2021 Gemeinsame Positionen entwickeln
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Verband Evangelischer Krankenhäuser und stationärer Pflegeeinrichtungen in Berlin-Brandenburg vekp.de Gemeinsame Positionen entwickeln Geschäftsbericht 2021
Geschäftsbericht 2021 des Verbandes Evangelischer Krankenhäuser und stationärer Pflegeeinrichtungen in Berlin-Brandenburg (VEKP)
Vorwort Vorwort Die Corona-Pandemie stellte das Le- ken an all diejenigen, die von diesen ben auch in diesem Berichtszeitraum Schicksalsschlägen getroffen wurden. auf den Kopf. Die Arbeit unserer Mitglieder und der Geschäftsstelle wird auch zukünftig Die besonderen Aufgaben beim Um- darauf ausgerichtet sein, Menschen zu gang mit der Pandemie und darauf helfen und Not zu lindern. Dies gilt für bezogenen Verordnungen auf Bundes- die Bewohner und Bewohnerinnen in und Landesebene dominierten in al- den Pflegeeinrichtungen in gleichem len Bereichen die verbandliche Arbeit. Maße wie für die Patienten und Pati- Das ständige Hin- und Her in den Ent- entinnen in den Krankenhäusern, die scheidungen kostete Nerven, war je- Besucher und Besucherinnen und na- doch wohl nicht zu vermeiden. türlich die Mitarbeitenden! Die immer weiter ausgebauten Schutz- und Hygi- Kurzfristig erforderlich werdende In- enekonzepte der Krankenhäuser und formations- und Abstimmungspro- Pflegeeinrichtungen sind ein sichtba- zesse erfolgten in digitalen Strukturen. rer Ausdruck für diese Bemühungen. Wir sind dankbar für die Unterstüt- zung, die wir bei der erfolgreichen Ge- Neben der Pandemiebewältigung galt staltung der Umstellungen erfahren es ein Mosaik an Themen für die Ar- haben. Als Verband macht uns das beit der Mitglieder zu bewältigen. Die Mut und gibt uns die Sicherheit, auch Landesbasisfallwerte der Krankenhäu- zukünftige Krisen bewältigen zu kön- ser und die hausindividuellen Entgelt- nen. Wir haben auf dramatische Weise verhandlungen waren ebenso für die lernen müssen, dass die Krise Teil un- Zukunft zu gestalten, wie die finanziel- serer Arbeit ist – und nicht nur bei an- len Eckwerte der Pflegeeinrichtungen. deren vorkommt. Erneut begann die Diskussion um die Auch in diakonischen Einrichtungen zukünftige Gestaltung der Kranken- sind Menschen gestorben und Exis- hauslandschaft und der Finanzierung. tenzen ins Wanken geraten. Wir den- Zentralisierungsphantasien wurden 2
Organisation Organisation Aus der Arbeit „von interessierter Seite“ immer wie- sorgung der Bevölkerung noch einmal Geschäftsordnung der neu belebt. Für den VEKP mit sei- deutlich zu machen. Dabei will sich nen rund 177.000 stationär in den der Vorstand unseres Fachverbandes Mitgliedseinrichtungen behandelten auf drei Bausteine der Arbeit diakoni- Krankenhausfällen in Berlin und Bran- scher Krankenhäuser konzentrieren, denburg ist klar, dass nur ein gesundes die über deren engen Versorgungs- Miteinander von wohnortnahen Struk- auftrag und dessen Erfüllung hinaus turen, Spezialisierungen und der Zen- gehen: tralisierung ausgewählter, besonders XX Diakonische Krankenhäuser als komplexer, Leistungen eine hochwer- Teil der Wissenschaftslandschaft tige Versorgung sicherstellen kann. Um in Berlin, Mitgliedseinrichtungen es deutlich zu sagen: Es darf sich keine XX Diakonische Krankenhäuser als weitere Zentralisierung der Leistungen Ausbildungsstellen in Berlin, in öffentlichen Krankenhäusern oder XX Diakonische Krankenhäuser als Ort Universitätskliniken vollziehen. Viel- fairer Arbeitsbedingungen im Rah- mehr leisten auch diakonische Kran- men der AVR. kenhäuser ihren unverzichtbaren Bei- trag zur Versorgung der Bevölkerung Wir laden Sie ein, sich durch den und stehen weiterhin dafür bereit. nachfolgenden Bericht einen Über- blick über die Arbeit des VEKP zu ver- Am Ende des Berichtszeitraumes wer- schaffen. den die Wahlen zum Berliner Abge- ordnetenhaus und zum Bundestag Unseren Mitgliedern danken wir aus- stattfinden. Eine gute Gelegenheit, drücklich für ihr, nicht zuletzt in der den Beitrag unserer Mitglieder zur ge- Pandemie gezeigtes, beherztes und sundheitlichen und pflegerischen Ver- umsichtiges Handeln. Roy J. Noack Detlef Albrecht Vorstandsvorsitzender Geschäftsführer 3
Inhalt Inhalt 1. Organisation des VEKP����������������������������������������������������������������� 7 1.1 Mitglieder und Mitgliederversammlung����������������������������������������������7 1.2 Vorstand ���������������������������������������������������������������������������������������8 1.3 Geschäftsführung und Geschäftsstelle�����������������������������������������������8 1.4 Vertretung der Geschäftsstelle in Gremien und Institutionen�����������������8 1.4.1 Vertretung in Gremien Berlin �����������������������������������������������������������8 1.4.2 Vertretung in Gremien Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1.4.3 Weitere Gremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1.5 Gremien innerhalb des DWBO e. V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1.6 Ständige interne Beratungsgremien des VEKP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 2. Rahmenbedingungen der Arbeit���������������������������������������������������� 10 3. Übergreifende Gremienarbeit�������������������������������������������������������� 14 3.1 Cluster Gesundheitswirtschaft Berlin-Brandenburg ���������������������������14 3.2 Landespflegeausschuss (LPA)���������������������������������������������������������14 4. Vergütung von Krankenhausleistungen������������������������������������������ 15 4.1 Landesbasisfallwerte Berlin und Brandenburg�����������������������������������15 4.2 Budget- und Entgeltverhandlungen 2018 bis 2020 nach KHEntgG und BPflV �������������������������������������������������������������16 4.3 Finanzierung der Gesundheitsberufe im Krankenhaus �����������������������19 4.4 Pflegepersonaluntergrenzen �����������������������������������������������������������20 4.5 Ausgliederung der Pflegepersonalkosten�������������������������������������������20 5. Datenprojekte des VEKP������������������������������������������������������������� 21 5.1 Trägerverbandsübergreifende AG „Sonstige Entgelte“�������������������������21 5.2 Trägerverbandsübergreifende AG „PEPP“�����������������������������������������21 6. Entwicklung der diakonischen Krankenhäuser in Berlin und Brandenburg in den Jahren 2016 bis 2020 ������������� 22 7. Krankenhausplanung Berlin und Brandenburg������������������������������� 24 8. Krankenhausinvestitionsfinanzierung Berlin und Brandenburg�������� 26 9. Rechts- und Vertragsangelegenheiten������������������������������������������� 27 9.1 Strukturprüfung der Operationen- und Prozeduren-Codes (OPS) ���������27 4
Organisation Organisation 9.2 Landesverträge nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 SGB V zur Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung ���������������������28 9.3 Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und Aus der Arbeit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV)�������������������29 9.4 Rechtsprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 9.5 Entlassmanagement ���������������������������������������������������������������������29 9.6 Datenschutz im Krankenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 9.7 Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen – WTG����������� 30 10. Pflegereform ����������������������������������������������������������������������������� 31 Geschäftsordnung 11. Finanzierung für stationäre Pflegeeinrichtungen ��������������������������� 32 12. Qualitätssicherung in stationären Pflegeeinrichtungen������������������� 33 13. Beratung und Unterstützung stationärer Pflegeeinrichtungen ��������� 34 14. Berliner Projekt – Die Pflege mit dem Plus ���������������������������������� 36 15. Seminare����������������������������������������������������������������������������������� 38 Mitgliedseinrichtungen 16. Öffentlichkeitsarbeit������������������������������������������������������������������� 39 16.1 Internetauftritt VEKP – Öffentliche Stellungnahmen���������������������������39 16.2 Internetauftritt VEKP – Öffentliche Veranstaltungen der Mitglieder �������40 16.3 Internetauftritt VEKP – Hygiene �����������������������������������������������������40 17. Förderung komplementärer Strukturen und weitere Themen����������� 40 17.1 Hospizarbeit���������������������������������������������������������������������������������40 17.2 Deutschlandstipendium�����������������������������������������������������������������41 17.3 Dienstgeberverband (dgv) �������������������������������������������������������������41 17.4 Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt ���������������������������������������41 17.5 Assistierter Suizid�������������������������������������������������������������������������41 Anhang: Geschäftsordnung�������������������������������������������������������������������������43 Mitgliedskrankenhäuser Berlin �������������������������������������������������������52 Mitgliedskrankenhäuser Brandenburg ���������������������������������������������53 Mitgliedspflegeeinrichtungen ���������������������������������������������������������54 5
Organisation 6
Organisation Organisation 1. Organisation des VEKP 1.1 Mitglieder und Mitgliederversammlung Aus der Arbeit Agaplesion Bethanien Diakonie gemeinnützige GmbH XX Evangelischer Diakonieverein Berlin-Zehlendorf e. V. XX Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin (Stiftung bürgerlichen Rechts) XX Ev. Elisabeth Klinik Krankenhausbetriebs gemeinnützige GmbH XX Ev. Geriatriezentrum Berlin gemeinnützige GmbH XX Ev. Johannesstift Altenhilfe gemeinnützige GmbH XX Ev. Johannesstift Wichernkrankenhaus gemeinnützige GmbH XX Ev. Krankenhaus Hubertus Krankenhausbetriebs gemeinnützige GmbH XX Geschäftsordnung Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gemeinnützige GmbH XX Ev. Krankenhaus Luckau gemeinnützige GmbH XX Ev. Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow gemeinnützige GmbH XX Ev. Lungenklinik Berlin Krankenhausbetriebs gemeinnützige GmbH XX Ev. Waldkrankenhaus Spandau Krankenhausbetriebs gemeinnützige GmbH XX Friedrich von Bodelschwingh-Klinik gemeinnützige GmbH XX Hoffnungstaler Stiftung Lobetal XX Immanuel-Krankenhaus GmbH XX Immanuel-Miteinander Leben GmbH XX Johanniter GmbH, Johanniter-Krankenhaus Treuenbrietzen XX Mitgliedseinrichtungen Evangelisches Zentrum für Altersmedizin GmbH XX Krankenhaus Bernau GmbH XX Krankenhaus und Poliklinik Rüdersdorf GmbH XX Lutherstift gemeinnützige GmbH XX Martin-Luther-Krankenhausbetrieb GmbH XX Naëmi-Wilke-Stift Guben XX Oberlinklinik gemeinnützige GmbH XX Pflegewohnhaus am Waldkrankenhaus gemeinnützige GmbH XX Paul-Gerhardt-Stift Pflege gGmbH XX Theodor-Wenzel-Werk e. V. XX Verein Krankenhaus Waldfriede e. V. XX 7
Organisation 1.2 Vorstand Detlef Albrecht (Geschäftsführer) XX Dr. Karsten Bittigau XX Beatrice Deinert (ab 1. Januar 2021) XX Gottfried Hain (stv. VS bis 31. Dezember 2020) XX Bernd Jakobs XX Michael Mielke XX Andreas Mörsberger XX Roy J. Noack (Vorsitzender) XX Vivien Voigt XX 1.3 Geschäftsführung und Geschäftsstelle Detlef Albrecht (Geschäftsführer) XX Frank Hapke (Referat Rechts- und Vertragsangelegenheiten) XX Andreas Tietze (Referat Entgelt- und Budgetangelegenheiten, Statistik) XX Astrid Paul (Referat Pflegeversicherung und Seminare) XX Dima Georgieva (Sekretariat / Sachbearbeitung) XX Beate Wegner (Sekretariat / Sachbearbeitung) XX 1.4 Vertretung der Geschäftsstelle in Gremien und Institutionen 1.4.1 Vertretung in Gremien Berlin BKG-Vorstand (Albrecht) XX BKG-Kommission Verträge gem. §§ 112, 115 SGB V (Albrecht, Hapke) XX BKG-Pflegesatzausschuss (Albrecht, Tietze) XX BKG-Fachausschuss Pflegeeinrichtungen (Albrecht (Vorsitzender), Paul) XX BKG-Fachausschuss Digitalisierung (Tietze) XX Lenkungsausschuss Qualitätssicherung (Albrecht) XX Lenkungsausschuss Berliner Projekt – die Pflege mit dem Plus XX (Albrecht, Vorsitzender bis März 2020) Regionalausschuss Krankenhausplanung (Albrecht) XX Fachausschuss Krankenhausplanung Berlin (Albrecht) XX Arbeitsgruppen des Fachausschusses Krankenhausplanung Berlin (Albrecht) XX Schiedsstelle Berlin nach § 18a KHG (Albrecht) XX Schiedsstelle Berlin nach §§ 114 und 115 SGB V (Albrecht) XX Cluster Gesundheitswirtschaft Berlin-Brandenburg XX (Handlungsfeld „Innovative Versorgung“) (Albrecht) Erweiterter Landesausschuss Berlin, § 116b SGB V (Albrecht) XX 8
Organisation Organisation Landespflegeausschuss Berlin (Albrecht) XX Schiedsstelle nach § 36 PflBG (Tietze) XX 1.4.2 Vertretung in Gremien Brandenburg Aus der Arbeit LKB-Vorstand (Albrecht (stv. Vorsitzender)) XX LKB-Planungsausschuss (Albrecht, Hapke) XX LKB-Finanzierungsausschuss (Albrecht) XX LKB-Arbeitsgruppe Verträge (Hapke) XX Landeskonferenz für Krankenhausplanung gem. § 13 BbgKHEG (Albrecht) XX AK Detailplanung zur Krankenhausplanung (Albrecht) XX BegleitAG zur Krankenhausplanung (Albrecht) XX Arbeitsgruppe stationäre Versorgung der Landeskonferenz Brandenburg (Albrecht) XX Geschäftsordnung Schiedsstelle Brandenburg nach § 18a KHG (Albrecht, Tietze) XX Schiedsstelle Brandenburg nach §§ 114 und 115 SGB V (Albrecht) XX Erweiterter Landesausschuss für das Land Brandenburg, § 116b SGB V (Hapke) XX Schiedsstelle nach § 36 PflBG (Tietze) XX 1.4.3 Weitere Gremien DKG FA für Personalwesen und Krankenhausorganisation (Albrecht) XX DEKV-Delegiertenversammlung (Albrecht) XX Mitgliedseinrichtungen DEKV Vorstandsreferat Politik, Recht und Ökonomie (Albrecht) XX 1.5 Gremien innerhalb des DWBO e. V. Leitungskonferenz des DWBO (Albrecht) XX AG Juristen und Juristinnen im DWBO (Hapke) XX AG sexualisierte Gewalt im DWBO (Hapke) XX AG Gesundheit / Pandemie (Albrecht) XX 1.6 Ständige interne Beratungsgremien des VEKP Geschäftsführungen der Krankenhäuser Berlin XX Geschäftsführungen der Krankenhäuser Brandenburg XX Heimleitungs- und Geschäftsführungsrunden stationärer Pflegeeinrichtungen XX Bündnis für Qualität XX Netzwerk Pflegedokumentation und Indikatoren XX AG Seminare XX Netzwerk Entlassmanagement XX Plattform für Erfahrungsaustausch zum Datenschutz XX AG Ärzte und Ärztinnen XX 9
Aus der Arbeit 2. Rahmenbedingungen der Arbeit Corona-Pandemie Auch in diesem Berichtszeitraum ge- bandlichen Ebene trägerübergreifend lingt es nicht, einen Geschäftsbericht eng im Rahmen des SAVE Konzeptes ohne das Thema Corona zu verfas- des Berliner Senates bzw. in den regi- sen. Die Corona-Pandemie stellte die onalen Netzwerken des Landes Bran- Handlungs- und Leistungsfähigkeit der denburg zusammen zu arbeiten. Die Mitglieder und des VEKP auf eine Be- Evangelische Lungenklinik Berlin hat währungsprobe. Ausnahmesituatio- sich im Berichtszeitraum durch die nen wurden teilweise zum Normalfall. Entwicklung eines POST-SAVE Kon- Der Zusammenbruch von Lieferket- zeptes für die Weiterbehandlung von ten führte zu einem flächendeckenden intensivmedizinisch behandelten Pati- Mangel an Schutzausrüstung und Hy- enten und Patientinnen mit Weaning- gienematerial. Besuchsverbote verhin- bedarf in die Versorgung eingebracht. derten den Kontakt zu Angehörigen. Mit dem Konzept wurde die Klinik zum Die notwendigen Freihaltungen inten- Bindeglied zwischen den Intensivstati- sivmedizinischer Kapazitäten führten onen der Akutkrankenhäuser und den zu einer deutlichen Verringerung der Nachsorgeeinrichtungen für die Be- Fallzahlen. Die zeitweise sehr dünne atmungsentwöhnung. Damit konnten Informationslage und kurzfristige Ent- freie Intensivkapazitäten in den Berli- scheidungen waren eine besondere ner Intensivstationen geschaffen wer- Herausforderung. Zum Jahreswech- den. sel 2020/21 erreichte die Zahl der so- wohl intensivmedizinisch als auch auf Neben den operativen Fragen der peripheren Stationen zu behandeln- ewältigung der Pandemie zählte B den Patienten und Patientinnen ihren die Ausgestaltung der erforderlichen vorläufigen Höhepunkt. Klinken waren Maßnahmen zur wirtschaftlichen Si- gezwungen, die Maßnahmen des In- cherung (Rettungsschirme) für die fektionsschutzes massiv auszuweiten. Krankenhäuserund Pflegeeinrichtun- Die Hygiene- und Pandemiepläne der gen und die Entlastung der Einrichtun- Krankenhäuser und das verantwor- gen von nicht zwingend erforderlichen tungsvolle Handeln der Mitarbeitenden Kommunikations- und Nachweisver- in den Krankenhäusern und Pflegeein- pflichtungen zu den prägenden Aufga- richtungen haben dazu geführt, dass ben des Alltags. Schließungen von Einrichtungen oder Bereichen nahezu vollständig vermie- Mit Beginn der Corona-Pandemie den werden konnten. Ein besonderes galt es, die persönlichen und be- Kennzeichen der Pandemielage war die ruflichen Kontakte zugunsten des Bereitschaft aller Beteiligten sowohl G esundheitsschutzes weitestgehend auf der operativen als auch auf der ver- zu reduzieren. Dies führte in der Ver- 10
Organisation Organisation bandsgeschäftsstelle dazu, dass mobi- Am Ende des Berichtszeitraumes ist les Arbeiten zum integralen Bestand- noch völlig ungewiss, wie die Situa- teil des Arbeitsprozesses wurde. Dies tion sich im Herbst/Winter 2021 dar- war nur möglich, weil die Mitarbeiten- stellen wird. Sicher ist, dass die Kran- Aus der Arbeit den sich offensiv den Notwendigkeiten kenhäuser und Pflegeeinrichtungen stellten und im DWBO IT-Lösungen des VEKP ihren Beitrag zur Krisenbe- sehr schnell aufgebaut und angeboten wältigung geleistet haben und aus den werden konnten. Versorgungsnetzwerken nicht wegzu- denken sind. Gesetzliche Veränderungen Der Berichtszeitraum war geprägt abschreckendes Beispiel bildet ein Ge- Geschäftsordnung durch sehr umfangreiche Gesetzespa- setzentwurf zur „Finanzierung der As- kete auf Bundes- und Landesebene. sistenz im Krankenhaus für Menschen Diese wurden ergänzt durch zahlreiche mit Behinderung“. Dieses Gesetzes- Rechtsverordnungen zur Bewältigung vorhaben wurde über das „Gesetz zum der Pandemie, landesweite Erlasse Erlass eines Tiermittelgesetzes und zur und politische Appelle an die Kran- Anpassung arzneimittelrechtlicher und kenhäuser und Pflegeeinrichtungen. anderer Vorschriften“ in das Verfahren Zur Beschleunigung des parlamentari- eingebracht. Bei allem Verständnis für schen Verfahrens wurden viele für den Verfahrensfragen – eine solche Dar- VEKP und seine Mitglieder relevante stellung sollte vermieden werden. Mitgliedseinrichtungen Gesetze an andere Gesetze angehängt (sog. Omnibusgesetze). Dies führte zu Im Einzelnen seien folgende Gesetzes- einer großen Undurchsichtigkeit und entwicklungen erwähnt: war teilweise schwer zu händeln. Ein Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) Mit dem KHZG fördert der Gesetzge- Mit dem KHZG erfolgte zugleich die ber die Digitalisierung im Kranken- Einführung der „Corona-Prämie“ und haus und richtet einen Krankenhauszu- weiterer Regelungen zum Ausgleich kunftsfonds mit einem bundesweiten pandemiebedingter Erlösrückgänge im Gesamtvolumen von 4,3 Mrd. € (inkl. Krankenhaus und in den Pflegeeinrich- Landesmittel). Auf Berlin entfallen 220 tungen. Mio. €, auf Brandenburg 120 Mio. €. Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) Mit dem GPVG hat der Bund u. a. ein che der Kinder- und Jugendmedizin Hebammenstellenförderprogramm erweitert. Für den Bereich der Pfle- für 2021 – 2023 errichtet und die Si- geeinrichtungen wurde ein Programm cherstellungszuschläge auf die Berei- zur Schaffung von Stellen für zusätzli- 11
Aus der Arbeit che Pflegehilfskräfte beschlossen. Mit rung des Pflegerettungsschirmes zum dem GPVG wurde auch die Verlänge- 31. März 2021 beschlossen. Drittes Bevölkerungsschutzgesetz Mit dem Dritten Bevölkerungsschutz- die hier nicht im Einzelnen dargestellt gesetz erweiterte der Bund den Er- werden können. Gleichzeitig wurde die mächtigungsrahmen für das Bundes- Ausgleichspauschale für bestimmte ministerium für Gesundheit. Das BMG Krankenhäuser für den Zeitraum ab hat auf dieser Grundlage zahlreiche 18. November 2020 bis zunächst Verordnungen auf den Weg gebracht, 31. Januar 2021 erneut eingeführt. EpiLage Fortgeltungsgesetz Mit dem EpiLage Fortgeltungsgesetz Rettungsschirm für die Pflegeeinrich- erfolgte eine Fortführung der Fest- tungen verlängert und Neuregelungen stellung der epidemischen Lage von für die Qualitätsprüfung in der Pflege nationaler Tragweite. Es wurden die geschaffen. Für Krankenhausbeschäf- aufgrund der Covid-19-Pandemie be- tigte erfolgte eine Neuauflage der Co- schlossenen Sonderregelungen zum rona-Prämie. Viertes Bevölkerungsschutzgesetz Kernelemente des Gesetzes sind ver- 100 SARS-CoV-2 Infektionen pro schiedene Maßnahmen, die bundes- 100.000 Einwohner und Einwohnerin- weit einheitlich ab einer Inzidenz von nen greifen sollen. Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungsgesetz (DVPMG) Mit dem Gesetz werden die Telemedi- Bereich der Pflege wird ein Leistungs- zin, die Telematikinfrastruktur und ihre anspruch auf digitale Pflegeanwendun- Anwendung sowie das Nationale Ge- gen eingeführt. sundheitsportal weiterentwickelt. Im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) Das GVWG enthält eine Vielzahl an Transplantation, psychiatrische/psy- Regelungen zur Weiterentwicklung chotherapeutische Versorgung, Quali- der Versorgung in der Pflege (Pfle- tätsverträge u. v. m. Neu aufgenommen gereform). Für den Krankenhausbe- wird die Möglichkeit der Übergangs- reich betrifft das GVWG die Bereiche pflege im Krankenhaus. Qualitätssicherung, Mindestmengen, Regelungen auf Landesebene Auf der Landesebene beschäftigte sich rungen der Infektionsschutzmaßnah- der VEKP mit den zahlreichen Ände- menverordnungen in den Ländern so- 12
Organisation Organisation wie den spezifischen coronabedingten gesetzes in Berlin verabschiedet. Da- Landesregelungen und Erlässen für die mit wurde die bereits vor langer Zeit Krankenhäuser und Pflegeeinrichtun- von den Verbänden eingebrachte For- gen, die aufgrund der gesetzlichen Vor- derung der Einführung einer Option, Aus der Arbeit gaben immer nur eine sehr begrenzte die Geltung der planungsrelevanten Laufzeit hatten. Qualitätsindikatoren der Bundesebene Im Juli 2021 wurde das Zweite Gesetz unter einen Landesvorbehalt zu stellen, zur Änderung des Landeskrankenhaus- endlich umgesetzt. Weitere Rahmenbedingungen Die Kliniken in Deutschland befinden den Ländern zur Verfügung gestellten sich unverändert in einer sehr ange- Investitionsmittel dar. Weder in Berlin Geschäftsordnung spannten wirtschaftlichen Lage. Das noch in Brandenburg wird der ermit- Krankenhausbarometer 2020 des telte jährliche Investitionsbedarf in den Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) Landeshaushalten ausgewiesen. Die weist aus, das 44 % der Krankenhäu- Folgen der Corona-Pandemie werden ser in Deutschland Verluste geschrie- diesen Trend eher bestärken und damit ben haben. Ein zentrales Problem stel- zu einem weiteren Anwachsen des In- len weiterhin die nicht ausreichend von vestitionsstaus führen. Mitgliedseinrichtungen 13
Aus der Arbeit 3. Übergreifende Gremienarbeit 3.1 Cluster Gesundheitswirtschaft Berlin-Brandenburg Der VEKP wirkte im Experten und Ex- Im neuen Masterplan des Clusters pertinnen-Treffen Berlin-Brandenburg fand eine Neuorganisation durch die mit. Durch das digitale Format konnte Einrichtung von Thementeams statt. auch 2020 eine Zukunftswerkstatt Damit verbunden ist eine stärkere mit dem Schwerpunkt „Länderüber- Ausrichtung auf die Gesundheitswirt- greifende Versorgung – mit und nach schaft. Aus Sicht des VEKP sollte die Corona“ stattfinden. Dabei sind bis zu Versorgung stärker im Mittelpunkt der 100 Teilnehmer und Teilnehmerinnen Beratungen stehen. Es gilt immer wie- den Vorträgen hochkarätiger Dozen- der deutlich zu machen, dass die Ge- ten und Dozentinnen gefolgt. Neben sundheitsunternehmen, und damit dem ambulanten und stationären Be- zentral die Krankenhäuser, eine große reich wurde erstmals auch der Öffentli- Wertschöpfung und immer auch eine che Gesundheitsdienst (ÖGD) als dritte Wirtschaftsorientierung beinhalten. Säule des Gesundheitswesens in die Diskussionen einbezogen. 3.2 Landespflegeausschuss (LPA) Zur Beratung von Fragen der Pflege- in stationären Pflegeeinrichtungen und versicherung ist in jedem Bundesland ambulanten Versorgungsstrukturen. ein Landespflegeausschuss zu bilden. Hier bildete der LPA einen weiteren Ort In den Landespflegeausschüssen sind des Austausches über die engen Gren- sämtliche an der Pflege beteiligten In- zen der Fachgremien hinweg. Auch stitutionen vertreten. Für die Berliner wenn keine Beschlüsse gefasst wer- Krankenhausgesellschaft nimmt der den konnten, war die Arbeit des LPA Geschäftsführer des VEKP die Vertre- für den VEKP wertvoll. Der besondere tung wahr. Vorsitzende des LPA war Wert lag in der Möglichkeit des prob- die Direktorin des DWBO. Es kam zu lemorientierten Austausches zur Be- zwei turnusmäßigen Sitzungen. Die wältigung der Corona-Pandemie durch üblicherweise stattfindende Sonder- sehr unterschiedliche Akteure in der veranstaltung ist aufgrund der Corona- Stadt. Die Gewinnung von Fachkräf- Pandemie entfallen. ten in der Pflege zählte zu den weiteren Themen des LPA. In die Beratungen Die behandelten Themen waren deut- aufgenommen wurde auch die Umset- lich von der Corona-Pandemie geprägt, zung der generalistischen Ausbildung z. B. Besuchsregelungen in stationären in Corona-Zeiten und eine Praxisein Pflegeeinrichtungen, Covid-Ausbrüche satz-Börse. 14
Organisation Organisation 4. Vergütung von Krankenhausleistungen 4.1 Landesbasisfallwerte Berlin und Brandenburg Aus der Arbeit Nach § 10 KHEntgG vereinbaren die Der Landesbasisfallwert 2021 mit Vertragsparteien auf Landesebene zur Ausgleichen im Land Berlin beträgt Bestimmung der Höhe der Fallpau- 3.750,11 €. Im Land Brandenburg schalen jährlich einen Landesbasis- konnte für das Jahr 2021 ein Landes- fallwert. Seit dem Landesbasisfallwert basisfallwert i. H. v. 3.741,50 € mit 2017 sind durch die Neuregelungen Ausgleichen vereinbart werden. Eine des Krankenhausstrukturgesetzes Angleichung an die nachgelagert er- (KHSG) gestiegene Leistungszahlen in mittelte untere Bundesbasisfallwert- Geschäftsordnung den Verhandlungen nicht mehr absen- grenze i. H. v. 3.709,75 € musste nicht kend zu berücksichtigen. Somit waren erfolgen. Ausgleiche und Berichti- die Verhandlungen für 2021 erneut gungen des Landesbasisfallwertes für geprägt von der Frage, welche Perso- 2021 wurden für Berlin nicht verein- nal- und Sachkostenentwicklungen für bart, für Brandenburg einzig für die Zu- das Jahr 2021 plausibel dargelegt wer- schläge nach § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. den konnten. Bedingt durch die Aus- 6 KHEntgG. Für die den Verhandlun- gliederung der Pflegepersonalkosten gen zum Landesbasisfallwert 2021 als aus den DRG und damit aus der Ver- Ausgangsbasis zugrundeliegenden Ca- gütung über den Landesbasisfallwert, semixpunkte wurde in beiden Bundes- Mitgliedseinrichtungen hat sich das Verhältnis von Personal- ländern eine Korridorlösung rund um zu Sachkosten von bislang rd. 60:40 die für 2020 verständigten Leistungs- auf nunmehr rd. 50:50 verschoben. volumen vereinbart. Beide Landes- Für den Landesbasisfallwert 2021 er- basisfallwerte wurden zum 1. Januar folgte erstmals nachgelagert eine Be- 2021 genehmigt. stimmung des Bundesbasisfallwerts Eine zusammenfassende Darstellung und somit auch der unteren bzw. obe- der für die Abrechnung im jeweiligen ren Korridorgrenze. Der VEKP war in Jahr maßgeblichen Landesbasisfall- den Verhandlungskommissionen bei- werte für Berlin und Brandenburg für der Landeskrankenhausgesellschaften die Jahre 2019 bis 2021 kann der fol- vertreten. genden Tabelle entnommen werden. Landesbasisfallwerte 2019 2020 2021 Berlin 3.532,50 € 3.670,45 € 3.750,11 € Brandenburg 3.530 € 3.662,36 € 3.741,50 € 15
Aus der Arbeit 4.2 Budget- und Entgeltverhandlungen 2018 bis 2020 nach KHEntgG und BPflV Das Budgetgeschäft ist pandemiebe- Für 2021 gab es noch keine Verhand- dingt nahezu vollständig zum Erliegen lungen. gekommen. Nur vereinzelt haben Bud- getverhandlungen stattgefunden, wo- Im Ergebnis liegen für das Budgetjahr bei diese dann in der Regel als Telefon- 2019 erst von rund 2/3 der Mitglieds- und/oder Videokonferenz durchgeführt krankenhäuser genehmigte Budgetver- wurden. Die wieder ansteigenden In- einbarungen oder Einigungen vor. Für fektionszahlen ab dem Spätherbst das Budgetjahr 2018 konnte rund 3/4 bremsten das Verhandlungsgeschehen der Mitgliedskrankenhäuser eine Eini- erneut stark aus. Großteils waren die gung mit den Krankenkassen erzielt Budgetjahre 2018 und 2019 Gegen- werden. stand der durchgeführten Verhand- lungen. Für das Jahr 2020 wurden im Der VEKP unterstützte seine Mitglieder Mitgliederbereich erst von fünf Kran- bei der Vorbereitung der Budget- und kenhäusern Verhandlungen geführt. Entgeltverhandlungen und zeigte ver- Einigungen für 2020 konnten bislang schiedene Strategien für die Verhand- für zwei Krankenhäuser erzielt werden. lungen auf. Budgetverhandlung nach dem KHEntgG Während die Verhandlungen für die gaben infolge der Corona-Pandemie Budgetjahre 2018 bzw. 2019 vom von deutlich geringerer Bedeutung als Ablauf und den Schwerpunkten her in den Vorjahren. Bei den hausindivi- gegenüber den Vorjahren nahezu un- duellen Entgelten, insbesondere bei verändert waren, zeigen die wenigen den hausindividuellen DRGs sowie Verhandlungen für das Jahr 2020 ein Tagesklinikentgelten, zeichnet sich deutlich anderes Bild. Die bislang im hingegen ein neuer Dissens mit den Fokus stehenden Leistungsmengen Krankenkassen ab, da diese Entgelte (Casemix), eventuelle Fixkostendegres- erstmals ohne die in den bisherigen sionsabschläge bzw. weitergeltende Entgelten enthaltenen Pflegeperso- Mehrleistungsabschläge, vereinzelt nalkostenanteile zu vereinbaren sind. das Pflegestellenförderprogramm, so- Leistungsmengen spielen für das Jahr wie – je nach Bedeutung im einzelnen 2020 und 2021 aufgrund der ausge- Krankenhaus – hausindividuell zu ver- setzten Mengenausgleiche im Regelfall einbarende Entgelte / Tagesklinikent- keine größere Rolle. Gleiches gilt, zu- gelte, sind diese Verhandlungstatbe- mindest mit Blick auf das Jahr 2020, stände für 2020 entweder vollständig für die Fixkostendegressionsabschläge, entfallen (z. B. Pflegestellenförderpro- da in den meisten Krankenhäusern gramm), oder aufgrund geänderter Vor- im Jahr 2020 pandemiebedingt Leis- 16
Organisation Organisation tungsrückgänge zu verzeichnen waren Im Zuge der Gesetzgebung zum Ge- und für das Jahr 2020 keine Fixkos- sundheitsversorgungsweiterentwick- tendegressionsabschläge zu vereinba- lungsgesetz (GVWG) wird diese Neure- ren sind. gelung nunmehr verbindliche Vorgabe Aus der Arbeit aller für das Jahr 2020 noch nicht ver- Das Hauptaugenmerk für 2020 liegt einbarten Pflegebudgets. Ob diese Ver- auf der erstmaligen Vereinbarung der änderung zu weniger konfliktträchtigen Pflegebudgets. Bislang haben sich die Verhandlungen beitragen wird, bleibt Verhandlungen in diesem Bereich als abzuwarten. sehr schwierig erwiesen. Nachdem die Definition der Pflegepersonalkos- Die Vereinbarung von NUB-Entgelten, ten und die daraus resultierende Pfle- aber auch einzelner Leistungen aus Geschäftsordnung gebudgetverhandlungsvereinbarung dem durch die Selbstverwaltung auf auf der Bundesebene zu einem breiten Bundesebene vereinbarten Fallpau- Spektrum an unterschiedlichen Inter- schalenkatalog, wurde von den Kost- pretationen in den Verhandlungen auf enträgern vielfach mit Verweis auf eine Ortsebene geführt haben und in ver- mangelnde Studienlage sowie das in schiedenen Bundesländern Schieds- § 12 SGB V normierte Gebot der Wirt- stellenverfahren zu diesem Thema schaftlichkeit und der diesbezüglichen durchgeführt wurden, überarbeiteten Rechtsprechung des Bundessozialge- die Vertragsparteien auf der Bundes- richts (BSG) abgelehnt. Im Ergebnis ebene die Pflegepersonalkostendefini- konnte dennoch oft mit dem Kenntnis- Mitgliedseinrichtungen tion für das Jahr 2021. Die Verbands- stand aus der AG „Sonstige Entgelte“ geschäftsstelle war in die im Land (siehe 5.1) eine Vereinbarungslösung Brandenburg geführten, insgesamt mit den Krankenkassen erzielt werden. vier, Schiedsstellenverfahren zum Pfle- gebudget als Mitglied der Schiedsstelle Die Regelungen zu den Zuschlägen für intensiv eingebunden und konnte die Zentren und Schwerpunkte nach § 2 Mitgliedskrankenhäuser zeitnah über Abs. 2 Nr. 4 KHEntgG waren in beiden die in der Schiedsstelle getroffenen Bundesländern zwischen den Kranken- Entscheidungen informieren. häusern und den Krankenkassen strittig. Budgetverhandlungen nach der BPflV Für die Budgetjahre 2018 und 2019 Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung liegen in der Mehrzahl Einigungen/ Ver- der Versorgung und der Vergütung für einbarungen für den BPflV-Bereich in psychiatrische und psychosomatische den Mitgliedskrankenhäusern vor. Ver- Leistungen (PsychVVG) wurde das Fi- handlungen für das Jahr 2020 wurden nanzierungssystem für psychiatrische bislang erst von einem, für 2021 noch und psychosomatische Fachabteilun- von keinem Mitgliedskrankenhaus ge- gen/Fachkrankenhäuser wieder zu ei- führt. nem Budgetsystem. Insofern bleibt es 17
Aus der Arbeit auch künftig bei einem zwischen den sich bei den Verhandlungen für 2020 Vertragsparteien auf der Ortsebene grundsätzlich neue Konfliktfelder ab. für das jeweilige Krankenhaus zu ver- einbarenden und durch den Verände- Die ab 2020 anzuwendenden Vor- rungswert gedeckelten Budget. Dies gaben der Personalausstattung veranlasste den Verband, seine Mit- Psychiatrie und Psychosomatik- glieder dahingehend zu beraten, eine Richtlinie (PPP-RL) stellten die Mit- möglichst vollständige Ausschöpfung gliedskrankenhäuser bereits in ihrem der rechtlich möglichen Budgetsteige- ersten Nachweisverfahren zu Beginn rungen mit den Krankenkassen umzu- des zweiten Quartals 2021 vor größere setzen und hierbei insbesondere auf Herausforderungen und führten zu ei- die gut darstellbare Situation im Be- nem erhöhten Beratungsbedarf durch reich der Personalkosten in Verbindung die Verbandsgeschäftsstelle. Die Ablö- mit den Regelungen der AVR DWBO sung der Psych-PV durch die Vorgaben abzustellen. der PPP-RL und deren budgettechni- sche Umsetzung sind mit Blick auf die Während die Verhandlungen für die Budgetverhandlungen voraussichtlich Jahre 2018 und 2019 im Wesentli- der größte Dissenspunkt. Die pande- chen unverändert gegenüber den Vor- miebedingten Leistungsrückgänge in jahren verlaufen sind und sich auf die 2020 und deren budgettechnische Ab- bekannten Themen, wie Kostenent- bildung werden absehbar ein weiteres wicklungen und Veränderungen in der Schwerpunktthema der Verhandlungen Psych-PV, konzentrierten, zeichnen sein. Ausblick und Bewertung der weiteren Entwicklung der Budgetrunden 2018 – 2021 DInsbesondere das Budgetjahr 2020 gleichs nach § 4 BPflV in die zukünfti- stellt die Krankenhäuser, sowohl im Be- gen Verhandlungen einfließen. Es bleibt reich des KHEntgG als auch der BPflV, abzuwarten, wie groß die Bedeutung vor neue Herausforderungen. Die weni- dieses Krankenhausvergleichs sein wird. gen bislang geführten Verhandlungen für 2020 zeigen, dass sowohl die erst- Erleichternd dürften die sowohl für mals zu vereinbarenden Pflegebudgets 2020 als auch für 2021 infolge der als auch die Umsetzung der PPP-RL Corona-Pandemie ausgesetzten Men- sehr konfliktbeladen sind und ein in- genausgleiche sein, wodurch der ver- tensives Verhandlungsgeschehen be- einbarten Leistungsmenge nur eine wirken. untergeordnete Rolle für diese beiden Budgetjahre zukommt. Für die Verhandlungen nach der BPflV werden darüber hinaus die Daten des Zur Unterstützung der Krankenhäuser leistungsbezogenen Krankenhausver- bei der Vorbereitung und Durchführung 18
Organisation Organisation der Budget- und Entgeltverhandlungen umfangreichen Datenpool zur Verfü- stellt der VEKP den Krankenhäusern im gung. Bei Bedarf werden darüber hin- Rahmen der trägerverbandsübergrei- aus hausindividuelle Auswertungen er- fenden AG „Sonstige Entgelte“ einen stellt. Aus der Arbeit 4.3 Finanzierung der Gesundheitsberufe im Krankenhaus Die Verhandlungen für die im KHG und Physiotherapie durch den Entfall genannten Gesundheitsberufe im von Schulgeldern sowie die hinzuge- Krankenhaus für die Budgetjahre 2018 kommenen Ausbildungsvergütungen bis 2021 verliefen, soweit bereits erkennbar angestiegen waren, zeich- geführt, im Wesentlichen unverän- net sich aktuell ein neues Konfliktfeld Geschäftsordnung dert gegenüber den Vorjahren. Da mit ab. Die Frage der Praxisanleitung und dem Start der generalistischen Pfle- deren Finanzierung durch die Kranken- geausbildung nach dem Pflegeberufe kassen gewinnt, auch für die sonstigen gesetz (PflBG) im Jahr 2020 die haus Berufe neben der Pflegeausbildung, individuellen Ausbildungsbudgets im zusehends an Bedeutung. Entgegen Volumen stark abnehmen und der unterinstanzlicher Rechtsprechung aus mit den meisten Diskussionspunk- anderen Bundesländern vertreten die ten behaftete Bereich der Pflegeaus- örtlichen Krankenkassen bislang die bildung an dieser Stelle zunehmend Auffassung, dass eine Finanzierung kleiner wird, sind auch die in den Ver- im Rahmen der Ausbildungsbudgets Mitgliedseinrichtungen handlungen streitbefangenen Themen durch die Krankenkassen nicht gebo- für diese Aus bildung eher geringer ten sei. Bislang zeichnet sich in die- geworden. sem Punkt keine Lösung ab. Es bleibt abzuwarten, ob hierzu eine Schieds- Nachdem die Ausbildungsbudgets stelle über den grundsätzlichen Finan- insbesondere im Bereich der Ergo- zierungsanspruch entscheiden muss. Generalistische Pflegeausbildung nach dem PflBG Die generalistische Pflegeausbildung pandemiebedingt und unter Abwägung ist bundesweit im Jahr 2020 gestar- der Weiterentwicklungsperspektiven tet. Die im Jahr 2019 verhandelten für die bisherigen Pauschalen darauf, Pauschalen gelten für die Jahre 2020 die bisherigen Vereinbarungen um ein und 2021. Angestanden hätten die Jahr bis zum Jahr 2022 zu verlän- Verhandlungen zur Weiterentwicklung gern und somit erst für das Jahr 2023 der Pauschalen für die Jahre 2022 und wieder in Verhandlungen zur Weiter 2023. In b eiden Bundesländern ver- entwicklung der Pauschalen einzutre- ständigten sich die Vertragsparteien ten. 19
Aus der Arbeit 4.4 Pflegepersonaluntergrenzen Eine Vereinbarung der Selbstverwal- Chirurgie, Pädiatrie und pädiatrische tungspartner auf Bundesebene zur Intensivmedizin verbindliche Pflege- Weiterentwicklung der Pflegeperso- personaluntergrenzen. naluntergrenzen für das Jahr 2021 ist nicht zustande gekommen, so dass Anders als im Jahr 2020 wurden die das Bundesministerium für Gesundheit Pflegepersonaluntergrenzen in 2021 (BMG) die entsprechenden Regelun- nicht infolge der zweiten bzw. dritten gen zu den Pflegepersonaluntergren- Pandemiewelle ausgesetzt. Allerdings zen über eine Verordnung im Novem- ist in § 21 Abs. 2a KHG eine Regelung ber 2020 erlassen hat. Neben den enthalten, nach der für Krankenhäu- bereits für 2020 mit Untergrenzen be- ser, die Ausgleichszahlungen nach § legten Bereichen der Geriatrie, Kardio- 21 Abs. 1a KHG erhalten, das Vorlie- logie, Herzchirurgie, Unfallchirurgie, gen der Voraussetzungen des § 7 Satz Neurologie und Intensivmedizin gelten 1 Nummer 2 der Pflegepersonalunter- seit dem 1. Februar 2021 auch in den grenzen-Verordnung für das Jahr 2021 Bereichen Innere Medizin, Allgemeine als nachgewiesen gilt. 4.5 Ausgliederung der Pflegepersonalkosten Mit dem Pflegepersonalstärkungs-Ge- zierung über das DRG-System verblie- setz (PpSG) wurde eine weitreichende ben sind, und solcher, die künftig über Veränderung in der Finanzierung von das Pflegebudget finanziert werden. Krankenhausleistungen beschlossen. Streitigkeiten in dieser Frage führten zu Ab dem Jahr 2020 werden die Pflege- Schiedsstellenverfahren von Trägern au- personalkosten der unmittelbaren Pa- ßerhalb des Mitgliedsbereiches, die vom tientenversorgung auf bettenführenden VEKP begleitet wurden. Die notwen- Stationen nicht mehr über die DRG-Fall- dige Neukalkulation der hausindividuel- pauschalen und Zusatzentgelte finan- len Entgelte wird neben der Vereinba- ziert, sondern gesondert über ein nach rung des Pflegebudgets einen weiteren § 6a KHEntgG hausindividuell zu verhan- Schwerpunkt der Budgetverhandlungen delndes Pflegebudget. Das Pflegebudget für das Jahr 2020 darstellen. Um die stellt im Wesentlichen eine Ist-Kosten-Fi- Mitgliedskrankenhäuser bei der sachge- nanzierung für die dem Pflegebudget zu- rechten Umsetzung der Regelungen zum rechenbaren Pflegepersonalkosten dar. Pflegebudget zu unterstützen, bot der VEKP ein Seminar zu diesem Thema an. Die Krankenhäuser stehen nunmehr vor Der ursprünglich für Ende März 2020 der Herausforderung der Abgrenzung angesetzte Termin wurde pandemiebe- und Zuordnung der Pflegepersonalkos- dingt auf den 7. September 2020 ver- ten in die Bestandteile, die in der Finan- schoben. 20
Organisation Organisation 5. Datenprojekte des VEKP Dem VEKP liegen sowohl die anony- planerischen Fragestellungen als auch misierten Daten nach § 21 KHEntgG für die Vorbereitung und Begleitung der Aus der Arbeit der Mitgliedskrankenhäuser als auch Budgetverhandlungen der Mitglieds- die jeweils aktuellen Qualitätsberichte krankenhäuser werden auf der Grund- aller Krankenhäuser bundesweit mit lage dieses umfangreichen Datenpools entsprechenden Tools für umfangrei- regelhaft Auswertungen und Analysen che Auswertungen der jeweiligen Da- erstellt. ten vor. Insbesondere zu krankenhaus- 5.1 Trägerverbandsübergreifende AG „Sonstige Entgelte“ Geschäftsordnung Die Ende 2013, u. a. auf Initiative aus Teilnehmenden wurde diese Plattform dem Mitgliederbereich des VEKP, eta- darüber hinaus zum Austausch über blierte und durch die Geschäftsstelle aktuelle Fragestellungen rund um die koordinierte, trägerverbandsübergrei- Budget- und Entgeltverhandlungen ge- fende, Arbeitsgruppe „Sonstige Ent- nutzt. Auch die Budgetverhandlungen gelte“ ist im Berichtszeitraum zu zwei sind durch die hergestellte Transparenz weiteren Sitzungen zusammengetrof- positiv beeinflusst worden. Kurzfris- fen. Pandemiebedingt musste eine tig notwendige Informationen zu den dieser Sitzungen als Videokonferenz „Rahmenbedingungen“ der vereinbar- Mitgliedseinrichtungen stattfinden. Insgesamt beteiligen sich ten Entgelte in anderen Teilnehmer- rund 40 Krankenhäuser an der Arbeits- krankenhäusern konnten eingeholt und gruppe. Aus dem Mitgliederbereich die Verhandlungen zu den Entgelten des VEKP sind alle Krankenhäuser, die mit den Kostenträgern auf einer sachli- hausindividuelle Entgelte vereinbaren, cheren Ebene geführt werden. an der Arbeitsgruppe beteiligt. Eine Fortführung der Arbeitsgruppe ist für Die Verbandsgeschäftsstelle stellte den den Spätsommer 2021 vorgesehen. Teilnehmenden zweimal aktualisierte Aufstellungen mit den von den Kran- Die Arbeitsgruppensitzungen waren kenhäusern vereinbarten hausindivi- geprägt von einem transparenten Aus- duellen Entgelten zur Verfügung und tausch zu Fragen der Kalkulation und beantwortete darüber hinaus verschie- Vereinbarung von hausindividuellen dene Einzelanfragen zu Vergleichsent- Entgelten nach § 6 KHEntgG. Von den gelten. 5.2 Trägerverbandsübergreifende AG „PEPP“ Die aus der Arbeitsgruppe „Sonstige gruppe „PEPP“ wird ebenfalls durch Entgelte“ hervorgegangene Arbeits- die Geschäftsstelle des VEKP koor- 21
Aus der Arbeit diniert und kam zu zwei Sitzungen, Im Mittelpunkt der Beratungen der hiervon eine als Videokonferenz, zu- Arbeitsgruppe stand der Austausch sammen. Eine Fortführung der Arbeits- zum Thema stationsäquivalente Be- gruppe ist für den Spätsommer 2021 handlung /Hometreatment sowie zu vorgesehen. der vom G-BA beschlossenen PPP-RL. 6. Entwicklung der diakonischen Krankenhäuser in Berlin und Brandenburg in den Jahren 2016 bis 2020 Die dem VEKP vorliegenden anonymi- gen kann. Hinzu kommt, dass die Leis- sierten Leistungsdaten aller Mitglieds- tungszahlen 2020 pandemiebedingt krankenhäuser nach § 21 KHEntgG nicht das tatsächliche Leistungspoten- enthalten sowohl die Leistungen, die tial der Mitgliedskrankenhäuser dar- dem KHEntgG unterliegen, als auch stellen und eine Vergleichbarkeit mit die der BPflV und bilden somit das den Vorjahren auch aus diesem Grund Leistungsgeschehen in den Kranken- nicht gegeben ist. häusern vollständig ab. Auf dieser Grundlage kann das Leistungsgesche- Die nachfolgenden Tabellen verschaf- hen in den diakonischen Krankenhäu- fen eine detaillierte Übersicht zu den sern in Berlin und Brandenburg dif- Kennzahlen „vollstationäre Fallzahl“, ferenziert analysiert werden. In die „Verweildauer“ sowie „Alter der behan- nachfolgenden Darstellungen wurden delten Patientinnen und Patienten“. In nur die Krankenhäuser einbezogen, die die Darstellung sind alle vollstationären im Jahr 2021 dem Mitgliedsbereich Fälle der diakonischen Krankenhäuser des VEKP angehören. in Berlin und Brandenburg der Jahre 2016 bis 2020 eingeflossen (Ist-Leis- Die in der Vergangenheit dargestell- tungen). Zur besseren Vergleichbarkeit ten und für den KHEntgG-Bereich re- der Daten zwischen den Entgeltberei- levanten Kennzahlen „Casemix“ und chen sowie in der Zeitreihenbetrach- „Casemix-Index“ können aktuell nicht tung wurden Regelungen der PEPPV abgebildet werden. Bedingt durch die (z. B. Berechnungstage vs. Verweil- Ausgliederung der Pflegepersonalkos- dauer) nicht berücksichtigt. ten aus den DRG ließe sich für das Datenjahr 2020 nur eine Wiedergabe Pandemiebedingt sind die Daten des ohne Pflegeanteile nach aGDRG vor- Jahres 2020 keine geeignete Ver- nehmen. Für die Altjahre könnte sich gleichsgröße bzw. Grundlage für eine einzig das Datenjahr 2019 vollständig Analyse zur Entwicklung ggü. den Vor- im aGDRG-System abgebildet wer- jahren und lassen keinen Schluss auf den, so dass eine Zeitreihendarstellung die generelle Leistungsfähigkeit der wie in der Vergangenheit, nicht erfol- Mitgliedskrankenhäuser zu. 22
Organisation Organisation VEKP Gesamt KHEntgG BPflV Gesamt 2016 159.899 10.553 170.452 Fallzahl 2017 160.095 10.447 170.542 Aus der Arbeit (vollstat.) 2018 159.696 9.544 169.240 2019 161.905 9.334 171.239 2020*) 146.212 8.510 154.722 2016 7,37 23,84 8,39 2017 7,36 24,57 8,41 Verweildauer 2018 7,27 26,80 8,37 2019 7,19 27,34 8,29 2020*) 7,03 27,81 8,18 2016 57,56 47,32 56,93 Geschäftsordnung 2017 57,89 47,31 57,25 Alter 2018 58,02 46,60 57,38 2019 58,29 47,07 57,68 2020*) 58,22 47,11 57,61 *) Die Daten des Jahres 2020 sind pandemiebedingt nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Berlin KHEntgG BPflV Gesamt Mitgliedseinrichtungen 2016 93.209 8.431 101.640 Fallzahl 2017 93.718 8.253 101.971 (vollstat.) 2018 94.325 7.540 101.865 2019 97.108 7.387 104.495 2020*) 88.610 6.603 95.213 2016 7,38 23,53 8,72 2017 7,34 24,81 8,76 Verweildauer 2018 7,24 27,19 8,72 2019 7.12 27,65 8,57 2020*) 7.03 28,51 7,04 2016 56,26 46,75 55,47 2017 56,62 46,57 55,81 Alter 2018 56,82 45,68 56,00 2019 56,96 46,33 56,21 2020*) 56,84 46,06 56,09 *) Die Daten des Jahres 2020 sind pandemiebedingt nicht mit den Vorjahren vergleichbar. 23
Aus der Arbeit Brandenburg KHEntgG BPflV Gesamt 2016 66.690 2.122 68.812 Fallzahl 2017 66.377 2.194 68.571 (vollstat.) 2018 65.371 2.004 67.375 2019 64.797 1.947 66.744 2020*) 57.602 1.907 59.509 2016 7,36 25,10 7,91 2017 7,38 23,64 7,90 Verweildauer 2018 7,32 25,35 7,86 2019 7,29 26,18 7,84 2020*) 7,04 25,38 7,63 2016 59,38 49,59 59,08 2017 59,69 50,07 59,38 Alter 2018 59,75 50,05 59,46 2019 60,28 49,86 59,98 2020*) 60,33 50,74 60,03 *) Die Daten des Jahres 2020 sind pandemiebedingt nicht mit den Vorjahren vergleichbar. 7. Krankenhausplanung Berlin und Brandenburg Die beiden Bundesländer einigten sich Der Planungsprozess konnte im We- auf eine abgestimmte, gemeinsame sentlichen abgeschlossen werden. In Krankenhausplanung und verständig- den Sitzungen der „BegleitAG“, des ten sich über den Planungsrahmen in „AK Detailplanung“ sowie der „Lan- dem Grundlagenpapier „Die Gemein- deskonferenz zur Krankenhauspla- same Krankenhausplanung Berlin- nung“ wurden die Vorarbeiten für den Brandenburg 2020 – Hintergründe, 4. Krankenhausplan des Landes Bran- Grundzüge und Verfahren“ sowie in ei- denburg im ersten Halbjahr 2021 nem Regionalausschuss unter Einbe- abgeschlossen. Die Ergebnisse des ziehung der Kostenträger und der Leis- Planungsprozesses stellen für die Mit- tungserbringer. gliedskrankenhäuser eine gute Grund- lage für die kommenden Jahre dar. Der Mit dem Krankenhausplan eines Lan- VEKP begrüßte ausdrücklich den Er- des wird der Rahmen einer bedarfs- halt aller Krankenhausstandorte und gerechten Versorgung für das jewei- die Sicherung einer wohnortnahen Ver- lige Land vorgegeben. Die Vielfalt der sorgung. Zu beobachten bleiben die Träger ist dabei zu beachten. Trotz der Auswirkungen der Umstellung der bis- gemeinsamen Planungsprozesse ver- herigen Rahmenplanung ohne den Aus- abschiedeten Berlin und Brandenburg weis der Bettenzahlen für die Fachab- aus rechtlichen Gründen jeweils einen teilungen hin zu einer Bettenplanung eigenen Krankenhausplan. mit Möglichkeiten der Flexibilisierung. 24
Organisation Organisation Aus Sicht der Verbandsgeschäftsstelle der Kapazitäten im Land eine abschlie- müsste diese rechtlich bedingte Ände- ßende verbandliche Stellungnahme rung gut umsetzbar sein. Die enge Ein- der Berliner Krankenhausgesellschaft bindung des VEKP in diesen Prozess (BKG) und des VEKP. Dies soll im Aus der Arbeit gewährleistete eine zeitnahe Rückkop- Sommer 2021 nachgeholt werden. pelung mit den Mitgliedern. Ziel ist die abschließende Beratung im Senat in seiner letzten Sitzung der lau- Die Verabschiedung des 4. Kranken- fenden Legislaturperiode am 21. Sep- hausplanes durch das Kabinett am tember 2021. Der VEKP konnte sich 22. Juni 2021 leitete die Phase der in alle Sitzungen in enger Abstimmung Umsetzung ein. Die Geschäftsstelle mit seinen Mitgliedern zum Planungs- geht davon aus, dass die Feststellungs- prozess einbringen. Geschäftsordnung bescheide zur Umsetzung des Kran- kenhausplanes ab August 2021 den Zu den Kernbereichen der planerischen Krankenhäusern zugestellt werden. Aktivitäten in der Somatik zählen aus Der Anteil diakonischer Betten/Plätze Sicht des VEKP die Struktur der kardio- hat sich aufgrund von Trägerwechseln logischen Versorgung, die Organisation und der Schließung eines Standortes der Notfallversorgung, der Ausweis von trotz teilweiser positiver Kapazitätsent- Zentren und Schwerpunkten sowie die wicklung an einzelnen Standorten von geriatrische Versorgung, die in Berlin vormals 13,3 % auf nunmehr 12,3 % weiterhin als Hauptfachabteilung aus- reduziert. gewiesen wird. Mitgliedseinrichtungen Für das Land Berlin fanden die Bera- In beiden Ländern ist es zu einem tungen zur Erstellung des Kranken- Kapazitätsaufbau gekommen. hausplanes im „Fachausschuss Kran- kenhausplanung“ statt. Im Gegensatz Mit Freude nimmt der VEKP zur Kennt- zu den weitgehend abgeschlossenen nis, dass die im Auftrag der Bertels- Planungen in Brandenburg besteht mann-Stiftung erstellte IGES-Stu- zum Zeitpunkt der Berichterstellung die, die im 2. Halbjahr 2019 zu dem noch weiterer Abstimmungsbedarf in Schluss kam, dass von mehr als 1.400 den unterschiedlichen Gremien. Erst Krankenhäusern in Deutschland weni- Anfang Juli 2021 wurde den Beteilig- ger als 600 benötigt würden, keinen ten eine Textfassung der Planung zur Widerhall in den Planungsprozessen Kenntnis gegeben. Auch wenn den Be- der Länder gefunden hat. Aus Sicht teiligten die Eckpunkte der Überlegun- des VEKP sind Größe und Anzahl von gen der zuständigen Senatsverwaltung Krankenhäusern nur ein Faktor unter zur Krankenhausplanung bekannt wa- vielen für eine patientenzentrierte und ren, hinderte die fehlende Textfassung bedarfsgerechte medizinische Versor- und die ebenfalls fehlende zahlenmä- gung. Die Qualität der Leistungser- ßige Darstellung der Veränderungen bringung hängt immer auch davon ab, 25
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