Bestehender Freizügigkeitshemmnisse - Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen

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Bestehender Freizügigkeitshemmnisse - Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen
Region Sønderjylland-Schleswig · Regionskontor & Infocenter · Projekt Pontifex Brobygger-Brückenbauer

Mobilitätsbarrieren auf
dem deutsch-dänischen
Arbeitsmarkt
– 29 Lösungvorschläge für den Abbau
bestehender Freizügigkeitshemmnisse

                                                    Juli 2012

                                     Beskæftigelsesregion
                                         Syddanmark
Bestehender Freizügigkeitshemmnisse - Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen
Bestehender Freizügigkeitshemmnisse - Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen
Mobilitätsbarrieren auf
dem deutsch-dänischen
    Arbeitsmarkt
   – 29 Lösungvorschläge für den Abbau
   bestehender Freizügigkeitshemmnisse
Bestehender Freizügigkeitshemmnisse - Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen
Region Sønderjylland-Schleswig
Regionskontor & Infocenter
Lyren 1 • DK-6330 Padborg
Tel. +45 74 67 05 01 • Fax +45 74 67 05 21
pontifex@region.dk
www.region.de • www.region.dk
www.pendlerinfo.org
ISBN 978-87-989145-1-8

Pontifex-Brückenbauer wird getragen von der Stadt Flensburg als Leadpar-
tner und der Beskæftigelsesregion Syddanmark. Das Projekt wird gefördert
durch „INTERREG 4 A Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N.“ mit Mitteln des
Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung.

  Beskæftigelsesregion
      Syddanmark
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis........................................................................................7
Grußworte.........................................................................................................8
1. Ausgangslage........................................................................................10
1.1 Einleitung...................................................................................................10
1.2 Kooperation zwischen Deutschland und Dänemark........................................10
1.3 Die Region Sønderjylland-Schleswig.............................................................11
1.4 Entwicklung am Arbeitsmarkt......................................................................12
1.5 Über das Projekt „Pontifex Brückenbauer-Brobygger“...................................13
1.6 Ziele des Berichts.......................................................................................16
1.7 Methodik....................................................................................................17
2. Informations- und Kommunikationsprobleme......................................18
2.1 Sprache.....................................................................................................18
2.2 Digitalisierung............................................................................................19
2.3 Fehlen fachspezifischer Informationen, Daten und Publikationen....................20
2.4 Technische und finanzielle Barrieren.............................................................23
2.4.1 Meldepflicht für Einzelunternehmer...........................................................23
2.4.2 Angaben zur Erlangung einer Steuernummer für Unternehmer....................24
2.4.3 Übersetzung von Dokumenten..................................................................25
2.4.4 Direkte Kommunikation zwischen Behörden...............................................29
3. Umsetzungsprobleme............................................................................30
3.1 Steuerrecht................................................................................................30
3.1.1 Einzelprüfungen von Fahrtkostenfreibeträgen durch SKAT...........................30
3.1.2 183-Tage-Regel - unterschiedliche Auslegung des DBA...............................31
3.1.3 Doppelbesteuerung von Betriebsrenten.....................................................33
3.1.4 Registrierungsabgabe auf KFZ für Grenzgänger..........................................34
3.2 Koordinierung und Durchführung der sozialen Sicherung...............................36
3.2.1 Unklarheit über Berechnung von Leistungen durch sogenanntes „Merida“-
Urteil...............................................................................................................36
3.2.2 Deutsche Rentner in Dänemark ohne deutsche Krankenversicherung...........37
3.2.3 Elterngeld nur in Deutschland eine Familienleistung....................................38
3.2.4 Gleichsetzung dänischer „Feriepenge“ mit deutscher Urlaubsabgeltung........39
3.2.5 Anrechnung von Zeiten - Lohnersatzleistungen..........................................41
3.2.6 Lange Bearbeitungszeit von Rentenanträgen..............................................42
3.2.7 Verwendung „Strukturierter Elektronischer Dokumente“ (SED)....................42
3.2.8 Behördliche Handlungsanweisungen in Deutschland...................................43
3.2.9 „Ledighedsydelse“ für Grenzgänger...........................................................44
3.3 Freizügigkeit...............................................................................................45
3.3.1 Regulierte Berufe.....................................................................................45
3.3.2 Altersvorsorge.........................................................................................48
4. Juristische Barrieren.............................................................................50
4.1 Soziale Sicherung bei „vejrlig“ (Schlechtwetter) oder nach dem Auslaufen des
Krankengeldes.................................................................................................50
4.2 Grenzgängervisum für Drittstaatler..............................................................52
4.3 Kein „Schlechtwettergeld“ für witterungsbedingte Arbeitsausfälle auf
Auslandsbaustellen...........................................................................................53
4.4 Übergangsprobleme bei unterschiedlichem Altersrentenbeginn......................54
4.5 „25%-Regelung“ und Arbeiten in zwei Ländern.............................................55
5. Schlussfolgerung und weiteres Vorgehen.............................................57
5.1 Probleme lösen...........................................................................................57
5.2 Ausblick.....................................................................................................57
5.3 Danksagung...............................................................................................58
Anhang A: Adressenverzeichnis der zuständigen Stellen......................................59
Anhang B: Adressenverzeichnis der Partner und Projektbeteiligten der Region...... 62
Anhang C: Bibliografie......................................................................................63
Anhang D: Über die Autoren.............................................................................69
Abkürzungsverzeichnis
Abs. = Absatz                                   lit. = litera (Buchstabe)
ALG I = Arbeitslosengeld I                      NL = Niederlande
ALG II = Arbeitslosengeld II                    Nr. = Nummer
AO = Abgabenordnung                             OECD = Organisation for Economic Co-opera-
AOK = Allgemeine Ortskrankenkasse               tion and Development
Art. = Artikel                                  PD = Portable Document ( = Mobiles Doku-
AUEV = Vertrag über die Arbeitsweise der        ment)
Europäischen Union                              QM = Qualitätsmanagement
AZR = Aktenzeichen Recht                        RL = Richtlinie
B = Belgien                                     RUT = Registeret for Udenlandske Tjenestey-
BA = Bundesagentur für Arbeit                   dere – Register für ausländische Dienstleister
BAG = Bundesarbeitsgericht                      SED = Structured Electronic Document (=
BEK = Bekendtgørelse                            Strukturiertes Elektronisches Dokument)
BRD = Bundesrepublik Deutschland                SGB II = Sozialgesetzbuch Zweites Buch
BSG = Bundessozialgericht                       SGB V = Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
CH = Schweiz                                    SGB X = Sozialgesetzbuch Zehntes Buch
D = Deutschland                                 SHK = Sanitär Heizung Klima
DBA = Doppelbesteuerungsabkommen                trESS = training and reporting on European
DK = Dänemark                                   Social Security
DKK = Danske kroner                             UStG = Umsatzsteuergesetz
E 121 = Bescheinigung über die Eintragung       VO (EG) Nr. 883/04 = Verordnung (EG) Nr.
der Rentenberechtigten und ihrer Familienan-    883/2004 des Europäischen Parlaments und
gehörigen und die Führung der Verzeichnisse     des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinie-
EG = Europäische Gemeinschaft                   rung der Systeme der sozialen Sicherheit
E-Government = Electronic Government            VO (EG) Nr. 987/2009 = Verordnung
EISS = European Institute of Social Security    Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments
EStG = Einkommensteuergesetz                    und des Rates vom 16. September 2009 zur
EU = Europäische Union                          Festlegung der Modalitäten für die Durchfüh-
EuGH = Europäischer Gerichtshof                 rung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über
EWG = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft       die Koordinierung der Systeme der sozialen
F = Frankreich                                  Sicherheit
FreizügG/EU = Gesetz über die Allgemeine        VO (EWG) Nr. 1408/71 = Verordnung
Freizügigkeit von Unionsbürgern                 (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni
GVO = Grundverorddnung                          1971 über die Anwendung der Systeme der
HEGA = Interne Handlungsempfehlungen/           sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und
Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für      Selbständige sowie deren Familienangehöri-
Arbeit                                          ge, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und
i.V.m. = in Verbindung mit                      abwandern
ISO = International Organization for Standar-   VVG = Gesetz über den Versicherungsvertrag
dization                                        WELMA = Legal Studies in Welfare and EU
KOM = Kommission                                Market Integration
L = Luxemburg
LBK = Lovbekendtgørelse
Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt
      – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse

                                 Grußworte
                                Das nördliche Schleswig-Holstein und Sønderjylland befinden sich -
                                separat voneinander betrachtet – an zwei unliebsamen Randlagen im
                                Norden Deutschlands und im Süden Dänemarks. Richtige Chancen
                                ergeben sich für die zwei Landstriche an der Grenze aber, wenn man
                                die „nationale Brille“ absetzt und dafür einen europäischen Blickwin-
                                kel einnimmt, aus dem betrachtet, sie zu einer attraktiven, kraftvol-
                                len Region um die Metropole Flensburg verschmelzen: Dann können
                                mit einer 360-Grad-Strategie die Potentiale beider Länder voll ausge-
                                schöpft und mit den so entstehenden Synergien und Effizienzen ein
       Simon Faber              Mehrwert generiert werden.
     Oberbürgermeister
      Stadt Flensburg          Aus diesem Grunde unterstützt Flensburg auch „Sonderburg mit der
                               Region Sønderjylland-Schleswig“ bei der Kandidatur zur Kulturhaupt-
                               stadt 2017, was schon heute in der Vorbereitungsphase zu mehr
    Völkerverständigung und einem Attraktivitätsgewinn unserer Region als Reisedestination beiträgt.

    Aber auch wenn von der EU-Gesetzgebung mit den vier Freiheiten des Waren-, Dienstleistungs-,
    Personen- und Kapitalverkehr keine Hindernisse in den Weg gelegt werden, so scheitert die Idee
    des vollkommenen Binnenmarkts in der Praxis immer noch an vielfältigen nationalen Barrieren,
    die die Mobilität zwischen den Ländern ausbremsen und die gemeinsamen Möglichkeiten be-
    schränken.

    So ist unsere Region auf dem Gesundheitssektor durch grenzüberschreitende Arbeitsteilung und
    Spezialisierung bereits zum onkologischen Maximalversorger für deutsche und dänische Patienten
    geworden, allerdings ist der Patientenstrom aufgrund inkompatibler Gesundheitssysteme bislang
    noch einseitig.

    Auch die Chancen auf einen grenzüberschreitenden Absatzmarkt werden noch nicht genügend
    genutzt. Um Waren und Dienstleistungen auf dem skandinavischen Markt effektiv platzieren und
    absetzen zu können, müssen hiesige Unternehmen sich im Sinne einer Willkommenskultur mehr
    auf ihre Kunden einstellen, was derzeit oft noch an mangelnder Sprach- und Kulturkompetenz
    scheitert.

    Vor allem aber die Freizügigkeit – und insbesondere die der Arbeitnehmer – ist noch stark beein-
    trächtigt. Das führt zu gleichzeitigem Fachkräftemängel und Arbeitslosigkeit beiderseits der Gren-
    ze, was sich vor dem Hintergrund des demographischen Wandels noch verschärfen wird. Denn
    eigentlich soll jedem Unionsbürger das Recht zugestanden werden, ungeachtet seines Wohnortes
    in jedem Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufzunehmen wie
    ein Inländer. Hürden wie die mangelnde Anerkennung von Ausbildungszertifikaten und Unsicher-
    heiten hinsichtlich sozialer Absicherung und Steuergesetzgebungen verhindern noch zu oft, dass
    Angebotsüberhang und Nachfragelücken sich auch grenzüberschreitend ausgleichen können.

    Langfristig kann das Rekrutieren von Arbeitskräften aus dem Ausland, das Gewinnen neuer und
    das Halten vorhandener Grenzpendler und ihrer Familien nur gelingen, wenn wir allen eine gut
    funktionierende soziale Sicherung gewährleisten können und uns damit einen klaren Standort-
    vorteil sichern. Und dieser Vorteil wirkt sich im Sinne einer Aufwärtsspirale wiederum positiv auf

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Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt
                           – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse

die Unternehmertätigkeit in unserer Region aus. Bestehende Firmen können ihre Geschäftsfelder
erweitern oder neue Unternehmen haben noch mehr Anreize, sich in unserer Grenzregion mit ver-
kehrsgünstiger Lage an der Achse Hamburg/Skandinavien niederzulassen und neue Arbeitsplätze
zu schaffen.

Dies sind nur einige Gründe, die aufzeigen, weshalb es für die Stärkung und Zukunftssicherung
unserer deutsch-dänischen Gesamtregion so wichtig ist, noch bestehende Mobiliätsbarrieren zu
überwinden. Das Interreg IV A-Projekt Pontifex, das seit März 2010 unter der Leadpartnerschaft
der Stadt Flensburg durchgeführt wird, hat sich diesem Anliegen gewidmet und mit der hier vorlie-
genden Analyse ein solides Fundament für den weiteren Prozess geschaffen.

                             Das Pendeln über die Grenze hinweg zwischen Sønderjylland und
                             dem Landesteil Schleswig hat historisch betrachtet dazu beigetragen,
                             dynamisches Wachstum auf beiden Seiten der Grenze zu schaffen.
                             Gleichzeitig hat es auf beiden Seiten der Grenze Barrieren für die
                             Transparenz der erworbenen Rechte von Grenzpendlern gegeben.

                             Das Interreg-Projekt ”Pontifex” ist ein wesentliches Element, um Bar-
                             rieren für Grenzpendler aufzudecken und sichtbar zu machen, aber
                             auch um Lösungswege aufzuzeigen, auf die die Projektmitarbeiter
  Karl Schmidt               durch Netzwerke und Medien hinweisen.
  Regionsdirektor
 Beskæftigelsesre-            Die grenzüberschreitende Mobilität zwischen Deutschland und Däne-
 gion Syddanmark
                              mark ist besonders essentiell für Jylland, nicht zuletzt für Sønderjyl-
                              land. Wenn Bürger über die Grenze hinweg pendeln und dorthin ge-
                              hen, wo Qualifikation und Job sich decken, wird es für Unternehmen
einfacher, Arbeitskräfte zu finden, und Bürger erhalten unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft
eine Beschäftigung. Dies trägt dazu bei, das Wachstum zu fördern und damit auch den Wohlstand
für die jeweilige Kommune in der Grenzregion.

Pendeln hilft auch, die Folgen der zukünftigen demografischen Entwicklung in Form einer gestiege-
nen Versorgunslast abzufangen. Es wird in der Zukunft eine zunehmende Zahl von Bürgern geben,
die nicht erwerbstätig sind, da es groβe Jahrgänge geben wird, die sich aus dem Erwerbsleben
zurückziehen, um in Rente zu gehen.

Es gibt gröβere und kleinere Barrieren für die grenzüberschreitende Freizügigkeit von Arbeitneh-
mern. Diese Barrieren werden durch das Projekt ”Pontifex” sichtbar gemacht, wobei aus Sicht der
Beskæftigelsesregion Syddanmark eine groβe Hürde darin besteht, dass es zwischen Deutschland
und Dänemark keine generelle Anerkennung von Ausbildungen gibt. Dies kann Betriebe daran hin-
dern, exakt den ausgebildeten Mitarbeiter zu bekommen, den sie benötigen.

Das Projekt ”Pontifex” und die vorliegende Analyse können die Barrieren für Grenzpendler nicht
beseitigen, jedoch den Fokus auf die Herausforderungen richten. Es bedarf des Einsatzes von Be-
hörden, Organisationen und Interessierten, um intern und über Landesgrenzen hinweg in Zusam-
menarbeit Lösungen zu finden – gut inspiriert durch diese Analyse.

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Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt
       – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse

     1. Ausgangslage
     1.1 Einleitung
     Seit vielen Jahrzehnten finden Arbeitnehmer eine Beschäftigung im Nachbarland. Neben
     den Beschäftigten, die der Arbeit wegen in das Ausland ziehen, und den angestellten
     Arbeitnehmern, die für heimische Dienstleister Aufträge im Nachbarland ausführen, sind
     die sogenannten Grenzgänger/Grenzpendler als weitere Gruppe der Wanderarbeitneh-
     mer sicherlich Vielen ein Begriff. Arbeiten im Nachbarland bedeutet fast immer arbeiten
     in einem anderen rechtlichen, kulturellen oder sprachlichen Rahmen. Unterschiede der
     Verwaltungspraxis, der Berufsausbildung, aber auch der Arbeitsabläufe treffen aufein-
     ander und müssen vom Arbeitnehmer erkannt, erlernt und manchmal auch überwunden
     werden.

     Dieser oftmals mühsame Weg birgt jedoch eine Vielzahl von Vorteilen, die kaum quan-
     tifizierbar sind. Neben der Vermeidung von Arbeitslosigkeit kann das Überschreiten der
     Arbeitsmarktgrenze die persönlichen Karrieremöglichkeiten verbessern – ja, sogar schon
     den Grundstein legen, wenn die Berufsausbildung im Nachbarland durchgeführt oder er-
     gänzt wird. Für die Unternehmen stellen die Arbeitnehmer des Nachbarlandes ein großes
     Potenzial qualifizierter Arbeitskraft dar, das es ermöglicht, international konkurrenzfähig
     zu bleiben.

     Neben dem Bedarf an Information bei Arbeitnehmern stehen gerade für professionelle
     Beratungseinrichtungen oftmals Fragen im Raum, die nur mit juristischer Kompetenz
     ergründet werden können. Die hier auftretenden Fragen und Probleme, die mit Fachin-
     formation nicht geklärt werden können, stellen Hürden auf, die mit teilweise kreativen
     Lösungen überwunden werden müssen. Zuweilen stellen sich diese Probleme auch als
     Mobilitätsbarrieren dar, die einem Tätigwerden auf dem Arbeitsmarkt des Nachbarlandes
     entgegenstehen. Aber auch die in die Zukunft gerichtete Frage der Absicherung im Alter
     ist von zentraler Bedeutung, da nur so Motivation zur Arbeitsaufnahme im Nachbarland
     geschaffen wird.
     Diese Fragen, die in den vergangenen zwei Jahren durch das Projekt Pontifex untersucht
     wurden, werden im vorliegenden Bericht dargestellt. Die Ergebnisse dieses Berichts
     sollen jedoch nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass in den vergangenen Jahren
     bis zu 19.000 Grenzgänger mit Wohnort in Deutschland oder Dänemark im jeweiligen
     Nachbarland gearbeitet haben und eine nicht unerhebliche Zahl von Dienstleistern mit
     ihren Arbeitnehmern Aufträge jenseits der Landesgrenze ausführen konnten. Die Intenti-
     on des Berichts ist es daher vielmehr, die Mobilität zu verbessern und das Überschreiten
     der Grenze für Arbeitnehmer zu vereinfachen.

     1.2 Kooperation zwischen Deutschland und Dänemark
     Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Dänemark findet auf mehreren Ebenen
     statt. Nach dem Beitritt Dänemarks zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahre
     1973 haben sich die Handelsbeziehungen weiter verfestigt. Deutschland ist der größte
     Handelspartner des Königreiches und deutsche Touristen übernachten jährlich über 12
     Millionen Mal in Dänemark.

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Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt
                         – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse

Neben guten politischen Beziehungen wird die konkrete Zusammenarbeit unter anderem
durch eine wachsende Vernetzung und gemeinsame Aktivitäten geprägt. Hier ist neben
der im vergangenen Jahr ins Leben gerufenen Verkehrskommission insbesondere die ge-
meinsam geplante Querung des Fehmarnbelts durch den Bau eines Tunnels zu nennen.
Aufgrund der Grenzziehung durch die Volksabstimmung im Jahr 1920 und der wechsel-
vollen Geschichte des Grenzlandes kommt den nationalen Minderheiten auf beiden Seiten
der Grenze sowie dem vorbildhaften Miteinander von Minderheiten und Mehrheitsbevöl-
kerung ein besonderes Augenmerk zu. Die Bonn-Kopenhagener Erklärung aus dem Jahr
1955 gibt den Angehörigen der Minderheiten Sicherheit ihres Bestehens sowie einen Sta-
tus, der in Europa seinesgleichen sucht.

1.3 Die Region Sønderjylland-Schleswig
Die Region Sønderjylland-Schleswig, belegen im Norden Deutschlands und im Süden Däne-
marks, stellt das Tor zwischen Nord- und Zentraleuropa dar. Sie besteht auf dänischer Seite
aus den vier Großkommunen Aabenraa, Sønderborg, Haderslev und Tønder und auf deut-
scher Seite aus den Kreisen Schleswig-Flensburg, Nordfriesland sowie der Stadt Flensburg.

Rund 700.000 Menschen leben in der Region, rund 450.000 auf der deutschen Seite und
rund 250.000 auf der dänischen. Die Region Sønderjylland-Schleswig umfasst ca. 8.000
km2. Die wichtigsten Industriezweige sind die metallverarbeitende Industrie mit der Fir-
ma Danfoss an der Spitze, einige hochtechnisierte Firmen, die für den Gesundheitssektor
arbeiten; Alu-Cluster sind hier ebenso zu finden wie die Schaltzentrale des Schuhherstel-
lers Ecco. Speditionen haben eigene Logistik-Zentren entwickelt. Darüber hinaus gibt es
einige heimische Brauereien, die zum Teil weltweit agieren und die Silberschmiede Robbe
& Berking, die ihre hochwertigen Produkte ebenfalls weltweit vermarktet.

Landwirtschaft und Tourismus spielen in der Region eine zentrale Rolle. Die Insel Sylt ist eine
der beliebtesten Ferieninseln Deutschlands. Dänemark ist bekannt für seine Kinderfreund-
lichkeit - Familienferien an Nord- und Ostsee sind seit Jahrzehnten beliebt. In der Region
liegt eines der schönsten Segelreviere, und auch Golffreunde kommen hier auf ihre Kosten.

Nach langwierigen Verhandlungen wurde 1997 die institutionelle Zusammenarbeit auf regi-
onaler Ebene zwischen Deutschland und Dänemark als Region Sønderjylland-Schleswig ge-
gründet. Neben der Kooperation auf kommunalpolitischer Ebene stehen die Themenfelder
Kultur, Jugend, Schule und Sprache sowie der Arbeitsmarkt im Fokus der Zusammenarbeit.

Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen in beiden Staaten ist die Region stets um
Einbeziehung aller Akteure bemüht und an Kooperation mit allen politischen Ebenen und
Verwaltungsstrukturen interessiert.

Als politisches Sekretariat steht das Regionskontor & Infocenter in Padborg für alle Bürge-
rinnen und Bürger in Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Verfügung.
Insbesondere die Beratung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern sowie Behörden und ande-
ren Institutionen gehört zum Angebot dieser Organisation.

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Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt
       – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse

     die Beratung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern sowie Behörden und anderen Institutionen gehört
     zum Angebot dieser Organisation.
     1.4 Entwicklung am Arbeitsmarkt
     Einer der häufigsten Gründe, im Nachbarland nach Beschäftigung zu suchen, ist das grö-
     ßere Angebot an freien Stellen. In der Vergangenheit zeichneten sich die Arbeitsmärkte
     in Deutschland und Dänemark durch deutliche Unterschiede aus, wenn es um die Ar-
      1.4 Entwicklung
     beitslosenquoten     undam     Arbeitsmarkt
                               Zahlen    der unbesetzten Stellen ging. Hiervon war das Grenzland
      Einer der
     nicht      häufigsten Gründe,
            ausgenommen.       Seit im Nachbarland
                                     2009  nähern nach
                                                   sich Beschäftigung
                                                          die Kennzahlenzu suchen, ist das größere an, wie
                                                                             der Arbeitsmärkte
      Angebot an freien Stellen. In der Vergangenheit zeichneten sich die Arbeitsmärkte in Deutschland
     die nachfolgende Grafik zeigt.
     und Dänemark durch deutliche Unterschiede aus, wenn es um die Arbeitslosenquoten und Zahlen
     der unbesetzten Stellen ging. Hiervon war das Grenzland nicht ausgenommen. Seit 2009 nähern
     sich die Kennzahlen der Arbeitsmärkte an, wie die nachfolgende Grafik zeigt.
     Arbeitslosenquote Jahresdurchschnitte in %
     Arbeitslosenquote Jahresdurchschnitte in %
       12

       10

         8

         6                                                                D
                                                                          DK
         4

         2

         0
             2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
     Quelle: Eurostat (une_rt_a)
     Quelle: Eurostat (une_rt_a)
      Trotzdem sehen viele Arbeitnehmer weiterhin eine Chance, ihr Einkommen und die
      Arbeitsbedingungen zu verbessern oder die berufliche Zufriedenheit dadurch zu steigern, dass sie
      einer Beschäftigung im Nachbarland nachgehen. Die traditionell überwiegend tariflich geregelten
      Arbeitsverhältnisse auf dänischer Seite mit einer Wochenarbeitszeit von 37 Stunden sind – in
     Trotzdem sehen viele Arbeitnehmer weiterhin eine Chance, ihr Einkommen und die Ar-
      Verbindung mit dem freundlich-lockeren Umgangston an dänischen Arbeitsplätzen – für viele
     beitsbedingungen zu verbessern oder die berufliche Zufriedenheit dadurch zu steigern,
      Deutsche gute Gründe, von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen.
     dass sie einer Beschäftigung im Nachbarland nachgehen. Die traditionell überwiegend
      In den Jahren 2005-2008 hat der in Dänemark ausgelöste Boom und die daraus resultierende
     tariflich geregelten Arbeitsverhältnisse auf dänischer Seite mit einer Wochenarbeitszeit
      gesteigerte Nachfrage nach Bauleistungen zu einer explodierenden Zahl von Grenzgängern
     von   37 Stunden sind – in Verbindung mit dem freundlich-lockeren Umgangston an däni-
      geführt, die 2008 mit rund 18.000 in Deutschland und 1000 in Dänemark wohnhaften
     schen   Arbeitsplätzen – für viele Deutsche gute Gründe, von ihrem Recht auf Freizügig-
      Arbeitnehmern einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hat. Derzeit wird von Grenzgängerzahlen
     keit  Gebrauchdie
      ausgegangen,      zumit
                           machen.
                              rund 9.000 bei der Hälfte des Standes von 2008 liegen. Die nachfolgende
     In  den  Jahren     2005-2008    hat der in Dänemark ausgelöste Boom und die daraus resul-
      Tabelle stellt die Entwicklung dar.
     tierende gesteigerte Nachfrage nach Bauleistungen zu einer explodierenden Zahl von
     Grenzgängern geführt, die 2008 mit rund 18.000 in Deutschland und 1000 in Dänemark
     wohnhaften Arbeitnehmern einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hat. Derzeit wird von
                                                                                     12
     Grenzgängerzahlen ausgegangen, die mit rund 9.000 bei der Hälfte des Standes von
     2008 liegen. Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung dar.

12
Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt
                                    – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse

 Antal Grenzpendler
Anzahl Grænsegængere    mellem
                    zwischen    Danmarkund
                             Deutschland og Dänemark
                                            Tyskland

   25000

   20000

   15000

   10000

    5000

        0
                2003*          2004*          2007           2008        2009          2010           2011
 Kilde: Egen undersøgelse til dels ved at spørge kommunerne/skøn.
 * Tallene
Quelle:    beror Ermittlung
        Eigene   udelukkendeteilw.
                              på grænsegængertal
                                   durch Befragungfrader
                                                     Tyskland til Danmark.
                                                         Kommunen/         For årene 2005 og 2006 foreligger der ingen tal.
                                                                      Schätzung.
* Die Zahlen beziehen sich ausschl. auf die Pendleranzahl von Deutschland nach Dänemark.
 Manglen
Für die Jahrepå   kvalificeret
               2005              arbejdskraft,
                     und 2006 sind    keine Zahlende  begyndende følger af de demografiske ændringer og et
                                                    verfügbar.
 misforhold mellem uddannelsessøgende og ledige uddannelsespladser i Danmark og Tyskland
 præger det aktuelle billede af arbejdsmarkederne. Arbejdstagere er dog fortsat interesseret i
 stillinger i nabolandet, og retten til fri bevægelighed kombineret med muligheden for både
 arbejdstagere og arbejdsgivere for at forbedre deres økonomiske situation ved at søge ind på
Der    Mangel
 markedet         an qualifizierter
              i nabolandet, vil også fåArbeitskraft,
                                        arbejdskraftendie
                                                       til atbeginnenden
                                                              søge hen over Folgen  des demografischen
                                                                            den dansk-tyske grænse i
Wandels
 fremtiden.  sowie   ein Missverhältnis     von Ausbildungssuchenden         und freien Ausbildungsstel-
len in Dänemark und Deutschland zeichnen das aktuelle Bild der Arbeitsmärkte. Weiterhin
jedoch sind Arbeitnehmer an Stellen im Nachbarland interessiert. Das Recht auf Frei-
 1.5 Omverbunden
zügigkeit   projektetmit   ”Pontifex     Brückenbauer-Brobygger”
                              der Möglichkeit   für Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber, ihre
wirtschaftliche   Situation
 Interreg 4A-projektet        durch
                       "Pontifex     Tätigwerden im Nachbarland
                                 Brückenbauer-Brobygger"                zu 2010
                                                          startede i marts  verbessern,      wird auch
                                                                                 i lokaler hos
zukünftig für Bewegungen von Arbeitskräften über die deutsch-dänische Grenzemaj
 Regionskontoret  for Region Sønderjylland-Schleswig i Padborg. Projektet, der løber frem  til sorgen.
 2013 og modtager støtte fra programmet ”INTERREG 4A Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N.”, har
 fremme af den grænseoverskridende mobilitet for arbejdstagere som hovedfokus. De fortsat
1.5   Über das
 eksisterende        Projekt
              barrierer            „Pontifex
                         for arbejdstagernes       Brückenbauer-Brobygger“
                                             fri bevægelighed i den dansk-tyske grænseregion
 undersøges  af to jurister med  henholdsvis dansk  og tysk uddannelse.
Im März 2010 startete das INTERREG 4 A-Projekt „Pontifex Brückenbauer-Brobygger“
in den Räumen des Regionskontors der Region Sønderjylland-Schleswig in Padborg. Das
Projekt, das bis Mai 2013 läuft und aus dem Programm „INTERREG 4 A Syddanmark-
Schleswig-K.E.R.N.“ gefördert wird, setzt den Schwerpunkt auf die Förderung der grenz-
überschreitenden Mobilität für Arbeitnehmer. Die noch immer bestehenden Barrieren13für
die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der deutsch-dänischen Grenzregion werden im Pro-
jekt von zwei Juristen - einem mit einer deutschen und einem mit einer dänischen Ausbil-
dung - untersucht.

                                                                                                                              13
Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt
       – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse

     Grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer stoßen in der Praxis auf vielschichtige Barri-
     eren, insbesondere in den Bereichen Steuern und soziale Sicherung. Diese Mobilitäts-
     barrieren können auf strukturellen Unterschieden und juristischen Problemen beruhen.
     Mögliche Ursachen können in Sprachbarrieren und Kulturunterschieden bei Behörden
     sowie im Zusammenspiel derselben liegen. Hinzu kommen unterschiedliche Rechtsauf-
     fassungen und Rechtstraditionen, unterschiedliche nationale Gesetzgebungen und ins-
     besondere unklare oder mehrdeutige Gesetzgebung sowie Gesetzeslücken, eine unter-
     schiedliche Bearbeitung, fehlende Regulierungen und unzeitgemäße Regeln.

     Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Projekt soll dazu beitragen, die Barri-
     eren auf dem Arbeitsmarkt abzubauen und sie juristisch zu betrachten, insbesondere
     die Systemunterschiede und Mobilitätshemmnisse zu erfassen, zu analysieren und zu
     systematisieren.

     Die Kooperationspartner des Projektes, das von der Region Sønderjylland-Schleswig
     durchgeführt wird, sind die Stadt Flensburg als Leadpartner und die Beskæftigelses-
     region Syddanmark. Weitere Partner sind die Region Syddanmark, das Ministerium für
     Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein, die Agentur für Arbeit
     Flensburg sowie die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland.

     Zur Erreichung des übergeordneten Ziels des Projekts, die Mobilität der Arbeitnehmer zu
     erhöhen und Barrieren auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt abzubauen, wur-
     den vier Arbeitspakete mit unterschiedlichem Fokus definiert:

     Das Arbeitspaket 1 umfasst die Identifizierung juristischer Sachverhalte, die bedingt
     durch unterschiedliche nationale Gesetzgebung oder Gesetzesauslegung zur Einschrän-
     kung der grenzüberschreitenden Mobilität führen können.

     Arbeitspaket 2: Innerhalb des Projektes werden die Urteile, Entscheidungen und Ver-
     fahren der europäischen Gerichte sowie der dänischen und deutschen höchstrichter-
     lichen Rechtsprechung, die die Mobilität der Arbeitnehmer und die Freizügigkeit des
     grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes berühren, systematisch recherchiert, erfasst und
     als Information der Öffentlichkeit und dem Infocenter sowie allen anderen grenzüber-
     schreitend beratenden Organisationen und Institutionen praxistauglich zur Beratung an
     die Hand gegeben.

     Das Arbeitspaket 3 beinhaltet die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen. Wird auf-
     grund von Maßnahmen in Arbeitspaket 1 ein systemisches Problem, begründet in der
     nationalen oder europäischen Gesetzgebung, festgestellt, ist eine Beurteilung und ein
     Lösungsvorschlag zu erarbeiten und an die entsprechenden Entscheidungsträger heran-
     zutragen. Dies können Vorschläge sein zur
     • Anpassung von EU-Verordnungen/Verwaltungspraxis
     • Anpassung nationaler Gesetzgebung/Verwaltungspraxis
     • Anpassung oder Abschluss binationaler Vereinbarungen

14
Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt
                        – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse

Vorschläge zur Schaffung von Lösungen können inhaltlich sehr unterschiedlich ausse-
hen. Erfahrungen zeigen, dass oftmals allein Informations- und Kommunikationsmängel
ausschlaggebend für Probleme von Arbeitnehmern, aber auch Arbeitgebern sind. Inter-
pretationsunterschiede von nationalen und europäischen Vorschriften in den Verwaltun-
gen verlangsamen wirtschaftliche Entwicklungen oder blockieren diese sogar. Fundierte
Problembeschreibungen und Bewertungen – also eine sachkompetente Arbeitsgrundlage
– sind der einzige Weg, Hemmnisse rechtzeitig, nachhaltig und rechtssicher abzubauen.

Das Arbeitspaket 4 beinhaltet die Pflege und Erweiterung des vom Infocenter aufge-
bauten Netzwerks. Neben EURES, Arbeitsbehörden, Handels- und Handwerkskammern
und vergleichbaren dänischen Institutionen, Kommunen, Krankenkassen sowie Renten-
versicherungsträgern gehören auch gewerbliche Berater zum Netzwerk.

Zusätzlich konnten seit Projektbeginn das Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und das Institut WELMA der Københavns Universi-
tet als Kooperationspartner für den akademisch-fachlichen Austausch gewonnen werden.
Studierenden dieser Universitäten soll es zudem ermöglicht werden, ein Praktikum in Pad-
borg zur Unterstützung des Projekts zu absolvieren sowie ihre Abschlussarbeit in Relation
zu dem Projekt zu schreiben. Auch Rechtsreferendaren wird die Möglichkeit eröffnet, im
Rahmen ihrer Ausbildung bei „Pontifex“ zu hospitieren.

Ein besonderer Schwerpunkt der Netzwerkarbeit ist die Kontaktaufnahme und -pflege
mit vergleichbaren Projekten anderer Grenzregionen. Ein wichtiger Schritt in diese Rich-
tung war die Unterzeichnung des Kooperationsabkommens des Netzwerkes Grenznetz im
Dezember 2009. Teil dieses innovativen Kooperationsnetzwerkes sind neben der Region
Sønderjylland-Schleswig die Regionen Euregio (D, NL), Euregio Maas-Rhein (D, NL, B),
Großregion Saarlorlux (D, F, B, L) sowie die Oberrheinkonferenz (D, F, CH). Weitere Grenz-
regionen werden in Zukunft dem Netzwerk beitreten. Im Rahmen dieses Netzwerkes kön-
nen die Regionen auf Expertenebene Wissen austauschen, Kompetenzen bündeln und
gemeinsam an Entscheidungsträger herantreten, um somit die Lösung von Problemen auf
den grenzüberschreitenden Arbeitsmärkten vorantreiben. Hierdurch soll ein europäisches
Netzwerk für den gesamten Themenbereich des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes
geschaffen werden.

Zudem finden Arbeitstreffen mit Vertretern des dänisch-schwedischen Øresundkomiteen
und des Fehmarnbelt-Büros Eutin sowie des Fehmarnbelt Development Fonds statt, um
auch die zukünftige Zusammenarbeit mit diesen Grenzregionen zu forcieren.

Die Projektjuristen sind zudem Mitglieder im Expertennetzwerk der EU-Kommission, trESS
(training and reporting on European Social Security), das sich jährlich trifft, um die neu-
esten Entwicklungen des Europäischen Koordinierungsrechts zu erörtern, und im For-
schungsnetzwerk EISS (European Institute of Social Security).

                                                                                                  15
Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt
       – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse

     Die bisherigen Tätigkeiten haben dazu geführt, dass mehrere Problemstellungen, die
     von außen an das Projekt herangetragen wurden, juristisch untersucht und einer Lösung
     zugeführt werden konnten. Andere offene Problemstellungen wurden schriftlich oder bei
     Arbeitstreffen mit Vertretern deutscher und dänischer Stellen sowie der EU-Kommission
     an diese Institutionen herangetragen, um auf die betreffenden Mobilitätsbarrieren auf-
     merksam zu machen und ein Tätigwerden anzuregen. Hierüber wurde die interessierte
     Öffentlichkeit u.a. durch Newsletter, Studien und Vorträge informiert. Jeder im Laufe der
     ersten Projektperiode juristisch gelöste Fall bedeutet einen Stolperstein weniger auf dem
     Weg zu einer barrierefreien grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

     1.6 Ziele des Berichts
     Der vorliegende Bericht stellt eine exemplarische Auswahl der bisher identifizierten Mo-
     bilitätsbarrieren dar, erhebt aber keineswegs einen Anspruch auf Vollständigkeit. Gleich-
     zeitig muss auf die Tatsache hingewiesen werden, dass eine Vielzahl der geschilderten
     Sachverhalte einer dynamischen Entwicklung unterworfen sind.

     Ein besonderes Anliegen des Berichts ist es daher, auf bekannte Problematiken auf-
     merksam zu machen und Lösungen zu beschreiben, sofern diese erkennbar sind. Aber
     auch die Beschreibung von erwarteten Herausforderungen sowie die Nennung von un-
     geklärten Sachverhalten gehört zu den erklärten Zielen der Verfasser. Abschließend soll
     dieser Bericht Verantwortliche motivieren, bisher nicht betrachtete Problemstellungen zu
     nennen und diese einer Prüfung zu unterziehen.

     Der Bericht wendet sich an Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung, sowohl im
     regionalen, nationalen, aber auch europäischen Rahmen. Die fachliche Breite der Sach-
     verhalte und die unterschiedlichen Zuständigkeiten in den betroffenen Ländern schließen
     eine gemeinsame Verfolgung aller Themen nicht zuletzt aufgrund der Komplexität aus.
     Vielmehr sind die direkt benannten Stellen, aber auch weitere Beteiligte aufgerufen, im
     Dialog Lösungswege zu verfolgen.

     Weiterhin soll der Bericht anderen Trägern von Beratungsleistungen zur Information die-
     nen und ungeklärte Fallkonstellationen aufzeigen und damit auf bestehende Probleme
     hinweisen.

     In nicht wenigen Beschreibungen von Mobilitätsbarrieren sind die angedachten Lösun-
     gen mit finanziellem Aufwand verbunden. Gerade diese Themen werfen die Frage der
     Zuständigkeit und letztendlich der Verantwortung auf. Hier kann es hilfreich sein, neben
     der formaljuristischen Zuständigkeitsprüfung auch den Nutzen zu betrachten, den bspw.
     ein Bundesland daraus ziehen kann, dass Grenzgänger im Nachbarland Beschäftigung
     finden und nicht mehr gezwungen sind, im Herkunftsland Transferleistungen zu bezie-
     hen. Die Würdigung dieses volkswirtschaftlichen Aspekts der öffentlichen Fürsorge ist
     sicherlich im Sinne eines Europas der Regionen und deren Bürger.

16
Mobilitätsbarrieren auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt
                       – 29 Lösungvorschläge für den Abbau bestehender Freizügigkeitshemmnisse

1.7 Methodik
Die hier beschriebenen Sachverhalte sind das Ergebnis der bisherigen Projektarbeit. Im
Rahmen des Projekts Pontifex wurden unzählige Fragen von Beratungseinrichtungen, wie
dem Infocenter der Region Sønderjylland-Schleswig, aufgeworfen, die aus dem Bera-
tungsalltag stammen. Gleichwohl haben aber auch andere Grenzregionen durch Fallbe-
schreibungen und Sammelberichte in erheblichem Maße zu diesem Bericht beigetragen.
Gespräche mit Vertretern der Fehmarnbeltregion und der Øresundregion, aber auch Part-
nern des „Grenznetz“-Verbundes haben deutlich gemacht, dass nicht wenige Herausfor-
derungen auf dem europäischen Arbeitsmarkt zwar eine regionale Ausprägung haben, im
Grundsatz jedoch gleich oder zumindest ähnlich sind.

Die auf diesem Wege erhaltenen Fallbeschreibungen wurden durch die Juristen des Pro-
jekts dokumentiert und geprüft. Die weitergehenden Untersuchungen haben in der Praxis
dazu geführt, dass eine Vielzahl der Fragestellungen durch die juristische Bearbeitung
geklärt und somit als nicht kritisch bewertet werden konnten. Die in diesem Bericht dar-
gestellten Sachverhalte beschreiben daher die Fälle, die in der Praxis Probleme bereiten,
da sie mit den gültigen Verordnungen, Vorschriften und Gesetzen nicht zufriedenstel-
lend gelöst werden können. Die Kategorienbildung orientiert sich an der Arbeitsweise des
„Grenznetz“-Verbundes und dem Bericht der Europäischen Kommission zur Modernisie-
rung der neuen Koordinierung der sozialen Sicherung.

                                                                                                 17
Informations- und
       Kommunikationsprobleme

     2. Informations- und Kommunikations­
     probleme
     Arbeiten in einem anderen Land erfordert typischerweise eine Vielzahl von Informatio-
     nen. Diese werden sowohl vom Arbeitnehmer, als auch vom Arbeitgeber aber auch von
     den zuständigen Behörden nachgefragt. Personendaten, Registrierungen, Wissen um die
     kulturellen und strukturellen Unterschiede zwischen dem Wohnland des Arbeitnehmers
     und dem Arbeitsland gehören ebenso zu den Erfordernissen, wie die Kenntnisse über
     Abläufe bei Verwaltungsgängen, der Rechte und Pflichten aller Beteiligten oder aber
     schlichtweg auch der spezifischen Unterschiede, wenn es um die Belange von bspw.
     Grenzgängern geht.

     Allein die Sprache des anderen Landes verursacht oftmals auf allen betroffenen Ebe-
     nen Probleme, die der Freizügigkeit entgegenstehen. Nicht zuletzt aufgrund der stark
     zunehmenden Mobilität und Entwicklung in der Kommunikationstechnik, jedoch aber
     auch aufgrund der sich schnell ändernden Vorschriften mangelt es auch an öffentlich
     zugänglichen, zuverlässigen und eindeutigen Informationen, wie Verwaltungen Vorgän-
     ge bewerten, Vorschriften anwenden und somit Möglichkeiten schaffen oder verbauen.

     2.1 Sprache
     Sprachliche Hürden stellen seit jeher ein großes Problem für grenzpendelnde Arbeitneh-
     mer dar. Es mangelt häufig an zweisprachigen Informationsmaterialien und Formularen in
     den Bereichen Sozialversicherungs- und Steuerrecht auf deutscher und dänischer Seite.
     Auch sind viele Informationsangebote im Internet nur in der Sprache des Arbeitslandes
     verfügbar. Ein aktuelles Beispiel ist die nachgelagerte Besteuerung von deutschen Ren-
     ten, die Empfänger mit Wohnsitz in Dänemark beziehen. Unlängst erhielten ca. 5000
     Rentner mit dänischem Wohnsitz einen Bescheid des für im Ausland lebende Rentenbe-
     zieher zuständigen Finanzamtes Neubrandenburg, der zur Nachzahlung von Steuern auf-
     forderte. Dieses Schreiben war in deutscher Sprache verfasst, derer bei weitem – zumal
     in abstrakter Behördendiktion - nicht jeder Rentner mächtig war. Teilweise handelte es
     sich sogar um Witwen von ehemaligen Wanderarbeitnehmern, die selbst nie irgendeinen
     sprachlichen Bezug zu Deutschland hatten.

     Gemäß § 87 Abs. 1 AO ist die Amtssprache deutsch. Gemäß Absatz 2 kann die Finanz-
     behörde folglich verlangen, dass in einer fremden Sprache gestellte Anträge vom An-
     tragsteller auf dessen Kosten übersetzt werden. Hier wäre es erstrebenswert, für die
     Finanzverwaltung eine mit Art. 76 Abs. 7 der VO (EG) Nr. 883/04 vergleichbare Regelung
     einzuführen. Diese Bestimmung des Europäischen Koordinierungsrechts lautet: „Die Be-
     hörden, Träger und Gerichte eines Mitgliedstaats dürfen die bei ihnen eingereichten
     Anträge oder sonstigen Schriftstücke nicht deshalb zurückweisen, weil sie in einer Amts-
     sprache eines anderen Mitgliedstaats abgefasst sind, die gemäß Artikel 290 des Vertrags
     als Amtssprache der Organe der Gemeinschaft anerkannt ist.“ Somit hat jeder EU-Bürger
     im Rahmen der Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme einen kostenfreien An-
     spruch, Unterlagen in seiner Sprache bei einer Behörde einzureichen.

18
Informations- und
                                                                 Kommunikationsprobleme

Lösungsvorschlag 1: Eine Lösung ist sicherlich die Sensibilisierung der zuständi-
gen Stellen. Die Anstellung von nachbarsprachkompetenten Mitarbeitern – beson-
ders in grenznahen Verwaltungen - hat sowohl Vorteile hinsichtlich der Abarbeitung
von Anträgen, aber auch Chancen, wenn es um das Erreichen von Zielen durch
Verwaltungshandeln geht. Im Beispiel der Auslandsrentenbesteuerung wären sicher-
lich deutlich bessere Rücklaufquoten erzielt worden, wenn ein Anschreiben in dänischer
Sprache versendet worden wäre. Das Projekt Pontifex hat für die zuständige Finanzver-
waltung in Neubrandenburg Fachinformationen in dänischer Sprache bereitgestellt, um
dem angestauten Beratungsbedarf pragmatisch entgegenzutreten.

2.2 Digitalisierung
Die zunehmende Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien
durch die Verwaltung stellt nicht wenige Grenzgänger vor Schwierigkeiten, da gerade auf
dänischer Seite der Service des persönlichen Gesprächs mit dem Sachbearbeiter zuguns-
ten von Online-Angeboten abgebaut wird. So sollen zum Beispiel im Bereich der Steuer-
verwaltung Papierformulare durch digitale Formulare ersetzt werden.

Das zunehmende E-Government stellt Grenzgänger, wie auch andere Gruppen, vor die
Herausforderung, einen Internet-Zugang bereitzuhalten, um mit Behörden überhaupt
korrespondieren zu können. Dies ist nicht nur mit zunehmendem Aufwand für die Be-
troffenen verbunden, sondern bedeutet auch eine sprachliche Herausforderung, die nicht
von jedem Grenzgänger gemeistert werden kann, was zur Folge hat, dass externe Hilfe
in Anspruch genommen werden muss. Längst nicht alle Bürger sind bereits „online“ oder
überhaupt neuer Technik gegenüber aufgeschlossen, so dass künftig eine größere Bür-
gerferne des Staates zu befürchten ist.
Gerade für deutsche Grenzgänger bedeutet die dänische Digitalisierung einen Kultur-
schock, da es in Deutschland eine höhere Sensibilität für Datenschutz und Vorbehalte ge-
genüber dem Sammeln von Daten gibt und die Digitalisierung der deutschen Verwaltung
bei weitem noch nicht so fortgeschritten ist.
Es stellt sich auch die Frage, ob Digitalisierung in allen Verwaltungsbereichen tatsächlich
einen gleichwertigen Ersatz darstellen kann und ob es überhaupt technisch und rechtlich
möglich ist, alle Verwaltungsvorgänge zu digitalisieren.

Es ist als Folge eine Tendenz erkennbar, dass Service-Angebote der persönlichen Beratung
in Dänemark zunehmend abgebaut werden. Die persönliche Vorsprache in einer Behörde
wird zunehmend zur Ausnahme. In den Fällen, in denen das persönliche Gespräch mit
dem zuständigen Sachbearbeiter noch von Angesicht zu Angesicht möglich ist, wird das
zur Verfügung stehende Zeitfenster immer schmaler, da Öffnungszeiten eingeschränkt
werden. Ursachen hierfür sind in einem Abbau von personellen Ressourcen und in einer
fortschreitenden Zentralisierung zu sehen.
Auch diese Verwaltungspraxis stößt bei deutschen Grenzgängern in Dänemark auf Befrem-
den, da es in Deutschland eine andere Verwaltungskultur gibt, die Bürgern in größerem
Maße die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bietet. Insbesondere bei Grenzgängern
besteht aufgrund sprachlicher Defizite und Unkenntnis des dänischen Verwaltungsproze-

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Informations- und
       Kommunikationsprobleme

     dere das Bedürfnis, durch einen Besuch in der Behörde Unterstützung beim Ausfüllen
     der Formulare zu erhalten. Reduzierung der Öffnungszeiten bzw. zentralisierungsmo-
     tivierte Verlagerung von Service-Angeboten lokaler kommunaler Einrichtungen hin zu
     Zentralbehörden im „Landesinneren“ erschweren es besonders Pendlern im grenznahen
     Raum, mit Behörden in direkten Kontakt zu treten.

           Lösungsvorschlag 2: Aufgrund der besonderen Bedarfe und Individualität der
           Fragestellungen erscheint die Stärkung und der Ausbau der Beratungskapazitäten
           in der Region als einzig probates Mittel, den o.g. Problemstellungen entgegenzu-
           wirken. Nur durch die Möglichkeit, persönlicher, individueller und kompetenter Be-
         ratung in der Muttersprache des Arbeitnehmers kann eine fachgerechte und bedarfs-
     orientierte Information der Betroffenen sichergestellt werden. Da sich diese Aufgabe
     durch lokale und regionale Träger allein nicht bewältigen lässt und sich der Nutzen auch
     auf nationaler Ebene darstellt, ist die Einbeziehung staatlicher Stellen in diese Aufgabe
     ein innovativer Ansatz.

     2.3 Fehlen fachspezifischer Informationen, Daten und Publikationen
     Es gibt Themen, zu denen Daten, Publikationen oder Informationen nicht öffentlich zur
     Verfügung stehen bzw. den Betroffenen nicht bekanntgemacht werden. Anhand folgen-
     der Beispiele soll die Bandbreite der Themen verdeutlicht werden. Aufgrund der Dyna-
     mik der Gesetzgebung in beiden Ländern dienen die genannten Themen lediglich zur
     Veranschaulichung der fachlichen Breite und Tiefe. Die bereits erwähnten Punkte hin-
     sichtlich der Sprache, aber auch zur Digitalisierung spielen hier eine bedeutende Rolle.

     Brundlund Slot, Aabenraa

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Informations- und
                                                                Kommunikationsprobleme

Beispiel 1: Besteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz
Seit Beginn des Steuerjahres 2005 sind alle Renten, die aus Deutschland an Auslandsrent-
ner mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik geleistet werden, der Besteuerungspflicht
in Deutschland unterworfen, jedoch zu einem unterschiedlichen Teil, abhängig davon,
wann man in Rente ging. Dies vollzieht sich anhand einer Übergangsregelung, so dass
erst 2040 alle Renten zu 100 Prozent steuerpflichtig sind, beginnend mit 50 Prozent in
2005. Diese Änderung war den meisten Rentnern bisher unbekannt, auch gingen viele
davon aus, dass Kleinstrenten per se unter dem Grundfreibetrag liegen.

Nun steht dieser Grundfreibetrag jedoch einem beschränkt Steuerpflichtigen nicht zu.
Beschränkt steuerpflichtig sind Bezieher einer deutschen Rente oder eines deutschen Ein-
kommens dann, wenn sie nicht in Deutschland wohnen.
Das Finanzamt Neubrandenburg berücksichtigt bei seiner Berechnung deshalb nur diese
Rente. Alles andere ist in Dänemark steuerpflichtig, wo man aufgrund des Wohnsitzes
unbeschränkt steuerpflichtig ist.

Viele Betroffene waren im Glauben, ihre deutsche Rente würde in Dänemark besteuert
werden, da diese bereits in der dänischen Steuererklärung als ausländisches Einkommen
aufgeführt ist. Dabei übersahen sie, dass der Steueranteil, der auf die deutsche Rente
entfiel, in der Steuererklärung bei der Berechnung der Steuer auch wieder mit einem
„nedslag for udenlandsk pension“ (Abschlag für ausländisches Einkommen) berücksichtigt
war, so dass es zu keiner Besteuerung in Dänemark gekommen ist. Es führt dennoch zu
einer progressionsbedingten Erhöhung der dänischen Steuer.

Das Finanzamt Neubrandenburg ist zentral zuständig für alle Rentner im Ausland. Die
Behörde arbeitet derzeit alle Steuerfälle seit 2005 auf. Deshalb haben alle Bezieher deut-
scher Renten in Dänemark sukzessive Post vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten, in
der sie aufgefordert wurden, Steuererklärungen für die entsprechenden Jahre abzugeben.
Die Rentner wurden hierbei aufgefordert, die entsprechenden Formulare von einem Ser-
ver im Internet herunterzuladen und auszudrucken. Viele der Rentner sind jedoch nicht
„online“ und zum Teil – wie bereits dargestellt – auch nicht hinreichend der deutschen
Sprache mächtig, da entweder die deutsche Beschäftigungszeit lange zurückliegt oder
weil es sich um Ehepartner der ehemaligen Wanderarbeitnehmer handelt, die eine Hinter-
bliebenenrente aus Deutschland beziehen.

Dies führte dazu, dass das Infocenter einen Ansturm Betroffener, die um Hilfe ersuchten,
verzeichnete. Da die Mitarbeiter jedoch aus rechtlichen Gründen keine unmittelbare Hilfe-
stellung beim Ausfüllen geben dürfen, waren die Betroffenen gezwungen, sich an dänisch
sprechende Steuerberater zu wenden, die über notwendige Kenntnisse des deutschen
Steuerrechts verfügen. Diese sind jedoch, je weiter man sich von der Grenze weg bewegt,
um so schwerer zu finden. Zudem ist diese fachliche Unterstützung durch einen dänischen
Revisor/Steuerberater mit nicht unbedeutenden Kosten für die Rentner verbunden.

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Informations- und
       Kommunikationsprobleme

     Beispiel 2: Pflegeversicherung von Eltern behinderter Kinder
     Eltern behinderter Kinder drohen finanzielle Einbußen, wenn sie in Dänemark als Grenz-
     gänger eine Beschäftigung aufnehmen. Sind beide Elternteile in Dänemark beschäftigt
     bzw. ist ein Elternteil dort beschäftigt, der andere aber nicht erwerbstätig, richten sich
     die Geldleistungen der Pflegeversicherung (die es so in Dänemark nicht gibt, da Pfle-
     geleistungen Leistungen bei Krankheit im Sinne der VO (EG) Nr. 883/04 sind) für die
     mitversicherten Familienangehörigen nach dänischem Recht. Die Familie wäre nicht
     mehr in Deutschland kranken- und pflegeversichert. Die Pflegeversicherung gewährt in
     Deutschland aber Sachleistungen nach deutschem Recht. Nimmt nun ein Arbeitnehmer
     eine Beschäftigung in Dänemark auf, besteht die mögliche Konsequenz im Verlust des
     Pflegegeldes sowie der hieran gekoppelten Rentenansprüche für den Ehegatten, der ein
     behindertes Kind in Deutschland betreut. Dieser Verlust kann durchaus 500 Euro pro Mo-
     nat und mehr betragen.

     Beispiel 3: Unklarheit über Krankenversicherungspflicht von Beamten und
     dänischen Pendlern
     Es besteht Unklarheit darüber, ob dänische Pendler, die in Deutschland als Arbeitneh-
     mer beschäftigt sind, auch dann krankenversicherungspflichtig sind, wenn sie mit ih-
     rem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen oder Beamtenstatus haben.
     Zwar sieht § 193 VVG vor, dass jede Person mit Wohnsitz im Inland verpflichtet ist, bei
     einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen
     eine Krankenversicherung abzuschließen, jedoch wird als Voraussetzung ein Wohnsitz
     in Deutschland gefordert. Fraglich ist hierbei, ob ein ausländischer Wohnsitz mit einem
     deutschen gleichzusetzen ist.

     Ebenso wie bei Grenzpendlern, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, besteht
     bei Beamten mit Wohnsitz in Dänemark Unklarheit über ihre Krankenversicherungspflicht
     in Deutschland.

          Lösungsvorschlag 3: Die hier beispielhaft genannten Themenbereiche stammen
          aus der alltäglichen Beratungsarbeit. Somit kann das Erkennen individueller Be-
          ratungsbedarfe und dessen Abarbeitung in optimaler Weise durch die Beratungs-
          einrichtungen selbst durchgeführt werden. Die vorhandenen Ressourcen müssten
        den stetig komplexer werdenden Anfragen angepasst und um juristische Kompetenz
     ergänzt werden, um den entstandenen und entstehenden Bedarfen gerecht werden zu
     können.

     Beispiel 4: Fehlen statistischer Daten zu Pendlerströmen
     Seit Jahren wird das Fehlen von Daten zu Pendlerströmen zwischen Deutschland und Dä-
     nemark bemängelt. Bislang scheiterten gemeinsame Bemühungen an Fragen des Daten-
     schutzes bzw. der Finanzierung. Die auf Steuerdaten basierende Datenbank jobindsats.
     dk stellt zwar einen ersten Schritt in diese Richtung dar, die Tiefe der erhobenen Daten
     und die grenzüberschreitende Dimension fehlen jedoch.

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