Abfallfibel mit Abfuhrkalender 2015 Jever
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Vorwort Liebe Friesländerinnen und Friesländer, Ihre Abfallwirtschaft hat sich stark verän- dert: Von einer reinen Beseitigung der Restabfälle in den siebziger Jahren bis hin zur hochmodernen Abfallwirtschaft im 21. Jahrhundert. Heute können wir Ihnen ein bezahlbares, umweltfreundliches und vor allem unkompliziertes Abfallmanagement anbieten. Dank Ihrer Vorarbeit beim Trennen von Glas, Papier,Verpackungen und Bioabfällen und modernster Technik im Abfallwirtschafts- zentrum in Wiefels können rund dreiviertel der jährlich anfallenden Abfälle verwertet werden. Außerdem produziert das Abfall- wirtschaftszentrum aus dem Abfall noch Strom und zwar mehr, als es verbraucht – reiner Klimaschutz. Das alles kommt Ihnen als Gebührenzahler zugute – je mehr Wertstoffe, wie Papier und Glas wir für Sie wiederverwerten können und je weniger Restabfall übrig bleibt, desto günstiger. Es läuft also gut in Friesland. Warum dann diese Broschüre? Wir merken Lesen Sie in dieser Broschüre, was in Ihren häufig, dass viele Bürgerinnen und Bürger Abfallgebühren, als eine Art „Rundum- gar nicht wissen, wieviele Entsorgungs- und sorglospaket“, bereits alles enthalten ist – Serviceleistungen in ihren Abfallgebühren und selbstverständlich finden Sie hier auch enthalten sind. Leistungen, die anderswo ex- Ihren gewohnten Abfuhrkalender für das tra kosten, wie zum Beispiel die Sperrmüll- kommende Jahr. Eine interessante Lektüre abfuhr oder die Entsorgung problematischer wünscht Ihnen Abfälle. Bei uns in Friesland zahlen Sie dafür keine zusätzlichen Gebühren. Auch die Bereitstellung von großen 240-l-Tonnen für Ihre Bioabfälle ist nicht in jedem Landkreis Ihr Sven Ambrosy selbstverständlich. (Landrat) 2
Inhalt Klimaschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Wir stellen uns vor. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Abfallvermeidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Abfallverwertung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Bioabfall. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Verpackungen / Gelber Sack. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Verpackungen / Altglas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Altpapier. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Problemstoff-Sammlung (ProSa). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Baustellen- / Renovierungsabfall. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Asbest. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Sperrmüll. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Altmetall / Elektroschrott. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Abfallbehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Abfallgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Gebührenmarken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Sortieren Sie richtig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Verbrennung pflanzlicher Abfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Abfallwirtschaftzentrum Wiefels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Thema des Jahres – Altkleider. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Abwasser: OOWV. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Unsere beauftragten Abfuhrunternehmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Abfuhrgebiete 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Straßenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft 3
Klimaschutz Klimaschutz im Landkreis Friesland Der Landkreis Friesland stellt nicht nur eine moderne, kostengünstige und bürgerfreundliche Abfallverwertung sicher, er setzt sich auch für den Klimaschutz ein. So sind z. B. die eigenen Gebäude energetisch saniert worden. Strom und Gas werden damit effizienter genutzt und klimaschädliches CO2 vermieden. Auch Abfallverwertung und -beseitigung ist aktiver Klimaschutz! Das beginnt schon bei unseren Vertragspartnern, die Ihren Abfall abholen und dabei Fahrzeuge benutzen, die dem neusten Stand der wortung Technik entsprechen. Mit Verant in di e Z u kunft Im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels (AWZ) werden die Abfälle anschließend mechanisch vorbehandelt und vergoren. Mit dem anfallenden Gas wird Strom und Wärme erzeugt. Auch die Deponiegase werden dort aktiv aufgefangen und mit ihnen in einem Blockheizkraftwerk weiterer Strom produziert. Dies ist nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch sinnvoll, da die schädlichen Gase nicht mehr in die Atmosphäre gelangen können. Eines unserer neusten Klimaschutzprojekte ist der „Klimaschutzkalender“ – ein „Ewigkeitskalender“, den wir bis zum Ende 2014 an alle Haushalte des Landkreises verteilen. Mit enk für Sie! Unser Gesch diesem Kalender als „Geschenk“ an Sie möchten wir uns nicht nur bei allen bedanken, die sich beim Klimaschutz beteiligen. Wir möchten Sie auch ermuntern, als Mitstreiter mitzumachen. Denn vor allem Sie können uns helfen, den Klimaschutz im Landkreis erfolgreich umzusetzen! Ihre Klimaschutzmanagerin 4
Wir stellen uns vor Die Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland Der Landkreis Friesland hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Aufgabe, Abfälle aus privaten Haushalten und Gewerbe zu sammeln, sie nach Stand der Technik einer Verwertung zuzuführen und die Reste umweltgerecht zu entsorgen. Hierzu bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern Entsorgungseinrichtungen und Serviceleistungen eines modernen Abfallwirtschaftsbetriebes. Durch die Verbindung einer effizienten Planung und Verwaltung mit leistungsfähigen, privatwirtschaftlichen Unternehmen erhalten Sie ein „Rundumsorglospaket“ zu fairen Gebühren. Unsere Leistungen im Überblick: n Leerung von Restabfallbehältern (wahlweise 2-, 4- oder 6-wöchentlich) n Leerung von Bioabfallbehältern (23-mal / Jahr) n Leerung von Altpapierbehältern (13-mal / Jahr) n Bereitstellung von Abfallbehältern und Ersatz bei Verschleiß n kostenfreie Abholung von Sperrmüll, Elektrogeräten und Metallschrott bei privaten Haushalten n kostenfreie Annahme von Sperrmüll an den Entsorgungsanlagen n kostenfreie Sammlung von Problemabfällen aus privaten Haushalten im Rahmen der jährlichen mobilen Schadstoffsammlungen in 20 Ortschaften n kostenfreie Annahme an zur Zeit 44 ständigen Problemstoff-Annahmestellen n Ganzjährige kostenfreie Annahme von Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten an den Entsorgungsanlagen n Abholung von Baum- und Strauchschnitt im Frühjahr und Herbst n kostenfreie Altglasentsorgung über Sammelcontainer n Bereitstellung der Annahmestellen } Abfallwirtschaftszentrum Wiefels } Wertstoffhof Varel / Hohenberge } Abfallumschlaganlage Wangerooge n Abfallberatung n Kostenloses Informationsmaterial 5
Abfallvermeidung Abfallvermeidung schont Ressourcen und schützt Mensch und Umwelt Die Abfallvermeidung hat oberste Priorität in Sachen Umweltschutz und steht noch vor dem Recycling – denn Abfallvermeidung bedeutet, Abfälle erst gar nicht entstehen zu lassen. Natürlich ist Abfallvermeidung leichter gesagt als getan, denn Abfälle fallen eigentlich überall und tagtäglich an. Dennoch können Sie zum Beispiel allein durch Ihr Kaufverhalten einen bedeutenden Beitrag zur Vermeidung leisten. n Vermeiden Sie überflüssige Verpackungen n Verzichten Sie auf „Einmal-Artikel“ (z. B. Einwegrasierer und -feuerzeuge, Partygeschirr) n Bevorzugen Sie Mehrwegsysteme (wie etwa Brotdose, Thermoskanne, Mehrwegflasche) n Nehmen Sie sich zum Einkaufen einen Korb oder Beutel mit – dann können Sie auf Plastiktüten verzichten n „Teller statt Tonne“:Versuchen Sie, nicht mehr Lebensmittel einzukaufen als Sie brauchen – so landet weniger Essen in der Mülltonne n Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nur eine Empfehlung und kein Verfallsdatum.Vergewissern Sie sich vor dem Wegwerfen zweimal, ob die Lebensmittel wirklich schon verdorben sind. n Versuchen Sie, auf die Lebensdauer gekaufter Produkte zu achten und darauf, ob man sie reparieren kann 6
Abfallverwertung Die Abfallverwertung oder auch Recycling ist nach der Abfallvermeidung der zweitwichtigste Beitrag für eine intakte Umwelt – denn Abfall ist wertvoll. Er enthält Wertstoffe und Energie, die wir noch nutzen können. Damit verringern wir nicht nur die Abfallmengen, sondern schonen vor allem die knapper werdenden Rohstoffe. Je besser die Wertstoffe sortiert werden, desto besser gelingt die Verwertung. Deshalb setzen wir darauf, sie direkt an der Anfallstelle zu trennen, also im Haushalt oder im Gewerbebetrieb. In Friesland erfassen wir diese Abfälle getrennt: n Verpackungen n Kompostierbare Bio- und Gartenabfälle n Altpapier n Altglas n Sperrmüll und Altmetall n Elektroaltgeräte n Problemabfälle aus Haushalten n sonstige Wertstoffe (z.B. Korken, CD‘s, Alttextilien, usw. – teilweise über karitative Verbände) Was übrig bleibt, ist der sogenannte Restabfall (z. B. Hygieneartikel, Kleintierstreu, Putzlappen, Bürsten, Fensterglas, Keramik, Porzellan, Spiegel, Tapetenreste, Staubsaugerbeutel, usw.). 7
Bioabfall Bioabfälle sind organische Abfälle pflanzlicher oder tierischer Herkunft, die unter anderem in privaten Haushalten oder Gärten anfallen. Die Friesländer Bioabfalltonne hat eine lange Tradition Der Landkreis Friesland führte bereits Ende der 80-er Jahre die Biotonne ein. So werden als „Erfolgsmodell Friesland“ pro Person jährlich rund 260 kg Bioabfälle einer hochwertigen Verwertung im Kompostwerk Wiefels zugeführt. Wie verwerte ich diesen Abfall? n Eigenkompostierung: Die Eigenkompostierung ist eine gute Möglichkeit, Ihre Bioabfälle kostengünstig zu verwerten – vorausgesetzt, dies wird ordnungsgemäß und schadlos durchgeführt. n Biotonne: Für die biotonnengängigen, organischen Abfälle aus Haushalt und Garten steht Ihnen seit 1987 unsere Biotonne zur Verfügung. n Gartenabfalltonne: Bei Bedarf (z. B. bei größeren Gärten) können Sie gegen eine geringe Gebühr auch eine zusätzliche Gartenabfalltonne beantragen. n Ast- und Strauchschnittabfuhr: Sperrige Äste und Strauchschnitt holen wir in einer gesonderten Abfuhr im Frühjahr und Herbst kostenlos ab (Abholung in Bündeln bis 1,5 m und max. 5 m³ Strauchschnitt pro Grundstück). Die Termine stehen im Abfuhrkalender. n Selbstanlieferung: Sie können den sperrigen Ast- und Strauchschnitt aus Ihrem privaten Garten kostenfrei bei den Entsorgungsanlagen abgeben. Feine kompostierbare Abfälle (biotonnengängig) sind kostenpflichtig und können an der zentralen Abgabestelle im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels gegen eine geringe Gebühr zur Verwertung abgegeben werden. Übrigens Aus Umweltschutzgründen ist das Verbrennen von Gartenabfällen verboten. Nähere Informationen are d kompostierb Grünschnitt un d un d in dazu finden Sie unter dem Punkt „Verbrennung W al Abfälle haben im ren. pflanzlicher Abfälle“. ur nichts verlo der freien Nat äl le e Abf Auch wenn dies Warum wird Bioabfall ni sc h sin d, kö nnen sie am getrennt gesammelt? orga t ökologische Ablagerungsor Bioabfall ist ein organischer Wertstoff, en. Zusätzlich Schäden anricht m der in Komposterde umgewandelt werden blagerungen zu laden solche A al b kann. Dieses hochwertige Substrat kann als n und innerh Nachahmen ei r r Z ei t befindet sich vo Dünger und Torfersatz eingesetzt werden. kürzeste al de . M ül lh Ort eine wilde 8
Bioabfall Was gehört in die Biotonne und was nicht? Das gehört in die Biotonne Das gehört nicht in die Biotonne aus der Küche: Asche Gemüse- und Obstabfälle Beutel, Tüten aus Kunststoff Kaffee- und Teesatz Fleisch und verdorbene Lebensmittel (ohne Verpackung) Fischreste (roh), Knochen Eierschalen Kleintier-, Katzenstreu feste Speisereste (auch kein biologisch- aus dem Garten: kompostierbarer o. ä.) Blumen und Topfpflanzen (ohne Topf), Korken Heckenschnitt und kleine Äste Steine Laub, Blätter Staubsaugerbeutelinhalt Rasenschnitt, Moos,Vertikutiergut Tierkadaver, Tierkot Stauden Windeln Wild- und Unkräuter verpackte Lebensmittel Zigarettenkippen Tipps zum Umgang mit der Biotonne n Behälter an einem schattigen Platz aufstellen n Behälter immer geschlossen halten Übrigens n Behälter vor allem in den Sommermonaten Aus seuchenh ygie regelmäßig leeren lassen, Kot, Fleisch us nischen Gründen dürfen auch wenn er noch nicht voll ist w. nicht in die Warum? Kra Biotonne! n Behälterboden mit zerknülltem nkheitskeime die Kompostie können durch Zeitungspapier auslegen rung nicht sich werden. Dam er abgetötet it könnten au n Bioabfälle in Zeitungspapier wickeln unserer Haust ch Erreger iere wie Kanin Vogelgrippe us chenpest, n Bioabfälle nicht verdichten w. verbreitet werden. n Äste soweit zerkleinern, dass sie sich nicht in der Tonne verkanten können und die Entleerung behindern. n Bioabfälle möglichst ohne Flüssigkeiten eingeben, evtl. antrocknen/anfrieren lassen n angefrorene Bioabfälle vorsichtig mit einem Spaten auflockern n Reinigen Sie die 240-l-Biotonne in regelmäßigen Abständen mit Wasser n Bitte keine „biologisch abbaubaren“ Kunststofftüten benutzen. Die Beutel werden in Kompostwerken nicht vollständig abgebaut. Bioabfälle aus privaten Haushalten können sehr gut zu Kompost und Mulch- material im eigenen Komposthaufen verwertet werden. Gewerbliche Bioabfälle, insbesondere Speiseabfälle, müssen hingegen über einen gewerblichen Speiseabfallverwerter verwertet werden. 9
Verpackungen / Gelber Sack Verpackungsmaterialien sind Materialien, die in erster Linie dem Schutz von Materialien bzw. Artikeln aller Art dienen. Wie verwerte ich diesen Abfall? n Gelber Sack: Verpackungsmaterial aus Kunststoff, Verbundstoff und Metall wird über den Gelben Sack einer Verwertung zugeführt. n Sammelsysteme: Verpackungen aus Papier und Glas werden über die bekannten Sammelsysteme erfasst. Die Sammlung und Verwertung der Verpackungen wird durch die Dualen Systeme durchgeführt, nicht vom Landkreis Friesland. Wir als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger unterstützen die Sammlung aber durch Veröffentlichung der Termine und Abfallberatung. Warum getrennt sammeln? Übrigens Das Recyceln von Verpackungsmaterialien liefert wertvollen Rohstoff für die Herstellung neuer Beim Kauf von Produkten in Produkte - das spart natürliche typischen Verkaufsverpackungen Ressourcen und auch Energie. zahlen Sie automatisch schon für deren Entsorgung über den Was gehört in den Gelben Sack? Gelben Sack mit. Wenn Sie die In den Gelben Sack gehören ausschließlich Verpackungen dennoch in den Verpackungen! Gleichartige Produkte, die aus Restabfall werfen, zahlen Sie ein Plastik bestehen, aber keine Verpackungen sind zweites Mal für die Entsorgung. (z. B. Zahnbürsten, Plastikschüsseln, Spielzeug), müssen über den Restabfall entsorgt werden. Seit ein paar Jahren gibt es neben Verpackungen mit dem Grünen Punkt auch weitere Systeme mit anderen Lizenzsymbolen. Damit gehören auch Verpackungen ohne Grünen Punkt in den Gelben Sack. Das gehört in den Gelben Sack Das gehört nicht in den Gelben Sack Kunststoffe: Altpapier Altpapiertonne Folien, Flaschen, Becher, Beutel, Netze, Glas Glascontainer Tüten, Schalen, Tuben, Styroporverpackungen Essensreste Metalle: Hausmüll pfandfreie Getränkedosen, Aluschalen, stoffgleiche Nichtverpackungen Alufolie, Kronkorken, Schraubverschlüsse, stark verschmutzte Verpackungen Konservendosen Styropordämmung Verbundstoffe: Getränkekartons (Tetra-Pack), Papierverbundpackungen 10
Verpackungen / Altglas Der Begriff Altglas steht für gebrauchte Sammelbehälter bzw.Verpackungsbehälter aus Glas. Wie verwerte ich diesen Abfall? Altglascontainer: Ihr Altglas können Sie problemlos über unsere Altglascontainer, die flächendeckend im Landkreis aufgestellt sind, einer Verwertung zuführen. Warum getrennt sammeln ? (Alt-) Glas ist ein Wertstoff, der nahezu beliebig oft ohne Qualitätseinbußen für die Herstellung von neuem Glas wiederverwendet werden kann – vorausgesetzt, er wird sortenrein und nach Farben getrennt gesammelt. Zudem spart die Wiederverwendung von Altglas bei der Glasherstellung gegenüber der Neuproduktion Rohstoffe und Energie ein. Was gehört in den Altglascontainer – und was nicht? In den Glascontainer gehören Nicht in den Glascontainer ... Einwegflaschen ...dürfen unter anderem auf Grund Konservengläser unterschiedlicher Schmelztemperaturen Wein- und Spiegel- oder Fensterglas Spirituosenflaschen Glühbirnen, Leuchtstoffröhren, Limonaden- und Saftflaschen Energiesparlampen, Hohlglas Steingutflaschen, Porzellan, Keramik Flakons von Parfums Draht- oder Flachglas Kunststoffflaschen Blumenvasen, Bleiglas, Glaskeramik Brillengläser, feuerfestes Glas (z. B. Auflaufformen) Übrigens Sie haben siche r schon beobachtet, da ss der Inhalt der drei Glascontainer in einen Lkw scheinbar wieder zusammen geki ppt wird. Dieser hat im Inneren jedoch drei ge trennte Kammern, in de nen die einzelnen Farb en gefüllt werden. Sie tren nen also Andere Farben wie zum Beispiel blau, rot etc. doch nicht um sonst! können Sie zum Grünglas geben, da dieses am unempfindlichsten gegen Fehlfarben ist. 11
Altpapier Der Begriff Altpapier umfasst Papier- , Papp- und Kartonabfälle, die in privaten Haushalten oder im Gewerbe anfallen. Wie verwerte ich diesen Abfall? n Altpapiertonne: Ihr Altpapier können Sie bequem über die blaue Tonne einer Verwertung zuführen. n Selbstanlieferung: Die kostenfreie Selbstanlieferung an unseren Entsorgungsanlagen ist für private Haushalte ebenfalls möglich. Warum getrennt sammeln? Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff für die Herstellung von Papierprodukten, wodurch ein wesentlicher Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet wird.Voraussetzung dafür ist die getrennte Erfassung des Altpapiers. Die Erlöse aus der Verwertung fließen direkt in den Abfallgebührenhaushalt und helfen, Ihre Gebühren konstant zu halten. Das gehört zum Altpapier Das gehört nicht zum Altpapier Briefumschläge und Versandtaschen Fremdstoffe (Glas, Metall, (auch mit Fenster, aber ohne Plastik, Holz, Bioabfall) Transportsicherung aus Kunststoff) stark verschmutzte Verpackungen Broschüren (z. B. Pizzakarton) Bücher (ohne Kunststoffeinband) „fettdichtes“ Papier (Butterbrotpapier, Eierkartons Backpapier, Wachspapier) Restmüll Faltschachteln Fotos, Thermopapier (Faxrollen!), (auch mit „Grünen Punkt“!) Kohlepapier Restmüll Geschenkpapier Tapeten, Tapetenreste Restmüll Zeitungen, Illustrierte, Hygienepapiere Prospekte, Kataloge (z. B. Windeln, Handtücher, Binden, Kartons Taschentücher) Restmüll Schreibpapier, Schulhefte beschichtete Papier- und Pappverpackungen (ohne Folieneinband) (z. B. Tütensuppen) Gelber Sack Telefonbücher Milch- und Safttüten Gelber Sack Verpackungen aus Papier (auch mit dem „Grünen Punkt“!) Wellpappe 12
Problemstoff-Sammlung (ProSa) Problemstoffe sind gefährliche Stoffe, die in privaten Haushalten anfallen. Sie dürfen nicht mit dem Restabfall entsorgt und müssen gesondert erfasst werden, weil sie die Umwelt belasten. Wie entsorge ich diesen Abfall? n Selbstanlieferung: Selbstverständlich können Sie Ihren Problemabfall auch bei unseren Entsorgungsanlagen abgeben. Beachten Sie bitte die dafür vorgesehenen Annahmezeiten. Abfallwirtschaftszentrum Wiefels: Samstags 08:30 bis 12:00 Uhr Wertstoffhof Varel/Hohenberge: Jeden ersten Samstag im Monat 08:30 bis 12:00 Uhr n ProSa-Annahmestellen: Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Problemabfall bei den ständigen Problemstoffannahmestellen, die sich in jeder Stadt/Gemeinde befinden, kostenfrei abzugeben. Hierbei handelt es sich um Fachbetriebe, die sich bereit erklärt haben, im Auftrage des Landkreises Friesland zu den Öffnungszeiten Problemabfall anzunehmen. Eine Auflistung der Annahmestellen finden Sie auf der Rückseite des Heftes. n Mobile ProSa-Sammlung: Problemstoffe aus privaten Haushalten werden in unserem Landkreis im Rahmen der Problemstoffsammlung (ProSa) kostenfrei entsorgt. Die Termine können Sie der Rückseite entnehmen. Warum getrennt sammeln? Problemabfälle verursachen bei unsachgemäßer Entsorgung zum Teil erhebliche Umwelt- belastungen. Bei der Entsorgung über die Restmülltonne, die Toilette oder den Abfluss gelangen sie ins Abwasser und damit unter Umständen wieder in den Nahrungsmittelkreislauf. Was sind Problemstoffe? Problemstoffe Keine Problemstoffe Altmedikamente leere Dosen, leere Eimer, leere Chemiebaukasten Spraydosen ohne Druck Gelber Sack Energiesparlampen und Flaschen Altglascontainer Leuchtstoffröhren eingetrocknete Pinsel, Farbe, Lacke und Lösemittel Lappen, Kosmetika Restabfall Haushaltschemikalien (flüssige und feste) „Wenn diese Stoffe im Sonderabfall landen, müssen sie nur unnötig teuer Quecksilberthermometer entsorgt werden.“ Schädlingsbekämpfungsmittel Spraydosen mit Inhalt Übrigens Treibstoffe (verunreinigt), Waschbenzin etc. Batterien können Sie über die grünen Sammelboxen der Stiftung Gemeinsam Rücknahmesystem es Batterien (GRS) entsorgen. Dieses ist ein deutschland Rücknahmesystem. weites 13
Baustellen- / Renovierungsabfall Wer kennt das nicht: Tapezieren, Wände streichen, Fußboden erneuern, Fliesen austauschen, Isolierung des Daches erneuern, Geräteschuppen abreißen usw. Für die Entsorgung der nicht verwertbaren Abfälle steht Ihnen das Abfallwirtschaftszentrum Wiefels (AWZ) zur Verfügung. Kleinmengen, wie z. B. Tapetenreste, können auch über die Zusatzsäcke oder die Restabfalltonne entsorgt werden. Verwertbare Abfälle nimmt ebenfalls das Abfallwirtschaftszentrum Wiefels entgegen. Sie können aber auch auf gewerbliche Anbieter zurückgreifen. Verwertbare Bauabfälle Nicht verwertbare Bauabfälle Bauhölzer (Dachlatten, Dämmstoffe Fensterrahmen, Laminat, Türen, (Steinwolle, Glaswolle, Kork usw.) Fußbodenbretter, Leisten usw.) Gasbetonsteine Kabel Gipskartonplatten Kunststoffe (Fenster, Rohre usw.) Glasbausteine Metalle (Beschläge, Nägel, Schrauben, Gummireste Abdeckungen usw.) Polystyrolplatten (Styropor) Mineralische Abfälle Tapetenreste (Bauschutt, Ziegel, Fliesen, Dachpfannen, Betonreste) Papier und Pappe Verpackungsmaterial (Zementsäcke, entleerte Farbeimer, Schrumpffolien usw.) PU-Schaumdosen (eigenes Rücknahmesystem) Tipp s- Durch das Getrennthalten der einzelnen Abfallfraktionen ovierung lassen sich bei der Entsorgung Kosten sparen. Achten Sie Viele Ren rt der fü h darauf, dass nur mineralische Bestandteile im Bauschutt sind, arbeiten r tl ic h e H andwerke da dieser sonst als nicht verwertbarer Baustellenabfall gilt ö r s. Er für Sie au h im und somit zu einer erhöhten Gebühr angenommen oder ggf. m m e r t sic kostenpflichtig nachsortiert werden muss. kü a uch um Regelfall e ngsgemäß die ordnu n g . Entsorgu 14
Asbest Asbest ist ein feinfaseriges, natürlich vorkommendes Mineral, das aufgrund seiner Beschaffenheit einen krebserzeugenden Gefahrstoff darstellt. Dabei geht die eigentliche Gefahr von den freien Asbestfasern aus, die sich sobald sie eingeatmet werden in der Lunge festsetzen und so zu Lungenkrebs oder Asbestose führen können. Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials besteht für alle asbesthaltigen Produkte seit 1993 ein grundsätzliches Wiederverwendungsverbot. Das bedeutet, dass asbesthaltige Produkte, z. B. Wellasbestzementplatten, weder abgebaut und an anderer Stelle eingebaut, noch mechanisch, z. B. durch Schneiden oder Bohren, behandelt werden dürfen. Übrigens Wie entsorge ich diesen Abfall? Die Entsorgung von asb esthaltigen Bei der Entsorgung und beim Umgang wird zwischen Stoffen kostet z. Z. 82,00 € /1.0 00 kg. zwei Asbestprodukten unterschieden: Vermischt mit anderen min eralischen n Schwach gebundene Asbestprodukte haben einen Abfällen muss die gesam te Menge als sehr hohen Asbestanteil und geben wegen „asbesthaltig“ entsorgt we rden – mit ihrer schwachen Bindung Asbestfasern sehr ent sprechend höheren Koste n. leicht an die Luft ab. So können schon geringe Erschütterungen ausreichen, Fasern freizusetzen. Dementsprechend dürfen Arbeiten daran ausschließlich durch Fachbetriebe durchgeführt werden. n Festgebundener Asbest: Bei nicht gewerblichen Arbeiten, z. B. an Wellasbestzementplatten, wird die Beauftragung einer Fachfirma ebenfalls empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Grundsätzlich hat jeder, der mit Asbestprodukten umgeht, dafür Sorge zu tragen, dass davon keine Gesundheitsgefahren für sich, Familienmitglieder, Nachbarn oder die Umwelt entstehen! Die asbesthaltigen Materialien müssen angefeuchtet in staubdichten Spezialverpackungen, z. B. sogenannten „Big-Bags“ oder in Folien (> 0,5 mm), eingepackt und staubdicht verklebt werden. Mit einem Warnaufkleber oder deutlich gekennzeichnet, können Sie diese verpackten asbesthaltigen Stoffe im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels entsorgen. Für gewerbliche Anlieferungen gelten spezielle Regelungen nach TRGS 519. Übrigens Für den Fall, dass Sie sich entschließen sollten, selbst mit Asbestprodukten zu arbeiten, informieren Sie sich vor Beginn der Arbeiten bitte ausreiche nd z. B. mit Hilfe der TRGS 519 oder auf der Internetseite www.friesland.de. 15
Sperrmüll Unter Sperrmüll versteht man alle beweglichen Gegenstände aus privaten Haushalten, die zu sperrig für die Restabfalltonne sind. Wie verwerte ich diesen Abfall? n Sperrmüllabfuhr: Den Sperrmüll können Sie über unsere Sperrmüllabfuhr abholen lassen – ohne zusätzliche Gebühren. n Selbstanlieferung: Natürlich können Sie Ihren Sperrmüll auch selbst bei unseren Entsorgungsanlagen kostenfrei abgeben (im Wertstoffhof aus Kapazitätsgründen „So bitte nicht!“ nur bis 2 m3 Sperrmüll kostenfrei). Wie funktioniert die Sperrmüllanmeldung? Es gibt zwei Möglichkeiten zur Anmeldung der Spermüllabfuhr – die Anmeldung mit unserer Sperrmüllkarte (erhältlich bei Ihrer Stadt- und Gemeindeverwaltung sowie im Kreishaus) oder mit unserem Onlineformular (auf www.friesland.de/sperrmuell). Eine telefonische Anmeldung ist hingegen nicht möglich. Bitte planen Sie die Abholung rechtzeitig drei bis vier Wochen im Voraus – die eingehenden einzelnen Anmeldungen werden bei unseren Entsorgungsunternehmen zu Touren zusammengestellt. In beiden Fällen erhalten Sie nach ca. zweieinhalb bis dreieinhalb Wochen eine Antwort (immer schriftlich per Post), in der Ihnen Ihr Abfuhrtermin bekannt gegeben wird. Das ist Sperrmüll Das ist kein Sperrmüll Möbel Restabfall,Verpackungen, Behälterglas zusammengebundene Teppiche Abfälle aus Bau- und Umbauten bzw. alle Matratzen Gegenstände, die üblicherweise mit einem Kinderspielsachen (groß) Grundstück oder einem Gebäude fest verbunden sind (Türen, Fenster, Koffer Laminat, Wand- oder Deckenverkleidungen, Kinderwagen Sanitärkeramik, Heizkörper usw.) Küchenplatten Abfälle aus Hausentrümpelungen PVC Böden (alles was in Säcke passt) Spiegel Abfälle aus dem Garten Sportgeräte (Zaun, Grünabfälle) Altmetall Reifen, Fahrzeugteile, Altkleider Elektrogeräte Sonderabfälle (z. B. Farbeimer) 16
Altmetall / Elektroschrott Altmetalle Altmetalle (z. B. Fahrräder) werden von uns im Rahmen der Sperrmüllabfuhr abgeholt. Die Erlöse aus dem Verkauf kommen direkt dem Gebührenhaushalt – also Ihren Abfallgebühren – zugute. Auch die sogenannten fliegenden Händler bieten oft eine kostenlose Abholung von Altmetallen an. In diesem Fall profitieren jedoch ausschließlich die Sammler von dem Gewinn. Elektroschrott Übrigens Unter Elektroschrott werden strom- oder batteriebetriebene Geräte verstanden, die nicht Anders als bei den Altmetallen mehr verwendet werden. dürfen Elektroaltge räte nicht von sogenann ten Wie verwerte ich diesen Abfall? fliegenden Händler n bzw. Der Landkreis Friesland bietet Ihnen für die ordnungs- Privatpersonen ein gesammelt gemäße und schadlose Verwertung Ihrer Elektro- werden – so will es das Gesetz. Die Erfassu altgeräte gleich mehrere Möglichkeiten: ng der Geräte zur Entsorg n Sperrmüllabfuhr: ung ist demnach ausschließ Haushaltstypische Elektroaltgeräte (z. B. Herd, lich öffentlich-rechtliche Computer, Kühlschrank) können Sie ebenfalls im n Entsor- gungsträgern – de m Landkreis Rahmen unserer Sperrmüllabfuhr abholen lassen. Friesland – oder Ve rtreibern Diese werden dann mit einem gesonderten und Herstellern vo rbehalten. Fahrzeug eingesammelt. Elektrokleingeräte können Sie in einem offenen Karton zum übrigen Sperrmüll stellen. n Selbstanlieferung: Natürlich können Sie Ihren Elektroschrott auch selbst bei unseren Entsorgungsanlagen abgeben – dies ist ebenfalls kostenfrei. n ProSa-Sammlung: Elektrokleingeräte bis Toastergröße können Sie bei der mobilen Problemstoffsammlung abgeben. Das ist Elektroschrott Das ist kein Elektroschrott Haushaltsgroßgeräte Problemabfall (Batterien usw.) Haushaltskleingeräte Kabel Kühlgeräte Glühlampen, Halogenlampen Unterhaltungselektronik, IT- und Druckerpatronen Telekommunikationsgeräte Disketten (Restabfall) Energiesparlampen, CDs, DVDs usw. Leuchtstoffröhren Elektrowerkzeuge Computer, Monitore, Drucker 17
Abfallbehälter Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger stellen wir Ihnen unsere Abfallbehälter kostenfrei zur Verfügung. Daher bitten wir um einen „pfleglichen Umgang“ wie: n Behälter nicht bemalen – wenn Sie die Tonnen mit Ihrer Hausnummer markieren wollen, benutzen Sie bitte die dafür vorgesehenen, beim Landkreis erhältlichen Aufkleber n Behälter nicht mutwillig zerstören (z.B. keine heiße Asche einfüllen) n schonender, sachgemäßer Umgang z. B. kein Verpressen oder Stopfen der Abfälle n Gelegentlich sollten die Tonnen gereinigt werden n Behälter gehören zum Grundstück, bei Umzug also nicht mitnehmen Wer meldet die Tonnen wo an? An-, Ab- und Ummeldungen für die Rest-, Bioabfallbehälter und Papiertonnen müssen über die Grundstückseigentümer erfolgen. Wenden Sie sich dafür an die Steuerämter Ihrer zuständigen Städte und Gemeinden. Welche Abfallbehälter gibt es derzeit? n Biotonne bzw. Gartenabfalltonne (240 Liter) n Restabfalltonne (40*, 80,120, 240 Liter) n Restabfallgroßbehälter (1.100 Liter) n Restabfallsack (60 Liter mit Aufdruck Landkreis Friesland) n Papiertonne (240 Liter) Was tun, wenn der Restabfallbehälter nicht ausreicht? Wenn der Platz in Ihrer Tonne kurzfristig (Feier, Renovierung) einmal nicht ausreichen sollte, können Sie zusätzlich unsere Restabfallsäcke für 3,20 € / Stück inkl. Abfuhr erwerben. Diese werden dann am Abfuhrtag für die Restabfalltonnen (unabhängig vom Abfuhrrhythmus Ihrer Tonne) durch unser Entsorgungsunternehmen eingesammelt. Eine Auflistung der Verkaufs- stellen für Ihre Stadt oder Gemeinde finden Sie unter dem Punkt „Ansprechpartner“. Falls es langfristig Platzprobleme geben sollte, können Sie auch – gegen eine erhöhte Gebühr – einen größeren Restabfallbehälter wählen bzw. für Ihren Bioabfall eine zuätzliche Gartenabfalltonne bestellen. * 80-l-Restabfalltonne mit 40-l-Teilstrich 18
Abfallbehälter Was tun, wenn die Abfallbehälter beschädigt sind? Bei Beschädigungen durch Verschleiß oder Entleerung ist der Ersatz kostenfrei. Bei selbst- verschuldetem Verlust oder Beschädigung (z. B. Brandlöcher) der Behälter, müssen wir Ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen. Melden Sie Behälterverlust oder -beschädigung bitte zeitnah Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde. Warum wurde meine Tonne nicht oder nur teilweise gelehrt? n Die Behälter oder die Einfahrt zur Straße waren durch, z. B. parkende Autos, blockiert. Der Fahrer versucht die Abfallbehälter zu einem späteren Zeitpunkt zu leeren. Wenn die Leerung weiterhin durch eine Blockierung unmöglich ist, kann die Entsorgung nicht stattfinden und es gilt der nächste Abfuhrtermin laut Abfuhrkalender. Es besteht kein Anspruch auf wiederholte Leerungsversuche! n Der Behälter wurde nicht rechtzeitig zur Abfuhr (bis 6.00 Uhr) bereit gestellt. n Der befüllte Abfallbehälter ist zu schwer. Aus Gründen des Unfallschutzes wird das Ge- wicht der Behälter auf 100 kg begrenzt. Schwerere Abfallbehälter hebt der Greifarm des Abfuhrfahrzeuges nicht. n Es befindet sich keine gültige Gebührenmarke auf dem Deckel des Abfallbehälters. n Wenn Ihr Behälter nur zum Teil entleert wurde, kann es daran liegen, dass die Abfälle darin festgestampft, verklebt, festgefroren oder durch sperrige Gegenstände verkeilt sind. Die Greifarmautomatik macht mit jedem Abfallbehälter drei Anschlagversuche, d. h. der Behälter wird dreimal an die obere Begrenzung geschlagen. Alles, was nicht durch die Schwerkraft herausfällt, bleibt im Abfallbehälter. Aufstellung der Abfallbehälter Abfallbehälter sind so aufzustellen, dass eine Abfuhr ab 6.00 Uhr ohne Zeitverzögerung mög- lich ist (s. Skizze). Die Deckelöffnung zeigt zur Straße. Sollte die Straße nicht befahrbar, sein (Baustelle, Umzug o. ä.) sind die Behälter an die nächste befahrbare Straße zu bringen. Nach der Leerung ist der Behälter unverzüglich wieder zurück zu holen. Bei Einbahnstraßen ist der Aufstellort für alle Behälter im Regelfall in Fahrtrichtung rechts. maximal 1,5 m Paarweise ca. 20 cm Abstand 19
Abfallgebühren Die Abfallgebühren werden erhoben, um eine gesicherte und umweltgerechte Beseitigung und Verwertung der angefallenen Abfälle nach klaren Regeln zu ermöglichen. Dafür greift der Landkreis Friesland auf eine entsprechende Satzung – die Abfallgebühren- satzung – zurück. Als Beispiel (Auszug Abfallgebührensatzung): Auf jedem zu Wohn- und Gewerbezwecken genutzten, sowie auf bebauten Grundstücken müssen am Abfuhrtag mind. 40 Liter pro Person / Gewerbebetrieb zur Verfügung stehen. Pro Abfuhr: alle 2 Wochen 20 Liter pro Person und Woche (Optional) alle 4 Wochen 10 Liter pro Person und Woche (Standard) alle 6 Wochen 6,67 Liter pro Person und Woche (Optional) Die Gebühren für die regelmäßige Abfallentsorgung: n Grundgebühr Abfall 68,75 € / Jahr n Volumengebühr pro Person 2,57 € / Liter mit bzw. 2,29 € / Liter ohne Biotonne n Gartenabfalltonne (240 l) 48,15 € / Jahr n Papiertonne (240 l) 0,00 € / Jahr n Restabfallsack (zusätzlich) 3,20 € / Stück Übrigens Berechnungsbeispiel für einen Haushalt mit drei Personen bei Bei einem Preis von 145,85 € 4-wöchentlicher Leerung des Restabfallbehälters bekommen Sie 13 Restabfall- inklusive Biotonne: entsorgungen, 23 Bioabfall- 40 l/4 Wochen x 3 Pers. x 2,57 € = 77,10 € entsorgungen und 13 Alt- Volumengebühr + Grundgebühr papierabholungen. Das sind 2,97 € pro Entsorgungs- 77,10 € + 68,75 € = 145,85 € Abfallgebühr vorgang und drei Personen, Entsprechend dem Mindestvolumen von also rund 1,00 € pro Person. 40 Liter pro Abfuhr steht dann bei drei Personen ein 120-l- Abfallbehälter auf dem Grundstück. In dieser Gebühr als „Rundumsorglospaket“ sind alle weiteren Kosten enthalten u. a. alle Behälter inkl. Abfuhr, große 240-l-Papiertonne, große 240-l-Biotonne, Sperrmüll- und Sonder- abfallentsorgung, Betreiben von drei Abfallentsorgungsanlagen. Restabfall- mit Biotonne ohne Biotonne volumen wöchentl. 2 Wochen 4 Wochen 6 Wochen wöchentl. 2 Wochen 4 Wochen 6 Wochen 40 Liter 120,15 € 94,45 € 85,88 € 114,55 € 91,65 € 84,02 € 80 Liter 171,55 € 120,15 € 103,02 € 160,35 € 114,55 € 99,28 € 120 Liter 222,95 € 145,85 € 120,15 € 206,15 € 137,45 € 114,55 € 160 Liter 274,35 € 171,55 € 137,28 € 251,95 € 160,35 € 129,82 € 200 Liter 325,75 € 197,25 € 154,42 € 297,75 € 183,25 € 145,08 € 240 Liter 377,15 € 222,95 € 171,55 € 343,55 € 206,15 € 160,35 € 1.100 Liter 2.895,75 € 1.482,25 € 775,50 € 539,92 € 2.587,75 € 1.328,25 € 698,50 € 488,58 € 20
Gebührenmarken Im Januar 2015 werden mit den Gebührenbescheiden die aktuellen Gebührenmarken für 2015 bis 2017 ausgegeben. Die Gebührenbescheide werden an die Grundstückseigentümer versandt. Wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter, um die Gebührenmarken zu bekommen. Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern werden gebeten, die neuen Gebühren- marken umgehend an ihre Mieter weiter zugeben. Die Gebührenmarken gelten für drei Jahre und zeigen dem Fahrer des Entsorgungsfahrzeuges, welchen Abfuhrrhythmus Sie für die Entsorgung gewählt haben und dass Ihre Tonnen ordnungs- gemäß angemeldet sind. Abfallbehälter mit alter Marke werden nach einer Übergangszeit ab dem 15. April 2015 nicht mehr entleert. Zum Aufkleben der Gebührenmarken beachten Sie bitte die Hinweise auf den Gebührenmarken. Tipp Damit die Fahrer die einwandfre Marken i erkennen entfernen Si können, Bitte achten Sie darauf, die Gebührenmarke auf den eb Gebührenm itte die alten richtigen Abfallbehälter zu kleben. Sollte es dennoch arken und Aufkleber vo andere m passieren, dass z. B. die Restabfallgebührenmarke auf Natürlich so Deckel. llt eine Biotonne aufgeklebt wurde, bekommen Sie vom dann auf de e die neue Marke m Deckel gu zuständigen Steueramt gegen Vorlage der (vermutlich) sichtbar an t gebracht w zerstörten Marke eine neue Gebührenmarke. erden. 21
22 Sortieren Sie richtig ?! Das gehört hinein: Das gehört nicht hinein: Glas Altglas ● Autoscheiben und Fensterglas ● Einwegflaschen aus Glas ● Glühbirnen, Leuchtstoffröhren ● Einwegglas wie z.B. Marmelade-, Senfglas ● Hitzebeständiges Glas ● Trinkglas (kein Bleikristall) ● Porzellan, Spiegel und Steingut Glascontainer Papier / Pappe Altpapier, Pappe, Kartons ● Tapeten ● Zeitungen und Zeitschriften ● Beschichtetes Papier, z.B. Saft- Blaue Tonne ● Illustrierte und Kataloge und Milchtüten (Gelber Sack) ● Prospekte und Broschüren ● Verschmutztes Papier ● Briefumschläge, Kopier- und Computerpapier ● Kohlepapier ● Bücher und Hefte ● Pergamentpapier ● Pappe und Kartonverpackungen ● Kunststoffeinbände ● Packpapier und Papiertüten Verpackungen Verpackungen aus Metall ● Glas ● Getränke- und Konservendosen ● Papier und Pappe Gelber Sack ● Alufolien und -tuben ● Einwegspritzen ● Schraubverschlüsse und Kronkorken ● Haushaltswaren (Frischhalte- Verpackungen aus Kunststoff dosen, etc.) ● Plastiktüten, Styroporschalen ● Spielzeug, Fahrradreifen ● Spül- und Haarshampooflaschen ● Stark verschmutzte oder noch ● Becher von Milchprodukten oder Margarine teilgefüllte Verpackungen Verpackungen aus Verbundstoffen ● Restabfall ● Getränke- und Milchtüten ● Tüten von Süßwaren und Suppen
Bioabfall Gartenabfälle Organische Küchenabfälle ● Asche ● Äste ● Gemüseabfälle ● Blumentöpfe Braune Tonne oder ● Blumen ● Kaffeefilter ● Fleischabfälle, Knochen Kompost ● Grasschnitt ● Kartoffelschalen ● Flüssige Speiseabfälle ● Heckenschnitt ● Obstabfälle ● Glas ● Laub ● Schnittblumen ● Glanzpapier ● Moos ● Teeblätter und -beutel ● Staubsaugerbeutelinhalt ● Strauchschnitt ● Zimmerpflanzen ● Tierische Abfälle (Kot, Katzen- ● Wildkräuter (ohne Topf) Kleintierstreu, Fell, Kadaver etc.) ● Windeln Restabfall ● Asche ● Lederabfälle ● Altmedikamente ● Binden, Tampons ● Papier (verschmutzt) ● Batterien Graue Tonne ● Einwegspritzen ● Pergamentpapier ● Elektrogeräte ● Essensreste ● Plastikabfälle ● Energiesparlampen ● Fensterglas (keine Verpackungen) ● Farben (flüssig), Lösungsmittel ● Fisch- u. Fleischreste ● Porzellanscherben ● Glasverpackungen ● Glühlampen ● Spielzeug ● Haushaltschemikalien ● Gummi, Kondome ● Staubsaugerbeutel ● Leuchtstoffröhren ● Haare, Federn ● Tapetenreste ● Papier, Pappe, Karton ● Haushaltswaren ● Taschentücher ● Pflanzenschutzmittel ● Hygienepapiere ● Tonscherben ● Textilien ● Kehricht ● Verbandsmaterial ● Thermometerbruch ● Kleintierstreu ● Windeln ● Verpackungen (Gelber Sack) ● Knochen ● Zigarettenreste Sonderabfall ● Altfarben und -lacke ● Öl- und ölhaltigen Abfälle ● Altmedikamente (Rücknahme durch den Handel, Problemstoffsammelstellen: ● Energiesparlampen kostenpflichtig im AWZ Wiefels) ● im ausgewiesenen Handel ● Haushaltschemikalien ● entleerte Verpackungen: Spray-, ● AWZ Wiefels ● Lösungsmittel Farbdosen usw. (Gelber Sack) Samstag 8.30 – 12.00 Uhr ● Leuchtstoffröhren ● ausgehärtete Farbreste, Kleber ● Wertstoffhof Varel ● Pflanzenschutzmittel Pinsel,Spachtel usw.(Restabfall) jeden ersten Samstag ● Thermometerbruch ● Einwegspritzen (Restabfall) 8.30 – 12.00 Uhr ● Kosmetikreste (Restabfall) Mobile ProSa: Zu den im Kalender angegebenen Terminen 23
Verbrennung pflanzlicher Abfälle Die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen ist grundsätzlich verboten. Die Gesetzeslage: Am 31. März 2014 ist die Niedersächsische Brennverordnung außer Kraft getreten. Damit ist die gesetzliche Grundlage entfallen, all- gemeine Brenntage oder Einzelbrenngeneh- migungen zu bestimmen. Hintergrund dafür ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches auf Bundesebene die Vorgaben der EU umsetzt. Dort wiederum ist festgelegt, dass die Verwertung von Grünabfällen (z.B. in einer Kompostierungsanlage) grundsätzlich Vorrang vor der Beseitigung durch Verbrennen hat. Wohin mit meinen pflanzlichen Abfällen? Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bieten wir Ihnen für Ihre pflanzlichen Abfälle diverse Erfassungssysteme und Grünabfallsammelstellen: Neben der zusätzlichen Gartenabfalltonne und der halbjährlich stattfindenden Baum- und Strauchschnittabfuhr, können Sie Ihre pflanzlichen Abfälle auch bei unseren Entsorgungsanlagen selbst anliefern. Nähere Informationen dazu er- fahren Sie unter dem Punkt „Bioabfall“. Für Landschaftspflege- oder größere Baumpflegemaßnahmen bietet sich auch an, die Grünabfälle durch private Unternehmen häckseln und verwerten zu lassen. Verstöße gegen das Brennverbot für Gartenabfälle werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Gibt es Ausnahmen von diesem Verbot? Pflanzliche Abfälle, die mit Krankheitskeimen oder Schädlingen befallen sind, dürfen in begründeten Ausnahmefällen verbrannt werden. Hierfür muss ein schriftlicher Antrag mit Angabe der Gründe bei der unteren Abfallbehörde eingereicht werden. Brauchtumsfeuer, wie z. B. das Osterfeuer, sind jedoch grundsätzlich zulässig. Diese Feuer sind dadurch charakterisiert, dass eine Ortsgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Übrigens Grillfeuer und das Abbrennen von getrocknetem, unbehandeltem Feuer- bzw. Kaminholz in Feuerschalen, Feuerkörben und Feuerstätten sind auch weiterhin erlaubt, da der Hauptzweck nicht auf die Beseitigung von pflanzlichem Abfall gerichtet ist. 24 28
Abfallwirtschaftszentrum Wiefels Abfallwirtschaftszentrum Wiefels Der Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund (AWZ) ist ein kommunales Entsorgungsunternehmen der beiden Landkreise Friesland und Wittmund. Im Rahmen des Abfallwirtschaftszentrums werden in Wiefels eine Deponie, eine Sickerwasser- kläranlage, ein Kompostwerk und eine mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) betrieben. n Jährlich werden den Behandlungsanlagen rund 200.000 t Abfall zugeführt. Zwischen 70.000 und 80.000 t mineralische sowie mechanisch-biologisch aufbereitete Abfälle werden pro Jahr auf der Deponie abgelagert. Alle Anlagen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und dem neuesten Stand der Technik. n Der in der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage aufbereitete Hausmüll stammt aus den Kreisen Friesland, Wittmund und Cloppenburg sowie den Städten Wilhelmshaven, Oldenburg und Delmenhorst. Insgesamt sind somit rund 630.000 Bürgerinnen und Bürger an diese Anlage angeschlossen, was ungefähr acht Prozent der niedersächsischen Bevölkerung entspricht. Durch die Vergärung von Hausmüll in der MBA werden schon heute 11,5 Mio. kW Strom pro Jahr erzeugt! Adresse: Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund Fuhlrieger Allee 3 26434 Wangerland Telefon 0 44 61 / 93 19 10; Telefax 0 44 61 / 93 19 23 E-Mail: info@awz-wiefels.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.00 bis 17.00 Uhr Samstag: 8.30 bis 12.00 Uhr Selbstanlieferung: Ordnen Sie sich bei Einfahrt auf das Gelände des AWZ in die für Sie passende Spur für Pkw ohne Anhänger oder für Gespanne, Lkw etc. ein. Das Personal wird Sie dann per Ampelzeichen (im Giebel der Überdachung der Waage) aufrufen und durch den weiteren Anlieferungsvorgang führen. Für die Selbstanlieferungen erhebt das Abfallart Menge bis 0,5 m³ bis 1,0 m³ bis 2,0 m³ AWZ Gebühren gemäß einer eigenen kompostierbare Abfälle 5,00 € 10,00 € 15,00 € Satzung: (Auszug): sonstige Abfälle 7,00 € 14,00 € 21,00 € Darüber hinausgehende Mengen werden nach Gewicht abgerechnet. Folgende Abfälle aus privaten Haushalten werden zu den oben genannten Öffnungszeiten kostenfrei angenommen: Tipp Sperrmüll (keine Haushaltsauflösung!), Altmetall, Altglas, ost“ Der „Friesländer Komp Altpapier, Elektrogeräte, Ast- und Strauchschnitt, ist ein gütegesiegeltes Verpackungen im Gelben Sack, CD‘s, Batterien, Pro du kt aus de m PUR-Schaumdosen sowie Spielzeug (Toy‘s Company). Z. Kompostwerk des AW Sonderabfälle werden jeden Samstag von 8.30 bis 12.00 Uhr kostenfrei angenommen. 24 25
Thema des Jahres Altkleider sind oft nicht mehr als abgelegte Kleidungsstücke, die nur unnötig Platz im Schrank einnehmen und deswegen entsorgt werden. Doch Altkleider sind mehr als nur Abfall. Altkleider sind wichtige Rohstoffe, mit denen sich auch noch viel Geld verdienen lässt. Die Verwendung von Altkleidern Nachdem die Altkleider in Altkleidercontainern oder Bündelsammlungen gesammelt wurden, werden sie üblicherweise in großen Altkleider-Sortieranlagen in verschiedene Qualitäten und Kategorien sortiert. Nur die allerbeste Qualität (ca. 2 %) bleibt in Deutschland und wird an Kleiderkammern weitergegeben. Dieser geringe Prozentsatz geht darauf zurück, dass der Bedarf der Kleiderkammern in der Regel nicht größer ist. Circa 45 % der Altkleider werden ins Ausland exportiert und dort als Secondhand-Ware verkauft. Die nicht mehr tragfähigen Kleidungsstücke (ca. 40 %) werden als Putzlappen oder zerschreddert als Dämmmaterial an die Industrie verkauft. Der verbleibende Rest (ca. 8 %) ist das, was nicht mehr verwendet bzw. verkauft werden kann und entsorgt werden muss (Quelle: freie Wirtschaft 2013). Das Geschäft mit den Altkleidern ist teilweise unüberschaubar ... Die verschiedenen Recyclingmöglichkeiten verdeutlichen, dass sich mit Ihren abgelegten Kleidungsstücken in vielerlei Hinsicht Geld verdienen lässt. So können mit einer Tonne Textilien bis zu 400 € erwirtschaftet werden. Dies ist ein sehr lukratives Geschäft, dem sich immer mehr Unternehmen anschließen. Während die Altkleidersammlung früher vorwiegend eine Sache der karitativen Vereine war, beteiligen sich heute immer mehr gewerbliche Sammler. Auch wenn dies auf dem ersten Blick für Sie unwichtig scheinen mag, wer nun die Altkleider bekommt – denn Geld verdienen ja alle daran, gibt es einen wesentlichen Unterschied. Während die Gewinne zu 100 % bei den gewerblichen Sammlern bleiben, werden die Erlöse der gemeinnützigen Vereine wiederum in regionale oder soziale Projekte investiert. So unterhält die Deutsche Lebens- Rettungs-Gesellschaft (DLRG) – Ortsgruppe Varel – damit z. B. eine Wasserrettungsgruppe mit 12 Mann, welche bereits mehrfach bei Hochwasserkatastrophen zum Einsatz kam und humanitäre Hilfe leistete. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) kann durch diese Einnahmen u. a. aktiv den Rettungsdienst Friesland unterstützen, einen Suchdienst unterhalten usw. Das Problem mit den illegalen Altkleidersammlungen Aufgrund der hohen Altkleidererlöse schließen sich neben seriösen gewerblichen und gemein- nützigen Sammlern immer mehr auch dubiose Firmen dem Geschäftsfeld an. Im Gegensatz zu ihren Konkurrenten, missachten diese Firmen sämtliche behördlichen, aber auch privatrecht- lichen Vorgaben. Nicht selten kommt es vor, dass solche Unternehmen die Bürger bewusst 26
Thema des Jahres Übrigens täuschen, indem sie sich als gemeinnützig ausgeben oder ihre Altkleider-Sammelcontainer scheinbar Typische „Muste willkürlich am Straßenrand oder auch auf Privat- r“ dubioser Firm Verwendung von en: grundstücken aufstellen. Solches Vorgehen ist emotional klingen Vereinsnamen od den in vielerlei Hinsicht illegal. Den Behörden sind in er Logos, Angabe von falschen Kont aktdaten (keine diesen Fällen jedoch oftmals die Hände gebunden. Erreichbarkeit be i Anruf), Hinweise auf den Contain ern wie „Belohn Illegale Altkleidersammlungen bei Diebstahl“ od ung er „Achtung im Landkreis Friesland Videoüberwachu ng“, Platzierung auf unbebauten oft Auch der Landkreis Friesland blieb von solchen Grundstücken un Straßeneinmündu d dubiosen Firmen leider nicht verschont. In Presse- ngen. mitteilungen haben wir bereits darüber berichtet Die Aufstellung von Containern Privatgrundstücke auf und Sie darum gebeten, bei Ihrer nächsten Altkleider- n ist ohne Zu- spende darauf zu achten, wem Sie diese zukommen stimmung des Ei gentümers illega l! lassen, damit solche Firmen nicht unterstützt werden. Um dies auch zukünftig voran zu treiben und unser Kreisgebiet für illegale Sammler möglichst unattraktiv zu gestalten, ist der Entwurf eines sogenannten „Gütesiegels“ geplant. Hinter diesem Siegel steht eine Initiative unserer regionalen karitativen Vereine. Das „Gütesiegel“ in Form eines Aufklebers, der z. B. an den Sammelcontainern der teilnehmenden Vereine sichtbar angebracht wird, soll Ihnen schnell zeigen, dass Ihre Altkleider- spende seriösen gemeinnützigen Organisationen zugute kommt. Die bisherigen Kooperationspartner n Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) – Ortsgruppe Varel n Deutsches Rotes Kreuz (DRK) – Kreisverband Jeverland e.V. n sowie kirchliche Sammler (Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel) Das Siegel soll voraussichtlich im Sommer/ Herbst des nächsten Jahres erscheinen. Selbstverständlich werden wir Sie aber noch rechtzeitig darüber informieren! 27
Abwasser Keine Abfälle in die Kanalisation! Feste Abfälle, Windeln und Hygieneabfälle können die Leitungen verstopfen und – sobald sie einmal ins häusliche Abwasser gelangen – nicht oder nur teilweise dort wieder entfernt werden. Problemfall Feuchttücher! Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) informiert über die Folgen für die Abwasserreinigung bei der Entsorgung von feuchten Hygienetüchern über die Kanalisation: In der Toilette entsorgte Feuchttücher aus Vlies, z. B. Babyfeucht- oder Babyöltücher, Kosmetiktücher, Bodenreinigungstücher etc., verstopfen die Kanalisation und verfangen sich in den Abwasserpumpen. Im Gegensatz zum Toilettenpapier, welches sich im Abwasser auflöst, sind die Feuchttücher aus Vlies nicht wasserlöslich. Bei einer Entsorgung über die Toilette, können sich die Tücher zu zähen und langen Strängen verbinden und die Abwasserrohre verstopfen oder in den Abwasserpumpen verfangen. Die Reparatur der Anlagen ist zeitintensiv und teuer und letztlich bezahlen Sie als Verbraucher mit Ihren Abwassergebühren die Kosten dafür. Tipps: n Verwenden Sie Feuchttücher aus Papier – diese lösen sich in Wasser auf n Babyfeuchttücher können Sie gleich mit in die Windel legen und anschließend über den Restabfall entsorgen n Befeuchten Sie Toilettenpapier mit einer Körperlotion oder mit einem speziellen Spray für die Intimpflege n Benutzen Sie einen Waschlappen Falls Sie dennoch Feuchttücher aus Vlies benutzen, sollten diese wie andere Hygieneartikel (z. B. Binden, Tampons) unbe- dingt über den Restabfall entsorgt werden. Auch in Ihrer Kleinkläranlage sorgen Feucht- tücher für Probleme: Sie schwimmen an der Oberfläche, verringern so den Sauerstoff- austausch und die Biologie der Anlage wird erheblich gestört. Auch hier können die Feuchttücher Rohre, Pumpen und Über- läufe verstopfen. (Quelle: Informationstext des OOWV) 30 28
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