582 BGI 582 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten - storemaster

 
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582
             BGIBGR
                 582xxx

BG-Information
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
Transport- und Lagerarbeiten

Juni 2008
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Impressum

Herausgeber

Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Issac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz

Telefon: 0800 9990080-0
Fax:      06131 802-20800
E-Mail: servicehotline@bghm.de
Internet: www.bghm.de

Servicehotline bei Fragen zum Arbeitsschutz: 0800 9990080-2
Medien Online: bestellung@bghm.de

Hinweis:
Das Schriftenwerk aller gewerblichen Berufsgenossenschaften wird derzeit neu
strukturiert und thematisch den ver­schiedenen Fachbereichen der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zugeordnet. Damit liegt die re­daktionelle
Verantwortung für die vorliegende Schrift nicht mehr in den Händen der BGHM. Vor
diesem Hintergrund ist diese Fassung der BGI 582 nur ein Nachdruck mit inhalt-
lichem Stand von 2008, mit dem wir die Übergangszeit der großen Nachfrage
wegen überbrücken.

Eine entgeltliche Veräußerung oder andere gewerbliche Nutzung bedarf der schrift-
lichen Einwilligung der BGHM

Ausgabe: Juni 2008; Druck November 2016
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Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei Transport- und Lagerarbeiten

BGI 582
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Inhaltsverzeichnis

1    Gefährdungen beim Transportieren und beim Lagern.................................................... 8
2    Der Mensch als Transportmittel.................................................................................. 12
     2.1 Körperliche Belastungen......................................................................................13
     2.2 Wie viel darf ein Mensch heben?..........................................................................15
     2.3 Empfehlungen aus ergonomischer Sicht zur Vermeidung von Ermüdungen...........20
     2.4 Regelungen für Frauen und Jugendliche................................................................20
3    Richtiges Heben und Tragen....................................................................................... 21
4    Hilfsmittel beim Handtransport.................................................................................. 26
5    Handbetriebene Transportmittel................................................................................ 28
6    Mitgänger-Flurförderzeuge......................................................................................... 32
7    Verkehrswege............................................................................................................ 34
     7.1 Breite und Übersicht............................................................................................35
     7.2 Beleuchtung........................................................................................................37
     7.3 Beschilderung und Kennzeichnung......................................................................38
     7.4 Tragfähigkeit........................................................................................................38
     7.5 Trittsicherheit.......................................................................................................38
     7.6 Instandhaltung....................................................................................................39
8    Be- und Entladen von Fahrzeugen............................................................................... 40
     8.1 Laderampen........................................................................................................40
     8.2 Ladebrücken........................................................................................................42
9    Rangieren und Kuppeln von Fahrzeugen..................................................................... 44
10 Lagern und Stapeln.................................................................................................... 48
11 Bodenlagerung.......................................................................................................... 49
     11.1 Grundlagen..........................................................................................................49
     11.2 Lagergeräte..........................................................................................................49
     11.3 Stapelung............................................................................................................51
     11.4 Beleuchtung........................................................................................................52
12 Lagern von Blechen, Bandstahlringen und Coils.......................................................... 53
     12.1 Bleche.................................................................................................................53
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12.2 Coils....................................................................................................................53
     12.3 Ringe...................................................................................................................54
13 Lagerung von Langgut................................................................................................ 55
14 Regale....................................................................................................................... 56
     14.1 Palettenregale.....................................................................................................56
     14.2 Kragarmregale.....................................................................................................58
     14.3 Durchlaufregale...................................................................................................58
     14.4 Verfahrbare Regale...............................................................................................58
     14.5 Regale mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen..................................................59
     14.6 Mehrgeschossige Regaleinrichtungen..................................................................59
15 Hochregal- und Schmalganglager............................................................................... 61
16 Betrieb von Lagern allgemein..................................................................................... 63
17 Persönliche Schutzausrüstungen............................................................................... 64
     17.1 Sicherheitsschuhe...............................................................................................64
     17.2 Schutzhandschuhe..............................................................................................66
     17.3 Industrieschutzhelme..........................................................................................68
     17.4 Schutzkleidung....................................................................................................69
18 Erste Hilfe.................................................................................................................. 70
19 Literatur- und Quellenverzeichnis
   (Vorschriften und Regeln)........................................................................................... 71
     19.1 Unfallverhütungsvorschriften...............................................................................71
     19.2 BG-Regeln, BG-Informationen und sonstige Schriften...........................................71
20 Abbildungsverzeichnis............................................................................................... 73
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Vorwort

Nach der Unfallstatistik der Berufsgenossenschaften ereignen sich beim innerbetriebli-
chen Transport noch immer weit mehr Unfälle als bei anderen Tätigkeiten in der gewerb-
lichen Wirtschaft. Etwa ein Drittel aller Arbeitsunfälle und fast die Hälfte aller tödlich
verlaufenden Arbeitsunfälle entfallen auf diese Tätigkeitsgruppe.

Zur Verbesserung der Arbeitssicherheit beim Transport sollte daher in jedem Einzelfall
geprüft werden, ob ein Transportvorgang überhaupt notwendig ist oder durch techni-
sche oder organisatorische Veränderungen vermieden werden kann. Denn der sicherste
und auch wirtschaftlichste Transport ist immer noch der, der nicht stattfindet.

In den letzten Jahren hat es an Konzepten zur Verringerung und Ordnung des Material-
flusses in den Betrieben nicht gefehlt. Eine Umsetzung dieser Konzepte ist aber nur in
größeren Betrieben festzustellen.

Durch die Nutzung von Fördermitteln haben die körperlichen Belastungen beim Trans-
port abgenommen. Der Handtransport hat aber nach wie vor einen wichtigen Anteil am
innerbetrieblichen Transport.

Der Einsatz moderner Fördermittel, die besonders für den Lagerbetrieb entwickelt wor-
den sind, hat dazu geführt, dass im Lagerwesen ein beachtlicher Wandel vollzogen wor-
den ist. Regalbediengeräte und Regalstapler ermöglichen es, das Lagergut in großen
Höhen ein- und auszulagern. Zahlreiche Lagersysteme arbeiten rechnerunterstützt teil-
oder vollautomatisch. Die Systeme sind mit einer ausgereiften Sicherheitstechnik verse-
hen.

Die moderne Lagertechnik kann aber nicht in allen Betrieben und Betriebsbereichen
eingesetzt werden. Die Lagerhaltung ist daher noch immer in einem beachtlichen Um-
fang am Unfallgeschehen beteiligt.

Diese BG-Information soll die Gefährdungen und Belastungen beim Transport und beim
Lagern nennen und zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsschäden beitragen.

Es ist nicht vorgesehen, den Bereich Transport und Lagerung umfassend abzuhandeln.
Schon an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass für den Transport mit Gabelstap-
lern und mit Kranen zusätzliche BG-Informationen erstellt worden sind.

                                                                                         7
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1            Gefährdungen beim Transportieren und
             beim Lagern

Jeder Unternehmer ist nach dem Arbeits-     Eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen
schutzgesetz verpflichtet, in seinem Be-    ist nur möglich, wenn eine gezielte und
trieb die Arbeitsbedingungen unter Ar-      systematische Ermittlung und Beurteilung-
beitsschutzgesichtspunkten zu beurteilen    der für die Beschäftigten bestehenden Ge-
und eine Verbesserung von Sicherheit und    fährdungen und Belastungen vorgenom-
Gesundheitsschutz anzustreben.              men wird.

    Bild 1-1: Transporttätigkeit

Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen-       In den Tabellen der Bilder 1-2 bis 1-4
und aus der Untersuchung von Berufs-        (Seiten 9 bis 11) sind Gefährdungen und
krankheiten ergeben besonders für den       Sicherheitsmaßnahmen beim Transport
Transport, aber auch für das Lagern, eine   und Lagern zusammengestellt.
Vielzahl von Gefährdungen.

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Gefährdungen beim Transportieren und beim Lagern

Gefährdungen                              Sicherheitsmaßnahmen

                                          • Beseitigen der Grate und scharfen Kanten
Anfassen
                                          • Tragen von Handschuhen oder Handleder

                                          • keine zu großen Lasten von Hand transportieren
Hochheben aus gebückter Stellung
                                          • richtige Körperhaltung beim Anheben

                                          • Rutschgefahr beseitigen, z. B. durch Entfetten bzw. Rei-
                                            nigen
                                          • Handschuhe mit griffigen oder rauen Greifflächen be-
Herausrutschen
                                            nutzen
                                          • geeignete Hilfsmittel, z. B. Zangen, Klauen oder Magne-
                                            te, einsetzen

                                          • sichere Lagerung und Stapelung
Nachrutschen oder Kippen
                                          • nur obere Teile anheben und transportieren

Einklemmen, Quetschen beim Untergreifen   • „über Eck“ absetzen

                                          • tragfähige und ebene Flächen und/oder Unterlagen
nachgebende oder unebene Absetzflächen
                                            benutzen

                                          • Kippsicherung verwenden
Umkippen                                  • Lasten möglichst legen, nicht stellen
                                          • Last auf ihrer größten Fläche absetzen

Bild 1-2: Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen beim Handtransport

                                                                                                       9
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Gefährdungen beim Transportieren und beim Lagern

 Gefährdungen                               Sicherheitsmaßnahmen

                                            • nur mit geeigneten Transportgeräten arbeiten
 Benutzen ungeeigneter Transportgeräte      • Flaschenwagen für Druckgasflaschen
                                            • Sackkarre für Kisten und Säcke

                                            • beschädigte Transportgeräte nicht mehr benutzen, son-
 Benutzen fehlerhafter Transportmittel
                                              dern zur Reparatur melden

 falsches Beladen von Wagen und Karren      • stets mittig beladen

                                            • Wege freihalten
                                            • Wege kennzeichnen
 Anstoßen, Umstoßen, Gestoßen werden
                                            • nur ausreichend breite und freigegebene Transportwege
                                              benutzen

                                            • Niveauunterschiede und größere Unebenheiten, wie
                                              Schlaglöcher und Schwellen, beseitigen
 Unebenheiten des Bodens
                                            • bei geringen Unebenheiten Gummi- bzw. Luftbereifung
                                              einsetzen

 Hindernisse auf dem Boden                  • für Ordnung und Sauberkeit sorgen

                                            • sichere Lastaufnahmeeinrichtungen verwenden
                                            • Lasten sichern, z. B. durch Seitenwände, Rungen, Zurr-
 Herabfallen ungesicherter Lasten
                                              gurte, Ketten, Verriegelungen
                                            • geeignete Transportbehälter benutzen

                                            • Geschwindigkeit den Kurven anpassen, um das Kippen
 zu hohe Geschwindigkeit, z. B. in Kurven
                                              von Wagen oder Verrutschen der Ladung zu vermeiden

                                            • Tragfähigkeit der Transportgeräte einhalten
                                            • Fassungsvermögen der Transportbehälter nicht über-
 Überladen                                    schreiten
                                            • ausreichende Anzahl von Transportbehältern bereitstel-
                                              len

 Bild 1-3: Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz handbetriebener Transportgeräte

10
Gefährdungen beim Transportieren und beim Lagern

Gefährdungen                  Sicherheitsmaßnahmen

                              • Lagergeräte (Paletten, Behälter) vor dem Stapeln auf sicheren Zu-
                                stand überprüfen
                              • schadhafte Lagergeräte der Benutzung entziehen
                              • Stapelfähigkeit prüfen, besonders beim Stapeln ohne Hilfsmittel
                              • nur auf tragfähigem Boden lagern
Umkippen von Stapeln
                              • Stapel lotrecht errichten
                              • zulässige Stapelhöhe einhalten
                              • Standsicherheit nicht durch Besteigen oder Anlegen von Leitern be-
                                einträchtigen
                              • Sicherheitsabstand zu Kran- und anderen Förderanlagen einhalten

                              • Anstoßen an Stapel verhindern
                              • ausreichenden Abstand zu Verkehrswegen und Arbeitsplätzen ein-
                                halten
                              • Überladen von Lagergeräten und Lagereinrichtungen vermeiden
Herabfallen von Lagergut      • geeignete Auflagen für Lagergut und Lagergeräte anbringen
                              • Regale an der Stirn- und Rückseite sichern
                              • Lagergut ordnungsgemäß ein- und auslagern
                              • unbeabsichtigtes Anheben daneben oder dahinter gelagerter Palet-
                                ten und Behälter vermeiden

                              • Platten, Tafeln, Ringe, Stangen und anderes Langgut horizontal la-
Umfallen von Lagergut
                                gern oder in Lagergestellen gegen Umkippen sichern

                              • Lagerung nur zwischen festen Begrenzungen oder auf abrollsicheren
Wegrollen von Lagergut          Unterlagen, im Einzelfall können auch Unterlegkeile verwendet wer-
                                den

                              • Behälter und Verpackungen vor dem Lagern auf sicheren Zustand
                                prüfen
                              • Stapeln nur bei tragfähigen Behältern oder Verpackungen
Austreten von Flüssigkeiten
                              • besondere Lager- und Stapelgeräte verwenden
                              • Auffangbehälter, falls erforderlich
                              • Betriebsanweisung beachten

Bild 1-4: Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen beim Lagern und Stapeln

                                                                                                     11
2        Der Mensch als Transportmittel

Trotz weitgehender Mechanisierung sind       Tragen schwerer Lasten ist der Mensch we-
Transportarbeiten von Hand noch an vie-      gen des Aufbaus der Wirbelsäule jedoch
len Arbeitsplätzen erforderlich. Hebe- und   nur bedingt geeignet.
Transportarbeiten werden als Nebenarbeit
oft kaum beachtet.                           Wie Bild 2-1 zeigt, werden beim Heben
                                             mit gebeugtem Rücken die knorpeligen
Diese Tätigkeiten führen jedoch häufig zu    Bandscheiben keilartig verformt und an
starken Belastungen der Muskelgruppen        den Kanten überlastet, was zu Rückenlei-
in den Armen und am Rumpf und zeitweise      den führen kann. Je stärker der Oberkörper
zu sehr hohen Druck- und Biegebelastun-      nach vorn geneigt wird, desto größer ist
gen der Wirbelsäule.                         die Belastung der Rückenmuskeln und der
                                             Bandscheiben. Mit vorgeneigtem Rumpf
Sie lösen Schädigungen des Stütz- und        besteht schon bei leichten Lasten die Ge-
Bewegungsapparates aus, wie durch die        fahr einer Überbelastung.
große Anzahl der Rückenbeschwerden
und -erkrankungen bei Berufsgruppen wie      Beim Heben mit flachem Rücken neigt sich
Transportarbeitern und Gleisarbeitern be-    der Rumpf im Hüftgelenk; die Bandschei-
stätigt wird.                                ben werden nicht verformt, sie werden
                                             gleichmäßig und nur gering belastet. Mit
Die Wirbelsäule des Menschen befähigt        aufgerichtetem Oberkörper können schwe-
ihn, sich aufrecht zu bewegen. Sie stützt    re Lasten gefahrlos gehoben werden.
den Rumpf und den Kopf. Zum Heben und

 Bild 2-1: Falsches und richtiges Heben

12
Der Mensch als Transportmittel

2.1        Körperliche Belastungen                     Die Bandscheiben verlieren mit zuneh-
                                                       mendem Alter an Elastizität: Der Faser-
Beim Transport von Hand und bei den da-                ring wird dann oft auch schon ohne be-
durch entstehenden starken Belastungen                 sondere Belastung überdehnt oder er reißt
zahlreicher Muskelgruppen, insbesondere                ein, sodass sich der Kern der Bandscheibe
der oberen und unteren Gliedmaßen, ist                 vorwölbt. Die Folgen dieser Veränderun-
eine erhöhte Durchblutung des Muskelge-                gen sind Schmerzen und Verkrampfungen
webes erforderlich, um die Sauerstoff- und             der benachbarten Muskeln sowie Bewe-
Nährstoffzufuhr sowie den Abtransport der              gungseinschränkungen. Vor allem sind die
Stoffwechselprodukte zu sichern. Wenn                  Hals- und Lendenwirbel von diesen Verän-
das nicht geschieht, treten sehr schnell               derungen betroffen, die als „steifer Hals“
Ermüdungserscheinungen auf. Ermüdung                   oder „Hexenschuss“ bekannt sind.
bewirkt auch ein erhöhtes Unfallrisiko.
                                                       Wenn der Kern völlig durch den Faser-
Elastische Zwischenglieder zwischen den                ring hindurchtritt, spricht man von einem
Wirbelknochen – die Bandscheiben – die-                „Bandscheibenvorfall“ (Bild 2-2). Der „vor-
nen der Kraftübertragung, der Beweglich-               gefallene“ Kern drückt auf die in seinem
keit und der Elastizität der Wirbelsäule.              Bereich abgehenden Nervenwurzeln oder
Die Bandscheiben bestehen aus Faser-                   direkt auf das Rückenmark und verursacht
knorpelringen, die einen gallertartigen                meist sehr schmerzhafte Störungen und
Kern umfassen.                                         teilweise oder gänzliche Lähmungen der

                                                   5
   1   =    Dornfortsatz                       4                             Längsschnitt
                             1
   2   =    Rückenmark                     3
                                   2
   3   =    Wirbelkörper
   4   =    Bandscheibe                6
                             1
   5   =    Kern
                                                                             Querschnitt
   6   =    Nerv

 Bild 2-2: Gesunde und geschädigte Bandscheibe (Bandscheibenvorfall)

                                                                                                  13
Der Mensch als Transportmittel

von diesen Nerven versorgten Muskelpar-             wegen, ist die Wirbelsäule wie eine Brücke
tien.                                               auf den vorderen und hinteren Beinpaa-
                                                    ren abgestützt. Beim Menschen jedoch ist
Die gleichen Störungen können bei Über-             diese Abstützung nur in einem Beinpaar
beanspruchung auftreten.                            vorhanden. Jeder Techniker weiß, dass
                                                    eine Abstützkonstruktion – hier die Wir-
Das äußert sich in Lähmungserscheinun-              belsäule – bei gleicher Belastung im Falle
gen. Durch rechtzeitige Operation können            einer doppelten Abstützung wesentlich
diese Auswirkungen vermieden werden.                günstiger, etwa über die Hälfte weniger,
                                                    beansprucht wird. Im Übrigen können in
Für das Heben mit stark vorgeneigtem                einer Stützkonstruktion wesentlich größe-
Oberkörper ist die Wirbelsäule des Men-             re Lasten aufgenommen werden, wenn nur
schen ungeeignet, weil die Hebelarme                Druck- oder Zugkräfte entstehen und nicht
– die Dornfortsätze – nur sehr kurz sind.           noch zusätzlich Biegekräfte aufgenommen
Bei Tieren, die sich auf allen „Vieren“ be-         werden müssen (Bild 2-3).

                                                                 K: L=1 : 3
                                                                 (Auslegerkran)

                                                                 K: L=1 : 2
                                                                 (Bison)

                                                                 K: L=1 : 8
                                                                 (Mensch)

 Bild 2-3: Verhältnis von Kraftarm-Länge (K) zur Lastarm-Länge (L) bei Baukran, Bison und Mensch

14
Der Mensch als Transportmittel

2.2      Wie viel darf ein Mensch              Dabei sind zu berücksichtigen:
         heben?
                                               1. Merkmale der Last (z. B. Gewicht,
Begriffe wie „hohe Belastung“ und                 Schwerpunktlage, Größe, Handhabbar-
„Schwerarbeit“ sind ungenau und un-               keit);
klar, weil sie einerseits von den betrieb-     2. Geforderter körperlicher Kraftaufwand
lichen Gegebenheiten bestimmt werden,             (z. B. Größe der Kraft, Körperhaltung,
aber andererseits vom Wissen, Können              Drehbewegung des Rumpfes);
und Wollen der Menschen abhängen, die          3. Merkmale der Arbeitsumgebung
Transportarbeiten durchführen.                    (z. B. Klima, Raummaße, Bodenbe-
                                                  schaffenheit);
                                               4. Erfordernisse der Aufgabe
 Beispiel
                                                  (z. B. Hebehöhe, Arbeitstempo, Trans-
 Eine Transportarbeit, die von einem jun-
                                                  portstrecke, Arbeitsablauf, Erholzei-
 gen, unterwiesenen, trainierten Mann mit
                                                  ten).
 Leichtigkeit bewältigt wird, kann für einen
 älteren Mann oder für einen untrainierten
                                               Risikofaktoren können vorliegen
 Jugendlichen eine schwere, unzumutbare
                                                • bei mangelnder körperlicher Eignung
 Belastung bedeuten.
                                                   zur Ausführung der Aufgabe,
                                                • bei ungeeigneter Kleidung, ungeeigne-
Die zumutbare Belastung eines Men-                 tem Schuhwerk oder sonstigen unge-
schen kann nur unter Berücksichtigung              eigneten persönlichen Gegenständen
der technischen und organisatorischen              sowie
Gegebenheiten des Arbeitsplatzes unter          • bei unzureichenden oder unange-
Einbeziehung der persönlichen Risikofak-           messenen Kenntnissen oder bei unzu-
toren ermittelt werden.                            reichender oder unangemessener Un-
                                                   terweisung.
Nach der Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der manuellen            Eine Abschätzung der Belastung kann mit
Handhabung von Lasten bei der Arbeit,          Hilfe der „Leitmerkmalmethode“ erfolgen.
kurz Lastenhandhabungsverordnung, sind         Diese Methode entspricht den Bedingun-
nach § 2 geeignete organisatorische Maß-       gen in der betrieblichen Praxis und hat ei-
nahmen zu treffen sowie geeignete Mittel       nen speziellen Bezug zum Arbeitsschutz-
zur Verfügung zu stellen und einzusetzen,      gesetz und zur Lastenhandhabungsverord-
um die Gefährdung bei der manuellen            nung.
Handhabung von Lasten gering zu halten.

                                                                                          15
Der Mensch als Transportmittel

Sie ist vom Länderausschuss für Arbeits-                In Bild 2-4 sind die entsprechenden
schutz und Sicherheitstechnik (LASI) zur                Hilfsmittel dargestellt.
Erfüllung der Forderungen gemäß §§ 5 und 6
Arbeitsschutzgesetz anerkannt.                          Beim manuellen Transportieren muss au-
                                                        ßerdem zwischen Umsetzen und Tragen
Die Bewertung erfolgt in drei Schritten:                unterschieden werden:
                                                         • Umsetzen ist das Bewegen einer Last
1. Bestimmung der Zeitwichtung;                            bis zu 2 m durch Arm- oder Körperbe-
2. Bestimmung der Wichtung der Leit-                       wegung aus dem Stand oder mit maxi-
   merkmale: Gewicht, Haltung und Aus-                     mal 2 Schritten.
   führungsbedingungen;                                  • Tragen ist das Bewegen einer Last bis
3. Bewertung.                                              zu 50 m bei gleich bleibender Körper-
                                                           haltung und Trageform.

     Hebe- oder Umsetzvorgänge              Halten (> 5 s)                      Tragen (> 5 m)
                (< 5 s)

      Anzahl am       Zeitwich-     Gesamtdauer am           Zeitwich-   Gesamtweg am            Zeitwich-
      Arbeitstag        tung           Arbeitstag              tung        Arbeitstag              tung

          < 10           1               < 5 min                1            < 300 m                1

      10 bis < 40        2            5 bis 15 min              2        300 m bis < 1 km           2

      40 bis < 200       4           15 min bis < 1 h           4        1 km bis < 4 km            4

     200 bis < 500       6            1 h bis < 2 h             6        4 km bis < 8 km            6

     500 bis < 1000      8            2 h bis < 4 h             8        8 km bis < 16 km           8

        ≥ 1000           10               ≥4h                   10           ≥ 16 km                10

 Beispiele:                       Beispiele:                        Beispiele:
 • Setzen von Mauersteinen        • Halten und Führen eines Guss- • Möbeltransport
 • Einlegen von Werkstücken         rohlings bei der Bearbeitung an • Tragen von Gerüstteilen vom
   in eine Maschine                 einem Schleifbock                 Lkw zum Aufstellort
 • Pakete aus einem Contai-       • Halten einer Handschleifmaschi-
   ner entnehmen und auf ein        ne
   Band legen                     • Führen einer Motorsense

 Bild 2-4: 1. Schritt: Bestimmung der Zeitwichtung (Nur eine zutreffende Spalte ist auszuwählen!)

16
Der Mensch als Transportmittel

     Wirksame Last 1) für Männer      Lastwichtung          Wirksame Last 1) für Frauen       Lastwichtung

                < 10 kg                     1                         < 5 kg                       1

            10 bis < 20 kg                  2                      5 bis < 10 kg                   2

            20 bis < 30 kg                  4                     10 bis < 15 kg                   4

            30 bis < 40 kg                  7                     15 bis < 25 kg                   7

               ≥ 40 kg                      25                       ≥ 25 kg                       25
1)
  Mit der „wirksamen Last“ ist die Gewichtskraft bzw. Zug-/Druckkraft gemeint, die der Beschäftigte
tatsächlich bei der Lastenhandhabung ausgleichen muss. Sie entspricht nicht immer der Lastmasse.
Beim Kippen eines Kartons wirken nur etwa 50 %, bei der Verwendung einer Schubkarre oder Sackkarre
nur 10 % der Lastmasse.

 noch Bild 2-4: 2. Schritt: Bestimmung der Wichtungen von Last, Haltung und Ausführungsbedingungen

      Charakteristische Körper­                 Körperhaltung, Position der Last               Haltungs­
     haltungen und Lastposition 2)                                                             wichtung

                                     • Oberkörper aufrecht, nicht verdreht
                                                                                                   1
                                     • Last am Körper

                                     • geringes Vorneigen oder Verdrehen des Ober-
                                       körpers                                                     2
                                     • Last am Körper oder körpernah

                                     • tiefes Beugen oder weites Vorneigen
                                     • geringe Vorneigung mit gleichzeitigem Verdre-
                                                                                                   4
                                       hen des Oberkörpers
                                     • Last körperfern oder über Schulterhöhe

                                     • weites Vorneigen mit gleichzeitigem Verdrehen
                                       des Oberkörpers
                                     • Last körperfern                                             8
                                     • eingeschränkte Haltungsstabilität beim Stehen,
                                       Hocken oder Knien
2)
   Für die Bestimmung der Haltungswichtung ist die bei der Lastenhandhabung eingenommene charak-
teristische Körperhaltung einzusetzen; z. B. sind bei unterschiedlichen Körperhaltungen mit der Last
mittlere Werte zu bilden – keine gelegentlichen Extremwerte verwenden!

                                                                                                             17
Der Mensch als Transportmittel

                       Ausführungsbedingungen                               Ausführungsbedingungs­
                                                                                   wichtung

Gute ergonomische Bedingungen, z. B. ausreichend Platz, keine Hin-
dernisse im Arbeitsbereich, ebener, rutschfester Boden, ausreichend                     0
beleuchtet, gute Griffbedingungen

Einschränkung der Bewegungsfreiheit und ungünstige ergonomische
Bedingungen, z. B.
 1. Bewegungsraum durch zu geringe Höhe oder durch eine Arbeits-                        1
    fläche unter 1,5 m2 eingeschränkt oder
 2. Standsicherheit durch unebenen, weichen Boden eingeschränkt

Stark eingeschränkte Bewegungsfreiheit und/oder Instabilität des
                                                                                        2
Lastschwerpunktes (z. B. Patiententransfer)

                Lastwichtung

     +       Haftungswichtung

               Ausführungs­
     +
            bedingungswichtung

     =            Summe               x          Zeitwichtung          x           Punktwert

     Anhand des errechneten Punktwertes und der Tabelle auf Seite 18 kann eine grobe Bewertung
     vorgenommen werden 3).
     Unabhängig davon gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes.
     3)
        Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit steigenden Punktwerten die Belastung des Mus-
     kel- Skelett-Systems zunimmt. Die Grenzen zwischen den Risikobereichen sind aufgrund der indi-
     viduellen Arbeitstechniken und Leistungsvoraussetzungen fließend. Damit darf die Einstufung nur
     als Orientierungshilfe verstanden werden.
     noch Bild 2-4: 3. Schritt: Bewertung der verschiedenen Wichtungen

18
Der Mensch als Transportmittel

     Risikobereich   Punktwert                               Beschreibung

                                  Geringe Belastung, Gesundheitsgefährdung durch körperliche Über-
 1                      < 10
                                  beanspruchung ist unwahrscheinlich.

                                  Erhöhte Belastung, eine körperliche Überbeanspruchung ist bei
 2                    10 < 25     vermindert belastbaren Personen 4) möglich.
                                  Für diesen Personenkreis sind Gestaltungsmaßnahmen sinnvoll.

                                  Wesentlich erhöhte Belastung, körperliche Überbeanspruchung ist
 3                    25 < 50     auch für normal belastbare Personen möglich. Gestaltungsmaß-
                                  nahmen sind angezeigt 5).

                                  Hohe Belastung, körperliche Überbeanspruchung ist wahrscheinlich.
 4                      ≥ 50
                                  Gestaltungsmaßnahmen sind erforderlich 5).
4)
   Vermindert belastbare Personen sind in diesem Zusammenhang Beschäftigte, die älter als 40 oder
jünger als 21 Jahre alt, „Neulinge“ im Beruf oder durch Erkrankungen leistungsgemindert sind.
5)
   Gestaltungserfordernisse lassen sich anhand der Punktwerte der Tabellen ermitteln. Durch Gewichts-
minderung, Verbesserung der Ausführungsbedingungen oder Verringerung der Belastungszeiten kön-
nen Belastungen vermieden werden.

Im Übrigen muss die Trageform und Greifart berücksichtigt werden. Abzüge werden be-
rücksichtigt bei:
  • schlecht gestalteten Greifflächen, z. B. zu glatt, scharfkantig
  • ungünstiger Form der Last, z. B. einseitige Körperbelastung, Sichtbehinderung, zu
    weite Armspreizung
  • Über- bzw. Unterschreitung der günstigen Greif- und Handhabungshöhen, z. B. Auf-
    nehmen vom Boden durch Untergreifen oder Hochheben über Schulterhöhe

Zusammen sollen die Abzüge 40 % nicht überschreiten.

                                                                                                        19
Der Mensch als Transportmittel

2.3      Empfehlungen aus ergo-                Beim gemeinsamen Transport durch meh-
         nomischer Sicht zur Ver-              rere Personen gilt zusätzlich:
         meidung von Ermüdungen                  • Bewegungen gleichzeitig ausführen
                                                   (Anheben, Gleichschritt, Absetzen)
                                                 • Personen gleichmäßig belasten
Untersuchungen haben ergeben, dass ei-           • lange Lasten auf gleicher Schulter tra-
ne Belastung des menschlichen Körpers              gen
mit Gewichten von 6 bis 10 kg ergono-            • Last mindestens mit einer Hand fest-
misch zweckmäßig ist. Größere Gewichte             halten
bedeuten zusätzliche Beanspruchungen             • Kommandos und Anweisungen nur von
durch die Last und damit Auftreten von             einer Person erteilen lassen
Ermüdungserscheinungen. Auch bei klei-
neren Gewichten tritt eine Ermüdung des
Körpers ein, jedoch vornehmlich durch die
körperliche Bewegung.                          2.4     Regelungen für Frauen
                                                       und Jugendliche
Das heißt, der häufige Transport einer klei-
nen Last kann ebenso ermüdend wirken
wie der einmalige Transport einer großen       Werdende Mütter dürfen nach dem Mut-
Last.                                          terschutzgesetz unter anderem Arbeiten
Einer Ermüdung kann vorgebeugt werden          nicht durchführen, bei denen
durch                                            • regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg
 • Erholungspausen                                 Gewicht
 • Verringerung des Bewegungsrhyth-              • gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg
   mus, d. h. der Anzahl der bewegten              Gewicht
   Lasten je Zeiteinheit                       ohne mechanische Hilfsmittel von Hand
 • Verringerung gleichartiger aufeinan-        gehoben, bewegt oder befördert werden
   derfolgender Transportvorgänge, z. B.       müssen.
   durch Einrichtung von Wechselarbeits-
   plätzen                                     Das „Gesetz zum Schutz der arbeitenden
                                               Jugend“ macht den Unternehmern zur Auf-
Außerdem sollte der Körper möglichst           lage, die körperliche Entwicklung der Ju-
gleichmäßig belastet sein.                     gendlichen zu schützen.

20
3        Richtiges Heben und Tragen

Transportarbeit ist Facharbeit. Sie setzt         übt. Der Erfolg dieser Unterweisungen
zwar keine jahrelange Ausbildung voraus,          zeigt sich auch in den Unfallstatistiken der
eine sorgfältige Unterweisung und Ein-            Unternehmen.
weisung ist dennoch erforderlich. In Un-
ternehmen, die dies erkannt haben, wird
das Heben und Tragen regelmäßig unter-            Wiederholen wir noch einmal, warum die
richtet.                                          richtige Hebetechnik von so großer Bedeu-
                                                  tung ist:
In einer theoretischen Schulung wird an
Modellen unterwiesen. Praktische Arbei-           Die Wirbelsäule des Menschen ist für eine
ten werden vorgeführt und erklärt (Bilder         aufrechte Körperhaltung geschaffen und
3-1 und 3-2). Anschließend werden die             für das Heben von Lasten nicht unbedingt
verschiedenen Handgriffe ausgiebig ge-            geeignet.

Bild 3-1: Aus der Hocke mit möglichst geradem Rücken anheben.     Bild 3-2: Beim Gehen den
                                                                  Körper leicht zu der nicht
                                                                  belasteten Seite neigen

                                                                                               21
Richtiges Heben und Tragen

Um Rückenschäden zu vermeiden, müs-         Ruckfrei deshalb, weil zu der statischen,
sen Lasten mit möglichst steil aufgerich-   also der ruhenden Belastung beim Heben
tetem Oberkörper und mit „flachem Rü-       einer Last, eine zusätzliche dynamische
cken“ ruckfrei aus der Hocke angehoben      Belastung, nämlich die Bewegungsbelas-
bzw. abgestellt werden (Bild 3-3).          tung, hinzukommt.

                                                     Bild 3-3:
                                                     Viele Rückenleiden entstehen durch
                                                     falsches Heben. Deshalb: den Rü-
                                                     cken nicht beim Heben beugen, den
                                                     Oberkörper nicht weit nach vorn nei-
                                                     gen, Lasten nie ruckartig anheben
                                                     Richtiges Heben schont den Rücken.
                                                     Deshalb wie der erfahrene Athlet he-
                                                     ben: mit flachem Rücken, steil aufge-
                                                     richtetem Körper und aus der Hocke.
                                                     Die Last muss möglichst nahe an
                                                     den Körper gebracht werden.

22
Richtiges Heben und Tragen

Beim ruckartigen Anheben kann die Be-            „Hohlkreuzhaltung“ und beim „Heben mit
lastung auf mehr als das Doppelte des ei-        gleichzeitiger Rumpfdrehung“ besonders
gentlichen Lastgewichtes ansteigen und           gefährdet. Bilder 3-4 und 3-5 zeigen die
auch bei kleinen Lastgewichten Band-             richtige Körperhaltung in der jeweiligen
scheibenbeanspruchungen von gefährli-            Situation.
chem Ausmaß erreichen.
                                                 Auch eine seitliche Neigung führt zu einer
Das Neigen und Aufrichten des Oberkör-           ungünstigen Belastung der Wirbelsäule,
pers erfolgt bei richtiger Hebetechnik           insbesondere der Bandscheiben.
durch die Gesäß- und Oberschenkelmus-
keln. Die belastete Wirbelsäule dient nur        Um die Belastung der Wirbelsäule und die
als Stütz- oder Tragelement und nicht als        Muskelarbeit möglichst gering zu halten,
Hebel- oder Biegeelement wie beim He-            müssen beim Anheben, Bewegen und Ab-
ben mit „gebeugtem Rücken“.                      setzen die folgenden Regeln eingehalten
                                                 werden:
Außer beim Heben mit „gebeugtem Rü-
cken“ wird die Wirbelsäule auch bei der

Bild 3-4: Die Hohlkreuzhaltung beim Tragen von   Bild 3-5: Greifhöhe anpassen - Rücken nicht
Lasten, aber auch beim Schieben oder Ziehen      verdrehen
eines Wagens, ist unbedingt zu vermeiden

                                                                                               23
Richtiges Heben und Tragen

 • nur mit „flachem Rücken“ anheben
   und absetzen (Bild 3-6)
 • wenn notwendig, Transportarbeiten
   aus der Hocke nur unter Beanspru-
   chung der Oberschenkel- und Gesäß-
   muskeln verrichten
 • beim Anheben und Absetzen Höhen-
   unterschiede gegenüber der Traghöhe
   vermeiden
 • den Körper symmetrisch belasten
   (Bild 3-7)
 • die Last nahe an den Körper heranneh-
   men
 • falls möglich, Hilfsmittel, wie Gurte,
   Tragegestelle, Tragjoche, verwenden
 • beim Tragen Körper aufrecht halten
                                             Bild 3-7: Beim Handtransport den Körper
   (Bild 3-8)                                möglichst gleichmäßig belasten

Bild 3-6: Anheben und Absetzen mit flachem   Bild 3-8: Bei beidhändigem Handtransport die
Rücken                                       Last nahe am Körper mit flachem Rücken tragen

24
Richtiges Heben und Tragen

Beim gemeinsamen Transport durch meh-              • mindestens mit einer Hand die Last
rere Personen (Bild 3-9) gilt zusätzlich:            halten
  • beim Anheben und Absetzen die Be-              • Kommandos und Anweisungen nur von
    wegungen gleichzeitig ausführen                  einer Person geben lassen
  • alle Personen gleichmäßig belasten             • bei drei und mehr Personen unbedingt
  • lange Lasten auf der gleichen Schulter           Gleichschritt halten
    tragen

Bild 3-9: Schulter-Transport durch drei Personen

                                                                                          25
4        Hilfsmittel beim Handtransport

Zur Erleichterung der Transportarbeiten      umfasst, ist es möglich, die Muskelkraft zu
stehen einfache Hilfsmittel zur Verfügung.   vervielfachen.
Sie sind so gebaut, dass sie bei geringem
Eigengewicht und einfacher Handhabung        Auch schwere Lasten können so von Hand
 • die Last sicher aufnehmen und fest-       verschoben oder beispielsweise zum Un-
    halten                                   terlegen von Kanthölzern angehoben wer-
 • ein leichtes Tragen ermöglichen           den.
 • Verletzungen, insbesondere durch
    Schnitt- und Quetschgefahren, vermei-    Die Stange muss so geführt und gehal-
    den                                      ten werden, dass ein schnelles und unbe-
                                             absichtigtes Bewegen – das gefürchtete
Hilfsmittel bei leichten Lasten sind bei-    Schlagen – verhindert wird. Ein sicherer
spielsweise:                                 Standplatz, ausreichend Bewegungsfrei-
 • Handmagnete                               heit, genügende Festigkeit der Last und
 • Handsauger                                des Drehpunktes vermeiden Abrutschen
 • Tragklauen                                und Schlagen der Knippstange sowie da-
 • Traggurte                                 durch mögliche Verletzungen.
 • Tragklemmen
                                             Der Rohrschlüssel kann zum Rollen von
Bei schweren Lasten werden beispiels-        Rohren und Wenden von Profilstählen ver-
weise benutzt:                               wendet werden. Der Vorteil zum bekann-
 • Knippstangen                              ten Kanteisen besteht in dem um 180°
 • Rohrschlüssel                             schwenkbaren vorderen Teil des Werkzeu-
 • Rollknippstangen                          ges. Dadurch wird die Gefahr, bei uner-
 • Rollen oder Walzen                        warteten Bewegungen des Werkstückes
 • Wälzwagen                                 gequetscht oder mitgerissen zu werden,
 • Transportfahrwerke                        verringert.

Die Knippstange, eine Stange aus Rund-       Wichtig ist, dass unmittelbar nach Über-
oder Vierkantstahl mit einem abgeplatte-     schreiten des Kipp-Punktes bzw. bei Be-
ten und evtl. angewinkelten Ende, wirkt      ginn der selbstständigen Bewegung das
nach dem Hebelprinzip. Der Lastarm ist       C-förmige Maul vom Profil abgezogen wird,
üblicherweise das Stück der Stange, wel-     sonst können schwere Zerrungen bzw.
ches unter die Last gestoßen oder gescho-    Schlagverletzungen durch das schlagende
ben werden kann. Durch den langen Kraft-     Kanteisen die Folge sein.
arm, der fast die gesamte Stangenlänge

26
Hilfsmittel beim Handtransport

Da auch routinierte Könner gelegentlich        Geräte zum Teil sogar durch Transportfahr-
den richtigen Zeitpunkt zum Ziehen des         werke lenkbar.
Kanteisens verpassen, gelten die Regeln:
 • niemals in der Bewegungsrichtung            Es ist jedoch darauf zu achten, dass die
   des Kanteisens stehen                       Wälzwagen unter der Last nicht verrut-
 • mit dem Kanteisen nur drücken, nie-         schen und infolgedessen die Last um-
   mals ziehen                                 kippt. Zweckmäßiger ist es deshalb, wenn
                                               die Wälzwagen miteinander verbunden
Mit Rollen haben schon die alten Ägypter       sind und die Zugkraft an den Wälzwagen
schwere Lasten bewegt, beispielsweise          angreift (Transportfahrwerke).
die Steinquader ihrer Pyramiden. Heute ist
dieses Verfahren nur noch beim Verschie-       Auch durch Befestigen der Wälzwagen an
ben schwerer Lasten über kurze Entfernun-      der Last oder von seitlichen Stützen am
gen gebräuchlich.                              Transportgut kann ein Umstürzen auf ein-
                                               fache Weise verhindert werden.
Je nach Gewicht und Last werden Rund-
hölzer, Rundstahlstangen oder Rohre un-        Besonders bei kopflastigen Maschinen
ter das zu transportierende Teil gelegt. Die   ist darauf zu achten, dass die Last nicht
beim Verschieben hinten frei werdenden         umkippt. Ein glatter oder verölter Maschi-
Rollen müssen vorn wieder untergelegt          nenboden oder Unebenheiten im Boden
werden.                                        können zu einem Verschieben der Fahr-
                                               werksteile führen und erhöhen damit die
Jederzeit muss eine Rolle noch vor dem         Kippgefahr.
Schwerpunkt der Last liegen, damit die
Last nicht kippt. Um das Quetschen der
Finger beim Vorlegen zu vermeiden, soll-
ten die Rollen auf jeder Seite der Last um
etwa 15 cm überstehen.

Dem Rollenprinzip folgend gibt es von
verschiedenen Herstellern Geräte, die das
Verschieben schwerer Lasten leichter und
sicherer machen, z. B. Wälzwagen. Das
unangenehme und gefährliche Vorlegen
der Rollen entfällt. Außerdem sind diese

                                                                                          27
5       Handbetriebene Transportmittel

Neben den einfachen Hilfsmitteln werden
in den Betrieben handbetriebene Trans-
portmittel eingesetzt.

Auswahl und Einsatz richten sich nach:
 • Form, Zustand und Eigenschaften des
   Transportgutes
 • Gewicht des Transportgutes
 • Maßen des Transportgutes
 • Länge des Transportweges
 • Zustand des Transportweges
 • Größe der zu überwindenden Höhen-
   differenz

Zu den handbetriebenen Transportmitteln
können auch die bereits erwähnten Trans-
                                           Bild 5-1: Sackkarre
portfahrwerke gerechnet werden.

Weitere handbetriebene Transportmittel,    Sie werden auch in Sonderbauform herge-
die insbesondere zur Überbrückung grö-     stellt, z. B.
ßerer Entfernungen beim Transport die-      • als Flaschenkarre
nen, sind unter anderem:                    • mit Spezialfahrgestell, damit die Karre
 • Stechkarren                                 „treppengängig“ wird
 • Schiebkarren
 • Handwagen                               Wenn der Schwerpunkt der Last auf einer
 • Heberoller                              Stechkarre genau über der Achse liegt, ist
 • Hubwagen                                die Haltekraft an den Griffen am gerings-
                                           ten. Das „Halten des Schwerpunktes über
Die Stechkarre, bekannter unter der Be-    der Achse“ ist umso schwieriger, je höher
zeichnung „Sackkarre“ (Bild 5-1), wird     der Schwerpunkt liegt.
zum Transport von Einzelteilen oder Be-
hältern, wie Säcken oder Kästen, häufig    Fachleute beladen ihre Stechkarre daher
benutzt.                                   so, dass der Lastschwerpunkt:
                                            • möglichst nahe an den Holmen liegt
                                            • möglichst tief liegt

28
Handbetriebene Transportmittel

Die Gefahr von Handverletzungen wird         Roller sind Handfahrzeuge, deren „Fahr-
durch Handschutzbügel vermieden              werk“ aus drei oder mehr Rollen besteht.
(Bild 5-2).                                  Durch zu hohes oder außermittiges Bela-
                                             den verlieren Roller leicht ihre Kippstabili-
                                             tät und kippen um, ganz besonders, wenn
                                             Lenkrollen vorhanden sind.

                                             Die Rollpritsche ist eine Sonderform des
                                             Rollers. Bei ihr sind auf einer Seite die Rol-
Bild 5-2: Handschutzbügel                    len durch Stützen ersetzt.

Die Schiebkarre, auch Schubkarre genannt     Abgestellt ist ihre Standfestigkeit sehr
und nach DIN 4902 als Kastenkarre be-        gut. Sie ist dann auch gegen Wegrollen,
zeichnet, verliert beim innerbetrieblichen   beispielsweise während des Beladens,
Transport an Bedeutung, da es bessere        gesichert. Zum Verfahren der Rollpritsche
und sicherere Transportmittel gibt.          muss die Seite mit den Stützen angeho-
                                             ben werden. Das geschieht üblicherweise
Für Sonderaufgaben wird sie jedoch we-       mit einem Heberoller.
gen ihrer universellen Einsatzmöglichkeit
für Stück- und Schüttgüter sowie bedingt     Zu beachten ist, dass insbesondere wäh-
auch für Flüssigkeiten fast in jedem Be-     rend des Absetzens ein Wechsel der Kraft-
trieb bereitgehalten.                        richtung an der „Deichsel“ eintritt: Zuerst
                                             wird angehoben, aber nach Überschrei-
Beim Beladen von Schiebkarren ist zu be-     tung des Totpunktes muss gegengehalten
achten:                                      und langsam bis zum Aufsetzen der Prit-
 • Lastschwerpunkt mittig zwischen die       sche nachgegeben werden.
   Holme bringen
 • Lastschwerpunkt so niedrig wie mög-       Während des Fahrens muss die Verbin-
   lich halten                               dung zwischen Rollpritsche und Heberol-
                                             ler gegen Ausheben gesichert sein.
Auch bei der Schiebkarre werden Sonder-
bauformen, zum Teil auch mit zwei Rä-        Wagen können mit unterschiedlichen Auf-
dern, z. B. Plattenkarren, Muldenkarren,     bauten versehen sein. Sie werden danach
Tonnenkarren oder Kippkarren, von den        auch bezeichnet, z. B. als Plattformwagen,
Herstellern angeboten.                       Hordenwagen, Kastenwagen, Tischwagen,
                                             Muldenwagen oder Hubwagen.

                                                                                        29
Handbetriebene Transportmittel

Auf einige wichtige Punkte wird hingewie-    Insbesondere ist darauf zu achten, dass
sen:                                         Hochhubwagen nur gefahren werden,
 • Der Schwerpunkt der Last muss immer       wenn die Last so tief wie möglich – etwa
   zwischen den Rädern liegen.               5 bis 10 cm zwischen Unterkante der Last
 • Die Kippgefahr ist besonders groß,        und dem Boden – geführt wird.
   wenn bei Wagen mit Drehschemel-Len-
   kung die Lenkung eingeschlagen ist.       Je höher der Schwerpunkt des Systems
 • Die Deichsel eines Handwagens darf        Hubwagen und der Last liegt:
   nicht auf dem Boden aufliegen. Sie          • desto geringer ist die Standsicherheit
   muss in ihrer untersten Stellung eine       • desto größer ist die Gefahr des Um-
   Begrenzung haben. Beim Fallen lassen          kippens
   der Deichsel können sonst Fußverlet-
   zungen verursacht werden.
   Ein Abstand von 20 cm zwischen Un-
   terkante der Deichsel und Boden ver-
   hindert diese Verletzungen.
 • Bei abgestelltem Wagen ist die Deich-
   sel hochzustellen, damit sie nicht in
   die Verkehrsfläche hineinragt und zur
   Stolperstelle wird.
 • Damit die Deichsel nicht zum „Schlag-
   werkzeug“ wird, muss eine Vorrichtung
   vorhanden sein, mit der die Deichsel
   in oberer Stellung festgehalten und ge-
   gen Herabfallen gesichert ist. Am bes-
   ten haben sich selbsttätig wirkende
   Vorrichtungen bewährt.
                                             Bild 5-3: Kommissionieren mit höhenverstell-
Handhubwagen und Handgabelhubwa-             barem Handhubwagen
gen werden zum Transportieren von Pa-
letten eingesetzt, wenn ein kraftbetriebe-   Die Bild 5-3 zeigt, dass durch den Einsatz
ner Stapler zu schwer oder sein Einsatz      von Hubwagen beim Transport von Hand
unwirtschaftlich ist oder wenn für seinen    das Arbeitsverfahren sicherer und leichter
Einsatz kein ausreichender Platz vorhan-     gestaltet werden kann.
den ist.

30
Handbetriebene Transportmittel

Bei Winden muss die Kurbel durch Sicher-          Zur Vermeidung von Unfällen sind Winden
heitssperrklinken und bei hydraulischen           und hydraulische Heber regelmäßig auf
Hebern (Bild 5-4) der Hebel durch Rück-           zuverlässige Funktion der Sperrklinken
schlagventil gegen Zurückschlagen gesi-           und Rückschlagventile zu prüfen. Dabei
chert sein.                                       ist bei Sperrklinken besonders auf Ver-
                                                  schleiß und bei hydraulischen Bauteilen
Wenn jedoch in das Pumpengehäuse der              auf Dichtheit und ausreichenden Ölstand
Hydraulik Luft eingedrungen ist, kann der         zu achten.
Hebel stark federn und Verletzungen ver-
ursachen. In solchen Fällen ist deshalb
schnellstens eine Entlüftung durch eine
befähigte Person durchführen zu lassen.

Bild 5-4: Hydraulisch betätigter Handgabelhubwagen mit Bremseinrichtung

                                                                                              31
6        Mitgänger-Flurförderzeuge

Für viele Transport- und Lageraufgaben               Eine gründliche Einweisung und Unter-
sind Mitgänger-Flurförderzeuge (Bild 6-1)            weisung ist allerdings erforderlich.
die wirtschaftlichste Lösung.                        Müssen beim Transport längere Strecken
                                                     zurückgelegt werden, kann sich der Ein-
Eine besondere Ausbildung, wie sie für               satz eines Mitgänger-Flurförderzeugs mit
das Steuern von Gabelstaplern mit Fah-               zusätzlicher Fahrerstandplattform lohnen.
rersitz gefordert wird, kann beim Betrieb            Im Mitgängerbetrieb werden Plattform und
dieser Geräte entfallen.                             Flankenschutz in die Kontur des Flurför-
                                                     derzeugs eingeklappt.

Bild 6-1: Mitgänger-Flurförderzeug mit sicherheitstechnisch und ergonomisch günstig gestaltetem
Steuerungshandgriff

32
Mitgänger-Flurförderzeuge

Ein Flurförderzeug mit dieser Kombination    taster, der beim Auftreffen auf den Körper
darf nur von Fahrpersonal gesteuert wer-     die Fahrbewegung abschaltet oder auf die
den, das:                                    entgegengesetzte Fahrtrichtung umschal-
 • mindestens 18 Jahre alt ist               tet.
 • für diese Tätigkeit geeignet und ausge-
    bildet ist                               Mitgänger-Flurförderzeuge können auch
 • seine Befähigung nachgewiesen hat         mit einem Hubgerüst wie ein Gabelstapler
 • schriftlich beauftragt ist                zum Ein- und Auslagern oder zum Stapeln
                                             benutzt werden. Mitgänger-Flurförder-
Mitgänger-Flurförderzeuge werden über        zeuge verfügen allerdings nicht über ein
eine Steuereinrichtung im Deichselkopf       Fahrerschutzdach. Bei angehobener Last
gesteuert. Aus dem Unfallgeschehen ist       ist daher ein sorgfältiges Steuern erforder-
bekannt, dass Mitgänger das Gerät in die     lich.
eigenen Füße steuern. Besonders häufig
treten dabei Fersenverletzungen auf.         Außerdem sollten die Mitgänger beach-
                                             ten, dass die schmalen Geräte nur eine
Antriebsräder und Stützräder müssen          geringe Standsicherheit besitzen.
daher im Rahmen des Flurförderzeugs
angeordnet oder durch Fußabweiser gesi-      Zum Ein- und Auslagern in größeren Hö-
chert sein. Diese Fußabweiser lassen sich    hen ist daher ein ebener Boden erforder-
auch bei älteren Geräten nachrüsten. Bei     lich.
der Festlegung des Abstandes zum Bo-
den wird davon ausgegangen, dass der         Die Breite der Last sollte der Breite des Ge-
Mitgänger Schutzschuhe trägt. Die Hand-      räts angepasst sein. Es sollten nur Norm-
habung des Geräts sollte geübt werden,       paletten angehoben werden.
damit der Mitgänger eine sichere Positi-
on beim Fahren in Deichselrichtung ein-      Auch bei Mitgänger-Flurförderzeugen
nimmt.                                       muss darauf geachtet werden, dass vor
                                             dem Verlassen der Schlüssel als Sicherung
Deichseln der Mitgänger-Flurförderzeuge      gegen unbefugtes Benutzen abgezogen
müssen eine ausreichende Länge haben         werden muss.
und so gebaut sein, dass der Mitgänger
bei Fahrt in Deichselrichtung nicht zwi-
schen einem Hindernis und dem Deich-
selkopf eingeklemmt werden kann. Im
Deichselkopf befindet sich daher ein Not-

                                                                                       33
7        Verkehrswege

Auf innerbetrieblichen Verkehrswegen                 •   erforderliche Breite
besteht erhöhtes Unfallrisiko durch das              •   gute Übersichtlichkeit
unmittelbare Nebeneinander von Fußgän-               •   ausreichende Beleuchtung
gern und Fahrzeugen (Bild 7-1).                      •   eindeutige Beschilderung
                                                     •   deutliche Kennzeichnung
In jedem Betrieb sind daher bei der Pla-             •   Tragfähigkeit
nung und Einrichtung von Verkehrs- und               •   Ebenheit
Transportwegen folgende Bedingungen                  •   Trittsicherheit
und Voraussetzungen für einen sicheren
Transport zu erfüllen:

Bild 7-1: Gute Kennzeichnung und Gestaltung von Wegen sind Voraussetzungen für den sicheren innerbe-
trieblichen Transport und Verkehr

34
Verkehrswege

7.1      Breite und Übersicht

Die Breite der Wege für den Fahrverkehr
richtet sich nach der größten Breite der
verwendeten Transportmittel oder des
transportierten Ladegutes. Bis zu einer
Geschwindigkeit von 20 km/h müssen die
Wege so breit sein, dass auf beiden Seiten
ein Sicherheitsabstand Z1 von mindestens
0,5 m vorhanden ist (Bild 7-2).

Bei Gegenverkehr muss zusätzlich zwischen
den Transportfahrzeugen einschließlich La-        Bild 7-3: Bei Gegenverkehr auf dem Verkehrsweg
degut ein Begegnungszuschlag von                  ist außer aL und Z1 noch der Abstand Z2 zu be-
                                                  rücksichtigen
Z2 = 0,4 m bleiben. Höhere Geschwindigkei-
ten der Fahrzeuge erfordern entsprechend
größere Werte für Z1 und Z2 (Bild 7-3).           Bei geringer Benutzung der Wege können die
                                                  Begegnungs- und Randzuschläge bis auf 1,10
Werden die Fahrwege auch zum Gehver-              m herabgesetzt werden (2Z1 + Z2 =1,10 m).
kehr benutzt, sind die Randzuschläge Z1
auf 0,75 m zu erhöhen.                            Wegbreiten für den Handtransport werden
                                                  im Bild 7-4 auf Seite 36 gezeigt.

                                                  Entsprechend den unterschiedlichen Be-
                                                  triebsbedingungen kann auch bei Gegen-
                                                  verkehr der Verkehrsweg bei genügend Aus-
                                                  weichstellen einspurig geführt werden; dies
                                                  gilt sinngemäß auch für Tore und Durchfahr-
                                                  ten.

                                                  Diese Breiten sind bis 0,2 m oberhalb der
Bild 7-2: Die Mindestbreite der Verkehrswege      Fahrzeuge und des Ladegutes, mindestens
für Lastbewegungen richtet sich nach der Breite   aber bis zu einer Höhe von 2m über dem
des Transportmittels bzw. des Ladegutes aL.       Boden einzuhalten
Dazu wird der Zuschlag Z1 gerechnet

                                                                                               35
Verkehrswege

Bild 7-4: Wegbreiten für den Handtransport

Nur gute Übersichtlichkeit ermöglicht das    Erkennen zu ermöglichen, muss der Quer-
Sehen und das Gesehen werden. Darauf         verkehr in einem Abstand von mindestens
ist bereits bei der Planung und Errichtung   1 m an solchen Gefahrstellen vorbeige-
von Verkehrswegen zu achten.                 führt werden. Andernfalls sind Umge-
                                             hungsschranken oder ähnliche Einrichtun-
Um an unübersichtlichen Stellen, z. B.       gen anzubringen.
Ausgängen, Treppenzu- und -abgängen,
Türen oder Durchgängen, ein rechtzeitiges

36
Verkehrswege

7.2      Beleuchtung                              Die Auslegung von Beleuchtungsanlagen
                                                  richtet sich nach der BG-Regel „Natürliche
Eine gute Beleuchtung ist nicht nur durch         und künstliche Beleuchtung von Arbeits-
ausreichende Beleuchtungsstärke zu er-            stätten“ (BGR 131). Weitere Angaben für
reichen (Bild 7-5).                               gute Beleuchtung sind enthalten in DIN
                                                  5034 „Innenraumbeleuchtung mit Tages-
Sie muss auch blendungsfrei sein sowie            licht“ und DIN EN 12464 Teil 1 „Beleuch-
harmonische Helligkeitsverteilung und             tung von Arbeitsstätten“.
ausreichende Schattigkeit haben.

Bild 7-5: Gute Beleuchtung ermöglicht einwandfreies Sehen und Gesehen werden

                                                                                          37
Verkehrswege

7.3     Beschilderung und Kenn-             Die zulässige Belastung der Lagerflächen,
        zeichnung                           unter denen sich andere Räume befinden,
                                            muss z. B. an den Zugängen deutlich er-
                                            kennbar angegeben sein.
Die Beschilderung von Verkehrs- und
Transportwegen sollte nach dem Motto        Diese Belastung darf nicht überschritten
„so viel wie nötig“, aber „so wenig wie     werden.
möglich“ vorgenommen werden.
                                            Dabei ist zu beachten, dass an den Füßen
Sinnvoll ist es, allgemein bekannte Zei-    von Transport- und Lagergestellen hohe
chen, z. B. die der Straßenverkehrsord-     Punktbelastungen auftreten.
nung, unter Berücksichtigung der Unfall-
verhütungsvorschrift „Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkennzeichnung am           7.5      Trittsicherheit
Arbeitsplatz“ (BGV A 8) zu verwenden.
                                            Als trittsicher kann ein Boden dann be-
Eine deutliche Kennzeichnung ist dann       zeichnet werden, wenn man darauf weder
gegeben, wenn Abgrenzung, Nutzungsart       ausgleitet noch rutscht.
und ggf. Bewegungsrichtung zweifelsfrei
erkennbar sind.                             Die Beschaffenheit richtet sich nach den
                                            jeweiligen betrieblichen Verhältnissen.
                                            Wenn mit öligen Verschmutzungen oder
7.4     Tragfähigkeit                       Nässe auf Wegen zu rechnen ist, muss die
                                            Oberfläche auch bei diesen betrieblichen
Auf Wegen und Lagerflächen müssen der       Verhältnissen noch rutsch- und gleithem-
Boden selbst und sein Belag                 mend wirken.
 • den auftretenden Beanspruchungen,
    z. B. beim Verkehr mit Flurförderzeu-   In der Winterzeit ist auf Verkehrswegen im
   gen, standhalten und                     Freien das Räumen von Schnee und das
 • tragfähig und eben sein.                 Abstumpfen bei Glätte so vorzubereiten
                                            und zu organisieren, dass rechtzeitig – al-
Abdeckungen von Gruben, Kanälen und         so vor Beginn der Arbeitszeit – geräumt
Schächten sind gegen Verrutschen zu         und gestreut ist.
sichern. Sie dürfen keine Stolperstellen
bilden.

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