29.05.2021 FREIBADERÖFFNUNG 9.00 - 13.00 Uhr oder 14.00 - 20.00 Uhr - Nähere Informationen zu Einlass- und Hygieneregeln finden Sie im Innenteil ...

 
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29.05.2021 FREIBADERÖFFNUNG 9.00 - 13.00 Uhr oder 14.00 - 20.00 Uhr - Nähere Informationen zu Einlass- und Hygieneregeln finden Sie im Innenteil ...
Jahrgang 42                    Freitag, den 28. Mai 2021           Nummer 21

   29.05.2021
  FREIBADERÖFFNUNG
   9.00 - 13.00 Uhr oder 14.00 - 20.00 Uhr
   Nähere Informationen zu Einlass- und Hygieneregeln finden Sie
   im Innenteil oder auf www.markt-zellingen.de
29.05.2021 FREIBADERÖFFNUNG 9.00 - 13.00 Uhr oder 14.00 - 20.00 Uhr - Nähere Informationen zu Einlass- und Hygieneregeln finden Sie im Innenteil ...
Zellingen                                                                      -2-                                                                  Nr. 21/21

 Rathaus Zellingen                                                               Trotz der Einschränkungen stehen Ihnen alle Mitarbeiter*innen per
                                                                                 Mail, per Telefon oder über die Homepage der Verwaltungsgemein-
 Eingeschränkter Publikums-/ Besucherverkehr weiterhin !                         schaft zur Verfügung.
 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,                                            Wichtig:
 die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen hat aus Gründen des Infek-                Im Rathaus besteht das Abstandsgebot, das Gebot die Desinfek-
 tionsschutzes den freien Zugang zum Verwaltungsgebäude in der                   tionssäulen zu verwenden, sowie die Mund-, Nasenbedeckungs-
 Würzburger Straße 26 eingeschränkt, das Rathaus Zellingen ist                   pflicht (FFP-2 Maske). Des Weiteren muss jeder Gast/Besucher des
 weiterhin geschlossen.                                                          Rathauses ein Formular zur Selbstauskunft ausfüllen. Auf Beglei-
 Sie können mit uns in Kontakt treten                                            tung sollte möglichst verzichtet werden (keine Gruppenbildungen).
 a) per E-Mail (post@vgem-zellingen.de)                                          Ist eine Begleitung notwendig, ist die Begleitperson bereits bei der
 b) per Telefon (09364 / 8072-0)                                                 Terminvereinbarung zu benennen.
 c) über das Bürgerportal auf unserer Homepage www.                              Ohne einen Termin sowie ohne Mund- und Nasenbedeckung
      vgem-zellingen.de oder                                                     (FFP 2) ist der Zutritt zum Rathaus auch weiterhin leider nicht
 d) mit einem konkret vereinbarten Termin (die Eingangstüre                      möglich. Die Sanierungs- und Umbauarbeiten am Rathaus Zel-
      wird dann gezielt vom jeweiligen Sachbearbeiter geöffnet).                 lingen laufen. Hierdurch ist der Zutritt in das Rathaus nur über
 Sofern die Erledigung ihrer Angelegenheiten den persönlichen                    den Altbau (Sandsteingebäude) möglich. Des Weiteren stehen
 Kontakt erfordert (z.B. Antrag Personalausweis, Besprechung Bau-                nur wenige Parkplätze am Rathaus zur Verfügung.
 antrag) vereinbaren Sie bitte – wie oben erläutert - einen Termin mit           Wir bitten um Ihr Verständnis und Beachtung.
 dem zuständigen Mitarbeiter.                                                    Stefan Wohlfart, Gemeinschaftsvorsitzender

        Verwaltungsgemeinschaft Zellingen - wichtige Termine und Rufnummern
  Sprechstunden in der Geschäftsstelle der                                           Wichtige Rufnummern
  Verwaltungsgemeinschaft
  Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen                                               Allgemein
  Telefon:                                                   09364/8072-0
  Fax:                                                      09364/8072-80            Polizei                                                             110
  E-Mail:                                          post@vgem-zellingen.de            Feuerwehr/Rettungsdienst Notruf                                     112
  Montag bis Freitag                                 von 8:00 bis 12:00 Uhr          Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                   116117
  Montagnachmittag                                  von 14:00 bis 16:00 Uhr          Telefonseelsorge                                           0800/1110111
  Mittwochnachmittag                                von 14:30 bis 18:30 Uhr                                                                 und 0800/1110222
                                                                                     AWO-Frauenhaus                                              0931/619810
  Sprechstunden in Himmelstadt                                                       Frauenhaus im SkF                                          0931/4500777
  Rathaus, Kirchplatz 3, 97267 Himmelstadt                                           Weitere Informationen finden Sie auf den Homepages
  Telefon:                                                  09364/9969               der Mitgliedsgemeinden.
  Telefax:                                                09364/811883
  E-Mail:                                           info@himmelstadt.de               Störungsdienste
  Sprechstunden der Verwaltung
  Mittwoch                                       von 17:30 bis 18:30 Uhr             Gemeinde Himmelstadt
  Donnerstag                                     von 17:00 bis 18:00 Uhr             Strom Bayernwerk                                         0941/28003366
  Sprechstunden des Bürgermeisters
                                                                                     Wasser Energieversorgung Karlstadt                        0800/4959697
  Dienstag                                       von 18:00 bis 19:00 Uhr
  Freitag                                        von 18:00 bis 19:00 Uhr             Gas Energieversorgung Karlstadt                           0800/4959697
  Ausweissprechstunde                      Donnerstag von 16 bis 17 Uhr              Breitbandkabel PYUR-Kundenservice                         030/25777888

  Sprechstunden in Retzstadt
                                                                                     Gemeinde Retzstadt
  Rathaus, Rathausplatz 5, 97282 Retzstadt
  Telefon:                                                    09364/8099-0           Strom Bayernwerk                                         0941/28003366
  Telefax:                                                   09364/8099-12           Wasser Energieversorgung Karlstadt                        0800/4959697
  E-Mail:                                              rathaus@retzstadt.de          Gas Energieversorgung Karlstadt                           0800/4959697
  Sprechstunden der Verwaltung                                                       Breitbandkabel PYUR-Kundenservice                         030/25777888
  Montag                                            von 14:30 bis 16:30 Uhr
  Mittwoch                                          von 16:00 bis 18:30 Uhr
  Mittwoch Ausweissprechstunde                      von 16:00 bis 18:30 Uhr          Markt Thüngen
  Freitag                                            von 9:30 bis 12:00 Uhr          Strom Energieversorgung Karlstadt                         0800/4959697
  Sprechstunden des Bürgermeisters                                                   Wasser Energieversorgung Karlstadt                        0800/4959697
  Mittwoch                                          von 18:00 bis 19:00 Uhr          Gas Energieversorgung Karlstadt                           0800/4959697
  Freitag (bitte tel. anmelden)                     von 18:00 bis 19:00 Uhr
                                                                                     Markt Zellingen
  Sprechstunden im Markt Thüngen                                                     Strom Zellingen und Retzbach
  Rathaus, Planplatz 6, 97289 Thüngen
                                                                                     Energieversorgung Karlstadt                               0800/4959697
  Telefon:                                                      09360/242
                                                                                     Strom Duttenbrunn
  Telefax:                                                  09360/993664
  E-Mail:                                          info@markt-thuengen.de            Bayernwerk                                               0941/28003366
  Sprechstunden der Verwaltung                                                       Wasser (in den Dienstzeiten), VG Zellingen                09364/8072-0
  Mittwoch                                          von 17:00 bis 18:30 Uhr          Wasser (außerhalb der Dienstzeiten),
  Sprechstunde des Bürgermeisters                                                    Zellingen und Retzbach, Rufbereitschaft des Bauhofes      0173/5993991
  Montag                                           von 17:00 bis 18:00 Uhr           Wasser Duttenbrunn
  Ausweissprechstunde                            Freitag von 12 bis 13 Uhr           Energieversorgung Karlstadt                               0800/4959697
                                                                                     Gas Energieversorgung Karlstadt                           0800/4959697
  Sprechstunden im Markt Zellingen                                                   Breitbandkabel Duttenbrunn, Retzbach, Zellingen
  Sprechstunden der Verwaltung für Zellingen und Retzbach
                                                                                     PYUR-Kundenservice                                        030/25777888
  Die Sprechstunden und Kontaktdaten entsprechen denen der
  Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft (siehe oben)
  Sprechstunden der Verwaltung in Duttenbrunn                                                              Redaktionsschluss
  Haus der Bürger, Urspringer Straße, 97225 Duttenbrunn
  Mittwoch                                           von 18:00 bis 19:00 Uhr
                                                                                                 KW 22 (Erscheinungsdatum: 04.06.2021)
                                                                                                    ist am Freitag, 28. Mai um 10.00 Uhr
  Sprechstunden des Bürgermeisters
  Rathaus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen
                                                                                                 KW 23 (Erscheinungsdatum: 11.06.2021)
                                                                                                    ist am Montag, 07. Juni um 12.00 Uhr
  siehe Amtliche Bekanntmachungen Markt Zellingen
  Für die Sprechstunden bitte telefonisch anmelden, danke!
                                                                                     Bitte senden Sie Ihre Beiträge an: mitteilungsblatt@vgem-zellingen.de

                        Aktuelle Änderungen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Seiten!
29.05.2021 FREIBADERÖFFNUNG 9.00 - 13.00 Uhr oder 14.00 - 20.00 Uhr - Nähere Informationen zu Einlass- und Hygieneregeln finden Sie im Innenteil ...
Zellingen                                                      -3-                                                      Nr. 21/21

                                         Amtliche Bekanntmachungen

                          Endlich ist es soweit - wir starten in die Badesaison 2021!
An alle Dauerschwimmer,                                            • Auf der Grundlage der behördlichen Anordnungen besteht
                                                                      im Bereich des Freibades eine allgemeine Verpflichtung
Wasserratten und Sonnenanbeter:                                       zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Besonder-
Das Zellinger Freibad startet am 29. Mai 2021 mit einigen Ver-        heiten des Badebetriebes machen hier natürlich Ausnah-
                                                                      men notwendig. Die Maskenpflicht gilt auf allen Verkehrs-
änderungen in die neue Saison. Eine besondere Attraktion ist          wegen des Schwimmbades außer auf dem direkten Weg ins
die neu errichtete Breitwellenrutsche. Zudem dürfen sich die          Wasser im Bereich der Badeplatte sowie der Liegewiese.
Gäste auf einen neuen Pächter für den Kiosk freuen.                   Wer der Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung
                                                                      nicht nachkommt, kann vom Besuch des Bades ausge-
Für die digitale Nachverfolgung kommt die Luca-App als                schlossen werden. Gäste ab dem 15. Geburtstag haben
zusätzliches Angebot für die Besucher-Registrierung zum Ein-          eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder und Jugendliche zwi-
satz. Grundsätzlich ist die Voraussetzung für die Öffnung von         schen dem 6. und 15. Geburtstag müssen nur eine han-
Freibädern die Beachtung eines entsprechenden Rahmenkon-              delsübliche Mund-Nase-Bedeckung tragen. Von der Pflicht
zeptes aufgrund des Pandemiegeschehens.                               zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sind nur ausge-
Es ist das zweite Jahr in Folge, in dem sich die Besucher auf         nommen: Kinder bis zum 6. Geburtstag und Personen, die
Einschränkungen einstellen müssen.                                    glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen eines
Der Einlass ist nur mit klaren Auflagen und einem Hygienekon-         Mund-Nasen-Schutzes aufgrund einer Behinderung oder
zept möglich.                                                         aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumut-
                                                                      bar ist. Die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen
                                                                      Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung,
Die wichtigsten Informationen zur Öffnung:                            die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheits-
• Der Zutritt ins Freibad ist nur mit einer stabilen 7-Tages-         bildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die Klas-
  Inzidenz unter 100 im Landkreis Main-Spessart sowie einem           sifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund,
  Negativ-Test, der maximal 24 Std. zurückliegt, möglich. Die         warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt,
  Testpflicht entfällt mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter      enthält.
  50 im Lkr. MSP.                                                  • Der Badebetrieb läuft im Zweischichtsystem
  Die aktuellen Inzidenzwerte entnehmen Sie bitte der Tages-          - 1. Schicht von 09.00 - 13.00 Uhr
  zeitung (bzw. informieren wir Sie tagesaktuell durch Aus-           - 2. Schicht von 14.00 - 20.00 Uhr
  hang am Freibad). Geimpfte und genesene Personen sind               Jeweils 1 Stunde vorher ist Kassenschluss
  von einer Testpflicht ausgenommen.                               • Zeitgleich maximal 400 Badegäste pro Schicht
  „Vollständig geimpft“ ist man ab dem 15. Tag nach der 2.         • An der Kasse erfolgt die Registrierung der Besucher. Die
  Impfung, nachgewiesen im Impfausweis; wer in den ver-               Angabe von Name und Telefonnummer ist für jeden Gast /
  gangenen 6 Monaten eine durch einen PCR-Test belegte                Familie verpflichtend. Alternativ können unsere Gäste auch
  Corona-Infektion nachweisen kann, gilt als „genesen“. Der           mit der Luca-App einchecken. Wichtig hierbei - Sie scannen
  positive PCR-Test muss mindestens 28 Tage und höchstens             selbst unseren QR-Code mit Ihrem Smartphone beim Eintritt
  sechs Monate alt sein.                                           • Die Schwimmflächen sind unterteilt um auch hier Abstand
  Als Nachweis einer überstandenen SARS-CoV-2-Infektion               zu gewährleisten.
  kann beispielsweise der Bescheid des Gesundheitsamts zur         • Der Mindestabstand von 1,5 m ist überall einzuhalten
  Isolationsanordnung nach positiver PCR-Testung in Verbin-        • Nutzen Sie die bereit stehenden Desinfektionsmittel
  dung mit einem negativen Testnachweis bei Entisolierung          • Die Benutzung der Beachvolleyballfelder und der Duschen
  herangezogen werden. Soweit in § 28b des Infektions-                ist bis auf weiteres untersagt
  schutzgesetzes (IfSG) oder der 12. Bayerischen Infektions-
                                                                   • Eintritt für Kinder unter 12 Jahren nur in Begleitung eines
  schutzmaßnahmenverordnung das Erfordernis eines nega-
                                                                      Erwachsenen
  tiven Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem
  Coronavirus SARS-CoV-2 vorgesehen ist und soweit Bun-            Zwischen den Badezeiten müssen alle Gäste das Freibad ver-
  desrecht nicht entgegensteht, gilt: Kinder bis zum sechsten      lassen, damit eine umfangreiche Reinigung und Desinfektion
  Geburtstag sind vom Erfordernis eines Testnachweises aus-        sichergestellt werden kann.
  genommen.                                                        Unsere Eintrittspreise 2021 (gültig für eine Schicht):
                                                                   Erwachsene                           2,- Euro
• Ausgeschlossen vom Besuch des Freibades sind: Personen           Ermäßigte                          1,50 Euro
  mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion, Personen mit            Familie                              5,- Euro
  Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht        Zehnerkarte Erwachsene              16,- Euro
  anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Perso-            Zehnerkarte Ermäßigte               10,- Euro
  nal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) oder
  Personen, die aus anderen Gründen einer Quarantänemaß-           Bitte halten Sie an der Kasse das Eintrittsgeld möglichst pas-
  nahme (z. B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen; zu          send parat.
  Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infek-      Aufgrund der besonderen Situation bieten wir in diesem Jahr
  tionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen, Personen mit          keine Jahreskarten an.
  COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische            Wir bitten um Einhaltung der Hygienemaßnahmen und wün-
  Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust,               schen Ihnen, trotz der einen oder anderen Einschränkung, viel
  respiratorische Symptome jeder Schwere).                         Spaß im Zellinger Freibad.
  Sollten Gäste während des Aufenthalts Symptome entwi-            Ihr Stefan Wohlfart
  ckeln, haben diese umgehend den Betrieb zu verlassen.            1. Bürgermeister
29.05.2021 FREIBADERÖFFNUNG 9.00 - 13.00 Uhr oder 14.00 - 20.00 Uhr - Nähere Informationen zu Einlass- und Hygieneregeln finden Sie im Innenteil ...
Zellingen                                                       -4-                                                                       Nr. 21/21

                                        Amtliche Bekanntmachungen

 Touristinformation der                                           Gemeindebücherei
 Verwaltungsgemeinschaft Zellingen                                St. Jakobus Himmelstadt
                                                                  Öffentliche Bücherei im Pfarrzentrum
 Die Touristinformation der Verwaltungsgemeinschaft Zellin-
                                                                  Tel. 09364/8179282 während der Öffnungszeiten
 gen finden Sie
                                                                  E-mail: himmelstadt@koeb-unterfranken.de
 am Alten Rathaus Zellingen
                                                                  http://www.eopac.net/BGX430697
 Brückenstraße 9
 97225 Zellingen                                                  Öffnungszeiten:
 Tel. 09364 - 8139908                                             Mittwoch ����������������������������������������������������� 17.00 bis 19.00 Uhr
 Mail: touristinformation@zellingen.de                            Freitag �������������������������������������������������������� 15.00 bis 17.00 Uhr
 Öffnungszeiten:                                                  Pfingstzeit - Wanderzeit
 Montag bis Freitag von 9.00 - 15.00 Uhr                          Mit zunehmendem Sonnenlicht und viel Regen hat der Mai Fel-
                                                                  der und Wiesen, Weinberge und Wälder wieder grün gemacht.
                                                                  Das frische Grün lockt nach draußen. Besonders Kinder wol-
                                                                  len nach der langen Zeit der Einschränkungen neue Abenteuer
                                                                  erleben. Da bieten sich in den Ferien Ausflüge in die nähere
                                                                  Umgebung an. In der Bücherei finden Sie passende Bücher mit
                                                                  abwechslungsreichen Vorschlägen.
                                                                  Margit und Michael Kleemann, Tassilo Wengel,
                                                                  Das große Wander-Erlebnis-Buch Franken
 Redaktionsschlussvorverlegung                                    Wandern in Franken ist nicht nur eine schöne Freizeitbeschäf-
                                                                  tigung. Wir tun etwas für unsere Gesundheit und lernen die
 Wegen des Feiertags Fronleichnam muss der Redaktions-
                                                                  Natur kennen und schätzen. Das Buch bietet Erlebnistouren
 schluss für die Ausgabe in Kalenderwoche 22 auf
                                                                  für alle Altersstufen an. Der Schwerpunkt liegt auf Zielen in
            Freitag, 28. Mai 2021, 10.00 Uhr                      der Fränkischen Schweiz, dem Seenland und Altmühltal. Doch
                                                                  auch der Edelweißweg und der Tierpark Sommerhausen wer-
 vorverlegt werden.                                               den beschrieben. Franken hält nicht nur für Kinder viele Über-
 Bitte reichen Sie spätestens bis zu diesem Termin Ihre Texte     raschungen bereit. Man kann Schluchten, Höhlen und Grotten
 und Anzeigen bei der Annahmestelle ein. Später eingehende        erkunden, Felsen über ungefährliche Kletterpassagen erklim-
 Beiträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.         men und tolle Aussichtspunkte erwandern. Zu jeder Tour gibt
 Die Redaktion                                                    es wichtige Angaben zum Alter der Kinder, zu Anfahrt, Weg-
                                                                  strecke und Einkehr. Für weiterführende Informationen wird auf
                                                                  örtliche Touristikbüros und eine Internetadresse hingewiesen.
                                                                  Karin Schumacher, Der Ausflugs-Verführer Franken
                                                                  Das Buch bringt tolle Tipps, wie man Unterhaltung und Erho-
                                                                  lung in und um Unterfranken genießen kann. Der Freizeitfüh-
                                                                  rer stellt Ziele von Würzburg bis zur Fränkischen Schweiz, von
Einhaltung der Ruhezeiten                                         Lichtenfels bis zum Naturpark Altmühltal vor. Am Anfang jeder
                                                                  Tourenbeschreibung wird angegeben, ob der Ausflug für Fami-
Im Rahmen des Artikels 7 Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Immis-
                                                                  lien geeignet ist und für welche Altersstufe. Es gibt Detail- und
sionsschutzgesetzes weise ich auf die Einhaltung der Ruhezei-
                                                                  Übersichtskarten, Einkehrtipps und Literaturempfehlungen.
ten der Gemeinde Himmelstadt hin
                   mittags von 13 bis 15 Uhr                      Die Coronavirus-Pandemie ist noch nicht vorbei. Schützen kön-
                            sowie                                 nen wir uns mit der AHA-Formel: Abstand wahren, auf Hygiene
           abends bis morgens von 20 bis 7 Uhr hin.               achten und – da, wo es eng wird – eine Alltagsmaske (FFP2) tra-
                                                                  gen. Gewöhnlich kommt es in der Bücherei kaum zu Wartezei-
An Sonn- und Feiertagen gelten die Ruhezeiten ganztägig.          ten, auch wenn sich zurzeit nur drei Besucher*innen gleichzeitig
In diesen Zeiten bitte ich Tätigkeiten, wie die Benutzung von     im Raum aufhalten dürfen. Das Büchereiteam freut sich auf viele
Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiederga-        kleine und große Leser*innen während der Pfingstferien.
begeräten und ruhestörende Hausarbeiten oder Gartenarbei-
ten, zu unterlassen.
Ich bitte dies zu beachten!                                       Niederschrift über die 8. Sitzung
Herbert Hemmelmann
Erster Bürgermeister
                                                                  des Gemeinderates Himmelstadt
                                                                  am Donnerstag, 6. Mai 2021 im Pfarrzentrum
Führung im Naturschaugarten                                       „Sel. Immina“, Kirchplatz 9, in Himmelstadt
in Himmelstadt                                                    Erster Bürgrmeister Herbert Hemmelmann begrüßt die Anwe-
                                                                  senden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristge-
Schau, was wächst dort in der Wiese?                              rechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47
Am Samstag, 29. Mai 2021 um 17:00 - 19:00 Uhr führt Julia         (2) GO fest.
Sulo, zert. Natur-,Landschafts-und Kräuterführerin durch den      TAGESORDNUNG
Naturschaugarten; Teilnehmer-gebühr 12 €.                         Öffentliche Sitzung:
Wilde Kräuter - ein Schmaus für alle Sinne, sowie Gaumen,
                                                                  1.        Bebauungsplanverfahren „Mausberg IV“;
Gesundheit und Wohlbefinden. Lassen Sie sich überraschen,
welche Kräuter und Pflanzen essbar sind. Viele der Kräuter                  Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB;
sind auch wohlschmeckend, sowie gesund und heilsam. Neh-                    Beratung und Beschlussfassung
men Sie eine Wildkräuter-Rezept-Sammlung mit nach Hause           Sachverhalt:
und erweitern Sie Ihr Küchen-ABC.                                 Aufgrund der starken Nachfrage nach Bauplätze durch junge
Anmeldung bis zum 28. Mai unter julia.sulo@wibizu.de oder Tel:    Familien soll im Anschluss an das Baugebiet „Mausberg II“ ein
0157 85104333.                                                    weiteres Baugebiet ausgewiesen werden.
Zellingen                                                        -5-                                                       Nr. 21/21

                                          Amtliche Bekanntmachungen
Die vorgesehene Fläche ist im rechtsverbindlichen Flächen-           Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwi-
nutzungsplan als Wohnbaufläche (W) nach § 1 Abs. 1 Ziff. 1           ckeln (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Stimmen die Darstellungen im
BauNVO dargestellt. Die überwiegende Mehrheit der Grund-             Flächennutzungsplan mit den geplanten Nutzungen im Bebau-
stückseigentümer hat sich schriftlich bereit erklärt, ihr Grund-     ungsplan nicht überein, ist der Flächennutzungsplan entspre-
stück an die Gemeinde zu einem bereits festgelegt Preis zu           chend anzupassen. Aktuell stehen drei Änderungen an.
veräußern.                                                           1. Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Solarpark Stenger
Der Gemeinderat wird anhand eines Lageplanausschnittes               Himmelstadt“:
über die Lage des geplanten Baugebietes informiert.                  Für das Plangebiet, Fl. Nrn. 3199 und 3200, Gemarkung Him-
Über die Auswirkungen dieser Planung auf evtl. künftige Bau-         melstadt, sind im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan
gebietserweiterungen im Bereich „Mausberg“ wird der Gemein-          „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Es ist eine teil-
derat unterrichtet.                                                  weise Umstufung in „Sonstige Sondergebiete, Photovoltaik“
Finanzielle Auswirkungen:                                            erforderlich.
Planungskosten, Kosten für ein Baulandumlegungsverfahren,            2. Sondergebiet Einzelhandel:
Grunderwerb, später Baukosten für die Erschließung
                                                                     Die Fläche, auf der ein Einzelhandelsbetrieb angesiedelt wer-
Beschlussvorschlag:                                                  den soll, ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan teil-
Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Auf-            weise als „Flächen für die Landwirtschaft“ und teilweise als
stellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünord-             „Gewerbegebiet (GE)“ dargestellt. Da in einem Gewerbegebiet
nungsplan und Umweltbericht für ein Allgemeines Wohngebiet           kein großflächiger Einzelhandelsbetrieb zulässig ist, ist sowohl
(WA) gem. § 4 BauNVO.                                                eine Umstufung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Son-
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets umfasst fol-           dergebiet Einzelhandel“ als auch von „Gewerbegebiet (GE)“ in
gende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T):                   „Sondergebiet Einzelhandel“ erforderlich.
Fl. Nrn. 563 (T), 567 (T), 568, 569, 570, 571, 572, 573, 574, 575,   Der Gemeinderat wird anhand eines Ausschnittes aus dem
576, 577, 578, 579, 580, 581, 582, 583 und 584, jeweils Gemar-       rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan über die derzeitigen
kung Himmelstadt.                                                    Darstellungen unterrichtet.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplanaus-               3. Bauplätze am Friedhof:
schnitt M 1:1.000 vom 29.04.2021.
                                                                     Aus dem Friedhofsgelände wurden 2 Bauplätze herausgemes-
Das Baugebiet erhält die Bezeichnung „Mausberg IV“.
                                                                     sen (Fl. Nrn. 1526/1, 1526/2). Es ist eine Umstufung von „Fried-
Diskussionsverlauf:                                                  hof“ in „Wohnbauflächen (W)“ erforderlich.
Für die Baulandschaffung wird ein Baulandumlegeverfahren
                                                                     Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans liegt
benötigt. Dafür ist eine Bauleitplanung notwendig. Bei Pla-
                                                                     dem Gemeinderat vor.
nungsbüros wurden bereits Angebote eingeholt. Diese liegen
in der Verwaltung vor, müssen jedoch noch geprüft und aufbe-         Finanzielle Auswirkungen:
reitet werden, um in die nächste Sitzung des Gemeinderates           Planungskosten; anteilige Planungskosten für den Vorhabenbe-
eingebracht werden zu können.                                        zogenen Bebauungsplan-Bereich werden vom Investor getra-
Herr Franz hat diese Bauleitplanung übernommen. Er steht             gen.
zudem auch für andere Bauleitplanung der Gemeinde gemein-            Beschlussvorschlag:
sam mit Frau Zull zur Verfügung.
                                                                     Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Ände-
Der Lageplanausschnitt der zu beratenden Bauleitplanung wird         rung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplans. Das Bau-
vorgestellt. Es wird empfohlen, nur den vorgestellten Bereich        leitplanverfahren erhält die Bezeichnung „8. Änderung des Flä-
zu bebauen und nicht größer, da dieser Bereich noch über die         chennutzungsplans“. Die Änderung betrifft folgende Bereiche:
Triebstraße entwässert werden kann. Der Bereich umfasst ca.
20 Bauplätze.                                                        Bereich 1: Fl. Nrn. 3199 und 3200
Das Gremium erkundigt sich zum Baulandumlegeverfahren.               Teilweise Umstufung von der Darstellung „Flächen für die Land-
Dies ist notwendig, da benötigte Grundstücke teilweise in            wirtschaft“ in „Sonderbaufläche Photovoltaik“. Die genaue
Eigentum von Erbengemeinschaften sind, die sich bisher nicht         Abgrenzung der umzustufenden Flächen ergibt sich aus dem
über den Verkauf einigen konnten. Die meisten Grundstücks-           Planausschnitt „Änderung 8.1“
eigentümer der anderen Grundstücke haben jedoch bereits              Bereich 2:
zugesagt, verkaufen zu wollen.                                       Teilweise Umstufung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in
Genutzt wird der vorgestellte Bereich aktuell noch als landwirt-     „Sonderbauflächen Einzelhandel“ bzw. „Gewerbegebiet (GE)“
schaftliche Fläche und ist verpachtet.                               in „Sonderbauflächen Einzelhandel“. Es handelt sich um fol-
Beschluss:                                                           gende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T):
Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Auf-            Fl. Nrn. 6403 (T), 6434, 6435, 6436, 6437, 6438, 6438/1,
stellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünord-             6438/3, 6439, 6439/1, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445 und
nungsplan und Umweltbericht für ein Allgemeines Wohngebiet           6446.
(WA) gem. § 4 BauNVO.
                                                                     Die genaue Abgrenzung der umzustufenden Flächen ergibt
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets umfasst fol-           sich aus dem Lageplanausschnitt vom 29.04.2021.
gende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T):
                                                                     Bereich 3: Fl. Nrn. 1525/1 und 1526/2
Fl. Nrn. 563 (T), 567 (T), 568, 569, 570, 571, 572, 573, 574, 575,
576, 577, 578, 579, 580, 581, 582, 583 und 584, jeweils Gemar-       Teilweise Umstufung von der Darstellung „Friedhof“ in „Allge-
kung Himmelstadt.                                                    meines Wohngebiet (WA)“.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplanaus-               Diskussionsverlauf:
schnitt M 1:1.000 vom 29.04.2021.                                    Die Unterlagen sind den Gemeinderäten über das RIS zuge-
Das Baugebiet erhält die Bezeichnung „Mausberg IV“.                  gangen. Der Plan beinhaltet die vorgestellten 3 Änderungen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0                                          Es stehen darüber hinaus noch zwei weitere Punkte an, die
2.       8. Änderung des Flächennutzungsplans;                       ebenfalls im Flächennutzungsplan geändert werden müssen.
         Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB;                   Dies sind:
         Beratung und Beschlussfassung                               -   die Sandgrube an der B27 (im bestehenden Flächennut-
Sachverhalt:                                                             zungsplan noch mit Nutzung Altenheim ausgewiesen),
Zu diesem TOP ist Herr Tobias Schneider vom Ing.-Büro Arz,           -   das Vorranggebiet Windkraftanlagen (muss noch eingetra-
Würzburg, anwesend.                                                      gen werden).
Zellingen                                                     -6-                                                       Nr. 21/21

                                        Amtliche Bekanntmachungen
Das Gremium nimmt Einsicht in die Planunterlagen. Herr Franz      mal aus der Latènezeit. Die vom Vorhabensträger im Vorfeld
erläutert die Symbolik:                                           eingeholte Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für
Die Kosten für die nun vorgestellte Flächennutzungsplanände-      Denkmalpflege vom 30.10.2020 empfiehlt die Aussparung die-
rung werden zu 2 Dritteln von den jeweiligen Investoren getra-    ser Fläche. Dem wurde in der Planung Rechnung getragen.
gen. Lediglich 1 Drittel (Bauplätze am Friedhof) verbleibt voll   Der Gemeinderat wird anhand von Planunterlagen über die vor-
bei der Gemeinde.                                                 gesehene Nutzung unterrichtet.
Das Gremium erkundigt sich zum Sondergebiet Einzelhandel.         Das Grundstück Fl. Nr. 3199 steht im Eigentum der Gemeinde
Der Fußweg ist nicht eingetragen. Er wird jedoch vom Land-        Himmelstadt und soll an den Vorhabensträger verpachtet wer-
ratsamt gefordert und wird im Bebauungsplan entsprechend          den. Der Gemeinderat hat der Verpachtung grundsätzlich
berücksichtigt.                                                   zugestimmt. Der Pachtvertrag/Nutzungsvertrag ist noch nicht
Der Fußweg von der B27 bis zum Anschluss Brückenstraße            unterzeichnet.
incl. der Ampel an der B27 wird dann ausgebaut. Das Landrat-      Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan sind die Grund-
samt stellt die benötigte Grundfläche der Gemeinde kostenlos      stücke Fl. Nrn. 3199 und 3200 als „Flächen für die Land-
zur Verfügung. Die Gemeinde erstellt den Weg auf eigene Kos-      wirtschaft“ dargestellt. Soweit auf den Flächen eine Photo-
ten.                                                              voltaikanlage errichtet werden soll, ist eine Änderung des
Aus dem Gremium ergeben sich weitere Fragen. Die Abstim-          Flächennutzungsplanes erforderlich. Dies ist im Parallelverfah-
mung zu den geplanten Vorhaben erfolgt in drei Einzelbe-          ren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB vorgesehen (8. Änderung
schlüssen. Um das Vorranggebiet Windkraftanlagen zu einem         des Flächennutzungsplanes, siehe Top 2 der heutigen Sitzung).
späteren Zeitpunkt in den Flächennutzungsplan einarbeiten zu      Das geplante Vorhaben soll im Rahmen eines sog. Vorhaben-
können, wird es vermutlich zu höheren Kosten kommen, aller-       bezogenen Bebauungsplans „Solarpark Stenger Himmelstadt“
dings kann es zu größeren Verzögerungen im Verfahren der          mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht gem. §
Änderung eines Flächennutzungsplanes kommen, je mehr Ein-         11 BauGB durchgeführt werden. Der Vorhabensträger hat die
zelpositionen gleichzeitig geändert werden müssen.                Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Sebastian-Münsterstr
Herr Schneider vom Ing. Büro Arz erläutert zudem, dass für        6, 91438 Bad Windsheim, mit der Planung beauftragt.
den Gemeinderat auch zu einem späteren Zeitpunkt Entschei-        Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit
dungsfreiheit bei der Änderung des Flächennutzungsplanes          Grünordnung und Umweltbericht liegt vor, sodass der Aufstel-
gegeben ist.                                                      lungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der Beschluss
Beschluss:                                                        über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Betei-
Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Ände-        ligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
rung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplans. Das Bau-       gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden kann.
leitplanverfahren erhält die Bezeichnung „8. Änderung des Flä-    Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei einem Vorhabenbe-
chennutzungsplans“. Die Änderung betrifft folgende Bereiche:      zogenen Bebauungsplan zu dessen Wirksamkeit ein Vorhaben-
Bereich 1: Fl. Nrn. 3199 und 3200                                 und Erschließungsplan und ein Durchführungsvertrag gem. §
Teilweise Umstufung von der Darstellung „Flächen für die Land-    12 BauGB noch zeitnah abgeschlossen werden muss. Wesent-
wirtschaft“ in „Sonderbaufläche Photovoltaik“. Die genaue         liche Regelungen sind schon im Entwurf des Pachtvertrags/
Abgrenzung der umzustufenden Flächen ergibt sich aus dem          Nutzungsvertrags enthalten.
Planausschnitt „Änderung 8.1“                                     Finanzielle Auswirkungen:
Abstimmungsergebnis: 12 : 1                                       Pachteinnahmen; später Gewerbesteuer.
Beschluss:                                                        Anteilige Kosten der Bauleitplanung (8. Änderung Flächennut-
Bereich 2:                                                        zungsplans) werden weiterverrechnet.
Teilweise Umstufung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in       Beschlussvorschlag:
„Sonderbauflächen Einzelhandel“ bzw. „Gewerbegebiet (GE)“         Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB:
in „Sonderbauflächen Einzelhandel“. Es handelt sich um fol-       Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt gem. § 2 Abs. 1
gende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T):                BauGB die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungs-
Fl. Nrn. 6403 (T), 6434, 6435, 6436, 6437, 6438, 6438/1,          plans zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf
6438/3, 6439, 6439/1, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445 und      Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 3199 und 3200, Gemar-
6446.                                                             kung Himmelstadt. Als Art der baulichen Nutzung wird ein
Die genaue Abgrenzung der umzustufenden Flächen ergibt            „Sonstiges Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ fest-
sich aus dem Lageplanausschnitt vom 29.04.2021.                   gesetzt
Abstimmungsergebnis: 13 : 0                                       (§ 11 BauNVO).
Beschluss:                                                        Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezoge-
Bereich 3: Fl. Nrn. 1526/1 und 1526/2                             ner Bebauungsplan“ Solarpark Stenger Himmelstadt“.
Teilweise Umstufung von der Darstellung „Friedhof“ in „Allge-     Billigung des Vorentwurfs
meines Wohngebiet (WA)“.                                          Der Gemeinderat Himmelstadt billigt den Vorentwurf des Vor-
Abstimmungsergebnis: 13 : 0                                       habenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und
                                                                  Umweltbericht vom 06.05.2021 für die Durchführung des Ver-
3.         Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Solarpark            fahrens nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB.
           Stenger Himmelstadt“ mit integriertem Grünord-
           nungsplan und Umweltbericht;                           Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
                                                                  und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1,
           Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB;           4 Abs. 1 BauGB
           Billigung des Vorentwurfes;
                                                                  Der Gemeinderat Himmelstadt beauftragt die Verwaltung, den
           frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie       Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solar-
           der Behörden und sostigen Träger öffentlicher          park Stenger Himmelstadt“ mit Begründung, integriertem
           Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB; ;            Grünordnungsplan und Umweltbericht in der Fassung vom
           Beratung und Beschlussfassung                          06.05.2021 für die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
Sachverhalt:                                                      BauGB öffentlich auszulegen und parallel die Behörden und
Herr Fabian Stenger, Friedenstr. 45, 97072 Würzburg (Vor-         sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
habensträger) plant die Errichtung einer Photovoltaikanlage       sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu
auf Teilflächen der Grundstücken Fl. Nrn. 3199 und 3200 der       unterrichten.
Gemarkung Himmelstadt mit einer Größe von ca. 3,59 ha. Bei        Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Corona-Zeiten ist nach dem
den ausgesparten Flächen handelt es sich um ein Bodendenk-        Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) durchzuführen.
Zellingen                                                     -7-                                                      Nr. 21/21

                                        Amtliche Bekanntmachungen
Diskussionsverlauf:                                               Dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss wurde der
Das Gremium erkundigt sich, ob bereits geprüft wurde, dass        Haushaltsplan in seiner Sitzung am 22.04.2021 ausführlich vor-
durch die geplante Photovoltaikanlage keine Blendung des          getragen. Zu dieser Sitzung war der ganze Gemeinderat gela-
Verkehrs gegeben ist. Zudem wird gefragt, ob die Gemeinde in      den.
Vorleistung geht und das Geld später vom Betreiber zurücker-      Nachdem sich aus der Vorberatung keine wesentlichen Ände-
stattet bekommt.                                                  rungen ergeben haben, kann der Haushalt beschlossen werden.
Herr Franz erläutert, dass mit Herrn Stenger vorher ein städ-     Abschluss und vorläufiges Ergebnis 2020
tebaulicher Vertrag abgeschlossen wird. Darin enthalten sind      Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Plus von ca.
u.a. Regelungen zur Errichtung der Anlage auf eigene Kosten,      208.539,00 € ab. Somit ist eine vorläufige Zuführung an den
zur Hinterlegung einer Sicherheitsleistung für Rückbau oder zur   Vermögenshaushalt von 250.000,00 € möglich.
Vermeidung von Blendung des Verkehrs. Zu letzterem soll eine      Im Vermögenshaushalt liegt eine Gesamtdifferenz von
Eingrünung erfolgen. Die Fragen der Blendwirkung sind jedoch      1.189.173,00 € vor, die der allgemeinen Rücklage zugeführt
eine Detailfrage, die im Bebauungsplan zu klären sind.            werden kann.
Die Kosten können in zwei Formen zurückverlangt werden.           Mit den zurückgestellten Mitteln für die Mehrzweckhalle in der
Zum einen kann die Gemeinde zunächst voll in Vorleistung          Allgemeinen Rücklage in Höhe von 17.206,00 € stehen dem
gehen und bekommt die Kosten später insgesamt erstattet.          Haushalt 2021 insgesamt 1.206.379,00 € zur Verfügung.
Zum zweiten ist es aber auch möglich, dass nur 50 % der Kos-      Verwaltungshaushalt 2021
ten in Vorleistung getragen werden.
                                                                  Im Haushalt 2021 ist eine vorläufige Zuführung an den Vermö-
Der Gemeinderat erkundigt sich zu Bodendenkmälern im              genshaushalt von 94.872,00 € möglich.
Bereich. Hierfür wurden Aussparungen im Bebauungsplan vor-
genommen. Im Amt für Denkmalpflege wurde bereits geklärt,         Gemäß den Ansätzen liegt der
dass keine neuen Schürfungen notwendig sind.                      Verwaltungshaushalt
Zur Frage, wo der Anschluss der Anlage an das Stromnetz           in den Einnahmen und Ausgaben bei              3.411.961,00 €
erfolgen wird, wird erläutert, dass hierzu der Vorhabensträger    Vermögenshaushalt 2021
im Kontakt mit dem Bayernwerk steht. Ebenso fanden durch ihn      Gemäß den Ansätzen des ersten Entwurfs liegt der
bereits Gespräche mit den Grundstückseigentümern bezüglich        Vermögenshaushalt
der Leitungsführung statt.                                        in den Einnahmen und Ausgaben bei              1.849.791,00 €
Beschluss:                                                        Insgesamt entsteht ein Kreditbedarf im Haushaltsjahr 2021 von
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB                       135.000,00 €.
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt gem. § 2 Abs. 1            Allgemeine Info Haushaltsplan
BauGB die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungs-          Um Papier zu sparen wird der endgültige Haushalt den Mitglie-
plans zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf      dern in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Es besteht aber
Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 3199 und 3200, Gemar-        die Möglichkeit, den Haushalt in Papierform zu beantragen.
kung Himmelstadt. Als Art der baulichen Nutzung wird ein          Hierzu wird eine Liste ausgegeben.
„Sonstiges Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ fest-     Der Bürgermeister Herbert Hemmelmann verliest die Haus-
gesetzt                                                           haltssatzung 2021.
(§ 11 BauNVO).                                                    Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezoge-          Beschlussvorschlag 1:
ner Bebauungsplan“ Solarpark Stenger Himmelstadt“.
                                                                  Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungs- und Vermögens-
Abstimmungsergebnis: 12 : 1                                       haushalt sowie dem Stellenplan zu und beschließt die Haus-
Beschluss:                                                        haltssatzung 2021. Sie ist Bestandteil des Beschlusses und als
Billigung des Vorentwurfs                                         Anlage 1 beigefügt.
Der Gemeinderat Himmelstadt billigt den Vorentwurf des Vor-       Beschlussvorschlag 2:
habenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und            Des Weiteren beschließt der Gemeinderat den Finanzplan mit
Umweltbericht vom 06.05.2021 für die Durchführung des Ver-        seinem Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum
fahrens nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB.                         2020 bis 2024. Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des
Abstimmungsergebnis: 12 : 1                                       Beschlusses und als Anlage 2 beigefügt.
Beschluss:                                                        Diskussionsverlauf:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden       Der Haushalt wurde in der Sitzung des Finanzausschusses vor
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4     14 Tagen vorberaten. Kämmerin Maria Stamm erläutert die seit-
Abs. 1 BauGB                                                      dem eingefügten Änderungen.
Der Gemeinderat Himmelstadt beauftragt die Verwaltung, den        Zum Zeitpunkt der Vorberatungen waren die Kosten für die
Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solar-           Bebauungsplanänderung bezüglich Mausberg IV noch nicht im
park Stenger Himmelstadt“ mit Begründung, integriertem            Haushalt enthalten. Um diese Kosten noch berücksichtigen zu
Grünordnungsplan und Umweltbericht in der Fassung vom             können, wurden bei anderen Haushaltsstellen Änderungen vor-
06.05.2021 für die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1     genommen.
BauGB öffentlich auszulegen und parallel die Behörden und         Kämmerin Maria Stamm erläutert diese. Differenzen ergeben
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB       sich bei folgenden Haushaltstellen:
sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu
                                                                  0000.6580 (Gemeindeorgane)                         - 200,00 €
unterrichten.
                                                                  0600.5000 (Rathaus)                              - 4.500,00 €
Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Corona-Zeiten ist nach dem
Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) durchzuführen.                2110.6580 (Grundschule)                            - 300,00 €
                                                                  3400.6311 (Heimatpflege)                         - 2.000,00 €
Abstimmungsergebnis: 12 : 1
                                                                  3430.6311 (Weihnachtsmarkt)                      - 2.000,00 €
4.        Haushaltssatzung- und plan 2021;                        4641.7090 (Kindergarten)                         - 5.000,00 €
          Finanzplanung 2020 - 2024                               Gesamt                                          -14.000,00 €
          Beratung und Beschlussfassung                           Im Haushalt waren bisher für das Rathaus der Einbau einer
Sachverhalt:                                                      Wasserenthärtungsanlage geplant gewesen. Dieser Einbau soll
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes          in das Folgejahr 2022 verschoben werden. Damit ergeben sich
2021 ist den Mitgliedern des Gemeinderates rechtzeitig über       auch Änderungen im Investitionsprogramm. Kämmerin Maria
das RIS bzw. per Mail zugestellt worden.                          Stamm erläutert die Auswirkungen.
Zellingen                                                     -8-                                                      Nr. 21/21

                                        Amtliche Bekanntmachungen
Für den Kindergarten besteht ein Defizitübernahmevertrag, der     des Bebauungsplanes (Anzahl der Vollgeschosse, Überschrei-
in den Haushaltsjahren vorher auch nie ausgeschöpft wurde.        tung der Traufhöhe berg- und talseitig, fehlender Stauraum,
Deshalb erscheint eine Verringerung der vorzuhaltenden Kos-       Abweidung von der Dachneigung und –farbe, Dachmaterial,
ten für eine evtl. Defizitübernahme im aktuellen Haushaltsjahr    -form und –farbe der Nebengebäude) wird zugestimmt.
vertretbar.                                                       Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Gemeinderat Wolfgang Kübert erkundigt sich zur Altortsatzung.     Gemeinderat Michael Radke enthält sich der Stimme aufgrund
Unklar ist, wie diese veröffentlicht wurde bzw. wo sie eingese-   Art. 49 GO.
hen werden kann. Dies wird geprüft.
Außerdem erkundigt sich Gemeinderat Kübert zur unterschied-       7.         Verlängerung der Lärmschutzwand im Bereich
lichen Eingruppierung der Reinigungskräfte. Eine Reinigungs-                 Himmelstadt;
kraft arbeitet auch noch in einem höhergruppierten, anderen                  Information
Bereich für die Gemeinde. Da sich aber noch Fragen zur Art        Sachverhalt:
der Reinigung (Außenreinigungskraft) ergeben, lässt Bürger-       Die DB Netze hat die Gemeinde mit E-Mail vom 19.04.2021
meister Hemmelmann die Eingruppierung der Reinigungskräfte        unterrichtet, dass die Lärmschutzwand im Bereich Himmelstadt
in der Verwaltung prüfen.                                         um 655 m Richtung Karlstadt verlängert wird. Sie reicht dann
Beschluss:                                                        bis auf Höhe der nördlichen Grenze des „Nebenerwerbsgebie-
Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungs- und Vermögens-            tes“ auf der gegenüberliegenden Mainseite.
haushalt sowie dem Stellenplan zu und beschließt die Haus-        Finanzielle Auswirkungen:
haltssatzung 2021. Sie ist Bestandteil des Beschlusses und als    keine
Anlage 1 beigefügt.
                                                                  Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
                                                                  Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.
Beschluss:
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat den Finanzplan mit        Diskussionsverlauf:
seinem Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum        Erläutert wird, dass aufgrund neuer Fördermöglichkeiten sich
2020 bis 2024. Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des       die DB Netze zu einer Verlängerung entschieden hat. Eine zeit-
Beschlusses und als Anlage 2 beigefügt.                           liche Planung für den Bau der Lärmschutzwand ist noch nicht
Abstimmungsergebnis: 13 : 0                                       möglich. Es wird davon ausgegangen, dass die Verlängerung
                                                                  eine Lärmentlastung für den Altort mit sich bringen wird.
5.          Bauleitplanverfahren,                                 Die neue Grenze ist nun an der Auffahrt nach Stetten noch vor
            Beteiligung als Nachbargemeinde                       der Steilwand.
            Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Stadel-
                                                                  Der Gemeinderat nimmt die Verlängerung zur Kenntnis.
            hofen“, Karlstadt und Änderung des Flächennut-
                                                                  Gefragt wird, ob bereits Erfahrungen bezüglich des Schalls aus
            zungsplans
                                                                  Zellingen/Retzbach vorliegen. Bisher sind dort keine Probleme
            Beratung und Beschlussfassung                         bekannt.
Sachverhalt:                                                      Abstimmungsergebnis: o.A.
Die Stadt Karlstadt hat mit Beschluss vom 25.02.2021 die
Ausstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Sta-          8.         Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes
delhofen“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes                         des Mains
beschlossen. Die Gemeinde Himmelstadt wird zu dieser Plan-                   Information
aufstellung und zur Änderung des Flächennutzungsplans als         Sachverhalt:
Nachbargemeinde im Rahmen des § 4 Abs. 1 BauGB gehört.            Das Landratsamt Main-Spessart hat mit Schreiben vom
Eine Beeinträchtigung der gemeindlichen Belange von Him-          30.03.2021, eingegangen am 08.04.2021, mitgeteilt, dass das
melstadt durch den Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Sta-        Überschwemmungsgebiet des Mains im Jahr 1998 im Bereich
delhofen ist nicht gegeben.                                       des Landkreises Main-Spessart amtlich festgesetzt wurde.
Beschlussvorschlag:                                               Da die bestehenden Festsetzungen von Amts wegen an neue
Durch die Gemeinde Himmelstadt werden keine Einwendungen          Erkenntnisse anzupassen sind (§ 76 Abs. 2 Satz 2 Wasserhaus-
zur Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung eines         haltsgesetz - WHG -), wurde das Berechnungsmodell für den
Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Stadelhofen“ erho-           Main im November 2020 vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffen-
ben.                                                              burg überarbeitet und neu berechnet.
Diskussionsverlauf:                                               Grundlage für die fachliche Ermittlung des Gefahrenbereiches
Das Gremium nimmt Einsicht in die Planunterlagen. Das Vorha-      ist stets ein hundertjährliches Hochwasser. Hierüber wurden
ben befindet sich im Außenbereich der Gemeinde Stadelhofen.       Karten erstellt. Es ist beabsichtigt, durch Rechtsverordnung
Beschluss:                                                        das Überschwemmungsgebiet neu festzusetzen. In diesem
                                                                  Verfahren wird die Gemeinde Himmelstadt als Träger öffent-
Durch die Gemeinde Himmelstadt werden keine Einwendungen
                                                                  licher Belange beteiligt und konnte bis 30.04.2021 Stellung
zur Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung eines
                                                                  nehmen. Vorsorglich wurde Fristverlängerung bis 14.05.2021
Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Stadelhofen“ erho-
                                                                  beantragt.
ben.
                                                                  Das Landratsamt weist darauf hin, dass die gesetzlichen
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
                                                                  Schutzvorschriften für Überschwemmungsgebiete (§§ 78, 78
Gemeinderätin Ingrid Haimann verlässt den Sitzungssaal um         a und 78 c WHG) im Bereich der bisherigen amtlichen Fest-
20:08 Uhr und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung          setzung bereits heute gelten. Zusätzliche rechtliche Ge- und
nicht teil.                                                       Verbote, die über die gesetzlichen Schutzvorschriften hinaus-
6.         BA 2021006;                                            gehen, beinhaltet die geplante Verordnung nicht.
           Waldstr. 10, Fl. Nr. 382/13,                           Der Verordnungsentwurf wurde mit der Sitzungseinladung ver-
           Gemarkung Himmelstadt                                  sandt.
           Neubau eines Einfamilienwohnhauses                     Aus Sicht der Verwaltung könnten etwaige Einwendungen nur
           mit Einliegerwohnung, Garage und Carport               mit einem Fachgutachten begründet werden. Ob dies Aussicht
           Beratung und Beschlussfassung                          auf Erfolg hat, ist zweifelhaft. Es wird deshalb vorgeschlagen,
Beschluss:                                                        keine Einwendungen zu erheben.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfa-         Diskussionsverlauf:
milienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport wird        Der Gemeinderat erkundigt sich, welche Änderungen bzw. wel-
erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen     che Auswirkungen die Gemeinde beeinträchtigen könnten.
Zellingen                                                      -9-                                                        Nr. 21/21

                                         Amtliche Bekanntmachungen
Es wird festgestellt, dass sich durch die Neufestsetzung keine     Deshalb wurde durch Bürgermeister Herbert Hemmelmann die
Veränderungen ergeben.                                             Aufstellung von weiteren Pfosten veranlasst.
Herr Franz erläutert dem Gremium den Unterschied zwischen          i) Sachstand Spielplätze, Anlieferung der Spielgeräte
festgesetztem und ermitteltem Überschwemmungsgebiet. Bei           Die Spielgeräte wurden von der Fa. Eibe am 04.05. gelie-
Neubauprojekten ist nach festgesetztem Gebiet zu prüfen.           fert. Der Gemeinderat wird gebeten, am Samstag 08.05. die
Abstimmungsergebnis: o. A.                                         Gemeindearbeiter bei der Aufstellung der größeren Geräte zu
                                                                   unterstützen.
9.        Grünstreifen Mausbergstraße;
          Antrag der Anwohner vom 14.09.2020;                      Die Federtierchen wurden bereits aufgebaut. Bis zum Spiel-
                                                                   platz-TÜV am 19.05. sollen alle Spielgeräte aufgebaut sein.
          Ortseinsicht - Information des Bürgermeisters
                                                                   j) Entwicklung Gemeindehomepage
Sachverhalt:
                                                                   Es wird darüber informiert, dass sich das Team für die Gemein-
Die Anwohner der Mausbergstraße 11 – 19, vertreten durch die       dehomepage am 05.05. getroffen hat. Verantwortlicher für die
Familie Schlenker, haben auf die Verschmutzung und den Wild-       Gemeindehomepage Johannes Haimann wird zunächst alle
wuchs durch die im Grünstreifen befindlichen Bäume aufmerk-        Daten aus der bisherigen Gemeindehomepage in die neue
sam gemacht.                                                       Seite übernehmen.
Bei der Ortseinsicht durch den Bauausschuss am 12.03.2021          k) Termine
konnten gewisse Mängel festgestellt werden.
                                                                   Nächste Sitzung des Gemeinderates 10.06.2021
Durch die Bauabteilung wurde geprüft, ob die im Bebauungs-
                                                                   Evtl. wird noch eine weitere Sitzung des Gemeinderates Ende
plan vorgesehenen Büsche und Pflanzen ersetzt werden müs-
                                                                   Mai benötigt.
sen.
                                                                   Abstimmungsergebnis: o. A.
Eine Ersatzpflanzung ist nicht zwingend notwendig.
Zwischenzeitlich wurden die Bäume durch den Bauhof zurück-         11.       Kurze Anfragen
geschnitten.                                                       Sachverhalt:
In einem Gespräch mit der Familie Schlenker wurde der aktu-        a) Sachstand Reparatur Hirtengartenweg
elle Zustand als gut empfunden.                                    Bei einem Anwohner im Hirtengartenweg sind immer noch
Eine Fällung der Bäume steht im Moment nicht zur Debatte.          Löcher in der Straße vorhanden, die durch die Reparatur nicht
Ein regelmäßiger Rückschnitt der Bäume sollte vorbeugend           behoben wurden.
wirken.                                                            Das Problem ist in der Gemeinde bekannt und wird demnächst
Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.                durch die Gemeindearbeiter beseitigt werden.
Abstimmungsergebnis o. A.                                          b) Fugenverfüllung Burkardstuhl
                                                                   Aufgrund der Wetterlage konnte die Fugensanierung der Stra-
10.        Informationen des Ersten Bürgermeisters
                                                                   ßenschäden am Burkardstuhl noch nicht erfolgen. Die Ausfüh-
Sachverhalt:                                                       rung der Arbeiten wurde durch die beauftragte Firma verscho-
a) Nachfolge Revierförster                                         ben.
Der neue Revierförster Patrick Schelbert hat sich in der           c) Folienbeschichtung Info-Tafel beschädigt
Gemeinde Himmelstadt vorgestellt und wurde von Bürgermeis-         Die Folienbeschichtung einer Infotafel mit Ortsplan hat sich auf-
ter Herbert Hemmelmann herzlich begrüßt.                           gezogen. Die Gemeindearbeiter werden gebeten, den Scha-
Herr Schelbert war bisher in Schweinfurt tätig und verfügt         den zu inspizieren.
über 12 Jahre Berufserfahrung. Er hat sich den Himmelstadter       Abstimmungsergebnis: o. A.
Gemeindewald bereits angesehen
b) Corona-Schnelltests für Mitarbeitende der Verwaltung            12.       Sitzungsniederschrift vom 08.04.2021;
Es wird darüber informiert, dass für die Mitarbeitenden der Ver-             Genehmigung
waltung Corona-Schnelltests angeboten werden, auch die Mit-        Beschluss:
arbeiter der Bauhöfe können diese nutzen.                          Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungs-
c) Waldstraße 11 a; Notartermin und Baubeginn                      niederschrift der Sitzung vom 08.04.2021 ohne Änderungen.
Es wird darüber informiert, dass der Notartermin stattgefunden     Abstimmungsergebnis: 11 : 0
hat. Der Baubeginn erfolgt nun. Zudem wird mitgeteilt, dass        Die Gemeinderäte Willi Stamm und Harald Gangl enthalten sich
der Kanal angeschlossen ist.                                       aufgrund Nichtteilnahme an der genannten Sitzung.
d) Termin Klausur Klosterareal                                     Nichtöffentliche Sitzung:
Wegen der Corona-Beschränkungen kann der Referent evtl.            Diese Niederschrift lag dem Gemeinderat noch nicht zur
den Termin nicht wahrnehmen. Bürgermeister Herbert Hem-            Genehmigung vor.
melmann steht in telefonischem Kontakt mit ihm. Evtl. muss der
Klausurtermin noch einmal verschoben werden.
e) Aktionstag „sicher. mobil. leben – Radfahrende im Blick“
Die Polizei Karlstadt hatte am 05.05. am Pavillon hinter dem
Kriegerdenkmal einen Infostand aufgebaut. Allerdings waren
nur wenige Radfahrende unterwegs und konnten über den Akti-        Styroporannahme
onstag informiert werden.                                          Die Styroporannahme findet jeden 1. Mittwoch im Monat im
f) Sachstand Reparatur Hirtengartenweg                             Bauhof der Gemeinde Retzstadt (beim Feuerwehrhaus) statt.
Die Reparatur Hirtengarten ist in den letzten Tagen erfolgt und
                                                                   Öffnungszeiten: 17.00 – 18.00 Uhr
wird zum Ende der Woche abgeschlossen.
g) Sachstand Sanierung MZH                                         Annahme für holziges Schnittgut
Die Sanierungsarbeiten am Dach der Mehrzweckhalle haben            Die Annahme für holziges Schnittgut und Reisig findet immer
begonnen. Das Gerüst wurde aufgestellt. Allerdings ergeben         jeden 2. Samstag (jeweils ungerade KW) auf dem ehemaligen
sich Lieferprobleme insbesondere an benötigtem Holz. Es wird       GÜSA-Gelände, Thüngersheimer Straße statt.
davon ausgegangen, dass sich dadurch die Maßnahme verzö-           Öffnungszeiten: 13.00 – 14.00 Uhr
gert.
h) Befahrung wassergebundene Decke auf dem Kirchplatz              Krautige Abfälle und Rasenschnittgut werden nicht angenommen.
Es wird festgestellt, dass immer häufiger PKW auf der wasser-      Um Beachtung wird gebeten.
gebundenen Decke am Kirchplatz wenden. Die Befahrung der           Karl Gerhard
wassergebundenen Decke ist untersagt.                              1. Bürgermeister
Zellingen                                                         - 10 -                                                       Nr. 21/21

                                           Amtliche Bekanntmachungen
Haushaltssatzung der Gemeinde                                          Niederschrift über die 7. Sitzung
Retzstadt für das Haushaltsjahr 2021                                   des Gemeinderates
Der Gemeinderat Retzstadt hat die nachfolgende Haushaltssat-
zung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:                           am Donnerstag, 20. Mai 2021
                                                                       im Bürgertreff Retzstadt
                              I.
                                                                       1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die anwesenden
Auf Grund der Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung              Gemeinderäte, Schriftführerin Sandra Gerhard, Frau Selina Mül-
erlässt die Gemeinde Retzstadt folgende Haushaltssatzung:              ler Mitarbeiterin der VG, sowie Herrn Ernst Schneider von der
                                                                       Main Post und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und frist-
                               §1                                      gerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr          47 (2) GO fest.
2021 wird hiermit festgesetzt;                                         Der Gemeinderat Stefan Hebig ist entschuldigt. Der Gemeinde-
er schließt                                                            rat Michael Eisenbacher verspätet sich.
im Verwaltungshaushalt                                                 Der Vorsitzende gratuliert dem Gemeinderat Jürgen Winkler zu
in den Einnahmen und Ausgaben mit            2.665.600,00 €           dessen Geburtstag am 16.05.2021.
und
                                                                       TAGESORDNUNG
im Vermögenshaushalt
                                                                       Öffentliche Sitzung
in den Einnahmen und Ausgaben mit            2.153.550,00 €
ab.                                                                    1.         Sitzungsniederschrift vom 22.04.2021;
                                                                                  Genehmigung
                             §2                                        Diskussionsverlauf:
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-          Ein Gemeinderat erkundigt sich ob die Formulierung auf der
maßnahmen sind nicht vorgesehen.                                       Seite 8, TOP 7 a), …maximale Eintrittsgeschwindigkeit … in
                                                                       Bezug auf durchschnittlich 70 km/h korrekt ist.
                          §3                                           Der Vorsitzende weist daraufhin, dass dies die korrekte
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im                   Bezeichnung der Mess-Software ist.
Vermögenshaushalt für Investitionen und Investitionsförde-             Nach Beratung ergeht folgender
rungsmaßnahmen wird auf 877.500,00 € festgesetzt.
                                                                       Beschluss:
                                §4                                     Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Nieder-
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteu-             schrift der Sitzung vom 22.04.2021 ohne Änderung.
ern werden wie folgt festgesetzt:                                      Abstimmungsergebnis: 10 : 0
1. Grundsteuer                                                         Abstimmungsbemerkung:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  340 v. H.    2. Bürgermeisterin Birgit Köhler enthält sich der Abstimmung,
b) für die sonstigen Grundstücke (B)                     340 v. H.    da sie an der Sitzung nicht anwesend war.
2. Gewerbesteuer                                         360 v. H.    2.         Bedarfsanerkennung für die Jahre 2020 - 2026 für
                                                                                  die Kindertagesstätte;
                               §5                                                 Beratung und Beschlussfassung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leis-
                                                                       Sachverhalt:
tung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird – wie im Vor-
jahr - auf 300.000,00 € festgesetzt.                                   Einleitung
                                                                       Der Freistaat Bayern hat das Recht der Kindertagesstätten und
                              §6                                       Tagespflege im Bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.          und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kinder-
                                                                       tageseinrichtungen und in Tagespflege im Bayerischen Kinder-
Retzstadt, den 28.05.2021                                              bildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) normiert. Danach
Karl Gerhard                                                           sind die Kommunen für die Sicherstellung eines ausreichenden
                                                                       Betreuungsangebots verantwortlich. Ihnen kommt die Auf-
1. Bürgermeister                                                       gabe zu, im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer
                                                                       Leistungsfähigkeit ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot
                             II.                                       zu gewährleisten (Art. 5 BayKiBiG). Die Gemeinden entschei-
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen             den, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der
Bestandteile (siehe Schreiben des Landratsamtes Main-Spes-             Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte
sart vom 20.05.2021, Aktenzeichen 21-941).                             Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehen-
                                                                       der Angebote anerkennen (Art 7 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG).
                              III.
                                                                       Um dies zu gewährleisten bedarf es einer Bedarfsplanung
Die Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen liegt              und Bedarfsanerkennung. Folgende Planungsschritte werden
ab dem Tage nach Veröffentlichung dieser amtlichen Bekannt-            durchgeführt:
machung im Rathaus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225
                                                                       1. Bestandsfeststellung
Zellingen während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsicht-
nahme öffentlich auf (Zimmer Nr. 12, bei Herrn Pfister).               2. Bedürfniserhebung
Dies bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haus-             3. Bedarfsfeststellung
haltssatzung (siehe Art. 65 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 der Bayeri-       4. Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit (Gemeinderatsbe-
schen Gemeindeordnung GO, in der ab 01.04.2018 geltenden               schluss)
Fassung).                                                              1. Bestandsfeststellung
                                                                       Hier wird die Frage beantwortet, welche Plätze in der Gemeinde
                                                                       Retzstadt gelegen sind. Die Bestandsfeststellung erfasst alle
                                                                       Plätze in der Kindertageseinrichtung „Sonnenland“.
                                                                       Anschrift:       Schulstraße 1, 97282 Retzstadt
                                                                       Träger:          Elisabethenverein Retzstadt
                                                                       Plätze:          120 Plätze für alle Altersgruppen
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