Bestehender Freizügigkeitshemmnisse - Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen
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Region Sønderjylland-Schleswig · Regionskontor & Infocenter · Projekt Pontifex Brobygger-Brückenbauer Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse Juli 2012 Beskæftigelsesregion Syddanmark
Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse
Region Sønderjylland-Schleswig Regionskontor & Infocenter Lyren 1 • DK-6330 Padborg Tel. +45 74 67 05 01 • Fax +45 74 67 05 21 pontifex@region.dk www.region.de • www.region.dk www.pendlerinfo.org ISBN 978-87-989145-1-8 Pontifex-Brückenbauer wird getragen von der Stadt Flensburg als Leadpar- tner und der Beskæftigelsesregion Syddanmark. Das Projekt wird gefördert durch „INTERREG 4 A Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N.“ mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung. Beskæftigelsesregion Syddanmark
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis........................................................................................7 Grußworte.........................................................................................................8 1. Ausgangslage........................................................................................10 1.1 Einleitung...................................................................................................10 1.2 Kooperation zwischen Deutschland und Dänemark........................................10 1.3 Die Region Sønderjylland-Schleswig.............................................................11 1.4 Entwicklung am Arbeitsmarkt......................................................................12 1.5 Über das Projekt „Pontifex Brückenbauer-Brobygger“...................................13 1.6 Ziele des Berichts.......................................................................................16 1.7 Methodik....................................................................................................17 2. Informations- und Kommunikationsprobleme......................................18 2.1 Sprache.....................................................................................................18 2.2 Digitalisierung............................................................................................19 2.3 Fehlen fachspezifischer Informationen, Daten und Publikationen....................20 2.4 Technische und finanzielle Barrieren.............................................................23 2.4.1 Meldepflicht für Einzelunternehmer...........................................................23 2.4.2 Angaben zur Erlangung einer Steuernummer für Unternehmer....................24 2.4.3 Übersetzung von Dokumenten..................................................................25 2.4.4 Direkte Kommunikation zwischen Behörden...............................................29 3. Umsetzungsprobleme............................................................................30 3.1 Steuerrecht................................................................................................30 3.1.1 Einzelprüfungen von Fahrtkostenfreibeträgen durch SKAT...........................30 3.1.2 183-Tage-Regel - unterschiedliche Auslegung des DBA...............................31 3.1.3 Doppelbesteuerung von Betriebsrenten.....................................................33 3.1.4 Registrierungsabgabe auf KFZ für Grenzgänger..........................................34 3.2 Koordinierung und Durchführung der sozialen Sicherung...............................36 3.2.1 Unklarheit über Berechnung von Leistungen durch sogenanntes „Merida“- Urteil...............................................................................................................36 3.2.2 Deutsche Rentner in Dänemark ohne deutsche Krankenversicherung...........37 3.2.3 Elterngeld nur in Deutschland eine Familienleistung....................................38 3.2.4 Gleichsetzung dänischer „Feriepenge“ mit deutscher Urlaubsabgeltung........39 3.2.5 Anrechnung von Zeiten - Lohnersatzleistungen..........................................41 3.2.6 Lange Bearbeitungszeit von Rentenanträgen..............................................42 3.2.7 Verwendung „Strukturierter Elektronischer Dokumente“ (SED)....................42
3.2.8 Behördliche Handlungsanweisungen in Deutschland...................................43 3.2.9 „Ledighedsydelse“ für Grenzgänger...........................................................44 3.3 Freizügigkeit...............................................................................................45 3.3.1 Regulierte Berufe.....................................................................................45 3.3.2 Altersvorsorge.........................................................................................48 4. Juristische Barrieren.............................................................................50 4.1 Soziale Sicherung bei „vejrlig“ (Schlechtwetter) oder nach dem Auslaufen des Krankengeldes.................................................................................................50 4.2 Grenzgängervisum für Drittstaatler..............................................................52 4.3 Kein „Schlechtwettergeld“ für witterungsbedingte Arbeitsausfälle auf Auslandsbaustellen...........................................................................................53 4.4 Übergangsprobleme bei unterschiedlichem Altersrentenbeginn......................54 4.5 „25%-Regelung“ und Arbeiten in zwei Ländern.............................................55 5. Schlussfolgerung und weiteres Vorgehen.............................................57 5.1 Probleme lösen...........................................................................................57 5.2 Ausblick.....................................................................................................57 5.3 Danksagung...............................................................................................58 Anhang A: Adressenverzeichnis der zuständigen Stellen......................................59 Anhang B: Adressenverzeichnis der Partner und Projektbeteiligten der Region...... 62 Anhang C: Bibliografie......................................................................................63 Anhang D: Über die Autoren.............................................................................69
Abkürzungsverzeichnis Abs. = Absatz lit. = litera (Buchstabe) ALG I = Arbeitslosengeld I NL = Niederlande ALG II = Arbeitslosengeld II Nr. = Nummer AO = Abgabenordnung OECD = Organisation for Economic Co-opera- AOK = Allgemeine Ortskrankenkasse tion and Development Art. = Artikel PD = Portable Document ( = Mobiles Doku- AUEV = Vertrag über die Arbeitsweise der ment) Europäischen Union QM = Qualitätsmanagement AZR = Aktenzeichen Recht RL = Richtlinie B = Belgien RUT = Registeret for Udenlandske Tjenestey- BA = Bundesagentur für Arbeit dere – Register für ausländische Dienstleister BAG = Bundesarbeitsgericht SED = Structured Electronic Document (= BEK = Bekendtgørelse Strukturiertes Elektronisches Dokument) BRD = Bundesrepublik Deutschland SGB II = Sozialgesetzbuch Zweites Buch BSG = Bundessozialgericht SGB V = Sozialgesetzbuch Fünftes Buch CH = Schweiz SGB X = Sozialgesetzbuch Zehntes Buch D = Deutschland SHK = Sanitär Heizung Klima DBA = Doppelbesteuerungsabkommen trESS = training and reporting on European DK = Dänemark Social Security DKK = Danske kroner UStG = Umsatzsteuergesetz E 121 = Bescheinigung über die Eintragung VO (EG) Nr. 883/04 = Verordnung (EG) Nr. der Rentenberechtigten und ihrer Familienan- 883/2004 des Europäischen Parlaments und gehörigen und die Führung der Verzeichnisse des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinie- EG = Europäische Gemeinschaft rung der Systeme der sozialen Sicherheit E-Government = Electronic Government VO (EG) Nr. 987/2009 = Verordnung EISS = European Institute of Social Security Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments EStG = Einkommensteuergesetz und des Rates vom 16. September 2009 zur EU = Europäische Union Festlegung der Modalitäten für die Durchfüh- EuGH = Europäischer Gerichtshof rung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über EWG = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft die Koordinierung der Systeme der sozialen F = Frankreich Sicherheit FreizügG/EU = Gesetz über die Allgemeine VO (EWG) Nr. 1408/71 = Verordnung Freizügigkeit von Unionsbürgern (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni GVO = Grundverorddnung 1971 über die Anwendung der Systeme der HEGA = Interne Handlungsempfehlungen/ sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Selbständige sowie deren Familienangehöri- Arbeit ge, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und i.V.m. = in Verbindung mit abwandern ISO = International Organization for Standar- VVG = Gesetz über den Versicherungsvertrag dization WELMA = Legal Studies in Welfare and EU KOM = Kommission Market Integration L = Luxemburg LBK = Lovbekendtgørelse
Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse Grußworte Das nördliche Schleswig-Holstein und Sønderjylland befinden sich - separat voneinander betrachtet – an zwei unliebsamen Randlagen im Norden Deutschlands und im Süden Dänemarks. Richtige Chancen ergeben sich für die zwei Landstriche an der Grenze aber, wenn man die „nationale Brille“ absetzt und dafür einen europäischen Blickwin- kel einnimmt, aus dem betrachtet, sie zu einer attraktiven, kraftvol- len Region um die Metropole Flensburg verschmelzen: Dann können mit einer 360-Grad-Strategie die Potentiale beider Länder voll ausge- schöpft und mit den so entstehenden Synergien und Effizienzen ein Simon Faber Mehrwert generiert werden. Oberbürgermeister Stadt Flensburg Aus diesem Grunde unterstützt Flensburg auch „Sonderburg mit der Region Sønderjylland-Schleswig“ bei der Kandidatur zur Kulturhaupt- stadt 2017, was schon heute in der Vorbereitungsphase zu mehr Völkerverständigung und einem Attraktivitätsgewinn unserer Region als Reisedestination beiträgt. Aber auch wenn von der EU-Gesetzgebung mit den vier Freiheiten des Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr keine Hindernisse in den Weg gelegt werden, so scheitert die Idee des vollkommenen Binnenmarkts in der Praxis immer noch an vielfältigen nationalen Barrieren, die die Mobilität zwischen den Ländern ausbremsen und die gemeinsamen Möglichkeiten be- schränken. So ist unsere Region auf dem Gesundheitssektor durch grenzüberschreitende Arbeitsteilung und Spezialisierung bereits zum onkologischen Maximalversorger für deutsche und dänische Patienten geworden, allerdings ist der Patientenstrom aufgrund inkompatibler Gesundheitssysteme bislang noch einseitig. Auch die Chancen auf einen grenzüberschreitenden Absatzmarkt werden noch nicht genügend genutzt. Um Waren und Dienstleistungen auf dem skandinavischen Markt effektiv platzieren und absetzen zu können, müssen hiesige Unternehmen sich im Sinne einer Willkommenskultur mehr auf ihre Kunden einstellen, was derzeit oft noch an mangelnder Sprach- und Kulturkompetenz scheitert. Vor allem aber die Freizügigkeit – und insbesondere die der Arbeitnehmer – ist noch stark beein- trächtigt. Das führt zu gleichzeitigem Fachkräftemängel und Arbeitslosigkeit beiderseits der Gren- ze, was sich vor dem Hintergrund des demographischen Wandels noch verschärfen wird. Denn eigentlich soll jedem Unionsbürger das Recht zugestanden werden, ungeachtet seines Wohnortes in jedem Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufzunehmen wie ein Inländer. Hürden wie die mangelnde Anerkennung von Ausbildungszertifikaten und Unsicher- heiten hinsichtlich sozialer Absicherung und Steuergesetzgebungen verhindern noch zu oft, dass Angebotsüberhang und Nachfragelücken sich auch grenzüberschreitend ausgleichen können. Langfristig kann das Rekrutieren von Arbeitskräften aus dem Ausland, das Gewinnen neuer und das Halten vorhandener Grenzpendler und ihrer Familien nur gelingen, wenn wir allen eine gut funktionierende soziale Sicherung gewährleisten können und uns damit einen klaren Standort- vorteil sichern. Und dieser Vorteil wirkt sich im Sinne einer Aufwärtsspirale wiederum positiv auf 8
Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse die Unternehmertätigkeit in unserer Region aus. Bestehende Firmen können ihre Geschäftsfelder erweitern oder neue Unternehmen haben noch mehr Anreize, sich in unserer Grenzregion mit ver- kehrsgünstiger Lage an der Achse Hamburg/Skandinavien niederzulassen und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dies sind nur einige Gründe, die aufzeigen, weshalb es für die Stärkung und Zukunftssicherung unserer deutsch-dänischen Gesamtregion so wichtig ist, noch bestehende Mobiliätsbarrieren zu überwinden. Das Interreg IV A-Projekt Pontifex, das seit März 2010 unter der Leadpartnerschaft der Stadt Flensburg durchgeführt wird, hat sich diesem Anliegen gewidmet und mit der hier vorlie- genden Analyse ein solides Fundament für den weiteren Prozess geschaffen. Das Pendeln über die Grenze hinweg zwischen Sønderjylland und dem Landesteil Schleswig hat historisch betrachtet dazu beigetragen, dynamisches Wachstum auf beiden Seiten der Grenze zu schaffen. Gleichzeitig hat es auf beiden Seiten der Grenze Barrieren für die Transparenz der erworbenen Rechte von Grenzpendlern gegeben. Das Interreg-Projekt ”Pontifex” ist ein wesentliches Element, um Bar- rieren für Grenzpendler aufzudecken und sichtbar zu machen, aber auch um Lösungswege aufzuzeigen, auf die die Projektmitarbeiter Karl Schmidt durch Netzwerke und Medien hinweisen. Regionsdirektor Beskæftigelsesre- Die grenzüberschreitende Mobilität zwischen Deutschland und Däne- gion Syddanmark mark ist besonders essentiell für Jylland, nicht zuletzt für Sønderjyl- land. Wenn Bürger über die Grenze hinweg pendeln und dorthin ge- hen, wo Qualifikation und Job sich decken, wird es für Unternehmen einfacher, Arbeitskräfte zu finden, und Bürger erhalten unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft eine Beschäftigung. Dies trägt dazu bei, das Wachstum zu fördern und damit auch den Wohlstand für die jeweilige Kommune in der Grenzregion. Pendeln hilft auch, die Folgen der zukünftigen demografischen Entwicklung in Form einer gestiege- nen Versorgunslast abzufangen. Es wird in der Zukunft eine zunehmende Zahl von Bürgern geben, die nicht erwerbstätig sind, da es groβe Jahrgänge geben wird, die sich aus dem Erwerbsleben zurückziehen, um in Rente zu gehen. Es gibt gröβere und kleinere Barrieren für die grenzüberschreitende Freizügigkeit von Arbeitneh- mern. Diese Barrieren werden durch das Projekt ”Pontifex” sichtbar gemacht, wobei aus Sicht der Beskæftigelsesregion Syddanmark eine groβe Hürde darin besteht, dass es zwischen Deutschland und Dänemark keine generelle Anerkennung von Ausbildungen gibt. Dies kann Betriebe daran hin- dern, exakt den ausgebildeten Mitarbeiter zu bekommen, den sie benötigen. Das Projekt ”Pontifex” und die vorliegende Analyse können die Barrieren für Grenzpendler nicht beseitigen, jedoch den Fokus auf die Herausforderungen richten. Es bedarf des Einsatzes von Be- hörden, Organisationen und Interessierten, um intern und über Landesgrenzen hinweg in Zusam- menarbeit Lösungen zu finden – gut inspiriert durch diese Analyse. 9
Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse 1. Ausgangslage 1.1 Einleitung Seit vielen Jahrzehnten finden Arbeitnehmer eine Beschäftigung im Nachbarland. Neben den Beschäftigten, die der Arbeit wegen in das Ausland ziehen, und den angestellten Arbeitnehmern, die für heimische Dienstleister Aufträge im Nachbarland ausführen, sind die sogenannten Grenzgänger/Grenzpendler als weitere Gruppe der Wanderarbeitneh- mer sicherlich Vielen ein Begriff. Arbeiten im Nachbarland bedeutet fast immer arbeiten in einem anderen rechtlichen, kulturellen oder sprachlichen Rahmen. Unterschiede der Verwaltungspraxis, der Berufsausbildung, aber auch der Arbeitsabläufe treffen aufein- ander und müssen vom Arbeitnehmer erkannt, erlernt und manchmal auch überwunden werden. Dieser oftmals mühsame Weg birgt jedoch eine Vielzahl von Vorteilen, die kaum quan- tifizierbar sind. Neben der Vermeidung von Arbeitslosigkeit kann das Überschreiten der Arbeitsmarktgrenze die persönlichen Karrieremöglichkeiten verbessern – ja, sogar schon den Grundstein legen, wenn die Berufsausbildung im Nachbarland durchgeführt oder er- gänzt wird. Für die Unternehmen stellen die Arbeitnehmer des Nachbarlandes ein großes Potenzial qualifizierter Arbeitskraft dar, das es ermöglicht, international konkurrenzfähig zu bleiben. Neben dem Bedarf an Information bei Arbeitnehmern stehen gerade für professionelle Beratungseinrichtungen oftmals Fragen im Raum, die nur mit juristischer Kompetenz ergründet werden können. Die hier auftretenden Fragen und Probleme, die mit Fachin- formation nicht geklärt werden können, stellen Hürden auf, die mit teilweise kreativen Lösungen überwunden werden müssen. Zuweilen stellen sich diese Probleme auch als Mobilitätsbarrieren dar, die einem Tätigwerden auf dem Arbeitsmarkt des Nachbarlandes entgegenstehen. Aber auch die in die Zukunft gerichtete Frage der Absicherung im Alter ist von zentraler Bedeutung, da nur so Motivation zur Arbeitsaufnahme im Nachbarland geschaffen wird. Diese Fragen, die in den vergangenen zwei Jahren durch das Projekt Pontifex untersucht wurden, werden im vorliegenden Bericht dargestellt. Die Ergebnisse dieses Berichts sollen jedoch nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass in den vergangenen Jahren bis zu 19.000 Grenzgänger mit Wohnort in Deutschland oder Dänemark im jeweiligen Nachbarland gearbeitet haben und eine nicht unerhebliche Zahl von Dienstleistern mit ihren Arbeitnehmern Aufträge jenseits der Landesgrenze ausführen konnten. Die Intenti- on des Berichts ist es daher vielmehr, die Mobilität zu verbessern und das Überschreiten der Grenze für Arbeitnehmer zu vereinfachen. 1.2 Kooperation zwischen Deutschland und Dänemark Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Dänemark findet auf mehreren Ebenen statt. Nach dem Beitritt Dänemarks zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahre 1973 haben sich die Handelsbeziehungen weiter verfestigt. Deutschland ist der größte Handelspartner des Königreiches und deutsche Touristen übernachten jährlich über 12 Millionen Mal in Dänemark. 10
Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse Neben guten politischen Beziehungen wird die konkrete Zusammenarbeit unter anderem durch eine wachsende Vernetzung und gemeinsame Aktivitäten geprägt. Hier ist neben der im vergangenen Jahr ins Leben gerufenen Verkehrskommission insbesondere die ge- meinsam geplante Querung des Fehmarnbelts durch den Bau eines Tunnels zu nennen. Aufgrund der Grenzziehung durch die Volksabstimmung im Jahr 1920 und der wechsel- vollen Geschichte des Grenzlandes kommt den nationalen Minderheiten auf beiden Seiten der Grenze sowie dem vorbildhaften Miteinander von Minderheiten und Mehrheitsbevöl- kerung ein besonderes Augenmerk zu. Die Bonn-Kopenhagener Erklärung aus dem Jahr 1955 gibt den Angehörigen der Minderheiten Sicherheit ihres Bestehens sowie einen Sta- tus, der in Europa seinesgleichen sucht. 1.3 Die Region Sønderjylland-Schleswig Die Region Sønderjylland-Schleswig, belegen im Norden Deutschlands und im Süden Däne- marks, stellt das Tor zwischen Nord- und Zentraleuropa dar. Sie besteht auf dänischer Seite aus den vier Großkommunen Aabenraa, Sønderborg, Haderslev und Tønder und auf deut- scher Seite aus den Kreisen Schleswig-Flensburg, Nordfriesland sowie der Stadt Flensburg. Rund 700.000 Menschen leben in der Region, rund 450.000 auf der deutschen Seite und rund 250.000 auf der dänischen. Die Region Sønderjylland-Schleswig umfasst ca. 8.000 km2. Die wichtigsten Industriezweige sind die metallverarbeitende Industrie mit der Fir- ma Danfoss an der Spitze, einige hochtechnisierte Firmen, die für den Gesundheitssektor arbeiten; Alu-Cluster sind hier ebenso zu finden wie die Schaltzentrale des Schuhherstel- lers Ecco. Speditionen haben eigene Logistik-Zentren entwickelt. Darüber hinaus gibt es einige heimische Brauereien, die zum Teil weltweit agieren und die Silberschmiede Robbe & Berking, die ihre hochwertigen Produkte ebenfalls weltweit vermarktet. Landwirtschaft und Tourismus spielen in der Region eine zentrale Rolle. Die Insel Sylt ist eine der beliebtesten Ferieninseln Deutschlands. Dänemark ist bekannt für seine Kinderfreund- lichkeit - Familienferien an Nord- und Ostsee sind seit Jahrzehnten beliebt. In der Region liegt eines der schönsten Segelreviere, und auch Golffreunde kommen hier auf ihre Kosten. Nach langwierigen Verhandlungen wurde 1997 die institutionelle Zusammenarbeit auf regi- onaler Ebene zwischen Deutschland und Dänemark als Region Sønderjylland-Schleswig ge- gründet. Neben der Kooperation auf kommunalpolitischer Ebene stehen die Themenfelder Kultur, Jugend, Schule und Sprache sowie der Arbeitsmarkt im Fokus der Zusammenarbeit. Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen in beiden Staaten ist die Region stets um Einbeziehung aller Akteure bemüht und an Kooperation mit allen politischen Ebenen und Verwaltungsstrukturen interessiert. Als politisches Sekretariat steht das Regionskontor & Infocenter in Padborg für alle Bürge- rinnen und Bürger in Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Verfügung. Insbesondere die Beratung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern sowie Behörden und ande- ren Institutionen gehört zum Angebot dieser Organisation. 11
Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse die Beratung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern sowie Behörden und anderen Institutionen gehört zum Angebot dieser Organisation. 1.4 Entwicklung am Arbeitsmarkt Einer der häufigsten Gründe, im Nachbarland nach Beschäftigung zu suchen, ist das grö- ßere Angebot an freien Stellen. In der Vergangenheit zeichneten sich die Arbeitsmärkte in Deutschland und Dänemark durch deutliche Unterschiede aus, wenn es um die Ar- 1.4 Entwicklung beitslosenquoten undam Arbeitsmarkt Zahlen der unbesetzten Stellen ging. Hiervon war das Grenzland Einer der nicht häufigsten Gründe, ausgenommen. Seit im Nachbarland 2009 nähern nach sich Beschäftigung die Kennzahlenzu suchen, ist das größere an, wie der Arbeitsmärkte Angebot an freien Stellen. In der Vergangenheit zeichneten sich die Arbeitsmärkte in Deutschland die nachfolgende Grafik zeigt. und Dänemark durch deutliche Unterschiede aus, wenn es um die Arbeitslosenquoten und Zahlen der unbesetzten Stellen ging. Hiervon war das Grenzland nicht ausgenommen. Seit 2009 nähern sich die Kennzahlen der Arbeitsmärkte an, wie die nachfolgende Grafik zeigt. Arbeitslosenquote Jahresdurchschnitte in % Arbeitslosenquote Jahresdurchschnitte in % 12 10 8 6 D DK 4 2 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Quelle: Eurostat (une_rt_a) Quelle: Eurostat (une_rt_a) Trotzdem sehen viele Arbeitnehmer weiterhin eine Chance, ihr Einkommen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern oder die berufliche Zufriedenheit dadurch zu steigern, dass sie einer Beschäftigung im Nachbarland nachgehen. Die traditionell überwiegend tariflich geregelten Arbeitsverhältnisse auf dänischer Seite mit einer Wochenarbeitszeit von 37 Stunden sind – in Trotzdem sehen viele Arbeitnehmer weiterhin eine Chance, ihr Einkommen und die Ar- Verbindung mit dem freundlich-lockeren Umgangston an dänischen Arbeitsplätzen – für viele beitsbedingungen zu verbessern oder die berufliche Zufriedenheit dadurch zu steigern, Deutsche gute Gründe, von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen. dass sie einer Beschäftigung im Nachbarland nachgehen. Die traditionell überwiegend In den Jahren 2005-2008 hat der in Dänemark ausgelöste Boom und die daraus resultierende tariflich geregelten Arbeitsverhältnisse auf dänischer Seite mit einer Wochenarbeitszeit gesteigerte Nachfrage nach Bauleistungen zu einer explodierenden Zahl von Grenzgängern von 37 Stunden sind – in Verbindung mit dem freundlich-lockeren Umgangston an däni- geführt, die 2008 mit rund 18.000 in Deutschland und 1000 in Dänemark wohnhaften schen Arbeitsplätzen – für viele Deutsche gute Gründe, von ihrem Recht auf Freizügig- Arbeitnehmern einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hat. Derzeit wird von Grenzgängerzahlen keit Gebrauchdie ausgegangen, zumit machen. rund 9.000 bei der Hälfte des Standes von 2008 liegen. Die nachfolgende In den Jahren 2005-2008 hat der in Dänemark ausgelöste Boom und die daraus resul- Tabelle stellt die Entwicklung dar. tierende gesteigerte Nachfrage nach Bauleistungen zu einer explodierenden Zahl von Grenzgängern geführt, die 2008 mit rund 18.000 in Deutschland und 1000 in Dänemark wohnhaften Arbeitnehmern einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hat. Derzeit wird von 12 Grenzgängerzahlen ausgegangen, die mit rund 9.000 bei der Hälfte des Standes von 2008 liegen. Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung dar. 12
Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse Antal Grenzpendler Anzahl Grænsegængere mellem zwischen Danmarkund Deutschland og Dänemark Tyskland 25000 20000 15000 10000 5000 0 2003* 2004* 2007 2008 2009 2010 2011 Kilde: Egen undersøgelse til dels ved at spørge kommunerne/skøn. * Tallene Quelle: beror Ermittlung Eigene udelukkendeteilw. på grænsegængertal durch Befragungfrader Tyskland til Danmark. Kommunen/ For årene 2005 og 2006 foreligger der ingen tal. Schätzung. * Die Zahlen beziehen sich ausschl. auf die Pendleranzahl von Deutschland nach Dänemark. Manglen Für die Jahrepå kvalificeret 2005 arbejdskraft, und 2006 sind keine Zahlende begyndende følger af de demografiske ændringer og et verfügbar. misforhold mellem uddannelsessøgende og ledige uddannelsespladser i Danmark og Tyskland præger det aktuelle billede af arbejdsmarkederne. Arbejdstagere er dog fortsat interesseret i stillinger i nabolandet, og retten til fri bevægelighed kombineret med muligheden for både arbejdstagere og arbejdsgivere for at forbedre deres økonomiske situation ved at søge ind på Der Mangel markedet an qualifizierter i nabolandet, vil også fåArbeitskraft, arbejdskraftendie til atbeginnenden søge hen over Folgen des demografischen den dansk-tyske grænse i Wandels fremtiden. sowie ein Missverhältnis von Ausbildungssuchenden und freien Ausbildungsstel- len in Dänemark und Deutschland zeichnen das aktuelle Bild der Arbeitsmärkte. Weiterhin jedoch sind Arbeitnehmer an Stellen im Nachbarland interessiert. Das Recht auf Frei- 1.5 Omverbunden zügigkeit projektetmit ”Pontifex Brückenbauer-Brobygger” der Möglichkeit für Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber, ihre wirtschaftliche Situation Interreg 4A-projektet durch "Pontifex Tätigwerden im Nachbarland Brückenbauer-Brobygger" zu 2010 startede i marts verbessern, wird auch i lokaler hos zukünftig für Bewegungen von Arbeitskräften über die deutsch-dänische Grenzemaj Regionskontoret for Region Sønderjylland-Schleswig i Padborg. Projektet, der løber frem til sorgen. 2013 og modtager støtte fra programmet ”INTERREG 4A Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N.”, har fremme af den grænseoverskridende mobilitet for arbejdstagere som hovedfokus. De fortsat 1.5 Über das eksisterende Projekt barrierer „Pontifex for arbejdstagernes Brückenbauer-Brobygger“ fri bevægelighed i den dansk-tyske grænseregion undersøges af to jurister med henholdsvis dansk og tysk uddannelse. Im März 2010 startete das INTERREG 4 A-Projekt „Pontifex Brückenbauer-Brobygger“ in den Räumen des Regionskontors der Region Sønderjylland-Schleswig in Padborg. Das Projekt, das bis Mai 2013 läuft und aus dem Programm „INTERREG 4 A Syddanmark- Schleswig-K.E.R.N.“ gefördert wird, setzt den Schwerpunkt auf die Förderung der grenz- überschreitenden Mobilität für Arbeitnehmer. Die noch immer bestehenden Barrieren13für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der deutsch-dänischen Grenzregion werden im Pro- jekt von zwei Juristen - einem mit einer deutschen und einem mit einer dänischen Ausbil- dung - untersucht. 13
Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse Grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer stoßen in der Praxis auf vielschichtige Barri- eren, insbesondere in den Bereichen Steuern und soziale Sicherung. Diese Mobilitäts- barrieren können auf strukturellen Unterschieden und juristischen Problemen beruhen. Mögliche Ursachen können in Sprachbarrieren und Kulturunterschieden bei Behörden sowie im Zusammenspiel derselben liegen. Hinzu kommen unterschiedliche Rechtsauf- fassungen und Rechtstraditionen, unterschiedliche nationale Gesetzgebungen und ins- besondere unklare oder mehrdeutige Gesetzgebung sowie Gesetzeslücken, eine unter- schiedliche Bearbeitung, fehlende Regulierungen und unzeitgemäße Regeln. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Projekt soll dazu beitragen, die Barri- eren auf dem Arbeitsmarkt abzubauen und sie juristisch zu betrachten, insbesondere die Systemunterschiede und Mobilitätshemmnisse zu erfassen, zu analysieren und zu systematisieren. Die Kooperationspartner des Projektes, das von der Region Sønderjylland-Schleswig durchgeführt wird, sind die Stadt Flensburg als Leadpartner und die Beskæftigelses- region Syddanmark. Weitere Partner sind die Region Syddanmark, das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein, die Agentur für Arbeit Flensburg sowie die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland. Zur Erreichung des übergeordneten Ziels des Projekts, die Mobilität der Arbeitnehmer zu erhöhen und Barrieren auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt abzubauen, wur- den vier Arbeitspakete mit unterschiedlichem Fokus definiert: Das Arbeitspaket 1 umfasst die Identifizierung juristischer Sachverhalte, die bedingt durch unterschiedliche nationale Gesetzgebung oder Gesetzesauslegung zur Einschrän- kung der grenzüberschreitenden Mobilität führen können. Arbeitspaket 2: Innerhalb des Projektes werden die Urteile, Entscheidungen und Ver- fahren der europäischen Gerichte sowie der dänischen und deutschen höchstrichter- lichen Rechtsprechung, die die Mobilität der Arbeitnehmer und die Freizügigkeit des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes berühren, systematisch recherchiert, erfasst und als Information der Öffentlichkeit und dem Infocenter sowie allen anderen grenzüber- schreitend beratenden Organisationen und Institutionen praxistauglich zur Beratung an die Hand gegeben. Das Arbeitspaket 3 beinhaltet die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen. Wird auf- grund von Maßnahmen in Arbeitspaket 1 ein systemisches Problem, begründet in der nationalen oder europäischen Gesetzgebung, festgestellt, ist eine Beurteilung und ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten und an die entsprechenden Entscheidungsträger heran- zutragen. Dies können Vorschläge sein zur • Anpassung von EU-Verordnungen/Verwaltungspraxis • Anpassung nationaler Gesetzgebung/Verwaltungspraxis • Anpassung oder Abschluss binationaler Vereinbarungen 14
Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse Vorschläge zur Schaffung von Lösungen können inhaltlich sehr unterschiedlich ausse- hen. Erfahrungen zeigen, dass oftmals allein Informations- und Kommunikationsmängel ausschlaggebend für Probleme von Arbeitnehmern, aber auch Arbeitgebern sind. Inter- pretationsunterschiede von nationalen und europäischen Vorschriften in den Verwaltun- gen verlangsamen wirtschaftliche Entwicklungen oder blockieren diese sogar. Fundierte Problembeschreibungen und Bewertungen – also eine sachkompetente Arbeitsgrundlage – sind der einzige Weg, Hemmnisse rechtzeitig, nachhaltig und rechtssicher abzubauen. Das Arbeitspaket 4 beinhaltet die Pflege und Erweiterung des vom Infocenter aufge- bauten Netzwerks. Neben EURES, Arbeitsbehörden, Handels- und Handwerkskammern und vergleichbaren dänischen Institutionen, Kommunen, Krankenkassen sowie Renten- versicherungsträgern gehören auch gewerbliche Berater zum Netzwerk. Zusätzlich konnten seit Projektbeginn das Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und das Institut WELMA der Københavns Universi- tet als Kooperationspartner für den akademisch-fachlichen Austausch gewonnen werden. Studierenden dieser Universitäten soll es zudem ermöglicht werden, ein Praktikum in Pad- borg zur Unterstützung des Projekts zu absolvieren sowie ihre Abschlussarbeit in Relation zu dem Projekt zu schreiben. Auch Rechtsreferendaren wird die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen ihrer Ausbildung bei „Pontifex“ zu hospitieren. Ein besonderer Schwerpunkt der Netzwerkarbeit ist die Kontaktaufnahme und -pflege mit vergleichbaren Projekten anderer Grenzregionen. Ein wichtiger Schritt in diese Rich- tung war die Unterzeichnung des Kooperationsabkommens des Netzwerkes Grenznetz im Dezember 2009. Teil dieses innovativen Kooperationsnetzwerkes sind neben der Region Sønderjylland-Schleswig die Regionen Euregio (D, NL), Euregio Maas-Rhein (D, NL, B), Großregion Saarlorlux (D, F, B, L) sowie die Oberrheinkonferenz (D, F, CH). Weitere Grenz- regionen werden in Zukunft dem Netzwerk beitreten. Im Rahmen dieses Netzwerkes kön- nen die Regionen auf Expertenebene Wissen austauschen, Kompetenzen bündeln und gemeinsam an Entscheidungsträger herantreten, um somit die Lösung von Problemen auf den grenzüberschreitenden Arbeitsmärkten vorantreiben. Hierdurch soll ein europäisches Netzwerk für den gesamten Themenbereich des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes geschaffen werden. Zudem finden Arbeitstreffen mit Vertretern des dänisch-schwedischen Øresundkomiteen und des Fehmarnbelt-Büros Eutin sowie des Fehmarnbelt Development Fonds statt, um auch die zukünftige Zusammenarbeit mit diesen Grenzregionen zu forcieren. Die Projektjuristen sind zudem Mitglieder im Expertennetzwerk der EU-Kommission, trESS (training and reporting on European Social Security), das sich jährlich trifft, um die neu- esten Entwicklungen des Europäischen Koordinierungsrechts zu erörtern, und im For- schungsnetzwerk EISS (European Institute of Social Security). 15
Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse Die bisherigen Tätigkeiten haben dazu geführt, dass mehrere Problemstellungen, die von außen an das Projekt herangetragen wurden, juristisch untersucht und einer Lösung zugeführt werden konnten. Andere offene Problemstellungen wurden schriftlich oder bei Arbeitstreffen mit Vertretern deutscher und dänischer Stellen sowie der EU-Kommission an diese Institutionen herangetragen, um auf die betreffenden Mobilitätsbarrieren auf- merksam zu machen und ein Tätigwerden anzuregen. Hierüber wurde die interessierte Öffentlichkeit u.a. durch Newsletter, Studien und Vorträge informiert. Jeder im Laufe der ersten Projektperiode juristisch gelöste Fall bedeutet einen Stolperstein weniger auf dem Weg zu einer barrierefreien grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. 1.6 Ziele des Berichts Der vorliegende Bericht stellt eine exemplarische Auswahl der bisher identifizierten Mo- bilitätsbarrieren dar, erhebt aber keineswegs einen Anspruch auf Vollständigkeit. Gleich- zeitig muss auf die Tatsache hingewiesen werden, dass eine Vielzahl der geschilderten Sachverhalte einer dynamischen Entwicklung unterworfen sind. Ein besonderes Anliegen des Berichts ist es daher, auf bekannte Problematiken auf- merksam zu machen und Lösungen zu beschreiben, sofern diese erkennbar sind. Aber auch die Beschreibung von erwarteten Herausforderungen sowie die Nennung von un- geklärten Sachverhalten gehört zu den erklärten Zielen der Verfasser. Abschließend soll dieser Bericht Verantwortliche motivieren, bisher nicht betrachtete Problemstellungen zu nennen und diese einer Prüfung zu unterziehen. Der Bericht wendet sich an Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung, sowohl im regionalen, nationalen, aber auch europäischen Rahmen. Die fachliche Breite der Sach- verhalte und die unterschiedlichen Zuständigkeiten in den betroffenen Ländern schließen eine gemeinsame Verfolgung aller Themen nicht zuletzt aufgrund der Komplexität aus. Vielmehr sind die direkt benannten Stellen, aber auch weitere Beteiligte aufgerufen, im Dialog Lösungswege zu verfolgen. Weiterhin soll der Bericht anderen Trägern von Beratungsleistungen zur Information die- nen und ungeklärte Fallkonstellationen aufzeigen und damit auf bestehende Probleme hinweisen. In nicht wenigen Beschreibungen von Mobilitätsbarrieren sind die angedachten Lösun- gen mit finanziellem Aufwand verbunden. Gerade diese Themen werfen die Frage der Zuständigkeit und letztendlich der Verantwortung auf. Hier kann es hilfreich sein, neben der formaljuristischen Zuständigkeitsprüfung auch den Nutzen zu betrachten, den bspw. ein Bundesland daraus ziehen kann, dass Grenzgänger im Nachbarland Beschäftigung finden und nicht mehr gezwungen sind, im Herkunftsland Transferleistungen zu bezie- hen. Die Würdigung dieses volkswirtschaftlichen Aspekts der öffentlichen Fürsorge ist sicherlich im Sinne eines Europas der Regionen und deren Bürger. 16
Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse 1.7 Methodik Die hier beschriebenen Sachverhalte sind das Ergebnis der bisherigen Projektarbeit. Im Rahmen des Projekts Pontifex wurden unzählige Fragen von Beratungseinrichtungen, wie dem Infocenter der Region Sønderjylland-Schleswig, aufgeworfen, die aus dem Bera- tungsalltag stammen. Gleichwohl haben aber auch andere Grenzregionen durch Fallbe- schreibungen und Sammelberichte in erheblichem Maße zu diesem Bericht beigetragen. Gespräche mit Vertretern der Fehmarnbeltregion und der Øresundregion, aber auch Part- nern des „Grenznetz“-Verbundes haben deutlich gemacht, dass nicht wenige Herausfor- derungen auf dem europäischen Arbeitsmarkt zwar eine regionale Ausprägung haben, im Grundsatz jedoch gleich oder zumindest ähnlich sind. Die auf diesem Wege erhaltenen Fallbeschreibungen wurden durch die Juristen des Pro- jekts dokumentiert und geprüft. Die weitergehenden Untersuchungen haben in der Praxis dazu geführt, dass eine Vielzahl der Fragestellungen durch die juristische Bearbeitung geklärt und somit als nicht kritisch bewertet werden konnten. Die in diesem Bericht dar- gestellten Sachverhalte beschreiben daher die Fälle, die in der Praxis Probleme bereiten, da sie mit den gültigen Verordnungen, Vorschriften und Gesetzen nicht zufriedenstel- lend gelöst werden können. Die Kategorienbildung orientiert sich an der Arbeitsweise des „Grenznetz“-Verbundes und dem Bericht der Europäischen Kommission zur Modernisie- rung der neuen Koordinierung der sozialen Sicherung. 17
Informations- und Kommunikationsprobleme 2. Informations- und Kommunikations probleme Arbeiten in einem anderen Land erfordert typischerweise eine Vielzahl von Informatio- nen. Diese werden sowohl vom Arbeitnehmer, als auch vom Arbeitgeber aber auch von den zuständigen Behörden nachgefragt. Personendaten, Registrierungen, Wissen um die kulturellen und strukturellen Unterschiede zwischen dem Wohnland des Arbeitnehmers und dem Arbeitsland gehören ebenso zu den Erfordernissen, wie die Kenntnisse über Abläufe bei Verwaltungsgängen, der Rechte und Pflichten aller Beteiligten oder aber schlichtweg auch der spezifischen Unterschiede, wenn es um die Belange von bspw. Grenzgängern geht. Allein die Sprache des anderen Landes verursacht oftmals auf allen betroffenen Ebe- nen Probleme, die der Freizügigkeit entgegenstehen. Nicht zuletzt aufgrund der stark zunehmenden Mobilität und Entwicklung in der Kommunikationstechnik, jedoch aber auch aufgrund der sich schnell ändernden Vorschriften mangelt es auch an öffentlich zugänglichen, zuverlässigen und eindeutigen Informationen, wie Verwaltungen Vorgän- ge bewerten, Vorschriften anwenden und somit Möglichkeiten schaffen oder verbauen. 2.1 Sprache Sprachliche Hürden stellen seit jeher ein großes Problem für grenzpendelnde Arbeitneh- mer dar. Es mangelt häufig an zweisprachigen Informationsmaterialien und Formularen in den Bereichen Sozialversicherungs- und Steuerrecht auf deutscher und dänischer Seite. Auch sind viele Informationsangebote im Internet nur in der Sprache des Arbeitslandes verfügbar. Ein aktuelles Beispiel ist die nachgelagerte Besteuerung von deutschen Ren- ten, die Empfänger mit Wohnsitz in Dänemark beziehen. Unlängst erhielten ca. 5000 Rentner mit dänischem Wohnsitz einen Bescheid des für im Ausland lebende Rentenbe- zieher zuständigen Finanzamtes Neubrandenburg, der zur Nachzahlung von Steuern auf- forderte. Dieses Schreiben war in deutscher Sprache verfasst, derer bei weitem – zumal in abstrakter Behördendiktion - nicht jeder Rentner mächtig war. Teilweise handelte es sich sogar um Witwen von ehemaligen Wanderarbeitnehmern, die selbst nie irgendeinen sprachlichen Bezug zu Deutschland hatten. Gemäß § 87 Abs. 1 AO ist die Amtssprache deutsch. Gemäß Absatz 2 kann die Finanz- behörde folglich verlangen, dass in einer fremden Sprache gestellte Anträge vom An- tragsteller auf dessen Kosten übersetzt werden. Hier wäre es erstrebenswert, für die Finanzverwaltung eine mit Art. 76 Abs. 7 der VO (EG) Nr. 883/04 vergleichbare Regelung einzuführen. Diese Bestimmung des Europäischen Koordinierungsrechts lautet: „Die Be- hörden, Träger und Gerichte eines Mitgliedstaats dürfen die bei ihnen eingereichten Anträge oder sonstigen Schriftstücke nicht deshalb zurückweisen, weil sie in einer Amts- sprache eines anderen Mitgliedstaats abgefasst sind, die gemäß Artikel 290 des Vertrags als Amtssprache der Organe der Gemeinschaft anerkannt ist.“ Somit hat jeder EU-Bürger im Rahmen der Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme einen kostenfreien An- spruch, Unterlagen in seiner Sprache bei einer Behörde einzureichen. 18
Informations- und Kommunikationsprobleme Lösungsvorschlag 1: Eine Lösung ist sicherlich die Sensibilisierung der zuständi- gen Stellen. Die Anstellung von nachbarsprachkompetenten Mitarbeitern – beson- ders in grenznahen Verwaltungen - hat sowohl Vorteile hinsichtlich der Abarbeitung von Anträgen, aber auch Chancen, wenn es um das Erreichen von Zielen durch Verwaltungshandeln geht. Im Beispiel der Auslandsrentenbesteuerung wären sicher- lich deutlich bessere Rücklaufquoten erzielt worden, wenn ein Anschreiben in dänischer Sprache versendet worden wäre. Das Projekt Pontifex hat für die zuständige Finanzver- waltung in Neubrandenburg Fachinformationen in dänischer Sprache bereitgestellt, um dem angestauten Beratungsbedarf pragmatisch entgegenzutreten. 2.2 Digitalisierung Die zunehmende Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien durch die Verwaltung stellt nicht wenige Grenzgänger vor Schwierigkeiten, da gerade auf dänischer Seite der Service des persönlichen Gesprächs mit dem Sachbearbeiter zuguns- ten von Online-Angeboten abgebaut wird. So sollen zum Beispiel im Bereich der Steuer- verwaltung Papierformulare durch digitale Formulare ersetzt werden. Das zunehmende E-Government stellt Grenzgänger, wie auch andere Gruppen, vor die Herausforderung, einen Internet-Zugang bereitzuhalten, um mit Behörden überhaupt korrespondieren zu können. Dies ist nicht nur mit zunehmendem Aufwand für die Be- troffenen verbunden, sondern bedeutet auch eine sprachliche Herausforderung, die nicht von jedem Grenzgänger gemeistert werden kann, was zur Folge hat, dass externe Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Längst nicht alle Bürger sind bereits „online“ oder überhaupt neuer Technik gegenüber aufgeschlossen, so dass künftig eine größere Bür- gerferne des Staates zu befürchten ist. Gerade für deutsche Grenzgänger bedeutet die dänische Digitalisierung einen Kultur- schock, da es in Deutschland eine höhere Sensibilität für Datenschutz und Vorbehalte ge- genüber dem Sammeln von Daten gibt und die Digitalisierung der deutschen Verwaltung bei weitem noch nicht so fortgeschritten ist. Es stellt sich auch die Frage, ob Digitalisierung in allen Verwaltungsbereichen tatsächlich einen gleichwertigen Ersatz darstellen kann und ob es überhaupt technisch und rechtlich möglich ist, alle Verwaltungsvorgänge zu digitalisieren. Es ist als Folge eine Tendenz erkennbar, dass Service-Angebote der persönlichen Beratung in Dänemark zunehmend abgebaut werden. Die persönliche Vorsprache in einer Behörde wird zunehmend zur Ausnahme. In den Fällen, in denen das persönliche Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter noch von Angesicht zu Angesicht möglich ist, wird das zur Verfügung stehende Zeitfenster immer schmaler, da Öffnungszeiten eingeschränkt werden. Ursachen hierfür sind in einem Abbau von personellen Ressourcen und in einer fortschreitenden Zentralisierung zu sehen. Auch diese Verwaltungspraxis stößt bei deutschen Grenzgängern in Dänemark auf Befrem- den, da es in Deutschland eine andere Verwaltungskultur gibt, die Bürgern in größerem Maße die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bietet. Insbesondere bei Grenzgängern besteht aufgrund sprachlicher Defizite und Unkenntnis des dänischen Verwaltungsproze- 19
Informations- und Kommunikationsprobleme dere das Bedürfnis, durch einen Besuch in der Behörde Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare zu erhalten. Reduzierung der Öffnungszeiten bzw. zentralisierungsmo- tivierte Verlagerung von Service-Angeboten lokaler kommunaler Einrichtungen hin zu Zentralbehörden im „Landesinneren“ erschweren es besonders Pendlern im grenznahen Raum, mit Behörden in direkten Kontakt zu treten. Lösungsvorschlag 2: Aufgrund der besonderen Bedarfe und Individualität der Fragestellungen erscheint die Stärkung und der Ausbau der Beratungskapazitäten in der Region als einzig probates Mittel, den o.g. Problemstellungen entgegenzu- wirken. Nur durch die Möglichkeit, persönlicher, individueller und kompetenter Be- ratung in der Muttersprache des Arbeitnehmers kann eine fachgerechte und bedarfs- orientierte Information der Betroffenen sichergestellt werden. Da sich diese Aufgabe durch lokale und regionale Träger allein nicht bewältigen lässt und sich der Nutzen auch auf nationaler Ebene darstellt, ist die Einbeziehung staatlicher Stellen in diese Aufgabe ein innovativer Ansatz. 2.3 Fehlen fachspezifischer Informationen, Daten und Publikationen Es gibt Themen, zu denen Daten, Publikationen oder Informationen nicht öffentlich zur Verfügung stehen bzw. den Betroffenen nicht bekanntgemacht werden. Anhand folgen- der Beispiele soll die Bandbreite der Themen verdeutlicht werden. Aufgrund der Dyna- mik der Gesetzgebung in beiden Ländern dienen die genannten Themen lediglich zur Veranschaulichung der fachlichen Breite und Tiefe. Die bereits erwähnten Punkte hin- sichtlich der Sprache, aber auch zur Digitalisierung spielen hier eine bedeutende Rolle. Brundlund Slot, Aabenraa 20
Informations- und Kommunikationsprobleme Beispiel 1: Besteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz Seit Beginn des Steuerjahres 2005 sind alle Renten, die aus Deutschland an Auslandsrent- ner mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik geleistet werden, der Besteuerungspflicht in Deutschland unterworfen, jedoch zu einem unterschiedlichen Teil, abhängig davon, wann man in Rente ging. Dies vollzieht sich anhand einer Übergangsregelung, so dass erst 2040 alle Renten zu 100 Prozent steuerpflichtig sind, beginnend mit 50 Prozent in 2005. Diese Änderung war den meisten Rentnern bisher unbekannt, auch gingen viele davon aus, dass Kleinstrenten per se unter dem Grundfreibetrag liegen. Nun steht dieser Grundfreibetrag jedoch einem beschränkt Steuerpflichtigen nicht zu. Beschränkt steuerpflichtig sind Bezieher einer deutschen Rente oder eines deutschen Ein- kommens dann, wenn sie nicht in Deutschland wohnen. Das Finanzamt Neubrandenburg berücksichtigt bei seiner Berechnung deshalb nur diese Rente. Alles andere ist in Dänemark steuerpflichtig, wo man aufgrund des Wohnsitzes unbeschränkt steuerpflichtig ist. Viele Betroffene waren im Glauben, ihre deutsche Rente würde in Dänemark besteuert werden, da diese bereits in der dänischen Steuererklärung als ausländisches Einkommen aufgeführt ist. Dabei übersahen sie, dass der Steueranteil, der auf die deutsche Rente entfiel, in der Steuererklärung bei der Berechnung der Steuer auch wieder mit einem „nedslag for udenlandsk pension“ (Abschlag für ausländisches Einkommen) berücksichtigt war, so dass es zu keiner Besteuerung in Dänemark gekommen ist. Es führt dennoch zu einer progressionsbedingten Erhöhung der dänischen Steuer. Das Finanzamt Neubrandenburg ist zentral zuständig für alle Rentner im Ausland. Die Behörde arbeitet derzeit alle Steuerfälle seit 2005 auf. Deshalb haben alle Bezieher deut- scher Renten in Dänemark sukzessive Post vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten, in der sie aufgefordert wurden, Steuererklärungen für die entsprechenden Jahre abzugeben. Die Rentner wurden hierbei aufgefordert, die entsprechenden Formulare von einem Ser- ver im Internet herunterzuladen und auszudrucken. Viele der Rentner sind jedoch nicht „online“ und zum Teil – wie bereits dargestellt – auch nicht hinreichend der deutschen Sprache mächtig, da entweder die deutsche Beschäftigungszeit lange zurückliegt oder weil es sich um Ehepartner der ehemaligen Wanderarbeitnehmer handelt, die eine Hinter- bliebenenrente aus Deutschland beziehen. Dies führte dazu, dass das Infocenter einen Ansturm Betroffener, die um Hilfe ersuchten, verzeichnete. Da die Mitarbeiter jedoch aus rechtlichen Gründen keine unmittelbare Hilfe- stellung beim Ausfüllen geben dürfen, waren die Betroffenen gezwungen, sich an dänisch sprechende Steuerberater zu wenden, die über notwendige Kenntnisse des deutschen Steuerrechts verfügen. Diese sind jedoch, je weiter man sich von der Grenze weg bewegt, um so schwerer zu finden. Zudem ist diese fachliche Unterstützung durch einen dänischen Revisor/Steuerberater mit nicht unbedeutenden Kosten für die Rentner verbunden. 21
Informations- und Kommunikationsprobleme Beispiel 2: Pflegeversicherung von Eltern behinderter Kinder Eltern behinderter Kinder drohen finanzielle Einbußen, wenn sie in Dänemark als Grenz- gänger eine Beschäftigung aufnehmen. Sind beide Elternteile in Dänemark beschäftigt bzw. ist ein Elternteil dort beschäftigt, der andere aber nicht erwerbstätig, richten sich die Geldleistungen der Pflegeversicherung (die es so in Dänemark nicht gibt, da Pfle- geleistungen Leistungen bei Krankheit im Sinne der VO (EG) Nr. 883/04 sind) für die mitversicherten Familienangehörigen nach dänischem Recht. Die Familie wäre nicht mehr in Deutschland kranken- und pflegeversichert. Die Pflegeversicherung gewährt in Deutschland aber Sachleistungen nach deutschem Recht. Nimmt nun ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung in Dänemark auf, besteht die mögliche Konsequenz im Verlust des Pflegegeldes sowie der hieran gekoppelten Rentenansprüche für den Ehegatten, der ein behindertes Kind in Deutschland betreut. Dieser Verlust kann durchaus 500 Euro pro Mo- nat und mehr betragen. Beispiel 3: Unklarheit über Krankenversicherungspflicht von Beamten und dänischen Pendlern Es besteht Unklarheit darüber, ob dänische Pendler, die in Deutschland als Arbeitneh- mer beschäftigt sind, auch dann krankenversicherungspflichtig sind, wenn sie mit ih- rem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen oder Beamtenstatus haben. Zwar sieht § 193 VVG vor, dass jede Person mit Wohnsitz im Inland verpflichtet ist, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen eine Krankenversicherung abzuschließen, jedoch wird als Voraussetzung ein Wohnsitz in Deutschland gefordert. Fraglich ist hierbei, ob ein ausländischer Wohnsitz mit einem deutschen gleichzusetzen ist. Ebenso wie bei Grenzpendlern, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, besteht bei Beamten mit Wohnsitz in Dänemark Unklarheit über ihre Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Lösungsvorschlag 3: Die hier beispielhaft genannten Themenbereiche stammen aus der alltäglichen Beratungsarbeit. Somit kann das Erkennen individueller Be- ratungsbedarfe und dessen Abarbeitung in optimaler Weise durch die Beratungs- einrichtungen selbst durchgeführt werden. Die vorhandenen Ressourcen müssten den stetig komplexer werdenden Anfragen angepasst und um juristische Kompetenz ergänzt werden, um den entstandenen und entstehenden Bedarfen gerecht werden zu können. Beispiel 4: Fehlen statistischer Daten zu Pendlerströmen Seit Jahren wird das Fehlen von Daten zu Pendlerströmen zwischen Deutschland und Dä- nemark bemängelt. Bislang scheiterten gemeinsame Bemühungen an Fragen des Daten- schutzes bzw. der Finanzierung. Die auf Steuerdaten basierende Datenbank jobindsats. dk stellt zwar einen ersten Schritt in diese Richtung dar, die Tiefe der erhobenen Daten und die grenzüberschreitende Dimension fehlen jedoch. 22
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