29.05.2021 FREIBADERÖFFNUNG 9.00 - 13.00 Uhr oder 14.00 - 20.00 Uhr - Nähere Informationen zu Einlass- und Hygieneregeln finden Sie im Innenteil ...
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Jahrgang 42 Freitag, den 28. Mai 2021 Nummer 21 29.05.2021 FREIBADERÖFFNUNG 9.00 - 13.00 Uhr oder 14.00 - 20.00 Uhr Nähere Informationen zu Einlass- und Hygieneregeln finden Sie im Innenteil oder auf www.markt-zellingen.de
Zellingen -2- Nr. 21/21 Rathaus Zellingen Trotz der Einschränkungen stehen Ihnen alle Mitarbeiter*innen per Mail, per Telefon oder über die Homepage der Verwaltungsgemein- Eingeschränkter Publikums-/ Besucherverkehr weiterhin ! schaft zur Verfügung. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Wichtig: die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen hat aus Gründen des Infek- Im Rathaus besteht das Abstandsgebot, das Gebot die Desinfek- tionsschutzes den freien Zugang zum Verwaltungsgebäude in der tionssäulen zu verwenden, sowie die Mund-, Nasenbedeckungs- Würzburger Straße 26 eingeschränkt, das Rathaus Zellingen ist pflicht (FFP-2 Maske). Des Weiteren muss jeder Gast/Besucher des weiterhin geschlossen. Rathauses ein Formular zur Selbstauskunft ausfüllen. Auf Beglei- Sie können mit uns in Kontakt treten tung sollte möglichst verzichtet werden (keine Gruppenbildungen). a) per E-Mail (post@vgem-zellingen.de) Ist eine Begleitung notwendig, ist die Begleitperson bereits bei der b) per Telefon (09364 / 8072-0) Terminvereinbarung zu benennen. c) über das Bürgerportal auf unserer Homepage www. Ohne einen Termin sowie ohne Mund- und Nasenbedeckung vgem-zellingen.de oder (FFP 2) ist der Zutritt zum Rathaus auch weiterhin leider nicht d) mit einem konkret vereinbarten Termin (die Eingangstüre möglich. Die Sanierungs- und Umbauarbeiten am Rathaus Zel- wird dann gezielt vom jeweiligen Sachbearbeiter geöffnet). lingen laufen. Hierdurch ist der Zutritt in das Rathaus nur über Sofern die Erledigung ihrer Angelegenheiten den persönlichen den Altbau (Sandsteingebäude) möglich. Des Weiteren stehen Kontakt erfordert (z.B. Antrag Personalausweis, Besprechung Bau- nur wenige Parkplätze am Rathaus zur Verfügung. antrag) vereinbaren Sie bitte – wie oben erläutert - einen Termin mit Wir bitten um Ihr Verständnis und Beachtung. dem zuständigen Mitarbeiter. Stefan Wohlfart, Gemeinschaftsvorsitzender Verwaltungsgemeinschaft Zellingen - wichtige Termine und Rufnummern Sprechstunden in der Geschäftsstelle der Wichtige Rufnummern Verwaltungsgemeinschaft Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen Allgemein Telefon: 09364/8072-0 Fax: 09364/8072-80 Polizei 110 E-Mail: post@vgem-zellingen.de Feuerwehr/Rettungsdienst Notruf 112 Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 Montagnachmittag von 14:00 bis 16:00 Uhr Telefonseelsorge 0800/1110111 Mittwochnachmittag von 14:30 bis 18:30 Uhr und 0800/1110222 AWO-Frauenhaus 0931/619810 Sprechstunden in Himmelstadt Frauenhaus im SkF 0931/4500777 Rathaus, Kirchplatz 3, 97267 Himmelstadt Weitere Informationen finden Sie auf den Homepages Telefon: 09364/9969 der Mitgliedsgemeinden. Telefax: 09364/811883 E-Mail: info@himmelstadt.de Störungsdienste Sprechstunden der Verwaltung Mittwoch von 17:30 bis 18:30 Uhr Gemeinde Himmelstadt Donnerstag von 17:00 bis 18:00 Uhr Strom Bayernwerk 0941/28003366 Sprechstunden des Bürgermeisters Wasser Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Dienstag von 18:00 bis 19:00 Uhr Freitag von 18:00 bis 19:00 Uhr Gas Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Ausweissprechstunde Donnerstag von 16 bis 17 Uhr Breitbandkabel PYUR-Kundenservice 030/25777888 Sprechstunden in Retzstadt Gemeinde Retzstadt Rathaus, Rathausplatz 5, 97282 Retzstadt Telefon: 09364/8099-0 Strom Bayernwerk 0941/28003366 Telefax: 09364/8099-12 Wasser Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 E-Mail: rathaus@retzstadt.de Gas Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Sprechstunden der Verwaltung Breitbandkabel PYUR-Kundenservice 030/25777888 Montag von 14:30 bis 16:30 Uhr Mittwoch von 16:00 bis 18:30 Uhr Mittwoch Ausweissprechstunde von 16:00 bis 18:30 Uhr Markt Thüngen Freitag von 9:30 bis 12:00 Uhr Strom Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Sprechstunden des Bürgermeisters Wasser Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Mittwoch von 18:00 bis 19:00 Uhr Gas Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Freitag (bitte tel. anmelden) von 18:00 bis 19:00 Uhr Markt Zellingen Sprechstunden im Markt Thüngen Strom Zellingen und Retzbach Rathaus, Planplatz 6, 97289 Thüngen Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Telefon: 09360/242 Strom Duttenbrunn Telefax: 09360/993664 E-Mail: info@markt-thuengen.de Bayernwerk 0941/28003366 Sprechstunden der Verwaltung Wasser (in den Dienstzeiten), VG Zellingen 09364/8072-0 Mittwoch von 17:00 bis 18:30 Uhr Wasser (außerhalb der Dienstzeiten), Sprechstunde des Bürgermeisters Zellingen und Retzbach, Rufbereitschaft des Bauhofes 0173/5993991 Montag von 17:00 bis 18:00 Uhr Wasser Duttenbrunn Ausweissprechstunde Freitag von 12 bis 13 Uhr Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Gas Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Sprechstunden im Markt Zellingen Breitbandkabel Duttenbrunn, Retzbach, Zellingen Sprechstunden der Verwaltung für Zellingen und Retzbach PYUR-Kundenservice 030/25777888 Die Sprechstunden und Kontaktdaten entsprechen denen der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft (siehe oben) Sprechstunden der Verwaltung in Duttenbrunn Redaktionsschluss Haus der Bürger, Urspringer Straße, 97225 Duttenbrunn Mittwoch von 18:00 bis 19:00 Uhr KW 22 (Erscheinungsdatum: 04.06.2021) ist am Freitag, 28. Mai um 10.00 Uhr Sprechstunden des Bürgermeisters Rathaus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen KW 23 (Erscheinungsdatum: 11.06.2021) ist am Montag, 07. Juni um 12.00 Uhr siehe Amtliche Bekanntmachungen Markt Zellingen Für die Sprechstunden bitte telefonisch anmelden, danke! Bitte senden Sie Ihre Beiträge an: mitteilungsblatt@vgem-zellingen.de Aktuelle Änderungen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Seiten!
Zellingen -3- Nr. 21/21 Amtliche Bekanntmachungen Endlich ist es soweit - wir starten in die Badesaison 2021! An alle Dauerschwimmer, • Auf der Grundlage der behördlichen Anordnungen besteht im Bereich des Freibades eine allgemeine Verpflichtung Wasserratten und Sonnenanbeter: zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Besonder- Das Zellinger Freibad startet am 29. Mai 2021 mit einigen Ver- heiten des Badebetriebes machen hier natürlich Ausnah- men notwendig. Die Maskenpflicht gilt auf allen Verkehrs- änderungen in die neue Saison. Eine besondere Attraktion ist wegen des Schwimmbades außer auf dem direkten Weg ins die neu errichtete Breitwellenrutsche. Zudem dürfen sich die Wasser im Bereich der Badeplatte sowie der Liegewiese. Gäste auf einen neuen Pächter für den Kiosk freuen. Wer der Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung nicht nachkommt, kann vom Besuch des Bades ausge- Für die digitale Nachverfolgung kommt die Luca-App als schlossen werden. Gäste ab dem 15. Geburtstag haben zusätzliches Angebot für die Besucher-Registrierung zum Ein- eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder und Jugendliche zwi- satz. Grundsätzlich ist die Voraussetzung für die Öffnung von schen dem 6. und 15. Geburtstag müssen nur eine han- Freibädern die Beachtung eines entsprechenden Rahmenkon- delsübliche Mund-Nase-Bedeckung tragen. Von der Pflicht zeptes aufgrund des Pandemiegeschehens. zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sind nur ausge- Es ist das zweite Jahr in Folge, in dem sich die Besucher auf nommen: Kinder bis zum 6. Geburtstag und Personen, die Einschränkungen einstellen müssen. glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen eines Der Einlass ist nur mit klaren Auflagen und einem Hygienekon- Mund-Nasen-Schutzes aufgrund einer Behinderung oder zept möglich. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumut- bar ist. Die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung, Die wichtigsten Informationen zur Öffnung: die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheits- • Der Zutritt ins Freibad ist nur mit einer stabilen 7-Tages- bildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die Klas- Inzidenz unter 100 im Landkreis Main-Spessart sowie einem sifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund, Negativ-Test, der maximal 24 Std. zurückliegt, möglich. Die warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, Testpflicht entfällt mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter enthält. 50 im Lkr. MSP. • Der Badebetrieb läuft im Zweischichtsystem Die aktuellen Inzidenzwerte entnehmen Sie bitte der Tages- - 1. Schicht von 09.00 - 13.00 Uhr zeitung (bzw. informieren wir Sie tagesaktuell durch Aus- - 2. Schicht von 14.00 - 20.00 Uhr hang am Freibad). Geimpfte und genesene Personen sind Jeweils 1 Stunde vorher ist Kassenschluss von einer Testpflicht ausgenommen. • Zeitgleich maximal 400 Badegäste pro Schicht „Vollständig geimpft“ ist man ab dem 15. Tag nach der 2. • An der Kasse erfolgt die Registrierung der Besucher. Die Impfung, nachgewiesen im Impfausweis; wer in den ver- Angabe von Name und Telefonnummer ist für jeden Gast / gangenen 6 Monaten eine durch einen PCR-Test belegte Familie verpflichtend. Alternativ können unsere Gäste auch Corona-Infektion nachweisen kann, gilt als „genesen“. Der mit der Luca-App einchecken. Wichtig hierbei - Sie scannen positive PCR-Test muss mindestens 28 Tage und höchstens selbst unseren QR-Code mit Ihrem Smartphone beim Eintritt sechs Monate alt sein. • Die Schwimmflächen sind unterteilt um auch hier Abstand Als Nachweis einer überstandenen SARS-CoV-2-Infektion zu gewährleisten. kann beispielsweise der Bescheid des Gesundheitsamts zur • Der Mindestabstand von 1,5 m ist überall einzuhalten Isolationsanordnung nach positiver PCR-Testung in Verbin- • Nutzen Sie die bereit stehenden Desinfektionsmittel dung mit einem negativen Testnachweis bei Entisolierung • Die Benutzung der Beachvolleyballfelder und der Duschen herangezogen werden. Soweit in § 28b des Infektions- ist bis auf weiteres untersagt schutzgesetzes (IfSG) oder der 12. Bayerischen Infektions- • Eintritt für Kinder unter 12 Jahren nur in Begleitung eines schutzmaßnahmenverordnung das Erfordernis eines nega- Erwachsenen tiven Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgesehen ist und soweit Bun- Zwischen den Badezeiten müssen alle Gäste das Freibad ver- desrecht nicht entgegensteht, gilt: Kinder bis zum sechsten lassen, damit eine umfangreiche Reinigung und Desinfektion Geburtstag sind vom Erfordernis eines Testnachweises aus- sichergestellt werden kann. genommen. Unsere Eintrittspreise 2021 (gültig für eine Schicht): Erwachsene 2,- Euro • Ausgeschlossen vom Besuch des Freibades sind: Personen Ermäßigte 1,50 Euro mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion, Personen mit Familie 5,- Euro Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht Zehnerkarte Erwachsene 16,- Euro anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Perso- Zehnerkarte Ermäßigte 10,- Euro nal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) oder Personen, die aus anderen Gründen einer Quarantänemaß- Bitte halten Sie an der Kasse das Eintrittsgeld möglichst pas- nahme (z. B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen; zu send parat. Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infek- Aufgrund der besonderen Situation bieten wir in diesem Jahr tionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen, Personen mit keine Jahreskarten an. COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Wir bitten um Einhaltung der Hygienemaßnahmen und wün- Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, schen Ihnen, trotz der einen oder anderen Einschränkung, viel respiratorische Symptome jeder Schwere). Spaß im Zellinger Freibad. Sollten Gäste während des Aufenthalts Symptome entwi- Ihr Stefan Wohlfart ckeln, haben diese umgehend den Betrieb zu verlassen. 1. Bürgermeister
Zellingen -4- Nr. 21/21 Amtliche Bekanntmachungen Touristinformation der Gemeindebücherei Verwaltungsgemeinschaft Zellingen St. Jakobus Himmelstadt Öffentliche Bücherei im Pfarrzentrum Die Touristinformation der Verwaltungsgemeinschaft Zellin- Tel. 09364/8179282 während der Öffnungszeiten gen finden Sie E-mail: himmelstadt@koeb-unterfranken.de am Alten Rathaus Zellingen http://www.eopac.net/BGX430697 Brückenstraße 9 97225 Zellingen Öffnungszeiten: Tel. 09364 - 8139908 Mittwoch ����������������������������������������������������� 17.00 bis 19.00 Uhr Mail: touristinformation@zellingen.de Freitag �������������������������������������������������������� 15.00 bis 17.00 Uhr Öffnungszeiten: Pfingstzeit - Wanderzeit Montag bis Freitag von 9.00 - 15.00 Uhr Mit zunehmendem Sonnenlicht und viel Regen hat der Mai Fel- der und Wiesen, Weinberge und Wälder wieder grün gemacht. Das frische Grün lockt nach draußen. Besonders Kinder wol- len nach der langen Zeit der Einschränkungen neue Abenteuer erleben. Da bieten sich in den Ferien Ausflüge in die nähere Umgebung an. In der Bücherei finden Sie passende Bücher mit abwechslungsreichen Vorschlägen. Margit und Michael Kleemann, Tassilo Wengel, Das große Wander-Erlebnis-Buch Franken Redaktionsschlussvorverlegung Wandern in Franken ist nicht nur eine schöne Freizeitbeschäf- tigung. Wir tun etwas für unsere Gesundheit und lernen die Wegen des Feiertags Fronleichnam muss der Redaktions- Natur kennen und schätzen. Das Buch bietet Erlebnistouren schluss für die Ausgabe in Kalenderwoche 22 auf für alle Altersstufen an. Der Schwerpunkt liegt auf Zielen in Freitag, 28. Mai 2021, 10.00 Uhr der Fränkischen Schweiz, dem Seenland und Altmühltal. Doch auch der Edelweißweg und der Tierpark Sommerhausen wer- vorverlegt werden. den beschrieben. Franken hält nicht nur für Kinder viele Über- Bitte reichen Sie spätestens bis zu diesem Termin Ihre Texte raschungen bereit. Man kann Schluchten, Höhlen und Grotten und Anzeigen bei der Annahmestelle ein. Später eingehende erkunden, Felsen über ungefährliche Kletterpassagen erklim- Beiträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden. men und tolle Aussichtspunkte erwandern. Zu jeder Tour gibt Die Redaktion es wichtige Angaben zum Alter der Kinder, zu Anfahrt, Weg- strecke und Einkehr. Für weiterführende Informationen wird auf örtliche Touristikbüros und eine Internetadresse hingewiesen. Karin Schumacher, Der Ausflugs-Verführer Franken Das Buch bringt tolle Tipps, wie man Unterhaltung und Erho- lung in und um Unterfranken genießen kann. Der Freizeitfüh- rer stellt Ziele von Würzburg bis zur Fränkischen Schweiz, von Einhaltung der Ruhezeiten Lichtenfels bis zum Naturpark Altmühltal vor. Am Anfang jeder Tourenbeschreibung wird angegeben, ob der Ausflug für Fami- Im Rahmen des Artikels 7 Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Immis- lien geeignet ist und für welche Altersstufe. Es gibt Detail- und sionsschutzgesetzes weise ich auf die Einhaltung der Ruhezei- Übersichtskarten, Einkehrtipps und Literaturempfehlungen. ten der Gemeinde Himmelstadt hin mittags von 13 bis 15 Uhr Die Coronavirus-Pandemie ist noch nicht vorbei. Schützen kön- sowie nen wir uns mit der AHA-Formel: Abstand wahren, auf Hygiene abends bis morgens von 20 bis 7 Uhr hin. achten und – da, wo es eng wird – eine Alltagsmaske (FFP2) tra- gen. Gewöhnlich kommt es in der Bücherei kaum zu Wartezei- An Sonn- und Feiertagen gelten die Ruhezeiten ganztägig. ten, auch wenn sich zurzeit nur drei Besucher*innen gleichzeitig In diesen Zeiten bitte ich Tätigkeiten, wie die Benutzung von im Raum aufhalten dürfen. Das Büchereiteam freut sich auf viele Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiederga- kleine und große Leser*innen während der Pfingstferien. begeräten und ruhestörende Hausarbeiten oder Gartenarbei- ten, zu unterlassen. Ich bitte dies zu beachten! Niederschrift über die 8. Sitzung Herbert Hemmelmann Erster Bürgermeister des Gemeinderates Himmelstadt am Donnerstag, 6. Mai 2021 im Pfarrzentrum Führung im Naturschaugarten „Sel. Immina“, Kirchplatz 9, in Himmelstadt in Himmelstadt Erster Bürgrmeister Herbert Hemmelmann begrüßt die Anwe- senden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristge- Schau, was wächst dort in der Wiese? rechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 Am Samstag, 29. Mai 2021 um 17:00 - 19:00 Uhr führt Julia (2) GO fest. Sulo, zert. Natur-,Landschafts-und Kräuterführerin durch den TAGESORDNUNG Naturschaugarten; Teilnehmer-gebühr 12 €. Öffentliche Sitzung: Wilde Kräuter - ein Schmaus für alle Sinne, sowie Gaumen, 1. Bebauungsplanverfahren „Mausberg IV“; Gesundheit und Wohlbefinden. Lassen Sie sich überraschen, welche Kräuter und Pflanzen essbar sind. Viele der Kräuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB; sind auch wohlschmeckend, sowie gesund und heilsam. Neh- Beratung und Beschlussfassung men Sie eine Wildkräuter-Rezept-Sammlung mit nach Hause Sachverhalt: und erweitern Sie Ihr Küchen-ABC. Aufgrund der starken Nachfrage nach Bauplätze durch junge Anmeldung bis zum 28. Mai unter julia.sulo@wibizu.de oder Tel: Familien soll im Anschluss an das Baugebiet „Mausberg II“ ein 0157 85104333. weiteres Baugebiet ausgewiesen werden.
Zellingen -5- Nr. 21/21 Amtliche Bekanntmachungen Die vorgesehene Fläche ist im rechtsverbindlichen Flächen- Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwi- nutzungsplan als Wohnbaufläche (W) nach § 1 Abs. 1 Ziff. 1 ckeln (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Stimmen die Darstellungen im BauNVO dargestellt. Die überwiegende Mehrheit der Grund- Flächennutzungsplan mit den geplanten Nutzungen im Bebau- stückseigentümer hat sich schriftlich bereit erklärt, ihr Grund- ungsplan nicht überein, ist der Flächennutzungsplan entspre- stück an die Gemeinde zu einem bereits festgelegt Preis zu chend anzupassen. Aktuell stehen drei Änderungen an. veräußern. 1. Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Solarpark Stenger Der Gemeinderat wird anhand eines Lageplanausschnittes Himmelstadt“: über die Lage des geplanten Baugebietes informiert. Für das Plangebiet, Fl. Nrn. 3199 und 3200, Gemarkung Him- Über die Auswirkungen dieser Planung auf evtl. künftige Bau- melstadt, sind im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan gebietserweiterungen im Bereich „Mausberg“ wird der Gemein- „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Es ist eine teil- derat unterrichtet. weise Umstufung in „Sonstige Sondergebiete, Photovoltaik“ Finanzielle Auswirkungen: erforderlich. Planungskosten, Kosten für ein Baulandumlegungsverfahren, 2. Sondergebiet Einzelhandel: Grunderwerb, später Baukosten für die Erschließung Die Fläche, auf der ein Einzelhandelsbetrieb angesiedelt wer- Beschlussvorschlag: den soll, ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan teil- Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Auf- weise als „Flächen für die Landwirtschaft“ und teilweise als stellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünord- „Gewerbegebiet (GE)“ dargestellt. Da in einem Gewerbegebiet nungsplan und Umweltbericht für ein Allgemeines Wohngebiet kein großflächiger Einzelhandelsbetrieb zulässig ist, ist sowohl (WA) gem. § 4 BauNVO. eine Umstufung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Son- Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets umfasst fol- dergebiet Einzelhandel“ als auch von „Gewerbegebiet (GE)“ in gende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T): „Sondergebiet Einzelhandel“ erforderlich. Fl. Nrn. 563 (T), 567 (T), 568, 569, 570, 571, 572, 573, 574, 575, Der Gemeinderat wird anhand eines Ausschnittes aus dem 576, 577, 578, 579, 580, 581, 582, 583 und 584, jeweils Gemar- rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan über die derzeitigen kung Himmelstadt. Darstellungen unterrichtet. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplanaus- 3. Bauplätze am Friedhof: schnitt M 1:1.000 vom 29.04.2021. Aus dem Friedhofsgelände wurden 2 Bauplätze herausgemes- Das Baugebiet erhält die Bezeichnung „Mausberg IV“. sen (Fl. Nrn. 1526/1, 1526/2). Es ist eine Umstufung von „Fried- Diskussionsverlauf: hof“ in „Wohnbauflächen (W)“ erforderlich. Für die Baulandschaffung wird ein Baulandumlegeverfahren Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans liegt benötigt. Dafür ist eine Bauleitplanung notwendig. Bei Pla- dem Gemeinderat vor. nungsbüros wurden bereits Angebote eingeholt. Diese liegen in der Verwaltung vor, müssen jedoch noch geprüft und aufbe- Finanzielle Auswirkungen: reitet werden, um in die nächste Sitzung des Gemeinderates Planungskosten; anteilige Planungskosten für den Vorhabenbe- eingebracht werden zu können. zogenen Bebauungsplan-Bereich werden vom Investor getra- Herr Franz hat diese Bauleitplanung übernommen. Er steht gen. zudem auch für andere Bauleitplanung der Gemeinde gemein- Beschlussvorschlag: sam mit Frau Zull zur Verfügung. Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Ände- Der Lageplanausschnitt der zu beratenden Bauleitplanung wird rung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplans. Das Bau- vorgestellt. Es wird empfohlen, nur den vorgestellten Bereich leitplanverfahren erhält die Bezeichnung „8. Änderung des Flä- zu bebauen und nicht größer, da dieser Bereich noch über die chennutzungsplans“. Die Änderung betrifft folgende Bereiche: Triebstraße entwässert werden kann. Der Bereich umfasst ca. 20 Bauplätze. Bereich 1: Fl. Nrn. 3199 und 3200 Das Gremium erkundigt sich zum Baulandumlegeverfahren. Teilweise Umstufung von der Darstellung „Flächen für die Land- Dies ist notwendig, da benötigte Grundstücke teilweise in wirtschaft“ in „Sonderbaufläche Photovoltaik“. Die genaue Eigentum von Erbengemeinschaften sind, die sich bisher nicht Abgrenzung der umzustufenden Flächen ergibt sich aus dem über den Verkauf einigen konnten. Die meisten Grundstücks- Planausschnitt „Änderung 8.1“ eigentümer der anderen Grundstücke haben jedoch bereits Bereich 2: zugesagt, verkaufen zu wollen. Teilweise Umstufung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in Genutzt wird der vorgestellte Bereich aktuell noch als landwirt- „Sonderbauflächen Einzelhandel“ bzw. „Gewerbegebiet (GE)“ schaftliche Fläche und ist verpachtet. in „Sonderbauflächen Einzelhandel“. Es handelt sich um fol- Beschluss: gende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T): Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Auf- Fl. Nrn. 6403 (T), 6434, 6435, 6436, 6437, 6438, 6438/1, stellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünord- 6438/3, 6439, 6439/1, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445 und nungsplan und Umweltbericht für ein Allgemeines Wohngebiet 6446. (WA) gem. § 4 BauNVO. Die genaue Abgrenzung der umzustufenden Flächen ergibt Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets umfasst fol- sich aus dem Lageplanausschnitt vom 29.04.2021. gende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T): Bereich 3: Fl. Nrn. 1525/1 und 1526/2 Fl. Nrn. 563 (T), 567 (T), 568, 569, 570, 571, 572, 573, 574, 575, 576, 577, 578, 579, 580, 581, 582, 583 und 584, jeweils Gemar- Teilweise Umstufung von der Darstellung „Friedhof“ in „Allge- kung Himmelstadt. meines Wohngebiet (WA)“. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplanaus- Diskussionsverlauf: schnitt M 1:1.000 vom 29.04.2021. Die Unterlagen sind den Gemeinderäten über das RIS zuge- Das Baugebiet erhält die Bezeichnung „Mausberg IV“. gangen. Der Plan beinhaltet die vorgestellten 3 Änderungen. Abstimmungsergebnis: 13 : 0 Es stehen darüber hinaus noch zwei weitere Punkte an, die 2. 8. Änderung des Flächennutzungsplans; ebenfalls im Flächennutzungsplan geändert werden müssen. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB; Dies sind: Beratung und Beschlussfassung - die Sandgrube an der B27 (im bestehenden Flächennut- Sachverhalt: zungsplan noch mit Nutzung Altenheim ausgewiesen), Zu diesem TOP ist Herr Tobias Schneider vom Ing.-Büro Arz, - das Vorranggebiet Windkraftanlagen (muss noch eingetra- Würzburg, anwesend. gen werden).
Zellingen -6- Nr. 21/21 Amtliche Bekanntmachungen Das Gremium nimmt Einsicht in die Planunterlagen. Herr Franz mal aus der Latènezeit. Die vom Vorhabensträger im Vorfeld erläutert die Symbolik: eingeholte Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Die Kosten für die nun vorgestellte Flächennutzungsplanände- Denkmalpflege vom 30.10.2020 empfiehlt die Aussparung die- rung werden zu 2 Dritteln von den jeweiligen Investoren getra- ser Fläche. Dem wurde in der Planung Rechnung getragen. gen. Lediglich 1 Drittel (Bauplätze am Friedhof) verbleibt voll Der Gemeinderat wird anhand von Planunterlagen über die vor- bei der Gemeinde. gesehene Nutzung unterrichtet. Das Gremium erkundigt sich zum Sondergebiet Einzelhandel. Das Grundstück Fl. Nr. 3199 steht im Eigentum der Gemeinde Der Fußweg ist nicht eingetragen. Er wird jedoch vom Land- Himmelstadt und soll an den Vorhabensträger verpachtet wer- ratsamt gefordert und wird im Bebauungsplan entsprechend den. Der Gemeinderat hat der Verpachtung grundsätzlich berücksichtigt. zugestimmt. Der Pachtvertrag/Nutzungsvertrag ist noch nicht Der Fußweg von der B27 bis zum Anschluss Brückenstraße unterzeichnet. incl. der Ampel an der B27 wird dann ausgebaut. Das Landrat- Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan sind die Grund- samt stellt die benötigte Grundfläche der Gemeinde kostenlos stücke Fl. Nrn. 3199 und 3200 als „Flächen für die Land- zur Verfügung. Die Gemeinde erstellt den Weg auf eigene Kos- wirtschaft“ dargestellt. Soweit auf den Flächen eine Photo- ten. voltaikanlage errichtet werden soll, ist eine Änderung des Aus dem Gremium ergeben sich weitere Fragen. Die Abstim- Flächennutzungsplanes erforderlich. Dies ist im Parallelverfah- mung zu den geplanten Vorhaben erfolgt in drei Einzelbe- ren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB vorgesehen (8. Änderung schlüssen. Um das Vorranggebiet Windkraftanlagen zu einem des Flächennutzungsplanes, siehe Top 2 der heutigen Sitzung). späteren Zeitpunkt in den Flächennutzungsplan einarbeiten zu Das geplante Vorhaben soll im Rahmen eines sog. Vorhaben- können, wird es vermutlich zu höheren Kosten kommen, aller- bezogenen Bebauungsplans „Solarpark Stenger Himmelstadt“ dings kann es zu größeren Verzögerungen im Verfahren der mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht gem. § Änderung eines Flächennutzungsplanes kommen, je mehr Ein- 11 BauGB durchgeführt werden. Der Vorhabensträger hat die zelpositionen gleichzeitig geändert werden müssen. Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Sebastian-Münsterstr Herr Schneider vom Ing. Büro Arz erläutert zudem, dass für 6, 91438 Bad Windsheim, mit der Planung beauftragt. den Gemeinderat auch zu einem späteren Zeitpunkt Entschei- Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dungsfreiheit bei der Änderung des Flächennutzungsplanes Grünordnung und Umweltbericht liegt vor, sodass der Aufstel- gegeben ist. lungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der Beschluss Beschluss: über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Betei- Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Ände- ligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange rung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplans. Das Bau- gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden kann. leitplanverfahren erhält die Bezeichnung „8. Änderung des Flä- Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei einem Vorhabenbe- chennutzungsplans“. Die Änderung betrifft folgende Bereiche: zogenen Bebauungsplan zu dessen Wirksamkeit ein Vorhaben- Bereich 1: Fl. Nrn. 3199 und 3200 und Erschließungsplan und ein Durchführungsvertrag gem. § Teilweise Umstufung von der Darstellung „Flächen für die Land- 12 BauGB noch zeitnah abgeschlossen werden muss. Wesent- wirtschaft“ in „Sonderbaufläche Photovoltaik“. Die genaue liche Regelungen sind schon im Entwurf des Pachtvertrags/ Abgrenzung der umzustufenden Flächen ergibt sich aus dem Nutzungsvertrags enthalten. Planausschnitt „Änderung 8.1“ Finanzielle Auswirkungen: Abstimmungsergebnis: 12 : 1 Pachteinnahmen; später Gewerbesteuer. Beschluss: Anteilige Kosten der Bauleitplanung (8. Änderung Flächennut- Bereich 2: zungsplans) werden weiterverrechnet. Teilweise Umstufung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in Beschlussvorschlag: „Sonderbauflächen Einzelhandel“ bzw. „Gewerbegebiet (GE)“ Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB: in „Sonderbauflächen Einzelhandel“. Es handelt sich um fol- Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt gem. § 2 Abs. 1 gende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T): BauGB die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungs- Fl. Nrn. 6403 (T), 6434, 6435, 6436, 6437, 6438, 6438/1, plans zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf 6438/3, 6439, 6439/1, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445 und Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 3199 und 3200, Gemar- 6446. kung Himmelstadt. Als Art der baulichen Nutzung wird ein Die genaue Abgrenzung der umzustufenden Flächen ergibt „Sonstiges Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ fest- sich aus dem Lageplanausschnitt vom 29.04.2021. gesetzt Abstimmungsergebnis: 13 : 0 (§ 11 BauNVO). Beschluss: Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezoge- Bereich 3: Fl. Nrn. 1526/1 und 1526/2 ner Bebauungsplan“ Solarpark Stenger Himmelstadt“. Teilweise Umstufung von der Darstellung „Friedhof“ in „Allge- Billigung des Vorentwurfs meines Wohngebiet (WA)“. Der Gemeinderat Himmelstadt billigt den Vorentwurf des Vor- Abstimmungsergebnis: 13 : 0 habenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Umweltbericht vom 06.05.2021 für die Durchführung des Ver- 3. Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Solarpark fahrens nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB. Stenger Himmelstadt“ mit integriertem Grünord- nungsplan und Umweltbericht; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB; 4 Abs. 1 BauGB Billigung des Vorentwurfes; Der Gemeinderat Himmelstadt beauftragt die Verwaltung, den frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solar- der Behörden und sostigen Träger öffentlicher park Stenger Himmelstadt“ mit Begründung, integriertem Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB; ; Grünordnungsplan und Umweltbericht in der Fassung vom Beratung und Beschlussfassung 06.05.2021 für die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Sachverhalt: BauGB öffentlich auszulegen und parallel die Behörden und Herr Fabian Stenger, Friedenstr. 45, 97072 Würzburg (Vor- sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB habensträger) plant die Errichtung einer Photovoltaikanlage sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu auf Teilflächen der Grundstücken Fl. Nrn. 3199 und 3200 der unterrichten. Gemarkung Himmelstadt mit einer Größe von ca. 3,59 ha. Bei Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Corona-Zeiten ist nach dem den ausgesparten Flächen handelt es sich um ein Bodendenk- Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) durchzuführen.
Zellingen -7- Nr. 21/21 Amtliche Bekanntmachungen Diskussionsverlauf: Dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Das Gremium erkundigt sich, ob bereits geprüft wurde, dass Haushaltsplan in seiner Sitzung am 22.04.2021 ausführlich vor- durch die geplante Photovoltaikanlage keine Blendung des getragen. Zu dieser Sitzung war der ganze Gemeinderat gela- Verkehrs gegeben ist. Zudem wird gefragt, ob die Gemeinde in den. Vorleistung geht und das Geld später vom Betreiber zurücker- Nachdem sich aus der Vorberatung keine wesentlichen Ände- stattet bekommt. rungen ergeben haben, kann der Haushalt beschlossen werden. Herr Franz erläutert, dass mit Herrn Stenger vorher ein städ- Abschluss und vorläufiges Ergebnis 2020 tebaulicher Vertrag abgeschlossen wird. Darin enthalten sind Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Plus von ca. u.a. Regelungen zur Errichtung der Anlage auf eigene Kosten, 208.539,00 € ab. Somit ist eine vorläufige Zuführung an den zur Hinterlegung einer Sicherheitsleistung für Rückbau oder zur Vermögenshaushalt von 250.000,00 € möglich. Vermeidung von Blendung des Verkehrs. Zu letzterem soll eine Im Vermögenshaushalt liegt eine Gesamtdifferenz von Eingrünung erfolgen. Die Fragen der Blendwirkung sind jedoch 1.189.173,00 € vor, die der allgemeinen Rücklage zugeführt eine Detailfrage, die im Bebauungsplan zu klären sind. werden kann. Die Kosten können in zwei Formen zurückverlangt werden. Mit den zurückgestellten Mitteln für die Mehrzweckhalle in der Zum einen kann die Gemeinde zunächst voll in Vorleistung Allgemeinen Rücklage in Höhe von 17.206,00 € stehen dem gehen und bekommt die Kosten später insgesamt erstattet. Haushalt 2021 insgesamt 1.206.379,00 € zur Verfügung. Zum zweiten ist es aber auch möglich, dass nur 50 % der Kos- Verwaltungshaushalt 2021 ten in Vorleistung getragen werden. Im Haushalt 2021 ist eine vorläufige Zuführung an den Vermö- Der Gemeinderat erkundigt sich zu Bodendenkmälern im genshaushalt von 94.872,00 € möglich. Bereich. Hierfür wurden Aussparungen im Bebauungsplan vor- genommen. Im Amt für Denkmalpflege wurde bereits geklärt, Gemäß den Ansätzen liegt der dass keine neuen Schürfungen notwendig sind. Verwaltungshaushalt Zur Frage, wo der Anschluss der Anlage an das Stromnetz in den Einnahmen und Ausgaben bei 3.411.961,00 € erfolgen wird, wird erläutert, dass hierzu der Vorhabensträger Vermögenshaushalt 2021 im Kontakt mit dem Bayernwerk steht. Ebenso fanden durch ihn Gemäß den Ansätzen des ersten Entwurfs liegt der bereits Gespräche mit den Grundstückseigentümern bezüglich Vermögenshaushalt der Leitungsführung statt. in den Einnahmen und Ausgaben bei 1.849.791,00 € Beschluss: Insgesamt entsteht ein Kreditbedarf im Haushaltsjahr 2021 von Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 135.000,00 €. Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt gem. § 2 Abs. 1 Allgemeine Info Haushaltsplan BauGB die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungs- Um Papier zu sparen wird der endgültige Haushalt den Mitglie- plans zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dern in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Es besteht aber Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 3199 und 3200, Gemar- die Möglichkeit, den Haushalt in Papierform zu beantragen. kung Himmelstadt. Als Art der baulichen Nutzung wird ein Hierzu wird eine Liste ausgegeben. „Sonstiges Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ fest- Der Bürgermeister Herbert Hemmelmann verliest die Haus- gesetzt haltssatzung 2021. (§ 11 BauNVO). Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezoge- Beschlussvorschlag 1: ner Bebauungsplan“ Solarpark Stenger Himmelstadt“. Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungs- und Vermögens- Abstimmungsergebnis: 12 : 1 haushalt sowie dem Stellenplan zu und beschließt die Haus- Beschluss: haltssatzung 2021. Sie ist Bestandteil des Beschlusses und als Billigung des Vorentwurfs Anlage 1 beigefügt. Der Gemeinderat Himmelstadt billigt den Vorentwurf des Vor- Beschlussvorschlag 2: habenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Des Weiteren beschließt der Gemeinderat den Finanzplan mit Umweltbericht vom 06.05.2021 für die Durchführung des Ver- seinem Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum fahrens nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB. 2020 bis 2024. Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des Abstimmungsergebnis: 12 : 1 Beschlusses und als Anlage 2 beigefügt. Beschluss: Diskussionsverlauf: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Der Haushalt wurde in der Sitzung des Finanzausschusses vor und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 14 Tagen vorberaten. Kämmerin Maria Stamm erläutert die seit- Abs. 1 BauGB dem eingefügten Änderungen. Der Gemeinderat Himmelstadt beauftragt die Verwaltung, den Zum Zeitpunkt der Vorberatungen waren die Kosten für die Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solar- Bebauungsplanänderung bezüglich Mausberg IV noch nicht im park Stenger Himmelstadt“ mit Begründung, integriertem Haushalt enthalten. Um diese Kosten noch berücksichtigen zu Grünordnungsplan und Umweltbericht in der Fassung vom können, wurden bei anderen Haushaltsstellen Änderungen vor- 06.05.2021 für die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 genommen. BauGB öffentlich auszulegen und parallel die Behörden und Kämmerin Maria Stamm erläutert diese. Differenzen ergeben sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sich bei folgenden Haushaltstellen: sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu 0000.6580 (Gemeindeorgane) - 200,00 € unterrichten. 0600.5000 (Rathaus) - 4.500,00 € Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Corona-Zeiten ist nach dem Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) durchzuführen. 2110.6580 (Grundschule) - 300,00 € 3400.6311 (Heimatpflege) - 2.000,00 € Abstimmungsergebnis: 12 : 1 3430.6311 (Weihnachtsmarkt) - 2.000,00 € 4. Haushaltssatzung- und plan 2021; 4641.7090 (Kindergarten) - 5.000,00 € Finanzplanung 2020 - 2024 Gesamt -14.000,00 € Beratung und Beschlussfassung Im Haushalt waren bisher für das Rathaus der Einbau einer Sachverhalt: Wasserenthärtungsanlage geplant gewesen. Dieser Einbau soll Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes in das Folgejahr 2022 verschoben werden. Damit ergeben sich 2021 ist den Mitgliedern des Gemeinderates rechtzeitig über auch Änderungen im Investitionsprogramm. Kämmerin Maria das RIS bzw. per Mail zugestellt worden. Stamm erläutert die Auswirkungen.
Zellingen -8- Nr. 21/21 Amtliche Bekanntmachungen Für den Kindergarten besteht ein Defizitübernahmevertrag, der des Bebauungsplanes (Anzahl der Vollgeschosse, Überschrei- in den Haushaltsjahren vorher auch nie ausgeschöpft wurde. tung der Traufhöhe berg- und talseitig, fehlender Stauraum, Deshalb erscheint eine Verringerung der vorzuhaltenden Kos- Abweidung von der Dachneigung und –farbe, Dachmaterial, ten für eine evtl. Defizitübernahme im aktuellen Haushaltsjahr -form und –farbe der Nebengebäude) wird zugestimmt. vertretbar. Abstimmungsergebnis: 12 : 0 Gemeinderat Wolfgang Kübert erkundigt sich zur Altortsatzung. Gemeinderat Michael Radke enthält sich der Stimme aufgrund Unklar ist, wie diese veröffentlicht wurde bzw. wo sie eingese- Art. 49 GO. hen werden kann. Dies wird geprüft. Außerdem erkundigt sich Gemeinderat Kübert zur unterschied- 7. Verlängerung der Lärmschutzwand im Bereich lichen Eingruppierung der Reinigungskräfte. Eine Reinigungs- Himmelstadt; kraft arbeitet auch noch in einem höhergruppierten, anderen Information Bereich für die Gemeinde. Da sich aber noch Fragen zur Art Sachverhalt: der Reinigung (Außenreinigungskraft) ergeben, lässt Bürger- Die DB Netze hat die Gemeinde mit E-Mail vom 19.04.2021 meister Hemmelmann die Eingruppierung der Reinigungskräfte unterrichtet, dass die Lärmschutzwand im Bereich Himmelstadt in der Verwaltung prüfen. um 655 m Richtung Karlstadt verlängert wird. Sie reicht dann Beschluss: bis auf Höhe der nördlichen Grenze des „Nebenerwerbsgebie- Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungs- und Vermögens- tes“ auf der gegenüberliegenden Mainseite. haushalt sowie dem Stellenplan zu und beschließt die Haus- Finanzielle Auswirkungen: haltssatzung 2021. Sie ist Bestandteil des Beschlusses und als keine Anlage 1 beigefügt. Beschlussvorschlag: Abstimmungsergebnis: 13 : 0 Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis. Beschluss: Des Weiteren beschließt der Gemeinderat den Finanzplan mit Diskussionsverlauf: seinem Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum Erläutert wird, dass aufgrund neuer Fördermöglichkeiten sich 2020 bis 2024. Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des die DB Netze zu einer Verlängerung entschieden hat. Eine zeit- Beschlusses und als Anlage 2 beigefügt. liche Planung für den Bau der Lärmschutzwand ist noch nicht Abstimmungsergebnis: 13 : 0 möglich. Es wird davon ausgegangen, dass die Verlängerung eine Lärmentlastung für den Altort mit sich bringen wird. 5. Bauleitplanverfahren, Die neue Grenze ist nun an der Auffahrt nach Stetten noch vor Beteiligung als Nachbargemeinde der Steilwand. Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Stadel- Der Gemeinderat nimmt die Verlängerung zur Kenntnis. hofen“, Karlstadt und Änderung des Flächennut- Gefragt wird, ob bereits Erfahrungen bezüglich des Schalls aus zungsplans Zellingen/Retzbach vorliegen. Bisher sind dort keine Probleme Beratung und Beschlussfassung bekannt. Sachverhalt: Abstimmungsergebnis: o.A. Die Stadt Karlstadt hat mit Beschluss vom 25.02.2021 die Ausstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Sta- 8. Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes delhofen“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes des Mains beschlossen. Die Gemeinde Himmelstadt wird zu dieser Plan- Information aufstellung und zur Änderung des Flächennutzungsplans als Sachverhalt: Nachbargemeinde im Rahmen des § 4 Abs. 1 BauGB gehört. Das Landratsamt Main-Spessart hat mit Schreiben vom Eine Beeinträchtigung der gemeindlichen Belange von Him- 30.03.2021, eingegangen am 08.04.2021, mitgeteilt, dass das melstadt durch den Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Sta- Überschwemmungsgebiet des Mains im Jahr 1998 im Bereich delhofen ist nicht gegeben. des Landkreises Main-Spessart amtlich festgesetzt wurde. Beschlussvorschlag: Da die bestehenden Festsetzungen von Amts wegen an neue Durch die Gemeinde Himmelstadt werden keine Einwendungen Erkenntnisse anzupassen sind (§ 76 Abs. 2 Satz 2 Wasserhaus- zur Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung eines haltsgesetz - WHG -), wurde das Berechnungsmodell für den Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Stadelhofen“ erho- Main im November 2020 vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffen- ben. burg überarbeitet und neu berechnet. Diskussionsverlauf: Grundlage für die fachliche Ermittlung des Gefahrenbereiches Das Gremium nimmt Einsicht in die Planunterlagen. Das Vorha- ist stets ein hundertjährliches Hochwasser. Hierüber wurden ben befindet sich im Außenbereich der Gemeinde Stadelhofen. Karten erstellt. Es ist beabsichtigt, durch Rechtsverordnung Beschluss: das Überschwemmungsgebiet neu festzusetzen. In diesem Verfahren wird die Gemeinde Himmelstadt als Träger öffent- Durch die Gemeinde Himmelstadt werden keine Einwendungen licher Belange beteiligt und konnte bis 30.04.2021 Stellung zur Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung eines nehmen. Vorsorglich wurde Fristverlängerung bis 14.05.2021 Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Stadelhofen“ erho- beantragt. ben. Das Landratsamt weist darauf hin, dass die gesetzlichen Abstimmungsergebnis: 12 : 0 Schutzvorschriften für Überschwemmungsgebiete (§§ 78, 78 Gemeinderätin Ingrid Haimann verlässt den Sitzungssaal um a und 78 c WHG) im Bereich der bisherigen amtlichen Fest- 20:08 Uhr und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung setzung bereits heute gelten. Zusätzliche rechtliche Ge- und nicht teil. Verbote, die über die gesetzlichen Schutzvorschriften hinaus- 6. BA 2021006; gehen, beinhaltet die geplante Verordnung nicht. Waldstr. 10, Fl. Nr. 382/13, Der Verordnungsentwurf wurde mit der Sitzungseinladung ver- Gemarkung Himmelstadt sandt. Neubau eines Einfamilienwohnhauses Aus Sicht der Verwaltung könnten etwaige Einwendungen nur mit Einliegerwohnung, Garage und Carport mit einem Fachgutachten begründet werden. Ob dies Aussicht Beratung und Beschlussfassung auf Erfolg hat, ist zweifelhaft. Es wird deshalb vorgeschlagen, Beschluss: keine Einwendungen zu erheben. Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfa- Diskussionsverlauf: milienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport wird Der Gemeinderat erkundigt sich, welche Änderungen bzw. wel- erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen che Auswirkungen die Gemeinde beeinträchtigen könnten.
Zellingen -9- Nr. 21/21 Amtliche Bekanntmachungen Es wird festgestellt, dass sich durch die Neufestsetzung keine Deshalb wurde durch Bürgermeister Herbert Hemmelmann die Veränderungen ergeben. Aufstellung von weiteren Pfosten veranlasst. Herr Franz erläutert dem Gremium den Unterschied zwischen i) Sachstand Spielplätze, Anlieferung der Spielgeräte festgesetztem und ermitteltem Überschwemmungsgebiet. Bei Die Spielgeräte wurden von der Fa. Eibe am 04.05. gelie- Neubauprojekten ist nach festgesetztem Gebiet zu prüfen. fert. Der Gemeinderat wird gebeten, am Samstag 08.05. die Abstimmungsergebnis: o. A. Gemeindearbeiter bei der Aufstellung der größeren Geräte zu unterstützen. 9. Grünstreifen Mausbergstraße; Antrag der Anwohner vom 14.09.2020; Die Federtierchen wurden bereits aufgebaut. Bis zum Spiel- platz-TÜV am 19.05. sollen alle Spielgeräte aufgebaut sein. Ortseinsicht - Information des Bürgermeisters j) Entwicklung Gemeindehomepage Sachverhalt: Es wird darüber informiert, dass sich das Team für die Gemein- Die Anwohner der Mausbergstraße 11 – 19, vertreten durch die dehomepage am 05.05. getroffen hat. Verantwortlicher für die Familie Schlenker, haben auf die Verschmutzung und den Wild- Gemeindehomepage Johannes Haimann wird zunächst alle wuchs durch die im Grünstreifen befindlichen Bäume aufmerk- Daten aus der bisherigen Gemeindehomepage in die neue sam gemacht. Seite übernehmen. Bei der Ortseinsicht durch den Bauausschuss am 12.03.2021 k) Termine konnten gewisse Mängel festgestellt werden. Nächste Sitzung des Gemeinderates 10.06.2021 Durch die Bauabteilung wurde geprüft, ob die im Bebauungs- Evtl. wird noch eine weitere Sitzung des Gemeinderates Ende plan vorgesehenen Büsche und Pflanzen ersetzt werden müs- Mai benötigt. sen. Abstimmungsergebnis: o. A. Eine Ersatzpflanzung ist nicht zwingend notwendig. Zwischenzeitlich wurden die Bäume durch den Bauhof zurück- 11. Kurze Anfragen geschnitten. Sachverhalt: In einem Gespräch mit der Familie Schlenker wurde der aktu- a) Sachstand Reparatur Hirtengartenweg elle Zustand als gut empfunden. Bei einem Anwohner im Hirtengartenweg sind immer noch Eine Fällung der Bäume steht im Moment nicht zur Debatte. Löcher in der Straße vorhanden, die durch die Reparatur nicht Ein regelmäßiger Rückschnitt der Bäume sollte vorbeugend behoben wurden. wirken. Das Problem ist in der Gemeinde bekannt und wird demnächst Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis. durch die Gemeindearbeiter beseitigt werden. Abstimmungsergebnis o. A. b) Fugenverfüllung Burkardstuhl Aufgrund der Wetterlage konnte die Fugensanierung der Stra- 10. Informationen des Ersten Bürgermeisters ßenschäden am Burkardstuhl noch nicht erfolgen. Die Ausfüh- Sachverhalt: rung der Arbeiten wurde durch die beauftragte Firma verscho- a) Nachfolge Revierförster ben. Der neue Revierförster Patrick Schelbert hat sich in der c) Folienbeschichtung Info-Tafel beschädigt Gemeinde Himmelstadt vorgestellt und wurde von Bürgermeis- Die Folienbeschichtung einer Infotafel mit Ortsplan hat sich auf- ter Herbert Hemmelmann herzlich begrüßt. gezogen. Die Gemeindearbeiter werden gebeten, den Scha- Herr Schelbert war bisher in Schweinfurt tätig und verfügt den zu inspizieren. über 12 Jahre Berufserfahrung. Er hat sich den Himmelstadter Abstimmungsergebnis: o. A. Gemeindewald bereits angesehen b) Corona-Schnelltests für Mitarbeitende der Verwaltung 12. Sitzungsniederschrift vom 08.04.2021; Es wird darüber informiert, dass für die Mitarbeitenden der Ver- Genehmigung waltung Corona-Schnelltests angeboten werden, auch die Mit- Beschluss: arbeiter der Bauhöfe können diese nutzen. Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungs- c) Waldstraße 11 a; Notartermin und Baubeginn niederschrift der Sitzung vom 08.04.2021 ohne Änderungen. Es wird darüber informiert, dass der Notartermin stattgefunden Abstimmungsergebnis: 11 : 0 hat. Der Baubeginn erfolgt nun. Zudem wird mitgeteilt, dass Die Gemeinderäte Willi Stamm und Harald Gangl enthalten sich der Kanal angeschlossen ist. aufgrund Nichtteilnahme an der genannten Sitzung. d) Termin Klausur Klosterareal Nichtöffentliche Sitzung: Wegen der Corona-Beschränkungen kann der Referent evtl. Diese Niederschrift lag dem Gemeinderat noch nicht zur den Termin nicht wahrnehmen. Bürgermeister Herbert Hem- Genehmigung vor. melmann steht in telefonischem Kontakt mit ihm. Evtl. muss der Klausurtermin noch einmal verschoben werden. e) Aktionstag „sicher. mobil. leben – Radfahrende im Blick“ Die Polizei Karlstadt hatte am 05.05. am Pavillon hinter dem Kriegerdenkmal einen Infostand aufgebaut. Allerdings waren nur wenige Radfahrende unterwegs und konnten über den Akti- Styroporannahme onstag informiert werden. Die Styroporannahme findet jeden 1. Mittwoch im Monat im f) Sachstand Reparatur Hirtengartenweg Bauhof der Gemeinde Retzstadt (beim Feuerwehrhaus) statt. Die Reparatur Hirtengarten ist in den letzten Tagen erfolgt und Öffnungszeiten: 17.00 – 18.00 Uhr wird zum Ende der Woche abgeschlossen. g) Sachstand Sanierung MZH Annahme für holziges Schnittgut Die Sanierungsarbeiten am Dach der Mehrzweckhalle haben Die Annahme für holziges Schnittgut und Reisig findet immer begonnen. Das Gerüst wurde aufgestellt. Allerdings ergeben jeden 2. Samstag (jeweils ungerade KW) auf dem ehemaligen sich Lieferprobleme insbesondere an benötigtem Holz. Es wird GÜSA-Gelände, Thüngersheimer Straße statt. davon ausgegangen, dass sich dadurch die Maßnahme verzö- Öffnungszeiten: 13.00 – 14.00 Uhr gert. h) Befahrung wassergebundene Decke auf dem Kirchplatz Krautige Abfälle und Rasenschnittgut werden nicht angenommen. Es wird festgestellt, dass immer häufiger PKW auf der wasser- Um Beachtung wird gebeten. gebundenen Decke am Kirchplatz wenden. Die Befahrung der Karl Gerhard wassergebundenen Decke ist untersagt. 1. Bürgermeister
Zellingen - 10 - Nr. 21/21 Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Gemeinde Niederschrift über die 7. Sitzung Retzstadt für das Haushaltsjahr 2021 des Gemeinderates Der Gemeinderat Retzstadt hat die nachfolgende Haushaltssat- zung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen: am Donnerstag, 20. Mai 2021 im Bürgertreff Retzstadt I. 1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die anwesenden Auf Grund der Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung Gemeinderäte, Schriftführerin Sandra Gerhard, Frau Selina Mül- erlässt die Gemeinde Retzstadt folgende Haushaltssatzung: ler Mitarbeiterin der VG, sowie Herrn Ernst Schneider von der Main Post und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und frist- §1 gerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 47 (2) GO fest. 2021 wird hiermit festgesetzt; Der Gemeinderat Stefan Hebig ist entschuldigt. Der Gemeinde- er schließt rat Michael Eisenbacher verspätet sich. im Verwaltungshaushalt Der Vorsitzende gratuliert dem Gemeinderat Jürgen Winkler zu in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.665.600,00 € dessen Geburtstag am 16.05.2021. und TAGESORDNUNG im Vermögenshaushalt Öffentliche Sitzung in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.153.550,00 € ab. 1. Sitzungsniederschrift vom 22.04.2021; Genehmigung §2 Diskussionsverlauf: Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- Ein Gemeinderat erkundigt sich ob die Formulierung auf der maßnahmen sind nicht vorgesehen. Seite 8, TOP 7 a), …maximale Eintrittsgeschwindigkeit … in Bezug auf durchschnittlich 70 km/h korrekt ist. §3 Der Vorsitzende weist daraufhin, dass dies die korrekte Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Bezeichnung der Mess-Software ist. Vermögenshaushalt für Investitionen und Investitionsförde- Nach Beratung ergeht folgender rungsmaßnahmen wird auf 877.500,00 € festgesetzt. Beschluss: §4 Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Nieder- Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteu- schrift der Sitzung vom 22.04.2021 ohne Änderung. ern werden wie folgt festgesetzt: Abstimmungsergebnis: 10 : 0 1. Grundsteuer Abstimmungsbemerkung: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340 v. H. 2. Bürgermeisterin Birgit Köhler enthält sich der Abstimmung, b) für die sonstigen Grundstücke (B) 340 v. H. da sie an der Sitzung nicht anwesend war. 2. Gewerbesteuer 360 v. H. 2. Bedarfsanerkennung für die Jahre 2020 - 2026 für die Kindertagesstätte; §5 Beratung und Beschlussfassung Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leis- Sachverhalt: tung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird – wie im Vor- jahr - auf 300.000,00 € festgesetzt. Einleitung Der Freistaat Bayern hat das Recht der Kindertagesstätten und §6 Tagespflege im Bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft. und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kinder- tageseinrichtungen und in Tagespflege im Bayerischen Kinder- Retzstadt, den 28.05.2021 bildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) normiert. Danach Karl Gerhard sind die Kommunen für die Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots verantwortlich. Ihnen kommt die Auf- 1. Bürgermeister gabe zu, im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot II. zu gewährleisten (Art. 5 BayKiBiG). Die Gemeinden entschei- Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen den, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bestandteile (siehe Schreiben des Landratsamtes Main-Spes- Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte sart vom 20.05.2021, Aktenzeichen 21-941). Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehen- der Angebote anerkennen (Art 7 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG). III. Um dies zu gewährleisten bedarf es einer Bedarfsplanung Die Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen liegt und Bedarfsanerkennung. Folgende Planungsschritte werden ab dem Tage nach Veröffentlichung dieser amtlichen Bekannt- durchgeführt: machung im Rathaus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 1. Bestandsfeststellung Zellingen während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsicht- nahme öffentlich auf (Zimmer Nr. 12, bei Herrn Pfister). 2. Bedürfniserhebung Dies bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haus- 3. Bedarfsfeststellung haltssatzung (siehe Art. 65 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 der Bayeri- 4. Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit (Gemeinderatsbe- schen Gemeindeordnung GO, in der ab 01.04.2018 geltenden schluss) Fassung). 1. Bestandsfeststellung Hier wird die Frage beantwortet, welche Plätze in der Gemeinde Retzstadt gelegen sind. Die Bestandsfeststellung erfasst alle Plätze in der Kindertageseinrichtung „Sonnenland“. Anschrift: Schulstraße 1, 97282 Retzstadt Träger: Elisabethenverein Retzstadt Plätze: 120 Plätze für alle Altersgruppen
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