustimmung der Hauptversammlung die Wahl
        wehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und           offen erfolgen.
        ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertre-         (3) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter oder ei-
        ten.                                                                       nem von ihm benannten Beauftragten zu leiten. Die Wahlver-
    (10)Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter können bei gro-             sammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahl-
        ben Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im               leiter die Stimmenauszählung vornehmen.
        Absatz 3 geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom          (4) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als
        Gemeinderat nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschus-                   die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist.
        ses abberufen werden.                                                  (5) Die Wahl des Gemeindewehrleiters und seines Stellvertreters ge-
    (11)Für die Ortswehrleiter gelten die Absätze 1 bis 10 entsprechend.           mäß § 14 Abs. 4 erfolgt in getrennten Wahlgängen. Gewählt ist,
        Sie führen die Ortsfeuerwehren nach Weisung des Gemeinde-                  wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlbe-
        wehrleiters.                                                               rechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahl-
                       § 15 Unterführer, Gerätewarte                               gang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den
    (1) Als Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur Angehöri-              zwei Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei
        ge der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet                der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit
        sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen              entscheidet das Los.
        sowie die erforderliche Qualifikation besitzen. Die erforderliche      (6) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.
        Qualifikation kann insbesondere durch die erfolgreiche Teilnah-        (7) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach
        me an den vorgeschriebenen Lehrgängen der Landesfeuerwehr-                 der Wahl durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zur Vorlage
        schule Sachsen nachgewiesen werden.                                        beim Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat dem
    (2) Die Unterführer werden auf Vorschlag der Ortswehrleitung vom               Ergebnis nicht zu, ist innerhalb eines Monates eine Neuwahl
        Gemeindewehrleiter, im Namen des Bürgermeisters, bestellt.                 durchzuführen.
        Der Gemeindewehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung im            (8) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Gemeindewehrlei-
        Gemeindefeuerwehrausschuss widerrufen. Wiederbestellung ist                ters oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der
        zulässig.                                                                  Gemeinderat dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, hat der Ge-
    (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach Weisung ihrer Vor-               meindefeuerwehrausschuss dem Bürgermeister eine Liste der
        gesetzten aus.                                                             Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner Meinung
    (4) Für Gerätewarte gelten die Abschnitte 1 bis 3 entsprechend. Sie            nach für eine der Funktionen in Frage kommen. Der Bürgermei-
        haben die Ausrüstung und die Einrichtungen der Feuerwehr zu                ster setzt dann nach § 14 Abs. 5 die Wehrleitung ein.
        verwahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum festge-        (9) Für die Wahlen in der Ortsfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis 8
        legten Termin zu prüfen oder zur Prüfung vorzustellen. Festge-             entsprechend. Die Aufgaben des Gemeinderates können dem
        stellte Mängel sind unverzüglich dem zuständigen Ortswehrlei-              Ortschaftsrat übertragen werden.
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    13. November 2021                                                Seite 9                                                        Striegistal-Bote
STRIEGISTAL- BOTE - striegistal.de
Amtliche Bekanntmachungen
                        § 18 In-Kraft-Treten                                            Stellenausschreibung Sachbearbeiter
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 14.05.2011                                Bürgerbüro (m/w/d)
außer Kraft.
Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätz-                     Die Gemeinde Striegistal stellt ab dem 1. April 2022
liche Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Es wird darauf                        eine/n Sachbearbeiter/-in für das Bürgerbüro ein.
hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen
Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.                   Es handelt sich um eine auf ein Jahr befristete Stelle mit Option auf
Striegistal, den 27.10.2021                                                       Verlängerung um ein weiteres Jahr und anschließender unbefristeter
Wagner, Bürgermeister                (Siegel)                                     Weiterbeschäftigung.
Hinweis: Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Ver-        Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden.
letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein         Zum Aufgabengebiet gehören im Wesentlichen
Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.        • Erster Ansprechpartner für alle Bürgerbelange in der Gemeinde
Dies gilt nicht, wenn                                                                Striegistal
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung            • Sekretariatsaufgaben, Postein- und Ausgang und Telefonvermitt-
     oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,                       lung, vielfältige organisatorische Kleinaufgaben
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs.2 SächsGemO wegen                • Korrespondenz mit Behörden, privaten Organisationseinheiten
     Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,                                             und Bürgern
4. vor Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
     a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
                                                                                  • Bearbeitung von Kaufs- und Verkaufsangelegenheiten kommu-
     b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der             naler Grundstücke
         Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung         • Organisatorische Bearbeitung von Vermessungsaufträgen
         begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Ver-    • Vorbereitung von Sitzungsunterlagen für die kommunalen Ent-
         letzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann nach
                                                                                     scheidungsgremien
         Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jeder-
         mann diese Verletzung geltend machen.                                    • Führen einer Barkasse
                                                                                  Die Aufgaben sind vorrangig im Tätigkeitsbereich der allgemeinen
                                                                                  Verwaltung im Innendienst angesiedelt. Die genaue Stellenbeschrei-
           Jahreshauptversammlung der                                             bung kann im Einzelnen auch künftig variieren.
   Freiwilligen Feuerwehr Striegistal verschoben                                  Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit erwarten wir:
                                                                                  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachan-
  Die im letzten Amtsblatt angekündigte Jahreshauptversamm-                          gestellte/r oder eine vergleichbare Ausbildung in einem kauf-
  lung der Freiwilligen Feuerwehr Striegistal am 26. November                        männischen Bereich
  2021 wird wegen der aktuellen Entwicklung der Corona-                           • Organisationstalent, außerordentliche Kommunikationsfähig-
  infektionen in das Jahr 2022 verschoben.                                           keit sowie außerordentliche soziale Kompetenz
                                                                                  • freundliches und zuvorkommendes Auftreten
                                                                                  • gründliche Kenntnisse im Umgang mit Office-Programmen
Öffentliche Bekanntmachung des Abwasser-                                          • Kenntnisse in der Bedienung von Archikart oder ähnlichem
zweckverbandes „Obere Freiberger Mulde“                                              Geoinformationssystem von Vorteil
                                                                                  • Grundkenntnisse im kaufmännischen und betriebswirtschaftli-
Am Donnerstag, dem 25.11.2021 um 10.30 Uhr findet im                                 chen Bereich von Vorteil
Sitzungssaal des Rathauses Striegistal (OT Etzdorf, Waldheimer Straße 13)         • Bereitschaft zur Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
eine öffentliche Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes
„Obere Freiberger Mulde“ statt:
                                                                                  • Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B
Tagesordnung:                                                                     Wir bieten:
1. Öffentliche Fragestunde der Bürger – 15 min.
                                                                                  Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertra-
2. Bericht gem. § 75 Absatz 5 SächsGemO zum Haushaltsjahr 2021
3. Beschluss zum Verzicht auf einen Gesamtabschluss gem. § 88b Sächs-
                                                                                  ges für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppe 6.
    GemO                                                                          Die zu besetzende Stelle ist für alle Geschlechter gleichermaßen ge-
4. Beschluss zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2020 des AZV                 eignet. Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung im
    „Obere Freiberger Mulde”                                                      Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtig.
5. Entlastung des Verbandsvorsitzenden für seine Tätigkeit im Wirt-               Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen erbitten
    schaftsjahr 2020                                                              wir bis spätestens Donnerstag, den 16. Dezember 2021 um 16.00
6. Freigabe des Beteiligungsberichtes 2020 des AZV „Obere Freiberger Mulde“
7. Beschluss zum Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2020 der OFM
                                                                                  Uhr an die Gemeindeverwaltung Striegistal in Etzdorf, Waldheimer
    Abwasserentsorgung GmbH                                                       Straße 13, 09661 Striegistal zu senden.
8. Beschluss zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan des AZV „Obere                Elektronische Bewerbungen können ausschließlich im PDF-Format
    Freiberger Mulde“ für das Haushaltsjahr 2022                                  (1 Datei, max. 10 MB) an info@striegistal.de berücksichtigt wer-
9. Beschluss zum Zinssatz für die nicht zum Herstellungszeitpunkt der             den. Bewerbungen mit anderen Dateiformaten (zum Beispiel docx,
    Anlagen an die nicht umgelegten Straßenentwässerungskostenanteile             jpg, rtf) werden ohne Antwort gelöscht.
    für das Jahr 2022
                                                                                  Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können
10. Informationen des Verbandsvorsitzenden
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.                                   wir nicht erstatten.
Wagner, stellv. Vorsitzender des AZV „Obere Freiberger Mulde“                     Wagner, Bürgermeister
                                                                                                                                                          C
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Striegistal-Bote                                                           Seite 10                                                13. November 2021
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