582 BGI 582 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten - storemaster
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
582 BGIBGR 582xxx BG-Information Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten Juni 2008
Impressum Herausgeber Berufsgenossenschaft Holz und Metall Issac-Fulda-Allee 18 55124 Mainz Telefon: 0800 9990080-0 Fax: 06131 802-20800 E-Mail: servicehotline@bghm.de Internet: www.bghm.de Servicehotline bei Fragen zum Arbeitsschutz: 0800 9990080-2 Medien Online: bestellung@bghm.de Hinweis: Das Schriftenwerk aller gewerblichen Berufsgenossenschaften wird derzeit neu strukturiert und thematisch den verschiedenen Fachbereichen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zugeordnet. Damit liegt die redaktionelle Verantwortung für die vorliegende Schrift nicht mehr in den Händen der BGHM. Vor diesem Hintergrund ist diese Fassung der BGI 582 nur ein Nachdruck mit inhalt- lichem Stand von 2008, mit dem wir die Übergangszeit der großen Nachfrage wegen überbrücken. Eine entgeltliche Veräußerung oder andere gewerbliche Nutzung bedarf der schrift- lichen Einwilligung der BGHM Ausgabe: Juni 2008; Druck November 2016
Inhaltsverzeichnis 1 Gefährdungen beim Transportieren und beim Lagern.................................................... 8 2 Der Mensch als Transportmittel.................................................................................. 12 2.1 Körperliche Belastungen......................................................................................13 2.2 Wie viel darf ein Mensch heben?..........................................................................15 2.3 Empfehlungen aus ergonomischer Sicht zur Vermeidung von Ermüdungen...........20 2.4 Regelungen für Frauen und Jugendliche................................................................20 3 Richtiges Heben und Tragen....................................................................................... 21 4 Hilfsmittel beim Handtransport.................................................................................. 26 5 Handbetriebene Transportmittel................................................................................ 28 6 Mitgänger-Flurförderzeuge......................................................................................... 32 7 Verkehrswege............................................................................................................ 34 7.1 Breite und Übersicht............................................................................................35 7.2 Beleuchtung........................................................................................................37 7.3 Beschilderung und Kennzeichnung......................................................................38 7.4 Tragfähigkeit........................................................................................................38 7.5 Trittsicherheit.......................................................................................................38 7.6 Instandhaltung....................................................................................................39 8 Be- und Entladen von Fahrzeugen............................................................................... 40 8.1 Laderampen........................................................................................................40 8.2 Ladebrücken........................................................................................................42 9 Rangieren und Kuppeln von Fahrzeugen..................................................................... 44 10 Lagern und Stapeln.................................................................................................... 48 11 Bodenlagerung.......................................................................................................... 49 11.1 Grundlagen..........................................................................................................49 11.2 Lagergeräte..........................................................................................................49 11.3 Stapelung............................................................................................................51 11.4 Beleuchtung........................................................................................................52 12 Lagern von Blechen, Bandstahlringen und Coils.......................................................... 53 12.1 Bleche.................................................................................................................53
12.2 Coils....................................................................................................................53 12.3 Ringe...................................................................................................................54 13 Lagerung von Langgut................................................................................................ 55 14 Regale....................................................................................................................... 56 14.1 Palettenregale.....................................................................................................56 14.2 Kragarmregale.....................................................................................................58 14.3 Durchlaufregale...................................................................................................58 14.4 Verfahrbare Regale...............................................................................................58 14.5 Regale mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen..................................................59 14.6 Mehrgeschossige Regaleinrichtungen..................................................................59 15 Hochregal- und Schmalganglager............................................................................... 61 16 Betrieb von Lagern allgemein..................................................................................... 63 17 Persönliche Schutzausrüstungen............................................................................... 64 17.1 Sicherheitsschuhe...............................................................................................64 17.2 Schutzhandschuhe..............................................................................................66 17.3 Industrieschutzhelme..........................................................................................68 17.4 Schutzkleidung....................................................................................................69 18 Erste Hilfe.................................................................................................................. 70 19 Literatur- und Quellenverzeichnis (Vorschriften und Regeln)........................................................................................... 71 19.1 Unfallverhütungsvorschriften...............................................................................71 19.2 BG-Regeln, BG-Informationen und sonstige Schriften...........................................71 20 Abbildungsverzeichnis............................................................................................... 73
Vorwort Nach der Unfallstatistik der Berufsgenossenschaften ereignen sich beim innerbetriebli- chen Transport noch immer weit mehr Unfälle als bei anderen Tätigkeiten in der gewerb- lichen Wirtschaft. Etwa ein Drittel aller Arbeitsunfälle und fast die Hälfte aller tödlich verlaufenden Arbeitsunfälle entfallen auf diese Tätigkeitsgruppe. Zur Verbesserung der Arbeitssicherheit beim Transport sollte daher in jedem Einzelfall geprüft werden, ob ein Transportvorgang überhaupt notwendig ist oder durch techni- sche oder organisatorische Veränderungen vermieden werden kann. Denn der sicherste und auch wirtschaftlichste Transport ist immer noch der, der nicht stattfindet. In den letzten Jahren hat es an Konzepten zur Verringerung und Ordnung des Material- flusses in den Betrieben nicht gefehlt. Eine Umsetzung dieser Konzepte ist aber nur in größeren Betrieben festzustellen. Durch die Nutzung von Fördermitteln haben die körperlichen Belastungen beim Trans- port abgenommen. Der Handtransport hat aber nach wie vor einen wichtigen Anteil am innerbetrieblichen Transport. Der Einsatz moderner Fördermittel, die besonders für den Lagerbetrieb entwickelt wor- den sind, hat dazu geführt, dass im Lagerwesen ein beachtlicher Wandel vollzogen wor- den ist. Regalbediengeräte und Regalstapler ermöglichen es, das Lagergut in großen Höhen ein- und auszulagern. Zahlreiche Lagersysteme arbeiten rechnerunterstützt teil- oder vollautomatisch. Die Systeme sind mit einer ausgereiften Sicherheitstechnik verse- hen. Die moderne Lagertechnik kann aber nicht in allen Betrieben und Betriebsbereichen eingesetzt werden. Die Lagerhaltung ist daher noch immer in einem beachtlichen Um- fang am Unfallgeschehen beteiligt. Diese BG-Information soll die Gefährdungen und Belastungen beim Transport und beim Lagern nennen und zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsschäden beitragen. Es ist nicht vorgesehen, den Bereich Transport und Lagerung umfassend abzuhandeln. Schon an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass für den Transport mit Gabelstap- lern und mit Kranen zusätzliche BG-Informationen erstellt worden sind. 7
1 Gefährdungen beim Transportieren und beim Lagern Jeder Unternehmer ist nach dem Arbeits- Eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen schutzgesetz verpflichtet, in seinem Be- ist nur möglich, wenn eine gezielte und trieb die Arbeitsbedingungen unter Ar- systematische Ermittlung und Beurteilung- beitsschutzgesichtspunkten zu beurteilen der für die Beschäftigten bestehenden Ge- und eine Verbesserung von Sicherheit und fährdungen und Belastungen vorgenom- Gesundheitsschutz anzustreben. men wird. Bild 1-1: Transporttätigkeit Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen- In den Tabellen der Bilder 1-2 bis 1-4 und aus der Untersuchung von Berufs- (Seiten 9 bis 11) sind Gefährdungen und krankheiten ergeben besonders für den Sicherheitsmaßnahmen beim Transport Transport, aber auch für das Lagern, eine und Lagern zusammengestellt. Vielzahl von Gefährdungen. 8
Gefährdungen beim Transportieren und beim Lagern Gefährdungen Sicherheitsmaßnahmen • Beseitigen der Grate und scharfen Kanten Anfassen • Tragen von Handschuhen oder Handleder • keine zu großen Lasten von Hand transportieren Hochheben aus gebückter Stellung • richtige Körperhaltung beim Anheben • Rutschgefahr beseitigen, z. B. durch Entfetten bzw. Rei- nigen • Handschuhe mit griffigen oder rauen Greifflächen be- Herausrutschen nutzen • geeignete Hilfsmittel, z. B. Zangen, Klauen oder Magne- te, einsetzen • sichere Lagerung und Stapelung Nachrutschen oder Kippen • nur obere Teile anheben und transportieren Einklemmen, Quetschen beim Untergreifen • „über Eck“ absetzen • tragfähige und ebene Flächen und/oder Unterlagen nachgebende oder unebene Absetzflächen benutzen • Kippsicherung verwenden Umkippen • Lasten möglichst legen, nicht stellen • Last auf ihrer größten Fläche absetzen Bild 1-2: Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen beim Handtransport 9
Gefährdungen beim Transportieren und beim Lagern Gefährdungen Sicherheitsmaßnahmen • nur mit geeigneten Transportgeräten arbeiten Benutzen ungeeigneter Transportgeräte • Flaschenwagen für Druckgasflaschen • Sackkarre für Kisten und Säcke • beschädigte Transportgeräte nicht mehr benutzen, son- Benutzen fehlerhafter Transportmittel dern zur Reparatur melden falsches Beladen von Wagen und Karren • stets mittig beladen • Wege freihalten • Wege kennzeichnen Anstoßen, Umstoßen, Gestoßen werden • nur ausreichend breite und freigegebene Transportwege benutzen • Niveauunterschiede und größere Unebenheiten, wie Schlaglöcher und Schwellen, beseitigen Unebenheiten des Bodens • bei geringen Unebenheiten Gummi- bzw. Luftbereifung einsetzen Hindernisse auf dem Boden • für Ordnung und Sauberkeit sorgen • sichere Lastaufnahmeeinrichtungen verwenden • Lasten sichern, z. B. durch Seitenwände, Rungen, Zurr- Herabfallen ungesicherter Lasten gurte, Ketten, Verriegelungen • geeignete Transportbehälter benutzen • Geschwindigkeit den Kurven anpassen, um das Kippen zu hohe Geschwindigkeit, z. B. in Kurven von Wagen oder Verrutschen der Ladung zu vermeiden • Tragfähigkeit der Transportgeräte einhalten • Fassungsvermögen der Transportbehälter nicht über- Überladen schreiten • ausreichende Anzahl von Transportbehältern bereitstel- len Bild 1-3: Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz handbetriebener Transportgeräte 10
Gefährdungen beim Transportieren und beim Lagern Gefährdungen Sicherheitsmaßnahmen • Lagergeräte (Paletten, Behälter) vor dem Stapeln auf sicheren Zu- stand überprüfen • schadhafte Lagergeräte der Benutzung entziehen • Stapelfähigkeit prüfen, besonders beim Stapeln ohne Hilfsmittel • nur auf tragfähigem Boden lagern Umkippen von Stapeln • Stapel lotrecht errichten • zulässige Stapelhöhe einhalten • Standsicherheit nicht durch Besteigen oder Anlegen von Leitern be- einträchtigen • Sicherheitsabstand zu Kran- und anderen Förderanlagen einhalten • Anstoßen an Stapel verhindern • ausreichenden Abstand zu Verkehrswegen und Arbeitsplätzen ein- halten • Überladen von Lagergeräten und Lagereinrichtungen vermeiden Herabfallen von Lagergut • geeignete Auflagen für Lagergut und Lagergeräte anbringen • Regale an der Stirn- und Rückseite sichern • Lagergut ordnungsgemäß ein- und auslagern • unbeabsichtigtes Anheben daneben oder dahinter gelagerter Palet- ten und Behälter vermeiden • Platten, Tafeln, Ringe, Stangen und anderes Langgut horizontal la- Umfallen von Lagergut gern oder in Lagergestellen gegen Umkippen sichern • Lagerung nur zwischen festen Begrenzungen oder auf abrollsicheren Wegrollen von Lagergut Unterlagen, im Einzelfall können auch Unterlegkeile verwendet wer- den • Behälter und Verpackungen vor dem Lagern auf sicheren Zustand prüfen • Stapeln nur bei tragfähigen Behältern oder Verpackungen Austreten von Flüssigkeiten • besondere Lager- und Stapelgeräte verwenden • Auffangbehälter, falls erforderlich • Betriebsanweisung beachten Bild 1-4: Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen beim Lagern und Stapeln 11
2 Der Mensch als Transportmittel Trotz weitgehender Mechanisierung sind Tragen schwerer Lasten ist der Mensch we- Transportarbeiten von Hand noch an vie- gen des Aufbaus der Wirbelsäule jedoch len Arbeitsplätzen erforderlich. Hebe- und nur bedingt geeignet. Transportarbeiten werden als Nebenarbeit oft kaum beachtet. Wie Bild 2-1 zeigt, werden beim Heben mit gebeugtem Rücken die knorpeligen Diese Tätigkeiten führen jedoch häufig zu Bandscheiben keilartig verformt und an starken Belastungen der Muskelgruppen den Kanten überlastet, was zu Rückenlei- in den Armen und am Rumpf und zeitweise den führen kann. Je stärker der Oberkörper zu sehr hohen Druck- und Biegebelastun- nach vorn geneigt wird, desto größer ist gen der Wirbelsäule. die Belastung der Rückenmuskeln und der Bandscheiben. Mit vorgeneigtem Rumpf Sie lösen Schädigungen des Stütz- und besteht schon bei leichten Lasten die Ge- Bewegungsapparates aus, wie durch die fahr einer Überbelastung. große Anzahl der Rückenbeschwerden und -erkrankungen bei Berufsgruppen wie Beim Heben mit flachem Rücken neigt sich Transportarbeitern und Gleisarbeitern be- der Rumpf im Hüftgelenk; die Bandschei- stätigt wird. ben werden nicht verformt, sie werden gleichmäßig und nur gering belastet. Mit Die Wirbelsäule des Menschen befähigt aufgerichtetem Oberkörper können schwe- ihn, sich aufrecht zu bewegen. Sie stützt re Lasten gefahrlos gehoben werden. den Rumpf und den Kopf. Zum Heben und Bild 2-1: Falsches und richtiges Heben 12
Der Mensch als Transportmittel 2.1 Körperliche Belastungen Die Bandscheiben verlieren mit zuneh- mendem Alter an Elastizität: Der Faser- Beim Transport von Hand und bei den da- ring wird dann oft auch schon ohne be- durch entstehenden starken Belastungen sondere Belastung überdehnt oder er reißt zahlreicher Muskelgruppen, insbesondere ein, sodass sich der Kern der Bandscheibe der oberen und unteren Gliedmaßen, ist vorwölbt. Die Folgen dieser Veränderun- eine erhöhte Durchblutung des Muskelge- gen sind Schmerzen und Verkrampfungen webes erforderlich, um die Sauerstoff- und der benachbarten Muskeln sowie Bewe- Nährstoffzufuhr sowie den Abtransport der gungseinschränkungen. Vor allem sind die Stoffwechselprodukte zu sichern. Wenn Hals- und Lendenwirbel von diesen Verän- das nicht geschieht, treten sehr schnell derungen betroffen, die als „steifer Hals“ Ermüdungserscheinungen auf. Ermüdung oder „Hexenschuss“ bekannt sind. bewirkt auch ein erhöhtes Unfallrisiko. Wenn der Kern völlig durch den Faser- Elastische Zwischenglieder zwischen den ring hindurchtritt, spricht man von einem Wirbelknochen – die Bandscheiben – die- „Bandscheibenvorfall“ (Bild 2-2). Der „vor- nen der Kraftübertragung, der Beweglich- gefallene“ Kern drückt auf die in seinem keit und der Elastizität der Wirbelsäule. Bereich abgehenden Nervenwurzeln oder Die Bandscheiben bestehen aus Faser- direkt auf das Rückenmark und verursacht knorpelringen, die einen gallertartigen meist sehr schmerzhafte Störungen und Kern umfassen. teilweise oder gänzliche Lähmungen der 5 1 = Dornfortsatz 4 Längsschnitt 1 2 = Rückenmark 3 2 3 = Wirbelkörper 4 = Bandscheibe 6 1 5 = Kern Querschnitt 6 = Nerv Bild 2-2: Gesunde und geschädigte Bandscheibe (Bandscheibenvorfall) 13
Der Mensch als Transportmittel von diesen Nerven versorgten Muskelpar- wegen, ist die Wirbelsäule wie eine Brücke tien. auf den vorderen und hinteren Beinpaa- ren abgestützt. Beim Menschen jedoch ist Die gleichen Störungen können bei Über- diese Abstützung nur in einem Beinpaar beanspruchung auftreten. vorhanden. Jeder Techniker weiß, dass eine Abstützkonstruktion – hier die Wir- Das äußert sich in Lähmungserscheinun- belsäule – bei gleicher Belastung im Falle gen. Durch rechtzeitige Operation können einer doppelten Abstützung wesentlich diese Auswirkungen vermieden werden. günstiger, etwa über die Hälfte weniger, beansprucht wird. Im Übrigen können in Für das Heben mit stark vorgeneigtem einer Stützkonstruktion wesentlich größe- Oberkörper ist die Wirbelsäule des Men- re Lasten aufgenommen werden, wenn nur schen ungeeignet, weil die Hebelarme Druck- oder Zugkräfte entstehen und nicht – die Dornfortsätze – nur sehr kurz sind. noch zusätzlich Biegekräfte aufgenommen Bei Tieren, die sich auf allen „Vieren“ be- werden müssen (Bild 2-3). K: L=1 : 3 (Auslegerkran) K: L=1 : 2 (Bison) K: L=1 : 8 (Mensch) Bild 2-3: Verhältnis von Kraftarm-Länge (K) zur Lastarm-Länge (L) bei Baukran, Bison und Mensch 14
Der Mensch als Transportmittel 2.2 Wie viel darf ein Mensch Dabei sind zu berücksichtigen: heben? 1. Merkmale der Last (z. B. Gewicht, Begriffe wie „hohe Belastung“ und Schwerpunktlage, Größe, Handhabbar- „Schwerarbeit“ sind ungenau und un- keit); klar, weil sie einerseits von den betrieb- 2. Geforderter körperlicher Kraftaufwand lichen Gegebenheiten bestimmt werden, (z. B. Größe der Kraft, Körperhaltung, aber andererseits vom Wissen, Können Drehbewegung des Rumpfes); und Wollen der Menschen abhängen, die 3. Merkmale der Arbeitsumgebung Transportarbeiten durchführen. (z. B. Klima, Raummaße, Bodenbe- schaffenheit); 4. Erfordernisse der Aufgabe Beispiel (z. B. Hebehöhe, Arbeitstempo, Trans- Eine Transportarbeit, die von einem jun- portstrecke, Arbeitsablauf, Erholzei- gen, unterwiesenen, trainierten Mann mit ten). Leichtigkeit bewältigt wird, kann für einen älteren Mann oder für einen untrainierten Risikofaktoren können vorliegen Jugendlichen eine schwere, unzumutbare • bei mangelnder körperlicher Eignung Belastung bedeuten. zur Ausführung der Aufgabe, • bei ungeeigneter Kleidung, ungeeigne- Die zumutbare Belastung eines Men- tem Schuhwerk oder sonstigen unge- schen kann nur unter Berücksichtigung eigneten persönlichen Gegenständen der technischen und organisatorischen sowie Gegebenheiten des Arbeitsplatzes unter • bei unzureichenden oder unange- Einbeziehung der persönlichen Risikofak- messenen Kenntnissen oder bei unzu- toren ermittelt werden. reichender oder unangemessener Un- terweisung. Nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Eine Abschätzung der Belastung kann mit Handhabung von Lasten bei der Arbeit, Hilfe der „Leitmerkmalmethode“ erfolgen. kurz Lastenhandhabungsverordnung, sind Diese Methode entspricht den Bedingun- nach § 2 geeignete organisatorische Maß- gen in der betrieblichen Praxis und hat ei- nahmen zu treffen sowie geeignete Mittel nen speziellen Bezug zum Arbeitsschutz- zur Verfügung zu stellen und einzusetzen, gesetz und zur Lastenhandhabungsverord- um die Gefährdung bei der manuellen nung. Handhabung von Lasten gering zu halten. 15
Der Mensch als Transportmittel Sie ist vom Länderausschuss für Arbeits- In Bild 2-4 sind die entsprechenden schutz und Sicherheitstechnik (LASI) zur Hilfsmittel dargestellt. Erfüllung der Forderungen gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz anerkannt. Beim manuellen Transportieren muss au- ßerdem zwischen Umsetzen und Tragen Die Bewertung erfolgt in drei Schritten: unterschieden werden: • Umsetzen ist das Bewegen einer Last 1. Bestimmung der Zeitwichtung; bis zu 2 m durch Arm- oder Körperbe- 2. Bestimmung der Wichtung der Leit- wegung aus dem Stand oder mit maxi- merkmale: Gewicht, Haltung und Aus- mal 2 Schritten. führungsbedingungen; • Tragen ist das Bewegen einer Last bis 3. Bewertung. zu 50 m bei gleich bleibender Körper- haltung und Trageform. Hebe- oder Umsetzvorgänge Halten (> 5 s) Tragen (> 5 m) (< 5 s) Anzahl am Zeitwich- Gesamtdauer am Zeitwich- Gesamtweg am Zeitwich- Arbeitstag tung Arbeitstag tung Arbeitstag tung < 10 1 < 5 min 1 < 300 m 1 10 bis < 40 2 5 bis 15 min 2 300 m bis < 1 km 2 40 bis < 200 4 15 min bis < 1 h 4 1 km bis < 4 km 4 200 bis < 500 6 1 h bis < 2 h 6 4 km bis < 8 km 6 500 bis < 1000 8 2 h bis < 4 h 8 8 km bis < 16 km 8 ≥ 1000 10 ≥4h 10 ≥ 16 km 10 Beispiele: Beispiele: Beispiele: • Setzen von Mauersteinen • Halten und Führen eines Guss- • Möbeltransport • Einlegen von Werkstücken rohlings bei der Bearbeitung an • Tragen von Gerüstteilen vom in eine Maschine einem Schleifbock Lkw zum Aufstellort • Pakete aus einem Contai- • Halten einer Handschleifmaschi- ner entnehmen und auf ein ne Band legen • Führen einer Motorsense Bild 2-4: 1. Schritt: Bestimmung der Zeitwichtung (Nur eine zutreffende Spalte ist auszuwählen!) 16
Der Mensch als Transportmittel Wirksame Last 1) für Männer Lastwichtung Wirksame Last 1) für Frauen Lastwichtung < 10 kg 1 < 5 kg 1 10 bis < 20 kg 2 5 bis < 10 kg 2 20 bis < 30 kg 4 10 bis < 15 kg 4 30 bis < 40 kg 7 15 bis < 25 kg 7 ≥ 40 kg 25 ≥ 25 kg 25 1) Mit der „wirksamen Last“ ist die Gewichtskraft bzw. Zug-/Druckkraft gemeint, die der Beschäftigte tatsächlich bei der Lastenhandhabung ausgleichen muss. Sie entspricht nicht immer der Lastmasse. Beim Kippen eines Kartons wirken nur etwa 50 %, bei der Verwendung einer Schubkarre oder Sackkarre nur 10 % der Lastmasse. noch Bild 2-4: 2. Schritt: Bestimmung der Wichtungen von Last, Haltung und Ausführungsbedingungen Charakteristische Körper Körperhaltung, Position der Last Haltungs haltungen und Lastposition 2) wichtung • Oberkörper aufrecht, nicht verdreht 1 • Last am Körper • geringes Vorneigen oder Verdrehen des Ober- körpers 2 • Last am Körper oder körpernah • tiefes Beugen oder weites Vorneigen • geringe Vorneigung mit gleichzeitigem Verdre- 4 hen des Oberkörpers • Last körperfern oder über Schulterhöhe • weites Vorneigen mit gleichzeitigem Verdrehen des Oberkörpers • Last körperfern 8 • eingeschränkte Haltungsstabilität beim Stehen, Hocken oder Knien 2) Für die Bestimmung der Haltungswichtung ist die bei der Lastenhandhabung eingenommene charak- teristische Körperhaltung einzusetzen; z. B. sind bei unterschiedlichen Körperhaltungen mit der Last mittlere Werte zu bilden – keine gelegentlichen Extremwerte verwenden! 17
Der Mensch als Transportmittel Ausführungsbedingungen Ausführungsbedingungs wichtung Gute ergonomische Bedingungen, z. B. ausreichend Platz, keine Hin- dernisse im Arbeitsbereich, ebener, rutschfester Boden, ausreichend 0 beleuchtet, gute Griffbedingungen Einschränkung der Bewegungsfreiheit und ungünstige ergonomische Bedingungen, z. B. 1. Bewegungsraum durch zu geringe Höhe oder durch eine Arbeits- 1 fläche unter 1,5 m2 eingeschränkt oder 2. Standsicherheit durch unebenen, weichen Boden eingeschränkt Stark eingeschränkte Bewegungsfreiheit und/oder Instabilität des 2 Lastschwerpunktes (z. B. Patiententransfer) Lastwichtung + Haftungswichtung Ausführungs + bedingungswichtung = Summe x Zeitwichtung x Punktwert Anhand des errechneten Punktwertes und der Tabelle auf Seite 18 kann eine grobe Bewertung vorgenommen werden 3). Unabhängig davon gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes. 3) Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit steigenden Punktwerten die Belastung des Mus- kel- Skelett-Systems zunimmt. Die Grenzen zwischen den Risikobereichen sind aufgrund der indi- viduellen Arbeitstechniken und Leistungsvoraussetzungen fließend. Damit darf die Einstufung nur als Orientierungshilfe verstanden werden. noch Bild 2-4: 3. Schritt: Bewertung der verschiedenen Wichtungen 18
Der Mensch als Transportmittel Risikobereich Punktwert Beschreibung Geringe Belastung, Gesundheitsgefährdung durch körperliche Über- 1 < 10 beanspruchung ist unwahrscheinlich. Erhöhte Belastung, eine körperliche Überbeanspruchung ist bei 2 10 < 25 vermindert belastbaren Personen 4) möglich. Für diesen Personenkreis sind Gestaltungsmaßnahmen sinnvoll. Wesentlich erhöhte Belastung, körperliche Überbeanspruchung ist 3 25 < 50 auch für normal belastbare Personen möglich. Gestaltungsmaß- nahmen sind angezeigt 5). Hohe Belastung, körperliche Überbeanspruchung ist wahrscheinlich. 4 ≥ 50 Gestaltungsmaßnahmen sind erforderlich 5). 4) Vermindert belastbare Personen sind in diesem Zusammenhang Beschäftigte, die älter als 40 oder jünger als 21 Jahre alt, „Neulinge“ im Beruf oder durch Erkrankungen leistungsgemindert sind. 5) Gestaltungserfordernisse lassen sich anhand der Punktwerte der Tabellen ermitteln. Durch Gewichts- minderung, Verbesserung der Ausführungsbedingungen oder Verringerung der Belastungszeiten kön- nen Belastungen vermieden werden. Im Übrigen muss die Trageform und Greifart berücksichtigt werden. Abzüge werden be- rücksichtigt bei: • schlecht gestalteten Greifflächen, z. B. zu glatt, scharfkantig • ungünstiger Form der Last, z. B. einseitige Körperbelastung, Sichtbehinderung, zu weite Armspreizung • Über- bzw. Unterschreitung der günstigen Greif- und Handhabungshöhen, z. B. Auf- nehmen vom Boden durch Untergreifen oder Hochheben über Schulterhöhe Zusammen sollen die Abzüge 40 % nicht überschreiten. 19
Der Mensch als Transportmittel 2.3 Empfehlungen aus ergo- Beim gemeinsamen Transport durch meh- nomischer Sicht zur Ver- rere Personen gilt zusätzlich: meidung von Ermüdungen • Bewegungen gleichzeitig ausführen (Anheben, Gleichschritt, Absetzen) • Personen gleichmäßig belasten Untersuchungen haben ergeben, dass ei- • lange Lasten auf gleicher Schulter tra- ne Belastung des menschlichen Körpers gen mit Gewichten von 6 bis 10 kg ergono- • Last mindestens mit einer Hand fest- misch zweckmäßig ist. Größere Gewichte halten bedeuten zusätzliche Beanspruchungen • Kommandos und Anweisungen nur von durch die Last und damit Auftreten von einer Person erteilen lassen Ermüdungserscheinungen. Auch bei klei- neren Gewichten tritt eine Ermüdung des Körpers ein, jedoch vornehmlich durch die körperliche Bewegung. 2.4 Regelungen für Frauen und Jugendliche Das heißt, der häufige Transport einer klei- nen Last kann ebenso ermüdend wirken wie der einmalige Transport einer großen Werdende Mütter dürfen nach dem Mut- Last. terschutzgesetz unter anderem Arbeiten Einer Ermüdung kann vorgebeugt werden nicht durchführen, bei denen durch • regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg • Erholungspausen Gewicht • Verringerung des Bewegungsrhyth- • gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg mus, d. h. der Anzahl der bewegten Gewicht Lasten je Zeiteinheit ohne mechanische Hilfsmittel von Hand • Verringerung gleichartiger aufeinan- gehoben, bewegt oder befördert werden derfolgender Transportvorgänge, z. B. müssen. durch Einrichtung von Wechselarbeits- plätzen Das „Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend“ macht den Unternehmern zur Auf- Außerdem sollte der Körper möglichst lage, die körperliche Entwicklung der Ju- gleichmäßig belastet sein. gendlichen zu schützen. 20
3 Richtiges Heben und Tragen Transportarbeit ist Facharbeit. Sie setzt übt. Der Erfolg dieser Unterweisungen zwar keine jahrelange Ausbildung voraus, zeigt sich auch in den Unfallstatistiken der eine sorgfältige Unterweisung und Ein- Unternehmen. weisung ist dennoch erforderlich. In Un- ternehmen, die dies erkannt haben, wird das Heben und Tragen regelmäßig unter- Wiederholen wir noch einmal, warum die richtet. richtige Hebetechnik von so großer Bedeu- tung ist: In einer theoretischen Schulung wird an Modellen unterwiesen. Praktische Arbei- Die Wirbelsäule des Menschen ist für eine ten werden vorgeführt und erklärt (Bilder aufrechte Körperhaltung geschaffen und 3-1 und 3-2). Anschließend werden die für das Heben von Lasten nicht unbedingt verschiedenen Handgriffe ausgiebig ge- geeignet. Bild 3-1: Aus der Hocke mit möglichst geradem Rücken anheben. Bild 3-2: Beim Gehen den Körper leicht zu der nicht belasteten Seite neigen 21
Richtiges Heben und Tragen Um Rückenschäden zu vermeiden, müs- Ruckfrei deshalb, weil zu der statischen, sen Lasten mit möglichst steil aufgerich- also der ruhenden Belastung beim Heben tetem Oberkörper und mit „flachem Rü- einer Last, eine zusätzliche dynamische cken“ ruckfrei aus der Hocke angehoben Belastung, nämlich die Bewegungsbelas- bzw. abgestellt werden (Bild 3-3). tung, hinzukommt. Bild 3-3: Viele Rückenleiden entstehen durch falsches Heben. Deshalb: den Rü- cken nicht beim Heben beugen, den Oberkörper nicht weit nach vorn nei- gen, Lasten nie ruckartig anheben Richtiges Heben schont den Rücken. Deshalb wie der erfahrene Athlet he- ben: mit flachem Rücken, steil aufge- richtetem Körper und aus der Hocke. Die Last muss möglichst nahe an den Körper gebracht werden. 22
Richtiges Heben und Tragen Beim ruckartigen Anheben kann die Be- „Hohlkreuzhaltung“ und beim „Heben mit lastung auf mehr als das Doppelte des ei- gleichzeitiger Rumpfdrehung“ besonders gentlichen Lastgewichtes ansteigen und gefährdet. Bilder 3-4 und 3-5 zeigen die auch bei kleinen Lastgewichten Band- richtige Körperhaltung in der jeweiligen scheibenbeanspruchungen von gefährli- Situation. chem Ausmaß erreichen. Auch eine seitliche Neigung führt zu einer Das Neigen und Aufrichten des Oberkör- ungünstigen Belastung der Wirbelsäule, pers erfolgt bei richtiger Hebetechnik insbesondere der Bandscheiben. durch die Gesäß- und Oberschenkelmus- keln. Die belastete Wirbelsäule dient nur Um die Belastung der Wirbelsäule und die als Stütz- oder Tragelement und nicht als Muskelarbeit möglichst gering zu halten, Hebel- oder Biegeelement wie beim He- müssen beim Anheben, Bewegen und Ab- ben mit „gebeugtem Rücken“. setzen die folgenden Regeln eingehalten werden: Außer beim Heben mit „gebeugtem Rü- cken“ wird die Wirbelsäule auch bei der Bild 3-4: Die Hohlkreuzhaltung beim Tragen von Bild 3-5: Greifhöhe anpassen - Rücken nicht Lasten, aber auch beim Schieben oder Ziehen verdrehen eines Wagens, ist unbedingt zu vermeiden 23
Richtiges Heben und Tragen • nur mit „flachem Rücken“ anheben und absetzen (Bild 3-6) • wenn notwendig, Transportarbeiten aus der Hocke nur unter Beanspru- chung der Oberschenkel- und Gesäß- muskeln verrichten • beim Anheben und Absetzen Höhen- unterschiede gegenüber der Traghöhe vermeiden • den Körper symmetrisch belasten (Bild 3-7) • die Last nahe an den Körper heranneh- men • falls möglich, Hilfsmittel, wie Gurte, Tragegestelle, Tragjoche, verwenden • beim Tragen Körper aufrecht halten Bild 3-7: Beim Handtransport den Körper (Bild 3-8) möglichst gleichmäßig belasten Bild 3-6: Anheben und Absetzen mit flachem Bild 3-8: Bei beidhändigem Handtransport die Rücken Last nahe am Körper mit flachem Rücken tragen 24
Richtiges Heben und Tragen Beim gemeinsamen Transport durch meh- • mindestens mit einer Hand die Last rere Personen (Bild 3-9) gilt zusätzlich: halten • beim Anheben und Absetzen die Be- • Kommandos und Anweisungen nur von wegungen gleichzeitig ausführen einer Person geben lassen • alle Personen gleichmäßig belasten • bei drei und mehr Personen unbedingt • lange Lasten auf der gleichen Schulter Gleichschritt halten tragen Bild 3-9: Schulter-Transport durch drei Personen 25
4 Hilfsmittel beim Handtransport Zur Erleichterung der Transportarbeiten umfasst, ist es möglich, die Muskelkraft zu stehen einfache Hilfsmittel zur Verfügung. vervielfachen. Sie sind so gebaut, dass sie bei geringem Eigengewicht und einfacher Handhabung Auch schwere Lasten können so von Hand • die Last sicher aufnehmen und fest- verschoben oder beispielsweise zum Un- halten terlegen von Kanthölzern angehoben wer- • ein leichtes Tragen ermöglichen den. • Verletzungen, insbesondere durch Schnitt- und Quetschgefahren, vermei- Die Stange muss so geführt und gehal- den ten werden, dass ein schnelles und unbe- absichtigtes Bewegen – das gefürchtete Hilfsmittel bei leichten Lasten sind bei- Schlagen – verhindert wird. Ein sicherer spielsweise: Standplatz, ausreichend Bewegungsfrei- • Handmagnete heit, genügende Festigkeit der Last und • Handsauger des Drehpunktes vermeiden Abrutschen • Tragklauen und Schlagen der Knippstange sowie da- • Traggurte durch mögliche Verletzungen. • Tragklemmen Der Rohrschlüssel kann zum Rollen von Bei schweren Lasten werden beispiels- Rohren und Wenden von Profilstählen ver- weise benutzt: wendet werden. Der Vorteil zum bekann- • Knippstangen ten Kanteisen besteht in dem um 180° • Rohrschlüssel schwenkbaren vorderen Teil des Werkzeu- • Rollknippstangen ges. Dadurch wird die Gefahr, bei uner- • Rollen oder Walzen warteten Bewegungen des Werkstückes • Wälzwagen gequetscht oder mitgerissen zu werden, • Transportfahrwerke verringert. Die Knippstange, eine Stange aus Rund- Wichtig ist, dass unmittelbar nach Über- oder Vierkantstahl mit einem abgeplatte- schreiten des Kipp-Punktes bzw. bei Be- ten und evtl. angewinkelten Ende, wirkt ginn der selbstständigen Bewegung das nach dem Hebelprinzip. Der Lastarm ist C-förmige Maul vom Profil abgezogen wird, üblicherweise das Stück der Stange, wel- sonst können schwere Zerrungen bzw. ches unter die Last gestoßen oder gescho- Schlagverletzungen durch das schlagende ben werden kann. Durch den langen Kraft- Kanteisen die Folge sein. arm, der fast die gesamte Stangenlänge 26
Hilfsmittel beim Handtransport Da auch routinierte Könner gelegentlich Geräte zum Teil sogar durch Transportfahr- den richtigen Zeitpunkt zum Ziehen des werke lenkbar. Kanteisens verpassen, gelten die Regeln: • niemals in der Bewegungsrichtung Es ist jedoch darauf zu achten, dass die des Kanteisens stehen Wälzwagen unter der Last nicht verrut- • mit dem Kanteisen nur drücken, nie- schen und infolgedessen die Last um- mals ziehen kippt. Zweckmäßiger ist es deshalb, wenn die Wälzwagen miteinander verbunden Mit Rollen haben schon die alten Ägypter sind und die Zugkraft an den Wälzwagen schwere Lasten bewegt, beispielsweise angreift (Transportfahrwerke). die Steinquader ihrer Pyramiden. Heute ist dieses Verfahren nur noch beim Verschie- Auch durch Befestigen der Wälzwagen an ben schwerer Lasten über kurze Entfernun- der Last oder von seitlichen Stützen am gen gebräuchlich. Transportgut kann ein Umstürzen auf ein- fache Weise verhindert werden. Je nach Gewicht und Last werden Rund- hölzer, Rundstahlstangen oder Rohre un- Besonders bei kopflastigen Maschinen ter das zu transportierende Teil gelegt. Die ist darauf zu achten, dass die Last nicht beim Verschieben hinten frei werdenden umkippt. Ein glatter oder verölter Maschi- Rollen müssen vorn wieder untergelegt nenboden oder Unebenheiten im Boden werden. können zu einem Verschieben der Fahr- werksteile führen und erhöhen damit die Jederzeit muss eine Rolle noch vor dem Kippgefahr. Schwerpunkt der Last liegen, damit die Last nicht kippt. Um das Quetschen der Finger beim Vorlegen zu vermeiden, soll- ten die Rollen auf jeder Seite der Last um etwa 15 cm überstehen. Dem Rollenprinzip folgend gibt es von verschiedenen Herstellern Geräte, die das Verschieben schwerer Lasten leichter und sicherer machen, z. B. Wälzwagen. Das unangenehme und gefährliche Vorlegen der Rollen entfällt. Außerdem sind diese 27
5 Handbetriebene Transportmittel Neben den einfachen Hilfsmitteln werden in den Betrieben handbetriebene Trans- portmittel eingesetzt. Auswahl und Einsatz richten sich nach: • Form, Zustand und Eigenschaften des Transportgutes • Gewicht des Transportgutes • Maßen des Transportgutes • Länge des Transportweges • Zustand des Transportweges • Größe der zu überwindenden Höhen- differenz Zu den handbetriebenen Transportmitteln können auch die bereits erwähnten Trans- Bild 5-1: Sackkarre portfahrwerke gerechnet werden. Weitere handbetriebene Transportmittel, Sie werden auch in Sonderbauform herge- die insbesondere zur Überbrückung grö- stellt, z. B. ßerer Entfernungen beim Transport die- • als Flaschenkarre nen, sind unter anderem: • mit Spezialfahrgestell, damit die Karre • Stechkarren „treppengängig“ wird • Schiebkarren • Handwagen Wenn der Schwerpunkt der Last auf einer • Heberoller Stechkarre genau über der Achse liegt, ist • Hubwagen die Haltekraft an den Griffen am gerings- ten. Das „Halten des Schwerpunktes über Die Stechkarre, bekannter unter der Be- der Achse“ ist umso schwieriger, je höher zeichnung „Sackkarre“ (Bild 5-1), wird der Schwerpunkt liegt. zum Transport von Einzelteilen oder Be- hältern, wie Säcken oder Kästen, häufig Fachleute beladen ihre Stechkarre daher benutzt. so, dass der Lastschwerpunkt: • möglichst nahe an den Holmen liegt • möglichst tief liegt 28
Handbetriebene Transportmittel Die Gefahr von Handverletzungen wird Roller sind Handfahrzeuge, deren „Fahr- durch Handschutzbügel vermieden werk“ aus drei oder mehr Rollen besteht. (Bild 5-2). Durch zu hohes oder außermittiges Bela- den verlieren Roller leicht ihre Kippstabili- tät und kippen um, ganz besonders, wenn Lenkrollen vorhanden sind. Die Rollpritsche ist eine Sonderform des Rollers. Bei ihr sind auf einer Seite die Rol- Bild 5-2: Handschutzbügel len durch Stützen ersetzt. Die Schiebkarre, auch Schubkarre genannt Abgestellt ist ihre Standfestigkeit sehr und nach DIN 4902 als Kastenkarre be- gut. Sie ist dann auch gegen Wegrollen, zeichnet, verliert beim innerbetrieblichen beispielsweise während des Beladens, Transport an Bedeutung, da es bessere gesichert. Zum Verfahren der Rollpritsche und sicherere Transportmittel gibt. muss die Seite mit den Stützen angeho- ben werden. Das geschieht üblicherweise Für Sonderaufgaben wird sie jedoch we- mit einem Heberoller. gen ihrer universellen Einsatzmöglichkeit für Stück- und Schüttgüter sowie bedingt Zu beachten ist, dass insbesondere wäh- auch für Flüssigkeiten fast in jedem Be- rend des Absetzens ein Wechsel der Kraft- trieb bereitgehalten. richtung an der „Deichsel“ eintritt: Zuerst wird angehoben, aber nach Überschrei- Beim Beladen von Schiebkarren ist zu be- tung des Totpunktes muss gegengehalten achten: und langsam bis zum Aufsetzen der Prit- • Lastschwerpunkt mittig zwischen die sche nachgegeben werden. Holme bringen • Lastschwerpunkt so niedrig wie mög- Während des Fahrens muss die Verbin- lich halten dung zwischen Rollpritsche und Heberol- ler gegen Ausheben gesichert sein. Auch bei der Schiebkarre werden Sonder- bauformen, zum Teil auch mit zwei Rä- Wagen können mit unterschiedlichen Auf- dern, z. B. Plattenkarren, Muldenkarren, bauten versehen sein. Sie werden danach Tonnenkarren oder Kippkarren, von den auch bezeichnet, z. B. als Plattformwagen, Herstellern angeboten. Hordenwagen, Kastenwagen, Tischwagen, Muldenwagen oder Hubwagen. 29
Handbetriebene Transportmittel Auf einige wichtige Punkte wird hingewie- Insbesondere ist darauf zu achten, dass sen: Hochhubwagen nur gefahren werden, • Der Schwerpunkt der Last muss immer wenn die Last so tief wie möglich – etwa zwischen den Rädern liegen. 5 bis 10 cm zwischen Unterkante der Last • Die Kippgefahr ist besonders groß, und dem Boden – geführt wird. wenn bei Wagen mit Drehschemel-Len- kung die Lenkung eingeschlagen ist. Je höher der Schwerpunkt des Systems • Die Deichsel eines Handwagens darf Hubwagen und der Last liegt: nicht auf dem Boden aufliegen. Sie • desto geringer ist die Standsicherheit muss in ihrer untersten Stellung eine • desto größer ist die Gefahr des Um- Begrenzung haben. Beim Fallen lassen kippens der Deichsel können sonst Fußverlet- zungen verursacht werden. Ein Abstand von 20 cm zwischen Un- terkante der Deichsel und Boden ver- hindert diese Verletzungen. • Bei abgestelltem Wagen ist die Deich- sel hochzustellen, damit sie nicht in die Verkehrsfläche hineinragt und zur Stolperstelle wird. • Damit die Deichsel nicht zum „Schlag- werkzeug“ wird, muss eine Vorrichtung vorhanden sein, mit der die Deichsel in oberer Stellung festgehalten und ge- gen Herabfallen gesichert ist. Am bes- ten haben sich selbsttätig wirkende Vorrichtungen bewährt. Bild 5-3: Kommissionieren mit höhenverstell- Handhubwagen und Handgabelhubwa- barem Handhubwagen gen werden zum Transportieren von Pa- letten eingesetzt, wenn ein kraftbetriebe- Die Bild 5-3 zeigt, dass durch den Einsatz ner Stapler zu schwer oder sein Einsatz von Hubwagen beim Transport von Hand unwirtschaftlich ist oder wenn für seinen das Arbeitsverfahren sicherer und leichter Einsatz kein ausreichender Platz vorhan- gestaltet werden kann. den ist. 30
Handbetriebene Transportmittel Bei Winden muss die Kurbel durch Sicher- Zur Vermeidung von Unfällen sind Winden heitssperrklinken und bei hydraulischen und hydraulische Heber regelmäßig auf Hebern (Bild 5-4) der Hebel durch Rück- zuverlässige Funktion der Sperrklinken schlagventil gegen Zurückschlagen gesi- und Rückschlagventile zu prüfen. Dabei chert sein. ist bei Sperrklinken besonders auf Ver- schleiß und bei hydraulischen Bauteilen Wenn jedoch in das Pumpengehäuse der auf Dichtheit und ausreichenden Ölstand Hydraulik Luft eingedrungen ist, kann der zu achten. Hebel stark federn und Verletzungen ver- ursachen. In solchen Fällen ist deshalb schnellstens eine Entlüftung durch eine befähigte Person durchführen zu lassen. Bild 5-4: Hydraulisch betätigter Handgabelhubwagen mit Bremseinrichtung 31
6 Mitgänger-Flurförderzeuge Für viele Transport- und Lageraufgaben Eine gründliche Einweisung und Unter- sind Mitgänger-Flurförderzeuge (Bild 6-1) weisung ist allerdings erforderlich. die wirtschaftlichste Lösung. Müssen beim Transport längere Strecken zurückgelegt werden, kann sich der Ein- Eine besondere Ausbildung, wie sie für satz eines Mitgänger-Flurförderzeugs mit das Steuern von Gabelstaplern mit Fah- zusätzlicher Fahrerstandplattform lohnen. rersitz gefordert wird, kann beim Betrieb Im Mitgängerbetrieb werden Plattform und dieser Geräte entfallen. Flankenschutz in die Kontur des Flurför- derzeugs eingeklappt. Bild 6-1: Mitgänger-Flurförderzeug mit sicherheitstechnisch und ergonomisch günstig gestaltetem Steuerungshandgriff 32
Mitgänger-Flurförderzeuge Ein Flurförderzeug mit dieser Kombination taster, der beim Auftreffen auf den Körper darf nur von Fahrpersonal gesteuert wer- die Fahrbewegung abschaltet oder auf die den, das: entgegengesetzte Fahrtrichtung umschal- • mindestens 18 Jahre alt ist tet. • für diese Tätigkeit geeignet und ausge- bildet ist Mitgänger-Flurförderzeuge können auch • seine Befähigung nachgewiesen hat mit einem Hubgerüst wie ein Gabelstapler • schriftlich beauftragt ist zum Ein- und Auslagern oder zum Stapeln benutzt werden. Mitgänger-Flurförder- Mitgänger-Flurförderzeuge werden über zeuge verfügen allerdings nicht über ein eine Steuereinrichtung im Deichselkopf Fahrerschutzdach. Bei angehobener Last gesteuert. Aus dem Unfallgeschehen ist ist daher ein sorgfältiges Steuern erforder- bekannt, dass Mitgänger das Gerät in die lich. eigenen Füße steuern. Besonders häufig treten dabei Fersenverletzungen auf. Außerdem sollten die Mitgänger beach- ten, dass die schmalen Geräte nur eine Antriebsräder und Stützräder müssen geringe Standsicherheit besitzen. daher im Rahmen des Flurförderzeugs angeordnet oder durch Fußabweiser gesi- Zum Ein- und Auslagern in größeren Hö- chert sein. Diese Fußabweiser lassen sich hen ist daher ein ebener Boden erforder- auch bei älteren Geräten nachrüsten. Bei lich. der Festlegung des Abstandes zum Bo- den wird davon ausgegangen, dass der Die Breite der Last sollte der Breite des Ge- Mitgänger Schutzschuhe trägt. Die Hand- räts angepasst sein. Es sollten nur Norm- habung des Geräts sollte geübt werden, paletten angehoben werden. damit der Mitgänger eine sichere Positi- on beim Fahren in Deichselrichtung ein- Auch bei Mitgänger-Flurförderzeugen nimmt. muss darauf geachtet werden, dass vor dem Verlassen der Schlüssel als Sicherung Deichseln der Mitgänger-Flurförderzeuge gegen unbefugtes Benutzen abgezogen müssen eine ausreichende Länge haben werden muss. und so gebaut sein, dass der Mitgänger bei Fahrt in Deichselrichtung nicht zwi- schen einem Hindernis und dem Deich- selkopf eingeklemmt werden kann. Im Deichselkopf befindet sich daher ein Not- 33
7 Verkehrswege Auf innerbetrieblichen Verkehrswegen • erforderliche Breite besteht erhöhtes Unfallrisiko durch das • gute Übersichtlichkeit unmittelbare Nebeneinander von Fußgän- • ausreichende Beleuchtung gern und Fahrzeugen (Bild 7-1). • eindeutige Beschilderung • deutliche Kennzeichnung In jedem Betrieb sind daher bei der Pla- • Tragfähigkeit nung und Einrichtung von Verkehrs- und • Ebenheit Transportwegen folgende Bedingungen • Trittsicherheit und Voraussetzungen für einen sicheren Transport zu erfüllen: Bild 7-1: Gute Kennzeichnung und Gestaltung von Wegen sind Voraussetzungen für den sicheren innerbe- trieblichen Transport und Verkehr 34
Verkehrswege 7.1 Breite und Übersicht Die Breite der Wege für den Fahrverkehr richtet sich nach der größten Breite der verwendeten Transportmittel oder des transportierten Ladegutes. Bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h müssen die Wege so breit sein, dass auf beiden Seiten ein Sicherheitsabstand Z1 von mindestens 0,5 m vorhanden ist (Bild 7-2). Bei Gegenverkehr muss zusätzlich zwischen den Transportfahrzeugen einschließlich La- Bild 7-3: Bei Gegenverkehr auf dem Verkehrsweg degut ein Begegnungszuschlag von ist außer aL und Z1 noch der Abstand Z2 zu be- rücksichtigen Z2 = 0,4 m bleiben. Höhere Geschwindigkei- ten der Fahrzeuge erfordern entsprechend größere Werte für Z1 und Z2 (Bild 7-3). Bei geringer Benutzung der Wege können die Begegnungs- und Randzuschläge bis auf 1,10 Werden die Fahrwege auch zum Gehver- m herabgesetzt werden (2Z1 + Z2 =1,10 m). kehr benutzt, sind die Randzuschläge Z1 auf 0,75 m zu erhöhen. Wegbreiten für den Handtransport werden im Bild 7-4 auf Seite 36 gezeigt. Entsprechend den unterschiedlichen Be- triebsbedingungen kann auch bei Gegen- verkehr der Verkehrsweg bei genügend Aus- weichstellen einspurig geführt werden; dies gilt sinngemäß auch für Tore und Durchfahr- ten. Diese Breiten sind bis 0,2 m oberhalb der Bild 7-2: Die Mindestbreite der Verkehrswege Fahrzeuge und des Ladegutes, mindestens für Lastbewegungen richtet sich nach der Breite aber bis zu einer Höhe von 2m über dem des Transportmittels bzw. des Ladegutes aL. Boden einzuhalten Dazu wird der Zuschlag Z1 gerechnet 35
Verkehrswege Bild 7-4: Wegbreiten für den Handtransport Nur gute Übersichtlichkeit ermöglicht das Erkennen zu ermöglichen, muss der Quer- Sehen und das Gesehen werden. Darauf verkehr in einem Abstand von mindestens ist bereits bei der Planung und Errichtung 1 m an solchen Gefahrstellen vorbeige- von Verkehrswegen zu achten. führt werden. Andernfalls sind Umge- hungsschranken oder ähnliche Einrichtun- Um an unübersichtlichen Stellen, z. B. gen anzubringen. Ausgängen, Treppenzu- und -abgängen, Türen oder Durchgängen, ein rechtzeitiges 36
Verkehrswege 7.2 Beleuchtung Die Auslegung von Beleuchtungsanlagen richtet sich nach der BG-Regel „Natürliche Eine gute Beleuchtung ist nicht nur durch und künstliche Beleuchtung von Arbeits- ausreichende Beleuchtungsstärke zu er- stätten“ (BGR 131). Weitere Angaben für reichen (Bild 7-5). gute Beleuchtung sind enthalten in DIN 5034 „Innenraumbeleuchtung mit Tages- Sie muss auch blendungsfrei sein sowie licht“ und DIN EN 12464 Teil 1 „Beleuch- harmonische Helligkeitsverteilung und tung von Arbeitsstätten“. ausreichende Schattigkeit haben. Bild 7-5: Gute Beleuchtung ermöglicht einwandfreies Sehen und Gesehen werden 37
Verkehrswege 7.3 Beschilderung und Kenn- Die zulässige Belastung der Lagerflächen, zeichnung unter denen sich andere Räume befinden, muss z. B. an den Zugängen deutlich er- kennbar angegeben sein. Die Beschilderung von Verkehrs- und Transportwegen sollte nach dem Motto Diese Belastung darf nicht überschritten „so viel wie nötig“, aber „so wenig wie werden. möglich“ vorgenommen werden. Dabei ist zu beachten, dass an den Füßen Sinnvoll ist es, allgemein bekannte Zei- von Transport- und Lagergestellen hohe chen, z. B. die der Straßenverkehrsord- Punktbelastungen auftreten. nung, unter Berücksichtigung der Unfall- verhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am 7.5 Trittsicherheit Arbeitsplatz“ (BGV A 8) zu verwenden. Als trittsicher kann ein Boden dann be- Eine deutliche Kennzeichnung ist dann zeichnet werden, wenn man darauf weder gegeben, wenn Abgrenzung, Nutzungsart ausgleitet noch rutscht. und ggf. Bewegungsrichtung zweifelsfrei erkennbar sind. Die Beschaffenheit richtet sich nach den jeweiligen betrieblichen Verhältnissen. Wenn mit öligen Verschmutzungen oder 7.4 Tragfähigkeit Nässe auf Wegen zu rechnen ist, muss die Oberfläche auch bei diesen betrieblichen Auf Wegen und Lagerflächen müssen der Verhältnissen noch rutsch- und gleithem- Boden selbst und sein Belag mend wirken. • den auftretenden Beanspruchungen, z. B. beim Verkehr mit Flurförderzeu- In der Winterzeit ist auf Verkehrswegen im gen, standhalten und Freien das Räumen von Schnee und das • tragfähig und eben sein. Abstumpfen bei Glätte so vorzubereiten und zu organisieren, dass rechtzeitig – al- Abdeckungen von Gruben, Kanälen und so vor Beginn der Arbeitszeit – geräumt Schächten sind gegen Verrutschen zu und gestreut ist. sichern. Sie dürfen keine Stolperstellen bilden. 38
Sie können auch lesen