2021 Gemeinsame Positionen entwickeln

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Verband Evangelischer Krankenhäuser
und stationärer Pflegeeinrichtungen
in Berlin-Brandenburg                   vekp.de

      Gemeinsame
             Positionen
        entwickeln

                                      Geschäftsbericht

                                      2021
Geschäftsbericht 2021
des Verbandes
Evangelischer Krankenhäuser
und stationärer Pflegeeinrichtungen
in Berlin-Brandenburg (VEKP)
Vorwort

    Vorwort
    Die Corona-Pandemie stellte das Le-        ken an all diejenigen, die von diesen
    ben auch in diesem Berichtszeitraum        Schicksalsschlägen getroffen wurden.
    auf den Kopf.                              Die Arbeit unserer Mitglieder und der
                                               Geschäftsstelle wird auch zukünftig
    Die besonderen Aufgaben beim Um-           darauf ausgerichtet sein, Menschen zu
    gang mit der Pandemie und darauf           helfen und Not zu lindern. Dies gilt für
    bezogenen Verordnungen auf Bundes-         die Bewohner und Bewohnerinnen in
    und Landesebene dominierten in al-         den Pflegeeinrichtungen in gleichem
    len Bereichen die verbandliche Arbeit.     Maße wie für die Patienten und Pati-
    Das ständige Hin- und Her in den Ent-      entinnen in den Krankenhäusern, die
    scheidungen kostete Nerven, war je-        Besucher und Besucherinnen und na-
    doch wohl nicht zu vermeiden.              türlich die Mitarbeitenden! Die immer
                                               weiter ausgebauten Schutz- und Hygi-
    Kurzfristig erforderlich werdende In-      enekonzepte der Krankenhäuser und
    formations- und Abstimmungspro-            Pflegeeinrichtungen sind ein sichtba-
    zesse erfolgten in digitalen Strukturen.   rer Ausdruck für diese Bemühungen.
    Wir sind dankbar für die Unterstüt-
    zung, die wir bei der erfolgreichen Ge-    Neben der Pandemiebewältigung galt
    staltung der Umstellungen erfahren         es ein Mosaik an Themen für die Ar-
    haben. Als Verband macht uns das           beit der Mitglieder zu bewältigen. Die
    Mut und gibt uns die Sicherheit, auch      Landesbasisfallwerte der Krankenhäu-
    zukünftige Krisen bewältigen zu kön-       ser und die hausindividuellen Entgelt-
    nen. Wir haben auf dramatische Weise       verhandlungen waren ebenso für die
    lernen müssen, dass die Krise Teil un-     Zukunft zu gestalten, wie die finanziel-
    serer Arbeit ist – und nicht nur bei an-   len Eckwerte der Pflegeeinrichtungen.
    deren vorkommt.
                                               Erneut begann die Diskussion um die
    Auch in diakonischen Einrichtungen         zukünftige Gestaltung der Kranken-
    sind Menschen gestorben und Exis-          hauslandschaft und der Finanzierung.
    tenzen ins Wanken geraten. Wir den-        Zentralisierungsphantasien   wurden

2
Organisation
                                                                                     Organisation
                                                                                     Aus der Arbeit
„von interessierter Seite“ immer wie-      sorgung der Bevölkerung noch einmal

                                                                                     Geschäftsordnung
der neu belebt. Für den VEKP mit sei-      deutlich zu machen. Dabei will sich
nen rund 177.000 stationär in den          der Vorstand unseres Fachverbandes
Mitgliedseinrichtungen      behandelten    auf drei Bausteine der Arbeit diakoni-
Krankenhausfällen in Berlin und Bran-      scher Krankenhäuser konzentrieren,
denburg ist klar, dass nur ein gesundes    die über deren engen Versorgungs-
Miteinander von wohnortnahen Struk-        auftrag und dessen Erfüllung hinaus­
turen, Spezialisierungen und der Zen-      gehen:
tralisierung ausgewählter, besonders       XX Diakonische Krankenhäuser als
komplexer, Leistungen eine hochwer-           Teil der Wissenschaftslandschaft
tige Versorgung sicherstellen kann. Um        in Berlin,

                                                                                     Mitgliedseinrichtungen
es deutlich zu sagen: Es darf sich keine   XX Diakonische Krankenhäuser als
weitere Zentralisierung der Leistungen        Ausbildungsstellen in Berlin,
in öffentlichen Krankenhäusern oder        XX Diakonische Krankenhäuser als Ort
Universitätskliniken vollziehen. Viel-        fairer Arbeitsbedingungen im Rah-
mehr leisten auch diakonische Kran-           men der AVR.
kenhäuser ihren unverzichtbaren Bei-
trag zur Versorgung der Bevölkerung        Wir laden Sie ein, sich durch den
und stehen weiterhin dafür bereit.         nachfolgenden Bericht einen Über-
                                           blick über die Arbeit des VEKP zu ver-
Am Ende des Berichtszeitraumes wer-        schaffen.
den die Wahlen zum Berliner Abge-
ordnetenhaus und zum Bundestag             Unseren Mitgliedern danken wir aus-
stattfinden. Eine gute Gelegenheit,        drücklich für ihr, nicht zuletzt in der
den Beitrag unserer Mitglieder zur ge-     Pandemie gezeigtes, beherztes und
sundheitlichen und pflegerischen Ver-      umsichtiges Handeln.

            Roy J. Noack                              Detlef Albrecht
        Vorstandsvorsitzender                         Geschäftsführer

                                                                                           3
Inhalt

    Inhalt

    1.       Organisation des VEKP����������������������������������������������������������������� 7
    1.1      Mitglieder und Mitgliederversammlung����������������������������������������������7
    1.2      Vorstand ���������������������������������������������������������������������������������������8
    1.3      Geschäftsführung und Geschäftsstelle�����������������������������������������������8
    1.4      Vertretung der Geschäftsstelle in Gremien und Institutionen�����������������8
    1.4.1    Vertretung in Gremien Berlin �����������������������������������������������������������8
    1.4.2    Vertretung in Gremien Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
    1.4.3    Weitere Gremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
    1.5      Gremien innerhalb des DWBO e. V.  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
    1.6      Ständige interne Beratungsgremien des VEKP  . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

    2.       Rahmenbedingungen der Arbeit���������������������������������������������������� 10

    3.       Übergreifende Gremienarbeit�������������������������������������������������������� 14
    3.1      Cluster Gesundheitswirtschaft Berlin-Brandenburg ���������������������������14
    3.2      Landespflegeausschuss (LPA)���������������������������������������������������������14

    4.       Vergütung von Krankenhausleistungen������������������������������������������ 15
    4.1      Landesbasisfallwerte Berlin und Brandenburg�����������������������������������15
    4.2      Budget- und Entgeltverhandlungen 2018 bis 2020
             nach KHEntgG und BPflV �������������������������������������������������������������16
    4.3      Finanzierung der Gesundheitsberufe im Krankenhaus �����������������������19
    4.4      Pflegepersonaluntergrenzen �����������������������������������������������������������20
    4.5      Ausgliederung der Pflegepersonalkosten�������������������������������������������20

    5.       Datenprojekte des VEKP������������������������������������������������������������� 21
    5.1      Trägerverbandsübergreifende AG „Sonstige Entgelte“�������������������������21
    5.2      Trägerverbandsübergreifende AG „PEPP“�����������������������������������������21

    6.       Entwicklung der diakonischen Krankenhäuser
             in Berlin und Brandenburg in den Jahren 2016 bis 2020 ������������� 22

    7.       Krankenhausplanung Berlin und Brandenburg������������������������������� 24

    8.       Krankenhausinvestitionsfinanzierung Berlin und Brandenburg�������� 26

    9.       Rechts- und Vertragsangelegenheiten������������������������������������������� 27
    9.1      Strukturprüfung der Operationen- und Prozeduren-Codes (OPS) ���������27

4
Organisation
                                                                                                          Organisation
9.2    Landesverträge nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 SGB V zur Überprüfung der
       Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung ���������������������28
9.3    Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) zwischen
       der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und

                                                                                                          Aus der Arbeit
       dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV)�������������������29
9.4    Rechtsprechung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  29
9.5    Entlassmanagement ���������������������������������������������������������������������29
9.6    Datenschutz im Krankenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  30
9.7    Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über Selbstbestimmung und
       ­Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen – WTG����������� 30

10.    Pflegereform ����������������������������������������������������������������������������� 31

                                                                                                          Geschäftsordnung
11.    Finanzierung für stationäre Pflegeeinrichtungen ��������������������������� 32

12.    Qualitätssicherung in stationären Pflegeeinrichtungen������������������� 33

13.    Beratung und Unterstützung stationärer Pflegeeinrichtungen ��������� 34

14.    Berliner Projekt – Die Pflege mit dem Plus ���������������������������������� 36

15.    Seminare����������������������������������������������������������������������������������� 38

                                                                                                          Mitgliedseinrichtungen
16.    Öffentlichkeitsarbeit������������������������������������������������������������������� 39
16.1   Internetauftritt VEKP – Öffentliche Stellungnahmen���������������������������39
16.2   Internetauftritt VEKP – Öffentliche Veranstaltungen der Mitglieder �������40
16.3   Internetauftritt VEKP – Hygiene �����������������������������������������������������40

17.    Förderung komplementärer Strukturen und weitere Themen����������� 40
17.1   Hospizarbeit���������������������������������������������������������������������������������40
17.2   Deutschlandstipendium�����������������������������������������������������������������41
17.3   Dienstgeberverband (dgv) �������������������������������������������������������������41
17.4   Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt ���������������������������������������41
17.5   Assistierter Suizid�������������������������������������������������������������������������41

       Anhang:
       Geschäftsordnung�������������������������������������������������������������������������43
       Mitgliedskrankenhäuser Berlin �������������������������������������������������������52
       Mitgliedskrankenhäuser Brandenburg ���������������������������������������������53
       Mitgliedspflegeeinrichtungen ���������������������������������������������������������54

                                                                                                                5
Organisation

6
Organisation
                                                                                 Organisation
1.    Organisation des VEKP
1.1   Mitglieder und Mitgliederversammlung

                                                                                 Aus der Arbeit
       Agaplesion Bethanien Diakonie gemeinnützige GmbH
      XX
       Evangelischer Diakonieverein Berlin-Zehlendorf e. V.
      XX
       Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin (Stiftung bürgerlichen Rechts)
      XX
       Ev. Elisabeth Klinik Krankenhausbetriebs gemeinnützige GmbH
      XX
       Ev. Geriatriezentrum Berlin gemeinnützige GmbH
      XX
       Ev. Johannesstift Altenhilfe gemeinnützige GmbH
      XX
       Ev. Johannesstift Wichernkrankenhaus gemeinnützige GmbH
      XX
       Ev. Krankenhaus Hubertus Krankenhausbetriebs gemeinnützige GmbH
      XX

                                                                                 Geschäftsordnung
       Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gemeinnützige GmbH
      XX
       Ev. Krankenhaus Luckau gemeinnützige GmbH
      XX
       Ev. Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow gemeinnützige GmbH
      XX
       Ev. Lungenklinik Berlin Krankenhausbetriebs gemeinnützige GmbH
      XX
       Ev. Waldkrankenhaus Spandau Krankenhausbetriebs gemeinnützige GmbH
      XX
       Friedrich von Bodelschwingh-Klinik gemeinnützige GmbH
      XX
       Hoffnungstaler Stiftung Lobetal
      XX
       Immanuel-Krankenhaus GmbH
      XX
       Immanuel-Miteinander Leben GmbH
      XX
       Johanniter GmbH, Johanniter-Krankenhaus Treuenbrietzen
      XX

                                                                                 Mitgliedseinrichtungen
       Evangelisches Zentrum für Altersmedizin GmbH
      XX
       Krankenhaus Bernau GmbH
      XX
       Krankenhaus und Poliklinik Rüdersdorf GmbH
      XX
       Lutherstift gemeinnützige GmbH
      XX
       Martin-Luther-Krankenhausbetrieb GmbH
      XX
       Naëmi-Wilke-Stift Guben
      XX
       Oberlinklinik gemeinnützige GmbH
      XX
       Pflegewohnhaus am Waldkrankenhaus gemeinnützige GmbH
      XX
       Paul-Gerhardt-Stift Pflege gGmbH
      XX
       Theodor-Wenzel-Werk e. V.
      XX
       Verein Krankenhaus Waldfriede e. V.
      XX

                                                                                       7
Organisation

    1.2     Vorstand
             Detlef Albrecht (Geschäftsführer)
            XX
             Dr. Karsten Bittigau
            XX
             Beatrice Deinert (ab 1. Januar 2021)
            XX
             Gottfried Hain (stv. VS bis 31. Dezember 2020)
            XX
             Bernd Jakobs
            XX
             Michael Mielke
            XX
             Andreas Mörsberger
            XX
             Roy J. Noack (Vorsitzender)
            XX
             Vivien Voigt
            XX

    1.3     Geschäftsführung und Geschäftsstelle
             Detlef Albrecht (Geschäftsführer)
            XX
             Frank Hapke (Referat Rechts- und Vertragsangelegenheiten)
            XX
             Andreas Tietze (Referat Entgelt- und Budgetangelegenheiten, Statistik)
            XX
             Astrid Paul (Referat Pflegeversicherung und Seminare)
            XX
             Dima Georgieva (Sekretariat / Sachbearbeitung)
            XX
             Beate Wegner (Sekretariat / Sachbearbeitung)
            XX

    1.4     Vertretung der Geschäftsstelle in Gremien und Institutionen

    1.4.1   Vertretung in Gremien Berlin
             BKG-Vorstand (Albrecht)
            XX
             BKG-Kommission Verträge gem. §§ 112, 115 SGB V (Albrecht, Hapke)
            XX
             BKG-Pflegesatzausschuss (Albrecht, Tietze)
            XX
             BKG-Fachausschuss Pflegeeinrichtungen (Albrecht (Vorsitzender), Paul)
            XX
             BKG-Fachausschuss Digitalisierung (Tietze)
            XX
             Lenkungsausschuss Qualitätssicherung (Albrecht)
            XX
             Lenkungsausschuss Berliner Projekt – die Pflege mit dem Plus
            XX
             (Albrecht, Vorsitzender bis März 2020)
             Regionalausschuss Krankenhausplanung (Albrecht)
            XX
             Fachausschuss Krankenhausplanung Berlin (Albrecht)
            XX
             Arbeitsgruppen des Fachausschusses Krankenhausplanung Berlin (Albrecht)
            XX
             Schiedsstelle Berlin nach § 18a KHG (Albrecht)
            XX
             Schiedsstelle Berlin nach §§ 114 und 115 SGB V (Albrecht)
            XX
             Cluster Gesundheitswirtschaft Berlin-Brandenburg
            XX
             (Handlungsfeld „Innovative Versorgung“) (Albrecht)
             Erweiterter Landesausschuss Berlin, § 116b SGB V (Albrecht)
            XX

8
Organisation
                                                                                          Organisation
         Landespflegeausschuss Berlin (Albrecht)
        XX
         Schiedsstelle nach § 36 PflBG (Tietze)
        XX

1.4.2   Vertretung in Gremien Brandenburg

                                                                                          Aus der Arbeit
         LKB-Vorstand (Albrecht (stv. Vorsitzender))
        XX
         LKB-Planungsausschuss (Albrecht, Hapke)
        XX
         LKB-Finanzierungsausschuss (Albrecht)
        XX
         LKB-Arbeitsgruppe Verträge (Hapke)
        XX
         Landeskonferenz für Krankenhausplanung gem. § 13 BbgKHEG (Albrecht)
        XX
         AK Detailplanung zur Krankenhausplanung (Albrecht)
        XX
         BegleitAG zur Krankenhausplanung (Albrecht)
        XX
         Arbeitsgruppe stationäre Versorgung der Landeskonferenz Brandenburg (Albrecht)
        XX

                                                                                          Geschäftsordnung
         Schiedsstelle Brandenburg nach § 18a KHG (Albrecht, Tietze)
        XX
         Schiedsstelle Brandenburg nach §§ 114 und 115 SGB V (Albrecht)
        XX
         Erweiterter Landesausschuss für das Land Brandenburg, § 116b SGB V (Hapke)
        XX
         Schiedsstelle nach § 36 PflBG (Tietze)
        XX

1.4.3   Weitere Gremien
         DKG FA für Personalwesen und Krankenhausorganisation (Albrecht)
        XX
         DEKV-Delegiertenversammlung (Albrecht)
        XX

                                                                                          Mitgliedseinrichtungen
         DEKV Vorstandsreferat Politik, Recht und Ökonomie (Albrecht)
        XX

1.5     Gremien innerhalb des DWBO e. V.
         Leitungskonferenz des DWBO (Albrecht)
        XX
         AG Juristen und Juristinnen im DWBO (Hapke)
        XX
         AG sexualisierte Gewalt im DWBO (Hapke)
        XX
         AG Gesundheit / Pandemie (Albrecht)
        XX

1.6     Ständige interne Beratungsgremien des VEKP
         Geschäftsführungen der Krankenhäuser Berlin
        XX
         Geschäftsführungen der Krankenhäuser Brandenburg
        XX
         Heimleitungs- und Geschäftsführungsrunden stationärer Pflegeeinrichtungen
        XX
         Bündnis für Qualität
        XX
         Netzwerk Pflegedokumentation und Indikatoren
        XX
         AG Seminare
        XX
         Netzwerk Entlassmanagement
        XX
         Plattform für Erfahrungsaustausch zum Datenschutz
        XX
         AG Ärzte und Ärztinnen
        XX

                                                                                                9
Aus der Arbeit

     2.   Rahmenbedingungen der Arbeit
          Corona-Pandemie
          Auch in diesem Berichtszeitraum ge-        bandlichen Ebene trägerübergreifend
          lingt es nicht, einen Geschäftsbericht     eng im Rahmen des SAVE Konzeptes
          ohne das Thema Corona zu verfas-           des Berliner Senates bzw. in den regi-
          sen. Die Corona-Pandemie stellte die       onalen Netzwerken des Landes Bran-
          Handlungs- und Leistungsfähigkeit der      denburg zusammen zu ­     arbeiten. Die
          Mitglieder und des VEKP auf eine Be-       Evangelische Lungenklinik Berlin hat
          währungsprobe.      Ausnahmesituatio-      sich im Berichtszeitraum durch die
          nen wurden teilweise zum Normalfall.       Entwicklung eines POST-SAVE Kon-
          Der Zusammenbruch von Lieferket-           zeptes für die Weiterbehandlung von
          ten führte zu einem flächendeckenden       intensivmedizinisch behandelten Pati-
          Mangel an Schutzausrüstung und Hy-         enten und Patientinnen mit Weaning-
          gienematerial. Besuchsverbote verhin-      bedarf in die Versorgung eingebracht.
          derten den Kontakt zu Angehörigen.         Mit dem Konzept wurde die Klinik zum
          Die notwendigen Freihaltungen inten-       Bindeglied zwischen den Intensivstati-
          sivmedizinischer Kapazitäten führten       onen der Akutkrankenhäuser und den
          zu einer deutlichen Verringerung der       Nachsorgeeinrichtungen für die Be-
          Fallzahlen. Die zeitweise sehr dünne       atmungsentwöhnung. Damit konnten
          Informationslage und kurzfristige Ent-     freie Intensivkapazitäten in den Berli-
          scheidungen waren eine besondere           ner Intensivstationen geschaffen wer-
          Herausforderung. Zum Jahreswech-           den.
          sel 2020/21 erreichte die Zahl der so-
          wohl intensivmedizinisch als auch auf      Neben den operativen Fragen der
          peripheren Stationen zu behandeln-         ­ewältigung der Pandemie zählte
                                                     B
          den Patienten und Patientinnen ihren       die Ausgestaltung der erforderlichen
          vorläufigen Höhepunkt. Klinken waren       Maßnahmen zur wirtschaftlichen Si-
          gezwungen, die Maßnahmen des In-           cherung (Rettungsschirme) für die
          fektionsschutzes massiv auszuweiten.       Krankenhäuser­und Pflegeeinrichtun-
          Die Hygiene- und Pandemiepläne der         gen und die Entlastung der Einrichtun-
          Krankenhäuser und das verantwor-           gen von nicht zwingend erforderlichen
          tungsvolle Handeln der Mitarbeitenden      Kommunikations- und Nachweisver-
          in den Krankenhäusern und Pflegeein-       pflichtungen zu den prägenden Aufga-
          richtungen haben dazu geführt, dass        ben des Alltags.
          Schließungen von Einrichtungen oder
          Bereichen nahezu vollständig vermie-       Mit Beginn der Corona-Pandemie
          den werden konnten. Ein besonderes         galt es, die persönlichen und be-
          Kennzeichen der Pandemielage war die       ruflichen Kontakte zugunsten des
          Bereitschaft aller Beteiligten sowohl      G
                                                     ­ esundheitsschutzes weitestgehend
          auf der operativen als auch auf der ver-   zu reduzieren. Dies führte in der Ver-

10
Organisation
                                                                                     Organisation
bandsgeschäftsstelle dazu, dass mobi-     Am Ende des Berichtszeitraumes ist
les Arbeiten zum integralen Bestand-      noch völlig ungewiss, wie die Situa-
teil des Arbeitsprozesses wurde. Dies     tion sich im Herbst/Winter 2021 dar-
war nur möglich, weil die Mitarbeiten-    stellen wird. Sicher ist, dass die Kran-

                                                                                     Aus der Arbeit
den sich offensiv den Notwendigkeiten     kenhäuser und Pflegeeinrichtungen
stellten und im DWBO IT-Lösungen          des VEKP ihren Beitrag zur Krisenbe-
sehr schnell aufgebaut und angeboten      wältigung geleistet haben und aus den
werden konnten.                           Versorgungsnetzwerken nicht wegzu-
                                          ­
                                          denken sind.

Gesetzliche Veränderungen
Der Berichtszeitraum war geprägt          abschreckendes Beispiel bildet ein Ge-

                                                                                     Geschäftsordnung
durch sehr umfangreiche Gesetzespa-       setzentwurf zur „Finanzierung der As-
kete auf Bundes- und Landesebene.         sistenz im Krankenhaus für Menschen
Diese wurden ergänzt durch zahlreiche     mit Behinderung“. Dieses Gesetzes-
Rechtsverordnungen zur Bewältigung        vorhaben wurde über das „Gesetz zum
der Pandemie, landesweite Erlasse         Erlass eines Tiermittelgesetzes und zur
und politische Appelle an die Kran-       Anpassung arzneimittelrechtlicher und
kenhäuser und Pflegeeinrichtungen.        anderer Vorschriften“ in das Verfahren
Zur Beschleunigung des parlamentari-      eingebracht. Bei allem Verständnis für
schen Verfahrens wurden viele für den     Verfahrensfragen – eine solche Dar-
VEKP und seine Mitglieder relevante       stellung sollte vermieden werden.

                                                                                     Mitgliedseinrichtungen
Gesetze an andere Gesetze angehängt
(sog. Omnibusgesetze). Dies führte zu     Im Einzelnen seien folgende Gesetzes-
einer großen Undurchsichtigkeit und       entwicklungen erwähnt:
war teilweise schwer zu händeln. Ein

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Mit dem KHZG fördert der Gesetzge-        Mit dem KHZG erfolgte zugleich die
ber die Digitalisierung im Kranken-       Einführung der „Corona-Prämie“ und
haus und richtet einen Krankenhauszu-     weiterer Regelungen zum Ausgleich
kunftsfonds mit einem bundesweiten        pandemiebedingter Erlösrückgänge im
Gesamtvolumen von 4,3 Mrd. € (inkl.       Krankenhaus und in den Pflegeeinrich-
Landesmittel). Auf Berlin entfallen 220   tungen.
Mio. €, auf Brandenburg 120 Mio. €.

Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)
Mit dem GPVG hat der Bund u. a. ein   che der Kinder- und Jugendmedizin
Hebammenstellenförderprogramm         erweitert. Für den Bereich der Pfle-
für 2021 – 2023 errichtet und die Si- geeinrichtungen wurde ein Programm
cherstellungszuschläge auf die Berei- zur Schaffung von Stellen für zusätzli-

                                                                                        11
Aus der Arbeit

     che Pflegehilfskräfte beschlossen. Mit   rung des Pflegerettungsschirmes zum
     dem GPVG wurde auch die Verlänge-        31. März 2021 beschlossen.

     Drittes Bevölkerungsschutzgesetz
     Mit dem Dritten Bevölkerungsschutz-      die hier nicht im Einzelnen dargestellt
     gesetz erweiterte der Bund den Er-       werden können. Gleichzeitig wurde die
     mächtigungsrahmen für das Bundes-        Ausgleichspauschale für bestimmte
     ministerium für Gesundheit. Das BMG      Krankenhäuser für den Zeitraum ab
     hat auf dieser Grundlage zahlreiche      18. November 2020 bis zunächst
     Verordnungen auf den Weg gebracht,       31.  Januar 2021 erneut eingeführt.

     EpiLage Fortgeltungsgesetz
     Mit dem EpiLage Fortgeltungsgesetz       Rettungsschirm für die Pflegeeinrich-
     erfolgte eine Fortführung der Fest-      tungen verlängert und Neuregelungen
     stellung der epidemischen Lage von       für die Qualitätsprüfung in der Pflege
     nationaler Tragweite. Es wurden die      geschaffen. Für Krankenhausbeschäf-
     aufgrund der Covid-19-Pandemie be-       tigte erfolgte eine Neuauflage der Co-
     schlossenen Sonderregelungen zum         rona-Prämie.

     Viertes Bevölkerungsschutzgesetz
     Kernelemente des Gesetzes sind ver-      100 SARS-CoV-2 Infektionen pro
     schiedene Maßnahmen, die bundes-         100.000 Einwohner und Einwohnerin-
     weit einheitlich ab einer Inzidenz von   nen greifen sollen.

     Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungsgesetz (DVPMG)
     Mit dem Gesetz werden die Telemedi-      Bereich der Pflege wird ein Leistungs-
     zin, die Telematikinfrastruktur und ihre anspruch auf digitale Pflegeanwendun-
     Anwendung sowie das Nationale Ge-        gen eingeführt.
     sundheitsportal weiterentwickelt. Im

     Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
     Das GVWG enthält eine Vielzahl an     Transplantation, psychiatrische/psy-
     Regelungen zur Weiterentwicklung      chotherapeutische Versorgung, Quali-
     der Versorgung in der Pflege (Pfle-   tätsverträge u. v. m. Neu aufgenommen
     gereform). Für den Krankenhausbe-     wird die Möglichkeit der Übergangs-
     reich betrifft das GVWG die Bereiche  pflege im Krankenhaus.
     Qualitätssicherung, Mindestmengen,

     Regelungen auf Landesebene
     Auf der Landesebene beschäftigte sich    rungen der Infektionsschutzmaßnah-
     der VEKP mit den zahlreichen Ände-       menverordnungen in den Ländern so-

12
Organisation
                                                                                      Organisation
wie den spezifischen coronabedingten      gesetzes in Berlin verabschiedet. Da-
Landesregelungen und Erlässen für die     mit wurde die bereits vor langer Zeit
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtun-       von den Verbänden eingebrachte For-
gen, die aufgrund der gesetzlichen Vor-   derung der Einführung einer Option,

                                                                                      Aus der Arbeit
gaben immer nur eine sehr begrenzte       die Geltung der planungsrelevanten
Laufzeit hatten.                          Qualitätsindikatoren der Bundesebene
Im Juli 2021 wurde das Zweite Gesetz      unter einen Landesvorbehalt zu stellen,
zur Änderung des Landeskrankenhaus-       endlich umgesetzt.

Weitere Rahmenbedingungen
Die Kliniken in Deutschland befinden      den Ländern zur Verfügung gestellten
sich unverändert in einer sehr ange-      Investitionsmittel dar. Weder in Berlin

                                                                                      Geschäftsordnung
spannten wirtschaftlichen Lage. Das       noch in Brandenburg wird der ermit-
Krankenhausbarometer 2020 des             telte jährliche Investitionsbedarf in den
Deutschen Krankenhausinstituts (DKI)      Landeshaushalten ausgewiesen. Die
weist aus, das 44 % der Krankenhäu-       Folgen der Corona-Pandemie werden
ser in Deutschland Verluste geschrie-     diesen Trend eher bestärken und damit
ben haben. Ein zentrales Problem stel-    zu einem weiteren Anwachsen des In-
len weiterhin die nicht ausreichend von   vestitionsstaus führen.

                                                                                      Mitgliedseinrichtungen

                                                                                        13
Aus der Arbeit

     3.    Übergreifende Gremienarbeit
     3.1   Cluster Gesundheitswirtschaft Berlin-Brandenburg
           Der VEKP wirkte im Experten und Ex-       Im neuen Masterplan des Clusters
           pertinnen-Treffen Berlin-Brandenburg      fand eine Neuorganisation durch die
           mit. Durch das digitale Format konnte     Einrichtung von Thementeams statt.
           auch 2020 eine Zukunftswerkstatt          Damit verbunden ist eine stärkere
           mit dem Schwerpunkt „Länderüber-          Ausrichtung auf die Gesundheitswirt-
           greifende Versorgung – mit und nach       schaft. Aus Sicht des VEKP sollte die
           Corona“ stattfinden. Dabei sind bis zu    Versorgung stärker im Mittelpunkt der
           100 Teilnehmer und Teilnehmerinnen        Beratungen stehen. Es gilt immer wie-
           den Vorträgen hochkarätiger Dozen-        der deutlich zu machen, dass die Ge-
           ten und Dozentinnen gefolgt. Neben        sundheitsunternehmen, und damit
           dem ambulanten und stationären Be-        zentral die Krankenhäuser, eine große
           reich wurde erstmals auch der Öffentli-   Wertschöpfung und immer auch eine
           che Gesundheitsdienst (ÖGD) als dritte    Wirtschaftsorientierung beinhalten.
           Säule des Gesundheitswesens in die
           Diskussionen einbezogen.

     3.2   Landespflegeausschuss (LPA)
           Zur Beratung von Fragen der Pflege-       in stationären Pflegeeinrichtungen und
           versicherung ist in jedem Bundesland      ambulanten       Versorgungsstrukturen.
           ein Landespflegeausschuss zu bilden.      Hier bildete der LPA einen weiteren Ort
           In den Landespflegeausschüssen sind       des Austausches über die engen Gren-
           sämtliche an der Pflege beteiligten In-   zen der Fachgremien hinweg. Auch
           stitutionen vertreten. Für die Berliner   wenn keine Beschlüsse gefasst wer-
           Krankenhausgesellschaft nimmt der         den konnten, war die Arbeit des LPA
           Geschäftsführer des VEKP die Vertre-      für den VEKP wertvoll. Der besondere
           tung wahr. Vorsitzende des LPA war        Wert lag in der Möglichkeit des prob-
           die Direktorin des DWBO. Es kam zu        lemorientierten Austausches zur Be-
           zwei turnusmäßigen Sitzungen. Die         wältigung der Corona-Pandemie durch
           üblicherweise stattfindende Sonder-       sehr unterschiedliche Akteure in der
           veranstaltung ist aufgrund der Corona-    Stadt. Die Gewinnung von Fachkräf-
           Pandemie entfallen.                       ten in der Pflege zählte zu den weiteren
                                                     Themen des LPA. In die Beratungen
           Die behandelten Themen waren deut-        aufgenommen wurde auch die Umset-
           lich von der Corona-Pandemie geprägt,     zung der generalistischen Ausbildung
           z. B. Besuchsregelungen in stationären    in Corona-Zeiten und eine Praxisein­
           Pflegeeinrichtungen, Covid-Ausbrüche      satz-Börse.

14
Organisation
                                                                                           Organisation
4.    Vergütung von Krankenhausleistungen
4.1   Landesbasisfallwerte Berlin und Brandenburg

                                                                                           Aus der Arbeit
      Nach § 10 KHEntgG vereinbaren die         Der Landesbasisfallwert 2021 mit
      Vertragsparteien auf Landesebene zur      Ausgleichen im Land Berlin beträgt
      Bestimmung der Höhe der Fallpau-          3.750,11 €. Im Land Brandenburg
      schalen jährlich einen Landesbasis-       konnte für das Jahr 2021 ein Landes-
      fallwert. Seit dem Landesbasisfallwert    basisfallwert i. H. v. 3.741,50 € mit
      2017 sind durch die Neuregelungen         Ausgleichen vereinbart werden. Eine
      des       Krankenhausstrukturgesetzes     Angleichung an die nachgelagert er-
      (KHSG) gestiegene Leistungszahlen in      mittelte untere Bundesbasisfallwert-

                                                                                           Geschäftsordnung
      den Verhandlungen nicht mehr absen-       grenze i. H. v. 3.709,75 € musste nicht
      kend zu berücksichtigen. Somit waren      erfolgen. Ausgleiche und Berichti-
      die Verhandlungen für 2021 erneut         gungen des Landesbasisfallwertes für
      geprägt von der Frage, welche Perso-      2021 wurden für Berlin nicht verein-
      nal- und Sachkostenentwicklungen für      bart, für Brandenburg einzig für die Zu-
      das Jahr 2021 plausibel dargelegt wer-    schläge nach § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr.
      den konnten. Bedingt durch die Aus-       6 KHEntgG. Für die den Verhandlun-
      gliederung der Pflegepersonalkosten       gen zum Landesbasisfallwert 2021 als
      aus den DRG und damit aus der Ver-        Ausgangsbasis zugrundeliegenden Ca-
      gütung über den Landesbasisfallwert,      semixpunkte wurde in beiden Bundes-

                                                                                           Mitgliedseinrichtungen
      hat sich das Verhältnis von Personal-     ländern eine Korridorlösung rund um
      zu Sachkosten von bislang rd. 60:40       die für 2020 verständigten Leistungs-
      auf nunmehr rd. 50:50 verschoben.         volumen vereinbart. Beide Landes-
      Für den Landesbasisfallwert 2021 er-      basisfallwerte wurden zum 1. Januar
      folgte erstmals nachgelagert eine Be-     2021 genehmigt.
      stimmung des Bundesbasisfallwerts         Eine zusammenfassende Darstellung
      und somit auch der unteren bzw. obe-      der für die Abrechnung im jeweiligen
      ren Korridorgrenze. Der VEKP war in       Jahr maßgeblichen Landesbasisfall-
      den Verhandlungskommissionen bei-         werte für Berlin und Brandenburg für
      der Landeskrankenhausgesellschaften       die Jahre 2019 bis 2021 kann der fol-
      vertreten.                                genden Tabelle entnommen werden.

      Landesbasisfallwerte
                                      2019               2020               2021

       Berlin                      3.532,50 €         3.670,45 €         3.750,11 €

       Brandenburg                   3.530 €          3.662,36 €         3.741,50 €

                                                                                             15
Aus der Arbeit

     4.2   Budget- und Entgeltverhandlungen 2018 bis 2020
           nach KHEntgG und BPflV
           Das Budgetgeschäft ist pandemiebe-           Für 2021 gab es noch keine Verhand-
           dingt nahezu vollständig zum Erliegen        lungen.
           gekommen. Nur vereinzelt haben Bud-
           getverhandlungen stattgefunden, wo-          Im Ergebnis liegen für das Budgetjahr
           bei diese dann in der Regel als Telefon-     2019 erst von rund 2/3 der Mitglieds-
           und/oder Videokonferenz durchgeführt         krankenhäuser genehmigte Budgetver-
           wurden. Die wieder ansteigenden In-          einbarungen oder Einigungen vor. Für
           fektionszahlen ab dem Spätherbst             das Budgetjahr 2018 konnte rund 3/4
           bremsten das Verhandlungsgeschehen           der Mitgliedskrankenhäuser eine Eini-
           erneut stark aus. Großteils waren die        gung mit den Krankenkassen erzielt
           Budgetjahre 2018 und 2019 Gegen-             werden.
           stand der durchgeführten Verhand-
           lungen. Für das Jahr 2020 wurden im          Der VEKP unterstützte seine Mitglieder
           Mitgliederbereich erst von fünf Kran-        bei der Vorbereitung der Budget- und
           kenhäusern Verhandlungen geführt.            Entgeltverhandlungen und zeigte ver-
           Einigungen für 2020 konnten bislang          schiedene Strategien für die Verhand-
           für zwei Krankenhäuser erzielt werden.       lungen auf.

           Budgetverhandlung nach dem KHEntgG
           Während die Verhandlungen für die            gaben infolge der Corona-Pandemie
           Budgetjahre 2018 bzw. 2019 vom               von deutlich geringerer Bedeutung als
           Ablauf und den Schwerpunkten her             in den Vorjahren. Bei den hausindivi-
           gegenüber den Vorjahren nahezu un-           duellen Entgelten, insbesondere bei
           verändert waren, zeigen die wenigen          den hausindividuellen DRGs sowie
           Verhandlungen für das Jahr 2020 ein          Tagesklinikentgelten, zeichnet sich
           deutlich anderes Bild. Die bislang im        hingegen ein neuer Dissens mit den
           Fokus stehenden Leistungsmengen              Krankenkassen ab, da diese Entgelte
           (Casemix), eventuelle Fixkostendegres-       erstmals ohne die in den bisherigen
           sionsabschläge bzw. weitergeltende           Entgelten enthaltenen Pflegeperso-
           Mehrleistungsabschläge,         vereinzelt   nalkostenanteile zu vereinbaren sind.
           das Pflegestellenförderprogramm, so-         Leistungsmengen spielen für das Jahr
           wie – je nach Bedeutung im einzelnen         2020 und 2021 aufgrund der ausge-
           Krankenhaus – hausindividuell zu ver-        setzten Mengenausgleiche im Regelfall
           einbarende      Entgelte / Tagesklinikent-   keine größere Rolle. Gleiches gilt, zu-
           gelte, sind diese Verhandlungstatbe-         mindest mit Blick auf das Jahr 2020,
           stände für 2020 entweder vollständig         für die Fixkostendegressionsabschläge,
           entfallen (z. B. Pflegestellenförderpro-     da in den meisten Krankenhäusern
           gramm), oder aufgrund geänderter Vor-        im Jahr 2020 pandemiebedingt Leis-

16
Organisation
                                                                                    Organisation
tungsrückgänge zu verzeichnen waren       Im Zuge der Gesetzgebung zum Ge-
und für das Jahr 2020 keine Fixkos-       sundheitsversorgungsweiterentwick-
tendegressionsabschläge zu vereinba-      lungsgesetz (GVWG) wird diese Neure-
ren sind.                                 gelung nunmehr verbindliche Vorgabe

                                                                                    Aus der Arbeit
                                          aller für das Jahr 2020 noch nicht ver-
Das Hauptaugenmerk für 2020 liegt         einbarten Pflegebudgets. Ob diese Ver-
auf der erstmaligen Vereinbarung der      änderung zu weniger konfliktträchtigen
Pflegebudgets. Bislang haben sich die     Verhandlungen beitragen wird, bleibt
Verhandlungen in diesem Bereich als       abzuwarten.
sehr schwierig erwiesen. Nachdem
die Definition der Pflegepersonalkos-     Die Vereinbarung von NUB-Entgelten,
ten und die daraus resultierende Pfle-    aber auch einzelner Leistungen aus

                                                                                    Geschäftsordnung
gebudgetverhandlungsvereinbarung          dem durch die Selbstverwaltung auf
auf der Bundesebene zu einem breiten      Bundesebene vereinbarten Fallpau-
Spektrum an unterschiedlichen Inter-      schalenkatalog, wurde von den Kost-
pretationen in den Verhandlungen auf      enträgern vielfach mit Verweis auf eine
Ortsebene geführt haben und in ver-       mangelnde Studienlage sowie das in
schiedenen Bundesländern Schieds-         § 12 SGB V normierte Gebot der Wirt-
stellenverfahren zu diesem Thema          schaftlichkeit und der diesbezüglichen
durchgeführt wurden, überarbeiteten       Rechtsprechung des Bundessozialge-
die Vertragsparteien auf der Bundes-      richts (BSG) abgelehnt. Im Ergebnis
ebene die Pflegepersonalkostendefini-     konnte dennoch oft mit dem Kenntnis-

                                                                                    Mitgliedseinrichtungen
tion für das Jahr 2021. Die Verbands-     stand aus der AG „Sonstige Entgelte“
geschäftsstelle war in die im Land        (siehe 5.1) eine Vereinbarungslösung
Brandenburg geführten, insgesamt          mit den Krankenkassen erzielt werden.
vier, Schiedsstellenverfahren zum Pfle-
gebudget als Mitglied der Schiedsstelle   Die Regelungen zu den Zuschlägen für
intensiv eingebunden und konnte die       Zentren und Schwerpunkte nach § 2
Mitgliedskrankenhäuser zeitnah über       Abs. 2 Nr. 4 KHEntgG waren in beiden
die in der Schiedsstelle getroffenen      Bundesländern zwischen den Kranken-
Entscheidungen informieren.               häusern und den Krankenkassen strittig.

Budgetverhandlungen nach der BPflV
Für die Budgetjahre 2018 und 2019         Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung
liegen in der Mehrzahl Einigungen/ Ver-   der Versorgung und der Vergütung für
einbarungen für den BPflV-Bereich in      psychiatrische und psychosomatische
den Mitgliedskrankenhäusern vor. Ver-     Leistungen (PsychVVG) wurde das Fi-
handlungen für das Jahr 2020 wurden       nanzierungssystem für psychiatrische
bislang erst von einem, für 2021 noch     und psychosomatische Fachabteilun-
von keinem Mitgliedskrankenhaus ge-       gen/Fachkrankenhäuser wieder zu ei-
führt.                                    nem Budgetsystem. Insofern bleibt es

                                                                                       17
Aus der Arbeit

     auch künftig bei einem zwischen den      sich bei den Verhandlungen für 2020
     Vertragsparteien auf der Ortsebene       grundsätzlich neue Konfliktfelder ab.
     für das jeweilige Krankenhaus zu ver-
     einbarenden und durch den Verände-       Die ab 2020 anzuwendenden Vor-
     rungswert gedeckelten Budget. Dies       gaben      der    Personalausstattung
     veranlasste den Verband, seine Mit-      Psychiatrie    und    Psychosomatik-
     glieder dahingehend zu beraten, eine     Richtlinie (PPP-RL) stellten die Mit-
     möglichst vollständige Ausschöpfung      gliedskrankenhäuser bereits in ihrem
     der rechtlich möglichen Budgetsteige-    ersten Nachweisverfahren zu Beginn
     rungen mit den Krankenkassen umzu-       des zweiten Quartals 2021 vor größere
     setzen und hierbei insbesondere auf      Herausforderungen und führten zu ei-
     die gut darstellbare Situation im Be-    nem erhöhten Beratungsbedarf durch
     reich der Personalkosten in Verbindung   die Verbandsgeschäftsstelle. Die Ablö-
     mit den Regelungen der AVR DWBO          sung der Psych-PV durch die Vorgaben
     abzustellen.                             der PPP-RL und deren budgettechni-
                                              sche Umsetzung sind mit Blick auf die
     Während die Verhandlungen für die        Budgetverhandlungen voraussichtlich
     Jahre 2018 und 2019 im Wesentli-         der größte Dissenspunkt. Die pande-
     chen unverändert gegenüber den Vor-      miebedingten Leistungsrückgänge in
     jahren verlaufen sind und sich auf die   2020 und deren budgettechnische Ab-
     bekannten Themen, wie Kostenent-         bildung werden absehbar ein weiteres
     wicklungen und Veränderungen in der      Schwerpunktthema der Verhandlungen
     Psych-PV, konzentrierten, zeichnen       sein.

     Ausblick und Bewertung der weiteren Entwicklung
     der Budgetrunden 2018 – 2021
     DInsbesondere das Budgetjahr 2020       gleichs nach § 4 BPflV in die zukünfti-
     stellt die Krankenhäuser, sowohl im Be- gen Verhandlungen einfließen. Es bleibt
     reich des KHEntgG als auch der BPflV,   abzuwarten, wie groß die Bedeutung
     vor neue Herausforderungen. Die weni-   dieses Krankenhausvergleichs sein wird.
     gen bislang geführten Verhandlungen
     für 2020 zeigen, dass sowohl die erst-  Erleichternd dürften die sowohl für
     mals zu vereinbarenden Pflegebudgets    2020 als auch für 2021 infolge der
     als auch die Umsetzung der PPP-RL       Corona-Pandemie ausgesetzten Men-
     sehr konfliktbeladen sind und ein in-   genausgleiche sein, wodurch der ver-
     tensives Verhandlungsgeschehen be-      einbarten Leistungsmenge nur eine
     wirken.                                 untergeordnete Rolle für diese beiden
                                             Budgetjahre zukommt.
     Für die Verhandlungen nach der BPflV
     werden darüber hinaus die Daten des     Zur Unterstützung der Krankenhäuser
     leistungsbezogenen Krankenhausver-      bei der Vorbereitung und Durchführung

18
Organisation
                                                                                          Organisation
      der Budget- und Entgeltverhandlungen      umfangreichen Datenpool zur Verfü-
      stellt der VEKP den Krankenhäusern im     gung. Bei Bedarf werden darüber hin-
      Rahmen der trägerverbandsübergrei-        aus hausindividuelle Auswertungen er-
      fenden AG „Sonstige Entgelte“ einen       stellt.

                                                                                          Aus der Arbeit
4.3   Finanzierung der Gesundheitsberufe im Krankenhaus
      Die Verhandlungen für die im KHG          und Physiotherapie durch den Entfall
      genannten Gesundheitsberufe im            von Schulgeldern sowie die hinzuge-
      Kranken­haus für die Budgetjahre 2018     kommenen Ausbildungsvergütungen
      bis 2021 verliefen, soweit bereits        erkennbar angestiegen waren, zeich-
                                                ­
      geführt, im Wesentlichen unverän-
      ­                                         net sich aktuell ein neues Konfliktfeld

                                                                                          Geschäftsordnung
      dert gegenüber den Vorjahren. Da mit      ab. Die Frage der Praxisanleitung und
      dem Start der generalistischen Pfle-      deren Finanzierung durch die Kranken-
      geausbildung nach dem Pflegeberufe­       kassen gewinnt, auch für die sonstigen
      gesetz (PflBG) im Jahr 2020 die haus­     Berufe neben der Pflegeausbildung,
      individuellen Ausbildungsbudgets im       zusehends an Bedeutung. Entgegen
      Volumen stark abnehmen und der
      ­                                         unterinstanzlicher Rechtsprechung aus
      mit den meisten Diskussionspunk-          anderen Bundesländern vertreten die
      ten ­behaftete Bereich der Pflegeaus-     örtlichen Krankenkassen bislang die
      bildung an dieser Stelle zunehmend        Auffassung, dass eine Finanzierung
      kleiner wird, sind auch die in den Ver-   im Rahmen der Ausbildungsbudgets

                                                                                          Mitgliedseinrichtungen
      handlungen streitbefangenen Themen        durch die Krankenkassen nicht gebo-
      für diese Aus­  bildung eher geringer     ten sei. Bislang zeichnet sich in die-
      ­geworden.                                sem Punkt keine Lösung ab. Es bleibt
                                                abzuwarten, ob hierzu eine Schieds-
                                                ­
      Nachdem die Ausbildungsbudgets            stelle über den grundsätzlichen Finan-
      insbesondere im Bereich der Ergo-         zierungsanspruch entscheiden muss.

      Generalistische Pflegeausbildung nach dem PflBG
      Die generalistische Pflegeausbildung    pandemiebedingt und unter Abwägung
      ist bundesweit im Jahr 2020 gestar-     der Weiterentwicklungsperspektiven
      tet. Die im Jahr 2019 verhandelten      für die bisherigen Pauschalen darauf,
      Pauschalen gelten für die Jahre 2020    die bisherigen Vereinbarungen um ein
      und 2021. Angestanden hätten die        Jahr bis zum Jahr 2022 zu verlän-
      Verhandlungen zur Weiterentwicklung     gern und somit erst für das Jahr 2023
      der Pauschalen für die Jahre 2022 und   wieder in Verhandlungen zur Weiter­
      2023. In b ­eiden Bundesländern ver-    entwicklung der Pauschalen einzutre-
      ständigten sich die Vertragsparteien    ten.

                                                                                            19
Aus der Arbeit

     4.4   Pflegepersonaluntergrenzen
           Eine Vereinbarung der Selbstverwal-          Chirurgie, Pädiatrie und pädiatrische
           tungspartner auf Bundesebene zur             Intensivmedizin verbindliche Pflege-
           Weiterentwicklung der Pflegeperso-           personaluntergrenzen.
           naluntergrenzen für das Jahr 2021 ist
           nicht zustande gekommen, so dass             Anders als im Jahr 2020 wurden die
           das Bundesministerium für Gesundheit         Pflegepersonaluntergrenzen in 2021
           (BMG) die entsprechenden Regelun-            nicht infolge der zweiten bzw. dritten
           gen zu den Pflegepersonaluntergren-          Pandemiewelle ausgesetzt. Allerdings
           zen über eine Verordnung im Novem-           ist in § 21 Abs. 2a KHG eine Regelung
           ber 2020 erlassen hat. Neben den             enthalten, nach der für Krankenhäu-
           bereits für 2020 mit Untergrenzen be-        ser, die Ausgleichszahlungen nach §
           legten Bereichen der Geriatrie, Kardio-      21 Abs. 1a KHG erhalten, das Vorlie-
           logie, Herzchirurgie, Unfallchirurgie,       gen der Voraussetzungen des § 7 Satz
           Neurologie und Intensivmedizin gelten        1 Nummer 2 der Pflegepersonalunter-
           seit dem 1. Februar 2021 auch in den         grenzen-Verordnung für das Jahr 2021
           Bereichen Innere Medizin, Allgemeine         als nachgewiesen gilt.

     4.5   Ausgliederung der Pflegepersonalkosten
           Mit dem Pflegepersonalstärkungs-Ge-          zierung über das DRG-System verblie-
           setz (PpSG) wurde eine weitreichende         ben sind, und solcher, die künftig über
           Veränderung in der Finanzierung von          das Pflegebudget finanziert werden.
           Krankenhausleistungen        beschlossen.    Streitigkeiten in dieser Frage führten zu
           Ab dem Jahr 2020 werden die Pflege-          Schiedsstellenverfahren von Trägern au-
           personalkosten der unmittelbaren Pa-         ßerhalb des Mitgliedsbereiches, die vom
           tientenversorgung auf bettenführenden        VEKP begleitet wurden. Die notwen-
           Stationen nicht mehr über die DRG-Fall-      dige Neukalkulation der hausindividuel-
           pauschalen und Zusatzentgelte finan-         len Entgelte wird neben der Vereinba-
           ziert, sondern gesondert über ein nach       rung des Pflegebudgets einen weiteren
           § 6a KHEntgG hausindividuell zu verhan-      Schwerpunkt der Budgetverhandlungen
           delndes Pflegebudget. Das Pflegebudget       für das Jahr 2020 darstellen. Um die
           stellt im Wesentlichen eine Ist-Kosten-Fi-   Mitgliedskrankenhäuser bei der sachge-
           nanzierung für die dem Pflegebudget zu-      rechten Umsetzung der Regelungen zum
           rechenbaren Pflegepersonalkosten dar.        Pflegebudget zu unterstützen, bot der
                                                        VEKP ein Seminar zu diesem Thema an.
           Die Krankenhäuser stehen nunmehr vor         Der ursprünglich für Ende März 2020
           der Herausforderung der Abgrenzung           angesetzte Termin wurde pandemiebe-
           und Zuordnung der Pflegepersonalkos-         dingt auf den 7. September 2020 ver-
           ten in die Bestandteile, die in der Finan-   schoben.

20
Organisation
                                                                                          Organisation
5.    Datenprojekte des VEKP
      Dem VEKP liegen sowohl die anony-         planerischen Fragestellungen als auch
      misierten Daten nach § 21 KHEntgG         für die Vorbereitung und Begleitung der

                                                                                          Aus der Arbeit
      der Mitgliedskrankenhäuser als auch       Budgetverhandlungen der Mitglieds-
      die jeweils aktuellen Qualitätsberichte   krankenhäuser werden auf der Grund-
      aller Krankenhäuser bundesweit mit        lage dieses umfangreichen Datenpools
      entsprechenden Tools für umfangrei-       regelhaft Auswertungen und Analysen
      che Auswertungen der jeweiligen Da-       erstellt.
      ten vor. Insbesondere zu krankenhaus-

5.1   Trägerverbandsübergreifende AG „Sonstige Entgelte“

                                                                                          Geschäftsordnung
      Die Ende 2013, u. a. auf Initiative aus   Teilnehmenden wurde diese Plattform
      dem Mitgliederbereich des VEKP, eta-      darüber hinaus zum Austausch über
      blierte und durch die Geschäftsstelle     aktuelle Fragestellungen rund um die
      koordinierte, trägerverbandsübergrei-     Budget- und Entgeltverhandlungen ge-
      fende, Arbeitsgruppe „Sonstige Ent-       nutzt. Auch die Budgetverhandlungen
      gelte“ ist im Berichtszeitraum zu zwei    sind durch die hergestellte Transparenz
      weiteren Sitzungen zusammengetrof-        positiv beeinflusst worden. Kurzfris-
      fen. Pandemiebedingt musste eine          tig notwendige Informationen zu den
      dieser Sitzungen als Videokonferenz       „Rahmenbedingungen“ der vereinbar-

                                                                                          Mitgliedseinrichtungen
      stattfinden. Insgesamt beteiligen sich    ten Entgelte in anderen Teilnehmer-
      rund 40 Krankenhäuser an der Arbeits-     krankenhäusern konnten eingeholt und
      gruppe. Aus dem Mitgliederbereich         die Verhandlungen zu den Entgelten
      des VEKP sind alle Krankenhäuser, die     mit den Kostenträgern auf einer sachli-
      hausindividuelle Entgelte vereinbaren,    cheren Ebene geführt werden.
      an der Arbeitsgruppe beteiligt. Eine
      Fortführung der Arbeitsgruppe ist für     Die Verbandsgeschäftsstelle stellte den
      den Spätsommer 2021 vorgesehen.           Teilnehmenden zweimal aktualisierte
                                                Aufstellungen mit den von den Kran-
      Die Arbeitsgruppensitzungen waren         kenhäusern vereinbarten hausindivi-
      geprägt von einem transparenten Aus-      duellen Entgelten zur Verfügung und
      tausch zu Fragen der Kalkulation und      beantwortete darüber hinaus verschie-
      Vereinbarung von hausindividuellen        dene Einzelanfragen zu Vergleichsent-
      Entgelten nach § 6 KHEntgG. Von den       gelten.

5.2   Trägerverbandsübergreifende AG „PEPP“
      Die aus der Arbeitsgruppe „Sonstige       gruppe „PEPP“ wird ebenfalls durch
      Entgelte“ hervorgegangene Arbeits-        die ­
                                                    Geschäftsstelle des VEKP koor-

                                                                                            21
Aus der Arbeit

          diniert und kam zu zwei Sitzungen,        Im Mittelpunkt der Beratungen der
          hiervon eine als Videokonferenz, zu-      Arbeitsgruppe stand der Austausch
                                                    ­
          sammen. Eine Fort­führung der Arbeits-    zum Thema stationsäquivalente Be-
          gruppe ist für den Spätsommer 2021        handlung /Hometreatment sowie zu
          vorgesehen.                               der vom G-BA beschlossenen PPP-RL.

     6.   Entwicklung der diakonischen Krankenhäuser in Berlin
          und Brandenburg in den Jahren 2016 bis 2020
          Die dem VEKP vorliegenden anonymi-        gen kann. Hinzu kommt, dass die Leis-
          sierten Leistungsdaten aller Mitglieds-   tungszahlen 2020 pandemiebedingt
          krankenhäuser nach § 21 KHEntgG           nicht das tatsächliche Leistungspoten-
          enthalten sowohl die Leistungen, die      tial der Mitgliedskrankenhäuser dar-
          dem KHEntgG unterliegen, als auch         stellen und eine Vergleichbarkeit mit
          die der BPflV und bilden somit das        den Vorjahren auch aus diesem Grund
          Leistungsgeschehen in den Kranken-        nicht gegeben ist.
          häusern vollständig ab. Auf dieser
          Grundlage kann das Leistungsgesche-       Die nachfolgenden Tabellen verschaf-
          hen in den diakonischen Krankenhäu-       fen eine detaillierte Übersicht zu den
          sern in Berlin und Brandenburg dif-       Kennzahlen „vollstationäre Fallzahl“,
          ferenziert analysiert werden. In die      „Verweildauer“ sowie „Alter der behan-
          nachfolgenden Darstellungen wurden        delten Patientinnen und Patienten“. In
          nur die Krankenhäuser einbezogen, die     die Darstellung sind alle vollstationären
          im Jahr 2021 dem Mitgliedsbereich         Fälle der diakonischen Krankenhäuser
          des VEKP angehören.                       in Berlin und Brandenburg der Jahre
                                                    2016 bis 2020 eingeflossen (Ist-Leis-
          Die in der Vergangenheit dargestell-      tungen). Zur besseren Vergleichbarkeit
          ten und für den KHEntgG-Bereich re-       der Daten zwischen den Entgeltberei-
          levanten Kennzahlen „Casemix“ und         chen sowie in der Zeitreihenbetrach-
          „Casemix-Index“ können aktuell nicht      tung wurden Regelungen der PEPPV
          abgebildet werden. Bedingt durch die      (z. B. Berechnungstage vs. Verweil-
          Ausgliederung der Pflegepersonalkos-      dauer) nicht berücksichtigt.
          ten aus den DRG ließe sich für das
          Datenjahr 2020 nur eine Wiedergabe        Pandemiebedingt sind die Daten des
          ohne Pflegeanteile nach aGDRG vor-        Jahres 2020 keine geeignete Ver-
          nehmen. Für die Altjahre könnte sich      gleichsgröße bzw. Grundlage für eine
          einzig das Datenjahr 2019 vollständig     Analyse zur Entwicklung ggü. den Vor-
          im aGDRG-System abgebildet wer-           jahren und lassen keinen Schluss auf
          den, so dass eine Zeitreihendarstellung   die generelle Leistungsfähigkeit der
          wie in der Vergangenheit, nicht erfol-    Mitgliedskrankenhäuser zu.

22
Organisation
                                                                                                         Organisation
                                                          VEKP Gesamt
                                      KHEntgG                  BPflV                 Gesamt
                 2016                 159.899                 10.553                 170.452
Fallzahl         2017                 160.095                 10.447                 170.542

                                                                                                         Aus der Arbeit
(vollstat.)      2018                 159.696                 9.544                  169.240
                 2019                 161.905                 9.334                  171.239
                2020*)                146.212                  8.510                 154.722
                 2016                   7,37                  23,84                    8,39
                 2017                   7,36                   24,57                   8,41
Verweildauer
                 2018                   7,27                  26,80                    8,37
                 2019                   7,19                   27,34                   8,29
                2020*)                  7,03                   27,81                   8,18
                 2016                  57,56                   47,32                  56,93

                                                                                                         Geschäftsordnung
                 2017                  57,89                   47,31                  57,25
Alter
                 2018                  58,02                  46,60                   57,38
                 2019                  58,29                   47,07                  57,68
                2020*)                 58,22                   47,11                  57,61

               *) Die Daten des Jahres 2020 sind pandemiebedingt nicht mit den Vorjahren vergleichbar.

                                                               Berlin
                                      KHEntgG                  BPflV                 Gesamt

                                                                                                         Mitgliedseinrichtungen
                 2016                  93.209                  8.431                 101.640
Fallzahl         2017                  93.718                  8.253                 101.971
(vollstat.)      2018                  94.325                  7.540                 101.865
                 2019                  97.108                  7.387                 104.495
                2020*)                 88.610                  6.603                  95.213
                 2016                    7,38                  23,53                   8,72
                 2017                    7,34                  24,81                   8,76
Verweildauer
                 2018                    7,24                  27,19                   8,72
                 2019                    7.12                  27,65                   8,57
                2020*)                   7.03                  28,51                   7,04
                 2016                   56,26                  46,75                  55,47
                 2017                   56,62                  46,57                  55,81
Alter
                 2018                  56,82                   45,68                  56,00
                 2019                   56,96                  46,33                  56,21
                2020*)                 56,84                   46,06                  56,09

               *) Die Daten des Jahres 2020 sind pandemiebedingt nicht mit den Vorjahren vergleichbar.

                                                                                                           23
Aus der Arbeit

                                                                        Brandenburg
                                                    KHEntgG                  BPflV                 Gesamt
                                2016                 66.690                  2.122                 68.812
          Fallzahl              2017                 66.377                  2.194                 68.571
          (vollstat.)           2018                 65.371                  2.004                 67.375
                                2019                 64.797                  1.947                 66.744
                               2020*)                57.602                  1.907                 59.509
                                2016                   7,36                  25,10                   7,91
                                2017                   7,38                  23,64                   7,90
          Verweildauer
                                2018                   7,32                  25,35                   7,86
                                2019                   7,29                  26,18                   7,84
                               2020*)                  7,04                  25,38                   7,63
                                2016                  59,38                  49,59                  59,08
                                2017                  59,69                  50,07                  59,38
          Alter
                                2018                  59,75                  50,05                  59,46
                                2019                 60,28                   49,86                  59,98
                               2020*)                60,33                   50,74                 60,03

                             *) Die Daten des Jahres 2020 sind pandemiebedingt nicht mit den Vorjahren vergleichbar.

     7.   Krankenhausplanung Berlin und Brandenburg
          Die beiden Bundesländer einigten sich              Der Planungsprozess konnte im We-
          auf eine abgestimmte, gemeinsame                   sentlichen abgeschlossen werden. In
          Krankenhausplanung und verständig-                 den Sitzungen der „BegleitAG“, des
          ten sich über den Planungsrahmen in                „AK Detailplanung“ sowie der „Lan-
          dem Grundlagenpapier „Die Gemein-                  deskonferenz zur Krankenhauspla-
          same Krankenhausplanung Berlin-                    nung“ wurden die Vorarbeiten für den
          Brandenburg 2020 – Hintergründe,                   4. Krankenhausplan des Landes Bran-
          Grundzüge und Verfahren“ sowie in ei-              denburg im ersten Halbjahr 2021
          nem Regionalausschuss unter Einbe-                 abgeschlossen. Die Ergebnisse des
          ziehung der Kostenträger und der Leis-             Planungsprozesses stellen für die Mit-
          tungserbringer.                                    gliedskrankenhäuser eine gute Grund-
                                                             lage für die kommenden Jahre dar. Der
          Mit dem Krankenhausplan eines Lan-                 VEKP begrüßte ausdrücklich den Er-
          des wird der Rahmen einer bedarfs-                 halt aller Krankenhausstandorte und
          gerechten Versorgung für das jewei-                die Sicherung einer wohnortnahen Ver-
          lige Land vorgegeben. Die Vielfalt der             sorgung. Zu beobachten bleiben die
          Träger ist dabei zu beachten. Trotz der            Auswirkungen der Umstellung der bis-
          gemeinsamen Planungsprozesse ver-                  herigen Rahmenplanung ohne den Aus-
          abschiedeten Berlin und Brandenburg                weis der Bettenzahlen für die Fachab-
          aus rechtlichen Gründen jeweils einen              teilungen hin zu einer Bettenplanung
          eigenen Krankenhausplan.                           mit Möglichkeiten der Flexibilisierung.

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Organisation
                                                                                       Organisation
Aus Sicht der Verbandsgeschäftsstelle       der Kapazitäten im Land eine abschlie-
müsste diese rechtlich bedingte Ände-       ßende verbandliche Stellungnahme
rung gut umsetzbar sein. Die enge Ein-      der Berliner Krankenhausgesellschaft
bindung des VEKP in diesen Prozess          (BKG) und des VEKP. Dies soll im

                                                                                       Aus der Arbeit
gewährleistete eine zeitnahe Rückkop-       Sommer 2021 nachgeholt werden.
pelung mit den Mitgliedern.                 Ziel ist die abschließende Beratung im
                                            Senat in seiner letzten Sitzung der lau-
Die Verabschiedung des 4. Kranken-          fenden Legislaturperiode am 21. Sep-
hausplanes durch das Kabinett am            tember 2021. Der VEKP konnte sich
22. Juni 2021 leitete die Phase der         in alle Sitzungen in enger Abstimmung
Umsetzung ein. Die Geschäftsstelle
­                                           mit seinen Mitgliedern zum Planungs-
geht davon aus, dass die Feststellungs-     prozess einbringen.

                                                                                       Geschäftsordnung
bescheide zur Umsetzung des Kran-
kenhausplanes ab August 2021 den            Zu den Kernbereichen der planerischen
Krankenhäusern zugestellt werden.           Aktivitäten in der Somatik zählen aus
Der Anteil diakonischer Betten/Plätze       Sicht des VEKP die Struktur der kardio-
hat sich aufgrund von Trägerwechseln        logischen Versorgung, die Organisation
und der Schließung eines Standortes         der Notfallversorgung, der Ausweis von
trotz teilweiser positiver Kapazitätsent-   Zentren und Schwerpunkten sowie die
wicklung an einzelnen Standorten von        geriatrische Versorgung, die in Berlin
vormals 13,3 % auf nunmehr 12,3 %           weiterhin als Hauptfachabteilung aus-
reduziert.                                  gewiesen wird.

                                                                                       Mitgliedseinrichtungen
Für das Land Berlin fanden die Bera-         In beiden Ländern ist es zu einem
tungen zur Erstellung des Kranken-          ­Kapazitätsaufbau gekommen.
hausplanes im „Fachausschuss Kran-
kenhausplanung“ statt. Im Gegensatz         Mit Freude nimmt der VEKP zur Kennt-
zu den weitgehend abgeschlossenen           nis, dass die im Auftrag der Bertels-
Planungen in Brandenburg besteht            mann-Stiftung erstellte IGES-Stu-
zum Zeitpunkt der Berichterstellung         die, die im 2. Halbjahr 2019 zu dem
noch weiterer Abstimmungsbedarf in          Schluss kam, dass von mehr als 1.400
den unterschiedlichen Gremien. Erst         Krankenhäusern in Deutschland weni-
Anfang Juli 2021 wurde den Beteilig-        ger als 600 benötigt würden, keinen
ten eine Textfassung der Planung zur        Widerhall in den Planungsprozessen
Kenntnis gegeben. Auch wenn den Be-         der Länder gefunden hat. Aus Sicht
teiligten die Eckpunkte der Überlegun-      des VEKP sind Größe und Anzahl von
gen der zuständigen Senatsverwaltung        Krankenhäusern nur ein Faktor unter
zur Krankenhausplanung bekannt wa-          vielen für eine patientenzentrierte und
ren, hinderte die fehlende Textfassung      bedarfsgerechte medizinische Versor-
und die ebenfalls fehlende zahlenmä-        gung. Die Qualität der Leistungser-
ßige Darstellung der Veränderungen          bringung hängt immer auch davon ab,

                                                                                         25
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